über die 21. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
am 17.05.2017
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund
Sitzungsdauer: 15:00 - 16:20 Uhr
Anwesend:
1. Stimmberechtigte Mitglieder:
Frau RM Reuter, Vorsitzende (B’90/Die Grünen)
Herr RM Dr. Eigenbrod (CDU)
Herr RM Frank (CDU)
Frau RM Kopkow (CDU)
Herr RM Neumann (CDU)
Herr RM Pohlmann (CDU)
Herr RM Rüding (CDU)
Herr RM Waßmann (CDU)
Herr RM Weber (CDU)
Herr RM Giebel (SPD)
Herr RM Goosmann (SPD)
Herr RM Heymann (SPD)
Frau RM Lührs (SPD)
Frau RM Matzanke (SPD)
Herr RM Hoffmann (SPD)
Frau RM Neumann-Lieven (SPD)
Frau RM Renkawitz (SPD)
Frau RM Albrecht-Winterhoff (SPD)
Frau RM Brandt (SPD) i.V f.Frau RM Löffler (SPD)
Frau RM Weyer (SPD)
Herr RM Logermann (B’90/Die Grünen)
Frau RM Hawighorst-Rüßler (B’90/Die Grünen)
Herr RM Dudde (B’90/Die Grünen)
Herr sB Tietz (B’90/Die Grünen)
Frau RM Konak (Die Linke & Piraten)
Herr RM Kowalewski (Die Linke & Piraten)
Herr RM Gebel (Die Linke & Piraten)
Herr sB Huft-Krollner (AfD)
Herr RM Thieme (NPD)
2. Beratende Mitglieder:1
Frau Löhken-Mehring - Seniorenbeirat
Frau Bürstinghaus - Integrationsbeirat
3. Verwaltung:
Herr StR Wilde - 6/Dez.-
Frau StR’in Jägers-3/Dez.-
Herr Böhm - 64/AL
Frau Linnebach-64/stv. AL-Seite
Frau Bonan-1/GB II-
Herr M. Böhm -1/GBIII-
Herr Güssgen-1/GBII-
Herr Kollmann-20/1-
Frau Reinecke - 7/Dez.-Büro
Frau Trachternach - 7/Dez.-Büro
Veröffentlichte Tagesordnung:
Tagesordnung (öffentlich)
für die 21. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen,
am 17.05.2017, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund
1. Regularien
1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 20. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 29.03.2017
2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
-nicht besetzt-
3. Dezernatsübergreifende Aufgaben
3.1 Projekt "Nordwärts", Monitoring- und Evaluationskonzept
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06693-17)
3.2 Entwicklung der Stadt Dortmund zur Smart City
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07286-17)
3.3 Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Dortmund, der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertetungen und des Zuständigkeitsverzeichnisses der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07175-17)
Hinweis: Die Druckstücke erhalten Sie im Rahmen eines reduzierten Versandes.
3.4 Masterplan Digitales Dortmund: Weiterentwicklung des Projektzuschnitts
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07035-17)
3.5 Soziale Stadt - Stadtumbau Hörde
Verbesserung der Verbindungen PHOENIX See/ östliche Hermannstraße (B6), 1. BA
hier: Ausführungsbeschluss zu ergänzenden Maßnahmen in der östlichen Hermannstraße, die nach den Förderrichtlinien Stadterneuerung gefördert werden.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07130-17)
3.6 Soziale Stadt - Stadtumbau Hörde
Umbau der Faßstraße (E 5)
hier: Ausführungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07132-17)
3.7 Bericht für das Jahr 2016 und erster Quartalsbericht für das Jahr 2017 des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07585-17)
4. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
4.1 Förderantrag "Emissionsfreie Innenstadt" - Grundsatzbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07415-17)
4.2 Bauleitplanung; Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Hö 252 - PHOENIX See -, Teilbereich A, Teil I - Seequartier - im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
hier: I. Änderungsbeschluss (Änderung Nr. 2), II. Offenlegungsbeschluss, III. Beschluss zur Ermächtigung zur Erteilung einer Baugenehmigung auf der Grundlage von § 33 BauGB
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07292-17)
4.3 Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hu 153 VEP
- Einzelhandelsstandort Rahmer Straße - sowie 71. Änderung des Flächennutzungsplanes
hier: I. Einleitungsbeschluss; II. Beschluss zur 71. Änderung des Flächennutzungsplanes;
III. Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit; IV. Beschluss zum Abschluss
des Durchführungsvertrages - Teil A -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07197-17)
4.4 Bauleitplanung:
Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes In W 203 - Sanierungsgebiet Dorstfeld Süd -
Beschluss über die Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes In W 203 - Sanierungsgebiet Dorstfeld -Süd - im beschleuigten Verfahren gemäß § 13a BauGB
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07392-17)
4.5 Planung von öffentlichen Verkehrsflächen;
hier: Herstellung der Erschließungsanlage –In der Liethe– in Dortmund–Grevel nach
§ 125 Abs. 2 Baugesetzbuch
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07541-17)
4.6 Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hom 278 – ehemaliges Heilpädagogisches Heim Zillestraße – im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
hier: I. Änderungsbeschluss, II. Offenlegungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07389-17)
4.7 Erarbeitung einer Stellplatzsatzung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07309-17)
4.8 Information an den Fachausschuss (AUSW) über Vorhaben, die in den Bezirksvertretungen im 1. Quartal 2017 behandelt wurden
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07571-17)
4.9 FH-Gebäude und Campus-Konzept
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 06883-17-E1)
-lag bereits zur Sitzung am 08.02.2017 vor-
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 06883-17-E2)
4.10 Fahrradzählstellen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 07829-17)
4.11 Grüner Pfeil für Radfahrer
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 07830-17)
5. Angelegenheiten des Umweltamtes
-nicht besetzt-
6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnen und Stadterneuerung
6.1 Stadtumbau Rheinische Straße: Unionviertel_attraktiv, Teilprojekt "Arkaden Rheinische Straße"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07575-17)
6.2 Urban Gardening
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 06533-16-E1)
-lag bereits zur Sitzung am 08.02.2017 vor-
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 06533-16-E2)
7. Angelegenheiten des Vermessungs- und Katasteramtes
-nicht besetzt-
8. Angelegenheiten des Agenda-Büros
-nicht besetzt-
9. Angelegenheiten der Stabsstelle Dortmunder Statistik
-nicht besetzt-
10. Anfragen
-nicht besetzt-
11. Informationen der Verwaltung
Die Sitzung wird von der Vorsitzenden - Frau RM Reuter - eröffnet.
