über die 10. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
Kongresszentrum Westfalenhallen, Halle 1 U, Rheinlanddamm, 44139 Dortmund
Sitzungsdauer: 15:00 - 19:05 Uhr
Laut Anwesenheitslisten, die der Originalniederschrift als Anlagen beigefügt sind, sind 17 von 21 Ausschussmitgliedern anwesend.
(Anmerkung: Seitens des Ältestenrates wurde im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie und der sich stark ausbreitenden Omikron-Variante eine Teilnahme an den Ausschuss-Sitzungen im Januar und Februar im Soll-Stärke-Verfahren vereinbart.)
Der Vorsitzende Herr Weber stellt vor Eintritt in die Tagesordnung fest, dass die Mitglieder des Ausschusses mit der Besetzung einverstanden sind.
Anwesend:
a) Stimmberechtigte Mitglieder:
SPD
Rm Goosmann
Rm Heidkamp
Rm Karadas
Rm Lyding-Lichterfeld
Rm Schmidt
sB Lührs abwesend
Bündnis 90/Die Grünen
Rm Beckmann
Rm Denzel
Rm Dsicheu Djine
Rm Frebel abwesend
BM Brunsing i. V. für Rm Noltemeyer, stellv. Vorsitzende
CDU
Rm Hoffmann
Rm Polomski-Tölle abwesend
Rm Wallrabe
Rm Weber, Vorsitzender
sB Brunnert
Die Linke +
Rm Karacakurtoglu abwesend
sB Martinschledde ab 16:05 Uhr
AfD
Rm Bohnhof
FDP/Bürgerliste
sB Dr. Reinbold
Die Partei
Rm Diwisch
b) Mitglieder ohne Stimmrecht:
sE Celebi abwesend Integrationsrat
sE Gungl ab 16:15 Uhr Behindertenpolitisches Netzwerk
sE Preuß bis 17:30 Uhr Seniorenbeirat
c) Beratende Mitglieder:
Rm Deyda
d) Verwaltung
StR Dahmen, 3/Dez.
Frau Siekmann, FB 32
Herr Legeler, FB 33
Herr Aschenbrenner, FB 37
Herr Ewert (FB 66)
Herr Dallmann (FB 68)
Frau Schmickler (FB 32)
Herr Pommerenke (FB 80)
Herr Sauer (FB 37)
Frau Jenks, 3/Dez Schriftführerin
Frau Wosny, 8/Dez stellv. Schriftführerin
Herr Struß, 3/Dez
e) Petent*innen
Frau John i.V. für Frau Gratzel
Herr Hoffmann
Herr Koj
Herr Dr. Stiller
Veröffentlichte Tagesordnung:
Tagesordnung (öffentlich)
für die 10. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden,
am 29.03.2022, Beginn 15:00 Uhr,
Kongresszentrum Westfalenhallen, Halle 1 U, Rheinlanddamm, 44139 Dortmund
1. Regularien
1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 9. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 15.02.2022
2. Beratung von Eingaben
2.1 Radinfrastruktur
Eingabe
(Drucksache Nr.: 22781-21)
2.2 Parkproblem Buchen-/ Espenstraße
Eingabe
(Drucksache Nr.: 23670-22)
2.3 Öffnung Friedhöfe
Eingabe
(Drucksache Nr.: 22996-21)
2.4 Baumschnitt Leni-Rommel-Straße
Eingabe
(Drucksache Nr.: 23489-22)
2.5 E-Roller Plage
Eingabe
(Drucksache Nr.: 22347-21)
2.6 Straßenbaubeitrag
Eingabe
(Drucksache Nr.: 23769-22)
3. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
3.1 Sachstand Coronavirus
Regelmäßiger Bericht des Dezernates 3
4. Anträge und Stellungnahmen der Verwaltung
4.1 Stellungnahmen der Verwaltung
4.1.1 Vorstellung des Amsterdamer Modells durch den Nachtbeauftragten
Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23181-21-E1)
mündliche Berichterstattung durch Herrn Stemann
4.1.2 Veterinäramt
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 23559-22)
Die Unterlage lag den Mitgliedern des Ausschusses zur Sitzung am 15.02.2022 vor.
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 23559-22-E1)
hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 23559-22-E2)
Die Unterlage lag den Mitgliedern des Ausschusses zur Sitzung am 15.02.2022 vor.
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 23559-22-E3)
4.1.3 Situation der Vogelgrippe in Dortmund
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23601-22)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 23601-22-E1)
4.1.4 Fiktionsbescheinigungen
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 23615-22-E1)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 23615-22-E2)
4.1.5 Tierklappe am Tierheim
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 23617-22)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 23617-22-E1)
4.1.6 E-Bikes beim Kommunalen Ordnungsdienst
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 23616-22-E1)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 23616-22-E2)
4.1.7 Erzwingungshaft gegen Obdachlose
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 23613-22-E1)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 23613-22-E2)
4.1.8 Wegwerfen von Zigarettenresten
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 23614-22-E1)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 23614-22-E2)
4.1.9 Sachstandsbericht Digitale Schnellmeldungen
mündlicher Bericht
(Drucksache Nr.: 19860-21)
mündlicher Bericht zum Auftrag der Verwaltung vom 09.02.2021 vor der Landtagswahl 2022
4.2 Anträge der Fraktionen
4.2.1 Musik- und Kulturförderung im Stadtgarten
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 24020-22)
4.2.2 Verbesserung der Situation auf dem Osten- und Westenhellweg sowie in der Dortmunder Innenstadt
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 24069-22)
4.2.3 Sachstand der Verwaltung zur Situation rund um den Drogenkonsumraum / oberer Westenhellweg
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 24080-22)
4.2.4 Vorbereitung der Landtagswahl 2022
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 24082-22)
4.2.5 Flughafenfeuerwehr
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 24083-22)
4.3 Überweisungen anderer Gremien
4.3.1 Parkraumbeleuchtung Rombergpark und Zoo
Überweisung: Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 18.01.2022
(Drucksache Nr.: 23258-21)
4.3.2 Abfallentsorgung Brunnenstr. 43, Beschwerde über die Aufgabe des gewährten freien Zugangs durch die EDG zum 31.12.2020
Überweisung: Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 02.02.2022
(Drucksache Nr.: 18556-20-E5)
4.3.3 Aussetzung der Abschiebung von LSBTIQ-Geflüchteten aus Ghana
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 17.02.2022
(Drucksache Nr.: 23640-22)
4.3.4 Bleiberechte/ Duldung Ukrainischer Geflüchteter
mündlicher Bericht
4.3.5 Aufkleber rund um Kitas
Überweisung: Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 30.03.2022
(Drucksache Nr.: 23547-22-E1)
5. Vorlagen und Berichte der Verwaltung
5.1 Ordnungsamt
5.1.1 Mitarbeiter der Task-Force-Corona für den Kommunalen Ordnungsdienst (KOD) qualifizieren - Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23399-22)
5.1.2 E-Roller als Teil des Mobilitätskonzeptes der Stadt Dortmund sowie Satzung zur vierten Änderung der Sondernutzungssatzung der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23331-22)
5.1.3 Verkaufsoffene Sonntage am 03.04.2022 im Stadtbezirk Innenstadt-West und am 08.05.2022 im Stadtbezirk Aplerbeck
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23951-22)
5.2 Bürgerdienste
5.2.1 Aufhebung der Satzung zur Verringerung der Zahl der in den Rat der Stadt Dortmund zu wählenden Vertreter vom 18.02.2013
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23556-22)
5.3 Feuerwehr
5.3.1 UEFA EURO 2024- Einrichtung eines Beirates „EURO 2024“ sowie Kenntnisnahme des Sachstandes hinsichtlich der Einrichtung eines virtuellen Amtes für die UEFA EURO 2024
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23690-22)
5.4 Rechtsamt
- unbesetzt -
5.5 andere Fachbereiche
5.5.1 Maßnahmen zur Stärkung der Elektromobilität in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23269-21)
6. Mitteilungen des Vorsitzenden
Die Sitzung wird von dem Vorsitzenden - Friedrich-Wilhelm Weber - eröffnet und geleitet.
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden fristgemäß eingeladen wurde, dass der Ausschuss beschlussfähig ist und weist auf die Sitzungsaufzeichnung gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen hin.
1. Regularien
zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr Hoffmann benannt.
zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.
zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung
Die Verwaltung schlägt vor, den TOP
4.1.1 Vorstellung „Amsterdamer Modell“ aus organisatorischen Gründen von der Tagesordnung abzusetzen und in die Mai-Sitzung zu verschieben.
Die Verwaltung schlägt vor, die TOP
4.2.4 Vorbereitung der Landtagswahl 2022
Vorschlag zur TO (Fraktion B´90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 24082-22)
und
4.1.9 Sachstandsbericht Digitale Schnellmeldungen
Mündlicher Bericht
(Drucksache Nr.: 19860-21)
vorzuziehen und aufgrund des inhaltlichen Zusammenhangs gemeinsam unter dem frei gewordenen TOP 4.1.1 zu behandeln, da Herr Legeler die Sitzung frühzeitig verlassen muss.
Die AfD-Fraktion zieht folgenden Vorschlag zur Tagesordnung zurück:
4.2.1 Musik- und Kulturförderung im Stadtgarten
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 24020-22)
Des Weiteren liegt dem Ausschuss eine Überweisung aus dem Ausschuss für Klima, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus seiner Sitzung vom 16.03.2022 vor:
ggfs. 4.3.6 Durchführung eines halbjährigen kostenfreien Sperrmülltages pro Stadtbezirk im Rahmen eines auf ein Jahr befristeten Modellprojektes
Überweisung: Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 16.03.2022
(Drucksache Nr.: 23870-22)
Die Verwaltung schlägt vor, alle unter TOP 4.3.6 vorgesehenen Angelegenheiten nicht zu behandeln, da zum nächsten Sitzungslauf eine aktualisierte Vorlage angekündigt wurde, die alle dazu gestellten Anträge berücksichtigen soll.
Die Tagesordnung wird mit diesen Änderungen festgestellt.
zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 9. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 15.02.2022
Die Niederschrift über die 9. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 15.02.2022 wurde einstimmig bei einer Enthaltung (BM Brunsing, Fraktion B´90/Die Grünen) genehmigt.
2. Beratung von Eingaben
zu TOP 2.1
Radinfrastruktur
Eingabe
(Drucksache Nr.: 22781-21)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt die folgende Eingabe einer Petentin vom 12.10.2021 vor:
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt hierzu folgendes Schreiben des Oberbürgermeisters Westphal an die Petentin vom 25.10.2021 vor:
„…mich freut es sehr, dass Sie sich so für den Radverkehr einsetzen. In meiner für die Stadt Dortmund entwickelten Stadtstrategie der „Großstadt der Nachbarn“ habe ich es mir zum Ziel gesetzt, dass in Dortmund alle Kinder über sich hinauswachsen sollen. Dazu gehört auch, dass Kinder sich sicher im Straßenverkehr fortbewegen können. Deshalb habe ich bereits im Vorfeld meiner Wahl zum Oberbürgermeister im September 2020 gefordert, dass sich die Radverkehrsinfrastruktur an den Schwächsten ausrichten muss: An Kindern. Dafür arbeite ich seit nun knapp einem Jahr im Amt hin. Erste Erfolge können wir bald mit der Eröffnung des Teilstückes des Radschnellweges RS1 in der südlichen Innenstadt sehen.
Vieles mehr muss folgen. An der Fahrraddemo am 19.09.2021 habe ich als Schirmherr selbst teilgenommen. Dort habe ich ganz klar gesagt: Wir brauchen mehr Platz für den sicheren Radverkehr, ein geschlossenes Radwegenetz und all das deutlich schneller als bisher. Die Forderungen von Kidical Mass sind nicht zuletzt dank sehr guter örtlicher Vernetzung in der Verwaltung bekannt und werden dort wo sie möglich sind, auch direkt umgesetzt. Ihr Schreiben an die Mitglieder des Rates habe ich entsprechend an den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden weitergeleitet. Dort wird man sich entsprechend politisch damit auseinandersetzen. …“
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 10.02.2022 vor:
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Eingabe der Petentin, das Schreiben des Oberbürgermeisters und die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 2.2
Parkproblem Buchen-/ Espenstraße
Eingabe
(Drucksache Nr.: 23670-22)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Eingabe einer Petentin vom 29.01.2022 vor:
„… ich bin eine Anwohnerin der Espenstrasse in Dortmund Wambel.
Hierbei handelt es sich um eine kleine Anliegerstrasse in welcher man 10 km/h fahren darf,
mit ca 200 kleinen Häusern.
Bis vor kurzem wurde hier das Parken auf dem Gehweg geduldet.
Der Gehweg lässt ein offizielles Parken auf dem Gehweg nicht zu.
Die Parksituation war hier schon immer ein wenig angespannt, aber wir haben alle gelernt,
damit klar zu kommen und man weiß, wie man mittlerweile parken kann, OHNE dabei
jemanden zu behindern. Leider gilt dies oftmals für Handwerker nicht, wählbar sich eine
Dame mit Rollator in letzter Zeit beschwert hat.
Vorab: ich bin selber Mutter , im Besitz eines recht breiten Kinderwagens und habe bis jetzt
noch nie Probleme auf dem Gehweg gehabt.
Vor ca drei Wochen kam nun mehrfach das Ordnungsamt vorbei und hat Tickets in Höhe von
55,- Euro verteilt.
Seitdem wird natürlich vermieden hier zu parken.
Gerne möchte ich Ihnen mitteilen was seitdem passiert:
Die Lieferanten knallen hier neuerdings mit viel zu hoher Geschwindigkeit durch, bzw fahren
gleich komplett über den Gehweg um dort kurz zu halten.
Für unsere Kinder ist dies eine erhöhte Gefahr!!!!!! Wir haben hier Wege, die sofort auf die
Straße führen. Wenn hier ein Kind oder auch ein Hund auf die Straße läuft, so wird ein Unfall
mit dieser Geschwindigkeit großen Schaden anrichten.
Ältere Anwohner müssen viel weitere Wege in Kauf nehmen um ihre Einkäufe von ihrem
Auto bis nach Hause zu bringen.
Hier wohnen viele Familien mit kleinen Kindern. Für uns ist es ebenfalls eine neue
Herausforderung, mit Kleinkind und Einkäufen einen weiteren Fußweg hinlegen zu müssen.
Ebenfalls für unsere Besucher. Hier gibt es zum Teil auch Leute mit Behinderung die nun
weitaus längere Wege zu Fuß auf sich nehmen müssen.
Die Rettungswege von den Hochhäusern werden von Handwerkern zugeparkt, da wir nun auf
die freien Parkflächen vor den Hochhäusern ausweichen. Ebenfalls werden die Kurven
zugeparkt.
Dadurch, dass wir nicht mehr in unserer Siedlung parken dürfen hat sich das Problem in die
Nachbarstrassen verlagert.
Hier gibt es eine Grundschule und einen Kindergarten. Da wir hier nun ebenfalls auf den
Parkflächen stehen führt dies morgens zu einer sehr unübersichtlichen Situation für die
Grundschüler, ebenso für die Elterntaxis.
Ebenfalls hat diese Maßnahme den Verkaufswert unserer Immobilien gesenkt.
Sie sehen also, dass das Ausrücken des Ordnungsamtes eine größere Verschlechterung und
vor allem auch Gefahr darstellt, als es vorher war.
Es gab schon einmal eine Versammlung wo das Thema Umbau zu einer Mischfläche
angesprochen wurde. Dies ist wenig nachhaltig, da eine vollkommen intakte Straße umgebaut
werden müsste. Laut Kommunalabgabegesetz müsste wir Anwohner an diesen Maßnahmen
finanziell beteiligt werden. Dies ist einigen Familien hier schlichtweg nicht möglich.
Es wurden hier zwei Behindertenparkplätze (diese sind wichtig und haben auch ihre
Berechtigung) genehmigt.
Hierbei gilt doch:
Bei der Anordnung personenbezogener Behindertenparkplätze ist jedoch zu
beachten, dass die Regelung dazu dient, vorhandenen Parkraum zu reservieren und
dem Berechtigten dort ein Sonderparkrecht einzuräumen. Es ist deshalb in erster
Linie davon auszugehen, dass nur dort ein Behindertenparkplatz eingerichtet werden
kann, wo auch ein normaler Parkplatz möglich wäre.
Wir haben dies nun mal gemessen. Die Breite der Straße hat die Mindestbreite von 3,05 Meter
und der Gehweg noch eine Breite von 1,17 cm. Somit also weniger als Lt StVO vorgegeben.
Was möchten wir hier? Dass diese Begrenzungslinie auf dem Gehweg ausgeweitet wird.
Das geht nicht, werden Sie sagen:
Dann möchte ich Ihnen gerne folgendes Beispiel aufzeigen:
Von der Goltz Straße: hier ist Parken auf dem Gehweg erlaubt. Zum Teil waren hier nun 90
cm auf dem Gehweg Platz, also weitaus weniger als die 1,17 cm der weißen Linie des
Behindertenparkplatzes. Ich habe an verschiedenen Stellen gemessen.
Wir möchten Sie darüber informieren, dass wir eine Unterschriftenaktion gestartet haben.
Ebenfalls stehen wir in Kontakt mit der Grundschule und dem Kindergarten. Wir werden uns
noch Rat bei einem Anwalt einholen.
Da wir bis jetzt von Herrn Monecke und auch von Herrn Arybicki keinerlei Rûckmeldung auf
unsere E-Mail erhalten haben, haben wir den Verteiler nun etwas erweitert.
Wie gesagt, wir wissen, dass wir hier laut StVO nicht parken dürfen, ABER: die Situation hat
sich seitdem verschlechtert
Daher bitten wir um Toleranz und dass das Parken hier wieder geduldet wird. Bzw nur die
Fahrer ein Strafgeld bezahlen sollen, die wirklich jdm behindern!!!!!
Wir stehen Ihnen gerne bei Rückfragen etc zur Verfügung. …“
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt hierzu folgende Stellungnahme der Verwaltung an den Ausschuss vom 16.02.2022 vor:
Frau Gratzel hat ihre Eingabe zeit- und inhaltsgleich an die Bezirksvertretung Brackel/den Bezirksbürgermeister, die Geschäftsführung des Rates und an mich persönlich gerichtet. Die Eingabe an den Rat wurde entsprechend den bestehenden Ablaufregelungen an den Ausschuss weitergereicht.
Frau Gratzel hat - nach entsprechender Bearbeitung der Eingabe durch das Tiefbauamt und das Ordnungsamt - von mir mit heutigem Datum eine Antwort erhalten. Diese gebe ich Ihnen - auch im Sinne einer Information zu der Eingabe - anbei zur Kenntnis.
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgendes Schreiben der Verwaltung an die Petentin vom 16.02.2022 vor:
„… in Ihrer mail vom 29.01.2022, für dich ich mich bedanke, haben Sie mir die Parksituation in der Buchen- und Espenstraße dargelegt. Dazu darf ich Ihnen zunächst versichern, dass diese Thematik in der Vergangenheit bereits eingehend geprüft wurde.
Auslöser waren Beschwerden über ordnungswidriges Parken im September 2020, auf Grund derer die Verkehrsüberwachung des Ordnungsamtes und die Straßenverkehrsbehörde im Tiefbauamt die Örtlichkeit überprüft und die Maße der Fahrbahn und des Gehweges ermittelt haben. Dabei hat sich herausgestellt, dass die dortigen Maße weder in der Espen- noch in der Buchenstraße ein Parken auf der Fahrbahn oder auf dem Gehweg zulassen. Die vorherige örtliche Praxis war insofern nicht rechtmäßig und eine Park-Legalisierung durch Beschilderung oder Markierung ist somit aus rechtlichen Gründen nicht möglich. Etwaige individuelle Situationen in anderen Straßen können hier nicht als Maßstab herangezogen werden, das Parken mit zwei Rädern auf den Gehwegen der Espen- oder Buchenstraße zu erlauben.
Vor dem Hintergrund der genannten Parkproblematik für die Anlieger hat das Ordnungsamt im Dezember 2020 zunächst weiße Hinweiskarten mit dem Verweis auf zukünftige Verwarnungsgelder an allen dort parkenden Fahrzeuge angebracht.
Mitte Dezember 2020 hat es dann unter Beteiligung der Tiefbauverwaltung, der Verkehrsüberwachung und der Brackeler Ortspolitik einen Ortstermin gegeben. Dabei wurde die rechtliche und tatsächliche Situation noch einmal erörtert. Von Seiten der Bezirksvertretung wurde dann vorgeschlagen, mittels Einrichtung einer sog. Mischverkehrsfläche und entsprechender baulicher Anpassung legale Parkplätze zu generieren. Bei einer Mischverkehrsfläche handelt es sich um einen sog. befahrbaren Wohnweg, der meistens in Pflasterbauwiese erstellt wird. Der Wohnweg wird in einer Ebene bzw. als eine Fläche ohne Bordsteine (außer an den Rändern) gepflastert und ohne separate Gehwegbereiche angelegt.
Es entsteht eine Verkehrsfläche, die allen Verkehrsteilnehmern gleichermaßen zur Verfügung steht. In der Regel werden diese Straßen mit dem Verkehrszeichen 325.1 (Spielstraße / Schrittgeschwindigkeit) ausgeschildert.
