Niederschrift (öffentlich)

über die 10. Sitzung des Rates der Stadt
am 17.02.2022
Westfalenhallen, Halle 2


Sitzungsdauer: 15:00 - 19:15 Uhr

Anwesend:

Laut Anwesenheitslisten, die der Originalniederschrift als Anlagen beigefügt sind, waren 63 von z. Z. 90 Ratsmitgliedern anwesend.
(Anmerkung: Seitens der Fraktionen von SPD, B‘90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, FDP/Bürgerliste sowie Die Partei wurde eine Teilnahme an dieser Sitzung im Soll-Stärke-Verfahren angekündigt.)


Von der Verwaltung waren anwesend:
OB Westphal
StD Stüdemann
StR Dahmen

StR’in Schneckenburger
StR’in Zoerner
StR Rybicki
StR Wilde
StR Uhr
Ulrike Jäger
Dirk Otto Arndts
Kerstin Heidler
Mario Gacek
Frank Bußmann
Martina Holtze
Franziska Bohm
Sascha Menzel
Sebastian Kaul

Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 10. Sitzung des Rates der Stadt,
am 17.02.2022, Beginn 15:00 Uhr,
Westfalenhallen, Halle 2

1. Regularien

1.1 Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 9. Sitzung des Rates der Stadt am 16.12.2021
- wird nachversandt -

1.5 Einführung neuer Ratsmitglieder

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse
- unbesetzt -

3. Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Mobilität, Infrastruktur und Grün

3.1 Bauleitplanung: Bebauungsplan InN 226 - westlich Stahlwerkstraße -
hier:
I. Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligungen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Verfahrensstände 2009 und 2020)
II. Ergebnisse aus der erneuten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (Verfahrensstand 2020)
III. Ergebnisse aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (Verfahrensstand 2021)
IV. Ergebnisse aus der Beteiligung der Öffentlichkeit (Verfahrensstand 2021)
V. Beifügung der aktualisierten und modifizierten Begründung
VI. Satzungsbeschluss InN 226 - westlich Stahlwerkstraße -
VII.Ermächtigung zum Abschluss des städtebaulicher Vertrag

Beschluss
(Drucksache Nr.: 23153-21)

3.2 Bebauungsplan InW 221 VEP - Einzelhandelsstandort Dorstfelder Hellweg/ Arminiusstraße -
I. Beschluss zur Anpassung des Durchführungsvertrages Teil B
II.Baugenehmigung zur Errichtung eines Lebensmitteldiscounters mit erweitertem Sortiment -
Vorhaben nach § 30 Baugesetzbuch (BauGB) unter Zulassung einer Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB, Gemarkung Dorstfeld, Flur 1, Flurstück 2001

Beschluss
(Drucksache Nr.: 23223-21)

3.3 Bauleitplanung; 78. Änderung des Flächennutzungsplanes und Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Mg 116 - Kraftwerk Knepper - im Parallelverfahren
Hier: I. Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange; II. Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung; III. Kenntnisnahme der Stellungnahme der Verwaltung zum Beschluss der Bezirksvertretung Mengede vom 05.05.2021 (DS Nr. 16385-20-E1); IV. Beschluss zur Änderung (Reduzierungen) des räumlichen Geltungsbereiche der 78. Änderung des Flächennutzungsplanes; V. Beschluss zur Änderung (Reduzierungen und Erweiterungen) des räumlichen Geltungsbereiches der Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes; VI. Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange; VII. Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes des 78. Änderung des Flächennutzungsplanes; VIII. Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes der Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Mg 116; IX. Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung bzw. Durchführung von eingeschränkten Beteiligungen; X. Beschluss zur Ermächtigung der Verwaltung zum Abschluss eines städtebaulichen Vertrages; XI. Beschluss zur Ermächtigung der Verwaltung zur Erteilung von Baugenehmigungen auf der Grundlage von § 33 Abs. 1 BauGB -vorgezogene Planreife

Beschluss
(Drucksache Nr.: 22951-21)

3.4 Neues ICE-Werk auf dem ehemaligen Güterbahnhof an der Westfaliastraße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23247-21)

3.5 Qualitätsmanagementsystem im kommunalen ÖPNV der Stadt Dortmund
- Qualitätsbericht 2020

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23281-21)

3.6 Kommunales Wohnkonzept Dortmund 2021
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21690-21)
Die Vorlage lag erstmalig zur Sitzung am 18.11.21 (TOP 3.5) vor.

3.7 Klimabeirat
hier: Berufung der Mitglieder

Beschluss
(Drucksache Nr.: 23379-22)

3.8 Soziale Stadt Westerfilde & Bodelschwingh: Grün verbindet - Coole Wege für Westerfilde & Bodelschwingh
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22804-21)

3.9 Beirat Nahmobilität; Nachberufung eines Mitgliedes für die Ratsperiode 2020-2025
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23256-21)

3.10 Holzfällarbeiten im Dortmunder Stadtwald im Winterhalbjahr 2021/2022
Überweisung: Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 08.12.2021
(Drucksache Nr.: 22423-21)

3.11 Bundesprogramm "Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren"
Bitte um Stellungnahme (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23639-22)

4. Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung

4.1 Zentrum für Ethnische Ökonomie (ZEÖ): 1. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22221-21)

4.2 Grundsatzbeschluss Interessenbekundungsverfahren
Überweisung: Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung aus der öffentlichen Sitzung vom 26.01.2022
(Drucksache Nr.: 23371-22-E1)

5. Soziales, Arbeit und Gesundheit

5.1 Defibrillatoren in öffentlichen Gebäuden
Überweisung: Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 25.01.2022
(Drucksache Nr.: 23270-21)

Laienreanimation
Überweisung: Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 15.06.2021
(Drucksache Nr.: 21304-21)
Die Überweisung lag zur Sitzung am 24.6.21 (TOP 5.2) und 23.9.21 (TOP 5.3) vor.
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 21304-21-E2)

5.2 Corona-Pandemie
Bitte um Stellungnahme (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 23212-21-E1)
Die Bitte um Stellungnahme lag zur Sitzung am 16.12.21 (TOP 5.1) vor.
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 23212-21-E2)

Corona
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 23630-22)

Corona
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23624-22)

Durchseuchung stoppen - Labore ausbauen
Bitte um Stellungnahme (Die FRAKTION / Die PARTEI)
(Drucksache Nr.: 23633-22)

Freiheit statt Zwang: Dortmund muss den Irrweg der deutschen Pandemiepolitik verlassen!
Antrag (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 23628-22)

AfD-Antrag auf diskriminierungsfreien Zugang zu Bildungsveranstaltungen und Veranstaltungen mit Bildungscharakter
Bitte um Stellungnahme sowie Antrag (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 23600-22)

5.3 Antrag auf Förderung des "Vereins zur Förderung der Obdachlosenhilfen in Dortmund e.V."
Überweisung: Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 08.12.2021
(Drucksache Nr.: 22612-21)

5.4 Erzwingungshaft für Obdachlose
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 23510-22)

5.5 Umsetzung von Beschlüssen
Bitte um Stellungnahme (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23638-22)

6. Kultur, Sport und Freizeit

6.1 Masterplan Sport – Bäderkonzept
hier: Bäderleitplan der Deutschen Sportstättenbetriebs- und Planungsgesellschaft mbH & Co. KG (DSBG)

Beschluss
(Drucksache Nr.: 21619-21)
Die Vorlage lag zur Sitzung am 18.11.2021 (TOP 6.2) vor.
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung vom 25.11.21 (Drucksache Nr.: 21619-21-E17)
- siehe nachfolgende Empfehlung -
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 18.01.2022

Zukunft der Sportwelt-Bäder
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 23512-22)

6.2 Bestellung eines sachkundigen Einwohners (m/w/d) für die freie Kulturszene
Gemeins. Antrag (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23645-22)

7. Schule

7.1 Zweites Ausstattungsprogramm für Schülerinnen und Schüler des Landes NRW (REACT-EU und Digitale Ausstattungsoffensive)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23241-21)

7.2 Übernahme einer Bürgschaft für die Interessengemeinschaft sozialgewerblicher Beschäftigungsinitiativen e.V. (ISB e.V.) gegenüber der Kommunalen Versorgungskasse Westfalen-Lippe (kvw)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21481-21)

8. Kinder, Jugend und Familie

8.1 Förderung der Angebote der freien Träger in den Bestandseinrichtungen zur Sicherung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23246-21)

9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

9.1 Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes (AWK) 2021 für die Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22675-21)

9.2 Änderungen im Verbund der HEB GmbH Hagener Entsorgungsbetrieb (HEB) unter Beteiligung der Stadt Dortmund und der EDG ab 01.01.2023
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23276-21)

9.3 Westfalenhallen Unternehmensgruppe GmbH: Änderung des Gesellschaftsvertrages
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23364-22)

9.4 Städt. Seniorenheime Dortmund gGmbH - Änderung des Gesellschaftsvertrags
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23377-22)

9.5 Aussetzung der Tilgung des Gesellschafterdarlehens an die Krematorium Dortmund GmbH
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23290-21)

9.6 Dortmunder Hafen
Bitte um Stellungnahme (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23637-22)

9.7 Moratorium für Aussteller von Jagdreiseangeboten in den Dortmunder Westfalenhallen
Antrag (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 23642-22)

10. Personal, Organisation, Digitalisierung, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

10.1 Fahrradleasing bei der Stadt Dortmund nach dem Tarifvertrag Fahrradleasing
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22604-21)

10.2 Benennung von stimmberechtigten Delegierten für die Mitgliederversammlung 2022 des Städtetags Nordrhein-Westfalen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23314-22)

10.3 Benennung von Delegierten für die Delegiertenversammlung 2022 der Deutschen Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE) am 24./25.03.2022 (Hannover / digital)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23580-22)

10.4 Social-Media-Aktivitäten des Oberbürgermeisters
Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22870-21-E3)
Die Bitte um Stellungnahme lag zur Sitzung am 16.12.2021 (TOP 10.11) vor.

10.5 Umsetzung von Beschlüssen
Gemeins. Stellungnahme zur TO (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23207-21-E2)
Die Bitte um Stellungnahme lag zur Sitzung am 16.12.2021 (TOP 10.15) vor.

10.6 Berichterstattung zu Sitzungen des Rates der Stadt Dortmund
Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23208-21-E1)
Die Bitte um Stellungnahme lag zur Sitzung am 16.12.2021 (TOP 10.16) vor.

10.7.a Umbesetzung in Gremien
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23506-22)

10.7.b Umbesetzung in Gremien
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 23522-22)

10.7.c Umbesetzung in Gremien
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 23631-22)

10.7.d Umbesetzung in Gremien
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 23649-22)

10.8 Aussetzung der Abschiebung von LSBTIQ-Geflüchteten aus Ghana
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 23640-22)

10.9 Fortdauernde Nichtbeantwortung von An- und Nachfragen durch OB Westphal
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 23629-22)

10.10 Rüge des OB Westphal wegen Verstoßes gegen die Geschäftsordnung des Rates der Stadt Dortmund und schwerer Missachtung seiner Neutralitätspflicht
Antrag (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 23632-22)

10.11 Islamisten sind in Dortmund nicht willkommen!
Antrag (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 23635-22)

10.12 Vormarsch der Scharia in Dortmund stoppen!
Bitte um Stellungnahme sowie Antrag (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 23636-22)

10.13 Beschlussverfolgung
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 23641-22)

10.14 Ausschreibung der Stelle einer*eines Beigeordneten
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23657-22)

11. Anfragen

11.1 Anfragen Rm Gülec (BVT)

11.1.1 Meldestellen für Rassismus und Queerfeindlichkeit
Anfrage zur TO (Bündnis für Vielfalt und Toleranz )
(Drucksache Nr.: 23589-22)

11.2 Anfragen Rm Deyda (Die Rechte)

11.2.1 Islamistische Gefahren in Dortmund und die städtische Reaktion darauf
Anfrage zur TO (Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 23582-22)

Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt Dortmund wird um 15:00 Uhr von OB Westphal eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt OB Westphal zunächst fest, dass der Rat der Stadt Dortmund ordnungsgemäß eingeladen wurde und dass er beschlussfähig ist. Ferner weist OB Westphal gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen auf die Aufzeichnung dieser Sitzung hin.

OB Westphal weist auf das Hygienekonzept zur Nutzung von Sitzungsräumen in den Westfalenhallen sowie die Regeln zum Gesundheitsschutz hin und bittet um Beachtung.

Der öffentliche Teil der Sitzung wird im Internet übertragen. OB Westphal macht die Anwesenden mit den Regeln, in welchen Situationen Ton oder Bild und Ton übertragen werden, vertraut. Des Weiteren erläutert er die Möglichkeit des Widerspruchs.

1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Rm Daskalakis (CDU-Fraktion) benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

OB Westphal schlägt die folgende Erweiterung zur Tagesordnung vor und bringt diese zur Abstimmung:


Im Wege der Dringlichkeit wird beantragt, die Tagesordnung um folgende Anträge

zu erweitern.

Hinsichtlich des als TOP 10.15 zur Erweiterung vorgeschlagenen Punktes äußert Rm Bohnhof (AfD) Bedenken seiner Fraktion hinsichtlich der Dringlichkeit. Er bestätigt den auslösenden Vorfall. Zugleich sieht er im Resolutionstext Punkte, die aus seiner Sicht der Prüfung bedürfen.

Der Rat stimmt der Erweiterung der Tagesordnung um TOP 5.6 mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, FDP/Bürgerliste, Die Partei sowie den Stimmen des Rm Gülec (BVT) und des Rm Deyda (Die Rechte) gegen die Stimme des Rm Bohnhof (AfD) bei Enthaltung der verbleibenden anwesenden Mitglieder der AfD-Fraktion zu.

Der Rat stimmt der Erweiterung der Tagesordnung um TOP 10.15 mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, FDP/Bürgerliste, Die Partei sowie der Stimme von Rm Gülec (BVT) gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und der Stimme des Rm Deyda (Die Rechte) zu.

OB Westphal schlägt die Absetzung folgender Vorlagen vor:

4.2 Grundsatzbeschluss Interessenbekundungsverfahren
Überweisung: AWBEWF aus der öffentlichen Sitzung vom 26.01.2022
(Drucksache Nr.: 23371-22-E1)


zu 5.2 Corona
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23624-22)

Die CDU-Fraktion zieht mit E-Mail vom 15.2.22 den Vorschlag zur Tagesordnung zurück.
Der TOP 5.2 Corona bleibt bestehen.


6.2 Bestellung eines sachkundigen Einwohners (m/w/d) für die freie Kulturszene
Gemeinsamer Antrag (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23645-22)

Die beantragenden Fraktionen ziehen mit E-Mail vom 4.2.22 den Vorschlag zur Tagesordnung zurück


9.1 Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes (AWK) 2021 für die Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22675-21)


9.3 Westfalenhallen Unternehmensgruppe GmbH: Änderung des Gesellschaftsvertrages
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23364-22)


9.4 Städt. Seniorenheime Dortmund gGmbH - Änderung des Gesellschaftsvertrags
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23377-22)


Die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung wird mit diesen Änderungen mehrheitlich festgestellt.

Rm Langhorst (B‘90/Die Grünen) stellt den Antrag zur Geschäftsordnung, die Redezeit in der heutigen Ratssitzung auf drei Minuten pro Person je Tagesordnungspunkt zu begrenzen.

Rm Bohnhof (AfD) hält die Gegenrede und spricht sich gegen eine Redezeitbegrenzung aus. Falls der Rat sich für die vorgeschlagene Redezeitbegrenzung entscheidet, beantragt er hilfsweise diese Regelung unter TOP 5.2 für jeden einzelnen Punkt gesondert anzuwenden.

Der Rat der Stadt beschließt mit Mehrheit gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und die Stimme des Rm Deyda (Die Rechte) die vorgeschlagene Begrenzung der Redezeit.

Der Rat der Stadt lehnt den Änderungsantrag des Rm Bohnhof hinsichtlich der Redezeit zu TOP 5.2 der Tagesordnung mit Mehrheit gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und die Stimme des Rm Deyda (Die Rechte) ab.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 9. Sitzung des Rates der Stadt am 16.12.2021

Rm Bohnhof (AfD) erklärt, seine Fraktion werde sich vor dem Hintergrund des Vorschlags zur Tagesordnung seiner Fraktion zu TOP 10.10 sowie der mittels Nachversand zugegangenen Niederschrift vom 16.12.21 enthalten.

Die Niederschrift über die 9. Sitzung des Rates der Stadt am 16.12.2021 wird einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion genehmigt.

zu TOP 1.5
Einführung neuer Ratsmitglieder

Die Ratsmitglieder Thomas Zweier (Die Linke+) und Pia Soldan-Bank (Bündnis 90/Die Grünen) sind aus dem Rat der Stadt ausgeschieden. Laut Mitteilung des Fachbereichs Wahlen rückt für die Fraktion Die Linke+ Petra Dresler-Döhmann und für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Elisabeth Brenker nach.

