Niederschrift (öffentlich)

über die 37. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün
am 18.06.2019
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




Sitzungsdauer: 14:00 - 15:49 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Herr RM Pisula, Vorsitzender (CDU)
Herr RM Berndsen (SPD)
Frau RM Kleinhans (SPD)
Frau RM Meyer (SPD)
Herr RM Naumann (SPD)
Frau RM Pulpanek-Seidel (SPD)
Herr RM Rüther (SPD)
Herr RM Schmidt (SPD)

Herr RM Heymann (SPD) i. V. f. Frau RM Lührs (SPD)
Herr RM Bartsch (CDU)
Herr RM Buchloh (CDU)
Herr RM Frank (CDU)
Herr RM Mader (CDU)
Frau RM Dr. Goll (CDU)
Herr RM Dudde (B’90/Die Grünen)
Herr RM Logermann (B’90/Die Grünen)
Herr RM Frebel (B’90/Die Grünen)
Herr RM Tenbensel (Die Linke & Piraten)
Herr RM Gebel (Die Linke & Piraten)
Herr RM Rettstadt (FDP/Bürgerliste) i. V. f. Herr sB Schmidtke-Mönkediek
Herr RM Urbanek (AfD)

2. Beratende Mitglieder:

Herr Herkelmann - Behindertenpolitisches Netzwerk
Herr Fischer - Seniorenbeirat
Frau Rink - Polizeipräsidium Dortmund
Herr Berndt - Beschäftigtenvertreter der Friedhöfe Dortmund
Herr Hertwig - Beschäftigtenvertreterin der Friedhöfe Dortmund
Herr Friedrichs - Beschäftigtenvertreter der Stadtentwässerung Dortmund
Herr Schmidt - Beschäftigtenvertreter der Stadtentwässerung Dortmund

3. Verwaltung:

Herr StR Rybicki - 7/Dez.
Herr Limberg - 65/AL
Frau Uehlendahl - 66/AL
Herr Dallmann - 68/BL
Herr Dr. Falk - 70/BL
Herr Niggemann - 70/BL
Herr Thabe - 61
Frau Vollmer - 1
Frau Hansmeier - 7/Dez.-Büro
Frau Trachternach - 7/Dez.-Büro
Frau Reinecke - 7/Dez.-Büro

4. Gäste:

Herr Kroniger - Wirtschaftsprüfer zu TOP 6.1

Veröffentlichte Tagesordnung:


Tagesordnung (öffentlich)

für die 37. Sitzung der Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün,
am 18.06.2019, Beginn 14:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
nicht besetzt

3. Dezernatsübergreifende Aufgaben

3.1 Wahrung der Belange der Menschen mit Behinderung in der Stadt Dortmund 2017 / 2018
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13860-19)

3.2 Einrichtung einer fachbereichsübergreifenden Koordinierungsstelle für die Beschlüsse der Bezirksvertretungen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14145-19)

3.3 Dortmunder Beteiligung am Projektaufruf "Modellprojekte Smart Cities" des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14358-19)

3.4 Förderprojekt "Emissionsfreie Innenstadt"
hier: Durchführung von Vergabeverfahren für die ersten Teilmaßnahmen

Überweisung: Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 15.05.2019
(Drucksache Nr.: 13819-19-E1)


hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 13819-19-E2)

4. Angelegenheiten der Städtischen Immobilienwirtschaft

4.1 Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (Kapitel 1) in Dortmund - 6. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13987-19)

4.2 Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes - Kapitel 2 (KIF 2) in Dortmund - 2. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13993-19)

4.3 Halbjahresbericht der Städtischen Immobilienwirtschaft zu Hochbaumaßnahmen 2019
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14053-19)

5. Angelegenheiten des Tiefbauamtes

5.1 Beabsichtigte Einziehung eines Teilabschnittes der Nortkirchenstraße in Dortmund-Hörde
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14048-19)

5.2 Beirat Nahmobilität; Berufung von Mitgliedern
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14342-19)

5.3 Erneuerung von fünf Lichtsignalanlagen in Brackel
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14280-19)

5.4 Beschilderung im Zuge des Ersatzneubaus der Verkehrszeichenbrücke B 1 / Höhe Raudestraße (BW 9007)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14216-19)

5.5 Tiefbaumaßnahmen im Bereich Hörde/Aplerbeck 2019 - 2021
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14459-19)

5.6 Verbot von glyphosathaltigen Herbiziden zur Grünpflege auf städtischen Flächen
Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 14570-19)

5.7 Konzept für Radabstellanlagen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 14590-19)

5.8 Straßenverkehrsrechtliche Möglichkeiten zur Fahrradsicherheit
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 14591-19)

5.9 Verbesserung des Fahrradverkehrs
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 14592-19)



6. Angelegenheiten der Friedhöfe

6.1 Friedhöfe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2018
Beschluss/Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14369-19)

6.2 Friedhöfe Dortmund - 1. Quartalsbericht für das Wirtschaftsjahr 2019
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14027-19)

7. Angelegenheiten der Stadtentwässerung

7.1 Jahresabschluss und Lagebericht der Stadtentwässerung Dortmund für das Geschäftsjahr 2018
Beschluss/Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14170-19)

7.2 Starkregengefahrenkarte für Dortmund
Empfehlung

(Drucksache Nr.: 13089-18)

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Hombruch aus der öffentlichen Sitzung vom 14.05.2019
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 14.05.2019

7.3 Erster Quartalsbericht 2019 der Stadtentwässerung Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14171-19)

8. Anfragen
nicht besetzt

9. Informationen der Verwaltung
nicht besetzt


Die Sitzung wird von dem Vorsitzenden - Herrn Pisula - eröffnet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün fristgemäß eingeladen wurde, und der Ausschuss beschlussfähig ist. Des Weiteren weist er auf die Sitzungsaufzeichnungen gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsführung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen hin.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Rm Naumann benannt.





zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Ergänzungen:

Folgende Vorlagen werden im Wege der Dringlichkeit auf die Tagesordnung gesetzt:

Brückenschlag B 54, barrierefreie Wegeverbindung zwischen dem
Botanischen Garten Rombergpark, PHOENIX West und dem Westfalenpark,
sowie barrierefreier Zugang zur Stadtbahn-Haltestelle Rombergpark,
Empfehlung(Dringlichkeitsschreiben liegt vor, DS-Nr.: 14208-19)

Dieser Punkt wird unter TOP 3.5 behandelt.

Sanierungsgebiet Stadterneuerung City; Umgestaltung Balkenstraße, Empfehlung (Dringlichkeitsschreiben liegt vor, DS-Nr.: 14352-19)

Dieser Punkt wird unter TOP 3.6 behandelt.

-->Verkehrsmäßiger Ausbau der Erschließungsanlage des Wohngebietes im
Rahmen des MG 131 – Erdbeerfeld - ….Empfehlung
(Dringlichkeitsschreiben liegt vor, DS-Nr.: 13990-19)

Dieser Punkt wird unter TOP 5.10 behandelt.


Absetzung:

TOP 5.9 „Verbesserung des Fahrradverkehrs Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die
Grünen)“ wird abgesetzt.


Die Tagesordnung wird, mit den o. a. Ergänzungen und Änderungen, festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 36. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün am 07.05.2019


Die Niederschrift über die 36. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün am 07.05.2019 wird genehmigt.


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
- nicht besetzt -


3. Dezernatsübergreifende Aufgaben

zu TOP 3.1
Wahrung der Belange der Menschen mit Behinderung in der Stadt Dortmund 2017 / 2018
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13860-19)

Hierzu liegt vor Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerks vom 11.06.2019:

„Das Behindertenpolitische Netzwerk empfiehlt unter Einbeziehung der nachstehenden Stellungnahme:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Bericht über die Wahrung der Belange der Menschen mit Behinderung in der Stadt Dortmund 2017 / 2018 und die Stellungnahme des Behindertenpolitischen Netzwerks zu diesem Bericht zur Kenntnis.

