Niederschrift (öffentlich)
über die 21. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün
am 14.03.2017
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund
Sitzungsdauer: 15:00 - 16:29 Uhr
Anwesend:
1. Stimmberechtigte Mitglieder:
Herr RM Pisula, Vorsitzender (CDU)
Herr RM Berndsen (SPD)
Frau RM Kleinhans (SPD)
Frau RM Meyer (SPD)
Frau RM Heidkamp (SPD) i. V. f. Herr RM Naumann
Frau RM Pulpanek-Seidel (SPD)
Herr RM Rüther (SPD)
Herr RM Schmidt (SPD)
Frau RM Pieper (SPD) i. V. f. Frau RM Lührs
Herr RM Bartsch (CDU)
Herr RM Buchloh (CDU)
Herr RM Frank (CDU)
Herr RM Mader (CDU)
Frau RM Dr. Goll (CDU)
Herr RM Dudde (B’90/Die Grünen)
Herr RM Logermann (B’90/Die Grünen)
Frau RM Noltemeyer (B‘90/Die Grünen) i. V. f. Herr RM Frebel
Herr RM Kowalewski (Die Linke & Piraten) i. V. f. Herr sB Tenbensel
Herr RM Gebel (Die Linke & Piraten)
Herr sB Jütte (FDP/Bürgerliste)
Herr RM Urbanek (AfD)
2. Beratende Mitglieder:
Herr Herkelmann - Behindertenpolitisches Netzwerk
Herr Wisbar - Seniorenbeirat
Herr Berndt - Beschäftigtenvertreter der Friedhöfe Dortmund
Herr Hertwig - Beschäftigtenvertreterin der Friedhöfe Dortmund
Herr Friedrichs - Beschäftigtenvertreter der Stadtentwässerung Dortmund
Herr Schmidt - Beschäftigtenvertreter der Stadtentwässerung Dortmund
3. Verwaltung:
Herr StR Lürwer - 7/Dez.
Herr Limberg - 65/AL
Frau Uehlendahl - 66/AL
Frau Müller - 68/BL
Frau Betram - 68
Herr Dr. Falk - 70/BL
Herr Krueger - zu TOP 3.1
Herr Doerrer - zu TOP 3.2
Herr Van den Brink - zu TOP 3.4
Frau Hansmeier - 7/Dez.-Büro
Frau Trachternach - 7/Dez.-Büro
Frau Reinecke - 7/Dez.-Büro
4. Gäste:
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Veröffentlichte Tagesordnung:
Tagesordnung (öffentlich)
für die 21. Sitzung der Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün,
am 14.03.2017, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund
1. Regularien
1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 20. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün am 31.01.2017
2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
nicht besetzt
3. Dezernatsübergreifende Aufgaben
3.1 Wirkungsorientierter Haushalt 2017 (Ziel- und Ressourcenplanung)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06637-17)
Hinweis: Die Vorlage wurde im Wege eines sog. reduzierten Versandes an die Mandatsträger weitergeleitet.
3.2 Wiedereinrichtung des Kinder- und Jugendtreffs Bövinghausen - Erweiterung der Maßnahme und Anpassung des Gesamtinvestitionsvolumens
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06643-17)
3.3 Stadtumbau West – Generationenübergreifendes Stadtteil- und Bildungszentrum Dortmund-Wichlinghofen
Abschluss der Machbarkeitsstudie und Grundsatzbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05912-16)
3.4 Rahmenplanung südliche Speicherstraße am Stadthafen und allgemeiner Sachstand Quartiersentwicklung Speicherstraße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06938-17)
Hinweis: Die Vorlage wird nachversandt.
3.5 Verkehrskonzept Hafen - Sachstand zur Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05799-16)
- Lag bereits zur Sitzung am 31.01.2017 vor -
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 05799-16-E1)
3.6 Handlungsfeld Flüchtlinge - Sachstandsbericht - Rückblick 2016 / Ausblick
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06920-17)
Hinweis: Die Vorlage wurde im Wege eines sog. reduzierten Versandes an die Mandatsträger weitergeleitet.
3.7 Sanierungsgebiet „Stadterneuerung Ortskern Mengede“
Umgestaltung des gemeinsam genutzten Schulhofareals zwischen der Jeanette-Wolff-Schule am Mengeder Markt, der kath. Overberg Grundschule und der PSG Gender Bildungsstätte „JaM“ (Jugend aus Mengede).
- Durchführungsbeschluss -
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06550-16)
3.8 Luftqualität
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 16.02.2017
(Drucksache Nr.: 06954-17)
3.9 Lärm in Kindertagesstätten und Schulen
Vorschlag zur TO mit Stellungnahme (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 05964-16)
- Lag bereits zur Sitzung am 25.10.2016 und am 15.11.2016 vor -
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 05964-16-E2)
4. Angelegenheiten der Städtischen Immobilienwirtschaft
4.1 Solaranlagen
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 06226-16-E1)
- Lag bereits zur Sitzung am 15.11.2016 vor -
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 06226-16-E2)
5. Angelegenheiten des Tiefbauamtes
5.1 Umbau und Erweiterung der Stadtbahnanlage Dortmund Hauptbahnhof, Baulos 20, Glasgestaltung der Zugangsanlagen - Gestaltungswettbewerb - Beschlusserhöhung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06585-16)
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 08.02.2017
5.2 Umgestaltung Vogelpothsweg von Emil-Figge-Straße bis Marie-Curie-Allee, einschließlich Erneuerung der LSA 0353 Vogelpothsweg/Emil-Figge-Straße
Empfehlung (Drucksache Nr.: 06968-17)
5.3 Umbau Leni-Rommel-Straße / Aplerbecker Straße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06587-16)
5.4 Verkehrsberuhigung Bockenfelder Straße/Ecke Lütge Vöhde
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06522-16)
5.5 Jahresbericht 2016 des Tiefbauamtes und Ausblick 2017-2020
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07066-17)
5.6 Erhebung eines Grünflächenkatasters für die Stadt Dortmund
Stellungnahme zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 06234-16-E1)
- Lag bereits zur Sitzung am 15.11.2016 vor -
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 06234-16-E2)
5.7 Verkehrskonzept Westfalenhütte
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 07128-17)
6. Angelegenheiten der Friedhöfe
6.1 Friedhöfe Dortmund - 4. Quartalsbericht für das Wirtschaftsjahr 2016
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07102-17)
7. Angelegenheiten der Stadtentwässerung
7.1 Vierter Quartalsbericht 2016 der Stadtentwässerung Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06985-17)
7.2 Sachstandsbericht Tagesbruch am Rieselfeldkanal in Dortmund-Holthausen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06615-17)
7.3 Funktionsprüfung privater Grundstücksanschlussleitungen
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 07136-17)
7.4 Graffiti an der Gabionenwand Schondelle - Sachstandsbericht
Mündlicher Sachstandsbericht
8. Anfragen
nicht besetzt
9. Informationen der Verwaltung
nicht besetzt
Die Sitzung wird von dem Vorsitzenden - Herrn Pisula - eröffnet.
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün fristgemäß eingeladen wurde, und der Ausschuss beschlussfähig ist.
1. Regularien
zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Rm Schmidt benannt.
zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.
zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung
Es liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung zum Thema „Straßengrunderneuerungsprogramm“ (Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten) aus der Sitzung vom 31.01.2017 vor, welche auf die Tagesordnung nachträglich gesetzt werden müsste.
Die Tagesordnung wird erweitert. Dieser Punkt wird unter TOP 5.8 behandelt.
Die Tagesordnung wird, mit der o. a. Ergänzung, festgestellt.
zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 20. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün am 31.01.2017
Die Niederschrift über die 20. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün am 31.01.2017 wird einstimmig genehmigt (bei einer Enthaltung von Frau Rm Noltemeyer).
