Niederschrift (öffentlich)
über die 10. Sitzung des Rates der Stadt
am 17.02.2022
Westfalenhallen, Halle 2
Sitzungsdauer: 15:00 - 19:15 Uhr
Anwesend:
Laut Anwesenheitslisten, die der Originalniederschrift als Anlagen beigefügt sind, waren 63 von z. Z. 90 Ratsmitgliedern anwesend.
(Anmerkung: Seitens der Fraktionen von SPD, B‘90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, FDP/Bürgerliste sowie Die Partei wurde eine Teilnahme an dieser Sitzung im Soll-Stärke-Verfahren angekündigt.)
Von der Verwaltung waren anwesend:
OB Westphal
StD Stüdemann
StR Dahmen
StR’in Schneckenburger
StR’in Zoerner
StR Rybicki
StR Wilde
StR Uhr
Ulrike Jäger
Dirk Otto Arndts
Kerstin Heidler
Mario Gacek
Frank Bußmann
Martina Holtze
Franziska Bohm
Sascha Menzel
Sebastian Kaul
Veröffentlichte Tagesordnung:
Tagesordnung (öffentlich)
für die 10. Sitzung des Rates der Stadt,
am 17.02.2022, Beginn 15:00 Uhr,
Westfalenhallen, Halle 2
1. Regularien
1.1 Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 9. Sitzung des Rates der Stadt am 16.12.2021
- wird nachversandt -
1.5 Einführung neuer Ratsmitglieder
2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse
- unbesetzt -
3. Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Mobilität, Infrastruktur und Grün
3.1 Bauleitplanung: Bebauungsplan InN 226 - westlich Stahlwerkstraße -
hier:
I. Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligungen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Verfahrensstände 2009 und 2020)
II. Ergebnisse aus der erneuten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (Verfahrensstand 2020)
III. Ergebnisse aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (Verfahrensstand 2021)
IV. Ergebnisse aus der Beteiligung der Öffentlichkeit (Verfahrensstand 2021)
V. Beifügung der aktualisierten und modifizierten Begründung
VI. Satzungsbeschluss InN 226 - westlich Stahlwerkstraße -
VII.Ermächtigung zum Abschluss des städtebaulicher Vertrag
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23153-21)
3.2 Bebauungsplan InW 221 VEP - Einzelhandelsstandort Dorstfelder Hellweg/ Arminiusstraße -
I. Beschluss zur Anpassung des Durchführungsvertrages Teil B
II.Baugenehmigung zur Errichtung eines Lebensmitteldiscounters mit erweitertem Sortiment -
Vorhaben nach § 30 Baugesetzbuch (BauGB) unter Zulassung einer Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB, Gemarkung Dorstfeld, Flur 1, Flurstück 2001
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23223-21)
3.3 Bauleitplanung; 78. Änderung des Flächennutzungsplanes und Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Mg 116 - Kraftwerk Knepper - im Parallelverfahren
Hier: I. Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange; II. Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung; III. Kenntnisnahme der Stellungnahme der Verwaltung zum Beschluss der Bezirksvertretung Mengede vom 05.05.2021 (DS Nr. 16385-20-E1); IV. Beschluss zur Änderung (Reduzierungen) des räumlichen Geltungsbereiche der 78. Änderung des Flächennutzungsplanes; V. Beschluss zur Änderung (Reduzierungen und Erweiterungen) des räumlichen Geltungsbereiches der Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes; VI. Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange; VII. Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes des 78. Änderung des Flächennutzungsplanes; VIII. Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes der Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Mg 116; IX. Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung bzw. Durchführung von eingeschränkten Beteiligungen; X. Beschluss zur Ermächtigung der Verwaltung zum Abschluss eines städtebaulichen Vertrages; XI. Beschluss zur Ermächtigung der Verwaltung zur Erteilung von Baugenehmigungen auf der Grundlage von § 33 Abs. 1 BauGB -vorgezogene Planreife
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22951-21)
3.4 Neues ICE-Werk auf dem ehemaligen Güterbahnhof an der Westfaliastraße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23247-21)
3.5 Qualitätsmanagementsystem im kommunalen ÖPNV der Stadt Dortmund
- Qualitätsbericht 2020
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23281-21)
3.6 Kommunales Wohnkonzept Dortmund 2021
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21690-21)
Die Vorlage lag erstmalig zur Sitzung am 18.11.21 (TOP 3.5) vor.
3.7 Klimabeirat
hier: Berufung der Mitglieder
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23379-22)
3.8 Soziale Stadt Westerfilde & Bodelschwingh: Grün verbindet - Coole Wege für Westerfilde & Bodelschwingh
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22804-21)
3.9 Beirat Nahmobilität; Nachberufung eines Mitgliedes für die Ratsperiode 2020-2025
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23256-21)
3.10 Holzfällarbeiten im Dortmunder Stadtwald im Winterhalbjahr 2021/2022
Überweisung: Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 08.12.2021
(Drucksache Nr.: 22423-21)
3.11 Bundesprogramm "Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren"
Bitte um Stellungnahme (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23639-22)
4. Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung
4.1 Zentrum für Ethnische Ökonomie (ZEÖ): 1. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22221-21)
4.2 Grundsatzbeschluss Interessenbekundungsverfahren
Überweisung: Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung aus der öffentlichen Sitzung vom 26.01.2022
(Drucksache Nr.: 23371-22-E1)
5. Soziales, Arbeit und Gesundheit
5.1 Defibrillatoren in öffentlichen Gebäuden
Überweisung: Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 25.01.2022
(Drucksache Nr.: 23270-21)
Laienreanimation
Überweisung: Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 15.06.2021
(Drucksache Nr.: 21304-21)
Die Überweisung lag zur Sitzung am 24.6.21 (TOP 5.2) und 23.9.21 (TOP 5.3) vor.
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 21304-21-E2)
5.2 Corona-Pandemie
Bitte um Stellungnahme (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 23212-21-E1)
Die Bitte um Stellungnahme lag zur Sitzung am 16.12.21 (TOP 5.1) vor.
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 23212-21-E2)
Corona
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 23630-22)
Corona
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23624-22)
Durchseuchung stoppen - Labore ausbauen
Bitte um Stellungnahme (Die FRAKTION / Die PARTEI)
(Drucksache Nr.: 23633-22)
Freiheit statt Zwang: Dortmund muss den Irrweg der deutschen Pandemiepolitik verlassen!
Antrag (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 23628-22)
AfD-Antrag auf diskriminierungsfreien Zugang zu Bildungsveranstaltungen und Veranstaltungen mit Bildungscharakter
Bitte um Stellungnahme sowie Antrag (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 23600-22)
5.3 Antrag auf Förderung des "Vereins zur Förderung der Obdachlosenhilfen in Dortmund e.V."
Überweisung: Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 08.12.2021
(Drucksache Nr.: 22612-21)
5.4 Erzwingungshaft für Obdachlose
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 23510-22)
5.5 Umsetzung von Beschlüssen
Bitte um Stellungnahme (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23638-22)
6. Kultur, Sport und Freizeit
6.1 Masterplan Sport – Bäderkonzept
hier: Bäderleitplan der Deutschen Sportstättenbetriebs- und Planungsgesellschaft mbH & Co. KG (DSBG)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21619-21)
Die Vorlage lag zur Sitzung am 18.11.2021 (TOP 6.2) vor.
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung vom 25.11.21 (Drucksache Nr.: 21619-21-E17)
- siehe nachfolgende Empfehlung -
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 18.01.2022
Zukunft der Sportwelt-Bäder
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 23512-22)
6.2 Bestellung eines sachkundigen Einwohners (m/w/d) für die freie Kulturszene
Gemeins. Antrag (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23645-22)
7. Schule
7.1 Zweites Ausstattungsprogramm für Schülerinnen und Schüler des Landes NRW (REACT-EU und Digitale Ausstattungsoffensive)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23241-21)
7.2 Übernahme einer Bürgschaft für die Interessengemeinschaft sozialgewerblicher Beschäftigungsinitiativen e.V. (ISB e.V.) gegenüber der Kommunalen Versorgungskasse Westfalen-Lippe (kvw)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21481-21)
8. Kinder, Jugend und Familie
8.1 Förderung der Angebote der freien Träger in den Bestandseinrichtungen zur Sicherung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23246-21)
9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
9.1 Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes (AWK) 2021 für die Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22675-21)
9.2 Änderungen im Verbund der HEB GmbH Hagener Entsorgungsbetrieb (HEB) unter Beteiligung der Stadt Dortmund und der EDG ab 01.01.2023
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23276-21)
9.3 Westfalenhallen Unternehmensgruppe GmbH: Änderung des Gesellschaftsvertrages
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23364-22)
9.4 Städt. Seniorenheime Dortmund gGmbH - Änderung des Gesellschaftsvertrags
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23377-22)
9.5 Aussetzung der Tilgung des Gesellschafterdarlehens an die Krematorium Dortmund GmbH
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23290-21)
9.6 Dortmunder Hafen
Bitte um Stellungnahme (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23637-22)
9.7 Moratorium für Aussteller von Jagdreiseangeboten in den Dortmunder Westfalenhallen
Antrag (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 23642-22)
10. Personal, Organisation, Digitalisierung, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung
10.1 Fahrradleasing bei der Stadt Dortmund nach dem Tarifvertrag Fahrradleasing
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22604-21)
10.2 Benennung von stimmberechtigten Delegierten für die Mitgliederversammlung 2022 des Städtetags Nordrhein-Westfalen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23314-22)
10.3 Benennung von Delegierten für die Delegiertenversammlung 2022 der Deutschen Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE) am 24./25.03.2022 (Hannover / digital)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23580-22)
10.4 Social-Media-Aktivitäten des Oberbürgermeisters
Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22870-21-E3)
Die Bitte um Stellungnahme lag zur Sitzung am 16.12.2021 (TOP 10.11) vor.
10.5 Umsetzung von Beschlüssen
Gemeins. Stellungnahme zur TO (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23207-21-E2)
Die Bitte um Stellungnahme lag zur Sitzung am 16.12.2021 (TOP 10.15) vor.
10.6 Berichterstattung zu Sitzungen des Rates der Stadt Dortmund
Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23208-21-E1)
Die Bitte um Stellungnahme lag zur Sitzung am 16.12.2021 (TOP 10.16) vor.
10.7.a Umbesetzung in Gremien
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23506-22)
10.7.b Umbesetzung in Gremien
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 23522-22)
10.7.c Umbesetzung in Gremien
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 23631-22)
10.7.d Umbesetzung in Gremien
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 23649-22)
10.8 Aussetzung der Abschiebung von LSBTIQ-Geflüchteten aus Ghana
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 23640-22)
10.9 Fortdauernde Nichtbeantwortung von An- und Nachfragen durch OB Westphal
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 23629-22)
10.10 Rüge des OB Westphal wegen Verstoßes gegen die Geschäftsordnung des Rates der Stadt Dortmund und schwerer Missachtung seiner Neutralitätspflicht
Antrag (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 23632-22)
10.11 Islamisten sind in Dortmund nicht willkommen!
Antrag (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 23635-22)
10.12 Vormarsch der Scharia in Dortmund stoppen!
Bitte um Stellungnahme sowie Antrag (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 23636-22)
10.13 Beschlussverfolgung
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 23641-22)
10.14 Ausschreibung der Stelle einer*eines Beigeordneten
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23657-22)
11. Anfragen
11.1 Anfragen Rm Gülec (BVT)
11.1.1 Meldestellen für Rassismus und Queerfeindlichkeit
Anfrage zur TO (Bündnis für Vielfalt und Toleranz )
(Drucksache Nr.: 23589-22)
11.2 Anfragen Rm Deyda (Die Rechte)
11.2.1 Islamistische Gefahren in Dortmund und die städtische Reaktion darauf
Anfrage zur TO (Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 23582-22)
Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt Dortmund wird um 15:00 Uhr von OB Westphal eröffnet und geleitet.
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt OB Westphal zunächst fest, dass der Rat der Stadt Dortmund ordnungsgemäß eingeladen wurde und dass er beschlussfähig ist. Ferner weist OB Westphal gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen auf die Aufzeichnung dieser Sitzung hin.
OB Westphal weist auf das Hygienekonzept zur Nutzung von Sitzungsräumen in den Westfalenhallen sowie die Regeln zum Gesundheitsschutz hin und bittet um Beachtung.
Der öffentliche Teil der Sitzung wird im Internet übertragen. OB Westphal macht die Anwesenden mit den Regeln, in welchen Situationen Ton oder Bild und Ton übertragen werden, vertraut. Des Weiteren erläutert er die Möglichkeit des Widerspruchs.
1. Regularien
zu TOP 1.1
Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Rm Daskalakis (CDU-Fraktion) benannt.
zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.
zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung
OB Westphal schlägt die folgende Erweiterung zur Tagesordnung vor und bringt diese zur Abstimmung:
Geschäftsführung der Dortmunder Stadtentwicklungsgesellschaft mbH
Überweisung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 10.02.2022
(Drucksache Nr.: 23571-22) als TOP 9.8
Im Wege der Dringlichkeit wird beantragt, die Tagesordnung um folgende Anträge
Drogenkonsumraum
Vorschlag zur TO im Wege der Dringlichkeit der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und CDU
(Drucksache Nr.: 23766-22) als TOP 5.6
Resolution zur Solidarität mit Dortmunder Muslimen
Vorschlag zur TO im Wege der Dringlichkeit der SPD-Fraktion
(Drucksache Nr.: 23770-22) als TOP 10.15
zu erweitern.
Hinsichtlich des als TOP 10.15 zur Erweiterung vorgeschlagenen Punktes äußert Rm Bohnhof (AfD) Bedenken seiner Fraktion hinsichtlich der Dringlichkeit. Er bestätigt den auslösenden Vorfall. Zugleich sieht er im Resolutionstext Punkte, die aus seiner Sicht der Prüfung bedürfen.
Der Rat stimmt der Erweiterung der Tagesordnung um TOP 5.6 mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, FDP/Bürgerliste, Die Partei sowie den Stimmen des Rm Gülec (BVT) und des Rm Deyda (Die Rechte) gegen die Stimme des Rm Bohnhof (AfD) bei Enthaltung der verbleibenden anwesenden Mitglieder der AfD-Fraktion zu.
Der Rat stimmt der Erweiterung der Tagesordnung um TOP 10.15 mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, FDP/Bürgerliste, Die Partei sowie der Stimme von Rm Gülec (BVT) gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und der Stimme des Rm Deyda (Die Rechte) zu.
OB Westphal schlägt die Absetzung folgender Vorlagen vor:
4.2 Grundsatzbeschluss Interessenbekundungsverfahren
Überweisung: AWBEWF aus der öffentlichen Sitzung vom 26.01.2022
(Drucksache Nr.: 23371-22-E1)
zu 5.2 Corona
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23624-22)
Die CDU-Fraktion zieht mit E-Mail vom 15.2.22 den Vorschlag zur Tagesordnung zurück.
Der TOP 5.2 Corona bleibt bestehen.
6.2 Bestellung eines sachkundigen Einwohners (m/w/d) für die freie Kulturszene
Gemeinsamer Antrag (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23645-22)
Die beantragenden Fraktionen ziehen mit E-Mail vom 4.2.22 den Vorschlag zur Tagesordnung zurück
9.1 Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes (AWK) 2021 für die Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22675-21)
9.3 Westfalenhallen Unternehmensgruppe GmbH: Änderung des Gesellschaftsvertrages
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23364-22)
9.4 Städt. Seniorenheime Dortmund gGmbH - Änderung des Gesellschaftsvertrags
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23377-22)
Die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung wird mit diesen Änderungen mehrheitlich festgestellt.
Rm Langhorst (B‘90/Die Grünen) stellt den Antrag zur Geschäftsordnung, die Redezeit in der heutigen Ratssitzung auf drei Minuten pro Person je Tagesordnungspunkt zu begrenzen.
Rm Bohnhof (AfD) hält die Gegenrede und spricht sich gegen eine Redezeitbegrenzung aus. Falls der Rat sich für die vorgeschlagene Redezeitbegrenzung entscheidet, beantragt er hilfsweise diese Regelung unter TOP 5.2 für jeden einzelnen Punkt gesondert anzuwenden.
Der Rat der Stadt beschließt mit Mehrheit gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und die Stimme des Rm Deyda (Die Rechte) die vorgeschlagene Begrenzung der Redezeit.
Der Rat der Stadt lehnt den Änderungsantrag des Rm Bohnhof hinsichtlich der Redezeit zu TOP 5.2 der Tagesordnung mit Mehrheit gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und die Stimme des Rm Deyda (Die Rechte) ab.
zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 9. Sitzung des Rates der Stadt am 16.12.2021
Rm Bohnhof (AfD) erklärt, seine Fraktion werde sich vor dem Hintergrund des Vorschlags zur Tagesordnung seiner Fraktion zu TOP 10.10 sowie der mittels Nachversand zugegangenen Niederschrift vom 16.12.21 enthalten.
Die Niederschrift über die 9. Sitzung des Rates der Stadt am 16.12.2021 wird einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion genehmigt.
zu TOP 1.5
Einführung neuer Ratsmitglieder
Die Ratsmitglieder Thomas Zweier (Die Linke+) und Pia Soldan-Bank (Bündnis 90/Die Grünen) sind aus dem Rat der Stadt ausgeschieden. Laut Mitteilung des Fachbereichs Wahlen rückt für die Fraktion Die Linke+ Petra Dresler-Döhmann und für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Elisabeth Brenker nach.
Oberbürgermeister Westphal bittet Petra Dresler-Döhmann und Elisabeth Brenker zu sich und führt sie mit folgenden Worten in den Rat der Stadt ein:
„Ich führe Sie gemäß § 67 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW in Ihr Amt als Mitglied des Rates der Stadt Dortmund ein und verpflichte sie gleichzeitig zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben. Für die künftige Mandatstätigkeit wünsche ich ihnen im Namen des Rates der Stadt Dortmund viel Glück und Erfolg zum Wohle der Bürgerschaft der Stadt Dortmund.“
2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse
– unbesetzt –
3. Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Mobilität, Infrastruktur und Grün
zu TOP 3.1
Bauleitplanung: Bebauungsplan InN 226 - westlich Stahlwerkstraße -
hier: I. Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligungen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Verfahrensstände 2009 und 2020)
II. Ergebnisse aus der erneuten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (Verfahrensstand 2020)
III. Ergebnisse aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (Verfahrensstand 2021)
IV. Ergebnisse aus der Beteiligung der Öffentlichkeit (Verfahrensstand 2021)
V. Beifügung der aktualisierten und modifizierten Begründung
VI. Satzungsbeschluss InN 226 - westlich Stahlwerkstraße -
VII.Ermächtigung zum Abschluss des städtebaulicher Vertrag
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23153-21)
Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) aus seiner Sitzung am 02.02.2022 vor:
„Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung (BV) Innenstadt Nord vom 26.01.2022:
Der Vertreter des Seniorenbeirates nimmt zu der Vorlage Stellung und bittet zu Protokoll zu nehmen, das aus Sicht des Seniorenbeirates folgende Aspekte von besonderer Bedeutung sind:
a) Informationen über die Verteilung der Wohnungen (Wohnungsmix)
b) Schaffung von Barrierefreiheit im Wohnungsbestand sowie im Umfeld (hierüber vertragliche Regelung mit den Ausführenden treffen)
c) Lösung der gefährlichen Verkehrslage im Bereich der Brücke Borsigstraße (Sachstandsmitteilung über Lösungsmöglichkeiten)
d) Nachholung von Informations- und Beteiligungsangeboten für die Anwohner/innen bezüglich der Baumaßnahme
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt die nachfolgende Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Kenntnis und bittet um Weiterleitung an die Verwaltung zur schriftlichen Beantwortung:
„Anfrage: B-Plan InN226 – westlich Stahlwerkstraße
Sehr geehrte Frau Rosenbaum,
Für die Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt Nord am 26.01.2022 wird die Verwaltung gebeten, folgende Fragen zum Tagesordnungspunkt 12.3 „B-Plan InN226 – westlich Stahlwerkstraße“ (Drucksache 23153-21) zu beantworten:
1. Wie ist der aktuelle Sachstand zur Verbesserung der Engstelle an der Unterführung Borsigstraße? Wir bitten die Verwaltung um Berichterstattung zu den kurzfristigen Lösungsansätzen innerhalb der heutigen Bestandsbreite und zu den langfristigen Lösungen.
2. In Verbindung mit Drucksache 23050-21 (Masterplan Mobilität 2030, Stufe 2: Radverkehrsstrategie und Radzielnetz) und den Ausführungen der Verwaltung in dieser Drucksache ergeben sich folgende Fragen: Wie wird die geplante Verlängerung des Bananenradwegs als Nebenroute des Radzielnetzes im Geltungsbereich des B-Plans InN226 umgesetzt? Wie wird diese Nebenroute bei den kurz- und langfristigen Lösungsansätzen bei der Unterführung Borsigstraße berücksichtigt?
Begründung:
Unter Punkt 7.1 der Vorlage hat die Verwaltung ausführlich Stellung zum Prüfauftrag der BV Innenstadt-Nord zur zusätzlichen Rad- und Fußwegeverbindung genommen. Da eine zusätzliche Verbindung nicht Bestandteil des B-Plan-Verfahren sein soll, wird auf eine kurzfristige Verbesserung der Engstelle an der Unterführung Borsigstraße gesetzt (S. 19 der Drucksache 23153-21).“
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Kenntnis und fasst mehrheitlich mit den Stimmen von SPD (3), Bündnis 90/Die Grünen (6), Die Linke/Die Partei (4) und BVT (1), bei einer Gegenstimme AfD (1) und 2 Enthaltungen (SPD) nachfolgenden Beschluss:
„Antrag: Bebauungsplan InN226 westl. Stahlwerkstraße
Sehr geehrte Frau Rosenbaum,
die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags zum TOP 12.3 Bebauungsplan InN226 westl. Stahlwerkstraße (Drucksache 23153-21) in der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt Nord am 26.01.2022
Die Verwaltung wird beauftragt folgenden Anregungen zu folgen:
- Anregung (1), Abschnitt 36, S. 91 der Anlage 6 (S. 363 des pdf-Dokuments) zu folgen. Der Vorschlag der Verwaltung wird abgelehnt.
- Anregung (13) Abschnitt 40, S. 112 der Anlage 6 (S. 344 des pdf-Dokuments) sowie weiterer Anregungen zu folgen und genau darzulegen mit welchen Maßnahmen zu schnelles Fahren auf der Planstraße A verhindert werden soll.
- Anregung (3), Abschnitt 36, S. 92 der Anlage 6 (S. 394 des pdf-Dokuments) zu folgen und im städtebaulichen Vertrag alle geeigneten Dachflächen zusätzlich zur Dachbegrünung mit Photovoltaik auszurüsten. Der Vorschlag der Verwaltung wird abgelehnt.
Begründung:
Anregung (1), Abschnitt 36, S. 91 der Anlage 6 (S. 363 des pdf-Dokuments): der durch die Investoren kommunizierte „Wohnungsmix“ sollte im Sinne einer stärkeren Familienfreundlichkeit (ein höherer Anteil größerer Wohnungen für Familien und für Mehrgenerationenwohnen) im Sinne der Anregung (1), Abschnitt 36, S. 91 der Anlage 6 zu überarbeiten und im städtebaulichen Vertrag festzulegen.“
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig den Beschluss laut Vorlage zu fassen.
AKUSW, 02.02.2022:
Nach ausführlicher Diskussion zur gesamten Angelegenheit einigt sich der Ausschuss einstimmig auf folgende Ergänzung zur Vorlage:
Der Ausschuss bittet die Verwaltung ausdrücklich darum, mit dem Vorhabenträger nochmal intensiv das Gespräch zu suchen mit dem Ziel, Photovoltaik weitgehend auf den Dächern zu etablieren, bezüglich des Wohnungsmix einen höheren Anteil an familienfreundlichen Wohnungen zu verhandeln und Brauchwassernutzung, soweit möglich, einzusetzen.
Mit dieser Ergänzung empfiehlt der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
I. Der Rat der Stadt Dortmund hat die Stellungnahmen aus den frühzeitigen Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus den Jahren 2009 und 2020 geprüft und stimmt den Empfehlungen der Verwaltung (Anlage 4 und 5) zu.
Rechtsgrundlage:
§ 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S 3634/FNA 213-1); §§ 7 und 41 Abs. 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
(GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666 SGV NRW 2023)
II. Der Rat der Stadt Dortmund hat die Stellungnahmen aus der erneuten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (Verfahrensstand 2020) geprüft und stimmt den Empfehlungen der Verwaltung (Anlage 5) zu.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB; §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW
III. Der Rat der Stadt Dortmund hat die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange geprüft und stimmt den Empfehlungen der Verwaltung (Anlage 6) zu.
Rechtsgrundlage:
§ 4 Abs. 2 BauGB, §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW
IV. Der Rat der Stadt Dortmund hat die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit geprüft und stimmt den Empfehlungen der Verwaltung (Anlage 6) zu.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB, §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW
V. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt dem Bebauungsplan InN 226 - westlich Stahlwerkstraße - die aktualisierte/modifizierte Begründung vom 03.12.2021, mit den unter Punkt 10.2 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Anpassungen, beizufügen.
Rechtsgrundlage:
§ 2a BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW
VI. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, den Bebauungsplan InN 226 - westlich Stahlwerkstraße - mit der Begründung vom 03.12.2021 (Teil A) sowie dem Umweltbericht vom 03.05.2021 (Teil B) für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Planbereich, mit dem durch Beschluss des Rates der Stadt Dortmund vom 24.06.2021 offengelegenen Inhalt, jedoch mit den unter Punkt 10 beschriebenen Anpassungen, als Satzung.
Rechtsgrundlage:
§ 10 BauGB i.V.m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW
VII. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, den Grundzügen des abzuschließenden städtebaulichen Vertrages (Punkt 11 dieser Beschlussvorlage) zuzustimmen und ermächtigt die Verwaltung, auf dieser Grundlage den städtebaulichen Vertrag abschließend zu verhandeln.
Rechtsgrundlage:
§ 11 BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen überweist die Vorlage zur Information auch an das Behindertenpolitische Netzwerk sowie den Seniorenbeirat und bittet die Verwaltung, bei künftigen Gremienläufen zu diesem Thema beide Beiräte direkt mit einzubinden.“
Der Rat der Stadt fasst mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Partei folgenden ergänzten (fett) Beschluss:
I. Der Rat der Stadt Dortmund hat die Stellungnahmen aus den frühzeitigen Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus den Jahren 2009 und 2020 geprüft und stimmt den Empfehlungen der Verwaltung (Anlage 4 und 5) zu.
Rechtsgrundlage:
§ 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S 3634/FNA 213-1); §§ 7 und 41 Abs. 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666 SGV NRW 2023)
II. Der Rat der Stadt Dortmund hat die Stellungnahmen aus der erneuten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (Verfahrensstand 2020) geprüft und stimmt den Empfehlungen der Verwaltung (Anlage 5) zu.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB; §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW
III. Der Rat der Stadt Dortmund hat die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange geprüft und stimmt den Empfehlungen der Verwaltung (Anlage 6) zu.
Rechtsgrundlage:
§ 4 Abs. 2 BauGB, §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW
IV. Der Rat der Stadt Dortmund hat die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit geprüft und stimmt den Empfehlungen der Verwaltung (Anlage 6) zu.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB, §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW
V. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt dem Bebauungsplan InN 226 - westlich Stahlwerkstraße - die aktualisierte/modifizierte Begründung vom 03.12.2021, mit den unter Punkt 10.2 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Anpassungen, beizufügen.
Rechtsgrundlage:
§ 2a BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW
VI. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, den Bebauungsplan InN 226 - westlich Stahlwerkstraße - mit der Begründung vom 03.12.2021 (Teil A) sowie dem Umweltbericht vom 03.05.2021 (Teil B) für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Planbereich, mit dem durch Beschluss des Rates der Stadt Dortmund vom 24.06.2021 offengelegenen Inhalt, jedoch mit den unter Punkt 10 beschriebenen Anpassungen, als Satzung.
Rechtsgrundlage:
§ 10 BauGB i.V.m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW
VII. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, den Grundzügen des abzuschließenden städtebaulichen Vertrages (Punkt 11 dieser Beschlussvorlage) zuzustimmen und ermächtigt die Verwaltung, auf dieser Grundlage den städtebaulichen Vertrag abschließend zu verhandeln.
Rechtsgrundlage:
§ 11 BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.
Der Rat der Stadt bittet die Verwaltung ausdrücklich darum, mit dem Vorhabenträger nochmal intensiv das Gespräch zu suchen mit dem Ziel, Photovoltaik weitgehend auf den Dächern zu etablieren, bezüglich des Wohnungsmix einen höheren Anteil an familienfreundlichen Wohnungen zu verhandeln und Brauchwassernutzung, soweit möglich, einzusetzen.
zu TOP 3.2
Bebauungsplan InW 221 VEP - Einzelhandelsstandort Dorstfelder Hellweg/ Arminiusstraße -
I. Beschluss zur Anpassung des Durchführungsvertrages Teil B
II.Baugenehmigung zur Errichtung eines Lebensmitteldiscounters mit erweitertem Sortiment -
Vorhaben nach § 30 Baugesetzbuch (BauGB) unter Zulassung einer Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB, Gemarkung Dorstfeld, Flur 1, Flurstück 2001
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23223-21)
Dem Rat der Stadt liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West aus ihrer Sitzung am 02.02.2022 vor:
„Die Bezirksvertretung Innenstadt-West gibt folgendes zu Protokoll:
Zum einen fehlt in der Vorlage der Durchführungsvertrag. Der müsse als Information vorgelegt werden, um sich ein vollständiges Bild machen zu können.
Dann verweist man auf Seite 4 auf die Anlage der Betriebsbeschreibung, die auch nicht vorliegt.
Wieso soll die Bezirksvertretung Innenstadt-West hier einer Anpassung zum Durchführungsvertrag zustimmen, wenn nach den bisherigen Ausführungen des Stadtrats Wilde und Herrn Thabes in der Sitzung im März 2021, eigentlich keine große Veränderung vorgenommen wird. Hier wurde damals lange über die Begrifflichkeit von Vollsortimentern gesprochen. Es wurde gesagt dass der Begriff nicht definiert ist und es keine Legaldefinition und keine Rechtsprechung dazu gibt. Die Baugenehmigung sei für einen Lebensmittelmarkt erteilt worden. Der Bauantrag entspräche allen Forderungen die zur Grunde gelegt waren, ein neuer Bauantrag sei nicht notwendig. Das wurde ausdrücklich betont.
Hier drängt sich die Vermutung auf, dass hinten rum etwas legalisiert werden muss, von dem gesagt wurde, das sei gar nicht notwendig. Vor allem verlangt man etwas zu sanktionieren, was politisch nie gewünscht war. Es wurde stets mit den Bürger*innen und der Politik kommuniziert dass es rechtlich keinen Unterschied macht, ob ein Lebensmittelvollsortimenter oder ein Lebensmitteldiscounter mit erweitertem Sortiment im Bebauungsplan und Bauantrag vermerkt ist.
Warum wird das nun in dieser Form nachgearbeitet? Dann sei man doch über Monate nicht richtig informiert worden. Nicht nur das, sondern das mutet wie eine Täuschung der Beteiligten an und muss als Frechheit empfunden werden. Wurde man von der Verwaltung angelogen was den rechtlichen Rahmen betrifft?
In der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West im März wurde erläutert, dass eine Änderung des Bebauungsplans nicht stattfinden müsse, da es sich weiter um einen Lebensmittelmarkt handelt.
Nun steht in der Vorlage, bei dem Lebensmittel Discountmarkt „entspricht dieser nicht vollständig dem spezifischeren Teil der Festsetzung des Bebauungsplanes zur zulässigen Nutzung“. Es handelt es sich nur um eine ähnliche Betriebsform.
Jetzt muss auf einmal eine erneute Baugenehmigung mit dem Zusatz der Befreiung erteilt werden? Warum, wenn es doch angeblich keinen Unterschied macht, wird die Befreiung von der Festsetzung eines Lebensmittelvollsortimenters beantragt? Die Politik hat stets betont, dass lediglich ein Vollsortimenter an dieser Stelle in Frage kommt und gewünscht wird.
Momentan baut man ohne Baugenehmigung, daher steht auch kein Bauschild vor der Baustelle. Der Innenausbau der gerade stattfindet ist so nie genehmigt worden. Gesamt betrachtet empfindet man das Vorgehen und die nachträgliche Legitimierung als Unverschämtheit.
Herr Meyer (SPD Fraktion) hält zwar die Vorlage, sowie die Installierung eines Netto Plus für unglücklich und bedauert dass die Dinge nicht so gekommen sind, wie ursprünglich gewünscht, möchte aber mit seiner Fraktion die Empfehlung für den Rat aussprechen, damit man endlich zum Ende kommt und Dorstfeld, wenn auch keinen Vollversorger, aber dennoch einen neuen Versorger bekommt.
Empfehlung:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West lehnt mehrheitlich mit 8 Nein Stimmen (Bündnis90/Die Grünen, CDU, Die Linke und FDP), gegen 4 Ja Stimmen (SPD, AfD) ab, dem Rat die Empfehlung für folgenden Beschluss zu geben
I. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, den unter Punkt 1 dieser Vorlage dargestellten Anpassungen des zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Dortmund am 18.02.2020
abgeschlossenen Durchführungsvertrages Teil B zuzustimmen.
Rechtsgrundlage:
§ 12 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S 3634/FNA 213-1), §§ 7 und 41 Abs. 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666 SGV NRW 2023).
II. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Entscheidung der Verwaltung, unter Zulassung einer
Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB eine Baugenehmigung zu erteilen, zur Kenntnis und
beschließt die Zulassung des Vorhabens.
Rechtsgrundlage:
§§ 30 und 31 BauGB, §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.“
Der Rat der Stadt fasst mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktionen SPD, CDU, AfD, FDP/Bürgerliste und der Stimme des Rm Gülec (BVT) gegen die Stimmen der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke+ bei Enthaltung durch Die Fraktion/Die Partei und durch Rm Deyda (Die Rechte) folgenden Beschluss:
I. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, den unter Punkt 1 dieser Vorlage dargestellten Anpassungen des zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Dortmund am 18.02.2020 abgeschlossenen Durchführungsvertrages Teil B zuzustimmen.
Rechtsgrundlage:
§ 12 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S 3634/FNA 213-1), §§ 7 und 41 Abs. 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666 SGV NRW 2023).
II. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Entscheidung der Verwaltung, unter Zulassung einer Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB eine Baugenehmigung zu erteilen, zur Kenntnis und beschließt die Zulassung des Vorhabens.
Rechtsgrundlage:
§§ 30 und 31 BauGB, §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW:
zu TOP 3.3
Bauleitplanung; 78. Änderung des Flächennutzungsplanes und Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Mg 116 - Kraftwerk Knepper - im Parallelverfahren
Hier: I. Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange; II. Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung; III. Kenntnisnahme der Stellungnahme der Verwaltung zum Beschluss der Bezirksvertretung Mengede vom 05.05.2021 (DS Nr. 16385-20-E1); IV. Beschluss zur Änderung (Reduzierungen) des räumlichen Geltungsbereiche der 78. Änderung des Flächennutzungsplanes; V. Beschluss zur Änderung (Reduzierungen und Erweiterungen) des räumlichen Geltungsbereiches der Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes; VI. Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange; VII. Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes des 78. Änderung des Flächennutzungsplanes; VIII. Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes der Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Mg 116; IX. Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung bzw. Durchführung von eingeschränkten Beteiligungen; X. Beschluss zur Ermächtigung der Verwaltung zum Abschluss eines städtebaulichen Vertrages; XI. Beschluss zur Ermächtigung der Verwaltung zur Erteilung von Baugenehmigungen auf der Grundlage von § 33 Abs. 1 BauGB -vorgezogene Planreife
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22951-21)
Dem Rat der Stadt liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün (AMIG) aus seiner Sitzung am 08.02.2022 vor:
„Hierzu liegt vor Empfehlung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde vom 26.01.2022:
„Der Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde gibt mit einer Enthaltung folgende Empfehlung ab:
Der Beirat weist darauf hin, dass die Eingrünung des Bebauungsplangebietes (Grüner Mantel) für die Größe der überplanten Fläche und dem Maß an überbaubarer Fläche viel zu gering ist. Innerhalb des Plangebietes sollten daher durch blütenreiche Grünflächen, Brach- und Sukzessionsflächen für naturnahe Bereiche gesorgt werden. Da die vorgesehenen Ausgleichsflächen für den Artenschutz im Planbereich als nicht optimal bzw. ausreichend groß - insbesondere für Flussregenpfeifer - eingestuft werden, ist zusätzlich zu prüfen, ob die Fläche mit der Flurbezeichnung "Auf dem Kampe" nördlich der Nierhausstraße für den Artenschutz festgesetzt werden kann. Diese Fläche wurde in der Vergangenheit vom Kraftwerk Knepper als Aschelagerfläche genutzt und in der Vergangenheit auch von Flussregenpfeifern besiedelt. Diese Fläche eignet sich auch als Ausgleichsmaßnahme für die Kreuzkröte, wenn sie sich bei anderen Witterungseinflüssen als in den vergangenen Jahren doch auf dem Bebauungsplangelände einstellen sollte.“
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede vom 02.02.2022:
„Die Bezirksvertretung Mengede bemängelt einstimmig, dass das vorliegende Verkehrskonzept in keiner Weise an die bereits gestellten Forderungen angepasst wurde.
Es ist weiterhin ungeklärt, wo der Radweg an der Nierhausstraße verlaufen soll. Ebenso wurde auf die Forderung die Straße „Auf dem Brauck“ für den LKW-Verkehr zu sperren, nicht eingegangen. Auch der vorhandene Gleisanschluss wird für eine Entlastung der Verkehrssituation nicht genutzt.
Es wird in dem vorhandenen Verkehrskonzept weder auf die bereits vorhandenen Probleme
(Stau und LKW-Durchfahrten) während der Hauptverkehrszeiten eingegangen, noch auf die
zusätzlichen Verkehrsströme, die durch die umliegenden Gewerbegebiete Groppenbruch,
Dicken Dören, Castrop-Rauxel,… entstehen.
Es ist zu befürchten, dass die aktuelle und zu erwartende Verkehrssituation potentielle
Investoren abschreckt.
Grundsätzlich ist die Bezirksvertretung für das Gewerbegebiet, erwartet jedoch ein schlüssiges übergreifendes Verkehrskonzept. Ohne dieses wird die Vorlage mit 4 Gegenstimmen (SPD) nicht empfohlen, da die Mehrheit befürchtet, dass die Anmerkungen sonst nicht mehr berücksichtigt werden.
Empfehlung
I. Die Bezirksvertretung Mengede hat die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB geprüft und empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund bei 4 Gegenstimmen (SPD) nicht zu beschließen, den Abwägungsempfehlungen der Verwaltung (Anlagen 11a und 11b der Vorlage) zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 4 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBL. I S. 3634, FNA 213-1).
II. Die Bezirksvertretung Mengede hat die Stellungnahmen zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit mit der digitalen Bürgerdialogveranstaltung nach § 3 Abs. 1 BauGB geprüft und empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund bei 4 Gegenstimmen (SPD) nicht zu beschließen, den Abwägungsempfehlungen der Verwaltung wie in der beigefügten Anlage 12 dargestellt zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB
III. Die Bezirksvertretung Mengede empfiehlt dem Rat der Stadt bei 4 Gegenstimmen (SPD) nicht die Stellungnahme der Verwaltung zum Beschluss der Bezirksvertretung Mengede vom 05.05.2021 (DS Nr. 16385-20-E1) zur Kenntnis zu nehmen.
Rechtsgrundlage:
§ 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein – Westfalen (GO NRW) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).
IV. Die Bezirksvertretung Mengede empfiehlt dem Rat der Stadt bei 4 Gegenstimmen (SPD) nicht zu beschließen, den räumlichen Geltungsbereich des im Änderungsverfahren befindlichen Flächennutzungsplanes (78. Änderung) zu verändern (Reduzierungen des Planbereiches) und diesen nunmehr wie unter Punkt 1.4 dieser Beschlussvorlage genannt, festzulegen.
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 i. V. m. § 9 Abs. 7 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41GO NRW.
V. Die Bezirksvertretung Mengede empfiehlt dem Rat der Stadt bei 4 Gegenstimmen (SPD) nicht zu beschließen, den räumlichen Geltungsbereich der Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Mg 116 -Kraftwerk Knepper- zu verändern (Reduzierungen und Erweiterungen des Planbereiches) und diesen nunmehr wie unter Punkt 1.5 dieser Beschlussvorlage genannt, festzulegen.
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 i. V. m. § 9 Abs. 7 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41GO NRW.
VI. Die Bezirksvertretung Mengede hat die Stellungnahmen zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB geprüft und empfiehlt dem Rat der Stadt bei 4 Gegenstimmen (SPD) nicht zu beschließen, den Abwägungsempfehlungen der Verwaltung wie in der beigefügten Anlagen 16a und 16b der Vorlage dargestellt zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 4 Abs. 2 des BauGB.
VII. Die Bezirksvertretung Mengede empfiehlt dem Rat der Stadt bei 4 Gegenstimmen (SPD) nicht den geplanten Darstellungen der 78. Änderung des Flächennutzungsplanes für den unter Punkt 1.4 genannten Änderungsbereich und der Begründung Teil A und Teil B (Umweltbericht) vom 16.12.2021 zuzustimmen und die öffentliche Auslegung des Entwurfes der Flächennutzungsplanänderung mit der Begründung (Öffentlichkeitsbeteiligung) zu beschließen.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB
VIII. Die Bezirksvertretung Mengede empfiehlt dem Rat der Stadt bei 4 Gegenstimmen (SPD) nicht den geplanten Festsetzungen der Änderung Nr. 2 des Bebauungsplans Mg 116 - Kraftwerk Knepper - für den unter Punkt 1.5 genannten Planbereich und der Begründung Teil A und Teil B (Umweltbericht) vom 16.12.2021 zuzustimmen und die öffentliche Auslegung des Entwurfes der Bebauungsplanänderung mit der Begründung (Öffentlichkeitsbeteiligung) zu beschließen.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB.
IX. Die Bezirksvertretung Mengede empfiehlt dem Rat der Stadt bei 4 Gegenstimmen (SPD) nicht zuzustimmen, den Entwurf zur Änderung Nr. 2 des Bebauungsplans Mg 116 einschließlich Begründung im Falle von Änderungen oder Ergänzungen des Entwurfs nach der öffentlichen Auslegung unter den Voraussetzungen des § 4a Abs. 3 S. 1-3 BauGB erneut auszulegen und die Stellungnahmen erneut einzuholen bzw. eine eingeschränkte Beteiligung nach § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen, sofern die Änderungen oder Ergänzungen nicht die Grundzüge der Planung des Entwurfs berühren.
Rechtsgrundlage:
§ 4a Abs. 3 BauGB.
X. Die Bezirksvertretung Mengede empfiehlt dem Rat der Stadt bei 4 Gegenstimmen (SPD) diese nicht zu ermächtigen, die Verwaltung einen städtebaulichen Vertrag mit der Vorhabenträgerin abzuschließen.
Rechtsgrundlage:
§ 11 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.
XI. Die Bezirksvertretung Mengede empfiehlt dem Rat der Stadt bei 4 Gegenstimmen (SPD) nicht die Verwaltung zu ermächtigen, eine Baugenehmigung während des Aufstellungsverfahrens zu erteilen, sofern nach erfolgter öffentlicher Auslegung des Bebauungsplanes Mg 116 - Kraftwerk Knepper - eine entsprechende Planreife nach § 33 BauGB bestätigt werden kann, alle weiteren gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen und der städtebauliche Vertrag abgeschlossen worden ist.
Rechtsgrundlage:
§ 33 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 41 Abs. 1 GO NRW.“
Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) vom 03.02.2022:
„Hierzu liegt vor Empfehlung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde (BUNB) vom 26.01.2022:
Der Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde gibt mit einer Enthaltung folgende Empfehlung ab:
Der Beirat weist darauf hin, dass die Eingrünung des Bebauungsplangebietes (Grüner Mantel) für die Größe der überplanten Fläche und dem Maß an überbaubarer Fläche viel zu gering ist. Innerhalb des Plangebietes sollten daher durch blütenreiche Grünflächen, Brach- und Sukzessionsflächen für naturnahe Bereiche gesorgt werden. Da die vorgesehenen Ausgleichsflächen für den Artenschutz im Planbereich als nicht optimal bzw. ausreichend groß - insbesondere für Flussregenpfeifer – eingestuft werden, ist zusätzlich zu prüfen, ob die Fläche mit der Flurbezeichnung "Auf dem Kampe" nördlich der Nierhausstraße für den Artenschutz festgesetzt werden kann. Diese Fläche wurde in der Vergangenheit vom Kraftwerk Knepper als Aschelagerfläche genutzt und in der Vergangenheit auch von Flussregenpfeifern besiedelt. Diese Fläche eignet sich auch als Ausgleichsmaßnahme für die Kreuzkröte, wenn sie sich bei anderen Witterungseinflüssen als in den vergangenen Jahren doch auf dem Bebauungsplangelände einstellen sollte.
AKUSW, 02.02.2022:
Herr Thabe teilt mit, dass ihm eine Mitteilung aus der heutigen Sitzung der Bezirksvertretung Mengede vorliege, wonach man dort die Vorlage mehrheitlich abgelehnt habe. Die Begründung sei, wie folgt, nur kurz skizziert worden mit, Verkehrskonzept sei unzureichend und nicht angepasst, Radweg nicht sicher, Gleisanschluss werde nicht genutzt, kein LKW-Verbot auf der Straße „Auf dem Brauck“, grds. sei man nicht gegen das das Gewerbegebiet aber nur mit einem schlüssigen Verkehrskonzept.
Herrr Kretzschmar wirbt für die o.a. Empfehlung des BUNB und merkt zusätzlich an, dass es noch andere problematische Arten auf dem Gelände gegeben habe, den Wanderfalken und den Turmfalken. Für den Wanderfalken sei ein Kasten an dem Kühlturm angebracht gewesen, worauf dann, in Abstimmung mit der AG Wanderfalkenschutz des NABU, ein Ersatzkasten aufgenommen worden sei. Nach einem Jahr Pause sei dieser Kasten tatsächlich angenommen worden, so dass sowohl im vorletzten und im letzten Jahr Wanderfalken dort erfolgreich gebrütet hätten. Dies zeige, dass einzelne Maßnahmen durchaus sehr erfolgreich sein könnten. Man hoffe, dass das für den Flussregenpfeifer ebenso funktioniere.
Herr Wilde sagt zu, diese Bitte um Prüfung des BUNB mitzunehmen. Das müsse nicht heißen, dass man den Bebauungsplan jetzt nicht weiterführen könne, weil man diese Dinge auch außerhalb dessen im Städtebaulichen Vertrag regeln könne. Man werde daher bis zum Satzungsbeschluss hierzu ein Prüfergebnis vorlegen, so dass man dann eine Entscheidung dazu treffen könne.
Herr Rm Kowalewski verdeutlicht, dass seine Fraktion der Ablehnung aus der BV Mengede folgen werde. Hierzu hebt er hervor, dass man immer noch unzufrieden mit dem Logistikanteil auf der Fläche sei.
Herr Rm Dudde bittet um Aufklärung darüber, wie man nun mit der gesamten Angelegenheit verfahren wolle. Den Prüfauftrag aus dem BUNB würde man nämlich gerne heute vom Ausschuss nochmal bestätigt wissen und diesen auch zum Antrag erheben. Auch die anderen Hinweise des BUNB würde man gerne zur Beratung mit in das weitere Verfahren geben.
Herr Wilde schlägt vor, dass der Ausschuss heute schon eine Empfehlung zur Vorlag abgeben möge aber dass man die Punkte zur Verkehrsthematik, die in Mengede kontrovers diskutiert worden wären und dort zu einer negativen Entscheidung geführt hätten, in der kommenden Woche im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün (AMIG) abschließend bewerten sollte und dann mit einer entsprechenden Ratsempfehlung versehe.
Diesem Vorschlag folgend und unter Einbeziehung der Empfehlung des BUNB empfiehlt der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei Gegenstimmen (Fraktion DIE LINKE+) den Beschluss laut Vorlage z fassen.
AMIG 08.02.2022:
Herr Wilde nimmt zu den 4 Kritikpunkten aus der Bezirksvertretung Mengende Stellung und stellt auf Bitte von Herrn Rm Frank in Aussicht, hierzu der der Bezirksvertretung Mengede und dem Ausschuss im Nachgang zur Sitzung eine schriftliche Stellungnahme vorzulegen.
Man einigt man sich darauf, die Empfehlung des BUNB heute als Prüfauftrag in die Beschlussfassung einzubeziehen.
Mit dieser Ergänzung empfiehlt der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen, Fraktion DIE LINKE+ und die FRAKTION /DIE PARTEI) den Beschluss laut Vorlage zu fassen.“
Der Rat der Stadt folgt der Empfehlung des AMIG und fasst unter Einbeziehung der Empfehlung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde (fett/kursiv) als Prüfauftrag an die Verwaltung mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, AfD, FDP/Bürgerliste und den Stimmen von Rm Gülec (BVT) und Rm Deyda (Die Rechte) gegen die Stimmen der Fraktionen Die Linke+ und Die Partei folgenden Beschluss:
I. Der Rat der Stadt hat die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB geprüft und beschließt, den Abwägungsempfehlungen der Verwaltung (Anlagen 11a und 11b der Vorlage) zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 4 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBL. I S. 3634, FNA 213-1).
II. Der Rat der Stadt hat die Stellungnahmen zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit mit der digitalen Bürgerdialogveranstaltung nach § 3 Abs. 1 BauGB geprüft und beschließt, den Abwägungsempfehlungen der Verwaltung wie in der beigefügten Anlage 12 dargestellt zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB
III. Der Rat der Stadt nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zum Beschluss der Bezirksvertretung Mengede vom 05.05.2021 (DS Nr. 16385-20-E1) zur Kenntnis.
Rechtsgrundlage:
§ 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein – Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).
IV. Der Rat der Stadt beschließt, den räumlichen Geltungsbereich des im Änderungsverfahren befindlichen Flächennutzungsplanes (78. Änderung) zu verändern (Reduzierungen des Planbereiches) und diesen nunmehr wie unter Punkt 1.4 dieser Beschlussvorlage genannt, festzulegen.
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 i. V. m. § 9 Abs. 7 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41GO NRW.
V. Der Rat der Stadt beschließt, den räumlichen Geltungsbereich der Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Mg 116 -Kraftwerk Knepper- zu verändern (Reduzierungen und Erweiterungen des Planbereiches) und diesen nunmehr wie unter Punkt 1.5 dieser Beschlussvorlage genannt, festzulegen.
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 i. V. m. § 9 Abs. 7 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41GO NRW.
