Niederschrift (öffentlich)

über die 22. Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation
am 22.06.2017
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


Sitzungsdauer: 15:00 - 16:00 Uhr


Anwesend:

a) Stimmberechtigte Mitglieder:

SPD-Fraktion

Rm Schilff, Vorsitzender
Rm Balzer
Rm Gottwald
RM Heymann
Rm Renkawitz

Rm Schnittker

CDU-Fraktion

Rm Bartsch
Rm Krause

Rm Penning
Rm Suck
Rm Waßmann

Rm Weber
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Rm Brunsing
sB Gurowietz
Rm Stackelbeck

Fraktion Die Linke & Piraten

Rm Dr. Tautorat
sB Dr. Tödt


Fraktion FDP/Bürgerliste

sB Ossau

Fraktion AfD

Rm Bohnhof

b) Beratende Mitglieder:

sE Sönmez – Integrationsrat abwesend

c) Verwaltung

Herr Plätz, 11/AL
Herr Müller, 11/stv. AL
Herr Dr. Potthoff, 3/1-BL
Frau Feldmann, FB 1 – Gleichstellungsbüro
Herr Grehl, Personalrat Stadtverwaltung Dortmund
Herr Kozka, 2/Dez.-Büro

Herr Rosen, 2Dez.-BAGM
Frau Jänsch, 1/GBIII
Herr Meißner, 61/3
Frau Laubrock, 64/1
Herr Siebert, 10/ZD
Herr Potthoff, 03/AGL
Frau Tasillo, 32/ stv. AL
Frau Schmickler, 32/4
Herr Hagedorn, 40, stv. AL



Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 22. Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation,
am 22.06.2017, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 21. Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation am 04.05.2017


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

2.1 Sachstandsbericht 2017 Zuwanderung aus Südosteuropa
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07786-17)
Die Vorlage erhalten Sie im Rahmen des Sonderversand für den Rat


3. Personal

3.1 Angelegenheiten des Personal- und Organisationsamtes
nicht besetzt

3.2 Angelegenheiten anderer Fachbereiche

3.2.1 Verstetigung der Berufskollegentwicklungsplanung der Stadt Dortmund
Überweisung: Schulausschuss aus der öffentlichen Sitzung vom 03.05.2017
(Drucksache Nr.: 07210-17)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 07210-17-E1)

3.2.2 Koordination kommunaler Entwicklungspolitik
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07978-17)

3.2.3 Förderantrag "Emissionsfreie Innenstadt" - Grundsatzbeschluss
Überweisung: Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 17.05.2017
(Drucksache Nr.: 07415-17)


4. Organisation

4.1 IT-Angelegenheiten
nicht besetzt

4.2 Allgemeine Organisationsangelegenheiten

4.2.1 Städtische Bedienstete vor Gewalt schützen
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 06665-17-E1)
hierzu -> Präsentation
(Drucksache Nr.: 06665-17-E2)
TOP geschoben aus der letzten Sitzung vom 04.05.2017

4.2.2 Wahrung der Belange der Menschen mit Behinderung in der Stadt Dortmund 2015 / 2016
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07494-17)


5. Mitteilungen des Vorsitzenden




Die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation wird durch den Ausschussvorsitzenden, Herrn Rm Schilff, um 15:00 Uhr eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt Herr Rm Schilff fest, dass der Ausschuss ordnungsgemäß eingeladen wurde sowie beschlussfähig ist.
Ferner weist der Vorsitzende gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen auf die Aufzeichnung dieser Sitzung hin.



1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Frau Brunsing benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung


Die Verwaltung bittet folgende Vorlage, im Wege der Dringlichkeit auf die Tagesordnung aufzunehmen: Es wird vorgeschlagen die Vorlage unter TOP 3.2.4 zu behandeln.


Die Tagesordnung wird mit dieser Ergänzung festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 21. Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation am 04.05.2017

Herr Gurowietz (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bittet bei seinem Wortbeitrag zu TOP 4.1.1 auf Seite 14 der Niederschrift das Wort „bestimmen“ durch „koordinieren“ zu ersetzen.


