Niederschrift (öffentlich)
über die 40. Sitzung des Rates der Stadt
am 04.07.2019
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund
Sitzungsdauer: 15:00 - 20:33 Uhr
Anwesend:
Laut Anwesenheitslisten, die der Originalniederschrift als Anlagen beigefügt sind, waren 90 von z. Z. 94 Ratsmitgliedern anwesend.
An der Sitzung nahmen nicht teil:
Rm H.-P. Hoffmann (SPD)
Rm Plieth (Bündnis 90/Die Grünen)
Rm Taranczewski (SPD)
Rm Urbanek (AfD)
Von der Verwaltung waren anwesend:
OB Sierau
StD Stüdemann
StR Dahmen
StR Rybicki
StR’in Schneckenburger
StR Uhr
StR Wilde
StR’in Zoerner
Herr Westphal
LStRD’in Seybusch
Herr Güssgen
StOVwR’in Skodzik
Veröffentlichte Tagesordnung:
Tagesordnung (öffentlich)
für die 40. Sitzung des Rates der Stadt,
am 04.07.2019, Beginn: 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund
1. Regularien
1.1 Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 39. Sitzung des Rates der Stadt am 23.05.2019
- Die Niederschrift wird nachversandt.
2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse
- unbesetzt -
3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Bauen, Verkehr und Grün
3.1 Bauleitplanung: 60. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) und Bebauungsplan InW 221 VEP - Einzelhandelsstandort Dorstfelder Hellweg/ Arminiusstraße - mit den teilweisen Änderungen der Bebauungspläne In W 210 - Unterdorstfeld - und Ma 107 - Gewerbegebiet Dorstfeld - West - (Änderung Nr. 22)
I. Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur 60. Änderung des FNP
II. Ergebnisse der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur 60. Änderung des FNP
III.Ergebnisse der Beteiligung der Öffentlichkeit zur 60. Änderung des FNP
IV.Feststellungsbeschluss der 60. Änderung des FNP mit der Begründung vom 16.05.2019
V. Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange für den Bebauungsplan InW 221 VEP - Einzelhandelsstandort Dorstfelder Hellweg/Arminiusstraße
VI.Ergebnisse der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - einschließlich der eingeschränkten Beteiligung zur ökologischen Ausgleichsfläche - für den Bebauungsplan InW 221 VEP - Einzelhandelsstandort Dorstfelder Hellweg/Arminiusstraße -
VII.Ergebnisse der Beteiligung der Öffentlichkeit für den Bebauungsplan InW 221 VEP - Einzelhandelsstandort Dorstfelder Hellweg/Arminiusstrasse -
VIII.Beifügung der aktualisierten/modifizierten Begründung vom 16.05.2019
IX.Satzungsbeschluss
X.Abschluss des Durchführungsvertrages Teil B
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14404-19)
3.2 Bauleitplanung; 72. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Ap 232 - Wohn- und Geschäftszentrum Schüren -
hier: Beschluss zur Fortführung des Bebauungsplanverfahrens als vorhabenbezogenen Bebauungsplan; Entscheidung über Stellungnahmen; Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung zur 72. Änderung des Flächennutzungsplanes; Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan VEP Ap 232; Zulassung von Bauvorhaben bei Vorliegen von Planreife gemäß § 33 Baugesetzbuch (BauGB)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14453-19)
3.3 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplans Hö 292 - südlich Hacheneyer Straße - im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
hier: Aufstellungsbeschluss, Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14101-19)
3.4 Einrichtung von Planstellen im Stadtplanungs- und Bauordnungsamt aufgrund der Haushaltsbegleitbeschlüsse zum Haushalt 2019
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13832-19)
3.5 Brückenschlag B 54, barrierefreie Wegeverbindung zwischen dem Botanischen Garten Rombergpark, PHOENIX West und dem Westfalenpark, sowie barrierefreier Zugang zur Stadtbahn-Haltestelle Rombergpark
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14208-19)
3.6 CO2-Bilanz 2016
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13844-19)
3.7 Handlungsprogramm Klima-Luft 2030
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14535-19)
3.8 Neuaufstellung des Landschaftsplanes Dortmund
hier: I. Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
und der Bürgerinnen und Bürger,
II. Ergebnisse der ersten öffentlichen Auslegung,
III. Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13818-19)
3.9 Bericht zum kleinräumigen Wohnungsmarktmonitoring - Auswertungsjahr 2017 -
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13875-19)
3.10 Internationale Gartenausstellung 2027 - Einrichtung von neuen Planstellen -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14426-19)
3.11 Sanierungsgebiet Stadterneuerung City; Umgestaltung Balkenstraße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14352-19)
3.12 Stadterneuerungsprogramm 2020
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14134-19)
3.13 Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes - Kapitel 2 (KIF 2) in Dortmund - 2. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13993-19)
3.14 Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (Kapitel 1) in Dortmund - 6. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13987-19)
3.15 Beabsichtigte Einziehung eines Teilabschnittes der Nortkirchenstraße in Dortmund-Hörde
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14048-19)
3.16 Beirat Nahmobilität; Berufung von Mitgliedern
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14342-19)
3.17 Verkehrsmäßiger Ausbau der Erschließungsanlagen des Wohnbaugebietes im Rahmen des MG 131 - Erdbeerfeld - ; Aktualisierung des Investitionsvolumens zum teilweisen Endausbau der Straßen und der Fuß- und Radwege sowie Herstellung der restlichen Straßen des Baugebietes in der 1. Ausbaustufe (5. Bauabschnitt)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13990-19)
3.18 Friedhöfe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2018
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14369-19)
3.19 Jahresabschluss und Lagebericht der Stadtentwässerung Dortmund für das Geschäftsjahr 2018
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14170-19)
3.20 Starkregengefahrenkarte für Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13089-18)
3.21 a) Resolution zum Klimanotstand
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 14657-19)
b) Klimanotstand
Antrag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 14696-19)
3.22 Rheinischer Esel
- Aktueller Bericht
3.23 a) Teilhabe für alle ermöglichen; Verbesserung der Infrastruktur durch ein bedarfsdeckendes Netz an öffentlichen (Behinderten)Toiletten in Dortmund
hier: Hiermit wird der Antrag gestellt, das die Vorhaltung von öffentlichen Toilettenanlagen zur Daseinsvorsorge einer Stadt gehört und nicht eine freiwillige Leistung darstellt.
Überweisung: Behindertenpolitisches Netzwerk aus der öffentlichen Sitzung vom 11.06.2019
(Drucksache Nr.: 14483-19)
b) Vorhaltung von öffentlichen Toilettenanlagen zur Daseinsvorsorge der Stadt
Empfehlung: Seniorenbeirat aus der öffentlichen Sitzung vom 13.06.2019
(Drucksache Nr.: 14200-19)
3.24 Förderaufruf "Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme"
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 14782-19)
4. Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung
4.1 Jahresabschluss und Lagebericht der Wirtschaftsförderung Dortmund zum 31.12.2018
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14211-19)
4.2 Förderantrag zum Landeswettbewerb "REGIO.NRW - Innovation und Transfer"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14012-19)
4.3 Kompetenznetzwerk Digitale Kundenschnittstelle
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14407-19)
5. Soziales, Arbeit und Gesundheit
5.1 Kommunale Arbeitsmarktstrategie 2020 - 2030
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14353-19)
6. Kultur, Sport und Freizeit
6.1 Kulturbetriebe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2018
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13923-19)
6.2 Neubau einer Schwimmsporthalle am Standort Revierpark Wischlingen
- Baubeschluss -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14406-19)
6.3 Änderung der Betriebssatzung für das Theater Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14408-19)
6.4 Wirtschaftsplan des Theater Dortmund 2019/20 für die Zeit vom 01.08.2019 bis 31.07.2020
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13813-19)
6.5 Literaturstipendium "Stadtbeschreiberin/Stadtbeschreiber Dortmund" 2020
- Wahl der Jurymitglieder
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14572-19)
6.6 Zukunftskonzept Botanischer Garten Rombergpark
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13448-19)
- Die Sitzungsunterlagen lagen bereits zur Sitzung am 23.05.2019 vor.
6.7 Deutsch-Armenischer Freundschaftsgarten im Rombergpark
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland) mit Bitte um Stellungnahme und Antrag
(Drucksache Nr.: 14779-19)
7. Schule
7.1 Schulentwicklungsplanung 2018 bis 2023 - 2. Zwischenbericht für den Primarbereich und Sekundarstufe I -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13911-19)
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der öffentlichen Sitzung vom 18.06.2019
7.2 Schulentwicklungsplanung 2018 bis 2023 - 3. Zwischenbericht für die Weiterführenden Schulen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14517-19)
8. Kinder, Jugend und Familie
8.1 Berichterstattung zur Qualitätsentwicklung und Personalbedarfsbemessung in den Jugendhilfediensten
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14007-19)
8.2 "Demokratie leben!" - Kommunales Förderprogramm zur Extremismusprävention und Demokratieförderung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Förderung Lokaler Partnerschaften für Demokratie - Förderaufruf
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14392-19)
8.3 Neufassung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule in der Stadt Dortmund zum 01.08.2019.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13874-19)
9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
9.1 Neufassung der Rechnungsprüfungsordnung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14219-19)
9.2 STEAG GmbH - Konzernberichterstattung für das Jahr 2018
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14534-19)
- Den Fraktionsgeschäftsstellen wurde die Vorlage mit allen Anlagen in Papierform zur Verfügung gestellt. Im Gremieninformationssystem sind alle Anlagen hinterlegt.
9.3 Jahresabschluss 2018 der Sparkasse Dortmund
Hier: Beschlussfassung über die Entlastung der Organe der Sparkasse und die Verwendung des Jahresüberschusses sowie Information über die Einhaltung der Empfehlung des Corporate Governance Kodexes für die Sparkassen in Nordrhein-Westfalen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14410-19)
10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung
10.1 Strategische Schwerpunkte 2019 -2021 zur weiteren Digitalisierung der Stadtverwaltung Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14397-19)
10.2 Neubenennung eines Beisitzers der Einigungsstelle seitens der Verwaltung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14455-19)
10.3 Kommunalwahlen 2020 - Anzahl der zu wählenden Ratsmitglieder
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14413-19)
10.4 Kommunalwahl 2020 - Wahl der Mitglieder des Wahlausschusses
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14639-19)
10.5 Finanzierung der Verbraucher- und Verbraucherinsolvenzberatung für die Jahre 2020 - 2024
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14760-19)
10.6 Institutionelle Förderung der Projekte "BackUp" und "CoBaYana" des Vereins BackUp - ComeBack e.V
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14412-19)
10.7 Förderprojekt "Emissionsfreie Innenstadt"
hier: Durchführung von Vergabeverfahren für die ersten Teilmaßnahmen
Empfehlung: Ausschuss für Personal und Organisation aus der öffentlichen Sitzung vom 06.06.2019
(Drucksache Nr.: 13819-19-E1)
- Die Vorlage wurde im Rat am 23.05.2019 beschlossen.
hier: Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion vom 14.05.2019 (Drucksache Nr.: 13819-19-E1)
10.8 Neuorganisation der Bürgerdienste
Überweisung: Bezirksvertretung Brackel aus der öffentlichen Sitzung vom 13.06.2019
(Drucksache Nr.: 14292-19)
10.9 Haushaltsreden
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 14702-19)
10.10 Masterpläne
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 14764-19)
10.11 Pressemeldung in der Ruhrnachrichten vom 31.05.2019
„OB Sierau verliert gegen die Partei die Rechte“
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland) mit Bitte um Stellungnahme und ggf. Antrag
(Drucksache Nr.: 14780-19)
10.12 Umbesetzung in Gremien
Antrag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 14787-19)
11. Anfragen
11.1 Anfragen Rm Münch (FBI)
11.1.1 Imagefaktor 10 % Naturschutzgebiete
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 14147-19)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 23.05.2019 vor.
11.1.2 Aufhebung des Beschlusses zur Asphaltierung des Rad- und Wanderweges „Rheinischer Esel“
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 14148-19)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 23.05.2019 vor.
11.1.3 Kosteneinsparung durch Reduzierung der Anzahl von Rats- und Bezirksvertretern
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 14154-19)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 23.05.2019 vor.
11.1.4 Wegfall rechtsextremer Bezirksvertreter durch Reduzierung der Größe der Bezirksvertetungen von 19 auf 11 Mitglieder
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 14157-19)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 23.05.2019 vor.
11.1.5 Verhinderung von sicherem und attraktivem Radfahren durch das städtische Tiefbauamt
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 14359-19)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 23.05.2019 vor.
11.1.6 Dortmunder Biertage 2019
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 14360-19)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 23.05.2019 vor.
11.1.7 Route Bierkultur Dortmund
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 14361-19)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 23.05.2019 vor.
11.1.8 Fällung eines der ältesten Bäume im Stadtbezirk Aplerbeck
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 14448-19)
11.1.9 Regelmäßige Nichtbeteiligung der Bezirksvertretung Hombruch bei Investitionsvorhaben in ihrem Stadtbezirk
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 14450-19)
11.2 Anfragen Gruppe NPD/Die Rechte
11.2.1 Anstieg von Sexualdelikten
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 14627-19)
11.2.2 Entfernung von Wahlplakaten der Partei DieRechte durch Ordnungsdezernent N. Dahmen
Anfrage zur TO ((Gruppe NPD/Die Rechte))
(Drucksache Nr.: 14628-19)
11.2.3 Rechtswidriger Wortentzug durch Oberbürgermeister Ullrich Sierau – Konsequenzen aus
dem Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen
Anfrage zur TO ((Gruppe NPD/Die Rechte))
(Drucksache Nr.: 14629-19)
11.2.4 Denkmalschutz für Graffitis in Dortmund
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 14788-19)
Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt Dortmund wurde um 15:00 Uhr von OB Sierau eröffnet und geleitet.
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte OB Sierau zunächst fest, dass der Rat der Stadt Dortmund ordnungsgemäß eingeladen wurde und dass er beschlussfähig ist. Ferner wies OB Sierau gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen auf die Aufzeichnung dieser Sitzung hin.
1. Regularien
zu TOP 1.1
Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Rm Münch (FBI) benannt.
zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
Der Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.
zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung
OB Sierau erklärte, dass aufgrund des Feiertages am 20.06.20.19 der Versand der
Ratsunterlagen am 19.06.2019, am Tag des Redaktionsschlusses für die Sitzung am 04.07.2019, erfolgt ist. Rechtzeitig zum Redaktionsschluss lagen folgende Unterlagen vor, die unter den genannten Tagesordnungspunkten zu behandeln sind:
Verbot von glyphosathaltigen Herbiziden zur Grünpflege auf städtischen Flächen
Überweisung: Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 18.06.2019
(Drucksache Nr.: 14570-19) als TOP 3.25,
IGA Metropole Ruhr 2027 - Beschluss zur Gründung der Durchführungsgesellschaft "Internationale Gartenausstellung (IGA) Metropole Ruhr 2027 gGmbH"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14754-19) als TOP 9.4 und
Resolution zur Grundsteuerreform
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 14794-19) als TOP 9.5.
OB Sierau machte den Vorschlag, die Tagesordnung im Wege der Dinglichkeit um die Vorlage
Terminplan für die Sitzungen des Rates der Stadt und seiner Ausschüsse in 2020
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14757-19) als TOP 10.13
zu erweitern.
Der Rat der Stadt stimmte der Erweiterung der Tagesordnung einstimmig zu.
OB Sierau schlug anschließend vor, die vorliegende Überweisung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus seiner Sitzung am 26.06.2019 zum
Landschaftsschutzgebiet nördlich Stockumer Straße, westlich Schultenhof
- Eingabe aus der Bürgerschaft vom 27.02.2019 -
(Drucksache Nr.: 13715-19) als TOP 3.8 b)
zusammen mit TOP 3.8 a)
Neuaufstellung des Landschaftsplanes Dortmund
hier: I. Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Bürgerinnen und Bürger, II. Ergebnisse der ersten öffentlichen Auslegung, III. Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13818-19)
zu behandeln. Unter Hinweis auf die Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen erklärte er, dass mit Beschlussfassung zu TOP 3.8 a) eine Abstimmung zu 3.8 b) obsolet sein wird.
Zu TOP 3.23 a) und b) - Vorhaltung von öffentlichen Toilettenanlagen zur Daseinsvorsorge der Stadt-, Anträge des Behindertenpolitischen Netzwerks und des Seniorenbeirates, sowie
zu TOP 10.8 – Neuorganisation der Bürgerdienste (Drucksache Nr.: 14292-19), Überweisung der BV Brackel –
machte OB Sierau den Vorschlag, die Anträge des Behindertenpolitischen Netzwerks und des Seniorenbeirates sowie der Bezirksvertretung Brackel gemäß § 5 Abs. 3 der Geschäftsordnung für Rat, Ausschüsse etc. an den jeweils zuständigen Fachausschuss zu überweisen.
Der Rat der Stadt war damit einverstanden, TOP 3.23 a) und b) an den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften und TOP 10.8 an den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden zu überweisen.
Weiter hat die Gruppe NPD/Die Rechte folgende Anfrage vom 02.07.2019 (Drucksache Nr.: 14866-19-E1) im Wege der Dringlichkeit zur Erweiterung der Tagesordnung vorgelegt:
„In ganz Nordrhein-Westfalen ist in den vergangenen Tagen die Gewalt in Freibädern eskaliert, trauriger Höhepunkt waren Angriffe von 400 (!) Freibadbesuchern auf eine Familie in Düsseldorf (hier nachzulesen: https://www.derwesten.de/region/duesseldorf-rheinbad-polizei-grosseinsatz-dutzendejugendliche-gehen-auf-familienvater-los-freibad-schlaegerei-id226330109.html). Auch in Dortmund, etwa im Deusener Freibad, kam es zu schweren Tumulten und mehreren Polizei-Großeinsätzen. Es ist dringend geboten, auf diese Probleme einzugehen, weshalb die Ratsgruppe NPD/DieRechte nachfolgende Anfrage im Rahmen der Dringlichkeit stellt. Das Einreichen nach der parlamentarischen Sommerpause, bei der eine Beantwortung erst im Oktober oder November erfolgen würde, ist unzumutbar, da zu diesem Zeitpunkt die diesjährige Freibadsession vorbei ist.
Die Ratsgruppe NPD/DieRechte im Rat der Stadt Dortmund fragt an:
1.) In welchen städtischen Freibädern hat es im Jahr 2019 bereits Gewalttaten gegeben?
2.) Hat die Verwaltung Kenntnis von Polizeieinsätzen in Freibändern? Wenn ja, wird um Auflistung der jeweiligen Einsätze mit Tag, Anlass und beteiligter Personenzahl gebeten.
3.) Wie reagiert die Verwaltung auf die NRW-weit auftretenden Auseinandersetzungen in Freibädern?
4.) Kann die Verwaltung die Beobachtungen zahlreicher Besucher bestätigen, dass es sich bei den aggressiven Personen fast ausschließlich um junge, augenscheinlich südländisch wirkende Männer gehandelt hat?
5.) Wie will die Verwaltung sicherstellen, dass zukünftig Ausschreitungen und Tumulte in vergleichbarem Ausmaß unterbleiben? Wird bereits ein Sicherheitsdienst eingesetzt? Wenn ja, seit wann? Wenn nein, warum nicht?“
Rm Brück begründete für die Gruppe NPD/Die Rechte die Dringlichkeit.
Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) erklärte formal in seiner Gegenrede, dass dieses Thema nicht nur in Dortmund auftauchen und eine Dringlichkeit nicht gesehen würde, sich jetzt damit zu befassen.
Der Rat der Stadt lehnte es mit Mehrheit gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte ab, die Anfrage der Gruppe NPD/Die Rechte im Wege der Dringlichkeit vom 02.07.2019 (Drucksache Nr.: 14866-19-E1) auf die Tagesordnung zu setzen.
Im Anschluss übernahm Bm’in Jörder die Sitzungsleitung.
Außerdem lag folgender Geschäftsordnungsantrag der Gruppe NPD/Die Rechte vom 02.07.2019 (Drucksache Nr.: 14780-19-E2) zu TOP
10.11 Pressemeldung in den Ruhrnachrichten vom 31.05.2019‚ „OB verliert gegen die Partei die
Rechte“
Vorschlag zur TO (Fraktion AfD) mit Bitte um Stellungnahme und ggf. Antrag
(Drucksache Nr.: 14780-19)
vor:
„Die Ratsgruppe NPD/DieRechte beantragt, den Tagesordnungspunkt „Pressemeldung in der Ruhrnachrichten vom 31.05.2019 „OB Sierau verliert gegen die Partei die Rechte““ auf TOP 2.1 als Angelegenheit von besonderer Bedeutung zu verlegen.
Begründung:
Die im Verlauf der Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen bekanntgewordenen "Ungereimtheiten" im Protokoll der Stadtverwaltung werfen ein schlechtes Licht auf die Verwaltung und erwecken den Anschein, dass städtische Protokolle aus Gefälligkeit für den Oberbürgermeister geschönt werden. Möglicherweise kommt dieses Verhalten, wie die Richter in einem Nebensatz andeuteten und auf die Eigenschaft des Protokolls als Urkunde verwiesen, sogar in die Nähe einer Straftat. Um aufzuklären, wie die Diskrepanzen in dem städtischen Protokoll entstanden sind und vor allem, wer dafür die Verantwortung trägt und wie diese zukünftig zu vermeiden sind, ist eine Behandlung des Tagesordnungspunktes unter größtmöglicher Öffentlichkeit notwendig. Kaum etwas wiegt schwerer, als mögliche Manipulationen der Ratsarbeit durch die Verwaltung, dies ist ein Angriff auf die Freiheit des gewählten Mandates und unseren demokratischen Rechtsstaat.“
Rm Brück begründete für die Gruppe NPD/Die Rechte den Antrag zur Geschäftsordnung.
Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) hielt die Gegenrede und wies darauf hin, dass die Angelegenheit nicht als besonders bedeutungsvoll angesehen würde und lehnte daher ein Vorziehen des Tagesordnungspunktes ab. Aufgrund von Pressemeldungen müsste keine intensivere Befassung im Rat erfolgen.
Der Rat der Stadt lehnte mit Mehrheit gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte den Geschäftsordnungsantrag der Gruppe NPD/Die Rechte vom 02.07.2019 (Drucksache Nr.: 14780-19-E2) ab.
Nach der Abstimmung übernahm OB Sierau wieder die Leitung der Ratssitzung.
OB Sierau schlug aufgrund einer Vereinbarung des Ältestenrates vor, das Thema Klima unter TOP 3.21 a), b), c), d) und e) vorzuziehen und unter TOP 2.1 als Angelegenheit von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse zu behandeln.
Der Rat der Stadt stimmte diesem Vorschlag, TOP 3.21 a) bis e) unter TOP 2.1 zu behandeln, einstimmig zu.
Rm Schilff (SPD) stellte den Antrag zur Geschäftsordnung, die Redezeit in der heutigen Ratssitzung auf drei Minuten pro Person je Tagesordnungspunkt zu begrenzen. Zu TOP 2.1 schlug er fünf Minuten pro Person vor.
Rm Garbe (AfD) hielt die Gegenrede und sprach sich für keine Redezeitbegrenzung aus. .
Der Rat der Stadt beschloss mit Mehrheit der Stimmen gegen die AfD-Fraktion, die Fraktion FDP/Bürgerliste und die Stimme von Rm Münch (FBI) eine Redezeitbegrenzung von drei Minuten pro Person je Tagesordnungspunkt und bei TOP 2.1 eine Redezeitbegrenzung von fünf Minuten pro Person.
Rm Münch (FBI) machte den Vorschlag, TOP 3.8 a)
Neuaufstellung des Landschaftsplanes Dortmund
hier: I. Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
und der Bürgerinnen und Bürger,
II. Ergebnisse der ersten öffentlichen Auslegung,
III. Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13818-19)
als Angelegenheit von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse als TOP 2.2 vorzuziehen, da die Redezeit von drei Minuten keine ausreichende Behandlung des Punktes zuließe. Hier ginge es um die Festsetzung eines Planes, mit dem Naturschutz und Landschaftspflege für das gesamte Stadtgebiet festgesetzt würde. Rm Münch begründete diesen Antrag mit massiven Verschlechterungen, der Naturschutzgebietsanteil wäre massiv reduziert worden, ohne dass die Bezirksvertretungen informiert wurden.
OB Sierau wies darauf hin, dass Dortmund als Stadt über 500.000 Einwohnern*innen mit einem Freiraum mit um 63 % sich gut entwickelt hätte. Der Landschaftsplan wäre intensiv erörtert worden. OB Sierau ginge daher davon aus, dass drei Minuten pro Person zu diesem Tagesordnungspunkt ausreichen würden.
Der Rat der Stadt lehnte es mit Mehrheit der Stimmen gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte und die Stimme von Rm Münch (FBI) ab, TOP 3.8 als TOP 2.2 zu behandeln.
Die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung wurde mit Mehrheit der Stimmen mit den zuvor beschlossenen Änderungen festgestellt.
zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 39. Sitzung des Rates der Stadt am 23.05.2019
Rm Brück erklärte, dass die Gruppe NPD/Die Rechte der Genehmigung der Niederschrift nicht zustimmen könnte. Die Gruppe wüsste nicht, ob die Niederschrift der Wahrheit entspräche. Aufzeichnungen wären untersagt.
Jede Niederschrift würde in Zukunft von der Gruppe NPD/Die Rechte abgelehnt werden, solange nicht die Möglichkeit eingeführt würde, Tonbandaufzeichnungen zu fertigen oder die vorhandenen Tonbandaufzeichnungen für die Mandatsträger öffentlich gemacht würden.
Die Niederschrift über die 39. Sitzung des Rates der Stadt am 23.05.2019 wurde mit Mehrheit der Stimmen gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte genehmigt.
2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse
zu TOP 2.1.a)
Resolution zum Klimanotstand
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 14657-19)
zu TOP 2.1.b)
Klimanotstand
Antrag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 14696-19)
zu TOP 2.1.c)
Dortmunder Klimaschutzinitiative (DoKi) / vorliegende Resolution Klimanotstand
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14847-19)
zu TOP 2.1.d)
Dortmunder Initiative gegen die globale Klimakrise
Gemeins. Antrag zur TO (SPD-Fraktion, CDU-Fraktion,)
(Drucksache Nr.: 14865-19)
zu TOP 2.1.e)
Dortmunder Klimaschutzinitiative (DoKi) / vorliegende Resolution Klimanotstand
Resolution "Echter Umweltschutz statt Klimahysterie"
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 14847-19-E2)
TOP 3.21 a), b), c), d) und e) wurden vorgezogen und – wie unter TOP 1.3 Feststellung der Tagesordnung beschlossen - unter TOP 2.1 behandelt.
Den Ratsmitgliedern lag folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 24.06.2019 (Drucksache Nr.: 14657-19-E1) zur „Resolution zum Klimanotstand“ vor:
„Die Stadt Dortmund engagiert sich schon seit vielen Jahren auf vielen verschiedenen Ebenen für den Klimaschutz.
Doch die Folgen des Klimawandels werden auch in unserer Stadt immer deutlicher. Neben den eigenen Anstrengungen müssen vor allem auch die Bemühungen auf Landes- und Bundesebene deutlich verstärkt werden.
Der Rat der Stadt Dortmund erklärt sich deshalb solidarisch mit der Initiative „Fridays for Future“, die wirksame Sofortmaßnahmen zum Schutz unseres Klimas auf allen politischen Ebenen fordert.
Wie viele andere Städte und Kreise kann Dortmund mit dem Ausruf des Klimanotstands ein deutliches Zeichen setzen, dass in dieser Stadt die Risiken des Klimawandels ernst genommen werden.
Deshalb bittet die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN den Rat der Stadt Dortmund um Beschluss der folgenden Erklärung:
Der Rat der Stadt Dortmund
a) unterstützt - wie schon viele andere Städte - die Resolution zur Ausrufung des Klimanotstands und erkennt damit die Eindämmung der Klimakrise und ihrer schwerwiegenden Folgen als Aufgabe von höchster Priorität an.
Die Stadt Dortmund setzt damit ein deutliches Zeichen, dass die bisherige städtische Klimapolitik konsequent weiterentwickelt werden muss.
b) erkennt an, dass in der Stadt schon große Anstrengungen zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen unternommen werden.
c) stellt fest, dass die Stadt bei der Umsetzung der Maßnahmen des „Handlungsprogramms Klimaschutz 2020“ die selbst gesteckten Ziele nicht erreichen konnte und
beauftragt deshalb die Verwaltung, sämtliche Maßnahmen des jetzt geplanten „Handlungsprogramm Klima-Luft 2030“ konsequent umzusetzen, um damit das Ziel, die CO2-Emissionen bis zum Jahr 2030 um 55 Prozent und bis 2050 auf Null zu senken, zu erreichen.
d) erwartet von Land und Bund, die nötigen Rahmenbedingungen für die Einhaltung von Klimaschutzzielen auf kommunaler Ebene zu schaffen. Dazu gehören die Förderung der erneuerbaren Energien, eine grundlegend geänderte Verkehrspolitik und eine klimaschutzkonforme Förderung des sozialen Wohnungsbaus.
e) fordert von der Bundesregierung die Einführung eines Klimaschutzgesetzes, dessen Maßnahmen an den Forderungen des Pariser Abkommens ausgerichtet sind. Das Gesetz soll sicherstellen, dass die bereits vereinbarten Reduktionsziele eingehalten werden und dass das Ziel der Klimaneutralität in Deutschland spätestens bis 2050 vollständig erreicht wird.
f) berücksichtigt ab sofort bei jeglichen Entscheidungen auch die Auswirkungen auf das Klima und priorisiert Lösungen, die sich positiv auf Klima-, Umwelt- und Artenschutz auswirken.
Dies gilt insbesondere bei Beschlüssen zur Verkehrs- und Stadtplanung sowie zur Energieversorgung und ist in den Vorlagen entsprechend darzulegen.
g) fordert auch die städtischen Beteiligungen dazu auf, bei jeglichen Entscheidungen die Auswirkungen auf das Klima zu berücksichtigen und entsprechende Prioritäten zu setzen. Die Ergebnisse werden einmal jährlich im Rat, bzw. in den Fachausschüssen vorgestellt.
h) fordert die Verwaltung auf, den Beschluss zur Weiterentwicklung des Konzepts zur Klimafolgenanpassung für das gesamte Stadtgebiet schnellstmöglich umzusetzen. Insbesondere soll damit eine Strategie zur Verbesserung des städtischen Mikroklimas festgelegt werden.
Begründung
Der Rat der Stadt Dortmund hat schon vor zehn Jahren ein Handlungsprogramm für den Klimaschutz aufgelegt. Damit gehörte Dortmund zu den ersten Kommunen, die konkrete Ziele und Maßnahmen zum Klimaschutz beschlossen haben. Zusammen mit dem Masterplan Energiewende und dem Mobilitätskonzept zur Luftreinhaltung wurden vor Ort bereits Anstrengungen zur Reduktion der CO2-Emissionen unternommen. Doch die jüngst vorgelegte CO2-Bilanz der Stadt Dortmund zeigt, dass für das 40-Prozent-Ziel in 2020 noch erhebliche Anstrengungen zu unternehmen sind, sowohl bei der Energiewende im privaten und gewerblichen Bereich als vor allem auch im Verkehrssektor.
Dies bestätigt auch die „Dortmunder Erklärung“ des Deutschen Städtetages mit einem klaren Auftrag zur Verkehrswende: „Damit die Städte zukunftsfähige und lebenswerte Orte bleiben, muss sich die Mobilität in den Städten deutlich nachhaltiger entwickeln. Die verfügbare Fläche muss neu aufgeteilt werden. Es gilt, öffentliche Räume wieder vermehrt zu Begegnungsflächen zu entwickeln und vom Auto zurückzugewinnen.“
Stattdessen gehört Dortmund – wie der jüngste Bericht des Umweltbundesamtes zeigt – bei der Stickoxid-Belastung durch den Autoverkehr zu den vier belastetsten Städten in NRW.
Das ambitionierte kommunale Ziel der Null-Emission des jetzt neu geplanten „Handlungsprogramms Klima und Luft 2030“ kann in Dortmund nur durch den politischen Willen zur konsequenten Umsetzung und Weiterentwicklung aller notwendigen Maßnahmen erreicht werden. Bei allen Entscheidungen insbesondere zum Verkehr, zur Stadtplanung und bei der Energieversorgung müssen zukünftig deshalb immer auch die Folgen für das Klima bedacht und bewertet werden. Die Anstrengungen zum Klimaschutz müssen dabei auf allen Ebenen erfolgen.
Trotz der Bemühungen über Jahrzehnte, den Ausstoß von Treibhausgasen zu reduzieren, nimmt deren Konzentration weltweit Jahr um Jahr zu. Die Auswirkungen des menschengemachten Klimawandels werden immer deutlicher spürbar. Junge Menschen machen seit Monaten darauf aufmerksam, dass Klimaschutz die wesentliche Grundlage für die Zukunft der Menschen auf diesem Planeten ist und die bisher ergriffenen Maßnahmen nicht ausreichen, um die nötige Wende einzuleiten. Es ist dringend erforderlich, jetzt auf allen Ebenen von Gesellschaft und Politik zu effizienten und konsequenten Maßnahmen zu greifen, um die Katastrophe noch aufzuhalten.“
Dem Rat der Stadt lag nachfolgender Antrag zur Tagesordnung der Fraktion Die Linke & Piraten vom
07.06.2019 (Drucksache Nr.: 14696-19) zum „Klimanotstand“ vor:
„… zahlreiche Kommunen im In- und Ausland haben bereits den Klimanotstand erklärt, um der Klimapolitik in ihrer Kommune eine besondere Priorität einzuräumen. Im Geiste dieser weltweiten Initiativen auf den unterschiedlichen Gliederungsebenen der Politik stellt die Fraktion DIE LINKE & PIRATEN den nachfolgenden Antrag, der – über das reine Klimaziel hinaus – auch den Themen „Biodiversität“ und „soziale Auswirkungen“ einen besonderen Stellenwert einräumen soll:
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Dortmund
1. stellt fest, dass der globale Klimawandel die Stadt Dortmund längst erreicht hat und schließt sich den Städten an, die bereits den „Klimanotstand“ erklärt haben. Die Stadt Dortmund setzt damit ein deutliches Zeichen, dass die bisherige erfolgreiche städtische Klimapolitik weiterentwickelt werden muss.
2. erkennt, dass die bisherigen Maßnahmen und Planungen nicht ausreichen, um die Erd-Erwärmung auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen.
3. berücksichtigt ab sofort bei allen seinen Entscheidungen die Auswirkungen auf das Klima und bevorzugt Lösungen, die sich positiv auf Klima-, Umwelt- und Artenschutz auswirken. Hierzu wird in allen Beschlussvorlagen – analog zum Thema „finanzielle Auswirkungen“ – jeweils ein Kapitel „Auswirkungen auf den Klimaschutz“ mit den Bewertungen „Ja, positiv“, „Ja, negativ“ und „Nein“ eingeführt. Diese Auswirkungen müssen ggfs. in der Vorlage näher erläutert werden. Wird eine Klimarelevanz mit „Ja, negativ“ festgestellt, muss eine klimaschonende Alternative aufgezeigt und eine mögliche Kompensationsmaßnahme vorgeschlagen werden.
4. möchte vermeiden, dass Klimaschutz und Biodiversität in Konflikt geraten. Daher wird in den Vorlagen jeweils explizit auf die Auswirkungen auf die Biodiversität über die eigentlichen eng begrenzten Artenschutzprüfungen hinaus hingewiesen.
5. beschließt, um die Sozialverträglichkeit seiner Entscheidungen insbesondere auch im Bereich des Klimaschutzes zu gewährleisten, eine entsprechende Beurteilung in die Vorlagen einzuarbeiten.
6. fordert die Stadtverwaltung auf, die Rolle des Klimaschutzes als eine Querschnittsaufgabe wahrzunehmen und entsprechende Strukturen in der Verwaltung zu schaffen.
7. bittet den Deutschen Städtetag, sich bei den anderen Kommunen für solche Regelungen einzusetzen sowie für ein Klimaschutzgesetz auf Bundesebene.
8. fordert auch die städtischen Beteiligungen dazu auf, sich verstärkt für den Klimaschutz einzusetzen und dem Stadtrat darüber jährlich zu berichten.
Begründung
Der drohende Übergang in eine globale Umweltkrise hat schon jetzt erhebliche Auswirkungen auf das Leben in Dortmund, mit zunehmenden Extremwetterereignissen, Hitze-Inseln mit gesundheitsbelastenden Folgen, Auswirkungen auf die Naherholungsgebiete, auf die lokale Fauna und die Straßenbäume in der Stadt sowie drohenden Fahrverboten. Deshalb müssen die Anstrengungen gegen den Klimawandel auch in Dortmund erhöht werden. Die Folgen auf das Klima sollten deshalb bei allen Entscheidungen berücksichtigt werden. Immer mehr Städte und Gemeinden, zum Beispiel Kleve, Heidelberg, Münster und Konstanz, haben Resolutionen zur Ausrufung des Klimanotstandes verabschiedet. Sie folgten dem Vorbild der Schweizer Stadt Basel vom Februar. Auch Los Angeles, Vancouver und London folgten dem Aufruf der "fridays for future“-Bewegung und von Natur- und Klimaschützer*innen für effektive Klimaschutzmaßnahmen. Dem sollte sich auch die Stadt Dortmund anschließen.“
Außerdem lag den Ratsmitgliedern folgender gemeinsamer Antrag zur Tagesordnung der SPD- und der CDU-Fraktion vom 02.07.2019 (Drucksache Nr.: 14865-19) zur „Dortmunder Initiative gegen die globale Klimakrise“ vor:
„… die Tagesordnung beinhaltet einen Antrag zur Ausrufung des Klimanotstandes, daher bitten die Fraktionen von SPD und CDU um Beratung und Beschlussfassung folgender Punkte:
1. Der Rat der Stadt Dortmund unterstützt das Engagement der Fridays for Future (FFF)-Bewegung und der weiteren Beteiligten für den Schutz des Klimas, der Ökosysteme unseres Planeten sowie für die Sicherung von Frieden und Wohlstand.
2. Der Rat der Stadt Dortmund bekennt sich zu den Klimazielen der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union.
3. Der Rat der Stadt Dortmund erkennt an, dass die Veränderungen des Klimas auch in Dortmund ernsthafte Maßnahmen erfordert, um diese Ziele zu erreichen.
4. Der Rat der Stadt Dortmund bekräftigt folgende Ziele der Verwaltung der Stadt, die diese in der Beschlussvorlage zum Handlungsprogramm Klima-Luft 2030 definiert:
- die kontinuierliche Minderung des Treibhausgasausstoßes bis zur Nullemission im Jahr 2050 mit den Zwischenschritten 55 % bis zum Jahr 2030 und 70 % bis zum Jahr 2040.
- die Erstellung eines Handlungsprogramms Klima-Luft 2030 als Arbeitsgrundlage zur Treibhausgasminderung für die nächste Dekade.
- die Integration von Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität in das Handlungsprogramm Klima-Luft 2030 zur Bündelung und effektiven Ausnutzung von Ressourcen.
5. Mit dieser Festlegung auf konkrete kommunale Klimaschutzziele, bekennt sich die Stadt Dortmund zu ihrer Verantwortung für den globalen Klimaschutz.
6. Der Rat der Stadt Dortmund erklärt seinen Willen, die Belange des Klimaschutzes in gleichem Maße zu beachten, wie die des Umwelt- und Naturschutzes, der sozialen Sicherung der Bürger und Bürgerinnen sowie das Funktionieren des Wirtschaftsstandorts. Die Sozialverträglichkeit muss bei der Verfolgung des Zieles der Nullemission von Treibhausgasen bis 2050 ebenso berücksichtigt werden wie Belange einer Großstadt hinsichtlich ihrer ökonomischen Ausrichtung.
7. Der Rat der Stadt fordert die Europäischen Institutionen, die Bundesregierung und die Landesregierung dazu auf, weitergehende gesetzliche Reglungen zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen zu treffen und den Kommunen die notwendigen finanziellen Mittel für Maßnahmen zum Klimaschutz zur Verfügung zu stellen. Die Erreichung der Ziele des Pariser Abkommens von 2015 muss dabei im Mittelpunkt des Handelns stehen.
8. Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung
- ihre äußerst umfangreichen Maßnahmen zur Klimafolgeanpassung einer breiten Öffentlichkeit näher zu bringen und Menschen zum Mitmachen zu bewegen.
- zeitnah eine erste Veranstaltung mit den Vertretern der FFF-Bewegung sowie weiteren Akteuren zu organisieren, um den Dialog mit der FFF-Bewegung zu intensivieren und in der Folge zu verstetigen.
- den in der Vergangenheit erfolgreichen Weg in der Dortmunder Klimapolitik fortzuführen und weiterzuentwickeln.
- die für das Handlungsprogramm Klima-Luft 2030 formulierten Ziele zur weiteren Reduzierung der Treibhausgasemissionen sowie zur Verbesserung der Luftqualität konsequent umzusetzen.
- notwendige Klimaanpassungsmaßnahmen, sofern möglich, so zu gestalten, dass gleichzeitig ein positiver Effekt für das Stadtklima und die Luftqualität entsteht. Positive Effekte für das Klima sind im Rahmen der Stadtentwicklung stärker zu berücksichtigen.
- bei der Umsetzung der städtischen Klimapolitik ist darauf zu achten, dass Menschen mit geringem Einkommen nicht einseitig belasten werden. Das gilt für die Sicherung von Arbeitsplätzen ebenso wie das zur Verfügung stellen von bezahlbaren Wohnraum und Optimierung der Mobilität. Die Sozialverträglichkeit muss bei der Verfolgung des Ziels der Nullemission berücksichtigt werden.
Begründung:
Die Fraktionen der SPD und der CDU im Rat der Stadt Dortmund setzen auf eine breit akzeptierte, klimagerechte Stadtentwicklung und ernsthaftes Handeln und nicht auf Symbole.
