Niederschrift (öffentlich)

über die 2. Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
am 03.02.2021
Halle 1 U, Kongresszentrum Westfalenhallen, Rheinlanddamm, 44137 Dortmund




Sitzungsdauer: 15:00 - 21:30 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Frau RM Reuter, Vorsitzende (B’90/Die Grünen)
Herr RM Waßmann (CDU)
Herr RM Frank (CDU)
Frau RM Grollmann (CDU)
Frau RM Uhlig (CDU)
Herr RM Vogeler (CDU)
Frau RM Neumann-Lieven (SPD)
Frau RM Rudolf (SPD)
Herr RM Adam (SPD)
Herr RM Schlienkamp (SPD)
Herr RM Karadas (SPD)
Herr RM Bonde (SPD)
Herr RM Dudde (B’90/Die Grünen)
Frau RM Lögering (B’90/Die Grünen)
Herr RM Tietz (B’90/Die Grünen)
Herr RM Stieglitz (B’90/Die Grünen)
Frau RM Sassen (B’90/Die Grünen)
Herr RM Kowalewski (Die Linke+)
Herr RM Badura (Die Linke+)
Herr RM Happe (FDP/Bürgerliste)
Herr RM Perlick (AfD)
Herr sB Hempfling (AfD)
Herr sB Jääskeläinen (Die Partei)

2. Beratende Mitglieder:
Herr Dr. Ingenmey - Seniorenbeirat
Herr Sohn - behindertenpolitisches Netzwerk (BPN)
Herr Punge - Mieter und Pächter e.V.

3. Verwaltung:

Herr StR Wilde - 6/Dez
Herr Dr. Rath- 60/AL
Herr Thabe - 61/AL
Frau Linnebach- 67/AL´in
Herr Dr. Rettberg- FB 1
Frau Diekmeyer- 6/Dez. Büro
Frau Trachternach - 6/Dez-Büro

Herr Braun - 7/Dez-Büro


4. Gäste:

Herr Flosbach –DEW21
Herr Ramthun - DoNetz


Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 2. Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen,
am 03.02.2021, Beginn 15:00 Uhr,
Halle 1 U, Kongresszentrum Westfalenhallen, Rheinlanddamm, 44137 Dortmund






1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Bestellung einer Schriftführerin sowie eines stellvertretenden Schriftführers
(Drucksache Nr.: 19107-20)
lag bereits zur ausgefallenen Sitzung am 09.12.2020 vor, daher kein nochmaliger Versand für die Sitzung am 03.02.2021

1.4 Verpflichtung sachkundiger Bürger*innen

1.5 Feststellung der Tagesordnung

1.6 Genehmigung der Niederschrift über die 44. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 16.09.2020

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

2.1 Corona-Exit Programm
- Kenntnisnahme des am 17.12.2020 gefassten Ratsbeschlusses-
(Drucksache Nr.: 18752-20)
lag bereits zur ausgefallenen Sitzung am 09.12.2020 vor, daher kein nochmaliger Versand für die Sitzung am 03.02.2021

Die folgenden Empfehlungen lagen bereits zur ausgefallenen Sitzung am 09.12.2020 vor und wurden nur nochmal nachrichtlich aufgeführt:
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 11.11.2020

hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 01.12.2020

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 02.12.2020

hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung aus der öffentlichen Sitzung vom 03.12.2020


3. Dezernatsübergreifende Aufgaben Sitzung 09.12.2020

3.1 Standortprüfung Umspannwerk
Mündliche Information des Ausschusses durch Vetreter*innen DEW21 /DONetz (Drucksache Nr.: 18590-20-E1)

3.2 "Erörterung zur Neufassung des Zuständigkeitsverzeichnis des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen"
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 12.11.2020
(Drucksache Nr.: 18957-20)

lag bereits zur ausgefallenen Sitzung am 09.12.2020 vor, daher kein nochmaliger Versand für die Sitzung am 03.02.2021

hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 18957-20-E3)
lag bereits zur ausgefallenen Sitzung am 09.12.2020 vor, daher kein nochmaliger Versand für die Sitzung am 03.02.2021

3.3 Beteiligung der EDG Holding GmbH an der Müllverbrennungsanlage (MVA) Hamm
hier: Weiterentwicklung und Gestaltung des MVA Hamm-Verbundes ab 2023

- Kenntnisnahme des am 17.12.2020 gefassten Ratsbeschlusses-
(Drucksache Nr.: 18830-20)
lag bereits zur ausgefallenen Sitzung am 09.12.2020 vor, daher kein nochmaliger Versand für die Sitzung am 03.02.2021


3.4 6. Sachstandsbericht zum Kreditprogramm "Gute Schule 2020" (Stand:31.08.2020)
- Kenntnisnahme des am 17.12.2020 gefassten Ratsbeschlusses-
(Drucksache Nr.: 18682-20)
lag bereits zur ausgefallenen Sitzung am 09.12.2020 vor, daher kein nochmaliger Versand für die Sitzung am 03.02.2021

Die folgenden Empfehlungen wurden nur nochmal nachrichtlich aufgeführt:

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Lütgendortmund aus der öffentlichen Sitzung vom 08.12.2020

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 01.12.2020
lag bereits zur ausgefallenen Sitzung am 09.12.2020 vor, daher kein nochmaliger Versand für die Sitzung am 03.02.2021

3.5 Parkraumkonzept PHOENIX See
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18751-20)
lag bereits zur ausgefallenen Sitzung am 09.12.2020 vor, daher kein nochmaliger Versand für die Sitzung am 03.02.2021

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Hörde aus der öffentlichen Sitzung vom 08.12.2020



3.6 Einstieg zur Carsharing-Förderung in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18070-20)
lag bereits zur ausgefallenen Sitzung am 09.12.2020 vor, daher kein nochmaliger Versand für die Sitzung am 03.02.2021

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Hörde aus der öffentlichen Sitzung vom 10.11.2020
lag bereits zur ausgefallenen Sitzung am 09.12.2020 vor, daher kein nochmaliger Versand für die Sitzung am 03.02.2021

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der öffentlichen Sitzung vom 10.11.2020
ag bereits zur ausgefallenen Sitzung am 09.12.2020 vor, daher kein nochmaliger Versand für die Sitzung am 03.02.2021

hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 01.12.2020
lag bereits zur ausgefallenen Sitzung am 09.12.2020 vor, daher kein nochmaliger Versand für die Sitzung am 03.02.2021

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 02.12.2020
lag bereits zur ausgefallenen Sitzung am 09.12.2020 vor, daher kein nochmaliger Versand für die Sitzung am 03.02.2021

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Hombruch aus der öffentlichen Sitzung vom 08.12.2020

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 09.12.2020

3.7 Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen - 9. Sachstandsbericht
- Kenntnisnahme des am 17.12.2020 gefassten Ratsbeschlusses-
(Drucksache Nr.: 18677-20)
lag bereits zur ausgefallenen Sitzung am 09.12.2020 vor, daher kein nochmaliger Versand für die Sitzung am 03.02.2021

3.8 Stadterneuerung - Soziale Stadt Westerfilde & Bodelschwingh
Neubau eines Umkleide- und Sanitärgebäudes auf der Sportplatzanlage "Im Odemsloh"
Grundsatz- und Planungsbeschluss

- Kenntnisnahme des am 17.12.2020 gefassten Ratsbeschlusses-
(Drucksache Nr.: 18974-20)
lag bereits zur ausgefallenen Sitzung am 09.12.2020 vor, daher kein nochmaliger Versand für die Sitzung am 03.02.2021

3.9 Optimierung der Hafeninfrastruktur
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 18689-20)
lag bereits zur ausgefallenen Sitzung am 09.12.2020 vor, daher kein nochmaliger Versand für die Sitzung am 03.02.2021





3.10 Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes - Kapitel 1 (KIF I) in Dortmund - 9. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 18683-20)
lag bereits zur ausgefallenen Sitzung am 09.12.2020 vor, daher kein nochmaliger Versand für die Sitzung am 03.02.2021

3.11 Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes - Kapitel 2 (KIF II) in Dortmund - 5. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 18684-20)
lag bereits zur ausgefallenen Sitzung am 09.12.2020 vor, daher kein nochmaliger Versand für die Sitzung am 03.02.2021

3.12 Stadterneuerung:
Programm Soziale Stadt - Stadtumbau Hörde: Informationsleitsystem
Hier: Aufhebung Durchführungsbeschluss DS-Nr. 01878-15

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 18980-20)
lag bereits zur ausgefallenen Sitzung am 09.12.2020 vor, daher kein nochmaliger Versand für die Sitzung am 03.02.2021

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Hörde aus der öffentlichen Sitzung vom 08.12.2020


3.13 Sanierungsgebiet „Stadterneuerung Ortskern Mengede“
Umgestaltung der Mengeder Straße und Platzgestaltung - Beschlusserhöhung

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 18693-20)
lag bereits zur ausgefallenen Sitzung am 09.12.2020 vor, daher kein nochmaliger Versand für die Sitzung am 03.02.2021

3.14 Zwischenbericht zu den Ergebnissen und Wirkungen des Projektes "nordwärts"
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 17184-20-E2)
lag bereits zur ausgefallenen Sitzung am 09.12.2020 vor, daher kein nochmaliger Versand für die Sitzung am 03.02.2021

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 17184-20-E3)
lag bereits zur ausgefallenen Sitzung am 09.12.2020 vor, daher kein nochmaliger Versand für die Sitzung am 03.02.2021

3.15 Zukunft Flughafen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 19353-20)
lag bereits zur ausgefallenen Sitzung am 09.12.2020 vor, daher kein nochmaliger Versand für die Sitzung am 03.02.2021

hierzu -> Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen, CDU-Fraktion, Fraktion Linke & Piraten,)
(Drucksache Nr.: 19353-20-E1)



3.16 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallgebührensatzung - AbfGS) 2021
- Kenntnisnahme des am 17.12.2020 gefassten Ratsbeschlusses-
(Drucksache Nr.: 19132-20)
lag bereits zur ausgefallenen Sitzung am 09.12.2020 vor, daher kein nochmaliger Versand für die Sitzung am 03.02.2021

3.17 Dezernatsübergreifende Angelegenheiten Sitzung 03.02.2021

3.18 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallgebührensatzung - AbfGS) 2021
- Dringlichkeitsentscheidung-
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19599-21)

3.19 Projekt VIZIT - Virtuelle Integration dezentraler Ladeinfrastruktur in Taxistände
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19494-20)

3.20 Jahresarbeitsprogramm und Projektblätter des Tiefbauamtes 2021
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 18676-20)

3.21 Dritter Quartalsbericht des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund für das Jahr 2020
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 19730-21)

3.22 Stadtentwicklungsgesellschaft
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 19743-21)

3.23 Erdverkabelungen
Antrag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) (Drucksache Nr.: 19744-21)

3.24 Boulevard Kampstraße; Bauabschnitt "Pylonumfeld" (oberirdischer Haltestellenbereich Reinoldikirche) Hier: Finanzierung
Empfehlung (Drucksache Nr.: 19496-20)


4. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes Sitzung 09.12.2020

4.1 Planung von Verkehrsflächen;
hier: Aufhebung des Beschlusses vom 18.09.2019 zur Einleitung eines Verfahrens nach § 125 Abs. 2 BauGB zur Herstellung einer Erschließungsanlage in einem Teilbereich der „Hannöversche Straße“ und den Beschluss zur Durchführung einer Bürgerinformation durch einen zweiwöchigen Planaushang

Beschluss (Drucksache Nr.: 18012-20)
lag bereits zur ausgefallenen Sitzung am 09.12.2020 vor, daher kein nochmaliger Versand für die Sitzung am 03.02.2021

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der öffentlichen Sitzung vom 08.09.2020
lag bereits zur ausgefallenen Sitzung am 09.12.2020 vor, daher kein nochmaliger Versand für die Sitzung am 03.02.2021

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der öffentlichen Sitzung vom 10.11.2020
lag bereits zur ausgefallenen Sitzung am 09.12.2020 vor, daher kein nochmaliger Versand für die Sitzung am 03.02.2021

4.2 1. Änderung des Masterplans Einzelhandel 2013 – Erweiterung des zentralen Versorgungsbereichs „Stadtbezirkszentrum Hörde“ im Bereich östlich der Faßstraße bis Hörder Bachallee/Hörder Burg zwischen der Gastronomie „Treppchen“ bis Clarissenstraße sowie südlich/südöstlich der Stiftskirche
hier: I. Kenntnisnahme des Ergebnisses der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden
II. Beschluss über die 1. Änderung des Masterplans Einzelhandel 2013 – Erweiterung des zentralen Versorgungsbereichs „Stadtbezirkszentrum Hörde“

- Kenntnisnahme des am 17.12.2020 gefassten Ratsbeschlusses-
(Drucksache Nr.: 18837-20)
lag bereits zur ausgefallenen Sitzung am 09.12.2020 vor, daher kein nochmaliger Versand für die Sitzung am 03.02.2021

Die folgenden Empfehlung ist nur nochmal nachrichtlich aufgeführt:
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Hörde aus der öffentlichen Sitzung vom 08.12.2020

4.3 Bauleitplanung; 80. Änderung des Flächennutzungsplans sowie Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Hö 201 VEP -ehemaliges Stiftsforum östlich Faßstraße- zugleich Änderung des Bebauungsplans Hö 252 -PHOENIX See, Teilbereich A, Teil I -Seequartier-
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung zur 80. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP), Feststellungsbeschluss zur 80. Änderung des FNP, Beschluss zum Abschluss eines Durchführungsvertrags, Beifügung einer aktualisierten Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Hö 201 VEP, Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Hö 201 VEP

- Kenntnisnahme des am 17.12.2020 gefassten Ratsbeschlusses-
(Drucksache Nr.: 18861-20)
lag bereits zur ausgefallenen Sitzung am 09.12.2020 vor, daher kein nochmaliger Versand für die Sitzung am 03.02.2021

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Hörde aus der öffentlichen Sitzung vom 08.12.2020

4.4 3. Änderung des Masterplans Einzelhandel 2013 – Ausweisung des zentralen Versorgungsbereichs „Nahversorgungszentrum Lücklemberg“ im Bereich Kirchhörder Straße zwischen südlich Durchstraße und östlich Eddaweg und Änderung der Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereichs „Nahversorgungszentrum Wellinghofen“ südlich Wellinghofer Amtsstraße
hier: Beschluss zur Einleitung des Verfahrens, Beschluss zur öffentlichen Auslegung

Empfehlung (Drucksache Nr.: 18863-20)
lag bereits zur ausgefallenen Sitzung am 09.12.2020 vor, daher kein nochmaliger Versand für die Sitzung am 03.02.2021

4.5 Förderprojekt Emissionsfreie Innenstadt -
hier: Verkehrsuntersuchung für den Wallring - Beteiligungsformate

Kenntnisnahme des am 17.12.2020 gefassten Ratsbeschlusses und Beschluss zum u.a. CDU-Antrag aus der Ratssitzung-
(Drucksache Nr.: 19028-20)
lag bereits zur ausgefallenen Sitzung am 09.12.2020 vor, daher kein nochmaliger Versand für die Sitzung am 03.02.2021

hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 01.12.2020
lag bereits zur ausgefallenen Sitzung am 09.12.2020 vor, daher kein nochmaliger Versand für die Sitzung am 03.02.2021

hierzu-> Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 17.12.2020 (Drucksache Nr.: 19028-20)
hierin enthalten: CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: 19028-20-E2)

4.6 Neubesetzung des Gestaltungsbeirates der Stadt Dortmund in der Ratsperiode 2020 - 2025
Kenntnisnahme des am 17.12.2020 gefassten Ratsbeschlusses-
(Drucksache Nr.: 18965-20)
lag bereits zur ausgefallenen Sitzung am 09.12.2020 vor, daher kein nochmaliger Versand für die Sitzung am 03.02.2021

4.7 Mehrbedarf gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2020 im Budget des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
Kenntnisnahme des am 17.12.2020 gefassten Ratsbeschlusses-
(Drucksache Nr.: 18972-20)
lag bereits zur ausgefallenen Sitzung am 09.12.2020 vor, daher kein nochmaliger Versand für die Sitzung am 03.02.2021

4.8 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Ap 234 - Sichterweg - im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB (gleichzeitig teilweise Änderung des Bebauungsplanes Ap 223 - Emschertalgrundschule -)
hier: I. Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, II. Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, III. Ergebnis der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, IV. Entscheidung über Stellungnahmen, V. Beifügung einer aktualisierten Begründung, VI. Satzungsbeschluss

Kenntnisnahme des am 17.12.2020 gefassten Ratsbeschlusses-
(Drucksache Nr.: 18911-20)
lag bereits zur ausgefallenen Sitzung am 09.12.2020 vor, daher kein nochmaliger Versand für die Sitzung am 03.02.2021

4.9 Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes InW 125n – ehemalige Thier-Brauerei – im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
hier: I. Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung (Offenlage), II. Entscheidung über Stellungnahmen der Behörden und Nachbargemeinden, III. Satzungsbeschluss

Empfehlung (Drucksache Nr.: 18912-20)
lag bereits zur ausgefallenen Sitzung am 09.12.2020 vor, daher kein nochmaliger Versand für die Sitzung am 03.02.2021

4.10 Bauleitplanung; Bebauungsplan Lü 148n - Steinsweg -
hier: I. Entscheidung über Stellungnahmen zur Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und Entscheidung über Stellungnahmen zur verwaltungsinternen Beteiligung sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffenlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB, II. Beifügen einer aktualisierten Begründung, III. Beschluss zur erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17362-20)
lag bereits zur ausgefallenen Sitzung am 09.12.2020 vor, daher kein nochmaliger Versand für die Sitzung am 03.02.2021



4.11 Bauleitplanung; Änderung Nr. 8 des Bebauungsplanes Mg 111 - Zeche Westhausen -; hier: I. Beschluss zur Änderung Nr. 8 des Bebauungsplanes Mg 111 - Zeche Westhausen - im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, II. Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 18951-20)
lag bereits zur ausgefallenen Sitzung am 09.12.2020 vor, daher kein nochmaliger Versand für die Sitzung am 03.02.2021

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 09.12.2020

4.12 Bauleitplanung; Bebauungsplan Lü 190 - Einzelhandelssteuerung westlich Provinzialstraße -
hier: Beschuss zur erneuten öffentlichen Auslegung

Beschluss
(Drucksache Nr.: 18296-20)
lag bereits zur ausgefallenen Sitzung am 09.12.2020 vor, daher kein nochmaliger Versand für die Sitzung am 03.02.2021

4.13 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplans Hö 273 - westlich Wellinghofer Straße -
hier: Erweiterung des Geltungsbereichs, Entscheidung über Stellungnahmen, Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit (öffentliche Auslegung)

Beschluss
(Drucksache Nr.: 18996-20)
lag bereits zur ausgefallenen Sitzung am 09.12.2020 vor, daher kein nochmaliger Versand für die Sitzung am 03.02.2021

hierzu -> Ergänzung zum Vorgang
(Drucksache Nr.: 18996-20-E1)
lag bereits zur ausgefallenen Sitzung am 09.12.2020 vor, daher kein nochmaliger Versand für die Sitzung am 03.02.2021

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Hörde aus der öffentlichen Sitzung vom 08.12.2020
lag bereits zur ausgefallenen Sitzung am 09.12.2020 vor, daher kein nochmaliger Versand für die Sitzung am 03.02.2021

4.14 Digitalisierung des Baugenehmigungsverfahrens
Bitte um Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 18592-20-E1)
lag bereits zur ausgefallenen Sitzung am 09.12.2020 vor, daher kein nochmaliger Versand für die Sitzung am 03.02.2021

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 18592-20-E2)
lag bereits zur ausgefallenen Sitzung am 09.12.2020 vor, daher kein nochmaliger Versand für die Sitzung am 03.02.2021


4.15 Information an den Fachausschuss (AUSW) über Vorhaben, die in den Bezirksvertretungen im 3. Quartal 2020 behandelt wurden
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 18747-20)
lag bereits zur ausgefallenen Sitzung am 09.12.2020 vor, daher kein nochmaliger Versand für die Sitzung am 03.02.2021


4.16 Qualifizierungsverfahren Westfalenforum
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 18999-20)
lag bereits zur ausgefallenen Sitzung am 09.12.2020 vor, daher kein nochmaliger Versand für die Sitzung am 03.02.2021

4.17 Bericht zur Nahversorgungsstruktur in Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 18896-20)
lag bereits zur ausgefallenen Sitzung am 09.12.2020 vor, daher kein nochmaliger Versand für die Sitzung am 03.02.2021

4.18 Moratorium L663n/OWIIIa
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 19352-20)
lag bereits zur ausgefallenen Sitzung am 09.12.2020 vor, daher kein nochmaliger Versand für die Sitzung am 03.02.2021

hierzu -> Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen, CDU-Fraktion, Fraktion Linke & Piraten,)
(Drucksache Nr.: 19352-20-E2)
lag bereits zur ausgefallenen Sitzung am 09.12.2020 vor, daher kein nochmaliger Versand für die Sitzung am 03.02.2021

hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 19352-20-E3)

4.19 Forschungsprojekt „Lebenswerte Straßen“
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 19354-20)
lag bereits zur ausgefallenen Sitzung am 09.12.2020 vor, daher kein nochmaliger Versand für die Sitzung am 03.02.2021

hierzu -> Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 19354-20-E1)
lag bereits zur ausgefallenen Sitzung am 09.12.2020 vor, daher kein nochmaliger Versand für die Sitzung am 03.02.2021

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 19354-20-E2)

4.20 Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes Sitzung 03.02.2021

4.21 Bewerbung UNESCO Weltkulturerbe "Industrielle Kulturlandschaft Ruhrgebiet"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19297-20)

4.22 Gutachten "Verbundweites Netz von Mobilstationen" im Auftrag des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr (VRR) – aktueller Sachstand und weitere Vorgehensweise
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18803-20)




4.23 Neuaufstellung des Sachlichen Teilplans Regionale Kooperationsstandorte zum Regionalplan Ruhr durch den Regionalverband Ruhr; hier: Stellungnahme der Verwaltung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19146-20)

4.24 2. Änderung des Masterplans Einzelhandel 2013 – Erweiterung des zentralen Versorgungsbereichs „Nahversorgungszentrum Husen-Kurl“ um die westlich angrenzende Fläche
hier:
I. Kenntnisnahme über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden
II. Beschluss über die 2. Änderung des Masterplans Einzelhandel 2013 – Erweiterung des zentralen Versorgungsbereichs „Nahversorgungszentrum Husen-Kurl“

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19454-20)

4.25 Bauleitplanung; 73. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Scha 148 VEP - Erweiterung Einzelhandelsstandort Husen -, hier: I. Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung, II. Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, III. Beifügung einer aktualisierten Begründung zur Änderung des Flächennutzungsplanes, IV. Beifügung einer aktualisierten Begründung zum Bebauungsplan, V. Feststellungsbeschluss, VI. Satzungsbeschluss.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19564-21)

4.26 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 290 – Ortszentrum Hombruch - nach § 13 BauGB
hier: Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19077-20)

4.27 4. Änderung des Masterplans Einzelhandel 2013 – Erweiterung des zentralen Versorgungsbereichs „Nahversorgungszentrum Borsigplatz“ im Bereich Stahlwerkstraße und Dürener Straße
hier: Beschluss zur Einleitung des Verfahrens, Beschluss zur öffentlichen Auslegung

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19441-20)

4.28 Bauleitplanung;
Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 252 - Am Lennhofe
hier: I. Erweiterung / Reduzierung des räumlichen Geltungsbereiches, II. Umstellung des Verfahrens, III. Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeits- und der Behördenbeteiligung, IV. Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange; V. Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit,

Beschluss
(Drucksache Nr.: 17439-20)

4.29 Bauleitplanung: 86. Änderung des Flächennutzungsplanes und Änderung des Bebauungsplanes Scha 115 - Bezirksfriedhof Derne - (Änderung Nr. 1 - Feuer- und Rettungswache 6 -)
hier: I. Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes (Änderung Nr. 86 - Feuer- und Rettungswache 6), II. Beschluss zur Änderung des Bebauungsplanes (Änderung Nr. 1 - Feuer- und Rettungswache 6), III. Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Beschluss
(Drucksache Nr.: 19395-20)




4.30 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Ev 152 - östlich Am Katzenbuckel -
hier: I. Kenntnisnahme des aktuellen Sachstandes, II. Beschluss zur Erweiterung des räumlichen Geltungsbereiches und Änderung der Planbezeichnung, III. Beschluss zur Umstellung des Verfahrens, IV. Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

Beschluss
(Drucksache Nr.: 19594-21)

4.31 Verlegung der Landeschwelle 24 am Flughafen Dortmund um 300 m nach Osten
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 8 Abs. 1 Satz 10 LuftVG i.V.m. § 74 Abs. 6 Satz 1 Ziff. 2 lit. a VwVfG NRW
hier: Stellungnahme der Stadt Dortmund an die Bezirksregierung Münster

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19469-20)

4.32 Zukunftsweisender Umbau von Hauptverkehrsstraßen im Rahmen der Verkehrswende in Dortmund am Beispiel der folgenden Straßen im Stadtbezirk Eving: Bergstraße, Grävingholzstraße und Deutsche Straße
Überweisung: Bezirksvertretung Eving aus der öffentlichen Sitzung vom 08.12.2020
(Drucksache Nr.: 19256-20)
4.33 Fahrradstadtplan
Vorschlag zur TO mit Antrag(CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 19831-21)

4.34 Simulation von Fahrradverkehrsströmen
Vorschlag zur TO mit Antrag (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 19783-21)

4.35 Jährlicher Fahrradbericht
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 19845-21)

4.36 Evaluation Stellplatzsatzung
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 19842-21)

4.37 ÖPNV-Konzept
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 19844-21)

5. Angelegenheiten des Umweltamtes Sitzung 09.12.2020

5.1 Plangenehmigungsverfahren „Ökologische Verbesserung des Heimbachs vom km 0,0 bis km 2,4 in Kamen und Dortmund“
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 18763-20)
lag bereits zur ausgefallenen Sitzung am 09.12.2020 vor, daher kein nochmaliger Versand für die Sitzung am 03.02.2021







5.2 Holzfällarbeiten im Dortmunder Stadtwald im Winterhalbjahr 2020/2021
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 18882-20)
lag bereits zur ausgefallenen Sitzung am 09.12.2020 vor, daher kein nochmaliger Versand für die Sitzung am 03.02.2021

hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 18882-20-E1)


5.3 Angelegenheiten des Umweltamtes Sitzung 03.02.2021

5.4 Altlasten auf dem HSP-Gelände
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 18588-20)
lag bereits zur Sitzung am 16.09.2020 vor

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 18588-20-E1)

5.5 CO2-Bilanz 2018
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 19222-20)

5.6 1. Neuwahl des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde
2. Regelung der Aufwandsentschädigung

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18739-20)

5.7 B1 - Durchfahrtverbot (Vergleich mit der DUH)
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 19745-21)

5.8 Städtepartnerschaften / Klimaschutz
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 19846-21)

5.9 Änderungsantrag Landschaftsplan
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 19843-21)


6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnen
nicht besetzt

7. Angelegenheiten des Amtes für Stadterneuerung Sitzung 09.12.2020

7.1 EU-Forschungsprojekt zur produktiven grünen Infrastruktur in postindustriellen Stadterneuerungsgebieten (proGIreg - productive Green Infrastructure for post-industrial urban regeneration): Projektüberblick und Sachstand der geplanten Maßnahmen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 18248-20)
lag bereits zur ausgefallenen Sitzung am 09.12.2020 vor, daher kein nochmaliger Versand für die Sitzung am 03.02.2021


7.2 Angelegenheiten des Amtes für Stadterneuerung Sitzung 03.02.2021

7.3 Stadterneuerung City: Sofortprogramm und Sofortmaßnahmen zur Stärkung der City,
Förderprogramm des Landes NRW

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18966-20)

7.4 Stadterneuerung Westerfilde & Bodelschwingh: Spielraum- und Freizeitflächenkonzept
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 19055-20)

8. Angelegenheiten des Vermessungs-und Katasteramtes
nicht besetzt

9. Anfragen

10. Informationen der Verwaltung

10.1 Terminplan 2021 Rat und Ausschüsse
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 19138-20)
lag bereits zur ausgefallenen Sitzung am 09.12.2020 vor, daher kein nochmaliger Versand für die Sitzung am 03.02.2021

10.2 Landschaftsplan Dortmund (Satzung)-Sachstandsbericht der Verwaltung
Kenntnisnahme

(Drucksache Nr.: 17243-20-E7)
lag bereits zur ausgefallenen Sitzung am 09.12.2020 vor, daher kein nochmaliger Versand für die Sitzung am 03.02.2021




Die Sitzung wird von der Vorsitzenden - Frau Rm Reuter - eröffnet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fristgemäß eingeladen wurde, und der Ausschuss beschlussfähig ist.
Ferner weist sie gem. § 29. Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat, seine Ausschüsse, Kommissionen und Bezirksvertretungen auf die Aufzeichnung dieser Sitzung hin.




1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Adam benannt.




zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Die Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Bestellung einer Schriftführerin sowie eines stellvertretenden Schriftführers
(Drucksache Nr.: 19107-20)

Der Aussschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen bestellt Frau Ursula Trachternach zur Schriftführerin und Herrn Peter Braun zum stellvertretenden Schriftführer.

zu TOP 1.4
Verpflichtung sachkundiger Bürger*innen



Begrüßung sachkundiger Einwohner*innen:



zu TOP 1.5
Feststellung der Tagesordnung

Ergänzungen:

Man einigt sich darauf, folgende Vorlage der Verwaltung im Wege der
Dringlichkeit als neuen TOP 7.5 auf die Tagesordnung zu setzen:

.„Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. §60 Abs.1. GO NRW
Hier: Beschluss zur Beteiligung der Stadt am Projektaufruf des
„Nationale Projekte des Städtebaus“ zur Weiterqualifizierung der „Emscher
Promenade“ Empfehlung (Drucksache Nr.: 19752-21)

Weiter einigt man sich darauf, die Tagesordnung um folgenden Vorschlag im
Wege der Dringlichkeit zur TO mit Bitte um Stellungnahme als neuen TOP 3.25
zu ergänzen:
„Schließung eines REAL- Standortes in Dortmund“ (Fraktion B‘90/Die Grünen)
(DSNr.: 19939-21)

Absetzung:

Zu TOP 4.19 Forschungsprojekt „Lebenswerte Straßen“
liegt der Hinweis der Verwaltung vor, dass diese die hierzu vorliegende
Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 19354-20-E2) zurückzieht.
Eine erneute Stellungnahme erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.

Sonstige Änderungswünsche:

Zu TOP 3.5 „Parkraumkonzept PHOENIX SEE“ (Drucksache Nr.: 18751-20)
einigt sich darauf, diesen in die nächste Sitzung zu schieben, um die noch
ausstehende Empfehlung der Bezirksvertretung Hörde mit berücksichtigen zu
können.

Zu TOP 3.15 „Zukunft Flughafen“
beantragt Rau Rm Neumann-Lieven, den hierzu vorliegenden gemeinsamen Antrag (CDU- Fraktion,
Fraktion B‘90/Die Grünen, Fraktion Die Linke +) (Drucksache Nr.:19353-20-E1) heute nur zu beraten
und zur Beschlussfassung an den Rat weiterzuleiten.
Dieser Antrag wird mehrheitlich abgelehnt.

Zu dem außerdem zu TOP 3.15 vorliegenden SPD-Antrag (Drucksache Nr.:19353-20-E2) einigt man sich darauf, diesen vor einer Beschlussfassung zunächst zur Beratung an den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL), den Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün (AMIG) sowie den Ausschuss für Wirtschafts-und Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung (AWBEWF) zu überweisen.


Mit den o. a. Änderungen wird die Tagesordnung, wie veröffentlicht, festgestellt.


zu TOP 1.6
Genehmigung der Niederschrift über die 44. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 16.09.2020

Die Niederschrift über die 44. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 16.09.2020 wird genehmigt.