Die Niederschrift über die 21. Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation am 04.05.2017 wird mit dieser Änderung genehmigt.











2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

zu TOP 2.1
Sachstandsbericht 2017 Zuwanderung aus Südosteuropa
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07786-17)
hierzu -> Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 07786-17-E1)
hierzu -> Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 07786-17-E3)
hierzu -> Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08292-17)


Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN vor:


Weiterhin liegt dem Ausschuss für Personal und Organisation folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:

1. Wie viele der 126 Planstellen in der Ausländerbehörde waren in den vergangenen 12 Monaten jeweils zu Monatsanfang besetzt?

2. Wie viele Personalabgänge gab es in den vergangenen 12 Monaten?

3. Welche unterschiedlichen Gründe gab es für diese Abgänge?

4. Welche Bemühungen gab und gibt es, die offenen Planstellen intern und extern schnellstmöglich zu besetzen?

5. Welche Auswirkungen hatten und haben die nichtbesetzten Planstellen
6. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, über zusätzliche Anreize Mitarbeiter*innen für die Ausländerbehörde zu gewinnen?

7. Gibt es Mitarbeiter*innen der aufgelösten ZAB, die gewonnen wurden, bzw. noch gewonnen werden können?

8. Wie bewertet die Verwaltung die Arbeitsfähigkeit der Behörde bei einer Vollbesetzung der vorhandenen Planstellen? Sind darüber hinaus zusätzliche Stellen notwendig?

9. Welche Pläne hinsichtlich einer Verlagerung der Ausländerbehörde gibt es? 10. Welche Möglichkeiten hinsichtlich einer Verbesserung der organisatorischen Abläufe für Kund*innen und Mitarbeiter*innen der Ausländerbehörde sind damit verbunden?


Weiterhin liegt dem Ausschuss für Personal und Organisation folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:


Herr Suck (CDU-Fraktion) bittet die Antwort zu der Anfrage seiner Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unter einem TOP zusammenzufassen und in der nächsten Sitzung zu behandeln.

Frau Dr. Tautorat (Fraktion DIE LINKE&PIRATEN) bittet die Anfrage ihrer Fraktion heute mündlich beantwortet zu bekommen.

Frau Schmickler (FB 32/4) kommentiert den in der Presse veröffentlichten Artikel wie folgt: Es handele sich hierbei um eine Situationsbeschreibung der derzeitigen Arbeitsbedingungen in der Abteilung Ausländerbehörde. Diese sei in Teilen zutreffend und stelle die richtigen Fragen. Die Abteilung betreue alle 102.000 in Dortmund lebenden Ausländer mit derzeit 125 planmäßigen Stellen, welche sich auf 8 verschieden Teams aufteilen. Die Teams betreuen jeweils unterschiedliche Schwerpunktsetzungen/Zielgruppen. Sie seien verantwortlich z.B. für ausländische Studierende, ausländische Fachkräfte, Unionsbürger, Ausländer die in den 60er Jahren hier her gezogen seien und bereits in 3.Generation hier leben, ausreisepflichtige Straftäter und deren Vollzug, weiterhin seien sie verantwortlich für die 8.000 in Dortmund lebenden Flüchtlinge. Im Verhältnis mache der Anteil der Flüchtlinge von dem Gesamtvolumen, der zu betreuenden Personen einen Anteil von unter 10% aus.
Bei Ihrer Abteilung handele es sich um eine Fachabteilung, das heißt eine Abteilung, die Solitäraufgaben zur Pflichterfüllung nach Weisung ausübt. Diese Aufgabe sei abhängig von einer dynamischen Gesetzgebung auf Bundes- und Landesebene, sowie der Umsetzung europarechtlicher Richtlinien und aktueller Rechtsprechung.
Unter den drei, in dem Artikel genannten Punkten – solide Rechtsanwendung, Wahrnehmung der Fürsorgepflicht und Kundenorientierung – werde derzeit unter Rahmenbedingungen gearbeitet, die schwierig sind. Diese Entwicklung zeichne sich seit längeren ab und werde noch weiterhin andauern.
In Zusammenarbeit mit dem Personalamt seien bereits Maßnahmen ergriffen worden um vor die Lage zu kommen und weiterhin gegenzusteuern.