Oberbürgermeister Westphal bittet Petra Dresler-Döhmann und Elisabeth Brenker zu sich und führt sie mit folgenden Worten in den Rat der Stadt ein:

„Ich führe Sie gemäß § 67 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW in Ihr Amt als Mitglied des Rates der Stadt Dortmund ein und verpflichte sie gleichzeitig zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben. Für die künftige Mandatstätigkeit wünsche ich ihnen im Namen des Rates der Stadt Dortmund viel Glück und Erfolg zum Wohle der Bürgerschaft der Stadt Dortmund.“

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse
– unbesetzt –

3. Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Mobilität, Infrastruktur und Grün

zu TOP 3.1
Bauleitplanung: Bebauungsplan InN 226 - westlich Stahlwerkstraße -
hier: I. Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligungen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Verfahrensstände 2009 und 2020)
II. Ergebnisse aus der erneuten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (Verfahrensstand 2020)
III. Ergebnisse aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (Verfahrensstand 2021)
IV. Ergebnisse aus der Beteiligung der Öffentlichkeit (Verfahrensstand 2021)
V. Beifügung der aktualisierten und modifizierten Begründung
VI. Satzungsbeschluss InN 226 - westlich Stahlwerkstraße -
VII.Ermächtigung zum Abschluss des städtebaulicher Vertrag
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23153-21)

Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) aus seiner Sitzung am 02.02.2022 vor:


Der Rat der Stadt fasst mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Partei folgenden ergänzten (fett) Beschluss:
Rechtsgrundlage:
§ 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S 3634/FNA 213-1); §§ 7 und 41 Abs. 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666 SGV NRW 2023)
Der Rat der Stadt bittet die Verwaltung ausdrücklich darum, mit dem Vorhabenträger nochmal intensiv das Gespräch zu suchen mit dem Ziel, Photovoltaik weitgehend auf den Dächern zu etablieren, bezüglich des Wohnungsmix einen höheren Anteil an familienfreundlichen Wohnungen zu verhandeln und Brauchwassernutzung, soweit möglich, einzusetzen.

zu TOP 3.2
Bebauungsplan InW 221 VEP - Einzelhandelsstandort Dorstfelder Hellweg/ Arminiusstraße -
I. Beschluss zur Anpassung des Durchführungsvertrages Teil B
II.Baugenehmigung zur Errichtung eines Lebensmitteldiscounters mit erweitertem Sortiment -
Vorhaben nach § 30 Baugesetzbuch (BauGB) unter Zulassung einer Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB, Gemarkung Dorstfeld, Flur 1, Flurstück 2001
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23223-21)

Dem Rat der Stadt liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West aus ihrer Sitzung am 02.02.2022 vor:
Der Rat der Stadt fasst mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktionen SPD, CDU, AfD, FDP/Bürgerliste und der Stimme des Rm Gülec (BVT) gegen die Stimmen der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke+ bei Enthaltung durch Die Fraktion/Die Partei und durch Rm Deyda (Die Rechte) folgenden Beschluss:
Rechtsgrundlage:
§ 12 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S 3634/FNA 213-1), §§ 7 und 41 Abs. 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666 SGV NRW 2023).

II. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Entscheidung der Verwaltung, unter Zulassung einer Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB eine Baugenehmigung zu erteilen, zur Kenntnis und beschließt die Zulassung des Vorhabens.
Rechtsgrundlage:
§§ 30 und 31 BauGB, §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW:

zu TOP 3.3
Bauleitplanung; 78. Änderung des Flächennutzungsplanes und Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Mg 116 - Kraftwerk Knepper - im Parallelverfahren
Hier: I. Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange; II. Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung; III. Kenntnisnahme der Stellungnahme der Verwaltung zum Beschluss der Bezirksvertretung Mengede vom 05.05.2021 (DS Nr. 16385-20-E1); IV. Beschluss zur Änderung (Reduzierungen) des räumlichen Geltungsbereiche der 78. Änderung des Flächennutzungsplanes; V. Beschluss zur Änderung (Reduzierungen und Erweiterungen) des räumlichen Geltungsbereiches der Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes; VI. Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange; VII. Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes des 78. Änderung des Flächennutzungsplanes; VIII. Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes der Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Mg 116; IX. Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung bzw. Durchführung von eingeschränkten Beteiligungen; X. Beschluss zur Ermächtigung der Verwaltung zum Abschluss eines städtebaulichen Vertrages; XI. Beschluss zur Ermächtigung der Verwaltung zur Erteilung von Baugenehmigungen auf der Grundlage von § 33 Abs. 1 BauGB -vorgezogene Planreife
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22951-21)

Dem Rat der Stadt liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün (AMIG) aus seiner Sitzung am 08.02.2022 vor:
Der Rat der Stadt folgt der Empfehlung des AMIG und fasst unter Einbeziehung der Empfehlung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde (fett/kursiv) als Prüfauftrag an die Verwaltung mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, AfD, FDP/Bürgerliste und den Stimmen von Rm Gülec (BVT) und Rm Deyda (Die Rechte) gegen die Stimmen der Fraktionen Die Linke+ und Die Partei folgenden Beschluss:

I. Der Rat der Stadt hat die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB geprüft und beschließt, den Abwägungsempfehlungen der Verwaltung (Anlagen 11a und 11b der Vorlage) zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 4 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBL. I S. 3634, FNA 213-1).


II. Der Rat der Stadt hat die Stellungnahmen zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit mit der digitalen Bürgerdialogveranstaltung nach § 3 Abs. 1 BauGB geprüft und beschließt, den Abwägungsempfehlungen der Verwaltung wie in der beigefügten Anlage 12 dargestellt zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB

III. Der Rat der Stadt nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zum Beschluss der Bezirksvertretung Mengede vom 05.05.2021 (DS Nr. 16385-20-E1) zur Kenntnis.
Rechtsgrundlage:
§ 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein – Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

IV. Der Rat der Stadt beschließt, den räumlichen Geltungsbereich des im Änderungsverfahren befindlichen Flächennutzungsplanes (78. Änderung) zu verändern (Reduzierungen des Planbereiches) und diesen nunmehr wie unter Punkt 1.4 dieser Beschlussvorlage genannt, festzulegen.
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 i. V. m. § 9 Abs. 7 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41GO NRW.

V. Der Rat der Stadt beschließt, den räumlichen Geltungsbereich der Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Mg 116 -Kraftwerk Knepper- zu verändern (Reduzierungen und Erweiterungen des Planbereiches) und diesen nunmehr wie unter Punkt 1.5 dieser Beschlussvorlage genannt, festzulegen.
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 i. V. m. § 9 Abs. 7 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41GO NRW.

VI. Der Rat der Stadt hat die Stellungnahmen zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB geprüft und beschließt den Abwägungsempfehlungen der Verwaltung wie in der beigefügten Anlagen 16a und 16b der Vorlage dargestellt zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 4 Abs. 2 des BauGB.


VII. Der Rat der Stadt stimmt den geplanten Darstellungen der 78. Änderung des Flächennutzungsplanes für den unter Punkt 1.4 genannten Änderungsbereich und der Begründung Teil A und Teil B (Umweltbericht) vom 16.12.2021 zu und beschließt die öffentliche Auslegung des Entwurfes der Flächennutzungsplanänderung mit der Begründung (Öffentlichkeitsbeteiligung).
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB

VIII. Der Rat der Stadt stimmt den geplanten Festsetzungen der Änderung Nr. 2 des Bebauungsplans Mg 116 - Kraftwerk Knepper - für den unter Punkt 1.5 genannten Planbereich und der Begründung Teil A und Teil B (Umweltbericht) vom 16.12.2021 zu und beschließt die öffentliche Auslegung des Entwurfes der Bebauungsplanänderung mit der Begründung (Öffentlichkeitsbeteiligung).
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB.


IX. Der Rat der Stadt stimmt zu, den Entwurf zur Änderung Nr. 2 des Bebauungsplans
Mg 116 einschließlich Begründung im Falle von Änderungen oder Ergänzungen des Entwurfs nach der öffentlichen Auslegung unter den Voraussetzungen des § 4a Abs. 3 S. 1-3 BauGB erneut auszulegen und die Stellungnahmen erneut einzuholen bzw. eine eingeschränkte Beteiligung nach § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen, sofern die Änderungen oder Ergänzungen nicht die Grundzüge der Planung des Entwurfs berühren.
Rechtsgrundlage:
§ 4a Abs. 3 BauGB.

X. Der Rat der Stadt ermächtigt, die Verwaltung einen städtebaulichen Vertrag mit der Vorhabenträgerin abzuschließen.
Rechtsgrundlage:
§ 11 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.

XI. Der Rat der Stadt ermächtigt die Verwaltung, eine Baugenehmigung während des Aufstellungsverfahrens zu erteilen, sofern nach erfolgter öffentlicher Auslegung des Bebauungsplanes Mg 116 - Kraftwerk Knepper - eine entsprechende Planreife nach
§ 33 BauGB bestätigt werden kann, alle weiteren gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen und der städtebauliche Vertrag abgeschlossen worden ist.
Rechtsgrundlage:
§ 33 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 41 Abs. 1 GO NRW.

Der Beirat weist darauf hin, dass die Eingrünung des Bebauungsplangebietes (Grüner Mantel) für die Größe der überplanten Fläche und dem Maß an überbaubarer Fläche viel zu gering ist. Innerhalb des Plangebietes sollten daher durch blütenreiche Grünflächen, Brach- und Sukzessionsflächen für naturnahe Bereiche gesorgt werden. Da die vorgesehenen Ausgleichsflächen für den Artenschutz im Planbereich als nicht optimal bzw. ausreichend groß - insbesondere für Flussregenpfeifer – eingestuft werden, ist zusätzlich zu prüfen, ob die Fläche mit der Flurbezeichnung "Auf dem Kampe" nördlich der Nierhausstraße für den Artenschutz festgesetzt werden kann. Diese Fläche wurde in der Vergangenheit vom Kraftwerk Knepper als Aschelagerfläche genutzt und in der Vergangenheit auch von Flussregenpfeifern besiedelt. Diese Fläche eignet sich auch als Ausgleichsmaßnahme für die Kreuzkröte, wenn sie sich bei anderen Witterungseinflüssen als in den vergangenen Jahren doch auf dem Bebauungsplangelände einstellen sollte.


zu TOP 3.4
Neues ICE-Werk auf dem ehemaligen Güterbahnhof an der Westfaliastraße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23247-21)

Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün (AMIG) aus seiner Sitzung am 08.02.2022 vor:

Der Rat nimmt das Konzept der Deutsche Bahn AG für ihr neues ICE-Werk zur Kenntnis und beschließt, die DB AG bei der Realisierung zu unterstützen.“

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden ergänzten (fett/kursiv) Beschluss in der Fassung des AMIG:

zu TOP 3.5
Qualitätsmanagementsystem im kommunalen ÖPNV der Stadt Dortmund
- Qualitätsbericht 2020
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23281-21)

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den vorliegenden Qualitätsbericht von DSW21 zur Kenntnis.

zu TOP 3.6
Kommunales Wohnkonzept Dortmund 2021
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21690-21)

Dem Rat der Stadt liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) aus seiner Sitzung am 10.02.2022 vor:
1. Ablehnung der ausschließlich bevorzugten Vergabe an die DSG 2. Den Zugang privater Anbieter zum Dortmund Wohnungsmarkt erleichtern 3. Generationenwechsel in Einfamilienhausgebieten 4. Anpassung von Bebauungsplänen 5. Das, derzeit entstehende, stadtweite Baulückentaster wird Gegenstand des Kommunalen Wohnkonzepts Dortmund 2021. 6. Eine spürbare Erhöhung der derzeit unterentwickelten Eigentumsquote von 23,8 Prozent muss ebenfalls Gegenstand des Kommunalen Wohnkonzeptes Dortmund 2021 werden. Für den Verbleib und die Ansiedlung junger Familien in Dortmund sowie die Entlastung des Mietwohnmarktes ist dieser Schritt zwingend notwendig.
Rm Reuter (B‘90/Die Grünen) begrüßt aus Sicht ihrer Fraktion die Weiterentwicklung des Konzepts, die eingeschlagene Richtung bewertet sie positiv. Die Vergrößerung des Angebots an bezahlbarem Wohnraum stellt sie positiv heraus. Dazu gehört auch die Erhöhung der Quote von gefördertem Wohnraum auf 30 Prozent. Ihre Fraktion hätte die Quote gern früher und stärker gesteigert. Wegen auslaufender Mietpreisbindungen müssten jährlich 800 geförderte Wohnungen gebaut werden, um den Bestand an gefördertem Wohnraum zu erhalten, dabei wäre eine Steigerung notwendig. Ihrer Fraktion möchte über die Stärkung der Dortmunder Stadtentwicklungsgesellschaft (DSG) und durch die Ausschöpfung der Möglichkeiten des Baulandmobilisierungsgesetzes die Steuerung seitens der Stadt verbessern. Die Ausgangslage seit Erstellung des Konzepts im Jahr 2009 sei insofern verändert, als das heute kaum noch Leerstände existieren und die Klimaneutralität für 2035 angestrebt wird. Dabei sein energetische Sanierung und klimaneutrale Wärme- und Stromversorgung essentiell.

Rm Neumann-Lieven (SPD) stellt die Neuaufstellung, angepasst an die aktuellen Rahmenbedingungen, als positiv heraus. Sowohl Sozialer Wohnungsbau als auch Klimaschutz werden weiterentwickelt. Die Bezahlbarkeit von Wohnen gilt es -unter steigenden Baukosten- weiter im Blick zu behalten, da hier große Schwierigkeiten lauern. Eine Anpassung des Konzepts wird auch künftig notwendig sein.

Rm Gülec (BVT) bedauert, dass der AKUSW den Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke+ hinsichtlich Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt im AKUSW keine Mehrheit gefunden hat. Er schildert an einem Beispiel die Schwierigkeiten von Menschen mit Migrationshintergrund bei der Wohnungssuche. Statistiken einerseits und Schilderungen Betroffener andererseits bestätigen die Erfahrungen. Diskriminierungserfahrungen werden laut Statistiken bei der Wohnungssuche am häufigsten gemacht. Die bestehenden Maßnahmen zum Schutz davor sind nicht ausreichend und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist sehr vielen Menschen nicht bekannt. Daher müssten insbesondere Menschen in der Wohnungswirtschaft geschult und aufgeklärt werden. Auch bedarf es einer gesellschaftlichen Diskussion für ein besseres Bewusstsein. Betroffene benötigen mehr Möglichkeiten um sich gegen Diskriminierung zu wehren. Auch mehr sozialer Wohnraum ist ein Instrument gegen solche Diskriminierung.

Rm Dr. Suck (CDU) kündigt die Enthaltung seiner Fraktion zur Vorlage an. Neben vielen positiven Aspekten bemängelt er aber, dass der Zusatz-/Ergänzungsantrag im AKUSW nicht gänzlich beschlossen wurde. Insbesondere die starre 30%-Regelung sei nicht sinnvoll. Eine flexible Regelung werde durch seine Fraktion präferiert. Die Bevorzugung der DSG bei der Grundstücksvergabe ist ebenfalls ein Kritikpunkt. Aus der Konkurrenz zur örtliche Wohnungswirtschaft als auch der Situation, dass die DSG nicht allein die Ziele erreichen kann zeichnet er die Gefahr, dass weniger als in der Vergangenheit gebaut werden könnte. Dann würden die gesetzten Ziele verfehlt.
Die Eigentumsquote in Dortmund von 23% ist aus Sicht seiner Fraktion zu niedrig. Hier werde Handlungsbedarf gesehen, zumal Eigentumsbildung als soziale Frage -auch hinsichtlich der Absicherung im Alter- verstanden werde. Dieses Thema fehlt aber im Konzept in ist in Teilen unzureichend. Aktuelle Beschlüsse, z.B. das Wohnbauprogramm für junge Familien, finde sich im Konzept nicht wieder.


Rm Kowalewski (Die Linke+) befürwortet die Aktivitäten mir der DSG und verweist auf Forderungen seiner Partei im Kommunalwahlkampf. Der Eigentumsaufbau stehe nun hinter dem Grundsatz der Errichtung bezahlbaren Wohnraums. Diesen Fokus gab es lange Zeit nicht, Folge sind erhebliche Engpässe bei bezahlbarem Wohnraum. Hier muss politisch gegengesteuert werden. Mit dem Wohnkonzept werde dieser Weg beschritten. Besonders hebt er das von seiner Fraktion mit dem Ziel der Innenentwicklung vorgeschlagene und im Konzept enthaltene Baulückenkataster hervor.

Rm Lemke (Die Linke+) schließt sich Rm Kowalewski an, bedauert aber die Ablehnung des vom Rm Gülec bereits genannten Antrags hinsichtlich der Vermeidung von rassistischer Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt. Diese Problematik werde durch Daten der Antidiskriminierungsstelle des Bundes bestätigt. Trotz eines gesetzlichen Verbotes begegnen Menschen auf der Wohnungssuche Rassismus. Viele Menschen kennen ihre Rechte nicht oder können die Diskriminierung nicht beweisen. Daher bleibt diskriminierendes Verhalten oft folgenlos. Aufklärung, Beratung und eine Beschwerdestelle nennt Rm Lemke als wirksame Instrumente gegen rassistisches Verhalten.

