Niederschrift

über die 9. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit
am 08.06.2006
Ratssaal, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund

Öffentliche Sitzung

Sitzungsdauer: 09:00 - 10:00 Uhr

Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:
Rm Daniela Schneckenburger (B’90/Die Grünen)
Rm Reinhold Giese (SPD)
sB Hans-Peter Balzer (SPD)
sB Benjamin Beckmann (B`90/Die Grünen)
sB Frau Britta Clemens (CDU)
Rm Emmanouil Daskalakis (CDU)
Rm Hannes Fischer (FDP/Bürgerliste)
Rm Jasmin Jäkel (SPD)
sB Peter Pfeiffer (SPD) i.V. für sB Ingrid Krämer-Knorr (SPD)
Rm Nadja Lüders (SPD)
Rm Barbara Menzebach (CDU)
Rm Karla Michenbach (CDU)
Rm Ute Bitter (CDU) i.V. für Rm Claudia Middendorf (CDU)
Rm Carla Neumann (SPD)
Rm Thomas Offermann (CDU)
Rm Margot Pöting (SPD)
Rm Bruno Schreurs (SPD)
Rm Michael Strucker (CDU)
Rm Brigitte Thiel (SPD)
Rm Birgit Unger (B`90/Die Grünen)
Rm Heinrich Mause (CDU) i.V. für Rm Adolf Heinrich Weintz (CDU)
Rm Friedhelm Sohn (SPD) i.V. für Rm Renate Weyer (SPD)
sB Petra Zielazny (FDP/Bürgerliste)
2. Mitglieder ohne Stimmrecht:
sE Volkan Baran (Ausländerbeirat)
sE Horst-Erhardt Knoll (Seniorenbeirat)
3. Beratende Mitglieder:
Günter Baehr (Jüdische Kultusgemeinde)
Andreas Gora (Arbeiterwohlfahrt)
Friedrich-Wilhelm Herkelmann (SoVD)
Frank Neukirchen-Füsers (JobCenter ARGE)
Frank Ortmann (Deutsches Rotes Kreuz)
Anne Rabenschlag (Diakonisches Werk)
Manfred von Kölln (Caritas-Verband) i.V. für Georg Rupa (Caritas-Verband)
Esther Schmidt (AK "Der behinderte Mensch“)
Marianne Schobert (DPWV)
4. Verwaltung:
Stadtrat Siegfried Pogadl
Peter Bartow
Dr. Annette Düsterhaus
Gisela Losch
Reinhard Pohlmann
Johannes Roeren
Manfred Stankewitz
Gerd Ufer


Veröffentlichte Tagesordnung:

T a g e s o r d n u n g

für die 9. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit,
am 08.06.2006, Beginn 9:00 Uhr,
Ratssaal, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund

Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 8. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit am 02.05.2006

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

2.1 Sozialgesetzbuch (SGB) II - Grundsicherung für Arbeitssuchende

2.1.1 Sachstandsbericht über ALG II - bedingte Wohnungsumzüge
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 05077-06-E1)

2.1.2 Haushaltsrelevante Grundsicherung für Arbeitssuchende
Beantwortung der Anfrage
(Drucksache Nr.: 05078-06-E1)

2.1.3 Kontrolle von Sozialleistungen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 05079-06-E1)

2.1.4 Rückgabe von Finanzmitteln der ARGE
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 05601-06)

2.2 Reform der kommunalen Seniorenarbeit

2.2.1 Reform der kommunalen Seniorenarbeit in Dortmund
hier: Dortmunder Altenhilfe- und Pflegeforum
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05522-06)

2.2.2 Reform der kommunalen Seniorenarbeit in Dortmund
- Hilfen für ältere Migrantinnen und Migranten -
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05006-06)

2.3 Dortmund-Pass
- mündlicher Sachstandsbericht

2.4 Kombilohn-Modell
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 05655-06)


Die Sitzung wird von der Vorsitzenden - Frau Rm Schneckenburger (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss beschlussfähig ist.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Frau Menzebach (CDU-Fraktion) benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

Die Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Tagesordnungspunkt 2.2.2 - Reform der kommunalen Seniorenarbeit in Dortmund - Hilfen für ältere Migrantinnen und Migranten - wird von der Tagesordnung abgesetzt.