2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
- nicht besetzt -
3. Dezernatsübergreifende Aufgaben
zu TOP 3.1
Wirkungsorientierter Haushalt 2017 (Ziel- und Ressourcenplanung)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06637-17)
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Fraktion AfD) sowie Stimmenthaltungen (Fraktion Die Linke & Piraten), nachfolgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Wirkungsorientierten Haushalt 2017 gemäß der in
der Anlage beschriebenen Form.
zu TOP 3.2
Wiedereinrichtung des Kinder- und Jugendtreffs Bövinghausen - Erweiterung der Maßnahme und Anpassung des Gesamtinvestitionsvolumens
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06643-17)
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschließt die Erweiterung der Maßnahme und die damit verbundene Erhöhung des Gesamtinvestitionsvolumens um 231.372 €, der bereits im Jahr 2015 beschlossenen (DS-Nr.: 02473-15V) baulichen Arbeiten zur Wiedereinrichtung des Kinder- und Jugendtreffs Bövinghausen mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in den Haushaltsjahren 2015 ff. in Höhe von 509.972 € (davon 10.300 € aktivierbare Eigenleistungen).
zu TOP 3.3
Stadtumbau West – Generationenübergreifendes Stadtteil- und Bildungszentrum Dortmund-Wichlinghofen
Abschluss der Machbarkeitsstudie und Grundsatzbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05912-16)
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei einer Stimmenthaltung (Fraktion AfD), nachfolgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Machbarkeitsstudie zum Stadtteil- und Bildungs-
zentrum Dortmund-Wichlinghofen (Beschluss unter DS-Nr. 10411-13) zur Kenntnis.
Ferner beauftragt der Rat der Stadt Dortmund die Verwaltung, auf Grundlage der Ergebnisse der Machbarkeitsstudie einen architektonischen Realisierungswettbewerb durchzuführen sowie weitere erforderliche Planungsschritte zu beauftragen, die der Konkretisierung der Baukosten und somit der qualifizierten Förderantragstellung (Städtebauförderung) dienen.
Das derzeit geschätzte spätere Gesamtinvestitionsvolumen des Vorhabens „Generationenübergreifendes Stadtteil- und Bildungszentrum Dortmund-Wichlinghofen“ beträgt einschließlich der Planungskosten in Höhe von 550.000 € (Planungskosten für den architektonischen Realisierungswettbewerb sowie die Leistungsphasen 2 – 3 gemäß Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) nach jetzigem Kenntnisstand 8.883.600 €. Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget der Stadtämter 40 und 64. Die Investition bedingt einen noch zu konkretisierenden jährlichen Folgeaufwand. Dieser wird nach Abschluss der Planungsarbeiten in den entsprechenden Ausführungsbeschlüssen dargestellt.
zu TOP 3.4
Rahmenplanung südliche Speicherstraße am Stadthafen und allgemeiner Sachstand Quartiersentwicklung Speicherstraße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06938-17)
Herr Rm Kowalewski bittet darum die Vorlage, aufgrund von Beratungsbedarf, in den Rat der Stadt Dortmund durchlaufen zu lassen.
Dies wird mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion Die Linke & Piraten und 1x Fraktion B’90/Die Grünen) sowie zwei Stimmenthaltungen (Fraktion B‘90/Die Grünen), abgelehnt.
Frau Rm Noltemeyer führt an, dass ihre Fraktion diesen Rahmenplan grundsätzlich für sehr gelungen halte. Weiter merkt sie an, dass man aber ein großes Problem damit habe, dass nach Ablauf des Erbpachtvertrages, das Gebäude Nr. 33 (Anlage 1) abgerissen werden soll. Da in diesem Gebäude sowie in dem gegenüberliegenden privaten Gebäude, ihrer Meinung nach, wichtige Akteure in Bezug auf die Entwicklung des Hafenbereichs leben würden. Daher wäre es ein schlechtes Signal, diese Nutzer zum Auszug zu bewegen, sobald man ein Zugriffsrecht hierauf habe.
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei Stimmenthaltungen (Fraktion Die Linke & Piraten), nachfolgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Rahmenplan „südliche Speicherstraße am Stadthafen“ als Leitlinie für die städtebauliche Entwicklung im Quartier Speicherstraße in Dortmund und beauftragt die Verwaltung, alle zukünftigen Planungen (z. B. Bauleitpläne, Projektentwicklungen, Planungen von Investoren, Wettbewerbe, Planungsgutachten) und Maßnahmen auf der Grundlage des vorliegenden Rahmenplanes durchzuführen.
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den allgemeinen Sachstand zur Entwicklung der Speicherstraße zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Planungen für die „nördliche Speicherstraße am Schmiedinghafen“ auf Basis der dargestellten Entwicklungsperspektiven weiter zu verfolgen.
zu TOP 3.5
Verkehrskonzept Hafen - Sachstand zur Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05799-16)
Hierzu liegt vor Vorlage der Verwaltung (lag bereit zur Sitzung am 31.01.2017 vor)
Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (DS-Nr.: 05799-16-E1):
„Im Rahmen der Sitzung des ABVG am 31.01.17 sind im Rahmen der Beratung der Sachstandsvorlage zum Verkehrskonzept Hafen verschiedene Fragen zum Knoten Lindberghstraße / Emscherallee sowie zu den Verkehrszählungen in Huckarde gestellt worden.
Eine umfangreiche Beantwortung dieser Fragen erfolgt in der zweiten Hälfte des Jahres 2017, da einige der angesprochenen Aspekte (z.B. zusätzliche Rechtsabbiegespur, Anbindung Parkplätze der Kokerei Hansa) im Rahmen der beauftragten „Verkehrsuntersuchung Huckarde“ beantwortet werden. Diese Untersuchung ist noch nicht abgeschlossen. Die Ergebnisse der aktuellen Verkehrszählung gehen als Grundlage in diese Untersuchung ein.“
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt Kenntnis.
zu TOP 3.6
Handlungsfeld Flüchtlinge - Sachstandsbericht - Rückblick 2016 / Ausblick
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06920-17)
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt den Bericht bezüglich der Aktivitäten und Maßnahmen der Verwaltung im Handlungsfeld Flüchtlinge zur Kenntnis.
zu TOP 3.7
Sanierungsgebiet „Stadterneuerung Ortskern Mengede“
Umgestaltung des gemeinsam genutzten Schulhofareals zwischen der Jeanette-Wolff-Schule am Mengeder Markt, der kath. Overberg Grundschule und der PSG Gender Bildungsstätte „JaM“ (Jugend aus Mengede).
- Durchführungsbeschluss -
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06550-16)
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt Kenntnis.
zu TOP 3.8
Luftqualität
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 16.02.2017
(Drucksache Nr.: 06954-17)
Dem Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün liegt folgende Überweisung des Rates der Stadt Dortmund aus der öffentlichen Sitzung vom 16.02.2017 vor:
„Dem Rat der Stadt lag folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag (Drucksache Nr.: 06954-17-E1) der
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 08.02.2017 vor:
„ … der aktuelle Bericht des Umweltbundesamtes zur Luftqualität belegt erneut die hohe Belastung
der Atemluft in den Städten durch Stickstoffdioxid und Feinstaub. Die EUGrenzwerte werden auch
in Dortmund weiterhin überschritten, das gefährdet die Gesundheit vieler Bürgerinnen und Bürger.
Vor diesem Hintergrund bitten wir um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:
1. Der Rat stellt fest, dass die Schadstoffbelastung der Luft in Dortmund weiterhin zu hoch ist und
die bisher ergriffenen Maßnahmen nicht ausreichen, um die gesetzlich vorgeschriebenen
Grenzwerte dauerhaft zu unterschreiten.
2. Der Rat teilt die Einschätzung des Deutschen Städtetages, dass die Bundesregierung die Städte
bei ihren Anstrengungen zur Verbesserung der Luftqualität stärker unterstützen muss, um den
Gesundheitsschutz der Bevölkerung nachhaltig sicherzustellen.
3. Der Rat fordert die Bundesregierung auf, die Subventionen für Dieselkraftstoff und -motoren zu
streichen und schnellstmöglich für die Kennzeichnung besonders schadstoffarmer Fahrzeuge zu
sorgen, die auch im Realbetrieb niedrige Emissionswerte erreichen.