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fristgemäß eingeladen wurde, und der Ausschuss beschlussfähig ist.
1. Regularien
zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Frau Rm Matzanke benannt.
zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
Die Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.
zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung
Ergänzungen:
Man einigt sich darauf, die Tagesordnung, im Wege der Dringlichkeit, um folgende Vorlagen
der Verwaltung zu ergänzen
NEU, als TOP 4.12:.
„Bauleitplanung uns Sicherung der Bauleitplanung : Bebauungsplanverfahren InN 240-
Ostseite Bornstraße- Hier: Beschluss zur Verlängerung der Geltungsdauer der Satzung über
eine Veränderungssperre für den unter Punkt 2 beschriebenen räumlichen Geltungsbereich
innerhalb des aufzustellenden Bebauungsplanes InN 240-Ostseite Bornstraße-bis zum
28.06.2018“ (Drucksache Nr.:07767-17)
NEU, als TOP 4.13:
Bauleitplanung und Sicherung der Bauleitplanung; Bebauungsplan In W 223
-Königsbergstraße –
hier: I. Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes In W 223 –
Königsbergstraße –
II. Beschluss über den Erlass einer Veränderungssperre
III. Zurückstellung von Baugesuchen (Drucksache Nr.: 07895-17)
Absetzung:
Weiter einigt man sich darauf, TOP 4.11 „Grüner Pfeil für Radfahrer“ Vorschlag zur TO
(Drucksache Nr.: 07830-17) von der Tagesordnung abzusetzen, da dieser
inzwischen durch die Fraktion B'90/Die Grünen zurückgezogen wurde.
Weitere Änderungen:
Aufgrund weiteren Beratungsbedarfes einigt man sich darauf,
TOP 3.6
Soziale Stadt - Stadtumbau Hörde Umbau der Faßstraße (E 5)
hier: Ausführungsbeschluss, Empfehlung (Drucksache Nr.: 07132-17) zu
vertagen.
sowie die Tagesordnungspunkte:
TOP 3.2
Entwicklung der Stadt Dortmund zur Smart City,
Empfehlung, (Drucksache Nr.: 07286-17)
TOP 3.3
Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Dortmund, der Geschäftsordnung für den Rat der
Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertetungen und des
Zuständigkeitsverzeichnisses der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen
Empfehlung, (Drucksache Nr.: 07175-17)
TOP 3.4
Masterplan Digitales Dortmund: Weiterentwicklung des Projektzuschnitts
Empfehlung, (Drucksache Nr.: 07035-17)
jeweils ohne Empfehlung an den Rat der Stadt Dortmund weiterzuleiten.
Die Tagesordnung wird, wie veröffentlicht, mit den o. a. Änderungen festgestellt.
zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 20. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 29.03.2017
Die Niederschrift über die 20. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 29.03.2017 wird genehmigt.
2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
-nicht besetzt-
3. Dezernatsübergreifende Aufgaben
zu TOP 3.1
Projekt "Nordwärts", Monitoring- und Evaluationskonzept
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06693-17)
AUSW, 17.05.2017:
Frau Rm Hawighorst-Rüßler führt an, dass sich ihrer Meinung nach der Evaluationsprozess etwas schwierig gestalte, was die Analyse der Wirkungen anbeträfe, welche im Handlungsprogramm „Norwärts“ Auswirkungen auf Maßnahmen und die Lebenssituation der Bevölkerung habe. Daher bitte sie darum, die in der Anlage 1 der Vorlage aufgeführten statistischen Daten um folgende, für den Umweltbereich relevante Indikatoren, zum Thema „Lärmsituation“ zu ergänzen:
Die Regelung §22, Abs. 4 der Hauptsatzung wird nicht geändert. Die unterjährige Berichterstattung über die Personalentwicklung an den Rat und die Ausschüsse wird beibehalten.
„die SPD-Fraktion im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrages:
Beschlussvorschlag
Bei der Planung und Errichtung eines neuen Lebensmittelmarktes am o.g. Standort wird die Einrichtung einer barrierefreien Kundentoilette vorgesehen.
Begründung
Der geplante Lebensmittelmarkt stellt die Nahversorgung im Bereich Jungferntal sicher. In diesem Bereich wohnen viele ältere Menschen, die auf Gehhilfen angewiesen sind und somit längere Zeit zum Einkauf benötigen. Der Seniorenbeirat hat bereits mehrfach im Rahmen der Thematik "Altersgerechte Stadt" die Versorgung mit allgemein zugänglichen Sanitäreinrichtungen empfohlen. Eine barrierefreie Kundentoilette könnte diese Versorgung sicherstellen. „
AUSW, 17.05.2017:
Nachdem die heutige Diskussion zum o. a Antrag der SPD-Fraktion bereits einen mehrheitlichen Konsens erkennen lässt, einigt man sich zusätzlich darauf, diesen Antrag in einen Grundsatzbeschluss umzuwandeln, wonach zukünftig für alle neuen Lebensmittelmärkte barrierefreie Kundentoiletten vorgesehen werden sollen.
