Niederschrift (öffentlich)
über die 15. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün
am 06.12.2022
Messe Westfalenhallen, Halle 1U
Sitzungsdauer: 15:00 - 16:22 Uhr
Anwesend:
1. Stimmberechtigte Mitglieder:
Herr RM Berndsen, Vorsitzender (SPD)
Frau RM Heidkamp (SPD)
Frau RM Alexandrowicz (SPD)
Frau RM Rudolf (SPD)
Herr RM Schmidt (SPD)
Herr RM Adam (SPD)
Herr RM Frank (CDU)
Herr RM Hartleif (CDU)
Frau RM Becker (CDU)
Frau RM Uhlig (CDU) i. V. f. Frau RM Dr. Goll, ab 15:30 Uhr
Herr RM Nienhoff (CDU)
Herr RM Schreyer (B´90/Die Grünen)
Herr RM Dudde (B´90/Die Grünen)
Herr RM Stieglitz (B´90/Die Grünen)
Frau RM Sassen (B´90/Die Grünen)
Herr sB Eltner (B´90/Die Grünen)
Herr RM Gebel (Die Linke+)
Frau RM Lemke (Die Linke+)
Herr RM Happe (FDP/Bürgerliste) i. V. f. Herr RM Schmidtke-Mönkediek
Herr sB Wagner (AfD)
2. Beratende Mitglieder:
Herr Rupflin - Behindertenpolitisches Netzwerk
Frau Bürstinghaus - Integrationsrat
Herr Evers - Seniorenbeirat
Herr Berndt - Beschäftigtenvertreter der Friedhöfe Dortmund
Herr Hertwig - Beschäftigtenvertreter der Friedhöfe Dortmund
Herr Bartsch - Beschäftigtenvertreter der Stadtentwässerung Dortmund
Herr Schmidt - Beschäftigtenvertreter der Stadtentwässerung Dortmund
3. Verwaltung:
Herr StR Rybicki - 7/Dez
Herr StR Wilde - 6/Dez
Herr Thurm - 63/BL
Frau Uehlendahl - 66/AL
Herr Willeke - 68/BL
Frau Schmidt - 68
Herr Dr. Falk - 70/BL
Herr Niggemann - 70/BL
Hr. Dr. Rettberg - 1
Frau Heiduk - 1
Herr Thabe - 61/AL
Herr Meißner - 61
Herr Klüh - 7/Dez-Büro
Frau Hansmeier - 7/Dez.-Büro
Frau Reinecke - 7/Dez-Büro
4. Gäste:
./.
Veröffentlichte Tagesordnung:
Tagesordnung (öffentlich)
für die 15. Sitzung der Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün,
am 06.12.2022, Beginn 15:00 Uhr,
Messe Westfalenhallen, Halle 1U
1. Regularien
1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 14. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün am 25.10.2022
2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
nicht besetzt
3. Dezernatsübergreifende Aufgaben
3.1 Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2023
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26029-22)
3.2 Charta Faire Metropole Ruhr 2030
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25192-22)
3.3 EU-Mission: "100 klimaneutrale und intelligente Städte bis 2030"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25156-22)
3.4 Einrichtung des Preises der Stadt Dortmund für Kindermedizin und -gesundheit;
genannt "Dr. Safiye Ali Krekeler-Preis für Kindermedizin und -gesundheit"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24214-22)
3.5 Wirkungsmonitor 2021
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26071-22)
3.6 Bauleitplanung: 78. Änderung des Flächennutzungsplanes und Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Mg 116 - Kraftwerk Knepper -
hier:
I. Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
II. Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
III. Ergebnisse der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
IV. Ergebnisse der Beteiligung der Öffentlichkeit
V. Ergebnisse des eingeschränkten Beteiligungsverfahrens
VI. Feststellungsbeschluss der 78. Änderung des Flächennutzungsplanes
VII. Beifügung der aktualisierten und modifizierten Begründung
VIII.Satzungsbeschluss der Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Mg 116 - Kraftwerk Knepper -
IX. Städtebaulicher Vertrag
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25290-22)
3.7 Geschwindigkeitsbegrenzungen zum Lärmschutz
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22817-21)
3.8 Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
Soziale Stadt Dortmund Nordstadt - Gestaltung des öffentlichen Raumes Speicherstraße - Hafen
2. Kostenerhöhungsbeschluss
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 25861-22)
3.9 Projekt Emissionsfreie Innenstadt - hier: Verkehrsuntersuchung zur Umgestaltung des Wallrings - weiteres Vorgehen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23812-22)
3.10 Erneuerung der Eisenbahnüberführung Burgtor zur Aufwertung der Verbindung Innenstadt/Nordstadt
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25703-22)
3.11 Potentiale zur Erweiterung von Dauerkleingartenanlagen: Planungsbeschluss für die Erweiterung von zwei Dauerkleingartenanlagen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 23257-21-E5)
3.12.1 Beschränkung der Abstellmöglichkeiten für E-Scooter auf festgelegte Standorte
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 22.09.2022
(Drucksache Nr.: 24962-22)
- Lag bereits zur Sitzung am 25.10.2022 vor -
3.12.2 Sachstandsbericht E-Scooter
Bitte um Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 25641-22-E1)
- Lag bereits zur Sitzung am 13.09.2022 vor -
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 25641-22-E2)
3.13 Modellversuch Lastenrad-Verleih
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 25638-22)
- Lag bereits zur Sitzung am 13.09.2022 vor -
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 25638-22-E1)
3.14 Gebühren Anwohnerparken
Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 26059-22-E1)
- Lag bereits zur Sitzung am 25.10.2022 vor -
3.15 Gebühren Bewohner*innenparken
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 26568-22)
3.16 Handwerkerbücher im BIM
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 26535-22)
4. Angelegenheiten der Städtischen Immobilienwirtschaft
4.1 Mehrbedarfe gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2022 im Immobilienbudget der Städtischen Immobilienwirtschaft
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26200-22)
4.2 Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes - Kapitel 2 (KIF II) in Dortmund 8. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25817-22)
5. Angelegenheiten des Tiefbauamtes
5.1 Satzung über die Straßenreinigung und Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) 2023
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26294-22)
5.2 Vollausbau Planetenfeldstraße von Martener Hellweg bis Fine Frau sowie Grunderneuerung der östlichen Fahrbahn der Planetenfeldstraße von Fine Frau bis Wittener Straße, Beschlusserhöhung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25511-22)
5.3 Pilotprojekt zur Beschleunigung von Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr via Road-Side-Units
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25615-22)
5.4 Umbenennung des östlichen Teilbereichs der Hermannstraße sowie des westlichen Abschnitts der Schüruferstraße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25944-22)
5.5 Beirat Nahmobilität: Nachberufung eines Mitglieds für die Ratsperiode 2020-2025
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26187-22)
5.6 Erneuerung des Verkehrs- und Parkleitsystems (VPLS) im Veranstaltungsbereich
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25869-22)
5.7 Mehrbedarf gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2022 im Budget des Tiefbauamtes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26408-22)
5.8 Änderung § 6 des Taxitarifes für die von der Stadt Dortmund als Genehmigungsbehörde zugelassenen Taxen (DS-Nr.: 26407-22)
Empfehlung
Hinweis: Die Vorlage wird nachversandt!
5.9 Erneuerung von 3 Lichtsignalanlagen im Stadtbezirk Innenstadt-Ost
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26050-22)
5.10 Erneuerung von zwei Lichtsignalanlagen LSA 0413 und LSA 2293 im Stadtbezirk Eving
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25506-22)
5.11 Erneuerung der Lichtsignalanlage LSA 0315 im Stadtbezirk Brackel, Beschlusserhöhung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 26048-22)
5.12 Informationen zu den Entwicklungen im Anliegerbeitragsrecht für die Beitragsarten nach Baugesetzbuch (BauGB) und Kommunalabgabengesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (KAG).
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25612-22)
5.13 Standardisierte Bewertung
Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 25654-22-E1)
- Lag bereits zur Sitzung am 13.09.2022 vor -
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 25654-22-E2)
5.14 Dortmunder Standard öffentliche Parkplätze
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 21878-21-E1)
5.15 Barrierefrei parken/E-Parplätze
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 26541-22)
5.16 Sachstand Straßenzustandskataster
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 26527-22)
5.17 Poller im Bereich Ostwall
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 26528-22)
5.18 Entsiegelung auf dem Alten Markt
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 26529-22)
5.19 Fahrradbügel statt Poller
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 26536-22)
5.20 Parkplätze Vierfachsporthalle
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 26567-22)
5.21 Sachstand Vierfachsporthalle Unionviertel
Stellungnahme der Verwaltung vom 09.11.2022
(Drucksache Nr.: 24675-22-E7)
6. Angelegenheiten der Friedhöfe
6.1 Friedhöfe Dortmund - Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2023
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25648-22)
6.2 Gebührensatzung nebst Gebührentarif für die Friedhöfe Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25652-22)
6.3 Friedhöfe Dortmund - 3. Quartalsbericht für das Wirtschaftsjahr 2022
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 26104-22)
7. Angelegenheiten der Stadtentwässerung
7.1 Änderung der Satzung über die Entwässerung der Grundstücke in der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25219-22)
- Lag bereits zur Sitzung am 25.10.2022 vor -
7.2 Änderung der Satzung über die Entsorgung des Inhaltes von Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben in der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25222-22)
- Lag bereits zur Sitzung am 25.10.2022 vor -
7.3 Wirtschaftsplan 2023 der Stadtentwässerung Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25811-22)
7.4 Abwassergebührensatzung 2023 der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25795-22)
7.5 Haushaltsbegleitbeschluss Nr. 91 zum Haushaltsplan 2022: „Förderung von Maßnahmen zum Schutz vor Hochwasser und Überflutungen“
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26411-22)
7.6 Dritter Quartalsbericht 2022 der Stadtentwässerung Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 26336-22)
8. Angelegenheiten des Grünflächenamtes
8.1 Mehrbedarf gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2022 im Budget des Grünflächenamtes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25922-22)
8.2 Weihnachtsmarkt im Fredenbaumpark
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 26449-22)
9. Anfragen
nicht besetzt
10. Informationen der Verwaltung
nicht besetzt
Die Sitzung wird von dem Vorsitzenden - Herrn Rm Berndsen - eröffnet.
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün fristgemäß eingeladen wurde und der Ausschuss beschlussfähig ist. Des Weiteren weist er auf die Sitzungsaufzeichnungen gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsführung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen hin.
1. Regularien
zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Rm Korrektur: sB Wagner benannt.
zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.
zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung
Absetzung:
Die Fraktion B‘90/Die Grünen zieht den TOP 5.20 „Parkplätze Vierfachsporthalle“ zurück.
Dementsprechend wird der TOP 5.20 von der Tagesordnung abgesetzt.
Die Tagesordnung wird, mit der o. a. Absetzung, festgestellt.
zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 14. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün am 25.10.2022
Herr Rm Frank macht folgende Anmerkungen:
Seite 14, TOP 3.3: „Soziale Stadt - Stadtumbau Hörde: Stadteingang Hörde an der Faßstraße (C6) – Ausführungsbeschluss, Empfehlung, (Drucksache Nr.: 23648-22)“ =
Frau Rm Dr. Goll möchte zu der freien Fläche vor dem Phoenix Gymnasium wissen, ob diese auch noch genutzt werden könne.
Änderung:
Frau Dr. Goll teilt mit, dass das Phoenix-Gymnasium auf der dringenden Suche nach Erweiterungsflächen sei und fragt nach, ob die vorgeschlagene Fläche nicht in irgendeiner Form zur Entlastung des Phoenix-Gymnasiums beitragen könnte.
Seite 34, TOP 5.11: „Brückenlagebild, Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 26058-22)“ =
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.
Änderung:
Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.
Seite 36, TOP 5.13: „Sachstand Baustellenkoordination, Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 26067-22)“ =
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.
Änderung:
Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.
Die Niederschrift über die 14. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün am 25.10.2022 wird, mit den o. g. Änderungen, genehmigt.
2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
- nicht besetzt -
3. Dezernatsübergreifende Aufgaben
zu TOP 3.1
Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2023
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26029-22)
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün lässt die Vorlage ohne Empfehlung in
die Haushaltsberatungen des Rates durchlaufen.
zu TOP 3.2
Charta Faire Metropole Ruhr 2030
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25192-22)
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Fraktion AfD), nachfolgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund bekennt sich zur Resolution „Charta Faire Metropole Ruhr 2030 – eine „Fairfassung“ für das Ruhrgebiet“ und beschließt den Beitritt.
zu TOP 3.3
EU-Mission: "100 klimaneutrale und intelligente Städte bis 2030"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25156-22)
Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) vom 30.11.2022:
„ Zusatz-/Ergänzungsantrag (Die FRAKTION/Die PARTEI) (Drucksache Nr.: 25156-22-E1):
...wir, Die FRAKTION Die PARTEI, bitten um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Ergänzungsantrags:
Beschluss:
Die Maßnahme soll mit Mitteln agiler Stadtgestaltung (Tactical Urbanism) umgesetzt werden, um vor einem tatsächlichen Umbau Erkenntnisse über die Auswirkungen zu gewinnen und ohne viel Aufwand auch Anpassungen vornehmen zu können.
Begründung:
Die gesamte Maßnahme an sich ist eigentlich abzulehnen. Sowohl die Beteiligung als auch die Bewertung der Ergebnisse bleibt weit hinter den Möglichkeiten zurück, bindet nicht alle Eingaben ein und bewertet Punkte nicht vorurteilsfrei.
Eine Umsetzung mittels agiler Methoden bietet aber die Möglichkeit, Erkenntnisse zu gewinnen und diese in eine ohnehin erforderliche Neuplanung einfließen zu lassen.
AKUSW, 30.11.2022:
Herr Rm Weber führt an, dass seine Fraktion die Vorlage ablehnen werde. Man halte bereits das unterstützte Ziel der Erreichung einer Klimaneutralität bis 2035 für sehr ambitioniert. Eine nochmalige Vorverlegung auf das Jahr 2030 halte man für völlig unrealistisch. Den heute vorliegenden Antrag der FRAKTION/Die PARTEI würde man ebenfalls ablehnen.
Herr Jässkelaänen zieht den o. a .Antrag seiner Fraktion zurück und stellt mündlich folgenden Antrag:
Bei der Erarbeitung (Punkt 2.) soll der Klimabeirat mit Antrags-und Stimmrecht eingebunden werden.
Begründung:
Der Klimabeirat hat bereits wertvolle Impulse gegeben und wird sich hier sicher konstruktiv einbringen.
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lehnt diesen mündlichen Antrag der FRAKTION/Die PARTEI mehrheitlich, bei einer Gegenstimmen (Die FRAKTION/Die PARTEI) sowie Enthaltungen (Fraktion B‘90/Die Grünen und Fraktion DIE LINKE+) ab.