Die Stellungnahme der Verwaltung zu den offen gebliebenen Fragen ist für die nächste Sitzung zugesagt.


Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt den Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa zur Kenntnis.



3. Personal

3.1 Angelegenheiten des Personal- und Organisationsamtes
- nicht besetzt -


3.2 Angelegenheiten anderer Fachbereiche

zu TOP 3.2.1
Verstetigung der Berufskollegentwicklungsplanung der Stadt Dortmund
Überweisung: Schulausschuss aus der öffentlichen Sitzung vom 03.05.2017
(Drucksache Nr.: 07210-17)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 07210-17-E1)

Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt die Vorlage als Überweisung des Schulausschusses aus der Sitzung vom 03.05.2017 vor.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Personal und Organisation folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

Die Frage beantworte ich wie folgt:
Nach §78 Abs. 4 Schulgesetz für das Land NRW (SchulG) sind Schulträger verpflichtet,
Schulen oder Bildungsgänge des Berufskollegs zu errichten und fortzuführen, wenn in ihrem
Gebiet ein Bedürfnis dafür besteht und die Mindestgröße gewährleistet ist. Eine Kostenbeteiligung anderer Kommunen an den Investitionskosten für die Infrastruktur
der Dortmunder Berufskollegs gibt es nicht. (GFG) in Form von Zuweisungen des Landes NRW. Darüber hinaus
erhalten die Kommunen eine sog. „Schulpauschale/Bildungspauschale“, die sie u.a. für
Neu-, Um- und Erweiterungsbauten einsetzen, sowie Finanzmittel aus Förderprogrammen
von Land und Bund.
Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

Herr Suck (CDU-Fraktion) erklärt, dass seine Fraktion den Punkten 1-3 zustimmen werde. Den Punkt 4 lehne seine Fraktion ab, da seine Fraktion der Überzeugung sei, dass Aufgaben auch ohne die dauerhafte Einrichtung einer Planstelle bearbeitet werden können.

Herr Tölch (SPD-Fraktion) teilt mit, dass seine Fraktion grundsätzlich allen Punkten zustimme. Allerdings interessiere ihn bezüglich Punkt 4, wie die Arbeit bisher wahrgenommen wurde, denn es sei unvorstellbar, dass die Aufgaben bisher gar nicht wahrgenommen wurden.

Herr Hagedorn (FB 40/stellv. FBL) erläutert, dass die Berufskollegentwicklungsplanung eine Pflichtaufgabe im Rahmen des Schulgesetzes sei. Aus dem Bildungsbericht des regionalen Bildungsbüros ging die Empfehlung hervor, dass die Berufskollegs in Dortmund sich zu einem Verbund zusammenschließen. Dies sei erfolgt und es wurde ein regionales Berufsbildungszentrum gegründet um gemeinsam die neuen Aufgaben besser umsetzen zu können.
Es werde ein Übergangsmonitoring in Zusammenarbeit mit der IHK erstellt in Anlehnung an das Übergangsmontitoring „kein Abschluss ohne Anschluss“ nach Beendigung der Sekundarstufe 1 der weiterführenden Schulen. Allein für diesen Bereich seien 4 Mitarbeiter tätig von denen 2 Stellen durch das Land bezuschusst seien. Somit seinen Arbeits- und Handlungsfelder reichlich vorhanden, die die unter Punkt 4 aufgeführte Einrichtung einer weiteren Planstelle rechtfertigen. Auf Seite 10 der Vorlage sei das Zustandekommen dargestellt.

