Niederschrift (öffentlich)

über die 21. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
am 17.05.2017
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




Sitzungsdauer: 15:00 - 16:20 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Frau RM Reuter, Vorsitzende (B’90/Die Grünen)
Herr RM Dr. Eigenbrod (CDU)
Herr RM Frank (CDU)
Frau RM Kopkow (CDU)
Herr RM Neumann (CDU)
Herr RM Pohlmann (CDU)
Herr RM Rüding (CDU)
Herr RM Waßmann (CDU)
Herr RM Weber (CDU)
Herr RM Giebel (SPD)
Herr RM Goosmann (SPD)
Herr RM Heymann (SPD)
Frau RM Lührs (SPD)
Frau RM Matzanke (SPD)
Herr RM Hoffmann (SPD)
Frau RM Neumann-Lieven (SPD)
Frau RM Renkawitz (SPD)
Frau RM Albrecht-Winterhoff (SPD)
Frau RM Brandt (SPD) i.V f.Frau RM Löffler (SPD)

Frau RM Weyer (SPD)
Herr RM Logermann (B’90/Die Grünen)
Frau RM Hawighorst-Rüßler (B’90/Die Grünen)
Herr RM Dudde (B’90/Die Grünen)
Herr sB Tietz (B’90/Die Grünen)
Frau RM Konak (Die Linke & Piraten)
Herr RM Kowalewski (Die Linke & Piraten)
Herr RM Gebel (Die Linke & Piraten)
Herr sB Huft-Krollner (AfD)
Herr RM Thieme (NPD)

2. Beratende Mitglieder:1

Frau Löhken-Mehring - Seniorenbeirat
Frau Bürstinghaus - Integrationsbeirat

3. Verwaltung:

Herr StR Wilde - 6/Dez.-
Frau StR’in Jägers-3/Dez.-
Herr Böhm - 64/AL
Frau Linnebach-64/stv. AL-Seite
Frau Bonan-1/GB II-
Herr M. Böhm -1/GBIII-
Herr Güssgen-1/GBII-
Herr Kollmann-20/1-
Frau Reinecke - 7/Dez.-Büro
Frau Trachternach - 7/Dez.-Büro




Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 21. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen,
am 17.05.2017, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund






1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift


1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW


1.3 Feststellung der Tagesordnung


1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 20. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 29.03.2017


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
-nicht besetzt-

3. Dezernatsübergreifende Aufgaben

3.1 Projekt "Nordwärts", Monitoring- und Evaluationskonzept
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06693-17)

3.2 Entwicklung der Stadt Dortmund zur Smart City
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07286-17)

3.3 Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Dortmund, der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertetungen und des Zuständigkeitsverzeichnisses der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07175-17)
Hinweis: Die Druckstücke erhalten Sie im Rahmen eines reduzierten Versandes.

3.4 Masterplan Digitales Dortmund: Weiterentwicklung des Projektzuschnitts
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07035-17)

3.5 Soziale Stadt - Stadtumbau Hörde
Verbesserung der Verbindungen PHOENIX See/ östliche Hermannstraße (B6), 1. BA
hier: Ausführungsbeschluss zu ergänzenden Maßnahmen in der östlichen Hermannstraße, die nach den Förderrichtlinien Stadterneuerung gefördert werden.

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07130-17)

3.6 Soziale Stadt - Stadtumbau Hörde
Umbau der Faßstraße (E 5)
hier: Ausführungsbeschluss

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07132-17)

3.7 Bericht für das Jahr 2016 und erster Quartalsbericht für das Jahr 2017 des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07585-17)

4. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes

4.1 Förderantrag "Emissionsfreie Innenstadt" - Grundsatzbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07415-17)

4.2 Bauleitplanung; Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Hö 252 - PHOENIX See -, Teilbereich A, Teil I - Seequartier - im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
hier: I. Änderungsbeschluss (Änderung Nr. 2), II. Offenlegungsbeschluss, III. Beschluss zur Ermächtigung zur Erteilung einer Baugenehmigung auf der Grundlage von § 33 BauGB

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07292-17)

4.3 Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hu 153 VEP
- Einzelhandelsstandort Rahmer Straße - sowie 71. Änderung des Flächennutzungsplanes
hier: I. Einleitungsbeschluss; II. Beschluss zur 71. Änderung des Flächennutzungsplanes;
III. Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit; IV. Beschluss zum Abschluss
des Durchführungsvertrages - Teil A -

Beschluss
(Drucksache Nr.: 07197-17)

4.4 Bauleitplanung:
Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes In W 203 - Sanierungsgebiet Dorstfeld Süd -
Beschluss über die Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes In W 203 - Sanierungsgebiet Dorstfeld -Süd - im beschleuigten Verfahren gemäß § 13a BauGB
Beschluss

(Drucksache Nr.: 07392-17)

4.5 Planung von öffentlichen Verkehrsflächen;
hier: Herstellung der Erschließungsanlage –In der Liethe– in Dortmund–Grevel nach
§ 125 Abs. 2 Baugesetzbuch

Beschluss
(Drucksache Nr.: 07541-17)

4.6 Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hom 278 – ehemaliges Heilpädagogisches Heim Zillestraße – im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
hier: I. Änderungsbeschluss, II. Offenlegungsbeschluss

Beschluss
(Drucksache Nr.: 07389-17)

4.7 Erarbeitung einer Stellplatzsatzung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07309-17)

4.8 Information an den Fachausschuss (AUSW) über Vorhaben, die in den Bezirksvertretungen im 1. Quartal 2017 behandelt wurden
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07571-17)

4.9 FH-Gebäude und Campus-Konzept
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 06883-17-E1)
-lag bereits zur Sitzung am 08.02.2017 vor-

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 06883-17-E2)

4.10 Fahrradzählstellen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 07829-17)

4.11 Grüner Pfeil für Radfahrer
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 07830-17)

5. Angelegenheiten des Umweltamtes
-nicht besetzt-

6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnen und Stadterneuerung

6.1 Stadtumbau Rheinische Straße: Unionviertel_attraktiv, Teilprojekt "Arkaden Rheinische Straße"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07575-17)

6.2 Urban Gardening
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 06533-16-E1)
-lag bereits zur Sitzung am 08.02.2017 vor-

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 06533-16-E2)

7. Angelegenheiten des Vermessungs- und Katasteramtes
-nicht besetzt-

8. Angelegenheiten des Agenda-Büros
-nicht besetzt-

9. Angelegenheiten der Stabsstelle Dortmunder Statistik
-nicht besetzt-

10. Anfragen
-nicht besetzt-

11. Informationen der Verwaltung




Die Sitzung wird von der Vorsitzenden - Frau RM Reuter - eröffnet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fristgemäß eingeladen wurde, und der Ausschuss beschlussfähig ist.


1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Frau Rm Matzanke benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Die Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Ergänzungen:

Man einigt sich darauf, die Tagesordnung, im Wege der Dringlichkeit, um folgende Vorlagen
der Verwaltung zu ergänzen

NEU, als TOP 4.12:.
„Bauleitplanung uns Sicherung der Bauleitplanung : Bebauungsplanverfahren InN 240-
Ostseite Bornstraße- Hier: Beschluss zur Verlängerung der Geltungsdauer der Satzung über
eine Veränderungssperre für den unter Punkt 2 beschriebenen räumlichen Geltungsbereich
innerhalb des aufzustellenden Bebauungsplanes InN 240-Ostseite Bornstraße-bis zum
28.06.2018“ (Drucksache Nr.:07767-17)

NEU, als TOP 4.13:
Bauleitplanung und Sicherung der Bauleitplanung; Bebauungsplan In W 223
-Königsbergstraße –
hier: I. Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes In W 223 –
Königsbergstraße –
II. Beschluss über den Erlass einer Veränderungssperre

III. Zurückstellung von Baugesuchen (Drucksache Nr.: 07895-17)

Absetzung:

Weiter einigt man sich darauf, TOP 4.11 „Grüner Pfeil für Radfahrer“ Vorschlag zur TO
(Drucksache Nr.: 07830-17) von der Tagesordnung abzusetzen, da dieser
inzwischen durch die Fraktion B'90/Die Grünen zurückgezogen wurde.


Weitere Änderungen:

Aufgrund weiteren Beratungsbedarfes einigt man sich darauf,

TOP 3.6
Soziale Stadt - Stadtumbau Hörde Umbau der Faßstraße (E 5)
hier: Ausführungsbeschluss, Empfehlung (Drucksache Nr.: 07132-17) zu
vertagen.

sowie die Tagesordnungspunkte:

TOP 3.2
Entwicklung der Stadt Dortmund zur Smart City,
Empfehlung, (Drucksache Nr.: 07286-17)

TOP 3.3
Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Dortmund, der Geschäftsordnung für den Rat der
Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertetungen und des
Zuständigkeitsverzeichnisses der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen
Empfehlung, (Drucksache Nr.: 07175-17)

TOP 3.4
Masterplan Digitales Dortmund: Weiterentwicklung des Projektzuschnitts
Empfehlung, (Drucksache Nr.: 07035-17)

jeweils ohne Empfehlung an den Rat der Stadt Dortmund weiterzuleiten.



Die Tagesordnung wird, wie veröffentlicht, mit den o. a. Änderungen festgestellt.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 20. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 29.03.2017

Die Niederschrift über die 20. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 29.03.2017 wird genehmigt.