Rm Garbe (AfD) lehnt für seine Fraktion das Konzept ab. Er begründet, dass Wohnraum für Menschen in Dortmund bezahlbar bleiben soll. Er macht an Namen auf Klingelschildern fest, dass bei Neubauten Dortmund*innen benachteiligt sind. Weiterhin macht er die Energiewende und u.a. die Position des Bundes zur Pipeline Nordstream 2 für die Verteuerung von Wohnen verantwortlich.

Bm Schilff (SPD) kritisiert Aussagen, die ein kommunales Wohnkonzept in einen Kontext zum Betrieb einer Gaspipeline oder Namen auf Türschildern stellen.

Der Rat der Stadt fasst mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke+, FDP/Bürgerliste, Die Partei und der Stimme des Rm Gülec (BVT) gegen die Stimmen der AfD-Fraktion bei Enthaltung der CDU-Fraktion und des Rm Deyda (Die Rechte) mit den im AKUSW vorgelegten Zusatz-/Ergänzungsanträgen (Drucksache Nr.: 21690-21-E2, Drucksache Nr.: 21690-21-E5 und Drucksache Nr.: 21690-21-E6 (fett/kursiv)) folgenden Beschluss:

Der Rat beschließt das Kommunale Wohnkonzept Dortmund 2021 und beauftragt die Verwaltung mit der sukzessiven Umsetzung der in der Vorlage formulierten 15 Punkte der wohnungspolitischen Agenda (siehe S. 6 bis 9).

Im I. Quartal 2023 soll die Verwaltung dem Rat einen ersten Sachstandsbericht vorlegen.

Zum Zusatz-/Ergänzungsantrag (DIE LINKE+) (Drucksache Nr.: 21690-21-E2):
Zu Punkt 1) (Personalbedarfsbemessung) :
Mit der Anmerkung, dass die Verwaltung deutlich gemacht hat, dass zukünftig das zusätzlich erforderliche Personal auch beschafft werde, wurde eine Abstimmung zu diesem Punkt nicht mehr für erforderlich gehalten.

Zu Punkt 3 (Ermittlung des Wohnraumbedarfs für mobilitätseingeschränkte Personen):
Hierzu gab es den Hinweis der Verwaltung und von Herrn Rm Tietz im Zusammenhang mit Mikro-Zensus und einer Abfrage bei den Wohnungsgesellschaften, die hier als Einstieg gelten könnte.


Zusatz-/Ergänzungsantrag (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 21690-21-E5):
Zu Punkt 3.(Generationenwechsel in Einfamilienhausgebieten)
Mit dem Verständnis, dass man die gesamte Stadt in diese Untersuchung einbeziehen wolle

Zu Punkt. 4.) (Anpassung von Bebauungsplänen)
Zu Punkt 5.) (Das stadtweite Baulückenkataster wird Gegenstand des komm. Wohnkonzeptes)


Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 21690-21-E6):
Zu Punkt 1.) (Zeitplan)
Mit dem Verständnis, dass es hier nicht darum gehe, durch den Zeitplan etwas zu verzögern sondern im Gegenteil die Dinge voranzubringen und vor allen Dingen möglichst schnell mit einer Priorisierung zu beginnen

Punkt 2. (wohnungspolitische Agenda)
Zu Punkt 2. 2 (S.6) (Ergänzung)
Zu Punkt 8.3 (S.7) (Schlüsselgrundstücke).
Zu Punkt 8.4 (S.7) (Finanzierungsmodell)
Ist als Prüfauftrag an die Verwaltung zu verstehen.
Zu Punkt 9.4 (S. 8) (Ergänzung)
Zu Punkt 13.4 (S. 9) (Satzung zum Schutz und Erhalt von Wohnraum-nur noch 1. Absatz)
Zu Punkt 3.8 (Aufstellung größerer Gebiete mit der Möglichkeit des Baurechts nach §34 BauGB)
Mit dem redaktionellen Hinweis, dass es im 2. Satz „Baulandmobilisierungsgesetz heißen soll

Zu Punkt 4. (Studie zum Wohnraumbedarf für mobilitätseingeschränkte Personen)

zu TOP 3.7
Klimabeirat
hier: Berufung der Mitglieder
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23379-22)

Folgende Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) aus seiner Sitzung am 02.02.2022 liegt dem Rat der Stadt vor:
Folgende Liste der Mitglieder wird mit Schreiben vom 15.02.2022 (Drucksache Nr.: 23379-22-E1) dem Rat der Stadt vorgelegt:

Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) kündigt die Enthaltung seiner Fraktion an. Grund hierfür ist der Verfahrensablauf. Er kritisiert die späte Benennung der Teilnehmer*innen des Klimabündnisses sowie die Nennung eines Sachkundigen als „Vertreter der Bürgerschaft“. Dies sei vom ursprünglichen Beschluss nicht gedeckt. Es gebe dabei keine Kritik an Herrn Raphael als Person, die Fraktion stört nur die Zuordnung als „Vertreter der Bürgerschaft“, denn dazu habe es keinen Aufruf gegeben.

Rm Sassen (B‘90/Die Grünen) äußert, ihre Fraktion habe kein Problem mit der späten Benennung durch das Klimabündnis. Vielmehr war dies bereits im AKUSW klar. Hintergrund sind die Sitzungstermine des Klimabündnisses. Konstruktiv sieht und unterstützt sie den Hinweis hinsichtlich des zusätzlichen Mitglieds. Hier bittet sie um Ergänzung der Satzung. Ihre Fraktion wird zustimmen.

Rm Neumann-Lieven (SPD) bittet um dringende Ergänzung der Geschäftsordnung. Sie hält den Kandidaten für sehr hilfreich, unabhängig davon, wie man seine Rolle benennt oder verortet.

Rm Vogeler (CDU) signalisiert Zustimmung durch seine Fraktion. Zur Benennung des Herrn Raphael erklärt er, es habe einen Termin mehrerer Ratsvertreter*innen mit StR Wilde und Herrn Raphael gegeben. Dort konnte er durch Qualifikation überzeugen. Daraus entstand die Idee, ihn als Teil der Bürgerschaft zu benennen. Die Geschäftsordnung muss natürlich nachgebessert werden. Seitens des Klimabündnisses war die späte Einreichung von vorn herein klar artikuliert.

Rm Kowalewski (Die Linke+) bestätigt die frühzeitige Kommunikation des Klimabündnisses hinsichtlich des Benennungstermins. Zu Herrn Raphael schlägt er die Formulierung „Vertreter aus der Bürgerschaft“ vor. Die Fraktion werde jedenfalls zustimmen.

Der Rat der Stadt fasst mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, Die Partei und der Stimme vom Rm Gülec (BVT) gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und Rm Deyda (Die Rechte) bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss verbunden mit dem Auftrag an die Verwaltung, die Geschäftsordnung zu aktualisieren:

Der Rat der Stadt beruft die Personen der beigefügten Vorschlagliste in den Klimabeirat:

zu TOP 3.8
Soziale Stadt Westerfilde & Bodelschwingh: Grün verbindet - Coole Wege für Westerfilde & Bodelschwingh
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22804-21)

Der Rat der Stadt fasst mit der Mehrheit der Stimmen gegen die AfD-Fraktion folgenden Beschluss:

a) Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Planung des Projektes "Grün verbindet - Coole Wege für Westerfilde & Bodelschwingh" mit einem Investitionsvolumen in Höhe von insgesamt 490.000 € in den Jahren 2022 bis 2024.

Für das Projekt ist eine Förderung in Höhe von insgesamt 400.000 € aus dem Bundesprogramm "Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ in Aussicht gestellt. Vorbehaltlich der noch ausstehenden Fördermittelbestätigung/-bewilligung beträgt der städtische Eigenanteil somit insgesamt 90.000 €.


b) Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Zurverfügungstellung des städtischen Eigenanteils eine zwingende Voraussetzung für die Anmeldung des Projektes zum Bundesförderprogramm "Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel" darstellt.

c) Der Rat der Stadt Dortmund delegiert alle weiteren, das Projekt "Grün verbindet – Coole Wege für Westerfilde & Bodelschwingh" betreffenden Entscheidungen, an die zuständige Bezirksvertretung Mengede.

Die Investition bedingt einen noch zu konkretisierenden Folgeaufwand. Dieser wird nach Abschluss der Planungsarbeiten in einer der Bezirksvertretung Mengede zur Entscheidung vorzulegenden Baubeschlussvorlage dargestellt.


zu TOP 3.9
Beirat Nahmobilität; Nachberufung eines Mitgliedes für die Ratsperiode 2020-2025
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23256-21)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig bei Enthaltung des Rm Deyda (Die Rechte) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt für die laufende Ratsperiode 2020-2025 die Nachberufung von Herrn Andreas Meißner (Stadtplanungs- und Bauordnungsamt, Mobilitätsplanung, FB 61/3) als stimmberechtigtes Mitglied des Beirat Nahmobilität.

zu TOP 3.10
Holzfällarbeiten im Dortmunder Stadtwald im Winterhalbjahr 2021/2022
Überweisung: Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 08.12.2021
(Drucksache Nr.: 22423-21)

Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Überweisung aus dem Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) aus seiner Sitzung am 08.12.2021 vor:
Rm Vogeler (CDU) kündigt die Zustimmung seiner Fraktion insbesondere vor dem Hintergrund des gemeinsam mit den Fraktionen B‘90/Die Grünen und Die Linke+ entwickelten und eingebrachten Zusatz-/Ergänzungsantrages zur Erarbeitung eines Waldkonzepts in Dortmund an. Damit werde aus Sicht der CDU der richtige Umgang mit dem Stadtwald beschlossen.

Rm Rudolph (SPD) verweist auf die intensive Diskussion im AKUSW und dem eigenen sowie durch Rm Vogeler genannten Zusatz-/Ergänzungsantrag. Ihre Fraktion werde zustimmen.

Rm Kowalewski (Die Linke+) resümiert den erfolgreichen Einsatz der letzten zwei Jahre, der nun im genannten gemeinsamen Zusatz-/Ergänzungsantrag seinen Niederschlag findet. Die Waldarbeit wird an die Klimaveränderungen angepasst. Auch insgesamt verändert sich die Herangehensweise an die Waldbewirtschaftung. Die Ausgestaltung wird dann ein weiterer wichtiger Schritt.

Rm Dudde (B‘90/Die Grünen) freut sich über die konstruktive Arbeit bei der Erstellung des Antrags und über den Antrag selbst. Diesen Weg möchte die Fraktion gern unterstützen.

Der Rat der Stadt fasst einstimmig bei Enthaltung des Rm Deyda (Die Rechte) unter Berücksichtigung der Überweisung des AKUSW folgenden Beschluss:

1.Der Rat der Stadt Dortmund stellt fest, dass


2.Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, unter Einbindung der Politik in einem breit angelegten Beteiligungsprozess in Zusammenarbeit mit Vertretern der Naturschutzverbände und anderer relevanter Verbände mit Bezug zum Wald sowie mit fachlicher Unterstützung durch externe ExpertInnen, der Biologischen Station Kreis Unna/Dortmund und des Landesbetriebs Wald und Holz ein ganzheitliches, ökologisches Waldkonzept zu erarbeiten:

zu TOP 3.11
Bundesprogramm "Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren"
Bitte um Stellungnahme (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23639-22)

Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vom 02.02.2022 vor:
- Bochum rd. 2,3 Mio. Euro (u. a. für eine digitale Vermarktungs- und Kommunikationsplattform),
- Bottrop rd. 1,1 Mio. Euro (u. a. für eine Aktivierungsstrategie, eine kreative niedrigschwellige Öffentlichkeitsarbeit und ein Marketingkonzept),
- Düsseldorf rd. 1,7 Mio. Euro (u. a. für einen Masterplan für kreative Räume) und
- Oberhausen rd. 2,9 Mio. Euro (u. a. für innovative Konzepte und Handlungsstrategien sowie Machbarkeitsstudien sowie ein Kreativquartiersmanagement mit Reallaboren).
Rm Reppin (CDU) beschreibt die Situation der Innenstädte mit dem Fokus auf Dortmund. Er ist überrascht, dass die Stadt Dortmund kein Geld aus dem o.g. Förderprogramm erhält. Er vermutet, dass Anträge der Stadt Dortmund keinen Erfolg hatten. Seine Fraktion wünscht dazu eine genauere Auskunft.

Eine Stellungnahme erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates am 31.03.2022.

4. Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung

zu TOP 4.1
Zentrum für Ethnische Ökonomie (ZEÖ): 1. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22221-21)

Folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) aus der Sitzung am 10.02.2022 liegt dem Rat der Stadt vor:
Rm Garbe (AfD) äußert Zweifel am Begriff und an Bedeutung „Ethnische Ökonomie“. Für ihn handelt es sich um Ideologie.

Rm Stackelbeck (B‘90/Die Grünen) spricht sich für das Zentrum für Ethnische Ökonomie (ZEÖ) aus und verweist auf die große Zahl an Unternehmer*innen mit Migrationshintergrund. Da diese Menschen teilweise aus anderen Kulturkreisen kommen, benötigen sie eine besondere Art der Unterstützung, welche vom ZEÖ geleistet wird. Der Sachstandsbericht und die Zukunftsplanungen werden begrüßt.

Der Rat der Stadt nimmt den Sachstandsbericht zum Zentrum für Ethnische Ökonomie (ZEÖ) sowie den im ASAG und AWBEWF gefassten Beschluss zur Kenntnis.

zu TOP 4.2
Grundsatzbeschluss Interessenbekundungsverfahren
Überweisung: Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung aus der öffentlichen Sitzung vom 26.01.2022
(Drucksache Nr.: 23371-22-E1)

Der Rat der Stadt setzt das Thema unter TOP 1.3 – Feststellung der Tagesordnung – ab.

5. Soziales, Arbeit und Gesundheit

zu TOP 5.1
Defibrillatoren in öffentlichen Gebäuden
Überweisung: Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 25.01.2022
(Drucksache Nr.: 23270-21)

Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Überweisung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit (ASAG) aus der Sitzung am 25.01.2022 zu „Defibrillatoren in öffentlichen Gebäuden“ vor:

Außerdem hat der Rat der Stadt folgende Überweisung des ASAG aus der Sitzung am 15.06.2021 zu „Laienreanimation“ vorliegen:
Zudem liegt die Stellungnahme der Verwaltung vom 31.01.2022 (Drucksache Nr.: 21304-21-E2) vor: Weiterhin liegt ein Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion vom 10.02.2022 (Drucksache Nr.: 23270-21) vor: Rm Bahr (CDU) hält den Nutzen von öffentlich zugänglichen Defibrillatoren für unbestritten und sieht in der Bereitstellung eine kommunale Aufgabe. Er dankt der Verwaltung hinsichtlich der ergänzenden Stellungnahme. Die Defizite seien nun deutlich und der Lösungsweg erkennbar. Daher habe seine Fraktion den Antrag gestellt, um das Angebot und eine Beschilderung sukzessiv ausbauen zu können.

Rm Langhorst (B‘90/Die Grünen) schließt sich Rm Bahr an. So können, wie auch von der Verwaltung dargestellt, Lücken geschlossen werden.

Der Rat der Stadt nimmt die Stellungnahme der Verwaltung vom 31.01.2022 (Drucksache Nr.: 21304-21-E2) zur Kenntnis und fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, sukzessive alle städtischen Verwaltungs- und Betriebsgebäude, Schulen, TEK’s und Einrichtungen, die durch die Sport- und Freizeitbetriebe bewirtschaftet werden, mit Defibrillatoren zur Laienreanimation auszustatten.


Dabei ist auch darauf zu achten, dass mit der Installation eines Defibrillators eine entsprechende Be- bzw. Ausschilderung angebracht wird. In den städtischen Gebäuden, die bereits mit einem Defibrillator ausgestattet sind, soll – sofern nicht schon vorhanden – eine entsprechende Beschilderung angebracht werden.

zu TOP 5.2
Corona-Pandemie
Bitte um Stellungnahme (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 23212-21-E1)

Dem Rat der Stadt lag zu seiner Sitzung am 16.12.2021 nachfolgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Die Linke+ vor: Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Stellungnahme der Verwaltung vom 31.01.2022 (Drucksache Nr.: 23212-21-E2) vor:
Dem Rat der Stadt lag zu seiner Sitzung am 16.12.2022 nachfolgender Antrag der CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: 23206-21-E1) vor:
Den Ratsmitgliedern liegt dazu nachfolgendes Ergebnis des Prüfauftrags (Drucksache Nr.: 23206-21-E2) vom 02.02.2022 vor:


Es liegt nachfolgender gemeinsamer Antrag der Fraktion SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Partei (Drucksache Nr.: 23630-22-E1) vom 15.02.2022 vor:

Darüber hinaus liegt den Ratsmitgliedern eine Bitte um Stellungnahme der Fraktion Die Fraktion- Die Partei (Drucksache Nr.: 23633-22) vom 02.02.2022 vor:

Weiterhin liegt nachfolgender Antrag der AfD-Fraktion (Drucksache Nr.: 23628-22) vom 02.02.2022 vor:
Außerdem liegt nachfolgender Antrag mit der Bitte um Stellungnahme der AfD-Fraktion (Drucksache Nr.: 23600-22) vom 02.02.2022 vor: Rm Perlick (AfD) kritisiert, dass in der Bundesrepublik nicht anderen Ländern gefolgt wird und die Coronaschutzmaßnahmen, insbesondere am Beispiel des Mund-Nasen-Schutzes, abbaut. Die auf Bundesebene verabredeten stufenweisen Lockerungen genügen ihm nicht. Nicht bei Klima oder Vielfalt solle man ein Zeichen setzen, sondern gegen die Maßnahmen, sofern es im Befugnisrahmen der Stadt liegt. Er sieht in den PCR-Tests in Kitas und Schulen ein Instrument, um Familien weiter zu quälen. Zum gemeinsamen Antrag von SPD, B‘90/Die Grünen, CDU und Die Partei erklärt er, die Antragstellenden würden mit den Maßnahmen gegen Grundrechte verstoßen. Aus seiner Sicht haben die Maßnahmen zum Schutz vor Corona keine Wirkung und schaden lediglich.

