N i e d e r s c h r i f t
über die 20. Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde,
am 15.05.2002
Saal Hanse, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund
Öffentliche Sitzung:
Sitzungsdauer: 15:00 - 17:45 Uhr
Anwesend sind:
1. Stimmberechtigte Mitglieder:
Walter Bernatzki (LNU)
Erhard Freudenberger (Westf.-Lippischer Landwirtschaftsverband e.V.)
Dirk Gährken (BUND)
Dr. Klaus Gelmroth (NABU)
Georg Kaleck (LNU)
Reinhold Neugebauer (NABU)
Heinz Neuhoff (Landesverband Gartenbau Westfalen-Lippe e.V.)
Thomas Quittek (BUND)
Wolfgang Sobotta (Kreisimkerverein Dortmund)
Reinhold Zühlke (Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen e.V.)
2. Mitglieder ohne Stimmrecht:
Lothar Hahn (LNU)
Peter Halbsguth (LNU)
Günter Hammacher (Kreisimkerverein Dortmund)
3. Verwaltung und Gäste:
Werner Höing (Umweltamt)
Dr. Robert Marks (Umweltamt)
Michael Plackert (Umweltamt)
Herr Rocholl (Stadtplanungsamt)
Frau Schmitz (Stadtplanungsamt)
Frau Aab (Stadtplanungsamt)
Veröffentlichte Tagesordnung:
Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr Wolfgang Sobotta benannt.
zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW
Herr Quittek wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW hin.
zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung
Die Tagesordnung wird in der vorliegenden Fassung einstimmig genehmigt.
zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die
Der Beirat genehmigt einstimmig die Niederschrift über die 19. Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde am 20.03.02.
2. Vorlagen der Verwaltung
zu TOP 2.1
Änderungen der Landschaftspläne Dortmund-Nord und Dortmund-Mitte
Herr Dr. Marks verwies darauf, dass die Vorlage bereits im Beirat behandelt wurde. Die damals gewählte Vorgehnsweise sei jedoch formalrechtlich nicht korrekt gewesen. Daher sei eine erneute Beschlussfassung nötig.
Herr Dr. Gelmroth regte eine Planimetrierung der Erweiterungsflächen an. Herr Dr. Marks sagte zu, diese dem Protokoll beizufügen. Nachstehend in kursiver Schrift die Erweiterungen:
NSG "Im Siesack": Alt 66,2 ha, gepl. Zuwachs um 55,9 ha (= 84 %) auf 122,1 ha.
NSG "Lanstroper See": Alt 41,9 ha, gepl. Zuwachs um 28,0 ha (= 67 %) auf 69,9 ha.
NSG "Alte Körne": Alt 35,9 ha, gepl. Zuwachs um 56,1 ha (= 156 %) auf 92 ha.
LSG "Marten-Olleroh": Alt 38,7 ha, gepl. Zuwachs um 8,9 ha (= 23 %) auf 47,6 ha.
Herr Zühlke fragte nach dem Grund für die bei Änderung Nr. 3 (Erweiterung Naturschutzgebiet "Alte Körne") nach seiner Ansicht fehlende Arrondierung der Naturschutzgebietsflächen nördlich der Eisenbahnlinie (im vorliegenden Plan die weißen Flächen unterhalb der Wörter "Scharnhorst" und "Kurl").
Herr Dr. Marks führte hierzu aus, dass als Pufferzone die unter Landschaftsschutz stehenden Flächen dienen.
Der Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, der Vorlage zuzustimmen.
zu TOP 2.2
Bauleitplanung; 133. Änderung des Flächennutzungsplanes - Rewe Erweiterung - sowie vorhabenbezogener Bebauungsplan Br 212 - Rewe Erweiterung-
hier: I. Anhörung der Bezirksvertretung und Empfehlung an das Beschlussgremium
II. Beschluss zur 133. Änderung des Flächennutzungsplanes
III. Einleitungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Br 212 - Rewe-Erweiterung -
IV. Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung
V. Änderung des Landschaftsplanes Dortmund-Mitte
Herr Höing erläuterte die Vorlage.
Herr Quittek verwies auf sein Schreiben an den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 29.04.02. Nach seiner dort dargelegten Meinung würde die Rewe-Erweiterung nach Osten
Herr Dr. Gelmroth fragte, ob in dem von Rewe beanspruchten Freiraum Ausgleichsflächen für den Bau der L 556n planfestgestellt sind. Dies wurde von der Verwaltung verneint.