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
-nicht besetzt-






3. Dezernatsübergreifende Aufgaben

zu TOP 3.1
Projekt "Nordwärts", Monitoring- und Evaluationskonzept
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06693-17)
AUSW, 17.05.2017:

Frau Rm Hawighorst-Rüßler führt an, dass sich ihrer Meinung nach der Evaluationsprozess etwas schwierig gestalte, was die Analyse der Wirkungen anbeträfe, welche im Handlungsprogramm „Norwärts“ Auswirkungen auf Maßnahmen und die Lebenssituation der Bevölkerung habe. Daher bitte sie darum, die in der Anlage 1 der Vorlage aufgeführten statistischen Daten um folgende, für den Umweltbereich relevante Indikatoren, zum Thema „Lärmsituation“ zu ergänzen:


Frau Rm Lührs führt an, dass in der Anlage 1 die Indikatoren,
„Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte“, „Arbeitslose“ und „Transferempfänger“ aufgeführt worden seien. Vor dem Hintergrund, dass man aber wisse, dass mindesten ¼ der Beschäftigten nicht sozialversicherungspflichtig arbeite, möchte sie wissen, ob dieser Personenkreis in der vorhandenen Aufstellung bereits berücksichtigt wurde oder ob es nicht sinnvoll wäre, diesen gesondert aufzunehmen, da es sich hierbei um eine Gruppe handele, welche direkt in die „Altersarmut“ hineinsteuere.

Herr Mario Böhm teilt mit, dass die Verwaltung die von Frau Rm Hawighorst-Rüßler genannten, zusätzlichen Indikatoren mit aufnehmen werde. Die Nachfrage von Frau Rm Lührs werde man entsprechend recherchieren und im Nachgang schriftlich beantworten (siehe Anlage).


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich bei einer Gegenstimme (Gruppe NPD/Die Rechte) folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat nimmt das im Rahmen des Beteiligungsprozesses mit den „Nordwärts“-Projektgremien abgestimmte und endgültige Monitoring- und Evaluationskonzept zur Kenntnis und beschließt die Einführung des Konzeptes.


zu TOP 3.2
Entwicklung der Stadt Dortmund zur Smart City
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07286-17)

Hierzu Empfehlung : Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung aus der öffentlichen Sitzung vom 11.05.2017:

„Dem Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:

„ Im Rahmen der Projektdurchführung entstehen große Mengen persönlicher Daten, mit
deren Hilfe verschiedene Profile (Gesundheit, Lebenswandel, Risikobereitschaft, etc.)
erstellt werden können.

Die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet die Verwaltung in dem Zusammenhang um
die Beantwortung der folgenden Fragen bis zur nächsten Ratssitzung:

Zu 2.2.4 Leitmarktprojekt „Smart Service Power:

1. Inwieweit werden die erhobenen Daten den beteiligten Firmen zugänglich gemacht und inwieweit ist die Weiterverarbeitung in anderen Zusammenhängen und für
weitere Nutzungen gestattet?
2. Inwieweit haben die Beteiligten Einfluss auf die Nutzung ihrer persönlichen Daten?
3. Werden die betroffenen Personenkreise über die Nutzung und
Verarbeitungsmöglichkeiten der gewonnenen Daten ausführlich informiert?

Zu 2.2.8 Gründung und Ziele der „Allianz Smart City Dortmund – Wir. Machen. Zukunft“ als Beteiligungs- und Dialogplattform

1. Welche Firmen sind in welcher Funktion an der Allianz beteiligt und welche
Geschäftsfelder werden jeweils bearbeitetet?
2. Wie sehen die Verträge aus, die dem Beitritt zur Allianz zugrunde liegen und welche
Verpflichtungen gehen die Firmen durch den Beitritt ein? Wozu verpflichtet sich im
Gegenzug die Stadt?
3. Gibt es Restriktionen hinsichtlich der Nutzung der gewonnenen Erkenntnisse und
Daten?
4. Gibt es Festlegungen hinsichtlich der Verwertungsrechte und Patente, die sich
möglicherweise aus der Zusammenarbeit ergeben?
5. Welche Datenschutzregelungen werden bezüglich der persönlichen Daten der
beteiligten Bürgerinnen und Bürger eingehalten?
6. Wie werden die Bürgerinnen und Bürger Dortmunds beteiligt?
7. Welchen Einfluss hat die Dortmunder Politik auf den Fortgang des Projektes,
insbesondere bei der Definition neuer Projekte und Aufgaben durch den
Lenkungskreis, der ausschließlich aus Wissenschaft und Wirtschaft besetzt ist?
8. Wird der Politik ein Veto bei der Ausweitung, der Fortführung oder der Einstellung
von Teilprojekten eingeräumt? Das Schaubild in der Vorlage gibt die Beteiligung der
Politik nicht wider.
9. Wird der städtische IT-Dienstleister beteiligt? Wenn ja, in welcher Weise?“

Rm Stackelbeck bat um Beantwortung der Fragen bis zur Ratssitzung. Aus diesem Grunde soll die Vorlage ohne Empfehlung weitergeleitet werden.

Rm Berndsen wies darauf hin, dass der englische Begriff „smart“ die deutsche Bedeutung „schlau“ habe. Es sei hoch interessant, dass Dortmund als „schlaue Stadt“ als Vorreiter auf europäischer Ebene fungieren könne und die Erfahrungen zukünftig auf andere Städte übertragen werden soll.

Rm Garbe bezeichnete das Projekt als eine große Chance. Er bat um Auskunft, wie sichergestellt sei, dass man sich nicht auf eine lange Zeit an ein Großunternehmen wie Cisco binde.

Auf die Nachfrage von Rm Berndsen, warum der erste Antrag aus dem Jahr 2016 von der EU abgelehnt wurde, führte Herr Westphal aus, dass eine solche Begründung leider mit der Ablehnung nicht gegeben werde. In dem neuen Antrag seien aber Nachbesserungen und Konkretisierungen am Projekt selbst und an der Auswahl der zu beteiligenden Regionen vorgenommen worden.
Die Frage von Rm Garbe werde man im Zusammenhang mit den von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gestellten Fragen schriftlich beantworten.

Herr Ehrich wies darauf hin, dass die IHK dieses Projekt ausdrücklich unterstütze, da die regionalen Unternehmen ihr Know-How ebenfalls mit einbringen werden. Genau diese Art der Zusammenarbeit habe das Unternehmen bereits an anderen Standorten weltweit erfolgreich praktiziert.


Die Vorlage wurde ohne Empfehlung weitergeleitet.“


AUSW, 17.05.2017:

Herr Rm Gebel trägt mündlich einen sehr umfangreichen und akustisch schlecht
zu verstehenden Fragenkatalog vor. Man war sich darin einig, dass die Verwaltung diesen weder spontan mündlich beantworten noch protokollieren könne. Daher wurde Herrn Rm Gebel mitgeteilt, dass seine Fraktion die Möglichkeit habe, diese Fragen noch in Form einer schriftlichen Bitte um Stellungnahme im Rahmen des weiteren Beratungsganges zum Rat der Stadt Dortmund einbringen zu können.


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen leitet die gesamte Angelegenheit ohne Empfehlung an den Rat der Stadt Dortmund weiter.




zu TOP 3.3
Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Dortmund, der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertetungen und des Zuständigkeitsverzeichnisses der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07175-17)


Hierzu Empfehlung: Ausschuss für Personal und Organisation aus der öffentlichen Sitzung vom 04.05.2017:

„Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:

Der Ausschuss für Personal und Organisation lässt die Vorlage und den oben genannten Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN ohne Empfehlung zum Rat durchlaufen.“






Hierzu Empfehlung: Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 03.05.2017:


„Frau B‘90/Die Grünen-Fraktionssprecherin Knappmann wies auf Seite 41, § 38, Absatz 12 hin. Dabei geht es um die Behandlung von Anregungen und Beschwerden und die Veränderung, wonach zukünftig die Bürger zu ihren Eingaben nicht mehr anzuhören sind. Sie regte an, den Bürgern zumindest im Rahmen der Einwohnerfragestunde der Bezirksvertretung dieses zu ermöglichen.

Empfehlung
Die Bezirksvertretung Mengede empfahl dem Rat der Stadt einstimmig mit o. g. Anmerkung den anliegenden
- Entwurf als Hauptsatzung der Stadt Dortmund
- Entwurf als Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen
- Entwurf als Zuständigkeitsverzeichnis der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen
zu beschließen.“

Hierzu Empfehlung: Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom16.05.2017:

„Die SPD-Fraktion und die CDU-Fraktion stellen in der Sitzung den Antrag, als Zusatz zur möglichen Empfehlung der Vorlage der Verwaltung, den § 29 Abs. 1, Nr. e) der Geschäftsordnung in der vorliegenden Form abzulehnen.

Die Bezirksvertretung Aplerbeck stimmt diesem Antrag mit 12 Ja-Stimmen (SPD-Fraktion, CDU-Fraktion, Einzelmitglied Bürgerliste, Einzelmitglied Die Linke) bei 4 Nein-Stimmen (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) zu.

