Niederschrift (öffentlich)

über die 40. Sitzung des Rates der Stadt
am 04.07.2019
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




Sitzungsdauer: 15:00 - 20:33 Uhr


Anwesend:

Laut Anwesenheitslisten, die der Originalniederschrift als Anlagen beigefügt sind, waren 90 von z. Z. 94 Ratsmitgliedern anwesend.

An der Sitzung nahmen nicht teil:
Rm H.-P. Hoffmann (SPD)
Rm Plieth (Bündnis 90/Die Grünen)
Rm Taranczewski (SPD)
Rm Urbanek (AfD)


Von der Verwaltung waren anwesend:
OB Sierau
StD Stüdemann
StR Dahmen

StR Rybicki
StR’in Schneckenburger
StR Uhr

StR Wilde
StR’in Zoerner
Herr Westphal
LStRD’in Seybusch
Herr Güssgen
StOVwR’in Skodzik


Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 40. Sitzung des Rates der Stadt,
am 04.07.2019, Beginn: 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund

1. Regularien

1.1 Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 39. Sitzung des Rates der Stadt am 23.05.2019
- Die Niederschrift wird nachversandt.

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse
- unbesetzt -

3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Bauen, Verkehr und Grün

3.1 Bauleitplanung: 60. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) und Bebauungsplan InW 221 VEP - Einzelhandelsstandort Dorstfelder Hellweg/ Arminiusstraße - mit den teilweisen Änderungen der Bebauungspläne In W 210 - Unterdorstfeld - und Ma 107 - Gewerbegebiet Dorstfeld - West - (Änderung Nr. 22)
I. Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur 60. Änderung des FNP
II. Ergebnisse der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur 60. Änderung des FNP
III.Ergebnisse der Beteiligung der Öffentlichkeit zur 60. Änderung des FNP
IV.Feststellungsbeschluss der 60. Änderung des FNP mit der Begründung vom 16.05.2019
V. Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange für den Bebauungsplan InW 221 VEP - Einzelhandelsstandort Dorstfelder Hellweg/Arminiusstraße
VI.Ergebnisse der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - einschließlich der eingeschränkten Beteiligung zur ökologischen Ausgleichsfläche - für den Bebauungsplan InW 221 VEP - Einzelhandelsstandort Dorstfelder Hellweg/Arminiusstraße -
VII.Ergebnisse der Beteiligung der Öffentlichkeit für den Bebauungsplan InW 221 VEP - Einzelhandelsstandort Dorstfelder Hellweg/Arminiusstrasse -
VIII.Beifügung der aktualisierten/modifizierten Begründung vom 16.05.2019
IX.Satzungsbeschluss
X.Abschluss des Durchführungsvertrages Teil B

Beschluss
(Drucksache Nr.: 14404-19)

3.2 Bauleitplanung; 72. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Ap 232 - Wohn- und Geschäftszentrum Schüren -
hier: Beschluss zur Fortführung des Bebauungsplanverfahrens als vorhabenbezogenen Bebauungsplan; Entscheidung über Stellungnahmen; Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung zur 72. Änderung des Flächennutzungsplanes; Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan VEP Ap 232; Zulassung von Bauvorhaben bei Vorliegen von Planreife gemäß § 33 Baugesetzbuch (BauGB)

Beschluss
(Drucksache Nr.: 14453-19)

3.3 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplans Hö 292 - südlich Hacheneyer Straße - im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
hier: Aufstellungsbeschluss, Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung

Beschluss
(Drucksache Nr.: 14101-19)

3.4 Einrichtung von Planstellen im Stadtplanungs- und Bauordnungsamt aufgrund der Haushaltsbegleitbeschlüsse zum Haushalt 2019
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13832-19)

3.5 Brückenschlag B 54, barrierefreie Wegeverbindung zwischen dem Botanischen Garten Rombergpark, PHOENIX West und dem Westfalenpark, sowie barrierefreier Zugang zur Stadtbahn-Haltestelle Rombergpark
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14208-19)

3.6 CO2-Bilanz 2016
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13844-19)

3.7 Handlungsprogramm Klima-Luft 2030
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14535-19)

3.8 Neuaufstellung des Landschaftsplanes Dortmund
hier: I. Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
und der Bürgerinnen und Bürger,
II. Ergebnisse der ersten öffentlichen Auslegung,
III. Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung

Beschluss
(Drucksache Nr.: 13818-19)

3.9 Bericht zum kleinräumigen Wohnungsmarktmonitoring - Auswertungsjahr 2017 -
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13875-19)

3.10 Internationale Gartenausstellung 2027 - Einrichtung von neuen Planstellen -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14426-19)

3.11 Sanierungsgebiet Stadterneuerung City; Umgestaltung Balkenstraße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14352-19)

3.12 Stadterneuerungsprogramm 2020
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14134-19)

3.13 Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes - Kapitel 2 (KIF 2) in Dortmund - 2. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13993-19)

3.14 Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (Kapitel 1) in Dortmund - 6. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13987-19)

3.15 Beabsichtigte Einziehung eines Teilabschnittes der Nortkirchenstraße in Dortmund-Hörde
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14048-19)

3.16 Beirat Nahmobilität; Berufung von Mitgliedern
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14342-19)

3.17 Verkehrsmäßiger Ausbau der Erschließungsanlagen des Wohnbaugebietes im Rahmen des MG 131 - Erdbeerfeld - ; Aktualisierung des Investitionsvolumens zum teilweisen Endausbau der Straßen und der Fuß- und Radwege sowie Herstellung der restlichen Straßen des Baugebietes in der 1. Ausbaustufe (5. Bauabschnitt)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13990-19)

3.18 Friedhöfe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2018
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14369-19)

3.19 Jahresabschluss und Lagebericht der Stadtentwässerung Dortmund für das Geschäftsjahr 2018
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14170-19)

3.20 Starkregengefahrenkarte für Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13089-18)

3.21 a) Resolution zum Klimanotstand
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 14657-19)

b) Klimanotstand
Antrag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 14696-19)

3.22 Rheinischer Esel
- Aktueller Bericht

3.23 a) Teilhabe für alle ermöglichen; Verbesserung der Infrastruktur durch ein bedarfsdeckendes Netz an öffentlichen (Behinderten)Toiletten in Dortmund
hier: Hiermit wird der Antrag gestellt, das die Vorhaltung von öffentlichen Toilettenanlagen zur Daseinsvorsorge einer Stadt gehört und nicht eine freiwillige Leistung darstellt.

Überweisung: Behindertenpolitisches Netzwerk aus der öffentlichen Sitzung vom 11.06.2019
(Drucksache Nr.: 14483-19)

b) Vorhaltung von öffentlichen Toilettenanlagen zur Daseinsvorsorge der Stadt
Empfehlung: Seniorenbeirat aus der öffentlichen Sitzung vom 13.06.2019
(Drucksache Nr.: 14200-19)

3.24 Förderaufruf "Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme"
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 14782-19)

4. Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung

4.1 Jahresabschluss und Lagebericht der Wirtschaftsförderung Dortmund zum 31.12.2018
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14211-19)

4.2 Förderantrag zum Landeswettbewerb "REGIO.NRW - Innovation und Transfer"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14012-19)

4.3 Kompetenznetzwerk Digitale Kundenschnittstelle
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14407-19)

5. Soziales, Arbeit und Gesundheit

5.1 Kommunale Arbeitsmarktstrategie 2020 - 2030
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14353-19)

6. Kultur, Sport und Freizeit

6.1 Kulturbetriebe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2018
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13923-19)

6.2 Neubau einer Schwimmsporthalle am Standort Revierpark Wischlingen
- Baubeschluss -

Beschluss
(Drucksache Nr.: 14406-19)

6.3 Änderung der Betriebssatzung für das Theater Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14408-19)

6.4 Wirtschaftsplan des Theater Dortmund 2019/20 für die Zeit vom 01.08.2019 bis 31.07.2020
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13813-19)

6.5 Literaturstipendium "Stadtbeschreiberin/Stadtbeschreiber Dortmund" 2020
- Wahl der Jurymitglieder

Beschluss
(Drucksache Nr.: 14572-19)

6.6 Zukunftskonzept Botanischer Garten Rombergpark
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13448-19)
- Die Sitzungsunterlagen lagen bereits zur Sitzung am 23.05.2019 vor.

6.7 Deutsch-Armenischer Freundschaftsgarten im Rombergpark
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland) mit Bitte um Stellungnahme und Antrag
(Drucksache Nr.: 14779-19)

7. Schule

7.1 Schulentwicklungsplanung 2018 bis 2023 - 2. Zwischenbericht für den Primarbereich und Sekundarstufe I -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13911-19)
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der öffentlichen Sitzung vom 18.06.2019

7.2 Schulentwicklungsplanung 2018 bis 2023 - 3. Zwischenbericht für die Weiterführenden Schulen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14517-19)

8. Kinder, Jugend und Familie

8.1 Berichterstattung zur Qualitätsentwicklung und Personalbedarfsbemessung in den Jugendhilfediensten
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14007-19)

8.2 "Demokratie leben!" - Kommunales Förderprogramm zur Extremismusprävention und Demokratieförderung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Förderung Lokaler Partnerschaften für Demokratie - Förderaufruf
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14392-19)

8.3 Neufassung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule in der Stadt Dortmund zum 01.08.2019.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13874-19)

9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

9.1 Neufassung der Rechnungsprüfungsordnung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14219-19)

9.2 STEAG GmbH - Konzernberichterstattung für das Jahr 2018
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14534-19)
- Den Fraktionsgeschäftsstellen wurde die Vorlage mit allen Anlagen in Papierform zur Verfügung gestellt. Im Gremieninformationssystem sind alle Anlagen hinterlegt.

9.3 Jahresabschluss 2018 der Sparkasse Dortmund
Hier: Beschlussfassung über die Entlastung der Organe der Sparkasse und die Verwendung des Jahresüberschusses sowie Information über die Einhaltung der Empfehlung des Corporate Governance Kodexes für die Sparkassen in Nordrhein-Westfalen

Beschluss
(Drucksache Nr.: 14410-19)

10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

10.1 Strategische Schwerpunkte 2019 -2021 zur weiteren Digitalisierung der Stadtverwaltung Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14397-19)

10.2 Neubenennung eines Beisitzers der Einigungsstelle seitens der Verwaltung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14455-19)

10.3 Kommunalwahlen 2020 - Anzahl der zu wählenden Ratsmitglieder
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14413-19)

10.4 Kommunalwahl 2020 - Wahl der Mitglieder des Wahlausschusses
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14639-19)

10.5 Finanzierung der Verbraucher- und Verbraucherinsolvenzberatung für die Jahre 2020 - 2024
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14760-19)

10.6 Institutionelle Förderung der Projekte "BackUp" und "CoBaYana" des Vereins BackUp - ComeBack e.V
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14412-19)

10.7 Förderprojekt "Emissionsfreie Innenstadt"
hier: Durchführung von Vergabeverfahren für die ersten Teilmaßnahmen

Empfehlung: Ausschuss für Personal und Organisation aus der öffentlichen Sitzung vom 06.06.2019
(Drucksache Nr.: 13819-19-E1)
- Die Vorlage wurde im Rat am 23.05.2019 beschlossen.
hier: Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion vom 14.05.2019 (Drucksache Nr.: 13819-19-E1)


10.8 Neuorganisation der Bürgerdienste
Überweisung: Bezirksvertretung Brackel aus der öffentlichen Sitzung vom 13.06.2019
(Drucksache Nr.: 14292-19)

10.9 Haushaltsreden
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 14702-19)

10.10 Masterpläne
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 14764-19)

10.11 Pressemeldung in der Ruhrnachrichten vom 31.05.2019
„OB Sierau verliert gegen die Partei die Rechte“

Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland) mit Bitte um Stellungnahme und ggf. Antrag
(Drucksache Nr.: 14780-19)

10.12 Umbesetzung in Gremien
Antrag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 14787-19)

11. Anfragen

11.1 Anfragen Rm Münch (FBI)

11.1.1 Imagefaktor 10 % Naturschutzgebiete
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 14147-19)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 23.05.2019 vor.

11.1.2 Aufhebung des Beschlusses zur Asphaltierung des Rad- und Wanderweges „Rheinischer Esel“
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 14148-19)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 23.05.2019 vor.

11.1.3 Kosteneinsparung durch Reduzierung der Anzahl von Rats- und Bezirksvertretern
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 14154-19)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 23.05.2019 vor.

11.1.4 Wegfall rechtsextremer Bezirksvertreter durch Reduzierung der Größe der Bezirksvertetungen von 19 auf 11 Mitglieder
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 14157-19)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 23.05.2019 vor.

11.1.5 Verhinderung von sicherem und attraktivem Radfahren durch das städtische Tiefbauamt
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 14359-19)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 23.05.2019 vor.

11.1.6 Dortmunder Biertage 2019
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 14360-19)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 23.05.2019 vor.

11.1.7 Route Bierkultur Dortmund
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 14361-19)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 23.05.2019 vor.

11.1.8 Fällung eines der ältesten Bäume im Stadtbezirk Aplerbeck
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 14448-19)

11.1.9 Regelmäßige Nichtbeteiligung der Bezirksvertretung Hombruch bei Investitionsvorhaben in ihrem Stadtbezirk
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 14450-19)

11.2 Anfragen Gruppe NPD/Die Rechte

11.2.1 Anstieg von Sexualdelikten
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 14627-19)

11.2.2 Entfernung von Wahlplakaten der Partei DieRechte durch Ordnungsdezernent N. Dahmen
Anfrage zur TO ((Gruppe NPD/Die Rechte))
(Drucksache Nr.: 14628-19)

11.2.3 Rechtswidriger Wortentzug durch Oberbürgermeister Ullrich Sierau – Konsequenzen aus
dem Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen

Anfrage zur TO ((Gruppe NPD/Die Rechte))
(Drucksache Nr.: 14629-19)

11.2.4 Denkmalschutz für Graffitis in Dortmund
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 14788-19)



Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt Dortmund wurde um 15:00 Uhr von OB Sierau eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte OB Sierau zunächst fest, dass der Rat der Stadt Dortmund ordnungsgemäß eingeladen wurde und dass er beschlussfähig ist. Ferner wies OB Sierau gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen auf die Aufzeichnung dieser Sitzung hin.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Rm Münch (FBI) benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

OB Sierau erklärte, dass aufgrund des Feiertages am 20.06.20.19 der Versand der
Ratsunterlagen am 19.06.2019, am Tag des Redaktionsschlusses für die Sitzung am 04.07.2019, erfolgt ist. Rechtzeitig zum Redaktionsschluss lagen folgende Unterlagen vor, die unter den genannten Tagesordnungspunkten zu behandeln sind:


Verbot von glyphosathaltigen Herbiziden zur Grünpflege auf städtischen Flächen
Überweisung: Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 18.06.2019
(Drucksache Nr.: 14570-19) als
TOP 3.25,

IGA Metropole Ruhr 2027 - Beschluss zur Gründung der Durchführungsgesellschaft "Internationale Gartenausstellung (IGA) Metropole Ruhr 2027 gGmbH"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14754-19) als
TOP 9.4 und

Resolution zur Grundsteuerreform
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 14794-19) als
TOP 9.5.