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst demnach zum o. a. SPD-Antrag (Drucksache Nr.: 07197-17-E1) mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Gruppe NPD/Die Rechte) folgenden, modifizierten Grundsatzbeschluss:
Bei der Planung und Errichtung aller neuen Lebensmittelmärkte eines neuen Lebensmittelmarktes am o.g. Standort wird die Einrichtung einer barrierefreien Kundentoilette vorgesehen.
Unter Einbeziehung dieses Grundsatzbeschlusses fasst der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Gruppe NPD/Die Rechte) folgenden Beschluss:
I. das Satzungsverfahren für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Hu 153 VEP
- Einzelhandelsstandort Rahmer Straße - für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Geltungsbereich einzuleiten.
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 i. V. m. § 12 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I. S. 2414, BGBl. III/FNA 213-1).
II. den Flächennutzungsplan der Stadt Dortmund vom 31.12.2004 für den unter Punkt 2 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Bereich zu ändern (71. Änderung).
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 und § 8 Abs. 3 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).
III. die Öffentlichkeit an der Bauleitplanung (71. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hu 153 VEP - Einzelhandelsstandort Rahmer Straße -) zu beteiligen.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB.
IV. dem zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Dortmund abzuschließenden Durchführungsvertrag - Teil A - (Anlage dieser Beschlussvorlage) zuzustimmen.
Rechtsgrundlage:
§ 12 Abs. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 GO NRW.
zu TOP 4.4
Bauleitplanung:
Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes In W 203 - Sanierungsgebiet Dorstfeld Süd -
Beschluss über die Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes In W 203 - Sanierungsgebiet Dorstfeld -Süd - im beschleuigten Verfahren gemäß § 13a BauGB
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07392-17)
AUSW, 17.05.2017:
Herr Rm Waßmann führt an, dass seine Fraktion dieser Vorlage zustimmen werde. Weil es aber wohl ein Stelzenbau werde und dieser auch stadtgestalterisch Niveau haben sollte, habe man die Bitte, dieses Thema auch im Gestaltungsbeirat zum Gegenstand zu machen.
Frau Rm Lührs teilt mit, dass auch ihre Fraktion der Vorlage zustimmen werde und spricht sich ebenfalls dafür aus, die Angelegenheit dem Gestaltungsbeirat vorzulegen.
Herr sB Tietz bezieht sich auf ein bereits existierendes, optisch gewöhnungsbedürftiges Stelzenbauwerk (Studentenwohnheim in Barop) wonach auch er es für sinnvoll halte, den Gestaltungsbeirat zu beteiligen, auch weil es seiner Meinung nach in den kommenden Jahren zu mehreren derartigen Projekten kommen könne, da man hiermit ein Instrument habe, Nachverdichtung zu realisieren ohne Parkraum aufzubrauchen.
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Gruppe NPD/Die Rechte) folgenden Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt,
den Bebauungsplanes In W 203 - Sanierungsgebiet Dorstfeld-Süd - vom 22.03.1979 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB zu ändern. (Änderung Nr. 1)
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 i.V.m. § 13a Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414; BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs.1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)
Die Vorlage ist auch dem Gestaltungsbeirat vorzulegen.
zu TOP 4.5
Planung von öffentlichen Verkehrsflächen;
hier: Herstellung der Erschließungsanlage –In der Liethe– in Dortmund–Grevel nach
§ 125 Abs. 2 Baugesetzbuch
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07541-17)
AUSW, 17.05.2017:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Gruppe NPD/Die Rechte) folgenden Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt die Einleitung eines Verfahrens nach § 125 Abs. 2 BauGB zur Herstellung der Erschließungsanlage –In der Liethe– und die Durchführung einer Bürgerinformation durch einen zweiwöchigen Planaushang.
Rechtsgrundlage:
§ 125 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I. S. 2414/FNA 213-1) und § 41 Abs. 2 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).
zu TOP 4.6
Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hom 278 – ehemaliges Heilpädagogisches Heim Zillestraße – im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
hier: I. Änderungsbeschluss, II. Offenlegungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07389-17)
AUSW, 17.05.2017:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst einstimmig bei einer Enthaltung (Gruppe NPD/Die Rechte) folgenden Beschluss:
I. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, den Bebauungsplan Hom 278 – ehemaliges Heilpädagogisches Heim Zillestraße - für den unter Ziffer 1 dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4
i. V. m. § 13a BauGB zu ändern (Änderung Nr. 1) und geringfügig zu erweitern.
Rechtsgrundlage:
§§ 2 Abs. 1 i.V.m. 13a des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414 / FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).
II. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt den geplanten Festsetzungen der Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hom 278 und der Begründung vom 04.04.2017 zu und beschließt die öffentliche Auslegung.
Rechtsgrundlage:
§ 13a i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB.
zu TOP 4.7
Erarbeitung einer Stellplatzsatzung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07309-17)
Hierzu Überweisung aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün vom 09.05.2017:
„Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion Die Linke & Piraten, DS-Nr.: 07540-17-E1):
„Das Thema Parken wird in Dortmund zur Zeit intensiv diskutiert. Daher
stellt sich die Frage, wie die Stadt ihre Steuerungsmöglichkeiten bei
Neubauvorhaben nutzt. Daher bitten wir die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen:
1) Die Anzahl der Stellplätze soll nach VV BauO NRW einzelfallbezogen
ermittelt werden (VV BauO NRW Nr. 51.11) Wie häufig wurden
jeweils absolut und prozentual in den letzten 3 Jahren (nach Jahren,
B-Plan-Nr. bzw. statistischem Bezirk bei Genehmigungen nach § 34 oder
§ 35 BauGB) und Nutzungsart gemäß VV BauO NRW Anlage zu Nr. 51.11 bei
der Ermittlung der notwendigen Stellplätze der ÖPNV
a) nicht berücksichtigt
b) gemäß des Vorgabenkatalog in VV BauO NRW Nr. 51.11 Abs. 2 berücksichtigt
c) gemäß eigenen Kriterien der Stadt Dortmund nach VV BauO NRW Nr. 51.11
Abs. 3 ("Eine überdurchschnittlich gute Erreichbarkeit mit Mitteln des
ÖPNV kann auch auf andere Gesichtspunkte gestützt werden.")