4. Der Rat fordert die Bezirksregierung Arnsberg auf, den Luftreinhalteplan Ruhrgebiet, Teilgebiet
Ost, auf seine Wirkungskraft zu überprüfen und um weitere Maßnahmen zur schnellstmöglichen
Einhaltung des Grenzwertes für Stickstoffdioxid zu ergänzen.
5. Der Rat beauftragt die Verwaltung mit einer Überprüfung des kommunalen Luftreinhalteplans im
Sinne weiterer Maßnahmen zur Förderung der umweltverträglichen Mobilität bzw. Minderung
des schadstoffemittierenden Verkehrs. Dabei sollten auch Maßnahmen aus anderen Städten
bewertet werden. Die Ergebnisse werden den zuständigen Ausschüssen schnellstmöglich
vorgelegt.
6. Gleichzeitig müssen auf kommunaler Ebene alle Maßnahmen ausgeschöpft werden, die auf
Grundlage des geltenden Immissionsschutz- und Straßenverkehrsrechts möglich sind, um sofort
auf erhöhte Schadstoffbelastungen reagieren zu können. Dazu gehört auch die Umsetzung
verkehrsbeschränkender Maßnahmen. Die Verwaltung wird aufgefordert, ein entsprechendes
Konzept für Sofortmaßnahmen aufzustellen.
Begründung:
Neben Feinstaub gefährden vor allem Stickoxide die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger.
Mehr als 10.000 vorzeitige Todesfälle pro Jahr sind allein in Deutschland auf Stickoxid-Emissionen
zurückzuführen. Vor allem Dieselautos tragen zur Belastung bei – auch deshalb, weil die meisten
Fahrzeuge mehr Schadstoffe ausstoßen als erlaubt.
Die Stickstoffdioxidwerte an den Messstationen in der Dortmunder Innenstadt lagen auch 2016 in
Dortmund weiterhin deutlich über den EU-Grenzwerten. Durch die ungünstige Wetterlage wurde
auch der Grenzwert für Feinstaub alleine im Januar bereits an sechs Tagen überschritten. Aus
Sicht des Gesundheitsschutzes ist es dringend nötig, den Kommunen die erforderlichen
Handlungsmöglichkeiten zu geben, um beispielsweise Dieselautos mit hohem Ausstoß aus den
belasteten Innenstädten auszuschließen. Deutschland ist auch gegenüber der EU verpflichtet, für
saubere Luft in den Städten zu sorgen. Dabei bleiben die EU-Grenzwerte noch deutlich hinter den
Empfehlungen der WHO zurück, die schon Mengen von 20 Mikrogramm Feinstaub, bzw.
Stickstoffdioxid pro Kubikmeter Luft als extrem gesundheitsgefährdend einstuft. Eine
bundeseinheitliche Regelung zur Blauen Plakette oder eine Verschärfung der Umweltzonen
könnten einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Luftqualität leisten.
Doch auch vor Ort müssen sämtliche, auch verkehrseinschränkende Handlungsoptionen
überdacht werden und umweltverträgliche Verkehrsmittel stärker als bislang gefördert
werden.“
Rm Lührs (SPD) warb dafür, den vorliegenden Antrag zunächst im Fachausschuss für Umwelt,
Stadtgestaltung und Wohnen zu beraten.
Rm Reuter (Bündnis 90/Die Grünen) wies darauf hin, dass der Anlass für den vorliegenden Antrag
ihrer Fraktion der Bericht des Umweltbundesamtes zur Luftqualität ist und dieser erst nach
Redaktionsschluss der letzten Fachausschusssitzung veröffentlicht wurde. Zur Begründung führte Rm
Reuter weiter aus, dass der Bericht deutlich mache, dass es trotz aller Maßnahmen, keine
Entwarnung für die Luftqualität gibt und die Gefährdungen, insbesondere durch schadstoffbelastete
Pkw und Lkw, auch weiterhin bestehen. Insofern setze sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auch
weiter für eine Stärkung der klimaschonenden Mobilität ein, die im Rahmen der Haushaltsberatungen
jedoch ausgebremst wurde.
Rm Waßmann (CDU) sprach sich für eine differenzierte Betrachtung der Thematik aus und wies in
diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Probleme nicht allein auf Seiten der Kommunen
behoben werden können, sondern u.a. auch der Bund in der Verantwortung stehe. Weiter führte Rm
Waßmann aus, dass bspw. im Rahmen von Masterplänen oder aber dem Projekt „smart city“ an
Alternativen gearbeitet werde.
Rm Dr. Reinbold (FDP/Bürgerliste) bat darum, den Vorgang auch zur Beratung an den Ausschuss für
Bauen, Verkehr und Grün zu überweisen.
Es bestand Einvernehmen, den o.a. Zusatz-/Ergänzungsantrag (Drucksache Nr.: 06954-17-E1)
vor einer abschließenden Beratung im Rat der Stadt zunächst an die Ausschüsse für Umwelt,
Stadtgestaltung und Wohnen sowie für Bauen, Verkehr und Grün zu überweisen.“
ABVG, 14.03.2017:
Herr Rm Dudde erläutert den vorliegenden Antrag seiner Fraktion.
Herr Lürwer teilt mit, dass es zu dieser Angelegenheit eine Informationsvorlage der Verwaltung zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen geben werde, welche anschließend auch dem Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün vorgelegt werde.
Vor dem Hintergrund, dass die gesetzliche Zuständigkeit für den Luftreinhalteplan bei der Bezirksregierung Arnsberg liege, werde man ab Anfang April turnusmäßig eine gemeinsame Sitzung mit der Bezirksregierung Arnsberg durchführen, im Rahmen welcher diese Thematik mit der dortigen Vorstandsebene besprochen und erörtert werde.
Herr Rm Mader bittet darum, diese Angelegenheit zuständigkeitshalber zunächst in den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen durchlaufen zu lassen.
Herr Rm Berndsen schließt sich dieser Bitte an.
Herr Rm Kowalewski vertritt die Meinung, dass man heute gar nicht über die Luftqualität an der B1 diskutieren müsse, wenn man den damaligen Beschlussvorschlag der Stadtverwaltung, nämlich ein LKW-Durchfahrtsverbot auf der B1 durchzuführen, seitens der großen Fraktionen zugestimmt hätte.
Vor dem Hintergrund der o. a. Information der Verwaltung einigt man sich darauf, die Angelegenheit zunächst in den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen durchlaufen zu lassen. Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün wird sich erst nach Vorlage der dortigen Beratungsergebnisse mit der Thematik befassen.
zu TOP 3.9
Lärm in Kindertagesstätten und Schulen
Vorschlag zur TO mit Stellungnahme (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 05964-16)
Hierzu liegt vor Vorschlag zur TO mit Stellungnahme (CDU-Fraktion, lag bereits zur Sitzung am 25.10.2016 und am 15.11.2017 vor)
Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (DS-Nr.: 05964-16-E2):
„Zu der von der CDU-Fraktion in den Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün zur Sitzung am 25.10.2016 (TOP 4.2) eingebrachten Anfrage gebe ich Ihnen folgende Informationen:
1. Wie lautet die generelle Einschätzung der Stadt Dortmund zum Thema Lärm und schlechte Raumakustik in Kitas und Schulen?
Die Stadt Dortmund hält sich bei Hochbaumaßnahmen an die geltenden Richtlinien. Darüber hinaus gibt es keine generelle Einschätzung zu den Themen Lärm und schlechte Raumakustik in städtischen Tageseinrichtungen für Kinder (TEK) und Schulen.
In einem überwiegenden Teil der TEK ist die Schallbelastung sehr hoch. 15 Einrichtungen werden im Rahmen der Umsetzung aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInFG) schallschutztechnisch aufgerüstet. Darüber hinaus wurden von FABIDO in erster Priorität aktuell weitere 16 TEK identifiziert und im Rahmen der Bedarfsgespräche vom Fachnutzer objektscharf angekündigt. Diese werden analog der Systematik der gesamtstädtischen Bedarfs- und Maßnahmenliste für Hochbaumaßnahmen 2017 (BeMa) abgearbeitet.
