Niederschrift (öffentlich)

über die 10. Sitzung des Schulausschusses
am 23.03.2022
Kongresszentrum Westfalenhallen, Halle 1U, Rheinlanddamm, 44139 Dortmund


Sitzungsdauer: 15:00 - 16:30 Uhr

Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

RM Saziye Altundal-Köse (B’90/Die Grünen)
RM Bernhard Klösel (SPD)
RM Roland Spieß (SPD)
RM Fabian Erstfeld (SPD)
RM Andrea Keßler (SPD)
RM Anja Kirsch (SPD)
RM Dr. Eva-Maria Goll (CDU)
RM Christian Barrenbrügge (CDU)
sB André Buchloh (CDU)

RM Britta Gövert (B’90/Die Grünen)
RM Julian Jansen (B’90/Die Grünen)
RM Katrin Lögering (B’90/Die Grünen)
sB Angelika Remiszewski (Die Linke +)
RM Antje Joest (FDP/Bürgerliste)
sB Mike Barthold (AfD)

2. Beratende Mitglieder:

Brigitte Drescher (Vertreterin der kath. Kirche)
Sebastian Otten (Stadteltern)

3. Verwaltung

Stadträtin Daniela Schneckenburger (Dezernentin)
Maren Schickentanz (4/Dez-Büro)
Manfred Hagedorn (FB 40 AL)
Martin Depenbrock (FB40)

4. Schulaufsicht

Heike Raffalski

5. Gäste

Jutta Portugall (Sprecherin der Grundschulen)
Carsten Schlagowski (Sprecher der Hauptschulen)
Christel Stegemann (Sprecherin der Realschulen)
Bernd Bruns (Sprecher der Gesamtschulen)
Klaus-Markus Katthagen (Sprecher der Gymnasien)
Rolf Janßen (Sprecher der Berufskollegs)
Annette Angermann (stellvertr. Sprecherin der Förderschulen)


6. Abwesend:

sB Alisa Löffler (SPD)
RM Michaela Uhlig (CDU)
sB Ingo Schwenken (B’90/Die Grünen)
sB Petra Dresler-Dröhmann (Die Linke +)
Ina Annette Bierbrodt (Vertreterin der ev. Kirche)
Markus F. Drolshagen (BPN)
Demet Celikadam (IR)
Susanne Gröne (Bundesagentur für Arbeit)
Dr. Wanda Klee (Sprecherin der Weiterbildungskollegs)
Uta Doyscher-Lutz
Margit Dreischer
Anja Kästner Holger Nolte











Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 10. Sitzung des Schulausschusses,
am 23.03.2022, Beginn 15:00 Uhr,
Kongresszentrum Westfalenhallen, Halle 1U, Rheinlanddamm, 44139 Dortmund


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 9. Sitzung des Schulausschusses am 16.02.2022



2. Angelegenheiten der Schulverwaltung

2.1 Aktueller Bericht zur Corona-Lage
Mdl. Bericht

2.2 Bericht der Schulpsychologischen Beratungsstelle zu den psychosozialen Folgen der Corona-Pandemie auf Schüler*innen und deren Eltern in Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23397-22)

2.3 Sachstandsbericht zum Anmeldeverfahren an den Grundschulen der Stadt Dortmund zum Schuljahr 2022/23
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23351-22)

2.4 Umsetzung des Medienentwicklungsplans und des DigitalPakts (Jahresbericht 2021)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23768-22)

2.5 1. Jahresbericht zum „Masterplan Digitale Bildung“ (Stand 31.12.2021)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23250-21)

2.6 Regionales Berufsbildungszentrum Dortmund: 2. Sachstandsbericht zum RBZ-Schulversuch
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23490-22)

2.7 Berufliche Bildung in Dortmund 2021
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23877-22)

2.8 Umbenennung des Heisenberg-Gymnasiums für Jungen und Mädchen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23634-22)

2.9 Schuleingangsuntersuchungen
Empfehlung: Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 01.03.2022
--> dem SchulA zur Information

(Drucksache Nr.: 22665-21-E4)

2.10 Diskriminierungsfreier Zugang zu Bildungsveranstaltungen und Veranstaltungen mit Bildungscharakter
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 23599-22-E1)

2.11 Vormarsch der Scharia in Dortmund stoppen!
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 23610-22-E1)

2.12.A Die Umstellung an den Schulen von G8 zu G9
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 23625-22-E2)



2.12.B Bündlungsgymnasien in Dortmund
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 23706-22-E1)

2.13 Digitale Medien: Qualifizierung
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 23543-22-E1)

2.14 Ganztagsangebot in Dortmunder Schulen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 22657-21-E4)


3. Angelegenheiten anderer Fachbereiche
- unbesetzt -


4. Anträge / Anfragen

4.1 Schulpflichtige Jugendliche ohne Abschluss und ohne Anschluss
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 24030-22)

4.2 Unbesetzte Lehrerstellen an allen Schulformen in Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 24032-22)

4.3 Digitale Lernmittel
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 24042-22)

4.4 Integration von Kindern und Jugendlichen ohne Schulplatz ins Bildungssystem
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 24043-22)

4.5 Lehrkärfte mit Zuwanderungsgeschichte
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 24044-22)

4.6 Schuleingangsuntersuchungen
Gemeins. Vorschlag zur TO (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 24045-22)





Die Sitzung wurde von der Vorsitzenden - Frau Altundal-Köse - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Schulausschusses fristgemäß eingeladen wurde und der Ausschuss beschlussfähig ist.
Sie wies auf die Sitzungsaufzeichnung gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen hin.


1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr Erstfeld benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Die Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wurde im Wege der Dringlichkeit einstimmig erweitert um:

TOP 4.7 Sachstandsbericht zur Situation von minder. ukrainischen Flüchtlingen
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 24142-22)

TOP 2.1.1 Aktuelle Lage Ukraine
Bitte um Erweiterung der TO durch die Dezernentin

TOP 4.8 Kindercampus“-Modellstandorte und „Servicestelle Bildungspartnerschaften“
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.; 241175-22)


Der Schulausschuss folgte dem Vorschlag der Vorsitzenden, den TOP 4.7 Sachstandsbericht zur Situation von minder. ukrainischen Flüchtlingen unter TOP 2.1.1 Aktuelle Lage Ukraine im Zusammenhang zu behandeln. Ebenso die TOPs 2.9 Schuleingangsuntersuchungen und 4.6 Schuleingangsuntersuchungen.

Die Tagesordnung wurde mit diesen Ergänzungen und Änderungen einstimmig festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 9. Sitzung des Schulausschusses am 16.02.2022

Die Niederschrift über die 9. Sitzung des Schulausschusses am 16.02.2022 wurde einstimmig bei einer Enthaltung (DIE LINKE+) genehmigt.




