Niederschrift (öffentlich)

über die 30. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün
am 19.06.2018
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




Sitzungsdauer: 15:00 - 16:40 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Herr RM Pisula, Vorsitzender (CDU)
Herr RM Berndsen (SPD)
Frau RM Kleinhans (SPD)
Frau RM Meyer (SPD)
Herr RM Naumann (SPD)
Frau RM Pulpanek-Seidel (SPD)
Herr RM Rüther (SPD)
Herr RM Schmidt (SPD)

Herr RM Heymann (SPD) i. V. f. Frau RM Lührs
Herr RM Bartsch (CDU)
Herr RM Buchloh (CDU) ab 15:45 Uhr
Herr RM Frank (CDU)
Herr RM Mader (CDU)
Frau RM Dr. Goll (CDU)
Herr RM Dudde (B’90/Die Grünen)
Herr RM Logermann (B’90/Die Grünen)
Herr RM Frebel (B’90/Die Grünen)
Herr RM Tenbensel (Die Linke & Piraten)
Herr RM Gebel (Die Linke & Piraten)
Herr RM Happe (FDP/Bürgerliste) i. V. f. Herr sB Schmidtke-Mönkediek
Herr RM Urbanek (AfD)

2. Beratende Mitglieder:

Herr Volkert - Behindertenpolitisches Netzwerk
Herr Wisbar - Seniorenbeirat ab 16:24 Uhr
Herr Rink - Polizeipräsidium Dortmund
Herr Berndt - Beschäftigtenvertreter der Friedhöfe Dortmund
Herr Hertwig - Beschäftigtenvertreterin der Friedhöfe Dortmund
Herr Bartsch - Beschäftigtenvertreter der Stadtentwässerung Dortmund
Herr Reckel - Beschäftigtenvertreter der Stadtentwässerung Dortmund

3. Verwaltung:

Herr StR Lürwer - 7/Dez.
Herr Limberg - 65/AL
Frau Uehlendahl - 66/AL
Herr Dallmann - 68/BL
Herr Dr. Falk - 70/BL
Herr Niggemann - 70/BL
Herr Depenbrock - FB 40
Herr Meißner - FB 61
Frau Wollgast - FB 60
Herr Kruse - FB 52/GF
Herr Klüh - 7/Dez.-Büro
Frau Trachternach - 7/Dez.-Büro
Frau Reinecke - 7/Dez.-Büro

4. Gäste:

Herr Kroniger (Wirtschaftsprüfer zu TOP 6.1)


Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 30. Sitzung der Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün,
am 19.06.2018, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund






1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 29. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün am 17.04.2018

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
nicht besetzt

3. Dezernatsübergreifende Aufgaben

3.1 Abwicklung der aktuellen Förder- und Kreditprogramme im Bereich der Schulinfrastruktur; Sachstandsbericht zum Kreditprogramm "Gute Schule 2020" zum Stand: 30.04.2018
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10828-18)

3.2 Umsetzung von Bezirksvertretungsmaßnahmen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10228-18)
- Lag bereits zur Sitzung am 17.04.2018 vor -

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 10228-18-E1)

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Hörde aus der öffentlichen Sitzung vom 24.04.2018
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 02.05.2018
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Scharnhorst aus der öffentlichen Sitzung vom 24.04.2018
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 25.04.2018

3.3 Zehn Jahre EU 2-Erweiterung und ihre Auswirkungen auf Dortmund; Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa 2018
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11011-18)

3.4 Dortmunder Beteiligung am Förderaufruf „Errichtung von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge im engen Zusammenhang mit dem Abbau bestehender Netzhemmnisse sowie dem Aufbau von Low Cost-Infrastruktur und Mobile Metering-Ladepunkten“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie im Rahmen des „Sofortprogramms Saubere Luft 2017 bis 2020“
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11111-18)

3.5 Sachstandsbericht Sanierungsfahrplan Seniorenbegegnungsstätten (Drucksache Nr.: 11152-18)
Kenntnisnahme
Hinweis: Diese Vorlage wird nachversandt.

3.6 Busflotte DSW21
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 11259-18)

4. Angelegenheiten der Städtischen Immobilienwirtschaft

4.1 Aufstellung einer Containeranlage an der Brechtener Grundschule
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10970-18)

5. Angelegenheiten des Tiefbauamtes

5.1 Künftige Baustellenkoordination und Projektdurchführung in Dortmund
(Haushaltsbegleitbeschlüsse zum Haushalt 2018, Drucksache Nr. 08581-17-E10 und E14)

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10140-18)
- Lag bereits zur Sitzung am 17.04.2018 vor -

hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Personal und Organisation aus der öffentlichen Sitzung vom 26.04.2018, hier: Antrag der Fraktion FDP/BL

5.2 Benennung einer Platzfläche nach einer Unternehmensbezeichnung in Dortmund-Schüren
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10549-18)

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 24.04.2018

5.3 Ertüchtigung der Emscherbrücke an der Franz-Schlüter-Straße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10232-18)


5.4 Benennung einer Platzfläche in Dortmund-Brackel
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11106-18)

5.5 Erneuerung von Lichtsignalanlagen

5.5.1 Erneuerung von 2 Lichtsignalanlagen in Eving
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10638-18)

5.5.2 Erneuerung von 5 Lichtsignalanlagen in Dortmund Innenstadt-West
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10634-18)

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 09.05.2018

5.5.3 Erneuerung der Lichtsignalanlage 0162 Münsterstraße / Lortzingstraße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10628-18)

5.5.4 Erneuerung der LSA 0015 Mallinckrodtstraße / Leopoldstraße (Münsterstraße)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10494-18)

5.5.5 Erneuerung von 2 Lichtsignalanlagen in Hombruch
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10415-18)

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Hombruch aus der öffentlichen Sitzung vom 24.04.2018

5.5.6 Erneuerung der LSA 0371 Deusener Straße / Lindberghstraße-Weidenstraße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10529-18)

5.5.7 Erneuerung der LSA 0378 Wambeler Hellweg / Eichendorffstraße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10429-18)

5.5.8 Erneuerung der Lichtsignalanlage 0131 Westermannstraße/Westricher Straße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10646-18)

5.5.9 Erneuerung von zwei Lichtsignalanlagen in Hörde
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10675-18)

5.5.10 Erneuerung der Lichtsignalanlage 0173 Bodelschwingher Straße/Westerfilder Straße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10685-18)

5.6 Querungshilfe Wittbräucker Straße im Bereich zwischen Schwerter Straße und Trauermantelweg
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10479-18)

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 24.04.2018

5.7 Beirat Nahmobilität; Berufung eines neuen Mitgliedes
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10983-18)

5.8 Errichtung einer überdachten Sammelabstellanlage für Fahrräder in Dortmund - Mengede
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11044-18)

5.9 Errichtung einer überdachten Sammelabstellanlage für Fahrräder in Dortmund - Aplerbeck
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11047-18)

5.10 Sicherheit für Radfahrer*innen
Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 10576-18-E1)
- Lag bereits zur Sitzung am 17.04.2018 vor -

5.11 Wartung von Lichtsignalanlagen und Induktionsschleifen
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 11249-18)

5.12 Ersatzverkehr
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 11260-18)

5.13 Verkehrssicherheit
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 11261-18)

5.14 Hamburger Straße
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 11262-18)

6. Angelegenheiten der Friedhöfe

6.1 Friedhöfe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2017
Beschluss/Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10919-18)

6.2 Friedhöfe Dortmund - 1. Quartalsbericht für das Wirtschaftsjahr 2018
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11125-18)

6.3 Friedhofsmobil
Anfrage zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 11180-18)

7. Angelegenheiten der Stadtentwässerung

7.1 Jahresabschluss und Lagebericht der Stadtentwässerung Dortmund für das Geschäftsjahr 2017
Beschluss/Empfehlung

(Drucksache Nr.: 10794-18)

7.2 Erster Quartalsbericht 2018 der Stadtentwässerung Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11010-18)

8. Anfragen
nicht besetzt

9. Informationen der Verwaltung

9.1 Termine 2019 für Rat und Ausschüsse
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11202-18)


Die Sitzung wird von dem Vorsitzenden - Herrn Pisula - eröffnet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün fristgemäß eingeladen wurde, und der Ausschuss beschlussfähig ist. Des Weiteren weist er auf die Sitzungsaufzeichnungen gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsführung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen hin.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Frau Rm Meyer benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Ergänzungen:

Man einigt sich einstimmig darauf, folgende Vorlagen nachträglich auf die Tagesordnung zu setzen:

Als TOP 3.7 Klage der Deutschen Umwelthilfe e. V. gegen die BR Arnsberg zum Luftreinhalteplan Ruhrgebiet 2011, Teilplan Ost, Kenntnisnahme (DS-Nr.: 11248-18), Dringlichkeitsschreiben liegt vor

Als TOP 3.8 Prüfauftrag zur organisatorischen Neuausrichtung der Aufgabengebiete des Eigenbetriebs 52, der OSP-Westfalen gGmbH und der Revierpark Wischlingen GmbH unter Einbeziehung der stadtbedeutsamen Parks sowie der Dortmunder Bäderlandschaft zur Kenntnis, Kenntnisnahme (DS-Nr.: 11278-18)

Als TOP 5.15 Fahrbahnerneuerung Steinstr., Empfehlung (DS-Nr.: 11147-18),
Dringlichkeitsschreiben liegt vor

Als TOP 5.16 Grunderneuerung Hannöverische Str., Empfehlung,
(DS-Nr.: 10485-18), Dringlichkeitsschreiben liegt vor

Als TOP 5.17 Eisenbahnüberführung Sölder Str./ Vellinghauser Str., Empfehlung, (DS-Nr.: 10545-18), Dringlichkeitsschreiben liegt vor

Als TOP 6.4 Erhalt des Fahrdienstes auf dem Hauptfriedhof (Vorschlag des Behindertenpoltischen Netzwerkes)


Weitere Hinweise:

Die Tagesordnungspunkte 5.13 „Verkehrssicherheit“, 5.14 „Hamburger Straße“ und 6.3 „Friedhofsmobil“ werden erst zur nächsten Sitzung am 11.09.2018 behandelt.

Des Weiteren einigt man sich darauf, den „Bericht der Städtischen Immobilienwirtschaft zu Hochbaumaßnahmen“ im Ausschuss ab sofort nur noch halbjährlich (anstatt vierteljährlich) zur Kenntnisnahme vorzulegen.


Die Tagesordnung wird, mit den o. a. Ergänzungen und Hinweisen, festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 29. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün am 17.04.2018

Die Niederschrift über die 29. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün am 17.04.2018 wird genehmigt.


3. Dezernatsübergreifende Aufgaben

zu TOP 3.1
Abwicklung der aktuellen Förder- und Kreditprogramme im Bereich der Schulinfrastruktur; Sachstandsbericht zum Kreditprogramm "Gute Schule 2020" zum Stand: 30.04.2018
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10828-18)

ABVG 19.06.2018:

Herr Rm Berndsen bittet die Verwaltung darum, dass zukünftig die Beratungsfolge „Bezirksvertretungen vor Ausschüssen“ eingehalten werde.

