Niederschrift (öffentlich)

über die 5. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
am 17.03.2015
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Sitzungsdauer: 16:00 - 18:55 Uhr

Anwesend:

a) Stimmberechtigte Mitglieder:

SPD
Rm Goosmann
Rm Heidkamp
Rm Jäkel ab TOP 2.1
Rm Kleinhans
Rm Renkawitz
Rm Schmidt
Rm Schnittker
Rm Tölch

CDU
Rm Neumann i. V. für Rm Daskalakis
Rm Kopkow
Rm Krause
Rm Dr. Schauenberg
Rm Weber
sB Wallrabe

Bündnis 90/Die Grünen
Rm Klausmeier
Rm Noltemeyer
sB Krummacher bis TOP 3.6

FDP/Bürgerliste
Rm Dr. Reinbold ab TOP 2.1

Die Linke & Piraten
Rm Reigl
Rm Zweier

AfD
Rm Bohnhof


b) Mitglieder ohne Stimmrecht:

sE Kannenberg Seniorenbeirat
sE Imielski Integrationsrat



c) Verwaltung
StR´in Jägers, 3/Dez.
Frau Siekmann, FB 32
Herr Spaenhoff, FB 33
Herr Dipl.-Ing. Harries, FB 37
Herr Dr. Potthoff, FB 3
Herr Dr. Falk, FB 70
Herr Sagolla, FB 61
Herr Nolte, FB 66
Herr Pihl, FB 33
Frau Fichtenau, FB 33/GF

Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 5. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden,
am 17.03.2015, Beginn: 16:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 4. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 10.02.2015

2. Eingaben und Stellungnahmen der Verwaltung

2.1 Ausweisung der gesamten Freilandflur östlich des Dortmunder Airport als FFH-Gebiet
Eingabe und Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 00069-15)

2.2 Unterschutzstellung der Graureiherkolonie inklusive Gräfte von Haus Kurl als geschützten Landschaftsbestandteil
Eingabe und Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 00070-15)

2.3 Renaturierung Dorneystraße
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 14844-14-E2)

3. Anträge und Stellungnahmen der Verwaltung







3.1 Bürger-App
Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 13070-14-E2)
- wird nachgereicht -
(Überweisung aus dem Rat und Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen lagen zur Sitzung am 25.11.2014 vor)


3.2 Neuaufstellung doline
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 00469-15)

3.3 Veranstaltungsmanagement der Stadt Dortmund
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 00624-15)

3.4 Rettungsdienstbedarfsplan
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 00625-15)

3.5 Rettungsdienstbedarfsplan
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 00675-15)

3.6 Gabionenwand in Brünninghausen
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 00649-15)

4. Vorlagen der Verwaltung

4.1 Rettungsdienst "Aktuelle Situation und Sofortmaßnahmen"
Mündliche Berichterstattung

4.2 Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr in Kirchhörde
Mündliche Berichterstattung

4.3 Statusberichte und Jahreseinsatzstatistiken der Task Force Nordstadt und der Task Force Dorstfeld
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00515-15)

4.4 Verkehrssicherheit der Bewohner des Innenstadtrands
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 19.02.2015
(Drucksache Nr.: 00073-15)



Die Sitzung wird von der Vorsitzenden - Rm Krause - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden fristgemäß eingeladen wurde und, dass der Ausschuss beschlussfähig ist.






1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Rm Klausmeier benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Die Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wird wie veröffentlicht festgestellt und um folgende Punkte erweitert:

zu TOP 3.2 Neuaufstellung doline
Bitte um Stellungnahme der Fraktion Die Linke & Piraten
(Drucksache Nr.: 00469-15-E2)

TOP 4.5 Zukünftige Neukonzeption doline
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00788-15)

Die Vorsitzende schlägt vor, folgende Tagesordnungspunkte gemeinsam zu behandeln:

TOP 3.2 Neuaufstellung doline
(Zusatz-/Ergänzungsantrag SPD-Fraktion und
Bitte um Stellungnahme der Fraktion Die Linke & Piraten)
mit

TOP 4.5 Zukünftige Neukonzeption doline
(Verwaltungsvorlage

und

TOP 3.4 Rettungsdienstbedarfsplan
(Zusatz-/Ergänzungsantrag SPD-Fraktion)
mit

TOP 3.5 Rettungsdienstbedarfsplan
(Bitte um Stellungnahme CDU-Fraktion)
mit

TOP 4.1 Rettungsdienstbedarfsplan
Präsentation
(Drucksache Nr.: 00857-15).

Als Tischvorlage liegt den Mitgliedern des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden zu TOP 4.1 „Rettungsdienst – Aktuelle Situation und Sofortmaßnahmen“ eine Präsentation der Verwaltung (Drucksache Nr.: 00857-15) vor. (Anlage zum Protokoll)

Mit diesen Änderungen wird die Tagesordnung einstimmig genehmigt.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 4. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 10.02.2015

Die Niederschrift über die 4. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 10.02.2015 wird einstimmig genehmigt.

2. Eingaben und Stellungnahmen der Verwaltung

zu TOP 2.1
Ausweisung der gesamten Freilandflur östlich des Dortmunder Airport als FFH-Gebiet
Eingabe und Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 00069-15)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„Eine Ausweisung als Flora-Fauna-Habitat-Gebiet (FFH) wird auf Landesebene auf Grundlage
der vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) geführten
Fachdaten vorgenommen. Dabei fließen insbesondere die aktuellen Daten der
Biotopkartierungen mit ein. Andererseits ist aber auch ein ausreichend großes Flächenareal
erforderlich, um eine solche Schutzkategorie zu begründen.
Gerade letzteres steht jedoch östlich des Dortmunder Airports nicht zur Verfügung, weil hier
nur noch randliche, unter Landschaftsschutz stehende Restflächen existieren. In wie weit
Flächen gleichen Biotoptyps auf dem östlich angrenzenden Gebiet des Kreises Unna in
Betracht kommen, müsste ggf. durch eine entsprechende Anregung bei der unteren
Landschaftsbehörde des Kreises Unna geklärt werden.“


Der Petent teilt mit, dass er in seiner Eingabe irrtümlicherweise mitgeteilt hat, dass es sich um die östliche Fläche des Airports Dortmund handelt. Gemeint war aber die westliche Fläche des Dortmunder Airport. Der Petent bittet darum, die Eingabe nochmals an die Verwaltung weiterzuleiten, mit der richtig gemeinten Fläche westlich des Airports Dortmund.

sE Krummacher bittet darum, dass möglichst zeitnah mit dem Kreis Unna geklärt wird, inwieweit ein FFH-Gebiet möglich ist. Des Weiteren würde er es begrüßen, wenn die Angelegenheit in den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen überwiesen wird.