Abstimmung zur Vorlage:
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (CDU-Fraktion und Faktion AfD) sowie einer Enthaltung (Fraktion FDP/Bürgerliste) den Beschluss laut Vorlage zu fassen.
AMIG 06.12.2022:
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün schließt sich der o. a. Empfehlung des AKUSW an und empfiehlt somit dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (CDU-Fraktion und Fraktion AfD) sowie einer Enthaltung (Fraktion FDP/BL), folgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ausführungen zur EU-Mission „100 klimaneutrale
und intelligente Städte bis 2030“ zur Kenntnis und beschließt in Konsequenz die folgenden
Punkte:
1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die weitere Beteiligung an der EU-Mission
„100 klimaneutrale und intelligente Städte bis 2030“.
2. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, einen „Climate City Contract“
zu erarbeiten, der festhält, dass sich die Stadt Dortmund zusammen mit weiteren
Stakeholdern bemüht, Klimaneutralität bis zum Jahr 2030 zu erreichen.
zu TOP 3.4
Einrichtung des Preises der Stadt Dortmund für Kindermedizin und -gesundheit;
genannt "Dr. Safiye Ali Krekeler-Preis für Kindermedizin und -gesundheit"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24214-22)
Herr Rm Frank bittet darum, die Vorlage ohne Empfehlung durchlaufen zu lassen, da es in der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit noch offene Fragen gab, welche bis zur Ratssitzung beantwortet werden sollen.
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün lässt die Vorlage ohne Empfehlung durchlaufen.
zu TOP 3.5
Wirkungsmonitor 2021
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26071-22)
Herr Rupflin bittet darum, beim nächsten Wirkungsmonitor 2022 zu den Punkten „Soziales“ und „Lebensqualität in der Stadt“ auch die Teilhabe von Menschen mit Behinderung thematisch mit aufzunehmen.
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün stimmt dem zu.
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün lässt die Vorlage ohne Empfehlung in die Haushaltsberatungen durchlaufen.
zu TOP 3.6
Bauleitplanung: 78. Änderung des Flächennutzungsplanes und Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Mg 116 - Kraftwerk Knepper -
hier:
I. Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
II. Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
III. Ergebnisse der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
IV. Ergebnisse der Beteiligung der Öffentlichkeit
V. Ergebnisse des eingeschränkten Beteiligungsverfahrens
VI. Feststellungsbeschluss der 78. Änderung des Flächennutzungsplanes
VII. Beifügung der aktualisierten und modifizierten Begründung
VIII.Satzungsbeschluss der Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Mg 116 - Kraftwerk Knepper -
IX. Städtebaulicher Vertrag
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25290-22)
Hierzu liegt vor Empfehlung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde vom 23.11.2022:
„Der Beirat nimmt die Vorlage zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, der Vorlage nicht zu folgen.
Begründung:
• Logistik- und Distributionsbetriebe sind bekanntlich sehr flächenextensiv. Im Städtebaulichen Vertrag sollte daher eine bindende Regelung über die Anzahl der zu schaffenden Arbeitsplätze bzw. die Mindestarbeitsplatzdichte/ha getroffen werden.
• Mit Grund und Boden soll sparsam umgegangen werden; dabei hilft die Verringerung der zusätzlichen Inanspruchnahme von Flächen für bauliche Nutzungen (§ 1a (2) BauGB). Das knappe Gut des unvermehrbaren Bodens sollte durch restriktive Vereinbarungen in den Städtebaulichen Verträgen und angemessene Bepreisung vor sorglosem Verbrauch (Verschwendung) geschützt werden. Insbesondere ist durch stärkere, höhere vertikale Stapelung von Gütern und Kfz und die Verlagerung von Produktion in höhere Ebenen der Flächenverbrauch zu reduzieren.
• Der BPlan setzt auf überwiegenden LKW-Anlieferungsbetrieb. Ein Gleisanschluss ist nur als Freihaltefläche vorgesehen. Im Städtebaulichen Vertrag sollte eine Verpflichtung zum Bau und Betrieb des Gleisanschlusses begründet werden.
• Die ÖPNV-Anbindung ist verbesserungsbedürftig durch Erhöhung der nur 60-min.-Frequenzen. Angebote erzeugen auch Nachfrage!
• Die Überschreitung der GRZ von 0,8 auf 0,9 (fast Vollversiegelung) ist i.S. von Klimaresilienz kontraproduktiv und erlaubt die ungehinderte Realisierung von Verkehrsflächen, insbes. Stellplätzen. Durch den Bau von Parkhäusern oder Parkpaletten können der Flächenverbrauch und die Versiegelung eingeschränkt werden. Der BPlan und der Städtebauliche Vertrag sollten entsprechende Festsetzungen enthalten.
• Es ist im Städtebaulichen Vertrag die Verpflichtung für zügige Umstellung der Schwerverkehre auf e-Mobilität oder H2-Mobilität zu begründen.
• Bodenmarktpolitische Instrumente sollten i.S. einer nachhaltig klimagerechten und dem Gemeinwohl zuträglichen Wirtschaftspolitik verstärkt eingesetzt werden. Im Städtebaulichen Vertrag sollten daher Wiederkaufs- und/oder Vorkaufsrechte zugunsten der Stadt begründet werden, um eine Neubelegung besser steuern zu können. Im Wiederverkaufsfall sollte verstärkt das Erbbaurecht angewandt werden.
• Der Verweis auf fehlende Kompensationspflicht für die zu tätigenden Eingriffe, insbesondere der Waldrodungen, geht an der Anregung vorbei, zur Sicherung bestehender Biotope weitergehende Festsetzungen zu treffen.
• Die Begrünung des „Grünen Mantels“ beschränkt sich auf die mit Biotopschutz, Immissionsschutz und Anbauverbote belegten Flächen. Ein konstruktiver Beitrag im Sinne von Klimaresilienz, Biotopvernetzung, Klimaschutz, Erholungsfunktion ist nicht zu erkennen
• Die Ausgleichsflächen für die entfallenden Brutbereiche des Flussregenpfeifers sind nicht gut geeignet.
• Der Quellbereich des Nierhaussiepens darf durch den Bau des RRB nicht beeinträchtigt werde (Schutz gem. §30 BNatSchG)
• Es sollten bei der Außenbeleuchtung nur Leuchtmittel warmweiß, 3000K, zu Anwendung kommen. Abstrahlung nur auf notwendig zu beleuchtende Flächen.
• Angesichts der starken Lärmbelastung und Überschreitung der Richtpegel der DIN18005 ist zur Abmilderung des Verkehrslärms sog. Flüsterasphalt aufzubringen. Zur Vermeidung weiterer Überhitzungen sollte dieser in heller Farbe zur Ausführung kommen. Zur Verbesserung des Wasserhaushaltes ist Drainasphalt zu verwenden. Festlegungen im Städtebaulichen Vertrag.
• Gemengelagen sind eigentlich städtebauliche Fehlentwicklungen, die zu beseitigen sind. Die Zurückweisung der Bedenken des Regierungspräsidenten ist unangemessen und kann zu einem Abwägungsdefizit führen. Der Plan könnte von OVG gekippt werden.“
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede vom 30.11.2022:
„Die CDU-Fraktion erklärt, dass 36 Stellplätze für 6000 Lkw-Bewegungen viel zu wenige sind. Die drohenden Verkehrsprobleme wurden zum wiederholten Male ignoriert. Es gibt immer noch keine Lösungen. Die Situation ist heute bereits zu den Stoßzeiten extrem.
Die SPD-Fraktion stimmt dem zu und ergänzt, dass auch sämtliche Anmerkungen aus diesem Gremium und Bürgerbeschwerden ignoriert und jedes Mal als „nicht-so-schlimm“ abgetan werden. Daher wird die Mehrheit der Fraktion heute keine Empfehlung mehr aussprechen.
Das sieht auch die Fraktion DIE LINKE/Die PARTEI so und weist darauf hin, dass die Empfehlung des Beirats der unteren Naturschutzbehörde sehr nachvollziehbare Gründe für die Ablehnung aufführt.
Die Fraktion B´90/DIE GRÜNEN stellt fest, dass die aktuelle Vorlage auch den Ausbau der Straße Am Sodkamp für die innere Erschließung vorsieht, das war bisher so nicht wahrgenommen worden. Dafür wird der bisher versprochene Radweg nicht geplant, da zu wenig Abstand zur Allee verbliebe. Ebenso wird die Flächenversiegelung von der Verwaltung völlig ignoriert. Auch die Fraktion B´90/DIE GRÜNEN unterstützt die Empfehlung des Beirats der unteren Naturschutzbehörde.
Auch die AFD wird der Empfehlung nicht mehr zustimmen.
Empfehlung
Die Bezirksvertretung Mengede empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich nicht bei 1 Gegenstimme (Herr Utech / SPD-Fraktion) und 2 Enthaltungen (Herr Bohnhof / AfD und Herr Grehl / SPD-Fraktion) den Beschlussvorschlag laut Vorlage.“
Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) vom 30.11.2022:
„Hierzu liegt vor Empfehlung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde (BuNB) (siehe oben)
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Die FRAKTION/Die PARTEI) (Drucksache Nr.: 25290-22-E1):
...wir, Die FRAKTION Die PARTEI, bitten um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Ergänzungsantrags:
Beschluss:
Der Beschlussvorschlag wird in einen Prüfauftrag umgewandelt, wie ein Gewerbegebiet vor dem Hintergrund der Klima- und Energiekrise zu entwickeln ist.
In die Prüfung soll der Klimabeirat einbezogen werden.
Weiterhin soll ein Format gefunden werden, in dem die entsprechenden Gremien von Castrop-Rauxel direkt und gemeinsam eine Fläche und die Zusammenarbeit entwickeln.
Dabei sollen vordergründig folgende Aspekte berücksichtigt werden:
- Vorgaben für vollständige Vermeidung von fossilen Brennstoffen durch Anwendung des aktuell Verfügbaren und Machbaren
- Vorgaben für die vollständige Versickerung von Oberflächenwasser
- Vorgaben für den Naturschutz (siehe auch die Einwände der unteren Naturschutzbehörde)
- Vorgaben für die nachhaltige Entwicklung der Fläche als kombinierten Lebens- und Erholungsraum
- Vorgaben für die engere Verbindung von Dortmund und Castrop-Rauxel durch Entwicklung des ÖPNV
- Vorgaben für die Förderung der Verkehrswende
- Aspekte, die Klimabeirat, untere Naturschutzbehörde und gemeinsames Planungsgremium noch wichtig finden.
Begründung:
Es handelt sich hier um eine äußerst attraktive Fläche zwischen zwei Städten, mit der Möglichkeit zum Anschluss an drei Autobahnen, Bahnlinien und den Rhein-Herne Kanal. Diese Fläche darf nicht einfach billig verramscht werden, wie es die aktuelle Vorlage vorsieht.
Die Attraktivität der Fläche erlaubt es durchaus, hier nicht nur hohe, sondern höchste Standards anzusetzen. Daher darf man in die Entwicklung durchaus mehr Mühe stecken, als „Für Dortmund reicht’s“ oder „Woanders is auch scheiße“.
Hierzu liegt vor Zusatz- /Ergänzungsantrag (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 25290-22-E3):
die SPD-Fraktion im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen bittet um Beratung und Beschluss des folgenden Zusatz- und Ergänzungsantrags:
I. Die Verwaltung wird beauftragt, in den städtebaulichen Vertrag folgende Punkte aufzunehmen:
1. Der Erwerb der Gleistrasse von Uniper zwischen dem B-Plan-Bereich und dem Bahnhof Oestrich/Nette soll durch den Vorhabenträger erfolgen und der Nachweis der Machbarkeit des Gleisanschlusses erbracht werden. Es soll eine Verpflichtung zur Umsetzung bestehen, wenn ein Mieter diesen Gleisanschluss benötigt.
2. Eine Verpflichtung zum Waldersatz von mindestens 50% soll festgelegt werden, um die Verluste aus der Sanierung zu kompensieren.
3. Die Gebäudefassaden und der Asphalt sollen in hellen Farbtönen gestaltet werden, um eine Aufheizung zu verringern. Es besteht eine Verpflichtung zur Abstimmung eines Farbkonzeptes.
4. Eine Befreiung von der Festsetzung der Dachbegrünung soll künftig nicht in Aussicht gestellt werden. Ziel ist es eine vollständige Umsetzung der Dachbegrünung zu erreichen.
II. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob gemäß dem vom AKUSW erteilten Prüfauftrag zur Drucksache 25911-22 „Wasserstofferzeugung und –nutzung in Gewerbegebieten“, auf der Fläche des Bebauungsplans eine dezentrale Produktion und Speicherung von grünem Wasserstoff sowie der direkten örtlichen Verwendung zur Wärmeerzeugung erfolgen kann.
AKUSW, 30.11.2022:
Nach ausführlicher Diskussion werden folgende Abstimmungsergebnisse erzielt:
Der o.a Zusatz-/Ergänzungsantrag der FRAKTION/Die PARTEI wird mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Die FRAKTION /DIE PARTEI sowie Fraktion DIE LINKE+) und Enthaltungen (Fraktion B‘90/Die Grünen) abgelehnt.
Man einigt sich einstimmig darauf, den o.a. Zusatz-Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion als Prüfauftrag an die Verwaltung zu werten.
In Kenntnis der Empfehlung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde empfiehlt der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion B‘90/Die Grünen, Fraktion DIE LINKE+ sowie Die FRAKTION /Die PARTEI) den Beschluss laut Vorlage zu fassen.“
AMIG 06.12.2022:
Herr Rupflin weist daraufhin, dass in der Vorlage nur Standardformulierungen zum Thema „Menschen mit Behinderungen“ aufgeführt worden seien, er aber keine Hinweise dazu finde, dass das Behindertenpolitische Netzwerk (BPN) auch beteiligt worden sei und bittet darum, dass das BPN insgesamt angemessen miteinbezogen wird.
Herr Wilde teilt hierzu mit, dass es sich hierbei um ein normales Bauleitverfahren handele und dass BPN im Beteiligungsverfahren miteinbezogen worden sei. Zudem werde man dem BPN die Vorlage auch noch nachträglich zur Kenntnisnahme vorlegen.
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün schließt sich der o. a. Empfehlung des AKUSW an und empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion B‘90/Die Grünen und Fraktion DIE LINKE+), nachfolgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund
I. hat die Stellungnahmen aus dem frühzeitigen verwaltungsinternen Beteiligungsverfahren sowie aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur 78. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) sowie zur Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Mg 116 - Kraftwerk Knepper - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 6 dieser Beschlussvorlage in Verbindung mit den Anlagen 10a und 10b dieser Beschlussvorlage dargestellt - zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 4 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S 3634/FNA 213-1), § 41 Abs. 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666 SGV. NRW 2023).