OB Sierau machte den Vorschlag, die Tagesordnung im Wege der Dinglichkeit um die Vorlage

Terminplan für die Sitzungen des Rates der Stadt und seiner Ausschüsse in 2020
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14757-19) als
TOP 10.13

zu erweitern.

Der Rat der Stadt stimmte der Erweiterung der Tagesordnung einstimmig zu.

OB Sierau schlug anschließend vor, die vorliegende Überweisung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus seiner Sitzung am 26.06.2019 zum

zusammen mit TOP 3.8 a)
zu behandeln. Unter Hinweis auf die Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen erklärte er, dass mit Beschlussfassung zu TOP 3.8 a) eine Abstimmung zu 3.8 b) obsolet sein wird.

Zu TOP 3.23 a) und b) - Vorhaltung von öffentlichen Toilettenanlagen zur Daseinsvorsorge der Stadt-, Anträge des Behindertenpolitischen Netzwerks und des Seniorenbeirates, sowie

zu
TOP 10.8 – Neuorganisation der Bürgerdienste (Drucksache Nr.: 14292-19), Überweisung der BV Brackel –

machte OB Sierau den Vorschlag, die Anträge des Behindertenpolitischen Netzwerks und des Seniorenbeirates sowie der Bezirksvertretung Brackel gemäß § 5 Abs. 3 der Geschäftsordnung für Rat, Ausschüsse etc. an den jeweils zuständigen Fachausschuss zu überweisen.

Der Rat der Stadt war damit einverstanden, TOP 3.23 a) und b) an den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften und TOP 10.8 an den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden zu überweisen.


Weiter hat die Gruppe NPD/Die Rechte folgende Anfrage vom 02.07.2019 (Drucksache Nr.: 14866-19-E1) im Wege der Dringlichkeit zur Erweiterung der Tagesordnung vorgelegt:
Rm Brück begründete für die Gruppe NPD/Die Rechte die Dringlichkeit.

Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) erklärte formal in seiner Gegenrede, dass dieses Thema nicht nur in Dortmund auftauchen und eine Dringlichkeit nicht gesehen würde, sich jetzt damit zu befassen.
Der Rat der Stadt lehnte es mit Mehrheit gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte ab, die Anfrage der Gruppe NPD/Die Rechte im Wege der Dringlichkeit vom 02.07.2019 (Drucksache Nr.: 14866-19-E1) auf die Tagesordnung zu setzen.

Im Anschluss übernahm Bm’in Jörder die Sitzungsleitung.

Außerdem lag folgender Geschäftsordnungsantrag der Gruppe NPD/Die Rechte vom 02.07.2019 (Drucksache Nr.: 14780-19-E2) zu TOP

10.11 Pressemeldung in den Ruhrnachrichten vom 31.05.2019‚ „OB verliert gegen die Partei die
Rechte“
Vorschlag zur TO (Fraktion AfD) mit Bitte um Stellungnahme und ggf. Antrag
(Drucksache Nr.: 14780-19)

vor:

Rm Brück begründete für die Gruppe NPD/Die Rechte den Antrag zur Geschäftsordnung.

Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) hielt die Gegenrede und wies darauf hin, dass die Angelegenheit nicht als besonders bedeutungsvoll angesehen würde und lehnte daher ein Vorziehen des Tagesordnungspunktes ab. Aufgrund von Pressemeldungen müsste keine intensivere Befassung im Rat erfolgen.


Der Rat der Stadt lehnte mit Mehrheit gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte den Geschäftsordnungsantrag der Gruppe NPD/Die Rechte vom 02.07.2019 (Drucksache Nr.: 14780-19-E2) ab.

Nach der Abstimmung übernahm OB Sierau wieder die Leitung der Ratssitzung.

OB Sierau schlug aufgrund einer Vereinbarung des Ältestenrates vor, das Thema Klima unter TOP 3.21 a), b), c), d) und e) vorzuziehen und unter TOP 2.1 als Angelegenheit von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse zu behandeln.

Der Rat der Stadt stimmte diesem Vorschlag, TOP 3.21 a) bis e) unter TOP 2.1 zu behandeln, einstimmig zu.

Rm Schilff (SPD) stellte den Antrag zur Geschäftsordnung, die Redezeit in der heutigen Ratssitzung auf drei Minuten pro Person je Tagesordnungspunkt zu begrenzen. Zu TOP 2.1 schlug er fünf Minuten pro Person vor.

Rm Garbe (AfD) hielt die Gegenrede und sprach sich für keine Redezeitbegrenzung aus. .

Der Rat der Stadt beschloss mit Mehrheit der Stimmen gegen die AfD-Fraktion, die Fraktion FDP/Bürgerliste und die Stimme von Rm Münch (FBI) eine Redezeitbegrenzung von drei Minuten pro Person je Tagesordnungspunkt und bei TOP 2.1 eine Redezeitbegrenzung von fünf Minuten pro Person.

Rm Münch (FBI) machte den Vorschlag, TOP 3.8 a)

Neuaufstellung des Landschaftsplanes Dortmund
hier: I. Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
und der Bürgerinnen und Bürger,
II. Ergebnisse der ersten öffentlichen Auslegung,
III. Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung

Beschluss
(Drucksache Nr.: 13818-19)

als Angelegenheit von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse als TOP 2.2 vorzuziehen, da die Redezeit von drei Minuten keine ausreichende Behandlung des Punktes zuließe. Hier ginge es um die Festsetzung eines Planes, mit dem Naturschutz und Landschaftspflege für das gesamte Stadtgebiet festgesetzt würde. Rm Münch begründete diesen Antrag mit massiven Verschlechterungen, der Naturschutzgebietsanteil wäre massiv reduziert worden, ohne dass die Bezirksvertretungen informiert wurden.

OB Sierau wies darauf hin, dass Dortmund als Stadt über 500.000 Einwohnern*innen mit einem Freiraum mit um 63 % sich gut entwickelt hätte. Der Landschaftsplan wäre intensiv erörtert worden. OB Sierau ginge daher davon aus, dass drei Minuten pro Person zu diesem Tagesordnungspunkt ausreichen würden.

Der Rat der Stadt lehnte es mit Mehrheit der Stimmen gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte und die Stimme von Rm Münch (FBI) ab, TOP 3.8 als TOP 2.2 zu behandeln.


Die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung wurde mit Mehrheit der Stimmen mit den zuvor beschlossenen Änderungen festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 39. Sitzung des Rates der Stadt am 23.05.2019

Rm Brück erklärte, dass die Gruppe NPD/Die Rechte der Genehmigung der Niederschrift nicht zustimmen könnte. Die Gruppe wüsste nicht, ob die Niederschrift der Wahrheit entspräche. Aufzeichnungen wären untersagt.
Jede Niederschrift würde in Zukunft von der Gruppe NPD/Die Rechte abgelehnt werden, solange nicht die Möglichkeit eingeführt würde, Tonbandaufzeichnungen zu fertigen oder die vorhandenen Tonbandaufzeichnungen für die Mandatsträger öffentlich gemacht würden.


Die Niederschrift über die 39. Sitzung des Rates der Stadt am 23.05.2019 wurde mit Mehrheit der Stimmen gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte genehmigt.


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse

zu TOP 2.1.a)
Resolution zum Klimanotstand
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 14657-19)

zu TOP 2.1.b)
Klimanotstand
Antrag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 14696-19)

zu TOP 2.1.c)
Dortmunder Klimaschutzinitiative (DoKi) / vorliegende Resolution Klimanotstand
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14847-19)

zu TOP 2.1.d)
Dortmunder Initiative gegen die globale Klimakrise
Gemeins. Antrag zur TO (SPD-Fraktion, CDU-Fraktion,)
(Drucksache Nr.: 14865-19)

zu TOP 2.1.e)
Dortmunder Klimaschutzinitiative (DoKi) / vorliegende Resolution Klimanotstand
Resolution "Echter Umweltschutz statt Klimahysterie"
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 14847-19-E2)

TOP 3.21 a), b), c), d) und e) wurden vorgezogen und – wie unter TOP 1.3 Feststellung der Tagesordnung beschlossen - unter TOP 2.1 behandelt.

Den Ratsmitgliedern lag folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 24.06.2019 (Drucksache Nr.: 14657-19-E1) zur „Resolution zum Klimanotstand“ vor:

Dem Rat der Stadt lag nachfolgender Antrag zur Tagesordnung der Fraktion Die Linke & Piraten vom
07.06.2019 (Drucksache Nr.: 14696-19) zum „Klimanotstand“ vor:

„… zahlreiche Kommunen im In- und Ausland haben bereits den Klimanotstand erklärt, um der Klimapolitik in ihrer Kommune eine besondere Priorität einzuräumen. Im Geiste dieser weltweiten Initiativen auf den unterschiedlichen Gliederungsebenen der Politik stellt die Fraktion DIE LINKE & PIRATEN den nachfolgenden Antrag, der – über das reine Klimaziel hinaus – auch den Themen „Biodiversität“ und „soziale Auswirkungen“ einen besonderen Stellenwert einräumen soll:

Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Dortmund

1. stellt fest, dass der globale Klimawandel die Stadt Dortmund längst erreicht hat und schließt sich den Städten an, die bereits den „Klimanotstand“ erklärt haben. Die Stadt Dortmund setzt damit ein deutliches Zeichen, dass die bisherige erfolgreiche städtische Klimapolitik weiterentwickelt werden muss.

2. erkennt, dass die bisherigen Maßnahmen und Planungen nicht ausreichen, um die Erd-Erwärmung auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen.

3. berücksichtigt ab sofort bei allen seinen Entscheidungen die Auswirkungen auf das Klima und bevorzugt Lösungen, die sich positiv auf Klima-, Umwelt- und Artenschutz auswirken. Hierzu wird in allen Beschlussvorlagen – analog zum Thema „finanzielle Auswirkungen“ – jeweils ein Kapitel „Auswirkungen auf den Klimaschutz“ mit den Bewertungen „Ja, positiv“, „Ja, negativ“ und „Nein“ eingeführt. Diese Auswirkungen müssen ggfs. in der Vorlage näher erläutert werden. Wird eine Klimarelevanz mit „Ja, negativ“ festgestellt, muss eine klimaschonende Alternative aufgezeigt und eine mögliche Kompensationsmaßnahme vorgeschlagen werden.

4. möchte vermeiden, dass Klimaschutz und Biodiversität in Konflikt geraten. Daher wird in den Vorlagen jeweils explizit auf die Auswirkungen auf die Biodiversität über die eigentlichen eng begrenzten Artenschutzprüfungen hinaus hingewiesen.

5. beschließt, um die Sozialverträglichkeit seiner Entscheidungen insbesondere auch im Bereich des Klimaschutzes zu gewährleisten, eine entsprechende Beurteilung in die Vorlagen einzuarbeiten.

6. fordert die Stadtverwaltung auf, die Rolle des Klimaschutzes als eine Querschnittsaufgabe wahrzunehmen und entsprechende Strukturen in der Verwaltung zu schaffen.

7. bittet den Deutschen Städtetag, sich bei den anderen Kommunen für solche Regelungen einzusetzen sowie für ein Klimaschutzgesetz auf Bundesebene.

8. fordert auch die städtischen Beteiligungen dazu auf, sich verstärkt für den Klimaschutz einzusetzen und dem Stadtrat darüber jährlich zu berichten.

Begründung
Der drohende Übergang in eine globale Umweltkrise hat schon jetzt erhebliche Auswirkungen auf das Leben in Dortmund, mit zunehmenden Extremwetterereignissen, Hitze-Inseln mit gesundheitsbelastenden Folgen, Auswirkungen auf die Naherholungsgebiete, auf die lokale Fauna und die Straßenbäume in der Stadt sowie drohenden Fahrverboten. Deshalb müssen die Anstrengungen gegen den Klimawandel auch in Dortmund erhöht werden. Die Folgen auf das Klima sollten deshalb bei allen Entscheidungen berücksichtigt werden. Immer mehr Städte und Gemeinden, zum Beispiel Kleve, Heidelberg, Münster und Konstanz, haben Resolutionen zur Ausrufung des Klimanotstandes verabschiedet. Sie folgten dem Vorbild der Schweizer Stadt Basel vom Februar. Auch Los Angeles, Vancouver und London folgten dem Aufruf der "fridays for future“-Bewegung und von Natur- und Klimaschützer*innen für effektive Klimaschutzmaßnahmen. Dem sollte sich auch die Stadt Dortmund anschließen.“ Außerdem lag den Ratsmitgliedern folgender gemeinsamer Antrag zur Tagesordnung der SPD- und der CDU-Fraktion vom 02.07.2019 (Drucksache Nr.: 14865-19) zur „Dortmunder Initiative gegen die globale Klimakrise“ vor:
1. Der Rat der Stadt Dortmund unterstützt das Engagement der Fridays for Future (FFF)-Bewegung und der weiteren Beteiligten für den Schutz des Klimas, der Ökosysteme unseres Planeten sowie für die Sicherung von Frieden und Wohlstand.

2. Der Rat der Stadt Dortmund bekennt sich zu den Klimazielen der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union.

3. Der Rat der Stadt Dortmund erkennt an, dass die Veränderungen des Klimas auch in Dortmund ernsthafte Maßnahmen erfordert, um diese Ziele zu erreichen.

4. Der Rat der Stadt Dortmund bekräftigt folgende Ziele der Verwaltung der Stadt, die diese in der Beschlussvorlage zum Handlungsprogramm Klima-Luft 2030 definiert:


5. Mit dieser Festlegung auf konkrete kommunale Klimaschutzziele, bekennt sich die Stadt Dortmund zu ihrer Verantwortung für den globalen Klimaschutz.

6. Der Rat der Stadt Dortmund erklärt seinen Willen, die Belange des Klimaschutzes in gleichem Maße zu beachten, wie die des Umwelt- und Naturschutzes, der sozialen Sicherung der Bürger und Bürgerinnen sowie das Funktionieren des Wirtschaftsstandorts. Die Sozialverträglichkeit muss bei der Verfolgung des Zieles der Nullemission von Treibhausgasen bis 2050 ebenso berücksichtigt werden wie Belange einer Großstadt hinsichtlich ihrer ökonomischen Ausrichtung.