Rm Goosmann sieht die Stellungnahme als ausreichend an und schlägt vor, dass Thema für den östlichen Teil zu beenden und nicht an den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zu überweisen. Er bittet darum, dass die Verwaltung sich mit der Frage befasst, was westlich des Airports Dortmund machbar ist. Er bittet um Stellungnahme bis zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden und schlägt vor, dann zu entscheiden wie mit der Fläche umzugehen ist.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis und stimmt auf Nachfrage der Vorsitzenden der Verfahrensweise von Rm Goosmann einstimmig zu.







zu TOP 2.2
Unterschutzstellung der Graureiherkolonie inklusive Gräfte von Haus Kurl als geschützten Landschaftsbestandteil
Eingabe und Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 00070-15)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt nachfolgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„Das Grundstück des ehemaligen Hauses Kurl ist zurzeit im Landschaftsplan als
Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen. Damit ist die Grundstruktur des Geländes geschützt
und eine Nutzungsumwandlung ausgeschlossen. Darüber hinaus ist die Gräfte und ihr Umfeld
denkmalrechtlich als Bodendenkmal gesichert. Im Übrigen liegt Haus Kurl auch in einem
Kulturlandschaftsbereich Nr. 448 des Landschaftsverbandes Westfalen – Lippe, der künftig in
den Regionalplan Ruhr aufgenommen wird.

Eine zusätzliche Unterschutzstellung würde nach Auffassung des Umweltamts hinsichtlich
der Durchsetzung der landschaftsrechtlichen Belange insofern keinen Mehrwert ergeben.
Bezüglich des Artenschutzes greift ohnehin das Bundesartenschutzrecht unmittelbar.
Bei der Befassung mit der Graureiherkolonie handelt die untere Landschaftsbehörde auch
aktuell über diese Rechtsgrundlage, weil eine Lösung des sicherlich bestehenden
Nutzungskonflikts mit den Absichten des Eigentümers prozesshaft auch über die
Grundstücksgrenzen hinaus erfolgen muss.

Dieser Sachverhalt wird auch in der Sitzung des AUSW am 18.03.2015 aufgrund einer
Eingabe der Ratsfraktion DIE LINKE & PIRATEN behandelt.“


Der Petent erläutert den Mitgliedern des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden sein Anliegen.

Rm Noltemeyer informiert, das Landschaftsschutzgebiete eine der niedrigsten Kategorien im Landschaftsschutz sind. Es muss geschaut werden, was für Forstmaßnahmen durchgeführt wurden, die nicht sinnvoll sind und Flora und Fauna beeinträchtigen. Dies muss aus ihrer Sicht im Fachausschuss geklärt werden.

Die Vorsitzende Frau Krause hält auf Nachfrage fest, dass die Angelegenheit für den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden mit der Kenntnisnahme der Mitteilung der Verwaltung erledigt ist.

Die Mitglieder des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nehmen die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 2.3
Renaturierung Dorneystraße
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 14844-14-E2)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 03.03.2015 vor:

„Im Rahmen der Beratung über den TOP „Renaturierung Dorneystraße“ am 10.02.2015 baten
Sie um Mitteilung durch die Verwaltung, wie stark die Frequentierung seitens des
motorisierten Individualverkehrs in dem Teilabschnitt Dorneystraße, Stockumer Heide und
Muschelweg ist.

Für die Dorneystraße auf Dortmunder Stadtgebiet liegen dem Stadtplanungs- und Bauordnungsamt,
Geschäftsbereich Mobilitätsplanung keine Verkehrsbelastungsdaten vor, da die
Dorneystraße nicht zum turnusmäßigen Zählprogramm gehört. Die genannten Straßen
Stockumer Heide und Muschelweg liegen dagegen auf Wittener Stadtgebiet. Das
Stadtplanungs- und Bauordnungsamt kann aber- nach Auftrag aus dem ABÖAB oder einer
Bezirksvertretung - eine automatische Verkehrszählung über mehrere Tage in der
Dorneystraße vornehmen. Ob diese aber noch im März (vor den Osterferien) durchgeführt
werden kann, kann nicht zugesichert werden.“


sE Krummacher teilt mit, dass einer Verkehrszählung zugestimmt wird, wenn sie von geringfügigem Aufwand ist.

Rm Goosmann macht deutlich, dass für seine Fraktion das Thema erledigt ist und einer Verkehrszählung nicht zugestimmt wird.

Herr Weber schließt sich dem Wortbeitrag von Rm Goosmann an.

Die Mitglieder des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nehmen die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis und lehnen mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eine Verkehrszählung ab.

3. Anträge und Stellungnahmen der Verwaltung

zu TOP 3.1
Bürger-App
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 13070-14-E2)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„Zu Ihren Fragen vom 25.11.2014 hinsichtlich einer „Bürger-App“ erhalten Sie nachfolgend die Stellungnahme der Verwaltung:

Frage a) Welche Möglichkeiten der mobilen Kommunikation gibt es bereits?

Die Stadtverwaltung ist über folgende Kommunikationswege mobil zu erreichen:


Frage b) Wenn ja, in welchen Fachbereichen?

Alle Fachbereiche, Eigenbetriebe oder Projekte mit eigenem Auftritt in den Stadtportalen dortmund.de und domap.de sind per Email zu erreichen. Es sind ca. 250 allgemeine Email-Adressen eingetragen. Die Adresse buergerbuero@dortmund.de des Büros für Anregungen, Beschwerden und Chancengleichheit (Fachbereich Bürgerdienste) fungiert derzeit als zentrale Anlaufstelle, wo auch die Einträge in die o. g. Internetforen eingehen.

Der städtische Twitter-Account wird von der Pressestelle und der Dortmund-Agentur gemein-sam betreut.

Frage c) Welche organisatorischen Möglichkeiten sieht die Verwaltung, insbesondere bei den Bürgerdiensten, um eine App umzusetzen?

Bereits im Vorfeld der Programmierung einer App müssen genaue Ziele und Anforderungen festgelegt werden (u. a. Reaktionszeiten, Rückmeldungen an den Nutzer, Informationsfluss und Schnittstellen zu externen und internen Stellen):

Frage d) Welche Kosten entstehen für eine App?

Eine „Bürger-App“, die über tagesaktuelle Informationen und Veranstaltungskalender hinaus Beschwerden annehmen, Dienstleistungen der Stadtverwaltung vermitteln und/oder Bera-tungsleistungen erbringen soll, erfordert je nach Leistungsumfang und –tiefe (Verknüpfung mit Fachverfahren) unterschiedlich hohen Programmier- und Implementieraufwand. Es entstehen erhöhter Sach- und Personalaufwand sowie Aufwendungen für zu konzipierende Ausbildungs- und Fortbildungsmaßnahmen.