2. Angelegenheiten der Schulverwaltung

zu TOP 2.1
Aktueller Bericht zur Corona-Lage

Frau Schneckenburger informierte kurz zur aktuellen Corona-Lage.

Der Schulausschuss dankte für die Ausführungen.


TOP 2.1.1 und TOP 4.7 wurden im Zusammenhang behandelt:

zu TOP 2.1.1
Aktuelle Lage Ukraine
Mdl. Bericht
(Drucksache Nr.: 24480-22)

Frau Schneckenburger merkte an, dass die Verwaltung durch die bisherigen Krisen und die aktuelle Lage Ukraine äußerst belastet sei und es wahrscheinlich sei, dass künftig über zusätzliche Personalbedarfe beraten werden müsse. Die EU habe mit der Verabschiedung der sogen. „Massenzustrom-Richtlinie“ einen Mechanismus in Gang gesetzt, mit dem Ziel, eine rechtliche Struktur zu schaffen, um die Verteilung Geflüchteter aus der Ukraine in Europa zu ermöglichen. Im Idealfall nehmen die europäischen Länder Geflüchtete auf nach dem jeweils geltenden Verteilungsschlüssel in den Nationalstaaten, in Deutschland nach dem „Königsteiner Schlüssel“. Eine gleichmäßige Verteilung könne sicherstellen, dass Kinder einen Schulplatz, eine Betreuungsmöglichkeit und Eltern eine Wohnung finden. Tatsächlich sei die Lage anders, da die Flucht überstürzt gewesen sei aufgrund der Kriegslage, und die Menschen teilweise zu Bekannten und Verwandten gekommen sind. Das führe dazu, dass die Verteilung in NRW (wie auch in der gesamten Bundesrepublik) sehr ungleich ist.
Man gehe davon aus, dass aufgrund der Lage in der Ukraine weitere Geflüchtete kommen werden und die einzelnen Länder Möglichkeiten zur Aufnahme prüfen und finden müssen. Dabei gehe es um die Verfügung von Wohnraum, Massenquartiere sollten keine Regel sein. Man sei dabei, Informationen zu sammeln, Sprachhelfer und Lehrkräfte helfen aus, ukrainische Lehrkräfte sollten ggf. eingestellt werden. Das Land NRW müsse dieses koordinieren. In Dortmund übernehme das Dienstleistungszentrum Bildung die Beratung zum Abgleich mit den unterschiedlichen Bildungssystemen in der Ukraine und Deutschland, möglicherweise werde noch eine weitere Beratungsstelle eingerichtet.

Auf die Fragen von Frau Gövert und Herrn Jansen antwortete Frau Schneckenburger wie folgt:
- aktuelle Wartelisten werden der Reihe nach abgearbeitet.
- Da nicht immer die Wohnortfrage geklärt ist, ist auch die Betreuungsfrage nicht
abschließend zu klären. Das werde sich im Laufe der nächsten Zeit sicherlich ändern.
- Sprachhelfer und Lehrkräfte mit ukrainischen Kenntnissen haben sich bereits gemeldet und
helfen in unterschiedlichen Bereichen aus. Man prüfe das gesamte Instrumentarium, um
bald weitere Informationen geben zu können.

Frau Joest dankte für den Bericht. Aufgrund der derzeitigen Zahlen könne man davon ausgehen, dass nicht alle Kinder und Jugendlichen einen Platz in Dortmund finden. Gebe es Bestrebungen, z. B. Container zu ordern und aufzustellen oder Plätze in anderen Gemeinden zu finden?

Frau Schneckenburger führte aus, dass die Liegenschaftsverwaltung versuche, Liegenschaften aus der Flüchtlingskrise 2015/16 zur weiteren Verwendung zu prüfen, anstehende Verkäufe zu stoppen und alles zu tun, Obdachlosigkeit und Unterbringung im Katastrophenschutzmodus zu vermeiden. Tatsache sei außerdem, dass die Geflüchteten nicht durchgängig gegen Corona geimpft seien. Deshalb sei auch der Gesundheitsschutz zu beachten. Container seien derzeit nicht zu bekommen, außerdem müssten dafür geeignete Aufstellplätze vorhanden sein. Es sei so, dass man einfach zusammenrücken müsse.

Herr Hagedorn erklärte, dass die Erwartungshaltung bei allen Geflüchteten hoch sei. Die Frage nach Sprachkursen werde immer wieder gestellt. Man versuche derzeit, Informationen zu sammeln und in Abstimmung mit dem Schulamt und weiteren Bereichen konkrete Abläufe zu erstellen. Darüber werde dann informiert.

Herr Spieß fragte nach, ob die Verteilung nach dem Königsteiner Schlüssel dazu führe, dass Dortmund noch mehr Geflüchtete zugewiesen bekomme.

Frau Schneckenburger erklärte, dass bisher die Städte Dortmund, Köln und Düsseldorf in NRW die Haupt-Anlaufpunkte der Flüchtigen sind. Nach der Berechnung des Königsteiner Schlüssel hätte Dortmund nur die Hälfte der Flüchtlinge zugewiesen bekommen. Künftig müssten das Land und auch der Bund dieses koordinieren, um eine weitere Ungleichverteilung abzustellen.

Frau Joest fragte, ob die Stadt Dortmund aktuell eine weitere Aufnahme von Flüchtlingen ablehnen könne, was Frau Schneckenburger verneinte.


zu TOP 4.7
Sachstandsbericht zur Situation von mind. ukrainischen Flüchtlingen
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 24142-22)

Es liegt folgender Vorschlag zur Tagesordnung der Fraktion FDP/Bürgerliste vor:

„… die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet im Rahmen der Dringlichkeit um einen Sachstandsbericht bezüglich der geplanten Beschulung von minderjährigen ukrainischen Kriegsflüchtlingen unter Berücksichtigung der anstehenden Raumbedarfe.“

Der TOP wurde zusammen mit TOP 2.1.1 behandelt und von Frau Schneckenburger mündlich beantwortet.


zu TOP 2.2
Bericht der Schulpsychologischen Beratungsstelle zu den psychosozialen Folgen der Corona-Pandemie auf Schüler*innen und deren Eltern in Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23397-22)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23397-22-E1)

Frau Dr. Goll bat um bessere Sichtbarmachung der Daten zu den Themen, die in der Beratungsstelle angesprochen wurden. (Hinweis: s. vergrößerte Ausdrucke als Anlage zur Niederschrift)
Sie bat um Antwort auf folgende Fragen:
- Personal vom Land und der Stadt zu gleichen Teilen. Das Land habe jetzt aufgestockt, wird
das von der Stadt ebenfalls beabsichtigt?
- Die Raumkapazitäten seien endlich. Gebe es Pläne der Verwaltung in Bezug auf andere
Räumlichkeiten?