Der Ausschuss für Personal und Organisation empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei Enthaltung der AfD-Fraktion folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt

1. die im Abschlussbericht „Abstimmungs- und Planungsprozesse für eine mittelfristige
Fortschreibung der regionalen Angebotsplanung“ genannten Handlungsbedarfe (siehe
3b) aufzugreifen, Lösungswege zu beschreiben und konkrete Maßnahmen
vorzuschlagen,

2. das für die Sekundarstufe I bestehende Übergangsmonitoring auch für die
Sekundarstufe II „Übergänge aus Dortmunder Berufskollegs, Gymnasien und
Gesamtschulen“ (siehe 3d) aufzubauen,

3. auf der Basis der vorgelegten „Berufskollegentwicklungsplanung“ kontinuierlich
aussagefähige Daten für eine bedarfsgerechte Angebotsplanung und kommunale
Steuerungsprozesse bereit zu stellen und die regionale
Berufskollegentwicklungsplanung (siehe 3 a und c) fortzuschreiben
(Bildungsmanagement),

4. die dauerhafte Einrichtung einer Planstelle zur Erfüllung der unter 1. bis 3. genannten
Aufgaben im Fachbereich Schule im Bereich Regionales Bildungsbüro (40/5-2) mit
dem Stellenplan 2018.



zu TOP 3.2.2
Koordination kommunaler Entwicklungspolitik
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07978-17)

Auszug aus der noch nicht genehmigten Niederschrift der 23. Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation vom 07.09.2017
zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 22. Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation am 22.06.2017

Herr Bohnhof (AfD-Fraktion) erklärt er, dass er zu TOP 3.2.2 Koordination kommunaler Entwicklungspolitik gesagt habe, er empfinde den Artikel 28 GG sehr weit gefasst.
Gemeint sei gewesen: „Weiterhin empfinde er die Auslegung des Artikel 28 GG hier sehr weit gefasst.“
Er bittet diesem redaktionellen Hinweis entsprechend zu ergänzen.

Die Niederschrift über die 22. Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation am 22.06.2017 wurde genehmigt.



Herr Suck (CDU-Fraktion) gibt an, dass sich seine Fraktion trotz der kompletten Refinanzierung schwer damit tue, die Einrichtung einer solchen Stelle zu empfehlen. Es handele sich hier um eine Aufgabe, der man sich auf kommunaler Ebene stellen kann. Allerdings zweifele seine Fraktion daran, ob man sich dieser Aufgabe auf kommunaler Ebene stellen muss. Weiterhin gehe seine Fraktion davon aus, dass die vorerst auf 2 Jahre befristete Stelle nach Fristablauf dauerhaft weitergeführt werde und in Gänze auf Rechnung der Stadt Dortmund laufe. Vor dem Hintergrund der finanziellen Situation der Stadt Dortmund lehne seine Fraktion die Vorlage ab.

Herr Ossau (Fraktion FDP/Bürgerliste) teilt mit, dass seine Fraktion die Vorlage aus ähnlichen Gründen wie die CDU-Fraktion ablehne. Eine Koordinierungsstelle für die Umsetzung von internationalen Recht sei derzeit nicht nötig, da die Kommune auf diesem Themengebiet nicht zwangsläufig vorweg preschen müsse. Gleichzeitig empfinde er die Beschreibung der Finanzierung nicht als transparent und bittet um


Erläuterung. Weiterhin bittet er bei positivem Beschluss im Rat um Informationen zur Ausschreibung und dem Stellenbesetzungsverfahren.

Herr Bohnhof (AfD-Fraktion) lehnt ebenfalls eine Empfehlung der Vorlage ab. Die Gründe seien maßgeblich von CDU und Fraktion FDP/Bürgerliste benannt. Weiterhin empfinde er die Auslegung des Artikel 28 GG hier sehr weit gefasst.

Frau Dr. Tautorat (Fraktion DIE LINKE&PIRATEN) bittet um Erläuterung, was sich unter den hier angegeben 10% Drittmittel verberge.

Herr Tölch (SPD-Fraktion) erklärt, dass seine Fraktion die Vorlage empfehlen werde. Es handele sich um ein Thema, welches Bestandteil einer vernünftigen Nachhaltigkeitsstrategie sei und sich aus der Einrichtung dieser Stelle sicherlich Synergieeffekte im Bereich des Agenda-Büros ziehen lassen.

Frau Stackelbeck (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) weist darauf hin, dass es sich um eine Stelle handele, die für 2 Jahre komplett refinanziert werde. Danach gilt es diese zu bewerten. Ihre Fraktion stimme den Ausführungen von Herrn Tölch zu und empfehle die Vorlage.