Rm Vogeler (CDU) danke für die Bearbeitung des Prüfauftrags. Er verweist auf ein Schreiben des Personalrates im Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung (APOD) zum Schutz der Beschäftigten. Warum andere Städte eine 3G-Regelung für Besucher*innen realisieren, Dortmund aber nicht, sei für seine Fraktion aus der Antwort nicht erkennbar. Im Rahmen der Fürsorgepflicht sieht er weiterhin Probleme. Er sieht in der persönlichen Ansprache an die Mitarbeitenden ein wichtiges Signal. Zu den Leitlinien des Landes und der Testpflicht hätte er sich eine proaktivere Positionierung Dortmunds gewünscht.

Bm Schilff (SPD) hält den Austausch zum Thema insgesamt für wichtig. Er bezeichnet die Art des Vortrags des Rm Perlick im Ton unangemessen und empfiehlt Rm Perlick, daran zu arbeiten.
Die Anträge der AfD-Fraktion sind aus seiner Sicht durch die Wahl der Überschriften wie „Freiheit statt Zwang“ bereits eine Vernebelungstaktik. Die existierenden Maßnahmen sind angebracht und angemessen. Das Gleiche gilt auch für den Antrag „Diskriminierungsfreier Zugang...“. Dies habe mit Propaganda zu tun, nicht mit Maßnahmen zum Schutz der Menschen.


Rm Bohnhof (AfD) ist zum Antrag „Der Weg aus der Pandemie ist kein Spaziergang“ der Meinung, der Antrag heuchle Demokratieverständnis und die Garantie auf Meinungsfreiheit und sei genau das Gegenteil dazu. Er sieht darin eine „DDR 2.0“. Die im Antrag empfohlenen Quellen zur Informationsbeschaffung sind aus seiner Sicht „…sozialistischer Einheitsbrei…“ Rm Bohnhof sieht den freien Informationszugang gefährdet. Ihm seien Demokratie, Freiheit und körperliche Unversehrtheit wichtige Güter.

Rm Brunner (B‘90/Die Grünen) schildert an den Beispielen des Oberbürgermeisters von Halberstadt, dem Ministerpräsidenten Baden-Württembergs und der Sozialministerin in Sachsen, wie mittels der im Antrag angesprochenen Spaziergänge Politiker*innen beeinflusst und eingeschüchtert werden sollen. Die Proteste gegen die Corona-Maßnahmen würden, so der Präsident des Städtetags, immer gewaltsamer. Aber auch Journalist*innen, Wissenschaftler*innen und Lehrer*innen sind zunehmend betroffen. In Dortmund gab es bisher so etwas nicht. Sie sieht dennoch eine besorgniserregende Entwicklung. Als Beispiel nennt sie die Teilnahme von Personen aus dem Umfeld einer verbotenen rechtextremen Organisation, bei Protesten in Huckarde wurden bundesweit bekannte Neonazis aus Dortmund gesichtet. Ihr Fazit ist, dass Rechtsradikale auch in Dortmund versuchen, mittels der Proteste sich in breiteren Gesellschaftsschichten zu etablieren. So etwas ist ihres Erachtens nicht hinnehmbar. Natürlich dürfen politische Maßnahmen hinterfragt und kritisiert werden. Dies geschehe gerade auch in Parlamenten. Verschwörungserzählungen, Wissenschaftsleugnung, Antisemitismus und Geschichtsrevisionismus muss entschieden begegnet werden. Der gemeinsame Antrag ist eine Positionierung gegen solche Haltungen und für Demokratie, für den Zusammenhalt in der Stadt und für Impfungen als bester Weg aus der Pandemie. Sie ruft deshalb alle Dortmunder*innen zur Solidarität auf.

Rm Kowalewski (Die Linke+) bezieht sich ausschließlich auf den gemeinsamen Antrag von SPD, B‘90/Die Grünen, CDU und Die Partei. Er erklärt, man marschiere nicht mit Nazis, faschistischen Gewaltverbrechern, Antisemiten und Volksverhetzern. Dafür gibt es aus Sicht seiner Fraktion keine Rechtfertigung, denn Faschismus ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen. Verschwörungstheorien nennt er den Nährboden für faschistische Ideologien. Zu diesem Grundkonsens bekennt sich auch seine Fraktion, die daher den ersten vier Absätzen des Antrags folgen kann. Hinsichtlich des Absatzes zur Belastung des Gesundheitssystems durch die Pandemie widerspricht er insofern, als dass die Pandemie nicht die alleinige Ursache der Belastung darstellt. Der Pflegenotstand existierte schon vor der Pandemie, wurde aber -wie die Nichtumsetzung des existierenden Pandemienotplans und die Initiative „Gesunde Krankenhäuser in NRW“- im Antrag nicht erwähnt. Die alleinige Reduzierung der Krankenhäuser auf wirtschaftliche Aspekte sieht er kritisch. Mit Blick auf den vorgelegten Antrag kritisiert er die Formulierung hinsichtlich der Impfung als Weg aus der Pandemie. Dies hält er für falsch, denn die Impfung biete einen relativen Schutz, also anders als z.B. bei Pocken oder Masern. Impfen sei nicht falsch sondern biete lediglich einen Schutz gegen schwere Verläufe. Daher solle man sich auch impfen lassen. Auch stehe mangels freigegebener Patente für viele Menschen weltweit kein Impfstoff zur Verfügung. Kritisch sieht er auch die Formulierung, belastbare Informationen erhalte man aus „…vor allem staatliche Stellen und renommierte Medien…“. Er sieht wissenschaftliche Quellen als belastbar an, nicht jedoch widersprüchliche Aussagen aus unterschiedlichen Ministerien und verkürzte Darstellungen in Magazinen. Dies führe zu unausgegorenen Maßnahmen und damit zu Unzufriedenheit. Kritik daran muss erlaubt sein. Innerhalb seiner Fraktion wurde die Abstimmung freigegeben.

Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) hält es für antidemokratisch, wenn das Narrativ, man lebe in einer DDR, bedient wird. Denn es relativiert die Verbrechen und die Diktatur der Jahre 1949 bis 1989. Er sagt, die Bundesrepublik ist das freieste Land, in welchem die Deutschen jemals gelebt haben.
Der Antrag enthält positive und -wie durch Rm Kowalewski angemerkt- kritikwürdige Punkte. Seine Fraktion könne dieser Resolution nicht zustimmen, da die Verbindung aus berechtigter Kritik an nicht regelkonformen Demonstrationen mit Rechtsradikalen und der begrüßenswerte Aufruf zum Impfen suggerieren, alle Ungeimpften seien in die rechtspopulistische Ecke abgedriftet.


Rm Deyda (Die Rechte) begrüßt für seine Partei die Demonstrationen gegen die Coronamaßnahmen. Er fragt, warum man nicht mal, wie in anderen Städten, den Bürgermeister besuchen sollte. Laut Rm Dyda ist das Virus nicht auf der Straße, vielmehr bezeichnet er Menschen, die die Maßnahmen mittragend als das Virus.

Rm Dr. Neumann (B‘90/Die Grünen) stellt ebenfalls auf die Formulierung „DDR 2.0“ ab. Seine in der DDR aufgewachsenen Eltern wären froh gewesen, wenn sie mit einem einfachen Coronatest hätten frei reisen können. Die Aussage sei daher eine Verharmlosung, wie der Antrag der AfD auch Corona verharmlose. Die Inzidenzen seien sicherlich hoch, wären aber ohne Impfung und weitere Maßnahmen deutlich höher. Der RKI-Bericht besagt, dass Impfungen zu 88 Prozent vor Hospitalisierung schützen.
Beim verbleibenden Restrisiko von 12% sind die Maßnahmen, die keinem Menschen Freude bereiten, weiter notwendig. Bei Beendigung der Maßnahmen würde medizinisches Personal wahrscheinlich noch häufiger erkranken, was den Personalmangel in den Krankenhäusern verschärfe und auch bei gleichbleibender Hospitalisierung das System zusätzlich belasten würde. Die Anträge der AfD-Fraktion seien abzulehnen.

Rm Lemke (Die Linke+) ergänzt den Beitrag des Rm Kowalewski und erklärt, die Rm Gebel und Badura hätten der Resolution, so sie denn anwesend gewesen wären, zugestimmt. Wegen der Sollstärkenregelung nehmen diese Ratsmitglieder heute nicht teil. Weiterhin warnt sie davor, dass zwar laut des Polizeipräsidenten eine Unterwanderung der Demonstrationen bisher nicht gegeben sei, jedoch in Querdenkenden-Foren dazu aufgerufen werde, zu den „Mitschuldigen“ zu marschieren. Damit seien Journalist*innen, Lehrer*innen und Lokalpolitiker*innen und, explizit benannt der Oberbürgermeister, gemeint. Auch werden bei den Demonstrationen Verschwörungstheorien mit wissenschaftsfeindlichen Aussagen, antisemitischer Symbolik und Holocaustrelativierung verbreitet. Es sei viel kritisierbar, von der fehlenden Patenfreigabe bis zum sich verschärfenden Einkommensunterschied. All dies wird bei den Demonstrationen jedoch nicht aufgegriffen. Sie ruft zur Beteiligung an den Gegenprotesten und zur solidarischen Überwindung der Pandemie auf.

Rm Dr. Suck (CDU) stellt den Antrag auf Ende der Redeliste.

OB Westphal stellt den Antrag zur Abstimmung.

Der Rat beschließt mit der Mehrheit seiner Stimmen gegen die Stimme des Rm Bohnhof (AfD) bei Enthaltung des Rm Deyda (Die Rechte) das Ende der Redeliste.

Rm … Der*Die Mandatsträger*in hat einer Veröffentlichung des Nachnamens, der Fraktion sowie des Wortbeitrages im Internet nicht zugestimmt.
Rm Mader (CDU) weist die Kritik des Rm Kowalewski an der Gesundheitspolitik in NRW zurück. Zur Bitte um Stellungnahme der Fraktion Die Partei äußert er sich irritiert, denn nicht alle Themen eigenen sich für Satire. Richtung Rm Deyda weist er darauf hin, den Oberbürgermeister zu besuchen, sei eine schlechte Idee, er soll dies lieber lassen. Die Anträge der AfD lehnt seine Fraktion ab

Laut Rm Neumann-Lieven (SPD) wird in der Coronapandemie deutlich, dass statt gegenseitige Rücksichtnahme einige Menschen nur ihre eigenen Ziele verfolgen, eigene Befindlichkeiten und Gesellschaftsbilder heraus schreien. Faschisten sind demokratiefeindlich. Die Protestierenden sind eine heterogene Gruppe, ihre Fraktion nehme wirkliche Sorgen ernst und halten die Türen offen. Informationen auf breiter Grundlage sind genau wie Impfungen hilfreich. Laut sein hilft nicht, Erkrankte leiden leise. Und denen gilt die Zuwendung.

Rm Garbe (AfD) erläutert zum Antrag seiner Fraktion hinsichtlich des diskriminierungsfreien Zugangs zu Bildungsveranstaltungen, es habe Jugendliche gegeben, denen der Zugang zu Veranstaltungen verwehrt wurde. Dies seien auch Veranstaltungen unter dem Einfluss der Stadt Dortmund gewesen. Die 3G-Regel müsse reichen, Verweise auf ein Onlineangebot seien nicht der richtige Weg.

Rm Beckmann (B‘90/Die Grünen) stellt klar, dass die Resolution Informationsquellen nicht nur auf staatliche Stellen und renommierte Medien eingrenzen möchte. Die Formulierung „…sich zu informieren und dabei auf belastbare Informationen zu setzen.“ ermöglicht durchaus andere Quellen, jedoch eben auch die Erwartung der kritischen Auseinandersetzung und Prüfung der Informationen.

Rm Thomas (AfD) kritisiert in der Resolution, dass „…Holocaustverharmlosungen, Antisemitismus und Verschwörungserzählungen verbreitet werden…“ und die Menschen sich davon distanzieren sollten. Aus eigener Anschauung habe er erfahren, dass vor solch einer Veranstaltung ausdrücklich gesagt worden sei, dass die Veranstaltenden sich von Menschen mit solchem Gedankengut distanzieren und die Veranstaltung verlassen werden soll. Auch wurde „Nazis raus“ gesungen. Daher hält er die Position, solche Veranstaltungen würden zusammen mit Rechtsradikalen organisiert, für falsch.
Die psychische Belastung von Kindern und Jugendlichen ist aus seiner Sicht auf die Politik zurückzuführen. Unter Berufung auf die Virologen Streeck und Stöhr gibt Rm Thomas an, die Inzidenz sei ein unwichtiger Faktor und der Chef der Deutschen Krankenhausgesellschaft rechne in den kommenden Woche nicht mit einer Überlastung des Gesundheitswesens.

Sterne mit „Ungeimpft“ sind nicht in Ordnung, dies gelte aber auch für die Beschimpfungen der Teilnehmenden als Antisemiten und eindeutigen Gesten durch ein Ratsmitglied.

Rm Dijine (B‘90/Die Grünen) stellt die pandemiebedingt wachsende Einsamkeit und die Zunahme seelischer Belastung fest. Kinder möchten wieder Freunde treffen, Künstler*innen auftreten und Pflegekräfte benötigen dringend Erholung. Impfen hilft bei der Entlastung des Gesundheitssystems. Gegen die Verbreitung von Falschinformationen, Angst und Hass sollte ein Zeichen gesetzt werden.

Rm Dr. Tautorat (Die Linke+) erläutert das Abstimmungsverhalten ihrer Fraktion. Eine Resolution sollte Zweifler*innen erreichen. Nach konstruktiv-kontroverser Diskussion einigte sich die Fraktion auf die Freigabe der Abstimmung, die Positionen der Rm Badura und Gebel wurden oben genannt. Die Anträge der AfD werden abgelehnt.

Rm Rüther (SPD) hält auch unangenehme Debatten für aushaltbar. Androhungen, wie z.B. den Oberbürgermeister zu besuchen, überschreiten alle Grenzen. Falls Rm Deyda allein oder andere Personen solch eine Ankündigung realisieren sollten, wird es sicherlich einen adäquaten Empfang durch Uniformierte und die Stadtgesellschaft geben.

Rm Bohnhof (AfD) weist im Rahmen einer persönliche Bemerkung den von Rm Djine benutzen Begriff „Propaganda“ im Zusammenhang mit den Anträgen seiner Fraktion zurück. Denn dieser Begriff werde allgemein im Kontext des Nationalsozialismus verstanden.

Der Rat der Stadt nimmt die Stellungnahmen der Verwaltung vom 31.01.22 und 02.02.22 zur Kenntnis.

Dem gemeinsamer Antrag der Fraktion SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Partei (Drucksache Nr.: 23630-22-E1) vom 15.02.2022 stimmt der Rat mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Partei, zwei Stimmen aus der Fraktion Die Linke+ sowie der Stimme des Rm Gülec (BVT) gegen die Stimmen der AfD-Fraktion, einer Stimme aus der Fraktion Die Linke+ sowie der Stimme des Rm Deyda (Die Rechte) bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste und zwei Mitgliedern der Fraktion Die Linke+ zu.

Der Rat der Stadt lehnt den Antrag der AfD-Fraktion (Drucksache Nr.: 23628-22) vom 02.02.2022 mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, FDP/Bürgerliste, Die Partei sowie der Stimme des Rm Gülec (BVT) gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und der Stimme des Rm Deyda (Die Rechte) ab.

Der Rat der Stadt lehnt den Antrag der AfD-Fraktion (Drucksache Nr.: 23600-22) vom 02.02.2022 mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, FDP/Bürgerliste, Die Partei sowie der Stimme des Rm Gülec (BVT) gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und der Stimme des Rm Deyda (Die Rechte) ab.
Die Stellungnahme erfolgt voraussichtlich zur Ratssitzung am 31.03.2022.