VI. Der Rat der Stadt hat die Stellungnahmen zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB geprüft und beschließt den Abwägungsempfehlungen der Verwaltung wie in der beigefügten Anlagen 16a und 16b der Vorlage dargestellt zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 4 Abs. 2 des BauGB.
VII. Der Rat der Stadt stimmt den geplanten Darstellungen der 78. Änderung des Flächennutzungsplanes für den unter Punkt 1.4 genannten Änderungsbereich und der Begründung Teil A und Teil B (Umweltbericht) vom 16.12.2021 zu und beschließt die öffentliche Auslegung des Entwurfes der Flächennutzungsplanänderung mit der Begründung (Öffentlichkeitsbeteiligung).
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB
VIII. Der Rat der Stadt stimmt den geplanten Festsetzungen der Änderung Nr. 2 des Bebauungsplans Mg 116 - Kraftwerk Knepper - für den unter Punkt 1.5 genannten Planbereich und der Begründung Teil A und Teil B (Umweltbericht) vom 16.12.2021 zu und beschließt die öffentliche Auslegung des Entwurfes der Bebauungsplanänderung mit der Begründung (Öffentlichkeitsbeteiligung).
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB.
IX. Der Rat der Stadt stimmt zu, den Entwurf zur Änderung Nr. 2 des Bebauungsplans
Mg 116 einschließlich Begründung im Falle von Änderungen oder Ergänzungen des Entwurfs nach der öffentlichen Auslegung unter den Voraussetzungen des § 4a Abs. 3 S. 1-3 BauGB erneut auszulegen und die Stellungnahmen erneut einzuholen bzw. eine eingeschränkte Beteiligung nach § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen, sofern die Änderungen oder Ergänzungen nicht die Grundzüge der Planung des Entwurfs berühren.
Rechtsgrundlage:
§ 4a Abs. 3 BauGB.
X. Der Rat der Stadt ermächtigt, die Verwaltung einen städtebaulichen Vertrag mit der Vorhabenträgerin abzuschließen.
Rechtsgrundlage:
§ 11 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.
XI. Der Rat der Stadt ermächtigt die Verwaltung, eine Baugenehmigung während des Aufstellungsverfahrens zu erteilen, sofern nach erfolgter öffentlicher Auslegung des Bebauungsplanes Mg 116 - Kraftwerk Knepper - eine entsprechende Planreife nach
§ 33 BauGB bestätigt werden kann, alle weiteren gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen und der städtebauliche Vertrag abgeschlossen worden ist.
Rechtsgrundlage:
§ 33 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 41 Abs. 1 GO NRW.
Der Beirat weist darauf hin, dass die Eingrünung des Bebauungsplangebietes (Grüner Mantel) für die Größe der überplanten Fläche und dem Maß an überbaubarer Fläche viel zu gering ist. Innerhalb des Plangebietes sollten daher durch blütenreiche Grünflächen, Brach- und Sukzessionsflächen für naturnahe Bereiche gesorgt werden. Da die vorgesehenen Ausgleichsflächen für den Artenschutz im Planbereich als nicht optimal bzw. ausreichend groß - insbesondere für Flussregenpfeifer – eingestuft werden, ist zusätzlich zu prüfen, ob die Fläche mit der Flurbezeichnung "Auf dem Kampe" nördlich der Nierhausstraße für den Artenschutz festgesetzt werden kann. Diese Fläche wurde in der Vergangenheit vom Kraftwerk Knepper als Aschelagerfläche genutzt und in der Vergangenheit auch von Flussregenpfeifern besiedelt. Diese Fläche eignet sich auch als Ausgleichsmaßnahme für die Kreuzkröte, wenn sie sich bei anderen Witterungseinflüssen als in den vergangenen Jahren doch auf dem Bebauungsplangelände einstellen sollte.
zu TOP 3.4
Neues ICE-Werk auf dem ehemaligen Güterbahnhof an der Westfaliastraße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23247-21)
Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün (AMIG) aus seiner Sitzung am 08.02.2022 vor:
„Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) vom 03.02.2022:
„Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 23247-21-E1):
...die CDU-Fraktion beantragt in Ergänzung zur Verwaltungsvorlage „Neues ICE-Werk auf dem ehemaligen Güterbahnhof an der Westfaliastraße“ (Drucksache Nr.: 23247-21) folgenden Änderungsantrag, der AKUSW beschließt:
Beschlussvorschlag
Der AKUSW begrüßt und unterstützt das Vorhaben der Deutschen Bahn AG zum Bau eines ICEWerkes ausdrücklich. Gleichzeitig wird jedoch festgehalten, dass die Unterstützung des Projektes durch den AKUSW daran gebunden ist, dass die für den geplanten Vollanschlusses der Westfaliastraße an die OWIIIa (DS-Nr. 00387-15 und DS-Nr. 16518-20) benötigten Flächen vonseiten der Deutschen Bahn AG zur Verfügung gestellt werden.
Begründung
ggf. mündlich.
AKUSW, 02.02.2022:
Der AKUSW fasst zum o. a. Antrag der CDU-Fraktion einstimmig folgenden Beschluss:
Der AKUSW begrüßt und unterstützt das Vorhaben der Deutschen Bahn AG zum Bau eines ICEWerkes ausdrücklich. Gleichzeitig wird jedoch festgehalten, dass die Unterstützung des Projektes durch den AKUSW daran gebunden ist, dass die für den geplanten Vollanschlusses der Westfaliastraße an die OWIIIa (DS-Nr. 00387-15 und DS-Nr. 16518-20) benötigten Flächen vonseiten der Deutschen Bahn AG zur Verfügung gestellt werden.
Mit dieser Maßgabe empfiehlt der AKUSW dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat nimmt das Konzept der Deutsche Bahn AG für ihr neues ICE-Werk zur Kenntnis und beschließt, die DB AG bei der Realisierung zu unterstützen.“
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion (DS-Nr.: 23247-21-E2):
„Die SPD-Fraktion im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün bittet um Beratung und Beschluss des folgenden Zusatz- und Ergänzungsantrags:
1. Der Ausschuss bekräftigt, dass bei der Realisierung des ICE-Werks die vom Rat der Stadt angedachte Erstellung des Vollanschlusses des Hafens an die OWIIIa gewährleistet bleiben muss.
2. Der Ausschuss bekräftigt den Beschluss des ABVG aus März 2020 die Planungen für das Projekt des Vollanschlusses weiter voranzutreiben und dem Rat entsprechende Entscheidungsvorlagen vorzulegen.
3. Die Verwaltung wird aufgefordert gegenüber der Deutsche Bahn AG zu gewährleisten, dass die Deutsche Bahn AG vor der Planfeststellung die technischen Nachweise erbringt, wie die Auf- und Abfahrtrampen für den Vollanschluss realisiert werden sollen.“
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung (BV) Huckarde (Dringlichkeitsentscheidung):
„Wegen des pandemiebedingten Ausfalls der og. Sitzung wird der aufgeführte Beschluss im Wege einer Dringlichkeitsentscheidung gefällt. Basis dieser Dringlichkeitsentscheidung ist ein gleichlautender gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion, CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis90/Die Grünen. Die Dringlichkeitsentscheidung repräsentiert daher mindestens den Willen der genannten Fraktionen und damit der weitgehenden Mehrheit der Bezirksvertretung (Anm. der Protokollführung).
Beschluss
Die Bezirksvertretung Huckarde empfiehlt dem Rat der Stadt den u.st. Beschluss zu fassen bzgl. des ICE Werkes auf dem ehemaligen Güterbahnhof an der Westfaliastraße unter der Voraussetzung, dass der Vollanschluss der Westfaliastraße an die OW3A realisiert wird.
Begründung:
Nach Auffassung der Bezirksvertretung ergibt sich nicht nur ein "Abstimmungsbedarf", wie in der Vorlage beschrieben, sondern ein Realisierungsbedarf.
Die Anbindung der Westfaliastraße an die OW3A ist ein maßgebliches Ergebnis des Hafenkonzeptes. Der politische Wille ist zu diesem Punkt mehrfach betont worden. Neben der Verbesserung der Anbindung des Hafens an das Straßennetz muss auch weiterhin die Entlastung umgebender Ortschaften von LKW Verkehren im Mittelpunkt stehen.
Der Rat nimmt das Konzept der Deutsche Bahn AG für ihr neues ICE-Werk zur Kenntnis und beschließt, die DB AG bei der Realisierung zu unterstützen.“
AMIG 08.02.2022:
Unter Einbeziehung der o. a. Empfehlungen aus dem AKUSW, der BV Huckarde sowie des Antrags der SPD-Fraktion empfiehlt der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat nimmt das Konzept der Deutsche Bahn AG für ihr neues ICE-Werk zur Kenntnis und beschließt, die DB AG bei der Realisierung zu unterstützen.“
Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden ergänzten (fett/kursiv) Beschluss in der Fassung des AMIG:
I. Der Rat nimmt das Konzept der Deutsche Bahn AG für ihr neues ICE-Werk zur Kenntnis und beschließt, die DB AG bei der Realisierung zu unterstützen.
II. Der Rat begrüßt und unterstützt das Vorhaben der Deutschen Bahn AG zum Bau eines ICEWerkes ausdrücklich. Gleichzeitig wird jedoch festgehalten, dass die Unterstützung des Projektes durch den Rat daran gebunden ist, dass die für den geplanten Vollanschlusses der Westfaliastraße an die OWIIIa (DS-Nr. 00387-15 und DS-Nr. 16518-20) benötigten Flächen vonseiten der Deutschen Bahn AG zur Verfügung gestellt werden.
III. 1. Der Rat bekräftigt, dass bei der Realisierung des ICE-Werks die vom Rat der Stadt angedachte Erstellung des Vollanschlusses des Hafens an die OWIIIa gewährleistet bleiben muss.
2. Der Rat bekräftigt den Beschluss des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün aus März 2020, die Planungen für das Projekt des Vollanschlusses weiter voranzutreiben und dem Rat entsprechende Entscheidungsvorlagen vorzulegen.
3. Die Verwaltung wird aufgefordert gegenüber der Deutsche Bahn AG zu gewährleisten, dass die Deutsche Bahn AG vor der Planfeststellung die technischen Nachweise erbringt, wie die Auf- und Abfahrtrampen für den Vollanschluss realisiert werden sollen.
IV. Der Rat fasst den Beschluss unter der Voraussetzung, dass der Vollanschluss der Westfaliastraße an die OWIIIA realisiert wird.
zu TOP 3.5
Qualitätsmanagementsystem im kommunalen ÖPNV der Stadt Dortmund
- Qualitätsbericht 2020
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23281-21)
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den vorliegenden Qualitätsbericht von DSW21 zur Kenntnis.
zu TOP 3.6
Kommunales Wohnkonzept Dortmund 2021
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21690-21)
Dem Rat der Stadt liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) aus seiner Sitzung am 10.02.2022 vor:
„Der AFBL hat in seiner Sitzung am 02.12.21 die weitere Beratung der Vorlage, den vorliegenden Antrag der Fraktion DIE LINKE + (Drucksache Nr.: 21690-21-E2) und die vorliegenden Empfehlungen ohne Beratung in seine heutige Sitzung geschoben.
Dem AFBL liegt erneut folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 27.10.21 vor:
Siehe Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) vom 02.02.22.
Dem AFBL liegt erneut folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 03.11.21 vor:
Siehe Empfehlung des AKUSW vom 02.02.22.
Dem AFBL liegt erneut folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 09.11.21 vor:
Siehe Empfehlung des AKUSW vom 02.02.22.
Weiterhin liegt dem AFBL folgende Empfehlung der des AKUSW aus der öffentlichen Sitzung vom 08.12.21 vor:
Siehe Empfehlung des AKUSW vom 02.02.22.
Weiterhin liegt dem AFBL folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Scharnhorst aus der öffentlichen Sitzung vom 16.11.21 vor:
Die CDU-Fraktion mit FDP legt folgenden Antrag vor:
Einfamilienhaus-Wohnquartiere identifizieren – neue Lösungen ermöglichen
Die Bezirksvertretung Dortmund-Scharnhorst begrüßt grundsätzlich das vorgelegte "Kommunale Wohnkonzept Dortmund 2021".
Die Bezirksvertretung Dortmund-Scharnhorst fordert mehrheitlich - bei der Gegenstimmen des Herrn Barthold - die betroffenen Ämter auf, die folgenden Wohnquartiere im Stadtbezirk vordringlich für die unter Punkt 4.3, S. 11 und TOP 5.4.2, Seite 53 f. der Anlage, angeregte Strategie "Generationenwechsel in Einfamilienhausgebieten" zu untersuchen und hierzu zeitnah bereits im Jahr 2022 Realisierungsvorschläge für die folgenden Quartiere vorzulegen:
Dortmund-Kirchderne, Siedlung Merckenbuschweg
Dortmund-Kurl, Kolping-Siedlung
Dortmund-Lanstrop, Oberdorf
Dortmund-Scharnhorst, MSA-Siedlung
Begründung:
Den genannten Quartieren ist gemeinsam, dass sie in den 50er bis 70erJahren des letzten Jahrhunderts entstanden sind. Oftmals lebt bis heute die Erbauergeneration in diesen Einfamilienhäusern – teilweise hat bereits ein Übergang an die Kinder, Enkelkindergeneration oder auch an Dritte stattgefunden.
Dieser Prozess findet jedoch nur sehr zögerlich statt.
Das liegt vor allem daran, dass die angestammte Gründer-Generation kein neues, verkleinertes Wohnraumangebot in der unmittelbaren Nähe ihres über Jahrzehnte hinweg angestammten Lebens- und Wohnraums mangels eines entsprechenden Angebots finden kann.
Seniorenwohnungen, die auf kleinerer Wohnfläche altersgerechten Komfort anbieten und den Verbleib in der heimischen Umgebung ermöglichen, gibt es nicht.
Es sollte daher planungsrechtlich ermöglicht werden, auf den – für heutige Verhältnisse – großzügigen Grundstücken punktuell Erweiterungsbauten oder auch Neubauten zu ermöglichen, die diese Angebotslücke schließen können.
Wir haben diese Nachfrage bislang übersehen und vor allem auf Neubauten von größeren Seniorenwohnanlagen gesetzt. Diese Neubauten liegen aber oftmals nicht in der Nähe der angestammten Wohnbereiche und reißen die Menschen aus den ihnen bekannten Sozialzusammenhängen heraus. Damit machen sie den Betroffenen die grundlegende Entscheidung zur Aufgabe des eigenen Wohnsitzes zusätzlich schwer.
Gleichzeitig könnte mit einem solchen neuen wohnortnahen Seniorenwohnangebot eine bestehende Nachfrage gedeckt werden.
Die dann frei werdenden Einfamilienhäuser würden die bestehende Nachfrage nach Wohneigentum vor allem bei jungen Familien befriedigen.
Darüber hinaus würden die für den Neubezug notwendigen privaten Investitionen - vor allem durch junge Familien - in den Wohnraum vor allem zu seiner energetischen Sanierung (z.B. Heizung und Dämmung) und damit Verbesserung der Klimasituation insgesamt beitragen.
Auch eine zusätzliche Flächenversiegelung durch Neubaugebiete könnte so begrenzt werden.
Da die derzeitige Eigentümergeneration dringend auf ein solches Angebot wartet, ist eine Vorlage erster Ergebnisse erst im Jahre 2023 – wie in der Vorlage vorgeschlagen – nicht annehmbar.
Die Konkretisierung auf die im Antrag genannten Gebiete, die die Bezirksvertretung vornimmt, stellt eine Verkürzung eines ansonsten notwendigen Konkretisierungs- und Suchverfahrens dar, und sollte entsprechend den Beratungs- und Planungsprozess beschleunigen.
Die Bezirksvertretung Scharnhorst nimmt die Empfehlung aus dem AKUSW z. k.
Die Bezirksvertretung Scharnhorst empfiehlt mehrheitlich - bei der Gegenstimme des Herrn Barthold - unter Berücksichtigung des oben beschlossenen Antrages dem Rat der Stadt Dortmund, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen.
Beschluss
Der Rat beschließt das Kommunale Wohnkonzept Dortmund 2021 und beauftragt die Verwaltung mit der sukzessiven Umsetzung der in der Vorlage formulierten 15 Punkte der wohnungspolitischen Agenda (siehe S. 6 bis 9).
Im I. Quartal 2023 soll die Verwaltung dem Rat einen ersten Sachstandsbericht vorlegen.
Weiterhin liegt dem AFBL der des AKUSW aus der öffentlichen Sitzung vom 02.02.22 vor:
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung (BV) Innenstadt West vom 27.10.2021:
Frau Eberle Fraktion die Linke möchte folgende Bemerkungen zur Protokoll geben:
1) Zur Umsetzung des kommunalen Wohnkonzeptes ist eine Personalbedarfsbemessung bzw. Personalaufstockung für die im Wohnkonzept enthaltenen Aufgaben vorzunehmen.
2) Die Stadt Dortmund führt eine Quote für Belegungsrechte der Stadt Dortmund für Wohnungslose Menschen in der Höhe von 10% der sozial geförderten Wohnungen im Neubau ein. Dabei sind auch die Wohnungsbedarfe im Projekt „Housing First“ zu berücksichtigen.
Empfehlung:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt einstimmig mit o.g. Protokollnotiz dem Rat der Stadt Dortmund folgenden Beschluss laut Vorlage zu fassen.
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung (BV) Innenstadt Nord vom 03.11.2021:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen von SPD (4), Bündnis90/Die Grünen (4) sowie Die Linke/Die Partei (3) bei einer Gegenstimme (AfD) und einer Enthaltung (Die Linke/Die Partei) die unten genannte Beschlussfassung unter Berücksichtigung der nachfolgenden Ergänzung des Kommunalen Wohnkonzepts Dortmund 2021 den Beschluss laut Vorlage zu fassen.
Ergänzung:
Kommunales Wohnkonzept 2021,
hier: Pkt. 4.3.1 Innenentwicklung und Innenentwicklungsmanagement, S. 43
Die lt. Vorlage wünschenswerte „Innenentwicklung bietet die Chance, städtischen Wachstums mit deutlich vermindertem Zugriff auf Landschafts- oder Freiräume zu ermöglichen. Von daher ist die Innenentwicklung eine
wichtige Facette einer ökologischen Stadtentwicklung. Auch und vor allem deswegen wird der Innenentwicklung im BauGB ein Vorrang vor der Außenentwicklung eingeräumt. (…) moderne städtebauliche Lösungen können qualitative Impulse für ihre Umgebung auslösen. Im Verbund mit den Bauvorhaben können Grün- und Freiflächen qualifiziert (sogenannte zweifache Innenentwicklung) und/oder sogar neue Mobilitätsoptionen (neuerdings als dreifache Innenentwicklung bezeichnet) geschaffen werden.“
Wegen der in hochverdichteten Stadtteilen wie der Innenstadt Nord besonders angespannten Wohnungsmarktlage bei gleichzeitigem ausgeprägten Mangel an Frei- und Spielflächen sowie ökologisch/klimapolitisch wichtigen Grünflächen wird in neu zu errichtenden Quartieren, wie beispielsweise dem Quartier westlich der Stahlwerkstraße, eine maximale Innenentwicklung mit weitgehendem Verzicht auf mobilen Individualverkehr angestrebt.
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung (BV) Aplerbeck vom 09.11.2021:
Die Eilbedürftigkeit wird bezweifelt. Das alte Konzept ist von 2004. Warum muss das neue nach 17 Jahren in weniger als 2 Monaten durch die politischen Gremien gebracht werden? (Einbringung 23.09.2021, Beschluss vorgesehen für den 18.11.2021) Zumal von der neuen Koalition Änderungen der Wohnbaupolitik erwartet werden können.
In dem Konzept fehlt die angemessene Berücksichtigung von Nachhaltigkeit der Wohnbebauung. Es darf nicht nur die Quantität des Bauens im Vordergrund stehen (s. Nr. 5.1 und 5.2), sondern es muss auch um die Qualität gehen (z. B. klimagerecht, flexibel). Und die Frage: für wen baut man was wie?
Anforderungen an die Flexibilität von Wohnungen sollen gestellt werden. Insbesondere müssen die Wohnungen entsprechend den verschiedenen Lebenssituationen der Menschen flexibel genutzt werden können.
Es wird wenig berücksichtigt, dass der Bau von Wohnungen auch nennenswerte Auswirkungen auf die Infrastruktur haben kann. Das betrifft die Verkehrsinfrastruktur (welche Konsequenzen kann die zu erwartende Mobilitätswende haben?), aber auch die Bildung (Kindergarten, Schule) und die Nahversorgung.
Warum sollen lt. Punkt 8.3 nur städtebauliche Schlüsselgrundstücke in Erbbaurecht vergeben werden? Warum nicht grundsätzlich alle?
Die Bezirksvertretung Aplerbeck empfiehlt dem Rat mit 15 Ja-Stimmen bei 2 Enthaltungen (Fraktion Die Linke/Die Partei) mit o. g. Ergänzungen, die von einem Mitglied der Bezirksvertretung so zu Protokoll gegeben wurden, Den Beschluss laut Vorlage zu fassen.
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (DIE LINKE+) (Drucksache Nr.: 21690-21-E2):
...wir bitten um die Beratung und Beschlussfassung zu nachstehendem Ergänzungsantrag:
1) Zur Umsetzung des kommunalen Wohnkonzeptes ist umgehend eine Personalbedarfsbemessung für die im Wohnkonzept enthaltenen Aufgaben vorzunehmen. Das benötigte zusätzliche Personal soll in den Stellenplan eingearbeitet werden und dieser im Rahmen der Haushaltsberatungen verabschiedet werden.
2) Die Stadt Dortmund führt eine Quote für Belegungsrechte der Stadt Dortmund für Wohnungslose Menschen in der Höhe von 10% der sozial geförderten Wohnungen im Neubau ein. Dabei sind auch die Wohnungsbedarfe im Projekt „Housing First“ zu berücksichtigen.
3) Zur Ermittlung des Wohnraumbedarfs für mobilitätseingeschränkte Personen wird zeitnah eine Untersuchung in Auftrag gegeben um die aktuelle Wohnsituation und die Anforderungen an Wohnraum für mobilitätseingeschränkte Personen zu erfassen. Es soll außerdem eine Übersicht über die Anzahl und räumliche Verteilung von barrierefreien Wohnungen in Dortmund erstellt werden.
4) Die Verwaltung erarbeitet ein Konzept um Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt in Dortmund zu verhindern. Dieses wird dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt und anschließend in das kommunale Wohnkonzept integriert.
5) Auf Seite 45 wird zwischen dem dritten und vierten Absatz folgendes eingefügt:
„Dieser Anspruch an moderne ökologische Quartiere kann insbesondere erfüllt werden von autofreien Quartieren mit einer guten ÖPNV-Anbindung. Diese eignen sich besonders um die hohen Ansprüche von Familien zu erfüllen. Sie bieten Spielmöglichkeiten für Kinder direkt vor der Haustür, einen besonders hohen Anteil von Grünflächen innerhalb der Stadt und eine besonders niedrige Lärmbelastung. Daher haben sie die besondere Eigenschaft, die Vorteile des Wohnens im Umland mit denen einer Innenstadtnahen Wohnung zu verbinden.“
Begründung
Zu 1)
Die Wohnungsnot in Dortmund ist insbesondere bei einkommensschwachen Singlehaushalten und Familien mit Kindern stark ausgeprägt. Die Anspannung auf dem Dortmunder Wohnungsmarkt wurde dem Rat der Stadt erst kürzlich im aktuellen Wohnungsmarktbericht der Stadt Dortmund zur Kenntnis gegeben. Daher ist es wichtig, dass die im neuen Wohnkonzept beschriebenen und unterstützenswerten Gegenmaßnahmen auch zügig in die Umsetzung kommen und die Umsetzung nicht an personellen Engpässen in der Verwaltung scheitert.
Zu 2)
Im Jahr 2008 lag die Zahl der Wohnungslosen in Deutschland noch bei rund 227.000 – seither ist sie rasant angestiegen. 650.000 Menschen verfügten im Jahr 2017 nach Schätzungen der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAGW) von 2019 über keinen mietvertraglich abgesicherten Wohnraum. Eine bundesweite amtliche Statistik wird zu diesem Problem bislang nicht erhoben, so dass die Schätzung der BAGW die aktuellste Zahlenbasis bietet. Die meisten von ihnen leben in Übergangswohnheimen, Notunterkünften und Frauenhäusern oder kommen vorübergehend bei Freunden unter. Rund 50.000 Menschen schlafen aber auch als Obdachlose ohne Dach über dem Kopf auf der Straße. Für Menschen ohne Wohnung ist der Weg zurück in den regulären Wohnungsmarkt oft mit großen Hürden versehen, weshalb eine Quote zur Unterstützung der betroffenen Menschen sinnvoll ist. Der Rat hat in diesem Jahr außerdem den Einstieg in das Projekt Housing First beschlossen. Zur Umsetzung benötigte Wohnungen können auch auf diesem Wege herangezogen werden.
Zu 3)
In der Beantwortung der Fragen 1 und 4 des TOP „Barrierefreie Wohnungen in Dortmund“ (DS 20514-21) wird von Seiten der Verwaltung die Notwendigkeit einer Untersuchung des Wohnungsmarktes in Bezug auf das Thema der Barrierefreiheit angesprochen. Auch in der Vorlage zum kommunalen Wohnkonzept Dortmund 2021 wird in den Unterpunkten 1.3 (Seite 4) sowie 5.4.4 (Seite 55) die Notwendigkeit dieser Untersuchung deutlich veranschaulicht. Der Zeitpunkt einer Auftragsvergabe wird nicht genannt. Daher sollte diese Untersuchung zeitnah, bestenfalls im Frühjahr 2022, in Auftrag gegeben werden, damit die Ergebnisse in die Umsetzung des kommunalen Wohnkonzeptes einfließen können. Schon jetzt ist die Zahl barrierefreier Wohnungen in Dortmund viel zu gering. Auf Grundlage dieser Untersuchung kann zielgerichtet geplant und gebaut werden.
Zu 4)
Aus einer repräsentativen Umfrage der Antidiskriminierungsstelle des Bundes geht hervor, dass jeder dritte Wohnungssuchende mit Migrationshintergrund Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt erfährt. Diese Erfahrungen machen auch viele Menschen mit Migrationshintergrund in Dortmund. Auch in Gesprächen mit Menschen mit Migrationshintergrund wird das deutlich. Die Gründe potentieller Vermieter sind Religion, Herkunft, Aussehen oder ein fremd klingender Name. In der Verwaltungsvorlage wird das bei Unterpunkt 3.4.1/Seite 35 ebenfalls thematisiert. Die Stadt Dortmund sollte sich auch hier aktiv gegen Diskriminierung und Ausgrenzung einsetzen.
Zu 5)
Die Begründung ergibt sich aus dem einzufügenden Text.
Hierzu lag zur AKUSW-Sitzung am 08.12.2021 vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 21690-21- E4):
....der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften hat die Beschlussfassung der Vorlage in seine nächste Sitzung im Februar 2022 geschoben. Weil bis dahin zahlreiche Bauleitverfahren aufgenommen bzw. weitergeführt werden, für die eine Erhöhung der Quote für den geförderten Wohnungsbau eine Rolle spielt, bittet die Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN den Ausschuss (ungeachtet der Vorlage), dem Rat den Beschluss des folgenden Ergänzungsantrags zu empfehlen:
1. Der Ausschuss begrüßt, dass beim Verkauf kommunaler Grundstücke und beim Abschluss städtebaulicher Verträge mit privaten Vorhabenträger*innen für nichtkommunale Grundstücke die Mindestquote für den geförderten Wohnungsbau von 25 % auf 30 % angehoben wird.
2. Der Ausschuss fordert die Verwaltung auf, in allen mit Investor*innen und privaten Vorhabenträger*innen zu führenden Gesprächen auf die Zielsetzung von 30 % geförderten Wohnungsbau hinzuwirken.
3. Für den Übergang gilt folgende Stichtagsregelung: Auf alle Vorhaben, die vor dem Beschluss zum Kommunalen Wohnkonzept Dortmund 2021 bereits ausgeschrieben und mit einem Investor endverhandelt wurden, werden die vorhergehenden Regelungen angewendet. Hierzu legt die Verwaltung eine Auflistung aller in Aufstellung befindlicher, Wohnbebauung umfassender B-Pläne vor, einschließlich der jeweiligen Bewertung, ob dies hier der Fall ist.
AKUSW, 08.12.2021:
Vor dem Hintergrund, dass der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften die Beschlussfassung der Vorlage in seine nächste Sitzung im Februar 2022 vertagt hat ist man sich darin einig, die gesamte Angelegenheit ebenfalls zu vertagen.
Zu dem zur heutigen Sitzung vorgelegten Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 21690-21- E4) fasst der Ausschuss allerdings folgende Beschlüsse:
Zu den Punkten 1. und 2. des Antrags empfiehlt der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (CDU-Fraktion) folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Rat begrüßt, dass beim Verkauf kommunaler Grundstücke und beim Abschluss städtebaulicher Verträge mit privaten Vorhabenträger*innen für nichtkommunale Grundstücke die Mindestquote für den geförderten Wohnungsbau von 25 % auf 30 % angehoben wird.
2. Der Rat fordert die Verwaltung auf, in allen mit Investor*innen und privaten Vorhabenträger*innen zu führenden Gesprächen auf die Zielsetzung von 30 % geförderten Wohnungsbau hinzuwirken.
Der folgende Punkt 3. des Antrags wird mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion B‘90/Die Grünen) abgelehnt.
3. Für den Übergang gilt folgende Stichtagsregelung: Auf alle Vorhaben, die vor dem Beschluss zum Kommunalen Wohnkonzept Dortmund 2021 bereits ausgeschrieben und mit einem Investor endverhandelt wurden, werden die vorhergehenden Regelungen angewendet. Hierzu legt die Verwaltung eine Auflistung aller in Aufstellung befindlicher, Wohnbebauung umfassender B-Pläne vor, einschließlich der jeweiligen Bewertung, ob dies hier der Fall ist.
Weiter liegt zur Sitzung am 02.02.2022 vor Bericht der Verwaltung zum Wohnbauprogramm für junge Familien(Drucksache Nr.: 21346-21-E3) (siehe Anlage zur Niederschrift).
Weiter liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 21690-21-E5):
...die CDU-Fraktion bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Ergänzungsantrags zum Kommunalen Wohnkonzept Dortmund 2021:
Die CDU-Fraktion begrüßt grundsätzlich das von der Verwaltung vorgelegt Kommunale Wohnkonzept Dortmund 2021. Im Rahmen der Vorlage erfolgenden viele Anpassungen und Ergänzungen gegenüber dem aktuellen, im Jahr 2009 beschlossenen Wohnkonzept. Die aktuellen Entwicklungen im Bau- und Wohnsektor zeigen, dass Handlungsbedarf geboten ist. Dortmund ist wieder eine wachsende Stadt und perspektivisch wird die Stadtbevölkerung bis 2030 weiter größer werden. Hierbei sehen auch wir die Herausforderung darin, weiterhin attraktiven und bezahlbaren Wohnraum in Dortmund zu schaffen und zu erhalten. Insbesondere jungen Familien muss in Dortmund eine entsprechende Zukunftsperspektive geboten werden.
Zu den konkret vorgeschlagenen Handlungsempfehlungen hat die CDU-Fraktion die im Folgenden aufgeführten Ergänzungsanträge:
1. Ablehnung der ausschließlich bevorzugten Vergabe an die DSG
Ein vielfältiger Dortmunder Wohnungsmarkt mit unterschiedlichen Anbietern ist erstrebenswert und zu befürworten. Eine ausschließlich bevorzugte Vergabe an die stadteigene Dortmunder Stadtentwicklungsgesellschaft (DSG) wird abgelehnt.
Gerade im Zusammenspiel mit der vom Rat bereits beschlossenen Anhebung der Mindestquote für geförderten Wohnungsbau auf 30 Prozent besteht die Gefahr einer deutlichen Verzerrung des Marktes zugunsten der stadteigenen DSG und zulasten der privatwirtschaftlichen Wohnungsunternehmen und Wohnungsgenossenschaften in Dortmund.
Die Ursache dieser Befürchtung liegt darin, dass von der Anpassung der Quote vor allem Grundstücke betroffen sind, die sich im Eigentum der Stadt Dortmund befinden und von dieser entsprechend an die DSG veräußert werden sollen. Dadurch ergibt sich eine zunehmend unausgeglichene Wettbewerbssituation auf dem Dortmunder Wohnungsmarkt.
Mit der Neuausrichtung der DSG als Wohnungsbauunternehmen sehen wir hier eine Verschiebung der Situation auf dem Dortmunder Wohnungsmarkt zum Nachteil lokaler Wohnungsunternehmen und Wohnungsgenossenschaften. Etwaige Verluste der DSG können im Zweifel über den städtischen Haushalt ausgeglichen werden, während private Teilnehmer am Markt diese Möglichkeit nicht haben.
2. Den Zugang privater Anbieter zum Dortmund Wohnungsmarkt erleichtern
Im Rahmen des Kommunalen Wohnkonzeptes Dortmund 2021 soll der Zugang privater Anbieter zum Wohnungsmarkt erleichtert werden und somit die bewährte Vielfalt auf dem Dortmunder Wohnungsmarkt auch in Zukunft erhalten bleiben. Hier ist die Verwaltung aufgefordert entsprechende Anreize für private Akteure auf dem Wohnungsmarkt zu schaffen und faire Vergabeverfahren durchzuführen. Gerade für kleine Anbieter wird es in Dortmunder im schwerer. Dieser Entwicklung muss man sich stärker entgegenstellen.
3. Generationenwechsel in Einfamilienhausgebieten
Neben neuem Wohnraum, soll auch verstärkt beachtet werden, welche Möglichkeiten und Entwicklungen sich im derzeitigen Bestand ergebene. Gerade hierbei haben zum Beispiel die Bezirksvertretungen einen guten Blick auf die jeweilige Situation in den Dortmunder Stadtbezirken. Aus diesem Grund soll der Beschluss der Bezirksvertretung Scharnhorst vom 15. November 2021 als Ergänzung mit in das Kommunale Wohnkonzept Dortmund 2021 mit aufgenommen werden (siehe Protokollauszug im Anhang):
„Die Bezirksvertretung Dortmund-Scharnhorst fordert die betroffenen Ämter auf, die folgenden Wohnquartiere im Stadtbezirk vordringlich für die unter Punkt 4.3, S. 11 und TOP 5.4.2, Seite 53 f. der Anlage, angeregte Strategie "Generationenwechsel in Einfamilienhausgebieten" zu untersuchen und hierzu zeitnah bereits im Jahr 2022 Realisierungsvorschläge für die folgenden Quartiere vorzulegen:
Dortmund-Derne, Siedlung Merckenbuschweg
Dortmund-Kurl, Kolping-Siedlung
Dortmund-Lanstrop, Oberdorf
Dortmund-Scharnhorst, MSA-Siedlung“
Weitere Quartiere in anderen Stadtbezirken können durch die Verwaltung in Abstimmung mit den Bezirksvertretungen aufgenommen werden.
4. Anpassung von Bebauungsplänen
Um den „Generationenwechsel in Einfamilienhausgebieten“ zu erleichtern, soll geprüft werden, inwieweit durch das Aufstellen und Anpassen von Bebauungsplänen dazu beitragen kann, auch ältere Menschen eine zu Hause in ihrem bisherigen Quartier zu geben. So könnte beispielsweise durch den Bau von barrierefreiem Wohnraum Senioren die Möglichkeit gegeben werden, in unmittelbarer Nachbarschaft zu ihrem bisherigen Eigenheim wohnen zu bleiben. Hiervon würden alle Generationen profitieren.
5. Das, derzeit entstehende, stadtweite Baulückentaster wird Gegenstand des Kommunalen Wohnkonzepts Dortmund 2021.
6. Eine spürbare Erhöhung der derzeit unterentwickelten Eigentumsquote von 23,8 Prozent muss ebenfalls Gegenstand des Kommunalen Wohnkonzeptes Dortmund 2021 werden. Für den Verbleib und die Ansiedlung junger Familien in Dortmund sowie die Entlastung des Mietwohnmarktes ist dieser Schritt zwingend notwendig.
Weiter liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 21690-21-E6):
die Fraktionen BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN bittet um die Beratung und Beschlussfassung zu nachstehendem Ergänzungsantrag:
1. Die Beschlussvorlage der Verwaltung zum Kommunalen Wohnungskonzept wird um einen Zeitplan bzgl. der Umsetzung der wohnungspolitischen Agenda ergänzt. Dabei ist zugleich eine Priorisierung der geplanten Maßnahmen vorzunehmen.
2. Die wohnungspolitische Agenda der Verwaltung wird um die folgenden Punkte ergänzt/geändert:
2. (S. 6) wird wie folgt ergänzt:
(…). Dabei sollen vor allem mögliche Treiber wie Planungen der Stadt- und Quartiersentwicklung, auslaufende Belegungsbindungen, durch Neubau geplanter Bestandsersatz u.ä. identifiziert werden, die ein Gegensteuern im Vorfeld ermöglichen, um ein verstärktes Umzugsgeschehen zu verhindern.
8.3 (S. 7) Der Begriff „Schlüsselgrundstücke“ wird definiert.
8.4 (S. 7) wird als neuer Punkt ergänzt:
Der Ankauf von Grundstücken durch die Stadt bzw. die Dortmunder Stadtentwicklungsgesellschaft (DSG) insbesondere im Innenbereich wird intensiviert. Zu dem Zweck wird ein entsprechendes Finanzierungsmodell (Geldpool, revolvierender Fonds) aufgelegt.
9.4 (S. 8) wird als neuer Punkt ergänzt:
Zum Erhalt von bestehendem sozial gefördertem Wohnraum werden in Siedlungen mit auslaufenden Bindungsfristen frühzeitig und proaktiv Gespräche mit den Eigentümer*innen über Sanierungen im Bestand (energetische Sanierung, Abbau von Barrieren) mit Mitteln der Wohnraumförderung und Mietpreisbegrenzung aufgenommen. Zugleich prüfen Stadt bzw. DSG, inwieweit Ankäufe zu angemessenen Preisen vorgenommen werden könnten.
13.4 (S. 9) wird als neuer Punkt ergänzt:
Die „Satzung zum Schutz und Erhalt von Wohnraum im Gebiet der Stadt Dortmund“ wird überarbeitet und nach Auslaufen im April 2022 um weitere fünf Jahre verlängert – mit dem Ziel, insbesondere das Potenzial der rund 3.700 längerfristig leerstehenden Wohnungen (s. Analyse im Wohnungsmarktbericht 2021) zu aktivieren. In dem Zusammenhang wird auch der Ankauf größerer zusammenhängender Leerstandsbestände durch die DSG geprüft.
Für die konsequente Anwendung der Wohnungsaufsicht und Kontrolle der Zweckentfremdungsregelungen im Rahmen des Wohnraumstärkungsgesetzes Nordrhein-Westfalen wird das Wohnungsamt personell verstärkt. Die Stellenausweitung wird im Stellenplan 2022 berücksichtigt.
3. Die Verwaltung legt dem Ausschuss eine Aufstellung größerer Gebiete vor, auf denen die Möglichkeit des Baurechts gemäß § 34 Baugesetzbuch besteht. In dem Zusammenhang sollen priorisiert diejenigen Flächen dargestellt werden, die sich für die Anwendung des im Baulandmodernisierungsgesetz vorgesehenen „sektoralen Bebauungsplans Wohnen“ eignen.
4. Bis zur Vorlage der Ergebnisse der in Auftrag zugebenden Studie zum Wohnraumbedarf für mobilitätseingeschränkte Personen (s. Punkt 3, S. 6) wird ein größtmöglicher Anteil der neu zu bauenden Wohnungen universell barrierefrei errichtet.
Weiter liegt vor Empfehlung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde (BUNB) vom 26.01.2022:
Der Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde nimmt die Vorlage einstimmig zur Kenntnis und bittet das kommunale Wohnkonzept im Hinblick auf den Freiraumschutz zu überarbeiten.
Trotz Wiedernutzung ehemaliger bergbaulich, industriell und militärisch genutzter Areale schreitet die Inanspruchnahme von Freiflächen für bauliche Zwecke auch in Dortmund weiter voran. Dies geht in erster Linie zu Lasten landwirtschaftlich genutzter Flächen, die sich seit 1950 mehr als halbiert haben. Das Ziel der Dortmunder Politik, jährlich 2500 neue Wohnungen zu bauen, wird den Druck auf den Freiraum weiter erhöhen.
Für die Gesamtstadt fordert der Beirat deshalb die Überarbeitung des Flächennutzungsplans mit dem Ziel einer Halbierung des Flächenverbrauchs bis zum Jahr 2030 und Stopp bis 2050, wie dies die Nachhaltigkeitsstrategie für Deutschland vorsieht.
Auf die Bebauung von Vernetzungsbereichen zwischen Naturschutzgebieten und geschützten Landschaftsbestandteilen ist zu verzichten. Ebenso sind Frischluftschneisen, Kaltluftentstehungsgebiete, Randbereichen von Fließgewässern und hochwassergefährdeten Bereiche von Bebauung freizuhalten. Die Stellungnahme des Beirates zum Flächennutzungsplan von 2003 mit der Priorisierung von Wohnbauflächen ist zu beachten.
Die Nachverdichtung bestehender Baugebiete, die Baulückenschließung, der Dachgeschossausbau sowie die Wiedernutzung von Brachflächen hat in der Regel Vorrang vor der Bebauung des Freiraums. Allerdings ist jede (auch innerstädtische) Einzelfläche auf ihre Ausgleichsfunktion für Erholung und den Naturhaushalt sowie auf ihre Auswirkungen auf den Artenschutz (Fledermäuse, Vögel etc.) zu überprüfen. Eine Nachverdichtung um jeden Preis wird abgelehnt. Flächensparender Geschosswohnungsbau ist dem Eigenheimbau vorzuziehen.
Neubaugebiete sollten nur noch in fußläufiger Entfernung zur nächsten Haltestelle des Schienenpersonenverkehrs ausgewiesen werden: 400 m zu U- und Straßenbahnen, 600 m zum regionalen Schienenverkehr (s. Stadt Dortmund: Entwicklungsprogramm 1990. Beiträge zur Stadtentwicklung 1, S. 62-63, 1977).
Für Neubauten sind hohe ökologische Standards (Niedrigenergiebauweise, Regenwasserversickerung etc.) anzuwenden, die über das Baurecht bzw. privatrechtliche Verträge zu gewährleisten sind.
Ferner sollten folgende Aspekte wie neue Wohnformen, Clusterwohnen, Microapartments und Umnutzungspotenzialen der bestehenden und zu erwartenden Leerstände in der City genutzt werden.
Hintergrund:
Täglich werden in Deutschland rund 52 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Flächenneuinanspruchnahme – kurz Flächenverbrauch – von circa 73 Fußballfeldern. Zwar lässt sich "Fläche" im engeren Wortsinn nicht "verbrauchen". Fläche ist jedoch – wie auch der Boden – eine endliche Ressource, mit der der Mensch sparsam umgehen muss, um sich seine Lebensgrundlagen zu erhalten. Flächenverbrauch ist ein schleichendes Phänomen. Bürger und selbst politische Entscheidungsträger nehmen es kaum wahr. Daher mangelt es weithin am nötigen Problembewusstsein.
Nicht zu verwechseln mit dem Flächenverbrauch ist die Versiegelung. Diese macht Böden undurchlässig für Niederschläge und zerstört die natürlichen Bodenfunktionen. Siedlungsflächen und Verkehrsflächen umfassen jedoch auch unbebaute und nicht versiegelte Böden, zum Beispiel Erholungsflächen wie: Stadtparks, Sportplätze, Skaterbahnen, Golfplätze und viele mehr.
Bis zum Jahr 2030 will die Bundesregierung den Flächenverbrauch auf unter 30 Hektar pro Tag verringern. Diese gegenüber der Nachhaltigkeitsstrategie von 2002 verschärfte Festlegung wurde vom Bundeskabinett bereits im Januar 2017 in der "Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie – Neuauflage 2016" festgelegt. Seit dem Klimaschutzplan vom November 2016, der die Leitplanken für ein grundsätzliches Umsteuern in Wirtschaft und Gesellschaft auf dem Weg zu einem treibhausgasneutralen Deutschland beschreibt, strebt die Bundesregierung bis 2050 sogar das Flächenverbrauchsziel Netto-Null (Flächenkreislaufwirtschaft) an, womit sie eine Zielsetzung der Europäischen Kommission aufgegriffen hatte. Diese Zielsetzung hat während der deutschen Ratspräsidentschaft 2020 Eingang in die Erwägungen für eine EU-Biodiversitätsstrategie gefunden und wurde im März 2021 nun auch in die weiterentwickelte Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie aufgenommen.
AKUSW, 02.02.2022:
Aufgrund der heutigen, intensiven Diskussion hält die Vorsitzende, Frau Rm Frau Reuter, fest, dass der AKUSW heute als Fachausschuss zunächst bezüglich der drei o. a. Anträge nicht nur zu jedem der drei o. a. Anträge sondern zu jedem der darin enthaltenen Antragspunkt in die Einzelabstimmung kommen werde.
Das aus dieser Abstimmung erzeugte „Paket“ der mehrheitlich befürworteten Anträge soll der weiteren Beratung der gesamten Angelegenheit in den Fraktionen dienen.
Die Endabstimmung über das auf Wunsch des AKUSW in dieser Form geänderte Kommunale Wohnungskonzept möge dann im Rat der Stadt stattfinden.
Danach erfolgt zu den folgenden drei Anträgen die Einzelabstimmung zu jedem Antragspunkt wie folgt:
Zum Zusatz-/Ergänzungsantrag (DIE LINKE+) (Drucksache Nr.: 21690-21-E2):
Zu Punkt 1) (Personalbedarfsbemessung) :
Mit der Anmerkung, dass die Verwaltung deutlich gemacht hat, dass zukünftig das zusätzlich erforderliche Personal auch beschafft werde, wurde eine Abstimmung zu diesem Punkt nicht mehr für erforderlich gehalten.
Zu Punkt. 2) (Quote für die Belegungsrechte 10%):
Dieser Punkt wird mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion DIE LINKE+) abgelehnt.
Zu Punkt 3.( Ermittlung des Wohnraumbedarfs für mobilitätseingeschränkte Personen):
Hierzu gab es den Hinweis der Verwaltung und von Herrn Rm Tietz im Zusammenhang mit Mikro-Zensus und einer Abfrage bei den Wohnungsgesellschaften, die hier als Einstieg gelten könnte. Mit diesem Verständnis wird dieser Punkt einstimmig, zwei Enthaltungen (Fraktion AfD) befürwortet.
Zu Punkt 4.(Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt):
Dieser Punkt wird mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion DIE LINKE+ und DIE FRAKTION/DIE PARTEI) abgelehnt.
Zu Punkt 5.
Dieser Punkt wird mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion DIE LINKE+ und DIE FRAKTION/DIE PARTEI) abgelehnt.
Zusatz-/Ergänzungsantrag (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 21690-21-E5):
Zu Punkt 1.) (Ablehnung der bevorzugten Vergabe an die DSG):
Dieser Punkt wird mehrheitlich, bei Gegenstimmen (CDU-Fraktion und Fraktion FDP/BL) sowie Enthaltungen (DIE FRAKTION/DIE PARTEI und Fraktion AfD) abgelehnt.
Zu Punkt 2.) (Zugang privater Anbieter zum Dortmunder Wohnungsmarkt erleichtern)
Dieser Punkt wird mehrheitlich, bei Gegenstimmen (CDU-Fraktion und Fraktion FDP/BL) sowie Enthaltungen (Fraktion B‘90/Die Grünen und Fraktion AfD) abgelehnt.
Zu Punkt 3.(Generationenwechsel in Einfamilienhausgebieten)
Mit dem Verständnis, dass man die gesamte Stadt in diese Untersuchung einbeziehen wolle, wird dieser Punkt einstimmig befürwortet.
Zu Punkt. 4.) (Anpassung von Bebauungsplänen)
Dieser Punkt wir einstimmig, bei zwei Enthaltungen (Fraktion AfD) befürwortet.
Zu Punkt 5.) (Das stadtweite Baulückenkataster wird Gegenstand des komm. Wohnkonzeptes)
Dieser Punkt wir einstimmig, bei zwei Enthaltungen (SPD-Fraktion) befürwortet.
Zu Punkt 6.) (Eigentumsquote)
Dieser Punkt wird mehrheitlich, bei Gegenstimmen (CDU-Fraktion und Fraktion AfD) sowie Enthaltungen (Fraktion FDP/BL) abgelehnt.
Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 21690-21-E6):
Zu Punkt 1.) (Zeitplan)
Mit dem Verständnis, dass es hier nicht darum gehe, durch den Zeitplan etwas zu verzögern sondern im Gegenteil die Dinge voranzubringen und vor allen Dingen möglichst schnell mit einer Priorisierung zu beginnen, wird dieser Punkt mehrheitlich, bei Gegenstimmen (SPD-Fraktion und Fraktion AfD) befürwortet.
Punkt 2. (wohnungspolitische Agenda)
Zu Punkt 2. 2 (S.6) (Ergänzung)
Dieser Punkt wird mehrheitlich, bei Gegenstimmen (SPD-Fraktion und Fraktion AfD) sowie Enthaltungen (CDU-Fraktion) befürwortet.
Zu Punkt 8.3 (S.7) (Schlüsselgrundstücke)
Dieser Punkt wird einstimmig befürwortet.
Zu Punkt 8.4 ( S.7) (Finanzierungsmodell)
Man einigt sich mehrheitlich bei Gegenstimmen (Fraktion AfD) darauf diesen Punkt als Prüfauftrag an die Verwaltung zu verstehen.
Zu Punkt 9.4 (S. 8) (Ergänzung)
Dieser Punkt wird mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion FDP/BL und Fraktion AfD) sowie Enthaltungen (SPD-Fraktion) befürwortet.
Zu Punkt 13.4 (S. 9) (Satzung zum Schutz und Erhalt von Wohnraum-nur noch 1. Absatz)
Mit dem Verständnis, dass es bei der Abstimmung nur noch um den ersten Absatz geht, da der zweite gestrichen wurde, wird dieser Punkt einstimmig befürwortet.
Zu Punkt 3.8 (Aufstellung größerer Gebiete mit der Möglichkeit des Baurechts nach §34 BauGB)
Mit dem redaktionellen Hinweis, dass es im 2. Satz „Baulandmobilisierungsgesetzt heißen soll, wird dieser Punkt einstimmig, bei zwei Enthaltungen (Fraktion AfD) sowie dem Hinweis der CDU-Fraktion, dass sie Satz 2 ablehne, befürwortet.
Zu Punkt 4. ( Studie zum Wohnraumbedarf für mobilitätseingeschränkte Personen)
Dieser Punkt wird einstimmig, bei Enthaltungen (SPD-Fraktion und Fraktion AfD) befürwortet.
