Niederschrift (öffentlich)

über die 16. Sitzung des Rates der Stadt
am 17.03.2016
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




Sitzungsdauer: 15:00 - 20:48 Uhr


Anwesend:

Laut Anwesenheitslisten, die der Originalniederschrift als Anlagen beigefügt sind, waren 87 von z. Z. 94 Ratsmitgliedern anwesend.

An der Sitzung nahmen nicht teil:
Rm Gebel (Die Linke & Piraten)
Rm Thorsten Hoffmann (CDU)
Rm Jäkel (SPD)
Rm Landgraf (Bündnis 90/Die Grünen)
Rm Monegel (CDU)
Rm Plieth (Bündnis 90/Die Grünen)
Rm Schnittker (SPD)

Von der Verwaltung waren anwesend:
OB Sierau
StD Stüdemann
StR’in Jägers
StR’in Schneckenburger
StR’in Zoerner
StR Wilde
Herr Westphal
LStRD’in Seybusch
Herr Güssgen
StOAR Pompetzki


Veröffentlichte Tagesordnung:

1. Regularien

1.1 Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 15. Sitzung des Rates der Stadt am 18.02.2015

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse

2.1 Kommunales Wahlrecht für Migrantinnen und Migranten
Überweisung: Integrationsrat aus der öffentlichen Sitzung vom 27.10.2015
(Drucksache Nr.: 02706-15)
2.2 Direktvergabe von öffentlichen Personenverkehrsdiensten
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03847-16)

2.3 Handlungsfeld Flüchtlinge - Sachstandsbericht - Rückblick 2015 / Ausblick
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03404-16)

3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Bauen, Verkehr und Grün

3.1 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Ap 203 - Adelenstraße -
hier: I. Entscheidung über vorgebrachte Anregungen aus der öffentlichen Auslegung; II. Satzungsbeschluss; III. Beifügung der aktualisierten Begründung vom 03.02.2016; IV. Beschluss zum Abschluss des Städtebaulichen Vertrages zur Aufstellung des Bebauungsplanes Ap 203

Beschluss
(Drucksache Nr.: 03756-16)

3.2 Bauleitplanung; 50. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) und Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 281 -Klöcknerstraße- , zugleich Änderung des Bebauungsplanes
Hom 246 – Hohle Eiche –
Hier: Entscheidung über Stellungnahmen; Beifügung einer aktualisierten Begründung zur 50. Änderung des FNP und zum Bebauungsplan Hom 281; Feststellungsbeschluss; Satzungsbeschluss; Beschluss zum Abschluss eines städtebaulichen Vertrages; Anpassung des Landschaftsplanes Dortmund - Süd

Beschluss
(Drucksache Nr.: 03567-16)
hierzu -> Schreiben der Verwaltung vom 01.03.2016

3.3 Bauleitplanung; Änderung Nr. 8 des Bebauungsplanes Lü 112 n – Ortskern Lütgendortmund –
hier: I. Beschluss zur Änderung Nr. 8 des Bebauungsplanes Lü 112 n – Ortskern Lütgendortmund –, II. Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung,
III. Beschluss über den Erlass einer Veränderungssperre

Beschluss
(Drucksache Nr.: 03778-16)

3.4 Internationale Garten-Ausstellung (IGA) Metropole Ruhr 2027
- Teilnahme der Stadt Dortmund -

Beschluss
(Drucksache Nr.: 03660-16)

3.5 Masterplan Mobilität - Fortschreibung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01208-15)

3.6 Konzept Ruhr // Wandel als Chance - Perspektive 2020
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03310-15)

3.7 Klimaschutz Dortmund
hier: Windenergie
Konzentrationszonen für Windenergieanlagen in Dortmund – aktueller Stand und weitere Vorgehensweise

Beschluss
(Drucksache Nr.: 01749-15)

3.8 Neuwahl eines stellvertretenden Mitgliedes der Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt Nordrhein-Westfalen (LNU) für den Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03611-16)

3.9 Bahnunterführung Sölder Straße / Vellinghauser Straße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01923-15)

3.10 Gründung des Beirats Nahmobilität, hier: Berufung der Mitglieder
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03619-16)

3.11 Jahresabschluss und Lagebericht der Stadtentwässerung Dortmund für das Wirtschaftsjahr 2014
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03235-15)

4. Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung
- unbesetzt -

5. Soziales, Arbeit und Gesundheit
- unbesetzt -

6. Kultur, Sport und Freizeit

6.1 Modernisierung der Sportplatzanlage Grüningsweg, Dortmund-Asseln und Aufgabe der Sportplatzanlage Dollersweg, Dortmund-Wickede
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03383-16)

6.2 Theater Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2014/15
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03719-16)

6.3 Neubau eines Leichtathletikstadions in Dortmund-Hacheney
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03775-16)

6.4 Übertragung der Sportplatzanlage Schweizer Allee, Dortmund-Aplerbeck, an den ASC 09 Dortmund e. V.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03736-16)

6.5 Zuschuss an den TSC Eintracht von 1848/95 Korporation zu Dortmund zum Bau eines Kunstrasenhockeyspielfeldes, zur Sanierung leichtathletischer Anlagen und zur Erneuerung der Flutlichtanlage auf eigenem Grundstück
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03749-16)

6.6 Übertragung des Grund und Bodens (inkl. Infrastruktur und Aufbauten) des Stadtgartens von den Sport- und Freizeitbetrieben Dortmund auf die Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03716-16)

6.7 DFB-Fußballmuseum
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 03696-16)

7. Schule

7.1 Errichtung des „Gebundenen Ganztags“ an der Paul-Dohrmann-Förderschule zum Schuljahr 2016/17
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03403-16)

7.2 Umsetzung des Vorhabens "was geht! rein in die Zukunft in Dortmund"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03358-15)

8. Kinder, Jugend und Familie

8.1 Entgeltordnung für die Erhebung von Verpflegungsentgelten in Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Dortmund; Erhöhung der Verpflegungsentgelte ab dem 01.08.2016 um jährlich 2%
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03664-16)

9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

9.1 Vergabe von Grundstücken für den Ausbau von Betreuungsplätzen und Aufhebung des Beschlusses vom 21.03.2013 (DS-Nr.: 08799-13) für das Grundstück Grävingholzstraße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02638-15)

9.2 Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Dortmund zum 31. Dezember 2014
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03368-16)

9.3 DOGEWO21: Änderung der Satzung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03630-16)

9.4 Übernahme einer Bürgschaft für die Revierpark Wischlingen GmbH
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03606-16)

9.5 Sachstandsbericht über die Verpachtung von Flächen auf der städtischen Altdeponie Deusenberg (Huckarde) zur Errichtung und zum Betrieb einer Photovoltaikanlage
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03659-16)

9.6 - Entwürfe der Jahresabschlüsse 2015 des Sonderhaushalts Grabpflegelegate und des Sonderhaushalts Kohlgartenstiftung
- Erhöhung des nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrags durch den Jahresfehlbetrag 2015 des Sonderhaushalts Grabpflegelegate
- Zuführung des Jahresüberschusses 2015 des Sonderhaushalts Kohlgartenstiftung zur allgemeinen Rücklage

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03702-16)

9.7 Städt. Seniorenheime Dortmund gGmbH - hier: Anpassung des Gesellschaftsvertrags an die Neuregelung der §§ 108 a, b GO NRW - Stand des gemeinderechtlichen Genehmigungsverfahrens und daraufhin erforderliche Änderungen des Vertragsentwurfs
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03824-16)

9.8 Städtische Seniorenheime Dortmund gGmbH - hier: Änderung des Gesellschaftsvertrags der Tochtergesellschaft SHDO Service GmbH
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03886-16)

9.9 Westfalenhallen Dortmund GmbH - hier: Mitbestimmung im fakultativen Aufsichtsrat und Anpassung des Gesellschaftsvertrages
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03990-16)

9.10 Rechte fakultativer Aufsichtsräte
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 04004-16)

9.11 RWE-Dividende
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 03848-16)

10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

10.1 Aktueller Sachstand zur Situation in der Dortmunder Nordstadt
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03175-15)

10.2 Resolution zur Änderung des Sexualstrafrechts
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03819-16)

10.3 Mitgliederversammlung des Städtetages Nordrhein-Westfalen am 14. April 2016 in Aachen
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 04022-16)

10.4 Weiterbetrieb der belgischen Atomkraftwerke Tihange und Doel
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 04027-16)

10.5 Anzeigepflicht des Oberbürgermeisters nach dem Korruptionsbekämpfungsgesetz
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04008-16)

11. Anfragen

11.1 Anfragen Rm Münch (FBI)

11.1.1 Ordnungsrechtliches Vorgehen gegen die Verteilung des Korans ohne Sondernutzungsgenehmigung
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 03301-15)


11.1.2 Dortmund überrascht ... mit Defiziten
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 03705-16)

11.1.3 Abschiebeanordnungen und Abschiebungen krimineller Ausländer durch die Dortmunder Ausländerbehörde
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 03397-16)

11.1.4 Hohe Ausländerkriminalität von 40 % in Köln und Dortmund - Konsequenzen für die Stadt Dortmund nach den Überfällen eines Ausländermobs auf Frauen in Köln und anderen Großstädten
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 03398-16)

11.1.5 Straftatbestände der 2014 für Dortmund ermittelten 11045 kriminellen Ausländer
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 03411-16)

11.1.6 Gewalttaten in Dortmunder Asyleinrichtungen
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 03464-16)

11.2 Anfragen Rm Thieme (NPD) / Rm Brück (Die Rechte)

11.2.1 Konsequenzen aus sexuellen Übergriffen durch Asylanten
Anfrage zur TO (NPD, Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 03608-16)

11.2.2 Asylanten nach Stadtbezirken aufgegliedert
Anfrage zur TO (NPD, Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 03609-16)

11.2.3 Durch Sicherheitsdienste erfasste Straftaten in Asylheimen
Anfrage zur TO (NPD, Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 03610-16)



Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt Dortmund wurde um 15:00 Uhr von OB Sierau eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte OB Sierau zunächst fest, dass der Rat der Stadt Dortmund ordnungsgemäß eingeladen wurde und dass er beschlussfähig ist.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Rm Giebel (SPD) benannt.



zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

OB Sierau wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Rm Münch (FBI) stellte mündlich den Antrag, den Tagesordnungspunkt

10.2 Resolution zur Änderung des Sexualstrafrechts
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03819-16)

als Angelegenheit von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse, unter Tagesordnungspunkt 2.4, zu behandeln.


Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) machte für den Tagesordnungspunkt

3.11 Jahresabschluss und Lagebericht der Stadtentwässerung Dortmund für das Wirtschaftsjahr
2014
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03235-15)

vor dem Hintergrund einer durchgeführten Akteneinsicht, Beratungsbedarf geltend.


Nachdem durch OB Sierau und Rm Schilff (SPD) auf die entsprechende Befassung im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit verwiesen wurde, verzichtete Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) darauf, einen Antrag auf Vertagung des Tagesordnungspunktes

6.3 Neubau eines Leichtathletikstadions in Dortmund-Hacheney
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03775-16)

zur Abstimmung zu stellen.


Rm Brück (vorläufige Gruppe NPD/Die Rechte) nahm Bezug auf die zur Erweiterung der Tagesordnung vorgeschlagene Beschlussvorlage

10.6 Vorläufige Gewährung von Zuwendungen für die sogenannte Gruppe "NPD/Die Rechte im

Beschluss
(Drucksache Nr.: 03987-16)

und den dazu eingereichten Zusatz- /Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom
10.03.2016. Rm Brück (vorläufige Gruppe NPD/Die Rechte) sieht in dem vorliegenden Antrag den
Versuch, den Gruppenstatus weiter aufzuschieben bzw. die Gewährung von Zuwendungen zu sabotieren und kündigte an, weitere Rechtsmittel zu prüfen.


Die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung des Rates wurde gegen die Stimmen der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte um den Punkt

3.12 Sonderprogramm „Hilfen im Städtebau für Kommunen zur Integration von Flüchtlingen“
1. Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) Beschluss
(Drucksache Nr.: 03982-16)
- Vorlage der Verwaltung vom 14.03.2016

erweitert.


Weiter beschloss der Rat der Stadt einstimmig bei Stimmenthaltung der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte die Tagesordnung um die Angelegenheit

9.12 Änderungsbeschluss zur Haushaltssatzung 2016
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04018-16)

zu erweitern.


Nachdem OB Sierau darauf hingewiesen hatte, dass sich der Ältestenrat in seiner vorangegangenen Sitzung einstimmig für einen Beschluss des in der Sache vorliegenden Antrags ausgesprochen hat, wurde die Tagesordnung um die Angelegenheit

10.6 Vorläufige Gewährung von Zuwendungen für die sogenannte Gruppe "NPD/Die Rechte im Rat der Stadt Dortmund" aufgrund des Beschlusses des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) vom 25.02.2016
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03987-16)

gegen die Stimmen der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte bei Stimmenthaltung von Rm Münch (FBI) erweitert.


Weiter lehnte der Rat der Stadt die Erweiterung der Tagesordnung um die Angelegenheit

Mehr Sicherheit für Frauen vor kriminellen Nordafrikanern: Resolution an die Landesregierung
zwecks Einstufung von Marokko, Algerien und Tunesien als sichere Herkunftsländer
Antrag zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 04081-16)

mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion, der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte sowie von Rm Münch (FBI) ab.


Der Rat der Stadt beschloss einstimmig bei Stimmenthaltung der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte und Rm Münch (FBI) die Beratung des Tagesordnungspunktes

3.11 Jahresabschluss und Lagebericht der Stadtentwässerung Dortmund für das Wirtschaftsjahr
2014
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03235-15)

in die Sitzung des Rates der Stadt am 28.04.2016 zu schieben.


Der Rat stimmte bei Stimmenthaltung der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte einstimmig zu, die Angelegenheit

3.7 Klimaschutz Dortmund
hier: Windenergie
Konzentrationszonen für Windenergieanlagen in Dortmund – aktueller Stand und weitere Vorgehensweise
Beschluss

(Drucksache Nr.: 01749-15) von der Tagesordnung abzusetzen, da in der Angelegenheit zunächst ein im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschlossener Prüfauftrag abzuarbeiten ist.


Darüber hinaus wurde die Angelegenheit

3.9 Bahnunterführung Sölder Straße / Vellinghauser Straße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01923-15) einstimmig bei Stimmenthaltung der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte von der Tagesordnung abgesetzt, da die Ausschüsse für Bauen, Verkehr und Grün sowie für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, die Befassung der Angelegenheit in ihre jeweilige Sitzung im April 2016 geschoben haben.


Weiter beschloss der Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte sowie bei Stimmenthaltung von Rm Münch (FBI) die Angelegenheit

9.11 RWE-Dividende
(Drucksache Nr.: 03848-16)

im nichtöffentlichen Sitzungsteil zu behandeln.


Zudem lehnte der Rat der Stadt den von Rm Münch (FBI) mündlich gestellten Antrag, den Tagesordnungspunkt

10.2 Resolution zur Änderung des Sexualstrafrechts
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03819-16)

als Angelegenheit von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse, unter Tagesordnungspunkt 2.4, zu behandeln, mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion, der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte sowie von Rm Münch (FBI) ab.


Abschließend wies OB Sierau darauf hin, dass der Ältestenrat in seiner vorangegangenen Sitzung, entsprechend der üblichen Praxis, den Umgang mit der generell vereinbarten Redezeitbeschränkung in der heutigen Ratssitzung erörtert hat.

Im Ergebnis sprach sich der Ältestenrat mehrheitlich dafür aus, dem Rat vorzuschlagen, dass die generell vereinbarte Redezeitbeschränkung von mit Ausnahme der Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse, für die gesamte Sitzung gelten soll, wobei es pro Tagesordnungspunkt zwei Wortmeldungen von der gleichen Person geben kann.

Für die Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse hat sich der Ältestenrat einvernehmlich darauf verständigt, dass es hier ebenfalls eine Redezeitbegrenzung von drei Minuten pro Person und Tagesordnungspunkt, bei zwei Wortmeldungen je Ratsmitglied, geben soll.

Darüber hinaus erhalten die Fraktionen bei den Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse zu jedem Tagesordnungspunkt zusätzlich fünf Minuten, für die Abgabe einer Grundsatzerklärung. Die vorläufige Gruppe erhält jeweils drei zusätzliche Minuten für die Abgabe einer Grundsatzerklärung und das fraktionslose Ratsmitglied erhält jeweils zwei zusätzliche Minuten für die Abgabe einer Grundsatzerklärung.

Rm Münch (FBI) sieht in dem Vorschlag zum Umgang mit der Redezeit demokratiefeindliche
Tendenzen und kündigte an, beim Verwaltungsgericht erneut eine einstweilige Anordnung zu beantragen.

Rm Brück (vorläufige Gruppe NPD/Die Rechte) hält eine Redezeitbegrenzung für undemokratisch und der Würde des Rates nicht angemessen.

Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) sprach sich für die vorgeschlagene Begrenzung der Redezeit, aber gegen die Limitierung der Anzahl der Wortbeiträge aus.

Rm Rettstadt (FDP(Bürgerliste) sprach sich ebenfalls gegen eine Begrenzung der Anzahl der Wortbeiträge aus.

Rm Langhorst (Bündnis 90/Die Grünen) lehnte für seine Fraktion die vorgeschlagene Begrenzung der Anzahl der Wortbeiträge ab.

Rm Münch (FBI) sprach sich für eine getrennte Abstimmung in Bezug auf die Redezeitbegrenzung und die Anzahl der Wortbeiträge aus.

Rm Reppin (CDU) wies darauf hin, dass die weit überwiegende Mehrzahl der Tagesordnungspunkte bereits ausgiebig in den Fachausschüssen des Rates beraten wurde.

Rm Bohnhof (AfD) hält eine Redezeitbegrenzung für angemessen, lehnt eine Begrenzung der Anzahl der Wortbeiträge jedoch ab.

Im Hinblick auf die beantragte, getrennte Abstimmung wies OB Sierau darauf hin, dass er zunächst den weitergehenden Vorschlag des Ältestenrates zur Abstimmung stellen werde.

Anschließend beschloss der Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion Die Linke & Piraten, der AfD-Fraktion und der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte und von Rm Münch (FBI) gem. § 16 Abs. 5 der Geschäftsordnung für den Rat, seine Ausschüsse, Kommissionen und Bezirksvertretungen die vom Ältestenrat vorgeschlagene Begrenzung der Redezeit auf drei Minuten und zwei Wortmeldungen pro Tagesordnungspunkt je Ratsmitglied sowie den zuvor angeführten Umgang mit der Redezeit, bei den Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 15. Sitzung des Rates der Stadt am 18.02.2015

Die Niederschrift über die 15. Sitzung des Rates der Stadt am 18.02.2015 wurde einstimmig bei Stimmenthaltung der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte sowie von Rm Münch (FBI) genehmigt.


