über die 37. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit
am 17.02.2004
Ratssaal, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund
Öffentliche Sitzung
Sitzungsdauer: 14:00 - 16:15 Uhr
Anwesend sind:
| 1. Stimmberechtigte Mitglieder: |
| Rm Daniela Schneckenburger (B’90/Die Grünen) |
| Rm Reinhold Giese (SPD) |
| Rm Christiane Adomeit (CDU) |
| SB Markus Besserer (CDU) |
| Rm Rita Brandt (SPD) |
| Rm Dr. Emmanouil Daskalakis (CDU) |
| Rm Ulrike Nolte (SPD)i.V. für sB Rudi Gaidosch (SPD) |
| Rm Jens Gierok (CDU) |
| Rm Frank Hengstenberg (CDU) |
| Rm Peter Kozlowski (SPD) |
| Rm Ingeborg Kräft (SPD) |
| sB Ingrid Krämer-Knorr (SPD) |
| Rm Karla Michenbach (CDU) |
| Rm Siegfried Mielicki (SPD) |
| Rm Dieter Schneider (CDU) |
| Rm Ute Uhrmann (CDU) |
| Rm Birgit Unger (B'90/Die Grünen) |
| Rm Konrad Weber (CDU) |
| Rm Renate Weyer (SPD) |
| Rm Gertrud Zupfer (SPD) |
| 2. Mitglieder ohne Stimmrecht: |
| sE Horst-Erhardt Knoll (Seniorenbeirat) |
| 3. Beratende Mitglieder: |
| Günter Baehr (Jüdische Kultusgemeinde) |
| Andreas Gora (Arbeiterwohlfahrt) |
| Friedrich-Wilhelm Herkelmann (SoVD) |
| Frank Ortmann (Deutsches Rotes Kreuz) |
| Anne Rabenschlag (Diakonisches Werk) |
| Georg Rupa (Caritas-Verband) |
| Albert Schauerte (VdK) |
| Marianne Schobert (DPWV) |
| Gusti Steiner (AK "Der behinderte Mensch“) |
| 4. Verwaltung: |
| Stadtrat Siegfried Pogadl |
| Dr. Annette Düsterhaus |
| Winfried Evers |
| Reinhard Pohlmann |
| Johannes Roeren |
| Gerd Ufer |
| Christiane Vollmer |
| Uta Wittig-Flick |
für die 37. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit,
am 17.02.2004, Beginn 14:00 Uhr,
Ratssaal, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund
Öffentlicher Teil:
1. Regularien
1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW
1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 35. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit am 11.11.2003
1.5 Genehmigung der Niederschrift über die 36. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit am 09.12.2003
2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
2.1 Auswirkungen des Landeshaushalts 2004/2005 - mündlicher Bericht der Verwaltung
2.1.1 Auswirkungen des geplanten Landeshaushaltes 2004/2005
Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen; SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 05124-03-GM)
2.1.2 Auswirkungen des geplanten Landeshaushaltes 2004/2005
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 05124-03-ATC)
2.2 Auswirkungen von Hartz IV - mündlicher Bericht der Verwaltung
2.2.1 Auswirkungen von Hartz IV
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 05388-03)
2.3 Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung und zur Änderung anderer Gesetze;
hier: Veränderungen in der städtischen Aufgabenwahrnehmung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05350-03)
2.4 Flüchtlingserstaufnahme in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05329-03)
2.5 Themenplanung 2004
3. Angelegenheiten anderer Fachbereiche
3.1 EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II
hier: Fortführung des Projekts 1.3.1 Prävention von Kinderunfällen bis zum 31.12.2004.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05196-03)
4. Angelegenheiten des Gesundheitsamtes
- nicht besetzt -
5. Angelegenheiten des Sozialamtes
5.1 Pflegeberatung nach dem Landespflegegesetz
hier: Kommunale Förderung für 2004
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05238-03)
5.2 Pflegeberatung nach dem Landespflegegesetz NRW
zu TOP 2.2
Auswirkungen von Hartz IV - mündlicher Bericht der Verwaltung
zu TOP 2.2.1
Auswirkungen von Hartz IV
(Drucksache Nr.: 05388-03)
(Drucksache Nr.: 05388-03-ATB) (wurde nachgereicht)
TOP 2.2.1 ist abgesetzt.