In Dortmund wird seit über 30 Jahren von der Politik und der Verwaltung aktiv durch Beschlussvorlagen, Anträge und Maßnahmen aktive Klimapolitik betrieben. Unter den Kommunen nimmt Dortmund dabei eine Vorreiterrolle ein, wobei die Stadt in der Vergangenheit für ihre Maßnahmen mehrfach Auszeichnungen von unabhängigen Institutionen erhalten hat. So konnten zwischen 1990 und 2016 die Co2-Emissionen um rund 30% sowie der Energieverbrauch zwischen 1990 und 2014 um knapp 25% reduziert werden.
Auch wenn das Anliegen der in vielen Städten getroffenen Beschlüsse zum „Klimanotstand“ richtig und wichtig ist, bleibt ein Beschluss des „Klimanotstands“ ohne konkrete weitergehende Maßnahmen nur Symbolpolitik. Daher wollen wir uns mit der Dortmunder Klimainitiative dafür einsetzen, dass der bislang in Dortmund erfolgreiche Weg im Bereich der Klimapolitik weiter fortgeführt wird, um damit über die bloße Ausrufung eines „Klimanotstands“ hinauszugehen. Mit dem Handlungsprogramm Klima-Luft 2030 wird das ehrgeizige Ziel der Nullemissionen von Treibhausgasen bis zum Jahr 2050 bereits deutlich formuliert.
Klimaschutz und Luftreinhaltung sind eng miteinander verwoben. Programme, die Entwicklungen in einem dieser Bereiche steuern, wirken sich häufig auch auf den anderen Bereich aus. Mit der Zusammenführung dieser Themenreiche in eine Abteilung „ Klima, Luft, Lärm“ hat die Stadt Dortmund auf diese Tatsache bereits organisatorisch reagiert.
Daher beinhaltet die Fortführung des Handlungsprogramms Klimaschutz 2020 nicht nur den Klimaschutz, sondern wird um den Bereich Luftreinhaltung inhaltlich ergänzt und zum „Handlungsprogramm Klima-Luft 2030“ weiter entwickelt.
Bei allen klimapolitischen Maßnahmen ist aber auch zu bedenken, dass diese sozialverträglich sein müssen, denn ohne die Akzeptanz der Bevölkerung hat Klimapolitik keinen Rückhalt in der Gesellschaft und ist zum Scheitern verurteilt.
Darüber hinaus sind auch mögliche negative Wirkungen auf die örtlichen Arbeitsplätze zu berücksichtigen, denn z.B. ohne die Einnahmen aus der Gewerbesteuer fehlt es der Stadt an finanziellen Mitteln zur Umsetzung von aktiver Klimapolitik. Dies soll allerdings keine „Vorfahrt für Arbeitsplätze“ bedeuten, sondern dass die Interessen miteinander abgewogen werden müssen, aber das Ziel der Nullemission bis 2050 weiter verfolgt wird. Dazu sollen die vorgeschlagenen Maßnahmen dienen.
Auch wenn Klimapolitik in den Kommunen gelebt und umgesetzt wird, sind insbesondere die Europa-, Bundes- und Landespolitik gefordert die entsprechenden zielführenden Rahmenbedingungen zu schaffen, damit Klimapolitik auf kommunaler Ebene erfolgreich sein kann. Hierzu zählen weiteren Reglungen zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen (z.B. im Verkehrssektor und in der Energieerzeugung) aber auch weitere finanzielle Mittel z.B. für die Weiterentwicklung des ÖPNV oder eine klimafreundliche Stadtentwicklung.“
Weiter lag dem Rat der Stadt zur Ratssitzung folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Gruppe NPD/Die Rechte (Drucksache Nr.: 14847-19-E2) vor:
„Die Ratsgruppe NPD / DIE RECHTE beantragt:
Der Rat der Stadt Dortmund lehnt die ideologisch motivierte Stimmungsmache, die als angeblicher Kampf für den Klimaschutz verkauft wird, ab. Tatsächlich hat der Mensch kaum Einfluss auf die Veränderung des Klimas, das Märchen des von Menschen gemachten Klimawandels gilt längst als widerlegt. Abgesehen davon, dass der CO2-Ausstoß in Deutschland - verglichen mit anderen Ländern weltweit - verschwindend gering ist, sind angestrebte Maßnahmen der linksgrünen Parteien, etwa Dieselverbote, CO2-Steuern, Kerosinverteuerungen usw. eine Kampfansage an die deutsche Wirtschaft und katapultieren uns ins industrielle Mittelalter zurück. Die Instrumentalisierung von Schülern im Rahmen der "Fridays for Future" ist zudem als Indoktrination zu verurteilen, kein achtjähriges Kind, das mit einem perfekt gemalten Plakat auf die Straße gestellt wird, kann eine ernsthafte Beurteilung einer möglichen Gefahr durch einen angeblichen Klimawandel bewerten. Der Hype um Greta Thunberg verdeutlicht zudem, dass für die Klimafanatiker keine Fakten zählen, sondern sich eine Art Ersatzreligion, die der Kampf gegen den vermeintlichen Klimawandel vereint, gebildet hat. Diese gefährliche Entwicklung gilt es durch Argumente und Vernunft zu stoppen, statt einen Klimanotstand für Dortmund auszurufen.“
Zudem haben die Ratsmitglieder die Verwaltungsvorlage „Dortmunder Klimaschutzinitiative (DoKi) / vorliegende Resolution Klimanotstand“ (Drucksache Nr.: 14847-19) vom 28.06.2019 erhalten.
Rm Reuter erklärte im Namen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, dass der Klimaschutz einen hohen Stellenwert einnehmen würde und daher richtigerweise als Angelegenheit von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse unter TOP 2.1 in der Ratssitzung behandelt würde.
Dass das Thema ein wichtiges wäre, zeigten die Schüler und Schülerinnen von „Fridays for future“ und die Aktivisten und Aktivistinnen, die deutlich machten, dass es Zeit würde zu reagieren. Der Planet Erde befände sich im Notstand, in Deutschland gäbe es Starkregenereignisse, Hitzewellen, Stürme und Ernteausfälle, in anderen Ländern andere Ereignisse. Rm Reuter bezeichnete dies als „Klimanotstand“, deshalb sollte dieser auch offiziell – wie in anderen Städten - festgestellt werden.
Der Klimawandel wäre menschengemacht, die Menschen müssten entsprechende Maßnahmen ergreifen, um die Klimaerwärmung zu verhindern.
Der Klimanotstand sollte benannt und es sollte ernsthaft gehandelt werden, damit das Ziel des Pariser Klimaschutzabkommens erreicht werden könnte.
Der Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten vom 07.06.2019 (Drucksache Nr.: 14696-19), der gemeinsame Antrag der SPD- und der CDU-Fraktion vom 02.07.2019 (Drucksache Nr.: 14865-19) sowie die Verwaltungsvorlage „Dortmunder Klimaschutzinitiative (DoKi) / vorliegende Resolution Klimanotstand“ (Drucksache Nr.: 14847-19) vom 28.06.2019 wurden begrüßt.
Rm Reuter stellte dar, dass in Dortmund schon viel zum Klimaschutz auf den Weg gebracht wurde, aber all das wäre nicht genug, um die vom Rat der Stadt Dortmund gesteckten Klimaziele zu erreichen. Es müsste konsequenter und schneller reagiert werden.
Rm Reuter hoffte, dass heutige Beschlüsse ernst genommen würden und schnell zu Lösungen gefunden werde. Klimaschutz wäre nicht alles, aber ohne Klimaschutz wäre alles nichts.
Rm Brück begründete den Zusatz-/Ergänzungsantrag der Gruppe NPD/Die Rechte (Drucksache Nr.: 14847-19-E2), für ihn wäre ein Klimanotstand nicht zu erkennen. Er fand es gefährlich, den Klimanotstand auszurufen. In anderen Städten würde der Klimanotstand als blinder Aktionismus abgelehnt bzw. als Symbolpolitik bezeichnet. Er bezeichnete auch die Demonstration vor dem Rathaus als Klimahysterie. Die Demonstranten wollten auf einen von Menschen gemachten Klimawandel hinweisen, obwohl nach Meinung von Rm Brück der Klimawandel ohne Einfluss des Menschen abliefe. Es würde versucht, Stimmung zu erzeugen, die nur der deutschen Wirtschaft bzw. der Wirtschaft des ganzen Planeten schaden würde, z. B. durch Diesel- und allgemeinen Fahrverbote. Damit würde die Autoindustrie kaputt gemacht, das würde Rm Brück als Einflussnahme durch die Politik ansehen.
Rm Brück wies auf den Zusatz-/Ergänzungsantrag der Gruppe NPD/Die Rechte (Drucksache Nr.: 14847-19-E2) hin, der unter dem Motto „Wirklicher Umweltschutz statt blinder Aktionismus“ stehen würde. Die Gruppe würde sich dagegen wehren, einen Klimawandel herbeizureden entgegen seriöser Forschern und Wissenschaftlern. Er war der Meinung, dass über den eigenen Tellerrand gesprungen werden sollte, statt einer 16jährigen aus Skandinavien zu folgen, die die ganze Welt als neues Idol beflügeln möchte.
Es wäre auch bezeichnend, dass der Antrag der Gruppe, der zuerst eingereicht worden war, von OB Sierau nicht auf die Tagesordnung genommen wurde, weil die Bezeichnung der Krankheit der Greta Thunberg als Beleidigung angesehen wurde.
Wer bei Google schauen würde, könnte sehen, dass Greta Thunberg sich mit ihrer Krankheit brüsten würde und sie selbst sagen würde, dass die Krankheit einer ihrer Antriebsfaktoren für ihre Schulschwänzereien - und was sie sonst noch betriebe - wäre.
Rm Brück war der Meinung, dass keine sachliche Diskussion über den Klimawandel möglich wäre, weil die, die versuchten, einen vom Menschen gemachten Klimawandel herbeizureden, aggressiv wären und keine andere Meinung neben sich duldeten. Das würde er aus anderen Bereichen der Politik kennen, das wäre linksextreme Ideologie, das wäre Ökoterrorismus, der hier betrieben würde. Dagegen würde sich die Gruppe wehren.
OB Sierau gab Rm Brück für den Begriff „Ökoterrorismus“ einen Ordnungsruf, ansonsten hätte sich der Rat an das gehalten, was die Geschäftsordnung für Rat, Ausschüsse, Bezirksvertretungen etc. hergeben würde.
Rm Kowalewski sprach sich für die Fraktion Die Linke & Piraten dafür aus, auch für Dortmund den Klimanotstand auszurufen und sich damit der globalen Bewegung zur Rettung des Planeten Erde anzuschließen. 1972 wurden durch den Club of Rome die Grenzen des Wachstums dargestellt, unter Hinweis auf das Weltmodell wurde darauf hingewiesen, dass die Zivilisation innerhalb eines Jahrhunderts zusammenbrechen könnte. Die damaligen Ergebnisse würden sich aktuell immer mehr bewahrheiten. Im Mai 2019 wurde eine Studie veröffentlicht, nach der der Klimawandel als existenzielle Bedrohung der Zivilisation beschrieben wurde. Das Jahr 2050 wurde als das Jahr identifiziert, ab dem Klimaveränderungen so gravierend würden, dass deren Auswirkungen für Jahrhunderte nicht mehr rückgängig gemacht werden könnten. Um diese Folgen abwenden zu können, wäre ein Umbau der Weltwirtschaft in Richtung Klimaneutralität gefordert. Angesichts verschiedener Untergangsszenarios könnte von einem weltweiten Notstand gesprochen werden, dem mit entsprechenden Maßnahmen zur Gefahrenabwehr auch vor Ort begegnet werden müsste. Neben dem eigenen Antrag würde daher auch dem Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 24.06.2019 (Drucksache Nr.: 14657-19-E1) gefolgt werden. Zugestimmt würde auch dem gemeinsamen Antrag der SPD- und der CDU-Fraktion vom 02.07.2019 (Drucksache Nr.: 14865-19) sowie der Verwaltungsvorlage „Dortmunder Klimaschutzinitiative (DoKi) / vorliegende Resolution Klimanotstand“ (Drucksache Nr.: 14847-19) vom 28.06.2019, auch wenn die Fraktion Die Linke & Piraten nicht in allen Punkten zustimmen könnte. Wichtiger wäre für die Fraktion, ein gemeinsames starkes Signal an die Stadtgesellschaft zu senden, dass der Rat der Stadt gewillt ist, sich dem Klimawandel zu stellen und ihn zu bekämpfen. Im Bündnis mit außerparlamentarischen Initiativen sollte ein kräftiger Begriff gewählt werden, um alle Beteiligten aus dem Tiefschlaf zu wecken.
Das wäre keine Symbolpolitik. Fridays for furture würde den Begriff „Klimanotstand“ vorschlagen, diesem Begriff könnte die Fraktion Die Linke & Piraten folgen, da nach Meinung von Rm Kowalski tatsächlich eine Notlage vorläge. Die 2015 vorgegebene Erderwärmung nach dem Pariser Klimaschutzabkommen von max. 2 Grad würde voraussichtlich, auch durch Deutschland, übertroffen werden. Dortmund wäre auch nicht besser, auch hier würden die Klimaziele verfehlt.
Die Fraktion Die Linke & Piraten wollte, dass sich etwas verändert und dringende Maßnahmen angegangen werden, die seit Jahren bekannt wären. Der Ausbau des Öffentlichen Personennahverkehrs, günstigere Tarifsysteme hin zum kostenlosen Nahverkehr, der Ausbau des Radverkehrs und eine Rücknahme des Autoverkehrs sowie stadtökologische Maßnahmen etc. sollten besprochen werden.
Dortmund hätte verschiedene Möglichkeiten, diese sollten angegangen werden.
Der Klimanotstand sollte sozial ausgewogen als sozialökologische Wende bekämpft werden, damit die Wende auch akzeptiert würde.
Rm Bohnhof merkte für die AfD-Fraktion an, dass Klimanotstand oder Klimakrise vielleicht eher als Klimahysterie bezeichnet werden könnten. Es würde so getan, als wäre der Klimanotstand eine Legaldefinition. Rm Bohnhof bezeichnete ihn als eine Chimäre, es gäbe den Klimawandel und Umweltpolitik müsste gemacht werden. Dazu wäre nicht die Keule notwendig, dass der „Klimanotstand“ erklärt würde. Durch Verquickung der Begriffe würden die Bürger verunsichert, im Notstand erfolgte die Ahndung der Gefahr mit höchster Priorität, andere Aufgaben würden vernachlässigt. Klimawandel wäre kein Deutschland- oder Dortmund-Problem, sondern es gäbe ihn weltweit. Seit 1990 wurde der CO2-Ausstoß in Deutschland 1.052 Mio. Tonnen auf rd. 800 Mio. Tonnen vermindert. Im gleichen Zeitraum stieg der Ausstoß von China von 2.444 Mio. Tonnen auf 10.100 Mio. Tonnen.
Rm Bohnhof stellte die Frage, was Dortmund in seinem Maßstab hier bewirken könnte. Für ihn wäre es fraglich, ob der Ausstoß von CO2 an der Erderwärmung schuld wäre. In der Geschichte wäre erkennbar, dass zunächst die Temperatur und dann die CO2-Konzentration gestiegen wäre. Es bliebe abzuwarten, ob jetzt eine andere Entwicklung feststellbar wäre. Es würde Druck aufgebaut und es wäre etwas zu tun, aber Dortmund müsste sich nicht in den Ökopopulismus treiben lassen. Dortmund sollte eine vernünftige Umweltpolitik machen, die in Dortmund auch in der Vergangenheit gemacht wurde. Dortmund sollte sich nicht vor den Karren spannen lassen.
OB Sierau merkte an, dass Deutschland 1 % der Weltbevölkerung hätte, aber 2 % des CO2-Ausstoßes.
Rm Rettstadt erklärte, dass die Fraktion FDP/Bürgerliste zum Pariser, zu den europäischen und auch Deutschen Klimaschutzabkommen stehen würde. Was den CO2-Anstieg beträfe, müsste Deutschland, europa- und weltweit besser werden. Die Erderwärmung wäre CO2-bedingt und sie wäre menschengemacht. Für die Fraktion FDP/Bürgerliste stände außer Frage, dass reagiert werden müsste, und sie wäre bereit, das CO2-Aufkommen zu senken und das Klima zu schützen.
Aber die Fraktion FDP/Bürgerliste wäre nicht bereit, den Klimanotstand auszurufen. Notstand hätte mit Einschränkungen der persönlichen Rechte und Bürgerrechte zu tun. Klimaschutz und CO2-Senkung bezeichnete er als wichtig, beides dürfte nicht dazu benutzt werden, Menschen zu bevormunden.
Dortmund müsste sich um das Problem kümmern, so wie es bisher auch gemacht wurde.
Allein der Begriff Klimanotstand impliziert, dass andere Meinungen mundtot gemacht werden sollen und andere Meinungen nicht wahrgenommen würden. Auf die Frage, welche Möglichkeiten zur Klimasenkung es gäbe, wies Rm Rettstadt darauf hin, dass z. B. in Deutschland nicht die Möglichkeiten vorhanden wären, um alle Autos elektrisch zu betreiben.
Andere Fraktionen benutzten den Klimaschutz zur Kritik am Kapitalismus.
Im Hinblick auf die gestellten Anträge verdeutliche Rm Rettstadt, dass die Fraktion FDP/Bürgerliste keinen Notstand sehen würde. Es gäbe ein Klimaproblem, aber ein Klimanotstand – wie im Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten vom 07.06.2019 (Drucksache Nr.: 14696-19) und im Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 24.06.2019 (Drucksache Nr.: 14657-19-E1) bezeichnet - könnte nicht unterstützt werden.
Zum gemeinsamen SPD-/CDU-Antrag stellte Rm Rettstadt dar, dass es bei Fridays for future nicht nur um Klimaschutz ginge, sondern auch um Kapitalismuskritik sowie Systemumwälzung. Wenn hier nicht klar getrennt würde, wäre dies für Rm Rettstadt bedenklich. Gerade die Entwicklung der Bewegung „Fridays for future“ sähe er kritisch, daher würde die Fraktion FDP/Bürgerliste sich bei dem gemeinsamen SPD-/CDU-Antrag enthalten.
Der Verwaltungsvorlage würde voll umfänglich zugestimmt.
Rm Waßmann stellte im Namen der CDU-Fraktion heraus, dass die Bürger und Bürgerinnen Dortmunds auf Krisen und Herausforderungen mit Lösungen geantwortet hätten und dass dies auch für die Klimakrise gelten würde. Das Engagement der jungen Menschen bei Fridays for future sowie aller Beteiligten für den Schutz des Klimas und der Ökosysteme würde durch seine Fraktion unterstützt. Rm Waßmann begründete den gemeinsamen Antrag der SPD- und der CDU-Fraktion vom 02.07.2019 (Drucksache Nr.: 14865-19) und erklärte, dass Handlungen statt Symbole gelten sollten. Auch wären konkrete Maßnahmen auf lokaler Ebene gewollt, um weitere kommunale Beiträge zu Klimaverbesserungen leisten zu können. Das jahrzehntelange Handeln der Verwaltung würde anerkannt, das durch die vorliegende Vorlage (Drucksache Nr.: 14847-19) dokumentiert würde. Darauf aufbauend sollte Dortmund noch besser werden, der Beschluss des Antrages wäre daher so formuliert, dass es eine klare Botschaft an die Bürger und Bürgerinnen, an die Bewegung Fridays for future und ihre Mitstreiterinnen und Mitstreiter ist. Die CDU-Fraktion wollte handeln und einen lokalen Beitrag in einer globalen Krise leisten. Sie setzte den Klimaschutz gleich mit den Notwendigkeiten für eine funktionierende Gesellschaft. Eine verantwortliche Klimapolitik vor Ort müsste einhergehen mit einer sozialverträglichen Umsetzung. Nur mit Rückhalt durch die Bevölkerung sind die Ziele zu erreichen. Die CDU-Fraktion würde sich zur Notwendigkeit klar definierter Handlungen bekennen und wäre sich auch der Verantwortung bewusst, wenn es um die Weiterentwicklung Dortmunds ginge, z. B. um den Wohnungsbau und den Wirtschaftsstandort Dortmund. Der gemeinsame SPD-/CDU-Antrag ginge daher weiter als die anderen Anträge, punktuell gäbe es Überschneidungen.
Rm Waßmann warb dafür, nicht nur das Symbol, sondern mehr die Sachpolitik in den Mittelpunkt zu stellen, um mehr zu erreichen. Die CDU-Fraktion stimmte der Verwaltungsvorlage (Drucksache Nr.: 14847-19) zu.
Rm Waßmann gab zu Protokoll, dass die CDU-Fraktion aus dem Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten vom 07.06.2019 (Drucksache Nr.: 14696-19) den Punkten 2, 5, 6, 7 und 8 zustimmen würde.
Beim Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 24.06.2019 (Drucksache Nr.: 14657-19-E1) könnte die CDU-Fraktion den Buchstaben b, c, e, g und h zustimmen. Mit dem Begriff des Klima“notstandes“ würde sich die CDU-Fraktion schwer tun, dieser würde abgelehnt werden.
OB Sierau brachte zum Ausdruck, dass er über das aufeinander Zugehen erfreut wäre.
Rm Lührs erklärte, dass die SPD-Fraktion stolz darauf wäre, den ersten Antrag zur Klimarettung der Stadt vor über 25 Jahren eingebracht zu haben. In dieser Tradition sähe die SPD-Fraktion sich heute noch. Heute wäre man in Dortmund breit aufgestellt. Die SPD-Fraktion würde sich zum Pariser Klimaschutzabkommen bekennen. Die Umsetzung der Ziele stellte eine neue Form des Strukturwandels dar, sie begrüßte für ihre Fraktion, dass die Planungen einen groß angelegten Dialog mit der Bevölkerung beinhalten würde. Große Umstellungen, wie hier, könnten nur funktionieren, wenn die Menschen mitmachen würden, deshalb würde im Antrag auch die Einbindung der Fridays for future-Bewegung enthalten sein.
Der gemeinsame Antrag von SPD- und CDU-Fraktion zusammen mit der Verwaltungsvorlage (Drucksache Nr.: 14847-19) bezeichnete Rm Lührs als gute Grundlage für die Arbeit in den kommenden Jahren. Klimaschutz wäre eine zentrale Aufgabe für alle: Verwaltung, Politik und Gesellschaft.
Rm Garbe ergänzte im Namen der AfD-Fraktion, dass der Begriff „Notstand“ deplatziert und einer gezielt entfachten Hysterie geschuldet wäre. Hintergrund wären die baldigen Kommunalwahlen. Rm Garbe rief dazu auf, sich nicht vor den Karren der Parteien spannen zu lassen. Die Anträge bezeichnete er als ökopopulistisch, die mit einer hemmungslosen Anbiederung verbunden wäre. Alle Anträge zum Klima würden von der AfD-Fraktion abgelehnt werden. Rm Garbe sah keinen Klimanotstand. Wenn ein Notstand bestände, sähe Rm Garbe diesen beim Thema Zuwanderung, zur Überschuldung, zur Sicherheit sowie zum Strompreis. Durch den hohen Strompreis würden die Menschen mit geringeren Einkommen bestraft. Wenn in Dortmund etwas getan werden könnte, dann wären es beispielsweise die Energieverbräuche, die reduziert werden könnten. Aber dies würde bereits gemacht.
Eine globale Zuständigkeit für das Klima sah Rm Garbe nicht.
Rm Münch (FBI) berichtete, dass es bereits vor vierzig Jahren eine ähnliche Umweltbewegung gab, wie die Fridays for future-Bewegung heute. Schon damals gab es eine Aufbruchstimmung sowie die richtigen Argumente, dass nur eine gesunde Umwelt als natürliche Lebensgrundlage die Menschen weiterbringen würde. Früher war man ein Held, heute wäre man ein Spinner. Daher zeigte er sich erfreut darüber, dass die Fridays for future-Bewegung sich stark für Klima und Umwelt machen würde. Den Klimanotstand könnte man ausrufen, da Klimawandel eine Zunahme klimatischer Extremata bedeuten würde. Benötigt würde heute eine Maxime „Fortschritt durch Verzicht“, das Leben wäre auch ohne Konsum und Luxus lebenswert.
Die SPD und CDU wären für den Ausbau des Flughafens, dann könnten sie seines Erachtens nicht für Klimaschutz sein. Die Grünen würden den Klimaschutz vor Ort nicht umsetzen, z. B. würde von ihnen zugestimmt, Waldwege zu asphaltieren und Bäume zu fällen. Rm Münch bezeichnete dieses Vorgehen als Klimaheuchelei.
Der Verwaltung machte er den Vorwurf, dass u. a. der Radverkehr nicht genügend ausgebaut wurde.
OB Sierau erläuterte, dass es in 2004 einen Beschluss zum Modal Split gab, inzwischen könnte er selbst feststellen, dass aktuell der Radverkehr wieder zunähme. Er wies darauf hin, dass Dortmund mit seinen klimapolitischen Anstrengungen ziemlich alleine gelassen wurde.
Rm Thieme (Gruppe NPD/Die Rechte) ….
Der Mandatsträger hat einer Veröffentlichung seiner Redebeiträge im Internet nicht zugestimmt.
Rm Brück merkte an, dass er aufgrund des erhaltenen Ordnungsrufs vor das Verwaltungsgericht gehen würde. Es wäre lächerlich, OB Sierau wäre lernresistent, würde die Meinungsfreiheit mit Füßen treten und nur so mit Ordnungsrufen um sich werfen. Für die Bezeichnung, die er für die linksextremen Ökofanatiker gemacht hätte, bräuchte man sich keinen Ordnungsruf einzufangen. Das wäre im Rahmen der freien Meinungsäußerung zulässig. Das zu bewerten wäre Sache des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen. Ansonsten hielt er die Diskussion für relativ ergiebig. Leider gäbe es nur eine Gruppe und eine Fraktion mit vernünftigen Standpunkten, die nicht dem Klimawahnsinn auf den Leim gegangen wären. Das würde sich auch gleich an der Abstimmung zeigen. Es würde sich abzeichnen, dass der offizielle Klimanotstand verhindert würde.
Rm Brück wollte abwarten, wie sich das Klima in der Stadt verändert, für das politische Klima wäre die Gruppe zuständig. Ab 2020 würde die Gruppe dazu beitragen, dass sich das politische Klima in Dortmund ein Stück weiter nach rechts verschieben würde. Es sollten weniger Sozialdemokraten, weniger Christdemokraten und mehr Kameraden in dieses Parlament kommen.
OB Sierau stellte dar, dass Rm den Ordnungsruf für den Begriff „Ökoterrorismus“ erhalten hätte. Damit setze Rm Brück Menschen, die sich für Umweltschutz einsetzen, in einen Zusammenhang mit Terroristen. OB Sierau ginge es um die Art und Weise, wie der Rat miteinander umginge und das Vorgehen von Rm Brück gehörte sich nicht und gehörte nicht in den Rat.
Rm Brück versuchte nur, Chaos zu verursachen, inhaltliche Beiträge kämen kaum, wären abwegig und hätten mit der Zukunft der Stadt wenig zu tun.
Hinsichtlich der Kommunalwahl verwies OB Sierau auf die letzten Europawahlergebnisse der Gruppe.
Rm Frebel berichtete darüber, dass die Stadt Düsseldorf wahrscheinlich mit breiter Mehrheit den Klimanotstand ausrufen würde. Der dortige Oberbürgermeister sprach davon, dass das Auto zurückgedrängt werden müsste.
Die Abkürzung DoKi für Dortmunder Klimaschutzinitiative lehnte er ab, seines Erachtens sollte der Klimanotstand als solcher auch so bezeichnet und beschlossen werden.
OB Sierau meinte, dass in Dortmund – anders als in Düsseldorf - bereits seit langem für das Klima in Form von Maßnahmen und auch Ergebnissen gearbeitet wurde.
Rm Schilff merkte an, es wäre unredlich, den Klimawandel mit der Einwanderungspolitik zu verbinden. Er bejahte eine Überbevölkerung auf der Erde, für die genügend Essen und auch Wasser benötigt würde, das wären mögliche Zusammenhänge, aber nicht die Einwanderungspolitik.
Abenteuerlich fand Rm Schilff den Zusammenhang zur Kommunalwahl 2020.
Der Rat der Stadt wäre für Dortmund zuständig, die Verantwortung würde übernommen.
Zu Rm Münch sagte Rm Schilff, dass er froh wäre, dass Rm Münch keinen Führerschein hätte, aufgrund dessen Zustand am Ende einer Ratssitzung wollte Rm Schilff Rm Münch als Autofahrer nicht begegnen.
Rm Dingerdissen (FDP/Bürgerliste) machte deutlich, dass er der Verwaltung folgen wollte, die sehr früh begonnen hätte, das Klima als Abwägungsthema zu nehmen.
OB Sierau stimmte zu, dass die Verwaltung schon viel zum Thema Klima getan hat.
Rm Brück fand das Verhalten von OB Sierau bezeichnend, wenn dieser sagen würde, Entscheidungen des Verwaltungsgerichts würden ihn nicht interessieren. Entscheidungen deutscher Gerichte sollten OB Sierau interessieren. Seines Erachtens wurde bereits öfter festgestellt, dass in Dortmund rechtswidrige Methoden im Umgang mit der Ratsgruppe und der Opposition im Allgemeinen angewandt wurden. OB Sierau müsste darauf hören, was die Rechtsprechung sagt, nicht was das Klima im Rat von sich geben würde oder die, die Applaus spenden. Rm Brück verwies auf das Parteienprivileg in Deutschland und eine Kommunalwahlordnung, die Spielraum im Parlament gebe.
Rm Bohnhof ging auf verschiedene Redebeiträge ein. Natürlich würde auch die SPD-Fraktion an die Kommunalwahl denken. Rm Frebel hätte nicht zur Sache gesprochen. Rm Münch sagte er, dass dieser nicht andere der Dummheit bezichtigen sollte.
Rm Dudde (Bündnis 90/Die Grünen) verdeutlichte, dass man insgesamt beim Thema Klima ambitioniertere Ziele hätte setzen können. Zudem wäre damals der erste Klimaantrag der SPD auf den Druck durch die Kommunalwahl und die damit in den Rat einziehenden Ratsmitglieder der Grünen entstanden. Unglücklich wäre die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Begriff des Notstandes, aber den Menschen vor dem Rathaus und der Bewegung Fridays for future müsste klar werden, dass der Rat der Stadt zugehört hätte und dass gemeinsam gehandelt würde. Die erste Priorität wäre in der Ökologie zu sehen.
Rm Dudde meinte, von „Notstand“ zu sprechen, wäre berechtigt.
Rm Schilff gab zu Protokoll, dass die SPD-Fraktion den Anträgen der Fraktionen Die Linke & Piraten vom 07.06.2019 (Drucksache Nr.: 14696-19) und Bündnis 90/Die Grünen vom 24.06.2019 (Drucksache Nr.: 14657-19-E1) zustimmen würde, der Begriff des „Notstandes“ aber abgelehnt würde.
Rm Garbe gab eine persönliche Erklärung ab, dass Beschimpfungen etc. nicht bei Wortbeiträgen genutzt werden sollten. Rm Münch hätte im Zusammenhang mit ihm – Rm Garbe – von Dummheit gesprochen, dies wies Rm Garbe zurück. Rm Garbe erklärte, dass er gerne „ein scharfes Schwert - auch im Bereich des Populismus - führen“ würde.
Der Forderung von Rm Garbe, dass Rm Münch einen Ordnungsruf erhalten sollte, entgegnete OB Sierau, dass er diese Bemerkung von Rm Münch nicht gehört hätte.
Im Anschluss stellte Rm Münch heraus, dass er für ein Zitat von Schiller keinen Ordnungsruf erhalten sollte, er wiederholte das Zitat: „Gegen Dummheit kämpfen Götter selbst vergebens.“ Außerdem stände er dazu, dass diejenigen, die den anthropogenen Klimawandel ignorieren und negieren, nur dumme Menschen sein könnten.
Die Menschen, die andere lächerlich gemacht hätten, weil diese sich bewusst für das Klima entschieden hätten, wären nach der Meinung von Rm Münch charakterlos. Hierzu verwies Rm Münch auf Rm Schilff.
OB Sierau erteilte Rm Münch für das Zitat von Friedrich Schiller, das er mit weiteren Attributen verbunden hätte, einen Ordnungsruf.
Nach der Abstimmung informierte OB Sierau darüber, dass das Sommercamp von Fridays for future im Juli in Dortmund stattfinden würde.
Es würden in Kürze 100 Mio. € aufgrund früherer Beschlussfassungen zu den Nachhaltigkeitsstrategien in Dortmund ankommen. In Dortmund ginge es um die Sache.
Der Rat der Stadt lehnte den Zusatz-/Ergänzungsantrag der Gruppe NPD/Die Rechte (Drucksache Nr.: 14847-19-E2) mit Mehrheit der Stimmen gegen die Gruppe NPD/Die Rechte ab.
Der Rat der Stadt beschloss unter Beachtung des von Rm Waßmann benannten Abstimmungsverhaltens der CDU-Fraktion mit Mehrheit der Stimmen gegen die Stimmen der AfD-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste und der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten vom 07.06.2019 (Drucksache Nr.: 14696-19), hierbei wurde mit Mehrheit der Stimmen des Rates der Begriff „Notstand“ abgelehnt:
Der Rat der Stadt Dortmund
1. stellt fest, dass der globale Klimawandel die Stadt Dortmund längst erreicht hat und schließt sich den Städten an, die bereits den „Klimanotstand“ erklärt haben. Die Stadt Dortmund setzt damit ein deutliches Zeichen, dass die bisherige erfolgreiche städtische Klimapolitik weiterentwickelt werden muss.
2. erkennt, dass die bisherigen Maßnahmen und Planungen nicht ausreichen, um die Erd-Erwärmung auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen.
3. berücksichtigt ab sofort bei allen seinen Entscheidungen die Auswirkungen auf das Klima und bevorzugt Lösungen, die sich positiv auf Klima-, Umwelt- und Artenschutz auswirken. Hierzu wird in allen Beschlussvorlagen – analog zum Thema „finanzielle Auswirkungen“ – jeweils ein Kapitel „Auswirkungen auf den Klimaschutz“ mit den Bewertungen „Ja, positiv“, „Ja, negativ“ und „Nein“ eingeführt. Diese Auswirkungen müssen ggfs. in der Vorlage näher erläutert werden. Wird eine Klimarelevanz mit „Ja, negativ“ festgestellt, muss eine klimaschonende Alternative aufgezeigt und eine mögliche Kompensationsmaßnahme vorgeschlagen werden.
4. möchte vermeiden, dass Klimaschutz und Biodiversität in Konflikt geraten. Daher wird in den Vorlagen jeweils explizit auf die Auswirkungen auf die Biodiversität über die eigentlichen eng begrenzten Artenschutzprüfungen hinaus hingewiesen.
5. beschließt, um die Sozialverträglichkeit seiner Entscheidungen insbesondere auch im Bereich des Klimaschutzes zu gewährleisten, eine entsprechende Beurteilung in die Vorlagen einzuarbeiten.
6. fordert die Stadtverwaltung auf, die Rolle des Klimaschutzes als eine Querschnittsaufgabe wahrzunehmen und entsprechende Strukturen in der Verwaltung zu schaffen.
7. bittet den Deutschen Städtetag, sich bei den anderen Kommunen für solche Regelungen einzusetzen sowie für ein Klimaschutzgesetz auf Bundesebene.
8. fordert auch die städtischen Beteiligungen dazu auf, sich verstärkt für den Klimaschutz einzusetzen und dem Stadtrat darüber jährlich zu berichten.
Der Rat der Stadt beschloss unter Beachtung des von Rm Waßmann benannten Abstimmungsverhaltens der CDU-Fraktion mit Mehrheit der Stimmen gegen die Stimmen der AfD-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste und der Gruppe NPD/Die Rechte nachfolgenden Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 24.06.2019 (Drucksache Nr.: 14657-19-E1), hierbei wurde mit Mehrheit der Stimmen des Rates der Begriff „Notstand“ abgelehnt:
Der Rat der Stadt Dortmund
a) unterstützt - wie schon viele andere Städte - die Resolution zur Ausrufung des Klimanotstands und erkennt damit die Eindämmung der Klimakrise und ihrer schwerwiegenden Folgen als Aufgabe von höchster Priorität an.
Die Stadt Dortmund setzt damit ein deutliches Zeichen, dass die bisherige städtische Klimapolitik konsequent weiterentwickelt werden muss.
b) erkennt an, dass in der Stadt schon große Anstrengungen zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen unternommen werden.
c) stellt fest, dass die Stadt bei der Umsetzung der Maßnahmen des „Handlungsprogramms
Klimaschutz 2020“ die selbst gesteckten Ziele nicht erreichen konnte und beauftragt deshalb die Verwaltung, sämtliche Maßnahmen des jetzt geplanten „Handlungsprogramm Klima-Luft 2030“ konsequent umzusetzen, um damit das Ziel, die CO2-Emissionen bis zum Jahr 2030 um 55 Prozent und bis 2050 auf Null zu senken, zu erreichen.
d) erwartet von Land und Bund, die nötigen Rahmenbedingungen für die Einhaltung von Klimaschutzzielen auf kommunaler Ebene zu schaffen. Dazu gehören die Förderung der erneuerbaren Energien, eine grundlegend geänderte Verkehrspolitik und eine klimaschutzkonforme Förderung des sozialen Wohnungsbaus.
e) fordert von der Bundesregierung die Einführung eines Klimaschutzgesetzes, dessen Maßnahmen an den Forderungen des Pariser Abkommens ausgerichtet sind. Das Gesetz soll sicherstellen, dass die bereits vereinbarten Reduktionsziele eingehalten werden und dass das Ziel der Klimaneutralität in Deutschland spätestens bis 2050 vollständig erreicht wird.
f) berücksichtigt ab sofort bei jeglichen Entscheidungen auch die Auswirkungen auf das Klima und priorisiert Lösungen, die sich positiv auf Klima-, Umwelt- und Artenschutz auswirken.
Dies gilt insbesondere bei Beschlüssen zur Verkehrs- und Stadtplanung sowie zur Energieversorgung und ist in den Vorlagen entsprechend darzulegen.
g) fordert auch die städtischen Beteiligungen dazu auf, bei jeglichen Entscheidungen die Auswirkungen auf das Klima zu berücksichtigen und entsprechende Prioritäten zu setzen. Die Ergebnisse werden einmal jährlich im Rat, bzw. in den Fachausschüssen vorgestellt.
h) fordert die Verwaltung auf, den Beschluss zur Weiterentwicklung des Konzepts zur Klimafolgenanpassung für das gesamte Stadtgebiet schnellstmöglich umzusetzen. Insbesondere soll damit eine Strategie zur Verbesserung des städtischen Mikroklimas festgelegt werden.
Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit der Stimmen gegen die AfD-Fraktion und die Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss, hierbei wurde mit Mehrheit der Stimmen des Rates der Begriff „Notstand“ abgelehnt:
Der Stadt Dortmund liegt die Eingabe zum Beschluss einer Resolution vor. Danach soll der „Klimanotstand“ ausgerufen werden.
Vor dem Hintergrund dieser Eingabe fasst der Rat der Stadt Dortmund folgenden Beschluss:
1. Der Klimaschutz ist eine zentrale Aufgabe, der sich die Politik und Verwaltung auf allen Ebenen, die Wirtschaft, die Zivilgesellschaft, die Wissenschaft und die Forschung mit Priorität widmen müssen.
2. Die Stadt Dortmund wird ihre seit mehr als 30 Jahren bestehende (seit dem FNP 1985) intensive Klimaschutztätigkeit konsequent weiterführen und als „Dortmunder Klimainitiative“ weiter verstärken.
3. Das „Handlungsprogramm Klimaschutz 2020“ wird mit der Ratsvorlage
Drucksache Nr.: 14535-19 als „Handlungsprogramm Klima – Luft“ fortgeschrieben.
4. Laufende Klimaschutzmaßnahmen werden mit Nachdruck weiter umgesetzt.
Schon jetzt mögliche neue Maßnahmen werden, unabhängig von der Fortschreibung des Handlungsprogramms, zur Umsetzung vorbereitet.
5. Bei Entscheidungen der Stadt mit offensichtlicher Klimarelevanz ist diese in den jeweiligen politischen Vorlagen darzulegen.
6. Der Rat der Stadt fordert die Landes- und Bundesregierung auf, den Klimaschutz intensiver zu verfolgen und insbesondere Maßnahmen in eigener Zuständigkeit umzusetzen (Verkehr, Luftreinhaltung, Energie), bzw. die Städte in ihren Klimaschutzaktivitäten stärker zu unterstützen (Förderung, Anpassung der rechtlichen Steuerungsmöglichkeiten).
Der Rat der Stadt stimmte mit Mehrheit der Stimmen gegen die Gruppe NPD/Die Rechte bei Stimmenthaltung durch die Fraktion FDP/Bürgerliste folgendem gemeinsamen Antrag der SPD- und der CDU-Fraktion vom 02.07.2019 (Drucksache Nr.: 14865-19) zu:
1. Der Rat der Stadt Dortmund unterstützt das Engagement der Fridays for Future (FFF)-
Bewegung und der weiteren Beteiligten für den Schutz des Klimas, der Ökosysteme unseres
Planeten sowie für die Sicherung von Frieden und Wohlstand.
2. Der Rat der Stadt Dortmund bekennt sich zu den Klimazielen der Bundesrepublik Deutschland
und der Europäischen Union.
3. Der Rat der Stadt Dortmund erkennt an, dass die Veränderungen des Klimas auch in
Dortmund ernsthafte Maßnahmen erfordert, um diese Ziele zu erreichen.
4. Der Rat der Stadt Dortmund bekräftigt folgende Ziele der Verwaltung der Stadt, die diese in
der Beschlussvorlage zum Handlungsprogramm Klima-Luft 2030 definiert:
- die kontinuierliche Minderung des Treibhausgasausstoßes bis zur Nullemission im Jahr 2050 mit den Zwischenschritten 55 % bis zum Jahr 2030 und 70 % bis zum Jahr 2040.
- die Erstellung eines Handlungsprogramms Klima-Luft 2030 als Arbeitsgrundlage zur Treibhausgasminderung für die nächste Dekade.
- die Integration von Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität in das Handlungsprogramm Klima-Luft 2030 zur Bündelung und effektiven Ausnutzung von Ressourcen.