Die Bezirksvertretung Aplerbeck empfiehlt dem Rat der Stadt mit Ausnahme des § 29 Abs. 1 Nr. e) der Geschäftsordnung (s. vorherigen fettgedruckten Beschluss) einstimmig, den anliegenden
- Entwurf als Hauptsatzung der Stadt Dortmund
- Entwurf als Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen
- Entwurf als Zuständigkeitsverzeichnis der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen
zu beschließen.“

Hierzu Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der öffentlichen Sitzung vom16.05.2017:

„Beschluss
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost nimmt die Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Dortmund zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

- Entwurf als Hauptsatzung der Stadt Dortmund
- Entwurf als Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen
- Entwurf als Zuständigkeitsverzeichnis der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen

Weiterhin unterstützt sie den Antrag aus dem Ausschuss für Personal und Organisation der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen.“



AUSW, 17.05.2017:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen leitet die gesamte Angelegenheit ohne Empfehlung an den Rat der Stadt Dortmund weiter.


zu TOP 3.4
Masterplan Digitales Dortmund: Weiterentwicklung des Projektzuschnitts
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07035-17)



AUSW, 17.05.2017:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen leitet die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt Dortmund weiter.


zu TOP 3.5
Soziale Stadt - Stadtumbau Hörde
Verbesserung der Verbindungen PHOENIX See/ östliche Hermannstraße (B6), 1. BA
hier: Ausführungsbeschluss zu ergänzenden Maßnahmen in der östlichen Hermannstraße, die nach den Förderrichtlinien Stadterneuerung gefördert werden.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07130-17)

AUSW, 17.05.2017:


Herr Rm Waßmann führt an, dass seine Fraktion der Vorlage zustimmen werde, macht aber darauf aufmerksam, dass sich in dem Einzugsgebiet zum Teil Kleingewerbe- und Einzelhanldelsbetriebe befänden, welche große Sorge hätten, während der Bauphase nicht mehr erreichbar zu sein. Hierzu bittet er die Verwaltung, Kontakt zu den einzelnen Betroffenen aufzunehmen, um diese entsprechend aufzuklären bzw. um deren Wünsche aufzunehmen und möglichst zu realisieren.

Frau Rm Neumann-Lieven teilt mit, dass man sich auf die Verschönerung in diesem Bereich freue, sich hierbei hinsichtlich der neuen Beleuchtungslösung überraschen lasse und die Vorlage heute empfehlen werde.

Herr Wilde erläutert zur Bitte des Herrn Rm Waßmann, dass es sich um eine übliche Vorgehensweise der Verwaltung handele, vor Baumaßnahmen eine entsprechende Beteiligung aller hiervon Betroffenen vorzunehmen. Er werde diese Bitte aber gerne nochmal weitergeben, damit auch in diesem Verfahren sichergestellt sei, dass die übliche Vorgehensweise hier stattfände.



Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei einer Enthaltung (Gruppe NPD/Die Rechte), folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt Maßnahmen nach den Förderrichtlinien Stadterneuerung in der östlichen Hermannstraße, im Bereich von der Hörder-Bach-Allee in östliche Richtung bis 60 m westlich des Kreisverkehrs zur mit investiven Auszahlungen in Höhe von 450.000,00 €, zuzüglich aktivierbarer Eigenleistungen in Höhe von 53.057,52 €, welche nicht zahlungswirksam sind.

Die Investition bedingt eine jährliche Aufwandsreduzierung der städtischen Ergebnisrechnung in Höhe von 867,88 €, welche vor allem aus der energetischen Sanierung resultiert.

Die Umsetzung erfolgt gemeinsam mit:
Personelle Auswirkungen

Durch diese Vorlage entstehen keine personellen Auswirkungen.



zu TOP 3.6
Soziale Stadt - Stadtumbau Hörde
Umbau der Faßstraße (E 5)
hier: Ausführungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07132-17)

AUSW, 17.05.2017:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vertagt die Befassung mit der Angelegenheit in seine nächste Sitzung.




zu TOP 3.7
Bericht für das Jahr 2016 und erster Quartalsbericht für das Jahr 2017 des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07585-17)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen nimmt den Jahresbericht 2016 und den ersten Quartalsbericht 2017 des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund zur Kenntnis.













4. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes

zu TOP 4.1
Förderantrag "Emissionsfreie Innenstadt" - Grundsatzbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07415-17)

Hierzu Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der öffentlichen Sitzung vom 16.05.2017:


„Beschluss

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost empfiehlt mehrheitlich, mit den Stimmen der SPD-Fraktion (5), der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen (3), der Fraktion die Linke/ Piraten (2) und Herrn Hoefer (FDP) gegen die Stimmen der CDU-Fraktion (6), dem Rat der Stadt Dortmund wie folgt zu beschließen und bittet um Einbeziehung des Saarlandstraßenviertels und des Kaiserstraßenviertels:

Dem Projektaufruf "Kommunaler Klimaschutz NRW" zu folgen und sich im Sonderförderbereich "Emissionsfreie Innenstadt" mit Einreichen einer Umsetzungsstrategie mit einem Gesamtvolumen von rd. 13.6 Mio € zu bewerben.“

AUSW, 17.05.2017:


Frau Rm Lührs verdeutlicht, dass es ihrer Fraktion mit dem heutigen Grundsatzbeschluss um die große Linie hierbei gehe, die man für richtig und wichtig halte. Daher werde man diesem Vorschlag so zustimmen.

Herr sB Huft-Krollner vermisst den Ausschuss für Personal und Organisation (APO) in der Beratungsfolge zu dieser Vorlage und bittet um entsprechende Stellungnahme der Verwaltung hierzu.

Herr Rm Waßmann kritisiert ebenfalls, dass der APO hier nicht beteiligt wurde. Deswegen bitte er darum, die Vorlage auch noch dem APO zukommen zu lassen. Diese Bitte verbindet er erneut damit, dass dies zukünftig grundsätzlich so erfolge, wenn es sich um Vorlagen mit personalrelevanten Themen handele. In der Sache werde man die Vorlage ablehnen. Man sehe diese Angelegenheit als eine Maßnahme an, die erneut zu Lasten des Autoverkehrs gehe. Die Begründung hierzu habe man in anderen Zusammenhängen schon öfter bekannt gegeben. Wenn man sich den zusammengetragenen Maßnahmenkatalog genauer anschaue, sei es so, dass die wesentlichen Punkte diejenigen seien, die es dem Autoverkehr zukünftig schwerer machen sollen, sich in Dortmund zu bewegen oder aufzuhalten. Dies sei an dieser Stelle nicht ausgewogen, weil kein Ansatz erkennbar sei, mit dem auch der Autoverkehr positiv angesprochen werde. Man könne nicht davon ausgehen, dass der Autoverkehr komplett wegbrechen werde. Es sei eine Utopie, wenn man glaube, dass man die Innenstadt zukünftig ausschließlich mit “ Lieferfahrrädern“ bestücken könne. Außerdem sei es auch nicht sachgerecht, wenn man in einer „Einkaufsstadt“ Parkräume reduziere. Man habe als „Oberzentrum“ eine Funktion, die der Stadt auch sehr viel Nutzen und Ertrag bringe. Dieser Funktion solle man auch gerecht werden. Es werde nicht ausreichen, hier nur dem Fahrradverkehr den Vorrang zu geben. Seine Fraktion sei damit nicht glücklich und könne sich somit nicht dazu durchringen, diesem Programm und der Bewerbung beizutreten. Daher werde man die Vorlage heute ablehnen, wobei er betone, dass es sich hierbei nicht um ein grundsätzliches Petitum gegen Fahrradverkehr oder gegen Fußgänger handele.

Herr Rm Kowaleswki verdeutlicht, dass seine Fraktion es befürworte, heute den entsprechenden Grundsatzbeschluss zu fassen. Es sei unbedingt notwendig, dass das, was jetzt im Rahmen des zeitlich ohnehin nur noch sehr geringen Spielraumes möglich sei, auch zu tun. Von den wenigen möglichen Handlungsfeldern, die dazu geeignet seien, um den Klimaschutzzielen überhaupt näher zu kommen, sei tatsächlich der „motorisierte Individualverkehr“ der klimawirksamste Bereich, den man hier in der Region habe. Da die Auswirkungen des Klimawandels insbesondere die Innenstädte ganz massiv treffen werden, sei es richtungsweisend, gerade auch im Innenstadtbereich, eine Reduzierung des „motorisierten Individualverkehrs“ herbeizuführen. Man könne dies z.B. durch den Ausbau des ÖPNV und durch weitere Förderung des Radverkehrs befördern. Das hieße aber nicht, dass keine Lieferverkehre mehr stattfinden würden. Es sei die derzeit sehr große Masse des „motorisierten Individualverkehrs“ die man dringend reduzieren müsse.
Herr Rm Dudde führt an, dass seine Fraktion es begrüße, dass die Stadt Dortmund sich an der Ausschreibung beteiligen wolle. Daher werde man der heutigen Vorlage im Grundsatz zustimmen. Auch das Konzept mit diesen vier Themen: „Quartier“, „City“, „Wall“ und „Achsen“ überzeuge. Weiter regt Herr Rm Dudde mit Blick auf die „Achsen“ an, wichtige wie z. B: die Ruhrallee und die Märkischen Straße, welche immer wieder bei Messungen durch erhöhte NOX-Werte auffallen würden, sowie die bereits in der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost erwähnten „Quartiere“, wie das Saarlandstraßenviertel und Kaiserstraßenviertel (hier z.B. Steigerung der Attraktivität des Einzelhandels durch die Verbesserung der Verkehrssituation) mit einzubeziehen. Zudem sehe man in dieser Vorlage keine Gängelung der Autofahrer sondern, dass man hiermit das Ziel verfolge, eine Ausgewogenheit zwischen den verschiedenen Verkehrsträgern herzustellen.

