Niederschrift (öffentlich)

über die 20. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie
am 17.11.2016
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




Sitzungsdauer: 10:00 - 11:35 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder

RM Friedhelm Sohn (SPD) Vorsitzender
RM Rita Brandt (SPD)
RM Gudrun Heidkamp (SPD)
RM Martin Grohmann (SPD)
RM Christian Barrenbrügge (CDU) stellv. Vorsitzender
RM Regine Stephan (CDU) i. V. f. RM Thomas Bahr
RM Ute Mais (CDU)
RM Uta Schütte-Haermeyer (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus)
RM Dr. Petra Tautorat (Die Linke & Piraten)


Thomas Oppermann (SJD Die Falken)
Andreas Roshol (Ev. Jugend)
Reiner Spangenberg (Jugendrotkreuz)
Andreas Gora (Arbeiterwohlfahrt)
Frank Ortmann (Deutsches Rotes Kreuz)

2. Beratende Mitglieder

StR’in Daniela Schneckenburger
Klaus Burkholz
Constance Bock (Richter) i. V. f. Peter Prause
Friedhelm Evermann (Kath. Kirche) i. V. f. Annette Kienast
Jochen Schade-Homann (Ev. Kirche)
Gunther Niermann (Der Paritätische)
Peter Rennert (Jugendamtselternbeirat, fr. Stadtelternrat)


3. Verwaltung
Andreas Hibbeln
Harald Landskröner
Daniel Pilz

Sabine Kübler StA 50

4. Geschäftsführung

Gabriele Lieberknecht



Nicht anwesend waren:

Anne Rabenschlag (Diakonisches Werk)

Annabelle Brandes (Agentur für Arbeit)
Susanne Wächter (Vertreterin der Lehrerschaft)
Rainer Nehm (Kreispolizeibehörde)
Leonid Chraga (Jüdische Kultusgemeinde)
Jens Hebebrand (Humanistischer Verband)
Aniss Boumashouli (Islamische Gemeinden)
Fatma Karaca-Tekdemir (Integrationsrat)
Regine Kreickmann (JobCenterDortmund)
Gabriele Beckmann (Behindertenpolitisches Netzwerk)
Reinhard Preuß (Seniorenbeirat)




Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 20. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie,
am 17.11.2016, Beginn 10:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund






1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

2.1 Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2017
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05389-16)

(Der Haushaltsplanentwurf wurde bereits den Ratsmitgliedern, Fraktionen, Dezernaten, der Presse und dem Personalrat für die Sitzung des Rates am 29.09.2016 zur Verfügung gestellt)


3. Vorlagen / Berichte der Verwaltung - Jugendamt -
- unbesetzt -



4. Vorlagen / Berichte anderer Fachbereiche
- unbesetzt -



5. Anträge / Anfragen
- unbesetzt -



6. Informationen aus den Bezirksvertretungen
- unbesetzt -



7. Mitteilungen des Vorsitzenden







1. Regularien


Herr Sohn eröffnete die Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie und stellte fest, dass zur Sitzung ordnungs- und fristgemäß eingeladen wurde und der Ausschuss beschlussfähig ist.


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Frau Mais benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

Frau Schütte-Haermeyer wird sich weder an der Beratung noch an der Abstimmung zu TOP 2.4 „Erweiterung der sozialpädagogischen Angebote für Kinder, Jugendliche und deren Familien im Einzugsbereich des Nordmarktes“, Drucksache Nr.: 05322-16, beteiligen.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Der Vorsitzende wies darauf hin, dass aus der Sitzung des Ausschusses am 09.11.2016 noch drei weitere Vorlagen auf die Tagesordnung gesetzt werden sollen:

TOP 2.2 „Memorandum – Die Stadt zuerst – Zukunftspaket für eine nachhaltige Konsolidierung des Dortmunder Haushalts“ - Umsetzung der Maßnahmen Memorandum im Haushaltsplan 2017 -
Empfehlung
Drucksache Nr.: 05388-16

TOP 2.3 Gesamtstädtische Bedarfs- und Maßnahmenliste für Hochbaumaßnahmen 2017 sowie Veranschlagung i. R. d. Haushaltsplanung 2017 ff.
Kenntnisnahme
Drucksache Nr.: 05888-16


TOP 2.4 Erweiterung der sozialpädagogischen Angebote für Kinder, Jugendliche und deren Familien im Einzugsbereich des Nordmarktes
Beschluss
Drucksache Nr. 05322-16


Die Tagesordnung wurde im Wege der Dringlichkeit erweitert um den

TOP 2.5 Erweiterung der Entgeltordnung der Teilnehmerbeiträge für pädagogische
Veranstaltungen in der Kinder- und Jugendförderung
Empfehlung
Drucksache Nr.: 05292-16


Die Mitglieder folgten dem Vorschlag, die neuen TOP 2.2 – 2.5 vorzuziehen und vor TOP 2.1 „Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2017“, Drucksache Nr.: 05389-16, zu behandeln.