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die vorliegenden Empfehlungen der Bezirksvertretungen, des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde sowie den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund folgende, heute durch Einzelabstimmung zu den vorliegende Anträgen befürworteten Änderungs-, bzw. Ergänzungsvorschläge zum Kommunalen Wohnungskonzept und leitet hiermit die gesamte Angelegenheit zur endgültigen Abstimmung an den Rat der Stadt weiter.
Zum Zusatz-/Ergänzungsantrag (DIE LINKE+) (Drucksache Nr.: 21690-21-E2):
Zu Punkt 1) (Personalbedarfsbemessung) :
Mit der Anmerkung, dass die Verwaltung deutlich gemacht hat, dass zukünftig das zusätzlich erforderliche Personal auch beschafft werde, wurde eine Abstimmung zu diesem Punkt nicht mehr für erforderlich gehalten.
Zu Punkt 3.( Ermittlung des Wohnraumbedarfs für mobilitätseingeschränkte Personen):
Hierzu gab es den Hinweis der Verwaltung und von Herrn Rm Tietz im Zusammenhang mit Mikro-Zensus und einer Abfrage bei den Wohnungsgesellschaften, die hier als Einstieg gelten könnte. Mit diesem Verständnis wird dieser Punkt einstimmig, zwei Enthaltungen (Fraktion AfD) befürwortet.
Zusatz-/Ergänzungsantrag (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 21690-21-E5):
Zu Punkt 3.(Generationenwechsel in Einfamilienhausgebieten)
Mit dem Verständnis, dass man die gesamte Stadt in diese Untersuchung einbeziehen wolle, wird dieser Punkt einstimmig befürwortet.
Zu Punkt. 4.) (Anpassung von Bebauungsplänen)
Dieser Punkt wir einstimmig, bei zwei Enthaltungen (Fraktion AfD) befürwortet.
Zu Punkt 5.) (Das stadtweite Baulückenkataster wird Gegenstand des komm. Wohnkonzeptes)
Dieser Punkt wir einstimmig, bei zwei Enthaltungen (SPD-Fraktion) befürwortet.
Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 21690-21-E6):
Zu Punkt 1.) (Zeitplan)
Mit dem Verständnis, dass es hier nicht darum gehe, durch den Zeitplan etwas zu verzögern sondern im Gegenteil die Dinge voranzubringen und vor allen Dingen möglichst schnell mit einer Priorisierung zu beginnen, wird dieser Punkt mehrheitlich, bei Gegenstimmen (SPD-Fraktion und Fraktion AfD) befürwortet.
Punkt 2. (wohnungspolitische Agenda)
Zu Punkt 2. 2 (S.6) (Ergänzung)
Dieser Punkt wird mehrheitlich, bei Gegenstimmen (SPD-Fraktion und Fraktion AfD) sowie Enthaltungen (CDU-Fraktion) befürwortet.
Zu Punkt 8.3 (S.7) (Schlüsselgrundstücke)
Dieser Punkt wird einstimmig befürwortet.
Zu Punkt 8.4 ( S.7) (Finanzierungsmodell)
Man einigt sich mehrheitlich bei Gegenstimmen (Fraktion AfD) darauf diesen Punkt als Prüfauftrag an die Verwaltung zu verstehen.
Zu Punkt 9.4 (S. 8) (Ergänzung)
Dieser Punkt wird mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion FDP/BL und Fraktion AfD) sowie Enthaltungen (SPD-Fraktion) befürwortet.
Zu Punkt 13.4 (S. 9) (Satzung zum Schutz und Erhalt von Wohnraum-nur noch 1. Absatz)
Mit dem Verständnis, dass es bei der Abstimmung nur noch um den ersten Absatz geht, da der zweite gestrichen wurde, wird dieser Punkt einstimmig befürwortet.
Zu Punkt 3.8 (Aufstellung größerer Gebiete mit der Möglichkeit des Baurechts nach §34 BauGB)
Mit dem redaktionellen Hinweis, dass es im 2. Satz „Baulandmobilisierungsgesetzt heißen soll, wird dieser Punkt einstimmig, bei zwei Enthaltungen (Fraktion AfD) sowie dem Hinweis der CDU-Fraktion, dass sie Satz 2 ablehne, befürwortet.
Zu Punkt 4. ( Studie zum Wohnraumbedarf für mobilitätseingeschränkte Personen)
Dieser Punkt wird einstimmig, bei Enthaltungen (SPD-Fraktion und Fraktion AfD) befürwortet.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgt der o. g. Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 02.02.22 und lässt die gesamte Angelegenheit zur endgültigen Abstimmung an den Rat der Stadt durchlaufen.“
Rm Reuter (B‘90/Die Grünen) begrüßt aus Sicht ihrer Fraktion die Weiterentwicklung des Konzepts, die eingeschlagene Richtung bewertet sie positiv. Die Vergrößerung des Angebots an bezahlbarem Wohnraum stellt sie positiv heraus. Dazu gehört auch die Erhöhung der Quote von gefördertem Wohnraum auf 30 Prozent. Ihre Fraktion hätte die Quote gern früher und stärker gesteigert. Wegen auslaufender Mietpreisbindungen müssten jährlich 800 geförderte Wohnungen gebaut werden, um den Bestand an gefördertem Wohnraum zu erhalten, dabei wäre eine Steigerung notwendig. Ihrer Fraktion möchte über die Stärkung der Dortmunder Stadtentwicklungsgesellschaft (DSG) und durch die Ausschöpfung der Möglichkeiten des Baulandmobilisierungsgesetzes die Steuerung seitens der Stadt verbessern. Die Ausgangslage seit Erstellung des Konzepts im Jahr 2009 sei insofern verändert, als das heute kaum noch Leerstände existieren und die Klimaneutralität für 2035 angestrebt wird. Dabei sein energetische Sanierung und klimaneutrale Wärme- und Stromversorgung essentiell.
Rm Neumann-Lieven (SPD) stellt die Neuaufstellung, angepasst an die aktuellen Rahmenbedingungen, als positiv heraus. Sowohl Sozialer Wohnungsbau als auch Klimaschutz werden weiterentwickelt. Die Bezahlbarkeit von Wohnen gilt es -unter steigenden Baukosten- weiter im Blick zu behalten, da hier große Schwierigkeiten lauern. Eine Anpassung des Konzepts wird auch künftig notwendig sein.
Rm Gülec (BVT) bedauert, dass der AKUSW den Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke+ hinsichtlich Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt im AKUSW keine Mehrheit gefunden hat. Er schildert an einem Beispiel die Schwierigkeiten von Menschen mit Migrationshintergrund bei der Wohnungssuche. Statistiken einerseits und Schilderungen Betroffener andererseits bestätigen die Erfahrungen. Diskriminierungserfahrungen werden laut Statistiken bei der Wohnungssuche am häufigsten gemacht. Die bestehenden Maßnahmen zum Schutz davor sind nicht ausreichend und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist sehr vielen Menschen nicht bekannt. Daher müssten insbesondere Menschen in der Wohnungswirtschaft geschult und aufgeklärt werden. Auch bedarf es einer gesellschaftlichen Diskussion für ein besseres Bewusstsein. Betroffene benötigen mehr Möglichkeiten um sich gegen Diskriminierung zu wehren. Auch mehr sozialer Wohnraum ist ein Instrument gegen solche Diskriminierung.
Rm Dr. Suck (CDU) kündigt die Enthaltung seiner Fraktion zur Vorlage an. Neben vielen positiven Aspekten bemängelt er aber, dass der Zusatz-/Ergänzungsantrag im AKUSW nicht gänzlich beschlossen wurde. Insbesondere die starre 30%-Regelung sei nicht sinnvoll. Eine flexible Regelung werde durch seine Fraktion präferiert. Die Bevorzugung der DSG bei der Grundstücksvergabe ist ebenfalls ein Kritikpunkt. Aus der Konkurrenz zur örtliche Wohnungswirtschaft als auch der Situation, dass die DSG nicht allein die Ziele erreichen kann zeichnet er die Gefahr, dass weniger als in der Vergangenheit gebaut werden könnte. Dann würden die gesetzten Ziele verfehlt.
Die Eigentumsquote in Dortmund von 23% ist aus Sicht seiner Fraktion zu niedrig. Hier werde Handlungsbedarf gesehen, zumal Eigentumsbildung als soziale Frage -auch hinsichtlich der Absicherung im Alter- verstanden werde. Dieses Thema fehlt aber im Konzept in ist in Teilen unzureichend. Aktuelle Beschlüsse, z.B. das Wohnbauprogramm für junge Familien, finde sich im Konzept nicht wieder.
Rm Kowalewski (Die Linke+) befürwortet die Aktivitäten mir der DSG und verweist auf Forderungen seiner Partei im Kommunalwahlkampf. Der Eigentumsaufbau stehe nun hinter dem Grundsatz der Errichtung bezahlbaren Wohnraums. Diesen Fokus gab es lange Zeit nicht, Folge sind erhebliche Engpässe bei bezahlbarem Wohnraum. Hier muss politisch gegengesteuert werden. Mit dem Wohnkonzept werde dieser Weg beschritten. Besonders hebt er das von seiner Fraktion mit dem Ziel der Innenentwicklung vorgeschlagene und im Konzept enthaltene Baulückenkataster hervor.
Rm Lemke (Die Linke+) schließt sich Rm Kowalewski an, bedauert aber die Ablehnung des vom Rm Gülec bereits genannten Antrags hinsichtlich der Vermeidung von rassistischer Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt. Diese Problematik werde durch Daten der Antidiskriminierungsstelle des Bundes bestätigt. Trotz eines gesetzlichen Verbotes begegnen Menschen auf der Wohnungssuche Rassismus. Viele Menschen kennen ihre Rechte nicht oder können die Diskriminierung nicht beweisen. Daher bleibt diskriminierendes Verhalten oft folgenlos. Aufklärung, Beratung und eine Beschwerdestelle nennt Rm Lemke als wirksame Instrumente gegen rassistisches Verhalten.
Rm Garbe (AfD) lehnt für seine Fraktion das Konzept ab. Er begründet, dass Wohnraum für Menschen in Dortmund bezahlbar bleiben soll. Er macht an Namen auf Klingelschildern fest, dass bei Neubauten Dortmund*innen benachteiligt sind. Weiterhin macht er die Energiewende und u.a. die Position des Bundes zur Pipeline Nordstream 2 für die Verteuerung von Wohnen verantwortlich.
Bm Schilff (SPD) kritisiert Aussagen, die ein kommunales Wohnkonzept in einen Kontext zum Betrieb einer Gaspipeline oder Namen auf Türschildern stellen.
Der Rat der Stadt fasst mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke+, FDP/Bürgerliste, Die Partei und der Stimme des Rm Gülec (BVT) gegen die Stimmen der AfD-Fraktion bei Enthaltung der CDU-Fraktion und des Rm Deyda (Die Rechte) mit den im AKUSW vorgelegten Zusatz-/Ergänzungsanträgen (Drucksache Nr.: 21690-21-E2, Drucksache Nr.: 21690-21-E5 und Drucksache Nr.: 21690-21-E6 (fett/kursiv)) folgenden Beschluss:
Der Rat beschließt das Kommunale Wohnkonzept Dortmund 2021 und beauftragt die Verwaltung mit der sukzessiven Umsetzung der in der Vorlage formulierten 15 Punkte der wohnungspolitischen Agenda (siehe S. 6 bis 9).
Im I. Quartal 2023 soll die Verwaltung dem Rat einen ersten Sachstandsbericht vorlegen.
Zum Zusatz-/Ergänzungsantrag (DIE LINKE+) (Drucksache Nr.: 21690-21-E2):
Zu Punkt 1) (Personalbedarfsbemessung) :
Mit der Anmerkung, dass die Verwaltung deutlich gemacht hat, dass zukünftig das zusätzlich erforderliche Personal auch beschafft werde, wurde eine Abstimmung zu diesem Punkt nicht mehr für erforderlich gehalten.
Zu Punkt 3 (Ermittlung des Wohnraumbedarfs für mobilitätseingeschränkte Personen):
Hierzu gab es den Hinweis der Verwaltung und von Herrn Rm Tietz im Zusammenhang mit Mikro-Zensus und einer Abfrage bei den Wohnungsgesellschaften, die hier als Einstieg gelten könnte.
Zusatz-/Ergänzungsantrag (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 21690-21-E5):
Zu Punkt 3.(Generationenwechsel in Einfamilienhausgebieten)
Mit dem Verständnis, dass man die gesamte Stadt in diese Untersuchung einbeziehen wolle
Zu Punkt. 4.) (Anpassung von Bebauungsplänen)
Zu Punkt 5.) (Das stadtweite Baulückenkataster wird Gegenstand des komm. Wohnkonzeptes)
Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 21690-21-E6):
Zu Punkt 1.) (Zeitplan)
Mit dem Verständnis, dass es hier nicht darum gehe, durch den Zeitplan etwas zu verzögern sondern im Gegenteil die Dinge voranzubringen und vor allen Dingen möglichst schnell mit einer Priorisierung zu beginnen
Punkt 2. (wohnungspolitische Agenda)
Zu Punkt 2. 2 (S.6) (Ergänzung)
Zu Punkt 8.3 (S.7) (Schlüsselgrundstücke).
Zu Punkt 8.4 (S.7) (Finanzierungsmodell)
Ist als Prüfauftrag an die Verwaltung zu verstehen.
Zu Punkt 9.4 (S. 8) (Ergänzung)
Zu Punkt 13.4 (S. 9) (Satzung zum Schutz und Erhalt von Wohnraum-nur noch 1. Absatz)
Zu Punkt 3.8 (Aufstellung größerer Gebiete mit der Möglichkeit des Baurechts nach §34 BauGB)
Mit dem redaktionellen Hinweis, dass es im 2. Satz „Baulandmobilisierungsgesetz heißen soll
Zu Punkt 4. (Studie zum Wohnraumbedarf für mobilitätseingeschränkte Personen)
zu TOP 3.7
Klimabeirat
hier: Berufung der Mitglieder
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23379-22)
Folgende Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) aus seiner Sitzung am 02.02.2022 liegt dem Rat der Stadt vor:
Folgende Liste der Mitglieder wird mit Schreiben vom 15.02.2022 (Drucksache Nr.: 23379-22-E1) dem Rat der Stadt vorgelegt:
Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) kündigt die Enthaltung seiner Fraktion an. Grund hierfür ist der Verfahrensablauf. Er kritisiert die späte Benennung der Teilnehmer*innen des Klimabündnisses sowie die Nennung eines Sachkundigen als „Vertreter der Bürgerschaft“. Dies sei vom ursprünglichen Beschluss nicht gedeckt. Es gebe dabei keine Kritik an Herrn Raphael als Person, die Fraktion stört nur die Zuordnung als „Vertreter der Bürgerschaft“, denn dazu habe es keinen Aufruf gegeben.
Rm Sassen (B‘90/Die Grünen) äußert, ihre Fraktion habe kein Problem mit der späten Benennung durch das Klimabündnis. Vielmehr war dies bereits im AKUSW klar. Hintergrund sind die Sitzungstermine des Klimabündnisses. Konstruktiv sieht und unterstützt sie den Hinweis hinsichtlich des zusätzlichen Mitglieds. Hier bittet sie um Ergänzung der Satzung. Ihre Fraktion wird zustimmen.
Rm Neumann-Lieven (SPD) bittet um dringende Ergänzung der Geschäftsordnung. Sie hält den Kandidaten für sehr hilfreich, unabhängig davon, wie man seine Rolle benennt oder verortet.
Rm Vogeler (CDU) signalisiert Zustimmung durch seine Fraktion. Zur Benennung des Herrn Raphael erklärt er, es habe einen Termin mehrerer Ratsvertreter*innen mit StR Wilde und Herrn Raphael gegeben. Dort konnte er durch Qualifikation überzeugen. Daraus entstand die Idee, ihn als Teil der Bürgerschaft zu benennen. Die Geschäftsordnung muss natürlich nachgebessert werden. Seitens des Klimabündnisses war die späte Einreichung von vorn herein klar artikuliert.
Rm Kowalewski (Die Linke+) bestätigt die frühzeitige Kommunikation des Klimabündnisses hinsichtlich des Benennungstermins. Zu Herrn Raphael schlägt er die Formulierung „Vertreter aus der Bürgerschaft“ vor. Die Fraktion werde jedenfalls zustimmen.
Der Rat der Stadt fasst mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, Die Partei und der Stimme vom Rm Gülec (BVT) gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und Rm Deyda (Die Rechte) bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss verbunden mit dem Auftrag an die Verwaltung, die Geschäftsordnung zu aktualisieren:
Der Rat der Stadt beruft die Personen der beigefügten Vorschlagliste in den Klimabeirat:
Vorschlagsliste Klimabeirat
Institution | Mitglied | Stellvertretung |
stimmberechtigte Mitglieder |
TU Dortmund | Prof. Dr. Christian Rehtanz | |
FH Dortmund | Prof. Dr. Volker Helm | |
Fraunhofer IML | Prof. Dr. Uwe Clausen | Dr. Kerstin Dobers
Volker Fennemann |
Wuppertal Institut | Matthias Wanner | Anja Bierwirth |
AG Dortmunder Wohnungsunternehmen | Franz-Bernd Große-Wilde | |
Bund Deutscher Architekten | Marcus Patrias | Dirk Becker |
Haus und Grund | Dr. Thomas Bach | Dennis Soldmann |
Handwerkskammer | Henrik Himpe | Philipp Kaczmarek |
Industrie- und Handelskammer | Torsten Mack | Stefan Peltzer |
DEW21 | Philipp Hoicke | Dr. Jens Kanacher |
DSW21 | Arnela Sacic | Lars Hirschfeld |
DGB | Andreas Kahlert | Edgar Freund
Thomas Lau |
Klimabündnis | Annette Budde | Astrid Kleine-Löchner |
Klimabündnis | Hartmut Koch | Lorenz Redicker |
Klimabündnis | Stefan Schlepütz | Hans-Georg Schwinn |
Klimabündnis | Peter Silberg | Michaela Voß |
Verbraucherzentrale | Rafael Lech | |
Fridays for Future | Marlon Philipp | Sarah Mack |
Vertreter Bürgerschaft | Detlef Raphael | |
nicht stimmberechtigte Mitglieder |
Teilnehmer*innen aus den Fraktionen im Rat der Stadt |
SPD | Veronika Rudolf | Monika Lührs |
Bündnis 90 /Die Grünen | Katrin Lögering | Ingrid Reuter |
CDU | Uwe Waßmann | Lars Vogeler |
Die Linke+ | Michael Badura | Sonja Lemke |
AfD | Tino Perlick | Heinrich Theodor Garbe |
FDP/Bürgerliste | Markus Happe | Philip Schmidtke-Mönkediek |
Die Partei | Harry Jääskeläinen | Serge Leonhard |
zu TOP 3.8
Soziale Stadt Westerfilde & Bodelschwingh: Grün verbindet - Coole Wege für Westerfilde & Bodelschwingh
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22804-21)
Der Rat der Stadt fasst mit der Mehrheit der Stimmen gegen die AfD-Fraktion folgenden Beschluss:
a) Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Planung des Projektes "Grün verbindet - Coole Wege für Westerfilde & Bodelschwingh" mit einem Investitionsvolumen in Höhe von insgesamt 490.000 € in den Jahren 2022 bis 2024.
Für das Projekt ist eine Förderung in Höhe von insgesamt 400.000 € aus dem Bundesprogramm "Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ in Aussicht gestellt. Vorbehaltlich der noch ausstehenden Fördermittelbestätigung/-bewilligung beträgt der städtische Eigenanteil somit insgesamt 90.000 €.
b) Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Zurverfügungstellung des städtischen Eigenanteils eine zwingende Voraussetzung für die Anmeldung des Projektes zum Bundesförderprogramm "Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel" darstellt.
c) Der Rat der Stadt Dortmund delegiert alle weiteren, das Projekt "Grün verbindet – Coole Wege für Westerfilde & Bodelschwingh" betreffenden Entscheidungen, an die zuständige Bezirksvertretung Mengede.
Die Investition bedingt einen noch zu konkretisierenden Folgeaufwand. Dieser wird nach Abschluss der Planungsarbeiten in einer der Bezirksvertretung Mengede zur Entscheidung vorzulegenden Baubeschlussvorlage dargestellt.
zu TOP 3.9
Beirat Nahmobilität; Nachberufung eines Mitgliedes für die Ratsperiode 2020-2025
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23256-21)
Der Rat der Stadt fasst einstimmig bei Enthaltung des Rm Deyda (Die Rechte) folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt für die laufende Ratsperiode 2020-2025 die Nachberufung von Herrn Andreas Meißner (Stadtplanungs- und Bauordnungsamt, Mobilitätsplanung, FB 61/3) als stimmberechtigtes Mitglied des Beirat Nahmobilität.
zu TOP 3.10
Holzfällarbeiten im Dortmunder Stadtwald im Winterhalbjahr 2021/2022
Überweisung: Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 08.12.2021
(Drucksache Nr.: 22423-21)
Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Überweisung aus dem Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) aus seiner Sitzung am 08.12.2021 vor:
„Hierzu liegt vor Gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktionen: B‘90/Die Grünen/ CDU/ DIE LINKE+) (Drucksache Nr.: 22423-21-E1):
...die Fraktionen BÜNDNIS90/Die GRÜNEN, CDU und Die Linke+ stellen zum oben genannten Tagesordnungspunkt den folgenden Ergänzungsantrag und bitten um Beratung und Beschlussfassung:
1. Der Rat der Stadt Dortmund stellt fest, dass
a. der Dortmunder Stadtwald vielfältige Funktionen erfüllt. Dazu zählen aktuell insbesondere:
- seine Nutzfunktion (wirtschaftliche Bedeutung des Waldes)
- seine Schutzfunktion (Bewahrung der Stabilität des Naturhaushaltes; Sicherung von Naturgütern; Wasserspeicher; Wasser- und Klimaschutz; Kohlenstoffspeicher; Erhalt von Biotopen und Artenvielfalt, etc.)
- seine Erholungsfunktion (stille Erholung; Freizeitaktivitäten; Gesundheitsschutz)
b. der Dreiklang der unterschiedlichen Waldfunktionen aus Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion angesichts durchgreifender Veränderungen unserer Umwelt gerade in einem urbanen Raum wie Dortmund neu bewertetet und gewichtet werden muss.
c. der Erhalt und der Ausbau der Schutzfunktion des Waldes angesichts klimatischer Veränderungen zukünftig Priorität haben muss.
2. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, unter Einbindung der Politik in einem breit angelegten Beteiligungsprozess in Zusammenarbeit mit Vertretern der Naturschutzverbände und anderer relevanter Verbände mit Bezug zum Wald sowie mit fachlicher Unterstützung durch externe ExpertInnen, der Biologischen Station Kreis Unna/Dortmund und des Landesbetriebs Wald und Holz ein ganzheitliches, ökologisches Waldkonzept zu erarbeiten:
a. Ausgehend vom aktuellen Zustand soll das Waldkonzept eine Klimaanpassungsstrategie für einen gesunden Dauerwald entwickeln und dafür Handlungsempfehlungen aufzeigen.
b. Primäres Ziel ist es, die Vitalität, Stabilität und Resilienz des Dortmunder Stadtwaldes im Klimawandel zu stärken.
c. Angesichts der klimatischen Veränderungen und der besonderen Problematiken im urbanen Raum ist das Waldkonzept dabei insbesondere auf die Bewahrung der Schutzfunktion (Klimaschutz, Luftreinhaltung, Wasserhaushalt, CO2-Speicherung, Artenvielfalt/Artenschutz und Bodenfruchtbarkeit) auszurichten und der Wald bei Bedarf entsprechend umzubauen. Wo es sinnvoll erscheint, kann auf Maßnahmen der natürlichen Verjüngung zurückgegriffen werden, um überalterte Bestände, die infolge von Trockenheit oder anderen Klimafolgeerscheinungen unter Druck geraten sind, zu stabilisieren. Die Funktion des Waldes als Naherholungsgebiet und Raum zur Freizeitnutzung soll grundsätzlich weiterhin gegeben sein.
d. Für den Zeitraum der Erarbeitung des städtischen Waldkonzepts wird die Waldbewirtschaftung auf Maßnahmen zur Waldpflege (Abwehr von Krankheiten, wie z. B. Eschentriebsterben, Borkenkäferbefall), der Verkehrssicherung und der Gefahrenabwehr beschränkt. Erkenntnisse, die aus der Reduzierung des Holzeinschlages gewonnen werden, fließen in das Waldkonzept ein.
e. Der Rat beschließt, dass eine Habitatbaumkartierung nach den Vorgaben des Landesbetriebs Wald und Holz im Rahmen der „Biotopholzstrategie Xylobius NRW“ durchgeführt wird und die entsprechenden Habitatbäume (vorbehaltlich der Verkehrssicherungspflichten) erhalten werden. Es soll geprüft werden, ob diese Arbeiten durch den eigenen Forstbetrieb geleistet werden können oder ob sie gegebenenfalls extern zu vergeben sind.
f. Als weitere Maßnahme beschließt der Rat der Stadt Dortmund, bereits vor Erstellung eines Waldkonzeptes zeitnah zu prüfen, inwieweit die bestehende Kulisse der Flächen für eine natürliche Waldentwicklung bzw. Wildentwicklungsgebiete sukzessive auf 30 Prozent ausgeweitet werden können. Die Erweiterung der Wildentwicklungsgebiete soll unter dem Aspekt des Lückenschlusses mit angrenzenden kommunalen Stadtwäldern priorisiert werden.
g. Der Entwurf des Waldkonzepts wird den politischen Gremien im vierten Quartal 2022 zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Hierzu Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 22423-21-E3):
...zum Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU und Die Linke+
nehme ich wie folgt Stellung:
Die Verwaltung begrüßt das Ziel, die Vitalität, Stabilität und Resilienz des Dortmunder Stadtwaldes im Klimawandel zu stärken. Ein ganzheitliches, ökologisches Waldkonzept ist aus meiner Sicht ein geeignetes Instrument, die Hierarchie der Waldfunktionen und eine Strategie für die Entwicklung eines gesunden Dauerwaldes zu beschreiben. Es wäre eine Weiterentwicklung des 1993 beschlossenen, ökologisch orientierten Waldpflegeprogramms für den Stadtwald Dortmund.
Die Wirkung der weiteren im Antrag genannten Maßnahmen sollte jedoch im geplanten Beteiligungsprozess beim Erstellen des Waldkonzepts analysiert und beschrieben werden. Insbesondere Aussagen zur Veränderung der Altersstruktur der Waldbestände, des Holzvorrats, zur Verjüngungsplanung und den dabei anzuwendenden Waldbautechniken (Naturverjüngung, Pflanzung oder Saat) bedürfen einer sorgfältigen Abwägung. Die Wirkung der Maßnahmen auf die Nachhaltigkeit der Schutz-, Erholungs- und Nutzfunktion muss im Prozess untersucht und im Konzept dargestellt werden, um eine wissensbasierte Entscheidung treffen zu können.
Auch bei der Entscheidung über die Kriterien für den Erhalt, die Auswahl und die Dokumentation von Habitatbäumen sollte dem Waldkonzept nicht vorgegriffen werden. Die Strategie des Landesbetriebes Wald und Holz NRW kann zum Beispiel nicht unverändert von der Stadt Dortmund übernommen werden, weil die hard- und softwaretechnischen Voraussetzungen in der städtischen Forstverwaltung gar nicht vorliegen.
Das Waldkonzept sollte auch Aussagen zu den Chancen und Risiken einer weiteren Ausweisung von Flächen für die natürliche Waldentwicklung enthalten. Es muss z. B. abgewogen werden, ob der notwendige Umbau der Waldbestände zur Anpassung an den Klimawandel, die Integration der Erholungs- und Freizeitnutzung, die erhöhte Kohlenstoffspeicherung in Form einer Kaskadennutzung von Holzprodukten und die hohe Biodiversität durchforsteter Mischbestände mit einer Ausweisung großer Teile des Stadtwaldes als Flächen für die natürliche Waldentwicklung vereinbar ist.
Im Konzept muss auch der für die Umsetzung der Maßnahmen notwendige, zusätzliche Personalaufwand dargestellt werden.
Ich empfehle daher, einen Beschluss zu fassen, die geplanten Holzfällarbeiten im Winterhalbjahr 2021/2022 fortzusetzen, und gleichzeitig die Verwaltung zu beauftragen, im Jahr 2022 ein ökologisches Waldkonzept mit Unterstützung externer Gutachter zu erstellen. In einem Beteiligungsprozess sollen dabei auch die im Antrag genannten Maßnahmen geprüft werden.
Die geplanten Holzfällarbeiten können und sollten in diesem Winterhalbjahr durchgeführt werden, da sie
- dem im Antrag formulierten Ziel dienen, die Vitalität, Stabilität und Resilienz des Dortmunder Stadtwaldes im Klimawandel zu stärken,
- die geplante Holzentnahme mit einer Größenordnung von 7.000 Kubikmetern nur etwa 70 Prozent des nachhaltigen Hiebsatzes und nur etwa der Hälfte des jährlichen laufenden Holzzuwachses in Höhe von ca. 14.000 Kubikmetern entspricht,
- Habitatbäume bereits jetzt bei den Holzfällarbeiten erhalten werden und
- die Aktivitäten auf weniger als 7 Prozent der Waldfläche stattfinden und somit der weit überwiegende Teil des Stadtwaldes von den Maßnahmen gar nicht betroffen ist.
Weiter liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 22423-21-E2):
...die SPD-Fraktion im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen bittet um Beratung und Beschluss des folgenden Ergänzungsantrags:
1. zu.2.c der Drucksachennummer 22423-21-E1:
Neben den Maßnahmen der natürlichen Verjüngung kann bei Bedarf auch auf Saat oder Pflanzung zurückgegriffen werden.
2. zu 2.d der Drucksachennummer 22423-21-E1:
1. Die Einschränkung der Waldbewirtschaftung greift erst für den Holzeinschlag im Zeitraum 2022/2023.
2. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, an welchen Stellen im Dortmunder Stadtwald die Ausweitung des Monitorings (als Bestandsaufnahme) durch die Biologische Station erfolgen kann, um die benötigten Erkenntnisse und Vergleichbarkeit zu erlangen. Dieses Monitoring soll insbesondere folgende Aspekte berücksichtigen:
· Brutvögel
· Fledermäuse
· Vegetation und Waldstruktur
3. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob die kurzfristig angeordnete Einschränkung der Waldbewirtschaftung (aufgrund der Kurzfristigkeit und geltenden gesetzlichen Vorgaben) nicht zu erheblichen finanziellen Nachteilen sowie zum Verstoß gegen entsprechende Gesetze, Verordnungen, Vereinbarungen etc. führt.
Begründung:
Bei der Erstaufnahme des Monitorings erfolgt eine Beschreibung der Strukturunterschiede innerhalb der unterschiedlichen waldbaulichen Behandlungen. Bei einer Wiederholungsaufnahme und dem Vorliegen des Waldkonzepts können damit dann Aussagen zur Entwicklung, z. B. der Baumartenverteilung, Struktur, Verjüngung, dem Totholzanteil sowie der Vogel- und Fledermausarten (Arteninventar, Quartiere, Raumnutzung etc.) getroffen werden.
Hierzu Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 22423-21-E4):
...zum Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion nehme ich wie folgt Stellung:
Für einen gezielten Waldumbau und für die sichere Verjüngung von Waldbeständen müssen Pflanzungen und Saaten zulässig sein. Das ergibt sich schon aus der Pflicht zur Wiederaufforstung gemäß § 44 Landesforstgesetz NRW. Dort ist geregelt, dass Kahlflächen und stark verlichtete Waldbestände innerhalb von zwei Jahren wieder aufzuforsten oder zu ergänzen sind. Im Einzelfall kann als Wiederaufforstung auch die flächendeckende Entwicklung von Wald durch die natürliche Ansamung von Forstpflanzen von der Forstbehörde zugelassen werden. Das setzt aber voraus, dass sich überhaupt eine natürliche Waldverjüngung einstellt.
Einschränkungen der geplanten Holzfällarbeiten sollten frühestens nach dem Vorliegen eines Waldkonzepts, wie es im gemeinsamen Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU und Die Linke+ zum TOP gefordert wird, erfolgen. Ich verweise dazu auf meine Stellungnahme zum o. g. Antrag (Drucksache-Nr.: 22423-21-E3).
Derzeit betreibt die Biologische Station Kreis Unna/Dortmund ein Monitoring in drei Bereichen des Stadtwaldes. Auf Teilflächen werden im Dellwiger Wald (Lütgendortmund), Aplerbecker Wald (Aplerbeck) und Kurler Busch (Scharnhorst) folgende Parameter beobachtet:
- Brutvögel
- Fledermäuse (Arteninventar, Quartiere, Raumnutzung, Aktivität)
- Waldstruktur (Totholz und lebender Bestand, Verjüngung, Vegetationsaufnahme)
Das Beobachtungsdesign wurde von der Biologischen Station entwickelt. Die Erstinventuren wurden in den Jahren 2018, 2019 und 2020 durchgeführt. Die Prüfung, an welchen Stellen im Dortmunder Stadtwald eine Ausweitung des Monitorings durch die Biologische Station erfolgen kann, sollte daher im Dialog mit der Biologischen Station beim Erstellen des o. g. Waldkonzepts erfolgen.
Eine kurzfristig angeordnete Einschränkung der Waldbewirtschaftung würde zu Mindererträgen durch ausbleibende Holzverkäufe in einer Größenordnung von 200.000 Euro führen. Außerdem könnte die städtische Forstverwaltung ihrer gesetzlichen Pflicht zur Wiederaufforstung, insbesondere der durch Dürre und Borkenkäfer abgestorbenen Waldbestände, nicht nachkommen.
AKUSW, 08.12.2021:
Frau Rm Rudolf teilt mit, dass ihre Fraktion dem o. a. gemeinsamen Antrag der Fraktionen (CDU, B‘90/Die Grünen und DIE LINKE +) zustimmen werde, unter der Voraussetzung, dass die geplanten forstwirtschaftlichen Maßnahmen zum Holzeinschlag noch in diesem Jahr stattfinden dürfen.
Weiter gibt sie zum SPD- Antrag bekannt, dass sich Punkt 2.1 erledigt habe und man Punkt 2.3 zurückziehe.
Der AKUSW nimmt die beiden schriftlichen Stellungnahmen der Verwaltung zur Kenntnis.
Der AKUSW empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund zu den beiden o. a. Anträgen jeweils einstimmig, bei 1 Enthaltung (Fraktion AfD) folgende Beschlüsse zu fassen:
Zum Gemeinsamen Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktionen: B‘90/Die Grünen/ CDU/ DIE LINKE+) (Drucksache Nr.: 22423-21-E1):
1.Der Rat der Stadt Dortmund stellt fest, dass
a. der Dortmunder Stadtwald vielfältige Funktionen erfüllt. Dazu zählen aktuell insbesondere:
- seine Nutzfunktion (wirtschaftliche Bedeutung des Waldes)
- seine Schutzfunktion (Bewahrung der Stabilität des Naturhaushaltes; Sicherung von Naturgütern; Wasserspeicher; Wasser- und Klimaschutz; Kohlenstoffspeicher; Erhalt von Biotopen und Artenvielfalt, etc.)
- seine Erholungsfunktion (stille Erholung; Freizeitaktivitäten; Gesundheitsschutz)
b. der Dreiklang der unterschiedlichen Waldfunktionen aus Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion angesichts durchgreifender Veränderungen unserer Umwelt gerade in einem urbanen Raum wie Dortmund neu bewertetet und gewichtet werden muss.
c. der Erhalt und der Ausbau der Schutzfunktion des Waldes angesichts klimatischer Veränderungen zukünftig Priorität haben muss.
2.Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, unter Einbindung der Politik in einem breit angelegten Beteiligungsprozess in Zusammenarbeit mit Vertretern der Naturschutzverbände und anderer relevanter Verbände mit Bezug zum Wald sowie mit fachlicher Unterstützung durch externe ExpertInnen, der Biologischen Station Kreis Unna/Dortmund und des Landesbetriebs Wald und Holz ein ganzheitliches, ökologisches Waldkonzept zu erarbeiten:
a. Ausgehend vom aktuellen Zustand soll das Waldkonzept eine Klimaanpassungsstrategie für einen gesunden Dauerwald entwickeln und dafür Handlungsempfehlungen aufzeigen.
b. Primäres Ziel ist es, die Vitalität, Stabilität und Resilienz des Dortmunder Stadtwaldes im Klimawandel zu stärken.
c. Angesichts der klimatischen Veränderungen und der besonderen Problematiken im urbanen Raum ist das Waldkonzept dabei insbesondere auf die Bewahrung der Schutzfunktion (Klimaschutz, Luftreinhaltung, Wasserhaushalt, CO2-Speicherung, Artenvielfalt/Artenschutz und Bodenfruchtbarkeit) auszurichten und der Wald bei Bedarf entsprechend umzubauen. Wo es sinnvoll erscheint, kann auf Maßnahmen der natürlichen Verjüngung zurückgegriffen werden, um überalterte Bestände, die infolge von Trockenheit oder anderen Klimafolgeerscheinungen unter Druck geraten sind, zu stabilisieren. Die Funktion des Waldes als Naherholungsgebiet und Raum zur Freizeitnutzung soll grundsätzlich weiterhin gegeben sein.
d. Für den Zeitraum der Erarbeitung des städtischen Waldkonzepts wird die Waldbewirtschaftung auf Maßnahmen zur Waldpflege (Abwehr von Krankheiten, wie z. B. Eschentriebsterben, Borkenkäferbefall), der Verkehrssicherung und der Gefahrenabwehr beschränkt. Erkenntnisse, die aus der Reduzierung des Holzeinschlages gewonnen werden, fließen in das Waldkonzept ein.
e. Der Rat beschließt, dass eine Habitatbaumkartierung nach den Vorgaben des Landesbetriebs Wald und Holz im Rahmen der „Biotopholzstrategie Xylobius NRW“ durchgeführt wird und die entsprechenden Habitatbäume (vorbehaltlich der Verkehrssicherungspflichten) erhalten werden. Es soll geprüft werden, ob diese Arbeiten durch den eigenen Forstbetrieb geleistet werden können oder ob sie gegebenenfalls extern zu vergeben sind.
f. Als weitere Maßnahme beschließt der Rat der Stadt Dortmund, bereits vor Erstellung eines Waldkonzeptes zeitnah zu prüfen, inwieweit die bestehende Kulisse der Flächen für eine natürliche Waldentwicklung bzw. Wildentwicklungsgebiete sukzessive auf 30 Prozent ausgeweitet werden können. Die Erweiterung der Wildentwicklungsgebiete soll unter dem Aspekt des Lückenschlusses mit angrenzenden kommunalen Stadtwäldern priorisiert werden.
g. Der Entwurf des Waldkonzepts wird den politischen Gremien im vierten Quartal 2022 zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Zusatz-/Ergänzungsantrag (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 22423-21-E2):
1. zu.2.c der Drucksachennummer 22423-21-E1:
Neben den Maßnahmen der natürlichen Verjüngung kann bei Bedarf auch auf Saat oder Pflanzung zurückgegriffen werden.
2. zu 2.d der Drucksachennummer 22423-21-E1:
1.Die Einschränkung der Waldbewirtschaftung greift erst für den Holzeinschlag im Zeitraum 2022/2023.
2.Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, an welchen Stellen im Dortmunder Stadtwald die Ausweitung des Monitorings (als Bestandsaufnahme) durch die Biologische Station erfolgen kann, um die benötigten Erkenntnisse und Vergleichbarkeit zu erlangen. Dieses Monitoring soll insbesondere folgende Aspekte berücksichtigen:
· Brutvögel
· Fledermäuse
· Vegetation und Waldstruktur
3.Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob die kurzfristig angeordnete Einschränkung der Waldbewirtschaftung (aufgrund der Kurzfristigkeit und geltenden gesetzlichen Vorgaben) nicht zu erheblichen finanziellen Nachteilen sowie zum Verstoß gegen entsprechende Gesetze, Verordnungen, Vereinbarungen etc. führt.“
Rm Vogeler (CDU) kündigt die Zustimmung seiner Fraktion insbesondere vor dem Hintergrund des gemeinsam mit den Fraktionen B‘90/Die Grünen und Die Linke+ entwickelten und eingebrachten Zusatz-/Ergänzungsantrages zur Erarbeitung eines Waldkonzepts in Dortmund an. Damit werde aus Sicht der CDU der richtige Umgang mit dem Stadtwald beschlossen.
Rm Rudolph (SPD) verweist auf die intensive Diskussion im AKUSW und dem eigenen sowie durch Rm Vogeler genannten Zusatz-/Ergänzungsantrag. Ihre Fraktion werde zustimmen.
Rm Kowalewski (Die Linke+) resümiert den erfolgreichen Einsatz der letzten zwei Jahre, der nun im genannten gemeinsamen Zusatz-/Ergänzungsantrag seinen Niederschlag findet. Die Waldarbeit wird an die Klimaveränderungen angepasst. Auch insgesamt verändert sich die Herangehensweise an die Waldbewirtschaftung. Die Ausgestaltung wird dann ein weiterer wichtiger Schritt.
Rm Dudde (B‘90/Die Grünen) freut sich über die konstruktive Arbeit bei der Erstellung des Antrags und über den Antrag selbst. Diesen Weg möchte die Fraktion gern unterstützen.
Der Rat der Stadt fasst einstimmig bei Enthaltung des Rm Deyda (Die Rechte) unter Berücksichtigung der Überweisung des AKUSW folgenden Beschluss:
1.Der Rat der Stadt Dortmund stellt fest, dass
a. der Dortmunder Stadtwald vielfältige Funktionen erfüllt. Dazu zählen aktuell insbesondere:
- seine Nutzfunktion (wirtschaftliche Bedeutung des Waldes)
- seine Schutzfunktion (Bewahrung der Stabilität des Naturhaushaltes; Sicherung von Naturgütern; Wasserspeicher; Wasser- und Klimaschutz; Kohlenstoffspeicher; Erhalt von Biotopen und Artenvielfalt, etc.)
- seine Erholungsfunktion (stille Erholung; Freizeitaktivitäten; Gesundheitsschutz)
b. der Dreiklang der unterschiedlichen Waldfunktionen aus Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion angesichts durchgreifender Veränderungen unserer Umwelt gerade in einem urbanen Raum wie Dortmund neu bewertetet und gewichtet werden muss.
c. der Erhalt und der Ausbau der Schutzfunktion des Waldes angesichts klimatischer Veränderungen zukünftig Priorität haben muss.
2.Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, unter Einbindung der Politik in einem breit angelegten Beteiligungsprozess in Zusammenarbeit mit Vertretern der Naturschutzverbände und anderer relevanter Verbände mit Bezug zum Wald sowie mit fachlicher Unterstützung durch externe ExpertInnen, der Biologischen Station Kreis Unna/Dortmund und des Landesbetriebs Wald und Holz ein ganzheitliches, ökologisches Waldkonzept zu erarbeiten:
a. Ausgehend vom aktuellen Zustand soll das Waldkonzept eine Klimaanpassungsstrategie für einen gesunden Dauerwald entwickeln und dafür Handlungsempfehlungen aufzeigen.
b. Primäres Ziel ist es, die Vitalität, Stabilität und Resilienz des Dortmunder Stadtwaldes im Klimawandel zu stärken.
c. Angesichts der klimatischen Veränderungen und der besonderen Problematiken im urbanen Raum ist das Waldkonzept dabei insbesondere auf die Bewahrung der Schutzfunktion (Klimaschutz, Luftreinhaltung, Wasserhaushalt, CO2-Speicherung, Artenvielfalt/Artenschutz und Bodenfruchtbarkeit) auszurichten und der Wald bei Bedarf entsprechend umzubauen. Wo es sinnvoll erscheint, kann auf Maßnahmen der natürlichen Verjüngung zurückgegriffen werden, um überalterte Bestände, die infolge von Trockenheit oder anderen Klimafolgeerscheinungen unter Druck geraten sind, zu stabilisieren. Die Funktion des Waldes als Naherholungsgebiet und Raum zur Freizeitnutzung soll grundsätzlich weiterhin gegeben sein.
Neben den Maßnahmen der natürlichen Verjüngung kann bei Bedarf auch auf Saat oder Pflanzung zurückgegriffen werden.
d. Für den Zeitraum der Erarbeitung des städtischen Waldkonzepts wird die Waldbewirtschaftung auf Maßnahmen zur Waldpflege (Abwehr von Krankheiten, wie z. B. Eschentriebsterben, Borkenkäferbefall), der Verkehrssicherung und der Gefahrenabwehr beschränkt. Erkenntnisse, die aus der Reduzierung des Holzeinschlages gewonnen werden, fließen in das Waldkonzept ein.
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, an welchen Stellen im Dortmunder Stadtwald die Ausweitung des Monitorings (als Bestandsaufnahme) durch die Biologische Station erfolgen kann, um die benötigten Erkenntnisse und Vergleichbarkeit zu erlangen. Dieses Monitoring soll insbesondere folgende Aspekte berücksichtigen:
- Brutvögel
- Fledermäuse
- Vegetation und Waldstruktur
e. Der Rat beschließt, dass eine Habitatbaumkartierung nach den Vorgaben des Landesbetriebs Wald und Holz im Rahmen der „Biotopholzstrategie Xylobius NRW“ durchgeführt wird und die entsprechenden Habitatbäume (vorbehaltlich der Verkehrssicherungspflichten) erhalten werden. Es soll geprüft werden, ob diese Arbeiten durch den eigenen Forstbetrieb geleistet werden können oder ob sie gegebenenfalls extern zu vergeben sind.
f. Als weitere Maßnahme beschließt der Rat der Stadt Dortmund, bereits vor Erstellung eines Waldkonzeptes zeitnah zu prüfen, inwieweit die bestehende Kulisse der Flächen für eine natürliche Waldentwicklung bzw. Wildentwicklungsgebiete sukzessive auf 30 Prozent ausgeweitet werden können. Die Erweiterung der Wildentwicklungsgebiete soll unter dem Aspekt des Lückenschlusses mit angrenzenden kommunalen Stadtwäldern priorisiert werden.
g. Der Entwurf des Waldkonzepts wird den politischen Gremien im vierten Quartal 2022 zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
zu TOP 3.11
Bundesprogramm "Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren"
Bitte um Stellungnahme (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23639-22)
Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vom 02.02.2022 vor:
„… Medienberichten zufolge profitieren 34 Kommunen in Nordrhein-Westfalen vom Bundesprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“. Mit dem Programm möchte der Bund Städte und Gemeinden modellhaft bei der Erarbeitung von innovativen Konzepten und Handlungsstrategien, mit denen die Weichen für eine nachhaltige Innenstadt-, Zentren und Ortskernentwicklung gestellt werden, fördern. Die zentralen Stadtbereiche sollen mit Hilfe der Förderung als lebendige und attraktive Orte für Handel, Gewerbe, Bildung, Kultur, Wohnen und Freizeit weiterentwickelt werden. Einer Auswahlliste der zur Förderung vorgesehenen Kommunen vom 29.11.2021 zufolge erhielten zum Beispiel die Städte
- Bochum rd. 2,3 Mio. Euro (u. a. für eine digitale Vermarktungs- und Kommunikationsplattform),
- Bottrop rd. 1,1 Mio. Euro (u. a. für eine Aktivierungsstrategie, eine kreative niedrigschwellige Öffentlichkeitsarbeit und ein Marketingkonzept),
- Düsseldorf rd. 1,7 Mio. Euro (u. a. für einen Masterplan für kreative Räume) und
- Oberhausen rd. 2,9 Mio. Euro (u. a. für innovative Konzepte und Handlungsstrategien sowie Machbarkeitsstudien sowie ein Kreativquartiersmanagement mit Reallaboren).
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund bittet bis zur nächsten Sitzung des Rates am 31. März 2022 um eine Stellungnahme der Verwaltung, mit welchen Projektvorschlägen die Stadt Dortmund an dem am 22. Juli 2021 veröffentlichten Projektaufruf „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ teilgenommen hat.“
Rm Reppin (CDU) beschreibt die Situation der Innenstädte mit dem Fokus auf Dortmund. Er ist überrascht, dass die Stadt Dortmund kein Geld aus dem o.g. Förderprogramm erhält. Er vermutet, dass Anträge der Stadt Dortmund keinen Erfolg hatten. Seine Fraktion wünscht dazu eine genauere Auskunft.
Eine Stellungnahme erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates am 31.03.2022.
4. Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung
zu TOP 4.1
Zentrum für Ethnische Ökonomie (ZEÖ): 1. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22221-21)
Folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) aus der Sitzung am 10.02.2022 liegt dem Rat der Stadt vor:
„Dem AFBL liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung (AWBEWF) aus der öffentlichen Sitzung vom 26.01.22 vor:
Den Mitgliedern des Ausschusses liegt folgende Überweisung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit (ASAG) aus der öffentlichen Sitzung vom 25.01.2022 vor:
„Dem ASAG liegt folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:
die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. TOP um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:
1. Der Ausschuss bittet den Oberbürgermeister, die Bezirksbürgermeisterin Innenstadt-Nord in den Beirat des ZEÖ zu berufen.
2. Der Ausschuss spricht sich aufgrund der bisherigen positiven Erfahrungen dafür aus, das Beratungsangebot des ZEÖ auch für Interessierte aus anderen Stadtbezirken zu öffnen. Die Verwaltung wird gebeten, entsprechende Schritte zur Ausweitung des Angebots einzuleiten und dem Ausschuss darüber nach der Sommerpause zu berichten.
Begründung:
Der Schwerpunkt des Beratungsangebots des ZEÖ liegt aktuell in der Nordstadt. Aus diesem Grund sollte die Bezirksbürgermeisterin Innenstadt-Nord im Beirat des ZEÖ vertreten sein. Die Berufung in den Beirat erfolgt durch den Oberbürgermeister.
Die Verwaltung hat in ihrer Vorlage festgehalten, dass die bisherigen Erfahrungen und Rückmeldungen zukünftig eine Steigerung der Nachfrage des Angebots des ZEÖ vermuten lassen. Aus diesem Grund hat der Beirat des ZEÖ empfohlen, das Beratungsangebot auch für Interessierte aus anderen Stadtbezirken zu öffnen. Erste Auswertungen zeigen bereits jetzt eine zunehmende Nachfrage von migrantischen Gründenden aus der Gesamtstadt.
Frau Brunner (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erläutert den Antrag ihrer Fraktion.
Frau Worth (SPD-Fraktion) gibt an, dass sie sich über den Antrag gewundert habe, da das Angebot nach ihrer Kenntnis der gesamten Stadt bereits zur Verfügung stehe und das auch in Anspruch genommen werde. Bzgl. der Zusammensetzung des Beirates sei aufgefallen, dass dort nur zwei Menschen mit Migrationshintergrund seien. Ihre Fraktion würde daher anregen, auch den Vorsitzenden des Integrationsrates mit aufzunehmen.