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse

zu TOP 2.1
Kommunales Wahlrecht für Migrantinnen und Migranten
Überweisung: Integrationsrat aus der öffentlichen Sitzung vom 27.10.2015
(Drucksache Nr.: 02706-15)

Dem Rat der Stadt lag folgende Überweisung aus der öffentlichen Sitzung des Integrationsrates am 27.10.2015 vor:

Herr Gülec begründet den oben genannten Antrag wie folgt. Nachfolgend im Wortlaut:

In vielen EU-Staaten gibt es bereits das Kommunale Wahlrecht für alle dort lebenden. Deutschland hinkt dieser Entwicklung hinterher. Dabei hat die EU längst festgestellt, dass zur Integration neben Spracherwerb, Bildungsperspektiven und Chancen auf dem Arbeitsmarkt zwingend auch die rechtliche Gleichstellung gehört.
Um eine beschleunigte Integration aller Migranten zu erreichen, muss ein allgemeines Kommunalwahlrecht auch für Nicht-EU-Bürger durch eine Verfassungsänderung ermöglicht werden.
Die Einführung eines kommunalen Wahlrechts für alle Migranten wird im Ergebnis ein gedeihliches Zusammenleben in der Gesellschaft fördern, denn kommunale Probleme betreffen alle in der jeweiligen Kommune lebenden Menschen unabhängig ihrer Staatsangehörigkeit und die Übernahme von Verantwortung für die Kommune stärkt das Interesse an Lösungen von Problemen in der Kommune und fördert damit das Gemeinschaftsleben.
Je mehr sich die Gesellschaft für Migranten im Bereich der kommunalen Ebene öffnet, umso stärker werden sich die Migranten in die gesellschaftliche Verantwortung einbinden. Hiervon werden alle Menschen profitieren.
Dort, wo die Menschen seit vielen Jahren leben oder geboren werden, wo sie aufwachsen, zur Schule gehen, arbeiten, heiraten, Nachwuchs bekommen und eines Tages sterben, müssen sie auch politisch mit entscheiden können.

Herr Taranczewski regt an, dass es deutlicher gemacht werden müsse, dass es sich um eine Forderung des Integrationsrates handelt und der Integrationsrat den Rat der Stadt Dortmund bitten soll, sich dieser Forderung und Resolution anzuschließen.
Die Landesregierung und die Landtagsfraktionen sollten anschließend durch den Integrationsrat aufgefordert werden, sich für die Einführung des Kommunalen Wahlrechts einzusetzen.
Herr Gülec ist einverstanden mit dem Vorschlag.
Herr Bahr teilt mit, dass er dem Antrag nicht folgen wird. Die Staatsbürgerschaft sei insbesondere bei der Thematik Wahlrecht maßgeblich.
Herr Taranczewski entgegnet, dass man den Aspekt der Vertrautheit zur Staatsbürgerschaft nicht unterschätzen sollte und daher kann die Einbringung des Antrages gut verstehen und nachvollziehen.
Herr Sönmez, erklärt, dass es in der Angelegenheit nicht um ein generelles Wahlrecht geht, sondern um Kommunales Wahlrecht. Es gibt beispielsweise viele türkische Staatsangehörige, welche die Stadt in der sie leben, als Zuhause ansehen und sie daher auch entsprechend politisch mitwirken und gestalten wollen.
Herr Schaefer erläutert, dass es aus seiner Sicht keine plausible Erklärung dafür gäbe, das Kommunale Wahlrecht nicht entsprechend auszuweiten.

Herr Taranczewski schlägt unter Zustimmung der „Allgemeinen aktive Liste der türkischen Verbände“ folgende inhaltliche Änderung des Antrages vor.

Neuer Antragstext:
Der Integrationsrat der Stadt Dortmund bittet die Landesregierung sowie die Landtagsfraktionen sich für die Einführung des Kommunalen Wahlrechts für alle seit mindestens fünf Jahren rechtmäßig in der Bundesrepublik lebenden Migrantinnen und Migranten - unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft - einzusetzen, die Verfassungskommission des Landes Nordrhein-Westfalen anzuschreiben mit dem Ziel, dass Kommunale Wahlrecht für alle Migrantinnen und Migranten in der Landesverfassung NRW verbindlich aufzunehmen.

Der Integrationsrat bittet den Rat der Stadt Dortmund sich dieser Resolution anzuschließen.

Beschluss:
Der Integrationsrat der Stadt Dortmund beschließt mehrheitlich bei zwei Gegenstimmen und einer Enthaltung die Änderung des vorliegenden Antrags und demnach den Gesamtantrag.

Neuer Antragstext:
Der Integrationsrat der Stadt Dortmund bittet die Landesregierung sowie die Landtagsfraktionen sich für die Einführung des Kommunalen Wahlrechts für alle seit mindestens fünf Jahren rechtmäßig in der Bundesrepublik lebenden Migrantinnen und Migranten - unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft - einzusetzen, die Verfassungskommission des Landes Nordrhein-Westfalen anzuschreiben mit dem Ziel, dass Kommunale Wahlrecht für alle Migrantinnen und Migranten in der Landesverfassung NRW verbindlich aufzunehmen.

Der Integrationsrat bittet den Rat der Stadt Dortmund sich dieser Resolution anzuschließen.


OB Sierau begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt die Vorsitzende des Integrationsrates der Stadt Dortmund Frau Tekin und bat sie, die Motivation des Integrationsrates zu erläutern.


è Rede der Vorsitzenden des Integrationsrates zum Tagesordnungspunkt „Kommunales Wahlrecht für Migrantinnen und Migranten“


Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Sierau,
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich freue mich sehr, heute in meiner Funktion als Vorsitzende des Integrationsrates zu Ihnen sprechen zu dürfen und das Anliegen des Integrationsrates zum Thema „Kommunales Wahlrecht für Migrantinnen und Migranten“ vorzutragen.

Bereits in den Jahren 2007 bis 2009 hat der Landesintegrationsrat NRW unter dem Motto „HIER, wo ich lebe, will ich wählen“ mit dem DGB NRW, der Freien Wohlfahrtspflege NRW und dem Landesjugendring NRW eine Kampagne zum Thema „Kommunales Wahlrecht“ durchgeführt.
In mehr als 60 Städten wurde das Thema im Stadtrat diskutiert. In den Räten von 31 Kommunen gab es Ratsbeschlüsse, die die Einführung des kommunalen Wahlrechts unterstützen.
So war es auch hier in Dortmund.

Im März 2008 wurden u.a. auf Initiative des damaligen Ausländerbeirates die Landesregierung NRW und die Landtagsfraktionen durch den Rat der Stadt Dortmund angeschrieben, mit der Bitte sich für die Einführung des Kommunalen Wahlrechts für alle seit mindestens fünf Jahren rechtmäßig in der Bundesrepublik lebenden Migrantinnen und Migranten – unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit – einzusetzen.

Warum jetzt ein neuer Vorstoß?
Der Landtag NRW hat eine Kommission zur Reform der Nordrhein-Westfälischen Verfassung eingerichtet. Wir fordern daher den Landtag auf, im Rahmen dieser Novellierung politische und rechtliche Lösungsansätze zum kommunalen Wahlrecht zu finden, die die Einführung des kommunalen Wahlrechts für alle auf Dauer in NRW lebenden Migrantinnen und Migranten ermöglicht.

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren,

wir fordern die Einführung des kommunalen Wahlrechts für alle seit mindestens fünf Jahren rechtmäßig in der Bundesrepublik lebenden Migrantinnen und Migranten – unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit -,

- weil die meisten Migrantinnen und Migranten schon seit vielen Jahren in den Städten unseres Landes leben. Viele sind hier geboren. Sie identifizieren sich mit ihrer Stadt und engagieren sich gesellschaftlich vor Ort,

- weil Integration nur über politische Beteiligung gelingt! Als Subjekte der Politik können und wollen Migrantinnen und Migranten über die Zukunft der Städte und Gemeinden mitbestimmen,

- weil Ungleichbehandlung von nichtdeutschen Staatsangehörigen aus unterschiedlichen Herkunftsstaaten nicht länger hingenommen werden darf. Sie ist nach unserem Verständnis nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Der Ungleichbehandlung muss ein Ende gesetzt werden,

- weil Pflichten, wie hier Steuern zu zahlen, an Rechte wie das Wahlrecht geknüpft sein müssen,

- weil Einbürgerung keine Alternative zum kommunalen Wahlrecht ist. Der Lebensgeschichte der Migrantinnen und Migranten entsprechend sollte die generelle Mehrstaatigkeit endlich akzeptiert werden.

Wir reden hier für das Land NRW von über eine Million Menschen, welche künftig an der Kommunalwahl teilnehmen könnten.

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren,

Drittstaatsangehörige leben und arbeiten bereits seit mehreren Jahren oder gar Jahrzehnten hier. Sie sind Teil der Gesellschaft, genießen und leben das weltoffene internationale Dortmund. Wir sprechen hier von Einwohnerinnen und Einwohner dieser Stadt.

Meine Damen und Herren,

hier fängt das Dilemma aber an: Wir reden hier von Einwohnerinnen und Einwohnern und nicht von Bürgerinnen und Bürgern dieser Stadt. Diese Drittstaatsangehörigen sind keine Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt, da nach § 21 Gemeindeordnung NRW nur derjenige Bürger ist, der zu den Gemeindewahlen wahlberechtigt ist.

Aber genau diese nicht wahlberechtigten Menschen haben die gleichen Bedürfnisse und Probleme, die die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt haben. Sie möchten sich genau wie diese einbringen mit ihren Vorstellungen und Ideen beispielsweise bei der Elternarbeit, im Kindergarten, im Vereinswesen, bei der ehrenamtlichen Arbeit, im Rahmen der Bürgerbeteiligung und nicht zuletzt selbstverständlich auch in der Kommunalpolitik.
In vielen EU-Staaten gibt es bereits das Kommunale Wahlrecht für alle dort lebenden. Deutschland hinkt dieser Entwicklung hinterher. Dabei hat die EU längst festgestellt, dass zur Integration neben Spracherwerb, Bildungsperspektiven und Chancen auf dem Arbeitsmarkt zwingend auch die rechtliche Gleichstellung gehört.

Es ist unsere Aufgabe, für die Interessen und Rechte aller Dortmunderinnen und Dortmunder einzutreten. In diesem Sinne hoffe ich, dass Sie von hier aus ein eindeutiges Signal für das kommunale Wahlrecht setzen und zeigen: Wir als Rat der Stadt Dortmund wollen eine Gleichbehandlung. Wir wollen eine Kommunalwahl haben, bei der alle seit mindestens fünf Jahren rechtmäßig in der Bundesrepublik lebenden Migrantinnen und Migranten eingeladen werden, aktiv und passiv mitzuwirken.

Ein dahin gehend geändertes Kommunales Wahlrecht ist gut für unsere Demokratie, denn eine Gesellschaft, die einen Teil der Bevölkerung von politischen Entscheidungen ausschließt, verliert ihre demokratische Grundlage, da hilft auch die Einrichtung eines Integrationsrates nur bedingt weiter.

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
Sehr geehrte Damen und Herren,

der Integrationsrat der Stadt Dortmund würde sich freuen, wenn Sie sich unserem Anliegen anschließen würden.

Danke für Ihre Aufmerksamkeit!

Rm Taranczewski (SPD) führte an, dass viele in der Stadt niedergelassene, ausländische Mitbürger, sich politisch, kulturell sowie sportlich engagieren, die Arbeiten gehen und so die Rentenkasse auffüllen, aber eine innere Verbundenheit zu ihrem Herkunftsland haben. Rm Taranczewski bat zu Bedenken, dass die Staatsangehörigkeit oft die letzte Verbindung zu deren Heimat ist und sprach sich dafür aus, den Menschen, die rechtmäßig hier leben und Steuern zahlen, die Teilnahme an kommunalen Wahlen zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang verwies Rm Taranczewski auf das bestehende Wahlrecht für EU-Ausländer.

Rm Krause (CDU) zeigte Verständnis für das Anliegen des Integrationsrates und begrüßte, dass Menschen, die aus einem anderen Land nach Dortmund gekommen sind, am politischen Geschehen teilhaben wollen. In diesem Zusammenhang verwies Rm Krause auf die Möglichkeit, bspw. als sachkundiger Einwohner in kommunale Gremien berufen zu werden und auf Mitwirkungsmöglichkeiten auf der Ebene von Vereinen, Schulen, Gewerkschaften und Bürgerinitiativen. Hier geborene und langjährig in Deutschland lebende Migrantinnen und Migranten können sich nach deutschem Staatsangehörigkeitsrecht unter erleichterten Bedingungen einbürgern lassen und somit das Wahlrecht erwerben. Rm Krause führte an, dass das Grundgesetz es nicht zulässt, dass Ausländerinnen und Ausländern, z.B. durch einfaches Gesetz, das aktive oder passive Wahlrecht eingeräumt wird. Da dies für alle staatlichen Ebenen gelte, würde das kommunale Wahlrecht, durch die begehrte Änderung, zu einem Wahlrecht zweiter Klasse degradiert. Hinsichtlich des kommunalen Wahlrechts für EU-Bürger führte Rm Krause an, dass dies auf einer Regelungsverpflichtung des europäischen Gemeinschaftsrechts beruhe.

Rm Langhorst (Bündnis 90/Die Grünen) wies darauf hin, dass seine Fraktion u. a. schon 2008, zusammen mit der SPD, für die Einführung eines kommunalen Wahlrechts im Dortmunder Rat gestritten habe und sieht es als absolutes Manko an, dass eine Umsetzung bislang nicht erfolgt ist. Vor dem Hintergrund, dass ca. 57.000 Nicht-EU-Ausländerinnen und Ausländer in Dortmund leben, hält Rm Langhorst dies für einen Umstand, der so nicht darstellbar ist. Es gehe weiter um Menschen, die seit Jahren legal in Deutschland leben, hier arbeiten und Steuern zahlen, mit dem Unterschied, dass sie die Angelegenheiten ihrer Kommune selbst nicht mitbestimmen dürfen. Das Motto „Politik von allen Menschen vor Ort, Politik für alle Menschen vor Ort“ bringe es dabei auf Punkt. Nach dem Dafürhalten von Rm Langhorst kann man, sofern man echte Integration will, bei der Frage nach dem aktiven und passiven Wahlrecht auf kommunaler Ebene nicht haltmachen.

Rm Konak (Die Linke & Piraten) wies darauf hin, dass die seinerzeitige Fraktion Die Linke bereits 2008 einen Antrag zum kommunalen Wahlrecht für Migrantinnen und Migranten im Rat der Stadt gestellt hat. Rm Konak führte weiter an, dass ihre Fraktion vor diesem Hintergrund das Anliegen des Integrationsrates unterstützt, da sie das Wahlrecht als wichtig für eine erfolgreiche Integration und für eine gesellschaftliche Teilhabe sowie als wesentlichen Bestandteil der freiheitlich demokratischen Grundordnung ansieht. Obwohl Menschen mit Migrationshintergrund ihren Lebensmittelpunkt in Dortmund haben, Unternehmen gegründet haben und Steuern zahlen, wird ihnen das Wahlrecht verwehrt, sofern sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Rm Konak führte eine dimap-Umfrage aus dem Jahr 2015 an, wonach sich 62 % der NRW-Bürgerinnen und Bürger für ein kommunales Wahlrecht für Migrantinnen und Migranten aussprachen und appellierte in diesem Zusammenhang für eine Abschaffung der juristisch-rechtlichen Barriere, die Migrantinnen und Migranten daran hindere, demokratische Rechte in Deutschland wahrzunehmen.

Rm Urbanek (AfD) zitierte eine Sachverständigenanhörung aus dem Jahr 2008 im Deutschen Bundestag, wonach eine Änderung des Artikels 28 des Grundgesetzes (GG), durch die auch Drittstaatsangehörigen die Möglichkeit eines kommunalen Wahlrechts eingeräumt werden soll, wegen eines Verstoßes gegen Artikel 20 GG verfassungswidrig ist. Rm Urbanek führte weiterhin an, dass das Prinzip der Volkssouveränität über Artikel 20 GG gesichert ist, wonach das Staatsvolk die Staatsgewalt inne hat und eben dieser Artikel 20 GG durch die Ewigkeitsgarantie in Artikel 79 GG geschützt ist. Dieses Staatsvolk werde, gem. der mehrheitlich vertretenen Auffassung unter den Sachverständigen und Rechtsgelehrten, von deutschen Staatsangehörigen und den ihnen gleichstellten Personen nach Artikel 116 GG gebildet. Somit ist die Eigenschaft als Deutscher der Anknüpfungspunkt für die Zugehörigkeit zum Volk i. S. d. Artikel 20 II GG als Träger der Staatsgewalt, die wiederum durch Wahlen ausgedrückt wird. Weiter habe das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Kommunen gegenüber Bund und Ländern keine Sonderstellung genießen. Im Ergebnis, müsse die Einbürgerung der Weg zur politischen Teilhabe sein.

Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) äußerte Verständnis für die Resolution des Integrationsrates und dem Wunsch nach politischer Teilhabe, wies aber darauf hin, dass das kommunale Wahlrecht an Bedingungen gebunden ist. Rm Rettstadt sieht nicht in einem singulären Wahlrecht auf kommunaler Ebene, sondern in der doppelten Staatsbürgerschaft die Lösung, um politische Gestaltungsmöglichkeiten gewähren zu können. Hierdurch könne die Verbundenheit zum Herkunftsland bewahrt bleiben, aber auch ein Bekenntnis zum dem Land, in dem man Land lebt, abgegeben werden. Mögliche Loyalitätsprobleme befürchtet Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) in diesem Zusammenhang nicht.

Rm Thieme (vorläufige Gruppe NPD/Die Rechte) … (Der Mandatsträger hat einer Veröffentlichung seiner Redebeiträge im Internet nicht zugestimmt!)




Für Rm Münch (FBI) steht am Ende einer erfolgreichen Integration in Deutschland, die deutsche Staatsbürgerschaft, als ein Bekenntnis zum Land, zur Sprache und zu deutschen bzw. europäischen Werten. Rm Münch hält die Etablierung einer Art Parallelwahlrecht für einen falschen Weg und für nicht integrationsförderlich.

Rm Baran (SPD) wies u. a. darauf hin, dass es in 15 EU-Staaten ein kommunales Wahlrecht für Ausländer gibt und führte darüber hinaus an, dass Mitgestaltungsmöglichkeiten die Identifikation und das Wir-Gefühl fördern. Bezug nehmend auf die geäußerten, rechtlichen Bedenken verwies Rm Baran auf die Anhörung im Rahmen der vom Land NRW eingerichteten Verfassungskommission, wo von mehreren Gutachtern vorgetragen wurde, dass es durchaus möglich ist, ein kommunales Wahlrecht für Migrantinnen und Migranten in der Landesverfassung zu verankern.

Rm Garbe (AfD) führte unter Bezug auf die Ausführungen von Rm Urbanek (AfD) an, dass er die doppelte Staatsbürgerschaft für einen Haupthinderungsgrund bei der Integration halte, da man letztlich
nicht Diener zweier Herren sein könne.
Rm Bohnhof (AfD) sieht in der Verabschiedung der vorliegenden Resolution, mit Verweis auf Artikel 28 GG, einen Aufruf zum Verfassungsbruch.

Rm Brück (vorläufige Gruppe NPD/Die Rechte) lehnt ein Wahlrecht für Migrantinnen und Migranten auf kommunaler Ebene u. a. aus verfassungsrechtlichen Bedenken ab.

Rm Altundal-Köse (Bündnis 90/Die Grünen) sieht in einem kommunalen Wahlrecht für Migrantinnen und Migranten eine Wertschätzung für gelungene Integration, die u. a. durch Mitnehmen besser gelingen könne als durch Ausgrenzung.