II. hat die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit zur 78. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie zur Änderung Nr. 2 des Bebauungsplan Mg 116 - Kraftwerk Knepper - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 6 in Verbindung mit Anlagen 10c und 10d dieser Beschlussvorlage dargestellt - zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB; § 41 Abs. 1 GO NRW
III. hat die Stellungnahmen aus dem verwaltungsinternen Beteiligungsverfahren sowie aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur 78. Änderung Flächennutzungsplanes (FNP) sowie der Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Mg 116 geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 7 dieser Beschlussvorlage in Verbindung mit den Anlagen 11 a und 11b dieser Beschlussvorlage dargestellt - zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 4 Abs. 2 i.V.m § 8 Abs. 3 BauGB; § 41 Abs. 1 GO NRW
IV. hat die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit zur 78. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie zur Änderung Nr. 2 des Bebauungsplan Mg 116 - Kraftwerk Knepper - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 7 in Verbindung mit den Anlagen 11c, 11d und 11e dieser Beschlussvorlage dargestellt - zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB; § 41 Abs. 1 GO NRW
V. hat die Stellungnahmen aus dem eingeschränkten Beteiligungsverfahren geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 8.1 dieser Beschlussvorlage in Verbindung mit der Anlage 12 dieser Beschlussvorlage dargestellt - zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 4a i.V.m § 8 Abs. 3 BauGB; § 41 Abs. 1 GO NRW
VI. beschließt, die 78. Änderung des Flächennutzungsplanes für den unter Punkt 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich mit der Begründung vom 16.09.2022 und stellt diese Änderung fest.
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 i.V.m. § 8 BauGB
VII. beschließt, der Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Mg 116 - Kraftwerk Knepper - die aktualisierte/modifizierte Begründung vom 16.09.2022 mit den unter Punkt 8 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Anpassungen beizufügen.
Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB i.V.m. § 41 Abs. 1 GO NRW
VIII. beschließt die Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Mg 116 - Kraftwerk Knepper - mit dem unter Punkt 2 dieser Beschlussvorlage genannten Planbereich, mit dem durch Beschluss des Rates der Stadt Dortmund vom 17.02.2022 offengelegenen Inhalt, jedoch mit den unter Punkt 8 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Anpassungen,
als Satzung.
Rechtsgrundlage:
§ 10 BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW
IX. beschließt, dem städtebaulichen Vertrages (Punkt 10 i.V.m. Anlage 13 dieser Beschlussvorlage) zuzustimmen und ermächtigt die Verwaltung auf dieser Grundlage den städtebaulichen Vertrag abzuschließen.
Rechtsgrundlage:
§ 11 BauGB § 41 Abs. 1 GO NRW
zu TOP 3.7
Geschwindigkeitsbegrenzungen zum Lärmschutz
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22817-21)
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West vom 23.11.2022:
„Bündnis90/Die Grünen fügen der Empfehlung folgendes hinzu:
„Zähneknirschend aus Angst, dass sonst gar nichts passiert, empfehlen die GRÜNEN jedoch mit folgenden Hinweisen:
Während umliegende Städte wie Lünen bereits im Jahr 2021 mutig die Umsetzung von Tempo 30 an Hauptstraßen für den Lärmschutz angegangen und umgesetzt haben, kommt Tempo 30 in Dortmund im Schneckentempo und Flickenteppich daher. Straßen mit sehr hoher schalltechnischer Erforderlichkeit wie die Möllerstr./Lindemannstr. und Teile der Rheinischen Str. sollen sogar erst 2025 mit der Tempo 30 Beschilderung und Anpassung der Ampelzeiten umgesetzt werden. Es scheint, dass hier der Verkehrsfluss wichtiger als die Gesundheit der Bürger*innen ist. Wie in der Vorlage vorgeschlagen, bedarf es hier schnellstens einer Reform des Nachtexpress-Konzeptes mit Anpassung der Fahrzeiten, damit ganztägig Tempo 30 zum Schutz der Bürger*innen eingeführt wird und auch in Bereichen wie der Rheinischen Str., in der momentan keine Geschwindigkeitsbeschränkung wegen der Stadtbahn vorgesehen ist, bewohnte Straßenzüge eine Lärmentlastung erfahren.
Es braucht politischen Willen die vorgelegte Umsetzungsplanung nicht bis 2026, sondern komplett noch innerhalb 2023 zu vollziehen – schließlich befinden sich noch weitere Straßenabschnitte in der Prüfung, die ebenfalls Geschwindigkeitsbeschränkungen benötigen“.
Empfehlung:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund den Beschluss laut Vorlage zu fassen.“
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost vom 29.11.2022:
„Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost beschließt einstimmig den nachfolgenden gemeinsamen Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der SPD-Fraktion:
Anpassungen der Tabelle 1
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost möge beschließen,
● dass dem Rat der Stadt Dortmund empfohlen wird den Beschlussvorschlag wie folgt zu ändern:
○ 1. Der Rat der Stadt beschließt die Umsetzung von Geschwindigkeitsbeschränkungen entsprechend dem Ergebnis der Einzelfallprüfungen mit der Anpassung, dass in den Straßen Märkische Straße und Willem-van-Vloten-Straße zwischen Westfalendamm (B1) und Semerteichstraße die Geschwindigkeiten ganztägig auf 30 km/h reduziert werden und der in Tabelle 2 vorgeschlagenen Umsetzungsreihenfolge (Seite 7 der Vorlage).
Begründung:
Die in Anhang A tabellarisch dargestellten Einzelfallprüfergebnisse sind in der Spalte „Auswirkung ÖPNV“ nicht immer nachvollziehbar.
Konkret in den Straßen Märkische Straße und Willem-van-Vloten-Straße zwischen Westfalendamm (B1) und Semerteichstraße würde ein Nachtexpressbus unter Idealbedingungen ohne Stopps an Haltestellen oder Ampeln für die 1350 m lange Strecke bei Tempo 50 km/h 97,2 Sekunden benötigen und bei Tempo 30 km/h 162 Sekunden.
Die Differenz beträgt also gerade einmal 64,8 Sekunden!
Wird von den Idealbedingungen abgewichen, wie Halten an den Nachtexpress-haltestellen oder bei roten Ampeln, reduziert sich die Differenz, da bei Tempo 50 km/h die Bremsvorgänge früher eingeleitet werden müssen als bei Tempo 30 km/h.
Eine unverhältnismäßig starke Beeinträchtigung ist nicht erkenn- und nachvoll-ziehbar!
Des Weiteren ist es für Verkehrsteilnehmer*innen nicht nachvollziehbar warum auf der als eine Straße wahrgenommene Strecke (Faßstraße, Willem-van-Vloten-Straße, Märkische Straße) unterschiedliche Geschwindigkeitsregelungen gelten sollen.
Wir befürchten, dass auf der Strecke Willem-van-Vloten-Straße und Märkische Straße bei den vorgeschlagenen unterschiedlichen Geschwindigkeitsbegrenzungen aus Hörde kommende Verkehrsteilnehmer*innen besonders motiviert sein könnten, ab der Semerteichstraße lautstark die Geschwindigkeit zu erhöhen.
Auch jetzt ist nachts schon zu beobachten, dass die Märkische Straße, insbesondere in Richtung Norden, für kurze Ampelrennen genutzt wird. Besonders in den Sommermonaten, wo die Polizei am Phoenixsee und am Wall viel mit Rasern und Posern zu tun hat.
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, nachstehenden geänderten Beschluss zu fassen:
Beschluss
1. Der Rat der Stadt beschließt die Umsetzung von Geschwindigkeitsbeschränkungen entsprechend dem Ergebnis der Einzelfallprüfungen mit der Anpassung, dass in den Straßen Märkische Straße und Willem-van-Vloten-Straße zwischen Westfalendamm (B1) und Semerteichstraße die Geschwindigkeiten ganztägig auf 30 km/h reduziert werden und der in Tabelle 2 vorgeschlagenen Umsetzungsreihenfolge (Seite 7 der Vorlage).
2. Der Rat der Stadt beschließt die Weiterführung der ausstehenden Einzelfallprüfungen entsprechend Tabelle B im Anhang.“
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord vom 30.11.2022:
„Die SPD-Fraktion beantragt, das Teilstück der Münsterstraße zwischen Kreuzung Mallinckrodtstraße und Lortzingstraße in die Liste der für Tempo 30 zu prüfenden Straßen aufzunehmen. Dieser Antrag wird mit den Stimmen von SPD (5), Bündnis 90/Die Grünen (5) und Die Linke/Die Partei (3), bei einer Gegenstimme (AfD) und einer Enthaltung (CDU) so beschlossen.
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mit den Stimmen von SPD (5), Bündnis 90/Die Grünen (5) und Die Linke/Die Partei (3), bei einer Gegenstimme (AfD) und einer Enthaltung (CDU) den Beschluss laut Vorlage unter Berücksichtigung der vorgenannten Ergänzung zu fassen.“
Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 30.11.2022:
„Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt West vom 23.11.2022 (siehe oben)
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt Ost vom 29.11.2022 (siehe oben)
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 22817-21-E1):
...die Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN bittet den Ausschuss um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Ergänzungsantrags:
Die Verwaltung fordert die DSW21 auf, bei der nächsten turnusmäßigen Aktualisierung der ÖPNV-Fahrpläne die notwendige Geschwindigkeitsbegrenzung zum Lärmschutz auf Tempo 30 zu berücksichtigen und die Zeitpläne zur Gewährleistung der Anschlüsse entsprechend anzupassen, damit nicht streckenweise von Tempo 30 abgewichen wird.
Dies gilt insbesondere auch für das Nachtexpress-Netz.
Begründung:
In der Vorlage wird darauf verwiesen, dass für einige aus Lärmschutzgründen geeignete Straßenabschnitte keine Reduzierung auf Tempo vorgenommen werden soll, da z.B. Auswirkungen auf die Reisegeschwindigkeit und Anschlusssicherheit des ÖPNV zu befürchten sind. Auch bei den Nachtexpress-Bussen wurden einige Teilstücke aus diesen Gründen nicht für die Umstellung auf Tempo 30 empfohlen. Dabei sollte Lärmschutz gerade in den Nachtstunden besonders beachtet werden.
Die Fahrpläne der Busse werden regelmäßig angepasst. Mit einer Berücksichtigung von Tempo 30 bei der Anpassung der Fahrtzeiten kann so ermöglicht werden, auch die noch ausgesparten Teilstücke zeitnah in die Geschwindigkeitsreduzierung einzubeziehen.
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Die FRAKTION/Die PARTEI) (Drucksache Nr.: 22817-21-E2):
...wir, Die FRAKTION Die PARTEI, bitten um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Ergänzungsantrags:
Beschluss:
Die genannten Beschränkungen sollen ohne zeitliche Einschränkung gelten.
Begründung:
Gerade nachts sollte der Lärm reduziert werden. Die Ausnahme nach 24 Uhr lädt zum schnelleren Fahren ein, was nicht nur mehr Lärm, sondern auch mehr Verkehr bedeuten würde. Ohne zeitliche Einschränkung werden weniger Schilder benötigt und die Maßnahme vereinfacht.
Hierzu liegt vor Zusatz-Ergänzungsantrag (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.:22817-21-E3)
...die CDU-Fraktion im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) bittet um Beratung und Beschlussfassung des nachfolgenden Antrags:
Beschlussvorschlag
Die in der Beschlussvorlage „Geschwindigkeitsbegrenzungen zum Lärmschutz „ (Drucksache Nr.: 22817-21) auf Seite 7 in Tabelle 2 „Umsetzungsplanung“ genannten Maßnahmen werden wie folgt angepasst:
1. Nr. 1 „Kreuzstraße 1-29 zwischen Hohe Straße und Vinckeplatz“: Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung von Tempo 40 statt Tempo 30.
2. Nr. 4 „Vinckeplatz“: Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung von Tempo 40 statt Tempo 30.
3. Nr. 5 „Wittekindstraße“: Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung von Tempo 40 statt Tempo 30.
4. Nr. 12 „Märkische Straße und Willem-van-Vloten-Straße zwischen Westfalendamm (B1) und Semerteichstraße“: Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung von Tempo 40 statt Tempo 30.
5. Nr. 15 „Möllerstraße/ Lindemannstraße zwischen Rheinischer Straße und Wittekindstraße“: Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung von Tempo 40 statt Tempo 30.
AKUSW, 30.11.2022:
Nach ausführlicher Diskussion werden folgende Abstimmungsergebnisse erzielt:
Der o.a. Zusatz-/Ergänzungsantrag der FRAKTION/Die PARTEI wird mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion DIE LINKE+ und Die FRAKTION/Die PARTEI) abgelehnt.
Der o.a. Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion wird mehrheitlich, bei Gegenstimmen (CDU-Fraktion und Fraktion AfD) abgelehnt.
Man einigt sich darauf den o.a. Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion B‘90/die Grünen als Prüfauftrag zu werten. Diesem wird mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Fraktion AfD) zugestimmt.
Herr Rm Frank gibt zu Protokoll, dass seine Fraktion die Vorlage empfehle, bis auf die auf Seite 7 in Tabelle 2 genannten Punkte Nr .1 „Kreuzstraße 1-29 zwischen Hohe Straße und Vinckeplatz“, „N.4 „Vinckeplatz“, Nr.5 „Wittekindstraße“, Nr.12 „Märkische Straße und Willem-van-Vloten-Straße zwischen Westfalendamm (B1) und Semerteichstraße „ und Nr.5 Korrektur: Nr. 15 „Möllerstraße/Lindemannstraße“ zwischen Rheinischer Straße und Wittekindstraße“ . Diese lehne die CDU-Fraktion im AKUSW ab und empfehle sie entsprechend nicht zur Beschlussfassung.
Unter Berücksichtigung dieses Abstimmungsverhaltens der CDU-Fraktion sowie in Kenntnis der Empfehlungen aus den Bezirksvertretungen Innenstadt - West und Innenstadt-Ost empfiehlt der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Fraktion AfD) folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Rat der Stadt beschließt die Umsetzung von Geschwindigkeitsbeschränkungen entsprechend dem Ergebnis der Einzelfallprüfungen und der in Tabelle 2 vorgeschlagenen Umsetzungsreihenfolge (Seite 7 der Vorlage).
2. Der Rat der Stadt beschließt die Weiterführung der ausstehenden Einzelfallprüfungen entsprechend Tabelle B im Anhang.
Prüfauftrag:
Die Verwaltung bittet die DSW21 um Prüfung, ob bei der nächsten turnusmäßigen Aktualisierung der ÖPNV-Fahrpläne die notwendige Geschwindigkeitsbegrenzung zum Lärmschutz auf Tempo 30 berücksichtigt und die Zeitpläne zur Gewährleistung der Anschlüsse entsprechend angepasst werden können, damit nicht streckenweise von Tempo 30 abgewichen wird.