Herr Pogadl (Sozialdezernent) informiert anhand eines Folienvortrages ausführlich über die Auswirkungen von Hartz IV. Die Folien werden der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt.
Herr Hengstenberg (CDU-Fraktion) hofft, dass es zu einer Haushaltsverbesserung kommt. Er erinnert daran, dass seine Fraktion die Umsetzbarkeit der Beträge im Haushaltssicherungskonzept schon in der Vergangenheit kritisch gesehen hat. Seit vielen Jahren sind die Kommunen sozusagen das letzte Rad am Wagen, d.h. der soziale Segen wird auf Bundes- und Landesebene verbreitet, und die Zeche zahlen im Endeffekt immer die Kommunen. Das führt gesamtdeutsch dazu, dass auch die Wirtschaft nicht anspringt, denn wo sonst sollte Beschäftigung generiert werden, wenn nicht auf der kommunalen Ebene. Er hofft sehr, dass die Initiativen des deutschen Städtetages in eine positive Richtung gehen, zumal der jetzige Stand aus kommunaler Sicht desaströs ist und weit reichende, nicht auszudenkende Folgen haben wird, wenn es um die Frage der Neustrukturierung kommunaler Beschäftigungs- und Qualifizierungspolitik geht.
Für Frau Unger (Bündnis 90/Die Grünen) verursachen die vorgestellten Ergebnisse zahlloser Debatten im Bundestag, Bundesrat und Vermittlungsausschuss im Grunde nur eine Gänsehaut. Daher ist es für sie dringend nötig, sich jetzt wirklich gemeinsam zu engagieren, statt immer „hübsch sortiert“ auf vorgegebenen Stühlen im Städtetag zu sitzen und seine Stimme abzugeben, die am Schluss aber augenscheinlich doch nicht Ernst genommen wird. Politik über alle Parteien hinweg sollte möglichst schnell etwas einfallen, weil die Kommune diese Zustände nicht überleben kann und demnächst tatsächlich gar nicht mehr handlungsfähig ist. Schließlich mutmaßt sie, dass im Vermittlungsausschuss offensichtlich niemand einen Taschenrechner zur Hand hatte, weil das, was Verwaltung jetzt ermittelt hat, im Grunde nur relativ simple Additions- und Subtraktionsrechnungen sind.
Auch für Herrn Giese (SPD-Fraktion) gibt es im Zusammenhang mit Hartz mehr Fragen als Antworten. Politik in Dortmund ist u.a. angetreten, um gemeinsam etwas gegen Arbeitslosigkeit zu tun, und die Ansätze, um die auch heftig gestritten wurde, haben Erfolge gehabt. Die Hauptfrage, um die es jetzt letztlich geht, ist die, ob Arbeit in Deutschland zu teuer geworden ist. Das, so wird dem Bürger offensichtlich immer wieder vermittelt, ist der Grund für die Entscheidung der Arbeitgeber gegen neue Arbeitsplätze in Deutschland. Er kennt auch kein Patentrezept dafür, wie man Unternehmer zum Umdenken bringen könnte, und er hat große Bedenken, wie alles weitergehen soll. Er hofft aber, dass Politik hier gemeinsam im Boot bleibt und sich nicht auseinanderdividieren lässt.