Mit diesen Änderungen wurde die Tagesordnung einstimmig festgestellt.



2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung


zu TOP 2.2
„Memorandum – Die Stadt zuerst – Zukunftspakt für eine nachhaltige Konsolidierung des Dortmunder Haushalts“
- Umsetzung der Maßnahmen Memorandum im Haushaltsplan 2017 -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05388-16)
Behindertenfahrdienst
Auszug: Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 08.11.2016
(Drucksache Nr.: 05199-16)
Behindertenfahrdienst
Auszug: Behindertenpolitisches Netzwerk aus der öffentlichen Sitzung vom 08.11.2016
(Drucksache Nr.: 05199-16)

Es lag folgender Auszug aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit am 08.11.2016 vor (Drucksache Nr. 05199-16):

„… Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit beschließt einstimmig bei Enthaltung der CDU-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste und der Fraktion AfD folgenden, gemeinsamen Antrag:

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit stellt fest, dass der Ratsbeschluss vom 10.12.2015 durch die Verwaltung objektiv nicht umgesetzt werden kann.
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit fordert die Verwaltung auf, die Kündigung des Vertrages mit DEW21 ab dem 01.01.2017 rückgängig zu machen. Der Behindertenfahrdienst soll weiterhin ohne Qualitätseinbußen zur Verfügung stehen.
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit fordert den Rat auf, die 600.000 € für den Behindertenfahrdienst aus dem Memorandum (Drucksache-Nr.: 05388-16) raus zu nehmen und dem Etat zur Verfügung zu stellen.
Die Verwaltung wird aufgefordert, ggfs. im Jahr 2017 eine Vorlage vorzulegen, wie der Behindertenfahrdienst in Zukunft ohne Qualitätseinbußen dauerhaft organisiert werden kann. Dies sollte in den Masterplan Mobilität integriert werden.“


Es lag folgender Auszug aus der öffentlichen Sitzung des Behindertenpolitischen Netzwerkes am 08.11.2016 vor (Drucksache Nr. 05199-16):

„… Beschluss:

Das Behindertenpolitische Netzwerk begrüßt die heutige Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit mit folgenden Bausteinen:
Die Kündigung des Vertrages mit DEW zur Durchführung des Behindertenfahrdiensts zum 01.01.2017 wird zurückgenommen.
Im „Memorandum – Die Stadt zuerst – Zukunftspakt für eine nachhaltige Konsolidierung des Dortmunder Haushalts“ - Umsetzung der Maßnahmen Memorandum im Haushaltsplan 2017 wird die Einsparung von 600.000 € im Behindertenfahrdienst gestrichen.
Im Rahmen des Masterplans Mobilität wird die Entwicklung des Behindertenfahrdiensts mit dem Ziel geprüft, ein Konzept für den Behindertenfahrdienst ohne Qualitätsverluste zu erstellen.

Das Behindertenpolitische Netzwerk empfiehlt bei einer Enthaltung folgenden geänderten Beschluss:

Das Behindertenpolitische Netzwerk nimmt zur Kenntnis, dass der Ratsbeschluss vom 10.12.2015 zur Reform des Dortmunder Behindertenfahrdienstes (Drucksache Nr.: 02461-15-E4), mit dem finanzielle Einsparungen erzielt werden sollen, ohne dass Qualitätseinbußen eintreten, so nicht umsetzbar ist. Finanzielle Einsparungen werden nur durch Qualitätsabbau erreicht werden können.

Gestrichen wird (in rot):

Der Rat beauftragt die Verwaltung, die beschriebenen Konsolidierungsmaßnahmen umsetzungsreif durchzuprüfen und dem Rat sowie den sachberührten Beiräten und Ausschüssen die Prüfungsergebnisse zur weiteren Beschlussfassung vorzulegen.

Die aktuellen Mobilitäts-Angebote für Menschen mit Behinderungen in Dortmund erfüllen die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention zur Sicherstellung einer gleichberechtigten Mobilität nicht.

