Niederschrift (öffentlich)

über die 9. Sitzung des Rates der Stadt
am 18.07.2013
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




Sitzungsdauer: 15:00 - 20:55 Uhr


Anwesend:

Laut Anwesenheitslisten, die der Originalniederschrift als Anlagen beigefügt sind, waren 83 von z. Z. 86 Ratsmitgliedern anwesend.

An der Sitzung nahmen nicht teil:
Rm Weintz (CDU)
Rm Dr. Reinbold (FDP/Bürgerliste)
Rm Dr. Tautorat (Die Linke)


Von der Verwaltung waren anwesend:
OB Sierau
StD Stüdemann
StR´in Bonekamp
StR’in Jägers

StR Lürwer
StR´in Zoerner
LStRD’in Seybusch
StVD Feuler
StAR Pompetzki


Als Gast war anwesend:
Herr Höffgen, Geschäftsführer der CP/COMPARTNER GmbH (zu TOP 2.1)

Veröffentlichte Tagesordnung:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 8. Sitzung des Rates der Stadt am 13.06.2013

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse

2.1 Kommunikationskonzept für die Stadt Dortmund
Einbringung

2.2 Weiterentwicklung der DEW21
Einbringung

3. Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien

3.1 Neuaufstellung des Landschaftsplanes Dortmund als Ersatz für die Landschaftspläne Dortmund-Nord, Dortmund-Mitte und Dortmund-Süd
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09778-13)

3.2 Bauleitplanung, Bebauungsplan Lü 148n -Steinsweg-
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beschluss zur Erweiterung des Planbereichs, Beschluss zur erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung

Beschluss
(Drucksache Nr.: 09695-13)

3.3 Bauleitplanung; Änderung Nr. 7 des Bebauungsplanes 205 - Glückaufstraße/Eisenstraße - im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
hier: I. Änderungsbeschluss zur Änderung Nr. 7 des Bebauungsplanes 205 - Glückaufstraße / Eisenstraße -; II. Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes der Änderung Nr. 7 des Bebauungsplanes 205; III. Beschluss zum Abschluss des städtebaulichen Vertrages zur Änderung Nr. 7 des Bebauungsplanes 205; IV. Beschluss zur Ermächtigung zur Erteilung einer Baugenehmigung auf der Grundlage von § 33 BauGB

Beschluss
(Drucksache Nr.: 10219-13)

3.4 Bauleitplanung; Änderung Nr. 3 des Bebauungsplanes Hö 223 -In der Heide- nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügen einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss

Beschluss
(Drucksache Nr.: 10167-13)

3.5 Bauleitplanung; Änderung Nr. 8 des Bebauungsplanes Hö 103 -südlich Hermannstraße- nach
§ 13 Baugesetzbuch (BauGB) im vereinfachten Verfahren
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügen einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss

Beschluss
(Drucksache Nr.: 10064-13)

3.6 Stadterneuerungsprogramm 2014
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09875-13)

3.7 Stadtumbau Rheinische Straße, Projekt "Kreativwirtschaftlicher Inkubator - Unionviertel"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09760-13)

3.8 EU Ziel 2 Programm Stadtumbau "Hörde-Zentrum";
hier: Verlagerung von Mitteln zur Sicherung des Projektes F4 "Bürgerbeteiligung"

Beschluss
(Drucksache Nr.: 10146-13)

3.9 Jahresarbeitsprogramm 2013 für städtische Hochbaumaßnahmen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09861-13)

3.10 Errichtung des „Gebundenen Ganztags“ am Heisenberg Gymnasium
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09842-13)

3.11 Planung zur Grundsanierung des Schulzentrums Grüningsweg 42-44
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09428-13)

3.12 CO2-Bilanz 2010
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10274-13)

3.13 Sachstandsbericht zum Handlungsprogramm Klimaschutz 2020 (HP 2020) in Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10080-13)

3.14 Projekt "Energiesparservice" des Caritas-Verbandes Dortmund e. V.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09485-13)

3.15 Zwischenbericht zu den Projekten Metropol-E und ELMO
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10170-13)

3.16 Lärmschutz an der A 2 in Dortmund
hier: Dauermessung an der A2 in Dortmund Brechten

Empfehlung: Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien aus der öffentlichen Sitzung vom 05.06.2013
(Drucksache Nr.: 00577-10-E5)

3.17 Neufassung der Richtlinien der Stadt Dortmund zur Förderung der Gestaltung und Begrünung auf privaten Grundstücken innerhalb festgelegter Stadterneuerungsgebiete
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10135-13)

3.18 Flughafen Dortmund;
Stellungnahme über verspätete Landungen zwischen 22.00 Uhr und 23.00 Uhr im flugplanmäßigen Verkehr des Jahres 2012

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10085-13)

3.19 Benennung einer neuen Straße in Dortmund-Hombruch / Innenstadt-West
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10134-13)

3.20 Einziehung eines Teilstücks der Straße "Im Siesack"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10127-13)

4. Wirtschaft und Beschäftigungsförderung

4.1 Aufgabenkritik bei der Wirtschaftsförderung Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09749-13)

5. Soziales, Arbeit und Gesundheit

5.1 Aufgabenübertragung des Betreuungsgeldes
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10198-13)

6. Kultur, Sport und Freizeit

6.1 Weiterentwicklung des Museums für Naturkunde - Gebäudesanierung und -erweiterung sowie Modernisierung der Dauerausstellung - Ausführungsbeschluss -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09431-13)

7. Schule

7.1 Robert-Bosch-Berufskolleg und Robert-Schuman-Berufskolleg
hier: Schulrechtliche Standortentscheidung

Beschluss
(Drucksache Nr.: 09788-13)

8. Kinder, Jugend und Familie

8.1 Neuorganisation der Geschäftsleitung beim Eigenbetrieb FABIDO ("Familienergänzende Bildungseinrichtungen für Kinder in Dortmund")
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09214-13)

9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

9.1 Olympiastützpunkt Westfalen gemeinnützige GmbH - Bestellung eines Geschäftsführers
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09923-13)

9.2 Verwaltungsrat der Sparkasse Dortmund
hier: Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10109-13)

9.3 Einführung eines Kombitarifs für die von der SBB Dortmund GmbH bewirtschaftete und dem öffentlichen Parkverkehr zur Verfügung gestellte Tiefgarage Stadttheater
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10143-13)

9.4 Vergabe von Grundstücken für den Ausbau von Betreuungsplätzen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09526-13)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 09526-13-E1)

9.5 Änderung des Gesellschaftsvertrages der H-Bahn-Gesellschaft Dortmund mbH
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10240-13)

9.6 Sparkasse Dortmund: Bestellung von Herrn Dirk Schaufelberger zum Vorstandsmitglied
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10314-13)

9.7 Steag
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 10426-13)

9.8 Auswirkungen des Nichtraucherschutzgesetzes auf Veranstaltungen der Westfalenhallen Dortmund GmbH
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 10382-13)

10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

10.1 Geschäftsbericht des Vereins StadtbezirksMarketing e.V. 2012
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09535-13)

10.2 Aktueller Sachstand zur Situation in der Dortmunder Nordstadt
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09889-13)

10.3 Errichtung des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamtes Westfalen (CVUA Westfalen) als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts zum 01.01.2014
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10185-13)

10.4 Terminplan für die Sitzungen des Rates der Stadt und seiner Ausschüsse in 2014
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10184-13)

10.5 Altersteilzeit für Beamte und Beamtinnen nach Inkrafttreten des Dienstrechtsanpassungsgesetzes
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10388-13)

10.6 Abgeordnetenwatch
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 10424-13)

10.7 Doppelte Staatsangehörigkeit und Optionspflicht
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 10423-13)

10.8 Personalaufwendungen
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 10384-13)

10.9 Umbesetzung in Gremien
Antrag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 10383-13)

11. Anfragen

11.1.1 Kindeswohlgefährdung in der Nordstadt gemäß § 8a SGB VIII
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 10245-13)

11.1.2 Falsche Daten zur Arbeitslosigkeit, Armut und Ausländerkriminalität in Dortmund
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 10243-13)

11.1.3 Beitrag zum aktuellen Stadtimagediskurs "Dortmund ist Heimat"
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 10269-13)
hierzu -> Beantwortung der Anfrage
(Drucksache Nr.: 10269-13-E1)

11.1.4 Keine Bierkunst und -kultur im Dortmunder U
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 10325-13)

11.1.5 Kriminalitäts-Häufigkeitsrate: Dortmund 13,9 %, Essen 10,5 %, Gelsenkirchen 9,9 % - Konsequenzen für die Sicherheitspolitik der Stadt Dortmund
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 10326-13)

11.1.6 Einnahmen der Stadt Dortmund durch die Erstaufnahmeeinrichtung für Asylsuchende EAE Hacheney
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 10432-13)

11.1.7 Aktuelle Entwicklungen in der Erstaufnahmeeinrichtung für Asylsuchende EAE Hacheney
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 10433-13)




Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt Dortmund wurde um 15.00 Uhr von OB Sierau eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte OB Sierau zunächst die ordnungsgemäße Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Rates der Stadt Dortmund fest.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Rm Hendrik Berndsen (SPD) benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

OB Sierau wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Mit Zustimmung des Rates der Stadt wurde die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung um die Punkte


erweitert.

Weiterhin wurde die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung um den Punkt

ergänzt, da mittlerweile auch der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie diese Angelegenheit behandelt hatte. Insofern hatte sich auch eine Behandlung des mit Schreiben vom 10.07.2013 von
Rm Münch (FBI) hierzu vorgelegten Dringlichkeitsantrages erübrigt.

Hinsichtlich des Dringlichkeitsantrages der CDU-Fraktion vom 17.07.2013 den Ausschuss für Wirtschaft und Beschäftigungsförderung umzubenennen, vereinbarte der Rat der Stadt entsprechend der Empfehlung des Ältestenrates, diese Angelegenheit unter dem Tagesordnungspunkt 4.2 als eingebracht zu betrachten.
Anschließend beantragte seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Rm Märkel, die von der Verwaltung vorgelegte Stellungnahme zu den von ihrer Fraktion in der Sitzung des Rates der Stadt am 13.06.2013 gestellten Fragen zu dem Themenkomplex STEAG öffentlich, und nicht wie von der Verwaltung vorgeschlagen nichtöffentlich, zu behandeln, da es ihrer Auffassung nach hierbei um die ökologische Entwicklung der STEAG, die von öffentlichem Interesse sei, gehe.

Des Weiteren schlug Rm Münch (FBI) vor, die Tagesordnungspunkte

3.1 Neuaufstellung des Landschaftsplanes Dortmund als Ersatz für die Landschaftspläne Dortmund-Nord, Dortmund-Mitte und Dortmund-Süd
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09778-13)

sowie

vorzuziehen, und unter den Tagesordnungspunkten 2.3 bzw. 2.4, also als Angelegenheit von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse zu behandeln.

Außerdem bat Rm Münch (FBI) aufgrund der vielen bedeutsamen Punkte, die die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung beinhalte, darum, von der üblichen Redezeitbegrenzung abzusehen.

Hinsichtlich der o. a. Anträge bzw. Vorschläge fasste der Rat der Stadt folgende Beschlüsse:

1. Bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke lehnt der Rat der Stadt mit Mehrheit
gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie von Rm Münch (FBI) den von
Rm Märkel (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) gestellten Antrag ab.

2. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Münch (FBI) die o. a. Anträge von Rm Münch (FBI) ab.

Abschließend beschloss der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Münch (FBI) entsprechend der in der vorangegangenen Sitzung des Ältestenrates ausgesprochene Empfehlung, dass die generell vereinbarte Redezeitbegrenzung von

3 Minuten pro Person pro Tagesordnungspunkt

für die gesamte Sitzung des Rates der Stadt mit Ausnahme der Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse gelten soll.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 8. Sitzung des Rates der Stadt am 13.06.2013

Bei Stimmenthaltung von Rm Zielazny (FDP/Bürgerliste) genehmigte der Rat der Stadt einstimmig die Niederschrift (öffentlich) über die 8. Sitzung des Rates der Stadt am 13.06.2013.


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse

zu TOP 2.1
Kommunikationskonzept für die Stadt Dortmund
Einbringung
(Drucksache Nr.: 10409-13)

Wie bereits in der Sondersitzung des Ältestenrates am 26.06.2013 präsentierte Herr Höffgen von
der Firma CP/COMPARTNER GmbH dem Rat der Stadt das Kommunikationskonzept für die Stadt Dortmund.

OB Sierau wies darauf hin, dass es nach entsprechender Vorbereitung in den entsprechenden Fachausschüssen beabsichtigt sei, dieses Konzept in der Sitzung des Rates der Stadt am 26.09.2013
zu beschließen.


zu TOP 2.2
Weiterentwicklung DEW21
Einbringung
(Drucksache Nr.: 10441-13)

OB Sierau wies zunächst darauf hin, dass die vorliegende Verwaltungsvorlage, so wie man dies bei der Vorbereitung dieser Angelegenheit in den Sondersitzungen des Ältestenrates vereinbart habe, offen gestaltet sei.

Dies bedeute, dass man in den nachfolgenden Beratungen bis zur abschließenden Behandlung dieser Thematik in der Sitzung des Rates am 26.09.2013 sich darauf verständigen müsse, in welche Richtung der Vorstand von DSW21 beauftragt werde, die Verhandlungen mit der RWE Deutschland AG aufzunehmen.

Grundlage hierfür seien die vom Rat der Stadt in Auftrag gegebenen Gutachten, die in der Sondersitzung des Ältestenrates am 20.06.2013 diesem ausführlich vorgestellt wurden und die dem Rat der Stadt unter dem Tagesordnungspunkt 4.0 der nichtöffentlichen Sitzung zur Information vorliegen.

Weiterhin wies OB Sierau darauf hin, dass man sich in der vorangegangenen Sitzung des Ältestenrates darauf verständigt habe, dass die vorliegende Thematik lediglich andiskutiert werde, zumal der Meinungsbildungsprozess hierzu in den Fraktionen jetzt erst beginne.

Anschließend brachte für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Rm Reuter zum Ausdruck, dass es sich bei der vorliegenden Angelegenheit, die ihrer Auffassung nach für Dortmund von sehr großer Bedeutung sei, letztendlich darum gehe, ob man künftig die Dortmunder Energiepolitik und damit auch den Klimaschutz in die eigene Verantwortung nehme, oder ob man dies gemeinsam weiterhin mit der RWE tue. Von daher gehe es ihrer Meinung nach auch um die Frage, ob man zukünftig bei der Energiegewinnung von der RWE abhängig sein wolle.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen – so Rm Reuter weiter – halte den Weg der vollständigen Re-kommunalisierung für richtig, denn nur so könne ein vernünftiger und notwendiger Wandel der Energie- und Klimapolitik in Dortmund realisiert werden, zumal man mit der DEW21 ein Unternehmen habe, dass das notwendige Know-how hierfür besitze.

Nachdem im weiteren Verlauf ihrer Ausführungen Rm Reuter verdeutlicht hatte, dass nach Ansicht ihrer Fraktion das Vorhaben Rekommunalisierung, sofern man dies wolle, durchaus finanzierbar sei, kritisierte sie abschließend, dass die Gutachten zur Weiterentwicklung der DEW21, der Öffentlichkeit vorenthalten werden.

Für die CDU-Fraktion erklärte anschließend Rm Monegel, dass nach Ansicht seiner Fraktion auf der Grundlage der nun vorliegenden Verwaltungsvorlage die Voraussetzungen geschaffen wurden, mit dem Diskussionsprozess zu beginnen. Im Vergleich zur Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bzw. der Fraktion
Die Linke sei dieser jedoch bei der CDU-Fraktion nicht ideologisch vorgeprägt.

Vielmehr werde die CDU-Fraktion auch unter wirtschaftlichen Aspekten den Weg suchen, der für die Menschen in Dortmund der richtige sei, und der sich auch letztendlich realisieren lasse. Hinzu komme, dass aufgrund der Finanzsituation der Stadt Dortmund eine vollständige Rekommunalisierung der DEW21 nicht vorstellbar sei. Dagegen habe ein strategischer Partner den Vorteil, dass man mit diesem auch gemeinsam die Risiken trage, die durchaus entstehen können.

Abschließend erklärte Rm Monegel (CDU) ausdrücklich, dass es mit seiner Fraktion diesbezüglich keine finanziellen Abenteuer geben werde.

Seitens der Fraktion Die Linke brachte Rm Kowalewski zum Ausdruck, dass sich auch seine Fraktion,
so wie man dies bereits des Öfteren zum Ausdruck gebracht habe, für eine vollständige Rekommunali-sierung der DEW21 ausspreche, zumal nach Einschätzung seiner Fraktion die Zinslasten für eine vollständige Rekommunalisierung der DEW21 niedriger seien, als die vertraglich gesicherte Dividende, die die RWE für ihre Anteile an der DEW21 erhalte.

Hinzu komme, dass auf der Grundlage der derzeit bestehenden Verträge die Risiken der Geschäfts-entwicklung der DEW21 einseitig zu ungunsten der DSW21 und damit zu gunsten der RWE verteilt
seien, was seiner Meinung nicht mehr so hinnehmbar sei.

Weiterhin brachte Rm Kowalewski (Die Linke) zum Ausdruck, dass die nun beginnende öffentliche Debatte der Weiterentwicklung der DEW21 zeigen wird, welcher Weg der richtige sei, um den künftigen Herausforderungen der Energiewende gerecht zu werden. Letztendlich gehe es hierbei auch darum, eine soziale und bezahlbare Energieversorgung für die Dortmunder Bürgerschaft künftig sicherzustellen, was seiner Einschätzung nach mit der Beteiligung von RWE an der DEW21 nicht leistbar sei.

Anschließend erklärte für die SPD-Fraktion Rm Prüsse hinsichtlich der von Rm Reuter
(Bündnis 90/Die Grünen) und auch Rm Kowalewski (Die Linke) geäußerten Kritik, dass das
Verfahren hinsichtlich der Weiterentwicklung der DSW21 nicht transparent genug sei, dass der
Rat der Stadt durch die Dortmunder Bürgerschaft gewählt wurde, und von daher im Namen der Dortmunderinnen und Dortmunder gewissenhaft abwägen müsse, was für Dortmund das Richtige
und Vernünftige sei. Die SPD-Fraktion werde dies jedenfalls tun.

Weiter machte Rm Prüsse (SPD) in seinen Ausführungen deutlich, dass sich derzeit seine Fraktion
eine Verringerung der Anteile der RWE an der DSW21 und eine Veränderung der vorliegenden Vereinbarungen hinsichtlich der Dividendenzahlungen gut vorstellen könne. Inwieweit dies auch realisierbar sei, werden die entsprechenden Verhandlungen zeigen.

Wichtig dabei sei für die SPD-Fraktion, dass bei all diesen Überlegungen auch der Aspekt des Erhaltes von Arbeitsplätzen in Dortmund berücksichtigt werde.

Seitens der Fraktion FDP/Bürgerliste brachte Rm Rettstadt in seinen Ausführungen zum Ausdruck,
dass auf der Grundlage der derzeit schwierigen Rahmenbedingungen auf dem Energiemarkt es nicht leicht sein werde, in den anstehenden Beratungen hinsichtlich der Weiterentwicklung der DEW21 die Entscheidungen zu treffen, die das Beste für Dortmund und ihre Bürgerschaft seien.

Des Weiteren setzte sich Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) in seinen Ausführungen mit den von
Rm Reuter (Bündnis 90/Die Grünen) sowie Rm Kowalewski (Die Linke) geäußerten Forderungen hinsichtlich einer vollständigen Rekommunalisierung der DEW21 auseinander, und machte dabei deutlich, dass bedingt durch die Haushaltssituation der Stadt Dortmund diese für seine Fraktion illusorisch sei.

Abschließend machte Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) nochmals deutlich, dass nach Ansicht der Fraktion FDP/Bürgerliste bei den anstehenden Beratungen es wichtig sei, aufgrund der Unsicherheiten auf dem Energiemarkt die Risiken zu verteilen, wobei letztendlich ein starker Partner von Vorteil sein könne. Wie für die SPD-Fraktion sei dabei der Erhalt der qualifizierten Arbeitsplätze in Dortmund von besonderer Bedeutung.

Die Verwaltungsvorlage zu dem o. a. Tagesordnungspunkt wurde in den Rat der Stadt eingebracht. Die endgültige Entscheidung (Beschlussfassung) hierüber ist für die Sitzung des Rates am 26.09.2013 vorgesehen.


3. Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien

zu TOP 3.1
Neuaufstellung des Landschaftsplanes Dortmund als Ersatz für die Landschaftspläne Dortmund-Nord, Dortmund-Mitte und Dortmund-Süd
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09778-13)

Zum o. g. Tagesordnungspunkt lag den Mitgliedern des Rates der Stadt folgende Empfehlung (Auszug aus der noch nicht genehmigten Niederschrift) des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Immobilien vom 10.07.2013 vor:

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 03.07.2013:

„Die Bezirksvertretung Mengede empfiehlt einstimmig mit folgenden Ergänzungen dem Rat
der Stadt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis zu nehmen:
Herr SPD-Fraktionssprecher Locker fordert für jeden Stadtteil eine Bürgerinformationsveranstaltung zur Neuaufstellung des Landschaftsplanes.
und der Rat
I. beschließt die Neuaufstellung des Landschaftsplanes Dortmund als Ersatz für die
Landschaftspläne Dortmund-Nord, Dortmund-Mitte und Dortmund-Süd,
II. beauftragt die Verwaltung, das erforderliche Verfahren durchzuführen,
III. beauftragt die Verwaltung, die Ziele von Naturschutz und Landschaftspflege in
Kooperation mit der Regionalplanungsbehörde (Regionalverband Ruhr)
festzulegen.
Rechtsgrundlage:
§ 29 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft
(Landschaftsgesetz – LG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.07.2000 (GV.NW. S.
568), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16.03.2010 (GV. NRW 2010, S.
183), in der derzeit gültigen Fassung.“

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Hörde aus der öffentlichen Sitzung vom 09.07.2013:

„Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund die Vorlage
mit einer Formulierungsänderung zu beschließen:
„Im Beschlussvorschlag unter III. sollte das letzte Wort „festzulegen“ ersetzt werden durch
das Wort „vorzuschlagen“

Beschluss
Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und
I. beschließt die Neuaufstellung des Landschaftsplanes Dortmund als Ersatz für die
Landschaftspläne Dortmund-Nord, Dortmund-Mitte und Dortmund-Süd,
II. beauftragt die Verwaltung, das erforderliche Verfahren durchzuführen,
III. beauftragt die Verwaltung, die Ziele von Naturschutz und Landschaftspflege in
Kooperation mit der Regionalplanungsbehörde (Regionalverband Ruhr)
festzulegen.
Rechtsgrundlage:
§ 29 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft
(Landschaftsgesetz – LG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.07.2000 (GV.NW. S.
568), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16.03.2010 (GV. NRW 2010, S.
183), in der derzeit gültigen Fassung.

Abstimmungsergebnis: einstimmig so beschlossen“


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund unter Einbeziehung der Empfehlung der Bezirksvertretung Hörde aus der öffentlichen Sitzung vom 09.07.2013 einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und

Rechtsgrundlage:

§ 29 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz – LG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.07.2000 (GV.NW. S. 568), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16.03.2010 (GV. NRW 2010, S. 183), in der derzeit gültigen Fassung.

Nachdem Rm Münch (FBI) zum Ausdruck gebracht hatte, wie wichtig die Neuaufstellung des Landschaftsplanes Dortmund sei, fasste der Rat der Stadt unter Einbeziehung der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und

Rechtsgrundlage:

§ 29 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz – LG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.07.2000 (GV.NW. S. 568), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16.03.2010 (GV. NRW 2010, S. 183), in der derzeit gültigen Fassung.





zu TOP 3.2
Bauleitplanung, Bebauungsplan Lü 148n -Steinsweg-
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beschluss zur Erweiterung des Planbereichs, Beschluss zur erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09695-13)

Nachdem RM Münch (FBI) zum Ausdruck gebracht hatte, dass er die vorliegende Verwaltungs-vorlage zum o. a. Tagesordnungspunkt ablehnen werde, da diese Angelegenheit letztendlich gerichtlich gescheitert sei, fasste der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion Die Linke, der Gruppe der NPD sowie der Stimme von
Rm Münch (FBI) folgenden Beschluss:

I. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Stellungnahmen zum Bebauungsplan Lü 148n
- Steinsweg - geprüft und beschließt:

- den Stellungnahmen unter den Ziffern 5.1, 5.2 und 5.3 teilweise zu folgen und den Bebauungsplanentwurf sowie die Begründung entsprechend zu ändern,

- die Stellungnahmen unter Ziffer 5.4, 5.5, 5.6 und 5.7 nicht zu berücksichtigen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414 / FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023)

II. Der Rat der Stadt beschließt, den Planbereich des Bebauungsplanes Lü 148n um einen 1 m breiten Streifen nach Süden zu erweitern (siehe auch Ziffer 6 dieser Vorlage).

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs.1 BauGB


III. Der Rat der Stadt stimmt den geplanten Festsetzungen des modifizierten Entwurfes des Bebauungsplanes Lü 148n -Steinsweg- für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Planbereich und dem Entwurf der Begründung vom 22.04.2013 zu und beschließt, den Bebauungsplanentwurf mit Begründung erneut öffentlich auszulegen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 in Verbindung mit § 4a Abs. 3 BauGB


IV. Der Rat der Stadt nimmt zur Kenntnis, dass die Darstellungen und Festsetzungen des Landschaftsplanes Dortmund-Mitte für den unter Ziffer 1 angegebenen Bereich mit der Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes Lü 148n teilweise außer Kraft treten (siehe auch Ziffer 3 dieser Vorlage).