Frau Dresler-Döhmann (Fraktion Die LINKE+) erklärt, dass ihre Fraktion den Antrag unterstützen werde.
Herr Gülec (BTV) schließt sich dem an. Beide Vorschläge der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen halte er für sinnvoll. Seiner Meinung nach sei das Zentrum bei den Migrant*innen nicht so bekannt, daher mache es Sinn, dass auch der Vorsitzende des Integrationsrates dort aufgenommen werde.
Frau Brunner gibt an, dass ihre Fraktion mit der Ergänzung von Frau Worth einverstanden sei und das mit aufnehmen wolle.
Herr Langhorst (Vorsitzender, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) hält fest, dass sich der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit einig ist, die Ergänzung von Frau Worth mit aufzunehmen und lässt über den ergänzten Antrag abstimmen.
Der ASAG stimmt dem folgenden, ergänzten (fett) Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mehrheitlich gegen die AfD-Fraktion bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste zu und überweist den Antrag zur weiteren Beratung an AWBEWF:
1. Der Ausschuss bittet den Oberbürgermeister, die Bezirksbürgermeisterin Innenstadt-Nord sowie den Vorsitzenden des Integrationsrates in den Beirat des ZEÖ zu berufen.
2. Der Ausschuss spricht sich aufgrund der bisherigen positiven Erfahrungen dafür aus, das Beratungsangebot des ZEÖ auch für Interessierte aus anderen Stadtbezirken zu öffnen. Die Verwaltung wird gebeten, entsprechende Schritte zur Ausweitung des Angebots einzuleiten und dem Ausschuss darüber nach der Sommerpause zu berichten.“
Rm Worth verweist auf die Überweisung aus dem ASAG. Sie bekräftigt die dort getroffene Anmerkung, dass lediglich zwei der im Beirat vertretenen Personen einen Migrationshintergrund aufweisen. Daher halte man es für wichtig, den Vorsitzenden des Integrationsrates ebenfalls in diese Gremium zu berufen.
Rm Stackelbeck ergänzt, dass im Zusammenhang mit diesem Antrag die Zusammensetzung des Beirates insgesamt noch einmal überprüft und ggfs. aktualisiert wird.
In die Zukunft gerichtet sei es durchaus denkbar, dieses Zentrum in den Gründungscampus zu integrieren. Sie betont die Wichtigkeit, dass Personen aus allen Stadtbezirken die Angebote zugänglich sind.
Der AWBEWF nimmt den Sachstandsbericht zum Zentrum für Ethnische Ökonomie (ZEÖ) zur Kenntnis.
Ergänzend dazu fasst der AWBEWF mit Mehrheit gegen die Stimmen der AfD-Fraktion sowie bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste nachfolgenden Beschluss:
1. Der Ausschuss bittet den Oberbürgermeister, die Bezirksbürgermeisterin Innenstadt-Nord sowie den Vorsitzenden des Integrationsrates in den Beirat des ZEÖ zu berufen.
2. Der Ausschuss spricht sich aufgrund der bisherigen positiven Erfahrungen dafür aus, das Beratungsangebot des ZEÖ auch für Interessierte aus anderen Stadtbezirken zu öffnen. Die Verwaltung wird gebeten, entsprechende Schritte zur Ausweitung des Angebots einzuleiten und dem Ausschuss darüber nach der Sommerpause zu berichten.“
Der AFBL nimmt die o. g. Empfehlung des AWBEWF aus der öffentlichen Sitzung vom 26.01.22 zur Kenntnis.
Der AFBL nimmt den Sachstandsbericht zum Zentrum für Ethnische Ökonomie (ZEÖ) zur Kenntnis.“
Rm Garbe (AfD) äußert Zweifel am Begriff und an Bedeutung „Ethnische Ökonomie“. Für ihn handelt es sich um Ideologie.
Rm Stackelbeck (B‘90/Die Grünen) spricht sich für das Zentrum für Ethnische Ökonomie (ZEÖ) aus und verweist auf die große Zahl an Unternehmer*innen mit Migrationshintergrund. Da diese Menschen teilweise aus anderen Kulturkreisen kommen, benötigen sie eine besondere Art der Unterstützung, welche vom ZEÖ geleistet wird. Der Sachstandsbericht und die Zukunftsplanungen werden begrüßt.
Der Rat der Stadt nimmt den Sachstandsbericht zum Zentrum für Ethnische Ökonomie (ZEÖ) sowie den im ASAG und AWBEWF gefassten Beschluss zur Kenntnis.
zu TOP 4.2
Grundsatzbeschluss Interessenbekundungsverfahren
Überweisung: Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung aus der öffentlichen Sitzung vom 26.01.2022
(Drucksache Nr.: 23371-22-E1)
Der Rat der Stadt setzt das Thema unter TOP 1.3 – Feststellung der Tagesordnung – ab.
5. Soziales, Arbeit und Gesundheit
zu TOP 5.1
Defibrillatoren in öffentlichen Gebäuden
Überweisung: Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 25.01.2022
(Drucksache Nr.: 23270-21)
Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Überweisung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit (ASAG) aus der Sitzung am 25.01.2022 zu „Defibrillatoren in öffentlichen Gebäuden“ vor:
„Dem ASAG liegt folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:
in der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit am 15.06.2021 wurde der CDU-Antrag, dass eine flächendeckende und möglichst lückenlose Ausstattung städtischer Gebäude und Sportanlagen mit Defibrillatoren geprüft werden und, dass das Ergebnis dieser Prüfung zum 3. Quartal 2021 erfolgen möge, mehrheitlich beschlossen – ebenso wie im Rat am 24.06.2021. Dabei sollte auch berücksichtigt werden, dass unterversorgte Bereiche – insbesondere im Innenstadtbereich – kenntlich gemacht werden.
Die Antwort von OB Westphal im Oktober beinhaltete lediglich eine Übersicht, aus der nach einer gesamtstädtischen Abfrage hervor geht, welche Stadtämter Defibrillatoren vorhalten und welche nicht. Daraus ist auch ersichtlich, dass es bei diversen Stadtämtern (Jugendamt, Ordnungsamt, Kulturbüro, Rechtsamt, Bürgerdienste) keine Defibrillatoren gibt. Allerdings beinhaltete unser Antrag/unsere Anfrage sehr viel mehr Punkte, als eine Abfrage bei den Stadtämtern.
Die CDU-Fraktion bittet daher die Verwaltung darzustellen, bis wann die Abarbeitung des Antrags/der Anfrage erfolgt. Sollte bereits der Antrag von der Verwaltung aufgegriffen worden sein, bitten wir um Vorstellung, welche Punkte bereits angegangen/umgesetzt wurden.
Der ASAG überweist die Bitte um Stellungnahme zuständigkeitshalber an den Rat der Stadt.“
Außerdem hat der Rat der Stadt folgende Überweisung des ASAG aus der Sitzung am 15.06.2021 zu „Laienreanimation“ vorliegen:
„Dem ASAG liegt folgende Bitte um Stellungnahme inkl. Antrag der CDU-Fraktion vor:
die CDU-Fraktion im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit bittet um Aufnahme des o.g. Punktes auf die Tagesordnung der Sitzung am 15.06.2021, um Beantwortung der Fragen sowie um Beratung und Beschlussfassung des nachfolgenden Antrags.
1. Wie viele öffentlich zugängliche, städtische Gebäude und Sportanlagen im Stadtgebiet sind insgesamt mit Defibrillatoren zur Laienreanimation ausgestattet?
2. Welche öffentlich zugänglichen, städtischen Gebäude und Sportanlagen sind mit Defibrillatoren zur Laienreanimation ausgestattet?
3. Wie wird auf vorhandene Defibrillatoren hingewiesen (Hinweisschilder, interaktive Karte, o.Ä.)?
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit beauftragt die Verwaltung:
1. Eine flächendeckende und möglichst lückenlose Ausstattung städtischer Gebäude und Sportanlagen mit Defibrillatoren zur Laienreanimation zu prüfen.
2. Dem Fachausschuss die Ergebnisse des Prüfauftrages bis zum 3. Quartal 2021 vorzustellen. Dabei sollen insbesondere folgende Punkte Berücksichtigung finden:
a. Aktuelle Ausstattung städtischer Gebäude und Sportanlagen mit Defibrillatoren zur Laienreanimation unter Angabe des genauen Standortes.
b. Darstellung von „weißen Flecken“ bzw. unterversorgten Bereichen, insbesondere im Innenstadtbereich.
c. Darstellung des finanziellen Aufwandes, der durch eine möglichst lückenlose Ausstattung städtischer Gebäude und Sportanlagen mit geeigneten Defibrillatoren zur Laienreanimation entstehen würde (Erreichbarkeit in max. 3 Minuten).
d. Darstellung des Wartungsaufwandes bei verschiedenen Modellen (Manuelle Wartung, Fernwartung, etc.) inklusive der finanziellen Auswirkungen.
Begründung
Der plötzliche Herztod ist eine der häufigsten Todesursachen in Deutschland: Nach Schätzungen des Deutschen Zentrums für Herz-Kreislauf-Forschung e.V. versterben hieran bundesweit jedes Jahr rund 70.000 Menschen (Quelle: DZHK 2019). Das sind etwa 20 Prozent aller durch Herz-Kreislauf-Erkrankungen verursachten Todesfälle. Bei einem Herzstillstand werden die individuellen Überlebenschancen und anschließenden Rehabilitationsperspektiven entscheidend dadurch beeinflusst, wie schnell mit geeigneten Wiederbelebungsmaßnahmen (Laienreanimation) begonnen wird: Jede Minute des Herzstillstandes verringert die Überlebenswahrscheinlichkeit um etwa 10 Prozent. Gleichzeitig steigt minütlich das Risiko irreversibler hypoxischer Hirnschäden, wodurch die Wahrscheinlichkeit einer weitgehenden Rehabilitation im Falle des Überlebens drastisch sinkt.
Im Ernstfall kann bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes neben den klassischen Erste-Hilfe-Maßnahmen (Notruf, Herzdruckmassage, usw.) insbesondere der Einsatz von Defibrillatoren zu einer deutlichen Verbesserung der Notfallversorgungskette beitragen. Viele Defibrillatoren sind heutzutage speziell für die Nutzung durch Laienhelfer konzipiert und dank optimierter Benutzerfreundlichkeit (z.B. Schritt-für-Schritt Video- oder Sprachanleitung) auch ohne spezielles Fachwissen oder praktische Vorkenntnisse in der Ersten Hilfe anwendbar.
Eine flächendeckende Ausstattung öffentlicher Gebäude und Sportanlagen mit Defibrillatoren zur Laienreanimation könnte neben der zuletzt beschlossenen Einführung des Systems der „Mobilen Retter“ (Drucksache Nr.: 20195-21) einen wichtigen Baustein zur weiteren Optimierung der Notfallversorgung in Dortmund darstellen.
Frau Zoerner regt an, die Bitte um Stellungnahme inkl. Antrag der CDU-Fraktion an den Rat der Stadt zu überweisen, da es sich um die flächendeckende Ausstattung öffentlicher Gebäude handelt und hierfür der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit nicht zuständig ist, auch wenn das Vorhaben durchaus positiv bewertet würde.
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit unterstützt den Antrag der CDU-Fraktion und empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, den Antrag zu beschließen und überweist die Bitte um Stellungnahme mit Antrag an den Rat der Stadt Dortmund.“
Zudem liegt die Stellungnahme der Verwaltung vom 31.01.2022 (Drucksache Nr.: 21304-21-E2) vor:
„… ich nehme Bezug auf Ihre Anmerkungen aus der Sitzung des Rates vom 18.11.2021 und stelle Ihnen als Anlage 1 die Zusatzliste der Schul-/ und TEK Standorte zur Verfügung.
Aus beiden Listen ergibt sich die aktuelle Ausstattung städtischer Gebäude und Sportanlagen (in Anmietung oder Eigentum) mit Defibrillatoren. Insgesamt wurden 174 städtische Verwaltungs-/ und Betriebsgebäude, 75 durch die Sport-/ und Freizeitbetriebe bewirtschaftete Sportstätten (auch Außenanlagen ohne zugehörige Gebäude), 165 Schulstandorte inkl. ggf. anhängiger Turn-/ Sport und Gymnastikhallen, sowie 322 TEK Standorte (98 in der Trägerschaft von FABIDO) im Rahmen der Prüfung betrachtet.
Aktuelle Abdeckung
Derzeit sind von allen 736 (bzw. 512 ohne fremde Träger der entsprechenden TEKs) städtischen Standorten/ Gebäuden / Sportstätten, 49 Standorte mit Defibrillatoren ausgestattet. 18 der insgesamt 49 Geräte befinden sich im Innenstadtbereich (innerhalb oder in direkter Umgebung des Walls), 31 Geräte befinden sich im restlichen Stadtgebiet. Weder Kitas, noch Schulen verfügen derzeit nachweislich über Defibrillatoren. 9 Geräte sind nicht ausgeschildert. Hinzugerechnet werden weitere Defibrillatoren, die laut Defikataster.de im Innenstadtbereich gemeldet und frei zugänglich sind.
Eine Darstellung der „weißen Flecken“ bzw. unterversorgten Bereichen ergibt sich aus der Kombination der Standorte von öffentlich zugänglichen Defibrillatoren mit denen, die in städtischen Gebäuden gemäß aktueller Meldung vorgehalten werden. Gemeldete öffentliche Defibrillatoren wurden dabei dem Verzeichnis „Defikataster.de“ entnommen. Unter Berücksichtigung einer mittleren Schrittgeschwindigkeit von 5 km/h und einer angestrebten Erreichbarkeit des Defibrillators in maximal drei Minuten ergibt sich ein abgedeckter Radius von 125m pro Defibrillator. Durch den Ansatz der unteren Grenze der gerichtlich anerkannten Schrittgeschwindigkeit werden zusätzlich vertikal zurückzulegende Wegstrecken in Gebäuden pauschal mit einbezogen. Eine derartige grafische Aufbereitung zur Abdeckung des Innenstadtbereiches ist diesem Schreiben als Anlage 2 beigefügt.
Innenstadtbereich
Ein Großteil der vorhandenen Defibrillatoren (18 Geräte in städtischen Gebäuden und 9 Geräte in fremden aber öffentlich zugänglichen Gebäuden) befindet sich im Innenstadtbereich, wobei der nordöstliche und der westliche Teil des Innenstadtgebietes klar unterversorgt sind.
In Bezug auf die Frequentierung der Fußgängerzonen Westenhellweg und Ostenhellweg herrscht hier jedoch eine Unterversorgung, die prioritär zu bearbeiten ist, da hier eine Unterversorgung mit höherer Wahrscheinlichkeit negative Auswirkungen im Notfall zur Folge hätte.
Es ist allerdings anzunehmen, dass in diesem Bereich weitere Defibrillatoren vorhanden sind, die zugänglich, aber nicht gemeldet sind, da sie keiner Meldepflicht unterliegen. Teilweise sind die Defibrillatoren öffnungszeitengebunden zugänglich, teilweise lt. Meldung „nicht für die Öffentlichkeit bestimmt“. Hinweisschilder sind größtenteils nur in unmittelbarer Nähe bzw. im Gebäude angebracht. Defibrillatoren, die nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind verfügen nicht über entsprechende Hinweisschilder.
Abdeckung des gesamten Stadtgebietes (exkl. Innenstadtbereich)
Die verbleibenden 31 Geräte teilen sich auf das restliche Stadtgebiet auf. Hinzu kommen weitere öffentlich zugängliche Defibrillatoren, die an das Defikataster des Definetz e.V. gemeldet sind. Diese Geräte befinden sich größtenteils im nördlichen Dortmunder Stadtgebiet.
Die Geräte in städtischen Einrichtungen befinden sich in Museen, Parks und Bädern wobei alleine 8 Geräte auf den Westfalenpark entfallen. Eine Beschilderung ist größtenteils gegeben bzw. in Vorbereitung. Auf Basis der derzeitigen Datenlage sind insbesondere Vororte südlich der B1 als unterversorgt einzustufen. Es ist allerdings anzunehmen, dass durch die nicht gegebene Meldepflicht auch hier noch weitere Geräte existieren, die zu einer besseren Abdeckung in der Fläche führen. Inwieweit diese ungemeldeten Geräte funktionstüchtig, ausgeschildert und zugänglich sind kann nicht beurteilt werden.
Anschaffungs-/ und Wartungskosten
Die Anschaffungskosten für einen Defibrillator bewegen sich je nach Ausführung und beschaffter Stückzahl zwischen 1.200 € und 1.900 €. Geräte einfacher Ausführung sind zum Teil nicht durch Personen ohne entsprechende Vorkenntnisse bzw. Schulungen zu bedienen.
Mittlerweile existieren auf dem Markt „selbsterklärende“ Geräte, die eine Schulung obsolet machen und durch nahezu jede Person zu bedienen sind. Erreicht wird dies durch mehrsprachige audiovisuelle Erläuterungen zur korrekten, schadlosen und effektiven Anwendung. Aus diesen Gründen wird im Rahmen der Prüfung hier die obere Grenze der Anschaffungskosten i.H.v. 1.900 € je Gerät angesetzt, um einen möglichst barrierefreien Zugang zu Gerätenutzung gewährleisten zu können (vgl. DS Nr. 22367-21 aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit vom 23.11.2021).
Im Rahmen der vormals genannten Annahmen und Gegebenheiten wird jedes städtische Gebäude, jede städtische Sportstätte, jedes Schulgebäude und jede TEK in der Trägerschaft von FABIDO im Rahmen der Bedarfsprüfung mit einem Defibrillator in Ansatz gebracht. Eine Gerätewartung ist zwingend mindestens alle zwei Jahre vorgeschrieben. Auf Basis aktueller Marktrecherchen belaufen sich die Wartungskosten auf ca. 200€ je Gerät bezogen auf einen Zeitraum von 10 Jahren.
Lösungsansätze
Zentrale Sammlung der Standorte
Die abschließende Bewertung ist nur durch eine zentrale belastbare Datensammlung aller öffentlich zugänglichen Standorte möglich. Neben der Erstellung eigener Datenbanken ist eine Beteiligung an der größten deutschlandweiten Standortsammlung von Defibrillatoren, dem „Defikataster“ des Definetz e.V. denkbar und sinnvoll, da hier bereit ein großer Datenbestand vorliegt, der europaweit zusammengeführt werden soll.
Wegweisung und Beschilderung
Beschilderungen liegen größtenteils nur in den Gebäuden vor. Bei einer angenommenen maximalen Wegstrecke von 125m bis zum nächsten Gerät sollte auch in diesem Radius eine ausreichende und verständliche Wegweisung für den Ernstfall existieren. Diese kann nicht ausschließlich durch Schilder gewährleistet werden, im Übrigen sind Schilder nicht als Barrierefrei einzustufen. Vielmehr ist eine Hybridlösung über eine App zu empfehlen.Defikataster.de verfügt beispielsweise über eine kostenfreie App, die alle Standorte Anzeigt und im Notfall per GPS zum nächsten Gerät navigiert.
Barrierefreie Bedienung
Moderne Geräte verfügen über audiovisuelle Assistenzsysteme, die eine Bedienung ohne Vorkenntnisse erlauben.
Vollabdeckung
Grundsätzlich ist eine Ausstattung aller städtischen Gebäude sinnvoll und wünschenswert, allerdings wird gerade in ländlichen Bereichen auch hierdurch keine Vollabdeckung des Gebietes erreicht. Eine baurechtliche bzw. nutzungsabhängige Verankerung (analog zu Brandschutzrechtlichen Vorgaben) wäre wünschenswert und würde so Meldepflichten, nicht aber Wegweisungsnotwendigkeiten ersetzen.
Finanzielle Auswirkungen einer Vollausstattung aller städtischen Gebäude und Sportstätten mit Defibrillatoren
Es wird im Folgenden davon ausgegangen, dass jedes Verwaltungsgebäude, jede Schule, jede
TEK in der Trägerschaft von FABIDO und jede Sportstätte mit einem Defibrillator ausgestattet wird. Somit ergibt sich ein Gebäudebestand von 464 Gebäuden, die nachzurüsten wären (126 Verwaltungs-/ und Betriebsgebäude, 75 Sportstätten, 165 Schulen und 98 TEKs). Bei angesetzten Anschaffungskosten i.H.v. 1.900 € je Gerät ergeben sich Gesamtanschaffungskosten i.H.v. 881.600 €. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer wird mit 8 Jahren angegeben und erzeugt für den neu angeschafften Gerätebestand eine jährliche Ergebnisbelastung i. H. v. 110.200 € pro Jahr. Nach mehrfacher Wartung und maßgeblicher Überschreitung der Nutzungsdauer bzw. intensiver Nutzung muss mit Ersatzbeschaffungen von Geräten gerechnet werden. Hinzu kommen Kosten für eine ausreichende Beschilderung, die ortsabhängig variieren können und nicht näher zu beziffern sind, sowie Wartungskosten für 10 Jahre i.H.v. 92.800 € für den Gesamten nachzurüstenden Gerätebestand.
Weiterhin entstehen Kosten für eine eventuelle App-Implementierung, die je nach Wahl der Alternative (Beteiligung an bestehenden kostenfreien Datenstrukturen, bspw. des Definetz e.V. oder der Entwicklung einer Eigenlösung, bspw. der Dortmund App mit immensen Entwicklungs-/ und Wartungskosten) zu berücksichtigen sind.
Fazit und Ausblick
Eine vollumfängliche Ausstattung aller städtischen Gebäude mit Defibrillatoren ist sinnvoll, da die Geräte mittlerweile ohne Vorkenntnisse zu bedienen sind. Zielführend ist die Ausstattung allerdings nur in Kombination mit einer ausreichenden Beschilderung und einer adäquaten und stresssituationsgeeigneten Navigation per App bzw. GPS. Die Navigation erfordert eine belastbare Datengrundlage, die entweder durch bau/- oder planungsrechtliche Vorgaben oder durch Meldepflichten und zentrale Datensammlung erreicht werden kann, derzeit aber nicht gegeben ist. Die Belastbare Datenbasis ist weiterhin für das Nachvollziehen der Wartungsintervalle notwendig. Neben der Beteiligung an deutschlandweit bestehenden Datenbanken und Systemen ist auch eine Berücksichtigung im Rahmen der neu zu erstellenden Dortmund App denkbar. In ländlichen Vororten bzw. im Stadtgebiet mit geringer Bebauungsdichte führt auch eine Vollausstattung aller Gebäude nicht zur Vollabdeckung des Gebietes.
Im Rahmen der Prüfung sei auf das finnische Modell verwiesen: dort werden in ländlichen Bereichen Defibrillatoren mit Drohnen zu den Einsatzorten geflogen. Diese Drohnen werden aus einem Kontrollzentrum in Schweden ferngesteuert. Hierdurch vergrößert sich der Einsatzradius je Defibrillator immens. Nach aktuellen Erkenntnissen ist dieses Modell jedoch nicht mit dem deutschen Luftrecht ein Einklang zu bringen.“
Weiterhin liegt ein Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion vom 10.02.2022 (Drucksache Nr.: 23270-21) vor:
„… die CDU-Fraktion stellt folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, sukzessive alle städtischen Verwaltungs- und Betriebsgebäude, Schulen, TEK’s und Einrichtungen, die durch die Sport- und Freizeitbetriebe bewirtschaftet werden, mit Defibrillatoren zur Laienreanimation auszustatten.
Dabei ist auch darauf zu achten, dass mit der Installation eines Defibrillators eine entsprechende Be- bzw. Ausschilderung angebracht wird. In den städtischen Gebäuden, die bereits mit einem Defibrillator ausgestattet sind, soll – sofern nicht schon vorhanden – eine entsprechende Beschilderung angebracht werden.
Begründung
Aus der Antwort einer Anfrage (DS-Nr. 21304-21-E1) der CDU-Fraktion geht hervor, dass nur 49 von insgesamt 512 städtischen Standorten/Gebäuden/Sportstätten mit Defibrillatoren ausgestattet sind. Das Fazit der Antwort spricht sich für eine vollumfängliche Ausstattung aller städtischen Gebäude mit Defibrillatoren aus, begleitet mit einer entsprechenden Be- bzw. Ausschilderung vor Ort. Defibrillatoren sind mittlerweile ohne Vorkenntnisse zu bedienen und retten Leben. Denn –der plötzliche Herztod ist eine der häufigsten Todesursachen in Deutschland. Jedes Jahr sterben rund 70.000 Menschen durch Herz-Kreislauf-Erkrankungen (Schätzung Deutsches Zentrum für Herz-Kreislauf-Forschung e.V. – Quelle: DZHK 2019). Im Falle eines Herzinfarktes/Herz-stillstandes, entscheidet letztendlich jede Minute über mögliche Überlebenschancen und/oder irreversible Schäden.“
Rm Bahr (CDU) hält den Nutzen von öffentlich zugänglichen Defibrillatoren für unbestritten und sieht in der Bereitstellung eine kommunale Aufgabe. Er dankt der Verwaltung hinsichtlich der ergänzenden Stellungnahme. Die Defizite seien nun deutlich und der Lösungsweg erkennbar. Daher habe seine Fraktion den Antrag gestellt, um das Angebot und eine Beschilderung sukzessiv ausbauen zu können.
Rm Langhorst (B‘90/Die Grünen) schließt sich Rm Bahr an. So können, wie auch von der Verwaltung dargestellt, Lücken geschlossen werden.
Der Rat der Stadt nimmt die Stellungnahme der Verwaltung vom 31.01.2022 (Drucksache Nr.: 21304-21-E2) zur Kenntnis und fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, sukzessive alle städtischen Verwaltungs- und Betriebsgebäude, Schulen, TEK’s und Einrichtungen, die durch die Sport- und Freizeitbetriebe bewirtschaftet werden, mit Defibrillatoren zur Laienreanimation auszustatten.
Dabei ist auch darauf zu achten, dass mit der Installation eines Defibrillators eine entsprechende Be- bzw. Ausschilderung angebracht wird. In den städtischen Gebäuden, die bereits mit einem Defibrillator ausgestattet sind, soll – sofern nicht schon vorhanden – eine entsprechende Beschilderung angebracht werden.
zu TOP 5.2
Corona-Pandemie
Bitte um Stellungnahme (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 23212-21-E1)
Dem Rat der Stadt lag zu seiner Sitzung am 16.12.2021 nachfolgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Die Linke+ vor:
„…die Inzidenzwerte der 4. Welle der Pandemie in Dortmund sind weiterhin hoch, ebenso wie die Belastung des Gesundheitssystems. Bereits bei früheren Wellen zeigten sich Schulen und Kitas als wirksamer Verbreitungsort des Virus, der über nachgeschaltete Infektionsketten in die Familien und letztlich auch zu Großeltern und vulnerablen Gruppen vordringen konnte. Anders als bei früheren Wellen sind in dieser Welle die Einrichtungen aber durchgängig geöffnet – zeitweise war sogar die Maskenpflicht im Schulunterricht ausgesetzt. Weitere Schutzmaßnahmen in den Kitas bestanden nicht. In Modellversuchen des Landes wurden aber seit April PCR-Pooltests in Kölner und Mönchengladbacher Kitas getestet.
Bereits am 7. September hat der Dortmunder Verwaltungsvorstand angesichts steigender Inzidenzen beschlossen, eine an der Inzidenz orientierte Teststrategie für PCR-Pooltests an den Kitas umzusetzen. Diese soll bereits am 13. September gestartet sein. Am 21. September wurde vom Verwaltungsvorstand noch einmal eine Ausweitung der Pooltestungen in der Fläche beschlossen.
Das NRW-Familienministerium hat am 8.12. zugegeben, dass nicht genug PCR-Lollitests für die Kitas für eine flächendeckende Testung bereitstünden und auch die Laborkapazitäten in NRW zu eingeschränkt seien. Die Kommunen könnten aber im Rahmen einer eigenen Teststrategie PCR-Pooltests anbieten, sofern dies logistisch und von den verfügbaren Labor-Kapazitäten vor Ort umsetzbar sei. Oberstes Ziel des Landes sei es, die Kitas offen zu halten.
Aus Sicht unserer Fraktion müsste das oberste Ziel sein, die aktuelle Welle der Pandemie zu brechen und die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen. Dazu haben wir die nachfolgenden Fragen:
1) Wir bitten um einen Sachstandsbericht zu den erfolgten PCR-Pooltestungen hinsichtlich der Frage, wie flächendeckend die Testungen in Dortmund im Zeitverlauf letztlich vorgenommen werden konnten.
2) Welche Erkenntnisse sind aus den bisherigen Testergebnissen zu gewinnen? Wie stellt sich die Situation in Kitas mit PCR-Pooltestungen im Vergleich zu Kitas ohne PCR-Testmöglichkeit (Schnelltestungen?) dar? Ist es mit Hilfe von Pooltests gelungen, eine Ausbreitung von Infektionen in den Kitas zu unterbinden?
3) Es gab zwischenzeitlich öffentliche Irritationen über mehrwöchige Reaktionszeiten des Gesundheitsamtes nach der Meldung positiver Corona-Schnelltests in Kitas. Wie sind die normalen Verfahrensregeln bei auftretenden positiven Testungen in Bezug auf das Gesundheitsamt? Welche Ursachen haben langsame Reaktionszeiten bzw. was wäre nötig, um diese zu optimieren?
4) Welche Ereignisse rechtfertigen derzeit eine Schließung von Kitas? Wo liegt die Eingreifschwelle, ab der eine Entwicklung in einer Einrichtung nicht mehr toleriert wird?
Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Stellungnahme der Verwaltung vom 31.01.2022 (Drucksache Nr.: 23212-21-E2) vor:
Frage 1)
Mit Beschluss des Rates der Stadt Dortmund vom 23.09.2021 (DS-Nr. 22391-21) wurde die Verwaltung beauftragt, die PCR-Pooltests nach den Herbstferien auf alle Dortmunder Kindertageseinrichtungen auszuweiten.
Die Ausweitung wurde unter Berücksichtigung der Verfügbarkeit von Personalressourcen, Laborkapazitäten, Testmaterialien und Schulungsunterlagen durchgeführt und erfolgte dementsprechend ab dem 25.10.2021 schrittweise. In den Ausweitungsschritten von 50, 84, 78 und 65 Kindertageseinrichtungen wurden die Lolli-PCR-Pooltests auf alle Dortmunder Kindertageseinrichtungen ausgeweitet.
Die vollumfängliche Ausweitung der Lolli-PCR-Pooltestungen auf trägerübergreifend 323 Dortmunder Kindertageseinrichtungen im gesamten Stadtgebiet ist seit der 50. KW abgeschlossen. Alle Dortmunder Kindertageseinrichtungen sind seitdem mit den Lolli-PCR-Pooltests versorgt. Die Umsetzung der Lolli-PCR-Pooltests in allen Dortmunder Kindertageseinrichtungen erfolgt in Kooperation mit dem Gesundheitsamt und mit der städt. Klinikum Dortmund gGmbH. Aufgrund der sehr dynamischen Entwicklung des Pandemiegeschehens kann es kurzfristig zu Anpassungen der Teststrategie kommen. Der beschriebene Sachstand datiert vom 19.01.2022.
Frage 2)
Für eine abschließende Bewertung ist der bisherige Beobachtungszeitraum noch zu kurz und das Infektionsgeschehen derzeit noch zu dynamisch. Für die Delta-Variante konnte festgestellt werden, dass mit den Pooltests, aufgrund der höheren Sensitivität, die Fälle früh aufgedeckt (insbesondere auch prä- und asymptomatische Fälle) und dadurch Infektionsketten früher unterbunden werden konnten. Der Einfluss der ungetesteten Kinder auf die Verläufe könnte nur durch eine umfassende Datenanalyse erkannt und bewertet werden.
Die aktuelle Lage wird aber durch die Omikron-Variante bestimmt. In den ersten beiden Wochen des Jahres hat die Teststrategie dabei funktioniert. Die Inzidenz in der Altersgruppe war schon früh relativ hoch, innerhalb der Einrichtungen wurden entsprechend einige Fälle erkannt, größere Ausbrüche gab es nicht. Seit dem exponentiellen Anstieg der Infektionszahlen hat sich diese Situation stark verändert. Oberhalb einer 7-Tagesinziden von etwa 800/100.000 EW stößt die Teststrategie mit PCR-Pooltestungen an ihre Grenzen. Es ist nicht mehr möglich, die positiven Pools so schnell zu differenzieren, dass eine umgehende Einleitung von Quarantäne-Maßnahmen möglich wird. Auch ist in einigen Einrichtungen eine so große Zahl von Kindern positiv getestet worden, dass nicht mehr differenziert werden konnte, ob die Infektionen außerhalb erworben oder intern weiterverbreitet wurden. Nach jetziger Bewertung stößt die praktizierte Teststrategie in der aktuellen Hochinzidenzphase an ihre praktischen Grenzen und kann nicht mehr erfolgreich angewendet werden.
Als erste Erkenntnisse kann man festhalten: die PCR-Pooltestungen stellen eine praktikable und geeignete Teststrategie dar, solange die Inzidenz sich unterhalb einer 7-Tagesinzidenz von etwa 800 für die Kommune und < 1.500 für die Altersgruppe bewegt. Bei niedrigeren Inzidenzen sind die Erfahrungen in Dortmund vergleichbar positiv gewesen, wie im Grundschulbereich. Der Einfluss der ungetesteten Kinder auf Infektionen lässt sich derzeit nicht bewerten.
Frage 3)
Es gab und gibt keine mehrwöchigen Reaktionszeiten des Gesundheitsamtes auf Meldungen von positiven Corona-Tests in Kindertageseinrichtungen. Das übliche Verfahren bei positiven PCR-Testergebnissen ist, dass diese über eine den Kindertageseinrichtungen bekannte E-Mail-Adresse mitgeteilt werden. Auf diese Mail hin wird die Kindertageseinrichtung noch am gleichen Tag von einem/einer Mitarbeiter*in des Gesundheitsamtes angerufen. Abhängig von der jeweiligen Situation vor Ort werden vom Gesundheitsamt die erforderlichen Maßnahmen entschieden.
Bis zu Inzidenzen von 250 kam es nur in Einzelfällen zu kleineren Verzögerungen (1-2 Tage) bei der Rückmeldung durch das Gesundheitsamt. Die aktuellen Inzidenzen weit über 1.000 haben dazu geführt, dass Verzögerungen bei der Kontaktaufnahme die Regel sind.
Die Fallermittlungen in sensiblen und kritischen Bereichen, wozu auch Kitas und Schulen gehören, werden seitens des Gesundheitsamtes immer mit höchster Priorität und somit vor anderen Fällen bearbeitet. Die Kindertageseinrichtungen wurden am 13.12.2021 per Mail, und auch im Rahmen der Einführung der Pooltestungen, auf die Meldewege aufmerksam gemacht.
Frage 4)
Eine Kindertageseinrichtung wird dann geschlossen, wenn es Hinweise auf einen Ausbruch gibt. Außerdem begründet eine nicht nachvollziehbare Ausbreitung des Virus eine solche Entscheidung. Nicht mehr nachvollziehbar ist das Geschehen z.B., wenn viele Pools positiv sind und die Verbindungen zwischen den Kindern nicht mehr nachvollzogen werden können. Das maßgebliche Entscheidungskriterium ist vor allem, ob es die Möglichkeiten unklarer Infektionswege gibt. Mögliche und notwendige Entscheidungen werden mit der Leitung kommuniziert. Davor werden die Ergebnisse der Ermittlungsgespräche ausgewertet.
Beispiele:
- Die Infektion einer*eines einzelnen Mitarbeiter*in kann zur Schließung führen, wenn diese*r ohne Mund-Nasen-Schutz im ansteckungsrelevanten Zeitraum in vielen oder allen Teilen der Einrichtung eingesetzt war. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Kindertageseinrichtung ein offenes Konzept umsetzt. Diese Maßnahme ist dann darin begründet, dass sich gezeigt hat, dass infizierte Erwachsene in den Kindertageseinrichtungen in der Regel in stärkerem Maße Folgeinfektionen nach sich ziehen.
- Wenn ein oder auch mehrere Kinder in einer festen Gruppe ohne Kontakt zu anderen Gruppen und ohne beteiligte Erwachsene erkranken, war eine Schließung der gesamten Kindertageseinrichtung selten nötig. Auch eine Schließung einzelner Gruppen war bei Infektion mit der Delta-Variante dann nicht immer notwendig.
- Derzeit ist die Situation anders zu bewerten. Die Omikron-Variante ist so hochgradig ansteckend, dass Übertagungen zwischen den Kindern leicht möglich sind. Aktuell kann nur bei einer Teststrategie, mit der infizierte Kinder früh erkannt werden können, eine Schließung der Gruppen regelmäßig verhindert werden. Diese Strategie ist in den Kitas nur noch bedingt umsetzbar. Die hohe Zahl von Infektionen führt zu Verzögerungen bei den Pool-Testungen und die Kapazitäten der Labore stoßen an ihre Grenzen. Wenn aktuell in mehreren Gruppen Kinder positiv getestet werden, muss oft zur Verhinderung weiterer Infektionen die Gruppe oder gegebenenfalls die Einrichtung vorübergehend geschlossen werden.
- Infektionen bei einzelnen Erwachsenen, die eine FFP2-Maske durchgehend getragen haben und nur in bestimmten Kontexten, ohne offenes Konzept, eingesetzt wurden, müssen nicht zu Schließungen führen.
Dem Rat der Stadt lag zu seiner Sitzung am 16.12.2022 nachfolgender Antrag der CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: 23206-21-E1) vor:
„… Der Rat der Stadt beschließt mit Mehrheit der Stimmen der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, FDP/Bürgerliste, Die Partei und der Stimme des Rm Gülec (BVT) gegen die Fraktionen SPD, AfD und die Stimme des Rm Deyda (Die Rechte) folgenden Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion vom 15.12.2021 (Drucksache 23206-21-E1) als Prüfauftrag an die Verwaltung:
1. Im Interesse und zum Schutz der MitarbeiterInnen der Verwaltung vor einer Ansteckung mit dem Corona-Virus wird zum organisatorisch schnellstmöglichen Zeitpunkt für alle Verwaltungsbereiche mit Publikumsverkehr die 3G-Regel eingeführt. Besucherinnen und Besucher der Stadtverwaltung müssen fortan im Interesse des Infektionsschutzes den Nachweis führen, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind, um Termine bei der Stadtverwaltung wahrnehmen zu können oder städtische Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen.
Ausnahmen regelt die Verwaltung.
2. Mit Beschluss des Rates der Stadt Dortmund in seiner Sitzung am 23. September 2021 wurde die Verwaltung beauftragt, die Lolli-PCR-Pooltests auf alle Dortmunder Kindertageseinrichtungen auszuweiten (Drucksache Nr. 22391-21). Die Teilnahme an den angebotenen Testungen ist bislang freiwillig.
Angesichts des Infektionsgeschehens in Kindertageseinrichtungen beauftragt der Rat der Stadt Dortmund die Verwaltung, in Abstimmung mit den Trägern eine verpflichtende Teststrategie mit flächendeckender Testpflicht für alle Kinder in den Dortmunder Kindertageseinrichtungen einzuführen, um die Kinder, ihre Familien und nicht zuletzt die Beschäftigten in den Einrichtungen bestmöglich zu schützen.
…“
Den Ratsmitgliedern liegt dazu nachfolgendes Ergebnis des Prüfauftrags (Drucksache Nr.: 23206-21-E2) vom 02.02.2022 vor:
„… zu dem o.g. Antrag nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Zu 1)
Die Einführung der 3G-Regelung für Kund*innen, insbesondere in publikumsintensiven Bereichen, wurde in diversen Formaten fachlich und interdisziplinär diskutiert.
Organisatorisch ist eine solche Umsetzung schwierig. Zwar haben viele Nachbarkommunen eine 3G-Regelung. Diese zeigt aber in der Praxis diverse Probleme auf, die von unzähligen Ausnahmeregelungen und ungeregelten Zuständen geprägt sind.
Hier bietet der Dortmunder Weg über die FFP2-Maskenpflicht deutlich mehr Schutz, sowohl für Mitarbeitende als auch für die Besucher*innen selbst, ohne dass eine hohe Zugangsvoraussetzung für pflichtige Aufgaben geschaffen wird. In diesem Kontext ist auf die aktuelle Coronaschutzverordnung zu verweisen, in der explizit „Bedarfe des täglichen Lebens“ nicht mit einer derartigen Zugangsvoraussetzung versehen werden können. Dies ist analog auf pflichtige Aufgaben, wie z.B. Führerscheine, Ausweispapiere etc. zu übertragen.
Darüber hinaus gibt es noch immer keine durch das Land NRW vorgegebene Leitlinie. Der Personalrat hat bereits im November 2021 den Ministerpräsidenten des Landes Nordrhein- Westfalen angeschrieben, mit der Bitte eine einheitliche Regelung durch das Land vorzugeben. Hierzu teilte die Staatskanzlei mit Schreiben vom 17.Januar 2022 lediglich mit, dass das Schreiben eingegangen sei, man für diesen Hinweis danke und es an das zuständige Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales weitergeleiten werde.
Ich selbst werde als Zeichen der Anerkennung und Wertschätzung mich in einer persönlichen Ansprache an die Mitarbeitenden in besonders publikumsintensiven Bereichen (Bürgerdienste und Ausländerbehörde) richten und mich für die nicht immer konfliktfreie Arbeit „an den Bürger*innen“ dieser Stadt in permanenter Präsenz bedanken.
Für diese besonders publikumsintensiven Bereiche werden zusätzliche Selbsttests durch die Arbeitgeberin zur Verfügung gestellt.
Insgesamt ist festzustellen, dass der Dienstbetrieb stabil läuft und fortlaufend im Dialog mit den Mitarbeitenden bzw. den publikumsintensiven Fachbereichen geprüft wird, um bei Bedarf kurzfristige Anpassungen vorzunehmen. Daneben ist anzumerken, dass einige Fachbereiche eine 3G-Regel ablehnen.
Zu 2)
Die Einführung einer verpflichtenden Teststrategie mit flächendeckender Testpflicht für alle Kinder in den Dortmunder Kindertageseinrichtungen ist rechtlich derzeit nicht umsetzbar.
Die geltende Fassung der Coronabetreuungsverordnung (CoronaBetrVO) enthält zwar in ihrem § 4 Abs. 3 eine 3G-Regel für Personen in Kindertageseinrichtungen und ähnlichen Einrichtungen; Kinder bis zum Schuleintritt sind hiervon aber nach § 4 Abs. 3 Satz 1 CoronaBetrVO ausdrücklich nicht erfasst.
Die CoronaBetrVO sieht derzeit auch keine Möglichkeit für die Einrichtungsträger oder die Gesundheits- bzw. Ordnungsbehörden vor, eine derartige Testpflicht einzuführen. Auch die Einführung einer Testpflicht über das Hausrecht der Einrichtungsträger wäre rechtlich problematisch, da aufgrund der jeweils bestehenden Betreuungsvereinbarungen ein Teilnahme- und Betretungsrecht für die Kinder besteht, das allein auf der Grundlage des Hausrechts nicht einseitig beschränkbar sein dürfte.
Die Stadt Dortmund wird beim Land NRW weiter für die landesseitige Ausgestaltung einer rechtlich tragfähigen Testpflicht für Kinder in Kindertageseinrichtungen werben.“
Es liegt nachfolgender gemeinsamer Antrag der Fraktion SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Partei (Drucksache Nr.: 23630-22-E1) vom 15.02.2022 vor:
„…die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, CDU und Die FRAKTION/ Die PARTEI bitten unter dem o.g. Punkt um Beratung und Abstimmung der folgenden Erklärung des Rates.
Der Weg aus der Pandemie ist kein Spaziergang -
Erklärung des Dortmunder Rates für ein solidarisches Miteinander
Wöchentlich ziehen aktuell hunderte sogenannte „Spaziergänger*innen“ durch Dortmund, um gegen aktuelle und mögliche weitere Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie zu demonstrieren - unter ihnen auch Mitglieder der Querdenken-Bewegung sowie stadtbekannte Faschisten und Gewalttäter.
Nichts spricht dagegen, in einer demokratischen Gesellschaft die Corona-Maßnahmen zu diskutieren oder sie in Frage zu stellen. Wir akzeptieren aber nicht, dass dabei die Gefahr von COVID-19 verharmlost, der Nutzen der Impfung kleingeredet und damit Menschen in Gefahr gebracht werden.
Wir akzeptieren nicht, dass dabei neben zahlreichen Fake-News über die Corona-Pandemie und die Impfung von einem Teil der Teilnehmer*innen auch NS- und Holocaustverharmlosungen, Antisemitismus und Verschwörungserzählungen verbreitet werden, um Hass zu erzeugen und unsere Demokratie zu destabilisieren.
Wir fordern alle demokratischen Teilnehmer*innen der Spaziergänge auf, sich klar und deutlich sichtbar von diesen Positionen zu distanzieren. Wir begrüßen, dass die Dortmunder Polizei in diesem Zusammenhang das Tragen gelber Sterne mit der Aufschrift “ungeimpft” untersagt.
Der Rat der Stadt stellt sich jeglichem demokratieschädigendem Verhalten klar entgegen. Dortmund hat keinen Platz für Verschwörungserzählungen, Antisemitismus und Rechtsextremismus, für Drohungen gegenüber Wissenschaftler*innen, Politiker*innen und Menschen in medizinischen und pflegenden Berufen.
Wir sehen den Ernst der Lage.
Seit Beginn der Pandemie sind allein in Dortmund inzwischen fast 500 Menschen an und mit dem Virus gestorben. Mediziner*innen und das Pflegepersonal arbeiten am Limit. Das geht auch auf Kosten der allgemeinen Gesundheitsversorgung. Die bisher erreichte (und noch immer zu niedrige) Impfquote und die Einschränkung von Kontakten haben bisher den Kollaps insbesondere der Kliniken verhindern können.
Auch viele Restaurants, der Einzelhandel und Produktionsbetriebe müssen die Regeln der Schutzverordnung umsetzen und versuchen trotz Ausfällen ihre Unternehmen auch in der Pandemie aufrecht zu erhalten. Trotzdem sind Existenzen gefährdet.
Einsamkeit und Isolation bedrücken viele Menschen. Viele Kinder und Jugendliche sind nach zwei Jahren Pandemie psychisch belastet bis zur Ausprägung von psychischen Erkrankungen wie Depressionen, Essstörungen und selbstverletzendem Verhalten. Sie tragen bis heute die Folgen der “Impflücke” bei den Älteren; sie brauchen in besonderem Maße unsere Unterstützung und Entlastung durch Angebote in Schule, Sport und Jugendarbeit. Viele Eltern sorgen sich um ihre Kinder in Kitas und Schulen und sind durch Ansteckungen und Quarantänen großen privaten und beruflichen Belastungen ausgesetzt. Sie alle brauchen unsere Solidarität und Unterstützung.
Gemeinsam Verantwortung für unsere Stadt übernehmen
Die Wissenschaft ist sich einig: Der beste Weg raus aus der Pandemie ist die Impfung. Impfungen vermindern das Risiko von Infektionen und insbesondere das Risiko für schwere Krankheitsverläufe und sind der beste Schutz für die gesamte Gesellschaft. In Dortmund werden und wurden viele Wege beschritten, um das Impfangebot möglichst niedrigschwellig und attraktiv zu machen. Ob im Klinikum, im Impfbus oder in einem Weinkeller: überall kämpfen Dortmunder*innen dafür, diese Pandemie zu beenden. Den Organisator*innen dieser Veranstaltungen gilt unser Dank.
Wir wollen den Menschen eine Stimme geben, die gemeinsam mit uns daran interessiert sind, die Pandemie einzudämmen. Wir sind zusammen mit den bereits geimpften Bürger*innen in dieser Frage die Mitte dieser Gesellschaft, die Mehrheit. Auch sie muss sichtbar sein.
Wir fordern insbesondere alle impfkritischen Bürger*innen auf, sich zu informieren und dabei auf belastbare Informationen zu setzen. Das sind vor allem staatliche Stellen und renommierte Medien.
Wir rufen alle Bürger*innen dazu auf, Verantwortung zu übernehmen. Wir wollen eine solidarische Stadt, keine gespaltene. Echte Solidarität in der Pandemie bedeutet, sich impfen zu lassen, da, wo es gesundheitlich vertretbar ist sowie Kontaktbeschränkungen so lange wie notwendig mitzutragen.“
Darüber hinaus liegt den Ratsmitgliedern eine Bitte um Stellungnahme der Fraktion Die Fraktion- Die Partei (Drucksache Nr.: 23633-22) vom 02.02.2022 vor:
„…Wien ist eine schöne Stadt. Neben Sacher-Torte , Kaffeehaus und sehr guter sozialer Wohnungspolitik hat Wien vor allen eines: Flächendeckende PCR-Test-Kapazitäten!
Wenn eine Stadt wie Wien es schafft, sollte eine Stadt wie Dortmund - berühmt für Salzkuchen mit Mett, Bier und sehr guter Wirtschaftsförderung - es doch auch schaffen können, abore für die Stadt zu gewinnen und es Wien gleich zu tun. Sprich: Flächendeckende Kapazitäten für PCR-Testungen für Dortmund schaffen!
EinRenken der miserablen Landespolitik sollte zwar natürlich eigentlich nicht Aufgabe der Kommunen sein, aber was bleibt uns anderes übrig, als selbst an den Schutz der Bevölkerung zu denken?!
Wir als Die FRAKTION Die PARTEI haben uns genau wie die Partei Die PARTEI schon lange "Denkt doch mal an die Kinder" auf die Wahlplakate geschrieben.
Sowohl Herr Stampf als Frau (Sär-)Gebauer lassen die Pandemie durch unsere Kitas und Schulen fegen und hoffen, dass das „schon von alleine“ wird.
Wird es aber eben nicht.
Testungen werden eingeschränkt oder gar ganz aufgehoben, als ob Kinderrechte ein Witz seien, den nur eine Spaßpartei (wie die fdP) versteht.
Wir bitten daher seitens der Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie ist die Teststrategie der Stadt Wien konkret aufgestellt?
2. Wäre dieses Modell auf die Stadt Dortmund übertragbar?
3. Wie hoch wären die Kosten in diesem Falle?
4. Besteht eine Möglichkeit diese entstehenden Kosten über Landesmittel zur Bekämpfung der Coronapandemie abzurechnen?
5. Wie zeitnah wäre eine Umsetzung dieses Modells möglich?“
Weiterhin liegt nachfolgender Antrag der AfD-Fraktion (Drucksache Nr.: 23628-22) vom 02.02.2022 vor:
„…am 1. Februar 2022 lag die offizielle 7-Tage-Inzidenz in Dortmund bei 1.923.
Dieser Wert ergab sich trotz 472.041 verabreichter Zweifachimpfungen, trotz 310.324 Auffrischungsimpfungen, trotz wochenlangem „2G“ im Freizeitbereich und Einzelhandel (in vier Bundesländern gerichtlich gestoppt), trotz „2G+“ in der Gastronomie und trotz „3G“ in manch städtischen Einrichtungen wie z.B. den Wertstoffhöfen. Auch die (erweiterte) Maskenpflicht vermochte den enormen Anstieg der Zahlen erneut nicht wirksam verhindern.