7. Der Rat der Stadt fordert die Europäischen Institutionen, die Bundesregierung und die Landesregierung dazu auf, weitergehende gesetzliche Reglungen zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen zu treffen und den Kommunen die notwendigen finanziellen Mittel für Maßnahmen zum Klimaschutz zur Verfügung zu stellen. Die Erreichung der Ziele des Pariser Abkommens von 2015 muss dabei im Mittelpunkt des Handelns stehen.

8. Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung


Weiter lag dem Rat der Stadt zur Ratssitzung folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Gruppe NPD/Die Rechte (Drucksache Nr.: 14847-19-E2) vor:
Zudem haben die Ratsmitglieder die Verwaltungsvorlage „Dortmunder Klimaschutzinitiative (DoKi) / vorliegende Resolution Klimanotstand“ (Drucksache Nr.: 14847-19) vom 28.06.2019 erhalten.

Rm Reuter erklärte im Namen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, dass der Klimaschutz einen hohen Stellenwert einnehmen würde und daher richtigerweise als Angelegenheit von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse unter TOP 2.1 in der Ratssitzung behandelt würde.
Dass das Thema ein wichtiges wäre, zeigten die Schüler und Schülerinnen von „Fridays for future“ und die Aktivisten und Aktivistinnen, die deutlich machten, dass es Zeit würde zu reagieren. Der Planet Erde befände sich im Notstand, in Deutschland gäbe es Starkregenereignisse, Hitzewellen, Stürme und Ernteausfälle, in anderen Ländern andere Ereignisse. Rm Reuter bezeichnete dies als „Klimanotstand“, deshalb sollte dieser auch offiziell – wie in anderen Städten - festgestellt werden.
Der Klimawandel wäre menschengemacht, die Menschen müssten entsprechende Maßnahmen ergreifen, um die Klimaerwärmung zu verhindern.
Der Klimanotstand sollte benannt und es sollte ernsthaft gehandelt werden, damit das Ziel des Pariser Klimaschutzabkommens erreicht werden könnte.
Der Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten vom 07.06.2019 (Drucksache Nr.: 14696-19), der gemeinsame Antrag der SPD- und der CDU-Fraktion vom 02.07.2019 (Drucksache Nr.: 14865-19) sowie die Verwaltungsvorlage „Dortmunder Klimaschutzinitiative (DoKi) / vorliegende Resolution Klimanotstand“ (Drucksache Nr.: 14847-19) vom 28.06.2019 wurden begrüßt.
Rm Reuter stellte dar, dass in Dortmund schon viel zum Klimaschutz auf den Weg gebracht wurde, aber all das wäre nicht genug, um die vom Rat der Stadt Dortmund gesteckten Klimaziele zu erreichen. Es müsste konsequenter und schneller reagiert werden.
Rm Reuter hoffte, dass heutige Beschlüsse ernst genommen würden und schnell zu Lösungen gefunden werde. Klimaschutz wäre nicht alles, aber ohne Klimaschutz wäre alles nichts.

Rm Brück begründete den Zusatz-/Ergänzungsantrag der Gruppe NPD/Die Rechte (Drucksache Nr.: 14847-19-E2), für ihn wäre ein Klimanotstand nicht zu erkennen. Er fand es gefährlich, den Klimanotstand auszurufen. In anderen Städten würde der Klimanotstand als blinder Aktionismus abgelehnt bzw. als Symbolpolitik bezeichnet. Er bezeichnete auch die Demonstration vor dem Rathaus als Klimahysterie. Die Demonstranten wollten auf einen von Menschen gemachten Klimawandel hinweisen, obwohl nach Meinung von Rm Brück der Klimawandel ohne Einfluss des Menschen abliefe. Es würde versucht, Stimmung zu erzeugen, die nur der deutschen Wirtschaft bzw. der Wirtschaft des ganzen Planeten schaden würde, z. B. durch Diesel- und allgemeinen Fahrverbote. Damit würde die Autoindustrie kaputt gemacht, das würde Rm Brück als Einflussnahme durch die Politik ansehen.
Rm Brück wies auf den Zusatz-/Ergänzungsantrag der Gruppe NPD/Die Rechte (Drucksache Nr.: 14847-19-E2) hin, der unter dem Motto „Wirklicher Umweltschutz statt blinder Aktionismus“ stehen würde. Die Gruppe würde sich dagegen wehren, einen Klimawandel herbeizureden entgegen seriöser Forschern und Wissenschaftlern. Er war der Meinung, dass über den eigenen Tellerrand gesprungen werden sollte, statt einer 16jährigen aus Skandinavien zu folgen, die die ganze Welt als neues Idol beflügeln möchte.
Es wäre auch bezeichnend, dass der Antrag der Gruppe, der zuerst eingereicht worden war, von OB Sierau nicht auf die Tagesordnung genommen wurde, weil die Bezeichnung der Krankheit der Greta Thunberg als Beleidigung angesehen wurde.
Wer bei Google schauen würde, könnte sehen, dass Greta Thunberg sich mit ihrer Krankheit brüsten würde und sie selbst sagen würde, dass die Krankheit einer ihrer Antriebsfaktoren für ihre Schulschwänzereien - und was sie sonst noch betriebe - wäre.
Rm Brück war der Meinung, dass keine sachliche Diskussion über den Klimawandel möglich wäre, weil die, die versuchten, einen vom Menschen gemachten Klimawandel herbeizureden, aggressiv wären und keine andere Meinung neben sich duldeten. Das würde er aus anderen Bereichen der Politik kennen, das wäre linksextreme Ideologie, das wäre Ökoterrorismus, der hier betrieben würde. Dagegen würde sich die Gruppe wehren.


OB Sierau gab Rm Brück für den Begriff „Ökoterrorismus“ einen Ordnungsruf, ansonsten hätte sich der Rat an das gehalten, was die Geschäftsordnung für Rat, Ausschüsse, Bezirksvertretungen etc. hergeben würde.

Rm Kowalewski sprach sich für die Fraktion Die Linke & Piraten dafür aus, auch für Dortmund den Klimanotstand auszurufen und sich damit der globalen Bewegung zur Rettung des Planeten Erde anzuschließen. 1972 wurden durch den Club of Rome die Grenzen des Wachstums dargestellt, unter Hinweis auf das Weltmodell wurde darauf hingewiesen, dass die Zivilisation innerhalb eines Jahrhunderts zusammenbrechen könnte. Die damaligen Ergebnisse würden sich aktuell immer mehr bewahrheiten. Im Mai 2019 wurde eine Studie veröffentlicht, nach der der Klimawandel als existenzielle Bedrohung der Zivilisation beschrieben wurde. Das Jahr 2050 wurde als das Jahr identifiziert, ab dem Klimaveränderungen so gravierend würden, dass deren Auswirkungen für Jahrhunderte nicht mehr rückgängig gemacht werden könnten. Um diese Folgen abwenden zu können, wäre ein Umbau der Weltwirtschaft in Richtung Klimaneutralität gefordert. Angesichts verschiedener Untergangsszenarios könnte von einem weltweiten Notstand gesprochen werden, dem mit entsprechenden Maßnahmen zur Gefahrenabwehr auch vor Ort begegnet werden müsste. Neben dem eigenen Antrag würde daher auch dem Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 24.06.2019 (Drucksache Nr.: 14657-19-E1) gefolgt werden. Zugestimmt würde auch dem gemeinsamen Antrag der SPD- und der CDU-Fraktion vom 02.07.2019 (Drucksache Nr.: 14865-19) sowie der Verwaltungsvorlage „Dortmunder Klimaschutzinitiative (DoKi) / vorliegende Resolution Klimanotstand“ (Drucksache Nr.: 14847-19) vom 28.06.2019, auch wenn die Fraktion Die Linke & Piraten nicht in allen Punkten zustimmen könnte. Wichtiger wäre für die Fraktion, ein gemeinsames starkes Signal an die Stadtgesellschaft zu senden, dass der Rat der Stadt gewillt ist, sich dem Klimawandel zu stellen und ihn zu bekämpfen. Im Bündnis mit außerparlamentarischen Initiativen sollte ein kräftiger Begriff gewählt werden, um alle Beteiligten aus dem Tiefschlaf zu wecken.

Das wäre keine Symbolpolitik. Fridays for furture würde den Begriff „Klimanotstand“ vorschlagen, diesem Begriff könnte die Fraktion Die Linke & Piraten folgen, da nach Meinung von Rm Kowalski tatsächlich eine Notlage vorläge. Die 2015 vorgegebene Erderwärmung nach dem Pariser Klimaschutzabkommen von max. 2 Grad würde voraussichtlich, auch durch Deutschland, übertroffen werden. Dortmund wäre auch nicht besser, auch hier würden die Klimaziele verfehlt.
Die Fraktion Die Linke & Piraten wollte, dass sich etwas verändert und dringende Maßnahmen angegangen werden, die seit Jahren bekannt wären. Der Ausbau des Öffentlichen Personennahverkehrs, günstigere Tarifsysteme hin zum kostenlosen Nahverkehr, der Ausbau des Radverkehrs und eine Rücknahme des Autoverkehrs sowie stadtökologische Maßnahmen etc. sollten besprochen werden.
Dortmund hätte verschiedene Möglichkeiten, diese sollten angegangen werden.
Der Klimanotstand sollte sozial ausgewogen als sozialökologische Wende bekämpft werden, damit die Wende auch akzeptiert würde.

Rm Bohnhof merkte für die AfD-Fraktion an, dass Klimanotstand oder Klimakrise vielleicht eher als Klimahysterie bezeichnet werden könnten. Es würde so getan, als wäre der Klimanotstand eine Legaldefinition. Rm Bohnhof bezeichnete ihn als eine Chimäre, es gäbe den Klimawandel und Umweltpolitik müsste gemacht werden. Dazu wäre nicht die Keule notwendig, dass der „Klimanotstand“ erklärt würde. Durch Verquickung der Begriffe würden die Bürger verunsichert, im Notstand erfolgte die Ahndung der Gefahr mit höchster Priorität, andere Aufgaben würden vernachlässigt. Klimawandel wäre kein Deutschland- oder Dortmund-Problem, sondern es gäbe ihn weltweit. Seit 1990 wurde der CO
2-Ausstoß in Deutschland 1.052 Mio. Tonnen auf rd. 800 Mio. Tonnen vermindert. Im gleichen Zeitraum stieg der Ausstoß von China von 2.444 Mio. Tonnen auf 10.100 Mio. Tonnen.
Rm Bohnhof stellte die Frage, was Dortmund in seinem Maßstab hier bewirken könnte. Für ihn wäre es fraglich, ob der Ausstoß von CO
2 an der Erderwärmung schuld wäre. In der Geschichte wäre erkennbar, dass zunächst die Temperatur und dann die CO2-Konzentration gestiegen wäre. Es bliebe abzuwarten, ob jetzt eine andere Entwicklung feststellbar wäre. Es würde Druck aufgebaut und es wäre etwas zu tun, aber Dortmund müsste sich nicht in den Ökopopulismus treiben lassen. Dortmund sollte eine vernünftige Umweltpolitik machen, die in Dortmund auch in der Vergangenheit gemacht wurde. Dortmund sollte sich nicht vor den Karren spannen lassen.

OB Sierau merkte an, dass Deutschland 1 % der Weltbevölkerung hätte, aber 2 % des CO
2-Ausstoßes.

Rm Rettstadt erklärte, dass die Fraktion FDP/Bürgerliste zum Pariser, zu den europäischen und auch Deutschen Klimaschutzabkommen stehen würde. Was den CO2-Anstieg beträfe, müsste Deutschland, europa- und weltweit besser werden. Die Erderwärmung wäre CO2-bedingt und sie wäre menschengemacht. Für die Fraktion FDP/Bürgerliste stände außer Frage, dass reagiert werden müsste, und sie wäre bereit, das CO2-Aufkommen zu senken und das Klima zu schützen.
Aber die Fraktion FDP/Bürgerliste wäre nicht bereit, den
Klimanotstand auszurufen. Notstand hätte mit Einschränkungen der persönlichen Rechte und Bürgerrechte zu tun. Klimaschutz und CO2-Senkung bezeichnete er als wichtig, beides dürfte nicht dazu benutzt werden, Menschen zu bevormunden.
Dortmund müsste sich um das Problem kümmern, so wie es bisher auch gemacht wurde.
Allein der Begriff Klimanotstand impliziert, dass andere Meinungen mundtot gemacht werden sollen und andere Meinungen nicht wahrgenommen würden. Auf die Frage, welche Möglichkeiten zur Klimasenkung es gäbe, wies Rm Rettstadt darauf hin, dass z. B. in Deutschland nicht die Möglichkeiten vorhanden wären, um alle Autos elektrisch zu betreiben.
Andere Fraktionen benutzten den Klimaschutz zur Kritik am Kapitalismus.
Im Hinblick auf die gestellten Anträge verdeutliche Rm Rettstadt, dass die Fraktion FDP/Bürgerliste keinen Notstand sehen würde. Es gäbe ein Klimaproblem, aber ein Klimanotstand – wie im Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten vom 07.06.2019 (Drucksache Nr.: 14696-19) und im Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 24.06.2019 (Drucksache Nr.: 14657-19-E1) bezeichnet - könnte nicht unterstützt werden.
Zum gemeinsamen SPD-/CDU-Antrag stellte Rm Rettstadt dar, dass es bei Fridays for future nicht nur um Klimaschutz ginge, sondern auch um Kapitalismuskritik sowie Systemumwälzung. Wenn hier nicht klar getrennt würde, wäre dies für Rm Rettstadt bedenklich. Gerade die Entwicklung der Bewegung „Fridays for future“ sähe er kritisch, daher würde die Fraktion FDP/Bürgerliste sich bei dem gemeinsamen SPD-/CDU-Antrag enthalten.
Der Verwaltungsvorlage würde voll umfänglich zugestimmt.