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

zu TOP 2.1
Corona-Exit Programm
- Kenntnisnahme des am 17.12.2020 gefassten Ratsbeschlusses-
(Drucksache Nr.: 18752-20)

Inzwischen liegt hierzu folgender Ratsbeschluss vom 17.12.2020 vor:
Dem Rat der Stadt liegt hierzu nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung aus seiner öffentlichen Sitzung vom 02.12.2020 vor:


Dem Rat der Stadt liegt zudem nachfolgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke + vom 04.12.2020 vor:

Rm Berndsen (SPD) gibt für seine Fraktion an, der Vorlage zuzustimmen, dem Antrag der Fraktion Die Linke + jedoch schieben zu wollen, bzw. im Falle einer Abstimmung die Punkte einzeln abstimmen zu lassen. Man könne nur Punkt 2 des Antrages mittragen.

Rm Gülec (BVT) macht darauf aufmerksam, dass die Informationen zum Thema Corona-Virus, die in den verschiedensten Sprachen auf den Internet-Seiten der Stadt Dortmund zur Verfügung stehen nicht immer auf dem aktuellen Stand seien. Er gibt zudem ein positives Feedback zu den Informationsveranstaltungen der Stadt Dortmund, die zusammen mit den Migrationsorganisationen im Sommer stattgefunden haben und macht darauf aufmerksam, dass solche Veranstaltungen wiederholt werden sollten.

Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) hält es für sinnvoll den Antrag der Fraktion Die Linke + an den Fachausschuss zu überweisen. Die dahinter stehende Grundidee trage die Fraktion FDP/Bürgerliste mit. Die Kostenwirkung müsse von der Verwaltung dargestellt werden. Punkt 4 des Antrags werde durch die Beschlüsse der Länder zumindest teilweise umgesetzt.

Rm Deyda (Die Rechte) gibt seine Enthaltung bekannt, da die Verordnung von der Landesregierung vorgegeben werde. Die 15 zusätzlichen Stellen begrüße er, jedoch sollte hinzugefügt werden, dass man nicht auf „Maulkorbverweigerer“ losgehen werde.

Rm Kowalewski (Die Linke +) gibt für seine Fraktionen das Abstimmungsverhalten zur Vorlage bekannt. Punkt 1 nehme man zur Kenntnis, die Punkte 2 und 3 haben sich aus Sicht seiner Fraktion bereits erledigt, der Punkt zum Service- und Präsenzdienst sei bereits in der letzten Ratssitzung beschlossen worden. Punkt 4 zu den Fördergeldern würde man gerne zustimmen. Der vorgelegte Antrag seiner Fraktion solle als Ergänzung zur Vorlage verstanden werden, man solle Land und Bund stärker in die Pflicht nehmen endlich eine langfristige Strategie zu entwickeln. Dem Schieben des Antrags würde er zwar stattgeben, jedoch sollte dies nicht dazu führen, dass man weiterhin immer erst mit Verspätung auf die Ereignisse reagieren könne.

Rm Langhorst (B‘90/Die Grünen) geht davon aus, dass die Verwaltung weiterhin aktuell in den Gremien berichten werde und zudem gemeinsam mit der Politik Strategien entwickle, wie beispielsweise Hilfssysteme auch zukünftig weiter ausgerichtet werden können und müssen. Dem Antrag der Fraktion Die Linke + würde man in den Punkten 1 und 2 zustimmen, die Punkte 3 und 4 sollten im Fachausschuss noch einmal besprochen werden.

Rm Uhlig (CDU) verkündet die Zustimmung der CDU-Fraktion zur Vorlage. Den Antrag der Fraktion Die Linke + halte man aufgrund der aktuellen Maßnahmen für obsolet und wolle ihn daher heute nicht abstimmen.

Rm Mais (CDU) bittet darum den Vorschlag bezüglich des Nachtbürgermeisters umzusetzen und auch in der heutigen Sitzung abzustimmen.

OB Westphal erklärt, dass das Programm „Neue Stärke“ bereits am 08.10.2020 vom Rat beschlossen wurde. Die Beschlüsse aus dem Wirtschaftsförderungsausschuss, die in den Rat überwiesen worden seien schaue man sich nach der Debatte gemeinsam an.

Rm Bohnhof (AfD) gibt an, der Vorlage zuzustimmen und den Antrag der Fraktion die Linke + in Gänze abzulehnen.

Rm Lögering (B‘90/Die Grünen) wirbt für den Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen bezüglich der Stelle des Nachtbürgermeisters.

OB Westphal bittet darum, an dieser Stelle nicht die Diskussion aus dem Fachausschuss zu wiederholen. Üblicherweise sollte nicht nur die Diskussion im Ausschuss zu Ende geführt werden, sondern auch der Beschluss dort gefasst werden. Die Tagesordnung des Rates sei hierfür zu umfangreich.

Rm Stackelbeck (B‘90/Die Grünen) ergänzt, dass bei der Abstimmung der Vorlage die Empfehlung des Wirtschaftsförderungsausschusses berücksichtigt werden solle.

Rm Kauch gibt den Hinweis, dass Konzepte entwickelt werden sollten bevor man mit Anträgen an den Rat geht, um hierfür eine Zustimmung zu ermöglichen. Seine Fraktion werde sich daher zum Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen enthalten.

OB Westphal nimmt den Hinweis auf und bestätigt, dass die Vorgehensweise in der Tat so sein sollte, dass der Ausschuss die Möglichkeit habe ein Thema in seine nächste Ausschusssitzung zu schieben und somit die Möglichkeit und die Zeit bestünden zusammen mit der Verwaltung über ein solches Konzept zu sprechen und es erst dann in den Rat zu geben.

Rm Ixkes-Henkemeier (SPD) stellt fest, dass weiter Beratungsbedarf bezüglich des Themas „Nachtbürgermeister“ bestünde. Es ginge ja hier auch nicht um den Beschluss der Einführung eines „Nachtbürgermeisters“ – dieser Beschluss sei ja bereits erfolgt -, sondern um die Punkte 2, 3 und 4 des Antrags.

Rm Waßmann (CDU) wiederspricht seiner Vorrednerin. Es habe im Wirtschaftsförderungsausschuss eine deutliche Mehrheit für den Antrag gegeben und man sei der SPD-Fraktion insofern entgegengekommen, als dass der Beratungsbedarf bis zur heutigen Sitzung abgeschlossen sein sollte. Man bestehe daher auf eine heutige Abstimmung.

Rm Kowalewski gibt für seine Fraktion an, dem Antrag zum Thema „Nachbürgermeister“ zustimmen zu wollen.

Der Rat der Stadt beschließt mehrheitlich, gegen die Stimmen der AfD-Fraktion, bei Enthaltung des Rm Deyda (Die Rechte) den Zusatz- und Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke + (Drucksachen Nr.: 18752-20-E6) in den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Gesundheit zu schieben.





Der Rat der Stadt beschließt den gemeinsamen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: 19159-20-E2) vom 25.11.2020 aus dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit und aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung vom 02.12.2020 einstimmig, bei Enthaltung der FDP-Fraktion und des Rm Deyda (Die Rechte).


Der Rat der Stadt beschließt mehrheitlich den gemeinsamen Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion B‘90/Die Grünen aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung vom 02.12.2020 (Drucksache Nr.: 18112-20-E3).


Der Rat der Stadt fasst einstimmig, bei Enthaltung des Rm Deyda (Die Rechte), unter Kenntnis der Empfehlung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung vom 02.12.2020 folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund

1. nimmt die Ausführungen zum Corona-Exit-Programm zur Kenntnis.

2. beschließt die Einrichtung von 15 neuen Stellen im Service-und Präsenzdienst über das Teilhabechancengesetz und stellte die finanziellen Mittel für die Haushaltsjahre 2020 bis 2025 im Fachbereichsbudget der FB 50 und FB 32 zur Verfügung.

3. beauftragt die Verwaltung, ein Entwicklungskonzept Fredenbaumpark zu erarbeiten und dieses im 1. Quartal 2021 zur Beschlussfassung vorzulegen.

4. beauftragt die Verwaltung, sich am „Zukunftsprogramm für die Innenstädte“ des Landes NRW zu beteiligen und hierzu eine Vorlage für den Rat zu erstellen.


Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den o.a. Ratsbeschluss vom 17.12.2020 zur Kenntnis.




3. Dezernatsübergreifende Aufgaben

zu TOP 3.1
Standortprüfung Umspannwerk
Mündliche Information des Ausschusses durch Vetreter*innen DEW21 /DONetz
(Drucksache Nr.: 18590-20-E1)

Hierzu Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen) ( Drucksache Nr.: 18590-20-E1):
…die DEW21 hat gegenüber den Ruhrnachrichten bestätigt, dass für den Bau eines neuen Umspannwerks als Ersatz für den Standort Batheyweg derzeit Standortprüfungen durchgeführt werden. Geprüft wird auch ein Standort an der Gotthelfstraße.

Die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet den Ausschuss um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:

Der Ausschuss bittet die DEW21 das Landschaftsschutzgebiet an der Gotthelfstraße bei der Standortprüfung für das neue Umspannwerk nicht weiter zu berücksichtigen.
Begründung:
Der Bau eines neuen Umspannwerks ist u.a. vor dem Hintergrund der gewünschten Elektrifizierung von Bussen unumgänglich. Die Prüfung geeigneter Standorte sollte aber insbesondere unter der Berücksichtigung von Gesundheits- und Naturschutzaspekten erfolgen. Die Tatsache, dass der in Frage kommende Bereich an der Gotthelfstraße in einem Landschaftsschutzgebiet liegt, muss im Rahmen eines Abwägungsprozesses besonders berücksichtigt werden. Eine Bebauung ist in dem Gebiet nicht zulässig. Um sie zu ermöglichen müsste zunächst eine Befreiung von der Festlegung im Landschaftsplan beantragt werden. Auch im Interesse der DEW21 sollten deshalb Alternativen zu diesem Standort geprüft werden.

AUSW, 16.09.2020:
Herr Rm Dudde erläutert nochmal kurz die Hintergründe des o.a. Antrages seiner Fraktion und bittet um Zustimmung.

Herr Rm Waßmann verdeutlicht, dass es sich hierbei um ein sehr ärgerliches Thema handele, wenn man betrachte, wie die Informationswege sich hierzu darstellen würden. Man habe selber mehrfach versucht mit DoNetz Kontakt aufzunehmen, um Informationen hierzu zu erhalten. Dies sei nicht gelungen, so dass man sich spätestens zur heutigen Sitzung schon gewünscht hätte, zu erfahren, warum und wofür dort ein Umspannwerk errichtet werden solle. Man könne im Moment kein Konzept dahinter erkennen; z.B. wie weit das noch gehe und welche Standorte noch in der Prüfung wären. Hierzu bitte er die Verwaltung das Ganze kritisch mitzunehmen, auch in Richtung von DSW21 und deren Töchter. Wie hier mit dem Rat umgegangen werde halte er dringend für opitmierungsbedürftig. In der Sache, ja der Standort befände sich im Landschaftsschutzgebiet. Die Standortprüfung sei nach seinem Informationsstand noch gar nicht abgeschlossen….“und da gehe es schon los, welchen Informationsstand hat man und wie soll man das Ganze bewerten?“ Das mache an der Stelle nicht zufrieden. Darum werde man heute dem Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen zustimmen.

Frau Rm Neumann-Lieven führt an, dass es ihrer Fraktion in der Fragestellung ganz ähnlich gehe. Man habe hierzu keinerlei Hintergrundinformationen bekommen; z.B. wie weit die Überlegungen überhaupt seien, „wofür und wie groß soll das sein?“ „...gibt es Alternativstandorte etc.?“ Man hätte daher allerdings lieber darum gebeten eine Bitte um Stellungnahme vorzuschalten, um zu erfragen, was will DEW21/DoNetz bevor man die Entscheidung darüber gefällt hätte, ob man dem heutigen Antrag zustimmen könne oder nicht. Daher werde ihre Fraktion sich heute zum Antrag enthalten.

Herr Wilde schlägt vor, den Antrag heute als Signal so setzen aber die DEW21/DoNetz darum zu bitten in der nächsten Sitzung insgesamt einmal zu diesem Thema zu berichten.

Der Ausschuss stimmt de o. a. Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen einstimmig, bei Enthaltungen (SPD-Fraktion sowie Fraktion FDP/Bürgerliste) zu und beauftragt die Verwaltung damit zur nächsten Ausschusssitzung entsprechende Vertreter*innen der DEW21/DoNetz einzuladen, welche den Ausschuss entsprechend zum o.a. Thema informieren können.

AKUSW, 03.02.2021:
Herr Flosbach (DEW21) und Herr Ramthun (DoNetz) informieren den Ausschuss mündlich zum o.a. Thema (PP-Vortrag siehe Anlage zur Niederschrift)
Herr Rm Waßmann verweist auf die Beschlusslage aus diesem Ausschuss zum Standort „Gotthelfstraße“, welcher besage, dass dieser Standort nicht mehr in Betracht komme. Hierzu verdeutlicht er die Historie bzw. der mangelnden Kommunikation zu diesem Geschehen. Weiter möchte er wissen, ob DEW21 und DoNEtz die Beschlusslage dieses Ausschusses nun auch berücksichtigen werde.

Herr Flosbach erwidert hierauf, dass nicht bekannt gewesen sei, dass es hierzu bereits eine finale Beschlusslage gebe. Er wolle über den Sachstand informieren. Man habe hier eine 380 KV-Leitung, das sei eine „Stromautobahn“, darunter sei die Bundesstraße (110 KV) und hier sei eben genau das Interesse, mit minimalen Aufwand eine Anlage zu setzen. Man habe die Alternativen dargestellt und würde aufgrund der heutigen Informationen sicherlich nun gemeinsam mit der Verwaltung die weitere Vorgehensweise abstimmen.

Herr Rm Tietz appelliert an DEW21 und DoNetz alle möglichen Alternativen nochmal umfangreicher als bisher zu betrachten.

Herr Rm Kowaleswki bedankt sich für die Vorträge und schlägt vor, sich aufgrund der heutigen Information nochmal insgesamt zu dem Thema interfraktionell zu beraten, sich dazu die Varianten nochmal anzuschauen, um diese dann gegeneinander zu bewerten und letztendlich entscheiden zu können.

Frau Rm Neumann-Lieven bestätigt, dass ihre Fraktion in diesem Tenor auch einsteigen wolle, also in einem intrafraktionellen Gespräch nochmal alle Vorschläge dargestellt zu bekommen, um diese abschließend bewerten zu können. Interessant wären auch Informationen zur „Zeitschiene“ zu erhalten.

Herr Flosbach verdeutlicht, dass es ihm leid täte, wenn hier der Eindruck entstanden sei, dass DEW21/ DONetz nicht auskunftsbereit gewesen wäre. Wichtig sei ihnen lediglich gewesen, eine valide Vorplanung zu leisten, bevor man hierzu in den Dialog gehe. Insofern nehme man daher gerne den Auftrag mit, auch was das Thema „Zeitplan“ und „Konzeption“ angehe

Zum Thema „Zeitplan“ teilt Herr Ramthun mit, dass man doch einen relativen großen Planungsvorlauf brauche. Die Anlage am Batheyweg, die dort jetzt schon stehe, sei mit etwa 50 Jahren an ihrer Altersgrenze angekommen. Den Erneuerungsbedarf für diese Anlage sehe er schon in den nächsten 2-3 Jahren. Daher habe man vorgesehen, bis 2024 die Anlage auf alle Fälle zu erneuern. Wenn man nun diesen zusätzlichen Leistungsbedarf betrachte, dann spreche man sicherlich von 2025 oder 2027 für einen weiteren Trafo.

Herr Wilde schlägt vor, dass die Verwaltung gemeinsam mit DEW21 und DoNetz die heute gewünschte, zusätzliche Information in Form einer Vorlage zusammenzutragen und zusammen mit einem Entscheidungsvorschlag zu einer der nächstmöglichen Sitzungen hier vorlegen werde.
Insofern bestehe dann auf jeden Fall im Laufe dieses Jahres noch die Möglichkeit, eine Entscheidung darüber treffen zu können, auf welcher Grundalge man die Netzplanung weiter betreiben könne.

Herr Rm Waßmann führt an, dass man diesen Vorschlag gerne so aufnehmen könne aber DEW21 und DoNetz auch darum bitte, ernsthaft mitzunehmen, dass der Standort „Gottfhelfstraße“ strittig erscheine. Wenn man nun dazu käme, die Alternativstandorte einmal bewerten zu können, käme man eventuell in eine andere Entscheidungslage.

Frau Rm Neumann-Lieven befürwortet ebenfalls diesen Vorschlag der Verwaltung und schlägt ergänzend hierzu vor, ggf. im Vorfeld eine Vorbesprechung in kleinerem Rahmen (z. B. nur mit den Fraktionssprecher*innen) durchzuführen. Das halte sie aufgrund der Wichtigkeit dieses Projektes für angemessen.

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die heutigen mündlichen Informationen zur Kenntnis und erwartet zu einer der nächsten Sitzungen des AKUSW eine Aufbereitung der möglichen Alternativstandorte zusammen mit einem Entscheidungsvorschlag (in Kenntnis der Beschlusslage des AUSW vom 16.09.2020).
Hierzu soll ein vorbereitendes interfraktionelles Gespräch geführt werden.

zu TOP 3.2
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 12.11.2020
(Drucksache Nr.: 18957-20)

Hierzu liegt vor Überweisung des Rates der Stadt Dortmund vom 12.11.2020 (Drucksache Nr.: 18957-20):

OB Westphal weist daraufhin, dass man sich in interfraktionellen Gesprächen auf die vorliegende Ausschussstruktur verständigt habe.

Auf der Grundlage dieser Vereinbarung beschließt der Rat der Stadt einstimmig die nachfolgenden Ausschüsse zu bilden:

- Hauptausschuss und Ältestenrat

- Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie

- Rechnungsprüfungsausschuss

- Schulausschuss

- Wahlprüfungsausschuss

- Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden

- Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

- Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit

- Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung

- Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit

- Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

- Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün

- Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung

- Betriebsausschuss FABIDO


Die Neufassung des „ Zuständigkeitsverzeichnisses der Ausschüsse des Rates und der Bezirksvertretungen“ soll nach vorheriger Erörterung und Abstimmung der Zuständigkeiten in den Fachausschüssen in der Sitzung des Rates am 17.Dezember 2020 beschlossen werden.

Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.:18957-20-E1):

….die SPD-Fraktion im Ausschuss für Klima, Umweltschutz, Stadtgestaltung und Wohnen
bittet die Verwaltung für die Sitzung des AKUSW am 03.02.2021 dem Ausschuss einen
Vorschlag vorzulegen, wie das Thema Klimaschutz in das zu erarbeitende Zuständigkeitsverzeichnis
des neugebildeten AKUSW aufgenommen werden kann.

AKUSW, 03.02.2021:

Die Verwaltung informiert darüber, dass die inzwischen erarbeiteten Änderungsvorschläge in der Form einer Ratsvorlage vorgelegt werden soll.

Herr Rm Tietz führt an, dass seine Fraktion eigentlich keinen großen Änderungsbedarf sehe, weil die Planungsfragen eher genereller Natur, z.B. Nahverkehrsplanung aber auch andere Dinge hier in diesem Ausschuss sehr gut aufgehoben wären und der AMIG natürlich auch immer beteiligt werde.
Daher würde man gerne an der bisherigen Aufgabenteilung festhalten. Man halte auch den Antrag der SPD-Fraktion ein stückweit für obsolet, weil in der Zuständigkeitsordnung für den AKUSW bereits aufgeführt sei, dass er sich auch mit Angelegenheiten des kommunalen Klimaschutzes zu befassen habe.

Herr Rm Waßmann verdeutlicht, dass auch seine Fraktion keinen Änderungsbedarf für den AKUSW sehe. Das Thema „Klima“ sei bewusst in den Namen des Ausschusses hervorgehoben worden, um die Wertigkeit des Themas zu bekräftigen. In den Zuständigkeiten sei es eh schon enthalten gewesen.
Von daher sehe man hier jetzt keinen Handlungsbedarf für diesen Ausschuss.

Frau Rm Rudolf erläutert zum o.a. Antrag ihrer Fraktion, dass man vor dem Hintergrund des Hinweises der Verwaltung, wonach das Zuständigkeitsverzeichnis bereits überarbeitet werde und man zu einer der nächsten Sitzungen mit einer entsprechenden Vorlage hierzu rechnen könne, dieses Ergebnis der Verwaltung erstmal abwarten wolle.

Herr Rm Kowalewski betont, dass seiner Fraktion das Thema „Klimaschutz“ hierbei wichtig sei und man daher erwarte, dass die Verwaltung auch einmal abprüfe, wie dieses Thema künftig in diesem Ausschuss behandelt werden soll. Bisher sei dies ja ein Querschnittsthema gewesen (auch quer über Fachbereiche, die diesen Ausschuss nicht beträfen). Diese Informationen sollten hier gebündelt werden, damit man tatsächlich, auch was z. B. Klimabilanzen angehe, einen stärkeren Eindruck bekomme, und besser erkennen könne, woran Dinge scheitern würden und wo man Stärken habe, damit man daraufhin entsprechend aktiv werden könne.
Weiter habe man bei der Aufstellung der Ausschüsse besprochen, dass man den Verkehrsausschuss auch gerne zum Verkehrsausschuss gemachte hätte, weswegen man den ehemaligen ABVG ja auch in AMIG umbenannt habe. Hierzu müsse man sich aber eventuell nochmal ins Benehmen setzen

Herr Rm Dudde teilt mit, dass man diese Erwartung nicht gehabt hätte. Man gehe davon aus, dass die bestehende Verteilung der Aufgaben die günstigere sei, da letztlich auch die ganzen Fragen rund um die Mobilitätsplanung mit den Belangen des Umweltamtes und verknüpft wären, auch städtebauliche Aspekt hier mit reinspielen würden und diese daher sinnvoller Weise hier in diesem Ausschuss federführend behandelt werden sollten. Die Ausführungsplanungen, die auch beim Tiefbauamt lägen, sollten weiterhin im AMIG federführen beraten werden. Insofern sehe man keinen Änderungsbedarf für den AKUSW.

Herr Rm Waßmann schließt sich diesen Ausführungen seines Vorredners an.

Frau Rm Neumann-Lieven erläutert, dass auch ihre Fraktion auf jeden Fall wünsche, dass die Planung weiterhin in der Zuständigkeit des AKUSW bleibe. Man habe ja eh schon viele Vorlagen und Berichte doppelt, sowohl im AMIG als auch im AKUSW, erhalten. Vielleicht könne man ja nochmal aufschlüsseln, was zurzeit wo untergebracht sei, damit man nochmal gucken könne, wo man die Grenze setze.

Herr Wilde bedankt sich für die heutigen klaren Aussagen. Das Thema Klima sei tatsächlich im Zuständigkeitsverzeichnis vorhanden und man würde es auch im Wesentlichen dabei belassen.
Das Zuständigkeitsverzeichnis sei relativ allgemein gehalten. Dieses jetzt zu spezifizieren und auszugliedern mache nicht so viel Sinn. Man sollte es daher tatsächlich am besten dabei belassen. Man würde aber die Aufgaben, die man hier im AKUSW in Abgrenzung zum AMIG wahrnehme, im Rahmen der zu Beginn der Sitzung angekündigten Vorstellungsreihe der einzelnen Ämter gut erkennen können. Die Abgrenzung der Aufgaben könne die Verwaltung in diesem Rahmen dann besonders darstellen.


Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die heutigen mündlichen Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und ist sich darin einig, dass vor diesem Hintergrund eine Beschlussfassung zum o. a. SPD-Antrag erübrigt hat.

zu TOP 3.3
Beteiligung der EDG Holding GmbH an der Müllverbrennungsanlage (MVA) Hamm
hier: Weiterentwicklung und Gestaltung des MVA Hamm-Verbundes ab 2023
- Kenntnisnahme des am 17.12.2020 gefassten Ratsbeschlusses-
(Drucksache Nr.: 18830-20)


Der Rat der Stadt Dortmund hat hierzu am 17.12.2020 mehrheitlich folgenden Beschluss gefasst:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ergebnisse der in 2019 und 2020 geführten Verhandlungen zur Weiterentwicklung des MVA Hamm-Verbundes zur Kenntnis und beauftragt die städtischen Vertreter in den Gremien der EDG Holding GmbH und EDG Entsorgung Dortmund GmbH, den in der Begründung zur Gewährleistung der langfristigen Entsorgungssicherheit für Dortmunder Siedlungsabfälle dargestellten notwendigen Umsetzungsmaßnahmen sowie allen übrigen zur Erreichung des Zielmodells notwendigen Schritten zuzustimmen.

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt diesen Ratsbeschluss zur Kenntnis.




zu TOP 3.4
6. Sachstandsbericht zum Kreditprogramm "Gute Schule 2020" (Stand:31.08.2020)
- Kenntnisnahme des am 17.12.2020 gefassten Ratsbeschlusses-
(Drucksache Nr.: 18682-20)

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck vom 01.12.2020:

Die Bezirksvertretung Aplerbeck missbilligt einstimmig die Inhalte der Vorlage in Bezug auf das Verschieben von Vorhaben aus dem Stadtbezirk Aplerbeck und bittet darum, in der nächsten Fortschreibung die Lichtendorfer Grundschule (Fassadensanierung) und Berghofer Grundschule (Sanierung der Außentreppe) wieder mit aufzunehmen.

Die Bezirksvertretung Aplerbeck empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig mit o.g. Ergänzung den 6. Sachstandsbericht zum Kreditprogramm „Gute Schule 2020“ mit dem Stand 31.08.2020 zur Kenntnis zu nehmen und die im Sachstandsbericht dargestellten Verschiebungen von Maßnahmen aus dem Kreditprogramm „Gute Schule 2020“ in den städtischen Haushalt zu beschließen.

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Lütgendortmund vom 08.12.2020:

Herr Lieven (SPD-Fraktion) merkte bezüglich der Vorlage (S. 6 ) zum Neubau der Turnhalle an der Schule an der Froschlake an, dass die von der Bezirksvertretung Lütgendortmund beantragte Standortfrage -Überprüfung der 2 Standorte der Schule an der Froschlake - nicht beantwortet ist und bittet daher diesbezüglich um Beantwortung.
Mit dieser Anmerkung, empfahl die BV Lütgendortmund dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, den Beschluss laut Vorlage zu fassen:

Der Rat der Stadt fasst am 17.12.2020 mehrheitlich folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den 6. Sachstandsbericht zum Kreditprogramm „Gute Schule 2020“ mit dem Stand 31.08.2020 zur Kenntnis und beschließt die im Sachstandsbericht dargestellten Verschiebungen von Maßnahmen aus dem Kreditprogramm „Gute Schule 2020“ in den städtischen Haushalt

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt diesen Ratsbeschluss zur Kenntnis.


















zu TOP 3.5
Parkraumkonzept PHOENIX See
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18751-20)

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Hörde vom 08.12.2020:

Nach eingehender Diskussion sprachen sich große Teile der Bezirksvertretung Hörde dafür aus, den Tagesordnungspunkt zu schieben und in der Zwischenzeit noch Gespräche mit der Anwohnerschaft und der Verwaltung zu führen.

Es wurde der Antrag gestellt, am heutigen Tag doch über die Vorlage abzustimmen.

Abstimmungsergebnis: mit 6 Ja-Stimmen (Grüne, SPD), 1 Enthaltung und 10 Gegenstimmen abgelehnt

Die Vorlage wird in die kommende Sitzung am 26.01.2021 geschoben.


AKUSW, 03.02.2021:

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vertagt die Angelegenheit, damit das Votum der Bezirksvertretung Hörde noch in die Beratung einfließen kann.



zu TOP 3.6
Einstieg zur Carsharing-Förderung in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18070-20)

Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün vom 01.12.2020:

Hierin enthalten Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt Ost vom 10.11.2020:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, nachfolgenden Beschluss mit der Änderung unter Pkt. 2 zu fassen:

Beschluss
1. Der Rat der Stadt beschließt die Umsetzung der in der Begründung beschriebenen 1. Stufe als Einstiegskonzept zur Förderung von Carsharing in Dortmund.
2. Der Rat der Stadt ermächtigt die Verwaltung nach ihrem Ermessen Kfz-Stellplätze im öffentlichen Straßenraum in Carsharing-Stellplätze umzuwidmen. Die Standorte sind im Vorfeld mit der Bezirksvertretung abzustimmen.
3. Der Rat der Stadt beauftragt die Stadtverwaltung ein stadtweites Carsharing-Konzept zu entwickeln und den Gremien in 2021 vorzulegen.


Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt Hörde vom 10.11.2020:


Die Bezirksvertretung Hörde empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund zu beschließen:

1. Der Rat der Stadt beschließt die Umsetzung der in der Begründung beschriebenen 1. Stufe als Einstiegskonzept zur Förderung von Carsharing in Dortmund.
2. Der Rat der Stadt ermächtigt die Verwaltung nach ihrem Ermessen Kfz-Stellplätze im öffentlichen Straßenraum in Carsharing-Stellplätze umzuwidmen.
3. Der Rat der Stadt beauftragt die Stadtverwaltung ein stadtweites Carsharing-Konzept zu entwickeln und den Gremien in 2021 vorzulegen.

Ergänzung:

Bei der Umsetzung sollen die Mobilitätsverbände mit einbezogen werden und auch die E-Mobilität mit den Ladesäulen Berücksichtigung finden.
Abstimmungsergebnis: einstimmig so beschlossen


Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (CDU-Fraktion) (18070-20-E2):

…die CDU-Fraktion im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün stellt zu dem oben genannten
Tagesordnungspunkt den folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün beschließt folgende Ergänzung der
Ziffer 1 des Beschlussvorschlages:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die zunächst auf drei Jahre befristete Umsetzung
der in der Begründung beschriebenen 1. Stufe als Einstiegskonzept zur Förderung von
Carsharing in Dortmund. Nach drei Jahren legt die Verwaltung auf Basis der von den Carsharing-
Unternehmen zur Verfügung zu stellenden Daten einen Evaluationsbericht vor.

Begründung
Es sollte betrachtet und bewertet werden wie das Carsharing-Angebot in Dortmund angenommen
wird.

AMIG, 01.12.2020:

Herr Rm Frank führt an, dass man der Vorlage mit dem Ergänzungsantrag einer Fraktion zustimmen werde. Außerdem erhebe er die Empfehlung der Bezirksvertretung (BV) Innenstadt Ost zum Antrag.

Frau Rm Lemke kündigt an, dass ihre Fraktion die Vorlage in der Fassung der Empfehlung der BV Innenstadt Ost empfehlen werde. Außerdem stelle sie folgenden mündlichen Ergänzungsantrag:

„Die Carsharing-Stellplätze dürfen nicht zu Lasten des Fuß-und Radverkehrs gehen.“

Aus der anschließenden ausführlichen Diskussion geht hervor, dass es zu den heutigen Empfehlungen der Bezirksvertretungen sowie dem o. a. Antrag der CDU –Fraktion und dem mündlichen Antrag von Frau Rm Lemke bei allen Fraktionen noch erheblichen Beratungsbedarf gibt.

Daher einigt man sich darauf, diese heute lediglich als eingebracht zu betrachten, ohne Empfehlung weiterzuleiten und nur den Beschluss zur Vorlage zu fassen.

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Fraktion AfD) sowie einer Enthaltung (Fraktion Die Linke +) folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt beschließt die Umsetzung der in der Begründung beschriebenen

Weiter liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt West vom 02.12.2020:

Die Fraktion Die Linke möchte die Vorlage so nicht empfehlen und stellt folgenden Änderungsantrag:

Antrag:

4. Der Rat der Stadt beschließt die Umsetzung der in der Begründung beschriebenen 1. Stufe als Einstiegskonzept zur Förderung von Carsharing in Dortmund ohne die auf Seite 5 der Vorlage genannten Standorte.
5. Der Rat der Stadt ermächtigt die Verwaltung Kfz-Stellplätze im öffentlichen Straßenraum in Carsharing-Stellplätze umzuwidmen. Die Standorte sind mit der Bezirksvertretung Innenstadt-West abzustimmen.
6. Der Rat der Stadt beauftragt die Stadtverwaltung ein stadtweites Carsharing-Konzept zu entwickeln und den Gremien in 2021 vorzulegen.

Die Fraktionen B90/Die Grünen und SPD fordern einen Zeitplan zur Umsetzung des Konzeptes

Die CDU-Fraktion möchte empfehlen, aber bittet darum, dass die Verwaltung die Standorte vorher mit der Bezirksvertretung Innenstadt-West abstimmt – diese daher ein Mitspracherecht eingeräumt bekommt.

Die Fraktionen sind sich einig, dass die Bezirksvertretung Innenstadt-West
ein Mitspracherecht bei der Auswahl der Standorte haben muss und bittet um einen Zeitplan zur Umsetzung.