Stellungnahme des Behindertenpolitischen Netzwerks:

Der Bericht zur Wahrung der Belange der Menschen mit Behinderung in der Stadt Dortmund 2017/ 2018 zeigt, wie vielfältig das Bemühen in Dortmund ist, die Teilhabe von Menschen mit Behinderung voran zu treiben. Wir begrüßen ausdrücklich, dass er Handlungsansätze aufzeigt und möchten drei mögliche Handlungsansätze besonders hervorheben:

Der Kommunalpolitische Dialog des BPN, der in den Jahren 2017 und 2018 vorbereitet wurde, hat zum Ziel, über Veranstaltungen der im Rat der Stadt Dortmund vertretenen Parteien zu kommunaler Behindertenpolitik ins Gespräch über barrierefreie Veranstaltungen, Werbung auch um Aktive mit Behinderungen und Beeinträchtigung und inklusive Kommunalpolitik zu kommen. In den Vorbereitungen wurde allen Beteiligten deutlich, dass eine gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen nur dann gelingen kann, wenn die dafür Verantwortlichen bauliche, kommunikative und kulturelle Barrierefreiheit als Rahmenbedingung anbieten. Dieser Dialog mit der Stadtgesellschaft soll fortgesetzt werden.

Wirksames ehrenamtliches Engagement braucht entsprechende Strukturen und die Entwicklung von Verabredungen zu einer umfassend barrierefreien Gestaltung im Sinne von Standards. Dieser bereits erfolgreich begangene Weg (Doppelquerungsstellen u.a.) sollte fortgesetzt werden. Dabei sollen auch Standards für barrierefreie Beteiligungsverfahren entwickelt werden.

Nach wie vor ist eine Sensibilisierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen notwendig. Über eine entsprechende Öffentlichkeitsarbeit kann dazu beigetragen werden. Diese Öffentlichkeitsarbeit soll sich – wie in der AG Kommunikation des BPN bereits formuliert - auch an die Dortmunder*innen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen richten und zum Engagement ermuntern. Wichtig ist hier aber auch, den aktiven Menschen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen die Fortschritte im gleichberechtigten Zusammenleben und damit den Erfolg ihres Engagements deutlich zu machen.“


ABVG, 18.06.2019:

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt den Bericht über die Wahrung der Belange der Menschen mit Behinderung in der Stadt Dortmund 2017 / 2018 und die Stellungnahme des Behindertenpolitischen Netzwerks zu diesem Bericht zur Kenntnis.


zu TOP 3.2
Einrichtung einer fachbereichsübergreifenden Koordinierungsstelle für die Beschlüsse der Bezirksvertretungen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14145-19)
ABVG, 18.06.2019:

Herr Rm Berndsen bittet darum, diese Vorlage auch allen Bezirksvertretungen zur Kenntnisnahme vorzulegen.

Die Vorlage wird somit an alle Bezirksvertretungen überwiesen.

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Gün nimmt die stellenplanneutrale Einrichtung einer fachbereichsübergreifenden Koordinierungsstelle für die Beschlüsse der Bezirksvertretungen im Dezernatsbüro für Bauen und Infrastruktur (7/Dez) zur Kenntnis.


zu TOP 3.3
Dortmunder Beteiligung am Projektaufruf "Modellprojekte Smart Cities" des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14358-19)


Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt den Beschluss des Rates der Stadt Dortmund zur Kenntnis.


zu TOP 3.4
Förderprojekt "Emissionsfreie Innenstadt"
hier: Durchführung von Vergabeverfahren für die ersten Teilmaßnahmen
Überweisung: Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 15.05.2019
(Drucksache Nr.: 13819-19-E1)

Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschuss für Personal und Organisation vom 06.06.2019 (hierhin enthalten: Überweisung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
und Stellungnahme der Verwaltung (DS-Nr.: 13819-19-E2):

„Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgende Überweisung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der Sitzung vom 15.05.2019 vor:

Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion, DS-Nr.: 13818-19-E1):

„Die SPD-Fraktion bittet den Ausschuss um Beschluss des folgenden Ergänzungsantrags:

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fordert die Verwaltung auf weitere
Stellen zur Planung und Umsetzung der Verbesserung des Fahrradverkehrs im Stadtgebiet
Dortmund einzurichten. Hierzu sollen kurzfristig 2 Stellen im Planungsamt und 6
Stellen im Tiefbauamt geschaffen und möglichst zeitnah besetzt werden. Aus diesen geschaffenen Stellen soll ein Team entstehen, das sich primär um die Verbesserung der
Fahrradverkehre kümmert.

Begründung
Die in der Drucksachennummer 13819-19 genannten Maßnahmen zur Verbesserung des
Radverkehrs benötigen seitens der Verwaltung umfangreiche Planungs- und Umsetzungsarbeiten.
Zwar wurden mit dem Grundsatzbeschluss zur Emissionsfreien Innenstadt
und dem Zwischenbericht die personellen Auswirkungen des Projekts Emissionsfreie Innenstadt beschlossen, jedoch verteilen sich diese auf das Gesamtprojekt. Da die Maßnahmen des Projekts Emissionsfreie Innenstadt innerhalb von 3 Jahren abgearbeitet wer-
den müssen, können durch die oben genannten zusätzlichen Stellen entsprechende Planungen für den Bereich Fahrradverkehr konsequent vorgenommen und umgesetzt werden.
Zudem ergeben sich Einsatzmöglichkeiten dieses Personal über das Projekt Emissionsfreie
Innenstadt hinaus.“

AUSW, 15.05.2019:

Herr Rm Waßmann gibt für seine Fraktion zur Vorlage zu Protokoll,
dass man bezüglich der Ausarbeitung für den Fahrradverkehr (auf dem betroffenen Stück Ostwall/Schwanenwall) wünsche, dass die Interessen des Handels und der Stadt mit berücksichtigt werden und es somit möglichst nicht zu Einschränkungen (Wegfall von Fahrbahnen) an der Stelle kommen werde. Man habe diese Diskussion bereits geführt und hierbei darauf hingewiesen, dass man Sorge habe, dass das zu Problemen führen würde. Man habe hierzu auch auf die Wegeführung an der Faßstraße verwiesen.
Weiter begrüße man, dass ein weiterer Teil für den Rest des Walls den gesamten Wall aufgreife, um diesen neu zu überplanen, um zu sehen, wie man die Verkehrsträger dort einbauen könne. Darin liege eine große Chance, um auch eine faire Gestaltung hinzubekommen. Darüber hinaus werde man die Vorlage aber empfehlen.

Herr sB Kühr führt an, dass seine Fraktion diese Vorlage nicht empfehlen werde. Den Zusatz-/Ergänzungs werde man ebenso ablehnen, weil nicht nachvollziehbar sei, hier 8 Planstellen zu
schaffen, die sich rein mit den Belangen von Fahrradfahrern beschäftigen. Dies halte er für eine unverantwortliche Verschwendung von Steuermitteln und er bitte die SPD um Aufklärung, was „dahinterstecke“.

Frau Rm Lührs begründet den o.a. Antrag ihrer Fraktion damit, dass man ja in der Vergangenheit bereits häufig darüber gesprochen habe, dass diese Radverkehrswegeplanung immer zu kurz komme.
Man habe natürlich hierbei berücksichtigt, dass das zusätzliche Personal hier nicht nur im Zusammenhang mit der „Emissionsfreien Innenstadt“ arbeiten solle sondern auch darüber hinaus.

Herr Rm Dudde gibt für seine Fraktion zu Protokoll, dass man froh darüber sei, dass es jetzt endlich zu einer ganzheitlichen Betrachtung des Verkehrs komme und nicht nur zu einer einseitigen Fokussierung des motorisierten Individualverkehrs und dass nun endlich auch Schritte eingeleitet würden, damit auch der Radverkehr als eigenständiger Verkehr auf dem Wall seinen Raum und seinen Platz bekäme. Insofern werde man der Vorlage heute zustimmen.
Dem o. a. SPD-Antrag werde man heute ebenfalls zustimmen. Hierzu verweise er aber darauf, dass seine Fraktion bereits im Rahmen der letzten Haushaltsberatungen einen gleichlautenden Antrag gestellt habe, zu dem sich die SPD enthalten habe.

Herr Rm Waßmann teilt zum SPD-Antrag mit, dass man sich darüber gewundert habe, dass dieser in diesem Ausschuss aufschlage. Er glaube nicht, dass der AUSW hier abschließend, alleine über Stellenthematiken befinden sollte. Daher schlage er vor, diesen Antrag, zu welchem seine Fraktion aufgrund der Kurzfristigkeit auch noch keine Gelegenheit gehabt habe, sich hierzu zu beraten, zunächst als eingebracht zu betrachten und auch die vom Thema hierzu zu beteiligenden Ausschüsse (APO und ABVG) mit einzubeziehen.