Die Bitte um Stellungnahme der Fraktion Die Fraktion/Die Partei (Drucksache Nr.: 23633-22) vom 02.02.2022 wird ebenfalls voraussichtlich zur Ratssitzung am 31.03.2022 beantwortet.

zu TOP 5.3
Antrag auf Förderung des "Vereins zur Förderung der Obdachlosenhilfen in Dortmund e.V."
Überweisung: Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 08.12.2021
(Drucksache Nr.: 22612-21)

Nachfolgende Überweisung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus ihrer Sitzung am 08.12.2021 liegt dem Rat der Stadt vor: Der Rat der Stadt beschließt einstimmig, die Angelegenheit an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (ASAG) zu überweisen.

zu TOP 5.4
Erzwingungshaft für Obdachlose
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 23510-22)

Dem Rat der Stadt liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Die Linke+ vom 14.02.2022 (Drucksache Nr.: 23510-22-E1) vor:

Die Beantwortung erfolgt voraussichtlich zur nächsten Ratssitzung am 31.03.2022.

zu TOP 5.5
Umsetzung von Beschlüssen
Bitte um Stellungnahme (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23638-22)

Folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vom 02.02.2022 (Drucksache Nr.: 23638) liegt dem Rat der Stadt vor:
Rm Bahr (CDU) verweist auf die Diskussionen im Ausschuss für Arbeit, Soziales und Gesundheit (ASAG) und dem daraus folgenden o.g. Beschluss im Rat. Einsamkeit sei –nicht nur durch Corona– ein tiefes Problem. Daher hält seine Fraktion die Umsetzung des Beschlusses für sehr dringlich.

Eine Stellungnahme erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates am 31.03.2022.

zu TOP 5.6
Drogenkonsumraum
Bitte um Stellungnahme (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23766-22)

Dem Rat der Stadt liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und CDU vom 16.02.2022 (Drucksache Nr.: 23766-22) vor:


Rm Langhorst (B‘90/Die Grünen) äußert sich irritiert über ein Radiointerview des Oberbürgermeisters, in welchem der Standort des Drogenkonsumraums hinterfragt wurde. Die Sensibilität des Themas ist völlig klar. Er hätte sich etwas mehr Zurückhaltung zum Thema gewünscht bzw. eine vorherige Abstimmung mit den politischen Gremien als sinnvoll erachtet. Er bittet um Berichterstattung und geht davon aus, dass der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (ASAG) das Thema ebenfalls besprechen wird. Er möchte eine Störung des Konsums unter geschützten Bedingungen vermeiden.

Rm Bahr (CDU) unterstützt die Darstellungen des Rm Langhorst und ergänzt, dass der Drogenkonsumraum anerkannt ist und dort gute Arbeit geleistet wird. Damit konnten Problembereiche wie der Nordmarkt und Platz von Leeds abgebaut werden. Daher könne die Sozialpolitik in Dortmund stolz sein, wenngleich einzelne Nutzende der Einrichtung Bewohner*innen und Gewerbetreibenden des oberen Westenhellwegs Sorgen bereiten. Damit würde ein schlechter Standort weiter geschädigt. Die Medienberichterstattung weckt nun den Eindruck, die Verwaltung wäre zu einer Verlagerungsdiskussion bereit. Er hofft, die Diskussion dauere nicht schon länger, denn dann wäre weder Rat noch Sozialpolitik involviert gewesen.

OB Westphal stellt aus seiner Sicht dar, dass besagtes Interview zum Thema „City“ gegeben wurde. Er ist sich sicher, dass das Thema „Drogen in Dortmund“ in nächster Zeit mehr Raum einnehmen wird. Dabei ist der Standort eine von vielen Fragen zu diesem Problem. OB Westphal teilt die Einschätzung hinsichtlich der Sensibilität. So müssten Beratung, Hilfe und Repression immer im Ausgleich sein. In der Gesamtschau müssen einige Punkte zur Kenntnis genommen werden. Dazu zählt eine deutliche Bewegung im gesamteuropäischen Drogenmarkt mit dem Ergebnis, dass das Angebot und der Konsum in Deutschland steigen. Weiterhin wirken damit die veränderten Rahmenbedingungen durch die Coronapandemie und die Entwicklung der Dortmunder City zusammen. Wie in anderen Großstädte auch treffen die Probleme in den Kommunen aufeinander und müssen dort gelöst werden. Er möchte das Dilemma zwischen Ordnungskräften und Drogenhandel beenden. So kann es nicht weitergehen. Die Belastung für die öffentlichen Räume, insbesondere für den Handel in der City wachsen täglich. Er appelliert an den Rat, gemeinsam einen Weg zu finden, um die Problematik zu durchbrechen. Dafür gibt es bisher keinen Weg, dieser muss unter Beteiligung jeglichen internen und externen Sachverstands diskutiert werden. Hier müssen sowohl Hilfe, als auch Repression und die Beteiligung von Bundes- und Europapolitik thematisiert werden. In diesem Rahmen muss man dann auch Fragen wie „Was ist der Drogenkonsumraum, welche Funktion hat er und wie könne wir ihn genau fassen?“ klären. Hier darf es keine Denkverbote geben. Bisher gibt es weder Ergebnisse, noch Vorgaben, noch Pläne zur Verlagerung. Im Interview war die Aussage so gemeint, dass in der aktuellen Situation alle Fragen neu zu denken sind. Denn dies ist Teil der City-Diskussion und kann nicht ausgeblendet werden. Daher wird die Verwaltung dem Ansinnen folgen und die Themen breit diskutieren.

Rm Wallrabe (CDU) möchte mit der Problemlösung nicht bis zur Schließung des letzten Geschäfts am oberen Westenhellweg warten.

Eine Stellungnahme erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates am 31.03.2022.

6. Kultur, Sport und Freizeit

zu TOP 6.1
Masterplan Sport – Bäderkonzept
hier: Bäderleitplan der Deutschen Sportstättenbetriebs- und Planungsgesellschaft mbH & Co. KG (DSBG)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21619-21)

Den Ratsmitgliedern liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit (AKSF) aus seiner Sitzung am 18.01.2022 vor:



Weiter liegt dem Rat der Stadt die Stellungnahme der Verwaltung vom 25.11.2021 (Drucksache Nr.: 21619-21-E17) vor:
Zudem liegt nachfolgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Die Linke+ vom 11.02.2022 (Drucksache Nr.: 23512-22-E2) zur „Zukunft der Sportwelt-Bäder“ vor:

Bm‘in Brunsing (B‘90/Die Grünen) sieht im Bäderkonzept einen weiteren und initialen Schritt –aus Sicht ihrer Fraktion– in die richtige Richtung. Auf die weiteren Vorlagen und die Prioritätenliste ist sie gespannt. Sie bittet darum, politische Entscheidungsträger*innen und andere Beteiligte wie bisher auch, frühzeitig einzubeziehen.

Bm‘in Mais (CDU) freut sich, dass nach umfangreichen Diskussionen im AKSF nun die Fassung des AKSF zur Abstimmung steht. Die CDU-Fraktion wird der Vorlage so zustimmen.

Rm Heymann (SPD) erklärt für seine Fraktion, sich dem Vorschlag des AKSF anschließen zu wollen.

Laut Rm Kowalewski (Die Linke+) wird seine Fraktion dem Antrag auch zustimmen und die Umsetzung kleinteilig begleiten.
Zur Bitte um Stellungnahme „Zukunft der Sportwelt-Bäder“ nennt er als Hintergrund die in der Öffentlichkeit geführte Diskussion.


Rm Neumann-Lieven (SPD) fragt, ob die Antworten im AKSF oder im Rat erfolgen.

OB Westphal hält die Beantwortung im AKSF für sinnvoll. Sofern dort der Wunsch nach Diskussion im Rat aufkommen sollte, wird die Fraktion Die Linke+ sicherlich dafür sorgen. Mangels Widerspruch des Rm Kowalewski geht OB Westphal davon aus, dass Rm Kowalewski mit dem Verfahren einverstanden ist.

Die Beantwortung der Bitte um Stellungnahme der Fraktion Die Linke+ vom 11.02.2022 (Drucksache Nr.: 23512-22-E2) zur „Zukunft der Sportwelt-Bäder“ erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des AKSF.

Der Rat der Stadt fasst einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Die Partei und des Rm Deyda (Die Rechte) unter Beachtung der Stellungnahme der Verwaltung vom 25.11.2021 (Drucksache Nr.: 21619-21-E17) folgenden ergänzten (fett/kursiv) Beschluss in der Fassung des AKSF:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Abschlussbericht zum Bäderleitplan zur Kenntnis und beschließt die kurzfristige Beauftragung einer Machbarkeitsstudie für den Erhalt bzw. Ausbau der Wasserflächen des Nordbades und des Freibades Stockheide.
Hier besteht besonderer Handlungsbedarf, weil beide Bäder stark sanierungsbedürftig sind. Ziel dieser Machbarkeitsstudie ist die Sicherung des vorhandenen Bedarfs (Schul- und Vereinsschwimmen) sowie die Ausweitung von Wasserflächen für die nachgewiesenen Ansprüche des Familien- und Freizeitschwimmens in der Nordstadt.

Für die nachgenannten Handlungsempfehlungen werden noch gesonderte Beschlüsse eingeholt:

Die im Folgenden formulierten Handlungsempfehlungen werden die Sport- und Freizeitbetriebe umsetzen und die Ergebnisse dem Rat der Stadt Dortmund vorstellen.

1. Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie sind nur die beiden folgenden Optionen zu prüfen:

Option 1 – Sanierung des Nordbads und des Freibads Stockheide
- Erhalt und Sanierung des Freibads Stockheide im Hinblick auf die Entwicklung des Hoeschparks und des Freibads Stockheide zum Integrations-, Gesundheits- und Sport- und Freizeitpark.
- Sanierung des Bestandbaus des Nordbades oder Neubau des Nordbads am gleichen Standort oder in direkter Umgebung. Prioritär sollen in der Machbarkeitsstudie alle zur Verfügung stehenden Optionen zur Sanierung des Bestandbaus des Nordbads untersucht werden.

Option 2 – Neubau des Nordbads (Hallenbad) neben dem sanierten Freibad Stockheide
- Erhalt und Sanierung des Freibads Stockheide im Hinblick auf die Entwicklung des Hoeschparks und des Freibads Stockheide zum Integrations-, Gesundheits- und Sport- und Freizeitpark.
- Neubau eines Hallenbades in direkter räumlicher Nähe zum Freibad Stockheide. Das Hallenbad soll über 25m-Wasserbahnen, Kinderbecken und einen Sprungturm verfügen.

2. Die Machbarkeitsstudie soll die Bäder über ihren gesamten Lebenszyklus unter allen denkbaren Aspekten betrachten. Dazu zählen u. a.: Finanzen; Betriebskosten (sachlich und personell, inklusive ggf. entstehender Synergieeffekte); Ressourcenverbrauch; räumliche Anbindung an die verschiedenen Verkehrsträger; Nachnutzung des Nordbad-Grundstücks für den Fall des Neubaus am Standort Stockheide; der temporäre Wegfall der Nordbad-Schwimmfläche für den Fall der Sanierung des Bades; Nachhaltigkeit; Ökologie; Energieeffizienz; Denkmalschutz, usw.


zu TOP 6.2
Bestellung eines sachkundigen Einwohners (m/w/d) für die freie Kulturszene
Gemeins. Antrag (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23645-22)

Die Fraktionen B‘90/Die Grünen und CDU haben den angemeldeten gemeinsamen Antrag zurückgezogen.

7. Schule

zu TOP 7.1
Zweites Ausstattungsprogramm für Schülerinnen und Schüler des Landes NRW (REACT-EU und Digitale Ausstattungsoffensive)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23241-21)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Umsetzung des „Zweiten Ausstattungsprogramms für Schülerinnen und Schüler des Landes NRW“ zur Kenntnis und beschließt vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltsplanes 2022 ff.

a) die Teilnahme der Stadt Dortmund am „Zweiten Ausstattungsprogramms für Schülerinnen und Schüler des Landes NRW (REACT-EU und Digitale Ausstattungsoffensive)“ bei gleichzeitiger Einrichtung der in der Vorlage genannten erforderlichen zusätzlichen Personalstellen für die Abwicklung des „Zweiten Ausstattungsprogramms“,

b) die bisher gültigen Eckwerte des aktuellen Medienentwicklungsplanes auf eine Vollausstattung mit mobilen Endgeräten an den allgemeinbildenden Schulen auf Basis einer weitest gehenden Ausschöpfung der beiden Förderrichtlinien EU-ReAct und Digitale Ausstattungsoffensive des Landes („Zweites Ausstattungsprogramm“) anzupassen (s. DS.-Nr.: 06580-16),

c) die Verlagerung von mobilen Endgeräten aus anderen Förderprogrammen (z.B. „Sofortausstattungsprogramm 2020“) an geförderten Schulen in nicht durch das „Zweite Ausstattungsprogramm“ geförderte Schulen,

d) ermächtigt die Verwaltung, die notwendigen Vergabeverfahren für die Beschaffung des beweglichen und unbeweglichen Vermögens durchzuführen und die entsprechenden Zuschläge zu erteilen,

e) die Bereitstellung überplanmäßiger Mehraufwendungen gemäß § 83 Abs. 1 und 2 GO NRW in Höhe von 16.789.375,00 Euro für den Fachbereich Schule im Haushaltsjahr 2022 und die Verwendung von überplanmäßigen Mehrerträgen in Höhe von 16.789.375,00 Euro zur Deckung dieser überplanmäßigen Mehraufwendungen.

Die Berichterstattung erfolgt im Rahmen der jährlichen Berichterstattung zum Medienentwicklungsplan und zum „DigitalPakt Schule“ an den Rat der Stadt Dortmund.

zu TOP 7.2
Übernahme einer Bürgschaft für die Interessengemeinschaft sozialgewerblicher Beschäftigungsinitiativen e.V. (ISB e.V.) gegenüber der Kommunalen Versorgungskasse Westfalen-Lippe (kvw)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21481-21)

Rm Garbe (AfD) spricht sich grundsätzlich gegen Bürgschaften aus. Er geht nicht davon aus, dass die Stadt Dortmund im vorliegenden Falle eintreten muss. Die Stadt Dortmund gebe aus seiner Sicht Geld für einen Zweck aus, der nicht nötig ist. Diese Finanzierung von Sozialarbeit auf städtische Kosten werde seiner Meinung nach nicht gebraucht.

Rm Dresler-Döhmann (Die Linke+) entgegnet, diese Sozialarbeiter*innen leisten hervorragende Arbeit an Schulen, dies soll auch künftig so sein. Dass diese Menschen für die gute Arbeit auch eine gewisse Sicherung, hier konkret Altersabsicherung, benötigen, sei weitestgehend Konsens.

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit der Stimmen gegen die AfD-Fraktion bei Enthaltung des Rm Deyda (Die Rechte) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Übernahme einer Bürgschaft in Höhe von maximal 839.059,51 Euro für die Interessengemeinschaft sozialgewerblicher Beschäftigungsinitiativen e. V. (ISB e.V.) gegenüber der Kommunalen Versorgungskasse Westfalen Lippe (kvw).

8. Kinder, Jugend und Familie

zu TOP 8.1
Förderung der Angebote der freien Träger in den Bestandseinrichtungen zur Sicherung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23246-21)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig bei Enthaltung des Rm Deyda (Die Rechte) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund
1. beschließt zur Aufrechterhaltung des notwendigen Angebots an Betreuungsplätzen für Kinder in Tageseinrichtungen in Dortmund, insbesondere zur Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz, die Träger der evangelischen und katholischen Tageseinrichtungen, den Caritasverband, die Arbeiterwohlfahrt, das Deutsche Rote Kreuz und den Evangelischen Kindergartenverein Rahm e. V. für die Kindergartenjahre 2021/2022 und 2022/2023 mit einem Zuschuss über die gesetzliche Betriebskostenförderung hinaus zu fördern.
2. beauftragt die Verwaltung mit den unter Punkt 1 genannten Trägern der freien Jugendhilfe eine entsprechende Vereinbarung zu schließen.