Rechtsgrundlage:
§ 29 Abs. 4 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz – LG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.07.2000 (GV NRW S. 568;SGV NRW S.791 )
zu TOP 3.3
Bauleitplanung; Änderung Nr. 7 des Bebauungsplanes 205 - Glückaufstraße/Eisenstraße - im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
hier: I. Änderungsbeschluss zur Änderung Nr. 7 des Bebauungsplanes 205 - Glückaufstraße / Eisenstraße -; II. Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes der Änderung Nr. 7 des Bebauungsplanes 205; III. Beschluss zum Abschluss des städtebaulichen Vertrages zur Änderung Nr. 7 des Bebauungsplanes 205; IV. Beschluss zur Ermächtigung zur Erteilung einer Baugenehmigung auf der Grundlage von § 33 BauGB
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10219-13)

Dem Rat der Stadt lag zum obigen Tagesordnungspunkt folgende Empfehlung (Auszug aus der noch nicht genehmigten Niederschrift) des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien vom 10.07.2013 vor:

„Hierzu liegt vor -> Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
(Drucksache Nr.: 10219-13-E1):

„Die Fraktion Bündnis 90 / Die GRÜNEN bittet die Verwaltung

1. alternative Ansiedlungs- oder Verlagerungsflächen für an der im Plangebiet ausgewiesenen Fläche interessierte Gewerbebetriebe in unmittelbarer Nähe zum Gewerbestandort Bornstraße zu prüfen.

2. Ausweichflächen für die derzeit im Plangebiet bestehenden Gärten zu prüfen und den derzeitigen Gartenbewirtschaftern anzubieten.

Begründung:
Die zur Abstimmung stehende Fläche Burgholzstr./Eisenstraße wird derzeit de facto als Grabeland genutzt. Über die Jahre ist eine gut bewirtschaftete, wertvolle Gartensiedlung entstanden. Durch die jetzt geplante Änderung des Bebauungsplans und der Ermächtigung zur Erteilung einer Baugenehmigung würde das Gebiet für die Nutzung und als Grünfläche nicht mehr zur Verfügung stehen. Um hier sowohl im Sinne interessierter Unternehmen als auch der jetzigen Nutzer eine Lösung zu finden, bitten wir um eine konstruktive Prüfung der oben genannten Alternativen.“

Abstimmung zum Zusatz-/Ergänzungsantrag:

Zu dem o. a. Antrag wird getrennt nach Ziffer 1 und 2 wie folgt abgestimmt:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien lehnt Ziffer 1
mehrheitlich ab.

Ziffer 2 wird als Prüfauftrag an die Verwaltung gewertet. Diesen wird mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion sowie der Gruppe der NPD zugestimmt.


Abstimmung zur Vorlage:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt
I. beschließt, den Bebauungsplan 205 – Glückaufstraße / Eisenstraße – für den unter Punkt 1
dieser Beschlussvorlage beschriebenen Änderungsbereich im beschleunigten Verfahren ohne
Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB zu ändern (Änderung Nr. 7).
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 und § 13a des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III/FNA 213 – 1) sowie i. V. m. den
§§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in
der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).
II. stimmt den geplanten Festsetzungen des Entwurfes der Änderung Nr. 7 des
Bebauungsplanes 205 – Glückaufstraße / Eisenstraße – und der Begründung vom 17.06.2013
zu und beschließt die öffentliche Auslegung.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 i. V. m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 und § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB und i. V. m. den §§ 7 und
41 Abs. 1 GO NRW.
III. beschließt, dem zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Dortmund abzuschließenden
städtebaulichen Vertrag (Anlage dieser Beschlussvorlage) zuzustimmen und ermächtigt die
Verwaltung, auf dieser Grundlage den Vertrag mit dem Vorhabenträger abzuschließen.
Rechtsgrundlage:
§ 11 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.
IV. ermächtigt die Verwaltung, eine Baugenehmigung für Vorhaben während der
Bebauungsplanänderung zu erteilen, sofern nach erfolgter öffentlicher Auslegung der
Änderung Nr. 7 des Bebauungsplanes 205 vorgezogene Planreife nach § 33 BauGB
bescheinigt werden kann und alle weiteren gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
Rechtsgrundlage:
§ 33 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 41 Abs. 1 GO NRW.


Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erklärte Rm Schwinn, dass sich seine Fraktion bei der nach-folgenden Abstimmung enthalten werde, da derzeit noch nicht geklärt sei, ob den durch den Bebauungs-plan betroffenen Gartenbewirtschaftern Ausweichflächen angeboten werden, so wie dies von seiner Fraktion im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien beantragt worden sei.

OB Sierau wies hierzu darauf hin, dass die Verwaltung bemüht sei, eine Lösung im Sinne des vom Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien beschlossenen Prüfauftrages zu
finden.

Unter Einbeziehung der o. a. Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung,
Wohnen und Immobilien fasste der Rat der Stadt bei Stimmenthaltung der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen sowie von Rm Münch (FBI) einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt

I. beschließt, den Bebauungsplan 205 – Glückaufstraße / Eisenstraße – für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Änderungsbereich im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB zu ändern (Änderung Nr. 7).

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 und § 13a des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III/FNA 213 – 1) sowie i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).


II. stimmt den geplanten Festsetzungen des Entwurfes der Änderung Nr. 7 des Bebauungsplanes 205 – Glückaufstraße / Eisenstraße – und der Begründung vom 17.06.2013 zu und beschließt die öffentliche Auslegung.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 i. V. m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 und § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB und i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.


III. beschließt, dem zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Dortmund abzuschließenden städtebaulichen Vertrag (Anlage dieser Beschlussvorlage) zuzustimmen und ermächtigt die Verwaltung, auf dieser Grundlage den Vertrag mit dem Vorhabenträger abzuschließen.

Rechtsgrundlage:
§ 11 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.


IV. ermächtigt die Verwaltung, eine Baugenehmigung für Vorhaben während der Bebauungsplanänderung zu erteilen, sofern nach erfolgter öffentlicher Auslegung der Änderung Nr. 7 des Bebauungsplanes 205 vorgezogene Planreife nach § 33 BauGB bescheinigt werden kann und alle weiteren gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.

Rechtsgrundlage:
§ 33 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 41 Abs. 1 GO NRW.



zu TOP 3.4
Bauleitplanung; Änderung Nr. 3 des Bebauungsplanes Hö 223 -In der Heide- nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügen einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10167-13)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:

I. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten und unter Ziffer 6 dieser Vorlage dargelegten Stellungnahmen der Einsprecher zur Änderung Nr. 3 des Bebauungsplanes Hö 223
-In der Heide- geprüft und beschließt, den Stellungnahmen der Einsprecher unter Ziffer 6.1 - 6.3 dieser Vorlage zu folgen.

II. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Änderungsentwurf offengelegte Begründung vom 24.09.2012 entsprechend den Ausführungen unter den Ziffern 7 und 8 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 10.06.2013 der Änderung Nr. 3 des Bebauungsplanes Hö 223 -In der Heide- beizufügen. III. Der Rat der Stadt beschließt die Änderung Nr. 3 des Bebauungsplanes Hö 223 -In der Heide- für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Geltungsbereich einschließlich der unter Ziffer 7 und 8 beschriebenen Modifizierungen als Satzung.

zu TOP 3.5
Bauleitplanung; Änderung Nr. 8 des Bebauungsplanes Hö 103 -südlich Hermannstraße- nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB) im vereinfachten Verfahren
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügen einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10064-13)

Bei Stimmenthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fasste der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

I. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachte und unter Ziffer 7 dieser Vorlage dargelegte Stellungnahme des Einsprechers zur Änderung Nr. 8 des Bebauungsplanes Hö 103 geprüft und beschließt, die Stellungnahme des Einsprechers unter Ziffer 7 dieser Vorlage nicht zu berücksichtigen. II. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Änderungsentwurf offengelegte Begründung vom 11.02.2013 entsprechend den Ausführungen unter Ziffer 8 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 28.05.2013 der Änderung Nr. 8 des Bebauungsplanes Hö 103 -südlich Hermannstraße- beizufügen. III. Der Rat der Stadt beschließt die Änderung Nr. 8 des Bebauungsplanes Hö 103 -südlich Hermannstraße- für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Geltungsbereich als Satzung.

zu TOP 3.6
Stadterneuerungsprogramm 2014
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09875-13)

Bei Stimmenthaltung der Gruppe der NPD fasste der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

1. Der Rat beschließt die Zusammenfassung der Einzelprojekte zum Gesamtprogramm und
beauftragt das Stadtplanungs- und Bauordnungsamt diese Projekte zum Stadterneuerungs-
programm (STEP) 2014 zu beantragen.
2. Der Rat nimmt den aktuellen Sachstand zum STEP 2013 zur Kenntnis.
3. Der Rat nimmt die Bewilligungen zum STEP 2012 zur Kenntnis.

zu TOP 3.7
Stadtumbau Rheinische Straße, Projekt "Kreativwirtschaftlicher Inkubator - Unionviertel"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09760-13)

Dem Rat der Stadt lag folgende Empfehlung (Auszug aus der nicht genehmigten Niederschrift) des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien vom 10.07.2013 vor:

Hierzu liegt vor -> Zusätzliche Informationen der Verwaltung (Drucksache Nr.: 09760-13-E1):

„Der Verfahrensstand der beiden Projekte, zu denen die gefassten Beschlüssen aufgehoben
werden sollen, ist wie folgt:
Die Teilmaßnahme „Genossenschaftliche Gewerbeentwicklung“ des Projekts
„Dienstleistungszentrum Huckarder Straße“, (DS 13051-08) sowie das Projekt
„Gründungsinitiative Dorstfelder Brücke“ (DS 03079-11) wurden nicht begonnen.
Inhaltlich gehen die Ziele der beiden Projekte in das neue Gesamtprojekt „Kreativwirtschaftlicher Inkubator – Unionviertel“ ein. Der erforderliche Umbewilligungsantrag an die Bezirksregierung Arnsberg wurde bereits gestellt.
Die für die o.g. Ursprungsprojekte bewilligten Fördermittel sowie die erforderlichen Eigenanteile der Stadt sollen dementsprechend in voller Höhe für das geplante neue Projekt „Kreativwirtschaftlicher Inkubator – Unionviertel“ verwendet werden.“

AUSWI 10.07.2013:
Unter Berücksichtigung der o.a. Information der Verwaltung und auf Anregung von RM Waßmann wird die Verwaltung gebeten, bis zur Ratsitzung am 18.07.2013, die Finanzierung für das Projekt detailliert aufzustellen.

Mit diesem Auftrag lässt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien die Vorlage in den Rat der Stadt Dortmund durchlaufen.

Weiterhin lag den Mitgliedern des Rates der Stadt folgendes Schreiben der Verwaltung vom 17.07.2013 vor:

„Ergänzend zu der o. g. Vorlage und den Informationen, die dem AUSWI in seiner Sitzung am
10.07.2013 vorgelegen haben, ist zur Finanzierung des Projekts „Kreativwirtschaftlicher Inkubator
– Unionviertel“ Folgendes auszuführen:

Inhaltliche Grundlage und Voraussetzung für die Finanzierung aus Städtebauförderungsmitteln
bildet das integrierte Handlungskonzept Stadtumbau Rheinische Straße (siehe DS Nr.:
07770-07 und 01446-10). Das Handlungskonzept ist ein Rahmen, der notwendige Anpassungen
zulässt. So kann auf veränderte Rahmenbedingungen oder neue Bedarfe reagiert werden.
Erforderliche Umsteuerungen innerhalb der Gesamtfinanzierung des Programms sind möglich
(siehe DS Nr.: 08443-12).

Die Teilmaßnahme „Genossenschaftliche Gewerbeentwicklung“ des Projekts „Dienstleistungszentrum
Huckarder Straße“ (300.000 €, DS Nr.: 13051-08) sowie das Projekt „Gründungsinitiative
Dorstfelder Brücke“ (200.000 €, DS Nr.: 03079-11) wurden nicht begonnen.
Die dafür eingeplanten Mittel in Höhe von insgesamt 500.000 € (Fördermittel: 400.000 €/
Eigenanteile Stadt Dortmund: 100.000 €) werden bei entsprechender Beschlussfassung des
Rates zur Finanzierung der beiden Projekte nicht benötigt und fließen in die Gesamtfinanzierung
des Stadtumbauprogramms Rheinische Straße zurück.

Das Projekt „Kreativwirtschaftlicher Inkubator – Unionviertel“ ist auf eine Gesamtdauer von
5 Jahren angelegt und soll in zwei Phasen umgesetzt werden:

1. Start- und Erprobungsphase
2. Aufbauphase

Die Finanzierung stellt sich wie folgt dar:

ProjektphaseKostenFinanzierungLandes-/BundesförderungEigenanteil Stadt Dortmund
Start- und Erprobungsphase535.000 €Mittel aus Umbewilligungen 428.000 €107.000 €
Aufbauphase 770.000 €Beantragung JFP 2015616.000 €154.000 €


Die Finanzierung des Projekts erfolgt insgesamt im Rahmen des Gesamtprogramms Stadtumbau
Rheinische Straße.

Für die Start- und Erprobungsphase sollen bereits bewilligte Mittel in Höhe von 535.000 €
(Rückflüsse und Einsparungen) umbewilligt werden. Ein entsprechender Antrag auf Umbewilligung
bei der Bezirksregierung Arnsberg ist gestellt. Für die Aufbauphase ist geplant,
einen Antrag zum Jahresförderprogramm 2015 zu stellen.“

Für die Fraktion FDP/Bürgerliste brachte Rm Zielazny zum Ausdruck, dass ihre Fraktion die Verwaltungs-vorlage zum o. a. Tagesordnungspunkt ablehnen werde, da nach Auffassung ihrer Fraktion aufgrund der angespannten Haushaltssituation der Stadt Dortmund kein Geld für derartige Maßnahmen vorhanden sei.

Bezug nehmend auf die Äußerungen von Rm Zielazny (FDP/Bürgerliste) erklärte StD Stüdemann, dass durch die vorliegende Angelegenheit kein neuer Aufwand für die Stadt Dortmund entstehe.

Bei Stimmenthaltung der Gruppe der NPD fasste der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie der Fraktion Die Linke folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, den Beschluss „Gründungsinitiative Dorstfelder Brücke“
(DS 03079-11) und den Beschluss „Dienstleistungszentrum Huckarder Straße“ (DS 13051-08) für
die Teilmaßnahme „Genossenschaftliche Gewerbeentwicklung“ aufzuheben.

Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, vorbehaltlich einer Förderung aus Städtebau-förderungsmitteln des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen, das Projekt „Kreativwirtschaftlicher Inkubator“ durchzuführen. Die Aufwendungen für das Gesamtprojekt aufgeteilt in eine Start- und Erprobungsphase und eine Aufbauphase mit einer Laufzeit von insgesamt 5 Jahren belaufen sich auf 1.305.000 €.


zu TOP 3.8
EU Ziel 2 Programm Stadtumbau "Hörde-Zentrum";
hier: Verlagerung von Mitteln zur Sicherung des Projektes F4 "Bürgerbeteiligung"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10146-13)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, durch Mittelverlagerung innerhalb des Entwicklungskonzeptes zusätzliche Mittel für das Projekt „Bürgerbeteiligung“ in Höhe von 60.000 € bereit zu stellen.
zu TOP 3.9
Jahresarbeitsprogramm 2013 für städtische Hochbaumaßnahmen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09861-13)

Der Rat der Stadt Dortmund nahm das vorgelegte Jahresarbeitsprogramm 2013 für städtische Hochbaumaßnahmen zur Kenntnis.


zu TOP 3.10
Errichtung des „Gebundenen Ganztags“ am Heisenberg Gymnasium
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09842-13)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt

zu TOP 3.11
Planung zur Grundsanierung des Schulzentrums Grüningsweg 42-44
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09428-13)

Für die Fraktion FDP/Bürgerliste brachte Rm Dingerdissen zum Ausdruck, dass seine Fraktion der Grundsanierung des Schulzentrums Grüningsweg zustimmen werde, obwohl man die Finanzierung dieses Projektes als kritisch betrachte. Hierzu werde man sich aber bei der diesbezüglichen Verwaltungsvorlage im nichtöffentlichen Teil der Sitzung entsprechend verhalten.

Der Rat der Stadt fasste daraufhin einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund


zu TOP 3.12
CO2-Bilanz 2010
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10274-13)

Der Rat der Stadt Dortmund nahm die Ergebnisse der CO2-Bilanz 2010 zur Kenntnis.


zu TOP 3.13
Sachstandsbericht zum Handlungsprogramm Klimaschutz 2020 (HP 2020) in Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10080-13)

Der Rat der Stadt Dortmund nahm den vorgelegten Sachstandsbericht zum Handlungsprogramm Klimaschutz 2020 zur Kenntnis.


zu TOP 3.14
Projekt "Energiesparservice" des Caritas-Verbandes Dortmund e. V.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09485-13)

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag zum o. a. Tagesordnungspunkt folgende Information der Verwaltung (Schreiben vom 04.07.2013) vor:

„In der genannten Beschlussvorlage für die Ratssitzung am 18.07.2013 werden im letzten Absatz
auf Seite 3 die Folgen der nicht zu realisierenden Erhöhung des Zuschussbedarfes dargestellt.
Diese Darstellung beruhte auf einer im Mai des Jahres getroffenen Aussage des Caritasverbandes Dortmund e.V.. Zwischenzeitlich wurde diese Aussage korrigiert, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des „Stromspar-Checks" wurde bislang nicht gekündigt.

Ich bitte Sie, diese Information bei den anstehenden Beratungen zu berücksichtigen.“


Dem Rat der Stadt lag außerdem folgender Auszug aus der noch nicht genehmigten Niederschrift des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 11.07.2013 vor:

„Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:
Die Fraktion Bündnis 90/ Die GRÜNEN fordert die Verwaltung auf, den Beschluss des Rates vom 20.12.2012 zur Förderung des Energiesparservices der CARITAS umzusetzen und die ggf. fehlenden Mittel alternativ zu finanzieren.

Begründung:

Im Rahmen der Haushaltsberatungen hat der Rat auf einen gemeinsamen Antrag der GRÜNEN und der SPD beschlossen, den kommunalen Zuschuss für das Energiesparprojekt der CARITAS für die nächsten drei Haushaltsjahre auf 218.000 Euro jährlich zu erhöhen. Der erhöhte kommunale Zuschuss sollte dabei durch die gleichzeitig zu erwartende Senkung der von der Stadt getragenen Kosten der Unterkunft für ALG-II-Empfängerinnen finanziert werden.

Möglichkeit, im Rahmen der Förderung von Arbeitsverhältnissen eine Qualifizierungs- und Beschäftigungsmaßnahme aufzunehmen. Damit ist es Teil der kommunalen Arbeitsmarktstrategie, mit der langzeitarbeitslosen Menschen eine neue Perspektive geboten werden soll. Gleichzeitig führt das Projekt durch die Beratungstätigkeit zu Energieeinsparungen in einkommensschwachen Haushalten und damit auch hier zu einer Einsparung von KdU.

Nach Aussage der Verwaltung ist eine Refinanzierung der beschlossenen erhöhten städtischen Zuschüsse durch die erwartete Senkung der Kosten der Unterkunft für ALG-II-Empfängerinnen jedoch nicht zu erwirtschaften. Dem widerspricht die CARITAS und verweist auf deutliche Einsparungen im Rahmen der KdU sowohl durch umgesetzte Arbeitsverhältnisse als auch durch Reduzierung der Energiekosten in Folge des Projekts.


Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage und den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ohne Empfehlung zum Rat durchlaufen.“

Nachdem Rm Langhorst (Bündnis 90/Die Grünen) nochmals den von seiner Fraktion im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften gestellten Antrag kurz erläutert hatte, brachte für die CDU-Fraktion Rm Pisula zum Ausdruck, dass seine Fraktion dem vorliegenden Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zustimmen, und damit die Verwaltungsvorlage ablehnen werde.

Obwohl man in der Sitzung des Rates der Stadt am 20.12.2012 den entsprechenden Antrag abgelehnt habe, gehe es nun darum, ob die Stadt Dortmund ein verlässlicher Partner ist, auf den wie im vorliegenden Fall die Caritas, Vertrauen kann.

Dagegen erklärte Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste), dass die vorliegende Angelegenheit schwierig zu beurteilen sei. Seine Fraktion habe die vorliegende Maßnahme damals abgelehnt, da diese finanziell gesehen nicht entsprechend hinterlegt war. Von daher werde seine Fraktion der vorliegenden Verwaltungsvorlage zustimmen und den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ablehnen.

Für die SPD-Fraktion machte Rm Taranczewski deutlich, dass aufgrund der in der Verwaltungsvorlage enthaltenen Darlegungen, dass sich der kommunale Zuschuss für das vorliegende Projekt nicht durch eine Senkung der Kosten der Unterkunft refinanzieren lasse, dieser zustimmen und den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ablehnen werde.

Seitens der Fraktion Die Linke brachte anschließend Rm Kowalewski zum Ausdruck, dass seine Fraktion wegen der Beschäftigung von sog. Ein-Euro-Jobbern dieses Projekt damals abgelehnt habe. Da
man es aber nicht für richtig erachte, dass nun das begonnene Projekt mittendrin abgebrochen
werde, werde die Fraktion Die Linke die Verwaltungsvorlage ablehnen und dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zustimmen.

Nachdem StR’in Zörner dem Rat der Stadt nochmals die Notwendigkeit der Verwaltungsvorlage erläutert hatte, erklärte Rm Münch (FBI), dass er die Verwaltungsvorlage ablehnen und dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zustimmen werde.

Anschließend fasste der Rat der Stadt folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt lehnt mit 42 Ja-Stimmen zu 42 Nein-Stimmen den obigen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ab.

2. Der Rat der Stadt lehnt bei einer Stimmenthaltung mit Mehrheit (42 : 41 Stimmen) die Verwaltungsvorlage zum o. a. Tagesordnungspunkt ab.


OB Sierau regte daraufhin an, dass die Sozialverwaltung mit dem Projektträger ins Gespräch kommen sollte, wie man mit dieser Situation umgehe.


zu TOP 3.15
Zwischenbericht zu den Projekten Metropol-E und ELMO
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10170-13)

Der Rat nahm den Zwischenbericht der Verwaltung, zu den Mobilitätsprojekten Metropol-E und ELMO, zur Kenntnis


zu TOP 3.16
Lärmschutz an der A 2 in Dortmund
hier: Dauermessung an der A2 in Dortmund Brechten
Empfehlung: Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien aus der öffentlichen Sitzung vom 05.06.2013
(Drucksache Nr.: 00577-10-E5)

Zum o. a. Tagesordnungspunkt lag den Mitgliedern des Rates der Stadt folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien vom 05.06.2013 vor (Auszug aus
der noch nicht genehmigten Niederschrift):

Dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien liegt nachfolgende Überweisung des Rates der Stadt Dortmund aus der öffentlichen Sitzung vom 15.11.2012 vor:

„Zum o. g. Tagesordnungspunkt lag den Mitgliedern des Rates der Stadt folgende Überweisung der
Bezirksvertretung Eving vom 26.09.2012 vor:

Die Verwaltung wird gebeten, in der nächsten Sitzung am 13.06.2012 über den Sachstand der
Dauermessung der Lärmbelästigung durch die A2 zu berichten:

Begründung:
In der Sitzung der Bezirksvertretung Eving wurde auf Antrag der SPD Fraktion am 09.02.2011
beschlossen, die – mit dem Schreiben der Verwaltung vom 01.06.2010 aufgrund der Anträge der der
SPD-Fraktion in der Sitzung der Bezirksvertretung Eving (Drucksachen Nr.: 00577-10 und 16010-09)
– vorgeschlagene Dauermessung durchzuführen. (Drucksache Nr.: 16010-09-E4).
Mit Schreiben vom 05.07.2011 und 12.02.2012 (Drucksachen Nr. 16010-09-E5 und 16010-09-E4)
haben wir um Mitteilung des Sachstands gebeten. Insbesondere möchten wir wissen, wann die
Ergebnisse vorliegen werden. Bisher ist uns keine Antwort zugegangen. Aus diesem Grund bitten wir
uns den Sachstand im Rahmen einer Berichterstattung mitzuteilen.
Als Berichterstatter ist Herr Müller, Tiefbauamt, anwesend.
Herr Müller geht zunächst auf die unter dem Tagesordnungspunkt 3.1.1 der heutigen Sitzung
vorliegende Stellungnahme des Herrn Stadtrates Lürwer ein, die darlegt, dass aus rechtlichen
Gründen keine Möglichkeit besteht eine Abänderung der derzeit bestehenden Situation
herbeizuführen. Die Verkehrsentwicklung wird weiter beobachtet, die nächste amtliche
Verkehrszählung, bei der auch die Lärmsituation erneut beurteilt wird, ist für das Jahr 2015 geplant.
Wie bereits in der Stellungnahme erläutert, werden die im Planfeststellungsverfahren niedergelegten
Prognosewerte nicht erreicht und zurzeit ist auch nicht erkennbar ob sie zukünftig erreicht werden.
Nur, falls die die nächste Verkehrszählung eine Überschreitung der Prognosewerte aufzeigen sollte,
wären ggf. weitere Maßnahmen gerechtfertigt.
Auf Nachfragen geht Herr Müller auf eventuelle Möglichkeiten ein, zur Lärmreduzierung
Tempobegrenzungen anzuordnen. Die im Planfeststellungsbeschluss verankerten Maßnahmen
wurden umgesetzt, eine Geschwindigkeitsreduzierung war nicht Bestandteil dieses Beschlusses. Die
Lärmschutzwände wurden, wie im Planfeststellungsbeschluss festgelegt, für eine „freie“ Strecke,
dimensioniert. Bei einer Begrenzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 100 km/h wären die
Lärmschutzwände nicht in der jetzigen Höhe errichtet worden. Bei der Anordnung einer
Geschwindigkeitsbegrenzung ohne rechtlichen Anspruch wären daher die Investitionen, die für die
Lärmschutzwände in der bestehenden Höhe getätigt wurden, nicht notwendig gewesen,
entsprechende Fördermittel müssten zurückerstattet werden.
Einige Mitglieder der Bezirksvertretung Eving beanstanden, dass sich gerade durch die
Lärmschutzmaßnahmen die Lärmimmission, auch bedingt durch Wetter und Windrichtung, anders als
früher und weitaus störender darstellen. Eine Langezeitmessung ist hier nach Ansicht der SPDFraktion die einzig mögliche Alternative um zunächst objektive und verlässliche Werte zu erhalten und dann zeitnah entsprechende Maßnahmen zum Schutz der Anwohner und Anlieger einleiten zu
können. Im Interesse der Betroffenen kann hier keinesfalls die nächste, für das Jahr 2015, geplante
Verkehrszählung abgewartet werden, ohne schon jetzt Lösungsmöglichkeiten für die derzeitige
Lärmsituation zu suchen. Es fehlen z.B. jegliche Lärmschutzmaßnahmen am Brückenbauwerk
Schiffhorst, die Lärmimmissionen erreichen bei überwiegend aus westlicher Richtung wehendem Wind
ungehindert die Wohnbereiche. Völlig unverständlich ist auch die Tatsache, dass eine erhöhte
Lärmschutzwand dort errichtet wurde, wo sich zum Zeitpunkt des Planfeststellungsverfahrens lediglich
eine landwirtschaftlich genutzte Ackerfläche befand.
Um die Lärmbelästigung zu verringern und zuminderst auf ein etwas erträglicheres Maß zu reduzieren
fordert die SPD-Fraktion auch weiterhin auf der Fahrbahnfläche „Flüsterasphalt“ aufzubringen und die
zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 100 km/h zu begrenzen. Tempoeinschränkungen aus
Lärmschutzgründen sind an vielen Autobahnen mittlerweile übliche Praxis, es ist daher nicht
nachvollziehbar, warum es ausgerechnet auf diesem Streckeabschnitt der A2 nicht möglich sein soll.
In seiner Antwort verweist Herr Müller auf die 16. Verordnung des Bundesimmissionsschutzgesetzes,
die eindeutig und abschließend festlegt, dass keine weiteren Rechtsansprüche, als die ohnehin schon
durch die Lärmschutzwände entschädigten, gegeben sind.
Da eine Geschwindigkeitsbeschränkung in diesem Bereich im Planfeststellungsverfahren nicht
vorgesehen war, wurden die Lärmschutzwände entsprechend der gesetzlichen Regelungen geplant
und errichtet. Sollte eine Geschwindigkeitsbeschränkung zu wahrnehmbar geringeren Lärmwerten
führen (was nachweislich durch Berechnungen nicht belegt ist) wären wesentlich niedrigere
Lärmschutzwände ausreichend. Die in diesem Fall dann zu hohen Investitionskosten würden
unweigerlich zu Regressansprüchen führen.
Zu der, von der SPD-Fraktion geforderten Dauermessung und auf unterschiedliche
Kostenberechnungen für diese Messung angesprochen, erläutert Herr Müller, dass Lärmmessungen
grundsätzlich in Verbindung mit Verkehrszählungen zu erfolgen haben. Über einen bestimmen
Zeitraum wird Lärm gemessen und gleichzeitig der Verkehr gezählt, diese Zahlen werden auf den
Jahresdurchschnitt hochgerechnet und ergeben zusammen den entsprechenden Immissionswert.
Messung und Berechnung können also nicht getrennt werden.
Im Rahmen einer Kurzzeitmessung kann, wissenschaftlichen Erkenntnissen zufolge, bei einer
Autobahn mit derart hoher Verkehrsbelastung, innerhalb einer zehnminütigen oder stündlichen
Messung eine sichere Prognose aufgestellt werden.
Die Ergebnisse dieser Kurzzeitmessung wurden aber seitens der Bezirksvertretung Eving als nicht
aussagekräftig abgelehnt.
Um die Aussagekraft einer Kurzzeitmessung zu verdeutlichen erklärt Herr Müller, dass bei einer
Autobahn immer ein gleichmäßiges „Rauschen“, verbunden mit einer hohen Verkehrsdichte,
vorhanden ist. Im Gegensatz zu kurzzeitigen Lärmbeeinträchtigungen, wie z.B. Motorradfahrern in
ruhigen Wohnstraßen, die einem kurzen Störwert bei langen zwischenzeitlichen Ruhezeiten
darstellen.
Auf Autobahnen mit hoher Verkehrsdichte und dem daraus resultierenden ständigen Geräuschpegel
ist es widersinnig eine Langzeitmessung durchzuführen, besonders auch in Anbetracht der damit
verbundenen hohen Kosten, die sich bei einer Messung über einen längeren Zeitraum durch
Witterungsverhältnisse, Verkehrsstaus und Unfälle zudem noch verzögern würden.
Im Regelfall werden die Berechnungen der Kurzzeitmessungen immer zu Gunsten des Betroffenen
ausgelegt. Dies zeigt sich eindeutig in der Vergleichsmessung die der Landesbetrieb Straßenbau
NRW in Auftrag gegeben hat. Die Berechnungsergebnisse liegen hier gegenüber der Messung
deutlich höher, da bei der Berechnung immer der ungünstigste Fall zu Grunde gelegt wird.
Aufgrund einer erneuten Nachfrage stellt Herr Müller nochmals deutlich fest, dass durch die Höhe der
vorhandenen Lärmschutzwände Forderungen nach einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 100 km/h
nicht durchgesetzt werden können. Ein Rechtsanspruch auf die Aufbringung von „Flüsterasphalt“ lässt
sich ebenso nicht begründen, da während des Berechnungsverfahrens der vorhandene
Splittmastixasphalt berücksichtigt wurde.
Abschließend geht Herr Müller noch einmal auf die gesetzliche Grundlage, die 16 Verordnung zum
Bundesimmissionsschutzgesetz ein. Hier werden, bei Straßenneubauten, zu denen auch der
sechsspurige Ausbau der A2 gezählt wird, Grenzwerte als Entschädigungswerte festgelegt. Diese
Grenzwerte, die eine Betroffenheit begründen, wurden im Planfeststellungsverfahren öffentlich
ausgelegt. Im Rahmen der Auslegung hatten alle Betroffenen die Möglichkeit des Widerspruchs. Das
Planfeststellungsverfahren ist jetzt abgeschlossen und rechtskräftig.
Die Anordnung eines Tempolimits aus Lärmschutzgründen auf anderen Teilstrecken oder anderen
Autobahnen erfolgte nur dort, wo die Lärmschutzwände älteren Datums sind, nicht den heutigen
Anforderungen entsprechen und eigentlich erhöht werden müssten.
Der Vertreter FBI weist daraufhin, dass Grenzwerte, die derzeit lediglich einen Kompromiss zwischen
wirtschaftlichen Erfordernissen und der Gesundheit darstellen, Änderungen unterworfen sind. Die
WHO (Weltgesundheitsorganisation) fordert schon seit längerem eine Herabsetzung der Richtwerte,
da hier eindeutig der Schutz der menschlichen Gesundheit vorrangig bewertet wird. Es ist also
durchaus möglich, dass Lärmgrenzwerte zukünftig herabgesetzt werden, um gesundheitliche Schäden
zu minimieren.
Genauso denkbar wäre, dass ein schon seit längerer Zeit diskutiertes Tempolimit bundesweit auf
Autobahnen eingeführt wird und sich hierdurch ggf. Lärmreduzierungen ergeben.
Den Anliegern der A2 kann aber nicht zugemutet werden, solange mit den jetzt vorhandenen
tatsächlichen Lärmimmissionen zu leben, bis Grenzwerte endlich geändert werden, oder sich der
Gesetzgeber entschließt eine bundesweite Geschwindigkeitsbegrenzung auf Autobahnen
einzuführen.
Der Vertreter FBI beantragt daher, dass die Bezirksvertretung Eving den Rat der Stadt bitten soll, sich
an den NRW-Verkehrsminister zu wenden, um ein Tempolimit auf 100 km/h für den Bereich Brechten,
auf der A2 zu erreichen.
Nach einer, von der SPD-Fraktion zur Beratung geforderten Unterbrechung der Sitzung, stellt der
Bezirksbürgermeister – Herr Stens – folgenden Antrag des Vertreters FBI, mit einem Zusatz der SPDFraktion bezüglich der räumlichen Abgrenzung zur Abstimmung:

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – mehrheitlich bei zwei Gegenstimmen –:
Die Bezirksvertretung Eving bittet den Rat der Stadt, sich an den NRW-Verkehrsminister zu wenden,
um ein Tempolimit auf 100 km/h für den Bereich Brechten, beidseitig, innerhalb der Grenzen des
Stadtbezirkes Eving, auf der A2 zu erreichen.
Der Bezirksbürgermeister – Herr Stens – dankt dem Berichterstatter, Herrn Müller und beendet diesen
Tagesordnungspunkt.

Im Rat der Stadt bestand Einvernehmen, die o. g. Thematik zunächst im Ausschuss für Umwelt,
Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien zu beraten.
OB Sierau empfiehlt weiterhin, Vertreter des Landes sowie der Bezirksvertretung Eving zu der
Beratung im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien einzuladen.
Eine erneute Beratung im Rat der Stadt soll am 20.12.2012 erfolgen“


AUSWI, 13.03.2013:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien äußert seinen Unmut darüber, dass entgegen der ursprünglichen Zusage heute doch kein Berichterstatter/in von Straßen.NRW anwesend ist. Es besteht Einigkeit darin, dass erneut ein Berichterstatter/in von Straßen.NRW zur nächsten Sitzung eingeladen werden soll.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien schiebt die Befassung mit der Angelegenheit in seine nächste Sitzung.


AUSWI, 05.06.2013:

Zu diesem Tagesordnungspunkt sind heute Frau Sauerwein-Braksiek (Landesbetrieb Straßen-NRW) sowie Herr Stens (Bezirksbürgermeister Dortmund-Eving) als Berichterstatterin/ Berichterstatter anwesend.

Herr Stens verschafft dem Gremium zunächst einen kurzen Überblick über die Situation vor Ort sowie das bisher in dieser Angelegenheit erfolgte Verfahren für den Zeitraum ab 2008 bis heute und verdeutlicht hierbei den Unmut der Bürgerinnen und Bürger vor Ort.

Frau Sauerwein-Braksiek nimmt hierzu wie folgt Stellung:

„ für die A2 ist in diesem Bereich 1999 ein Planfeststellungsbeschluss erlassen worden, der 2002 Rechtskraft erlangt hat. Mit diesem Planfeststellungsbeschluss ist der sechsspurige Ausbau geregelt, welcher einen Anspruch auf Lärmschutz (Lärmvorsorge gem. der 16. Bundesimissionsschutz-verordnung) auslöst, der vorher nicht gegeben war. Das heißt, der Lärmschutz an der A2 ist mit dem Ausbau der Autobahn erheblich verbessert worden. Man hat dort höhere und in weitenTeilen zusätzliche Lärmschutzwände errichtet. Die Dimensionierung dieser Lärmschutzwände erfolgte unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben und unter Beachtung der Grenzwerte, die diese Gesetzte uns vorgeben. Die Gesetzte schreiben uns vor, welche Grenzwerte einzuhalten und welche Berechnungsverfahren (gem. RLS 90) anzuwenden sind. Zudem wird hierbei die prognostizierte Verkehrsbelastung sowie die, auf Autobahnen ortsübliche Geschwindigkeit zugrunde gelegt. Danach erfolgt ein Abwägungsprozess, wonach die Lärmschutzwände dimensioniert werden. Laut Gesetz soll dieser aktive Lärmschutz in dem Verhältnis realisiert werden, wie der Schutzzweck und das Nutzen-Kostenverhältnis es erfordern. Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens ist im Erörterungstermin lange über diesen Abwägungsprozess diskutiert worden. Es gab Einwendungen dazu. Der Beschluss ist darauf auf mehreren Seiten eingegangen und hat der damaligen Planung und Durchführung bescheinigt, dass der Abwägungsprozess richtig erfolgt ist und demnach die erfolgten Lärmschutzmaßnahmen, unter Berücksichtigung der einzuhaltenden Grenzwerte richtig dimensioniert wurden. Der Umbau der A2 erfolgte in einer 4+ Null Verkehrsführungen, d.h. der Verkehr wurde während des Umbaus jeweils auf eine Seite gedrückt und es wurde sehr langsam gefahren. Dadurch wurde es von den Anwohnern vor Ort während der Umbauphase vor Ort natürlich als leiser im Vergleich zu der vorherigen Situation und seit der Freigabe der sechsspurigen Fahrbahn wieder als erheblich lauter empfunden.
Aufgrund der hierzu eingebrachten Einwendungen und Beschwerden hätte es nun sein können, dass etwas falsch gebaut bzw. etwas nicht entsprechend der Vorgaben aus dem Planfeststellungsverfahren durchgeführt wurde. Dies hat man noch einmal überprüft. Es wurde die Höhenlage der Straße überprüft und die Dimensionierung der Wände wurde höhenmäßig noch mal eingemessen. In einem Labor wurde überprüft, ob die Wände hochabsorbierend sind und ob sie dem, was der Berechnung zugrunde lag, entsprechend gebaut wurden. Auch das hat sich durch diese Überprüfung bestätigt. Die Verkehrsbelastung wurde noch mal durch Verkehrszählungen überprüft. Die der Berechung zugrunde liegenden Zahlen für das Berechnungsjahr 2010 wurden in 2008 noch einmal überprüft. Dabei hat sich gezeigt, dass die Verkehre nicht in dem Maße gestiegen sind, wie es ursprünglich prognostiziert wurde. Auf der A2 ist demnach nicht der Verkehr eingetreten (sowohl vom Verkehrsaufkommen als auch vom LKW-Aufkommen her) wie er damals prognostiziert wurde, sondern weniger, als die Lärmberechnung berücksichtigt hatte. Da hier die Baumaßnahmen so erfolgten, wie der Planfeststellungsbeschluss es uns aufgezeigt hat, besteht für uns keine Handhabe hier zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen. Es gibt einzelne Restüberschreitung an Gebäuden, welche aber laut Planfeststellungsbeschluss und der gesetzlichen Vorgaben vom Gesetzgeber her zunächst so hinzunehmen sind.“

RM Dr. Brunsing führt hierzu an, dass das Problem hauptsächlich darin bestehe, dass Straßen.NRW die Dezibelbelastungen berechne und die Schwierigkeit für die Ortspolitik darin bestehe, dass die Anwohner vor Ort den Eindruck haben, dass es subjektiv lauter geworden ist und regelmäßig ihren Unmut hierzu äußern.
Er appelliert daher an Frau Sauerwein-Braksiek hier eine Lärmmessung durchzuführen und /oder eine vorübergehende Geschwindigkeitsbegrenzung durchzuführen, womit den Belangen der betroffenen Bürgerinnen und Bürger entgegen gekommen würde.
Weiter führt er an, dass es für den Bereich der Schnettkerbrücke seit deren Umbau an den Fugen, im Bereich Schönau zu bisher hier nicht vorhandenen Lärmbelästigungen komme.
Des weiteren spricht RM Dr. Brunsing das Modellvorhaben an der A 45 in Dortmund - Eichlinghofen an, wo es seines Wissens nach, die Anwohner erreicht haben, dass im Rahmen dieses Modells einmal für eine befristeten Zeitraum die Geschwindigkeit reduziert wird. Dies werte er auf jeden Fall als Zeichen dafür, dass man sehr wohl darüber nachdenke, dass Geschwindigkeitsbeschränkungen zu einem Erfolg führen können.
Weiter möchte er wissen, ob es Beispiele für Diskrepanzen zwischen den bisher angestellten Berechnungen und Messungen gibt.

Frau Sauerwein-Braksiek antwortet hierauf wie folgt:

„Wie ich schon sagte, sind die angesprochenen Berechnungen so vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Hierbei handelt es sich um eine wohlwollende Entscheidung, welche auf Forschungsergebnissen basiert, die zeigen, dass aufgrund der Berechnungsergebnisse schlechtere Werte ermittelt werden als durch eine Messung. In Dortmund sind aufgrund der vielfachen Einwände und Beschwerden trotzdem Messungen vorgenommen worden.
2009 sind durch ein Ingenieurbüro an fünf verschiedenen Messpunkten, welche zuvor gemeinsam mit der dortigen Bürgerinitiative festgelegt wurden, Messungen durchgeführt worden, die belegen, dass die Lärmberechnungen negativere Werte ergeben als es aufgrund der Messungen vor Ort gibt.

Für Geschwindigkeitsbeschränkungen sind letztendlich die Bezirksregierungen zuständig. Ich weise aber darauf hin, dass die, augrund der entsprechenden Richtlinien, bestehenden Vorgaben, wonach festgeschrieben ist, ab wann solche in Betracht kommen, hier nicht erreicht sind. Die letzte Entscheidung hierzu obliegt, wie gesagt, der Straßenverkehrsbehörde.

Bezugnehmend auf das Modell an der A45 herrschen andere Vorraussetzungen. Dort hat es keinen Autobahnausbau gegeben, daher sind die Menschen dort nicht nach den Lärmvorsorgekriterien geschützt. Es gelten hier andere Werte und es herrscht hier vor Ort eine ganz andere Betroffenheit als an der A2.
Fugen an Brücken sind immer problematisch. Die alten Fugen an der Schnettkerbrücke waren definitiv lauter als die neuen. Aber auch hier wurde der Verkehr vor der Freigabe eingeengt, auf nur eine Fahrbahn reduziert, was für die Zeit des Umbaus natürlich auch hier zu Lärmminderung geführt hat, wonach klar ist, dass die Anwohner nach der Freigabe aller Fahrbahnen die dann herrschende Lärmbelästigung natürlich als größer empfinden, allerdings nicht mehr den direkten Vergleich dazu anstellen können, wie laut es tatsächlich vor dem Umbau war.“

RM Harnisch bekräftigt die von Herrn Stens bereits verdeutlichte Betroffenheit der Anwohner an der A2 und appelliert an die Verantwortlichen, hier im Rahmen eines Ermessensspielraumes probeweise, für einen befristeten Zeitraum eine Geschwindigkeitsbeschränkung einzuführen, um anschließend die Bewohner zu befragen, ob dieses zu einer deutliche Abmilderungen der bisherigen Belastung geführt hat. Seiner Meinung nach könne man sich hier nicht nur auf einen Plan-feststellungsbeschluss oder andere gesetzliche Vorgaben zurückziehen, sondern man sollte den Menschen vor Ort mit einer solchen Maßnahme ein deutliches Signal dahingehend geben, dass man sie nicht länger mit der tatsächlich empfundenen Problematik alleine lasse.

Herr Stens unterstütz die Ausführungen von RM Harnisch und appelliert daran, einen entsprechenden Modellversuch für die Zeit von 6 Monaten in Erwägung zu ziehen.

RM Schreurs bedauert zu den Ausführungen von Frau Sauerwein-Braksiek, dass man hier nur theoretische Vorschriften zugrunde lege.
Weiter möchte er wissen, wie sich die Lärmemission an den schallharten Wänden an der A2 darstellt und woran es liegt, dass in Dortmund - Eichlinghofen anders verfahren wurde.
Danach schließt er sich dem Vorschlag von RM Harnisch und Bezirksbürgermeister Herrn Stens hinsichtlich eines zeitlich befristeten Tempolimits an.
Zudem regt er an, an den Lärmschutzwänden eine Begrünung vorzunehmen, um den Schall zu brechen und um zu verhindern, dass dieser sich an der gegenüberliegenden Seite überschlägt.

RM Münch äußert seinen Ärger darüber, wie bisher mit diesem Problem auf kommunaler Ebene umgegangen wurde und bezweifelt, dass es eine Sonderregelung für Dortmund geben wird.
Darüber hinaus regt er an, den ursprünglichen Antrag aus der Bezirksvertretung - Eving dahingehend zu modifizieren, dass der Rat sich direkt an den NRW-Verkehrsminister und direkt an den Regierungspräsidenten Dr. Bollermann wenden möge, um das angestrebte Tempolimit zu erreichen.

Frau Sauerwein-Braksiek antwortet auf die zuvor gestellten Fragen wie folgt:

„Die höheren Gradienten sowie die vorhandene Bebauung fließen in ein Geländemodell ein. Die Berechnungen erfolgen mittels eines Soundplanverfahrens, welches die Reflexionen, die durch Gebäude entstehen, die Höhenverhältnisse sowie die Gebäude im Verhältnis zur Straße berücksichtigen. Die Wände sind hochabsorbierend. Dies hat eine nochmalige Überprüfung der Wände, mit der Farbbeschichtung, durch eine Labor ergeben. Dass die Wände auf der einen Seite höher sind als auf der anderen, resultiert aus der lärmtechnischen Berücksichtigung und Abwägung. Sie können nicht einfach sagen, wir reduzieren hier mal die Geschwindigkeit und hören, dann, ob es besser wird, da Lärmempfinden als subjektive Wahrnehmung von jedem anders empfunden wird.
Man sollte daher darauf bestehen, dass eine Behörde sich an die rechtlichen Rahmenbedingungen hält. Gerade beim Thema Lärm sind wir bestrebt, im Rahmen einer Abwägung das Positivste für die Menschen zu erreichen.
Die angesprochnen Glaswände sind natürlich reflektierend. Sollte man Glaswände errichten wollen, ist deren Reflektion in das Berechnungsmodell mit einzugeben. Auch dies ist an der Schnettkerbücke passiert.
Zu der Nachfrage hinsichtlich der Bepflanzung der Wände kann ich Ihnen mitteilen, dass die Wände, von der Vorderseite geringer als von der Rückseite, bepflanzt sind. Diese Bepflanzung hat aber keine lärmabsorbierende Wirkung. Dies wäre nur der Fall, wenn man etwa 100 Meter Wald bzw. eine anderen dichten Bepflanzung in der Größenordnung hätte.
Das angesprochene Ermessen ist in dem von mir bereits beschriebenen Abwägungsprozess erfolgt.
Für eine Geschwindigkeitsbegrenzung ist das NRW-Verkehrsministerium zuständig, wobei die letzte Entscheidung hierzu die Bezirksregierung zu fällen hätte. Beide sind natürlich ebenso an die gesetzlichen Rahmenbedingungen gehalten.

RM Dr. Brunsig kündigt an, dass seine Fraktion sich mit dem Antrag zum Thema „ Tempo-Trichterung auf Höhe der Schnettkerbrücke“ direkt an die Bezirksregierung wenden werde.

Herr Stens möchte wissen, warum es entlang der A 40 teilweise eine Geschwindigkeitsbegrenzung bis auf 100 km/h bestehe, obwohl dort Lärmschutzwände errichtet wurden.

Frau Sauerwein-Braksiek antwortet hierauf:

„Es ist richtig, dass es an der A 40 an mehreren Stellen Tempo 100 existiert, obwohl dort ein Ausbau erfolgte. Dieses Tempolimit resultiert in den dortigen Fällen aus der Trassierung der Straße heraus. Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs sind an dieser Stelle ein anderes Thema. Die vorhandene Trassierung lässt hier keine andere Geschwindigkeit zu. Die Berechnungen und Abwägungen für den aktiven Lärmschutz geschehen hier auf Basis der 100 km/h.“

Herr Münch drängt darauf, die Entscheidung nun an den Rat zurückzugeben und modifiziert den in der Bezirksvertretung - Eving eingebrachten Antrag wie folgt:

Der AUSWI empfiehlt dem Rat der Stadt, sich an den NRW-Verkehrsminister zu wenden, um ein Tempolimit auf 100 km/h für den Bereich beidseitig, innerhalb der Grenzen des Gebietes der Stadt Dortmund, auf der A2 zu erreichen.

RM Harnisch beantragt, den aus der Bezirkvertretung- Eving vorliegenden Antrag dahingehend zu ergänzen, als dass das darin erbetene Tempolimit auf 100 km/h, zusätzlich beidseitig für den gesamten, von Dortmunder Anwohnern betroffenen Bereich der A2 sowie beidseitig für den gesamten Bereich der A45, auf der Strecke zwischen Dortmund –Eichlinghofen bis zur A2, erreicht werden soll.

RM Dr. Brunsing macht noch mal deutlich, dass seine Fraktion die gesamte Angelegenheit inkl. der Problematik an der Schnettkerbrücke zunächst gerne erst noch mal in den Fraktionen diskutiert hätte. Wenn diese Themen heute jedoch getrennt würden, bittet er darum, die Reihenfolge einzuhalten und sich dementsprechend zuerst an die Bezirksregierung und erst danach an den NRW-Verkehrsminister zu wenden.

RM Pisula verdeutlicht seine Haltung zu der Angelegenheit und betont, dass seine Fraktion lediglich dem ursprünglichen Antrag der Bezirksvertretung Dortmund-Eving, ohne die durch RM Harnisch formulierte Ergänzung zustimmen werde.

RM Kowalewski befürwortet die durch RM Harnisch formulierte Ergänzung und appelliert daran, neben dem NRW - Verkehrminister auch den Regierungspräsidenten in dieser Angelegenheit zu kontaktieren.

RM Münch bittet um getrennte Abstimmung der Empfehlung der Bezirksvertretung - Eving und des Ergänzungsantrages des RM Harnisch.

RM Dr. Brunsing verdeutlicht, dass seine Fraktion der Auffassung sei, dass der ursprüngliche Antrag der Bezirksvertretung - Eving nicht durch eine Ergänzung überfrachtet werden soll und plädiert daher dafür, heute nur über die ursprüngliche Fassung dieses Antrages abzustimmen. .

Man einigt sich darauf, zunächst den Ergänzungsantrag von RM Harnisch separat und danach über den Antrag der Bezirkvertretung - Eving, mit dieser Ergänzung abzustimmen.

Der Ausschuss für Umwelt für Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien stimmt dem folgenden Ergänzungsvorschlag des RM Harnisch mehrheitlich, gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste und bei Enthaltung der Stimmen der Fraktion B’90 Die Grünen zu.