Empfehlung:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich mit 17 Ja-Stimmen (Fraktionen der B90/Die Grünen, SPD, CDU, Die Linke, FDP, Die Partei gegen 1 Nein-Stimme (AfD) folgenden geänderten Beschluss zu fassen:

Beschluss
1. Der Rat der Stadt beschließt die Umsetzung der in der Begründung beschriebenen 1. Stufe als Einstiegskonzept zur Förderung von Carsharing in Dortmund.

2. Der Rat der Stadt ermächtigt die Verwaltung nach ihrem Ermessen Kfz-Stellplätze im öffentlichen Straßenraum auszuwählen und in Carsharing-Stellplätze umzuwidmen nach Rücksprache und Abstimmung mit der Bezirksvertretung Innenstadt-West.

3. Der Rat der Stadt beauftragt die Stadtverwaltung ein stadtweites Carsharing-Konzept mit Zeitplan zu entwickeln und den Gremien in 2021 vorzulegen.





Weiter liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch vom 08.12.020:

Herr Bezirksbürgermeister Berning spricht zur Sache: Nach seiner Einschätzung mache die Carsharing-Variante „free-floating“ deutlich mehr Sinn als dass stationsbasierte Carsharing.

Dr. Brunsing von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erklärt, dass beide Systeme Vor- und Nachteile hätten. Seine Fraktion schlägt vor, dem Rat zu empfehlen, Anbieter von beiden Systemen einzusetzen.

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hombruch nimmt die Vorlage des Tiefbauamtes, Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes vom 06.10.2020 zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, zu beschließen. Folgende Anmerkung möge der Rat bei seiner Entscheidung berücksichtigen:

Anmerkung
Der Rat möge beschließen, dass neben dem stationierten Carsharing zukünftig auch die Carsharing-Variante „free-floating“ in Dortmund ermöglicht wird.

Weiter liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung innenstadt-Nord vom 09.12.2020:

Der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord liegen nachfolgende Anträge vor:

1. Fraktion Die Linke / Die PARTEI:

„1.Pkt. 2 der Beschlussvorlage

Der Rat der Stadt ermächtigt die Verwaltung nach ihrem Ermessen Kfz-Stellplätze im öffentlichen Straßenraum in Carsharing-Stellplätze umzuwidmen

Wird geändert in

Der Rat der Stadt ermächtigt die Verwaltung nach ihrem Ermessen nur in Absprache mit den BVen Kfz-Stellplätze im öffentlichen Straßenraum in Carsharing-Stellplätze umzuwidmen.
2. Ein Pkt. 4 wird eingefügt:

„Carsharing-Parkplätze dürfen nicht zu Lasten des Fuß- und Radverkehrs gehen. Parken auf Gehwegen darf dadurch nicht legalisiert werden.“

Begründung:

Zu 1: Die mit den örtlichen Gegebenheiten vertrauten BV können am ehesten beurteilen, welche Orte für Carsharing –Stellplätze geeignet erscheinen.

Zu 2: keine Begründung erforderlich da selbst erklärend.“

2. Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

„Der Beschlussvorschlag möge wie folgt geändert werden:

2. Der Rat der Stadt ermächtigt die Verwaltung nach ihrem Ermessen in Abstimmung mit den Bezirksvertretungen Kfz-Stellplätze im öffentlichen Straßenraum in Carsharing-Stellplätze umzuwidmen.

Weiterhin soll darauf hingewiesen werden, dass die Anzahl aktuellen Standorte in der Nordstadt als nicht angemessen betrachtet wird. Weitere wohnortnahe Carsharing-Stellplätze zum Beispiel im Borsigplatz-Quartier sind durch die Verwaltung zu prüfen und ggf. zu ergänzen.

Begründung:

Die Bezirksvertretungen sollen an der Auswahl geeigneter Standorte beteiligt werden.“


Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen schlägt vor, die Anträge zusammenzufassen, da sie sich bis auf zwei Punkte gleichen. Grundantrag soll der Antrag der Fraktion Die Linke / Die PARTEI sein.

Die Fraktion Die Linke / Die PARTEI stimmt der Verfahrensweise zu:

Die Mitglieder der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord beschließen mehrheitlich bei 15 Ja-Stimmen (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, SPD-Fraktion, Fraktion Die Linke / Die PARTEI, CDU-Fraktion, Frau Şahin/ BVT, 1 Gegenstimme (Herr Hempfling / AfD) und 2 Enthaltungen (Frau Jülich und Herr Oppermann / SPD-Fraktion) nachfolgenden mündlich geänderten (Änderungen rot gekennzeichnet) Antrag der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke / Die PARTEI:



„1.Pkt. 2 der Beschlussvorlage

Der Rat der Stadt ermächtigt die Verwaltung nach ihrem Ermessen Kfz-Stellplätze im öffentlichen Straßenraum in Carsharing-Stellplätze umzuwidmen

Wird geändert in

Der Rat der Stadt ermächtigt die Verwaltung nach ihrem Ermessen nur in Absprache mit den BVen Kfz-Stellplätze im öffentlichen Straßenraum in Carsharing-Stellplätze umzuwidmen.
2. Ein Pkt. 4 wird eingefügt:

„Carsharing-Parkplätze dürfen nicht zu Lasten des Fuß- und Radverkehrs gehen. Parken auf Gehwegen darf dadurch nicht legalisiert werden.“

Weiterhin soll darauf hingewiesen werden, dass die Anzahl der aktuellen Standorte in der Nordstadt als nicht angemessen betrachtet wird. Weitere wohnortnahe Carsharing-Stellplätze zum Beispiel im Borsigplatz-Quartier sind durch die Verwaltung zu prüfen und ggf. zu ergänzen.

Begründung:

Zu 1: Die mit den örtlichen Gegebenheiten vertrauten BV können am ehesten beurteilen, welche Orte für Carsharing –Stellplätze geeignet erscheinen.

Zu 2: keine Begründung erforderlich da selbst erklärend.“


Beschluss:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich bei 17 Ja-Stimmen (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, SPD-Fraktion, Fraktion Die Linke / Die PARTEI, CDU-Fraktion, Frau Şahin / BVT) und 1 Gegenstimme (Herr Hempfling / AfD) unter Berücksichtigung des oben mündlich geänderten gemeinsamen Antrages der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke / Die PARTEI wie folgt zu beschließen:


1. Der Rat der Stadt beschließt die Umsetzung der in der Begründung beschriebenen 1. Stufe als Einstiegskonzept zur Förderung von Carsharing in Dortmund.
2. Der Rat der Stadt ermächtigt die Verwaltung nach ihrem Ermessen Kfz-Stellplätze im öffentlichen Straßenraum in Carsharing-Stellplätze umzuwidmen.
3. Der Rat der Stadt beauftragt die Stadtverwaltung ein stadtweites Carsharing-Konzept zu entwickeln und den Gremien in 2021 vorzulegen.



-60-


Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.18070-20-E 5 :

…..zu den Empfehlungen der bisher beteiligten Gremien nehme ich wie folgt Stellung:

1. Bezirksvertretung Hörde (Sitzungstermin 10.11.2020)
Von der Bezirksvertretung ist der Beschlussvorschlag der Verwaltung wie folgt modifiziert worden: Bei der Umsetzung sollen die Mobilitätsverbände mit einbezogen werden und auch die E-Mobilität mit den Ladesäulen Berücksichtigung finden.


Stellungnahme der Verwaltung:
Eine Einbindung von Mobilitätsverbänden in die Standortauswahl ist grundsätzlich nicht erforderlich, Die für eine Entwicklung und Festlegung von geeigneten Stellplätzen für eine Umwandlung in Carsharing-Stellplätze erforderliche Kenntnis der Randbedingung, Flächenverfügbarkeiten, Eigentumsverhältnisse sowie straßenrechtlichen Bedingungen liegt in der Verwaltung, in den verschiedenen zuständigen Fachbereichen, ausreichend vor. Eine ausgeweitete Beteiligung weiterer Akteure erfordert vor allem weiteren Abstimmungsaufwand, welcher einer nunmehr angemessenen Realisierungsgeschwindigkeit entgegensteht. Besondere zusätzliche Qualitätssteigerungen sind dadurch nicht zu erwarten.

Die Berücksichtigung von E-Ladesäulen ist bereits in der Vorlage dargestellt (S. 6 unten): Bestenfalls sollen Carsharing-Stellplätze in unmittelbarer Nähe an ÖPNV-Haltestellen, an Metropolradstationen und an E-Ladestationen realisiert werden, um ein intermodales Angebot im Sinne einer Mobilstation zu schaffen.
Die Verknüpfung mit E-Ladesäulen ist nicht überall möglich, u.a. da die bestehenden Ladepunkte in der Regel öffentlich gefördert worden sind. Die Förderbedingungen setzen bisher eine dauerhafte Zugänglichkeit für die Öffentlichkeit voraus. Ob dies noch gegeben ist, wenn die Stellplätze ausschließlich durch Carsharing-Fahrzeuge genutzt werden, ist fraglich.

Hierzu Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Die Empfehlung sollte nicht weiter verfolgt werden.

2. Bezirksvertretung Innenstadt-Ost (Sitzungstermin 10.11.2020)
Von der Bezirksvertretung ist der Beschlussvorschlag Nr. 2 der Verwaltung wie folgt modifiziert worden: Der Rat der Stadt ermächtigt die Verwaltung nach ihrem Ermessen Kfz-Stellplätze im öffentlichen Straßenraum in Carsharing-Stellplätze umzuwidmen. Die Standorte sind im Vorfeld mit der Bezirksvertretung abzustimmen.

Stellungnahme der Verwaltung:
Eine Abstimmung seitens der Straßenverkehrsbehörde mit der jeweiligen Bezirksvertretung wird angeboten. Eine Zustimmung der jeweiligen Bezirksvertretung ist nicht erforderlich, da insbesondere straßenrechtliche und zudem fachliche Belange im Vordergrund stehen. Gemäß des Carsharing-Gesetzes obliegt den jeweiligen Straßenverkehrsbehörden die Anordnung, weshalb bereits in der Vorlage beschrieben wurde (S. 6 unten): Die konkrete Auswahl der einzelnen Stellplätze wird von der Straßen­verkehrsbehörde im Rahmen der verkehrsrechtlichen Anordnung getroffen. Somit bleibt es grundsätzlich bei dem Ermessen der Straßenverkehrsbehörde.

Hierzu Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Beschlussvorschlag Nr. 2 der Vorlage: Der Rat der Stadt ermächtigt die Verwaltung nach ihrem Ermessen Kfz-Stellplätze im öffentlichen Straßenraum in Carsharing-Stellplätze umzuwidmen. Die Standorte werden im Vorfeld mit der jeweiligen Bezirksvertretung abgestimmt.





3. Bezirksvertretung Innenstadt-Nord (Sitzungstermin 09.12.2020)
Von der Bezirksvertretung ist der Beschlussvorschlag Nr. 2 der Verwaltung wie folgt modifiziert worden: Der Rat der Stadt ermächtigt die Verwaltung nach ihrem Ermessen in Absprache mit den BVen Kfz-Stellplätze im öffentlichen Straßenraum in Carsharing-Stellplätze umzuwidmen.
Hinzugefügt wurde Nr. 4: Carsharing-Parkplätze dürfen nicht zu Lasten des Fuß- und Radverkehrs gehen. Parken auf Gehwegen darf dadurch nicht legalisiert werden.
Weiterhin soll darauf hingewiesen werden, dass die Anzahl der aktuellen Standorte in der Nordstadt als nicht angemessen betrachtet wird. Weitere wohnortnahe Carsharing-Stellplätze zum Beispiel im Borsigplatz-Quartier sind durch die Verwaltung zu prüfen und ggf. zu ergänzen.

Stellungnahme der Verwaltung:
Eine Abstimmung seitens der Straßenverkehrsbehörde mit der jeweiligen Bezirksvertretung wird angeboten. Eine Zustimmung der jeweiligen Bezirksvertretung ist nicht erforderlich, da insbesondere straßenrechtliche und zudem fachliche Belange im Vordergrund stehen. Gemäß des Carsharing-Gesetzes obliegt den jeweiligen Straßenverkehrsbehörden die Anordnung, weshalb bereits in der Vorlage beschrieben wurde (S. 6 unten): Die konkrete Auswahl der einzelnen Stellplätze wird von der Straßen­verkehrsbehörde im Rahmen der verkehrsrechtlichen Anordnung getroffen. Somit bleibt es grundsätzlich bei dem Ermessen der Straßenverkehrsbehörde.

Zum Inhalt des ergänzten Beschlussvorschlages Nr. 4 im Einzelnen:
a) Die Verwaltung wird grundsätzlich keine Carsharing-Stellplätze auf Gehwegflächen ausweisen.
b) Die Prüfung von weiteren Carsharing-Stellplätzen im öffentlichen Straßenraum wird in der zweiten Stufe des stadtweiten Konzeptes mit der Ausweitung auf die Gesamtstadt erfolgen. Hierzu soll noch in 2021 eine Beschlussvorlage in die Gremien eingebracht werden.

Hierzu Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Beschlussvorschlag Nr. 2 der Vorlage: Der Rat der Stadt ermächtigt die Verwaltung nach ihrem Ermessen Kfz-Stellplätze im öffentlichen Straßenraum in Carsharing-Stellplätze umzuwidmen. Die Standorte werden im Vorfeld mit der jeweiligen Bezirksvertretung abgestimmt.


4. Bezirksvertretung Innenstadt-West (Sitzungstermin 02.12.2020)
Von der Bezirksvertretung ist der Beschlussvorschlag Nr. 2 der Verwaltung wie folgt modifiziert worden: Der Rat der Stadt ermächtigt die Verwaltung nach ihrem Ermessen Kfz-Stellplätze im öffentlichen Straßenraum auszuwählen und in Carsharing-Stellplätze umzuwidmen nach Rücksprache und Abstimmung mit der Bezirksvertretung Innenstadt-West.

Stellungnahme der Verwaltung:
Eine Zustimmung der jeweiligen Bezirksvertretung ist nicht erforderlich, da insbesondere straßenrechtliche und zudem fachliche Belange im Vordergrund stehen. Gemäß des Carsharing-Gesetzes obliegt den jeweiligen Straßenverkehrsbehörden die Anordnung, weshalb bereits in der Vorlage beschrieben wurde (S. 6 unten): Die konkrete Auswahl der einzelnen Stellplätze wird von der Straßen­verkehrsbehörde im Rahmen der verkehrsrechtlichen Anordnung getroffen. Somit bleibt es grundsätzlich bei dem Ermessen der Straßenverkehrsbehörde.

Hierzu Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Beschlussvorschlag Nr. 2 der Vorlage: Der Rat der Stadt ermächtigt die Verwaltung nach ihrem Ermessen Kfz-Stellplätze im öffentlichen Straßenraum in Carsharing-Stellplätze umzuwidmen. Die Standorte werden im Vorfeld mit der jeweiligen Bezirksvertretung abgestimmt.







5. Bezirksvertretung Hombruch (Sitzungstermin 08.12.2020)
Von der Bezirksvertretung wurde der Beschlussvorschlag der Verwaltung gemäß Vorlage empfohlen.

Folgende Anmerkung solle der Rat bei seiner Entscheidung berücksichtigen: Der Rat möge beschließen, dass neben dem stationierten Carsharing zukünftig auch die Carsharing-Variante „free-floating“ in Dortmund ermöglicht wird.

Stellungnahme der Verwaltung:
Die „free-floating“ Carsharing-Variante gibt es in Dortmund nicht, wie in der Vorlage beschrieben (S. 4 Mitte). Es gibt bisher kein Unternehmen, das näherungsweise reife Pläne für die Einrichtung in Dortmund hat. Deshalb soll zunächst ein bedarfsorientiertes Angebot von Carsharing-Stellplätzen erfolgen und noch kein Angebot für „free-floating“. Gemäß der StVO-Novelle vom 28.04.2020 können Kommunen grundsätzlich stationsbasierte Carsharing-Stellplätze im öffentlichen Straßenraum ausweisen.
Mit dem Einstiegskonzept zur Förderung des Carsharing in Dortmund wird auch das Ziel verfolgt, Erfahrungen zur Einrichtung und zum Betrieb von Carsharing-Stellplätzen im öffentlichen Straßenraum zu sammeln, um Prozesse zu verbessern. Die Nutzung von „free-floating“ Carsharing ist grundsätzlich jederzeit möglich und braucht keine gesondert ausgewiesenen Stellplätze. Die Verwaltung prüft entsprechende Modelle, sobald konkrete Anfragen von anbietenden Unternehmen vorliegen.

Hierzu Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Die Anmerkung sollte nicht vom Ausschuss aufgenommen werden.


6. AMIG (Sitzungstermin 01.12.2020)
In der Ausschusssitzung wurden die Beschlussvorschläge und -änderungen aus den Bezirks­vertre­tungen Innenstadt-Ost und Hörde und ein mündlicher Antrag (RM Lemke) als eingebracht betrachtet. Er stellt Beratungsbedarf bei allen Fraktionen fest. Beschlossen wird die Empfehlung an den Rat, die Beschlussvorschläge der Verwaltung zu beschließen.



AKUSW, 03.02.2021:

Herr Rm Kowalewski führt an, dass man heute die Vorlage unter Einbeziehung der Empfehlung der Bezirksvertretung (BV) Innenstadt Ost empfehlen werde.

Herr Rm Dudde verdeutlicht, dass man heute auch die Vorlage empfehlen werde aber dass man aufgrund der vorliegenden Empfehlungen auch festgestellt habe, dass noch weiterer Informations- bedarf in den Bezirksvertretungen herrsche. In dieser Hinsicht habe man die vorliegende Stellungnahme der Verwaltung positiv zur Kenntnis genommen. Man würde aber gerne den Inhalt unter Punkt 2. des Beschlussvorschlages laut Verwaltungsvorlage nochmal spezifizieren wollen. Es scheine schon notwendig zu sein, sich jetzt noch einmal Zeit dafür zu nehmen, um die Fragen mit den Bezirksvertretungen zu klären. Diese Zeit solle man dafür nutzen, um klare Absprachen mit den Bezirksvertretungen zu treffen, damit Verwaltung dann, in Absprache mit den entsprechenden Firmen und der Verkehrsbehörde entscheiden könne, wo dann die konkreten Stellplätze errichtet werden. Zum weiter vorliegenden CDU-Antrag könne man in einer dreijährigen Befristung dieser Maßnahmen nicht so richtig einen Sinn erkennen. Man wäre aber auch an einer Evaluierung interessiert. Daher erweitere man diesen Vorschlag noch, indem man zur Disposition stelle, dass man es für sinnvoll erachte, regermäßig eine Berichterstattung über alle Verleihsysteme in der Stadt zu bekommen. Man habe nämlich den Eindruck gewonnen, dass sich auf diesem Markt insgesamt einiges bewege.

Herr Rm Waßmann bekräftigt auch nochmal, dass man insbesondere das Interesse der Bezirksvertretung (BV) Innenstadt Ost nachvollziehen könne. Bezugnehmend auf die dazu vorliegenden Stellungnahme der Verwaltung erhoffe er sich aber schon mehr Offenheit der Verwaltung im Hinblick auf die Diskussionen vor Ort bei der Einrichtung von Carsharing-Plätzen, wo die BV vielleicht Alternativen mitdenken könne. Daher würde man dieses „.. nach ihrem Ermessen..“ zu Punkt 2. des Beschlussvorschlages so nicht weiter bekräftigt sehen wollen sondern:„..in Abstimmung mit der Bezirksvertretung…“. Bezüglich des Antrages seiner Fraktion könne man sehr gut damit leben, wenn man sich heute auf die, durch seinen Vorredner vorgeschlagene, regelmäßige Berichterstattung über alle Verleihsysteme in der Stadt verständigen könne.

Frau Rm Neumann-Lieven teilt mit, dass auch sie es für wichtig halte, sich mit den Einwänden der Bezirksvertretungen zu befassen. Sie tendiere dazu, dass man erst mit den Bezirksvertretungen sprechen sollte, um einen Rahmen zu schaffen, um dann erst die Plätze auszusuchen. Sie glaube, dass diese Vorgehensweise zielführender sei.

Herr Sohn (Behindertenpolitisches Netzwerk (BPN) merkt zur Vorlage an, dass er dieser nicht entnehmen konnte, ob hier ausreichend Behindertenstellplätze vorgesehen wurden, damit auch behinderte Menschen Carsharing nutzen können.

Herr Wilde führt hierzu aus, dass er heute keine Antwort dazu geben könne, ob auch Fahrzeuge im Carsharing-System mit angeboten würden, die auf bestimmte Behinderungen eingehen. Im Augenblick habe er hierzu seine Zweifel. Man werde der Sache aber gerne nochmal nachgehen.
Zum Umgang mit der Vorlage und den Einwänden aus den Bezirksvertretungen
bestätigt er, dass die Verwaltung die Standorte vorher mit den Bezirksvertretungen entsprechend abstimmen werde. In diesem Rahmen könne man dann auch nochmal auf Fragen antworten und auf Hinweise einwirken.

In Kenntnis aller vorliegenden Empfehlungen, der heutigen Einlassungen sowie der schriftlichen und mündlichen Stellungnahme der Verwaltung empfiehlt der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen unter Einbeziehung der Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt Ost dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei Enthaltungen (Fraktion AfD) folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
1.Der Rat der Stadt beschließt die Umsetzung der in der Begründung beschriebenen 1. Stufe als Einstiegskonzept zur Förderung von Carsharing in Dortmund.

2. Der Rat der Stadt ermächtigt die Verwaltung nach ihrem Ermessen Kfz-Stellplätze im öffentlichen Straßenraum in Carsharing-Stellplätze umzuwidmen. Die Standorte sind im Vorfeld mit der Bezirksvertretung abzustimmen.


3.Der Rat der Stadt beauftragt die Stadtverwaltung ein stadtweites Carsharing-Konzept zu entwickeln und den Gremien in 2021 vorzulegen.

4.Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung damit, regemäßig eine Evaluierung und Berichterstattung zu allen Verleihsystemen vorzunehmen.


zu TOP 3.7
Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen - 9. Sachstandsbericht
- Kenntnisnahme des am 17.12.2020 gefassten Ratsbeschlusses-
(Drucksache Nr.: 18677-20)

Der Rat der Stadt Dortmund fasst am 17.12.2020 mehrheitlich folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund


Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt diesen Ratsbeschluss zur Kenntnis.

zu TOP 3.8
Stadterneuerung - Soziale Stadt Westerfilde & Bodelschwingh
Neubau eines Umkleide- und Sanitärgebäudes auf der Sportplatzanlage "Im Odemsloh"
Grundsatz- und Planungsbeschluss
- Kenntnisnahme des am 17.12.2020 gefassten Ratsbeschlusses-
(Drucksache Nr.: 18974-20)


Der Rat der Stadt Dortmund fasst am 17.12.2020 mehrheitlich folgenden Beschluss:

Der Neubau eines Umkleide- und Sanitärgebäudes auf der Sportplatzanlage „Im Odemsloh“ verursacht nach aktuellen Kalkulationen voraussichtlich Gesamtausgaben in Höhe von 1.000.000 Euro brutto in den Haushaltsjahren 2020 – 2023.


Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt diesen Ratsbeschluss zur Kenntnis.



zu TOP 3.9
Optimierung der Hafeninfrastruktur
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 18689-20)

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.10
Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes - Kapitel 1 (KIF I) in Dortmund - 9. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 18683-20)


Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung
nimmt den 9. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes - Kapitel 1 (KIF I) in Dortmund zum Stichtag 01.10.2020 zur Kenntnis.


zu TOP 3.11
Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes - Kapitel 2 (KIF II) in Dortmund - 5. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 18684-20)

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den 5. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes – Kapitel 2 (KIF II) in Dortmund zum Stichtag 01.10.2020 zur Kenntnis.


zu TOP 3.12
Stadterneuerung:
Programm Soziale Stadt - Stadtumbau Hörde: Informationsleitsystem
Hier: Aufhebung Durchführungsbeschluss DS-Nr. 01878-15
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 18980-20)

Hierzu liegt vorEmpfehlung der Bezirksvertretung Hörde vom 08.12.2020:

Die Bezirksvertretung Hörde beschließt, den Beschluss DS-Nr. 01878-15 vom 15.09.2015 über die bauliche Umsetzung des Informationsleitsystems (Herstellung und Montage der Informationsträger) im Programmgebiet Hörde Zentrum sowie in den angrenzenden Zukunftsstandorten PHOENIX See und PHOENIX West aufzuheben mit folgender Ergänzung:

Das bestehende Konzept soll digital in Form von QR-Codes umgesetzt werden.

Abstimmungsergebnis: einstimmig so beschlossen

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
nimmt Kenntnis.


zu TOP 3.13
Sanierungsgebiet „Stadterneuerung Ortskern Mengede“
Umgestaltung der Mengeder Straße und Platzgestaltung - Beschlusserhöhung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 18693-20)

Die Bezirksvertretung Mengede beschließt, das für die „Umgestaltung der Mengeder Straße und Platzgestaltung“ im Baubeschluss mit der DS-Nr.: 10397-18 am 25.04.2018 beschlossene Gesamtinvestitionsvolumen i. H. v. 1.250.000,00 € (zzgl. aktivierbarer Eigenleistungen i. H. v. 148.800,00 €) um 300.000,00 € auf insgesamt 1.550.000,00 € (zzgl. aktivierbarer Eigenleistungen i. H. v. 184.800,00 €) zu erhöhen.

Die Maßnahme „Umgestaltung der Mengeder Straße mit Platzgestaltung“ wird durch Bundes- und Landeszuwendungen i. H. v. insgesamt 383.000,00 € gefördert. Der entsprechende Zuwendungsbescheid Nr. 02/028/12 der Bezirksregierung Arnsberg liegt vor.

Zusätzlich werden Beiträge nach dem Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) i. H. v. ca. 168.000,00 € erhoben.

Der städtische Eigenanteil beträgt somit insgesamt 999.000,00 €.

Die Investition bedingt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr, dem Haushaltsjahr 2022, einen
jährlichen Folgeaufwand i. H. v. 30.345,00 € in der städtischen Ergebnisrechnung.

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.


zu TOP 3.14
Zwischenbericht zu den Ergebnissen und Wirkungen des Projektes "nordwärts"
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 17184-20-E2)

Hierzu Bitte um Stellungnahme (Fraktion Die Linke & Piraten) (Drucksache Nr.: 17184-20-E2)
-lag bereits zur Sitzung am 01.09.2020 vor-:

…wir bitten die Verwaltung um einen aktuellen Sachstand über das Nordwärts-Projekt 041 –
Interkulturelles Stadtteilzentrum Nord – in Eving.

Hierzu Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 17184-20 E3):

…die Nachfrage zum Sachstand des "nordwärts"-Teilprojektes „Interkulturelles Stadtteilzentrum
Nord“ (Projekt Nr. 041) beantworte ich nach Abstimmung mit dem Projektträger wie
folgt:
Das Projekt befindet sich im Abstimmungsprozess zwischen dem Projektträger Alevitische
Gemeinde Dortmund e.V. und der Stadt Dortmund. Aktuelle Planungen gehen von einem
weiteren Zeitraum von bis zu 5 Jahren aus.

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.



zu TOP 3.15
Zukunft Flughafen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 19353-20)

Hierzu liegt vor Gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen, CDU-Fraktion, Fraktion Die Linke +) (Drucksache Nr.: 19353-20-E1):

…die Fraktionen Bündnis 90/Die GRÜNEN, CDU und Linke+ bitten um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:

Dabei sind Fragen einer Nachhaltigkeit von Arbeitsplätzen sowie der Verträglichkeit einer möglichen Nachnutzung mit der umgebenden Nutzung zu berücksichtigen.

Begründung:
ggf. mündlich


Weiter liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 19353-20-E2):
die SPD-Fraktion im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:

Beschlussvorschlag:
1. Der Rat der Stadt bekennt sich zur aktuellen Beschlusslage zum Dortmunder Flughafen und spricht sich für den langfristigen Erhalt aus.

2. Der Rat der Stadt Dortmund unterstützt vollumfänglich die Geschäftsführung des Flughafens bei dem Ziel, die betriebswirtschaftlichen Vorgaben der EU zum Betrieb des Flughafens zu erreichen.
Darüber hinaus unterstützt der Rat der Stadt Dortmund Kooperationen des Flughafens mit den Flughäfen in Münster und Paderborn, die zu einem westfälischen Flughafenverbund führen können.

3. Die Verwaltung wird aufgefordert, sich gegenüber der Flughafenverwaltung dafür einzusetzen, dass sich der Flughafen zukünftig insbesondere für moderne und geräuschärmere Flugzeugtypen als attraktives Start- bzw. Landeziel aufstellt, damit der Anteil an geräuschärmeren und modernen Flugzeugtypen gesteigert werden kann.

4. Weitere Maßnahmen zur Reduzierung des Lärms durch den Flugbetrieb und den Flughafenbetrieb sollen vom Flughafen erarbeitet und dem Rat vorgestellt werden. Hierbei sollen auch Geräuschemissionen von Flugzeugen mit berücksichtigt werden, die sich noch bzw. wieder auf der Landebahn befinden.

Begründung:
Der Flughafen Dortmund war 2019 mit 2.719.563 Passagieren der drittgrößte Flughafen in NRW und konnte die Passagierzahlen über die Jahre ausbauen. Der Flughafen hat insbesondere in den vergangenen Jahren eine positive Entwicklung genommen, auch wenn die Fluggastzahlen für das Jahr 2020 bedingt durch die Corona-Pandemie geringer ausfallen. Die Studie des Instituts für Verkehrswissenschaft Münster zu den Regionalwirtschaftlichen Effekten des Flughafens hat festgestellt, dass im Jahr 2018 deutschlandweit 6.550 Erwerbstätige vom Dortmunder Flughafen abhängig waren und hiervon 3.665 Menschen in der Flughafenregion leben. 1.804 Menschen arbeiten dabei am Flughafen für den Flughafen selber, die Airlines usw.. Entsprechend stellt der Flughafen einen wesentlichen Faktor für den Wirtschaftsstandort Dortmund dar. Gedankenspiele anderer Fraktionen über die Abwicklung des Flughafens oder einer Nachnutzung des Flughafengeländes sind insbesondere in der aktuellen Corona-Lage ein äußerst negatives Signal für den Wirtschaftsstandort Dortmund, erschweren die Arbeit des Flughafens und führen insbesondere bei den Mitarbeiter*innen des Flughafens zu starker Verunsicherung. Daher ist es wichtig, ein klares Signal für den Dortmunder Flughafen zu setzen und sich für den dauerhaften Erhalt der Arbeitsplätze und der dauerhaften Stärkung dieses Wirtschaftsfaktors einzusetzen. Außerdem sind für die Zukunft auch weitere Maßnahmen zu prüfen, die zu einer Reduzierung der Lärmemissionen des Flugbetriebs führen können.


AKUSW, 03.02.2020:

Herr Rm Stieglitz erläutert die einzelnen Punkte des o. a. gemeinsamen Antrages (Fraktion B‘90/Die Grünen, CDU-Fraktion, Fraktion Die Linke +) (Drucksache Nr.: 19353-20-E1) wie folgt:

Zum 1. Punkt erläutert er, dass man sich gegen einen weiteren Ausbau der asphaltierten Start-und Landebahn ausspreche. Er denke, dass eigentlich alle Fraktionen dem zustimmen könnten. Man habe ja in Dortmund seit etwa 20 Jahren diese Landebahn mit 2000 Meter Länge. Der Flughafen Wickede wickele Flüge in alle europäischen Ziele ab. Man könne also heute schon, mit den derzeitigen Flugzeugen und der derzeitigen Landebahnlänge alle europäischen Destinationen erreichen. Von daher denke er, dass man hier ein Signal setzen könne zur Sicherheit der Anwohner*innen des Dortmunder Flughafens, in Dortmund wie in Unna, und auch ein Zeichen setzen könne für den Flughafen selbst, dass er eben hier eine Sicherheit habe, dass weitere Planungen zu einer noch längeren asphaltierten Landebahn nicht notwendig seien und damit dann auch für die Fluggesellschaften Sicherheit setze, dass sie keinen entsprechenden Flugzeuge für Dortmund einplanen brauchen, die längere Landebahnen benötigen würden.