Frau Schneckenburger antwortete, grundsätzlich sollte es eine 50/50-Verteilung der Stellen geben. Die Stadt Dortmund verfüge über eingeschränkte finanzielle Mittel und zu einem Zeitpunkt vor ca. 4 Jahre, als das Land NRW für die Schulpsychologischen Beratungsstellen Stellen übrig hatte, die aus demselben Grund von anderen Kommunen nicht abgerufen werden konnten, wurden der Stadt diese Stellen angeboten. Da die städtischen Mittel nicht für die Finanzierung entsprechender städtischer Stellen ausreichten, wurde mit dem Land vereinbart, die Landesstellen zusätzlich zu erhalten. Grund dafür war die damalige Situation der Flüchtlingskrise, die besondere Maßnahmen der Schulpsychologischen Beratungsstelle erforderte.

Herr Hagedorn führte aus, dass die Schulverwaltung Gespräche mit der Liegenschaftsverteilung bzgl. der Raumfrage führe.

Der Schulausschuss nimmt den Sachstandsbericht der Leitungen der Schulpsychologischen Beratungsstelle zu den psychosozialen Folgen der Corona-Pandemie auf Schüler*innen und deren Eltern in Dortmund zur Kenntnis.


Es liegt folgende Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion vor:

„… die SPD-Fraktion im Schulausschuss bittet die Stadtverwaltung um Beantwortung der folgenden Anfrage:

1. Welche wesentlichen Regelungen gibt es zwischen der Stadt Dortmund und dem Land Nordrhein-Westfalen bzgl. der Ausgestaltung und der Ausstattung der Schulpsychologischen Beratungsstelle für die Stadt Dortmund?


2. Welche Möglichkeiten besitzt die Stadt Dortmund, die Mittel und die Ressourcen für die Schulpsychologische Beratungsstelle qualitativ wie quantitativ zu erhöhen/ zu verbessern?

3. Gibt es Möglichkeiten weitere Personalressourcen von der Landesregierung zu beantragen? Und wenn ja, wie ist das Verfahren einzuleiten?

4. Gibt es Pläne seitens der Stadtverwaltung, die Akteure und Unterstützungsstrukturen, die im Sachstandsbericht erwähnt werden, stärker miteinander zu vernetzen? Wenn ja, wie sehen diese Pläne aus und wer übernimmt die koordinierende Funktion?

Begründung

Im Sachstandsbericht der Schulpsychologischen Beratungsstelle für die Stadt Dortmund wird erwähnt, dass sich der Anteil der psychischen Auffälligkeiten bei Kindern und Jugendlichen im Laufe der Pandemie verdoppelt habe. Insbesondere sozial benachteiligte Kinder erlebten die Belastungen durch die Pandemie besonders stark. Dies bedeutet, dass die Nachfrage nach schulpsychologischer Arbeit aktuell sehr hoch ist. Die derzeitigen Ressourcen der Schulpsychologischen Beratungsstelle können dies jedoch nicht in Gänze auffangen. Das bedeutet, dass die Kinder und Jugendlichen, die ohnehin schon unter der Pandemie leiden, nun auch länger auf Unterstützung warten müssen. Hier geht wertvolle Zeit und Hilfestellung verloren und es sind für die Entwicklung der Kinder und Jugendlichen nachhaltige Folgen zu erwarten.“

Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt schriftlich zur nächsten Sitzung.


zu TOP 2.3
Sachstandsbericht zum Anmeldeverfahren an den Grundschulen der Stadt Dortmund zum Schuljahr 2022/23
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23351-22)

Frau Gövert bezog sich auf die Zügigkeit an den Grundschulen, die nicht voll ausgenutzt werden. Bestehe die Chance, zum neuen Schuljahr noch mehr Züge einzurichten, um die Wartelisten abzubauen?

Herr Hagedorn verwies darauf, dass es sich in der Vorlage um einen Stand zu einem bestimmten Zeitpunkt handle. Die Zahlen verändern sich laufend. Die Einrichtung von Auffangklassen sei von verschiedenen Faktoren abhängig, es nicht immer möglich, Klassen an Schulen mit weniger Zügen anzubieten. Man müsse Klassen von Gruppen unterscheiden. Die Verwaltung habe das im Blick.

Frau Dr. Goll fragte nach den unterschiedlichen Zahlen der Eingangsklassen der Lieberfeld-Grundschule in der Vorlage. (Hinweis: Anlage zur Niederschrift zum TOP 2.3)

Der Schulausschuss nimmt den Sachstandsbericht zum Anmeldeverfahren an den Grundschulen der Stadt Dortmund zum Schuljahr 2022/23 zur Kenntnis.


zu TOP 2.4
Umsetzung des Medienentwicklungsplans und des DigitalPakts (Jahresbericht 2021)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23768-22)

Frau Dr. Goll fragte nach, ob Logineo nicht als Betriebsplattform dienen könne anstelle der kostenpflichtigen IServe-Plattform?

Herr Depenbrock erklärte, Logineo sei eine reine Lernplattform, während IServe eine Betriebsplattform ist und somit auch die technische Verwaltung der Geräte bietet. Enthalten sei dort eine kostenlose Lernplattform, die von den Schulen genutzt werden könne. Es liege allerdings im Ermessen jeder Schule, welche Lernplattform genutzt wird.

Herr Spieß fragte nach der Anzahl der Klassenräume mit entsprechenden Geräten. Wie erfolgt die Ausstattung der Schulen, nach Anforderung der Schulen und entsprechender Beratung?

Herr Depenbrock erklärte, die Ausstattung erfolge immer nach entsprechender Beratung, wie es im Rahmen des DigitalPaktes auch vorgeschrieben ist. Es finden mehrstufige Beratungsgespräche statt, die die entsprechenden Bedarfe der einzelnen Schule einbeziehen.
Es gebe eine Übersicht über die Technik-Ausstattung der Räume, diese sei auch immer mit den Schulen abgesprochen worden.