2) Wie sind die stadteigenen Kriterien zur Anwendung von VV BauO NRW Nr.
51.11 Abs. 3?
3) Nach VV BauO NRW Nr. 51.11 Abs. 1 sind vorhandenen Erkenntnisse über
die örtlichen Verkehrsverhältnisse einzubeziehen bei der Ermittlung der
notwendigen Stellplätze. Gibt es Fälle in den letzten 3 Jahren, in
denen die Situation des Rad- und Fußverkehr zu einer Reduktion der
notwendigen Stellplatzzahl beitrugen? Wenn ja, wo war das der Fall?
4)
a) Hält die Stadtverwaltung VV BauO NRW Nr. 51.11 Abs. 4 ("Auf Gebäude
geringer Höhe, in denen sich ausschließlich Wohnungen befinden, ist das
vorgenannte Verfahren nicht anzuwenden; hier ist, sofern keine
besonderen Umstände im Einzelfall festgestellt werden, je Wohnung von
einem notwendigen Stellplatz auszugehen") noch für zeitgemäß?
Schließlich haben viele gemeinsam wohnende Menschen mehr als ein Kfz.
b) Kam die vorgenannte Regelung in den letzten 3 Jahren in Dortmund zur
Anwendung?
5) Wendet die Stadtverwaltung die Soll-Bestimmung in VV BauO NRW Nr.
51.13 Abs. 3 konsequent an? Wenn nein, warum nicht?
Sollten datenschutzrechtliche Belange den Auskünften entgegen stehen
bitten wir um genaue Angabe der Rechtsgrundlage, aufgrund der die
Stadtverwaltung zu dieser Einschätzung kommt.“
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün überweist die gesamte Angelegenheit zuständigkeitshalber an den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen. „
AUSW, 17.05.2017:
Zur Vorlage (Drucksache Nr.:07309-17):
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Ausführungen der Verwaltung laut o. a. Vorlage zur Kenntnis.
Zur Bitte um Stellungnahme (Fraktion Die Linke& Piraten Drucksache Nr.: 07540-17-E1):
Auf Hinweis von Herrn Wilde, dass die o. a Bitte um Stellungnahme zum jetzigen Zeitpunkt nicht beantwortet werden könne, gibt sich die Fraktion Die Linke & Piraten mit der Zusicherung zufrieden, dass die hierin enthaltenen, zukunftsorientierten Fragestellungen von der Verwaltung bei der Erstellung der Stellplatzsatzung berücksichtigt werden. Eine gesonderte Stellungnahme der Verwaltung wird demnach nicht mehr erwartet.
zu TOP 4.8
Information an den Fachausschuss (AUSW) über Vorhaben, die in den Bezirksvertretungen im 1. Quartal 2017 behandelt wurden
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07571-17)
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Zusammenstellung der Vorhaben und die dazu ergangenen Beschlüsse zur Kenntnis.
zu TOP 4.9
FH-Gebäude und Campus-Konzept
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 06883-17-E1)
Hierzu Bitte um Stellungnahme (Fraktion Die Linke & Piraten) (Drucksache Nr.: 06883-17-E1):
-lag bereits zur Sitzung am 08.02.2017 vor-
Hierzu Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 06883-17-E2):
„die Fragen werden wie folgt beantwortet:
1. Gibt es bereits konkrete Pläne für die Bebauung östlich des Uni-Campus in Hombruch?
Eine mögliche Nutzung der Flächen östlich des Campus Nord, wie in der Planung ‚Campus
2030‘ dargestellt, ist insbesondere zur Sicherung von mittel- bis langfristigen Bedarfen der
Hochschulen vorgesehen.
Konkrete Planungsabsichten liegen hierfür derzeit nicht vor. Um eine Bebauung
perspektivisch zu ermöglichen, müsste zunächst Planrecht über einen Bebauungsplan
geschaffen werden.
2. Sind dort auch weitere Wohngebäude für Studierende vorgesehen?
Im Falle der Entwicklung dieser Flächen sind hier in ersterLinie Einrichtungen der
Technischen Universität als auch der Fachhochschule denkbar. Dementsprechend enthält der
rechtskräftige Flächennutzungsplan der Stadt Dortmund für diesen Bereich auch die
Darstellung „Sondergebiet – Uni“.
Nach derzeitigem Planungsstand sind daher für diesen Bereich keine weiteren Wohngebäude
für Studierende vorgesehen. Potenzialflächen für Studierendenwohnungen wurden im
Rahmen des Konzeptes ‚Campus 2030‘ beispielsweise in Klein-Barop östlich der Emil-Figge-
Straße ausgewiesen.
3. Ist der Stadtverwaltung bekannt, ob der innerstädtische FH-Standort am Max-Ophüls-Platz
erhalten bleibt? Oder ist geplant, den dort angesiedelten Fachbereich Design nach Hombruch
zu verlagern?
Die Baulichkeiten der Fachhochschule am Standort Max-Ophüls-Platz wurden erst in jüngerer
Vergangenheit durch den Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW im Rahmen des
Hochschulmodernisierungsprogramms aufwendig instandgesetzt. Vor diesem Hintergrund ist
mit einer Aufgabe der vorhandenen Hochschulnutzung vor Ort zunächst nicht zu rechnen.
4. Befindet sich das Gebäude am Max-Ophüls-Platz im Eigentum der FH?
Grundstücke, die mit einer staatlichen Hochschulnutzung belegt sind, befinden sich in der
Regel im Eigentum des Landes NRW. Der landeseigene Bau- und Liegenschaftsbetrieb
bewirtschaftet, plant und baut für das Land und tritt somit als Bauherr auf. Die Hochschule
selbst mietet die entsprechenden Gebäude.