Herr Wilde informiert nochmal darüber, dass es sich hier zunächst nur um ein Programm handele, mit welchem man in den Wettbewerb mit anderen NRW-Städten gehen werde. Hiermit verfolge man zunächst das Ziel, öffentliche Gelder zu generieren, die dann in einzelne Projekte einfließen können, welche man aber noch nicht durchqualifiziert habe. Sollte die Stadt Dortmund sich in der ersten Stufe erfolgreich durchsetzen, folge hierauf die zweite Stufe, in welcher man dann die Maßnahmen konkretisieren, durcharbeiten und in Förderanträge aufnehmen müsse. Erst danach erfolge der Bewilligungsbescheid und die entsprechende Umsetzung. Aufgrund des derzeitigen Terminplanes falle diese Phase in die zweite Jahreshälfte 2018. Der heutigen Anregung folgend werde die Verwaltung diese Vorlage selbstverständlich dem APO zwecks frühzeitiger Information vorlegen.
Die heute vorliegenden sowie evtl. weitere Hinweise und Anregungen zu den „Formaten“, „Achsen“ und „Quartieren“ werde die Verwaltung zunächst aufnehmen und im weiteren Verfahren ggf. weiter konkretisieren und entsprechend berücksichtigen.


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (CDU-Fraktion) und einer Enthaltung (Fraktion AfD) folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt dem Projektaufruf "Kommunaler Klimaschutz NRW" zu folgen und sich im Sonderförderbereich "Emissionsfreie Innenstadt" mit Einreichen einer Umsetzungsstrategie mit einem Gesamtvolumen von rd. 13.6 Mio € zu bewerben.



Die Vorlage wird auch dem Ausschuss für Personalangelegenheiten und Organisation (APO) zur Kenntnis gegeben.














zu TOP 4.2
Bauleitplanung; Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Hö 252 - PHOENIX See -, Teilbereich A, Teil I - Seequartier - im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
hier: I. Änderungsbeschluss (Änderung Nr. 2), II. Offenlegungsbeschluss, III. Beschluss zur Ermächtigung zur Erteilung einer Baugenehmigung auf der Grundlage von § 33 BauGB
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07292-17)



Hierzu- Empfehlung: Bezirksvertretung Hörde aus der öffentlichen Sitzung vom 09.05.2017:

„Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund nur die unter den Punkten I und II formulierten Beschlüsse zu fassen. Der Beschlussvorschlag unter III, die Verwaltung zu ermächtigen, eine Baugenehmigung für das Vorhaben zu erteilen, wird ausdrücklich abgelehnt, da die Frage der Parkplatzregelung für das Bauvorhaben zunächst geklärt und der Bezirksvertretung vorgestellt werden soll.“

Hierzu-Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 07292-17-E1:

„…die Bezirksvertretung Hörde hat in ihrer Sitzung am 09.05.2017 beschlossen, den
Beschlussvorschlag unter Punkt III abzulehnen, da die Frage der Parkplatzregelung für
das Bauvorhaben zunächst geklärt und der Bezirksvertretung vorgestellt werden soll.
Hierzu nehme ich wie folgt Stellung:

Zunächst ist festzustellen, dass Ärzte, die zu den sogenannten freien Berufen zählen, in
den Sondergebieten (SO) der Baunutzungsverordnung (BauNVO) nicht erwähnt werden.
Die Vorschrift kann so ausgelegt werden, dass unter bestimmten Voraussetzungen diese
Nutzung im SO zulässig sein kann, auch wenn der Bebauungsplan hierzu keine Festsetzung
trifft. Demnach ist es nicht ausgeschlossen, dass das Vorhaben eines Ärztehauses nach dem
rechtskräftigen Bebauungsplan Hö 252 zulässig wäre.

Die Kommentierung zur BauNVO empfiehlt zur Klarstellung, dass der Bebauungsplan im
SO Gebäude und Räume mit freien Berufen ausdrücklich festsetzen sollte.
Auslöser für die Bebauungsplanänderung ist die geplante Einzelhandelsnutzung einer
Apotheke. Im Zuge der Ergänzung der Art der baulichen Nutzung wurde daher die
Gelegenheit wahrgenommen, die freien Berufe mit aufzunehmen.
Die erforderlichen Stellplätze werden abhängig von der geplanten Nutzung ermittelt. Dazu
wird die Verwaltungsverordnung der Bauordnung Nordrhein-Westfalen (VVBauONW)
herangezogen.
Die erforderlichen Stellplätze sind im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens
nachzuweisen.
Ein Bauantrag liegt noch nicht vor. Es gibt einen abgestimmten Entwurf, der dem
Gestaltungsbeirat am 27.04.2017 vorgestellt wurde. Der Entwurf sieht vor, die Hangsituation
auszunutzen und eine Tiefgarage (TG) im rückwärtigen Bereich des Gebäudes mit einer
ebenen Zufahrt zu errichten. Es sind derzeit 29 Stellplätze in der TG geplant. Die restlichen
erforderlichen Stellplätze sollen im Parkhaus des Investors (Firma Freundlieb) nachgewiesen
werden.
Im Baugenehmigungsverfahren kann nicht geregelt werden, wie die Nutzung der
erforderlichen Stellplätze erfolgen soll, ob diese den Besuchern zur Verfügung gestellt
werden und ob eine Gebühr erhoben wird oder nicht. Nach Rücksprache mit dem Investor
hat dieser mitgeteilt, dass ihm sehr daran gelegen ist, dass die Erreichbarkeit für Besucher
mit PKW gegeben ist und hierüber eine Regelung mit den Ärzten getroffen wird. Zum
jetzigen Zeitpunkt ist es für eine detaillierte Aussage noch zu früh, wie diese Regelung
genau aussehen soll.
Sofern die zur Beurteilung nach § 33 BauGB erforderlichen Voraussetzungen vorliegen, also
insbesondere die materielle Planreife nach Auswertung der Anregungen aus der öffentlichen
Auslegung bescheinigt werden kann, beabsichtigt die Verwaltung, eine entsprechende
Baugenehmigung zu erteilen, soweit auch die bauordnungs- und baunebenrechtlichen
Voraussetzungen vorliegen.
Da die Organisation der erforderlichen Stellplätze für die geplante Änderung Nr. 2 des
Bebauungsplanes Hö 252 nicht relevant ist, bitte ich Sie, der ablehnenden Empfehlung der
Bezirksvertretung Hörde zu dem Beschlussvorschlag unter Punkt III nicht zu folgen.“




AUSW, 17.05.2017:

Herr Rm Kowalewski möchte wissen, ob es aufgrund der, laut vorliegender Planung vorgesehenen neuen Apotheke im Verhältnis zu der bereits bestehenden Apotheke im näheren Umfeld, zukünftig zu Zentren relevanten Spannungen kommen könne.

Herr Rm Waßmann führt an, dass seine Fraktion, aufgrund des aufklärenden Schreibens der Verwaltung zur Beschlussfassung der Bezirksvertretung Hörde, heute dazu in der Lage sei, der Vorlage ohne Einschränkung zuzustimmen.

Herr Rm Logermann bittet die Verwaltung um kurze mündliche Erläuterung zur vorliegenden Stellungnahme, damit auch die letzten Zweifel seiner Fraktion ausgeräumt werden.

Herr Wilde erläutert die Stellungnahme der Verwaltung nochmal mündlich und appelliert an den Ausschuss, der Vorlage heute in allen drei Punkten, wie vorgeschlagen, zuzustimmen. Die Verwaltung werde das Bauvorhaben, mit der vorliegenden Aufschlüsselung des Stellplatznachweises vor Genehmigung der Bezirksvertretung Hörde vorlegen, damit diese sich auch ein Bild davon machen könne, dass die Stellplatzerfordernisse hier völlig legal und den bauordnungsrechtlichen Vorschriften entsprechend nachgehalten werden.

Frau Rm Lührs verdeutlicht, dass auch ihre Fraktion heute der Vorlage ohne Einschränkungen zustimmen werde.

Zu der Frage von Herrn Rm Kowalewski zur geplanten Apotheke informiert Herr Wilde darüber, dass die neue Apotheke in Symbiose mit dem ebenfalls hier geplanten neuen Ärztezentrum vorgesehen sei. Diesen Nutzungsmix halte man an dieser Stelle für sinnvoll und auch problemlos, da hierdurch keine Zentren relevanten Spannungen zu erwarten seien.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei einer Enthaltung (Gruppe NPD/ Die Rechte), folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt der Stadt

I. beschließt, den Bebauungsplan Hö 252 - PHOENIX See -, Teilbereich A, Teil I
- Seequartier - für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Änderungsbereich im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB zu ändern (Änderung Nr. 2).

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 i. V. m. § 13a des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I. S. 2414, FNA 213-1) und i. V. m. §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).


II. stimmt den Festsetzungen des Entwurfes der Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Hö 252 - PHOENIX See -, Teilbereich A, Teil I - Seequartier - für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Änderungsbereich und der Begründung vom 16.03.2017 zu und beschließt die öffentliche Auslegung.