Herr Rm Mader teilt hierzu mit, dass man grundsätzlich die in der Vorlage beschriebene Vorgehensweise, dass die Verwaltung bestimmte Maßnahmen „tauschen“ könne, begrüße. Man verstehe diesen Hinweis auf die spätere Umsetzung von Maßnahmen, die ggf. aus dem Förderprogramm herausgenommen werden, aber nicht so, dass damit bereits Haushaltsbeschlüsse für die Jahre 2020 ff. getroffen werden. Hierzu verweist er auf die Jährlichkeit im Finanzrecht. Wenn man einen „Tausch“ vornehme und die Maßnahme nicht im selben Finanzzeitraum abgewickelt werden könne, müsse diese in den jeweiligen Haushalten nochmal gesondert abgesichert werden.

Nach diesem Hinweis wird wie folgt abgestimmt:

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund und der Schulausschuss nehmen den beigefügten Sachstands-bericht zum Kreditprogramm „Gute Schule 2020“ sowie die Verschiebung von Einzelmaßnahmen zwischen den Förderprogrammen „KIF Kapitel I“, „KIF Kapitel II“ und dem Kreditprogramm „Gute Schule 2020“ zum Stand 30.04.2018 zur Kenntnis. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt,



zu TOP 3.2
Umsetzung von Bezirksvertretungsmaßnahmen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10228-18)
Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (DS-Nr.: 10228-18-E1):

„In der Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün (ABVG) am 17.04.2018 wurde
die oben genannte Vorlage unter dem TOP 3.7 behandelt mit dem Ergebnis, dass die Vorlage
nach den Beratungen in den Bezirksvertretungen dem ABVG noch einmal vorzulegen ist.
Die Vorlage ist nun in allen Bezirksvertretungen behandelt und zur Kenntnis genommen
worden. Lediglich vier Bezirksvertretungen haben Anmerkungen bzw. Fragen in den
Protokollen festgehalten. Diese vier Protokolle sind im Gremieninformationssystem unter
dem TOP 3.2 der Tagesordnung des ABVG am 19.06.2018 ersichtlich.

Bezirksvertretung Beratungstermin Ergebnis
Lütgendortmund 17.04.2018 Kenntnisnahme
Aplerbeck 24.04.2018 Kenntnisnahme
Hörde 24.04.2018 Kenntnisnahme (zwei Fragen)
Hombruch 24.04.2018 Kenntnisnahme
In-Ost 24.04.2018 Kenntnisnahme
Scharnhorst 24.04.2018 Kenntnisnahme (Anmerkungen)
Mengede 25.04.2018 Kenntnisnahme (Anmerkungen)
Brackel 26.04.2018 Kenntnisnahme
Huckarde 02.05.2018 Kenntnisnahme
In-Nord 02.05.2018 Kenntnisnahme (Anmerkungen)
Eving 09.05.2018 Kenntnisnahme
In-West 09.05.2018 Kenntnisnahme“


Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Hörde:

„Die Bezirksvertretung Hörde nimmt die Ausführungen zur Umsetzung von
Bezirksvertretungsmaßnahmen zur Kenntnis.
Es wurden 2 Fragen formuliert:
1. Hat StA 66 im Vergleich zu StA 65 keine Vermögenssubtanz?
2. Siehe Seite 3, 2. Absatz der Vorlage – was verbirgt sich hinter der Formulierung….ist
es aus unterschiedlichen Gründen….? Um welche Gründe handelt es sich?
Diese Fragen sollen in der Mai-Sitzung beim Besuch des Verwaltungsvorstandes noch einmal
angesprochen werden.“

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Scharnhorst:

„Frau Hardt teilt mit, dass auf Seite 6 der Vorlage anstatt das Jahr „2017“ das Jahr 2016
gemeint sei.
Die CDU-Fraktion zeigt sich sehr enttäuscht von dieser Vorlage, in der lediglich auf
zehn Seiten erklärt wird, warum die Anträge nicht beantwortet oder umgesetzt werden.
Die CDU-Fraktion kann nur an den Rat appellieren, auf die Umsetzung der Beschlüsse zu
pochen.
Die SPD-Fraktion stimmt diesen Ausführungen zu.
Die Bezirksvertretung Scharnhorst nimmt die Ausführungen zur Umsetzung von
Bezirksvertretungsmaßnahmen zur Kenntnis.“

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord:

„Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt die Empfehlung des Ausschusses für
Bauen, Verkehr und Grün vom 17.04.2018 sowie die Ausführungen der Verwaltung
zur Umsetzung von Bezirksvertretungsmaßnahmen zur Kenntnis und ist mit
Sachstand nicht zufrieden, da keine Verbesserungen erkennbar ist.“
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede:

„Herr stellv. Bezirksbürgermeister Kuck bemängelte, dass der heutige Personalmangel schon 2014 und 2015 absehbar war. So hätte die Verwaltung schon vorher einschreiten müssen.

Frau B‘90/Die Grünen-Fraktionssprecherin Knappmann wies darauf hin, dass eine Entscheidung über die Rücknahme von Beschlüssen nicht bei der Verwaltung liegen kann.

Herr Bezirksbürgermeister Tölch erklärte, dass das o. g. System noch ertüchtigt werden muss und somit noch ein laufendes Verfahren sei.

Die Bezirksvertretung Mengede nahm die Vorlage „Umsetzung von Bezirksvertretungsmaßnahmen“ mit den o. g. Anmerkungen zur Kenntnis.“

ABVG 19.06.2018:

Herr Rm Mader führt an, dass seine Fraktion die Vorlage grundsätzlich begrüße, mit Ausnahme der durch die Verwaltung gemachten Aussage darüber, dass eine ämterübergreifende Koordinierungsstelle (Seite 10, Ziffer 6 der Vorlage) nicht mehr für erforderlich gehalten werde.
Vor diesem Hintergrund stellt er folgenden mündlichen Antrag:

„Die Verwaltung wird beauftragt, eine ämterübergreifende Koordinierungsstelle als neue Organisationseinheit einzurichten.“

Herr Rm Berndsen teilt mit, dass er diesem Antrag grundsätzlich zustimmen könne, er hätte allerdings die Information, dass eine solche Koordinierungsstelle bereits existiere.

Herr Lürwer verdeutlicht hierzu, dass sowohl im FB 65 als auch im FB 66 an zentraler Stelle bereits Mitarbeiter/innen eingesetzt seien, die die Koordinierung der BV-Maßnahmen im Fachbereich steuern, die Umsetzungsstände nachhalten und die Kommunikation zu den Geschäftsführungen der Bezirksvertretungen und den Bezirksvertretungen selbst sicherstellen würden. Eine darüber hinausgehende Einrichtung einer Koordinierungsstelle werde daher nicht für erforderlich gehalten.

Herr Rm Mader nimmt diese Ausführungen zur Kenntnis, verdeutlicht aber nochmals, dass es sich bei der ursprünglichen Forderung nach einer ämterübergreifenden Koordinierungsstelle um einen Haushaltsbegleitbeschluss gehandelt habe, welcher nicht in diesem Ausschuss verändert werden könne. Daher bittet er, diese Angelegenheit zur weiteren Beratung und Entscheidung an den Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen weiterzuleiten.


Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün leitet die gesamte Angelegenheit an den Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen weiter.


zu TOP 3.3
Zehn Jahre EU 2-Erweiterung und ihre Auswirkungen auf Dortmund; Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa 2018
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11011-18)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt die Berichte „Zehn Jahre EU 2-Erweiterung und ihre Auswirkungen auf Dortmund“ sowie den Sachstandsbericht „Zuwanderung aus Südosteuropa 2018“ zur Kenntnis.


zu TOP 3.4
Dortmunder Beteiligung am Förderaufruf „Errichtung von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge im engen Zusammenhang mit dem Abbau bestehender Netzhemmnisse sowie dem Aufbau von Low Cost-Infrastruktur und Mobile Metering-Ladepunkten“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie im Rahmen des „Sofortprogramms Saubere Luft 2017 bis 2020“
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11111-18)

ABVG 19.06.2018

Herr Rm Dudde regt an, dass man auch die Handwerkskammer bei diesem Projekt mit einbeziehen solle.

Herr Volkert bittet darum, dass man bei solchen Infrastrukturen auch Behindertenparkplätze mit der nötigen Breite einrichten werde, damit auch Personen mit einer Behinderung an den Ladestationen vorfahren können und diese vernünftig ein- und aussteigen können.


Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt, mit den o. a. Hinweisen, die Vorlage zur Kenntnis.



zu TOP 3.5
Sachstandsbericht Sanierungsfahrplan Seniorenbegegnungsstätten
Vorlage der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 11152-18)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt den Sachstandsbericht zum Sanierungsfahrplan Seniorenbegegnungsstätten zur Kenntnis.


zu TOP 3.6
Busflotte DSW21
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 11259-18)

Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion B‘90/Die Grünen, DS-Nr.: 11259-18-E1):

„Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet die Verwaltung um eine Einschätzung zur möglichen Nachrüstung der gesamten DSW21-Busflotte auf Euro-6-Norm durch Systeme zur Stickoxidreduktion (SCR-Katalysatoren).

Begründung:
Dieselbusse verursachen rund ein Drittel des Stickoxidausstoßes in städtischen Problemzonen. Dies gilt auch für neuere Fahrzeuge, die nach der seit 2008 geltenden Euro-5-Norm zugelassen wurden und im innerstädtischen Stop-and-Go-Verkehr teils deutlich mehr Stickoxide emittieren, als erlaubt. Durch den Einbau etwa von SCR-Katalysatoren, die durch den Einsatz von Harnstoff (Adblue) die Stickoxide erheblich mindern, können Dieselbusse auf eine reale Euro-6-Abgasnorm umgestellt werden.

2017 hat die Bundesregierung einen Mobilitätsfonds in Höhe von einer Milliarde Euro für Städte aufgelegt, um etwas gegen erhöhte Stickoxidwerte zu tun und Fahrverbote in Innenstädten abzuwenden. Aus diesem Topf können betroffene Kommunen Unterstützung für die Nachrüstung von Dieselbussen im ÖPNV auf Euro-6-Norm erhalten.