Dies gilt insbesondere auch für das Nachtexpress-Netz.“
AMIG 06.12.2022:
Da noch die Abstimmungsergebnisse aus den Bezirksvertretungen Eving und Hörde fehlen, bittet Frau Rm Heidkamp darum, die gesamte Angelegenheit in die nächste Sitzung zu vertagen.
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün vertagt die gesamte Angelegenheit in seine nächste Sitzung.
zu TOP 3.8
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
Soziale Stadt Dortmund Nordstadt - Gestaltung des öffentlichen Raumes Speicherstraße - Hafen
2. Kostenerhöhungsbeschluss
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 25861-22)
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Fraktion AfD), nachfolgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt folgende gemäß § 60 Abs. 2 GO NRW vom Oberbürgermeister und der Vorsitzenden des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen getroffene Dringlichkeitsentscheidung:
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Erläuterungen zum Kostenstand und zum investiven Mehrbedarf zur Kenntnis und beschließt die Baukostenerhöhung zur Durchführung der Teilmaßnahme „Gestaltung des öffentlichen Raumes Speicherstraße“ (DS-Nr. 15300-19 und DS-Nr. 19907-21) um 1.200.000 €.
Damit erhöht sich die Projektsumme von bisher 6.149.000 € auf insgesamt 7.349.000 €.
Hiervon entfallen 7.313.743,54 € auf die Investitionsmaßnahme und 35.256,46 € auf konsumtive Anteile.
Die Teilmaßnahme wird durch Zuwendungen der EU, des Bundes und des Landes NRW
gefördert. Die bisher bewilligte Förderung der Maßnahme beträgt 4.763.700 € (90 % der bisher bewilligten zuwendungsfähigen Kosten in Höhe von 5.293.000 €).
Für die erste Baukostenerhöhung wurde bei der Bezirksregierung Arnsberg ein weiterer Förderantrag eingereicht. Vorbehaltlich der von der Bezirksregierung Arnsberg in Aussicht gestellten Bewilligung würden sich die Zuwendungen um weitere 853.000 € auf insgesamt 5.616.700 € erhöhen.
Vorbehaltlich der noch ausstehenden Bewilligung beträgt der städtische Eigenanteil somit 1.732.300 €.
zu TOP 3.9
Projekt Emissionsfreie Innenstadt - hier: Verkehrsuntersuchung zur Umgestaltung des Wallrings - weiteres Vorgehen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23812-22)
Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) vom 30.11.2022:
„Herr Rm Frank verdeutlicht, dass seine Fraktion die Vorlage ablehnen werde, da hier mehrere Fahrspuren und Parkplätze wegfallen würden.
Herr Rm Happe führt an, dass auch seine Fraktion die Vorlage ablehnen werde, da man der Meinung sei, dass hier nicht alle Belange ausreichend berücksichtigt wurden. Insgesamt halte man die derzeitige Planung noch nicht für überzeugend genug.
Frau Rm Polomski-Tölle bittet darum, die Vorlage auch dem Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde, dem Seniorenbeirat sowie dem Behindertenpolitische Netzwerk vorzulegen damit auch deren Interessen mit berücksichtigt werden können.
Herr sB Jääskeläinen stellt folgenden mündlichen Antrag:
Die Maßnahme soll mit Mitteln agiler Stadtgestaltung (Tactical Urbanism) umgesetzt werde, um vor einem tatsächlichen Umbau Erkenntnisse über die Auswirkungen zu gewinnen und ohne viel Aufwand auch Anpassungen vornehmen zu können.
Dieser Antrag wird mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Die FRAKTION/Die PARTEI) sowie Enthaltungen (Fraktion B‘90/Die Grüne und Fraktion DIE LINKE+) abgelehnt.
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (CDU-Fraktion und Fraktion FDP/Bürgerliste und Fraktion AfD) folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Rat nimmt die Verkehrsuntersuchung zur Umgestaltung des Wallrings zur Kenntnis und beschließt eine Realisierung in drei Stufen.
2. Vorbehaltlich der Personalbesetzung und Projektpriorisierung innerhalb des Verkehrswendebüros beauftragt der Rat die Verwaltung mit der Vergabe der Planung, die in 2024/2025 eine temporäre Umsetzung des Planfalls 5 entwickelt und vorbereitet, mit einem Planungsvolumen in Höhe von 120.000,00 Euro.
3. Der Rat der Stadt Dortmund ermächtigt das Tiefbauamt die Tätigkeiten der Bauphase für die temporäre Lösung (Vorbereitung der Vergabe der Bauleistung und Bauüberwachung) mit einer Summe von 120.000,00 Euro optional vorzusehen.
4. Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Vergabe für eine Voruntersuchung für einen freiraumplanerisch-städtebaulichen Wettbewerb für den Wallring in Höhe von 100.000,00 Euro.
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen überweist die Vorlage an den Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde, den Seniorenbeirat sowie an das Behindertenpolitische Netzwerk, damit auch deren Interessen in den weiteren Prozess mit einfließen können.“
AMIG 06.12.2022:
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün schließt sich der o. a. Empfehlung des AKUSW an und empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (CDU-Fraktion, Fraktion FDP/Bürgerliste und Fraktion AfD), nachfolgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
1. Der Rat nimmt die Verkehrsuntersuchung zur Umgestaltung des Wallrings zur Kenntnis und beschließt eine Realisierung in drei Stufen.
2. Vorbehaltlich der Personalbesetzung und Projektpriorisierung innerhalb des Verkehrswendebüros beauftragt der Rat die Verwaltung mit der Vergabe der Planung, die in 2024/2025 eine temporäre Umsetzung des Planfalls 5 entwickelt und vorbereitet, mit einem Planungsvolumen in Höhe von 120.000,00 Euro.
3. Der Rat der Stadt Dortmund ermächtigt das Tiefbauamt die Tätigkeiten der Bauphase für die temporäre Lösung (Vorbereitung der Vergabe der Bauleistung und Bauüberwachung) mit einer Summe von 120.000,00 Euro optional vorzusehen.
4. Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Vergabe für eine Voruntersuchung für einen freiraumplanerisch-städtebaulichen Wettbewerb für den Wallring in Höhe von 100.000,00 Euro.
zu TOP 3.10
Erneuerung der Eisenbahnüberführung Burgtor zur Aufwertung der Verbindung Innenstadt/Nordstadt
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25703-22)
Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) vom 30.11.2022:
„Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/die Grünen) (Drucksache Nr.: 25703-22-E1):
Bündnis 90/Die Grünen bitten um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Prüfauftrags:
1. die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, inwiefern das östliche Auflager der Brückenkonstruktion in seiner derzeitigen Position bei gleichzeitiger Öffnung des Brückenbauwerks nach Nordwesten bestehen bleiben kann.
2. Außerdem wird darum gebeten, die verkehrstechnische Notwendigkeit der zwei Rechtsabbiegerspuren in Richtung Burgwall sowie die Abbiegespuren in Richtung Steinstraße und Heiligegartenstraße zu prüfen.
3. Zudem wird darum gebeten, den Erhalt und die Aufwertung der nordöstlich anschließenden gastronomischen Nutzungen sowie die Weiterführung einer aktivierenden Erdgeschossnutzung im Verbindungsraum zu prüfen.
Begründung:
Zu 1. Die westliche Erweiterung des Brückenbauwerk bringt – wie in der Vorlage beschrieben – einige Vorteile im Verkehrsfluss für alle Verkehrsteilnehmer*innen mit sich. Die Öffnung des jetzigen Brückenbauwerks in Richtung Münsterstraße betont jedoch die historische Relevanz dieser Achse. Im Zuge der Neugestaltung der Münsterstraße soll diese stadträumliche wichtige Verbindung erhalten bleiben. Daher ist die neu geschaffene Platzsituation als Entree der Nordstadt zu begrüßen. Ein Erhalt der jetzigen Lage des östlichen Widerlagers und damit des gerade zulaufenden Gehwegs bei gleichzeitigem Erhalt der neuen Wegeführung für den Rad- und Autoverkehr würde diese Situation stadträumlich weiter betonen.
Zu 2. Die Umbaumaßnahmen zum Wallring und zur Achse Steinstraße, Heiligegartenstraße sehen die im Rahmen des Masterplans Mobilität vorgeschlagenen infrastrukturellen Verbesserungen insbesondere für den Radverkehr vor. Perspektivisch ist mit Blick auf die Ziele der Stadt Dortmund zur Klimaneutralität 2035 und den im Masterplan Mobilität vorgesehenen Maßnahmen mit einer Reduzierung des MIV-Anteils insbesondere in den verdichteten Innenstadtbezirken zu rechnen. Aus diesem Grund soll für die Einzelmaßnahme Burgtor die Reduzierung auf jeweils zwei Fahrspuren geprüft werden.
Zu 3. Gastronomische und ähnliche Nutzungen bzw. die Aktivierung der Erdgeschosszone auch unterhalb des Brückenbauwerks sorgen für ein erhöhtes Sicherheitsempfinden für diese sehr wichtige Fußwegeachse zwischen Innenstadt und Nordstadt. Eine funktionale stadträumliche Verknüpfung zwischen den zentralen Versorgungsbereichen Münsterstraße/Brückstraße in Form von aktivierenden Nutzungen würde die in der Vorlage beschriebenen positiv zu bewertenden Maßnahmen (Beleuchtung, Kulturwerbung,...) unterstützen und zur sozialen Kontrolle und einem größeren Sicherheitsempfinden beitragen.
AKUSW, 30.11.2022:
Herr Rm Dudde wirbt um Zustimmung zum o. a. Prüfauftrag seiner Fraktion.
Herr Rm Weber führt an, dass seine Fraktion der Vorlage zustimmen werde. Man begrüße hierbei ausdrücklich, dass danach keine Fahrspuren wegfallen sollen und eine Planung von Hauskante zu Hauskante erfolge. Zum Prüfauftrag der Fraktion B‘90/Die Grünen sehe man Punkt 2 kritisch, da hierbei eine weitere Fahrspur wegfallen könnte. Daher würde man Punkt 2 des Prüfauftrages nicht mittragen.
Abstimmung zum o.a. Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/die Grünen) (Drucksache Nr.: 25703-22-E1):
Unter Berücksichtigung des o.a. Abstimmungsverhaltens der CDU-Fraktion zu Punkt 2 fasst der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Fraktion AfD) folgenden Beschluss:
1.Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, inwiefern das östliche Auflager der Brückenkonstruktion in seiner derzeitigen Position bei gleichzeitiger Öffnung des Brückenbauwerks nach Nordwesten bestehen bleiben kann.
2. Außerdem wird darum gebeten, die verkehrstechnische Notwendigkeit der zwei Rechtsabbiegerspuren in Richtung Burgwall sowie die Abbiegespuren in Richtung Steinstraße und Heiligegartenstraße zu prüfen.
3..Zudem wird darum gebeten, den Erhalt und die Aufwertung der nordöstlich anschließenden gastronomischen Nutzungen sowie die Weiterführung einer aktivierenden Erdgeschossnutzung im Verbindungsraum zu prüfen.
Abstimmung zur Vorlage:
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Erneuerung der Eisenbahnüberführung durch die Deutsche Bahn zur Kenntnis. Aufgrund der städtebaulichen Aufwertung durch eine qualitativ hochwertigere Verbindung und der verkehrlichen Erfordernis einer zukunftsweisenden und sicheren Fuß- und Radverkehrsführung beschließt der Rat der Stadt Dortmund, ein Verlangen auszusprechen hinsichtlich einer Verbreiterung des Straßenquerschnitts, einer Vergrößerung der Durchfahrtshöhe und die Brücke senkrecht zur Gleisachse auszurichten. Weiterhin wird die Verwaltung beauftragt, eine Planungsvereinbarung für die weitere Planung mit den sachberührten Stellen der Deutschen Bahn AG bzw. DB Netz AG abzuschließen.“
AMIG 06.12.2022:
In Kenntnis der o. a. Empfehlung des AKUSW empfiehlt der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, nachfolgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Erneuerung der Eisenbahnüberführung durch die Deutsche Bahn zur Kenntnis. Aufgrund der städtebaulichen Aufwertung durch eine qualitativ hochwertigere Verbindung und der verkehrlichen Erfordernis einer zukunftsweisenden und sicheren Fuß- und Radverkehrsführung beschließt der Rat der Stadt Dortmund, ein Verlangen auszusprechen hinsichtlich einer Verbreiterung des Straßenquerschnitts, einer Vergrößerung der Durchfahrtshöhe und die Brücke senkrecht zur Gleisachse auszurichten. Weiterhin wird die Verwaltung beauftragt, eine Planungsvereinbarung für die weitere Planung mit den sachberührten Stellen der Deutschen Bahn AG bzw. DB Netz AG abzuschließen.
zu TOP 3.11
Potentiale zur Erweiterung von Dauerkleingartenanlagen: Planungsbeschluss für die Erweiterung von zwei Dauerkleingartenanlagen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 23257-21-E5)
Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (DS-Nr.: 23257-21-E5, siehe GIS)
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt Kenntnis.
zu TOP 3.12.1
Beschränkung der Abstellmöglichkeiten für E-Scooter auf festgelegte Standorte
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 22.09.2022
(Drucksache Nr.: 24962-22)
zu TOP 3.12.2
Sachstandsbericht E-Scooter
Bitte um Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 25641-22-E1)
Hierzu liegt vor Überweisung aus dem Rat der Stadt Dortmund, lag bereits zur Sitzung am 25.10.2022 vor.
Hierzu liegt vor Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion, DS-Nr.: 25641-22-E1, lag bereits zur Sitzung am 13.09.2022 vor.
Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (DS-Nr.: 25641-22-E2):
„Die o.g. Anfrage beantworte ich wie folgt:
Die Nutzung der E-Scooter hat sich in den nunmehr beinahe vier Jahren, seitdem sie für die
Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr zugelassen wurden, stetig entwickelt. Zu beachten
ist hierbei, dass bisher nur die Nutzung von Leihangeboten umfassend statistisch erfasst
werden kann. Dies erfolgt standardisiert im Quartalsrhythmus. Wurden im Jahr 2020 in
Dortmund noch insgesamt rund 1,33 Mio. Kilometer mit Leih-E-Scootern zurückgelegt,
waren es nur noch 1,27 Mio. km im Jahr 2021, aber in den ersten drei Quartalen 2022 bereits
3,71 Mio. km. Die durchschnittliche Fahrtenlänge schwankt seit 2020 ohne erkennbare
Tendenz und liegt etwa zwischen 1,5 - 3 km, die durchschnittliche Fahrtdauer liegt bei ca. 8 -
12 Minuten. Eine Entwicklung, die nicht statistisch erfasst werden kann, ist die der
Wegezwecke. Da diese nach aktuellem Stand nur im Rahmen der umfangreichen
Haushaltsbefragungen erfolgen kann, muss sich zunächst auf eigene Auswertungen der
Betreiber verlassen werden. Demnach zeigt sich dort eine Veränderung hin zu mehr
Alltagswegen. Beispielsweise berichten die Betreiber von einer mittlerweile sehr
umfangreichen E-Scooter-Nutzung im Vorfeld und Nachgang von Spieltagen im Stadion.