Bei Punkt 2. habe man das Thema, dass der Flughafen ja eigentlich nur die Infrastruktur betreibe.
Es gäbe natürliche gewisse Risiken für den Betrieb des Flughafens. Zum einen habe man als Risiko sicherlich die Situation der Luftfahrt insgesamt. Dies sei ja auch vor Corona schon schwierig gewesen.
Man sehe auch noch als Risiko für den Flughafen die Vorgaben der EU, wonach dieser zukünftig ohne Subventionen auskommen müsse. Unabhängig von den EU-Vorgaben wären bisher jedes Jahr Kosten für den Flughafen in zweistelliger Millionenhöhe entstanden. Hier frage man sich, wie lange man sich das als Stadt noch leisten möge. Was wäre, wenn es jetzt zur Flughafenschließung käme, wolle man nun untersucht haben. Man müsse hier eine große Fläche neu nutzen. Es entstehe hier also eine Situation, die man im Ruhrgebiet bereits aus anderen Zusammenhängen kenne. Daher sei es wichtig hier neue Nutzungen zu finden, wo man den bisher am Flughafen Beschäftigen neue Arbeitsplätze bieten könne.

Frau Rm Neumann-Lieven verdeutlicht, dass auch ihre Fraktion gegen einen weiteren Ausbau sei. Man sehe keine Notwendigkeit darin, die Startbahn zu verlängern. Das Signal des o.a. gemeinsamen Antrages gehe allerdings eindeutig in die falsche Richtung. Damit gehe man indirekt bereits heute davon aus, dass der Dortmunder Flughafen bestimmte Vorgaben nicht mehr einhalten werde und man diesen daher abwickeln müsse. Das sehe Ihre Fraktion in keinster Weise so. Man glaube, dass die EU-Vorgaben eingehalten werden können. Der Flughafen werde nicht nur zu touristischen Zwecken genutzt, sondern habe vielfältige andere Nutzer*innen (z. B von Investoren, die ihn als Geschäftsflughafen nutzen oder Menschen, die hier in Dortmund arbeiten und den Flughafen nutzen, um in der Heimat Verwandte oder Freunde zu besuchen). Die bekämen hier jetzt das Signal, dass viele Dortmunder Ratsmitglieder nicht mehr an diesen Flughafen glauben würden. Dieses Signal halte sie für fatal, da die Arbeit der Geschäftsführung des Flughafens allein schon aufgrund dessen schwieriger werde, da diese Fragen beantworten müsste wie, „ Wieso macht ihr denn schon eine Planung für danach? Wollt ihr uns nicht mehr? etc…“. Deswegen hätte ihre Fraktion es auch besser gefunden, das Ganze im Rat zu beraten, mit allen anderen Beteiligungen. Man habe auch deutliche Signale aus der Industrie, Handwerk und Gewerbe dahingehend erhalten, dass diese völlig entsetzt seien über diese Nachplanung. Man wisse doch auch, dass man an anderen Standorten, wo man versucht habe Flughäfen abzuwickeln, am Ende doch wieder ein Flughafen gelandet sei, weil man nämlich mit der Nachfolgenutzung nicht so ohne weiteres weitergekommen sei und man auch an anderen Orten erkannt habe, dass man die Flughafentätigkeit benötige. Das sehe man für Dortmund genauso. Weil das Signal des vorliegenden gemeinsamen Antrages insgesamt falsch sei, werde man diesen heute ablehnen auch wenn man gegen einen weiteren Ausbau sei.

Herr Rm Waßmann teilt mit, dass man mit dem o.a. gemeinsamen Antrag nichts abwickeln wolle und man könne den Menschen aus Handel, Handwerk den Hinweis geben, dass die Aufgabe des Rates der Stadt auch darin bestehe, sich im Sinne eines ordnungsgemäßen Kaufmannes zu verhalten, der sich die Frage stelle: Was wäre wenn? Diese Frage könne man auch nicht stellen. Dann handele man vielleicht fahrlässig, weil sich diese sich derzeit aufdränge, durch ein aktuell bestehendes Klumpenrisiko, welches durch einen wesentlichen Player verursacht werde, der dort unterwegs sei.
Wäre Corona nicht gewesen, wären die Zahlen des Flughafens durchaus beachtlich gewesen. Welche Veränderungen durch Corona in der Flugwirtschaft entstehen können oder werden, könne man begutachten lassen. Vor diesem Hintergrund sei es dann auch zwangsläufig richtig zu fragen, was man sich unter Umständen an diesem Standort vorstellen könnte. Solche Gedanken zu verbieten würde einem so großen Rat einer so großen Stadt nicht zu Gute kommen.
Insofern bitte man um Unterstützung des gemeinsamen Antrages, weil man ihn einfach für angemessen und auch verantwortungsvoll erachte.

Herr Rm Kowalewski führt an, dass es gut sei, dass man jetzt in Bezug auf die Landebahn und deren Länge endlich mal Klarheit bekomme. Er erinnere daran, dass man die Situationen am Flughafen gehabt habe, wo scheibchenweise immer wieder eine Verlängerung erfolgt sei, wo vorausgreifend Baumaßnahmen an Terminals durchgeführt worden seien, dann die Landebahn nachziehen musste, weil das Terminal ja da war und ähnliche Verfahren. An der Stelle jetzt mal klarzuziehen, dass man hier einen Endausbauzustand habe was die Landebahn angehe, halte er für wichtig. Man wolle hier keinen Großflughafen haben. Es handele sich um einen Regionalflughafen, welcher letztendlich diese Aufgaben auch erfülle. Den Vorwurf der SPD-Fraktion dazu, dass man dem Flughafen schade, wenn man sich jetzt bereits Gedanken dazu mache, was denn sei, wenn es den Flughafen nicht mehr gebe, halte er für verfehlt. Es sei Aufgabe eines Rates sich mit solchen Gedankengängen auseinanderzusetzen. Die Situation bezüglich der Klimafrage sei nun mal wie sie sei und da werde man auch im Luftverkehr noch mit erheblichen Einschränkungen in den nächsten Jahren rechnen müssen.

Herr sB Jääskeläinen geht nochmal auf die Auswirkung von Corona ein, die ja über die Delle im Luftverkehr hinausgehe. Menschen würden lernen Videokonferenzen, Neuland und Urlaub vor Ort zu schätzen. Man rede über ein Flugverbot von innerdeutschen Flügen wo es dazu kommen werde, dass 60 % des Flugverkehrs einfach wegbrechen werden. Er sei großer, bekennender Fan von Fernreisen
aber das müsse jetzt nicht von Dortmund aus passieren. Man habe in Düsseldorf einen hervorragenden Flughafen, der dann wahrscheinlich auch Probleme bekommen werde, wenn man
keinen innerdeutschen Flugverkehr mehr habe. Er denke, dass es als Signalwirkung wichtig sei, zu zeigen, dass man sich damit auseinander setze, dass eventuell diese Gigantomanie irgendwann aufhören müsse und dass man tatsächlich mal auf mehr Nachhaltigkeit und etwas Weniger besinnen müsse, um Klima und andere Dinge zu schützen. Er sei Bewohner der Dortmunder Innenstadt, er wohne relativ nah am Wall und schlage daher für die Nachnutzung des Flughafens eine Rennstrecke für die Poser dort vor. Er halte diese Nutzung für sinnvoll und bitte daher einmal darüber nachzudenken.

Herr Wilde informiert darüber, dass die Beschlusslage des Rates besage, dass die Landebahn mit 2000 Metern fix sei. Es sei auch nicht beabsichtigt dies zu ändern. Der Flughafen sei vor der Pandemie tatsächlich dabei gewesen schwarze Zahl zu schreiben. Sich heute bereits mit einer Nachfolgenutzung zu beschäftigen, wäre aus seiner Sicht nach außen ein völlig falsches Signal.
Er könne daher die Argumentation von Frau Neumann-Lieven gut nachvollziehen, dass man das aus dem Ausschuss heraus nicht senden dürfe. Dadurch, dass hier auch verschiedene Dezernate der Verwaltung betroffen seien, glaube er, dass richtig sei, diesen gemeinsamen Antrag besser dem Rat zur abschließenden Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. Das wäre der Sache angemessen.

Rau Rm Rudolf bekräftigt nochmal die Haltung ihrer Fraktion zu diesem Thema und betont, dass sie sich auch wünschen würde, den Beschluss zu dem heute diskutierten gemeinsamen Antrag im Rat zu fassen.

Herr Rm Happe betont, dass er sich in Bezug auf den gemeinsam Antrag der SPD anschließen könne. Das Signal wäre fatal, vor allem für die Wirtschaft, wenn man jetzt schon prüfen würde: Was machen wir? Mit dem Vorschlag die Tuner-Szene dort unterzubringen würde man den dortigen Anwohner*innen auch keinen Gefallen tun, da das extrem laut wäre. Zum diskutierten gemeinsamen Antrag selber wurde er zu Punkt. 1 zustimmen und Punkt 2. ablehnen.

Herr Wilde weist nochmal darauf hin, dass es im heute diskutierten gemeinsamen Antrag nicht darum gehe die Wertschöpfung des Flughafens zu begutachten sondern tatsächlich nur darum, Nachfolgeszenarien für die Wertschöpfung der Fläche für den Fall einer Flughafenschließung darzustellen. Darüber würde der Ausschuss heute entscheiden. Seiner Meinung sende man hiermit ein Signal, welches man nach außen gebe, das aber dem Ausschuss alleine nicht zustehe. Er vertrete die Meinung, dass eine solche Entscheidung im Rat getroffen werden müsse.

Frau Rm Reuter entgegnet, dass letztendlich hier jetzt entscheidend sei, was die Ratspolitik möchte.
Es sei heute die Entscheidung dieser Versammlung, ob sie die Entscheidung heute hier oder im Rat fällen werde.

Herr Rm Waßmann verdeutlicht, dass man voraussetzen könne, dass zumindest in den drei Fraktionen, die das hier heute vorgelegt hätten, eine umfangreiche Diskussion zwischen den Finanzern, den Wirtschaftsförderern und allen Kolleg*innen stattgefunden habe um eine breite Meinungsbildung bei einem so wichtigen Thema zu finden. Darin werde sich auch bis zur nächsten Ratssitzung nichts ändern. Heute sei für seine Fraktion der Entscheidungszeitpunkt, den man gerne im Rat nochmal wiederholen könne.


Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund zum o. a. gemeinsamen Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen, CDU-Fraktion, Fraktion Die Linke +) (Drucksache Nr.: 19353-20-E1) mehrheitlich bei Gegenstimmen (SPD-Fraktion) sowie 1 Gegenstimme (Fraktion FDP/Bürgerliste) zu Punkt 2. des Antrags, welcher die Punkte 3. und 4. inkludiert, folgenden Beschluss zu fassen:


Dabei sind Fragen einer Nachhaltigkeit von Arbeitsplätzen sowie der Verträglichkeit einer möglichen Nachnutzung mit der umgebenden Nutzung zu berücksichtigen.



Zum o. a. Zusatz-/Ergänzungsantrag (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 19353-20-E2) einigt man sich darauf, die Beschlussfassung hierzu zu vertagen, um diesen zunächst zur Beratung an den Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün (AMIG) , den Ausschuss für Wirtschafts- , Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung (AWBEFW) sowie an den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) zu überweisen.








zu TOP 3.16
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallgebührensatzung - AbfGS) 2021
- Kenntnisnahme des am 17.12.2020 gefassten Ratsbeschlusses-
(Drucksache Nr.: 19132-20)

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den folgenden Ratsbeschluss vom 17.12.2020 zur Kenntnis:

Der Rat der Stadt Dortmund


3.17 Dezernatsübergreifende Angelegenheiten

zu TOP 3.18
Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallgebührensatzung – AbfGS) 2021
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 19599-21)

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt genehmigt gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) die nachstehende durch den Oberbürgermeister mit einem Ratsmitglied getroffene Dringlichkeitsentscheidung über die Änderung der Abfallgebührensatzung der Stadt Dortmund:

Der anliegende Entwurf wird durch den Oberbürgermeister und ein Ratsmitglied im Wege der Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW als Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallgebührensatzung – AbfGS) 2021 beschlossen.


zu TOP 3.19
Projekt VIZIT - Virtuelle Integration dezentraler Ladeinfrastruktur in Taxistände
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19494-20)

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion AfD), folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:

Die Verwaltung wird beauftragt, das Projekt VIZIT –„Virtuelle Integration dezentraler Ladeinfrastruktur in Taxistände“ vorbehaltlich eines Zuwendungsbescheids des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur im Rahmen der Förderrichtlinie Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme sofort umzusetzen.

Die haushaltsneutrale Veranschlagung der unter den finanziellen Auswirkungen dargestellten Erträge und Aufwendungen im Haushaltsjahr 2021 und Berücksichtigung der Mehraufwendungen und Mehrerträge im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2022.

Einen befristeten Projekteinsatz ab Bewilligung des Förderbescheids, voraussichtlich 01.03.2021 – 31.12.2022.


zu TOP 3.20
Jahresarbeitsprogramm und Projektblätter des Tiefbauamtes 2021
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 18676-20)

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt das Jahresarbeitsprogramm (JAP) 2021 des Tiefbauamtes zur Kenntnis.


zu TOP 3.21
Dritter Quartalsbericht des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund für das Jahr 2020
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 19730-21)

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den dritten Quartalsbericht 2020 des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund zur Kenntnis.


zu TOP 3.22
Stadtentwicklungsgesellschaft
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 19743-21)

…in Dortmund herrscht nach wie vor Wohnungsnot. Ein Weg der Stadt Dortmund sich mehr auf dem Wohnungsmarkt zu engagieren wurde vom AUSW vorgezeichnet. Der Ausschuss war sich einig, dass die Dortmunder Stadtentwicklungsgesellschaft für die Stadt bezahlbaren Wohnraum errichten soll. Der Stadtentwicklungsgesellschaft kommt daher eine Schlüsselstellung für die Bekämpfung der Wohnungsnot für Menschen mit unterdurchschnittlichem Einkommen zu. Vor diesem Hintergrund bittet die Fraktion DIE LINKE+ um die Befassung der nachfolgenden Fragenstellungen:

1) Wir bitten um einen Bericht zu den Aktivitäten der Dortmunder Stadtentwicklungsgesellschaft im abgelaufenen Kalenderjahr 2020.

2) Wir bitten um Vorlage des Wirtschaftsplanes der Dortmunder Stadtentwicklungsgesellschaft für das Jahr 2021.

3) Wir regen die Einladung der Geschäftsführung der Dortmunder Stadtentwicklungsgesellschaft in den AKUSW an, um die anstehenden wohnungswirtschaftlichen Themen miteinander zu besprechen.

Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 1973-21-E1):

…die o.a. Bitte um Stellungnahme der Fraktion Die Linke+ beantworte ich nach Abstimmung mit der Dortmunder Stadtentwicklungsgesellschaft mbH (DSG) wie folgt:

Zu Frage 1:
Die DSG übernimmt verschiedenste Aufgaben für die Stadt Dortmund. Diese Aufgaben umfassen grundsätzlich die Projektsteuerung, die Erbringung technischer und wirtschaftlicher Betreuungsleistungen sowie alle notwendigen Tätigkeiten zur Errichtung von Immobilien für die Stadt Dortmund.

Im Geschäftsjahr 2020 hat die DSG Projektsteuerungsleistungen für das Theater Dortmund im Rahmen eines geplanten Neubaus eines Orchesterprobenzentrums erbracht. Darüber hinaus erfolgte die Übernahme von Projektsteuerungs- und Planungsleistungen sowie der Bauleitung für den Neubau von drei öffentlich-geförderten Mehrfamilienhäusern an der Fuchteystr. in Dortmund-Huckarde.

Unabhängig hiervon hat die DSG für die Stadt Dortmund die Umsetzung eines geplanten Neubaus von öffentlich geförderten Wohnungen an der Mengeder Straße konkretisiert.

Zu Frage 2:
Derzeit findet eine Strukturierung der an die DSG zu übergebenden Aufgaben statt. Nach Aufgabenkonkretisierung soll unmittelbar die Erstellung für den Wirtschaftsplan 2021 erfolgen.

Zu Frage 3:
Der Geschäftsführervertrag von Herrn Graniki ist planmäßig im letzten Quartal 2020 ausgelaufen. Im Rahmen der angesprochenen Aufgabenkonkretisierung erfolgt derzeit ebenfalls eine Neustrukturierung der Geschäftsführung der DSG. Ein Austausch zu den wohnungswirtschaftlichen Themen sollte nach Abschluss der Neustrukturierung erfolgen.

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.


zu TOP 3.23
Erdverkabelungen
Antrag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 19744-21)

…die Fraktion DIE LINKE+ bittet um Beratung und Beschlussfassung zu folgendem Antrag:

Der AKUSW bittet die Verwaltung zusammen mit den Betreibern eine Umstellung der Hochspannungsfreileitungen auf Erdverkabelung in den Bereichen NSG Hallerey, NSG Ölbachtal und NSG Pleckenbrink/Wickeder Ostholz zu prüfen und dem Ausschuss über das Ergebnis der Prüfung zu unterrichten. Für den weiteren Netzausbau soll auf Dortmunder Stadtgebiet grundsätzlich die Erdverkabelung geprüft werden.

Begründung

Im Dezember 2015 ist das
"Gesetz zur Änderung von Bestimmungen des Rechts des Energieleitungsbaus" in Kraft getreten. Das Gesetz regelt im Kern: Für Stromautobahnen wurde der Vorrang der Erdverkabelung in der Bundesfachplanung eingeführt. Bei Drehstromleitungen (Wechselstrom) wurden die Anzahl der Pilotstrecken für Erdkabel und die Kriterien für eine Erdverkabelung erweitert. Erdverkabelungen sind inzwischen technisch ausgereift und stellen eine gute Alternative dar.

Die Vorteile der Erdverkabelung gegenüber den im urbanen Bereich als veraltet zu bewertenden Freileitungen liegen auf der Hand. Zum einen ist da die unansehnliche Sichtbarkeit der Leitungen. Zum anderen sind Erdkabel gegenüber atmosphärischen Störungen besser geschützt – eine Umstellung auf Erdverkabelung ist damit ein Beitrag zur Klimaresilienz. Beeinträchtigungen durch elektrische oder magnetische Felder lassen sich grundsätzlich durch eine Vergrößerung von Wirkabstanden durch den Einsatz von Erdverkabelung minimieren.

Der wegen der Energiewende auch weiterhin notwendige Netzausbau sollte der besseren Umweltverträglichkeit und Akzeptanz in der Bevölkerung möglichst in Erdverkabelung stattfinden. Da die Lebensdauer bestehender Freileitungen begrenzt ist, sollte vor einer Erneuung der Freileitungen auch immer die Umstellung auf eine moderne Erdverkabelung erwogen werden. Die im Beschluss genannten Freileitungen in den NSG Bereichen sind hier ein konkreter Anlass in Gespräche mit den Netzbetreibern einzusteigen.

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion AfD) folgenden Beschluss:

Der AKUSW bittet die Verwaltung zusammen mit den Betreibern eine Umstellung der Hochspannungsfreileitungen auf Erdverkabelung in den Bereichen NSG Hallerey, NSG Ölbachtal und NSG Pleckenbrink/Wickeder Ostholz zu prüfen und dem Ausschuss über das Ergebnis der Prüfung zu unterrichten. Für den weiteren Netzausbau soll auf Dortmunder Stadtgebiet grundsätzlich die Erdverkabelung geprüft werden.

zu TOP 3.24
Boulevard Kampstraße; Bauabschnitt "Pylonumfeld" (oberirdischer Haltestellenbereich Reinoldikirche) Hier: Finanzierung
Empfehlung (Drucksache Nr.: 19496-20)

AKUSW, 03.02.2021:

Herr Rm Perlick führt an, dass die Bauchschmerzen, die seine Fraktion mit diesem Thema verbinde, diesem Ausschuss hinreichend bekannt sein dürften. Es stelle sich dir Frage, ob man so einen Boulevard wirklich brauche und was der ganz normale Bürger davon habe, im Gegensatz zum Stadtestablishment, dass sich mit einem weiteren wohlmöglichen Prestigeprojekt schmücken könne.
Nun sei auch in den Medien von der Kostenerhöhung, aufgrund des kompletten Wegfalls der Förderung von Land und Bund zu lesen gewesen. Aus diesem Grund sei seine Fraktion von ihrer ursprünglichen Meinung, diesem Punkt zuzustimmen, abgewichen und werde hier ablehnen.

Herr sB Jääskeläinen spricht hierzu das Thema „öffentlicher Raum“ an und regt an diesen gerne einmal zu überdenken. Dass das nicht ein Boulevard sei, der mit lukrativen Gewerbeflächen zum Einkaufen einlade, sondern der weiter dazu einlade, das Umland zu kanibalisieren, dass man Parksuchverkehr habe vom Umland, welches weiter ausgetrocknet werde, mehr Verkehr Richtung Dortmund, auch da sollte man vielleicht mal drüber nachdenken. „Mehr Grün“ würde er dann ausweiten wollen zu „erheblich mehr Grün“. Man sollte vielleicht mal darüber nachdenken, ob man für erheblich weniger Geld dort Bürger*innen-Gärten aufstellen könne, wo Menschen, Äpfel und andere Dinge ernten könnten. Das wäre heutzutage modern und nicht so ein Architektentraum, welcher aus Marmor und anderen Dingen bestehe. Er sei der Meinung, dass Dortmund auch ein anderes Bild liefern könne, einer Stadt, die sich vielleicht Richtung Grün wandele.

Ergänzung: Zur Frage, inwieweit man über die Planungen nochmal sprechen könne, stellt Frau Linnebach in Aussicht, dass man die Themen „mehr Grün in der Innenstadt“ und „Radverkehr“ gerne nochmal aufgreifen und prüfen könne. Dies vor dem Hintergrund der 2. Vorlage, die man heute hier noch behandele, wo man sich um die Zukunft der Innenstädte kümmere und wo dann auch der öffentliche Raum und die Gestaltung des öffentlichen Raumes nochmal eine zentrale und wesentliche Rolle spielen werde. Man verschließe sich hierzu nicht jeder Diskussion. Man müsse nur schauen, was im Rahmen dessen, was man bisher schon erarbeitet habe, noch machbar sei. Hierzu könne man dann nochmal ins Gespräch kommen.

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung, empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion AfD) sowie 1 Enthaltung (Die Fraktion Die Partei) folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, als Bestandteil der Gesamtbaumaßnahme „Boulevard
Kampstraße/Brüderweg-Lichtpromenade“, den Umbau des sog. „Pylonumfeldes“ (oberirdischer Haltestellenbereich) mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe v. ca.
2.850.000 € ohne den Einsatz von Landes- und Bundesmitteln zu finanzieren.

Die Auszahlungen in Höhe von insgesamt 2.850.000 € fallen beim Amt für Stadterneuerung
(FB 67) an. Davon entfallen auf das Haushaltsjahr 2021 Auszahlungen in Höhe von ca. 2.400.000 € und auf das Haushaltsjahr 2022 Auszahlungen in Höhe von ca. 450.000 €.
Zusätzlich entstehen beim Tiefbauamt (FB 66) aktivierbare Eigenleistungen in Höhe von
insgesamt 342.000 €, die nicht zahlungswirksam sind.

Die Investition in den Umbau des „Pylonumfeldes“ bedingt ab dem ersten vollen Nutzungs-
Jahr (dem Haushaltsjahr 2023), unter anderem durch Abschreibungen, eine jährliche Belastung der FB 66-Teilergebnisrechnung in Höhe von 85.225 €.

zu TOP 3.25
Schließung eines REAL-Standortes in Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 19939-21)

Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme (Fraktion B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 19939-12):

…im Wege der Dringlichkeit bitten wir um Aufnahme des oben genannten Punktes auf die Tagesordnung des Ausschusses am 3. Februar. Die Dringlichkeit begründet sich mit der jetzt über die Medien bekannt gewordenen geplanten Schließung eines REAL-Standortes in Dortmund.

In den Ruhr Nachrichten vom 27.01.2021 wurde berichtet, dass der REAL-Markt in Eving noch in diesem Jahr geschlossen werden soll. Von der Schließung wären 65 Mitarbeiter*innen bei REAL betroffen. Da es offenbar keine Übernahmeinteressenten für das Ladenlokal gibt, droht in der Neuen Evinger Mitte ein Leerstand. Vor diesem Hintergrund bitten wir um Beantwortung der folgenden Fragen:

Begründung:
Das IBA-Projekt der Neuen Mitte sollte das Gesicht Evings positiv verändern und neues Leben in den Stadtteil bringen. Mit der jetzt angekündigten Schließung des Real-Marktes, der als Vollsortimenter und „Frequenzbringer“ auch für die Stabilisierung weiter kleiner Geschäfte an der Stelle entscheidend war, ist das Ziel jetzt gefährdet. Neben dem Verlust von 65 Arbeitsplätzen allein im REAL-Markt sind auch weitere Existenzen am Standort gefährdet. Dabei ist die fußläufige Versorgung u. a. für die Seniorenwohnungen Bergstraße und die Neubebauung Winterkampweg und Gärtnerstraße sowie für sozial schwächer gestellte Familien im Umkreis von besonderer Bedeutung.

Die Stellungnahme erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.






4. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes

zu TOP 4.1
Planung von Verkehrsflächen;
hier: Aufhebung des Beschlusses vom 18.09.2019 zur Einleitung eines Verfahrens nach § 125 Abs. 2 BauGB zur Herstellung einer Erschließungsanlage in einem Teilbereich der „Hannöversche Straße“ und den Beschluss zur Durchführung einer Bürgerinformation durch einen zweiwöchigen Planaushang
Beschluss (Drucksache Nr.: 18012-20)

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost vom 08.09.2020:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost beschließt einstimmig, die die Empfehlung nicht auszusprechen und schiebt die Beschlussfassung in die Sitzung am 10.11.20.

Die Verwaltung wird gebeten, mit den betroffenen Anliegern eine Bürgerinformationsveranstaltung durchzuführen.

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost vom 10.11.2020:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost empfiehlt einstimmig, bei Enthaltung von Frau Diwisch (Die Partei) und Herrn Siebert (Die Linke), dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen der Vorlage der Verwaltung zu folgen.

Weiter bittet die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost die Verwaltung, den Baubeginn mitzuteilen.

Das Protokoll der Bürgerinformationsveranstaltung wird den Mitgliedern der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost über die Geschäftsführung zugeleitet.

AKUSW, 03.02.2021:

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, den Beschluss vom 18.09.2019 zur Einleitung eines Verfahrens nach § 125 Abs. 2 BauGB zur Herstellung einer Erschließungsanlage in einem Teilbereich der „Hannöversche Straße“ und den Beschluss zur Durchführung einer Bürgerinformation durch einen zweiwöchigen Planaushang 18.09.2019 aufzuheben.

Rechtsgrundlage
§§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

zu TOP 4.2
1. Änderung des Masterplans Einzelhandel 2013 – Erweiterung des zentralen Versorgungsbereichs „Stadtbezirkszentrum Hörde“ im Bereich östlich der Faßstraße bis Hörder Bachallee/Hörder Burg zwischen der Gastronomie „Treppchen“ bis Clarissenstraße sowie südlich/südöstlich der Stiftskirche
hier:
I. Kenntnisnahme des Ergebnisses der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden
II. Beschluss über die 1. Änderung des Masterplans Einzelhandel 2013 – Erweiterung des zentralen Versorgungsbereichs „Stadtbezirkszentrum Hörde“
- Kenntnisnahme des am 17.12.2020 gefassten Ratsbeschlusses-
(Drucksache Nr.: 18837-20)

Hierzu liegt vorEmpfehlung der Bezirksvertretung Hörde vom 08.12.2020:

Herr Tillmann, Bündnis 90/Die Grünen gab eine persönliche Erklärung ab:

Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde empfiehlt, dem Rat der Stadt Dortmund den Beschluss laut Vorlage mit einem Zusatz zu fassen.

Zusatz:
Der Hörder Stadtpark wird ausdrücklich aus dem Bereich der Erweiterung des zentralen Versorgungsbereichs herausgenommen und bleibt in seiner jetzigen Form unangetastet erhalten.

Abstimmungsergebnis: mit 1 Gegenstimme (Grüne), 2 Enthaltungen (Grüne) und 15 Ja-Stimmen so beschlossen

Der Rat fasst am 17.12.2020 in Kenntnis der Empfehlung der Bezirksvertretung Hörde mehrheitlich folgenden Beschluss:
I. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden geprüft und beschließt, der Empfehlung der Verwaltung, wie unter Punkt „2. Beteiligung“ dieser Vorlage dargestellt, zu folgen.
II. Der Rat der Stadt beschließt die 1. Änderung des Masterplans Einzelhandel 2013 für den unter Punkt „1. Planinhalt“ dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich. Damit wird die 1. Änderung des Masterplans Einzelhandel 2013 Bestandteil des Masterplans Einzelhandel 2013 in seiner Funktion als städtebauliches Entwicklungskonzept gem. § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB.
Rechtsgrundlage:
§ 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. August 2020 (BGBl. I S. 1728) geändert worden ist.

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt diesen
Ratsbeschluss zur Kenntnis.



zu TOP 4.3
Bauleitplanung; 80. Änderung des Flächennutzungsplans sowie Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Hö 201 VEP -ehemaliges Stiftsforum östlich Faßstraße- zugleich Änderung des Bebauungsplans Hö 252 -PHOENIX See, Teilbereich A, Teil I -Seequartier-
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung zur 80. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP), Feststellungsbeschluss zur 80. Änderung des FNP, Beschluss zum Abschluss eines Durchführungsvertrags, Beifügung einer aktualisierten Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Hö 201 VEP, Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Hö 201 VEP
- Kenntnisnahme des am 17.12.2020 gefassten Ratsbeschlusses-
(Drucksache Nr.: 18861-20)

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Hörde vom 08.12.2020:

Herr Wolf, Die Linke, stellte den Antrag, dass der Stadtpark von möglichen Änderungen ausdrücklich ausgenommen wird und in seiner jetzigen Form unangetastet bleibt.

Die Bezirksvertretung Hörde folgt mehrheitlich diesem Antrag und spricht die Empfehlung an den Rat der Stadt Dortmund aus, die Vorlage mit Ausnahme des Hörder Stadtparks zu beschließen.

Abstimmungsergebnis: mit 3 Gegenstimmen (Grüne), 1 Enthaltung (Grüne) und 14 Ja-Stimmen so beschlossen.

Der Rat der Stadt Dortmund fasst am 17.12.2020 in Kenntnis der Empfehlung der Bezirksvertretung Hörde einstimmig folgenden Beschluss:


Beschluss
I. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der nach § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur 80. Änderung des Flächennutzungsplans und zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Hö 201 VEP - ehemaliges Stiftsforum östlich Faßstraße - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung, wie unter Ziffer 9 dieser Beschlussvorlage und in der beigefügten Anlage 6 dargestellt, zu folgen.

Rechtsgrundlage:
II. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur 80. Änderung des Flächennutzungsplans und zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Hö 201 VEP - ehemaliges Stiftsforum östlich Faßstraße - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung, wie unter Ziffer 11 dieser Beschlussvorlage und in der beigefügten Anlage 7 dargestellt, zu folgen.

Rechtsgrundlage:
III. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführten Beteiligung der Öffentlichkeit zur 80. Änderung des Flächennutzungsplans und zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Hö 201 VEP - ehemaliges Stiftsforum östlich Faßstraße - sowie das Ergebnis der eingeschränkten Beteiligung nach § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung, wie unter Ziffer 12 und 13 dieser Beschlussvorlage und in der beigefügten Anlage 8 dargestellt, zu folgen.

Rechtsgrundlage:
IV. Der Rat der Stadt beschließt, die, wie in Ziffer 14 dieser Beschlussvorlage dargestellt, redaktionell angepasste Begründung vom 06.11.2020 der 80. Änderung des Flächennutzungsplans beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 5 Abs. 5 BauGB

V. Der Rat der Stadt beschließt die 80. Änderung des Flächennutzungsplans vom 31.12.2004 für den unter Ziffer 2 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Geltungsbereich und stellt diese Änderung fest.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB

VI. Der Rat der Stadt beschließt, dem zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Hö 201 VEP abzuschließenden Durchführungsvertrag zuzustimmen.

