N i e d e r s c h r i f t


über die 12. öffentliche Sitzung des Seniorenbeirates der Stadt Dortmund
am 15.05.03
Saal der Partnerstädte, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund

Sitzungsdauer: 14.00 – 15.40 Uhr

Anwesend sind:

1. Stimmberechtigte Mitglieder sE Elisabeth Schlömer
sE Ruth Wagner 2. Beratende Mitglieder sE Barbara Heinz

3. Gäste:
Veröffentlichte Tagesordnung:

T a g e s o r d n u n g

Seniorenbeirat der Stadt Dortmund
am 15.05.03, Beginn 14.00 Uhr,
Saal der Partnerstädte, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund

Öffentlicher Teil:

1. Benennung eines Beiratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

2. Genehmigung der Niederschrift der 11. öffentlichen Sitzung vom 23.01.03

3. Informationen zum Bestattungsgesetz NRW
4. Reform der kommunalen Seniorenarbeit – Drucksache Nr.: 04128-03 - Anlage - 5. Berichte aus den Fachausschüssen des Rates

6. Berichte aus den Bezirksvertretungen

7. Verschiedenes


Die Sitzung wird vom Vorsitzenden, Herrn Horst-Erhardt Knoll, eröffnet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Seniorenbeirates fristgemäß eingeladen wurde und dass der Seniorenbeirat beschlussfähig ist.


Zu TOP 1.
Benennung eines Beiratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Werner Lackmann benannt.


Zu TOP 2.
Genehmigung der Niederschrift der 11. öffentlichen Sitzung vom 23.01.03

Der Seniorenbeirat der Stadt Dortmund genehmigt einstimmig die Niederschrift über die
11. öffentliche Sitzung des Seniorenbeirates am 23.01.03.

Zu TOP 3.:
Informationen zum Bestattungsgesetz NRW

BE: Günter Marx
Werkleiter Friedhöfe Dortmund

Der Werkleiter Friedhöfe Dortmund, Herr Günter Marx, gibt Informationen zum Bestattungsgesetz von NRW.
Z. Z. wird noch nach dem alten Gesetz gearbeitet. Die 2. Lesung findet am heutigen Tage – 15.05.03 – vor dem Landtag statt.

Im November 2000 wurde ein neues Gesetz entworfen. Die Fraktion der FDP möchte eine
Liberalisierung der Feuerbestattung.
Nach ihren Vorstellungen sollen Angehörige selbst über die Asche der Verstorbenen bestimmen. Ein neuer Entwurf der Landesregierung folgte im Oktober. Im April wurde die Änderungsvorlage genehmigt.
Es wurde aber kein Beschluss gefasst. Die Vorlage wurde deshalb zurückgewiesen an das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales.

Der Gesetzentwurf ist nur schwer umzusetzen und eine Nachbesserung ist notwendig. Die Dortmunder Landtagsmitglieder werden vom Friedhofsträger informiert.

Nach den Ausführungen von Herrn Marx findet eine Diskussion mit den Mitgliedern des Seniorenbeirates der Stadt Dortmund statt.

- Das Satzungsrecht unterscheidet die städtische Satzung und die konfessionelle Satzung. - Eine Urnenaushändigung an Angehörige ist verboten.
- Das Betreiben von Friedhöfen ist nur „Körperschaften des öffentlichen Rechts“ gestattet. - Eine Hügelung eines Grabes erfolgt nur, wenn Angehörige vorhanden sind. Ansonsten wird die Fläche eingesät.

- Auf dem jüdischen Teil des Friedhofes gilt für Verstorbene das „ewige Ruherecht“. 50 Jahre gelten hier als ewig. Es ist dafür eine doppelte Gebühr zu entrichten. Jüdische Verstorbene werden 48 Stunden nach Eintritt des Todes beigesetzt. - Für Verstorbene, die dem Islam angehören, gelten wieder andere Gesetze. Eine Ausrichtung nach Mekka ist nach islamischem Glauben notwendig. Auch hier ist die doppelte Gebühr zu zahlen. - Vor Einäscherungen ist eine amtliche Leichenschau und ein DNA-Analyse vom Gesetzgeber vorgesehen.

- Der Versand von Urnen erfolgt postalisch.

- Beerdigungsinstitute dürfen Trauerhallen betreiben.

- Wegen der Diebstähle auf Friedhöfen sollen Ordnungspartnerschaften Präsenz zeigen.

- Mit 65 Jahren kann man z. Z. eine Grabstelle erwerben.

- Pro Jahr werden auf 32 städtischen Friedhöfen mit insgesamt 360 ha Fläche ca. 6.000 Beisetzungen durchgeführt. Dieses entspricht einem Anteil von ca. 75 % aller in Dortmund durchgeführten Bestattungen. Mehr als die Hälfte sind Urnenbeisetzungen.

Zu TOP 4.:
Reform der kommunalen Seniorenarbeit – Drucksache Nr.: 04128-03
hier: Abschlussbericht der Forschungsgesellschaft für Gerontologie und weiteres Verfahren
- Anlage -

Die Beschlussvorlage wurde von den Seniorenbeiratsmitgliedern zur Kenntnis genommen.
Der Vorstand und der Arbeitskreis „Reform der kommunalen Seniorenbeirat in Dortmund“ werden sich fortlaufend mit dem Thema beschäftigen.

Zu TOP 5.:
Berichte aus den Fachausschüssen des Rates

- Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit
Herr Knoll:

Herr Knoll berichtet, dass 3 % des Etats für die Sozialverbände gestrichen wurden.
Die Anzahl der Drogentoten hat ich verringert.

- Ausschuss für Kultur, Sport, Freizeit
Herr Hendler:

Herr Hendler berichtet über die Sportstättenentwicklungsplanung und über die Stadtteilarbeit der Kulturbetriebe Dortmund

- Ausschuss für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung
Herr Middendorf:

Der Phoenix-See ist eine Aufwertung für Dortmund.
Mit der Landesentwicklungsgesellschaft besteht eine gute Zusammenarbeit in Bezug auf Förderung städtebaulicher Maßnahmen.


Zu TOP 6.:
Berichte aus den Bezirksvertretungen

- Bezirksvertretung Innenstadt-Ost - Bezirksvertretung Hörde: - Bezirksvertretung Innenstadt-Nord:

In der Flurstraße wird ein Begegnungszentrum entstehen.

- Bezirksvertretung Hombruch:

Im Rombergpark sind die Inline-Skater weiterhin sehr störend. Besonders gefährdet
sind Senioren. - Bezirksvertretung Aplerbeck:
- Bezirksvertretung Huckarde: - Bezirksvertretung Lütgendortmund:

- Bezirksvertretung Mengede:
- Bezirksvertretung Scharnhorst:


Zu TOP 7.:
Verschiedenes

- Herr Hendler:
- Termin der nächsten Arbeitssitzung: 05.06.03 Ende: 15.40 Uhr



Renate Krajecki Horst-Erhardt Knoll Werner Lackmann
Stellv. Schriftführerin Vorsitzender Mitglied des Seniorenbeirates © Stadt Dortmund© Dortmunder Systemhaus