Niederschrift(öffentlich)

über die 3. Sitzung des Rates der Stadt
am 15.11.2012
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




Sitzungsdauer: 15:00 - 20:50 Uhr


Anwesend:

Laut Anwesenheitslisten, die der Originalniederschrift als Anlagen beigefügt sind, waren 83 von z. Z. 86 Ratsmitgliedern anwesend.

An der Sitzung nahmen nicht teil:
Rm Lührs (SPD)

Rm Menzebach (CDU)

Rm Zielazny (FDP/Bürgerliste)

Von der Verwaltung waren anwesend:
OB Sierau
StD Stüdemann
StR´in Bonekamp
StR Lürwer
StR Steitz
StR´in Zoerner
Herr Mager
LStRD’in Seybusch
StVD Feuler
StVR´in Skodzik


Veröffentlichte Tagesordnung:

1. Regularien

1.1 Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 1. Sitzung des Rates der Stadt am 13.09.2012

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse
- unbesetzt -

3. Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien

3.1 Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Br 217 - Fußballpark Borussia - nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren (gleichzeitig Änderung des Bebauungsplanes Br 203 - Hohenbuschei)
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07825-12)

3.2 Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (VEP) Br 221 – Lebensmittelmarkt Donnerstraße - im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07854-12)

3.3 Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes In N 204
- verlängerte Mallinckrodtstraße/Hafenbrücke -
hier: I. Entscheidung über Anregungen, II. Satzungsbeschluss, III. Beifügung einer Begründung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07658-12)

3.4 Bauleitplanung; Bebauungsplan Lü 178 -Südlich Lütgendortmunder Hellweg- Aufstellung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07690-12)

3.5 Stadterneuerungskonzept für den Stadtteil Westerfilde
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07638-12)

3.6 Stadtumbau West – Netzwerk: Verlängerung der Mitgliedschaft 2013 ff
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07929-12)

3.7 Wohnungsmarkt Ruhr – Entwicklung des Projektes „Perspektive Wohnungsmarkt Ruhr“
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07530-12)

3.8 Konzept Ruhr/ Wandel als Chance - Statusbericht 2011/ 2012
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07014-12)

3.9 Neuaufstellung des Regionalplans Ruhr und Ergebnisse des Flächeninformationssystems ruhrFIS
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07082-12)

3.10 "Landesentwicklungsplan (LEP) NRW - Sachlicher Teilplan großflächiger Einzelhandel (Entwurf)";
Stellungnahme der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07830-12)

3.11 Kommunales Schallschutzfensterprogramm für die Jahre 2013 ff
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07931-12)

3.12 Energiebericht 2011
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07327-12)

3.13 Planung zur Errichtung des "Gebundenen Ganztags" am Heisenberg Gymnasium
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07891-12)

3.14 Planungsbeschluss: Ausbau des Knotens Nortkirchenstraße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07550-12)

3.15 Kanalerneuerung Asselner Hellweg 2. BA
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07586-12)

3.16 Neufassung der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung des Erschließungsbeitrages vom 31.05.1990 in der Fassung vom 02.06.2006
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07957-12)

3.17 Neufassung der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land NRW (KAG) für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Dortmund vom 06.12.2001 in der Fassung vom 16.05.2006.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07778-12)

3.18 Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) 2013
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07973-12)
3.19 Satzung zur fünften Änderung der Abwassergebührensatzung der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07967-12)

3.20 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 S. 2 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für die Anlage Tybbinkstraße von Aplerbecker Straße bis Schlotweg
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07789-12)

3.21 Stadtbahn Rhein-Ruhr in Dortmund
Umbau und Erweiterung der Stadtbahnanlage Dortmund Hauptbahnhof (Baulos 20) - Ausführungsbeschluss -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07608-12)

3.22 Neuwahl der Jurymitglieder für den Umweltpreis der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07834-12)

3.23 Lärmschutz an der A 2 in Dortmund
hier: Dauermessung an der A2 in Dortmund Brechten
Überweisung: Bezirksvertretung Eving aus der öffentlichen Sitzung vom 26.09.2012
(Drucksache Nr.: 00577-10-E5)

3.24 Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08333-12)

4. Wirtschaft und Beschäftigungsförderung

4.1 S-Venture Capital Fonds Dortmund GmbH: Bestellung eines Geschäftsführers
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07738-12)

4.2 Masterplan Kreatives Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06768-12)

5. Soziales, Arbeit und Gesundheit

5.1 Inklusion in Dortmund
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08319-12)

5.2 Sozialticket
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 08336-12)

6. Kultur, Sport und Freizeit

6.1 Haushaltsbegleitbeschluss 2012, hier "Touristische Dienstleister unter einem Dach":
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07836-12)
6.2 Mitgliedschaft des Museums für Naturkunde im Landesverband Museumspädagogik NRW e.V.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07994-12)

6.3 Wirtschaftsplan 2013 für die Kulturbetriebe Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07969-12)

7. Schule

7.1 Eichlinghofer-Grundschule; hier: Schülerspezialverkehr
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07044-12)

7.2 Beschlüsse des Rates zum Haushaltsplan 2012 aus der Sitzung vom 15.12.2011;hier:
1. Hausmeistervertretungsregelung an den Schulen für die Jahre 2013 ff.
2. Bereitschaftsdienste an Wochenenden
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08174-12)

8. Kinder, Jugend und Familie

8.1 Wirtschaftliche Entwicklungen der Aufwendungen im Jugendamt im Bereich Hilfen zur Erziehung in den Jahren 2011, 2012 und Auswirkungen auf die Haushaltsplanung 2013 ff.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07961-12)

9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

9.1 Wirkungsorientierter Haushalt Dortmund: Beschluss strategisches Zielsystem
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07790-12)

9.2 Aufhebung der Satzungen über die förmliche Festlegung der Sanierungsgebiete "Sanierung Nord II", "Sanierung Nord III Ost" und "Sanierung Nord III West"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07835-12)

9.3 Haushalt
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 08337-12)

9.4 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallgebührensatzung - AbfGS) 2013
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07948-12)

9.5 Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallsatzung - AbfS -)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07767-12)



9.6 Übertragung des Grund und Bodens Rombergpark von der Stadt Dortmund auf die Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08003-12)

9.7 Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 3. Quartal des Haushaltsjahres 2012 genehmigt hat.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08140-12)

9.8 Konzept zur Beteiligung von Bürger/-innen in Haushaltsfragen (Bürgerhaushalt)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07927-12)

9.9 Verkauf von Gesellschaftsanteilen an der ecce - european centre for creative economy GmbH
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07970-12)

9.10 Satzung zur Änderung der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Dortmund für die Einräumung der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen und das Angebot sexueller Handlungen vom 02.09.2010
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08094-12)

9.11 Feststellung des Jahresabschlusses 2011 und Gewinnverwendung 2011 für das Deponiesondervermögen der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07723-12)

9.12 GELSENWASSER AG
hier: Änderung des Gesellschaftsvertrages der Seegesellschaft Haltern mbH
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07851-12)

9.13 Beschlüsse des Rates zum Haushaltsplan 2012 aus der Sitzung vom 15.12.2011 - Nr. 62 -.
hier: Fortschreibung der Schulstrukturanalyse, Bericht über die schulische Infrastruktur der allgemeinbildenden Schulen 2011/12
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07765-12)

9.14 Vermögenssteuer jetzt!
Vorschlag zur TO (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 08255-12)

10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

10.1 Elektronische Personalakte
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07579-12)

10.2 Brandschutzbedarfsplan 2012 der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06638-12)

10.3 Ersatzbeschaffung eines Kranwagens für die Feuerwehr
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07691-12)

10.4 Benennung von Delegierten für die 7. Konferenz der Ratsmitglieder beim Städtetag Nordrhein-Westfalen am 13.12.2012
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08104-12)

10.5 Benennung von Mitgliedern für den Beirat der Justizvollzugsanstalt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08161-12)

10.6 Auflösung der Haushaltsbegleitkommission
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08254-12)

10.7 Tätigkeitsbericht des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden in der Zeit vom 01.07.2010 bis 30.06.2012
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08154-12)

10.8 Bildung einer Einigungsstelle nach dem Personalvertretungsgesetz NW
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07934-12)

10.9.a Umbesetzung in Gremien
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08259-12)

10.9.b Umbesetzung in Gremien
Antrag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 08275-12)

10.10 Wahl eines stellvertretenden beratenden Mitglieds für den Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit und den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien
Empfehlung: Behindertenpolitisches Netzwerk aus der öffentlichen Sitzung vom 25.09.2012

11. Anfragen

11.1 Anfragen Rm Münch (FBI)

11.1.1 "So fast as Düörpm" als neues Motto und Image für die Stadt Dortmund
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 07883-12)

11.1.2 Erhalt der stadtbildprägenden Gebäude der AOK und des Lippeverbandes am Königswall
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 07884-12)

11.1.3 Universitätsstadt Dortmund auf den städtischen Ortseingangsschilder
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 07885-12)

11.1.4 Erfolgte Maßnahmen aus der Quartiersanalyse Obereving Süd
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 07887-12)

11.1.5 Entfernung der Spielgeräte vom Platz von Netanya
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 07943-12)

11.1.6 Widersprüchliche Aussagen der Umweltverwaltung zur Durchführung von Maßnahmen im NSG Grävingholz
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 07944-12)

11.1.7 Findet Landschaftspflege in Dortmund noch statt?
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 07945-12)



Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde um 15:00 Uhr von OB Sierau eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte OB Sierau zunächst die ordnungsgemäße Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Rates der Stadt fest.

1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Rm Baran (SPD) benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

OB Sierau wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Mit Zustimmung des Rates der Stadt wurde die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung um die Punkte

5.3 Mehrbedarfe des Sozialamtes für 2012 – Genehmigung von über-planmäßigen Aufwendungen gem. § 83 Abs. 2 GO NRW
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08271-12)

6.4 Ehrung von Sportlerinnen und Sportlern durch die Stadt Dortmund
hier: Vergabe von Sportlerehrengaben/Sportlerauszeichnungen für herausragende sportliche Leistungen im Jahr 2012
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08393-12)


9.15 STEAG
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 08347-12)

9.16 Anwendung der sich aus dem NKF-Weiterentwicklungsgesetz
(NKFWG) ergebenden Neuregelungen auf den Jahresabschluss 2012
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08266-12)

9.17 Ergänzung der Beschlussvorschlage „Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2013“,
DS-Nr. 07866-12
Hier: Investitionsplanung bei Nichtbeschluss der Gründung des Eigenbetriebes Stadtentwässerung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08168-12)

erweitert.

Weiterhin verständigte sich der Rat der Stadt darauf, den als Erweiterung vorgesehenen Punkt

10.11 Sachstand zu aktuellen Entwicklungen in der Dortmunder Nordstadt
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08072-12)

erst in der Sitzung des Rates der Stadt am 20.12.2012 zu behandeln, damit diese Angelegenheit zunächst vorher in der Bezirksvertretung Innenstadt- Nord behandelt werden kann.

Des Weiteren machte OB Sierau darauf aufmerksam, dass die Verwaltungsvorlage zu dem Punkt

3.20 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 S. 2 der Satzung der Stadt Dortmund
über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für die Anlage
Tybbinkstraße von Aplerbecker Straße bis Schlotweg
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07789-12)

von der Verwaltung zurückgezogen worden sei, so dass diese Angelegenheit von der Tagesordnung abgesetzt wurde.

Außerdem verständigte sich der Rat der Stadt entsprechend der Empfehlung des Ältestenrates darauf, die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung um die Punkte

4.3 Tarifverträge im ÖPNV
- Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 12.11.2012 -

9.18 Konzept zur Neuordnung der Bürostandorte
- Antrag der CDU-Fraktion vom 14.11.2012 -

zu erweitern.

Abschließend wies OB Sierau daraufhin, dass man sich in der Sitzung des Ältestenrates darauf verständigt habe, dass die generell vereinbarte Redezeitbeschränkung von

drei Minuten pro Person und Tagesordnungspunkt

für die gesamte Sitzung des Rates der Stadt gelten soll.
Nachdem Rm Münch (FBI) sich gegen die vom Ältestenrat vorgeschlagene Redezeitbeschränkung ausgesprochen hatte, beschloss der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Münch (FBI) gem. § 16 Abs. 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen die zuvor dargestellte Veränderung der Redezeit.

Unter Einbeziehung der vereinbarten Veränderungen und Festlegungen wurde die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung vom Rat der Stadt gebilligt.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 1. Sitzung des Rates der Stadt am 13.09.2012

Der Rat der Stadt genehmigt einstimmig die Niederschrift über die 1. öffentliche Sitzung des Rates der Stadt am 13.09.2012.

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse
- keine Vorlagen -

3. Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien

zu TOP 3.1
Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Br 217 - Fußballpark Borussia - nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren (gleichzeitig Änderung des Bebauungsplanes Br 203 - Hohenbuschei)
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07825-12)

Hinsichtlich des o. a. Tagesordnungspunktes lag den Mitgliedern des Rates der Stadt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 13.11.2012 (Drucksache Nr.: 07825-12-E1) vor:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien hat in seiner Sitzung am
31.10.2012 auf Wunsch der Fraktion B’90/Die Grünen die o. g. Vorlage wegen weiteren Informations-
und Beratungsbedarfes in den Rat der Stadt Dortmund durchlaufen lassen. In der Sitzung wurden Fragen u. a. zum Masterplan, zum Stellplatznachweis und zur verkehrlichen Anbindung gestellt, die nachfolgend beantwortet werden:

Masterplan
Die künftigen Planungsideen vom BV Borussia Dortmund 09 beziehen sich auf einen Masterplan von Mai 2012 (SHA Scheffler Helbich Architekten GmbH). Dieser Masterplan ist der Vorlage bzw. Begründung als Anlage beigefügt. Zudem wird dieser Masterplan zusätzlich zum Bebauungsplan in der Ratssitzung am 15.11.2012 aushängen.

Stellplatznachweis
Der Masterplan bezieht sich zum einen auf den vorliegenden Bebauungsplan Br 217. Zum anderen werden aber auch Flächen innerhalb des angrenzenden Bebauungsplanes Br 203 –Hohenbuschei – erfasst. Der vom BVB beauftragte Architekt hat einen dezidierten Stellplatznachweis für jeden einzelnen Nutzungsbaustein geliefert. Demnach können in beiden Bebauungsplangebieten insgesamt ausreichend Stellplätze nachgewiesen werden.

Verkehrliche Anbindung
Die überregionale Verkehrsanbindung erfolgt weiterhin über eine Anbindung an die L 663 n /OW III a im Osten, die eine Verknüpfung zur B 236n herstellt und somit die Erreichbarkeit der A 2 im Norden und zur A 1 bzw. zur B 1 im Süden gewährleistet. Das Plangebiet der Änderung Nr. 1 hat eine zentrale neue Hauptanbindung für den KFZ-Verkehr - die Adi-Preißler-Allee - erhalten. Vorrangig erfolgt der Anschluss somit im westlichen Bereich an den Heßlingsweg. Die bereits realisierte und im Bebauungsplan Br 203 – Hohenbuschei – festgesetzte Wendeanlage im Endpunkt der Adi-Preißler-Allee wird zurückgebaut. Die künftige, auch für größere LKW und Busse geeignete Wendeanlage endet nunmehr vor dem geplanten Pressezentrum und wird als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt. Eine ausreichende verkehrliche Erschließung ist gewährleistet. Beeinträchtigungen des neuen Wohngebietes „Hohenbuschei“ sind nicht zu erwarten.

In diesem Zusammenhang bat Rm Dr. Brunsing (Bündnis 90/Die Grünen) darum, künftig etwas sorgsamer mit der Begrifflichkeit „Masterplan“ umzugehen, da es sich im vorliegenden Fall eher um einen städtebaulichen Entwurf handele.

Der Rat der Stadt fasst daraufhin einstimmig folgenden Beschluss:

I. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Stellungnahmen der Einsprecher zur Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Br 217 – Fußballpark Borussia – geprüft und beschließt, die Stellungnahmen der Einsprecher unter Ziffer 8.2 bis 8.3 und 8.1 tlw. zu berücksichtigen sowie die unter Ziffer 9 dieser Vorlage beschriebenen Änderungen zu berücksichtigen und den Änderungsentwurf einschließlich der Hinweise sowie die Begründung entsprechend zu ändern.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414/BGBl. III FNA 213-1) i. V. m. den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

II. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Bebauungsplan-Entwurf offengelegte Begründung vom 17.02.2012 entsprechend den Ausführungen unter Punkt 9 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 07.08.2012 der Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Br 217 - Fußballpark Borussia – beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 i. V. m. § 13a Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 sowie in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 2 GO NRW.

III. Der Rat der Stadt beschließt die Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Br 217 – Fußballpark Borussia – für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Geltungsbereich als Satzung. § 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 13a BauGB sowie i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f GO NRW.

zu TOP 3.2
Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (VEP) Br 221 – Lebensmittelmarkt Donnerstraße - im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07854-12)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

I. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Stellungnahmen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Br 221 – Lebensmittelmarkt Donnerstraße – geprüft und beschließt den Anregungen unter Punkt.6.1 und 6.2 dieser Vorlage zu folgen und den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes einschließlich der textlichen Festsetzungen sowie die Begründung entsprechend zu ändern.

II. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes offengelegte Begründung vom 01.03.2012 entsprechend den Ausführungen unter Punkt 6 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 10.09.2012 dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Br 221 – Lebensmittelmarkt Donnerstraße – beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 und § 13a i. V. m. § 12 BauGB. III. Der Rat der Stadt beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Br 221
- Lebensmittelmarkt Donnerstraße - einschließlich der unter der Ziffer 7 aufgeführten Änderungen für den unter Punkt 1 dieser Vorlage näher beschriebenen Planbereich als Satzung sowie den bisher rechtverbindlichen Bebauungsplan Br 118 im Geltungsbereich des neuen Br 211 entsprechend zu ändern.

IV. Der Rat der Stadt beschließt, dem zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Dortmund abzuschließenden Durchführungsvertrag -Teil B- zuzustimmen.

zu TOP 3.3
Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes In N 204
- verlängerte Mallinckrodtstraße/Hafenbrücke -
hier: I. Entscheidung über Anregungen, II. Satzungsbeschluss, III. Beifügung einer Begründung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07658-12)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt

I. hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der Bebauungsplan-Änderung
eingegangenen Stellungnahmen geprüft und beschließt, den Anregungen zu Pkt. 6 aus den dort genannten Gründen nicht zu folgen,

Rechtsgrundlage: § 3 Abs. 2 Satz 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl I S. 2141, BGBl III/FNA 213-1) i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)

II. beschließt die Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes InN 204 - verlängerte Mallinckrodtstraße/
Hafenbrücke - für den unter Pkt. 1 dieser Beschlussvorlage genannten Planbereich mit dem
durch Ratsbeschluss vom 29.03.2012 offengelegenen Inhalt als Satzung,

Rechtsgrundlage: § 10 Abs. 1 i.V.m. §§ 13 und 13a BauGB sowie §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

III. beschließt, der Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes InN 204 die Begründung vom
27.01.2012 beizufügen.

Rechtsgrundlage: § 9 Abs. 8 BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO;

zu TOP 3.4
Bauleitplanung; Bebauungsplan Lü 178 -Südlich Lütgendortmunder Hellweg- Aufstellung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07690-12)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

I. Der Rat hat die vorgebrachte Stellungnahme zum Bebauungsplan Lü 178 -Südlich Lütgendortmunder Hellweg - geprüft und beschließt, der Stellungnahme unter Ziffer 7 dieser Vorlage zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 und § 13a Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414 / FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023)

II. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Entwurf des Bebauungsplanes Lü 178 offengelegte Begründung vom 03.04.2012 entsprechend Ziffer 8 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 27.08.2012 dem Bebauungsplan Lü 178 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB

III. Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan Lü 178 - Südlich Lütgendortmunder Hellweg - für den unter Punkt 1 dieser Vorlage beschriebenen Geltungsbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 und § 13a BauGB i. V. m. §§ 7 und 41 Abs. 1, Buchstabe f GO NRW

zu TOP 3.5
Stadterneuerungskonzept für den Stadtteil Westerfilde
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07638-12)

Hinsichtlich des o. a. Tagesordnungspunktes lag den Mitgliedern des Rates der Stadt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede vom 07.11.2012 vor:

Herr SPD-Fraktionssprecher Locker begrüßt im Grundsatz die Vorlage zum Stadterneuerungskonzept Westerfilde, stellt allerdings dar, dass die Politik im Beirat mit vertreten sein sollte. Ihm ist außerdem wichtig, dass eine legitimierte Vertretung des Mieterbeirats dem Gremium angehört.