Rechtsgrundlage:
§ 12 Abs. 1 BauGB

VII. Der Rat der Stadt beschließt, die, wie in Ziffer 14 dieser Beschlussvorlage dargestellt, redaktionell angepasste Begründung vom 06.11.2020 dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Hö 201 VEP beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 in Verbindung mit § 12 BauGB

VIII. Der Rat der Stadt beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Hö 201 VEP - ehemaliges Stiftsforum östlich Faßstraße - für den unter Ziffer 1 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Geltungsbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 in Verbindung mit § 12 BauGB und in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f GO NRW


Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt diesen
Ratsbeschluss zur Kenntnis.


zu TOP 4.4
3. Änderung des Masterplans Einzelhandel 2013 – Ausweisung des zentralen Versorgungsbereichs „Nahversorgungszentrum Lücklemberg“ im Bereich Kirchhörder Straße zwischen südlich Durchstraße und östlich Eddaweg und Änderung der Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereichs „Nahversorgungszentrum Wellinghofen“ südlich Wellinghofer Amtsstraße
hier: Beschluss zur Einleitung des Verfahrens, Beschluss zur öffentlichen Auslegung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18863-20)

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Hörde vom 08.12.2020:

Die Bezirksvertretung Hörde lehnt mehrheitlich die Empfehlung ab.

Abstimmungsergebnis: mit 5 Ja-Stimmen (CDU), 4 Enthaltungen (SPD) und 7 Gegenstimmen abgelehnt

AKUSW, 03.02.2021:

In Kenntnis der Empfehlung der Bezirksvertretung Hörde empfiehlt der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:


Beschluss Rechtsgrundlage
§ 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. August 2020 (BGBl. I S. 1728) geändert worden ist





zu TOP 4.5
Förderprojekt Emissionsfreie Innenstadt -
hier: Verkehrsuntersuchung für den Wallring - Beteiligungsformate
Kenntnisnahme des am 17.12.2020 gefassten Ratsbeschlusses-
(Drucksache Nr.: 19028-20)

Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün vom 01.12.2020:

Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.:19028-20-E2):

...die CDU-Fraktion im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün stellt zu dem oben genannten
Tagesordnungspunkt den folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:

1. Die Verwaltung wird beauftragt, als fünften Planfall „Fahrradachsen“ entlang der Kampstraße/
Brüderweg und Kleppingstraße/Kuckelke in die Untersuchung und Bewertung einzubeziehen.

2. Die Verwaltung wird gebeten zu untersuchen, wie die einzelnen Planfälle mit dem bereits
gefassten Beschluss zur fahrradfreundlichen Umgestaltung des Schwanen- und Ostwalls
(Baubeschluss Radwall, Drucksache Nr. 18054-20) in Einklang zu bringen sind. Dem AMIG
ist zu seiner nächsten Sitzung eine Stellungnahme vorzulegen.

Begründung
Statt den Radverkehr um den Wall herumzuführen, sollte auch geprüft werden, inwieweit sich eine
direkte Radverkehrsführung von Ost nach West und Nord nach Süd in der Innenstadt realisieren
lässt.

AMIG, 01.12.2020:

Herr Meißner informiert den Ausschuss mündlich hierzu (PowerPoint-Vortragsiehe Anlage).

Aufgrund weiteren Beratungsbedarfes einigt man sich zum o. a. Antrag der CDU-Fraktion darauf, diesen heute lediglich als eingebracht zu betrachten und ohne Empfehlung weiterzuleiten.

Beschluss zur Vorlage:
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Fraktion AfD), folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Sachstand zur Verkehrsuntersuchung Wallring zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung der in der Vorlage beschriebenen Beteiligungsformate zur Verkehrsuntersuchung Wallring.




Hierzu liegt vor Überweisung des Rates vom 17.12.2020:

Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord vom 09.12.2020 vor:


Rm Frank (CDU) gibt das Abstimmungsverhalten seiner Fraktion bekannt. Man wolle der Vorlage zustimmen, bitte aber darum den Antrag der CDU-Fraktion aus dem Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 01.12.2020 als eingebracht zu betrachten und in den AKUSW zu überweisen.

Rm Kowalewski (Die Linke +) gibt an, dass seine Fraktion die Vorlage in der Version der BV-In-Nord beschließen wolle. Durch den Planfall 4 würde die Innenstadt Nord unnötig benachteiligt, da eine Verschiebung des Verkehrs vom Wallring in die Nordstadt stattfände.

Rm Reuter (B‘90/Die Grünen) erläutert das Ja der Fraktion B‘90/Die Grünen zur Vorlage ohne Einschränkung. Es sollten alle 4 Planfälle in der Öffentlichkeit diskutiert werden können.

Rm Lemke (Die Linke +) erklärt warum die Vorlage in der BV-In-Nord ohne den Planfall 4 fast einstimmig empfohlen wurde. Dieser sei zutiefst ungerecht und würde weitere Verkehre über die ohnehin schon stark belasteten Straßen in der Nordstadt abwälzen. Zudem gibt sie zu bedenken, dass auch wenn es sich um ein Beteiligungsverfahren handele, es relativ unwahrscheinlich sei, dass sich die Bewohner der Grüne Straße und der Steinstraße auch daran beteiligen würden.

Rm Waßmann (CDU) gibt an, dass man die Gewichtung über die Planfälle später vornehmen solle.

Rm Rudolf (SPD) erklärt, dass die SPD-Fraktion den Vorschlag der Verwaltung bezüglich der Beteiligungsformate zur Verkehrsuntersuchung des Wallrings inklusive aller Planfälle begrüße.

OB Westphal erläutert, dass es sich um Planfälle handele, die dazu dienten Auswirkungen festzustellen und in Relation zueinander zu setzen. Es handele sich hierbei um ein relevantes Thema für die Stadt der Zukunft.

Rm Schreyer (B‘90/Die Grünen) macht noch einmal deutlich, dass man beim Thema Beteiligungsverfahren sei und fragt nach ob es bezüglich der Abwicklung einer Bürgerbeteiligung aufgrund von Corona schon konkrete Überlegungen gäbe.

StR Wilde informiert, dass die Verwaltung vor habe am 28.01.2021 über eine digitale Dialogveranstaltung den Teilnehmenden die Möglichkeit zu geben, sich zu den Planfällen zu äußern, zu verhalten und Anregungen zu geben. Auch könne man sich im Vorfeld schon digital über alle Planfälle informieren. Zudem habe man nach der Veranstaltung noch weitere 14 Tage die Möglichkeit sich zu beteiligen.


Der Rat der Stadt fasst mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und des Rm Deyda (Die Rechte), in Kenntnis der Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt Nord, den nachfolgenden Beschluss, betrachtet den Antrag der CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: 19028-20-E2) als eingebracht und überweist diesen in den Ausschuss für Klima, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Sachstand zur Verkehrsuntersuchung Wallring zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung der in der Vorlage beschriebenen Beteiligungsformate zur Verkehrsuntersuchung Wallring.




Weiter liegt zur AKUSW-Sitzung am 03.02.2021 vor Stellungnahme der Verwaltung zum CDU-Antrag (Drucksache Nr.: 19028-20-E2):

…zu den in dem Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion dargestellten Vorschlägen kann ich Ihnen folgende Mitteilung machen:

1. Fünfter Planfall „Fahrradachsen“ entlang Kampstraße/Brüderweg und Kleppingstraße/Kuckelke
Es wird empfohlen diesen Planfall nicht mit in die Verkehrsuntersuchung aufzunehmen. Zum einen, weil mit der Verkehrsuntersuchung die Auswirkungen von möglichen Veränderungen (von Fahrspuren) auf dem Wallring prognostiziert wird. Ein Planfall, der lediglich die Fahrradachsen durch die City betrachtet und dabei den Wallring unverändert lässt, ist vergleichbar mit dem sog. Planfall-Null, dem Status Quo. Auswirkungen auf den Kfz-Verkehr am Wallring und im umliegenden Straßennetz sind damit nicht zu erwarten. Zum anderen ist der Planfall nicht weiterzuverfolgen, da durch den Westen- und Ostenhellweg eine zügige Nord-Süd-Querung der City ebenso wenig möglich sein wird, wie eine schnelle Ost-West-Querung. Durch den beschlossenen und in Kürze anstehenden Umbau des Boulevards Kampstraße wird der Radverkehr gleichberechtigt mit dem Fußverkehr geführt. Hier ist gegenseitige Rücksichtnahme erforderlich und somit ein schnelles Radfahren nicht möglich. Die schwächeren Verkehrsteilnehmer bestimmen hier das Tempo. Für ein zügiges Umfahren der City werden somit breitere und komfortablere Radverkehrsanlagen entlang des Wallrings benötigt.

2. Verhältnis zum bereits gefassten Beschluss zur fahrradfreundlichen Umgestaltung des Schwanen- und Ostwalls

In den bisher im Gutachten untersuchten Planfällen sind zurzeit zwei Planfälle (Planfall 1 und Planfall 4), die den Umbau des Schwanen- und Ostwalls integrieren und in dem Abschnitt keine weitere Veränderung vorsehen. Nach der Diskussion im begleitenden Arbeitskreis zum Masterplan Mobilität 2030 und im Digitalen Bürgerdialog ist zu erwarten, dass noch weitere Planfälle untersucht werden, die evtl. auch unterstellen, dass dieser Abschnitt nicht verändert wird. Im Rahmen der noch anstehenden Bewertung aller Planfälle ist dies z.B. unter dem Kriterium „Aufwand“ entsprechend zu berücksichtigen.

AKUSW, 03.02.2021:

Auf Nachfrage der Vorsitzenden erklärt Herr Rm Frank, dass sich durch die heute vorliegende Stellungnahme der Verwaltung zum bisher noch offenen CDU-Antrag eine weitere Befassung und Beschlussfassung zu diesem Antrag erübrigt habe.

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die schriftliche Stellungnahme der Verwaltung zum CDU-Antrag (Drucksache Nr.: 19028-20-E2) sowie den o. a. Ratsbeschluss vom 17.12.0220 zur Kenntnis.





zu TOP 4.6
Neubesetzung des Gestaltungsbeirates der Stadt Dortmund in der Ratsperiode 2020 - 2025
Kenntnisnahme des am 17.12.2020 gefassten Ratsbeschlusses-
(Drucksache Nr.: 18965-20)

Der Rat Stadt Dortmund fasst am 17.12.2020 mehrheitlich folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt folgende Besetzung des Gestaltungsbeirates während der Ratsperiode 2020 - 2025:

1. Ratsvertreter*innen 2. Bezirksvertreter*innen 3. Externe Fachleute 4. Sachkundige Bürgerin 5. Behindertenpolitisches Netzwerk
In der Teilergebnisrechnung von StA 61 entsteht ein jährlicher Aufwand in Höhe von 18.000,00 €.

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt diesen Beschluss des Rates vom 17.12.2020 zur Kenntnis.










zu TOP 4.7
Mehrbedarf gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2020 im Budget des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
Kenntnisnahme des am 17.12.2020 gefassten Ratsbeschlusses-
(Drucksache Nr.: 18972-20)

Der Rat der Stadt Dortmund fasst am 17.12.2020 mehrheitlich folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die in den finanziellen Auswirkungen dargestellte Bereitstellung überplanmäßiger Haushaltsmittel im Haushaltsjahr 2020 gem. § 83 GO NRW in Verbindung mit § 37 Abs. 6 KomHVO NRW in dem Teilergebnisplan des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes in Höhe von 2.400.000,00 €. Die Mehraufwendungen können innerhalb der Dezernate 6 und 7 kompensiert werden.


Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt diesen Ratsbeschluss vom 17.12.2020 zur Kenntnis.


zu TOP 4.8
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Ap 234 - Sichterweg - im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB (gleichzeitig teilweise Änderung des Bebauungsplanes Ap 223 - Emschertalgrundschule -)
hier: I. Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, II. Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, III. Ergebnis der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, IV. Entscheidung über Stellungnahmen, V. Beifügung einer aktualisierten Begründung, VI. Satzungsbeschluss
Kenntnisnahme des am 17.12.2020 gefassten Ratsbeschlusses-
(Drucksache Nr.: 18911-20)
Der Rat der Stadt Dortmund fasst am 17.12.2020 mehrheitlich folgenden Beschluss:

Beschluss
1. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zur Aufstellung des Bebauungsplanes Ap 234
- Sichterweg - geprüft und beschließt, der Empfehlung der Verwaltung, wie unter Punkt 9 dieser Vorlage und in der beigefügten Abwägungstabelle (Anlage 4) unter der Ziffer 1 dargestellt, zu folgen.
2. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Stellungnahmen aus der nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Aufstellung des Bebauungsplanes Ap 234 - Sichterweg - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung, wie unter Punkt 10 dieser Vorlage und in der beigefügten Abwägungstabelle (Anlage 5) unter den Ziffern 1 - 16 dargestellt zu folgen.
3. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Stellungnahmen aus der nach § 4 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB durchgeführten erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Aufstellung des Bebauungsplanes Ap 234 - Sichterweg - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung, wie unter Punkt 11 dieser Vorlage und in der beigefügten Abwägungstabelle (Anlage 6) unter den Ziffern 1 - 11 dargestellt, zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 4 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 in Verbindung mit § 13a BauGB sowie in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.


4. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachte Stellungnahme zum Bebauungsplan Ap 234 - Sichterweg - geprüft und beschließt, der Empfehlungen der Verwaltung, wie unter Punkt 11 dieser Vorlage und in der beigefügten Abwägungstabelle (Anlage 6) unter der Ziffer 12 dargestellt, zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 in Verbindung mit § 13a BauGB sowie in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 Go NRW.

5. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Bebauungsplanentwurf offengelegte Begründung vom 25.03.2020 entsprechend den Ausführungen unter Punkt 12 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 22.10.2020 dem Bebauungsplan Ap 234 - Sichterweg - beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB.


6. Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan Ap 234 - Sichterweg - einschließlich der unter Punkt 12 aufgeführten Änderungen für den unter Punkt 1 dieser Vorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich als Satzung (gleichzeitig teilweise Änderung des Bebauungsplanes Ap 223 - Emschertalgrundschule -).

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 in Verbindung mit § 13a BauGB sowie in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f GO NRW.



zu TOP 4.9
Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes InW 125n – ehemalige Thier-Brauerei – im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
hier: I. Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung (Offenlage), II. Entscheidung über Stellungnahmen der Behörden und Nachbargemeinden, III. Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18912-20)

AKUSW, 03.02.2021:

Herr Rm Waßmann bittet darum, dass es einen Austausch zum Thema „Zukunftsstrategien“ mit der Thier-Galerie gebe. Man habe zuletzt wahrgenommen, dass erneut ein namhaftes Unternehmen seine Filiale in der Thier-Galerei schließe. Man sei insofern dabei, hier den Besatz zu verändern. Daher bitte er darum, über die Wirtschaftsförderung und den hierfür zuständigen Ausschuss einmal einen Eindruck dazu zu bekommen, weil es auch vor dem Corona-Hintergrund interessant wäre, zu wissen, wie die Verwaltung der Thier-Galerie die Zukunft des Hauses sehe.

Herr Wilde führt hierzu an, dass die Tier-Galerie sicher, aufgrund der Größe der Verkaufsfläche und der Struktur dieses Gebäudes, ein ganz besonderes Element in der City darstelle.

Die Verwaltung werde daher die Geschäftsführung der Thier-Galerie um eine entsprechende schriftliche Stellungnahme bitten und diese sowohl dem AWBEWF als auch dem AKUSW zur Kenntnis vorlegen.


Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

I. Der Rat der Stadt nimmt das Ergebnis der durchgeführten Offenlage zur Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes InW 125n – ehemalige Thier-Brauerei –, wie unter Pkt. 7 der Beschlussvorlage i.V.m. Anlage Nr. 4 dargestellt, zur Kenntnis.

II. Der Rat der Stadt hat die im Rahmen der durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie der nachbargemeindlichen Abstimmung eingegangenen Stellungnahmen geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung zur Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes InW 125n – ehemalige Thier-Brauerei –, wie unter Pkt. 8 der Beschlussvorlage i.V.m. Anlage Nr. 4 dargestellt, zu folgen.

III. Der Rat der Stadt beschließt die Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes InW 125n -ehemalige Thier-Brauerei- im beschleunigten Verfahren für den unter Pkt. 1 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Geltungsbereich mit der offengelegten Begründung vom 02.04.2020 als Satzung.










zu TOP 4.10
Bauleitplanung; Bebauungsplan Lü 148n - Steinsweg -
hier: I. Entscheidung über Stellungnahmen zur Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und Entscheidung über Stellungnahmen zur verwaltungsinternen Beteiligung sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffenlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB, II. Beifügen einer aktualisierten Begründung, III. Beschluss zur erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17362-20)

AKUSW, 03.02.2021:

Herr Rm Tietz verdeutlicht, dass seine Fraktion diesen Standort nicht dafür geeignet halte, um diesen als Wohngebiet zu nutzen, daher werde man die Vorlage heute ablehnen.

Herr Rm Kowalewski schließt sich für seine Fraktion diesem Votum an.

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion B‘90/Die Grünen sowie die Fraktion Die Linke +) folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt

I. hat die Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung und aus dem verwaltungsinternen Beteiligungsverfahren sowie aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Lü 148n – Steinsweg – geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung, wie unter Punkt 7.1 bis 7.20 dargestellt, zu folgen,

Rechtsgrundlage:
II. stimmt den geplanten Festsetzungen des modifizierten Entwurfes des Bebauungsplanes Lü 148n – Steinsweg – für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Geltungsbereich und dem Entwurf der Begründung vom 13.11.2020 zu und beschließt, diesen Bebauungsplanentwurf mit Begründung erneut öffentlich auszulegen.

Rechtsgrundlage:
zu TOP 4.11
Bauleitplanung; Änderung Nr. 8 des Bebauungsplanes Mg 111 - Zeche Westhausen -; hier: I. Beschluss zur Änderung Nr. 8 des Bebauungsplanes Mg 111 - Zeche Westhausen - im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, II. Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 18951-20)

Hierzu liegt vorEmpfehlung der Bezirksvertretung Mengede vom 09.12.2020:

Die Fraktion B´90/DIE GRÜNEN erklärt, dass Bebauungsplanänderungen immer langwierig und schwierig sind. Falls der Plan geänderten werden sollte, könne man einen P+R-Parkplatz mit aufnehmen, sofern noch keiner vorhanden sei.

Die Fraktion DIE LINKE/DIE Partei erklärt, dass sich der Plan grundsätzlich gut anhört, aber es nicht erkennbar sei, ob es sich um private oder städtische Liegenschaften handele.

Die CDU-Fraktion ergänzt, dass sich der Plan den Gegebenheiten anpasst.

Empfehlung
Die Bezirksvertretung Mengede empfiehlt dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen unter Einbeziehung der obigen Anmerkungen einstimmig bei einer Enthaltung (Herr Martens/CDU) den Beschluss laut Vorlage zu fassen.

AKUSW, 03.02.2021:

Frau Rm Neumann-Lieven bittet die Verwaltung darum, hierbei darauf zu achten, dass keine Steingärten entstehen.

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst, in Kenntnis der Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede, einstimmig folgenden Beschluss:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt,

I. den Bebauungsplan Mg 111 - Zeche Westhausen - in dem unter Punkt 1 genannten Geltungsbereich im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB zu ändern (Änderung Nr. 8).

Rechtsgrundlagen:

II. die Öffentlichkeit frühzeitig an der Bauleitplanung zu beteiligen

Rechtsgrundlagen:

§ 13 in Verbindung mit § 3 Abs. 1 BauGB.




zu TOP 4.12
Bauleitplanung; Bebauungsplan Lü 190 - Einzelhandelssteuerung westlich Provinzialstraße -
hier: Beschuss zur erneuten öffentlichen Auslegung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 18296-20)

AKUSW, 03.02.2021:

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Beschluss
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt den geplanten Festsetzungen des Entwurfs des Bebauungsplanes Lü 190 –Einzelhandelssteuerung westlich Provinzialstraße - für den unter Ziffer 1 der Vorlage beschriebenen Geltungsbereich und dem Entwurf der Begründung vom 16.03.2020 zu und beschließt, den Bebauungsplanentwurf mit Begründung erneut öffentlich auszulegen (2. öffentliche Auslegung).

Rechtsgrundlage
§ 3 Absatz 2 Satz 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 sowie § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. S. 3634/FNA 213-I) i.V.m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).


zu TOP 4.13
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplans Hö 273 - westlich Wellinghofer Straße -
hier: Erweiterung des Geltungsbereichs, Entscheidung über Stellungnahmen, Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit (öffentliche Auslegung)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 18996-20)

Hierzu liegt vor Schreiben der Verwaltung (Drucksache Nr.: 18996-20-E1):

…durch ein Versehen wurden die Druckstücke der oben genannten Vorlage nicht in der für
Beschlüsse des Fachausschusses vorgesehenen Papierfarbe gelb, sondern auf hellblauem
Papier erstellt.
Eine erneute Vervielfältigung in der vorgesehenen Farbe ist aus Zeit- und Kostengründen
nicht geboten.

Mit der Bitte um Beachtung und der Bitte, das Versehen zu entschuldigen.

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Hörde vom 08.12.2020:

Die Bezirksvertretung Hörde regt an, diese Vorlage auch den Schulausschuss zur Kenntnis zu geben.

Die Bezirksvertretung Hörde empfiehlt dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen einstimmig (1 Enthaltung B‘90/Die Grünen) den Beschluss laut Vorlage zu beschließen.


AKUSW, 03.02.2021:

Herr Rm Kowalewski führt an, dass seine Fraktion heute der Vorlage zustimmen werde und beantragt in die Abstimmung heute die Empfehlung der Bezirksvertretung Hörde mit einzubeziehen, wonach bzgl. des Punktes 7. der Vorlage (Seite 16) zur 25 % Regelung im 2. Satz das Wort „soll“ durch das Wort „wird“ ersetzt werden soll.

In Kenntnis des o. a. Schreibens der Verwaltung und unter Einbeziehung der Empfehlung der Bezirksvertretung Hörde fasst der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen einstimmig folgenden Beschluss:


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, den Geltungsbereich des Bebauungsplans Hö 273 - westlich Wellinghofer Straße -, wie unter Ziffer 1 dieser Beschlussvorlage dargestellt, zu erweitern.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634/FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NRW 2023)

II. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen hat das Ergebnis der nach § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der nach § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Aufstellung des Bebauungsplans Hö 273 - westlich Wellinghofer Straße - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung, wie unter Ziffer 9 dieser Beschlussvorlage und in der beigefügten Anlage 4 dargestellt, zu folgen.

Rechtsgrundlage:
III. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen hat das Ergebnis der nach der nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Aufstellung des Bebauungsplans Hö 273 - westlich Wellinghofer Straße - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung, wie unter Ziffer 10 dieser Beschlussvorlage und in der beigefügten Anlage 4 dargestellt, zu folgen.

Rechtsgrundlage:
IV. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt dem Entwurf des Bebauungsplans Hö 273 - westlich Wellinghofer Straße - mit Begründung vom 12.11.2020 zu und beschließt die Beteiligung der Öffentlichkeit (öffentliche Auslegung).

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB




zu TOP 4.14
Digitalisierung des Baugenehmigungsverfahrens
Bitte um Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 18592-20-E1)
Hierzu Bitte um Stellungnahme (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 18592-20-E1):

die CDU-Fraktion im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen bittet die Verwaltung um einen Sachstandsbericht sowie Beantwortung der nachfolgenden Fragen.

Zudem bitten wir die Verwaltung um einen Sachstandsbericht zum bisherigen Gesamtverlauf des Projektes „Digitalisierung des Baugenehmigungsverfahrens“ in Dortmund.

Begründung
Im Jahr 2018 wurde das Pilotprojekt „Digitalisierung des Baugenehmigungsverfahrens“ vom Land NRW ins Leben gerufen und die Stadt Dortmund als Modellkommune ausgewählt. Durch die Digitalisierung des Baugenehmigungsverfahrens sollen die Baubehörden in Nordrhein-Westfalen entlastet und das gesamte Verfahren von der Einreichung eines Bauantrags bis zu dessen Genehmigung erheblich beschleunigt werden. Darüber hinaus wird auch den Anforderungen des Onlinezugangsgesetzes (OZG) Rechnung getragen. Inzwischen sind mehr als zwei Jahre seit Projektbeginn vergangen und laut ursprünglichem Stufenplan soll Ende 2021 die dritte und letzte Projektphase beginnen.

Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 18592-20-E2):

…zu der o. g. Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:

Zu Frage 1
In Zusammenarbeit mit den Modellkommunen hat das Land NRW das „Bauportal.NRW“
entwickelt und online geschaltet. Hier erhalten Bauwillige in einem ersten Schritt Informationen
zu den öffentlich-rechtlichen Bauvorschriften, zum Ablauf eines Baugenehmigungsverfahrens
sowie zur kommunalen Bauleitplanung. Das Bauportal.NRW wird kontinuierlich weiterentwickelt.
In einem nächsten Schritt wird eine Funktion zur Verfügung stehen, mit der die
elektronische Einreichung von Bauanträgen im einfachen Baugenehmigungsverfahren“ ermöglicht
wird.

Zu Frage 2
Nach dem Landesrecht NRW bedürften Bauanträge bislang der Schriftform und der Unterschriften
von Bauherrschaft und Entwurfsverfassenden. Die Bauvorlagen müssen aus dauerhaftem
Papier lichtbeständig hergestellt werden. Schon bestehende Möglichkeiten nach § 3a
Verwaltungsverfahrensgesetz NRW (VwVfG) für eine elektronische Kommunikation mit
elektronischen Signaturen spielten in der Praxis bislang keine Rolle.
Durch Änderung des E-Government-Gesetzes und der Landesbauordnung von April 2020
wurden die Rechtgrundlagen u. a. geschaffen für eine Rechtsverordnung des Landes, die die
rechtssichere Antragstellung über das Portal begründet.
Dem Entwurf der Rechtsverordnung hat der Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und
Wohnen des Landtages NRW in seiner Sitzung am 21.08.2020 zugestimmt. Die „Verordnung
zur elektronischen Durchführung von Verfahren nach der Landesbauordnung 2018 auf dem
Bauportal.NRW (VO Bauportal.NRW)“ vom 31.08.2020 wurde am 09.09.2020 im Gesetz
und Verordnungsblatt verkündet und ist am 01.09.2020 befristet bis zum 31.12.20 in Kraft
getreten. Mit der nächsten Änderung der Landesbauordnung ist eine Entfristung geplant.
Für die Teilnahme der unteren Bauaufsichtsbehörden am Bauportal.NRW erarbeitet das Ministerium
für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-
Westfalen (MHKBG) eine Handreichung, die bisher noch nicht finalisiert vorliegt.

Das Fachverfahren der Bauaufsicht Dortmund (mpsINPRO der Firma. mps Koblenz) musste
und muss weiterhin technisch ertüchtigt werden, um mit dem Bauportal.NRW bzw. einem
dazwischen geschalteten Datenaustauschdienstleister zu kommunizieren. Als Datenaustauschstandard
wird vom IT-Planungsrat XBau vorgeschrieben. Das Bauportal.NRW soll nach gegenwärtigem
Stand den XBau-Standard in der Version 2.2 nutzen, der aber zurzeit nur im
Entwurf vorliegt. Die notwendigen Releasewechsel der Baugenehmigungssoftware sind in
den nächsten Wochen geplant. Erste Tests mit älteren Versionen verliefen erfolgreich.


Zu Frage 3
Derzeit bestehen keine digitalen Möglichkeiten für Antragstellende, sich über den Verfahrensstand
ihrer Bauanträge zu informieren. Mit den vorgenannten Releasewechseln der Software
wurden die technischen Voraussetzungen für eine Bauauskunft geschaffen, die noch
final getestet und freigegeben werden müssen. Im Anschluss muss diese in die technische
Infrastruktur Dortmund (virtuelles Rathaus / Internet) eingebettet werden.


AKUSW, 03.02.2021:

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.


zu TOP 4.15
Information an den Fachausschuss (AUSW) über Vorhaben, die in den Bezirksvertretungen im 3. Quartal 2020 behandelt wurden
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 18747-20)

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Zusammenstellung der Vorhaben und die dazu ergangenen Beschlüsse zur Kenntnis



zu TOP 4.16
Qualifizierungsverfahren Westfalenforum
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 18999-20)

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.



zu TOP 4.17
Bericht zur Nahversorgungsstruktur in Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 18896-20)

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den „Bericht zur Nahversorgungsstruktur in Dortmund“ (Anlage) zur Kenntnis.


zu TOP 4.18
Moratorium L663n/OWIIIa
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 19352-20)

Hierzu liegt vor Gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag (CDU-Fraktion, Fraktion B‘90/Die Grünen sowie Fraktion Die Linke +) (Drucksache Nr.:19352-20-E2):


die Fraktionen Bündnis 90/Die GRÜNEN, CDU und Linke+ bitten den Ausschuss um Beratung
und Beschlussfassung des folgenden Antrags:

1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt für die Ratsperiode 2020-2025 ein Moratorium
für den weiteren Ausbau der OWIIIa / L663n und stellt das Projekt planerisch
ruhend.

2. Die sich aus der Planungsvereinbarung ergebenden, bereits bewilligten Planer*
innenstellen werden zugunsten des Bereichs Radmobilität umgewidmet

Weiter liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 19352-20-E3):

die SPD-Fraktion im Ausschuss für Klima, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen bittet um Beratung und Beschluss des folgenden Antrags:

1. Der Rat der Stadt spricht sich für die Weiterplanung der L663n/OWIIIa aus.

2. Der Rat der Stadt fordert die Verwaltung auf, gleichzeitig Alternativen zu entwickeln, die zu einer Entlastung der Verkehrssituation am Hellweg in Asseln und Wickede führen.

Begründung:
Die Verkehrssituation am Hellweg in Asseln und Wickede ist für alle Verkehrsteilnehmer*innen und besonders für die Anwohner*innen des Hellwegs unbefriedigend. Insbesondere für die von verkehrsbedingen Emissionen geplagten Anwohner*innen muss daher eine Lösung her, die zu einer deutlichen Reduzierung der Verkehrsbelastungen führt. Die seit fast 100 Jahren angedachte L663n/OWIIIa könnte für eine deutliche Entlastung sorgen. Daher hatte der Rat der Stadt in der Vergangenheit immer wieder mehrheitlich den Willen bekundet, die Planungen für die L663n/OWIIIa fortzuführen. Erst im Juni 2020 hatte der Rat der Stadt die Verwaltung mit der Drucksachennummer 17537-20 beauftragt, die Planungen für die L663n/OWIIIa über eine Planungsvereinbarung mit den Nachbarkommunen weiter voranzutreiben. Die Planungen für die L663n/OWIIIa sollen daher weitergeführt werden. Gleichzeitig sollen allerdings auch mögliche Alternativen entwickelt werden, die zu einer deutlichen Reduzierung des Verkehrs und zu einer Verbesserung der Verkehrssituation auf dem Hellweg in Asseln und Wickede führen könnten.

AKUSW, 03.02.2021:

Frau Rm Neumann-Lieven führt hierzu an, dass man schon oft über dieses Thema diskutiert habe und ihre Fraktion hierbei immer an der Seite der Menschen gestanden habe, die am Hellweg in Asseln und in Wickede besonders den Emissionen am Hellweg ausgesetzt wären. Deswegen bleibe man dabei, diese zu entlasten. Daher brauche man die OWIIIa.

Herr Rm Perlick berichtet, dass seiner Fraktion ebenfalls von zahlreichen Anwohner*innen an dieser Stelle zugetragen wurde, dass sie sich wegen des dort herrschenden Verkehrschaos Ausbau und Fertigstellung der OWIIIa sehnlichst wünschen würden. Seine Fraktion sei sehr skeptisch im Hinblick auf ein Gelingen der geplanten Mobilitätswende. Daher werde man heute den gemeinsamen Antrag der CDU-Fraktion, der Fraktion B‘90/Die Grünen sowie der Fraktion Die Linke +) ablehnen und dem SPD-Antrag zustimmen.

Herr sB Jääskelainen stellt folgende mündliche Anträge:
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lehnt diese beiden mündlichen Anträge des Herrn sB Jääskelainen (Die Fraktion Die Partei), mehrheitlich bei einer Gegenstimme (Die Fraktion Die Partei) ab.
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lehnt den o. a. Zusatz-/Ergänzungsantrag (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 19352-20-E3) mehrheitlich, bei Gegenstimmen (SPD-Fraktion sowie Fraktion AfD) ab.


Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund zum o. a gemeinsamen Zusatz-/Ergänzungsantrag (CDU-Fraktion; Fraktion B‘90/Die Grünen, Fraktion Die Linke +) mehrheitlich, bei Gegenstimmen (SPD-Fraktion sowie Fraktion AfD) folgenden Beschluss zu fassen:

1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt für die Ratsperiode 2020-2025 ein Moratorium
für den weiteren Ausbau der OWIIIa / L663n und stellt das Projekt planerisch
ruhend.

2. Die sich aus der Planungsvereinbarung ergebenden, bereits bewilligten Planer*
innenstellen werden zugunsten des Bereichs Radmobilität umgewidmet






zu TOP 4.19
Forschungsprojekt „Lebenswerte Straßen“
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 19354-20)

Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme (Fraktion B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 19354-20-E1):

….der Presse war zu entnehmen, dass die Städte Gelsenkirchen und Dortmund an einem vom Umweltministerium finanzierten Forschungsprojekt „Lebenswerte Straßen, Orte und Nachbarschaften“ teilnehmen.

Vor dem Hintergrund bittet die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Verwaltung um eine Berichterstattung zum oben genannten Forschungsprojekt und der geplanten Umsetzung auf Dortmunder Stadtgebiet in der Sitzung des Ausschusses am 9. Dezember 2020.


Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 19354-20-E2):

Diese Stellungnahme wurde inzwischen durch die Verwaltung zurückgezogen und gleichzeitig hierzu eine neue Stellungnahme zu einer der nächsten Sitzungen angekündigt.

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vertagt die Angelegenheit daher auf eine seiner nächsten Sitzungen.








4.20 Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes


zu TOP 4.21
Bewerbung UNESCO Weltkulturerbe "Industrielle Kulturlandschaft Ruhrgebiet"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19297-20)
Die Bezirksvertretungen Innenstadt-Ost, Lütgendortmund, Huckarde und Scharnhorst empfehlen laut der vorliegenden Dringlichkeitsentscheidungen ihrer jeweiligen Stadtbezirke den Beschluss laut Vorlage zu fassen.


AKUSW, 03.02.2021:

Herr Rm Waßmann verdeutlicht, dass seine Fraktion diese Vorlage ablehnen werde, da die Risiken für die Region, die insgesamt hiermit verbunden wären, nicht ausreichend geschildert wurden.

In Kenntnis der o. a. Empfehlungen aus den Bezirksvertretungen empfiehlt der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (CDU-Fraktion) folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt das Unterstützungsschreiben des Oberbürgermeisters an die Stiftung Industriedenkmal und Geschichtskultur zur Kenntnis und beschließt im Grundsatz die Bewerbung der Stadt Dortmund zur „Industriellen Kulturlandschaft Ruhrgebiet“ als UNESCO-Weltkulturerbe.


zu TOP 4.22
Gutachten "Verbundweites Netz von Mobilstationen" im Auftrag des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr (VRR) – aktueller Sachstand und weitere Vorgehensweise
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18803-20)
Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün (AMIG) vom 02.02.2021:

AMIG, 02.02.2021:

Herr Rm Gebel beantragt, die Angelegenheit heute zu vertagen und die Vorlage zunächst den Bezirksvertretungen zwecks Beteiligung vorzulegen.

Herr Wilde appelliert an den Ausschuss, bereits heute den Beschluss zur Vorlage zu fassen. Man werde die Vorlage den Bezirksvertretungen zwecks Beteiligung vorlegen. Die Ergebnisse aus dem Beteiligungsprozess werde die Verwaltung in den weiteren Prozess mit einbringen.

Dieser Vorschlag findet die Zustimmung des Ausschusses.

Herr Rm Gebel zieht daraufhin seinen o.a. Antrag zurück.

Unter Berücksichtigung des o.a. Vorschlags der Verwaltung zur weiteren Vorgehensweise empfiehlt der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den vorliegenden Sachstandsbericht über das Gutachten "Verbundweites Netz von Mobilstationen" zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Einrichtung der aufgeführten Mobilstationen in Dortmund zu prüfen.



AKUSW, 03.02.2021:

Mit der o. a. Empfehlung des AMIG empfiehlt der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den vorliegenden Sachstandsbericht über das Gutachten "Verbundweites Netz von Mobilstationen" zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Einrichtung der aufgeführten Mobilstationen in Dortmund zu prüfen.



zu TOP 4.23
Neuaufstellung des Sachlichen Teilplans Regionale Kooperationsstandorte zum Regionalplan Ruhr durch den Regionalverband Ruhr; hier: Stellungnahme der Verwaltung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19146-20)

Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 19146-20-E1):

….die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet den Ausschuss um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:

Der Rat der Stadt Dortmund fordert den RVR auf, die Fläche Groppenbruch im Regionalplan nicht als regionalen Kooperationsstandort darzustellen.

Das Gebiet Groppenbruch wird statt dessen im Regionalplan als Bereich für den Schutz der Natur (BSN) und als Bereich für den Schutz der Landschaft und der landschaftsorientierten Erholung (BSLE) ausgewiesen.


Begründung:
In der Klimaanalyse der Stadt Dortmund aus 2019 wird dem Gebiet Groppenbruch eine hohe Bedeutung als Kaltluftschneise zugeschrieben. In der dazu gehörigen Planhinweiskarte ist die Fläche als „Regional bedeutsamer Ausgleichsraum Freiland“ gekennzeichnet. Zudem ist das Gelände ein wichtiges Gebiet für den regionalen Grünzug. Vor dem Hintergrund der in Dortmund ausreichend vorhandenen Wirtschaftsflächen und der Stellungnahme der in NRW anerkannten Naturschutzverbände vom 30.11.2020 soll Groppenbruch nicht als regionaler Kooperationsstandort ausgewiesen werden.

Empfehlung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde (BuNB) vom 02.02.2021:

Einstimmiger Beschluss

Der Beirat nimmt die Vorlage zur Kenntnis und bekräftigt seine ablehnende Haltung zur gewerblichen Entwicklung des Standortes Groppenbruch.

Der 31 Hektar große Standort Nr. 17 „Groppenbruch“ ist der einzige auf dem Stadtgebiet befindliche Kooperationsstandort. Der Beirat lehnt diesen aus ökologischen Gründen (u.a. wegen der Nähe zum Naturschutzgebiet Groppenbruch) weiterhin ab und bezieht sich dabei auf seine diversen Beschlüsse seit 2003.

Der Beirat erneuert seine im Beschluss zum Entwurf des Regionalplans Ruhr am 30.1.2019 vorgetragenen Bedenken zum Standort Groppenbruch. Darin hatte er statt der GIB-Darstellung eine Darstellung „Bereich zum Schutz der Natur“ (BSN) gefordert und vorgeschlagen, das Naturschutzgebiet Groppenbruch um diese Fläche zu vergrößern und mit den Naturschutzgebieten Im Siesack und Herrentheyer Wald zu vernetzen.

Der Beirat hatte darauf hingewiesen, dass genügend Wirtschaftsflächenpotenziale zur Verfügung stehen, u.a. Westfalenhütte, Phoenix West, Kraftwerk Knepper, Technologiepark Weißes Feld, Technologieparkerweiterung Overhoffstraße, Fürst Hardenberg, Zeche Gneisenau. Laut Untersuchungen des Regionalverbandes Ruhrgebiet sind in Dortmund 329 Hektar potenzielle Flächenreserven für Gewerbe und Industrie vorhanden (zum Vergleich: Essen 95 ha).

Die Fläche „Groppenbruch“ ist im Biotopverbundsystem des Landesumweltamtes enthalten. Der Entwurf des Gebietsentwicklungsplanes (GEP) von 2002 sah dort einen regionalen Grünzug vor. In der Klimaanalyse Dortmund 2019 wird der Fläche eine hohe Kaltluftproduktionsrate zugeschrieben. In der zugehörigen Planungshinweiskarte ist die Fläche als „Regional bedeutsamer Ausgleichsraum Freiland“ bezeichnet. Diese Flächen sind von Besiedlung und Emissionen freizuhalten. Der Ausbau von Grünzügen und Naherholungsgebieten ist anzustreben.

Aus der Sicht des Beirates bestehen erhebliche Zweifel an der Umsetzung einer gewerblich-industriellen Nutzung des Standortes. So hat der Rat der Stadt Dortmund 2012 beschlossen, „die Fläche Groppenbruch / Achenbach 2.0 aufgrund der hohen Entwicklungskosten und der sich daraus aktuell ergebenden fehlenden Rentabilität derzeit nicht als Gewerbefläche zu entwickeln.“ Die Stadt Dortmund hat die Fläche zwar noch nicht aus dem Flächennutzungs-plan gestrichen, gleichwohl findet sich derzeit keine Mehrheit für die Entwicklung dieser Fläche als Gewerbegebiet.

Etliche Umweltgutachten sprechen gegen die Ausweisung der Fläche als Gewerbegebiet. So heißt es in der Umweltprüfung für den Standort, dass voraussichtlich bei drei Kriterien (Naturschutzgebiet, klimatische und lufthygienische Ausgleichsräume, Kulturlandschaft) erhebliche Umweltauswirkungen zu erwarten sind.

Der Beirat begrüßt, dass die Stadt in ihrer Stellungnahme den ökologischen Wert dieses Gebietes jetzt offensichtlich anerkennt, indem sie weitergehende Umweltgutachten fordert.



AKUSW, 03.02.2021:

Herr Adam teilt mit, dass die heute parallel zum AKUSW tagende Bezirksvertretung Mengede die Vorlage abgelehnt habe.

Frau RmLögering verdeutlicht, dass auch ihre Fraktion die Ausweisung des Gebietes Groppenbruch als regionalen Kooperationsstandort ablehne. Dieses Gebiet soll stattdessen viel eher als Bereich für den Schutz der Natur und als Bereich zum Schutz der Landschaft und für landschaftsorientierte Erholung ausgewiesen werden. Dortmund verfüge bereits über ausreichend Wirtschaftsflächen, wie zum Beispiel die Westfalenhütte, Phoenix West und viele mehr. Das Gelände Groppenbruch sei sehr wichtig für den regionalen Grünzug und habe vor diesem Hintergrund auch eine besondere Bedeutung im Nordwesten als unzerschnittene Grünfläche, als Kaltluftschneise und eben auch als Ausgleichsraum für Erholung. Außerdem sei die besondere Lage nochmal hervorzuheben: zwischen der Straße Königshalde der Halde Groppenbruch und im Westen durch das Gewerbegebiet Achenbach in Lünen. Diese unversiegelte Fläche sei unabdingbar. Deshalb sollte diese Fläche auch so ausgewiesen werden.

Herr Rm Kowalewski führt an, dass auch seine Fraktion die Vorlage ablehnen und folgerichtig dem o.a. Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen zustimmen werde. Es habe bereits vor einiger Zeit eine Untersuchung der Stadtverwaltung dazu gegeben, ob eine Entwicklung dieses Gebietes als Gewerbe- bzw. Industriegebiet überhaupt darstellbar sei. Dies sei wirtschaftlich nicht darstellbar gewesen. Andererseits habe man im selben Zeitraum eine Anfrage gestellt, welche vom Umwelt so beantwortet worden sei, dass die Fläche Teil eines wichtigen Umweltverbundsystem zusammen mit dem renaturierten Herrenteyer Bach einerseits und andererseits mit dem Naturschutzgebiet Groppenbruch sei. Daher sollte man es im Regionalplan eben nicht so darstellen, dass man dieses Projekt dort verfolge.


Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lehnt den o. a. Zusatz--/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 19146-20-E1) mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion B‘90/Die Grünen sowie Fraktion Die Linke +) ab.


In Kenntnis der Empfehlung des BuNB sowie der Ablehnung der Bezirksvertretung Mengede empfiehlt der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion B‘90/Die Grünen sowie Fraktion Die Linke +) folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zum Entwurf des Sachlichen Teilplans „Regionale Kooperationsstandorte“ zur Kenntnis und beschließt die Weiterleitung an den Regionalverband Ruhr.


zu TOP 4.24
2. Änderung des Masterplans Einzelhandel 2013 – Erweiterung des zentralen Versorgungsbereichs „Nahversorgungszentrum Husen-Kurl“ um die westlich angrenzende Fläche
hier:
I. Kenntnisnahme über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden
II. Beschluss über die 2. Änderung des Masterplans Einzelhandel 2013 – Erweiterung des zentralen Versorgungsbereichs „Nahversorgungszentrum Husen-Kurl“
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19454-20)


Laut vorliegenden Dringlichkeitsentscheidung vom 02.02.2021 empfiehlt die Bezirksvertretung Scharnhorst den Beschluss laut Vorlage zu fassen.

AKUSW, 03.02.2021:

In Kenntnis dieser Dringlichkeitsentscheidung empfiehlt der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss Rechtsgrundlage:
§ 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. August 2020 (BGBl. I S. 1728) geändert worden ist.



zu TOP 4.25
Bauleitplanung; 73. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Scha 148 VEP - Erweiterung Einzelhandelsstandort Husen -, hier: I. Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung, II. Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, III. Beifügung einer aktualisierten Begründung zur Änderung des Flächennutzungsplanes, IV. Beifügung einer aktualisierten Begründung zum Bebauungsplan, V. Feststellungsbeschluss, VI. Satzungsbeschluss.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19564-21)
Hierzu liegt vor Empfehlung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde (BuNB) vom 02.02.2021:

Einstimmiger Beschluss

Der Beirat nimmt die Vorlage zur Kenntnis. Er bittet, bei der weiteren Planung folgende Hinweise zu berücksichtigen:

Das Erweiterungsgebiet des Bebauungsplanes Scha 148 ist eine überwiegend naturbelassene Grünfläche mit z.T. wertvollem Waldbaumbestand. Es bestehen folgende Bedenken gegen eine rigorose Aufgabe dieses Landschaftsbestandteils:

Auch werden durch ungebremste Versiegelung die Prinzipien des Klimaschutzprogramms der Stadt Dortmund konterkariert.

Der Beirat fordert daher zur Erreichung der o.g. Ziele:

Für das weitere Verfahren gibt der Beirat folgende Hinweise:

Abschließend regt der Beirat den Einbau von Nisthilfen für Gebäudebrüter an. Sofern dies im B-Plan nicht festgesetzt werden kann, sollte dies über einen städtebaulichen Vertrag oder dergleichen mit dem Vorhabenträger vereinbart werden.


Weiter liegt vor Dringlichkeitsentscheidung der Bezirksvertretung Scharnhorst vom 02.02.2021, wonach diese empfiehlt, den Beschluss laut Vorlage zu fassen.

AKUSW, 03.02.2021:

In Kenntnis der Empfehlungen des BuNB sowie der Bezirksvertretung Scharnhorst empfiehlt der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

I. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführten Öffentlichkeitsbeteiligung geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung wie unter Punkt 6 dieser Beschlussvorlage dargestellt, zu folgen.

II. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführten Beteiligungen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung wie unter Punkt 7 dieser Beschlussvorlage dargestellt, zu folgen.
III. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Entwurf zur 73. Änderung des Flächennutzungsplanes vorgelegte Begründung vom 30.03.2020 entsprechend den Ausführungen unter Punkt 8 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 11.11.2020 der 73. Änderung des Flächennutzungsplanes beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 5 Abs. 5 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO NRW.

IV. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes vorgelegte Begründung vom 30.03.2020 entsprechend den Ausführungen unter Punkt 9 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 11.11.2020 dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Scha 148 VEP
- Erweiterung Einzelhandelsstandort Husen - beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO NRW.

V. Der Rat der Stadt beschließt die 73. Änderung des Flächennutzungsplans für den unter Punkt 1 dieser Vorlage beschriebenen Geltungsbereichs als Feststellungsbeschluss.

Rechtsgrundlage:
§§
1 Abs. 8, 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO NRW.

VI. Der Rat der Stadt beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Scha 148 VEP
- Erweiterung Einzelhandelsstandort Husen - für den unter Punkt 1 dieser Vorlage beschriebenen Geltungsbereich als Satzung.



zu TOP 4.26
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 290 – Ortszentrum Hombruch - nach § 13 BauGB
hier: Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19077-20)

AKUSW, 03.02.2021:

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt stimmt den Festsetzungen des Entwurfes des Bebauungsplanes
Hom 290 – Ortszentrum Hombruch - für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Planbereich und dem Entwurf der Begründung vom 11.11.2020 zu und beschließt die Beteiligung der Öffentlichkeit (öffentliche Auslegung).

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 und § 1 Abs. 8 in Verbindung mit § 13 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634 / FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023).




zu TOP 4.27
4. Änderung des Masterplans Einzelhandel 2013 – Erweiterung des zentralen Versorgungsbereichs „Nahversorgungszentrum Borsigplatz“ im Bereich Stahlwerkstraße und Dürener Straße
hier: Beschluss zur Einleitung des Verfahrens, Beschluss zur öffentlichen Auslegung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19441-20)

AKUSW, 03.02.2021:


Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:



zu TOP 4.28
Bauleitplanung;
Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 252 - Am Lennhofe
hier: I. Erweiterung / Reduzierung des räumlichen Geltungsbereiches, II. Umstellung des Verfahrens, III. Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeits- und der Behördenbeteiligung, IV. Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange; V. Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit,
Beschluss
(Drucksache Nr.: 17439-20)

Hierzu liegt vorEmpfehlung der Bezirksvertretung Hombruch vom 26.01.2021:

Aus der vorhergegangenen Einwohnerfragestunde werden vom BUND, Naturschutzbund und von der Bürgerinitiative „Rettet das Lennhof Biotop“ folgende Fragen an die Bezirksvertretung bzw. die Verwaltung gestellt, die Bestandteil der Empfehlung sind:

Fragen BUND:
1. Warum wurden die Anregungen des Umweltamtes nicht berücksichtigt?
2. Warum wurden keine Alternativen betrachtet?
3. Warum wird jetzt schon ein Erschließungsvertrag mit der Stadt geschlossen?
4. Warum werden vom Investor jetzt schon Grundstücke zugeteilt, teilweise sollen schon Gelder geflossen sein?

Fragen Naturschutzbund:

1. Wie geht die Bezirksvertretung mit den Uranfunden im Baugebiet um?
2. Welche Maßnahmen sind zum Grundwasserschutz vorgesehen?
3. Kann die Bezirksvertretung die bessere Artenschutzprüfung 3 vorschlagen (anstatt ASP2)?
Fragen Bürgerinitative „Rettet das Lennhof Biotop“:

1. Wie wollen Sie das Verkehrsaufkommen im „Am Spörkel“, welches heute bereits eine Katastrophe mit täglichen Beinah-Unfällen und Blechschäden ist, in Zukunft regeln? Die Prüfung und Betrachtung des Verkehrsaufkommens ist aus Sicht der Bürgerinitaitive unzureichend gewesen

2. Wie wollen Sie die Brücke über den Rüpingsbach im renaturierten Landschaftsschutzgebiet verhindern?

3. Wie wollen Sie den Bürgern von Hombruch erklären, dass eine Grün-Ausgleichsfläche zur lokalen Flächenversiegelung eines artenreichen, biotopartigen Unterholzgebietes ca. 10km weiter auf einem Acker als Wiese auf dem Schnee am Waldrand deklariert wird - also eine Fläche, die sowieso nie bebaut würde?

4. Haben Sie die 397 Seiten im Vorfeld lesen können? Wenn nicht, möchten wir Sie auf die zig-fachen Fehler hinweisen, die in diesem Verfahren durch den Investor begangen worden sind - sofern Sie das Bauvorhaben nicht einstimmig ablehnen.

5. Wie schätzen Sie die wirtschaftlichen Auswirkungen auf das Wirtschaftsunternehmen Hotel Lennhof ein, die bis zur Insolvenz durch abnehmende Attraktivität gehen werden?

6. Warum behauptet das Umweltamt, das Wasser aus den Bohrungen habe Grundwasserqualität, während die Emschergenossenschaft das Oberflachenwasser wegen der Kontamination nicht versickern lassen, sondern über die versiegelten Grundstücke ableiten will?

7. Wann wird die ASP-III Prüfung wegen der unbrauchbaren ASP-II in Auftrag gegeben?

8. Bedenklich aus Sicht der Bürgerinitative ist, dass offenbar städtische Grundstücke mitvermarktet werden. Frage daher, wie sich die Besitzverhältnisse auf dem Baugebiet darstellen?


Die Fraktionen nehmen bei Beratung der Vorlage wie folgt Stellung:

Die SPD-Fraktion lehnt die Vorlage ab. Bereits im Kommunalwahlprogramm hat die SPD der Bebauung von Brachflächen und Lückenschliessung den Vorrang gegeben vor der Bebauung von Freiflächen oder gar ökologisch wertvoller Flächen.
Aus Sicht der SPD handelt es sich bei dem in Frage kommenden Gebiet um eine ökologisch besonders wertvolle und sensible Fläche, so dass allein aus diesem Grunde schon eine Bebauung nicht in Frage kommt. Die starke Versiegelung des Baugeländes durch die Bebauung steht in einem großen Missverhältnis. Die verkehrliche Erschließung über den Seilbahnweg ist in keinster Weise nachvollziehbar und nicht abzuwickeln. Nur wenige Bäume werden erhalten, was untragbar ist.
Aus Sicht der SPD-Fraktion handelt es sich eindeutig um eine bezirkliche Maßnahme und sollte im Bezirk entschieden werden. Eine gesamtstädtische Sicht ist bei 100 Wohneinheiten nicht gegeben. Auch das gesamtstädtische Ziel, 20.000 Wohneinheiten in 10 Jahren zu schaffen, widerspricht der Ablehnung dieses Vorhabens nicht. Der Stadtbezirk erfüllt seine Quote davon bereits mit den bislang angestoßenen Bauvorhaben.
Die SPD-Fraktion schließt sich den Argumenten der Naturschutzverbände voll an.

Die Fraktion B90/Die Grünen lehnt diese Vorlage ebenfalls ab mit Hinweis auf die Bedenken der Naturschutzverbände.

Der Rüpingsbach liegt zudem zwar nicht im Gebiet der geplanten Bebauung, aber definitiv im Einzugsgebiet des Baugebietes und ist frisch renaturiert. Baumaßnahmen würden die Renaturierung wieder zunichtemachen.
Die verkehrliche Erschließung wird problematisch gesehen, da Straßen in Richtung einer geplanten Brücke führen, die erst wasserrechtlich genehmigt werden muss und dadurch aber schon Fakten geschaffen werden.

Die CDU-Fraktion wird der Vorlage ebenfalls nicht zustimmen.

Auch wenn es nicht explizit im Wahlprogramm der CDU enthalten war, kann die CDU-Fraktion die Einwände der Anwohner und Naturschutzverbände nachvollziehen, insbesondere was die Versiegelung angeht aber auch die verkehrliche Situation „Am Spörkel“. Dies führt aus Sicht der CDU zum Verkehrschaos, was nicht akzeptabel ist und die CDU-Fraktion bleibt bei ihrer bisherigen Linie, dieses Bauvorhaben abzulehnen.

Die Bezirksvertretung Hombruch empfiehlt dem Ausschuss einstimmig, die Beschlüsse laut Vorlage nicht zu fassen und bittet stattdessen die Verwaltung um Beantwortung der vorgenannten Fragen.






Hierzu liegt vor Empfehlung des Aussschusses für Kinder, Jugend und Familie vom 27.01. 2021:
Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion vor:

….der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie legt Wert darauf, dass der temporär abgängige Kinderspielplatz der Kategorie B unverzüglich wieder eingerichtet wird und nicht erst mit der Bebauung der geplanten Häuser erfolgt.
Eine eventuell angestrebte Beteiligung von Kindern und Jugendlichen soll ggfs. jetzt schon erfolgen, um weitere zeitliche Verzögerungen zu vermeiden.

Begründung

Eine Begründung erfolgt mündlich….


Herr Barrenbrügge (CDU-Fraktion) erläuterte, dass es oft Jahre dauern würde, bis Spielplätze erstellt würden und der Antrag sei als Erinnerung gedacht, dass nicht erst zum Ende des Bauprojektes mit der Planung für den Spielplatz begonnen würde.
Frau Gövert (Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen) erklärte, dass der Bebauungsplan noch viel Diskussionsbedarf liefere und bat darum ihn ohne Empfehlung aber mit dem Antrag der CDU-Fraktion an den Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) weiterzuleiten.
Frau Dr. Tautorat (Fraktion Linke+) berichtete aus der Sitzung der BV-Hombruch, wo die Vorlage, unter Beteiligung vieler Bürger, Vertreter des BUND, Vertreter der Bürgerinitiative und auch des Investors, einstimmig abgelehnt wurde. Der Bezirksbürgermeister bemängelte auch, dass eine Vorlage, die den Stadtteil Hombruch so sehr betreffe, von einem übergeordneten Gremium entschieden werden soll. Die Fraktion Die Linke+ würde die Vorlage, wenn sie zur Abstimmung käme, ablehnen.
Frau Niehaus (Jugendverbände) wies informell auf mobile Spielangebote der Jugendverbände hin.
Herr Schmidtke-Mönkediek (Fraktion FDP/Bürgerliste) stimmte dem Verfahrensvorschlag von Frau Gövert zu.
Die Vorsitzende fasste zusammen, dass die Vorlage ohne Empfehlung an den AKUSW weitergeleitet und der Antrag der CDU-Fraktion ebenfalls an den AKUSW überwiesen werden soll.
Die Mitglieder des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie stimmten dem Verfahren einstimmig zu.

Weiter liegt vor Empfehlung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde (BuNB) vom 02.02.2021:

Einstimmiger Beschluss

Der Beirat lehnt die Vorlage ab und bezieht sich dabei auf seinen einstimmigen Beschluss vom 4.9.2019 und den ebenfalls einstimmigen ablehnenden Beschluss der Bezirksvertretung Hombruch vom 26.1.2021.

Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um einen unverhältnismäßig starken und vermeidbaren Eingriff. Die jetzt erfolgte Erhöhung der Anzahl der Wohneinheiten von 80 auf 104 ist in keiner Weise nachvollziehbar und verstärkt den erheblichen Eingriff in diesen ökologisch wertvollen Landschaftsraum in der Nähe des Naturschutzgebietes „An der Panne“.

Der Beirat weist insbesondere auf die kritische Nähe zum renaturierten Rüpingsbach hin, der nicht nur durch die Bebauung selbst, sondern durch erhöhten Nutzungsdruck, der durch die geplante Brücke über den Rüpingsbach entsteht, verstärkt würde. Das Umweltamt hatte deshalb ein Abrücken der Bebauung vom Rüpingsbach gefordert, was im Planentwurf aber nicht berücksichtigt wurde. Ferner weist der Beirat auf den erheblichen Eingriff in die Bodenstruktur durch die geplanten Aufschüttungen bin zu einer Höhe von 2,60 Metern hin.

Das geplante Baugebiet ist ein bedeutendes Element innerhalb eines vom Landesumweltamt ausgewiesenen Biotopverbundsystems und ein wichtiger Wanderungskorridor für bodenlebende Tiere. Der Vernetzungsbereich reicht vom Grotenbach über den Kirchhörder Bach bis zur Emscher in den Dortmunder Nordwesten. In neuen Landschaftsplan ist der Bereich als Verbindungselement zum Naturschutzgebiet „An der Panne“ dargestellt, dem eine hohe Bedeutung als Brut- und Rückzugsraum für Amphibien und Vögel zukommt. Die geplante Brücke über den Rüpingsbach würde diesen Eingriff noch verstärken, zumal dieser ein potenzielles Brutgebiet für Eisvogel, Gebirgsstelze und Wasseramsel ist.

Zwar haben die Gutachter aufgrund der Anregungen der Naturschutzverbände das Untersuchungsgebiet um die angrenzenden Gärten und den Rüpingsbach erweitert. Sie erhoben aus diesen Bereichen aber keine Daten, sondern griffen lediglich auf Quellen des NABU und sonstiger Eingaben zu. Aus der Sicht des Beirates sollte auch der Bereich des Seilbahnweges sowie das Gelände des Hotels Lennhof und der Südteil des NSG „An der Panne“ in den Untersuchungsraum einbezogen werden. Der Umweltbericht enthält weder ein Fledermausgutachten, noch eine Amphibienuntersuchung. Die angeführten Daten stammen ausschließlich aus stichprobenartigen Begehungen durch den ehrenamtlichen Naturschutz.

Der Beirat kritisiert die fehlende Prüfung von Alternativstandorten im Stadtbezirk Hombruch. Kritisch sieht der Beirat, dass ohne Vorliegen von Planrecht bereits mit der Veräußerung der Grundstücke begonnen wurde. Der städtebauliche Erschließungsvertrag zwischen Investor und Stadt soll bereits im März 2021 in die politischen Gremien.


AKUSW, 03.02.2021:

Frau Rm Sassen verdeutlicht, dass ihre Fraktion das Maß der dort vorgesehenen Nutzung als zu hoch für den Standort ansehe. Es werde nicht ausreichend auf die Umweltschutzinteressen vor Ort geachtet. Dies drücke sich insbesondere an der Grundstücksnähe zum Bach aus, dem Erschließungskonzept, welches maßgeblich auf der Brücke über den Bach beruhe und auf der Nichtwürdigung der Biotopverbundfunktion. Andererseits bewerte man die geplante Nutzung, das zentrale Wohnen mit dem hohen Anteil an sozial gefördertem Wohnraum und dem Gemeinschaftwohnprojekt als positiv. Jedoch stelle man die Standortfrage und das Maß der baulichen Nutzung vor die Frage nach der Nutzungsart vor Ort. Das eindeutige Votum aus der Bezirksvertretung Hombruch und der Umweltverbände nehme man bei der Frage auf und stimme deshalb als Grüne Fraktion gegen diesen Bebauungsplan.

Herr Rm Kowalewski führt an, dass dies wirklich ein schönes Projekt sei aber leider der falsche Standort. Er würde sich wünschen, dass man nochmal den Versuch unternehme, einen Alternativstandort für dieses Projekt zu finden, da das derzeitige Vorhaben mit einem derartig großen Strauß an Problemen behaftet sei (die Nähe zum Rüpingsbach, die Abstände die dort wären, die planungsrelevanten Arten, die auf dem Gelände existieren würden, die Altlasten). Das alles mache den Standort für solch eine Nutzung natürlich sehr ungünstig. Deswegen bitte er die Verwaltung, darüber noch einmal nachzudenken, ob man für dieses Projekt mit diesem Investor nicht auf einen anderen Standort gehen könne. Die jetzige Vorlage werde man, entsprechend der Einlassungen und dessen, was die Bezirksvertretung diskutiert habe, ablehnen.

Frau Rm Neumann-Lieven betont, dass man lang und breit in ihrer Fraktion darüber diskutiert habe.
Letztendlich habe man sich für dieses Projekt entschieden. Dass das ein wunderbares Projekt sei, habe man mehrfach gehört und dass man dringend geförderte Wohnungen benötige, sei ebenfalls unbestritten. Besonders hebe sie bei diesem Projekt die äußerste wertvolle Durchmischung und die Tatsache hervor, dass hier nicht nur 25 % sondern um die 35 % geförderten Wohnraum entstehen sollen. Diesen „Wohntraum“ wolle man unterstützen. Man wisse, dass viele das anders sehen würden. Man müsse hier halt abwägen. Dortmund sei eine wachsende Stadt. Man brauche den geförderten Wohnraum, insbesondere hier auch mit Miethäusern (für große Familien), was der Stadt so unglaublich fehle. Man wisse auch, dass bei Lücken- bzw. Nachverdichtungen und bei Aufstockungen eben nicht immer Fördergelder genutzt würden. Deshalb sage man „ja“ zu diesem Wohnprojekt.

Herr Rm Waßmann kündigt an, dass man dieser Vorlage zustimmen werde. Auch seine Fraktion habe intensiv darüber diskutiert, natürlich auch mit Blick auf die eigene Fraktion in der Bezirksvertretung. Jeder wisse, dass man am Wohnungsmarkt hohen Druck habe. Man benötige im Moment besonders dringend geförderten Wohnraum. Wo man, wie hier geschehen, Kompromisse im Wohnungsbau finde, wo versucht werde, Ökologie und Soziales miteinander zu verbinden, könne er mit seiner Fraktion nicht nein sagen. Man bedanke sich vielmehr bei der Verwaltung, dem Vorhabenträger, bei den Bürger*innen und den Naturschutzverbänden für die viele Mühe, die hier drinstecke. Heute gäbe es eine Abstimmung, nach Prozessen, die er für gut befinde, daher werde man zustimmen.