Das Behindertenpolitische Netzwerk bittet den Rat der Stadt Dortmund um folgende Beschlussfassung:



Herr Hibbeln ging auf die Nachfragen von Frau Dr. Tautorat, Herrn Gora, Frau Schütte-Haermeyer und Herrn Niermann ein:

- Fachstandard+ bei Hilfen zur Erziehung
Der Rat hatte am 10.12.2015 (Drucksache Nr.: 02705-15) die Qualitätsentwicklung und Personalbedarfsbemessung in den Jugendhilfediensten und das Projekt „Fachstandard+“ zur modellhaften Erprobung in drei ausgewählten Jugendhilfediensten (Brackel, Scharnhorst, Eving) mit der Einrichtung von fünf zusätzlichen Projektstellen beschlossen. Die zusätzlichen Personalkosten sind aus dem Projekt zu erwirtschaften.

Der unter 4.1 aufgeführte Konsolidierungsbetrag von 750.000 € stellt die Differenz zwischen dem personellen Mehraufwand (ca. 300.000 €) und den angenommenen, durch die verbesserte Steuerung eingesparten Leistungen im Bereich der Hilfen zur Erziehung dar. Im Rahmen des Projektes Fachstandard+ wurde ein Berichtswesen mit der Stadtkämmerei abgestimmt, mit dem erkennbar gemacht werden soll, wie sich die Kosten der Hilfen zur Erziehung in den drei Modelljugendhilfediensten im Verhältnis zu den übrigen entwickelt haben.

Frau Schneckenburger ergänzte, dass bei der Konzeptionierung des Modellprojektes auch solche Faktoren wie Zuzug und Veränderungen eines Sozialraumes mit betrachtet werden.

- SIEH
Der Personalkostenetat wird gesamtstädtisch durch das Personal- und Organisationsamt bewirtschaftet. Stellenausweitungen sind im SIEH nicht erfolgt. Der Personalmehraufwand (2015 auf 2016, Haushaltsplanentwurf S. 712) entsteht durch die tatsächliche Stellenbesetzungssituation. Das Personal der Verbundzentrale wird unter Personalaufwand veranschlagt, die Aufwendungen für Pflegefamilien/das Personal in den Wohngruppen wird unter Sach- und Dienstleistungen veranschlagt.

- Erzieherische und wirtschaftliche Hilfe
Die Zahlen in 2015 (Haushaltsplanentwurf S. 705) sind das Ergebnis im Ist. Das Rechnungsergebnis entsteht tendenziell später als die Planwerte eingestellt werden müssen.
Der Anstieg der Zahlen bei den stationären Hilfen hing mit dem Zugang UMF zusammen. Wobei berücksichtigt werden muss, dass es auch zu Mehrfachzählungen gekommen ist (z. B. Inobhutnahme und spätere dauerhafte Unterbringung in einer Einrichtung). Ähnliches gilt auch für die Zahlen „Mitwirkung bei gerichtlichen Verfahren“.



Frau Schütte-Haermeyer sprach sich dafür aus, der Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit beizutreten.

Frau Kübler erläuterte kurz den Beschluss des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit.

Herr Gora schloss sich Frau Schütte-Haermeyer an. Zwar tangiere der Behindertenfahrdienst den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nur am Rande. Aber er glaube, dass der ein oder andere sich dieser Position in der Form nicht anschließen könne. Daher wäre es aus seiner Sicht einfacher, dem Rat zu signalisieren, dass dieser Punkt nicht mitgetragen werden könne. Ansonsten stünde er vor der Situation, das Memorandum in der Form nicht empfehlen zu können.

Herr Barrenbrügge teilte mit, dass die Beratungen in seiner Fraktion noch nicht abgeschlossen seien und daher zu den Vorlagen und Anträgen heute grundsätzlich kein Votum erfolgen werde.


Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nahm den Auszug - BPN, öffentliche Sitzung 08.11.2016 – zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie schloss sich einstimmig (6 Ja, 8 Enthaltungen) folgendem Beschluss des Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit an:
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit stellt fest, dass der Ratsbeschluss vom 10.12.2015 durch die Verwaltung objektiv nicht umgesetzt werden kann.
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit fordert die Verwaltung auf, die Kündigung des Vertrages mit DEW21 ab dem 01.01.2017 rückgängig zu machen. Der Behindertenfahrdienst soll weiterhin ohne Qualitätseinbußen zur Verfügung stehen.
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit fordert den Rat auf, die 600.000 € für den Behindertenfahrdienst aus dem Memorandum (Drucksache-Nr.: 05388-16) raus zu nehmen und dem Etat zur Verfügung zu stellen.
Die Verwaltung wird aufgefordert, ggfs. im Jahr 2017 eine Vorlage vorzulegen, wie der Behindertenfahrdienst in Zukunft ohne Qualitätseinbußen dauerhaft organisiert werden kann. Dies sollte in den Masterplan Mobilität integriert werden.
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie empfahl mehrheitlich (6 Ja, 1 Nein, 7 Enthaltungen) dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:
Nach kurzer Diskussion erklärte Herr Gora, dass er selbstverständlich mit den vom Jugendamt vorgeschlagenen Konsolidierungsvorschlägen einverstanden sei.

Auch Frau Dr. Tautorat stimmte den beiden Vorschlägen zu, da ihre Fraktion aber generell gegen das Memorandum sei, habe sie sich bei der Abstimmung enthalten.

Für die CDU-Fraktion teilte Herr Barrenbrügge mit, dass die beiden das Jugendamt betreffenden Teilaspekte unkritisch gesehen werden.

Frau Schütte-Haermeyer brachte zum Ausdruck, dass die Maßnahmen des Jugendamtes, die Gegenstand des Memorandum seien, durchaus mitgetragen und für gut befunden werden.


Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie hielt einstimmig (14 Ja) fest, dass die Maßnahmen des Jugendamtes (s. 4.1 und 4.2) die Zustimmung des Ausschusses finden.

Auszug aus der noch nicht genehmigten Niederschrift der 21. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 01.02.2017 zu TOP 1.5 Genehmigung der Niederschrift:

Herr Ortmann wies darauf hin, dass der Beschluss des Ausschusses zu TOP 2.2 – letzter Absatz auf Seite 8 – auf seinen Vorschlag erfolgte und bat um entsprechende Ergänzung:
„Auf Vorschlag von Herrn Ortmann hielt der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie einstimmig (14 Ja) fest, dass die Maßnahmen des Jugendamtes (s. 4.1 und 4.2) die Zustimmung des Ausschusses finden.“


zu TOP 2.3
Gesamtstädtische Bedarfs- und Maßnahmenliste für Hochbaumaßnahmen 2017 sowie Veranschlagung i. R. d. Haushaltsplanung 2017 ff.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05888-16)

Es lag folgendes Schreiben der Verwaltung vor:
„… im Nachgang zur Erstellung der o.g. Vorlage, die Ihnen zur Kenntnisnahme vorgelegt wird, hat sich verwaltungsintern noch eine Änderung ergeben. Danach entfällt der Hinweis bezüglich Entscheidungen des Krisenstabes bei evtl. Änderungen der Jahresarbeitsprogramme der Fachbereiche 23 und 65.
Ich bitte deshalb, im Rahmen der Beratung (Kenntnisnahme) zu berücksichtigen, dass der in der o. g. Vorlage enthaltene Passus auf Seite 4 vorletzter Absatz „Dies gilt auch für Entscheidungen des Krisenstabes“ ersatzlos gestrichen wird. Mit anderen Worten: Die Entscheidungen des Krisenstabes können nicht nachträglich zurückgeholt werden.“

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie
1. nimmt die vorgelegte gesamtstädtische Bedarfs- und Maßnahmenliste für Hochbaumaßnahmen 2017 (BeMa 2017), die in dem Haushaltsplan 2017 ff abgebildet ist, sowie die darin enthaltenen Jahresarbeitsprogramme der Städtischen Immobilienwirtschaft (FB 65) und des Fachbereiches Liegenschaften (FB 23) im Grundsatz zur Kenntnis

2. nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung eine Änderung des Rankings vornehmen wird, soweit dies aus sachlichen Gründen erforderlich ist.


zu TOP 2.4
Erweiterung der sozialpädagogischen Angebote für Kinder, Jugendliche und deren Familien im Einzugsbereich des Nordmarktes
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05322-16)

Frau Schütte-Haermeyer nahm weder an der Beratung noch an der Beschlussfassung teil.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt die Erweiterung der sozialpädagogischen Angebote für Kinder, Jugendliche und deren Familien im Einzugsbereich des Nordmarktes.


zu TOP 2.5
Erweiterung der Entgeltordnung der Teilnehmerbeiträge für pädagogische Veranstaltungen in der Kinder- und Jugendförderung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05292-16)

Herr Burkholz führte kurz in die Vorlage ein.