Frau B’90/Die Grünen-Fraktionssprecherin Knappmann befürwortet das Konzept sehr stark. Vor dem Hintergrund der seit längerer Zeit bestehenden Probleme ist die Vorlage ein Schritt in die richtige Richtung. Das Hauptproblem wird aber aus ihrer Sicht darin zu sehen sein, für die Zukunft einen (neuen) Investor für das Wohnquartier zu finden.

Herr Lagoda von Die Linke ist froh, dass es mit der o. g. Vorlage einen Ansatz gibt. Er befürchtet auch, dass es ein langer Weg werden wird.
Nach weiter Diskussion ergeht folgende Empfehlung:

Empfehlung
Die Bezirksvertretung Mengede empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig zu beschließen:

1. die Einrichtung eines Quartiersmanagements in Westerfilde als Sofortmaßnahme für ein Jahr mit einem Aufwand in Höhe von 33.000 Euro (30.250 Euro im HJ 2013 und in Höhe von 2.750 Euro im HJ 2014).
2. die Beauftragung der Verwaltung, für den Stadtteil Westerfilde ein integriertes Handlungskonzept nach § 171b in Verbindung mit § 171a BauGB als Grundlage für die Akquisition von Städtebauförderungsmitteln zu entwickeln.

Außerdem soll die Politik im Beirat mit vertreten sein.

Unter Einbeziehung der o. a. Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede fasst der Rat der Stadt bei Stimmenthaltung der Gruppe der NPD einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt:

1. die Einrichtung eines Quartiersmanagements in Westerfilde als Sofortmaßnahme für ein Jahr mit einem Aufwand in Höhe von 33.000 Euro (30.250 Euro im HJ 2013 und in Höhe von 2.750 Euro im HJ 2014).
2. die Beauftragung der Verwaltung, für den Stadtteil Westerfilde ein integriertes Handlungskonzept nach § 171b in Verbindung mit § 171a BauGB als Grundlage für die Akquisition von Städtebauförderungsmitteln zu entwickeln. Außerdem soll die Politik im Beirat mit vertreten sein.

zu TOP 3.6
Stadtumbau West – Netzwerk: Verlängerung der Mitgliedschaft 2013 ff
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07929-12)

Für die Fraktion FDP/Bürgerliste erklärte Rm Dr. Reinbold, dass seine Fraktion die Verwaltungsvorlage zum o. a. Tagesordnungspunkt ablehnen werde, da man keinen Nutzen für die Stadt Dortmund in der Verlängerung der Mitgliedschaft sehe.

Bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie der Gruppe der NPD folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt für maximal fünf Jahre mit einem Aufwand i. H. v. 50.000 € die Mitgliedschaft beim Netzwerk zur Förderung des Erfahrungsaustauschs und der qualifizierenden Begleitung von Kommunen des Landes Nordrhein-Westfalen im Kontext des Programms „Stadtumbau West“ zu verlängern. Die Verwaltung wird beauftragt, bereits im Jahr 2012 den betreffenden Vertrag mit einer Laufzeit von einem Jahr und einer Verlängerungsoption für vier weitere Jahre abzuschließen.

zu TOP 3.7
Wohnungsmarkt Ruhr – Entwicklung des Projektes „Perspektive Wohnungsmarkt Ruhr“
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07530-12)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die geplante Vorgehensweise zur Fortsetzung des Leitprojektes zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der weiteren Umsetzung.

zu TOP 3.8
Konzept Ruhr/ Wandel als Chance - Statusbericht 2011/ 2012
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07014-12)

Auf Seiten der Fraktion FDP/Bürgerliste brachte Rm Rettstadt zum Ausdruck, dass seine Fraktion die Verwaltungsvorlage zum o. a. Tagesordnungspunkt ablehnen werde, da die hierin enthaltenen Projekte zum Teil nicht für seine Fraktion zustimmungsfähig seien.

Dagegen erklärte Rm Reuter (Bündnis 90/Die Grünen), dass man die Dortmunder Projekte mittragen werde. Dagegen habe ihre Fraktion bei einigen übergeordneten Projekten wie beispielsweise newPark die bekannten Bedenken.

Der Rat der Stadt fasst daraufhin mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie der Gruppe der NPD folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Statusbericht 2011/ 2012 zum Konzept Ruhr und zu Wandel als Chance zur Kenntnis. Er beauftragt die Verwaltung,

· die enthaltenen kommunalen Projekte in der Stadt Dortmund im Rahmen der vorhandenen Beschlusslage weiter konsequent umzusetzen,
· die Interessen und Erfahrungen der Stadt Dortmund in die weitere Diskussion bei regionalen Projekten wie dem „Bildungsbericht Ruhr“ und dem „Gewerblichen Flächenmanagement Ruhr“ einzubringen
· und die regionalen Aktivitäten zur Mitwirkung bei der Ausgestaltung künftiger Förderlandschaften bei der EU, dem Bund und dem Land NRW zu unterstützen.

zu TOP 3.9
Neuaufstellung des Regionalplans Ruhr und Ergebnisse des Flächeninformationssystems ruhrFIS
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07082-12)

Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Neuaufstellung des Regionalplans Ruhr und die Ergebnisse des Flächeninformationssystems ruhrFIS zur Kenntnis.

zu TOP 3.10
"Landesentwicklungsplan (LEP) NRW - Sachlicher Teilplan großflächiger Einzelhandel (Entwurf)";
Stellungnahme der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07830-12)

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zum Entwurf „Landesentwicklungsplan (LEP) NRW – Sachlicher Teilplan großflächiger Einzelhandel zur Kenntnis. Die Stellungnahme wurde der Staatskanzlei zwecks Fristwahrung (04.10.2012) bereits übersandt.

zu TOP 3.11
Kommunales Schallschutzfensterprogramm für die Jahre 2013 ff
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07931-12)

Bei Stimmenthaltung der Gruppe der NPD fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt stimmt der Fortsetzung des für das Jahr 2012 bereits beschlossenen kommunalen Schallschutzfensterprogramms in den Jahren 2013 ff zu.
zu TOP 3.12
Energiebericht 2011
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07327-12)

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Sachstand zur Kenntnis.

zu TOP 3.13
Planung zur Errichtung des "Gebundenen Ganztags" am Heisenberg Gymnasium
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07891-12)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund

1. beschließt auf Basis der vorliegenden Kostenschätzung mit einem Investitionsvolumen von 4.891.744 Euro die weitere Planung (Leistungsphasen 3 und 4 HOAI) für die Errichtung des „Gebundenen Ganztags“ am Heisenberg Gymnasium (Anbau und Umbau).

2. beauftragt die Städtische Immobilienwirtschaft nach Abschluss der Planung mit der Herbeiführung des Ausführungsbeschlusses.

zu TOP 3.14
Planungsbeschluss: Ausbau des Knotens Nortkirchenstraße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07550-12)

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag zum o. g. Tagesordnungspunkt folgender Antrag der Fraktion Die Linke vom 17.11.2012 (Drucksache Nr.: 07550-12-E1) vor:

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen ob und wie die Einrichtung eines Kreisverkehrs im Kreuzungsbereich Nortkirchenstr. / Konrad-Adenauer-Allee sinnvoll ist.
Zusätzlich sollte geprüft werden, ob dieser Kreisverkehr durch eine Rechtsabbiegerspur die vor dem Kreisverkehr auf die Auffahrt der B54 (Fahrtrichtung Innenstadt) führt, entlastet werden kann.

Begründung
Im Allgemeinen bieten Kreisverkehre gegenüber anderen Lösungen eine größere Verkehrssicherheit, die durch die niedrige Geschwindigkeit der Fahrzeuge und die Übersichtlichkeit erzielt wird. Zusätzlich ist die Durchlassgeschwindigkeit oft höher als bei einer vorfahrts- oder signalgesteuerten Kreuzung, da der Verkehr flüssiger laufen kann.
Weitere Vorteile sind eine überschaubarere Verkehrslage, bessere Wirtschaftlichkeit durch die verteilende Wirkung und besserer Umweltschutz durch weniger Abgase und Lärm. Hinzu kommen geringere Wartungskosten gegenüber einer Ampellösung.

Nachdem in der anschließenden Diskussion zum Ausdruck gebracht wurde, dass die Option eines Kreisverkehrs an dieser Stelle bereits im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens geprüft und verworfen wurde, zog seitens der Fraktion Die Linke Rm Kowalewski den o. a. Antrag seiner Fraktion zurück.

Der Rat der Stadt fasst daraufhin einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Planung des Ausbaus des Knotens Nortkirchenstraße mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 500.000,00 Euro.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des StA 66 / PB 012 aus der bestehenden Investitionsfinanzstelle 66H01202014155 – Anbindung Nortkirchenstraße / B 54 (PHOENIX West) – mit folgender Auszahlung:

Haushaltsjahr 2013: 500.000,00 Euro

Die Investition bedingt einen noch zu konkretisierenden jährlichen Folgeaufwand. Dieser wird nach Abschluss der Planungsarbeiten in einer dem Rat zur Entscheidung vorzulegenden Baubeschlussvorlage dargestellt.

zu TOP 3.15
Kanalerneuerung Asselner Hellweg 2. BA
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07586-12)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Kanalerneuerung Asselner Hellweg 2. Bauabschnitt mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 2.160.000,00 Euro.

Die Finanzierung der Kanalerneuerung erfolgt aus dem Budget des StA 66 / PB 011 aus der Investitionsfinanzstelle 66B01104014033 – Kanalerneuerung Asselner Hellweg –.

Folgende Auszahlungen sind vorgesehen:

Haushaltsjahr 2012: 10.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2013: 300.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2014: 1.000.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2015: 850.000,00 Euro

Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 34.940,00 Euro, der bei der Gebührenkalkulation berücksichtigt wird, so dass die Erträge aus Gebühren den Aufwand decken.



zu TOP 3.16
Neufassung der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung des Erschließungsbeitrages vom 31.05.1990 in der Fassung vom 02.06.2006
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07957-12)

Seitens der Fraktion FDP/Bürgerliste erklärte Rm Dr. Reinbold, dass seine Fraktion die vorliegende und auch weitere Gebührenanpassungen bzw. Erhöhungen nicht mittragen werde, da diese zusätzlichen Belastungen für die Bürgerschaft nicht zumutbar seien.

Der Rat der Stadt fasst daraufhin mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie der Gruppe der NPD folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung des Erschließungsbeitrages.

zu TOP 3.17
Neufassung der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land NRW (KAG) für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Dortmund vom 06.12.2001 in der Fassung vom 16.05.2006.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07778-12)

Hinsichtlich des o. a. Tagesordnungspunktes lag den Mitgliedern des Rates der Stadt zu den von der SPD-Fraktion in der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaftenam 08.11.2012 gestellten Fragen folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

Zu Frage 1: Nach welchen Kriterien und Maßstäben hat die Verwaltung die Erhöhungen der einzelnen Anteilssätze vorgenommen? Womit begründet die Verwaltung ihre Einschätzung, dass diese Erhöhung (insgesamt Beitragsmehreinnahmen von ca. 10%) als „moderat“ zu bezeichnen ist?

Andeutungsweise ergebe sich das aus der Beschlussvorlage. Man habe sich im Wesentlichen davon leiten lassen, was die Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes an Spannbreite vorsehe. Das differiere, je nach Art von Straße und Teileinrichtung zwischen 50 und 80 %. Daran habe man sich orientiert. Die Stadt Dortmund bleibe weiterhin überwiegend hinter den Maximalsätzen der Mustersatzung zurück. In der Vorlage sei auch enthalten, dass beispielsweise die Stadt Münster bei vielen Straßenarten und Teileinrichtungen bei 80 % läge. Soweit habe man als Stadt Dortmund bewusst nicht gehen wollen. Sie bittet darum, in den Überlegungen mit einzubeziehen, dass das bislang gerichtlich in keiner Weise beanstandet worden sei. Die Satzung sei beim Verwaltungsgericht anstandsfrei geblieben. Die Beiträge seien seit einigen Jahren nicht angepasst worden. Es bestehe weiterhin Spielraum nach oben und sei damit „moderat“ .Sie betont, dass es sich bei den Straßenbaubeiträgen z. B. im Vergleich zu Straßenreinigungsgebühren außerdem für den Grundstückseigentümer um eine einmalige Zahlung handele.

Zu Frage 2: Wie sind die wirtschaftlichen Vorteile für die Beitragspflichtigen einzuschätzen und zu bewerten? Welche Ergebnisse hat die Neubewertung dieser wirtschaftlichen Vorteile gebracht? Der Begriff des wirtschaftlichen Vorteils sei ein unbestimmter Rechtsbegriff. Der Gesetzgeber habe den Kommunen mit dieser Formulierung einen weiten Beurteilungsspielraum zugestehen wollen. Die Kommunen seien in diesem Rahmen frei, diesen Anteilssatz festzusetzen und den wirtschaftlichen Vorteil zu bemessen. Es gäbe auch kein festgelegtes Verfahren. Der Bodenrichtwert des Gutachterausschusses in den Jahren 2008 und 2012 sei ebenfalls in die Überlegungen einbezogen worden. Beim Betrachten dieser Zahlen könne man erkennen, dass Wertsteigerungen bis zu 10 % seien. Immobilien mit intakter Infrastruktur hätten einen höheren Wert und ließen sich auch leichter veräußern. Man sehe beispielsweise am Neubaugebiet Hohenbuschei, wo die Straßen auf Wunsch des Erschließungsträgers vielfach bereits im Endausbau hergestellt werden, dass sich dadurch die Vermarktungssituation erheblich verbessere. Das könne man auch im gleichen Maße auf die Erneuerung und die Verbesserung des KAG-Bereiches übertragen. Die Stadt Dortmund sei im oberen Bereich dieser Grundstückswerte. Es sei nur legitim, wenn die Stadt Dortmund sage, der Anlieger habe einen höheren Vorteil, sodass dementsprechend auch bei den Anliegerbeiträgen Rechnung getragen werde.

Herr Pisula (CDU-Fraktion) fragt nach, ob es richtig sei, dass das Jahr 2012 keine Erhöhung erhalten werde. Er gibt an, dass er die Änderung, die in § 10 (Faktor 5) genannt werde, als Erhöhung ansehe und bittet um Erläuterung.

Frau Pehlke fragt nach, ob § 10 der BauGB-Satzung gemeint sei. Sie gibt an, dass es sich dabei um die Vollgeschosse handele, was ein Faktor bei der Berechnung des Beitragssatzes sei und nicht des Anteilssatzes. Bislang sei das etwas ungleichmäßig gewesen, was bei kritischer Durchsicht aufgefallen sei. Da habe man eine Erhöhung im gleichen Maße und gleichmäßigen Schritten angestrebt, was im Durchschnitt keine große Veränderung ergeben würde.

Herr Pisula gibt an, dass er die Gleichmäßigkeit nachvollziehen könne, fragt aber noch nach, wieso es vorher bei 1,7 endete und jetzt bei 2.0. Das sei für ihn trotzdem eine Erhöhung. Er bittet um Aufklärung.

Frau Pehlke sagt eine Klärung bis zum Rat zu, die wie folgt beantwortet wurde:

Die Erhöhung des Vervielfachers für die Bebaubarkeit mit sechs oder mehr Vollgeschossen ist in erster Linie auf die nunmehr gleichmäßige Steigerung um 0,25 zurückzuführen. Auch die vergleichsweise Betrachtung von Satzungen anderer Kommunen trug zu dem Vorschlag bei.
Im Übrigen werden durch die Änderungen bei den Vervielfachern keinerlei Kostensteigerungen für die Gesamtheit der Beitragspflichtigen ausgelöst. Es handelt sich vielmehr lediglich um eine Frage der Verteilung des Aufwandes. Hier sollen zukünftig diejenigen mehr Kosten übernehmen, deren
Grundstück baulich stärker genutzt werden kann, als diejenigen, deren Grundstück wegen weniger Vollgeschossen in geringerem Maße nutzbar ist. Insgesamt führt dies zu einer anderen (gerechteren) Verteilung, aber nicht zu Einnahmevorteilen der Stadt Dortmund.

In der nachfolgenden Diskussion verständigte man sich darauf, die o. a. Angelegenheit in die Sitzung des Rates der Stadt am 20.12.2012 zu vertagen.

zu TOP 3.18
Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) 2013
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07973-12)

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag zum o. g. Tagesordnungspunkt folgendes Schreiben von
OB Sierau vom 14.11.2012 (Drucksache Nr.: 07973-12-E1) vor:

Der Rat der Stadt Dortmund hat in seiner Sitzung am 15.12.2011 (TOP 3.10 / Drucksache Nr.
05701-11) die Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren
in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) für das Jahr 2012 beschlossen. Zu diesem Tagesordnungspunkt lag ein Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD Fraktion vom 06.12.2011 vor (Drucksache Nr. 05701-11-E1). Hierin wurde beantragt, dass der § 3 Abs. 3 der vorgenannten Satzung, der den Umfang der auf die Grundstückeigentümer und Erbbauberechtigten übertragenen Reinigungs- und Winterwartungspflichten regelt, komplett gestrichen wird. Der in Rede stehende Antrag wurde vom Rat der Stadt Dortmund als Prüfauftrag an die Verwaltung weitergeleitet. Es hat sich darauf hin unter Federführung des Tiefbauamtes ein Arbeitskreis, bestehend aus Stadt Dortmund, EDG und DSW21 gebildet, der diesen Prüfauftrag in den Folgemonaten bearbeitet hat.

Damit Sie die Informationen zur Thematik „Winterdienst an Haltestellen“ bei Ihrer Beschlussfassung zu Straßenreinigungs- und Gebührensatzung für das Jahr 2013 berücksichtigen können, darf ich Sie nachfolgend über das Ergebnis der Prüfung der organisatorischen und rechtlichen Machbarkeit informieren.

1. Winterdienst an Haltestellen
Das Straßenreinigungsgesetz NRW umfasst auch den Winterdienst (§ 1 Abs. 2 StrReinG NRW). Die StGB-Mustersatzung Straßenreinigung 2006 wurde vom Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen in Abstimmung mit dem Innenministerium des Landes, dem Gemeindeversicherungsverband (GVV) und im Einklang mit der OVG-Rechtsprechung entwickelt
und wird als rechtliche Grundlage der Gemeindesatzungen der Kommunen in NRW herangezogen.

An diesen rechtlichen Vorgaben hat sich auch die Straßenreinigungssatzung der Stadt Dortmund
orientiert, womit insbesondere das geforderte Schneeräumen sowie Bestreuen auf
Gehwegen bei Schnee und Eisglätte geregelt ist.

Derzeit wird durch § 2 Abs. 2 der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Dortmund
die Winterwartung der Gehwege innerhalb geschlossener Ortslagen im Sinne von § 1 Abs. 3 an öffentlichen Straßen, die nach dem der Satzung anliegenden Straßenverzeichnis von der Stadt zu reinigen sind, den Eigentümern auferlegt, auf deren Straßenseite der Gehweg verläuft. Nach § 3 Abs. 2 der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung sind die Gehwege grundsätzlich in einer Breite von 1,5 m von Schnee zu räumen. Sind von der Fahrbahn abgesetzte Gehwege schmaler, gilt die Räumpflicht für die gesamte Breite.

In der Zeit von 07.00 Uhr bis 20.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind unverzüglich
nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach dem entstehen der Glätte zu beseitigen.
Nach 20.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags bis 07.00 Uhr, sonn- und
feiertags bis 09.00 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen.