Herr Rm Kowalewski führt an, dass seine Fraktion dem Antrag der SPD heute zustimmen werde. Man habe auch dem Antrag von B‘90/Die Grünen im Rahmen der Haushaltsberatungen zugestimmt. Er gehe davon aus, dass hierzu zumindest schon mal mit der Verwaltung gesprochen wurde, um die Bedarfe „abzuklopfen“. Der Einwand seines Vorredners, dass sich auch der Personalausschuss (APO) damit befassen solle, sei natürlich nicht von der Hand zu weisen. Diesem könne man aber mit einer entsprechenden Empfehlung aus diesem Ausschuss an den APO nachkommen. Die Verwaltungsvorlage finde man gut, da sich hierin schöne Projekte befänden. Eine „Durchgrünung“ der Gebietskulisse finde man natürlich neben anderen Thema wie z. dem Radverkehr prima, da man bei den Haushaltsanträgen auch einen vorgelegt hätte, womit man bestimmte Baumwollpflanzungen gefordert habe.

Herr sB Kühr möchte bezüglich des SPD-Antrages wissen, was denn diese 8 Stellen kosten würden.
Es wäre schön, wenn die Verwaltung dies einmal quantifizieren könnte und zusätzlich eine Aussage dazu getätigt würde, ob diese 8 Stellen für diese konkret vorgegeben Zuständigkeit überhaupt als notwendig erachtet würden. Vielleicht könnten es auch weniger Beschäftigte sein und vielleicht könnten diese dann ja auch ggf. auch für andere Projekte zur Verfügung stehen und nicht nur für den Fahrradverkehr.

Frau Rm Lührs verdeutlicht, dass man sich nun darauf geeinigt habe, den Antrag auch an den anderen, zu beteiligenden Ausschüsse, möglichst in Form einer Empfehlung, zukommen zu lassen.

Herr Rm Waßmann bittet darum, dass Verwaltung im Fall einer Weiterleitung an den APO, dort auch darstellen möge, wie der Stellenplan in diesen Bereichen (Planungsamt und Tiefbauamt) aussehe (Soll/Ist-Vergleich). Er würde daher eine solche Weiterleitung an den APO befürworten. Wenn man heute bereits hierzu einen Beschluss fassen wolle, würde man dem Antrag nicht zustimmen.

Herr Thabe antwortet auf die gestellten Fragen wie folgt:
Man habe im Stellenplan derzeit eine Stelle beim Planungs-und Bauordnungsamt, die sich mit Fuß-und Radverkehr beschäftige. Vergleichbare Städte hätten ein Vielfaches. Es würde sich hier wirklich lohnen sich dafür einzusetzen und Geld hierfür zu investieren, dass man 2 zusätzliche Stellen bekommen könnte, weil im Radverkehr für die Lebensqualität der Stadt viele Chancen lägen. Wenn man mit der heute bereits vorhandenen Stelle dann 3 Stellen hätte, könne man den RS1 besser umsetzten, die Zuwegung zum RS1 ausbauen und auch konzeptionelle das ganze Thema Radverkehr weiterdenken. Das Planungs-und Bauordnungsamtes erledige hierbei die vorbereitenden Arbeiten, danach seien dann die MitarbeiterInnen des Tiefbauamtes mit der Ausbauplanung beschäftigt. Er habe Verständnis dafür, wenn man nun noch den APO und den ABVG beteiligen wolle. Man könne hierzu gerne einmal eine entsprechende Übersicht darüber erstellen, auch einmal Vergleichswerte aus anderen Städten aufzeigen.

Die Vorsitzende, Frau Rm Reuter hält hierzu fest, dass der Ausschuss sich demnach heute zu dem SPD -Antrag verhalten werde, um diesen anschließend zur weiteren Befassung an den ABVG und den APO weiterzuleiten.
Herr Rm Waßmann macht hierzu geltend, dies dann aber auch unter Berücksichtigung der o.a. Bitte seiner Fraktion zu machen, dass darzustellen ist, wie die Stellensituation hierzu aussehe.

Danach erfolgt eine getrennte Abstimmung:

1. Zum Zusatz-Ergänzungsantrag (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 13819-19-E1):

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fordert die Verwaltung auf, weitere
Stellen zur Planung und Umsetzung der Verbesserung des Fahrradverkehrs im Stadtgebiet
Dortmund einzurichten. Hierzu sollen kurzfristig 2 Stellen im Planungsamt und 6
Stellen im Tiefbauamt geschaffen und möglichst zeitnah besetzt werden. Aus diesen geschaffenen Stellen soll ein Team entstehen, das sich primär um die Verbesserung der
Fahrradverkehre kümmert.

Der Ausschuss stimmt den o. a. Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion mehrheitlich, bei Gegenstimmen (CDU-Fraktion und Fraktion AfD) sowie einer Enthaltung (Fraktion FDP/BL), zu und überweist diesen mit der Bitte um weitere Befassung an den Ausschuss für Bauen Verkehr und Grün (ABVG) sowie an den Ausschuss für Personal und Organisation (APO).
Die Verwaltung wird damit beauftragt, zu den Sitzungen dieser Gremien, in Form eines Soll/ Ist/Vergleichs darzustellen, wie der Stellenplan in diesen Fachbereichen (Planungs-und Bauordnungsamt und Tiefbauamt) aussieht.

2. Zur Vorlage:

Unter Berücksichtigung der o. a., zur Vorlage gemachten Anmerkungen, empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Fraktion AfD), dem Rat der Stadt Dortmund nachfolgenden, ergänzten Beschluss zu fassen:

1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt im Rahmen des Förderprojektes „Stadtluft ist (emissions-)frei – Dortmunds Einstieg in eine emissionsfreie Innenstadt“ die Durchführung der Teilmaßnahmen:
C1.1&C1.3 Emissionsfreier Lieferverkehr
C2 Mobilitätsmanagement für Beschäftigte und Besucher der Innenstadt
A2.1 Fußgängerachsen
W1.2 Verkehrsuntersuchung für den Wallring
W2.1 Grüner Wall – Grüne City
Q2 Elektromobilität bei Dienstleistern und Handwerkern im Quartier
Q3.1-Q3.4 Mobilitätsmanagement für Kitas und Schulen
QS1 Marketing
QS2 Öffentlichkeitsbeteiligung
QS3 Evaluation
mit einer Gesamtsumme von 2.661.000 € in den Haushaltsjahren 2019, 2020 und 2021 und beauftragt das Vergabe- und Beschaffungszentrum (FB 19) mit der Durchführung der Vergabeverfahren und ermächtigt die Verwaltung, den Zuschlag auf das jeweils wirtschaftlichste Angebot zu erteilen.

2. Der Rat beschließt, dass abweichend von der Dienst- und Geschäftsanweisung für die Vergabe von grafischen Dienstleistungen für die Stadt Dortmund vom 19.04.2005, grafische Dienstleistungen und Druck- und Weiterverarbeitungsaufträge aufgrund des Förderprojektes grundsätzlich extern ausgeschrieben werden.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Personal und Organisation folgende Stellungnahme der Verwaltung (DS-Nr.: 13819-E2) vor:

zu dem oben genannten Antrag nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Die beiden geforderten Stellen für das Stadtplanungs- und Bauordnungsamt sind bereits im
Personal- und Organisationsentwicklungskonzept für den Zeitraum 2019-2023 bzw. jetzt im
Rahmen der Umsetzung des Haushaltsbegleitbeschlusses enthalten (siehe hierzu Vorlage Nr.
13832-19).
Im Stadtplanungs- und Bauordnungsamt existiert derzeit lediglich eine Planstelle, von der alle
Koordinierungs- und Planungsarbeiten sowie Einzelstellungnahmen zum Radverkehr zu bearbeiten sind. Dazu gehört die Betreuung AGFS-Mitgliedschaft, Antragsstellung und Umsetzung der Öffentlichkeitsarbeit, Betreuung und Standortplanung des Fahrradverleihsystems Metropolradruhr (mrr), Betreuung des Teilkonzeptes Radverkehr & Verkehrssicherheit des Masterplan Mobilität 2030, die Netzplanung (Hierarchisierung des Radverkehrsnetzes), Begleitung des Regionalen Radverkehrsnetzes des RVR, Teilnahme an Arbeitskreisen zum RS1 und des mrr, Berichterstellung zur Rezertifizierung der Mitgliedschaft der Stadt Dortmund in der AGFS, Betreuung der Umsetzung des Hauptroutennetzes, konkrete Ingenieurplanung von Einzelmaßnahmen, Erstellung/ Aktualisierung des Fahrradstadtplanes, Stellungnahmen zu Eingaben und Anträgen aus den Gremien und der Bürgerschaft, u.a.m. . Ohne eine personelle Verstärkung in diesem Bereich ist eine ordnungsgemäße Bearbeitung der o.g. Arbeitsfelder nicht mehr möglich. Hinzu kommen eine Reihe politischer Beschlüsse, die momentan überhaupt nicht bearbeitet werden können:

- Radwegekonzept Deusen, DS. Nr. 02759-15
- Überregionale Anbindung des Radwegenetzes Mailoh-Siedlung, DS. Nr. 05040-16
- Entwicklung eines Fahrradstraßenkonzeptes für den Stadtbezirk Mengede, DS. Nr.
08716-17
- Rad- und Fußweg Kreisstr. Holzen/Höchsten, DS. Nr. 11886-18-E
- Möglichkeiten der Einrichtung geschützter Radstreifen, DS. Nr. 12054-18
- Radverkehrskonzept für den Stadtbezirk Innenstadt-Ost, DS. Nr. 12026-18
- Radwegekonzept für den Stadtbezirk Lütgendortmund, DS. Nr. 10659-18

Die ingenieurmäßige Bearbeitung (Erstellung von Straßenentwürfen) des Straßenzuges Grüne Straße, Treibstraße, Steinstraße, Heiligegartenstraße (BV InN, 30.11.2016, DS. Nr. 06420- 16), des Hauptroutennetzes, sowie die Umsetzung des regionalen Radwegenetzes sind derzeit ebenfalls nicht möglich. Nach Fertigstellung des Teilkonzeptes „Fahrradverkehr und Verkehrssicherheit“ des Masterplan Mobilität 2030 steht die Umsetzung der dort festgelegten Maßnahmenkataloge an. Dies bindet erneut auf Jahre hinaus erhebliche Personalkapazitäten. Die planerische Bearbeitung des Projektes RS1 erfolgt derzeit aufgrund der mangelnden Personalausstattung ebenfalls schleppend. Andere deutsche Großstädte haben sich in den vergangenen Jahren im Bereich der Radverkehrsplanung erheblich verstärkt. Die Ergebnisse einer Kurzumfrage über den deutschen Städtetag bei einigen ausgewählten Großstädten Deutschlands sind der Anlage 1 zu entnehmen (Stand: Januar 2019). Im Ergebnis weisen sie auf ein erhebliches Missverhältnis hin. Die personelle Verstärkung im Stadtplanungs- und Bauordnungsamt muss zwingend von einer
adäquaten Personalaufstockung im Tiefbauamt begleitet werden, um sicherzustellen, dass
die Projekte zeitnah umgesetzt werden. Derzeit verfügt das Tiefbauamt lediglich über drei
Stellen im Bereich Fuß- und Radverkehr – eine im Bereich der Planung von Radverkehrsanlagen und zwei für die Wahrnehmung der Aufgaben des Radfahrer- und Fußgängerbeauftragten. Der nun zusätzliche gesehene Bedarf wird derzeit mit 8 Vollzeitstellen abgeschätzt, die sich wie folgt darstellen und begründen: Im Bereich der Straßenverkehrsbehörde (66/2) fallen vor allem im Kontext straßenverkehrsrechtlicher Belange, dauerhafter Anordnungen und Baustellen in Hinblick auf die besonderen Anforderungen des Fuß- und Radverkehrs Aufgaben im Umfang einer Stelle an. Für die Planung (66/3) sind insgesamt vier Stellen notwendig. Diese umfassen schwerpunktmäßig insbesondere die Rad- und Fußwegeplanung, aber auch die Öffentlichkeitsarbeit sowie die qualifizierte Erarbeitung von Stellungnahmen zu Anfragen aus der Bürgerschaft, den Verbänden und der Politik. Im Bereich des Straßenbaus (66/4) bedarf es für die Umsetzung der zuvor geplanten Maßnahmen auch für den Bau von Rad- und Fußwegen zweier zusätzlicher Stellen.

Der Straßenunterhaltungsbetrieb (66/6) benötigt eine zusätzliche Stelle ausschließlich für die
kurzfristige Umsetzung insbesondere kleinerer konsumtiver Maßnahmen wie z.B. die Instandhaltung der Rad- und Fußwege, aber auch für das Aufstellen von Fahrradbügeln. Von der Schaffung einer neuen Organisationseinheit zur Bewältigung der Radverkehrsaufgaben rät die Verwaltung ab. Zwischen den betroffenen Fachbereichen gibt es keinerlei Schnittstellenprobleme.
Eine neue Organisationseinheit schafft neue Schnittstellen und muss zudem
erst eingeübt werden. Stattdessen wird vorgeschlagen, die vorhandenen und zusätzlichen Personale im Stadtplanungs- und Bauordnungsamt in einer eigenständigen Arbeitsgruppe mit
ausschließlicher Zuständigkeit für Radverkehrsplanung zusammenzufassen. Die Zuständigkeiten im Tiefbauamt sind differenzierter zu betrachten und müssen nach den konkreten Aufgaben strukturiert, wie oben dargestellt, den Fachabteilungen angegliedert werden.

APO, 06.06.2019:

Herr Tölch (SPD-Fraktion) erläutert den im AUSW gestellten Antrag seiner Fraktion. Aus Personalsicht sei nochmal kritisch zu hinterfragen, ob die Anzahl der Stellen erforderlich sei. Hier seien 6+2 Stellen gefordert. Dankenswerterweise läge heute auch die Stellungnahme der Verwaltung zu diesen Stellen vor. Die 2 Stellen für den Planungsbereich sind bereits eingearbeitet, sodass nur noch, die von seiner Fraktion geforderten, 6 Stellen im Tiefbauamt zur Diskussion ständen. Wenn man dem gegenüber stelle, welches die künftigen Aufgaben im Bereich Fahrrad seien, erscheint dieser Personalbedarf aus fachlicher und personeller Sicht nachvollziehbar. Weiterhin sei das Personal im Tiefbauamt so ausgelastet, dass eine reine Aufgabenverlagerung nicht sinnvoll sei.

Herr Waßmann (CDU-Fraktion) erklärt für seine Fraktion, dass das Verfahren dieses gestellten SPD-Antrages unglücklich sei. Dem Ausschuss läge unter TOP 3.2.6 eine Vorlage vor, die sich ebenfalls mit Stellen zur Radverkehrsplanung befasse. Es müsse geklärt werden, welche Bedarfe tatsächlich bestehen um Überschneidungen zu vermeiden.

Frau Stackelbeck (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) teilt mit, dass in der vorliegenden Stellungnahme die Bedarfe ordentlich aufgeführt seien und ihre Fraktion den Antrag mittrage.

Herr Tölch macht deutlich, dass man mit Hinblick auf TOP 3.2.6 nur noch 6 Stellen im Tiefbauamt fordere. Die 2 Stellen im Planungsbereich seien in der Vorlage „Einrichtung von Planstellen im Stadtplanung- und Bauordnungsamt aufgrund der Haushaltsbegleitbeschlüsse zum Haushalt 2019 (Drucksache Nr.: 13832-19)“ enthalten und somit erledigt.

Herr Ossau (Fraktion FDP/Bürgerliste) erklärt, dass ihm hier eine konkrete Aufstellung, was für Stellen, mit welchen genauen Aufgaben, fehle. Handele es sich hier um einen Bedarf an Verwaltungsfachangestellten? Darüber geben der Antrag, sowie das Schreiben der Verwaltung keinen Aufschluss. Weiterhin seien die entstehenden Personalkosten nicht ersichtlich. Seine Fraktion werde den Antrag mangels hinreichender Informationen ablehnen.

Herr Schilff (Vorsitzender) schlägt bezüglich der Wortmeldung von Herrn Tölch vor, folgenden Halbsatz des 2. Satzes „…2 Stellen im Planungsamt und…“ im SPD-Antrag zu streichen.