Frau Rabenschlag (Diakonisches Werk) hat die Zahlen hochgerechnet und kommt auf eine Mehrbelastung für den kommunalen Haushalt von mindestens 74 Mio. €. Diese Summe findet sie absolut schockierend, zumal man sich darüber im Klaren sein muss, dass es Kommunen sehr unterschiedlich treffen wird, je nachdem, wie hoch die Quote an Langzeitarbeitslosen und Sozialhilfeempfängern ist. Vom Arbeitslosengeld II werden in Dortmund zukünftig 42.000 Personen erfasst sein, also etwa jeder 15. Bürger. Die Bundesagentur für Arbeit hat auch für den Bereich der Beschäftigungspolitik erheblich weniger Geld in der Hand, und es erfolgt eine Konzentration auf die Menschen, die auf dem Arbeitsmarkt hohe Vermittlungschancen haben. In der Regel handelt es sich dabei nicht um die Menschen im Arbeitslosengeld II, d.h. man muss davon ausgehen, dass für 42.000 Menschen in Dortmund in punkto Beschäftigungspolitik zur Zeit keine vernünftigen Konzepte angedacht werden, und dass Konzepte, die bereits entwickelt worden sind, noch nicht ganz greifen. Das hat massive Konsequenzen für die Menschen in der Stadt, und da die Betroffenen nicht in allen Stadtteilen gleichmäßig verteilt leben, wird es auf bestimmte Stadtteile erhebliche Auswirkungen haben.
Für Herrn Evers (Leiter des Sozialamtes) ist es zu kurz gegriffen, wenn man die Bewertung von Hartz nur auf die finanziellen Auswirkungen bezieht. Auch bei der organisatorischen Umsetzung von Hartz hat im Vermittlungsausschuss offenbar niemand gewusst, was er beschlossen hat. Die Anforderungen an eine moderne Verwaltung sollten sein: schlank, effektiv und effizient. Für 42.000 Empfänger von Arbeitslosengeld II zahlt das Sozialamt demnächst die Miete und das Arbeitsamt, vereinfacht gesehen, Regelsatz und Mehrbedarfszuschlag, d.h. mit einem Fall beschäftigen sich zwei Mitarbeiter unterschiedlicher Anstellungsträger. Unter dem Aspekt von Befähigung zur Arbeitsaufnahme, also im Fallmanagement, der Hilfeplanung usw. würde sich dann noch ein Dritter damit befassen. Und obwohl von allen Beteiligten die Forderung erhoben worden ist, Kommune und Arbeitsverwaltung mögen auf einer Augenhöhe zusammenarbeiten, trifft die Entscheidung darüber, wer Leistungen bezieht, ausschließlich die Arbeitsverwaltung, d.h. jede Entscheidung der Arbeitsverwaltung wirkt sich unmittelbar auf den Sozialhaushalt der Stadt Dortmund aus. Wenn man sich das vor Augen führt, kann es nicht nur darum gehen, finanzielle Nachbesserungen vorzunehmen, sondern das ganze Organisationsmodell muss anders entwickelt werden. Er fragt sich auch, in welchen Räumlichkeiten in Dortmund für 42.000 Kunden jeweils zwei Mitarbeiter untergebracht werden sollen.
Herr Gora (Arbeiterwohlfahrt) und Herr Steiner (Aktionskreis „Der Behinderte Mensch“) äußern ihrerseits ihre Bedenken zu Hartz IV und gleichzeitig die Befürchtung, dass es, wenn es nicht zu einer Änderung kommt, aus kommunaler Sicht überhaupt keine Spielräume mehr gibt, irgendetwas zu bewegen.
Frau Schneckenburger (Vorsitzende, Bündnis 90/Die Grünen) ist der festen Überzeugung, dass Hartz für den Ausschuss nicht nur in den nächsten Sitzungen, sondern auch über die Ratsperiode hinaus ein Dauerthema sein wird, weil es um die Klärung ganz unterschiedlicher Fragen gehen wird. Vordringliche Frage ist, welches finanzielle Risiko die Stadt Dortmund zu erwarten hat, insbesondere wenn man die pauschalierten Leistungen für einen erweiterten Kundenkreis, die jetzt noch gar nicht quantifiziert sind, dazu rechnet. Darüber hinaus wird sich der Ausschuss mit der Frage zu beschäftigen haben, wie die Prozesssteuerung aussehen wird und die Entscheidungen bezüglich der Zuweisung zu Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld getroffen werden. Das steht im engen Zusammenhang damit, welchen Stellenwert die aktive Arbeitsmarktpolitik in Dortmund zukünftig haben wird. Und schließlich wird es darum gehen, eine Entscheidung zu einem wie auch immer gearteten Optionsgesetz zu treffen. Sie teilt die angeklungene Skepsis dazu, weil es vollständig fragwürdig ist, was das für den künftigen Kundenkreis und auch den Personalbestand der Stadt Dortmund heißt. Schlussendlich wird auch die Frage des städtischen Büroflächenbestandes davon abhängig sein, wie groß der Kundenkreis ist, der zu betreuen sein wird, wie groß auch der Umfang sein wird, in dem der Kundenkreis zu betreuen ist, was wiederum ursächlich mit Anforderungsprofilen und Gehaltsstrukturen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zusammenhängt.