Diese Regelungen werden für Haltestellen innerhalb geschlossener Ortslagen durch § 3 Abs. 3 der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung ergänzt. Danach müssen an Haltestellen für öffentliche Verkehrsmittel oder für Schulbusse die Gehwege so von Schnee freigehalten und bei Glätte gestreut werden, dass ein möglichst gefahrloser Zu- und Abgang gewährleistet ist. Gem. § 3 Abs. 1 hat die Winterwartung nach den Regelungen § 3 Abs. 2 und Abs. 4 der Straßenreinigungssatzung zu erfolgen. Winterdienst an Haltestellen außerhalb geschlossener Ortslagen ist von den Kommunen und
Betreibern der Buslinien nicht leistbar und wird in Gesetzen und von der Rechtsprechung auch nicht verlangt.

In Urteilen des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen (Urteil v. 13.09.1991 – 15 K 3860/90 –) und des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen (Urteil v. 11.08.1993 –9 A 3294/91–) wird zur Begründung ausgeführt, dass die Belastung mit der Winterwartung des Gehweges im Bereich von Haltestellen grundsätzlich keine unzumutbare, die Opfergrenze überschreitende Verpflichtung für den Grundstückseigentümer bzw. die Grundstückseigentümerin darstellt. Sie führe nur zu einer geringen Mehrbelastung. Die Gerichte konnten auch keinen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG feststellen. Dahinter steht der grundsätzliche Gedanke, dass nur eine Vielzahl von Verantwortlichen diese Aufgabe adäquat bewältigen kann.

Die Stadt Dortmund hat gemeinsam mit den Winterdienstakteuren der EDG und der DSW21 bereits eine Regelung vereinbaren können, nachdem in besonders gravierenden Witterungssituationen
an ca. 180 Bushaltestellen (von ca. 2000 Bushaltestellen) eine winterdienstliche Unterstützungsleistung erbracht werden kann. Diese sieht vor, dass die DSW21 - da diese als Buslinienbetreiber eine unmittelbar vor Ort angemessene und zeitnahe situations- und handlungsgerechte Bewertung erstellen kann - hierfür spezielle Winterdienstleistungen durch
Drittfirmen beauftragt. Hierbei mussten in Ermangelung von Dortmunder Firmen auch Aufträge
an Unternehmen in Nachbargemeinden wie Castrop-Rauxel oder Schwerte erteilt werden. Mit dieser Vereinbarung hat die Stadt Dortmund das Ziel verfolgt, die Beeinträchtigungen der ÖPNV-Nutzer im Bereich der Bushaltestellen auf ein Mindestmaß zu verringern. Da es sich wie erwähnt um eine witterungsabhängige Unterstützungsleistung handelt, verbleibt es ungeachtet dessen jedoch bei der bereits oben beschriebenen Winterdienstverpflichtung der angrenzenden Eigentümer.

Die für die Stadt Dortmund bestehende Regelung zum Winterdienst an Bushaltestellen findet sich auch in den jeweiligen Straßenreinigungssatzungen der bekannten Kommunen in NRW (beispielhaft seien genannt die Städte Düsseldorf, Duisburg, Essen, Gelsenkirchen, Bochum, Wuppertal). Nach Recherchen ebenso in vielen größeren Städten Deutschlands sowie bei Kommunen in Mittelgebirgen (beispielhaft seien genannt die Städte Siegen, Olsberg, Kassel, Augsburg, Regensburg).

Ungeachtet dessen hat sich die Stadt Köln mit dem Winterdienst an Haltestellen auseinandergesetzt
und der Rat der Stadt hat im Jahre 2009 einen Prüfauftrag dahingehend beschlossen, die Winterwartung der Haltestellen und an Fahrgastunterständen, soweit diese nicht in die Laufachse von Gehwegen integriert sind, dem Träger des ÖPNV zu übertragen. Im Zuge der anschließend vorgeschlagenen Optimierungsmaßnahmen des Winterdienstes (z. B. Erhöhung des Salzvorrates; Einsatz von Fremdfirmen) hat der Abfallwirtschaftsbetrieb (AWB Köln) u. a. die Winterdienstpflicht an rund 130 anliegerfreien Haltestellen für den Winter 2011/2012 übernommen. Nach aktuellem Stand wird ab dem Winter 2012/2013 der AWB Köln den Winterdienst an sämtlichen 1200 Haltestellen im Kölner Stadtgebiet - unter Beteiligung von Fremdfirmen - übernehmen.

Die bisherigen Winterdienstkosten der Stadt Köln in Höhe von 4,2 Millionen Euro wurden nicht über Gebühren aus der Straßenreinigungssatzung sondern aus dem allgemeinen Haushalt finanziert. Die vorgenannten zusätzlichen Winterdienstleistungen ergeben einen zusätzlichen Finanzbedarf für das Jahr 2012 in Höhe von ca. 850.000 Euro und für das Jahr 2013 in Höhe von ca. 1,94 Millionen Euro. Da der Winterdienst der Stadt Köln allein aus allgemeinen Haushaltsmitteln (Kämmereianteil)
finanziert wird, wurde zur Refinanzierung der Mehraufwendungen beim Winterdienst an Haltestellen
der Hebesatz der Grundsteuer B in Köln um 15 Prozentpunkte erhöht. Diese Erhöhung wurde zum 01.01.2012 umgesetzt. Inwieweit die hierdurch ermöglichte neue Serviceleistung für die Einwohner dazu geeignet ist, den gesetzlichen Vorgaben an den Winterdienst – Räumung des Haltestellen bis 07:00 Uhr (Ermöglichung des Ein- und Aussteigens) – zu genügen, bleibt abzuwarten. Unabhängig davon verbleibt es jedoch auch in Köln nach wie vor bei der satzungsgemäßen Regelung, nach der die Eigentümer die Zu- und Abgänge sowohl zu den Haltestellen als auch alle für den Fußgängerverkehr eingerichteten Fahrbahnübergängen bis zur Bordsteinkante von Schnee und Eis zu befreien haben.

2. Winterdienst im Bereich von Fußgängerüberwegen
Zum Fußgängerverkehr gehören neben den Zu- und Abgängen zu den Bushaltestellen originär
auch die Querungsverkehre im Verlauf einer Straße; insbesondere an Kreuzungen und Einmündungen.

Die Winterdienstpflichten auf Gehwegen und Fußgängerüberwegen innerhalb geschlossener
Ortslagen sind durch gesetzliche Grundlagen wie das Straßenreinigungsgesetz NRW und die
Rechtsprechung dazu weitgehend definiert. So umfasst nach §1 des Straßenreinigungsgesetzes
NRW die Reinigung als Winterwartung insbesondere das Schneeräumen auf den Fahrbahnen
und Gehwegen, das Bestreuen der Gehwege, Fußgängerüberwege und gefährlichen
Stellen auf den Fahrbahnen bei Schnee- und Eisglätte.
Nach ständiger Rechtsprechung müssen Städte und Gemeinden den Fußgänger nicht auf
Fahrbahnen schützen, da diese den Fahrzeugen vorbehalten sind. Allerdings sind nach herrschender
Meinung belebte, für den Fußgängerverkehr unentbehrliche Überwege über die Fahrbahn innerhalb der geschlossenen Ortslage gegen Schnee- und Eisglätte zu behandeln. Die Formel von den „belebten und unentbehrlichen Fußgängerüberwegen“ kennzeichnet nicht nur die Voraussetzungen der Pflicht, sondern auch deren Grenzen. Innerhalb der belebten und unentbehrlichen Fußgängerüberwege gibt es keine weitere Rangfolge mehr. Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes verlangt nicht, dass jeder Fußgängerüberweg behandelt werden muss, sondern ausschließlich solche mit großer Verkehrsbedeutung. Sonst überdehne man die Verkehrssicherungspflicht. Es fordert einen ständigen erheblichen Passantenverkehr, um die Unentbehrlichkeit anzunehmen.


Richtig ist jedoch, dass nicht nur die besonders markierten, ausgewiesenen oder gekennzeichneten
Fußgängerüberwege belebt und unentbehrlich sein können (u. a. OLG Hamm, Urteil vom 13.09.2002, 9 U 49/02). Eine lebhafte Frequenz liegt dann vor, wenn eine gewisse Zahl an Fußgängern in mehr oder weniger kurzen Abständen die Stelle überquert. Dabei kommt es nicht auf Spitzenzeiten, sondern auf die ständige Frequentierung an. Gibt es Geschäfte, ist dies nach herrschender Rechtsauffassung noch kein Indiz für einen belebten Überweg. Überqueren in Spitzenzeiten 40 bis 50 Fußgänger pro Stunde eine Straßenstelle, reicht dies nicht aus, einen ständig lebhaften Fußgängerverkehr und damit eine hohe Verkehrsbedeutung zu bejahen. So sind in einem reinen Wohngebiet Überwege regelmäßig weder belebt noch unentbehrlich. Auch existiert kein allgemeiner Rechtsgrundsatz, wonach Städte und Gemeinden überall dort, wo sie von Anliegern Winterdienst auf Gehwegen verlangen, ihrerseits dafür sorgen müssen, dass in Verlängerung dieser Gehwege Passagen über die Fahrbahnen von kreuzenden Seitenstraßen hinweg behandelt werden.

Derzeit wird unter Berücksichtigung der geltenden Rechsprechung der Winterdienst regelmäßig
an 3.095 Überwegen mit insgesamt 9.811 Objekten (Fahrbahnkanten und Verkehrsinseln)
im Auftrage der Stadt Dortmund durch die EDG durchgeführt. Die Ausführung dieser Tätigkeit erfolgt im Wesentlichen mittels Streufahrzeug, da im Zuge der Fahrbahnwinterwartung die verkehrswichtigen Überwege miterfasst werden. Soweit Teile der Überwege von den Streufahrzeugen nicht erfasst werden, erfolgt die weitere Behandlung der Restbereiche manuell durch Kehrarbeiter. Insbesondere bei Schneefall erfordert die Behandlung der Restbereiche einen hohen personellen Aufwand. Nach höherem Schneefall können die verkehrswichtigen Überwege innerhalb eines Tages mit dem in der Reinigung zur Verfügung stehenden Personal (innerhalb einer Schicht in 8 bis 10 Stunden) abgefahren und winterdienstlich abschließend behandelt werden.

Bei entsprechender Witterung mit erneuter Glättebildung erfolgt die weitere Behandlung der
Überwege auf den Fahrbahnen, wie zuvor beschrieben, im Wesentlichen mittels Streufahrzeug.
Auch hier ist für die weitere Behandlung der nicht erfassten Restbereiche nach höherem
Schneefall eine komplette weitere Arbeitsschicht erforderlich. Aufgrund des schon jetzt vorhandenen Aufwandes wäre die Übernahme von weiteren Winterdienstpflichten auf den Gehwegen mit den zur Verfügung stehenden Mitteln weder personell noch zeitnah rechtlich leistbar.

Der zu prüfende Wegfall der Übertragung der Räum- und Streupflichten von Zuwegen zu
Fußgänger- und Fahrbahnüberwegen auf die Eigentümer (Anlieger) würde somit zu einer
nicht vertretbaren Mehrbelastung bei der Stadt Dortmund bzw. EDG als Auftragnehmer führen.
Nach Angaben der EDG werden für die manuelle Betreuung der 3.095 Überwege mit 9.811
Objekten (Winterwartungspunkte bei Maßnahmen im Bereich der Winterdienststufe 1) durchschnittlich
800 Arbeitsstunden je Durchgang benötigt.

Bei Übernahme der Eigentümer-/Anliegerpflichten allein an diesen Punkten würde sich der
Aufwand für das eingesetzte Personal mehr als verdoppeln, während sich für den einzelnen
Anlieger in der Regel nur ein Zusatzaufwand von wenigen Minuten ergibt. Darüber hinaus gibt es weitere 3.600 Überwege mit über 14.400 Objekten (Fahrbahnkanten und Verkehrsinseln; Winterwartungspunkte bei Maßnahmen im Bereich der Winterdienststufe 2 und 3) für deren winterdienstliche Behandlung es keine rechtliche Verpflichtung gibt. Hier erfolgte bisher bei extremen Witterungslagen im Anschluss an die Behandlung der belebten und unentbehrlichen Fußgängerüberwege, im Zuge der Reinigung eine Räumung und Bestreuung des Fahrbahnbereiches innerhalb der darauf folgenden Woche. Überdies stellt sich die Frage der Kostenübernahme. Bei angenommenen durchschnittlich 20 Einsätzen käme bereits bei einem normalen Winter zusätzlich ein geschätzter hoher siebenstelliger Betrag zustande. Außerdem wäre eine zusätzliche Streugutlagerhaltung erforderlich.

3. Die Winterdienstorganisation
Im Rahmen des städtischen Winterdienstes erbringt das Tiefbauamt zum Schutz des Fußgängerverkehrs bereits zahlreiche Winterdienste auf öffentlichen Gehwegen und Parkplätzen
gem. den Vorgaben des Straßenreinigungsrechts. Hierzu zählen die Winterdienste vor städtischen
Grundstücken sowie auch an privaten Grundstücken, an denen der angrenzende Grundstückseigentümer mangels Erschließungsfunktion des Gehweges nicht zum Winterdienst verpflichtet werden kann.

Um das beschriebene Leistungspaket innerhalb eines Tages bewältigen zu können, werden
nahezu alle ca. 220 gewerblichen Mitarbeiter des Tiefbauamtes eingesetzt. Das bedeutet, dass
an einem regulären Winterdiensteinsatz ca. 1.600 – 1.700 Arbeitsstunden geleistet werden.
Vor Schulgebäuden unterstützen zudem die Schulhausmeister, im Bereich der Kindertagesstätten
werden Fremdfirmen mit dem Winterdienst von den jeweiligen Fachbereichen beauftragt.
Der Winterdienst des Tiefbauamtes geht daneben von einem „normalen Wintertag“ aus (leichter
bis mittlerer einmaliger Schneefall, keine durchgehende stadtweite Glätte). Bei extremer
Witterung (wie an den Weihnachtstagen 2010) ist der Winterdienst - wie ihn das Straßenreinigungsrecht grundsätzlich fordert - mit der genannten Personenzahl und den derzeit zur Verfügung stehenden technischen Geräten noch schwerer zu realisieren. Gleiches gilt, wenn im
Bedarfsfall (z.B. verkehrsgefährdende Straßenschäden) Mitarbeiter vom Winterdienst abgezogen
werden müssen, am Wochenende nicht alle Mitarbeiter zur Verfügung stehen (Freizeitausgleich;
Teilnahme an Sondereinsätzen und Veranstaltungen) und durch Krankheitsfälle der
Personalbestand reduziert wird.

Die dargelegte Ausgangslage zeigt somit, dass sowohl die Stadt Dortmund als auch die EDG
mit Ihrem bisherigen Aufgabenbestand im Winterdienstfall vollständig ausgelastet sind. Eine
Entlastung der Bürger unter Berücksichtigung der gesetzlichen Verpflichtungen, ist daher nur
mit einer erheblichen Ausweitung des Personalbestandes zu realisieren. Dies könnte – da es
nur saisonal zur Verfügung stehen müsste – ggf. nur von externen Dienstanbietern (Gartenbaubetriebe u. ä.) gestellt werden. Wie zuvor dargelegt, werden bereits heute von den Winterdienstakteuren solche Fremdfirmen in Anspruch genommen. Außerdem besteht gem. § 2 Abs.
3 der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Dortmund für die Reinigungspflichtigen
die Möglichkeit diese Firmen mit der Wahrnehmung ihrer Pflichten zu beauftragen.

4. Winterdienstorganisation und Haftung
Für den Fall, dass die Eigentümer von angrenzenden und erschlossenen Grundstücken nicht
mehr die Verpflichtung des Winterdienstes an Bushaltestellen und Fußgängerquerungen
wahrzunehmen haben und im Gegenzug hierzu aber kein ausreichender Personalzuwachs organisiert
werden kann, ist damit zu rechnen, dass der zum gesteigerten Schutze des Fußgängerverkehrs
zu leistende Winterdienst nicht mehr den gesetzlichen Erfordernissen genügt.
Der Stadt obläge jedoch in diesem Zusammenhang die Verkehrssicherungspflicht. Die ordnungsgemäße Erfüllung dieser Pflicht setzt nach ständiger zivilgerichtlicher Rechtsprechung u. a. voraus, dass der Winterdienst seitens der Stadt so organisiert wird, dass eine ordnungsgemäße
Aufgabenerledigung gewährleistet ist. Wenn also die Stadt in Kenntnis der ihr obliegenden
Verkehrssicherungspflicht und in dem Wissen, dass sie diese Pflicht bei Rückübertragung des Winterdienstes an Bushaltestellen und Fußgängerquerungen von den angrenzenden Eigentümern auf sich wegen fehlenden Personals nicht mehr erfüllen kann, gleichwohl den Winterdienst an diesen Stellen wieder selbst übernehmen sollte, läge darin ein eindeutiges Organisationsverschulden.

Im Schadensfall hätte dies zunächst die Folge, dass die Stadt aufgrund einer rechtswidrigen
und schuldhaften Amtspflichtverletzung zu Schadensersatz (insbesondere Heilungskosten,
Geldrente oder Kapitalabfindung bei vollständiger oder teilweiser Erwerbsunfähigkeit des
Geschädigten, Geldrente an unterhaltberechtigte Hinterbliebene bei Tod des Geschädigten)
verpflichtet wäre. Der Kommunale Schadenausgleich westdeutscher Städte (KSA) würde der Stadt in einem derartigen Schadensfall keinen Haftpflichtdeckungsschutz gewähren. Nach den Verrechnungsgrundsätzen des KSA sind Aufwendungen aus Ansprüchen, welche aus unterlassenen
Maßnahmen abgeleitet werden, vom Deckungsschutz ausgeschlossen, wenn eine Benachteiligung von Interessen Dritter durch die unterlassenen Maßnahmen absehbar war. Letzteres wäre bei einem Organisationsverschulden der oben genannten Art der Fall. Des Weiteren wären sämtliche Personen, in deren Verantwortungsbereich die unzureichende Organisation des Winterdienstes und der damit verbundene Eintritt eines Schadens lägen (d.h. Oberbürgermeister, zuständige/r Beigeordnete/r, Fachbereichsleiter/in usw.), der Gefahr einer strafrechtlichen Verfolgung und ggf. auch strafgerichtlichen Verurteilung ausgesetzt. Insbesondere kämen bei entsprechenden Personenschäden die Straftatbestände der fahrlässigen Tötung (§ 222 Strafgesetzbuch) und der fahrlässigen Körperverletzung (§ 229 Strafgesetzbuch)
in Betracht.

Sofern die Stadt eine von ihr klar als verkehrssicherungspflichtwidrig erkannte, mangelhafte Organisation des Winterdienstes gleichwohl umsetzen sollte, wäre insoweit von bewusster Fahrlässigkeit (d.h. bei erkannter Gefahr wird pflichtwidrig auf einen guten Ausgang vertraut) auszugehen. Hinsichtlich des Maßes der Fahrlässigkeit wäre diese fehlerhafte Organisation durchaus als Leichtfertigkeit (d. h. als besonders gröbliche Missachtung der allgemein einzuhaltenden Sorgfaltsmaßstäbe) anzusehen. Vor diesem Hintergrund kann man davon ausgehen, dass ein Strafgericht im Fall einer Tötung oder schwerwiegenden Körperverletzung eines Passanten das Strafmaß nicht am unteren Ende des gesetzlich vorgesehen Strafrahmens ansetzen würde. Es wäre mit der Fürsorgepflicht der Stadt als Dienstherr bzw. Arbeitgeber nicht vereinbar, ihre Dienstkräfte einem derartigen strafrechtlichen Risiko auszusetzen.