2. Werden an Investoren für Kitas konkrete Anforderungen bezüglich der Gebäudeakustik gestellt und wird deren Einhaltung überprüft?
Bei der Realisierung von Hochbaumaßnahmen sind die „Nutzungsspezifischen baulichen Standards TEK“ im Zusammenhang mit den allgemeinen baulichen Standards auch von Investoren zusätzlich zu den allgemeinen Gesetzen, gültigen Verordnungen und den allgemein anerkannten Regeln der Technik anzuwenden. Hierzu zählt im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens auch die Einhaltung der DIN 18041 "Hörsamkeit in kleinen bis mittelgroßen Räumen". Darüber hinaus gilt die Unfallverhütungsvorschrift DGUV 102-002 „Kindertageseinrichtungen“. Hiernach müssen Räume, die durch Kinder mit eingeschränktem Hörvermögen oder durch Kinder mit nichtdeutscher Muttersprache genutzt werden, erhöhte bau- und raumakustische Anforderungen erfüllen. Die Einhaltung der Auflagen wird stichprobenhaft geprüft.
3. Werden von der Stadt Dortmund entsprechende Messungen in Kitas durchgeführt oder Gutachter beauftragt? Wenn ja, in welchem Umfang und mit welchen Ergebnissen?
Der Arbeitssicherheitstechnische Dienst (ASD) führte im Zeitraum von 2007-2012 in einigen Einrichtungen Schallpegel-/Nachhallmessungen durch, bei denen Überschreitungen der Lärmgrenzwerte festgestellt wurden. Darüber hinaus wurde im Rahmen der sicherheitstechnischen Begehungen in weiteren Einrichtungen unzureichender Schallschutz bemängelt.
Der Nutzer 57/FABIDO hat ebenfalls ein Gutachten zur Analyse der Raumsituationen in Auftrag gegeben. Hierbei wurden in fünf Referenzeinrichtungen die Nachhallzeiten messtechnisch ermittelt und diese Werte den Empfehlungen der DIN 18041 gegenübergestellt. Im Ergebnis wurde erheblicher Nachbesserungsbedarf festgestellt. Die Beauftragung eines Folgegutachtens zur konkreten Untersuchung und Konzeption konkreter Baumaßnahmen für die weiteren 16 TEK wird aktuell von 57/FABIDO vorbereitet.
4. Sind die betroffenen Mitarbeiter und andere Beteiligte über den neuesten Stand der DIN-Norm und weiterer gesetzlichen Vorschriften unterrichtet?
Die Mitarbeiter/-innen in städtischen TEK sind über die maßgeblichen Gesetze und gültigen Verordnungen informiert.
Da es sich bei allen Lehrkräften an Schulen um Landesbedienstete und bei den Mitarbeiter/-innen der Offenen Ganztagsschulen (OGS) um Angestellte der freien Träger handelt, kann diese Fragestellung von der städtischen Verwaltung nicht beantwortet werden.
5. Könnten entsprechende Seminare für Mitarbeiter zur Verbesserung der Ist-Situation
a) ein Weg zum besseren „Hörverstehen“ und Lernen sein?
b) zur Gesundheit der Beteiligten im Sinne der von der Stadt Dortmund herausgebrachten Broschüre „Orientierungsrahmen für durchgängige Sprachbildung“ beitragen?
Sowohl die städtische Personalentwicklung als auch das 57/FABIDO Fortbildungsprogramm halten verschiedene Angebote zum Umgang mit Lärmbelästigung vor.
Aktuell findet bei 57/FABIDO ein Projekt „Gesund am Arbeitsplatz“ statt. In einigen Einrichtungen gibt es hierzu gezielte Maßnahmen.
Die Broschüre „Orientierungsrahmen für durchgängige Sprachbildung“ bezieht sich auf die Gestaltung der Übergänge zwischen Tageseinrichtungen für Kinder und Grundschulen.
Aufgrund der fachübergreifenden Thematik geht diese Stellungnahme zeitgleich an den Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün, den Schulausschuss sowie den Betriebsausschuss FABIDO.“
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt Kenntnis.
4. Angelegenheiten der Städtischen Immobilienwirtschaft
zu TOP 4.1
Solaranlagen
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 06226-16-E1)
Hierzu liegt vor Stellungnahme zum TOP (Fraktion B‘90/Die Grünen, DS-Nr.: 06226-16-E1, lag bereits zur Sitzung am 31.01.2017 vor).
Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (DS-Nr.: 06226-16-E2):
“Zu den Fragen gebe ich Ihnen nach Bearbeitung durch das Energiemanagement der
Städtischen Immobilienwirtschaft heute folgende Informationen:
In den Jahren 2005 bis 2010 wurden fortlaufend die städtischen Gebäude einer Prüfung
unterzogen hinsichtlich der Realisierbarkeit von Solaranlagen auf den Dächern. Neben dem
Aspekt der Ausrichtung der Dächer („Sonnenseite“) war die Statik des jeweiligen Daches ein
wesentliches Kriterium. Im Ergebnis konnten die in Frage kommenden Gebäude bzw. Dächer
in einem „Solardachpool“ ausgewiesen werden. Sodann war die finanzielle Realisierbarkeit
ein weiteres Prüfkriterium - als städtische Maßnahme mit eigenem Budget, Contracting mit
der DEW21, mit Bürgersolarfonds oder mit privaten Investoren.
Im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten wurden letztlich auf 170 Dächern Solaranlagen
errichtet, die im Wesentlichen bis heute betrieben werden. Auch seit 2010 erfolgt weiterhin
eine dementsprechende Prüfung von ggf. für die Installation von Photovoltaikanlagen
geeigneten Dachflächen.
Wie zuvor dargestellt konnten/können nur auf einer begrenzten Anzahl von Dächern
städtischer Gebäude Solaranlagen errichtet werden.
Grundsätzlich ist die technische Machbarkeit bei der Errichtung weiterer PV-Anlagen
gegeben, soweit die städtischen Qualitätsstandards beachtet werden. Diese basieren neben den
technischen Richtlinien sowie den rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen
u. a. auf unseren Erfahrungen bei der Vielzahl der errichteten Anlagen und auch auf den
Empfehlungen des Rechnungsprüfungsamtes.
Dementsprechend könnten im Rahmen einer weiteren Staffel des Solardachpools durch
inzwischen sanierte Dachflächen möglicherweise neue Potentiale erschlossen werden.
Angesichts der Haushaltssituation sind Eigeninvestitionen für die Errichtung von PV-Anlagen
derzeit realistisch betrachtet jedoch kaum umsetzbar. Im Fokus des beschlossenen städtischen
Haushalts stehen Maßnahmen zur Erhaltung von Gebäuden.
In Frage käme insofern nur eine Umsetzung im Rahmen eines Investorenmodells, was
allerdings weitere Personalkapazitäten bei der Verwaltung erfordern würde.
Im Rahmen des als Investorenmodell umgesetzten Teils des bisherigen Solardachpools ist u.
a. die DEW21 als Investor aufgetreten (Contracting). Es ist davon auszugehen, dass im Falle
eines Ausschreibungsverfahrens einer neuen Staffel des Solardachpools sich die DEW21
erneut beteiligen würde.