Rm Dingerdissen (FDP/Bürgerliste) sieht in der vorliegenden Resolution ernorme Schwächen. So werde bspw. nicht unterschieden zwischen Menschen, die in der 3. Generation oder die mindestens 5 Jahre hier leben. Weiter könne ein Wahlrecht nicht an das Merkmal gebunden werden, ob jemand Steuern zahlt oder nicht.

Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) bat zwischen Integration und Assimilation zu unterscheiden, da nicht erwartet werden könne, dass Menschen die nach Deutschland kommen, auch in der 2. oder 3. Generation, alle Werte oder kulturellen Eigenschaften übernommen haben.

Rm Taranczewski (SPD) nahm Bezug auf die geäußerten verfassungsrechtlichen Bedenken und wies darauf hin, dass die Resolution entsprechende Prüfhürden im Hinblick auf eine Bewertung durch die Verfassungskommission beinhalte.

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der AfD-Fraktion, der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte und von Rm Münch (FBI) sowie bei Stimmenthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund bittet die Landesregierung sowie die Landtagsfraktionen sich für die Einführung des Kommunalen Wahlrechts für alle seit mindestens fünf Jahren rechtmäßig in der Bundesrepublik lebenden Migrantinnen und Migranten - unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft – einzusetzen. Die Verfassungskommission des Landes Nordrhein-Westfalen wird mit dem Ziel angeschrieben, dass Kommunale Wahlrecht für alle Migrantinnen und Migranten in der Landesverfassung NRW verbindlich aufzunehmen.


zu TOP 2.2
Direktvergabe von öffentlichen Personenverkehrsdiensten
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03847-16)

Dem Rat der Stadt lag folgender Auszug aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 10.03.2016 vor:

„ … Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:

… der Rat der Stadt beabsichtigt, die Dortmunder Stadtwerke AG (DSW21) zum nächstmöglichen Zeitpunkt für eine Laufzeit von mindestens fünfzehn bis maximal 22,5 Jahren mit der Erbringung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen des ÖSPV in der Stadt Dortmund im Wege der Direktvergabe zu betrauen.
Um eine rechtssichere Direktvergabe zur gewährleisten, beschließt der Rat, die Punkte
4 bis 9 der Vorlage durch folgende Punkte zu ersetzen:


1. Der Rat beschließt die Umwandlung der Gesellschaftsform der DSW21 von einer AG in eine
GmbH.
2. DSW21 führt umgehend Gespräche mit den Partnern der US-Lease-Verträge zur beabsichtigten
Änderung der Gesellschaftsform.
3. Der Rat fordert die Fortführung der bisherigen Mitbestimmungsregelungen bei DSW21. Durch
Sofern dieser Beschlussvorschlag keine Mehrheit findet möge der Rat ergänzend zur Drucksache Nr. 03847-16 beschließen:

4. Die Verwaltung wird beauftragt, umgehend das Modell einer Holding-GmbH mit 5. Punkt 10 der Vorlage wird wie folgt geändert: Begründung:
Die Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages an ein Unternehmen setzt unter anderem voraus, dass das Unternehmen eine rechtlich getrennte Einheit ist, über die die zuständige örtliche Behörde eine Kontrolle ausübt, die der Kontrolle über eine eigene Dienststelle entspricht. Dies ist bei einer Aktiengesellschaft wie DSW21 nicht gegeben, da das Aktienrecht dem Vorstand einer AG eine besondere Stellung einräumt und er keinem Weisungsrecht unterworfen ist. Die Gesetzesbegründung im Ersten Modernisierungsgesetz vom 13.7.1999 bewertet diesen Umstand in Hinblick auf die städtische Einflussnahme wie folgt: „Dieses Steuerungs- und Kontrolldefizit steht im Widerspruch zu der von der Gemeindeordnung geforderten aktiven Einflussnahme.“

Aufgrund dieser geringen Steuerungsmöglichkeiten wird nach § 108 Abs. 4 Gemeindeordnung die AG als Gesellschaftsform für ein kommunales Unternehmen lediglich als Ausnahme definiert: Eine Gemeinde kann ein Unternehmen in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft nur dann gründen, übernehmen, wesentlich erweitern oder sich daran beteiligen, wenn der öffentliche Zweck nicht genauso gut in einer anderen Rechtsform erfüllt wird oder erfüllt werden kann. Angesichts der Tatsache, dass kommunale Stadtwerke überwiegend als GmbH organisiert sind, kann der öffentliche Zweck auch bei den Dortmunder Stadtwerken in der Rechtsform der GmbH erfüllt werden.

Der gesellschaftsrechtliche Einfluss auf die Gesellschaftsorgane und die Möglichkeit, über die die Gesellschafterversammlung dem Vorstand unmittelbar Weisung zu erteilen, wäre in dem Fall gewährleistet. Damit wäre die Grundvoraussetzung für eine rechtssichere Direktvergabe im Sinne der EU sowie die Delegation der Vorabbekanntgabe und der Finanzierungsverantwortung an den VRR sichergestellt. Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage und den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.


Darüber hinaus lag dem Rat der Stadt folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion FDP/Bürgerliste (Drucksache Nr.: 03847-16-E3) vom 15.03.2016 vor:

„ … die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags.

Beschlussvorschlag

Die Fraktion FDP/Bürgerliste fordert für die anstehende Vergabe des Auftrags für die Ausführung des öffentlichen Personennahverkehrs eine Ausschreibung nach europäischem Vergaberecht. Einer Direktvergabe an die DSW21 wird aufgrund der unsicheren rechtlichen Situation eine Absage erteilt.

Begründung

Eine Ausschreibung des öffentlichen Personennahverkehrs nach europäischen Vergaberecht ist aufgrund einer Vielzahl von Faktoren die rechtssicherste Variante. Der eintretende Wegfall von Steuervorteilen ist im Vergleich zu anderen bestehenden finanziellen und rechtlichen Risiken anderer Vergabemethoden die sicherste Variante. Die DSW21 ist hervorragend aufgestellt und braucht den europäischen Wettbewerb nicht zu fürchten. Die Vermeidung der teils hohen Risiken für die Direktvergabe aufgrund bestehender europarechtlicher Vorgaben und vertraglicher Konstruktionen ist den gewünschten finanziellen Vorteilen vorzuziehen. Mit einer Ausschreibung nach europäischen Recht wird sich die Stadt Dortmund als verlässlicher Partner Europas präsentieren und zugleich unnötige Risiken umgehen.

Rm Reppin (CDU) wies darauf hin, dass die vorliegende Vorlage einen langen Werdegang hinter sich hat, zu dessen Beginn sich eine qualifizierte Mehrheit des Rates für eine Direktvergabe von öffentlichen Personenverkehrsdiensten an die DSW21 ausgesprochen habe. Rm Reppin sprach sich dafür aus, den weiteren Prozess, hin zu einer endgültigen Direktvergabe an die DSW21, mit Beschluss der Vorlage auf den Weg zu bringen. Hinsichtlich der bestehenden Risiken, enthalte die Vorlage entsprechende Ausführungen, wie diese zu umgehen sind. Insofern sollte das vorgeschlagene Modell die Chance erhalten, durch den Zweckverband VRR und die Europäische Union bewertet zu werden. Eine Ausschreibung der Vergabe lehnte Rm Reppin u. a. mit Verweis auf den Wegfall des steuerlichen Querverbundes im Konzern ab, da hierdurch, über die Laufzeit des Vertrages von 15 bis 25 Jahren, Kosten im hohen dreistelligen Millionbereich anfallen würden.

Rm Reuter (Bündnis 90/Die Grünen) begründete die Ablehnung des Antrages der Fraktion FDP/Bürgerliste mit Verweis darauf, dass ihre Fraktion von Anfang an das Ziel verfolgt habe, eine Direktvergabe an DSW21 zu erreichen, da u. a. der öffentliche Personennahverkehr als ein wichtiger Baustein der öffentlichen Daseinsvorsorge angesehen werde und Ziel sein müsse, die Arbeitsplätze bei DSW21 für die Zukunft zu sichern. Rm Reuter führte an, dass für eine rechtssichere Direktvergabe nach EU-Recht mehrere Bedingungen zu erfüllen sind. So müsse bei dem zu betrauenden Unternehmen Kontrolle und Einflussmöglichkeiten der Stadt, wie bei einer eigenen Dienststelle, gewährleistet sein. Die jetzige Rechtsform der DSW21 stehe dieser Kontrolle jedoch entgegen. Weiter führte Rm Reuter an, dass gegen das sog. mehrpolige Kontrollmodell schwerwiegende Bedenken beim Zweckverband VRR bzgl. einer erforderlichen Satzungsänderung bestehen. Weiter könne es weder im Interesse der Stadt noch dem Interesse der Beschäftigten bei DSW21 liegen, wenn die Stadt das Finanzierungs- und Haftungsrisiko für die nächsten 15 bis 20 Jahre übernimmt. Rm Reuter forderte, durch die Umwandlung der DSW21 in eine GmbH, für grundlegende Rechtssicherheit zu sorgen, wobei die bisherigen Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmerschaft erhalten bleiben müssen.

Da Mobilität nach Auffassung von Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) ein Grundrecht ist, dient der ÖPNV der öffentlichen Daseinsvorsorge. Insofern sprach sich Rm Kowalewski gegen eine Privatisierung der öffentlichen Daseinsvorsorge bzw. gegen eine europaweite Ausschreibung aus, da eine Ausschreibung Risiken beinhalte. Nach dem Dafürhalten von Rm Kowalewski sichere eine Direktvergabe an DSW21, die ca. 1.900 Arbeitsplätze in der ÖPNV-Sparte hinsichtlich ihrer Anzahl als auch hinsichtlich der Arbeitsqualität und der Qualität der Dienstleistung ab. Für die Fraktion Die Linke & Piraten stehe im Ergebnis eines langen Diskussions- und Abwägungsprozesses, die multipolare Betrauung als das Modell, dessen Durchsetzung als erstes versucht werden sollte. Rm Kowalewski wies hinsichtlich der bemängelten Rechtssicherheit darauf hin, dass diese durch das EU-Notifizierungsverfahren hergestellt werden soll. Weiter biete der vorgeschlagene Weg die größte Sicherheit für die Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Die Umwidmung der Aktiengesellschaft in eine GmbH-Holding sieht Rm Kowalewski als Notfalllösung an, da insbesondere der Vertragspartner aus dem Cross-Border-Leasing alle Möglichkeiten hätte, zu Lasten der Stadtwerke aus dem Vertrag auszusteigen.

Rm Garbe (AfD) unterstützt den vorliegenden Verwaltungsvorschlag, da bei geringst möglichem Risiko, eine Direktvergabe von öffentlichen Personenverkehrsdiensten an DSW21 sichergestellt werden kann. Rm Garbe führte weiter an, dass insbesondere vor dem Hintergrund der Komplexität der Thematik, auf die Kompetenz der eingeschalteten, renommierten Anwalts- und Wirtschaftskanzleien vertraut werden müsse. Mit einem Beschluss der Vorlage verbindet Rm Garbe die Hoffnung, dass der weitere Prozess, mit Blick auf die Fortführung der von DSW21 geleisteten Arbeit, auf den Weg gebracht werden kann. Insbesondere vor dem Hintergrund des sozialen Aspektes müsse akzeptiert werden, dass man im Bereich des öffentlichen Personennahverkehres finanzielle Defizite dulden müsse, da Ticketpreise nicht als Marktpreis weitergegeben werden können.

Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) führte aus, dass bei dem Ziel, den steuerlichen Querverbund zu erhalten, die Gesellschaftsform der DSW21 problematisch sei. Da dass EU-Recht nur in Ausnahmesituationen Direktvergaben vorsehe, müsse DSW21 i.d.F. wie ein Stadtamt, mit direkter Weisungsmöglichkeit durch die Stadt, organisiert sein. Vor dem Hintergrund der hierzu erforderlichen Satzungsänderungen bei DSW21 und beim VRR sei dieser Weg risikobehaftet. Nach dem Dafürhalten von Rm Rettstadt birgt die Änderung der Gesellschaftsform der DSW21 von einer AG in eine GmbH, wie bei dem Alternativmodell einer Holding-GmbH vorgesehen, Risiken im dreistelligen Millionenbereich, da hierfür die Zustimmung der Vertragspartners aus dem Cross-Border-Leasing erforderlich ist. Als sicheren Weg, die Betrauung der DSW21 mit öffentlichen Personenverkehrsdiensten fortzuführen und die Arbeitsplätze zu erhalten sieht Rm Rettstadt die öffentliche Ausschreibung an, da damit das geringste finanzielle Risiko verbunden sei und ein Wettbewerb um den öffentlichen Personennahverkehr auch ein Wettbewerb um Qualität, Chancen und Gestaltung für die Stadt sein könne.

Rm Thieme (vorläufige Gruppe NPD/Die Rechte) … (Der Mandatsträger hat einer Veröffentlichung seiner Redebeiträge im Internet nicht zugestimmt!)




Nach Meinung von Rm Münch (FBI) führt an der Direktvergabe an DSW21 kein Weg vorbei. Die geäußerten Bedenken und angeführten Risiken müssen jedoch Ernst genommen werden. Rm Münch sieht den vorliegenden Verwaltungsvorschlag als gute Entscheidung im Sinne von DSW21 und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an.

Rm Schilff (SPD) sprach sich für einen Beschluss des mehrpoligen Betrauungsmodells aus, da sichergestellt werden müsse, dass DSW21 auch nach 2018 die entsprechenden Dienstleistungen für die Stadt Dortmund erbringen kann. Nach Ansicht von Rm Schilff birgt eine Ausschreibung Unwägbarkeiten und Risiken, da angesichts der Bewerber und den Bedingungen, zu denen diese auf dem Markt agieren, keineswegs gewährleistet werden könne, dass DSW21 das Rennen mache. Bezug nehmend auf den Vorschlag zur Umwandlung der Gesellschaftsform von DSW21 führte Rm Schilff an, dass die Stadt Dortmund, im Gegensatz zu anderen Kommunen, in der Vergangenheit erheblich von Cross-Border-Geschäften profitiert habe und auch weiterhin profitieren werde. Im Sinne des städtischen Konzerns müsse jedoch in jedem Fall verhindert werden, dass der Cross-Border-Partner die Handlung diktieren kann, da eine Auflösung der Verträge mit einem finanziellen Risiko im hohen dreistelligen Millionenbereich für die Stadt behaftet sei.

Der Rat der Stadt fasste folgende Beschlüsse:

Der Rat der Stadt lehnt den o.a Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion FDP/Bürgerliste
(Drucksache Nr.: 03847-16-E3) vom 15.03.2016 mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste ab.

Der Rat der Stadt lehnt die Punkte 1. bis 3. des zur Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vorgelegten, o.a. Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bei Stimmenthaltung von Rm Münch (FBI) ab.

Der Rat der Stadt lehnt die Punkte 4. und 5. des zur Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vorgelegten, o.a. Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bei Stimmenthaltung von Rm Münch (FBI) ab.
Der Rat der Stadt beschließt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion FDP/Bürgerliste:

1. Der Rat der Stadt beabsichtigt, die Dortmunder Stadtwerke AG (DSW21) zum nächstmöglichen Zeitpunkt für eine Laufzeit von mindestens fünfzehn bis maximal 22,5 Jahren mit der Erbringung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen des ÖSPV in der Stadt Dortmund im Wege der Direktvergabe nach Art. 5 Abs. 2 VO (EG) 1370/2007 und entsprechend dem VRR-Finanzierungssystem zu betrauen. Die beabsichtigte Betrauung soll vorbehaltlich der Zustimmung der mitbedienten Aufgabenträger auch die gebietsübergreifenden Linien von DSW21 umfassen.

2. Die Bestandsbetrauung von DSW21 soll bis zu ihrem Laufzeitende zum 31.12.2018 bestehen bleiben. Im Fall der Erteilung eines neuen öffentlichen Dienstleistungsauftrages durch eine Direktvergabe vor dem Laufzeitende der Bestandsbetrauung gelten vorrangig die Regelungen des neuen öffentlichen Dienstleistungsauftrages.

3. Der Umfang der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen orientiert sich am Leistungsangebot und an den Regelungen des Nahverkehrsplans (DS-Nr. 12283-14).
Der öffentliche Dienstleistungsauftrag wird der Möglichkeit politisch gewollter und verkehrswirtschaftlich sinnvoller Leistungsänderungen Rechnung tragen.

4. Die Verwaltung wird ermächtigt, alle für die Durchführung und Umsetzung der Direktvergabe auf der Grundlage des mehrpoligen Kontrollmodells erforderlichen Erklärungen abzugeben und Handlungen vorzunehmen.

5. Der Rat der Stadt nimmt die geplanten Änderungen an der Satzung und der Geschäftsordnung des Aufsichtsrates von DSW21 sowie den Entwurf eines Partnerschaftsvertrages zwischen Stadt und DSW21 zur Kenntnis. Eine notwendige Beschlussvorlage wird dem Rat gesondert vorgelegt.

6. Um eine möglichst hohe beihilfe- und vergaberechtliche Rechtssicherheit für die Stadt, den VRR und DSW21 zu erreichen, soll die Vereinbarkeit des mehrpoligen Kontrollmodells mit der VO (EG) 1370/2007 durch die EU-Kommission geprüft werden.

7. Die Verwaltung wird beauftragt, die Veröffentlichung der Absicht der Direktvergabe im Rahmen einer Vorabbekanntmachung nach Art. 7 Abs. 2 VO (EG) 1370/2007 im Amtsblatt der Europäischen Union durch die Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR als im Auftrag der Stadt Dortmund handelnde Vergabestelle zu veranlassen.

8. Der Rat der Stadt beschließt für die Direktvergabe in der Form des Modells der mehrpoligen Kontrolle die Rückübertragung der Finanzierungsverantwortung und der damit verbundenen Aufgaben vom VRR an die Stadt Dortmund (Rücknahme der bestehenden Delegation) und mandatiert anschließend den VRR mit diesen Aufgaben. Sofern das Modell der mehrpoligen Kontrolle von der EU Kommission bestätigt wird oder das Modell einer Holding GmbH realisiert wird, erfolgt eine Rückdelegation dieser Aufgaben an den VRR. Für die Dauer der Bestandsbetrauung (inkl. der Tätigkeiten zur Abrechnung des letzten Finanzierungsjahres) bleibt es bei der delegierenden Aufgabenübertragung.

9. Die Verwaltung wird ermächtigt, alle Erklärungen abzugeben und Handlungen vorzunehmen, die erforderlich sind für die Rücknahme der Delegation der ÖSPV-Finanzierungsverantwortung und der damit zusammenhängenden Aufgaben auf die Stadt sowie der anschließenden Mandatierung des VRR mit diesen Aufgaben. Dies betrifft insbesondere den Abschluss einer Übereinkunft zwischen VRR und Stadt über die Modalitäten der Rückübertragung der Delegation und der Mandatierung; die erneute Rück-Delegation der oben genannten Aufgaben auf den VRR wird ebenfalls in der Übereinkunft geregelt.