5. Fazit
Aufgrund der dargelegten personellen und logistischen Aufwendungen die bereits heute von der EDG und der Stadt Dortmund erbracht werden, ist es nicht möglich, weitere Aufgaben zu übernehmen, ohne den jetzigen Personalbestand von EDG bzw. Tiefbauamt zu vervielfachen und ohne deutliche finanzielle Mehraufwände zu erbringen. Zudem ist zu bedenken, dass bei erhöhtem Personaleinsatz im Bereich des Winterdienstes an Haltestellen mit einer signifikanten Verschlechterung des Winterdienstes zu Lasten des Fußgängerverkehrs zu rechnen ist. Im besten Fall führt dies zu heftiger Kritik aus den Reihen der Dortmunder Bevölkerung sowie den Gästen der Stadt. Bei ungünstigerem Verlauf (Personenschäden in Folge von Winterdienstmängeln) ist mit zahlreichen Entschädigungsklagen zu rechnen. Sollte es zu gravierenden Personenschäden kommen, besteht wie dargelegt die Gefahr, dass auch strafrechtliche
Ermittlungen gegen Vertreter der Stadt Dortmund eingeleitet werden. Es sollte daher unter objektiver Abwägung des Interesses an einer Bürgerentlastung gegenüber den damit verbundenen wirtschaftlichen und personellen Aufwendungen sowie den rechtlichen Risiken die bestehende Regelung des § 3 Abs. 3 Straßenreinigungssatzung der Stadt Dortmund beibehalten werden. Vor dem Hintergrund des Vorgenannten empfehle ich Ihnen die Beschlussfassung zur Vorlage Straßenreinigungs- und Gebührensatzung für das Jahr 2013 wie vorgeschlagen.

In der nachfolgenden Diskussion verständigte sich letztendlich der Rat der Stadt darauf, die
o. g. Verwaltungsvorlage im Zuge der Haushaltsberatungen nochmals zu behandeln und eine Entscheidung hierüber in der Sitzung des Rates der Stadt am 20.12.2012 zu treffen.

zu TOP 3.19
Satzung zur fünften Änderung der Abwassergebührensatzung der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07967-12)

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie der Gruppe der NPD folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung zur fünften Änderung der Abwassergebührensatzung der Stadt Dortmund.

zu TOP 3.20
Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 S. 2 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für die Anlage Tybbinkstraße von Aplerbecker Straße bis Schlotweg
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07789-12)

Die o. a. Angelegenheit wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.


zu TOP 3.21
Stadtbahn Rhein-Ruhr in Dortmund
Umbau und Erweiterung der Stadtbahnanlage Dortmund Hauptbahnhof (Baulos 20) - Ausführungsbeschluss -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07608-12)

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lagen zum o. g. Tagesordnungspunkt folgende Unterlagen vor:

A Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
vom 08.11.2012

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lag nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien vom 31.10.2012 vor:

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung am 19.09.2012: „Herr Hannen gibt den Mitgliedern der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord noch ergänzende
Informationen zur Vorlage.

Die Mitglieder der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord äußern ihren Unmut zu Punkt 2.13
„Baustelleneinrichtungsflächen“ (Seite 6 der Vorlage) bezüglich der Ersatzfläche für Stellplatzflächen der Mitarbeiter der DB AG im nördlichen Teil des ZOB (Grünfläche).

Die SPD-Fraktion stellt folgenden mündlichen Antrag:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt der Beschlussfassung zu folgen, jedoch den angesprochenen Ersatzparkraum für die Mitarbeiter der DB AG im nördlichen Bereich des ZOB auf keinen Fall zur Verfügung zu stellen, sondern anderweitige Ersatzflächen wie z. B. das Parkhaus Leopoldstraße oder Flächen im südlichen Bereich des Hauptbahnhofes zu schaffen.

Die Mitglieder der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord stimmen diesem Antrag bei 1 Enthaltung (Herr Mödder) einstimmig zu.

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei 1 Enthaltungen (Herr Mödder) mit oben genanntem Zusatz wie folgt zu beschließen:

„Der Rat der Stadt beschließt, vorbehaltlich der Mitfinanzierung durch Bund und Land, den
Umbau und die Erweiterung der Stadtbahnanlage Dortmund Hauptbahnhof, mit einem
Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von rund 36.900.000 €.“ Des Weiteren liegt vor Bitte um Stellungnahme zum TOP (B’90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 07608-12-E1):

„Zum oben genannten Tagesordnungspunkt bitten wir um eine Stellungnahme der Verwaltung bzw. der Bahn AG zu folgenden Fragen:

1. Gibt es einen Zusammenhang zwischen der Entscheidung zur Erneuerung der Duisburger Bahnhofshalle und einer Verzögerung von Sanierungsmaßnahmen am Dortmunder Hauptbahnhof?
2. Werden die zwischen DB, Stadt und Land verabredete Zeitplanung für die Sanierungsmaßnahmen und die Finanzierungszusagen für die Maßnahmen in vollem Umfang aufrechterhalten? „ Die hierin enthaltenen Fragen werden wie folgt, mündlich durch Herrn Schließer beantwortet: Zu Frage 1.: Gibt es einen Zusammenhang zwischen der Entscheidung zur Erneuerung der Duisburger Bahnhofshalle und einer Verzögerung von Sanierungsmaßnahmen am Dortmunder Hauptbahnhof?

Bei unterschiedlicher Berichterstattung in der Presse hierzu, liegen der Verwaltung momentan keine Informationen aus erster Hand vor.

Zu Frage 2.: Werden die zwischen DB, Stadt und Land verabredete Zeitplanung für die Sanierungsmaßnahmen und die Finanzierungszusagen für die Maßnahmen in vollem Umfang aufrechterhalten?

Auch hierzu liegen der Verwaltung keine aktuellen Informationen vor. Was die Zeitplanung bezogen auf den anstehenden Stadtbahnbau angeht, so wurde zwischen der DB Station und Service AG sowie der Stadt Dortmund in Aussicht genommen, dass die DB AG nach Umsetzung der Rohbaumaßnahmen für den Stadtbahnbau, bis etwa Mitte 2016, mit der Realisierung der Maßnahmen der DB beginnen möchte. RM Harnisch bezieht sich auf die vorliegende Empfehlung der Bezirksvertretung- Innenstadt Nord und möchte von der Verwaltung hierzu wissen, ob es Möglichkeiten gibt, die Parkplätze, die derzeit auf der Nordplatzfläche vorgesehen sind, im näheren Umfeld, anderweitig unterzubringen.
Außerdem möchte er wissen, ob die Frage nach dem Parkplatzstandort zwingend in das Genehmigungsverfahren zu integrieren ist.

Herr Schließler erwidert hierauf, dass es nicht das originäre Ziel der Verwaltung ist, den Nordplatz für temporäre Stellplatzanlagen in Anspruch zu nehmen. Im Rahmen des Plangenehmigungsverfahrens und des Finanzierungsantrages musste allerdings eine funktionierende Lösung nachgewiesen werden, so dass es zunächst zu diesem Vorschlag gekommen ist, nachdem eine adäquate Unterbringung in nahegelegenen Parkhäusern nicht gelang. Er informiert weiter darüber, dass die Verwaltung weiter in Verhandlungen mit einem privaten Grundstückseigentümer für die Anmietung besser geeigneter Flächen steht. Diese befinden sich im Bereich der ehemaligen Güterabfertigung, welche zum Teil heute bereits von den DB-Mitarbeitern/-innen der Zugbegleitung als Stellplatzfläche genutzt wird. Diese Lösung wird von der Verwaltung eindeutig favorisiert.

In diesem Zusammenhang macht Herr Schließler deutlich, dass er für das weitere Verfahren einen Prüfauftrag als hilfreich ansehen würde, worin die Verwaltung darum gebeten wird, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um eine Stellplatzflächenlösung auf dem Nordplatz zu vermeiden und an anderer Stelle eine geeignete Lösung zu finden.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien lässt die Vorlage mit der Empfehlung der BV Innenstadt-Nord vom 19.09.2012, der Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90 Die Grünen (Drucksache Nr.: 07608-12-E1), sowie der heutigen mündlichen Informationen der Verwaltung hierzu, in den Rat der Stadt Dortmund durchlaufen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage und die Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord ohne Empfehlung zum Rat durchlaufen.

Die Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt der Ausschuss zur Kenntnis.

B Antrag der SPD-Fraktion vom 13.11.2012

Zur Einrichtung der Hauptbaustelleneinrichtungsfläche für den geplanten Umbau wird das Gelände der ehemaligen Ladestraße der DB AG benötigt. Diese Fläche wird derzeit als PKW-Stellfläche für DB-Zugpersonal genutzt und steht dann somit nicht mehr für diesen Zweck zur Verfügung.

Aufgrund dieser Sachlage bittet die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrages: Die Verwaltung wird aufgefordert zu prüfen, ob Ersatzstellplätze auf dem Bahngelände westlich der "Ladestraße" auf den angrenzenden damaligen DB-Flächen zur Bereitstellung von Ersatzstellflächen angemietet werden können.

Weitere verkehrliche Belastungen der Nordstadt sind unbedingt zu vermeiden. Die in der Verwaltungsvorlage ausgewiesene alternative Stellplatzfläche an der Nordseite des Bahnhofes dient lediglich der genehmigungsrechtlichen Absicherung des Gesamtvorhabens.

Begründung:
Um den Umbau und die Erweitung der Stadtbahnanlage Hauptbahnhof nach langjähriger Planungsphase baldmöglichst zu beginnen, muss die Nutzung von Stellplätzen für das DB-Zugpersonal vorübergehend an anderer Stelle sichergestellt werden.

Aufgrund der Schichtdiensttätigkeit des DB-Zugbegleiterpersonals müssen zeitgleich jeweils etwa 100 PKW-Stellplätze vorhanden sein. Die Nutzung muss an 24 Stunden und an jedem Tag des Jahres möglich sein. Die Stellplätze müssen, sofern in einem Parkhaus vorgesehen, auch bei vollständiger Belegung durch Tagesnutzer garantiert werden. Diese Anforderungen können anliegende Parkhäuser nicht erfüllen, sodass nach einer Ersatzfläche im Bereich der vorhandenen DB-Flächen gesucht werden muss.

Eine mögliche Inanspruchnahme der Nordplatzfläche am Busbahnhof als temporäre Stellplatzfläche ist unbedingt zu vermeiden. Die Nordstadt wird durch die zusätzlichen Verkehre im Bereich des Busbahnhofes bereits jetzt erheblich belastet. Auf die entsprechenden Beschlüsse der BV Innenstadt-Nord dazu wird verwiesen.

Nachdem Rm Meyer (SPD) den o. a. Antrag seiner Fraktion kurz erläutert hatte, machten anschließend Rm Pisula (CDU), Rm Kowalewski (Die Linke) sowie Rm Schwinn (Bündnis 90/Die Grünen) deutlich, dass ihre Fraktionen der Verwaltungsvorlage unter Einbeziehung des vorliegenden Prüfauftrages der SPD-Fraktion zustimmen werden.

Dagegen brachte Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) zum Ausdruck, dass seine Fraktion nur der Verwaltungsvorlage zustimmen werde. Den vorliegenden Antrag der SPD-Fraktion werde man ablehnen, da man die Auffassung vertrete, dass es Aufgabe der Bahn AG sei, sich selbst um die Parkplätze ihrer Mitarbeiter zu kümmern.

Der Rat der Stadt fasst daraufhin folgende Beschlüsse:

1. Bei einigen Stimmenthaltungen beschließt der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste den o. g. Antrag SPD-Fraktion vom 13.11.2012.

2. Unter Einbeziehung des zuvor beschlossenen Antrages der SPD-Fraktion fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Gruppe der NPD folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt, vorbehaltlich der Mitfinanzierung durch Bund und Land, den Umbau und die Erweiterung der Stadtbahnanlage Dortmund Hauptbahnhof, mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von rund 36.900.000 €.






zu TOP 3.22
Neuwahl der Jurymitglieder für den Umweltpreis der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07834-12)

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag zum o. g. Tagesordnungspunkt folgende Empfehlung des Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien vom 31.10.2012 vor:

hierzu-> Tischvorlage : (Ergänzte Anlage II) (Drucksache Nr.: 07834-12-E1)

„ aufgrund der hier eingegangenen Vorschläge der Fraktionen, konnte die der Vorlage beigefügte Vorschlagsliste inzwischen wie folgt vervollständigt werden:

Tischvorlage zur Vorlage: Umweltpreis der Stadt Dortmund:
Der Rat bestellt die vom Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfohlenen und in der Anlage (Tischvorlage) genannten Personen als Mitglieder der Jury sowie deren persönliche Vertreter.

FunktionMitgliedVertreter/in
Bürgermeister/-in1. BM Birgit Jörder
SPD-Fraktion
1a. RM Florian Meyer
SPD-Fraktion
Mitglieder des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien





2. RM Monika Lührs
    SPD-Fraktion
2a. RM Volkan Baran
      SPD-Fraktion
3. RM Helmut Harnisch
    SPD-Fraktion
3a. RM Petro Möckel
SPD-Fraktion
4. RM Stefan Keller
SPD-Fraktion
4a. RM Bruno Schreurs
SPD-Fraktion
5. RM Carla Neumann-Lieven
SPD-Fraktion
5a. RM Elke Rohr
SPD-Fraktion
6. RM Thomas Pisula
CDU-Fraktion
6a. RM Reinhard Frank
CDU-Fraktion
7. RM Heinrich Mause
CDU-Fraktion
7a. RM Heinz Neumann
CDU-Fraktion
8. RM Jürgen Böhm
CDU-Fraktion
8a. RM Uwe Waßmann
CDU-Fraktion
9. RM Ingrid Reuter
Fraktion B90/Die Grünen
9a. sB Uwe Tietz
Fraktion B90/Die Grünen
10. RM Birgit Pohlmann
Fraktion B90/Die Grünen
10a. RM Ursula
Hawighorst-Rüßler
Fraktion B90/Die Grünen
11. sB Markus Happe
Fraktion FDP/Bürgerliste
11a. sB Klaus Wlost
Fraktion FDP/Bürgerliste
Vertreter des Grünen Kreises12. Ingo Klammer 12a. Georg Breimhorst
Vertreter des Beirats bei der Unteren Landschaftsbehörde13. Dr. Klaus Gelmroth13a. Sabine Dreyer
14. Meike Hötzel14a. Andrea Hirsch
Umweltdezernent15. Umweltdezernent
    Martin Lürwer
15a. Leiter des Umweltamtes
Dr. Wilhelm Grote
Wilo SE
    Helga Kaiser
Kay Hoffmann




SPD 5 Sitze
CDU 3 Sitze
B90/Grüne 2 Sitze
FDP/Bürgerliste 1 Sitz

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien schlägt neue Mitglieder (siehe o. a. ergänzte Anlage II) vor und empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei Enthaltung 1 Stimme (Fraktion Die Linke) sowie 1 Stimme (Gruppe der NPD), diese in die Jury Umweltpreis zu bestellen.

Bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke sowie der Gruppe der NPD fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Münch (FBI) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beruft die vom Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien benannten Personen als Mitglieder bzw. deren persönliche Stellvertreter in die Jury.

zu TOP 3.23
Lärmschutz an der A 2 in Dortmund
hier: Dauermessung an der A2 in Dortmund Brechten
Überweisung: Bezirksvertretung Eving aus der öffentlichen Sitzung vom 26.09.2012
(Drucksache Nr.: 00577-10-E5)

Zum o. g. Tagesordnungspunkt lag den Mitgliedern des Rates der Stadt folgende Überweisung der Bezirksvertretung Eving vom 26.09.2012 vor:

Die Verwaltung wird gebeten, in der nächsten Sitzung am 13.06.2012 über den Sachstand der Dauermessung der Lärmbelästigung durch die A2 zu berichten:

Begründung:
In der Sitzung der Bezirksvertretung Eving wurde auf Antrag der SPD Fraktion am 09.02.2011 beschlossen, die – mit dem Schreiben der Verwaltung vom 01.06.2010 aufgrund der Anträge der der SPD-Fraktion in der Sitzung der Bezirksvertretung Eving (Drucksachen Nr.: 00577-10 und 16010-09) – vorgeschlagene Dauermessung durchzuführen. (Drucksache Nr.: 16010-09-E4).

Mit Schreiben vom 05.07.2011 und 12.02.2012 (Drucksachen Nr. 16010-09-E5 und 16010-09-E4) haben wir um Mitteilung des Sachstands gebeten. Insbesondere möchten wir wissen, wann die Ergebnisse vorliegen werden. Bisher ist uns keine Antwort zugegangen. Aus diesem Grund bitten wir uns den Sachstand im Rahmen einer Berichterstattung mitzuteilen.

Als Berichterstatter ist Herr Müller, Tiefbauamt, anwesend.

Herr Müller geht zunächst auf die unter dem Tagesordnungspunkt 3.1.1 der heutigen Sitzung vorliegende Stellungnahme des Herrn Stadtrates Lürwer ein, die darlegt, dass aus rechtlichen Gründen keine Möglichkeit besteht eine Abänderung der derzeit bestehenden Situation herbeizuführen. Die Verkehrsentwicklung wird weiter beobachtet, die nächste amtliche Verkehrszählung, bei der auch die Lärmsituation erneut beurteilt wird, ist für das Jahr 2015 geplant. Wie bereits in der Stellungnahme erläutert, werden die im Planfeststellungsverfahren niedergelegten Prognosewerte nicht erreicht und zurzeit ist auch nicht erkennbar ob sie zukünftig erreicht werden. Nur, falls die die nächste Verkehrszählung eine Überschreitung der Prognosewerte aufzeigen sollte, wären ggf. weitere Maßnahmen gerechtfertigt.

Auf Nachfragen geht Herr Müller auf eventuelle Möglichkeiten ein, zur Lärmreduzierung Tempobegrenzungen anzuordnen. Die im Planfeststellungsbeschluss verankerten Maßnahmen wurden umgesetzt, eine Geschwindigkeitsreduzierung war nicht Bestandteil dieses Beschlusses. Die Lärmschutzwände wurden, wie im Planfeststellungsbeschluss festgelegt, für eine „freie“ Strecke, dimensioniert. Bei einer Begrenzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 100 km/h wären die Lärmschutzwände nicht in der jetzigen Höhe errichtet worden. Bei der Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung ohne rechtlichen Anspruch wären daher die Investitionen, die für die Lärmschutzwände in der bestehenden Höhe getätigt wurden, nicht notwendig gewesen, entsprechende Fördermittel müssten zurückerstattet werden.

Einige Mitglieder der Bezirksvertretung Eving beanstanden, dass sich gerade durch die Lärmschutzmaßnahmen die Lärmimmission, auch bedingt durch Wetter und Windrichtung, anders als früher und weitaus störender darstellen. Eine Langezeitmessung ist hier nach Ansicht der SPD-Fraktion die einzig mögliche Alternative um zunächst objektive und verlässliche Werte zu erhalten und dann zeitnah entsprechende Maßnahmen zum Schutz der Anwohner und Anlieger einleiten zu können. Im Interesse der Betroffenen kann hier keinesfalls die nächste, für das Jahr 2015, geplante Verkehrszählung abgewartet werden, ohne schon jetzt Lösungsmöglichkeiten für die derzeitige Lärmsituation zu suchen. Es fehlen z.B. jegliche Lärmschutzmaßnahmen am Brückenbauwerk Schiffhorst, die Lärmimmissionen erreichen bei überwiegend aus westlicher Richtung wehendem Wind ungehindert die Wohnbereiche. Völlig unverständlich ist auch die Tatsache, dass eine erhöhte Lärmschutzwand dort errichtet wurde, wo sich zum Zeitpunkt des Planfeststellungsverfahrens lediglich eine landwirtschaftlich genutzte Ackerfläche befand.

Um die Lärmbelästigung zu verringern und zuminderst auf ein etwas erträglicheres Maß zu reduzieren fordert die SPD-Fraktion auch weiterhin auf der Fahrbahnfläche „Flüsterasphalt“ aufzubringen und die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 100 km/h zu begrenzen. Tempoeinschränkungen aus Lärmschutzgründen sind an vielen Autobahnen mittlerweile übliche Praxis, es ist daher nicht nachvollziehbar, warum es ausgerechnet auf diesem Streckeabschnitt der A2 nicht möglich sein soll.