Herr Kaleck kritisierte, dass trotz der vorhandenen Eisenbahnlinie eine Bahnanbindung des Rewe Geländes nicht vorgesehen sei. Herr Höing wies darauf hin, dass der Sinn der Erweiterung eine verbesserte Belieferung der einzelnen Läden sei. Eine Bahnanbindung wäre daher nicht sinnvoll.
Herr Zühlke regte an, nicht nur die Bebauung des Freiraums abzulehnen, sondern zusätzlich eine ökologische Aufwertung der Flächen anzustreben.
Der Beirat lehnte die geplante Erweiterung des Rewe Geländes nach Osten aus den o.g. Gründen einstimmig ab.
zu TOP 2.3
Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept Scharnhorst
Herr Rocholl vom Stadtplanungsamt erläuterte die Vorlage.
Herr Quittek erläuterte die von ihm erarbeitete Beurteilung der Potentialflächen aus ökologischer Sicht.
Zur Fläche Nr. 26 "Schulte Mäter" führte Herr Dr. Marks aus, dass die zur Bebauung angedachte Fläche Landschaftsschutzgebiet sei und außerdem ökologische Ersatzfläche für den Bebauungsplan "Südl. Derner Str." Dies sei durch Ratsbeschlüsse und durch den städtebaulichen Vertrag zwischen der Stadt und ThyssenKrupp so festgeschrieben. Weiterhin befände sich dort eine Ersatzaufforstungsfläche, die aus Forderungen der unteren Forstbehörde (Forstamt Schwerte) resultiere.
Herr Höing ergänzte diese Ausführungen dahingehend, dass das Umweltamt Thyssen-Krupp-Immobilien mit der Bitte, ein Konzept für die Schulte-Mäter Fläche vorzulegen, angeschrieben habe. Sollte auf dieses Schreiben keine Reaktion erfolgen, so würde im Herbst 2002 mit der Realisierung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen begonnen.
Herr Kaleck regte an, die Fläche westlich des Bogenschießplatzes "Wambeler Holz" für eine ökologische Vernetzung mit dem Regenrückhaltebecken Flughafenstraße vorzusehen.
Herr Dr. Marks verwies auf die positiven Aspekte des Integrierten Stadtbezirksentwicklungskonzepts Scharnhorst, das eine wesentliche Ausweitung der Naturschutzgebiete vorsehe.
Der Beirat begrüßte die geplanten Erweiterungen der Naturschutzgebiete ausdrücklich.
Der Beirat bat die Verwaltung einstimmig, die nachstehende Berurteilung der Potentialflächen bei den weiteren Planungen zu beachten:
Bezirk | Nr. | Bezeichnung | Bew | Anmerkungen |
Scha | 4 | Husen, südl. Trewinkel | +- | Nur Randbebauung. Grünland und Brachfläche erhalten |
Scha | 5 | Kurl, Tiewinkel/Plaßstr. | - | Verzicht. Landschaftsschutzgebiet (Brachfläche) |
Scha | 6 | Grevel, Am Brandhof | +- | Verzicht auf Fläche südl. "In der Liethe" (geschützter Landschaftsbestandteil) |
Scha | 7 | Kirchderne, Dörnenstr. | + | ![]() |
Scha | 8 | Derne, nördl. Nierstefeldstraße | + | ![]() |
Scha | 9 | Gartenäcker | + | Baumbestand erhalten |
Scha | 10 | In der Dahlwiese | -- | Verzicht (außer Vervollständigung Randbebauung Westholz). Einengung des Grünzuges von den Rückhaltenbecken über Dahlwiesenbach, Buschei, NSG Alte Körne. Frischluftschneise |
Scha | 11 | Hafer Vöhde | +- | Verzicht auf nördl. Teil (nördl. gedachter Linie Einmündung Woldenmey/Auf dem Brink nach Westen). Feuchtgebiet, Mahlbach. LSG. Geschützter Landschaftsbestandteil |
Scha | 12 | Reinwardstraße | -- | Verzicht. Strukturreicher Siedlungsrand in Waldnähe. Schädigung der Vernetzung |
Scha | 13 | Schleipstraße | + | ![]() |
Scha | 14 | Grevel West | - | Verzicht. Landschaftsschutzgebiet |
Scha | 15 | Grevel Süd | - | Verzicht. Landschaftsschutzgebiet |