Der Schulausschuss nimmt den vorliegenden Bericht zur Umsetzung des Medienentwicklungsplans und des DigitalPakts zur Kenntnis.


zu TOP 2.5
1. Jahresbericht zum „Masterplan Digitale Bildung“ (Stand 31.12.2021)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23250-21)
Empfehlung: Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung aus der öffentlichen Sitzung vom 17.03.2022
(Drucksache Nr.: 23250-21)


Es liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung aus der öffentlichen Sitzung vom 17.03.2022 vor:

„Rm Gebel (Die Linke +) erläutert kurz, dass man mit den Dingen, die sich auf die IT bezögen sehr weit gekommen sei. Die Dinge, die mit didaktischen Konzepten zu tun hätten, ließen bei näherer Betrachtung jedoch noch auf sich warten. Daher könne die Vorlage, die er für diesen Ausschuss mit großer Zufriedenheit zur Kenntnis nehme, im Schulausschuss möglicherweise ganz anders gesehen werden. Rm Dr. Feldhoff (B‘90/Die Grünen) stellt für Ihre Fraktion Nachfragen zum Thema Familienbüros und Online-Kurse und -Seminare. Aus Seite 14 der Vorlage ginge hervor, dass unter anderem Erziehungskompetenzseminare angeboten würden. In diesem Zusammenhang zitiert Frau Dr. Feldhoff folgenden Satz aus der Vorlage: „Auch werden in diesem Kontext schwer erreichbare Eltern bzw. Familien betrachtet.“ Wenn damit Familien in prekären sozio-ökonomischen Verhältnissen gemeint seien, reiche eine Betrachtung allein nicht aus, um Ihnen gleichberechtigten Zugang zu den Online-Kursen zu geben. Man wisse bereits aus den Erfahrungen aus der Pandemie, dass es diesen Familien oftmals schon an den notwendigen Endgräten, an Internetanschlüssen und an der notwendigen Medienkompetenz mangele. Des Weiteren möchte Frau Dr. Feldhoff gerne wissen, ob die Online-Willkommensbesuche, die in den Stadtbezirken stattfinden, um niedrigschwellig über die Angebote im Stadtbezirk zu informieren, die die Stadt Dortmund für Familien und Kinder vorhalte, eine Alternative zu den Präsenzbesuchen während der Pandemie gewesen seien, oder ob damit die Präsenzbesuche ersetzt werden sollen. Dies sei dem Ziel und der Funktion von Willkommensbesuchen nicht angemessen, denn dabei handele es sich um einen wichtigen Baustein der sog. „Frühen Hilfen“, der nach Auffassung ihrer Fraktion unbedingt in Präsenz durchzuführen sei. Die Vorsitzende Frau Dr. Tautorat schlägt vor, - da es bei den Fragen der Fraktion B‘90/Die Grünen um inhaltliche Fragen ginge die nicht die Digitalisierung, sondern den Kinder- und Jugendschutz beträfen - die Vorlage sowie die Fragen zur Kenntnis an den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie zu überweisen, der in der Beratungsfolge bisher nicht berücksichtigt wurde. Herr Depenbrock (FB 40) beantwortet die Frage des Herrn Gebel. Es sei nicht Ziel des „Masterplanes Digitale Bildung“ in die didaktischen Angelegenheiten der Schulen einzugreifen. In diese Dinge dürfe sich der Schulträger auch formal gar nicht einmischen. Man lege den Institutionen nahe, bestimmte Konzepte zu entwickeln und biete vielfältige Unterstützung - z.B. in Richtung Medienentwicklung - an. Der Masterplan ziele darauf ab verschiedene Institutionen in Dortmund miteinander zu verbinden und gemeinschaftliche Aktivitäten zu fördern. Es handele sich weniger um ein technisches Thema. DOSYS liefere in diesem Rahmen allerdings wertvolle technische Unterstützung, so ginge demnächst beispielsweise die Plattform „Vernetzte Bildung“ an den Start.

Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung überweist die Angelegenheit an den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie.

Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung nimmt den 1. Jahresbericht zum „Masterplan Digitale Bildung“ mit dem Stand 31.12.2021 zustimmend zur Kenntnis.“


Frau Gövert bat, die Vorlage auch dem Betriebsausschuss FABIDO zur Verfügung zu stellen.

Der Schulausschuss nimmt die Empfehlung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung zur Kenntnis.

Der Schulausschuss nimmt den 1. Jahresbericht zum „Masterplan Digitale Bildung“ mit dem Stand 31.12.2021 zustimmend zur Kenntnis.


zu TOP 2.6
Regionales Berufsbildungszentrum Dortmund: 2. Sachstandsbericht zum RBZ-Schulversuch
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23490-22)

Der Schulausschuss nimmt den zweiten Sachstandsbericht zum RBZ-Schulversuch des Regionalen Berufsbildungszentrums Dortmund zur Kenntnis.


zu TOP 2.7
Berufliche Bildung in Dortmund 2021
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23877-22)

Frau Lögering stellte fest, dass die Ausbildungsbewerbungen zurückgegangen seien, ebenso der Anteil der Jugendlichen mit Hauptschulabschluss bzw. ohne Abitur stark gesunken sei. Wie könne darauf hingewirkt werden, am dualen Bildungssystem teilzunehmen bzw. gebe es Möglichkeiten oder Ideen, vor Ort für duale Ausbildung zu werben? Zudem sei aufgefallen, dass nur ein Fünftel der Dortmunder Betriebe ausbilde.

Herr Hagedorn will die Frage zu Ausbildungsbetrieben in die entsprechenden Gremien weitergeben. Bzgl. der Motivation verweise er auf das Programm „Kein Anschluss ohne Abschluss“, das überarbeitet worden sei, um Jugendlichen die Möglichkeit zu geben, sich selbst ein Bild von den verschiedenen Fördermodulen zu machen. Zu Beginn des Schuljahres habe es eine Befragung von Schülerinnen und Schülern gegeben zu Wünschen und Ausrichtungen.

Frau Schneckenburger schlug vor, dem Schulausschuss in einer der nächsten Sitzungen das „Übergangsmanagement Schule – Beruf“ sowie das Jugendberufshaus vorzustellen.

Herr Spieß bat um Darstellung der Schülerzahlen an den einzelnen Berufskollegs sowie den Teilbereichen des Berufsbildungssystems.
Der Schulausschuss nimmt den Bericht zur Beruflichen Bildung in Dortmund 2021 zur Kenntnis.


zu TOP 2.8
Umbenennung des Heisenberg-Gymnasiums für Jungen und Mädchen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23634-22)

Der Schulausschuss nimmt den Beschluss der Bezirksvertretung Eving zur Kenntnis:

Die Bezirksvertretung Eving beschließt den Zusatz „für Jungen und Mädchen“ aus dem Schulnamen des Heisenberg Gymnasiums zu streichen. Die Umbenennung wird mit Beschlussfassung wirksam.