Frau Jänsch (FB 1/GBIII) erläutert, dass die Inhalte der hier einzurichtenden Stelle derzeit in dem Geschäftsbereich teilweise schon bearbeitet werden, sodass sich die Einrichtung einer refinanzierten Stelle anbiete. Zur Finanzierung teilt sie mit, dass diese nicht zu Lasten des städtischen Haushaltes gehe. Zu der 10% Komplementärfinanzierung könne sie mitteilen, dass sie derzeit in Gesprächen mit Geldgebern seien. Allerdings gäbe es noch keine letztendliche Zusage dazu. Die zweijährige 90% Refinanzierung für die neue Personalstelle und die zusätzlichen Aufgaben könne nur erwirkt werden, wenn die Stelle neu geschaffen und nicht aus dem bereits vorhandenen städtischen Personal bearbeitet werde.
Thematisch sei die Stelle eine gute Ergänzung für das Team, denn man strebe ein Partnerschaftsprojekt zum Thema Hilfe zur Selbsthilfe an.

Herr Suck bittet um schriftliche Mitteilung an den Ausschuss, ob die 10% Drittmittel eingeworben werden konnten.


Der Ausschuss für Personal und Organisation empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, Fraktion FDP/Bürgerliste und AfD-Fraktion folgenden Beschluss zu fassen:


Der Rat beschließt die Einrichtung einer Koordinierungsstelle für kommunale Entwicklungspolitik mit einem jährlichen Aufwand von 106.200,- € für zwei Jahre.
Die Finanzierung erfolgt über eine Förderung von 90 % durch die Servicestelle Kommunen in der Einen Welt/Engagement Global und von 10 % durch Drittmittel.

Die Stelle wird im Amt für Angelegenheiten des Oberbürgermeisters und des Rates, Geschäftsbereich 1/III Agenda-Büro angesiedelt.

Der Rat beschließt die Einrichtung einer zusätzlichen auf zwei Jahre befristeten Stelle.


zu TOP 3.2.3
Förderantrag "Emissionsfreie Innenstadt" - Grundsatzbeschluss
Überweisung: Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 17.05.2017
(Drucksache Nr.: 07415-17)


Dem Ausschuss für Personal und Organisation wurde die oben genannte Vorlage vom Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen überwiesen.

Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt die Vorlage nachträglich zur Kenntnis.


zu TOP 3.2.4
Integrationsnetzwerk "lokal willkommen"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08093-17)

Frau Dr. Tautorat (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) bittet die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen zu lassen.

Der Ausschuss für Personal und Organisation lässt die Vorlage ohne Empfehlung zum Rat durchlaufen.



4. Organisation

4.1 IT-Angelegenheiten
- nicht besetzt -

4.2 Allgemeine Organisationsangelegenheiten

zu TOP 4.2.1
Städtische Bedienstete vor Gewalt schützen
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 06665-17-E1)

Herr Rosen (2/Dez-BAGM) stellt das städtische Sicherheitskonzept anhand einer Präsentation vor (Anlage1)

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Personal und Organisation folgender Antrag der SPD-Fraktion aus der Sitzung von 02.02.2017 vor:
Insbesondere in Verwaltungsbereichen mit publikumsintensiven Kontakten wie z.B. Jobcenter,
Feuerwehr und Rettungsdienst, Bürgerdienste, Sozialamt, Jugendamt, Vollstreckung
oder Außendienst des Ordnungsamtes kommen solche Übergriffe nicht selten vor.
Sogar bei der Ausübung von Hilfsmaßnahmen für sich in Not befindende Menschen werden
Hilfskräfte daran gehindert und ebenfalls beleidigt, angepöbelt oder gar verletzt.
Beschäftigte in Behörden werden bedroht, obwohl sie lediglich ihre Arbeit verrichten.
Gewalt gegen Personen ist nicht hinnehmbar - niemals.