Rm Waßmann stellte im Namen der CDU-Fraktion heraus, dass die Bürger und Bürgerinnen Dortmunds auf Krisen und Herausforderungen mit Lösungen geantwortet hätten und dass dies auch für die Klimakrise gelten würde. Das Engagement der jungen Menschen bei Fridays for future sowie aller Beteiligten für den Schutz des Klimas und der Ökosysteme würde durch seine Fraktion unterstützt. Rm Waßmann begründete den gemeinsamen Antrag der SPD- und der CDU-Fraktion vom 02.07.2019 (Drucksache Nr.: 14865-19) und erklärte, dass Handlungen statt Symbole gelten sollten. Auch wären konkrete Maßnahmen auf lokaler Ebene gewollt, um weitere kommunale Beiträge zu Klimaverbesserungen leisten zu können. Das jahrzehntelange Handeln der Verwaltung würde anerkannt, das durch die vorliegende Vorlage (Drucksache Nr.: 14847-19) dokumentiert würde. Darauf aufbauend sollte Dortmund noch besser werden, der Beschluss des Antrages wäre daher so formuliert, dass es eine klare Botschaft an die Bürger und Bürgerinnen, an die Bewegung Fridays for future und ihre Mitstreiterinnen und Mitstreiter ist. Die CDU-Fraktion wollte handeln und einen lokalen Beitrag in einer globalen Krise leisten. Sie setzte den Klimaschutz gleich mit den Notwendigkeiten für eine funktionierende Gesellschaft. Eine verantwortliche Klimapolitik vor Ort müsste einhergehen mit einer sozialverträglichen Umsetzung. Nur mit Rückhalt durch die Bevölkerung sind die Ziele zu erreichen. Die CDU-Fraktion würde sich zur Notwendigkeit klar definierter Handlungen bekennen und wäre sich auch der Verantwortung bewusst, wenn es um die Weiterentwicklung Dortmunds ginge, z. B. um den Wohnungsbau und den Wirtschaftsstandort Dortmund. Der gemeinsame SPD-/CDU-Antrag ginge daher weiter als die anderen Anträge, punktuell gäbe es Überschneidungen.
Rm Waßmann warb dafür, nicht nur das Symbol, sondern mehr die Sachpolitik in den Mittelpunkt zu stellen, um mehr zu erreichen. Die CDU-Fraktion stimmte der Verwaltungsvorlage (Drucksache Nr.: 14847-19) zu.
Rm Waßmann gab zu Protokoll, dass die CDU-Fraktion aus dem Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten vom 07.06.2019 (Drucksache Nr.: 14696-19) den Punkten 2, 5, 6, 7 und 8 zustimmen würde.
Beim Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 24.06.2019 (Drucksache Nr.: 14657-19-E1) könnte die CDU-Fraktion den Buchstaben b, c, e, g und h zustimmen. Mit dem Begriff des Klima“
notstandes“ würde sich die CDU-Fraktion schwer tun, dieser würde abgelehnt werden.

OB Sierau brachte zum Ausdruck, dass er über das aufeinander Zugehen erfreut wäre.

Rm Lührs erklärte, dass die SPD-Fraktion stolz darauf wäre, den ersten Antrag zur Klimarettung der Stadt vor über 25 Jahren eingebracht zu haben. In dieser Tradition sähe die SPD-Fraktion sich heute noch. Heute wäre man in Dortmund breit aufgestellt. Die SPD-Fraktion würde sich zum Pariser Klimaschutzabkommen bekennen. Die Umsetzung der Ziele stellte eine neue Form des Strukturwandels dar, sie begrüßte für ihre Fraktion, dass die Planungen einen groß angelegten Dialog mit der Bevölkerung beinhalten würde. Große Umstellungen, wie hier, könnten nur funktionieren, wenn die Menschen mitmachen würden, deshalb würde im Antrag auch die Einbindung der Fridays for future-Bewegung enthalten sein.
Der gemeinsame Antrag von SPD- und CDU-Fraktion zusammen mit der Verwaltungsvorlage (Drucksache Nr.: 14847-19) bezeichnete Rm Lührs als gute Grundlage für die Arbeit in den kommenden Jahren. Klimaschutz wäre eine zentrale Aufgabe für alle: Verwaltung, Politik und Gesellschaft.

Rm Garbe ergänzte im Namen der AfD-Fraktion, dass der Begriff „Notstand“ deplatziert und einer gezielt entfachten Hysterie geschuldet wäre. Hintergrund wären die baldigen Kommunalwahlen. Rm Garbe rief dazu auf, sich nicht vor den Karren der Parteien spannen zu lassen. Die Anträge bezeichnete er als ökopopulistisch, die mit einer hemmungslosen Anbiederung verbunden wäre. Alle Anträge zum Klima würden von der AfD-Fraktion abgelehnt werden. Rm Garbe sah keinen Klimanotstand. Wenn ein Notstand bestände, sähe Rm Garbe diesen beim Thema Zuwanderung, zur Überschuldung, zur Sicherheit sowie zum Strompreis. Durch den hohen Strompreis würden die Menschen mit geringeren Einkommen bestraft. Wenn in Dortmund etwas getan werden könnte, dann wären es beispielsweise die Energieverbräuche, die reduziert werden könnten. Aber dies würde bereits gemacht.
Eine globale Zuständigkeit für das Klima sah Rm Garbe nicht.

Rm Münch (FBI) berichtete, dass es bereits vor vierzig Jahren eine ähnliche Umweltbewegung gab, wie die Fridays for future-Bewegung heute. Schon damals gab es eine Aufbruchstimmung sowie die richtigen Argumente, dass nur eine gesunde Umwelt als natürliche Lebensgrundlage die Menschen weiterbringen würde. Früher war man ein Held, heute wäre man ein Spinner. Daher zeigte er sich erfreut darüber, dass die Fridays for future-Bewegung sich stark für Klima und Umwelt machen würde. Den Klimanotstand könnte man ausrufen, da Klimawandel eine Zunahme klimatischer Extremata bedeuten würde. Benötigt würde heute eine Maxime „Fortschritt durch Verzicht“, das Leben wäre auch ohne Konsum und Luxus lebenswert.
Die SPD und CDU wären für den Ausbau des Flughafens, dann könnten sie seines Erachtens nicht für Klimaschutz sein. Die Grünen würden den Klimaschutz vor Ort nicht umsetzen, z. B. würde von ihnen zugestimmt, Waldwege zu asphaltieren und Bäume zu fällen. Rm Münch bezeichnete dieses Vorgehen als Klimaheuchelei.
Der Verwaltung machte er den Vorwurf, dass u. a. der Radverkehr nicht genügend ausgebaut wurde.

OB Sierau erläuterte, dass es in 2004 einen Beschluss zum Modal Split gab, inzwischen könnte er selbst feststellen, dass aktuell der Radverkehr wieder zunähme. Er wies darauf hin, dass Dortmund mit seinen klimapolitischen Anstrengungen ziemlich alleine gelassen wurde.

Rm Thieme (Gruppe NPD/Die Rechte) ….
Der Mandatsträger hat einer Veröffentlichung seiner Redebeiträge im Internet nicht zugestimmt.





Rm Brück merkte an, dass er aufgrund des erhaltenen Ordnungsrufs vor das Verwaltungsgericht gehen würde. Es wäre lächerlich, OB Sierau wäre lernresistent, würde die Meinungsfreiheit mit Füßen treten und nur so mit Ordnungsrufen um sich werfen. Für die Bezeichnung, die er für die linksextremen Ökofanatiker gemacht hätte, bräuchte man sich keinen Ordnungsruf einzufangen. Das wäre im Rahmen der freien Meinungsäußerung zulässig. Das zu bewerten wäre Sache des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen. Ansonsten hielt er die Diskussion für relativ ergiebig. Leider gäbe es nur eine Gruppe und eine Fraktion mit vernünftigen Standpunkten, die nicht dem Klimawahnsinn auf den Leim gegangen wären. Das würde sich auch gleich an der Abstimmung zeigen. Es würde sich abzeichnen, dass der offizielle Klimanotstand verhindert würde.
Rm Brück wollte abwarten, wie sich das Klima in der Stadt verändert, für das politische Klima wäre die Gruppe zuständig. Ab 2020 würde die Gruppe dazu beitragen, dass sich das politische Klima in Dortmund ein Stück weiter nach rechts verschieben würde. Es sollten weniger Sozialdemokraten, weniger Christdemokraten und mehr Kameraden in dieses Parlament kommen.

OB Sierau stellte dar, dass Rm den Ordnungsruf für den Begriff „Ökoterrorismus“ erhalten hätte. Damit setze Rm Brück Menschen, die sich für Umweltschutz einsetzen, in einen Zusammenhang mit Terroristen. OB Sierau ginge es um die Art und Weise, wie der Rat miteinander umginge und das Vorgehen von Rm Brück gehörte sich nicht und gehörte nicht in den Rat.
Rm Brück versuchte nur, Chaos zu verursachen, inhaltliche Beiträge kämen kaum, wären abwegig und hätten mit der Zukunft der Stadt wenig zu tun.
Hinsichtlich der Kommunalwahl verwies OB Sierau auf die letzten Europawahlergebnisse der Gruppe.

Rm Frebel berichtete darüber, dass die Stadt Düsseldorf wahrscheinlich mit breiter Mehrheit den Klimanotstand ausrufen würde. Der dortige Oberbürgermeister sprach davon, dass das Auto zurückgedrängt werden müsste.

Die Abkürzung DoKi für Dortmunder Klimaschutzinitiative lehnte er ab, seines Erachtens sollte der Klimanotstand als solcher auch so bezeichnet und beschlossen werden.

OB Sierau meinte, dass in Dortmund – anders als in Düsseldorf - bereits seit langem für das Klima in Form von Maßnahmen und auch Ergebnissen gearbeitet wurde.



Rm Schilff merkte an, es wäre unredlich, den Klimawandel mit der Einwanderungspolitik zu verbinden. Er bejahte eine Überbevölkerung auf der Erde, für die genügend Essen und auch Wasser benötigt würde, das wären mögliche Zusammenhänge, aber nicht die Einwanderungspolitik.
Abenteuerlich fand Rm Schilff den Zusammenhang zur Kommunalwahl 2020.
Der Rat der Stadt wäre für Dortmund zuständig, die Verantwortung würde übernommen.
Zu Rm Münch sagte Rm Schilff, dass er froh wäre, dass Rm Münch keinen Führerschein hätte, aufgrund dessen Zustand am Ende einer Ratssitzung wollte Rm Schilff Rm Münch als Autofahrer nicht begegnen.


Rm Dingerdissen (FDP/Bürgerliste) machte deutlich, dass er der Verwaltung folgen wollte, die sehr früh begonnen hätte, das Klima als Abwägungsthema zu nehmen.

OB Sierau stimmte zu, dass die Verwaltung schon viel zum Thema Klima getan hat.


Rm Brück fand das Verhalten von OB Sierau bezeichnend, wenn dieser sagen würde, Entscheidungen des Verwaltungsgerichts würden ihn nicht interessieren. Entscheidungen deutscher Gerichte sollten OB Sierau interessieren. Seines Erachtens wurde bereits öfter festgestellt, dass in Dortmund rechtswidrige Methoden im Umgang mit der Ratsgruppe und der Opposition im Allgemeinen angewandt wurden. OB Sierau müsste darauf hören, was die Rechtsprechung sagt, nicht was das Klima im Rat von sich geben würde oder die, die Applaus spenden. Rm Brück verwies auf das Parteienprivileg in Deutschland und eine Kommunalwahlordnung, die Spielraum im Parlament gebe.

Rm Bohnhof ging auf verschiedene Redebeiträge ein. Natürlich würde auch die SPD-Fraktion an die Kommunalwahl denken. Rm Frebel hätte nicht zur Sache gesprochen. Rm Münch sagte er, dass dieser nicht andere der Dummheit bezichtigen sollte.

Rm Dudde (Bündnis 90/Die Grünen) verdeutlichte, dass man insgesamt beim Thema Klima ambitioniertere Ziele hätte setzen können. Zudem wäre damals der erste Klimaantrag der SPD auf den Druck durch die Kommunalwahl und die damit in den Rat einziehenden Ratsmitglieder der Grünen entstanden. Unglücklich wäre die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Begriff des Notstandes, aber den Menschen vor dem Rathaus und der Bewegung Fridays for future müsste klar werden, dass der Rat der Stadt zugehört hätte und dass gemeinsam gehandelt würde. Die erste Priorität wäre in der Ökologie zu sehen.
Rm Dudde meinte, von „Notstand“ zu sprechen, wäre berechtigt.


Rm Schilff gab zu Protokoll, dass die SPD-Fraktion den Anträgen der Fraktionen Die Linke & Piraten vom 07.06.2019 (Drucksache Nr.: 14696-19) und Bündnis 90/Die Grünen vom 24.06.2019 (Drucksache Nr.: 14657-19-E1) zustimmen würde, der Begriff des „Notstandes“ aber abgelehnt würde.

Rm Garbe gab eine persönliche Erklärung ab, dass Beschimpfungen etc. nicht bei Wortbeiträgen genutzt werden sollten. Rm Münch hätte im Zusammenhang mit ihm – Rm Garbe – von Dummheit gesprochen, dies wies Rm Garbe zurück. Rm Garbe erklärte, dass er gerne „ein scharfes Schwert - auch im Bereich des Populismus - führen“ würde.

Der Forderung von Rm Garbe, dass Rm Münch einen Ordnungsruf erhalten sollte, entgegnete OB Sierau, dass er diese Bemerkung von Rm Münch nicht gehört hätte.

Im Anschluss stellte Rm Münch heraus, dass er für ein Zitat von Schiller keinen Ordnungsruf erhalten sollte, er wiederholte das Zitat: „Gegen Dummheit kämpfen Götter selbst vergebens.“ Außerdem stände er dazu, dass diejenigen, die den anthropogenen Klimawandel ignorieren und negieren, nur dumme Menschen sein könnten.
Die Menschen, die andere lächerlich gemacht hätten, weil diese sich bewusst für das Klima entschieden hätten, wären nach der Meinung von Rm Münch charakterlos. Hierzu verwies Rm Münch auf Rm Schilff.


OB Sierau erteilte Rm Münch für das Zitat von Friedrich Schiller, das er mit weiteren Attributen verbunden hätte, einen Ordnungsruf.

Nach der Abstimmung informierte OB Sierau darüber, dass das Sommercamp von Fridays for future im Juli in Dortmund stattfinden würde.
Es würden in Kürze 100 Mio. € aufgrund früherer Beschlussfassungen zu den Nachhaltigkeitsstrategien in Dortmund ankommen. In Dortmund ginge es um die Sache.


Der Rat der Stadt lehnte den Zusatz-/Ergänzungsantrag der Gruppe NPD/Die Rechte (Drucksache Nr.: 14847-19-E2) mit Mehrheit der Stimmen gegen die Gruppe NPD/Die Rechte ab.

Der Rat der Stadt beschloss unter Beachtung des von Rm Waßmann benannten Abstimmungsverhaltens der CDU-Fraktion mit Mehrheit der Stimmen gegen die Stimmen der AfD-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste und der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten vom 07.06.2019 (Drucksache Nr.: 14696-19), hierbei wurde mit Mehrheit der Stimmen des Rates der Begriff „Notstand“ abgelehnt:

Der Rat der Stadt Dortmund

1. stellt fest, dass der globale Klimawandel die Stadt Dortmund längst erreicht hat
und schließt sich den Städten an, die bereits den „Klimanotstand“ erklärt haben. Die Stadt Dortmund setzt damit ein deutliches Zeichen, dass die bisherige erfolgreiche städtische Klimapolitik weiterentwickelt werden muss.