Die Stadtverwaltung Dortmund kann keine valide Aussage zu den Kosten einer „Bürger-App“ treffen, daher wurden die Städte Köln und Gelsenkirchen, die Apps mit unterschiedlichem Leistungsumfang anbieten, um Auskunft gebeten.
Die Stadt Köln, die in ihrer Köln-App mehrere Angebote kombiniert (Mängelmelder, Aktuelles, Kontakte zur Stadtverwaltung und den Veranstaltungskalender sowie einzelne Dienstleistungen), spricht von einem "höheren fünfstelligen Betrag". Die Entwicklung sei nicht gesondert beauftragt sondern im Rahmen der Pflege der städtischen Homepage ver-rechnet worden. Den laufenden Pflegeaufwand bezeichnet die Stadt Köln als "relativ hoch". Köln nimmt weder eine zentrale Qualitätssicherung vor, noch ist ein zentrales Berichtswesen oder ein Monitoring der Anfragen möglich.

Die Stadt Gelsenkirchen bietet zurzeit zwei Apps an: eine Mängelmelder-App und eine App zur Beantragung und Verlängerung von Bewohnerparkausweisen. Die Software wurde für netto 6.000 Euro erworben, als weitere jährliche Nettokosten gibt Gelsenkirchen 4.200 Euro für Wartung und Transaktionen an, Schulungen und Anpassungen werden mit 600 Euro/netto pro Tag veranschlagt.


Frage 1. Gibt es bereits Apps, die die Stadtverwaltung selbst initiiert/entwickelt hat und die bereits genutzt werden?

Die Stadtverwaltung hat Apps initiiert/entwickelt, die zur aktuellen, themenbezogenen Information der Nutzer konzipiert sind.

Dazu zählen „Mobile Web-Apps“ an. Dies sind speziell für Mobilgeräte optimierte Websites, die auf den bereits vorhandenen Inhalten eines Internetportals aufbauen, damit Inhalte nicht aufwändig doppelt gepflegt werden müssen. „Mobile Web-Apps“ werden über den Web-browser des Mobilgeräts abgerufen und bedürfen keiner Installation, da das Web-Angebot bereits responsiv angelegt ist und automatisch die für das Endgerät optimierte Darstellung wählt. „Mobile Web-Apps“ sind unabhängig von Software und Hersteller.

Die Stadtverwaltung hat „Native Apps“ entwickelt, die an die Zielplattform angepasst programmiert werden und über ein herstellerspezifisches Online-Portal (App-Store) bezogen und installiert werden können.

Darüber hinaus wird bereits eine Beschwerde-App genutzt bzw. bearbeitet.

Frage 2. Wenn ja: um welche Apps handelt es sich?

Als „Mobile Web-Apps“ sind zu nennen: mobil.dortmund.de der Dortmund-Agentur, DOguide.mobi von DORTMUNDtourismus – beide „Mobile Web-Apps“ verstehen sich als einander ergänzend – sowie dortmunder-U.de und theaterdo.de. Die Dortmunder Immobilien App und die Steinwache Dortmund App können über herstellerspezifische Online-Portale (App-Stores) bezogen und installiert werden.

Die Beschwerde-App mängelmelder.de der Firma wer denkt was GmbH, Darmstadt, ermöglicht die Kommunikation der Nutzer mit der Stadtverwaltung. Die App wurde von der Beauftragten der Bundesregierung für Informationstechnik auf www.govapps.de als "öffentliche App mit Nutzen für die Allgemeinheit" hinterlegt. Nutzermeldungen werden über buergerbuero@dortmund.de vom Büro für Anregungen, Beschwerden und Chancengleichheit bearbeitet.

Frage 3. Existieren Kooperationen bei bereits bestehenden Apps? Wenn ja: Mit wem?

DOguide verfügt genau wie dortmund-tourismus.de über eine Datenbankschnittstelle zum Portal dortmund.de der Dortmund-Agentur, um dort auf die Termine im Veranstaltungs-kalender zuzugreifen und diese im Bereich „Veranstaltungen“ der App darzustellen. Eine weitere Schnittstelle hat DOguide zum Überblick-Verlag, über die alle Daten aus dem Bereich „Essen/Trinken“ sowie „Nachtleben“ zugeliefert werden. Ferner bildet die mobile Webseite das Parkleitsystem der Stadt ab. Die Dortmunder Immobilien App wird von Anbietern als weiteres Präsentationsmedium genutzt.

Die Volkshochschule Dortmund kooperiert mit der landesweiten meine-vhs-App und der bundesweiten OpenVHS-App.

Frage 4. Wie bewertet die Verwaltung derartige Kooperationen?

Die Kooperationen werden als positiv bewertet. Bei den „Mobile Web-Apps“ ermöglichen die Kooperationen, dass die dargestellten Informationen ohne mehrfache Aufbereitung durch die verschiedenen Anbieter erstellt und aktualisiert werden können.

Frage 5. Zu welchen Kosten bzw. mit welchen Mitteln sind diese Apps entwickelt worden?

Mobil.dortmund.de wurde als Produktpflege und -weiterentwicklung des Stadtportals dortmund.de aufgefasst und im Wesentlichen mit internen Ressourcen entwickelt. Die Entwicklung und Projektsteuerung von DOguide werden durch DORTMUNDtourismus geleistet. Die technische Umsetzung erfolgte durch eine Dortmunder Firma und war mit 45.000 € budgetiert.
Die mobile Webseite dortmunder-U.de wurde von einer Dortmunder Firma für 5000 € entwickelt; jährlich werden grafischen Anpassungen in Höhe von 400 € vorgenommen.

Die Entwicklungskosten der Dortmunder Immobilien App lag bei rd. 20.000 €. Die Steinwache Dortmund App wurde zu 100 Prozent mit Mitteln der Landeszentrale für politische Bildung NRW entwickelt.

Frage 6. Gibt es für vorhandene Apps jeweils zuständige MitarbeiterInnen innerhalb der Stadtverwaltung und wenn ja, welche?

Für die Inhalte und Pflege der Apps sind die jeweiligen Redaktionsteams bzw. fachlich zuständigen Teams verantwortlich.


Frage 7. Wie sind die bisherigen Erfahrungen mit bereits genutzten Apps?

Die Erfahrungen mit den „Mobile Web Apps“ und den „Native Apps“ werden durchweg als positiv bezeichnet.

Die Erfahrungen mit der Bearbeitung/Umsetzung der mängelmelder.de-App durch das Büro für Anregungen, Beschwerden und Chancengleichheit sind ebenso positiv: Die von den Nutzern mobiler Endgeräte erwarteten Reaktionsstandards (kurze Reaktionszeit der Stadtver-waltung, Eingangsbestätigung, Einheitlichkeit des Verwaltungshandelns, Vermeidung von Irrläufern, kompetente Antwort) werden durch die standardisierten Bearbeitungsprozesse gewährleistet. Die eingehenden Hinweise und Beschwerden werden in der Regel innerhalb einer Woche abschließend bearbeitet und im Portal als erledigt markiert.

