N i e d e r s c h r i f t

über die 29. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden,
am 21.01.2003
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz1, 44135 Dortmund



Öffentliche Sitzung:

Sitzungsdauer: 15:00 - 16:20 Uhr

Anwesend sind:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:
RM Ute Uhrmann (CDU) i. V. für RM Christiane Adomeit (CDU)
RM Wolfram Frebel (B90/Die Grünen) i. V. für RM Dr. Jürgen Brunsing (B90/Die Grünen)
RM Brunhilde Euchler (CDU)
RM Reinhard Frank (CDU)
RM Lucio Garcia-Martin (SPD)
RM Ingeborg Kräft (SPD)
RM Christiane Krause (CDU)
RM Siegfried Leniger (CDU)
RM Rudolf Lütkehaus (SPD)
RM Karla Michenbach (CDU)
RM Siegfried Mielicki (SPD)
RM Heinz Neumann (CDU)
RM Dieter Schneider i. V. für RM Thomas Offermann (CDU)
RM Gabriele Schnittker (SPD)
RM Friedhelm Siemund (SPD)
RM Renate Weyer (SPD)
RM Katja Wilken (B90/Die Grünen)
RM Gertrud Zupfer (SPD)
sB Christian Barrenbrügge (CDU)
sB Dr. Heidemarie Lyding-Lichterfeld (SPD)

2. Mitglieder ohne Stimmrecht:
sE Peter-Paul Elisko
sE Mohamed Zeriouh

3. Verwaltung:
Peter Bartow, StA 50

Georg Bollmann, StA 21
Rüdiger Arends, StA 21
Elke Beißner, StA 64
Anne Sibbe-Kozlowski, StA 63
Stefan Rey, StA 37
Rolf Langensiepen, EDG


Veröffentlichte Tagesordnung:


Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 28. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 26.11.2002


2. Beratung von Eingaben

2.1 Erlass der Hundesteuer für private Pflegestellen der Tierschutzorganisation Arche 90 e. V.

2.2 Kritik zum Mietwertspiegel 2002

2.3 Straßenreinigung Unter den Linden in Dortmund-Sölde

2.4 Bauvorhaben in Dortmund, Ortfeld 22

2.5 Zweitwohnungssteuer


Die Sitzung wurde vom Vorsitzenden - Herrn RM Heinz Neumann - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden beschlussfähig ist.


1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde RM Katja Wilken (B´90/Die Grünen) benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

Herr Neumann wies auf das Mitwirkungsverbot gemäß §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW hin.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Herr Neumann wies die Mitglieder des Ausschusses darauf hin, dass er von der Verwaltung im Wege der Dringlichkeit gebeten worden sei, die Tagesordnung um den Punkt

3.1 Satzung zur achten Änderung der Satzung und Gebührentarif für den Rettungsdienst der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03798-03)

zu erweitern.

Die Tagesordnung wurde mit der vorgenannten Erweiterung einstimmig festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 28. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 26.11.2002

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden genehmigte einstimmig die Niederschrift über die 28. Sitzung des Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 26.11.2002.

2. Beratung von Eingaben


zu TOP 2.1
Erlass der Hundesteuer für private Pflegestellen der Tierschutzorganisation Arche 90 e. V.

Frau Zupfer begrüßte die ehrenamtliche Arbeit, die vom Verein geleistet für die Stadt geleistet werde. Sie schlug vor, der Verwaltung einen Prüfauftrag zu geben, der den Inhalt habe, eine Steuerbefreiung von der Hundesteuer zu ermöglichen, die von Mitgliedern des Verein nur vorrübergehend gepflegt würden, bevor sie weiter vermittelt werden.

Die Mitglieder der anderen Fraktionen stimmten diesem Vorschlag zu.

Es wurde jedoch noch einmal darauf hingewiesen, dass es laut Ratsbeschluss vom 19.12.2002 nicht mehr möglich sei, bei vermittelten Hunden nach zwei Jahren die Steuer zu erstatten.

Herr Bollmann (StA 21) wies darauf hin, dass es für die Verwaltung steuerrechtlich nicht nachzuprüfen sei, ob ein Hund nur vorrübergehend gepflegt werde oder ob bereits der Tatbestand der steuerpflichtigen Hundehaltung erfüllt sei.

Im Anschluss an die ausführliche Diskussion fasste der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden einstimmig folgenden Beschluss:

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden beauftragt die Verwaltung, eine rechtliche Beurteilung vorzulegen, ob es möglich sei, den Hunden, die vom Verein Arche 90 e. V. in privaten Haushalten (statt sonst im Tierheim) gepflegt werden, eine Steuerbefreiung zukommen zu lassen, bis diese weiter vermittelt worden sind. Eventuell könne eine solche Befreiung auch zeitlich befristet (z. B. auf 6 oder 8 Wochen) erfolgen.

zu TOP 2.2
Kritik zum Mietwertspiegel 2002

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 2.3
Straßenreinigung Unter den Linden in Dortmund-Sölde

Herr Langensiepen (EDG) verstärkte die Aussage in der Stellungnahme der Verwaltung, dass in der Regel eine regelmäßige Straßenreinigung erfolgt sei. Lediglich an Feiertage oder beim Winterdienst habe diese ausnahmsweise nicht stattgefunden.