Scha | 16 | Grevel Ost | - | Verzicht. Landschaftsschutzgebiet |
Scha | 17 | Niederbecker Vöhde | + | ![]() |
Scha | 18 | Am Burhag | -- | Verzicht. Zum Teil geschützter Landschaftsbestandteil (Feuchtgebiet Kornmühlenweg). Gesamtfläche vom Beirat bereits in FNP-Stellungnahme von 1984 abgelehnt. |
Scha | 19 | Kurler Straße | + | ![]() |
Scha | 20 | Lanstrop Süd | + | ![]() |
Scha | 21 | Zeche Kurl | + | ![]() |
Scha | 22 | östl. Flughafenstraße | -- | Verzicht. (Begründung s. "In der Dahlwiese") |
Scha | 23 | Grevel östl. Am Brandhof | + | ![]() |
Scha | 24 | Vorsteherstr. / Hardenbergstraße | + | ![]() |
Scha | 25 | südl. Husener Straße | + | ![]() |
Scha | 26 | Schulte Mäter | - | Verzicht. Landschaftsschutzgebiet. Ausgleichsraum für P4-Fläche in Derne. Biotopvernetzungsbereich von "Westfalenhütte-Nord" bis zum "Sanderoth"-Wäldchen |
Scha | 27 | Grevel-Südost | -- | Verzicht. Landschaftsschutzgebiet |
Scha | 28 | nördl. Molkenstraße | +- | Klärbecken etc. erhalten |
Scha | 29 | Ortslage Grevel | + | ![]() |
Scha | 30 | nördl. Gräbnerstraße | + | aber: nach LP-Nord Schutzpflanzung |
Herr Dr. Marks erläuterte die Vorlage.
Der Beirat nahm die Vorlage zur Kenntnis.
3. Berichte
zu TOP 3.1
Gebietsentwicklungsplan - Sachstandsbericht und Stellungnahme des Beirates
Frau Schmitz vom Stadtplanungsamt erläuterte die bisherige Planung und den angedachten zeitlichen Ablauf.
Herr Quittek verwies auf den von ihm erarbeiteten Beschlussvorschlag.
Herr Dr. Marks führte hinsichtlich des Metrorapids aus, dass Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege nach Wegfall der Trasse zwischen Hauptbahnhof und Flughafen nicht mehr tangiert würden. Südlich des NSG Hallereys sei der Trassenverlauf inmitten der bestehenden Gleise geplant und das Baulogistikkonzept sähe auch keine Baustraße im Bereich der Straße Hallerey vor.
Der Beirat fasste einstimmig folgenden Beschluss:
Der Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde begrüßt im Grundsatz den vorgelegten Entwurf des Gebietsentwicklungsplanes, weil in ihm stärker als im gültigen GEP von 1984 das Wachstum neuer Bauflächen reduziert und das Ziel der Schaffung und Erhaltung von regionalen Grünzügen stärker enthalten ist. Er stellt damit einen guten Rahmen für den in Aufstellung befindlichen Flächennutzungsplan unter dem Aspekt einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung dar.
Die Grundausrichtung "Wiedernutzung von Industrie- und Zechenbrachen geht vor Neuausweisung im Freiraum" ist erkennbar. Auch wenn der Bedarf an neuen Wohnbau- und Gewerbeflächen im Wesentlichen auf Reserveflächen des alten GEP sowie des gültigen Flächennutzungsplanes (FNP) abgedeckt werden kann, so stellen die dort dargestellten Bauflächen eine erhebliche Belastung für den Naturhaushalt dar.
So sind im Stadtgebiet Dortmund zwischen 1988 und 1999 weitere 2,3 % Freifläche (= 6,45 Quadratkilometer) anderen Nutzungen zum Opfer gefallen. Damit liegt Dortmund an der Spitze sämtlicher Kommunen im Planungsgebiet des GEP (zum Vergleich: Stadt Unna 1,4 %). Demzufolge kommt der GEP-Entwurf zu folgender richtigen Aussage:
"Trotz des hohen Stellenwertes, den das Thema "Freiraumschutz" in der öffentlichen Diskussion der letzten Jahre eingenommen hat, hat die Inanspruchnahme des Freiraumes für andere Zwecke nicht spürbar nachgelassen". (S. 60).