Frage 8. Mit welchem finanziellen und personellen Aufwand rechnet die Verwaltung bei der Entwicklung einer "Dortmunder-Bürger-App"?

Allgemein gilt wie unter Frage c) und Frage d) ausführlich dargestellt: Je mehr Themenbereiche angeboten werden und je tiefer in die Prozesse der Stadtverwaltung verknüpft wird, umso höher werden Programmier-, Implementieraufwand sowie der Aufwand für Aus- und Fortbildung und der Pflegeaufwand. Mit der Komplexität einer App steigt auch die Fehlerhäufigkeit.

Die Entwicklung, Implementierung und Pflege einer App für die Stadtverwaltung ist eine haushaltswirksame freiwillige Leistung, für deren Finanzierung zusätzliche Mittel bereitgestellt werden müssten.

9. Welche anderen Möglichkeiten existieren bereits jetzt, damit Bürger*innen ihre Anregungen und Beschwerden gezielt an die Verwaltung richten können?

Bürgerinnen und Bürger können Anregungen und Beschwerden direkt an den jeweils zuständigen Fachbereich richten.

Die Anlaufstelle des Büros für Anregungen, Beschwerden und Chancengleichheit für Kundenberatungen und die Aufnahme von Hinweisen, Anregungen und Beschwerden ist mit der am 19.02.2015 vom Rat der Stadt Dortmund beschlossenen Auflösung des Büros in seiner bisherigen Form entfallen (DS-Nr. 13997- 14).

Zunehmend wird Twitter genutzt, um Anregungen, Beschwerden oder Fragen an die Stadt Dortmund zu richten. Um die von den Nutzern erwartete kurze Reaktionsspanne auch für prozessauslösende Anregungen und Beschwerden und für rechercheintensive Zuwegungsberatungen gewährleisten zu können, unterstützt das Büro für Anregungen, Beschwerden und Chancengleichheit die Twitter-Redaktion.

Über das Stadtportal dortmund.de ist der von der Dortmund-Agentur entwickelte und vom Tiefbauamt angebotene Mängelmelder anwählbar. Ein Schnellzugang wird über die Stadtportal-Startseite in der Rubrik "Besondere Services" angeboten. Der Mängelmelder ist mobil nutzbar, jedoch noch nicht für mobile Endgeräte optimiert.

Mit der beabsichtigten Umstellung des Stadtportal-Angebots auf ein sog. Responsives Design, mit dem sich die Seitendarstellung dem verwendeten Endgerät anpasst, wird die Dortmund-Agentur im Laufe des Jahres 2015 den Mängelmelder und die übrigen Angebote des Stadtportals für die mobile Nutzung optimiert zur Verfügung stellen können.
Das Thema einer nativen „Bürger-App“ als Alternative oder Ergänzung zu dem bereits eingeschlagenen Weg des mobilen Stadtportals wurde intensiv in der Stadtverwaltung diskutiert. Um eine solche freiwillige Leistung weitestgehend im Rahmen der zur Verfügung stehenden Ressourcen anbieten zu können, beabsichtigt die Verwaltung zunächst die Umstellung des Stadtportals auf Responsives Design strukturiert fortzusetzen.“
Rm Dr. Reinbold spricht der Verwaltung seinen Dank für die sehr ausführliche Beantwortung der einzelnen Fragen aus und nimmt zur Kenntnis, dass dadurch eine Sensibilisierung stattgefunden hat. Zum letzten Satz der Stellungnahme auf Seite 5 stellt sich für ihn die Frage, warum die Verwaltung auf ein Responsives Design umstrukturiert, da dies für ihn eine Selbstverständlichkeit ist.

Rm Noltemeyer spricht auch ihren Dank für die Beantwortung aus. Sie verweist darauf, dass die Verwaltung Kooperationen als positiv bewertet (Frage 4) und vermisst in der Beantwortung zu Frage 3 die App aus dem Unionviertel.

Frau Stadträtin Jägers erklärt zur Wortmeldung von Rm Dr. Reinbold, das keine Absicht besteht eine Bürger-App zu entwickeln, da keinerlei Ressourcen zur Verfügung stehen. Das Anliegen der Politik wurde bisher so verstanden, dass Informationen, was es alles zum Thema Bürger-App gibt, zusammengetragen werden.

Herr Dr. Potthoff teilt zur Nachfrage von Rm Dr. Reinbold mit, dass das Responsive Design gewährleistet, dass eine Webseite auf einem Endgerät in angepasster Form gesehen und genutzt werden kann. Die Prioritäten der Dortmund Agentur, unter den gegebenen Rahmenbedingungen sehen so aus, dass das Responsive Design des Stadtportals und weiterer Aktivitäten in den Sozialen Medien die entscheidenden Anteile liefern, um zu einer qualitativen und quantitativen Steigerung der Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern zu gelangen.

Rm Dr. Reinbold verdeutlicht, dass seine Fraktion es aktuell auch so sieht, dass aus personellen und finanziellen Gründen keine Bürger-App umgesetzt werden kann. Er hält jedoch fest, dass der Gedanke einer Bürger-App grundsätzlich als nicht schlecht angesehen wird, aber aus den genannten Gründen momentan nicht als Thema ansteht.

Rm Noltemeyer weist nochmals darauf hin, dass zu Frage 3 eine App des Unionviertels fehlt. Sie bittet daher um Beantwortung, ob bei der Recherche zur Beantwortung die Fachbereiche nach solchen Apps gefragt wurden, oder, ob dies noch nachgeholt werden könnte.

Herr Spaenhoff teilt hierzu mit, dass alle Fachbereiche abgefragt wurden.

Auf Nachfrage teilt die Vorsitzende Frau Krause mit, dass die Angelegenheit für den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden mit Kenntnisnahme der Mitteilung der Verwaltung erledigt ist.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 3.2
Neuaufstellung doline
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 00469-15-E1)

Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 00469-15-E2)

- Siehe TOP 4.5 -

zu TOP 3.3
Veranstaltungsmanagement der Stadt Dortmund
Stellungnahme zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 00624-15-E1)



Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion vor:

„Der Rat der Stadt Dortmund hat in seiner Sitzung am 23.02.12 beschlossen, dass dem ABÖAB und dem ABVG halbjährlich über die Erfahrungen mit den Genehmigungen von Veranstaltungen zu berichten ist.

Der letzte Bericht der Verwaltung ist aus 10/2014.