Herr Dr. Suck (CDU-Fraktion) gibt zu bedenken, dass im SPD-Antrag 6 Stellen im Tiefbauamt gefordert würden. Die Stellungnahme der Verwaltung hingegen weise einen Bedarf von 8 Stellen in diesem Bereich aus. Wie hoch sei denn nun der tatsächliche Bedarf? Seriös wäre es, wenn man hierzu eine entsprechende Vorlage vorliegen würde, so wie es für den Bereich des Stadtplanung- und Bauordnungsamt erfolgt sei. Darin würden nachvollziehbar die finanziellen Auswirkungen und die Aufgaben für die kommenden Jahre aufgestellt. Weiterhin verweist er auf einen ordentlichen Gremienlauf und die Beteiligung aller zuständigen Gremien hin. Weiterhin habe der APO schon mehrmals kritisiert, dass nicht alle Vorlagen mit personellen Auswirkungen diesen Ausschuss auch erreichen. Einen solchen Antrag aus strategischen Gründen im AUSW zu stellen halte seine Fraktion für fragwürdig, denn auch die Fraktionen sollten sich bemühen, sich nicht selbst so zu verhalten, wie man es bei der Verwaltung kritisieren würde.
Vom Verfahren her lege seine Fraktion großen Wert darauf hier eine entsprechende Vorlage des Tiefbauamtes zu erhalten.

Frau Stackelbeck teilt mit, dass genug Zeit verstrichen sei und der Bedarf an Stellen durch die Verwaltung dargelegt wurde. Man könne vor diesem Hintergrund und der vorangegangenen Beratung im AUSW die hier geforderten 6 Stellen beschließen. Ihre Fraktion werde dem Antrag in der modifizierten Form zustimmen.

Herr Ossau macht nochmal deutlich, dass trotzdem eine vernünftige Verwaltungsvorlage verfasst und beraten werden müsse. Den Handlungsbedarf sehe seine Fraktion ebenfalls, allerdings müsse das Verfahren korrekt sein.

Herr Waßmann hebt hervor, dass das Demonstrieren vor Rathäusern nicht die seriöse Arbeit des Rates ersetze. In Summe gehe es hier um Millionenbeträge. Eine derartige Ausweitung des Haushaltes 2019, ohne Vorlage als Grundlage einer seriösen Beratung, könne seine Fraktion nicht vertreten. In der Sache sei man sich einig, aber das Verfahren sei untragbar für den Rat der Stadt Dortmund.

Herr Wilde (Stadtrat) erklärt, dass ein Ausschreibungsverfahren für die hier genannten Stellen ca. ein ¾ Jahr in Anspruch nehmen, bis die Stelle tatsächlich besetzt sei. Eine Vorlage im Beratungsgang nach der Sommerpause würde bedeuten, dass die Stellen frühestens in einem Jahr besetzt sein könnten. In Anbetracht der Situation und des erkennbaren Defizites sei dieser Weg viel zu lang. Er schlage in Anbetracht der Zeit vor, durch den SPD-Antrag das Tiefbauamt zu bitten, die Stellenbesetzung der 6 Stellen in Gang zu bringen und gleichzeitig eine dezidierte Vorlage für den Beratungsgang nach der Sommerpause vorzubereiten. Er garantiere, dass das Personal sinnvoll eingesetzt werde.

Herr Tölch teilt mit, dass seine Fraktion eine detaillierte Vorlage ebenfalls begrüße, allerdings seien die inhaltlichen Argumente aus der vorliegenden Stellungnahme bereits überzeugend genug um heute den Antrag zu beschließen. Er gehe davon aus, dass sich die reinen Personalkosten auf einen mittleren 6-Stelligen Betrag belaufen. Zu den weiteren Kosten gebe er zu bedenken, dass diese zum Teil durch das Förderprojekt „Emissionsfreie Innenstadt“ gedeckt würden.

Herr Dr. Suck begründet nochmal, dass es seiner Fraktion wichtig sei, geregelte Verfahrensabläufe einzuhalten. Eine ordentliche Vorlage habe eine andere Qualität als eine Stellungnahme der Verwaltung. Das Ausmaß der finanziellen Auswirkungen sei nicht ersichtlich und auch das Qualifikationsniveau der einzurichtenden Stellen gehe aus dem Schreiben nicht hervor. Weiterhin sei es aus zeitlicher Sicht durchaus möglich, eine Vorlage in 3 Wochen im AFBL vorzulegen und in 4 Wochen im Rat zu beschließen. Diese könnte der APO nachträglich zur Kenntnis nehmen. Dieses Verfahren hätte man in Anschluss an die Beratung im AUSW am 15.05.2019 schon längst anstoßen können. Seine Fraktion lehne den Antrag ab.

Herr Garbe (AfD-Fraktion) erklärt, dass seine Fraktion mit dem hier gehandhabten Verfahren nicht einverstanden sei. Seine Fraktion lehne das Thema insgesamt ab und das Argument der Förderung dürfe nicht dazu verleiten, unzählige Stellen einzurichten. Die vermeintlichen Horden, die sich zukünftig auf Fahrrad stürzen würden um in die Innenstadt zu fahren, habe seine Fraktion noch nicht identifiziert. Die Realität sehe zurzeit noch anders aus.

Herr Dr. Suck bittet folgende Fragen durch die Verwaltung im Nachgang an die Sitzung zu beantworten:
Kann der APO angesichts der finanziellen Auswirkungen, die diese 6 Stellen mit sich bringen, den im Antrag geforderten Beschluss fassen, oder ob es hierzu eines Beschlusses im AFBL bzw. Rat bedürfe?
Weiterhin bitte er um eine Ausführung der Verwaltung für die Notwendigkeit der 8 Stellen. Was sind die 2 Stellen, die von dem SPD-Antrag nicht abgedeckt seien und somit auch nicht besetzt werden?


Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Personal und Organisation stimmt dem geänderten (fett/kursiv) Antrag der SPD-Fraktion mehrheitlich, gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion zu.

„Die SPD-Fraktion bittet den Ausschuss um Beschluss des folgenden Ergänzungsantrags:

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fordert die Verwaltung auf weitere
Stellen zur Planung und Umsetzung der Verbesserung des Fahrradverkehrs im Stadtgebiet
Dortmund einzurichten. Hierzu sollen kurzfristig 2 Stellen im Planungsamt und 6
Stellen im Tiefbauamt geschaffen und möglichst zeitnah besetzt werden. Aus diesen geschaffenen Stellen soll ein Team entstehen, das sich primär um die Verbesserung der
Fahrradverkehre kümmert.

Des Weiteren liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (DS-Nr.: 13819-19-E3):

„Mit gemeinsamen Schreiben vom 03.06.2019 durch Herrn Stadtrat Wilde und mir wurde auf Grundlage der Aufgabenentwicklung zur Verbesserung des Fahrradverkehrs die personelle Situation sowohl im Stadtplanungs- und Bauordnungsamt als auch im Tiefbauamt skizziert und der personelle Mehrbedarf grundsätzlich erläutert. Für das Tiefbauamt kann dieser nun aufgaben- und bereichsbezogen konkretisiert werden.

Voranzustellen ist, dass derzeit 3,5 Planstellen für die strategische, operative und administrative Aufgabenerledigung für den Fuß- und Radverkehr im Bereich Planung (66/3) eingerichtet sind.

Die mit der Umsetzung der anstehenden Projekte zur Verbesserung des Radverkehrs verbundenen Aufgabenstellungen erfordern eine personelle Aufstockung in verschiedenen Arbeitsbereichen des Tiefbauamtes.

Bei Einrichtung und adäquater Besetzung ergeben sich finanzielle Auswirkungen im Bereich der Personal- und Sachaufwendungen von rund 698.000 Euro pro Jahr, welche zusätzlich zu veranschlagen sind.

Die einzelnen Aufgaben und die finanziellen Auswirkungen sind im Detail in der Anlage beschrieben.