Mit dieser Änderung wird die Tagesordnung einstimmig gebilligt.






zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 8. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit am 02.05.2006

Die Niederschrift über die 8. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit am 02.05.2006 wird einstimmig genehmigt.


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

zu TOP 2.1
Sozialgesetzbuch (SGB) II - Grundsicherung für Arbeitssuchende
zu TOP 2.1.1
Sachstandsbericht über ALG II - bedingte Wohnungsumzüge
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 05077-06-E1)

Herr Pogadl (Sozialdezernent) informiert, dass ursprünglich für heute eine Vorlage vorgesehen war, um das Feld „Kosten der Unterkunft“ aufzubereiten und der weiteren Beschlussfassung zuzuführen. Diese wurde allerdings auf August vertagt, weil zeitgleich das Fortentwicklungsgesetz im Bundestag beraten wurde. Im Augenblick fließen die dortigen Beratungsergebnisse in eine Vorlage ein, die letztlich das Dortmunder Handeln in Angelegenheiten der Kosten der Unterkunft, des Unterhaltsrechts und anderen Dingen zum Gegenstand hat. Zur aktuellen Situation kann festgestellt werden, dass für den infrage kommenden Personenkreis eine Nettokaltmiete von 4,86 €/qm angemessen und akzeptabel ist, lediglich bei Kleinwohnungen bis 50 qm liegt dieser Satz bei 5,24 €/qm. Fast alle 40.000 Sozialwohnungen in Dortmund liegen innerhalb dieses Niveaus, d.h. entgegen mancher Spekulation wird keine Welle von Umzügen initiiert. Erforderlich ist es aber, erkennbare Abweichungen zu überprüfen. Das sind rund 900 Bedarfsgemeinschaften, bei denen die angemessenen Kosten der Unterkunft um 50 - 100% überschritten werden. Das ist im Rahmen des Gesetzesvollzugs geschehen, und in der Tat gibt es in vielen Fällen Klärung, weil persönliche Indikatoren zu beachten sind, wie Pflegebedürftigkeit, Schwerbehinderung usw. Es gibt aber auch Fälle, in denen der Bezug von ALG II eingestellt worden ist, weil andere beachtenswerte Tatbestände festzustellen waren.

Im Zusammenhang mit den 146 Fällen, in denen man bereits tätig geworden ist, interessiert Herrn Fischer (Fraktion FDP/Bürgerliste), aufgrund welcher politischen Entscheidung diese Vorgehensweise gewählt wurde.

Herr Pogadl (Sozialdezernent) verdeutlicht, dass das Verwaltungshandeln gesetzesnormiert aus § 16 SGB II abgeleitet ist, d.h. bei den Kosten der Unterkunft von öffentlichen Leistungsbeziehern ist pflichtgemäß festzustellen, ob sie angemessen sind. Die genannten 146 Fälle beziehen sich ausschließlich auf den Bereich der 50 - 100%igen Überschreitung der Angemessenheitsgrenzen. Diese Grenzen sind auch in der Vergangenheit auf der Grundlage des BSHG mehrfach diskutiert und einvernehmlich festgestellt worden. Sie halten außerdem einer gerichtlichen Überprüfung stand.

