Niederschrift (öffentlich)

über die 42. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW am 26.03.2020
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund

Sitzungsdauer: 13:00 - 13:35 Uhr

Nicht anwesend: Bm Sauer (CDU)
Rm Monegel (CDU)
Rm Krause (CDU)

Anwesend:

a) Stimmberechtigte Mitglieder:

OB Sierau
Bm’in Jörder SPD


SPD


CDU

Rm Dr. Suck

B90/Die Grünen
Rm Langhorst
Rm Reuter

Die Linke & Piraten
Rm Kowalewski

AfD

Rm Garbe

FDP/Bürgerliste
Rm Rettstadt

b) Verwaltung:

Veröffentlichte Tagesordnung:

1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 41. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates am 13.02.2020

2. Beschlussvorlagen des Hauptausschusses
- unbesetzt -

3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Bauen, Verkehr und Grün

3.1 Digitalisierung des Radverkehrs
Beschluss
(Drucksache Nr.: 16389-20)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 12.03.2020
(Drucksache Nr.: 16389-20)

3.2 Soziale Stadt Dortmund Nordstadt - Gestaltung des öffentlichen Raumes Speicherstraße - Hafen
Ausführungsbeschluss

Beschluss
(Drucksache Nr.: 15300-19)

3.3 Beteiligung am BMI Smart City Förderaufruf
Beschluss
(Drucksache Nr.: 17042-20)

4. Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung
- unbesetzt -

5. Soziales, Arbeit und Gesundheit
- unbesetzt -

6. Kultur, Sport und Freizeit

6.1 Neue Zufahrt zur Festwiese im Westfalenpark - Kostenerhöhung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 16521-20)

7. Schule
- unbesetzt -

8. Kinder, Jugend und Familie
- unbesetzt -

9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
- unbesetzt -

10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

10.1 Verkaufsoffener Sonntag am 29.03.2020 im Stadtbezirk Hörde am 05.04.2020 im Stadtbezirk Innenstadt-West und am 03.05.2020 im Stadtbezirk Aplerbeck
Beschluss
(Drucksache Nr.: 16725-20)
hierzu -> Schreiben der Verwaltung vom 13.03.2020
(Drucksache Nr.: 16725-20-E3)

10.2 Verkaufsoffene Sonntage 2020, hier: Terminänderungen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 16723-20)

10.3 Einrichtung von 17 Planstellen im StA 10 zur Sicherstellung von betrieblichen Aufgaben
Beschluss
(Drucksache Nr.: 16720-20)

10.4 Anzeigepflicht des Oberbürgermeisters nach dem Korruptionsbekämpfungsgesetz
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17103-20)

11. Anfragen
- unbesetzt -



Die öffentliche Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW wurde um 13:00 Uhr durch Herrn OB Sierau eröffnet und geleitet.

OB Sierau berichtete einleitend, dass als Ergebnis der auf der fachlichen Einschätzung des Gesundheitsamtes basierenden Bewertung von Gremiensitzungen im Zuge der Corona-Pandemie, aus Gründen des Gesundheitsschutzes der teilnehmenden Personen notwendig war, die am 26.03.2020 vorgesehene Sitzung des Rates der Stadt abzusagen. In diesem Zusammenhang sei auch die reguläre Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates abgesagt worden, da diese der Vorbereitung der entfallenden Ratssitzung diente.
Die zur Abwendung etwaiger Schäden für die Stadt insoweit dringenden Beschlüsse werden vom Hauptausschuss und Ältestenrat als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW gefasst. Damit werde gezeigt, dass die städtischen Institutionen auch in der aktuellen Situation handlungsfähig seien, so dass diesem Vorgehen gegenüber den vom Oberbürgermeister und einem Ratsmitglied zu fassenden Dringlichkeitsentscheidungen der Vorrang gegeben wurde.