Das Tiefbauamt hat sich mit diesem Vorschlag grundsätzlich auseinander gesetzt und einen Umbau in eine Mischverkehrsfläche (in Pflasterbauweise) aufgrund des schmalen Querschnitts der beiden Straßen von etwa 6,50 m als zielführend erachtet, um allen Verkehrsbelangen bei reduzierter Flächenverfügbarkeit gerecht zu werden. Die Unterbringung von ca. 50 Stellplätzen wäre dabei möglich.
Aufgrund der großen Maßnahmenkonkurrenz in den jährlichen Jahresarbeitsprogrammen des Tiefbauamtes ist jedoch nicht mit einer kurzfristigen Umsetzung zu rechnen. Auch hat die Bezirksvertretung dazu noch keinen endgültigen Beschluss gefasst. Soweit die Maßnahme beschlossen ist, würde das Tiefbauamt die planerische Grundlage erstellen und in die Jahresarbeitsplanung aufnehmen. Eine Anlieger*innen-Information wird zu gegebener Zeit erfolgen. Wann dies alles der Fall ist, kann ich zum jetzigen Zeitpunkt nicht verlässlich benennen.
Eine solche Baumaßnahmen mit Kosten von etwa 1.400.000 € wird voraussichtlich eine 75 %ige Anliegerbeteiligung auslösen.
Vor dem Hintergrund meiner obigen Ausführungen kann ich Sie leider nicht in Ihrer Bitte unterstützen, dafür bitte ich um Verständnis. Gleichzeitig darf ich erwähnen, dass es keinen rechtlichen Anspruch auf einen Stellplatz im öffentlichen Raum bzw. Nahbereich der Wohnstätte gibt.
Zu den Hinweisen in Ihrer mail auf das veränderte Verhalten der Verkehrs vor Ort darf ich ausführen, dass die Teilnahme am Straßenverkehr für jeden Verkehrsteilnehmenden letztendlich immer mit Gefahren verbunden ist, die nicht gänzlich zu beseitigen sind. Insofern kommt insbesondere im öffentlichen Verkehrsraum der Aufsichtspflicht der Eltern/Erziehungsberechtigten eine große Bedeutung zu. Leider ist auch eine „Rücksichtslosigkeit“ von vereinzelten Verkehrsteilnehmenden immer wieder zu beobachten. Hier wird daher auch die Polizei um entsprechende Kontrollen gebeten.
Zu der Fragestellung der Schwerbehindertenparkplätze sei darauf hingewiesen, dass bei beiden in der Espenstraße vorhandenen Schwerbehindertenparkplätzen - wie in allen gleichgelagerten Fällen im Stadtgebiet - eine Güterabwägung zwischen dem Recht des schwerbehinderten Antragstellenden auf Teilhabe (Mobilität) und dem Recht der zu Fuß gehenden auf eine angemessene Gehwegbreite erfolgte. Die Fahrbahnrestbreite muss entsprechend Punkt 2.2.3 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zu § 1 der Straßenverkehrsordnung 3,05 m betragen. Da keine anderen Möglichkeiten zur Einrichtung von Schwerbehindertenparkplätzen bestanden, wurde hier die Gehwegeinschränkung auf 1,17 m als geringfügigere Einschränkung angesehen. Diese Restgehwegbreite an der schmalsten Stelle ermöglicht dem zu Fuß Gehenden ein problemloses Passieren des parkenden Fahrzeugs. Sollte der Restgehweg wegen besonderer Umstände nicht ausreichend sein, ist es aufgrund der Verkehrssituation in der Straße möglich und zumutbar, für die Länge des Schwerbehindertenparkplatzes, das parkende Fahrzeug auf der Fahrbahnseite zu umrunden.
Notwendige Abwägungen, wie hier in der Espenstraße, werden immer auf den jeweiligen Einzelfall bezogen getroffen. Unterschiedliche Örtlichkeiten können insofern auch unterschiedlich beurteilt werden.
Bitte erlauben Sie mir noch den Hinweis, dass die rechtliche Basis für das Handeln der Verkehrsüberwachung des Ordnungsamtes die Straßenverkehrsordnung und die jeweiligen Nebengesetze sind. Eine Duldung des Gehwegparkens ist in den bundeseinheitlichen Straßenverkehrsvorschriften nicht vorgesehen. Eine ständige, flächendeckende Überwachung ist personalbedingt nicht möglich. Es ist aber jederzeit mit weiteren Kontrollen und Sanktionen, wie geschehen, zu rechnen, insbesondere bei weiteren Beschwerden.
Sie erwähnen in Ihrer mail, dass Sie von mir „keinerlei Rückmeldung auf unsere E-Mail erhalten haben“. Mir ist eine vorangegangene Mail nicht erinnerlich. Sollte ich etwas übersehen haben, bitte ich Sie, mir die besagte Mail noch einmal zuzusenden.
Ich erlaube mir, mein heutiges Schreiben auch den anderen von Ihnen angeschriebenen Personen zur Kenntnisnahme zuzuleiten….“
Die Vertreterin der Petentin erläutert die Eingabe noch einmal mündlich und weist vor allen Dingen auf die durch die Verkehrssituation entstandenen Gefahren für die Kinder im Bereich der Schule und des Spielplatzes hin.
Herr Ewert (FB 66) erläutert die Stellungnahme der Verwaltung.
Rm Goosmann (SPD-Fraktion) äußert Verständnis für die Anwohner und deren Bedarf an städtebaulichen Maßnahmen, die sich an die geänderten Verhältnisse der Neuzeit anpassen müssten. Die Einrichtung einer Mischverkehrsfläche könne das Problem möglicherweise lösen. Hierfür müsse zunächst aber ein Beschluss der Bezirksvertretung Brackel erfolgen. Er schlägt vor, die Angelegenheit dorthin zu überweisen.
Rm Beckmann (Fraktion B´90/Die Grünen) merkt an, dass diese Problemlagen in vielen Stadtbezirken vorhanden seien. Lösungen hierfür müssten aber in den Bezirksvertretungen gesucht werden unter Berücksichtigung der Kostenverteilung. Er unterstütze das Eingreifen des Ordnungsamtes in diesen Situationen.
Frau Siekmann (FB 32) berichtet, die Bezirksverwaltungsstelle Brackel plane aktuell eine Bürgerversammlung zu dem Thema, das auch noch weitere Straßen im Bezirk betreffe.
Sie ergänzt, dass in Vororten ein Eingreifen der Verkehrsüberwachung nur bei Beschwerden erfolge. In diesen Fällen müsste die Verkehrsbehörde dann tätig werden, eine Duldungsmöglichkeit bestehe für die Verwaltung nicht.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Eingabe und die Stellungnahme der Verwaltung sowie das Schreiben an die Petentin zur Kenntnis und überweist die Angelegenheit an die Bezirksvertretung Brackel.
zu TOP 2.3
Öffnung Friedhöfe
Eingabe
(Drucksache Nr.: 22996-21)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Eingabe des Petenten Herrn Hoffmann vom 14.08.2021 vor:
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt hierzu folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 11.02.2022 vor:
„… zu der Eingabe nehme ich im Folgenden Stellung und zitiere vorab aus der geltenden Satzung für die Friedhöfe der Stadt Dortmund:
…
§ 5 Betreten der Friedhöfe
(1) Der Besuch der Friedhöfe ist während der hellen Tageszeit möglich. Mit Einbruch der Dunkelheit sind die Friedhöfe zu verlassen. Die Stadt kann das Betreten aller oder einzelner Friedhofsteile aus besonderem Anlass vorübergehend erlauben oder untersagen.
§ 6 Verhalten auf dem Friedhof
(1) Jeder hat sich auf den Friedhöfen der Würde des Ortes und der Achtung der Persönlichkeitsrechte von Angehörigen und Besuchern entsprechend zu verhalten. Die Anordnungen des Friedhofspersonals sowie der beauftragten Ordnungskräfte sind zu befolgen.
(2) Die Fahrwege der Friedhöfe dürfen nur von Fahrzeugen befahren werden, deren Fahrer von der Stadt eine vorherige schriftliche Genehmigung erhalten haben. Es dürfen nur Fahrzeuge und Fahrzeuggespanne benutzt werden, die aufgrund ihrer Größe und Bauart keine Beschädigungen an Wegen, Pflanzen und Grabstätten verursachen. Die Genehmigung wird grundsätzlich nur für die Zeit von montags bis freitags in der von der Stadt festgelegten Uhrzeit und unter dem Vorbehalt des Widerrufs erteilt. Die Stadt kann Ausnahmen zulassen.
…
Dementsprechend ist das Befahren der Friedhöfe grundsätzlich nur im Ausnahmefall und
unter besonderen Voraussetzungen gestattet. Um die Friedhöfe der Stadt Dortmund mit einem Fahrzeug nutzen zu können, ist grundsätzlich eine schriftliche Genehmigung erforderlich. Diese wird zum einen für die auf den Friedhöfen zugelassenen Gewerbebetriebe
(Friedhofsgärtner, Steinmetze, Bestatter) erteilt und - unter bestimmten Voraussetzungen -
auch für Privatpersonen. So werden Jahresfahrgenehmigungen für Personen ausgestellt, der
im Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit dem Vermerk „G“ ist. In Sonderfällen
werden auch noch Tagesfahrgenehmigungen ausgestellt, um eine einmalige Anfahrt der
Grabstätte zu ermöglichen.
Leider ist festzustellen, dass nicht nur die dort arbeitenden Gärtner, Steinmetze und Bestatter
über das Gelände fahren, auch Angehörige nutzen immer häufiger das Auto, um bis zur
Grabstelle vorzufahren und dies trifft nicht nur auf die Personen zu, die über eine
Ausnahmefahrerlaubnis verfügen. Nicht alle Friedhofsbesucher*innen halten sich an die
Vorgaben, so dass es leider immer wieder vorkommt, dass auch Personen ohne gültige
Fahrgenehmigung die offenen Friedhofstore nutzen, um den Friedhof zu befahren.
Das wiederum führt dazu, dass Friedhofsbesucher*innen durch den Verkehr auf den Wegen
nicht nur belästigt, sondern auch gefährdet werden. Gerade trauernde Menschen sind auf
einem Friedhof oft tief in Gedanken versunken und rechnen nicht damit, dass sie sich auf den
Wegen zwischen den Grabfeldern vor Autos in Acht nehmen müssen. In den letzten Jahren ist
die Zahl der Beschwerden in diesem Zusammenhang leider angestiegen.
Um die Friedhöfe verkehrssicher zu halten, kann eine Kontrolle nur während der Dienstzeiten
der Mitarbeiter*innen erfolgen. Ein Schließdienst außerhalb der Dienstzeiten kann nicht
sichergestellt werden. Aus diesem Grunde und um eine Belästigung und Gefährdung der
Friedhofsbesucher*innen zu vermeiden, sind die Zufahrtstore der Friedhöfe außerhalb der
Dienstzeiten - und damit auch an Wochenenden - geschlossen.
Vor dem dargelegten Hintergrund besteht leider keine Möglichkeit, dem Vorschlag des
Petenten zur Öffnung der Friedhöfe für die Fahrzeugnutzung auch an Wochenenden zu
folgen. Die angeführte Aussage/Begründung, es seien an Wochenenden mehr Besucher*innen auf den Friedhöfen und dies stünde im Zusammenhang mit den zeitlichen Regelungen, kann von hier aus nicht bestätigt werden. …“
Der Petent erläutert seine Eingabe. Die auf Werktage beschränkten Öffnungszeiten für Pkw seien nicht bürgerfreundlich. Gerade Bürger, die während der Woche bis 17 Uhr arbeiten müssten, könnten aus diesem Grund die Öffnungszeiten in der Woche nicht nutzen und würden sich eine Öffnung am Wochenende wünschen, um die Grabstätten Ihrer verstorbenen Angehörigen besuchen und pflegen zu können.
Herr Dallmann (FB 68) teilt mit, die städtischen Friedhöfe seien, mit Ausnahme des Hauptfriedhofs, aufgrund Ihrer Anlage mit zum größten Teil kleinen, rechtwinkligen Wegen nicht für den Pkw-Verkehr geeignet. Dem Bedürfnis nach Pkw-Öffnungszeiten für Gewerbe oder auch Menschen mit Behinderung werde durch die Möglichkeit der Sondergenehmigungen Rechnung getragen. Wie in der Stellungnahme dargestellt, könne eine Öffnung am Wochenende nicht gewährt werden, da zu diesen Zeiten keine städtischen Mitarbeiter zur Verfügung stünden, um die Kontrollen der ausschließlichen Nutzung durch Menschen mit Sondergenehmigung durchzuführen.
Rm Dsicheu-Djine (Fraktion B´90/Die Grünen) teilt mit, man könne der Stellungnahme der Verwaltung folgen, gerade weil hier auch die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung durch die Möglichkeit der Sondergenehmigung berücksichtigt worden seien.
Rm Goosmann (SPD-Fraktion) folgt ebenfalls der Stellungnahme der Verwaltung. Die Kosten für die Bereitstellung von Mitarbeitern am Wochenende zur Durchführung der Kontrollen seien nicht verhältnismäßig, gerade weil es bereits die Möglichkeit von Sondergenehmigungen während der Woche gebe.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Eingabe und die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 2.4
Baumschnitt Leni-Rommel-Straße
Eingabe
(Drucksache Nr.: 23489-22)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Eingabe eines Petenten vom 17.01.2022 vor:
„…hallo und guten tag. ich bin eigentümer des grundstücks oberdorfstraße 46 in dortmund-brackel, angrenzend zur leni-rommel-straße, höhe bushaltestellen kirche brackel. ich habe aktuell probleme mit der stadtverwaltung und ihren organen: nachdem über einige jahre kein baumschnitt durch die stadt erfolgte, stürzte im vergangenen jahr der ast eines (städtischen) baumes auf meine garage und beschädigte die regenrinne (rechtsamt der stadt dortmund; az 30/hv-h-88903). seitdem bin ich jetzt seit mehreren monaten ebenfalls auch mit dem grünflächenamt in kontakt, um die "übergriffigen" auswüchse und ineinander-wüchse insbesondere des baumes auf höhe meiner garage zurückschneiden zu lassen. allerdings stehe ich nun nach wortwechseln mit ausführenden gärtnern/baumarbeitern (sofortiger hinweis auf einschalten eines gutachters bei nicht-gefallen?!) und einigem schriftverkehr mit verschiedenen stellen unter dem eindruck, dass nur nichts richtiges bis zu wenig daran getan wird. an den in rede stehenden bäumen wurde wohl (nach jahren des wild-wuchses wieder mal angeblich) nur ein trockenholz-schnitt durchgeführt. - das war, zumindest für den baum über und auf höhe meiner garage, eindeutig zu wenig! ich als betroffener (und inzwischen verärgerter!) bürger bin nicht gewillt, ein solches beschädigen, gängeln, hinhalten, provozieren, einschüchtern und evtl. sogar bedrohen lassen mit einem mehrmaligen hinweisen auf den rechts-staat(!?) und das rechts-amt hinzunehmen. was hier wohl so verschiedene leute heutzutage unter einem "rechts-staat" oder einem "sachlichen austausch" verstehen, will ich in diesem zusammenhang mal dahingestellt sein lassen. allerdings würde ich mich darüber freuen, wenn SIE die beteiligten städtischen stellen und ausführenden organe dazu inspirieren könnten, den "übergriffigen wild-wuchs" an und ÜBER meinem grundstück, insbesondere über der garage (evtl. auch mit der begründung einer präventiven gefahrenabwehr), doch noch zurückzuschneiden. bei interesse oder erfordernis können sie sich gern und gerne die gegebenheiten vor ort auch aus meiner grundstücks- und garten-perspektive ansehen und sich einen eindruck davon verschaffen. …“
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt hierzu folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 09.03.2022 vor:
„… zu der o.g. Eingabe nehme ich wie folgt Stellung:
Dem Grünflächenamt obliegt die Aufgabe, Bäume in verkehrssicherem Zustand zu erhalten, sodass von ihnen keine Gefahr ausgeht. Hierzu werden alle städtischen Bäume in regelmäßigen Abständen kontrolliert. Ggf. werden Maßnahmen zur Kronenpflege beauftragt, sofern dies erforderlich ist. Dazu wird ein Lichtraumprofil (d. h. lichte Weite zwischen Fahrbahn und Astwerk) von ca. 4,5 m erstellt. Bei angrenzenden Gebäuden liegt der Abstand bei ca. 2 m. Dadurch soll eine evtl. Beschädigung von Fahrzeugen bzw. Gebäuden durch Bäume vermieden werden.
Darüber hinaus wird entsprechend der „Zusätzlichen Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege“ (Regelwerk für Baumpflegearbeiten) etwaiges Trockenholz entfernt. Mitunter werden weitere baumpflegerische Maßnahmen durchgeführt.
Der in der vorliegenden Eingabe benannte Baum befindet sich nach der durchgeführten Kronenpflege am 23.11.2021 aktuell in einem verkehrssicheren Zustand. Die Stürme in der 7./ 8. Kalenderwoche hat der Baum unbeschadet überstanden.
Herr Goetz hat zur „präventiven Gefahrenabwehr“ darum gebeten, dass zusätzlich diejenigen Äste entfernt werden, die in sein Grundstück hineinragen. Dies hätte zur Folge, dass gesunde Astpartien entfernt werden müssten. Hierzu besteht allerdings kein fachlich begründeter Anlass, mithin fehlt es an einer Rechtsgrundlage für einen Beseitigungsanspruch. Der Baum zeigt sich derzeit in einem vitalen, dem Alter entsprechenden Zustand.
Auch die Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Dortmund vom 02.06.2006 (hier vor allem § 4) steht dem Anliegen des Herrn Goetz entgegen:
§ 4
VERBOTENE HANDLUNGEN
(1) Im Geltungsbereich dieser Satzung ist es verboten, geschützte Bäume zu entfernen,
zu zerstören, zu schädigen oder in ihrem Aufbau wesentlich zu verändern.
Des Weiteren ist hervorzuheben, dass von Bäumen auch sog. Wohlfahrtswirkungen ausgehen, wie z. B. Sauerstoffproduktion, Staubbindung, Klimaregulation, Vernetzung von Vegetationsflächen usw. Vermeintlich negative Begleiterscheinungen, wie z. B. Laubfall oder Schattenwurf, sind somit zu tolerieren.
Aus vorgenannten Gründen ist es nach fachlicher Einschätzung nicht zu vertreten, dass über die oben beschriebenen Vorgaben hinaus gesunde Astpartien entfernt werden. Eine weitere Beseitigung von Ästen würde den Baum unnötig schwächen und zusätzliche Eintrittspforten für Krankheitserreger (Pilze, Bakterien, Viren, etc.) schaffen. Dies ist nicht im Sinne einer nachhaltigen Baumpflege.
Abschließend erlaube ich mir, auf die bisher von und mit Herrn Goetz geführte Korrespondenz hinzuweisen.
Für weitere Rückfragen steht Ihnen Herr Schomberg (Kundenbereichsleiter Baumkontrolle) zur Verfügung, Tel. 0231/ 50-28657.
Weiterhin liegt dem Ausschuss eine Einlassung des Petenten in Form einer Email vom 22.03.2022 vor:
„… vielen dank für ihren post-brief vom 16.03.2022 und die damit verbundene einladung zur teilnahme an der öffentlichen sitzung des genannten ausschusses. desweiteren ebenfalls vielen dank für das zusenden der stellungnahme der verwaltung zu meinem thema.
ich werde allerdings nicht zu dieser sitzung kommen und auch keinen vertreter benennen, weil im grunde auch so längst klar ist, "was der bürger wünscht". außerdem möchte und brauche ich mich nicht schauspielerisch präsentieren, produzieren oder gar inszenieren. - ich möchte aber zu den ausführungen der verwaltung - schreiben rybicki (drucksache 23489-22 vom 09.03.2022) und hauff (e-mail vom 13.01. an mich) - noch einige anmerkungen machen:
zitiert wird die baumschutzsatzung der stadt dortmund, die offenbar immer mehr und immer wieder offensichtlich nur noch als "knebel" für handlungsuntätigkeit oder als grund zum unterlassen ausgelegt und vorgeschoben wird und herhalten soll.
dort (paragraph 4 abs. 1) wird u.a. vom verbot einer WESENTLICHEN veränderung der bäume gesprochen. darüber kann man sicherlich immer (wieder) trefflich streiten, weil ich hier nicht erwarte, dass der in rede stehende baum gefällt oder "halbiert" wird, sondern weil in all meinen schriftverkehren und gesprächen lediglich von zurückschneiden und kürzen (gegen wild- und aus-wüchse) die rede war und ist. insbesondere geht es um inzwischen WEIT in mein grundstück UND bereits in andere gehölze ragende äste, die man womöglich nur aus MEINER (garten-) perspektive sieht oder sehen kann. danach könnte und dürfte sich der baum sehr wohl (zunächst!) wieder ungehindert weiterentwickeln.
herr hauff schreibt zwar, dass es sich nicht "um meine persönlichen gärtner" handeln würde, über die ich verfügen wollte, aber andererseits "würde im rahmen eines ERMESSENSSPIELRAUMS SELBSTREDEND von schnittmaßnahmen gebrauch gemacht". herr rybicki schreibt dazu "es würden MITUNTER "baumpflegerische maßnahmen" durchgeführt". - davon habe ich (an diesem baum) bisher noch nichts bis nur zu wenig gesehen (vgl. die beiden anderen bäume). darüber hinaus sind gärtner und baumpfleger aber auch sehr wohl in der lage, bäume nach schnittmaßnahmen gegen mögliche krankheitserreger zu schützen, wenn und falls das tatsächlich nötig sein sollte.
ganz im gegensatz zur auffassung des herrn hauff (der den vorgang bereits am 13.01. als abgeschlossen betrachtet hat(?!)), würde ICH mir als bürger, der sich zu einer problematik bei seiner stadt meldet, wünschen, dass GERADE SOLCHE wünsche dann geprüft UND BERÜCKSICHTIGT werden und DER BÜRGER damit tatsächlich doch GUT BEDIENT wird; WENN er sich denn schon mal meldet und auf dinge, mängel oder missstände (auch im eigenen interesse!) hinweist. letztlich soll die (stadt-) verwaltung immer noch für den bürger da sein und nicht umgekehrt. - in guter (privater) nachbarschaft wäre das thema sehr wahrscheinlich schon lange wieder vom tisch UND der baum in erforderlicher weise längst "gestutzt".
im übrigen verweise ich auf meine bisherigen ausführungen und den inzwischen sehr (zu!) umfangreichen schriftverkehr zu dieser eigentlich ganz einfachen problematik und fragestellung. und wie ich bereits feststellte, gibt es ja immer nur da einen weg, wo auch ein wille ist. diesen wohlwollenden aspekt vermisst man aber bei manchen und manchem leider sehr und zu häufig. …“
Rm Beckmann (Fraktion B´90/Die Grünen) fragt, welche rechtlichen Möglichkeiten Grundstückseigentümer in gleichgelagerten Fällen hätten.