Die derzeitigen 3,5 Planstellen sind mit der strategischen, operativen und administrativen Aufgabenerledigung im Bereich Planung (66/3) wie folgt eingerichtet:

Die mit der Umsetzung der anstehenden Projekte zur Verbesserung des Radverkehrs verbundenen Aufgabenstellungen über die beschriebenen Tätigkeitsfelder hinaus erfordern eine personelle Aufstockung in verschiedenen Arbeitsbereichen des Tiefbauamtes nach derzeitiger Schätzung im folgenden Umfang:

Planstellen gesamt: 4
Personal- und Sachaufwendungen gesamt: 345.122 Euro jährlich

Die Planstellen setzen sich wie folgt zusammen:
· Aufbau und Pflege einer Website Nahmobilität innerhalb der Internetpräsenz der Stadt Dortmund
· Erstellung von Beiträgen aus dem Fachbereich Tiefbau für die Website Nahmobilität
· Koordinierung und Formulierung von Pressemeldungen während der Bauausführung und bei Beeinträchtigungen durch Baustellen
· Abgestimmte Initiierung und Begleitung der Öffentlichkeitsarbeit etwa bei E-Bike Festival, Fahrradwache bei Großveranstaltungen (z. B. Weihnachtsmarkt), Stadtradeln, · Koordination der Beiträge zu den „Social Media“-Kanälen der Stadt Dortmund über die Dortmund Agentur
· Erstellung jährlicher Nahmobilitätsberichte
· Mitarbeit zur Weiterentwicklung der Dortmunder Radverkehrsmarke „Dortmund steigt auf“
· Weiterentwicklung der Dortmunder Marke „So läuft das (weiter)“


· Aufbau einer Datenbank für die Abwicklung von Beschwerden und Hinweisen
· Verwaltung der Datenbank für das Beschwerdemanagement
· Aufbereitung und Analyse der Datenbank „Beschwerdemanagement“ zur generellen Problemlösung
· Bearbeitung von Beschwerden, Hinweisen, etc.
· Wahrnehmung von Ortsterminen zur Begutachtungen von Beschwerden, Hinweisen etc.
· Besprechungen und interne Abstimmung hinsichtlich der Bearbeitung von Beschwerden und Hinweisen durchführen
· Schrottrad-Management
· Stellungnahmen zu verschiedenen Vorhaben wie Baumaßnahmen, ADFC Fahrradhäuser etc.
· BV-Maßnahmen einschließlich Schnellprüfungen und Statusabfragen

· Erstellen von Entwürfen für die Straßenraumgestaltung
· Erstellen von Vorlagen für die politischen Gremien
· Beratung der Planer bei Straßenausbauplanungen, Bushaltestellenumbauten, Rampen, Brücken, Unterführungen
· Herstellung ERA-Standards im Radverkehrsnetz
· Qualitätsverbesserungen für die Nahmobilität im Rahmen von Baumaßnahmen (Straßensanierungen, Kanalbau)
· Herstellung Qualitätsstandards / Lückenschluss im Rahmen von Maßnahmen an Knotenpunkten
· Erarbeitung von Planungen bzw. Lösungen aus dem Beschwerdemanagement
· Beteiligung an konzeptionellen Planungen des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
· Umsetzung von Radroutennetz
· Vorbereitung und Umsetzung des Regionalen Radwegenetzes
· Neuplanung HBR-Beschilderung (Hinweise zur wegweisenden Beschilderung für den Radverkehr in NRW)
· Erstellung, Aktualisierung und Pflege des Radabstellanlagenkatasters
· Standortplanung Radabstellanlagen
· Regelblätter erarbeiten
· Regelung der FGZ in Bezug auf Radverkehrsfreigabe
Planstellen gesamt: 1
Personal- und Sachaufwendungen gesamt: 82.608 Euro jährlich
· Baustellen- und Umleitungsmanagement
· HBR-Beschilderung, Anordnung von Umleitungen und Anpassung der Beschilderung, Erstellung und Pflege Schilderkataster
· Umleitungsbeschilderungen für den Rad- und Fußverkehr und dessen Kontrolle
· Überprüfung der Notwendigkeit der Radwegebenutzungspflicht
· Öffnung von Einbahnstraßen
· Durchlässigkeit von Sackgassen für Rad- und/oder Fußverkehr
· Überprüfung Verkehrszeichen „Vorgeschriebene Fahrtrichtung“ auf Ausnahme für den Radverkehr
Planstellen gesamt: 2
Personal- und Sachaufwendungen gesamt: 179.906 Euro jährlich
· Ausführung und Umsetzungen von Planungen
· Planungsberatung

Planstellen gesamt: 1
Personal- und Sachaufwendungen gesamt: 89.953 Euro jährlich

· Herstellung der Qualitätsstandards für Radwege mit höherer Priorität im hierarchisierten Radverkehrsnetz und RadrevierRuhr
· Wegeunterhaltung und Veranlassung Grünschnitt an Rad- und Fußwegen
· Fahrradpumpen und Lademöglichkeiten für Pedelecs
· Bordabsenkungen
· Stadtmobiliar für Fußgänger wie Bänke, Hocker etc.
· Ampelgriffe und Fahrradtrittbretter an Ampeln
· Sanierung von Fuß- und Radwegen
· Installation Fahrradabstellanlagen sowie Katasterpflege
· HBR-Beschilderung
· Wartung und Pflege der Beschilderung
· Unterhaltung der Beschilderung von Freizeitrouten wie den Stadtbezirkstouren und BuGa-Touren

Die finanziellen Auswirkungen gemäß der Übersicht „Kosten eines Arbeitsplatz 2019“ stellen sich insgesamt pro Jahr wie folgt dar:

Anzahl StellenBewertungPersonalaufwendungen / StelleSachaufwendungen / StelleGesamtsumme
3E1074.208 Euro8.400 Euro247.824 Euro
5E1181.553 Euro8.400 Euro449.765 Euro
697.589 Euro
ABVG, 18.06.2019:

Herr Rm Mader führt an, dass seine Fraktion die Meinung vertrete, dass diese Angelegenheit in die Haushaltsberatungen gehöre.

Herr Rm Rettstadt schließt sich dieser Haltung an.

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt die Stellungnahmen der Verwaltung (DS-Nr.: 13819-19-E2 und DS-Nr.: 13819-19-E3) zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt mehrheitlich, bei Gegenstimmen (CDU-Fraktion, Fraktion FDP/BL und Fraktion AfD), der Empfehlung des Ausschusses für Personal und Organisation, ergänzt um 2 zusätzliche Planstellen wie in der Stellungnahme der Verwaltung (DS-Nr.: 13819-19-E3) beschrieben, zu folgen.


zu TOP 3.5
Brückenschlag B 54, barrierefreie Wegeverbindung zwischen dem Botanischen Garten Rombergpark, PHOENIX West und dem Westfalenpark, sowie barrierefreier Zugang zur Stadtbahn-Haltestelle Rombergpark
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14208-19)

ABVG, 18.06.2019:

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün ist sich einstimmig darüber einig, die Vorlage ohne Empfehlung aber mit folgendem Hinweis und den weiteren Verfahrensschritten weiterzuleiten:

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün hält eine Brücke an dieser Stelle grundsätzlich für notwendig, konnte aber heute noch keine Empfehlung dafür aussprechen, da noch keine Auswertung der schriftlichen Anregung der Umweltverbände und der Firma WILO vom 23.05.2019 vorlag.
Des Weiteren erhofft man sich durch eine anschaulichere Vorstellung der bisherigen Planungen eine höhere Transparenz bzgl. der Höhe der Kosten.

Die Verwaltung wird damit beauftragt, sich mit der o. a. schriftlichen Anregung der Umweltverbände und der der Firma WILO zu befassen und hierzu eine Stellungnahme bis zur Ratssitzung am 04.07.2019 zu fertigen.

Die bisherigen Planungen sollen bereits in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 26.06.2019 vorgestellt werden.

zu TOP 3.6
Sanierungsgebiet Stadterneuerung City; Umgestaltung Balkenstraße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14352-19)

ABVG, 18.06.2019:

Herr Rm Mader bezieht sich auf den 8. Absatz, Seite 2 der Vorlage „Die Balkenstraße bildet über die Passage des Hansa-Karrees…“ und gibt zu Protokoll, dass man dies in der Realität anders wahrgenommen habe, denn man beobachte ständig, dass dort illegal in Bereichen und Flächen, die gar nicht dafür vorgesehen sind, trotzdem geparkt werde.

Herr Rm Berndsen teilt für seine Fraktion mit, dass man der Vorlage heute zustimmen werde. Er bemängelt aber den Zustand der Straße, da die dortigen Pflastersteine schon bauliche Mängel aufweisen würden.
Herr Rm Mader bittet die Verwaltung, die beiden o. a. Hinweise zu überprüfen.

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt in Ergänzung zum Beschluss vom 29.03.2012
(DS-Nr.: 05456-11) die Umgestaltung der Balkenstraße als Mischverkehrsfläche in der derzeitig ausgebauten Form (siehe Anlage).