Damit trage man auch dem Erlass des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen Rechnung, das dazu aufgefordert habe, auch in diesen Zeiten, die kommunale Selbstverwaltungshoheit zu gewährleisten. Dabei verwies OB Sierau hinsichtlich der Durchführung von Präsenzsitzungen, auf die darin enthaltenen Ausführungen zur Abstimmung nach einer Soll-Stärken-Vereinbarung, die die Aufrechterhaltung der Kräfteverteilung nach Maßgabe des Spiegelbildlichkeitsgrundsatzes sicherstellt sowie zur Pairing-Vereinbarung, die die Aufrechterhaltung der Kräfteverteilung nach Maßgabe des Spiegelbildlichkeitsgrundsatzes auch bei Ausfällen sicherstellt.
Unter Hinweis auf die von Rm Dr. Suck (CDU) vertretene CDU-Fraktion seien nach Einschätzung von OB Sierau keine strittigen Tagesordnungspunkte erkennbar.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte OB Sierau fest, dass der Ausschuss innerhalb der verkürzten Einladungsfristen von 3 Tagen gem. § 2 Abs. 2 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen ordnungsgemäß eingeladen wurde und dass er beschlussfähig ist.

1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr Rm Dr. Suck (CDU) benannt.



zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

OB Sierau wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.



zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

OB Sierau wies gem. § 29 Abs. 6 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt, seiner Ausschüsse, Kommissionen und der Bezirksvertretungen, zunächst auf die Aufzeichnung der Sitzung auf Band zur Erstellung der Niederschrift hin.


OB Sierau schlug vor, die öffentliche Tagesordnung um folgende Angelegenheit zu erweitern:


Die Dringlichkeit ergebe sich daraus, dass der Planungsbeschluss zwingend erforderlich sei, um zeitgleich mit dem Boulevard Kampstraße und der Stadtbahnanlage am Hauptbahnhof (Baulos 20) in den Bau zu gehen.

Der Hauptausschuss und Ältestenrat beschloss einstimmig die Erweiterung der öffentlichen Tagesordnung um diese Angelegenheit.

Ferner teilte OB Sierau mit, dass die Verwaltung folgende Vorlage zurückgezogen habe, da bis Pfingsten keine Veranstaltungen durchgeführt würden, was auch den verkaufsoffenen Sonntag in Aplerbeck betreffe.


Mit diesen Veränderungen beschloss der Hauptausschuss und Ältestenrat einstimmig die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung.




zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 41. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates am 13.02.2020

Da der Hauptausschuss und Ältestenrat als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW tagte, erfolgt die Genehmigung der Niederschrift erst in der nächsten regulären Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates.


2. Beschlussvorlagen des Hauptausschusses
- unbesetzt -


3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Bauen, Verkehr und Grün

zu TOP 3.1
Digitalisierung des Radverkehrs
Dringlichkeitsbeschluss
(Drucksache Nr.: 16389-20)

Dem Hauptausschuss und Ältestenrat als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW lag nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus seiner öffentlichen Sitzung am 12.03.2020 vor:

Rm Dr. Suck (CDU) erklärte, dass seine Fraktion eine fachliche Erörterung der Angelegenheit für notwendig erachte. Für den Fall, dass dem nicht gefolgt werde, werde er die Vorlage mit dem Hinweis ablehnen, dass es bereits App-basierte Systeme gäbe, die man ebenfalls nutzen könne.

Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) bekräftigte den Beratungsbedarf seiner Fraktion. Zwar sei man nicht gegen die Vorlage, jedoch sei in der Diskussion klar geworden, dass selbst in der Stadt vorhandene Schnittstellen nicht effektiv genützt würden. Daher spreche auch er sich für eine fachliche Diskussion im Fachausschuss aus. Er habe den Eindruck, als stünde die Erlangung von Fördermitteln im Vordergrund. Die notwendigen Daten seien kostengünstiger auch auf andere Weise zu erlangen. Daher stimme das Kosten-Nutzen-Verhältnis aus seiner Sicht nicht.
Für Rm Reuter (Bündnis 90 / Die Grünen) gehe es nicht darum, eine Navigations-App aufzulegen. Im Vordergrund stünden Maßnahmen, wie z.B. eine Verkehrszählung oder Anhaltspunkte zur Förderung des Radverkehrs sowie die Werbung für den Radverkehr. Vor diesem Hintergrund sei ein Beratungsbedarf nicht nachvollziehbar. Eine Beschlussfassung mache sie davon abhängig, welche Auswirkungen es hätte, wenn heute nicht beschlossen würde.