StR Dahmen führt aus, es bestehe die Möglichkeit der Aufforderung zur Verkehrssicherung. Problematisch sei hier aber dann häufig die Bewertung der Situation durch den Grundstückseigentümer auf der einen und der Mitarbeiter des Grünflächenamtes auf der anderen Seite.
Rm Wallrabe (CDU-Fraktion) folgt für seine Fraktion der Stellungnahme der Verwaltung.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Eingabe und die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 2.5
E-Roller Plage
Eingabe
(Drucksache Nr.: 22347-21)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Eingabe eines Petenten vom 09.09.2021 vor:
„…Ich hatte gehört das die Stadt Dortmund endlich was unternehmen wollte gegen diesen E Roller Wahnsinn.
Die Roller stehen mittlerweile kreuz und quer auf ÖWG Flächen so das sie manchmal Gefahrenquellen für alte und Behinderte darstellen.
Da wird beim abstellen bzw. hinwerfen der Roller keine Rücksicht genommen .
Und jetzt soll noch ein neuer Anbieter nach Dortmund kommen.
Wenn die Roller schon in Dortmund angemietet werden können dann sorgt wenigstens dafür das die Roller nur an eigens dafür geschaffenen Flächen abgestellt werden können .
Anbei sind ein paar Bilder die zeigen wie es nicht sein sollte.
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt hierzu folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 14.03.2022 vor:
„… auf die Eingabe des vorgenannten Petenten nehme ich wie folgt Stellung:
Elektrokleinstfahrzeuge stellen einen Bestandteil des modernen Mobilitätsangebotes dar. E-Roller sind seit ihrer ersten Aufstellung im Jahr 2019 ein wichtiges Instrumentarium der Mobilitätswende im innerstädtischen Bereich. Seit 2019 werden in Dortmund durch mittlerweile fünf gewerblicher Verleiher eine steigende Anzahl von Elektrokleinstfahrzeugen (E-Roller) angeboten.
Vor dem Hintergrund der stetig wachsenden Anzahl der Anbieter und dem bisherigem Faktum, dass das Fehlverhalten einzelner Nutzer*innen, aber auch von Dritten, bisher nur sehr schwer bis gar nicht sanktioniert werden konnte, hat die Stadtverwaltung Dortmund Regelungsvorschläge erarbeitet, um eine weiterhin geordnete Nutzung der sog. E-Scooter zu gewährleisten und den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger sowie der weiteren Verkehrsteilnehmenden gerecht zu werden.
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden wird in der heutigen Sitzung mit der Vorlage zur Drucksache-Nummer 23331-22 ein Vorschlag zur künftigen Regelung des Anmietens und Abstellens von E-Scootern im öffentlichen Raum unterbreitet.
Dem Petenten wird dieser aktuelle Sachstand mitgeteilt.
Der Petent erläutert seine Eingabe.
StR Dahmen verweist auf die Vorlage der Verwaltung, die sich mit der Eingabe überschnitten habe.
Rm Wallrabe (CDU-Fraktion) teilt mit, seine Fraktion wünsche eine Erhöhung der Sondernutzungsgebühren von 20 € auf 50 €.
Rm Goosmann (SPD-Fraktion) weist auf die lange Bearbeitungszeit der Stellungnahme für die Eingabe hin. Er hoffe, dass die jetzt getroffenen Maßnahmen zu einer Lösung des Problems führen.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Eingabe und die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 2.6
Straßenbaubeitrag
Eingabe
(Drucksache Nr.: 23769-22)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Eingabe eines Petenten vom 15.01.2022 vor (s. Anlage 1).
Hierzu liegt dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 14.03.2022 vor:
„… Herr Dr. Stiller ist durch das Tiefbauamt mit Heranziehungsbescheid vom 12.07.2021 zur
Zahlung eines Straßenbaubeitrages für den Niederhofener Kohlenweg aufgefordert worden.
Der dagegen eingelegte Widerspruch vom 02.08.2021 wurde mit Bescheid vom 22.12.2021
zurückgewiesen.
In seiner Eingabe vom 15.01.2022 verweist Herr Dr. Stiller auf vier Beschwerdepunkte dazu
und bittet um eingehende Prüfung und ggf. Modifikation des Vorgangs zu seinen bzw. zu
Gunsten der Anwohner des Niederhofener Kohlenweges, deren Sprecher er auch ist.
Herr Dr. Stiller hat gegen den o. g. Widerspruchsbescheid fristgerecht Klage eingereicht.
Haben Sie bitte Verständnis, dass die Verwaltung aufgrund des von Herrn Dr. Stiller
initiierten verwaltungsjuristischen Streitverfahrens keine weiteren Informationen zum
laufenden Verfahren geben kann. Das juristische Ergebnis bleibt abzuwarten. …“
Der Vorsitzende Herr Weber weist zunächst darauf hin, dass der Ausschuss aufgrund des anhängigen Klageverfahrens in der Angelegenheit gem. § 4 der Geschäftsordnung des Ausschusses von der Behandlung des TOP absehen könne. Es erfolge aus diesem Grund auch keine Berichterstattung. Der TOP sei auf die Tagesordnung genommen worden, da der Punkt „Erlass eines belastenden Verwaltungsaktes vor Weihnachten“ zur Diskussion gestellt werden könne.
Der Petent appelliert an die Verwaltung, zukünftig auf den Erlass solch belastender Bescheide vor Weihnachten zu verzichten, da dies eine sehr negative psychische Auswirkung auf die Bescheidempfänger gehabt habe.
Der Vorsitzende schließt sich für den Ausschuss dem Appell an.
StR Dahmen teilt mit, dass das gewünschte Vorgehen grundsätzlich bereits der hiesigen Verwaltungspraxis entspreche. Ausnahmen bestünden lediglich bei drohender Verjährung. Er bedaure das Vorgehen in dem vorliegenden Fall.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Eingabe und die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
3. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
zu TOP 3.1
Sachstand Coronavirus
StR Dahmen berichtet, am 02.04.22 würden die Möglichkeiten für die Anwendung von Maßnahmen aus dem InfektSchG auslaufen. Die CoronaSchVO NRW laufe am 02.04.2022 aus. Ob und wo es noch eine Hotspot-Regelung gebe, liege in der Verantwortung der Länder und sei bisher noch nicht entschieden. Die Maskenpflicht entfalle zwar ab Sonntag im öffentlichen Raum wie z. B. Wochenmärkte, Westenhellweg. Allerdings werde im Rahmen des Hausrechts innerhalb der Stadtverwaltung die Maskenpflicht weiterhin aufrechterhalten. Er werbe für das freiwillige Tragen der Masken.
4. Anträge und Stellungnahmen der Verwaltung
4.1 Stellungnahmen der Verwaltung
zu TOP 4.1.1
Vorstellung des Amsterdamer Modells durch den Nachtbeauftragten
Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23181-21-E1)
Der TOP wurde von der Tagesordnung abgesetzt.
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 23559-22-E3)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 09.03.2022 auf die Bitte um Stellungnahme der Fraktion Die Linke+ vom 24.01.2022 (DS-Nr.: 23559-22-E1) vor:
„ die oben genannte Anfrage beantworte ich wie folgt:
Frage 1:
a) Kontrollen der Veterinär*innen finden etwa alle zwei bis fünf Jahre statt.
b) Wenn Schlachtungen stattfinden, erfolgen arbeitstägliche Kontrollen; Hygienekontrollen werden zusätzlich vierteljährlich durchgeführt.
Frage 2:
a) Es sind derzeit 31 Betriebe, die Nutztiere halten. Eine Aufschlüsselung nach Tierarten
folgt in der Tabelle.
Anzahl | Anzahl | ||
Tierart | Nutzungsrichtung | Haltungen | Tiere |
Rind | Mast | 12 | 950
|
Rind | Milcherzeuger | 2 | 250 |
Rind | Mutterkühe | 7 | 120 |
Schwein | Mast | 5 | 1900 |
Huhn | Legehennen | 7 | 7700 |
Enten, Gänse, Hähnchen | Mast | 4 | 1900 |
Schaf | Mast u. Zucht | 3 | 2100 |
b) Es gibt zwei Schlachtbetriebe in Dortmund, die Schafe und Ziegen schlachten.
Frage 3:
In zwölf landwirtschaftlichen Betrieben fanden in den Jahren 2019-2021 27 Kontrollen statt.
In den zwei Schlachtstätten wurden in dem Zeitraum insgesamt 24 Hygienekontrollen durchgeführt, zusätzliche Kontrollen erfolgten an jedem Schlachttag, in der Regel zweimal wöchentlich.
Frage 4:
In drei Betrieben waren in dem Zeitraum 2019-2021 tierschutzrechtliche Verstöße festzustellen.
Frage 5:
Zurzeit sind sieben Tierärzt*innen (6,75 Stellen) im Veterinäramt tätig. Eine seit August 2021
vakante Stelle wird in Kürze besetzt.
Eine aktuell durchgeführte Personalbedarfsermittlung hat einen zusätzlichen Bedarf an Veterinär*innen ergeben, eine abschließende Bewertung steht derzeit noch aus. …“
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden die folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 10.03.2022 auf die ergänzende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Die Linke+ vom 08.02.2022 (DS-Nr.: 23559-22-E3) vor:
„… die oben genannte Anfrage beantworte ich wie folgt:
Frage 1:
Dem Veterinäramt ist diese Anlage bekannt.
Frage 2:
Zurzeit werden vier Füchse auf der Anlage gehalten.
Frage 3:
Die verantwortlichen Personen sind geprüfte Jäger, zu deren Prüfung auch die Themen
Wildbiologie und Wildhege gehören.
Zudem wird die Anlage von einer Tierärztin mitbetreut.
Frage 4:
Die Haltung der Füchse in der dortigen Anlage stellt keine gewerbsmäßige oder
landwirtschaftliche Tierhaltung dar und unterliegt somit nicht der Überwachungspflicht durch
das Veterinäramt. Auf Wunsch des Teckelklubs erfolgen in regelmäßigen Abständen
gemeinsame Begehungen, zuletzt am 10.02.2022, davor im Herbst 2018 zusammen mit
Vertreter*innen des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz. Darüber hinaus
werden anstehende Fragestellungen bilateral miteinander geklärt.
Frage 5:
Das Veterinäramt ist bei seiner veterinärmedizinischen Bewertung an die einschlägigen
gesetzlichen Regelungen gebunden und darf keine vom geltenden Recht abweichenden
Wertungen treffen.
Die Anlage des Teckelklubs entspricht den tierschutzrechtlichen Vorgaben. …“
Hierzu liegt dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden folgende ergänzende Bitte um Stellungnahme der Fraktion B´90/Die Grünen vom 21.03.2022 (DS-Nr.: 23559-22-E4) vor:
„… das Veterinäramt schreibt in seiner Stellungnahme (23559-22-E3), dass die Schliefenanlage des DTK Dortmund 1 e.V. (Die Gruppe Dortmund 1 e.V. im Deutschen Teckelklub) dem Veterinäramt bekannt sei und man nach Bekanntwerden der Vorwürfe eine Besichtigung vor Ort unternahm, aber nicht zuständig sei (keine Überwachungspflicht). Vor diesem Hintergrund bittet die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN um Stellungnahme:
Schliefenanlagen in Dortmund
1. Inwiefern ist die konkrete Schliefenanlage bei der Stadt Dortmund angemeldet? Welcher Behörde obliegt in diesem Fall die Überwachungspflicht?
2. Wie viele Schliefenanlagen sind bei der Stadt Dortmund insgesamt erfasst und angemeldet? Wie viele Füchse werden diesen Anlagen zugerechnet?
Verbotsverfügung und Untersagung des Betriebs
3. Inwiefern hat die Verwaltung eine auf § 16a Abs. 1 Satz 1 i. V. mit § 17 Nr. 2 b) TierSchG gestützte Verbotsverfügung für den Betrieb einer Schliefenanlage geprüft?
4. Wie oft werden die Füchse sich länger anhaltenden und wiederholenden erheblichen Leiden ausgesetzt? Inwiefern wird die Benutzung der Schliefenanlage zu diesem Zwecke dokumentiert?
5. Inwiefern hat das Veterinäramt eine Untersagung des Betriebs der Schliefenanlage aufgrund von § § 16a Abs. 1 S. 1 und S. 2 Nr. 1 TierSchG wegen Verstoßes gegen § 2 TierSchG geprüft?
6. Wie werden die Füchse im Teckelclub gehalten bzw. ist eine artgerechte Haltung von eigentlich wild lebenden Füchsen in der Anlage vorgesehen?
Begründung:
Zur Rechtmäßigkeit eines Verbot von Schliefenanlagen zur Ausbildung von Jagdhunden an Füchsen schreibt Wildtierschutz Deutschland e.V.:
„Ein aktuelles Rechtsgutachten der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutz e.V. (DJGT) kommt zu dem Schluss, dass der Betrieb von Anlagen zur jagdlichen Ausbildung von Hunden für die Fuchsjagd – sogenannte Schliefenanlagen – aus tierschutzrechtlichen Gründen untersagt werden kann. Das Rechtsgutachten wurde unter Bezugnahme auf Filmmaterial aus einer Schliefenanlage und aktuellen gutachterlichen Stellungnahmen des Landesamts für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) erarbeitet.
Die Juristen kommen zu dem Schluss, dass in Schliefenanlagen gehaltene Füchse in der Regel nicht tierschutzgerecht gehalten werden (§ 2, Abs. 2, TSchG) und ihnen ohne vernünftigen Grund erhebliche und sich wiederholende und länger anhaltende Leiden zugefügt werden (§ 17, Nr. 2 b) TSchG), was nicht erforderlich sei, da es Alternativen für die Jagdhundeausbildung gibt, die es nicht erfordern, einen auszubildenden oder zu prüfenden Hund auf einen lebenden Fuchs zu hetzen. Ferner verstoße die Hundeausbildung in der Schliefenanlage gegen das Verbot der Abrichtung eines Tieres an einem anderen lebenden Tier auf Schärfe und dagegen, ein Tier auf ein anderes Tier zu hetzen.“
Frau Siekmann (FB 32) berichtet auf eine Frage von Rm Beckmann (Fraktion B´90/Die Grünen), es gebe eine Veterinärin beim Ordnungsamt, die schwerpunktmäßig für die Schlachtungen zuständig sei, die Schlachttage mit den Betrieben abstimme und an Schlachttagen vor Ort sei. Weiterhin sei die Personalbemessung abgeschlossen und der Bedarf sei bereits für die Haushaltsberatungen beim Verwaltungsvorstand angemeldet.
Rm Denzel (Fraktion B´90/Die Grünen) bittet um nähere Erläuterung der Aussage bezüglich der Schliefenanlage, das Veterinäramt sei an die einschlägigen gesetzlichen Regelungen gebunden und dürfe keine vom geltenden Recht abweichenden Wertungen treffen.
StR Dahmen nimmt Bezug auf die ursprüngliche Frage der Fraktion Die Linke+ und weist darauf hin, die Frage habe sich auf eine gesellschaftliche und nicht auf eine veterinärmedizinische Bewertung bezogen. Diese könne von der Verwaltung nicht abgegeben werden.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahmen der Verwaltung zur Kenntnis
Die Stellungnahme der Verwaltung auf die Bitte um Stellungnahme der Fraktion B´90/Die Grünen vom 21.03.2022 erfolgt schriftlich zur nächsten Sitzung.
zu TOP 4.1.3
Situation der Vogelgrippe in Dortmund
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 23601-22-E1)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 09.03.2022 auf die Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vom 31.01.2022 vor:
„… die oben genannte Anfrage beantworte ich wie folgt:
Frage 1:
Im Rahmen der Aufhebungsuntersuchungen in den Restriktionszonen wurden in der 3-km-
Schutzzone 54 Geflügelhaltungen klinisch untersucht, wobei sich bei den Tieren keine Anzeichen der Vogelgrippe feststellen ließen. In der 10-km-Überwachungszone wurden die fünf größten Geflügelhalter aufgesucht und die Untersuchungen mit dem gleichen Ergebnis abgeschlossen.
Aus diesem Grund kann man vorsichtig schließen, dass die Vogelgrippe aus dem Ausbruchsbetrieb als ersten Infektionsherd nicht weiter nach außen verschleppt wurde. Unabhängig davon muss zurzeit in ganz Europa mit weiteren Ausbrüchen der Vogelgrippe gerechnet werden, weil sich abzeichnet, dass das Virus vermutlich über einen längeren Zeitraum oder gar dauerhaft in der Wildvogelpopulation erhalten bleibt und zirkuliert.
Dies liegt sehr wahrscheinlich an dem geänderten Zugverhalten der Vögel, die wegen der
Klimaerwärmung nicht mehr über sehr weite Strecken in ihr Winterquartier fliegen.
Frage 2:
Die zu ergreifenden Maßnahmen bei der Tierseuchenbekämpfung sind EU-einheitlich geregelt. Die Rechtsgrundlage ist hier die Delegierte Verordnung 2020/687 der Kommission vom 17. Dezember 2019 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich Vorschriften für die Prävention und Bekämpfung bestimmter gelisteter Seuchen.
Zu den Maßnahmen gehören insbesondere: Einrichtung der oben genannten Restriktionszonen, Stallpflicht, Betriebssperre (Tiere, Fleisch, Eier, Erzeugnisse, Futtermittel), Schadnagerbekämpfung, Desinfektionsmaßnahmen, Einschränkung des Personenverkehrs (Standort der Tierhaltung) und Hygienevorkehrungen (Schutzkleidung, Desinfektion von Schuhwerk).
Ein Austausch sowie die Beratung und Abstimmung der zu ergreifenden behördlichen
Maßnahmen werden im Tierseuchenfall stets durch das LANUV koordiniert. Hierzu fand am
27. Januar 2022 zusammen mit dem Umweltministerium, dem LANUV und den
Veterinärbehörden der benachbarten Kommunen eine Videokonferenz statt.
Frage 3:
Der Betreiber der Wildvogel-Auffangstation hat zwischenzeitlich signalisiert, dass er auch
zukünftig sehr gerne wieder Wildvögel aufnehmen, pflegen und versorgen möchte.
Dies wird von der Landestierschutzbeauftragten NRW, Dr. Gerlinde von Dehn positiv
bewertet. Es wird von dort ein Konzept zu den Anforderungen an Wildvogel-Auffangstationen
erarbeitet, ebenso sei eine Förderung durch das Land möglich. …“
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 4.1.4
Fiktionsbescheinigungen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 23615-22-E2)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 09.03.2022 auf die Bitte um Stellungnahme der Fraktion B´90/Die Grünen vom 04.02.2022 vor:
„…die oben genannte Anfrage beantworte ich wie folgt:
Frage 1
Jahr | Fiktionsbescheinigung erstmalig ausgestellt | Aufenthaltstitel erteilt |
2018 | 10.196 | 23.045 |
2019 | 9.539 | 24.015 |
2020 | 12.500 | 23.676 |
2021 | 14.005 | 30.119 |
2022 (Stand 28.02.2022) | 2.569 | 5.079 |
Frage 2
Jahr | Fiktionsbescheinigung verlängert |
2018 | 3.853 |
2019 | 3.652 |
2020 | 3.683 |
2021 | 3.499 |
2022 (Stand 28.02.2022) | 674 |
Frage 3:
Eine Fiktionsbescheinigung wird in der Regel für drei oder sechs Monate durch die Ausländerbehörde erteilt oder verlängert. Die zeitliche Gültigkeit der Fiktionsbescheinigung ist davon abhängig, wie schnell die Voraussetzungen zur Erteilung oder Verlängerung des Aufenthaltstitels vorliegen können.