In Berlin, Hagen oder auch Osnabrück wurden bereits Busse mit SCR-Systemen auf Euro-6-Norm nachgerüstet. Von den ca. 177 Bussen der DSW21 erfüllten im vergangenen Jahr noch fast 70 Prozent nicht die Euro-6-Norm. Vor dem Hintergrund drohender Fahrverbote und dem erst ab 2020 geplanten Beginn des sukzessiven Umstiegs auf Elektrobusse könnte die geförderte Umrüstung eine sinnvolle Übergangslösung sein.“

Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (DS-Nr.: 1125-18-E2:

„Zur oben genannten Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat mir DSW21 die folgende
Antwort zukommen lassen, der ich mich inhaltlich anschließe.
Grundsätzlich unterscheiden sich die Grenzwerte der Abgasnormen sowohl nach Kraftfahrzeugtyp
(Pkw, Lkw) als auch nach Art des Motors (Otto- oder Dieselmotor).
Kenntlich gemacht wird dies durch die Verwendung von arabischen Ziffern für den Pkw (Euro
1 – Euro 6d) und römischen Ziffern für den Lkw (Euro I – Euro VI). Busse werden den
Lkws zugeordnet.
Die Vielzahl an Grenzwerten wird durch unterschiedliche Prüfverfahren ermittelt, bei Lkw ab
Euro VI sind dies die Prüfverfahren WHSC und WHTC. Bei Lkw ist die Vermessung der
Emissionen im Realbetrieb mit der Einführung Euro VI zu einem Bestandteil der Typzulassungsprüfung
geworden.
Bei Pkw ist dies erst für Euro 6d ab September 2019 vorgeschrieben.
Die Unterschiede der Grenzwerte werden auch deutlich an den verwendeten Einheiten der
Grenzwerte, bei Pkw [g/km] und bei Lkw [g/kWh].
Es ist also festzuhalten, dass die Abgasnormen für Pkw und Lkw nichts miteinander zu tun
haben, obwohl sie gleich ausgesprochen werden.
Der Fahrzeughersteller ist für sein Abgasreinigungssystem zur Einhaltung aller Grenzwerte
für eine festgelegte Zeitspanne und Kilometerleistung gesetzlich verpflichtet. Je nach Fahrzeugtyp
ist ab einem bestimmten Baujahr, in jedem Fall für Euro VI-Fahrzeuge, eine On-
Board-Diagnose (OBD) zur ständigen Funktionskontrolle aller abgasrelevanten Systeme vorgeschrieben.
Diese umfassenden Prüfverfahren werden durch die Anbieter von Nachrüstsystemen nicht
durchgeführt, es wird „lediglich“ eine Messung im Fahrbetrieb zur Ermittlung der Emissionen
durchgeführt. Das Ergebnis wird in der Einheit [g/km] dargestellt. Hier wird offensichtlich,
dass es sich nicht um die Ermittlung der Emissionen und Einhaltung der Grenzwerte nach
Euro VI handelt, sondern ein Vergleich mit der Pkw-Norm Euro 6 erfolgt. Im Anschluss erfolgt
eine Einzelabnahme des umgerüsteten Fahrzeuges durch eine unabhängige Prüforganisation.
Dies hat auch der Gesetzgeber bei der Erstellung der Förderrichtlinien zur Umrüstung bedacht.
Als Förderkriterium ist deshalb explizit gefordert: „Zuwendungsvoraussetzung ist die
Verwendung eines Stickoxidminderungssystems, das über eine Allgemeine Betriebserlaubnis
(ABE) für NOx-Minderungssysteme mit erhöhter Minderungsleistung des Kraftfahrt-
Bundesamtes gemäß Anhang I dieser Richtlinie verfügt.“
Der Gesetzgeber fordert eine Allgemeine Betriebserlaubnis, die durch das KBA erteilt werden
muss, so dass eine Einzelabnahme einer unabhängigen Prüforganisation nicht notwendig ist.
Nach unserem Wissensstand verfügen die Hersteller der Nachrüstsysteme bisher nicht über
diese ABE.
Die KöR Partner (KöR = Kooperation östliches Ruhrgebiet, bestehend aus den Verkehrsunternehmen
Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen AG, Dortmunder Stadtwerke AG, Straßenbahn
Herne-Castrop-Rauxel GmbH, Vestische Straßenbahnen GmbH, Verkehrsgesellschaft
Ennepe-Ruhr mbH) und die Hagener Straßenbahn AG haben einem Anbieter von
Nachrüstsystemen Fahrzeuge für den Umbau und die Erprobung zur Erlangung der ABE zur
Verfügung gestellt. Die Ergebnisse müssen abgewartet werden.
Bei den genannten Beispielen aus Berlin, Hagen oder Osnabrück handelt es sich, wie oben
geschildert, um nicht förderfähige Einzelabnahmen bei denen der Nachweis der Einhaltung
der Grenzwerte nach Euro VI fehlt. Es wurden Fahrzeuge nachgerüstet, die herstellerseitig
bisher nicht über eine SCR-Anlage verfügen.
Nach derzeitigem Stand der Technik ist die Einhaltung der Grenzwerte für Euro VI nur mit
einer Kombination aus einem geschlossenen Dieselrußpartikelfilter und einer SCR-Anlage
mit dem Zusatz von Harnstoff („AdBlue“) zu erreichen.
Zur Zeit ist es so, dass die Hersteller der Nachrüstsysteme bisher nicht über Systeme verfügen,
die eine herstellerseitige SCR-Anlage in der Qualität der Emissionsminderung verbessern.
Eine gesetzlich vorgeschriebene Anbindung der Nachrüstsysteme an die On-Board-
Diagnose (OBD) zur ständigen Funktionskontrolle aller abgasrelevanten Systeme erfolgt bei
den Nachrüstsystemen bisher nicht.
Die Busflotte DSW21 besteht zum Stichtag 31.12.2017 zu 100% (171 KOM) aus Fahrzeugen
der Schadstoffklasse 4.
Seit 2011 wurden ausschließlich Fahrzeuge beschafft, die zum Zeitpunkt der Beschaffung die
höchsten Abgasnormen (zurzeit Abgasnorm Euro VI) technisch zuverlässig erfüllten. Hieraus
resultiert seitdem eine Reduzierung der Partikelemissionen um 47% und der Stickoxid-
Emissionen um 56%.
Zum Stichtag 31.12.2018 wird der Anteil an Euro VI Fahrzeugen 46% (79 KOM) betragen.
Innerhalb der Förderrichtlinien ist auch vorgeschrieben, dass der Bus nach der Nachrüstung
über einen Zeitraum von mindestens vier Jahren überwiegend in einer der in Anhang II genannten
Kommunen eingesetzt werden muss.
Die Busse von DSW21 werden über einen Zeitraum von 12 Jahren genutzt, d.h., dass von der
Restflotte nur die Fahrzeuge von Baujahr 2010 – 2013 für eine Nachrüstung in Frage kommen
würden. Ab 2014 wurden nur noch Euro VI Fahrzeuge beschafft.
Die Fahrzeuge der Baujahre 2010 – 2013 verfügen jedoch alle bereits über ein SCR-System
mit AdBlue-Einspritzung, so dass für sie nach heutigem Stand keine Nachrüstung in Frage
kommt. Bei älteren Fahrzeugen liegen die fördertechnischen Voraussetzungen für die Mindesteinsatzzeit
nicht vor.
Wie oben ausgeführt bleibt festzuhalten, dass es Stand heute kein Nachrüstsystem als Stickoxidminderungssystem
für bestehende SCR-Systeme mit einer allgemeinen Betriebserlaubnis
gibt, welches den NOx-Ausstoß gegenüber dem Ausgangssystem weiter reduziert.
Da wir seit vielen Jahren auf die höchsten Abgasstandards gesetzt haben, verfügen wir heute
über einen der modernsten Fuhrparks in NRW. Unsere durchschnittlichen Abgasemissionen
unterschreiten auch die Werte von Unternehmen, die bereits Elektrobusse einsetzen.“


Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 3.7
Klage der Deutschen Umwelthilfe e. V. gegen die Bezirksregierung Arnsberg zum Luftreinhalteplan Ruhrgebiet 2011, Teilplan Ost
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11248-18)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün, der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.8
Prüfauftrag zur organisatorischen Neuausrichtung der Aufgabenbereiche des Eigenbetriebs 52, der OSP-Westfalen gGmbH und der Revierpark Wischlingen GmbH unter Einbeziehung der stadtbedeutsamen Parks sowie der Dortmunder Bäderlandschaft
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11278-18)

ABVG 19.06.2018:

Herr Rm Mader teilt hierzu mit, dass man die Inhalte der Vorlage für sinnvoll halte. Darüber hinaus würde seine Fraktion aber gerne die Einrichtung eines Grünflächenamtes prüfen lassen, da immer noch der Bereich der Pflege des Grüns auf den restlichen Flächen ungeklärt sei.

Der Vorsitzende Herr Pisula teilt hierzu mit, dass es sich hierbei um die Flächen handele, welche nicht als Straßenbegleitgrün eingestuft werden.

Herr Rm Berndsen teilt hierzu mit, dass man diesem Prüfauftrag zustimmen könne, ist aber der Meinung, dass hierfür der FB 52 nicht zuständig sei, sondern ein anderer Fachbereich, welcher dieser Prüfung vornehmen müsse.

Danach formuliert der Vorsitzende Herr Pisula den Prüfauftrag wie folgt:

„Das Dezernat 8 (für Personal und Organisation) wird darum gebeten zu prüfen, ob in diesem Zusammenhang die Einrichtung eines Grünflächenamtes in Bezug auf die restlichen Flächen sinnvoll ist.“

Diesem Prüfauftrag wird einstimmig zugestimmt.

Mit dieser Ergänzung nimmt der der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün die Vorlage zur Kenntnis.


4. Angelegenheiten der Städtischen Immobilienwirtschaft

zu TOP 4.1
Aufstellung einer Containeranlage an der Brechtener Grundschule
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10970-18)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt den nachfolgenden Beschluss des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften zur Kenntnis:

Beschluss

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschließt die Aufstellung und Anmietung einer Containeranlage für 4 Klassenräume mit den dazugehörigen WC-Anlagen zur Schaffung von zusätzlichem Schulraum an der Brechtener Grundschule.
Die Kosten für die Herrichtung der Fläche und Anmietung der Container für drei Jahre belaufen sich auf rd. 430.000,00 €.


Des Weiteren bittet Herr Rm Berndsen darum, diese Vorlage auch der Bezirksvertretung Eving zur Kenntnisnahme vorzulegen.


5. Angelegenheiten des Tiefbauamtes

zu TOP 5.1
Künftige Baustellenkoordination und Projektdurchführung in Dortmund
(Haushaltsbegleitbeschlüsse zum Haushalt 2018, Drucksache Nr. 08581-17-E10 und E14)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10140-18)

Hierzu liegt vor Vorlage der Verwaltung (lag bereits zur Sitzung am 17.04.2018 vor)

Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Personal und Organisation:

„Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgenden Empfehlung des Ausschusses für
Bauen Verkehr und Grün aus der Sitzung vom 17.04.2018 vor:

ABVG 17.04.2018:

Herr Rm Mader möchte wissen, warum von den 46 freien Planstellen im Tiefbauamt keine
Planstelle zur Kompensation vorgeschlagen werden könne.
Hierzu bittet er die Verwaltung um eine entsprechende Stellungnahme und diese dem
Ausschuss für Personal und Organisation zur dessen nächsten Sitzung vorzulegen.
Frau Uehlendahl verdeutlicht hierzu, dass die Verwaltung diese Stellungnahme aufgrund der
derzeitigen personellen Kapazitäten nicht so kurzfristig liefern könne, signalisiert aber, dass
diese zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün vorliegen werde.
Herr Rm Mader erklärt sich mit dieser Vorgehensweise einverstanden.

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund
einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
I. Der Rat der Stadt beschließt
a. die Einrichtung von 2,0 vzv. Planstellen im Tiefbauamt zur Konzeption und Einführung
einer stadtweiten Baustellenkoordination und
b. die Stellenbesetzung im Vorgriff auf den Stellenplan 2019.
II. Der Rat der Stadt beschließt, die Software- und Hardwarebeschaffung in 2018 durch das
Tiefbauamt unter Berücksichtigung der für Softwarebeschaffungen vergabe- und
verfahrensrechtlich relevanten Vorgaben.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Personal und Organisation folgender Antrag der Fraktion
FDP/Bürgerliste vor:

die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden
Ergänzungsantrages.