5. Mit dieser Festlegung auf konkrete kommunale Klimaschutzziele, bekennt sich die Stadt
Dortmund zu ihrer Verantwortung für den globalen Klimaschutz.
6. Der Rat der Stadt Dortmund erklärt seinen Willen, die Belange des Klimaschutzes in gleichem
Maße zu beachten, wie die des Umwelt- und Naturschutzes, der sozialen Sicherung der
Bürger und Bürgerinnen sowie das Funktionieren des Wirtschaftsstandorts. Die
Sozialverträglichkeit muss bei der Verfolgung des Zieles der Nullemission von
Treibhausgasen bis 2050 ebenso berücksichtigt werden wie Belange einer Großstadt
hinsichtlich ihrer ökonomischen Ausrichtung.
7. Der Rat der Stadt fordert die Europäischen Institutionen, die Bundesregierung und die
Landesregierung dazu auf, weitergehende gesetzliche Reglungen zur Reduzierung von
Treibhausgasemissionen zu treffen und den Kommunen die notwendigen finanziellen Mittel für
Maßnahmen zum Klimaschutz zur Verfügung zu stellen. Die Erreichung der Ziele des Pariser
Abkommens von 2015 muss dabei im Mittelpunkt des Handelns stehen.
8. Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung
- ihre äußerst umfangreichen Maßnahmen zur Klimafolgeanpassung einer breiten Öffentlichkeit näher zu bringen und Menschen zum Mitmachen zu bewegen.
- zeitnah eine erste Veranstaltung mit den Vertretern der FFF-Bewegung sowie weiteren Akteuren zu organisieren, um den Dialog mit der FFF-Bewegung zu intensivieren und in der Folge zu verstetigen.
- den in der Vergangenheit erfolgreichen Weg in der Dortmunder Klimapolitik fortzuführen und weiterzuentwickeln.
- die für das Handlungsprogramm Klima-Luft 2030 formulierten Ziele zur weiteren Reduzierung der Treibhausgasemissionen sowie zur Verbesserung der Luftqualität konsequent umzusetzen.
- notwendige Klimaanpassungsmaßnahmen, sofern möglich, so zu gestalten, dass gleichzeitig ein positiver Effekt für das Stadtklima und die Luftqualität entsteht. Positive Effekte für das Klima sind im Rahmen der Stadtentwicklung stärker zu berücksichtigen.
- bei der Umsetzung der städtischen Klimapolitik ist darauf zu achten, dass Menschen mit geringem Einkommen nicht einseitig belasten werden. Das gilt für die Sicherung von Arbeitsplätzen ebenso wie das zur Verfügung stellen von bezahlbaren Wohnraum und Optimierung der Mobilität. Die Sozialverträglichkeit muss bei der Verfolgung des Ziels der Nullemission berücksichtigt werden.
In der Zeit von 16.55 – 17.30 Uhr fand eine Sitzungspause statt.
OB Sierau sprach nach der Sitzungspause an, dass ihm von den Medien zugetragen wurde, der Rat hätte einen Klimanotstand beschlossen. Er erläuterte, dass der Rat keinen Klimanotstand beschlossen hätte. Die SPD- und die CDU-Fraktion hätten dem Begriff „Klimanotstand“ nicht folgen können, so dass keine Mehrheit im Rat der Stadt zustande gekommen wäre. Der Beschluss wäre eindeutig gewesen.
Rm Reuter bezeichnete es als Gerücht, dass diese Information aus der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen entstanden wäre. Sie hätte gegenüber der Presse deutlich gemacht, sie fände es schade, dass der Rat den Notstand nicht beschlossen hätte. Sie verwahrte sich dagegen, dass diese Information aus ihrer Fraktion gekommen wäre.
Auch Rm Kowalewski bestätigte, dass die Anträge der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke & Piraten mehrheitlich angenommen wurden, allerdings nicht unter dem Begriff „Klimanotstand“.
3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Bauen, Verkehr und Grün
zu TOP 3.1
Bauleitplanung: 60. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) und Bebauungsplan InW 221 VEP - Einzelhandelsstandort Dorstfelder Hellweg/ Arminiusstraße - mit den teilweisen Änderungen der Bebauungspläne In W 210 - Unterdorstfeld - und Ma 107 - Gewerbegebiet Dorstfeld - West - (Änderung Nr. 22)
I. Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur 60. Änderung des FNP
II. Ergebnisse der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur 60. Änderung des FNP
III.Ergebnisse der Beteiligung der Öffentlichkeit zur 60. Änderung des FNP
IV.Feststellungsbeschluss der 60. Änderung des FNP mit der Begründung vom 16.05.2019
V. Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange für den Bebauungsplan InW 221 VEP - Einzelhandelsstandort Dorstfelder Hellweg/Arminiusstraße
VI.Ergebnisse der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - einschließlich der eingeschränkten Beteiligung zur ökologischen Ausgleichsfläche - für den Bebauungsplan InW 221 VEP - Einzelhandelsstandort Dorstfelder Hellweg/Arminiusstraße -
VII.Ergebnisse der Beteiligung der Öffentlichkeit für den Bebauungsplan InW 221 VEP - Einzelhandelsstandort Dorstfelder Hellweg/Arminiusstrasse -
VIII.Beifügung der aktualisierten/modifizierten Begründung vom 16.05.2019
IX.Satzungsbeschluss
X.Abschluss des Durchführungsvertrages Teil B
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14404-19)
Rm Brück (Gruppe NPD/Die Rechte) begründete den dem Rat der Stadt vorliegenden Zusatz-/Ergän-zungsantrag der Gruppe NPD/Die Rechte vom 02.07.2019 (Drucksache Nr.: 14404-19-E1) und meinte, die Wiese wäre erhaltenswert:
„Die Ratsgruppe NPD/DieRechte beantragt:
Der Rat lehnt die Planungen zur Bebauung der sogenannten Frerichwiese an der Ecke Arminiusstraße / Dorstfelder Hellweg ab. Seit über einem Jahrzehnt gibt es Widerstand zahlreicher Anwohner gegen einen Vollversorger am dortigen Standort, bei dem es sich um die einzige Grünfläche, die unmittelbar im Ortskern gelegen ist, handelt. Es ist bedauerlich, dass in der Vergangenheit versäumt wurde, Standorte zu nutzen, die bereits Ladenflächen anbieten (etwa die Räumlichkeit am Wilhelmplatz, in die mittlerweile ein Fitnessstudio eingezogen ist). Dorstfeld braucht einen Vollversorger, allerdings nicht auf der Frerichwiese, die es - auch unter Berücksichtigung auf die Verkehrsbelastung im Ortskern - zu erhalten gilt.“
Rm Münch erklärte im Namen der FBI, dass das Bauvorhaben von Anfang an abgelehnt wurde. Nach der Klimaschutzdiskussion zu TOP 2.1 befürchtete Rm Münch an dieser Stelle das Entstehen einer neuen Hitzeinsel. An diesem Standort handelte es sich seines Erachtens um eine Freifläche, eine klimaaktive Fläche mit ökologischer Funktion. Er stellte mündlich den Antrag:
„Der Rat der Stadt Dortmund lehnt die Beschlussvorlage ab und fordert stattdessen, die bereits gefällten Bäume durch neue zu ersetzen mit der Maßgabe, dort einen Klimaschutzwald zu errichten.“
Rm Kowalewski lehnte auch die Vorlage im Namen der Faktion Die Linke & Piraten ab. Die Bevölkerung würde Widerstand gegen die Bebauung leisten.
Rm Lührs verdeutlichte für die SPD-Fraktion, dass an dieser Stelle ein Vollsortimenter notwendig wäre, z. B. weil die Gesellschaft älter würde und ein Vollsortimenter fußläufig erreichbar sein müsste. Rm Lührs ging davon aus, dass die Frequenz bei einem Vollsortimenter steigen würde, so dass auch das Sicherheitsgefühl erhöht würde. Die SPD-Fraktion würde daher der Vorlage zustimmen.
Rm Garbe bezweifelte zwar im Namen der AfD-Fraktion die Notwendigkeit eines Vollsortimenters, war aber erfreut über die Planung und Bebauung.
Der Rat der Stadt lehnte mit Mehrheit gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte und die Stimme von Rm Münch (FBI) den mündlich gestellten Antrag von Rm Münch (FBI) ab.
Der Rat der Stadt lehnte bei Nichtbeteiligung der Fraktion Die Linke & Piraten mit Mehrheit gegen die Gruppe NPD/Die Rechte den Zusatz-/Ergänzungsantrag der Gruppe NPD/Die Rechte vom 02.07.2019 (Drucksache Nr.: 14404-19-E1) ab.
Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit der Stimmen gegen die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die Fraktion Die Linke & Piraten, die Gruppe NPD/Die Rechte und die Stimme von Rm Münch (FBI) folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt
I. hat die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur 60. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) geprüft und beschließt den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 6.1 und 7 in Verbindung mit Anlage 6 dieser Beschlussvorlage dargestellt -, zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs.1 und § 4 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBL. I S 3634/FNA 213-1), §§ 7 und 41 Abs. 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S 666 SGV. NRW 2023).
II. hat die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur 60. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) geprüft und beschließt den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 8 in Verbindung mit Anlage 8 dieser Beschlussvorlage dargestellt -, zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 4 Abs. 2 des BauGB, §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW
III. hat die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit zur 60. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) geprüft und beschließt den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 10 in Verbindung mit der Anlage 10 diese Beschlussvorlage dargestellt -, zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 i.V.m. § 12 BauGB; §§ 7 und 41 GO NRW
IV. beschließt die 60. Änderung des Flächennutzungsplanes für den unter Punkt 1.1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich mit der Begründung vom 16.05.2019 und stellt diese Änderung fest.
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 i.V.m. § 8 BauGB
V. hat die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan InW 221 VEP - Einzelhandelsstandort Dorstfelder Hellweg/Arminiusstraße geprüft und beschließt den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 6.2 und 7 in Verbindung mit Anlage 6 und Anlage 7 diese Beschlussvorlage dargestellt -, zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 des BauGB, §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW
VI. hat die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan InW 221 VEP - Einzelhandelsstandort Dorstfelder Hellweg/Arminiusstraße - einschließlich der eingeschränkten Beteiligung zur ökologischen Ausgleichsfläche geprüft und beschließt den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 8 und 9 in Verbindung mit den Anlagen 8 und 9 diese Beschlussvorlage dargestellt -, zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 4 Abs. 2 und § 4a Abs. 3 des BauGB, §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW
VII. hat die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan InW 221 VEP - Einzelhandelsstandort Dorstfelder Hellweg/Arminiusstraße - inkl. der Stellungnahmen aus der Benachrichtigung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange geprüft und beschließt den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 10 in Verbindung mit Anlage 10 dieser Beschlussvorlage dargestellt -, zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 i.V.m. § 12 BauGB; §§ 7 und 41 GO NRW
VIII. beschließt, dem Bebauungsplan InW 221 VEP – Einzelhandelsstandort Dorstfelder Hellweg/Arminiusstraße – die aktualisierte/modifizierte Begründung vom 16.05.2019 beizufügen.
Rechtsgrundlage:
§ 2a BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW
IX. beschließt, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan VEP InW 221 VEP - Einzelhandelsstandort Dorstfelder Hellweg/Arminiusstraße -, (mit gleichzeitiger teilweiser
Änderung der Bebauungspläne In W 210 - Unterdorstfeld - und MA 107 - Gewerbegebiet
Dorstfeld-West -) mit der Begründung (Teil A und B) vom 16.05.2019 für den unter Punkt 1.2
dieser Beschlussvorlage genannten Planbereich mit dem durch Beschluss des Rates der
Stadt Dortmund vom 27.09.2018 offengelegenen Inhalt, jedoch mit den unter Punkt 13
beschriebenen Anpassungen, als Satzung.
Rechtsgrundlage:
§ 10 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW
X. beschließt, dem zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Dortmund abzuschließenden Durchführungsvertrag Teil B (Anlage 11) zuzustimmen.
Rechtsgrundlage:
§ 12 Abs. 1 BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 Abs.1 GO NRW.
zu TOP 3.2
Bauleitplanung; 72. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Ap 232 - Wohn- und Geschäftszentrum Schüren -
hier: Beschluss zur Fortführung des Bebauungsplanverfahrens als vorhabenbezogenen Bebauungsplan; Entscheidung über Stellungnahmen; Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung zur 72. Änderung des Flächennutzungsplanes; Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan VEP Ap 232; Zulassung von Bauvorhaben bei Vorliegen von Planreife gemäß § 33 Baugesetzbuch (BauGB)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14453-19)
Den Ratsmitgliedern lag die Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus seiner öffentlichen Sitzung am 26.06.2019 vor:
„Hierzu Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck vom 25.06.2019:
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen merkt an, dass ihr in der Vorlage oberirdische Fahrradabstellplätze fehlen.
Die CDU-Fraktion merkt an, dass in der Vorlage die Aufstellung des Denkmales Arthur Schulze-Engels fehlt.
Die Bezirksvertretung Aplerbeck beschließt einstimmig, dass 30 Fahrradabstellplätze oberirdisch nachzuweisen sind und das vorgenannte Denkmal wieder aufgestellt wird.
Die Bezirksvertretung Aplerbeck empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig mit o. g. Ergänzungen den Beschluss laut Vorlage zu fassen.
AUSW, 26.06.2019:
Herr Rm Logermann bittet darum, die in der Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck aufgeführten Ergänzungen heute mit in die Beschlussfassung einzubeziehen.
Unter Einbeziehung der o.a. Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden, ergänzten Beschluss zu fassen:
I. Der Rat der Stadt beschließt die Fortführung des Bebauungsplanverfahrens Ap 232
-Wohn- und Geschäftszentrum Schüren - als vorhabenbezogenen Bebauungsplan VEP
Ap 232 - Wohn- und Geschäftszentrum Schüren -.
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 12 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I, S. 3634 / FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023).
II. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der nach § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführten frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung (14- tägiger Planaushang) zur 72. Änderung des Flächennutzungs-
planes und zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Ap 232 - Wohn-
und Geschäftszentrum Schüren - geprüft und beschließt, der Empfehlung der Verwaltung, wie
unter Punkt 11 dieser Beschlussvorlage dargestellt, zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 2 und § 3 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO NRW.
III. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der nach § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführten Beteiligung
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur 72. Änderung des
Flächennutzungsplanes und zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP
Ap 232 - Wohn- und Geschäftszentrum Schüren - geprüft und beschließt, den Empfehlungen
der Verwaltung - wie unter Punkt 12 in Verbindung mit der Anlage 8 dieser Beschlussvorlage
dargestellt-, zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 4 Abs. 1 BauGB.
IV. Der Rat der Stadt stimmt dem Entwurf der 72. Änderung des Flächennutzungsplanes mit
Begründung vom 16.05.2019 zu und beschließt die Öffentlichkeitsbeteiligung (öffentliche
Auslegung).
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB.
V. Der Rat der Stadt stimmt dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
VEP Ap 232 - Wohn-.und Geschäftszentrum Schüren - mit Begründung vom 16.05.2019 zu
und beschließt die Öffentlichkeitsbeteiligung (öffentliche Auslegung).
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB.
VI. Der Rat der Stadt nimmt die Entscheidung der Verwaltung zur Kenntnis, für das auf dem
Grundstück Dortmund, Gevelsbergstraße 30 (Flurstücke 3303, 1501 und 1504 in der
Gemarkung Schüren, Flur 1) geplante Gesundheits- und Bürozentrum Baugenehmigungen
vor Rechtskraft des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Ap 232 nach Vorliegen der
Voraussetzungen gemäß § 33 Abs. 1 BauGB zu erteilen.
§ 33 Abs. 1 BauGB.
Ergänzung:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass 30 Fahrradabstellplätze oberirdisch nachzuweisen sind und das Denkmal „Arthur Schulze-Engels“ wieder aufgestellt wird.
Der Rat der Stadt fasste unter Berücksichtigung der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung am 26.06.2019 mit Mehrheit gegen die Gruppe NPD/Die Rechte folgenden geänderten (fett/kursiv dargestellt) Beschluss:
I. Der Rat der Stadt beschließt die Fortführung des Bebauungsplanverfahrens Ap 232
-Wohn- und Geschäftszentrum Schüren - als vorhabenbezogenen Bebauungsplan VEP
Ap 232 - Wohn- und Geschäftszentrum Schüren -.
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 12 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I, S. 3634 / FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023).
II. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der nach § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführten frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (14- tägiger Planaushang) zur 72. Änderung des Flächennutzungsplanes und zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Ap 232 - Wohn- und Geschäftszentrum Schüren - geprüft und beschließt, der Empfehlung der Verwaltung, wie unter Punkt 11 dieser Beschlussvorlage dargestellt, zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 2 und § 3 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO NRW.
III. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der nach § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur 72. Änderung des Flächennutzungsplanes und zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Ap 232 - Wohn- und Geschäftszentrum Schüren - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 12 in Verbindung mit der Anlage 8 dieser Beschlussvorlage dargestellt-, zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 4 Abs. 1 BauGB.
IV. Der Rat der Stadt stimmt dem Entwurf der 72. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung vom 16.05.2019 zu und beschließt die Öffentlichkeitsbeteiligung (öffentliche Auslegung).
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB.
V. Der Rat der Stadt stimmt dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
VEP Ap 232 - Wohn-.und Geschäftszentrum Schüren - mit Begründung vom 16.05.2019 zu und beschließt die Öffentlichkeitsbeteiligung (öffentliche Auslegung).
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB.
VI. Der Rat der Stadt nimmt die Entscheidung der Verwaltung zur Kenntnis, für das auf dem Grundstück Dortmund, Gevelsbergstraße 30 (Flurstücke 3303, 1501 und 1504 in der Gemarkung Schüren, Flur 1) geplante Gesundheits- und Bürozentrum Baugenehmigungen vor Rechtskraft des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Ap 232 nach Vorliegen der Voraussetzungen gemäß § 33 Abs. 1 BauGB zu erteilen.
§ 33 Abs. 1 BauGB.
V. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass 30 Fahrradabstellplätze oberirdisch
nachzuweisen sind und das Denkmal „Arthur Schulze-Engels“ wieder aufgestellt wird.
zu TOP 3.3
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplans Hö 292 - südlich Hacheneyer Straße - im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
hier: Aufstellungsbeschluss, Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14101-19)
Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit gegen die Gruppe NPD/Die Rechte und die Stimme von Rm Münch (FBI) folgenden Beschluss:
I. Der Rat der Stadt beschließt, den Bebauungsplan Hö 292 - südlich Hacheneyer Straße - für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage genannten räumlichen Geltungsbereich in einem beschleunigten Verfahren aufzustellen (zugleich teilweise Änderung der Bebauungspläne We 135 und We 107).
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 13a des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634/FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023)
II. Der Rat der Stadt beschließt, die Öffentlichkeit an der Bauleitplanung zu beteiligen (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung).
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB.
zu TOP 3.4
Einrichtung von Planstellen im Stadtplanungs- und Bauordnungsamt aufgrund der Haushaltsbegleitbeschlüsse zum Haushalt 2019
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13832-19)
Rm Kowalewski sprach sich im Namen der Fraktion Die Linke & Piraten gegen die Einrichtung der zwei Planstellen zur Planung der Landesstraße OWIIIA aus.
Rm Stackelbeck erklärte für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, dass ihre Fraktion dem Weiterbau der OWIIIA nicht zustimmen könnte.
Rm Rettstadt gab im Namen der Fraktion FDP/Bürgerliste an, dass die Fraktion der Vorlage nicht folgen würde, weil bereits die Haushaltsbegleitbeschlüsse nicht mitgetragen wurden. Die Fraktion FDP/Bürgerliste würde sich enthalten.
Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste unter Beachtung der Hinweise der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke & Piraten folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Einrichtung von insgesamt 18 Planstellen im Stadtplanungs- und Bauordnungsamt, um die Haushaltsbegleitbeschlüsse zum Haushalt 2019 umsetzen zu können. Hiervon sind im Jahr 2019 zwölf Planstellen und im Jahr 2020 weitere sechs Planstellen einzurichten. Zudem beschließt der Rat die Besetzung der Planstellen im Vorgriff auf den Stellenplan 2020/2021. Falls interne Besetzungen nicht erfolgen können, beschließt der Rat die externe Besetzung der Stellen.
zu TOP 3.5
Brückenschlag B 54, barrierefreie Wegeverbindung zwischen dem Botanischen Garten Rombergpark, PHOENIX West und dem Westfalenpark, sowie barrierefreier Zugang zur Stadtbahn-Haltestelle Rombergpark
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14208-19)
Dem Rat der Stadt lag die Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohne aus der öffentlichen Sitzung am 26.06.2019 vor:
„Hierzu Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün (ABVG) vom 15.06.2019:
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün ist sich einstimmig darüber einig, dass die Vorlage ohne Empfehlung aber mit folgendem Hinweis und den weiteren Verfahrensschritten weiterzuleiten:
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün hält eine Brücke an dieser Stelle grundsätzlich für notwendig, konnte aber heute noch keine Empfehlung dafür aussprechen, da noch keine Auswertung der schriftlichen Anregung der Umweltverbände und der Firma WILO vom 23.05.2019 vorlag.
Des Weiteren erhofft man sich durch eine anschaulichere Vorstellung der bisherigen Planungen eine höhere Transparenz bzgl. der Höhe der Kosten.
Die Verwaltung wird damit beauftragt, sich mit der o. a. schriftlichen Anregung der Umweltverbände und der der Firma WILO zu befassen und hierzu eine Stellungnahme bis zur Ratssitzung am 04.07.2019 zu fertigen.
Die bisherigen Planungen sollen bereits in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 26.06.2019 vorgestellt werden.
AUSW, 26.06.2019:
Die Verwaltung informiert den Ausschuss heute mittels PowerPoint-Vortrag ausführlich über die bisherigen Planungen.
Die Fraktionen deklarieren bis zur kommenden Ratssitzung noch Beratungsbedarf und wünschen sich zudem bis dahin eine Einschätzung der Haltung der Bezirksvertretung Hörde zur Angelegenheit.
Herr Wilde kündigt an, dass die Verwaltung bis zur kommenden Ratssitzung ein entsprechendes Meinungsbild der Bezirksvertretung Hörde einholen wird.
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die heutigen Informationen der Verwaltung zur Kenntnis und leitet die Angelegenheit zunächst ohne Empfehlung weiter.“
Zudem lag dem Rat der Stadt folgendes Schreiben der Verwaltung vom 28.06.2019 (Drucksache Nr.: 14208-19-E2 zur Kostensteigerung vor:
„… in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 26.06.2019 wurde darum gebeten, bis zur Ratssitzung eine detailliertere Zusammenstellung der aktuellen Kostensituation vorzulegen. Eine entsprechende detaillierte Kostenzusammenstellung füge ich als Anlage bei.
Ergänzen darf ich, dass sich die Kostensteigerungen im Wesentlichen durch die Anpassung an die Baupreisentwicklung auf Grundlage der Preisindizes des Statistischen Bundesamtes ergeben.
Darüber hinaus entstehen zusätzliche Kosten für die baubedingten, verlängerten Sperrzeiten des Stadtbahngleises.
Im Bereich der technischen Anforderungen haben insbesondere die Anforderungen an den behindertengerechten Aufzug und die Rampenanlagen zum Bahnsteig der Stadtbahn zu zusätzlichen Kosten geführt.
Zusätzliche Bau- bzw. Baunebenkosten ergeben sich insbesondere im Bereich der Anpassung an die Untergrundverhältnisse (Baugrund, Altbergbau, Altlasten).
Zu weiteren Kosten führen auch die Anpassungen an das Investorenkonzept im Bereich der Romberghöfe.“
Weiter lag den Ratsmitgliedern ein Schreiben der Verwaltung vom 28.06.2019 (Drucksache Nr.: 142018-19-E3) zur Beantwortung der Fragen aus dem Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün am 18.06.2019 vor:
„… zu der o.g. Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:
Die Brückenverbindung und die Anbindung der Stadtbahnhaltestelle über die Fußgängerbrücke waren in der Vergangenheit stets Teil der städtebaulichen Konzeption für den Bereich PHOENIX West und Rahmenbedingung für die Planung angrenzender Projekte. Wesentliches Ziel war dabei auch, eine attraktive ÖPNV-Anbindung des PHOENIX West-Geländes über einen direkten Zugang zum Stadtbahnhaltepunkt Rombergpark herzustellen. Auf Initiative des Unternehmens WILO wurde eine zusätzliche Treppenanlage im Kreuzungsbereich Nortkirchenstraße / Konrad-Adenauer-Allee in der Planung ergänzt, um die Erreichbarkeit der Stadtbahn auch für dessen Mitarbeiter zu verbessern. WILO hat sich bereiterklärt, die Kosten für die Anpassung der Planung und die Herstellung des zusätzlichen Aufgangs zu übernehmen und hat mit Schreiben vom 24.06.2019 die positive Grundhaltung des Unternehmens zu dem gesamten Projekt erneut bestätigt.
Neben dem verbesserten Zugang zur Stadtbahn hat die Brücke aber auch eine direkte Vernetzungsfunktion zwischen den PHOENIX West-Flächen und dem WILO Campus auf der einen Seite und den Flächen der Romberghöfe, der WIHOGA, der Johanniter Klinik und dem Botanischen Garten Rombergpark auf der anderen Seite. Seitens der bereits ansässigen Firmen besteht ein großes Interesse, eine direkte Verbindung sowohl zur Stadtbahn als auch zu den westlich der B 54 gelegenen Entwicklungsgebieten zu erhalten. Insbesondere die in den „Romberghöfen“ geplanten Nutzungen „Hotel, Tagung, Gastronomie“ bieten ein attraktives, ergänzendes Angebot für Mitarbeiter und Kunden der Firmen. Der Brückenschlag war ein starkes Argument für Ansiedlungen und getätigte Expansionen diesem Bereich. Weitere Baufelder auf PHOENIX West wie bspw. für einen baulichen Hochpunkt auf dem „Landschaftskeil“ sind noch zu besetzen. Der hier beginnende Brückenschlag stellt nicht nur ein wichtiges funktionales sondern auch ein städtebauliches und architektonisches „Highlight“ dar und ist zusammen mit der Bebauung des Landschaftskeils ein städtebauliches Kernelement der Gesamtentwicklung PHOENIX West.
Großräumiger gesehen wird der Brückenschlag als „architektonisches Tor über die B 54 und die Stadtbahnlinie“ für die Bürger und Besucher Dortmunds ein besonderes Erkennungsmerkmal mit hoher Gestaltqualität darstellen und die Bedeutung des Gesamtentwicklungsraums im Dortmunder Süden unterstreichen. Die Verbindung ist zudem Bestandteil des Radial-Konzentrischen Freiraummodells, welches die Verknüpfung von Grünräumen im gesamten Stadtgebiet zum Ziel hat und stellt einen Baustein für die Verbindung „Vom Platz von Rostow am Don zu Fuß oder per Rad bis ins Ruhrtal“ und des ortsteilübergreifenden Fuß- und Radwegenetzes dar.
Die Zugänge zur Brücke wurden in den Bereichen barrierefrei mit 6% Neigung gestaltet, in denen ausreichende Flächen für die erforderlichen Rampenlängen zur Verfügung stehen. Dies ist auf der Westseite der Brücke im Bereich der Böschungsanlagen parallel zur B 54 bei den Romberghöfen und entlang des Landschaftskeils auf PHOENIX West der Fall. Zentrales Verbindungselement bildet die Aufzugsanlage im Bereich der Stadtbahn. Aufgrund der vorgegebenen Geländehöhen gelingt eine barrierefreie Anbindung der Brücke im Kreuzungsbereich Nortkirchenstraße / Konrad-Adenauer-Allee jedoch nicht. Für eine Überbrückung der Höhendifferenz von ca. 7 m sind Rampenlängen von weit über 100 m erforderlich, für die keine ausreichenden Flächen vorhanden sind.
Die geplante Rampenanlage an den Romberghöfen liegt in einem von Immissionen belasteten Bereich entlang der B 54, in dem bereits vor Jahren zur Vorbereitung der Baumaßnahme des Brückenschlags der Baumbestand gefällt wurde.
Durch die geplanten Böschungen ergibt sich nun vielmehr die Möglichkeit, einerseits einen aktiven Schallschutz zumindest für den südlichen Bereich der Romberghöfe zu erhalten, andererseits durch die geplanten landschaftsgärtnerischen Anlagen eine ökologische Aufwertung der Böschungen zu erzielen.
Vor dem Hintergrund sämtlicher Entwicklungsabsichten, städtebaulicher Zielsetzungen und wirtschaftlicher Investitionen wird deutlich, dass der Brückenschlag unter mehr Gesichtspunkten als nur in seiner Funktion einer kurzen Wegeverbindung zu beurteilen ist. Die Verknüpfungen von allen umliegenden Nutzungen bilden ein in sich schlüssiges und wirtschaftliches Konzept und schaffen Synergieeffekte zwischen diesen.
Eine „halbe“ Brücke würde kaum einen der genannten Gesichtspunkte erfüllen. Zudem würde die vorgeschlagene Aufteilung in Bauabschnitte in der Umsetzung zu höheren Gesamtkosten des Projekts führen und durch die späteren Baustellenabwicklungen wichtige Entwicklungsareale auf längere Zeit blockiert werden.
Es wird empfohlen, die nächsten Schritte (Gespräche mit der Bezirksregierung Arnsberg hinsichtlich der Fördermittel, Vorbereitung der Ausschreibung) für die Gesamtmaßnahme zu initiieren.“
Auch lag den Ratsmitgliedern folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion vom 03.07.2019 (Drucksache Nr.: 14208-19-E4) vor:
„… zu dem o.g. Tagesordnungspunkt stellt die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Bezirksregierung Arnsberg sowie mit den zuständigen Ministerien in Verhandlungen zu treten und einen Antrag auf Fördermittel zu stellen. Das Verhandlungsergebnis ist den zuständigen Fachausschüssen anschließend zeitnah vorzustellen.
2. Sollte der erwarteten Förderung in Höhe von 80 % der Baukosten entsprochen werden, wird die Verwaltung beauftragt, die Planung des Brückenbauwerks zu überarbeiten und die Ausschreibung vorzubereiten. Für die Errichtung des Brückenbauwerks B 54 wird ein gesonderter Baubeschluss gefertigt.“
Rm Waßmann begründete im Zusammenhang mit den Kostensteigerungen den Zusatz-/Ergänzungs-antrag der CDU-Fraktion vom 03.07.2019 (Drucksache Nr.: 14208-19-E4). Es sollte möglichst eine 80 %ige Quote an Förderung erwirkt werden. Nur dann würde die CDU-Fraktion dem Brückenbau zustimmen.
Rm Neumann-Lieven stellte für die SPD-Fraktion dar, dass Punkt 1 des Antrages gefolgt werden könnte. Hier handelte es sich um eine Fußgänger- und Radbrücke. Punkt 2 des Antrages könnte so nicht gefolgt werden, denn die SPD-Fraktion wäre nicht damit einverstanden, nur unter dieser Voraussetzung der 80 %igen Förderung die Brücke zu bauen. Rm Neumann-Lieven schlug vor, den CDU-Antrag als Prüfauftrag an die Verwaltung anzusehen.
Rm Rettstadt stimmte für die Fraktion FDP/Bürgerliste der Vorlage zu. Dem CDU-Antrag wurde nur der Prozentzahl aus dem Antrag nicht zugestimmt. Ggf. könnte der Brückenbau auch bei einer Förderung von unter 80 % erfolgen.
Im Namen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sagte Rm Dudde die Unterstützung des Brückenbaus zu, da darin eine Verbesserung der Barrierefreiheit Richtung Phoenix-West und eine Vereinfachung der Nutzung des ÖPNVs von Phoenix-West aus gesehen würde. Zudem wäre mit dem Brückenbau die Förderung des Fuß- und Radverkehrs verbunden. In 2006 hatte seine Fraktion bereits ein Gesamtkonzept für den Bereich des Rombergparks gefordert, um den Rombergpark vom Radverkehr frei zu halten. Der CDU-Antrag wäre ein Einstieg in die Finanzierung.
Rm Kowalewski sah für die Fraktion Die Linke & Piraten die Anbindung von der ÖPNV-Haltestelle in den Rombergpark als kritisch an. Durch den Brückenbau von Phoenix-West zur ÖPNV-Haltestelle zu kommen, begrüßte er. Zum jetzigen Zeitpunkt könnte die Fraktion Die Linke & Piraten der Verwaltungsvorlage nicht zustimmen.
Rm Garbe sah als AfD-Fraktion den Brückenschlag als positiv an, befürwortete aber auch den CDU-Antrag. Er schlug vor, dass eine neue Vorlage mit Alternativplanungen vorgelegt wird, die ausweisen müsste, wie der Brückenbau preiswerter möglich ist. Die Frage wäre auch, ob ein Bauwerk aus Beton als Landschaftsmarke benötigt wird. Rm Garbe könnte ein solches Bauwerk nicht nach außen vertreten.
StR Wilde stellte fest, dass die Brücke entweder gebaut würde oder nicht, Teile zu bauen oder das Radwegenetz nicht so zu erschließen, wie es benötigt wird, machte keinen Sinn. Die Gestaltung müsste nicht teuer sein, das Bauwerk wäre nicht aus Beton, sondern aus Stahl. Mit minimalen Kosten wäre hier eine gute Gestaltung vorgesehen.
Eine Abfrage in Hörde hatte ergeben, dass die SPD-Fraktion der Vorlage zustimmte, die Grünen lehnten ab, Die Linke & Piraten stimmten eher dem Einwand des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde zu und lehnten somit eher die Vorlage ab, die CDU hätte sich noch nicht geäußert, so dass davon auszugehen wäre, dass der heute vorliegende Antrag die Meinung der örtlichen CDU widerspiegeln würde.
OB Sierau berichtete von Frau Wirtschaftsministerin Thoben, die von 2005 bis 2010 tätig war und die Phoenix als einen der Zugstandorte Nordrhein-Westfalens angesehen hatte. Es hätte Wettbewerbe gegeben, wie die Erschließung des Standortes entwickelt werden soll. Zu dem Zeitpunkt wäre man von einer Erschließung mit einem Brückensystem für Fußgänger und Fußgängerinnen ausgegangen. Auch die neuen Arbeitsplätze dort sollten möglichst über ÖPNV erreichbar sein. Gegenüber dem Land wurde von der Stadt erklärt, dass das, was das Land abfordern würde, Dortmund auch bringen würde. Inzwischen wäre auch vieles von dem Geplanten umgesetzt. Die damalige Begründung für die Brücke hätte sich nichts geändert, außer dass Wilo dort einen Digital-Campus bauen wollte und Interesse daran hätte, dass die Arbeitskräfte über ÖPNV zur Arbeit gelangen könnten.
Zudem wies OB Sierau darauf hin, dass es Beschlussfassung im Rat war, eine Verbindung zwischen der City über das Stadewäldchen bis zur Ruhr zu Fuß oder mit dem Fahrrad zu schaffen. Für den Rombergpark könnte es eine Regelung geben, z. B. in Form einer Radfahrtrasse.
Auf die Frage von Rm Waßmann nach einer Förderung und einer Mindestquote bei der Förderung teilte StR Wilde mit, dass es bei der heutigen Vorlage nicht um einen Baubeschluss, sondern um einen Auftrag für die Finanzierung ginge, um anschließend Gespräche zu führen. Eine Prozentzahl der Förderung würde er nicht ankündigen wollen. Dass abgelehnt würde, wenn die Brücke ohne Förderung gebaut würde, könnte er nachvollziehen. StR Wilde sagte zu, so viel wie möglich an Förderung für das Projekt zu generieren.
OB Sierau verwies auf die Gespräche mit Frau Thoben und sprach das Thema der Verlässlichkeit und der parteiübergreifenden Orientierung bezüglich des Projektes an. Ggf. könnte der Rat auch beschließen, dass eine möglichste hohe Förderung in Anspruch genommen werden soll.
Rm Waßmann teilte mit, dass die CDU bei ihrem Antrag bleiben und eine mindestens 80 %ige Förderung erreichen wollte, damit der Baubeschluss bald gefasst werden könnte. Dies würde die kommunalen Finanzen schützen.
OB Sierau machte den Vorschlag, Punkt 2 des CDU-Antrages so zu formulieren, dass es eine möglichst
80 % Förderung geben wird.
Der Rat der Stadt beschloss einstimmig bei Stimmenthaltung der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden geänderten Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion vom 03.07.2019 (Drucksache Nr.: 14208-19-E4):
1. Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Bezirksregierung Arnsberg sowie mit den zuständigen Ministerien in Verhandlungen zu treten und einen Antrag auf Fördermittel zu stellen. Das Verhandlungsergebnis ist den zuständigen Fachausschüssen anschließend zeitnah vorzustellen.
2. Sollte der erwarteten Förderung in Höhe von 80 % der Baukosten entsprochen werden, wird die Verwaltung beauftragt, die Planung des Brückenbauwerks zu überarbeiten und die Ausschreibung vorzubereiten. Für die Errichtung des Brückenbauwerks B 54 wird ein gesonderter Baubeschluss gefertigt.
2. Der Rat der Stadt appelliert an das Land Nordrhein-Westfalen, in der Tradition des Projektes die Maßnahme mit einer 80 %igen Förderung zu unterstützen.
Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit gegen die Fraktion Die Linke & Piraten bei Stimmenthaltung durch die Gruppe NPD/Die Rechte unter Berücksichtigung der vorgelegten Schreiben der Verwaltung vom 28.06.2019 (Drucksache Nr.: 14208-19-E2 und E3) und des geänderten Zusatz-/Ergänzungsantrages der CDU-Fraktion vom 03.07.2019 (Drucksache Nr.: 14208-19-E4) folgenden Beschluss:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Bezirksregierung Arnsberg sowie mit den zuständigen Ministerien in Verhandlungen zu treten und einen Antrag auf Fördermittel zu stellen.
2. Sollte dem Anliegen entsprochen werden, wird die Verwaltung beauftragt, die Planung des Brückenbauwerks zu überarbeiten und die Ausschreibung vorzubereiten. Für die Errichtung des Brückenbauwerks B 54 wird ein gesonderter Baubeschluss gefertigt.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Bezirksregierung Arnsberg sowie mit den zuständigen Ministerien in Verhandlungen zu treten und einen Antrag auf Fördermittel zu stellen. Das Verhandlungsergebnis ist den zuständigen Fachausschüssen anschließend zeitnah vorzustellen.
4. Der Rat der Stadt appelliert an das Land Nordrhein-Westfalen, in der Tradition des Projektes die Maßnahme mit einer 80 %igen Förderung zu unterstützen.
zu TOP 3.6
CO2-Bilanz 2016
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13844-19)
Der Rat der Stadt Dortmund nahm die Ergebnisse der CO2-Bilanz 2016 zur Kenntnis.
zu TOP 3.7
Handlungsprogramm Klima-Luft 2030
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14535-19)
Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit gegen die AfD-Fraktion und die Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:
1. die kontinuierliche Minderung des Treibhausgasausstoßes bis zur Nullemission im Jahr 2050
in Bezug zum Basisjahr 1990 mit den Zwischenschritten 55 % bis zum Jahr 2030 und 70 %
bis zum Jahr 2040.
2. die Erstellung eines Handlungsprogramms Klima-Luft 2030 als Arbeitsgrundlage zur
Treibhausgasminderung für die nächste Dekade.
3. die Integration von Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität in das
Handlungsprogramm Klima-Luft 2030 zur Bündelung und effektiven Ausnutzung von
Ressourcen.
zu TOP 3.8.a)
Neuaufstellung des Landschaftsplanes Dortmund
hier: I. Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
und der Bürgerinnen und Bürger,
II. Ergebnisse der ersten öffentlichen Auslegung,
III. Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13818-19)
Den Ratsmitgliedern lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus seiner öffentlichen Sitzung am 26.06.2019 vor:
„Hierzu Empfehlung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde (BuNB) vom 10.04.2019:
Beschluss
Der Beirat spricht unter 2 Enthaltungen folgende Empfehlung aus:
Der Rat der Stadt
I. nimmt die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
und der Bürgerinnen und Bürger zur Kenntnis
II. nimmt das Ergebnis der ersten öffentlichen Auslegung zur Kenntnis.
III.beschließt die erneute öffentliche Auslegung des Entwurfes zum Landschaftsplan der Stadt
Dortmund.
Der Beirat empfiehlt weiterhin, seinen hier im Beschluss aufgeführten Anregungen zu folgen.
Er nimmt dabei Bezug auf seine Beschlüsse zum Vorentwurf vom 13.4.2015 und Entwurf zur ersten Offenlegung vom 28.11.2017, die er bekräftigt.
Die Größe des räumlichen Geltungsbereichs des Landschaftsplans beträgt 15.198 ha, das sind 54 % des Dortmunder Stadtgebietes. Im Vergleich zu anderen Großstädten ist dies beachtlich. Gegenüber der Fläche der bisherigen Landschaftspläne Dortmund-Nord, Dortmund-Mitte und Dortmund-Süd Fläche (15.815 ha) hat sich der Geltungsbereich jedoch reduziert.
1. Die Ausweitung der Naturschutzfläche von 6 auf 9,4 Prozent des Stadtgebietes (Fortschreibung des Umweltberichts 2019, S. 130) gegenüber den bisherigen Landschaftsplänen wird insgesamt positiv gesehen. Im Vorentwurf des neuen Landschaftsplans war jedoch noch ein Anteil von 10,3 Prozent vorgesehen.
Unverständlich ist in diesem Zusammenhang die Reduzierung der Naturschutz-gebietsfläche „Alte Körne“, „Auf dem Brink“, „An der Panne“ „Mastbruch/Rahmer Wald“ und „Kleinholthauser Mark – Rombergholz“ zum LP-Entwurf 2017.
Im NSG „Auf dem Brink“ ist die Reduzierung im Norden auf einer ackerbaulich genutzten Hangfläche besonders unverständlich, weil diese Fläche als wichtige Pufferzone für das Bergsenkungsgewässer dient und das NSG im Jahr 2002 extra um diesen Bereich erweitert wurde. Gerade vor dem Hintergrund des Insektensterbens sind extensiv genutzte Pufferzonen um die Naturschutzgebiete von hoher Bedeutung. Dies gilt auch im NSG „An der Panne“, aus dem der wichtige Umweltkulturpark ohne Not herausgenommen wurde.