Vor diesem Hintergrund bittet die SPD-Fraktion die Verwaltung um einen aktualisierten
Sachstandsbericht.

Dabei sollten u. a. folgende Fragen beantwortet werden:

1. Mit welchen weiteren Maßnahmen hat die Verwaltung das
Veranstaltungsmanagement der Stadt Dortmund noch bürgerfreundlicher und
ehrenamtsorientiert weiterentwickelt?

2. Sind die immensen Probleme mit den geforderten digitalen Plänen und
Musterkartierungen bei wiederkehrenden Veranstaltungen mittlerweile
aufgehoben?


3. Wie ist der Sachstand zur Übertragung des Veranstaltungsmanagement vom
Tiefbauamt auf das Ordnungsamt ?
Ist davon auch die Sondernutzung betroffen?


Frau Stadträtin Jägers teilt hierzu mit, dass die Bitte um Stellungnahme von der Verwaltung schriftlich beantwortet wird.

zu TOP 3.4
Rettungsdienstbedarfsplan
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 00625-15-E1)

- Siehe TOP 4.1 -


zu TOP 3.5
Rettungsdienstbedarfsplan
Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 00675-15-E1)

- Siehe TOP 4.1 -

zu TOP 3.6
Gabionenwand in Brünninghausen
Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 00649-15-E1)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:




„In der September-Sitzung des letzten Jahres hatte die Verwaltung zugesagt zu prüfen, inwieweit eine Bemoosung der Gabionenwände in Brünninghausen, die beidseitig komplett mit Graffitis beschmiert ist, möglich sei. Gleichzeitig wurde seitens der Verwaltung mitgeteilt, dass eine Begrünung, beispielsweise durch Efeuranken, zu kostspielig sei.

Die CDU-Fraktion bittet die Verwaltung daher um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Ist zwischenzeitlich geprüft worden, ob eine Bemoosung der Gabionenwände möglich ist? Was ist das Ergebnis der Prüfung?

2. Nach Aussage der Verwaltung ist eine Begrünung durch Efeuranken zu kostspielig. Die CDU-Fraktion möchte daher eine schriftliche Kostenkalkulation darüber haben, wie hoch die Kosten für eine Begrünung durch beispielsweise Efeuranken oder auch eine Bemoosung wären.
3. Sollte sowohl eine Bemoosung, als auch eine Begrünung, aus Kostengründen nicht möglich sein, wird die Verwaltung aufgefordert, bis zur nächsten Sitzung am 17. März 2015 Alternativen aufzuzeigen, wie man die Verschmutzung der Wände und der Brückenpfeiler beseitigen bzw. damit umgehen will.
4. Dabei soll auch die Möglichkeit in Betracht gezogen werden, dass Mittel der Bezirksvertretung oder eventuelle Sponsorengelder dazu genutzt werden, um eine entsprechende Begrünung der Wände vorzunehmen.“

Rm Weber merkt an, dass er das Ergebnis, wie bepflanzt werden soll, aus der Presse entnehmen musste. Er bittet um Mitteilung, welche Bepflanzung möglich ist.

Herr Dr. Falk informiert, dass nach der Ausschusssitzung am 09.09.2014 Bepflanzungsvarianten geprüft wurden. Die Bemoosung ist theoretisch möglich, hat den Nachteil, dass sie dauerhaft bewässert werden muss. Entschieden wurde sich für eine Bepflanzung mit Wildem Wein. Die Eigenschaften des Wilden Weines sind, dass sie über 10 – 20 Meter hoch ranken können und die Gabionenwand dauerhaft, auch das Graffiti, verlegen. Mit der Bepflanzung des Wilden Weines ist bereits begonnen worden. Ergänzt wird dies durch Pflanzungen von Büschen und Hecken entlang der B 54.

Rm Weber bemerkt, dass im Herbst der Wilde Wein seine Blätter verliert und, dass dann das Graffiti wieder zu sehen ist.

Herr Dr. Falk teilt hierzu mit, dass dies richtig ist und im Winterhalbjahr ein Teil der Wand sichtbar ist. Langfristig wird der Wein aber einen so starken Wuchs haben, dass dann kaum etwas durchscheint.

Die Mitglieder des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nehmen den mündlichen Bericht zur Kenntnis.

4. Vorlagen der Verwaltung

zu TOP 4.1
Rettungsdienst "Aktuelle Situation und Sofortmaßnahmen"
(Drucksache Nr.: 00857-15)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion vor:

„Strukturelle Veränderungen im Gesundheitssystem und in der Bevölkerung schlagen sich seit längerem spürbar im Rettungsdienst nieder.

Steigende Einsatzzahlen, mehr Verlegungstransporte zwischen den Kliniken, längere Zeiten für Patientenübergaben und längere Desinfektionszeiten sind festzustellen.
Um diesen komplexen Veränderungen wirkungsvoll zu begegnen, wurde zur Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplanes im November 2012 eine entsprechende Begutachtung durch die Feuerwehr Dortmund beauftragt.

Seitdem befindet sich die Feuerwehr in intensiven Verhandlungen mit den Krankenkassen.
Einvernehmlich konnten zwischen Verwaltung und Krankenkassen bereits vier weitere Rettungswagen im Vorgriff in Dienst gestellt werden, um das Versorgungsniveau aufrecht zu erhalten.

Neben der nun dringlichen Fertigstellung und Umsetzung des Rettungsdienstbedarfsplanes sind für 2015 weitere Sofortmaßnahmen notwendig, deren Umsetzung ebenfalls mit den Krankenkassen verhandelt werden müssen.

Die SPD-Fraktion setzt bei der Umsetzung auch des neuen Rettungsdienstbedarfsplanes auf die bewährte und hervorragende Kooperation mit den Dortmunder Hilfsorganisationen.
Damit soll nicht nur der hohe Qualitätsstandard im Rettungsdienst gehalten, sondern auch das Ehrenamt in diesem Bereich weiter gestärkt werden.

Dazu würde es die SPD-Fraktion begrüßen, wenn neue und zusätzliche Rettungseinheiten und Fahrzeuge auch möglichst von den Hilfsorganisationen betrieben werden könnten.

Vor diesem Hintergrund stellt die SPD-Fraktion folgenden Antrag zur Beratung und Abstimmung:

Der ABÖAB appelliert an die Krankenkassen die Verhandlungen mit der Feuerwehr über die Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplanes der Stadt Dortmund zielorientiert und zeitnah zum Ende zu führen.
Der Fachausschussunterstützt die Verhandlungen der Verwaltung, damit die aufgezeigten und gutachterlich begründete Mehrbedarfe für Rettungsdienst von den Krankenkassen akzeptiert werden.“


Weiterhin liegt dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:

„Die seit einigen Monaten sprunghaft und stetig ansteigenden Einsätze im Rettungsdienst stellen alle Beteiligten vor eine große Herausforderung. Bereits in der März-Sitzung 2013 des ABöOAB wurde diese Problematik erörtert und seitens der Feuerwehr darauf aufmerksam gemacht.