TOP 2.9 und TOP 4.6 wurden im Zusammenhang behandelt:

zu TOP 2.9
Schuleingangsuntersuchungen
Empfehlung: Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 01.03.2022
--> dem SchulA zur Information
(Drucksache Nr.: 22665-21-E4)

Es liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 01.03.2022 vor:

Frau Dr. Frieß (Kinder- und Jugendgesundheitsdienst) berichtet anhand einer PowerPointPräsentation zu der Situation der Schuleingangsuntersuchungen (Anlage 1) und beantwortet im Anschluss die Nachfragen. Im Rahmen dieser Präsentation werden auch die Fragen der Fraktion Die LINKE+ (Drucksache Nr. 22665-21-E4) beantwortet.

Der Schulausschuss nimmt die Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit sowie die beigefügte Präsentation zur Kenntnis.


zu TOP 4.6
Schuleingangsuntersuchungen
Gemeins. Vorschlag zur TO (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 24045-22)

Es liegt folgender gemeinsamer Vorschlag zur Tagesordnung der Fraktionen B‘90/Die Grünen und CDU vor:

die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU bitten um Aufnahme des o.g. Punktes auf die Tagesordnung der Sitzung und um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:

Die Verwaltung wird gebeten, für die nächste Sitzung Mitarbeitende des Gesundheitsamtes einzuladen, um die bereits im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit am 1. März gezeigte PowerPoint-Präsentation zur Situation der Schuleingangsuntersuchungen auch dem Schulausschuss vorzustellen.

Begründung:
Bedingt durch die Corona-Pandemie hat es für die letzten beiden Einschulungsjahrgänge in Dortmund nur für jeweils 20 Prozent der Kinder eine adäquate Eingangsuntersuchung gegeben. Der Rat hat deshalb im Dezember zusätzliche 100.000 Euro beschlossen, um sicher zu stellen, dass auch durch die Schaffung zusätzlicher Ressourcen alle Kinder in diesem Jahr eine entsprechende Untersuchung bekommen. Das Gesundheitsamt hat im ASAG am 1. März eine Präsentation zur Situation der Schuleingangsuntersuchungen vorgestellt. Auch der Schulausschuss sollte sich damit beschäftigen, auch hinsichtlich möglicher Auswirkungen der mangelnden Untersuchungen.

Der Schulausschuss stimmte dem o. g. Antrag der Fraktionen B‘90/Die Grünen und CDU einstimmig zu.
Der Fachbereich 53 wird über das zuständige Dezernat 5 gebeten, die Präsentation auch dem Schulausschuss vorzustellen.


zu TOP 2.10
Diskriminierungsfreier Zugang zu Bildungsveranstaltungen und Veranstaltungen mit Bildungscharakter
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 23599-22-E1)

Es liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„… die oben genannte Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Es gehört zu den Aufgaben des Gesundheitsamtes Veranstalter*innen bei der Erstellung von Hygienekonzepten zu beraten. Der Wunsch nach einer Beratung geht dabei regelmäßig von den Veranstalter*innen aus. Auch bei der vorliegenden Veranstaltung nutzte der Veranstalter intensiv die Beratungsleistung des Gesundheitsamtes.

Zu Frage 2:
Das Konzept des Veranstalters sah von Anfang an die Anwendung der 2G-Regel vor. Insofern machte hier der Veranstalter von seinem Hausrecht Gebrauch. Es handelte sich somit nicht um eine Vorgabe der Verwaltung. Dennoch ist zu betonen, dass die Anwendung der 2G-Regel auch aus Sicht des Gesundheitsamtes notwendig und sinnvoll war.

Zu Frage 3:
Hygienekonzepte im Sinne der Coronaschutzverordnung leisten nach infektionshygienischen Aspekten einen Beitrag zum Bevölkerungsschutz. Zudem kann auf die geltende Impfempfehlung der STIKO bezüglich der durch die Messe angesprochenen Altersgruppe verwiesen werden. Danach hatte jede*r potenzielle Teilnehmer*in die Möglichkeit, sich impfen zu lassen und so eigenverantwortlich die Möglichkeit des Zugangs zu dieser Veranstaltung zu erhalten. Eine unzulässige Diskriminierung von Menschen oder Personengruppen hat somit nicht vorgelegen.“

Der Schulausschuss nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 2.11
Vormarsch der Scharia in Dortmund stoppen!
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 23610-22-E1)

Es liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„… die o.g. Anfrage hat zu einer fachbereichsübergreifenden Befassung geführt. Im Ergebnis ist folgendes festzuhalten:

Zu 1:

Die Stadt Dortmund kann über ähnliche Tendenzen an Schulen mangels Informationen nicht berichten. Innere Schulangelegenheiten liegen in der Zuständigkeit des Landes.
Zu 2:

Keine, da dies nicht zum Aufgabenbereich der Koordinierungsstelle für Vielfalt, Toleranz und Demokratie gehört.“

Der Schulausschuss nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 2.12.A
Die Umstellung an den Schulen von G8 zu G9
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 23625-22-E2)

Es liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„… die SPD-Fraktion stellt in der o.g. Sitzung folgende Anfrage:

„… seit dem Schuljahr 2019/ 2020 sind in NRW alle Gymnasien, die sich nicht aktiv für eine Beibehaltung von G8 ausgesprochen haben, zu G9 zurückgekehrt. Die Klasse 10 wird dann ab dem Schuljahr 2023/24 wieder zur Sekundarstufe I und nicht zur Oberstufe zählen. Schülerinnen und Schüler, die dann aber die Klasse 10 wiederholen müssen, können nicht von der Oberstufe in die Sekundarstufe I wechseln. Hierzu sollen sogenannte Bündlungsgymnasien entstehen.


Die SPD-Fraktion im Schulausschuss bittet in diesem Zusammenhang die Stadtverwaltung um die Beantwortung folgender Fragen:

Stellungnahme der Verwaltung

zu 1: Das Stadtgymnasium ist mit der räumlichen Nähe zu den U-Bahnhöfen Stadtgarten und Stadthaus zusammen mit dem Käthe-Kollwitz-Gymnasium sehr zentral gelegen. Das Stadtgymnasium verfügt jedoch gegenüber dem Käthe-Kollwitz-Gymnasium über potentiell mehr freie Räume.

Die Regelung der Bezirksregierung Arnsberg hat grundsätzlich nur ein Gymnasium vorgesehen, welches dann aus den o.g. Gründen primär das Stadtgymnasium gewesen wäre. Das Goethe Gymasium als NRW-Sportschule hat aufgrund der dort stattfinden Schulzeitstreckung einen inhaltlichen Grund zur Teilnahme und konnte in der Diskussion mit der BRA auf Basis der Bedarfszahl (ca. 166 Plätze) als zusätzliches Bündelungsgymnasium gewonnen werden.

Beide Gymnasien hatten sich beim Schulträger um die Rolle beworben.