Die Reduzierung des NSG „Mastbruch/Rahmer Wald“ um fast die Hälfte der Fläche wird von der Verwaltung mit einer naturpädagogischen Einrichtung im alten Forsthaus begründet. Der Beirat begrüßt dieses Engagement, dafür braucht jedoch nicht eine dermaßen große Fläche aus der NSG-Fläche genommen werden. Für die erlebnispädagogische Arbeit kommt es auf die Vielfalt der unterschiedlichen Strukturen und nicht auf die Größe der nutzbaren Fläche an. Gutes Beispiel dafür ist das AGARD-Naturschutzhaus im Westfalenpark.
Die Reduzierung der Fläche des NSG „Kleinholthauser Mark – Rombergholz“ – vermutlich aufgrund der dortigen Mountainbiker - ist ebenfalls nicht verständlich. Mit dieser Begründung dürften weite Teile des Stadtwaldes nicht unter Naturschutz gestellt werden.
Der Beirat fordert, dass die Bereiche zum Schutz der Natur (BSN) aus dem Fachbeitrag des LANUV in Bezug auf das Biotopverbundsystem (Kernzone 1) des Landes, der für den Entwurf des Regionalplans Ruhr erstellt wurde, 1:1 für den Landschaftsplan übernommen werden.
Positiv bewertet der Beirat die Ausweisung der Hochwasserrückhaltebecken Mengede/Ickern, Ellinghausen und Scharnhorst als geschützte Landschaftsbestandteile.
Zudem sieht der Beirat die Notwendigkeit im Rahmen von CEF-Maßnahmen genutzte Flächen, wie z.B. die Deponie Westfalenhütte, als Naturschutzgebiete auszuweisen, um den dauerhaften Schutz der betroffenen Arten sicherzustellen.
2. Der Beirat bittet erneut darum, fachlich abgestimmte Maßnahmen aus den Biotopmanagementplänen (z.B. die Vernetzung des Naturschutzgebietes Hallerey mit dem renaturierten Roßbachsystem) in die Landschaftspläne zu übernehmen.
Der auf Anregung des Beirats erstellte Biotopvernetzungsplan sollte in den Umweltbericht übernommen und um die Darstellung von Verbindungskorridoren ergänzt werden, innerhalb derer Maßnahmen (extensive Ackerrandstreifen, Kleingewässer, Feldgehölze, Amphibientunnel und Grünbrücken etc.) realisiert werden sollten.
3. Vor dem Hintergrund des dramatischen Insektensterbens und Rückgangs der Feldvögel sind dringend Maßnahmen zur Extensivierung landwirtschaftlicher Nutzflächen erforderlich. Da diese Maßnahmen nur eingeschränkt im Landschaftsplan festgesetzt werden können, bittet der Beirat den Rat der Stadt, entsprechende Schutzprogramme in Abstimmung mit der Landwirtschaft aufzulegen. Entsprechende Ertragsausfälle sollten den Landwirten ersetzt werden. Der Beirat bietet hierbei seine Unterstützung an.
4. Positiv sieht der Beirat, dass künftig auch in Dortmund Obstbäume auf Streuobstwiesen beschnitten werden sollen. Damit wird ein Beitrag zur Artenvielfalt geleistet, indem die Bäume ein Alter von ca. 80 Jahren erreichen können. Der Beirat bittet die Verwaltung, bei der Vergabe der Aufträge an Dritte dafür zu sorgen, dass diese Aufgabe durch qualifizierte Obstgehölzpfleger in Abstimmung mit den Naturschutzverbänden ausgeführt wird.
5. Zur Schaffung größerer zusammenhängender Freiräume hält der Beirat - über den Landschaftsplan hinaus - Maßnahmen zur Förderung des Biotopverbundes für erforderlich, z.B. die Schaffung von Trittsteinbiotopen, ökologisch gestalteten Verbindungskorridoren, Grünbrücken und Amphibientunnel. Eine weitere Maßnahme, die mit geringem Kostenaufwand durchgeführt werden könnte, wäre die Sperrung wenig genutzter Straßen und Wege im Freiraum nach dem Vorbild der Aplerbecker Waldstraße und Eichwaldstraße. Hier bittet der Beirat die zuständigen Bezirksvertretungen um Unterstützung.
6. Der Beirat erkennt das Bemühen, einen Ausgleich zwischen den Interessen der Nutzer der Landschaft (Landwirtschaft, Jagd) und des Naturschutzes zu schaffen. Leider bleibt die Regelung zur Jagd in Naturschutzgebieten hinter dem Vorentwurf und – teilweise – den gültigen Landschaftsplänen zurück.
7. Bezüglich des Naturschutzes im Wald regt der Beirat eine Novellierung der „Ökologischen Waldpflegegrundsätze“ aus dem Jahr 1993 an. Ziel sollte eine Erhöhung des Altholzanteils, die Ausweitung des Anteils forstlich nicht genutzter Naturwaldzellen von 5 auf 10 Prozent sein sowie die Einführung bodenschonender Holzernteverfahren (Einsatz von Winden und Rückepferden) insbesondere in den Naturschutzgebieten. Da dies nur bedingt im Landschaftsplan festgesetzt werden kann, regt der Beirat einen Zusatzbeschluss des Rates an.
8. In keiner Weise akzeptabel ist die geplante Neuregelung zur Hundeführung in Naturschutzgebieten, wonach Hunde in Waldbereichen von Naturschutzgebieten künftig auf Wegen unangeleint laufen dürfen und innerhalb desselben NSG unterschiedliche Regelungen gelten würden. Dies würde zu einer Verschlechterung der Situation in einem Großteil der vor 2002 unter Schutz gestellten Naturschutzgebiete führen, in denen bislang ein strenger Leinenzwang gilt (u.a. Alte Körne, Auf dem Brink, Beerenbruch, Dellwiger Bachtal, An der Panne, Ruhrsteilhänge Hohensyburg, Im Siesack, Mengeder Heide).
Es sprechen mehrere Gründe gegen das Freilaufen von Hunden auf Wegen in Naturschutzgebieten. So ist das zugelassene Wegenetz in den NSGs häufig nicht erkennbar. Das vorgelegte Rechtsgutachten berücksichtigt nicht die häufig zu beobachtende Übertretung des Wegegebots. Schon einzelne Hunde können in der Brut- und Setzzeit erhebliche Schäden am Wild verursachen. Landschaftswächter berichten, dass Vorfälle mit Hunden in Dortmund das mit Abstand häufigste Problem in den Schutzgebieten sind.
Erschwerend kommt hinzu, dass die Verwaltung keine Übersicht über die Einhaltung des Wegegebots hat und auch keine Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen Hundehalter anstrengt. Gängige Praxis in Naturschutzgebieten ist eine generelle Anleinpflicht, auch in den Nachbargemeinden Witten und Bochum.
Die Stadt Bochum fordert in ihrer Eingabe zum Vorentwurf zurecht die Kontrolle freilaufender Hunde (TÖB-24-01: „Hinweis, dass es im grenzüberschreitenden NSG Ölbachtal erhebliche Probleme mit freilaufenden Hunden gibt. Es soll daher in allen Bochumer Naturschutzgebieten eine Anleinpflicht auch auf den Wegen eingeführt werden. Es wird vorgeschlagen, für den Dortmunder Teil des NSG Ölbachtal analog zu verfahren.“).
9. Der Beirat hält die Angabe eines Realisierungszeitraums und der notwendigen Finanzmittel für den Landschaftsplan erforderlich. Zu den drei gültigen Landschaftsplänen Nord, Mitte und Süd hatte der Rat seinerzeit einen 10-Jahres-Zeitraum für die Realisierung und eine entsprechende Finanzierung (Nord: 10 Mio DM, Mitte: 8 Mio DM) verabschiedet. Der Beirat bittet den Rat, per Zusatzbeschluss einen Realisierungszeitraum und Finanzrahmen für die Landschaftsplanmaßnahmen festzulegen.
10. Der Beirat bittet den Rat im Rahmen des Offenlegungs- und späteren Satzungsbeschlusses um einen ergänzenden Beschluss zur Auflegung von Schutzprogrammen zur Förderung der Biodiversität in der Landwirtschaft und im Wald, ein Programm zur Biotopvernetzung sowie eine Intensivierung der Überwachung der Ge- und Verbote in den Naturschutzgebieten. Hier können auch Maßnahmen aufgenommen werden, die im Landschaftsplan aus rechtlichen Gründen nicht aufgenommen werden können.
11. In diesem Zusammenhang sollte auch der Flächennutzungsplan parallel zum Landschaftsplan im Sinne des Freiraumschutzes angepasst werden. Der Beirat bittet den Rat, nicht mehr verfolgte bauliche Darstellungen aus dem Flächennutzungsplan (z.B. Gewerbegebiete Buddenacker und Groppenbruch, Nordteil der Wohnbaufläche Wickede-West) als Fläche für die Landwirtschaft darzustellen und als LSG bzw. NSG auszuweisen. Dies gilt auch für die Fläche zwischen Bolmke und Stockumer Straße (Darstellung „Kleingartenanlage“), die nach dem Wunsch der Bezirksvertretung Hombruch als Landschaftsschutzgebiet dargestellt werden soll.
Hierzu Empfehlung der Bezirksvertretung Scharnhorst vom 14.05.2019:
Die Bezirksvertretung Scharnhorst empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen.
Die Bezirksvertretung Scharnhorst nimmt die Mitteilung des Beirates der unteren Naturschutzbehörde zur Kenntnis und empfiehlt mehrheitlich - bei den Gegenstimmen der CDU-Fraktion – dass die Vorschläge des Beirates der unteren Naturschutzbehörde berücksichtigt werden sollten.
Herr Frebel erinnert an den bestehenden Beschluss, NSG zusammenzuführen und möchte diesbezüglich einen fraktionsübergreifenden Arbeitsauftrag erstellen.
Beschluss
Der Rat der Stadt
I. nimmt die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
und der Bürgerinnen und Bürger zur Kenntnis
II. nimmt das Ergebnis der ersten öffentlichen Auslegung zur Kenntnis.
III.beschließt die erneute öffentliche Auslegung des Entwurfes zum Landschaftsplan der Stadt
Dortmund.
Rechtsgrundlage
§§ 15-17 in Verbindung mit § 20 des Gesetzes zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (Landesnaturschutzgesetz – LNatSchG NRW) vom 21. Juli 2000 in der Fassung vom 15. November 2016 (GV. NRW. S. 934 / SGV. NRW. 791).
Hierzu Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch vom 14.05.2019:
Auf die Ausführungen zu TOP 1.3 „Feststellung der Tagesordnung“ wird hingewiesen. Die folgende Eingabe aus der Bürgerschaft (TOP 4.12) wird zusammen mit TOP 11.1 behandelt.
1. Eingabe aus der Bürgerschaft, TOP 4.12 der Sitzung:
Keine Reduzierung der Naturschutzgebiete im Stadtbezirk
Die BV Hombruch möge beschließen:
„Die BV Hombruch spricht sich gegen die geplante Reduzierung der ökologisch wertvollen
Naturschutzgebietsfläche im Stadtbezirk aus und empfiehlt die Ausweisung der NSG 23 (An
der Panne) und NSG 34 (Rombergholz) in den Grenzen des Entwurfs des Landschafsplans
vom Juli 2017.“
Beschluss: Die Vorschläge der Eingabe werden einstimmig beschlossen.
2. Gebiet nördlich der Stockumer Straße/westlich Schultenhof:
In der Diskussion schlägt Rm Detlef Münch (FBI) der BV vor, dem Rat der Stadt Dortmund zu empfehlen, das Gebiet nördlich der Stockumer Straße/westlich Schultenhof als Landschaftsschutzgebiet im neu aufzustellenden Landschaftsplan festzuschreiben.
Beschluss: Der Vorschlag wird einstimmig beschlossen.
3. Anleinpflicht von Hunden auf Wegen in Wald-Naturschutzgebieten
Weiter schlägt Rm Münch (FBI) vor, die BV möge dem Rat der Stadt Dortmund empfehlen, die im neuen Landschaftsplan Dortmund nicht vorgesehene Anleinpflicht auf Wegen in Wald-Naturschutzgebieten, nicht zu beschließen. Es sollte generell eine Anleinpflicht in Naturschutzgebieten festgelegt werden.
Beschluss: Die Vorschlag wird mit 14 Nein-Stimmen (8 x CDU, 5 x SPD, 1 x Die Linke.), 2 Ja-Stimmen (2 x Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und 1 Enthaltung (parteilos – Herr Schröter) abgelehnt.
In der Diskussion wird deutlich, dass die oben aufgeführten Punkte nicht bei allen Mitgliedern der BV-Hombruch auf Zustimmung stoßen. Der Sprecher der SPD-Fraktion, Markus Demtröder, schlägt vor, die drei oben aufgeführten Punkte getrennt abstimmen zu lassen.
Dem Vorschlag wird entsprochen. Die Abstimmungsergebnisse stehen jeweils unter den drei oben aufgeführten Punkten.
Die BV-Hombruch fasst folgenden Beschluss:
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hombruch nimmt die Vorlage des Umweltamtes vom 20.03.2019 zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig unter Einbeziehung der oben aufgeführten Beschlüsse, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, zu beschließen.
Hierzu Empfehlung der Bezirksvertretung Eving vom 22.05.2019:
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig, bei einer Stimmenthaltung (Herr Leidag, CDU-Fraktion) – dem Rat der Stadt Dortmund, unter Einbeziehung des unten stehenden Zusatz-/Ergänzungsantrages des Vertreters FBI, zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt
I. nimmt die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
und der Bürgerinnen und Bürger zur Kenntnis
II. nimmt das Ergebnis der ersten öffentlichen Auslegung zur Kenntnis.
III. beschließt die erneute öffentliche Auslegung des Entwurfes zum Landschaftsplan der
Stadt Dortmund.
Rechtsgrundlage
§§ 15-17 in Verbindung mit § 20 des Gesetzes zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (Landesnaturschutzgesetz – LNatSchG NRW) vom 21. Juli 2000 in der Fassung vom 15. November 2016 (GV. NRW. S. 934 / SGV. NRW. 791).
§ Die NSG-Fläche N-08 „Auf dem Brink“ wird nicht reduziert, es bleibt bei einer maximalen Flächengröße wie im Vorentwurf dargestellt.
§ In den Naturschutzgebieten im Stadtbezirk Eving wird eine generelle Anleinpflicht für Hunde eingeführt. Die Naturschutzgebietskennzeichnung wird verbessert.
Hierzu Empfehlung der der Bezirksvertretung Innenstadt West vom 15.05.2019:
Die Fraktionen der SPD/Die Grünen wollen die Empfehlungen des Beirates der unteren Naturschutzbehörde mit in die Empfehlung aufnehmen (TOP 11.1.1).
Die CDU-Fraktion möchte die Vorlage ohne die Empfehlung des Beirates empfehlen. Sie stellt klar, dass sie die Originalvorlage so empfehlen würde.
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt dem Rat mehrheitlich mit 12 Ja –Stimmen (Fraktionen der SPD, B90/Die Grünen, Die Linke, Piratenpartei) gegen 5 Nein-Stimmen (CDU-Fraktion, AfD) folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt
I. nimmt die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Bürgerinnen und Bürger zur Kenntnis
II. nimmt das Ergebnis der ersten öffentlichen Auslegung zur Kenntnis.
III. beschließt die erneute öffentliche Auslegung des Entwurfes zum Landschaftsplan der Stadt Dortmund.
Ergänzung: siehe o.a Empfehlung des BuNB vom 10.04.2019
Hierzu Zusatz-/Ergänzungsantrag ( Fraktion B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 13818-19-E2):
…die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet den Ausschuss um Beratung und Abstimmung des folgenden Änderungsantrags zum Entwurf des Landschaftsplans:
1. Der Rahmer Wald wird weiterhin – wie im 1. Entwurf – als Naturschutzgebiet ausgewiesen. Zur Nutzung des Gebietes für natur- und erlebnispädagogische Zwecke kann ggf. eine Ausnahmeregelung aufgenommen werden.
2. Im Landschaftsplan wird die Fläche nördlich der Stockumer Straße und westlich des Schultenhofes als „Landschaftsschutzgebiet mit dem Entwicklungsziel 1, Erhaltung“ festgesetzt.
Der Flächennutzungsplan wird dahingehend geändert, dass dort eine „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt wird.
3. Die Flächen Rhader Hof, Wickede-West, Asseln-Süd, Groppenbruch und Buddenacker werden im Landschaftsplan als Landschaftsschutzgebiete mit dem Entwicklungsziel 1, Erhaltung, dargestellt.
Der Flächennutzungsplan wird entsprechend geändert, die Flächen werden als Freiraum dargestellt.
4. Verbundkorridore zwischen den Naturschutzgebieten sind räumlich verbindlich zu definieren und in einer Beikarte zum Landschaftsplan aufzunehmen. Hier sollen vorrangig ökologisch wirksame Maßnahmen erfolgen.
5. Für Deponien, vor allem für jene, die im Rahmen von Artenschutz- bzw. CEF-Maßnahmen genutzt werden (ehemalige Westfalenhütte-Nord, Deponie Hympendahl, Hoesch-Deponie), werden die allgemeinen, für Naturschutzgebiete geltenden Verbote und Gebote angewendet.
6. Übergreifende, fachlich abgestimmte Ziele und Maßnahmen aus den Biotopmanagementplänen der Naturschutzgebiete werden im Sinne des Biotopverbundes und der Pufferzonen um die Naturschutzgebiete in die Entwicklungsziele des Landschaftsplans aufgenommen.
Beispiel: Vernetzung des NSG Hallerey mit dem renaturierten Roßbach.
7. An Gewässern in Naturschutzgebieten gilt grundsätzlich ein ganzjähriges Jagdverbot. Befreiungen und Ausnahmen können im Einzelfall bei nachgewiesenen besonderen Erfordernissen von der Unteren Naturschutzbehörde erteilt werden.
8. In Naturschutzgebieten und geschützten Landschaftsbestandteilen (LB) sind Hunde grundsätzlich an der Leine und nur auf den gekennzeichneten Wegen zu führen.
Die Verwaltung erstellt eine Übersicht (Karte), die aufzeigt, auf welchen Flächen in Dortmund außerhalb der bebauten Ortsteile Hunde von der Leine gelassen werden dürfen.
Diese Übersicht wird allen Hundehalter*innen im Rahmen der Anmeldung zusammen mit der Hundesteuermarke zugesandt.
Zusätzlich wird die Karte auch auf der Internetseite der Stadt veröffentlicht.
HierzuÜberweisung aus der Bezirksvertretung Hombruch vom 25.06.2019 (Eingabe Bürgerschaft):
Neuerweiterung des Naturschutzgebietes An der Panne
- Eingabe aus der Bürgerschaft vom 03.06.2019 -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14632-19)
In der Diskussion wird deutlich, dass die Mehrheit der Bezirksvertretung die Eingabe aus der Bürgerschaft unterstützt. Die BV-Hombruch fasst folgenden Beschluss:
Beschluss:
Mit 15 Ja-Stimmen (5 x CDU, 5 x SPD, 3 x BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 x Die Linke.,
1 x parteilos – Herr Schröter) und 1 Nein-Stimme (1 x CDU) überweist die BV-Hombruch die Eingabe an den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen als weitere Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch zum Tagesordnungspunkt 5.1 „Neuaufstellung des Landschaftsplanes Dortmund“ der Sitzung des Ausschusses am 26.06.2019, Drucksache-Nr. 13818-19.
HierzuÜberweisung aus der Bezirksvertretung Hombruch vom 25.06.2019 (Gemeinsamer Antrag der SPD, CDU. B‘90/Die Grünen und Die Linke & Piraten ):
Änderung Flächennutzungsplan und Ausweisung als "Fläche für Landwirtschaft" mit Zweckbindung ökologische Landwirtschaft im Bereich Bolmke, Stockumer Straße, Schultenhof
- Antrag der SPD-Fraktion vom 03.06.2019 -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14713-19)
Auf die Ausführungen zu TOP 1.3 „Feststellung der Tagesordnung“ wird hingewiesen. Die Tagesordnungspunkte 14.10 und 14.11 werden aufgrund gleicher Thematik auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gemeinsam unter TOP 14.10 behandelt.
Folgende Anträge der SPD-Fraktion und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN liegen vor:
1. Antrag der SPD-Fraktion:
Änderung Flächennutzungsplan und Ausweisung als „Fläche für Landwirtschaft“ mit Zweckbindung ökologische Landwirtschaft im Bereich Bolmke, Stockumer Straße, Schultenhof
Im Hinblick darauf, dass die Stadtverwaltung mittelfristig an ihren Plänen in Bezug auf eine mögliche Ansiedelung des Reitervereins Dortmund e.V. und der damit verbundenen Bebauung der Freifläche zwischen Bolmke, Stockumer Straße und Schultenhof festhalten möchte, beantragt die Bezirksvertretung Hombruch, dass der Rat der Stadt Dortmund über die Beratungen des Landschaftsplanes hinaus darauf hinwirkt, dass
· der Bebauungsplan HOM266 „Sport- und Freizeiteinrichtungen Renninghausen“ aufgehoben und
· der Flächennutzungsplan dahingehend geändert wird, dass dort eine „Fläche für Landwirtschaft“ dargestellt und diese Fläche dauerhaft mit der Zweckbindung ökologische Landwirtschaft ausgewiesen wird.
Zugleich stellen sowohl die SPD Fraktion in der Bezirksvertretung Hombruch als auch der SPD Stadtbezirk Hombruch klar, dass mit Beschluss dieses Antrags keine grundsätzliche Entscheidung gegen eine Ansiedlung des Reitervereins im Stadtbezirk Hombruch verbunden ist. Vielmehr wird dessen Suche nach einer geeigneten Örtlichkeit im Stadtbezirk Hombruch weiter unterstützt.
2. Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich der Grünfläche nördlich
Stockumer Straße, westlich Schultenhof
Die BV Hombruch bittet die Verwaltung, ein Änderungsverfahren in die Wege zu leiten, die Fläche an der Bolmke als Landschaftsschutzgebiet mit der Nutzung für ökologischen Landbau im Flächennutzungsplan auszuweisen und den bestehenden Bebauungsplan dahingehend zu ändern bzw. zurückzunehmen.
Die Fläche erfüllt eine wesentliche Funktion für die wohnortnahe Erholung sowie die Grünvernetzung und dient als Schutz- und Pufferzone für das Naturschutzgebiet Bolmke. Zudem dient das Gebiet als Frischluftschneise zur Belüftung der innerstädtischen Wärmeinsel. In heißen Sommermonaten können dadurch die Folgen der Überhitzung der Innenstadt verringert werden. Eine Bebauung an dieser Stelle würde diese in Zeiten des Klimawandels sehr wichtige Funktion der Fläche vernichten.
Der Sprecher der SPD-Fraktion, Herr Demtröder, erklärt nach Aufrufen des Tagesordnungspunktes, dass die Fraktion ihren oben aufgeführten Antrag um folgenden Punkt ergänzt:
· …,dass der Rat der Stadt Dortmund über die Beratungen des Landschaftsplanes hinaus darauf hinwirkt, dass die Fläche mit diesen Festsetzungen nach rechtskräftiger Aufstellung des Landschaftsplans Dortmund im Rahmen einer ersten Änderung des Landschaftsplans in diesen aufgenommen wird.
…
In der sich anschließenden Diskussion spricht Herr Bezirksbürgermeister Semmler zur Sache: Bisher habe die Bezirksvertretung Hombruch gemeinsame Beschlüsse gefasst, um die Freifläche nördlich der Stockumer Straße und westlich des Schultenhofes zu erhalten. Er schlägt deshalb vor, einen gemeinsamen Antrag der Fraktionen und der fraktionslosen BV-Mitglieder an den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zu überweisen. Dieser Vorschlag findet die Zustimmung des Gremiums.
Danach fasst die BV-Hombruch folgenden Beschluss:
Beschluss:
Die BV-Hombruch überweist einstimmig den folgenden gemeinsamen Antrag der Bezirksvertretung Hombruch an den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen als weitere Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch zum Tagesordnungspunkt 5.1 „Neuaufstellung des Landschaftsplanes Dortmund“, Drucksache-Nr. 13818-19, i. V. mit TOP 5.2. „Landschaftsschutzgebiet nördlich Stockumer Straße westlich Schultenhof, Drucksache-Nr. 13715-19, der Sitzung des Ausschusses am 26.06.2019. Der Rat der Stadt Dortmund ist ggfls. einzubinden:
Gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion, der SPD-Fraktion und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie dem Mitglied der Partei Die Linke. und dem parteilosen BV-Mitglied Klaus-Werner Schröter
Änderung Flächennutzungsplan und Ausweisung als „Fläche für Landwirtschaft“ mit Zweckbindung ökologische Landwirtschaft im Bereich Bolmke, Stockumer Straße, Schultenhof
Im Hinblick darauf, dass die Stadtverwaltung mittelfristig an ihren Plänen in Bezug auf eine mögliche Ansiedelung des Reitervereins Dortmund e.V. und der damit verbundenen Bebauung der Freifläche zwischen Bolmke, Stockumer Straße und Schultenhof festhalten möchte, beantragt die Bezirksvertretung Hombruch, dass der Rat der Stadt Dortmund über die Beratungen des Landschaftsplanes hinaus darauf hinwirkt, dass
· der Bebauungsplan HOM266 „Sport- und Freizeiteinrichtungen Renninghausen“ aufgehoben und
· der Flächennutzungsplan dahingehend geändert wird, dass dort eine „Fläche für Landwirtschaft“ dargestellt und diese Fläche dauerhaft mit der Zweckbindung ökologische Landwirtschaft ausgewiesen wird und
· die Fläche mit diesen Festsetzungen nach rechtskräftiger Aufstellung des Landschaftsplans Dortmund im Rahmen einer ersten Änderung des Landschaftsplans in diesen aufgenommen wird.
Zugleich stellt Bezirksvertretung Hombruch klar, dass mit Beschluss dieses Antrags keine grundsätzliche Entscheidung gegen eine Ansiedlung des Reitervereins im Stadtbezirk Hombruch verbunden ist. Vielmehr wird dessen Suche nach einer geeigneten Örtlichkeit im Stadtbezirk DO-Hombruch weiter unterstützt.
AUSW, 26.06.2019:
Die beiden Tagesordnungspunkte TOP 5.1 und TOP 5.2 werden aufgrund des öffentlichen Interesses heute vorgezogen und aufgrund thematischer Überschneidungen gemeinsam unter TOP 2. „Angelegenheiten von besonderer Bedeutung“ behandelt.
Im Laufe der hierzu geführten Diskussion stellt Herr Rm Münch folgenden mündlichen Antrag:
Der AUSW beauftragt die Verwaltung, zum geplanten Landschaftsschutzgebiet südlich des NSG Bolmke die entsprechenden Aufstellungsbeschlussvorlagen zur Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren bis zum Jahresende 2019 zu erstellen, damit planungsrechtlich Einvernehmen hergestellt ist, dass die geplante LSG-Ausweisung nicht den Zielen der Bauleitplanung widerspricht.
Man einigt sich darauf, diesen Antrag, alle weiteren, heute vorliegenden Anträge der Fraktionen, sowie die Anregungen des BunB , aus den Bezirksvertretungen, auch die aus der Bezirksvertretung Hombruch unterstütze Eingabe zum Thema „Neuerweiterung des Naturschutzgebietes An der Panne“ in das weitere Verfahren einzubeziehen. Die Verwaltung wird den politischen Gremien nach entsprechender Abwägung Vorschläge hierzu unterbreiten.
Danach erfolgen folgende Abstimmungen:
1. Zum gemeinsamen Antrag der CDU-Fraktion, der SPD-Fraktion und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie dem Mitglied der Partei Die Linke. und dem parteilosen BV-Mitglied Klaus-Werner Schröter aus der Bezirksvertretung Hombruch vom 25.06.2019:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig sich folgendem Antrag anzuschließen.
Änderung Flächennutzungsplan und Ausweisung als „Fläche für Landwirtschaft“ mit Zweckbindung ökologische Landwirtschaft im Bereich Bolmke, Stockumer Straße, Schultenhof
Im Hinblick darauf, dass die Stadtverwaltung mittelfristig an ihren Plänen in Bezug auf eine mögliche Ansiedelung des Reitervereins Dortmund e.V. und der damit verbundenen Bebauung der Freifläche zwischen Bolmke, Stockumer Straße und Schultenhof festhalten möchte, beantragt die Bezirksvertretung Hombruch, dass der Rat der Stadt Dortmund über die Beratungen des Landschaftsplanes hinaus darauf hinwirkt, dass
· der Bebauungsplan HOM266 „Sport- und Freizeiteinrichtungen Renninghausen“ aufgehoben und
· der Flächennutzungsplan dahingehend geändert wird, dass dort eine „Fläche für Landwirtschaft“ dargestellt und diese Fläche dauerhaft mit der Zweckbindung ökologische Landwirtschaft ausgewiesen wird und
· die Fläche mit diesen Festsetzungen nach rechtskräftiger Aufstellung des Landschaftsplans Dortmund im Rahmen einer ersten Änderung des Landschaftsplans in diesen aufgenommen wird.
Zugleich stellt Bezirksvertretung Hombruch klar, dass mit Beschluss dieses Antrags keine grundsätzliche Entscheidung gegen eine Ansiedlung des Reitervereins im Stadtbezirk Hombruch verbunden ist. Vielmehr wird dessen Suche nach einer geeigneten Örtlichkeit im Stadtbezirk DO-Hombruch weiter unterstützt.
2.Zur Vorlage:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Ratsgruppe NPD/Die Rechte) folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt
I. nimmt die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
und der Bürgerinnen und Bürger zur Kenntnis
II. nimmt das Ergebnis der ersten öffentlichen Auslegung zur Kenntnis.
III.beschließt die erneute öffentliche Auslegung des Entwurfes zum Landschaftsplan der Stadt
Dortmund.
Rechtsgrundlage
§§ 15-17 in Verbindung mit § 20 des Gesetzes zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (Landesnaturschutzgesetz – LNatSchG NRW) vom 21. Juli 2000 in der Fassung vom 15. November 2016 (GV. NRW. S. 934 / SGV. NRW. 791).“
Rm Münch (FBI) erklärte, dass die Naturschutzgebiete das ökologische Rückgrat von Dortmund wären. Die Verwaltung hatte in der Vergangenheit 10,3 % ökologisch wertvolle Fläche identifiziert. Keiner – weder der Rat noch die Bezirksvertretungen – wollten eine Reduzierung dieser Flächen. Die Naturschutzgebiete wären inzwischen auf 9,6 % der Dortmunder Stadtfläche reduziert worden. Eine so massive Verschlechterung eines Landschaftsplanes hätte er bisher noch nicht erlebt.
Rm Münch riet davon ab, diesen schlechten Plan offen zu legen und verwies auf verschiedene Rückmeldungen von Bezirksvertretungen. Rm Münch war der Meinung, dass bei einer Landschaftsplanaufstellung keine Reduzierung der Naturschutzgebiete erfolgen dürfte.
Daher stellte Rm Münch mündlich folgenden Antrag:
„Sämtliche Anregungen der Bezirksvertretungen werden mit in den Offenlegungsbeschluss übernommen.“
Rm Reuter verwies auf die Diskussion im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AUSW) am 26.06.2019 und die dazu vorliegende Empfehlung des Ausschusses. Die Anregungen der Bezirksvertretungen wurden aufgenommen und berücksichtigt.
OB Sierau wies darauf hin, dass die weiteren im Verfahren eingebrachten Anträge und Anregungen verwaltungsseitig in das weitere Verfahren einbezogen werden, so dass zu gegebener Zeit entsprechende Vorschläge dazu unterbreitet werden.
Rm Lührs gab an, dass StR Wilde gebeten worden war, alle Anregungen der Bezirksvertretungen, Fraktionen etc., die nicht in den Plan eingearbeitet werden, der Politik in einer Synopse mit einer Erklärung, warum dies so ist, zur Verfügung zu stellen. Nach der Offenlage kann dann zur Einbringung eine fundierte Entscheidung getroffen werden. Rm Lührs bat darum, die Empfehlung des AUSW zur Grundlage der heutigen Entscheidung zu machen.
Rm Rettstadt erläuterte im Namen der Fraktion FDP/Bürgerliste, die Beschlussfassung zum Landschaftsschutzgebiet nördlich Stockumer Straße, westlich Schultenhof, nicht mitzutragen.
Rm Münch sprach sich dagegen aus, bereits zum jetzigen Zeitpunkt über eine erste Änderung des Landschaftsplanes zu diskutieren.
OB Sierau stellte heraus, dass die Stadt Dortmund große ökologische Qualitäten hätte.
Rm Brunsing zeigte sich im Namen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erfreut über die Einigung zur Fläche des Landschaftsschutzgebietes nördlich Stockumer Straße, westlich Schultenhof, und dass die Fläche dauerhaft von Bebauung frei bleiben wird.
Rm Münch forderte die Abstimmung über seinen mündlich gestellten Antrag.
Der Rat der Stadt lehnte den mündlich gestellten Antrag von Rm Münch FBU mit Mehrheit gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte und die Stimme von Rm Münch (FBI) ab.
Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit der Stimmen gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte bei Stimmenthaltung durch Rm Münch (FBI) unter Hinweis auf das Abstimmungsverhalten der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie unter Berücksichtigung der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus seiner öffentlichen Sitzung am 26.06.2019folgenden ergänzten (kursiv/fett dargestellt) Beschluss:
Der Rat der Stadt
I. nimmt die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
und der Bürgerinnen und Bürger zur Kenntnis.
II. nimmt das Ergebnis der ersten öffentlichen Auslegung zur Kenntnis.
III. beschließt die erneute öffentliche Auslegung des Entwurfes zum Landschaftsplan der Stadt
Dortmund.
Rechtsgrundlage
§§ 15-17 in Verbindung mit § 20 des Gesetzes zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (Landesnaturschutzgesetz – LNatSchG NRW) vom 21. Juli 2000 in der Fassung vom 15. November 2016 (GV. NRW. S. 934 / SGV. NRW. 791).
Änderung Flächennutzungsplan und Ausweisung als „Fläche für Landwirtschaft“ mit Zweckbindung ökologische Landwirtschaft im Bereich Bolmke, Stockumer Straße, Schultenhof
Im Hinblick darauf, dass die Stadtverwaltung mittelfristig an ihren Plänen in Bezug auf eine mögliche Ansiedelung des Reitervereins Dortmund e.V. und der damit verbundenen Bebauung der Freifläche zwischen Bolmke, Stockumer Straße und Schultenhof festhalten möchte, wirkt der Rat über die Beratungen des Landschaftsplanes hinaus, darauf hin, dass
· der Bebauungsplan HOM266 „Sport- und Freizeiteinrichtungen Renninghausen“ aufgehoben und
· der Flächennutzungsplan dahingehend geändert wird, dass dort eine „Fläche für Landwirtschaft“ dargestellt und diese Fläche dauerhaft mit der Zweckbindung ökologische Landwirtschaft ausgewiesen wird und
· die Fläche mit diesen Festsetzungen nach rechtskräftiger Aufstellung des Landschaftsplans Dortmund im Rahmen einer ersten Änderung des Landschaftsplans in diesen aufgenommen wird.
zu TOP 3.8.b)
Landschaftsschutzgebiet nördlich Stockumer Straße, westlich Schultenhof
- Eingabe aus der Bürgerschaft vom 27.02.2019 -
Überweisung: Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 26.06.2019
(Drucksache Nr.: 13715-19)
Dem Rat der Stadt lag folgende Überweisung aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 26.06.2019 vor:
„Hierzu Überweisung des Rates vom 23.05.2019:
Die Bezirksvertretung Hombruch gab folgende Überweisung aus ihrer öffentlichen Sitzung am 19.03.2019 an den Rat der Stadt:
„Nach Eröffnung der Sitzung stellt die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN den Antrag, im Beschlussvorschlag der Bürgereingabe unter Punkt 4 „an den AWO-Schultenhof“ zu streichen. Der Punkt hieße dann:
(4) Die Fläche wird dauerhaft mit der Zweckbindung ökologische Landwirtschaft verpachtet.
Beschluss:
In der Diskussion wird deutlich, dass die Mehrheit der Bezirksvertretung die Eingabe unterstützt. Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die Überweisung mit der Änderung wird an den Rat der Stadt Dortmund mit 18 Ja-Stimmen (8 x CDU, 6 x SPD, 2 x BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 x Die Linke., 1 x parteilos – Frau Dr. Rogge) und 1 Enthaltung (parteilos – Herr Schröter) beschlossen.“
Hierzu lag der Bezirksvertretung Hombruch folgendes Schreiben der NaturFreunde Dortmund Kreuzviertel vom 27.02.2019 vor:
„Sehr geehrte Damen und Herren,
die lokale Presse hat berichtet, dass die Freifläche zwischen Gartenverein "Goldener Erntekranz" und Schultenhof von der Stadt Dortmund nicht mehr für die Verlagerung des Dortmunder Reitervereins vorgesehen ist. Die für den dauerhaften Erhalt der Freifläche engagierte "Allianz für die Bolmke" begrüßt diesen Beschluss außerordentlich. Gleichzeitig dankt sie der äußerst stark engagierten Bürgerschaft für ihre breite Unterstützung.
Gerade im baulich hochverdichteten Innenstadtbereich ist es erforderlich, dass im Hinblick auf den Klimawandel größere zusammenhängende Flächen erhalten bleiben und ihre Funktion für das Stadtklima, die Flora rund Fauna, aber auch die Naherholung der Bevölkerung und das Stadtbild dauerhaft gesichert werden. Die Fläche ist zudem für den Schulltenhof, als von der Stadt erheblich gefördertes Sozialprojekt, wichtiger Flächenbestandteil seines ortsnahen ökologischen Landbaus.
Die "Allianz für die Bolmke" stellt daher den Antrag, die Fläche wieder als Landschaftsschutzgebiet im Landschaftsplan festzusetzen. Die dafür erforderliche Aufhebung des B-Plans Hom 266, "Sport- und Freizeiteinrichtungen Renninghausen" sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes sind Bestandteil des Antrags. Damit soll die Freifläche mit ihren Funktionen dauerhaft gesichert und eine zukünftige Bebauung ausgeschlossen werden.
Wir bitten die Mitglieder* der Bezirksvertretung Hombruch den Beschlussvorschlag zu beschließen und um diesen Antrag an den Rat der Stadt weiterzuleiten.
Mit freundlichen Grüßen
…
(für die "Allianz für die Bolmke")
Beschlussvorschlag:
(1) Im Landschaftsplan wird die Fläche nördlich der Stockumer Straße und westlich des Schultenhofes als Landschaftsschutzgebiet mit dem Entwicklungsziel 1 „Erhaltung" festgesetzt.
(2) Der Bebauungsplan Hom 266 „Sport- und Freizeiteinrichtungen Renninghausen" wird aufgehoben.
(3) Der Flächennutzungsplan wird dahingehend geändert, dass dort eine „Fläche für die Landwirtschaft" dargestellt wird.
(4) Die Fläche wird dauerhaft an den AWO-Schultenhof mit der Zweckbindung ökologische Landwirtschaft verpachtet.“
Dem Rat der Stadt lag nachfolgendes Schreiben der Verwaltung vom 30.04.2019 (Drucksache Nr.: 13715-19-E1) vor:
„… die "NaturFreunde DO Kreuzviertel" haben in der BV-Hombruch zur Sitzung am 19.03.2019 beantragt,
(1) Im Landschaftsplan die Fläche nördlich der Stockumer Str. mit dem Entwicklungsziel "Erhaltung" festzusetzen.
(2) Den B-Plan Hom 266 aufzuheben.
(3) Den Flächennutzungsplan dahingehend zu ändern, dass dort eine "Fläche für die Landwirtschaft" dargestellt wird.
(4) Die Fläche dauerhaft an den AWO-Schultenhof mit Zweckbindung "ökologische Landwirtschaft" zu vermieten.
Auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der BV-Hombruch ist der Punkt 4 wie folgt abgeändert worden:
(4) Die Fläche wird dauerhaft mit der Zweckbindung ökologische Landwirtschaft verpachtet.
Die Bezirksvertretung Hombruch hat dann die Überweisung an den Rat der Stadt beschlossen.
Die Verwaltung nimmt zu diesem Antrag wie folgt Stellung:
Der Landschaftsplan (LP) darf sich gemäß Erlass "Landschaftsplanung" (Runderlass des Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft NRW vom 09.09.1988) auf Flächen, die in Bebauungsplänen als Grünfläche festgesetzt sind erstrecken, wenn diese an die freie Landschaft angrenzen.
Von dieser Regelung wird für Flächen begründet abgewichen, wenn die vorliegenden rechtskräftigen Bebauungspläne zum einen wesentlich älter sind als der Flächennutzungs-plan (FNP) von 2004 und wenn der FNP hier Grünflächen darstellt. Ausgenommen sind auch Flächen, die in alten B-Plänen ganz oder teilweise als Bauflächen (auch teilweise in Kombination mit Grünflächen) festgesetzt sind, im aktuelleren FNP jedoch komplett als Grünflächen dargestellt sind.
Der hier betroffene Bereich nördlich der Stockumer Str. ist im Flächennutzungsplan (FNP) als Grünfläche mit Dauerkleingartenanlagen dargestellt. Der Bebauungsplan Hom 266 setzt private Grünflächen mit der Zweckbestimmung "Dauerkleingartenanlagen" fest.
Im aktuellen Entwurf zur erneuten öffentlichen Auslegung des Landschaftsplanes ist für den betroffenen Bereich südlich der Bolmke (Entwicklungsraum 5.55) daher das Entwicklungsziel 5 "Temporäre Erhaltung des Freiraums bis zur Realisierung der Ziele der Bauleitplanung" festgesetzt.
Im Zuge der Gleichbehandlung werden alle Bereiche, die mit dem Entwicklungsziel 5 belegt werden, nicht als Landschaftsschutzgebiet (LSG) ausgewiesen. Diese Flächen liegen zwar im Geltungsbereich des Landschaftsplanes, sie bekommen jedoch keinen Schutzstatus, da "temporäre LSG" schwer zu vermitteln sind. Entweder ist ein Gebiet schutzwürdig oder nicht.