2. erkennt, dass die bisherigen Maßnahmen und Planungen nicht ausreichen, um die Erd-Erwärmung auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen.

3. berücksichtigt ab sofort bei allen seinen Entscheidungen die Auswirkungen auf das Klima und bevorzugt Lösungen, die sich positiv auf Klima-, Umwelt- und Artenschutz auswirken. Hierzu wird in allen Beschlussvorlagen – analog zum Thema „finanzielle Auswirkungen“ – jeweils ein Kapitel „Auswirkungen auf den Klimaschutz“ mit den Bewertungen „Ja, positiv“, „Ja, negativ“ und „Nein“ eingeführt. Diese Auswirkungen müssen ggfs. in der Vorlage näher erläutert werden. Wird eine Klimarelevanz mit „Ja, negativ“ festgestellt, muss eine klimaschonende Alternative aufgezeigt und eine mögliche Kompensationsmaßnahme vorgeschlagen werden.

4. möchte vermeiden, dass Klimaschutz und Biodiversität in Konflikt geraten. Daher wird in den Vorlagen jeweils explizit auf die Auswirkungen auf die Biodiversität über die eigentlichen eng begrenzten Artenschutzprüfungen hinaus hingewiesen.

5. beschließt, um die Sozialverträglichkeit seiner Entscheidungen insbesondere auch im Bereich des Klimaschutzes zu gewährleisten, eine entsprechende Beurteilung in die Vorlagen einzuarbeiten.

6. fordert die Stadtverwaltung auf, die Rolle des Klimaschutzes als eine Querschnittsaufgabe wahrzunehmen und entsprechende Strukturen in der Verwaltung zu schaffen.

7. bittet den Deutschen Städtetag, sich bei den anderen Kommunen für solche Regelungen einzusetzen sowie für ein Klimaschutzgesetz auf Bundesebene.

8. fordert auch die städtischen Beteiligungen dazu auf, sich verstärkt für den Klimaschutz einzusetzen und dem Stadtrat darüber jährlich zu berichten.

Der Rat der Stadt beschloss unter Beachtung des von Rm Waßmann benannten Abstimmungsverhaltens der CDU-Fraktion mit Mehrheit der Stimmen gegen die Stimmen der AfD-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste und der Gruppe NPD/Die Rechte nachfolgenden Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 24.06.2019 (Drucksache Nr.: 14657-19-E1), hierbei wurde mit Mehrheit der Stimmen des Rates der Begriff „Notstand“ abgelehnt:

Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit der Stimmen gegen die AfD-Fraktion und die Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss, hierbei wurde mit Mehrheit der Stimmen des Rates der Begriff „Notstand“ abgelehnt:

Der Stadt Dortmund liegt die Eingabe zum Beschluss einer Resolution vor. Danach soll der „Klimanotstand“ ausgerufen werden.
Vor dem Hintergrund dieser Eingabe fasst der Rat der Stadt Dortmund folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt stimmte mit Mehrheit der Stimmen gegen die Gruppe NPD/Die Rechte bei Stimmenthaltung durch die Fraktion FDP/Bürgerliste folgendem gemeinsamen Antrag der SPD- und der CDU-Fraktion vom 02.07.2019 (Drucksache Nr.: 14865-19) zu:

In der Zeit von 16.55 – 17.30 Uhr fand eine Sitzungspause statt.

OB Sierau sprach nach der Sitzungspause an, dass ihm von den Medien zugetragen wurde, der Rat hätte einen Klimanotstand beschlossen. Er erläuterte, dass der Rat keinen Klimanotstand beschlossen hätte. Die SPD- und die CDU-Fraktion hätten dem Begriff „Klimanotstand“ nicht folgen können, so dass keine Mehrheit im Rat der Stadt zustande gekommen wäre. Der Beschluss wäre eindeutig gewesen.

Rm Reuter bezeichnete es als Gerücht, dass diese Information aus der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen entstanden wäre. Sie hätte gegenüber der Presse deutlich gemacht, sie fände es schade, dass der Rat den Notstand nicht beschlossen hätte. Sie verwahrte sich dagegen, dass diese Information aus ihrer Fraktion gekommen wäre.

Auch Rm Kowalewski bestätigte, dass die Anträge der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke & Piraten mehrheitlich angenommen wurden, allerdings nicht unter dem Begriff „Klimanotstand“.


3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Bauen, Verkehr und Grün

zu TOP 3.1
Bauleitplanung: 60. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) und Bebauungsplan InW 221 VEP - Einzelhandelsstandort Dorstfelder Hellweg/ Arminiusstraße - mit den teilweisen Änderungen der Bebauungspläne In W 210 - Unterdorstfeld - und Ma 107 - Gewerbegebiet Dorstfeld - West - (Änderung Nr. 22)
I. Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur 60. Änderung des FNP
II. Ergebnisse der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur 60. Änderung des FNP
III.Ergebnisse der Beteiligung der Öffentlichkeit zur 60. Änderung des FNP
IV.Feststellungsbeschluss der 60. Änderung des FNP mit der Begründung vom 16.05.2019
V. Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange für den Bebauungsplan InW 221 VEP - Einzelhandelsstandort Dorstfelder Hellweg/Arminiusstraße
VI.Ergebnisse der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - einschließlich der eingeschränkten Beteiligung zur ökologischen Ausgleichsfläche - für den Bebauungsplan InW 221 VEP - Einzelhandelsstandort Dorstfelder Hellweg/Arminiusstraße -
VII.Ergebnisse der Beteiligung der Öffentlichkeit für den Bebauungsplan InW 221 VEP - Einzelhandelsstandort Dorstfelder Hellweg/Arminiusstrasse -
VIII.Beifügung der aktualisierten/modifizierten Begründung vom 16.05.2019
IX.Satzungsbeschluss
X.Abschluss des Durchführungsvertrages Teil B
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14404-19)

Rm Brück (Gruppe NPD/Die Rechte) begründete den dem Rat der Stadt vorliegenden Zusatz-/Ergän-zungsantrag der Gruppe NPD/Die Rechte vom 02.07.2019 (Drucksache Nr.: 14404-19-E1) und meinte, die Wiese wäre erhaltenswert:

Rm Münch erklärte im Namen der FBI, dass das Bauvorhaben von Anfang an abgelehnt wurde. Nach der Klimaschutzdiskussion zu TOP 2.1 befürchtete Rm Münch an dieser Stelle das Entstehen einer neuen Hitzeinsel. An diesem Standort handelte es sich seines Erachtens um eine Freifläche, eine klimaaktive Fläche mit ökologischer Funktion. Er stellte mündlich den Antrag:
Rm Kowalewski lehnte auch die Vorlage im Namen der Faktion Die Linke & Piraten ab. Die Bevölkerung würde Widerstand gegen die Bebauung leisten.

Rm Lührs verdeutlichte für die SPD-Fraktion, dass an dieser Stelle ein Vollsortimenter notwendig wäre, z. B. weil die Gesellschaft älter würde und ein Vollsortimenter fußläufig erreichbar sein müsste. Rm Lührs ging davon aus, dass die Frequenz bei einem Vollsortimenter steigen würde, so dass auch das Sicherheitsgefühl erhöht würde. Die SPD-Fraktion würde daher der Vorlage zustimmen.

Rm Garbe bezweifelte zwar im Namen der AfD-Fraktion die Notwendigkeit eines Vollsortimenters, war aber erfreut über die Planung und Bebauung.

Der Rat der Stadt lehnte mit Mehrheit gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte und die Stimme von Rm Münch (FBI) den mündlich gestellten Antrag von Rm Münch (FBI) ab.

Der Rat der Stadt lehnte bei Nichtbeteiligung der Fraktion Die Linke & Piraten mit Mehrheit gegen die Gruppe NPD/Die Rechte den Zusatz-/Ergänzungsantrag der Gruppe NPD/Die Rechte vom 02.07.2019 (Drucksache Nr.: 14404-19-E1) ab.

Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit der Stimmen gegen die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die Fraktion Die Linke & Piraten, die Gruppe NPD/Die Rechte und die Stimme von Rm Münch (FBI) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt

I. hat die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur 60. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) geprüft und beschließt den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 6.1 und 7 in Verbindung mit Anlage 6 dieser Beschlussvorlage dargestellt -, zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs.1 und § 4 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBL. I S 3634/FNA 213-1), §§ 7 und 41 Abs. 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S 666 SGV. NRW 2023).

II. hat die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur 60. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) geprüft und beschließt den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 8 in Verbindung mit Anlage 8 dieser Beschlussvorlage dargestellt -, zu folgen.

Rechtsgrundlage:
III. hat die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit zur 60. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) geprüft und beschließt den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 10 in Verbindung mit der Anlage 10 diese Beschlussvorlage dargestellt -, zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 i.V.m. § 12 BauGB; §§ 7 und 41 GO NRW IV. beschließt die 60. Änderung des Flächennutzungsplanes für den unter Punkt 1.1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich mit der Begründung vom 16.05.2019 und stellt diese Änderung fest.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 i.V.m. § 8 BauGB

V. hat die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan InW 221 VEP - Einzelhandelsstandort Dorstfelder Hellweg/Arminiusstraße geprüft und beschließt den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 6.2 und 7 in Verbindung mit Anlage 6 und Anlage 7 diese Beschlussvorlage dargestellt -, zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 des BauGB, §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

VI. hat die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan InW 221 VEP - Einzelhandelsstandort Dorstfelder Hellweg/Arminiusstraße - einschließlich der eingeschränkten Beteiligung zur ökologischen Ausgleichsfläche geprüft und beschließt den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 8 und 9 in Verbindung mit den Anlagen 8 und 9 diese Beschlussvorlage dargestellt -, zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 4 Abs. 2 und § 4a Abs. 3 des BauGB, §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

VII. hat die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan InW 221 VEP - Einzelhandelsstandort Dorstfelder Hellweg/Arminiusstraße - inkl. der Stellungnahmen aus der Benachrichtigung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange geprüft und beschließt den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 10 in Verbindung mit Anlage 10 dieser Beschlussvorlage dargestellt -, zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 i.V.m. § 12 BauGB; §§ 7 und 41 GO NRW
VIII. beschließt, dem Bebauungsplan InW 221 VEP – Einzelhandelsstandort Dorstfelder Hellweg/Arminiusstraße – die aktualisierte/modifizierte Begründung vom 16.05.2019 beizufügen.
Rechtsgrundlage:
§ 2a BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

IX. beschließt, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan VEP InW 221 VEP - Einzelhandelsstandort Dorstfelder Hellweg/Arminiusstraße -, (mit gleichzeitiger teilweiser
Änderung der Bebauungspläne In W 210 - Unterdorstfeld - und MA 107 - Gewerbegebiet
Dorstfeld-West -) mit der Begründung (Teil A und B) vom 16.05.2019 für den unter Punkt 1.2
dieser Beschlussvorlage genannten Planbereich mit dem durch Beschluss des Rates der
Stadt Dortmund vom 27.09.2018 offengelegenen Inhalt, jedoch mit den unter Punkt 13
beschriebenen Anpassungen, als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

X. beschließt, dem zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Dortmund abzuschließenden Durchführungsvertrag Teil B (Anlage 11) zuzustimmen.

Rechtsgrundlage:
§ 12 Abs. 1 BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 Abs.1 GO NRW.


zu TOP 3.2
Bauleitplanung; 72. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Ap 232 - Wohn- und Geschäftszentrum Schüren -
hier: Beschluss zur Fortführung des Bebauungsplanverfahrens als vorhabenbezogenen Bebauungsplan; Entscheidung über Stellungnahmen; Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung zur 72. Änderung des Flächennutzungsplanes; Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan VEP Ap 232; Zulassung von Bauvorhaben bei Vorliegen von Planreife gemäß § 33 Baugesetzbuch (BauGB)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14453-19)

Den Ratsmitgliedern lag die Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus seiner öffentlichen Sitzung am 26.06.2019 vor:
III. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der nach § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführten Beteiligung
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur 72. Änderung des
Flächennutzungsplanes und zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP
Ap 232 - Wohn- und Geschäftszentrum Schüren - geprüft und beschließt, den Empfehlungen
der Verwaltung - wie unter Punkt 12 in Verbindung mit der Anlage 8 dieser Beschlussvorlage
dargestellt-, zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB.
§ 33 Abs. 1 BauGB.

Ergänzung:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass 30 Fahrradabstellplätze oberirdisch nachzuweisen sind und das Denkmal „Arthur Schulze-Engels“ wieder aufgestellt wird.

Der Rat der Stadt fasste unter Berücksichtigung der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung am 26.06.2019 mit Mehrheit gegen die Gruppe NPD/Die Rechte folgenden geänderten (fett/kursiv dargestellt) Beschluss:

I. Der Rat der Stadt beschließt die Fortführung des Bebauungsplanverfahrens Ap 232
-Wohn- und Geschäftszentrum Schüren - als vorhabenbezogenen Bebauungsplan VEP
Ap 232 - Wohn- und Geschäftszentrum Schüren -.

II. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der nach § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführten frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (14- tägiger Planaushang) zur 72. Änderung des Flächennutzungsplanes und zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Ap 232 - Wohn- und Geschäftszentrum Schüren - geprüft und beschließt, der Empfehlung der Verwaltung, wie unter Punkt 11 dieser Beschlussvorlage dargestellt, zu folgen. III. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der nach § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur 72. Änderung des Flächennutzungsplanes und zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Ap 232 - Wohn- und Geschäftszentrum Schüren - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 12 in Verbindung mit der Anlage 8 dieser Beschlussvorlage dargestellt-, zu folgen. IV. Der Rat der Stadt stimmt dem Entwurf der 72. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung vom 16.05.2019 zu und beschließt die Öffentlichkeitsbeteiligung (öffentliche Auslegung).

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB.

V. Der Rat der Stadt stimmt dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
VEP Ap 232 - Wohn-.und Geschäftszentrum Schüren - mit Begründung vom 16.05.2019 zu und beschließt die Öffentlichkeitsbeteiligung (öffentliche Auslegung).


Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB.

VI. Der Rat der Stadt nimmt die Entscheidung der Verwaltung zur Kenntnis, für das auf dem Grundstück Dortmund, Gevelsbergstraße 30 (Flurstücke 3303, 1501 und 1504 in der Gemarkung Schüren, Flur 1) geplante Gesundheits- und Bürozentrum Baugenehmigungen vor Rechtskraft des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Ap 232 nach Vorliegen der Voraussetzungen gemäß § 33 Abs. 1 BauGB zu erteilen. § 33 Abs. 1 BauGB.