Nach dem Gesetz über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmen (GV NRW Nr.27 vom 25.09.1999) sind die Kreise und
kreisfreien Städte als Träger des Rettungsdienstes verpflichtet, die bedarfsgerechte
und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung einschließlich der notärztlichen Versorgung im Rettungsdienst und des Krankentransports
sicherzustellen.
Zu diesem Zweck stellen die Kreise und kreisfreien Städte Bedarfspläne auf, die kontinuierlich unter Beteiligung der Verbände zu überprüfen und bei Bedarf - spätestens alle vier Jahre - zu ändern sind. In diesem ist auch die sogenannte Hilfsfrist festgelegt, so dass in Dortmund in über 90 % der über Notruf 112 gemeldeten Notfälle das ersteintreffende Fahrzeug des Rettungsdienstes innerhalb von 8 Minuten vor Ort ist, in ländlichen Bereichen in maximal 12 Minuten.

Der letzte Rettungsdienstbedarfsplan der Stadt Dortmund wurde 2008 aufgelegt – ist somit nunmehr älter als sechs Jahre. Auch, wenn dieser zwischenzeitlich immer wieder überarbeitet und damit eine Anpassung an die veränderten Umstände statt gefunden hat, ist eine dringend notwendige Fortschreibung bisher ausgeblieben.

Da die Krankenkassen ebenso daran interessiert sein müssen, wie die Kommunen, dass die Sicherheits- und Qualitätsstandards im Krankentransportwesen eingehalten werden, bittet die CDU-Fraktion um eine ausführliche Darstellung,

- wo die Schwierigkeiten liegen, dass die Verhandlungspartner Feuerwehr / Krankenkassen keine Einigung in der Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplans erzielen und,

- welche Auswirkungen diese Verzögerung für den Rettungsdienst mit sich bringen.


Rm Goosmann teilt zum Antrag der SPD-Fraktion mit, dass dieser als Appell formuliert ist.

Frau Stadträtin Jägers teilt mit, dass seit über einem Jahr daran gearbeitet wird, den Rettungsdienstbedarfsplan zu erneuern. Hierzu wurde ein Gutachter beauftragt, der sehr umfänglich Erhebungen vorgenommen und das gesamte Stadtgebiet untersucht hat. Der Gutachter hat festgestellt, dass in bestimmten Bereichen der Stadt die Anzahl der Rettungsmittel und das notwendige Personal unauskömmlich sind. Aufgrund dessen sind vom Verwaltungsvorstand Sofortmaßnahmen beschlossen worden. Zur Abstimmung des Rettungsdienstbedarfsplanes mit den Krankenkassen ist nunmehr ein Gesprächstermin am 20.03.2015 terminiert. Weiterhin führt Frau Stadträtin Jägers aus, dass die Zahlen im Januar und Februar sowohl im Rettungsdienst Dortmund als auch bundesweit angestiegen sind. Nach Recherchen zu urteilen, liegt es wohl an medizinischen Indikationen, da die Sterberate auch signifikant angestiegen ist.

Herr Dipl.-Ing. Harries gibt ergänzende Informationen zur Präsentation (siehe Anlage zur Niederschrift). Zur Beteiligung der Hilfsorganisationen merkt er an, dass dies aus praktischer Umsetzung hinsichtlich der Vergaberichtlinien scheitert.

Rm Dr. Reinbold bestätigt aus seiner beruflichen Erfahrung die Steigerungszahlen auch für den Kreis Unna. Es ist ihm persönlich ganz wichtig festzuhalten, dass aus seiner Sicht niemand in Dortmund aktuell Angst und Sorge haben muss, nicht notfallmäßig versorgt zu werden. Daher sieht er den Appell der SPD-Fraktion als richtigen gemeinsamen Appell an.

Rm Weber stellt die Frage, was passiert, sollte es zu keiner Einigung kommen; hinsichtlich Ratsbeschluss und/oder Einigungsverfahren beim Regierungspräsidenten.

Frau Stadträtin Jägers teilt hierzu mit, dass sie erst einmal zuversichtlich ist, dass keine Schlichtungsstelle gebraucht wird

Die Vorsitzende Frau Krause teilt auf Nachfrage mit, dass die Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion mit der mündlichen Berichterstattung erledigt ist.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden beschließt den Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion einstimmig bei 3 Enthaltungen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

zu TOP 4.2
Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr in Kirchhörde

Herr Dipl.-Ing. Harries informiert, dass das Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr in Kirchhörde ein typisches altes Spritzenhaus ist und wenig bedarfsgerecht. Zur Unterbringung von u. a. modernen Fahrzeugen ist eine Erweiterung notwendig. Da das Gebäude unter Denkmalschutz steht und vor dem Haus eine Buswendeschleife vorhanden ist, werden Gespräche geführt, was es aus Sicht des Denkmalschutzes und der Verkehrsplanung für Möglichkeiten gibt. Haushaltsmittel sind noch nicht eingestellt und sollen für das Haushaltsjahr 2016/17 angemeldet werden.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nehmen die mündliche Berichterstattung zur Kenntnis.


zu TOP 4.3
Statusberichte und Jahreseinsatzstatistiken der Task Force Nordstadt und der Task Force Dorstfeld
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00515-15)

Rm Reigl dankt für ausführliche Verwaltungsvorlage. Sie bittet um Auskunft zu Seite 6,
4. Absatz – letzter Satz -, wie schwer ein Vergehen sein muss, um rechtskräftig verurteilt zu werden.

Frau Stadträtin Jägers teilt hierzu mit, dass dies immer vom Einzelfall abhängt.

Rm Bonhof merkt zu Seite 5, 3. Absatz – letzter Satz – an, dass er mit einigen Nordtstadtbewohnern gesprochen hat, die die Situation nicht ganz so sehen. Weiterhin verweist Rm Bohnhof auf die kalte Jahreszeit. Er fragt nach, ob damit gerechnet wird, dass sich die Situation im Sommer verschlimmert oder durch erfolgte Maßnahmen stabilisiert hat?

Rm Klausmeier hat zur Verwaltungsvorlage folgende Anmerkungen bzw. Fragen:

- Die Zahl der Prostituierten ist insgesamt zurückgegangen, aber die Zahl der Freier gestiegen.
Wie kann man das erklären? Liegt es evtl. daran, dass anders festgestellt wird.

- Die Zahl der Prostituierten insgesamt zurückgegangen ist, aber nicht die Zahl der drogenabhängigen Prostituierten.
Gibt es ein Konzept, dass sich genau an diese Frauen richtet?