4. Angelegenheiten der Städtischen Immobilienwirtschaft

zu TOP 4.1
Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (Kapitel 1) in Dortmund - 6. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13987-19)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt den 6. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes – Kapitel 1 (KIF I) in Dortmund zum Stichtag 01.04.2019 zur Kenntnis.


zu TOP 4.2
Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes - Kapitel 2 (KIF 2) in Dortmund - 2. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13993-19)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt den 2. Sachstandsbericht über die Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes – Kapitel 2 zur Kenntnis (Stichtag 01.04.2019).


zu TOP 4.3
Halbjahresbericht der Städtischen Immobilienwirtschaft zu Hochbaumaßnahmen 2019
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14053-19)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt den Halbjahresbericht der Städtischen Immobilienwirtschaft zu Hochbaumaßnahmen zur Kenntnis.


5. Angelegenheiten des Tiefbauamtes

zu TOP 5.1
Beabsichtigte Einziehung eines Teilabschnittes der Nortkirchenstraße in Dortmund-Hörde
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14048-19)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Gemäß § 7 Abs. 4 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) beschließt der Rat der Stadt Dortmund die Einleitung der Einziehung eines ca. 800m langen Teilabschnittes der Nortkirchenstraße.


zu TOP 5.2
Beirat Nahmobilität; Berufung von Mitgliedern
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14342-19)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei einer Enthaltung (Fraktion AfD), nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt für die laufende Ratsperiode (2014 – 2020) die in der Begründung aufgeführten Berufungen von Mitgliedern des Beirates Nahmobilität.


zu TOP 5.3
Erneuerung von fünf Lichtsignalanlagen in Brackel
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14280-19)

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Brackel vom 13.06.2019:

„Zu der Lichtsignalanlage Brackeler Hellweg/Schimmelstraße regt die Bezirksvertretung Brackel an, Rechtsabbieger aus der Schimmelstraße auf den Brackeler Hellweg durch ein gelbes Blinklicht zu warnen, wenn die Fußgängerbedarfs-Lichtzeichenanlage für den Fahrzeugverkehr Rot zeigt.

Mit dieser Anregung empfiehlt die Bezirksvertretung Brackel einstimmig, den Beschluss laut Vorlage zuzustimmen.“


ABVG, 18.06.2019:

Die o. a. Empfehlung der Bezirksvertretung Brackel wird als Prüfauftrag an die Verwaltung gewertet.

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:

Beschluss

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün beschließt die Erneuerung von fünf Lichtsignalanlagen LSA 0083 Steinbrinkstraße / Stemmering, LSA 0192 Hannöversche Straße / Oberste-Wilms-Straße, LSA 2294 Wambeler Hellweg / Döbbengasse, LSA 2298 Asselner Hellweg / Haus Nr. 161 und LSA 2330 Brackeler Hellweg / Schimmelstraße mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 273.500,00 Euro.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66_01202010003 - Ausbau von Verkehrssteuerungsanlagen - mit folgender Auszahlung:

Haushaltsjahr 2020 273.500,00 Euro

Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 14.171,33 Euro.





zu TOP 5.4
Beschilderung im Zuge des Ersatzneubaus der Verkehrszeichenbrücke B 1 / Höhe Raudestraße (BW 9007)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14216-19)

ABVG, 18.06.2019:
Herr Rm Mader regt an, eine eindeutige Wegweisung sicher zu stellen.

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt die neue Beschilderung im Zuge des Ersatzneubaus der Verkehrszeichenbrücke B 1 / Höhe Raudestraße (BW 9007) zur Kenntnis.


zu TOP 5.5
Tiefbaumaßnahmen im Bereich Hörde/Aplerbeck 2019 - 2021
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14459-19)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt die Ausführungen der Verwaltung zu den Baumaßnahmen zur Kenntnis.


zu TOP 5.6
Verbot von glyphosathaltigen Herbiziden zur Grünpflege auf städtischen Flächen
Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 14570-19)

Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion, DS-Nr.: 14570-19):

Die SPD-Fraktion im Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün bittet um Beratung und Beschluss des folgenden Antrags:

Beschlussvorschlag:
Der Rat fordert die Verwaltung auf festzuschreiben, dass auf städtischen Flächen keine glyphosathaltigen Herbizide für die Grünpflege verwendet werden.

Begründung:
Bei Glyphosat handelt es sich um einen Wirkstoff vieler Herbizide, die zur Unkrautvernichtung verwendet werden. Glyphosat wurde von der Weltgesundheitsbehörde als „wahrscheinlich krebserregend“ bei Menschen eingestuft und der Einsatz von glyphosathaltigen Mitteln hat erhebliche negative Auswirkungen für die Tier- und Pflanzenwelt. Bereits Ende 2017 hatte der AUSW beschlossen, dass bei der Neuverpachtung landwirtschaftlicher Flächen und bei Verlängerung bestehender Pachtverträge durch die Stadt die Pächter vertraglich verpflichtet werden, auf die Verwendung von Glyphosat zu verzichten.

Auch wenn laut Auskunft der Verwaltung aktuell keine glyphosathaltigen Mittel in den städtischen Grünanlagen verwendet werden und bei der Grünpflege durch das Tiefbauamt freiwillig seit Anfang der 2000er auf den Einsatz von Pestiziden verzichtet wird, ist dies nicht vorgeschrieben. Dies soll mit diesem Antrag erfolgen.“

ABVG 18.06.2019:
Zu diesem Tagesordnungspunkt übergibt der Vorsitzende Herr Rm Pisula aufgrund von Befangenheit die Sitzungsleitung an seinen Stellvertreter Herrn Rm Berndsen.

Nach kontroverser Diskussion empfiehlt der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Fraktion AfD) sowie einer Enthaltung (Fraktion FDP/BL), zum o. a. Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion (DS-Nr.: 14570-19) folgenden geänderten Beschluss zu fassen:

Der Rat fordert die Verwaltung auf festzuschreiben, dass auf städtischen Flächen keine glyphosathaltigen Herbizide für die Grünpflege verwendet werden.


zu TOP 5.7
Konzept für Radabstellanlagen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 14590-19)

Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion B‘90/Die Grünen, DS-Nr.: 14590-19-E1):

„Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet den Ausschuss um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:

Die Verwaltung erstellt ein Standort-Konzept zur Ausstattung der Dortmunder City mit zusätzlichen Fahrradabstellanlagen.

Dabei sollen insbesondere folgende Parameter berücksichtigt werden:

Begründung:
Gerade im Innenstadtbereich bietet das Fahrrad sowohl für die Besucher*innen als auch für die Verkehrsentwicklung eine optimale Alternative zum Auto. Um das Potential entsprechend zu nutzen und zu fördern, braucht es entsprechende Rahmenbedingungen, die die Vorteile der Fahrradnutzung unterstützen. Dazu gehört vor allem eine ausreichende Anzahl an bedarfsgerechten Abstellanlagen in direkter Nähe zu Einkaufsmöglichkeiten oder Kultureinrichtungen. Ein entsprechendes Konzept, das vor allem Standortauswahl und Ausstattung definiert, sollte der geplanten quantitativen Verbesserung bei Radabstellanlagen sinnvollerweise zugrunde liegen.“

ABVG, 18.06.2019:

Die Angelegenheit wird in die nächste Sitzung vertagt.


zu TOP 5.8
Straßenverkehrsrechtliche Möglichkeiten zur Fahrradsicherheit
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 14591-19)


Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion B‘90/Die Grünen, DS-Nr.: 14591-19-E1):

„Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet die Verwaltung, die über die Straßenverkehrsordnung bestehenden Möglichkeiten zur Fahrrad- und Fußverkehrssicherheit vollumfänglich auszuschöpfen.

Dabei bitten wir insbesondere zu prüfen, welche Regelungen für Lastkraftwagen ohne Abbiegesicherheitssysteme für die Stadt Dortmund getroffen werden können.