9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

zu TOP 9.1
Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes (AWK) 2021 für die Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22675-21)

Der Rat der Stadt setzt die Vorlage unter TOP 1.3 – Feststellung der Tagesordnung – ab.

zu TOP 9.2
Änderungen im Verbund der HEB GmbH Hagener Entsorgungsbetrieb (HEB) unter Beteiligung der Stadt Dortmund und der EDG ab 01.01.2023
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23276-21)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der Fortführung der im Bereich Abfallwirtschaft bestehenden Zusammenarbeit zwischen der Stadt Dortmund und dem HEB/HUI Verbund Hagen mit den nachfolgend dargestellten Änderungen zum 01.01.2023 zu. Er ermächtigt außerdem den städtischen Vertreter in der Gesellschafterversammlung der EDG Holding GmbH/EDG Entsorgung Dortmund GmbH, die Geschäftsführung mit dem Abschluss der erforderlichen Verträge zu beauftragen.

zu TOP 9.3
Westfalenhallen Unternehmensgruppe GmbH: Änderung des Gesellschaftsvertrages
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23364-22)

Der Rat der Stadt setzt die Vorlage unter TOP 1.3 – Feststellung der Tagesordnung – ab.

zu TOP 9.4
Städt. Seniorenheime Dortmund gGmbH - Änderung des Gesellschaftsvertrags
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23377-22)

Der Rat der Stadt setzt die Vorlage unter TOP 1.3 – Feststellung der Tagesordnung – ab.

zu TOP 9.5
Aussetzung der Tilgung des Gesellschafterdarlehens an die Krematorium Dortmund GmbH
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23290-21)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat beschließt für das Gesellschafterdarlehen zwischen der Stadt Dortmund und der Krematorium Dortmund GmbH eine Tilgungsfreistellung für die Jahre 2022 und 2023 von je 110.000 €.

zu TOP 9.6
Dortmunder Hafen
Bitte um Stellungnahme (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23637-22)

Folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vom 02.02.2022 (Drucksache Nr.: 23637-22) liegt dem Rat der Stadt vor:
Die Stellungnahme der Verwaltung wird voraussichtlich zur Ratssitzung am 31.03.2022 erfolgen.


zu TOP 9.7
Moratorium für Aussteller von Jagdreiseangeboten in den Dortmunder Westfalenhallen
Antrag (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 23642-22)

Dem Rat der Stadt liegt folgender Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen vom 02.02.2022 (Drucksache Nr.: 23642-22) vor:

Außerdem liegt dem Rat der Stadt nachfolgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 16.02.2022 (Drucksache Nr.: 23642-22-E1) vor:
Rm Brenker (B‘90/Die Grünen) spricht sich für ihre Fraktion dagegen aus, dass Menschen in fremden Ländern aus Lust zu töten auf Tiere schießen. Trophäenjagden werden abgelehnt. Sie verweist auf 14 Tierschutzorganisationen und hunderttausendfach unterzeichnete Petitionen. Die Tötung von Tieren geschützter Arten in Afrika ist unmoralisch und ethisch nicht vertretbar. Dies gelte auch für Jagdreisen an andere Orte der Welt, wenn die Jagd bedrohter Tierarten das Ziel ist. Solche Jagden dienen weder dem nachhaltigen Naturschutz noch der Armutsbekämpfung. Sie dankt und erinnert zugleich Oberbürgermeister Westphal hinsichtlich seines Versprechens im Wahlkampf, eine Ethikkommission ins Leben zu rufen, um die Vermarktung von Trophäenjagdreisen im Messeprogramm zu prüfen. Sie macht anhand eines Beispiels deutlich, welche Werbeangebote von ihrer Fraktion gemeint sind.

Rm Rüther (SPD) stellt zur Ethikkommission fest, dass seine Fraktion dieses Thema durchaus auf kommunaler Ebene sieht. Die Einrichtung eine Kommission wird unterstützt.
Den Vorschlag, das Thema zu diskutieren und bis zum Abschluss der Diskussion Jagdreiseangebote zu untersagen, hält er nicht für nachvollziehbar. Die Vielzahl an Positionen dazu müssten vorher angehört und abgewogen werden, da sonst das Ergebnis der Diskussion vorweg genommen würde.
Als sachgerecht empfindet er ebenfalls nicht, dass es ein Antrag zu Jagdreiseangeboten ist, im Beschlusstext von Trophäenjagd gesprochen wird und nach der Begründung Importe von Jagdtrophäen zu ächten sind. Vielen Dingen ist zustimmbar, was gemeint ist geht aber nicht aus dem Antrag hervor. Angebote von Jagdreisen entsprächen den Gesetzen, hier und in den Zielländern. Die Westfalenhallen haben sich laut Antrag selbst bereits Regeln gegeben. Er ist sich sicher, es werden keine Reisen, die gegen geltende Gesetze verstoßen, angeboten. Daher kann seine Fraktion dem Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen nicht folgen, dem Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste schon. Auch planen die Westfalenhallen im Rahmen der diesjährigen Messe eine Konferenz mit den Interessensgruppen.


OB Westphal äußert zur Ethikkommission, die Einrichtung weiter zu verfolgen. Er ist dazu auch mit Forschenden im Gespräch. Die Idee der Kommission war jedoch nicht nur bezogen auf das hier besprochene Thema zu verstehen, sondern viel genereller für viele Themen mit ethischer Abwägung. Er bietet an, mit der Diskussion zum aktuellen Thema in die Ethikkommission zu starten. Dies könne im Vorfeld zur von Rm Rüther benannten Konferenz erfolgen und dem Antrag der FDP/Bürgerliste folgend eine sachgerechte Abwägung ermöglichen.

Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) beschreibt das gesamtgesellschaftliche Interesse am Thema jetzt und auch in der letzten Wahlperiode. Um ein abgestimmtes Ergebnis zu erhalten, müssen alle Beteiligten gehört werden. Er schlägt eine breite öffentliche Anhörung vor. Würden die Westfalenhallen dies durchführen, könne sich die Stadt Dortmund die Kosten sparen. Wird aber ein Setting gewählt, bei welchem die Ausgewogenheit fraglich ist, muss die Stadt Dortmund dies selbst durchführen. Daher empfiehlt er den Antrag seiner Fraktion, der anschließend im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) und mit den Westfalenhallen hinsichtlich deren Pläne –ob innerhalb der Messe oder unter anderen Rahmenbedingungen– zu besprechen wäre. Den Antrag der Fraktion B90/Die Grünen hält er nicht für ausreichend differenziert.

Rm Reppin (CDU) ist wegen der Undifferenziertheit irritiert vom Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen. Für die Veranstaltung in den Westfalenhallen spricht aus seiner Sicht die Kontrolle der Ausstellenden. Er verweist auf die gegensätzlichen Möglichkeiten des Internets. Dort könne man problemlos Jagden buchen, die in den Westfalenhallen nicht angeboten werden. Würde den Westfalenhallen ein wirtschaftlicher Schaden durch entsprechende Beschlüsse zugefügt, hätte dies vor dem Hintergrund des Internetangebotes keinen Nutzen. Jagdreisen seien in vielen Ländern ein Wirtschaftsfaktor. Die Jagd –und die damit verbundenen Einnahmen– seien für den Erhalt vieler Wildarten wichtig. Die CDU-Fraktion lehnt das Moratorium ab, zum Vorschlag der Fraktion FDP/Bürgerliste wird der vom OB Westphal beschriebene Weg als gangbar angesehen.

Laut Rm Kowalewski (Die Linke+) habe seine Fraktion bereits 2020 im Rat beantragt, auf das Angebot von Trophäenjagden zu verzichten. Die Messe hat damals auf die guten Kontrollen –unter Verweis auf die Rechtmäßigkeitsprüfung der Angebote durch das Umweltamt– hingewiesen. Auf Nachfrage im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) hinsichtlich der Prüfung durch das Umweltamt wurde folgende Stellungnahme abgegeben: „…Jagdreisen gehören nicht zum Prüfspektrum des Umweltamtes…“. Dies ist aus seiner Sicht ein Indikator für die Seriosität zum Thema, was auch an der Lobbyarbeit der Jagdbefürwortenden in den letzten Tagen erkennbar ist. Er beschreibt die Auswirkungen von Jagd am Beispiel des Selektionsdrucks bei Elefanten. Damit muss man sich im Rahmen solcher Angebote beschäftigen und sich als Rat die Frage stellen, ob solch ein Angebotsportfolio kommunale Aufgabe sei. Die Abwägung von Geschäft und weitergehender Verantwortung als Kommune stehe an. Dem Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen wird seine Fraktion zustimmen. Der Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste ist als Einstieg nicht schlecht, die Idee von OB Westphal begrüßt er. Damit könne das Thema entwickelt werden.

Rm Perlick (AfD) erklärt, der Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen könne seitens seiner Fraktion keine Zustimmung finden.

Rm Djine (B‘90/Die Grünen) sieht in den zahlreichen Reaktionen auf den Antrag seiner Fraktion, dass seine Partei und der Tierschutz als Bedrohung für illegale Jagd wahrgenommen werden. Die zuvor geforderte Differenzierung ist aus seiner Sicht nicht immer möglich. Er prangert die Haltung an, dass wenn keine bedrohten Tierarten in den Westfalenhallen gehandelt werden, man sich auch nicht dagegen positionieren müsse. Er verweist auf seine Rede in der letzten Ratssitzung hinsichtlich der Ausbeutung, Kolonialisierung und Versklavung des afrikanischen Kontinents. So fanden auch Raubkunst und Jagdtrophäen den Weg nach Deutschland und Dortmund. Diese Tradition besteht fort, heute unter dem Vorwand, die Tiere würden für den Naturschutz bejagt. Rm Djine fragt, welcher Naturschutz das sein soll. Weiße Menschen fliegen nach Afrika und töten ohne Rücksicht auf ökologische Zusammenhänge, ohne ethische und rechtliche Zusammenhänge im Tierschutz vom Aussterben bedrohte Tierarten. Dies bedarf es aber nicht, die Menschen in Afrika können sehr wohl selbst Tierbestände regulieren. Wer eine Safari buchen möchte, kann dies gern in Reservaten, in denen Tiere gerettet werden, tun. Dafür darf die Messe Dortmund gern weiter werben.

Rm Vogeler (CDU) gibt an, der Bundesverband von B‘90/Die Grünen habe derartige Ideen schon geäußert. Afrikanischen Staaten hätten sich aber für die Jagd ausgesprochen. In den Staaten Afrikas, in denen man sich gegen die Jagd positioniere, würde dies auch so umgesetzt. Die angebotenen Jagden nennt er vor diesem Hintergrund nachhaltig. Mit dem eingenommen Geld werde das Ranger-System, welches Massenwilderei verhindere, unterstützt. Daher müssten die Staaten selbst für sich entscheiden, nicht der Rat der Stadt Dortmund. Zahlreiche genannte Tiere sind nach seiner Information nicht vom Aussterben betroffen. Lobbyarbeit habe es aus allen Richtungen gegeben.

Rm Dr. Neumann (B‘90/Die Grünen) hält den Rat der Stadt für den richtigen Ort, wenn es um das Angebot der Messe Dortmund geht. Er hält es für legitim, ca. 1,5 Jahre nach der Wahl an ein Wahlversprechen zu erinnern. Auch zitiert er Rm Kauchs Aussage aus dem Wahlkampf hinsichtlich des Angebots von Trophäenjagden mit Blick auf die Vereinbarkeit der Jagd auf geschützten Tiere in Afrika und dem Widerspruch zu deutschem Tierrecht. Er ist der Meinung, beide könnten jetzt die Versprechen hier realisieren und dem Moratorium zustimmen. Die Anhörung könne man gern machen, die aktuelle Zusammensetzung des Kongresses sieht er jedoch als problematisch an, denn die Beteiligten profitieren von diesen Angeboten. Der Antrag der FDP/Bürgerliste werde daher abgelehnt.

Rm Brunner (B‘90/Die Grünen) verweist auf Frankreich und die Niederlande, wo die Einfuhr von Jagdtrophäen, wie sie in Halle 7 angeboten werden, verboten ist. Auch die Regierung Großbritanniens hat im Dezember die Einfuhr von Trophäen geschützter Arten, insgesamt rund 7.000 Tierarten, verboten. Diese Einfuhr setzt die Population bedrohter Wildtierarten unter Druck. Tierschützer*innen fordern deshalb solch ein Verbot für Deutschland und B‘90/Die Grünen fordern, die Vermarkung zu stoppen.

Rm Garbe (AfD) hält es für Rassismus, wenn man bei Ländern wie Namibia in das Geschäftsmodell eingreift und vorschreibt, wie ihr Land zu bewirtschaften ist. Seine Fraktion stellt es den Staaten Westafrikas, speziell Namibia, frei, Einnahmen zu erzielen. Auch in Reservaten gehe es vorrangig um Bewirtschaftung.

Rm Lemke (Die Linke+) gibt zu bedenken, dass hinter Jagdverbänden häufig nur hundert Menschen, hinter Naturschutzgruppen aber Zehntausende von Menschen stehen. Dies müsse bei der Anhörung der Ethikkommission bei diesem Thema beachtet werden, um eine falsche Ausgewogenheit zu vermeiden. Die von der FDP/Bürgerliste vorgeschlagene Zusammensetzung wird daher abgelehnt.

Rm Dondrup (Die Partei) hielt die Zeit, sich mit dem Thema angemessen zu befassen, für zu knapp bemessen. Tiere nur aus Vergnügen zu töten, lehnt seine Fraktion ab. Gleichzeitig sieht man jedoch die regulierte Jagd positiver als Wilderei. Auch müsse es kritisch diskutiert werden, afrikanischen Staaten Vorschiften zu machen. Jagdtourismus sorge für Arbeit und die Abmilderung von Armut, helfe also vor Ort. Bricht dies weg, benötigen die Menschen Ausgleiche, die nicht angeboten werden können. Deshalb wird Die Fraktion/Die Partei sich zum Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen enthalten. Dem Antrag der FDP/Bürgerliste möchte die Fraktion sich anschließen und wünscht zugleich, die Anhörung für allen Ratsmitgliedern zu öffnen.

Rm Sassen (B‘90/Die Grünen) geht auf die Frage des Rm Rüther ein, warum ein Moratorium bis zur Entscheidung der Kommission gelten soll. Sie beschreibt anhand des Jahres 2020, welches stark von coronabedingten Reisebeschränkungen betroffen war und in dem dennoch 543 Trophäen (darunter Affen, Giraffen, Löwen, Leoparden, Eisbären, usw.) legal eingeführt wurden. Mit Blick auf das globale Artensterben muss dies gestoppt werden. Eine kurzfristige Reaktion, auch vor Entscheidung der Ethikkommission, hält sie für unverzichtbar.
Wenn eine Kommission entscheiden soll, dann nicht von den Interessensgeleiteten wie den Westfalenhallen oder nach dem Antrag der FDP/Bürgerliste organisiert. Eine Ethikkommission hält sie für notwendig, das Moratorium aber auch.


Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) gibt die persönliche Erklärung zum Zitat aus dem Wahlkampf ab. Die vom Rm Dr. Neumann zitierte Aussage ist sehr verkürzt. Aus dem Gesamtkontext geht hervor, dass seine Position im Wahlkampf sich nicht von seiner heutigen Position unterscheidet. Er ist offen für die Regeln des Artenschutzes. Gleichzeitig aber hört er sich auch alle Argumente an.
Zum Antrag seiner Fraktion wäre er für eine gemeinsame Durchführung mit den Westfalenhallen offen. Gleichwohl muss die Federführung für die Anhörung beim Rat liegen.


Rm Dr. Suck (CDU) bittet zur Vermeidung von Missverständnissen bei der Abstimmung darum, die vom OB gemachten Anregungen, der Antrag der FDP/Bürgerliste möge in der Ethikkommission aufgehen, zur Abstimmung zu stellen.

Rm Garbe (AfD) erklärt, seine Fraktion lehne den Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste ebenfalls ab. Er lehnt ein Tribunal gegen Namibia und andere Staaten Westafrikas ab.

OB Westphal erklärt zur Konkretisierung, er würde die Ethikkommission kurzfristig einberufen und zum Thema eine erste Sitzung durchführen und dazu die Verbände und Organisationen anhören. Die Mitglieder der Ethikkommission sollen keiner der Organisationen angehören.
Die Organisation der Sitzung erfolgt durch den Oberbürgermeister. Die Kommission soll dabei keine Entscheidung treffen, dies müsse im Rat nach Beratung durch die Kommission erfolgen.

Über die Teilnahme an der Konferenz bei den Westfalenhallen könne dann jede*r für sich entscheiden. Dies würde dann so zur Abstimmung gestellt.

Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) stellt seine Zustimmung zum Vorschlag in Aussicht, sofern es sich wirklich um eine Anhörung und nicht eine Konferenz handelt und die Ratsmitglieder ebenfalls ein Fragerecht an die Anzuhörenden hätten.

OB Westphal sichert dies zu. Der Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste fließt hier ein und erübrigt sich mit diesem weitergehenden Vorschlag.

Rm Dr. Suck (CDU) fragt den Aufbau der Kommission nach.

OB Westphal hat –ohne jetzt eine Namensliste vorlegen zu können– mit Personen, die z.B. Lehrveranstaltungen zu Ethik in der Wirtschaft und Gesellschaft halten, gesprochen. Sie wären zu einer Mitarbeit bereit. Damit würde es eine aus ca. acht Personen bestehende Kommission mit Menschen, die sich mit ethischen Fragen beruflich, wissenschaftlich und konzeptionell beschäftigen. Sie soll übergreifend beurteilen, Detailexpertise zum jeweiligen Einzelthema ist insofern nicht nötig. Diese Expert*innen würden Fachleute zu den jeweiligen Fragen anhören.

Rm Sassen (B‘90/Die Grünen) begrüßt den Vorschlag von OB Westphal und bittet darum, dies zwecks Kenntnis und Beratung in einen Ausschuss zu geben.

OB Westphal erklärt, dies könne er so machen.

Rm Dr. Suck (CDU) bittet um Information, wer in der Kommission sitzen wird.