Für Frau Unger (B’90/Die Grünen) kommt die Nachfrage der Fraktion FDP/Bürgerliste nicht von ungefähr, denn schließlich wurde vereinbart, dass die Vorgehensweise der Verwaltung vor dem Tätigwerden politisch diskutiert, wenn nicht gar beschlossen werden sollte. Ohne Politik vorab zu informieren, ist Verwaltung aber bereits tätig geworden und hat 146 Bedarfsgemeinschaften gebeten, sich wegen der unangemessenen Größe und/oder Miete ihre Wohnungen Gedanken zu machen. Das „stößt ihrer Fraktion sauer auf“, zumal sie nach wie vor zu der Aussage steht, die Kriterien erst politisch entscheiden zu wollen, bevor zum Umzug aufgefordert wird. Sie betont ausdrücklich, dass sie auch weiterhin Wert darauf legt, dass so verfahren wird. Besonders schwerwiegend findet sie, dass in den Diskussionen rund um ALG II bis auf Bundesebene jetzt permanent unterstellt wird, es würde Missbrauch betrieben. Das ist eindeutig nicht so, denn die Menschen haben auf der Basis ihres vorherigen Lebens berechtigt in den jetzt kritisierten Größen- und Preisordnungen gewohnt. Und wenn monatlich in Dortmund 500 zusätzliche Fälle hinzukommen, ist es nur logisch, dass das auch zusätzliche Kosten verursacht.
Frau Schneckenburger (Vorsitzende, B’90/Die Grünen) bittet mit Blick auf die Uhr darauf zu achten, dass bei einer Bitte um Stellungnahme in der Regel keine Debatten vorgesehen sind, sondern lediglich Rückfragemöglichkeiten.

Herr Giese (SPD-Fraktion) unterstützt die Äußerungen von Frau Unger. Es wurde seinerzeit übereinstimmend festgehalten, dass auf der Basis eines vorher festgelegten Kriterienkataloges regelmäßige Überprüfungen stattfinden, schon aus Fairness denen gegenüber, die nur die ihnen zustehenden Bezüge abrufen. Leider ist das nicht fristgerecht gelungen, er meint aber, dass Politik auch im August noch Zeit hat, den besagten Katalog aufzustellen. Aus den gesetzlich vorgegebenen Überprüfungsnotwendigkeiten hat sich in der Zwischenzeit ergeben, dass es Fälle gibt, die zwar bisher nicht missbräuchlich waren, bei denen aber die neuen Angemessenheitsüberschreitungen überprüft werden müssen. Er bittet daher dringend darum, in diesem Zusammenhang keine weiteren „Aufgeregtheiten“ einzubringen. Man ist zwar nicht im Zeitplan, und das ist das eigentlich Schlimme daran, weil das Versprechen, erst einen Beschluss zu fassen und dann zu handeln, nicht eingehalten werden kann, aber man muss auch die gesetzlichen Vorgaben akzeptieren.

Herr Offermann (CDU-Fraktion) hätte sich weder auf die Stellungnahme der Verwaltung noch auf die Nachfrage der FDP/Bürgerliste oder das Statement der SPD gemeldet, da bis dato Nachfragen für ihn nicht erforderlich waren, aber die Äußerungen der Grünen waren teilweise „so bösartig“, dass er dazu Stellung nehmen muss. Seine Fraktion hat die Anfragen eingebracht, weil sie die Befürchtung hatte, dass auch die vierte Sozialausschusssitzung ausfällt, und sie nicht bis August auf Antworten warten wollte. Den heutigen Sitzungstermin hält er zudem für sehr unglücklich, und er vermutet den Grund dafür darin, dass sich die Vorsitzende gedanklich eher mit ihrer neuen Funktion in Düsseldorf beschäftigt bzw. dass sich die grüne Fraktion zurzeit sehr stark um Personalpolitik kümmern muss. In den Anfragen ging es um einen Haushaltsbereich, der 153 Mio. Euro umfasst und bereits im ersten Quartal um 7 Mio. Euro aus dem Ruder läuft. Seine Pressemitteilungen zu diesem Thema enthalten nichts, was zu der Behauptung Anlass gäbe, die CDU würde zu einer Missbrauchsdebatte anregen. Er hat sich im Gegenteil darin ganz sachlich zum Etat geäußert, und er erwartet im Gegenzug auch von allen anderen Mitgliedern dieses Ausschusses diese sachliche Auseinandersetzungsweise. Ansonsten wäre er dankbar, wenn man jetzt zügig fortfahren könnte.