Die Betrachtung potentieller Solardächer bezieht sich auf städtische, öffentlich genutzte
Gebäude. Diese haben einen klaren Nutzungsauftrag. Insofern sind auch bei Sanierungen,
Umbauten oder evtl. Folgenutzungen Entschädigungsverpflichtung an Externe
auszuschließen. Im Rahmen des Investorenmodells zur Errichtung von PV-Anlagen auf
städtischen Gebäuden ist der Abschluss eines Nutzungsvertrages eine Voraussetzung. Darin
ist diesbezüglich u. a. geregelt, „dass die Stadt berechtigt ist, nach vorheriger Ankündigung
die überlassenen Dachflächen im Rahmen von Umbau-, Ausbau- oder sonstigen
Baumaßnahmen (z. B. Bauunterhaltungsmaßnahmen) in Anspruch zu nehmen, soweit dies für
die betreffende Maßnahme erforderlich ist. Das gleiche gilt zur Abwehr drohender
Gefahren.“
Abschließend sei darauf hingewiesen, dass die Stadt Dortmund auch andere Wege nutzt, um
Photovoltaik zu nutzen. Hier ist bspw. das Gemeinschaftsprojekt Smarter Leuchtturm für
Dortmund (SmaLeuDo), unter Beteiligung der Stadt Dortmund, Fa. Wilo, Fa. Innogy und der
TU Dortmund, zu nennen. Das Projekt soll die Errichtung von PV-Anlagen in Verbindung
mit Stromspeichern, unter der Maßgabe stromautarker Grundschulen beinhalten. Bisher sind
zwei Grundschulen im Projektgebiet „Nordwärts“ ausgewählt worden. Zusätzlich ist unter
Beteiligung der Schulen ein pädagogischer Ansatz vorgesehen.“
ABVG, 14.03.2017:
Herr Rm Mader zitiert folgenden Satz der Stellungnahme (Seite 2): „Dementsprechend könnten im Rahmen einer weiteren Staffel des Solardachpools durch inzwischen sanierte Dachflächen möglicherweise neue Potentiale erschlossen werden.“ Hierzu möchte er von der Verwaltung erfahren, wo diese neuen Potentiale liegen.
Herr Limberg teilt hierzu mit, dass man diese Potentiale nicht nur einfach abzählen könne, sondern diese auch mit einem großen Zeitaufwand qualifizieren müsse. Die hierfür festgelegten Kriterien hat Herr Limberg im Einzelnen aufgelistet. Wenn die Qualifizierung von der Politik gewünscht sei, werde die Verwaltung diesem Wunsch gerne nachgehen.
Daraufhin stellt Herr Rm Mader für seine Fraktion folgenden Antrag:
„Die Verwaltung wird beauftragt, neue Potentiale durch inzwischen sanierte Dachflächen - als Vorstufe für eine mögliche weitere Staffel des Solardachpools - zu ermitteln und entsprechend zu qualifizieren.“
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün stimmt diesem Antrag einstimmig, bei Stimmenthaltungen (Fraktion AfD und FDP/Bürgerliste), zu.
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt die o. a. Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
5. Angelegenheiten des Tiefbauamtes
zu TOP 5.1
Umbau und Erweiterung der Stadtbahnanlage Dortmund Hauptbahnhof, Baulos 20, Glasgestaltung der Zugangsanlagen - Gestaltungswettbewerb - Beschlusserhöhung
Empfehlung (Drucksache Nr.: 06585-16)
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 08.02.2017:
„Die Fraktion Die Linke & Piraten teilt mit, dass sie sich enthalten werden, weil nicht zu
übersehen ist, wozu zugestimmt wird. Das Ergebnis des Gestaltungswettbewerbs wurde,
abgesehen von einer nichtssagenden Skizze und einiger beschreibender Worte, vorenthalten
und sollte, im Prinzip unbekannt, zur Kenntnis genommen werden. Allerdings sollte für diese
"Katze im Sack" eine Erweiterung beschlossen werden. Hierzu kann keine Empfehlung
ausgesprochen werden.
Herr Urbanek / AfD teilt mit, dass es hilfreich gewesen wäre, wenn die Verwaltungsvorlage
Entwürfe enthalten hätte. Er zweifelt auch daran, dass das verwendete Material Vandalismus
sicher ist. Zu den Einzelheiten wurde aus seiner Sicht auch nichts gesagt. Herr Urbanek teilt
mit, dass er sich bei der Abstimmung daher enthalten wird.
Beschluss:
Die Mitglieder der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfehlen dem Rat der Stadt bei 12
Ja-Stimmen (SPD-Fraktion, CDU-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) und 5
Enthaltungen (Fraktion Die Linke & Piraten, Herr Urbanek / AfD, Herr Borchardt / Die
Rechte) einstimmig den Beschluss laut Vorlage zu fassen.“
ABVG 14.03.2017:
Herr Rm Kowalewski und Herr Rm Urbanek führen an, dass die Argumentation ihrer jeweiligen Fraktion aus der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord beibehalten und man sich demzufolge
heute ebenfalls enthalten werden.
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt der Stadt Dortmund einstimmig, bei Stimmenthaltungen (Fraktion Die Linke & Piraten und Fraktion AfD), nachfolgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt das Ergebnis des im Rahmen des Umbaus und der Erweiterung der Stadtbahnanlage Dortmund Hauptbahnhof, Baulos 20 durchgeführten Glasgestaltungswettbewerbs der Zugangsanlagen zur Kenntnis.
Gleichzeitig beschließt der Rat der Stadt Dortmund die Erhöhung der mit Beschluss vom 07.05.2015 (Drucksachennummer: 00471-15) beschlossenen Gesamtinvestitionskosten für die Glasgestaltung der Zugangsanlagen von 255.000,00 Euro um 70.000,00 Euro auf nun 325.000,00 Euro.
Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66_01209014138 – Umbau SB Hauptbahnhof – mit folgenden Auszahlungen:
Bis Haushaltsjahr 2016: 60.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2018: 45.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2019: 220.000,00 Euro
Die Investition bedingt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr, dem Haushaltsjahr 2020, einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 14.560,00 Euro.
zu TOP 5.2
Umgestaltung Vogelpothsweg von Emil-Figge-Straße bis Marie-Curie-Allee, einschließlich Erneuerung der LSA 0353 Vogelpothsweg/Emil-Figge-Straße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06968-17)
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch aus der öffentlichen Sitzung vom 07.03.2017:
„Der Sprecher der CDU-Fraktion, Herr Grotjahn, erklärt, dass seine Fraktion dem Ausschuss
für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfehlen werde, die Vorlage abzulehnen.
Ein Kreisverkehr sei gemäß Vorlage des Stadtplanungsamtes vom 14.04.2008, „Konzept für
Kreisverkehre“, Drucksache-Nr. 11517-08, an dieser Kreuzung als machbar eingestuft
worden. Er verweist auf seine Ausführungen unter TOP 11.6 der 7. BV-Sitzung vom
17.03.2015 und den Beschluss der Bezirksvertretung Hombruch zur Vorlage des
Tiefbauamtes „Umgestaltung des Vogelpothswegs/Emil-Figge-Straße, Drucksache –Nr.
13217-14. Ziel der CDU-Fraktion sei es, dort einen Kreisverkehr einzurichten.
BV-Mitglied Michael Twardon stellt für die SPD-Fraktion drei Anträge, die einstimmig von
der BV-Hombruch beschlossen werden. Anschließend händigt er der Geschäftsführung der
BV-Hombruch die Anträge schriftlich aus. Auch die SPD-Fraktion befürworte den
Kreisverkehr.
Beschluss:
Anträge 1 - 3 der SPD-Fraktion:
1. Die Bezirksvertretung Hombruch lehnt eine Empfehlung des Beschlussvorschlags ab, da in
ihm eine Ertüchtigung der Signalanlage an der Kreuzung Emil-Figge-Straße vorgeschlagen
wird. Die Bezirksvertretung bleibt bei ihrer Empfehlung zur Errichtung eines Kreisverkehrs
an dieser Kreuzung. Bei der Planung dieses Kreisverkehrs kann auf die Interessen der
Sehbehinderten und Blinden insofern Rücksicht genommen werden, als dass der Kreisverkehr
gemäß den Hinweisen des deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes in Verbindung
mit dem Beschluss des Deutschen Verkehrsicherheitsrates für Maßnahmen zur Erhöhung der
Sicherheit für blinde und sehbehinderte Fußgänger bei Kreisverkehren ausgestaltet wird.