OB Westphal sagt eine entsprechende Information zu. Er werde in konkrete Gespräche mit den angedachten Personen gehen, im Anschluss eine Liste erstellen und diese Liste den Fraktionsgeschäftsstellen zur Verfügung stellen. So könne auf kurzem Weg reagiert werden. Auch Vorschläge der Fraktionen seien dazu möglich. Ziel ist, eine konzeptionelle Zusammensetzung bald abgestimmt zu haben. Die weiteren Dinge können –wie besprochen– gern über die Ausschüsse erfolgen.

Rm Kowalewski (Die Linke+) stellt die Frage, wie Politiker*innen im Rahmen der Ethikkommission eingebunden werden bzw. wie ein Fragerecht abgebildet wird.

OB Westphal antwortet, Anträge können seitens der Politik jederzeit im Rat gestellt werden. Die Kommission formuliert themenzogen und nach Anhörungen ein Papier/einen Vorschlag/ eine Stellungnahme zwecks Beratung des Rates. Dieses Ergebnis wird den Ratsmitgliedern vorgelegt, damit sich daraus Beschlüsse, Anträge, etc. ergeben können. Die Kommission trifft keine Beschlüsse, Ratsentscheidungen werden nicht vorweg genommen.

Der Rat der Stadt stimmt mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, FDP/Bürgerliste, Die Partei und der Stimme des Rm Gülec (BVT) gegen die Stimmen der AfD-Fraktion sowie die Stimme des Rm Deyda (Die Rechte) der Einrichtung der Ethikkommission unter den von OB Westphal gemachten Erläuterungen und Erklärungen zu.
Der Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 16.02.2022 (Drucksache Nr.: 23642-22-E1) gilt damit als erledigt.

Der Rat der Stadt lehnt den Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen vom 02.02.2022 (Drucksache Nr.: 23642-22) mit der Mehrheit der Stimmen von SPD, CDU, AfD, FDP/Bürgerliste sowie der Stimme des Rm Gülec (BVT) und des Rm Deyda (Die Rechte) gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke+ bei Enthaltung von Der Fraktion/Die Partei ab.

zu TOP 9.8
Geschäftsführung der Dortmunder Stadtentwicklungsgesellschaft mbH
Überweisung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 10.02.2022
(Drucksache Nr.: 23571-22)

Folgende Überweisung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus seiner Sitzung am 10.02.2022 liegt dem Rat der Stadt vor:
Zudem liegt dem Rat der Stadt nachfolgende Stellungnahme der Verwaltung vom 15.02.2022 (Drucksache Nr.: 23571-22-E1) vor:
Der Rat der Stadt nimmt die Stellungnahme der Verwaltung vom 15.02.2022 (Drucksache Nr.: 23571-22-E1) zur Kenntnis.

10. Personal, Organisation, Digitalisierung, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

zu TOP 10.1
Fahrradleasing bei der Stadt Dortmund nach dem Tarifvertrag Fahrradleasing
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22604-21)

Rm Perlick (AfD) erschließt sich nicht, warum städtische Beschäftigte mit Leasingverträgen ausgestattet werden, um ihren Arbeitsweg zu absolvieren. Der Weg zur Arbeit ist eine private Angelegenheit. Fahrräder konnten schon immer gekauft werden und Eigentum sei eine gute Sache. Daher lehnt seine Fraktion den Antrag ab.

Rm Vogeler (CDU) erklärt die Zustimmung zum Antrag und freut sich über die schnelle Umsetzung des gemeinsamen mit B‘90/Die Grünen eingebrachten Antrags im Rahmen der Haushaltsberatungen.

Rm Heymann (SPD) begrüßt für seine Fraktion die Vorlage. Dies ist eine aktive Maßnahme für Klimaschutz. Ein vergleichbares Angebot werde in den städt. Gesellschaften ebenfalls angestrebt.

Der Rat der Stadt fasst mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, FDP/Bürgerliste, Die Partei und der Stimme des Rm Gülec (BVT) gegen die Stimmen der AfD-Fraktion bei Enthaltung des Rm Deyda (Die Rechte) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt,
zu TOP 10.2
Benennung von stimmberechtigten Delegierten für die Mitgliederversammlung 2022 des Städtetags Nordrhein-Westfalen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23314-22)

Folgende Liste der vorgeschlagenen Delegierten der Fraktionen (Drucksache Nr.: 23314-22-E1) liegt dem Rat der Stadt vor:
Der Rat der Stadt fasst einstimmig mit den Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, FDP/Bürgerliste, Die Partei und der Stimme des Rm Gülec (BVT) bei Enthaltung durch die AfD-Fraktion sowie Rm Deyda (Die Rechte) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt benennt folgende stimmberechtigte Delegierte für die Mitgliederversammlung des Städtetages Nordrhein-Westfalen am 01. und 02. Juni 2022 in Essen.
zu TOP 10.3
Benennung von Delegierten für die Delegiertenversammlung 2022 der Deutschen Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE) am 24./25.03.2022 (Hannover / digital)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23580-22)

Folgende Liste der vorgeschlagenen Delegierten der Fraktionen (Drucksache Nr.: 23580-22-E1) liegt dem Rat der Stadt vor:
Der Rat der Stadt fasst einstimmig mit den Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, FDP/Bürgerliste, Die Partei und der Stimme des Rm Gülec (BVT) bei Enthaltung durch die AfD-Fraktion sowie Rm Deyda (Die Rechte) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt benennt folgende Delegierte für die Delegiertenversammlung 2022 des RGRE
Der Rat ermächtigt die Verwaltung, die Kontaktinformationen der gewählten Delegierten an den RGRE weiterzugeben, sodass eine detaillierte Anmeldung über einen individuellen Online-Link erfolgen kann.

zu TOP 10.4
Social-Media-Aktivitäten des Oberbürgermeisters
Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22870-21-E3)

Den Ratsmitgliedern liegt folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vom 15.12.2021 (Drucksache Nr.: 22870-21-E3) vor:
Zur Beantwortung liegt dem Rat die Stellungnahme der Verwaltung vom 17.02.2012 (Drucksache Nr.: 22870-21-E4) vor:
Rm Vogeler (CDU) dankt für die Stellungnahme. Die Fraktion nimmt diese mangels Befassungsmöglich-keit heute nur zur Kenntnis. Die Kenntnisnahme steht unter dem Vorbehalt weiterer Nachfragen durch Rm Nienhoff.

Der Rat der Stadt nimmt die Stellungnahme der Verwaltung vom 17.02.2012 (Drucksache Nr.: 22870-21-E4) zur Kenntnis.

zu TOP 10.5
Umsetzung von Beschlüssen
Gemeins. Stellungnahme zur TO (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23207-21-E2)

Den Ratsmitgliedern liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der CDU-Fraktion vor:
OB Westphal stellt -stellvertretend für StR Wilde- dar, es habe nach seinen Informationen dazu eine Stellungnahme und Diskussion im Ausschuss für Klima, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) gegeben und die Fragen seien geklärt worden.

Rm Dr. Suck (CDU) merkt kritisch den Umgang der Verwaltung mit politischen Beschlüssen an. Er verweist auf den ursprünglichen Beschluss mit dem Fokus auf Wohnungsbau für junge Familien. Die Stellungnahme der Verwaltung beinhaltet nun jedoch, eine Priorität für junge Familien nicht zu wollen, weil damit andere Prioritäten in ihrer Bedeutung sinken würden. Er interpretiert dies so, dass die Verwaltung sich dem Wohnungsbau für junge Familien nicht weiter widmen möchte und fordert, dass die Verwaltung den Beschluss in der Beratung berücksichtigt und umsetzt. Daher ist seine Fraktion mit der Stellungnahme nicht einverstanden. Diese Diskussion muss sicherlich weitergeführt werden, der Rat sei für das AKUSW-Fachthema nicht der richtige Ort.

OB Westphal stimmt Rm Dr. Suck hinsichtlich der weiterführenden Diskussion im AKUSW zu.

Der Rat der Stadt überweist das Thema zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen.

zu TOP 10.6
Berichterstattung zu Sitzungen des Rates der Stadt Dortmund
Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23208-21-E1)

Den Ratsmitgliedern liegt folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:
Weiterhin liegt den Ratsmitgliedern nachfolgendes Schreiben der Verwaltung vom 02.02.2022 (Drucksache Nr.: 23208-21-E2) vor: Rm Dr. Suck (CDU) empfiehlt, die Veröffentlichungen der Stadt nach Ratssitzungen zu lesen. Er findet, die politischen Meinungen der Parteien und Fraktionen werden bei der Berichterstattung nicht abgebildet. Die Namen der Fraktionen tauchen nicht auf. Selbst bei Tagesordnungspunkten, die nur auf Antrag von Fraktionen entstanden sind, ist der Fraktionsname nicht erkennbar. Nach Auffassung seiner Fraktion muss aus der Berichterstattung erkennbar sein, wie sich die unterschiedlichen Fraktionen zu den Themen positionieren. Rm Dr. Suck nennt die Zeitschrift „Landtag intern“ als Beispiel, in welche Richtung sich die Nachberichterstattung entwickeln könnte. Die CDU-Fraktion ist der Meinung, dass auf der Seite der Stadt Dortmund künftig deutlich werden muss, dass eine Ratssitzung ein Zusammenwirken von Verwaltung und Politik und umgekehrt ist.

Rm Neumann-Lieven (SPD) merkt an, die von Rm Dr. Suck genannten Punkte wären wünschenswert und auch in der Vergangenheit üblich. Nach dem Klageverfahren einer Zeitung auf Berichterstattung habe es eine Abkehr gegeben. Um künftig auf dortmund.de wieder entsprechend berichten zu können, bedürfe es Formulierungen, die keinen Raum für Klagen zulassen. Zugleich stellt sie fest, dass auch Presseberichte zunehmend auf Namen, Fraktionen und Positionen verzichten. Damit wird die politische Kultur nicht abgebildet und gepflegt. Unter diesem Blickwinkel würde sie begrüßen, wenn die sprachlichen Mittel so entwickelt würden, dass auf dortmund.de wieder tiefgehender berichtet wird.

Rm Bohnhof (AfD) bittet zu seinem Verständnis den Rechtsdezernenten um Stellungnahme hinsichtlich des Spannungsfeldes aus dem Urteil zur Berichterstattung einerseits und der Zulässigkeit von Werbung und Öffentlichkeitsarbeit andererseits.

Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) hält es für juristisch unproblematisch, wenn die Partei, welche einen Tagesordnungspunkt beantragt, entsprechend benannt wird.

OB Westphal hält den Hinweis von Rm Kauch eher für eine Frage der Ausgestaltung. Ansonsten bestätigt er die von Rm Neumann-Lieven getätigte Darstellung. Er schlägt vor, dieses komplexe Thema im Ältestenrat tiefer zu diskutieren. Die Grenze zwischen der Information einer Kommune und der redaktionellen Arbeit einer Zeitung sei zu wahren.

StR Dahmen möchte auf dieses komplexe Thema ungern kurz Stellung nehmen. Entscheidend sei bei der Öffentlichkeitsarbeit sicherlich der Bezug zur Ratspolitik. Er möchte daher den Vorschlag hinsichtlich des Ältestenrats aufgreifen und eine schriftliche Stellungnahme vorlegen. Er verweist auf das schwebende Revisionsverfahren und mögliche Unwägbarkeiten.

Rm Garbe (AfD) wundert sich über die Darstellung von Rm Neumann-Lieven. Er beklagt eine Entpolitisierung von Zeitungsberichten und sieht darin einen Zeitgeist. Dies zu ändern sieht Rm Garbe als schwierig an.

Der Rat der Stadt nimmt das Schreiben der Verwaltung (Drucksache Nr.: 23208-21-E2) vom 02.02.2022 zur Kenntnis.

zu TOP 10.7.a
Umbesetzung in Gremien
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23506-22)

Den Ratsmitgliedern liegt nachfolgender Antrag der SPD-Fraktion vom 09.02.2022 vor:
Der Rat der Stadt stimmt dem Antrag der SPD-Fraktion vom 09.02.2022 einstimmig mit den Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, FDP/Bürgerliste, Die Partei und der Stimme von Rm Gülec (BVT) bei Enthaltung der AfD-Fraktion und Rm Deyda (Die Rechte) zu.

zu TOP 10.7.b
Umbesetzung in Gremien
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 23522-22)

Den Ratsmitgliedern liegt nachfolgender Antrag der Fraktion Die Linke+ vom 21.01.2022 vor:

Der Rat der Stadt stimmt dem Antrag der Fraktion Die Linke+ vom 21.01.2022 einstimmig mit den Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, FDP/Bürgerliste, Die Partei und der Stimme von Rm Gülec (BVT) bei Enthaltung der AfD-Fraktion und Rm Deyda (Die Rechte) zu.

zu TOP 10.7.c
Umbesetzung in Gremien
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 23631-22)

Dem Rat der Stadt liegt nachfolgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 02.02.2022 vor:

Der Rat der Stadt stimmt dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 02.02.2022 einstimmig mit den Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, FDP/Bürgerliste, Die Partei und der Stimme von Rm Gülec (BVT) bei Enthaltung der AfD-Fraktion und Rm Deyda (Die Rechte) zu.

zu TOP 10.7.d
Umbesetzung in Gremien
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 23649-22)

Den Ratsmitgliedern liegt nachfolgender Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 16.02.2022 vor:

Der Rat der Stadt stimmt dem Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 16.02.2022 einstimmig mit den Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, FDP/Bürgerliste, Die Partei und der Stimme von Rm Gülec (BVT) bei Enthaltung der AfD-Fraktion und Rm Deyda (Die Rechte) zu.

Weiterhin liegt den Ratsmitgliedern nachfolgender Antrag der AfD-Fraktion vom 14.02.2022 vor:

Rm Neumann (B‘90/Die Grünen) erklärt, seine Fraktion werde sich an der Abstimmung über den Antrag der AfD-Fraktion nicht beteiligen.

Der Rat der Stadt stimmt bei Nichtbeteiligung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dem Antrag der AfD-Fraktion vom 14.02.2022 einstimmig mit den Stimmen der AfD-Fraktion und Rm Deyda (Die Rechte) bei Enthaltung der Fraktionen SPD, CDU, Die Linke+, FDP/Bürgerliste, Die Partei und der Stimme von Rm Gülec (BVT) zu.

zu TOP 10.8
Aussetzung der Abschiebung von LSBTIQ-Geflüchteten aus Ghana
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 23640-22)

Den Ratsmitgliedern liegt nachfolgender Antrag der Fraktion Die Linke + vom 02.02.2022 vor: Rm Wallrabe (CDU) hält die Stadt Dortmund für den falschen Adressaten. Vielmehr sei das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) für solche Entscheidungen verantwortlich. Bei negativem Bescheid des BAMF kann die Härtefallkommission beim Innenministerium NRW eingeschaltet werden. Diese sei mit gutem Sachverstand und Erfahrungen ausgestattet. Auch diverse Organisationen aus der Gesellschaft stellten Mitglieder. Entscheidungen dieses Gremiums würde die Ausländerbehörde der Stadt Dortmund akzeptieren. Daher lehnt seine Fraktion den Antrag ab.

Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) ist über die Aussage im Antrag, vom Auswärtigen Amt werde die Liste der sichereren Herkunftsländer überarbeitet, verwundert. Aus seiner Sicht ist diese Liste ein gesetzlicher Anhang des Asylgesetzes und müsste in diesem Zuge vom Bundestag und Bundesrat beschlossen werden. Im Umkehrschluss bedeute ein sicherer Herkunftsstaat nicht, dass LSBTIQ*-Flüchtlinge grundsätzlich kein Asyl bekommen. Bereits im Asylverfahren werde der Anspruch von LSBTIQ*-Flüchtlingen geprüft. Sie müssten sich nur direkt offenbaren. Daher haben die Parteien der Bundesregierung im Koalitionsvertrag vereinbart, eine spezielle Rechtsberatung für LSBTIQ*-Flüchtlinge vorgesehen, damit die (verkürzten) Fristen eingehalten werden. Daher sieht er keinen Grund, kommunale Abschiebungen auszusetzen. Daher wird seine Fraktion dem Antrag nicht zustimmen.

Rm Goosmann (SPD) sieht das Thema im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden (ABöAB). Dort könne auch die Sicht der Fachverwaltung gehört werden. Er schlägt für seine Fraktion die Überweisung in den ABöAB vor.

Rm Karacakurtoglu (Die Linke+) schildert die Entwicklung in Ghana von einem sicheren Herkunftsland und einer „Vorzeigedemokratie“ hin zu einer heute viel schwierigeren Situation. So weise das Auswärtige Amt darauf hin, LSBTIQ*-Menschen mögen bei Reisen besondere Vorsicht walten lassen.
Bisher seien die von Rm Kauch dargestellten Planungen der Bundesregierung noch nicht realisiert. In Ghana werde Homosexualität derzeit mit drei Jahren Haftstrafe belegt. Auch drohe den Menschen innerhalb der Gesellschaft Verfolgung und Folter. Mit der Gesetzesinitiative „Gesetz zur Förderung ordentlicher menschlicher Sexualrechte und ghanaischer Familienwerte“ drohe LSBTIQ*-Menschen in Ghana eine Verschärfung der Repressionen. U.a. sollen Denunzierungen und Konversationstherapien gefördert werden. Auch drohe der Ausschluss von medizinischer Versorgung. Daher ist der Schutz
- besonders bis zur ankündigten Neuregelung durch die Bunderegierung – wichtig.