Rechtsgrundlage:
§ 13a i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB.


III. ermächtigt die Verwaltung, eine Baugenehmigung für das Vorhaben während der Bebauungsplanänderung zu erteilen, sofern die vorgezogene Planreife nach § 33 BauGB bescheinigt werden kann und alle weiteren gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.

Rechtsgrundlage:
§ 33 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 41 Abs. 1 GO NRW.



zu TOP 4.3
Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hu 153 VEP
- Einzelhandelsstandort Rahmer Straße - sowie 71. Änderung des Flächennutzungsplanes
hier: I. Einleitungsbeschluss; II. Beschluss zur 71. Änderung des Flächennutzungsplanes;
III. Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit; IV. Beschluss zum Abschluss
des Durchführungsvertrages - Teil A -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07197-17)
Hierzu Zusatz-/ Ergänzungsantrag (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.07197-17-E1):

„die SPD-Fraktion im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrages:

Beschlussvorschlag

Bei der Planung und Errichtung eines neuen Lebensmittelmarktes am o.g. Standort wird die Einrichtung einer barrierefreien Kundentoilette vorgesehen.

Begründung

Der geplante Lebensmittelmarkt stellt die Nahversorgung im Bereich Jungferntal sicher. In diesem Bereich wohnen viele ältere Menschen, die auf Gehhilfen angewiesen sind und somit längere Zeit zum Einkauf benötigen. Der Seniorenbeirat hat bereits mehrfach im Rahmen der Thematik "Altersgerechte Stadt" die Versorgung mit allgemein zugänglichen Sanitäreinrichtungen empfohlen. Eine barrierefreie Kundentoilette könnte diese Versorgung sicherstellen. „


AUSW, 17.05.2017:

Nachdem die heutige Diskussion zum o. a Antrag der SPD-Fraktion bereits einen mehrheitlichen Konsens erkennen lässt, einigt man sich zusätzlich darauf, diesen Antrag in einen Grundsatzbeschluss umzuwandeln, wonach zukünftig für alle neuen Lebensmittelmärkte barrierefreie Kundentoiletten vorgesehen werden sollen.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst demnach zum o. a. SPD-Antrag (Drucksache Nr.: 07197-17-E1) mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Gruppe NPD/Die Rechte) folgenden, modifizierten Grundsatzbeschluss:

Bei der Planung und Errichtung aller neuen Lebensmittelmärkte eines neuen Lebensmittelmarktes am o.g. Standort wird die Einrichtung einer barrierefreien Kundentoilette vorgesehen.

Unter Einbeziehung dieses Grundsatzbeschlusses fasst der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Gruppe NPD/Die Rechte) folgenden Beschluss:


I. das Satzungsverfahren für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Hu 153 VEP
- Einzelhandelsstandort Rahmer Straße - für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Geltungsbereich einzuleiten.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 i. V. m. § 12 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I. S. 2414, BGBl. III/FNA 213-1).

II. den Flächennutzungsplan der Stadt Dortmund vom 31.12.2004 für den unter Punkt 2 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Bereich zu ändern (71. Änderung).

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 und § 8 Abs. 3 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

III. die Öffentlichkeit an der Bauleitplanung (71. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hu 153 VEP - Einzelhandelsstandort Rahmer Straße -) zu beteiligen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB.

IV. dem zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Dortmund abzuschließenden Durchführungsvertrag - Teil A - (Anlage dieser Beschlussvorlage) zuzustimmen.

Rechtsgrundlage:
§ 12 Abs. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 GO NRW.




zu TOP 4.4
Bauleitplanung:
Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes In W 203 - Sanierungsgebiet Dorstfeld Süd -
Beschluss über die Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes In W 203 - Sanierungsgebiet Dorstfeld -Süd - im beschleuigten Verfahren gemäß § 13a BauGB

Beschluss
(Drucksache Nr.: 07392-17)


AUSW, 17.05.2017:

Herr Rm Waßmann führt an, dass seine Fraktion dieser Vorlage zustimmen werde. Weil es aber wohl ein Stelzenbau werde und dieser auch stadtgestalterisch Niveau haben sollte, habe man die Bitte, dieses Thema auch im Gestaltungsbeirat zum Gegenstand zu machen.

Frau Rm Lührs teilt mit, dass auch ihre Fraktion der Vorlage zustimmen werde und spricht sich ebenfalls dafür aus, die Angelegenheit dem Gestaltungsbeirat vorzulegen.

Herr sB Tietz bezieht sich auf ein bereits existierendes, optisch gewöhnungsbedürftiges Stelzenbauwerk (Studentenwohnheim in Barop) wonach auch er es für sinnvoll halte, den Gestaltungsbeirat zu beteiligen, auch weil es seiner Meinung nach in den kommenden Jahren zu mehreren derartigen Projekten kommen könne, da man hiermit ein Instrument habe, Nachverdichtung zu realisieren ohne Parkraum aufzubrauchen.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Gruppe NPD/Die Rechte) folgenden Beschluss:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt,
den Bebauungsplanes In W 203 - Sanierungsgebiet Dorstfeld-Süd - vom 22.03.1979 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB zu ändern. (Änderung Nr. 1)

Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs. 1 i.V.m. § 13a Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414; BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs.1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)

Die Vorlage ist auch dem Gestaltungsbeirat vorzulegen.






zu TOP 4.5
Planung von öffentlichen Verkehrsflächen;
hier: Herstellung der Erschließungsanlage –In der Liethe– in Dortmund–Grevel nach
§ 125 Abs. 2 Baugesetzbuch
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07541-17)

AUSW, 17.05.2017:


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Gruppe NPD/Die Rechte) folgenden Beschluss:


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt die Einleitung eines Verfahrens nach § 125 Abs. 2 BauGB zur Herstellung der Erschließungsanlage –In der Liethe– und die Durchführung einer Bürgerinformation durch einen zweiwöchigen Planaushang.

Rechtsgrundlage:
§ 125 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I. S. 2414/FNA 213-1) und § 41 Abs. 2 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).




zu TOP 4.6
Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hom 278 – ehemaliges Heilpädagogisches Heim Zillestraße – im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
hier: I. Änderungsbeschluss, II. Offenlegungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07389-17)

AUSW, 17.05.2017:


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst einstimmig bei einer Enthaltung (Gruppe NPD/Die Rechte) folgenden Beschluss:



I. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, den Bebauungsplan Hom 278 – ehemaliges Heilpädagogisches Heim Zillestraße - für den unter Ziffer 1 dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4
i. V. m. § 13a BauGB zu ändern (Änderung Nr. 1) und geringfügig zu erweitern.

Rechtsgrundlage:
§§ 2 Abs. 1 i.V.m. 13a des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414 / FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).


II. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt den geplanten Festsetzungen der Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hom 278 und der Begründung vom 04.04.2017 zu und beschließt die öffentliche Auslegung.

Rechtsgrundlage:
§ 13a i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB.


zu TOP 4.7
Erarbeitung einer Stellplatzsatzung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07309-17)

Hierzu Überweisung aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün vom 09.05.2017:


Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion Die Linke & Piraten, DS-Nr.: 07540-17-E1):

„Das Thema Parken wird in Dortmund zur Zeit intensiv diskutiert. Daher
stellt sich die Frage, wie die Stadt ihre Steuerungsmöglichkeiten bei
Neubauvorhaben nutzt. Daher bitten wir die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen:

1) Die Anzahl der Stellplätze soll nach VV BauO NRW einzelfallbezogen
ermittelt werden (VV BauO NRW Nr. 51.11) Wie häufig wurden
jeweils absolut und prozentual in den letzten 3 Jahren (nach Jahren,
B-Plan-Nr. bzw. statistischem Bezirk bei Genehmigungen nach § 34 oder
§ 35 BauGB) und Nutzungsart gemäß VV BauO NRW Anlage zu Nr. 51.11 bei
der Ermittlung der notwendigen Stellplätze der ÖPNV

a) nicht berücksichtigt

b) gemäß des Vorgabenkatalog in VV BauO NRW Nr. 51.11 Abs. 2 berücksichtigt

c) gemäß eigenen Kriterien der Stadt Dortmund nach VV BauO NRW Nr. 51.11
Abs. 3 ("Eine überdurchschnittlich gute Erreichbarkeit mit Mitteln des
ÖPNV kann auch auf andere Gesichtspunkte gestützt werden.")

2) Wie sind die stadteigenen Kriterien zur Anwendung von VV BauO NRW Nr.
51.11 Abs. 3?

3) Nach VV BauO NRW Nr. 51.11 Abs. 1 sind vorhandenen Erkenntnisse über
die örtlichen Verkehrsverhältnisse einzubeziehen bei der Ermittlung der
notwendigen Stellplätze. Gibt es Fälle in den letzten 3 Jahren, in
denen die Situation des Rad- und Fußverkehr zu einer Reduktion der
notwendigen Stellplatzzahl beitrugen? Wenn ja, wo war das der Fall?

4)
a) Hält die Stadtverwaltung VV BauO NRW Nr. 51.11 Abs. 4 ("Auf Gebäude
geringer Höhe, in denen sich ausschließlich Wohnungen befinden, ist das
vorgenannte Verfahren nicht anzuwenden; hier ist, sofern keine
besonderen Umstände im Einzelfall festgestellt werden, je Wohnung von
einem notwendigen Stellplatz auszugehen") noch für zeitgemäß?
Schließlich haben viele gemeinsam wohnende Menschen mehr als ein Kfz.

b) Kam die vorgenannte Regelung in den letzten 3 Jahren in Dortmund zur
Anwendung?