In seiner Antwort verweist Herr Müller auf die 16. Verordnung des Bundesimmissionsschutzgesetzes, die eindeutig und abschließend festlegt, dass keine weiteren Rechtsansprüche, als die ohnehin schon durch die Lärmschutzwände entschädigten, gegeben sind.

Da eine Geschwindigkeitsbeschränkung in diesem Bereich im Planfeststellungsverfahren nicht vorgesehen war, wurden die Lärmschutzwände entsprechend der gesetzlichen Regelungen geplant und errichtet. Sollte eine Geschwindigkeitsbeschränkung zu wahrnehmbar geringeren Lärmwerten führen (was nachweislich durch Berechnungen nicht belegt ist) wären wesentlich niedrigere Lärmschutzwände ausreichend. Die in diesem Fall dann zu hohen Investitionskosten würden unweigerlich zu Regressansprüchen führen.

Zu der, von der SPD-Fraktion geforderten Dauermessung und auf unterschiedliche Kostenberechnungen für diese Messung angesprochen, erläutert Herr Müller, dass Lärmmessungen grundsätzlich in Verbindung mit Verkehrszählungen zu erfolgen haben. Über einen bestimmen Zeitraum wird Lärm gemessen und gleichzeitig der Verkehr gezählt, diese Zahlen werden auf den Jahresdurchschnitt hochgerechnet und ergeben zusammen den entsprechenden Immissionswert. Messung und Berechnung können also nicht getrennt werden.
Im Rahmen einer Kurzzeitmessung kann, wissenschaftlichen Erkenntnissen zufolge, bei einer Autobahn mit derart hoher Verkehrsbelastung, innerhalb einer zehnminütigen oder stündlichen Messung eine sichere Prognose aufgestellt werden.

Die Ergebnisse dieser Kurzzeitmessung wurden aber seitens der Bezirksvertretung Eving als nicht aussagekräftig abgelehnt.

Um die Aussagekraft einer Kurzzeitmessung zu verdeutlichen erklärt Herr Müller, dass bei einer Autobahn immer ein gleichmäßiges „Rauschen“, verbunden mit einer hohen Verkehrsdichte, vorhanden ist. Im Gegensatz zu kurzzeitigen Lärmbeeinträchtigungen, wie z.B. Motorradfahrern in ruhigen Wohnstraßen, die einem kurzen Störwert bei langen zwischenzeitlichen Ruhezeiten darstellen.



Auf Autobahnen mit hoher Verkehrsdichte und dem daraus resultierenden ständigen Geräuschpegel ist es widersinnig eine Langzeitmessung durchzuführen, besonders auch in Anbetracht der damit verbundenen hohen Kosten, die sich bei einer Messung über einen längeren Zeitraum durch Witterungsverhältnisse, Verkehrsstaus und Unfälle zudem noch verzögern würden.
Im Regelfall werden die Berechnungen der Kurzzeitmessungen immer zu Gunsten des Betroffenen ausgelegt. Dies zeigt sich eindeutig in der Vergleichsmessung die der Landesbetrieb Straßenbau NRW in Auftrag gegeben hat. Die Berechnungsergebnisse liegen hier gegenüber der Messung deutlich höher, da bei der Berechnung immer der ungünstigste Fall zu Grunde gelegt wird.

Aufgrund einer erneuten Nachfrage stellt Herr Müller nochmals deutlich fest, dass durch die Höhe der vorhandenen Lärmschutzwände Forderungen nach einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 100 km/h nicht durchgesetzt werden können. Ein Rechtsanspruch auf die Aufbringung von „Flüsterasphalt“ lässt sich ebenso nicht begründen, da während des Berechnungsverfahrens der vorhandene Splittmastixasphalt berücksichtigt wurde.

Abschließend geht Herr Müller noch einmal auf die gesetzliche Grundlage, die 16 Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz ein. Hier werden, bei Straßenneubauten, zu denen auch der sechsspurige Ausbau der A2 gezählt wird, Grenzwerte als Entschädigungswerte festgelegt. Diese Grenzwerte, die eine Betroffenheit begründen, wurden im Planfeststellungsverfahren öffentlich ausgelegt. Im Rahmen der Auslegung hatten alle Betroffenen die Möglichkeit des Widerspruchs. Das Planfeststellungsverfahren ist jetzt abgeschlossen und rechtskräftig.
Die Anordnung eines Tempolimits aus Lärmschutzgründen auf anderen Teilstrecken oder anderen Autobahnen erfolgte nur dort, wo die Lärmschutzwände älteren Datums sind, nicht den heutigen Anforderungen entsprechen und eigentlich erhöht werden müssten.

Der Vertreter FBI weist daraufhin, dass Grenzwerte, die derzeit lediglich einen Kompromiss zwischen wirtschaftlichen Erfordernissen und der Gesundheit darstellen, Änderungen unterworfen sind. Die WHO (Weltgesundheitsorganisation) fordert schon seit längerem eine Herabsetzung der Richtwerte, da hier eindeutig der Schutz der menschlichen Gesundheit vorrangig bewertet wird. Es ist also durchaus möglich, dass Lärmgrenzwerte zukünftig herabgesetzt werden, um gesundheitliche Schäden zu minimieren.

Genauso denkbar wäre, dass ein schon seit längerer Zeit diskutiertes Tempolimit bundesweit auf Autobahnen eingeführt wird und sich hierdurch ggf. Lärmreduzierungen ergeben.
Den Anliegern der A2 kann aber nicht zugemutet werden, solange mit den jetzt vorhandenen tatsächlichen Lärmimmissionen zu leben, bis Grenzwerte endlich geändert werden, oder sich der Gesetzgeber entschließt eine bundesweite Geschwindigkeitsbegrenzung auf Autobahnen einzuführen.

Der Vertreter FBI beantragt daher, dass die Bezirksvertretung Eving den Rat der Stadt bitten soll, sich an den NRW-Verkehrsminister zu wenden, um ein Tempolimit auf 100 km/h für den Bereich Brechten, auf der A2 zu erreichen.

Nach einer, von der SPD-Fraktion zur Beratung geforderten Unterbrechung der Sitzung, stellt der Bezirksbürgermeister – Herr Stens – folgenden Antrag des Vertreters FBI, mit einem Zusatz der SPD-Fraktion bezüglich der räumlichen Abgrenzung zur Abstimmung:

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – mehrheitlich bei zwei Gegenstimmen –:

Die Bezirksvertretung Eving bittet den Rat der Stadt, sich an den NRW-Verkehrsminister zu wenden, um ein Tempolimit auf 100 km/h für den Bereich Brechten, beidseitig, innerhalb der Grenzen des Stadtbezirkes Eving, auf der A2 zu erreichen.



In der Diskussion zu dem o. a. Tagesordnungspunkt regte Rm Münch (FBI) an, den vorliegenden Beschluss der Bezirksvertretung Eving dahingehend zu erweitern, dass das vorgeschlagene Tempo zur Lärmreduzierung der A2 nicht nur für den Stadtbezirk Eving, sondern für das gesamte Dortmunder Stadtgebiet gelten sollte.

In diesem Zusammenhang erinnerten Rm Harnisch (SPD), Rm Pisula (CDU) sowie Rm Reuter
(Bündnis 90/Die Grünen) daran, dass es hinsichtlich dieser Angelegenheit eine an den Bundesverkehrsminister gerichtete Initiative des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien vor einiger Zeit gegeben habe, die bedauerlicherweise bisher erfolglos geblieben sei. Von daher sei es sicherlich sinnvoll, wenn der Beschluss der Bezirksvertretung Eving zunächst am 05.12.2012 im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien unter Hinzuziehung von Vertretern des Landes und der Bezirksvertretung Eving behandelt wird, bevor der Rat der Stadt letztendlich eine Entscheidung hierüber trifft.

Von daher überweist der Rat der Stadt bei Stimmenthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Münch (FBI) den zuvor genannten Antrag an den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien zur weiteren Beratung.

zu TOP 3.24
Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08333-12)

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag zum o. g. Tagesordnungspunkt folgender Antrag der
CDU-Fraktion vom 06.11.2012 (Drucksache Nr.: 08333-12-E1) vor:

Die Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen wird in Nordrhein-Westfalen seit Jahren intensiv diskutiert. Viele Bürgerinnen und Bürger sind verunsichert.

Der Rat der Stadt Dortmund stellt daher fest, dass Abwasserleitungen selbstverständlich dicht sein müssen. Der Schutz des Trinkwassers als Lebensmittel Nummer Eins ist ein vorrangiges Ziel. Aber generalisierende Aussagen über die Schadhaftigkeit privater Abwasseranschlüsse und über die Ursächlichkeit schadhafter privater Anschlüsse für Boden- oder Grundwasserschäden haben sich bisher als nicht belastbar gezeigt. Es ist sachlich unangemessen, generell die Undichtigkeit privater Abwasseranschlüsse zu unterstellen.

Der Rat der Stadt Dortmund setzt sich für eine im Sinne des Boden- und Grundwasserschutzes sachlich angemessene und möglichst bürgerfreundliche gesetzliche Regelung zur Dichtheitsprüfung bei privaten Abwasseranschlüssen ein.

Dichtheitsprüfungen sollen künftig nach der Neuerrichtung privater Abwasseranschlüsse, nach einer bedeutenden Änderung bestehender Anschlüsse sowie bei begründetem Verdacht auf das Vorliegen bedeutender Boden- oder Grundwasserverschmutzungen vorgenommen werden. Weitergehende Gesetzliche Regelungen, die fälschlich von der Undichtigkeit oder Gefahrenträchtigkeit aller Anschlüsse ausgehen oder starre Fristen zur Überprüfung vorschreiben, sind zu unterlassen.

Die Stadt Dortmund wird hinsichtlich der Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen ihrerseits darauf verzichten, in ihrer Entwässerungssatzung weitergehende Regelungen zu treffen, die zum Nachteil privater Haushalte von den Vorgaben des im oben stehenden Sinne novellierten Landeswassergesetzes abweichen.

Der Rat der Stadt Dortmund fordert die örtlichen Landtagsabgeordneten auf, sich in diesem Sinn bei der Landesregierung für eine sachlich angemessene und bürgerfreundliche Lösung beim Thema Dichtheitsprüfung einzusetzen.

Nachdem Rm Pisula (CDU) den o. a. Antrag seiner Fraktion erläutert und dabei zum Ausdruck gebracht hatte, dass durch diesen Antrag letztendlich die Dortmunder Bürgerschaft vor hohen und unnötigen Kosten geschützt werden solle, in dem es für Dortmund keine eigene verschärfende Satzung nach den Vorstellungen der CDU-Fraktion geben soll, brachten anschließend Rm Dingerdissen (FDP/Bürgerliste) und Rm Harnisch (SPD) die Zustimmung ihrer Fraktionen zu dem vorliegenden Antrag der CDU-Fraktion zum Ausdruck.

Dagegen erklärte für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Rm Dr. Brunsing, dass seine Fraktion den vorliegenden Antrag der CDU-Fraktion ablehnen werde, da man der Auffassung sei, dass die Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen ein wichtiges Thema nicht nur in Trinkwasserschutzgebieten, sondern auch in den anderen städtischen Gebieten sei, zumal langfristig gesehen die Kosten hierfür nach Auffassung seiner Fraktion vertretbar seien.

Bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke beschließt der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den o. g. Antrag der CDU-Fraktion vom 06.11.2012.

4. Wirtschaft und Beschäftigungsförderung

zu TOP 4.1
S-Venture Capital Fonds Dortmund GmbH: Bestellung eines Geschäftsführers
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07738-12)

Bei Stimmenthaltung der Gruppe der NPD fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der Bestellung von Herrn Dipl.-Volkswirt Horst Günter Nehm zum Geschäftsführer der S-Venture Capital Fonds GmbH zu.

zu TOP 4.2
Masterplan Kreatives Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06768-12)

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag zum o. g. Tagesordnungspunkt folgender Auszug aus dem Ausschuss für Wirtschaft und Beschäftigungsförderung vom 14.11.2012 vor:

Dem Ausschuss für Wirtschaft und Beschäftigungsförderung lag folgenden Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 14.11.2012 vor:

1. Bei der Entwicklung von Kreativstandorten und -arealen ist die Entwicklung im gewachsenen Bestand der Strategie von Abriss und Neubau vorzuziehen.

Begründung:
2. Die freien Flächen in Kreativarealen auf städtischem Grund werden z.B. auch zur Aufstellung temporärer mobiler Bauten für die Nutzung von künstlerisch und kulturell agierenden AkteurInnen unentgeltlich zur Verfügung gestellt.


Begründung:
3. Im Kompetenzfeld "Architektur, Städtebau und Raumplanung" sind weitere Netzwerke zu erschließen.

Begründung:
Die Vorlage sowie der Antrag wurden ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.

Änderung:
Nachdem wie bereits im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit Rm Dr. Tautorat (Die Linke) sowie
Rm Dingerdissen (FDP/Bürgerliste) die ablehnende Haltung ihrer Fraktionen hinsichtlich des Masterplanes Kreatives Dortmund verdeutlicht hatten, machten anschließend Rm Meyer (SPD),
Rm Noltemeyer (Bündnis 90/Die Grünen) sowie Rm Dr. Eigenbrod (CDU) deutlich, dass der Masterplan Kreatives Dortmund eine gute Grundlage für das weitere Handeln in diesem Bereich sei.

Vor der Abstimmung bat OB Sierau darum, den o. a. Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Begründung zu Punkt 3 des Antrages um die Alumni-Gesellschaft (Gesellschaft zur Förderung der Fakultät Raumplanung der technischen Universität Dortmund e. V.) zu ergänzen.

Unter Einbeziehung der von OB Sierau genannten Ergänzung fasste der Rat der Stadt folgende Beschlüsse:

1. Im Rat der Stadt bestand Einvernehmen, den o. g. Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen an den Ausschuss für Wirtschaft und Beschäftigungsförderung zur weiteren Beratung zurück zu überweisen.

2. Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste, der Fraktion Die Linke sowie der Gruppe der NPD folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den „Masterplan Kreatives Dortmund“ in der als Anlage beigefügten Fassung zur Kenntnis. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung.



zu TOP 4.3
Tarifverträge im ÖPNV
Antrag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 08442-12)

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag zum o. g. Tagesordnungspunkt folgender Antrag im Wege der Dringlichkeit der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 12.11.2012 vor:

Beschlussvorschlag:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat eine Vorlage zuzuleiten, in der 2. Rat fordert die Landesregierung darüber hinaus auf, die Entscheidung zur ausschließlichen Repräsentativität des ver.di-Tarifvertrages bei der Vergabe öffentlicher Aufträge im straßengebundenen ÖPNV zu revidieren und auch den NWO-Tarifvertrag, der zwischen dem nordrhein-westfälischen Omnibusunternehmerverband NWO und der christlichen Gewerkschaft Öffentlicher Dienst und Dienstleistungen geschlossen wurde, für repräsentativ zu erklären.“

Begründung:
Der Minister für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat am 6. November 2012 bekannt gegeben, dass er bei der Vergabe öffentlicher Aufträge im straßengebundenen ÖPNV ausschließlich den Tarifvertrag TV-N, der zwischen ver.di und dem kommunalen Arbeitgeberverband geschlossen wurde, als repräsentativ erachtet. Dies hat zur Folge, dass sich die über 400 privaten und mittelständischen Unternehmen, die den NWO-Tarifvertrag zwischen dem Verband nordrhein-westfälischer Omnibusunternehmen und der christlichen Gewerkschaft Öffentlicher Dienst und Dienstleistungen anwenden, nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz NRW nicht mehr um öffentliche Aufträge bewerben können.

Diese Unternehmen und die damit verbundenen 10.000 Arbeitsplätze sind in ihrer Existenz akut gefährdet. Die Entscheidung wird nach Angabe der kommunalen Spitzenverbände zu einer Verteuerung des Busverkehrsangebotes um bis zu 15 Prozent führen. Insgesamt lässt diese Entscheidung des Landesministers einen Kostenanstieg von 40 Millionen Euro erwarten, der sowohl die kommunalen Haushalte als auch die Kundinnen und Kunden des ÖPNV treffen wird.

Welches Ausmaß diese Entscheidung für die Stadt Dortmund konkret haben wird, soll im Rahmen der Vorlage ausgeführt werden. Dass es zu Kostensteigerungen und einer Gefährdung zahlreicher Arbeitsplätze kommt, steht dabei außer Frage. Die Landesregierung ist deshalb aufzufordern, ihre Entscheidung zur ausschließlichen Repräsentativität des verdi-Tarifvertrages zu revidieren und auch den NWO-Tarifvertrag für repräsentativ zu erklären.

Nachdem Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) den o. a. Dringlichkeitsantrag seiner Fraktion vom 12.11.2012 begründet und dabei deutlich gemacht hatte, welche starken Belastungen für den VRR, die DSW 21 sowie die Stadt Dortmund zu erwarten seien, verständigte sich der Rat der Stadt darauf, den o. a. Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste nach vorliegender weiterer Detailinformationen im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften sowie im Ausschuss für Wirtschaft und Beschäftigungsförderung zu behandeln.

Darüber hinaus wies OB Sierau daraufhin, dass sich selbstverständlich die Gremien des VRR und der Aufsichtsrat von DSW 21 mit dieser Angelegenheit beschäftigen werden.


Der Rat der Stadt überweist den o. g. Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 12.11.2012 an den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften sowie an den Ausschuss für Wirtschaft und Beschäftigungsförderung zur weiteren Beratung.

Für die Sitzungen des Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften sowie Ausschuss für Wirtschaft und Beschäftigungsförderung wird um eine Stellungnahme seitens der DSW21 im Bezug auf den o. g. Antrag gebeten.

5. Soziales, Arbeit und Gesundheit

zu TOP 5.1
Inklusion in Dortmund
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08319-12)

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag zum o. g. Tagesordnungspunkt folgender Antrag der
SPD-Fraktion vom 13.11.2012 (Drucksache Nr.: 08319-12-E1) vor:

Die SPD-Ratsfraktion bringt nachfolgenden Antrag in die Ratssitzung am 15.11.12 ein und bittet um Überweisung in die Fachausschüsse, den Seniorenbeirat, den Integrationsrat und das Behindertenpolitische Netzwerk:

Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Verwaltung auf, ein Konzept zur schrittweisen Umsetzung der Inklusion in Dortmund als gesamtstädtische Aufgabe zu entwickeln und dem Rat der Stadt, sowie den Fachausschüssen, Bezirksvertretungen und den weiteren Gremien des Rates zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

Dieses Konzept sollte folgende Eckpunkte enthalten:

- Darstellung und Auswertung der bisherigen Erfahrungen mit den in Dortmund laufenden Maßnahmen und Projekten zur Inklusion

- Modellhafte Umsetzung von Inklusion in einem Aktionsraum

- Inklusion im Bereich Schule, Jugend und Bildung

- Darstellung von Zeiträumen und Entwicklungsphasen für die Umsetzung der gesamtstädtischen Inklusion in Dortmund

- Langfristige Kosteneinschätzungen unter Einhaltung des Konnexitätsprinzips

- Interkommunale Vergleiche zu Inklusionsansätzen und –plänen
vergleichbarer Großstädte

Begründung:
Die UN-Behindertenrechtskonvention ist seit 2009 in Deutschland geltendes Recht.
Ziel ist der Paradigmenwechsel von der Exklusion über Integration zur Inklusion in der Gesellschaft.
Unter Inklusion als Leitbild wird verstanden, dass jeder Mensch vollständig und gleichberechtigt an allen gesellschaftlichen Prozessen teilnehmen kann – und zwar von Anfang an und unabhängig von seinen individuellen Fähigkeiten, seiner ethnischen wie sozialen Herkunft, seines Geschlechts oder seines Alters. Insofern bezieht sich Inklusion auf alle Menschen. Inklusion bedeutet die Teilhabe von Einzelnen an einer Gemeinschaft zu ermöglichen, sowie Barrieren für eine solche Teilhabe zu erkennen und aktiv zu beseitigen.