Zu 2: Bei der Schulaufnahme handelt es sich um eine innere Schulangelegenheit, für die der Schulträger keine Regelungskompetenz hat. Grundsätzlich ist jedoch festzuhalten, dass, wie bei allen anderen Schulanmeldungen auch, Erziehungsberechtigte und Schülerinnen und Schüler die freie Schulwahl haben, wenn auch, wie hier aus zwei alternativen Schulen.

Der Schulausschuss nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 2.12.B
Bündlungsgymnasien in Dortmund
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 23706-22-E1)

Es liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„… die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet auf dem Weg der Dringlichkeit um Aufnahme des o.g. Punktes auf die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung.
Die Dringlichkeit ergibt sich aus der Tatsache, dass erst nach Antragsschluss bekannt geworden ist, dass in Dortmund das Stadtgymnasium und das Goethe-Gymnasium an der Einrichtung der vom Land geplanten Bündlungsgymnasien beteiligt sein werden. Die Verwaltung wird gebeten, einen Sachstandsbericht zur Einrichtung der Bündlungsgymnasien zu geben. Insbesondere bitten wir dabei um die Beantwortung der folgenden Fragen: Welche Unterstützungen sind für die betroffenen Schüler*innen geplant, um die Auswirkungen des Schulwechsels zu begleiten und abzufedern (anderes Schulumfeld, andere Abläufe, Fahrwege)?

Stellungnahme der Verwaltung

zu 1: In einem Rundschreiben der Bezirksregierung Arnsberg vom 03.11.2021 teilt diese zur Rolle des Schulträgers folgendes mit:

In Dortmund stellen sich folgende Fallzahlen dar:

* Wert vermutl. coronabedingt so niedrig, daher Durchschnitt von 2018/19 u. 2019/20

Zu 2: Die beiden Gymnasien wurden der BRA vorgeschlagen und in einem einvernehmlich Gespräch abgestimmt.

Zu 3: Nein“


Der Schulausschuss nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 2.13
Digitale Medien: Qualifizierung
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 23543-22-E1)

Es liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„… die Fragen der CDU-Fraktion zum Tagesordnungspunkt „Digitale Medien: Qualifizierung“ vom 16.2.2022 beantworte ich wie folgt:

1. Wie sehen die Angebote der Stadt Dortmund als Schulträger für Fortbildungen für Lehrerinnen und Lehrer in Bezug auf die Bedienung der vermehrt angeschafften technischen Ausstattung an den Schulen (Whiteboards etc.) aus?

Die technischen und pädagogischen Schulungen werden über das Schulungs- und Me-dienberatungsteam gemäß Beschluss zum Medienentwicklungsplan koordiniert und durchgeführt. Das Team besteht aus sechs Medienberater*innen (teilabgeordnete Lehrkräfte der Bezirksregierung Arnsberg im Medienzentrum der Stadt Dortmund), derzeit zwei IT-Trainer*innen des Zentrums für Ausbildung und Kompetenzen der Stadt Dortmund (ZAK) und einer/m Vertreter*in des Dortmunder Systemhauses.

Angebote für schulische Administration

Das Dortmunder Systemhaus bietet die technikorientierten Schulungen zum Mobile Device Management (MDM: Jamf) an. Eine IT-Trainerin von ZAK hat dazu ein detailliertes Handbuch für die schulischen Administratoren verfasst.

Bei Auslieferung der interaktiven Displays wird begleitend eine Kurzeinweisung für die Multiplikator*innen der jeweiligen Schule durchgeführt.

Analog bietet die Firma IServ den Schulen ebenfalls eine einführende Schulung zur Administrations des Systems an.


Pädagogische Angebote für Lehrkräfte

Vor 2021 wurden in Abgleich mit dem Rollout der Schulen in den Schulen 4-tägige Schulungen zum Umgang mit den iPads und dessen Spiegelung auf das Display durchgeführt (Basisschulung). Dabei wurden in Grundschulen ganze Kollegien geschult und in weiterführenden Schulen pro Schule ca. 40 Lehrkräfte erreicht. Die Schulungen - aufgeteilt in zwei Module vermitteln Basiskenntnisse zu den Standardapps (Kamera, Fotos, Pages, Notizen, Keynote, Dateien), den Umgang mit dem Apple Pencil, Einstellungen für individuelle Lernbedürfnisse von Schüler*innen und das Informations- und Dateimanagement.

Ab Januar 2021 wurde das Schulungskonzept umgestellt, um dem plötzlichen Anstieg der Anzahl der iPads an Dortmunder Schulen durch die Digitaloffensive des Landes gerecht zu werden. In Zusammenarbeit mit Apple und der Firma Bechtle wurde das Schulungsprogramm “Dortmund macht Schule” entwickelt. Die Schulen werden durch die Ausbildung von Multiplikator*innen gemäß eines Train-the-Trainer-Ansatzes unterstützt werden. In einer Onlineveranstaltung für alle Dortmunder Schulleitungen wurde das Vierphasenmodell vorgestellt
(„
Auftaktveranstaltung „Dortmund macht Schule“)


Die Lieferfirma der iPads bietet neben Basisschulungen, Strategieworkshops für Schulleitungen an, um die Schulen im Projektmanagement digitaler Transformation zu unterstützen. In der ersten Phase wurde allen Schulen das "Festival of Learning”, ein 14-tägiges Programm mit Onlineangeboten von Apple Specialist Teachers (speziell ausgebildete Lehrkräfte) für Lehrkräfte zu den Themenfeldern ‘Workflow’, ‘Fachspezifisch’, ‘Appspezifisch’ und ‘Grundlagen’ näher

gebracht.
In Phase 2 wurden alle Schulen zu Online-Multiplikatorenschulungen eingeladen. Diese Veranstaltungen wurden gut besucht und zeigten Lehrkräften, wie sie in den Schulen Inhalte multiplizieren können und Schulentwicklungsprozesse bezogen auf digitale Medien unterstützen können. Darüber hinaus bietet das Zentrum für Ausbildung und Koordination (ZAK) Basisschulungen für Lehrkräfte ohne bzw. sehr wenig Vorerfahrung mit digitalen Geräten an. Während der 2. Phase wurde die 3. Phase vorbereitet, indem erste Arbeitskreistreffen organisiert wurden. Die Arbeitskreistreffen richten sich an die Multiplikator*innen der Schule. So sollen sich die Multiplikator*innen im Sinne eines peer-to-peer Ansatzes kontinuierlich weiter schulen.
Die Arbeitskreise Primar- und Sekundarbereich haben sich etabliert, diese werden von der Firma Apple durch Trainer*innen unterstützt.
Eine fachspezifische Umsetzung (Phase 4) und das Ziel in allen Schulen iPad-Mentor*innen zu haben (Phase 5), wird ab Schuljahr 2022/23 der Fokus sein. Schulungsmaterialien einschließlich einer Vielzahl passender Erklärvideos und Skizzierungen von Unterrichtsbeispielen für den iPad-Einsatz stehen auf der Homepage des Medienzentrums allen Lehrkräften zur Verfügung.