Auch gibt es zunehmend Kooperationen, wie etwa zwischen dem Anbieter Tier und den
DSW21. Auch die erkennbar hohe Nachfrage nach E-Scootern an großen ÖPNVHaltepunkten,
allen voran dem Hauptbahnhof, deutet auf eine mittlerweile starke Nutzung der
Fahrzeuge abseits von „Spaßfahrten“ hin.
Durch die mittlerweile erfolgte Aufnahme u.a. von „Free-Floating“- E-Scootern in die
Sondernutzungssatzung der Stadt Dortmund (vgl. Drucksache-Nr. 23331-22) und den damit
einhergehenden Auflagen im Rahmen des E-Scooter-Konzeptes (u.a. Begrenzung auf je 300
E-Scooter in den Innenstadtbezirken) ist es zu einer Verlagerung der Angebotsschwerpunkte
der Betreiber gekommen. Anders als in der Anfangszeit werden nun vermehrt auch weiter
vom Zentrum entfernte Vororte abgedeckt. Dies war eines der Ziele des Konzeptes, welches
auch etwa von Seiten des Umweltbundesamtes gefordert wurde. In vielen Vororten können
die Fahrzeuge nun für die „letzte Meile“ zum ÖPNV, für kurze Erledigungen oder in Zeiten
mit ausgedünntem ÖPNV-Angebot anstelle des privaten Kfz genutzt werden. Laut dem
erwähnten Ratsbeschluss ist in den Innenstadtbezirken und am PHOENIX See zukünftig ein
Betrieb rein auf Basis von markierten bzw. beschilderten Abstellorten vorgesehen. Beginnend
mit dem Stadtbezirk Innenstadt-West, erfolgt die Umsetzung schrittweise ab 2023. In den
weiteren Stadtbezirken ist kein solches Betriebsmodell vorgesehen, dort soll der Betrieb
weiterhin im sog. „Free-Floating“ erfolgen. Dies hat gerade in den wenig dicht bebauten mit
einer entsprechend geringeren Nachfrage den Vorteil, dass eine bessere Erschließung von
Wohngebieten und des ÖPNV möglich ist.
Angeführt durch den Betreiber Tier hat der Verband der E-Scooter-Betreiber bereits
mehrmals öffentlich Kritik an der beschlossenen Sondernutzungsgebühr von 50 Euro pro EScooter
und Jahr geübt, das städtische Konzept aber als sinnvoll gelobt. Da in der Regel im
zweiten und dritten Quartal eine sehr viel höhere Nutzung zu beobachten ist und die Flotten in
den Wintermonaten daher meist reduziert werden, wäre eine Staffelung des Betrages auf eine
quartalsweise pro Fahrzeug zu entrichtende Gebühr möglicherweise eine akzeptable
Kompromisslösung. Trotz der Gebühren von 50 Euro pro Roller haben alle bisher aktiven
vier Anbieter mit insgesamt 4.700 Fahrzeugen einen Sondernutzungsantrag gestellt.
In Bezug auf die Unfallzahlen stellt sich die Entwicklung wie folgt dar: Im Jahr 2020 kam es
zu 36 polizeilich aufgenommenen Unfällen, wobei der Großteil auf Drogen- bzw.
Alkoholkonsum oder auf Alleinunfälle zurückzuführen war. Im Jahr 2021 kam es zu 68
Unfällen im Zusammenhang mit E-Scootern. Im Jahr 2022 kam es nach vorläufigen Zahlen in
den ersten drei Quartalen zu 84 Unfällen. Zu beachten ist hierbei, dass die Zahlen für 2022
noch nicht bereinigt sind und vermutlich tatsächlich tiefer liegen. Außerdem ist bei der
Betrachtung wichtig, dass die Gesamtzahl der Fahrten seit 2020 deutlich zugenommen hat
(siehe oben). Im Gesamtzeitraum kam es in 69% der Fälle zu Zusammenstößen mit anderen
Verkehrsteilnehmenden. In 31% der Fälle handelte es sich um Alleinunfälle. In 66% der Fälle
von Zusammenstößen mit anderen Verkehrsteilnehmern war der E-Scooter-Fahrende der
Verursacher. Dabei waren 10% Zusammenstöße mit Radfahrenden und 11% Zusammenstöße
mit Fußgänger*innen. Der überwiegende Teil der Unfälle fand im Zeitraum zwischen 08:00
und 20:00 Uhr statt. Bei den Unfallursachen überwiegt der Missbrauch von Alkohol und
Drogen mit einem Anteil von 14%, gefolgt von fehlerhaftem Abbiegen mit 9%. Überhöhte
Geschwindigkeit war bei lediglich 1% der Unfälle die Ursache.
Es ist daher fraglich, ob eine Geschwindigkeitsdrosselung einen großen Effekt auf das
Unfallgeschehen hätte. Ein Nachtfahrverbot würde die Problematik des Fahrens unter
Drogen- bzw. Alkoholeinfluss entschärfen. Es muss jedoch beachtet werden, dass die Leih-EScooter
laut dem erwähnten, durch den Rat der Stadt beschlossenen Mobilitätskonzept in
diesem Zeitraum mit deutlich ausgedünntem ÖPNV-Angebot eine Alternative bieten sollen.
Die Verwaltung beabsichtigt, zur Information der Bevölkerung eine zusätzliche städtische
Internetseite einzurichten, die einen schnellen Überblick über den E-Scooter-Verleihbetrieb in
Dortmund sowie über einige Besonderheiten bietet. Die Polizeidirektion Dortmund bietet
bereits zahlreiche Informationen zum Thema der Sicherheit bei der Nutzung von E-Scootern.
Neben Informationsbroschüren existiert auch eine Webseite (www.dortmund.polizei.nrw/escooter),
auf welcher umfangreich über die für E-Scooter geltenden Verkehrsregeln aufgeklärt
wird. Eine Verlinkung von einer neuen städtischen Seite dorthin wird angestrebt.“
AMIG 06.12.2022
Herr Rupflin weist daraufhin, dass die E-Scooter, welche auf den Gehwegen/Straßen verkehrsbehindert abgestellt werden, eine große Gefahr für die Fußgänger/innen und für Menschen mit einer Behinderung darstellen. Er bittet ausdrücklich darum, dass diese Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung stringent verfolgt werden.
Auf Nachfragen empfiehlt Herr Meißner vor dem Hintergrund, dass man die Abstellflächen für die E-Scooter im Innenstadt-Bezirk erst im Laufe des Jahres 2023 einrichten werde, dass „Free-Floating-Model“ in den Außenstadtbezirken weiterhin so laufen zu lassen. Sollte es zu größeren Problemen kommen, könne man dann ggf. ergänzend zu dem „Free-Floating-Model“ auch Abstellflächen in den Außenstadtbezirken definieren. Zunächst sollte man aber hier die Entwicklung weiter beobachten.
Herr Rm Berndsen fasst zusammen, dass man zunächst die gesamte Situation weiterhin beobachten und zu gegebener Zeit dieses Thema erneut einbringen werde. Zudem schlägt er vor, dann eine/n Vertreter/in der Betreiber in den Ausschuss einzuladen, um auch mit diesen ins Gespräch zu kommen.
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 3.13
Modellversuch Lastenrad-Verleih
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 25638-22)
Hierzu liegt vor Vorschlag zur TO mit Stellungnahme (CDU-Fraktion, DS-Nr.: 25638-22, lag bereits zur Sitzung am 13.09.2022 vor).
Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (DS-Nr.: 25638-22-E1):
„Die o.g. Anfrage beantworte ich wie folgt:
Das Wander-Lastenradsystem im Rahmen des TINK-Projektes, welches von März bis
einschließlich Juni diesen Jahres im Kreuz- und Unionviertel angeboten wurde, wird wie in
der Anfrage erwähnt, wissenschaftlich begleitet und analysiert. Der durch das beauftragte
Planungsbüro koordinierte Analyseprozess läuft aktuell noch, sodass keine abschließenden
Zahlen genannt werden können. Die auf der Internetseite und über Pressemeldungen
genannten Ausleihzahlen und Ergebnisse basieren neben der erfassten Ausleihstatistik
besonders auf Einschätzungen der beteiligten Akteure aus Stadtverwaltung, Betreiber und
Planungsbüro, auf einzelnen Rückmeldungen sowie auf der Resonanz seitens der Presse und
sozialer Medien.
Zusammenfassend können die Erfahrungen aus dem TINK-Projekt bisher wie folgt
beschrieben werden:
Der Ausleihprozess und die Benutzung der von dem Büro „Tink Walter & Wagner“ zur
Verfügung gestellten Stationen wurden größtenteils als sehr intuitiv beschrieben. Vereinzelte
Kritik gab es an den Ladezuständen der Akkus der E-Lastenräder, die durch Nextbike
bauartbedingt täglich getauscht werden mussten und daher besonders in Tagesrandlagen
teilweise geringe Ladestände aufwiesen. Vereinzelte Kurzzeitausleihen von einigen wenigen
Minuten deuten darauf hin, dass sich Hemmnisse bei einigen Nutzer*innen durch die für
Ungeübte ungewohnte Fahrweise der Räder ergaben.
Der Anbieter Nextbike hat die TINK-Räder testweise sowohl technisch als auch tariflich in
das System „metropolradruhr“ integriert. Für die Nutzer*innen war dies sehr vorteilhaft,
wenn Sie bereits Kunden dort waren. Sollte Nextbike im Rahmen einer möglichen
Ausschreibung für einen dauerhaften Betrieb den Zuschlag erhalten, wäre dies sicher wieder
denkbar. Leider ist eine solche Integration nur sehr schwer über mehrere Anbieter /
Verkehrsträger hinweg umsetzbar. Es ist aber geplant, im Rahmen der zukünftigen
Einrichtung von Mobilstationen alle ausleihbaren Verkehrsmittel einzubeziehen und so eine
Bündelung der Angebote an einem Ort zu erreichen.
Da das Wander-Lastenradverleihsystem von der Bevölkerung so positiv aufgenommen wurde
und auch die Auslastung der einzelnen Stationen auf eine gute Akzeptanz schließen lassen,
wird eine Verstetigung angestrebt. Es gibt dazu bereits erste Überlegungen und
Kalkulationen. Da jedoch bereits die 15 Räder des TINK-Verleihsystems nur als
Grundangebot in einem relativ kleinen Bereich ausgereicht haben, wären für ein dauerhaftes
System in einem größeren Bereich hohe finanzielle Aufwendungen notwendig.
Der Anbieter Nextbike bietet ein Finanzierungsmodell für Kommunen an, welches als
Orientierung für die Abschätzung der Kosten dienen kann. Aufgrund der fehlenden
Rentabilität im eigenwirtschaftlichen Betrieb muss sowohl die Anschaffung, als auch der
monatliche Unterhalt finanziell unterstützt werden. Je nachdem welche Art Lastenrad
angeschafft werden soll, unterscheiden sich die Kosten sehr deutlich. Für ein elektrisch
unterstütztes Rad fallen je nach Variante etwa die drei- bis vierfachen Kosten eines
muskelbetriebenen Rades mit einem Marktpreis von rund 2.000 Euro an, auch der monatliche
Unterhalt ist teurer.
Durch eine Änderung der Förderrichtlinie „Förderung der vernetzten Mobilität und des
Mobilitätsmanagement (FöRi-MM)“ im Juli dieses Jahres ergibt sich erstmalig die
Möglichkeit, die dauerhafte Eichrichtung eines öffentlichen Lastenradverleihsystems fördern
zu lassen. Das Land NRW hat hierbei eine Förderquote von 80% bei max. 1.500 Euro pro
Rad festgesetzt. Dieser Betrag beinhaltet alle anfallenden Kosten aus der Anschaffung und
dem Unterhalt. Um für das Folgejahr einen Förderantrag stellen zu können, muss dieser bis
zum 30.06. eines Jahres eingereicht werden. Die früheste Umsetzung könnte demnach im Jahr
2024 beginnen. Ob es für die Stadt Dortmund sinnvoll ist, einen eigenen Förderantrag zu
stellen, kann noch nicht final gesagt werden, da auch der RVR an einer Ausweitung des
metropolradruhr-Verleihsystems auf Pedelecs und Lastenräder interessiert ist. Eine parallele
Ausschrteibung wäre nicht wirtschaftlich. Die Entwicklung beim RVR ist zunächst
Abzuwarten.“
AMIG 06.12.2022:
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt Kenntnis.
zu TOP 3.14
Gebühren Anwohnerparken
Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 26059-22-E1)
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion, DS-Nr.: 26059-22-E1):
„Die CDU-Fraktion im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün (AMIG) bittet um Beratung
und Beschlussfassung des nachfolgenden Antrags:
Beschlussvorschlag
1. Eine mögliche Anpassung der Gebühren für das Anwohnerparken in Dortmund soll
nicht vor Beginn des dritten Quartals 2023 wirksam werden. Sie steht unter dem
Vorbehalt eines zustimmenden Beschlusses des Rates der Stadt Dortmund.
2. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob die Einrichtung von Quartiersgaragen
in dicht besiedelten Wohngebieten in Dortmund zu einer Reduzierung des Parkdrucks
beitragen kann. Hierbei soll auch eine Teilnahme am NRW-Förderprogramm
für vernetzte Mobilität und Mobilitätsmanagement geprüft werden.
Begründung
Die Dortmunderinnen und Dortmunder stehen derzeit vielfach vor großen finanziellen Herausforderungen.
Diese sind ausgelöst durch die Folgen der Corona-Pandemie, den russischen
Angriffskrieg gegen die Ukraine, die konstant hohe Inflation und die extrem steigenden
Energiepreise. Zum jetzigen Zeitpunkt eine Gebührenerhöhung für das Anwohnerparken
durchzuführen, wie sie andernorts nach Übertrag der Ermächtigung zur selbstbestimmten
Festlegung der Gebühren für Bewohnerparkausweise auf die Kommunen diskutiert
wird, ist in den Augen der CDU-Fraktion wenig zielführend. Eine mögliche Erhöhung
sollte nach Meinung der CDU-Fraktion nicht vor dem dritten Quartal 2023 wirksam werden.
Gemäß der aktualisierten Förderrichtlinie Mobilitätsmanagement (FöRi-MM) ist nun
auch die Förderung von Quartiersgaragen durch das Land NRW möglich. Nach Auffassung
der CDU-Fraktion sollte die Verwaltung eine Etablierung solcher Konzepte in Dortmund
prüfen.“
AMIG 06.12.2022:
Der Punkt 2 des o. a. Antrages wurde bereits in der Sitzung am 25.10.2022 zurückgezogen.