Die Landesregierung NRW hat zwischenzeitlich einen NRW-Aktionsplan „Eine Gesellschaft für alle – NRW inklusiv“ mit vier Kernelementen aufgelegt. Mit über 100 Einzelmaßnahmen soll dieser Aktionsplan in NRW umgesetzt werden. Die Laufzeit des Aktionsplanes ist auf einen Zeitraum bis 2020 angelegt. Die Umsetzung und Weiterentwicklung des Aktionsplanes unter Beteiligung der Vertreter der Organisationen und Verbände der Menschen mit Behinderungen wird sichergestellt.

Der Bereich Schule und Bildung wird insbesondere auf dem Weg zum inklusiven Unterricht wird einen großen Schwerpunkt von Inklusion in NRW einnehmen und genießt jetzt schon in den Städten und Gemeinden hohe Priorität. Einige Städte haben schon Inklusionspläne aufgelegt oder befassen sich mit eigenen Inklusionskonzepten. Insgesamt sehr fraglich ist die langfristige Finanzierung der Umsetzung von Inklusion.

In der UN-BRK heißt es dazu:
„Hinsichtlich der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte verpflichtet sich jeder Vertragsstaat, unter Ausschöpfung seiner verfügbaren Mittel...Maßnahmen zu treffen, um nach und nach die volle Verwirklichung dieser Rechte zu erreichen, unbeschadet derjenigen Verpflichtungen aus diesem Übereinkommen, die nach dem Völkerrecht sofort anwendbar sind.“
In diesem Zusammenhang müssen Städte und Gemeinden auf die Konnexität der erforderlichen Finanzmittel bestehen. Inklusion als neue Aufgabe mit neuer Zielsetzung in dieser Größenordnung kann unmöglich von den Städten und Gemeinden allein geschultert werden.

Der Rat der Stadt Dortmund fordert Bund und Land auf, zur Umsetzung der Inklusion in den Städten für eine auskömmliche Finanzierung zu sorgen.

Nachdem Rm Weyer den o. g. Antrag ihrer Fraktion eingebracht und begründet hatte, erklärte für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Rm Blotenberg, dass entsprechende Initiativen ihrer Fraktion bisher leider erfolglos gewesen seien. Von daher hoffe sie, dass es in dieser Angelegenheit jetzt endlich weitergehe.

Weiterhin brachte Rm Dingerdissen (FDP/Bürgerliste) zum Ausdruck, dass für ihn der vorliegende Antrag der SPD-Fraktion sehr schlüssig sei. Weiterhin regte Rm Dingerdissen (FDP/Bürgerliste) an, den Antrag der SPD-Fraktion bei den Eckpunkten um einen weiteren Spiegelstrich zu ergänzen:

- Situation der Ausbildung in Berufen der Teilhabeansprüche

Des Weiteren machte Rm Neumann (CDU) deutlich, dass seine Fraktion vom Grundsatz her den vorliegenden Antrag der SPD-Fraktion begrüße und er gespannt sei, welche Kosten hierdurch auf die Stadt Dortmund zukommen werden.

Abschließend erklärte OB Sierau, dass es diesbezüglich auch eine Initiative des Behindertenpolitischen Netzwerkes gegeben habe. Im übrigen habe sich vor kurzem der Verwaltungsvorstand mit dieser Thematik beschäftigt und diesbezüglich eine verwaltungsinterne Arbeitsgruppe unter Federführung der Behindertenbeauftragten der Stadt Dortmund, Frau Vollmer, eingerichtet, um diesbezüglich eine Bestandsaufnahme als Grundlage für das weitere Vorgehen zu erstellen.

Wichtig dabei sei für ihn das Konnexitätsprinzip. Dies bedeute, dass es auf Seiten des Landes NRW klare Aussagen zur Finanzierung geben müsse, da ohne finanzielle Unterstützung die Umsetzung der Inklusion nicht möglich sein werde.

Unter Einbeziehung der o. a. Ergänzung wurde der Antrag der SPD-Fraktion vom 13.11.2012 in den Rat der Stadt eingebracht und an die Fachausschüsse, den Seniorenbeirat, den Integrationsrat und das Behindertenpolitische Netzwerk zur weiteren Beratung überwiesen.




zu TOP 5.2
Sozialticket
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 08336-12)

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wies Rm Langhorst daraufhin, dass der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit in seiner Sitzung am 13.11.2012 hinsichtlich des Sozialtickets folgenden Beschluss gefasst habe:

Der VRR wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass ein Bezug des VRRSozialtickets ab dem
1. Januar 2013 für alle Anspruchsberechtigten sichergestellt wird. Die dafür eventuell notwendigen Maßnahmen in der Verwaltung sind vorzunehmen. Da die Ausstellung der Berechtigungen für das neue Ticket anscheinend über das Jobcenter abgewickelt werden soll, sind entsprechende Gespräche zur Umsetzung zu führen.

Um dieser Angelegenheit noch mehr Nachdruck zu verleihen, schlug Rm Langhorst
(Bündnis 90/Die Grünen) vor, dass auch der Rat der Stadt diesen Beschluss zustimmen sollte.

Im Verlauf der weiteren Diskussion kritisierte Rm Taranczewski (SPD) das Verhalten des VRR in dieser Angelegenheit. Seiner Meinung nach könne es nicht sein, dass der VRR die Leistungsbescheide des JobCenters über beispielsweise SGBII-Leistungen nicht anerkennt, um das Sozialticket zu erhalten.

Des Weiteren erklärte Rm Prüsse (SPD), dass er aufgrund der Behandlung dieser Thematik davon ausgehe, dass die bestehenden Probleme rechtzeitig gelöst werden, damit den Anspruchsberechtigten rechtzeitig das Sozialticket zur Verfügung gestellt werden kann.

Vor der Abstimmung schlug OB Sierau vor, die von Rm Langhorst (Bündnis 90/Die Grünen) vorgeschlagene Formulierung dahingehend zu modifizieren, dass es anstelle

... alle Anspruchsberechtigten...

... alle anspruchsberechtigte Antragsteller ...

heißt.

Unter Einbeziehung der o. a. Ergänzung fasst der Rat der Stadt bei einer Stimmenthaltung einstimmig folgenden Beschluss:

Der VRR wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass ein Bezug des VRRSozialtickets ab dem
1. Januar 2013 für alle anspruchsberechtigten Antragsteller sichergestellt wird. Die dafür eventuell notwendigen Maßnahmen in der Verwaltung sind vorzunehmen. Da die Ausstellung der Berechtigungen für das neue Ticket anscheinend über das Jobcenter abgewickelt werden soll, sind entsprechende Gespräche zur Umsetzung zu führen.

zu TOP 5.3
Mehrbedarfe des Sozialamtes für 2012 - Genehmigung von überplanmäßigen Aufwendungen gem. § 83 Abs. 2 GO NRW
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08271-12)

Hinsichtlich der Nachfrage von Rm Münch (FBI), was die Stadt Dortmund für die Asylbewerber zahle, und wie viel sie davon vom Bund und Land erstattet bekomme, erklärte StR´in Zoerner, dass die entsprechenden Aufwendungen der Stadt Dortmund für diesen Personenkreis noch nie zu 100% refinanziert worden seien.

Hinzu komme, dass durch die aktuelle Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichtes weitere Belastungen für die Stadt Dortmund entstanden seien.

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Gruppe der NPD folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt für das Haushaltsjahr 2012 gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW die Verwendung der unter dem Punkt finanzielle Auswirkungen dargestellten Mehrerträge zur Deckung der überplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von insgesamt 2.800.000 € für gesetzlich pflichtige Transferleistungen in den Bereichen Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie für Flüchtlingshilfen.


Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde anschließend von 17:00 Uhr bis 17:35 Uhr für eine Pause unterbrochen.


6. Kultur, Sport und Freizeit

zu TOP 6.1
Haushaltsbegleitbeschluss 2012, hier "Touristische Dienstleister unter einem Dach":
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07836-12)

In der Diskussion zu dem o. a. Tagesordnungspunkt verständigte man sich letztendlich darauf, zunächst einmal nur den Punkt 2 des Beschlussvorschlages zu beschließen, da es hinsichtlich der weiteren Punkte des Beschlussvorschlages noch Beratungsbedarf gibt.

Der Rat der Stadt fasst daraufhin folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke:

2. die Gründung der DORTMUNDtourismus GmbH bis Ende 2012 und die Beteiligung der Stadt
2. Folgende Punkte des Beschlussvorschlages sollen im Zuge der Haushaltsberatungen nochmals behandelt und am 20.12.2012 erneut auf die Tagesordnung des Rates der Stadt genommen werden:

1. die Betriebseinstellung des KulturInfoShops (KIS) zum 31.03.2013.
3. die standortbezogene Zusammenführung von DORTMUNDtourismus (DOto) und
RUHR.VISITORCENTER (RVC) am Standort Max-von-der-Grün-Platz 5-6 Anfang 2014.
4. die Vergabe des Betriebs des RUHR.VISITORCENTER (RVC) im Rahmen eines
Verhandlungsverfahrens mit vorheriger öffentlicher Aufforderung zur Teilnahme gem.







zu TOP 6.2
Mitgliedschaft des Museums für Naturkunde im Landesverband Museumspädagogik NRW e.V.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07994-12)

Bei Stimmenthaltung der Gruppe der NPD fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt die Mitgliedschaft des Museums für Naturkunde im Landesverband Museumspädagogik NRW e.V.

zu TOP 6.3
Wirtschaftsplan 2013 für die Kulturbetriebe Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07969-12)

Die Verwaltungsvorlage zum o. a. Tagesordnungspunkt wurde in die Haushaltsberatungen vertagt.

zu TOP 6.4
Ehrung von Sportlerinnen und Sportlern durch die Stadt Dortmund; hier: Vergabe von Sportlerehrengaben / Sportlerauszeichnungen für herausragende sportliche Leistungen im Jahr 2012
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08393-12)

OB Sierau machte darauf aufmerksam, dass die Verwaltung mit Schreiben vom 15.11.2012 vorgeschlagen habe, den Beschlussvorschlag der vorliegenden Verwaltungsvorlage um Herrn Siegmund Mainka zu erweitern, und ihn wegen seiner besonderen Verdienste auf sportlichem Gebiet ebenfalls mit einem Geldpräsent sowie einem Sachpräsent zu ehren.

Unter Einbeziehung der o. a. Ergänzung fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat beschließt, die Sportlerinnen Goda Dailydaite, Christina Hammer und Carina Bär sowie die Sportler Martin Sauer, Kristof Wilke, Florian Menningen, Lukas Müller, Richard Schmidt, Maximilian Reinelt, Eric Johannesen, Andreas Kuffner, Filip Adamski, Ralf Holtmeyer Hans-Peter Durst und Siegmund Mainka wegen ihrer besonderen Verdienste auf sportlichem Gebiet entsprechend den Regelungen des § 6 der Richtlinien für Ehrungen durch die Stadt Dortmund mit einem Geldpräsent sowie einem Sachpräsent zu ehren.

7. Schule

zu TOP 7.1
Eichlinghofer-Grundschule; hier: Schülerspezialverkehr
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07044-12)

Hinsichtlich des o. a. Tagesordnungspunktes lag den Mitgliedern des Rates der Stadt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch vom 02.10.2012 vor:

1. Schülerspezialverkehr
Die Bezirksvertretung nimmt die Vorlage der Schulverwaltung vom 29.05.12 zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mit 7 Ja-Stimmen (7 x SPD) und 5 Nein-Stimmen (4 x Bündis90/die Grünen, 1 x FDP) und 6 Enthaltungen (6 x CDU) die im Beschlussvorschlag aufgeführte „Alternative B“ zu beschließen: „Der eingerichtete Schülerspezialverkehr („Schulbus“) zur Eichlinghofer Grundschule wird als freiwillige Leistung in unveränderter Organisationsform weitergeführt“.

2. Anträge der Fraktionen zur Überprüfung der Schulwege
Die gleichlautenden oben aufgeführten Anträge der Fraktionen auf Überprüfung der Länge der Schulwege und auf ihre Gefährlichkeit hin durch die Verwaltung innerhalb von drei Monaten werden einstimmig beschlossen.

In der Diskussion zu dem o. a. Tagesordnungspunkt schlugen Rm Radtke (SPD) sowie Rm Kowalewski (Die Linke) vor, eine Entscheidung in dieser Angelegenheit entsprechend der „Alternative B“ der Verwaltungsvorlage, so wie dies auch von der Bezirksvertretung Hombruch und der Schulkonferenz Eichlinghofer Grundschule vorgeschlagen worden sei, herbeizuführen.

Dagegen machten anschließend Rm Kunstmann (Bündnis 90/Die Grünen), Rm Hoffmann (CDU),
Rm Dingerdissen (FDP/Bürgerliste) sowie Rm Münch (FBI) deutlich, dass man sich für die Variante A des Beschlussvorschlages ausspreche.

Hierbei müsse man bedenken, dass hierdurch nur die Rückfahrt mit dem Schulbus eingestellt werden wird. Hinzu komme, dass dadurch eine gewisse Gleichbehandlung in diesem Bereich geschaffen werde.

Der Rat der Stadt fasst daraufhin mit Mehrheit gegen die Stimmen der SPD-Fraktion sowie der Fraktion Die Linke folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:

a) Die Organisation des eingerichteten Schülerspezialverkehrs („Schulbus“) zur Eichlinghofer Grundschule wird mit Beginn des Schuljahres 2012/2013 geändert. Die Rückfahrt mit dem Schulbus nach Unterrichtsende wird eingestellt. Den anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schülern werden für die Rückfahrt „SchokoTickets“ für die Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) zur
Verfügung gestellt.

zu TOP 7.2
Beschlüsse des Rates zum Haushaltsplan 2012 aus der Sitzung vom 15.12.2011;hier:
1. Hausmeistervertretungsregelung an den Schulen für die Jahre 2013 ff.
2. Bereitschaftsdienste an Wochenenden
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08174-12)

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ergebnisse der Prüfaufträge zur Kenntnis.

8. Kinder, Jugend und Familie

zu TOP 8.1
Wirtschaftliche Entwicklungen der Aufwendungen im Jugendamt im Bereich Hilfen zur Erziehung in den Jahren 2011, 2012 und Auswirkungen auf die Haushaltsplanung 2013 ff.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07961-12)

Zum o. g. Tagesordnungspunkt lag den Mitgliedern des Rates der Stadt folgender Auszug des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 08.11.2012 vor:

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Die Linke vor:

Zur Vorlage 2.4 „Wirtschaftliche Entwicklungen der Aufwendungen im Jugendamt im Bereich Hilfen zur Erziehung in den Jahren 2011, 2012 und Auswirkungen auf die Haushaltsplanung 2013 ff.“ hat unsere Fraktion einige Verständnisfragen zum Hergang innerhalb des Jugendamtes. Diese bitten wir bis zu einer Beschlussfassung der Vorlage im Rat einer schriftlichen Beantwortung zuzuführen.

1) Ist es richtig, dass bereits 2008/2009 die Kämmerei aktenkundig darauf hingewiesen wurde, dass sich im Jugendamt eine Bugwelle aus unbezahlten Rechnungen aufbaut, die irgendwann zu Problemen führen würde?

2) Ist es richtig, dass die Controller im Jugendamt festgestellt haben, dass die jetzt offenkundig gewordenen Probleme bestehen, aber per Dienstanweisung angehalten wurden, sich zu diesen Sachverhalten nicht weiter einzulassen?

3) Ist es richtig, dass mit freien Trägern Auslastungsverträge unabhängig von der Fallzahl abgeschlossen wurden? Im Falle der AWO wird kolportiert, dass eine 80%ige Auslastung der AWO-Einrichtungen vertraglich garantiert worden sei, unabhängig davon, ob die entsprechenden Fallzahlen im Jugendamt überhaupt anfallen.

4) Ist es richtig, dass die vom Rat erbetene Besetzung von freien Planstellen in der Jugendhilfe zwar zwischenzeitlich ausgeführt wurde, sich aber durch Nichtbesetzung bei personellen Abgängen inzwischen erneut die alte Personalsituation mit einer zweistelligen Zahl unbesetzter Mitarbeiterstellen in der Jugendhilfe eingestellt hat?

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.

Die Fraktion Die Linke bittet um Beantwortung ihrer Fragen bis zur Ratssitzung.

Weiterhin lag den Mitgliedern des Rates der Stadt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 14.11.2012 vor:

Die o. g. Anfrage der Fraktion Die Linke beantworte ich wie folgt:

Zu 1) Ist es richtig, dass bereits 2008/2009 die Kämmerei aktenkundig darauf hingewiesen wurde, dass sich im Jugendamt eine Bugwelle aus unbezahlten Rechnungen aufbaut, die irgendwann zu Problemen führen würde?

Aufgrund der im Jahr 2008 gestiegenen Fallzahlen war es notwendig, das Budget für die Hilfen zur Erziehung zu erhöhen. Dies wurde mit dem Planwert für das Jahr 2009 umgesetzt und ist aktenkundig nachvollziehbar. Hinweise auf eine Bugwelle unbezahlter Rechnungen hat es dabei nicht gegeben.

Zu 2) Ist es richtig, dass die Controller im Jugendamt festgestellt haben, dass die jetzt offenkundig gewordenen Probleme bestehen, aber per Dienstanweisung angehalten wurden, sich zu diesen Sachverhalten nicht weiter einzulassen?

Die in der Anfrage als „offenkundig gewordenen Probleme“ dargestellten periodenfremden Aufwendungen wurden Mitte des Jahres 2012 im Controlling des Jugendamtes festgestellt und der Amtsleitung mitgeteilt. Daraufhin wurde der Stadtkämmerer durch die Amtsleitung des Jugendamtes entsprechend informiert. Das Rechnungsprüfungsamt wurde ebenfalls eingeschaltet.

Zu 3) Ist es richtig, dass mit freien Trägern Auslastungsverträge unabhängig von der Fallzahl abgeschlossen wurden?

Mit den freien Trägern wurden keine Auslastungsverträge abgeschlossen. Belegungsquoten
sind im Rahmenvertrag I in NRW für die Übernahme von Leistungsentgelten in der Jugendhilfe genannt. Danach ist die Mindestbelegung Bestandteil der Kostenkalkulation für die Leistungsentgelte. Nach § 10 Abs. 3 Rahmenvertrag I ist diese Quote ausschließlich einrichtungsbezogen anzusetzen und beträgt 93 %. Eine Belegungsgarantie gibt es jedoch nicht. Unterbelegungen gehen zu Lasten der Träger.

Zu 4) Ist es richtig, dass die vom Rat erbetene Besetzung von freien Planstellen in der Jugendhilfe zwar zwischenzeitlich ausgeführt wurde, sich aber durch Nichtbesetzung bei personellen Abgängen inzwischen erneut die alte Personalsituation mit einer zweistelligen Zahl unbesetzter Mitarbeiterstellen in der Jugendhilfe eingestellt hat?

Bei der Besetzung von Planstellen in den Jugendhilfediensten kommt es aufgrund von Altersfluktuation, Mutterschutz u. ä. immer wieder zu Vakanzen. Dabei ist das Jugendamt darauf bedacht, die freiwerdenden Stellen möglichst umgehend nach zu besetzen. Aktuell befinden sich fünf Planstellen für Sozialarbeiter/innen in den Jugendhilfediensten im Wiederbesetzungsverfahren.

Außerdem lag den Mitgliedern des Rates der Stadt folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 14.11.2012 vor:

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, die Stelle der Leitung des Jugendamtes öffentlich auszuschreiben.

Die Verwaltung wird gebeten, eine Ausschreibung zu erarbeiten und den zuständigen Ausschüssen Kinder, Jugend, Familie sowie Personal und Organisation in ihren nächsten Sitzungen zur Beschlussfassung zuzuleiten.