V.
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass 30 Fahrradabstellplätze oberirdisch
nachzuweisen sind und das Denkmal „Arthur Schulze-Engels“ wieder aufgestellt wird.


zu TOP 3.3
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplans Hö 292 - südlich Hacheneyer Straße - im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
hier: Aufstellungsbeschluss, Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14101-19)

Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit gegen die Gruppe NPD/Die Rechte und die Stimme von Rm Münch (FBI) folgenden Beschluss:

I. Der Rat der Stadt beschließt, den Bebauungsplan Hö 292 - südlich Hacheneyer Straße - für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage genannten räumlichen Geltungsbereich in einem beschleunigten Verfahren aufzustellen (zugleich teilweise Änderung der Bebauungspläne We 135 und We 107).

Rechtsgrundlage: II. Der Rat der Stadt beschließt, die Öffentlichkeit an der Bauleitplanung zu beteiligen (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung).

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB.


zu TOP 3.4
Einrichtung von Planstellen im Stadtplanungs- und Bauordnungsamt aufgrund der Haushaltsbegleitbeschlüsse zum Haushalt 2019
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13832-19)

Rm Kowalewski sprach sich im Namen der Fraktion Die Linke & Piraten gegen die Einrichtung der zwei Planstellen zur Planung der Landesstraße OWIIIA aus.

Rm Stackelbeck erklärte für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, dass ihre Fraktion dem Weiterbau der OWIIIA nicht zustimmen könnte.

Rm Rettstadt gab im Namen der Fraktion FDP/Bürgerliste an, dass die Fraktion der Vorlage nicht folgen würde, weil bereits die Haushaltsbegleitbeschlüsse nicht mitgetragen wurden. Die Fraktion FDP/Bürgerliste würde sich enthalten.


Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste unter Beachtung der Hinweise der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke & Piraten folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Einrichtung von insgesamt 18 Planstellen im Stadtplanungs- und Bauordnungsamt, um die Haushaltsbegleitbeschlüsse zum Haushalt 2019 umsetzen zu können. Hiervon sind im Jahr 2019 zwölf Planstellen und im Jahr 2020 weitere sechs Planstellen einzurichten. Zudem beschließt der Rat die Besetzung der Planstellen im Vorgriff auf den Stellenplan 2020/2021. Falls interne Besetzungen nicht erfolgen können, beschließt der Rat die externe Besetzung der Stellen.


zu TOP 3.5
Brückenschlag B 54, barrierefreie Wegeverbindung zwischen dem Botanischen Garten Rombergpark, PHOENIX West und dem Westfalenpark, sowie barrierefreier Zugang zur Stadtbahn-Haltestelle Rombergpark
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14208-19)


Dem Rat der Stadt lag die Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohne aus der öffentlichen Sitzung am 26.06.2019 vor:

Zudem lag dem Rat der Stadt folgendes Schreiben der Verwaltung vom 28.06.2019 (Drucksache Nr.: 14208-19-E2 zur Kostensteigerung vor:
Weiter lag den Ratsmitgliedern ein Schreiben der Verwaltung vom 28.06.2019 (Drucksache Nr.: 142018-19-E3) zur Beantwortung der Fragen aus dem Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün am 18.06.2019 vor:

Auch lag den Ratsmitgliedern folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion vom 03.07.2019 (Drucksache Nr.: 14208-19-E4) vor:
Rm Waßmann begründete im Zusammenhang mit den Kostensteigerungen den Zusatz-/Ergänzungs-antrag der CDU-Fraktion vom 03.07.2019 (Drucksache Nr.: 14208-19-E4). Es sollte möglichst eine 80 %ige Quote an Förderung erwirkt werden. Nur dann würde die CDU-Fraktion dem Brückenbau zustimmen.

Rm Neumann-Lieven stellte für die SPD-Fraktion dar, dass Punkt 1 des Antrages gefolgt werden könnte. Hier handelte es sich um eine Fußgänger- und Radbrücke. Punkt 2 des Antrages könnte so nicht gefolgt werden, denn die SPD-Fraktion wäre nicht damit einverstanden, nur unter dieser Voraussetzung der 80 %igen Förderung die Brücke zu bauen. Rm Neumann-Lieven schlug vor, den CDU-Antrag als Prüfauftrag an die Verwaltung anzusehen.

Rm Rettstadt stimmte für die Fraktion FDP/Bürgerliste der Vorlage zu. Dem CDU-Antrag wurde nur der Prozentzahl aus dem Antrag nicht zugestimmt. Ggf. könnte der Brückenbau auch bei einer Förderung von unter 80 % erfolgen.

Im Namen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sagte Rm Dudde die Unterstützung des Brückenbaus zu, da darin eine Verbesserung der Barrierefreiheit Richtung Phoenix-West und eine Vereinfachung der Nutzung des ÖPNVs von Phoenix-West aus gesehen würde. Zudem wäre mit dem Brückenbau die Förderung des Fuß- und Radverkehrs verbunden. In 2006 hatte seine Fraktion bereits ein Gesamtkonzept für den Bereich des Rombergparks gefordert, um den Rombergpark vom Radverkehr frei zu halten. Der CDU-Antrag wäre ein Einstieg in die Finanzierung.

Rm Kowalewski sah für die Fraktion Die Linke & Piraten die Anbindung von der ÖPNV-Haltestelle in den Rombergpark als kritisch an. Durch den Brückenbau von Phoenix-West zur ÖPNV-Haltestelle zu kommen, begrüßte er. Zum jetzigen Zeitpunkt könnte die Fraktion Die Linke & Piraten der Verwaltungsvorlage nicht zustimmen.


Rm Garbe sah als AfD-Fraktion den Brückenschlag als positiv an, befürwortete aber auch den CDU-Antrag. Er schlug vor, dass eine neue Vorlage mit Alternativplanungen vorgelegt wird, die ausweisen müsste, wie der Brückenbau preiswerter möglich ist. Die Frage wäre auch, ob ein Bauwerk aus Beton als Landschaftsmarke benötigt wird. Rm Garbe könnte ein solches Bauwerk nicht nach außen vertreten.

StR Wilde stellte fest, dass die Brücke entweder gebaut würde oder nicht, Teile zu bauen oder das Radwegenetz nicht so zu erschließen, wie es benötigt wird, machte keinen Sinn. Die Gestaltung müsste nicht teuer sein, das Bauwerk wäre nicht aus Beton, sondern aus Stahl. Mit minimalen Kosten wäre hier eine gute Gestaltung vorgesehen.
Eine Abfrage in Hörde hatte ergeben, dass die SPD-Fraktion der Vorlage zustimmte, die Grünen lehnten ab, Die Linke & Piraten stimmten eher dem Einwand des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde zu und lehnten somit eher die Vorlage ab, die CDU hätte sich noch nicht geäußert, so dass davon auszugehen wäre, dass der heute vorliegende Antrag die Meinung der örtlichen CDU widerspiegeln würde.


OB Sierau berichtete von Frau Wirtschaftsministerin Thoben, die von 2005 bis 2010 tätig war und die Phoenix als einen der Zugstandorte Nordrhein-Westfalens angesehen hatte. Es hätte Wettbewerbe gegeben, wie die Erschließung des Standortes entwickelt werden soll. Zu dem Zeitpunkt wäre man von einer Erschließung mit einem Brückensystem für Fußgänger und Fußgängerinnen ausgegangen. Auch die neuen Arbeitsplätze dort sollten möglichst über ÖPNV erreichbar sein. Gegenüber dem Land wurde von der Stadt erklärt, dass das, was das Land abfordern würde, Dortmund auch bringen würde. Inzwischen wäre auch vieles von dem Geplanten umgesetzt. Die damalige Begründung für die Brücke hätte sich nichts geändert, außer dass Wilo dort einen Digital-Campus bauen wollte und Interesse daran hätte, dass die Arbeitskräfte über ÖPNV zur Arbeit gelangen könnten.
Zudem wies OB Sierau darauf hin, dass es Beschlussfassung im Rat war, eine Verbindung zwischen der City über das Stadewäldchen bis zur Ruhr zu Fuß oder mit dem Fahrrad zu schaffen. Für den Rombergpark könnte es eine Regelung geben, z. B. in Form einer Radfahrtrasse.

Auf die Frage von Rm Waßmann nach einer Förderung und einer Mindestquote bei der Förderung teilte StR Wilde mit, dass es bei der heutigen Vorlage nicht um einen Baubeschluss, sondern um einen Auftrag für die Finanzierung ginge, um anschließend Gespräche zu führen. Eine Prozentzahl der Förderung würde er nicht ankündigen wollen. Dass abgelehnt würde, wenn die Brücke ohne Förderung gebaut würde, könnte er nachvollziehen. StR Wilde sagte zu, so viel wie möglich an Förderung für das Projekt zu generieren.

OB Sierau verwies auf die Gespräche mit Frau Thoben und sprach das Thema der Verlässlichkeit und der parteiübergreifenden Orientierung bezüglich des Projektes an. Ggf. könnte der Rat auch beschließen, dass eine möglichste hohe Förderung in Anspruch genommen werden soll.

Rm Waßmann teilte mit, dass die CDU bei ihrem Antrag bleiben und eine mindestens 80 %ige Förderung erreichen wollte, damit der Baubeschluss bald gefasst werden könnte. Dies würde die kommunalen Finanzen schützen.

OB Sierau machte den Vorschlag, Punkt 2 des CDU-Antrages so zu formulieren, dass es eine möglichst

80 % Förderung geben wird.

Der Rat der Stadt beschloss einstimmig bei Stimmenthaltung der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden geänderten Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion vom 03.07.2019 (Drucksache Nr.: 14208-19-E4):

1. Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Bezirksregierung Arnsberg sowie mit den zuständigen Ministerien in Verhandlungen zu treten und einen Antrag auf Fördermittel zu stellen. Das Verhandlungsergebnis ist den zuständigen Fachausschüssen anschließend zeitnah vorzustellen.

2. Sollte der erwarteten Förderung in Höhe von 80 % der Baukosten entsprochen werden, wird die Verwaltung beauftragt, die Planung des Brückenbauwerks zu überarbeiten und die Ausschreibung vorzubereiten. Für die Errichtung des Brückenbauwerks B 54 wird ein gesonderter Baubeschluss gefertigt.

2. Der Rat der Stadt appelliert an das Land Nordrhein-Westfalen, in der Tradition des Projektes die Maßnahme mit einer 80 %igen Förderung zu unterstützen.

Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit gegen die Fraktion Die Linke & Piraten bei Stimmenthaltung durch die Gruppe NPD/Die Rechte unter Berücksichtigung der vorgelegten Schreiben der Verwaltung vom 28.06.2019 (Drucksache Nr.: 14208-19-E2 und E3) und des geänderten Zusatz-/Ergänzungsantrages der CDU-Fraktion vom 03.07.2019 (Drucksache Nr.: 14208-19-E4) folgenden Beschluss:

1. Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Bezirksregierung Arnsberg sowie mit den zuständigen Ministerien in Verhandlungen zu treten und einen Antrag auf Fördermittel zu stellen. 2. Sollte dem Anliegen entsprochen werden, wird die Verwaltung beauftragt, die Planung des Brückenbauwerks zu überarbeiten und die Ausschreibung vorzubereiten. Für die Errichtung des Brückenbauwerks B 54 wird ein gesonderter Baubeschluss gefertigt.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Bezirksregierung Arnsberg sowie mit den zuständigen Ministerien in Verhandlungen zu treten und einen Antrag auf Fördermittel zu stellen. Das Verhandlungsergebnis ist den zuständigen Fachausschüssen anschließend zeitnah vorzustellen. 4. Der Rat der Stadt appelliert an das Land Nordrhein-Westfalen, in der Tradition des Projektes die Maßnahme mit einer 80 %igen Förderung zu unterstützen.


zu TOP 3.6
CO2-Bilanz 2016
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13844-19)

Der Rat der Stadt Dortmund nahm die Ergebnisse der CO2-Bilanz 2016 zur Kenntnis.


zu TOP 3.7
Handlungsprogramm Klima-Luft 2030
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14535-19)

Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit gegen die AfD-Fraktion und die Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:

1. die kontinuierliche Minderung des Treibhausgasausstoßes bis zur Nullemission im Jahr 2050
in Bezug zum Basisjahr 1990 mit den Zwischenschritten 55 % bis zum Jahr 2030 und 70 %
bis zum Jahr 2040.

2. die Erstellung eines Handlungsprogramms Klima-Luft 2030 als Arbeitsgrundlage zur
Treibhausgasminderung für die nächste Dekade.

3. die Integration von Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität in das
Handlungsprogramm Klima-Luft 2030 zur Bündelung und effektiven Ausnutzung von
Ressourcen.



zu TOP 3.8.a)
Neuaufstellung des Landschaftsplanes Dortmund
hier: I. Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
und der Bürgerinnen und Bürger,
II. Ergebnisse der ersten öffentlichen Auslegung,
III. Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13818-19)

Den Ratsmitgliedern lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus seiner öffentlichen Sitzung am 26.06.2019 vor:
Dortmund.

Keine Reduzierung der Naturschutzgebiete im Stadtbezirk

Die BV Hombruch möge beschließen:

„Die BV Hombruch spricht sich gegen die geplante Reduzierung der ökologisch wertvollen
Naturschutzgebietsfläche im Stadtbezirk aus und empfiehlt die Ausweisung der NSG 23 (An
der Panne) und NSG 34 (Rombergholz) in den Grenzen des Entwurfs des Landschafsplans
vom Juli 2017.“
und der Bürgerinnen und Bürger zur Kenntnis § Die NSG-Fläche N-08 „Auf dem Brink“ wird nicht reduziert, es bleibt bei einer maximalen Flächengröße wie im Vorentwurf dargestellt.
§ In den Naturschutzgebieten im Stadtbezirk Eving wird eine generelle Anleinpflicht für Hunde eingeführt. Die Naturschutzgebietskennzeichnung wird verbessert.
1. Der Rahmer Wald wird weiterhin – wie im 1. Entwurf – als Naturschutzgebiet ausgewiesen. Zur Nutzung des Gebietes für natur- und erlebnispädagogische Zwecke kann ggf. eine Ausnahmeregelung aufgenommen werden.

2. Im Landschaftsplan wird die Fläche nördlich der Stockumer Straße und westlich des Schultenhofes als „Landschaftsschutzgebiet mit dem Entwicklungsziel 1, Erhaltung“ festgesetzt.
Der Flächennutzungsplan wird dahingehend geändert, dass dort eine „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt wird.

3. Die Flächen Rhader Hof, Wickede-West, Asseln-Süd, Groppenbruch und Buddenacker werden im Landschaftsplan als Landschaftsschutzgebiete mit dem Entwicklungsziel 1, Erhaltung, dargestellt.
Der Flächennutzungsplan wird entsprechend geändert, die Flächen werden als Freiraum dargestellt.