2. In welchem Umfang finden diese Angebote statt?

a.) Welchen zeitlichen Umfang hat eine Schulung?
b.) Wie viele Personen können in welchem Zeitraum geschult werden?

Folgende Schulungen wurden im Jahr 2021 durchgeführt:

Die Menge der Schulungsangebote wird in Abstimmung mit den Medienberater*innen bedarfsgerecht angepasst und ist stark vom Entwicklungsstand einzelner Schulen abhängig.

3. Wie groß ist die Akzeptanz der Angebote bei den Lehrerinnen und Lehrern (Teilnahmequote)?

Die Arbeitskreise und Angebote konnten sich etablieren und verzeichnen ansteigende Teilnehmerzahlen. Genaue Quoten können nicht angegeben werden, da es sich um verschiedene additive aber auch multiplikatorenorientierte Angebote handelt. Summarisch kann festgestellt werden, dass die Angebote eine sehr hohe Resonanz finden.“

Der Schulausschuss nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 2.14
Ganztagsangebot in Dortmunder Schulen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 22657-21-E4)

Es liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„… in Ergänzung der schon erteilten Auskünfte, möchte die Fraktion DIE LINKE + folgende Fragen zum Ganztag noch anhängig machen und bittet um deren Beantwortung:

Träger:

Die Beschäftigen im Ganztag sind keine Mitarbeitenden der Stadt Dortmund, sondern - wie unter Punkt „Träger“ dargestellt- Mitarbeitende verschiedener Träger.
Aus diesem Grund können die Fragen 6. bis 15. nicht beantwortet werden.“


Der Schulausschuss nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.



3. Angelegenheiten anderer Fachbereiche
- unbesetzt –



4. Anträge / Anfragen

zu TOP 4.1
Schulpflichtige Jugendliche ohne Abschluss und ohne Anschluss
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 24030-22)

Es liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE+ vor:

„… die Fraktion Linke + bittet die Verwaltung um Stellungnahme zu folgenden Punkten:
Begründung:

Immer wieder wird bekannt, dass vor allem Schüler:innen, die entweder keinen Schulabschluss oder nur einen einfachen Hauptschulabschluss im Berufskolleg erreicht haben, welches eigentlich weiterbilden sollte, scheitern.
Ebenso häufig werden von dieser Schülerschaft begonnene Maßnahmen aus dem Rehabereich abgebrochen.“


Frau Remiszewski gab den Wunsch von Frau Dresler-Döhmann weiter, die o. g. Begründung wie folgt zu korrigieren:

„Immer wieder wird bekannt, dass vor allem Schüler:innen, die entweder keinen Schulabschluss oder nur einen einfachen Hauptschulabschluss haben, am Berufskolleg, welches eigentlich weiterbilden sollte, scheitern und nicht den Berufsabschluss erreicht haben. …“


Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt schriftlich zur nächsten Sitzung.


zu TOP 4.2
Unbesetzte Lehrerstellen an allen Schulformen in Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 24032-22)

Es liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE+ vor:

„… die Fraktion Linke + bittet die Verwaltung um Stellungnahme zu folgendem Punkt:
zum 01.08.2021 und zum 01.02.2022 ausgeschrieben?
Begründung:

In den Städten des Ruhrgebietes bleiben viele ausgeschriebene Stellen unbesetzt. Ein Argument der Junglehrer:innen ist die fehlende Attraktivität der Städte. Häufig ist auch noch ein Ranking innerhalb der Städte zu beobachten. Schulen in Stadtvierteln mit höherem Erneuerungsbedarf finden oftmals keine Lehrkräfte.
Im Bereich der Sonderpädagogik sowohl an Förderschulen als auch in der Inklusion tritt dieses Problem noch einmal besonders zu Tag, hier wurden ohnehin nicht genügend Lehrkräfte ausgebildet.“

Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt schriftlich zur nächsten Sitzung.

zu TOP 4.3
Digitale Lernmittel
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 24042-22)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 24042-22-E1)

Es liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion B‘90/Die Grünen vor:

„… die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet die Verwaltung unter dem o.g. Punkt um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Welche Rückmeldungen hat die Verwaltung zur Nutzung der digitalen Endgeräte an den Dortmunder Schulen? 2. Welche Rückmeldungen hat die Verwaltung zur Ausstattung der Geräte mit Apps, die auf die Lehrwerke abgestimmt sind?

3. Wie kann die Ausstattung der Geräte mit den Mitteln des Lernmittelbudgets verbessert werden? 4. Wer ist für die Aufteilung des Lernmitteletats zuständig, der zurzeit nur eine Verwendung von 10 % der Mittel für digitale Medien vorsieht? Wir kann der Etat zeitgemäß angepasst werden?

Begründung:
Durch die Teilnahme der Stadt Dortmund am zweiten Ausstattungsprogramm für Schülerinnen und Schüler des Landes NRW können 30.000 weitere Geräte für das digitale Lernen an unseren Schulen angeschafft werden. Unter Berücksichtigung der bereits vorhandenen Ausstattung bedeutet dies eine Vollausstattung mit digitalen Endgeräten an den allgemeinbildenden Schulen. Probleme scheint es aber mit der Ausstattung entsprechender, auf die bisherigen Lehrwerke abgestimmter Anwendungen/Apps/Programme/Schulbücher in digitaler Form zu geben. Insbesondere die Ausstattung mit digitalen Büchern würde das Gewicht, das Kinder heute in ihren Schultaschen tragen müssen, deutlich reduzieren. Darüber hinaus würde es die Flexibilität des Einsatzes von Schulbüchern erhöhen.“

Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt schriftlich zur nächsten Sitzung.


zu TOP 4.4
Integration von Kindern und Jugendlichen ohne Schulplatz ins Bildungssystem
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 24043-22)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 24043-22-E1)

Es liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion B‘90/Die Grünen vor:

„… die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet die Verwaltung unter dem o.g. Punkt um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Wie viele Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter haben aktuell in Dortmund keinen Zugang zu einem Schulplatz? (bitte nach Alter auflisten)

2. Was sind die Gründe für diese Situation?

3. Wie hoch sind die bisherigen Wartezeiten dieser Kinder und Jugendlichen?

4. In welchen Stadtbezirken leben die betroffenen Kinder und Jugendlichen? (bitte Anzahl nach Stadtbezirken auflisten) 5. In welchen Schulformen müssten entsprechende Plätze in welcher Größenordnung zur Verfügung gestellt werden? Stehen diese Plätze zur Verfügung? 6. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, diesen Kindern und Jugendlichen kurz- bis mittelfristig einen Schulplatz anbieten zu können?