- Wieviel Doppelstreifen gibt es in der Nordstadt?

- Es ist aus der Verwaltungsvorlage entnommen worden, dass die Task Force Dorstfeld eingerichtet wurde, um speziell gegen die Rechte Szene vorzugehen. Es ist aus der Statistik nicht zu entnehmen, wie viele rechtsmotivierte Straftaten bzw. Ordnungswidrigkeiten vorgekommen sind.

- Ein Problem bei der Task Force Dorstfeld ist, dass diese eher werktags unterwegs sind und nicht an Sonn- und Feiertagen. Gibt es eine Möglichkeit, die Task Force Dorstfeld auszuweiten?

Frau Stadträtin Jägers merkt zur Nachfrage von Rm Bonhof an, dass aus ihrer Sicht die Situation auf dem Nordmarkt gut strukturiert ist. Es ist davon auszugehen, dass die Zahl der Menschen im Sommer wieder ansteigen wird. Wie der Sommer verläuft, kann Frau Stadträtin Jägers nicht prognostizieren. In diesem Zusammenhang informiert Frau Stadträtin Jägers, dass am 18.03.2015 wieder der Bauwagen auf dem Nordmarkt aufgestellt wird und somit Ordnungspartner verstärkt in der Nordstadt eingesetzt werden.

Zu den Nachfragen von Rm Klausmeier merkt Frau Stadträtin Jägers an, dass zu dem Anstieg der Freier keine Beantwortung möglich ist, da das Verhalten nicht untersucht wird.

Zu der weiteren Frage nach dem Konzept für drogenabhängige Frauen bittet Frau Stadträtin Jägers darum, diese Frage an den dafür zuständigen Fachausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit zu richten.

Bezüglich der Anzahl der Doppelstreifen in der Nordstadt teilt Frau Stadträtin Jägers mit, dass die Quote bei 30 % liegt. Es finden zurzeit Gespräche mit der Polizei statt, um neue Zielvereinbarungen für die nächsten Jahre zu treffen, um die Quote zu erhöhen.

Zur Frage der rechtsmotivierten Straftaten verweist Frau Stadträtin Jägers an den Polizeibeirat.

Zur Frage der Wochenendarbeit der Task Force Dorstfeld berichtet Frau Stadträtin Jägers, dass zur Umsetzung eine personelle Aufstockung notwendig wäre. Darüber hinaus ist es nicht Aufgabe der Task Force Dorstfeld die Rechten in Dorstfeld zu beobachten, sondern die Aufgabe der Polizei.
Rm Zweier ist auf Seite 3 der Verwaltungsvorlage, 5. Absatz – 3. Satz aufgestoßen, dass die Task Force Dorstfeld betont, dass sie mindestens 13 in der Vergangenheit aktive Prostituierten inhaftiert hat. Er bittet um Auskunft, ob die Prostituierten aus Dortmund oder aus anderen Städten kommen und welche Gründe vorliegen, dass sie trotz der Verwarnungen bereit sind verhaftet zu werden.

Rm Bohnhof stellt klar, das er den Bericht nicht als falsch deklariert, sondern nur gesagt hat, dass er teilweise von Menschen aus der Nordstadt anders aufgenommen wird.

Frau Stadträtin Jägers merkt zum Wortbeitrag von Rm Zweier an, dass die Verwaltung sehr objektiv berichtet. Eine sozialpolitische Sichtweise ist nicht Aufgabe der Ordnungsbehörde.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Statusberichte der Task Force Nordstadt und der Task Force Dorstfeld sowie die Einsatz-statistiken der Jahre 2012 bis 2014 zur Kenntnis.

zu TOP 4.4
Verkehrssicherheit der Bewohner des Innenstadtrands
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 19.02.2015
(Drucksache Nr.: 00073-15)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Überweisung aus dem Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 19.02.2015 vor:

„Zum obigen Tagesordnungspunkt lag dem Rat der Stadt folgende Überweisung der Bezirksvertretung
Innenstadt-West vom 28.01.2015 vor:

„Die Bezirksvertretung Innenstadt-West beschließt folgenden Antrag mehrheitlich mit 13 Ja-Stimmen
gegen 5 Nein-Stimmen (CDU-Fraktion, AfD):

Antrag:

Die Bezirksvertretung fordert die den Rat und die Verwaltung der Stadt Dortmund auf, sofortige
Maßnahmen gegen die Gefährdung und Beeinträchtigung von Bewohnern durch falsch parkende
Fahrzeuge im innenstadtnahen Bereich, besonders im Klinik- und Kreuzviertel umzusetzen. Der
erhöhte Parkdruck muss durch geeignete Maßnahmen verringert werden. Geh- und Radwege sind
durch geeignete Maßnahmen zu sichern und von Fahrzeugen freizuhalten. Grünflächen und Bäume
sind zu schützen und ihr Überleben zu sichern.
Dazu gehören die finanziellen und personellen Mittel zur Überwachung der ordnungspolitischen
Maßnahmen durch das Ordnungsamt.

Begründung:

Die Anwohner in den angrenzenden Wohngebieten der Dortmunder-City genießen besondere
Vorzüge aufgrund ihres Wohnortes, aber müssen derzeit auch verschiedene Nachteile hinnehmen, die
das Maß an Erträglichkeit übersteigen. Besonders in den südlichen Gebieten der Innenstadtbezirke
leiden die Anwohner unter einem enorm hohen Verkehrsaufkommen und unter dem Mangel an
Parkplätzen. Die südlichen Wohngebiete sind attraktiver Wohnort und gleichzeitig eine Hochburg der
Dortmunder Kneipenszene, was viele Menschen in den Abendstunden – oft mit dem PKW – in die
südliche Innenstadt treibt. Zusätzlich parken viele Auswärtige mit ihren Fahrzeugen im Kreuzviertel
und Saarlandstraßenviertel, um den kurzen Weg zu Fuß in die Dortmunder-Innenstadt anzutreten.
Bei Großveranstaltungen in den Westfalenhallen, dem Westfalenpark und bei Fußballspielen von
Borussia Dortmund, die durch Bundesligaspiele, Spiele der Champions League und durch Pokalspiele
in den letzten Jahren verstärkt vorgekommen sind, parken zahlreiche auswärtige Fahrzeuge im
Bereich des Kreuz- und Saarlandstraßenviertels. Teilweise parken Autos „wild“ auf öffentlichen
Grünflächen und zerstören Pflanzen und Rasenflächen oder behindern Passanten auf den Fußwegen.

Diese Situationführt zu einer parktechnischen Überbelastung der genannten Gebiete und birgt
Gefahren für Passanten, besonders für Kinder und muss dringend geändert werden.“
Frau Rm Lührs (SPD) regte an, die obige Überweisung der Bezirksvertretung Innenstadt-West in die
nächsten Sitzungen sowohl des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, als auch des
Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregung und Beschwerden zur Beratung zu
überweisen.