Beschlussvorschlag
In den Antrag ist folgender Passus aufzunehmen:
Die Baustellenkoordinatoren_Innen berichten regelmäßig, bei Bedarf, mind. jedoch
halbjährlich in den Bezirksvertretungen über die Baustellenkoordination und
Projektdurchführungen innerhalb des jeweiligen Stadtbezirks.
Herr Gurowietz (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erklärt, dass man je nach Größe der Baustelle von
mehreren Beteiligten ausgehe. Die Anzahl der zu Beteiligenden sei laut Vorlage allerdings begrenzt.
Er fragt nach, ob es eine Webschnittstelle im Stadtportal gäbe, über die sich der interessierte Bürger
oder die Wirtschaft über die Projekte informieren könne?
Herr Dr. Suck (CDU-Fraktion) geht auf die Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und
Grün ein. Es sei ihm nicht verständlich, warum die Frage von Herrn Mader erst nach der Ratssitzung
beantwortet werden könne. Der Rat der Stadt Dortmund tage erst in drei Wochen. Seine Fraktion
gehe davon aus, dass eine Antwort bis zur Ratssitzung vorliege, um eine Beschlussfassung zu
ermöglichen.

Herr Ossau (Fraktion FDP/Bürgerliste) erläutert den Antrag seiner Fraktion, bezüglich der
Bürgerinformation über die Baustellenkoordination. Die Bezirksvertreter seien sehr nah mit den
Anwohnern verknüpft und daher sei die Bezirksvertretung der richtige Ort, um regelmäßig zu
informieren.

Frau Uehlendahl (66/FBL) erläutert, dass eine Baustellenkoordinierung mit den verschiedenen
Baupartnern im Wesentlichen bei größeren Baumaßnahmen realisiert werde. Dies sei auch für dritte
offen (z.B. für den gleichzeitigen privaten Umbau von angrenzenden Randbereichen). Ein solches
Informationssystem müsse natürlich so aufgestellt sein, dass man über die modernen Medien auf alle
wichtigen Informationen zugreifen könne. Derzeit seien solche Informationen nur rudimentär unter
„Baustelle online“ hinterlegt.

Zum Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste erklärt sie, dass Ihr Fachbereich das Thema
Bürgerveranstaltungen derzeit sehr intensiv bearbeite und in den vergangenen Wochen bereits
mehrere Informationsveranstaltungen durchgeführt habe. Dies sei immer in Abstimmung mit den
Bezirksvertretungen erfolgt, da diese vorrangig das Recht haben eine Informationsveranstaltung
durchzuführen.

Bezüglich der im Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün von Herrn Mader angesprochen Liste der
unbesetzten Planstellen gibt sie an, dass im SAP noch Stellen als unbesetzt geführt seien, die bereits
nachbesetzt worden sind oder in kürze nachbesetzt werden.
Der Ausschuss ist sich einig, dass die noch offene Frage von Herrn Mader bis zu Ratssitzung am
17.05.2018 durch die Verwaltung schriftlich zu beantworten sei.
Frau Uehlendahl sagt dies zu.

Frau Stackelbeck (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) teilt mit, dass der Antrag der Fraktion
FDP/Bürgerliste erste heute vorgelegt worden sei. Mit diesem Antrag ginge ein Verwaltungssaufwand
einher, den Ihre Fraktion heute noch nicht bewerten könne.

Frau Uehlendahl gibt an, dass ihrer Ansicht nach der Antrag bezüglich dem Wort „regelmäßig“
ungünstig formuliert sei. Es sei schwierig eine regelmäßige Berichterstattung durchzuführen, wenn
keine Auswirkungen durch Baumaßnahmen entstehen/vorliegen. Bei Bedarf würde der FB 66 in den
Bezirksvertretungen berichten, dies stände für sie außer Frage.

Herr Uhr (Stadtrat) weist darauf hin, dass der FB 66 regelmäßig über die Geschäftsführung der
Bezirksvertretungen Informationen und Hinweise über verkehrsordnungspolitische Maßnahmen an die
Bezirksvertreter weiterleite. Diese Informationsweitergabe könne man für die Baustellensituation
ebenfalls einrichten.

Zur Personalsituation teilt er mit, dass er die Ausführungen von Frau Uehlendahl nur unterstützen
könne. Nach Auswertung des FB 11 seien aktuell 43 Stellen nicht besetzt, würden aber kurzfristig
durch technisches Personal, Bauoberinspektoren und die Übernahme von Auszubildenden
nachbesetzt. Derzeit habe der FB 66 eine Besetzungsquote von 90%.

Herr Tölch (SPD-Fraktion) erklärt, dass seine Fraktion sich den Ausführungen von Frau Stackelbeck
anschließe. Er schlägt vor den Antrag zuständigkeitshalber an den Ausschuss für Bauen, Verkehr und
Grün zu überweisen.
Herr Schilff (Vorsitzender) berichtet, dass er in der BV Hombruch regelmäßig über Baubeginn-
Anzeigen und sonstige Baumaßnahmen informiert würde.
Herr Dr. Suck (CDU-Fraktion) schließt sich dem Vorschlag von Herrn Tölch an. Er schlägt vor die
Vorlage trotzdem heute zu empfehlen. Im Rahmen der Haushaltsberatungen sei dies ein Thema
gewesen, was den Fraktionen am Herzen lag und es sei wichtig die Weichen zu stellen, um nicht noch
weitere zwei Monate zu verlieren.

Er bitte Frau Uehlendahl in Ihrer schriftlichen Stellungnahme bis zu Rat ebenfalls auszuführen, ob die
beiden Planstellen zur Konzeption und Einführung der stadtweiten Baustellenkoordination zusätzlich
eingerichtet werden müssen oder ob diese in der Kompensation der 43 unbesetzten Stellen
untergebracht werden können.

Herr Dr. Tödt (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) macht deutlich, dass man das Zeitargument bezüglich
des Antrages der Fraktion FDP/Bürgerliste nicht außer Acht lassen dürfe. Wenn man eine
regelmäßige Berichterstattung in den Bezirksvertretungen beschließe, wären dies insgesamt 24
Sitzungen zusätzlich, in denen durch den FB 66 berichtet werden müsste.
Er halte es für sinnvoller, wenn Frau Uehlendahl hier über den Fortgang des Projektes berichten
würde.

Herr Ossau (Fraktion FDP/Bürgerliste) erklärt, dass er für seinen Antrag den Ausschuss für Personal
und Organisation zur zuständig halte, da es in der Vorlage um die Schaffung von zwei Stellen gehe.
Da allerdings die anderen Fraktionen die Zuständigkeit beim Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün
sehen, erklärt er sich mit der Überweisung seines Antrages dorthin einverstanden.

Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt die Empfehlung des Ausschusses für Bauen,
Verkehr und Grün zu Kenntnis.

Der Ausschuss für Personal und Organisation überweist den Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste
zur Beratung und Beschlussfassung an den Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün.

Der Ausschuss für Personal und Organisation empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig
folgenden Beschluss zu fassen:
I. Der Rat der Stadt beschließt
a. die Einrichtung von 2,0 vzv. Planstellen im Tiefbauamt zur Konzeption und Einführung
einer stadtweiten Baustellenkoordination und
b. die Stellenbesetzung im Vorgriff auf den Stellenplan 2019.
II. Der Rat der Stadt beschließt, die Software- und Hardwarebeschaffung in 2018 durch
das Tiefbauamt unter Berücksichtigung der für Softwarebeschaffungen vergabe- und
verfahrensrechtlich relevanten Vorgaben.“

ABVG 19.06.2018

Nachfolgender Antrag der Fraktion FDP/BL liegt aus der o.a. Empfehlung des Ausschusses für Personal und Organisation zur Abstimmung für den Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün zur Abstimmung vor:

„Die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden
Ergänzungsantrages.

Beschlussvorschlag

In den Antrag ist folgender Passus aufzunehmen:

Die Baustellenkoordinatoren_Innen berichten regelmäßig, bei Bedarf, mind. jedoch
halbjährlich in den Bezirksvertretungen über die Baustellenkoordination und
Projektdurchführungen innerhalb des jeweiligen Stadtbezirks.“
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün lehnt den o. a. Zusatz-/Ergänzungsantrag mehrheitlich, gegen die Stimmen der Fraktion FDP/BL, ab.


zu TOP 5.2
Benennung einer Platzfläche nach einer Unternehmensbezeichnung in Dortmund-Schüren
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10549-18)

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck:

„Die Bezirksvertretung Aplerbeck verschiebt die Beratung der nachfolgenden Vorlage
mit 12 Ja-Stimmen bei 3 Enthaltungen und 1 Nein-Stimme bis zur nächsten Sitzung. Sie
wünscht bis zur nächsten Sitzung eine Änderung oder Ergänzung der Vorlage dahingehend,
dass noch ein Passus aufgenommen wird, dass die volle Kostenübernahme durch die Firma
Adesso erfolgt. Damit hält sich die Stadt Dortmund schadensfrei.“

ABVG 19.06.2018:

Frau Uehlendahl teilt in Bezug auf die o. a. Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck mit, dass die Firma Adesso hierfür alle entstehenden Kosten im Zusammenhang mit dem Verwaltungsakt übernehmen werde. Dementsprechend entstehen für die Stadt Dortmund nur die geringen Kosten für ein Straßenschild, welche sich auf ca. 35,00€ belaufen. Diese Information sei auch bereits der Bezirksvertretung Aplerbeck schriftlich zugestellt worden.

Herr Rm Frebel teilt mit, dass seine Fraktion hierzu nicht empfehlen werde, da es sich hierbei um keinen historischen Wert handle.

Herr Rm Gebel signalisiert für seine Fraktion ebenfalls die Ablehnung dieser Vorlage.


Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion B‘90/Die Grünen und Fraktion Die Linke & Piraten), nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die vorliegenden Ausführungen zum Beschluss der Bezirksvertretung Aplerbeck aus der Sitzung vom 06.02.2018 zur Kenntnis und beschließt die Benennung des privaten Vorplatzes am Firmensitz der adesso AG in „Adessoplatz“.“


zu TOP 5.3
Ertüchtigung der Emscherbrücke an der Franz-Schlüter-Straße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10232-18)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschließt die Ertüchtigung der Emscherbrücke an der Franz-Schlüter-Straße mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 1.070.000,00 Euro.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66_01202014653 – Brücke Franz-Schlüter-Straße Lastenerhöhung – mit folgenden Auszahlungen:

Haushaltsjahr 2018: 100.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2019: 620.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2020: 350.000,00 Euro

Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand ab dem ersten vollen Nutzungsjahr, dem Jahr 2021, in Höhe von 41.324,14 Euro.


zu TOP 5.4
Benennung einer Platzfläche in Dortmund-Brackel
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11106-18)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Die Platzfläche am östlichen Ende der Adi-Preißler-Allee wird benannt und erhält den Namen: Aki-Schmidt-Platz

5.5 Erneuerung von Lichtsignalanlagen

zu TOP 5.5.1
Erneuerung von 2 Lichtsignalanlagen in Eving
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10638-18)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:

Beschluss

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün beschließt die Erneuerung von zwei Lichtsignalanlagen (LSA 0269 und LSA 0400) in Eving mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 96.400,00 Euro.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66_01202010003 - Ausbau von Verkehrssteuerungsanlagen -. Im Einzelnen handelt es sich um Anlagen mit folgender Auszahlung:

LSA 0269 Lütge Heidestraße / (Feuerwache Eving)

Haushaltsjahr 2019 43.400,00 Euro

LSA 0400 Lindenhorster Straße / Pottgießerstraße

Haushaltsjahr 2019 53.000,00 Euro

Die Investition in die beiden Lichtsignalanlagen bedingt einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 4.697,87 Euro.




zu TOP 5.5.2
Erneuerung von 5 Lichtsignalanlagen in Dortmund Innenstadt-West
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10634-18)

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West:

„Wenn die Baumaßnahmen es zulassen, sollen auch Kontaktschleifen für wartende Fahrräder
eingebaut werden.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt einstimmig dem Ausschuss, den geänderten Beschluss zu fassen.“

ABVG 19.06.2018:

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün fasst einstimmig, unter Einbeziehung der o. a. Ergänzung aus der Bezirksvertretung Innenstadt-West, nachfolgenden Beschluss:

Beschluss

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün beschließt die Erneuerung von fünf Lichtsignalanlagen (LSA 0047, LSA 0346, LSA 0350, LSA 0364 und LSA 0387) in der Innenstadt-West mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 278.800,00 Euro.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66_01202010003 - Ausbau von Verkehrssteuerungsanlagen -. Im Einzelnen handelt es sich um Anlagen mit folgender Auszahlung:

LSA 0047 Rheinische Straße / Huckarder Str. / Ofenstraße

Haushaltsjahr 2019 63.600,00 Euro

LSA 0346 Wittener Straße / Kortental

Haushaltsjahr 2019 64.200,00 Euro

LSA 0350 Königswall / Bahnhofstraße

Haushaltsjahr 2019 45.800,00 Euro

LSA 0364 Rheinische Straße / Joachimstraße

Haushaltsjahr 2019 51.100,00 Euro

LSA 0387 Arminiusstraße / Höfkerstraße

Haushaltsjahr 2019 54.100,00 Euro

Die Investition in die Lichtsignalanlagen bedingt einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe 14.567,07 von Euro.








zu TOP 5.5.3
Erneuerung der Lichtsignalanlage 0162 Münsterstraße / Lortzingstraße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10628-18)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:

Beschluss

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün beschließt die Erneuerung der Lichtsignalanlage LSA 0162 Münsterstraße / Lortzingstraße mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 101.812,88 Euro.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66_01202010003 - Ausbau von Verkehrssteuerungsanlagen - mit folgender Auszahlung:

Haushaltsjahr 2018 101.812,88 Euro

Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 6.352,03 Euro.


zu TOP 5.5.4
Erneuerung der LSA 0015 Mallinckrodtstraße / Leopoldstraße (Münsterstraße)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10494-18)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:

Beschluss

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün beschließt die Erneuerung der Lichtsignalanlage LSA 0015 Mallinckrodtstraße / Leopoldstraße (Münsterstraße) mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 100.500,00 Euro.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66_01202010003 - Ausbau von Verkehrssteuerungsanlagen - mit folgender Auszahlung:

Haushaltsjahr 2019 100.500,00 Euro

Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 6.254,00 Euro.


zu TOP 5.5.5
Erneuerung von 2 Lichtsignalanlagen in Hombruch
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10415-18)

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch:

„Nach Aufrufen des Tagesordnungspunktes stellt der Sprecher der CDU-Fraktion, Herr Grotjahn, folgenden Antrag:

Antrag der CDU-Fraktion

LSA 0268 Kirchhörder Straße/Olpketalstraße
Statt der Erneuerung der Lichtsignalanlage sollte geprüft werden, ob dort ein Kreisverkehr errichtet werden kann.

LSA 2099 Hagener Straße (Haus- Nr. 327) Straße „Kobbendelle“
Neben der Erneuerung der Lichtsignalanlage auf der Hagener Straße - die von Fußgänger/-innen bei Bedarf aktiviert wird - sollte eine Anforderungsschleife für diese LSA im Einmündungsbereich der Straße „Kobbendelle“ in die Hagener Straße verlegt werden. Außerdem sollte auf der Hagener Straße vor der dortigen Konditorei ein Haltebalken auf der Fahrbahn aufgebracht werden. Als Beispiel dient die Ampelschaltung mit Haltebalken und Anforderungsschleife im Einmündungsbereich der Straße „Kirchhörder Berg“ in die Hagener Straße vor dem dortigen Lebensmittelmarkt.

Begründung:
Der Verkehr aus der Straße „Kobbendelle“ in die Hagener Straße könne dadurch in Stoßzeiten geordnet abfließen.

Beschluss:
Die BV-Hombruch nimmt die Vorlage zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün einstimmig, die Verwaltungsvorlage in der jetzigen Form abzulehnen und stattdessen den oben aufgeführten Antrag der CDU-Fraktion zu beschließen.“

Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung:

„Die Bezirksvertretung Hombruch hat im Rahmen ihres Anhörungsrechtes empfohlen, die im
Betreff genannte Vorlage „in der jetzigen Form abzulehnen“ und darum gebeten, zu
überprüfen, ob statt einer neuen Lichtsignalanlage im Bereich Kirchhörder Straße /
Olpketalstraße auch ein Kreisverkehr geschaffen werden kann.
Ich möchte Ihnen zur Entscheidungsfindung in dieser Angelegenheit die Einschätzung des
Tiefbauamtes darlegen.
Zunächst ist festzustellen, dass ein Umbau der Kreuzung zu einem sogenannten „Kleinen
Kreisverkehr“ grundsätzlich möglich und auch durchaus sinnvoll wäre. Allerdings ist ein
entsprechendes Vorhaben bisher nicht im aktuellen Arbeitsprogramm des Tiefbauamtes
enthalten. Im Zuge der Fortschreibung ist eine Aufnahme natürlich möglich. Es ist dann eine
Frage der politischen Prioritätensetzung, für welchen Zeitraum diese Maßnahme eingeplant
wird und welches andere Vorhaben dafür evtl. zurück gestellt werden muss.
Bei der Entscheidungsfindung sollte insofern auch Berücksichtigung finden, dass die o.g.
Lichtsignalanlage inzwischen seit dem 25.05.2018 irreparabel ausgefallen ist. Zur
Sicherstellung der Verkehrssicherheit wurde daher eine provisorische Signalanlage
aufgestellt. Diese kostet monatlich ca. 1.200 Euro. Diese laufenden Kosten würden bis zur
Fertigstellung eines Kreisverkehrsplatzes anfallen.
Insgesamt erscheint es aus Sicht des Tiefbauamtes daher zielführend, die Erneuerung der
Lichtsignalanlage umzusetzen. Gleichzeitig könnte der Bau eines Kreisverkehres in die
mittelfristige Arbeitsplanung des Tiefbauamtes aufgenommen werden, um das Vorhaben zu
einem späteren Zeitpunkt zu realisieren.
Für weitere Informationen steht Ihnen Herr Sonnenschein vom Tiefbauamt unter der
Rufnummer 0231/50-24093 gerne zur Verfügung.
Die Bezirksvertretung Hombruch erhält eine Kopie dieses Schreibens.“

ABVG 19.06.2018:

Herr Rm Berndsen teilt für seine Fraktion mit, dass man generell für den Kreisverkehr an dieser Stelle sei. Da aber der Bau dieses Kreisverkehres noch einige Jahre Zeit in Anspruch nehmen würde, schlägt er vor, die Lichtsignalanlage zunächst dort zu erneuern, weil die Kosten für eine lange Standzeit der Baustellenampel zu hoch seien.

Herr Rm Mader fragt nach, wie viel Zeit realistisch bis zum Bau des Kreisverkehres einzuplanen sei.

Herr Rm Gebel möchte wissen, wie sich die Kostensituation darstellt, wenn sich die Verwaltung eigene Baustellensignalanlagen anschaffen würde.

Herr Volkert (Behindertenpolitisches Netzwerk-BPN) bittet hierbei zu berücksichtigen, dass die Errichtung eines Kreisverkehres anstelle einer Lichtsignalanlage grundsätzlich eine Verschlechterung für geh- und sehbehinderte Menschen bedeute.

Frau Uehlendahl teilt mit, dass man den Kreisverkehr an dieser Stelle, aufgrund der aktuellen, priorisierten Förderprogramme und der vorliegende Projekte, nicht vor Ablauf von 4-5 Jahren baulich fertigstellen könne. Wenn man in diesem Zeitrahmen die provisorische Lichtsignalanlage dort belassen würde, läge man deutlich über den Baukosten der vorgeschlagenen neuen Signalanlage.

Auf die Frage, wie sich die Kostensituation für eigene Baustellensignalanlagen darstellen würde, teilt sie mit, dass man hierbei berücksichtigen müsse, dass Signalanlagen (auch Baustellensignalanlagen) ein sehr komplexes Gewerk seien, das aus verschiedenen Modulen und Steuerelementen besteht. Dies bedeute, dass man nicht nur die Baustellensignalanlage (die „Ampel“) an sich anschaffen müsse, sondern zusätzlich einen ganzen Baukasten mit den verschiedensten Baugruppen für alle Eventualitäten, um im Bedarfsfall ein solche Baustellenlichtsignalanlage flexibel aufzustellen zu können. Vor diesem Hintergrund sei es wirtschaftlicher, auf externe Firmen zurückzugreifen und diese Lichtsignalanlagen zu mieten.

Herr Rm Berndsen teilt zur Äußerung von Herrn Volkert mit, dass seine Fraktion das Behindertenpolitische Netzwerk immer dann bezüglich der Installation einer Lichtsignalanlage unterstützen würde, wenn sich dieses im Einzelfall als die sinnvollere Lösung darstelle.

Herr Rm Mader fragt nach, ob es eine mögliche Anschlussverwendung für die die neu eingerichtete Lichtsignalanlage gäbe, wenn dort ein Kreisverkehr realisiert würde.

Herr Rm Gebel teilt zu Herrn Volkert (BPN) mit, dass man sich im „Beirat Nahmobilität“ bereits mit dem Thema behindertengerechte Kreisverkehre, insbesondere für geh- und sehbehinderte Menschen, auseinander gesetzt habe. Hierzu gäbe es entsprechende Empfehlungen, woran sich die Verwaltung auch orientiere.

Frau Uehlendahl teilt bzgl. der Anschlussverwendung mit, dass man das Steuergerät auf Lager legen würde und als Ersatzteil für andere Baugruppen vorsehen könne.

Herr Rm Mader bittet im Rahmen eines Antrages zur Geschäftsordnung um kurze Unterbrechung der Sitzung, damit sich seine Fraktion bzgl. der Abstimmung zur Vorlage beraten könne. Diesem Antrag wird stattgegeben.

Nach dieser Sitzungsunterbrechung teilt Herr Rm Mader für seine Fraktion mit, der Position der SPD-Fraktion folgend heute der Erneuerung der Lichtsignalanlage zustimmen werde, da eine Baustellensignalanlage für den langen Zeitrahmen dort nicht wirtschaftlich sei.
Weiter macht er für die CDU-Fraktion den Vorschlag, die Verwaltung zu beauftragen, bis zum 01.07.2023 dort einen Kreisverkehr zu errichten.