7. Welche anderen Angebote werden den betroffenen Kindern und Jugendlichen aktuell gemacht? 8. Wie bewertet die Verwaltung die Situation der betroffenen Kinder und Jugendlichen auch vor dem Hintergrund der nun hinzukommenden Kinder aus der Ukraine, die auch dringend einen Schulplatz benötigen?“

Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt schriftlich zur nächsten Sitzung.


zu TOP 4.5
Lehrkärfte mit Zuwanderungsgeschichte
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 24044-22)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 24044-22-E2)

Es liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion B‘90/Die Grünen vor:

„… die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet die Verwaltung unter dem o.g. Punkt um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Welche Kenntnisse hat die Verwaltung über die Aktivitäten des Netzwerks „Lehrkräfte mit Zuwanderungsgeschichte“ in Dortmund?

2. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, das Potential des Netzwerks für Dortmunder Schüler*innen zu nutzen?

3. Sollte das Netzwerk in Dortmund nicht aktiv sein: Wie werden die Potentiale von Lehrkräften mit Zuwanderungsgeschichte in Dortmund genutzt, insbesondere hinsichtlich der sprachlichen und interkulturellen Kompetenzen?

4. An welchen Schulen in Dortmund wird aktuell welcher herkunftssprachliche Unterricht angeboten?

5. Welche Lücken sieht die Verwaltung aktuell im Angebot des herkunftssprachlichen Unterrichts in Dortmund?

6. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung perspektivisch für herkunftssprachlichen Unterricht in Dortmund für geflüchtete Kinder und Jugendliche aus der Ukraine?

Begründung:
Auf Landesebene wurde 2007 das Netzwerk "Lehrkräfte mit Zuwanderungsgeschichte" initiiert. Zuständig ist bis heute die Landesstelle für schulische Integration der Bezirksregierung Arnsberg mit Sitz in Dortmund
Die Herkunftssprachen von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund sollten als Stärke und Potential wahrgenommen und gefördert werden.

Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt schriftlich zur nächsten Sitzung.


zu TOP 4.6

TOP wurde zusammen mit TOP 2.9 behandelt.


zu TOP 4.7

TOP wurde zusammen mit TOP 2.1.1 behandelt.


zu TOP 4.8
Kindercampus"-Modellstandorte und „Servicestelle Bildungspartnerschaften"
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 24175-22)

Es liegt folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:

„… der Pressemitteilung des Verwaltungsvorstandes ist zu entnehmen, dass der Verwaltungsvorstand in seiner Sitzung am 22. März 2022 die Entwicklung von zwei „Kindercampus"-Modellstandorten und einer „Servicestelle Bildungspartnerschaften" beschlossen hat. Diese Beschlussfassung steht gemäß Mitteilung unter dem Vorbehalt der Zustimmung der politischen Gremien. Als CDU-Fraktion im Schulausschuss sind wir von diesem Vorhaben überrascht, da die genannten Themen bislang nicht im Schulausschuss behandelt worden sind.
Die Dringlichkeit der Anfrage ergibt sich aus der kurzfristigen Behandlung der Themen in der gestrigen Sitzung des Verwaltungsvorstandes und der Sorge der CDU-Fraktion, dass die Politik in den Prozess nicht ausreichend einbezogen werden könnte und Parallelstrukturen entstehen könnten.

Aus diesem Grund bittet die CDU-Fraktion die Verwaltung kurzfristig um die Beantwortung folgender Fragen:


Frau Dr. Goll begründete die Fragestellung ihrer Fraktion.

Frau Schneckenburger führte kurz aus, dass die Vorlage nach dem Beschluss des Verwaltungsvorstandes in den Gremiengang und somit in die Sitzung des Schulausschusses am 04.05.2022 geleitet werde.
Des Weiteren ging sie auf die Fragen 2 und 3 wie folgt ein:
Es gebe zwei Modellstandorte für den Kindercampus mit dem Ziel, Erkenntnisse zu gewinnen für die Gestaltung des Offenen Ganztags. Die Familien-Grundschulzentren seien im Förderprogramm des Landes NRW mit dem Ziel, eine vom Land vorgegebene Struktur oder ein Angebot an den Grundschulen zu fördern und zielen auf die Einbringung des Quartiers in die Arbeit der Grundschulen. Die genannten Pilot-/Modellschulen sollen die Qualität des Offenen Ganztags gestalten und beschreiben mit dem Ziel, dieses auf andere Standorte auszudehnen. Bei den Campus-Standorten handelt es sich um die Stift-Grundschule und die Westhausen-Grundschule, die auf Vorschlag der Verwaltung ausgewählt wurden anhand bestimmter Sozialindikatoren, die die beiden Standorte als Standorte mit besonderem Bedarf qualifizieren. Dieses wurde auch mit den Schulleitungen, den Schulpflegschaften und den Trägern kommuniziert.
Im Bereich Innenstadt-Nord gebe es eine Vielzahl anderer Initiativen, deshalb sei dieser Bereich nicht so in den Blick genommen worden.

Herr Hagedorn ergänzte, dass das Modell Kindercampus kommunal koordiniert werden solle.
Bei den Nordstadt-Schulen sei die Kommune an der Ko-Finanzierung beteiligt.
Für die Familienzentren gebe es zwei Förderrichtlinien der Ministerien MSB-NRW und MKFFI. Im Antragsverfahren des MKFFI sei explizit vorgeschrieben, dass eine kommunale Koordinierung erfolgen solle.
Dann gebe es eine Gruppe Schulen, bei denen eine externe Förderung über Stiftungen oder „Nordwärts“ erfolge.
Die in der Vorlage genannten Modellstandorte orientieren sich an den Ganztagsentwicklung im Hinblick auf den gesetzlichen Anspruch ab 2026/27. Die Schulen sind gem. Sozialindex geclustert von Stufe 9 bis 5, es ist kein Schulstandort mit z. B. Cluster 2 dabei. Das war ein Kriterium der Auswahl sowie die Voraussetzung, dass die anderen Bereiche wie Jugendförderung (InFamilie und FABIDO-Einrichtungen) berücksichtigt wurden.


Die Fragestellungen wurden in der Sitzung am 23.03.2022 mündlich beantwortet. Eine Vorlage zum Thema ist für die Sitzung am 04.05.2022 vorgesehen.





Die Vorsitzende dankte für die Mitarbeit am heutigen Tag und schloss die öffentliche Sitzung um 16.30 Uhr.






A l t u n d a l – K ö s e E r s t f e l d F ä r b e r
Vorsitzende Ratsmitglied Schriftführerin



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