Herr Rm Waßmann (CDU) und Herr Rm Dudde (Bündnis 90/Die Grünen) erklärten sich für ihre
Fraktionen in ihren Wortbeiträgen mit diesem Vorgehen einverstanden.

Daraufhin beschloss der Rat der Stadt einstimmig, die obige Überweisung der
Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 28.01.2015 an den
Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen sowie an den Ausschuss für
Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden zu überweisen.“


Rm Klausmeier merkt an, dass sich zu diesem Thema die Frage stellt, welche Maßnahmen die Verwaltung präferiert.

Herr Sagolla informiert die Mitglieder des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden über die aktuelle Situation u. a. von Quartiersgaragen und, dass zurzeit keine Lösungsmöglichkeiten angeboten werden können.

Rm Klausmeier teilt die Auffassung von Herrn Sagolla und fragt nach, ob die Aufstellung von weiteren Pollern eine Maßnahme zur Kompensierung ist.

Herr Sagolla teilt mit, dass sich der Fachbereich bis zur Sommerpause das Kreuzviertel noch einmal stärker ansehen wird. An vielen Stellen wurde schon mit Pollern agiert. Das Aufstellen von Pollern löst das Problem nicht, da dann vor den Pollern geparkt wird.

Die Ausschussvorsitzende Frau Krause hält abschließend fest, dass der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden die mündlichen Ausführungen der Verwaltung und die Überweisung des Rates zur Kenntnis nehmen, aber nicht tätig werden kann. Hier wird die Zuständigkeit im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen gesehen, der die Angelegenheit in seiner Sitzung am 18.03.2015 behandelt.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Überweisung des Rates aus der öffentlichen Sitzung vom 19.02.2015 und den mündlichen Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und stimmt der abschließenden Ausführung der Ausschussvorsitzenden Frau Krause einstimmig zu.

zu TOP 4.5
Zukünftige Neukonzeption doline
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00788-15)


Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion vor:

„Der ABÖAB fordert die Verwaltung auf, ein Konzept zur Neuaufstellung von Doline zu entwickeln und dem Fachausschuss zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
Die Verwaltung wird aufgefordert mit geeigneten personalwirtschaftlichen und organisatorischen Maßnahmen die Erreichbarkeit von Doline von derzeit 50% der eingehenden Anrufe deutlich zu steigern.

Die Aufgabenerledigung für andere Behörden und die interne Dienstleistungsfunktion für andere Fachbereiche der Verwaltung sind dabei kritisch zu hinterfragen.

Begründung :

Die Erreichbarkeit von Doline ist zurzeit mit einer Quote von 50% sehr verbesserungswürdig.

Deshalb wird die Verwaltung aufgefordert, ein neues Konzept für Doline zu entwickeln.
Die Aufgaben von Doline sind wieder stärker auf die Kernaufgaben eines Callcenters zurückzuführen.

Aufgabenerledigung für Dritte oder interne Aufgaben für andere Stadtämter sind kritisch zu überprüfen.

Hauptziel muss es sein, die Erreichbarkeit von Doline für die Bürgerinnen und Bürger in Dortmund wieder deutlich auf mindestens 80% zu steigern.“


Darüber hinaus liegt dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Die Linke & Piraten vor:

„Zu dem o. g. TOP bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Wie hoch war das monatliche Call-Volumen in den Jahren 2013 und 2014?

2. Wie viele Calls (prozentual + absolut) wurden hiervon für welche Vertragspartnerstädte bearbeitet?

3. Wie hoch war der Erreichbarkeitsgrad?

4. Werden technische Möglichkeiten zur Call-Bearbeitung eingesetzt, damit Anrufe aus den Vertragspartnerstädten bevorzugt/schneller bearbeitet werden?

5. Wie viel (zusätzliches) Personal würde benötigt um einen Erreichbarkeitslevel von min.
90% zu erreichen?

Begründung:

Die Erreichbarkeit der zentralen Ruf-Nr der Stadt 50-0 war im Laufe des Jahres 2012
schlecht, bis gar nicht gegeben (vgl. DS 08448-12) und in den Folgejahren für die Bürgerinnen und Bürger subjektiv nicht besser. Wir bitten deshalb um die Beantwortung der oben aufgeführten Fragen.

Rm Goosmann teilt mit, dass die Verwaltungsvorlage sich im Wesentlichen mit dem Antrag der SPD-Fraktion deckt, insbesondere bei der Steigerung der Quote (80 %) mit der Neukonzipierung und der SPD-Antrag nicht mehr abgestimmt werden muss.

Frau Stadträtin Jägers teilt hierzu mit, dass die fehlenden personellen Besetzungen (Ausschreibungsverfahren etc.) Zeit in Anspruch nehmen werden. Daher wird unter diesen Umständen die Umsetzung zur Neukonzipierung zeitlich später erfolgen.

Rm Weber stellt die Nachfrage, welche Aufgaben von doline reduziert werden sollen. Irritierend findet er auch, dass bei Erhöhung der Erreichbarkeit gleichzeitig Personal reduziert werden soll.

Herr Spaenhoff verweist hierzu, dass der Service auf seinen Mehrwert geprüft wird.

Für Rm Zweier ist es nicht ganz verständlich, warum Teilzeitstellen eingerichtet werden sollen. Er bittet um Auskunft, wie die Besetzung der einzelnen Arbeitsplätze aussehen, dass auf Teilzeitkräfte zurückgegriffen wird und, ob es damit zu tun hat, dass die Anzahl der Arbeitsplätze begrenzt ist.

Herr Spaenhoff teilt hierzu mit, dass eine Hochfrequenz von Anrufen in der Zeit von 9.30 Uhr bis nach dem Mittag herrscht. Berechnungen haben ergeben, dass, wenn morgens mehr Kräfte vor Ort wären, kein großer Rückstau entsteht. Die Anzahl der Arbeitsplätze sind verfügbar, auch, wenn Teilzeitkräfte vorhanden sind.

Die Vorsitzende Frau Krause teilt auf Nachfrage mit, dass der SPD-Antrag nicht zur Abstimmung gestellt wird und die Bitte um Stellungnahme der Fraktion Die Linke & Piraten beantwortet ist.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt
Die zukünftige Neukonzeption doline zur Kenntnis.





Christiane Krause Kathrin Klausmeier Christina Fichtenau
Ausschussvorsitzende Ratsmitglied Schriftführerin

Anlage:
Notfall_RD 05.03.2015.pdfNotfall_RD 05.03.2015.pdf © Stadt Dortmund© Dortmunder Systemhaus