Im Weiteren erinnert Frau Uehlendahl an die ebenfalls vorliegende Anregung aus der Bezirksvertretung Hombruch, wonach darum gebeten wird, neben der Erneuerung der Lichtsignalanlage auf der Hagener Str. - die von Fußgänger/innen bei Bedarf aktiviert wird - eine Anforderungsschleife für diese Lichtsignalanlage im Einmündungsbereich der Straße „Kobbendelle“ in die Hagener Str. zu verlegen. Dieses Vorhaben würde die Verwaltung u.a. vor dem Hintergrund begrüßen, dass man hiermit für eine zusätzliche Sicherheit für die dort verkehrenden Schulkinder sorge und zudem den Verkehrsfluss verbessern würde. Sollte man sich für dieses Vorhaben entscheiden, müsse man allerdings die Lichtsignalanlage etwas näher zum angesprochenen Einmündungsbereich verlegen, was zu erhöhten Kosten führen und damit eine Beschlusserhöhung in Höhe von ca. 43.000,- € für den Teil 2 dieser Vorlage erforderlich machen würde.

Im Anschluss an diese Diskussion erfolgt die Abstimmung unter Einbeziehung der zwei sich hieraus ergebenden Ergänzungen wie folgt:

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün fasst einstimmig, mit den unten angeführten Ergänzungen, nachfolgenden Beschluss:

Beschluss

LSA 0268 Kirchhörder Straße / Olpketalstraße

Haushaltsjahr 2019 49.500,00 Euro

Ergänzungen:


zu TOP 5.5.6
Erneuerung der LSA 0371 Deusener Straße / Lindberghstraße-Weidenstraße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10529-18)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:

Beschluss

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün beschließt die Erneuerung der Lichtsignalanlage LSA 0371 Deusener Straße / Lindberghstraße-Weidenstraße mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 55.500,00 Euro.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66_01202010003 - Ausbau von Verkehrssteuerungsanlagen - mit folgender Auszahlung:

Haushaltsjahr 2019 55.500,00 Euro
Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 2.894,00 Euro.
zu TOP 5.5.7
Erneuerung der LSA 0378 Wambeler Hellweg / Eichendorffstraße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10429-18)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:

Beschluss

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün beschließt die Erneuerung der Lichtsignalanlage LSA 0378 Wambeler Hellweg / Eichendorffstraße mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 49.500,00 Euro.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66_01202010003 - Ausbau von Verkehrssteuerungsanlagen - mit folgender Auszahlung:

Haushaltsjahr 2019 49.500,00 Euro

Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 2.446,00 Euro.


zu TOP 5.5.8
Erneuerung der Lichtsignalanlage 0131 Westermannstraße/Westricher Straße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10646-18)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:

Beschluss

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün beschließt die Erneuerung der Lichtsignalanlage LSA 0131 Westermannstraße / Westricher Straße mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 54.700,00 Euro.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66_01202010003 - Ausbau von Verkehrssteuerungsanlagen - mit folgender Auszahlung:

Haushaltsjahr 2019 54.700,00 Euro

Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 2.834,27 Euro.


zu TOP 5.5.9
Erneuerung von zwei Lichtsignalanlagen in Hörde
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10675-18)


Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:

Beschluss

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün beschließt die Erneuerung von zwei Lichtsignalanlagen (LSA 0120 und LSA 0160) in Hörde mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 126.600,00 Euro.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66_01202010003 - Ausbau von Verkehrssteuerungsanlagen -. Im Einzelnen handelt es sich um Anlagen mit folgender Auszahlung:

LSA 0120 Steinkühlerweg / Am Remberg / Freie-Vogel-Straße

Haushaltsjahr 2019 60.600,00 Euro

LSA 0160 Wittbräucker Straße / Benninghofer Str. / Höchstener Str.

Haushaltsjahr 2019 66.000,00 Euro

Die Investition in die beiden Lichtsignalanlagen bedingt einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 6.952,80 Euro.


zu TOP 5.5.10
Erneuerung der Lichtsignalanlage 0173 Bodelschwingher Straße/Westerfilder Straße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10685-18)

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede:

„Herr Utecht von der Fraktion B‘90/Die Grünen stellte dar, dass seine Fraktion die Vorlage
ablehnt, da sie einen Kreisverkehr in dem o. g. Bereich befürworten.
Dem schlossen sich die restlichen Fraktionen an. Außerdem stellte Herr McDevitt,
Fraktionssprecher Die Linken / Piratenpartei dar, dass in dem Zusammenhang auch die
Radstreifen erneuert werden sollen.
Empfehlung
Die Bezirksvertretung Mengede lehnte einstimmig die Vorlage ab und forderte einstimmig im
genannten Bereich die Errichtung eines Kreisverkehrs in entsprechender Größe.“

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün vertagt die Befassung mit der Vorlage in seine nächste Sitzung.


zu TOP 5.6
Querungshilfe Wittbräucker Straße im Bereich zwischen Schwerter Straße und Trauermantelweg
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10479-18)

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck:

„Die Bezirksvertretung Aplerbeck bittet die Verwaltung einstimmig, darauf zu achten,
dass die Fahrbahn eine Breite von 3,50 Meter hat, damit auch landwirtschaftliche Fahrzeuge
die Straße befahren können. Hierfür müsste die Breite der Mittelinsel auf 1,90 Meter reduziert
werden.

Des Weiteren wünscht die Bezirksvertretung Aplerbeck Auskunft, wo die Ersatzpflanzung für
den zu fällenden Baum erfolgt.

Die Bezirksvertretung Aplerbeck empfiehlt dem Ausschuss für Bauen, Verkehr und
Grün einstimmig, den Bau der Querungshilfe Wittbräucker Straße mit einem
Gesamtinvestitions-volumen in Höhe von 54.000,00 Euro zu beschließen.
Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle
66_01202014002 – Verkehrsberuhigung in Wohngebieten - mit folgender Auszahlung:
Haushaltsjahr 2019 54.000,00 Euro
Die Investition bedingt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr, dem Haushaltsjahr 2020, einen
jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 1.612,00 Euro.“

ABVG 19.06.2018:

Herr Rm Rüther bezieht sich auf die o. a. Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck und fragt nach, ob die Reduzierung der Mittelinsel auf 1,90 Meter möglich bzw. empfehlenswert sei.

Frau Uehlendahl teilt hierzu mit, dass man es nicht empfehlen könne, dass eine Mittelinsel eine Breite von nur 1,90 Meter erreiche. Hierbei sei zu berücksichtigen, dass u. a. auch Fahrradfahrer/innen oder Personen mit einem Kinderwagen dort Platz finden müssen. Hier würde man mindestens 2,00 Meter für die Mittelinsel einfordern.
Zudem habe man sich diesen Querschnitt angeschaut und ist zu dem Ergebnis gekommen, da ein landwirtschaftliches Fahrzeug in der Regel nicht breiter als 3,00 Meter sei (mit Sondergenehmigung dürfen diese bis zu 3,50 Meter breit sein), dass man hier die Breite auf 3,45 Meter je Fahrspur ändern würde. Auch hier könne dann noch ein landwirtschaftliches Fahrzeug mit einer Breite von 3,50 Meter diese Fahrspur überqueren, da dieses Fahrzeuge nicht unten in der Bordhöhe die 3,50 Meter erreiche, sondern erst etwas höher und zudem habe man ohnehin noch etwas Sicherheitsraum über den Borden. So dann schlägt sie vor, die Mittelinsel auf 2,00 Meter Breite für die Mittelinsel und auf 3,45 Meter Breite je Fahrspur zu ändern.

In Bezug auf den Vorschlag von Frau Uehlendahl, stellt Herr Rm Berndsen für seine Fraktion folgenden Antrag:

„Die Querungshilfe Wittbräucker Straße im Bereich zwischen Schwerter Straße und Trauermantelweg wird wie folgt geändert: 2,00 Meter Breite für die Mittelinsel und 3,45 Meter Breite je Fahrspur.“

Diesem Antrag wird einstimmig zugestimmt.

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün fasst einstimmig, unter Einbeziehung des o. a. Antrages der SPD-Fraktion, nachfolgenden Beschluss:

Beschluss

Der Ausschluss für Bauen, Verkehr und Grün beschließt den Bau der Querungshilfe Wittbräucker Straße mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 54.000,00 Euro.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66_01202014002 – Verkehrsberuhigung in Wohngebieten - mit folgender Auszahlung:

Haushaltsjahr 2019 54.000,00 Euro

Die Investition bedingt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr, dem Haushaltsjahr 2020, einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 1.612,00 Euro.

Zusatz:
Die Querungshilfe Wittbräucker Straße im Bereich zwischen Schwerter Straße und Trauermantelweg wird wie folgt geändert: 2,00 Meter Breite für die Mittelinsel und 3,45 Meter Breite je Fahrspur.







zu TOP 5.7
Beirat Nahmobilität; Berufung eines neuen Mitgliedes
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10983-18)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt den nachfolgenden Beschluss des Rates der Stadt Dortmund zur Kenntnis:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt für die laufende Ratsperiode (2014-2020) die Neuberufung von Herrn Dipl. Ing. Hartwig Schultheiß als Mitglied des Beirats Nahmobilität.


zu TOP 5.8
Errichtung einer überdachten Sammelabstellanlage für Fahrräder in Dortmund - Mengede
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11044-18)

Auf Bitte von Herrn Rm Heymann bestätigt Frau Uehlendahl, dass die Verwaltung nach Ablauf eines Jahres einen entsprechenden Erfahrungsbericht hierzu zur Verfügung stellen wird.

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Errichtung einer über-dachten Sammelabstellanlage für Fahrräder im Bereich des DB-Haltepunktes unterhalb der Brücke Königshalt (Nutzung zur sicheren Unterbringung von Fahrrädern mit digitalem Zugangssystem im 24-Stunden-Betrieb) zur Kenntnis.


zu TOP 5.9
Errichtung einer überdachten Sammelabstellanlage für Fahrräder in Dortmund - Aplerbeck
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11047-18)

Auf Bitte von Herrn Rm Berndsen wird die Verwaltung nach Ablauf eines halben Jahres hierzu einen entsprechenden Erfahrungsbericht vorlegen.