Herr Sohn schlug vor, dass das Juleica-Büro im nächsten Jahr im Ausschuss einmal vorstellt, welche Arbeit dort geleistet wird, welche Voraussetzungen für den Bezug der Juleica erforderlich sind u.a.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie empfahl einstimmig (12 Ja, 2 Enthaltungen – Herr Oppermann, Herr Spangenberg) dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die von der Verwaltung vorgeschlagene Erweiterung der Entgeltordnung der Teilnehmerbeiträge für pädagogische Veranstaltungen in der Kinder- und Jugendförderung ab dem 01.01.2017.


zu TOP 2.1
Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2017
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05389-16)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 05389-16-E3)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 05389-16-E5)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 05389-16-E6)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 05389-16-E7)

Es lagen folgende Anträge vor:

SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 05389-16-E3):

„…die SPD-Fraktion stellt folgenden Antrag zum HH 2017 zur Beschlussfassung:

Dortmund eine – auch durch Kinder – wachsende Stadt

Bereits von 2014 auf 2015 ist die Zahl der Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren von 92.841 auf 94.472 gestiegen. Der Anteil der Kinder unter 3 Jahren stieg von 15.233 auf 15.949 und der 3 bis unter 6Jährigen von 14.723 auf 15.235, auf also insgesamt 31.184 in der Altersgruppe 0 – 6 Jahre an. Diese Kinder haben grundsätzlich alle einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz.

Für die Gruppe der 0 – 6 Jahre alten Kinder standen 2015 in 293 Tageseinrichtungen (einschl. Tagespflege) 20.364 Plätze bereit.
Bis zum Jahr 2020 sollen durch das große Ausbauprogramm insgesamt 335 Tageseinrichtungen mit 23.620 Plätzen vorhanden sein.

Beschluss:

Der AKJF stellt fest, dass der Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen auch nach Abarbeitung des Kita-Ausbauprogramms bis 2020 nicht ausreichend abgedeckt sein wird.

Der AKJF beschließt, die Verwaltung zu beauftragen, bis Mitte 2017 ein Fortsetzungsprogramm (2. Staffel) für den bedarfsgerechten Kita-Ausbau zu entwickeln.

Der Rat wird gebeten, eine gleichlautende Empfehlung zu geben.“


Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 05389-16-E5):

„… die Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. Tagesordnungspunkt um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:

1. Der Ausschuss bekräftigt die Feststellung des Jugendförderplans, dass Maßnahmen im Bereich der Integration junger Menschen in Ausbildung oder Arbeit wichtig und sinnvoll sind und insbesondere vor dem Hintergrund zugewanderter junger Menschen in den kommenden Jahren ausgebaut werden müssen.

2. Der Ausschuss stellt fest, dass vor diesem Hintergrund eine dauerhafte Unterfinanzierung bis hin zur Existenzbedrohung der Maßnahmen nicht hinnehmbar ist.

3. Die Verwaltung des Jugendamtes wird aufgefordert, bis zum Ende des 1. Quartals 2017 dem Ausschuss eine Übersicht über vorhandene sowie über notwendige neue Maßnahmen in Abstimmung mit dem Fachbereich Schule sowie den anderen im Handlungsfeld tätigen Institutionen und Organisationen vorzulegen. Dabei sind vor allem die benötigten finanziellen Mittel zur Absicherung bzw. zum Ausbau darzustellen. Das betrifft insbesondere die oft fehlende Co-Finanzierung von Maßnahmen.