Herr Rm Happe teilt mit, dass auch seine Fraktion das Projekt selber für gut halte (vielschichtig und sehr spannend) Der Standort sei allerdings sehr schwierig. Gerade die Verkehrsanbindung mache noch große Sorgen. Hierzu habe man noch Fragezeichen. Die Bezirksvertreterin seiner Fraktion sei eher gegen das Projekt aus diversen Gründen. Die Fraktion selber sei allerdings mehrheitlich dafür. Er werde heute hier zustimmen, weil man trotz aller Probleme glaube, dass es richtig sei, das Projekt selbst an diesem schwierigen Standort durchzuführen.

In Kenntnis der o. a. Empfehlungen der Bezirksvertretung Hombruch, des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie sowie des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde fasst der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion B‘90/Die Grünen, Fraktion Die Linke + sowie Die Fraktion Die Partei) folgenden Beschluss:


Beschluss

I. Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, den Beschluss vom 02.05.2018 zur Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 252 - Am Lennhofe - hinsichtlich des Planbereiches zu verändern (Erweiterung des Planbereiches im Osten und Reduzierung im Süden) und nunmehr den Geltungsbereich wie unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannt festzulegen.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 9 Abs. 7 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634 / FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023).

II. Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, das Bebauungsplanverfahren nicht als beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB, sondern als Vollverfahren mit Durchführung einer Umweltprüfung fortzuführen.
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO NRW.

III. Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen hat das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und der frühzeitigen Behördenbeteiligung zum Bebauungsplan Hom 252 – Am Lennhofe – geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung, wie in den beigefügten Anlagen Nr. 5 und Nr. 6 dargestellt, zu folgen.
Rechtsgrundlage:

IV. Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen hat das Ergebnis Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Hom 252 - Am Lennhof - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung, wie in der beigefügten Anlage Nr. 7 dargestellt, zu folgen. V. Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt den geplanten Festsetzungen des Bebauungsplanentwurfes Hom 252 – Am Lennhofe – für den unter den Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich und dem Entwurf der Begründung vom 11.12.2020 zu und beschließt die öffentliche Auslegung (Öffentlichkeitsbeteiligung).

zu TOP 4.29
Bauleitplanung: 86. Änderung des Flächennutzungsplanes und Änderung des Bebauungsplanes Scha 115 - Bezirksfriedhof Derne - (Änderung Nr. 1 - Feuer- und Rettungswache 6 -)
hier: I. Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes (Änderung Nr. 86 - Feuer- und Rettungswache 6), II. Beschluss zur Änderung des Bebauungsplanes (Änderung Nr. 1 - Feuer- und Rettungswache 6), III. Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Beschluss (Drucksache Nr.: 19395-20)

AKUSW, 03.02.2021:
Herr Rm Tietz teilt mit dass man gewisse Probleme mit dem Standort habe, da dieser hier in den Freiraum eingreife. Das Gebiet stehe außerdem ja auch unter Landschaftsschutz. Da man etwas unsicher sei, ob dieser Standort wirklich alternativlos sei, werde man sich heute hierzu enthalten.

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst einstimmig, bei Enthaltung (Fraktion B‘90/Die Grünen) folgenden Beschluss:

Beschluss



zu TOP 4.30
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Ev 152 - östlich Am Katzenbuckel -
hier: I. Kenntnisnahme des aktuellen Sachstandes, II. Beschluss zur Erweiterung des räumlichen Geltungsbereiches und Änderung der Planbezeichnung, III. Beschluss zur Umstellung des Verfahrens, IV. Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Beschluss
(Drucksache Nr.: 19594-21)

AKUSW, 03.02.2021:

Herr Rm Perlick stellt hierzu folgenden mündlichen Antrag:

Der AKUSW lädt die Vertreter der ALEVIDO zur nächsten Sitzung des Ausschusses ein.
Ziel dieser Einladung ist der Austausch und das Ausräumen von integrationspolitischen Bedenken, die hinsichtlich des Bauprojektes bestehen.

Herr Rm Waßmann führt an, dass man der Vorlage zustimmen werde. Den Antrag der AfD werde man ablehnen. Dieses Thema des Vorhabens der Alevitischen Gemeinde sei kein neues. Man habe dieses auch in der Vergangenheit für einen anderen Standort schon positiv beschieden. Es handele sich um eine Gemeinde, die fest in Eving verankert sei. Hier gebe es kein Integrationsproblem, wie es versucht werde darzustellen. Von daher begrüße man, dass die Gemeinde nachdrücklich weiter dabei bleibe, um ihr Vorhaben in Umsetzung zu bringen. Daher sei man auch gerne dazu bereit, dies politisch zu unterstützen.

Frau Rm Neumann-Lieven verdeutlicht, dass die Alevitische Gemeinde in Eving fest verwurzelt sei. Dies habe sie nicht einfach irgendwie gemacht. Es sei ein jahrelanger Prozess in verschiedenen Bereichen gewesen, welcher immer positiv durch die Bezirksvertretung begleitet worden sei. Man begrüße, dass es nun geklappt habe, hier etwas zu entwickeln, was dieser Gemeinde wirklich entgegenkomme. Da es sich insgesamt um ein gutes Projekt handele, werde man dieses auch weiterhin positiv begleiten.

Herr Rm Kowalewski betont, dass auch er sich über dieses Projekt freue. Es sei tatsächlich keine integrationspolitisch fragwürdige Maßnahme. Auch das ursprüngliche Projekt sei bereits schon so angelegt gewesen, dass es sich nicht nur um ein Gemeindezentrum handele sondern auch um soziale Einrichtungen, die dort untergebracht wären, die zudem nicht nur Gemeindemitgliedern zur Verfügung stehen würden sondern auch dem Umfeld, so dass es sich hier eher um ein sehr integrationsförderndes Projekt handele.

Herr Rm Dudde schließt sich seinen Vorredner*innen an. Auch seine Fraktion sehe in dem Projekt kein Integrationshemmnis sondern eher einen Ausdruck für Integration. Insofern Zustimmung zur Vorlage und Ablehnung zur Vorlage. Korrektur: Insofern erfolge eine Zustimmung zur Vorlage und eine Ablehnung zum mündlichen Antrag der AfD-Fraktion.
.

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lehnt den o. a. mündlichen Antrag der Fraktion AfD mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion AfD) ab.

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion AfD) folgenden Beschluss:


Beschluss
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

zu TOP 4.31
Verlegung der Landeschwelle 24 am Flughafen Dortmund um 300 m nach Osten
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 8 Abs. 1 Satz 10 LuftVG i.V.m. § 74 Abs. 6 Satz 1 Ziff. 2 lit. a VwVfG NRW
hier: Stellungnahme der Stadt Dortmund an die Bezirksregierung Münster
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19469-20)

Hierzu liegt vor Dringlichkeitsentscheidung der Bezirksvertretung Aplerbeck vom 28.01.2021AKUSW, 03.02.2021:


Weiter liegt vor Empfehlung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde (BuNB) vom 02.02.2021:
Beschluss
Der Beirat beschließt mit einer Gegenstimme und einer Enthaltung wie folgt:

Der Beirat lehnt die Vorlage ab.

Die geplante Versetzung der Landeschwelle nach Osten dient dem Ziel, den Flugverkehr auszuweiten. Die vorgelegte Vorprüfung zur Umweltverträglichkeit ist aus der Sicht des Beirates unzureichend und vernachlässigt die Belange des Klima- und Artenschutzes. Die Umweltverträglichkeitsprüfung aus dem Jahr 1996 ist veraltet. Seitdem sind wesentliche umweltplanerische Änderungen im Osten Dortmunds und im Stadtgebiet Unna zu verzeichnen. So wurden im Stadtbezirk Brackel im Jahr 2004 zwei Naturschutzgebiete (Wickeder Ostholz und Buschei) neu ausgewiesen. Mit dem neuen Landschaftsplan wurde das Naturschutzgebiet Wickeder Ostholz um den Pleckenbrinksee erweitert und das NSG Wickeder Holz neu festgesetzt.

In der vorgelegten Vorprüfung wurde lediglich der direkte bauliche Eingriffsbereich in einem Radius von 200 Metern berücksichtigt. Die Beeinträchtigungen durch den Flugverkehr (hier auch die Verringerung der Flughöhen insbesondere im Bereich Unna-Massen) auf die angrenzenden Schutzgebiete wurden nicht betrachtet. Das Vorkommen planungsrelevanter Arten wie Feldlerche und Wiesenpieper sowie diverser geschützter Fledermausarten erfordern aus der Sicht des Beirates die Erstellung einer detaillierten Artenschutzprüfung.

Der Beirat befürchtet eine Zunahme des Fluglärms. In Abhängigkeit zur Topographie wird derzeit der Ortsteil Massen in einer Höhe von 120 m überflogen. Mit Verlegung der östlichen Bahnschwelle reduziert sich die Überflughöhe über Unnaer Stadtgebiet um ca. 15 bis 16 Meter.

Die Planung widerspricht den Zielen des Planfeststellungsbeschlusses aus dem Jahr 2000, wonach der Flughafen vorrangig dem Geschäftsreiseverkehr dient. Die Verlegung der Landeschwelle würde zu einer unerwünschten Verstärkung des Tourismusverkehrs führen.

Der Beirat verweist bezüglich des Klimaschutzes auf eine aktuelle Studie des BUND „Regionalflughäfen - Ökonomisch und klimapolitisch unverantwortliche Subventionen“. Danach verursachten die in 2019 vom Flughafen Dortmund ausgehenden Flüge eine Klimalast von 725.000 t (CO2- Ausstoß und Summe CO2-Äquivalente). Die beantragte Verlegung der Bahnschwelle würde die Attraktivität für Billig-Fluggesellschaften steigern und die Position als Anbieter von Tourismus-Flughafen stärken. Dies steht im Widerspruch zu allen Bemühungen der EU, des Bundes und des Landes NRW, die Treibhaus-Emissionen zur Minimierung der klimabedingten Folgen zu reduzieren.

AKUSW, 03.02.2021:

Herr Rm Tietz führt an, dass seine Fraktion sich der kritischen Stellungnahme der Bezirksvertretung Aplerbeck anschließe. Die Risiken seien hier größer als die Chancen. Es werde ja mit Sicherheitsaspekten argumentiert aber auch, dass modernere und leisere Flugzeuge dort landen könnten. Die Verlängerung der Landebahn durch Verlegung der Landeschwelle ermögliche prinzipiell auch größeren Flugzeugen zu landen und zu starten. Das zentrale Argument sei für seine Fraktion eigentlich aber das Thema „Lärmschutz“ der betroffenen Bevölkerung, denn es werde so sein, dass die Flugzeuge jetzt noch niedriger über den Siedlungsbereichen die den östlichen, angrenzenden Siedlungsraum beträfen, fliegen würden und damit das Lärmproblem noch größer würde.

Herr Rm Kowalewski verdeutlicht, dass die Einlassung des Flughafens auch seine Fraktion nicht überzeugten konnte. Man habe bereits jetzt auf der Start-und Landebahnt einen entsprechenden Belag, welcher die Reichweitenvorteile bzw. rechnerischen Vorteile biete, die man mit der Schwellenverlegung nun erreichen wolle. Dies sei aus Sicht seiner Fraktion nicht nötig. Die Maschinen, um die es gehe, könnten bereits auf der jetzigen Landebahn ohne Schwellenverlegung starten und landen. Das bedeute, dass es hier um etwas anderes gehe. Dieses werde gerne vermieden auszusprechen, da es sich hierbei um eine Landebahnverlängerung durch die Hintertür handele, die man so nicht wolle. An dieser Stelle wolle er auch anmerken, dass man darauf wertlegen würde, dass das Ganze von der Bezirksregierung in einem Planfeststellungsverfahren behandelt werde. Wenn nicht in der heutigen Sitzung, so sollte man sich aber spätestens bis zur Ratssitzung hierzu verhalten.

Herr Wilde teilt hierzu mit, dass die Diskussion um Planfeststellung und Genehmigung tatsächlich existiere. Die Stellungnahme der Verwaltung, die heute zur Beschlussfassung vorliege, gehe von einer Genehmigung aus. Die Möglichkeit, das im Genehmigungsverfahren durchzuführen, bestehe hier. Dies führe allerdings dazu, dass Bedenken nicht weggewogen würden sondern in das Genehmigungsverfahren eingebracht und dort auch bewertet würden. Es werde aber kein aufwendiges Planfeststellungsverfahren stattfinden. Während man von einem Genehmigungszeitraum von ½ oder ¾ Jahr spreche, sei man bei einer Planfeststellung bei einem Zeitraum von etwa 2-3 Jahren. Er glaube, dass eine Genhemigungsverfahren hier ausreichend sei, um dieser Veränderung (Verlegung der Landeschwelle) mit allen Belangen ausreichend Rechnung zu tragen.

Herr Rm Kowalewski möchte seine o. a. Anmerkung zum Plangenehmigungsverfahren als Antrag verstanden wissen und bittet um heutige Abstimmung hierzu.

Die Vorsitzende, Frau Rm Reuter stellt danach folgenden Antrag der Fraktion Die Linke* zur Abstimmung:
Das Verfahren soll in Form eines Planfeststellungsverfahrens durchgeführt werden.

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung lehnt diesen Antrag mehrheitlich ab.


In Kenntnis der o. a Dringlichkeitsentscheidung der Bezirksvertretung Aplerbeck sowie der Empfehlung des BuNB empfiehlt der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion B‘90/Die Grünen, Fraktion Die Linke+ sowie Die Fraktion Die Partei), folgenden Beschluss zu fassen:


Der Rat nimmt den Antrag auf Genehmigung der Flughafen Dortmund GmbH zur Verlegung der Landeschwelle 24 (im Osten der heutigen Landebahn) nach § 8 Abs. 1 Satz 10 LuftVG zur Kenntnis und beschließt:

1. Die möglichst zeitnahe Verlegung der Landeschwelle (Aufsetzpunkt für Luftfahrzeuge) auf der heutigen Landebahn um 300 m nach Osten wird begrüßt und der Antrag auf Genehmigung an die zuständige Luftfahrtbehörde Bezirksregierung Münster unterstützt (Anlage 1).

2. Die in der Stellungnahme der Stadt (Anlage 3) aufgeführten Punkte sind in das weitere Genehmigungsverfahren aufzunehmen.













zu TOP 4.32
Zukunftsweisender Umbau von Hauptverkehrsstraßen im Rahmen der Verkehrswende in Dortmund am Beispiel der folgenden Straßen im Stadtbezirk Eving: Bergstraße, Grävingholzstraße und Deutsche Straße
Überweisung: Bezirksvertretung Eving aus der öffentlichen Sitzung vom 08.12.2020

(Drucksache Nr.: 19256-20)



Hierzu liegt vor Überweisung der Bezirksvertretung Eving vom 08.12.2020 (mit Antrag der SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 19256-20):

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – mehrheitlich gegen die Stimme des Vertreters
AfD –:

Die Verwaltung wird gebeten, im Rahmen der Verkehrswende einen zukunftsweisenden Umbau der nachfolgenden Straßen im Stadtbezirk Eving zu planen und umzusetzen: Bergstraße, Grävingholzstraße und Deutsche Straße.

Gleichzeitig überweist die Bezirksvertretung Eving diesen Antrag zur Beratung und Beschlussfassung an den AKUSW und den Rat der Stadt Dortmund, da diese Maßnahmen zukunftsweisend auf das gesamte Stadtgebiet ausgeweitet werden sollten.

Begründung:
Die o. g. Straßen führen als Hauptverkehrsstraßen durch unseren Stadtbezirk.
Wir stellen fest, dass der Verkehr auf diesen Straßen im Laufe der Jahre mehr als deutlich zugenommen hat.
Dadurch entstehen zwangsläufig immer wieder Konflikte zwischen den Verkehrsteilnehmern. Fußgänger klagen über zu schmale Bürgersteige (z. B. Bergstraße), und zu wenigen Querungshilfen (z. B. auf der Deutschen Straße).
Fahrradfahrer leben in unserem Stadtbezirk gefährlich, da die ausgewiesenen Fahrradschutzstreifen zu schmal sind und zugeparkt werden (z. B. auf der Bergstraße) und insgesamt zu wenig gesicherte Radwege zur Verfügung stehen.
Autofahrer bemängeln z. T. massive Verkehrsbehinderungen (z. B. auf der Grävingholzstraße) und eine allgemeine Parkplatznot.
Die Anwohner der genannten Straßen beklagen sich über rücksichtsloses Verhalten im Straßenverkehr (z. B. erhöhte Geschwindigkeit) und über massive Lärmbelästigungen.
Wir sind der Meinung, dass angesichts dieser Tatsachen eine Überplanung der drei o. g. Straßen dringend erforderlich ist, um die Belange von Fußgängern, Fahrrad- und Autofahrern, dem ÖPNV und den Anwohnern unter Einbeziehung des Lärmschutzes zu berücksichtigen.
Der Verwaltung liegen bereits mehrere Anträge der Bezirksvertretung Eving vor: zur Grävingholzstraße Drucksache Nr.: 09315-17, Bergstraße 09316-17, Deutsche Straße 11413-18 und allgemein zu Überwegen 11409-18.
Wir möchten in diesem Zusammenhang auch auf die von der Hochschule Niederrhein angefertigte Studie „Personas“ aus dem Jahr 2016 und der Quartiersanalyse Lindenhorst Süd verweisen.

AKUSW, 03.02.2021:

Herr Wilde erläutert hierzu, dass es darum gehe, die in der Überweisung genannten Hauptverkehrsstraßen entsprechend der künftigen Leitlinien der Verkehrswende zu ertüchtigen.
Man erlebe hierzu im Augenblick eine Diskussion, die an verschiedenen Stellen in der Stadt stattfinde.
Im Moment sei man allerdings nicht in der Lage dazu alle Wünsche zu erfüllen. In dem heute ebenfalls vorliegenden Jahresarbeitsporgrammes der Tiefbauverwaltung seien bereits viele Straßenumbaumaßnahmen enthalten. Darauf konzentriere man sich im Augenblick. Er sei sehr dafür, das Thema „Tempo30“ weiter zu forcieren. Im Moment bremse hierzu allerdings die Straßenverkehrsordnung etwas aus, die dies derzeit nur an sog. „ empfindlichen Stellen“ (Schulen, Kindertagesstätten etc.) erlaube. Um dies zu ändern, wirke der Deutsche Städtetag derzeit bereits auf den Bund ein. Die Verwaltung unterstütze dieses Vorhaben und würde gerne von diesem Instrument mehr Gebrauch machen, sobald man rechtlich dazu in der Lage sei.


Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen einigt sich darauf, heute keinen Beschluss zum o. a. Antrag aus der Bezirksvertretung Eving zu fassen, sondern diesen lediglich als eingebracht zu betrachten, die Angelegenheit zunächst zu vertagen und erneut aufzurufen, wenn man in Bezug auf das Thema „Tempo 30“ näherer Informationen zu entsprechenden rechtlichen Änderungen vorliegen habe. Die Verwaltung wird darum gebeten, dem AKUSW zu gegebener Zeit eine entsprechende Information vorzulegen.

zu TOP 4.33
Fahrradstadtplan
Vorschlag zur TO mit Antrag(CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 19831-21)
Hierzu liegt vor Antrag (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 19831-21):

...die CDU-Fraktion im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen bittet um Aufnahme des o.g. Punktes auf die Tagesordnung der Sitzung am 03.02.2021 sowie um Beratung und Beschlussfassung des nachfolgenden Antrags.




Begründung
Die letzte Neuauflage des sogenannten Fahrradstadtplans liegt inzwischen mehr als vier Jahre zurück. Ursprünglich war angedacht, dass eine Neuauflage des Kartenwerkes zum Dortmunder Radverkehrsnetz alle drei Jahre erfolgen soll. Da sämtliche Druckexemplare bereits seit längerer Zeit vergriffen sind, ist die Herausgabe einer aktualisierten Neufassung in höherer Auflagenstärke dringend erforderlich.

AKUSW, 03.02.2021:

Frau Rm Neumann-Lieven zeigt Verständnis dafür, dass man neben einer digitalen Nutzung nochmal einen Fahrradstadtplan auflegen wolle. Allerdings sehe man keine Veranlassung dafür, die Auflage zu erhöhen.

Herr Rm Waßmann führt an, dass es Sinn und Zweck des Antrages seiner Fraktion sei, zu forcieren, dass es überhaupt wieder einen Fahrradstadtplan gebe, welcher natürlich auch in digitaler Form veröffentlicht werden sollte.

Herr Rm Dudde verdeutlicht, dass man gerne eine Neuauflage unterstütze. Man habe aber auch Sorge in Bezug auf eine höhere Auflage, da die Tendenz eindeutig in Richtung App –Nutzung gehe. Von daher appelliere er nochmal an den Antragsteller, zum Thema „Auflage“ nochmal etwas Angepasstes hinzubekommen. Das würde man dann auch gerne unterstützen.

Herr Thabe bestätigt, dass man sich momentan in einer Übergangsphase, zwischen App-Nutzung und Nutzung einer gedruckten Variante befände. Aufgrund bestehender Nachfragen für die gedruckte Form des Planes, gehe man im Moment sogar von einer moderaten Erhöhung der Auflage (etwa 2000 Exemplare) aus. Die entsprechende App sei in Vorbereitung.

Herr sB Jääskeläinen weist darauf hin, dass es Menschen gebe, die sich tatsächlich auch über die Stadtgrenzen von Dortmund hinaus mit dem Fahrrad bewegen würden. Weiter empfehle er, im Sinne von wirklich modernen Anträgen, sich mal mehr über die verschiedenen digitalen Nutzungsmöglichkeiten auseinanderzusetzen. Er hätte doch Bedenken, jetzt irgendein Papier zu drucken, welches unheimlich schnell veraltet sei, da Dortmund schließlich nicht nur das „Gibraltar Westfalens“ sondern auch ja das „Kopenhagen Westfalens“ werden wolle.

Herr Rm Waßmann erinnert zunächst daran, dass man den „Gibraltar-Antrag“ doch abgelehnt habe.
Weiter sei er damit einverstanden, wenn man Punkt 1. des Antrages seiner Fraktion wie folgt ändere:

Die Verwaltung wird beauftragt, einen aktualisierten Fahrradstadtplan für Dortmund bis spätestens zum 3. Quartal 2021 in angemessener Stückzahl und in digitaler Form zu veröffentlichen.




Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst daraufhin einstimmig folgenden, geänderten Beschluss zum o. a. Antrag der CDU-Fraktion:


zu TOP 4.34
Simulation von Fahrradverkehrsströmen
Vorschlag zur TO mit Antrag (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 19783-21)

Hierzu liegt vor Antrag (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 19783-21):

…die CDU-Fraktion im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen bittet um Aufnahme des o.g. Punktes auf die Tagesordnung der Sitzung am 03.02.2021 sowie um Beratung und Beschlussfassung des nachfolgenden Antrags.

Die Verwaltung wird beauftragt, ein Datenanalyse-Tool zur Evaluation, Analyse und Simulation von Fahrradverkehrsströmen in Dortmund zwecks Optimierung der Radverkehrsplanung zu beschaffen.

Begründung
Für Städte und Kommunen stehen zur Simulation von Fahrradverkehrsströmen inzwischen verschiedene digitale Tools und Web-Anwendungen auf dem freien Markt zur Verfügung. Diese unterstützen eine nachhaltige Förderung und Optimierung der kommunalen Radverkehrsplanung und helfen dabei, dass Investitionen in die Radverkehrsinfrastruktur zielgerichteter und damit effektiver gesteuert werden können.

Eine solche Web-Anwendung, wie sie bereits als Prototyp für die Stadt Dresden entwickelt worden ist, vereinfacht die Arbeit von kommunalen Planungsstellen erheblich. Denn mithilfe des Tools können für einen bestimmten Planfall die Eigenschaften von Streckenabschnitten im Verkehrsnetz digital verändert werden. Dank anschließender Simulation werden veränderte Verkehrsströme visualisiert. Ein derartiges Tool ermöglicht zugleich eine Wirkungsabschätzung bestimmter Maßnahmen/Veränderungen, indem Unterschiede zwischen Basis- und Planfall dargestellt werden.

Der Vorteil gegenüber einer App, wie sie im Rahmen der Vorlage „Digitalisierung des Radverkehrs“ (Drucksache Nr.: 16389-20) beschlossen wurde, liegt darin, dass ein solches Simulationstool auf bereits bestehende Routen-, Geo- und Verkehrsdaten zurückgreift.

AKUSW, 03.02.2021:

Herr Rm Kowalewski führt an, dass man dem Antrag gerne zustimmen werde. Da dieses Thema bereits auch im AMIG besprochen worden sei, bitte er darum, dass heutige Beschlussergebnis auch dem Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün (AMIG) zur Kenntnis zu geben.

Herr Rm Waßmann erläutert, dass man mit diesem Antrag beabsichtige, dass der Verwaltung auch die entsprechenden digitalen Werkzeuge an die Hand gegeben würden, damit diese die Fahrradverkehrsströme, besser und losgelöst von den vorhandenen Zählstellen, kurz-und mittelfristig nachvollziehen könne.

Frau Rm Rudolf schlägt für ihre Fraktion vor, den CDU-Antrag in einen Prüfauftrag umzuwandeln, da
Das es hierzu sicherlich sehr viele Tools auf dem Markt gebe. Hierzu würde man sich gerne zunächst informieren lassen, bevor man eine Entscheidung treffe.

Herr Wilde unterstützt diesen Vorschlag. Die Verwaltung werde entsprechend hierzu recherchieren, um den AKUSW zu einer der nächsten Sitzungen mit einem schriftlichen Sachstandsbericht zu informieren.

Herr Rm Waßmann erklärt sich mit dieser Vorgehensweis einverstanden.

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen einigt sich einstimmig, bei Enthaltung (Fraktion AfD) darauf, den o. a. Antrag der CDU-Fraktion zunächst als Prüfauftrag an die Verwaltung zu geben und mit dem entsprechenden Prüfbericht der Verwaltung erneut aufzurufen.


zu TOP 4.35
Jährlicher Fahrradbericht
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 19845-21)

Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 19845-21-E1):


…die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet den Ausschuss um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:

Die Verwaltung erstellt im Rahmen eines Monitorings zur Entwicklung des Radverkehrs in Dortmund einen jährlichen Fahrradbericht. Der Fahrradbericht orientiert sich an dem Leitfaden für kommunale Fahrradberichte des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur.

Der Bericht für das Jahr 2021 wird im 1. Quartal 2022 dem Ausschuss und den Bezirksvertretungen vorgelegt.

Begründung:
Ein umfassender Radverkehrsbericht ermöglicht der Politik die Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur und die im Masterplan Mobilität definierten Ziele, Prioritäten und Maßnahmen zu unterstützen und zu steuern. In verschiedenen Kommunen in Deutschland werden Fahrradberichte erstellt, die Daten und Fakten zum Radverkehr sowie sonstige radverkehrsrelevante Informationen zusammenführen. Sie dienen auch dazu, gegenüber der Öffentlichkeit den Sachstand hinsichtlich der Umsetzung von beschlossenen Plänen oder Maßnahmen darzustellen. Eine Anlehnung an den Leitfaden des Ministeriums ermöglicht dabei den interkommunalen Vergleich.


AKUSW, 03.02.2021:

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion AfD) folgenden Beschluss und beauftragt die Verwaltung damit, diesen entsprechend umzusetzen:


Die Verwaltung erstellt im Rahmen eines Monitorings zur Entwicklung des Radverkehrs in Dortmund einen jährlichen Fahrradbericht. Der Fahrradbericht orientiert sich an dem Leitfaden für kommunale Fahrradberichte des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur.

Der Bericht für das Jahr 2021 wird im 1. Quartal 2022 dem Ausschuss und den Bezirksvertretungen vorgelegt.



zu TOP 4.36
Evaluation Stellplatzsatzung
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 19842-21)


Hierzu liegt vorBitte um Stellungnahme (Fraktion B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 19842-21-E1):

…die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet die Verwaltung, die Ergebnisse der Evaluierung der im Jahr 2019 beschlossenen Stellplatzsatzung dem Ausschuss in seiner nächsten Sitzung am 17.03.2021 vorzustellen.

Begründung:
Im Februar 2019 wurde die neue Stellplatzsatzung der Stadt Dortmund beschlossen (DS-Nr.: 12565-18-E4). In diesem Zusammenhang wurde auch die Evaluierung der Satzung beschlossen. Diese sollte dem Ausschuss erstmals im 3. Quartal 2020 vorgelegt werden.


Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.



zu TOP 4.37
ÖPNV-Konzept
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 19844-21)

Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme (Fraktion B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 19844-21-E1):

die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet die Verwaltung um einen aktuellen Sachstand zu dem im Rahmen der Haushaltsberatungen beschlossenen Strategiekonzept zum Ausbau des ÖPNV in Dortmund.

In dem Zusammenhang bitten wir die Verwaltung um Informationen zur geplanten Zusammenarbeit mit dem VRR bezüglich des dort schon vorliegenden Abschlussberichts zum „Verkehrskonzept 2030/2050“.


Begründung
Im Rahmen der Haushaltsberatungen wurde in der Sitzung des Rates am 12.12.2019 der folgende GRÜNEN Haushaltsantrag beschlossen:

„Der Rat beschließt die Erarbeitung eines Strategiekonzeptes zum Ausbau des ÖPNV mit der Maßgabe, das „1,5-Grad-Klimaziel“ als notwendiges Klimaziel und die Prognose der wachsenden Stadt zu berücksichtigen.
Für die Erarbeitung des Konzepts werden 200.000 Euro für Gutachten in den Doppelhaushalt eingestellt. Die daraus folgenden Handlungsempfehlungen für den Angebotsausbau des Dortmunder ÖPNV werden dem Rat bis zur Sommerpause 2020 zur Entscheidung vorgelegt.“

Hintergrund des Antrags war das im VRR zu entwickelnde Strategiekonzept „Verkehrskonzept 2030/2050“. Dazu wurde dem Verwaltungsrat der VRR AöR schon im Juni 2020 der Abschlussbericht vorgelegt (O/IX/2020/0745). In dem Zusammenhang wurde der VRR-Vorstand beauftragt, auf der Grundlage des Berichts konkrete Strategie- und Handlungsempfehlungen gemeinsam mit den Aufgabenträgern im VRR- Verbundraum zu erarbeiten, „um die gesetzlich vorgegebenen Ziele der Dekarbonisierung im VRR zu erreichen.“ Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet die Verwaltung um Informationen zum Stand der Arbeiten.


Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.



5. Angelegenheiten des Umweltamtes

zu TOP 5.1
Plangenehmigungsverfahren „Ökologische Verbesserung des Heimbachs vom km 0,0 bis km 2,4 in Kamen und Dortmund“
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 18763-20)

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Entscheidung der Verwaltung zur Kenntnis, den Plan zur Umgestaltung des Heimbachs auf insgesamt ca. 2.410 m Länge in Dortmund und Kamen entsprechend dem beigefügten Bescheid zu genehmigen.



zu TOP 5.2
Holzfällarbeiten im Dortmunder Stadtwald im Winterhalbjahr 2020/2021
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 18882-20)

Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion Die Linke +) (Drucksache Nr.: 18882-20-E1):

….die Fraktion DIE LINKE+ bittet um die Beratung und Beschlussfassung über den nachstehenden
Antrag:

Die jährliche zu entnehmende Holzmenge wird auf 5.000 Festmeter reduziert.