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Errichtung einer über- dachten Sammelabstellanlage für Fahrräder im Bereich der Marsbruchstraße / Ecke Rodenbergstraße (Nutzung zur sicheren Unterbringung von Fahrrädern mit digitalem Zugangssystem im 24-Stunden-Betrieb) zur Kenntnis.


zu TOP 5.10
Sicherheit für Radfahrer*innen
Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 10576-18-E1)

Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (B‘90/Die Grünen, DS-Nr.: 10576-18-E1)
- lag bereits zur Sitzung am 17.04.2018 vor -


Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme zum TOP (B‘90/Die Grünen, DS-Nr.: 10576-18-E2):

„Der ADFC hat in einem offenen Brief an die Verwaltung auf die besondere Gefahrenstelle
für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen an der B 54 / Abfahrt Rombergpark hingewiesen
und gewünschte Maßnahmen für mehr Sicherheit benannt.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet die Verwaltung in dem Zusammenhang um die
Beantwortung folgender Fragen:

1. Wie hat die Verwaltung auf den offenen Brief des ADFC reagiert?
2. Warum wurden die Fahrradverbände zu dem Vor-Ort-Termin mit StraßenNRW an
der vom ADFC benannten Gefahrenstelle nicht hinzu geladen?
3. Wie werden die vorgeschlagenen Maßnahmen des Fahrradverbandes im weiteren
Verlauf berücksichtigt? Ist ein Austausch zwischen Verwaltung, StraßenNRW und
den Verkehrsverbänden über die verschiedenen Lösungsansätze zur Entschärfung
der Gefahrenstelle geplant?
Begründung:
Ggf. mündlich“


Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (B‘90/Die Grünen, DS-Nr.: 10576-18-E4):

„Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet den Ausschuss um Beratung und Beschlussfassung
des folgenden Antrags:
Der Beirat Nahmobilität wird gebeten, das Thema Radverkehrssicherheit zu behandeln.
Der Beirat soll besonders gefährliche Stellen und Situationen für Radfahrer*innen in der
Stadt und in den Stadtbezirken definieren und analysieren. Dabei sollen sowohl Situationen
zwischen Rad- und Autoverkehr als auch im Radverkehr selbst betrachtet werden.
Ziel soll es sein, dass die Verwaltung in Zusammenarbeit mit den Fahrradverbänden kurzfristige,
mittelfristige und langfristige Maßnahmen entwickelt, um gefährliche Verkehrspunkte
für Radfahrer*innen zu entschärfen.
Die Ergebnisse des Prozesses werden abschließend dem Fachausschuss vorgelegt.
Begründung:
ggf. mündlich“


ABVG 19.06.2018:

Herr Rm Dudde teilt mit, dass der o. a. Zusatz-/Ergänzungsantrag (DS-Nr.: 10576-18-E1) durch den heute vorliegenden modifizierten Zusatz-Ergänzungsantrag (DS-Nr.: 10576-18-E4) ersetzt wurde und seine Fraktion nur noch den Zusatz-/Ergänzungsantrag (DS-Nr.: 10576-18-E4) zur Abstimmung stelle.

Herr Rm Urbanek teilt für seine Fraktion mit, dass man generell auch der Auffassung sei, dass hier noch Handlungsbedarf bestehe, man es allerdings nicht mittragen werde, dass hierbei Institutionen, wie z. B. der ADFC eine Rolle spielen.

Herr Rm Mader fügt für seine Fraktion hinzu, dass man dem „Beirat für Nahmobilität“ keine derartigen Aufträge geben müsse, da er die Behandlung dieser Themen als selbstverständliche „Hauptaufgaben“ dieses Beirates ansehe.


Anschließend wird wie folgt zum o. a. Zusatz-/Ergänzungsantrag (DS-Nr.: 10576-18-E4) abgestimmt:

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün fasst mehrheitlich, bei Gegenstimmen (CDU-Fraktion und AFD-Fraktion) sowie bei Enthaltung (Fraktion FDP/BL), nachfolgenden Beschluss:

„Der Beirat Nahmobilität wird gebeten, das Thema Radverkehrssicherheit zu behandeln.
Der Beirat soll besonders gefährliche Stellen und Situationen für Radfahrer*innen in der
Stadt und in den Stadtbezirken definieren und analysieren. Dabei sollen sowohl Situationen
zwischen Rad- und Autoverkehr als auch im Radverkehr selbst betrachtet werden.
Ziel soll es sein, dass die Verwaltung in Zusammenarbeit mit den Fahrradverbänden kurzfristige,
mittelfristige und langfristige Maßnahmen entwickelt, um gefährliche Verkehrspunkte
für Radfahrer*innen zu entschärfen.
Die Ergebnisse des Prozesses werden abschließend dem Fachausschuss vorgelegt.“


Des Weiteren bezieht sich Herr Rm Dudde auf die vorliegende Bitte um Stellungnahme (DS-Nr.: 10576-18-E2) seiner Fraktion.

Zur Frage 1 teilt er mit, dass sich diese Frage durch das vorliegende Schreiben der Verwaltung an den ADFC vom 15.06.2018 (siehe Anlage) erledigt habe.

Er möchte aber gerne noch die noch offenen Fragen beantwortet haben.

Ergänzend zu Frage 1 weist Frau Uehlendahl daraufhin, dass die Verwaltung bereits vor dem offenen Brief des ADFC aktiv gewesen sei. Der Bereich Ruhrallee wurde von der B1 bis zur Ausfahrt Hombruch/Hörde/Wellinghofen bereits im Mai überprüft. Des Weiteren wurden die Unfallberichte bei der Polizei angefordert und ausgewertet. In diesem Zusammenhang weist sie deutlich daraufhin, dass die Straße in der Straßenbaulast von Straßen NRW liege und die Stadt Dortmund nur verkehrsregelnde Maßnahmen anordnen dürfe. Andere Maßnahmen wie Grünschnitt oder der Rückbau der überhöhten Leitplanken können nur angeregt werden. Gegenüber Straßen NRW erfolgte bereits am 30.05.18 ein Schreiben/ Anordnung, mit der Aufforderung, den Grünschnitt unverzüglich vorzunehmen, die Sperrflächen zu erneuern und die Geschwindigkeit in der Verzögerungsspuren herabzusetzen.

Zu Frage 2 teilt sie mit, dass die Straßenverkehrsbehörde und die Polizei von Straßen NRW zu dem Ortstermin eingeladen worden seien.

Zu Frage 3 teilt sie mit, dass die im "offenen Brief" vom 07.06.2018 erhobenen Forderungen nach
- Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h
- Reduzierung der Abbiegspuren
- Rückbau der Leitplanken
- Errichtung Fußgängerüberweg (FGÜ)
aus folgenden Gründen nicht umgesetzt werden können:
- Die Geschwindigkeit wird mit der mit der Polizei und Straßen.NRW abgestimmten Maßnahme deutlich von 100 km/h auf 60 km/h reduziert. Bei der Festsetzung der Geschwindigkeit ist so zu verfahren, dass die festgesetzte Höchstgeschwindigkeit so gewählt wird, dass 85 % der Verkehrsteilnehmer diese Geschwindigkeit von sich aus wählen würden. Angesichts des sehr guten Ausbauzustands ist eine Reduzierung auf 30 km/h aus Sicht aller Beteiligten unangemessen und vor Ort nicht durchsetzbar und führt zu einer Scheinsicherheit für Fußgänger und Radfahrer.
- Die Reduzierung der Abbiegespuren erfolgt durch die Markierung der Sperrflächen.
- Die Leitplanken wurden vom Straßenbaulastträger zum Schutz der Radfahrer und Fußgänger erhöht. Die Entscheidung über eine Reduzierung der Höhe der Leitplanken liegt bei Straßen NRW.
- Ein Fußgängerüberweg ist außerhalb geschlossener Ortschaft nicht zulässig. Zudem müsste der Radfahrer, falls ein FGÜ zulässig wäre, sein Fahrrad immer über den FGÜ schieben.

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt Kenntnis.


zu TOP 5.11
Wartung von Lichtsignalanlagen und Induktionsschleifen
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 11249-18)


Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion):

„Den Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün erreichen in der letzten Zeit vermehrt Beschlussvorlagen zur Erneuerung von Lichtsignalanlagen. Allein in der Sitzung des Ausschusses am 19.06.2018 sollen für insgesamt 17 Lichtsignalanlagen die finanziellen Mittel hierfür bereitgestellt werden.

Die CDU-Fraktion erbittet daher von der Verwaltung eine Stellungnahme, inwieweit die Wartung von Lichtsignalanlagen und Induktionsschleifen auf Dortmunder Stadtgebiet, sofern sie in die Zuständigkeit der Dortmunder Stadtverwaltung fallen, organisiert ist.

Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.
zu TOP 5.12
Ersatzverkehr
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 11260-18)

Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion B‘90/Die Grünen, DS-Nr.: 11260-18-E1):

„Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet die Verwaltung in der Ausschusssitzung am 19. Juni anlässlich der Streckensperrung Dortmund -Hamm eine Berichterstattung der Deutschen Bahn zum Schienenersatzverkehr sowie zum dazugehörigen Kommunikationskonzept und der Lenkung der Reisenden vorzulegen bzw. einen Vertreter der Bahn zur Berichterstattung einzuladen.

In dem Zusammenhang sollen insbesondere auch folgende Fragen beantwortet werden:

1. Inwieweit werden die Erfahrungen, die im letzten Jahr bei den Streckensperrungen in Wuppertal gemacht wurden, genutzt?

2. Wie wird dafür Sorge getragen, dass Pendler und Reisende frühzeitig und umfassend informiert werden?

3. Welche Maßnahmen (Schilder, Aufkleber mit Schuhumrissen auf dem Boden, persönliche Ansprechpartner etc.) sind geplant, damit die Reisenden schnell und bequem die Busse des Schienenersatzverkehrs finden?

4. Welche Buskapazitäten werden bereitgestellt? Begründung:
Für rund zwei Monate, vom 14. Juli bis zum 10. September, wird die wichtige Bahnverbindung Dortmund – Hamm für Nah- und Fernzüge gesperrt. Pendler und Reisende müssen sich in der Zeit auf massive Einschränkungen und die Nutzung eines Schienenersatzverkehrs einstellen. Um die Belastung für die Nutzer so erträglich wie möglich zu gestalten, sollte sichergestellt werden, dass ein gutes Kommunikations- und Lenkungsmanagement umgesetzt wird.“

Hierzu liegt vor Stellungnahme des Verkehrsbundes Rhein-Ruhr:

„Auf Grund der Bitte um Stellungnahme hat die Geschäftsführung Kontakt zur DB bzw. zum VRR aufgenommen. Der VRR hat am 18.06.2018 per E-Mail zu den Fragen schriftlich Stellung genommen. Die Rückmeldung gebe ich Ihnen nachstehend zur Kenntnis:

1. Inwieweit werden die Erfahrungen, die im letzten Jahr bei den Streckensperrungen
in Wuppertal gemacht wurden, genutzt?
In Austausch- und Planungsgesprächen wurden organisatorische und planerische Lehren aus
den Maßnahmen „ESTW Wuppertal“ und „Essen – Duisburg“ in den Planungsprozess mit
einbezogen. Die einzelnen Maßnahmen an sich sind zwar nicht direkt aufeinander
übertragbar, jedoch hat sich die Zusammenarbeit DB-Netz/Aufgabenträger/EVU/beteiligte
Kommunen in den letzten 2 Jahren deutlich verbessert.
Zur Sperrung Hamm-Dortmund haben bereits in 2017 intensive Planungen zum Verkehr auf
der Schiene stattgefunden, die sich in der Umleitung dreier Linien, sowie einer angepassten
Haltepolitik zwischen Lünen und Dortmund wiederfindet.
Darüber hinaus wurde die Planung des Schienenersatzverkehrs mit Bussen, sowie die
Planung der Kommunikation federführend durch den NWL, jedoch unter ständiger Begleitung
des VRR zusammen mit DB-Regio und Eurobahn/Keolis seit Anfang 2018 vorangetrieben.