4. Benötigte Finanzmittel sind im Laufe des Haushaltsjahres bereitzustellen.

Begründung:
Für eine steigende Anzahl von Jugendlichen, u. a. mit besonderem Förderbedarf, ist es schwierig, einen reibungslosen Übergang in Ausbildung oder Arbeit zu realisieren. Der Anteil der Jugendlichen mit erheblichen Problemlagen steigt. Insbesondere die berufliche Integration neu zugewanderter junger Menschen stellt eine Herausforderung für die nächsten Jahre dar. Deshalb ist es im Sinne der Jugendlichen wichtig, verlässliche, nachhaltige Angebote auszubauen, dynamisch auf Veränderungen zu reagieren und die Netzwerkarbeit, u. a. mit regelmäßig stattfindenden Jugendkonferenzen, zu intensivieren.
Die langjähre Netzwerkarbeit zwischen Jobcenter, Agentur für Arbeit, der vielfältigen Trägerlandschaft und der Verwaltung trägt Früchte: Lücken in der Beratung werden u. a. durch das 2015 eingeweihte Jugendberufshaus geschlossen. Das Beratungsnetzwerk Dortmund, niedrigschwellige Angebote wie Beratungsstellen und Jugendwerkstätten sind ein fester Bestandteil der Jugendberufshilfe/
Jugendsozialarbeit im Übergangssystem Schule/Beruf und nicht wegzudenken aus der Lebenswelt vieler Dortmunder Jugendlichen. Die Angebote sind zu etablieren und finanziell zu sichern. Allerdings sind diese Maßnahmen dauerhaft unterfinanziert und dadurch in ihrer Existenz bedroht.“
(Auszug aus dem Kinder- und Jugendförderplan 2015-2020)“


Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 05389-16-E6):

„… die Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. Tagesordnungspunkt um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:

Für die Entwicklung von Projekten mit dem Ziel des Kinderschutzes, der Bildungsintegration und Verselbständigung von Kindermüttern sind finanzielle und personelle Ressourcen im Jugendhilfedienst bereit zu stellen. Aufgabenbestandteil muss dabei auch die Akquirierung von Fördermitteln sein.

Begründung:
Im Rückblick auf das Jahr 2015 und unter Bezugnahme auf den Sachstandsbericht aus April 2016 lässt sich feststellen, dass sich an der Lebenssituation der vielfach aus großer Armut, Ausgrenzung und Perspektivlosigkeit nach Dortmund gekommenen Menschen aus Rumänien und Bulgarien seit 2013 nichts wesentliches verändert hat. Gemäß statistischer Erhebungen lebten zum Stichtag 31.12.2015 insgesamt 7.901 Menschen aus Rumänien (4.913) und Bulgarien (2.988) in Dortmund. Mit einem Anteil von gut 62% überwiegt dabei der Anteil mit rumänischen Wurzeln. Dem Sachstandsbericht ist zu entnehmen, dass der Anteil Minderjähriger im Vergleich zur Gesamtbevölkerung deutlich höher liegt, wenngleich hier insgesamt eine Verschiebung in den Altersstrukturen erkennbar ist:

„Der Anteil der unter 6-jährigen aus Bulgarien und Rumänien ist fast dreimal, der Anteil der 6 – 15-jährigen fast doppelt so hoch wie die Gesamtbevölkerung. (…) War 2014 im Saldo noch fast die Hälfte der zugewanderten Personen aus Bulgarien und Rumänien jünger als 15 Jahre, liegt dieser Anteil 2015 nur noch bei 30 %.“ (Sachstandsbericht April 2016)


Aktuell sind dabei auch rund 20 Kindermütter, also Mütter unter 16 Jahren, zu verzeichnen. Diese Mütter sind überwiegend rumänische Staatsbürgerinnen und gehören meist zur Ethnie der Roma. Einhergehend mit der oftmals kulturell begründeten jungen Mutterschaft gehen einerseits der Abbruch des Schulbesuches und andererseits eine sehr abhängige Einbindung in das Familiensystem, das Bildung für Frauen nicht vorsieht. Die jungen Mütter sind in aller Regel nicht krankenversichert, sie nutzen die Sprechstunde für nicht Krankenversicherte beim Gesundheitsamt.

Um den Kinderschutz zu gewährleisten, Schulbesuche der Mütter mittelfristig wieder zu ermöglichen, eine Heranführung an unser frühkindliches Bildungssystem zu schaffen und Armutskarrieren über Generationen zu unterbrechen, ist eine gezielte Unterstützung durch die Jugendhilfedienste notwendig.“


Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 05389-16-E7):

„… die Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. Tagesordnungspunkt um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:

1. Der Ausschuss stellt fest, dass aufgrund der vorhandenen Bedarfe vieler Eltern, der zusätzlichen Zuwanderung vieler Familien mit Kindern, aber auch vor dem Hintergrund des Urteils des Bundesgerichtshofes ein weiterer Ausbau der Betreuungsplätze für Kinder bis sechs Jahren notwendig ist.

2. Der Ausschuss stellt fest, dass es mittel- und langfristige Zielsetzung sein und bleiben muss, eine bedarfsdeckende Versorgung durch Plätze in Kindertageseinrichtungen zu erreichen.

3. Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis, dass zur Deckung des wachsenden Bedarfes die Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze in der Kindertagespflege ein flexibles und schnelles Instrument sein kann.

4. Der Ausschuss stellt fest, dass dafür vorübergehend eine Ausweitung der Quote der Betreuungsplätze in der Kindertagespflege in Kauf genommen wird.

5. Die Verwaltung wird aufgefordert, eine entsprechende Konzeption zum Ausbau der Plätze zu erarbeiten und dem Ausschuss vorzulegen.

6. Die für die Schaffung der Plätze benötigten finanziellen Mittel sind unterjährig bereitzustellen.“


Herr Grohmann begründete den Antrag seiner Fraktion.

Frau Dr. Tautorat meldete noch Beratungsbedarf an. Sofern eine Abstimmung über die Anträge erfolge, werde sie sich enthalten.

Herr Barrenbrügge verwies darauf, dass – wie eingangs mitgeteilt – seine Fraktion sich bei allen Anträgen enthalten werde.

Frau Schütte-Haermeyer schlug vor, die beiden Anträge ihrer Fraktion (Drucksache Nr.: 05389-16-E5 und -E6) ohne Empfehlung an den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften weiterzuleiten. Ggf. könnte über den Antrag Drucksache Nr.: 05389-16-E7 im Zusammenhang mit dem Antrag der SPD-Fraktion abgestimmt werden, zu dem sie Zustimmung signalisierte.

Herr Grohmann zeigte sich einverstanden mit dem Vorschlag von Frau Schütte-Haermeyer und ging noch einmal die Intention des Antrages seiner Fraktion ein.

Auf die Nachfragen von Herrn Gora und Herrn Rennert teilte Herr Burkholz mit:

- Personelle Ausstattung im Bereich Kindertageseinrichtungen
Normalerweise wäre die vom Rat beschlossene Versorgungsquote von 35 % im Kindergartenjahr 2016/2017 erreicht worden. Aufgrund der Zuzugszahlen und damit verbunden dem Anstieg der Kinderzahlen hat sich in den letzten 3 Jahren eine Veränderung ergeben. Perspektivisch gesehen liege die Ausbauquote anhand der vorliegenden Elternbefragung und der aktuellen Zahlen jetzt bei 41 %. Das bedeute, dass eine Umstrukturierung der Abteilung 51/3 erforderlich ist, um die entsprechenden Maßnahmen intensiver planen zu können. Hinzu komme, dass es immer schwieriger werde, geeignete Grundstücke an den benötigten Standtorten zu finden. Die Planungsprozesse werden länger.
Das wurde bereits seit 2015 jugendamtsintern diskutiert. Im Rahmen der Budgetgespräche wurde mehr Personal für den Bereich 51/3 beantragt bzw. entsprechende Gespräche geführt. Hinzu komme, dass es durch die KiBiz-Änderung weitere Förderprogramme gebe, die wiederum abgearbeitet werden müssen.
Im letzten Jahr wurden 3 zusätzliche Stellen realisiert. Der Bedarf sei allerdings höher. Man habe sich darauf verständigt, für den Bereich Beratung und Förderung aktuelle eine Personalbedarfsbemessung durchzuführen.

- Rückläufiger Ansatz bei Baumaßnahmen (Haushaltsplan S. 686)
Bei dem Ansatz handele es sich um Baumaßnahmen des Eigenbetriebs FABIDO. Bei FABIDO wurden überwiegend Um- und Anbauten an Bestandseinrichtungen realisiert.
Ansonsten gebe es den Grundsatzbeschluss des Rates, Neubaumaßnahmen im sog. Investorenmodell umzusetzen, die im Haushaltsplan-Entwurf nicht erfasst werden.
- Zu den Transferaufwendungen beim Eigenbetrieb FABIDO könne er nichts sagen.


Frau Dr. Tautorat signalisierte Zustimmung zum Antrag der SPD-Fraktion.

Frau Schütte-Haermeyer begründete den Antrag ihrer Fraktion (Drucksache Nr. 05389-16-E7).

Herr Sohn empfahl Herrn Rennert, über die Fraktionen seine Frage an den Betriebsausschuss FABIDO zu übermitteln.


a) Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschloss einstimmig (10 Ja, 3 Enthaltungen – CDU-Fraktion) folgenden Antrag der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 05389-16-E3):
Der AKJF stellt fest, dass der Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen auch nach Abarbeitung des Kita-Ausbauprogramms bis 2020 nicht ausreichend abgedeckt sein wird.