10. Sofern die EU-Kommission mitteilt, dass die Voraussetzungen der VO (EG) 1370/2007 mit dem mehrpoligen Kontrollmodell nicht zu erfüllen sind, ist das Modell einer Holding-GmbH mit Beherrschungsvertrag umzusetzen. Gleiches gilt im Fall eines negativen Ausgangs eines vergaberechtlichen Überprüfungsverfahrens des mehrpoligen Kontrollmodells.


zu TOP 2.3
Handlungsfeld Flüchtlinge - Sachstandsbericht - Rückblick 2015 / Ausblick
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03404-16)

Dem Rat der Stadt lag folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion FDP/Bürgerliste (Drucksache Nr.: 03404-16-E7) vom 11.03.2016 vor:

„ … die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet um Beratung und Beschlussfassung folgenden Antrags.

Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Landesregierung NRW auf, dass den Kommunen
in NRW zukünftig nur noch Flüchtlinge mit Bleibeperspektive zugewiesen werden. Flüchtlinge,
deren Anerkennungschancen gering sind, sollen direkt in den Landeseinrichtungen
verbleiben, bis über ihren Antrag entschieden ist.

Begründung:
Die Bereitstellung von adäquatem Wohnraum stellt die Kommunen in der derzeitigen Situation
vor viele Herausforderungen. Ziel einer integrativen Flüchtlingspolitik muss es sein, jene Menschen, die eine reelle Bleibeperspektive haben, so schnell wie möglich in passendem Wohnraum unterzubringen und somit den Integrationsprozess voranzutreiben.

Auch die Tatsache, dass Menschen ohne Bleibeperspektive in solchem Wohnraum untergebracht
zu werden, führt hierbei zu weiteren Wohnraumknappheiten und einer erschwerten Rückführung, sobald die Bleibeperspektive verneint wurde. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, diese Menschen direkt in den Einrichtungen des Landes unterzubringen und von dort über ihren Antrag zu entscheiden.

Rm Langhorst (Bündnis 90/Die Grünen) begrüßte ausdrücklich das Vorhaben, einen detaillierten Sachstand und Ausblick zu liefern, da hierdurch u. a. größere Klarheit in Prozesse gebracht werde, die im Laufe des letzten Jahres häufig spontan und etwas unkoordiniert ablaufen mussten. Rm Langhorst sieht in der Bearbeitung der Themen aus der flüchtlingspolitischen Sicht, auch den gesamten sozialpolitischen Prozess in der Stadt als in Gang gebracht und hält die Stärkung des Ehrenamtes, die Aktivitäten der Koordinierungsstelle für Vielfalt, Toleranz und Demokratie und die Pflege der Willkommenskultur, für Zeichen einer offenen Gesellschaft und für ein klares Signal gegen jede Form von Fremdenfeindlichkeit, Rechtspopulismus und Rechtextremismus. Weiter sprach sich Rm Langhorst vor dem Hintergrund der Anrechnung auf die Quote der kommunal unterzubringenden Menschen dafür aus, dass Dortmund auch langfristig Standort einer Erstaufnahmeeinrichtung des Landes bleibt und regte mehr hauptamtliche Unterstützung für die ehrenamtlich geleistete Arbeit an. Zur mittel- und langfristigen Steigerung der Unterbringung von geflüchteten Menschen in eigenen Wohnungen müsse zudem der Wohnungsbau gestärkt werden, wobei gewährleistet werden müsse, dass Wohnraum allen Menschen mit Bedarf zur Verfügung steht. Nach Ansicht von Rm Langhorst gelte es, die Gesamtsituation im Handlungsfeld Flüchtlinge weder schön zu reden, noch zu dramatisieren sowie einen offenen und ehrlichen Diskurs zu führen, der allen Menschen in dieser Stadt diene.

Rm Reigl (Die Linke & Piraten) führte an, dass im Handlungsfeld Flüchtlinge u. a. von Seiten der Verwaltung aber auch der Dortmunder Bevölkerung bereits viel geleistet wurde und noch wird. So wurden viele Stunden ehrenamtlicher Arbeit geleistet, Vereine oder Gruppierungen sind entstanden oder haben ihre Tätigkeitsbereiche erweitert. Menschen haben sich vernetzt und kennen gelernt. Darüber hinaus sind aus nicht wenigen, der neu in Dortmund lebenden Menschen, Helfer geworden. Rm Reigl hält Dortmund für eine tolerante, bunte und weltoffene Stadt, in der Menschen ungeachtet ihrer Herkunft willkommen sind, sieht aber noch Verbesserungsbedarf in manchen Bereichen. So könne man nicht mit der Unterbringung von Menschen in Traglufthallen, der Traumaversorgung geflüchteter Menschen, mit der aktuellen Lage auf dem Wohnungsmarkt, mit dem Zeitraum der bis zum ersten Schulbesuch vergeht, mit der Anzahl der Deutschkurse oder der aktuellen Wartezeit bei den Bürgerdiensten zufrieden sein. Bei der Suche nach umsetz- und finanzierbaren Lösungen dürfe nicht vergessen werden, dass es um Menschen gehe, die sich eigentlich nur durch ihren bisherigen Wohnort von Einheimischen unterscheiden. Bislang herrscht bei Rm Reigl jedoch der Eindruck vor, dass in Bevölkerung genügend Empathie für das Schicksal der Flüchtlinge vorhanden ist, was ein guter Grund sei, optimistisch zu bleiben.

Rm Garbe (AfD) verwies auf die hinlänglich bekannten Positionen seiner Fraktion, die im Zusammenhang mit der Beratung der Vorlage in den Fachausschüssen aber auch in vorherigen Ratssitzungen dargelegt wurden. Bekanntermaßen lehne seine Fraktion die „Riesenaufnahmeersteinrichtung“ in Huckarde ab. In diesem Zusammenhang erläuterte Rm Garbe die Zustimmung seiner Fraktion zum vorliegenden Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 11.03.2016.

Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) sieht in der Zuwanderung eine Chance für die immer älter werdende Gesellschaft und damit verbunden für den Arbeitsmarkt, für den Wegfall von Wirtschaftsleistung und für die Einzahlungen in die Rentekasse. Unter diesen Rahmenbedingungen nütze es nichts, Demagogen auf den Leim zu gehen, die Angst vor dem Fremden ausnutzen, um die Menschen für ihre Positionen zu missbrauchen. Eine Analyse der Tatsachen belege, dass das wichtigste sei, die Zuwanderung zu regeln und die Menschen in die Stadt zu integrieren. Zuwanderung könne, bei einer positiven Gestaltung, eine echte Chance sein. Mit dem Anwachsen der Bevölkerung, werden Schulen, Infrastruktur oder Wohnungsneubau benötigt, was der gesamten Bevölkerung zu Gute komme. Den vorliegenden Antrag seiner Fraktion begründete Rm Rettstadt u. a. mit einer Erleichterung des Integrationsprozesses für Menschen mit einer reellen Bleibeperspektive.

Rm Brück (vorläufige Gruppe NPD/Die Rechte) wies darauf hin, dass er einer sog. Multi-Kulti-Politik kritisch gegenüber stehe. Nach Auffassung von Rm Brück werde suggeriert, dass in der Masse Menschen in Not nach Deutschland kämen. Zahlen würden jedoch belegen, dass als zweit- und drittgrößte Gruppe Menschen vom Balkan nach Deutschland kommen und nicht in erster Linie Leute, die tatsächlich aus Kriegsgebieten fliehen. Da weiter die meisten Menschen die nach Deutschland kommen kein Recht nach Artikel 16 a Grundgesetz haben, liege ein massenhafter Rechtsbruch in Millionenordnung und eine Aushebelung des deutschen Asylgesetzes vor.

Rm Münch (FBI) sieht, u. a. mit Verweis auf die Kriminalitätsstatistik, die Asylpolitik der letzten 10 Jahre als gescheitert an, da sie dazu geführt habe, dass sich kriminelle Asylbewerber in Deutschland breit machen und nicht abgeschoben werden können, jetzt aber wirklich hilfsbedürftige Mütter mit ihren Kindern an der griechisch-mazedonischen Grenze festsitzen. Nach seinem Dafürhalten belegen die Zahlen des Landeskriminalamtes eine reale Bedrohung.

Rm Weyer (SPD) sieht die Verwaltungsvorlage u. a. als Antwort auf die gesamten Anfragen im Handlungsfeld Flüchtlinge an. Rm Weyer würdigte weiter das Engagement vieler Dortmunder Bürgerinnen und Bürger, die durch ihre ehrenamtlichen Tätigkeiten bei der Unterbringung und der Integration der geflüchteten Menschen in die Stadtgesellschaft unterstützt haben und weiter unterstützen. Dortmund habe sich den Herausforderungen gestellt und sie bisher, so oder so, gemeistert. So wurde ein Masterplan Migration und Integration beschlossen, ein Aktionsplan gegen Rechtsextremismus erstellt sowie das Ehrenamt mit der Koordinierungsstelle der Freiwilligenagentur gestärkt. Angesichts dessen, dass sich die Krisensituation absehbar nicht verändere, müssen in Dortmund weitere Unterbringungsmöglichkeiten gefunden oder geschaffen werden. Weiter müssen im gesamte Stadtgebiet Kindertagesstätten gebaut und der Um- und Ausbau von Schulen für die Förderung und Beschulung aller Dortmunder Kinder und Jugendlichen geplant werden. Zudem müsse schnell neues Planungsrecht für den Bau von preiswertem und sozialem Wohnungsbau für alle Dortmunder Bürgerinnen und Bürger vorangetrieben und mit der Arbeitsmarktstrategie weitere Arbeitsmöglichkeiten für alle Dortmunder geschaffen werden.

Rm Krause (CDU) dankte für den umfassenden Eindruck über die Entwicklung der Situation seit Auftreten des ersten großen Andrangs in der Erstaufnahmeeinrichtung in Hacheney und den enormen Einsatz der Verwaltung, der Hilfsorganisationen und vieler Bürger. Rm Krause konstatierte, dass die Ankunft und vorläufige Unterbringung der Neuankömmlinge nur der kleinste Part ist, den die Kommune zu bewältigen hat. So müsse u. a. für weiteren Wohnungsbau, für schulische Versorgung, für Spracherwerb, Erbringung von Gesundheitsleistungen und berufliche Perspektiven gesorgt werden. Da dies ohne Hilfe von Land und Bund jedoch nicht leistbar sei, erwartet Rm Krause, dass alle flüchtlingsbedingten Kosten zeitnah und vollständig erstattet werden und integrationsbedingte Kosten, wie insbesondere der Bau und Betrieb von Kindertagesstätten, erstattet werden müssen. Weiter sprach sich Rm Krause dafür aus, dass Flüchtlinge ohne Bleibeperspektive vollständig in eigenen Einrichtungen verbleiben und von dort aus in ihre Heimatländer zurückgeführt werden. Darüber hinaus sei der Bund gefordert, ein modernes Einwanderungsgesetz auf den Weg zu bringen, um Menschen eine legale, an dem Bedarf des Staates orientierte Einwanderungsmöglichkeit zu verschaffen. Das Land müsse u. a. die Kosten für alle geduldeten und abgelehnten Asylbewerber, die nicht zurückgeführt werden, dauerhaft und vollständig tragen.

Rm Krause führte im Hinblick auf die geplante Erstaufnahmeeinrichtung an, dass als wichtiger Grund die Aufgabe zu übernehmen, eine Einsparung von ca. 8,5 Millionen Euro durch den erhöhten Anrechnungsfaktor von 1,3%, angegeben werde. Diese Annahme sei unsicher, da sich hoffentlich bald Land und Bund dazu bereiterklären, wie in anderen Bundesländer bereits üblich, sämtliche Flüchtlingskosten zu 100 % zu übernehmen und somit die geplante Einsparung entfallen würde. Darüber hinaus sei die Entwicklung der Anzahl der Flüchtlinge nicht absehbar. Weitere Gründe, den Erstaufnahmeneubau kritisch zu hinterfragen, seien zudem die Höhe der Investitionssumme und hohe Unterhaltungskosten. Zudem konnten in der aktuellen Situation viele Aufgaben im Bereich der Bauordnung, des Ordnungsamtes oder des Hoch- und Tiefbaus nicht in dem Maße erledigt werden, wie es üblich sein sollte.

Rm Brück (vorläufige Gruppe NPD/Die Rechte) nahm Bezug auf die Ausführungen von Rm Münch (FBI) und sieht den Straftäteranteil nichtdeutscher Straftäter untrennbar mit der Einwanderungsproblematik verbunden und stellte einen Zusammenhang zwischen Asyleinwanderung und begangenen Straftaten her.

Rm Münch (FBI) stellte mündlich den Antrag „Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Landesregierung auf, im Bundesrat für die Einstufung von Marokko, Algerien und Tunesien als sichere Herkunftsländer zu stimmen“.

Rm Langhorst (Bündnis 90/Die Grünen) begründete die Ablehnung des Antrags der FDP/Bürgerliste u. a. dahingehend, dass seine Fraktion es als unverantwortlich ansieht, dass in komplexen Fällen mit langwierigen Prüfungen, Menschen in Zwischeneinrichtungen des Landes verbleiben. Rm Langhorst sprach sich in diesen Fällen für eine Zuweisung auf die Kommunen aus.

Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) wies darauf hin, dass statistisch gesehen 50% der Asylanträge nicht positiv beschieden werden und führte an, dass die Belastung der Kommunen auf den Zuweisungen des Landes über den gesamten Zeitraum basiere. Von daher mache es im Hinblick auf ein schnelles Asylverfahren Sinn, Menschen mit geringer Perspektive vom Land betreuen zu lassen.

Rm Reppin (CDU) knüpfte an die Ausführungen von Rm Krause (CDU) an und teilte vor dem Hintergrund der Entwicklung der Erstaufnahmeeinrichtung und der Hilfe des Landes bei der Unterbringung der Flüchtlinge durch die Bezirksregierung die Skepsis, über die Validität der Aussagen von Landesseite.

Rm Garbe (AfD) führte Bezug nehmend auf die Ausführungen von Rm Münch (FBI) an, dass bestimmte Bevölkerungsgruppen unverhältnismäßig stark an bestimmten Kriminalitätsstatistiken beteiligt sind.

Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) wies darauf hin, dass das Asylrecht ein individuelles Recht und kein Kollektivrecht für bestimmte Bevölkerungsgruppen ist und nicht die Herkunft, sondern der soziale Status entscheidend dafür sei, wie häufig Menschen unter Umständen kriminell werden.

Rm Bohnhof (AfD) sprach sich unabhängig von Kriminalitätsstatistiken für die Einstufung von Marokko, Algerien und Tunesien als sichere Herkunftsländer aus.

Der Rat der Stadt fasste folgende Beschlüsse:

Der Rat der Stadt lehnt den o.a. mündlich gestellten Antrag von Rm Münch (FBI) mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion AfD, der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte und Rm Münch (FBI) ab.

Der Rat der Stadt lehnt den o.a. Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion FDP/Bürgerliste (Drucksache Nr.: 03404-16-E7) vom 11.03.2016 mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion AfD und der Fraktion FDP/Bürgerliste ab.

Der Rat der Stadt nahm den Bericht bezüglich der Aktivitäten und Maßnahmen der Verwaltung im Handlungsfeld Flüchtlinge zur Kenntnis.


Anschließend wurde die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt von 18:30 bis 18:50 Uhr für eine Pause unterbrochen.


3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Bauen, Verkehr und Grün

zu TOP 3.1
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Ap 203 - Adelenstraße -
hier: I. Entscheidung über vorgebrachte Anregungen aus der öffentlichen Auslegung; II. Satzungsbeschluss; III. Beifügung der aktualisierten Begründung vom 03.02.2016; IV. Beschluss zum Abschluss des Städtebaulichen Vertrages zur Aufstellung des Bebauungsplanes Ap 203
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03756-16)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund

I. hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Ap 203 - Adelenstraße - vorgebrachten Anregungen geprüft und beschließt, den Stellungnahmen unter den Ziffern 8.1 und 8.2 nicht zu folgen


II. beschließt den Bebauungsplan Ap 203 – Adelenstraße - für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Geltungsbereich als Satzung.
III. beschließt, die entsprechend den Ausführungen unter Ziffer 11 dieser Vorlage aktualisierte Begründung vom 03.02.2016 dem Bebauungsplan Ap 203 beizufügen.
IV. stimmt dem zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Dortmund abzuschließenden städtebaulichen Vertrag (Anlage dieser Beschlussvorlage) zu und ermächtigt die Verwaltung, auf dieser Grundlage den Vertrag mit dem Vorhabenträger abzuschließen.
zu TOP 3.2
Bauleitplanung; 50. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) und Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 281 -Klöcknerstraße- , zugleich Änderung des Bebauungsplanes
Hom 246 – Hohle Eiche –
Hier: Entscheidung über Stellungnahmen; Beifügung einer aktualisierten Begründung zur 50. Änderung des FNP und zum Bebauungsplan Hom 281; Feststellungsbeschluss; Satzungsbeschluss; Beschluss zum Abschluss eines städtebaulichen Vertrages; Anpassung des Landschaftsplanes Dortmund - Süd
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03567-16)

Dem Rat der Stadt lag folgendes Schreiben der Verwaltung vom 01.03.2016 vor:

„ … die o.g. Beschlussvorlage wird um folgenden Beschlussvorschlag wie folgt ergänzt:

Der Rat der Stadt hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Hom 281 vorgebrachten Anregung geprüft und beschließt, der unter Punkt 7 dieser
Beschlussvorlage aufgeführten Anregung nicht zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO NRW vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023).

- Der zweite Absatz unter Punkt 7 der Beschlussvorlage entfällt.

- Punkt 7 der Beschlussvorlage wird wie folgt ergänzt:

Während der in der Zeit vom 19.10.2015 bis 19.11.2015 durchgeführten öffentlichen Auslegung ist folgende auszugsweise wiedergegebene Anregung vorgetragen worden:
(Das Original der Stellungnahme der Bezirksregierung Arnsberg liegt während der Sitzungen der Gremien aus).

Bezirksregierung Arnsberg als Höhere Landschaftsbehörde, Dezernat 51, Postfach,
59817 Arnsberg

Die Höhere Landschaftsbehörde hält weiterhin die bereits im Rahmen der Behördenbeteilung vorgebrachten Bedenken hinsichtlich der Nachnutzung der Fläche des Schwesternwohnheims zu wohnbaulichen Zwecken aufrecht. Die wohnbauliche Nutzung im südwestlichen Bereich des Bebauungsplans wird als Auskragung in den Wald angesehen. Die Behörde schlägt vor, dass die in der Örtlichkeit durch das Schwesternwohnheim bereits vorhandene bauliche Nutzung aufgegeben und die Fläche des Schwesternwohnheimes dem Wald zugeschlagen wird.

Nach Auffassung der Höheren Landschaftsbehörde sollte auf das westliche Baufenster im Baugebiet WA 2 verzichtet werden.

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Planung sieht lediglich eine wohnbauliche Nutzung der Grundstücke vor, die bereits seit vielen Jahren baulich durch das ehemalige Krankenhaus und das Schwesternwohnheim genutzt wurden. Das westliche Baufenster im Baugebiet WA 2 befindet sich auf Höhe der westlichen Gebäudekante des Schwesternwohnheims. Durch den Bebauungsplan erfolgt somit keine neue Auskragung der Wohnbebauung in den Wald. Die bereits durch das Schwesternwohnheim vorhandene westliche Siedlungskante wird übernommen. Die geplante Wohnbebauung löst keine zusätzliche Beanspruchung von Waldflächen aus. Gleichzeitig wird durch die Änderung des Flächennutzungsplanes die Darstellung des Waldflächenanteils erhöht.