2. Zudem empfiehlt die Bezirksvertretung dem Ausschuss statt zweier Schutzstreifen für
Radfahrer/-innen von jeweils 1,5 Meter auf dem Vogelpothsweg an der westlichen Seite einen
Schutzstreifen auf die Mindestbreite von 1,25 Meter zu beschränken und dafür auf der
östlichen Seite einen Schutzstreifen mit einer Breite von 1,75 Meter möglichst in Verbindung
mit einem Trennstreifen zum Fahrbahnrand einzurichten. Die westliche Fahrbahn wird
begrenzt von einem Grünstreifen; hier reicht die Mindestbreite aus. Auf der östlichen Seite
parken durchgängig Fahrzeuge zum Teil in die Fahrbahn leicht hineinragend; hier ist ein
breiterer Schutzstreifen mit Trennstreifen angebracht.
3. Weiterhin empfiehlt die Bezirksvertretung dem Ausschuss zu beschließen, auch nach
Umsetzung der Baumaßnahme auf Grund des starken Fußgängerverkehrs Tempo 30
beizubehalten.“
ABVG, 14.03.2017:
Herr sB Jütte teilt mit, dass man insgesamt die geplante Umgestaltung aufgrund der damit zukünftig höheren Verkehrssicherheit und Barrierefreiheit sehr begrüße, man aber trotzdem die Errichtung eines Kreisverkehres an dieser Stelle für besser halte.
Herr Rm Bartsch bezieht sich auf den als Anlage beigefügten Plan und teilt hierzu mit, dass es für ihn nicht verständlich sei, warum man an dieser Stelle keinen Kreisverkehr errichten möchte. Aufgrund der Zeichnungen hierin, würde sich ein Kreisverkehr seiner Meinung nach dort sehr anbieten.
Herr Rm Gebel führt an, dass man sich bereits in der Vergangenheit für den Kreisverkehr ausgesprochen habe und fügt hinzu, dass seine Fraktion auch weiterhin für die Errichtung eines Kreisverkehres dort sei.
Herr Rm Urbanek verdeutlicht, dass auch seine Fraktion weiterhin für die Errichtung eines Kreisverkehres dort sei, da es mit diesem zu einer Entschleunigung des dortigen Verkehrs kommen würde.
Frau Rm Pulpanek-Seidel teilt mit, dass ihre Fraktion ursprünglich auch für die Errichtung eines Kreisverkehrs dort war. Da aber dann das Behindertenpoltische Netzwerk mit ernst zu nehmenden Argumenten an die politischen Gremien herangetreten sei, habe man sich inzwischen anders entschieden. Hierzu erläutert sie, dass man an dieser wichtigen Stelle eine Ausnahme machen müsse, da man inzwischen zu dem Ergebnis gekommen sei, dass für behinderte Menschen dort ohne Lichtsignalanlage kein sicheres Überqueren der Straße möglich sei.
Herr Rm Mader teilt mit, dass man der Vorlage grundsätzlich zustimmen werde, jedoch die geplante Lichtzeichenanlage ablehne.
Herr Rm Dudde schließt sich den Worten von Frau Rm Pulpanek-Seidel an, da die Argumentation des Behindertenpoltischen Netzwerkes letztendlich auch seine Fraktion mehr überzeugt habe.
Herr Rm Berndsen betont, dass man in der heutigen Entscheidung einen absoluten Sonderfall sehe, was bedeute, dass man aufgrund der jetzigen Argumentation zukünftig nicht generell überall Lichtsignalanlagen errichten wolle.
Des Weiteren bezieht er sich auf Punkt 3 des Antrages aus der Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch und möchte dementsprechend wissen, ob das Tempo 30 an dieser Stelle beibehalten werde.
Hierzu teilt Frau Uehlendahl mit, dass man dies mit den entsprechenden Beteiligten prüfen werde.
Herr Herkelmann bezieht sich auf den Wortbeitrag von Herrn Rm Berndsen und teilt mit, dass das Behindertenpoltische Netzwerk in den Vorgesprächen mit den Fraktionen klar zum Ausdruck gebracht habe, dass man sich nur an dieser Stelle den genannten Argumenten der dortigen Nutzer anschließe und dies nicht automatisch für weitere Maßnahmen gelte.
Nach der Diskussion wird wie folgt abgestimmt:
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion AfD, Fraktion Die Linke & Piraten und Fraktion FDP/BL) sowie einer Enthaltung (CDU-Fraktion), nachfolgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschließt die Umgestaltung der Straße Vogelpothsweg und die Erneuerung der LSA Anlage 0353 Vogelpothsweg/Emil-Figge-Str. mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 595.000,00 Euro.
Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66O01202014416 -Vogelpothsweg von Otto-Hahn-Straße bis Emil-Figge-Straße- mit folgenden Auszahlungen:
Bis Haushaltsjahr 2016 572,00 Euro
Haushaltsjahr 2017 10.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2018 350.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2019 234.428,00 Euro
Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 25.900,00 Euro.
zu TOP 5.3
Umbau Leni-Rommel-Straße / Aplerbecker Straße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06587-16)
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:
Beschluss
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün beschließt den Umbau der Einmündung Leni-Rommel-Straße / Aplerbecker Straße mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 100.000,00 Euro.
Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66A01202014604 – Umbau Leni-Rommel-Straße / Aplerbecker Straße – mit folgender Auszahlung:
Haushaltsjahr 2017 100.000,00 Euro
Die Investition bedingt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr, dem Haushaltsjahr 2018, einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 4.300,00 Euro.
zu TOP 5.4
Verkehrsberuhigung Bockenfelder Straße/Ecke Lütge Vöhde
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06522-16)
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:
Beschluss
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün beschließt die Verkehrsberuhigungsmaßnahme Bockenfelder Straße/Ecke Lütge Vöhde mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 6.500,00 Euro.
Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66_01202014002 – Verkehrsberuhigung in Wohngebieten – mit folgender Auszahlung:
Haushaltsjahr 2017: 6.500,00 Euro
Die Investition in die Umgestaltung bedingt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr, dem Haushaltsjahr 2018, einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 282,00 Euro.
zu TOP 5.5
Jahresbericht 2016 des Tiefbauamtes und Ausblick 2017-2020
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07066-17)
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt den Jahresbericht zur Kenntnis und erwartet die künftig halbjährliche Berichterstattung.
zu TOP 5.6
Erhebung eines Grünflächenkatasters für die Stadt Dortmund
Stellungnahme zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 06234-16-E1)
Hierzu liegt vor Stellungnahme zum TOP (Fraktion FDP/BL, DS-Nr.: 06234-16-E1, lag bereits zur Sitzung am 15.11.2016 vor).
Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (DS-Nr.: 06234-16-E2):
„Zu den von der Fraktion FDP/Bürgerliste gestellten Fragen zur Erhebung eines
Grünflächenkatasters teile ich mit:
Bisherige Entwicklung
Bereits im Jahr 2012 wurde in dem damaligen Dezernat für Planen, Bauen und Umwelt
(Dezernat 6) beschlossen, die Einführung eines Grünflächeninformationssystems (GRIS)
beim Tiefbauamt zu prüfen. Dazu bildete sich eine Projektgruppe mit Vertretern aus den
Fachbereichen Dortmunder Systemhaus (FB 10), Vermessungs- und Katasteramt (FB 62) und
Tiefbauamt (FB 66). Alle von der Stadt Dortmund zu unterhaltenden und zu pflegenden
Grünflächen sollten damit nachgewiesen und kategorisiert werden. Im Verlauf des Projektes
wurden zunächst die Anforderungen definiert sowie die zu erwartenden personellen
Aufwände und der Kostenrahmen ermittelt.
Ziel der Einführung eines GRIS ist es, dass neben der vollständigen technischen Erfassung
der Flächen (auch mit Geo-Daten) und des Zustandes der Grünflächen, Bäume und
Spielplätze auch strategische Entscheidungen besser unterstützt werden. Die entsprechenden
Pflegeaufwendungen und die damit verbundenen Kosten werden transparent abgebildet. So
können zum Beispiel die Überprüfung der Pflegestandards oder auch der Einsatz und die
Beschaffung von Maschinen für die Pflege (Entscheidung über den Kauf, Leasingoder Miete
von Maschinen) besser erfolgen.