Frau Schneckenburger (Vorsitzende, B’90/Die Grünen) ist sich nicht sicher, ob es eine dem Thema und der Problematik angemessene Haltung ist festzustellen, dass man keine Nachfragen hat. Sie glaubt im Gegenteil, dass es für Kommunalpolitiker eher sinnvoll wäre, sich detailliert mit der Situation zu befassen. Dennoch will sie gern fortfahren und stellt fest, dass es keine weiteren Wortmeldungen zu dem Thema gibt.

Die Stellungnahme der Verwaltung wird damit zur Kenntnis genommen.

zu TOP 2.1.2
Haushaltsrelevante Grundsicherung für Arbeitssuchende
Beantwortung der Anfrage
(Drucksache Nr.: 05078-06-E1)

Die Stellungnahme der Verwaltung wird nach einigen ergänzenden Erläuterungen von Herrn Pogadl (Sozialdezernent) zur Kenntnis genommen.

zu TOP 2.1.3
Kontrolle von Sozialleistungen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 05079-06-E1)

Die Stellungnahme der Verwaltung wird nach Beantwortung einiger Fragen zur Kenntnis genommen.



zu TOP 2.1.4
Rückgabe von Finanzmitteln der ARGE
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 05601-06)
Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 05601-06-E1)

Die Bitte um Stellungnahme wird in der nächsten Sitzung schriftlich beantwortet.

zu TOP 2.2
Reform der kommunalen Seniorenarbeit

zu TOP 2.2.1
Reform der kommunalen Seniorenarbeit in Dortmund
hier: Dortmunder Altenhilfe- und Pflegeforum
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05522-06)

Frau Schmidt (AK „Der behinderte Mensch“) bittet, im weiteren Verfahren darauf zu achten, dass es auch Menschen gibt, die noch nicht Senioren sind, aber gleichwohl pflegebedürftig, da sie ansonsten die Befürchtung hätte, dass dieser Personenkreis zu kurz käme, worauf Frau Schneckenburger (Vorsitzende, B’90/Die Grünen) zu bedenken gibt, dass das durch die Mitgliedschaft des behindertenpolitischen Netzwerks im Dortmunder Altenhilfe- und Pflegeforum gewährleistet werden kann.

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit empfiehlt dem Rat einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die vorgeschlagene Gremienstruktur und Zusammensetzung für das nach Landespflegegesetz NW einzurichtende Dortmunder Altenhilfe- und Pflegeforum sowie deren Leitlinien und Aufgaben. Ferner wird die Verwaltung beauftragt, ergänzend zum Pflegemarktbericht der Sozialverwaltung eine gutachterliche Stellungnahme zur Bedarfseinschätzung der pflegerischen Infrastruktur durch das Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA) einzuholen.

zu TOP 2.2.2
Reform der kommunalen Seniorenarbeit in Dortmund
- Hilfen für ältere Migrantinnen und Migranten -
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05006-06)

- abgesetzt -

zu TOP 2.3
Dortmund-Pass
- mündlicher Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05731-06)

Herr Beckmann (B’90/Die Grünen) und Herr Offermann (CDU-Fraktion) sind erfreut, dass statt des ursprünglich vorgesehenen mündlichen Sachstandsberichts nun eine Tischvorlage zur Verfügung steht, die es den Fraktionen ermöglicht, sich in der Sommerpause darüber Gedanken machen zu können.

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit nimmt die Antwort der Sozialverwaltung auf die Anfrage der SPD-Fraktion/Bündnis 90/Die Grünen vom 26.04.2006 (Drucksache-Nr. 05040-06-E1) zur Kenntnis.

zu TOP 2.4
Kombilohn-Modell
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 05655-06)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 05655-06-E1)
Gem. Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion; Fraktion B’90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 05655-06-E2)

Herr Offermann (CDU-Fraktion) begründet den Antrag der CDU und betont, dass er das Kombilohn-Modell nicht für das Instrument hält, um positiv etwas für Langzeitarbeitslose zu tun, aber für eine von mehreren guten Möglichkeit. Auch wenn es nur ein sehr kleiner Schritt in die richtige Richtung ist, bittet er die anderen Mandatsträger, diesen Schritt gemeinsam mit ihm zu gehen. Über den gemeinsamen Antrag hat er sich sehr gefreut und möchte schon jetzt signalisieren, das er dem zustimmen wird.