RM Harnisch beantragt, den aus der Bezirkvertretung- Eving vorliegenden Antrag vom 26.09.2012 dahingehend zu ergänzen, als dass das darin erbetene Tempolimit auf 100 km/h, zusätzlich beidseitig für den gesamten, von Dortmunder Anwohnern betroffenen Bereich der A2 sowie beidseitig für den gesamten Bereich der A45, auf der Strecke zwischen Dortmund –Eichlinghofen bis zur A2, erreicht werden soll.


Mit dieser Ergänzung empfiehlt der Ausschuss für Umwelt für Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien dem Rat der Stadt mehrheitlich, gegen die Stimmen der CDU-Fraktion sowie der Fraktion FDP/Bürgerliste, den Beschluss aus der Bezirksvertretung Eving wie folgt:


„Die Bezirksvertretung Eving bittet den Rat der Stadt, sich an den NRW-Verkehrsminister zu wenden,
um ein Tempolimit auf 100 km/h zusätzlich beidseitig für den gesamten, von Dortmunder Anwohnern betroffenen Bereich der A2 sowie beidseitig für den gesamten Bereich der A45, auf der Strecke zwischen Dortmund –Eichlinghofen bis zur A2 für den Bereich Brechten, beidseitig, innerhalb der Grenzen desStadtbezirkes Eving, auf der A2 zu erreichen.


In der Diskussion zu dem o. a. Tagesordnungspunkt erklärte Rm Münch (FBI), dass Ausgangspunkt der Diskussion hinsichtlich der Lärmreduzierung an der A2 ein Antrag der Bezirksvertretung Eving gewesen sei, der zunächst an den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien überwiesen wurde und dessen Empfehlung nun vorliege.

Dass man dort die ursprüngliche Empfehlung der Bezirksvertretung Eving dahingehend modifiziert habe, dass das Tempolimit für den gesamten Bereich der A2 auf Dortmunder Stadtgebiet gelten solle, erachte er für richtig. Dass dies jedoch, so wie dies von Rm Harnisch (SPD) im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien beantragt und beschlossen wurde, auch für Teilbereiche der A45 gelten solle, lehne er ab.

Von daher beantragte Rm Münch (FBI) den die A45 betreffenden Teil aus der Empfehlung des
Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien herauszunehmen.

Seitens der SPD-Fraktion machte anschließend Rm Harnisch nochmals deutlich, dass nicht nur die Menschen in Brechten, sondern auch in anderen Stadtbezirken von der Lärmbelästigung an der A2 betroffen seien. Gleiches gelte für Teilbereiche der A45 auf Dortmunder Stadtgebiet.

Von daher hatte der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien erfreulicherweise die ursprüngliche Empfehlung der Bezirksvertretung Eving dahingehend erweitert, so wie dies ergänzend beantragt worden sei.

Nachdem Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) die ablehnende Haltung seiner Fraktion zu der vorliegenden Empfehlung des Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien dargelegt hatte, brachte für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Rm Reuter Bezug nehmend auf die ausführliche Diskussion im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien zum Ausdruck, dass
ihre Fraktion der vorliegenden Empfehlung zustimmen werde.

Weiterhin sprach sich für die Fraktion Die Linke Rm Kowalewski für eine Beschlussfassung der vor-genannten Empfehlung aus, da die Temporeduzierung u. a. auch gut für die CO2-Bilanz von Dortmund wäre.
Der Rat der Stadt fasste daraufhin folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Münch (FBI) den o. a. mündlich gestellten Antrag von Rm Münch (FBI) ab.

2. Der Rat der Stadt stimmt mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion sowie der Fraktion FDP/Bürgerliste der o. a. Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien zu.


zu TOP 3.17
Neufassung der Richtlinien der Stadt Dortmund zur Förderung der Gestaltung und Begrünung auf privaten Grundstücken innerhalb festgelegter Stadterneuerungsgebiete
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10135-13)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt die Neufassung der Richtlinien der Stadt Dortmund zur Förderung der Gestaltung und Begrünung privater Grundstücke innerhalb festgelegter Stadterneuerungsgebiete. Diese Richtlinien lösen die bisher gültigen Richtlinien vom 07.09.2001 ab. Vertraglich bereits vereinbarte Maßnahmen werden nach den bisher geltenden Richtlinien abgewickelt.


zu TOP 3.18
Flughafen Dortmund;
Stellungnahme über verspätete Landungen zwischen 22.00 Uhr und 23.00 Uhr im flugplanmäßigen Verkehr des Jahres 2012
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10085-13)

Hierzu lag dem Rat der Stadt lag folgender Auszug aus der nicht genehmigten Niederschrift der Bezirksvertretung Aplerbeck vom 09.07.2013 vor:

„Die Bezirksvertretung Dortmund-Aplerbeck nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Sie bittet die Verwaltung einstimmig, auch die Ausweichflüge bei verspäteten Landungen zu anderen Flughäfen in der Vorlage der Verwaltung zu veröffentlichen.“

Der Rat der Stadt nahm die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.19
Benennung einer neuen Straße in Dortmund-Hombruch / Innenstadt-West
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10134-13)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der neu erbaute Straßenabschnitt der L609n (NS IX) erhält den Namen: Dorstfelder Allee.
zu TOP 3.20
Einziehung eines Teilstücks der Straße "Im Siesack"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10127-13)

Zum o. a. Tagesordnungspunkt lag dem Rat der Stadt folgende Empfehlung (Auszug aus der noch nicht genehmigten Niederschrift) des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien vom 10.07.2013 vor:

Hierzu liegt vor -> Schreiben der Verwaltung (Drucksache Nr.: 10127-13-E1):

„Die Bezirksvertretung Mengede hat in ihrer Sitzung am 03.07.2013 die Behandlung der Vorlage zurückgewiesen und die Verwaltung beauftragt, die Entscheidungszuständigkeit zu prüfen.

Wegen der Bedeutung der geplanten Betriebserweiterung, der dafür notwendigen
Grundsatzentscheidung zur Verlegung des überörtlich bedeutsamen Radweges und der damit
verbundenen Einleitung eines straßenrechtlichen Einziehungsverfahrens ist die Zuständigkeit des Rates für diese Vorlage gegeben.

Zur Zeit wird juristisch geprüft, ob der formelle Einziehungsbeschluss zum späteren Abschluss des Einziehungsverfahrens in die Zuständigkeit der Bezirksvertretung fällt.

Die Verwaltung bittet den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien um Behandlung der Vorlage.“


Unter Berücksichtigung der o. a. Information der Verwaltung empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Gruppe der NPD bei Enthaltung der Fraktion Die Linke nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat nimmt die Vorschläge der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage Variante F die erforderlichen Verfahrensschritte, insbesondere das straßenrechtliche Einziehungsverfahren, einzuleiten.


Der Rat der Stadt fasste unter Einbeziehung der obigen Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie der Gruppe der NPD folgenden Beschluss:

Der Rat nimmt die Vorschläge der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage Variante F die erforderlichen Verfahrensschritte, insbesondere das straßenrechtliche Einziehungsverfahren, einzuleiten.


zu TOP 3.21
Modernisierung von Sportplatzanlagen in Kunstrasenausführung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10104-13)

Die Diskussion zu dem o. a. Tagesordnungspunkt machte die Kritik fast aller Fraktionen hinsichtlich des Verfahrens der vorliegenden Angelegenheit deutlich. Es könne nicht sein, dass immer wieder wichtige Verwaltungsvorlagen dem Rat der Stadt kurzfristig zum Teil auch als Tischvorlage vorgelegt werden, so dass wie im vorliegenden Fall eine Beratung dieser Angelegenheit weder im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit, noch in den Fraktionen möglich gewesen sei.

Nachdem StD Stüdemann dem Rat der Stadt nochmals die Gründe, warum die vorliegende Verwaltungs-vorlage erst jetzt vorgelegt werden konnte, dargelegt hatte, beantragte Rm Dr. Brunsing (Bündnis 90/
Die Grünen) die vorliegende Angelegenheit bis zur Ratssitzung am 26.09.2013 zu vertagen, damit eine ordnungsgemäße Vorbereitung möglich sei. Dagegen sprachen sich insbesondere Rm Balzer (SPD) sowie Rm Monegel (CDU) aus Sachgründen für eine sofortige Beschlussfassung aus. Man forderte
aber dabei gleichzeitig die Verwaltung auf, künftig die Verfahrensabläufe zu verbessern, damit eine ordnungsgemäße Vorberatung möglich sei.

Der Rat der Stadt fasste daraufhin folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/
Die Grünen, der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie der Fraktion Die Linke den o. a. Vertagungsantrag von Rm Dr. Brunsing (Bündnis 90/Die Grünen) ab.

2. Bei Stimmenthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste fasste der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgenden Beschluss:


zu TOP 3.22
Sportplatz Husen-Kurl, Bebauungsplan Scha 145
Hier: Informationen zum Verfahrensstand und Beschluss zur Ertüchtigung des Bestandssportplatzes
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10428-13)

Dem Rat der Stadt lagen folgende Empfehlungen (Auszug aus der nicht genehmigten Niederschrift) der Bezirksvertretung Scharnhorst vom 09.07.2013 vor:
Empfehlung (Antrag der CDU-Fraktion):

„Die Bezirksvertretung Scharnhorst empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund in der Angelegenheit „Sportplatz Husener Eichwaldstrasse“ einstimmig wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, zur Lösung des seit Jahrzehnten schwelenden
Sportlärmkonfliktes am Sportplatz Husener Eichwaldstrasse die Errichtung einer Schallschutzwand am westlichen Rand des Sportplatzgeländes.

Zeitgleich mit der Errichtung der Lärmschutzwand wird der bestehende Sportplatz, um dem dort ansässigen SC Husen-Kurl nach mehr als fünf Jahren Wartezeit endlich eine Perspektive für den Bestand und die Entwicklung des Vereins zu geben, in einen Kunstrasenplatz umgebaut.

Begründung:
Der Oberbürgermeister der Stadt Dortmund und Mitarbeiter der Umwelt-, Planungs- und
Sportverwaltung haben am gestrigen Tag im Rahmen der Einwohnerversammlung in
Dortmund-Husen über den aktuellen Sachstand in der Sache berichtet.
Seit mehr als fünf Jahren sucht der SC Husen-Kurl gemeinsam mit Politik und Verwaltung
nach einem entwicklungsfähigen Neustandort. Mit der Planung eines Sportplatzes westlich
der Kurler Strasse hatte man einen Standort gefunden, der sich jedoch im Laufe eines
zweijährigen Planungsprozesses vor wenigen Wochen endgültig als nicht realisierbar
herausgestellt hat.

Andere denkbare Ausweichstandorte im Kernbereich aber auch im Randbereich des
Siedlungsraumes stehen wegen verschiedener Problemstellungen jedoch nicht zur
Verfügung (fehlender städtischer Grundbesitz, Umweltkonflikte, Lärmkonflikte mit
Anwohnern, Kostenaspekte).
Als einzige Lösung verbleibt die Entwicklung am bestehenden Standort an der Husener
Eichwaldstrasse. Hierzu hat die Verwaltung den Bau einer Lärmschutzwand vorschlagen
(Kosten rund 400 T €).

Der ergänzende Austausch des Aschenplatzes durch einen Kunstrasenplatz (Kosten rund
500 T €) ist noch nicht fest terminiert.

Der Rat der Stadt hält eine Entkoppelung der beiden Maßnahmen voneinander für
kontraproduktiv und fordert stattdessen die gleichzeitige Durchführung einer umfassenden,
beide Probleme lösenden Baumaßnahme.

Die kombinierte Erstellung von Lärmschutzwand und Kunstrasenplatz drängt sich aus
baustellenlogistischen und damit auch finanziellen Erwägungen auf. Der zeitlich versetzte
Bau zweier Projekte am gleichen Standort bedeutet gleichzeitig auch die zweimalige
Baustelleneinrichtung, die zweimalige Belastung der unmittelbaren Anwohner durch Baulärm
und -schmutz und die zweimalige intensive Beeinträchtigung der Kinder und Jugendlichen,
die dort Schul- und Vereinssport treiben.

Die ausschließliche Erstellung einer Lärmschutzwand erledigt das Nachbarbegehren, das
zur Betriebseinschränkungen geführt hat, nur in Teilen, da sich die hier vorgetragene Klage
neben dem Lärm ausdrücklich auch auf die Staubbelastung durch den Aschenplatz bezieht.

Dem SC Husen-Kurl ist es auch nicht zuzumuten, mit der qualitativen Verbesserung des
Standortes (Kunstrasenplatz) erneut auf einen späteren unbestimmten Zeitpunkt vertröstet
zu werden.

Der Verweis darauf, dass auch an anderer Stelle der Stadt Sportvereine auf Verbesserungen
der von ihnen benutzten Infrastruktur warten und eine „städtische Rangfolge“ einzuhalten
sei, kann nicht gelten.

Schließlich hatte der SC Husen-Kurl die Einschränkung seines Sportbetriebes in den
zurückliegenden sechs Jahren deshalb hingenommen, weil die politische Mehrheit im Rat
der Stadt Dortmund die Auslagerung und die damit verbundene Erstellung eines
Kunstrasenplatzes fest zugesagt und anfinanziert hatte.

Auch deshalb konnte sich der SC Husen-Kurl nicht um die Aufnahme in das städtische
Kunstrasenprogramm bewerben. Diese Rücksichtnahme kann aber nun, da die bisher verfolgte und für die Stadt Dortmund finanziell wesentlich belastendere Verlagerung entfällt, nicht zum Nachteil des Vereins ausgelegt werden. Wenn sich der Verein nun gewissermaßen „als Letzter hinten neu einreihen müsste“ käme dies dem Verlust jeglicher Glaubwürdigkeit von Politik und Verwaltung gleich und wäre ein herber Schlag für die lokale ehrenamtliche Jugendarbeit, die nur eine begrenzte Zahl von konfessions- und bekenntnisfreien Angeboten vor Ort bereithält.

Empfehlung (Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion mit der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen):

„Redaktionelle Anmerkung: Dieser Antrag wurde in einen gemeinsamen Antrag der
SPD-Fraktion mit Bündnis 90 / Die Grünen geändert.

Die Bezirksvertretung Scharnhorst bittet einstimmig den Rat der Stadt Dortmund, den
Beschluss zu fassen, eine Lärmschutzwand am Rande des westlichen Sportplatzgeländes zu
bauen und weiterhin, den Sportplatz zeitgleich mit Kunstrasen zu belegen. Es erscheint
sinnvoll, beide Baumaßnahmen gleichzeitig durchführen zu lassen, damit die Anwohner nicht
über Gebühr belastet werden und auch der Spielbetrieb nicht länger als nötig unterbrochen
werden muss.

Die Verwaltung wird aufgefordert, für diese Baumaßnahmen umgehend
Finanzierungsmöglichkeiten zu suchen, damit zügig eine Umsetzung erfolgen kann.
Ungeachtet dessen erwartet die Bezirksvertretung Scharnhorst, dass die zur Zeit laufenden
‚Kunstrasenprogramme’ hiervon nicht tangiert und wie geplant durchgeführt werden.“

In der Diskussion zu dem o. a. Tagesordnungspunkt machten Rm Waßmann (CDU), Rm Münch (FBI), Rm Dr. Brunsing (Bündnis 90/Die Grünen), Rm Kowalewski (Die Linke), Rm Wittkamp (SPD) sowie Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) ihre zustimmende Haltung hinsichtlich des vorliegenden Beschlusses zur Ertüchtigung des Bestandssportplatzes Husener Eichwaldstraße deutlich. Hierbei bestand Einvernehmen im Rat der Stadt, dass die im Zuge der Ertüchtigung auch beabsichtigte Umwandlung des Tennissportplatzes in einen Kunstrasenplatz, so wie dies auch in der o. a. Empfehlung der Bezirksvertretung Scharnhorst gefordert werde, zeitgleich erfolge.

Auf der Grundlage der o. a. Empfehlung der Bezirksvertretung Scharnhorst und der Verwaltungsvorlage fasste der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:


Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde anschließend von 18.20 Uhr bis 18.45 Uhr für eine Pause unterbrochen.
4. Wirtschaft und Beschäftigungsförderung

zu TOP 4.1
Aufgabenkritik bei der Wirtschaftsförderung Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09749-13)

Dem Rat der Stadt lag zum o. a. Tagesordnungspunkt folgender Auszug aus der noch nicht genehmigten Niederschrift des Ausschusses für Wirtschaft und Beschäftigungsförderung vom 03.07.2013 vor:

„Herr Orel machte darauf aufmerksam, dass die Wirtschaftsförderung nicht wie in der Vorlage beschrieben auf Seite 2 beschrieben über 90 sondern 81,77 Planstellen verfügt.

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ergebnisse der Aufgabenkritik bei der Wirtschaftsförderung Dortmund zur Kenntnis.“

Unter der Berücksichtigung der obigen Anmerkung nahm der Rat der Stadt Dortmund die Ergebnisse der Aufgabenkritik bei der Wirtschaftsförderung Dortmund zur Kenntnis.


zu TOP 4.2
Umbenennung des Ausschusses für Wirtschaft und Beschäftigungsförderung
Antrag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 10473-13)

Dem Rat der Stadt lag folgender Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion vom 17.07.2013 vor:

„In Ergänzung der Niederschrift des Rates vom 13.06.2013 zum TOP 2.1 „Masterplan Wissenschaft“ möge der Rat der Stadt Dortmund beschließen:

Der bisherige Ausschuss für Wirtschaft und Beschäftigungsförderung wird umbenannt in

‚Ausschuss für Wirtschaft, Beschäftigungsförderung, Wissenschaft und Forschung’.“

Nachdem Rm Waßmann (CDU) den o. a. Antrag seiner Fraktion kurz begründet hatte, schlug seitens der SPD-Fraktion Rm Prüsse vor, diesen Antrag als eingebracht zu betrachten, damit der künftige Geschäftsführer der Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung mit in den Beratungsprozess einbezogen werden könne.

Der o. a. Antrag wurde eingebracht. Die Beschlussfassung hierzu wird zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.


5. Soziales, Arbeit und Gesundheit

zu TOP 5.1
Aufgabenübertragung des Betreuungsgeldes
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10198-13)

Folgender Antrag der CDU-Fraktion vom 16.07.2013 lag den Mitgliedern des Rates der Stadt vor (Drucksache Nr.: 10198-13-E1):

„Zu o. g. Tagesordnungspunkt stellt die CDU-Fraktion folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:

Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt die Aussagen der Verwaltung, dass zukünftig externe Einstellungen nur noch im „Notfall“ erfolgen sollen.

Vor diesem Hintergrund spricht sich der Rat dafür aus, dass für die Abwicklung der Auszahlungen des Betreuungsgeldes keine drei neuen Planstellen ausgewiesen werden.

Vielmehr soll die Auszahlung des Betreuungsgeldes so organisiert werden, dass die der Kommune übertragene Aufgabe im vorhandenen Personalbestand des Sozialamtes und/oder durch verwaltungsinterne Umsetzungen innerhalb des gesamtstädtischen Personalkörpers abgewickelt werden kann.

Begründung

Die Begründung des Antrages ergibt sich aus der jüngst bekannt gewordenen Haushaltslage der Stadt und den damit verbundenen Äußerungen des Kämmerers, dass externe Personaleinstellungen zukünftig die absolute Ausnahme bilden sollen.“

Nachdem StR’in Zörner sowie StD Stüdemann verdeutlicht hatten, dass die Wahrnehmung der vorliegenden Aufgaben stellenplanneutral erfolge, so wie dies auch im Antrag der CDU-Fraktion gefordert worden sei, zog für die CDU-Fraktion Rm Monegel den o. a. Antrag seiner Fraktion zurück.

Der Rat der Stadt Dortmund nahm die Einrichtung von drei Planstellen in der Abteilung 50/8 (Gemeinsames Versorgungsamt der Städte Dortmund, Bochum und Hagen) im Rahmen der Aufgabenübertragung des Betreuungsgeldes an die Kommunen zur Kenntnis.


zu TOP 5.2
Zuwanderung aus Südosteuropa
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09712-13-E7)

Grundlage für die späteren Abstimmungen zum o. a. Tagesordnungspunkt waren folgende Unterlagen:

1.) Antrag der Gruppe der NPD vom 16.07.2013 (Drucksache Nr.: 09712-13-E8)

„Die Gruppe der NPD im Rat der Stadt Dortmund stellt zum genannten Tagesordnungspunkt folgende Ergänzungsanträge:

1.) Der Rat der Stadt Dortmund heißt die Sinti und Roma ausdrücklich nicht willkommen. Zielsetzung muss deshalb die schnelle Rückführung der Sinti und Roma aus Dortmund sein.

2.) Der Rat der Stadt Dortmund wendet sich umgehend in Form einer Resolution an die Bundes- und Landesregierung, mit der Forderung, sich dafür einzusetzen, dass die ab 01.01.2014 geplante Arbeitnehmerfreizügigkeit für EU-Bürger aus Rumänien und Bulgarien ausgesetzt wird, um so den befürchteten zusätzlichen Sinti- und Romazustrom, insbesondere nach Dortmund, entgegenzuwirken.

3.) Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Landesregierung ferner auf, keine Sparmaßnahmen bei der Polizei zu treffen, sondern den von dem Sinti- und Romazustrom betroffenen Kommunen mehr Polizeikräfte zur Verfügung zu stellen.

4.) Der Rat der Stadt Dortmund bekräftigt seinen Willen, dass kriminelle Handlungen im Rahmen der geltenden Gesetzgebung konsequent geahndet werden.“
2.) Antrag von Rm Münch (FBI) vom 18.07.2013 (Drucksache Nr.: Nr. 09712-13-E11)

„Angesichts 24,2 % Armut bzw. Armutsrisiko in Dortmund, 22.131 Dortmunder Kindern unter
15 Jahren, die in Armut leben, und einer Arbeitslosenquote von 13,2 %, ist die Stadt Dortmund auch mit Fördermitteln weder gesellschaftlich noch finanziell in der Lage, eine zusätzliche Armutszuwanderung von EU-Bürgern aus Rumänien und Bulgarien zu verkraften.
Zuwanderer, die teilweise analphabetisch sind, kaum ein Wort deutsch sprechen, völlig anders
sozialisiert sind, keinen Schul- oder Berufsabschluss haben, gefährden die soziale Balance
unserer verarmenden Stadtgesellschaft und bedeuten ein großes gesellschaftliches und
finanzielles Risiko für die hochverschuldete Stadt.
Ein lediglich aus moralischen Beweggründen angestrebter Beitrag zur EU-Armutsbekämpfung als eine Art Tropfen auf den heißen Stein, ist unter den aktuellen gesellschaftlichen und finanziellen Rahmenbedingungen in Dortmund (Pro 1000 Sozialleistungsempfänger zahlt die Stadt jährlich 10,0 Mio. Euro!) in keiner Weise gerechtfertigt, schädlich für die Stadt und Stadtgesellschaft und kann die bereits mit 2,19 Mio. Euro verschuldete Stadt in eine finanzielle Handlungsunfähigkeit und Haushaltssicherung führen.
Es wäre zudem sozial höchst ungerecht, städtische Millionenbeträge zur EU-Armutsbekämpfung zur Verfügung zu stellen, da diese Gelder dann für notwendige öffentliche Aufgaben in Dortmund fehlen.
Die Stadt Dortmund aber auch die Bundesrepublik Deutschland sind in keiner Weise für die
Diskriminierung und die menschenunwürdigen Bedingungen, unter denen Roma in den EUMitgliedsstaaten Rumänien und Bulgarien leben, weder ursächlich noch moralisch verantwortlich, so dass es Aufgabe dieser Länder bzw. der EU sein muss, ihre selbst-geschaffenen Probleme auch vor Ort zu lösen.

Der Rat der Stadt Dortmund möge deshalb beschließen:

„Der Rat der Stadt Dortmund ist sich bewusst, dass er primär gewählt wurde, um die
Interessen der Dortmunder Bevölkerung zu vertreten und nicht, um die Armutsprobleme in
der EU zu Lasten der Dortmunder (Pro 1000 Sozialleistungsempfänger zahlt die Stadt
Dortmund jährlich 10,0 Mio. Euro!) zu lösen.

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt im Bewusstsein seiner besonderen Verantwortung für
die Dortmunder Bevölkerung:

1. Angesichts von 13,2 % Arbeitslosigkeit und 24,2 % Armut bzw. Armutsrisiko in Dortmund
sowie 22.131 Dortmunder Kindern unter 15 Jahren, die in Armut leben, sind Zuwanderer, die
nur kommen, um hier höhere Sozialleistungen als in ihren Herkunftsländern zu erhalten, in
Dortmund nicht willkommen. Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt deshalb Pläne des
Bundesinnenministers, derartige Sozialzuwanderer in ihre Herkunftsländer zurück zu
schicken.

2. Zuwanderer, die nicht in Deutschland gearbeitet haben und kommen, um in Dortmund
Sozialleistungen zu erhalten, gefährden die finanzielle Handlungsfähigkeit der Stadt
Dortmund und erhöhen das Risiko für die Stadt, in die finanzielle Abhängigkeit einer
Haushaltsicherung zu fallen. Es ist unsozial, dass durch die Zahlung von Sozialleistungen an
derartige Zuwanderer, diese Gelder dann für notwendige öffentliche Ausgaben in Dortmund
nicht mehr zur Verfügung stehen.

3. Angesichts von 31,3 % Ausländerkriminalität in Dortmund sind Zuwanderer, die kommen,
um hier ihren Lebensunterhalt durch Straftaten zu finanzieren, in Dortmund nicht
willkommen.

4. Qualifizierte Zuwanderer, die nach Dortmund kommen, um durch Arbeit mitzuhelfen,
unsere mit 2,19 Mrd. Euro hoch verschuldete Stadt wieder nach vorne zu bringen, sind in
Dortmund herzlich willkommen.