Für das Management der Grünflächen wurden bis dato einzelne, nicht ineinander greifende
Systeme (z. B. SAP, Baumkataster, Datenbanken) und Listen genutzt, die Stadt Dortmund
verfügt(e) aber nicht über die technikgestützte Möglichkeit der Datenerfassung, -bearbeitung
und -auswertung für den Bereich der städtischen Grünflächen. So liegt z. B. eine
umfangreiche Kostenrechnung vor, Leistungspreise (Aufwand je m² Fläche) dagegen noch
nicht. Diese Ermittlung wird erst möglich, wenn die Flächen im
Grünflächeninformationssystem erfasst sind und eine Verknüpfung mit der entsprechenden
Leistungserfassung gegeben ist.
Im Jahr 2014 untersuchte die Gemeindeprüfungsanstalt NRW die Organisation und
Steuerung kommunaler Grünflächen sowie die örtlichen Strukturen. Der Bericht testiert ein
vergleichsweise gutes optisches Ergebnis, obwohl im kommunalen Vergleich ein Minimum
an Aufwand für die Unterhaltung der Grünanlagen investiert wird. Aber auch die GPA NRW
hält den Einsatz eines Grünflächeninformationssystems zur Steuerungsoptimierung für
unverzichtbar.
Im Jahr 2015 wurde dann im Rahmen eines Präqualifizierungsverfahrens die Vorstudie zur
Einführung eines Grünflächeninformationssystems abgeschlossen und das Ausschreibungsverfahren
konnte gestartet werden. Im ersten Halbjahr 2016 erfolgte die Vergabe. Da die
ausgewählte Fachanwendung das Grünflächenmanagement der Zukunft stark prägen wird,
musste vor Auftragsvergabe eine ausführliche fachtechnische Prüfung stattfinden. Daran
anschließend wurde im zweiten Halbjahr 2016 die Software bereitgestellt und das
Basissystem aufgebaut. Derzeit befindet sich das Projekt in der fachtechnischen Umsetzung.
Dabei wird als Erstes die fachliche und geografische Objektbildung durchgeführt.
Vorhandene interne Pflegeaufträge aus SAP werden dabei gesichtet und im Vermessungsund
Katasteramt mit geografischen Daten verknüpft, um eine Abbildung der Pflegeobjekte in
einer Gesamtkarte zu ermöglichen. Daran anschließend werden die bereits vorliegenden
Daten aus dem Baumkataster und dem Kinderspielplatzkataster in das neue System migriert.
Parallel dazu wird seit Beginn des Jahres auch die Beschaffung der mobilen Geräte
durchgeführt.
Ausblick
Im 3. Quartal 2017 sollen die Module „Baum“ und „Spielplatz“ produktiv in Betrieb
genommen werden. Die Verkehrssicherheitskontrolleure können dann ihre Feststellungen
direkt vor Ort mit mobilen Geräten gerichtsfest erfassen und so gleich den möglichen internen
Workflow initiieren. Die Datenerfassung mit dem Modul „Grünflächenunterhaltung und
Leistungs-erfassung“ wird daran anschießend produktiv aufgenommen. Dabei werden die
täglichen Aufwände/Leistungen der Mitarbeiter den einzelnen Pflegeeinheiten zugeordnet.
Um hier konkrete Vergleichswerte zur Steuerung der Grünunterhaltung zu erlangen, ist
jedoch die Datenerfassung und -auswertung von mindestens zwei Pflegejahren abzuwarten.
Es ist bereits jetzt absehbar, dass die konsequente digitale Erfassung der Bestände und die
mobile Schadenserfassung das Grünflächenmanagement erheblich erleichtert und die Qualität
durch angepasste Pflegeparameter gesteigert werden kann.
Kosten
Für die Überlassung sowie die modulare Einführung und Pflege der Software sind bis Ende
2017 investive und konsumtive Kosten in Höhe von rund 115.000 Euro vorgesehen. Ab 2018
wird für den Betrieb der Software mit Aufwendungen von etwa 32.000 Euro jährlich
gerechnet. Aktuell befinden sich darüber hinaus noch mobile Geräte sowie die mobile
Software-Komponente in der Beschaffung.
Für Rückfragen steht Ihnen im Tiefbauamt bei Bedarf Herr Hümmecke unter der Rufnummer
0231/50-29500 zur Verfügung“
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis.
zu TOP 5.7
Verkehrskonzept Westfalenhütte
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 07128-17)
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion, DS-Nr.: 07128-17-E1):
„Die CDU-Fraktion im Ausschuss für Bauen, Umwelt und Verkehr stellt zu o.g. Tagesordnungspunkt
folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün beauftragt die Verwaltung, bis zur Sitzung
des Fachausschusses am 27. Juni 2017 ein Verkehrskonzept für die Westfalenhütte mit
kurz-, mittel- und langfristigen Lösungen vorzulegen, das insbesondere die Belange des
Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in den Fokus der Betrachtung nimmt und im
Endeffekt für eine bessere Anbindung des Standortes Westfalenhütte an den ÖPNV sorgt.
Mit diesem Verkehrskonzept sollen auch folgende Fragen beantwortet werden:
1. Welche konkreten Pläne gibt es aktuell für die weitergehende Anbindung des Geländes
an den ÖPNV?
2. Wie weit sind die Planungen für die Fortführung der Trasse für die Linie U44 Richtung
Osten?
3. Welchen Handlungsbedarf sieht die Verwaltung derzeit, bzgl. der Anbindung des
Geländes an den ÖPNV?
4. Welche Haltung hat DSW 21 aktuell zu diesem Thema?
5. Haben Unternehmen, die dort ansiedeln, Bedarf für eine bessere Anbindung geltend
gemacht?
Begründung
Neben den neuen 1000 Arbeitsplätzen bei Amazon sind bisher schon etwa 700 beim französischen
Sportartikelhersteller Decathlon, 200 beim Möbelriesen IKEA und jeweils ca.
100 bei Schenker und DHL entstanden. In Summe werden somit relativ kurzfristig über
2000 Arbeitsplätze entstehen. Das ist eine große Chance für alle Arbeitssuchenden in dieser
Stadt. Da auf der Fläche große Distanzen zu überwinden sind, müssen auch für diejenigen
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die nicht über einen eigenen PKW verfügen,
entsprechende Mobilitätsangebote angeboten werden.
Als einen ersten richtigen Schritt ist es daher ausdrücklich zu begrüßen, dass die Dortmunder
Stadtwerke die neue Buslinie 417 eingerichtet haben. Sie verbindet den Logistikpark
Westfalenhütte mit „Kirchderne U“ (U42) und „Kirchderne Bf“ (RB 50/51). Was aber
eben auch dringend benötigt wird, ist eine ÖPNV-Anbindung aus Richtung Westen kommend.
Zu denken wäre hier in erster Linie an eine Verlängerung der Buslinie 455 Richtung
Kirchderne mit einer Haltestelle in der Nähe des Logistikparks, die derzeit noch zwischen
Hauptbahnhof und Borsigplatz pendelt. Perspektivisch prüfen und auf seine Wirtschaftlichkeit
hin berechnen sollte man auch einen Weiterbau der Stadtbahnlinie U44 über die
Westfalenhütte zum Bahnhof Kirchderne, die derzeit noch am Werkstor endet.“
ABVG, 14.03.2017:
Herr Berndsen signalisiert für seine Fraktion Zustimmung und bittet, den Antrag um Punkt 6 wie folgt zu erweitern:
„6. Es wird darum gebeten, zu prüfen, ob die Rüschebrinkstraße an die ÖPNV-Anbindung miteinbezogen werden kann.“
Herr Dudde signalisiert ebenfalls Zustimmung seiner Fraktion und bittet, den Antrag durch einen weiteren Punkt 7 zu erweitern:
„7. Es wird darum gebeten, mitzuteilen, wie der Stand der Verhandlungen bzgl. der Erreichbarkeit der Springorumstraße aus der Richtung vom Borsigplatz sei.“
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün fasst einstimmig, mit den o. a. Ergänzungen, nachfolgenden Antrag:
1. Welche konkreten Pläne gibt es aktuell für die weitergehende Anbindung des Geländes
an den ÖPNV?