Der AKJF beschließt, die Verwaltung zu beauftragen, bis Mitte 2017 ein Fortsetzungsprogramm (2. Staffel) für den bedarfsgerechten Kita-Ausbau zu entwickeln.

Der Rat wird gebeten, eine gleichlautende Empfehlung zu geben.


b) Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschloss einstimmig (9 Ja, 4 Enthaltungen – CDU-Fraktion, Fraktion Die Linke & Piraten) folgenden Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 05389-16-E7):
1. Der Ausschuss stellt fest, dass aufgrund der vorhandenen Bedarfe vieler Eltern, der zusätzlichen Zuwanderung vieler Familien mit Kindern, aber auch vor dem Hintergrund des Urteils des Bundesgerichtshofes ein weiterer Ausbau der Betreuungsplätze für Kinder bis sechs Jahren notwendig ist.

2. Der Ausschuss stellt fest, dass es mittel- und langfristige Zielsetzung sein und bleiben muss, eine bedarfsdeckende Versorgung durch Plätze in Kindertageseinrichtungen zu erreichen.

3. Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis, dass zur Deckung des wachsenden Bedarfes die Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze in der Kindertagespflege ein flexibles und schnelles Instrument sein kann.

4. Der Ausschuss stellt fest, dass dafür vorübergehend eine Ausweitung der Quote der Betreuungsplätze in der Kindertagespflege in Kauf genommen wird.

5. Die Verwaltung wird aufgefordert, eine entsprechende Konzeption zum Ausbau der Plätze zu erarbeiten und dem Ausschuss vorzulegen.

6. Die für die Schaffung der Plätze benötigten finanziellen Mittel sind unterjährig bereitzustellen.


c) Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie kam überein die Anträge Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 05389-16-E5 und Drucksache Nr.: 05389-16-E6) ohne Empfehlung an den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften weiterzuleiten.

d) Unter Berücksichtigung der beschlossenen Anträge (s. a und b) empfahl der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie einstimmig (8 Ja, 5 Enthaltungen) dem Rat der Stadt Dortmund, den Entwurf des Haushaltsplanes 2017 sowie den Entwurf der mittelfristigen Finanzplanung für die Haushaltsjahre 2018 bis 2020 zu beschließen.
zu TOP 2.2
„Memorandum – Die Stadt zuerst – Zukunftspakt für eine nachhaltige Konsolidierung des Dortmunder Haushalts“
- Umsetzung der Maßnahmen Memorandum im Haushaltsplan 2017 -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05388-16)
Behindertenfahrdienst
Auszug: Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 08.11.2016
(Drucksache Nr.: 05199-16)
Behindertenfahrdienst
Auszug: Behindertenpolitisches Netzwerk aus der öffentlichen Sitzung vom 08.11.2016
(Drucksache Nr.: 05199-16)

TOP 2.2 wurde vor TOP 2.1 behandelt.


zu TOP 2.3
Gesamtstädtische Bedarfs- und Maßnahmenliste für Hochbaumaßnahmen 2017 sowie Veranschlagung i.R.d. Haushaltsplanung 2017 ff.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05888-16)

TOP 2.3 wurde vor TOP 2.1 behandelt.


zu TOP 2.4
Erweiterung der sozialpädagogischen Angebote für Kinder, Jugendliche und deren Familien im Einzugsbereich des Nordmarktes
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05322-16)

TOP 2.4 wurde vor TOP 2.1 behandelt.


zu TOP 2.5
Erweiterung der Entgeltordnung der Teilnehmerbeiträge für pädagogische Veranstaltungen in der Kinder- und Jugendförderung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05292-16)

TOP 2.5 wurde vor TOP 2.1 behandelt.



3. Vorlagen / Berichte der Verwaltung - Jugendamt -
- unbesetzt -



4. Vorlagen / Berichte anderer Fachbereiche
- unbesetzt -



5. Anträge / Anfragen
- unbesetzt -



zu TOP 6.
Informationen aus den Bezirksvertretungen
- unbesetzt -



zu TOP 7.
Mitteilungen des Vorsitzenden

Herr Sohn wies darauf hin, dass der Sitzungs-Termin am 30.11.2016 entfällt.





Der Vorsitzende beendete die Sitzung um 11:35 Uhr.






Sohn Mais Lieberknecht
Vorsitzender Ratsmitglied Schriftführerin © Stadt Dortmund© Dortmunder Systemhaus