N i e d e r s c h r i f t
für die 17. Sitzung des Ausschusses für die Städtischen Kliniken,
am 22.11.2001
Sitzungsraum I, Dudenstraße 12-14, Klinikzentrum Mitte, 44137 Dortmund
Öffentliche Sitzung:
Sitzungsdauer: 08:00 - 08:20 Uhr
Anwesend sind:
1. Stimmberechtigte Mitglieder:
Bm'in Marianne Wendzinski
Rm Christiane Krause
Rm Dr. Emmanouil Daskalakis
Rm Jens Gierok
Rm Mario Krüger i.V. für Rm Heide Kröger-Brenner
Rm Monika Lührs
sB Dr. Heidemarie Lyding-Lichterfeld
Rm Wilfriede Müller-Jobst
sB Christian Röttger
Rm Brigitte Steins
Rm Richard Utech
Rm Konrad Weber
Rm Manfred Zuch
2. Mitglieder ohne Stimmrecht:
sE Maria Pilar González Franco
sE Ruth Wagner
3. Beratende Mitglieder:
Keine Zuordnung
4. Verwaltung
Stadträtin Mechthild Greive
Manfred Maas
Ulrich Meyer
Klaus Oesterling
Prof. Dr. Michael-Jürgen Polonius
Franz Spiegler
Veronika Steur
5. Gäste:
Rolf Köhler
Karla Michenbach
Veröffentlichte Tagesordnung:
Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Frau sB Dr. Lyding-Lichterfeld (SPD-Fraktion) benannt.
zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW
Die Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW hin.
zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung
Die Tagesordnung wird in der vorliegenden Fassung einstimmig genehmigt.
Die Tagesordnung wird in der vorliegenden Fassung einstimmig genehmigt.
zu TOP 2.
Umwandlung der Städtischen Kliniken in eine gGmbH
hier: Wahl der Arbeitnehmervertreter/innen des Aufsichtsrates der Klinikum Dortmund gGmbH
(Drucksache Nr.: 01897-01)
Frau Steins (SPD-Fraktion) trägt mündlich folgenden Antrag vor und stellt diesen zur Beratung:
"Der Ausschuss für die Städtischen Kliniken empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund folgende Änderungen zum Begründungsteil (1.Ausgangslage und Zusammenfassung) der Verwaltungsvorlage zu beschließen und beauftragt die Verwaltung mit der entsprechenden Anpassung der modifizierten Fassungen des Mitbestimmungsgesetzes und der 1. Wahlordnung:
a) Die Vorschläge für die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern, die Mitglied einer bestimmten Berufsgruppe sind, erfolgen durch alle wahlberechtigten Arbeitnehmer.
b) Die unternehmensangehörigen Aufsichtsratsmitglieder einer bestimmten Berufsgruppe werden von allen wahlberechtigten Arbeitnehmern gewählt.
c) Der Betriebsratswahlvorstand und der Wahlvorstand für die Wahl der Arbeitnehmervertreter/innen im Aufsichtsrat werden bei den ersten Wahlen durch eine Betriebsversammlung gemäß Betriebsverfassungsgesetz bestimmt. Bei zukünftigen Wahlen nimmt diese Aufgabe der Betriebsrat wahr. Die Betriebsversammlung entscheidet über die angemessene Größe der Wahlvorstände.