Rm Schilff (SPD) und Rm Kowalewski (Die Like & Piraten) erklärten für ihre Fraktionen, dass man der Vorlage heute zustimmen könne, zumal die Fragen zum Datenschutz in der Ausschusssitzung durch die Verwaltung zufriedenstellend aus Sicht der Fraktion Die Linke & Piraten beantwortet worden seien.

StR Wilde warb dafür, die Vorlage heute zu beschließen. Die Fahrrad-App halte er für richtig und sinnvoll. Es ginge nicht um die Entwicklung einer neuen App sondern um Marketing und das Ziel, aus der Nutzung heraus Verkehrsdaten für den Radverkehr zu generieren. Über den Masterplan Mobilität sei man dabei, das Teilkonzept Radverkehr Verkehrssicherheit aufzustellen und Hauptrouten und Nebenrouten zu identifizieren sowie Prioritäten zur Ertüchtigung der Radwege festzulegen. Dazu erhoffe man sich von dem System wertvolle Beiträge. Zu den Kosten berichtete StR Wilde, dass sich diese auf 850.000 € belaufen. Man erwarte, dass sich viele Nutzer in diese App kostenlos mit Bonussystem hineinwählen, so dass dadurch Daten generiert werden können. Davon würden 680.000 € (80%) bundesseitig gegenfinanziert. Ein Mittelabfluss sei in diesem Jahr in Aussicht gestellt. Die Ausschreibung könne kurzfristig durchgeführt werden, so dass ein Teil des Auftrages in 2020 vergeben sowie Fördermittel abgerufen und mittel vergeben werden können. Würde der Beschluss verzögert, liefe man Gefahr, aus dem Förderkorridor hinauszufallen.

Rm Garbe (AfD) kündigte an, dass er die Vorlage ablehne, da er Zweifel an dem Nutzen der Daten habe, so dass er einen Einsatz öffentlicher Gelder kritisch sähe, zumal es bereits eine App gäbe.

Auf Anregung von OB Sierau wurde die Verwaltung gebeten, die Kostengesichtspunkte in Hinblick auf die Einschätzung, dass die benötigten Daten kostengünstiger erlangt werden können, zu eruieren und darzulegen und diese Ergebnisse auch bei der Ausschreibung zu berücksichtigen. Es dürfe nicht der Eindruck entstehen, dass etwas teuer eingekauft werde, was günstiger hätte beschafft werden können.

StR Wilde kündigte eine entsprechende Aufbereitung des belastbaren Konzepts an, die den Fraktionen entsprechend zur Verfügung gestellt würde. Sollte sich im Ergebnis nichts ändern, sprach er sich für einen Dringlichkeitsbeschluss aus, um die Förderung nicht zu gefährden.

Ergänzend regte OB Sierau eine erörternde Befassung im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AUSW) an.

Der Hauptausschuss und Ältestenrat als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 I GO NRW verständigte sich auf Vorschlag von OB Sierau darauf, die Konzeption seitens der Fachverwaltung hinsichtlich der Kosten entsprechend zu prüfen und dieses Ergebnis im AUSW darzustellen, wobei hinsichtlich der Ausschreibung eine Optimierung anzustreben ist.

Unter Berücksichtigung dieser Verständigung fasste der Hauptausschuss und Ältestenrat als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion bei Stimmenthaltung der CDU-Fraktion und der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Dringlichkeitsbeschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt vorbehaltlich einer öffentlichen Förderung die Ausschreibung und Einführung einer Fahrradnavigations-App und die damit verbundenen Marketing- und Öffentlichkeitsaktionen entsprechend der Ausführungen in der Vorlage und beauftragt das Vergabe- und Beschaffungszentrum (StA 19) mit der Durchführung der Vergabeverfahren und ermächtigt die Verwaltung, den Zuschlag auf das jeweils wirtschaftlichste Angebot zu erteilen.
In der städtischen Ergebnisrechnung entstehen Gesamtaufwendungen in Höhe von 849.839 € in den Haushaltsjahren 2020 bis 2024. Eine Förderung hierfür in Höhe von 677.409 € wird erwartet.