Zum Glück sind die hohen Inzidenzen aber kein Anlass zur Sorge!
So befanden sich am 1. Februar 2022 nicht mehr als 171 positiv getestete Personen in stationärer Behandlung. Wegen der fehlenden Differenzierung ist nach wie vor unklar, wie viele dieser Menschen eventuell gar nicht wegen Covid-19 eingeliefert wurden.
Aufgrund der Harmlosigkeit der Omikron-Variante und der damit verbunden Chance, endlich in die endemische Phase der Krankheit zu gelangen, fahren Länder wie z. B. Großbritannien, Spanien und Dänemark, aber auch die Metropole New York City, die „Schutzmaßnahmen“ teils gänzlich zurück.
Deshalb beantragt die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund die Abstimmung über folgenden Beschlussvorschlag im Rat der Stadt Dortmund:
„Die Stadt Dortmund soll Corona-Vorschriften aufheben und Repressionen beenden, wo immer sie dazu befugt ist. Sie soll sich bei der Landesregierung für eine zügige Abschaffung der Corona-Schutzverordnung und weiterer Covid-19-bezogener Verordnungen einsetzen. Im Ermessungsspielraum des Gesundheitsamtes liegende Entscheidungen, etwa bei Schulschließungen, sind stets im Sinne maximaler Freiheit und Eigenverantwortung zu treffen.“
Außerdem liegt nachfolgender Antrag mit der Bitte um Stellungnahme der AfD-Fraktion (Drucksache Nr.: 23600-22) vom 02.02.2022 vor:
„…die Studien- und Ausbildungsmesse am 22.01.2022 fand dieses Jahr unter der sogenannten 2G-Regel statt. Schüler, die zu diesem Zeitpunkt weder vollständig geimpft oder genesen waren, wurde die Teilnahme an der Ausbildungsmesse verwehrt.
Laut fernmündlicher Auskunft des Veranstalters Stuzubi GmbH hat die Verwaltung der Stadt Dortmund auf das Hygienekonzept der Messe maßgeblichen Einfluss genommen und somit auch die Zugangsregeln beeinflusst.
Schülern, die tagtäglich im geschlossenen Klassenverband den Unterricht an Dortmunder Schulen besuchen, wurde nun verwehrt, sich gemeinsam über ihre berufliche Zukunft zu informieren.
Die Sinnhaftigkeit der 2G-Regelung unter dem Aspekt der Pandemiebekämpfung ist auch hier grundsätzlich zu hinterfragen. Veranstaltungen, die unter den Voraussetzungen der 2G-Regelung abgehalten werden, führen oftmals zu einer im Anschluss hohen Infektionsrate der Teilnehmer und tragen zur aktiven Verbreitung des Corona-Virus bei.
Es ist festzustellen, dass das angewandte Hygienekonzept auf besagter Veranstaltung weder der Pandemiebekämpfung noch dem Schutz von Teilnehmern diente. Vielmehr wurde ein Teil der betroffenen Dortmunder Schüler von der Klassengemeinschaft isoliert und ihnen damit die Chance verwehrt, gemeinsam mit ihren Klassenkameraden den Studien- und Ausbildungsmarkt zu erkunden und sich gemeinschaftlich dieser neuen Lebensherausforderung zu stellen.
Dies widerspricht dem Grundsatz der Chancengleichheit und ist nicht hinzunehmen.
Auch eine im Nachgang angebotene Online-Veranstaltung für ungeimpfte Schüler kann den Verlust des Gemeinschaftserlebnisses und den Informationsrückstand nicht ausgleichen.
Ferner erhöht dieser gezielte Ausschluss von Schülergruppen und die damit verbundene soziale Ächtung den Druck auf ungeimpfte Schüler, die aufgrund der anhaltenden Repressionspolitik des Bundes und der Länder generell unverhältnismäßig in ihren Grundrechten beschränkt werden.
Die AfD-Fraktion bittet die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen:
1. Welchen Einfluss nahm die Verwaltung bei der Erstellung des Coronaschutz-Hygienekonzeptes im Rahmen der Studien- und Ausbildungsmesse am 22.01.2022?
2. Wieso fand die Messe nicht unter Voraussetzungen statt, die den Zugang von geimpften und ungeimpften Schülern gleichermaßen gewährleistet hätte, beispielsweise Einlass mit Vorlage einer gültigen Tagestestung?
3. Wurden bei der Erstellung des Hygienekonzeptes die daraus resultierenden Folgen für ungeimpfte Schüler abwägend einbezogen oder sind der gezielte Ausschluss und die damit einhergehende Diskriminierung dieser Personengruppe billigend in Kauf genommen worden?
Die AfD-Fraktion stellt dazu folgenden Beschlussantrag:
„Die Verwaltung wird aufgefordert sicherzustellen, dass Schülern ein diskriminierungsfreier Zugang, unabhängig vom Impf- oder Genesenen-Status, zu Bildungsveranstaltungen oder Veranstaltungen mit einem Bildungscharakter ermöglicht wird.““
Rm Perlick (AfD) kritisiert, dass in der Bundesrepublik nicht anderen Ländern gefolgt wird und die Coronaschutzmaßnahmen, insbesondere am Beispiel des Mund-Nasen-Schutzes, abbaut. Die auf Bundesebene verabredeten stufenweisen Lockerungen genügen ihm nicht. Nicht bei Klima oder Vielfalt solle man ein Zeichen setzen, sondern gegen die Maßnahmen, sofern es im Befugnisrahmen der Stadt liegt. Er sieht in den PCR-Tests in Kitas und Schulen ein Instrument, um Familien weiter zu quälen. Zum gemeinsamen Antrag von SPD, B‘90/Die Grünen, CDU und Die Partei erklärt er, die Antragstellenden würden mit den Maßnahmen gegen Grundrechte verstoßen. Aus seiner Sicht haben die Maßnahmen zum Schutz vor Corona keine Wirkung und schaden lediglich.
Rm Vogeler (CDU) danke für die Bearbeitung des Prüfauftrags. Er verweist auf ein Schreiben des Personalrates im Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung (APOD) zum Schutz der Beschäftigten. Warum andere Städte eine 3G-Regelung für Besucher*innen realisieren, Dortmund aber nicht, sei für seine Fraktion aus der Antwort nicht erkennbar. Im Rahmen der Fürsorgepflicht sieht er weiterhin Probleme. Er sieht in der persönlichen Ansprache an die Mitarbeitenden ein wichtiges Signal. Zu den Leitlinien des Landes und der Testpflicht hätte er sich eine proaktivere Positionierung Dortmunds gewünscht.
Bm Schilff (SPD) hält den Austausch zum Thema insgesamt für wichtig. Er bezeichnet die Art des Vortrags des Rm Perlick im Ton unangemessen und empfiehlt Rm Perlick, daran zu arbeiten.
Die Anträge der AfD-Fraktion sind aus seiner Sicht durch die Wahl der Überschriften wie „Freiheit statt Zwang“ bereits eine Vernebelungstaktik. Die existierenden Maßnahmen sind angebracht und angemessen. Das Gleiche gilt auch für den Antrag „Diskriminierungsfreier Zugang...“. Dies habe mit Propaganda zu tun, nicht mit Maßnahmen zum Schutz der Menschen.
Rm Bohnhof (AfD) ist zum Antrag „Der Weg aus der Pandemie ist kein Spaziergang“ der Meinung, der Antrag heuchle Demokratieverständnis und die Garantie auf Meinungsfreiheit und sei genau das Gegenteil dazu. Er sieht darin eine „DDR 2.0“. Die im Antrag empfohlenen Quellen zur Informationsbeschaffung sind aus seiner Sicht „…sozialistischer Einheitsbrei…“ Rm Bohnhof sieht den freien Informationszugang gefährdet. Ihm seien Demokratie, Freiheit und körperliche Unversehrtheit wichtige Güter.
Rm Brunner (B‘90/Die Grünen) schildert an den Beispielen des Oberbürgermeisters von Halberstadt, dem Ministerpräsidenten Baden-Württembergs und der Sozialministerin in Sachsen, wie mittels der im Antrag angesprochenen Spaziergänge Politiker*innen beeinflusst und eingeschüchtert werden sollen. Die Proteste gegen die Corona-Maßnahmen würden, so der Präsident des Städtetags, immer gewaltsamer. Aber auch Journalist*innen, Wissenschaftler*innen und Lehrer*innen sind zunehmend betroffen. In Dortmund gab es bisher so etwas nicht. Sie sieht dennoch eine besorgniserregende Entwicklung. Als Beispiel nennt sie die Teilnahme von Personen aus dem Umfeld einer verbotenen rechtextremen Organisation, bei Protesten in Huckarde wurden bundesweit bekannte Neonazis aus Dortmund gesichtet. Ihr Fazit ist, dass Rechtsradikale auch in Dortmund versuchen, mittels der Proteste sich in breiteren Gesellschaftsschichten zu etablieren. So etwas ist ihres Erachtens nicht hinnehmbar. Natürlich dürfen politische Maßnahmen hinterfragt und kritisiert werden. Dies geschehe gerade auch in Parlamenten. Verschwörungserzählungen, Wissenschaftsleugnung, Antisemitismus und Geschichtsrevisionismus muss entschieden begegnet werden. Der gemeinsame Antrag ist eine Positionierung gegen solche Haltungen und für Demokratie, für den Zusammenhalt in der Stadt und für Impfungen als bester Weg aus der Pandemie. Sie ruft deshalb alle Dortmunder*innen zur Solidarität auf.
Rm Kowalewski (Die Linke+) bezieht sich ausschließlich auf den gemeinsamen Antrag von SPD, B‘90/Die Grünen, CDU und Die Partei. Er erklärt, man marschiere nicht mit Nazis, faschistischen Gewaltverbrechern, Antisemiten und Volksverhetzern. Dafür gibt es aus Sicht seiner Fraktion keine Rechtfertigung, denn Faschismus ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen. Verschwörungstheorien nennt er den Nährboden für faschistische Ideologien. Zu diesem Grundkonsens bekennt sich auch seine Fraktion, die daher den ersten vier Absätzen des Antrags folgen kann. Hinsichtlich des Absatzes zur Belastung des Gesundheitssystems durch die Pandemie widerspricht er insofern, als dass die Pandemie nicht die alleinige Ursache der Belastung darstellt. Der Pflegenotstand existierte schon vor der Pandemie, wurde aber -wie die Nichtumsetzung des existierenden Pandemienotplans und die Initiative „Gesunde Krankenhäuser in NRW“- im Antrag nicht erwähnt. Die alleinige Reduzierung der Krankenhäuser auf wirtschaftliche Aspekte sieht er kritisch. Mit Blick auf den vorgelegten Antrag kritisiert er die Formulierung hinsichtlich der Impfung als Weg aus der Pandemie. Dies hält er für falsch, denn die Impfung biete einen relativen Schutz, also anders als z.B. bei Pocken oder Masern. Impfen sei nicht falsch sondern biete lediglich einen Schutz gegen schwere Verläufe. Daher solle man sich auch impfen lassen. Auch stehe mangels freigegebener Patente für viele Menschen weltweit kein Impfstoff zur Verfügung. Kritisch sieht er auch die Formulierung, belastbare Informationen erhalte man aus „…vor allem staatliche Stellen und renommierte Medien…“. Er sieht wissenschaftliche Quellen als belastbar an, nicht jedoch widersprüchliche Aussagen aus unterschiedlichen Ministerien und verkürzte Darstellungen in Magazinen. Dies führe zu unausgegorenen Maßnahmen und damit zu Unzufriedenheit. Kritik daran muss erlaubt sein. Innerhalb seiner Fraktion wurde die Abstimmung freigegeben.
Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) hält es für antidemokratisch, wenn das Narrativ, man lebe in einer DDR, bedient wird. Denn es relativiert die Verbrechen und die Diktatur der Jahre 1949 bis 1989. Er sagt, die Bundesrepublik ist das freieste Land, in welchem die Deutschen jemals gelebt haben.
Der Antrag enthält positive und -wie durch Rm Kowalewski angemerkt- kritikwürdige Punkte. Seine Fraktion könne dieser Resolution nicht zustimmen, da die Verbindung aus berechtigter Kritik an nicht regelkonformen Demonstrationen mit Rechtsradikalen und der begrüßenswerte Aufruf zum Impfen suggerieren, alle Ungeimpften seien in die rechtspopulistische Ecke abgedriftet.
Rm Deyda (Die Rechte) begrüßt für seine Partei die Demonstrationen gegen die Coronamaßnahmen. Er fragt, warum man nicht mal, wie in anderen Städten, den Bürgermeister besuchen sollte. Laut Rm Dyda ist das Virus nicht auf der Straße, vielmehr bezeichnet er Menschen, die die Maßnahmen mittragend als das Virus.
Rm Dr. Neumann (B‘90/Die Grünen) stellt ebenfalls auf die Formulierung „DDR 2.0“ ab. Seine in der DDR aufgewachsenen Eltern wären froh gewesen, wenn sie mit einem einfachen Coronatest hätten frei reisen können. Die Aussage sei daher eine Verharmlosung, wie der Antrag der AfD auch Corona verharmlose. Die Inzidenzen seien sicherlich hoch, wären aber ohne Impfung und weitere Maßnahmen deutlich höher. Der RKI-Bericht besagt, dass Impfungen zu 88 Prozent vor Hospitalisierung schützen.
Beim verbleibenden Restrisiko von 12% sind die Maßnahmen, die keinem Menschen Freude bereiten, weiter notwendig. Bei Beendigung der Maßnahmen würde medizinisches Personal wahrscheinlich noch häufiger erkranken, was den Personalmangel in den Krankenhäusern verschärfe und auch bei gleichbleibender Hospitalisierung das System zusätzlich belasten würde. Die Anträge der AfD-Fraktion seien abzulehnen.
Rm Lemke (Die Linke+) ergänzt den Beitrag des Rm Kowalewski und erklärt, die Rm Gebel und Badura hätten der Resolution, so sie denn anwesend gewesen wären, zugestimmt. Wegen der Sollstärkenregelung nehmen diese Ratsmitglieder heute nicht teil. Weiterhin warnt sie davor, dass zwar laut des Polizeipräsidenten eine Unterwanderung der Demonstrationen bisher nicht gegeben sei, jedoch in Querdenkenden-Foren dazu aufgerufen werde, zu den „Mitschuldigen“ zu marschieren. Damit seien Journalist*innen, Lehrer*innen und Lokalpolitiker*innen und, explizit benannt der Oberbürgermeister, gemeint. Auch werden bei den Demonstrationen Verschwörungstheorien mit wissenschaftsfeindlichen Aussagen, antisemitischer Symbolik und Holocaustrelativierung verbreitet. Es sei viel kritisierbar, von der fehlenden Patenfreigabe bis zum sich verschärfenden Einkommensunterschied. All dies wird bei den Demonstrationen jedoch nicht aufgegriffen. Sie ruft zur Beteiligung an den Gegenprotesten und zur solidarischen Überwindung der Pandemie auf.
Rm Dr. Suck (CDU) stellt den Antrag auf Ende der Redeliste.
OB Westphal stellt den Antrag zur Abstimmung.
Der Rat beschließt mit der Mehrheit seiner Stimmen gegen die Stimme des Rm Bohnhof (AfD) bei Enthaltung des Rm Deyda (Die Rechte) das Ende der Redeliste.
Rm … Der*Die Mandatsträger*in hat einer Veröffentlichung des Nachnamens, der Fraktion sowie des Wortbeitrages im Internet nicht zugestimmt.
Rm Mader (CDU) weist die Kritik des Rm Kowalewski an der Gesundheitspolitik in NRW zurück. Zur Bitte um Stellungnahme der Fraktion Die Partei äußert er sich irritiert, denn nicht alle Themen eigenen sich für Satire. Richtung Rm Deyda weist er darauf hin, den Oberbürgermeister zu besuchen, sei eine schlechte Idee, er soll dies lieber lassen. Die Anträge der AfD lehnt seine Fraktion ab
Laut Rm Neumann-Lieven (SPD) wird in der Coronapandemie deutlich, dass statt gegenseitige Rücksichtnahme einige Menschen nur ihre eigenen Ziele verfolgen, eigene Befindlichkeiten und Gesellschaftsbilder heraus schreien. Faschisten sind demokratiefeindlich. Die Protestierenden sind eine heterogene Gruppe, ihre Fraktion nehme wirkliche Sorgen ernst und halten die Türen offen. Informationen auf breiter Grundlage sind genau wie Impfungen hilfreich. Laut sein hilft nicht, Erkrankte leiden leise. Und denen gilt die Zuwendung.
Rm Garbe (AfD) erläutert zum Antrag seiner Fraktion hinsichtlich des diskriminierungsfreien Zugangs zu Bildungsveranstaltungen, es habe Jugendliche gegeben, denen der Zugang zu Veranstaltungen verwehrt wurde. Dies seien auch Veranstaltungen unter dem Einfluss der Stadt Dortmund gewesen. Die 3G-Regel müsse reichen, Verweise auf ein Onlineangebot seien nicht der richtige Weg.
Rm Beckmann (B‘90/Die Grünen) stellt klar, dass die Resolution Informationsquellen nicht nur auf staatliche Stellen und renommierte Medien eingrenzen möchte. Die Formulierung „…sich zu informieren und dabei auf belastbare Informationen zu setzen.“ ermöglicht durchaus andere Quellen, jedoch eben auch die Erwartung der kritischen Auseinandersetzung und Prüfung der Informationen.
Rm Thomas (AfD) kritisiert in der Resolution, dass „…Holocaustverharmlosungen, Antisemitismus und Verschwörungserzählungen verbreitet werden…“ und die Menschen sich davon distanzieren sollten. Aus eigener Anschauung habe er erfahren, dass vor solch einer Veranstaltung ausdrücklich gesagt worden sei, dass die Veranstaltenden sich von Menschen mit solchem Gedankengut distanzieren und die Veranstaltung verlassen werden soll. Auch wurde „Nazis raus“ gesungen. Daher hält er die Position, solche Veranstaltungen würden zusammen mit Rechtsradikalen organisiert, für falsch.
Die psychische Belastung von Kindern und Jugendlichen ist aus seiner Sicht auf die Politik zurückzuführen. Unter Berufung auf die Virologen Streeck und Stöhr gibt Rm Thomas an, die Inzidenz sei ein unwichtiger Faktor und der Chef der Deutschen Krankenhausgesellschaft rechne in den kommenden Woche nicht mit einer Überlastung des Gesundheitswesens.
Sterne mit „Ungeimpft“ sind nicht in Ordnung, dies gelte aber auch für die Beschimpfungen der Teilnehmenden als Antisemiten und eindeutigen Gesten durch ein Ratsmitglied.
Rm Dijine (B‘90/Die Grünen) stellt die pandemiebedingt wachsende Einsamkeit und die Zunahme seelischer Belastung fest. Kinder möchten wieder Freunde treffen, Künstler*innen auftreten und Pflegekräfte benötigen dringend Erholung. Impfen hilft bei der Entlastung des Gesundheitssystems. Gegen die Verbreitung von Falschinformationen, Angst und Hass sollte ein Zeichen gesetzt werden.
Rm Dr. Tautorat (Die Linke+) erläutert das Abstimmungsverhalten ihrer Fraktion. Eine Resolution sollte Zweifler*innen erreichen. Nach konstruktiv-kontroverser Diskussion einigte sich die Fraktion auf die Freigabe der Abstimmung, die Positionen der Rm Badura und Gebel wurden oben genannt. Die Anträge der AfD werden abgelehnt.
Rm Rüther (SPD) hält auch unangenehme Debatten für aushaltbar. Androhungen, wie z.B. den Oberbürgermeister zu besuchen, überschreiten alle Grenzen. Falls Rm Deyda allein oder andere Personen solch eine Ankündigung realisieren sollten, wird es sicherlich einen adäquaten Empfang durch Uniformierte und die Stadtgesellschaft geben.
Rm Bohnhof (AfD) weist im Rahmen einer persönliche Bemerkung den von Rm Djine benutzen Begriff „Propaganda“ im Zusammenhang mit den Anträgen seiner Fraktion zurück. Denn dieser Begriff werde allgemein im Kontext des Nationalsozialismus verstanden.
Der Rat der Stadt nimmt die Stellungnahmen der Verwaltung vom 31.01.22 und 02.02.22 zur Kenntnis.
Dem gemeinsamer Antrag der Fraktion SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Partei (Drucksache Nr.: 23630-22-E1) vom 15.02.2022 stimmt der Rat mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Partei, zwei Stimmen aus der Fraktion Die Linke+ sowie der Stimme des Rm Gülec (BVT) gegen die Stimmen der AfD-Fraktion, einer Stimme aus der Fraktion Die Linke+ sowie der Stimme des Rm Deyda (Die Rechte) bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste und zwei Mitgliedern der Fraktion Die Linke+ zu.
Der Rat der Stadt lehnt den Antrag der AfD-Fraktion (Drucksache Nr.: 23628-22) vom 02.02.2022 mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, FDP/Bürgerliste, Die Partei sowie der Stimme des Rm Gülec (BVT) gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und der Stimme des Rm Deyda (Die Rechte) ab.
Der Rat der Stadt lehnt den Antrag der AfD-Fraktion (Drucksache Nr.: 23600-22) vom 02.02.2022 mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, FDP/Bürgerliste, Die Partei sowie der Stimme des Rm Gülec (BVT) gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und der Stimme des Rm Deyda (Die Rechte) ab.
Die Stellungnahme erfolgt voraussichtlich zur Ratssitzung am 31.03.2022.
Die Bitte um Stellungnahme der Fraktion Die Fraktion/Die Partei (Drucksache Nr.: 23633-22) vom 02.02.2022 wird ebenfalls voraussichtlich zur Ratssitzung am 31.03.2022 beantwortet.
zu TOP 5.3
Antrag auf Förderung des "Vereins zur Förderung der Obdachlosenhilfen in Dortmund e.V."
Überweisung: Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 08.12.2021
(Drucksache Nr.: 22612-21)
Nachfolgende Überweisung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus ihrer Sitzung am 08.12.2021 liegt dem Rat der Stadt vor:
„Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt die nachfolgende Mitteilung der Geschäftsführung zur Kenntnis:
„…bezüglich des anliegenden von der Bezirksvertretung Aplerbeck weitergeleiteten Antrags bitte ich folgende Aussage der Verwaltung zu beachten:
‚…bzgl. des Antrags auf Förderung des ‚Vereins zur Förderung der Obdachlosenhilfen in Dortmund e. V.‘, DS-Nr. 22612-21 bitte ich darum folgendes zu beachten: Bei dem Verein handelt es sich um einen Verein der im wesentlichen im gesamten Stadtgebiet von Dortmund tätig ist. Gemäß § 37 Abs. 1 Satz 1 d) GO NRW i.V.m. § 20 Abs. 1 Buchstabe d) entscheiden die BV´en über die Betreuung örtlicher Vereine, Verbände und sonstiger Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk, dies allerdings "im Rahmen der vom Rat erlassenen allgemeinen Richtlinien. Nach § 2 Abs. 4 der Allgemeinen Richtlinien für die Bezirksvertretungen der Stadt Dortmund sind örtliche Vereine solche, die ihren Interessenschwerpunkt innerhalb der Grenzen eines Stadtbezirks haben und deren soziale kulturelle, sportliche oder auch politische Aktivitäten nicht wesentlich über einen Stadtbezirk hinausgehen. Der hier in Rede stehende Verein zur Förderung der Obdachlosenhilfen in Dortmund e.V. wird aber gerade nicht nur in einem Stadtbezirk wesentlich tätig, sondern hat offenbar das Ziel, im gesamten Stadtgebiet zu wirken, worauf schon der Vereinsname hindeutet. Vor diesem Hintergrund dürfte hier bereits keine Zuständigkeit der Bezirksvertretungen für eine Förderung dieses Vereins gegeben sein. Vielmehr muss ggf. der Rat (oder ein von ihm dazu ermächtigter Ausschuss) darüber entscheiden, ob die Stadt für die Förderung einer solchen Vereinstätigkeit über das gesamte Stadtgebiet Mittel bereitstellt. Gem. § 37 Abs. 5 Satz 5 GO NRW kann die BV dem Rat oder auch dem dazu ermächtigten Ausschuss eine Förderung empfehlen. … Selbstverständlich kann dieser Antrag auf die Tagesordnung gesetzt werden, um eine Empfehlung an den Rat oder Ausschuss auszusprechen.“
Die Bezirksvertretung nimmt die Mitteilung der Bezirksvertretung Aplerbeck zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, den vorgenannten Verein finanziell zu unterstützen.“
Der Rat der Stadt beschließt einstimmig, die Angelegenheit an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (ASAG) zu überweisen.
zu TOP 5.4
Erzwingungshaft für Obdachlose
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 23510-22)
Dem Rat der Stadt liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Die Linke+ vom 14.02.2022 (Drucksache Nr.: 23510-22-E1) vor:
„… der Rat hatte sich bereits im Jahr 2020 mit dem Verhalten der Stadt gegenüber Obdachlosen in Bezug auf ordnungsbehördliche Maßnahmen befasst. Seinerzeit wurde der Verwaltung nahegelegt, diese Fälle mit mehr Fingerspitzengefühl zu behandeln, da Obdachlose auch nach Platzverweisen nicht einfach nach Hause gehen können, weil sie kein Zuhause haben. Damals ging es um den Fall eines obdachlosen Bruderpaares, das nebeneinander auf einer Treppe im öffentlichen Raum gesessen hatte.
Die Presse berichtete unlängst erneut über einen absurden Fall, bei dem einem im Rollstuhl sitzenden Obdachlosen seitens der Stadt Dortmund wegen Verstößen gegen die Corona-Schutzverordnung Bußgelder in einer Gesamthöhe von über 7300 Euro auferlegt wurden. Da der Mann erwartungsgemäß nicht zahlungsfähig war, versuchte die Stadt dann, den Mann durch Veranlassung einer Erzwingungshaft ins Gefängnis zu werfen und ihn somit aus dem Stadtbild zu beseitigen. Das Gericht urteilte jedoch, dass ein solches Vorgehen angesichts der Zahlungsunfähigkeit des Mannes nicht rechtens ist und eine Erzwingungshaft nicht als Ersatzfreiheitsstrafe durch die Stadt missbraucht werden darf.
Zu diesem Themenkomplex bittet die Fraktion DIE LINKE+ um Beantwortung der nachstehenden Fragen.
1) Wie viele Bußgeldverfahren sind derzeit bei der Stadt Dortmund gegen Menschen ohne Obdach aufgrund von Verstößen gegen die Corona-Auflagen anhängig?
2) Wie viele Menschen sind in Folge dieser Bußgelder von Freiheitsstrafen bedroht? Wie viele Menschen ohne Obdach sitzen derzeit bereits in Haft? Wie viele Verfahren wurden insgesamt seit Pandemiebeginn bisher angestrengt, um Haftstrafen für Obdachlose zu erreichen?
3) Welcher Kontrolldichte sind Menschen ohne Obdach durch die Stadt Dortmund in Bezug auf die Coronaschutzverordnung derzeit ausgesetzt?
4) Welche Verhältnismäßigkeit im Umgang mit Obdachlosen hinsichtlich der Coronaschutzverordnung sieht die Verwaltung in Bezug auf das Ansteckungsrisiko beispielsweise im Vergleich gegenüber Massenveranstaltungen wie Weihnachtsmärkten, Fußballspielen, Schulunterricht oder Karnevalssitzungen?
5) Welche Anstrengungen wurden von Seiten der Stadt Dortmund bislang unternommen, um die Einführung des vom Rat beschlossenen Housing First Konzeptes zu gewährleisten und obdachlose Menschen in Wohnraum unterzubringen?“
Die Beantwortung erfolgt voraussichtlich zur nächsten Ratssitzung am 31.03.2022.
zu TOP 5.5
Umsetzung von Beschlüssen
Bitte um Stellungnahme (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23638-22)
Folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vom 02.02.2022 (Drucksache Nr.: 23638) liegt dem Rat der Stadt vor:
„In einer Pressemitteilung vom 31. Januar 2022 fordert der Präsident des Sozialverbandes Deutschland (SoVD), Adolf Bauer, einen nationalen Einsamkeitsgipfel. Einsamkeit, so heißt es in der Mitteilung, ziehe sich durch alle Bevölkerungs- und Altersschichten (Quelle: https://www.sovd.de/presse/pressemitteilungen/meldung/sovd-fordert-einsamkeitsgipfel-jetzt).
Vor diesem Hintergrund bittet die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund die Verwaltung einen Bericht zum Stand der Umsetzung folgenden Beschlusses, den der Rat in seiner Sitzung am 25. März 2021 gefasst hat:
Runder Tisch „Einsamkeit und soziale Isolation in Dortmund“
Drucksache Nr.: 17265-20
„Die Verwaltung wird beauftragt, einen Runden Tisch zu den Themen ‚Einsamkeit und soziale Isolation in Dortmund‘ einzuberufen, an dem Vertreterinnen und Vertreter der Wohlfahrtsverbände, des Integrationsrates, der Seniorenarbeit, der Stadt Dortmund sowie anderer relevanter Organisationen (Vereine, Verbände, Gesundheitswirtschaft, Krankenhauswesen, Pflegeeinrichtungen, Schulen, usw.) und Akteure der Zivilgesellschaft eine regelmäßige Diskussionsplattform erhalten. Ziel dieser Gesprächsrunden ist, Probleme zu identifizieren, die Ist-Situation zu analysieren und gegebenenfalls Lösungsansätze und konkrete Projekte gegen Einsamkeit und soziale Isolation zu entwickeln. Über die Ergebnisse der Sitzungen des Runden Tisches ist dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit Bericht zu erstatten.“
Zum vorgenannten Ratsbeschluss erbitten wir zur nächsten Sitzung des Rates am 31. März 2022 eine Darstellung des Sachstandes.
Rm Bahr (CDU) verweist auf die Diskussionen im Ausschuss für Arbeit, Soziales und Gesundheit (ASAG) und dem daraus folgenden o.g. Beschluss im Rat. Einsamkeit sei –nicht nur durch Corona– ein tiefes Problem. Daher hält seine Fraktion die Umsetzung des Beschlusses für sehr dringlich.
Eine Stellungnahme erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates am 31.03.2022.
zu TOP 5.6
Drogenkonsumraum
Bitte um Stellungnahme (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23766-22)
Dem Rat der Stadt liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und CDU vom 16.02.2022 (Drucksache Nr.: 23766-22) vor:
„…im Wege der Dringlichkeit bitten die Fraktionen von B´90/Die Grünen und CDU, die Tagesordnung der Sitzung des Rates am 17. Februar 2022 um den Tagesordnungspunkt
„Drogenkonsumraum“
zu erweitern.
Wie erst am 14. Februar 2022 durch ein Interview des Oberbürgermeisters gegenüber dem Radiosender 91.2 zur Dortmunder Innenstadt bekannt geworden ist, läuft in der Verwaltung die Überprüfung, ob der aktuelle Standort des Drogenkonsumraums für die Zukunft der richtige Standort ist.
Vor diesem aktuellen Hintergrund bitten wir die Verwaltung um einen Bericht zum gegenwärtigen Sachstand ihrer offenbar schon fortgeschritteneren Überlegungen zur Standortfrage des Drogenkonsumraums.“
Rm Langhorst (B‘90/Die Grünen) äußert sich irritiert über ein Radiointerview des Oberbürgermeisters, in welchem der Standort des Drogenkonsumraums hinterfragt wurde. Die Sensibilität des Themas ist völlig klar. Er hätte sich etwas mehr Zurückhaltung zum Thema gewünscht bzw. eine vorherige Abstimmung mit den politischen Gremien als sinnvoll erachtet. Er bittet um Berichterstattung und geht davon aus, dass der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (ASAG) das Thema ebenfalls besprechen wird. Er möchte eine Störung des Konsums unter geschützten Bedingungen vermeiden.
Rm Bahr (CDU) unterstützt die Darstellungen des Rm Langhorst und ergänzt, dass der Drogenkonsumraum anerkannt ist und dort gute Arbeit geleistet wird. Damit konnten Problembereiche wie der Nordmarkt und Platz von Leeds abgebaut werden. Daher könne die Sozialpolitik in Dortmund stolz sein, wenngleich einzelne Nutzende der Einrichtung Bewohner*innen und Gewerbetreibenden des oberen Westenhellwegs Sorgen bereiten. Damit würde ein schlechter Standort weiter geschädigt. Die Medienberichterstattung weckt nun den Eindruck, die Verwaltung wäre zu einer Verlagerungsdiskussion bereit. Er hofft, die Diskussion dauere nicht schon länger, denn dann wäre weder Rat noch Sozialpolitik involviert gewesen.
OB Westphal stellt aus seiner Sicht dar, dass besagtes Interview zum Thema „City“ gegeben wurde. Er ist sich sicher, dass das Thema „Drogen in Dortmund“ in nächster Zeit mehr Raum einnehmen wird. Dabei ist der Standort eine von vielen Fragen zu diesem Problem. OB Westphal teilt die Einschätzung hinsichtlich der Sensibilität. So müssten Beratung, Hilfe und Repression immer im Ausgleich sein. In der Gesamtschau müssen einige Punkte zur Kenntnis genommen werden. Dazu zählt eine deutliche Bewegung im gesamteuropäischen Drogenmarkt mit dem Ergebnis, dass das Angebot und der Konsum in Deutschland steigen. Weiterhin wirken damit die veränderten Rahmenbedingungen durch die Coronapandemie und die Entwicklung der Dortmunder City zusammen. Wie in anderen Großstädte auch treffen die Probleme in den Kommunen aufeinander und müssen dort gelöst werden. Er möchte das Dilemma zwischen Ordnungskräften und Drogenhandel beenden. So kann es nicht weitergehen. Die Belastung für die öffentlichen Räume, insbesondere für den Handel in der City wachsen täglich. Er appelliert an den Rat, gemeinsam einen Weg zu finden, um die Problematik zu durchbrechen. Dafür gibt es bisher keinen Weg, dieser muss unter Beteiligung jeglichen internen und externen Sachverstands diskutiert werden. Hier müssen sowohl Hilfe, als auch Repression und die Beteiligung von Bundes- und Europapolitik thematisiert werden. In diesem Rahmen muss man dann auch Fragen wie „Was ist der Drogenkonsumraum, welche Funktion hat er und wie könne wir ihn genau fassen?“ klären. Hier darf es keine Denkverbote geben. Bisher gibt es weder Ergebnisse, noch Vorgaben, noch Pläne zur Verlagerung. Im Interview war die Aussage so gemeint, dass in der aktuellen Situation alle Fragen neu zu denken sind. Denn dies ist Teil der City-Diskussion und kann nicht ausgeblendet werden. Daher wird die Verwaltung dem Ansinnen folgen und die Themen breit diskutieren.
Rm Wallrabe (CDU) möchte mit der Problemlösung nicht bis zur Schließung des letzten Geschäfts am oberen Westenhellweg warten.
Eine Stellungnahme erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates am 31.03.2022.
6. Kultur, Sport und Freizeit
zu TOP 6.1
Masterplan Sport – Bäderkonzept
hier: Bäderleitplan der Deutschen Sportstättenbetriebs- und Planungsgesellschaft mbH & Co. KG (DSBG)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21619-21)
Den Ratsmitgliedern liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit (AKSF) aus seiner Sitzung am 18.01.2022 vor:
„Dem AKSF liegt folgende Überweisung des Rates der Stadt aus seiner Sitzung am 16.12.21 vor:
Den Ratsmitgliedern liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 03.11.2021 (Drucksache Nr.: 21619-21-E11) vor:
„… es wird wie folgt Stellung genommen:
Das Bäderkonzept basiert auf einer Bestandsanalyse, für die eine sozialräumliche Einordnung nicht zielführend ist, wenn im Ergebnis die dezentrale Versorgung der Stadtbezirke mit Wasserflächen erhalten und für die Lehrschwimmbecken sogar ausgebaut werden soll. Das gleiche gilt für die verkehrliche Anbindung im Bestand.
Eine sozialräumliche Einordung von Standorten erfolgt bei räumlichen Veränderungen. Da dies eine mögliche Option mit Blick auf die Bäder in der Nordstadt sein kann, wird diese Einordnung wie eine Analyse der verkehrlichen Anbindung, Bestandteil der vom Rat zu beauftragenden Machbarkeitsstudie sein. Die Ausschreibung der Studie wird nach einem positiven Ratsentscheid erfolgen.
Die Aussage zur Sanierungsfähigkeit des Nordbades basiert auf der vorliegenden Kostenschätzung des Ing.-Büros Krieger Architekten|Ingenieure, die hier von mindestens 10,4 Mio. EUR ausgeht. In die Bewertung der Verwaltung sind aber auch die Hinweise des Ingenieurbüros Engels eingeflossen, das im Auftrag der Immobilienwirtschaft das Nordbad alle 4 Monate, insbesondere statisch, untersucht. Im aktuellen Bericht wird dabei ausdrücklich auf den zunehmend schlechten Erhaltungszustand des Tragwerks (Korrosionserscheinungen) hingewiesen und die statische Sicherheit nur für weitere 4 Monate bestätigt.
Zitat Gutachten Engels Ing.: „Es kann also hier nur eine qualitative Beurteilung der momentanen Tragfähigkeit vorgenommen werden. Quantitative Aussagen hinsichtlich der verbliebenen Tragwerksreserven und deren zeitlicher Entwicklung sind daraus nicht zu interpretieren. Hierfür wären u.a. weitergehende, zerstörende Untersuchungen notwendig. Neue Bauteilproben/-öffnungen bedeuten aber eine weitere Schwächung der bereits geschädigten Konstruktion.“
Diese tiefergehenden Untersuchungen und die sich daraus ableitenden notwendigen Maßnahmen wurden auch von Krieger Architekten|Ingenieure nicht durchgeführt und lassen damit erwarten, dass sich die von Krieger Architekten|Ingenieure grob ermittelten Kosten in Höhe von 10,4 Mio. EUR noch erhöhen werden.
Ein Prüfgutachten zum baulichen Zustand des DKH liegt nicht vor, wird aber in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse werden dem Ausschuss durch das Dezernat 2 zur Kenntnis gegeben, sobald sie vorliegen.“
Folgende Empfehlungen liegen dem Rat der Stadt außerdem vor:
- des Seniorenbeirates aus seiner Sitzung am 11.11.2021:
„Dem Seniorenbeirat liegt folgende Empfehlung des AKSF aus öffentlicher Sitzung vom 05.10.2021 vor:
..Dem AKSF liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 30.09.2021 vor:
Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im AKSF bittet die Verwaltung um Prüfung und Stellungnahme: Die Verwaltung prüft eine Erweiterung der Öffnungszeiten der Freibäder regulär bis 20 Uhr. Hierzu soll die Verwaltung zur Sitzung am 23.11.2021 eine Kostenschätzung für das Haushaltsjahr 2022 vorlegen.
Begründung
Die Freibäder Hardenberg, Froschloch, Volkspark und Wellinghofen haben in der Regel bis 17.00 Uhr bzw. 18.00 Uhr während der Sommersaison geöffnet. Für viele Bürger*innen der Stadt Dortmund wird eine Teilnahme, insbesondere an Werktagen, dadurch nicht möglich. Durch die Überprüfung der Mehrkosten durch erweiterte Öffnungszeiten sollen mehr Bürger*innen erreicht werden und die Attraktivität der Freibäder gesteigert werden. Mit der Überprüfung sollen erste Schritte für die Erweiterung der Öffnungszeiten eingeleitet werden.
Die Verwaltung sagt eine schriftliche Antwort bis zur nächsten Sitzung zu.
Weiterhin liegt dem AKSF folgender Antrag der SPD-Fraktion vom 04.10.2021 vor:
Die SPD-Fraktion im AKSF bittet um Beratung und Beschluss des folgenden Zusatz- und Ergänzungsantrags:
Die Verwaltung wird im Rahmen der Erarbeitung des Masterplan Sport - Bäderkonzepts mit der Erarbeitung eines Modells beauftragt, das den flächendeckenden Einsatz von Betriebspersonal in den Bädern langfristig sicherstellt.
Der AKSF stimmt dem Antrag der SPD-Fraktion einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu.
Frau Mais (CDU-Fraktion) weist darauf hin, dass gemäß Seite 2 der Vorlage noch gesonderte Beschlüsse eingeholt werden müssen. Das Lehrschwimmbecken Holzen sei eine schnell zu realisierende Maßnahme und solle nicht untergehen. Sie gibt zu Protokoll, dass auf Seite 8 unter Pkt. 3 der Bau eines zentralen Familienbades mit erweiterten Wasserflächen im Stadtbezirk Nord aufgeführt sei. Dies könne sich ihre Fraktion sehr gut für das Freibad Stockheide im Hoeschpark vorstellen. Die in der Vorlage gewählte Formulierung sei zu allgemein.
Frau Opitz (Behindertenpolitisches Netzwerk) teilt mit, dass das Behindertenpolitische Netzwerk sehr enttäuscht darüber sei, dass die Barrierefreiheit nicht berücksichtigt würde. Sie weist hierzu auf den letzten Satz der Seite 5 hin.
Herr Schreyer (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) weist darauf hin, dass die Zahlen auf Seite 11 der Anlage leider nicht lesbar seien.
Der AKSF bittet die Verwaltung, allen beteiligten Gremien für ihre Beratungen eine lesbare Ausfertigung der Seite 11 zur Verfügung zu stellen.
Der AKSF empfiehlt dem Rat der Stadt unter Berücksichtigung des Antrags der SPD-Fraktion mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Abschlussbericht zum Bäderleitplan zur Kenntnis und beschließt die kurzfristige Beauftragung einer Machbarkeitsstudie für den Erhalt bzw. Ausbau der Wasserflächen des Nordbades und des Freibades Stockheide.
Hier besteht besonderer Handlungsbedarf, weil beide Bäder stark sanierungsbedürftig sind. Ziel dieser Machbarkeitsstudie ist die Sicherung des vorhandenen Bedarfs (Schul- und Vereinsschwimmen) sowie die Ausweitung von Wasserflächen für die nachgewiesenen Ansprüche des Familien- und Freizeitschwimmens in der Nordstadt.
Für die nachgenannten Handlungsempfehlungen werden noch gesonderte Beschlüsse eingeholt:
- Gutachterliche Betrachtung, an welchen Standorten der Neubau von Lehr-schwimmbecken, insbesondere zur Abdeckung des Schulschwimmbedarfs, der Schwimmausbildung der Vereine und des Reha- und Seniorenschwimmens mit Blick auf eine dezentrale Verteilung wirtschaftlich und baulich-technisch sinnvoll erscheint.
- Erarbeitung eines Raumprogramms für den Standort Wischlingen in Bezug auf einen weiteren Ausbau als Gesundheits- und Saunabad auf Grundlage des ermittelten hohen wirtschaftlichen Potentials in Dortmund und seinem Einzugsgebiet.
Die im Folgenden formulierten Handlungsempfehlungen werden die Sport- und Freizeitbetriebe umsetzen und die Ergebnisse dem Rat der Stadt Dortmund vorstellen.
- Erstellung eines Prioritätenkataloges auf Grundlage der Gutachten von Krieger Architekten in Abstimmung mit den Badbetreibern zur Sanierung und Modernisierung der bestehenden Hallensportbäder.
Ziel ist der Erhalt der bestehenden Bäder für die Bedarfe des Schul- und Vereinssports.
Dieser Erhalt bedeutet, dass der in den letzten Jahren stark gewachsene öffentliche Bedarf (mehr Angebote für Familien und Kinder) nur teilweise abgedeckt werden kann.
- Erstellung eines Prioritätenkataloges auf Grundlage der Gutachten von Krieger Architekten in Abstimmung mit den Badbetreibern zur Sanierung und Modernisierung der bestehenden Freibäder.
Der Seniorenbeirat empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig unter Berücksichtigung der Sicherstellung der Barrierefreiheit und der wohnortnahen Versorgung von Frei- und Hallenbädern sowie des Antrags der SPD-Fraktion und den Ausführungen von Frau Opitz (Behindertenpolitisches Netzwerk), folgenden Beschluss zu fassen:
- siehe Beschlussvorschlag –.
- des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) am 12.11.2021:
„Dem AFBL liegt folgende Empfehlung des AKSF aus der öffentlichen Sitzung vom 05.10.21 vor:
Dem AKSF liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 30.09.2021 vor (Drucksache Nr.: 21619-21-E1)
Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit bittet die Verwaltung um Prüfung und Stellungnahme: Die Verwaltung prüft eine Erweiterung der Öffnungszeiten der Freibäder regulär bis 20 Uhr. Hierzu soll die Verwaltung zur Sitzung am 23.11.2021 eine Kostenschätzung für das Haushaltsjahr 2022 vorlegen.
Begründung
Die Freibäder Hardenberg, Froschloch, Volkspark und Wellinghofen haben in der Regel bis 17.00 Uhr bzw. 18.00 Uhr während der Sommersaison geöffnet. Für viele Bürger*innen der Stadt Dortmund wird eine Teilnahme, insbesondere an Werktagen, dadurch nicht möglich. Durch die Überprüfung der Mehrkosten durch erweiterte Öffnungszeiten sollen mehr Bürger*innen erreicht werden und die Attraktivität der Freibäder gesteigert werden. Mit der Überprüfung sollen erste Schritte für die Erweiterung der Öffnungszeiten eingeleitet werden.
Die Verwaltung sagt eine schriftliche Antwort bis zur nächsten Sitzung zu.
Weiterhin liegt dem AKSF folgender Antrag der SPD-Fraktion vom 04.10.2021 vor (Drucksache Nr.: 21619-21-E3):
Die SPD-Fraktion im AKSF bittet um Beratung und Beschluss des folgenden Zusatz- und Ergänzungsantrags:
Die Verwaltung wird im Rahmen der Erarbeitung des Masterplan Sport - Bäderkonzepts mit der Erarbeitung eines Modells beauftragt, das den flächendeckenden Einsatz von Betriebspersonal in den Bädern langfristig sicherstellt.
Der AKSF stimmt dem Antrag der SPD-Fraktion einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu.
Frau Mais (CDU-Fraktion) weist darauf hin, dass gemäß Seite 2 der Vorlage noch gesonderte Beschlüsse eingeholt werden müssen. Das Lehrschwimmbecken Holzen sei eine schnell zu realisierende Maßnahme und solle nicht untergehen. Sie gibt zu Protokoll, dass auf Seite 8 unter Pkt. 3 der Bau eines zentralen Familienbades mit erweiterten Wasserflächen im Stadtbezirk Nord aufgeführt sei. Dies könne sich ihre Fraktion sehr gut für das Freibad Stockheide im Hoeschpark vorstellen. Die in der Vorlage gewählte Formulierung sei zu allgemein.
Frau Opitz (Behindertenpolitisches Netzwerk) teilt mit, dass das Behindertenpolitische Netzwerk sehr enttäuscht darüber sei, dass die Barrierefreiheit nicht berücksichtigt würde. Sie weist hierzu auf den letzten Satz der Seite 5 hin.
Herr Schreyer (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) weist darauf hin, dass die Zahlen auf Seite 11 der Anlage leider nicht lesbar seien.
Der AKSF bittet die Verwaltung, allen beteiligten Gremien für ihre Beratungen eine lesbare Ausfertigung der Seite 11 zur Verfügung zu stellen.
Der AKSF empfiehlt dem Rat der Stadt unter Berücksichtigung des Antrags der SPD-Fraktion mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den Beschluss, wie in der Vorlage vorgeschlagen, zu fassen.
Dem AFBL liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 27.10.21 vor:
Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (AKJF) liegt folgende Empfehlung des AKSF aus öffentlicher Sitzung vom 05.10.2021 vor:
siehe oben!
Frau Gövert (B´90/Die Grünen) erklärte, dass sie sich gegen die Vorlage ausspreche, da im Sinne der Kinder und Jugendlichen das Bad Stockheide und das Nordbad nicht zugunsten eines Kombibades mit höheren Eintrittspreisen ersetzt werden sollten.
Der AKJF schließt sich mehrheitlich (3 Gegenstimmen B´90/Die Grünen, Frau Düwel, Frau Schütte-Haermeyer) der Empfehlung des AKSF.
Dem AFBL liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün (AMIG) aus der öffentlichen Sitzung vom 26.10.21 vor: (einschließlich Drucksache Nr.: 21619-21-E7)
Hierzu liegt vor -> Empfehlung: AKSF vom 05.10.2021
siehe oben!
Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme vom 21.10.2021 (Bündnis 90/Die Grünen) (Drucksache Nr. 21619-21-E6)
…..die Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN bittet die Verwaltung um eine zusätzliche sozialräumliche Einordnung und Bewertung insbesondere der Nordstadt-Bäder. Dabei soll auch die Infrastruktur für alle Verkehrsteilnehmer*innen dargestellt werden. Zudem wird die Verwaltung gebeten, vor dem Hintergrund der dargestellten maroden Bausubstanz des Nordbades, den baulichen Zustand des zum gleichen Gebäudekomplex gehörigen Dietrich-Keuning-Hauses zu bewerten. Die Stellungnahme ist den Ratsmitgliedern rechtzeitig zur Ratssitzung am 18.11.2021 schriftlich vorzulegen.
Begründung:
Das Bäderkonzept greift in seiner Ist-Analyse leider nur die reine Verteilung der Frei- und Hallenbäder nach Stadtbezirken auf. Eine sozialräumliche Einordnung findet nicht statt. Zudem fehlt im Anhang die Betrachtung der einzelnen Bäder bezüglich ihrer Anbindung im Quartier, an den ÖPNV oder an das Radwegenetz Stattdessen erfasst die Bewertung der Bäder (Anhang) bei allen Einzelkarten eine Angabe „Entfernung 0km“. Im AKSF hatte die Verwaltung mündlich angegeben, das Nordbad sei marode und nicht sanierungsfähig. Die Bestandsanalyse im Bäderleitplan weist hingegen einen Sanierungsbedarf von 10,4 Millionen Euro aus. Die mündliche Aussage steht somit im Widerspruch zum Ergebnis der Begehungen bzw. Darstellungen durch die diversen Planungsbüros (DSBG, PBR, KRIEGER).
Hierzu liegt vor -> Zusatz-/Ergänzungsantrag vom 21.10.2021 (Bündnis 90/Die Grünen) Drucksache Nr. 21619-21-E7)
die Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN bittet um Beratung und Beschlussfassung des
folgenden Ergänzungsantrags:
Im Rahmen der Machbarkeitsstudie wird unter Punkt 1. neben dem Abriss und Neubau des Nordbades auch die “Sanierung des Bestandsbaus des Nordbades” als Vergleichsvariante mit untersucht.