5. Falls eine Verlagerung des Fachbereichs Design geplant ist: Gibt es Pläne für eine neue
Nutzung (Wohnraum, Gewerbe)?
Da nach derzeitigem Kenntnisstand eine Verlagerung der vorhandenen Nutzung vom
Eigentümer aktuell nicht angestrebt wird, gibt es auch stadtseits keine Pläne für eine mögliche
Nachnutzung.“
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.
zu TOP 4.10
Fahrradzählstellen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 07829-17)
Hierzu Bitte um Stellungnahme Fraktion B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 07829-17-E1):
„die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet die Verwaltung unter dem o. g. Punkt um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Wie wird in Dortmund bisher das Radverkehrsaufkommen erfasst?
2. Wo und mit welchen Ergebnissen hat die Verwaltung schon jetzt Zählstellen für den Radverkehr errichtet?
3. Plant die Verwaltung, – neben temporären Zählstellen – auch Dauerzählstellen einzurichten?
4. Mit welchem Kostenaufwand ist der Betrieb von Zählstellen verbunden?
5. Wie bewertet die Verwaltung folgende Standorte für die Einrichtung von mobilen, bzw.
dauerhaften Fahrradzählstellen:
– Bereich Schnettker-Brücke (Weg zur TU und zukünftiger RS 1-Abschnitt)
– Hohe Straße
– Bereich Phoenixsee, Phoenix-West
– Radweg an der Rennbahn
– Körne , mit zukünftigem Teilbereich des RS 1
Begründung:
Was beim Autoverkehr üblich ist, muss auch im Radverkehr Teil des Planungsprozesses
sein. Fahrradzählstellen ermöglichen es u. a., städtische Radverkehrsmaßnahmen und -
förderungen zu evaluieren und Investitionen passgenau einzusetzen. Verlässliche Verkehrszählungen
im Radverkehr werden zudem für die Erhebungen und Analysen beim
Modal Split benötigt. Mit Fahrradzählstellen lassen sich die absoluten Nutzungszahlen sowie
Jahres- und tageszeitliche Schwankungen ermitteln. Sie liefern damit eine Datengrundlage
für die Analyse der Verkehrsströme und geben Aufschluss über den jeweiligen
Anteil von Alltags- oder Freizeitradverkehr.
Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.
zu TOP 4.11
Grüner Pfeil für Radfahrer
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 07830-17)
Die Angelegenheit wurde von der heutigen Tagesordnung abgesetzt.
zu TOP 4.12
Bauleitplanung und Sicherung der Bauleitplanung: Bebauungsplanverfahren InN 240 - Ostseite Bornstraße -
hier: Beschluss zur Verlängerung der Geltungsdauer der Satzung über eine Veränderungssperre für den unter Punkt 2 beschriebenen räumlichen Geltungsbereich innerhalb des aufzustellenden Bebauungsplanes InN 240 - Ostseite Bornstraße - bis zum 28.06.2018.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07767-17)
AUSW, 17.05.2017:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei einer Enthaltung (Gruppe NPD/Die Rechte), folgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat der Stadt beschließt, den dieser Vorlage beigefügten Entwurf der Verlängerung der Satzung vom 27.04.2017 über eine Veränderungssperre für den unter Punkt 2 beschriebenen räumlichen Geltungsbereich innerhalb des aufzustellenden Bebauungsplanes InN 240 - Ostseite Bornstraße - bis zum 28.06.2018 zu verlängern.
zu TOP 4.13
Bauleitplanung und Sicherung der Bauleitplanung;
Bebauungsplan In W 223 – Königsbergstraße –
hier: I. Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes In W 223 – Königsbergstraße -
II. Beschluss über den Erlass einer Veränderungssperre
III. Zurückstellung von Baugesuchen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07895-17)
AUSW, 17.05.2017:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei einer Enthaltung (Gruppe NPD/Die Rechte), folgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat der Stadt
I. beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes In W 223 – Königsbergstraße – für den unter Punkt 1. dieser Vorlage genannten räumlichen Geltungsbereich
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 BauGB
II. beschließt, den dieser Beschlussvorlage beigefügten Entwurf einer Veränderungssperre für den unter Punkt 1. dieser Vorlage genannten räumlichen Geltungsbereich
Rechtsgrundlage:
§ 14 Abs. 1 und § 16 Abs.1 BauGB
III. ermächtigt die Verwaltung, Anträge für Bauvorhaben, die planungsrechtlich zulässig sind und nicht im Einklang mit den geplanten Festsetzungen des Bebauungsplanes
In W 223 Königsbergstraße – stehen, zurück zu stellen.
Rechtsgrundlage:
§ 15 Abs. 1 BauGB
5. Angelegenheiten des Umweltamtes
-nicht besetzt-
6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnen und Stadterneuerung
zu TOP 6.1
Stadtumbau Rheinische Straße: Unionviertel_attraktiv, Teilprojekt "Arkaden Rheinische Straße"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07575-17)
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West hat am 17.09.2014 das Projekt „Stadtumbau Rheinische Straße - Unionviertel.attraktiv -“ beschlossen, von dem für das Teilprojekt „Arkaden“ ein Investitionsvolumen in Höhe von 300.000 € vorgesehen war (DS-Nr. 13308-14).
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West beschließt die Durchführung des Teilprojektes „Arkaden“ mit abgeändertem Konzept (insbesondere die Ausdehnung auf eine städtebauliche Gestaltung sämtlicher Arkadenflächen bis Oberkante Erdgeschoss ohne finanzielle Beteiligung der Eigentümer/innen) sowie die Erhöhung des dazu erforderlichen Investitionsvolumens für das Teilprojekt „Arkaden“ um 135.000 € auf insgesamt 435.000 €, zuzüglich aktivierbarer Eigenleistungen in Höhe von 1.000 €, welche nicht zahlungswirksam sind.