Frage 4:
Grundsätzlich ist den ausländischen Staatsangehörigen bekannt, dass sie für einen Aufenthalt
im Bundesgebiet ein gültiges Aufenthaltsdokument benötigen. Sofern beispielsweise nicht
unmittelbar bei Antragstellung ein Aufenthaltstitel in Form eines elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) erteilt oder verlängert werden kann und eine Fiktionsbescheinigung erteilt werden muss, liegen unterschiedliche Gründe vor. Diese sind beispielsweise:
- Das Nicht-Erfüllen von erforderlichen Erteilungsvoraussetzungen zum Zeitpunkt der
Antragstellung.
- Das Fehlen erforderlicher Nachweise (beispielsweise Nachweise zur
Identitätsklärungfehlen oder es liegt kein gültiger Nationalpass vor, Sprachnachweise
werden nichterbracht, aktuelle Nachweise zur Lebensunterhaltssicherung fehlen etc.)
- Die Rückmeldungen der Sicherheitsbehörden nach § 73 Aufenthaltsgesetz
(AufenthG) oder beispielsweise des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge
(BAMF) liegen noch nicht vor.
Diese Gründe werden im Rahmen der Terminvorsprache hinreichend erläutert.
Frage 5:
Die Ausländerbehörde steuert die Vergabe von Terminen wie folgt:
Im Rahmen eines internen Wiedervorlagen-Managements erhalten alle Kund*innen der Ausländerbehörde rechtzeitig (acht-zehn Wochen) vor Ablauf ihres Aufenthaltdokumentes
(Gestattung, Duldung, elektronischer Aufenthaltstitel (eAT), Fiktion, Bescheinigung)
automatisch und schriftlich einen Termin zur Verlängerung ihres Aufenthaltsdokumentes
durch die Ausländerbehörde.
Mit dieser Termineinladung geht den Kund*innen immer eine sogenannte "Mitbringliste"
über die einzureichenden Unterlagen zu. Sofern zur Terminvorsprache alle Unterlagen vorliegen und die Rückantwort der zu beteiligenden Behörden (beispielsweise der Sicherheitsbehörden nach § 73 Aufenthaltsgesetz oder der Bundesagentur für Arbeit) bei der Ausländerbehörde eingegangen sind, kann das Aufenthaltsdokument unmittelbar im Termin erteilt oder verlängert werden.
Kund*innen, die ein Anliegen haben, das nicht aus dem Wiedervorlagen-Management
steuerbar ist, beispielsweise der Zuzug aus dem Ausland oder einer anderer Stadt („Anmeldung“), erhalten auf Nachfrage einen Termin. Bei einer Anmeldung nach Zuzug ist eine Terminierung kurzfristig möglich, da die gesetzlichen Meldefristen (zehn Werktage) einzuhalten sind. Auch bei dem Verlust von Aufenthaltsdokumenten ist ein kurzfristiger Termin möglich. Herausfordernd ist aktuell die Folgeterminierung, bspw. wenn Kund*innen ihre Termine bei der Ausländerbehörde nicht oder nicht rechtzeitig absagen. Dies führt dazu, dass für andere Kund*innen diese Termine nicht zur Verfügung stehen und gleichzeitig, die nicht
erschienenen Kund*innen auch kurzfristig „eingefädelt“ werden müssen. Insbesondere im
Team der Bürgerdienste International liegt die Termintreue der Kund*innen nur bei 85%.
Aufgrund der aktuellen Zugänge ukrainischer Geflüchteter wird sich die Belastungssituation
der Ausländerbehörde in absehbarer Zeit deutlich erhöhen. Dies wird spürbare Auswirkungen
auf das Kund*innenreaktionsmanagement, den Terminvorlauf und die Bearbeitungszeiten
haben. …“
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt hierzu folgender Antrag der Fraktion B´90/Die Grünen vom 14.03.2022 vor:
„… die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden bittet um Beratung und Beschlussfassung:
Beschlussvorschlag
Die Ausländerbehörde der Stadt Dortmund erstellt ein förmliches Begleitschreiben sowie einen kurzen Flyer, der für Klient*innen mit Fiktionsbescheinigungen zur Vorlage bei Arbeitgeber*innen und Wohnungsgeber*innen geeignet ist und die Bedeutung von Fiktionsbescheinigungen einfach darstellt.
Begründung
Erfolgt ggf. mündlich …“
Rm Dsicheu Djine (Fraktion B´90/Die Grünen) präzisiert Frage Nr. 3, man habe wissen wollen, welchen Zeitraum die Menschen mit Fiktionsbescheinigungen überbrücken müssten, bevor sie einen langfristigen Aufenthaltstitel erhalten würden. Zu Frage Nr. 4 merkt er an, dass die Teil-Frage nicht beantwortet wurde, inwiefern die Informationen leicht zugänglich seien, mehrsprachig und in leichter Sprache zur Verfügung gestellt würden. Weiterhin fragt er, ob es Planungen gebe, Mitarbeiter aus anderen Ämtern für den Dienst im Ordnungsamt zur Bewältigung der aktuellen Aufgaben abzuziehen. Er bittet um einen Sachstandsbericht zur Einführung der Online-Termin-Software für die Ausländerbehörde. Den neuen Ergänzungsantrag begründet er u.a. damit, die fehlende Information über die Fiktionsbescheinigungen führe zu Problemen mit Arbeitgeber*innen.
Rm Goosmann (SPD-Fraktion) äußert Beratungsbedarf zum Ergänzungsantrag der Fraktion B´90/Die Grünen aufgrund der kurzfristigen Vorlage. Weiterhin bittet er die Verwaltung um Informationen zu den zu erwartenden Kosten, Personalbedarf, Zeitaufwand etc.
Frau Siekmann (FB 32) teilt mit, zu den Kosten könne sie keine Angaben machen, auch nicht dazu, ob in der derzeitigen Situation noch personelle Kapazitäten für diese Aufgabe vorhanden seien. Die Ausländerbehörde werde für die Bearbeitung derAnträge der Ukraine-Geflüchtete überplanmäßig 5 Auszubildende zugeteilt bekommen. Mitarbeiter aus anderen Ämtern könnten hier mangels Fachwissen nicht eingesetzt werden. Es werde die Möglichkeit geprüft, ehemalige Mitarbeiter der Ausländerbehörde für einen gewissen Zeitraum abzuordnen.
Frau Schmickler (FB 32) weist darauf hin, dass Aufenthaltstitel nicht voraussetzungsfrei seien, was eine aufwändige Prüfung einer Vielzahl von Unterlagen und Vorschriften erfordere und eine entsprechende Auswirkung auf die Dauer des Fiktionszeitraums habe. Diese hänge demnach auch immer von der Mitwirkung der Antragssteller ab. Informationen über Fiktionsbescheinigungen seien im Internet vorhanden. Ein zusätzlicher Flyer sei hier ihres Erachtens nicht sachdienlich.
Rm Beckmann (Fraktion B´90/Die Grünen) bittet darum, den Antrag als eingebracht zu betrachten, da er durchaus einen Bedarf an der Stelle sehe und er bittet die Verwaltung um eine schriftliche Stellungnahme zum Thema bis zur nächsten Sitzung.
sB Brunnert (CDU-Fraktion) weist darauf hin, dass auf der Internet-Seite des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration NRW genau die fraglichen Informationen in verschiedenen Sprachen bereits vorhanden seien.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
Eine Stellungnahme der Verwaltung erfolgt schriftlich zur nächsten Sitzung.
zu TOP 4.1.5
Tierklappe am Tierheim
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 23617-22-E1)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 28.02.2022 auf die Bitte um Stellungnahme der Fraktion B´90/Die Grünen vom 31.01.2022 vor:
„… die o.g. Anfrage wird wie folgt beantwortet:
Frage 1:
Abgabetiere werden im Rahmen der jeweils vorhandenen freien Kapazitäten im Tierheim Dortmund aufgenommen. An Abgabegebühren werden für einen Hund 60,00 €, für eine Katze 40,00 € und für Kleintiere 20,00 € sowie notwendige Kosten für eine medizinische Versorgung, wie z.B. eine Impfung, erhoben. Die Kontaktaufnahme kann von Seiten der Halter*in via E-Mail, Telefon und persönlich nach Terminvereinbarung erfolgen.
Frage 2:
Die Einführung einer Tierklappe am Dortmunder Tierheim wird nicht befürwortet. Die Verantwortung als Tierhalter*in beim Erwerb eines Tieres wird als langjährige Verantwortung verstanden. Mit der Möglichkeit einer quasi legalisierten, anonymen Abgabe eines Tieres mit Hilfe der Tierklappe wird die*der Tierhalter*in von dieser Verantwortung entbunden.
Durch den direkten Übergang des Eigentums an dem Tier auf das Tierheim könnten keinerlei Forderungen gegenüber der*dem bisherigen Halter*in geltend gemacht werden. Dies kann in Konsequenz dazu führen, dass keinerlei Abgabetiere mehr auf dem persönlichen Weg im Tierheim abgegeben werden.
Die körperliche Unversehrtheit der Tiere kann innerhalb der Tierklappe nicht sichergestellt werden. So kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich mehrere Tiere, die zeitgleich in die Tierklappe gesetzt werden, bis zur „Leerung“ durch die Tierpfleger*innen aufgrund der beengten Verhältnisse in der Tierklappe verletzen. Werden bereits verletzte Tiere in die Tierklappe gesetzt, könnten diese ihren Verletzungen erliegen, bis eine „Leerung“ durch das Personal möglich ist.
Neben den tierschutzrechtlichen Erwägungen, führt die Einrichtung einer Tierklappe zu einem höheren Personal- und Lohnkostenaufwand, um zusätzliche Arbeitszeiten und die Rufbereitschaft zu ermöglichen.
Frage 3:
In Zuständigkeit des Tierheims Dortmund wurden 2019 537 Fundtiere, 2020 354 Fundtiere und 2021 463 Fundtiere aufgenommen. Inwieweit sich die Zahl der als Fundtiere aufgenommenen Tiere durch die Tierklappe verändern würde oder ob es sich bei den in der Tierklappe abgegebenen Tiere um zusätzliche Tierabgaben handeln würde, kann von hiesiger Seite nicht eruiert werden. Zugleich kann nicht ausgeschlossen werden, dass Halter*innen aus anderen Kommunen die Tierklappe am Dortmunder Tierheim nutzen, obwohl für diese Tiere keine örtliche Zuständigkeit besteht.
Frage 4 und 5:
Das Tierheim Dortmund ist eingebettet in einem Naturschutzgebiet. Bauliche Änderungen im näheren Umfeld sind daher nicht möglich. Aufgrund der bisherigen Nutzung der Fläche des Tierheims Dortmund, wäre die Einrichtung einer Tierklappe nur mit erheblichen Umbaumaßnahmen möglich, die die Arbeitsabläufe im Tierheim nachteilig beeinflussen würden. Somit ist eine verifizierbare Aussage zu den voraussichtlichen Kosten ohne eine vorherige Machbarkeitsstudie nicht möglich.
Frage 6:
Die Aufnahmekapazität im Tierheim ist durch die Lage innerhalb eines Naturschutzgebietes sowie durch die Vorgaben der Betriebserlaubnis gemäß § 11 Tierschutzgesetz begrenzt. …“
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 4.1.6
E-Bikes beim Kommunalen Ordnungsdienst
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 23616-22-E2)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 09.03.2022 auf die Bitte um Stellungnahme der Fraktion B´90/Die Grünen vom 03.02.2022 vor:
„… die oben genannte Anfrage beantworte ich wie folgt:
Frage 1:
Zur Aufgabenerledigung werden im Kommunalen Ordnungsdienst (KOD) colorierte Einsatz-
/Transportfahrzeuge eingesetzt. Ergänzend dazu verfügt der KOD zurzeit über insgesamt fünf
Dienstfahrräder sowie zwei Pedelecs, die abhängig von der Einsatzlage und den personellen
Ressourcen bedarfsweise genutzt werden. In den Wintermonaten werden die Fahrräder nicht
eingesetzt.
Frage 2:
Der KOD benötigt – ähnlich wie die Polizei – motorisierte/colorierte Einsatzfahrzeuge, um
das breit gefächerte Aufgabenspektrum im gesamten Stadtgebiet abdecken zu können und
schnell – auch mit mehreren Einsatzkräften – zu den jeweiligen Einsatzgebieten oder
Beschwerdeörtlichkeiten zu gelangen. Letztlich ergeben sich aus dem Einsatzalltag immer
wieder auch spontane Transportnotwendigkeiten, etwa im Rahmen von Ingewahrsamnahmen.
Gleichwohl werden Fahrräder bereits seit vielen Jahren beim KOD genutzt.
Im Rahmen eines mehrmonatigen Pilotprojektes im Jahr 2017 ist der Einsatz von Dienstfahrrädern durch freiwillige, interessierte Mitarbeitende des KOD intensiver getestet worden. Dabei hat sich im Ergebnis bestätigt, dass Fahrräder motorisierte Einsatzmittel zwar nicht ersetzen, aber beispielsweise in größeren Grün- und Erholungsanlagen (Phoenix See, Fredenbaum) oder in bestimmten, dicht besiedelten Gebieten mit nah beieinander gelegenen Einsatzorten (u.a. in der Dortmunder Nordstadt), ein sinnvolles und ergänzendes Einsatzmittel sein können.
Aktuell verfügt der KOD über sieben Mitarbeitende, die mit entsprechender Fahrradkleidung
bzw. Schutzausrüstung ausgestattet sind. Weitere Einsatzkräfte haben Interesse an einer Fahrradnutzung im Rahmen des Dienstes gezeigt. Mit Beginn der wärmeren Jahreszeit und nach Beschaffung/Ergänzung der Schutzausrüstung soll die – in der Vergangenheit gelegentlich sogar gemeinsam mit der Polizei – praktizierte Fahrradnutzung auch diesen interessierten Beschäftigten ermöglicht werden. Die aktuelle Ausstattung mit fünf Fahrrädern sowie zwei Pedelecs wird derzeit als angemessen und ausreichend erachtet.
Frage 3:
Eine solche Nutzung scheidet schon mit Blick auf die schichtübergreifende und damit zeitüberschneidende Verwendung durch unterschiedliche Mitarbeitende des KOD aus. …“
Rm Beckmann (Fraktion B´90/Die Grünen) möchte wissen, ob nicht eine Vergrößerung des Fahrrad-Fuhrparks zur Ermöglichung der Privatnutzung sinnvoll wäre, wenn nach Darstellung der Verwaltung doch im Sommer die Räder ganztägig genutzt würden, da die Mitarbeiter die Räder dann auch für den Arbeitsweg nutzen könnten.
Weiterhin fragt er, ob die Räder zur Kontrolle des ruhenden Verkehrs eingesetzt würden.
Frau Siekmann (FB 32) teilt mit, es gebe im Ordnungsamt 5 Fahrräder und 2 Pedelecs, die nach den Wünschen der Mitarbeiter eingesetzt würden. Diese seien aber nur eine Ergänzung zu dem klassischen „Streife laufen“. Diese Einsatzart sei weiterhin die sinnvollste, da der KOD so ansprechbar für die Bürger sei und im Bedarfsfall direkt eingreifen könne. Auch die Nutzung von Pkw sei weiterhin erforderlich z.B. zum Transport von Personen. Aufgrund der Schichteinteilungen und dem Verhältnis 7 Fahrräder für 68 Ordnungspartner sei eine private Nutzung der Räder nicht möglich. Einen weiteren Bedarf und Wunsch der Mitarbeiter sehe sie aber auch zum jetzigen Zeitpunkt nicht, da es nicht so viele fahrradaffine Mitarbeiter gebe. Die Kontrolle des ruhenden Verkehrs mit dem Fahrrad sei nicht sinnvoll, da die Mitarbeiter jedes Auto kontrollieren müssten.
Rm Wallrabe (CDU-Fraktion) gibt zu bedenken, dass Dienstfahrzeuge auch nicht privat genutzt werden dürften unter dem Aspekt des Missbrauchs fiskalischer Güter.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 4.1.7
Erzwingungshaft gegen Obdachlose
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 23613-22-E2)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 11.03.2022 auf die Bitte um Stellungnahme der Fraktion B´90/Die Grünen vom 02.02.2022 vor:
„… die oben genannte Anfrage beantworte ich wie folgt:
Frage 1:
Die Ordnungsverwaltung steht fortlaufend mit der Sozialverwaltung zum ordnungsrechtlichen
Lagebild im Hinblick auf im öffentlichen Raum – vor allem in der Dortmunder City – nächtigende, wohnungs- beziehungsweise obdachlose Menschen in Kontakt. So ist das Ordnungsamt beispielsweise auch an den regelmäßigen Treffen und dem Austausch mit den Netzwerkpartner*innen der Wohnungslosenhilfe beteiligt.
In der Vergangenheit haben darüber hinaus auch gemeinsame Streifen von Mitarbeitenden
des Ordnungs- und Sozialamtes stattgefunden, um das objektive Lagebild zur Situation der
Obdach- und Wohnungslosen aufzuhellen und gegebenenfalls weitergehende individuelle
Unterstützungsbedarfe zur Verbesserung der Lebenssituation der betroffenen Menschen zu
initiieren (vgl. Situationsbericht DS-NR: 18765-20).
Frage 2 und 3:
Verwarn- und Bußgelder stellen grundsätzlich ein zulässiges Mittel der Ordnungsbehörden
dar, um festgestellte (bußgeldbewehrte) Ordnungswidrigkeiten zu sanktionieren und Betroffene im Idealfall künftig zu einem ordnungsgemäßen Verhalten anzuhalten. Dabei gebietet es zunächst der grundgesetzlich verankerte Gleichbehandlungsgrundsatz, gleichartige Delikte ohne Ansehen der Person einheitlich zu behandeln. Dennoch wird jeder Einzelfall individuell betrachtet und es werden die besonderen Umstände jedes Einzelfalls bei der konkreten Entscheidung zu berücksichtigt.
Mit Blick auf die besondere Situation der betroffenen wohnungs-/obdachlose Menschen ist
bezogen auf das verbotene Nächtigen/Übernachten im öffentlichen Raum (§ 7 Abs. 1 der
„Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Aufrechterhalten der öffentlichen Sicherheit
und Ordnung“) als Ermessensleitlinie für die einschreitenden Ordnungskräfte bereits im
November 2018 entschieden worden, dass derartige Rechtsverstöße nicht mehr mit Verwarn- oder Bußgelder sanktioniert werden; dies gilt unverändert.
Darüber hinaus werden Verstöße gegen die Coronaschutzverordnung NRW und der dazu
ergangenen Allgemeinverfügungen der Stadt Dortmund (bspw. Missachtung der Kontaktbeschränkungen oder der Maskenpflicht) bei diesem Personenkreis – abweichend von den Bußgeldrichtlinien des Landes NRW (i.d.R. 150 € Bußgeld) – nur mit einem Verwarngeld
von 20 € (auch im Wiederholungsfall) sanktioniert. Dies setzt natürlich jeweils voraus, dass
die Tatsache der Obdachlosigkeit der Stadt Dortmund auch bekannt ist/wird, bevor das
Verfahren abgeschlossen ist. Wird im Einzelfall ein Bußgeld wegen einer anderen vorliegenden Ordnungswidrigkeit gegen eine Person ohne festen Wohnsitz verhängt, können die persönlichen Umstände der/des Betroffenen bei der Festsetzung der Bußgeldhöhe nachträglich Berücksichtigung finden.
Frage 4:
Da während der Pandemie die geltenden Regeln der Coronaschutzverordnung NRW mehrfach und teilweise auch sehr kurzfristig geändert wurden, haben die Außendienstkräfte des Ordnungsamtes unabhängig von den üblichen öffentlichen Publikationen und der medialen Berichterstattung generell zunächst aufgeklärt/informiert und für einen befristeten Zeitraum auf Verwarn- oder Bußgelder verzichtet. Beim erstmaligen Rechtsverstoß zum aggressiven Betteln oder anderer Delikte wird zudem in der Regel mündlich verwarnt und erst im Wiederholungsfall mit Verwarn- oder Bußgeldern sanktioniert.
Frage 5:
Auf die Antworten zu den Fragen 2 und 3 wird verwiesen.
Im Rahmen des sogenannten „Weckdienstes“ werden wegen des Lagerns/Campieren im
öffentlichen Raum wie dargelegt keine Verwarn-/Bußgelder erhoben. Sollten währenddessen
andere Ordnungswidrigkeiten festgestellt werden – wie beispielsweise unerlaubte Abfallablagerungen, das Verrichten der Notdurft oder der verbotswidrige Konsum von Betäubungsmitteln – werden diese durch die Einsatzkräfte des Kommunalen Ordnungsdienstes entsprechend geahndet.
Frage 6:
Auf die Antwort zu Fragen 1 wird verwiesen.