5) Wendet die Stadtverwaltung die Soll-Bestimmung in VV BauO NRW Nr.
51.13 Abs. 3 konsequent an? Wenn nein, warum nicht?

Sollten datenschutzrechtliche Belange den Auskünften entgegen stehen
bitten wir um genaue Angabe der Rechtsgrundlage, aufgrund der die
Stadtverwaltung zu dieser Einschätzung kommt.“



Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün überweist die gesamte Angelegenheit zuständigkeitshalber an den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen.


AUSW, 17.05.2017:

Zur Vorlage (Drucksache Nr.:07309-17):

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Ausführungen der Verwaltung laut o. a. Vorlage zur Kenntnis.

Zur Bitte um Stellungnahme (Fraktion Die Linke& Piraten Drucksache Nr.: 07540-17-E1):

Auf Hinweis von Herrn Wilde, dass die o. a Bitte um Stellungnahme zum jetzigen Zeitpunkt nicht beantwortet werden könne, gibt sich die Fraktion Die Linke & Piraten mit der Zusicherung zufrieden, dass die hierin enthaltenen, zukunftsorientierten Fragestellungen von der Verwaltung bei der Erstellung der Stellplatzsatzung berücksichtigt werden. Eine gesonderte Stellungnahme der Verwaltung wird demnach nicht mehr erwartet.




zu TOP 4.8
Information an den Fachausschuss (AUSW) über Vorhaben, die in den Bezirksvertretungen im 1. Quartal 2017 behandelt wurden
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07571-17)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Zusammenstellung der Vorhaben und die dazu ergangenen Beschlüsse zur Kenntnis.




zu TOP 4.9
FH-Gebäude und Campus-Konzept
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 06883-17-E1)

Hierzu Bitte um Stellungnahme (Fraktion Die Linke & Piraten) (Drucksache Nr.: 06883-17-E1):
-lag bereits zur Sitzung am 08.02.2017 vor-

Hierzu Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 06883-17-E2):

„die Fragen werden wie folgt beantwortet:

1. Gibt es bereits konkrete Pläne für die Bebauung östlich des Uni-Campus in Hombruch?

Eine mögliche Nutzung der Flächen östlich des Campus Nord, wie in der Planung ‚Campus
2030‘ dargestellt, ist insbesondere zur Sicherung von mittel- bis langfristigen Bedarfen der
Hochschulen vorgesehen.
Konkrete Planungsabsichten liegen hierfür derzeit nicht vor. Um eine Bebauung
perspektivisch zu ermöglichen, müsste zunächst Planrecht über einen Bebauungsplan
geschaffen werden.

2. Sind dort auch weitere Wohngebäude für Studierende vorgesehen?

Im Falle der Entwicklung dieser Flächen sind hier in ersterLinie Einrichtungen der
Technischen Universität als auch der Fachhochschule denkbar. Dementsprechend enthält der
rechtskräftige Flächennutzungsplan der Stadt Dortmund für diesen Bereich auch die
Darstellung „Sondergebiet – Uni“.
Nach derzeitigem Planungsstand sind daher für diesen Bereich keine weiteren Wohngebäude
für Studierende vorgesehen. Potenzialflächen für Studierendenwohnungen wurden im
Rahmen des Konzeptes ‚Campus 2030‘ beispielsweise in Klein-Barop östlich der Emil-Figge-
Straße ausgewiesen.

3. Ist der Stadtverwaltung bekannt, ob der innerstädtische FH-Standort am Max-Ophüls-Platz
erhalten bleibt? Oder ist geplant, den dort angesiedelten Fachbereich Design nach Hombruch
zu verlagern?

Die Baulichkeiten der Fachhochschule am Standort Max-Ophüls-Platz wurden erst in jüngerer
Vergangenheit durch den Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW im Rahmen des
Hochschulmodernisierungsprogramms aufwendig instandgesetzt. Vor diesem Hintergrund ist
mit einer Aufgabe der vorhandenen Hochschulnutzung vor Ort zunächst nicht zu rechnen.

4. Befindet sich das Gebäude am Max-Ophüls-Platz im Eigentum der FH?

Grundstücke, die mit einer staatlichen Hochschulnutzung belegt sind, befinden sich in der
Regel im Eigentum des Landes NRW. Der landeseigene Bau- und Liegenschaftsbetrieb
bewirtschaftet, plant und baut für das Land und tritt somit als Bauherr auf. Die Hochschule
selbst mietet die entsprechenden Gebäude.

5. Falls eine Verlagerung des Fachbereichs Design geplant ist: Gibt es Pläne für eine neue
Nutzung (Wohnraum, Gewerbe)?

Da nach derzeitigem Kenntnisstand eine Verlagerung der vorhandenen Nutzung vom
Eigentümer aktuell nicht angestrebt wird, gibt es auch stadtseits keine Pläne für eine mögliche
Nachnutzung.“

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.



zu TOP 4.10
Fahrradzählstellen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 07829-17)
Hierzu Bitte um Stellungnahme Fraktion B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 07829-17-E1):

„die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet die Verwaltung unter dem o. g. Punkt um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Wie wird in Dortmund bisher das Radverkehrsaufkommen erfasst?
2. Wo und mit welchen Ergebnissen hat die Verwaltung schon jetzt Zählstellen für den Radverkehr errichtet?
3. Plant die Verwaltung, – neben temporären Zählstellen – auch Dauerzählstellen einzurichten?
4. Mit welchem Kostenaufwand ist der Betrieb von Zählstellen verbunden?
5. Wie bewertet die Verwaltung folgende Standorte für die Einrichtung von mobilen, bzw.
dauerhaften Fahrradzählstellen:
– Bereich Schnettker-Brücke (Weg zur TU und zukünftiger RS 1-Abschnitt)
– Hohe Straße
– Bereich Phoenixsee, Phoenix-West
– Radweg an der Rennbahn
– Körne , mit zukünftigem Teilbereich des RS 1

Begründung:
Was beim Autoverkehr üblich ist, muss auch im Radverkehr Teil des Planungsprozesses
sein. Fahrradzählstellen ermöglichen es u. a., städtische Radverkehrsmaßnahmen und -
förderungen zu evaluieren und Investitionen passgenau einzusetzen. Verlässliche Verkehrszählungen
im Radverkehr werden zudem für die Erhebungen und Analysen beim
Modal Split benötigt. Mit Fahrradzählstellen lassen sich die absoluten Nutzungszahlen sowie
Jahres- und tageszeitliche Schwankungen ermitteln. Sie liefern damit eine Datengrundlage
für die Analyse der Verkehrsströme und geben Aufschluss über den jeweiligen
Anteil von Alltags- oder Freizeitradverkehr.


Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.


zu TOP 4.11
Grüner Pfeil für Radfahrer
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 07830-17)

Die Angelegenheit wurde von der heutigen Tagesordnung abgesetzt.


zu TOP 4.12
Bauleitplanung und Sicherung der Bauleitplanung: Bebauungsplanverfahren InN 240 - Ostseite Bornstraße -
hier: Beschluss zur Verlängerung der Geltungsdauer der Satzung über eine Veränderungssperre für den unter Punkt 2 beschriebenen räumlichen Geltungsbereich innerhalb des aufzustellenden Bebauungsplanes InN 240 - Ostseite Bornstraße - bis zum 28.06.2018.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07767-17)

AUSW, 17.05.2017:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei einer Enthaltung (Gruppe NPD/Die Rechte), folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt beschließt, den dieser Vorlage beigefügten Entwurf der Verlängerung der Satzung vom 27.04.2017 über eine Veränderungssperre für den unter Punkt 2 beschriebenen räumlichen Geltungsbereich innerhalb des aufzustellenden Bebauungsplanes InN 240 - Ostseite Bornstraße - bis zum 28.06.2018 zu verlängern.



zu TOP 4.13
Bauleitplanung und Sicherung der Bauleitplanung;
Bebauungsplan In W 223 – Königsbergstraße –
hier: I. Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes In W 223 – Königsbergstraße -
II. Beschluss über den Erlass einer Veränderungssperre
III. Zurückstellung von Baugesuchen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07895-17)


AUSW, 17.05.2017:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei einer Enthaltung (Gruppe NPD/Die Rechte), folgenden Beschluss zu fassen:


Beschluss
Der Rat der Stadt

I. beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes In W 223 – Königsbergstraße – für den unter Punkt 1. dieser Vorlage genannten räumlichen Geltungsbereich
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 BauGB

II. beschließt, den dieser Beschlussvorlage beigefügten Entwurf einer Veränderungssperre für den unter Punkt 1. dieser Vorlage genannten räumlichen Geltungsbereich
Rechtsgrundlage:
§ 14 Abs. 1 und § 16 Abs.1 BauGB

III. ermächtigt die Verwaltung, Anträge für Bauvorhaben, die planungsrechtlich zulässig sind und nicht im Einklang mit den geplanten Festsetzungen des Bebauungsplanes
In W 223 Königsbergstraße – stehen, zurück zu stellen.
Rechtsgrundlage:
§ 15 Abs. 1 BauGB



5. Angelegenheiten des Umweltamtes
-nicht besetzt-




6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnen und Stadterneuerung

zu TOP 6.1
Stadtumbau Rheinische Straße: Unionviertel_attraktiv, Teilprojekt "Arkaden Rheinische Straße"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07575-17)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-West hat am 17.09.2014 das Projekt „Stadtumbau Rheinische Straße - Unionviertel.attraktiv -“ beschlossen, von dem für das Teilprojekt „Arkaden“ ein Investitionsvolumen in Höhe von 300.000 € vorgesehen war (DS-Nr. 13308-14).