Die Umsetzung des Teilprojektes „Arkaden“ erfolgt im Zeitraum 2017 bis 2019.
Die Bezirksregierung Arnsberg hat der Konzeptänderung sowie der damit verbundenen Kostenerhöhung und notwendigen Kostendeckung aus der Teilmaßnahme „Aufbau eines Dienstleistungsnetzwerkes“ zugestimmt (Änderungsbescheid vom 28.02.2017).
Die Investition bedingt eine jährliche Belastung der städtischen Ergebnisrechnung in Höhe von 1.550 €.
AUSW, 17.05.2017:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.
zu TOP 6.2
Urban Gardening
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 06533-16-E1)
Hierzu Bitte um Stellungnahme Fraktion B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 07829-17-E1):
-lag bereits zur Sitzung am 08.02.2017 vor-
HierzuStellungnahme der Verqwaltung (Drucksache Nr.: 07829-17-E2)
„die o. g. Anfrage beantworte ich wie folgt:
Allgemeiner Bericht, wie das Thema in den Stadterneuerungsgebieten Nordstadt,
Rheinische Straße und Hörde angenommen wurde
Erfahrungen aus dem Stadterneuerungsgebiet Rheinische Straße
· Die „Urban Oase“ des „Die Urbanisten e. V.“ machte im Unionviertel 2012 den Anfang,
sie war das Pilotprojekt für Urban Gardening des Vereins. Durchgeführt von Mai bis
Oktober galt sie für den Verein als Erfahrungsgrundlage für den Aufbau neuer oder die
Unterstützung bestehender Gärten. Gefördert wurde sie im Rahmen des Stadtumbaus
Rheinische Straße als Quartiersfondsprojekt.
· Im März folgte ein weiteres Projekt der Urbanisten im Union Gewerbehof, welches ohne
Förderung realisiert wurde: Sie errichteten ein 20 Quadratmeter großes Gewächshaus mit
Aquaponik-System.
· „Unsere grüne Gemüseoase“ folgte als Quartiersfondsprojekt im Juni 2013. Hier gärtnern,
pflegen und ernten Kinder vom KIVI (Kinder der Vielfalt, VMDO) auf einem Teil des
ehemaligen Schulhofs am Haus der Vielfalt in der Beuthstraße.
· Aktuell formiert sich eine Gardening-Gruppe auf Initiative von Bündnis 90/Die Grünen
und unter Beratung der Urbanisten im Unionviertel: „Westgarten“. Noch wird ein
geeignetes Grundstück gesucht.
· Im Rahmen des Zwischennutzungsprojektes „TANDEM – zusammen gehen – gemeinsam
ankommen“ (DS-Nr. 01276-15) entsteht seit Anfang 2017 ein „Projektgarten“ für
Bürgerinnen und Bürger auf einer brach liegenden städtischen Grünfläche an der
· Rheinischen Straße (DS-Nr. 06293-16). Gemäß der drei Säulen des Projektes geht es
dabei um die gemeinsame (Freizeit-) Beschäftigung und das Kennenlernen von Quartiersbewohnerinnen und -bewohnern mit und ohne Migrationshintergrund, um die Belebung
und Nutzung von nicht mehr oder kaum noch genutzten, brach liegenden Flächen sowie
um eine Verknüpfung mit Beschäftigungs- und Qualifizierungsmaßnahmen. Verschiedenste
Bevölkerungsgruppen sind aufgerufen, die Fläche zu einem Ort der Begegnung zu
machen – dabei ist die Beteiligung in verschiedenen Themenbereichen möglich (z. B.
„Bau von Hochbeeten oder Gartenmöbeln“, „Gärtnern, Ernten und Kochen“ oder „Natur
erleben“). Das Projekt läuft zunächst als Zwischennutzung für 1,5 Jahre.
· Für die Pflege von Baumscheiben setzte sich während der letzten Jahre das Quartiersmanagement
ein. Viele Baumscheibenpaten konnten gewonnen werden. Gemüseanbau
war kein Thema – es wurden Blumen gepflanzt. Wie es ohne die Betreuung des Quartiersmanagements mit dem Engagement weiter geht, bleibt abzuwarten.
Erfahrungen aus dem Stadterneuerungsgebiet Nordstadt
In der Dortmunder Nordstadt gibt es drei Bereiche, in denen urbanes Gärtnern als Projekt
aufgegriffen wurde:
Bürgergarten „Kleine Heroldwiese“
Der Bürgergarten „Kleine Heroldwiese“ entwickelte sich in einer Kooperation der Bürgerinitiative
Brunnenstraßenviertel, der Urbanisten e.V. und des Familienbüros Innenstadt-Nord
und wurde im April 2013 durch Bürgermeisterin Birgit Jörder als Schirmherrin des Netzwerkes
INFamilie offiziell eröffnet. Der Bürgergarten verfolgt die Ziele der Verschönerung des Wohnumfeldes, die Verbesserung des sozialen Miteinanders, Möglichkeiten der Vernetzung und die Gartenarbeit an sich.Das gesamte Grundstück wurde aufgewertet, entmüllt und bepflanzt, die gebauten Pflanzkästen
geben die Möglichkeit auch Essbares anzupflanzen, da kein Bodenkontakt vorhanden
ist. Durch die Einbindung der verschiedenen Institutionen im Quartier (Kinderstuben, Tageseinrichtungen für Kinder, Grundschule, Frühförderstelle) gelingt eine Belebung, die
Bewohner kommen mittlerweile aus eigenem Antrieb in den Garten. Er ist immer geöffnet.
Kleinere Zerstörungen gab es im Laufe der Zeit nur zwei Mal. Ein „Mithelfen“ im Garten
durch die Nachbarn von sich aus gelingt nicht. Hier wäre eine intensivere Begleitung wichtig,
die so nicht leistbar ist. Auch gelingt eine punktuelle Vernetzung mit Nachbarn, aber auch
hier ist eine intensivere Begleitung notwendig, um eine nachhaltige Anbindung zu schaffen.