Begründung
Die aktuelle Vorlage beschreibt die Situation, dass die Dürrejahre 2018 und 2019 starke
Schäden in den Fichtenbeständen des Dortmunder Südens zur Folge hatten. 2020 seien
auch zunehmend Schäden bei den örtlichen Standortbäumen Buche, Eiche und Birkenbeständen
aufgetreten. Dennoch reagiert die Vorlage nicht auf diese Entwicklung und
schreibt die einzuschlagende Holzmenge von 10.470 Festmeter einfach unverändert fort.
Bereits am 10.6. beantragte die damalige Fraktion DIE LINKE & PIRATEN vor dem Hintergrund
der starken Dürreereignisse 2020 und der erkennbaren Waldschäden ein Moratorium
für den Holzeinschlag (Drucksache Nr.: 17726-20-E1). Dort hieß es unter anderem:
„Dortmund leidet unter dem dritten Dürrejahr in Folge. Davon sind nicht nur die Straßenbäume,
sondern längst auch die Wälder in Dortmund betroffen. Das System des Waldes
ist bei intakter Baumkrone und einem geschlossenem Blätterdach allerdings unempfindlicher
gegenüber Hitzestress als es Solitär- oder Alleebäume sind. Das Blätterdach schattet
jüngere Bäume sowie die Strauch- und Krautschicht ab. Kühlere Verhältnisse im Wald
sind die Folge. Durch Verdunstung herrscht im Wald eine höhere Luftfeuchtigkeit als im
Offenland. Die im Wald lebenden Tier- und Pflanzenarten sind stark von diesem Milieu
abhängig. So ist für den deutschen Wald bereits eine Abnahme der Artenvielfalt zu beobachten,
während Allerweltsarten wie die Brombeere und die Brennnessel auch durch
zusätzlichen Nährstoffeintrag gefördert werden. Durch Holzeinschlag werden allerdings in
Dortmund immer mehr Lichtungen geschaffen. Dies entspricht der Strategie, durch Holzeinschlag
eine Verjüngung der Bestände einzuleiten. Während einer Dürre ist dieses Vorgehen
aber zu hinterfragen, da junge Bäume nicht mehr in gewohntem Umfang nachwachsen
und sogar halbwüchsige Bäume aufgrund von Trockenheit und abgesenkten
Grundwasserspiegeln vermehrt geschädigt werden oder sogar absterben.“
Die Umweltverwaltung stellte hinsichtlich der Situation dar, dass im Jahr 2019 dem Stadtwald
nur ca. 3.082 m³ Holz entnommen worden seien. Ein Viertel dieser Menge (723 m³)
war Schadholz (Sturm-, Dürre- und Insektenschäden). Im Jahr 2020 betrüge die Holzerntemenge
ca. 3.750 m³. Ca. 80 % dieser Menge sei Schadholz aus Sturm-, Dürre- oder Insektenschäden.
Bisher wurden in diesem Jahr nur ca. 766 m³ gesundes Holz geerntet. Die
Darstellung der Verwaltung gibt an, dass auf die Dürresituation bereits mit verringertem
Einschlag reagiert würde. Es gibt daher überhaupt keinen Anlass dazu, die derzeitig als
nachhaltig deklarierten Einschlagsmengen von über 10.000 Festmetern, die inzwischen
eben nicht mehr nachhaltig sind, sondern bei Umsetzung erhebliche Risiken für die Bestände
aufweisen, als Zielvorgabe für den Holzeinschlag weiterhin aufrecht zu erhalten


AKUSW, 03.02.2021:

Herr Rm Kowalewski erläutert die Hintergründe zum o.a. Antrag seiner Fraktion und bittet um Zustimmung.

Frau Rm Sassen führt an, dass ihre Fraktion sich diesem Antrag anschließen könne. Es sei generell halt schade, dass man sich vorab auf solche starren Mengen einige. Dem Antrag werde man aber grundsätzlich erstmal so zustimmen. Außerdem wolle sie darauf hinweisen, dass es bei der gestrigen Sitzung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde (BuNB) zu diesem Thema auch noch ein einstimmiger Beschluss gefasst wurde, wonach dort um die Kartierung ökologisch wichtiger Habitat-Bäume gebeten wurde. Weiter sei dort darum gebeten worden, den Anteil des Totholzes in Naturschutzgebieten auf mindestens 50 Kubikmeter pro Hektar festgesetzt werde.

Herr Rm Waßmann erinnert daran, dass man in der vergangene Wahlperiode bereits einen Sachzustandsbericht zum Dortmunder Stadtwald durch Herrn Vetter erhalten habe und hierzu so verblieben sei, dass dieser Vortrag hier nochmal aktualisiert gehalten werden sollte. Wenn nicht, wolle er dies heute anregen und den vorliegenden Antrag der Fraktion Die Linke + heute erstmal als eingebracht zu erachten. Er wolle gerne zunächst durch die Forstverwaltung einen Statusbericht zum aktuellen Zustand des Dortmunder Stadtwaldes erhalten. Danach könne man sich dann gerne über den Umfang von Waldwirtschaft unterhalten. Dann könne auch der Beschluss des BuNB hinzugezogen werden, um das Ganze dann fundierter beraten zu können.

Frau Rm Rudolf führt an, dass ihre Fraktion diesem Vorschlag folgen wolle. Man schlage aber heute bereits vor, die Verwaltung nicht unnötig mit zu starren Vorgaben, wie z. B im heutigen Antrag geschehen, in ihrer Arbeit einzuschränken.

Herr Rm Kowalewski erläutert hierzu, dass man lediglich eine Zahl der Verwaltung aufgenommen habe und diese für zu hoch erachte, weil diese ungeachtet er Klimasituation immer nur fortgeschrieben würde. Ansonsten erkläre er sich einverstanden mit dem Vorschlag, das Ganze im der nächsten Sitzung zunächst mit einen Vortrag der Forstverwaltung zu hinterlegen, bevor man hierzu weiterdiskutiere.

Herr Dr. Rath informiert ergänzend zur heute vorliegenden Vorlag darüber, dass hierin eine einzuschlagenden Holzmenge von rund 10.500 Festmetern angesprochen worden sei, die als Zielvorgabe für den Holzeinschlag in der Begründung des heutigen Antrages dargestellt wurde.
Hierbei handele es sich aber nicht um eine Zielvorgabe für den Holzeinschlag. Diese Zahl stamme aus dem Forsteinrichtungswerk, was hier als Betriebsplan angesprochen worden sei, welcher alle 10 Jahre in Abstimmung mit der Forstbehörde neu aufgelegt werde. Hierin werde eine Größenordnung festgelegt, welche darstelle, welche Holzmenge nachhaltig entnommen werden könne, ohne dem Wald unter Nachhaltigkeitsaspekten Schäden zuzufügen. Dies sei keine Zielvorgabe für die Forstverwaltung, die man ausfülle sondern vielmehr Größenordnung, die man nicht überschreiten dürfe, weil man sich dann außerhalb der Nachhaltigkeit befände. Von daher seien die Zahlen im Laufe des Jahres realistisch niedriger in der Bewirtschaftung. Deshalb die Bitte, nicht unbedingt eine willkürlich anmutende Größenordnung festzusetzen, da man die Flexibilität vor Ort und auch im Jahr jeweils benötige, um auf die jeweiligen Gegebenheiten reagieren zu können.
Weiter kündigt er an, dass die Verwaltung den heute gewünschten Vortrag vorbereiten werde, damit man in einer der nächsten Sitzungen auf die Thematik zurückzukommen könne.

Frau Rm Sassen möchte von Herrn Dr. Rath wissen, wie dieser den Beschluss des BuNB in Bezug auf die Menge von Totholz und auf die Auswahl der Habitat-Bäume bewerte.

Herr Dr. Rath teilt mit, dass er diese Frage gerne mitnehme, um diese im Zusammenhang mit der folgenden Waldzustandsberichterstattung zu beantworten.

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Planung der Holzfällarbeiten im Dortmunder Stadtwald im Winterhalbjahr 2020/2021 zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen betrachtet den o. a Antrag der Fraktion Die Linke + heute als eingebracht und wird diesen mit einem Vortrag der Forstverwaltung zum aktuellen Zustand des Waldes wieder aufrufen.



5.3 Angelegenheiten des Umweltamtes

zu TOP 5.4
Altlasten auf dem HSP-Gelände
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 18588-20)

Hierzu Bitte um Stellungnahme (Fraktion B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 18588-20):

…die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet die Verwaltung um eine Darstellung der Altlastenproblematik auf der Fläche des ehemaligen Hoesch-Spundwand-Geländes.

Dabei bitten wir insbesondere um Angaben zum Umgang mit noch vorhandenen Ölgruben und Sinteranlagen auf dem Gelände.


Hierzu Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 185888-20-E1):

zu der o.g. Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:

Das sogenannte HSP (Hoesch-Spundwand) Gelände hat eine Größe von ca. 45 ha. Auf dieser
Fläche begann die industrielle Nutzung ca. 1854 und hat bis 2015 angedauert.
In dieser Zeit haben abwechselnde Nutzungen aus den Bereichen der Eisen- und
Stahlindustrie stattgefunden.
Nach der Betriebsaufgabe ist im Jahr 2015 im Auftrag der Grundstückseigentümerin
ThyssenKrupp Steel zunächst eine multitemporale industriehistorische Recherche durch das
Gutachterbüro Dr. Mark, Dr. Schewe und Partner, Bochum, durchgeführt worden, die
aufzeigt, in welchen Bereichen wann Industrieanlagen bestimmter Nutzungen existiert haben.
Durch diese Analyse können Bereiche mit erfahrungsgemäß erhöhtem Schadstoffpotential
lokalisiert werden.

Die betrachtete Gesamtfläche ist seit 1854 durch verschiedene industrielle Betriebe genutzt
worden. Die wesentlichen Entwicklungen sind:

1854 Gründung der Dortmunder Bergbau- und Hütten AG
1878 Errichtung eines Hammerwerkes
1886 Errichtung einer Phosphatfabrik
1912 Bau von Walzwerk I und Bau einer Seilbahn zu den Zechen Tremonia und
Kaiser-Friedrich
1916 Errichtung eines Geschosspresswerkes
1928 Errichtung einer Walzendreherei
1934 Inbetriebnahme einer 15.000 t Presse
1943 bis 1945 schwere Kriegsschäden
1945 Inbetriebnahme von 2 Hochöfen
1957 Inbetriebnahme eines neuen Walzwerkes
1963 Stilllegung des Hochofens

Zur Einschätzung des Altlastenpotenzials und zur Definition weiterer Untersuchungsbedarfe
werden die einzelnen Nutzungsbereiche üblicherweise in drei Kategorien eingeteilt; in
Flächen mit geringem, mit mittlerem und mit hohem Kontaminationspotenzial. Maßgeblich
für die Einteilung sind die Kenntnisse über den Einsatz und die Entstehung insbesondere
wasser- und umweltgefährdender Betriebsmittel und Produktionsrückstände. Betrachtet
wurden alle im Rahmen der industriehistorischen Recherche ermittelten insgesamt 260
Betriebs- und Nutzungseinheiten.
Als Flächen mit hohem Kontaminationspotential konnten auf dem HSP Gelände vor allem
Standorte von Tankanlagen, Abscheider, sonstige Lagerbehälter für umweltgefährdende
Stoffe und der Standort der zwischen 1860 und 1910 betriebenen Kokerei ermittelt werden.
Dazu zählen natürlich auch Sinteranlagen und Ölgruben. In diese Kategorie fallen 20
Nutzungseinheiten.
Flächen mit mittlerem Kontaminationspotential sind Betriebsteile und Werkstätten, in denen
mit Schmiermitteln umgegangen wurde oder Entfettungsmittel eingesetzt worden sind. 118
Nutzungen sind derart eingestuft worden.
Weitere 122 Objekte weisen nur ein geringes Kontaminationspotential auf, weil nicht oder
nur in geringen Mengen mit Schadstoffen gearbeitet wurde. Auf der Grundlage dieser
Erkenntnisse ist ein Erkundungsplan erstellt worden.
2019 wurden von der Thelen-Gruppe als neuem Eigentümer orientierende
Untergrunduntersuchungen vorgelegt, die durch das Gutachterunternehmen Harress Pickel
Consult AG Dortmund durchgeführt worden sind. Mit Hilfe von 81 Rammkernsondierungen
untersuchte der Gutachter vor allem die Flächen mit hohem und mittlerem
Kontaminationspotential mittels Bodenansprache und Analyse der entnommenen
Bodenproben. Einige Bereiche sind aufgrund der noch bestehenden massiven Bebauung und
Gründung derzeit noch nicht für Sondierungen zugänglich. Aufgrund dieser Einschränkungen
konnten in den Verdachtsbereichen mit hohem und mittlerem Kontaminationspotential
bislang etwa die Hälfte der vorgesehenen Sondierungen durchgeführt werden. Die Flächen
mit niedrigem Kontaminationspotential sind zu ca. 80 % rastermäßig untersucht.
Die Analytik ergab erwartungsgemäß Auffälligkeiten insbesondere bei den Parametern
Schwermetalle, polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) und
Mineralölkohlenwasserstoffe.
Insgesamt zeigte sich allerdings ein Belastungsniveau, das angesichts der langjährigen
industriellen Nutzung als eher gering einzustufen ist. Erhöhte Schadstoffgehalte sind vor
allem durch schlackehaltige Auffüllungen und Asphaltbestandteile sowie im Bereich eines
früheren Lagertanks auffällig. Die Untersuchungen der Bodenluft auf leichtflüchtige
Schadstoffe wie z.B. Benzol oder chlorierte Kohlenwasserstoffe (LCKW) ergaben
unauffällige Ergebnisse.
Im Jahr 2020 wurde durch die HPC AG, Dortmund, eine zusätzliche
Grundwasseruntersuchung der Fläche vorgelegt. Bis auf eine kleinräumige LCKW-Belastung,
die noch nachuntersucht wird, konnten keine sanierungsbedürftigen nutzungsspezifischen
Grundwasserbeeinflussungen festgestellt werden.

Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass die bekannte Boden- und Untergrundsituation
der stadtbedeutenden Entwicklung „Smart Rhino“ nicht entgegensteht. Zu diesem Ergebnis
kommt auch die im Auftrag der Thelen Gruppe erstellte Machbarkeitsstudie.
Maßgeblich für die Projektumsetzung und die notwendige Flächenaufbereitung ist ein
Bodenmanagement, das die unterschiedlichen Empfindlichkeiten der vorgesehenen
gewerblichen und wohnbaulichen Nutzungen berücksichtigt. Gleiches gilt auch für geplante
Grünbereiche. Die zukünftigen Geländehöhen und die sich daran orientierenden
Aufbereitungstiefen spielen bei der Flächenherrichtung eine entscheidende Rolle. Die
nutzungsbezogene Untergrundaufbereitung ermöglicht eine detaillierte Untersuchung bisher
nicht erkundeter Betriebsbereiche. Ebenso lassen sich damit Flächen festlegen, die einen
Rückbau von Aushubmaterial unter definierten Randbedingungen zulassen.
All diese Planungen und Überlegungen werden sich in einem durch den Vorhabenträger zu
erstellenden bodenschutzrechtlichen Sanierungsplan wiederfinden, der nach § 13 Bundes-
Bodenschutzgesetz (BBodSchG) von der Unteren Bodenschutzbehörde für verbindlich erklärt
wird. In Abhängigkeit von der zeitlichen Entwicklungsplanung für einzelne Flächenabschnitte
und Quartiere ist es ebenfalls vorstellbar, einen Rahmensanierungsplan als rechtliche
Klammer für mehrere Teilsanierungspläne aufzustellen.
Die grundsätzlichen Bestandteile eines bodenschutzrechtlichen Sanierungsplanes werden in
der Bundesbodenschutzverordnung BBodSchV definiert. Dazu gehören u.a. eine
Beschreibung der Boden- und Untergrundsituation des Sanierungsgebietes und die detaillierte
Darstellung der Vorgehensweise für die Sanierung. Das Bodenmanagement- und
Entsorgungskonzept gehört ebenso dazu wie die Beschreibung notwendiger Arbeits- und
Umgebungsschutzmaßnahmen. In der behördlichen Verbindlichkeitserklärung werden
insbesondere die Bodenqualitäten festgelegt, die das Gelände im Endzustand in Abhängigkeit
von der geplanten Nutzung aufweisen muss. Diese können je nach Situation eine
Bodenumlagerung oder einen Bodenaustausch beinhalten. Ein begleitendes
Grundwassermonitoring wird voraussichtlich ebenfalls Bestandteil der behördlichen
Anforderungen sein. Die kontinuierliche Überwachung der Arbeiten durch einen
Fachgutachter und die Genehmigungsbehörde stellen die Einhaltung der rechtlichen und
technischen Maßgaben des Sanierungsplanes sicher.
Die Abstimmung und Erarbeitung der Sanierungsplanung wird nur eines von zahlreichen
Arbeitspaketen sein, die in den nächsten Jahren die erfolgreiche Projektrealisierung „Smart
Rhino“ ermöglichen werden.

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.

zu TOP 5.5
CO2-Bilanz 2018
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 19222-20)

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Ergebnisse der CO2-Bilanz 2018 zur Kenntnis.




zu TOP 5.6
1. Neuwahl des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde
2. Regelung der Aufwandsentschädigung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18739-20)

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:


Beschluss
Der Rat wählt auf Vorschlag der nach § 70 Landesnaturschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (LNatSchG NRW) vorschlagsberechtigten Vereinigungen die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde einstimmig entsprechend der als Anhang beigefügten Listen 1 und 2.

Der Rat beschließt entsprechend § 33 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) die Zahlung einer Entschädigung an die Mitglieder sowie an den*die Vorsitzende*n des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde in Anlehnung an § 14 der Hauptsatzung der Stadt Dortmund.



zu TOP 5.7
B1 - Durchfahrtverbot (Vergleich mit der DUH)
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 19745-21)
…bitte berücksichtigen Sie für die Sitzung am 03.02.2021 den o. g. Tagesordnungspunkt. Wir werden unser Anliegen schnellstmöglich konkretisieren.

AKUSW, 03.02.2021:

Herr Rm Kowalewski entschuldigt sich dafür, dass die Konkretisierung seiner Fraktion (Bitte um Stellungnahme) aufgrund eines Übermittlungsproblems heute nicht mehr rechtzeitig als Tischvorlage vorgelegt werden konnte, sich allerdings bereits im Gremieninformationssystem befinde.

Man einigt sich hierzu darauf, diese Bitte um Stellungnahme auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung zu setzen.


zu TOP 5.8
Städtepartnerschaften / Klimaschutz
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 19846-21)
Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme (Fraktion FDP/ Bürgerliste) (Drucksache Nr.: 19846-21):

Global denken, lokal handeln - dies ist gerade für den Klimaschutz eine zentrale Leitlinie. Vor diesem Hintergrund müssen auch Städtepartnerschaften ihren Beitrag zum Klimaschutz und zur Zusammenarbeit in der Klimaanpassung leisten. Es erscheint unklar, ob die Stadt Dortmund ihre Möglichkeiten hier ausschöpft. Daher fragen wir die Verwaltung:

1. Welche Aktivitäten gab es vor dem Hintergrund, dass USA und China die größten CO2-Emittenten weltweit sind, mit den Partnerstädten Buffalo und Xi'an seit dem Jahr 2017 im Bereich des Klimaschutzes?
2. Welche Aktivitäten gab es ggf. mit anderen Partnerstädten im Bereich von Klimaschutz und Klimaanpassung?
3. Oberbürgermeister Ullrich Sierau und sein Amtskollege aus Kumasi (Ghana), Osei Assibey Antwi, haben am 7. Oktober 2020 ein Abkommen über eine Projektpartnerschaft unterzeichnet. Sie ist auf zwei Jahre ausgelegt und fokussiert sich hauptsächlich auf eine Zusammenarbeit im Bereich Klimaanpassung. Welche konkreten Schritte hat es seit der Unterzeichnung des Memorandum of Understanding gegeben, welche Projekte sind vorgesehen und wie ist die weitere Planung für 2021?



Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.



zu TOP 5.9
Änderungsantrag Landschaftsplan
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 19843-21)

Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 19843-21-E1):

…die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet den Ausschuss um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:

1. Im Landschaftsplan wird die Fläche nördlich der Stockumer Straße und westlich des Schultenhofes als Landschaftsschutzgebiet mit dem Entwicklungsziel 1 „Erhaltung“ festgesetzt.

2. Der Bebauungsplan Hom 266 „Sport- und Freizeiteinrichtung Renninghausen“ wird aufgehoben.

3. Der Flächennutzungsplan wird dahingehend geändert, dass dort eine „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt wird.

4. Die Fläche wird dauerhaft mit der Zweckbindung ökologische Landwirtschaft verpachtet.



AKUSW; 03.02.2021:

Herr Rm Dudde erinnert nochmal kurz an den Hintergrund zum o.a. Antrag seiner Fraktion und bittet um Zustimmung.

Herr Wilde erläutert hierzu, dass in der Vergangenheit deutlich gemacht worden sei, dass man über alle Ebenen hinweg die Anpassungen /Änderungen entsprechend vornehmen müsse. Dies würde der heutige Antrag auslösen. Es handele sich hierbei aber noch nicht um den eigentlichen Beschluss sondern zunächst um die Einleitung eines Verfahrens. Die Verwaltung werde zeitnah, mit einer entsprechenden Vorlage zur Einleitung dieser Verfahren wieder auf den Ausschuss zukommen.


Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt den o. a. Antrag einstimmig, bei Enthaltung (Fraktion AfD) und beauftragt die Verwaltung entsprechend zu verfahren.


6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnen - nicht besetzt



7. Angelegenheiten des Amtes für Stadterneuerung

zu TOP 7.1
EU-Forschungsprojekt zur produktiven grünen Infrastruktur in postindustriellen Stadterneuerungsgebieten (proGIreg - productive Green Infrastructure for post-industrial urban regeneration): Projektüberblick und Sachstand der geplanten Maßnahmen
Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 18248-20)

Die Bezirksvertretung Huckarde fasst am 02.12. 2020 einstimmig folgenden Beschluss:
Die Bezirksvertretung Huckarde nimmt den Projektsachstand zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Projekte weiter zu qualifizieren.

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt diesen Beschluss zur Kenntnis.

7.2 Angelegenheiten des Amtes für Stadterneuerung

zu TOP 7.3
Stadterneuerung City: Sofortprogramm und Sofortmaßnahmen zur Stärkung der City,
Förderprogramm des Landes NRW
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18966-20)

Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Wirtschafts- , Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung (AWBEWF) vom 27.01.2021 :

Auf Nachfrage von sB Siebert führt Herr Corzilius aus, dass sich der Förderantrag ausschließlich auf die City bezieht. Man wolle die Akteure der City zusammenbringen und die Aktivitäten bündeln, um eine sinnvolle Entwicklung auf den Weg zu bringen.
Es sei aber natürlich bekannt, dass auch in den Nebenzentren Bedarfe bestehen.

Rm Reppin beschreibt, dass es noch mehr Probleme im Bereich der City gibt als nur die beiden genannten Großimmobilien. Insofern sei man überrascht gewesen, dass die Vorlage so kurz gefasst sei, zumal hinreichend Fördermittel zur Verfügung stünden.
Auch treffe man in der Vorlage keine Aussage zur Einbindung des Handels oder der Eigentümer der Immobilien. Diese müssten doch ein Interesse haben, ihre Immobilien weiter zu entwickeln. Rm Reppin schlägt vor, die Vorlage in den Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen durchlaufen zu lassen, damit die Verwaltung ggfs. besonders im Bereich der Entwicklung noch nachbessern könne.

Herr Corzilius bestätigt, dass es einen weitaus größeren Handlungsbedarf gebe. Das Förderprogramm bestehe aus vier Bausteinen, die mit maximalen Fördersummen hinterlegt sind. Beispielsweise seien für die Einrichtung eines City-Managements eine Förderung von bis zu 100.000 € möglich, was natürlich auch nur ausreiche, um einen solchen Prozess einzuleiten. Im zweiten Baustein gehe es um Großimmobilien, im dritten um die Zwischenanmietung von Leerständen durch die Kommunen. Hierzu sei es jedoch notwendig, den Mietvertrag vor der Antragstellung bereits verhandelt zu haben. Auch hätte keiner der angesprochenen Eigentümer hieran Interesse gezeigt, da bislang viel Bewegung in der City stattgefunden habe. Der vierte Baustein beinhalte den Erwerb von langfristig leerstehenden Großhandelsimmobilien, die es in Dortmund derzeit kaum gebe.
Selbstverständlich sei man auch weiterhin mit allen Akteuren in Gesprächen, um die leerstehenden Ladelokale zu identifizieren. In dem von der Verwaltung moderierten Prozess seien selbstverständlich auch die IHK und er Einzelhandelsverband eingebunden.

Rm Garbe bezweifelt, dass der Prozess erfolgreich sein werde. Stattdessen sollte die Verwaltung mit Bormitteln versuchen, ein Konzept zu entwickeln, mit dem sich der Rat dann auseinander setzen könne.

Rm Noltemeyer bestätigt, dass die Betrachtung der Nebenzentren wichtig sei, hier aber andere Formate greifen müssten, da dort insbesondere die Quartiersentwicklung oder die Schaffung von Versorgungsstrukturen von Interesse sind. Die City bleibe ein Magnet mit regionaler Bedeutung, in dem besondere Ereignisse stattfinden sollen. Möglicherweise hätte es aus ihrer Sicht auch ausgereicht, wenn man eine der beiden Immobilien in die Betrachtung einbezogen hätte, es sei jedoch wichtig ein Nutzungskonzept zu entwickeln, was sich auf andere Immobilien übertragen lasse. Auch die Option eines Abrisses solle überdacht werden, da z. T. nicht einfache Baustoffe verbaut wurden.
Insgesamt seien jedoch im Bereich der City eine Vielzahl an strukturellen und strategischen Themen zu berücksichtigen, so z. B. die Entwicklung der Kampstraße, Klimaauswirkungen, eine Neuorganisation der Märkte u. ä. Auch die Akteure von Kreativquartieren und Stadtteilgenossenschaften sollten miteingebunden werden, damit auch deren Ideen für eine moderne City eingehen können.

Auch Rm Ixkes-Henkemeier hält es für sinnvoll, wenn eine Gesamtkonzeption entwickelt wird, die auch innovative Ideen berücksichtigt. Sie bestätigt, dass die Nebenzentren ähnliche Probleme haben, auch wenn die Auswirkungen für die gesamte Stadt vielleicht etwas geringer ausfallen.

Rm Nienhoff ergänzt, dass es ein weiteres Programm gibt, bei dem die Anträge bis zum 30.04. eingereicht werden können. Möglicherweise gebe es weitere Bedarfe, die dort angegangen werden können.

Rm Garbe hingegen sieht es als kritisch an, dass große Investoren den Einzelhandel insolvent gehen lassen, um mit den Immobilien Gewinne zu machen.

Herr Corzilius beschreibt, dass man sich bewusst für diese beiden Immobilien entschieden habe. Bei der einen handele es sich um eine übliche Kaufhausimmobile, bei der anderen gebe es kleinteiligeren Handel mit gleichzeitiger Büronutzung in den oberen Etagen. Aus sei die Lage wegen des auf der gegenüberliegenden Seite möglichen Großszenarios besonders.
Selbstverständlich sei die Verwaltung in vielen Bereichen sehr gut aufgestellt, brauche aber bei bestimmten Fachthemen und Gesamtkonzepten Unterstützung.

Frau Tiews führt weitergehend aus, dass man in der Verwaltung sehr gut und wertschätzend zusammenarbeite und Hand in Hand arbeite. In sehr kurzer Zeit haben sich die entsprechenden Fachbereiche zusammengefunden und den Antrag auf den Weg gebracht. Dies erkläre auch, warum die Vorlage so knapp gestaltet sei und nicht alles, was im Hintergrund gelaufen sei, abbilde. Sicherlich habe die Verwaltung aber in der Sitzung des AKUSW die Möglichkeit, dies noch einmal deutlich zu machen.
Auch sei die Stadterneuerung die richtige Stelle, um die angesprochenen Themen, die die Entwicklung der Innenstadt betreffen, zusammenzuführen und voranzutreiben.
Bei den Nebenzentren gebe es starke Unterschiede, wie die Hilfestellungen aussehen müssen, es sei aber richtig, dass die tägliche Versorgung einen Schwerpunkt darstelle.

Die Vorlage wird ohne Empfehlung weitergeleitet.


AKUSW, 03.02.2021:

In Kenntnis der o. a. Empfehlung des AWBEWF empfiehlt der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei Enthaltung (Fraktion AfD) folgenden Beschluss zu fassen:


Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, vorbehaltlich der Förderzusage durch die Bezirksregierung Arnsberg,





zu TOP 7.4
Stadterneuerung Westerfilde & Bodelschwingh: Spielraum- und Freizeitflächenkonzept
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 19055-20)


Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vertagt die Angelegenheit, da der Beschluss der Bezirksvertretung Mengede hierzu noch nicht vorliegt.






zu TOP 7.5
1. Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW)
2. Beschluss zur Beteiligung der Stadt am Projektaufruf des Bundesprogramms "Nationale Projekte des Städtebaus" zur Weiterqualifizierung der „Emscher-Promenade“
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 19752-21)

Hierzu liegt vor Empfehlung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde (BuNB) vom 02.02. 2021:

Einstimmiger Beschluss

Der Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde empfiehlt dem Beschlussvorschlag der Vorlage (Drucksache Nr.: 19752-21) zu folgen:

Beschlussvorschlag

a) Der Rat der Stadt genehmigt die gem. § 60 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW (GO
NRW) vom Oberbürgermeister und einem dem Rat angehörigen Mitglied bzw.
der/dem Ausschussvorsitzenden getroffene Dringlichkeitsentscheidung mit folgendem Inhalt:

b) Der Rat der Stadt Dortmund beschließt im Zuge der IGA 2027 und des Projekts
„Emscher nordwärts“ die Beteiligung am Projektaufruf des Bundesprogramms
„Nationale Projekte des Städtebaus“ zur Weiterqualifizierung der „Emscher-
Promenade“

Weiterhin bittet der Beirat dringend am weiteren Planungsverfahren frühzeitig beteiligt zu werden, da es sich in diesem Bereich der Emscher um ein ökologisch wertvolles Gebiet handelt.


AKUSW, 03.02.2021:

In Kenntnis der Empfehlung des BuNB empfiehlt der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:


8. Angelegenheiten des Vermessungs-und Katasteramtes – nicht besetzt



9. Anfragen-nicht besetzt




10. Informationen der Verwaltung

zu TOP 10.1
Terminplan 2021 Rat und Ausschüsse
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 19138-20)

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den o. a. Terminplan zur Kenntnis.

zu TOP 10.2
Landschaftsplan Dortmund (Satzung)-Sachstandsbericht der Verwaltung

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17243-20-E7)

Hierzu liegt vor Sachstandsbericht der Verwaltung (Drucksache Nr.: 17243-20-E7):


……der Rat der Stadt hat den Landschaftsplan Dortmund am 18.06.2020 als Satzung beschlossen.
Nach Prüfung durch die Höhere Naturschutzbehörde der Bezirksregierung Arnsberg und der
Bekanntmachung in den Dortmunder Bekanntmachungen (DOBEKA) ist der Landschaftsplan
Dortmund am 07.11.2020 in Kraft getreten.
Wie in der Drucksache 17243-20 zur Satzung des Landschaftsplans Dortmund dargestellt,
werden nun für die Umsetzung des Landschaftsplans personelle und finanzielle Ressourcen
benötigt. Ohne diese kann der Landschaftsplan Dortmund nicht umgesetzt werden.
Zur Schaffung personeller Ressourcen wird derzeit eine entsprechende Vorlage in der
Verwaltung abgestimmt. Im Zusammenhang mit dem Landschaftsplan wird das Personal für
die Kontrolle in Natur und Landschaft sowie für die Umsetzung von Pflege- und
Entwicklungsmaßnahmen benötigt.
Die finanziellen Mittel sollen differenziert und auf Stadtbezirksebene dargestellt werden. In
den kommenden Jahren werden dem Rat der Stadt dafür die finanziellen Bedarfe jeweils in
gesonderten Vorlagen zum Beschluss vorgelegt. Die beschlossenen Mittel sind in die
jährlichen Haushaltspläne einzustellen.
Der Beginn der Umsetzung ist für 2022 anvisiert, da zuvor Personal bereitgestellt werden
muss und der Haushalt für 2021 bereits beschlossen ist (Doppelhaushalt 2020/2021). In der
Zwischenzeit werden die notwendigen strukturellen Voraussetzungen geschaffen und
Vorarbeiten geleistet, wie etwa die Abstimmungen mit anderen Fachbereichen, die
Beantragung von Fördermitteln und die Vorbereitung von Ausschreibungen. Dadurch soll
gewährleistet werden, dass das Umweltamt in 2022 reibungslos in die Umsetzung des
Landschaftsplans einsteigen kann.

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.


Die öffentliche Sitzung endet um 21:30 Uhr.






Adam Reuter Trachternach
Ratsmitglied Vorsitzende Schriftführerin



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