Die bestehenden Kleingartenanlagen (KGA), Friedhöfe und Parks sind mit dem Entwicklungsziel 6 "Beibehaltung der in der Bauleitplanung vorgegebenen Funktion zur Erfüllung öffentlicher und privatrechtlicher Aufgaben" belegt. Sie werden aufgrund ihrer vorrangigen Funktion für andere Nutzungen (z. B. Freizeitnutzung, Ruhestätte) nicht als LSG aus-gewiesen (siehe z. B. KGA An der Asselburg oder Hauptfriedhof).
Fazit:
Der LP kann auf der betreffenden Fläche mit dem Entwicklungsziel 5 nur LSG ausweisen, wenn zuvor der FNP geändert wird und der B-Plan zurückgenommen wird. Eine Änderung des B-Planes mit dem gewünschten Ziel der "NaturFreunde Kreuzviertel" ist verwaltungsseitig nicht beabsichtigt.
Das Verfahren zur Verlagerung des an der Strobelallee liegenden Dortmunder Reiterver-eins ist noch nicht abgeschlossen. Auch wenn die Fläche nördlich der Stockumer Str. aus Zeitgründen für eine kurzfristige Verlagerung nicht in Betracht kommt, soll eine mittel- bis langfristige Nutzungsoption hierfür offen bleiben.
Die Änderung des Bebauungsplanes mit einer Festsetzung "Fläche für die Landwirtschaft" wäre zum gegenwärtigen Zeitpunkt das falsche Signal.
Es wird daher empfohlen, den Antrag der "NaturFreunde DO Kreuzviertel" abzulehnen.“
Rm Brunsing (Bündnis 90/Die Grünen) schlug vor, das Thema in den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AUSW) zu überweisen.
Rm Lührs (SPD) erklärte, dass das Thema im AUSW im Zusammenhang mit der Neuaufstellung des Landschaftsplanes Dortmund diskutiert werden sollte.
Der Rat der Stadt überwies den Beschluss der Bezirksvertretung Hombruch aus ihrer Sitzung am 19.03.2019 an den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen.
Hierzu Empfehlung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde (BuNB) vom 12.06.2019:
Einstimmiger Beschluss
Der Beirat hat sich am 20.6.2018 einstimmig gegen die Verlagerung des Dortmunder Reitervereins vom Rabenloh in die Nähe des Naturschutzgebietes Bolmke an die Stockumer Straße ausgesprochen und die Verwaltung gebeten, Alternativstandorte zu prüfen. Der Rat der Stadt hatte dann am 12.7.2018 einen Grundsatzbeschluss zur Verlagerung an die Bolmke gefasst, gleichzeitig aber die Verwaltung gebeten, Alternativstandorte zu suchen.
Nach erheblichen öffentlichen Protesten hat die Verwaltung Anfang des Jahres den Verzicht auf die Verlagerung an die Bolmke angekündigt. Auf Antrag der „Allianz für die Bolmke“ hat die Bezirksvertretung Hombruch am 27.2.2019 einstimmig beschlossen:
(1) Im Landschaftsplan wird die Fläche nördlich der Stockumer Straße und westlich des Schultenhofes als Landschaftsschutzgebiet mit dem Entwicklungsziel 1 „Erhaltung“ festgesetzt.
(2) Der Bebauungsplan Hom 266 „Sport- und Freizeiteinrichtungen Renninghausen“ wird aufgehoben.
(3) Der Flächennutzungsplan wird dahingehend geändert, dass dort eine „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt wird.
(4) Die Fläche wird dauerhaft mit der Zweckbindung ökologische Landwirtschaft verpachtet.
Dieser Beschluss wurde an den Rat überwiesen und sollte am 23.5.2019 dort zur Abstimmung gebracht werden. Völlig überraschend hat die Verwaltung – unterzeichnet durch Oberbürgermeister Ullrich Sierau – dem Rat aber empfohlen, den Antrag abzulehnen. Begründung: „Das Verfahren zur Verlagerung des an der Strobelallee liegenden Dortmunder Reitervereins ist noch nicht abgeschlossen. Auch wenn die Fläche nördlich der Stockumer Str. aus Zeitgründen für eine kurzfristige Verlagerung nicht in Betracht kommt, soll eine mittel- bis langfristige Nutzungsoption hierfür offen bleiben. Die Änderung des Bebauungsplanes mit einer Festsetzung "Fläche für die Landwirtschaft" wäre zum gegenwärtigen Zeitpunkt das falsche Signal. Es wird daher empfohlen, den Antrag abzulehnen.“
Auf Antrag der GRÜNEN wurde die Vorlage an den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen überwiesen. Dieser soll am 26.6.2019 über den Antrag befinden. Anschließend entscheidet der Rat.
Der Beirat wendet sich entschieden gegen die von OB Sierau empfohlene Nutzungsoption. Statt die Fläche nördlich Stockumer Straße auch weiterhin als potenzielle Baufläche offen zu halten, sollte sie zur nachhaltigen Stadtentwicklung dauerhaft von Bebauung freigehalten und für einen ökologischen Landbau gesichert werden.
Der Beirat bittet den Rat, die Fläche entsprechend ihrer bisherigen Funktion wieder als Landschaftsschutzgebiet zu sichern und die Verwaltung zur Anpassung des Planungsrechts (Flächennutzungsplan, Bebauungsplan) aufzufordern. Der Beschluss der Bezirksvertretung Hombruch ist umzusetzen.
AUSW, 26.06.2019:
Im Rahmen der heutigen gemeinsamen Beratung zu den Tagesordnungspunkten TOP 5.1 und TOP 5.2 unter TOP 5.1 empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig hierzu den folgenden gemeinsamen Antrag der CDU-Fraktion, der SPD-Fraktion und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie dem Mitglied der Partei Die Linke. und dem parteilosen BV-Mitglied Klaus-Werner Schröter aus der Bezirksvertretung Hombruch vom 25.06.2019:
Änderung Flächennutzungsplan und Ausweisung als „Fläche für Landwirtschaft“ mit Zweckbindung ökologische Landwirtschaft im Bereich Bolmke, Stockumer Straße, Schultenhof
Im Hinblick darauf, dass die Stadtverwaltung mittelfristig an ihren Plänen in Bezug auf eine mögliche Ansiedelung des Reitervereins Dortmund e.V. und der damit verbundenen Bebauung der Freifläche zwischen Bolmke, Stockumer Straße und Schultenhof festhalten möchte, beantragt die Bezirksvertretung Hombruch, dass der Rat der Stadt Dortmund über die Beratungen des Landschaftsplanes hinaus darauf hinwirkt, dass
· der Bebauungsplan HOM266 „Sport- und Freizeiteinrichtungen Renninghausen“ aufgehoben und
· der Flächennutzungsplan dahingehend geändert wird, dass dort eine „Fläche für Landwirtschaft“ dargestellt und diese Fläche dauerhaft mit der Zweckbindung ökologische Landwirtschaft ausgewiesen wird und
· die Fläche mit diesen Festsetzungen nach rechtskräftiger Aufstellung des Landschaftsplans Dortmund im Rahmen einer ersten Änderung des Landschaftsplans in diesen aufgenommen wird.
Zugleich stellt Bezirksvertretung Hombruch klar, dass mit Beschluss dieses Antrags keine grundsätzliche Entscheidung gegen eine Ansiedlung des Reitervereins im Stadtbezirk Hombruch verbunden ist. Vielmehr wird dessen Suche nach einer geeigneten Örtlichkeit im Stadtbezirk DO-Hombruch weiter unterstützt.
Mit Beschlussfassung zu TOP 3.8 a) ist eine Abstimmung über TOP 3.8 b) obsolet.
zu TOP 3.9
Bericht zum kleinräumigen Wohnungsmarktmonitoring - Auswertungsjahr 2017 -
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13875-19)
Der Rat nahm den Bericht zum kleinräumigen Wohnungsmarktmonitoring – Auswertungsjahr 2017 – zur Kenntnis.
zu TOP 3.10
Internationale Gartenausstellung 2027 - Einrichtung von neuen Planstellen -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14426-19)
Rm Bohnhof erklärte, dass die AfD-Fraktion dem Projekt kritisch gegenüber stehen würde, so dass diese Vorlage abgelehnt würde.
Rm Dingerdissen stimmte der Vorlage für die Fraktion FDP/Bürgerliste zu.
Rm Brück lehnte für die Gruppe NPD/Die Rechte die Vorlage ab. Es gäbe andere Baustellen als ein solches Prestigeobjekt anzusiedeln, mit dem sich manche profilieren wollten. Alle Vorlagen zur IGA 2027 würden von der Gruppe abgelehnt werden.
Auf die Frage von Rm Bohnhof nach dem Stand der Planung erläuterte StR Wilde, dass 2018 der Grundsatzbeschluss zur IGA gefasst wurde. Derzeitig werden die Projekte von der Verwaltung weiter vorbereitet, in 2019 werden weitere Verfahrensschritte erledigt, nach der Sommerpause werden der Ausschuss und der Rat der Stadt informiert werden.
Zur Konkretisierung, um einen Förderantrag zu stellen, muss das Projekt mit Kosten hinterlegt werden und belastbar mindestens bis Leistungsphase III sein. Ein Entwurf, der in eine Kostenkalkulation mündet, würde benötigt. Dazu wird die Verwaltung ca. im Frühjahr 2020 in der Lage sein. Ab 2020 wird begonnen, Förderanträge nach den Förderrichtlinien der Städtebauförderung zu stellen.
Zu Rm Dingerdissens Frage, wie weit die Koordination mit den anderen Veranstaltern wäre, ergänzte StR Wilde, dass auch die anderen Städte dabei wären, Planstellen einzurichten, z. B. Gelsenkirchen, Duisburg. Alle würden für die IGA aufrüsten.
Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit der Stimmen gegen die AfD-Fraktion und die Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt in zeitlicher Staffelung der Jahre 2019 bis 2021 zur Vorbereitung und Koordination der Internationalen Gartenausstellung 2027 – IGA 2027 – in Dortmund
die Einrichtung von 7,5 vollzeitverrechneten Planstellen
im Amt für Stadterneuerung – StA 67 –.
zu TOP 3.11
Sanierungsgebiet Stadterneuerung City; Umgestaltung Balkenstraße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14352-19)
Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung durch die Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt in Ergänzung zum Beschluss vom 29.03.2012 (DS-Nr.: 05456-11) die Umgestaltung der Balkenstraße als Mischverkehrsfläche in der derzeitig ausgebauten Form (siehe Anlage).
zu TOP 3.12
Stadterneuerungsprogramm 2020
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14134-19)
Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung durch die Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Aufnahme der benannten Stadterneuerungs-projekte in das Stadterneuerungsprogramm (STEP) 2020 und beauftragt das Amt für Stadterneuerung mit der Beantragung der entsprechenden Städtebauförderungsmittel.
Der Beschluss beinhaltet im Rahmen der Geschäfte der laufenden Verwaltung auch die Vergabe von Planungsaufträgen (Leistungsphasen 1 bis 6 HOAI) zur Qualifizierung der Antragstellungen.
zu TOP 3.13
Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes - Kapitel 2 (KIF 2) in Dortmund - 2. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13993-19)
Der Rat der Stadt Dortmund nahm den 2. Sachstandsbericht über die Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes – Kapitel 2 zur Kenntnis (Stichtag 01.04.2019).
zu TOP 3.14
Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (Kapitel 1) in Dortmund - 6. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13987-19)
Der Rat der Stadt Dortmund nahm den 6. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes – Kapitel 1 (KIF I) in Dortmund zum Stichtag 01.04.2019 zur Kenntnis.
zu TOP 3.15
Beabsichtigte Einziehung eines Teilabschnittes der Nortkirchenstraße in Dortmund-Hörde
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14048-19)
Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit der Stimmen gegen die Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:
Gemäß § 7 Abs. 4 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) beschließt der Rat der Stadt Dortmund die Einleitung der Einziehung eines ca. 800 m langen Teilabschnittes der Nortkirchenstraße.
zu TOP 3.16
Beirat Nahmobilität; Berufung von Mitgliedern
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14342-19)
Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung durch die AfD-Fraktion und die Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt für die laufende Ratsperiode (2014 – 2020) die in der Begründung aufgeführten Berufungen von Mitgliedern des Beirates Nahmobilität.
zu TOP 3.17
Verkehrsmäßiger Ausbau der Erschließungsanlagen des Wohnbaugebietes im Rahmen des MG 131 - Erdbeerfeld - ; Aktualisierung des Investitionsvolumens zum teilweisen Endausbau der Straßen und der Fuß- und Radwege sowie Herstellung der restlichen Straßen des Baugebietes in der 1. Ausbaustufe (5. Bauabschnitt)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13990-19)
Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit der Stimmen gegen die Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Finanzierung des verkehrsmäßigen Ausbaus der Erschließungsanlagen des Wohnbaugebietes im Rahmen des MG 131 - Erdbeerfeld - in Höhe von 4.800.000,00 Euro aus dem Sondervermögen „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“. Des Weiteren beschließt der Rat der Stadt Dortmund die unentgeltliche Übertragung der Erschließungsanlagen mit der neuen Gesamtfinanzierungssumme in das städtische Vermögen nach der Fertigstellung der Maßnahme.
Die Finanzierung erfolgt aus dem Sondervermögen „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“. Es sind folgende Auszahlungen vorgesehen:
Bis Haushaltsjahr 2018: 3.300.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2019: 400.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2020: 1.000.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2021: 100.000,00 Euro
Die Investition bedingt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr, dem Haushaltsjahr 2022 einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 1.500,00 Euro beim FB 66.
zu TOP 3.18
Friedhöfe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2018
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14369-19)
Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit der Stimmen gegen die Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund fasst gemäß § 6 der Betriebssatzung der Friedhöfe Dortmund folgende Beschlüsse:
1. Der Jahresabschluss der Friedhöfe Dortmund zum 31.12.2018, abschließend mit einer Bilanzsumme von 66.476.318,63 € und einem Jahresüberschuss in Höhe von
176.956,15 €, sowie der Lagebericht 2018 werden festgestellt.
2. Der Jahresüberschuss in Höhe von 176.956,15 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.
3. Der Betriebsausschuss wird entlastet.
zu TOP 3.19
Jahresabschluss und Lagebericht der Stadtentwässerung Dortmund für das Geschäftsjahr 2018
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14170-19)
Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit der Stimmen gegen die Gruppe NPD/Die Rechte bei Stimmenthaltung durch die Fraktion Die Linke & Piraten folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund fasst gemäß § 6 der Betriebssatzung der Stadtentwässerung Dortmund folgende Beschlüsse:
1. Der Jahresabschluss der Stadtentwässerung Dortmund zum 31.12.2018 wird mit einer Bilanzsumme in Höhe von 888.208.530,53 Euro und einem Bilanzgewinn in Höhe von 3.805.122,33 Euro festgestellt.
2. Der Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2018 in Höhe von 3.805.122,33 Euro wird dem städtischen Haushalt zugeführt.
3. Die Allgemeine Rücklage und die Forderungen des Eigenbetriebs gegenüber dem städtischen Haushalt werden um 515.828,83 Euro erhöht. Diese Erhöhung ist im Wirtschaftsplan 2020 zu veranschlagen.
4. Der Betriebsausschuss wird entlastet.
zu TOP 3.20
Starkregengefahrenkarte für Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13089-18)
Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Sachstand zur Starkregengefahrenkarte zur Kenntnis und beschließt die Umsetzung der vorgesehenen Maßnahmen zu einem weiteren Ausbau des Überflutungsschutzes.
zu TOP 3.21.a)
Resolution zum Klimanotstand
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 14657-19)
Den Ratsmitgliedern lag folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 24.06.2019 (Drucksache Nr.: 14657-19-E1) zu „Resolution zum Klimanotstand“ vor:
zu TOP 3.21.b)
Klimanotstand
Antrag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 14696-19)
zu TOP 3.21.c)
Dortmunder Klimaschutzinitiative (DoKi) / vorliegende Resolution Klimanotstand
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14847-19)
zu TOP 3.21.d)
Dortmunder Initiative gegen die globale Klimakrise
Gemeins. Antrag zur TO (SPD-Fraktion, CDU-Fraktion,)
(Drucksache Nr.: 14865-19)
zu TOP 3.21.e)
Dortmunder Klimaschutzinitiative (DoKi) / vorliegende Resolution Klimanotstand
Resolution "Echter Umweltschutz statt Klimahysterie"
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 14847-19-E2)
Die Tagesordnungspunkte 3.21 a), b), c), d) und e) wurden vorgezogen und unter TOP 2.1 a), b), c), d) und e) behandelt.
zu TOP 3.22
Rheinischer Esel
StR Wilde berichtete mit Hilfe einer vorliegenden Präsentation (Drucksache Nr.: 14872-19) aktuell zum Rheinischen Esel, bei dem es sich um einen überörtlichen Radweg handelt, der Bochum, Witten und Dortmund miteinander verbindet. Der Radweg ist sowohl für den Freizeit- als auch Berufsverkehr wichtig. Auf Dortmunder Stadtgebiet befinden sich ca. 2,5 km. Auf Bild 3 der Präsentation ist die von der Verwaltung vorgeschlagene Asphaltierung des Weges, um die es insbesondere ginge, dargestellt. Durch die Asphaltierung soll der Weg attraktiver und dauerhaft benutzbar gemacht werden, ohne dass große Unterhaltungsaufwendungen entstehen. Der Querschnitt des Weges sähe dort, wo er wassergebunden ist, eine Asphaltierung vor. In der Diskussion mit den politischen Gremien hatte sich herausgestellt, dass die Asphaltierung eines Abschnitts - der von der Autobahn A 45 von Westen und Osten kommend - über eine Entfernung von 552 m erfolgt. Dort, wo der Weg ein in Aufstellung befindliches Naturschutzgebiet quert oder tangiert, soll der Weg nicht asphaltiert werden, um anschließend Richtung Osten zur Hellerstraße asphaltiert weiter geführt zu werden.
Die Beschlusslagen der Gremien werden in der Präsentation dargestellt.
StR Wilde verdeutlichte, dass weitere Befassungen der politischen Gremien erfolgt sind, die der Sache nicht dienlich waren und der Würde des Gremiums nicht gerecht wurden.
Der derzeitige Stand ist, dass der Rat sich über eine Entscheidung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde hinwegsetzt und der Vorgang nun der Bezirksregierung vorliegt. Da es hier um eine Befreiung von den Festsetzungen des Landschaftsplanes geht und der Beirat dem nicht zugestimmt hat, muss die Bezirksregierung eine Entscheidung treffen. Es findet zur Zeit eine Abstimmung mit der Bezirksregierung statt. Über die Entscheidung werden die Bezirksvertretung, der Ausschuss und der Rat im Anschluss informiert werden. Dies könnte frühestens nach der Sommerpause sein.
Nach Meinung von Rm Münch wurden die Tatsachen unterschlagen, dass es hier nicht nur um einen Radweg ginge, sondern es wäre auch ein Spazierweg, der durch Wald und Landschaftsschutzgebiete führen würde. Insgesamt ca. 2.000 Menschen hätten inzwischen eine Petition unterschrieben, weil sie eher auf natürlichem Untergrund gehen möchten und sie nicht noch mehr Radfahrer dort haben wollten, da dies zu weiteren Konflikten führen würde. Auch wäre der Weg derzeitig in einem guten Zustand, wo auch Rad gefahren werden könnte. Auch hätte die Naturschutzbehörde am Anfang des Verfahrens klargestellt, dass der ökologisch sensible Bereich zwischen A 45 und Hellerstraße nicht asphaltiert werden dürfte. Danach wäre die Abwägemaschinerie gekommen. Rm Münch meinte, dass keine Umweltprüfung erfolgt wäre, zudem gäbe es Amphibienwanderungen. Die ökologische Situation vor Ort wäre der Verwaltung nicht bekannt.
Rm Münch (FBI) beantragte mündlich:
„Der Rat der Stadt beschließt erneut, auf eine Asphaltierung des ökologisch sensiblen Bereichs zwischen der A 45 und der Hellerstraße zu verzichten.“
Der Rat der Stadt lehnte diesen mündlichen Antrag mit Mehrheit gegen die Gruppe NPD/Die Rechte, Rm Münch (FBI) sowie einzelner Ratsmitglieder ab.
Der Rat der Stadt nahm den aktuellen Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 3.23.a)
Teilhabe für alle ermöglichen; Verbesserung der Infrastruktur durch ein bedarfsdeckendes Netz an öffentlichen (Behinderten)Toiletten in Dortmund
hier: Hiermit wird der Antrag gestellt, das die Vorhaltung von öffentlichen Toilettenanlagen zur Daseinsvorsorge einer Stadt gehört und nicht eine freiwillige Leistung darstellt.
Überweisung: Behindertenpolitisches Netzwerk aus der öffentlichen Sitzung vom 11.06.2019
(Drucksache Nr.: 14483-19)
zu TOP 3.23.b)
Vorhaltung von öffentlichen Toilettenanlagen zur Daseinsvorsorge der Stadt
Empfehlung: Seniorenbeirat aus der öffentlichen Sitzung vom 13.06.2019
(Drucksache Nr.: 14200-19)
Die Tagesordnungspunkte 3.23 a) und 3.23 b) wurden zusammen behandelt.
Dem Rat der Stadt Dortmund lagen folgende Unterlagen des Behindertenpolitischen Netzwerks (Drucksache Nr.: 14483-19) vor:
- die Überweisung eines Antrages aus der öffentlichen Sitzung am 11.06.2019:
„Das Behindertenpolitische Netzwerk beschließt, an den Rat der Stadt Dortmund den Antrag zu stellen, dass die Vorhaltung von öffentlichen Toilettenanlagen zur Daseinsvorsorge einer Stadt gehört und nicht eine freiwillige Leistung darstellt.“
- der dem Behindertenpolitischen Netzwerk vorgelegte Antrag (Drucksache Nr.: 14483-19):
„Siegfried Volkert
Friedrich-Wilhelm Herkelmann
20.05.2019
Sitzung des Behindertenpolitischen Netzwerks am 11.06.2019; TOP 4.2 Teilhabe für alle
ermöglichen; Verbesserung der Infrastruktur durch ein bedarfsdeckendes Netz an öffentlichen (Be-hinderten)Toiletten in Dortmund
hier: Hiermit wird der Antrag gestellt, das die Vorhaltung von öffentlichen Toilettenanlagen zur Daseinsvorsorge einer Stadt gehört und nicht eine freiwillige Leistung darstellt.
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir bitten um Zustimmung zu dem nachfolgenden Antrag.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Siegfried Volkert und Friedrich-Wilhelm Herkelmann
f.d.R. Christiane Vollmer
----------------------------------------------------------------------------------------------------------
Seniorenbeirat
ArbeitskreisToiletten
BPN
Seniorenbeirat
BPN
Sitzungsart
Öffentlich
Gremien: Beratungstermin: Zuständigkeit:
Seniorenbeirat Beschluss
BPN Beschluss
Tagesordnungspunkt:
Hiermit wird der Antrag gestellt, das die Vorhaltung von öffentlichen Toilettenanlagen zur Daseinsvorsorge einer Stadt gehört und nicht eine freiwillige Leistung darstellt.
Begründung:
Aufgrund von Recherchen des Arbeitskreises gibt eine richterliche Entscheidung dergestalt, Öffentliche Toilettenanlagen nicht zur Daseinsvorsorge für seine Bürger*innen zu zählen.
Dieser Ansicht hat sich das Rechtsamt auf Nachfrage angeschlossen. Aufgrund der Entwicklung im Rahmen des demografischen Wandels, aber auch vor dem Hintergrund der Tatsache, Dortmund als eine behindertenfreundlich und seniorengerechte Stadt zu präsentieren, halten wir diese Entscheidung für nicht zukunftsfähig und erwarten eine entsprechende Verpflichtung seitens der Verwaltung unserer Stadt.
Mit freundlichen Grüßen
Vorsitzenden des Seniorenbeirates
Vorsitzender den Behindertenpolitischen Netzwerkes“
Der Rat der Stadt hatte unter TOP 3.23 b) auch folgende Empfehlung des Seniorenbeirates aus seiner Sitzung am 13.06.2019 (Drucksache Nr.: 14200-19) erhalten:
„Dem Seniorenbeirat liegt folgender Antrag aus der AG Toiletten vor:
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Arbeitskreis Toiletten hat nachfolgenden Antrag verfasst und bittet darum, diesen zu beschließen und an den Rat weiterzuleiten:
Antrag an den Rat der Stadt
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
der Seniorenbeirat der Stadt Dortmund bittet um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrages:
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt, dass die Vorhaltung von öffentlichen Toilettenanlagen zur Daseinsvorsorge einer Stadt gehört und keine freiwillige Leistung darstellt.
Begründung:
Aufgrund von Recherchen des Arbeitskreises Toiletten gibt es eine richterliche Entscheidung dergestalt, dass öffentliche Toilettenanlagen nicht zur Daseinsvorsorge für seine Bürger*innen zählen. Dieser Ansicht hat sich das Rechtsamt auf Nachfrage angeschlossen. Aufgrund der Entwicklung im Rahmen des demografischen Wandels, aber auch vor dem Hintergrund der Tatsache, Dortmund als eine behindertenfreundliche und seniorengerechte Stadt zu präsentieren, halten wir diese Entscheidung für nicht zukunftsfähig und erwarten eine entsprechende Verpflichtung seitens der Verwaltung unserer Stadt.
Der Seniorenbeirat stimmt dem Antrag einstimmig zu.“
Herr Herkelmann als Vorsitzender des Behindertenpolitischen Netzwerks erläuterte dem Rat der Stadt, warum der Seniorenbeirat und das Behindertenpolitische Netzwerk den Antrag gestellt hätten. Es sollte eine Beschlussfassung des Rates der Stadt erwirkt werden, die Vorhaltung von öffentlichen Toilettenanlagen zur Daseinsvorsorge einer Stadt zu zählen und nicht als freiwillige Leistung anzusehen.
Für den Seniorenbeirat als auch das Behindertenpolitische Netzwerk gehörte auch ein zahlenmäßig ausreichendes, qualitativ zufriedenstellendes und umfassend barrierefreies Angebot an öffentlichen Toiletten dazu, Dortmund zu einer lebens- und liebenswerten Stadt für alle Menschen zu machen.
In diesem Sinne hätten beide Beiräte in den zuständigen Fachausschüssen weitere Initiativen ergriffen und hofften, dass sich die Versorgungssituation mit öffentlichen (Behinderten-)Toiletten nachhaltig verbessert und damit Dortmund für seine Bewohner*innen und Besucher*innen an Attraktivität gewinnt.
Der Rat der Stadt überwies die Unterlagen gemäß § 5 Abs. 3 der Geschäftsordnung für Rat, Ausschüsse etc. an den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften.
zu TOP 3.24
Förderaufruf "Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme"
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 14782-19)
Den Ratsmitgliedern lag nachfolgende Überweisung aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 26.06.2019 vor:
„Hierzu liegt vor Vorschlag zur Tagesordnung mit Bitte um Stellungnahme (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 14818-19):
…die CDU-Fraktion bittet die Verwaltung im Wege der Dringlichkeit um eine Stellungnahme zu o.g. Tagesordnungspunkt.
Im Rahmen des Sofortprogramms „Saubere Luft 2017 – 2020“ unterstützt die Bundesregierung die Kommunen mit besonders hohen Stickstoffdioxidbelastungen mit bis zu 1,5 Milliarden Euro bei der Gestaltung nachhaltiger und emissionsarmer Mobilität.
Das Förderprogramm „Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme“ zielt darauf ab, Vorhaben umzusetzen, die kurz- bis mittelfristig zur Emissionsreduzierung der Luftschadstoffe beitragen können. Ende vergangenen Jahres durfte die Stadt Dortmund aus diesem Programm eine Förderzusage in Höhe von rund 2,2 Mio. Euro zur Erneuerung des Parkleitsystems entgegennehmen.
Mit dem im Mai 2019 veröffentlichten vierten Förderaufruf im Rahmen der Förderrichtlinie „Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme“ werden für die von NO2-Grenzwertüberschreitungen betroffenen Kommunen nun erneut Fördergelder in einer Gesamthöhe von bis zu 300 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.
Die thematischen Förderschwerpunkte der Richtlinie sind
· Erhebung, Bereitstellung und Nutzung von Mobilitäts-, Umwelt- und Meteorologie-Daten,
· Verkehrsplanung/-management,
· Automation, Kooperation und Vernetzung.
Die Verwaltung wird gebeten, bis spätestens zur Sitzung des Rates am 4. Juli 2019 darzulegen, mit welchen Vorhaben sich die Stadt oder städtische Unternehmen am Förderaufruf beteiligen werden.
Die Dringlichkeit folgt aus den im Förderaufruf „Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme“ gesetzten Fristen. Anträge zur Förderung von Maßnahmen können bis spätestens zum 30. September 2019 eingereicht werden. Diese werden nach den im Förderaufruf dargestellten Einreichungsstichtagen in drei Tranchen bis zum 09.06., 28.07. und 30.09.2019 bearbeitet.
AUSW, 26.06.2019:
Die Verwaltung signalisiert hierzu, dass sie zur Ratssitzung am 04.07.2019 die gewünschte Stellungnahme vorlegen wird.
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die o. a. Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion sowie den Hinweis der Verwaltung zur Kenntnis und überweist die Angelegenheit an den Rat der Stadt Dortmund.“
Dazu lag dem Rat der Stadt eine Stellungnahme der Verwaltung vom 04.07.2019 (Drucksache Nr.: 14818-19-E1) vor:
„… der Rat der Stadt Dortmund hat in seiner Sitzung am 21.02.2019 den Masterplan „Nachhaltige Mobilität für die Stadt“ beschlossen. Der Masterplan formuliert 26 Maßnahmen in 8 Handlungsfeldern. Die Maßnahmen sind in Steckbriefen ausgearbeitet und bezüglich ihrer Kosten und Wirkung auf die NOx-Minderung bewertet worden. Auch wenn dieser Masterplan Voraussetzung für die Förderantragstellung im Förderprogramm „Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme“ des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) ist, ist eine Förderung dieser 26 Maßnahmen auch über weitere Förderprogramme von EU, Bund oder Land möglich.
So ist für eine Vielzahl an Maßnahmen die Umsetzung bereits im Rahmen des EU-Förderprojektes „Emissionsfreie Innenstadt“ begonnen. Das ebenfalls bewilligte Projekt „NOX-Block“ zur Förderung von Ladeinfrastruktur im Straßenraum wird über das Bundeswirtschaftsministerium gefördert. Mit Mitteln aus dem Förderprogramm „Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme“ des BMVI wird aktuell bereits die Erneuerung und Erweiterung des Parkleitsystems gefördert.
Für den aktuellen 4. Aufruf zu diesem Förderprogramm plant das Stadtplanungs- und Bauordnungsamt einen Förderantrag zum Thema „Digitalisierung im Radverkehr“ zum 30.09.2019. Hierbei handelt es sich um die Maßnahme 1.5 aus dem Masterplan „Nachhaltige Mobilität für die Stadt“. Geplant ist ein Antrag für die Erstellung, Einführung und Vermarkung einer Navigations-App speziell für den Radverkehr. Hierdurch kann eine permanente, automatisierte Verkehrsdatenerfassung im Radverkehr stattfinden. Durch die Umsetzung der erhobenen Daten in Karten („Heatmaps“, Darstellung von Routen, Wegehäufigkeiten, Wartezeiten etc.) ist eine deutlich verbesserte Analyse, Potentialabschätzung sowie Beobachtung und Kontrolle von Radverkehrsprojekten möglich. Sinnvoll erscheint die Verknüpfung mit einer Marketingkampagne mit Bonussystem zur Steigerung des Radverkehrsanteils und als Anreiz zur Nutzung der App. Die App muss von den nutzenden Radfahrern auf dem Smartphone installiert sein.
Da mit dem Förderprogramm lediglich eine Förderquote von 50% gewährt wird, sind im Planungsetat des Stadtplanungs- und Bauordnungsamt Mittel in Höhe von 100.000 € für den Haushalt 2020/21 angemeldet worden.
Die Daten aus den Heatmaps können zusätzlich helfen die Standorte für weitere Dauerzählstellen zu verorten sowie die richtigen Teststrecken für Pilotprojekte zur Früherkennung von Radfahrern an Signalanlagen zu identifizieren. Für diese beiden Maßnahmen werden jedoch aktuell noch keine Förderanträge gestellt.
Für alle weiteren Maßnahmen aus dem Masterplan Nachhaltige Mobilität für die Stadt, für die bisher noch keine Förderanträge gestellt worden sind, gilt immer der Vorbehalt des erforderlichen Eigenanteils durch die Stadt Dortmund sowie die personellen Kapazitäten. Hier sind stets die gleichen Fachbereiche betroffen (Verkehrsmanagement im Tiefbauamt, Mobilitätsplanung im Stadtplanungs- und Bauordnungsamt). Die Qualifizierung der Maßnahmen bis zur Antragsreife wird sukzessive im Rahmen der personellen Möglichkeiten angegangen.
In Ergänzung prüft 1/CIO die Möglichkeiten, in diesem Förderaufruf ein Projekt im Rahmen der Smart City-Bemühungen gemeinsam mit kommunalen Unternehmen einzureichen, um hier bspw. über die Bereitstellung zusätzlicher Datenquellen in Form von Sensorik die Digitalisierung des Verkehrssystems in Dortmund zu unterstützen.
Ob bei den städtischen Unternehmen darüber hinaus Anträge in dem Förderprogramm „Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme“ geplant sind, konnte in der Kürze der Zeit nicht vollständig abgefragt werden.
Die DSW21 bekommt aus dieser Förderrichtlinie das Projekt „IPSI- Interoperables Produkt Service Interface“ gefördert. Über IPSI werden alle angeschlossenen Handy-Ticket-Systeme miteinander vernetzt. Mit dieser neuen Schnittstelle kann zum Beispiel jemand mit der „heimischen“ DSW21-App auch in einem fremden Verkehrsverbund ein Ticket buchen. Die Kundschaft braucht dann nicht mehr die unterschiedlichen Apps der verschiedenen Verkehrsverbünde, bei denen sie sich registrieren und Kunden- sowie Kontodaten heraus geben muss.
Die Dortmunder Eisenbahn Infrastruktur GmbH plant eine Antragstellung auf Fördermittel im jetzigen Aufruf für die Digitalisierung des Stellwerks, mit dem Sie letztlich lokal Lkw-Fahrten einsparen.“
Der Rat der Stadt nahm die Stellungnahme der Verwaltung vom 04.07.2019 (Drucksache Nr.: 14818-19-E1) zur Kenntnis.
zu TOP 3.25
Verbot von glyphosathaltigen Herbiziden zur Grünpflege auf städtischen Flächen
Überweisung: Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 18.06.2019
(Drucksache Nr.: 14570-19)
Dem Rat der Stadt lag folgende Überweisung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün aus ´
seiner öffentlichen Sitzung am 18.06.2019 vor:
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion, DS-Nr.: 14570-19):
„Die SPD-Fraktion im Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün bittet um Beratung und Beschluss des folgenden Antrags:
Beschlussvorschlag:
Der Rat fordert die Verwaltung auf festzuschreiben, dass auf städtischen Flächen keine glyphosathaltigen Herbizide für die Grünpflege verwendet werden.
Begründung:
Bei Glyphosat handelt es sich um einen Wirkstoff vieler Herbizide, die zur Unkrautvernichtung verwendet werden. Glyphosat wurde von der Weltgesundheitsbehörde als „wahrscheinlich krebserregend“ bei Menschen eingestuft und der Einsatz von glyphosathaltigen Mitteln hat erhebliche negative Auswirkungen für die Tier- und Pflanzenwelt. Bereits Ende 2017 hatte der AUSW beschlossen, dass bei der Neuverpachtung landwirtschaftlicher Flächen und bei Verlängerung bestehender Pachtverträge durch die Stadt die Pächter vertraglich verpflichtet werden, auf die Verwendung von Glyphosat zu verzichten.
Auch wenn laut Auskunft der Verwaltung aktuell keine glyphosathaltigen Mittel in den städtischen Grünanlagen verwendet werden und bei der Grünpflege durch das Tiefbauamt freiwillig seit Anfang der 2000er auf den Einsatz von Pestiziden verzichtet wird, ist dies nicht vorgeschrieben. Dies soll mit diesem Antrag erfolgen.“
ABVG 18.06.2019:
Zu diesem Tagesordnungspunkt übergibt der Vorsitzende Herr Rm Pisula aufgrund von Befangenheit die Sitzungsleitung an seinen Stellvertreter Herrn Rm Berndsen.
Nach kontroverser Diskussion empfiehlt der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Fraktion AfD) sowie einer Enthaltung (Fraktion FDP/BL), zum o. a. Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion (DS-Nr.: 14570-19) folgenden geänderten Beschluss zu fassen:
Der Rat fordert die Verwaltung auf festzuschreiben, dass auf städtischen Flächen keine glyphosathaltigen Herbizide für die Grünpflege verwendet werden.“
Rm Garbe (AfD) hielt den Antrag für obsolet, da seines Wissens die Stadt Dortmund keine glyphosathaltigen Produkte einsetzen würde. Die US-Umweltbehörde hätte erklärt, dass Glyphosat nicht gesundheitsgefährdend wäre, es gäbe keine Beweise für die Schädlichkeit.
Rm Garbe schlug eine Nichtbefassung mit dem Thema vor.
OB Sierau verwies auf Österreich, wo die Glyphosatnutzung verboten wurde.
Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) erklärte, dass der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün (ABVG) nicht dem Antrag seiner Fraktion gefolgt wäre, das Thema noch einmal und breiter zu behandeln. Dahinter standen die Fragen, welche Herbizide könnten verwendet werden, welche haben eine Zulassung und führt die Streichung von Glyphosat dazu, dass andere Herbizide genutzt werden, die schädlicher sind.
Nach Meinung von Rm Rettstadt fehlte im ABVG die kritische Auseinandersetzung mit dem Thema. Daher würde die Fraktion FDP/Bürgerliste den Antrag ablehnen müssen.
Rm Berndsen (SPD) gab an, dass im ABVG eine Einigung erfolgte, sich zu einem späteren Zeitpunkt mit dem Thema auseinanderzusetzen. Der Antrag in Sachen Glyphosat wäre der erste Schritt, danach müsste sich der ABVG inhaltlich mit Fungiziden, Herbiziden und Insektiziden befassen.
Rm Kowalewski erinnerte im Namen der Fraktion Die Linke & Piraten an die Beschlusslage im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, wo ein Antrag vorlag, für städtische landwirtschaftliche Pachtflächen kein Glyphosat einzusetzen bzw. in Verträgen dafür zu sorgen, dass es nicht dort eingesetzt würde.
Beim vorliegenden Antrag ginge der Rat noch einen Schritt weiter, denn es wäre eine Klarstellung, der die Fraktion Die Linke & Piraten zustimmen würde. Hier sollten u. a. Straßenbegleitgrün und landwirtschaftliche Flächen – zusammen mit der Landwirtschaftskammer – betrachtet werden.
Rm Dudde wies für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen darauf hin, dass auch die Deutsche Bahn auf den Einsatz glyphosathaltiger Herbizide verzichten wolle. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen würde auch dem Antrag zustimmen.
Rm Thieme (Gruppe NPD/Die Rechte) …
Der Mandatsträger hat einer Veröffentlichung seiner Redebeiträge im Internet nicht zugestimmt.
Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit der Stimmen gegen die AfD-Fraktion und die Fraktion
FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss:
Der Rat fordert die Verwaltung auf festzuschreiben, dass auf städtischen Flächen keine glyphosathaltigen Herbizide verwendet werden.
4. Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung
zu TOP 4.1
Jahresabschluss und Lagebericht der Wirtschaftsförderung Dortmund zum 31.12.2018
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14211-19)
Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit gegen die Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund fasst gemäß § 6 der Betriebssatzung des Eigenbetriebes
Wirtschaftsförderung Dortmund folgende Beschlüsse:
1. Der Jahresabschluss der Wirtschaftsförderung Dortmund zum 31.12.2018 wird mit einem Jahresgewinn in Höhe von 453.571,46 € festgestellt.
2. Der Jahresgewinn in Höhe von 453.571,46 € wird an den städtischen Haushalt abgeführt.
3. Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung wird entlastet.
zu TOP 4.2
Förderantrag zum Landeswettbewerb "REGIO.NRW - Innovation und Transfer"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14012-19)
Der Rat der Stadt fasste gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:
Der Rat beauftragt die Wirtschaftsförderung Dortmund mit der Antragseinreichung für das Projekt „In|Die RegionRuhr: Digitale Fabrik“ bei der Bezirksregierung Arnsberg sowie der anschließenden Umsetzung des Projektes.
zu TOP 4.3
Kompetenznetzwerk Digitale Kundenschnittstelle
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14407-19)
Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat beauftragt die Wirtschaftsförderung sich als Kooperationspartner an dem EFRE.NRW - Förderantrag „Innovations- und Kompetenznetzwerk für die digitale Gestaltung der Kundenschnittstelle zur Sicherung und Entwicklung der Wertschöpfung in NRW“ des InnoZent OWL e.V. zu beteiligen und das Projekt, nach dessen Bewilligung durch die Bezirksregierung Detmold, umzusetzen. Dies beinhaltet die Ausschreibung der genannten Stelle. Die Projektlaufzeit beträgt 36 Monate. Der Projektstart erfolgt zum September 2019.
5. Soziales, Arbeit und Gesundheit
zu TOP 5.1
Kommunale Arbeitsmarktstrategie 2020 - 2030
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14353-19)
Dem Rat der Stadt lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung am 03.07.2019 vor:
„Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vor:
…Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der Sitzung vom 25.06.2019 vor:
Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgender Zusatz-/ Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen vor:
….die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. Punkt um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:
Die Verwaltung prüft die Einrichtung eines sogenannten KdU-Fonds und legt dem Ausschuss einen Entwurf von Richtlinien und Ausführungsbestimmungen eines solchen Fonds vor. In den Fonds fließen die durch die Teilnahme langzeitarbeitsloser Menschen an den Maßnahmen des Teilhabechancengesetzes eingesparten Kosten der Unterkunft ein. Die Einsparsumme wird als kommunaler Förderfonds zur Begleitung und Unterstützung des Teilhabechancengesetzes in Dortmund eingesetzt. Vorrangig sollen damit Kosten übernommen werden, die nicht durch das Bundesprogramm gedeckt sind (Eigenleistungen der Träger im 3., 4. und 5. Jahr der Maßnahmen). Das betrifft insbesondere gemeinnützige Träger, die durch die Tätigkeit der Beschäftigten keine Einnahmen erzielen.