Die Härtefallkommission steht aus ihrer Sicht vor dem Problem, dass sie nicht Geschehnisse im Herkunftsland für die Entscheidung heranziehen darf.

Rm Perlick (AfD) nennt die Lage für sexuelle Minderheiten in Ghana bedenklich und gefährlich. Generell sei die Verfolgung von Minderheiten in vielen Ländern problematisch.
Die Linke+ solle sich um die Einreise von Menschen Gedanken machen, bevor man den Schutz von LSBTIQ*-Flüchtlinge fordere.


Rm Heymann (SPD) beantragt das Ende der Redeliste.

OB Westphal lässt den Antrag zur Geschäftsordnung abstimmen.

Der Rat beschließt einstimmig bei einer Enthaltung das Ende der Redeliste.

Rm Bohnhof (AfD) stimmt inhaltlich Rm Wallrabe und Rm Kauch hinsichtlich der Unzuständigkeit zu, einer Beratung im ABöAB verschließt er sich nicht.

Rm Brunner (B‘90/Die Grünen) verweist auf den Ernst der Lage für Betroffene. Sie sieht jedoch auch die Hürden im Asylrecht. Daher möchte ihre Fraktion das Thema im ABöAB beraten.
Richtung AfD zweifelt sie am ersthaften Interesse am Thema und nennt die von der AfD vertretene Politik homophob.


Rm Kowalewski (Die Linke+) erinnert an einen Beschluss des Rates zum Abschiebestopp nach Afghanistan, als dies als sicheres Herkunftsland galt. Jetzt gibt es konkrete Fälle in Dortmund, in denen Menschen von der Abschiebung nach Ghana bedroht sind. Seine Fraktion würde dem Antrag auf Beratung im ABöAB zustimmen, zugleich aber um Kulanz für die Betroffenen bitten, bis zu einer abschließenden Beratung bleiben zu dürfen. Ansonsten wäre die Organisation von Kirchenasyl nötig.

Rm Neumann-Lieven (SPD) möchte das Thema im ABöAB erörtern, aber auch den aktuell Betroffenen zunächst den Schutz bieten. Sie bitte, sofern möglich, um die vom Vorredner formulierte Kulanz.

Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) gibt den Hinweis, dass der genannte Gesetzentwurf nicht von der Regierung, sondern von der Opposition in Ghana eingebracht wurde. Er zweifelt daher am Beschluss dieses Gesetzes.

Rm Bohnhof (AfD) gibt eine persönliche Erklärung nach § 18 der Geschäftsordnung ab. Er weist den Vorwurf der Homophobie an die Adresse der AfD, insbesondere aber auch für sich selbst, zurück. Als Argument seitens der Partei benennt er die Bundesvorsitzende seiner Partei und einen Landtagsabgeordneten, die beide offen homosexuell leben.

StR Dahmen sagt, das BAMF treffe die Entscheidungen. Die Komplexität des Verfahrens mache jeden Fall zur Einzelfallbetrachtung. Nach getroffener Entscheidung stehe den Betroffenen der Rechtsweg zu. Nach letztinstanzlicher Entscheidung könne noch die Härtefallkommission angerufen werden. Deren Entscheidung bzw. Empfehlung wird seitens der Stadt Dortmund im weiteren Verfahren gewürdigt. Über die gesetzlichen Möglichkeiten hinaus kann die Stadt Dortmund nicht über Verbleib oder Abschiebung entscheiden.

Der Rat der Stadt überweist den Antrag der Fraktion Die Linke+ vom 02.02.2022 mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke+ mehrheitlich, AfD, FDP/Bürgerliste, Die Partei und der Stimme des Rm Gülec (BVT) gegen die Stimmen der CDU-Fraktion sowie der Stimme des Rm Deyda (Die Rechte) bei Enthaltung des Rm Dresler-Döhmann (Die Linke+) in den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden.

zu TOP 10.9
Fortdauernde Nichtbeantwortung von An- und Nachfragen durch OB Westphal
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 23629-22)

Dem Rat der Stadt liegt nachfolgender Antrag der AfD-Fraktion vom 14.02.2022 (Drucksache Nr.: 23629-22-E1) vor:
Rm Bohnhof (AfD) bemängelt die Nichtbeantwortung von Bitten um Stellungnahmen durch seine Fraktion. Zum Sachverhalt verweist er auf den Antrag. Der Rat der Stadt lehnt den Antrag der AfD-Fraktion mit den Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, FDP/Bürgerliste, Die Partei und der Stimme von Rm Gülec (BVT) gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und der Stimme des Rm Deyda (die Rechte) ab.

zu TOP 10.10
Rüge des OB Westphal wegen Verstoßes gegen die Geschäftsordnung des Rates der Stadt Dortmund und schwerer Missachtung seiner Neutralitätspflicht
Antrag (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 23632-22)

Dem Rat der Stadt liegt nachfolgender Antrag der AfD-Fraktion vom 02.02.2022 vor:
Rm Lemke (Die Linke+) fordert, die antragstellende Fraktion möge zunächst die eigenen Kommunikationsformen prüfen, bevor über Äußerungen anderer Personen geklagt werde.

Rm Bohnhof (AfD) zweifelt zum Wortbeitrag von Rm Lemke an deren Demokratieverständnis. Er beklagt analog zum Antrag eine Rede in der Ratssitzung am 16.12.21 und die –aus seiner Sicht– fehlende Rüge durch OB Westphal. Die Erklärung zu Protokoll hinsichtlich der Abstimmungen mit den Bürgermeister*innen zweifelt Rm Bohnhof an.

Rm … Der*Die Mandatsträger*in hat einer Veröffentlichung des Nachnamens, der Fraktion sowie des Wortbeitrages im Internet nicht zugestimmt.

OB Westphal bittet bei Zitaten künftig etwas sensibler zu sein und Lieder mit freundlicheren Worten zu wählen.

Rm Garbe (AfD) kritisiert den Wortbeitrag des Rm Schlösser, der den Antrag nicht verstanden habe. Er beklagt das sprachliche Niveau im Rat. Das Präsidium sei bisher auch nicht eingeschritten. Rm Garbe sieht eine Grenze überschritten und seine Fraktion verwehrt sich dagegen.

Rm Bohnhof (AfD) sieht im Beitrag des Rm Schlösser keinen Themenbezug und fordert von OB Westphal zu intervenieren.

Der Rat der Stadt lehnt den Antrag der AfD-Fraktion mit den Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, FDP/Bürgerliste, Die Partei und der Stimme von Rm Gülec (BVT) gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und der Stimme des Rm Deyda (die Rechte) ab.

zu TOP 10.11
Islamisten sind in Dortmund nicht willkommen!
Antrag (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 23635-22)

Dem Rat der Stadt liegt nachfolgender Antrag der AfD-Fraktion vom 02.02.2022 vor:
Der Rat der Stadt lehnt den Antrag der AfD-Fraktion mit den Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, FDP/Bürgerliste, Die Partei und der Stimme von Rm Gülec (BVT) gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und der Stimme des Rm Deyda (die Rechte) ab.

zu TOP 10.12
Vormarsch der Scharia in Dortmund stoppen!
Bitte um Stellungnahme sowie Antrag (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 23636-22)

Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Bitte um Stellungnahme sowie Antrag der AfD-Fraktion vom 02.02.2022 vor:
- Sind der Stadt Dortmund ähnliche Tendenzen an Schulen mit einem hohen Anteil muslimischer Schüler bekannt?
- Welche Maßnahmen ergreift die Koordinierungsstelle für Vielfalt, Toleranz und Demokratie, um Radikalisierungstendenzen bei muslimischen Schüler entgegenzuwirken? Rm Perlick (AfD) verweist auf den Antrag und die Studie des „Vereins für Demokratie und Vielfalt in Schule und beruflicher Bildung“. Der Verein soll durch den Rat beauftragt werden, an Schulen in Dortmund entsprechende Forschungen durchzuführen.

Rm Gövert (B‘90/Die Grünen) stellt fest, dass der Antrag bereits im Schulausschuss gestellt und abgelehnt wurde. Ihre Fraktion wird den Antrag auch hier ablehnen da es in Dortmund keine Scharia gibt. Auch inhaltlich ist das Thema längst bekannt und wird mit dem Wegweiser des Multikulturellen Forums bearbeitet.

Der Rat der Stadt lehnt den Antrag der AfD-Fraktion mit den Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, FDP/Bürgerliste, Die Partei und der Stimme von Rm Gülec (BVT) gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und der Stimme des Rm Deyda (die Rechte) ab.

Eine schriftliche Beantwortung der Fragen wird voraussichtlich zur nächsten Ratssitzung am 31.03.2022 erfolgen.

zu TOP 10.13
Beschlussverfolgung
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 23641-22)

Dem Rat der Stadt liegt nachfolgender Antrag der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, CDU, SPD, Die Linke +, FDP und Die Partei vor: Rm Rudolph (SPD) äußert den Wunsch, dass Beschlüsse nicht nur nach Ausschüssen, sondern auch nach Themen sortiert werden, um sie in digitaler Form für Bürger*innen gut auffindbar zu gestalten.

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig folgenden Antrag:

1. Die Verwaltung wird beauftragt, eine übersichtliche Beschlussverfolgung aller politischen Beschlüsse, Anfragen und Prüfaufträge des Rates und der Ausschüsse aus der aktuellen Wahlperiode in tabellarischer Form – analog der Übersicht der Haushaltsbegleitbeschlüsse – zu erstellen. Diese wird ab sofort dem Rat und seinen Ausschüssen halbjährlich vorgelegt. Abgearbeitete Beschlüsse können nach der Meldung von der Liste entnommen werden. Im Vordergrund stehen dabei die Transparenz und Kontrollfunktion für die politischen Mandatsträger*innen.

2. Beschlüsse/Anfragen und Prüfaufträge zu nichtöffentlichen Sachverhalten werden entsprechend im nichtöffentlichen Teil der Gremien vorgelegt.

3. Die Beschlusskontrolle umfasst mindestens die aktuell in der Beschlussverfolgung des Gremieninformationsdienstes enthaltenen Bestandteile. Zusätzlich sind folgende Informationen aufzunehmen:


4. Die Erstellung einer solchen Übersicht geschieht im Vorgriff auf eine Implementierung in das geplante internetbasierte Ratsinformationssystem.

5. Zur Erleichterung des Beschlusscontrollings für Politik und Verwaltung sollte nach Möglichkeit eine softwarebasierte Lösung mittels eines bewährten Projektmanagement Tools (wie z. B. Redmine) gefunden werden.

zu TOP 10.14
Ausschreibung der Stelle einer*eines Beigeordneten
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23657-22)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig bei Enthaltung des Rm Deyda (Die Rechte) nachfolgenden Beschluss:

Der Rat beschließt den für die Ausschreibung der Stelle einer*eines Beigeordneten für das Dezernat 4 erstellten Ausschreibungstext.

Ferner beschließt der Rat die Geheimhaltung aller Angaben über die zu erwartenden Bewerber*innen (jeweilige Person der Bewerber*innen, Inhalt der Bewerbungen) mit der Folge, dass die Rats- und Ausschussmitglieder in Bezug auf diese Angaben zur Verschwiegenheit verpflichtet sind.

zu TOP 10.15
Resolution zur Solidarität mit Dortmunder Muslimen
Antrag (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23770-22)

Folgende Resolution der SPD-Fraktion vom 16.02.2022 (Drucksache Nr.: 23770-22) liegt dem Rat der Stadt vor:

Rm Karadas (SPD) bedauert, dass Dortmunder*innen muslimischen Glaubens bedroht werden. Die Beschmutzung der Sultan Ahmet Moschee ist widerlich und feige. Jede Minute, in der sich der Rat mit dem Thema befassen muss, ist leider notwendig. Dies gelte, solange es Menschen in Dortmund gebe, die andere bedrohen und diffamieren. Daher ist die Verabschiedung der Resolution wichtig. Menschen muslimischen Glaubens können sich der Solidarität des Rates sicher sein, Rassist*innen und Islamfeind*innen haben mit offenem Widerstand zu rechnen. Es gilt, die Werte klar und deutlich zu verteidigen. In Dortmund kommt es nicht darauf, woher man kommt, sondern wohin man möchte.

Rm Mader (CDU) erklärt, seine Fraktion folge der Resolution. Keine Kirche soll angegriffen werden.

Rm Langhorst (B‘90/Die Grünen) hält diesen betrüblichen Anlass für richtig, um eine Resolution mit diesem Inhalt zu beschließen. Er stellt eine Häufung fest. Deshalb muss den Muslim*innen in Dortmund als integraler Bestandteil der Gesellschaft der Rücken gestärkt werden. Daher tritt seine Fraktion gern der Resolution bei.

Rm Gülec (BVT) ist wegen der rassistischen und islamfeindlichen Angriffe in Dortmund besorgt. Er benennt für den Zeitraum von weniger als einem Jahr vier Angriffe auf Moscheen im Stadtgebiet. Wegen dieser und weiterer Angriffe fordert die muslimische Gemeinde in Dortmund mehr Schutz. Er begrüßt die Resolution und bittet alle demokratischen Parteien um Zustimmung. Weiterhin formuliert er folgende Fragen an die Verwaltung und bittet um Beantwortung: Rm Gülec möchte nicht zulassen, dass friedliches Zusammenleben durch Antisemitismus und Islamfeindlichkeit zerstört wird. Fremdenfeindlichkeit hat in Dortmund keinen Platz.

Rm Perlick (AfD) beantragt für seine Fraktion Einzelabstimmung zu den vier Punkten der Resolution. Bei Ziffer 2 könne seine Fraktion nicht zustimmen, da „…demokratische Akteure…“ oft die Umschreibung für Linksextremisten etc. sei. Punkt 3 impliziert aus seiner Sicht, es handle sich um rechtsextreme Täter. Dies sei aber mutmaßlich so. Aber auch andere könnten solche Taten begehen.

Rm Kowalewski (Die Linke+) erklärt sich solidarisch mit rassistisch Verfolgten. Seine Fraktion stimmt daher zu.

Rm Garbe (AfD) fragt, was Herr Gülec und andere Personen mit Blick auf die Furkan-Bewegung unternommen hätten.

Rm Gülec (BVT) erklärt für den Rat der muslimischen Gemeinden, dass keine Verbindungen zur Furkan-Bewegung bestehen und keinesfalls deren Ansichten geteilt würden. Diese Mitteilung erfolgte in der Vergangenheit auch über die Presse.

Rm Karacakurtoglu (Die Linke+) wünscht von der AfD Auskunft darüber, was sie getan habe, um Menschen vor dem NSU und rechten Taten zu schützen.

Rm Perlick (AfD) antwortet, zu Zeiten der NSU-Morde habe es die AfD noch nicht gegeben.

OB Westphal stellt -in Absprache mit dem Polizeipräsidenten- ein zeitnahes Gespräch mit dem Rat der muslimischen Gemeinde in Aussicht, um auch die von Rm Gülec gestellten Fragen zu erörtern. Die Ergebnisse werden in den Sachstandsbericht zu islamfeindlichen Übergriffen einfließen. Der Rat der Stadt beschließt mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, AfD, FDP/Bürgerliste, Die Partei und der Stimme von Rm Gülec (BVT) gegen die Stimme des Rm Deyda (Die Rechte) die Resolution in Einzelabstimmung wie folgt:
Der Rat der Stadt beschließt mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, FDP/Bürgerliste, Die Partei und der Stimme von Rm Gülec (BVT) gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und des Rm Deyda (Die Rechte):
Der Rat der Stadt beschließt mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, FDP/Bürgerliste, Die Partei und der Stimme von Rm Gülec (BVT) gegen die Stimme des Rm Deyda (Die Rechte) bei Enthaltung der AfD-Fraktion:
Der Rat der Stadt beschließt mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, AfD, FDP/Bürgerliste, Die Partei und der Stimme von Rm Gülec (BVT) gegen die Stimme des Rm Deyda (Die Rechte):
Die gesamte Resolution beschließt der Rat der Stadt einstimmig mit den Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, AfD, FDP/Bürgerliste, Die Partei und der Stimme von Rm Gülec (BVT) bei Enthaltung des Rm Deyda (Die Rechte).


11. Anfragen

11.1 Anfragen Rm Gülec (BVT)

zu TOP 11.1.1
Meldestellen für Rassismus und Queerfeindlichkeit
Anfrage zur TO (Bündnis für Vielfalt und Toleranz )
(Drucksache Nr.: 23589-22)

Die Beantwortung erfolgt zur nächsten Sitzung des Rates.

11.2 Anfragen Rm Deyda (Die Rechte)

zu TOP 11.2.1
Islamistische Gefahren in Dortmund und die städtische Reaktion darauf
Anfrage zur TO (Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 23582-22)

Die Beantwortung erfolgt zur nächsten Sitzung des Rates.



OB Westphal beendet die Sitzung um 19:15 Uhr






Thomas WestphalEmmanouil DaskalakisSebastian Kaul
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