Aktuell ist der Wald im Flächennutzungsplan als Bestandteil der Gemeinbedarfsfläche dargestellt.
Durch die Änderung des Flächennutzungsplanes ist vorgesehen, den Bereich des Krankenhauses
als Wohnbaufläche darzustellen und den daran angrenzenden Wald als Waldfläche. Damit wird die bestehende Situation vor Ort planungsrechtlich gesichert. Die mit dem Bebauungsplan verbleibenden Eingriffe in Natur und Landschaft werden im Rahmen des städtischen Ökokontos „Deuser Wiesen“ nachgewiesen.

Es wird empfohlen, den Anregungen der Höheren Landschaftsbehörde nicht zu folgen.

Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) begründete die Ablehnung der Vorlage durch seine Fraktion mit der fehlenden 25%-Regelung zum geförderten Wohnungsbau.

Der Rat der Stadt fasste unter Berücksichtigung des Schreibens der Verwaltung vom 01.03.2016 mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke & Piraten bei Stimmenthaltung der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

I. Der Rat nimmt die Ergebnisse der öffentlichen Auslegung zur 50. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes Hom 281 zur Kenntnis.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414 / FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV.NRW S. 666; SGV.NRW 2023).

II. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Entwurf der 50. Änderung des Flächennutzungsplanes offengelegte Begründung vom 31.07.2015 entsprechend den Ausführungen unter Punkt 9 zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 28.01.2016 der 50. Änderung des Flächennutzungsplanes beizufügen.

III. Der Rat der Stadt beschließt die 50. Änderung des Flächennutzungsplanes für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich und stellt diese Änderung fest.

Rechtsgrundlage:

IV. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Bebauungsplan-Entwurf offengelegte Begründung (einschließlich Anlagen) vom 31.07.2015 entsprechend den Ausführungen unter Punkt 9 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 28.01.2016 dem Bebauungsplan Hom 281 - Klöcknerstraße - beizufügen. V. Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan Hom 281 – Klöcknerstraße - für den unter Punkt 2 dieser Vorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich als Satzung. VI. Der Rat der Stadt stimmt dem zwischen dem Investor und der Stadt abzuschließenden städtebaulichen Vertrag (Anlage dieser Vorlage) zu.

Rechtsgrundlage:
§ 11 Abs. 1 Nr. 2 und 3 und Abs. 3 BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 GO NRW.

VII. Der Rat der Stadt nimmt zur Kenntnis, dass die Darstellungen und Festsetzungen des Landschaftsplanes Dortmund-Mitte für den unter Ziffer 2 angegebenen Bereich mit der Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes Hom 281 teilweise außer Kraft treten (siehe auch Ziffer 4 dieser Vorlage).


VIII. Der Rat der Stadt hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Hom 281 vorgebrachten Anregung geprüft und beschließt, der unter Punkt 7 dieser Beschlussvorlage aufgeführten Anregung nicht zu folgen.

Rechtsgrundlage:



zu TOP 3.3
Bauleitplanung; Änderung Nr. 8 des Bebauungsplanes Lü 112 n – Ortskern Lütgendortmund –
hier: I. Beschluss zur Änderung Nr. 8 des Bebauungsplanes Lü 112 n – Ortskern Lütgendortmund –, II. Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung,
III. Beschluss über den Erlass einer Veränderungssperre
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03778-16)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt:

I. den Bebauungsplan Lü 112 n – Ortskern Lütgendortmund –für den unter Punkt 1 dieser

Beschlussvorlage genannten Planbereich zu ändern (Änderung Nr. 8).
II. die Öffentlichkeit an der Bauleitplanung Änderung Nr. 8 Bebauungsplan Lü 112 n – Ortskern Lütgendortmund –frühzeitig zu beteiligen.
III. den Erlass einer Veränderungssperre.

zu TOP 3.4
Internationale Garten-Ausstellung (IGA) Metropole Ruhr 2027
- Teilnahme der Stadt Dortmund -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03660-16)

Dem Rat der Stadt lag folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: 03660-16-E1) vom 16.01.2016 vor:

„ … zu o.g. Tagesordnungspunkt stellt die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund folgenden
Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:

Beschlussvorschlag

1. Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie (siehe Anlage, Kurzfassung der Machbarkeitsstudie) für die Ausrichtung einer Internationalen Garten Ausstellung Metropole Ruhr 2027 im Verbandsgebiet des Regionalverbandes Ruhrgebiet werden zur Kenntnis genommen.

2. Nach positiver Beschlussfassung durch die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) und erfolgreicher Bewerbung wird der RVR gebeten, mit den Städten und Kreisen die Zukunftsstandorte und weitere Präsentationsstandorte der IGA Metropole Ruhr 2027 gemeinsam weiter zu qualifizieren.

3. Die Planungen sind mit Kostenplänen einschließlich der Folgekosten für die einzelnen Haushaltsjahre und Standorte zu hinterlegen, wobei als Rahmen die Finanzdarlegungen der Machbarkeitsstudie dienen. Die Verbandsversammlung des RVR und der Rat der Stadt Dortmund werden vor einer verbindlichen Zusage zur Durchführung über Kosten und Finanzierung abschließend entscheiden.

Rm Waßmann (CDU) versteht den vorliegenden Antrag seiner Fraktion als zusätzliche Absicherung hinsichtlich Kosten und Finanzierung.

Rm Reuter (Bündnis 90/Die Grünen) begrüßt die Absicht eine Bewerbung zur Internationalen Garten-Ausstellung zu erarbeiten und wies weiter darauf hin, dass die Inhalte des vorliegenden Antrags, Bestandteil der Beschlussfassung des Regionalverbandes Ruhr sind.

Rm Berndsen (SPD) begründete u. a. mit Verweis auf die Anschubwirkung von Projekten wie „IBA-Emscherpark“ die Zustimmung seiner Fraktion zur Bewerbung.

Nach dem Dafürhalten von Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) bietet das Projekt eine Reihe von Chancen, von denen der Dortmunder Norden, als einer von fünf Schwerpunkten, arbeitsmarktpolitisch profitieren kann.

Für die Fraktion FDP/Bürgerliste stellte Rm Dingerdissen die Zustimmung zur Vorlage unter die Bedingung, dass der vorliegende CDU-Antrag beschlossen wird, da die sehr visionelle Vorstellung und Planung erhebliche Risiken berge.

Rm Garbe (AfD) begründete das Abstimmungsverhalten seiner Fraktion mit Verweis auf die Ausführungen von Rm Dingerdissen (FDP/Bürgerlsite).

Der Rat der Stadt fasste folgende Beschlüsse:

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den o.a. Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: 03660-16-E1) vom 16.01.2016.

Der Rat der Stadt beschließt weiter einstimmig:

Der Rat der Stadt
- nimmt die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie zur Ausrichtung der Internationalen Garten Ausstellung Metropole Ruhr 2027 (siehe Anlage, Kurzfassung der Machbarkeitsstudie) zur Kenntnis,
- begrüßt den avisierten Beschluss in der Verbandsversammlung des RVR am 11.03.2016, die Verwaltung des RVR zu beauftragen, die Bewerbung zur IGA Metropole Ruhr 2027 auf Grundlage der Machbarkeitsstudie zu erarbeiten und bei der Deutschen Bundesgartenbau Gesellschaft (DBG) einzureichen,
- stimmt vorbehaltlich der Klärung der finanziellen Voraussetzungen zu, dass sich die Stadt Dortmund nach erfolgreicher Bewerbung an der weiteren Qualifizierung der Zukunfts- und Präsentationsstandorte der IGA Metropole Ruhr 2027 beteiligt.


zu TOP 3.5
Masterplan Mobilität - Fortschreibung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01208-15)

Dem Rat der Stadt lag folgende Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West vom 09.03.2016 vor:

Die CDU-Fraktion beantragt, die Verwaltung aufzufordern, die Erstellung des Masterplanes nicht extern zu vergeben, sondern in Eigenregie zu erstellen.

Dieser Antrag wird durch die Bezirksvertretung Innenstadt-West einstimmig angenommen.

Die SPD-Fraktion/Fraktion B90-Die Grünen beantragen folgenden Zusatz in die Empfehlung:

Die Verwaltung wird zudem gebeten, den Bezirksbürgermeistern rechtzeitig vor der Bestandsaufnahme stichwortartig und beispielhaft Hinweise zu geben, welche Beiträge im Sinne des Projektes wichtig sind und durch die Bezirksbürgermeister und Bezirksvertretungen eingebracht werden sollen. Die Fraktionen sollen sich dadurch rechtzeitig eine Meinung bilden können.

Dieser Antrag wird durch die Bezirksvertretung Innenstadt-West einstimmig bei einer Enthaltung (CDU-Fraktion) angenommen.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund abweichend von der Beschlussvorlage, folgenden Beschluss zu fassen.

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, den Masterplan Mobilität in einem kooperativen Verfahren fortzuschreiben.

Die Erstellung erfolgt nicht durch externe Vergabe.

Die Verwaltung wird zudem gebeten, den Bezirksbürgermeistern rechtzeitig vor der Bestandsaufnahme stichwortartig und beispielhaft Hinweise zu geben, welche Beiträge im Sinne des Projektes wichtig sind und durch die Bezirksbürgermeister und Bezirksvertretungen eingebracht werden sollen. Die Fraktionen sollen sich dadurch rechtzeitig eine Meinung bilden können.

Rm Lührs (SPD) verbindet mit der Fortschreibung des Masterplans die Hoffnung, dass am Ende ein strategisches Konzept mit Leitbild und Zielen steht und viele Maßnahmen und Projekte, die Stadt mobilitätsmäßig in die Zukunft befördern. Zudem sprach sich Rm Lührs für eine frühzeitige Einbindung der Bezirksvertretungen aus.

Rm Waßmann (CDU) wies darauf hin, dass die Teilhabe diverser Gruppen und Einrichtungen aber auch der Bezirksvertretungen im Fachausschuss thematisiert wurde. Da von Seiten der Verwaltung zugesichert wurde, dass dies im Rahmen des üblichen Verfahrens vorgesehen ist, hält Rm Waßmann die Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West für obsolet.

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, den Masterplan Mobilität in einem kooperativen Verfahren fortzuschreiben. Es entstehen in der städtischen Ergebnisrechnung im Jahr 2016-2019 Gesamtaufwendungen in Höhe von jährlich 80.000,00 €.


zu TOP 3.6
Konzept Ruhr // Wandel als Chance - Perspektive 2020
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03310-15)

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke & Piraten folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Statusbericht „Metropole Ruhr 2020 – intelligent, nachhaltig, integrativ“ der interkommunalen Arbeitskreise Konzept Ruhr und Wandel als Chance zur Kenntnis. Er beauftragt die Verwaltung,



zu TOP 3.7
Klimaschutz Dortmund
hier: Windenergie
Konzentrationszonen für Windenergieanlagen in Dortmund – aktueller Stand und weitere Vorgehensweise
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01749-15)

Die Angelegenheit wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.


zu TOP 3.8
Neuwahl eines stellvertretenden Mitgliedes der Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt Nordrhein-Westfalen (LNU) für den Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03611-16)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat wählt auf Vorschlag des nach § 11 Landschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen vorschlagsberechtigten Verbandes Frau Anke Gerlach als neues stellvertretendes Mitglied der Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt Nordrhein-Westfalen (LNU) in den Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde




zu TOP 3.9
Bahnunterführung Sölder Straße / Vellinghauser Straße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01923-15)

Die Angelegenheit wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.


zu TOP 3.10
Gründung des Beirats Nahmobilität, hier: Berufung der Mitglieder
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03619-16)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt für die laufende Ratsperiode (2014 – 2020) die Besetzung des Beirates Nahmobilität wie folgt:

1. Vertreter/innen der Politik

FraktionMitglied
SPD - FraktionHerr Franz-Josef Rüther
CDU - Fraktion Herr Thomas Pisula
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Herr Matthias Dudde
Fraktion DIE LINKE & PIRATENHerr Christian Gebel
Fraktion FDP/BürgerlisteHerr Klaus Wlost
Fraktion AfDHerr Peter Bohnhof


2. Vertreter/innen von Verbänden, Netzwerken, Institutionen etc.

OrganisationMitglied
ADAC Westfalen e.V.Herr Dirk Krüger
ADFC Dortmund e.V.Herr Werner Blanke
Behindertenpolitisches NetzwerkHerr Friedrich-Wilhelm Herkelmann
Fuß e.V.Herr Norbert Paul
Initiative für Nachhaltigkeit e. V.
Arbeitsgruppe VeloCityRuhr
Herr Fabian Menke
Polizeipräsidium DortmundHerr Thomas Nissing
Runder Tisch Zur Prävention von Kinderunfällen e.V.Herr Dr. Matthias Albrecht
Seniorenbeirat der Stadt DortmundHerr Karl Otto Clemens
Technische Universität Dortmund, Fakultät RaumplanungHerr Prof. Dr. Christian Holz-Rau
VCD Kreisverband Dortmund-UnnaHerr Michael Hüttemann
DSW21Herr Mike Bonkowski (*)
(*) Die Beteiligung der DSW21 soll entgegen der ursprünglichen Absicht nicht nur Anlassbezogen, sondern
dauerhaft erfolgen, da weit überwiegend Belange des öffentlichen Personennahverkehrs berührt sind.

3. Vertreter/innen der Verwaltung

OrganisationMitglied
Beigeordneter für Bauen und InfrastrukturHerr Martin Lürwer
Tiefbauamt, LeitungFrau Sylvia Uehlendahl
Tiefbauamt, Radfahr- und FußgängerbeauftragterHerr Carsten Elkmann
Tiefbauamt, StraßenplanungHerr Martin Krieg
Stadtplanungs- und BauordnungsamtHerr Winfried Sagolla
Agenda-BüroHerr Christoph Struß


zu TOP 3.11
Jahresabschluss und Lagebericht der Stadtentwässerung Dortmund für das Wirtschaftsjahr 2014
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03235-15)

Die Angelegenheit wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.


zu TOP 3.12
Sonderprogramm „Hilfen im Städtebau für Kommunen zur Integration von Flüchtlingen“
1. Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW)
2. Beschluss über eine Förderung nach dem Sonderprogramm des Landes NRW „Hilfen im Städtebau für Kommunen zur Integration von Flüchtlingen“ sowie die weitere Qualifizierung und Umsetzung von Projekten mit einem Gesamtbedarf in Höhe von 13.146.263 €.
Beschluss/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 03982-16)

Rm Brück (vorläufige Gruppe/Die Rechte) begründete seine Ablehnung dahingehend, dass Finanzmittel zu Gunsten von Flüchtlingsmaßnahmen, zu Lasten der einheimischen Bevölkerung eingespart werden.

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion, der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte und von Rm Münch (FBI) folgenden Beschluss:

1. Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW vom Oberbürgermeister und einem dem Rat angehörigen Mitglied getroffene Dringlichkeitsentscheidung.

2. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Beantragung der unten dargestellten Projekte im Rahmen des Sonderprogramms des Landes NRW „Hilfen im Städtebau für Kommunen zur Integration von Flüchtlingen“ zur Kenntnis.

3. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, unter der Vorraussetzung einer Förderung über das Sonderprogramm des Landes NRW „Hilfen im Städtebau für Kommunen zur Integration von Flüchtlingen“, die weitere Qualifizierung und Umsetzung der nachfolgenden Projekte mit einem Gesamtbedarf in Höhe von 13.146.263 €:



4. Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung
- unbesetzt -


5. Soziales, Arbeit und Gesundheit
- unbesetzt -

6. Kultur, Sport und Freizeit

zu TOP 6.1
Modernisierung der Sportplatzanlage Grüningsweg, Dortmund-Asseln und Aufgabe der Sportplatzanlage Dollersweg, Dortmund-Wickede
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03383-16)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:

1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Modernisierung der Sportplatzanlage Grüningsweg,
2. Der Rat der Stadt Dortmund bewilligt den Vereinen TuRa Asseln 1912 e. V. und SV Dortmund 1982 e. V. einen Zuschuss in Höhe von insgesamt 100.000,00 € zur Errichtung eines Rohbaus für ein gemeinsames Vereinsgebäude.

3. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Aufgabe der Sportplatzanlage Dollersweg, Dortmund-Wickede. Die zu erwartenden Vermarktungserlöse in Höhe von ca. 1.600.000,00 € werden zur Refinanzierung der Kosten aus Beschlusspunkt 1 und 2 den Sport- und Freizeitbetrieben zur Verfügung gestellt.


zu TOP 6.2
Theater Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2014/15
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03719-16)

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte bei Stimmenthaltung der AfD-Fraktion folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund fasst gemäß § 6 der Betriebssatzung folgende Beschlüsse:

1. Der Jahresabschluss des Theaters Dortmund zum 31.07.2015, abschließend mit einer Bilanzsumme in Höhe von T€ 35.397, einem Jahresfehlbetrag in Höhe von T€ 2.318 und der Lagebericht werden festgestellt.
2. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 2.318.317,84 € wird durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage in voller Höhe ausgeglichen, sodass ein Bilanzergebnis in Höhe von 0,00 € ausgewiesen wird.
3. Der Betriebausschuss wird entlastet.


zu TOP 6.3
Neubau eines Leichtathletikstadions in Dortmund-Hacheney
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03775-16)

Rm Brunsing (Bündnis 90/Die Grünen) begrüßt grundsätzlich den Neubau des Leichtathletikstadions wies aber darauf hin, dass ihre Fraktion Punkt 3. des Beschlussvorschlages, aufgrund der in der Bezirksvertretung Hörde geäußerten Bedenken, ablehne.

Der Rat der Stadt fasste folgende Beschlüsse:

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig:
1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Bau eines Leichtathletikstadions in Dortmund Hacheney.
2. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die erste Ausbaustufe mit dem Bau von leichtathletischen Anlagen zu Trainingszwecken innerhalb der bestehenden Sportanlage in Hacheney mit voraussichtlichen Baukosten von ca. 1,3 Mio. Euro.

Der Rat der Stadt beschließt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:
3. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die planerische Weiterentwicklung der zweiten und dritten Ausbaustufe. Gegebenenfalls notwendige Änderungen des Bebauungsplanes Hö 111 werden dem Rat der Stadt Dortmund im Rahmen einer separaten Vorlage zur Beschlussfassung vorgelegt.


zu TOP 6.4
Übertragung der Sportplatzanlage Schweizer Allee, Dortmund-Aplerbeck, an den ASC 09 Dortmund e. V.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03736-16)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgenden Beschluss:

1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Übertragung der Sportplatzanlage Schweizer Allee an den ASC 09 Dortmund e. V. im Rahmen des „100.000 €“ Programms und ermächtigt die Verwaltung, im Jahr 2016 Vertragsverhandlungen mit dem ASC 09 Dortmund e.V. aufzunehmen und abzuschließen.

2. Der Rat der Stadt Dortmund ermächtigt die Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund dem Verein einen Förderbetrag von jährlich 20.000,00 Euro für die Dauer von 20 Jahren zum Zwecke der Fremdkapitalfinanzierung zu gewähren.