2. Wie weit sind die Planungen für die Fortführung der Trasse für die Linie U44 Richtung
Osten?
3. Welchen Handlungsbedarf sieht die Verwaltung derzeit, bzgl. der Anbindung des
Geländes an den ÖPNV?
4. Welche Haltung hat DSW 21 aktuell zu diesem Thema?
5. Haben Unternehmen, die dort ansiedeln, Bedarf für eine bessere Anbindung geltend
gemacht?
6. Es wird darum gebeten, zu prüfen, ob die Rüschebrinkstraße an die ÖPNV-Anbindung miteinbezogen werden kann.
7. Es wird darum gebeten, mitzuteilen, wie der Stand der Verhandlungen bzgl. der Erreichbarkeit der Springorumstraße aus der Richtung vom Borsigplatz sei.
zu TOP 5.8
Straßengrunderneuerungsprogramm
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 06766-17-E1)
Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (DS-Nr.: 06766-17-E2):
„Mit der o. g. Anfrage hat sich das Tiefbauamt befasst und ich kann Ihnen heute folgende
Informationen geben:
Für das Tiefbauamt sind im aktuellen Stellenplan 572,67 vollzeitverrechnete (vzv) Planstellen
ausgewiesen. Mit dem Stellenplan 2018 kommen 17,5 Stellen hinzu, davon 6,5 befristete
Stellen. Dies resultiert aus der Personalmehrbedarfsvorlage, die der Rat der Stadt am
08.12.2016 beschlossen hat (vgl. Drucksache Nr.06207-16). Mit Stand 01.03.2017 sind 53,17
Planstellen (inklusive der neuen Stellen) unbesetzt, für 33 Stellen laufen die
Besetzungsverfahren.
Im Bereich des Straßenbaus - Straßenentwurf 66/3-1-1 und Straßenbau 66/4-1- sind 33,06 vzv
Beschäftigte eingesetzt. Die Betriebe setzen keine Maßnahmen des Straßengrunderneuerungsprogramms
um.
Beim Straßengrunderneuerungsprogramm handelt es sich um ein investives Bauprogramm.
Charakteristisch für das Grunderneuerungsprogramm ist, dass die Baumaßnahmen im Bestand
innerhalb der vorgegebenen Funktionsflächen durchgeführt werden. Es bildet jedoch nur
einen Teil der Investitionen in die Straße ab. Zum baulichen und finanziellen
Umsetzungsstand der Straßengrunderneuerungsprogramme verweise ich auf den
Jahresbericht, der dem Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün ebenfalls zur Sitzung am
14.03.2017 unter TOP 5.5 vorliegt (DS-Nr. 06959-17).
Bezüglich des Gesamtbudgets des Tiefbauamtes für die Investitionen im Bereich Straßenbau
verweise ich auf die Antwort zur Anfrage der CDU-Fraktion vom 03.02.2016 zur Sitzung des
Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 11.02.2016, TOP 2.2, DSNr.:
03651-16-E1. Diese ist als Anlage zu Ihrer Information noch einmal beigefügt. Zu den
dort genannten Zahlen werden hier die Werte für das Jahr 2016 ergänzt:
Plan investiv 2016: 25,37 Mio. Euro
Ist investiv 2016: 12,39 Mio. Euro
Beim Straßenbau befassen sich 17 Mitarbeiter mit den Maßnahmen des Straßengrunderneuerungsprogramms.
Einzelheiten zu den einzelnen Projekten entnehmen Sie bitte
aus dem o. g. Jahresbericht.
Nach heutigem Stand werden derzeit 43 Einzelmaßnahmen mit externen Dienstleistern
umgesetzt.
Investitionen im Straßenbau werden über die Nutzungsdauer von 40 Jahren abgeschrieben.
Andere Infrastruktureinrichtungen wie Brücken oder Beleuchtung haben andere
Abschreibungszeiträume. Die gesamten Abschreibungen im Bereich des Produktbereiches
Straße (incl. Brücken, Verkehrstechnik, Beleuchtung etc.) lagen in folgender Größenordnung
vor:
2014: 19,19 Mio. Euro
2015: 19.37 Mio. Euro
2016: 18,55 Mio. Euro
Zum Thema „personellen Engpässe und wie wirkt die Verwaltung entgegen“ verweise ich auf
die bereits eingangs erwähnte Vorlage “Straßenbau in Dortmund / Infrastrukturoffensive –
Konzept zur Umsetzung und Personalbedarfe im Tiefbauamt“ (DS-Nr. 06207-16) die im
Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün 15.11.2016 und im Rat der Stadt am 08.12.2016
beraten wurde.“
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
6. Angelegenheiten der Friedhöfe
zu TOP 6.1
Friedhöfe Dortmund - 4. Quartalsbericht für das Wirtschaftsjahr 2016
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07102-17)
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt den Bericht zur Kenntnis.
7. Angelegenheiten der Stadtentwässerung
zu TOP 7.1
Vierter Quartalsbericht 2016 der Stadtentwässerung Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06985-17)
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt den Quartalsbericht des Eigenbetriebs Stadtentwässerung zur Kenntnis.
zu TOP 7.2
Sachstandsbericht Tagesbruch am Rieselfeldkanal in Dortmund-Holthausen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06615-17)
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt die Ausführungen des Eigenbetriebs Stadtentwässerung zur Kenntnis.
zu TOP 7.3
Funktionsprüfung privater Grundstücksanschlussleitungen
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 07136-17)
Hierzu liegt vor Stellungnahme zum TOP (Fraktion Die Linke & Piraten, DS-Nr.: 07136-17-E1):
„Am 16.2.2017 hat der Rat der Stadt Dortmund die Vorlage Funktionsprüfung privater
Grundstücksanschlussleitungen beschlossen. Vor diesem Hintergrund haben wir die
nachstehenden Fragen:
1) Welchen sächlichen Wert haben die im öffentlichen Straßenraum gelegenen privaten
Anschlussleitungen nach § 2 der Satzung über die Entwässerung der Grundstücke
in der Stadt Dortmund.
2) Wie würde sich bei einer unentgeltlichen Übernahme dieser Leitungen das Eigenkapital
des Eigenbetriebes Stadtentwässerung verändern?
3) Wie würde sich bei einer unentgeltlichen Übernahme dieser Leitungen die allgemeine
Rücklage des städtischen Haushaltes verändern?
4) Welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen den Bürgerinnen und Bürgern eine unentgeltliche
Übernahme von Teilen der privaten Grundstücksanschlussleitungen
anzubieten?
5) Wie könnte aus Sicht der Fachverwaltung eine Satzungsänderung aussehen, um
Auseinandersetzungen zwischen betroffenen Bürgerinnen und Bürgern und der
Stadt Dortmund zu vermeiden, was die Frage des Fremdverschuldens bei defekten
privaten Anschlussleitungen unterhalb des öffentlichen Straßenraums angeht?
6) Nach derzeitigem Sachstand aus der mündlichen Erläuterung der Verwaltung im
AFBL werden individuelle Lösungen und Kostenteilungen bei Konflikten in Einzelgesprächen
erreicht, sofern die Stadt Dortmund eine Mitschuld an der Beschädigung
einer privaten Anschlussleitung im öffentlichen Raum trifft. Wie viele Mitarbeiterstunden
sind für solche Konfliktfälle eingeplant? Welche Prognose zum Arbeitsaufwand
gibt es vor dem Hintergrund der beschlossenen Vorlage für die Zukunft?“
Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.
zu TOP 7.4
Graffiti an der Gabionenwand Schondelle - Sachstandsbericht
Herr Dr. Falk berichtet mündlich.
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt Kenntnis.
8. Anfragen
- nicht besetzt -
9. Informationen der Verwaltung
- nicht besetzt -
Die öffentliche Sitzung endet um 16:29 Uhr.
Schmidt Pisula Reinecke
Ratsmitglied Vorsitzender Schriftführerin
© Stadt Dortmund
•
© Dortmunder Systemhaus