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün vertagt die Befassung mit diesem Antrag in seine nächste Sitzung.
zu TOP 3.15
Gebühren Bewohner*innenparken
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 26568-22)
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion B‘90/Die Grünen, DS-Nr.: 26568-22-E1):
„Die Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:
1. Die Verwaltung erarbeitet im Rahmen des Teilkonzepts Ruhender Verkehr zeitnah verschiedene Varianten zur Anhebung der Gebühren für das Bewohner*innenparken, um zum 1. Quartal 2024 ein Modell umsetzen zu können.
Ziel soll vor allem die Förderung einer sozial gerechten und umweltfreundlichen Mobilität sein, z.B. durch gestaffelte Beträge für emissionsarme Autos und nach Flächenverbrauch (s. Freiburger Modell).
2. Die zusätzlichen Einnahmen werden zweckgebunden zur Förderung der Verkehrswende (multimodale Mobilitätsstationen, Verbesserung im ÖPNV, sichere Fuß- und Radwege) genutzt.
3. Die Ausweitung der Bewohner*innenparkzonen über die bisher schon konzipierten Bereiche hinaus, wird beschleunigt. Für Gebiete ohne Bewohner*innenparkzonen muss darüber hinaus zeitnah ein sinnvolles Parkraummanagement eingeführt und umgesetzt werden.
Begründung:
Derzeit gilt in Dortmund die bisherige Bundesregelung, die Gebühren für Bewohner*innenparken von 30,70 Euro pro Jahr vorsieht. Das entspricht etwa 8 Cent pro Tag und spiegelt in keiner Weise den tatsächlichen Wert der Nutzung des öffentlichen Raums für das Abstellen privater Kfz wider. Zudem fehlt jegliche steuernde Wirkung, was vor allem in den innerstädtischen Wohnvierteln dazu führt, dass die Ordnungsämter bei der Überwachung nicht nachkommen, Rettungskräfte kaum an ihren Einsatzort gelangen und Fußgänger*innen und Radfahrer*innen in ihrer Sicherheit gefährdet sind. 2020 hat der Gesetzgeber die bisher gedeckelte Gebührenhöhe für Bewohner*innenparkausweise endlich gekippt. Im Straßenverkehrsgesetz heißt es jetzt in § 6a Absatz 5a Satz 3: „In den Gebührenordnungen können auch die Bedeutung der Parkmöglichkeiten, deren wirtschaftlicher Wert oder der sonstige Nutzen der Parkmöglichkeiten für die Bewohner angemessen berücksichtigt werden.“
Mit dem neu gewonnenen Handlungsspielraum kann Dortmund einen weiteren wichtigen Schritt hin zur Verkehrswende gehen und eine gleichberechtigte Teilhabe aller Verkehrsteilnehmer*innen ermöglichen. Die Stadt Freiburg hat beispielsweise die Preisegestaltung von der Länge der gemeldeten Autos abhängig gemacht und verlangt für Fahrzeuge von 240 Euro (unter 4,20m) bis 480 Euro (über 4,70 m) jährlich. Denkbar wäre ebenfalls eine schrittweise Erhöhung sowie eine Vergünstigung von Bewohner*innenparken für Inhaber*innen des Dortmund-Passes in der niedrigsten Fahrzeugklasse. Die Umsetzung muss jedoch Hand in Hand mit einem stadtweiten, quartiersbezogenen Parkraummanagement gehen.“
AMIG 06.12.2022:
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün vertagt die Befassung mit diesem Antrag in seine nächste Sitzung.
zu TOP 3.16
Handwerkerbücher im BIM
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 26535-22)
Hierzu liegt vor Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE+, DS-Nr.: 26535-22-E1):
„In der Sitzung des RPA am 17.11.2022 wurde unter TOP 2.12 (Drucksache Nr.: 25787-22) festgestellt, dass Handwerkerbücher an Schulen häufig nicht gemäß den Vorgaben geführt werden. Daraus und aus der dort aufgeworfenen Frage, ob eine Digitalisierung der Handwerkerbücher eine Verbesserung der Situation ergeben könnte, leiten sich die folgenden Fragen an die Verwaltung ab:
• Ist geplant, die Handwerkerbücher im Sinne der Datenpflege über den gesamten Lebenszyklus eines Gebäudes im Building Information Modeling (BIM) abzubilden?
• In welcher Weise würde den Handwerkern und/oder Hausmeistern Zugang zum BIM gewährt.“
AMIG 06.12.2022:
Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.
4. Angelegenheiten der Städtischen Immobilienwirtschaft
zu TOP 4.1
Mehrbedarfe gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2022 im Immobilienbudget der Städtischen Immobilienwirtschaft
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26200-22)
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, nachfolgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die in den finanziellen Auswirkungen dargestellte Bereitstellung über- und außerplanmäßiger Haushaltsmittel im Haushaltsjahr 2022 gemäß § 83 GO NRW in der Teilergebnisrechnung der Städtischen Immobilienwirtschaft in Höhe von 3.846.417 €.
zu TOP 4.2
Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes - Kapitel 2 (KIF II) in Dortmund 8. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25817-22)
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt den 8. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes – Kapitel 2 (KIF II) in Dortmund zum Stichtag 31.08.2022 zur Kenntnis.
5. Angelegenheiten des Tiefbauamtes
zu TOP 5.1
Satzung über die Straßenreinigung und Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) 2023
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26294-22)
AMIG 06.12.2022:
Herr Rm Schreyer bezieht sich auf Anlage 3, Seite 8, Nr. 3.1 der Vorlage und fragt nach, warum die Reinigungsfrontmeter an Anliegerstraßen und innerörtlichen Straßen abgenommen und die Reinigungsfrontmeter an überörtlichen Straßen zugenommen haben.
Herr Rm Dudde fügt hinzu, dass man insgesamt den Grund für diese Schwankungen erfahren möchte.
Herr Rybicki teilt mit, dass man diese Fragen im Nachgang beantworten werde.
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung).
zu TOP 5.2
Vollausbau Planetenfeldstraße von Martener Hellweg bis Fine Frau sowie Grunderneuerung der östlichen Fahrbahn der Planetenfeldstraße von Fine Frau bis Wittener Straße, Beschlusserhöhung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25511-22)
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, nachfolgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat der Stadt beschließt, das für den Vollausbau der Planetenfeldstraße von Martener Hellweg bis Fine Frau sowie die Grunderneuerung der östlichen Fahrbahn der Planetenfeldstraße von Fine Frau bis Wittener Straße im Baubeschluss mit der Drucksache Nr. 21608-21 beschlossene Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 3.500.000,00 Euro um 2.500.000,00 Euro auf 6.000.000,00 Euro zu erhöhen.
Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus dem Budget des Tiefbauamtes (FB 66) aus der Investitionsfinanzstelle 66W01202014692 – Planetenfeldstr. Erneuerung – (Finanzposition 780 810) mit folgenden Auszahlungen:
Bis Haushaltsjahr 2021: 104.130,80 Euro
Haushaltsjahr 2022: 50.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2023: 4.510.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2024: 1.335.869,20 Euro
Die Investition bedingt ab dem Haushaltsjahr 2025 eine jährliche Belastung der Ergebnisrechnung in Höhe von 63.195,20 Euro.
Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt gemäß § 83 Abs. 2 i. V. m. § 85 GO NRW außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen zur Umsetzung der Maßnahme in Höhe von 1.335.869,20 Euro im Haushaltsjahr 2022 zu Lasten des Haushaltsjahres 2024.
Zur Deckung dieser außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung wird der im Folgenden unter den „Finanziellen Auswirkungen - Anlage 3" dargestellte Minderbedarf verwendet.
zu TOP 5.3
Pilotprojekt zur Beschleunigung von Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr via Road-Side-Units
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25615-22)
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün empfiehlt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften einstimmig, nachfolgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Vorlage zur Kenntnis und beschließt die bauliche Umsetzung des Pilotvorhabens „Beschleunigung von Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr via Road-Side-Units“ mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 419.000,00 Euro.
Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des Tiefbauamtes (FB 66) aus der neu eingerichteten Investitionsfinanzstelle 66_01202014717 - Road Side Units - (Finanzposition 780 810, 780 500 und 780 100) mit folgenden Auszahlungen:
Haushaltsjahr 2023 405.800,00 Euro
Haushaltsjahr 2024 13.200,00 Euro
Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt gemäß § 83 Abs. 2 i. V. m. § 85 GO NRW außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen zur Umsetzung der Maßnahme in Höhe von 405.800,00 Euro im Haushaltsjahr 2022 zu Lasten des Haushaltsjahres 2023 und in Höhe von 13.200,00 Euro zu Lasten des Haushaltsjahres 2024.
Zur Deckung dieser außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung wird der im Folgenden unter den „Finanziellen Auswirkungen - Anlage 3" dargestellte Minderbedarf verwendet.
Die Investition führt ab dem Haushaltsjahr 2025 zu einer jährlichen Belastung der Ergebnisrechnung in Höhe von 62.636,27 Euro.
zu TOP 5.4
Umbenennung des östlichen Teilbereichs der Hermannstraße sowie des westlichen Abschnitts der Schüruferstraße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25944-22)
AMIG 06.12.2022
Frau Rm Rudolf gibt zu Protokoll, dass sie gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW vom Mitwirkungsverbot betroffen sei.
Aufgrund des noch fehlenden Abstimmungsergebnisses der Bezirksvertretung Aplerbeck lässt der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün die Vorlage ohne Empfehlung durchlaufen.
zu TOP 5.5
Beirat Nahmobilität: Nachberufung eines Mitglieds für die Ratsperiode 2020-2025
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26187-22)
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei einer Enthaltung (Fraktion AfD), nachfolgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt für die laufende Ratsperiode 2020 – 2025 die Nachberufung von Frau Prof. Dr. Eva Heinen (TU Dortmund, Fakultät Raumplanung, Abteilung Verkehrswesen und Verkehrsplanung) als stimmberechtigtes Mitglied des Beirats Nahmobilität.
zu TOP 5.6
Erneuerung des Verkehrs- und Parkleitsystems (VPLS) im Veranstaltungsbereich
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25869-22)
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West vom 23.11.2022:
„Die Bezirksvertretung Innenstadt-West lehnt mehrheitlich mit 5 Nein Stimmen, (Frau Cramer, Frau Manzel (Bündnis90/Die Grünen), Die Linke, Die PARTEI) gegen 4 Ja Stimmen (CDU, FDP) und 9 Enthaltungen (Bündnis90/Die Grünen 5 Stimmen, SPD, AfD) ab, dem Rat der Stadt Dortmund zu empfehlen, den Beschluss laut Vorlage nicht zu fassen“
AMIG 06.12.2022:
Herr Rm Stieglitz teilt mit, dass seine Fraktion die Vorlage ablehnen werde, da die Kosten hierfür u. a. viel zu hoch seien und man insgesamt hiervon nicht überzeugt sei.
In Kenntnis der o. a. Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion B‘90/Die Grünen und einer Gegenstimme (Fraktion DIE LINKE+), nachfolgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat der Stadt beschließt den Bau des Verkehrs- und Parkleitsystems im Veranstaltungsbereich mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 10.500.000,00 Euro.
Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des Tiefbauamtes (FB 66) aus der Investitionsfinanzstelle 66_01202014655 - Erneuerung Verkehrsleitsystem und Parkleitsystem Veranstaltungsgelände - (Finanzposition 780 810) mit folgender Auszahlung:
Bis Haushaltsjahr 2021: 238.469,13 Euro
Haushaltsjahr 2022: 350.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2023: 2.000.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2024: 6.000.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2025: 1.911.530,87 Euro
Die Investition bedingt eine jährliche Belastung der Ergebnisrechnung in Höhe von 756.330,00 Euro.
zu TOP 5.7
Mehrbedarf gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2022 im Budget des Tiefbauamtes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26408-22)
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, nachfolgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die in den finanziellen Auswirkungen dargestellte Bereitstellung überplanmäßiger Haushaltsmittel im Haushaltsjahr 2022 gem. § 83 GO NRW in der Teilergebnisrechnung des Tiefbauamtes in Höhe von 700.000,00 Euro. Die Mehraufwendungen können in Höhe von 307.000,00 Euro innerhalb der Teilergebnisrechnung des Tiefbauamtes durch Mehrerträge kompensiert werden. Die darüber hinaus benötigten Mittel in Höhe von 393.000,00 Euro können durch Minderaufwendungen bei anderen Fachbereichen gedeckt werden.
zu TOP 5.8
Änderung § 6 des Taxitarifes für die von der Stadt Dortmund als Genehmigungsbehörde zugelassenen Taxen (DS-Nr.: 26407-22)
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, nachfolgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Verordnung zur Änderung des Taxitarifes für die von der Stadt Dortmund als Genehmigungsbehörde zugelassenen Taxen.
zu TOP 5.9
Erneuerung von 3 Lichtsignalanlagen im Stadtbezirk Innenstadt-Ost
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26050-22)
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost vom 29.11.2022:
„Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost bittet um Beantwortung der nachstehenden Fragen für die Beschlussfassung des AFBL in der Sitzung am 08.12.2022:
1. Wird bei der LSA 0062 das Projekt Nr. 7 (Optimierung der Verkehrsführung zu Gunsten der Fußgänger und der Radfahrer) aus dem Jahresarbeitsprogramm 2022 des Tiefbauamtes umgesetzt?
2. In welcher Form wird der Fußgängerverkehr optimiert?
3. Wird die Signalschaltung für den Fußgängerverkehr verbessert?
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost empfiehlt einstimmig dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften, den Beschluss laut Vorlage zu fassen.“
AMIG 06.12.2022:
Die Verwaltung weist daraufhin, dass der Beschlusstext wie folgt lauten muss:
„Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschließt…“
und bittet um Berücksichtigung.
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün empfiehlt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften einstimmig, nachfolgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschließt die Erneuerung von drei Lichtsignalanlagen im Stadtbezirk Innenstadt-Ost (LSA 0062 Hamburger Straße/Am Alten Ostbahnhof/Lippestraße, LSA 0066 Körner Hellweg/Am Zehnthof (bereits ausgefallen), LSA 0067 Körner Hellweg/Alte Straße/Liboristraße) mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 432.000,00 Euro.
Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des Tiefbauamtes (FB 66) aus der Investitionsfinanzstelle 66_01202010003 - Ausbau von Verkehrssteuerungsanlagen - mit folgender Auszahlung:
Haushaltsjahr 2023 432.000,00 Euro
Die Investition bedingt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr, dem Haushaltsjahr 2024, eine Belastung der Ergebnisrechnung in Höhe von 28.506,00 Euro.
zu TOP 5.10
Erneuerung von zwei Lichtsignalanlagen LSA 0413 und LSA 2293 im Stadtbezirk Eving
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25506-22)
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:
Beschluss
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün beschließt die Erneuerung von zwei Lichtsignalanlagen im Stadtbezirk Eving (LSA 0413 Evinger Straße/Schiffhorst - Widumer Straße und LSA 2293 Brambauerstraße/Oetringhauser Straße) mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 216.000,00 Euro.
Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des Tiefbauamtes (FB 66) aus der Investitionsfinanzstelle 66_01202010003 - Ausbau von Verkehrssteuerungsanlagen - mit folgender Auszahlung:
Haushaltsjahr 2023 216.000,00 Euro
Die Investition bedingt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr, dem Haushaltsjahr 2024, eine Belastung der Ergebnisrechnung in Höhe von 13.628,00 Euro.
zu TOP 5.11
Erneuerung der Lichtsignalanlage LSA 0315 im Stadtbezirk Brackel, Beschlusserhöhung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 26048-22)
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:
Beschluss
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün beschließt, das für die Erneuerung der Lichtsignalanlage LSA 0315 Wickeder Hellweg/ Dollersweg im Baubeschluss mit der Drucksache-Nr. 22437-21 beschlossene Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 122.000,00 Euro um 56.000,00 Euro auf 178.000,00 Euro zu erhöhen.
Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des Tiefbauamtes (FB 66) aus der Investitionsfinanzstelle 66_01202010003 - Ausbau von Verkehrssteuerungsanlagen - mit folgender Auszahlung (Finanzposition 780 810):
Haushaltsjahr 2023 178.000,00 Euro
Die Investition bedingt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr, dem Haushaltsjahr 2024, eine Belastung der Ergebnisrechnung in Höhe von 12.040,67 Euro.
zu TOP 5.12
Informationen zu den Entwicklungen im Anliegerbeitragsrecht für die Beitragsarten nach Baugesetzbuch (BauGB) und Kommunalabgabengesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (KAG).
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25612-22)
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün fasst nimmt die Informationen
zum Anliegerbeitragsrecht sowie zu dessen Entwicklung zur Kenntnis.
zu TOP 5.13
Standardisierte Bewertung
Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 25654-22-E1)
Hierzu liegt vor Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE+, DS-Nr.: 25654-22-E1, lag bereits zur Sitzung am 13.09.2022 vor).
Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (DS-Nr.: 25654-22-E1):
„Zu den Fragen informiere ich wie folgt:
Zu 1.
Das Hauptaugenmerk der Fortschreibung der Standardisierten Bewertung (Version 2016+)
lag darauf, das Bewertungsverfahren an die Anforderungen gemäß dem 2020 novellierten
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) anzupassen. Neue Fördertatbestände wie z. B.
Seilbahnen, Umsteigeanlagen zum schienengebundenen öffentlichen Personennahverkehr in
kommunaler Baulast oder Tank- und Ladeinfrastruktur für alternative Antriebe mussten
integriert werden, sodass eine Bewertung nach dem Standardisierten Bewertungsverfahren
ermöglicht wird.
Abgesenkte Schwellenwerte für die Aufnahme ins GVFG-Bundesprogramm lassen die
Anwendung des Regelverfahrens der Standardisierten Bewertung stellenweise nicht geraten
erscheinen. Entsprechend mussten vereinfachte Bewertungsverfahren entwickelt bzw. die
bestehenden (Projektdossierverfahren) angepasst werden.
Ursprünglich war geplant, in diesem Zuge die Verfahrensanleitung auf einen neuen Sach- und
Preisstand anzupassen. Als Sachstand für die maßgebenden Datenvorgaben
(Verbrauchsangaben, Strommix der Energieerzeugung, Emissionsfaktoren) war das
Prognosejahr 2035 vorgesehen und als Preisstand das Jahr 2020. Von diesen Überlegungen
wurde aus folgenden Gründen Abstand genommen:
Pandemiebedingt eignet sich das Jahr 2020 nicht als Basisjahr für einen neuen Preisstand, da
nicht abzusehen ist, wie sich die Pandemie auf die Preisverhältnisse auswirken wird. Das im
Jahr 2021 verabschiedete neue Bundes-Klimaschutzgesetz hat die Emissionsziele für
Deutschland und den Verkehrssektor deutlich verschärft. Zum Zeitpunkt der Überarbeitung
der Bewertung war noch nicht absehbar, wie sich das im Verkehrssektor niederschlägt.
Für die Überprüfung der Bedarfspläne für die Bundesverkehrswege wurde als neues
Prognosejahr 2040 gewählt. Die Arbeiten an der hierfür grundlegenden Wirtschafts- und
Verkehrsentwicklungsprognose 2040 haben erst im Herbst 2021 begonnen. Somit konnte die
Fortschreibung der Standardisierten Bewertung zeitlich nicht mit der Prognose 2040
koordiniert und keine inhaltliche Konsistenz zur Bedarfsplanüberprüfung hergestellt werden.
Eine Synopse „alt/neu“ liegt leider nicht vor.
Zu 2.
Bei Maßnahmen zur Förderung nach dem GVFG wird die Fortschreibung der
Standardisierten Bewertung 2016+ angewandt werden müssen. Die Auswirkungen der neuen
Bewertungs-ansätze kann zum heutigen Zeitpunkt nicht abgeschätzt werden und ist im
Einzelfall zu betrachten. Die Anwendung des vereinfachten Verfahrens für
Bahnhöfe/Umsteigeanlagen kann sich möglicherweise positiv auswirken.“
AMIG 06.12.2022:
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt Kenntnis.
zu TOP 5.14
Dortmunder Standard öffentliche Parkplätze
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 21878-21-E1)
Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (DS-Nr.: 21878-21-E1):
„Zunächst bitte ich um Nachsicht, dass Sie erst heute eine Antwort erhalten.
Die Tiefbauverwaltung beschäftigt sich fortlaufend im Sinne einer Verbesserung der
Infrastruktur und mit Blick auf die aktuellen Themen Überflutungsschutz,
Starkregenereignisse und Klima mit der Entsiegelung von Verkehrsflächen bzw. auch mit
versickerungsfähigen Oberflächengestaltungen von Parkplatzflächen. Daher besteht
grundsätzlich bei jeder neuen Planung von Parkplatzanlagen das Bestreben, die Entwässerung
sinnvoll und effektiv zu gestalten. Dies muss nicht bedeuten, dass anfallendes
Oberflächenwasser direkt versickern kann, sondern in die versickerungsfähigen Randbereiche
der Parkplatzfläche geleitet wird.
Eine Parkplatzfläche im Sinne einer öffentlichen gewidmeten Verkehrsanlage muss die
erforderliche Standfestigkeit gewährleisten, wie auch den Ansprüchen der Barrierefreiheit
genügen und wird in der Regel in Asphaltbeton oder Pflasterbauweise erstellt. Auch die
Verwendung von Rasengittersteinen findet Anwendung. Diese Bauweisen haben sich aus
Gründen der Pflege, Unterhaltung, Verkehrssicherungspflicht und aus wirtschaftlichen
Gründen bewährt.
Ein spezielles Regelblatt ist daher nicht darzustellen, die Planungen von Parkplatzflächen
basieren auf den Planungsgrundlagen und auf den örtlichen Gegebenheiten etc. (verschiedene
Untergrundarten, Verlauf von verschiedenen Medienleitungen und z. B. Gas- und Wasserleitungen
im Untergrund). Hierbei ist auch zu beachten, dass in vielen Bereichen des
Dortmunder Stadtgebietes, die vorhandenen Böden nur eine geringe Versickerungsfähigkeit
aufweisen oder wegen vorhandener Altlasten im Untergrund eine gezielte Versickerung
unzulässig ist.
Auch zu hohe Grundwasserstände können ein limitierender Faktor sein. Daher sollten die
Planungsprojekte von Parkplatzplätzen individuell gesondert betrachtet werden.
Die Stadt Dortmund ist im Expertennetzwerk ZI-Zukunftsinitiative Klima.Werk der
Emschergenossenschaft/Lippeverband, in Essen vertreten.
Ein letzter Austausch der berührten Fachämter hat am 23.08.2022 im Tiefbauamt
stattgefunden. Hier wurde über Baumrigolen referiert, die zukunftsorientiert in zukünftige
Straßenplanungen und somit auch von Parkplatzplanungen Berücksichtigung finden sollen
(siehe Anhang PDF Schwammstadtprinzip).
Für Fragen steht Ihnen Herr Schmerbeck (F 50-27266) vom Tiefbauamt bei Bedarf zur
Verfügung.“
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt Kenntnis.
zu TOP 5.15
Barrierefrei parken/E-Parplätze
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 26541-22)
Hierzu liegt vor Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion, DS-Nr.: 26541-22-E1):
„Die CDU-Fraktion im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün bittet die Verwaltung um Prüfung und Stellungnahme zu folgenden Punkten:
1. Interaktive Kartierung von Behindertenparkplätzen in Dortmund nach dem in der Stadt Coburg praktizierten Modell.
2. Interaktive Kartierung von freien E-Mobil-Ladeplätzen in Dortmund (vorrangig beim Projekt NOX-Block).
Begründung:
Menschen mit Behinderung sind oftmals auf kurze Wege angewiesen. In Coburg gibt es eine interaktive Karte, die nicht nur alle Behindertenparkplätze im Stadtzentrum anzeigt, sondern auch die aktuelle Belegung der Parkplätze erfasst. Ermöglicht wird dies mit speziellen, in den Boden eingelassenen Sensoren, die die Belegung erfassen und per Funk weitergeben.
Vor dem Hintergrund der steigenden Zahl von E-Autos in Dortmund steigt auch die Nachfrage nach verfügbaren Ladeplätzen. Zwar gibt es bereits gute Kartenangebote, die die Lademöglichkeiten in Dortmund anzeigen, in der Regel wird hierbei jedoch nicht die aktuelle Verfügbarkeit berücksichtigt.“
AMIG 06.12.2022:
Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.
zu TOP 5.16
Sachstand Straßenzustandskataster
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 26527-22)
Hierzu liegt vor Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion, DS-Nr.: 26527-22-E1):
„Die CDU-Fraktion im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün (AMIG) bittet die Verwaltung um einen aktuellen Sachstandsbericht zur Umsetzung des Straßenzustandskatasters mithilfe des Eagle Eye-Projektes im AMIG.
Begründung:
Seit März 2021 sind zwei mit spezieller Technik ausgestattet Fahrzeuge des Tiefbauamtes auf den Dortmunder Straßen unterwegs, um ein genaues Bild über den Zustand der Straßen, Fuß- und Radwege zu bekommen. Diese digitalisierte Vorgehensweise ersetzt die aufwendige analoge Auswertung der Dortmunder Straßen. Zu Projektbeginn ist damit gerechnet worden, dass die Gesamterfassung aller Straßen in Dortmund ca. ein Jahr dauern wird. Der Sachstandsbericht soll dem AMIG einen Überblick über die bisherigen Erfahrungen geben und ggf. vorhandenen politischen Handlungsbedarf aufzeigen.“
AMIG 06.12.2022:
Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.
zu TOP 5.17
Poller im Bereich Ostwall
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 26528-22)
Hierzu liegt vor Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion, DS-Nr.: 26528-22-E1):
„In der Verlängerung der Straße Rosental befanden sich absenkbare Poller, die ab 19:00 Uhr hochgefahren wurden, um den Durchgangsverkehr aus der Straße zu halten und wildes Parken zu verhindern. Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost Korrektur: Innenstadt-West hat in ihrer Sitzung am 27. Oktober 2021 den Rückbau der inzwischen defekten Anlage beschlossen (Drucksache Nr.: 20685-21). Ausschlaggebend für diese Entscheidung war unter anderem die Ausführung der Verwaltung, dass die Parkplatzsituation sich entspannt habe. Von Anwohnern gibt es nun allerdings wieder verstärkt Beschwerden. Die Verwaltung wird gebeten, im AMIG einen aktuellen Sachstandsbericht zur geschilderten Problematik zu geben.
Begründung:
Erfolgt ggf. mündlich in der Sitzung.“
AMIG 06.12.2022:
Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.
zu TOP 5.18
Entsiegelung auf dem Alten Markt
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 26529-22)
Hierzu liegt vor Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion, DS-Nr.: 26529-22-E1):
„Die CDU-Fraktion im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün (AMIG) bittet die Verwaltung um Prüfung und Stellungnahme, inwiefern eine Entsiegelung des Alten Marktes im nord-westlichen Bereich (zwischen Salzgasse und Am Trissel) mit anschließender Aufstellung von Spielgeräten für Kinder möglich ist und mit welchen Kosten diese Maßnahme verbunden wäre. Die Ergebnisse der Prüfung sollen dem AMIG vorgelegt werden.
Begründung:
Der Alte Markt ist das historische Zentrum der Stadt Dortmund und liegt mitten im stark frequentierten Zentrum der Dortmunder City. Bislang fehlt es hier an Spielmöglichkeiten für Kinder. Insbesondere vor dem Hintergrund einer angestrebten Attraktivitätssteigerung der Dortmunder City erscheint es angebracht, die Spielangebote in der City auszubauen. Die angedachte Fläche wird bereits jetzt oftmals von Kindern zu spielen genutzt, da hier ein Do-Rhino steht und dieses die einzige Spielmöglichkeit in diesem Bereich darstellt.“
AMIG 06.12.2022:
Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.
zu TOP 5.19
Fahrradbügel statt Poller
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 26536-22)
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE+, DS-Nr.: 26536-22-E1):
„Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, unter welchen Bedingungen Fahrradbügel an Stellen installiert werden können, wo im Rahmen von Erneuerungsmaßnahmen fest installierte Poller oder ähnliche Zufahrtsbeschränkungen erneuert werden sollen.
Begründung
Fahrradbügel haben für Radfahrende einen deutlichen Mehrwert gegenüber Pollern. Ob, in welchen Fällen und in welchem Umfang dem negative Aspekte gegenüberstehen, soll geprüft werden.“
AMIG 06.12.2022
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün beschließt einstimmt den o. a. Zusatz-/ Ergänzungsantrag und gibt ihn zur Bearbeitung an die Verwaltung.
zu TOP 5.20
Parkplätze Vierfachsporthalle
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 26567-22)
Die Fraktion B‘90/Die Grünen zieht den TOP 5.20 „Parkplätze Vierfachsporthalle“ zurück.
Somit wird der TOP 5.20 von der Tagesordnung abgesetzt.
zu TOP 5.21
Sachstand Vierfachsporthalle Unionviertel
Stellungnahme der Verwaltung vom 09.11.2022
(Drucksache Nr.: 24675-22-E7)
Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (DS-Nr.: 24675-22-E7):
„Zur Vorlage „Sachstand Sporthalle Unionviertel“ (DS-Nr. 24675-22 ) wurden im Rahmen der
oben genannten Anträge Fragestellungen aufgeworfen, die ich wie folgt beantworte:
PKW-Stellplätze:
Die Verwaltung wird gebeten, denkbare Möglichkeiten zur Reduzierung der notwendigen
Stellplätze für die Vierfachsporthalle Unionviertel darzustellen und abzuwägen.