zu TOP 3.2
Soziale Stadt Dortmund Nordstadt - Gestaltung des öffentlichen Raumes Speicherstraße - Hafen
Ausführungsbeschluss
Dringlichkeitsbeschluss
(Drucksache Nr.: 15300-19)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat fasste als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW einstimmig folgenden Dringlichkeitsbeschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die bauliche Umsetzung des Gesamtprojektes „Gestaltung des öffentlichen Raumes Speicherstraße – Hafen“.
Durch die geplanten Maßnahmen entstehen zuwendungsfähige Gesamtausgaben für das Projekt „Gestaltung des öffentlichen Raumes Speicherstraße – Hafen“ in Höhe von insgesamt 5.293.000,00 €. Davon werden 4.763.700,00 (90 %) durch Zuwendungen des Landes/Bundes und der EU gefördert.
Der Gesamtbetrag des städtischen Eigenanteils (10 %) liegt bei 529.300,00 €.


zu TOP 3.3
Beteiligung am BMI Smart City Förderaufruf
Dringlichkeitsbeschluss
(Drucksache Nr.: 17042-20)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat fasste als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW einstimmig folgenden Dringlichkeitsbeschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass sich die Stadt Dortmund im Rahmen des Aufrufs „Modellprojekte Smart Cities“ des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) als Konsortialführung gemeinsam mit der Stadt Schwerte als Modellregion bewirbt (Antragstellung muss bis zum 20.04.2020 erfolgen). Die Antragstellung erfolgt für zwei Projektphasen, Phase 1 (Strategieentwicklung 2020-2022) und Phase 2 (Umsetzung von Maßnahmen Ende 2022-2027).

Mit der Antragstellung und als Fördervoraussetzung fordert das Ministerium einen Ratsbeschluss bis zum 20.04.2020 von allen beteiligten Städten.

Bereits jetzt ist die Zusammenarbeit in Form von Absichtserklärungen der beteiligten Städte vereinbart.

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt im Falle einer Förderung des Gesamtantrages durch das BMI für die Stadt Dortmund:

· im „Modellprojekt Smart Cities“ Stadtentwicklung und Digitalisierung gemeinsam mit der Zivilgesellschaft in einem partizipativen Verfahren zu diskutieren und zu gestalten
· einen strategischen Ansatz im Sinne der Smart City Charta der nationalen Dialogplattform Smart Cities der Bundesregierung zu entwickeln
· die räumlichen und gesellschaftlichen Wirkungen der Digitalisierung fachübergreifend zu betrachten
· den erforderlichen Eigenanteil zur Verfügung zu stellen
· sich am modellhaften/beispielhaften Lernen für und mit anderen Kommunen zu beteiligen
· kommunale Infrastrukturen im definierten Erprobungsraum zur Umsetzung der in Phase 1 (Strategieentwicklung) des Modellprojektes entwickelten Maßnahmen zur Verfügung zu stellen und beauftragt im Falle einer Förderung die Verwaltung mit der Umsetzung und der Gesamtkonsortialführung des Vorhabens.




zu TOP 3.4
Überdachung der Zugänge für die Stadtbahnhöfe Kampstraße, Reinoldikirche und Hauptbahnhof, Planungsbeschluss
Dringlichkeitsbeschluss
(Drucksache Nr.: 15618-19)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat fasste als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW einstimmig folgenden Dringlichkeitsbeschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die Leistungen zur Planung der Überdachung der Zugänge für die Stadtbahnhöfe Kampstraße, Reinoldikirche und Hauptbahnhof mit einem Gesamtinvestitionsvolumen für die Planung in Höhe von 270.000,00 Euro zu vergeben.