Bereiche zum Schutz der Natur
Der GEP-Entwurf lässt – anders als sein Vorläufer – erkennen, dass er die Funktion eines Landschaftsrahmenplanes hat. Die Inhalte des ökologischen Fachbeitrages der Landesanstalt für Ökologie (LÖBF) sind im Wesentlichen eingearbeitet worden. Der Beirat begrüßt, dass zusätzlich zu den 16 rechtskräftig gesicherten Naturschutzgebieten weitere 10 Gebiete als "Bereiche zum Schutz der Natur" aufgenommen wurden:
· Holzkamp (Holthausen)
· Grävingholz / Süggel (Eving)
· Wald- und Industriebrache "Kleine Heide" (Eving)
· Laubwald u. Feuchtgebiete "Sanderoth" (Scharnhorst)
· Buschei (Brackel, Scharnhorst)
· Kurler Busch (Kurl)
· Wickeder Ostholz / Alte Märsch (Wickede)
· Waldgebiet Dorney (Oespel)
· Fürstenbergholz und Wannebachtal (Syburg)
· Aplerbecker Wald (Aplerbeck).
Allgemeine Siedlungsfläche (ASB)
Der GEP-Entwurf für Dortmund konstatiert zwar einen Bedarf an Allgemeiner Siedlungsfläche (ASB) von 546 ha bis zum Jahr 2015, dem stehen aber 556 ha Reservefläche im gültigen Flächennutzungsplan der Stadt gegenüber. Trotz dieses Überhangs sollen 56 ha neue Siedlungsfläche ausgewiesen werden, wovon allerdings 50 ha auf ehemaligen Gewerbestandorten dargestellt werden.
Folgender Aussage im GEP-Entwurf kann uneingeschränkt zugestimmt werden:
"Die Schwerpunkte der bauleitplanerischen Vorsorgemaßnahmen sollen deshalb verstärkt in einer Verbesserung der Qualität und der Verfügbarkeit, weniger in einer rein quantitativen Ausweitung des Wohnungs- und Wohnflächenangebots liegen."
Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzung (GIB)
Bei der gewerblichen Entwicklung wird für das Stadtgebiet ein Bedarf von 614 ha bis 2015 gesehen. Davon sind 235 ha im gültigen FNP als Reserveflächen und 384 ha bislang im GEP dargestellten GIB-Flächen abgedeckt. Lediglich 20 ha sollen neu ausgewiesen werden. Trotz dieser grundsätzlich positiven Ausrichtung wird die Zweckbindung "Logistik" (u.a. Halde Ellinghausen) wegen des im Vergleich zu anderen Nutzung hohem Flächenverbrauch äußerst kritisch gesehen. Zusätzliche Gewerbeflächen im Freiraum (u.a. in der Brechtener Niederung) sind nach dem GEP-Entwurf nicht erforderlich.
Regionale Grünzüge
Der GEP-Entwurf definiert für das Stadtgebiet Dortmund im wesentlichen zwei Grünzüge:
· Ost-West-Achse (Emscherlauf)
· Nord-Süd-Achse (Kurler Busch, Brackel/Asseln, Aplerbeck, Lichtendorf)
Daneben sind Grünzüge entlang der BAB A 45 und an der Stadtgrenze nach Lünen-Brambauer und –Gahmen dargestellt.
Folgender Zielsetzung im GEP-Entwurf ist zuzustimmen:
Daher dürfen die Regionalen Grünzüge nicht für weitere Siedlungstätigkeiten in Anspruch genommen werden” (S. 70).
Leider stehen diesem Ziel Überlegungen der Städte Dortmund und Lünen entgegen, in der Brechtener Niederung ein interkommunales Gewerbegebiet anzusiedeln. Im Salinger Feld an der Stadtgrenze nach Witten ist ebenfalls ein Gewerbegebiet im Gespräch. Südlich des Naturschutzgebietes "Bolmke" (GEP-Entwurf : "Bereich zum Schutz der Natur" bzw. "Bereich für den Schutz der Landschaft") plant die Stadt Dortmund Kleingartenanlagen und einen Reiterhof.
Ferner ist der letzte Freiraumkorridor im Bereich des Hellwegs zwischen Brackel und Asseln durch den Bau der L 556n sowie die geplante Ausdehnung eines Einzelhandels-Lagers (Rewe) in Gefahr. Im weiteren Verlauf dieses Grünzuges betreibt die Stadt Dortmund östlich des Aplerbecker Waldes ein Wohnbaugebiet (Tulpenstraße).