Begründung:
Die Leitung des Jugendamtes wird im Frühjahr des kommenden Jahres neu besetzt. Wir halten eine öffentliche Ausschreibung von AmtsleiterInnenstellen generell für sinnvoll. Eine Ausschreibung entspricht auch den Erfordernissen des Landesgleichstellungsgesetzes nach § 8 und § 7.

Wie bereits in den Sitzungen des Sonderältestenrates am 23.10.2012, des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 24.10.2012 sowie des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 08.11.2012 gab es noch einmal eine recht umfangreiche Diskussion hinsichtlich der wirtschaftlichen Entwicklungen der Aufwendungen im Jugendamt im Bereich Hilfen zur Erziehung in den Jahren 2011, 2012 und Auswirkungen auf die Haushaltsplanung 2013 ff.

Diese machte deutlich, dass die diesbezüglichen Fehler beim Jugendamt umfassend aufgearbeitet werden müssen, um die hieraus erforderlichen Konsequenzen zu ziehen, damit derartige Vorgängen zukünftig nicht mehr passieren. Weiterer Schwerpunkt der Diskussion mit konträren Auffassungen war der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Stelle der Leitung des Jugendamtes auch extern öffentlich auszuschreiben.

Letztendlich fasste der Rat der Stadt folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt vertagt den o. a. Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die Stelle der Leitung des Jugendamtes extern und intern auszuschreiben in die erste Sitzung des Rates der Stadt im Jahr 2013.

2. Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Gruppe der NPD folgenden Beschluss:




3. Der folgende Punkt 3 des Beschlussvorschlages wird wegen bestehendem Beratungsbedarf in die Sitzung des Rates der Stadt am 20.12.2012 zurück gestellt.

9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

zu TOP 9.1
Wirkungsorientierter Haushalt Dortmund: Beschluss strategisches Zielsystem
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07790-12)

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag zum o. g. Tagesordnungspunkt folgende Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie vom 24.10.2012 vor:

Es lag folgender Antrag der Vertreter der Jugendverbände vor (Drucksache Nr.: 07790-12-E1):

„Die Vertreter der Jugendverbände beantragen, die Vorlage zum Tagesordnungspunkt 5.1 Wirkungsorientierter Haushalt Dortmund: Beschluss strategisches Zielsystem“ nicht zu beschließen.

Begründung:
In der Sitzung vom 05.09.2012 wurde beschlossen, einen Arbeitskreis einzurichten, der die strategischen Ziele und die daraus abzuleitenden Teilziele entwickelt. Die Beschlussfassung über die Vorlage sollte erst nach dem Treffen des Arbeitskreises erfolgen.“

Herr Krueger führte in die Vorlage ein.
Wie bereits zugesagt, werden die Vertreter des Ausschusses in der Arbeitsgruppe die Möglichkeit haben, sich intensiv Gedanken über vorhandene Informationsbedarfe im Rahmen der strategischen Ziele und insbesondere über die zu bildenden Kennzahlen zur politischen Steuerung machen können. Er wies darauf hin, dass wie vereinbart und protokolliert in der Arbeitsgruppe nicht mehr über die globalen strategischen Ziele diskutiert werden solle, sondern über die Steuerungsinformationen und die Kennzahlen. Er unterstrich noch einmal das ernsthafte Bestreben der Verwaltung, die Politik in diesem Prozess mitzunehmen und zu beteiligen. Es werde in der Arbeitsgruppe ausreichend Gelegenheit bestehen, sich mit Ideen, Vorstellungen und Wünschen einzubringen.
Abschließend warb er um Zustimmung zu der Vorlage, damit sich die folgenden Gremien mit ihr inhaltlich auseinandersetzen können und nach dem Ratsbeschluss sofort in den politischen Diskurs eingestiegen werden könne. Daher wurden die beiden jugendpolitischen Ziele auch ausgesprochen global gefasst, um alle geäußerten Vorstellungen und Wünsche innerhalb dieser Ziele umsetzen zu können.

Herr Rettstadt brachte seine zustimmende Haltung zum Ausdruck. Mit dem WOH erhalte die Politik die benötigten die Steuerungsinstrumente, um auch in der Kinder- und Jugendpolitik die Ziele vorzugeben und die tatsächliche Umsetzung nachvollziehen zu können.
Die hier definierten Zielfelder seien wirklich sehr global formuliert. Das sei auch in Ordnung. Wichtig seien die Kennzahlen. Er halte es nicht für sinnvoll, die globalen Ziele noch einmal zu diskutieren.

Herr Oppermann begründete den Antrag der Jugendverbände.
Er halte es nach wie vor für richtig, sich in der Arbeitsgruppe auch noch mal mit den strategischen Zielen zu beschäftigen. Der Bereich der Entwicklungsförderung von Kindern und Jugendlichen nach dem KJHG komme definitiv zu kurz und umfasse mehr als in der Vorlage mit „…Wohl von Kindern und Jugendlichen wird konsequent umgesetzt…“. Wobei natürlich klar sei, dass der Schwerpunkt der Diskussion auf den entsprechenden „Teilzielen“ liegen müsse.

Herr Barrenbrügge signalisierte noch Beratungsbedarf für seine Fraktion.

Herr Rettstadt schlug vor, die Vorlage in der nächsten Sitzung zu beraten, der Antrag der Jugendverbände sollte als eingebracht angesehen werden.

Frau Bonekamp gab den Termin für das Treffen der Arbeitsgruppe bekannt: 21.11.2012, 14.00 Uhr – 16.00 Uhr.

Herr Sohn machte darauf aufmerksam, dass es sich bei der Arbeitsgruppe um ein Beratungsgremium handelt und um keinen offenen Arbeitskreis (Teilnehmer: Sprecher der im Ausschuss vertretenen Fraktionen – Herr Barrenbrügge, Frau Pieper, Herr Rettstadt, Frau Schütte-Haermeyer - sowie je ein Vertreter der Wohlfahrts- und Jugendverbände, ggf. die jeweiligen persönlichen Vertreter). Er bat um kurzfristige Mitteilung, welcher Vertreter der Wohlfahrts- und Jugendverbände an der Arbeitsgruppe teilnehmen wird.

Frau Pöting bat darum, zumindest die Vorsitzende des Schulausschusses an der Arbeitsgruppe teilnehmen zu lassen, da auch schulische Belange betroffen sind.

Als Vertreter der Jugendverbände in der Arbeitsgruppe wurde Herr Andreas Roshol benannt. Der/die Vertreter/in der Wohlfahrtsverbände wird noch nachgemeldet.
Herr Spangenberg bekräftigte noch einmal die Ausführungen von Herrn Oppermann und hielt den Antrag der Jugendverbände aufrecht.

Herr Krueger warb noch einmal eindringlich für ein positives Votum des Ausschusses.
Er versicherte, dass der Dialog zwischen Politik und Verwaltung zur Definition der politischen Steuerungsinformationen und Kennzahlen intensiv betrieben werden solle. Damit kein zeitlicher Verzug einsetzt, sollte dieser Prozess unmittelbar nach dem Beschluss des Rates am 15.11.2012 einsetzen. Alle Vorschläge würden in den weiteren politischen Zielfindungsprozess einfließen.

Die Mitglieder erklärten sich auf Wunsch von Frau Pöting nach kurzer, kontroverser Diskussion damit einverstanden, auch eine Vertreterin des Schulausschusses – in Person der Vorsitzenden – an der Arbeitsgruppe zu beteiligen.

In der Diskussion zu dem o. a. Tagesordnungspunkt schlug im Sinne der Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie Rm Starke (SPD) vor, den Beschlussvorschlag der Verwaltungsvorlage dahingehend zu modifizieren, dass die Zielfelder Kinder, Jugend und Bildung zunächst ausgeklammert werden.

Dagegen beantragte für die FDP/Bürgerliste Rm Rettstadt, die Verwaltungsvorlage in der vorgelegten Form zu beschließen, da die Fachausschüsse ausreichend Zeit gehabt hätten, sich hiermit ausreichend zu beschäftigen.

Änderung:
Nach weiterer Diskussion fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste, der Fraktion Die Linke sowie der Stimme von Rm Münch (FBI) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt

· die unter Pkt. 3 der Vorlage aufgeführten strategischen Ziele (außer der Zielfelder Kinder, Jugend und Bildung) als Teil des städtischen Zielsystems
· das unter Pkt. 4 der Vorlage in Grundzügen dargestellte Verfahren zur Konkretisierung der strategischen Ziele

Die zurückgestellten Zielfelder werden nochmals im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beraten.

zu TOP 9.2
Aufhebung der Satzungen über die förmliche Festlegung der Sanierungsgebiete "Sanierung Nord II", "Sanierung Nord III Ost" und "Sanierung Nord III West"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07835-12)

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Gruppe der NPD folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt

1. den anliegenden Entwurf als Satzung zur Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Sanierung Nord II" vom 17.04.1972
2. den anliegenden Entwurf als Satzung zur Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Sanierung Nord III Ost" vom 17.04.1972
3. den anliegenden Entwurf als Satzung zur Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Sanierung Nord III West" vom 16.09.1975.

zu TOP 9.3
Haushalt
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 08337-12)

Der o. a. Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wurde zu Beginn der Sitzung von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zurückgezogen.

zu TOP 9.4
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallgebührensatzung - AbfGS) 2013
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07948-12)

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie der Gruppe der NPD folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund

- beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung über die Erhebung von Gebühren für
die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund für das Jahr 2013;
- nimmt den Wirtschaftsplan 2013 der EDG Entsorgung Dortmund GmbH zur Kenntnis;
- nimmt den Wirtschaftsplan 2013 der DOWERT Dortmunder Wertstoffgesellschaft mbH
zur Kenntnis;
- stellt den Wirtschaftsplan 2013 für das Deponiesondervermögen der Stadt Dortmund mit
den im Sachverhalt dargestellten Zahlen fest.

zu TOP 9.5
Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallsatzung - AbfS -)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07767-12)

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Gruppe der NPD folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt den als Anlage 1 beigefügten Entwurf als Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallsatzung – AbfS -).

zu TOP 9.6
Übertragung des Grund und Bodens Rombergpark von der Stadt Dortmund auf die Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08003-12)

Ergänzung:
Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke sowie der Gruppe der NPD folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, den Grund und Boden des Rombergparks zum 01.01.2012 auf die Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund als Sacheinlage zu übertragen.

zu TOP 9.7
Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 3. Quartal des Haushaltsjahres 2012 genehmigt hat.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08140-12)

Der Rat der Stadt nimmt gemäß § 83 Abs. 2 Halbsatz 2 GO Kenntnis von den für das 3. Quartal des Haushaltsjahres 2012 bewilligten Mehraufwendungen in Höhe von 578.933,61 € sowie Mehrauszahlungen in Höhe von 2.269.232,50 €.

zu TOP 9.8
Konzept zur Beteiligung von Bürger/-innen in Haushaltsfragen (Bürgerhaushalt)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07927-12)

Ergänzung:
Der Rat der Stadt fasst bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke, der Gruppe der NPD einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt das in der Begründung dargestellte grundsätzliche Verfahren und beauftragt die Verwaltung mit der detaillierten Umsetzung.

zu TOP 9.9
Verkauf von Gesellschaftsanteilen an der ecce - european centre for creative economy GmbH
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07970-12)

Der Rat der Stadt fasst bei Stimmenthaltung der Gruppe der NPD einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt dem Verkauf von bis zu 90 % der Anteile an der ecce – european centre for creative economy GmbH zu und beauftragt die städtischen Vertreter in den entscheidungsberechtigten Gremien der Gesellschaft entsprechende Beschlüsse zu fassen.


zu TOP 9.10
Satzung zur Änderung der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Dortmund für die Einräumung der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen und das Angebot sexueller Handlungen vom 02.09.2010
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08094-12)

Der Rat der Stadt fasst bei Stimmenthaltung der Gruppe der NPD einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt die anliegende Satzung zur Änderung der Vergnügungssteuer­satzung der Stadt Dortmund für die Einräumung der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen und das Angebot sexueller Handlungen vom 02.09.2010.

zu TOP 9.11
Feststellung des Jahresabschlusses 2011 und Gewinnverwendung 2011 für das Deponiesondervermögen der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07723-12)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

1. Der Lagebericht 2011 über das Deponiesondervermögen der Stadt Dortmund und der
Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2011 werden festgestellt

2. Der Jahresgewinn 2011 des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund in Höhe
von 368.500,00 € wird an den Haushalt der Stadt abgeführt.

3. Der Leitung des Deponiesondervermögens wird für das Wirtschaftsjahr 2011
Entlastung erteilt.

4. Der Gemeindeprüfungsanstalt wird vorgeschlagen, als Abschlussprüfer des
Jahresabschlusses 2012 die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in 45136 Essen
zu beauftragen.

zu TOP 9.12
GELSENWASSER AG
hier: Änderung des Gesellschaftsvertrages der Seegesellschaft Haltern mbH
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07851-12)

Bei Stimmenthaltung der Gruppe der NPD fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt stimmt den Änderungen des Gesellschaftsvertrages der Seegesellschaft Haltern mbH zu.

An der Beratung und Abstimmung nahm Rm Monegel (CDU) nicht teil.




zu TOP 9.13
Beschlüsse des Rates zum Haushaltsplan 2012 aus der Sitzung vom 15.12.2011 - Nr. 62 -.
hier: Fortschreibung der Schulstrukturanalyse, Bericht über die schulische Infrastruktur der allgemeinbildenden Schulen 2011/12
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07765-12)

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag zum o. g. Tagesordnungspunkt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord vom 07.11.2012 vor:

Mit Blick auf die Freiziehung der Hauptschule Lützowstraße zum 31.07.2015 werden schrittweise Schulräume entsprechend frei. Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord bekräftigt, dass die freiwerdenden Schulräume der „Bunten Schule“ zur Verfügung gestellt werden.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt den Bericht für das Jahr 2011/12 über die schulische Infrastruktur der allgemeinbildenden Schulen in Dortmund mit oben genanntem Zusatz zur Kenntnis.

Seitens der SPD-Fraktion schlug Schnittker vor, die o. a. Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord als Prüfauftrag zu betrachten.

Dagegen vertraten Rm Neumann (CDU) sowie Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) die Auffassung, dass man die Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nicht bei der Beschlussfassung berücksichtigen sollte, da man der Auffassung sei, dass man mit frei werdenden Schulgebäuden und –grundstücken haushaltsrelevant umgehen sollte.

Der Rat der Stadt fasst daraufhin folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt beschließt mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion sowie der Fraktion FDP/Bürgerliste, die zuvor genannten Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord vom 07.11.2012 als Prüfauftrag an die Verwaltung zu verstehen.

2. Der Rat Stadt nimmt den Bericht für das Jahr 2011/12 über die schulische Infrastruktur der allgemeinbildenden Schulen in Dortmund zur Kenntnis.

zu TOP 9.14
Vermögenssteuer jetzt!
Vorschlag zur TO (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 08255-12)

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag zum o. g. Tagesordnungspunkt folgender Antrag der Fraktion Die Linke vom 30.10.2012 (Drucksache Nr.: 08255-12-E1) vor:

Beschlussvorschlag
1. Der Rat der Stadt Dortmund spricht sich eindringlich für die Einführung einer Vermögensteuer aus und tritt öffentlichkeitswirksam dem Bündnis „Vermögensteuer jetzt“ bei.
2. Der Oberbürgermeister wird gebeten, sich gegenüber der Landes- und Bundesregierung für die Einführung einer Vermögensteuer entsprechend einzusetzen.

Begründung
Durch die Steuersenkungspolitik der vergangenen Bundesregierungen hat sich die Finanzsituation der öffentlichen Haushalte dramatisch verschlechtert. Privater Reichtum und öffentliche Armut bedingen einander. Die Einführung einer Vermögenssteuer kann hier ein wichtiger Baustein zur Lösung dieser Probleme sein.
Dazu hat sich ein breites Bündnis gegründet: Von Heiner Geißler über Sigmar Gabriel, Sven Giegold bis Oskar Lafontaine wird die Initiative „Vermögenssteuer jetzt“ parteiübergreifend unterstützt. Die Stadt Dortmund kann durch den Beitritt ein wichtiges öffentlichkeitswirksames Signal senden und dadurch den Zusammenhang zwischen der angespannten Lage der Kommunalfinanzen einerseits und der fehlenden Besteuerung großer Vermögen andererseits verdeutlichen.

Bei der Antragsbegründung machte Rm Kowalewski (Die Linke) deutlich, dass es Sinn dieses Antrages sei, hinsichtlich der Wiedereinführung der Vermögenssteuer Druck auf die Bundesregierung auszuüben, da letztendlich hierdurch die Finanzsituation der Kommunen verbessert werden könnte.

Nachfolgend verdeutlichten Rm Dingerdissen (FDP/Bürgerliste) und Rm Reppin (CDU) die ablehnende Haltung ihrer Fraktionen hinsichtlich des vorliegenden Antrages der Fraktion Die Linke, der eine Angelegenheit beinhalte, für den der Rat der Stadt überhaupt nicht zuständig sei.

Weiterhin erklärte für die SPD-Fraktion Rm Starke, dass die Haltung der SPD, dass die Vermögenssteuer unter Beachtung des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes wieder zum Leben erweckt werden soll, bekannt sei.

Da die Stadt Dortmund hiervon nicht direkt tangiert sei, empfahl Rm Starke (SPD) der Fraktion Die Linke ihren Antrag zurück zu ziehen.

Dagegen brachte für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Rm Langhorst zum Ausdruck, dass seine Fraktion dem vorliegendem Antrag der Fraktion Die Linke zustimmen werde, da es durchaus üblich sei, dass der Rat der Stadt Resolutionen verabschiede, die dann an die zuständigen Stellen in Bund und Land weitergeleitet werden.

Bei einigen Stimmenthaltungen lehnte der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie der Fraktion Die Linke den o. g. Antrag der Fraktion
Die Linke vom 30.10.2012 ab.

zu TOP 9.15
STEAG
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 08347-12)

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag zum o. g. Tagesordnungspunkt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 14.11.2012 (Drucksache Nr.: 08347-12-E1) vor:

Mitglieder der indigenen Gemeinschaft einer Gemeinde aus dem Landkreis Barrancas im Department La Guajira in Kolumbien haben Sie angeschrieben, um über die Umstände des Kohleabbaus in ihrem Siedlungsgebiet und die Aktivitäten des Bergbauunternehmens Cerrejón zu informieren, über das STEAG Kohle bezieht oder bezogen hat. Unter anderem wird dargelegt, dass anders als in einem Brief der Firma STEAG dargestellt, das Unternehmen Cerrejón im Rahmen eines Flussumleitungsprojekts keinen Dialog mit den indigenen und afrokolumbianischen Gemeinden im Einzugsbereich des Flusses geführt hat.

Das Schreiben schließt mit Petitionen für ein permanentes Monitoring der Menschenrechtslage, für unabhängige Besuche in die Region und für eine Offenlegung der Lieferketten für Kohle an Stromversorgern.

Daraus ergeben sich folgende Fragen:

1. Ist es richtig, dass STEAG in Reaktion auf die durch Umwelt- und Menschenrechtsorganisationen kritisierten ökologischen und sozialen Folgen des Kohleabbaus in Kolumbien die Geschäftsbeziehungen mit dem Bergbauunternehmen Cerrejón beendet hat?

2. Welche Konsequenzen hat der Rückzug des Unternehmens STEAG für die Region und die vom Kohleabbau betroffenen Menschen? Wird der Betrieb mit anderen deutschen Energieversorgern in gleicher Weise fortgeführt?

3. Woher bezieht STEAG stattdessen Kohle und unter welchen Bedingungen?

4. Wie kann sichergestellt werden, dass die Firma STEAG keine Kohle aus Kolumbien, den Philippinen oder anderen Regionen der Welt bezieht, die zu solchen Bedingungen erfolgt, wie sie im Zusammenhang mit den Aktivitäten des Bergbauunternehmens Cerrejón beschrieben werden?