5. Der Rat der Stadt Dortmund appelliert an Bund und Land, sich dafür zu engagieren, dass
Zuwanderer, die in Deutschland nicht gearbeitet haben, auch keine Sozialleistungen in
Deutschland erhalten. Es ist ein Gebot der sozialen Gerechtigkeit, dass Arbeitnehmer, die in
Deutschland gearbeitet haben und arbeitslos geworden sind, nicht mit Zuwanderern, die nie in
Deutschland gearbeitet haben, gleichgestellt werden.

6. Der Rat der Stadt Dortmund fordert darüber hinaus die Landesregierung auf, keine
Einsparungen bei der Polizei vorzunehmen und stattdessen den von der Armutswanderung
betroffenen Kommunen ein Mehr an Polizeikräften zur Verfügung zu stellen.

7. Der Rat der Stadt Dortmund wendet sich an den Dortmunder Europaparlaments-
Abgeordneten und die Bundes- und Landesregierung mit der Bitte, sich dafür zu engagieren,
dass die ab 2014 geplante Arbeitnehmerfreizügigkeit für EU-Bürger aus Rumänien und
Bulgarien ausgesetzt wird.

8. Der Rat der Stadt Dortmund wendet sich an den Europäischen Gerichtshof für
Menschenrechte mit der Bitte, dafür Sorge zu tragen, dass Roma in Rumänien und Bulgarien
nicht länger diskriminiert werden.

9. Der Rat der Stadt Dortmund wendet sich an den Dortmunder Europaparlaments-
Abgeordneten und die Bundes- und Landesregierung mit der Bitte, sich dafür zu engagieren,
dass die menschenunwürdigen Bedingungen in Rumänien und Bulgarien, unter denen Roma
leben müssen, geändert werden und EU-Fördermittel auch zweckgebunden dafür
nachweislich eingesetzt werden.

10. Der Rat der Stadt Dortmund wendet sich an den Dortmunder Europaparlaments-
Abgeordneten und die Bundes- und Landesregierung mit der Bitte, sich dafür zu engagieren,
dass die EU zur Not mit Sanktionen gegen Bulgarien und Rumänien vorgehen, da diese die
von der EU zur Verfügung gestellte Mittel zur Armutsbekämpfung in ihrer Ländern nur
ungenügend abrufen.“

3.) Antrag der FDP-Fraktion vom 16.07.2013 (Drucksache Nr. 09712-13-E9)

„Wir bitten um Beratung und Abstimmung folgenden Antrags:

Beschlussvorschlag:

Beründung:

Soweit die Zuwanderungen aus Südosteuropa nach Dortmund zum Anlass genommen werden, Ängste in der Bevölkerung zu schüren, tritt der Rat dem entschieden entgegen und sieht in der Arbeitnehmerfreizügigkeit in der EU auch eine Chance für den lokalen Arbeitsmarkt.

Die Arbeitnehmerfreizügigkeit gehört zur Grundfreiheit der Personenfreizügigkeit in der Europäischen Union und erfasst in Deutschland ab dem Jahr 2014 auch die Menschen aus Rumänien und Bulgarien. Soweit in diesem Zusammenhang für die Kommunen auch Auswirkungen einer Armutswanderung spürbar werden, ist bereits heute für die Stadt Dortmund zu konstatieren, dass der Haushalt über keinerlei finanziellen Spielraum verfügt, mit dem freiwillige Leistungen, wie bspw. integrative Maßnahmen, allein aus kommunalen Mitteln möglich wären. Vielmehr ist es Aufgabe der EU, des Bundes und der Länder, den Kommunen hierzu in ausreichendem Umfang Mittel zur Verfügung zu stellen.“


4. Antrag der CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: 08712-E4), hier: Punkt 5 des Antrages

„5. Der Rat fordert darüber hinaus die Landesregierung auf, den von der
Armutswanderung betroffenen Kommunen ein Mehr an Polizeikräften zur
Verfügung zu stellen.“


5. Abschließende Empfehlungen des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie vom 18.07.2013:

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie empfahl dem Rat der Stadt Dortmund folgende Anträge zu beschließen:

a) Antrag der SPD-Fraktion, Drucksache Nr.: 09712-13-E1:
(Abstimmung AKJF: einstimmig beschlossen)

„1. Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt den Handlungsrahmen des KOMM-IN-Projektes und
fordert die Verwaltung auf, ihn weiterzuentwickeln bzw. in interkommunaler
Zusammenarbeit umzusetzen.

2. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, vorhandene Arbeitsgruppen zur
Verbesserung der Lebenssituation in der Nordstadt im Hinblick auf den anhaltenden Zuzug aus Südosteuropa stärker zu vernetzen und die Kooperation mit anderen Behörden wie z.B. Zollverwaltung oder Finanzverwaltung weiter auszubauen.

3. Der Rat der Stadt fordert EU, Bund und Länder auf, sich der Zuwanderungsproblematik
nachhaltig anzunehmen und die betroffenen Kommunen aktiv zu unterstützen.

4. Der Rat der Stadt bittet die Verwaltung, die zuständigen Fachausschüsse, die
Bezirksvertretungen Innenstadt-Nord und Eving und den Integrationsrat kontinuierlich ber
die Weiterentwicklung des Handlungsrahmens aus dem KOMM-IN-Projekt und über das
weitere Vorgehen der Verwaltung hinsichtlich der Zuwanderungsproblematik in Dortmund
zu informieren.“


b) Antrag Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen, Drucksache Nr.: 09712-13-E2 ( in der
geänderten Fassung des Ausschusses Soziales, Arbeit und Gesundheit am 28.05.2013):
(Abstimmung AKJF: mehrheitlich beschlossen - 11 Ja, 2 Nein)

„1. Die nach Dortmund kommenden ZuwanderInnen insbesondere aus den neuen
südosteuropäischen EU-Beitrittsländern nehmen ihr Bürgerrecht auf Freizügigkeit in
Anspruch und sind in Dortmund willkommen. Insbesondere geht es hier um die
ZuwanderInnen, die ihre langfristige persönliche, berufliche und familiäre
Perspektive in Dortmund sehen.

2. Mit der Aufhebung des Arbeitsverbots ab 2014 wird voraussichtlich eine größere Gruppe
von NeuzuwanderInnen dauerhaft in Dortmund bleiben wollen. Zielsetzung muss deshalb
die schnelle und umfangreiche Integration dieser europäischen BürgerInnen in Dortmund
sein.

3. Jeder und jede Zuwanderer/in, der/die nach Dortmund kommt, soll eine faire
Integrationschance und damit die Möglichkeiten erhalten, für sich und seine/ihre Familie
den Lebensunterhalt selbst zu erwirtschaften.

4. Die städtische Wirtschaftsförderung sowie die Sozialverwaltung werden aufgefordert, ein
Konzept zur Qualifizierung und Erleichterung der legalen Arbeitsaufnahme der
ZuwanderInnen zu erarbeiten. Dabei sind andere Akteure im Bereich der Qualifizierung
einzubeziehen. Hintergrund sind die im KOMM-IN-Projekt „Zuwanderung aus
Südosteuropa“ erarbeiteten Handlungsfelder, zu denen Lösungsstrategien
entwickelt werden sollen. Dazu zählt auch das Handlungsfeld Nummer 4
„Insbesondere ab 2014 Entwicklung von Strukturen für gezielte Qualifizierung und
Berufsvorbereitung.“

5. Die Verwaltung wird aufgefordert, den Beschluss des Sozialausschusses zur Schaffung
zusätzlicher Beratungsmöglichkeiten für ZuwanderInnen schnellstmöglich umzusetzen.
Die Beratung soll dabei insbesondere über rechtliche Grundlagen informieren, Begleitung
und Unterstützung bei Behördenangelegenheiten bieten sowie Sprachmittlerleistungen
anbieten, um eine faire Chance der Einhaltung von Regeln zu gewährleisten.

6. Die von den ZuwanderInnen bevorzugten Stadtbezirke und die dort lebende einheimische
Bevölkerung benötigen besondere Unterstützung und Solidarität bei der Bewältigung der
Aufgabe der Integration. Die Verwaltung wird aufgefordert, Möglichkeiten aufzuzeigen,
welche Hilfestellungen vor Ort zusätzlich zu bereits vorhandenen Maßnahmen
wünschenswert und umsetzbar sind, um die gemeinschaftliche Aufgabe der Integration zu
bewältigen.

7. Ressentiments und populistische Panikmache verstärken in gefährlicher Weise eine
gesellschaftspolitische Abwehrhaltung gegenüber den ZuwanderInnen. Zudem rufen sie
Erinnerungen an historisch längst überholt geglaubte Debatten wach, die wir als
Antiziganismus kennen. Der Rat stellt sich gegen alle rassistischen Versuche, die
einheimische Bevölkerung gegen die ZuwanderInnen auszuspielen. Er unterstützt
stattdessen jedes zivilgesellschaftliche Engagement für ein friedliches und solidarisches
Miteinander vor Ort. Die Verwaltung wird aufgefordert, Möglichkeiten der Unterstützung
eines derartigen bürgerschaftlichen Engagements aufzuzeigen.

8. Die Aufgabe der Integration kann und darf nicht allein von den Kommunen getragen und
gelöst werden. Der Rat fordert sowohl die EU, den Bund als auch das Land auf, schnell
und ausreichend den Prozess der Integration und die dafür benötigten Maßnahmen
insbesondere auch finanziell zu unterstützen.“


c) Antrag CDU-Fraktion, Drucksache Nr.: 08712-13-E4 (aus der Sitzung des Ausschusses
für Bürgerdienste, Anregungen und Beschwerden am 04.06.2013):
(Abstimmung AKJF: einstimmig beschlossen)

„1. Der Rat fordert die Verwaltung auf, zusammen mit den bereits vorhandenen Arbeitsgruppen und Projekten ein ganzheitliches Handlungskonzept –wie es die Stadt Duisburg bereits erstellt hat - zu erarbeiten, welches das komplette Spektrum der bereits bekannten Probleme, aber auch mögliche neu aufkommende Probleme aufgreift. Dabei sollen insbesondere die Bereiche Bildung/Jugend, Wohnen/Arbeit/Gesundheit und Recht/Ordnung Platz finden.

2. Der Rat begrüßt das interkommunale „KOMM-IN-Projekt“ und nutzt den inhaltlichen Austausch, u.a. mit der Stadt Duisburg, zur Weiterentwicklung bereits vorhandener Konzepte.

3. Der Rat fordert die Verwaltung auf, vorhandene Arbeitsgruppen – wie beispielsweise das Netzwerk EU-Armutszuwanderung – zu unterstützen, die Ergebnisse in die laufende Arbeit mit einfließen zu lassen und, über die Ergebnisse regelmäßig im Ausschuss zu berichten.

4. Die zwingend erforderlichen Maßnahmen und vorgeschriebenen Aufgaben, um den erwarteten Zuzug aus Südosteuropa menschlich und sozial zu gestalten, können nur mit flankierenden Drittmitteln der EU, des Bundes oder des Landes NRW umgesetzt und finanziert werden. Der Ausschuss bittet die Verwaltung, hierzu gemeinsam mit anderen betroffenen Städten und dem Deutschen Städtetag initiativ zu werden und die erforderliche Finanzierung für die Stadt Dortmund einzufordern.“


6.) Bezirksvertretung Innenstadt-Nord am 10.07.2013:
(Abstimmung AKJF: II - IV – mehrheitlich abgelehnt – 3 Ja, 9 Nein, 1 Enthaltung)

Nach intensiver Diskussion empfiehlt die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord einstimmig bei
5 Enthaltungen (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Herr Manz) dem Rat der Stadt die
nachfolgenden Empfehlungen:

I. Dem Rat wird empfohlen, den Antrag der SPD-Fraktion in der Form der Empfehlung
des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit zu beschließen:

„1. Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt den Handlungsrahmen des KOMM-IN-Projektes und
fordert die Verwaltung auf, ihn weiterzuentwickeln bzw. in interkommunaler Zusammenarbeit
umzusetzen.

2. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, vorhandene Arbeitsgruppen zur
Verbesserung der Lebenssituation in der Nordstadt im Hinblick auf den anhaltenden Zuzug
aus Südosteuropa stärker zu vernetzen und die Kooperation mit anderen Behörden wie z.B
Zollverwaltung oder Finanzverwaltung weiter auszubauen.

3. Der Rat der Stadt fordert EU, Bund und Länder auf, sich der Zuwanderungsproblematik
nachhaltig anzunehmen und die betroffenen Kommunen aktiv zu unterstützen.

4. Der Rat der Stadt bittet die Verwaltung, die zuständigen Fachausschüsse, die
Bezirksvertretungen Innenstadt-Nord und Eving und den Integrationsrat kontinuierlich über
die Weiterentwicklung des Handlungsrahmens aus dem KOMM-IN-Projekt und über das
weitere Vorgehen der Verwaltung hinsichtlich der Zuwanderungsproblematik
in Dortmund zu informieren.“

II. Dem Rat wird empfohlen, den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im
Rathaus in abgeänderter Form der Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit
und Gesundheit wie folgt zu beschließen:

„1. Die nach Dortmund kommenden ZuwanderInnen insbesondere aus den neuen
südosteuropäischen EU-Beitrittsländern nehmen ihr Bürgerrecht auf Freizügigkeit in
Anspruch. und sind in Dortmund willkommen. Insbesondere geht es hier um Die
ZuwanderInnen sind in Dortmund unter der Voraussetzung willkommen, dass sie ihre
langfristige persönliche, berufliche und familiäre Perspektive in Dortmund sehen.

2. Mit der Aufhebung des Arbeitsverbots ab 2014 wird voraussichtlich eine größere Gruppe
von NeuzuwanderInnen dauerhaft in Dortmund bleiben wollen. Zielsetzung muss deshalb die
schnelle und umfangreiche Integration dieser europäischen BürgerInnen in Dortmund sein.

3. Jeder und jede Zuwanderer/in, der/die nach Dortmund kommt, soll eine faire
Integrationschance und damit die Möglichkeiten erhalten, für sich und seine/ihre Familie den
Lebensunterhalt selbst zu erwirtschaften.

4. Die städtische Wirtschaftsförderung sowie die Sozialverwaltung werden aufgefordert, ein Konzept zur Qualifizierung und Erleichterung der legalen Arbeitsaufnahme der ZuwanderInnen zu erarbeiten. Dabei sind andere Akteure im Bereich der Qualifizierung einzubeziehen. Hintergrund sind die im KOMM-IN-Projekt „Zuwanderung aus Südosteuropa“ erarbeiteten Handlungsfelder, zu denen Lösungsstrategien entwickelt werden sollen. Dazu zählt auch das Handlungsfeld Nummer 4 „Insbesondere ab 2014 Entwicklung von Strukturen für gezielte Qualifizierung und Berufsvorbereitung.“ Der GRÜNE Antrag bricht dieses Handlungsfeld auf Dortmund herunter.

5. Die Verwaltung wird aufgefordert, den Beschluss des Sozialausschusses zur Schaffung
zusätzlicher Beratungsmöglichkeiten für ZuwanderInnen schnellstmöglich umzusetzen. Die
Beratung soll dabei insbesondere über rechtliche Grundlagen informieren, Begleitung und
Unterstützung bei Behördenangelegenheiten bieten sowie Sprachmittlerleistungen anbieten, um eine faire Chance der Einhaltung von Regeln zu gewährleisten.

6. Die von den ZuwanderInnen bevorzugten Stadtbezirke und die dort lebende einheimische
Bevölkerung benötigen besondere Unterstützung und Solidarität bei der Bewältigung der
Aufgabe der Integration. Die Verwaltung wird aufgefordert, Möglichkeiten aufzuzeigen,welche Hilfestellungen vor Ort zusätzlich zu bereits vorhandenen Maßnahmen wünschenswert und umsetzbar sind, um die gemeinschaftliche Aufgabe der Integration zu bewältigen.

7. Ressentiments und populistische Panikmache verstärken in gefährlicher Weise eine
gesellschafts-politische Abwehrhaltung gegenüber den ZuwanderInnen. Zudem rufen sie
Erinnerungen an historisch längst überholt geglaubte Debatten wach, die wir als
Antiziganismus kennen. Der Rat stellt sich gegen alle rassistischen Versuche, die
einheimische Bevölkerung gegen die ZuwanderInnen auszuspielen. Er unterstützt stattdessen
jedes zivilgesellschaftliche Engagement für ein friedliches und solidarisches Miteinander vor
Ort. Die Verwaltung wird aufgefordert, Möglichkeiten der Unterstützung eines derartigen
bürgerschaftlichen Engagements aufzuzeigen.

8. Die Aufgabe der Integration kann und darf nicht allein von den Kommunen getragen und
gelöst werden. Der Rat fordert sowohl die EU, den Bund als auch das Land auf, schnell und
ausreichend den Prozess der Integration und die dafür benötigten Maßnahmen insbesondere
auch finanziell zu unterstützen.“

III. Dem Rat wird empfohlen, den folgenden Antrag der CDU-Fraktion in geänderter
Form der Empfehlung des Ausschusses für Bürgerdienste, Anregungen und
Beschwerden wie folgt zu beschließen:

„1. Der Ausschuss Der Rat fordert die Verwaltung auf, zusammen mit den bereits
vorhandenen Arbeitsgruppen und Projekten ein ganzheitliches Handlungskonzept –wie es die
Stadt Duisburg bereits erstellt hat - zu erarbeiten, welches das komplette Spektrum der bereits
bekannten Probleme, aber auch mögliche neu aufkommende Probleme aufgreift. Dabei sollen
insbesondere die Bereiche Bildung/Jugend, Wohnen/Arbeit/Gesundheit und Recht/Ordnung
Platz finden.

2. Der Ausschuss Der Rat begrüßt das interkommunale „KOMM-IN-Projekt“ und nutzt den
inhaltlichen Austausch, u.a. mit der Stadt Duisburg, zur Weiterentwicklung bereits
vorhandener Konzepte.

3. Der Ausschuss Der Rat fordert die Verwaltung auf, vorhandene Arbeitsgruppen – wie
beispielsweise das Netzwerk EU-Armutszuwanderung – zu unterstützen, die Ergebnisse in die
laufende Arbeit mit einfließen zu lassen und, über die Ergebnisse regelmäßig im Ausschuss
zu berichten.

4. Die zwingend erforderlichen Maßnahmen und vorgeschriebenen Aufgaben, um den
erwarteten Zuzug aus Südosteuropa menschlich und sozial zu gestalten, können nur mit
flankierenden Drittmitteln der EU, des Bundes oder des Landes NRW umgesetzt und
finanziert werden. Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord bittet die Verwaltung, hierzu
gemeinsam mit anderen betroffenen Städten und dem Deutschen Städtetag initiativ zu werden
und die erforderliche Finanzierung für die Stadt Dortmund einzufordern.

5. Der Rat fordert darüber hinaus die Landesregierung auf, den von der
Armutswanderung betroffenen Kommunen ein Mehr an Polizeikräften zur Verfügung
zu stellen.“


IV. Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord bekräftigt und modifiziert ihren folgenden
Beschluss vom 06.02.2013 (Drucksache Nr.: 08613-12) als Empfehlung und leitet ihn an
den Rat der Stadt weiter:

„Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord begrüßt ausdrücklich die Erstellung der kleinräumigen Quartiersanalyse „Münsterstraßen- und Schleswiger Viertel“, die nach ihrem Anspruch weit über eine reine Problemanalyse hinausgehen und zielgerichtete Handlungsoptionen darstellen soll. Die aufgezeigten Handlungsoptionen sind aber völlig unzureichend. Damit wird das angestrebte Ziel, die Wohnquartiere zukunftsfähig zu gestalten, eindeutig verfehlt!

Bei der Bewohnerbefragung geben 46 % aus dem Münsterstraßenquartier und 45 %
aus dem Schleswiger Viertel an, einen Umzug zu planen. Als wichtigste Gründe für
den Fortzug aus dem Quartier werden genannt:

„Schlechte Wohngegend, Zuzug von Armutswanderinnen und –zuwandern aus Südosteuropa, hohe Kriminalität, Drogen und Lärm“. Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord vertritt die Ansicht, dass ein „weiter so“ der Polizei absolut nicht zielführend ist. Es bedarf anderer Ansätze, wenn man die Dortmunder Nordstadt stärken und den Fortzug der sozial gefestigten Haushalte verhindern will.
Die Bewohner halten es u. a. für notwenig, den Zuzug von Armutszuwanderinnen und –zuwandern aus Südosteuropa zu begrenzen. Die Antwort der Verwaltung findet sich in den wichtigsten Handlungsoptionen. Sie lautet: „Projekte im Zusammenhang mit der Armutswanderung aus Südosteuropa entwickeln“. Abgesehen davon, dass schon einige Projekte in der Nordstadt durchgeführt werden oder geplant sind, ist das kein geeignetes Mittel, der Forderung der Bewohner, Rechnung zu tragen, die Zuwanderung zu stoppen. Im Gegenteil, sie bieten diesem Personenkreis einen zusätzlichen Anreiz, ihren Wohnort in die Nordstadt zu verlegen.
Um die Probleme nicht allein der Nordstadt zu überlassen, muss eine gleichmäßige Verteilung dieses Personenkreises auf das gesamte Stadtgebiet angestrebt werden! Zur Erreichung dieses Ziels sind folgende Möglichkeiten gegeben, die mit Nachdruck ausgeschöpft werden müssen:

1. Nach der Satzung zur Begründung kommunaler Benennungsrechte im geförderten Mietwohnungsbau im Gebiet der Stadt Dortmund vom 18.06.2012 darf freier oder bezugsfertig werdender Wohnraum, der der Sozialbindung unterliegt, nur einem durch die Stadt Dortmund benannten Wohnungssuchenden zum Gebrauch überlassen werden. Dieses Belegungsrecht
der Stadt Dortmund muss als Steuerungsinstrument genutzt werden, um den Zuzug der Zuwanderer in andere Stadtbezirke sicherzustellen.

2. Ziel des im Oktober 2012 gestarteten Projektes „Integrierte Wohnungsnotfallstrategie für EU-Zuwanderer/innen aus Bulgarien und Rumänien in Dortmund“ ist es, EU-Neuzuwanderer fit für den
Wohnungsmarkt zu machen und entsprechende Mietobjekte, z. B. über Mieterverein und Wohnungsunternehmen zu finden. Die Verwaltung wird aufgefordert, ausschließlich Wohnungen außerhalb der Nordstadt anzubieten.

3. Einrichtung von Auffangklassen für Kinder aus Rumänien und Bulgarien im gesamten Stadtgebiet.

4. Restriktives Vorgehen gegen Eigentümer von Problemhäusern unter Festsetzung hoher Strafgelder. Vermietung von Wohnraum, der mit Matratzenlager völlig überbelegt ist, unterbinden.

Weiterhin müssen Möglichkeiten geschaffen werden, Zuwanderer an verschiedenen Orten in Dortmund für ein Leben in unserer Stadt vorzubereiten. Hierfür sind Einrichtungen zu schaffen, in welchen Zuwanderer in den ersten Monaten untergebracht werden. Dort werden Sie auf ein Leben in Dortmund vorbereitet und anschließend stadtweit angesiedelt.
Wahrscheinlich wird dies nur freiwillig möglich sein, so dass die Zuwanderer durch Anreize hierzu bewegt werden müssen.“


Nachdem OB Sierau darauf aufmerksam gemacht hatte, dass die vorliegende Angelegenheit intensiv
in den verschiedensten Fachausschüssen und in den hiervon betroffenen Bezirksvertretungen beraten worden sei, habe der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie in seiner am heutigen Tage stattgefundenen Sitzung die Ergebnisse der Vorbereitungen zusammengefasst, was neben den zusätzlich eingebrachten Anträgen Grundlage für die spätere Beschlussfassung sein werde.

In der nachfolgenden Diskussion erläuterten Rm Taranczewski (SPD), Rm Münch (FBI), Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste), Rm Krause (CDU), Rm Konak (Die Linke) sowie Rm Beckmann (Bündnis 90/
Die Grünen) ihr nachfolgendes Abstimmungsverhalten bzw. das ihrer Fraktionen und machten dabei nochmals die Intentionen der vorgelegten Anträge deutlich.


Der Rat der Stadt fasste daraufhin folgende Beschlüsse:

1.) Antrag der Gruppe der NPD vom 16.07.2013

Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Gruppe der NPD den o. a. Antrag der Gruppe der NPD ab.

2.) Antrag von Rm Münch (FBI) vom 18.07.2013

Bei Stimmenthaltung der Gruppe der NPD lehnt der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Münch (FBI) den obigen Antrag von Rm Münch (FBI) vom 18.07.2013 ab.

3.) Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 16.07.2013

Der Rat der Stadt lehnt bei Stimmenthaltung der Gruppe der NPD mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion (mit Ausnahme der Punkte 2b bzw. 3 des Antrages) sowie der Fraktion FDP/Bürgerliste den o. a. Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste ab.

4.) Antrag der CDU-Fraktion (Punkt 5)

Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der Gruppe der NPD sowie der Stimme von Rm Münch (FBI) den Punkt 5 des Antrages der CDU-Fraktion ab.
5.) Empfehlungen aus dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie

a) Antrag der SPD-Fraktion

Bei Stimmenthaltung der Gruppe der NPD stimmt der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Münch (FBI) dem o. a. Antrag der SPD-Fraktion zu.

b) Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Der Rat der Stadt stimmt mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste, der Gruppe der NPD sowie der Stimme von Rm Münch (FBI) dem o. a. Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu.

c) Antrag der CDU-Fraktion (Punkte 1 - 4)

Bei Stimmenthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste stimmt der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Gruppe der NPD sowie der Stimme von Rm Münch (FBI) dem o. a. Antrag der CDU-Fraktion (Punkte 1 - 4) zu.

6.) Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord

Bei Stimmenthaltung der Gruppe der NPD lehnt der Rat der Stadt einstimmig die o. a.
Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt Nord ab.