Die Bezirksvertretung Innenstadt-West beschließt die Durchführung des Teilprojektes „Arkaden“ mit abgeändertem Konzept (insbesondere die Ausdehnung auf eine städtebauliche Gestaltung sämtlicher Arkadenflächen bis Oberkante Erdgeschoss ohne finanzielle Beteiligung der Eigentümer/innen) sowie die Erhöhung des dazu erforderlichen Investitionsvolumens für das Teilprojekt „Arkaden“ um 135.000 € auf insgesamt 435.000 €, zuzüglich aktivierbarer Eigenleistungen in Höhe von 1.000 €, welche nicht zahlungswirksam sind.
Die Umsetzung des Teilprojektes „Arkaden“ erfolgt im Zeitraum 2017 bis 2019.

Die Bezirksregierung Arnsberg hat der Konzeptänderung sowie der damit verbundenen Kostenerhöhung und notwendigen Kostendeckung aus der Teilmaßnahme „Aufbau eines Dienstleistungsnetzwerkes“ zugestimmt (Änderungsbescheid vom 28.02.2017).

Die Investition bedingt eine jährliche Belastung der städtischen Ergebnisrechnung in Höhe von 1.550 €.

AUSW, 17.05.2017:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.


zu TOP 6.2
Urban Gardening
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 06533-16-E1)


Hierzu Bitte um Stellungnahme Fraktion B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 07829-17-E1):
-lag bereits zur Sitzung am 08.02.2017 vor-

HierzuStellungnahme der Verqwaltung (Drucksache Nr.: 07829-17-E2)
„die o. g. Anfrage beantworte ich wie folgt:

Allgemeiner Bericht, wie das Thema in den Stadterneuerungsgebieten Nordstadt,
Rheinische Straße und Hörde angenommen wurde
Erfahrungen aus dem Stadterneuerungsgebiet Rheinische Straße

· Die „Urban Oase“ des „Die Urbanisten e. V.“ machte im Unionviertel 2012 den Anfang,
sie war das Pilotprojekt für Urban Gardening des Vereins. Durchgeführt von Mai bis
Oktober galt sie für den Verein als Erfahrungsgrundlage für den Aufbau neuer oder die
Unterstützung bestehender Gärten. Gefördert wurde sie im Rahmen des Stadtumbaus
Rheinische Straße als Quartiersfondsprojekt.

· Im März folgte ein weiteres Projekt der Urbanisten im Union Gewerbehof, welches ohne
Förderung realisiert wurde: Sie errichteten ein 20 Quadratmeter großes Gewächshaus mit
Aquaponik-System.

· „Unsere grüne Gemüseoase“ folgte als Quartiersfondsprojekt im Juni 2013. Hier gärtnern,
pflegen und ernten Kinder vom KIVI (Kinder der Vielfalt, VMDO) auf einem Teil des
ehemaligen Schulhofs am Haus der Vielfalt in der Beuthstraße.

· Aktuell formiert sich eine Gardening-Gruppe auf Initiative von Bündnis 90/Die Grünen
und unter Beratung der Urbanisten im Unionviertel: „Westgarten“. Noch wird ein
geeignetes Grundstück gesucht.

· Im Rahmen des Zwischennutzungsprojektes „TANDEM – zusammen gehen – gemeinsam
ankommen“ (DS-Nr. 01276-15) entsteht seit Anfang 2017 ein „Projektgarten“ für
Bürgerinnen und Bürger auf einer brach liegenden städtischen Grünfläche an der
· Rheinischen Straße (DS-Nr. 06293-16). Gemäß der drei Säulen des Projektes geht es
dabei um die gemeinsame (Freizeit-) Beschäftigung und das Kennenlernen von Quartiersbewohnerinnen und -bewohnern mit und ohne Migrationshintergrund, um die Belebung
und Nutzung von nicht mehr oder kaum noch genutzten, brach liegenden Flächen sowie
um eine Verknüpfung mit Beschäftigungs- und Qualifizierungsmaßnahmen. Verschiedenste
Bevölkerungsgruppen sind aufgerufen, die Fläche zu einem Ort der Begegnung zu
machen – dabei ist die Beteiligung in verschiedenen Themenbereichen möglich (z. B.
„Bau von Hochbeeten oder Gartenmöbeln“, „Gärtnern, Ernten und Kochen“ oder „Natur
erleben“). Das Projekt läuft zunächst als Zwischennutzung für 1,5 Jahre.

· Für die Pflege von Baumscheiben setzte sich während der letzten Jahre das Quartiersmanagement
ein. Viele Baumscheibenpaten konnten gewonnen werden. Gemüseanbau
war kein Thema – es wurden Blumen gepflanzt. Wie es ohne die Betreuung des Quartiersmanagements mit dem Engagement weiter geht, bleibt abzuwarten.

Erfahrungen aus dem Stadterneuerungsgebiet Nordstadt

In der Dortmunder Nordstadt gibt es drei Bereiche, in denen urbanes Gärtnern als Projekt
aufgegriffen wurde:

Bürgergarten „Kleine Heroldwiese“
Der Bürgergarten „Kleine Heroldwiese“ entwickelte sich in einer Kooperation der Bürgerinitiative
Brunnenstraßenviertel, der Urbanisten e.V. und des Familienbüros Innenstadt-Nord
und wurde im April 2013 durch Bürgermeisterin Birgit Jörder als Schirmherrin des Netzwerkes
INFamilie offiziell eröffnet. Der Bürgergarten verfolgt die Ziele der Verschönerung des Wohnumfeldes, die Verbesserung des sozialen Miteinanders, Möglichkeiten der Vernetzung und die Gartenarbeit an sich.Das gesamte Grundstück wurde aufgewertet, entmüllt und bepflanzt, die gebauten Pflanzkästen
geben die Möglichkeit auch Essbares anzupflanzen, da kein Bodenkontakt vorhanden
ist. Durch die Einbindung der verschiedenen Institutionen im Quartier (Kinderstuben, Tageseinrichtungen für Kinder, Grundschule, Frühförderstelle) gelingt eine Belebung, die
Bewohner kommen mittlerweile aus eigenem Antrieb in den Garten. Er ist immer geöffnet.
Kleinere Zerstörungen gab es im Laufe der Zeit nur zwei Mal. Ein „Mithelfen“ im Garten
durch die Nachbarn von sich aus gelingt nicht. Hier wäre eine intensivere Begleitung wichtig,
die so nicht leistbar ist. Auch gelingt eine punktuelle Vernetzung mit Nachbarn, aber auch
hier ist eine intensivere Begleitung notwendig, um eine nachhaltige Anbindung zu schaffen.
Inzwischen ist die Grünbau gGmbH verlässlicher Partner für die viele Gartenarbeit geworden
und eine Grundversorgung durch Stadtämter (Baumpflege, Winterdienst usw.) unterstützt die
Betreuung des Gartens ebenfalls.
Die tatsächlich Aktiven, neben den Vorgenannten, sind drei Bürger und das Familienbüro
Innenstadt-Nord, die sich mit Engagement und Einsatz um den Garten kümmern. Themen wie
Müll, Hundekot, Drogen, etc. machen eine intensivere Begleitung notwendig. Nur dadurch
können die wichtigen Ziele erreicht und die Menschen aktiviert und zum selbstverantwortlichen
Handeln bewegt werden. Ein guter Ansatz, der mit einer geeigneten Personalausstattung
zu einem nachhaltigen Erfolg führen kann.

Innenhof Oesterholzstraße
„Nachbars Garten“ ist eine Initiative von Machbarschaft Borsig11 e.V., die auf Aktivitäten im
Rahmen des Kunstprojekts „2-3 Straßen“ (Jochen Gerz/Ruhr.2010) zurückgeht. Im
Kulturhauptstadtjahr 2010 hatten Teilnehmer des Projekts mit Kindern aus der Nachbarschaft
im Oesterholz-Karree zwischen Borsigplatz, Schlosser- und Oesterholzstraße begonnen, den
Innenhof zu bepflanzen. 2012 wurden mit Zustimmung des Eigentümers (Vivawest) mehrere
Beete angelegt, die zunächst dankbar angenommen wurden. Mit der Fluktuation der
Mieterschaft muss das Angebot allerdings immer wieder neu vermittelt werden. 2014/15
wurde das Projekt im Rahmen des Kunstprojekts „Public Residence: Die Chance“ weiter
ausgebaut. Für das „Borsigplatz Geschmacksarchiv“ wurden zahlreiche (teils mobile)
Hochbeete in verschiedenen Innenhöfen aufgebaut, u. a. Schlosserstraße, Oesterholzstraße,
Kleiner Borsigplatz, St. Vincenz Jugendhilfe u. a., für die Bewohner die Patenschaften
übernahmen. Die Auflage war, einmal im Jahr zusammenzukommen und ein gemeinsames
Dinner zu veranstalten, bei dem jeder die Speisen des anderen kosten kann. Die Hochbeete
werden weiterhin gut gepflegt, das soziale Potenzial des Projekts bedarf jedoch weiterer
Organisation, um voll ausgeschöpft werden zu können.