Begründung:
Der Bestandsbau des Nordbades entspricht – wie die guten Nutzungszahlen des Nordbads belegen – den Bedarfen der Nutzer*innen. Ebenso wurden schon die Kosten für die Sanierung zuletzt durch ein beauftragtes Architekturbüro mit rund 10,4 Mio. Euro beziffert.
Ein Neubau wäre in jedem Fall um ein Vielfaches teurer. Aus dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ist somit eine Sanierung als Alternative unbedingt sorgfältig zu prüfen.
AMIG, 26.10.2021:
Die Beantwortung der Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) (Drucksache Nr. 21619-21-E6) erfolgt zur Sitzung des Rates am 18.11.2021.
Man einigt sich darauf, den Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr. 21619-21-E7) an den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften zu überweisen.
In Kenntnis der Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt derAusschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich bei Gegenstimmen (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) und Enthaltungen (Fraktion DIE LINKE+, Fraktion DIE PARTEI), den Beschluss, wie in der Vorlage vorgeschlagen, zu fassen:
Dem AFBL liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Hörde aus der öffentlichen Sitzung vom 02.11.21 vor:
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hörde empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund die Vorlage mit folgenden Hinweis und wie in der Vorlage vorgeschlagen, zu beschließen
Der Bezirksvertretung Hörde fehlt ein Hinweis auf das Lehrschwimmbecken Holzen und die Bezirksvertretung Hörde empfiehlt zeitnah eine Terminierung für eine Begutachtung des Lehrschwimmbeckens vorzunehmen, damit eine Instandsetzung realisiert werden kann.
Abstimmungsergebnis: mit 9 Ja Stimmen, 5 Gegenstimmen (Grünen/LINKE) und 3 Enthaltungen so beschlossen
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 03.11.21 vor:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig untenstehende Beschlussfassung unter Berücksichtigung folgender Abänderungen der Vorlage:
1. Ergänzung und Änderung des Punktes 7.1 um die folgende Formulierung:
1. Sanierung des Bestandsbaus oder Sanierung des Bestandsbaus in zwei Schritten mit zunächst Anbau eines Schwimmbeckens im südlichen Bereich sowie nachdessen Fertigstellung vollständiger Sanierung des Bestandsgebäudes oder Neubau des Nordbades an einem anderen Standort
Prioritär sollen in der Machbarkeitsstudie alle zur Verfügung stehenden Optionen zur Sanierung des Bestandsbaus des Nordbades untersucht werden. Ein Abriss und Neubau an gleicher Stelle scheidet wegen des dadurch bedingten zeitlichen Ausfalls von bis zu 4 Jahren aus. Bei einem Neubau könnten dann auch die im Bäderkonzept geforderten familienfreundlichen Ausstattungsmerkmale ergänzt werden. Ein Neubau ist zwingend erforderlich, müssen doch die pflichtigen Aufgaben des Schulschwimmunterrichts erfüllt werden. Auch der Vereinssport und das öffentliche Schwimmen würden von einer solchen Maßnahme profitieren. Bei gleichzeitiger Umsetzbarkeit ist eine Sanierung einem Abriss/Neubau vorzuziehen.
2. Ersatzlose Streichung des Punktes 7.3:
Bau eines zentralen Familienbades mit erweiterten Wasserflächen im Stadtbezirk Nord, das die Funktionen eines Hallen- und eines Freibades (für Nordbad und Freibad Stockheide) vereint und zudem allen Nutzeransprüchen (Schule, Vereine, Öffentlichkeit ganzjährig voll gerecht wird.
Begründung:
Zu Punkt 1:
Der Bestandsbau des Nordbades entspricht – wie die guten Nutzungszahlen des Nordbades belegen – den Bedarfen der Nutzer*innen. Die aktuelle herausragende Lage des Nordbades in direkter Nähe zum öffentlichen Nahverkehr sowie in fußläufiger Nähe zu zahlreichen Schulen ließe sich an einem neuen Standort nur schwer erneut ermöglichen. Ebenso wurden schon die Kosten für die Sanierung zuletzt durch ein beauftragtes Architekturbüro mit rund 10,4 Mio. Euro beziffert. Ein Neubau wäre in jedem Fall um ein Vielfaches teurer. Aus dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ist somit eine Sanierung als Alternative prioritär zu prüfen.
Zu Punkt 2:
Die Kosten für ein solches Familienbad wurden bei der Vorstellung des Bäderkonzeptes von dem hierzu beauftragten Architekturbüro optimistisch auf 47 Mio. Euro geschätzt. Dem gegenüber stehen Kosten in Höhe von 17,5 Mio. Euro für die Sanierung der beiden Bestandsbäder Nordbad und Stockheide. Ein derartiges Projekt erscheint somit in erster Linie höchst unwirtschaftlich. Hinzu kommen die erheblich steigenden Betriebskosten, die den städtischen Haushalt jährlich zusätzlich belasten würden. Weiterhin wird eine Verdopplung der Eintrittspreise geschätzt. In Anbetracht der sozioökonomischen Struktur innerhalb der Nordstadt erscheint es mehr als fraglich, ob hier ein Mehrwert für Bewohner*innen des Stadtteils geschaffen wird. Die Nichtschwimmer*innenquote unter Kindern in der Nordstadt ist ohnehin schon sehr hoch, hier eine zusätzliche finanzielle Barriere einzuziehen, die explizit Kinder aus Haushalten mit geringen Einkommen vom Schwimmen abhält, ist schlichtweg falsch.
3. Ergänzung
Lehrschwimmbecken sollen im Gebiet der Innenstadt Nord an Grundschulstandorten regelmäßig vorgesehen werden. Im Rahmen der Neubaumaßnahmen Burgholzstraße/Eberstraße soll auch dort ein Lehrschwimmbecken errichtet werden. Da die Mehrzahl aller Schulen in der Nordstadt inklusiv unterrichtet, ist es sinnvoll, behindertengerechte Lehrschwimmbecken (absenkbarer Boden) vorzusehen.
Begründung
Auf S. 6 der genannten Drucksache 21619-21 wird ausgeführt:
Aus dem Punkt 2.) ergibt sich die Notwendigkeit, die Kapazitäten an Lehrschwimmbecken in Dortmund zu erweitern, insbesondere um den steigenden Zahlen an Grundschulkindern, die in den nächsten 5-15 Jahren zu erwarten sind, gerecht zu werden. Die Entwicklung weiterer Standorte für Lehrschwimmbecken wirkt sich ebenso günstig im Hinblick auf den demografischen Wandel (…) aus.
Damit ist bereits eine hinlängliche Begründung für die Ausstattung der fast sämtlich neu zu errichtenden (!) Nordstadt-Grundschulen sowie für die Neufassung des Schulzentrums Burgholzstraße/Eberstraße gegeben. –Gleichzeitig würden solche Maßnahmen aber den hohen Druck verringern, der mit der noch zu findenden Lösung hinsichtlich der Neuerrichtung eines Bades/ von Bädern in der Nordstadt einhergeht.
Beschluss:
wie in der Vorlage vorgeschlagen! Siehe oben!
Dem AFBL liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor (Drucksache Nr.: 21619-21—E11):
Dem AFBL liegt folgende Empfehlung des Schulausschusses aus der öffentlichen Sitzung vom 03.11.21 vor:
Dem Schulausschuss liegen folgende Empfehlungen vor:
AKSF aus der öffentlichen Sitzung vom 05.10.2021:
siehe oben!
Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 26.10.2021:
siehe oben!
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 27.10.2021:
siehe oben!
Außerdem liegen dem Schulausschuss folgende Zusatz-/Ergänzungsanträge vor:
Fraktion B‘90/Die Grünen:
„… die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drucksache Nr.: 21619-21-E10) bittet um Beratung und Beschlussfassung:
Beschlussvorlage
Die Verwaltung wird beauftragt, ein Stufenkonzept zur Sanierung der Hallenbäder inkl. des Nordbads spätestens bis zur Ratssitzung am 16.12.2021 im Zuge der Haushalts-beratungen vorzulegen. Mithilfe des Stufenkonzepts im Prioritätenkatalog der Verwaltung wird sichergestellt, dass Hallenbäder nacheinander und nicht zeitgleich saniert bzw. gebaut werden, um das Schulschwimmen und Vereinsschwimmen sicherzustellen. Das Stufenkonzept wird vor diesem Hintergrund Prioritäten berücksichtigen, welche Bäder wann vorrangig saniert werden.
Begründung
Das Bäderkonzept weist einen Sanierungsbedarf von 113 Mio. Euro für alle Freibäder und Hallenbäder aus. Vor diesem Hintergrund muss gewährleistet werden, dass Schulschwimmen und Vereinssport auf genügend Wasserflächen zugreifen können. Dies soll durch ein Stufenkonzept ermöglicht werden und Hilfe zur Entscheidungsgrundlage für die Ratsmitglieder in den Haushaltsberatungen sein, sofern über die Sanierung von Bädern beschlossen wird.“
SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 21619-21-E-15):
„… die SPD-Fraktion im Schulausschuss bittet um Beratung und Beschluss des folgenden Antrages:
1. Die Verwaltung wird aufgefordert zeitnah ein Konzept zum Neubau von Lehrschwimmbecken in Dortmund vorzulegen.
2. Die Verwaltung wird aufgefordert zeitnah einen konkreten Termin zu nennen, wann mit der Sanierung des Lehrschwimmbeckens in Dortmund-Holzen begonnen wird.
Begründung
Für den Standort des Lehrschwimmbeckens in Dortmund-Holzen liegt ein Gutachten bereits vor. Eine Entscheidung zur Sanierung dessen kann nun getroffen werden. Zudem sind weitere Lehrschwimmbecken zur Schwimmausbildung der Kinder in Dortmund notwendig.“
Herr Spieß bat um folgende Ergänzung des SPD-Antrages:
1. Die Verwaltung wird aufgefordert zeitnah ein Konzept zum Neubau von Lehrschwimmbecken in Dortmund vorzulegen, das in das Bäderkonzept integriert wird.
Herr Spieß begründete kurz den Antrag seiner Fraktion. Ein Konzept vorzulegen gehe über eine gutachterliche Betrachtung hinaus. Zum Punkt 2 sehe seine Fraktion keine haushaltspolitische Relevanz. Sollte das anders sein, würde ein haushaltspolitischer Antrag nachgereicht werden.
Frau Mais ging auf den SPD-Antrag ein. Man habe in Holzen ein Lehrschwimmbecken, das genutzt werden könnte, wenn man Geld rein stecke. Inhaltlich könne sie dem zustimmen, sei aber der Meinung, Sanierung ohne Geld sei nicht möglich. Ein Konzept aufzustellen, sei ok, wenn auch schwierig, da Lehrschwimmbecken immer in Hallenbäder integriert werden. Im Haushalt 2021 und 2022 sei dafür kein Geld eingestellt, deshalb gehöre das Thema in die Haushaltsberatungen.
Frau Lögering bestätigte die Meinung ihrer Fraktion aus der Sitzung des AKSF. Der jetzige Antrag ihrer Fraktion soll die Möglichkeit bieten, Sanierungen direkt vorzugeben. Zum SPD-Antrag folgte sie den Ausführungen von Frau Mais. Inhaltlich sei Punkt 1 ok, Punkt 2 gehöre in die Haushaltsberatungen.
Herr Klösel führte aus, dass seiner Fraktion in der Vorlage ein fester Termin fehle. Aus diesem Grund sei der Antrag entstanden. Über die Sanierung des Lehrschwimmbeckens Holzen sei werde ja schon seit Jahren diskutiert.
Frau Mais hält die Aufnahme in die Haushaltsberatungen für wichtig, um endlich handeln zu können. Der Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen sei ihrer Meinung nach durch den Beschlusstext einbezogen, sie könne diesem aber zustimmen.
Herr Spieß beantragte die Einzelabstimmung der Punkte des SPD-Antrages.
Der Schulausschuss stimmt dem folgenden Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen einstimmig zu:
Der Schulausschuss stimmt dem Punkt 1 des SPD-Antrages mit der gewünschten Ergänzung (fett) einstimmig zu:
1. Die Verwaltung wird aufgefordert zeitnah ein Konzept zum Neubau von
Lehrschwimmbecken in Dortmund vorzulegen, das ins Bäderkonzept integriert wird.
Der Schulausschuss stimmte dem Punkt 2 des SPD-Antrages einstimmig (bei Enthaltung FDP/Bürgerliste, 1 DIE LINKE+, B‘90/Die Grünen, CDU) zu:
2. Die Verwaltung wird aufgefordert zeitnah einen konkreten Termin zu nennen, wann mit der Sanierung des Lehrschwimmbeckens in Dortmund-Holzen begonnen wird.
Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich bei 6 Nein (B‘90/Die Grünen, DIE PARTEI) und 1 Enthaltung (DIE LINKE+) unter Einbeziehung der vorliegenden Empfehlungen und Anträge, den Beschluss, wie in der Vorlage vorgeschlagen, zu fassen:
siehe oben!
Dem AFBL liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 03.11.21 vor:
Die Fraktion B´90/DIE GRÜNEN empfiehlt die Vorlage in der Form nicht, da sie der Verlagerung des Freibades Stockheide nicht zustimmen. Darüber hinaus kann das Mengeder Hallenbad von Berufstätigen nicht genutzt werden, da die Öffnungszeiten dies nicht ermöglichen. Diese sollten entsprechend angepasst werden.
Empfehlung
Die Bezirksvertretung Mengede empfiehlt die Vorlage, wie vorgeschlagen, mit den o. g. gemachten Anmerkungen
Dem AFBL liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung (APOD) aus der öffentlichen Sitzung vom 04.11.21 vor:
Dem APOD liegt hierzu nachfolgende Empfehlung aus dem AKSF aus seiner Sitzung vom 05.10.2021 vor:
siehe oben!
Weiterhin liegt dem APOD nachfolgende Empfehlung aus dem Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün aus seiner Sitzung vom 26.010.2021 vor:
siehe oben!
Dem APOD liegt eine lesbare Ausfertigung der Seite 11 vor.
Weiterhin liegt dem APOD hierzu nach-folgende Empfehlung aus der Bezirksvertretung Hörde aus der Sitzung vom 02.11.2021 vor:
siehe oben!
Weiterhin liegt dem APOD hierzu nach-folgende Empfehlung aus der Bezirksvertretung Nord aus der Sitzung vom 03.11.2021 vor:
siehe oben!
Weiterhin liegt dem APOD folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
siehe oben!
Der APOD nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
Der APOD lässt die Vorlage und alle o. g. vorliegenden Empfehlungen ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.
Dem AFBL liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 09.11.21 vor:
Die Bezirksvertretung Aplerbeck empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mit 15 Ja-Stimmen bei 2 Enthaltungen (Fraktion Die Linke/Die Partei) den Beschluss wie in der Vorlage vorgeschlagen, zu beschließen.
Dem AFBL liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der öffentlichen Sitzung vom 09.11.21 vor:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost empfiehlt unter Berücksichtigung des nachstehenden Antrages des SPD-Fraktion aus dem AKSF mehrheitlich mit den Stimmen der SPD-Fraktion (5), der CDU-Fraktion (4), Frau Selzer (die Linke) und Herrn Winko (AfD) gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Herrn Höfer (FDP) dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:
Antrag der SPD-Fraktion im AKSF:
Die Verwaltung wird im Rahmen der Erarbeitung des Masterplan Sport – Bäderkonzepts mit der Erarbeitung eines Modells beauftragt, das den flächendeckenden Einsatz von Betriebspersonal in den Bädern langfristig sicherstellt.
Beschluss
- wie in der Vorlage vorgeschlagen
Dem AFBL liegt folgende Empfehlung des Behindertenpolitisches Netzwerkes aus der öffentlichen Sitzung vom 28.10.21 vor:
Dem BPN liegt die folgende Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 05.10.2021 vor.
Siehe oben!
Frau Opitz geht auf die vorliegende Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 05.10.2021 und auf ihre darin gemachten Anmerkungen ein.
Weiterhin liegt dem Behindertenpolitischen Netzwerk folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vor:
Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet um Beratung und Beschlussfassung:
Beschlussvorlage
Die Bewertung des Bestands (Anhang des Bäderleitplans) ignoriert Barrierefreiheit in ihrer Komplexität. Barrierefreiheit ist mehr als nur ein breiter Eingang mit einer Rampe oder eine barrierefreie Toilette. In der Vorlage taucht lediglich das Merkmal “behindertengerecht” auf, ohne darzustellen, in welcher Form. Stattdessen eröffnet die vorgeschlagene Machbarkeitsstudie der Verwaltung einen Weg, dass eines von nur drei barrierefreien Dortmunder Bädern – das Nordbad – dauerhaft geschlossen wird. Darüber hinaus ist das Nordbad sehr zentral und barrierefrei über die öffentlichen Verkehrsmittel und ohne fremde Hilfen (z.B. ohne manuell bedienbare Bus-Rampen) eigenständig erreichbar.
Das BPN möge daher beschließen:
Dem Rat der Stadt Dortmund wird der Erhalt und die Sanierung des Nordbads empfohlen.
1. Beschlussvorlage
Folgt man der Vorlage und dem Bäderleitplan, die die Verwaltung zugesandt hat, kommt man zum Schluss, Menschen mit Behinderungen gibt es in Dortmund nicht. In der Ziel-beschreibung taucht das Thema nicht auf, dementsprechend findet es auch keine
Beachtung in den weiteren Plänen der Verwaltung. Das BPN möge daher beschließen:
Die Machbarkeitsstudie zur Realisierungsfähigkeit der in 1 und 3 genannten Varianten wird ergänzt um den Erhalt des Nordbads – auch um Prüfung auf baulich-technische und DIN-gerechte Barrierefreiheit sowie um Berück-sichtigung von Sport von und für Menschen mit diversen Behinderungen. Folgende Gesichtspunkte sollen hierbei aufgegriffen werden:
· Erreichbarkeit des Bades mit öffentlichen Verkehrsmitteln – im besten Fall ohne fremde Hilfen wie manuell zu bedienende Bus-Rampen, sondern durch direkte Anbindung ans Stadtbahnnetz mit ebenerdigem Zugang
· Zugang zum Bad durch feste Rampen – keine störanfälligen Lifts
· Ausgestaltung des Sanitär- und Umkleidebereichs
· Zugang ins Wasser
Begründung:
Trotz der ermöglichten Beteiligung von Menschen mit Behinderungen im Beteiligungs-prozess sowie der von diesen eingebrachten Bitten, Inklusion in allen Bereichen des Bäderkonzepts – und nicht nur am Beckenrand – zu berücksichtigen, findet sich im Bäderleitplan das Thema Barrierefreiheit und Inklusion nicht abgebildet.
Das BPN stimmt dem vorliegenden Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einstimmig zu und empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund die Verwaltungsvorlage unter Einbeziehung dieses Antrages zu beschließen.
Dem AFBL liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Eving aus der öffentlichen Sitzung vom 10.11.21 vor:
Die Bezirksvertretung Eving unterstützt den nachfolgenden Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord vom 03.11.2021 und erhebt diesen zum Antrag und beschließt einstimmig gleichlautenden Zusatz.
Empfehlung BV Innenstadt-Nord siehe oben!
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig nachfolgende Beschlussfassung unter Berücksichtigung des oben genannten Zusatzes:
Siehe oben! – weiterer Beschlusstext wie in der Vorlage vorgeschlagen!
Darüber hinaus nimmt die Bezirksvertretung Eving nachfolgende Empfehlungen/ Stellungnahme zur Kenntnis:
- Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 05.11.2021
- Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 26.10.2021
- Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 27.10.2021
- Empfehlung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung aus der öffentlichen Sitzung vom 04.11.2021
- Empfehlung des Schulausschusses aus der öffentlichen Sitzung vom 03.11.2021
- Stellungnahme des Oberbürgermeisters Herrn Westphal vom 03.11.2021
Dem AFBL liegt folgende Empfehlung des AKUSW aus der öffentlichen Sitzung vom 10.11.21 vor:
Hierzu liegt vor-> Empfehlung: AKSF vom 05.10.2021:
Siehe oben!
Weiter liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grüne (AMIG) vom 26.10.2021:
Siehe oben!
Weiter liegt vor Empfehlung der Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie (AKJF) vom
27.10.2021:
Siehe oben!
Weiter liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung (BV) Innenstadt Nord vom 03.11.2021:
Siehe oben!
Weiter liegt vorEmpfehlung der Bezirksvertretung (BV) Mengede vom 03.11.2021:
Siehe oben!
Weiter liegt vor Empfehlung des Schulausschusses vom 03.11.2021:
Siehe oben!
Weiter liegt vor Empfehlung der BV Innenstadt –Ost vom 09.11.2021:
Siehe oben!
Weiter liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 21619-21-E11):
Siehe oben!
AKUSW, 10.11.2021:
In Kenntnis der vorliegenden Stellungnahme der Verwaltung leitet der AKUSW die gesamte Angelegenheit ohne Empfehlung weiter.
Der AFBL lässt die gesamte Angelegenheit bis zum Rat durchlaufen.“
Zudem liegt dem Rat der Stadt folgende weitere Stellungnahme der Verwaltung vom 17.11.2021 (Drucksache Nr.: 22808-21-E2) vor:
„… die oben genannte Bitte um Stellungnahme der Verwaltung zur Ratssitzung am 18.11.2021 wurde von der Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN in die Sitzung des AFBL am 12.11.2021 eingebracht. Die Stellungnahme der Verwaltung zur Ratssitzung am 18.11.2021 kann somit nur als Tischvorlage erfolgen.
Zu den Fragen wird wie folgt Stellung genommen:
Frage 1:
Die Verwaltung steht mit keinem Planungsbüro in Kontakt. Die Vergabe erfolgt im Rahmen einer Ausschreibung.
Frage 2:
Bis zur Sitzung des Rates am 12.05.2022.
Frage 3:
Die von der DSBG bzw. Krieger Architekten vorgestellte Ideenskizze für ein Familienbad war Bestandteil des ursprünglichen Auftrags zur Erarbeitung des Bäderleitplanes.
Einzelkosten lassen sich hier nicht definieren.
Frage 4:
Der Grundsatzbeschluss zur Erarbeitung des Masterplanes Sport ist am 13.12.2018 (DS-Nr.: 11874-18) gefasst worden. Unter anderem sollte die Bestandsaufnahme der Sportinfrastruktur, das Aufzeigen von Handlungsempfehlungen/Visionen ermittelt werden. Übergeordnetes Ziel sollte lauten, Rahmenbedingungen (Räume und Angebote) zu schaffen, die möglichst viele Dortmunder*innen zur Bewegung und zum Sport anregen. Mit der Vorlage des 1. Zwischenberichtes (DS-Nr.: 16354-19) ist als wesentlicher Arbeitsschwerpunkt in 2020 die Erarbeitung des Bäderkonzeptes benannt worden. Auf der Grundlage der Datenerhebungen und der Vorarbeiten in der AG Bäder ist die Arbeit der ersten Phase des Masterplanes Sport fortgesetzt worden.
Die vorgezogene Berichterstattung des Bäderkonzeptes im Rahmen einer Informationsveranstaltung beruht auf der Diskussion im AKSF vom 20.04.2021 zu einem später zurückgezogenen Antrag der SPD-Fraktion. In diesem Antrag wurde noch vor der Sommerpause um eine Vorstellung des Bäderkonzeptes gebeten, verbunden mit einer „ersten Aussage zu den abgängigen Bädern der Nordstadt“. Dies wurde von der Verwaltung zugesagt. In dem Einladungsschreiben von Frau Stadträtin Zoerner vom 14.06.2021 für den 28.06.21
wurde auf diese Zusage verwiesen.
Nach Abschluss des Beteiligungsprozesses und auf Grundlage der Ergebnisse des Ziele-Workshops am 18.05.21 wurde die DSBG beauftragt, die Variante „Familien-Kombibad“ mit Bündelung aller Wasserflächenbedarfe als Ideenskizze für eine Präsentation am 28.06.21 vorzubereiten.
Weitere Konzeptstudien für die Dortmunder Bäder liegen nicht vor.
Fragen 5 - 9:
Die Beantwortung der hier formulierten Fragen ist Bestandteil des Leistungsverzeichnisses der noch zu beauftragenden Machbarkeitsstudie. Hier bedarf es deutlich tiefergehender Betrachtungen als bisher in der Ideenskizze vorgestellt.
Frage 10:
Die Flächenauswahl ist durch die notwendige Größe für ein Familien-Kombibad deutlich eingeschränkt. Für die bekannte Ideenskizze wurde aufgrund der Kurzfristigkeit nur der aufgegebene Sportplatz an der Lindenhorster Straße (Einfahrt zur Mende-Sportanlage) als geeignet eingestuft. Auch hier ist es Aufgabe der Machbarkeitsstudie, in Abstimmung mit der Planungs- und Liegenschaftsverwaltung weitere geeignete Flächen im Stadtbezirk zu finden
und nach ihrer sozialräumlichen und verkehrstechnischen Eignung zu bewerten.
Frage 11:
Die Sanierungsplanung für die Dortmunder Bäder mit einem Finanzierungskonzept und einem zeitlichen Plan wird z. Z. – wie in der Vorlage DS-Nr.: 21619-21 angekündigt – mit den Badbetreibern erarbeitet und dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt.“
Auch erhält der Rat der Stadt folgende Zusatz-/Ergänzungsanträge vorgelegt:
- den gemeinsamen Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der CDU vom 16.11.2021 (Drucksache Nr.: 21619-21-E20):
„…die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU bitten um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:
Beschlussvorschlag
1. Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie sind nur die beiden folgenden Optionen zu prüfen:
Option 1 – Sanierung des Nordbads und des Freibads Stockheide
- Erhalt und Sanierung des Freibads Stockheide im Hinblick auf die Entwicklung des Hoeschparks und des Freibads Stockheide zum Integrations-, Gesundheits- und Sport- und Freizeitpark.
- Sanierung des Bestandbaus des Nordbades oder Neubau des Nordbads am gleichen Standort oder in direkter Umgebung. Prioritär sollen in der Machbarkeitsstudie alle zur Verfügung stehenden Optionen zur Sanierung des Bestandbaus des Nordbads untersucht werden.
Option 2 – Neubau des Nordbads (Hallenbad) neben dem sanierten Freibad Stockheide
- Erhalt und Sanierung des Freibads Stockheide im Hinblick auf die Entwicklung des Hoeschparks und des Freibads Stockheide zum Integrations-, Gesundheits- und Sport- und Freizeitpark.
- Neubau eines Hallenbades in direkter räumlicher Nähe zum Freibad Stockheide. Das Hallenbad soll über 25m-Wasserbahnen, Kinderbecken und einen Sprungturm verfügen.
2. Die Machbarkeitsstudie soll die Bäder über ihren gesamten Lebenszyklus unter allen denkbaren Aspekten betrachten. Dazu zählen u. a.: Finanzen; Betriebskosten (sachlich und personell, inklusive ggf. entstehender Synergieeffekte); Ressourcenverbrauch; räumliche Anbindung an die verschiedenen Verkehrsträger; Nachnutzung des Nordbad-Grundstücks für den Fall des Neubaus am Standort Stockheide; der temporäre Wegfall der Nordbad-Schwimmfläche für den Fall der Sanierung des Bades; Nachhaltigkeit; Ökologie; Energieeffizienz; Denkmalschutz, usw.
Begründung
Erfolgt ggf. mündlich.“
- den Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion vom 17.11.2021 (Drucksache Nr.: 21619-21-E21):
„…. die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund bittet um Beratung und Beschluss des folgenden Zusatz- und Ergänzungsantrags:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, zu einer Neubauvariante des Nordbades auch einen Vorschlag zur weiteren Nutzung des aktuellen Baukörpers Nordbad zu machen. Insbesondere ist hier die Variante "Neues Lehrschwimmbecken" zu prüfen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, zeitnah eine Fachbesichtigung unter Beteiligung eines Gutachters für das Nordbad und das Freibad Stockheide für die Ratsmitglieder durchzuführen.
Begründung:
Die Variante "Sanierung des Nordbades" könnte nach den Erfahrungen mit der Sanierung des Südbades mit einem bis zu dreijährigen Nutzungsausfall verbunden sein, ohne dass es insbesondere für das Schul- und Vereinsschwimmen aber auch die Schwimmbedarfe der Öffentlichkeit eine Alternative für diesen Zeitraum gibt. Gerade für das Schulschwimmen haben die Erhebungen im Rahmen des Bäderkonzeptes gezeigt, dass stadtweit ein erheblicher Mangel an Wasserflächen für die Schwimmausbildung besteht. Das gilt auch für die Schwimmausbildung der Vereine. Daraus abgeleitet ist die Verwaltung gehalten, neue Standorte für zusätzliche Lehrschwimmbecken vorzuschlagen. Dafür bietet sich die Fläche des jetzigen Nordbades an, die zudem auch dem Dietrich-Keuning-Haus eine Entwicklungsperspektive bieten würde.“
Rm Kowalewski (Die Linke+) regt an, die Vorlage einschließlich der -teilweise sehr kurzfristigen- Anträge und Stellungnahmen zwecks Beratung in den AKSF zu überweisen. Hier könnten dann auch Fragen zur Förderkulisse erörtert werden.
Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) plädiert für eine Abstimmung, da aus seiner Sicht keine neuen Aspekte erwartbar sind.
Bm‘in Mais (CDU) hält im Sinne der Sache eine Diskussion -vorzugsweise im Ausschuss- für wichtig.
Der Rat der Stadt fasst einstimmig mit den Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, AfD, FDP/Bürgerliste sowie Rm Gülec (BVT) und Rm Deyda (Die Rechte) bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste den Beschluss, die Vorlage einschließlich der dazu vorliegenden Anträge zwecks weiterer Beratung in den AKSF zu überweisen.
Weiterhin liegt dem AKSF folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 25.11.2021 vor:
„…zum o.g. Antrag wird wie folgt Stellung genommen:
Der Rat soll mit der Vorlage des Bäderleitplanes u. a. zur Kenntnis nehmen, dass die Verwaltung Prioritätenkataloge zur Sanierung und Modernisierung der Hallen- und Freibäder erarbeiten wird. Dazu bedarf es umfangreicher Abstimmungen zwischen den Badbetreibern, der Verwaltung und den Gutachtern. Ziel ist es, ein Stufenkonzept zu erstellen, das sowohl unter finanziellen (Verteilung der Kosten auf mehrere Jahre) als insbesondere auch unter Nutzeraspekten die bestmögliche Realisierung der Bedarfe garantiert. Aktuell ist nicht absehbar, ob für einzelne Sanierungserfordernisse ein Bad überhaupt komplett für einen längeren Zeitraum außer Betrieb genommen werden muss (dies gilt insbesondere für die Hallenbäder).Die avisierten Gespräche beginnen nach Vorlage des Ratsbeschlusses und werden voraussichtlich bis zum Frühjahr nächsten Jahres andauern. Unabhängig von eventuellen akuten Störungen, ist mit einer Umsetzung einzelner Sanierungsmaßnahmen erst ab 2023 zu rechnen. Hierzu wird dem Rat rechtzeitig zur Vorbereitung der jeweiligen Haushaltsberatungen berichtet.“
AKSF am 18.01.22:
Der AKSF nimmt die o. g. Überweisung des Rates und die o.g. Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
Herr Mader (Vorsitzender, CDU-Fraktion) lässt über folgende, o. g. und noch nicht befasste Anträge abstimmen:
1. Gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der CDU vom 16.11.2021 (Drucksache Nr.: 21619-21-E20)
Der AKSF stimmt dem o. g. gemeinsamen Antrag der Fraktion Bündnis 90/die Grünen und der CDU-Fraktion mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion zu.
2. Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion vom 17.11.2021 (Drucksache Nr.: 21619-21-E21)
Der AKSF lehnt den o. g. Antrag der SPD-Fraktion mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion ab.
Der AKSF empfiehlt dem Rat der Stadt unter Einbeziehung des o. g. gemeinsamen Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der CDU-Fraktion (fett), einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Abschlussbericht zum Bäderleitplan zur Kenntnis und beschließt die kurzfristige Beauftragung einer Machbarkeitsstudie für den Erhalt bzw. Ausbau der Wasserflächen des Nordbades und des Freibades Stockheide.
Hier besteht besonderer Handlungsbedarf, weil beide Bäder stark sanierungsbedürftig sind. Ziel dieser Machbarkeitsstudie ist die Sicherung des vorhandenen Bedarfs (Schul- und Vereinsschwimmen) sowie die Ausweitung von Wasserflächen für die nachgewiesenen Ansprüche des Familien- und Freizeitschwimmens in der Nordstadt.
Für die nachgenannten Handlungsempfehlungen werden noch gesonderte Beschlüsse eingeholt:
- Gutachterliche Betrachtung, an welchen Standorten der Neubau von Lehr-schwimmbecken, insbesondere zur Abdeckung des Schulschwimmbedarfs, der Schwimmausbildung der Vereine und des Reha- und Seniorenschwimmens mit Blick auf eine dezentrale Verteilung wirtschaftlich und baulich-technisch sinnvoll erscheint.
- Erarbeitung eines Raumprogramms für den Standort Wischlingen in Bezug auf einen weiteren Ausbau als Gesundheits- und Saunabad auf Grundlage des ermittelten hohen wirtschaftlichen Potentials in Dortmund und seinem Einzugsgebiet.
Die im Folgenden formulierten Handlungsempfehlungen werden die Sport- und Freizeitbetriebe umsetzen und die Ergebnisse dem Rat der Stadt Dortmund vorstellen.
- Erstellung eines Prioritätenkataloges auf Grundlage der Gutachten von Krieger Architekten in Abstimmung mit den Badbetreibern zur Sanierung und Modernisierung der bestehenden Hallensportbäder.
Ziel ist der Erhalt der bestehenden Bäder für die Bedarfe des Schul- und Vereinssports. Dieser Erhalt bedeutet, dass der in den letzten Jahren stark gewachsene öffentliche Bedarf (mehr Angebote für Familien und Kinder) nur teilweise abgedeckt werden kann.
Erstellung eines Prioritätenkataloges auf Grundlage der Gutachten von Krieger Architekten in Abstimmung mit den Badbetreibern zur Sanierung und Modernisierung der bestehenden Freibäder.
1. Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie sind nur die beiden folgenden Optionen zu prüfen:
Option 1 – Sanierung des Nordbads und des Freibads Stockheide
- Erhalt und Sanierung des Freibads Stockheide im Hinblick auf die Entwicklung des Hoeschparks und des Freibads Stockheide zum Integrations-, Gesundheits- und Sport- und Freizeitpark.
- Sanierung des Bestandbaus des Nordbades oder Neubau des Nordbads am gleichen Standort oder in direkter Umgebung. Prioritär sollen in der Machbarkeitsstudie alle zur Verfügung stehenden Optionen zur Sanierung des Bestandbaus des Nordbads untersucht werden.
Option 2 – Neubau des Nordbads (Hallenbad) neben dem sanierten Freibad Stockheide
- Erhalt und Sanierung des Freibads Stockheide im Hinblick auf die Entwicklung des Hoeschparks und des Freibads Stockheide zum Integrations-, Gesundheits- und Sport- und Freizeitpark.
- Neubau eines Hallenbades in direkter räumlicher Nähe zum Freibad Stockheide. Das Hallenbad soll über 25m-Wasserbahnen, Kinderbecken und einen Sprungturm verfügen.
2. Die Machbarkeitsstudie soll die Bäder über ihren gesamten Lebenszyklus unter allen denkbaren Aspekten betrachten. Dazu zählen u. a.: Finanzen; Betriebskosten (sachlich und personell, inklusive ggf. entstehender Synergieeffekte); Ressourcenverbrauch; räumliche Anbindung an die verschiedenen Verkehrsträger; Nachnutzung des Nordbad-Grundstücks für den Fall des Neubaus am Standort Stockheide; der temporäre Wegfall der Nordbad-Schwimmfläche für den Fall der Sanierung des Bades; Nachhaltigkeit; Ökologie; Energieeffizienz; Denkmalschutz, usw.“
Weiter liegt dem Rat der Stadt die Stellungnahme der Verwaltung vom 25.11.2021 (Drucksache Nr.: 21619-21-E17) vor:
„… zum o.g. Antrag wird wie folgt Stellung genommen:
Der Rat soll mit der Vorlage des Bäderleitplanes u. a. zur Kenntnis nehmen, dass die Verwaltung Prioritätenkataloge zur Sanierung und Modernisierung der Hallen- und Freibäder erarbeiten wird. Dazu bedarf es umfangreicher Abstimmungen zwischen den Badbetreibern, der Verwaltung und den Gutachtern. Ziel ist es, ein Stufenkonzept zu erstellen, das sowohl unter finanziellen (Verteilung der Kosten auf mehrere Jahre) als insbesondere auch unter Nutzeraspekten die bestmögliche Realisierung der Bedarfe garantiert. Aktuell ist nicht absehbar, ob für einzelne Sanierungserfordernisse ein Bad überhaupt komplett für einen längeren Zeitraum außer Betrieb genommen werden muss (dies gilt insbesondere für die Hallenbäder).
Die avisierten Gespräche beginnen nach Vorlage des Ratsbeschlusses und werden voraussichtlich bis zum Frühjahr nächsten Jahres andauern. Unabhängig von eventuellen akuten Störungen, ist mit einer Umsetzung einzelner Sanierungsmaßnahmen erst ab 2023 zu rechnen. Hierzu wird dem Rat rechtzeitig zur Vorbereitung der jeweiligen Haushaltsberatungen berichtet.“
Zudem liegt nachfolgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Die Linke+ vom 11.02.2022 (Drucksache Nr.: 23512-22-E2) zur „Zukunft der Sportwelt-Bäder“ vor:
„… vor dem Hintergrund des Bäderleitplans und der medialen Debatte rund um die Situation der Sportwelt gGmbH bitten wir um einen aktuellen Sachstand unter Berücksichtigung der nachstehenden Fragen. Mit einer schriftlichen Beantwortung sind wir einverstanden.
1. In den Medien wurde aus Reihen der Sportwelt das Thema einer möglichen Insolvenz in die öffentliche Diskussion eingebracht.
1a. Wie akut ist nach Kenntnis der Stadtverwaltung das Insolvenzrisiko der Sportwelt gGmbH?
1b. Besteht der Verdacht auf Insolvenzverschleppung?
1c. Welche Folgen für den Bäderbetrieb würden sich im Falle einer Insolvenz nach den bestehenden Verträgen für die Bäder der Sportwelt ergeben?
2. In den Medien äußerten Funktionäre der Sportwelt gGmbH den Verdacht, dass die Stadt Dortmund eine Rückübernahme der Bäder von der Sportwelt in die Sport- und Freizeitbetriebe der Stadt anstreben würde.
2a. Wird diese Option angesichts der Lage vorsichtshalber ernsthaft geprüft?
2b. Wie würden sich die wirtschaftlichen Folgen darstellen?
2c. Wie würde sich eine Übernahme in Bezug auf den Bäderbetrieb und die Verfügbarkeit der Bäder für die Bevölkerung auswirken?
3. Ist mit der Sportwelt gGmbH inzwischen die Umsetzung der politischen Beschlüsse aus mehreren Haushaltsberatungen (für die Jahre 2020/21 und 2022) in Bezug auf die soziale Zugänglichkeit der Bäder besprochen worden?
4. In den informellen politischen Beratungen wurde kolportiert, dass das Freibad Stockheide saniert wird und nach der Sanierung wieder dem Publikumsverkehr zur Verfügung steht.
Wie lautet der Zeitplan in Bezug auf Entscheidungsfindung zur Zukunft des Nordbades?“
Bm‘in Brunsing (B‘90/Die Grünen) sieht im Bäderkonzept einen weiteren und initialen Schritt –aus Sicht ihrer Fraktion– in die richtige Richtung. Auf die weiteren Vorlagen und die Prioritätenliste ist sie gespannt. Sie bittet darum, politische Entscheidungsträger*innen und andere Beteiligte wie bisher auch, frühzeitig einzubeziehen.
Bm‘in Mais (CDU) freut sich, dass nach umfangreichen Diskussionen im AKSF nun die Fassung des AKSF zur Abstimmung steht. Die CDU-Fraktion wird der Vorlage so zustimmen.
Rm Heymann (SPD) erklärt für seine Fraktion, sich dem Vorschlag des AKSF anschließen zu wollen.
Laut Rm Kowalewski (Die Linke+) wird seine Fraktion dem Antrag auch zustimmen und die Umsetzung kleinteilig begleiten.
Zur Bitte um Stellungnahme „Zukunft der Sportwelt-Bäder“ nennt er als Hintergrund die in der Öffentlichkeit geführte Diskussion.
Rm Neumann-Lieven (SPD) fragt, ob die Antworten im AKSF oder im Rat erfolgen.
OB Westphal hält die Beantwortung im AKSF für sinnvoll. Sofern dort der Wunsch nach Diskussion im Rat aufkommen sollte, wird die Fraktion Die Linke+ sicherlich dafür sorgen. Mangels Widerspruch des Rm Kowalewski geht OB Westphal davon aus, dass Rm Kowalewski mit dem Verfahren einverstanden ist.
Die Beantwortung der Bitte um Stellungnahme der Fraktion Die Linke+ vom 11.02.2022 (Drucksache Nr.: 23512-22-E2) zur „Zukunft der Sportwelt-Bäder“ erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des AKSF.
Der Rat der Stadt fasst einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Die Partei und des Rm Deyda (Die Rechte) unter Beachtung der Stellungnahme der Verwaltung vom 25.11.2021 (Drucksache Nr.: 21619-21-E17) folgenden ergänzten (fett/kursiv) Beschluss in der Fassung des AKSF:
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Abschlussbericht zum Bäderleitplan zur Kenntnis und beschließt die kurzfristige Beauftragung einer Machbarkeitsstudie für den Erhalt bzw. Ausbau der Wasserflächen des Nordbades und des Freibades Stockheide.
Hier besteht besonderer Handlungsbedarf, weil beide Bäder stark sanierungsbedürftig sind. Ziel dieser Machbarkeitsstudie ist die Sicherung des vorhandenen Bedarfs (Schul- und Vereinsschwimmen) sowie die Ausweitung von Wasserflächen für die nachgewiesenen Ansprüche des Familien- und Freizeitschwimmens in der Nordstadt.
Für die nachgenannten Handlungsempfehlungen werden noch gesonderte Beschlüsse eingeholt:
- Gutachterliche Betrachtung, an welchen Standorten der Neubau von Lehr-schwimmbecken, insbesondere zur Abdeckung des Schulschwimmbedarfs, der Schwimmausbildung der Vereine und des Reha- und Seniorenschwimmens mit Blick auf eine dezentrale Verteilung wirtschaftlich und baulich-technisch sinnvoll erscheint.
- Erarbeitung eines Raumprogramms für den Standort Wischlingen in Bezug auf einen weiteren Ausbau als Gesundheits- und Saunabad auf Grundlage des ermittelten hohen wirtschaftlichen Potentials in Dortmund und seinem Einzugsgebiet.
Die im Folgenden formulierten Handlungsempfehlungen werden die Sport- und Freizeitbetriebe umsetzen und die Ergebnisse dem Rat der Stadt Dortmund vorstellen.
- Erstellung eines Prioritätenkataloges auf Grundlage der Gutachten von Krieger Architekten in Abstimmung mit den Badbetreibern zur Sanierung und Modernisierung der bestehenden Hallensportbäder.
Ziel ist der Erhalt der bestehenden Bäder für die Bedarfe des Schul- und Vereinssports. Dieser Erhalt bedeutet, dass der in den letzten Jahren stark gewachsene öffentliche Bedarf (mehr Angebote für Familien und Kinder) nur teilweise abgedeckt werden kann.
- Erstellung eines Prioritätenkataloges auf Grundlage der Gutachten von Krieger Architekten in Abstimmung mit den Badbetreibern zur Sanierung und Modernisierung der bestehenden Freibäder.
1. Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie sind nur die beiden folgenden Optionen zu prüfen:
Option 1 – Sanierung des Nordbads und des Freibads Stockheide
- Erhalt und Sanierung des Freibads Stockheide im Hinblick auf die Entwicklung des Hoeschparks und des Freibads Stockheide zum Integrations-, Gesundheits- und Sport- und Freizeitpark.
- Sanierung des Bestandbaus des Nordbades oder Neubau des Nordbads am gleichen Standort oder in direkter Umgebung. Prioritär sollen in der Machbarkeitsstudie alle zur Verfügung stehenden Optionen zur Sanierung des Bestandbaus des Nordbads untersucht werden.
Option 2 – Neubau des Nordbads (Hallenbad) neben dem sanierten Freibad Stockheide
- Erhalt und Sanierung des Freibads Stockheide im Hinblick auf die Entwicklung des Hoeschparks und des Freibads Stockheide zum Integrations-, Gesundheits- und Sport- und Freizeitpark.
- Neubau eines Hallenbades in direkter räumlicher Nähe zum Freibad Stockheide. Das Hallenbad soll über 25m-Wasserbahnen, Kinderbecken und einen Sprungturm verfügen.
2. Die Machbarkeitsstudie soll die Bäder über ihren gesamten Lebenszyklus unter allen denkbaren Aspekten betrachten. Dazu zählen u. a.: Finanzen; Betriebskosten (sachlich und personell, inklusive ggf. entstehender Synergieeffekte); Ressourcenverbrauch; räumliche Anbindung an die verschiedenen Verkehrsträger; Nachnutzung des Nordbad-Grundstücks für den Fall des Neubaus am Standort Stockheide; der temporäre Wegfall der Nordbad-Schwimmfläche für den Fall der Sanierung des Bades; Nachhaltigkeit; Ökologie; Energieeffizienz; Denkmalschutz, usw.
zu TOP 6.2
Bestellung eines sachkundigen Einwohners (m/w/d) für die freie Kulturszene
Gemeins. Antrag (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23645-22)
Die Fraktionen B‘90/Die Grünen und CDU haben den angemeldeten gemeinsamen Antrag zurückgezogen.
7. Schule
zu TOP 7.1
Zweites Ausstattungsprogramm für Schülerinnen und Schüler des Landes NRW (REACT-EU und Digitale Ausstattungsoffensive)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23241-21)
Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Umsetzung des „Zweiten Ausstattungsprogramms für Schülerinnen und Schüler des Landes NRW“ zur Kenntnis und beschließt vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltsplanes 2022 ff.
a) die Teilnahme der Stadt Dortmund am „Zweiten Ausstattungsprogramms für Schülerinnen und Schüler des Landes NRW (REACT-EU und Digitale Ausstattungsoffensive)“ bei gleichzeitiger Einrichtung der in der Vorlage genannten erforderlichen zusätzlichen Personalstellen für die Abwicklung des „Zweiten Ausstattungsprogramms“,
b) die bisher gültigen Eckwerte des aktuellen Medienentwicklungsplanes auf eine Vollausstattung mit mobilen Endgeräten an den allgemeinbildenden Schulen auf Basis einer weitest gehenden Ausschöpfung der beiden Förderrichtlinien EU-ReAct und Digitale Ausstattungsoffensive des Landes („Zweites Ausstattungsprogramm“) anzupassen (s. DS.-Nr.: 06580-16),
c) die Verlagerung von mobilen Endgeräten aus anderen Förderprogrammen (z.B. „Sofortausstattungsprogramm 2020“) an geförderten Schulen in nicht durch das „Zweite Ausstattungsprogramm“ geförderte Schulen,
d) ermächtigt die Verwaltung, die notwendigen Vergabeverfahren für die Beschaffung des beweglichen und unbeweglichen Vermögens durchzuführen und die entsprechenden Zuschläge zu erteilen,
e) die Bereitstellung überplanmäßiger Mehraufwendungen gemäß § 83 Abs. 1 und 2 GO NRW in Höhe von 16.789.375,00 Euro für den Fachbereich Schule im Haushaltsjahr 2022 und die Verwendung von überplanmäßigen Mehrerträgen in Höhe von 16.789.375,00 Euro zur Deckung dieser überplanmäßigen Mehraufwendungen.
Die Berichterstattung erfolgt im Rahmen der jährlichen Berichterstattung zum Medienentwicklungsplan und zum „DigitalPakt Schule“ an den Rat der Stadt Dortmund.
zu TOP 7.2
Übernahme einer Bürgschaft für die Interessengemeinschaft sozialgewerblicher Beschäftigungsinitiativen e.V. (ISB e.V.) gegenüber der Kommunalen Versorgungskasse Westfalen-Lippe (kvw)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21481-21)
Rm Garbe (AfD) spricht sich grundsätzlich gegen Bürgschaften aus. Er geht nicht davon aus, dass die Stadt Dortmund im vorliegenden Falle eintreten muss. Die Stadt Dortmund gebe aus seiner Sicht Geld für einen Zweck aus, der nicht nötig ist. Diese Finanzierung von Sozialarbeit auf städtische Kosten werde seiner Meinung nach nicht gebraucht.
Rm Dresler-Döhmann (Die Linke+) entgegnet, diese Sozialarbeiter*innen leisten hervorragende Arbeit an Schulen, dies soll auch künftig so sein. Dass diese Menschen für die gute Arbeit auch eine gewisse Sicherung, hier konkret Altersabsicherung, benötigen, sei weitestgehend Konsens.
Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit der Stimmen gegen die AfD-Fraktion bei Enthaltung des Rm Deyda (Die Rechte) folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Übernahme einer Bürgschaft in Höhe von maximal 839.059,51 Euro für die Interessengemeinschaft sozialgewerblicher Beschäftigungsinitiativen e. V. (ISB e.V.) gegenüber der Kommunalen Versorgungskasse Westfalen Lippe (kvw).
8. Kinder, Jugend und Familie
zu TOP 8.1
Förderung der Angebote der freien Träger in den Bestandseinrichtungen zur Sicherung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23246-21)
Der Rat der Stadt fasst einstimmig bei Enthaltung des Rm Deyda (Die Rechte) folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund
1. beschließt zur Aufrechterhaltung des notwendigen Angebots an Betreuungsplätzen für Kinder in Tageseinrichtungen in Dortmund, insbesondere zur Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz, die Träger der evangelischen und katholischen Tageseinrichtungen, den Caritasverband, die Arbeiterwohlfahrt, das Deutsche Rote Kreuz und den Evangelischen Kindergartenverein Rahm e. V. für die Kindergartenjahre 2021/2022 und 2022/2023 mit einem Zuschuss über die gesetzliche Betriebskostenförderung hinaus zu fördern.
2. beauftragt die Verwaltung mit den unter Punkt 1 genannten Trägern der freien Jugendhilfe eine entsprechende Vereinbarung zu schließen.