Der Antrag der SPD-Fraktion vom 12.07.2013 (Drucksache Nr.: 09889-13-E1), der unter dem Tagesordnungspunkt 10.2 vorgesehen war, wurde vorgezogen und unter dem Tagesordnungs-punkt 5.2 behandelt. Folgender Antrag der SPD-Fraktion vom 12.07.2013 lag zur Beratung und Beschlussfassung vor:

„Der Rat der Stadt Dortmund fordert das Land Nordrhein-Westfalen auf, eine Bundesratsinitiative mit dem Ziel auf den Weg zu bringen, dass die im Bundeshaushalt verbliebenen, von Rumänien und Bulgarien nicht verausgabten ESF-Mittel den von Armutszuwanderung betroffenen Kommunen für den geforderten Soziallastenausgleichfonds zur Verfügung gestellt werden.

Begründung:
Der Rat der Stadt Dortmund hat sich mehrfach mit den Folgen der europäischen Armutszuwanderung beschäftigt.
Die aktuelle Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 09889-13) zur Situation in der Nordstadt belegt die Vielzahl der Maßnahmen und Konzepte, die örtlich eingeleitet wurden, um den komplexen Herausforderungen zu begegnen.
Auf Initiative der Stadt Dortmund haben sich etliche deutsche Zielstädte gemeinsam im Städtetag positioniert und erreichen können, dass unter ihrer Beteiligung eine Bund-Länder-Kommission eingerichtet wurde.
Neben der Forderung nach einer nachdrücklichen Verbesserung der Lebenssituation in den Herkunftsländern drängen sie dort auf auskömmliche finanzielle Mittel für die Zielstädte, damit die vor Ort entstandenen Problemlagen gelöst werden können.
Während das Land Nordrhein-Westfalen finanzielle Unterstützung für die betroffenen Kommunen in Nordrhein-Westfalen signalisiert, lehnt die Bundesregierung bisher jeden fiskalischen Beitrag zur Herstellung von Gelingensbedingungen in den Zielstädten kategorisch ab.
Sie ignoriert damit ihre Verantwortung, die sie durch die Zustimmung zu den Beitritten übernommen hat und wälzt die Folgen der Beitritte vollständig auf die Zielstädte und die dort lebenden Menschen ab. Diese Haltung dokumentiert sich nicht zuletzt in der kategorischen Ablehnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) in der Bund-Länder-Kommission, die betroffenen Städte im Wege eines „Soziallastenausgleichsfonds“ zu unterstützen.
Anders als den Zielkommunen stehen den Herkunftsländern der Armutszuwandernden Mittel u.a. aus dem Europäischen Sozialfonds ESF) in beachtlichem Umfang zur Verfügung.
Allein Rumänien könnte für den gesamten Förderzeitraum über rund 3,7 Mrd. Euro ESF-Mittel verfügen, davon wurden bisher lediglich 15% abgerufen.
In Bulgarien liegt die Absorptionsquote der insgesamt vorgesehenen 1,2 Mrd. Euro bei geschätzt 22%. Angesichts der 2015 endenden Förderperiode ist davon auszugehen, dass ein großer Teil der Mittel verfallen wird.
Diese jahrelang praktizierte Nicht-Verausgabung verhindert nicht nur die von den Herkunftsländern zugesagte und dringend notwendige Verbesserung der dortigen Lebenslage ausgegrenzter Menschen.
Fakt ist auch, dass die Mittel nicht auf Europäischer Ebene verbleiben und somit zu einem späteren Zeitpunkt zur Verfügung stehen, sondern dass sie - den jeweils eingezahlten Beträgen entsprechend - an die nationalen Regierungen anteilsmäßig zurückfließen oder von vornherein in den Haushalten der Mitgliedstaaten verbleiben.
In der Konsequenz hat die Bundesregierung seit 2009 ca. 200 Millionen Euro allein deshalb eingespart, weil die Umsetzung des ESF in Rumänien und Bulgarien nicht planmäßig verläuft. Würden in diese Betrachtung auch Mittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und dem Kohäsionsfonds einbezogen, so läge die Summe der auf Bundesebene eingesparten Mittel bei insgesamt 600 Millionen Euro.
Angesichts dieser Regelung verwundert es nicht, dass der Bund an einem Mittelabfluss Richtung der Herkunftsländer kein Interesse hat. Gleichzeitig lässt die Bundesregierung Dortmund als strukturell unterfinanzierte Kommune mit den Folgekosten der bundesseitig unterstützten EU-Beitritte allein.“


Nachdem Rm Goosmann (SPD) den o. a. Antrag seiner Fraktion kurz erläutert hatte, brachten anschließend Rm Krause (CDU) sowie Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) zum Ausdruck, dass ihre Fraktionen dem Antragstext zustimmen, die Begründung des Antrages jedoch ablehnen werden.

Weiterhin äußerten sich Rm Kowalewski (Die Linke) sowie Rm Münch (FBI) positiv zu dem o. a. Antrag der SPD-Fraktion.

Der Rat der Stadt stimmte daraufhin mit Mehrheit gegen die Stimmen der Gruppe der NPD dem o. a. Antrag der SPD-Fraktion vom 12.07.2013 zu.


6. Kultur, Sport und Freizeit

zu TOP 6.1
Weiterentwicklung des Museums für Naturkunde - Gebäudesanierung und -erweiterung sowie Modernisierung der Dauerausstellung - Ausführungsbeschluss -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09431-13)

In der Diskussion zu dem o. a. Tagesordnungspunkt machten Rm Dr. Eigenbrod (CDU),
Rm Hawighorst-Rüßler (Bündnis 90/Die Grünen), Rm Dingerdissen (FDP/Bürgerliste), Rm Thiel (SPD) sowie Rm Münch (FBI) deutlich, dass man der vorliegenden Weiterentwicklung des Museums für Naturkunde trotz anfänglicher Bauchschmerzen zustimmen werde. Man brachte hierbei die Hoffnung zum Ausdruck, dass aufgrund der im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit erfolgten Darlegungen dieses Museum nach seiner Fertigstellung ein Highlight für die Dortmunder Museumslandschaft werde.

Der Rat der Stadt fasste daraufhin einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:



7. Schule

zu TOP 7.1
Robert-Bosch-Berufskolleg und Robert-Schuman-Berufskolleg
hier: Schulrechtliche Standortentscheidung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09788-13)

Hinsichtlich der o. a. Angelegenheit erklärte seitens der Fraktion Die Linke Rm Konak, dass sich ihre Fraktion bei der nachfolgenden Abstimmung hierüber enthalten werde, da man einerseits die Verlegung des Robert-Bosch-Berufskollegs begrüße, andererseits aber die Verlegung des
Robert-Schuman-Berufskollegs ablehne. Ihre Fraktion hätte es für richtiger erachtet, wenn das
Robert-Schuman-Berufskolleg an dem bisherigen Standort verblieben und dort saniert worden wäre.

Der Rat der Stadt fasste bei Stimmenthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie der Fraktion Die Linke einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt

im Laufe des Schuljahres 2015/16.
8. Kinder, Jugend und Familie

zu TOP 8.1
Neuorganisation der Geschäftsleitung beim Eigenbetrieb FABIDO ("Familienergänzende Bildungseinrichtungen für Kinder in Dortmund")
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09214-13)

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erklärte Rm Stackelbeck, dass ihre Fraktion mit den in der Verwaltungsvorlage enthaltenen Umstrukturierungen einverstanden sei.

Kritisch dagegen äußerte sich Rm Stackelbeck (Bündnis 90/Die Grünen) zu dem Frauenanteil der Geschäftsführung von FABIDO, der lediglich bei 25 % liege. Da der Frauenanteil bei FABIDO insgesamt 90 % betrage, könne man dies nicht akzeptieren.

Bei Stimmenthaltung der Gruppe der NPD und einiger Vertreter der Fraktion Bündnis 90/
Die Grünen fasste der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen einige Stimmen der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen folgenden Beschluss:

Der Betriebsausschuss FABIDO stimmt dem beigefügten Entwurf einer Dienstanweisung über die Aufgaben- und Geschäftsverteilung sowie die Vertretungsregelungen innerhalb der Geschäftsleitung von FABIDO unter dem Vorbehalt zu, dass der Rat die Änderung der Betriebssatzung von FABIDO in seiner Sitzung am 18.07.2013 beschließen wird.

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt


zu TOP 8.2
Öffnungszeiten FABIDO, Übergangslösung im Kindergartenjahr 2013/2014 und erweiterte Öffnungszeiten ab dem Kindergartenjahr 2014/2015.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10161-13)

Für die CDU-Fraktion begrüßte Rm Barrenbrügge ausdrücklich die vorliegende Verwaltungsvorlage, und zeigte sich dabei erfreut darüber, dass hierdurch letztendlich eine langjährige Forderung seiner Fraktion erfüllt werde.

Bei Stimmenthaltung der Gruppe der NPD fasste der Rat der Stadt daraufhin einstimmig folgenden Beschluss:

Im Rahmen der Anpassung der Öffnungszeiten bietet FABIDO den Eltern, die weiterhin eine Öffnungszeit oder eine Betreuungszeit über 45 Stunden benötigen, bis zum Ende des Kindergartenjahres 2013/2014 eine Übergangslösung an.

Ab dem Kindergartenjahr 2014/2015 ff. wird FADIBO in 14 Einrichtungen 50 Stunden Öffnungszeit und in 6 Einrichtungen 60 Stunden Öffnungszeit anbieten. In jedem Stadtbezirk gibt es somit zumindest eine Einrichtung, die länger geöffnet ist.

Für diese Zusatzstunden wird ein zusätzlicher Elternbeitrag in Abhängigkeit der Stunden und des Ein­kommens erhoben. Die Veränderung der Beitragstabelle wird durch das Jugendamt vorgenommen.
FABIDO erhält für diese verlängerten Öffnungszeiten zusätzliche Fachkraftstellen.


9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

zu TOP 9.1
Olympiastützpunkt Westfalen gemeinnützige GmbH - Bestellung eines Geschäftsführers
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09923-13)

Bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke sowie der Gruppe der NPD fasste der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat genehmigt die Bestellung von Herrn Bernd Kruse als Geschäftsführer der Olympiastützpunkt Westfalen gemeinnützige GmbH.


zu TOP 9.2
Verwaltungsrat der Sparkasse Dortmund
hier: Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10109-13)

Bei Stimmenthaltung der Gruppe der NPD fasste der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund wählt gemäß § 12 Absatz 2 Sparkassengesetz NW
aus dem Vorschlag der Personalversammlung

Herrn Axel Tritt zum Mitglied des Verwaltungsrates der Sparkasse Dortmund und

Herrn Eckhard Möx zum stellvertretenden Mitglied des Verwaltungsrates der Sparkasse Dortmund.

(Herr Möx wird Stellvertreter von Herrn Tritt)


An der Beratung und Abstimmung nahm Rm Düdder (SPD) nicht teil.


zu TOP 9.3
Einführung eines Kombitarifs für die von der SBB Dortmund GmbH bewirtschaftete und dem öffentlichen Parkverkehr zur Verfügung gestellte Tiefgarage Stadttheater
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10143-13)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung folgende Änderung, die zum nächstmöglichen Zeitpunkt umgesetzt werden soll, an die SBB Dortmund GmbH zur Realisierung weiterzugeben:

Einführung eines pauschalen Kombitarifs für Besucher des Theaters in Höhe von 4,00 € in der Tiefgarage Stadttheater unabhängig von der tatsächlichen Parkdauer gültig an Tagen mit Veranstaltung und nur nach Anforderung durch das Stadttheater ab einer Stunde vor Beginn bis 24 Uhr bzw. Schließung.
zu TOP 9.4
Vergabe von Grundstücken für den Ausbau von Betreuungsplätzen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09526-13)

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag folgende Stellungnahme zum Prüfauftrag der Bezirksvertretung Lütgendortmund am 18.06.2013 vor (Drucksache Nr.: 09526-13-E1):

„Die Bezirksvertretung Lütgendortmund hat in ihrer Sitzung am 18.06.2013 beschlossen,
‚…dem Vorschlag eines TEK-Bau’s auf dem Gelände der Friedens-Grundschule (Vorstenstraße) nicht zuzustimmen. An der Vorstenstraße gibt es keinen Bürgersteig. Die verkehrliche Situation ist bereits jetzt für die Sicherheit der Schulkinder sehr problematisch. Es ist damit zu rechnen, dass sich diese Situation weiter verschärft, wenn an dieser Stelle eine TEK errichtet wird. Es ist davon auszugehen, dass ein Großteil der Eltern ihre Kinder mit dem Auto in die TEK bringen.
Stattdessen schlägt die BV Lütgendortmund vor, den Standort Somborner Straße 8 (ehemaliger Kindergarten), das Gelände Kaspar-Schulte-Straße/Ecke Germaniastraße und – wie bereits beschlossen – das Gelände des ehemaligen Uraniasportplatzes als Alternativstandorte zu überprüfen.’

Hierzu nimmt die Verwaltung im Folgenden Stellung:

1. Standortentscheidung

Die Standortentscheidung basiert auf einer Standortuntersuchung, bei der insgesamt sieben
Grundstücke hinsichtlich ihrer Eignung geprüft wurden. Der Suchraum war identisch mit den Wohnbereichen im Sozialraum Marten. Der Raum ist abgegrenzt durch bestehende Barrieren, wie mehrere Bahnlinien, eine Autobahn sowie einen Gewässerlauf. Das Gebiet ist insgesamt dicht besiedelt. Das städtische Baulandmonitoring weist in dem gesamten Suchbereich keine Wohnentwicklungsflächen aus.

Die vorgenannten schwierigen Grundbedingungen sowie zahlreiche verschiedene Restriktionen (Hochwasserschutz, fehlende Erschließung, Mobilfunkanlagen, Altlasten und fehlendes Planrecht) führten im Ergebnis dazu, dass kein uneingeschränkt geeigneter Standort
identifiziert wurde. Es wurde letztlich der Standort an der Vorstenstraße ausgewählt, weil er sich unter Abwägung aller Belange als vertretbar und machbar erweist.

1.1 Verkehrliche Situation an der Vorstenstraße

Die Erschließungs- und Anfahrtssituation wurde auch im Rahmen der Standortuntersuchung
thematisiert. Bei der Vorstenstraße handelt es sich um eine reine Anliegerstraße, die nicht vom Durchgangsverkehr betroffen ist. Die Fahrgeschwindigkeit in der Vorstenstraße ist bereits aktuell auf 30 km/h begrenzt. Im Vorfeld einer Bebauung mit einer Tageseinrichtung für Kinder (TEK) wird geprüft, welche Verkehrsregelungen erfolgen können, um eine Gefährdung der Schülerinnen und Schüler, der Kindergartenkinder sowie der Anwohner und Besucher auf ein Minimum zu reduzieren.

1.2 Standortalternativen

- Freifläche/Brachfläche Kasper-Schulte-Str.

Es handelt sich um eine städtische Fläche, die im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche
ausgewiesen ist. Weiterhin liegt die Fläche im Geltungsbereich des Landschaftsplanes,
der hier das Ziel „Erhalt von Freiflächen“ formuliert. Auf der Fläche befinden sich starke Grün- und Gehölzstrukturen. Es besteht für diesen Bereich kein Bebauungsplan, das Grundstück könnte nach § 34 BauGB beurteilt werden.

Im Rahmen der o. g. Standortuntersuchung wurde diese Fläche bereits mit einbezogen.
Dieser Standort musste aber aufgrund seiner Nähe zu zwei direkt gegenüberliegenden
Mobilfunkmasten auf den Häusern Germaniastraße 14 und 18 (Entfernung rund 50 m
bzw. 75 m) verworfen werden, da der von der Stadt Dortmund geforderte Mindestabstand
von 100 m zwischen Mobilfunkanlagen und sensiblen Nutzungen, wie Kindertagseinrichtungen, Schulen usw. nicht eingehalten werden kann.

- Somborner Straße 8

Der Verwaltung ist nicht bekannt, dass in der Vergangenheit eine TEK an der Somborner
Straße 8 vorhanden war. Das Grundstück ist aktuell bebaut und befindet sich im privaten Eigentum, so dass hier keine TEK entstehen kann.

- Somborner Straße 86

An der Somborner Str. 86 gab es vor dem Jahr 1984 eine Tageseinrichtung für Kinder,
die aufgegeben wurde. Das Grundstück liegt neben der Autobahn 40, so dass von starken
Lärmeinwirkungen auf das Grundstück auszugehen ist. Aktuell befindet sich hier
ein Regenrückhaltebecken, so dass der Standort als TEK nicht in Frage kommt.

2. Bedarfssituation im Stadtbezirk Lütgendortmund

Im Sinne einer dezentralen und flächendeckenden Infrastruktur orientiert sich die Bedarfsplanung für Betreuungsangebote an den Grenzen der Sozialräume (SR) im Stadtbezirk.
Allein im SR Marten werden noch 29 Betreuungsplätze für Kinder im Alter unter drei Jahren in Tageseinrichtungen für Kinder (TEK) und Kindertagespflege benötigt (siehe Tabelle). Zur Abdeckung dieses Bedarfs soll im Wesentlichen der Neubaubau einer TEK an der Vorstenstraße dienen. Hier ist die Einrichtung von 16 zusätzlichen Plätzen für Kinder unter drei Jahren vorgesehen.

Der vorgeschlagene Standort an der Somborner Str. 8/86 befindet sich im Sozialraum
Lütgendortmund und stellt somit keine Alternative für den Sozialraum Marten dar und
ist zudem als Standort für eine TEK ungeeignet (siehe Punkt 1.2).

Zur Erhöhung der Betreuungsquote im SR Lütgendortmund dienen im Wesentlichen
drei Maßnahmen: Neubau einer TEK im Bereich Somborn. Eine Standortentscheidung
steht noch aus. Derzeit befinden sich potenziell geeignete Grundstücke in der Prüfung.
Im Rahmen der Bebauung des Urania-Sportplatzes an der Holtestraße wird ein Grundstück
für eine TEK reserviert. Als drittes Projekt im SR Lütgendortmund ist die Erweiterung
der TEK Volksgartenstraße zu nennen.

Die Verteilung der Plätze in den Sozialräumen des Stadtbezirks Lütgendortmund sieht
wie folgt aus:

SozialraumKinder U3PlätzeSoll 35%noch einzurichtende Plätze
Lütgendortmund 5129917980
Bövinghausen/Westrich263579235
Marten209447329
Oespel/Kley17854628
Stadtbezirk1162254406152

Stand: 31.12.2012


Stand: 31.12.2012“


Weiterhin lag dem Rat der Stadt folgende Stellungnahme vom 15.07.2013 zum ergänzenden Prüfauftrag der Bezirksvertretung Lütgendortmund vor (Drucksache Nr.: 09526-13-E2) vor:

„Im Nachgang zu ihrer Sitzung am 18.06.2013 schlägt die Bezirksvertretung Lütgendortmund
einen weiteren Alternativstandort für den Bau einer Tageseinrichtung für Kinder (TEK) zu dem Grundstück auf dem Gelände der Friedens-Grundschule (Vorstenstr.) vor und bittet um Prüfung.

Freifläche hinter der Wohnbebauung an der Somborner Str. 70 – 72
Es handelt sich um eine städtische Fläche, die im Flächennutzungsplan als öffentliche Grünfläche
Kleingartenanlage dargestellt ist. Weiterhin liegt die Fläche im Geltungsbereich des Landschaftsplanes, der hier das Ziel Erhalt der Funktion formuliert. Ein Bebauungsplan besteht
für diesen Bereich nicht. Die Fläche liegt im Außenbereich und wäre nach § 35 BauBG zu beurteilen.
Eine kurzfristige Realisierung mit einer Kindertageseinrichtung ist aufgrund des zu schaffenden
Planrechtes für diesen Standort nicht möglich. Das erforderliche Planverfahren kann frühestens
2014 beginnen und es ist von einer Verfahrensdauer von ca. 2 Jahren auszugehen.
Außerdem liegt das Grundstück neben der Autobahn 40, so dass von starken Lärmeinwirkungen
auf das Grundstück auszugehen ist.
Auch aus Sicht des Überflutungs-/Hochwasserschutzes ist das Grundstück wegen seiner unmittelbaren Nähe zum Gewässer „Schmechtingsbach“ bedenklich.
Unabhängig davon scheidet diese Fläche ohnehin als Ersatzstandort für Marten, Vorstenstr.
aus, da sie nicht in dem Suchraum Marten liegt.“

OB Sierau wies zunächst darauf hin, dass man sich in der vorangegangenen Sitzung des Ältestenrates entsprechend dem Wunsch der Bezirksvertretung Lütgendortmund darauf verständigt habe, die Vorlage ohne das Grundstück Vorstenstraße zu beschließen, damit die Verwaltung in der Sommerpause die Möglichkeit habe, hierfür einen anderen geeigneteren Standort zu suchen.

Anschließend gab seitens der CDU-Fraktion Rm Pisula zu Protokoll, dass seine Fraktion nach wie vor so wie die Bezirksvertretung Hombruch gegen den Standort An der Witwe/An der Teithe sei.

Nachdem auch Rm Dr. Brunsing (Bündnis 90/Die Grünen) nochmals verdeutlicht hatte, dass
auch seine Fraktion den Standort An der Witwe/An der Teithe ablehne, erklärten Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste), Rm Sohn (SPD), Rm Kowalewski (Die Linke) sowie Rm Münch (FBI), dass man so wie im Ältestenrat vereinbart, der Verwaltungsvorlage ohne den Standort Vorstenstraße zustimmen werde.

Der Rat der Stadt fasste unter Berücksichtigung, dass der Lütgendortmund betreffende Teil nicht zur Abstimmung gestellt wurde mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie der Gruppe der NPD folgenden Beschluss:

Der Rat beschließt:
1. und beauftragt die Verwaltung unter Bezugnahme der Ratsbeschlüsse vom 26.05.2011
(DS-Nr. 03685-11), 21.07.2011 (DS-Nr. 04838-11) 29.03.2012 (DS-Nr. 06273-12) und
21.03.2013 (DS-Nr. 08799-13) für den Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder im Alter
von 4 Monaten bis zum Schuleintritt, die unter Punkt 4 genannten geeigneten städtischen
Grundstücke nach VOB öffentlich auszuschreiben (redaktionelle Anmerkung: siehe oben – Beschlussfassung!!) sowie

2. die 25-jährige Mindestmietdauer und den Betrieb der Einrichtung zuzusichern, um den
Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz zu erfüllen (Gewährvertrag).

3. dass die Tageseinrichtungen für Kinder (TEK) nach KiBiz und den aktuellen Empfehlungen zum Raumprogramm für TEK des Landesverbandes Westfalen-Lippe/Landesjugendamt zu planen und zu bauen sind.

4. die Auswahl des Trägers vom Grundstücksgeschäft abzukoppeln und nach dem Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) dem regionalen anerkannten freien Träger der Jugendhilfe grundsätzlich den Vorrang einzuräumen. Die Stadt Dortmund (FABIDO) kommt als Betreiber ebenfalls in Betracht (siehe Punkt 3).

5. dass die Verwaltung die Geschäfte (Gewährvertrag) gemäß § 87 Abs. 2 GO NRW bei der
Bezirksregierung Arnsberg anzeigt.


zu TOP 9.5
Änderung des Gesellschaftsvertrages der H-Bahn-Gesellschaft Dortmund mbH
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10240-13)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt stimmt der Änderung des Gesellschaftsvertrages der H-Bahn-Gesellschaft Dortmund mbH zu.


zu TOP 9.6
Sparkasse Dortmund: Bestellung von Herrn Dirk Schaufelberger zum Vorstandsmitglied
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10314-13)

Bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke sowie der Gruppe der NPD fasste der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die Bestellung von Herrn Dirk Schaufelberger zum Mitglied des Vorstandes der Sparkasse Dortmund.


An der Beratung und Abstimmung nahm Rm Düdder (SPD) nicht teil.
zu TOP 9.7
Steag
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 10426-13)

Hinsichtlich des o. a. Tagesordnungspunktes lag den Mitgliedern des Rates der Stadt folgende mit Schreiben vom 17.07.2013 vorgelegte Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor (Drucksache Nr.: 10426-13):

„Die Bundesregierung hat als verpflichtendes Ziel festgelegt, bis 2020 den CO2-Ausstoß um 40% gegenüber 1995 zu senken und einen Anteil der regenerativen Energien an der Stromerzeugung von 35% zu erreichen. Die amtierende Regierung arbeitet an einem neuen Energiemarktdesign, das verschiedene Modelle mit Kapazitätsmechanismen enthält und voraussichtlich „saubere Energien“ bevorzugen wird. Nordrhein-Westfalen hat als Energie- und Industrieregion eine wichtige Position. Wünschenswert ist daher eine vorbildliche Rolle in Hinblick auf eine erfolgreiche Energiewende und die Zielsetzung der CO2- Reduzierung. Nicht zuletzt, weil in NRW über 36.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (mit steigender Tendenz) allein in Unternehmen des regenerativen Anlagen- und Systembaus beschäftigt sind, wie die EnergieDaten NRW belegen.

Die Energiemarktbedingungen haben sich grundlegend in den letzten Jahren verändert, das Risiko durch die steten Veränderungen ist evident. Die Situation bei Steinkohlekraftwerken ist zurzeit angespannt, die großen Energieunternehmen RWE, EnBW und EON überprüfen aktuell die Wirtschaftlichkeit ihrer Kohlekraftwerke und planen, zahlreiche Kraftwerke im In-und Ausland stillzulegen. Der ökologische Umbau der STEAG zu einem „Erneuerbaren Energieerzeuger“ ist vor diesem Hintergrund nicht nur ökologisch sinnvoll, sondern auch ökonomisch unumgänglich.

Daher bitten wir, den mittel- und langfristigen Umbau der STEAG zu einem modernen
Energieunternehmen dem Rat der Stadt Dortmund darzustellen und die folgenden Fragen vor diesem Hintergrund zu beantworten:

1. Wie viele der insgesamt acht STEAG-Steinkohlekraftwerke in Deutschland liefen 2012 im Volllastbetrieb? Ist es richtig, dass die Zeiten von über 5000 h/a auf 3000 h/a gesunken sind? Wie werden gesunkene Jahresvoll-Benutzungsstunden der Kraftwerke ausgeglichen?