Die Auswertung des Versuches zur Aufstellung von Laubsammelbehältern sei noch nicht erfolgt, aber die bisherigen Erkenntnisse hätten gezeigt, dass diese von den Anwohnern sehr gut angenommen wurden, häufig (z. B. Entsorgung von Gartenlaub) aber auch nicht für den gewünschten Zweck genutzt wurden.

Des weiteren sei in der Versuchsphase zu erkennen gewesen, dass sich keine Veränderung in der Schnelligkeit der Laubentsorgung ergeben habe. Bei einem flächendeckenden Einsatz dieser Behälter würden Kosten in siebenstelliger Höhe entstehen, die auf die Müllentsorgungsgebühren umgelegt würden. Da aber bereits jetzt nach ca. 9 Wochen die Laubbeseitigung abgeschlossen sei, stelle dies eine unverhältnismäßige Kostensteigerung dar.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 2.4
Bauvorhaben in Dortmund, Ortfeld 22

Frau Sibbe-Kozlowski (StA 63) wies darauf hin, dass das Bauordnungsamt die Auffassung vertreten habe, das die bei den Nachbarn des Petenten vorgenommenen Anschüttungen und die Errichtung der Stützmauer rechtswidrig erfolgt seien. Den Petenten sei die beantragte Baugenehmigung verweigert worden, da man den Nachbarn die Beseitigung auferlegt habe. Diese hätten Widerspruch eingelegt und die Bezirksregierung in Arnsberg habe diesem dahingehend entsprochen, dass die Anschüttung rechtens und die Beseitigung der Stützmauer unverhältnismäßig sei. Nach Bekannt werden dieser Entscheidung habe man den Petenten die Rücknahme des vorherigen Bescheides bei Erstattung der dadurch entstandenen Kosten zukommen lassen. Da beim Bauordnungsamt kein schuldhaftes Verhalten vorgelegen habe, sei es nicht möglich, die durch die bereits erfolgte Gartengestaltung entstandene Kosten zu erstatten.

Die Mitglieder des Ausschusses bemängelten, dass in diesem Fall derjenige, der sich an die Gesetze gehalten und eine Baugenehmigung beantragt habe, gegenüber seinen Nachbarn benachteiligt sei.

Frau Wilken signalisierte, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit der von der Verwaltung erstellten Stellungnahme nicht einverstanden sei.

Die Mitglieder des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden regten an, dass sich das Bauordnungsamt noch einmal mit den Peteten zusammensetzte und eventuell eine Ausgleichsmöglichkeit gefunden werden könne (z. B. kostenlose Anschüttung von Mutterboden o.ä.). Es sei jedoch nicht davon auszugehen, dass eine finanzielle Entschädigung an den Petenten gezahlt werde. Die Verwaltung wurde gebeten, den Ausschuss über den Ausgang des vom Bauordnungsamt zu veranlassenden Gespräches informiert zu werden.


zu TOP 2.5
Zweitwohnungssteuer

Herr Bollmann (StA 21) signalisierte, dass die Verwaltung beim Zustandekommens einer Klage des Petenten gegen die Zweitwohnungssteuer bereit wäre, dass Verfahren ruhen zu lassen, bis ein Beschluss des Gerichtes vorliege. Grundlage dafür müsse aber das dortige Ruhen des Verfahrens bis zu einer endgültigen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes zur Zeitwohnungssteuer sein. Damit verzichte man jedoch nicht auf die Zahlung der Zweitwohnungssteuer in dieser Zeit.

Des weiteren werden die auf einer Schätzung beruhende Veranlagung des Petenten unverzüglich an die Gegebenheiten angepasst, sofern von diesem die geforderten Unterlagen eingereicht würden.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

3. Vorlagen der Verwaltung


zu TOP 3.1
Satzung zur achten Änderung der Satzung und Gebührentarif für den Rettungsdienst der Stadt Dortmund
(Drucksache Nr.: 03798-03)

Herr Rey (StA 37) legte dar, dass durch die vorliegende Vorlage der am 19.12.2002 vom Rat der Stadt beschlossenen Rettungsdienstbedarfsplan kostenmäßig umgesetzt werde.
Es sei der Feuerwehr in den Verhandlungen gelungen, das nach der Modifizierung des Rettungsgesetzes geforderte Einvernehmen mit den Kostenträgern des Rettungsdienstes zu erzielen. Des weiteren habe die Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassen signalisiert, ihre Vorbehalte gegen die Rettungsdienstgebührensatzung des Vorjahres zurückzunehmen, wenn die Satzung für das Jahr 2003 vom Rat der Stadt in der vorgelegten Form beschlossen werde.

Herr Frank erneuerte die Bedenken der CDU-Fraktion gegen den Rettungsdienstbedarfsplan, deutete aber die Zustimmung zu dieser Vorlage an, da man ja das Einvernehmen erzielt habe.

Im Anschluss an die Diskussion empfahl der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung zur achten Änderung der Satzung und Gebührentarif für den Rettungsdienst der Stadt Dortmund.







Neumann Wilken Korbmacher
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