Die derzeit geschätzten späteren Gesamtkosten des Vorhabens belaufen sich einschließlich der Planungskosten in Höhe von 270.000,00 Euro nach jetzigem Kenntnisstand auf ca. 2.600.000,00 Euro. Davon entfallen ca. 1.000.000,00 Euro auf die Überdachung der Zugänge an der Stadtbahnhaltestelle Kampstraße, ca. 900.000,00 auf die Überdachung der Zugänge an der Stadtbahnhaltestelle Reinoldikirche und 700.000,00 Euro auf die Überdachung der Zugänge an der Stadtbahnhaltestelle Hauptbahnhof.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66_01209014141- Überdachung Zugang Stadtbahnhaltestelle - mit folgender Auszahlung:

Haushaltsjahr 2020: 120.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2021: 80.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2022: 70.000,00 Euro

Die Investition bedingt einen noch zu konkretisierenden jährlichen Folgeaufwand. Dieser wird nach Abschluss der Planungsarbeiten in einer dem Rat zur Entscheidung vorzulegenden Baubeschlussvorlage dargestellt.


4. Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung
- unbesetzt -


5. Soziales, Arbeit und Gesundheit
- unbesetzt -


6. Kultur, Sport und Freizeit

zu TOP 6.1
Neue Zufahrt zur Festwiese im Westfalenpark - Kostenerhöhung
Dringlichkeitsbeschluss
(Drucksache Nr.: 16521-20)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat fasste als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW einstimmig folgenden Dringlichkeitsbeschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Erweiterung der Baumaßnahme zur Anbindung der Festwiese im Westfalenpark an die Straße An der Buschmühle unter Berücksichtigung des dargestellten erweiterten Kostenumfangs.


7. Schule
- unbesetzt -


8. Kinder, Jugend und Familie
- unbesetzt -


9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
- unbesetzt -


10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

zu TOP 10.1
Verkaufsoffener Sonntag am 29.03.2020 im Stadtbezirk Hörde am 05.04.2020 im Stadtbezirk Innenstadt-West und am 03.05.2020 im Stadtbezirk Aplerbeck
Dringlichkeitsbeschluss
(Drucksache Nr.: 16725-20)

Die Vorlage wurde von der Verwaltung zurückgezogen.


zu TOP 10.2
Verkaufsoffene Sonntage 2020, hier: Terminänderungen
Dringlichkeitsbeschluss
(Drucksache Nr.: 16723-20)

Rm Dr. Suck (CDU) erklärte, das die CDU-Fraktion der Vorlage zustimme. Jedoch sei es hinsichtlich der Terminierung unglücklich, dass der Hansemarkt auch am 08.11.2020 stattfindet und damit in Konkurrenz zu drei Stadtteilfesten tritt.


Der Hauptausschuss und Ältestenrat fasste als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke & Piraten bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen folgenden Dringlichkeitsbeschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der geplanten und geänderten Aufteilung der verkaufsoffenen Sonntage für das Jahr 2020 zu.


zu TOP 10.3
Einrichtung von 17 Planstellen im StA 10 zur Sicherstellung von betrieblichen Aufgaben
Dringlichkeitsbeschluss
(Drucksache Nr.: 16720-20)

Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) zeigte sich erfreut über die Darstellung der Verwaltung und verwies auf einen früheren Haushaltsantrag seiner Fraktion, der damit umgesetzt werde.


Der Hauptausschuss und Ältestenrat fasst als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion folgenden Dringlichkeitsbeschluss:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Einrichtung von insgesamt 17 Planstellen im
StA 10 zur Sicherstellung von notwendigen betrieblichen Aufgaben. Zudem beschließt der Rat die Besetzung der Planstellen im Vorgriff auf den Stellenplan 2022. Falls interne Besetzungen nicht erfolgen können, beschließt der Rat die externe Besetzung der Stellen.


zu TOP 10.4
Anzeigepflicht des Oberbürgermeisters nach dem Korruptionsbekämpfungsgesetz
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17103-20)
OB Sierau übergab hierzu die Sitzungsleitung an Frau BM´in Jörder.

Der Hauptausschuss und Ältestenrat als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW nahm die Aufstellung des Herrn Oberbürgermeisters Ullrich Sierau für das Kalenderjahr 2019 zur Kenntnis.


11. Anfragen
- unbesetzt –

Die öffentliche Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates wurde um 13:35 Uhr durch OB Sierau geschlossen.


Der Oberbürgermeister




Ullrich Sierau
Dr. Jendrik Suck
Ratsmitglied
Matthias Güssgen
Schriftführer
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