Begründung:
Die Regelungen zum Teilhabechancengesetz sehen vor, dass Unternehmen und Beschäftigungsträger, die sich an entsprechenden Maßnahmen beteiligen, während der fünfjährigen Laufzeit auch Eigenanteile der Lohnzahlungen übernehmen müssen. Im dritten Jahr der Maßnahmen sind das 10 Prozent, im vierten Jahr 20 Prozent und im fünften Jahr 30 Prozent des entsprechenden Lohns. Insbesondere für gemeinnützige Träger, die durch die Tätigkeit der Beschäftigten keine Einnahmen erzielen, ist das ein Problem. Eine Bezuschussung durch einen kommunalen Förderfonds könnte dazu beitragen, dass auch diese Träger vermehrt Einstellungen langzeitarbeitsloser Menschen im Rahmen des Teilhabechancengesetzes vornehmen. In den Förderfonds können die durch die Reduzierung der Kosten der Unterkunft eingesparten Gelder einfließen und mit einer eventuell pauschalen Finanzierung ausgezahlt werden. Die Stadt Bielefeld hat inzwischen ein entsprechendes Verfahren beschlossen….
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit folgender Antrag der Fraktion FDP/ Bürgerliste vor:
..die Fraktion FDP/Bürgerliste unterstützt grundsätzlich die Bestrebungen der Kommunalen Arbeitsmarktstrategie 2020-2030 und bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Projekte der Kommunalen Arbeitsmarktstrategie auf Ihre Wirksamkeit hinsichtlich der Zielsetzung zu evaluieren und einen jährlichen Sachstandsbericht zu erarbeiten und vorzulegen.
Weiterhin wird die Verwaltung beauftragt, „mehrfach-Förderstrukturen“ innerhalb eines Wirkungsbereiches mit gleicher Zielsetzung zu vermeiden...
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit einigte sich darauf, die Anträge und die Vorlage einzeln abzustimmen und bei dem Antrag der Fraktion FDP/ Bürgerliste Punkt 1 und Punkt 2 gesondert abzustimmen.
I. Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit beschließt mehrheitlich (gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und der AfD-Fraktion) den Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis90/ Die Grünen (Drucksache Nr.: 14353-19-E1).
II. Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit beschließt einstimmig (bei Enthaltung der AfD-Fraktion) folgenden geänderten Punkt 1 des Zusatz-/ Ergänzungsantrages der Fraktion FDP/ Bürgerliste (Drucksache Nr.: 14353-19-E2):
Die Verwaltung wird beauftragt, die Projekte der Kommunalen Arbeitsmarktstrategie auf Ihre Wirksamkeit hinsichtlich der Zielsetzung zu evaluieren und einen jährlichen alle drei Jahre einen Sachstandsbericht zu erarbeiten und vorzulegen.
III. Der Ausschuss für Soziales Arbeit und Gesundheit lehnt den Punkt 2 des Zusatz-/Ergänzungsantrages der Fraktion FDP/ Bürgerliste (Drucksache Nr.: 14353-19-E2) mehrheitlich (gegen die Stimmen der Fraktion FDP-Bürgerliste und der CDU-Fraktion) ab.
IV. Der Ausschuss für Soziales Arbeit und Gesundheit empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich (gegen die Stimme der AfD-Fraktion bei Enthaltung der Fraktion Die Linke & Piraten) folgend Beschluss zu fassen:
1. Der Rat beschließt die Grundausrichtung zur Kommunalen Arbeitsmarktstrategie 2020-2030 (KAS 2020-2030) und beauftragt die Verwaltung, für die bezeichneten Themenfelder zentrale Projekte fortzuführen und zu entwickeln, dem Rat zur Entscheidung vorzulegen und anschließend umzusetzen.
2. Der Rat beschließt die Anpassung der kommunalen Beschäftigungsförderung an das Gesetz zur Schaffung neuer Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt (10. SGB II-ÄndG –Teilhabechancengesetz) und nimmt die verwaltungsinterne Neuordnung von Arbeitsgelegenheiten (AGH) zur Kenntnis und stimmt der Förderung von Arbeitsverhältnissen (FAV) nach § 16 SGB II zu.
3. Der Rat beschließt darüber hinaus, im Kontext des Teilhabechancengesetzes das Modellprojekt Service Center lokale Arbeit (Drucksache Nr.: 07209-17) als ein zentrales Projekt der KAS 2020-2030 auf kommunaler Ebene zu verstetigen, um die Beschäftigungsperspektiven für Langzeitarbeitslose durch den geförderten Ausbau einfacher Tätigkeiten in stadtgesellschaftlich relevanten Feldern sowie über öffentliche Vergaben und dem Aufbau neuer, einfacher Arbeit im Arbeitsmarkt in den Betrieben am Standort Dortmund gezielt zu erweitern.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit zur Kenntnis.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich bei Gegenstimme der AfD-Fraktion und Enthaltungen der Fraktionen FDP/Bürgerliste und DIE LINKE & PIRATEN folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Rat beschließt die Grundausrichtung zur Kommunalen Arbeitsmarktstrategie 2020-2030 (KAS 2020-2030) und beauftragt die Verwaltung, für die bezeichneten Themenfelder zentrale Projekte fortzuführen und zu entwickeln, dem Rat zur Entscheidung vorzulegen und anschließend umzusetzen.
2.Der Rat beschließt die Anpassung der kommunalen Beschäftigungsförderung an das Gesetz zur Schaffung neuer Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt (10. SGB II-ÄndG –Teilhabechancengesetz) und nimmt die verwaltungsinterne Neuordnung von Arbeitsgelegenheiten (AGH) zur Kenntnis und stimmt der Förderung von Arbeitsverhältnissen (FAV) nach § 16 SGB II zu.
3.Der Rat beschließt darüber hinaus, im Kontext des Teilhabechancengesetzes das Modellprojekt Service Center lokale Arbeit (Drucksache Nr.: 07209-17) als ein zentrales Projekt der KAS 2020-2030 auf kommunaler Ebene zu verstetigen, um die Beschäftigungsperspektiven für Langzeitarbeitslose durch den geförderten Ausbau einfacher Tätigkeiten in stadtgesellschaftlich relevanten Feldern sowie über öffentliche Vergaben und dem Aufbau neuer, einfacher Arbeit im Arbeitsmarkt in den Betrieben am Standort Dortmund gezielt zu erweitern…..
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt die Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften als Arbeitsauftrag des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit an die Verwaltung zur Kenntnis.
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig (bei 1 Enthaltung der Fraktion DIE LINKE&PIRATEN) folgenden Beschluss zu fassen
1. Der Rat beschließt die Grundausrichtung zur Kommunalen Arbeitsmarktstrategie 2020-2030 (KAS 2020-2030) und beauftragt die Verwaltung, für die bezeichneten Themenfelder zentrale Projekte fortzuführen und zu entwickeln, dem Rat zur Entscheidung vorzulegen und anschließend umzusetzen.
2. Der Rat beschließt die Anpassung der kommunalen Beschäftigungsförderung an das Gesetz zur Schaffung neuer Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt (10. SGB II-ÄndG –Teilhabechancengesetz) und nimmt die verwaltungsinterne Neuordnung von Arbeitsgelegenheiten (AGH) zur Kenntnis und stimmt der Förderung von Arbeitsverhältnissen (FAV) nach § 16 SGB II zu.
3. Der Rat beschließt darüber hinaus, im Kontext des Teilhabechancengesetzes das Modellprojekt Service Center lokale Arbeit (Drucksache Nr.: 07209-17) als ein zentrales Projekt der KAS 2020-2030 auf kommunaler Ebene zu verstetigen, um die Beschäftigungsperspektiven für Langzeitarbeitslose durch den geförderten Ausbau einfacher Tätigkeiten in stadtgesellschaftlich relevanten Feldern sowie über öffentliche Vergaben und dem Aufbau neuer, einfacher Arbeit im Arbeitsmarkt in den Betrieben am Standort Dortmund gezielt zu erweitern.“
Rm Kowalewski gab an, dass die Fraktion Die Linke & Piraten sich enthalten würde, weil verschiedene Punkte so negativ wären, dass eine Zustimmung nicht in Frage käme, z. B. das Thema der „Arbeitsgelegenheiten“ (AGH) sowie die Grundtendenz des Förderns und Forderns. Andererseits enthielte die Arbeitsmarktstrategie auch sehr positive Punkte, so dass sie von der Fraktion ungern ganz abgelehnt würde.
Bei den AGH-Kräften andere Wege zu gehen, fände er richtig. Insgesamt wäre die Arbeitsmarktstrategie noch nicht das, was zur Bewältigung der Langzeitarbeitslosigkeit führen würde.
Rm Rettstadt erklärte, dass die Fraktion FDP/Bürgerliste in den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit einen Antrag eingebracht hätte, in dem es bei der Kommunalen Arbeitsmarktstrategie darum ging, wie die Ziele definiert werden und wie als Controlling evaluiert wird, damit ein möglichst großer Erfolg erzielt werden könnte. Es sollte dadurch verdeutlicht werden, dass durch Einsatz von Geld die Ziele, z. B. beim Übergang von Schule in Beruf, erreicht werden. Die Menschen sollten davon profitieren. Von Arbeitsmarktinstrumenten, die teuer sind, aber nicht funktionierten, hätte niemand etwas. Rm Rettstadt stimmte für die Fraktion FDP/Bürgerliste der Kommunalen Arbeitsmarktförderung hinsichtlich der Öffnung der Instrumente zu, der Vorlage insgesamt könnte die Fraktion sich nur enthalten, weil die klare Zieldefinition fehlen würde und eine Berichterstattung einmal im Jahr zu wenig wäre.
Rm Langhorst stimmte im Namen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Vorlage zu. Intention der Kommunalen Arbeitsmarktstrategie wäre nicht die Beseitigung der Langzeitarbeitslosigkeit, sondern Ziel wäre die Bündelung von Maßnahmen mit dem größtmöglichen Effekt für den Dortmunder Arbeitsmarkt. Dies könnte nur unterstützt werden, weil es eine Weiterentwicklung dessen wäre, was in den letzten Jahren erprobt wurde.
Rm Garbe stellte für die AfD-Fraktion fest, dass das Controlling fehlen würde. Es könnte zudem nicht Aufgabe der Wirtschaftsförderung sein, Langzeitarbeitslose zur Arbeit zu nötigen. Der Mensch würde reagieren, wenn sie beim Geld gepackt würden. Rm Garbe sprach davon, dass sanktioniert werden sollte. Wer sich anschließend bewegen würde, sollte eine Chance bekommen, die anderen nicht. Die Vorlage würde abgelehnt werden.
Rm Dr. Tenbensel begründete die Enthaltung der Fraktion Die Linke & Piraten damit, dass die Bezugsgröße Arbeitslosigkeit von 10,1 % nicht die ganze Wahrheit wäre, denn es müsste auf die Definition geachtet werden. Die gesamte Arbeitslosigkeit, die als Unterbeschäftigung bezeichnet würde, läge bei 13,7 %. Wenn sich Kommunale Arbeitsmarktstrategien auf die Langzeitarbeitslosigkeit beziehen würden, dann würde dies die Menschen, die Hartz IV oder SGB II beziehen und 58 Jahre alt sind, ausschließen. Auf Dortmund bezogen handelte es sich um 3.500 Menschen, die nach der Definition herausfallen würden. Die Fraktion Die Linke & Piraten hat die Befürchtung, dass diese Menschen nicht beim Konzept des integrativen Arbeitsmarktes einbezogen würden, weil sie nicht vermittelt würden. Daher könnte seine Fraktion nicht zustimmen.
Rm Rüther zeigte sich im Namen der SPD-Fraktion erfreut über die Vorlage und stimmte der Kommunalen Arbeitsmarktstrategie zu. Es könnten nicht einzelne Punkte herausgenommen und als negativ bezeichnet werden. Die bisherige Kommunale Arbeitsmarktstrategie wäre durchaus erfolgreich gewesen, die Arbeitslosigkeit insgesamt wäre gesunken, aber noch nicht genügend. Die Strategie insgesamt wäre gut.
Die weitere Erstellung der Niederschrift erfolgte aufgrund eines
technischen Defekts ohne Nutzung von Bandaufzeichnungen.
Rm Penning stimmte für die CDU-Fraktion der Vorlage zu und erklärte, dass die Kommunale Arbeitsmarktstrategie wichtig für die Stadt und die Region wäre.
Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit der Stimmen gegen die AfD-Fraktion und die Gruppe
NPD/Die Rechte bei Stimmenthaltung durch die Fraktion Die Linke & Piraten sowie die Fraktion FDP/Bürgerliste unter Berücksichtigung der Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung am 03.07.2019 und damit des Arbeitsauftrages an die Verwaltung folgenden Beschluss:
1. Der Rat beschließt die Grundausrichtung zur Kommunalen Arbeitsmarktstrategie 2020-2030 (KAS 2020-2030) und beauftragt die Verwaltung, für die bezeichneten Themenfelder zentrale Projekte fortzuführen und zu entwickeln, dem Rat zur Entscheidung vorzulegen und anschließend umzusetzen.
2. Der Rat beschließt die Anpassung der kommunalen Beschäftigungsförderung an das Gesetz zur Schaffung neuer Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt (10. SGB II-ÄndG –Teilhabechancengesetz) und nimmt die verwaltungsinterne Neuordnung von Arbeitsgelegenheiten (AGH) zur Kenntnis und stimmt der Förderung von Arbeitsverhältnissen (FAV) nach § 16 SGB II zu.
3. Der Rat beschließt darüber hinaus, im Kontext des Teilhabechancengesetzes das Modellprojekt Service Center lokale Arbeit (Drucksache Nr.: 07209-17) als ein zentrales Projekt der KAS 2020-2030 auf kommunaler Ebene zu verstetigen, um die Beschäftigungsperspektiven für Langzeitarbeitslose durch den geförderten Ausbau einfacher Tätigkeiten in stadtgesellschaftlich relevanten Feldern sowie über öffentliche Vergaben und dem Aufbau neuer, einfacher Arbeit im Arbeitsmarkt in den Betrieben am Standort Dortmund gezielt zu erweitern.
6. Kultur, Sport und Freizeit
zu TOP 6.1
Kulturbetriebe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2018
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13923-19)
Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung durch die AfD-Fraktion und die Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund fasst gemäß § 6 der Betriebssatzung der Kulturbetriebe Dortmund folgende Beschlüsse:
1. Der Jahresabschluss der Kulturbetriebe Dortmund zum 31.12.2018, abschließend mit einer Bilanzsumme 71.082.540,03 €, einem Jahresverlust von 1.342.396,99 € und einem Bilanzergebnis von 0 € sowie der Lagebericht 2018 werden festgestellt.
2. Der Jahresverlust in Höhe von 1.342.396,99 € wird durch die Entnahme aus der Kapitalrücklage ausgeglichen.
3. Der Betriebsausschuss wird entlastet.
4. Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsjahr 2019 zur rechtzeitigen Leistung von Zahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 2.500.000 € festgesetzt.
zu TOP 6.2
Neubau einer Schwimmsporthalle am Standort Revierpark Wischlingen
- Baubeschluss -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14406-19)
Rm Brück (Gruppe NPD/Die Rechte erklärte, dass es mit dem Westbad ein Trauerspiel wäre. Die Renovierung bzw. Sanierung des Bades Kortental hätte weniger gekostet, es wäre ein Verlust für Dorstfeld.
Rm Brunsing lehnte im Namen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Vorlage ab, weil der Hubboden nicht notwendig wäre und ein Kinderschwimmbecken im Neubau nicht vorgesehen wäre.
Rm Kowalewski gab für die Fraktion Die Linke & Piraten an, dass ein Neubau am alten Standort besser wäre. Da ein Schwimmbad in Dorstfeld gebraucht würde, stimmte er zu.
Rm Dingerdissen stimmte der Vorlage für die Fraktion FDP/Bürgerliste zu.
Rm Noltemeyer (Bündnis 90/Die Grünen) sprach sich für die Kinder unter drei Jahren aus, die ein Schwimmbad benötigen würden. Ein solcher Bereich wäre im Neubau nicht geplant.
Rm Mais gab für die CDU-Fraktion die Zustimmung zur Vorlage und hob die Synergieeffekte bei den Betriebskosten besonders hervor.
Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit gegen die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Neubau einer Schwimmsporthalle in Wischlingen mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 10.191.314,- € netto zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer, insgesamt somit 12.127.664,- €. Der Baubeschluss beinhaltet auch die vom Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit beschlossenen Zusatzmaßnahmen zur Ausstattung des Lehrschwimmbeckens mit einem Hubboden und Maßnahmen zur Aufwertung des bestehenden Kleinkindbeckens im Solebad des Revierparks Wischlingen.
zu TOP 6.3
Änderung der Betriebssatzung für das Theater Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14408-19)
Der Rat der Stadt fasste gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und die Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Änderung der Betriebssatzung für das Theater Dortmund.
zu TOP 6.4
Wirtschaftsplan des Theater Dortmund 2019/20 für die Zeit vom 01.08.2019 bis 31.07.2020
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13813-19)
Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte bei Stimmenthaltung durch die AfD-Fraktion folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt den Wirtschaftsplan 2019/20 des Theater Dortmund für die Zeit
vom 01.08.2019 bis 31.07.2020, der sich zusammensetzt aus:
- dem Erfolgsplan 2019/20 mit einem Eigenanteil der Stadt in Höhe von 41.692.385 €
(Anlage 1)
- dem Vermögensplan 2019/20 mit einem Volumen von 3.200.000 € (Anlage 2)
- der Stellenübersicht (Anlage 3)
sowie:
- die Finanzplanung (Anlage 4)
- die Übersicht über die Eintrittspreise der Spielzeit 2019/20 (Anlage 5)
- den Erfolgsplan nach Sparten (Anlage 6)
- den Produkt- und Leistungsplan (Anlage 7)
Die Verwaltung wird ermächtigt, dem Theater bei Bedarf im Rahmen einer Liquiditätshilfe
notwendige Betriebsmittel im Vorgriff auf das folgende Wirtschaftsjahr bereitzustellen; damit
ist keine Zuschusserhöhung verbunden.
Bei Sonderveranstaltungen wird die Betriebsleitung ermächtigt, marktorientierte
Eintrittspreise zu erheben.
zu TOP 6.5
Literaturstipendium "Stadtbeschreiberin/Stadtbeschreiber Dortmund" 2020
- Wahl der Jurymitglieder
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14572-19)
Der Rat der Stadt fasste gegen die Gruppe NPD/Die Rechte bei Stimmenthaltung durch die CDU-Fraktion, die AfD-Fraktion und die Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss:
Der Rat wählt auf Vorschlag des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit für die Verleihung des Literaturstipendiums „Stadtbeschreiberin / Stadtbeschreiber Dortmund“ 2020 die folgenden Personen in die Jury:
Frau Bürgermeisterin Birgit Jörder (Vorsitzende des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit)
PEN Deutschland: Heinrich Peuckmann (Generalsekretär)
Literaturkritik: Karin Yesilada, Bochum
Literaturkritik: Andrea Gerk, Berlin
Herrn Dr. Borbach-Jaene (Leiter der Stadt- und Landesbibliothek Dortmund)
Herrn Prof. Dr. Gerold Sedlmayr (Dekan der Fakultät Kulturwissenschaften, TU Dortmund)
Herrn Stadtdirektor Jörg Stüdemann (in seiner Funktion als Kulturdezernent der Stadt Dortmund) – ohne Stimmrecht
Frau Ivette Vivien Kunkel (Literaturhaus Dortmund) – ohne Stimmrecht
Frau Isabel Pfarre (Kulturreferentin, Kulturbüro der Stadt Dortmund) – ohne Stimmrecht
Die Jurymitglieder werden für die Dauer von drei Jahren gewählt.
zu TOP 6.6
Zukunftskonzept Botanischer Garten Rombergpark
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13448-19)
Rm Brunsing stellte für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen heraus, dass ihre Fraktion die Projekte Parkplatz und Baumwipfel-Erlebnis-Pfad kritisch sähen.
Für die AfD-Fraktion erklärte Rm Bohnhof, dass der Baumwipfel-Erlebnis-Pfad nicht mitgetragen würde.
Auch Rm Zweier gab im Namen der Fraktion Die Linke & Piraten an, dass sie insbesondere nicht den Projekten Parkplatz und Baumwipfel-Erlebnis-Pfad zustimmen könnte.
Rm Münch (FBI) war der Meinung, dass mit dem Baumwipfel-Erlebnis-Pfad die Lücke zwischen Naturschutzgebiet/Umwelt und Naturpädagogik geschlossen werden könnte.
Rm Klösel erklärte für die SPD-Fraktion die Zustimmung zur Vorlage.
Auch Rm Rettstadt stimmte im Namen der Fraktion FDP/Bürgerliste der Vorlage zu.
Der Rat der Stadt fasste unter Berücksichtigung des dargestellten Abstimmungsverhaltens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der AfD-Fraktion gegen die Fraktion Die Linke & Piraten und die Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:
1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Umsetzung des Zukunftskonzepts Botanischer Garten Rombergpark und ermächtigt die Verwaltung zur Durchführung der Maßnahme. Notwendige Baubeschlüsse werden zum gegebenen Zeitpunkt eingeholt.
2. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Umsetzung der notwendigen Instandhaltungsmaßnahmen, die sich aus dem Zukunftskonzept BGR ergeben.
3. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Durchführung der neuen Projekte im Rahmen des Zukunftskonzeptes BGR.
4. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Durchführung der konsumtiven Maßnahmen in Höhe von 1.536 T€ inklusive der sich aus dem Zukunftskonzept ergebenen Folgekosten.
zu TOP 6.7
Deutsch-Armenischer Freundschaftsgarten im Rombergpark
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland) mit Bitte um Stellungnahme und Antrag
(Drucksache Nr.: 14779-19)
Den Ratsmitgliedern lag folgender Vorschlag zur Tagesordnung mit Bitte um Stellungnahme und Antrag der AfD-Fraktion vom 18.06.2019 (Drucksache Nr.: 14779-19) vor:
„… die AfD-Fraktion bittet um Aufnahme des oben genannten Tagesordnungspunktes auf die Tagesordnung der Sitzung des Rates am 04.07.2019.
Bereits zur Sitzung am 23.05. 2019 befand sich dieser Punkt auf der Tagesordnung. Hierzu hatten wir konkrete Fragen gestellt, die in unangemessen kurzer Form bzw. nicht hinreichend beantwortet wurden. Nachfragen des Ratsmitgliedes Bohnhof wurden nicht beantwortet. Es wurde seitens des Oberbürgermeisters eindeutig zu verstehen gegeben, dass dies auch nicht beabsichtigt sei. Ratsmitglied Bohnhof habe die Möglichkeit, den Antrag zurückzuziehen und zur nächsten Sitzung die Fragen stellen. Unabhängig von der Frage der erneut im Raum stehenden Verletzung der Neutralitätspflicht, diesmal insbesondere im Hinblick darauf, dass die Fragen bzw. Nachfragen für die Ratsarbeit der AfD-Fraktion dringend erforderlich sind, und die Beantwortung verweigert wurde, werden die Fragen nun noch einmal in schriftlicher Form für die kommende Sitzung gestellt.
Wir möchten an dieser Stelle noch einmal den Hintergrund und die Geschichte darstellen. Bereits am 30.03.2016 wurden im Rombergpark unter Mitwirkung von Vertretern der Dortmunder Kommunalpolitik und dem „Armenisch-Akademischen Verein 1860“ die ersten Bäume für einen „Deutsch-Armenischen Freundschaftsgarten“ gepflanzt. Die jungen Bäume wurden eigens aus Armenien importiert und sollen ein sichtbares Zeichen für die armenisch-deutsche Völkerverständigung setzen. Ebenfalls war geplant, den Freundschaften mit Schautafeln und einem Gedenkstein zu versehen. Dieser sollte an den Völkermord an den christlichen Armeniern erinnern. Zwischen 1915-1916 ließ das Osmanische Reich die christliche Minderheit verfolgen und bis zu 1,4 Million Armenier ermorden. Noch heute leugnet die islamisch-konservative Regierung in Ankara diesen systematischen Genozid.
Auf die Fragen der AfD Fraktion antwortete der Oberbürgermeister unter anderem zu Frage 1., dass es Bestrebungen gäbe, in diesem Jahr einen Kaukasusgarten einzuweihen. Die Nachfrage von Ratsmitglied Bohnhof, warum nunmehr von einem Kaukasusgarten und nicht mehr von einem „Deutsch-Armenischen Freundschaftsgarten“ die Rede sei, wurde nicht beantwortet.
Ferner wurde zu Frage 6 mitgeteilt, dass ein Gedenkstein nicht vorgesehen sei. Auch die Nachfrage bezüglich des warum wurde hier nicht beantwortet.
Die Antwort vom 17.05.2019 enthielt ferner die Bemerkung, dass die Zielrichtung der Antragstellung der AfD-Fraktion bereits verwaltungsseitig umgesetzt wird.
Dem kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht gefolgt werden. Die diesbezüglichen Ausführungen sind nicht nachvollziehbar. Sowohl das Thema Gedenkstein als auch schon der Name (Kaukasusgarten) weichen von der ursprünglichen Intention im Jahre 2016 ab. Insoweit bedarf es einer Klarstellung seitens des Oberbürgermeisters zu den oben genannten Themen.
Die AfD-Fraktion bitte daher um die Beantwortung folgender Nachfragen:
- Warum wird von der ursprünglichen Absicht, einen „Deutsch-armenischen Freundschaftsgarten“ einzurichten und einzuweihen nunmehr abgerückt und warum soll stattdessen nunmehr ein „Kaukasusgarten“ eingeweiht werden?
- Warum wird, wie von den Initiatoren beabsichtigt nicht ein Freundschaftsgarten mit Schautafeln ein Gedenkstein eröffnet?
Die AfD-Fraktion beantragt:
Der Rat der Stadt Dortmund möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt, einen „Deutsch-Armenischen Freundschaftsgarten“ und nicht einen Kaukasusgarten im Rombergpark einzurichten und eine offizielle Eröffnungsfeier für den Freundschaftsgarten durchzuführen. Der Freundschaftsgarten soll mit Schautafeln und einem Gedenkstein versehen werden, welche an den Völkermord an den christlichen Armeniern erinnern.
Bis zur übernächsten Sitzung wird dem Rat eine entsprechende Vorlage präsentiert, welche den Rahmen der Feierlichkeit, den Kostenaufwand, die Terminsetzung und die geplante Einladung von Gästen umfasst.“
Den Ratsmitgliedern lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 04.07.2019 (Drucksache Nr.: 14779-19-E1) vor:
„… die in der oben genannten Drucksachennummer genannten Nachfragen werden wie folgt beantwortet:
Frage 1)
Das Areal des Botanischen Gartens Rombergpark, in dem 2016 Gehölze aus Armenien gepflanzt wurden, wird weiterentwickelt. Um die botanische Vielfalt der Region „Kaukasus“ darzustellen, werden auf dem Areal auch Gehölze aus anderen Ländern des Kaukasus gepflanzt. Insofern wäre eine Bezeichnung „Deutsch-Armenischer Freundschaftsgarten“ für den Bereich nicht zutreffend. Die Verwaltung wird das Areal als „Kaukasusgarten“ ausweisen.
Frage 2)
Seitens der Verwaltung oder Initiatoren war es nie beabsichtigt, auf dem benannten Areal einen Gedenkstein oder eine Schautafel zu errichten.“
StRin Zoerner erklärte, dass aus der Perspektive der Pflanzen auf die Bäume geschaut würde. Der deutsch-armenische Freundschaftsgarten wäre auf wissenschaftlicher Basis geplant gewesen, es handelte sich um eine „botanische“ Freundschaft mit dem Hintergrund der Forschung, Lehre und Kultur von Pflanzen. Die „Freundschaft“ begann mit armenischen Gehölzen, die im Botanischen Garten Rombergpark gepflanzt wurden, zu denen dann weitere aus der Region des Kaukasus gesetzt wurden.
StRin Zoerner verwies auf die vorliegende Stellungnahme der Verwaltung und verdeutlichte, dass aus ursprünglich armenischem Pflanzenbestand ein kaukasischer wurde.
Rm Garbe gab für die AfD-Fraktion an, dass der deutsch-armenische Freundschaftsgarten als Zeichen der Völkerverständigung geplant war, so dass auch u. a. ein Gedenkstein dort aufgestellt werden sollte.
StRin Zoerner stellte klar, dass ein Gedenkstein nicht vorgesehen war.
Der Rat der Stadt Dortmund nahm die Stellungnahme der Verwaltung vom 04.07.2019 (Drucksache Nr.: 14779-19-E1) zur Kenntnis und lehnte mit Mehrheit gegen die AfD-Fraktion und die Gruppe NPD/Die Rechte den Antrag der AfD-Fraktion vom 18.06.2019 (Drucksache Nr.: 14779-19) ab.
7. Schule
zu TOP 7.1
Schulentwicklungsplanung 2018 bis 2023 - 2. Zwischenbericht für den Primarbereich und
Sekundarstufe I -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13911-19)
Folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus ihrer Sitzung am 18.06.2019 lag den Ratsmitgliedern vor:
„Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig mit dem folgenden Zusatz zu beschließen:
Die Verwaltung wird dringend aufgefordert, schon jetzt mit der konkreten Planung für Schulraumerweiterungen und Schulerweiterungen für das Schuljahr 2021 zu beginnen.
Der Rat nimmt den 2. Zwischenbericht zur Schulentwicklungsplanung 2018 bis 2023 für den Primarbereich und die Sekundarstufe I zur Kenntnis.
Der Rat beauftragt die Verwaltung,
a) die Schulentwicklungsplanung für die Sekundarstufen I und II und die Förderschulen fortzuschreiben,
b) die im 2. Zwischenbericht beschriebenen Maßnahmen einzuleiten,
c) eine Entscheidungsvorlage zur Festlegung der Zügigkeiten an Dortmunder Schulen zu erstellen,
d) den im Zusammenhang mit der steigenden Schulkinderzahl entstehenden Sporthallen-und Betreuungsbedarf zu ermitteln und
e) die durch die dargestellten Maßnahmen entstehenden Kosten zu ermitteln und darzustellen.
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost bittet um Berichterstattung für die September-Sitzung, um sich den aktuellen Planungstand bzw. Sachstand mitteilen zu lassen.“
Weiter lag den Ratsmitgliedern eine Empfehlung der Bezirksvertretung Lütgendortmund aus ihrer
öffentlichen Sitzung am 18.06.2019 vor:
„Herr Lieven (SPD-Fraktion) wies darauf hin, dass gem. Beschlussvorschlag auch die Schulentwicklungsplanung für die Förderschulen fortzuschreiben sind. Eine Betrachtung der Förderschulen sei jedoch in der Vorlage nicht vorhanden. Bei der Förderschule „An der Froschlake“, die zur Zeit an 2 maroden Standorten beheimatet ist, gibt es Handlungsbedarfe, die zu berücksichtigen sind.
Die BV Lütgendortmund empfahl dem Rat der Stadt Dortmund – unter Berücksichtigung der Protokollnotiz - einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat nimmt den 2. Zwischenbericht zur Schulentwicklungsplanung 2018 bis 2023 für den Primarbereich und die Sekundarstufe I zur Kenntnis.
Der Rat beauftragt die Verwaltung,
a) die Schulentwicklungsplanung für die Sekundarstufen I und II und die Förderschulen fortzuschreiben,
b) die im 2. Zwischenbericht beschriebenen Maßnahmen einzuleiten,
c) eine Entscheidungsvorlage zur Festlegung der Zügigkeiten an Dortmunder Schulen zu erstellen,
d) den im Zusammenhang mit der steigenden Schulkinderzahl entstehenden Sporthallen-und Betreuungsbedarf zu ermitteln und
e) die durch die dargestellten Maßnahmen entstehenden Kosten zu ermitteln und darzustellen.“
Zusätzlich lag auch dem Rat der Stadt die Empfehlung der Bezirksvertretung Scharnhorst aus ihrer
öffentlichen Sitzung am 25.06.2019 vor:
„Die Bezirksvertretung Scharnhorst regt einstimmig an, den originären Standort der Dietrich-Bonhoeffer-Grundschule am Derner Kippshof durch An- und Umbauten für die Erfordernisse aufzurüsten. Der Dependance-Standort an der Nierstefeldstraße ist nicht barrierefrei und erscheint daher langfristig als nicht geeignet. Ebenso ist die Beschulung an einem Standort wünschenswert.
Die Bezirksvertretung Scharnhorst empfiehlt mit dieser Anregung einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen.
Beschluss
Der Rat nimmt den 2. Zwischenbericht zur Schulentwicklungsplanung 2018 bis 2023 für den Primarbereich und die Sekundarstufe I zur Kenntnis.
Der Rat beauftragt die Verwaltung,
a) die Schulentwicklungsplanung für die Sekundarstufen I und II und die Förderschulen fortzuschreiben,
b) die im 2. Zwischenbericht beschriebenen Maßnahmen einzuleiten,
c) eine Entscheidungsvorlage zur Festlegung der Zügigkeiten an Dortmunder Schulen zu erstellen,
d) den im Zusammenhang mit der steigenden Schulkinderzahl entstehenden Sporthallen-und Betreuungsbedarf zu ermitteln und
e) die durch die dargestellten Maßnahmen entstehenden Kosten zu ermitteln und darzustellen.“
Rm Altundal-Köse sprach sich im Namen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dafür aus, die Empfehlungen der Bezirksvertretungen einzubeziehen.
Der Rat der Stadt fasste unter Berücksichtigung der Empfehlungen der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost, Scharnhorst und Lütgendortmund einstimmig bei Stimmenthaltung durch die Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:
Der Rat nimmt den 2. Zwischenbericht zur Schulentwicklungsplanung 2018 bis 2023 für den Primarbereich und die Sekundarstufe I zur Kenntnis.
Der Rat beauftragt die Verwaltung,
a) die Schulentwicklungsplanung für die Sekundarstufen I und II und die Förderschulen fortzuschreiben,
b) die im 2. Zwischenbericht beschriebenen Maßnahmen einzuleiten,
c) eine Entscheidungsvorlage zur Festlegung der Zügigkeiten an Dortmunder Schulen zu erstellen,
d) den im Zusammenhang mit der steigenden Schulkinderzahl entstehenden Sporthallen-und Betreuungsbedarf zu ermitteln und
e) die durch die dargestellten Maßnahmen entstehenden Kosten zu ermitteln und darzustellen.
zu TOP 7.2
Schulentwicklungsplanung 2018 bis 2023 - 3. Zwischenbericht für die Weiterführenden Schulen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14517-19)
Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat nimmt den 3. Zwischenbericht zur Schulentwicklungsplanung 2018 bis 2023 für die Weiterführenden Schulen zur Kenntnis.
Der Rat beauftragt die Verwaltung,
1. einen Entscheidungsvorschlag zur Erhöhung der Kapazitäten im Bereich der Gymnasien zu erarbeiten. Dabei sollen folgende Optionen untersucht werden:
a) Erhöhung der Zügigkeit an bestehenden Gymnasien oder
b) Errichtung mindestens eines neuen Gymnasiums
c) eine Kombination dieser Maßnahmen
und
2. einen Entscheidungsvorschlag zur Erhöhung der Kapazitäten im Bereich der Gesamtschulen zu erarbeiten. Dabei sollen folgende Optionen untersucht werden:
a) Erhöhung der Zügigkeit an bestehenden Gesamtschulen oder
b) Errichtung einer neuen Gesamtschule
c) Umwandlung der Reinoldi-Sekundarschule in eine Gesamtschule
d) eine Kombination dieser Maßnahmen.
8. Kinder, Jugend und Familie
zu TOP 8.1
Berichterstattung zur Qualitätsentwicklung und Personalbedarfsbemessung in den Jugendhilfediensten
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14007-19)
Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung durch die Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:
1. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den dritten Zwischenbericht zur Qual
2. Der Rat beschließt, die im evaluierten Qualitätshandbuch zusammengefassten fachlichen Standards auf alle Jugendhilfedienste zu übertragen. In den kommenden Monaten sollen alle Jugendhilfedienste mit den fachlichen Standards vertraut und diese verbindlich eingeführt werden.
3. Das Modellprojekt endet wie vom Rat der Stadt Dortmund beschlossen am 31.12.2019 und ein Bericht zur Gesamtevaluation wird dem zuständigen Fachausschuss im ersten Halbjahr 2020 vorgelegt.
zu TOP 8.2
"Demokratie leben!" - Kommunales Förderprogramm zur Extremismusprävention und Demokratieförderung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Förderung Lokaler Partnerschaften für Demokratie - Förderaufruf
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14392-19)
Der Rat der Stadt hatte folgenden Zusatz-/Ergänzungsantrag der Gruppe NPD/Die Rechte vom 02.07.2019 (Drucksache Nr.: 14392-19-E1) erhalten:
„Die Ratsgruppe NPD/DieRechte beantragt:
Bedauerlicherweise werden Förderprogramme zur Extremismusprävention und vermeintlicher Demokratieförderung nahezu ausschließlich für den "Kampf gegen Rechts" verwendet, der für etablierte und linksextreme Parteien zur Lebensaufgabe geworden ist. Jede patriotische oder nationale Position, ganz gleich, ob es gegen NPD, DIE RECHTE, AfD und Co geht, wird bekämpft, um Kritik an den herrschenden Problemen zu unterdrücken. Notwendig ist deshalb eine Umkehr: Die Fördermittel aus dem Programm "Demokratie leben!" müssen genutzt werden, um wirklich Demokratie zu leben, andere Meinungen zuzulassen und diejenigen, die das grundgesetzlich geschützte Recht auf freie Meinungsäußerung bekämpfen, häufig Linksextremisten und ihre Steigbügelhalter in den Parlamenten, ins Abseits gedrängt werden.“
Rm Brück (Gruppe NPD/Die Rechte) stellte dar, dass nur einseitig Stimmung gemacht würde und begründete den Zusatz-/Ergänzungsantrag der Gruppe vom 02.07.2019 (Drucksache Nr. 14392-19-E1).
Auf eine Wortmeldung von Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) reagierte Rm Brück mit dem Hinweis, dass dieser Unterstellungen von sich geben würde. Darüber hinaus machte er u.a. folgende Bemerkung: (…) man könne glauben, dass man sich freue, wenn jemand umgebracht werde, damit man den Rechten wieder die Schuld geben kann. Zudem äußerte er sich im weiteren Verlauf seines Redebeitrages dahingehend, dass (…) aufgeräumt werde, wenn sich die Mehrheitsverhältnisse ändern.
Daraufhin erteilte OB Sierau dem Rm Brück einen weiteren Ordnungsruf sowohl wegen der Unterstellung, dass sich Mitglieder des Rates darüber freuen würden, wenn eine Person umgebracht werde, als auch hinsichtlich der allgemeinen Bedrohung, dass – so OB Sierau – „aufgeräumt werde, wenn man an der Macht sei“, da beides als stark unparlamentarisch und die Würde des Hauses verletzend anzusehen sei.
Der Rat der Stadt lehnte den Zusatz-/Ergänzungsantrag der Gruppe NPD/Die Rechte vom 02.07.2019 (Drucksache Nr.:14392-19-E1) gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte ab.
Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit gegen die Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Beteiligung der Stadt Dortmund über die gesamte Laufzeit vom 01.01.2020 -31.12.2024 am Förderprogramm „Demokratie leben!“.
zu TOP 8.3
Neufassung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule in der Stadt Dortmund zum 01.08.2019.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13874-19)
Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit gegen die Fraktion Die Linke & Piraten und die Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den als Anlage 2 beigefügten Entwurf als Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule in der Stadt Dortmund.
9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
zu TOP 9.1
Neufassung der Rechnungsprüfungsordnung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14219-19)
Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Neufassung der Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Dortmund entsprechend der Anlage 1.
zu TOP 9.2
STEAG GmbH - Konzernberichterstattung für das Jahr 2018
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14534-19)
Der Rat der Stadt Dortmund nahm die Berichterstattung 2018 über den STEAG-Konzern zur Kenntnis.
zu TOP 9.3
Jahresabschluss 2018 der Sparkasse Dortmund
Hier: Beschlussfassung über die Entlastung der Organe der Sparkasse und die Verwendung des Jahresüberschusses sowie Information über die Einhaltung der Empfehlung des Corporate Governance Kodexes für die Sparkassen in Nordrhein-Westfalen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14410-19)
Zu diesem Punkt der Tagesordnung übergab OB Sierau die Sitzungsleitung an Bm’in Jörder.
An der Beratung und Abstimmung nahmen die Mitglieder des Verwaltungsrates der Sparkasse nicht teil.
Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit der Stimmen gegen die Gruppe NPD/Die Rechte bei Stimmenthaltung durch die AfD-Fraktion folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt erteilt dem Verwaltungsrat und Vorstand der Sparkasse Dortmund für das
Geschäftsjahr 2018 Entlastung.
Auf der Grundlage der Beschlüsse des Rates der Stadt vom 1. Februar 1990 und 5. April 2001
beschließt er, von dem Jahresüberschuss in Höhe von 12.783.864,70 Euro gem. § 25 Abs. 1
Buchstabe a SpkG NW einen Betrag in Höhe von 6.000.000,00 Euro (brutto) gem. § 25 Abs. 1 Buchstabe b SpkG NW unmittelbar der Stadt Dortmund zuzuführen.
Der Ausschüttungsbetrag ist gemäß § 25 Abs. 3 SpkG NW zur Erfüllung der gemeinwohl-orientierten örtlichen Aufgaben des Trägers oder für gemeinnützige Zwecke zu verwenden.
Der weitere Betrag des Jahresüberschusses in Höhe von 6.783.864,70 Euro wird gem. § 25 Abs. 1 Buchstabe c SpkG NW der Sicherheitsrücklage der Sparkasse Dortmund zugeführt.