Begründung:
Immer wieder kommt es zu schweren Unfällen, weil abbiegende Lkw-Fahrer die Radfahrer*innen neben sich übersehen. Abbiegeassistenzsysteme helfen, gefährliche Rechtsabbiegeunfälle zwischen Lkw und Radfahrern zu vermeiden. Nach Angaben der Unfallforschung der Versicherer (UDV) könnten in Deutschland allein durch elektronische Abbiegeassistenten 60 Prozent der Unfälle mit getöteten oder schwer verletzten Radfahrer*innen verhindert werden. Erfreulicherweise hat sich die Stadt Dortmund jetzt verpflichtet, die strädtischen Nutzfahrzeuge ab einem zulässigen Gesamt-gewicht von 3,5 Tonnen nachzurüsten. Damit ist allerdings nur ein Teil des Problems erfasst. Der weitaus größere Teil der LKW und Busse im Stadtverkehr bleibt weiterhin ein hohes Sicherheitsrisiko für die Radfahrer*innen und Fußgänger*innen.

In einem gemeinsamen Antrag hatten sich GRÜNE, SPD und CDU/CSU im Bundestag schon 2018 für einen besseren Schutz von Radfahrer*innen und Fußgänger*innen eingesetzt, und u.a. gefordert, nationale Regelungen für eine schnelle Einführung von Lkw-Abbiegeassistenzsystemen zu prüfen und umzusetzen.
Ein vom GRÜNEN Bundesverband in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten der Sonderforschungs-gruppe Institutionenanalyse zum Thema „
Straßenverkehrsrechtliche Möglichkeiten zur Regelung von Lastkraftwagen ohne Abbiegesicherheitssysteme“ aus Dezember 2018 zeigt, dass es schon jetzt rechtlich möglich ist, die Durchfahrt von LKW ohne Abbiegesicherheitssysteme auf Grundlage von §45, Abs. 1, StVO einzuschränken. Um die Bereitschaft zur Umrüstung sämtlicher LKW zu verstärken, sollte die Verwaltung prüfen, welche Möglichkeiten der Anwendung sich für Dortmund aus dem genannten Paragrafen der Straßenverordnung ergeben. Denn gerade wurde auf Bundesebene auch das Förderprogramm für Lkw-Abbiegeassistenten auf zehn Millionen Euro aufgestockt, um die Nachrüstung von LKW und Bussen mit solchen Sicherheitssystemen zu fördern. Das Kraftfahrtbundesamt hat zudem die Betriebserlaubnis für die ersten Nachrüstsysteme erteilt. Damit wurden die Hürden für eine Umrüstung deutlich gesenkt.“

ABVG, 18.06.2019:

Die Angelegenheit wird in die nächste Sitzung vertagt.


zu TOP 5.9
Verbesserung des Fahrradverkehrs
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 14592-19)

Der Tagesordnungspunkt wird abgesetzt.


zu TOP 5.10
Verkehrsmäßiger Ausbau der Erschließungsanlagen des Wohnbaugebietes im Rahmen des MG 131 - Erdbeerfeld - ; Aktualisierung des Investitionsvolumens zum teilweisen Endausbau der Straßen und der Fuß- und Radwege sowie Herstellung der restlichen Straßen des Baugebietes in der 1. Ausbaustufe (5. Bauabschnitt)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13990-19)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Die Bezirksvertretung Mengede beschließt - vorbehaltlich der Zustimmung des Rates zu der Finanzierung aus dem Sondervermögen „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“ - die Anpassung/Erhöhung des im Baubeschluss mit der Drucksache Nr.: 02365-02 beschlossenen Gesamtinvestitionsvolumens für den verkehrsmäßigen Ausbau der Erschließungsanlagen des Wohnbaugebietes im Rahmen des MG 131 – Erdbeerfeld – von 3.700.000,00 Euro auf 4.800.000,00 Euro.

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Finanzierung des verkehrsmäßigen Ausbaus der Erschließungsanlagen des Wohnbaugebietes im Rahmen des MG 131 - Erdbeerfeld - in Höhe von 4.800.000,00 Euro aus dem Sondervermögen „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“. Des Weiteren beschließt der Rat der Stadt Dortmund die unentgeltliche Übertragung der Erschließungsanlagen mit der neuen Gesamtfinanzierungssumme in das städtische Vermögen nach der Fertigstellung der Maßnahme.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Sondervermögen „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“. Es sind folgende Auszahlungen vorgesehen:

Bis Haushaltsjahr 2018: 3.300.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2019: 400.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2020: 1.000.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2021: 100.000,00 Euro

Die Investition bedingt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr, dem Haushaltsjahr 2022 einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 1.500,00 Euro beim FB 66.


6. Angelegenheiten der Friedhöfe

zu TOP 6.1
Friedhöfe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2018
Beschluss/Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14369-19)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün fasst einstimmig gemäß § 7 der Betriebssatzung der Friedhöfe Dortmund folgenden Beschluss:

Die Betriebsleitung der Friedhöfe Dortmund wird entlastet.

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund fasst gemäß § 6 der Betriebssatzung der Friedhöfe Dortmund folgende Beschlüsse:





zu TOP 6.2
Friedhöfe Dortmund - 1. Quartalsbericht für das Wirtschaftsjahr 2019
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14027-19)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt den Bericht zur Kenntnis.


7. Angelegenheiten der Stadtentwässerung

zu TOP 7.1
Jahresabschluss und Lagebericht der Stadtentwässerung Dortmund für das Geschäftsjahr 2018
Beschluss/Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14170-19)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün fasst einstimmig, bei Enthaltung (Fraktion Die Linke & Piratem), gemäß § 7 der Betriebssatzung der Stadtentwässerung Dortmund folgenden Beschluss:

Die Betriebsleitung der Stadtentwässerung Dortmund wird entlastet.

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei Enthaltung (Fraktion Die Linke & Piratem), nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund fasst gemäß § 6 der Betriebssatzung der Stadtentwässerung Dortmund folgende Beschlüsse:


zu TOP 7.2
Starkregengefahrenkarte für Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13089-18)

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch vom 14.05.2019:

„In der Diskussion wird deutlich, dass einige Mitglieder der BV-Hombruch einen Ausschnitt
der Starkregengefahrenkarte vom Stadtbezirk DO-Hombruch vermissen. Andere weisen
darauf hin, dass die Starkregengefahrenkarte nach Angaben in der Vorlage im Internet zur
Verfügung gestellt wird (s. Seite 3 der Vorlage, letzter Absatz). Außerdem würde die
Stadtentwässerung Dortmund bei Bedarf beratend tätig.
Die Stadtentwässerung Dortmund soll gebeten werden, der Bezirksvertretung Hombruch nach
Möglichkeit einen Auszug der Starkregengefahrenkarte vom Stadtbezirk DO-Hombruch
digital über die Geschäftsführung der BV-Hombruch zur Verfügung zu stellen. Sollten dann
noch Fragen offen sein, wird um Berichterstattung in einer der nächsten BV-Sitzungen
gebeten.
Nach kurzer Diskussion fasst die BV-Hombruch einstimmig den Beschluss laut Vorlage.


Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck vom 14.05.2019:

„Die Bezirksvertretung Aplerbeck bittet die Verwaltung einstimmig, ihr geeignete
Maßnahmen zeitnah vorzustellen, wie den Auswirkungen der Starkregenereignisse im
Stadtbezirk Aplerbeck entgegnet werden sollen.

Die Bezirksvertretung Aplerbeck empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig,
den Sachstand zur Starkregengefahrenkarte zur Kenntnis zu nehmen und die Umsetzung der
vorgesehenen Maßnahmen zu einem weiteren Ausbau des Überflutungsschutzes zu
beschließen.“

ABVG, 18.06.2019:

Herr Dr. Falk informiert den Ausschuss mittels Powerpoint-Vortrag (siehe Anlage).

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Sachstand zur Starkregengefahrenkarte zur Kenntnis und beschließt die Umsetzung der vorgesehenen Maßnahmen zu einem weiteren Ausbau des Überflutungsschutzes.


zu TOP 7.3
Erster Quartalsbericht 2019 der Stadtentwässerung Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14171-19)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün als Betriebsausschuss nimmt den Quartalsbericht des Eigenbetriebs Stadtentwässerung zur Kenntnis.


8. Anfragen
- nicht besetzt -

9. Informationen der Verwaltung
- nicht besetzt -


Die öffentliche Sitzung endet um 15:50 Uhr.




Naumann Pisula Reinecke
Ratsmitglied Vorsitzender Schriftführerin


Anlage zu TOP 7.1:

SGK_Vortrag_TOP 7.1.pdfSGK_Vortrag_TOP 7.1.pdf © Stadt Dortmund© Dortmunder Systemhaus