Ein weiterer Konflikt tut sich mit der Planung der L 663n (nördlich Asseln/Wickede) auf. Hier wird ein Landschaftsschutzgebiet durchschnitten und der neue vorgeschlagene Bereich zum Schutz der Natur Nr. 38 "Ostholz u. Alte Märsch" tangiert. Die Weiterführung bis zur A 40 würde erhebliche Eingriffe zur Folge haben.
Im Bereich der Universität Dortmund plant die Stadt die Ausdehnung des Technologieparks südlich der S-Bahn östlich der Straße Hauert in den regionalen Grünzug. Hier regt der Beirat die Darstellung des Grünzuges nach Osten bis zum Naturschutzgebiet "An der Panne" / Umweltkulturpark an. Dies würde auch dem Ziel der Landesregierung entsprechen, die die Ausdehnung des Landschaftsparks "Rahmkebach" mit dem Rückbau der Universitäts-Südtangente bis zur Straße "Hauert" als Ausgleichsraum für die Baumaßnahmen im Universitätsbereich finanziell gefördert hat (Bereichsplanungskonzept "Universität und Umland" aus dem Jahr 1985).
Bereiche zum Schutz der Landschaft und landschaftsorientierten Erholung
Die Landschaftsschutzgebiete (LSG) sollten aus den Landschaftsplänen Dortmund-Nord, -Mitte und –Süd vollständig in den GEP übernommen werden (s. Tabelle unten).
Verkehr
Die L 663n zwischen Dortmund und Unna ist bislang nur nördlich der Ortsteile Asseln und Wickede im Landesstraßenbedarfsplan (Stufe 2 Bedarfsplan) enthalten. Die Weiterführung nach Süden zur A 40 zwischen Dortmund und Unna-Massen ist nicht im Bedarfsplan enthalten und sollte deshalb auch nicht im GEP dargestellt werden. Dieser Trassenverlauf (früher: L 821n) wäre mit erheblichen Landschaftseingriffen verbunden (Massener Bach etc.).
Nr | Ortsbezeichnung | Darstellung GEP-Entwurf | Darstellung im Landschaftsplan | Vorschlag für GEP | Begründung / Anmerkungen |
1 | Schwieringhausen südlich A 2 | AFAB, RG | LSG | zusätzlich: BSLE | Anpassung an Landschaftsplan |
2a | Brechten West nördlich Holthausen | AFAB | LSG | BSLE | Anpassung an Landschaftsplan |
2b | Brechten Ost | AFAB tlw. ASB | tlw. LSG | BSLE Rücknahme ASB | wertvoller dörflicher Ortsrand mit Hecken-Wiesen-Mosaik |
3 | westlich Derne | AFAB | LSG | BSLE | Anpassung an Landschaftsplan |
4 | Hostedde nördl. Deponie | AFAB | LSG | BSLE | Anpassung an Landschaftsplan wertvoller Feuchtstandort (Lüserbach) |
5 | südlich Öestrich | AFAB | LB | BSLE | Anpassung an Landschaftsplan |
6 | westlich Nette | AFAB | LSG | BSLE | Anpassung an Landschaftsplan |
7 | südl. Westerfilde | AFAB | LSG | BSLE | Anpassung an Landschaftsplan Pufferzone NSG "Mastbruch" |
8 | Deusen | AFAB, RG | LSG | zusätzlich: BSLE | Anpassung an Landschaftsplan |
9 | nördlich und südl. Westrich | AFAB | LSG | BSLE | Anpassung an Landschaftsplan |
10 | östl. Brackel | AFAB, RG | LSG | zusätzlich: BSLE | Anpassung an Landschaftsplan |
11 | südlich Wickede nördl. Flughafen | AFAB, GIB | LSG | BSLE | Anpassung an Landschaftsplan |
12 | L 663n | StrBedPlan | LSG | Wegfall | Erheblicher Zerschneidungseffekt Abschnitt zwischen DO-Wickede und Unna-Massen nicht im Landes-straßenbedarfsplan |
13 | Rahmkebachtal Eichlinghofen Barop | AFAB | LSG, LB, NSG | BSLE, RG | Anpassung an Landschaftsplan Landschaftspark "Rahmkebachtal" Vernetzung mit Rüpingsbach Rückbau Uni-Südtangente bis Straße Hauert (Beschluss Rat der Stadt Dortmund) Bereichsplanungskonzept Universität und Umland von 1985 |
14 | Renninghausen nördl. Stockumer Straße | ASB | LSG | BSLE | Anpassung an Landschaftsplan Pufferzone NSG "Bolmke" |