Frau Unger (B’90/Die Grünen) begründet ihrerseits ausführlich den gemeinsamen Antrag, den sie im Grunde für weiter gehend hält. Daher möchte sie alle bitten, diesem Antrag zuzustimmen und den Antrag der CDU zunächst als eingebracht zu bewerten und in der nächsten Sitzung weiter zu diskutieren, wenn die Verwaltung die erbetenen Informationen geliefert hat.

Diese Position wird auch von Herrn Giese (SPD-Fraktion) vertreten, der ansonsten den CDU-Antrag ablehnen würde. Er stellt zudem die Frage in den Raum, ob wirklich jedes Mittel Recht ist, Menschen in Arbeit zu bringen, und ob Politik tatsächlich einen dritten Arbeitsmarkt so etablieren will, dass er neben den beiden anderen existieren soll.

Um der Sache zu dienen, ist Herr Offermann (CDU-Fraktion) mit dem vorgeschlagenen Verfahren einverstanden, auch wenn er den gemeinsamen Antrag nicht nur für nicht weiter gehend hält, sondern eher für eine Bitte um Stellungnahme.

Frau Schneckenburger (Vorsitzende, B’90/Die Grünen) bemerkt zum Verfahren, dass es keinen Sinn machen kann, von Anträgen, die alternativ gegeneinander stehen, bei dem einem zu sagen, er sei lediglich eingebracht.

Herr Gora (Arbeiterwohlfahrt) findet die Aussage richtig, dass keine Arbeitsplätze aus dem ersten Arbeitsmarkt verdrängt werden dürfen. Das hat aber nichts mit dem Landesprogramm für Kombilöhne zu tun, nach dem ein Kombilohn ausdrücklich auch bei Arbeitsplätzen auf dem ersten Arbeitsmarkt vorgesehen ist, z.B. hat jemand einen möglichen Kombilohn-Arbeitsplatz, der an der Tankstelle beim Tanken die Fenster putzt. Das ist eine Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt, die zurzeit nicht besetzt wird, weil sie im Zuge des derzeitigen Dienstleistungsverständnisses nicht bezahlt wird. Wenn hier also beschlossen wird, das Kombilohn-Modell der Landesregierung so umzusetzen, dass es den ersten Arbeitsmarkt nicht berührt, blieben dann nur noch die Plätze der Zivildienstleistenden. Dann müssten dazu aber gleichzeitig auch die nötigen Etatpositionen in den Haushalt eingestellt werden. Das wären pro Platz etwa 12.000 Euro, die man zusätzlich aufwenden müsste, um den Differenzbetrag zwischen den derzeitigen Kosten für Zivildienstleistende und den zu erwartenden Kombilohnkosten zu kompensieren. Ansonsten ließe sich in Dortmund vermutlich kein Träger finden, der einen Zivildienstplatz mit Kombilohn-Beschäftigten besetzt. Insofern fände er es klug, diesen Antrag noch einmal zu überarbeiten.

Herr Offermann (CDU-Fraktion) wird dem Antrag der SPD und Grünen zustimmen und den eigenen Antrag im Sinne der Sache heute zurückziehen und in überarbeiteter Fassung in der nächsten Sitzung wieder vorlegen.