Frage 7:
Hierzu wird zunächst auf die Ausführungen zu den Fragen 2 und 3 verwiesen. Der Gleichbehandlungsgrundsatz gebietet zunächst gleichartige Delikte einheitlich zu behandeln. Eine möglichst gleichmäßige Erledigung massenhaft vorkommender im Wesentlichen gleich gelagerter Sachverhalte ist auch ein Gebot der Gerechtigkeit. Unterschiedliche Beurteilungen
sollen vermieden werden. Sie könnten aus der Sicht der vielen Betroffenen nicht mehr nachvollzogen werden und würden auf Unverständnis stoßen. Der Gesetzgeber ermöglicht jedoch bei Bemessung der Geldbußen eine Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse
des/der Betroffenen, sofern diese bekannt sind. Bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten
bleiben Sie jedoch i.d.R. unberücksichtigt. Nach der gängigen Rechtsprechung sowie der
Gesetzeskommentierung wird hier überwiegend eine Obergrenze von 250,00 EUR angesehen.
In der Praxis häufig vorkommende Ordnungswidrigkeiten beginnen mit Verwarngeldern
deutlich unterhalb dieser Grenze (z.B. aggressives Betteln ab 15,00 EUR, Abfallablagerung
ab 50,00 EUR, Drogenkonsum ab 50,00 EUR). Bei bekannt obdachlosen Menschen (i.d.R.
kann dies bereits bei der Maßnahme vor Ort durch den Kommunalen Ordnungsdienst
festgestellt werden) werden die Geldbußen auch bei mehrfachen Wiederholungsverstößen
nicht über 100,00 EUR hinaus erhöht. Auf die Möglichkeit der Zahlungserleichterung durch
Ratenzahlung oder Stundung werden die Betroffenen bereits durch den Bußgeldbescheid
hingewiesen.
Fragen 8 und 9:
Hierzu werden keine gesonderten Statistiken geführt. Angaben können daher nicht gemacht
werden. …“
Rm Beckmann (Fraktion B´90/Die Grünen) möchte ergänzend wissen, was ein „verbotswidriger“ Konsum von Betäubungsmitteln ist. Weiterhin fragt er, ob die Verwaltung nunmehr eine Möglichkeit habe, früher Kenntnis von der Wohnungslosigkeit der Betroffenen zu erlangen z. B. durch eine Änderung des Verfahrens.
StR Dahmen stellt klar, dass die Sozialverwaltung der Ordnungsverwaltung aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Informationen zur Wohnungslosigkeit zur Verfügung stellen dürfe. Wenn Bußgeldverfahren dem Rechtsamt zugeleitet würden, werde dort zukünftig noch sensibler eine Wohnungslosigkeit geprüft und versucht, eine Lösung für den Betroffenen zu finden, die weitere Zwangsmaßnahmen verhindert, z. B. die Reduzierung oder die Niederschlagung der Forderungen. Ziel der Maßnahmen sei immer, die Betroffenen der Unterstützung durch die Sozialverwaltung zuzuleiten. Ordnungswidrigkeiten wegen Campierens im öffentlichen Raum würden seit 2018 nicht mehr geahndet. Außerdem erklärt er, dass der Konsum von Betäubungsmitteln grundsätzlich eine Ordnungswidrigkeit darstelle. Wenn es Hinweise gebe, dass sich weitere Betäubungsmittel im Besitz des Betroffenen befänden, werde darüber hinaus die Polizei verständigt.
sB Martinschledde (Fraktion Die Linke+) fragt, wie eine Zustellung von Bescheiden bei Wohnungslosen durchgeführt werde. Weiterhin hinterfragt er den Bußgeldtatbestand des „Verrichtens der Notdurft im Freien“ für Obdachlose aufgrund mangelnder Möglichkeiten für diese Gruppe, gerade während der Corona-Situation.
StR Dahmen erklärt, dass Wohnungslosigkeit ausgeschlossen werden könne, wenn eine Adresse vorhanden sei, an die der Bescheid zugestellt werden könne und daraufhin ein Stundungsantrag eingehe. Von einer Obdachlosigkeit könne dagegen ausgegangen werden, wenn Bescheide nicht zugestellt werden könnten oder die angegebene Kontaktadresse eine Einrichtung für obdachlose Menschen sei. Weiterhin könnten obdachlose Menschen in Dortmund entsprechende Einrichtungen der Sozialverwaltung als Örtlichkeit für Grundbedürfnisse nutzen.
Rm Beckmann (Fraktion B´90/Die Grünen) regt eine Verfahrensänderung dahingehend an, dass die Verwaltung frühzeitig von einer Wohnungslosigkeit Kenntnis erlangen kann.
StR Dahmen wird prüfen, ob in der Anhörung vor dem Erlass von Bußgeldbescheiden die Wohnungslosigkeit als mangelnde Leistungsfähigkeit angegeben werden kann. Ansonsten werde dieser Punkt in dem Formular ergänzt.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 4.1.8
Wegwerfen von Zigarettenresten
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 23614-22-E2)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 11.03.2022 auf die Bitte um Stellungnahme der Fraktion B´90/Die Grünen vom 02.02.2022 vor:
„… die oben genannte Anfrage beantworte ich wie folgt:
Frage 1:
Der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) des Ordnungsamtes hat von 2018 bis heute (Stand:
27.02.2022) auf der Grundlage des Kreislaufwirtschaftsgesetzes NRW (KrWG NRW) insgesamt 1.079 Verwarnungsgeldverfahren wegen unerlaubter Abfallbeseitigungen durchgeführt. Bei diesen im sogenannten vereinfachten Verfahren geahndeten Abfalldelikten handelt es sich um kleinere Gegenstände, wie Zigarettenkippen, Zigarettenschachteln, Papiertaschentücher, Pappteller, Pappschalen oder „coffee-to-go-Becher. Eine Aufteilung der einzelnen Verstöße nach den jeweiligen Gegenständen ist systemisch nicht möglich.
Frage 2:
Im Stadtgebiet Dortmund sind insgesamt 3.663 Papierkörbe aufgestellt, davon sind aktuell
1.000 mit einem Aschenbecher ausgestattet. Die Entsorgung Dortmund GmbH (EDG) will
den Bestand an Papierkörben, der nicht mit Aschenbechern ausgestattet ist, austauschen. Es
werden dann nur noch Behälter mit integrierten Aschenbechern angeschafft. Der Austausch
erfolgt wegen der hohen Investitionskosten sukzessive, wobei besonders frequentierte
Bereiche priorisiert werden.
Soweit technisch möglich, erfolgt darüber hinaus eine Beseitigung von Zigarettenkippen im
Rahmen der regulären Straßenreinigung. Im Innenstadtbereich erfolgt zusätzlich zur nächtlich
durchgeführten Reinigung tagsüber eine Präsenzreinigung. Diese entfernt Zigarettenkippen
mittels des Einsatzes der „Cityputzer“.
Frage 3:
Das Aufstellen von Papierkörben mit integrierten Aschenbechern auf öffentlicher Wegefläche
obliegt ausschließlich der Entsorgung Dortmund GmbH. Für das Anbringen privater Aschenbecher an Geschäfts- und Bürogebäuden sind die Hauseigentümer*innen verantwortlich.
Einschätzung:
Die internen Richtlinien zur Festsetzung von Verwarnungsgeldern und Bußgeldern im Bereich
der abfallrechtlichen Ordnungswidrigkeiten, die eine gleichmäßige Behandlung im Rahmen
der Ermessensausübung gewährleisten sollen, sind zuletzt im Oktober 2019 angepasst
und Verwarnungs- und Bußgelder für das sogenannte „Littering“ zum Teil deutlich erhöht
worden. So ist der Regelsatz für das Wegwerfen einer Zigarettenkippe (vormals 15 €) mehr
als verdreifacht worden. Dies wird seither in der Regel mit 50 € sanktioniert, wobei der
höchstmögliche Betrag eines Verwarnungsgeldes bei 55 € liegt (§ 56 Ordnungswidrigkeitengesetz- OWiG -). Besondere Tatumstände können im Einzelfall zu einer Unter- oder Überschreitung der Regelbeträge führen.
Mit einer weiteren spürbaren Erhöhung dieses „Regelbetrages“ wäre eine Sanktionierung im
(vereinfachten) Verwarnungsgeldverfahren ausgeschlossen und zwangsläufig ein Bußgeldverfahren die Folge. Dies hätte nicht nur einen deutlich erhöhten Verwaltungsaufwand zur Folge (Fertigung einer Ordnungswidrigkeitenanzeige des KOD, Weiterverarbeitung in der Bußgeldstelle des Rechtsamtes und Erlass eines Bußgeldbescheides etc), sondern würde nach Einschätzung der Verwaltung die Akzeptanz und Bereitschaft zur Zahlung des dann fälligen Bußgeldes (zzgl. Kosten) bei den Betroffenen reduzieren. Eine unmittelbare Sanktionierung durch die Erhebung eines Verwarngeldes vor Ort („die Strafe folgt auf dem Fuße“) wäre damit ausgeschlossen.
Zigarettenkippen sind weltweit das am häufigsten weggeworfene Abfallprodukt. Der aus dem
Kunststoff Celluloseacetet bestehende Filter findet sich als Mikroplastik mittlerweile überall
in der Umwelt wieder. Sogar im Packeis der Arktis scheinen die Kippen angekommen zu
sein. Darüber hinaus können die in den Filtern ansammelnden Schwermetalle und organische
Schadstoffe schädigend sein für Gewässer und lebende Organismen. Im Hinblick auf die
Masse an Zigarettenkippen mag man durchaus von bedeutenden Auswirkungen auf das Ökosystem sprechen. Hinsichtlich der ordnungsrechtlichen Relevanz zählt aber das Wegwerfen von einer oder wenigen Zigarettenkippen zu den kleineren Abfällen; unbedeutend nur bezogen auf die Abfallmenge. Um das Wegwerfen einer Zigarettenkippe als abfallrechtliches Fehlverhalten unmittelbar und effektiv direkt vor Ort ahnden zu können, sieht der Verwarn-und Bußgeldkatalog der Stadt daher ein Verwarngeld in Höhe von 50 € vor. Sollte allerdings z.B. ein ganzer PKW-Aschenbecher unerlaubterweise ausgeleert werden, ist wegen der größeren Menge ein Bußgeldtatbestand erreicht, für den ein Bußgeld von 75 € oder mehr fällig ist. Dieses Vorgehen trägt dann auch der Tatsache Rechnung, dass es sich um eine "bedeutende" Abfallmenge mit größeren schädigenden Umweltauswirkungen handelt. …“
Rm Beckmann (Fraktion B´90/Die Grünen) erkundigt sich zunächst, wie sich das Verfahren der Beitreibung des Verwarngeldes darstellt. Weiterhin erachte er es aufgrund der oben genannten Argumente gegen die Erhöhung des Verwarngeldes für das Wegwerfen von Zigarettenkippen als sinnvoll, entsprechend auch das Bußgeld für das Wegwerfen von Kaugummis und Speiseresten auf 50 € zu reduzieren, möglicherweise mit einer Erhöhung auf die Obergrenze von Verwarngeldern i.H.v. 55 €.
Frau Siekmann (FB 32) teilt mit, das Verwarngeld sei entweder in bar zu zahlen oder es würden Zahlkarten ausgestellt. Den Vorschlag zur Änderung der Höhe des Buß- bzw. Verwarngeldes werde sie in die nächste Besprechungsrunde mit dem Rechts- und Umweltamt für die Aktualisierung des Bußgeldkataloges mitnehmen.
Rm Wallrabe (CDU-Fraktion) hält die Unterscheidung zwischen „kleinerem Abfall“ und „bedeutenden Abfallmengen“ für richtig, da Kaugummis von den Gehwegen entfernt werden müssten und Speisereste Ratten anzögen, was einen ungleich höheren Aufwand bedeute als die Entfernung von Zigarettenkippen.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 4.1.9
Sachstandsbericht Digitale Schnellmeldungen
mündlicher Bericht
(Drucksache Nr.: 19860-21)
Herr Legeler (FB 33) berichtet, man habe nach der Auftragserteilung durch den Ausschuss im März 2021 mit einer Vorstudie unter Beteiligung von DOSYS begonnen. Die digitalen Schnellmeldungen bestünden aus drei Bestandteilen: Front-End (Eingabetool), Back-End (Verfahren, in dem die Daten verarbeitet werden) und die Schnittstelle zur Datenübernahme. Es gebe bisher keine bundesweite Schnittstelle zur Übernahme der Daten und es setze auch bisher keine andere Kommune ein solches Verfahren ein. Das Bundesamt für Sicherheit und Informationstechnik habe im März 2021 einen Anforderungskatalog zur Informationssicherheit bei der Ermittlung des vorläufigen Wahlergebnisses bundesweiter parlamentarischer Wahlen veröffentlicht, das insgesamt 169 Anforderungen an Schnellmeldungen beinhalte, von denen 121 Anforderungen mit unterschiedlichen Prioritäten auf die Stadt Dortmund zuträfen. Aktuell werde das Front-End durch DOSYS programmiert. Die erste Version sei fertiggestellt und befinde sich im ersten internen Test. Bei der Landtagswahl im Mai würden ausgewählte Wahlvorstände im Briefwahlzentrum diese Möglichkeit zur Schnellmeldung nutzen und den Einsatz auf Fehler und Benutzerfreundlichkeit prüfen. Hierbei würde unterschiedliche Hardware genutzt (Smartphone, Tablet, Monitore). Das Back-End werde von einer externen Firma programmiert und eine erste Version werde im September 2022 ausgeliefert.
Rm Beckmann (Fraktion B´90/Die Grünen) teilt mit, man wünsche einen Bericht nach der Landtagswahl über den Einsatz der Software und die rechtlichen Schwierigkeiten, die mit dem Einsatz verbunden seien. Die Politik könne dann gegebenenfalls für Erleichterungen sorgen.
StR Dahmen berichtet, dass die Stadt Dortmund hier einen ersten Feldversuch durchführe. Er sei zuversichtlich, dass man ein Programm bekomme, das alle datenschutzrechtlichen Anforderungen erfülle. Er begrüße diese Entwicklung, da das automatisierte Verfahren die Möglichkeit der Vermeidung von Fehlern durch die Plausibilitätsprüfung biete.
Herr Legeler (FB 33) stellt die Problematik dar, die sich bei großen Verwerfungen zwischen den Ergebnissen der Schnellmeldungen und der Niederschriften ergäben. Dann würde das BSI die Einhaltung der Soll-Vorschriften kontrollieren, deren Einhaltung einen großen Aufwand für die Nutzer bedeute. Beispielsweise müsse der Nutzer eines Handys zur Übertragung bestimmte Apps vor der Nutzung deinstallieren, da durch diese möglicherweise das Ergebnis abgehört werden könne.
Rm Beckmann (Fraktion B´90/Die Grünen) bittet um den vorher erwähnten Bericht auch unter dem Aspekt, dass man einen Überblick über die Prioritäten der BSI-Anforderungen erhalte.
Auszug aus der noch nicht genehmigten Niederschrift der 11. Sitzung des Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden vom 10.05.2022:
Rm Beckmann (Fraktion B´90/Die Grünen) bittet um Ergänzung des Ergebnisses in TOP 4.1.9 „Sachstandsbericht Digitale Schnellmeldungen“ aus der Sitzung vom 29.03.2022:
„Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt schriftlich nach der Landtagswahl zur September-Sitzung“.
Mit dieser Änderung wird die Niederschrift über die 10. Sitzung des Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 29.03.2022 genehmigt.
4.2 Anträge der Fraktionen
zu TOP 4.2.1
Musik- und Kulturförderung im Stadtgarten
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 24020-22)
Der TOP wurde von der AfD-Fraktion zurückgezogen.
zu TOP 4.2.2
Verbesserung der Situation auf dem Osten- und Westenhellweg sowie in der Dortmunder Innenstadt
Stellungnahme zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 24069-22-E1)
Der Ausschuss behandelt den TOP 4.2.2 aufgrund des inhaltlichen Zusammenhangs zusammen mit dem TOP 4.2.3 „Sachstand der Verwaltung zur Situation rund um den Drogenkonsumraum / oberer Westenhellweg“ (DS-Nr.: 24080-22-E1).
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgender Prüfauftrag der SPD-Fraktion vom 11.03.2022 vor (DS-Nr.: 24069-22-E1):
„… die Dortmunder Innenstadt erlebt derzeit deutlich sichtbare Veränderungen. Dies hat vielschichtige Ursachen. Pandemiebedingte Einschränkungen haben zu Schließungen im Einzelhandel und zu Veränderungen des Einkaufsverhaltens geführt. Das Erscheinungsbild hat sich geändert. Während am oberen Westenhellweg und im Stadtgarten eine wachsende Drogenszene Probleme verursacht, finden sich am Ostenhellweg vermehrt wohnungslose Menschen in Nischen und Eingängen. Verschmutzungen und Müllablagerungen nehmen zu. Dies wirkt abschreckend auf Besucher*innen, Anwohner*innen und Gewerbetreibende. Leerstände sind kaum noch zu vermieten, Kund*innen bleiben aus und eine Negativspirale droht.
Aus diesem Grund bittet die SPD-Fraktion um Beratung und Beschluss eines ergebnisoffenen Prüfauftrages, wie die Aufenthaltsqualität in der Innenstadt wieder hergestellt werden kann.
Dabei sind folgende Fragestellungen zu berücksichtigen:
· Welche möglichst kurzfristigen Maßnahmen sieht die Verwaltung, um Entlastung im öffentlichen Raum schaffen?
· Gibt es bereits Konzepte zur Belebung der gesamten Innenstadt oder kurzfristig umzusetzende Projekte und wenn ja, wie sollen diese aussehen?
· Welche Aktionen und Veranstaltungen im öffentlichen Raum sind möglich, um die Menschen wieder zurück in die Innenstädte zu holen?
· Würde eine Verlegung des Drogenkonsumraues die Situation am Westenhellweg und rund um die Thiergalerie verbessern?
· Wären dezentrale Angebote für drogenkranke Menschen rund um die Innenstadt möglich und sinnvoll?
· Wie schätzt die Verwaltung eine Ausweitung ordnungspolitischer Maßnahmen in Kombination mit aufsuchender Hilfe (passgenaue Streetwork) ein? Könnte dies zu einer kurzfristigen Verbesserung vor Ort führen?
· Welche Möglichkeiten hätte die Stadt, den Handel von den Störungen durch die Szene zu unterstützen und für eine Entlastung zu sorgen?
· Der Wochenmarkt auf dem Hansaplatz ist sehr beliebt, zieht Kund*innen an und belebt insbesondere in den wärmeren Monaten die City. Liegt das Konzept zur weiteren Attraktivitätssteigerung mittlerweile vor bzw. wann ist damit zu rechnen?
· Rund um die Innenstadt und auf den Einfahrtstraßen gibt es derzeit viele Baustellen, die zu Verkehrsbehinderungen führen. Auch dies schreckt potentielle Kund*innen ab. Wann ist mit Ende der Baustellensituationen zu rechnen? Gibt es Möglichkeiten um die Maßnahmen zu beschleunigen? Wie erfolgt eine Koordinierung um unnötige Beeinträchtigungen zu vermeiden?
Begründung:
Umfragen haben ergeben, dass Besucher*innen der Innenstadt die Geschäfte als austauschbar und unattraktiv ansehen, es fehlen Angebote, die es nur in Dortmund gibt. Zusätzlich ist die Innenstadt durch die Baustellensituation und auf den Hauptzugangsstraßen in die City schwer erreichbar. Dies führt zu Lärmbelastung für Anwohner*innen und Beschäftigte. Citybesucher weichen aus und fahren Shoppingzentren auf der grünen Wiese mit kostenlosen Parkplätzen an.
Der Drogenkonsumraum ist wichtiges und unverzichtbares Instrument zur Verbesserung der Situation drogenkranker Menschen in Dortmund. Leider haben im Umfeld aggressives Betteln und Diebstähle zugenommen. Schwerstabhängige Menschen konsumieren Drogen auf der Straße, in Hauseingängen oder in öffentlich zugänglichen Gebäuden. Bereits jetzt ist ein hoher Kontrolldruck durch Polizei und Ordnungsamt vorhanden. Trotzdem findet offener Drogenhandel im Stadtgarten und rund um den Drogenkonsumraum statt. Mitarbeiter*innen des Ordnungsamtes sind regelmäßig unterwegs und weisen darauf hin, dass Schlafstätten im öffentlichen Raum zu räumen sind. Es ist wichtig, Verstöße und Fehlverhalten mit Augenmaß zu sanktionieren, um keine rechtsfreien Räume zuzulassen.
Die Entscheidung, den Drogenkonsumraum am Standort in unmittelbarer des Gesundheitsamts zu errichten, war zum Zeitpunkt der Verlegung im Jahr 2019 nachvollziehbar. Seither hat die Verwahrlosung der Szene durch veränderten Drogenkonsum dazu geführt, dass die Lage des Standortes neu zu bewerten ist, um nicht das gesamte Umfeld zu beschädigen. Bei allen ggf. erforderlichen Veränderungen muss sichergestellt werden, dass das bewährte Angebot und ergänzende Betreiberkonzept durch die Aidshilfe und die vorhandenen Hilfenetzwerke nicht gefährdet wird.
Alle Maßnahmen müssen fachlich übergreifend unter Beteiligung der Wirtschaftsförderung, des Sozialausschusses oder des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün abgestimmt sein. Nur so kann es gelingen, wieder Leben in die City und auf die Plätze und in den öffentlichen Raum zurück zu bringen. Als positive Beispiele für eine belebte, attraktive Innenstadt mit hoher Aufenthaltsqualität sind Veranstaltungen wie z.B. das Fest der Chöre, das E-Bike-Festival, der Stadtfeuerwehrtag oder der Evangelische Kirchentag zu benennen.