zu TOP 2.3
Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung und zur Änderung anderer Gesetze;
hier: Veränderungen in der städtischen Aufgabenwahrnehmung
(Drucksache Nr.: 05350-03)
- Auszug des Rates der Stadt Dortmund aus der Sitzung am 05.02.2004 (wurde nachgereicht)
Frau Unger (Bündnis 90/Die Grünen) nimmt die Vorlage wohlwollend zur Kenntnis. Bis zum Jahresende wird die Verwaltung, wie in dem im Rat gestellten Antrag vorgesehen, einen Bericht dazu vorlegen. Das war ihr wichtig, um das Thema Gleichstellung von Menschen mit Behinderung im Zusammenhang mit der Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes nicht noch weiter zu verzögern. Mit dieser Zeitschiene besteht die Chance, die noch ausstehenden Verordnungen abzuwarten und gleichzeitig, und hoffentlich dann endgültig beschlussfähig, einen Vorschlag auf den Tisch gelegt zu bekommen, wie zukünftig eine Vertretung der Menschen mit Behinderung in dieser Stadt tatsächlich umgesetzt werden kann.
Herr Steiner (Aktionskreis „Der Behinderte Mensch“) ist mit der Beschlussvorlage auf der einen Seite recht zufrieden, weil zu befürchten stand, dass durch die bevorstehenden Kommunalwahlen eine Verzögerung in der Weiterentwicklung der Umsetzung des Bundes- und des Landesgleichstellungs-gesetzes eintreten könnte. Andererseits möchte er aber noch einmal darum bitten, dass auch über den Sommer hinaus diese Weiterentwicklung als Partizipationsprozess, also als Prozess der Teilhabe, beschritten wird, so wie es das SGB IX vorsieht.
Die Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit nimmt die weitere Vorgehensweise zur Umsetzung der aus dem Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung und zur Änderung anderer Gesetze (BGG NRW) resultierenden Veränderungen in der städtischen Aufgabenwahrnehmung sowie zu eventuell erforderlichen auch strukturellen Wirkungen zur Kenntnis.
zu TOP 2.4
Flüchtlingserstaufnahme in Dortmund
(Drucksache Nr.: 05329-03)
Herr Pogadl (Sozialdezernent) führt aus, dass die Verwaltung unabhängig von der aktuellen Entwicklung gehalten war, sich mit der Erstaufnahme zu beschäftigen, da der Vertrag für die Gemeinschaftsunterkunft an der B1 im Jahr 2004 ausläuft. Bereits im Frühjahr 2002 wurde mit der Bezirksregierung vereinbart, mindestens bis 2005 zu verlängern, weil eine neue Zuwanderungsgesetzgebung zu erwarten war. Insofern hat die Verwaltung diese Vertragsverlängerung bis 2006 mit der Stadtkrone Ost GmbH verhandelt. Am 27.06.2003 gab es dazu einen zustimmenden Erlass des Innenministeriums, was letztlich zur vorhandenen Vorlage führte. Erstmalig hat er am 6. Februar gehört, dass das Land beabsichtigt, sowohl die Gemeinschaftsunterkunft an der B1 als auch die Zentrale Ausländerbehörde zum 31.12.2004 aufzulösen. Es hat viele Gespräche gegeben, in denen auch abgefragt wurde, wie die Positionierung von Bielefeld zu sehen ist. Dies konnte aber bisher nicht schlüssig beantwortet werden. Ungeachtet dessen sollte die Planung wie beschrieben fortgeführt werden. Es gibt für die Stadt Dortmund keinen Grund, das Verfahren abzubrechen. Allerdings schlägt er vor, im Beschlussvorschlag unter Punkt drei den letzten Spiegelstrich zu streichen, weil die Zusammenführung der Landes- und Bundesbehörden nicht nur auf der genannten Liegenschaft erfolgen muss, sondern es theoretisch auch jede andere sein kann.