9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
zu TOP 9.1
Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes (AWK) 2021 für die Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22675-21)
Der Rat der Stadt setzt die Vorlage unter TOP 1.3 – Feststellung der Tagesordnung – ab.
zu TOP 9.2
Änderungen im Verbund der HEB GmbH Hagener Entsorgungsbetrieb (HEB) unter Beteiligung der Stadt Dortmund und der EDG ab 01.01.2023
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23276-21)
Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der Fortführung der im Bereich Abfallwirtschaft bestehenden Zusammenarbeit zwischen der Stadt Dortmund und dem HEB/HUI Verbund Hagen mit den nachfolgend dargestellten Änderungen zum 01.01.2023 zu. Er ermächtigt außerdem den städtischen Vertreter in der Gesellschafterversammlung der EDG Holding GmbH/EDG Entsorgung Dortmund GmbH, die Geschäftsführung mit dem Abschluss der erforderlichen Verträge zu beauftragen.
zu TOP 9.3
Westfalenhallen Unternehmensgruppe GmbH: Änderung des Gesellschaftsvertrages
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23364-22)
Der Rat der Stadt setzt die Vorlage unter TOP 1.3 – Feststellung der Tagesordnung – ab.
zu TOP 9.4
Städt. Seniorenheime Dortmund gGmbH - Änderung des Gesellschaftsvertrags
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23377-22)
Der Rat der Stadt setzt die Vorlage unter TOP 1.3 – Feststellung der Tagesordnung – ab.
zu TOP 9.5
Aussetzung der Tilgung des Gesellschafterdarlehens an die Krematorium Dortmund GmbH
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23290-21)
Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat beschließt für das Gesellschafterdarlehen zwischen der Stadt Dortmund und der Krematorium Dortmund GmbH eine Tilgungsfreistellung für die Jahre 2022 und 2023 von je 110.000 €.
zu TOP 9.6
Dortmunder Hafen
Bitte um Stellungnahme (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23637-22)
Folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vom 02.02.2022 (Drucksache Nr.: 23637-22) liegt dem Rat der Stadt vor:
„… die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund bittet die Verwaltung um einen Bericht zur Umsetzung des Ratsbeschlusses in der Sitzung am 18. November 2021 zum Tagesordnungspunkt „Dortmunder Hafen“, Drucksache Nr.: 22867-21, in Bezug auf folgende Inhalte des Beschlusses:
1. Der Rat der Stadt Dortmund stellt fest, dass die beabsichtigte Errichtung des „Multi Hub Westfalen“ als neuer multimodaler und innovativer Logistik-Drehscheibe am Standort des ehemaligen Rangierbahnhofs in Hamm und damit in unmittelbarer Nachbarschaft zum Logistikknoten am Dortmunder Hafen eine Wettbewerbssituation schafft, die für die Dortmunder Hafen AG und die Container Terminal Dortmund GmbH eine große Herausforderung bedeutet.
Vor diesem Hintergrund beauftragt der Rat der Stadt Dortmund die Verwaltung,
a. sich eindeutig zur im Oktober zwischen Land NRW, Stadt Hamm und DB Cargo AG sowie der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft unterzeichneten Absichtserklärung zur Errichtung des „Multi Hub Westfalen“ zu positionieren und die weitere Unterstützung der Logistik-Drehscheibe Dortmunder Hafen durch Bund, Land und Deutsche Bahn zu sichern.
b. in Abstimmung mit der Dortmunder Hafen AG und der Container Terminal Dortmund GmbH ein externes Gutachten zur künftigen Wettbewerbssituation für die KV-Anlage Dortmund und der daraus abzuleitenden Unternehmensstrategie einzuholen.
Wir bitten um eine Stellungnahme der Verwaltung bis zur nächsten Sitzung des Rates am 31. März 2022, insbesondere zu den Schritten, die unternommen wurden, um das geforderte Gutachten zu Wettbewerbssituation und Unternehmensstrategie auf den Weg zu bringen.“
Die Stellungnahme der Verwaltung wird voraussichtlich zur Ratssitzung am 31.03.2022 erfolgen.
zu TOP 9.7
Moratorium für Aussteller von Jagdreiseangeboten in den Dortmunder Westfalenhallen
Antrag (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 23642-22)
Dem Rat der Stadt liegt folgender Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen vom 02.02.2022 (Drucksache Nr.: 23642-22) vor:
„… die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Rat der Stadt Dortmund bitten um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat möge beschließen, dass die Messe Dortmund GmbH als Messeveranstalter in den städtischen Westfalenhallen Dortmund ab sofort das Anpreisen, Anbieten und die Vermarktung von Trophäen-Jagdreisen untersagt. Die Allgemeinen bzw. Besonderen Teilnahmebedingungen der Messe Dortmund GmbH sind entsprechend anzupassen.
Dieses Moratorium gilt mindestens so lange, bis die vom Oberbürgermeister angekündigte Ethik-Kommission einen Beschluss über derartige Angebote gefasst hat und dieser von den jeweiligen Gremien und der Messe Dortmund GmbH entsprechend umgesetzt wurde.
Begründung:
Weltweit steigt die Ablehnung der Trophäenjagd deutlich. In Zeiten des größten Artensterbens ist Trophäenjagd insbesondere auf bedrohte und international geschützte Tiere durch nichts zu rechtfertigen. So soll im Frühjahr in Großbritannien ein Gesetz beschlossen werden, das die Einfuhr von Jagdtrophäen bedrohter Arten verbieten wird. Die Bestände vieler Tierarten, die von Trophäenjägern im Ausland erlegt werden, sind stark rückläufig. Die Trophäenjagd hat nachweislich negative Auswirkungen auf bejagte Populationen und unterminiert internationale Bemühungen zum Schutz gefährdeter Arten. Zudem ist das Töten eines Tieres nur zum Erwerb einer Trophäe ethisch nicht vertretbar und steht im Widerspruch zum deutschen Tierschutzgesetz, wonach kein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund getötet werden darf. Es steht auch im eklatanten Wiederspruch zu dem im Grundgesetz verankerten Staatsziel Tierschutz.
Die Stadt Dortmund hat sich richtiger Weise einem nachhaltigen Strukturwandel verschrieben und übernimmt als Fair Trade Town auch globale Verantwortung für eine lebenswerte Zukunft. Gleichzeitig sind die Westfalenhallen Dortmund als Veranstalter der Jagd & Hund, der größten Jagdmesse Europas, einer der bedeutendsten Umschlagplätze für Trophäenjagdreisen und trägt damit eine besondere Verantwortung. Ferner: Bereits jetzt untersagt die Messe Dortmund bestimmte Angebote, die mit dem Tierschutz unvereinbar sind. Hierunter zählen die Gatterjagd und die Jagd auf künstlich herbeigeführte Farbvarianten und Mutationen:
Allgemeine und besondere Teilnahmebedingungen – Punkt 6
Das Anpreisen und Anbieten (Vermarktung) von Abschussgelegenheiten auf Tiere, die aus einer Gatterhaltung stammen, z. B. „canned lions“ bzw. „captive bred lions“, ist untersagt. Gleiches gilt für die Vermarktung von Abschüssen auf Tiere mit künstlich gezüchteten Farbvarianten und Mutationen („artificial breeding“).
Insgesamt lehnen 89 Prozent der Bundesbürger laut einer repräsentativen Umfrage die Einfuhr von Jagdtrophäen nach Deutschland ab.1 Über 250.000 Menschen fordern in zwei aktuellen Petitionen den Dortmunder Oberbürgermeister auf, Trophäenjagd-Angebote in den städtischen Westfalenhallen zu stoppen2.
Thomas Westphal hat (in der Kommunalwahl im August 2020) angekündigt, eine Ethikkommission einzurichten, die sich mit dieser Frage befasst.3
Nachweise:
) http://www.hsi-europe.org/wp-content/uploads/2021/04/Poll-results-Germany_March-2021-_HSI-EU-_Version-2.pdf
2) https://www.change.org/p/thomas-westphal-stoppen-sie-die-troph%C3%A4enjagd-angebote-bei-der-messe-jagd-und-hund und https://www.change.org/p/an-den-ob-der-stadt-dortmund-ullrich-sierau-und-den-stadtrat-stoppen-sie-den-verkauf-von-spa%C3%9Fjagden-auf-vom-aussterben-bedrohte-tierarten
3) https://www.prowildlife.de/pressemitteilungen/verbot-von-trophaenjagdreisen-gefordert/“
Außerdem liegt dem Rat der Stadt nachfolgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 16.02.2022 (Drucksache Nr.: 23642-22-E1) vor:
„… die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:
Der Rat der Stadt Dortmund anerkennt seine Verantwortung für den Artenschutz als Teil nachhaltiger Entwicklung. Dies umfasst auch die Aktivitäten der städtischen Tochtergesellschaften, insbesondere der Westfalenhallen und ihres Messegeschäfts. Dabei müssen für Arten, die dem Anhang I des Washingtoner Artenschutzabkommens unterliegen, besonders strenge Maßstäbe gelten. Gleichzeitig unterstützen wir die weitere wirtschaftliche Durchführung der Messe "Jagd und Hund" und anerkennen die Leistungen der Jägerinnen und Jäger für den Naturschutz.
Um eine sachgerechte Abwägung treffen zu können, ob und ggf. wie die Vermarktung von außereuropäischen Trophäen-Jagdreisen im Messegeschäft der Westfallenhallen reguliert werden soll, wird der Rat der Stadt Dortmund im zweiten Halbjahr 2022 eine Anhörung organisieren, für die der AFBL als Beteiligungsausschuss die Federführung hat. Die Verwaltung wird beauftragt, den AFBL bei der Organisation zu unterstützen und die notwendigen finanziellen Mittel bereitzustellen.
In der Anhörung sollen gehört werden:
- die International Union for the Conservation of Nature
- zwei Vertreter/innen überregionaler deutscher Naturschutzorganisationen
- ein/e Vertreter/in eines ausgewählten deutschen Jagdverbandes
- zwei ausgewählte Anbieter/innen von Jagdreisen
- die Westfalenhallen Unternehmensgruppe
- die Botschaft von Namibia, alternativ eines anderen Staates des südlichen Afrika, der Ziel von Jagdreisen ist
- per digitaler Zuschaltung zwei Vertreter/innen lokaler Communities aus dem südlichen Afrika
- per digitaler Zuschaltung ein/e Vertreter/in eines Naturschutzverbandes aus dem südlichen Afrika.“
Rm Brenker (B‘90/Die Grünen) spricht sich für ihre Fraktion dagegen aus, dass Menschen in fremden Ländern aus Lust zu töten auf Tiere schießen. Trophäenjagden werden abgelehnt. Sie verweist auf 14 Tierschutzorganisationen und hunderttausendfach unterzeichnete Petitionen. Die Tötung von Tieren geschützter Arten in Afrika ist unmoralisch und ethisch nicht vertretbar. Dies gelte auch für Jagdreisen an andere Orte der Welt, wenn die Jagd bedrohter Tierarten das Ziel ist. Solche Jagden dienen weder dem nachhaltigen Naturschutz noch der Armutsbekämpfung. Sie dankt und erinnert zugleich Oberbürgermeister Westphal hinsichtlich seines Versprechens im Wahlkampf, eine Ethikkommission ins Leben zu rufen, um die Vermarktung von Trophäenjagdreisen im Messeprogramm zu prüfen. Sie macht anhand eines Beispiels deutlich, welche Werbeangebote von ihrer Fraktion gemeint sind.
Rm Rüther (SPD) stellt zur Ethikkommission fest, dass seine Fraktion dieses Thema durchaus auf kommunaler Ebene sieht. Die Einrichtung eine Kommission wird unterstützt.
Den Vorschlag, das Thema zu diskutieren und bis zum Abschluss der Diskussion Jagdreiseangebote zu untersagen, hält er nicht für nachvollziehbar. Die Vielzahl an Positionen dazu müssten vorher angehört und abgewogen werden, da sonst das Ergebnis der Diskussion vorweg genommen würde.
Als sachgerecht empfindet er ebenfalls nicht, dass es ein Antrag zu Jagdreiseangeboten ist, im Beschlusstext von Trophäenjagd gesprochen wird und nach der Begründung Importe von Jagdtrophäen zu ächten sind. Vielen Dingen ist zustimmbar, was gemeint ist geht aber nicht aus dem Antrag hervor. Angebote von Jagdreisen entsprächen den Gesetzen, hier und in den Zielländern. Die Westfalenhallen haben sich laut Antrag selbst bereits Regeln gegeben. Er ist sich sicher, es werden keine Reisen, die gegen geltende Gesetze verstoßen, angeboten. Daher kann seine Fraktion dem Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen nicht folgen, dem Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste schon. Auch planen die Westfalenhallen im Rahmen der diesjährigen Messe eine Konferenz mit den Interessensgruppen.
OB Westphal äußert zur Ethikkommission, die Einrichtung weiter zu verfolgen. Er ist dazu auch mit Forschenden im Gespräch. Die Idee der Kommission war jedoch nicht nur bezogen auf das hier besprochene Thema zu verstehen, sondern viel genereller für viele Themen mit ethischer Abwägung. Er bietet an, mit der Diskussion zum aktuellen Thema in die Ethikkommission zu starten. Dies könne im Vorfeld zur von Rm Rüther benannten Konferenz erfolgen und dem Antrag der FDP/Bürgerliste folgend eine sachgerechte Abwägung ermöglichen.
Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) beschreibt das gesamtgesellschaftliche Interesse am Thema jetzt und auch in der letzten Wahlperiode. Um ein abgestimmtes Ergebnis zu erhalten, müssen alle Beteiligten gehört werden. Er schlägt eine breite öffentliche Anhörung vor. Würden die Westfalenhallen dies durchführen, könne sich die Stadt Dortmund die Kosten sparen. Wird aber ein Setting gewählt, bei welchem die Ausgewogenheit fraglich ist, muss die Stadt Dortmund dies selbst durchführen. Daher empfiehlt er den Antrag seiner Fraktion, der anschließend im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) und mit den Westfalenhallen hinsichtlich deren Pläne –ob innerhalb der Messe oder unter anderen Rahmenbedingungen– zu besprechen wäre. Den Antrag der Fraktion B90/Die Grünen hält er nicht für ausreichend differenziert.
Rm Reppin (CDU) ist wegen der Undifferenziertheit irritiert vom Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen. Für die Veranstaltung in den Westfalenhallen spricht aus seiner Sicht die Kontrolle der Ausstellenden. Er verweist auf die gegensätzlichen Möglichkeiten des Internets. Dort könne man problemlos Jagden buchen, die in den Westfalenhallen nicht angeboten werden. Würde den Westfalenhallen ein wirtschaftlicher Schaden durch entsprechende Beschlüsse zugefügt, hätte dies vor dem Hintergrund des Internetangebotes keinen Nutzen. Jagdreisen seien in vielen Ländern ein Wirtschaftsfaktor. Die Jagd –und die damit verbundenen Einnahmen– seien für den Erhalt vieler Wildarten wichtig. Die CDU-Fraktion lehnt das Moratorium ab, zum Vorschlag der Fraktion FDP/Bürgerliste wird der vom OB Westphal beschriebene Weg als gangbar angesehen.
Laut Rm Kowalewski (Die Linke+) habe seine Fraktion bereits 2020 im Rat beantragt, auf das Angebot von Trophäenjagden zu verzichten. Die Messe hat damals auf die guten Kontrollen –unter Verweis auf die Rechtmäßigkeitsprüfung der Angebote durch das Umweltamt– hingewiesen. Auf Nachfrage im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) hinsichtlich der Prüfung durch das Umweltamt wurde folgende Stellungnahme abgegeben: „…Jagdreisen gehören nicht zum Prüfspektrum des Umweltamtes…“. Dies ist aus seiner Sicht ein Indikator für die Seriosität zum Thema, was auch an der Lobbyarbeit der Jagdbefürwortenden in den letzten Tagen erkennbar ist. Er beschreibt die Auswirkungen von Jagd am Beispiel des Selektionsdrucks bei Elefanten. Damit muss man sich im Rahmen solcher Angebote beschäftigen und sich als Rat die Frage stellen, ob solch ein Angebotsportfolio kommunale Aufgabe sei. Die Abwägung von Geschäft und weitergehender Verantwortung als Kommune stehe an. Dem Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen wird seine Fraktion zustimmen. Der Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste ist als Einstieg nicht schlecht, die Idee von OB Westphal begrüßt er. Damit könne das Thema entwickelt werden.
Rm Perlick (AfD) erklärt, der Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen könne seitens seiner Fraktion keine Zustimmung finden.
Rm Djine (B‘90/Die Grünen) sieht in den zahlreichen Reaktionen auf den Antrag seiner Fraktion, dass seine Partei und der Tierschutz als Bedrohung für illegale Jagd wahrgenommen werden. Die zuvor geforderte Differenzierung ist aus seiner Sicht nicht immer möglich. Er prangert die Haltung an, dass wenn keine bedrohten Tierarten in den Westfalenhallen gehandelt werden, man sich auch nicht dagegen positionieren müsse. Er verweist auf seine Rede in der letzten Ratssitzung hinsichtlich der Ausbeutung, Kolonialisierung und Versklavung des afrikanischen Kontinents. So fanden auch Raubkunst und Jagdtrophäen den Weg nach Deutschland und Dortmund. Diese Tradition besteht fort, heute unter dem Vorwand, die Tiere würden für den Naturschutz bejagt. Rm Djine fragt, welcher Naturschutz das sein soll. Weiße Menschen fliegen nach Afrika und töten ohne Rücksicht auf ökologische Zusammenhänge, ohne ethische und rechtliche Zusammenhänge im Tierschutz vom Aussterben bedrohte Tierarten. Dies bedarf es aber nicht, die Menschen in Afrika können sehr wohl selbst Tierbestände regulieren. Wer eine Safari buchen möchte, kann dies gern in Reservaten, in denen Tiere gerettet werden, tun. Dafür darf die Messe Dortmund gern weiter werben.
Rm Vogeler (CDU) gibt an, der Bundesverband von B‘90/Die Grünen habe derartige Ideen schon geäußert. Afrikanischen Staaten hätten sich aber für die Jagd ausgesprochen. In den Staaten Afrikas, in denen man sich gegen die Jagd positioniere, würde dies auch so umgesetzt. Die angebotenen Jagden nennt er vor diesem Hintergrund nachhaltig. Mit dem eingenommen Geld werde das Ranger-System, welches Massenwilderei verhindere, unterstützt. Daher müssten die Staaten selbst für sich entscheiden, nicht der Rat der Stadt Dortmund. Zahlreiche genannte Tiere sind nach seiner Information nicht vom Aussterben betroffen. Lobbyarbeit habe es aus allen Richtungen gegeben.
Rm Dr. Neumann (B‘90/Die Grünen) hält den Rat der Stadt für den richtigen Ort, wenn es um das Angebot der Messe Dortmund geht. Er hält es für legitim, ca. 1,5 Jahre nach der Wahl an ein Wahlversprechen zu erinnern. Auch zitiert er Rm Kauchs Aussage aus dem Wahlkampf hinsichtlich des Angebots von Trophäenjagden mit Blick auf die Vereinbarkeit der Jagd auf geschützten Tiere in Afrika und dem Widerspruch zu deutschem Tierrecht. Er ist der Meinung, beide könnten jetzt die Versprechen hier realisieren und dem Moratorium zustimmen. Die Anhörung könne man gern machen, die aktuelle Zusammensetzung des Kongresses sieht er jedoch als problematisch an, denn die Beteiligten profitieren von diesen Angeboten. Der Antrag der FDP/Bürgerliste werde daher abgelehnt.
Rm Brunner (B‘90/Die Grünen) verweist auf Frankreich und die Niederlande, wo die Einfuhr von Jagdtrophäen, wie sie in Halle 7 angeboten werden, verboten ist. Auch die Regierung Großbritanniens hat im Dezember die Einfuhr von Trophäen geschützter Arten, insgesamt rund 7.000 Tierarten, verboten. Diese Einfuhr setzt die Population bedrohter Wildtierarten unter Druck. Tierschützer*innen fordern deshalb solch ein Verbot für Deutschland und B‘90/Die Grünen fordern, die Vermarkung zu stoppen.
Rm Garbe (AfD) hält es für Rassismus, wenn man bei Ländern wie Namibia in das Geschäftsmodell eingreift und vorschreibt, wie ihr Land zu bewirtschaften ist. Seine Fraktion stellt es den Staaten Westafrikas, speziell Namibia, frei, Einnahmen zu erzielen. Auch in Reservaten gehe es vorrangig um Bewirtschaftung.
Rm Lemke (Die Linke+) gibt zu bedenken, dass hinter Jagdverbänden häufig nur hundert Menschen, hinter Naturschutzgruppen aber Zehntausende von Menschen stehen. Dies müsse bei der Anhörung der Ethikkommission bei diesem Thema beachtet werden, um eine falsche Ausgewogenheit zu vermeiden. Die von der FDP/Bürgerliste vorgeschlagene Zusammensetzung wird daher abgelehnt.
Rm Dondrup (Die Partei) hielt die Zeit, sich mit dem Thema angemessen zu befassen, für zu knapp bemessen. Tiere nur aus Vergnügen zu töten, lehnt seine Fraktion ab. Gleichzeitig sieht man jedoch die regulierte Jagd positiver als Wilderei. Auch müsse es kritisch diskutiert werden, afrikanischen Staaten Vorschiften zu machen. Jagdtourismus sorge für Arbeit und die Abmilderung von Armut, helfe also vor Ort. Bricht dies weg, benötigen die Menschen Ausgleiche, die nicht angeboten werden können. Deshalb wird Die Fraktion/Die Partei sich zum Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen enthalten. Dem Antrag der FDP/Bürgerliste möchte die Fraktion sich anschließen und wünscht zugleich, die Anhörung für allen Ratsmitgliedern zu öffnen.
Rm Sassen (B‘90/Die Grünen) geht auf die Frage des Rm Rüther ein, warum ein Moratorium bis zur Entscheidung der Kommission gelten soll. Sie beschreibt anhand des Jahres 2020, welches stark von coronabedingten Reisebeschränkungen betroffen war und in dem dennoch 543 Trophäen (darunter Affen, Giraffen, Löwen, Leoparden, Eisbären, usw.) legal eingeführt wurden. Mit Blick auf das globale Artensterben muss dies gestoppt werden. Eine kurzfristige Reaktion, auch vor Entscheidung der Ethikkommission, hält sie für unverzichtbar.
Wenn eine Kommission entscheiden soll, dann nicht von den Interessensgeleiteten wie den Westfalenhallen oder nach dem Antrag der FDP/Bürgerliste organisiert. Eine Ethikkommission hält sie für notwendig, das Moratorium aber auch.
Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) gibt die persönliche Erklärung zum Zitat aus dem Wahlkampf ab. Die vom Rm Dr. Neumann zitierte Aussage ist sehr verkürzt. Aus dem Gesamtkontext geht hervor, dass seine Position im Wahlkampf sich nicht von seiner heutigen Position unterscheidet. Er ist offen für die Regeln des Artenschutzes. Gleichzeitig aber hört er sich auch alle Argumente an.
Zum Antrag seiner Fraktion wäre er für eine gemeinsame Durchführung mit den Westfalenhallen offen. Gleichwohl muss die Federführung für die Anhörung beim Rat liegen.
Rm Dr. Suck (CDU) bittet zur Vermeidung von Missverständnissen bei der Abstimmung darum, die vom OB gemachten Anregungen, der Antrag der FDP/Bürgerliste möge in der Ethikkommission aufgehen, zur Abstimmung zu stellen.
Rm Garbe (AfD) erklärt, seine Fraktion lehne den Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste ebenfalls ab. Er lehnt ein Tribunal gegen Namibia und andere Staaten Westafrikas ab.
OB Westphal erklärt zur Konkretisierung, er würde die Ethikkommission kurzfristig einberufen und zum Thema eine erste Sitzung durchführen und dazu die Verbände und Organisationen anhören. Die Mitglieder der Ethikkommission sollen keiner der Organisationen angehören.
Die Organisation der Sitzung erfolgt durch den Oberbürgermeister. Die Kommission soll dabei keine Entscheidung treffen, dies müsse im Rat nach Beratung durch die Kommission erfolgen.
Über die Teilnahme an der Konferenz bei den Westfalenhallen könne dann jede*r für sich entscheiden. Dies würde dann so zur Abstimmung gestellt.
Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) stellt seine Zustimmung zum Vorschlag in Aussicht, sofern es sich wirklich um eine Anhörung und nicht eine Konferenz handelt und die Ratsmitglieder ebenfalls ein Fragerecht an die Anzuhörenden hätten.
OB Westphal sichert dies zu. Der Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste fließt hier ein und erübrigt sich mit diesem weitergehenden Vorschlag.
Rm Dr. Suck (CDU) fragt den Aufbau der Kommission nach.
OB Westphal hat –ohne jetzt eine Namensliste vorlegen zu können– mit Personen, die z.B. Lehrveranstaltungen zu Ethik in der Wirtschaft und Gesellschaft halten, gesprochen. Sie wären zu einer Mitarbeit bereit. Damit würde es eine aus ca. acht Personen bestehende Kommission mit Menschen, die sich mit ethischen Fragen beruflich, wissenschaftlich und konzeptionell beschäftigen. Sie soll übergreifend beurteilen, Detailexpertise zum jeweiligen Einzelthema ist insofern nicht nötig. Diese Expert*innen würden Fachleute zu den jeweiligen Fragen anhören.
Rm Sassen (B‘90/Die Grünen) begrüßt den Vorschlag von OB Westphal und bittet darum, dies zwecks Kenntnis und Beratung in einen Ausschuss zu geben.
OB Westphal erklärt, dies könne er so machen.
Rm Dr. Suck (CDU) bittet um Information, wer in der Kommission sitzen wird.
OB Westphal sagt eine entsprechende Information zu. Er werde in konkrete Gespräche mit den angedachten Personen gehen, im Anschluss eine Liste erstellen und diese Liste den Fraktionsgeschäftsstellen zur Verfügung stellen. So könne auf kurzem Weg reagiert werden. Auch Vorschläge der Fraktionen seien dazu möglich. Ziel ist, eine konzeptionelle Zusammensetzung bald abgestimmt zu haben. Die weiteren Dinge können –wie besprochen– gern über die Ausschüsse erfolgen.
Rm Kowalewski (Die Linke+) stellt die Frage, wie Politiker*innen im Rahmen der Ethikkommission eingebunden werden bzw. wie ein Fragerecht abgebildet wird.
OB Westphal antwortet, Anträge können seitens der Politik jederzeit im Rat gestellt werden. Die Kommission formuliert themenzogen und nach Anhörungen ein Papier/einen Vorschlag/ eine Stellungnahme zwecks Beratung des Rates. Dieses Ergebnis wird den Ratsmitgliedern vorgelegt, damit sich daraus Beschlüsse, Anträge, etc. ergeben können. Die Kommission trifft keine Beschlüsse, Ratsentscheidungen werden nicht vorweg genommen.
Der Rat der Stadt stimmt mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, FDP/Bürgerliste, Die Partei und der Stimme des Rm Gülec (BVT) gegen die Stimmen der AfD-Fraktion sowie die Stimme des Rm Deyda (Die Rechte) der Einrichtung der Ethikkommission unter den von OB Westphal gemachten Erläuterungen und Erklärungen zu.
Der Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 16.02.2022 (Drucksache Nr.: 23642-22-E1) gilt damit als erledigt.
Der Rat der Stadt lehnt den Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen vom 02.02.2022 (Drucksache Nr.: 23642-22) mit der Mehrheit der Stimmen von SPD, CDU, AfD, FDP/Bürgerliste sowie der Stimme des Rm Gülec (BVT) und des Rm Deyda (Die Rechte) gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke+ bei Enthaltung von Der Fraktion/Die Partei ab.
zu TOP 9.8
Geschäftsführung der Dortmunder Stadtentwicklungsgesellschaft mbH
Überweisung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 10.02.2022
(Drucksache Nr.: 23571-22)
Folgende Überweisung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus seiner Sitzung am 10.02.2022 liegt dem Rat der Stadt vor:
„Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende gemeinsame Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis90/Die Grünen und der CDU-Fraktion vor:
die Fraktionen von BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN und CDU bitten um einen aktuellen Sachstand zur Bewerber*innenlage und zum Auswahlverfahren einer hauptamtlichen Geschäftsführung für die Dortmunder Stadtentwicklungsgesellschaft mbH.
In dem Zusammenhang soll der Beteiligungsausschuss auch über den Stand der Einrichtung des Aufsichtsrates der DSGmbH informiert werden.
Begründung:
Im Grundsatzbeschluss zur Neuausrichtung der Dortmunder Stadtentwicklungsgesellschaft (DS.-Nr.: 21044-21) wurde auch die Einrichtung einer hauptamtlichen Geschäftsführung für die neue Gesellschaft beschlossen. Der Ausschreibungstext wurde mit den Fraktionen im September 2021 abgestimmt. Im Rahmen der übergangsweisen Bestellung des Oberbürgermeisters zum nebenamtlichen Geschäftsführer (DS-Nr.: 2503-21) wurde der Ratsbeschluss über die hauptamtliche Geschäftsführung für November 2021 angekündigt. Eine entsprechende Vorlage wurde dem Ausschuss bisher nicht vorgelegt.
Herr Kollmann (Stabsstellenleiter Kommunalwirtschaft) sagt eine schriftliche Beantwortung bis zur nächsten Sitzung zu.
Herr Mader (CDU-Fraktion) bittet um Beantwortung bis zur Ratssitzung.
Es besteht Einvernehmen darüber, die o. g., gemeinsame Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der CDU-Fraktion an den Rat zu überweisen. Die Stellungnahme der Verwaltung wird den Rat bis zu seiner nächsten Sitzung erreichen.“
Zudem liegt dem Rat der Stadt nachfolgende Stellungnahme der Verwaltung vom 15.02.2022 (Drucksache Nr.: 23571-22-E1) vor:
„… der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften hat in seiner Sitzung am 10.02.2022 diesen Tagesordnungspunkt an den Rat überwiesen und um eine schriftliche Beantwortung zur Ratssitzung am 17.02.2022 gebeten. Zum o.g. Tagesordnungspunkt teile ich Ihnen folgenden Sachstand mit:
Das Auswahlverfahren für die Besetzung der Geschäftsführung steht kurz vor dem Abschluss. Nachdem die eingegangenen Bewerbungen gesichtet wurden, kamen drei Bewerber in die engere Wahl. Der erfolgreiche Bewerber soll in einer Sondersitzung des Beirates der Kommunalwirtschaft am 23.02.2022 die Gelegenheit zur Vorstellung erhalten. Die Vorlage zur Bestellung der Geschäftsführung ist für die Ratssitzung am 31.03.2022 vorgesehen. Hinsichtlich der Einrichtung des Aufsichtsrates ist ebenfalls vorgesehen, die Vorlage zur Besetzung des Aufsichtsrates dem Rat der Stadt Dortmund am 31.03.2022 zur Beschlussfassung vorzulegen.“
Der Rat der Stadt nimmt die Stellungnahme der Verwaltung vom 15.02.2022 (Drucksache Nr.: 23571-22-E1) zur Kenntnis.
10. Personal, Organisation, Digitalisierung, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung
zu TOP 10.1
Fahrradleasing bei der Stadt Dortmund nach dem Tarifvertrag Fahrradleasing
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22604-21)
Rm Perlick (AfD) erschließt sich nicht, warum städtische Beschäftigte mit Leasingverträgen ausgestattet werden, um ihren Arbeitsweg zu absolvieren. Der Weg zur Arbeit ist eine private Angelegenheit. Fahrräder konnten schon immer gekauft werden und Eigentum sei eine gute Sache. Daher lehnt seine Fraktion den Antrag ab.
Rm Vogeler (CDU) erklärt die Zustimmung zum Antrag und freut sich über die schnelle Umsetzung des gemeinsamen mit B‘90/Die Grünen eingebrachten Antrags im Rahmen der Haushaltsberatungen.
Rm Heymann (SPD) begrüßt für seine Fraktion die Vorlage. Dies ist eine aktive Maßnahme für Klimaschutz. Ein vergleichbares Angebot werde in den städt. Gesellschaften ebenfalls angestrebt.
Der Rat der Stadt fasst mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, FDP/Bürgerliste, Die Partei und der Stimme des Rm Gülec (BVT) gegen die Stimmen der AfD-Fraktion bei Enthaltung des Rm Deyda (Die Rechte) folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt,
- das Fahrradleasing für die Tarifbeschäftigten der Stadt Dortmund nach dem Tarifvertrag Fahrradleasing einzuführen,
- die Verwaltung mit der Erarbeitung des Vertragswerks als Grundlage der Ausschreibung der Leistung eines Dienstleisters für das Fahrradleasing zu beauftragen,
- dass die Stadt Dortmund sich als Arbeitgeberin an den Kosten des Fahrradleasings in Form der Übernahme der Versicherungsleistungen und Wartungen aus den Einsparungen, die durch die verringerten Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung in Folge der Entgeltumwandlung entstehen, beteiligt,
- dass das Fahrradleasing so ausgestaltet wird, dass es auch für Beamte*innen anwendbar ist, sobald entsprechende landesrechtliche Regelungen in NRW in Kraft treten,
- dass die bereits vorhandene Möglichkeit eines Vorschusses für die Anschaffung eines Fahrrades parallel bestehen bleibt,
- zur Abwicklung eine halbe Planstelle vzv. im Personal- und Organisationsamt einzurichten und diese im Vorgriff zu besetzen sowie ein Jahr nach dem Start des Fahrradleasings zu evaluieren.
zu TOP 10.2
Benennung von stimmberechtigten Delegierten für die Mitgliederversammlung 2022 des Städtetags Nordrhein-Westfalen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23314-22)
Folgende Liste der vorgeschlagenen Delegierten der Fraktionen (Drucksache Nr.: 23314-22-E1) liegt dem Rat der Stadt vor:
„ 1. Rm Uwe Kaminski (SPD)
2. Rm Daniela Worth (SPD)
3. Rm Ingrid Reuter (B90/Grüne)
4. Rm Jaques Armel Dsicheu Djine (B90/Grüne)
5. Rm Sascha Mader (CDU)
6. Rm Dirk Hartleif (CDU)
7. Rm Christian Gebel (Linke+)
8. Thomas Westphal, Oberbürgermeister“
Der Rat der Stadt fasst einstimmig mit den Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, FDP/Bürgerliste, Die Partei und der Stimme des Rm Gülec (BVT) bei Enthaltung durch die AfD-Fraktion sowie Rm Deyda (Die Rechte) folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt benennt folgende stimmberechtigte Delegierte für die Mitgliederversammlung des Städtetages Nordrhein-Westfalen am 01. und 02. Juni 2022 in Essen.
1. Rm Uwe Kaminski (SPD)
2. Rm Daniela Worth (SPD)
3. Rm Ingrid Reuter (B90/Grüne)
4. Rm Jaques Armel Dsicheu Djine (B90/Grüne)
5. Rm Sascha Mader (CDU)
6. Rm Dirk Hartleif (CDU)
7. Rm Christian Gebel (Linke+)
8. Thomas Westphal, Oberbürgermeister
zu TOP 10.3
Benennung von Delegierten für die Delegiertenversammlung 2022 der Deutschen Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE) am 24./25.03.2022 (Hannover / digital)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23580-22)
Folgende Liste der vorgeschlagenen Delegierten der Fraktionen (Drucksache Nr.: 23580-22-E1) liegt dem Rat der Stadt vor:
„ 1. Rm Torsten Heymann (SPD-Fraktion)
2. Rm Andrea Keßler (SPD-Fraktion)
3. Rm Jenny Brunner (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
4. Rm Katrin Lögering (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
5. sB Andreas Brunnert (CDU-Fraktion)
6. Rm Petra Dresler-Döhmann (Fraktion Die Linke +)“
Der Rat der Stadt fasst einstimmig mit den Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, FDP/Bürgerliste, Die Partei und der Stimme des Rm Gülec (BVT) bei Enthaltung durch die AfD-Fraktion sowie Rm Deyda (Die Rechte) folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt benennt folgende Delegierte für die Delegiertenversammlung 2022 des RGRE
1. Rm Torsten Heymann (SPD-Fraktion)
2. Rm Andrea Keßler (SPD-Fraktion)
3. Rm Jenny Brunner (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
4. Rm Katrin Lögering (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
5. sB Andreas Brunnert (CDU-Fraktion)
6. Rm Petra Dresler-Döhmann (Fraktion Die Linke +)
Der Rat ermächtigt die Verwaltung, die Kontaktinformationen der gewählten Delegierten an den RGRE weiterzugeben, sodass eine detaillierte Anmeldung über einen individuellen Online-Link erfolgen kann.
zu TOP 10.4
Social-Media-Aktivitäten des Oberbürgermeisters
Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22870-21-E3)
Den Ratsmitgliedern liegt folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vom 15.12.2021 (Drucksache Nr.: 22870-21-E3) vor:
„…. unter Bezugnahme auf Ihre Stellungnahme zum oben genannten Tagesordnungspunkt (Drucksache Nr. 22870-21-E2) stellen sich der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund im Zusammenhang Ihrer Social-Media-Aktivitäten folgende Fragen, um deren Beantwortung wir zur Sitzung des Rates am 17. Februar 2022 bitten:
1. Wie viele Beiträge, die im Bezug zu Ihrer Person stehen wurden von der Stadt Dortmund online beworben/hervorgehoben? In wie vielen dieser Beiträge wurden Profile von Ihnen angegeben?
2. Wie oft wurden, durch städtische Mittel produzierte Inhalte (z. B. Bilder / Videos / redaktionelle Inhalte) auf Ihren Profilen (privat & business) verwendet?
3. Welche Absprachen wurden zur Veröffentlichung von Beiträgen mit Bezug zu Ihnen innerhalb der Verwaltung getroffen?
4. Bei Instagram findet sich ein Beitrag (3. März 2021) zu einer Videokonferenz über die Kooperationspotentiale mit Abu Dhabi (Abu Dhabi Digital).
- Welche Inhalte wurden mit Abu Dhabi abgestimmt, welche Kooperationen im Detail abgestimmt?
- Wurden weitergehende Bemühungen unternommen die Kooperation voranzutreiben? Wurden städtische Mittel dazu verwendet, bzw. seitens Abu Dhabi (oder Abu Dhabi Digital o. Ä.) übernommen?
Zur Beantwortung liegt dem Rat die Stellungnahme der Verwaltung vom 17.02.2012 (Drucksache Nr.: 22870-21-E4) vor:
„… zu den gestellten Fragen der CDU-Fraktion auf die Stellungnahme zur Ratssitzung am 16.12.2021 nehme ich wie folgt Stellung:
1. Wie viele Beiträge, die im Bezug zu Ihrer Person stehen wurden von der Stadt Dortmund online beworben/hervorgehoben? In wie vielen dieser Beiträge wurden Profile von Ihnen angegeben?
Wie in der öffentlichen Werbebibliothek der zentralen Facebook-Seite der Stadt Dortmund einsehbar, hat die Stadt Dortmund bisher rd. 140 Social Media Anzeigen geschaltet. Davon sind in Verbindung mit dem Social Media Account des Oberbürgermeisters Thomas Westphal zu drei Anlässen Werbeanzeigen geschaltet worden.
1. „Sommertour 2021“ (insgesamt 14 Anzeigen im Zeitraum 5.8. bis 1.9.2021) vor dem Hintergrund Erfahrungen in der der zielgruppen-genauen Ausspielung von Anzeigen zu erlangen
2. „Eröffnung der Robbenanlage“ (eine Anzeige) zur Unterstützung der Social Media Aktivitäten des Zoos.
3. „Westphal fordert Impfpflicht“ (eine Anzeige) im Rahmen der Impfkampagne der Stadt Dortmund.
2. Wie oft wurden, durch städtische Mittel produzierte Inhalte (z. B. Bilder / Videos / redaktionelle Inhalte) auf Ihren Profilen (privat & business) verwendet?
Im Rahmen der Berichterstattung und Dokumentation von Terminen der Stadtverwaltung und des Oberbürgermeisters werden durch städt. Kolleg*innen Inhalte wie Bilder, Videos und Texte erstellt, die dazu bestimmt sind über die städt. Kanäle genutzt zu werden. Seit Beginn der Amtszeit des Oberbürgermeisters sind über 5.000 Inhalte entstanden.
Vor allem bei der Veröffentlichung in den Sozialen Medien ist eines der primären Ziele eine möglichst breite Streuung der Inhalte. Aus diesem Grund werden die produzierten Inhalte der Verwaltung und somit auch dem Oberbürgermeister zur Folgenutzung zur Verfügung gestellt.
Diese Inhalte sind in der Folgenutzung auf den Profilen des Oberbürgermeisters 113 mal verwendet worden.
3. Welche Absprachen wurden zur Veröffentlichung von Beiträgen mit Bezug zu Ihnen innerhalb der Verwaltung getroffen?
Informationen/Beiträge über das Handeln der Verwaltung werden grundsätzlich via Pressestelle (Medieninformationen, Pressekonferenzen) und Dortmund-Agentur (Online-Kommunikation) den Medien bzw. der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt.
Diese Informationen beziehen sich auf Themen aus der Gesamtverwaltung inkl. Verwaltungsvorstand.
Selbstverständlich sind in die inhaltliche Abstimmung der Informationen neben den Fachbereichen mitunter auch (themenbezogen) die jeweiligen Mitglieder des Verwaltungsvorstandes involviert. Auch persönliche Zitate von Mitgliedern des Verwaltungsvorstandes oder dem Bereich der Fachbereichsleitung kommen in diesen Informationen vor. Dies dient in der Regel der Veranschaulichung.
Regelmäßige "Absprachen" zur einer Veröffentlichung mit (persönlichem) Bezug zu Personen aus den Fachbereichen bzw. des Verwaltungsvorstandes bestehen nicht.
Solche Bezüge ergeben sich immer erst aus dem jeweiligen Thema der Information.
4. Bei Instagram findet sich ein Beitrag (3. März 2021) zu einer Videokonferenz über die Kooperationspotentiale mit Abu Dhabi (Abu Dhabi Digital).
- Welche Inhalte wurden mit Abu Dhabi abgestimmt, welche Kooperationen im Detail abgestimmt?
Es erfolgten die Vorstellung der Digitalisierungsstrategie beider Städte, Digitalisierung/Smart City, nachhaltige Energie, grüne Infrastruktur, Start-up Förderung und Herausforderungen der Pandemie.
Der durch den deutschen Botschafter in den Vereinigten Arabischen Emiraten moderierte Austausch galt dazu, mögliche Kooperationspotentiale beider Städte zu eruieren. Insbesondere Themen der Smart City, Künstlichen Intelligenz und der nachhaltigen Energieversorgung erschienen hier als gewinnbringend für die Stadt Dortmund. Weitere Schritte sollten im Nachgang des Termins abgestimmt werden. Ziel einer möglichen Kooperation mit der Stadt Abu Dhabi könnte auch eine trilaterale Kooperation zusätzlich mit einer Stadt in Israel sein. Das vor dem Hintergrund Dortmunder Aktivitäten der Städte-Diplomatie, hier Bezug auf das Abraham-Abkommen (Friedensvertrag zw. Israel und den VAE). Bzgl. einer möglichen trilateralen Kooperation werden wir seitens der deutschen Botschaft in Abu Dhabi unterstützt.
- Wurden weitergehende Bemühungen unternommen die Kooperation voranzutreiben? Wurden städtische Mittel dazu verwendet, bzw. seitens Abu Dhabi (oder Abu Dhabi Digital o. Ä.) übernommen?
Weitere Bemühungen wurden wie bereits vorher beantwortet für das Vorantreiben der Kooperation unternommen.
Städtische Mittel wurden für die Durchführung der Videokonferenz mit Ausnahme der vorhandenen Personalressourcen und Sachmittel (Informationstechnik) nicht genutzt.“
Rm Vogeler (CDU) dankt für die Stellungnahme. Die Fraktion nimmt diese mangels Befassungsmöglich-keit heute nur zur Kenntnis. Die Kenntnisnahme steht unter dem Vorbehalt weiterer Nachfragen durch Rm Nienhoff.
Der Rat der Stadt nimmt die Stellungnahme der Verwaltung vom 17.02.2012 (Drucksache Nr.: 22870-21-E4) zur Kenntnis.
zu TOP 10.5
Umsetzung von Beschlüssen
Gemeins. Stellungnahme zur TO (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23207-21-E2)
Den Ratsmitgliedern liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der CDU-Fraktion vor:
„… die Fraktion BÜNDNIS 90/Die Grünen und CDU im Rat der Stadt Dortmund bitten die Verwaltung zu dem oben genannten Tagesordnungspunkt um einen Bericht zum Stand der Umsetzung des folgenden Beschlusses:
Wohnbauprogramm für junge Familien
Drucksache Nr.: 21346-21-E1
Der Rat der Stadt Dortmund hat in seiner Sitzung am 24. Juni 2021 unter dem Tagesordnungspunkt „Wohnbauprogramm für junge Familien“ (Drucksache Nr.: 21346-21) folgenden Beschluss gefasst:
1. Der AKUSW und der Rat der Stadt stellen fest, dass das bestehende Wohnraumangebot für junge Familien in Dortmund nicht bedarfsdeckend ist.
2. Der AKUSW und der Rat der Stadt stellen fest, dass der Wohnungsbau für junge Familien dringend intensiviert werden muss.
3. Der AKUSW und der Rat der Stadt beauftragen die Verwaltung, ein Programm zu erarbeiten, mit dem das Ziel von möglichst 5.000 neuen Wohneinheiten für junge Familien mittelfristig erreicht werden kann.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, alle Fördermöglichkeiten von Bund und Land für die Zielerreichung zu nutzen.
5. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob im Zuge der Aufstellung neuer Bebauungspläne ein signifikanter Flächenanteil für den Wohnraumbedarf von jungen Familien vorgehalten werden kann.
6. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, wie dieses Ziel mit dem vom Rat am 20.05.2021 beauftragten Konzept für den kommunalen Wohnungsbau in Einklang gebracht werden kann.
7. Das von der Verwaltung zu erarbeitende Konzept wird den politischen Gremien spätestens im 4. Quartal 2021 vorgelegt.
Zum vorgenannten Beschluss des Rates erbitten wir bis zur nächsten Sitzung des Rates am 17.02.2022 eine Darstellung des Sachstandes.“
OB Westphal stellt -stellvertretend für StR Wilde- dar, es habe nach seinen Informationen dazu eine Stellungnahme und Diskussion im Ausschuss für Klima, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) gegeben und die Fragen seien geklärt worden.
Rm Dr. Suck (CDU) merkt kritisch den Umgang der Verwaltung mit politischen Beschlüssen an. Er verweist auf den ursprünglichen Beschluss mit dem Fokus auf Wohnungsbau für junge Familien. Die Stellungnahme der Verwaltung beinhaltet nun jedoch, eine Priorität für junge Familien nicht zu wollen, weil damit andere Prioritäten in ihrer Bedeutung sinken würden. Er interpretiert dies so, dass die Verwaltung sich dem Wohnungsbau für junge Familien nicht weiter widmen möchte und fordert, dass die Verwaltung den Beschluss in der Beratung berücksichtigt und umsetzt. Daher ist seine Fraktion mit der Stellungnahme nicht einverstanden. Diese Diskussion muss sicherlich weitergeführt werden, der Rat sei für das AKUSW-Fachthema nicht der richtige Ort.
OB Westphal stimmt Rm Dr. Suck hinsichtlich der weiterführenden Diskussion im AKUSW zu.
Der Rat der Stadt überweist das Thema zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen.
zu TOP 10.6
Berichterstattung zu Sitzungen des Rates der Stadt Dortmund
Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23208-21-E1)
Den Ratsmitgliedern liegt folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:
„… die Verwaltung berichtet im städtischen Internetangebot „dortmund.de“ unter dem Stichwort „Lokalpolitik“ regelmäßig in ausführlicher Form über ausgewählte Gegenstände der Sitzungen des Rates:
18.11.2021
„Rat der Stadt Dortmund diskutierte über Klimaschutz und Corona“
24.09.2021
„Rat der Stadt Dortmund befasste sich mit Investitionen, Bildung und Corona“
25.06.2021
„Rat beschäftigte sich mit Stadtentwicklung, Wohnraum und Bildung“
25.03.2021
„Heike Marzen wird neue Geschäftsführerin der Wirtschaftsförderung – Rat befasst sich mit Kunstarchiv und Attraktivierung der City“
11.02.2021
„Ute Mais ist neue Bürgermeisterin – Rat befasste sich mit Freibad Stockheide, Flughafen, Obdachlosen und Corona“
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund bittet die Verwaltung zur nächsten Sitzung des Rates am 17. Februar 2022 um eine Stellungnahme zu den Erwägungen, aus denen heraus sich die Stadt in vorstehender Weise zur „Ratsberichterstattung“ veranlasst sieht.“
Weiterhin liegt den Ratsmitgliedern nachfolgendes Schreiben der Verwaltung vom 02.02.2022 (Drucksache Nr.: 23208-21-E2) vor:
„… mit Blick auf die notwendige Transparenz kommunalpolitischer Entscheidungen und eine informierte Öffentlichkeit sieht es die Stadt Dortmund als geboten an, die Bürger*innen über die Arbeit der Verwaltung wie auch über die politischen Beschlüsse des Rates der Stadt Dortmund zu informieren. Diese Information über Verwaltungshandeln und insbesondere über die Sitzungen des Rates der Stadt Dortmund und seiner wesentlichen Beschlüsse geschieht auf unterschiedlichen Kommunikations-Kanälen schon seit Jahren.
Dort werden die Bürger*innen kontinuierlich über die Arbeit der Verwaltung und über die Beschlüsse des Verwaltungsvorstandes unterrichtet. Nur ein Beispiel: die VV-Vorlage „Barrierefreier Ausbau der Haltestellen an der B1“ am 23.11. 2021. So ist es nur sinnvoll, die Bürger* innen auch über den anschließenden politischen Beschluss des Rates der Stadt Dortmund zu informieren – wie anlässlich der Ratssitzung im Dezember 2021 geschehen.
Die Stadt Dortmund berichtet dabei gemäß der Vorgaben der Gemeindeordnung (GO) NRW sowie in Übereinstimmung mit aktueller Rechtsprechung. So sieht §52 Absatz 2 GO NRW vor, dass „der wesentliche Inhalt der Beschlüsse in öffentlicher Sitzung oder in anderer geeigneter Weise der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird, soweit nicht im Einzelfall etwas anderes beschlossen wird“.
Auch der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung zur wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit kommunaler Amtsblätter (Urteil vom 20.12.2018 – I ZR 112/17 – „Crailsheimer Stadtblatt II“) ausgeführt, dass die Unterrichtung der Öffentlichkeit über die aktuelle Tätigkeit und künftigen Vorhaben der Kommunalverwaltung und des Gemeinderats im Rahmen der gemeindlichen Öffentlichkeitsarbeit zulässig und ggf. sogar geboten ist.