Vor diesem Hintergrund stellt die SPD-Fraktion nachfolgenden Antrag zur Beratung und
Abstimmung :

1. Der Ausschuss für Personal und Organisation lehnt jede Art der Gewalt ab.
Die Beschäftigten der Stadtverwaltung haben den Respekt und die Achtung ihrer
Arbeit verdient.
Der Fachausschuss unterstreicht die Bedeutung des öffentlichen Dienstes für die
Gesellschaft und unser Zusammenleben und erkennt die Leistung des städtischen
Personals an.

2. Der Ausschuss für Personal und Organisation stellt fest, dass bereits mehrere
Maßnahmen zum Schutz des städtischen Personals unternommen worden sind, um
deren Sicherheit zu garantieren.
So verfügen Fachbereiche über Sicherheitskonzepte und Zugangskontrollen sind in
vielen Publikumsbereichen installiert.
Seit dem 18.11.2016 gibt es die Dienstvereinbarung zum Sicherheitskonzept bei
der Stadtverwaltung Dortmund.
Dem städtischen Personal stehen Fortbildungsmaßnahmen zum Konfliktmanagement
zur Verfügung.
Aktuell läuft eine „Respektkampagne“ im Feuerwehrbereich.
Die Verwaltung wird aufgefordert, die Sicherheitsmaßnahmen wenn nötig im Dialog
mit dem Personalrat weiter auszubauen.

3. Der Ausschuss für Personal und Organisation begrüßt die Bundesratsinitiative des
Landes, eine Strafzumessung in § 46 Abs. 2 StGB einzuführen.
Ziel ist, dass Gerichte und Staatsanwaltschaften bei jedem strafbaren Verhalten
gegen Amtsträgerinnen und Amtsträger, Ehrenamtliche oder Nothelferinnen
und Nothelfer strafschärfend die hinter der Tat stehende Gesinnung berücksichtigen,
wenn diese durch die Tat ausgedrückt wird.
Weiter soll diese Strafschärfung auch nicht erst bei körperlichen Angriffen
greifen, sondern bereits bei Beleidigungen, Sachbeschädigungen oder Bedrohungen.

4. Nicht selten kommt es vor, dass Bedienstete im öffentlichen Dienst bei Ausübung
ihrer Tätigkeit verletzt werden, sie den Schädiger oder die Schädigerin auf Schadensersatz
verklagen und nach einem ergangenen Urteil eine Zahlung unterbleibt,
weil Schädiger oder Schädigerin mittellos sind.
Der Fachausschuss begrüßt die Absicht der Landesregierung, für den Beamtenbereich
des Landes einen Gesetzentwurf in den Landtag einbringen, demgemäß das
Land künftig für diejenigen, die in Ausübung ihres Dienstes verletzt worden sind,
über die Unfallfürsorge hinaus, auch einen Schmerzensgeldanspruch gegen den
Schädiger oder die Schädigerin übernimmt.
Der Fachausschuss erwartet, dass diese zukünftigen Regelungen auch auf
kommunale Beamtinnen und Beamte Anwendung finden.
Genauso muss es auch Regelungen für die Tarifbeschäftigten in den Kommunen
geben.

5. Im Falle gerichtlicher Auseinandersetzungen hat die Arbeitgeberin Stadt Dortmund
ihrem städtischen Personal kostenfrei Rechtsbeistand zu gewähren, soweit vorrangige
Ansprüche nicht bestehen.


Herr Tölch (SPD-Fraktion) erklärt, dass es Fachbereiche gäbe, in denen das Konfliktpotenzial größer sei, als in anderen. Er könne sich vorstellen, dass manche Vorfälle auch gar nicht gemeldet werden, da sie möglicherweise in dem Bereich schon zur Tagesordnung gehören. Dies sei wahrscheinlich nach diesem kurzen Zeitraum noch gar nicht zu bewerten, aber seine Fraktion wäre sehr dran interessiert mal eine Auswertung zu erhalten, wenn ein längerer Zeitraum vergangen sei.

Herr Rosen teilt mit, dass aus dem Bereich Jugendhilfedienst derzeit die meisten Gewaltvorfallmeldungen vorlägen. Weiterhin lägen aus dem Bereich Rettungsdienst der Feuerwehr Meldungen vor. Er hoffe über Schulungen zu den Unternehmerpflichten die Gewaltvorfallmeldung weiter zu verbreiten. Gerne stelle er zur gegebenen Zeit eine Auswertung zur Verfügung.