Herr Giese (SPD-Fraktion) wird diese Vorlage befürworten, auch wenn er von den Zeitungsmeldungen überrascht gewesen ist, und Frau Rabenschlag (Diakonisches Werk) ergänzt, dass vermutlich auch beim Diakonischen Werk zwei Stellen davon betroffen sein werden, weil dort Verfahrensberatung für Flüchtlinge durchgeführt wird, die vom Land NRW finanziert wird. Der Träger ist aber über diese neue Entwicklung offiziell vom Land NRW bisher in keiner Art und Weise informiert worden, was sie allerdings nach den Erfahrungen, die mit den geplanten Kürzungen des Landeshaushaltes gemacht wurden, in keiner Weise verwundert.
Herr Weber (CDU-Fraktion) signalisiert Zustimmung zur Vorlage, bittet aber um weitere Informationen zu dem sog. Entlastungsfaktor.
Herr Pogadl (Sozialdezernent) führt aus, dass der Entlastungsfaktor 600 Aufnahmepersonen ausmacht, d.h. die Stadt müsste dadurch, dass eine Quotenberichtigung stattfindet, 600 Personen aufnehmen, was die Kommune ungefähr 2 Mio. € im Jahr kostete, weitere 2,6 Mio. € würde es jährlich kosten, wenn 52,5 städtische Stellen aus der ZAB zurückgezogen werden müssten. Da dazu noch bestimmte andere Gemeinkostenanteile, Mietkosten etc. kommen, würden für die Stadt Dortmund durch die Verlagerung nach Bielefeld jährliche Mehrkosten von 5,5 Mio. € entstehen, also ein gewaltiger Faktor und umso mehr auch ein triftiger Grund, die Begründung für diese vorgesehene Maßnahme zu hinterfragen.
Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden während der Sitzung geänderten (siehe fetten bzw. durchgestrichenen Text) Beschluss zu fassen:
Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund
1. beschließt im Grundsatz, Standort für die Erstaufnahme von Asylbewerber/innen im Rahmen des Flüchtlingsaufnahmegesetzes zu bleiben.
2. beauftragt die Verwaltung, in Verhandlungen mit den zuständigen Landesbehörden sowie dem Eigentümer der jetzt für die Gemeinschaftsunterkunft des Landes genutzten Liegenschaft Westfalendamm 399 – 401 eine Verlängerung des Mietvertragsverhältnisses bis Ende 2006 anzustreben. Die zuständigen Gremien werden über das Verhandlungsergebnis abschließend entscheiden.
3. beauftragt die Verwaltung, mit den Landes- und Bundesbehörden sowie dem Eigentümer der jetzt für die Gemeinschaftsunterkunft des Landes sowie der benachbarten, bis Februar 2004 vom Klinikum Dortmund genutzten Liegenschaft in Gespräche einzutreten mit dem Ziel,
- alle im Rahmen der Flüchtlingserstaufnahme in Dortmund zuständigen Stellen
- auf Basis einer gemeinsam entwickelten Konzeption
- unter Ausschöpfung von Synergien zusammenzuführen.
- auf den genannten Liegenschaften anzusiedeln.
Die zuständigen Gremien werden über den Fortgang der Gespräche informiert und abschließend im Rahmen ihrer Zuständigkeiten über die organisatorische und räumliche Neukonzeption der Flüchtlingserstaufnahme in Dortmund entscheiden.