Rm Dr. Suck (CDU) empfiehlt, die Veröffentlichungen der Stadt nach Ratssitzungen zu lesen. Er findet, die politischen Meinungen der Parteien und Fraktionen werden bei der Berichterstattung nicht abgebildet. Die Namen der Fraktionen tauchen nicht auf. Selbst bei Tagesordnungspunkten, die nur auf Antrag von Fraktionen entstanden sind, ist der Fraktionsname nicht erkennbar. Nach Auffassung seiner Fraktion muss aus der Berichterstattung erkennbar sein, wie sich die unterschiedlichen Fraktionen zu den Themen positionieren. Rm Dr. Suck nennt die Zeitschrift „Landtag intern“ als Beispiel, in welche Richtung sich die Nachberichterstattung entwickeln könnte. Die CDU-Fraktion ist der Meinung, dass auf der Seite der Stadt Dortmund künftig deutlich werden muss, dass eine Ratssitzung ein Zusammenwirken von Verwaltung und Politik und umgekehrt ist.
Rm Neumann-Lieven (SPD) merkt an, die von Rm Dr. Suck genannten Punkte wären wünschenswert und auch in der Vergangenheit üblich. Nach dem Klageverfahren einer Zeitung auf Berichterstattung habe es eine Abkehr gegeben. Um künftig auf dortmund.de wieder entsprechend berichten zu können, bedürfe es Formulierungen, die keinen Raum für Klagen zulassen. Zugleich stellt sie fest, dass auch Presseberichte zunehmend auf Namen, Fraktionen und Positionen verzichten. Damit wird die politische Kultur nicht abgebildet und gepflegt. Unter diesem Blickwinkel würde sie begrüßen, wenn die sprachlichen Mittel so entwickelt würden, dass auf dortmund.de wieder tiefgehender berichtet wird.
Rm Bohnhof (AfD) bittet zu seinem Verständnis den Rechtsdezernenten um Stellungnahme hinsichtlich des Spannungsfeldes aus dem Urteil zur Berichterstattung einerseits und der Zulässigkeit von Werbung und Öffentlichkeitsarbeit andererseits.
Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) hält es für juristisch unproblematisch, wenn die Partei, welche einen Tagesordnungspunkt beantragt, entsprechend benannt wird.
OB Westphal hält den Hinweis von Rm Kauch eher für eine Frage der Ausgestaltung. Ansonsten bestätigt er die von Rm Neumann-Lieven getätigte Darstellung. Er schlägt vor, dieses komplexe Thema im Ältestenrat tiefer zu diskutieren. Die Grenze zwischen der Information einer Kommune und der redaktionellen Arbeit einer Zeitung sei zu wahren.
StR Dahmen möchte auf dieses komplexe Thema ungern kurz Stellung nehmen. Entscheidend sei bei der Öffentlichkeitsarbeit sicherlich der Bezug zur Ratspolitik. Er möchte daher den Vorschlag hinsichtlich des Ältestenrats aufgreifen und eine schriftliche Stellungnahme vorlegen. Er verweist auf das schwebende Revisionsverfahren und mögliche Unwägbarkeiten.
Rm Garbe (AfD) wundert sich über die Darstellung von Rm Neumann-Lieven. Er beklagt eine Entpolitisierung von Zeitungsberichten und sieht darin einen Zeitgeist. Dies zu ändern sieht Rm Garbe als schwierig an.
Der Rat der Stadt nimmt das Schreiben der Verwaltung (Drucksache Nr.: 23208-21-E2) vom 02.02.2022 zur Kenntnis.
zu TOP 10.7.a
Umbesetzung in Gremien
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23506-22)
Den Ratsmitgliedern liegt nachfolgender Antrag der SPD-Fraktion vom 09.02.2022 vor:
„…die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund bittet um Beschlussfassung der folgenden Umbesetzungen in Gremien:
Genossenschaftsversammlung der Emschergenossenschaft
Frau RM Veronika Rudolf scheidet als Mitglied der Genossenschaftsversammlung der Emschergenossenschaft aus. Als neues Mitglied wird Herr RM Detlef Adam benannt.
Trägerausschuss JobCenter Dortmund
Herr RM Detlef Adam scheidet als Mitglied im Trägerausschuss JobCenter Dortmund aus.
Als neues Mitglied wird Frau RM Daniela Worth bekannt.
Verwaltungsrat Sparkasse Dortmund
Herr RM Bernhard Klösel scheidet als persönlicher Stellvertreter von Frau RM Gudrun Heidkamp aus dem Verwaltungsrat der Sparkasse aus. Herr RM Carsten Giebel wird als persönlicher Stellvertreter von Frau RM Gudrun Heidkamp benannt.“
Der Rat der Stadt stimmt dem Antrag der SPD-Fraktion vom 09.02.2022 einstimmig mit den Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, FDP/Bürgerliste, Die Partei und der Stimme von Rm Gülec (BVT) bei Enthaltung der AfD-Fraktion und Rm Deyda (Die Rechte) zu.
zu TOP 10.7.b
Umbesetzung in Gremien
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 23522-22)
Den Ratsmitgliedern liegt nachfolgender Antrag der Fraktion Die Linke+ vom 21.01.2022 vor:
„… die Fraktion DIE LINKE+ bittet um einen Beschluss zur Umsetzung in mehreren Gremien, die durch das Ausscheiden unseres bisherigen Ratsmitglieds Thomas Zweier notwendig geworden ist:
ABöOAB:
Für das ausgeschiedene Ratsmitglied Thomas Zweier rückt RM Fatma Karacakurtoglu nach, die damit nicht mehr als Vertretung zur Verfügung steht. Stellvertretendes Mitglied wird RM Michael Badura.
AKSF:
Für das ausgeschiedene Ratsmitglied Thomas Zweier rückt das neue RM Petra Dresler-Döhmann nach.
ASAG:
RM Utz Kowalewski scheidet als Vertretung aus. Für ihn rückt sB Manfred Sträter nach.
AKUSW:
Als stellvertretende Mitglieder rücken RM Christian Gebel und das neue Ratsmitglied Petra Dresler-Döhmann nach. RM Fatma Karacakurtoglu und sB Kevin Götz scheiden als Vertretungen aus.
AMIG:
RM Michael Badura scheidet als Vertretung aus. Für ihn rückt sB Kevin Götz als Vertretung nach.
Polizeibeirat:
Für das ausgeschiedene Ratsmitglied Thomas Zweier rückt RM Sonja Lemke als Vertretung nach.
Kuratorium Fußballmuseum:
Für das ausgeschiedene Ratsmitglied Thomas Zweier rückt RM Michael Badura nach.
Beirat Jobcenter:
Norbert Rozowski scheidet aus. Als ordentliches Mitglied rückt der bisherige Stellvertreter Helmut Eigen nach. Die Stellvertretung übernimmt künftig sB Uwe Martinschledde.“
Der Rat der Stadt stimmt dem Antrag der Fraktion Die Linke+ vom 21.01.2022 einstimmig mit den Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, FDP/Bürgerliste, Die Partei und der Stimme von Rm Gülec (BVT) bei Enthaltung der AfD-Fraktion und Rm Deyda (Die Rechte) zu.
zu TOP 10.7.c
Umbesetzung in Gremien
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 23631-22)
Dem Rat der Stadt liegt nachfolgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 02.02.2022 vor:
„… die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet um Aufnahme des o.g. Punktes auf die Tagesordnung sowie um Beschlussfassung der Umbesetzung in folgenden Gremien:
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie
Neues Mitglied im Ausschuss wird RM Elisabeth Brenker (für das ausgeschiedene ehemalige RM Pia Soldan-Bank)
FABIDO-Betriebsausschuss
Neues Mitglied im Ausschuss wird RM Elisabeth Brenker (für das ausgeschiedene ehemalige RM Pia Soldan-Bank)“
Der Rat der Stadt stimmt dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 02.02.2022 einstimmig mit den Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, FDP/Bürgerliste, Die Partei und der Stimme von Rm Gülec (BVT) bei Enthaltung der AfD-Fraktion und Rm Deyda (Die Rechte) zu.
zu TOP 10.7.d
Umbesetzung in Gremien
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 23649-22)
Den Ratsmitgliedern liegt nachfolgender Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 16.02.2022 vor:
„… die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags.
1. Herr Dennis Neunzig wird neuer sachkundiger Bürger. Chaymae Bouyakoub scheidet als sachkundige Bürgerin aus.
2. Herr Dennis Neunzig wird stellvertretendes Mitglied im APOD. Michael Kauch scheidet aus.“
Der Rat der Stadt stimmt dem Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 16.02.2022 einstimmig mit den Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, FDP/Bürgerliste, Die Partei und der Stimme von Rm Gülec (BVT) bei Enthaltung der AfD-Fraktion und Rm Deyda (Die Rechte) zu.
Weiterhin liegt den Ratsmitgliedern nachfolgender Antrag der AfD-Fraktion vom 14.02.2022 vor:
„… die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Beschlussantrages auf der Sitzung des Rates der Stadt Dortmund am Donnerstag, den 17.02.2022 unter dem Tagesordnungspunkt „Umbesetzung in Gremien“:
„Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass der sachkundige Bürger Walter Wagner das Ratsmitglied Matthias Helferich im Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung als stellvertretendes Ausschussmitglied der AfD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund ersetzt.“
Rm Neumann (B‘90/Die Grünen) erklärt, seine Fraktion werde sich an der Abstimmung über den Antrag der AfD-Fraktion nicht beteiligen.
Der Rat der Stadt stimmt bei Nichtbeteiligung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dem Antrag der AfD-Fraktion vom 14.02.2022 einstimmig mit den Stimmen der AfD-Fraktion und Rm Deyda (Die Rechte) bei Enthaltung der Fraktionen SPD, CDU, Die Linke+, FDP/Bürgerliste, Die Partei und der Stimme von Rm Gülec (BVT) zu.
zu TOP 10.8
Aussetzung der Abschiebung von LSBTIQ-Geflüchteten aus Ghana
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 23640-22)
Den Ratsmitgliedern liegt nachfolgender Antrag der Fraktion Die Linke + vom 02.02.2022 vor:
„… die Fraktion DIE LINKE+ bittet um Beschlussfassung zu nachstehendem Antrag:
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Dortmund bittet die Verwaltung der Stadt Dortmund alle Möglichkeiten zu nutzen, Abschiebungen von LSBTIQ*-Geflüchteten nach Ghana nicht zu vollziehen. Er fordert die Landesregierung in NRW unabhängig von der politischen Farbenlehre auf, Abschiebungen von LSBTIQ*-Geflüchteten nach Ghana auszusetzen, zumindest so lange, bis das Auswärtige Amt eine Novellierung der sicheren Herkunftsstaaten vorgenommen hat.
Begründung
Derzeit bemüht sich bereits eine Bundestagsinitiative in Bezug auf die betroffene Personengruppe Ghana den Status als sicheres Herkunftsland abzuerkennen. Dennoch gilt Ghana derzeit noch als sicheres Herkunftsland. In Ghana stehen LSBTIQ*-Personen vor rechtlichen und gesellschaftlichen Herausforderungen, die Nicht-LSBTIQ*-Bürger:innen nicht kennen.
Gleichgeschlechtliche sexuelle Handlungen zwischen Männern sind in Ghana illegal und werden derzeit mit drei Jahren Haft strafrechtlich verfolgt. Die Mehrheit der Bevölkerung Ghanas hegt Anti-LSBTIQ*-Gefühle, physische und gewalttätige homophobe Angriffe auf LSBTIQ*-Personen sind weit verbreitet und werden oft von den Medien, religiösen und politischen Führern gefördert. Berichte über junge Schwule, die aus ihren Häusern geworfen wurden, sind ebenfalls weit verbreitet, ebenso wie Berichte über Konversionstherapien in ganz Ghana.
Obwohl die Verfassung ghanaischen Bürgern das Recht auf Rede-, Meinungs- und Versammlungsfreiheit garantiert, werden diese Grundrechte LSBTIQ*-Personen aktiv vorenthalten.
Pro-LSBTIQ*-Aktivismus existiert in Ghana zwar, aber solche Bemühungen werden oft von der ghanaischen Regierung vereitelt und sollen mit dem neuen Gesetz unter Strafe gestellt werden.
Am 24. Februar 2022 soll daher das „Gesetz zur Förderung ordentlicher menschlicher Sexualrechte und ghanaischer Familienwerte“ verabschiedet werden, welcher eines der homophobsten Gesetze weltweit darstellen wird. Das Gesetz sieht Gefängnisstrafen von bis zu fünf Jahren für Personen vor, die Sex mit gleichgeschlechtlichen Partnern haben, und Gefängnisstrafen von bis zu zehn Jahren für Personen, die LSBTIQ*-Rechte verteidigen. Öffentliche Zärtlichkeiten zwischen gleichgeschlechtlichen Paaren sollen unter Strafe gestellt und gesundheitliche Dienstleistungen für LSBTIQ*-Personen eingeschränkt werden. Das Gesetz will LSBTIQ*-Personen zu Konversionstherapien sowie Lehrer und andere Autoritätspersonen zum Denunzieren Homosexueller zwingen.
Dortmund ist eine bunte, vielfältige und diverse Stadt, die sich klar gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transphobie bzw. -feindlichkeit stellt.“
Rm Wallrabe (CDU) hält die Stadt Dortmund für den falschen Adressaten. Vielmehr sei das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) für solche Entscheidungen verantwortlich. Bei negativem Bescheid des BAMF kann die Härtefallkommission beim Innenministerium NRW eingeschaltet werden. Diese sei mit gutem Sachverstand und Erfahrungen ausgestattet. Auch diverse Organisationen aus der Gesellschaft stellten Mitglieder. Entscheidungen dieses Gremiums würde die Ausländerbehörde der Stadt Dortmund akzeptieren. Daher lehnt seine Fraktion den Antrag ab.
Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) ist über die Aussage im Antrag, vom Auswärtigen Amt werde die Liste der sichereren Herkunftsländer überarbeitet, verwundert. Aus seiner Sicht ist diese Liste ein gesetzlicher Anhang des Asylgesetzes und müsste in diesem Zuge vom Bundestag und Bundesrat beschlossen werden. Im Umkehrschluss bedeute ein sicherer Herkunftsstaat nicht, dass LSBTIQ*-Flüchtlinge grundsätzlich kein Asyl bekommen. Bereits im Asylverfahren werde der Anspruch von LSBTIQ*-Flüchtlingen geprüft. Sie müssten sich nur direkt offenbaren. Daher haben die Parteien der Bundesregierung im Koalitionsvertrag vereinbart, eine spezielle Rechtsberatung für LSBTIQ*-Flüchtlinge vorgesehen, damit die (verkürzten) Fristen eingehalten werden. Daher sieht er keinen Grund, kommunale Abschiebungen auszusetzen. Daher wird seine Fraktion dem Antrag nicht zustimmen.
Rm Goosmann (SPD) sieht das Thema im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden (ABöAB). Dort könne auch die Sicht der Fachverwaltung gehört werden. Er schlägt für seine Fraktion die Überweisung in den ABöAB vor.
Rm Karacakurtoglu (Die Linke+) schildert die Entwicklung in Ghana von einem sicheren Herkunftsland und einer „Vorzeigedemokratie“ hin zu einer heute viel schwierigeren Situation. So weise das Auswärtige Amt darauf hin, LSBTIQ*-Menschen mögen bei Reisen besondere Vorsicht walten lassen.
Bisher seien die von Rm Kauch dargestellten Planungen der Bundesregierung noch nicht realisiert. In Ghana werde Homosexualität derzeit mit drei Jahren Haftstrafe belegt. Auch drohe den Menschen innerhalb der Gesellschaft Verfolgung und Folter. Mit der Gesetzesinitiative „Gesetz zur Förderung ordentlicher menschlicher Sexualrechte und ghanaischer Familienwerte“ drohe LSBTIQ*-Menschen in Ghana eine Verschärfung der Repressionen. U.a. sollen Denunzierungen und Konversationstherapien gefördert werden. Auch drohe der Ausschluss von medizinischer Versorgung. Daher ist der Schutz
- besonders bis zur ankündigten Neuregelung durch die Bunderegierung – wichtig.
Die Härtefallkommission steht aus ihrer Sicht vor dem Problem, dass sie nicht Geschehnisse im Herkunftsland für die Entscheidung heranziehen darf.
Rm Perlick (AfD) nennt die Lage für sexuelle Minderheiten in Ghana bedenklich und gefährlich. Generell sei die Verfolgung von Minderheiten in vielen Ländern problematisch.
Die Linke+ solle sich um die Einreise von Menschen Gedanken machen, bevor man den Schutz von LSBTIQ*-Flüchtlinge fordere.
Rm Heymann (SPD) beantragt das Ende der Redeliste.
OB Westphal lässt den Antrag zur Geschäftsordnung abstimmen.
Der Rat beschließt einstimmig bei einer Enthaltung das Ende der Redeliste.
Rm Bohnhof (AfD) stimmt inhaltlich Rm Wallrabe und Rm Kauch hinsichtlich der Unzuständigkeit zu, einer Beratung im ABöAB verschließt er sich nicht.
Rm Brunner (B‘90/Die Grünen) verweist auf den Ernst der Lage für Betroffene. Sie sieht jedoch auch die Hürden im Asylrecht. Daher möchte ihre Fraktion das Thema im ABöAB beraten.
Richtung AfD zweifelt sie am ersthaften Interesse am Thema und nennt die von der AfD vertretene Politik homophob.
Rm Kowalewski (Die Linke+) erinnert an einen Beschluss des Rates zum Abschiebestopp nach Afghanistan, als dies als sicheres Herkunftsland galt. Jetzt gibt es konkrete Fälle in Dortmund, in denen Menschen von der Abschiebung nach Ghana bedroht sind. Seine Fraktion würde dem Antrag auf Beratung im ABöAB zustimmen, zugleich aber um Kulanz für die Betroffenen bitten, bis zu einer abschließenden Beratung bleiben zu dürfen. Ansonsten wäre die Organisation von Kirchenasyl nötig.
Rm Neumann-Lieven (SPD) möchte das Thema im ABöAB erörtern, aber auch den aktuell Betroffenen zunächst den Schutz bieten. Sie bitte, sofern möglich, um die vom Vorredner formulierte Kulanz.
Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) gibt den Hinweis, dass der genannte Gesetzentwurf nicht von der Regierung, sondern von der Opposition in Ghana eingebracht wurde. Er zweifelt daher am Beschluss dieses Gesetzes.
Rm Bohnhof (AfD) gibt eine persönliche Erklärung nach § 18 der Geschäftsordnung ab. Er weist den Vorwurf der Homophobie an die Adresse der AfD, insbesondere aber auch für sich selbst, zurück. Als Argument seitens der Partei benennt er die Bundesvorsitzende seiner Partei und einen Landtagsabgeordneten, die beide offen homosexuell leben.
StR Dahmen sagt, das BAMF treffe die Entscheidungen. Die Komplexität des Verfahrens mache jeden Fall zur Einzelfallbetrachtung. Nach getroffener Entscheidung stehe den Betroffenen der Rechtsweg zu. Nach letztinstanzlicher Entscheidung könne noch die Härtefallkommission angerufen werden. Deren Entscheidung bzw. Empfehlung wird seitens der Stadt Dortmund im weiteren Verfahren gewürdigt. Über die gesetzlichen Möglichkeiten hinaus kann die Stadt Dortmund nicht über Verbleib oder Abschiebung entscheiden.
Der Rat der Stadt überweist den Antrag der Fraktion Die Linke+ vom 02.02.2022 mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke+ mehrheitlich, AfD, FDP/Bürgerliste, Die Partei und der Stimme des Rm Gülec (BVT) gegen die Stimmen der CDU-Fraktion sowie der Stimme des Rm Deyda (Die Rechte) bei Enthaltung des Rm Dresler-Döhmann (Die Linke+) in den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden.
zu TOP 10.9
Fortdauernde Nichtbeantwortung von An- und Nachfragen durch OB Westphal
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 23629-22)
Dem Rat der Stadt liegt nachfolgender Antrag der AfD-Fraktion vom 14.02.2022 (Drucksache Nr.: 23629-22-E1) vor:
„… im Zuge verschiedener Ratssitzungen des Jahres 2021 wurden Anfragen (mündliche Nachfragen) im Rahmen von Ratssitzungen des Ratsmitgliedes Peter Bohnhof trotz Zusage des Oberbürgermeisters Westphal entgegen der Verpflichtung gemäß § 6 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen nicht beantwortet. RM Bohnhof hatte auf die Nichtbeantwortung in der Folgezeit auch immer wieder hingewiesen.
Im Einzelnen:
In der Sitzung des Rates der Stadt Dortmund vom 25.03.2021 zu TOP 10.10 „Finanzierung des „Kampfes gegen Rechts“ aus öffentlichen Mitteln“ erläuterte RM Bohnhof, dass er mit der Beantwortung der Frage nicht zufrieden sei. Er stellte folgende Zusatzfrage: „Beauftragte die Stadt bzw. die Koordinierungsstelle in der Vergangenheit Stiftungen, wenn ja welche und mit welchen Beträgen wurden diese letztendlich finanziert?“ Diese Nachfrage findet sich in der Niederschrift der Sitzung auf Seite 69.
Eine Beantwortung dieser Frage ist bis zum heutigen Tage trotz Nachfrage u.a. in der Ratssitzung vom 20.05.2021 nicht erfolgt.
Unter TOP 1.4. dieser Sitzung (Seite 8 der Niederschrift) wurde die Nachfrage gestellt und die Antwort zugesagt. Wörtlich heißt es dort:
„Rm Bohnhof (AfD) erklärt, seine Nachfrage unter 10.10 des Protokolls vom 25.03.21 hinsichtlich der Beauftragung von Stiftungen sei weder mündlich noch im Nachgang schriftlich beantwortet.
OB Westphal stellt fest, dass es sich hier um eine Frage handelt, die die Niederschrift in ihrer Form nicht berührt. Er sagt die Beantwortung zu.“
In der darauffolgenden Ratssitzung vom 24.06.2021 stellt RM Bohnhof eine Nachfrage zu TOP 3.15 mit dem Titel „Sachstandsbericht der Fachbereiche 67, 23 und 32 zum Umsetzungsstand Umgang mit Problemimmobilien in der Dortmunder Nordstadt“. Wörtlich heißt es in der Niederschrift (Seite 31):
„Rm Bohnhof (AfD-Fraktion) wünscht sich, da er zur Sitzung des Ausschusses verhindert war, eine Aufstellung aller durch die Problemimmobilien entstanden Kosten.“
Diese Anfrage/Nachfrage wurde ebenfalls nicht beantwortet, was RM Bohnhof in der nächsten Sitzung am 23.09.2021 ebenfalls kritisierte und die Beantwortung einforderte. Gleiches galt für die ebenfalls noch nicht beantwortete Nachfrage vom 25.03.2021.
Unter TOP 1.4. „Genehmigung der Niederschrift über die 5. Sitzung des Rates der Stadt vom 20.05.2021“ (Seite 11) heißt es u.a. wörtlich:
„Rm Bohnhof (AfD) erklärt, seine Nachfrage unter 10.10 des Protokolls vom 25.03.21 hinsichtlich der Beauftragung von Stiftungen sei trotz Zusage nicht beantwortet.“
„OB Westphal stellt zum ersten Punkt fest, es handle sich hier um keinen Hinweis zur Niederschrift, sondern zu einer versäumten Beantwortung. Er sagt die Beantwortung zu.“
Beim folgenden TOP 1.5. „Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Rates der Stadt am 24.06.2021“ rügte RM Bohnhof, dass ebenfalls die Beantwortung der Nachfrage aus dieser Sitzung fehle. Die Beantwortung wurde von OB Westphal zugesagt. Wörtlich heißt es auf Seite 11:
„Rm Bohnhof (AfD) erklärt zu Tagesordnungspunkt 3.15 Sachstandsbericht der Fachbereiche 67, 23 und 32 zum Umsetzungsstand Umgang mit Problemimmobilien in der Dortmunder Nordstadt, die Formulierung „Rm Bohnhof (…) wünscht sich, ...“ habe er so nicht formuliert. Auch habe er die Antwort bisher nicht erhalten.“
„OB Westphal sichert die Überprüfung der Aufzeichnungen, ggf. Korrektur sowie die Beantwortung zu.“
Bis zum heutigen Tag ist, wie bereits ausgeführt eine Beantwortung der beiden Nachfragen nicht erfolgt.
Es liegt offenkundig keine fahrlässige Nichtbeantwortung vor, sondern eine vorsätzliche Nichtbeantwortung.
Die AfD-Fraktion wird durch diese Nichtbeantwortung in ihren Rechten verletzt. Es kommt zu einer Behinderung der Ratstätigkeit. Hinzu kommt die Ungleichbehandlung gegenüber anderen Fraktionen, die zügig und umfassend Antwort auf Ihre Fragen erhalten.
Über die Motivation des Oberbürgermeisters Westphal kann an dieser Stelle nur spekuliert werden. Fakt ist, dass er gegen seine Pflichten objektiv und offenkundig vorsätzlich verstößt.
Vor diesem Hintergrund bittet die AfD-Fraktion um Zustimmung zu folgendem Antrag:
„Der Rat der Stadt Dortmund stellt fest, dass Oberbürgermeister Westphal wiederholt und vorsätzlich gegen die Geschäftsordnung des Rates der Stadt Dortmund und seine Amtspflichten verstoßen hat. Der Rat der Stadt Dortmund missbilligt dieses Verhalten, beschließt gegenüber Herrn Oberbürgermeister Westphal eine Rüge auszusprechen und fordert diesen auf, die ausstehenden Fragen der AfD-Fraktion unverzüglich zu beantworten sowie seine Amtsgeschäfte in Zukunft pflichtgemäß zu erledigen.“
Der guten Ordnung halber sei erwähnt, dass mit gleicher Post eine Dienstaufsichtsbeschwerde beim zuständigen Regierungspräsidenten eingereicht wurde.“
Rm Bohnhof (AfD) bemängelt die Nichtbeantwortung von Bitten um Stellungnahmen durch seine Fraktion. Zum Sachverhalt verweist er auf den Antrag.
Der Rat der Stadt lehnt den Antrag der AfD-Fraktion mit den Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, FDP/Bürgerliste, Die Partei und der Stimme von Rm Gülec (BVT) gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und der Stimme des Rm Deyda (die Rechte) ab.
zu TOP 10.10
Rüge des OB Westphal wegen Verstoßes gegen die Geschäftsordnung des Rates der Stadt Dortmund und schwerer Missachtung seiner Neutralitätspflicht
Antrag (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 23632-22)
Dem Rat der Stadt liegt nachfolgender Antrag der AfD-Fraktion vom 02.02.2022 vor:
„… im Zuge der Ratssitzung am 16.12.2021 und den erfolgten Haushaltsreden der Fraktionen kam es erneut zu Verunglimpfungen bis hin zu offener Hetze gegen die AfD-Fraktion.
Besonders der Fraktionsvorsitzende Schlösser (Die Fraktion/Die Partei) verstieß wiederholt gegen die Sitten, den Anstand und die Usancen des Dortmunder Rates.
Deutlich hörbar artikulierte er in seiner Haushaltsrede den Ausspruch „Fuck AfD“. Auch bezeichnete er die AfD-Fraktion als „Rechte Hetzer“ und nutzte ein Liedzitat der Rockgruppe „Die Ärzte“, das den politisch Andersdenkenden als „Arschloch“ diffamiert. Dieses Zitat bezog sich ebenfalls eindeutig auf die AfD-Fraktion. Sowohl Schlössers Gesten als auch dem Sachzusammenhang ist dieses zu entnehmen und zuzuordnen.
Somit ist eindeutig festzustellen, dass Herr Schlösser sich wiederholt ungebührlich und beleidigend gegenüber der AfD-Fraktion geäußert hat.
Die oben geschilderten Vorfälle wurden umgehend von den Ratsmitgliedern der AfD-Fraktion Garbe und Bohnhof dem Vorsitzenden Oberbürgermeister Westphal zur Kenntnis gegeben, mit der Bitte, Herrn Schlösser umgehend zu rügen, bzw. Ordnungsmaßnahmen gem. § 24 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Dortmund zu ergreifen.
Dieses erfolgte nicht.
Vielmehr relativierte Oberbürgermeister Westphal das Verhalten des Herrn Schlösser und bezog sich auf das oben genannte Liedzitat.
Nachdem Ratsmitglied Bohnhof Oberbürgermeister Westphal darauf aufmerksam machte, dass die Nichterteilung einer Rüge bei einem solchen Vorfall eine schwere Verfehlung darstelle sowie eine weitergehende Beratung über den Vorfall innerhalb des Präsidiums angebracht wäre, erwiderte Oberbürgermeister Westphal im Zitat:
„Wir haben uns kurz abgestimmt, mit dieser Verfehlung können wir alle gut leben.“
Hierbei war offenkundig, dass eine Abstimmung in der Kürze der Zeit gar nicht erfolgt sein konnte.
Alle oben getätigten Tatsachenbehauptungen können mit der Aufzeichnung der Ratssitzung vom 16.12.2021 glaubhaft gemacht und bewiesen werden.
Oberbürgermeister Westphal verstieß somit wissentlich und vorsätzlich gegen die Geschäftsordnung des Rates der Stadt Dortmund. Dem oben genannten Zitat ist zu entnehmen, dass OB Westphal seine Verfehlung - somit den von ihm begangenen Verstoß - selbst einräumte und sich über die Tragweite seines Handelns bewusst war.
Auch stellt die Verweigerung von Ordnungsmaßnahmen gegen Herrn Schlösser unter Anbetracht des geschilderten Sachverhaltes eine eindeutige Parteinahme dar. Dieses ist ein Verstoß gegen die staatliche Neutralitätspflicht im Amt des Oberbürgermeisters. Oberbürgermeister Westphal missbrauchte somit seine Machtstellung als Vorsitzender der Ratssitzung am 16.12.2021 und ließ ungebührliches und beleidigendes Verhalten gegenüber der AfD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund gezielt und vorsätzlich zu.
Die AfD-Fraktion stellt daher folgerichtig nachstehenden Antrag:
„Der Rat der Stadt Dortmund stellt fest, dass Oberbürgermeister Westphal in der Ratssitzung am 16.12.2021 vorsätzlich gegen die Geschäftsordnung des Rates der Stadt Dortmund sowie als Oberbürgermeister gegen seine staatliche Neutralitätspflicht verstoßen hat. Der Rat beschließt, gegenüber Oberbürgermeister Westphal eine Missbilligung auszusprechen. Zugleich wird OB Westphal aufgefordert, in Zukunft die Neutralitätspflicht pflichtgemäß auszuüben.“
Rm Lemke (Die Linke+) fordert, die antragstellende Fraktion möge zunächst die eigenen Kommunikationsformen prüfen, bevor über Äußerungen anderer Personen geklagt werde.
Rm Bohnhof (AfD) zweifelt zum Wortbeitrag von Rm Lemke an deren Demokratieverständnis. Er beklagt analog zum Antrag eine Rede in der Ratssitzung am 16.12.21 und die –aus seiner Sicht– fehlende Rüge durch OB Westphal. Die Erklärung zu Protokoll hinsichtlich der Abstimmungen mit den Bürgermeister*innen zweifelt Rm Bohnhof an.
Rm … Der*Die Mandatsträger*in hat einer Veröffentlichung des Nachnamens, der Fraktion sowie des Wortbeitrages im Internet nicht zugestimmt.
OB Westphal bittet bei Zitaten künftig etwas sensibler zu sein und Lieder mit freundlicheren Worten zu wählen.
Rm Garbe (AfD) kritisiert den Wortbeitrag des Rm Schlösser, der den Antrag nicht verstanden habe. Er beklagt das sprachliche Niveau im Rat. Das Präsidium sei bisher auch nicht eingeschritten. Rm Garbe sieht eine Grenze überschritten und seine Fraktion verwehrt sich dagegen.
Rm Bohnhof (AfD) sieht im Beitrag des Rm Schlösser keinen Themenbezug und fordert von OB Westphal zu intervenieren.
Der Rat der Stadt lehnt den Antrag der AfD-Fraktion mit den Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, FDP/Bürgerliste, Die Partei und der Stimme von Rm Gülec (BVT) gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und der Stimme des Rm Deyda (die Rechte) ab.
zu TOP 10.11
Islamisten sind in Dortmund nicht willkommen!
Antrag (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 23635-22)
Dem Rat der Stadt liegt nachfolgender Antrag der AfD-Fraktion vom 02.02.2022 vor:
„… die sogenannte „Furkan-Bewegung“, welche vom Verfassungsschutz als radikal-islamisch eingestuft wird, demonstrierte am 15.01.2022 auf dem Westenhellweg in Dortmund.
Circa 80 Anhänger versammelten sich, um die „islamische Zivilisation“, die vom Scharia-Recht geprägt sei, gegen „andere Zivilisationen“ durchzusetzen.
Laut Verfassungsschutz liege das Ziel der islamistischen Bewegung in der Errichtung eines Gottesstaates, der sich allein an den Lehren des Korans und der Sunna zu orientieren habe.
In der Rheinischen Straße unterhalten die Islamisten, neben Zentren in Hamburg, Berlin und München, ein „Bildungszentrum“.
Die AfD-Fraktion bittet um Zustimmung zu folgendem Antrag:
„Der Rat der Stadt Dortmund verurteilt islamistische Aufmärsche in der Innenstadt, wenn diese die Ablösung des freiheitlich-demokratischen Rechtsstaates durch ein Scharia-Rechtswesen fordern. Radikal-islamische Bewegungen sind in Dortmund nicht willkommen.“
Der Rat der Stadt lehnt den Antrag der AfD-Fraktion mit den Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, FDP/Bürgerliste, Die Partei und der Stimme von Rm Gülec (BVT) gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und der Stimme des Rm Deyda (die Rechte) ab.
zu TOP 10.12
Vormarsch der Scharia in Dortmund stoppen!
Bitte um Stellungnahme sowie Antrag (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 23636-22)
Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Bitte um Stellungnahme sowie Antrag der AfD-Fraktion vom 02.02.2022 vor:
„…einer Studie des „Vereins für Demokratie und Vielfalt in Schule und beruflicher Bildung“ zufolge herrschen an neun von zehn der untersuchten Schulen in Berlin Neukölln bereits „religiöse Konflikte“.
In vielen Fällen ginge es dabei um einen „stark repressiven Verhaltens- und Anpassungsdruck“, der meist von streng muslimisch geprägten Schülern ausgeübt werde. Der Druck, mit dem etwa die Einhaltung des Ramadan durchgesetzt werde, reiche von Beleidigungen von Mitschülern und Respektlosigkeiten gegenüber dem Lehrpersonal bis hin zu Gewaltvorfällen.
Zutage gefördert hat die Befragung von Schulleitern, Sozialarbeitern und Erziehern, dass bereits ganz junge Schüler „mit Diskriminierungen und religiös begründeten Abwertungserfahrungen“ konfrontiert werden.
Laut der Untersuchung verheimlichen insbesondere Kinder mit einem kurdischen oder alevitischen Hintergrund solche Erfahrungen, weil sie Angst haben, Opfer systematischer Demütigungen zu werden.
Die Studienautoren berichten zudem über erheblich steigende Radikalisierungstendenzen bei älteren Schülern, die von bestimmten Moscheevereinen oder Internetkanälen wie „Generation Islam“ oder Kampagnen „#NichtOhneMeinKopftuch“ befeuert würden.
Die AfD-Fraktion bittet um die schriftliche Beantwortung folgender Fragen:
- Sind der Stadt Dortmund ähnliche Tendenzen an Schulen mit einem hohen Anteil muslimischer Schüler bekannt?
- Welche Maßnahmen ergreift die Koordinierungsstelle für Vielfalt, Toleranz und Demokratie, um Radikalisierungstendenzen bei muslimischen Schüler entgegenzuwirken?
Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund beantragt zudem folgenden Beschlussantrag:
„Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Verwaltung auf, den Verein für Demokratie und Vielfalt in Schule und beruflicher Bildung zu beauftragen, um islamische Radikalisierungsentwicklungen an Dortmunder Schulen zu erforschen.“
Rm Perlick (AfD) verweist auf den Antrag und die Studie des „Vereins für Demokratie und Vielfalt in Schule und beruflicher Bildung“. Der Verein soll durch den Rat beauftragt werden, an Schulen in Dortmund entsprechende Forschungen durchzuführen.
Rm Gövert (B‘90/Die Grünen) stellt fest, dass der Antrag bereits im Schulausschuss gestellt und abgelehnt wurde. Ihre Fraktion wird den Antrag auch hier ablehnen da es in Dortmund keine Scharia gibt. Auch inhaltlich ist das Thema längst bekannt und wird mit dem Wegweiser des Multikulturellen Forums bearbeitet.
Der Rat der Stadt lehnt den Antrag der AfD-Fraktion mit den Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, FDP/Bürgerliste, Die Partei und der Stimme von Rm Gülec (BVT) gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und der Stimme des Rm Deyda (die Rechte) ab.
Eine schriftliche Beantwortung der Fragen wird voraussichtlich zur nächsten Ratssitzung am 31.03.2022 erfolgen.
zu TOP 10.13
Beschlussverfolgung
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 23641-22)
Dem Rat der Stadt liegt nachfolgender Antrag der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, CDU, SPD, Die Linke +, FDP und Die Partei vor:
„… die Fraktionen von BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN, CDU, SPD, Linke+, FDP und Die Fraktion Die Partei bitten den Rat um Beschlussfassung des folgenden Antrags:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, eine übersichtliche Beschlussverfolgung aller politischen Beschlüsse, Anfragen und Prüfaufträge des Rates und der Ausschüsse aus der aktuellen Wahlperiode in tabellarischer Form – analog der Übersicht der Haushaltsbegleitbeschlüsse – zu erstellen. Diese wird ab sofort dem Rat und seinen Ausschüssen halbjährlich vorgelegt. Abgearbeitete Beschlüsse können nach der Meldung von der Liste entnommen werden. Im Vordergrund stehen dabei die Transparenz und Kontrollfunktion für die politischen Mandatsträger*innen.
2. Beschlüsse/Anfragen und Prüfaufträge zu nichtöffentlichen Sachverhalten werden entsprechend im nichtöffentlichen Teil der Gremien vorgelegt.
3. Die Beschlusskontrolle umfasst mindestens die aktuell in der Beschlussverfolgung des Gremieninformationsdienstes enthaltenen Bestandteile. Zusätzlich sind folgende Informationen aufzunehmen:
- antragstellende/anfragende Fraktion/en,
- gesetzte Frist/angestrebtes Umsetzungsdatum
- aktueller Bearbeitungsstand
4. Die Erstellung einer solchen Übersicht geschieht im Vorgriff auf eine Implementierung in das geplante internetbasierte Ratsinformationssystem.
5. Zur Erleichterung des Beschlusscontrollings für Politik und Verwaltung sollte nach Möglichkeit eine softwarebasierte Lösung mittels eines bewährten Projektmanagement Tools (wie z. B. Redmine) gefunden werden.
Begründung:
Um der Politik und auch den Bürger*innen eine transparente Nachverfolgung öffentlicher Beschlüsse und ihrer Umsetzung zu ermöglichen, soll eine tabellarische Beschlussverfolgung als Vorlage in regelmäßigen Abständen den Ratsfraktionen und damit auch der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Die Beschlussverfolgung des bestehenden Gremieninformationssystems ist für diese Zwecke nur eingeschränkt, bzw. gar nicht nutzbar.“
Rm Rudolph (SPD) äußert den Wunsch, dass Beschlüsse nicht nur nach Ausschüssen, sondern auch nach Themen sortiert werden, um sie in digitaler Form für Bürger*innen gut auffindbar zu gestalten.
Der Rat der Stadt beschließt einstimmig folgenden Antrag:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, eine übersichtliche Beschlussverfolgung aller politischen Beschlüsse, Anfragen und Prüfaufträge des Rates und der Ausschüsse aus der aktuellen Wahlperiode in tabellarischer Form – analog der Übersicht der Haushaltsbegleitbeschlüsse – zu erstellen. Diese wird ab sofort dem Rat und seinen Ausschüssen halbjährlich vorgelegt. Abgearbeitete Beschlüsse können nach der Meldung von der Liste entnommen werden. Im Vordergrund stehen dabei die Transparenz und Kontrollfunktion für die politischen Mandatsträger*innen.
2. Beschlüsse/Anfragen und Prüfaufträge zu nichtöffentlichen Sachverhalten werden entsprechend im nichtöffentlichen Teil der Gremien vorgelegt.
3. Die Beschlusskontrolle umfasst mindestens die aktuell in der Beschlussverfolgung des Gremieninformationsdienstes enthaltenen Bestandteile. Zusätzlich sind folgende Informationen aufzunehmen:
- antragstellende/anfragende Fraktion/en,
- gesetzte Frist/angestrebtes Umsetzungsdatum
- aktueller Bearbeitungsstand
4. Die Erstellung einer solchen Übersicht geschieht im Vorgriff auf eine Implementierung in das geplante internetbasierte Ratsinformationssystem.
5. Zur Erleichterung des Beschlusscontrollings für Politik und Verwaltung sollte nach Möglichkeit eine softwarebasierte Lösung mittels eines bewährten Projektmanagement Tools (wie z. B. Redmine) gefunden werden.
zu TOP 10.14
Ausschreibung der Stelle einer*eines Beigeordneten
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23657-22)
Der Rat der Stadt fasst einstimmig bei Enthaltung des Rm Deyda (Die Rechte) nachfolgenden Beschluss:
Der Rat beschließt den für die Ausschreibung der Stelle einer*eines Beigeordneten für das Dezernat 4 erstellten Ausschreibungstext.
Ferner beschließt der Rat die Geheimhaltung aller Angaben über die zu erwartenden Bewerber*innen (jeweilige Person der Bewerber*innen, Inhalt der Bewerbungen) mit der Folge, dass die Rats- und Ausschussmitglieder in Bezug auf diese Angaben zur Verschwiegenheit verpflichtet sind.
zu TOP 10.15
Resolution zur Solidarität mit Dortmunder Muslimen
Antrag (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23770-22)
Folgende Resolution der SPD-Fraktion vom 16.02.2022 (Drucksache Nr.: 23770-22) liegt dem Rat der Stadt vor:
„Im Wege der Dringlichkeit bittet die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund um Aufnahme des oben genannten Tagesordnungspunkts zur Sitzung des Rats am 17.02.2022. Die Dringlichkeit ergibt sich durch einen weiteren Angriff auf die Sultan Ahmet Camii Moschee in Dortmund-Dorstfeld am 09.02.2022.
Die SPD-Fraktion bittet um Beratung und Beschluss der folgenden Resolution:
· Der Rat der Stadt Dortmund solidarisiert sich mit den muslimischen Gemeinden in Dortmund und verurteilt jede Art von rassistischen und islamfeindlichen Angriffen auf Moscheen in Dortmund.
· Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt und bedankt sich für das Engagement unterschiedlicher demokratischer Akteure, die seit Jahren Rassismus und Fremdenfeindlichkeit bekämpfen.
· Der Rat der Stadt Dortmund teilt die Sorgen der muslimischen Dortmunderinnen und Dortmunder über die Zunahme der Übergriffe und setzt sich für ein friedliches Miteinander der Religionen ein.
· Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung zur nächsten Ratssitzung einen Sachstandsbericht zu islamfeindlichen Übergriffen in Dortmund zu geben.
Begründung:
Die mehrfachen islamfeindlichen Angriffe in Dortmund sind sehr besorgniserregend. In weniger als einem Jahr wurden vier Moscheen in Dortmund Ziel von Anschlägen. So wurde beispielsweise Anfang Dezember 2021 die Evinger Selimiye Moschee das Ziel eines feigen Anschlages. Hier hatten die Täter einen Schweinekopf an das Eingangstor gehängt. Zuletzt wurde die Sultan Ahmet Camii Moschee in Dortmund-Dorstfeld am 09. Februar 2022 von offensichtlich rechtsextremen Tätern angegriffen und ein Hakenkreuz an die Eingangstür der Moschee geschmiert. Dies ist nicht hinnehmbar und wir dürfen in unserer Stadt nicht zulassen, dass Fremdenfeindlichkeit, Islamfeindlichkeit und Rechtsextremismus das friedliche Zusammenleben beeinträchtigen.“
Rm Karadas (SPD) bedauert, dass Dortmunder*innen muslimischen Glaubens bedroht werden. Die Beschmutzung der Sultan Ahmet Moschee ist widerlich und feige. Jede Minute, in der sich der Rat mit dem Thema befassen muss, ist leider notwendig. Dies gelte, solange es Menschen in Dortmund gebe, die andere bedrohen und diffamieren. Daher ist die Verabschiedung der Resolution wichtig. Menschen muslimischen Glaubens können sich der Solidarität des Rates sicher sein, Rassist*innen und Islamfeind*innen haben mit offenem Widerstand zu rechnen. Es gilt, die Werte klar und deutlich zu verteidigen. In Dortmund kommt es nicht darauf, woher man kommt, sondern wohin man möchte.
Rm Mader (CDU) erklärt, seine Fraktion folge der Resolution. Keine Kirche soll angegriffen werden.
Rm Langhorst (B‘90/Die Grünen) hält diesen betrüblichen Anlass für richtig, um eine Resolution mit diesem Inhalt zu beschließen. Er stellt eine Häufung fest. Deshalb muss den Muslim*innen in Dortmund als integraler Bestandteil der Gesellschaft der Rücken gestärkt werden. Daher tritt seine Fraktion gern der Resolution bei.
Rm Gülec (BVT) ist wegen der rassistischen und islamfeindlichen Angriffe in Dortmund besorgt. Er benennt für den Zeitraum von weniger als einem Jahr vier Angriffe auf Moscheen im Stadtgebiet. Wegen dieser und weiterer Angriffe fordert die muslimische Gemeinde in Dortmund mehr Schutz. Er begrüßt die Resolution und bittet alle demokratischen Parteien um Zustimmung. Weiterhin formuliert er folgende Fragen an die Verwaltung und bittet um Beantwortung:
· Welche Maßnahmen werden in Dortmund eingesetzt, damit die Moscheen und die Religionseinrichtungen vor solchen Angriffen geschützt werden?
· Gibt es Krisenkonzepte bei Verdacht eines Anschlags?
· Gibt es finanzielle Förderung für Sicherheitsmaßnahmen, z.B. für die Installation von hochwertigen Videokameras etc.?
· Gibt es eine Hotline für Notfälle?
· Wie oft fahren die Polizeistreifen während der Gebetszeiten an den Moscheen vorbei?
· Die Stadt Dortmund und unterschiedliche demokratische Akteure bekämpfen lobenswert seit Jahren Rassismus und Fremdenfeindlichkeit. Was können die Stadt Dortmund und die demokratischen Parteien des Rates weiter tun, um die Besorgnisse der muslimischen Mitbürger*innen in Dortmund zu beseitigen?
Rm Gülec möchte nicht zulassen, dass friedliches Zusammenleben durch Antisemitismus und Islamfeindlichkeit zerstört wird. Fremdenfeindlichkeit hat in Dortmund keinen Platz.
Rm Perlick (AfD) beantragt für seine Fraktion Einzelabstimmung zu den vier Punkten der Resolution. Bei Ziffer 2 könne seine Fraktion nicht zustimmen, da „…demokratische Akteure…“ oft die Umschreibung für Linksextremisten etc. sei. Punkt 3 impliziert aus seiner Sicht, es handle sich um rechtsextreme Täter. Dies sei aber mutmaßlich so. Aber auch andere könnten solche Taten begehen.
Rm Kowalewski (Die Linke+) erklärt sich solidarisch mit rassistisch Verfolgten. Seine Fraktion stimmt daher zu.
Rm Garbe (AfD) fragt, was Herr Gülec und andere Personen mit Blick auf die Furkan-Bewegung unternommen hätten.
Rm Gülec (BVT) erklärt für den Rat der muslimischen Gemeinden, dass keine Verbindungen zur Furkan-Bewegung bestehen und keinesfalls deren Ansichten geteilt würden. Diese Mitteilung erfolgte in der Vergangenheit auch über die Presse.
Rm Karacakurtoglu (Die Linke+) wünscht von der AfD Auskunft darüber, was sie getan habe, um Menschen vor dem NSU und rechten Taten zu schützen.
Rm Perlick (AfD) antwortet, zu Zeiten der NSU-Morde habe es die AfD noch nicht gegeben.
OB Westphal stellt -in Absprache mit dem Polizeipräsidenten- ein zeitnahes Gespräch mit dem Rat der muslimischen Gemeinde in Aussicht, um auch die von Rm Gülec gestellten Fragen zu erörtern. Die Ergebnisse werden in den Sachstandsbericht zu islamfeindlichen Übergriffen einfließen.
Der Rat der Stadt beschließt mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, AfD, FDP/Bürgerliste, Die Partei und der Stimme von Rm Gülec (BVT) gegen die Stimme des Rm Deyda (Die Rechte) die Resolution in Einzelabstimmung wie folgt:
· Der Rat der Stadt Dortmund solidarisiert sich mit den muslimischen Gemeinden in Dortmund und verurteilt jede Art von rassistischen und islamfeindlichen Angriffen auf Moscheen in Dortmund.
Der Rat der Stadt beschließt mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, FDP/Bürgerliste, Die Partei und der Stimme von Rm Gülec (BVT) gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und des Rm Deyda (Die Rechte):
· Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt und bedankt sich für das Engagement unterschiedlicher demokratischer Akteure, die seit Jahren Rassismus und Fremdenfeindlichkeit bekämpfen.
Der Rat der Stadt beschließt mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, FDP/Bürgerliste, Die Partei und der Stimme von Rm Gülec (BVT) gegen die Stimme des Rm Deyda (Die Rechte) bei Enthaltung der AfD-Fraktion:
· Der Rat der Stadt Dortmund teilt die Sorgen der muslimischen Dortmunderinnen und Dortmunder über die Zunahme der Übergriffe und setzt sich für ein friedliches Miteinander der Religionen ein.
Der Rat der Stadt beschließt mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, AfD, FDP/Bürgerliste, Die Partei und der Stimme von Rm Gülec (BVT) gegen die Stimme des Rm Deyda (Die Rechte):
· Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung zur nächsten Ratssitzung einen Sachstandsbericht zu islamfeindlichen Übergriffen in Dortmund zu geben.
Die gesamte Resolution beschließt der Rat der Stadt einstimmig mit den Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, AfD, FDP/Bürgerliste, Die Partei und der Stimme von Rm Gülec (BVT) bei Enthaltung des Rm Deyda (Die Rechte).
11. Anfragen
11.1 Anfragen Rm Gülec (BVT)
zu TOP 11.1.1
Meldestellen für Rassismus und Queerfeindlichkeit
Anfrage zur TO (Bündnis für Vielfalt und Toleranz )
(Drucksache Nr.: 23589-22)
Die Beantwortung erfolgt zur nächsten Sitzung des Rates.
11.2 Anfragen Rm Deyda (Die Rechte)
zu TOP 11.2.1
Islamistische Gefahren in Dortmund und die städtische Reaktion darauf
Anfrage zur TO (Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 23582-22)
Die Beantwortung erfolgt zur nächsten Sitzung des Rates.
OB Westphal beendet die Sitzung um 19:15 Uhr
Thomas Westphal | Emmanouil Daskalakis | Sebastian Kaul |
| Ratsmitglied | Schriftführer |
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