Nach Beratung des Tagesordnungspunktes übernahm OB Sierau wieder die Sitzungsleitung.
zu TOP 9.4
IGA Metropole Ruhr 2027 - Beschluss zur Gründung der Durchführungsgesellschaft "Internationale Gartenausstellung (IGA) Metropole Ruhr 2027 gGmbH"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14754-19)
Der Rat der Stadt fasste gegen die AfD-Fraktion und die Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:
1. Der Rat beschließt die Gründung einer Durchführungsgesellschaft „Internationale Gartenausstellung (IGA) Metropole Ruhr 2027 gGmbH“ gemeinsam mit dem Regionalverband Ruhr, den Städten Duisburg und Gelsenkirchen sowie der Deutschen Bundesgartenschaugesellschaft.
2. Der Rat genehmigt den beigefügten Entwurf des Gesellschaftsvertrages (Anlage 1) unter der Bedingung, dass die ebenfalls dieser Vorlage als Anlage im Entwurf beigefügte Gesellschaftervereinbarung (Anlage 2) von allen Vertragsparteien in selber Urkunde unterzeichnet wird. Der Rat ermächtigt die Verwaltung, sich bis zur Gründung ergebende redaktionelle bzw. sonstige unwesentliche Änderungen an den Vertragsentwürfen vorzunehmen.
zu TOP 9.5
Resolution zur Grundsteuerreform
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 14794-19)
Folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion vom 02.07.2019 (Drucksache Nr.: 14794-19-E1) lag dem Rat der Stadt vor:
„… wir bitten um Beratung und Beschlussfassung der nachfolgenden Resolution:
Grundsteuerreform zügig umsetzen
1. Die Stadt Dortmund fordert die Bundesregierung, den Deutschen Bundestag und den Bundesrat auf, die Reform der Grundsteuer und damit einhergehende Grundgesetzänderung rechtzeitig vor Jahresende zu verabschieden.
2. Die Finanzierungsbasis der Kommunen steht auf dem Spiel. Sollte es nicht gelingen, die Grundsteuerreform bis zum Jahresende zu verabschieden, fallen bundesweit Grundsteuereinnahmen in Höhe von rund 14,8 Milliarden Euro jährlich weg, die vollständig den Kommunen zustehen. In unserer Stadt sind dies rund 120,3 Millionen Euro im Jahr.
3. Die Öffnungsklausel für die Länder halten wir im Interesse gleichwertiger Lebensverhältnisse nicht für den richtigen Weg, dennoch sehen wir das vom Bundeskabinett verabschiedete Reformpaket als wichtigen Schritt an, um die Einnahmen aus der Grundsteuer über das Jahr 2020 hinaus zu sichern.
4. Vom Land NRW erwarten wir, dass das wertorientierte Modell zur Berechnung der Grundsteuer Anwendung findet.
5. Die Umsetzung der noch zu verabschiedenden Grundsteuerreform erfolgt in Dortmund aufkommensneutral.“
Rm Düdder begründete für die SPD-Fraktion den gestellten Antrag.
Rm Rettstadt erklärte für die Fraktion FDP/Bürgerliste, dass Punkt 3 des Zusatz-/Ergänzungsantrages nicht mitgetragen werden könnte.
Für die CDU-Fraktion stellte Rm Reppin fest, dass Punkt 4 des Antrages nicht mitgetragen würde.
Rm Thieme (Gruppe NPD/Die Rechte) ….
Der Mandatsträger hat der Veröffentlichung seiner Redebeiträge im Internet nicht zugestimmt.
Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit der Stimmen gegen die Gruppe NPD/Die Rechte bei Stimmenthaltung durch die AfD-Fraktion unter Beachtung des dargestellten Abstimmungsverhaltens der Fraktionen CDU und FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss:
1. Die Stadt Dortmund fordert die Bundesregierung, den Deutschen Bundestag und den Bundesrat auf, die Reform der Grundsteuer und damit einhergehende Grundgesetzänderung rechtzeitig vor Jahresende zu verabschieden.
2. Die Finanzierungsbasis der Kommunen steht auf dem Spiel. Sollte es nicht gelingen, die Grundsteuerreform bis zum Jahresende zu verabschieden, fallen bundesweit Grundsteuereinnahmen in Höhe von rund 14,8 Milliarden Euro jährlich weg, die vollständig den Kommunen zustehen. In unserer Stadt sind dies rund 120,3 Millionen Euro im Jahr.
3. Die Öffnungsklausel für die Länder halten wir im Interesse gleichwertiger Lebensverhältnisse nicht für den richtigen Weg, dennoch sehen wir das vom Bundeskabinett verabschiedete Reformpaket als wichtigen Schritt an, um die Einnahmen aus der Grundsteuer über das Jahr 2020 hinaus zu sichern.
4. Vom Land NRW erwarten wir, dass das wertorientierte Modell zur Berechnung der Grundsteuer Anwendung findet.
5. Die Umsetzung der noch zu verabschiedenden Grundsteuerreform erfolgt in Dortmund aufkommensneutral.“
10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung
zu TOP 10.1
Strategische Schwerpunkte 2019 -2021 zur weiteren Digitalisierung der Stadtverwaltung Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14397-19)
OB Sierau bat auf die Bitte von Bm Sauer hin, den Begriff „Kollaboration“ (siehe Seite 9 der Vorlage) nicht zu benutzen, und verwies auf den Hintergrund dieses Begriffs.
Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit der Stimmen gegen die Gruppe NPD/Die Rechte bei Stimmenthaltung der AfD-Fraktion folgenden Beschluss:
1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die strategischen Schwerpunkte 2019 – 2021 zur weiteren Digitalisierung der Stadtverwaltung Dortmund umzusetzen und die benötigten Aufwendungen und Investitionen zu tätigen.
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung zur Einrichtung von 5 Planstellen zur Durchführung der strategischen Schwerpunkte zur Digitalisierung.
3. Die Verwaltung berichtet dem Rat und dem Ausschuss für Personal und Organisation jährlich über den Sachstand der Umsetzung der strategischen Schwerpunkte im Rahmen der Berichtspflicht des Masterplans „Digitale Verwaltung – Arbeiten 4.0“
zu TOP 10.2
Neubenennung eines Beisitzers der Einigungsstelle seitens der Verwaltung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14455-19)
Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund bestellt als Ersatz für den ausgeschiedenen Beisitzer der Einigungsstelle nach dem LPVG NW den folgenden Beigeordneten:
Ø Für Herrn Martin Lürwer: Herrn Arnulf Rybicki.
zu TOP 10.3
Kommunalwahlen 2020 - Anzahl der zu wählenden Ratsmitglieder
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14413-19)
Rm Münch (FBI) stellte mündlich folgenden Antrag:
„Der Rat der Stadt beschließt, die Anzahl der bei der Kommunalwahl 20230 zu wählenden Ratsvertreter und Bezirksvertreter pro Bezirksvertretung jeweils um acht Personen zu reduzieren.“
Der Rat der Stadt lehnte mit Mehrheit gegen Rm Münch (FBI) den mündlich gestellten Antrag von Rm Münch ab.
Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit gegen Rm Münch (FBI) folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die Zahl der nach der Satzung vom 18.02.2013 zu wählenden Ratsmitglieder für die Kommunalwahlen 2020 nicht zu reduzieren.
zu TOP 10.4
Kommunalwahl 2020 - Wahl der Mitglieder des Wahlausschusses
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14639-19)
Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung durch die AfD-Fraktion und die Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:
1. Anzahl der Mitglieder des Wahlausschusses:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass der Wahlausschuss für die Kommunalwahl 2020 mit zehn Beisitzerinnen und Beisitzern besetzt und jeweils eine persönliche Stellvertretung gewählt wird.
2. Wahl der Mitglieder des Wahlausschusses:
Der Rat der Stadt Dortmund wählt folgende Beisitzerinnen und Beisitzer sowie deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter in den Wahlausschuss für die Kommunalwahl 2020:
Vorschläge der SPD-Fraktion:
Beisitzerin/Beisitzer: Vertretung:
Rm Roland Spieß Rm Hans-Peter Hoffmann
Rm Heinz-Dieter Düdder Rm Susanne Meyer
Rm Carsten Giebel Rm Dirk Goosmann
Rm Bernhard Klösel Rm Ursula Pulpanek-Seidel
Nennungen der CDU-Fraktion:
Beisitzerin/Beisitzer: Vertretung:
Rm Christiane Krause Rm Udo Reppin
Rm Anke Kopkow Rm Sascha Mader
Rm Reinhard Frank Rm Thomas Pisula
Nennungen der Fraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN:
Beisitzerin/Beisitzer: Vertretung:
zu TOP 10.5
Finanzierung der Verbraucher- und Verbraucherinsolvenzberatung für die Jahre 2020 - 2024
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14760-19)
Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit gegen die AfD-Fraktion folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Verhandlungsergebnisse zwischen der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V. (VZ), der EDG Entsorgung Dortmund GmbH (EDG) und der Stadt Dortmund (Stadt) zur Kenntnis und ermächtigt die Verwaltung, einen Vertrag über die Finanzierung der Verbraucher- und Verbraucherinsolvenzberatung für die Jahre 2020 – 2024 abzuschließen.
Zudem ermächtigt der Rat der Stadt Dortmund die Verwaltung, die VZ im Rahmen eines separaten Vertrages zur Abfall- und Umweltberatung mit der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung zur Einrichtung und zum Betrieb einer örtlichen Abfall- und Umweltberatungsstelle zu betrauen.
zu TOP 10.6
Institutionelle Förderung der Projekte "BackUp" und "CoBaYana" des Vereins BackUp - ComeBack e.V
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14412-19)
Dem Rat der Stadt lag folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Gruppe NPD/Die Rechte vom 02.07.2019 (Drucksache Nr.: 14412-19-E1) vor:
„Die Ratsgruppe NPD/DieRechte beantragt:
Statt linksextreme Klientelpolitik zu betreiben und eine Beratungsstelle für vermeintliche Opfer rechter Gewalt zu unterhalten (tatsächlich ist die Zahl der politisch motivierten Gewaltstraftaten in Dortmund seit Jahren kontinuierlich gesunken und selbst bei den wenigen Straftaten handelt es sich in der Regel um einfachste Fälle von Körperverletzungen, etwa Ohrfeigen), ist es notwendig, auf die steigende Kriminalität bestimmter Einwanderergruppen zu reagieren. Insbesondere junge Männer aus Nordafrika und Arabien treten überproportional strafrechtlich in Erscheinung. Es wird deshalb Zeit, eine Opferberatungsstelle für Opfer von Ausländergewalt zu gründen und unterstützen, die Opfern antideutsch motivierter Straftaten den Rücken stärkt. Die Verwaltung wird aufgefordert, im Rahmen ihrer Möglichkeiten auf den Verein "BackUp-Comeback e.V." einzuwirken, diese Entwicklung zu berücksichtigen und die eigene "Kundenpolitik" entsprechend anzupassen.“
Rm Bohnhof (AfD) fragte nach der Sinnhaftigkeit des Projekts und bezeichnete die Darstellung in der Vorlage, z. B. von „… antidemokratischen Bestrebungen von Rechtspopulisten …“ zu sprechen, als Behauptung.
Der Rat der Stadt lehnte den Zusatz-/Ergänzungsantrag der Gruppe NPD/Die Rechte vom 02.07.2019 (Drucksache Nr.: 14412-19-E1) mit Mehrheit gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte ab.
Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit der Stimmen gegen die AfD-Fraktion und die Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt die institutionelle Förderung der Projekte „BackUp“ und „CoBaYana“ des Vereins BackUp – ComeBack e.V mit jeweils 35.000 € pro Jahr sowie die Förderung des Vereins mit jeweils 20.000 € pro Jahr, insgesamt also 90.000 € jährlich, zunächst bis zum 31.12.2024.
zu TOP 10.7
Förderprojekt "Emissionsfreie Innenstadt"
hier: Durchführung von Vergabeverfahren für die ersten Teilmaßnahmen
Empfehlung: Ausschuss für Personal und Organisation aus der öffentlichen Sitzung vom 06.06.2019
(Drucksache Nr.: 13819-19-E1)
Den Ratsmitgliedern lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Personal und Organisation aus seiner öffentlichen Sitzung am 06.06.2019 vor:
„Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgende Überweisung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der Sitzung vom 15.05.2019 vor:
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion, DS-Nr.: 13818-19-E1):
„Die SPD-Fraktion bittet den Ausschuss um Beschluss des folgenden Ergänzungsantrags:
Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fordert die Verwaltung auf weitere
Stellen zur Planung und Umsetzung der Verbesserung des Fahrradverkehrs im Stadtgebiet
Dortmund einzurichten. Hierzu sollen kurzfristig 2 Stellen im Planungsamt und 6
Stellen im Tiefbauamt geschaffen und möglichst zeitnah besetzt werden. Aus diesen geschaffenen Stellen soll ein Team entstehen, das sich primär um die Verbesserung der
Fahrradverkehre kümmert.
Begründung
Die in der Drucksachennummer 13819-19 genannten Maßnahmen zur Verbesserung des
Radverkehrs benötigen seitens der Verwaltung umfangreiche Planungs- und Umsetzungsarbeiten.
Zwar wurden mit dem Grundsatzbeschluss zur Emissionsfreien Innenstadt
und dem Zwischenbericht die personellen Auswirkungen des Projekts Emissionsfreie Innenstadt beschlossen, jedoch verteilen sich diese auf das Gesamtprojekt. Da die Maßnahmen des Projekts Emissionsfreie Innenstadt innerhalb von 3 Jahren abgearbeitet wer-
den müssen, können durch die oben genannten zusätzlichen Stellen entsprechende Planungen für den Bereich Fahrradverkehr konsequent vorgenommen und umgesetzt werden.
Zudem ergeben sich Einsatzmöglichkeiten dieses Personal über das Projekt Emissionsfreie
Innenstadt hinaus.“
AUSW, 15.05.2019:
Herr Rm Waßmann gibt für seine Fraktion zur Vorlage zu Protokoll,
dass man bezüglich der Ausarbeitung für den Fahrradverkehr (auf dem betroffenen Stück Ostwall/Schwanenwall) wünsche, dass die Interessen des Handels und der Stadt mit berücksichtigt werden und es somit möglichst nicht zu Einschränkungen (Wegfall von Fahrbahnen) an der Stelle kommen werde. Man habe diese Diskussion bereits geführt und hierbei darauf hingewiesen, dass man Sorge habe, dass das zu Problemen führen würde. Man habe hierzu auch auf die Wegeführung an der Faßstraße verwiesen.
Weiter begrüße man, dass ein weiterer Teil für den Rest des Walls den gesamten Wall aufgreife, um diesen neu zu überplanen, um zu sehen, wie man die Verkehrsträger dort einbauen könne. Darin liege eine große Chance, um auch eine faire Gestaltung hinzubekommen. Darüber hinaus werde man die Vorlage aber empfehlen.
Herr sB Kühr führt an, dass seine Fraktion diese Vorlage nicht empfehlen werde. Den Zusatz-/Ergänzungs werde man ebenso ablehnen, weil nicht nachvollziehbar sei, hier 8 Planstellen zu
schaffen, die sich rein mit den Belangen von Fahrradfahrern beschäftigen. Dies halte er für eine unverantwortliche Verschwendung von Steuermitteln und er bitte die SPD um Aufklärung, was „dahinterstecke“.
Frau Rm Lührs begründet den o.a. Antrag ihrer Fraktion damit, dass man ja in der Vergangenheit bereits häufig darüber gesprochen habe, dass diese Radverkehrswegeplanung immer zu kurz komme.
Man habe natürlich hierbei berücksichtigt, dass das zusätzliche Personal hier nicht nur im Zusammenhang mit der „Emissionsfreien Innenstadt“ arbeiten solle sondern auch darüber hinaus.
Herr Rm Dudde gibt für seine Fraktion zu Protokoll, dass man froh darüber sei, dass es jetzt endlich zu einer ganzheitlichen Betrachtung des Verkehrs komme und nicht nur zu einer einseitigen Fokussierung des motorisierten Individualverkehrs und dass nun endlich auch Schritte eingeleitet würden, damit auch der Radverkehr als eigenständiger Verkehr auf dem Wall seinen Raum und seinen Platz bekäme. Insofern werde man der Vorlage heute zustimmen.
Dem o. a. SPD-Antrag werde man heute ebenfalls zustimmen. Hierzu verweise er aber darauf, dass seine Fraktion bereits im Rahmen der letzten Haushaltsberatungen einen gleichlautenden Antrag gestellt habe, zu dem sich die SPD enthalten habe.
Herr Rm Waßmann teilt zum SPD-Antrag mit, dass man sich darüber gewundert habe, dass dieser in diesem Ausschuss aufschlage. Er glaube nicht, dass der AUSW hier abschließend, alleine über Stellenthematiken befinden sollte. Daher schlage er vor, diesen Antrag, zu welchem seine Fraktion aufgrund der Kurzfristigkeit auch noch keine Gelegenheit gehabt habe, sich hierzu zu beraten, zunächst als eingebracht zu betrachten und auch die vom Thema hierzu zu beteiligenden Ausschüsse (APO und ABVG) mit einzubeziehen.
Herr Rm Kowalewski führt an, dass seine Fraktion dem Antrag der SPD heute zustimmen werde. Man habe auch dem Antrag von B‘90/Die Grünen im Rahmen der Haushaltsberatungen zugestimmt. Er gehe davon aus, dass hierzu zumindest schon mal mit der Verwaltung gesprochen wurde, um die Bedarfe „abzuklopfen“. Der Einwand seines Vorredners, dass sich auch der Personalausschuss (APO) damit befassen solle, sei natürlich nicht von der Hand zu weisen. Diesem könne man aber mit einer entsprechenden Empfehlung aus diesem Ausschuss an den APO nachkommen. Die Verwaltungsvorlage finde man gut, da sich hierin schöne Projekte befänden. Eine „Durchgrünung“ der Gebietskulisse finde man natürlich neben anderen Thema wie z. dem Radverkehr prima, da man bei den Haushaltsanträgen auch einen vorgelegt hätte, womit man bestimmte Baumwollpflanzungen gefordert habe.
Herr sB Kühr möchte bezüglich des SPD-Antrages wissen, was denn diese 8 Stellen kosten würden.
Es wäre schön, wenn die Verwaltung dies einmal quantifizieren könnte und zusätzlich eine Aussage dazu getätigt würde, ob diese 8 Stellen für diese konkret vorgegeben Zuständigkeit überhaupt als notwendig erachtet würden. Vielleicht könnten es auch weniger Beschäftigte sein und vielleicht könnten diese dann ja auch ggf. auch für andere Projekte zur Verfügung stehen und nicht nur für den Fahrradverkehr.
Frau Rm Lührs verdeutlicht, dass man sich nun darauf geeinigt habe, den Antrag auch an den anderen, zu beteiligenden Ausschüsse, möglichst in Form einer Empfehlung, zukommen zu lassen.
Herr Rm Waßmann bittet darum, dass Verwaltung im Fall einer Weiterleitung an den APO, dort auch darstellen möge, wie der Stellenplan in diesen Bereichen (Planungsamt und Tiefbauamt) aussehe (Soll/Ist-Vergleich). Er würde daher eine solche Weiterleitung an den APO befürworten. Wenn man heute bereits hierzu einen Beschluss fassen wolle, würde man dem Antrag nicht zustimmen.
Herr Thabe antwortet auf die gestellten Fragen wie folgt:
Man habe im Stellenplan derzeit eine Stelle beim Planungs-und Bauordnungsamt, die sich mit Fuß-und Radverkehr beschäftige. Vergleichbare Städte hätten ein Vielfaches. Es würde sich hier wirklich lohnen sich dafür einzusetzen und Geld hierfür zu investieren, dass man 2 zusätzliche Stellen bekommen könnte, weil im Radverkehr für die Lebensqualität der Stadt viele Chancen lägen. Wenn man mit der heute bereits vorhandenen Stelle dann 3 Stellen hätte, könne man den RS1 besser umsetzten, die Zuwegung zum RS1 ausbauen und auch konzeptionelle das ganze Thema Radverkehr weiterdenken. Das Planungs-und Bauordnungsamtes erledige hierbei die vorbereitenden Arbeiten, danach seien dann die MitarbeiterInnen des Tiefbauamtes mit der Ausbauplanung beschäftigt. Er habe Verständnis dafür, wenn man nun noch den APO und den ABVG beteiligen wolle. Man könne hierzu gerne einmal eine entsprechende Übersicht darüber erstellen, auch einmal Vergleichswerte aus anderen Städten aufzeigen.
Die Vorsitzende, Frau Rm Reuter hält hierzu fest, dass der Ausschuss sich demnach heute zu dem SPD -Antrag verhalten werde, um diesen anschließend zur weiteren Befassung an den ABVG und den APO weiterzuleiten.
Herr Rm Waßmann macht hierzu geltend, dies dann aber auch unter Berücksichtigung der o.a. Bitte seiner Fraktion zu machen, dass darzustellen ist, wie die Stellensituation hierzu aussehe.
Danach erfolgt eine getrennte Abstimmung:
1. Zum Zusatz-Ergänzungsantrag (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 13819-19-E1):
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fordert die Verwaltung auf, weitere
Stellen zur Planung und Umsetzung der Verbesserung des Fahrradverkehrs im Stadtgebiet
Dortmund einzurichten. Hierzu sollen kurzfristig 2 Stellen im Planungsamt und 6
Stellen im Tiefbauamt geschaffen und möglichst zeitnah besetzt werden. Aus diesen geschaffenen Stellen soll ein Team entstehen, das sich primär um die Verbesserung der
Fahrradverkehre kümmert.
Der Ausschuss stimmt den o. a. Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion mehrheitlich, bei Gegenstimmen (CDU-Fraktion und Fraktion AfD) sowie einer Enthaltung (Fraktion FDP/BL), zu und überweist diesen mit der Bitte um weitere Befassung an den Ausschuss für Bauen Verkehr und Grün (ABVG) sowie an den Ausschuss für Personal und Organisation (APO).
Die Verwaltung wird damit beauftragt, zu den Sitzungen dieser Gremien, in Form eines Soll/ Ist/Vergleichs darzustellen, wie der Stellenplan in diesen Fachbereichen (Planungs-und Bauordnungsamt und Tiefbauamt) aussieht.
2. Zur Vorlage:
Unter Berücksichtigung der o. a., zur Vorlage gemachten Anmerkungen, empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Fraktion AfD), dem Rat der Stadt Dortmund nachfolgenden, ergänzten Beschluss zu fassen:
1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt im Rahmen des Förderprojektes „Stadtluft ist (emissions-)frei – Dortmunds Einstieg in eine emissionsfreie Innenstadt“ die Durchführung der Teilmaßnahmen:
C1.1&C1.3 Emissionsfreier Lieferverkehr
C2 Mobilitätsmanagement für Beschäftigte und Besucher der Innenstadt
A2.1 Fußgängerachsen
W1.2 Verkehrsuntersuchung für den Wallring
W2.1 Grüner Wall – Grüne City
Q2 Elektromobilität bei Dienstleistern und Handwerkern im Quartier
Q3.1-Q3.4 Mobilitätsmanagement für Kitas und Schulen
QS1 Marketing
QS2 Öffentlichkeitsbeteiligung
QS3 Evaluation
mit einer Gesamtsumme von 2.661.000 € in den Haushaltsjahren 2019, 2020 und 2021 und beauftragt das Vergabe- und Beschaffungszentrum (FB 19) mit der Durchführung der Vergabeverfahren und ermächtigt die Verwaltung, den Zuschlag auf das jeweils wirtschaftlichste Angebot zu erteilen.
2. Der Rat beschließt, dass abweichend von der Dienst- und Geschäftsanweisung für die Vergabe von grafischen Dienstleistungen für die Stadt Dortmund vom 19.04.2005, grafische Dienstleistungen und Druck- und Weiterverarbeitungsaufträge aufgrund des Förderprojektes grundsätzlich extern ausgeschrieben werden.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Personal und Organisation folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
zu dem oben genannten Antrag nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Die beiden geforderten Stellen für das Stadtplanungs- und Bauordnungsamt sind bereits im
Personal- und Organisationsentwicklungskonzept für den Zeitraum 2019-2023 bzw. jetzt im
Rahmen der Umsetzung des Haushaltsbegleitbeschlusses enthalten (siehe hierzu Vorlage Nr.
13832-19).
Im Stadtplanungs- und Bauordnungsamt existiert derzeit lediglich eine Planstelle, von der alle
Koordinierungs- und Planungsarbeiten sowie Einzelstellungnahmen zum Radverkehr zu bearbeiten sind. Dazu gehört die Betreuung AGFS-Mitgliedschaft, Antragsstellung und Umsetzung der Öffentlichkeitsarbeit, Betreuung und Standortplanung des Fahrradverleihsystems Metropolradruhr (mrr), Betreuung des Teilkonzeptes Radverkehr & Verkehrssicherheit des Masterplan Mobilität 2030, die Netzplanung (Hierarchisierung des Radverkehrsnetzes), Begleitung des Regionalen Radverkehrsnetzes des RVR, Teilnahme an Arbeitskreisen zum RS1 und des mrr, Berichterstellung zur Rezertifizierung der Mitgliedschaft der Stadt Dortmund in der AGFS, Betreuung der Umsetzung des Hauptroutennetzes, konkrete Ingenieurplanung von Einzelmaßnahmen, Erstellung/ Aktualisierung des Fahrradstadtplanes, Stellungnahmen zu Eingaben und Anträgen aus den Gremien und der Bürgerschaft, u.a.m. . Ohne eine personelle Verstärkung in diesem Bereich ist eine ordnungsgemäße Bearbeitung der o.g. Arbeitsfelder nicht mehr möglich. Hinzu kommen eine Reihe politischer Beschlüsse, die momentan überhaupt nicht bearbeitet werden können:
- Radwegekonzept Deusen, DS. Nr. 02759-15
- Überregionale Anbindung des Radwegenetzes Mailoh-Siedlung, DS. Nr. 05040-16
- Entwicklung eines Fahrradstraßenkonzeptes für den Stadtbezirk Mengede, DS. Nr.
08716-17
- Rad- und Fußweg Kreisstr. Holzen/Höchsten, DS. Nr. 11886-18-E
- Möglichkeiten der Einrichtung geschützter Radstreifen, DS. Nr. 12054-18
- Radverkehrskonzept für den Stadtbezirk Innenstadt-Ost, DS. Nr. 12026-18
- Radwegekonzept für den Stadtbezirk Lütgendortmund, DS. Nr. 10659-18
Die ingenieurmäßige Bearbeitung (Erstellung von Straßenentwürfen) des Straßenzuges Grüne Straße, Treibstraße, Steinstraße, Heiligegartenstraße (BV InN, 30.11.2016, DS. Nr. 06420- 16), des Hauptroutennetzes, sowie die Umsetzung des regionalen Radwegenetzes sind derzeit ebenfalls nicht möglich. Nach Fertigstellung des Teilkonzeptes „Fahrradverkehr und Verkehrssicherheit“ des Masterplan Mobilität 2030 steht die Umsetzung der dort festgelegten Maßnahmenkataloge an. Dies bindet erneut auf Jahre hinaus erhebliche Personalkapazitäten. Die planerische Bearbeitung des Projektes RS1 erfolgt derzeit aufgrund der mangelnden Personalausstattung ebenfalls schleppend.
Andere deutsche Großstädte haben sich in den vergangenen Jahren im Bereich der Radverkehrsplanung erheblich verstärkt. Die Ergebnisse einer Kurzumfrage über den deutschen Städtetag bei einigen ausgewählten Großstädten Deutschlands sind der Anlage 1 zu entnehmen (Stand: Januar 2019). Im Ergebnis weisen sie auf ein erhebliches Missverhältnis hin.
Die personelle Verstärkung im Stadtplanungs- und Bauordnungsamt muss zwingend von einer
adäquaten Personalaufstockung im Tiefbauamt begleitet werden, um sicherzustellen, dass
die Projekte zeitnah umgesetzt werden. Derzeit verfügt das Tiefbauamt lediglich über drei
Stellen im Bereich Fuß- und Radverkehr – eine im Bereich der Planung von Radverkehrsanlagen und zwei für die Wahrnehmung der Aufgaben des Radfahrer- und Fußgängerbeauftragten. Der nun zusätzliche gesehene Bedarf wird derzeit mit 8 Vollzeitstellen abgeschätzt, die sich wie folgt darstellen und begründen:
Im Bereich der Straßenverkehrsbehörde (66/2) fallen vor allem im Kontext straßenverkehrsrechtlicher Belange, dauerhafter Anordnungen und Baustellen in Hinblick auf die besonderen Anforderungen des Fuß- und Radverkehrs Aufgaben im Umfang einer Stelle an.
Für die Planung (66/3) sind insgesamt vier Stellen notwendig. Diese umfassen schwerpunktmäßig insbesondere die Rad- und Fußwegeplanung, aber auch die Öffentlichkeitsarbeit sowie die qualifizierte Erarbeitung von Stellungnahmen zu Anfragen aus der Bürgerschaft, den Verbänden und der Politik.
Im Bereich des Straßenbaus (66/4) bedarf es für die Umsetzung der zuvor geplanten Maßnahmen auch für den Bau von Rad- und Fußwegen zweier zusätzlicher Stellen.
Der Straßenunterhaltungsbetrieb (66/6) benötigt eine zusätzliche Stelle ausschließlich für die
kurzfristige Umsetzung insbesondere kleinerer konsumtiver Maßnahmen wie z.B. die Instandhaltung der Rad- und Fußwege, aber auch für das Aufstellen von Fahrradbügeln.
Von der Schaffung einer neuen Organisationseinheit zur Bewältigung der Radverkehrsaufgaben rät die Verwaltung ab. Zwischen den betroffenen Fachbereichen gibt es keinerlei Schnittstellenprobleme.
Eine neue Organisationseinheit schafft neue Schnittstellen und muss zudem
erst eingeübt werden. Stattdessen wird vorgeschlagen, die vorhandenen und zusätzlichen Personale im Stadtplanungs- und Bauordnungsamt in einer eigenständigen Arbeitsgruppe mit
ausschließlicher Zuständigkeit für Radverkehrsplanung zusammenzufassen. Die Zuständigkeiten im Tiefbauamt sind differenzierter zu betrachten und müssen nach den konkreten Aufgaben strukturiert, wie oben dargestellt, den Fachabteilungen angegliedert werden.
Herr Tölch (SPD-Fraktion) erläutert den im AUSW gestellten Antrag seiner Fraktion. Aus Personalsicht sei nochmal kritisch zu hinterfragen, ob die Anzahl der Stellen erforderlich sei. Hier seien 6+2 Stellen gefordert. Dankenswerterweise läge heute auch die Stellungnahme der Verwaltung zu diesen Stellen vor. Die 2 Stellen für den Planungsbereich sind bereits eingearbeitet, sodass nur noch, die von seiner Fraktion geforderten, 6 Stellen im Tiefbauamt zur Diskussion ständen. Wenn man dem gegenüber stelle, welches die künftigen Aufgaben im Bereich Fahrrad seien, erscheint dieser Personalbedarf aus fachlicher und personeller Sicht nachvollziehbar. Weiterhin sei das Personal im Tiefbauamt so ausgelastet, dass eine reine Aufgabenverlagerung nicht sinnvoll sei.
Herr Waßmann (CDU-Fraktion) erklärt für seine Fraktion, dass das Verfahren dieses gestellten SPD-Antrages unglücklich sei. Dem Ausschuss läge unter TOP 3.2.6 eine Vorlage vor, die sich ebenfalls mit Stellen zur Radverkehrsplanung befasse. Es müsse geklärt werden, welche Bedarfe tatsächlich bestehen um Überschneidungen zu vermeiden.
Frau Stackelbeck (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) teilt mit, dass in der vorliegenden Stellungnahme die Bedarfe ordentlich aufgeführt seien und ihre Fraktion den Antrag mittrage.
Herr Tölch macht deutlich, dass man mit Hinblick auf TOP 3.2.6 nur noch 6 Stellen im Tiefbauamt fordere. Die 2 Stellen im Planungsbereich seien in der Vorlage „Einrichtung von Planstellen im Stadtplanung- und Bauordnungsamt aufgrund der Haushaltsbegleitbeschlüsse zum Haushalt 2019 (Drucksache Nr.: 13832-19)“ enthalten und somit erledigt.
Herr Ossau (Fraktion FDP/Bürgerliste) erklärt, dass ihm hier eine konkrete Aufstellung, was für Stellen, mit welchen genauen Aufgaben, fehle. Handele es sich hier um einen Bedarf an Verwaltungsfachangestellten? Darüber geben der Antrag, sowie das Schreiben der Verwaltung keinen Aufschluss. Weiterhin seien die entstehenden Personalkosten nicht ersichtlich. Seine Fraktion werde den Antrag mangels hinreichender Informationen ablehnen.
Herr Schilff (Vorsitzender) schlägt bezüglich der Wortmeldung von Herrn Tölch vor, folgenden Halbsatz des 2. Satzes „…2 Stellen im Planungsamt und…“ im SPD-Antrag zu streichen.
Herr Dr. Suck (CDU-Fraktion) gibt zu bedenken, dass im SPD-Antrag 6 Stellen im Tiefbauamt gefordert würden. Die Stellungnahme der Verwaltung hingegen weise einen Bedarf von 8 Stellen in diesem Bereich aus. Wie hoch sei denn nun der tatsächliche Bedarf? Seriös wäre es, wenn man hierzu eine entsprechende Vorlage vorliegen würde, so wie es für den Bereich des Stadtplanung- und Bauordnungsamt erfolgt sei. Darin würden nachvollziehbar die finanziellen Auswirkungen und die Aufgaben für die kommenden Jahre aufgestellt. Weiterhin verweist er auf einen ordentlichen Gremienlauf und die Beteiligung aller zuständigen Gremien hin. Weiterhin habe der APO schon mehrmals kritisiert, dass nicht alle Vorlagen mit personellen Auswirkungen diesen Ausschuss auch erreichen. Einen solchen Antrag aus strategischen Gründen im AUSW zu stellen halte seine Fraktion für fragwürdig, denn auch die Fraktionen sollten sich bemühen, sich nicht selbst so zu verhalten, wie man es bei der Verwaltung kritisieren würde.
Vom Verfahren her lege seine Fraktion großen Wert darauf hier eine entsprechende Vorlage des Tiefbauamtes zu erhalten.
Frau Stackelbeck teilt mit, dass genug Zeit verstrichen sei und der Bedarf an Stellen durch die Verwaltung dargelegt wurde. Man könne vor diesem Hintergrund und der vorangegangenen Beratung im AUSW die hier geforderten 6 Stellen beschließen. Ihre Fraktion werde dem Antrag in der modifizierten Form zustimmen.
Herr Ossau macht nochmal deutlich, dass trotzdem eine vernünftige Verwaltungsvorlage verfasst und beraten werden müsse. Den Handlungsbedarf sehe seine Fraktion ebenfalls, allerdings müsse das Verfahren korrekt sein.
Herr Waßmann hebt hervor, dass das Demonstrieren vor Rathäusern nicht die seriöse Arbeit des Rates ersetze. In Summe gehe es hier um Millionenbeträge. Eine derartige Ausweitung des Haushaltes 2019, ohne Vorlage als Grundlage einer seriösen Beratung, könne seine Fraktion nicht vertreten. In der Sache sei man sich einig, aber das Verfahren sei untragbar für den Rat der Stadt Dortmund.
Herr Wilde (Stadtrat) erklärt, dass ein Ausschreibungsverfahren für die hier genannten Stellen ca. ein ¾ Jahr in Anspruch nehmen, bis die Stelle tatsächlich besetzt sei. Eine Vorlage im Beratungsgang nach der Sommerpause würde bedeuten, dass die Stellen frühestens in einem Jahr besetzt sein könnten. In Anbetracht der Situation und des erkennbaren Defizites sei dieser Weg viel zu lang. Er schlage in Anbetracht der Zeit vor, durch den SPD-Antrag das Tiefbauamt zu bitten, die Stellenbesetzung der 6 Stellen in Gang zu bringen und gleichzeitig eine dezidierte Vorlage für den Beratungsgang nach der Sommerpause vorzubereiten. Er garantiere, dass das Personal sinnvoll eingesetzt werde.
Herr Tölch teilt mit, dass seine Fraktion eine detaillierte Vorlage ebenfalls begrüße, allerdings seien die inhaltlichen Argumente aus der vorliegenden Stellungnahme bereits überzeugend genug um heute den Antrag zu beschließen. Er gehe davon aus, dass sich die reinen Personalkosten auf einen mittleren 6-Stelligen Betrag belaufen. Zu den weiteren Kosten gebe er zu bedenken, dass diese zum Teil durch das Förderprojekt „Emissionsfreie Innenstadt“ gedeckt würden.
Herr Dr. Suck begründet nochmal, dass es seiner Fraktion wichtig sei, geregelte Verfahrensabläufe einzuhalten. Eine ordentliche Vorlage habe eine andere Qualität als eine Stellungnahme der Verwaltung. Das Ausmaß der finanziellen Auswirkungen sei nicht ersichtlich und auch das Qualifikationsniveau der einzurichtenden Stellen gehe aus dem Schreiben nicht hervor. Weiterhin sei es aus zeitlicher Sicht durchaus möglich, eine Vorlage in 3 Wochen im AFBL vorzulegen und in 4 Wochen im Rat zu beschließen. Diese könnte der APO nachträglich zur Kenntnis nehmen. Dieses Verfahren hätte man in Anschluss an die Beratung im AUSW am 15.05.2019 schon längst anstoßen können. Seine Fraktion lehne den Antrag ab.
Herr Garbe (AfD-Fraktion) erklärt, dass seine Fraktion mit dem hier gehandhabten Verfahren nicht einverstanden sei. Seine Fraktion lehne das Thema insgesamt ab und das Argument der Förderung dürfe nicht dazu verleiten, unzählige Stellen einzurichten. Die vermeintlichen Horden, die sich zukünftig auf Fahrrad stürzen würden um in die Innenstadt zu fahren, habe seine Fraktion noch nicht identifiziert. Die Realität sehe zurzeit noch anders aus.
Herr Dr. Suck bittet folgende Fragen durch die Verwaltung im Nachgang an die Sitzung zu beantworten:
Kann der APO angesichts der finanziellen Auswirkungen, die diese 6 Stellen mit sich bringen, den im Antrag geforderten Beschluss fassen, oder ob es hierzu eines Beschlusses im AFBL bzw. Rat bedürfe?
Weiterhin bitte er um eine Ausführung der Verwaltung für die Notwendigkeit der 8 Stellen. Was sind die 2 Stellen, die von dem SPD-Antrag nicht abgedeckt seien und somit auch nicht besetzt werden?
Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
Der Ausschuss für Personal und Organisation stimmt dem geänderten (fett/kursiv) Antrag der SPD-Fraktion mehrheitlich, gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion zu.
„Die SPD-Fraktion bittet den Ausschuss um Beschluss des folgenden Ergänzungsantrags:
Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fordert die Verwaltung auf weitere Stellen zur Planung und Umsetzung der Verbesserung des Fahrradverkehrs im Stadtgebiet Dortmund einzurichten. Hierzu sollen kurzfristig 2 Stellen im Planungsamt und 6 Stellen im Tiefbauamt geschaffen und möglichst zeitnah besetzt werden. Aus diesen geschaffenen Stellen soll ein Team entstehen, das sich primär um die Verbesserung der Fahrradverkehre kümmert.“
Außerdem lag den Ratsmitgliedern nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün aus seiner öffentlichen Sitzung am 18.06.2019 vor:
„Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschuss für Personal und Organisation vom 06.06.2019 (hierhin enthalten: Überweisung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen und Stellungnahme der Verwaltung (DS-Nr.: 13819-19-E2):
- Siehe Empfehlung APO aus seiner Sitzung am 06.06.2019
Des Weiteren liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (DS-Nr.: 13819-19-E3):
„Mit gemeinsamen Schreiben vom 03.06.2019 durch Herrn Stadtrat Wilde und mir wurde auf Grundlage der Aufgabenentwicklung zur Verbesserung des Fahrradverkehrs die personelle Situation sowohl im Stadtplanungs- und Bauordnungsamt als auch im Tiefbauamt skizziert und der personelle Mehrbedarf grundsätzlich erläutert. Für das Tiefbauamt kann dieser nun aufgaben- und bereichsbezogen konkretisiert werden.
Voranzustellen ist, dass derzeit 3,5 Planstellen für die strategische, operative und administrative Aufgabenerledigung für den Fuß- und Radverkehr im Bereich Planung (66/3) eingerichtet sind.
Die mit der Umsetzung der anstehenden Projekte zur Verbesserung des Radverkehrs verbundenen Aufgabenstellungen erfordern eine personelle Aufstockung in verschiedenen Arbeitsbereichen des Tiefbauamtes.
Bei Einrichtung und adäquater Besetzung ergeben sich finanzielle Auswirkungen im Bereich der Personal- und Sachaufwendungen von rund 698.000 Euro pro Jahr, welche zusätzlich zu veranschlagen sind.
Die einzelnen Aufgaben und die finanziellen Auswirkungen sind im Detail in der Anlage beschrieben.
Die derzeitigen 3,5 Planstellen sind mit der strategischen, operativen und administrativen Aufgabenerledigung im Bereich Planung (66/3) wie folgt eingerichtet:
· Beschluss- und Auftragsverfolgung
· Geschäftsführung Beirat Nahmobilität
· Schulisches Mobilitätsmanagement „So läuft das“
· Entwicklung eines schulischen Mobilitätsmanagements an weiterführenden Schulen und Berufskollegs „So läuft das weiter“
· Fußverkehrsstrategie
· Fahrradstadtplan
· Umsetzung Dauerzählanlagen
· Frühanforderung des Radverkehrs an Lichtsignalanlagen
· Winterdienst auf Fahrradwegen
· Beleuchtung von Fuß- und Radwegen
· Repräsentative Vertretung des Rad- und Fußverkehrs gegenüber Dritten einschließlich der örtlichen und überörtlichen Medien, Workshops, Unikooperation uvm.