Inzwischen ist die Grünbau gGmbH verlässlicher Partner für die viele Gartenarbeit geworden
und eine Grundversorgung durch Stadtämter (Baumpflege, Winterdienst usw.) unterstützt die
Betreuung des Gartens ebenfalls.
Die tatsächlich Aktiven, neben den Vorgenannten, sind drei Bürger und das Familienbüro
Innenstadt-Nord, die sich mit Engagement und Einsatz um den Garten kümmern. Themen wie
Müll, Hundekot, Drogen, etc. machen eine intensivere Begleitung notwendig. Nur dadurch
können die wichtigen Ziele erreicht und die Menschen aktiviert und zum selbstverantwortlichen
Handeln bewegt werden. Ein guter Ansatz, der mit einer geeigneten Personalausstattung
zu einem nachhaltigen Erfolg führen kann.
Innenhof Oesterholzstraße
„Nachbars Garten“ ist eine Initiative von Machbarschaft Borsig11 e.V., die auf Aktivitäten im
Rahmen des Kunstprojekts „2-3 Straßen“ (Jochen Gerz/Ruhr.2010) zurückgeht. Im
Kulturhauptstadtjahr 2010 hatten Teilnehmer des Projekts mit Kindern aus der Nachbarschaft
im Oesterholz-Karree zwischen Borsigplatz, Schlosser- und Oesterholzstraße begonnen, den
Innenhof zu bepflanzen. 2012 wurden mit Zustimmung des Eigentümers (Vivawest) mehrere
Beete angelegt, die zunächst dankbar angenommen wurden. Mit der Fluktuation der
Mieterschaft muss das Angebot allerdings immer wieder neu vermittelt werden. 2014/15
wurde das Projekt im Rahmen des Kunstprojekts „Public Residence: Die Chance“ weiter
ausgebaut. Für das „Borsigplatz Geschmacksarchiv“ wurden zahlreiche (teils mobile)
Hochbeete in verschiedenen Innenhöfen aufgebaut, u. a. Schlosserstraße, Oesterholzstraße,
Kleiner Borsigplatz, St. Vincenz Jugendhilfe u. a., für die Bewohner die Patenschaften
übernahmen. Die Auflage war, einmal im Jahr zusammenzukommen und ein gemeinsames
Dinner zu veranstalten, bei dem jeder die Speisen des anderen kosten kann. Die Hochbeete
werden weiterhin gut gepflegt, das soziale Potenzial des Projekts bedarf jedoch weiterer
Organisation, um voll ausgeschöpft werden zu können.
Bunter Garten Nord – Spielplatz Düppelstraße
Der Bewohnergarten am Spielplatz Düppelstraße wurde 2012 im Zusammenhang mit der
kleinräumigen Quartiersentwicklung Schleswiger Viertel auf Initiative der „Bunte Schule
e. V.“ ins Leben gerufen. Mit viel Engagement unterstützte die „Bunte Schule“ über zwei
Jahre die Nachbarn dabei, einen Bewohnergarten anzulegen und zu pflegen. Die Einsaat von
essbaren Pflanzen bzw. Gemüse war aus Gründen der Bodenqualität nicht möglich. Ein
Hochbeet wurde nicht angelegt. Durch den starken Begleitaufwand des Trägers und nach
Wegzug des Hauptakteurs hat der Verein das Projekt. Das Quartiersmanagement Nordstadt
übernahm den Ansatz und scheiterte ebenfalls an dem fehlenden Engagement der
Nachbarschaft.
Zusammenfassende Erkenntnis aus dem Stadterneuerungsgebiet Dortmund Nordstadt
In der Nordstadt werden häufiger Anfragen zum urbanen Gärtnern gestellt. Bisher musste
jedoch immer festgestellt werden, dass eine Koordinierungsstelle für die Flächen erforderlich
ist und demnach Aufwände bei der Verwaltung oder bei privaten Trägern (Herrichtung,
Pflege und/oder Wiederherstellen der Flächen in den Originalzustand) erzeugt werden.
Erfahrungen aus dem Stadterneuerungsgebiet Hörde
Im Gebiet „Soziale Stadt – Stadtumbau Hörde“ werden Projekte zum urbanen Gärtnern seit
2012 entwickelt und umgesetzt.
Querbeet Hörde. Ernte deine Stadt
Zum einen erhielt eine Arbeitsgemeinschaft aus TU Dortmund, dem Planungsbüro plan-lokal
und Urbanisten e. V. eine Förderung für das Projekt „Querbeet Hörde. Ernte deine Stadt“. Das
Projekt entstand aus der Arbeit der Hörder Stadtteilagentur und analysierte zunächst in Frage
kommende Flächen und Akteure in Hörde. Danach führte Querbeet Hörde Beteiligungsaktionen
zum Gärtnern in der Stadt durch mit Bewohnerinnen und Bewohnern,
Schulen, Kindergärten und sozialen Einrichtungen. Prominentestes, dauerhaftes Ergebnis ist
der „Gemeinschaftsgarten Schallacker“ auf der Brachfläche eines ehemaligen Freibades im
Schatten der Hochöfen von Phoenix-West.
Weitere Projekte
Zum anderen gab es seit 2012 mehrere Projekte von Bewohnern für das Gärtnern in
Baumscheiben und Beeten („Grünpaten für Hörde“, „Blumen für den Friedrich-Ebert-Platz“
und „Rosen für den Hörder Neumarkt“) sowie ein Projekt zum Imkern in der Stadt.
Anwohner und lokale Medien nahmen die Projekte positiv auf, sie animierten zum
Mitmachen und Nachmachen. Die Projekte wurden innerhalb der Maßnahmen
„Bürgerbeteiligung“ und „Hörder Stadtteilfonds“ gefördert und von der Verwaltung intensiv
begleitet.