2. Wie wird dafür Sorge getragen, dass Pendler und Reisende frühzeitig und
umfassend informiert werden?
Da die schienenseitigen Verkehre bereits im Laufe des Jahres 2017 durch DB-Netz, die
Verkehrsunternehmen und die Verbünde abgestimmt wurden, sind die Fahrten mit dem SPNV
bereits seit Anfang des Jahres 2018 in den Online-Auskünften und Fahrplanbüchern
enthalten.
Der SEV mit Bussen ist seit wenigen Wochen ebenfalls online abrufbar, ein Fahrplanheft
analog zu den Maßnahmen ist bereits gedruckt und befindet sich bereits in der Verteilung.
Darüber hinaus wird analog zu „ESTW Wuppertal“ und „Duisburg – Essen“ wieder ein sehr
Ausführliches Kommunikationsprogramm durch die DB gewährleistet bestehend aus
Plakaten, Bannern, Fußstapfen (Wegweisung Bahnhof/Bushaltestelle) und Reisendenlenkern.

3. Welche Maßnahmen (Schilder, Aufkleber mit Schuhumrissen auf dem Boden,
persönliche Ansprechpartner etc.) sind geplant, damit die Reisenden schnell und
bequem die Busse des Schienenersatzverkehrs finden?
Siehe Antwort zu 2. bzw. zusätzliche Präsentation durch die DB. (siehe Anlage)

4. Welche Buskapazitäten werden bereitgestellt?
Der Abschnitt Dortmund – Kamen – Hamm wird zunächst einmal durch die drei umgeleiteten
Linien aus dem Ruhrgebiet vom Durchreiseverkehr weitestgehend entlastet:
· RE1 und RE3 verkehren von Dortmund Hbf über Derne und Preußen nach Hamm (mit
Zwischenhalten Derne, Kirchderne beim RE3, sowie Preußen bei RE1, um den Entfall
des RB51-Zwischentaktes zu kompensieren).
· RE11 verkehrt von Bochum Hbf aus über DO-Hörne und Unna nach Soest, von dort
weiter nach Paderborn / Kassel.
Somit sollte der SEV weitestgehend frei von Durchgangsverkehr sein.
Darüber hinaus wird im SEV ein doppelter 20-Min-Takt angeboten mit folgendem Rhythmus:
1. DO – Kamen direkt, danach mit Zwischenhalten bis Hamm
2. DO – Kamen mit allen Zwischenhalten, danach direkt bis Hamm
3. Beide Busse haben in Kamen Anschluss aufeinander, sodass auch eine relativ schnelle
Verbindung zwischen den Zwischenhalten möglich ist ohne längere Wartezeit.
Dadurch wird es möglich, auch von den Zwischenhalten aus bzw. bei über Kamen
hinausgehender Fahrt schnell das nächste Oberzentrum (Hamm oder Dortmund) zu
erreichen.
Im Grunde werden somit 6 Fahrten pro Stunde und Richtung angeboten, von denen sich
jedoch durch die unterschiedliche Bedienung als Direktbus nach Kamen, sowie zur
Bedienung aller Zwischenhalte immer 2 Fahrten jeweils überlagern. Es wird also für alle
Ziele auf der Strecke im Grunde ein 20-Min-Takt angeboten.

Eingesetzt wird zunächst durchgehend ein Gelenkbus pro Fahrt.
In Dortmund und Hamm wird von 6-18 Uhr zudem jeweils ein Gelenkbus als Reserve
bereitstehen, um bei Störungen oder Verzögerungen (Stau) bzw. Kapazitätsengpässen
eingesetzt zu werden.
Sollte es zu strukturellen Engpässen kommen, ist durch starke Personalpräsenz vor Ort eine
schnelle Rückkopplung möglich, sodass zeitnah nachgesteuert werden kann.
Mit einer Überfüllung rechnen wir aufgrund der Rahmenbedingung (hier v.a. Umleitung des
Durchgangsverkehrs) jedoch nicht.“


Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt Kenntnis.


zu TOP 5.13
Verkehrssicherheit
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 11261-18)

Hierzu liegt vor Stellungnahme zum TOP (Fraktion FDP/BL, DS-Nr.: 11261-18-E1):

„Im Laufe der letzten Jahre gab es im Bereich des Streckennetz der DSW21 immer wieder Verkehrsunfälle in denen Fahrzeuge der DSW21 und andere Verkehrsteilnehmer verwickelt waren.

Die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet daher um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Gibt es im U-Bahn Streckennetz der DSW21 Bereiche, die sich als besondere Gefährdung der Reisenden und Anwohner/Fußgänger dargestellt haben?

2. Sofern dies bejaht werden muss, welche konkreten Schritte zur Erhöhung der Sicherheit werden geplant?

3. Gibt es technische Möglichkeiten die Schnittstellen mit dem fließenden Verkehr und den Fußgängern sicherer zu machen?

4. Welche Kosten sind für diese Maßnahmen zu erwarten?“


Die Angelegenheit wird zur nächsten Sitzung behandelt.







zu TOP 5.14
Hamburger Straße
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 11262-18)

Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/BL, DS-Nr.: 11262-18-E1):

„Die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:

Die Fraktion FDP/Bürgerliste beantragt, die Ampelschaltung auf der Hamburger Straße zwischen Funkenburg und Wall dahingehend zu überprüfen, dass zukünftig ein unnötiger Rückstau vom Wall bzw. der Kreuzung Weißenburger Straße/Heiliger Weg bis hin zur Funkenburg verhindert wird.

Zur Begründung:
In den vergangenen Wochen und Monaten hat sich mehrfach gezeigt, dass die Hamburger Straße stadteinwärts überlastet ist. Nicht, weil dort übermäßig mehr Verkehr wäre, sondern vielmehr aufgrund der Tatsache, dass sich wegen einer „ungünstigen“ Ampelschaltung der Verkehr sich teilweise bis zur Funkenburg staut. Dies hat sich vor allen Dingen an den Tagen gezeigt, an denen der Betrieb der Stadtbahnen bestreikt wurde. Wir möchten nicht, dass Menschen unnötig Zeit im Auto verbringen müssen und so darüber hinaus auch die Umwelt noch mehr mit Stickstoffoxiden und Feinstaub belastet wird. Daneben ergibt sich für die Anwohner der Hamburger Straße eine erhöhte Belastung durch Abgase und Lärm. Dies kann nicht im Interesse einer sachgerechten Verkehrspolitik liegen.

Eine weitergehende Begründung erfolgt mündlich.“

Die Angelegenheit wird zur nächsten Sitzung am 11.09.2018 behandelt.


zu TOP 5.15
Fahrbahnerneuerung Steinstraße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11147-18)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschließt die Grunderneuerung der Steinstraße mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 1.680.000,00 Euro.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66N01202014578 – FE Steinstraße-Leopoldstr b Kurfürstenst – mit folgender Auszahlung:

Bis Haushaltsjahr 2017 5.089,64 Euro
Haushaltsjahr 2018 300.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2019 1.330.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2020 44.910,36 Euro

Die Investition bedingt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr, dem Haushaltsjahr 2021, einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 39.540,00 Euro.





zu TOP 5.16
Grunderneuerung Hannöversche Straße, I.BA
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10485-18)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt einstimmig dem Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschließt die Grunderneuerung der Hannöverschen Straße, I. BA mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 1.045.000,00 Euro.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66I01202014577 – FE Hannöversche Str-Berliner b. Alte Str – mit folgender Auszahlung:

Haushaltsjahr 2018 5.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2019 600.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2020 440.000,00 Euro

Die Investition bedingt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr, dem Haushaltsjahr 2021, einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 34.440,00 Euro.


zu TOP 5.17
Eisenbahnüberführung Sölder Straße / Vellinghauser Straße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10545-18)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei Enthaltung (Fraktion Die Linke & Piraten), nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, wie im Grundsatzbeschluss mit der Drucksache Nr. 01923-15 ausgeführt, die Erneuerung der Eisenbahnüberführung Sölder Straße/Vellinghauser Straße mit einer Durchfahrtshöhe von 4,20 m und einer lichten Breite von 11,50 m mit einer Gesamtaufwendung in Höhe von 3.800.000,00 Euro.
Gleichzeitig beschließt der Rat den Umbau der Sölder Straße inklusive einer Lichtsignalanlage mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 715.000,00 Euro.

Die Finanzierung der Umgestaltung der Straße erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66A01202014666 - Umbau Sölder Straße - mit folgenden Auszahlungen:
Haushaltsjahr 2019 150.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2020 150.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2021 415.000,00 Euro

Die Investition in die Umgestaltung der Straße bedingt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr, dem Haushaltsjahr 2022, einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 11.210,00 Euro.

Die Finanzierung des Neubaus der Eisenbahnüberführung Sölder Straße / Vellinghauser Straße in Höhe von 3.800.000,00 Euro erfolgt in den Haushaltsjahren 2018ff. aus dem Kostenträger 6612021B0015 und dem Sachkonto 529 300.



6. Angelegenheiten der Friedhöfe

zu TOP 6.1
Friedhöfe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2017
Beschluss/Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10919-18)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün fasst gemäß § 7 der Betriebssatzung der Friedhöfe Dortmund einstimmig folgenden Beschluss:

Die Betriebsleitung der Friedhöfe Dortmund wird entlastet.


Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund fasst gemäß § 6 der Betriebssatzung der Friedhöfe Dortmund folgende Beschlüsse:


zu TOP 6.2
Friedhöfe Dortmund - 1. Quartalsbericht für das Wirtschaftsjahr 2018
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11125-18)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt den Bericht zur Kenntnis.


zu TOP 6.3
Friedhofsmobil
Anfrage zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 11180-18)

Hierzu liegt vor Stellungnahme zum TOP (Fraktion FDP/BL, DS-Nr.: 11180-18-E1):

„Die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung zur Aufrechterhaltung des Angebots eines Friedhofsmobils (Hauptfriedhof)?
2. Die Verwaltung wird gebeten eine aktuelle Kostendarstellung des bisherigen Angebots eines Friedhofsmobils darzustellen.“


Die Angelegenheit wird in der Sitzung am 11.09.2018 behandelt.






zu TOP 6.4
Erhalt des Fahrdienstes auf dem Hauptfriedhof
Mündliche Berichterstattung auf Anregung des Behindertenpolitischen Netzwerkes

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt die mündlichen Erläuterungen von Herrn Dallmann zur Kenntnis.


7. Angelegenheiten der Stadtentwässerung

zu TOP 7.1
Jahresabschluss und Lagebericht der Stadtentwässerung Dortmund für das Geschäftsjahr 2017
Beschluss/Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10794-18)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün fasst einstimmig, bei Enthaltung (Fraktion Die Linke & Piraten), gemäß § 7 der Betriebssatzung der Stadtentwässerung Dortmund folgenden Beschluss:

Die Betriebsleitung der Stadtentwässerung Dortmund wird entlastet.

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei Enthaltung (Fraktion Die Linke & Piraten), nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund fasst gemäß § 6 der Betriebssatzung der Stadtentwässerung Dortmund folgende Beschlüsse:


zu TOP 7.2
Erster Quartalsbericht 2018 der Stadtentwässerung Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11010-18)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün als Betriebsausschuss nimmt den Quartalsbericht des Eigenbetriebs Stadtentwässerung zur Kenntnis.



8. Anfragen
- nicht besetzt -

9. Informationen der Verwaltung

zu TOP 9.1
Termine 2019 für Rat und Ausschüsse
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11202-18)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt Kenntnis.


Der öffentliche Teil der Sitzung endet um 16:40 Uhr.




Meyer Pisula Reinecke
Ratsmitglied Vorsitzender Schriftführerin


Anlage zu TOP 5.10:

Anlage zu TOP 5.10.pdfAnlage zu TOP 5.10.pdf
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