· Masterplan Mobilität (Teilkonzepte Radverkehr und Verkehrssicherheit sowie Fußverkehr und Barrierefreiheit)
· Teilnahme an diversen Arbeitskreisen einschließlich Masterplan Mobilität, Kinderunfallkommission, Runder Tisch zur Prävention von Kinderunfällen, Verkehrsunfallkommission mit Folgeaufträgen, Cargobike Dortmund, Quartiersmanagement Burgunderviertel (Hörde),Veranstaltung zu Themen von Menschen mit Behinderungen und dem Tiefbauamt, Lokale Agenda 21 Arbeitskreis, AK Gartenstadtradweg
· Fördermittelaquise wie z.B. Dein Radschloss, ZNM
· RVR Kooperationen einschließlich Arbeitskreise Marketing Ruhrtalradweg, Infrastruktur Ruhrtalradweg, Marketing RadrevierRuhr, Infrastruktur RadrevierRuhr, Radroutenspeicher
· Fahrradsammel- und Abstellanalagen/Boxen einschließlich Dein Radschloss Bestandsanlagen, Abrechnung mit der DSW21, Erweiterung, Radstation (HBF), Abrechnung, bauliche Anpassung der Doppelstockparker, Bau der Anlagen
Die mit der Umsetzung der anstehenden Projekte zur Verbesserung des Radverkehrs verbundenen Aufgabenstellungen über die beschriebenen Tätigkeitsfelder hinaus erfordern eine personelle Aufstockung in verschiedenen Arbeitsbereichen des Tiefbauamtes nach derzeitiger Schätzung im folgenden Umfang:
Planstellen gesamt: 4
Personal- und Sachaufwendungen gesamt: 345.122 Euro jährlich
Die Planstellen setzen sich wie folgt zusammen:
1.1 Öffentlichkeits- und Medienarbeit einschließlich Marketing; eine Planstelle E10 TVöD mit den Aufgaben
· Aufbau und Pflege einer Website Nahmobilität innerhalb der Internetpräsenz der Stadt Dortmund
· Erstellung von Beiträgen aus dem Fachbereich Tiefbau für die Website Nahmobilität
· Koordinierung und Formulierung von Pressemeldungen während der Bauausführung und bei Beeinträchtigungen durch Baustellen
· Abgestimmte Initiierung und Begleitung der Öffentlichkeitsarbeit etwa bei E-Bike Festival, Fahrradwache bei Großveranstaltungen (z. B. Weihnachtsmarkt), Stadtradeln,
Europäische Woche der Mobilität, Fahrradaktionstag der DASA, Fahrradflohmarkt auf dem Nordmarkt, Radldankfest, Verkehrssicherheitstag “Ja, sicher! Mit EMMA im Straßenverkehr“
· Koordination der Beiträge zu den „Social Media“-Kanälen der Stadt Dortmund über die Dortmund Agentur
· Erstellung jährlicher Nahmobilitätsberichte
· Mitarbeit zur Weiterentwicklung der Dortmunder Radverkehrsmarke „Dortmund steigt auf“
· Weiterentwicklung der Dortmunder Marke „So läuft das (weiter)“
1.2 Bürger- /Verbandsanfragen, Projektarbeit, Stellungnahmen; eine Planstelle E10 TVöD mit den Aufgaben
· Aufbau einer Datenbank für die Abwicklung von Beschwerden und Hinweisen
· Verwaltung der Datenbank für das Beschwerdemanagement
· Aufbereitung und Analyse der Datenbank „Beschwerdemanagement“ zur generellen Problemlösung
· Bearbeitung von Beschwerden, Hinweisen, etc.
· Wahrnehmung von Ortsterminen zur Begutachtungen von Beschwerden, Hinweisen etc.
· Besprechungen und interne Abstimmung hinsichtlich der Bearbeitung von Beschwerden und Hinweisen durchführen
· Schrottrad-Management
· Stellungnahmen zu verschiedenen Vorhaben wie Baumaßnahmen, ADFC Fahrradhäuser etc.
· BV-Maßnahmen einschließlich Schnellprüfungen und Statusabfragen
1.3 Rad- und Fußwegeplanung; zwei Planstellen jeweils E11 TVöD mit den Aufgaben
· Erstellen von Entwürfen für die Straßenraumgestaltung
· Erstellen von Vorlagen für die politischen Gremien
· Beratung der Planer bei Straßenausbauplanungen, Bushaltestellenumbauten, Rampen, Brücken, Unterführungen
· Herstellung ERA-Standards im Radverkehrsnetz
· Qualitätsverbesserungen für die Nahmobilität im Rahmen von Baumaßnahmen (Straßensanierungen, Kanalbau)
· Herstellung Qualitätsstandards / Lückenschluss im Rahmen von Maßnahmen an Knotenpunkten
· Erarbeitung von Planungen bzw. Lösungen aus dem Beschwerdemanagement
· Beteiligung an konzeptionellen Planungen des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
· Umsetzung von Radroutennetz
· Vorbereitung und Umsetzung des Regionalen Radwegenetzes
· Neuplanung HBR-Beschilderung (Hinweise zur wegweisenden Beschilderung für den Radverkehr in NRW)
· Erstellung, Aktualisierung und Pflege des Radabstellanlagenkatasters
· Standortplanung Radabstellanlagen
· Regelblätter erarbeiten
· Regelung der FGZ in Bezug auf Radverkehrsfreigabe
2. Straßenverkehrsbehörde (66/2)
Personal- und Sachaufwendungen gesamt: 82.608 Euro jährlich
2.1 Verkehrsrechtliche Belange, dauerhafte Anordnungen, Baustellen; eine Planstelle E10 TVöD mit den Aufgaben
· Baustellen- und Umleitungsmanagement
· HBR-Beschilderung, Anordnung von Umleitungen und Anpassung der Beschilderung, Erstellung und Pflege Schilderkataster
· Umleitungsbeschilderungen für den Rad- und Fußverkehr und dessen Kontrolle
· Überprüfung der Notwendigkeit der Radwegebenutzungspflicht
· Öffnung von Einbahnstraßen
· Durchlässigkeit von Sackgassen für Rad- und/oder Fußverkehr
· Überprüfung Verkehrszeichen „Vorgeschriebene Fahrtrichtung“ auf Ausnahme für den Radverkehr
Personal- und Sachaufwendungen gesamt: 179.906 Euro jährlich
3.1 Bauleitung im Rahmen des Rad- und Fußwegbaus; zwei Planstellen E11 TVöD mit den Aufgaben
· Ausführung und Umsetzungen von Planungen
· Planungsberatung
Personal- und Sachaufwendungen gesamt: 89.953 Euro jährlich
4.1 Ausführung und Umsetzung konsumtiver Maßnahmen; eine Planstelle E11 TVöD mit den Aufgaben
· Herstellung der Qualitätsstandards für Radwege mit höherer Priorität im hierarchisierten Radverkehrsnetz und RadrevierRuhr
· Wegeunterhaltung und Veranlassung Grünschnitt an Rad- und Fußwegen
· Fahrradpumpen und Lademöglichkeiten für Pedelecs
· Bordabsenkungen
· Stadtmobiliar für Fußgänger wie Bänke, Hocker etc.
· Ampelgriffe und Fahrradtrittbretter an Ampeln
· Sanierung von Fuß- und Radwegen
· Installation Fahrradabstellanlagen sowie Katasterpflege
· HBR-Beschilderung
· Wartung und Pflege der Beschilderung
· Unterhaltung der Beschilderung von Freizeitrouten wie den Stadtbezirkstouren und BuGa-Touren
Die finanziellen Auswirkungen gemäß der Übersicht „Kosten eines Arbeitsplatz 2019“ stellen sich insgesamt pro Jahr wie folgt dar:
Anzahl Stellen | Bewertung | Personalaufwendungen / Stelle | Sachaufwendungen / Stelle | Gesamtsumme |
3 | E10 | 74.208 Euro | 8.400 Euro | 247.824 Euro |
5 | E11 | 81.553 Euro | 8.400 Euro | 449.765 Euro |
| | | | 697.589 Euro |
ABVG, 18.06.2019:
Herr Rm Mader führt an, dass seine Fraktion die Meinung vertrete, dass diese Angelegenheit in die Haushaltsberatungen gehöre.
Herr Rm Rettstadt schließt sich dieser Haltung an.
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt die Stellungnahmen der Verwaltung (DS-Nr.: 13819-19-E2 und DS-Nr.: 13819-19-E3) zur Kenntnis.
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt mehrheitlich, bei Gegenstimmen (CDU-Fraktion, Fraktion FDP/BL und Fraktion AfD), der Empfehlung des Ausschusses für Personal und Organisation, ergänzt um 2 zusätzliche Planstellen wie in der Stellungnahme der Verwaltung (DS-Nr.: 13819-19-E3) beschrieben, zu folgen.“
Rm Dr. Suck machte im Namen der CDU-Fraktion darauf aufmerksam, dass bei Stellenneuschaffungen ein ordnungsgemäßes Verfahren durchgeführt werden sollte. Es könnte nicht auf Zuruf zu Stellenerweiterungen kommen. Nur aufgrund der nun vorliegenden Stellungnahme der Verwaltung könnte die CDU-Fraktion der Angelegenheit zustimmen.
Rm Happe lehnte für die Fraktion FDP/Bürgerliste eine Zustimmung zu den Stellenerweiterungen ab, weil das Verfahren, wie es durchgeführt wurde, nicht in Ordnung wäre.
Der Rat der Stadt fasste unter Berücksichtigung der Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün aus seiner öffentlichen Sitzung am 18.06.2019 mit Mehrheit gegen die Fraktion FDP/Bürgerliste, die AfD-Fraktion und die Gruppe NPD/Die Rechte folgenden veränderten (fett/kursiv dargestellt) Beschluss:
Der Rat der Stadt fordert die Verwaltung auf, weitere Stellen zur Planung und Umsetzung der Verbesserung des Fahrradverkehrs im Stadtgebiet Dortmund einzurichten. Hierzu sollen kurzfristig 2 Stellen im Planungsamt und 6 insgesamt acht Stellen im Tiefbauamt geschaffen und möglichst zeitnah besetzt werden. Aus diesen geschaffenen Stellen soll ein Team entstehen, das sich primär um die Verbesserung der Fahrradverkehre kümmert.
zu TOP 10.8
Neuorganisation der Bürgerdienste
Überweisung: Bezirksvertretung Brackel aus der öffentlichen Sitzung vom 13.06.2019
(Drucksache Nr.: 14292-19)
Dem Rat der Stadt lag folgende Überweisung der Bezirksvertretung Brackel aus ihrer öffentlichen Sitzung am 13.06.2019 vor:
„Die Bezirksvertretung Brackel nimmt den Sachstand des Projektes zur Neuorganisation der Bürgerdienste zur Kenntnis.
Die Bezirksvertretung beschließt nachfolgenden Antrag der SPD-Fraktion
mit 11 Ja-Stimmen (Fraktionen SPD, B‘90/Die Grünen und Herr Dr. Sickert, Die Linke) gegen 4 Nein-Stimmen (CDU-Fraktion):
„Die Bezirksvertretung Brackel fordert den Rat der Stadt Dortmund auf, unverzüglich dafür zu sorgen, dass die Personalsituation der Bürgerdienste endlich dem Bedarf angepasst wird. Die aktuelle Situation ist unzumutbar und wird seit langem von allen Beteiligten beklagt.
Es kann nicht angehen, dass die Menschen früh morgens weit vor der Öffnungszeit bereits eine Warteschlange rund ums Haus bilden. Als Krönung der Situation müssen dann schon kurz nach der Öffnung viele unverrichteter Dinge wieder nach Hause geschickt werden, weil ihr Anliegen an dem Tag nicht mehr bearbeitet werden kann. Mit der gleichen Perspektive sollen sie am nächsten Tag erneut anstehen?
Das ist nicht länger hinnehmbar und wird sich auch durch die beabsichtigten Änderungen beim Anmeldeverfahren nicht verbessern. Bei dem großen Bedarf hilft nur eine bessere Personalausstattung. Und die muss unverzüglich hergestellt werden.“
Dem Rat der lag zudem nachfolgende Überweisung aus der öffentlichen Sitzung der Bezirksvertretung Huckarde am 19.06.2019 vor:
„Die Bezirksvertretung Huckarde nimmt den Sachstand des Projektes zur Neuorganisation der Bürgerdienste zur Kenntnis.
Die Bezirksvertretung Huckarde beschließt einstimmig folgenden Antrag der Fraktionen SPD, CDU, Bündnis`90/Die Grünen und Die Linke:
Die Bezirksvertretung Huckarde fordert den Rat der Stadt Dortmund auf, unverzüglich dafür zu sorgen, dass die Personalsituation der Bürgerdienste dem Bedarf angepasst wird, da die aktuelle Situation für alle Beteiligten unzumutbar ist.
Es ist nicht länger hinnehmbar, dass kurz nach Öffnung der Verwaltungsstelle schon wieder geschlossen wird, weil die Anzahl der Anliegen nicht bearbeitet werden können und viele Menschen unverrichteter Dinge wieder nach Hause geschickt werden müssen.“
Der Rat der Stadt überwies die Angelegenheit gemäß § 5 Abs. 3 der Geschäftsordnung für Rat, Ausschüsse etc. zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung und Beschwerden.
zu TOP 10.9
Haushaltsreden
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 14702-19)
Folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke & Piraten vom 02.07.2019 (Drucksache
Nr.: 14702-19-E1) lag dem Rat der Stadt vor:
„… wir bitten den nachstehenden Antrag zur Beratung und Beschlussfassung zu stellen.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die Haushaltsreden der Fraktionen des Rates für den Doppelhaushalt 2020/2021 aufzuzeichnen und den Fraktionen zur eigenen Verwendung zur Verfügung zu stellen. Eine Fraktion, die keine Aufzeichnung wünscht, kann der Aufzeichnung der eigenen Rede im Vorfeld widersprechen.
Begründung:
Der Doppelhaushalt 2020/2021 wird die Geschicke der Stadt Dortmund maßgeblich beeinflussen und so manche Weichen für die Zukunft der Stadt stellen. In einer Zeit, in der die Wahlkämpfe immer stärker einen unpolitischen Charakter annehmen und Inhalte vermieden werden, ist es wichtig, Informationsangebote zu machen, die über den bisherigen Rahmen hinausgehen. Die jüngeren Teile der Bevölkerung informieren sich derzeit in hoch politischen Bewegungen neu und sind auf der Suche nach Orientierung.
Insbesondere jüngere Menschen nutzen aber häufig nicht die traditionellen Medien, sondern in großem Umfang soziale Netzwerke und Internetangebote, um sich zu informieren, so dass auch die Ratspolitik neue Wege gehen sollte, um das Informationsbedürfnis zu befriedigen. Die Haushaltsdebatte als Königsdisziplin der parlamentarischen Auseinandersetzung vor Ort eignet sich wie keine zweite Debatte für eine Veröffentlichung, um die Inhalte der lokalen Politik einem breiterem Publikum zugänglich zu machen.“
OB Sierau informierte darüber, dass der Ältestenrat grundsätzlich den beantragten Videoaufzeichnungen positiv gegenüber stehen würde.
Die Möglichkeit der Realisierung sah OB Sierau noch in diesem Jahr zu den Haushaltsreden zum Doppelhaushalt 2020/2021. Die Aufzeichnungen sollten im Anschluss auf den Internet-Seiten der Stadt Dortmund veröffentlicht werden. Unter Hinweis auf den Gleichbehandlungsgrundsatz würde nicht nur den Fraktionen, sondern auch der Ratsgruppe und dem Einzelratsmitglied die Aufzeichnungsmöglichkeit eröffnet und die Aufnahmen zur Verfügung gestellt. Auch die Haushaltsreden des Stadtkämmerers und des Oberbürgermeisters sollten aufgezeichnet werden.
OB Sierau schlug vor, einen Prüfauftrag an die Verwaltung zu geben, so dass eine Beschlussfassung am 26.09.2019 erfolgen und Vorkehrungen für eine Aufzeichnung der Haushaltsreden in der Ratssitzung am 12.12.2019 getroffen werden könnten. Ziel sollte sein, die Möglichkeiten, Voraussetzungen und Anforderungen für die Videoaufzeichnung der Haushaltsreden festzustellen. Hier sind auch der Datenschutz und der Schutz der Persönlichkeitsrechte zu sehen.
Der Rat der Stadt fasste einstimmig den Beschluss, folgenden Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten vom 02.07.2019 (Drucksache Nr.: 14702-19-E1) als Prüfauftrag an die Verwaltung zu geben:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die Haushaltsreden der Fraktionen des Rates für den Doppelhaushalt 2020/2021 aufzuzeichnen und den Fraktionen zur eigenen Verwendung zur Verfügung zu stellen. Eine Fraktion, die keine Aufzeichnung wünscht, kann der Aufzeichnung der eigenen Rede im Vorfeld widersprechen.
zu TOP 10.10
Masterpläne
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 14764-19)
Dem Rat der Stadt lag nachfolgende Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion vom 07.06.2019
(Drucksache Nr.: 14764-19) vor:
„… die SPD-Fraktion bittet die Verwaltung um Beantwortung nachfolgender Fragen:
· Welche Masterpläne sind bereits abgeschlossen?
· Welche Masterpläne sind aktuell in der Bearbeitung?
· Welche Masterpläne sind in Planung?
Begründung:
Bei der Suche nach dem Stichwort „Masterplan“ werden im GIS/DoRat über 300 Dokumente aufgelistet. Eine geordnete Darstellung der vorhandenen und geplanten Masterpläne würde der Politik helfen, den Überblick zu behalten.“
Außerdem lag dem Rat der Stadt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 03.07.2019 (Drucksache Nr.: 14764-19-E1) vor:
„… zu dem o. g. Tagesordnungspunkt und den dazu aufgeworfenen Fragen nehme ich wie folgt Stellung:
Für das Stadtgebiet Dortmund hat der Rat der Stadt Dortmund bereits am 14.12.2000 die Erarbeitung von Masterplänen zu einzelnen Themen befürwortet. Diese nicht normierten Planwerke sollen formale Prozesse begleiten und in geeigneter Weise den Dialog zwischen fachlich oder räumlich berührten Fachleuten und Interessengruppen sicherstellen. Insofern kann ein Masterplan flexibel auf die Bedürfnisse von Akteuren und auf festgestellte Handlungserfordernisse eingehen. Ein Masterplan ist ein Plan für Projekte und Perspektiven.
Er baut Brücken und schafft Integration. Er beschreibt Möglichkeitsräume, Akteure und ihre Interaktionsfähigkeiten sowie sog. Win-Win-Situationen zwischen verschiedenen Akteuren.
Er enthält die Aufforderung an die Stadtgesellschaft zum Mitmachen bei der Zukunftsgestaltung der Stadt. Diese informellen Planwerke dienen seither für wichtige Themen als Leitbild für die Entwicklung und als Richtschnur für das städtische Handeln.
Bei der Arbeit an der positiven Zukunft der Stadt Dortmund werden die unterschiedlichen Aktivitäten verschiedenster Akteure im Rahmen eines Masterplanes für das neue Dortmund gebündelt. Hierbei ist ein wesentliches Leitbild die Entwicklung Dortmunds als Oberzentrum in der Metropolregion Rhein-Ruhr und in Westfalen sowie die weiterhin erfolgreiche Fortführung des Strukturwandels nicht nur im Bereich der Wirtschaft, sondern auch im Hinblick auf die räumliche Situation und die Nutzungsstruktur in der Stadt. Daher kommen Beiträge aus den verschiedenen Bereichen der Daseinsvorsorge wie Wohnen, Arbeiten, Soziales, Verkehr, Umwelt, Stadtentwicklung und Städtebau.
Die Steuerung dieser Bereiche ist ureigene Aufgabe der Stadt und der verantwortlichen Entscheidungsträger. Daher wurden im Planungs- und Umweltdezernat beginnend im Jahr 2001 insgesamt fünf Masterpläne zu den Themen Umwelt, Mobilität, Einzelhandel, Wirtschaftsflächen und Wohnen auf den Weg gebracht.
Auf dieser Basis wurden weitere Handlungsfelder erschlossen. Anlass für die Aufstellung des Masterplans Vergnügungsstätten war der deutliche Anstieg der Zahl der Spielgeräte in Dortmund infolge der Novellierung der Verordnung über Spielgeräte und andere Spiele mit Gewinnmöglichkeiten (Spielverordnung) vom 28.09.2006. Mit der verstärkten Präsenz von Spielhallen, Wettbüros und Internetcafés gehen in deren direktem Umfeld und im öffentlichen Raum städtebaulich unerwünschte Begleiterscheinungen einher. Mit dem Masterplan Vergnügungsstätten wurde ein strategisches Handlungskonzept erarbeitet, durch das negative städtebauliche Auswirkungen eingeschränkt und Ansiedlungen neuer Vergnügungsstätten besser gesteuert werden können.
Der Masterplan Vergnügungsstätten ist als städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß § 1 (6) Nr. 11 Baugesetzbuch vom Rat der Stadt verabschiedet. Er ist daher bei der Aufstellung von Bauleitplänen zu berücksichtigen und es lassen sich für Bebauungspläne ortsspezifische Festsetzungen und Begründungen ableiten.
Der Rat hat den Masterplan Plätze am 28.03.2019 beschlossen. Die öffentliche Dialogveranstaltung hierzu findet in Kürze statt.
Mit Beschluss des Rates vom 27.09.2018 wurde die Verwaltung mit der Umsetzung des Masterplans Energiezukunft beauftragt. Dieser ist Nachfolger des Masterplans Energiewende.
Das Ziel des Masterplans ist die Vernetzung von Unternehmen, Instituten, Hochschulen, Gründern, Bürgerinitiativen und Stadtverwaltung, um die Potenziale zukünftiger Energieversorgung, -produktion, -verteilung und –steuerung für den Dortmunder Standort zu heben und zu sichern.
Dabei geht es um die Entwicklung neuer Technologien, neuer Produkte, neuer Geschäftsmodelle und neuer Unternehmen in der Energiewirtschaft. Dafür werden Modellkonzepte, Quartiersentwicklungen und neue Wohn- und Produktionsversorgungen entwickelt bzw. einem größeren Publikum zugänglich gemacht.
Zur Weiterentwicklung der Wissenschaftsregion wurde der Masterplan Wissenschaft im Dialog mit den Hochschulen, wissenschaftlichen Instituten, der Wirtschaft und der Kultur konzipiert und am 13.06.2013 mit breiter Mehrheit vom Rat der Stadt Dortmund beschlossen.
Die Erarbeitung wurde bereits 2010 im hochschulpolitischen Dialog angeregt. Im Mai 2011 hat der Rat der Stadt den offiziellen Startschuss erteilt, der Lenkungskreis wurde im Juli 2011 konstituiert, es folgte eine Bearbeitungsphase in Arbeitsgruppen (August 2011 bis Oktober 2012). Die Beauftragung eines externen, unabhängigen Moderators und Beraters sollte eine konstruktive, ziel- und konsensorientierte Arbeit in den Arbeitsgruppen und im Lenkungskreis zu gewährleisten.
Im Mai 2018 hat eine externe Begutachtung des Masterplans stattgefunden. Der Masterplan hat eine Laufzeit von 2013 bis 2020, eine Weiterentwicklung ist aktuell in Planung.
Der Masterplan Migration/Integration wird seit 2005 fortlaufend umgesetzt. Ein Sachstandsbericht wurde zuletzt am 13.12.2018 dem Rat der Stadt vorgelegt (Drucksache Nr. 12349-18). Die Fortschreibung ist aktuell in Bearbeitung.
Der Masterplan Sport soll die Grundlagen für eine zukunftsorientierte Sportpolitik in Dortmund liefern. Er wird am Ende ein zielgerichtetes, problem- und lösungsorientiertes Vorgehen beschreiben, um örtliche Rahmenbedingungen für Sportangebote und Sporträume zu schaffen und in einem Gesamtkonzept festzulegen. Der Masterplan soll sowohl eine Bestandsaufnahme zum derzeitigen Stand der Sportinfrastruktur liefern, als auch Handlungsempfehlungen/Visionen aufzeigen, wohin sich der Sport in unserer Stadt in den nächsten 15-20 Jahren weiter entwickeln soll. Der Masterplanprozess startete offiziell am 18.06.2019 mit einer Bürgerinformationsveranstaltung und wird in den nächsten Wochen mit einer stichprobenartigen Bevölkerungsbefragung sowie einer Befragung aller Sportvereine, Schulen und Kitas zum Sportverhalten fortgesetzt.
Der Rat hat am 06. April 2017 den Masterplan ERLEBNIS.DORTMUND beschlossen.
Dortmund setzt sich mit dem Masterplan ERLEBNIS.DORTMUND das Ziel, in den nächsten acht Jahren die Übernachtungszahlen zu steigern. Angestrebt wird ein endogenes Wachstum auf Basis eigener Potenziale ohne das Vornehmen einer grundlegenden Neupositionierung. Neben der Steigerung des Anteils der Geschäftsreisenden durch Ausbau der Kongressangebote soll insbesondere die Anzahl der freizeitorientierten Übernachtungen gesteigert werden.
Damit das angestrebte Wachstumsziel erreicht wird, muss fortlaufend an der Attraktivitätssteigerung Dortmunds als Freizeit- und Erlebnisstandort gearbeitet werden. Von einer Verbesserung der Freizeitinfrastruktur und Angebote profitieren dabei immer auch die Dortmunderinnen und Dortmunder.
Die konsequente Profilierung Dortmunds als Erlebnisstandort durch Dortmund-typische Profilthemen bildet den Hauptansatz des Masterplans ERLEBNIS.DORTMUND. Die Stadt soll sich erkennbar und unterscheidbar im Wettbewerb des Städtetourismus profilieren. Den Kern der Profilierung bilden dabei die Dortmund-typischen Themen Fußball, Bier und urbanes Leben. Diese Themen sind bereits jetzt Aushängeschild für die Stadt wie deutschlandweite und innerstädtische Befragungen zeigen.
Mit Beschluss des Rates der Stadt Dortmund vom 07.07.2016 wurde die Verwaltung mit der Erarbeitung eines Masterplans Digitales Dortmund beauftragt. Zunächst sollten die drei Handlungsfelder Wirtschaft, Bildung und Verwaltung inhaltlich bearbeitet werden.
Aufgrund der Komplexität der einzelnen Handlungsfelder beschloss der Rat der Stadt Dortmund auf Basis einer Empfehlung der Verwaltung in seiner Sitzung am 01.06.2017, dass die Digitalisierungsstrategie für Dortmund in drei einzelnen Masterplänen Digitale Wirtschaft, Digitale Bildung und Digitale Verwaltung – Arbeiten 4.0 erarbeitet werden soll.
Der Masterplan Digitale Bildung hat das Ziel, das Themenfeld „Bildung in der digitalen Welt“ entlang der Bildungskette zu analysieren und eine auf die Stadt Dortmund angepasste Digitalisierungsstrategie für den Bildungsbereich zu entwickeln.
Der Rat in seinem Beschluss für den Masterplan Digitale Wirtschaft fünf konkrete Ziele beschlossen.
· „Weitentwicklung der Glasfaserstrategie auf Basis der Breitbanduntersuchung der Stadt Dortmund“
· „Entwicklung und Initiierung von themenorientierten Plattformen zur Digitalisierung mit Partnern im Rahmen einer eigenständigen Digitalen Standortstrategie.“
· „Entwicklung und Aufbau neuer digitaler Kompetenz-, Gründungs- und Serviceeinrichtungen mit lokalen, regionalen, überregionalen und internationalen Partnern aus Wissenschaft und Wirtschaft, aufbauend auf den eingerichteten Plattformen als deren physische Verortung.“
· „Förderung des Know-hows und Weiterbildung von Entscheidern und Personal hin zu Multiplikatoren im Digitalisierungsprozess in Unternehmen, beispielsweise in Rahmen eines Digitalen Co-Creation Centres und einer Lernfabrik“.
· „Stärkung der Innen- und Außenkommunikation um Digitalisierung positiv zu bewerben und Dortmund weiter als Spitzenstandort in Deutschland positionieren.“
Mit Ratsbeschluss vom 15.11.2018 ist die Neuausrichtung des Masterplans Digitale Verwaltung – Arbeiten 4.0 in Zuständigkeit und Federführung des Dezernates 8 beschlossen und daran anknüpfend die Arbeit in verschiedenen Themenfeldern aufgenommen worden. Über den aktuellen Sachstand des Masterplans wird die Verwaltung dem Rat im Herbst schriftlich Bericht erstatten.
Der Masterplan Kommunale Sicherheit befindet sich aktuell in der Umsetzung.“
Der Rat nahm die Stellungnahme der Verwaltung vom 03.07.2019 (Drucksache Nr.: 14764-19-E1) zur Kenntnis.
zu TOP 10.11
Pressemeldung in der Ruhrnachrichten vom 31.05.2019
„OB Sierau verliert gegen die Partei die Rechte“
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland) mit Bitte um Stellungnahme und ggf. Antrag
(Drucksache Nr.: 14780-19)
Bm’in Jörder übernahm während der Beratung dieses Tagesordnungspunktes die Sitzungsleitung.
Den Ratsmitgliedern lag folgender Vorschlag zur Tagesordnung mit Bitte um Stellungnahme und Antrag der AfD-Fraktion vom 18.06.2019 (Drucksache Nr.: 14780-19) vor:
die AfD-Fraktion bittet um Aufnahme des oben genannten Tagesordnungspunktes auf die Tagesordnung der Sitzung des Rates am 04.07.2019.
Die Ruhrnachrichten berichten in ihrer Ausgabe vom 31.05.2019
(https://www.ruhrnachrichten.de/dortmund/ob-sierau-verliert-gegen-die-partei-die-rechte-1412136.html)
über eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen im Streit um das Rederecht eines Mitglieds der Ratsgruppe NPD/Die Rechte. Nach diesem Artikel soll dem Oberbürgermeister ein formaler Fehler unterlaufen sein. Das habe nun Folgen für die Arbeit im Rat.
Ohne hier konkret auf den gesamten Artikel einzugehen hatte es nach der gerichtlichen Auffassung offenbar an der Rechtmäßigkeit der Maßnahme für einen Wortentzug gefehlt, weil die nach der Geschäftsordnung erforderlichen drei Ermahnungen „zur Sache“ zu sprechen durch den Oberbürgermeister nicht erteilt worden waren. Die Richter hatten sogar den Audio-Mitschnitt der entsprechenden Stelle der Ratssitzung abgehört und waren auf überraschende Lücken (Anm.: Unterstreichung durch den Unterzeichner) gestoßen. Der zuständige Richter wird seitens der Ruhrnachrichten wie folgt zitiert: „wir können in Zukunft nicht mehr davon ausgehen, dass die Niederschrift genauso ist, wie es tatsächlich abgelaufen ist.“ Bei künftigen Verfahren müsse deshalb sichergestellt werden, dass die Audio-Mitschnitte bis zum Prozess nicht gelöscht werden.
Die AfD-Fraktion hatte bereits in der Vergangenheit mehrfach die nach ihrer Auffassung nicht richtige Wiedergabe von Wortbeiträgen im Protokoll moniert. Die Ausführung des zuständigen Richters in dem Verfahren bestätigen die Mitglieder der AfD-Fraktion in ihrer Auffassung.
Unabhängig von dieser Frage kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, dass die Anzahl der Kommunalverfassungsstreitverfahren deutlich angestiegen ist, was zu einer erheblichen finanziellen Belastung des städtischen Haushalts führt, da im Regelfall die Stadt Dortmund - selbst im Falle des Obsiegens - die Kosten der Gegenseite übernehmen muss. In diesem Fall kann man dies noch hinnehmen, da rechtsfehlerfrei gehandelt wurde. Anders sieht es aus, wenn - aufgrund offensichtlicher Fehler bei einem späteren Unterliegen im Prozess - diese Verfahren unnütz provoziert werden.
Die AfD-Fraktion bittet daher um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie viele Verfahren wurden in der laufenden Wahlperiode zwischen einzelnen Ratsvertretern, Ratsgruppen oder Ratsfraktionen und dem Oberbürgermeister, respektive der Verwaltung oder dem Rat geführt? Es wird um entsprechende Auflistung für jedes Kalenderjahr (2014-2019) mit Angabe, ob das Verfahren gewonnen, verloren oder vergleichsweise beendet wurde, gebeten. Sofern das Verfahren auf andere Art und Weise beendet wurde, zum Beispiel durch Klagerücknahme wegen Erfüllung des klägerischen Anspruchs, wird auch hier um entsprechende Mitteilung gebeten.
2. Welche Kosten in welcher Höhe (Gerichtskosten, Verwaltungskosten, Rechtsanwaltskosten (eigene und gegnerische) sind der Stadt Dortmund durch diese Verfahren entstanden?
3. Wie wird die Verwaltung konkret sicherstellen, dass Audiomitschnitte nicht vorzeitig gelöscht werden?
4. Ist beabsichtigt, Ratsmitgliedern, die Zweifel an der Protokollierung äußern, die Möglichkeit zu geben, sich den Audiomitschnitt zur Vermeidung eines gerichtlichen Verfahrens anzuhören?
Bezüglich 4. erläutern wir ergänzend, dass wir es für sinnvoll und zielführend halten, dies zu tun, um etwaige gerichtliche Verfahren schon im Vorfeld zu vermeiden. Neben der Bindung der Arbeitskraft für die Verfahren werden ansonsten auch Prozesskosten und die Belastung der Stadtkasse deutlich geringer ausfallen.
Für den Fall, dass die Verwaltung nicht beabsichtigt, ein sprechendes Verfahren zu eröffnen, stellen wir folgenden Antrag:
Der Rat der Stadt Dortmund möge beschließen,
die Verwaltung wird aufgefordert, Ratsmitgliedern, welche Zweifel an der Protokollierung einer Ratssitzung haben und äußern, die Möglichkeit zu eröffnen, sich den Audiomitschnitt der entsprechenden Sitzung an der entsprechenden Stelle anzuhören.
Die Verwaltung soll hierzu ein Verfahren ausarbeiten und dem Rat zur nächsten Sitzung in einer Vorlage einen entsprechenden Verfahrensablaufplan vorzulegen.“
Dazu lag dem Rat eine Stellungnahme der Verwaltung vom 04.07.2019 (Drucksache Nr.: 14780-19-E1) vor:
„… zu dem o.g. Tagesordnungspunkt und den dazu aufgeworfenen Fragen nehme ich wie folgt Stellung:
1) In der laufenden Wahlperiode wurden bisher fünfzehn Verfahren zwischen einzelnen Ratsmitgliedern, Fraktionen oder Gruppen und dem Rat, dem Oberbürgermeister oder der Stadt Dortmund geführt.
Von diesen fünfzehn Verfahren wurden allein acht Verfahren durch die Gruppe NPD/Die Rechte bzw. die dieser Gruppe angehörenden Ratsmitglieder Thieme und Brück betrieben. Das Ratsmitglied Münch veranlasste fünf dieser Verfahren. Jeweils ein Verfahren wurde durch die Fraktion AfD bzw. die Fraktion Linke & Piraten initiiert.
Hinsichtlich der Einzelheiten nehme ich Bezug auf die beigefügte Anlage 1.
2) An Gerichtskosten und Anwaltskosten der Kläger bzw. Antragsteller sind der Stadt Dortmund für die genannten Verfahren bisher insgesamt Kosten in Höhe von 12.104,45 € entstanden. Die Verteilung dieser Summe auf die einzelnen Verfahren ist in der beigefügten Anlage 2 dargestellt.
Anwaltskosten auf Seiten der Stadt sind in den Verfahren nicht entstanden, da die Prozessvertretung über das Rechtsamt erfolgte. Die Kosten für den Einsatz des städtischen Personals wurden nicht verfahrensscharf erfasst.
3) Die Verwaltung wird bei Vorliegen entsprechender Notwendigkeiten die Audiomitschnitte nicht löschen.
4) § 29 Absatz 6 Satz 2 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen (GeschO Rat) bestimmt, dass nur den Unterzeichnern der Niederschrift (vgl. § 29 Abs. 2 Satz 1 GeschO Rat) die Aufzeichnung zugänglich gemacht werden darf.
Ein davon abweichendes Vorgehen käme erst nach entsprechender Änderung der GeschO Rat in Betracht.“
Rm Bohnhof (AfD) dankte für die Stellungnahme der Verwaltung und zog den Antrag der AfD-Fraktion zurück.
Rm Brück (Gruppe NPD/Die Rechte) begrüßte den Vorstoß der AfD-Fraktion.
Der Rat der Stadt nahm die Stellungnahme der Verwaltung vom 04.07.2019 (Drucksache Nr.: 14780-19-E1) zur Kenntnis.
Im Anschluss übernahm OB Sierau wieder die Sitzungsleitung.
zu TOP 10.12
Umbesetzung in Gremien
Antrag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 14787-19)
Dem Rat der Stadt lag folgender Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 18.06.2019 (Drucksache Nr.: 14787-19) vor:
„… die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet um folgende Beschlussfassung:
Frau Antje Joest wird neue sachkundige Bürgerin der Fraktion FDP/Bürgerliste und ersetzt Frau Susanne Noritzsch in den entsprechenden Ausschüssen (ABÖAB, AWBEWF).“
Der Rat der Stadt beschloss einstimmig bei Stimmenthaltung der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 18.06.2019 (Drucksache Nr.: 14787-19):
Frau Antje Joest wird neue sachkundige Bürgerin der Fraktion FDP/Bürgerliste und ersetzt Frau Susanne Noritzsch in den entsprechenden Ausschüssen (ABÖAB, AWBEWF).
Zudem hatten die Ratsmitglieder folgenden Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion vom 02.07.2019 (Drucksache Nr.: 14787-19-E1) vorliegen:
„… die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund stellt zu o.g. Tagesordnungspunkt folgenden Antrag und bittet um Beschlussfassung:
Ratsmitglied Christian Barrenbrügge verlässt zum 31. Juli 2019 den Aufsichtsrat der Städt. Seniorenheime Dortmund gemeinnützige GmbH.
Ratsmitglied Thomas Bahr wird zum 1. August 2019 Mitglied im Aufsichtsrat der Städt. Seniorenheime Dortmund gemeinnützige GmbH.“
Der Rat der Stadt beschloss einstimmig bei Stimmenthaltung der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Antrag der CDU-Fraktion vom 02.07.2019 (Drucksache Nr.: 14787-19-E1):
Ratsmitglied Christian Barrenbrügge verlässt zum 31. Juli 2019 den Aufsichtsrat der Städt. Seniorenheime Dortmund gemeinnützige GmbH.
Ratsmitglied Thomas Bahr wird zum 1. August 2019 Mitglied im Aufsichtsrat der Städt. Seniorenheime Dortmund gemeinnützige GmbH.
zu TOP 10.13
Terminplan für die Sitzungen des Rates der Stadt und seiner Ausschüsse in 2020
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14757-19)
Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt stimmt dem Terminplan für die Rats- und Ausschusssitzungen in 2020 zu.
11. Anfragen
11.1 Anfragen Rm Münch (FBI)
zu TOP 11.1.1
Imagefaktor 10 % Naturschutzgebiete
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 14147-19)
Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.
zu TOP 11.1.2
Aufhebung des Beschlusses zur Asphaltierung des Rad- und Wanderweges „Rheinischer Esel“
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 14148-19)
Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.
Auf die Nachfrage von Rm Münch (FBI), warum der Oberbürgermeister den „Asphaltbeschluss“ nicht aufgehoben hat, antwortete OB Sierau, dass der Rat Beschlüsse an sich ziehen könnte. Im Fall des Rheinischen Esels wäre dies passiert.
zu TOP 11.1.3
Kosteneinsparung durch Reduzierung der Anzahl von Rats- und Bezirksvertretern
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 14154-19)
Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.
zu TOP 11.1.4
Wegfall rechtsextremer Bezirksvertreter durch Reduzierung der Größe der Bezirksvertetungen von 19 auf 11 Mitglieder
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 14157-19)
Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.
zu TOP 11.1.5
Verhinderung von sicherem und attraktivem Radfahren durch das städtische Tiefbauamt
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 14359-19)
Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.
Rm Münch (FBI) erklärte, dass die Bezirksvertretung Hombruch in dieser Angelegenheit einen einstimmigen Beschluss für die Interessen der Fußgänger gefasst hätte und stellte die Nachfrage, warum dieser Beschluss nicht umgesetzt würde.
OB Sierau verwies auf den letzten Satz der Beantwortung der Anfrage: „… Eine zusätzliche Abpollerung zuzüglich zu der eindeutigen Beschilderung ist aus Sicht der Tiefbauverwaltung nicht sachgerecht und daher auch zukünftig nicht vorgesehen.“
zu TOP 11.1.6
Dortmunder Biertage 2019
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 14360-19)
Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.
zu TOP 11.1.7
Route Bierkultur Dortmund
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 14361-19)
Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.
zu TOP 11.1.8
Fällung eines der ältesten Bäume im Stadtbezirk Aplerbeck
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 14448-19)
Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.
zu TOP 11.1.9
Regelmäßige Nichtbeteiligung der Bezirksvertretung Hombruch bei Investitionsvorhaben in ihrem Stadtbezirk
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 14450-19)
Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.
11.2 Anfragen Gruppe NPD/Die Rechte
zu TOP 11.2.1
Anstieg von Sexualdelikten
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 14627-19)
Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.
zu TOP 11.2.2
Entfernung von Wahlplakaten der Partei DieRechte durch Ordnungsdezernent N. Dahmen
Anfrage zur TO ((Gruppe NPD/Die Rechte))
(Drucksache Nr.: 14628-19)
Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.
zu TOP 11.2.3
Rechtswidriger Wortentzug durch Oberbürgermeister Ullrich Sierau – Konsequenzen aus
dem Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen
Anfrage zur TO ((Gruppe NPD/Die Rechte))
(Drucksache Nr.: 14629-19)
Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.
zu TOP 11.2.4
Denkmalschutz für Graffitis in Dortmund
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 14788-19)
Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.
OB Sierau beendete die öffentliche Sitzung um 20:33 Uhr.
Der Oberbürgermeister | | |
Ullrich Sierau | Detlef Münch
Ratsmitglied | Beate Skodzik
Schriftführerin |
© Stadt Dortmund
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© Dortmunder Systemhaus