Weitere Erfahrungen aus Hörde geben Hinweise, wie sich urbanes Gärtnern in anderen Teilen
der Stadt, insbesondere in Stadterneuerungsgebieten, verwirklichen lässt:
· Als die Grünfläche Seekante in Hörde neu gestaltet wurde, prüfte die Verwaltung, ob und
wie sich Obstgehölze pflanzen lassen: Apfelbäume, Walnussbäume,
Johannisbeersträucher. Diese Gehölze verlangen aber mehr Pflege für den
Erziehungsschnitt und das Aufsammeln fauligen Fallobstes. Der Boden der Grünanlage ist
in tieferen Schichten belastet. Daher wurde auf Obstpflanzungen verzichtet.
· Innerhalb des Querbeet-Projekts wurde überlegt, die Mittelinseln der neuen Kreisverkehre
mit Gemüse zu bepflanzen. Wegen der Autoabgase und um Fußgänger nicht auf die
Fahrbahn des Kreisverkehrs zu lenken, wurde dies verworfen. Diese Überlegungen
schließen Gemüsegärtnern auf Straßenbegleitgrün grundsätzlich aus.
· In keinem Projekt wuchs Obst oder Gemüse zum freien Ernten durch Jedermann –
urbanes Gärtnern im Sinne der „Essbaren Stadt“ gab es also nicht.
Für die zweite Förderperiode für das Gebiet Sozial Stadt – Stadtumbau Hörde wurde das
Projekt Urbane Landwirtschaft beschlossen (Drucksache 02947-15). Hierzu gehören auch das
Projekt Urban Space Station (Drucksache 05975-16), das Projekt Querbeet.sozial
(Beschlussvorlage in Vorbereitung) sowie weitere Einzelmaßnahmen, die zurzeit entwickelt
werden oder für die eine Förderung gesucht wird.
Zu den Fragen aus der Drucksache 02433-15
Zu Frage 1
Geeignet ist jede Freifläche mit einem unbelasteten und nährstoffreichem Boden,
ausreichender Besonnung und geringer Immissionsbelastung, sofern der Eigentümer der
Bepflanzung zustimmt und die Fläche gefahrlos betreten werden kann.
Zu Frage 2
Obst und Gemüse verlangen einen deutlich höheren Pflegeaufwand. Eine kostenneutrale
Umstellung ist daher nicht möglich.
Zu Frage 3
Siehe dazu die Ausführungen zu den Erfahrungen in den Stadterneuerungsgebieten
Rheinische Straße, Nordstadt und Hörde.
Zu den Fragen aus der Drucksache 06533-16-E1
Zu Frage 1
Zu den Projekten in Stadterneuerungsgebieten siehe die ausführliche Darstellung zu den
Erfahrungen in den Stadterneuerungsgebieten Rheinische Straße, Nordstadt und Hörde.
Die Hörder Projekte mit Baumscheiben, auf dem Friedrich-Ebert-Platz und am Hörder
Neumarkt sowie das Imker-Projekt fanden auf städtischen Flächen statt, ebenso die Projekte
KIVI und Baumscheibenpatenschaften an der Rheinischen Straße. In der Nordstadt fanden auf
städtischen Flächen die Projekte in der Düppelstraße, auf der kleinen Heroldwiese sowie
Baumscheibenpatenschaften in verschiedenen Teilen der Nordstadt statt. Schwerpunkt ist hier
das Brunnenstraßenviertel.
Eine allgemeine Erfassung von Urban-Gardening-Projekten durch die Stadtverwaltung erfolgt
nicht.
Zu Frage 2
Der „Projektgarten“ im Rahmen des durch den Stadtumbau-West kofinanzierten Projektes des
Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (TANDEM – zusammen gehen – gemeinsam
ankommen) verfolgt u. a. das Ziel internationaler Begegnungen (DS-Nr. 06293-16).
Menschen verschiedener Herkunft aus dem Quartier, Flüchtlinge, Beschäftigte in
Qualifizierungsmaßnahmen usw. sollen sich hier einen Raum zum gemeinsamen Gärtnern
und zum Treffen und Aufenthalten im Freien schaffen. Voneinander lernen, Gemeinschaft,
Miteinander und Integration stehen dabei im Mittelpunkt. Das Projekt läuft als
Zwischennutzungsprojekt seit Anfang 2017 zunächst bis Mitte 2018.
Weitere Interkulturelle Gärten oder Planungen dazu sind der Verwaltung nicht bekannt.
Zu Frage 3
Diese Gärten können über entsprechende (Einzel-) Beschlüsse der politischen Gremien
gefördert werden.
Zu Frage 4
Die Nutzung muss planungs- und umweltrechtlich zulässig sein. Der Eigentümer muss der
Nutzung zustimmen, Fragen der Haftung und Übernahme von Verkehrssicherungspflichten
sollten vertraglich geklärt sein. Vergleiche dazu auch die Antwort auf Frage 1 der Drucksache
02433-15 weiter oben in diesem Dokument.
Zu Frage 5
Vergleiche Frage 4. Der zusätzliche Aufwand für die Pflege muss finanziert werden.
Zu Frage 6
In Stadterneuerungsgebieten können Dachgärten und Dachbegrünung über das Hof- und
Fassadenprogramm gefördert werden. Die Voraussetzungen regelt Drucksache Nr. 10135-13.
Die Förderung von Dachbegrünungen wurde in den Jahren 2011 bis 2016 in nur einem Fall in
Anspruch genommen.“
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.
Die öffentliche Sitzung endet um 16.20 Uhr.
Matzanke Reuter Trachternach
Ratsmitglied Vorsitzende Schriftführerin
zu TOP 3.1: Projekt "Nordwärts"...; : Stellungnahme.pdf
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