5. Welche Aktivitäten der Dortmunder Stadtwerke im STEAG–Konsortium sind geeignet, um die Forderungen nach einer dauerhaften Überwachung der Menschenrechtslage und der Transparenz der Lieferketten für Kohleimporte sicherzustellen?

Nachdem Rm Märkel (Bündnis 90/Die Grünen) die o. a. Bitte um Stellungnahme ihrer Fraktion erläutert hatte, erklärte OB Sierau, dass er die vorliegende Bitte um Stellungnahme der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen an das zuständige Aufsichtsgremium von Steag weiterleiten werde, da eine Erörterung der gestellten Fragen, die sich auf den Geschäftsbereich eines am Markt tätigen Wirtschaftsunternehmens beziehen, nur dort und nicht in einem der städtischen Gremien erfolgen kann.

zu TOP 9.16
Anwendung der sich aus dem NKF-Weiterentwicklungsgesetz (NKFWG) ergebenden Neuregelungen auf den Jahresabschluss 2012
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08266-12)

Bei Stimmenthaltung der Gruppe der NPD fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

1. Der Rat beschließt, dass das im NKFWG in Artikel 11 enthaltene Wahlrecht zur Anwendung der neuen Regelungen im Jahresabschluss 2012 ausgeübt wird.
2. Der Rat nimmt die in Anlage aufgeführten wesentlichen Änderungen des kommunalen Haushaltsrechts zur Kenntnis.

zu TOP 9.17
Ergänzung der Beschlussvorlage „Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2013“, DS-Nr. 07866-12
Hier: Investitionsplanung bei Nichtbeschluss der Gründung des Eigenbetriebes Stadtentwässerung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08168-12)

In der Diskussion zu dem Tagesordnungspunkt verständigte sich der Rat der Stadt darauf, eine Entscheidung hierüber in der Sitzung des Rates der Stadt am 20.12.2012 herbeizuführen, so dass diese Angelegenheit vertagt wurde.

In diesem Zusammenhang erklärte für die CDU-Fraktion Rm Reppin, dass seine Fraktion die in der Verwaltungsvorlage enthaltene Gegenfinanzierung, insbesondere hinsichtlich der Straßengrunderneuerung, nicht mittragen werde.

zu TOP 9.18
Konzept zur Neuordnung der Bürostandorte
Antrag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08483-12)

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag zum o. g. Tagesordnungspunkt folgender Antrag der CDU-Fraktion vom 14.11.2012 vor:

Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Liegenschaftsverwaltung auf, das bereits länger angekündigte Konzept zur Neuordnung der Bürostandorte bis zur Ratssitzung am 20.12.2012 vorzulegen.

Begründung
Im Zuge der vergangenen Haushaltsberatungen hatte der Rat Anträge verschiedener Fraktionen beschlossen, die eine deutliche Reduzierung der städtischen (Büro-)Flächen zum Inhalt hatten mit dem Ziel, dadurch die Bewirtschaftungs- und Unterhaltungskosten signifikant zu senken.

Im „2. Controllingbericht zur Umsetzung der Beschlüsse des Rates im Rahmen der Verabschiedung des Haushaltsplans 2011“, Drucksachen-Nr. 07328-12, nimmt die Verwaltung hierzu Stellung und führt u. a. aus:

„Unter der Federführung von Herrn StR Lürwer wird eine Arbeitsgruppe aus Vertretern des Büro des Oberbürgermeisters, Personal-, Liegenschafts-, Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes und der städt. Immobilienwirtschaft zur Weiterentwicklung des Konzeptes City21 eingerichtet, welches die Unterbringung der Stadtverwaltung (mit Ausnahme der Bezirksverwaltungsstellen) konzentriert in der Dortmunder City behandelt. Ein erstes Konzept wurde am 15.11.2011 und am 10.01.2012 dem Verwaltungsvorstand vorgelegt (Drucksache Nr. 05598-11V). Nach weiterer Abstimmung mit den Fachbereichen und Fortführung der Verhandlungsgespräche mit künftigen Investoren soll ein fortgeschriebenes Konzept im Laufe des Jahres 2012 auf den Beratungsweg in die politischen Gremien gebracht werden.“

Um das von der Verwaltung selbst gesteckte Ziel, eine entsprechende Vorlage noch im Jahr 2012 auf den Beratungsweg zu bringen, noch erreichen zu können, soll der oben genannte Beschlussentwurf unterstützend tätig sein.

Im Übrigen verweisen wir auch auf die entsprechende Berichterstattung einer großen Dortmunder Tageszeitung zum gleichen Thema in der Ausgabe am 14.11.2012.

Bezugnehmend auf die Behandlung dieser Angelegenheit in der vorangegangenen Sitzung des Ältestenrates erklärte OB Sierau, dass sich die Verwaltung seit geraumer Zeit mit dieser Thematik beschäftige, und es beabsichtigt sei, in der Sitzung des Verwaltungsvorstandes am 20.11.2012 eine entsprechende Verwaltungsvorlage zu behandeln. Diese könne dann nach Vorberatung in den entsprechenden Gremien in der Sitzung des Rates der Stadt am 20.12.2012 behandelt werden.

10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

zu TOP 10.1
Elektronische Personalakte
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07579-12)

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag zum o. g. Tagesordnungspunkt folgender Auszug des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 08.11.2012 vor:

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Personal und Organisation vom 25.09.2012 vor. Herr Rm Berndsen schlägt im Namen der SPD-Fraktion vor, eine Empfehlung für die Einführung der elektronischen Vorgangssachbearbeitung zusammen mit einem Zusatz auszusprechen. Es müsse die Vernichtung des Papiers gewährleistet sein, ein Einscannen, Ausdrucken o. ä. dürfe nicht erfolgen. Er sieht hier die Möglichkeit, Planstellen einzusparen.

Auf die Nachfrage der Frau Rm Dr. Tautorat (Fraktion Die Linke), ob der Datenschutz bei diesem Thema involviert war, stellt Herr Müller heraus, dass der Datenschutzbeauftragte in der Projektgruppe beteiligt wurde.



Beschluss:
Der Ausschuss für Personal und Organisation stimmt einstimmig dem Zusatz, dass die Vernichtung der Altakten gewährleistet sein muss, zu und fasst er mit dieser Ergänzung einstimmig die nachfolgende Empfehlung: Der Rat beschließt die Einführung der elektronischen Vorgangsbearbeitung mit elektronischer Personalaktenführung bei der Stadt Dortmund in dem jeweils machbaren und wirtschaftlichen Umfang.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage und die Empfehlung des Ausschusses für Personal und Organisation ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.

Außerdem lag den Mitgliedern des Rates der Stadt folgendes Schreiben der Verwaltung vom 14.11.2012:

Zu der Vorlage zur Einführung der elektronischen Vorgangsbearbeitung mit digitaler Personalaktenführung hat der Personalrat der Stadt Dortmund mit Schreiben vom 09.11.2012 Stellung
genommen. Die Stellungnahme ist als Anlage beigefügt. Vor dem Hintergrund dieser Stellungnahme empfehle ich den Beschlussvorschlag wie folgt neu zu fassen:

„Der Rat der Stadt Dortmund stellt für das Projekt ‚Einführung der elektronischen Vorgangsbearbeitung mit elektronischer Personalaktenführung’ die nachstehend beschriebenen Haushaltsmittel mit dem Haushalt 2013 zur Verfügung.“

Mit dieser Neufassung wird dem Antrag des Personalrates Rechnung getragen, zunächst nur
die Mittel für die Durchführung des Einführungsprojektes bereitzustellen, ohne dem anschließendem,
auf Seite 5 der Vorlage dargestelltem, Mitbestimmungsverfahren vorzugreifen.

Auf der Grundlage der Empfehlung des Ausschusses für Personal und Organisation vom 25.09.2012 und des geänderten Beschlussvorschlages vom 14.11.2012 fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund stellt für das Projekt ‚Einführung der elektronischen Vorgangsbearbeitung mit elektronischer Personalaktenführung’ die nachstehend beschriebenen Haushaltsmittel mit dem Haushalt 2013 zur Verfügung.

zu TOP 10.2
Brandschutzbedarfsplan 2012 der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06638-12)

Nachdem die im Rat der Stadt vertretenen Fraktionen nochmals wie bereits in den Fachausschussberatungen ihre Standpunkte hinsichtlich des Brandschutzbedarfsplanes 2012 der Stadt Dortmund dargelegt hatten, fasst der Rat der Stadt bei Stimmenthaltung der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt den Brandschutzbedarfsplan der Stadt Dortmund sowie die damit verbundenen Veränderungen des Stellenplans und die Aufnahme der daraus resultierenden finanziellen Auswirkungen in den Prozess der Haushaltsplanaufstellung 2013.








zu TOP 10.3
Ersatzbeschaffung eines Kranwagens für die Feuerwehr
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07691-12)

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag zum o. g. Tagesordnungspunkt folgende Empfehlung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden vom 06.11.2012 vor:

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden empfiehlt dem Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat folgenden Beschluss zu fassen:

Variante a)
Der Rat der Stadt beschließt die Beschaffung eines Kranwagens.
Hierfür genehmigt der Rat gem. § 83 GO NRW außerplanmäßige Auszahlungen in Höhe von 1.185.000 € bei der Investitionsfinanzstelle 37_00217000161 -Beschaffung eines Kranwagens- in Verbindung mit der Finanzposition 780 400 -Auszahlung für den Erwerb von Anlagen/Maschinen.
Damit wird die Einhaltung der Schutzziele des Brandschutzbedarfsplanes 2001 weiterhin in vollem Umfang zugesichert und der Sicherheitsstandard in Dortmund bleibt auf dem Niveau vergleichbarer Großstädte. Die Wiederbeschaffung entspricht außerdem den Empfehlungen der externen Unternehmensberatung RINKE Kommunalteam.

Entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden vom 06.11.2012 fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgenden Beschluss:

a) Der Rat der Stadt beschließt die Beschaffung eines Kranwagens. Hierfür genehmigt der Rat gem. § 83 GO NRW außerplanmäßige Auszahlungen in Höhe von 1.185.000 € bei der Investitionsfinanzstelle 37_00217000161 -Beschaffung eines Kranwagens- in Verbindung mit der Finanzposition 780 400 -Auszahlung für den Erwerb von Anlagen/Maschinen.
Damit wird die Einhaltung der Schutzziele des Brandschutzbedarfsplanes 2001 weiterhin in vollem Umfang zugesichert und der Sicherheitsstandard in Dortmund bleibt auf dem Niveau vergleichbarer Großstädte. Die Wiederbeschaffung entspricht außerdem den Empfehlungen der externen Unternehmensberatung RINKE Kommunalteam.

zu TOP 10.4
Benennung von Delegierten für die 7. Konferenz der Ratsmitglieder beim Städtetag Nordrhein-Westfalen am 13.12.2012
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08104-12)

Bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke sowie der Gruppe der NPD fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund benennt folgende Abgeordnete für die 7. Konferenz der
Ratsmitglieder beim Städtetag Nordrhein-Westfalen am 13. Dezember 2012 in Köln

1. Rm Jutta Starke (SPD)
2. Rm Jürgen Böhm (CDU)
3. Rm Svenja Noltemeyer (B90/Grüne)



zu TOP 10.5
Benennung von Mitgliedern für den Beirat der Justizvollzugsanstalt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08161-12)

Bei Stimmenthaltung der Gruppe der NPD fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt benennt folgende Mitglieder für den Beirat der Justizvollzugsanstalt Dortmund:

1. Frau Gerda Kieninger (Mitglied des Landtages NRW)
2. Frau Rm Renate Weyer (SPD-Fraktion)
3. Frau Rm Christiane Krause (CDU-Fraktion)
4. Frau BV´in Barbara Brunsing (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
5. Herr SB Marc Ossau (Fraktion FDP/Bürgerliste)
6. Frau Rm Dr. Petra Tautorat (Fraktion Die Linke)
7. Herr Yunus Celik (Integrationsrat)
8. Herr Thomas Keyen (Agentur für Arbeit Dortmund)

zu TOP 10.6
Auflösung der Haushaltsbegleitkommission
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08254-12)

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag zum o. g. Tagesordnungspunkt folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 08.11.2012 vor:

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften/Rat beschließt, die Zielsetzungen der Haushaltsbegleitkommission, die mit der Verabschiedung der Geschäftsordnung beschlossen wurden, sowie die Ratsbeschlüsse zu den darüber hinausgehenden Aufgaben der Haushaltsbegleitkommission als verbindliche Aufgaben des mit Sonderfunktionen ausgestatteten Ältestenrates festzulegen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt unter Einbeziehung des Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat beschließt, die Haushaltsbegleitkommission mit sofortiger Wirkung aufzulösen.

Unter Einbeziehung der o. a. Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat beschließt, die Haushaltsbegleitkommission mit sofortiger Wirkung aufzulösen.

zu TOP 10.7
Tätigkeitsbericht des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden in der Zeit vom 01.07.2010 bis 30.06.2012
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08154-12)

Der Rat der Stadt nimmt den Tätigkeitsbericht des Ausschusses für den Zeitraum vom 01.07.2010 bis 30.06.2012 zur Kenntnis.
zu TOP 10.8
Bildung einer Einigungsstelle nach dem Personalvertretungsgesetz NW
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07934-12)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

1. Der Rat der Stadt bestellt zur Bildung einer Einigungsstelle nach dem LPVG NRW folgende 10 Beisitzerinnen bzw. Beisitzer der obersten Dienstbehörde

NameFunktion
Herr Jörg StüdemannStadtdirektor/Stadtkämmerer
Herr Wilhelm SteitzBeigeordneter
Frau Birgit ZoernerBeigeordnete
Herr Martin LürwerBeigeordneter
Frau Waltraud BonekampBeigeordnete
Herr Udo MagerGeschäftsführer der Wirtschaftsförderung
Herr Reiner KlühFachbereichsleiter Dortmunder Systemhaus
Herr Reinold PlätzFachbereichsleiter Personal- und Organisationsamt
Frau Bettina PeschGeschäftsführende Direktorin „Theater Dortmund“
Herr Kurt Eichler Geschäftsführer „Kulturbetriebe Dortmund“


2. Der Rat der Stadt erklärt sein Einverständnis zur Benennung von Herrn Wilhelm Scheer als Vorsitzenden und Herrn Dr. Jürgen Brand als Stellvertretenden Vorsitzenden der Einigungsstelle für die Wahlperiode 2012 bis 2016. 3. Um das Verfahren zur Benennung von Beisitzerinnen bzw. Beisitzern für evtl. Sitzungen der Einigungsstelle zu verkürzen, ermächtigt der Rat der Stadt den Oberbürgermeister, dem Einigungsstellenvorsitzenden jeweils drei Beisitzer/innen und ihre Vertreter/innen aus dem Kreis der vom Rat o. a. Bestellten direkt zu benennen.

zu TOP 10.9.a
Umbesetzung in Gremien
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08259-12)

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag folgender Umbesetzungsantrag der SPD-Fraktion vom 13.11.2012 (Drucksache Nr.: 08259-12-E1) vor:

Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund bittet um Beschlussfassung des folgenden Antrages zur Umbesetzung in Gremien:

1. Heidrun Erdmann-Rapkay und
Fabian Erstfeld

werden sachkundige Bürger im Schulausschuss an Stelle von Monika Greve und Mechthild Huneke.
Als Stellvertreter für Heidrun Erdmann-Rapkay wird Richard Utech und für Fabian Erstfeld Meral Bayezit-Winner benannt.



2. Meral Bayezit-Winner

wird anstelle von Monika Greve sachkundige Bürgerin im ASAG.
Als Stellvertreter wird Lothar Volmerich benannt.

3. Richard Utech und
Lothar Volmerich

werden an Stelle von Mechthild Huneke und Christel Poch sachkundige Bürger im AKSF.
Als Stellvertreter von Richard Utech wird Meral Bayezit-Winner und für Lothar Volmerich Heidrun Erdmann-Rapkay benannt.

Bei Stimmenthaltung der Gruppe der NPD stimmt der Rat der Stadt einstimmig dem o. g. Umbesetzungsantrag der SPD-Fraktion vom 13.11.2012 zu.

zu TOP 10.9.b
Umbesetzung in Gremien
Antrag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 08275-12)

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag folgender Umbesetzungsantrag der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen vom 26.10.2012 (Drucksache Nr.: 08275-12-E1) vor:

Sachkundige Bürgerin für den Schulausschuss:
Claudia Plieth, Südstraße 15, 44309 Dortmund

Sachkundiger Bürger für den Ausschuss für Personal und Organisation:
Wolfgang Gurowietz , Landgrafenstr. 131, 44139 Dortmund

Sachkundiger Bürger für den Wirtschaftsförderungsausschuss:
Gerard Englender, Neuer Graben 79, 44139 Dortmund .

Des Weiteren wird Birgit Pohlmann Mitglied im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit.

Bei Stimmenthaltung der Gruppe der NPD stimmt der Rat der Stadt einstimmig den o. g. Umbesetzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 26.10.2012 zu.

zu TOP 10.10
Wahl eines stellvertretenden beratenden Mitglieds für den Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit und den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien
Empfehlung: Behindertenpolitisches Netzwerk aus der öffentlichen Sitzung vom 25.09.2012
(Drucksache Nr.: )

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag zum o. g. Tagesordnungspunkt folgender Auszug aus der Niederschrift des Behindertenpolitischen Netzwerkes vom 25.09.2012 vor:

Herr Herkelmann fragt, ob sich ein stellvertretendes beratendes Mitglied für die jeweiligen Ausschüsse zur Verfügung stellen möchte. Herr Volkert meldet sich für den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien. Die Zustimmung ist einstimmig bei Enthaltung des Betroffenen. Die Position des stellvertretenden beratenden Mitglieds im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit bleibt einstweilen unbesetzt.





Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt bestellt Herrn Volkert, Mitglied des Behindertenpolitischen Netzwerkes, als stellvertretendes beratendes Mitglied in den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien.

zu TOP 10.11
Sachstand zu aktuellen Entwicklungen in der Dortmunder Nordstadt
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08072-12)

Der o. g. Tagesordnungspunkt wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt und soll in der Sitzung des Rates der Stadt am 20.12.2012 behandelt werden.

11. Anfragen

11.1 Anfragen Rm Münch (FBI)

zu TOP 11.1.1
"So fast as Düörpm" als neues Motto und Image für die Stadt Dortmund
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 07883-12)

Die Beantwortung der o. a. Anfrage (Drucksache Nr.: 07883-12-E1) lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

zu TOP 11.1.2
Erhalt der stadtbildprägenden Gebäude der AOK und des Lippeverbandes am Königswall
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 07884-12)

Die Beantwortung der o. a. Anfrage (Drucksache Nr.: 07884-12-E1) lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

zu TOP 11.1.3
Universitätsstadt Dortmund auf den städtischen Ortseingangsschilder
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 07885-12)

Die Beantwortung der o. a. Anfrage (Drucksache Nr.: 07885-12-E1) lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

zu TOP 11.1.4
Erfolgte Maßnahmen aus der Quartiersanalyse Obereving Süd
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 07887-12)

Die Beantwortung der o. a. Anfrage (Drucksache Nr.: 07887-12-E1) lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.







zu TOP 11.1.5
Entfernung der Spielgeräte vom Platz von Netanya
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 07943-12)

Die Beantwortung der o. a. Anfrage (Drucksache Nr.: 07943-12-E1) lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

zu TOP 11.1.6
Widersprüchliche Aussagen der Umweltverwaltung zur Durchführung von Maßnahmen im NSG Grävingholz
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 07944-12)

Die Beantwortung der o. a. Anfrage (Drucksache Nr.: 07944-12-E1) lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

zu TOP 11.1.7
Findet Landschaftspflege in Dortmund noch statt?
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 07945-12)

Die Beantwortung der o. a. Anfrage (Drucksache Nr.: 07945-12-E1) lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.



Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde um 20:50 Uhr von OB Sierau beendet.







Der Oberbürgermeister






Ullrich Sierau Volkan Baran





Uwe Feuler
Schriftführer


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