4. Verbundkorridore zwischen den Naturschutzgebieten sind räumlich verbindlich zu definieren und in einer Beikarte zum Landschaftsplan aufzunehmen. Hier sollen vorrangig ökologisch wirksame Maßnahmen erfolgen.

5. Für Deponien, vor allem für jene, die im Rahmen von Artenschutz- bzw. CEF-Maßnahmen genutzt werden (ehemalige Westfalenhütte-Nord, Deponie Hympendahl, Hoesch-Deponie), werden die allgemeinen, für Naturschutzgebiete geltenden Verbote und Gebote angewendet.

6. Übergreifende, fachlich abgestimmte Ziele und Maßnahmen aus den Biotopmanagementplänen der Naturschutzgebiete werden im Sinne des Biotopverbundes und der Pufferzonen um die Naturschutzgebiete in die Entwicklungsziele des Landschaftsplans aufgenommen.
Beispiel: Vernetzung des NSG Hallerey mit dem renaturierten Roßbach.

7. An Gewässern in Naturschutzgebieten gilt grundsätzlich ein ganzjähriges Jagdverbot. Befreiungen und Ausnahmen können im Einzelfall bei nachgewiesenen besonderen Erfordernissen von der Unteren Naturschutzbehörde erteilt werden.

8. In Naturschutzgebieten und geschützten Landschaftsbestandteilen (LB) sind Hunde grundsätzlich an der Leine und nur auf den gekennzeichneten Wegen zu führen.
Die Verwaltung erstellt eine Übersicht (Karte), die aufzeigt, auf welchen Flächen in Dortmund außerhalb der bebauten Ortsteile Hunde von der Leine gelassen werden dürfen.
Diese Übersicht wird allen Hundehalter*innen im Rahmen der Anmeldung zusammen mit der Hundesteuermarke zugesandt.
Zusätzlich wird die Karte auch auf der Internetseite der Stadt veröffentlicht.

Änderung Flächennutzungsplan und Ausweisung als „Fläche für Landwirtschaft“ mit Zweckbindung ökologische Landwirtschaft im Bereich Bolmke, Stockumer Straße, Schultenhof

Im Hinblick darauf, dass die Stadtverwaltung mittelfristig an ihren Plänen in Bezug auf eine mögliche Ansiedelung des Reitervereins Dortmund e.V. und der damit verbundenen Bebauung der Freifläche zwischen Bolmke, Stockumer Straße und Schultenhof festhalten möchte, beantragt die Bezirksvertretung Hombruch, dass der Rat der Stadt Dortmund über die Beratungen des Landschaftsplanes hinaus darauf hinwirkt, dass

· der Bebauungsplan HOM266 „Sport- und Freizeiteinrichtungen Renninghausen“ aufgehoben und

· der Flächennutzungsplan dahingehend geändert wird, dass dort eine „Fläche für Landwirtschaft“ dargestellt und diese Fläche dauerhaft mit der Zweckbindung ökologische Landwirtschaft ausgewiesen wird.

Zugleich stellen sowohl die SPD Fraktion in der Bezirksvertretung Hombruch als auch der SPD Stadtbezirk Hombruch klar, dass mit Beschluss dieses Antrags keine grundsätzliche Entscheidung gegen eine Ansiedlung des Reitervereins im Stadtbezirk Hombruch verbunden ist. Vielmehr wird dessen Suche nach einer geeigneten Örtlichkeit im Stadtbezirk Hombruch weiter unterstützt.

Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich der Grünfläche nördlich
Stockumer Straße, westlich Schultenhof

Die BV Hombruch bittet die Verwaltung, ein Änderungsverfahren in die Wege zu leiten, die Fläche an der Bolmke als Landschaftsschutzgebiet mit der Nutzung für ökologischen Landbau im Flächennutzungsplan auszuweisen und den bestehenden Bebauungsplan dahingehend zu ändern bzw. zurückzunehmen.
Die Fläche erfüllt eine wesentliche Funktion für die wohnortnahe Erholung sowie die Grünvernetzung und dient als Schutz- und Pufferzone für das Naturschutzgebiet Bolmke. Zudem dient das Gebiet als Frischluftschneise zur Belüftung der innerstädtischen Wärmeinsel. In heißen Sommermonaten können dadurch die Folgen der Überhitzung der Innenstadt verringert werden. Eine Bebauung an dieser Stelle würde diese in Zeiten des Klimawandels sehr wichtige Funktion der Fläche vernichten.



· …,dass der Rat der Stadt Dortmund über die Beratungen des Landschaftsplanes hinaus darauf hinwirkt, dass die Fläche mit diesen Festsetzungen nach rechtskräftiger Aufstellung des Landschaftsplans Dortmund im Rahmen einer ersten Änderung des Landschaftsplans in diesen aufgenommen wird.


Änderung Flächennutzungsplan und Ausweisung als „Fläche für Landwirtschaft“ mit Zweckbindung ökologische Landwirtschaft im Bereich Bolmke, Stockumer Straße, Schultenhof

Im Hinblick darauf, dass die Stadtverwaltung mittelfristig an ihren Plänen in Bezug auf eine mögliche Ansiedelung des Reitervereins Dortmund e.V. und der damit verbundenen Bebauung der Freifläche zwischen Bolmke, Stockumer Straße und Schultenhof festhalten möchte, beantragt die Bezirksvertretung Hombruch, dass der Rat der Stadt Dortmund über die Beratungen des Landschaftsplanes hinaus darauf hinwirkt, dass

· der Bebauungsplan HOM266 „Sport- und Freizeiteinrichtungen Renninghausen“ aufgehoben und

· der Flächennutzungsplan dahingehend geändert wird, dass dort eine „Fläche für Landwirtschaft“ dargestellt und diese Fläche dauerhaft mit der Zweckbindung ökologische Landwirtschaft ausgewiesen wird und

· die Fläche mit diesen Festsetzungen nach rechtskräftiger Aufstellung des Landschaftsplans Dortmund im Rahmen einer ersten Änderung des Landschaftsplans in diesen aufgenommen wird.

Zugleich stellt Bezirksvertretung Hombruch klar, dass mit Beschluss dieses Antrags keine grundsätzliche Entscheidung gegen eine Ansiedlung des Reitervereins im Stadtbezirk Hombruch verbunden ist. Vielmehr wird dessen Suche nach einer geeigneten Örtlichkeit im Stadtbezirk DO-Hombruch weiter unterstützt.



Änderung Flächennutzungsplan und Ausweisung als „Fläche für Landwirtschaft“ mit Zweckbindung ökologische Landwirtschaft im Bereich Bolmke, Stockumer Straße, Schultenhof

Im Hinblick darauf, dass die Stadtverwaltung mittelfristig an ihren Plänen in Bezug auf eine mögliche Ansiedelung des Reitervereins Dortmund e.V. und der damit verbundenen Bebauung der Freifläche zwischen Bolmke, Stockumer Straße und Schultenhof festhalten möchte, beantragt die Bezirksvertretung Hombruch, dass der Rat der Stadt Dortmund über die Beratungen des Landschaftsplanes hinaus darauf hinwirkt, dass

· der Bebauungsplan HOM266 „Sport- und Freizeiteinrichtungen Renninghausen“ aufgehoben und

· der Flächennutzungsplan dahingehend geändert wird, dass dort eine „Fläche für Landwirtschaft“ dargestellt und diese Fläche dauerhaft mit der Zweckbindung ökologische Landwirtschaft ausgewiesen wird und

· die Fläche mit diesen Festsetzungen nach rechtskräftiger Aufstellung des Landschaftsplans Dortmund im Rahmen einer ersten Änderung des Landschaftsplans in diesen aufgenommen wird.

Zugleich stellt Bezirksvertretung Hombruch klar, dass mit Beschluss dieses Antrags keine grundsätzliche Entscheidung gegen eine Ansiedlung des Reitervereins im Stadtbezirk Hombruch verbunden ist. Vielmehr wird dessen Suche nach einer geeigneten Örtlichkeit im Stadtbezirk DO-Hombruch weiter unterstützt.
Rm Münch (FBI) erklärte, dass die Naturschutzgebiete das ökologische Rückgrat von Dortmund wären. Die Verwaltung hatte in der Vergangenheit 10,3 % ökologisch wertvolle Fläche identifiziert. Keiner – weder der Rat noch die Bezirksvertretungen – wollten eine Reduzierung dieser Flächen. Die Naturschutzgebiete wären inzwischen auf 9,6 % der Dortmunder Stadtfläche reduziert worden. Eine so massive Verschlechterung eines Landschaftsplanes hätte er bisher noch nicht erlebt.
Rm Münch riet davon ab, diesen schlechten Plan offen zu legen und verwies auf verschiedene Rückmeldungen von Bezirksvertretungen. Rm Münch war der Meinung, dass bei einer Landschaftsplanaufstellung keine Reduzierung der Naturschutzgebiete erfolgen dürfte.
Daher stellte Rm Münch mündlich folgenden Antrag:
Rm Reuter verwies auf die Diskussion im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AUSW) am 26.06.2019 und die dazu vorliegende Empfehlung des Ausschusses. Die Anregungen der Bezirksvertretungen wurden aufgenommen und berücksichtigt.

OB Sierau wies darauf hin, dass die weiteren im Verfahren eingebrachten Anträge und Anregungen verwaltungsseitig in das weitere Verfahren einbezogen werden, so dass zu gegebener Zeit entsprechende Vorschläge dazu unterbreitet werden.

Rm Lührs gab an, dass StR Wilde gebeten worden war, alle Anregungen der Bezirksvertretungen, Fraktionen etc., die nicht in den Plan eingearbeitet werden, der Politik in einer Synopse mit einer Erklärung, warum dies so ist, zur Verfügung zu stellen. Nach der Offenlage kann dann zur Einbringung eine fundierte Entscheidung getroffen werden. Rm Lührs bat darum, die Empfehlung des AUSW zur Grundlage der heutigen Entscheidung zu machen.


Rm Rettstadt erläuterte im Namen der Fraktion FDP/Bürgerliste, die Beschlussfassung zum Landschaftsschutzgebiet nördlich Stockumer Straße, westlich Schultenhof, nicht mitzutragen.

Rm Münch sprach sich dagegen aus, bereits zum jetzigen Zeitpunkt über eine erste Änderung des Landschaftsplanes zu diskutieren.


OB Sierau stellte heraus, dass die Stadt Dortmund große ökologische Qualitäten hätte.

Rm Brunsing zeigte sich im Namen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erfreut über die Einigung zur Fläche des Landschaftsschutzgebietes nördlich Stockumer Straße, westlich Schultenhof, und dass die Fläche dauerhaft von Bebauung frei bleiben wird.

Rm Münch forderte die Abstimmung über seinen mündlich gestellten Antrag.

Der Rat der Stadt lehnte den mündlich gestellten Antrag von Rm Münch FBU mit Mehrheit gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte und die Stimme von Rm Münch (FBI) ab.

Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit der Stimmen gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte bei Stimmenthaltung durch Rm Münch (FBI) unter Hinweis auf das Abstimmungsverhalten der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie unter Berücksichtigung der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus seiner öffentlichen Sitzung am 26.06.2019folgenden ergänzten (kursiv/fett dargestellt) Beschluss:

Der Rat der Stadt
I. nimmt die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange

und der Bürgerinnen und Bürger zur Kenntnis.

II. nimmt das Ergebnis der ersten öffentlichen Auslegung zur Kenntnis.

III. beschließt die erneute öffentliche Auslegung des Entwurfes zum Landschaftsplan der Stadt
Dortmund.

Rechtsgrundlage
§§ 15-17 in Verbindung mit § 20 des Gesetzes zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (Landesnaturschutzgesetz – LNatSchG NRW) vom 21. Juli 2000 in der Fassung vom 15. November 2016 (GV. NRW. S. 934 / SGV. NRW. 791).


Änderung Flächennutzungsplan und Ausweisung als „Fläche für Landwirtschaft“ mit Zweckbindung ökologische Landwirtschaft im Bereich Bolmke, Stockumer Straße, Schultenhof

Im Hinblick darauf, dass die Stadtverwaltung mittelfristig an ihren Plänen in Bezug auf eine mögliche Ansiedelung des Reitervereins Dortmund e.V. und der damit verbundenen Bebauung der Freifläche zwischen Bolmke, Stockumer Straße und Schultenhof festhalten möchte, wirkt der Rat über die Beratungen des Landschaftsplanes hinaus, darauf hin, dass

· der Bebauungsplan HOM266 „Sport- und Freizeiteinrichtungen Renninghausen“ aufgehoben und

· der Flächennutzungsplan dahingehend geändert wird, dass dort eine „Fläche für Landwirtschaft“ dargestellt und diese Fläche dauerhaft mit der Zweckbindung ökologische Landwirtschaft ausgewiesen wird und

· die Fläche mit diesen Festsetzungen nach rechtskräftiger Aufstellung des Landschaftsplans Dortmund im Rahmen einer ersten Änderung des Landschaftsplans in diesen aufgenommen wird.


zu TOP 3.8.b)
Landschaftsschutzgebiet nördlich Stockumer Straße, westlich Schultenhof
- Eingabe aus der Bürgerschaft vom 27.02.2019 -
Überweisung: Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 26.06.2019
(Drucksache Nr.: 13715-19)

Dem Rat der Stadt lag folgende Überweisung aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 26.06.2019 vor:

Änderung Flächennutzungsplan und Ausweisung als „Fläche für Landwirtschaft“ mit Zweckbindung ökologische Landwirtschaft im Bereich Bolmke, Stockumer Straße, Schultenhof

Im Hinblick darauf, dass die Stadtverwaltung mittelfristig an ihren Plänen in Bezug auf eine mögliche Ansiedelung des Reitervereins Dortmund e.V. und der damit verbundenen Bebauung der Freifläche zwischen Bolmke, Stockumer Straße und Schultenhof festhalten möchte, beantragt die Bezirksvertretung Hombruch, dass der Rat der Stadt Dortmund über die Beratungen des Landschaftsplanes hinaus darauf hinwirkt, dass

· der Bebauungsplan HOM266 „Sport- und Freizeiteinrichtungen Renninghausen“ aufgehoben und

· der Flächennutzungsplan dahingehend geändert wird, dass dort eine „Fläche für Landwirtschaft“ dargestellt und diese Fläche dauerhaft mit der Zweckbindung ökologische Landwirtschaft ausgewiesen wird und

· die Fläche mit diesen Festsetzungen nach rechtskräftiger Aufstellung des Landschaftsplans Dortmund im Rahmen einer ersten Änderung des Landschaftsplans in diesen aufgenommen wird.