Es muss ein Gesamtkonzept unter Beteiligung der zuständigen Fachausschüsse mit ergebnisoffenen Lösungsvorschlägen für eine Entwicklung der Innenstadt entwickelt werden, um die Probleme fachlich übergreifend anzugehen. …“
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden unter TOP 4.3.3 folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vom 14.03.2022 (DS-Nr.: 24080-22-E1) vor:
„… die CDU-Fraktion bittet die Verwaltung darzulegen, welche Aktionen, Schritte etc. bereits seitens der Verwaltung unternommen wurden, um die Situation rund um den Drogenkonsumraum zu verbessern. Wir bitten hier auf folgende Punkte einzugehen:
- Gibt es Überlegungen der Ordnungsverwaltung, mehr Ordnungspartner rund um den Drogenkonsumraum einzusetzen?
- Gibt es Überlegungen dahingehend, dass mehr Sozialarbeiter/Mitarbeiter von Sicherheitsdiensten rund um den Drogenkonsumraum eingesetzt werden?
- Gibt es kurz,- mittel und/oder langfristige Lösungsansätze, die aus dem sich vierteljährlich stattfindenden Runden Tisches zum Drogenkonsumraum erarbeitet wurden? Wenn ja, können diese schon benannt werden?
- Macht es Sinn, die Öffnungszeiten des Café Kick zu erweitern über 16.00 Uhr hinaus? Mit wie viel mehr an Personal müsste hier kalkuliert werden?
Da diese Anfrage dezernatsübergreifend ist bitten wir, dass bei den entsprechenden Dezernaten / Stadtämtern die nachgefragten Informationen eingeholt werden, damit diese in einer Gesamtantwort dem Ausschuss zur Verfügung gestellt werden. …“
Hierzu liegt dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden ein Antrag der Fraktion B´90/Die Grünen vom 24.03.2022 (DS-Nr.: 24080-22-E3) vor:
„… in ihrer Antwort auf eine gemeinsame Anfrage der Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU in der Sitzung des Rates am 17. Februar (DS-Nr: 23766-22) teilt die Verwaltung mit, dass es bisher keine konkreten Überlegungen oder gar Planungen für einen anderen Standort des Drogenkonsumraums gegeben hat. Zusätzlich stellt die Verwaltung fest, dass eine eventuelle Suche nach einem anderen Standort für den Drogenkonsumraum sowie dessen Einrichtung und Genehmigung an einem neuen Standort mehrere Jahre in Anspruch nehmen würde.
Vor diesem Hintergrund bitten wir um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:
Beschlussvorschlag:
1. Der Ausschuss stellt fest, dass der Drogenkonsumraum als überlebenswichtiges Instrument des Dortmunder Drogenhilfesystems auch aus ordnungspolitischer Sicht nicht gefährdet oder diskreditiert werden darf.
2. Vor dem Hintergrund der Antwort der Verwaltung ist davon auszugehen, dass der jetzige Standort des Drogenkonsumraums aktuell alternativlos ist. Der Ausschuss erwartet, dass dies bei allen Diskussionen und Maßnahmen zur Verbesserung der Situation im Umfeld des Raums berücksichtigt wird.
3. Der Ausschuss fordert die Verwaltung auf, eine Stellungnahme der Aidshilfe als Betreiberin des Drogenkonsumraums zur aktuellen Situation rund um den Drogenkonsumraum einzuholen und dem Ausschuss zur Kenntnis zu geben.
4. Die Verwaltung wird aufgefordert gemeinsam mit der Aidshilfe nach Möglichkeiten zu suchen, um vorrangig mit sozialpolitischen Maßnahmen die kritisierten Zustände rund um die Einrichtung zu beheben.
5. Der Ausschuss erwartet, dass alle Überlegungen einer eventuellen Ausweitung ordnungspolitischer Maßnahmen gemeinsam und einvernehmlich mit der Aidshilfe abgestimmt werden.
Begründung
Erfolgt ggf. mündlich. …“
Rm Wallrabe (CDU-Fraktion) berichtet, seine Fraktion werde in der Ratssitzung die Bildung einer Kommission aus 5 Ausschüssen vorschlagen, die sich mit diesem ausschussübergreifenden Thema befassen solle. Er schlägt daher vor, die heutigen Anträge dazu in den Rat durchlaufen zu lassen.
Rm Goosmann (SPD-Fraktion) lehnt diesen Vorschlag ab, da seine Fraktion dem CDU-Vorschlag skeptisch gegenüberstünde. Man halte ein weiteres Gremium hier nicht für zielführend.
Nachdem sowohl die SPD-Fraktion als auch die CDU-Fraktion Gespräche mit den Geschäftsinhabern aus dem Westenhellweg geführt hätten und sich ein Bild von der Situation vor Ort hätten machen können, lägen die Vorschläge der beiden Fraktionen zur heutigen Sitzung, die hier zu diskutieren und entscheiden seien, nicht weit auseinander. Die SPD-Fraktion beabsichtige, einen ergebnisoffenen Prüfantrag zu stellen, ob der Standort zukünftig noch für einen Drogenkonsumraum geeignet sei. Der CDU-Antrag berücksichtige weitere Aspekte und werde von der SPD-Fraktion unterstützt. Auch einigen Punkten des Antrags der Fraktion B´90/Die Grünen hinsichtlich der AIDS-Hilfe und der Einbeziehung sozialpolitischer Maßnahmen könnte zugestimmt werden. Der Punkt 5 gehe allerdings zu weit und finde insoweit keine Unterstützung.
Rm Dr. Reinbold (Fraktion FDP/Bürgerliste) sieht für seine Fraktion ebenfalls einen dringenden Handlungsbedarf. Sowohl der SPD- als auch der CDU-Antrag gingen in die richtige Richtung. Auch halte er die Punkte 1 und 2 aus dem Antrag der Fraktion B´90/Die Grünen für zustimmungswürdig, den Punkt 5 aus dem Antrag lehne seine Fraktion allerdings ebenfalls ab. Welches Gremium dann eine Lösung erarbeiten solle, müsse danach entschieden werden. Den diesbezüglichen Vorschlag der CDU-Fraktion zur Bildung einer Kommission halte er für zielführend.
Rm Beckmann (Fraktion B´90/Die Grünen) teilt mit, die Solidarität seiner Fraktion gelte den drogenkranken Menschen vor Ort, wobei man die Probleme der anderen Beteiligten ebenfalls nicht abspreche. Der Drogenkonsumraum sei wichtiger Bestandteil des Drogenhilfe-Systems und dürfe nicht diskreditiert werden. Ein neuer Standort werde vorerst eine Illusion bleiben und löse die Probleme im Innenstadtbereich nicht. Ursache hierfür sehe man nicht im Drogenkonsumraum sondern vielmehr u. a. in dem veränderten Online-Konsumverhalten der Menschen oder der nahegelegenen Thier-Galerie. Seine Fraktion arbeite zusammen mit den Kollegen aus dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit an Konzepten, die sozialen Hilfen zu verstärken, beispielsweise die Diamorphin-Ambulanz und Verstärkung der aufsuchenden Sozialarbeit. Er wünsche die Anforderung einer Stellungnahme der Betreiberin des Drogenkonsumraums, da diese in die Abwägung einbezogen werden müsse. Weiterhin weist er darauf hin, dass es bereits verschiedene soziale Angebote außerhalb des Wallrings gebe. Zum Thema Café Kick schlägt Herr Beckmann vor, die Wohnsitzauflage zu lockern oder die Öffnungszeiten der Einrichtung zu erweitern, um dieses Hilfsangebot zu stärken.
Rm Bohnhof (AfD-Fraktion) begrüßt den SPD-Antrag und die diesbezügliche Sachdebatte. Man müsse sehr wohl über Alternativen zu dem derzeitigen Standort der Drogenkonsumstelle nachdenken, weswegen er den Punkten 1,2 und 5 des Antrags der Fraktion B´90/Die Grünen nicht zustimmen könne. Die Anträge der SPD-Fraktion und CDU-Fraktion würden von seiner Fraktion unterstützt. Der im Rat von der CDU vorgeschlagenen Kommission stehe man allerdings ablehnend gegenüber.
Rm Wallrabe (CDU-Fraktion) betont, dass es sich beim ABöOAB um einen ordnungspolitischen Ausschuss handele, in dem genau diese Aspekte zu berücksichtigen seien und weniger die sozialpolitischen.
StR Dahmen berichtet von den aktuellen ordnungsbehördlichen Maßnahmen gegen Drogenkonsum an den Brennpunkten oberer Westenhellweg und Stadtgarten. Bei dem Thema Drogenkonsumraum handele es sich um eine gemeinsame Aufgabe mit der Sozialverwaltung, die gemeinschaftlich gelöst werden müsse. Des Weiteren gebe es auch beim OB einen Arbeitskreis, der sich mit diesem Thema beschäftige. Die Verwaltung müsse hier gemeinschaftlich eine verwaltungseinheitliche Vorlage erstellen, die dann in allen beteiligten Ausschüssen ABöOAB, ASAG, Wirtschaftsförderungsausschuss und AKUSW behandelt werden solle. Ein neuer Standort für den Drogenkonsumraum müsse entweder mit diesen Ausschüssen und/ oder der zu gründenden Kommission abgestimmt werden.
sB Martinschledde (Fraktion Die Linke+) gibt zu bedenken, dass die Problematik durch einen neuen Standort des Drogenkonsumraums lediglich in einen anderen Bereich verschoben würden. Man müsse akzeptieren, dass die Szene sich weiterhin im Innenstadtbereich aufhalten werde.
Rm Wallrabe (CDU-Fraktion) weist auf das zu berücksichtigende Problem hin, dass der Drogenkonsumraum durch die unmittelbare Nähe den Handel behindere. Es sei zu beachten, dass letzterer ja die finanziellen Mittel für derartige soziale Projekte bereitstelle und somit auch geschützt und gestärkt werden müsse.
Rm Goosmann (SPD-Fraktion) betont, seine Fraktion halte den Drogenkonsumraum an sich für durchaus sinnvoll und erhaltenswert. An dem ehemaligen Standort am alten Gesundheitsamt habe es auch nicht so viele Probleme mit der Einrichtung gegeben. Den von StR Dahmen aufgezeigten verwaltungsseitigen Weg halte er für sinnvoll. Politisch könne er sich vorstellen, dass nach einer Verwaltungsvorlage eine gemeinsame Kick-off-Veranstaltung der Ausschüsse stattfinde, deren Dezernate die Vorlage erstellten.
Rm Wallrabe (CDU-Fraktion) stellt klar, dass die von der CDU vorgeschlagene Kommission genau diesen von Rm Goosmann genannten Zweck erfülle.
Rm Beckmann (Fraktion B´90/Die Grünen) bittet um eine Unterbrechung der Sitzung für 5 Minuten zur internen Beratung.
Nach der Sitzungsunterbrechung werden die Punkte der Anträge der SPD-Fraktion und der Fraktion B´90/Die Grünen einzeln abgestimmt:
SPD-Antrag (DS-Nr.: 24069-22-E1):
Punkt 1:
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden stimmt Punkt 1 des Prüfauftrags mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen Die Linke+ und Die Fraktion-Die Partei zu.
Punkt 2:
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden stimmt Punkt 2 des Prüfauftrags mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen Die Linke+ und Die Fraktion-Die Partei zu.
Punkt 3:
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden stimmt Punkt 3 des Prüfauftrags mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen Die Linke+ und Die Fraktion-Die Partei zu.
Punkt 4:
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden stimmt Punkt 4 des Prüfauftrags mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen Bündnis 90/ Die Grünen, Die Linke+ und Die Fraktion-Die Partei zu.
Punkt 5:
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden stimmt Punkt 5 des Prüfauftrags mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen Bündnis 90/ Die Grünen, Die Linke+ und Die Fraktion-Die Partei zu.
Punkt 6:
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden stimmt Punkt 6 des Prüfauftrags mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen Die Linke+ und Die Fraktion-Die Partei zu.
Punkt 7:
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden stimmt Punkt 7 des Prüfauftrags mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen Bündnis 90/ Die Grünen, Die Linke+ und Die Fraktion-Die Partei zu.
Punkt 8:
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden stimmt Punkt 8 des Prüfauftrags mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen Die Linke+ und Die Fraktion-Die Partei zu.
Punkt 9:
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden stimmt Punkt 9 des Prüfauftrags mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen B`90/ Die Grünen, Die Linke+ und Die Fraktion-Die Partei zu.
Antrag Fraktion B´90/Die Grünen (DS-Nr. 24080-22-E3):
Punkt 1:
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden stimmt Punkt 1 des Antrags mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion zu.
Punkt 2:
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden stimmt Punkt 2 des Antrags mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und der AfD-Fraktion zu.
Punkt 3:
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden stimmt Punkt 3 des Antrags einstimmig zu.
Punkt 4:
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden stimmt Punkt 4 des Antrags einstimmig zu.
Punkt 5:
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden lehnt Punkt 5 des Antrags mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen B´90/Die Grünen, Die Linke+ und Die Fraktion-Die Partei ab.
Die Stellungnahme der Verwaltung zur Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion (DS-Nr.: 23080-22-E1) erfolgt schriftlich zur nächsten Sitzung.
zu TOP 4.2.3
Sachstand der Verwaltung zur Situation rund um den Drogenkonsumraum / oberer Westenhellweg
Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 24080-22-E1)
Der TOP 4.2.3. wurde gemeinsam mit TOP 4.2.2 unter TOP 4.2.2 behandelt.
zu TOP 4.2.4
Vorbereitung der Landtagswahl 2022
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 24082-22)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion B´90/Die Grünen vom 14.03.2022 vor:
„… die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet die Verwaltung um einen kurzen Bericht zur Vorbereitung der Landtagswahl 2022 in der Ausschusssitzung am 29.03.2022. Dabei soll insbesondere zu folgenden Themen Stellung genommen werden:
· Wahlräume (Anzahl, barrierefreie Zugänglichkeit, …)
· Rekrutierung von Wahlhelfer*innen
· Organisation in den Wahlräumen (Corona-Schutzmaßnahmen, Sicherheitsdienst, …)
· Organisation Briefwahl (Zentrale Auszählung; …)
· Sachstand digitale Schnellmeldungen …“
Herr Legeler (FB 33) berichtet von Unregelmäßigkeiten bei der Sitzung des Kreiswahlausschusses zur Zulassung der Kreiswahlvorschläge am 22.03.2022 bezüglich der Unterstützungsunterschriften. Diese seien aber bereits aufgeklärt und korrigiert worden.
Es gebe 386 Wahlräume, von denen 318 barrierefrei seien. In den übrigen 68 Wahlräumen könne aufgrund der räumlichen Gegebenheiten Barrierefreiheit nicht gewährleistet werden. Die Wahlraumsuche sei online möglich. Weiterhin gebe es 182 Briefwahlbezirke. Die Auszählung dieser Stimmen finde in zwei angemieteten Hallen in der Messe Westfalenhallen statt. Es konnten rund 4000 Wahlhelfer*innen rekrutiert werden. Eine Anmeldung sei weiterhin möglich aufgrund der Nachbesetzung von Absagen. Die Zustellung der Wahlbenachrichtigungen erfolge durch den Dienstleister DP AG in der KW 15. Die Briefwahl könne bis zum 13.05.2022 beantragt werden. In den Wahlräumen würden Desinfektionsmittel, Mund-Nasen-Schutz und Spuckschutzwände für die Wahlhelfer*innen und Sicherheitspersonal zur Verfügung gestellt.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 4.2.5
Flughafenfeuerwehr
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 24083-22-E1)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion B´90/Die Grünen vom 14.03.2022 vor:
„… die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet um Stellungnahme der Verwaltung im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden zur Sitzung am 10.05.2022 sowie im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften zur Sitzung am 05.05.2022:
Einsätze der Flughafenfeuerwehr
1. Wie viele Ambulanz- und Rettungsflüge fanden am Flughafen Dortmund unter Beteiligung der Flughafenfeuerwehr in den Jahren 2015 bis heute statt?
2. Wie funktioniert die Abrechnung zwischen Stadt Dortmund und Flughafen Dortmund GmbH in Bezug auf Personal und Leistungen der Flughafenfeuerwehr sowie der Rettungswache 27? Wie verhält sich hierbei der Anteil der sogenannten Vorhaltekosten für die Betriebsbereitschaft der Flughafen Dortmund GmbH?
3. Inwiefern gibt es einen eigenen Arbeitsbericht der Flughafenfeuerwehr?
Fahrzeugbestand und Ausstattung der Flughafenfeuerwehr
4. Welche Mindestanzahl an Rettungs- und Löschfahrzeugen muss die Flughafen Dortmund GmbH nach den Richtlinien der ICAO vorhalten?
5. Über welche Fahrzeuge verfügt die Flughafenfeuerwehr (gegliedert nach Fahrzeugtyp, geplante Nutzungsdauer, tatsächliche Nutzungsdauer)?
6. Inwiefern sind die Fahrzeuge der Flughafenfeuerwehr dem FB37 zugeordnet?
7. Inwiefern werden Fahrzeuge für die Flughafenfeuerwehr aus dem Haushaltsplan für den FB37 angeschafft?
8. Inwiefern werden Equipment, Technik und Löschmittel für die Flughafenfeuerwehr aus dem Haushaltsplan für den FB37 angeschafft?
9. Welche Löschmittel (Art und Menge) muss die Flughafen Dortmund GmbH nach den Richtlinien der ICAO vorhalten und wie ist der aktuelle Bestand?
Begründung:
In Dortmund betreibt die Feuerwehr eine eigene Wache am Flughafen. Die Flughafenfeuerwehr bzw. Feuer- und Rettungswache besteht aus einem Team von Berufs- und Freiwilliger Feuerwehr (FW7 und Löschzug 30/LZ30). Beide Einheiten sind laut Auskunft der städtischen Webseite und der Webseite des Flughafens ausschließlich für das Betriebsgelände des Airports DTM zuständig. Die Flughafen-Feuerwehr ist für die Sicherstellung des Brandschutzes, der Notfallplanung und den Vorbeugenden Brandschutz zuständig. Im Großschadensfall wird sie durch die Feuerwehren Dortmund und Unna sowie von Hilfsorganisationen unterstützt. Neben dem Flughafen befindet sich die Rettungswache 27.
Wie alle anderen Flughäfen, hat auch der Dortmund Airport seine Infrastruktur während des Lockdowns offengehalten, damit Ambulanz-, Rettungs- und Rückholflüge stattfinden konnten. Dem Dortmund Airport sind so Vorhaltekosten in Höhe von 4,6 Mio. Euro entstanden.
Mit Stellungnahme (21530-21-E1) wurde dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden eine Übersicht über den Fahrzeugbestand des Fachbereichs 37 gegeben. In dieser Übersicht werden keine Fahrzeuge für die FW7 und den LZ30 erwähnt.
An den deutschen Verkehrsflughäfen gelten die Richtlinien der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO), die zum Beispiel die Art und Menge der vorzuhaltenden Löschmittel sowie die Mindestanzahl der Rettungs- und Löschfahrzeuge vorschreiben. …“
Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt schriftlich zur nächsten Sitzung.
4.3 Überweisungen anderer Gremien
zu TOP 4.3.1
Parkraumbeleuchtung Rombergpark und Zoo
Überweisung: Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 18.01.2022
(Drucksache Nr.: 23258-21)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Überweisung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 18.01.2022 vor:
zu TOP 3.9
Parkraumbeleuchtung Rombergpark und Zoo
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23258-21)
Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgender Antrag der SPD-Fraktion vom
14.12.2021 vor:
Die SPD-Fraktion im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit bittet um Beratung und
Beschluss des folgenden Antrags:
Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept zur Parkraumbeleuchtung Rombergpark und Zoo zu erstellen. Ziel soll die Beseitigung von Angsträumen sein, gleichzeitig sollen aber auch Aspekte zur Verhinderung von unnötigen Lichtemissionen berücksichtigt werden.
Begründung:
Der Parkplatz Rombergpark/Zoo an der Mergelteichstraße ist nur an dem Hauptweg
beleuchtet, am Parkplatz Zillestraße ist keine Beleuchtung vorhanden. Zur Beseitigung von Angsträumen soll daher eine intelligente Beleuchtung dieser Bereiche eingerichtet werden.
Hierbei ist zu berücksichtigen, dass unnötige Lichtemissionen nach Möglichkeit verhindert werden.
Frau Mais (CDU-Fraktion) gibt an, dass nach Rücksprache, die Bezirksvertretung Hombruch, das nicht als Angstraum gesehen habe. Sie bittet, den Antrag in den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden zu überweisen.
Frau Brunsing (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) merkt an, dass der Bereich Zoo und Rombergpark bereits im Aktionsplan Angsträume definiert sei und mit den Mitteln bedacht sei. Aus ihrer Sicht sei der Antrag überflüssig.
Frau Ixkes-Henkemeier (SPD-Fraktion) erklärt, dass der Antrag aus einem Begehren von Bürgerinnen und Bürgern entstanden sei, die den Zoo und den Rombergpark nutzten. Es gehe auch um intelligente Beleuchtung.
Frau Lögering (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) gibt an, dass im letzten Jahr der Ausschuss für Klima, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen ein generelles Beleuchtungskonzept in Naturräumen beschlossen habe. Sie schlägt vor, das abzuwarten.