3. Der Verein ASC 09 Dortmund e. V. kann bei einer Modernisierung der Anlage die vorhandene 400m-Laufbahn zurückbauen und durch eine 100m-Bahn ersetzen.

4. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Absicherung einer notwendigen Kreditfinanzierung der Modernisierungsmaßnahme im Rahmen einer Ausfallbürgschaft von maximal 80 % der notwendigen Kreditsumme.


zu TOP 6.5
Zuschuss an den TSC Eintracht von 1848/95 Korporation zu Dortmund zum Bau eines Kunstrasenhockeyspielfeldes, zur Sanierung leichtathletischer Anlagen und zur Erneuerung der Flutlichtanlage auf eigenem Grundstück
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03749-16)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt

1. Der Verein TSC Eintracht Dortmund erhält zum Zwecke der Fremdkapitalfinanzierung für die geplante Schaffung eines Kunstrasenhockeyspielfeldes, zur Sanierung der leichtathletischen Anlagen sowie zur Erneuerung der Flutlichtanlage von den Sport- und Freizeitbetrieben Dortmund für die Dauer von 20 Jahren einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 20.000,00 Euro. Der Zuschuss ist durch eine brieflose Grundschuld in Höhe des Gesamtbetrages von 400.000,00 Euro dinglich zu sichern.

2. Der Verein TSC Eintracht Dortmund erhält als weitere finanzielle Unterstützung des Gesamtprojektes beginnend ab dem Jahr 2016 für die Dauer von insgesamt fünf Jahren jeweils 40.000,00 Euro aus Mitteln der Sportpauschale des Landes NRW. Dieser Beschlusspunkt steht unter dem Vorbehalt, dass das Land NRW die Sportpauschale weiterhin bewilligt.

3. Der Ratsbeschluss vom 10.04.2014 wird insoweit aufgehoben, als dass der Naturrasenhockeyplatz im Hockeyzentrum Ardeystraße nicht mehr in ein Kunstrasenhockeyfeld umzubauen ist.


zu TOP 6.6
Übertragung des Grund und Bodens (inkl. Infrastruktur und Aufbauten) des Stadtgartens von den Sport- und Freizeitbetrieben Dortmund auf die Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03716-16)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, den Grund und Boden einschl. der Infrastruktur und der Aufbauten des Stadtgartens zum 01.01.2016 auf die Stadt Dortmund zu übertragen.


zu TOP 6.7
DFB-Fußballmuseum
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 03696-16)

Dem Rat der Stadt lag zur Sitzung am 18.02.2016 folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Die Linke & Piraten (Drucksache Nr.: 03696-16-E1) vom 17.02.2016 vor:

„ … wir bitten zum Auftaktjahr des Deutschen Fussballmuseums um die Beantwortung der nachstehenden Fragen:

1) Wie viele Besucher haben seit der Eröffnung bis zum 1.1.2016 das Fussballmuseum zahlungspflichtig besucht?

2) Wie viele dieser Besucher sind als Gruppe zum Besuch verpflichtet worden (z.B. Schulveranstaltungen)?

3) Welche Einnahmen hat das Fussballmuseum über die Eintrittsgelder erzielt?

4) Welche Einnahmen wurden auf andere Weise generiert?

5) Wie hoch waren die Ausgaben, die im Jahr 2015 für das Fussballmuseum von der Stadt geleistet wurden?

6) Wie hoch waren die Ausgaben des Fussballmuseums selbst?

7) Wird für 2015 ein Gewinn verzeichnet der zur Ausschüttung kommt, oder muss von einem Defizit für den Haushalt ausgegangen werden? In welcher Höhe?

Hierzu lag dem Rat der Stadt folgende Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 03696-16-E1) vom 04.03.2016 vor:

„ … zur oben genannten Anfrage der Fraktion Die Linke & Piraten nehme ich in Abstimmung mit der DFB-Stiftung Deutsches Fußballmuseum gGmbH wie folgt Stellung:

Zu Frage 1:
Anzahl der Besucher

Bis zum 31.12.2015 einschließlich sind insgesamt 61.810 Tickets verkauft worden.

Zu Frage 2:
Besuchergruppen

Verpflichtungen zum Besuch des Museums sind hier nicht bekannt.

Zu Frage 3:
Einnahmen Eintrittsgelder

Die Jahresabschlussarbeiten 2015 sind noch nicht endgültig abgeschlossen. Hierzu gehört unter anderem auch die Jahresabgrenzung zum Ticketverkauf. Belastbare Zahlen liegen nach Prüfung des Jahresabschlusses 2015 durch den bestellten Wirtschaftsprüfer vor und werden im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Zu Frage 4:
Sonstige Einnahmen

Siehe Beantwortung der Frage 3.

Zu Frage 5:
Ausgaben der Stadt

In den Jahren vor der Inbetriebnahme entstehen naturgemäß Vorlaufverluste in der Betreibergesellschaft, da den Aufwendungen wie insbesondere Personalkosten, Gebäudekosten, Beratungskosten sowie Kosten für die Öffentlichkeitsarbeit keine Erlöse aus Eintrittsgeldern gegenüberstehen. Die beiden Gesellschafter Stadt Dortmund und der DFB gleichen diese Verluste aus. Im städtischen Haushalt sind vor diesem Hintergrund 684 T€ an das Fußballmuseum für 2015 geleistet worden.

Ab dem Haushaltsjahr 2016 sind keine Ausgleichsleistungen durch den städtischen Haushalt mehr zu erwarten, da das Deutsche Fußballmuseum im Oktober 2015 eröffnet worden ist und auf einen kostendeckenden Betrieb ausgerichtet ist.

Zu Frage 6:
Ausgaben des Fußballmuseums

Siehe Beantwortung der Frage 3.

Zu Frage 7:
Ergebnis 2015

Gemäß Gesellschaftsvertrag des Fußballmuseums dürfen die Gesellschafter keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. Diese Regelung ist angelehnt an die Formulierung im Mustergesellschaftsvertrag für gemeinnützige Gesellschaften aus der Abgabenordnung. Darüber hinaus wird auf die Beantwortung der Frage 5 verwiesen.“

Der Rat der Stadt nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


7. Schule

zu TOP 7.1
Errichtung des „Gebundenen Ganztags“ an der Paul-Dohrmann-Förderschule zum Schuljahr 2016/17
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03403-16)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Errichtung des „Gebundenen Ganztags“ an der Paul-Dohrmann-Förderschule zum Schuljahr 2016/17 (01.08.2016).
zu TOP 7.2
Umsetzung des Vorhabens "was geht! rein in die Zukunft in Dortmund"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03358-15)

Rm Urbanek (AfD) hält den gewählten Titel für eine Sprachverhunzung und begründete die Ablehnung durch seine Fraktion damit, dass das Vorhaben keine daseinsvorsorgliche Aufgabe der Stadt Dortmund sei. Rm Urbanek sieht mit Verweis auf die Landesinitiative „Kein Abschluss ohne Anschluss“ und das Beratungsnetzwerk des Jugendamtes, in erster Linie die Bundesagentur für Arbeit in der Pflicht.

Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) wies darauf hin, dass es sich um ein Projekt handelt, welches vereinbarungsgemäß validiert wird. Nach dem Dafürhalten von Rm Rettstadt wäre es bereits als Erfolg anzusehen, wenn es gelingt, bezogen auf die maximal 150 verfügbaren Plätze, nur die Hälfte der interessierten Jugendlichen in die Gesellschaft zu integrieren, ohne dass sie Transferleistungen beziehen.

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Umsetzung des Vorhabens „was geht! Rein in die Zukunft in Dortmund“.


8. Kinder, Jugend und Familie

zu TOP 8.1
Entgeltordnung für die Erhebung von Verpflegungsentgelten in Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Dortmund; Erhöhung der Verpflegungsentgelte ab dem 01.08.2016 um jährlich 2%
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03664-16)

Rm Brück (vorläufige Gruppe NPD/Die Rechte) lehnt die Erhöhung als unsozial ab, da sie zu Lasten der Schwächsten der Gesellschaft ausfällt.

Rm Schütte-Haermeyer (Bündnis 90/Die Grünen) erinnerte daran, dass die erhobenen Beiträge bei weitem nicht kostendeckend sind und es sich bei der vorgeschlagenen Erhöhung um eine Anpassung an die allgemeine Teuerungsrate handelt. Weiter sprach sich Rm Schütte-Haermeyer, zur Minderung von Härtefällen, für eine ausreichende Nutzung des Bildungs- und Teilhabepaketes sowie des Härtefallfonds aus.

Rm Barrenbrügge (CDU) begründete die Zustimmung, mit Verweis auf eine Initiative seiner Fraktion aus dem vergangenen Jahr.

Rm Klink (Die Linke & Piraten) lehnt eine Erhöhung zum Zwecke der Reduzierung des städtischen Anteils im Rahmen der Haushaltskonsolidierung ab.

Rm Garbe (AfD) erachtet die vorgeschlagene Erhöhung, u. a. mit Verweis auf die im Fachausschuss geführte Debatte, als verhältnismäßig.

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke & Piraten, der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte und von Rm Münch (FBI) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Erhöhung des Verpflegungsentgeltes für die Teilnahme an der Verpflegung in Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Dortmund um jährlich 2% mit Wirkung zum 01.08.2016 im Wege einer entsprechenden Änderung der als Anlage 1) beigefügten Entgeltordnung für die Erhebung von Verpflegungsentgelten in Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Dortmund.
9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

zu TOP 9.1
Vergabe von Grundstücken für den Ausbau von Betreuungsplätzen und Aufhebung des Beschlusses vom 21.03.2013 (DS-Nr.: 08799-13) für das Grundstück Grävingholzstraße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02638-15)

Dem Rat der Stadt lag folgende Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 16.03.2016 vor:

Es lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung am 10.03.2016 vor:

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Betriebsausschusses FABIDO aus der öffentlichen Sitzung vom 03.03.16 vor:

Es lag folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Eving aus der öffentlichen Sitzung vom 10.02.2016 vor:

„Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –, mit der unten aufgeführten Ergänzung zu Nr. 8 des Beschlussvorschlages, dem Rat der Stadt Dortmund zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt:
1. und beauftragt die Verwaltung unter Bezugnahme der Ratsbeschlüsse vom 26.05.2011 (DS-Nr.: 03685-11), 21.07.2011 (DS-Nr.: 04838-11), 29.03.2012 (DS-Nr.: 06273-12), 21.03.2013 (DS-Nr.: 08799-13), 17.07.2013 (DS-Nr.: 09526-13) und 15.05.2014 (DS-Nr.: 12054-14) für den Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder im Alter von vier Monaten bis zum Schuleintritt, die unter Punkt 4 der Begründung genannten geeigneten städtischen Grundstücke nach VOB öffentlich auszuschreiben sowie
2. die 25-jährige Mindestmietdauer und den Betrieb der Einrichtung zuzusichern, um den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz zu erfüllen (Gewährvertrag).
3. dass die Tageseinrichtungen für Kinder (TEK) nach KiBiz und den aktuellen Empfehlungen zum Raumprogramm für TEK des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe/Landesjugendamt zu planen und zu bauen sind.
4. die Auswahl des Trägers vom Grundstücksgeschäft abzukoppeln und nach dem Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) dem regionalen anerkannten freien Träger der Jugendhilfe grundsätzlich den Vorrang einzuräumen. Die Stadt Dortmund (FABIDO) kommt als Betreiber ebenfalls in Betracht (siehe (s.) Punkt 3 der Begründung).
5. dass die Verwaltung die Geschäfte (Gewährvertrag) gemäß (gem.) § 87 Absatz (Abs.) 2 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) bei der Bezirksregierung Arnsberg anzeigt.
6. dass für die Vergabe des Grundstücks Ursulastraße (am ehemaligen Sportplatz Holtestraße) ein entsprechender Mietvertrag zum Betrieb einer TEK für den Eigenbetrieb FABIDO abzuschließen ist, der eine förderfähige Mietfläche in Höhe von 875 m² beinhaltet.
7. für die Anmietung der TEK Ursulastraße (am ehemaligen Sportplatz Holtestraße) die Bereitstellung der erforderlichen Miete zzgl. Nebenkosten ab 2017 (August bis Dezember) in Höhe von anfänglich 41.405,00 €
8. die Aufhebung des Beschlusses vom 21.03.2013, DS-Nr.: 08799-13 für das Grundstück Grävingholzstraße (Punkt 4 Buchstabe h der Begründung des Beschlusses, DS-Nr.: 08799-13); s. Punkt 6 der Begründung dieser Vorlage, mit der Prüfung eines alternativen Standortes für die Elterninitiative „Rumpelwichte e.V“ auf dem Gelände der Graf-Konrad-Grundschule“

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgender Antrag der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN vor:


Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie empfahl mehrheitlich (12 Ja, 1 Nein – Fraktion Die Linke & Piraten) dem Rat der Stadt Dortmund, der Empfehlung der Bezirksvertretung Eving zu folgen.“

Rm Schütte-Haermeyer (Bündnis 90/Die Grünen) wies mit Bezug zum Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten darauf hin, dass ihre Fraktion Investorenmodelle zwar grundsätzlich als überdenkenswert ansieht, im vorliegenden Fall aber eine zeitnahe, alternative Umsetzung nicht möglich sei. Da der im Jahr 2012 ermittelte Bedarf in Höhe von 41 % noch nicht erreicht ist, sind schnelle Lösungen erforderlich.

Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) begründete den Antrag seiner Fraktion dahingehend, dass man sich bei einer Umsetzungsquote von z. Z. 32 %, der Mindestversorgungsquote von 35 % mit großen Schritten annähere. Insofern könne ein Finanzierungsmodell gewählt werden, welches nicht so nachteilig, im Vergleich zur Erstellung in Eigenregie, ist. Rm Kowalewski verweist in diesem Zusammenhang auf das Investitionsprogramm des Bundes.

Rm Barrenbrügge (CDU) sprach sich für eine Beschlussfassung unter Berücksichtigung der Empfehlung aus dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie aus und lehnte den Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten ab, da hierdurch das ohnehin geringe Investitionsbudget weiter eingeschränkt würde und eine Erstellung durch FABIDO, als Träger mit bereits über 100 Einrichtungen, im Sinne einer gerechten Verteilung, nicht dienlich sei.

Rm Sohn (SPD) sieht, gerade in kinderreichen Stadtteilen, enormen Nachholbedarf, so dass angesichts des vorhanden und steigenden Bedarfs, eine schnelle und kostengünstige Lösung, wie sie die Verwaltungsvorlage vorsieht, erforderlich sei.

Rm Reuter (Bündnis 90/Die Grünen) führte aus, dass die Mittel des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes bereits durch entsprechende Beschlüsse, u. a. auch für den Bau von Kindergärten, gebunden sind.

StD Stüdemann wies auf den nach wie vor vorhandenen, hochgradigen Bedarf hin, da u. a. in den letzten eineinhalb Jahren über 2.000 Kinder hinzugewonnen wurden und dass es darüber hinaus zu dem vom Rat der Stadt beschlossenen Investorenmodell keine günstigere Alternative gibt. Die Stadt stellt lediglich Grundstücke zur Verfügung und ein Betreiber bewirtschaftet das Objekt, zusammen mit einem Investor der es hergestellt hat. Eine Verwendung von Mitteln aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz hätte zudem zur Folge, dass das vom Rat der Stadt beschlossene Maßnahmenpaket in Gänze erneut verhandelt werden müsste.

Rm Dr. Tautorat (Die Linke & Piraten) merkte hinsichtlich der Ausführungen von StD Stüdemann an, dass die Stadt 100 % Betriebskostenzuschuss an die Betreiber gibt und dass auch die Gemeindeprüfungsanstalt empfohlen hat, sich vom Investorenmodell abzuwenden.

StD Stüdemann empfahl unter Bezug auf die Anmerkung von Rm Dr. Tautorat (Die Linke & Piraten) die beiden Verfahren anhand der Barwertmethode durchzurechen. Im Ergebnis müsse die Stadt bei den eigenen Investitionstätigkeiten zuzahlen.

Der Rat der Stadt fasste folgende Beschlüsse:

Der Rat der Stadt lehnt den o.a. zur Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften gestellten Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke & Piraten ab.

Der Rat beschließt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke & Piraten bei Stimmenthaltung der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte und unter Einbeziehung der Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 16.03.2016:

1. und beauftragt die Verwaltung unter Bezugnahme der Ratsbeschlüsse vom 26.05.2011 (DS-Nr.: 03685-11), 21.07.2011 (DS-Nr.: 04838-11), 29.03.2012 (DS-Nr.: 06273-12), 21.03.2013 (DS-Nr.: 08799-13), 17.07.2013 (DS-Nr.: 09526-13) und 15.05.2014 (DS-Nr.: 12054-14) für den Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder im Alter von vier Monaten bis zum Schuleintritt, die unter Punkt 4 der Begründung genannten geeigneten städtischen Grundstücke nach VOB öffentlich auszuschreiben sowie

2. die 25-jährige Mindestmietdauer und den Betrieb der Einrichtung zuzusichern, um den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz zu erfüllen (Gewährvertrag).

3. dass die Tageseinrichtungen für Kinder (TEK) nach KiBiz und den aktuellen Empfehlungen zum Raumprogramm für TEK des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe/Landesjugendamt zu planen und zu bauen sind.

4. die Auswahl des Trägers vom Grundstücksgeschäft abzukoppeln und nach dem Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) dem regionalen anerkannten freien Träger der Jugendhilfe grundsätzlich den Vorrang einzuräumen. Die Stadt Dortmund (FABIDO) kommt als Betreiber ebenfalls in Betracht (siehe (s.) Punkt 3 der Begründung).

5. dass die Verwaltung die Geschäfte (Gewährvertrag) gemäß (gem.) § 87 Absatz (Abs.) 2 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) bei der Bezirksregierung Arnsberg anzeigt.

6. dass für die Vergabe des Grundstücks Ursulastraße (am ehemaligen Sportplatz Holtestraße) ein entsprechender Mietvertrag zum Betrieb einer TEK für den Eigenbetrieb FABIDO abzuschließen ist, der eine förderfähige Mietfläche in Höhe von 875 m² beinhaltet.

7. für die Anmietung der TEK Ursulastraße (am ehemaligen Sportplatz Holtestraße) die Bereitstellung der erforderlichen Miete zzgl. Nebenkosten ab 2017 (August bis Dezember) in Höhe von anfänglich 41.405,00 €

8. die Aufhebung des Beschlusses vom 21.03.2013, DS-Nr.: 08799-13 für das Grundstück Grävingholzstraße (Punkt 4 Buchstabe h der Begründung des Beschlusses, DS-Nr.: 08799-13); s. Punkt 6 der Begründung dieser Vorlage, mit der Prüfung eines alternativen Standortes für die Elterninitiative „Rumpelwichte e.V.“ auf dem Gelände der Graf-Konrad-Grundschule“


zu TOP 9.2
Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Dortmund zum 31. Dezember 2014
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03368-16)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss und Rechnungsprüfungsamt geprüften Jahresabschluss der Stadt Dortmund zum 31. Dezember 2014 fest und entlastet den Oberbürgermeister aus diesem geprüften Abschluss. Gleichzeitig beschließt er, dass der im Jahresabschluss 2014 ausgewiesene Fehlbetrag in Höhe von 65.269.525,95 € durch die allgemeine Rücklage gedeckt wird.