Bunter Garten Nord – Spielplatz Düppelstraße
Der Bewohnergarten am Spielplatz Düppelstraße wurde 2012 im Zusammenhang mit der
kleinräumigen Quartiersentwicklung Schleswiger Viertel auf Initiative der „Bunte Schule
e. V.“ ins Leben gerufen. Mit viel Engagement unterstützte die „Bunte Schule“ über zwei
Jahre die Nachbarn dabei, einen Bewohnergarten anzulegen und zu pflegen. Die Einsaat von
essbaren Pflanzen bzw. Gemüse war aus Gründen der Bodenqualität nicht möglich. Ein
Hochbeet wurde nicht angelegt. Durch den starken Begleitaufwand des Trägers und nach
Wegzug des Hauptakteurs hat der Verein das Projekt. Das Quartiersmanagement Nordstadt
übernahm den Ansatz und scheiterte ebenfalls an dem fehlenden Engagement der
Nachbarschaft.

Zusammenfassende Erkenntnis aus dem Stadterneuerungsgebiet Dortmund Nordstadt
In der Nordstadt werden häufiger Anfragen zum urbanen Gärtnern gestellt. Bisher musste
jedoch immer festgestellt werden, dass eine Koordinierungsstelle für die Flächen erforderlich
ist und demnach Aufwände bei der Verwaltung oder bei privaten Trägern (Herrichtung,
Pflege und/oder Wiederherstellen der Flächen in den Originalzustand) erzeugt werden.

Erfahrungen aus dem Stadterneuerungsgebiet Hörde

Im Gebiet „Soziale Stadt – Stadtumbau Hörde“ werden Projekte zum urbanen Gärtnern seit
2012 entwickelt und umgesetzt.


Querbeet Hörde. Ernte deine Stadt
Zum einen erhielt eine Arbeitsgemeinschaft aus TU Dortmund, dem Planungsbüro plan-lokal
und Urbanisten e. V. eine Förderung für das Projekt „Querbeet Hörde. Ernte deine Stadt“. Das
Projekt entstand aus der Arbeit der Hörder Stadtteilagentur und analysierte zunächst in Frage
kommende Flächen und Akteure in Hörde. Danach führte Querbeet Hörde Beteiligungsaktionen
zum Gärtnern in der Stadt durch mit Bewohnerinnen und Bewohnern,
Schulen, Kindergärten und sozialen Einrichtungen. Prominentestes, dauerhaftes Ergebnis ist
der „Gemeinschaftsgarten Schallacker“ auf der Brachfläche eines ehemaligen Freibades im
Schatten der Hochöfen von Phoenix-West.

Weitere Projekte
Zum anderen gab es seit 2012 mehrere Projekte von Bewohnern für das Gärtnern in
Baumscheiben und Beeten („Grünpaten für Hörde“, „Blumen für den Friedrich-Ebert-Platz“
und „Rosen für den Hörder Neumarkt“) sowie ein Projekt zum Imkern in der Stadt.
Anwohner und lokale Medien nahmen die Projekte positiv auf, sie animierten zum
Mitmachen und Nachmachen. Die Projekte wurden innerhalb der Maßnahmen
„Bürgerbeteiligung“ und „Hörder Stadtteilfonds“ gefördert und von der Verwaltung intensiv
begleitet.

Weitere Erfahrungen aus Hörde geben Hinweise, wie sich urbanes Gärtnern in anderen Teilen
der Stadt, insbesondere in Stadterneuerungsgebieten, verwirklichen lässt:

· Als die Grünfläche Seekante in Hörde neu gestaltet wurde, prüfte die Verwaltung, ob und
wie sich Obstgehölze pflanzen lassen: Apfelbäume, Walnussbäume,
Johannisbeersträucher. Diese Gehölze verlangen aber mehr Pflege für den
Erziehungsschnitt und das Aufsammeln fauligen Fallobstes. Der Boden der Grünanlage ist
in tieferen Schichten belastet. Daher wurde auf Obstpflanzungen verzichtet.

· Innerhalb des Querbeet-Projekts wurde überlegt, die Mittelinseln der neuen Kreisverkehre
mit Gemüse zu bepflanzen. Wegen der Autoabgase und um Fußgänger nicht auf die
Fahrbahn des Kreisverkehrs zu lenken, wurde dies verworfen. Diese Überlegungen
schließen Gemüsegärtnern auf Straßenbegleitgrün grundsätzlich aus.

· In keinem Projekt wuchs Obst oder Gemüse zum freien Ernten durch Jedermann –
urbanes Gärtnern im Sinne der „Essbaren Stadt“ gab es also nicht.

Für die zweite Förderperiode für das Gebiet Sozial Stadt – Stadtumbau Hörde wurde das
Projekt Urbane Landwirtschaft beschlossen (Drucksache 02947-15). Hierzu gehören auch das
Projekt Urban Space Station (Drucksache 05975-16), das Projekt Querbeet.sozial
(Beschlussvorlage in Vorbereitung) sowie weitere Einzelmaßnahmen, die zurzeit entwickelt
werden oder für die eine Förderung gesucht wird.

Zu den Fragen aus der Drucksache 02433-15

Zu Frage 1
Geeignet ist jede Freifläche mit einem unbelasteten und nährstoffreichem Boden,
ausreichender Besonnung und geringer Immissionsbelastung, sofern der Eigentümer der
Bepflanzung zustimmt und die Fläche gefahrlos betreten werden kann.

Zu Frage 2
Obst und Gemüse verlangen einen deutlich höheren Pflegeaufwand. Eine kostenneutrale
Umstellung ist daher nicht möglich.

Zu Frage 3
Siehe dazu die Ausführungen zu den Erfahrungen in den Stadterneuerungsgebieten
Rheinische Straße, Nordstadt und Hörde.

Zu den Fragen aus der Drucksache 06533-16-E1

Zu Frage 1
Zu den Projekten in Stadterneuerungsgebieten siehe die ausführliche Darstellung zu den
Erfahrungen in den Stadterneuerungsgebieten Rheinische Straße, Nordstadt und Hörde.
Die Hörder Projekte mit Baumscheiben, auf dem Friedrich-Ebert-Platz und am Hörder
Neumarkt sowie das Imker-Projekt fanden auf städtischen Flächen statt, ebenso die Projekte
KIVI und Baumscheibenpatenschaften an der Rheinischen Straße. In der Nordstadt fanden auf
städtischen Flächen die Projekte in der Düppelstraße, auf der kleinen Heroldwiese sowie
Baumscheibenpatenschaften in verschiedenen Teilen der Nordstadt statt. Schwerpunkt ist hier
das Brunnenstraßenviertel.
Eine allgemeine Erfassung von Urban-Gardening-Projekten durch die Stadtverwaltung erfolgt
nicht.

Zu Frage 2
Der „Projektgarten“ im Rahmen des durch den Stadtumbau-West kofinanzierten Projektes des
Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (TANDEM – zusammen gehen – gemeinsam
ankommen) verfolgt u. a. das Ziel internationaler Begegnungen (DS-Nr. 06293-16).
Menschen verschiedener Herkunft aus dem Quartier, Flüchtlinge, Beschäftigte in
Qualifizierungsmaßnahmen usw. sollen sich hier einen Raum zum gemeinsamen Gärtnern
und zum Treffen und Aufenthalten im Freien schaffen. Voneinander lernen, Gemeinschaft,
Miteinander und Integration stehen dabei im Mittelpunkt. Das Projekt läuft als
Zwischennutzungsprojekt seit Anfang 2017 zunächst bis Mitte 2018.
Weitere Interkulturelle Gärten oder Planungen dazu sind der Verwaltung nicht bekannt.

Zu Frage 3
Diese Gärten können über entsprechende (Einzel-) Beschlüsse der politischen Gremien
gefördert werden.

Zu Frage 4
Die Nutzung muss planungs- und umweltrechtlich zulässig sein. Der Eigentümer muss der
Nutzung zustimmen, Fragen der Haftung und Übernahme von Verkehrssicherungspflichten
sollten vertraglich geklärt sein. Vergleiche dazu auch die Antwort auf Frage 1 der Drucksache
02433-15 weiter oben in diesem Dokument.

Zu Frage 5
Vergleiche Frage 4. Der zusätzliche Aufwand für die Pflege muss finanziert werden.

Zu Frage 6
In Stadterneuerungsgebieten können Dachgärten und Dachbegrünung über das Hof- und
Fassadenprogramm gefördert werden. Die Voraussetzungen regelt Drucksache Nr. 10135-13.
Die Förderung von Dachbegrünungen wurde in den Jahren 2011 bis 2016 in nur einem Fall in
Anspruch genommen.“



Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.



Die öffentliche Sitzung endet um 16.20 Uhr.







Matzanke Reuter Trachternach
Ratsmitglied Vorsitzende Schriftführerin


zu TOP 3.1: Projekt "Nordwärts"...; : Stellungnahme.pdfStellungnahme.pdf
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