Herr Mader schlägt vor, den Antrag als eingebracht anzusehen und dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden zu überweisen und hier wieder aufzurufen, wenn es neue Informationen der Verwaltung gäbe.
Frau Ixkes-Henkemeier erklärt sich für ihre Fraktion als Antragsteller einverstanden, den Antrag nach neuem Sachstand erneut aufzurufen.
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit sieht den Antrag als eingebracht und überweist ihn zur Information an den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Überweisung des Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit zur Kenntnis.
zu TOP 4.3.2
Abfallentsorgung Brunnenstr. 43, Beschwerde über die Aufgabe des gewährten freien Zugangs durch die EDG zum 31.12.2020
Überweisung: Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 02.02.2022
(Drucksache Nr.: 18556-20-E5)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Überweisung des Ausschusses für Klima, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 02.02.2022 vor:
„… Dem Ausschuss für Bürgerdienste öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden lag in seiner Sitzung vom 09.02.2021 folgende Bitte um ergänzende Beantwortung an die Verwaltung vor:
die Fraktion BÜDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet die Verwaltung unter dem o.g. TOP
ergänzend um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Wie häufig kommt es vor, dass Umleerbehälter tatsächlich nach 20:00 Uhr
beziehungsweise noch nach 21:00 Uhr geleert werden? Falls dazu keine quantitativen Daten erhoben werden, genügt eine qualitative Einschätzung.
2. Wie viele genehmigte Anträge zum Eigentransport (gemäß §20 Absatz 13 der
Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund) wurden bisher genehmigt? Wie viele Eigentransportanträge wurden in den Jahren 2018, 2019 und 2020 gestellt? Wie viele der Anträge wurden davon jeweils genehmigt?
Begründung:
Die Antworten sollen u.a. beurteilen helfen, ob es sich bei den sehr spät möglichen
Leerungen eher um theoretische Fälle handelt oder ob solche sehr späten Leerungen
tatsächlich in nennenswertem Umfang vorkommen.
Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Die vorgenannten Fragen werden nach erfolgter Abstimmung mit der EDG wie folgt
beantwortet:
Häufigkeit verspäteter Leerungen:
Bereits die Anzahl der Fälle, in denen bisher Umleerbehälter später als 20.00 Uhr geleert wurden, geht gegen Null. Die Regelung im § 21 Abs. 1 der gültigen Abfallsatzung hält der EDG lediglich die Möglichkeit offen, beispielsweise bei Streik oder „höherer Gewalt“, die Behälter auch bis 22.00 Uhr zu leeren. Es handelt sich hierbei jedoch eher um theoretische Fälle.
Genehmigte Anträge gemäß § 20 Abs. 13 AbfS:
Der Abs. 13 in § 20 der AbfS wurde für das Jahr 2021 neu und somit erstmalig in die
Abfallsatzung aufgenommen. Aus diesem Grund gibt es bislang noch keine Erfahrungswerte, wie häufig von dieser Vorschrift Gebrauch gemacht wurde. Verlässliche Zahlen zu erfassten Fällen nach der neuen Regelung des § 20 Abs. 13 AbfS, liegen daher derzeit noch nicht vor.
Mit der Vorschrift werden die Voraussetzungen (Stellplätze und/oder Transportwege können nicht oder nicht ohne unzumutbare Aufwendungen den Vorschriften der Abfallsatzung entsprechend angepasst werden) sowie die an die Umsetzung geknüpften Bedingungen (Rausstellen der Behälter am Leerungstag vor Ankunft des Leerungsfahrzeuges; Rückstellung der Behälter bis spätestens 22:00 Uhr) definiert. Zudem wird geregelt, dass die Nichtbeachtung der an den Eigentransport geknüpften Bedingungen ein ordnungswidriges Handeln darstellt, welches mit einem Bußgeld geahndet werden kann.
Der Anschlussberechtigte kann unter den vorgenannten Voraussetzungen den Eigentransport bei der EDG beantragen. Bei Zustimmung wird der Anschlussberechtigte über die an den Eigentransport geknüpften Verpflichtungen sowie die möglichen Konsequenzen bei Nichtbeachtung informiert.
Bis zum Inkrafttreten der neuen Satzungsregelung am 01.01.2021 wurden Eigentransporte zwischen der EDG und dem Anschlussberechtigten vereinbart, beziehungsweise waren Eigentümer, die beispielsweise keinen Mehrleistungszuschlag für die Transportweglänge und/oder auf dem Transportweg vorhandene Stufen zahlen wollten, automatisch dem Eigentransport unterworfen. Bis Ende letzten Jahres waren hierzu 4.475 Behälter dokumentiert.
Auf der Grundlage der Abfallsatzung konnten jedoch Verstöße gegen einen ausgebliebenen Eigentransport nicht sanktioniert werden. Mancherorts verblieben Behälter tagelang oder dauerhaft auf öffentlicher Wegefläche, ohne das ein Gegensteuern aus der Abfallsatzung heraus möglich war. In der Folge kam es hierdurch zu Überfüllungen oder Abfallansammlungen im Umfeld der Behälter, da diese für jedermann zugänglich waren.
Nunmehr hat die Verwaltung die Möglichkeit auf derartige Sachverhalte direkt zu reagieren und den Anschlussberechtigten unter Androhung eines Bußgeldes zur Rückstellung der Behälter zu verpflichten.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet hierzu um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:
Der Ausschuss bittet die Verwaltung und die EDG um eine Berichterstattung zum Thema Eigentransport gemäß § 20 Absatz 13 der Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (AbfS)) in einer der ersten Sitzungen des Jahres 2022.
Die EDG wird gebeten, in 2021 eine entsprechende Berichterstattung vorzubereiten und insbesondere die dazu nötigen Daten zu erheben. Dabei soll aufgezeigt werden:
1. Wie viele Anträge zum Eigentransport wurden im Jahr 2021 gestellt und wie viele
Anträge genehmigt?
2. Wie viele Bußgelder wurden aufgrund von entsprechenden Pflichtverletzungen im
Jahr 2021 ausgesprochen (Anzahl und Bußgeldsumme)?
Begründung. Erfolgt mündlich.
Rm Beckmann (Fraktion B‘90/Die Grünen) dankt für die Antwort der Verwaltung. Die Stellungnahme lasse erkennen, dass Leerungen nach 20:00 Uhr nicht vorkommen würden. Man müsse als Politik die Frage stellen ob man im Rahmen der nächsten Aufstellung der Satzung zu einer anderen Regelung komme. Bezüglich des Eigentransports interessiere man sich, wie dies genutzt werde. Interessant wäre es auch zu wissen ob entsprechende Bußgelder verhängt würden.
Der Vorsitzende Rm Weber (CDU-Fraktion) erklärt, dass der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grüne eher als Anfrage zu verstehen sei.
Rm Beckmann erklärt, dass man damit einverstanden sei den Antrag als Anfrage einzustufen. Man bitte diese aber erst im nächsten Jahr zu beantworten.
Herr Stadtrat Dahmen merkt an, dass dies dann Sache des Umweltausschusses sei.
Rm Beckmann erklärt, dass eine Beantwortung im für die EDG zuständigen Ausschuss möglich sei.
Der Ausschuss nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis und die Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Kenntnis und leitet diese an dem Umweltausschuss weiter.
Hierzu liegt dem AKUSW am 02.02.2022 vor -> Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 18556-20-E5):
...in seiner Sitzung vom 16.03.2021 hat der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Anregungen und Beschwerden die ergänzende Stellungnahme der Verwaltung sowie die zusätzliche Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Kenntnis genommen und den Vorgang an den Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen weitergeleitet. Nunmehr wurde die Verwaltung um Beantwortung der zusätzlichen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gebeten. Nach erfolgter Abstimmung mit der EDG werden die Fragen wie folgt beantwortet:
Wie viele Anträge zum Eigentransport wurden im Jahr 2021 gestellt und wie viele Anträge
wurden genehmigt?
Im Jahr 2021 wurden insgesamt 329 neue Anträge zum Eigentransport gestellt und auch im
gleichen Umfang genehmigt. Untersagungsgründe gab es demnach nicht. Insgesamt sind bei
der EDG nach Ablauf des Jahres 2021 insgesamt 4.804 Eigentransporte auf Dortmunder
Stadtgebiet gelistet.
Wie viele Bußgelder wurden aufgrund von entsprechenden Pflichtverletzungen im Jahr 2021
ausgesprochen (Anzahl und Bußgeldsumme)?
Seitens der Verwaltung wurden keine Bußgeldverfahren aufgrund von Pflichtverletzungen im
Zusammenhang mit dem Eigentransport eingeleitet. Bei einer überschaubaren Anzahl von
Fällen war es ausreichend, Grundstückseigentümer*innen auf die Einhaltung der entsprechenden Verpflichtungen und auf die Sanktionsmöglichkeiten hinzuweisen.
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis und überweist die Stellungnahme auf Bitte von Herrn Rm Weber zur Kenntnis an den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Anregungen und Beschwerden. ...“
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Überweisung des Ausschusses für Klima, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zur Kenntnis.
zu TOP 4.3.3
Aussetzung der Abschiebung von LSBTIQ-Geflüchteten aus Ghana
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 17.02.2022
(Drucksache Nr.: 23640-22)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Überweisung des Rates der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 17.02.2022 vor:
zu TOP 10.8
Aussetzung der Abschiebung von LSBTIQ-Geflüchteten aus Ghana
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 23640-22)
Den Ratsmitgliedern liegt nachfolgender Antrag der Fraktion Die Linke + vom 02.02.2022 vor:
„… die Fraktion DIE LINKE+ bittet um Beschlussfassung zu nachstehendem Antrag:
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Dortmund bittet die Verwaltung der Stadt Dortmund alle Möglichkeiten zu nutzen, Abschiebungen von LSBTIQ*-Geflüchteten nach Ghana nicht zu vollziehen. Er fordert die Landesregierung in NRW unabhängig von der politischen Farbenlehre auf, Abschiebungen von LSBTIQ*-Geflüchteten nach Ghana auszusetzen, zumindest so lange, bis das Auswärtige Amt eine Novellierung der sicheren Herkunftsstaaten vorgenommen hat.
Begründung
Derzeit bemüht sich bereits eine Bundestagsinitiative in Bezug auf die betroffene
Personengruppe Ghana den Status als sicheres Herkunftsland abzuerkennen. Dennoch gilt Ghana derzeit noch als sicheres Herkunftsland. In Ghana stehen LSBTIQ*-Personen vor rechtlichen und gesellschaftlichen Herausforderungen, die Nicht-LSBTIQ*-Bürger:innen nicht kennen.
Gleichgeschlechtliche sexuelle Handlungen zwischen Männern sind in Ghana illegal und werden derzeit mit drei Jahren Haft strafrechtlich verfolgt. Die Mehrheit der Bevölkerung Ghanas hegt Anti-LSBTIQ*-Gefühle, physische und gewalttätige homophobe Angriffe auf LSBTIQ*-Personen sind weit verbreitet und werden oft von den Medien, religiösen und politischen Führern gefördert. Berichte über junge Schwule, die aus ihren Häusern geworfen wurden, sind ebenfalls weit
verbreitet, ebenso wie Berichte über Konversionstherapien in ganz Ghana.
Obwohl die Verfassung ghanaischen Bürgern das Recht auf Rede-, Meinungs- und
Versammlungsfreiheit garantiert, werden diese Grundrechte LSBTIQ*-Personen aktiv
vorenthalten.
Pro-LSBTIQ*-Aktivismus existiert in Ghana zwar, aber solche Bemühungen werden oft von der ghanaischen Regierung vereitelt und sollen mit dem neuen Gesetz unter Strafe gestellt werden.
Am 24. Februar 2022 soll daher das „Gesetz zur Förderung ordentlicher menschlicher
Sexualrechte und ghanaischer Familienwerte“ verabschiedet werden, welcher eines der homophobsten Gesetze weltweit darstellen wird. Das Gesetz sieht Gefängnisstrafen von bis zu fünf Jahren für Personen vor, die Sex mit gleichgeschlechtlichen Partnern haben, und Gefängnisstrafen von bis zu zehn Jahren für Personen, die LSBTIQ*-Rechte verteidigen.
Öffentliche Zärtlichkeiten zwischen gleichgeschlechtlichen Paaren sollen unter Strafe gestellt und gesundheitliche Dienstleistungen für LSBTIQ*-Personen eingeschränkt werden. Das Gesetz will LSBTIQ*-Personen zu Konversionstherapien sowie Lehrer und andere Autoritätspersonen zum Denunzieren Homosexueller zwingen.
Dortmund ist eine bunte, vielfältige und diverse Stadt, die sich klar gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transphobie bzw. -feindlichkeit stellt.
Rm Wallrabe (CDU) halt die Stadt Dortmund für den falschen Adressaten. Vielmehr sei das
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) für solche Entscheidungen verantwortlich. Bei negativem Bescheid des BAMF kann Härtefallkommission beim Innenministerium NRW eingeschaltet werden. Diese sei mit gutem Sachverstand und Erfahrungen ausgestattet. Auch diverse Organisationen aus der Gesellschaft stellten Mitglieder. Entscheidungen dieses Gremiums würde die Ausländerbehörde der Stadt Dortmund akzeptieren. Daher lehnt seine Fraktion den Antrag ab.
Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) ist über die Aussage im Antrag, vom Auswärtigen Amt werde die Liste der sichereren Herkunftsländer überarbeitet, verwundert. Aus seiner Sicht ist diese Liste ein gesetzlicher Anhang des Asylgesetzes und müsst in diesem Zuge vom Bundestag und Bundesrat beschlossen werden. Im Umkehrschluss bedeute ein sicherer Herkunftsstaat nicht, dass LSBTIQ*- Flüchtlinge grundsätzlich kein Asyl bekommen. Bereits im Asylverfahren werde der Anspruch von LSBTIQ*-Flüchtlingen geprüft. Sie müssten sich nur direkt offenbaren. Daher haben die Parteien der Bundesregierung im Koalitionsvertrag vereinbart, eine spezielle Rechtsberatung für LSBTIQ*- Flüchtlinge vorgesehen, damit die (verkürzten) Fristen eingehalten werden. Daher sieht er keinen Grund, kommunal Abschiebungen auszusetzen. Daher wird seine Fraktion dem Antrag nicht zustimmen.
Rm Goosmann (SPD) sieht das Thema im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung,
Anregungen und Beschwerden ABöAB). Dort könne auch die Sicht der Fachverwaltung gehört
werden. Er schlägt für seine Fraktion die Überweisung in ABöAB vor.
Rm Karacakurtoglu (Die Linke+) schildert die Entwicklung in Ghana von einem sicheren Herkunftsland und einer „Vorzeigedemokratie“ hinzu einer heute viel schwierigeren Situation. So weise das Auswärtige Amt darauf hin, LSBTIQ*-Menschen mögen bei Reisen besondere Vorsicht walten lassen. Bisher seien die von Rm Kauch dargestellten Planungen der Bundesregierung noch nicht realisiert. In Ghana werde Homosexualität derzeit mit drei Jahren Haftstrafe belegt. Auch drohe den Menschen innerhalb der Gesellschaft Verfolgung und Folter. Mit der Gesetzesinitiative „Gesetz zur Förderung ordentlicher menschlicher Sexualrechte und ghanaischer Familienwerte“ drohe LSBTIQ*-Menschen in Ghana eine Verschärfung der Repressionen. U.a. sollen Denunzierungen und Konversationtherapien
gefördert werden. Auch drohe der Ausschluss von medizinischer Versorgung. Daher ist der Schutz - besonders bis zur ankündigten Neuregelung durch die Bunderegierung – wichtig.
Die Härtefallkommission steht aus ihrer Sicht vor dem Problem, dass sie nicht Geschehnisse im Herkunftsland für die Entscheidung heranziehen darf.
Rm Perlick (AfD) nennt die Lage für sexuelle Minderheiten in Ghana bedenklich und gefährlich. Generell sei die Verfolgung von Minderheiten in vielen Ländern problematisch.
Die Linke+ solle sich um die Einreise von Menschen Gedanken machen bevor man den Schutz vonLSBTIQ*-Flüchtlinge fordere.
Rm Heymann (SPD) beantragt das Ende der Redeliste.
OB Westphal lässt den Antrag zur Geschäftsordnung abstimmen.
Der Rat beschließt einstimmig bei einer Enthaltung das Ende der Redeliste.
Rm Bohnhof (AfD) stimmt inhaltlich Rm Wallrabe und Rm Kauch hinsichtlich der Unzuständigkeit zu, einer Beratung im ABöAB verschließt er sich aber nicht.
Rm Brunner (B‘90/Die Grünen) verweist auf den Ernst der Lage für Betroffene. Sie sieht jedoch auch die Hürden im Asylrecht. Daher möchte ihre Fraktion das Thema im ABöAB beraten. Richtung AfD zweifelt sie am ersthaften Interesse am Thema und nennt die von der AfD vertretene Politik homophob.
Rm Kowalewski (Die Linke+) erinnert an einen Beschluss des Rates zum Abschiebestopp nach Afghanistan als dies als sicheres Herkunftsland galt. Jetzt haben wir konkrete Fälle in Dortmund in denen Menschen von der Abschiebung nach Ghana bedroht sind. Seine Fraktion würde dem Antrag auf Beratung im ABöAB zustimmen, zugleich aber um Kulanz für die Betroffenen bitten, bis zu einer abschließenden Beratung bleiben zu dürfen. Ansonsten wäre die Organisation von Kirchenasyl nötig.
Rm Neumann-Lieven (SPD) möchte es gern im ABöAB erörtern, aber auch den aktuell Betroffenen zunächst den Schutz bieten. Sie bitte, sofern möglich, um die vom Vorredner formulierte Kulanz.
Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) gibt den Hinweis, dass der genannte Gesetzentwurf nicht von der Regierung sondern der Opposition in Ghana eingebracht wurde. Er zweifelt daher am Beschluss dieses Gesetzes.
Rm Bohnhof (AfD) gibt die persönliche Erklärung nach § 18 der Geschäftsordnung ab. Er weist den Vorwurf der Homophobie an die Adresse der AfD, insbesondere aber auch für sich selbst, zurück. Als Argument benennt er die Bundesvorsitzende seiner Partei einen Landtagsabgeordneten, die bekennend homosexuell sind.
StR Dahmen sagt, dass BAMF treffe die Entscheidungen. Die Komplexität des Verfahrens mache jeden Fall zur Einzelfallbetrachtung. Nach getroffener Entscheidung stehe den Betroffenen der Rechtsweg zu. Nach letztinstanzlicher Entscheidung könne noch die Härtefallkommission angerufen werden. Deren Entscheidung bzw. Empfehlung wird seitens der Stadt Dortmund im weiteren Verfahren gewürdigt. Über die gesetzlichen Möglichkeiten hinaus kann die Stadt Dortmund aber nicht über Verbleib oder Abschiebung entscheiden.
Der Rat der Stadt überweist den Antrag der Fraktion Die Linke+ vom 02.02.2022 mit der
Mehrheit der Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke+ mehrheitlich, AfD, FDP/Bürgerliste, Die Partei und der Stimme des Rm Gülec (BVT) gegen die Stimmen der CDU-Fraktion sowie der Stimme des Rm Deyda (Die Rechte) bei Enthaltung des Rm Dresler-Döhmann (Die Linke+) in den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden.
Frau Schmickler (FB 32) berichtet zu dem kommunalen Handlungsspielraum in der Thematik wie folgt: Die Zuständigkeit für die Prüfung von zielstaatsbezogenen Abschiebehindernissen bei Asylanträgen obliege allein dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Die Gründe für das Abschiebungshindernis sollten allerdings auch direkt zu Beginn des Verfahrens dargelegt werden. Aufgrund der Weisungsbefugnis des Bundes und Landes gegenüber den Kommunen im Ausländerrecht habe die Ausländerbehörde keine Möglichkeit, nachträglich korrigierend in eine Entscheidung des BAMF einzugreifen. Auch gebe es keine kommunalpolitische Entscheidungsbefugnis gegenüber der Ausländerbehörde. Es bestehe allerdings die Möglichkeit der Anrufung der Härtefallkommission des Landes, vor der ein besonderes Schicksal vorgetragen werden könne. Dieses Gremium könne mittels einer eigenen Rechtsgrundlage entsprechende Entscheidungen treffen. Im Übrigen könnten auch Menschen aus „sicheren Herkunftsländern“ Verfolgungsgründe zur Prüfung durch das BAMF geltend machen. Es bestehe hier keine Sperrwirkung.
Auf den Einwand von Rm Dsicheu Djine (Fraktion B´90/Die Grünen), die sexuelle Neigung könne sich auch erst nach der Einreise herausstellen, antwortet Frau Schmickler, in diesen Fällen bestehe bei Vorliegen neuer Gründe oder Erkenntnisse auch noch nach Abschluss eines Asylverfahrens die Möglichkeit eines Asylfolgeantrags mit dem Vortrag neuer Gründe.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 4.3.4
Bleiberechte/ Duldung Ukrainischer Geflüchteter
Frau Schmickler (FB 32) trägt folgenden Sachstandsbericht zum Thema vor:
Die Zugangs-Situation habe sich von Woche 1 bis 5 des Ukraine-Konfliktes so entwickelt, dass es in Woche 1 lediglich eine geringe Anzahl an Zuzügen, primär zu Verwandten und Bekannten, gegeben habe, seit Woche 3 nun aber die Anzahl der Zuzüge über mittelbare Kontakte (Mund-zu-Mund Propaganda, keine direkten verwandtschaftlichen Beziehungen mehr) steige. Die deutliche Mehrheit der schutzsuchenden Personen sei im Besitz von gültigen Pässen bzw. sonstigen Identitätsdokumenten. Bislang hätten Stand 29.03.2022 4.800 Personen bei der Stadt Dortmund Anträge auf Leistungen und/oder Aufenthaltstitel gestellt.