Nr | Ortsbezeichnung | Darstellung GEP-Entwurf | Darstellung im Landschaftsplan | Vorschlag für GEP | Begründung / Anmerkungen |
15 | südlich Kruckel | AFAB | LSG | BSLE | Anpassung an Landschaftsplan |
16 | Kleinholthausen | AFAB | LSG | BSLE | Anpassung an Landschaftsplan wertvoller Freiraumzug |
17 | Löttringhausen | AFAB | LSG | BSLE | Anpassung an Landschaftsplan u.a. Talraum Kirchhörder Bach |
18 | Lücklemberg (beidseits Zillestraße) | AFAB | LSG | BSLE | Anpassung an Landschaftsplan u.a. Talraum Schondellebach |
19 | Lücklemberg (nördlich Stadtwald) | AFAB | LSG | BSLE | Anpassung an Landschaftsplan |
20 | Niederhofen | AFAB | LSG | BSLE | Anpassung an Landschaftsplan |
21 | nördl. Wichlinghofen | AFAB | LSG | BSLE | Anpassung an Landschaftsplan |
22 | Berghofer Mark | AFAB | LSG | BSLE | Anpassung an Landschaftsplan Entgegenwirken einer weiteren Zersiedelung |
23 | Sommerberg Holzen | AFAB | LSG | BSLE | Anpassung an Landschaftsplan |
24 | Holzen östlich Kreisstraße | AFAB | LSG | BSLE | Anpassung an Landschaftsplan |
25 | Reichsmark Golfplatz | AFAB, RG, WB | LSG | zusätzlich: BSLE | Anpassung an Landschaftsplan |
26 | Steinbruch Schüren | ASB | NSG | BSN | Naturschutzgebiet |
Herr Höing erläuterte den derzeitigen Sachstand hinsichtlich des Umweltplans. Er gab an, dass die Ergebnisse des Umweltplans in den neuen Flächennutzungsplans einfließen sollen.
Herr Quittek regte eine Verdeutlichung des Planwerks hinsichtlich der Bebaubarkeit von Flächen (insbesondere von Altlastenverdachtsflächen) aus Sicht des Naturschutzes an. Darüber hinaus bat er darum, den Umweltplan öffentlich, zumindest in den Stadtbezirken, zu präsentieren. Herr Höing gab hierzu an, dass der Umweltplan auf Wunsch von Herrn Sierau veröffentlicht werden soll. Herr Quittek bat darauf hin darum, dass einer entsprechenden Beschlussvorlage an die politischen Gremien das Kartenwerk als farbige Anlage beigefügt wird.
zu TOP 3.3
Naturschutzgebiet Hallerey - Erweiterungsmaßnahmen und Tierfriedhof
Herr Neugebauer erläuterte seine Vorlage.
Herr Dr. Marks führte aus, dass für den Friedhof bis zu 5.000 m² Fläche benötigt würde, womit nahezu die komplette Brachfläche südlich der Halde und des Tierheims belegt wäre. Diese Flächen seien zudem recht grundwassernah. Unkritisch sei lediglich die höhergelegene Wiese südlich des Heizwerks, die aber nur ca. 700 m² groß und damit für einen Tierfriedhof voraussichtlich zu kein sei. Weitere Gespräche hierzu seien vorgesehen.
Der Beirat lehnte die Errichtung eines Tierfriedhofs westlich der Zufahrt zum Tierschutzzentrum, östlich des Schulzentrums bis zum Haldenfuß auf einer Fläche von ca. 5000 qm einstimmig ab.
Der Beirat würde jedoch, unter den von Herrn Neugebauer genannten Bedingungen, der Errichtung eines Tierfriedhofes auf der Rasenfläche westlich der Zufahrt zur Heizzentrale zustimmen.
Der Beirat bat die Verwaltung zu prüfen, ob eine Erweiterung des Naturschutzgebietes über den Wischlinger Weg hinaus an nördlich gelegene Landschaftsschutzgebiete sowie eine Amphibientunnelanlage kurz- oder mittelfristig möglich ist.
Der Parkplatz an der Südseite des Wischlinger Weges sollte auf die Nordseite der Straße verlegt werden. Die alte Parkplatzfläche sollte entsiegelt werden (Beseitigung der Teermakadamflächen, Rest natürlicher Entwicklung überlassen).
zu TOP 4.
Anfragen, Hinweise, Mitteilungen
Quittek Plackert Sobotta
Vorsitzender Schriftführer Mitglied