2. Wie oft waren STEAG-Kohlekraftwerke in Deutschland 2012 in einer benachteiligten Position bei der Stromeinspeisung (Merit-Order)? Wie häufig und bei welchen der acht inländischen Kraftwerke konnte mit der Differenz zwischen den zurzeit hohen Grenzkosten und dem erzielten Preis an der Strombörse EEX die Deckung der gesamten Kosten (Brennstoffkosten, CO2-Gestehungskosten) nicht erreicht werden?
Bitte detaillierte und belegbare Prozentangaben formulieren.

3. Wie viele der acht Steinkohlekraftwerke der STEAG verfügen über KWK und wie viele sollen in den nächsten Jahren auf KWK umgestellt werden? Wie viele Kraftwerke ohne KWK sind nach a) 1964,
b) nach 1980, c) nach 2000 in Betrieb gegangen?

4. Wie bewertet die STEAG die Unsicherheit über die Zukunft des CO2-Handels und eine mögliche Verteuerung der Zertifikatspreise?

5. Wie bewertet die STEAG die Wirkung von Kapazitätsmechanismen und die Notwendigkeit dieser Form von Vergütung für bereitgestellte Kraftwerkskapazität?

6. Mit welchen Rest-Laufzeiten der acht Kraftwerke mit Standort in Deutschland rechnet die STEAG in der Mittelfristplanung (bitte kraftwerksscharf angeben)? Bei welchen Kraftwerken gibt es ggf. eine Differenz zwischen dem Erreichen der technischen Lebensdauer und der Wirtschaftlichkeit der Kraftwerksblöcke? Wenn ja, welche Konsequenzen werden daraus gezogen?

7. Wie sieht ein notwendiger Stufenplan (in investiver und zeitlicher Hinsicht) aus, schrittweise aus der STEAG-Steinkohlenverstromung aus- und schrittweise in die erneuerbare Stromerzeugung einzusteigen? Welches Zeitfenster und welche strategischen Meilensteine hat STEAG bislang dafür definiert?

8. Wie bewertet die STEAG den Kosten-Nutzen-Faktor von Kraftwerken, die in Zukunft lediglich als Sicherheitsreserve beibehalten und nicht endgültig abgeschaltet werden?

9. Wie bewertet die STEAG die Entwicklung der Strompreise im Großhandel, die auf der Basis der Grenzkosten der Kraftwerke gebildet werden? Welche Auswirkungen haben die voraussichtlich anhaltenden niedrigen Strompreise für die Mittelfristplanung?

10. Die STEAG plant, 1,4 Mrd. Euro zwischen 2013 und 2017 in Wachstumsprojekte zu investieren – davon 67% Projekte im Bereich Erneuerbare Energien, insbesondere sind Investitionen in Windparkanlagen im Ausland geplant. Wie hoch ist der Anteil an Investitionen im Inland? In welche Projekte werden die übrigen 33% der Gesamtinvestition von 1,4 Mrd. investiert? Wie viele Mio. Euro wurden 2011/2012 in die Ertüchtigung bestehender Kraftwerke (Filteranlagen etc.) investiert?

11. Wie viele Megawattstunden Strom hat die STEAG im ersten Quartal 2013 aus regenerativen
Energien gewonnen? Ist für 2020 ein Anteil der erzeugten Strommengen von 25% aus EE geplant oder liegt die Planung bei 35%, wie es das Nahziel der Bundesregierung vorsieht?

12. Für welche Maßnahmen/Ertüchtigungen und bei welchen Kraftwerken wurden 2012 rund
43 Millionen Euro in die vorhandenen STEAG-Kraftwerke investiert?

13. Wie bewertet STEAG das Risiko, dass die Weltmarktpreise für Importkohle in absehbarer
Zeit wieder höher werden können und damit die Steinkohlenkraftwerke einem zusätzlichen Wettbewerbsdruck ausgesetzt wären? Experten sagen voraus, dass der derzeitige preismindernde Faktor für Steinkohle auf dem Weltmarkt kein dauerhafter Trend sein wird.

14. Der Aufsichtsratsvorsitzende der STEAG kündigte im Februar 2013 gegenüber der WAZ und in einem Mitarbeiterrundschreiben an, dass bis Mitte 2013 ein neuer Partner gefunden werde. Dieser sollte laut WAZ Kapital einbringen, um die Geschäfte der STEAG im In- und Ausland weiterzuentwickeln. Herr Rumstadt kündigte an, dass Anleger „mit ins Boot geholt werden“. Wie viele private Investoren interessieren sich zurzeit für die 2. Tranche? Bis wann werden ggf. die Verhandlungen abgeschlossen sein?

15. Herr Rumstadt erklärte im April in der Zeitung für kommunale Wirtschaft, dass von der STEAG ein Partnerschaftsmodell mit Stadtwerken zur gemeinsamen Realisierung von regenerativen Neuprojekten entwickelt wurde. Dieses Modell soll in die Gründung einer Gesellschaft münden, über die ausgewählte Stadtwerke in regenerative Energien investieren können. Nach welchen Kriterien werden die Stadtwerke ausgewählt? Gehört die DSW 21 voraussichtlich dazu?“


Nachdem Rm Reuter (Bündnis 90/Die Grünen) die Hoffnung zum Ausdruck gebracht hatte, dass die von ihrer Fraktion gestellten Fragen wie in vergleichbaren Fällen, in der nächsten Sitzung des Rates der Stadt beantwortet werden, erklärte anschließend Bezug nehmend auf die diesbezüglich in der voran-
gegangenen Sitzung des Ältestenrates geführte Diskussion, OB Sierau, dass zum wiederholten Male
von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Rat der Stadt als Forum genutzt werden solle, um über die Firmenpolitik von STEAG zu diskutieren.

Weiter machte dabei OB Sierau nochmals deutlich, dass es für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen andere Möglichkeiten gebe, um ihre Fragen z. B. in den Aufsichtsräten von DEW21, DSW21 oder der STEAG GmbH zu platzieren und entsprechende Antworten hierzu zu erhalten.

Selbstverständlich werde er die gestellten Fragen an die STEAG GmbH weiterleiten. Inwieweit diese dann dem Rat der Stadt gegenüber beantwortet werden, könne er zum jetzigen Zeitpunkt nicht sagen.

Seiner Meinung nach wäre es sicherlich sinnvoll, die Notwendigkeit der Behandlung derartiger Angelegenheiten im Rat der Stadt rechtlich überprüfen zu lassen.


zu TOP 9.8
Auswirkungen des Nichtraucherschutzgesetzes auf Veranstaltungen der Westfalenhallen Dortmund GmbH
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 10382-13)

Hinsichtlich der mit Schreiben der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 03.07.2013 gestellten Fragen lag den Mitgliedern des Rates der Stadt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 17.07.2013 vor (Drucksache Nr.: 10382-13-E1):

„Die o. g. Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP / Bürgerliste beantworte ich nach Abstimmung mit der Westfalenhallen Dortmund GmbH wie folgt:

Zu Frage 1:
Wie beurteilt die Verwaltung die Chance einer zeitnahen konsensfähigen Lösung in dieser Frage und wie könnte diese im Interesse der Beteiligten aussehen?

Im Einklang mit der Stadt Dortmund ist die Westfalenhallen Dortmund GmbH der Meinung, dass es mit dem aktuellen Nichtraucherschutzgesetz zu vereinbaren ist, wenn das Rauchen auf der Fachmesse Inter-tabac gestattet wird. Denn unabhängig davon, ob die Westfalenhallen danach als ein so genanntes multifunktionales Veranstaltungszentrum oder als öffentliche Einrichtung beurteilt werden, kann das Rauchen in den Messeräumlichkeiten anlässlich der Inter-tabac unter Zugrundelegung des Schutzgedankens des Nichtraucherschutzgesetzes zugelassen werden. Diese Auffassung wurde dem zuständigen Gesundheitsministerium über die Bezirksregierung Arnsberg mitgeteilt. Eine entsprechende Rückäußerung liegt noch nicht vor.

Im Zuge der Erarbeitung einer konsensfähigen Lösung bietet die Westfalenhallen Dormund GmbH die Umsetzung verschiedener Möglichkeiten an. So kann die gesamte Einrichtung in voneinander getrennte Raucherbereiche und Nichtraucherschutzbereiche aufgeteilt werden (siehe Anlage). Eine eindeutige Kennzeichnung kann problemlos erfolgen. In die entsprechenden Nichtraucherschutzräume können sich Fachbesucher der Inter-tabac zurückziehen, wenn sie ohne Verkostung von Warenproben oder Geschmacksmustern Gespräche führen möchten.

Zu Frage 2:
Wie beurteilt die Verwaltung den Verbleib der Inter-tabac am Messestandort Dortmund, wenn es zu keiner im Interesse der Branchenakteure liegenden Lösungen kommt?

Es zeichnet sich bereits sehr deutlich ab, dass die Inter-tabac nicht am Standort Dortmund verbleiben wird, wenn nicht weiterhin auf der Messe Inter-tabac, an den Ständen und in den Hallen geraucht werden kann. Die maßgeblichen Branchenakteure haben hier sehr eindeutige Signale gesetzt.

Zu Frage 3:
Mit welchen finanziellen / bilanziellen Belastungen wäre auf Seiten der Westfalenhallen zu rechnen, wenn ein Verbleib der Inter-tabac am Standort Dortmund nicht weiter gewährleistet werden kann? Um Angabe einer zahlenmäßigen Größenordnung wird gebeten.

Bei der Messe Westfalenhallen Dortmund GmbH führt ein Wegfall der Inter-tabac zu einer Verschlechterung von ca. 1,0 Mio. €.

Bei einer Abwanderung der Messe an einen anderen Standort, ist davon auszugehen, dass die Westfalenhallen Dortmund GmbH zukünftig auf Zuwendungen der Stadt Dortmund angewiesen ist.

Zu Frage 4:
Inwieweit wird eine ggf. juristische Klärung der divergierenden Rechtsauffassungen erwogen?

Von Seiten der Westfalenhallen sowie der Stadt Dortmund besteht eine fortdauernde Gesprächbereitschaft in der Hoffnung auf eine schnelle Klärung. Besteht diese Möglichkeit nicht, wird grundsätzlich eine juristische Klärung der offenen Fragen erwogen.“

Nachdem auf Nachfrage von Rm Dingerdissen (FDP/Bürgerliste) OB Sierau nochmals verdeutlicht hatte, dass es sich bei dem in der vorliegenden Stellungnahme genannten Betrag von ca. 1 Mio. € um eine jährliche Verschlechterung des Ergebnisses der Westfallenhalle Dortmund GmbH handele, wies er anschließend darauf hin, dass man selbstverständlich hierzu noch weitere Einnahmeverluste wie Hotelübernachtungen oder Verzehr hinzurechnen müsse.

Abschließend erklärte OB Sierau, dass er alles daransetzen werde, um diese für den Messestandort Dortmund wichtige Messe zu erhalten.


zu TOP 9.9
2. Managementbericht zum Haushalt 2013
Überweisung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 11.07.2013
(Drucksache Nr.: 10060-13-E1)

Dem Rat der Stadt lag folgende Überweisung aus dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Liegenschaften vom 11.07.2013 (Auszug aus der noch nicht genehmigten Niederschrift) vor
(Drucksache Nr.: 10060-13-E1):

„Herr Stüdemann präsentiert und erläutert den 2. Managementbericht zum Haushalt 2013 und
beantwortet die im Anschluss gestellten Fragen.

Hierzu liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgender Antrag der
Fraktion FDP/Bürgerliste vor:

Wir bitten darum, o.g. Punkt in die Tagesordnung im Wege der Dringlichkeit aufzunehmen und über folgenden Antrag zu beraten und abzustimmen.
Die Dringlichkeit ergibt sich aus dem nach Redaktionsschluss bekannt gewordenen Sachverhalt.

Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, den Kämmerer mit der sofortigen Verhängung einer haushaltswirtschaftlichen Sperre analog der Vorjahre zu beauftragen, um einen weiteren Beitrag zu leisten, die drohende Haushaltssicherung mit Einsparungen quer über sämtliche Fachbereiche nach
Möglichkeit noch zusätzlich zu verhindern.

Begründung:
Wie der Kämmerer öffentlich mitgeteilt hat, sind insbesondere steigende Sozialausgaben, vor allem durch eine zunehmende Zahl von Bedarfsgemeinschaften sowie sinkende Gewerbesteuereinnahmen dafür verantwortlich, dass die Sicherheitsreserven von 29 Mio. €, die die Stadt bislang von der Haushaltssicherung getrennt haben, nahezu aufgebraucht.
Auch wenn der Kämmerer einer haushaltswirtschaftlichen Sperre wegen des geringen finanziellen Effektes nur einen geringen Erfolg beimisst, erscheint diese notwendig und probat, um zusätzliche notwendige Einsparungen zu generieren.
Weiterhin liegen dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften die Auszüge aus
der 5. Handreichung für das Neue Kommunale Finanzmanagement in Nordrhein-Westfalen vor.
Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) bittet den Antrag seiner Fraktion als eingebracht zu
betrachten und zum Rat zu überweisen.“

Nachdem Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) den Antrag seiner Fraktion hinsichtlich einer sofortigen Verhängung einer haushaltswirtschaftlichen Sperre, der aus dem Ausschuss für Finanzen,
Beteiligungen und Liegenschaften überwiesen worden sei, nochmals kurz erläutert hatte, machten anschließend Rm Starke (SPD) sowie Rm Reppin (CDU) Bezug nehmend auf die diesbezügliche Diskussion im Ausschuss nochmals deutlich, dass ihre Fraktionen den vorliegenden Antrag nicht für zielführend halten und diesen von daher ablehnen werden.

Auch StD Stüdemann wies nochmals darauf hin, dass er das vom Verwaltungsvorstand beschlossene Maßnahmenpaket für richtiger erachte.

Der Rat der Stadt lehnte mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Antrag der FDP/Bürgerliste ab:

Der Rat der Stadt beauftragt den Kämmerer mit der sofortigen Verhängung einer haushaltswirtschaft-lichen Sperre analog der Vorjahre, um einen weiteren Beitrag zu leisten, die drohende Haushalts-sicherung mit Einsparungen quer über sämtliche Fachbereiche nach Möglichkeit noch zusätzlich zu verhindern.


10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

zu TOP 10.1
Geschäftsbericht des Vereins StadtbezirksMarketing e.V. 2012
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09535-13)

Der Rat der Stadt nahm den Geschäftsbericht des Vereins StadtbezirksMarketing e.V. für das Jahr 2012 zur Kenntnis.


zu TOP 10.2
Aktueller Sachstand zur Situation in der Dortmunder Nordstadt
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09889-13)

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag folgende Empfehlung (Auszug aus der noch nicht genehmigten Niederschrift) der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord vom 10.07.2013 vor:

„Für die SPD-Fraktion merkt Frau Jülich an, dass die Verwaltungsvorlage grundsätzlich positiv beurteilt wird. Hinsichtlich der Internationalen Woche bestehen insbesondere mit Blick auf das Münsterstraßenfest seitens der SPD-Fraktion andere Vorstellungen, die noch intensiv erörtert werden müssen. In diesem Zusammenhang wird das Hoeschparkfest ausdrücklich gelobt.

Eine erfolgreiche Bekämpfung der Drogenkriminalität in der Dortmunder Nordstadt kann nicht bestätigt werden.

Herr Bahr teilt für die CDU-Fraktion mit, dass sich die Wahrnehmung zu dem Thema Drogen- und Suchtproblematik aus Sicht der Anwohner anders darstellt, als in der Vorlage beschrieben ist. Ein weiter so der Polizei ist jedoch nicht zielführend. Es bedarf anderer Ansätze, wenn man die Dortmunder Nordstadt stärken und den Fortzug der sozial gefestigten Haushalte verhindern will.

Weiterhin wird das Münsterstraßenfest im Rahmen der Internationalen Woche ebenfalls kritisch gesehen, weil es keinen integrativen Charakter hat.

Entgegen der Darstellung in der Verwaltungsvorlage, dass Dortmund gemeinsam mit anderen Groß-städten ein sehr gut ausgebautes Drogen- und Suchtkrankenhilfesystem hat, kritisiert Herr Manz für die Fraktion Die Linke, dass diese Angebote den Problemen und dem Bedarf in der Nordstadt nicht gerecht werden. Grundsätzlich fordert er daher eine gesamtstädtische Solidarität zur Lösung der Probleme.

Die Mitglieder der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord beschließen einstimmig folgende Änderungen bzw. Zusätze:

- Seite 4 werden im Fazit / 2. Absatz im ersten Satz die Wörter „sehr gut“ gestrichen.

- Seite 7 / 2. Absatz / Satz 1 wird wie folgt neu gefasst:
Eine Bekämpfung der Drogenkriminalität in der Dortmunder Nordstadt bedarf in Zukunft der Schwerpunktsetzung insbesondere polizeilicher Arbeit.

- Seite 9/10:
Vor dem Hintergrund, dass die Förderung des Quartiersmanagement (QM) Nordstadt zum 14.03.2014 endet, fordert die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord, dass bei den Haushaltsberatungen für das Jahr 2014 eine gesicherte Finanzierung zur Weiterführung des QM berücksichtigt wird.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt den aktuellen Sachstandsbericht zur Situation in der Dortmunder Nordstadt mit den oben genannten Zusätzen/Änderungen zur Kenntnis.“


Der zu diesem Tagesordnungspunkt vorgelegte Antrag der SPD-Fraktion vom 12.07.2013 (Drucksache Nr.: 09889-13-E1) wurde bereits unter dem Tagesordnungspunkt 5.2 behandelt.

Der Rat der Stadt fasste folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt stimmt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste der o. a. Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord vom 10.07.2013 zu.

2. Der Rat der Stadt nahm den aktuellen Sachstandsbericht zur Situation in der Dortmunder Nordstadt zur Kenntnis.


zu TOP 10.3
Errichtung des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamtes Westfalen (CVUA Westfalen) als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts zum 01.01.2014
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10185-13)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss: 1. Der Rat der Stadt Dortmund stimmt zu,

1.1 dass das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt CVUA-Westfalen als rechtsfähige
1.2 dass die im Chemischen- und Lebensmitteluntersuchungsamt Dortmund 53/ CLUA) beschäftigten Beamten entsprechend § 17 Abs. 7 IUAG NRW in den Dienst der Anstalt des öffentlichen Rechts übergeleitet werden und die bei Errichtung der Untersuchungsanstalt im CLUA Dortmund tariflich Beschäftigten der Untersuchungsanstalt im Wege der Personalgestellung zur Verfügung gestellt werden.

2. Der Rat beschließt,

2.1 dass die Stadt Dortmund in die Trägerschaft der Anstalt des öffentlichen Rechts eintritt,
2.2 dass die Finanzierung der Anstalt des öffentlichen Rechts auf der Grundlage des unter den Trägern abgestimmten Entwurfs der Finanzsatzung (Anlage 5) erfolgt, und dass der Anteil der Stadt Dortmund am Stammkapital in Höhe von 10.000 € der Anstalt rechtzeitig zur Verfügung gestellt wird,
2.3 dass das CVUA Westfalen zu seiner Finanzierung ein Entgelt nach § 14 Abs. 1 IUAG erhält. Nach derzeitigen Berechnungen beträgt die Höhe des Entgeltes für die Stadt Dortmund jährlich 2,17 Mio. €. Dieses Entgelt wird für die nächsten fünf Jahre festgeschrieben. Anpassungen sind nicht vorgesehen. Nach fünf Jahren wird das Entgelt auf Grundlage der Ergebnisse des CVUA Westfalen neu ermittelt.
Die derzeitigen Berechnungen beruhen auf Daten des Jahres 2012 (Anlage 6). Für den endgültigen Wirtschaftsplan werden lt. § 14 Abs. 2 IUAG die Haushaltspläne der Träger für das Jahr 2013 zu Grunde gelegt. Somit wird der Wert sich voraussichtlich noch verändern. Im endgültigen Wirtschaftsplan wird das Entgelt für die Stadt Dortmund festgelegt.
2.4 dass die bisher im Teilfinanzplan des Amtes 55 CLUA veranschlagten Investitions- mittel in Höhe von 34.700 € pro Jahr für die nächsten fünf Jahre an das CVUA Westfalen ausgezahlt werden,
2.5 dass das bewegliche Anlagevermögen des Chemischen- und Lebensmittelunter- suchungsamt (Anlage 7) auf die Anstalt des öffentlichen Rechts unentgeltlich übergeht. Die derzeit vom Chemischen- und Lebensmitteluntersuchungsamt genutzte IT aus dem Fachbereich dosys wird teilweise an die AöR übertragen (Anlage 8). Darüber hinaus wird die derzeit genutzte Telefonanlage durch die AöR ab dem 01.01.2014 von dosys angemietet, bis die AöR über eine eigene Telefonanlage verfügt. Bezüglich der Übertragung der auf den zu übertragende Anlagen gebuchten Sonderposten aus der allgemeinen Investitionspauschale wird eine einheitliche Vorgehensweise der bisherigen Träger angestrebt. Zweckgebundene Förderungen werden gemeinsam mit dem Anlagevermögen an die AöR übertragen,
2.6 dass die kaufmännische Leitung als gleichberechtigtes Mitglied in den Vorstand des CVUA Westfalen aufgenommen wird,
2.7 dass der Eintritt der Stadt Dortmund in das CVUA Westfalen ohne die Übertragung von Kreditverbindlichkeiten erfolgt,
2.8 dass die Zuständigkeit für das CVUA Westfalen im Dezernat 3 liegt. Die Abbildung des Entgeltes erfolgt im Amt 34 (ab 01.01.2014: Beteiligung AöR CVUA Westfalen). Neben dem Entgelt sind im Amt 34 auch die weiterhin von der Stadt Dortmund zu leistenden Personalaufwendungen für die der AöR gestellten Beschäftigten und deren Kostenerstattung durch die AöR abzubilden. Der von der AöR hierfür zu entrichtende Verwaltungskostenbeitrag wird als Ertrag im Amt 11 abgebildet.

3. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt zur Kenntnis,

3.1 dass aufgrund der Festschreibung des Entgeltes für die nächsten fünf Jahre ein finanzielles Risiko für die Stadt Dortmund besteht. Sollte es der AöR nicht gelingen auftretende Kostensteigerungen durch Synergieeffekte aufzufangen, kann ein Nachsteuerungsbedarf für die Jahre 2014 bis 2018 nicht ausgeschlossen werden. Weiterhin besteht das Risiko der Umsatzsteuerpflicht von Leistungsbeziehungen zwischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts (Stadt Dortmund – AöR), was zu erhöhten Aufwendungen bei den Trägern führen würde.
3.2 dass sich bei Aufstellung des Wirtschaftsplans nebst den zugehörigen Anlagen bzw. im Rahmen der Bewirtschaftung die zukünftigen betriebsnotwendigen Vermögensbeschaffungen auf das Ergebnis der AöR in Form von Abschreibungen durchschlagen,
3.3 dass sich aus den Jahresabschlüssen 2014 ff. der AöR Auswirkungen auf alle beteiligten Träger ergeben können. Es ist davon auszugehen, dass Fehlbedarfe von den Trägern auszugleichen sind.


zu TOP 10.4
Terminplan für die Sitzungen des Rates der Stadt und seiner Ausschüsse in 2014
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10184-13)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt stimmt dem anliegenden Terminplan für die Rats- und Ausschusssitzungen für 2014 zu.


zu TOP 10.5
Altersteilzeit für Beamte und Beamtinnen nach Inkrafttreten des Dienstrechtsanpassungsgesetzes
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10388-13)

Dem Rat der Stadt lag folgender Antrag der SPD-Fraktion vom 12.07.2013 vor (Drucksache Nr.:
10388-13-E1):

„Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt der Stadt Dortmund stellt zu o. g. TOP folgenden Antrag und bittet Sie, darüber in der Ratssitzung abstimmen zu lassen:

Der Rat der Stadt stimmt der Verwaltungsvorlage zu.

Die Verwaltung wird beauftragt, unter den betroffenen Beamtinnen und Beamten der Jahrgänge 1958, 1959 und 1960 abzufragen, wer überhaupt bei verschlechterten Bedingungen interessiert ist, die neuen Altersteilzeitregelungen in Anspruch zu nehmen.

Über die Ergebnisse der Abfrage wird der Ausschuss für Personal und Organisation informiert.

Dabei stellt die Verwaltung zusätzlich dar, ob die Alterzeit im Beamtenbereich ein geeignetes Instrument sein kann, um Stellen in der Stadtverwaltung zu reduzieren und die Verwaltung von Personalkosten zu entlasten.“

Nachdem Rm Schilff (SPD) den o. a. Ergänzungsantrag seiner Fraktion kurz erläutert und dabei zum Ausdruck gebracht hatte, dass der vorliegende Antrag seiner Fraktion eine sinnvolle Ergänzung der vorliegenden Verwaltungsvorlage sei, erklärte für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Rm Stackelbeck, dass ihre Fraktion der vorliegenden Verwaltungsvorlage sowie dem hierzu von der SPD-Fraktion vorgelegten Antrag zustimmen werde.

Dagegen brachte für die Fraktion Die Linke Rm Kowalewski zum Ausdruck, dass seine Fraktion dem vorliegenden Antrag der SPD-Fraktion zustimmen werde und die Verwaltungsvorlage zum jetzigen Zeitpunkt ablehnen werde. Seine Fraktion hätte es für richtiger erachtet, wenn vor einer Beschluss-fassung der Verwaltungsvorlage zunächst die von der SPD-Fraktion gestellten Fragen beantwortet worden wären.

Der Rat der Stadt fasste daraufhin folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt stimmt einstimmig dem o. a. Antrag der SPD-Fraktion vom 12.07.2013 zu.

2. Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke folgenden Beschluss:



zu TOP 10.6
Abgeordnetenwatch
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 10424-13)

Dem Rat der Stadt folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 11.07.2013 vor (Drucksache Nr.: 10424-13-E1):

„Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bringt unter dem o.g. TOP den folgenden Antrag ein und bittet um Beratung und Abstimmung:

1. Der Rat beschließt, sich auf der Internetpattform „abgeordnetenwatch.de – Das virtuelle Wahlgedächnis“ registrieren zu lassen.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Registrierungsformalitäten einzuleiten.

3. Als freiwillige Beteiligung an den Kosten für „abgeordnetenwatch.de“ wird für den Rat der
Richtwert von 100 Euro pro Monat bezahlt. Ab dem Zeitpunkt der Registrierung werden dafür die Fraktionszuwendungen entsprechend anteilig reduziert.

Begründung:
Die Transparenz politischer Beratungen und Entscheidungen wird für immer mehr BürgerInnen zu einem wichtigen Kriterium. Es gibt den zunehmenden Wunsch nach einem direkteren Austausch mit politischen MandatsträgerInnen und einer transparenten und aufmerksamen Begleitmöglichkeit von Politik.

„abgeordnetenwatch.de“ ist eine überparteiliche und institutionell unabhängige Internetplattform,
die diesen Wunsch aufnimmt. Interessierten wird hier die Möglichkeit eröffnet, Mandatierte in Parlamenten und lokalen Räten öffentlich zu befragen. Schirmherrin von „abgeordnetenwatch.de“ ist die ehemalige Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Jutta Limbach.

Aktuell sind bereits Mitglieder von 60 Kommunalvertretungen über „abgeordnetenwatch.de“ öffentlich befragbar – allein im Jahr 2012 gab es 33 Neuregistrierungen. In Nordrhein-Westfalen sind die Räte der Städte Aachen, Bielefeld, Bonn, Köln, Mettmann, Kreis Minden-Lübbecke, Leverkusen, Minden, Mönchengladbach, Münster, Niederkrüchten, Radevormwald, Solingen, Unna, Wesseling, Witten und Wuppertal registriert.

Der niederschwellige Zugang zu „abgeordnetenwatch.de“ ist für mehr als die Hälfte aller BesucherInnen der erste Kontakt zu einer Politikerin oder einem Politiker. So gaben 2011 in einer Onlineumfrage unter 1.000 abgeordnetenwatch.de-Besucherinnen und Besuchern 53% der Befragten an, dass sie noch nie Kontakt zu einer Politikerin oder einem Politiker aufgenommen hatten, bevor sie „abgeordnetenwatch.de“ kannten. Hochgerechnet auf die knapp 2,7 Millionen Besucher im Jahr 2012, bedeutet das, dass „abgeordnetenwatch.de“ allein in diesem Jahr mehr als 1,4 Millionen Menschen dazu bewegen konnte, erstmals aktiv auf ihre Abgeordneten zuzugehen.

Im Gegensatz zur E-Mail-Kommunikation werden Informationen über „abgeordnetenwatch.de“ der Öffentlichkeit dauerhaft zur Verfügung gestellt. Der zusätzliche Charme der Öffentlichkeit von „abgeordnetenwatch.de“ ist, dass die Fragen und Antworten interaktiver sind als der Zugang über eine Partei- oder Fraktionshomepage. Zusätzlich wird der politische Entscheidungsprozess dadurch für die Öffentlichkeit vergleichbarer.

Eine Registrierung des Rates der Stadt Dortmund stellt allerdings für die ehrenamtlich tätigen
Ratsmitglieder keine Verpflichtung zur Teilnahme dar. Zudem besteht keine Verpflichtung, Anfragen von Interessierten zu beantworten. Die Erfahrung aus den bereits bei „abgeordnetenwatch.de“ registrierten Kommunen zeigen, dass die Anzahl der Fragen für einzelne Ratsmitglieder überschaubar ist.

Die freiwilligen Beteiligungskosten an „abgeordnetenwatch.de“ betragen für Kommunen 100,- € pro Monat. Kosten für die einzelnen Mitglieder des Rates fallen nicht an. Die Beteiligungseinnahmen werden u.a. für die Moderation des Portals verwandt. Sämtliche Fragen werden von ModeratorInnen gegengelesen. Beiträge, die Gewaltherrschaft, Rassismus, Sexismus sowie politische und religiöse Verfolgung vertreten oder deren Opfer missachten und verhöhnen, Beiträge mit Beleidigungen, Beschimpfungen und menschenverachtenden Formulierungen, Fragen zum Privatleben u. ä. werden nicht freigeschaltet.

Insgesamt ist „abgeordnetenwatch.de“ eine zeitgemäße Kommunikationsplattform, die vielen Menschen einen Zugang zur Kommunalpolitik anbietet, der mit anderen Medien nur schwierig zu erreichen ist. Insofern würde eine Registrierung des Rates den Dialogwunsch vieler Bürgerinnen und Bürger um eine zeitgemäße Kommunikationsmöglichkeit ergänzen.“

Nachdem Rm Langhorst (Bündnis 90/Die Grünen) den o. a. Antrag seiner Fraktion kurz erläutert hatte, schlug er vor, diesen für heute als eingebracht zu betrachten und an den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden zu überweisen.

Dagegen erklärte für die CDU-Fraktion Rm Krause, dass ihre Fraktion zwar für jegliche Form von Transparenz sei, aber es nicht für richtig erachte, sich an dieser Internetplattform zu beteiligen, da Ratsmitglieder im Gegensatz zu Bundestags- oder Landtagsabgeordneten ehrenamtlich tätig sind.
Im Übrigen müsste es jedem einzelnen Ratsmitglied freigestellt sein, sich hieran zu beteiligen oder nicht. Von daher werde ihre Fraktion den vorliegenden Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ablehnen.

Seitens der SPD-Fraktion brachte anschließend Rm Goosmann zum Ausdruck, dass seine Fraktion
es inhaltlich ähnlich sehe wie die CDU-Fraktion.

Sollte der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen an den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden überwiesen werden, hielte es die SPD-Fraktion für sachgerecht, wenn die Verwaltung eine entsprechende Stellungnahme hierzu fertigen würde.

Im weiteren Verlauf der Diskussion machten Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) sowie Rm Münch (FBI) deutlich, dass man für Transparenz sei. Zweifel äußerte man dagegen gegen den von der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen vorgeschlagenen Weg. Ob man diesen Weg so mitgehen wolle, müsse jeder Mandatsträger für sich entscheiden. Von daher werde man auch den vorliegenden Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ablehnen.

Nachdem anschließend Rm Kowalewski (Die Linke) erklärt hatte, dass seine Fraktion kein Problem damit hätte, den vorliegenden Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen an den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden zu überweisen, verständigte sich der Rat der Stadt letztendlich mehrheitlich darauf, den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nicht zu überweisen, sondern hierüber direkt abzustimmen.

Der Rat der Stadt lehnte daraufhin mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/
Die Grünen sowie der Fraktion Die Linke den obigen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ab.
zu TOP 10.7
Doppelte Staatsangehörigkeit und Optionspflicht
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 10423-13)

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 11.07.2013 (Drucksache Nr.: 10423-13-E1) vor:

„Die Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. TOP um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:

1. Der Rat der Stadt Dortmund stellt fest, dass die sogenannte Optionspflicht einen zunehmenden
und überflüssigen Verwaltungsaufwand verursacht.

2. Der Rat der Stadt stellt fest, dass die Optionspflicht auch aus integrationspolitischen Gründen abzulehnen ist.

3. Der Rat schließt sich der Initiative „Wider den Optionszwang“ an und unterzeichnet den entsprechenden Aufruf.

4. Der Rat fordert die Dortmunder Bundestagabgeordneten auf, sich aktiv füreine Streichung des Optionszwangs aus dem Staatsangehörigkeitsrecht sowie für die grundsätzliche Möglichkeit der doppelten Staatsangehörigkeit einzusetzen.

5. Der Rat fordert den Deutschen Bundestag auf, den Optionszwang aus dem
Staatsangehörigkeitsrecht zu streichen.

Begründung:
Das im Jahr 2000 geänderte Staatsangehörigkeitsrecht sieht vor, dass ein in Deutschland geborenes Kind nichtdeutscher Eltern neben der Staatsangehörigkeit seiner Eltern automatisch auch die deutsche Staatsangehörigkeit erhält. Zwischen dem 18.und 23. Lebensjahr müssen sich die betroffenen jungen Erwachsenen allerdings für einen Pass entscheiden (Optionspflicht/ -zwang). Wenn keine Entscheidung getroffen wird, verfällt die deutsche Staatsangehörigkeit.

In ihrer Stellungnahme für den Ausschuss für Bürgerdienste am 9. Juli hat die Verwaltung auf eine GRÜNE Anfrage geantwortet, dass der mit dem Optionsverfahren verbundene bürokratische Aufwand weiterhin sehr hoch ist. Damit bestätigt sie ihre Einschätzung aus dem Frühjahr 2012. Die Zahl der Optionspflichten steigt demnach in den nächsten Jahren in Dortmund durchschnittlich jährlich um 65 Personen. Durch kumulierte Häufigkeit und die in der Regel mehrjährige Dauer der Verfahren erhöht sich der Arbeitsaufwand in der Verwaltung kontinuierlich. Dabei sind mögliche Klageverfahren zeitlich noch nicht berücksichtigt. Der bürokratische Aufwand wird sich bei gleichbleibender Rechtslage 2017 sprunghaft weiter erhöhen, da die Zahl der dann zu bearbeitenden Fälle jährlich zwischen 500 bis 700
liegt.

Unabhängig vom Aufwand für die Betroffenen und die Verwaltung ist der Optionszwang auch integrationspolitisch völlig verfehlt. Viele junge Menschen empfinden ihn als Infragestellung ihrer Zugehörigkeit zu unserer Gesellschaft. Zu einer offenen Gesellschaft der Vielfalt gehört auch eine Politik der Mehrstaatigkeit. In vielen europäischen Ländern wird dies seit Jahren erfolgreich praktiziert.

Gefördert werden muss der Erwerb der Staatsbürgerschaft, nicht ihr Verlust. Zahlreiche
Studien bestätigen, dass die Bereitschaft zur Einbürgerung um ein Vielfaches steigt, wenn
ausländische Staatsangehörige ihre bisherige Staatsangehörigkeit behalten dürfen. Durch
zahlreiche Ausnahmeregelungen erfolgen bereits jetzt rund 50 % der Einbürgerungen unter
Hinnahme von Mehrstaatigkeit. Dies ist ein weiteres Argument für die generelle Beibehaltungsmöglichkeit der bisherigen Staatsangehörigkeit und für die Abschaffung der Optionspflicht.

Darauf hat der auch der Oberbürgermeister in seiner Rede während der Einbürgerungsfeier am
17. Juni 2013 zu Recht hingewiesen und die grundsätzliche Möglichkeit des Erwerbs der doppelten Staatsbürgerschaft gefordert.“

Nachdem Rm Frebel (Bündnis 90/Die Grünen) den o. a. Antrag seiner Fraktion nochmals erläutert hatte, brachten anschließend Rm Dingerdissen (FDP/Bürgerliste), Rm Krause (CDU) sowie Rm Münch (FBI) zum Ausdruck, dass man den vorliegenden Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ablehnen werde, da es sich einerseits hierbei eindeutig um eine Zuständigkeit des Bundestages handele, und andererseits den hierin beschriebenen Weg nicht für richtig erachte.

Dagegen machten Rm Baran (SPD) sowie Rm Konak (Die Linke) nochmals deutlich, dass ihre Fraktionen dem vorliegenden Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zustimmen werden, da ihre Fraktionen die hierin enthaltene Auffassung hinsichtlich der doppelten Staatsbürgerschaft voll und ganz teilen und sich für die Möglichkeit der doppelten Staatsbürgerschaft aussprechen.

Der Rat der Stadt stimmte daraufhin mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste, der Gruppe der NPD sowie der Stimme von Rm Münch (FBI) dem o. g. Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu.


zu TOP 10.8
Personalaufwendungen
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 10384-13)

Dem Rat der Stadt lag folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 03.07.2013
(Drucksache Nr.: 10384-13) vor:

„Den jährlichen Personalberichten ist sowohl eine Darstellung der Zahl von Beschäftigten nach Dezernaten und Fachbereichen, als auch nach Besoldungs-/ Entgeltgruppen zu entnehmen. Eine nach den jeweiligen Besoldungs- und Entgeltgruppen differenzierte Zahl der Beschäftigten innerhalb der jeweiligen Fachbereiche, ist den Darstellungen jedoch nicht zu entnehmen und wird für künftige Personalberichte angeregt, um mögliche Entwicklungen besser nachvollziehen zu können.

Vor diesem Hintergrund wird die Verwaltung um eine Darstellung für das Amt für Angelegenheiten des Oberbürgermeisters (StA 1) gebeten, der eine nach Besoldungs- und Entgeltgruppen differenzierte Zahl der Beschäftigten in ihrer jährlichen Entwicklung seit 2009 zu entnehmen ist.

Soweit die Zahl der Beschäftigten in diesem Amt seit 2009 von 62,49 auf 100,09 (2012) – z.B. durch Verlagerungen wie bspw. dem Betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsmanagement - gestiegen ist, ist zu den jeweils dahinterstehenden Veränderungen ebenso Stellung zu nehmen, wie zu ggf. messbaren Änderungen innerhalb der einzelnen Besoldungs-/Entgeltgruppen (z.B. durch Höhergruppierungen).“


Hierzu lag den Mitgliedern des Rates der Stadt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 18.07.2013 (Drucksache Nr.: 10384-13-E1) vor:

„Die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet in ihrer Anfrage um eine differenzierte Darstellung der Personalaufwendungen im Amt für Angelegenheiten des Oberbürgermeisters und des Rates (StA 1), verbunden mit einer Übersicht über die Entwicklung von Personal und Aufwendung seit dem Jahr 2009.

Zu der Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Amt für Angelegenheiten des Oberbürgermeisters und des Rates (StA 1) nehmen vielfältige, verantwortungsvolle und hochwertige Aufgaben wahr. Sie sorgen beispielsweise für einen reibungslosen organisatorischen und inhaltlichen Ablauf der Rats- und Ausschusssitzungen und machen so ein ehrenamtliches kommunalpolitisches Engagement der Mitglieder des Rates erst möglich. Zudem repräsentieren sie die Stadt Dortmund in vielfacher Hinsicht nach innen und nach außen.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Geschäftsbereiches III des Amtes sind an vielen Schnittstellen zur Zivilgesellschaft aktiv. Sie setzen mit ihrer Arbeit für die Stadt Dortmund und ihre Bürgerinnen und Bürger starke Impulse. Sie koordinieren zivilgesellschaftliche Prozesse zu wichtigen Zukunftsthemen wie: Integration, Menschen mit Behinderungen, Wissenschaftsstadt, Vielfalt, Toleranz und Demokratie, Soziale Balance, Fairer Handel, Initiative Dortmunder Talent, Schwule, Lesben und Transidente, Bürgerinitiativen, Energieeffizienz, Klimaschutz und Energiewende, Internationales, Kommunale Entwicklungszusammenarbeit und bürgerschaftliches Engagement.

Diese Initiativen sind zu einem Großteil durch Forderungen aus der Mitte unserer Stadtgesellschaft entstanden, diese Themen verstärkt oder erstmals zu bearbeiten und sie ihrer Bedeutung gerecht zur „Chefsache“ zu machen und im StA 1 anzusiedeln.

Wenn man auf die Lebensrealitäten der Menschen adäquat reagieren und Dortmund als lebenswerte, attraktive und zukunftsfähige Stadt erhalten will, sich solche Initiativen nicht nur gerechtfertigt, sondern zwingend notwendig.

Dortmund ist eine vielfältige Stadt. Darin liegt unsere Stärke, die wir aber nur dann voll entwickeln können, wenn wir diese Vielfalt mit ihrer ganzen Unterschiedlichkeit moderieren, koordinieren und fördern. Das ist die große gesellschaftliche Herausforderung der Zukunft. Die Entwicklung Dortmunds hängt entscheidend davon ab, wie wir diese Herausforderungen bewältigen und uns im Wettbewerb der Städte und Metropolen positionieren.

Die Stadtverwaltung Dortmund muss in diesen Prozessen eine zentrale koordinierende und moderierende Rolle einnehmen. Stadtverwaltung heute heißt nicht nur verwalten, sondern im Sinne einer aktivierenden Verwaltung auch mitgestalten. Es geht um stadtgesellschaftlichen Zusammenhalt und gesellschaftlichen Konsens trotz aller Vielfalt, und es geht um Konfliktbeschränkung und -bewältigung.

An die Kompetenz und Leistungsfähigkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes werden dabei außergewöhnlich hohe Anforderungen gestellt – fachliche, methodische und persönliche. Wenn man für diese wichtigen Aufgaben qualifizierte, engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gewinnen will, erfordert dies eine adäquate Bezahlung.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von StA 1 leisten für die Weiterentwicklung der Stadtgesellschaft hervorragende Arbeit. Dies kann man an den vielen Auszeichnungen, die wir für unsere Arbeit erhalten haben, sehr gut festmachen. Dortmund ist in diesem Engagement ein gutes Vorbild für andere Städte und Gemeinden. Dass ein stadtweites gesellschaftliches Diversity-Management sehr wichtig ist, und es organisatorisch zusammenhängend und weit oben angesiedelt sein sollte, spricht sich mittlerweile unter deutschen Städten herum. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf den Antrag der Kölner CDU-Ratsfraktion zur Ratssitzung am 21.09.2012, in dem die Verwaltung beauftragt wird: „ … zu prüfen, welche Vorteile und Synergien sich durch die Zusammenfassung verschiedener Dienststellen, deren Aufgabenbereiche die Themen Gleichstellung, Integration, Antidiskriminierung sowie Interessenvertretung im weiteren Sinne für verschiedene Personengruppen umfassen, zu einer zentralen Stelle für „Diversity- Management“ erzielen lassen.“ In dem Antrag wurde bemängelt: „Bei den Themen Gleichstellung, Integration oder Antidiskriminierung fehlt seitens der Verwaltung ein einheitlicher Ansatz.“ Die Vorteile einer zentralen Stelle für Diversity-Management wurden wie folgt beschrieben: „… (es) findet sich in vielen, international tätigen Unternehmen ein sogenanntes „Diversity-Management“ oder auch Vielfaltsmanagement, in dem die individuelle Verschiedenheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einheitlich im Sinne einer positiven Wertschätzung hervorgehoben und für den jeweiligen Unternehmenserfolg nutzbar gemacht werden.“

Der Antrag der CDU-Ratsfraktion wurde angenommen. Es stimmte auch die FDP-Ratsfraktion des Kölner Rates zu, die über den Antrag der CDU-Ratsfraktion hinaus noch beantragte, endlich den Sperrvermerk für die Stelle der Leitung des Referats „Lesben, Schwule und Transgender“ aufzuheben und sie mit geeignetem Personal zu besetzen.

Zuletzt weise ich daraufhin, das das Amt für Angelegenheiten des Oberbürgermeisters und des Rates in den letzten Jahren von einer hohen personellen Dynamik gekennzeichnet war. NEO wurde hier ins Leben gerufen und ist mittlerweile StA 11 zugeordnet. Das Betriebliche Arbeits- und Gesundheitsmanagement (BAGM) kam von StA 11 zu StA 1 und wird zukünftig dem Personaldezernat zugeordnet werden, und das Büro für Anregungen, Beschwerden und Chancengleichheit ist von StA 1 zu StA 33 gegangen.

In der Anlage sind für das Amt für Angelegenheiten des Oberbürgermeisters und des Rates (StA 1) die Veränderungen in der Vergütungsstruktur von 2009 bis zum 30.06.2013 aufgeführt.

Die wesentlichen hinter den personellen Veränderungen stehenden organisatorischen Veränderungen in dem Zeitraum sind in der zweiten Anlage dargestellt.

Über die Stellenplanentwicklung des StA 1 seit 2009 wurde bereits im Ausschuss für Personal und Organisation zur Sitzung vom 03.05.2012 (Drucksache 07046-12-E1) berichtet.

Über Einstellungen, Höhergruppierungen und Beförderungen wird dem Ausschuss für Personal und Organisation halbjährlich nach § 22 Abs. 4 der Hauptsatzung der Stadt Dortmund berichtet, sie sind außerdem jährlich im Personalbericht dargestellt. Organisatorische Veränderungen der Stellenzuordnung sind Gegenstand des Stellenplans, der als Anlage zum Haushaltsplan ebenfalls den politischen Gremien vorliegt.

Ergänzende Informationen in den Personalberichten
Die Fraktion der FDP/Bürgerliste regt an, den Personalbericht um besoldungs- und entgeltscharfe Informationen zu erweitern.

Im Personalbericht 2012 sind die Beschäftigten nach insgesamt 56 unterschiedlichen Besoldungs- und Entgeltgruppen dargestellt (Seiten 63 und 64 des Berichtes) und es befindet sich dort auch eine Übersicht über die Verteilung der Beschäftigten auf die insgesamt 48 Fachbereiche, Eigenbetriebe und Sonderbereiche der Stadt Dortmund (Seite 56).

Die Tabellen auf den Seiten 63/64 dienen der Übersicht über die geschlechtermäßige Verteilung der Beschäftigten auf die Besoldungs- bzw. Entgeltgruppen und haben Steuerungsrelevanz für die Gleichstellungsarbeit.

Eine Verknüpfung der Tabellen – wie es die Fraktion der FDP/Bürgerliste für die künftigen Personalberichte anregt – würde entsprechend der Anzahl der Fachbereiche einerseits und der Vielzahl der Besoldungs-/Entgeltgruppen andererseits aus bis zu 2.688 Einzelinformationen bestehen. Dieses ist nicht mehr übersichtlich darstellbar und ist im Übrigen zu kleinteilig, um mögliche Entwicklungstendenzen ableiten zu können.

Die Betrachtung allein der Beförderungen und Höhergruppierungen gibt noch keine Auskunft darüber, wieso ggf. sach- und funktionsgerechte bzw. tarifgerechte Änderungen der Stellenbewertungen erforderlich wurden. Personalwirtschaftliche Einflussfaktoren wie Änderungen in der Aufgabenzuordnung, der Organisationsstruktur sowie personelle Veränderungen durch externe und interne Fluktuation einschließlich Stellenbesetzungen auf die Vergütungsstruktur und ggf. die Anzahl der vorgenommenen Beförderungen und Höhergruppierungen der Fachbereiche haben Einfluss auf die Entwicklungstendenzen und können diese erheblich verzerren.

Ziel des Personalberichtes ist es, die Personalsituation des jeweiligen Berichtsjahres statistisch abzubilden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass eine Kongruenz zwischen den dort veröffentlichten Personalkennzahlen und den Kennzahlen des Budgetcontrollings nicht besteht. Steuerungsentscheidungen für die Einwirkung auf die Personalaufwendungen können hieraus nicht abgeleitet werden.“
zu TOP 10.9
Umbesetzung in Gremien
Antrag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 10383-13)

Entsprechend dem Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 03.07.2013 beschloss der Rat der Stadt einstimmig folgende Umbesetzungen in Gremien:

1. Frau Katharina Magerstedt wird als sachkundige Bürgerin mit sofortiger Wirkung sowohl Mitglied im Betriebsausschuss FABIDO als auch stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit jeweils anstelle des sodann als sachkundiger Bürger ausscheidenden Herrn Marc Ossau.

2. Herr Dr. Stefan Dettke (s.B.) wird mit sofortiger Wirkung stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien anstelle des ausgeschiedenen sachkundigen Bürgers Mauritz Faenger.


11. Anfragen

zu TOP 11.1.1
Kindeswohlgefährdung in der Nordstadt gemäß § 8a SGB VIII
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 10245-13)

Die Beantwortung der o. a. Anfrage (Drucksache Nr. 10245-13) erfolgt in der nächsten Sitzung.


zu TOP 11.1.2
Falsche Daten zur Arbeitslosigkeit, Armut und Ausländerkriminalität in Dortmund
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 10243-13)

Die Beantwortung der o. a. Anfrage (Drucksache Nr.: 10243-13-E1) lag den Mitgliedern des Rates schriftlich vor.


zu TOP 11.1.3
Beitrag zum aktuellen Stadtimagediskurs "Dortmund ist Heimat"
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 10269-13)

Die Beantwortung der o. a. Anfrage (Drucksache Nr.: 10269-13-E1) lag den Mitgliedern des Rates schriftlich vor.


zu TOP 11.1.4
Keine Bierkunst und -kultur im Dortmunder U
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 10325-13)

Die Beantwortung der o. a. Anfrage (Drucksache Nr.: 10325-13-E1) lag den Mitgliedern des Rates schriftlich vor.

zu TOP 11.1.5
Kriminalitäts-Häufigkeitsrate: Dortmund 13,9 %, Essen 10,5 %, Gelsenkirchen 9,9 % - Konsequenzen für die Sicherheitspolitik der Stadt Dortmund
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 10326-13)

Die Beantwortung der o. a. Anfrage (Drucksache Nr.: 10326-13-E1) lag den Mitgliedern des Rates schriftlich vor.


zu TOP 11.1.6
Einnahmen der Stadt Dortmund durch die Erstaufnahmeeinrichtung für Asylsuchende EAE Hacheney
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 10432-13)

Die Beantwortung der o. a. Anfrage (Drucksache Nr. 10432-13) erfolgt in der nächsten Sitzung.


zu TOP 11.1.7
Aktuelle Entwicklungen in der Erstaufnahmeeinrichtung für Asylsuchende EAE Hacheney
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 10433-13)

Die Beantwortung der o. a. Anfrage (Drucksache Nr. 10433-13) erfolgt in der nächsten Sitzung.




Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde um 20.55 Uhr von OB Sierau beendet.




Der Oberbürgermeister




Ullrich Sierau Hendrik Berndsen
Ratsmitglied


Uwe Feuler
Schriftführer



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