Im Rahmen der Ermittlung der erforderlichen Stellplätze wurde die Stellplatzsatzung zugrunde
gelegt und bereits aufgrund der Lage des Wettbewerbsgrundstücks und der guten Anbindung
an den ÖPNV um 30 Prozent gemindert.
Ein Großteil der Stellplätze, die bereits jetzt auf der Baufläche öffentlich-rechtlich mittels
Baulasten für die umliegenden Gebäude gesichert sind, müssen in die Maßnahme integriert
werden. Hierbei handelt es sich um 193 Stellplätze für die allein schon nahezu eine Tiefgaragenebene
benötigt wird.
Eine Abweichung von der Stellplatzsatzung im Zuge des aktuellen Bebauungsplanverfahrens
ist grundsätzlich möglich, hiervon wird aber seitens der Verwaltung aus funktionalen Gründen
abgeraten. Die Änderung des Schlüssels für die Besucherparkplätze auf 1 je 13 Besucher
(Stellplatzsatzung 1 je 10 Besucher) hätte zur Folge, dass für die Sporthalle nur 198 weitere
PKW-Stellplätze (unter Berücksichtigung der Minderungsmöglichkeiten) benötigt würden. Es
könnten zwar einzelne Stellplätze eingespart werden, aber aufgrund der verbleibenden Anzahl
von fast 400 Stellplätzen wird weiterhin eine zweigeschossige Tiefgarage erforderlich. Darüber
hinaus ist der Parkdruck im Projektumfeld bereits jetzt sehr hoch, dem könnte mit dem
Bau der zusätzlichen Stellplätze entgegengewirkt werden.
Eine Verlagerung der Baulasten auf umliegende Grundstücke wurde ebenfalls im Rahmen der
stattgefundenen Projektentwicklung geprüft. Da der Nachweis in einer Entfernung von 300
Metern zum begünstigten Bauvorhaben liegen muss, stehen im Umfeld entsprechende alternative
Flächen nicht zur Verfügung.
Eine Überschneidung mit den erforderlichen PKW Stellplätzen der Berufskollegs scheidet
darüber hinaus aufgrund der Nutzungszeiten der Kollegs aus. Auch im Abendbereich findet
Schulunterricht statt, von daher kann die Doppelnutzung nicht zugrunde gelegt werden. Zudem
ist die Stadt nicht Eigentümer der Berufskollegs. Hierbei handelt es sich um einen institutionellen
Eigentümer.
Die Verwaltung sieht daher zur Erhaltung der Funktionalität, die Notwendigkeit an den 450
PKW-Stellplätzen festzuhalten und rät von weiteren Minderungen ab.
Barrierefreiheit
1. Wird die Halle am Dortmunder U nach aktuellem Stand ein großes Para-Event im Bereich
Rollstuhlsport ausrichten können? Inwiefern hält die Halle hierfür den benötigten
Platz für die entsprechende Anzahl von Alltags- und Sportrollstühle sowie Umkleidekabinen,
Toiletten und Duschen etc. vor?
Im Rahmen der Wettbewerbsauslobung wurden die vorzusehenden Sportarten definiert. Dabei
wurde u.a. die Ausrichtung einer EM/WM im Para-Badminton als Bedarf formuliert. Die Dimensionierung
und barrierefreie Gestaltung der Sanitärbereiche erfolgt auf dieser Grundlage.
Auch die Lagerung der Alltagsrollstühle im Veranstaltungsfall wird in den Nebenräumen berücksichtigt.
Eine dauerhafte Lagerung von Sportrollstühlen in den Geräteräumen ist nicht vorgesehen, da
die Sportrollstühle im Veranstaltungsfall mitgebracht werden.
2. Inwiefern wird die Umgebung der Vierfachsporthalle im Unionviertel begradigt, sodass
bei der Anreise zur Halle ein größeres Gefälle für Rollstuhlfahrer*innen ausgeschlossen
werden kann?
Das Wettbewerbsgrundstück berücksichtigt selbstverständlich die Anforderungen an die Barrierefreiheit.
Die Problematik des Gefälles im Umfeld, insbesondere entlang der Unionstraße, wurde bereits
beim Tiefbauamt platziert. Dort erfolgt im Rahmen der zukünftigen Jahresarbeitsplanung
eine Prüfung inwiefern Anpassungen erfolgen können.
3. Inwiefern wurden hinsichtlich der Barrierefreiheit die Bedarfe Hören und Sehen bei der
Planung der Halle im Vorfeld berücksichtigt?
Die Bedarfe „Hören und Sehen“ werden weitestgehend berücksichtigt. Eine detaillierte Ausgestaltung
erfolgt erst in den späteren Leistungsphasen. Im Vorfeld wurden bereits die Anforderungen
besprochen und sollen nun im wirtschaftlich vertretbaren Rahmen in die Planung
integriert werden.“
AMIG 06.12.2022:
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt Kenntnis.
6. Angelegenheiten der Friedhöfe
zu TOP 6.1
Friedhöfe Dortmund - Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2023
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25648-22)
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, nachfolgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Friedhöfe Dortmund mit Anlagen für das Wirtschaftsjahr 2023. Der Eigenbetrieb wird ermächtigt, Kassenkredite bis zu einer Höhe von 1 Mio. € aufzunehmen.
Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Friedhöfe Dortmund wird beschlossen mit der Ergänzung, dass der Rat unter Berücksichtigung der weiteren Haushaltsberatungen in 2023 ggf. eine Änderung des Wirtschaftsplans beschließen wird.
Die Betriebsleitung wird angewiesen, die Regelungen des § 82 Gemeindeordnung NRW zur vorläufigen Haushaltsführung analog anzuwenden.
zu TOP 6.2
Gebührensatzung nebst Gebührentarif für die Friedhöfe Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25652-22)
AMIG 06.12.2022:
Herr Rm Dudde bezieht sich auf die Gebühren der Anlage 6, Nr. 5.4 „Aufbewahrung eines/einer Verstorbenen in einer Leichen- bzw. Kühlzelle“ und bittet um Information dazu, insbesondere möchte er in Bezug auf den Städtevergleich wissen, warum Dortmund hier relativ günstig ist.
Die Verwaltung antwortet im Nachgang wie folgt auf die Frage:
„Entsprechend dem Bestattungsgesetz NRW sind „Tote spätestens 36 Stunden nach dem Tode … in eine Leichenhalle zu überführen.“
Die Friedhöfe Dortmund halten dementsprechend Aufbewahrungs-/Kühlzellen für die Verstorbenen vor. Auch die Bestattungsunternehmen haben diese Möglichkeit, bieten eigene Aufbewahrungsmöglichkeiten für Verstorbene an und dieses Angebot wird von den Hinterbliebenen vielfach angenommen.
Tatsächlich liegt der Gebührensatz - wie unter Ziffer 3 der Tabelle in Anlage 5 dargestellt - im Vergleich der Städte Dortmund, Bochum, Hagen, Duisburg und Düsseldorf unter dem Durchschnitt der Gebührensätze. Hintergrund ist die „Marktlage“ im Vergleich zu den Bestattungsunternehmen. Eine höhere Gebühr würde voraussichtlich zu einer stärkeren Abwanderung der Leistung in Richtung privater Unternehmen führen, so dass sich eine Erhöhung in letzter Konsequenz eher negativ auf die Summe der Gebühreneinnahmen auswirken würde.“
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Gebührensatzung nebst Gebührentarif für die Friedhöfe der Stadt Dortmund.
2. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf der Entgeltordnung für Pflegerechte an Reihen- und Wahlgrabstätten auf den Friedhöfen der Stadt Dortmund.
zu TOP 6.3
Friedhöfe Dortmund - 3. Quartalsbericht für das Wirtschaftsjahr 2022
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 26104-22)
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt den Bericht zur Kenntnis.
7. Angelegenheiten der Stadtentwässerung
zu TOP 7.1
Änderung der Satzung über die Entwässerung der Grundstücke in der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25219-22)
AMIG 06.12.2022:
Herr Rm Berndsen bezieht sich auf die zu errichtende „Rückstausicherung“ und die momentane Marktlage, denn es sei aktuell sehr schwierig, Fachfirmen für die Errichtung einer Rückstausicherung zu bekommen. Er möchte von der Verwaltung wissen, wie sie mit dieser Situation umgehen wird.
Dazu teilt die Verwaltung mit, dass man im Rahmen der Beratung bürgerfreundlich agieren und den Betroffenen die Chance einräumen wird, eine Rückstausicherung einzubauen.
Mit diesem Hinweis der Verwaltung wird wie folgt abgestimmt:
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung über die
Entwässerung der Grundstücke in der Stadt Dortmund.
zu TOP 7.2
Änderung der Satzung über die Entsorgung des Inhaltes von Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben in der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25222-22)
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, nachfolgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung über die
Entsorgung des Inhaltes von Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben in der Stadt
Dortmund.
zu TOP 7.3
Wirtschaftsplan 2023 der Stadtentwässerung Dortmund
Beschluss/ Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25811-22)
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün fasst einstimmig, nachfolgenden Beschluss:
Beschluss
1. Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün (AMIG) beschließt die Investitionsmaßnahmen überbezirklicher Bedeutung bis zu einem Investitionsvolumen von 5.000.000 € pro Maßnahme. Die Anhörung der Bezirksvertretungen erfolgte mit der Beschlussvorlage „Kanalbaumaßnahmen 2023 ff. der Stadtentwässerung Dortmund“ (Drucksache-Nr. 25069-22).
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, nachfolgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat der Stadt
2. beschließt die Investitionsmaßnahmen überbezirklicher Bedeutung mit einer Höhe über 5.000.000 € pro Maßnahme. Die Anhörung der Bezirksvertretungen erfolgte mit der Beschlussvorlage „Kanalbaumaßnahmen 2023 ff. der Stadtentwässerung Dortmund“ (Drucksache-Nr. 25069-22). Der Rat der Stadt nimmt die Beschlüsse und Empfehlungen der Bezirksvertretungen zur Kenntnis.
3. beschließt den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2023 und die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2024-2026 mit der Ergänzung, dass der Rat unter Berücksichtigung der weiteren Haushaltsberatungen in 2023 ggf. eine Änderung des Wirtschaftsplans beschließen wird. Die Betriebsleitung wird angewiesen, die Regelungen des § 82 Gemeindeordnung NRW zur vorläufigen Haushaltsführung analog anzuwenden.
4. legt für 2023 folgende Beträge im Erfolgs- und Vermögensplan fest:
Erfolgsplan
Gesamtbetrag der Erträge 158.054.166 €
Gesamtbetrag der Aufwendungen 139.401.123 €
Vermögensplan
Gesamtbetrag der Mittelherkunft 45.467.802 €
Gesamtbetrag der Mittelverwendung 45.467.802 €
5. setzt den voraussichtlichen Jahresüberschuss des Eigenbetriebs für 2023 auf 18.653.043 € fest.
6. beschließt für 2023 eine Vorabgewinnausschüttung in Höhe von 18.653.043 € an den städtischen Haushalt, von dem im Jahr 2023 dem Eigenbetrieb zu Investitionszwecken 9.687.723 € wieder zugeführt werden.
7. legt den Höchstbetrag für Liquiditätskredite auf 20 Mio. € und eine voraussichtliche Aufnahme von Investitionskrediten im Jahr 2023 in Höhe von 2.521.305 € fest.
8. setzt den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 36.530.845 € fest.
zu TOP 7.4
Abwassergebührensatzung 2023 der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25795-22)
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, nachfolgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Abwassergebührensatzung der Stadt Dortmund.
zu TOP 7.5
Haushaltsbegleitbeschluss Nr. 91 zum Haushaltsplan 2022: „Förderung von Maßnahmen zum Schutz vor Hochwasser und Überflutungen“
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26411-22)
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün empfiehlt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften einstimmig, nachfolgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften der Stadt Dortmund
a) nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis,
b) entscheidet im Rahmen der Haushaltsberatungen über die weitere Vorgehensweise und über die Höhe einer möglichen Förderkulisse wie unter Pkt. 3 der Vorlage dargestellt und
c) beauftragt ggf. die Verwaltung mit der Erstellung einer entsprechenden Beschlussvorlage zur Umsetzung der Maßnahme.
zu TOP 7.6
Dritter Quartalsbericht 2022 der Stadtentwässerung Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 26336-22)
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün als Betriebsausschuss nimmt den Quartalsbericht des Eigenbetriebs Stadtentwässerung zur Kenntnis.
8. Angelegenheiten des Grünflächenamtes
zu TOP 8.1
Mehrbedarf gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2022 im Budget des Grünflächenamtes
Empfehlung (Drucksache Nr.: 25922-22)
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, nachfolgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die in den finanziellen Auswirkungen dargestellte Bereitstellung überplanmäßiger Haushaltsmittel im Haushaltsjahr 2022 gem. § 83 GO NRW in dem Teilergebnisplan des Grünflächenamtes in Höhe von 1.748.800 €.
zu TOP 8.2
Weihnachtsmarkt im Fredenbaumpark
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+) (Drucksache Nr.: 26449-22)
Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE+, DS-Nr.: 26449-22):
„Seit dem 25.10 bis zum 12.1 ist ein großer Teil des Fredenbaumparks gesperrt, da dort der „Lichterweihnachtsmarkt“ stattfindet. Dies führt zu Konflikten mit den Anwohner*innen, für die der Fredenbaumpark eine wichtige Naherholungsfläche ist. Daher bittet die Fraktion DIE LINKE+ um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Wurden alternative Standorte für den Lichterweihnachtsmarkt geprüft, insbesondere unter dem Gesichtspunkt von Einschränkungen für Anwohnende?
2. Vor der Coronapandemie kam es durch die Weihnachtsmärkte häufig zu anhaltenden Beschädigungen des Fredenbaumparks. Welche Schäden sind dieses Jahr zu erwarten? Wie wurde die Beseitigung dieser Schäden mit den Veranstalter*innen geregelt?
3. Die Nutzer*innen des Fredenbaumparks kommen meist aus den angrenzenden Stadtteilen Innenstadt Nord und Eving. Diese Stadtteile zeichnen sich durch eine Bevölkerung aus, die ärmer ist als der Dortmunder Durchschnitt. Gleichzeitig ist der Zugang zu Grünflächen insbesondere in der Nordstadt besonders schlecht. Werden solche sozioökonomischen Gesichtspunkte berücksichtigt, bevor die Stadt Sperrungen großer Flächen für private Anbieter*innen genehmigt?“
AMIG 06.12.2022:
Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.
9. Anfragen
- nicht besetzt –
10. Informationen der Verwaltung
- nicht besetzt -
Die öffentliche Sitzung endet um 16:22 Uhr.
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Wagner Berndsen Reinecke
Ratsmitglied Vorsitzender Schriftführerin
Sachkundiger Bürger
© Stadt Dortmund
•
© Dortmunder Systemhaus