Herr Bohnhof (AfD-Fraktion) bittet die entsprechende Dienstvereinbarung dem Protokoll beizufügen (Anlage 2)

Frau Stackelbeck (Fraktion Bündnis/90 Die Grünen) erklärt, dass sie die Einführung einer solchen Schnellmeldung befürworte und diese sicherlich noch eine Weile brauche, bis sie sich etabliert habe und dann von allen auch genutzt werde. Sie interessiere, was genau in der Gewaltvorfallsituation selber passieren würde. Gibt es ein Konzept oder Leitfaden, wie man sich in einer solchen Situation direkt unterstützen könne?
Der hier vorliege SPD-Antrag sei ihrer Fraktion zu allgemein gefasst und ihrer Fraktion sei unklar worauf der Antrag hinaus laufen solle, sodass ihre Fraktion dem Antrag nicht zustimmen werde.

Herr Rosen erläutert, dass in Fachbereichen, teilweise auch fachbereichsspezifisch Seminare durchgeführt werden, wie Beschäftigte sich schützen können. Weiterhin wurden im Rahmen des Sicherheitskonzeptes Begehungen durchgeführt und die Installation bestimmter Alarmierungssoftware und Einrichtung von Fluchtwegen geprüft.

Herr Bartsch (CDU-Fraktion) fragt nach, ob die Gewalt unter Kollegen, wie Mobbing auch berücksichtigt werde?

Herr Rosen gibt an, dass diese Gewaltvorfälle ebenfalls behandelt werden.

Herr Suck (CDU-Fraktion) erklärt, dass seine Fraktion den Antrag der SPD-Fraktion ablehne, sofern er denn aufrechterhalten werde. Seine Fraktion schließe sich dem Wunsch nach einer Auswertung an.

Herr Dr. Tödt (Fraktion DIE LINKE&PIRATEN) bittet ein etwa einem Jahr zu dem Thema einen aktuellen Bericht zu erhalten. Dann sei die Planungsphase abgeschlossen und es lägen Ergebnisse vor.

Herr Tölch zieht den Antrag seiner Fraktion zurück.
Es sei sinnvoll erstmal eine Zeit abzuwarten und nach einer entsprechenden Evaluation das Thema erneut zu besprechen.

Herr Stüdemann (Stadtdirektor) schlägt vor die Gefährdungs- und Sicherheitssituation mit dem jährlichen Personalbericht zu verbinden. Weiterhin könne man, die daraus resultierenden baulichen, infrastrukturellen und technischen Veränderungen ebenfalls aufführen.

Der Ausschuss erklärt sich mit diesem Vorschlag einverstanden.




zu TOP 4.2.2
Wahrung der Belange der Menschen mit Behinderung in der Stadt Dortmund 2015 / 2016
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07494-17)
hierzu -> Empfehlung: Behindertenpolitisches Netzwerk aus der öffentlichen Sitzung vom 13.06.2017
(Drucksache Nr.: 07494-17-E1)


Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgende weitergehende Information des Behindertenpolitische Netzwerkes vor:

Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt den Bericht über die Wahrung der Belange der Menschen mit Behinderung in der Stadt Dortmund 2015 / 2016 und die Stellungnahme des Behindertenpolitischen Netzwerks zu diesem Bericht zur Kenntnis.


5. Mitteilungen des Vorsitzenden
- nicht besetzt –



Schilff Brunsing Mundhenke
Vorsitzender Ratsmitglied Schriftführerin


Anlagen:
APO TOP 4.2.1 Sicherheitskonzept 22.06.2017.pdfAPO TOP 4.2.1 Sicherheitskonzept 22.06.2017.pdf APO TOP 4.2.1 Dienstvereinbarung Sicherheitskonzept 20.03.17_Gesamt.pdf © Stadt Dortmund© Dortmunder Systemhaus

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Datei_APO TOP 4.2.1 Dienstvereinbarung Sicherheitskonzept 20.03.17_Gesamt.pdf_ErrorText.eInfo