OB Sierau nahm an der Abstimmung nicht teil.


zu TOP 9.3
DOGEWO21: Änderung der Satzung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03630-16)

Dem Rat der Stadt lag folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke & Piraten (Drucksache Nr.: 03630-16-E1) vom 14.03.2016 vor:

„ … wir bitten darum unten stehenden Antrag zur Beratung und Beschlussfassung zu stellen.

Beschlussvorschlag:
Mit der Änderung des Gesellschaftsvertrages der DOGEWO21 erhält der Aufsichtsrat die
Kompetenz, über die Bestellung und Abberufung der Geschäftsführungen vorzuberaten
und eine Empfehlung an die Gesellschafterversammlung zu geben.

Begründung:
Mit der vorliegenden Anpassung des Gesellschaftsvertrages der DOGEWO21 an gemeinderechtliche Anforderungen wird die Zuständigkeit für die Personalangelegenheiten der Geschäftsführer vom Aufsichtsratspräsidium auf die Gesellschafterversammlung übertragen.

Damit wird § 108 Abs. 5 Ziffer 1 GO NW nachvollziehbar Rechnung getragen. Gleichwohl sollte der Aufsichtsrat die Kompetenz behalten, über die Bestellung und Abberufung der Geschäftsführungen vorzuberaten und Empfehlungen an die Gesellschafterversammlung abgeben zu können, so wie es in vielen anderen städtischen Unternehmen auch üblich ist.

Für Rm Urbanek (AfD) besteht hinsichtlich des vorliegenden Antrags kein Handlungsbedarf, da beim Aufsichtsrat weiterhin das Vorschlagsrecht bzw. die Ausarbeitung der Vorschläge liegt.

Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) führt an, dass die Zuständigkeit für die Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern, gem. Gesellschaftsvertrag, allein bei der Gesellschafterversammlung liegt.

OB Sierau wies darauf hin, dass der Entwurf des geänderten Gesellschaftsvertrags vorsieht, dass die Geschäftsführung durch Beschluss der Gesellschafterversammlung bestellt, angestellt und abberufen wird. Weiter führte OB Sierau aus, dass der Gesellschaftsvertrag bereits eine Regelung enthält, die die Kompetenz des Aufsichtsrates über Personalangelegenheiten vor zu beraten, beinhaltet. § 11 Abs. 2 Buchstabe b) des Gesellschaftsvertrages räumt dem Aufsichtsrat ganz allgemein die Befugnis ein, über Vorlagen an die Gesellschafterversammlung zu beschließen. Nach Auffassung der Verwaltung fällt hierunter auch die Beratung und Empfehlung über die Einstellung der Geschäftsführer. Insofern sieht OB Sierau in dem vorliegenden Antrag eine redaktionelle Modifizierung.

Der Rat der Stadt fasste folgende Beschlüsse:

- Der Rat der Stadt beschließt einstimmig den o.a. Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke & Piraten (Drucksache Nr.: 03630-16-E1) vom 14.03.2016 mit folgendem Inhalt:


- Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der beabsichtigten Änderung des Gesellschaftsvertrages der DOGEWO21 Dortmunder Gesellschaft für Wohnen mbH unter Berücksichtigung des § 108 a GO NRW einstimmig zu.


zu TOP 9.4
Übernahme einer Bürgschaft für die Revierpark Wischlingen GmbH
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03606-16)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat beschließt die Übernahme einer Ausfallbürgschaft durch die Stadt Dortmund gegenüber der Sparkasse Dortmund zugunsten der Revierpark Wischlingen GmbH in Höhe von 80 % der avisierten Darlehensaufnahme in Höhe von 100.000 Euro.


zu TOP 9.5
Sachstandsbericht über die Verpachtung von Flächen auf der städtischen Altdeponie Deusenberg (Huckarde) zur Errichtung und zum Betrieb einer Photovoltaikanlage
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03659-16)

Der Rat der Stadt Dortmund

1. nahm den Sachstandsbericht über die bisherige Entwicklung zur Kenntnis,

2. nahm zur Kenntnis, dass in Umsetzung der Ratsbeschlüsse vom 26.05.2011 (Drucksache
Nr.: 03783-11) und 12.12.2013 (Drucksache Nr.: 10945-13) eine Fläche auf der Altdeponie
Deusenberg (Huckarde) an einen Investor zur Errichtung und zum Betrieb einer
Photovoltaikanlage verpachtet werden soll.
zu TOP 9.6
- Entwürfe der Jahresabschlüsse 2015 des Sonderhaushalts Grabpflegelegate und des Sonderhaushalts Kohlgartenstiftung
- Erhöhung des nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrags durch den Jahresfehlbetrag 2015 des Sonderhaushalts Grabpflegelegate
- Zuführung des Jahresüberschusses 2015 des Sonderhaushalts Kohlgartenstiftung zur allgemeinen Rücklage
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03702-16)

Der Rat der Stadt Dortmund nahm von den Entwürfen der Jahresabschlüsse 2015 der Sonderhaushalte Grabpflegelegate und Kohlgartenstiftung als Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahrs 2015 Kenntnis und leitete sie an den Rechnungsprüfungsausschuss weiter.


zu TOP 9.7
Städt. Seniorenheime Dortmund gGmbH - hier: Anpassung des Gesellschaftsvertrags an die Neuregelung der §§ 108 a, b GO NRW - Stand des gemeinderechtlichen Genehmigungsverfahrens und daraufhin erforderliche Änderungen des Vertragsentwurfs
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03824-16)

Dem Rat der Stadt lag folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 03824-16-E1) vom 16.03.2016 vor:

„ … die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden
Antrags:

Mit der Änderung des Gesellschaftsvertrages der Städtischen Seniorenheime gGmbH erhält der Aufsichtsrat die Kompetenz, über die Bestellung und Abberufung der Geschäftsführungen vorzuberaten und eine Empfehlung an die Gesellschafterversammlung zu geben.

Begründung:
Im Zuge der Anpassung des Gesellschaftsvertrages der Städtischen Seniorenheime gGmbH an gemeinderechtliche Anforderungen sollte der Aufsichtsrat im Sinne der auch in anderen städtischen Unternehmen üblichen Vorgehensweise die Kompetenz erhalten, über die Bestellung und Abberufung der Geschäftsführungen vorzuberaten und Empfehlungen an die Gesellschafterversammlung abzugeben.“

StD Stüdemann führte aus, dass die Regelung prinzipiell wie vorgeschlagen gefasst werden könnte, im vorliegenden Fall aber die Situation einer paritätischen Mitbestimmung im fakultativen Aufsichtsrat besteht. StD Stüdemann wies weiter darauf hin, dass ein mehrmonatiger Abstimmungsprozess mit der Bezirksregierung und dem Ministerium für Inneres und Kommunales durchlaufen wurde, um die Satzung kompatibel zu § 108a der Gemeindeordnung NRW zu gestalten. Eine geänderte Satzung müsste erneut der Kommunalaufsicht vorgelegt werden und führt in der Konsequenz dazu, dass im Aufsichtsrat eine geraume Zeit ohne Arbeitnehmervertreter gehandelt werden müsste. StD Stüdemann schlug vor, im Protokoll die Verpflichtung festzuhalten, eine Vorberatung im Aufsichtsrat durchzuführen, sofern ein Prozess der Personalfindung bzw. -bestellung ansteht.

Rm Weyer (SDP) wies darauf hin, dass bereits seit einem Jahr keine Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat vertreten sind und sprach sich für einen Beschluss in der Fassung der Verwaltungsvorlage aus, damit im Betrieb die Wahl der Arbeitnehmervertreter in Gang gesetzt werden kann. Die beantragte Satzungsänderung könne dann im Anschluss nachgeholt werden.

Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) regte an, den vorliegenden Antrag als Vorratsbeschluss zu fassen, der bei der nächsten Korrektur bzw. Modifizierung der Satzung zum Tragen kommen kann.
Rm Reppin (CDU) und Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) sprachen sich unter Bezugnahme auf die Ausführungen von StD Stüdemann dafür aus, die Verwaltungsvorlage in der vorliegenden Fassung zu beschließen, um so für geordnete Verhältnisse im Aufsichtsrat zu sorgen.

Rm Stackelbeck (Bündnis 90/Die Grünen) erklärte sich für den Antragsteller bereit, zunächst auf eine Abstimmung über den vorliegenden Antrag ihrer Fraktion zu verzichten und diesen dann, zu gegebener Zeit, erneut im Rat der Stadt aufzurufen.

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die überarbeitete Fassung des Entwurfs des Gesellschaftsvertrags der Städt. Seniorenheime Dortmund gGmbH.


zu TOP 9.8
Städtische Seniorenheime Dortmund gGmbH - hier: Änderung des Gesellschaftsvertrags der Tochtergesellschaft SHDO Service GmbH
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03886-16)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt stimmt der vorgesehenen Änderung des Gesellschaftsvertrags der SHDO Service GmbH zu.


zu TOP 9.9
Westfalenhallen Dortmund GmbH - hier: Mitbestimmung im fakultativen Aufsichtsrat und Anpassung des Gesellschaftsvertrages
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03990-16)

Dem Rat der Stadt lag folgende Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 10.03.2016 vor:

„Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgender Antrag der SPD-Fraktion vor:

… die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund stellt zu og. TOP folgenden Antrag zur Beratung und Abstimmung :

Der AFBL empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

Mit der Änderung des Gesellschaftsvertrages der Westfalenhallen GmbH erhält der Aufsichtsrat die Kompetenz, über die Bestellung und Abberufung der Geschäftsführungen vorzuberaten und eine Empfehlung an die Gesellschafterversammlung zu geben.

Begründung :
Mit der vorliegenden Anpassung des Gesellschaftsvertrages der Westfalenhallen GmbH an gemeinderechtliche Anforderungen wird die Zuständigkeit für die Personalangelegenheiten der Geschäftsführer vom Aufsichtsratspräsidium auf die Gesellschafterversammlung übertragen.
Damit wird § 108 Abs. 5 Ziffer 1 GO NW nachvollziehbar Rechnung getragen.
Gleichwohl sollte der Aufsichtsrat die Kompetenz behalten, über die Bestellung und Abberufung der Geschäftsführungen vorzuberaten und Empfehlungen an die Gesellschafterversammlung abgeben zu können, so wie es in vielen anderen städtischen Unternehmen auch üblich ist. Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage und den Antrag der SPD-Fraktion ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.“

Rm Sohn (SPD) wies darauf hin, dass eine einvernehmliche Lösung mit den Arbeitnehmern getroffen wurde, dass sowohl die Muttergesellschaft als auch die Tochter im Aufsichtsrat vertreten sind und sprach sich vor diesem Hintergrund für eine Beschlussfassung der Vorlage unter Berücksichtigung des zur Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften gestellten Antrags seiner Fraktion aus.

Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) begründete die Zustimmung zum vorliegenden Antrag dahingehend, dass damit Klarheit geschaffen werde. Weiter führte Rm Kowalewski aus, dass seine Fraktion die Vorlage ablehnt, da es bei 140 Mitarbeitern in der Muttergesellschaft und über 500 Mitarbeitern, inklusive Leiharbeitern, in der Tochtergesellschaft keinen fakultativen, sondern einen regulären Aufsichtsrat geben müsse.

OB Sierau wies unter Bezugnahme auf die Ausführungen von Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) darauf hin, dass bei der Tochtergesellschaft, auch unter Berücksichtigung der Leiharbeiter, unter 500 Mitarbeiter beschäftigt sind.

Rm Waßmann (CDU) begründete die Zustimmung seiner Fraktion zum vorliegenden Antrag und zur Vorlage und hält es für bedauerlich, dass in der Diskussion bis zum Schluss, nicht haltbare Argumente vorgebracht wurden.

Rm Reuter (Bündnis 90/Die Grünen) hält das erzielte Ergebnis nicht für optimal, aber unter den geltenden gesetzlichen Regelungen der Gemeindeordnung für das bestmögliche.

Der Rat der Stadt fasste folgende Beschlüsse:

- Der Rat der Stadt beschließt einstimmig bei Stimmenthaltung der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte den o.a. zur Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 10.03.2016 vorgelegten Antrag der SPD-Fraktion mit folgendem Inhalt:

- Weiter beschließt der Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke & Piraten bei Stimmenthaltung der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte:



zu TOP 9.10
Rechte fakultativer Aufsichtsräte
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 04004-16)

Hierzu lag dem Rat der Stadt folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke & Piraten (Drucksache Nr.: 04004-16-E1) vom 08.03.2016 vor:
„ … wir bitten den nachstehenden Antrag zur Beratung und Beschlussfassung zu stellen:

Im Gesellschaftsvertrag der Dortmunder Klinikum gGmbH wird §10 Abs. 5 ersatzlos gestrichen.
Der zu streichende Passus lautet derzeit:

„Die in §52 GmbHG genannten Vorschriften des Aktiengesetzes finden auf den Aufsichtsrat
keine Anwendung.“

Begründung:
Der laut Beschlussvorschlag zu streichende Paragraph hebelt die Informationsrechte des Aufsichtsrates aus. Die Mitglieder des Aufsichtsrates stehen damit zwar formal in der Verantwortung das Handeln der Geschäftsführung zu kontrollieren und diese zu beraten. In der Praxis können sie diese Verantwortung aber nicht ausfüllen, da ihnen laut Gesellschaftervertrag nicht einmal die fundamentalen Rechte zugestanden werden, sich im Aufsichtsrat über die Entwicklungen im Unternehmen zu informieren. Aufsichtsratsmitglieder sind stattdessen vollständig auf den guten Willen der Geschäftsführung angewiesen. Ein solcher Aufsichtsrat ohne Informationsrechte für seine Aufsichtsratsmitglieder ist unseres Wissens im Stadtkonzern einmalig. Dieser Missstand gehört nach Auffassung unserer Fraktion behoben.

Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) sieht in der bestehenden Regelung des Gesellschaftsvertrages eine Einschränkung des Informationsrechtes des Aufsichtsrates und hält somit die nach Aktienrecht vorgesehenen Informationsrechte für außer Kraft gesetzt. Vor diesem Hintergrund sprach sich Rm Kowalewski, im Sinne einer Anpassung an die übrigen Gesellschaftsverträge, für die beantragte Streichung aus.

Rm Reppin (CDU) führte an, dass § 52 des GmbH-Gesetzes (GmbHG) auf eine entsprechende Anwendung von Vorschriften des Aktiengesetztes verweist, die u. a. die Berichterstattung an den Aufsichtsrat, die Besetzung, Stellung und Abberufung von Aufsichtsräten usw. regeln. Nach Auffassung von Rm Reppin ist der letzte Satz des § 52 GmbHG „…soweit nicht im Gesellschaftsvertrag ein anderes bestimmt ist“ entscheidend. Weiter legte Rm Reppin dar, dass der Gesellschaftsvertrag des Klinikums entsprechende Regelungen enthalte bzw. ein Teil der Regelungen des Aktienrechtes nicht anwendbar sind. So sehe das Aktiengesetz für das Klinikum, gemessen am Kernkapital, drei Aufsichtsratsmitglieder vor. Einschließlich der Arbeitnehmervertreter werden jedoch erheblich mehr Leute in den Aufsichtsrat des Klinikums entsandt.

Rm Stackelbeck (Bündnis 90/Die Grünen) hält es prinzipiell für wichtig, Rechte in Strukturen festzuschreiben und plädierte für eine schriftliche Bewertung hinsichtlich der Geltung der Bestimmungen des Paragraphen 52 GmbHG.

Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) unterstützte den Vorschlag von Rm Stackelbeck (Bündnis 90/Die Grünen) da er eine vernünftige Information des Aufsichtsrates für wichtig hält, aber auch verhindert werden müsse, dass ein Aufsichtsratsmitglied in das operative Geschäft eingreift.

Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) bat im Falle einer schriftlichen Stellungnahme darum, die Diskrepanz aufzuklären, warum der Gesellschaftsvertrag des Klinikums, im Gegensatz zu allen anderen Gesellschaftsverträgen die Regelung enthält, ein Informationsrecht nicht vorzusehen.

Nach dem Dafürhalten von Rm Reppin (CDU) beschreibt der Gesellschaftsvertrag des Klinikum sehr genau, welche Rechte und Pflichten ein Aufsichtsratsmitglied hat. Insofern ist der Paragraph entbehrlich, weil er sich auf das Aktienrecht beruft und damit bspw. auch die Größe von Aufsichtsräten bestimmt. Eine Streichung hält Rm Reppin ein Stück weit für fahrlässig, da dies im Prinzip den Gesellschaftsvertrag konterkariert.

OB Sierau sagte unabhängig vom Abstimmungsergebnis zu, eine schriftliche Stellungnahme zu den aufgeworfenen Fragestellungen nachzureichen.
Der Rat der Stadt lehnte den o.a. Antrag (Drucksache Nr.: 04004-16-E1) mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke & Piraten, der AfD-Fraktion und der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte bei Stimmenthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ab.


zu TOP 9.11
RWE-Dividende
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 03848-16)

Unter Feststellung der Tagesordnung verständigte sich der Rat der Stadt darauf, die Angelegenheit im nichtöffentlichen Sitzungsteil zu behandeln.


zu TOP 9.12
Änderungsbeschluss zur Haushaltssatzung 2016
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04018-16)

Dem Rat der Stadt lag folgenden Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 10.03.2016 vor:

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Ergänzungsinformation der Verwaltung vor:

Nach Reduzierung der Aufwendungen und Erträge bleibt der Saldo im Bereich der Flüchtlingshilfen und -unterbringung weiterhin ausgeglichen.

Dies ist aus der Anlage 3 nicht ersichtlich, da in der Veränderungsliste nur die Reduzierung der Landeszuweisung nach dem FlüAG NRW und die damit verbundene Reduzierung der Aufwendungen in gleicher Höhe dargestellt wird.

Neben den Erträgen aus der Landeszuweisung sind auch Erträge aus Benutzungsgebühren für städtische Einrichtungen im Bereich der Flüchtlingshilfen im Haushaltsplan 2016 veranschlagt. Diese bleiben gegenüber der bisherigen Planung unverändert.

Die Darstellung in der Anlage 3 ohne Benutzungsgebühren wurde gewählt, um deutlich darzulegen, dass der Planwert nach Reduzierung der Erträge aus Landeszuweisung nunmehr der aktuellen Gesetzes- und Erlasslage entspricht.