Die rechtliche Situation stelle sich folgendermaßen dar: Grundsätzlich gelte bis zu 90 Tage nach Einreise keine Melde- und Aufenthaltserlaubnispflicht. Eine Pflicht zur Registrierung bestehe allerdings dann, wenn finanzielle Unterstützung erforderlich ist wie Unterkunft oder Geldleistung.
Am 04.03.2022 wurde die EU-Massenzustrom-Richtlinie aktiviert, die durch die Ausländerbehörden umgesetzt wird. Die Geflüchteten erhielten gem. § 24 AufenthG hierdurch ohne formales Asylverfahren einen vergleichbaren Status mit dem (subsidiären) Schutzstatus für Kriegsflüchtlinge, und damit eine Aufenthaltserlaubnis für 2 Jahre mit Arbeitserlaubnis.
Zum anspruchsberechtigten Personenkreis des § 24 AufenthG gehören:
o Ukrainische Staatsangehörige
o Drittstaatsangehörige mit Flüchtlingsstatus in der Ukraine
o Familienangehörige der beiden Gruppen, wenn familiäre Gemeinschaft besteht (gemischt-nationale Familienverbände, bspw. ukrainisch/russisch)
Darüber hinaus gebe es „Sondergruppen“, die nicht automatisch unter den § 24 AufenthG fallen:
o Drittstaatsangehörige mit unbefristeter oder befristeter AE (bspw. algerischer Student aus Kiew). Hier sei zu prüfen, ob eine Rückkehr ins Heimatland möglich ist.
o Ukrainische Staatsangehörige, sie sich bereits länger rechtmäßig in Deutschland aufhalten, aber der bisherige Aufenthaltszweck entfallen ist (bspw. Nicht Erfüllen der Ehebestandszeit)
Hier blieben Verfahrenshinweise des BMI/MKFFI z. B. zur Wohnsitzauflage abzuwarten.
Neben der Anmeldung und Erteilung von Aufenthaltstiteln sei die ABH zuständig für die Registrierung gem. § 16 AsylG mittels der Personalisierungsinfrastrukturkomponente (PIK).
Aktuell bestünden diesbezüglich folgende Herausforderungen:
Die ABH sei bei der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG aus Praktikabilitätsgründen in „Vorleistung“ getreten, um so eine schnelle Arbeitsaufnahme sowie den kurzfristigen Zugang zu Integrationsleistungen wie Sprachkursen zu ermöglichen. Das bedeute, dass bisher keine Registrierung gem. § 16 Asylgesetz durchgeführt wurde bzw. nur für eine geringe Anzahl an Personen, die keine Nachweise über ihre Identität mit sich geführt hätten. Dies sei in anderen großen Ausländerbehörden genauso. Nun müsse die formale Registrierung von 4.800 Personen nachgeholt werden. Möglicherweise erhielten die Kommunen hier technische Unterstützung durch die Amtshilfe des Landes NRW. Es bleibe aber eine riesige logistische und personelle Herausforderung.
Eine weitere große Herausforderung sei das Meldewesen, um eine Anrechnung auf die FlüAG-Quote zu erreichen Es gebe hier kein geordnetes Verfahren, die Meldung zur Anrechnung auf die Verteilquote und zur Abrechnung der FlüAG-Pauschalen erfolge über Excel-Listen etc., was einen großen Aufwand für den Datenabgleich und die Datenaufbereitung bedeute. Dieser sei nur mit zusätzlichen Wochenenddiensten zu bewältigen. Es bestehe darüber hinaus ein zusätzlicher Personalbedarf.
Die Ausländerbehörde habe ca. 5.500 Kontaktaufnahmen bearbeitet. Es wurden 827 Personen angemeldet und 737 Aufenthaltserlaubnisse erteilt. Damit sei man in NRW Spitzenreiter. Die Differenz zu den von der Sozialverwaltung bearbeiteten Fällen ergebe sich aus dem Umstand, dass viele Menschen zum jetzigen Zeitpunkt noch keine langfristige Entscheidung über ihren Aufenthaltsort treffen können oder möchten und aus diesem Grund zunächst lediglich Leistungen beantragen.
Der Vorsitzende Herr Weber bedankt sich für den Einsatz der Mitarbeiter*innen in der Ausländerbehörde und sagt Unterstützung zu.
sE Deyda (Die Rechte) fragt, wie viele von den 4.800 Personen eine Drittstaatsangehörigkeit besitzen.
Frau Schmickler (FB 32) teilt mit, dass es sich bei den Drittstaatsangehörigen mit befristetem Aufenthaltstitel lediglich um ca. 60 – 70 Personen handle. Weitere Zahlen könne man in diesem Zusammenhang nicht nennen.
Rm Beckmann (Fraktion B´90/Die Grünen) erklärt ebenfalls die Bereitschaft zur Unterstützung der ABH. Er möchte weiterhin wissen, ob es für einige der Schutzsuchenden die Möglichkeit des sog. „Spurwechsels“ gebe, diese Menschen also bei einer eventuellen Jobzusage aus dem ausländerbehördlichen Verfahren entlassen werden könnten.
Frau Schmickler führt aus, dies betreffe lediglich die Sondergruppen, für die spezielle Regelungen des Bundes oder des Landes getroffen würden. Sie bedankt sich für das Unterstützungsangebot und geht davon aus, dass eine langfristig hohe Belastung zu einer Beeinträchtigung des Regelbetriebes z.B. verlängerten Bearbeitungszeiten führen werde, für die sie bereits jetzt um Verständnis bitte.
Rm Bohnhof (AfD-Fraktion) bedankt sich ebenfalls für das Engagement. Er bittet noch einmal um die Erläuterung der genannten Zahlen.
Frau Schmickler stellt klar, dass ca. 4.800 Personen in Dortmund aufhältig und im Leistungsbezug seien. Eine Aufenthaltserlaubnis sei für ca. knapp 1.000 Personen erteilt worden. Eine Registrierung habe jetzt nachträglich für die Personen zu erfolgen, die sich für einen längeren Zeitraum in Dortmund anmelden wollten. Probleme bezüglich der Identitätsfeststellung erwarte man hier nicht, da es sich überwiegend um Frauen und Kinder handle, die über Pässe o.ä. verfügten. Sobald man die technische Ausstattung des Landes erhalte, könne man diese Personen sukzessive in den Regelbetrieb überführen.
zu TOP 4.3.5
Aufkleber rund um Kitas
Überweisung: Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 30.03.2022
(Drucksache Nr.: 23547-22-E1)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Überweisung aus dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 30.03.2022 vor:
zu TOP 4.5
Aufkleber rund um Kitas
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 23547-22)
Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgende Bitte um Stellungnahme der
Fraktion Bündnis90/Die Grünen vor:
die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet um Aufnahme des o.g. TOP auf die
Tagesordnung der Sitzung.
…In Aplerbeck sind rund um zwei Kitas Aufkleber von sogenannten „Querdenkern“
aufgetaucht. Zusätzlich wurde in einer Kita eine entsprechende Visitenkarte hinterlassen
(siehe Anlage). Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung um die Beantwortung der
folgenden Fragen:
1. Ist der Verwaltung der Vorgang in Aplerbeck bekannt?
2. Wenn ja, was hat die Verwaltung unternommen, um die Aufkleber zu entfernen?
3. Hat die Verwaltung Hinweise auf weitere Kitastandorte, in deren Umfeld entsprechende
Aufkleber und Visitenkarten angebracht oder verteilt worden sind? Wenn ja: In wie
vielen Fällen an welchen Standorten?
4. Welche grundsätzlichen Möglichkeiten sieht die Verwaltung, entsprechende Aufkleber
schnellstmöglich entfernen zu lassen?
5. Hat die Verwaltung Hinweise auf weitere offene Einflussversuche sogenannter
„Querdenker“ um und in Kitas? Wenn ja, welche und was unternimmt sie dagegen? …..
Die Beantwortung durch die Verwaltung erfolgt schriftlich und soll auch dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden (ABöAB) zur Kenntnis gegeben werden.
Hierzu liegt dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 24.02.2022 vor:
„… in der Sitzung am 09.02.2022 des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie wurde bei
Tagesordnungspunkt (TOP) 4.5 „Aufkleber rund um Kitas“ die Verwaltung gebeten,
nachfolgende Fragen schriftlich zu beantworten.
1. Ist der Verwaltung der Vorgang in Aplerbeck bekannt?
Die Verwaltung hat keine Kenntnis von den Aufklebern und hinterlassenen
Visitenkarten der sogenannten „Querdenker“ im Stadtbezirk Dortmund-Aplerbeck.
Von keiner Kindertageseinrichtung im Stadtbezirk wurde derartiges gemeldet.
2. Wenn ja, was hat die Verwaltung unternommen, um die Aufkleber zu entfernen?
Siehe Punkt 1
3. Hat die Verwaltung Hinweise auf weitere Kitastandorte, in deren Umfeld
entsprechende Aufkleber und Visitenkarten angebracht oder verteilt worden
sind? Wenn ja: In wie vielen Fällen an welchen Standorten?
Siehe Punkt 1
4. Welche grundsätzlichen Möglichkeiten sieht die Verwaltung, entsprechende
Aufkleber schnellstmöglich entfernen zu lassen?
Die Verwaltung sieht hier keine Möglichkeit entsprechende Aufkleber entfernen zu
lassen. Dieses liegt in der Verantwortung der Mieter /Träger der
Kindertageseinrichtung vor Ort.
5. Hat die Verwaltung Hinweise auf weitere offene Einflussversuche sogenannter
„Querdenker“ um und in Kitas? Wenn ja, welche und was unternimmt sie
dagegen?
Es liegen von keiner der 323 Kindertageseinrichtungen in Dortmund Meldungen zu
irgendwelchen Einflussnahmen von sogenannten „Querdenkern“ vor. … „
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Überweisung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie und die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
5. Vorlagen und Berichte der Verwaltung
5.1 Ordnungsamt
zu TOP 5.1.1
Mitarbeiter der Task-Force-Corona für den Kommunalen Ordnungsdienst (KOD) qualifizieren - Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23399-22)
Der Sachstandsbericht zur Qualifizierung der Mitarbeitenden der Task-Force-Corona für den KOD wird zur Kenntnis genommen.
zu TOP 5.1.2
E-Roller als Teil des Mobilitätskonzeptes der Stadt Dortmund sowie Satzung zur vierten Änderung der Sondernutzungssatzung der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23331-22)
Hierzu liegt dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden eine Empfehlung des Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 24.03.2022 vor:
Nach ausführlicher Diskussion über die geplante Gebühr i.H.v. 20 €, stellt Herr Mader (CDU-Fraktion) mündlich folgenden Antrag:
„Die geplante Sondernutzungsgebühr wird i.H.v. 50 € pro E-Roller und Jahr
festgesetzt.“
Herr Mader erklärt sich nach Wunsch der anderen Fraktionen einverstanden, über die Höhe der Gebühren noch zu beraten und bittet, den Antrag als eingebracht zu betrachten.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt den o. g. mündlichen Antrag der CDU-Fraktion und die Verwaltungsvorlage ohne Empfehlung zum Rat durchlaufen.
Rm Denzel (Fraktion B´90/Die Grünen) begrüßt die Vorlage. Ihre Fraktion werde auch der im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vorgeschlagenen Erhöhung der Sondernutzungsgebühr zustimmen.
Rm Goosmann (SPD-Fraktion) möchte die Gebührenerhöhung vor einer Abstimmung zunächst in der Fraktion prüfen.
StR Dahmen stellt die Hintergründe zur Festlegung der Gebühr durch die Rechtsprechung des OVG dar. Die Höhe von 50 € würde auch in anderen Städten akzeptiert. Diese Gebühr könne auch eine gewisse Lenkungswirkung entfalten, da Flotten, die in anderen Städten nicht mehr wirtschaftlich seien, bei der Gebühr i.H.v. 50 € nicht hierher verlegt würden. Bezüglich der Verkehrsplanung bedürfe der Entwurf in den nächsten Monaten noch der Nachbesserung.
sB Martinschledde (Fraktion Die Linke+) kritisiert, dass Klarnamen angegeben werden müssten, die einen Rückschluss auf Bewegungsprofile der Nutzer zuließen. Eine Notwendigkeit hierfür bestehe nicht, da die hinterlegten Kreditkarten auch für die Einbehaltung von Strafen verwendet werden könnten.
Rm Wallrabe (CDU-Fraktion) stellt mündlich in der Sitzung folgenden Antrag:
„Die geplante Sondernutzungsgebühr wird i.H.v. 50 € pro E—Roller und Jahr festgesetzt.“
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden stimmt diesem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion Die Linke+ und bei Enthaltung der SPD-Fraktion und der Fraktion Die Fraktion-Die Partei zu.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, gegen die Stimme der Fraktion Die Linke+, unter Einbeziehung des vorher genannten Antrags, folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, das Ausbringen von E-Rollern im öffentlichen Straßenraum durch Straßenrecht zu reglementieren. Hierzu beauftragt der Rat der Stadt Dortmund die Verwaltung, eine Sondernutzungserlaubnis mit straßenrechtlichen Auflagen zu erarbeiten.
2. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt das Mobilitätskonzept zum Thema E-Roller der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Ausarbeitung und dem Abschluss einer aktualisierten Kooperationsvereinbarung mit den Betreibern von Leih-E-Rollern.
3. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Änderung der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Dortmund durch den anliegenden Entwurf als Satzung zur vierten Änderung der Sondernutzungssatzung.
zu TOP 5.1.3
Verkaufsoffene Sonntage am 03.04.2022 im Stadtbezirk Innenstadt-West und am 08.05.2022 im Stadtbezirk Aplerbeck
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23951-22)
Rm Beckmann (Fraktion B´90/Die Grünen) weist auf die bereits in vorausgegangenen Sitzungen geäußerte Ablehnung der Fraktion B´90/Die Grünen gegenüber Sonntagsöffnungen innerhalb des Wallrings hin. Ansonsten stimme man der Vorlage zu.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen Die Fraktion Die Partei und Die Linke+ folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Erlass der als Anlage beigefügten Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Dortmund über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Stadtbezirk Innenstadt-West am 03.04.2022 und im Stadtbezirk Aplerbeck am 08.05.2022.
5.2 Bürgerdienste
zu TOP 5.2.1
Aufhebung der Satzung zur Verringerung der Zahl der in den Rat der Stadt Dortmund zu wählenden Vertreter vom 18.02.2013
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23556-22)
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt beschließt die beigefügte Satzung zur Aufhebung der Satzung zur Verringerung der Zahl der in den Rat der Stadt Dortmund zu wählenden Vertreter vom 18.02.2013.
5.3 Feuerwehr
zu TOP 5.3.1
UEFA EURO 2024- Einrichtung eines Beirates „EURO 2024“ sowie Kenntnisnahme des Sachstandes hinsichtlich der Einrichtung eines virtuellen Amtes für die UEFA EURO 2024
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23690-22)
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
a) Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Einrichtung eines Beirates „EURO 2024“.
b) Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Sachstand hinsichtlich der Einrichtung eines virtuellen Amtes für die UEFA EURO 2024 zur Kenntnis.
5.4 Rechtsamt
- unbesetzt -
5.5 andere Fachbereiche
zu TOP 5.5.1
Maßnahmen zur Stärkung der Elektromobilität in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23269-21)
Hierzu liegt dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden folgende Empfehlung des Ausschusses für Klima, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 16.03.2022 vor:
zu TOP 3.4
Maßnahmen zur Stärkung der Elektromobilität in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23269-21)
Hierzu liegt vor-> Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen) (DS-Nr.: 23269-21-E1):
...die Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Ergänzungsantrags zur o.g. Vorlage:
1. Die Evaluierung der Maßnahme zur Ausweisung von Stellplätzen für E-Fahrzeuge an Laternenladepunkten erfolgt nach einem Jahr, spätestens im April 2023.
2. Nach erfolgter Evaluierung wird über eine entsprechende Ausweitung der zunächst auf 20% festgelegten Quote für diese Stellplätze beraten.
Begründung:
Die Vorlage belegt für Dortmund einen exponentiellen Anstieg der Zulassung von Elektro-PKW in den vergangenen 18 Monaten. Es ist davon auszugehen, dass sich diese Entwicklung u.a. durch den weiteren Ausbau der Ladeinfrastruktur weiter beschleunigt. Der zu definierende Anteil an Stellplätzen für Elektro-PKW an Ladesäulen sollte dieser dynamischen Entwicklung angepasst werden.
AKUSW, 16.03.2022:
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt dem o.a. Zusatz-/Ergänzungsantrag mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion AfD) zu.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Faktion AfD) folgenden, ergänzten Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt
1. die zeitliche Begrenzung des Parkens an öffentlichen Ladepunkten gemäß
Elektromobilitätsgesetz.
2. die Kennzeichnung von zunächst bis zu 20% der Laternenladepunkte im Rahmen des Projekts NOX-Block (DS-Nr. 12294-18) als Stellplätze für E-Fahrzeuge mit anschließender Evaluierung dieser Maßnahme.
3. den Aufbau öffentlicher Ladeinfrastruktur an den bestehenden Parkmöglichkeiten für Elektrofahrzeuge.
Ergänzung:
Die Evaluierung der Maßnahme zur Ausweisung von Stellplätzen für E-Fahrzeuge an
Laternenladepunkten erfolgt nach einem Jahr, spätestens im April 2023.
Nach erfolgter Evaluierung wird über eine entsprechende Ausweitung der zunächst auf 20% festgelegten Quote für diese Stellplätze beraten
Hierzu liegt dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden folgende Empfehlung des Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 22.03.2022 vor:
AMIG 22.03.2022:
Unter Einbeziehung der Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt,
Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Fraktion AfD) nachfolgenden, ergänzten Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt
1. die zeitliche Begrenzung des Parkens an öffentlichen Ladepunkten gemäß
Elektromobilitätsgesetz.
2. die Kennzeichnung von zunächst bis zu 20% der Laternenladepunkte im Rahmen des
Projekts NOX-Block (DS-Nr. 12294-18) als Stellplätze für E-Fahrzeuge mit anschließender
Evaluierung dieser Maßnahme.
3. den Aufbau öffentlicher Ladeinfrastruktur an den bestehenden Parkmöglichkeiten für
Elektrofahrzeuge.
Ergänzung:
1. Die Evaluierung der Maßnahme zur Ausweisung von Stellplätzen für E-Fahrzeuge an
Laternenladepunkten erfolgt nach einem Jahr, spätestens im April 2023.
2. Nach erfolgter Evaluierung wird über eine entsprechende Ausweitung der zunächst auf 20%
festgelegten Quote für diese Stellplätze beraten.
sE Gungl (Behindertenpolitisches Netzwerk) kritisiert, dass in der Vorlage die Mobilität von Menschen mit Behinderung nicht berücksichtigt werde. Die Parkplätze an Ladestationen müssten auch für die Nutzung durch Menschen mit Behinderung geeignet sein. Hier müsse beispielsweise auf die Absenkung von Bordsteinen an Laternen-Ladestationen geachtet werden.
Herr Pommerenke (FB 80) teilt mit, dass es sich vorliegend um eine Strategie-Planung handle. Das von Herrn Gungl angesprochene Thema würde bei der folgenden Detail-Planung Berücksichtigung finden. Im Übrigen werde es nicht nur Ladestationen an Laternen, sondern verschiedene Lademöglichkeiten auch außerhalb von Bürgersteigen geben.
Rm Beckmann (Fraktion B´90/Die Grünen) bittet Herrn Gungl, seine Aspekte im zuständigen Ausschuss vorzutragen. Die Folgeberichterstattung solle auch im Behindertenpolitischen Netzwerk erfolgen.
Die Empfehlungen des Ausschusses für Klima, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
und des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün wurden vom Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden zur Kenntnis genommen.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, gegen die Stimme der AfD-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt
1. die zeitliche Begrenzung des Parkens an öffentlichen Ladepunkten gemäß Elektromobilitätsgesetz.
2. die Kennzeichnung von zunächst bis zu 20% der Laternenladepunkte im Rahmen des Projekts NOX-Block (DS-Nr. 12294-18) als Stellplätze für E-Fahrzeuge mit anschließender Evaluierung dieser Maßnahme.
3. den Aufbau öffentlicher Ladeinfrastruktur an den bestehenden Parkmöglichkeiten für Elektrofahrzeuge.
6. Mitteilungen des Vorgesetzten
Der Vorsitzende Herr Weber erteilt einen Hinweis auf die Online-Veranstaltung des Ordnungsamtes zum Thema „Prostitutionsverbot nach schwedischem Modell“, die am 07.04.2022 stattfinden soll.
Herr Weber Herr Hoffmann Frau Jenks
Vorsitzender Ratsmitglied Schriftführerin