Zur Versachlichung der Diskussion informiert Herr Neukirchen-Füsers (JobCenter ARGE), dass das Kombilohn-Modell als solches mehr oder weniger nur eine Anregung ist, bestimmte Förderinstrumente des SGB II, die seit 1 ½ Jahren zur Verfügung stehen, in einer gewissen Art und Weise und einer kombinierten Form zur Unterstützung von Arbeitsplätzen und Beschäftigung von Zielgruppen einzusetzen. Das ist vom Grunde her eine gute Idee, und die ARGE bemüht sich, in ersten Gesprächen festzustellen, ob und wie das in Dortmund umgesetzt werden kann, genauso wie es landesweit passiert. Nach seinem Dafürhalten muss das gar nicht so kritisch diskutiert werden, da es sich lediglich um einen Lohnkostenzuschuss in der Höhe von 41% handelt, was also gerade einmal die Sozialversicherungs-beiträge betrifft. Der einzige Unterschied zu anderen Zuschüssen ist der, dass man anregt, diese über zwei Jahre laufen zu lassen. Die Eingliederungszuschüsse für Langzeitarbeitslose haben eine wesentlich höhere Lohnkostenzuschussquote, nämlich 70% und teilweise noch mehr, bei älteren Arbeitnehmern mit einer Laufzeit bis zu 36 Monaten. Lohnkostenzuschüsse für Arbeitnehmer sind also ein gängiges Instrument in der Arbeitsmarktpolitik und werden seit Jahren auch intensiv genutzt. Jetzt eine Initiative zu überlegen, ob man insbesondere bei den Wohlfahrtsverbänden noch einmal neue Arbeitsfelder darüber erschließen kann, indem man versucht, mit einer Entgeltvariante in die Zweijahresförderung einzusteigen, hält er auch in Anbetracht der Personengruppen, die auf dem Markt vermittelt werden müssen, für eine durchaus interessante Alternative. Ob man das Kombilohn nennt oder Arbeitsgelegenheit mit Entgeltvariante, und ob man das zu 40% oder zu 50% fördert, wird flexibel in der Auseinandersetzung mit den Arbeitgebern entschieden. Vom Grundsatz her kann dieses Instrument aber auch völlig losgekoppelt von Gemeinnützigkeit oder Zusätzlichkeit angewandt werden, also auch auf dem ersten Arbeitsmarkt oder in der gewerblichen Wirtschaft.


Folgender Antrag der CDU-Fraktion wird heute zurückgezogen und in überarbeiteter Fassung in der nächsten Sitzung wieder vorgelegt:


Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit nimmt einstimmig folgenden gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion und Fraktion B’90/Die Grünen an:

Beschluss:

1) Die Verwaltung stellt in Zusammenarbeit mit der ARGE die bereits vorhandenen Möglichkeiten der Eingliederungszuschüsse für ALG-II-EmpfängerInnen vor.

2) Die Verwaltung stellt in Zusammenarbeit mit der ARGE dar, in welchen Bereichen bisher Eingliederungsmaßnahmen mit den bereits vorhandenen Möglichkeiten des SGB II durchgeführt worden sind. Es ist aufzuführen, wie viele ALG-II-EmpfängerInnen in derartige Maßnahmen vermittelt werden konnten. Gleichzeitig ist darzulegen, wie viele der der für Eingliederungsmaßnahmen vorhandenen Mittel abgerufen und gebunden worden sind.

3) Die Verwaltung stellt in Zusammenarbeit mit der ARGE dar, wie die Eingliederungsmaßnahmen mit den vorhandenen Mitteln und Möglichkeiten ausgebaut werden können.




Außerhalb der Tagesordnung verabschiedet Frau Schneckenburger Herrn Ratsmitglied Giese als stellvertretenden Ausschussvorsitzenden und dankt ihm für sein sozialpolitisches Engagement in den vergangenen Jahren. Im Anschluss daran verabschiedet Herr Stadtrat Pogadl Frau Ratsmitglied Schneckenburger, die den Ausschussvorsitz zum Ende der Sommerpause abgibt, und dankt seinerseits für die gute Zusammenarbeit.

Die Vorsitzende dankt dann allen Anwesenden für die Mitarbeit am heutigen Tag und schließt die Sitzung um 10.00 Uhr.


S c h n e c k e n b u r g e r M e n z e b a c h S t a h n k e
Vorsitzende Ratsmitglied Schriftführerin © Stadt Dortmund© Dortmunder Systemhaus