Bei einer Gesamtbetrachtung aller zu berücksichtigenden Erträge und Aufwendungen ergibt sich folgende Darstellung:
2016 Plan2016 neuVeränderung
Erträge aus Landeszuweisungen-126.611.959,00 €-65.718.569,00 €60.893.390,00 €
Erträge aus Benutzungsgebühren -16.863.668,00 €-16.863.668,00 €0,00 €
Summe Erträge im Bereich Flüchtlingshilfen/-unterbringung-143.475.627,00 €-82.582.237,00 €60.893.390,00 €
Aufwendungen143.475.627,00 €82.582.237,00 €-60.893.390,00 €
Saldo Erträge und Aufwendungen 0,00 €0,00 €0,00 €
Herr Klink (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) gibt an, dass seine Fraktion der in Anlage 3 dargestellten Veränderungen folgen könne, die Vorlage aber ablehne.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste, der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN und der AfD-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt gemäß § 80 Abs. 4 Gemeindeordnung NRW (GO NRW)
1. die als Anlage 1 beigefügte und gegenüber der vom Rat der Stadt Dortmund am 10.12.2015
beschlossenen Vorlage 02461-15-E16 in § 1 aktualisierte Haushaltssatzung 2016 sowie
2. die als Anlage 2 beigefügte, im Gesamtergebnis- und Gesamtfinanzplan enthaltene und gegenüber der vom Rat der Stadt Dortmund am 10.12.2015 beschlossenen Vorlage 02461-15-E16 unter Einbeziehung der in der Anlage 3 dargestellten Veränderungen.“

Rm Bohnhof (AfD) lehnt eine Zustimmung seiner Fraktion u. a. mit Verweis auf die zu Grunde gelegte Anzahl der Zuweisungen von Flüchtlingen ab, da der jetzige Haushaltansatz nach seinem Dafürhalten zu niedrig gewählt ist und die Gefahr für die Notwendigkeit eines Nachtragshaushaltes gesehen wird.

Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) erläuterte die Ablehnung durch seine Fraktion dahingehend, dass die Datenbasis mehr als dünn sei und dies nichts mit den Grundsätzen von Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit zu tun habe.

Rm Reppin (CDU) erläuterte die Zustimmung durch seine Fraktion mit Verweis auf die ausgiebige Diskussion im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften.

Rm Klink (Die Linke & Piraten) wies darauf hin, dass seine Fraktion der Anlage 3 zur Vorlage zustimme, da diese alternativlos sei, die übrige Vorlage aber ablehne, da die zu Grunde gelegten Zahlen des Landes seiner Meinung nach zu einem Nachtragshaushalt führen werden.

Rm Düdder (SPD) begründete die Zustimmung seiner Fraktion mit Verweis auf die Ausführungen von Rm Reppin (CDU).

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke & Piraten, der AfD-Fraktion und der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte und Rm Münch (FBI) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt gemäß § 80 Abs. 4 Gemeindeordnung NRW (GO NRW)

unter Einbeziehung der in der Anlage 3 dargestellten Veränderungen.


10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

zu TOP 10.1
Aktueller Sachstand zur Situation in der Dortmunder Nordstadt
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03175-15)

Der Rat nahm den Sachstandsbericht (Stand: November 2015) zur Situation in der Dortmunder Nordstadt zur Kenntnis.


zu TOP 10.2
Resolution zur Änderung des Sexualstrafrechts
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03819-16)

Rm Stackelbeck (Bündnis 90/Die Grünen) wies auf die Unverhältnismäßigkeit hin, dass es bspw. strafbar ist, jemandem den Vogel zu zeigen, Frauen sexuell zu belästigen bislang jedoch ohne Konsequenzen geblieben ist. Grundlage für eine Bestrafung ist z. Z., dass sich das Opfer körperlich wehren und der Täter den Widerstand mit Gewalt brechen muss. Ein Nein gegenüber Vergewaltigern reicht nicht aus. Nach seriösen Schätzungen werden nur 5 bis 10 % aller Vergewaltigungen angezeigt. Nur 8,4 % aller Frauen, die eine Vergewaltigung anzeigen, erleben die Verurteilung des Täters. In 91,6 % der Fälle kommt es weder zu einer Klage noch zu einer Verurteilung. Rm Stackelbeck hält den Zustand für untragbar und die Reform des Sexualstrafrechtes für längst überfällig. Rm Stackelbeck forderte, weiterhin bestehende Gesetzeslücken zu schließen und die vollständige Umsetzung der in 2011 von Deutschland unterzeichneten Istanbuler Konvention, wonach jede nicht einvernehmliche sexuelle Handlung unter Strafe gestellt werden soll.

Rm Münch (FBI) hält es für eine Schande, wie seit Jahrzehnten mit sexueller Gewalt gegen Frauen in Deutschland umgegangen wird sowie für ein Armutszeugnis für den Rechtsstaat und wies darauf hin, dass die von Deutschland unterzeichnete Konvention bislang noch nicht ratifiziert wurde.

Rm Reigl (Die Linke & Piraten) führte an, dass es gerade einmal 20 Jahre her ist, dass es strafrechtlich noch nicht möglich war, dass ein Ehemann seine Ehefrau vergewaltigt. Rm Reigl hält das bisher erreichte jedoch nicht für ausreichend und unterstützt vor diesem Hintergrund die vorliegende Resolution in vollem Umfang. Rm Reigl führte an, dass keine Reform des Sexualstrafrechtes wegen der Vorkommnisse in der Sylvesternacht benötigt wird, da bei Sexualstraftaten die Täter den Opfern meistens bereits vor der Tat bekannt waren. Weiter hält Rm Reigl hält die Reform des Sexualstrafrechts für längst überfällig, da in dieser Gesellschaft u. a. in vielen Fällen noch nicht einmal die Möglichkeit besteht, juristisch gegen sexuelle Übergriffe vorzugehen und Frauen strukturell auf allen Ebenen benachteiligt werden. Rm Reigl sieht es weiter als Aufgabe an, den Schwachen ihre Schwächen zu nehmen, indem klargemacht wird, dass die Gesellschaft es nicht zulässt, dass jemand diese Schwächen ausnutzt.

Rm Grollmann (CDU) verwies auf die parteiübergreifende Unterstützung der vorliegenden Resolution und sieht einen Beschluss als starkes Signal, da Frauen in Deutschland bisher ganz schlecht oder gar nicht im Sexualstrafrecht geschützt werden. Rm Grollmann forderte eine Reformierung des deutschen Sexualstrafrechts sowie eine Anpassung an die internationalen Standards. Bislang ist die Rechtsgrundlage so, dass nur eine Vergewaltigung vorliegt, wenn der/die Betroffene aktiv nach Hilfe sucht, sich wehrt, schreit oder in einer schutzlosen Lage befindet. Allerdings liegt nach Strafrecht keine Vergewaltigung vor, wenn die Betroffenen die Tat über sich ergehen lassen, weil sie handlungsunfähig sind, sich nicht wehren oder schreien, traumatisiert oder vor Angst erstarrt sind. Rm Grollmann führte weiter an, dass der aktuell diskutierte Gesetzentwurf nicht der Istanbuler Konvention entspricht und insofern nicht ausreichend sei und brachte ihre Hoffnung zum Ausdruck, dass sich die vorliegende Resolution auf Bundesebene durchsetzt.

Rm Brück (vorläufige Gruppe NPD/Die Rechte) merkte hinsichtlich der von ihm unterstützten Resolution an, dass es einen gewissen Beigeschmack habe, wenn in der Erklärung nicht auf die Herkunft der Täter von Köln eingegangen wird und begrüßte, dass diese nach seinem Dafürhalten als Reaktion auf die Vorfälle in der Sylvesternacht entstanden ist.

Rm Dingerdissen (FDP/Bürgerliste) sieht mit Verweis auf die Ausführungen der Vorrednerinnen den Vorteil darin, dass die Seite des Opfers gestärkt wird und dass das Vergehen selbst auf den Punkt gebracht wird, der angemessen ist. Es ist ernster zu nehmen, als es bisher in der Gesetzgebung ist.
Rm Pulpanek-Seidel (SPD) schloss sich inhaltlich den Ausführungen der Vorrednerinnen an und sieht den Resolutionsentwurf, neben der Demonstration der Dortmunder Frauenverbände am 05.02.2016, als ein weiteres starkes Signal, dem sich niemand mehr verschließen kann.

Für die AfD-Fraktion signalisierte Rm Garbe (AfD) die volle Unterstützung der Resolution, da es nicht sein kann, dass schwere Verstöße gegen das Selbstbestimmungsrecht bzw. das sexuelle Selbstbestimmungsrecht keiner Ahndung unterliegen. Neben den bereits benannten Ursachen sieht Rm Garbe eine weitere Ursache darin, dass Deutschland inzwischen die größte Sexindustrie in Gesamteuropa hat.

Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat beschließt die vorliegende Resolution sowie die Weiterleitung an die dort genannten Institutionen und Funktionsträger.


zu TOP 10.3
Mitgliederversammlung des Städtetages Nordrhein-Westfalen am 14. April 2016 in Aachen
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 04022-16)

Dem Rat der Stadt lag folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 04022-16-E1) vom 08.03.2016 vor:

„ … wir bitten abweichend vom Ratsbeschluss vom 10.12.2015 (Drucksache Nr.: 03140-15) folgende Änderung bei den Delegierten für die Mitgliederversammlung des Städtetages Nordrhein-Westfalen am 14. April 2016 in Aachen zu beschließen:

Anstelle von Herrn Norbert Schilff benennt die SPD-Fraktion Herrn Michael Taranczewski.

Der Rat der Stadt beschloss mehrheitlich gegen die Stimme von Rm Münch (FBI) bei Stimmenthaltung der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte die zuvor angeführte Änderung bei den Delegierten für die Mitgliederversammlung des Städtetages Nordrhein-Westfalen am 14. April 2016 in Aachen.


zu TOP 10.4
Weiterbetrieb der belgischen Atomkraftwerke Tihange und Doel
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 04027-16)

Hierzu lag dem Rat der Stadt folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 04027-16-E1) vom 10.03.2016 vor:

„ … in Belgien, etwa 60 km westlich der Stadt Aachen, betreibt der Energiekonzern Electrabel das Atomkraftwerk Tihange mit insgesamt drei Blöcken sowie bei Antwerpen das Atomkraftwerk Doel mit vier Blöcken. In den letzten Jahren ist es in den beiden Anlagen zu einer Vielzahl von Störfällen gekommen. Etliche Male mussten die verschiedenen Reaktoren infolge von Bränden, Ausfall von Pumpen usw. notabgeschaltet werden. Die StädteRegion Aachen hat deshalb beschlossen, alle rechtlichen Möglichkeiten zu nutzen, um gegen Tihange vorzugehen.

Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet vor diesem Hintergrund um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:

1. Der Rat fordert den Oberbürgermeister auf, sich den Klagen der StädteRegion Aachen im Namen der Stadt Dortmund gegen den Betrieb der Atomkraftwerke Tihange und Doel in Belgien anzuschließen.

2. Der Oberbürgermeister nimmt hierzu umgehend Kontakt mit der StädteRegion Aachen auf.

Begründung:

Die belgische Regierung hat den Weiterbetrieb der Blöcke Tihange 2 und Doel 3 genehmigt, obwohl die Druckbehälter dieser Reaktoren eine Vielzahl von Rissen aufweisen. Fachleute halten den Weiterbetrieb dieser Reaktoren für unverantwortlich. Der Druckbehälter ist das entscheidende Bauteil zum Schutz der Umgebung vor Radioaktivität.

2014 beschloss die belgische Regierung die ältesten Reaktorblöcke Tihange 1 und Doel 1 und 2 (Inbetriebnahme 1975) nicht - wie seit 2003 geplant – 2015 stillzulegen, sondern die Laufzeiten um zehn Jahre bis 2025 zu verlängern. Diese Reaktorblöcke gehören zu den ältesten in Betrieb befindlichen Atomkraftwerken Europas.

Gegen den Weiterbetrieb der Atomkraftwerke Tihange und Doel gibt es nicht nur in Belgien, sondern auch in den Niederlanden und Deutschland erheblichen Widerstand. Im Falle eines Unfalls würde austretende Radioaktivität auch in die Niederlande, nach Deutschland und unter Umständen auch ins Ruhrgebiet getragen. Die StädteRegion Aachen hat deshalb beschlossen, alle rechtlichen Möglichkeiten zu nutzen, um gegen Tihange vorzugehen. Auch das Land NRW will bei der EU und den Vereinten Nationen Beschwerde gegen den Betrieb der belgischen Atomkraftwerke und gegen deren Laufzeitverlängerung einlegen.

Rm Brunsing (Bündnis 90/Die Grünen) begründete den vorliegenden Antrag ihrer Fraktion. In diesem Zusammenhang wies Rm Brunsing darauf hin, dass der Beschlussvorschlag auf eine ideelle und nicht auf eine finanzielle Unterstützung der StädteRegion Aachen abzielt und änderte die Formulierung des Beschlussvorschlages dahingehend ab, dass der Oberbürgermeister die Klage unterstützt anstelle sich der Klage anzuschließen.

Rm Mader (CDU) begründete das Abstimmungsverhalten seiner Fraktion dahingehend, dass der Antrag die Kompetenzen des Rates übersteigt und verwies in diesem Zusammenhang auf die Landesregierung.

Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) erläuterte die Ablehnung des Antrags durch seine Fraktion mit Verweis auf die Ausführungen von Rm Mader (CDU).

Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) sieht im Ernstfall eine direkte Betroffenheit und es somit als berechtigtes Interesse an, dass die belgische Regierung die Meiler außer Betrieb nimmt.

Rm Münch (FBI) begründete seine Zustimmung u. a. mit Verweis auf die Auswirkungen der Tschernobyl-Katastrophe und dass in dem konkreten Fall die Gefahren nicht imaginär sondern real seien.

Rm Schilff (SPD) signalisierte die Unterstützung des Antrags in der durch Rm Brunsing (Bündnis 90/Die Grünen) geänderten Fassung.

Rm Bohnhof (AfD) begründete die Ablehnung dahingehend, dass die Annahme des Beschlussvorschlages im Kontext unerheblich sei und lehnte es ab, um der Resolution Willen jede Resolution mitzumachen.

Rm Dingerdissen (FDP/Bürgerliste) schloss sich den Ausführungen von Rm Mader (CDU) an und verwies auf bereits bestehende Initiativen der räumlich unmittelbar angrenzenden Regionen, wie bspw. des Aachener Kreises und des Landschaftsverbandes Rheinland.

Rm Garbe (AfD) hält den vorliegenden Antrag für reine Symbolpolitik und eine ausschließlich ideelle Unterstützung für nicht konsequent.
Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen CDU, AfD und FDP/Bürgerliste sowie der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

1. Der Rat fordert den Oberbürgermeister auf, die Klagen der StädteRegion Aachen im Namen der Stadt Dortmund gegen den Betrieb der Atomkraftwerke Tihange und Doel in Belgien zu unterstützen.

2. Der Oberbürgermeister nimmt hierzu umgehend Kontakt mit der StädteRegion Aachen auf.


zu TOP 10.5
Anzeigepflicht des Oberbürgermeisters nach dem Korruptionsbekämpfungsgesetz
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04008-16)

Der Rat der Stadt Dortmund nahm die Aufstellung des Herrn Oberbürgermeister Ullrich Sierau für das Kalenderjahr 2015 zur Kenntnis.


zu TOP 10.6
Vorläufige Gewährung von Zuwendungen für die sogenannte Gruppe "NPD/Die Rechte im Rat der Stadt Dortmund" aufgrund des Beschlusses des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) vom 25.02.2016
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03987-16)

Hierzu lag dem Rat der Stadt folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 03987-16) vom 10.03.2016 vor:

„ … die Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. Punkt um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:


Begründung:
Laut Urteil des OVG Münster vom 25. Februar sind bis zum rechtskräftigen Abschluss eines Hauptverfahrens die Ratsmitglieder von NPD und RECHTE als Gruppe zu behandeln. Das schließt auch die Gewährung finanzieller Zuwendungen ein.

Zurzeit berät das Bundesverfassungsgericht über einen Antrag auf Verbot der NPD. Mit der Entscheidung wird in einigen Monaten gerechnet. Wird eine Partei durch das Bundesverfassungsgericht gemäß Artikel 21 des Grundgesetzes für verfassungswidrig erklärt, so verlieren nach § 46 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz NRW die Vertreter*innen, die dieser Partei zur Zeit der Antragstellung oder der Verkündigung des Urteils angehören, ihren Sitz in parlamentarischen Gremien. Die dadurch freigewordenen Sitze bleiben unbesetzt.
Im Ergebnis bedeutet dies für Dortmund, dass bei einem Verbot nicht nur das Ratsmitglied der NPD sein Mandat verliert, sondern als Konsequenz auch die sogenannte Ratsgruppe NPD/ RECHTE nicht mehr existiert.

Vor dem Hintergrund des aktuellen Verbotsverfahrens gewährt der Bundestag die gesetzliche Parteienfinanzierung an die NPD derzeit nur gegen Sicherheitsleistungen der Partei. Denn falls die NPD vom Bundesverfassungsgericht verboten werden sollte, hätte sie dieses Geld möglicherweise schon ausgegeben.
Wenn machbar, sollte dieses Verfahren auch hinsichtlich der Zuwendungen an die sogenannte Ratsgruppe NPD/RECHTE angewandt werden.“

Der Rat der Stadt beschloss mehrheitlich gegen die Stimmen der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte den o.a. Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 03987-16) vom 10.03.2016.


11. Anfragen

11.1 Anfragen Rm Münch (FBI)

zu TOP 11.1.1
Ordnungsrechtliches Vorgehen gegen die Verteilung des Korans ohne Sondernutzungsgenehmigung
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 03301-15)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage lag den Mitgliedern des Rates schriftlich vor. Die Nachfrage von Rm Münch (FBI), ob es keine Sondernutzung ist, wenn jemand einen Koffer mit einem Umfang von 1,50 m in die Fußgängerzone legt und den Strom der Fußgänger behindert, beantwortete OB Sierau dahingehend, dass dies geprüft und entsprechend beantwortet wurde.


zu TOP 11.1.2
Dortmund überrascht ... mit Defiziten
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 03705-16)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage lag den Mitgliedern des Rates schriftlich vor.


zu TOP 11.1.3
Abschiebeanordnungen und Abschiebungen krimineller Ausländer durch die Dortmunder Ausländerbehörde
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 03397-16)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage lag den Mitgliedern des Rates schriftlich vor.


zu TOP 11.1.4
Hohe Ausländerkriminalität von 40 % in Köln und Dortmund - Konsequenzen für die Stadt Dortmund nach den Überfällen eines Ausländermobs auf Frauen in Köln und anderen Großstädten
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 03398-16)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage lag den Mitgliedern des Rates schriftlich vor.


zu TOP 11.1.5
Straftatbestände der 2014 für Dortmund ermittelten 11045 kriminellen Ausländer
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 03411-16)
Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage lag den Mitgliedern des Rates schriftlich vor.


zu TOP 11.1.6
Gewalttaten in Dortmunder Asyleinrichtungen
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 03464-16)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage lag den Mitgliedern des Rates schriftlich vor.


11.2 Anfragen Rm Thieme (NPD) / Rm Brück (Die Rechte)

zu TOP 11.2.1
Konsequenzen aus sexuellen Übergriffen durch Asylanten
Anfrage zur TO (NPD, Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 03608-16)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage lag den Mitgliedern des Rates schriftlich vor.


zu TOP 11.2.2
Asylanten nach Stadtbezirken aufgegliedert
Anfrage zur TO (NPD, Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 03609-16)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage lag den Mitgliedern des Rates schriftlich vor.


zu TOP 11.2.3
Durch Sicherheitsdienste erfasste Straftaten in Asylheimen
Anfrage zur TO (NPD, Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 03610-16)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage lag den Mitgliedern des Rates schriftlich vor.


Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde um 20:48 Uhr von OB Sierau beendet.

Der Oberbürgermeister





Ullrich Sierau
Carsten Giebel
Ratsmitglied
Michael Pompetzki
Schriftführer
© Stadt Dortmund© Dortmunder Systemhaus