Zugleich stellt Bezirksvertretung Hombruch klar, dass mit Beschluss dieses Antrags keine grundsätzliche Entscheidung gegen eine Ansiedlung des Reitervereins im Stadtbezirk Hombruch verbunden ist. Vielmehr wird dessen Suche nach einer geeigneten Örtlichkeit im Stadtbezirk DO-Hombruch weiter unterstützt.


Mit Beschlussfassung zu TOP 3.8 a) ist eine Abstimmung über TOP 3.8 b) obsolet.


zu TOP 3.9
Bericht zum kleinräumigen Wohnungsmarktmonitoring - Auswertungsjahr 2017 -
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13875-19)

Der Rat nahm den Bericht zum kleinräumigen Wohnungsmarktmonitoring – Auswertungsjahr 2017 – zur Kenntnis.


zu TOP 3.10
Internationale Gartenausstellung 2027 - Einrichtung von neuen Planstellen -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14426-19)

Rm Bohnhof erklärte, dass die AfD-Fraktion dem Projekt kritisch gegenüber stehen würde, so dass diese Vorlage abgelehnt würde.

Rm Dingerdissen stimmte der Vorlage für die Fraktion FDP/Bürgerliste zu.

Rm Brück lehnte für die Gruppe NPD/Die Rechte die Vorlage ab. Es gäbe andere Baustellen als ein solches Prestigeobjekt anzusiedeln, mit dem sich manche profilieren wollten. Alle Vorlagen zur IGA 2027 würden von der Gruppe abgelehnt werden.

Auf die Frage von Rm Bohnhof nach dem Stand der Planung erläuterte StR Wilde, dass 2018 der Grundsatzbeschluss zur IGA gefasst wurde. Derzeitig werden die Projekte von der Verwaltung weiter vorbereitet, in 2019 werden weitere Verfahrensschritte erledigt, nach der Sommerpause werden der Ausschuss und der Rat der Stadt informiert werden.
Zur Konkretisierung, um einen Förderantrag zu stellen, muss das Projekt mit Kosten hinterlegt werden und belastbar mindestens bis Leistungsphase III sein. Ein Entwurf, der in eine Kostenkalkulation mündet, würde benötigt. Dazu wird die Verwaltung ca. im Frühjahr 2020 in der Lage sein. Ab 2020 wird begonnen, Förderanträge nach den Förderrichtlinien der Städtebauförderung zu stellen.
Zu Rm Dingerdissens Frage, wie weit die Koordination mit den anderen Veranstaltern wäre, ergänzte StR Wilde, dass auch die anderen Städte dabei wären, Planstellen einzurichten, z. B. Gelsenkirchen, Duisburg. Alle würden für die IGA aufrüsten.


Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit der Stimmen gegen die AfD-Fraktion und die Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt in zeitlicher Staffelung der Jahre 2019 bis 2021 zur Vorbereitung und Koordination der Internationalen Gartenausstellung 2027 – IGA 2027 – in Dortmund
im Amt für Stadterneuerung – StA 67 –.


zu TOP 3.11
Sanierungsgebiet Stadterneuerung City; Umgestaltung Balkenstraße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14352-19)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung durch die Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt in Ergänzung zum Beschluss vom 29.03.2012 (DS-Nr.: 05456-11) die Umgestaltung der Balkenstraße als Mischverkehrsfläche in der derzeitig ausgebauten Form (siehe Anlage).


zu TOP 3.12
Stadterneuerungsprogramm 2020
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14134-19)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung durch die Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Aufnahme der benannten Stadterneuerungs-projekte in das Stadterneuerungsprogramm (STEP) 2020 und beauftragt das Amt für Stadterneuerung mit der Beantragung der entsprechenden Städtebauförderungsmittel.
Der Beschluss beinhaltet im Rahmen der Geschäfte der laufenden Verwaltung auch die Vergabe von Planungsaufträgen (Leistungsphasen 1 bis 6 HOAI) zur Qualifizierung der Antragstellungen.



zu TOP 3.13
Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes - Kapitel 2 (KIF 2) in Dortmund - 2. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13993-19)

Der Rat der Stadt Dortmund nahm den 2. Sachstandsbericht über die Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes – Kapitel 2 zur Kenntnis (Stichtag 01.04.2019).


zu TOP 3.14
Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (Kapitel 1) in Dortmund - 6. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13987-19)

Der Rat der Stadt Dortmund nahm den 6. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes – Kapitel 1 (KIF I) in Dortmund zum Stichtag 01.04.2019 zur Kenntnis.


zu TOP 3.15
Beabsichtigte Einziehung eines Teilabschnittes der Nortkirchenstraße in Dortmund-Hörde
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14048-19)

Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit der Stimmen gegen die Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Gemäß § 7 Abs. 4 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) beschließt der Rat der Stadt Dortmund die Einleitung der Einziehung eines ca. 800 m langen Teilabschnittes der Nortkirchenstraße.


zu TOP 3.16
Beirat Nahmobilität; Berufung von Mitgliedern
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14342-19)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung durch die AfD-Fraktion und die Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt für die laufende Ratsperiode (2014 – 2020) die in der Begründung aufgeführten Berufungen von Mitgliedern des Beirates Nahmobilität.


zu TOP 3.17
Verkehrsmäßiger Ausbau der Erschließungsanlagen des Wohnbaugebietes im Rahmen des MG 131 - Erdbeerfeld - ; Aktualisierung des Investitionsvolumens zum teilweisen Endausbau der Straßen und der Fuß- und Radwege sowie Herstellung der restlichen Straßen des Baugebietes in der 1. Ausbaustufe (5. Bauabschnitt)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13990-19)

Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit der Stimmen gegen die Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Finanzierung des verkehrsmäßigen Ausbaus der Erschließungsanlagen des Wohnbaugebietes im Rahmen des MG 131 - Erdbeerfeld - in Höhe von 4.800.000,00 Euro aus dem Sondervermögen „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“. Des Weiteren beschließt der Rat der Stadt Dortmund die unentgeltliche Übertragung der Erschließungsanlagen mit der neuen Gesamtfinanzierungssumme in das städtische Vermögen nach der Fertigstellung der Maßnahme.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Sondervermögen „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“. Es sind folgende Auszahlungen vorgesehen:

Bis Haushaltsjahr 2018: 3.300.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2019: 400.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2020: 1.000.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2021: 100.000,00 Euro

Die Investition bedingt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr, dem Haushaltsjahr 2022 einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 1.500,00 Euro beim FB 66.


zu TOP 3.18
Friedhöfe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2018
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14369-19)

Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit der Stimmen gegen die Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund fasst gemäß § 6 der Betriebssatzung der Friedhöfe Dortmund folgende Beschlüsse:


zu TOP 3.19
Jahresabschluss und Lagebericht der Stadtentwässerung Dortmund für das Geschäftsjahr 2018
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14170-19)

Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit der Stimmen gegen die Gruppe NPD/Die Rechte bei Stimmenthaltung durch die Fraktion Die Linke & Piraten folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund fasst gemäß § 6 der Betriebssatzung der Stadtentwässerung Dortmund folgende Beschlüsse:


zu TOP 3.20
Starkregengefahrenkarte für Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13089-18)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Sachstand zur Starkregengefahrenkarte zur Kenntnis und beschließt die Umsetzung der vorgesehenen Maßnahmen zu einem weiteren Ausbau des Überflutungsschutzes.


zu TOP 3.21.a)
Resolution zum Klimanotstand
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 14657-19)

Den Ratsmitgliedern lag folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 24.06.2019 (Drucksache Nr.: 14657-19-E1) zu „Resolution zum Klimanotstand“ vor:

zu TOP 3.21.b)
Klimanotstand
Antrag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 14696-19)

zu TOP 3.21.c)
Dortmunder Klimaschutzinitiative (DoKi) / vorliegende Resolution Klimanotstand
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14847-19)

zu TOP 3.21.d)
Dortmunder Initiative gegen die globale Klimakrise
Gemeins. Antrag zur TO (SPD-Fraktion, CDU-Fraktion,)
(Drucksache Nr.: 14865-19)

zu TOP 3.21.e)
Dortmunder Klimaschutzinitiative (DoKi) / vorliegende Resolution Klimanotstand
Resolution "Echter Umweltschutz statt Klimahysterie"
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 14847-19-E2)

Die Tagesordnungspunkte 3.21 a), b), c), d) und e) wurden vorgezogen und unter TOP 2.1 a), b), c), d) und e) behandelt.

zu TOP 3.22
Rheinischer Esel


StR Wilde berichtete mit Hilfe einer vorliegenden Präsentation (Drucksache Nr.: 14872-19) aktuell zum Rheinischen Esel, bei dem es sich um einen überörtlichen Radweg handelt, der Bochum, Witten und Dortmund miteinander verbindet. Der Radweg ist sowohl für den Freizeit- als auch Berufsverkehr wichtig. Auf Dortmunder Stadtgebiet befinden sich ca. 2,5 km. Auf Bild 3 der Präsentation ist die von der Verwaltung vorgeschlagene Asphaltierung des Weges, um die es insbesondere ginge, dargestellt. Durch die Asphaltierung soll der Weg attraktiver und dauerhaft benutzbar gemacht werden, ohne dass große Unterhaltungsaufwendungen entstehen. Der Querschnitt des Weges sähe dort, wo er wassergebunden ist, eine Asphaltierung vor. In der Diskussion mit den politischen Gremien hatte sich herausgestellt, dass die Asphaltierung eines Abschnitts - der von der Autobahn A 45 von Westen und Osten kommend - über eine Entfernung von 552 m erfolgt. Dort, wo der Weg ein in Aufstellung befindliches Naturschutzgebiet quert oder tangiert, soll der Weg nicht asphaltiert werden, um anschließend Richtung Osten zur Hellerstraße asphaltiert weiter geführt zu werden.
Die Beschlusslagen der Gremien werden in der Präsentation dargestellt.
StR Wilde verdeutlichte, dass weitere Befassungen der politischen Gremien erfolgt sind, die der Sache nicht dienlich waren und der Würde des Gremiums nicht gerecht wurden.
Der derzeitige Stand ist, dass der Rat sich über eine Entscheidung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde hinwegsetzt und der Vorgang nun der Bezirksregierung vorliegt. Da es hier um eine Befreiung von den Festsetzungen des Landschaftsplanes geht und der Beirat dem nicht zugestimmt hat, muss die Bezirksregierung eine Entscheidung treffen. Es findet zur Zeit eine Abstimmung mit der Bezirksregierung statt. Über die Entscheidung werden die Bezirksvertretung, der Ausschuss und der Rat im Anschluss informiert werden. Dies könnte frühestens nach der Sommerpause sein.


Nach Meinung von Rm Münch wurden die Tatsachen unterschlagen, dass es hier nicht nur um einen Radweg ginge, sondern es wäre auch ein Spazierweg, der durch Wald und Landschaftsschutzgebiete führen würde. Insgesamt ca. 2.000 Menschen hätten inzwischen eine Petition unterschrieben, weil sie eher auf natürlichem Untergrund gehen möchten und sie nicht noch mehr Radfahrer dort haben wollten, da dies zu weiteren Konflikten führen würde. Auch wäre der Weg derzeitig in einem guten Zustand, wo auch Rad gefahren werden könnte. Auch hätte die Naturschutzbehörde am Anfang des Verfahrens klargestellt, dass der ökologisch sensible Bereich zwischen A 45 und Hellerstraße nicht asphaltiert werden dürfte. Danach wäre die Abwägemaschinerie gekommen. Rm Münch meinte, dass keine Umweltprüfung erfolgt wäre, zudem gäbe es Amphibienwanderungen. Die ökologische Situation vor Ort wäre der Verwaltung nicht bekannt.
Rm Münch (FBI) beantragte mündlich:

Der Rat der Stadt lehnte diesen mündlichen Antrag mit Mehrheit gegen die Gruppe NPD/Die Rechte, Rm Münch (FBI) sowie einzelner Ratsmitglieder ab.

Der Rat der Stadt nahm den aktuellen Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.23.a)
Teilhabe für alle ermöglichen; Verbesserung der Infrastruktur durch ein bedarfsdeckendes Netz an öffentlichen (Behinderten)Toiletten in Dortmund
hier: Hiermit wird der Antrag gestellt, das die Vorhaltung von öffentlichen Toilettenanlagen zur Daseinsvorsorge einer Stadt gehört und nicht eine freiwillige Leistung darstellt.
Überweisung: Behindertenpolitisches Netzwerk aus der öffentlichen Sitzung vom 11.06.2019
(Drucksache Nr.: 14483-19)

zu TOP 3.23.b)
Vorhaltung von öffentlichen Toilettenanlagen zur Daseinsvorsorge der Stadt
Empfehlung: Seniorenbeirat aus der öffentlichen Sitzung vom 13.06.2019
(Drucksache Nr.: 14200-19)



Die Tagesordnungspunkte 3.23 a) und 3.23 b) wurden zusammen behandelt.


Dem Rat der Stadt Dortmund lagen folgende Unterlagen des Behindertenpolitischen Netzwerks (Drucksache Nr.: 14483-19) vor:

- die Überweisung eines Antrages aus der öffentlichen Sitzung am 11.06.2019:

- der dem Behindertenpolitischen Netzwerk vorgelegte Antrag (Drucksache Nr.: 14483-19):

Der Rat der Stadt hatte unter TOP 3.23 b) auch folgende Empfehlung des Seniorenbeirates aus seiner Sitzung am 13.06.2019 (Drucksache Nr.: 14200-19) erhalten:


Herr Herkelmann als Vorsitzender des Behindertenpolitischen Netzwerks erläuterte dem Rat der Stadt, warum der Seniorenbeirat und das Behindertenpolitische Netzwerk den Antrag gestellt hätten. Es sollte eine Beschlussfassung des Rates der Stadt erwirkt werden, die Vorhaltung von öffentlichen Toilettenanlagen zur Daseinsvorsorge einer Stadt zu zählen und nicht als freiwillige Leistung anzusehen.

Für den Seniorenbeirat als auch das Behindertenpolitische Netzwerk gehörte auch ein zahlenmäßig ausreichendes, qualitativ zufriedenstellendes und umfassend barrierefreies Angebot an öffentlichen Toiletten dazu, Dortmund zu einer lebens- und liebenswerten Stadt für alle Menschen zu machen.
In diesem Sinne hätten beide Beiräte in den zuständigen Fachausschüssen weitere Initiativen ergriffen und hofften, dass sich die Versorgungssituation mit öffentlichen (Behinderten-)Toiletten nachhaltig verbessert und damit Dortmund für seine Bewohner*innen und Besucher*innen an Attraktivität gewinnt.

Der Rat der Stadt überwies die Unterlagen gemäß § 5 Abs. 3 der Geschäftsordnung für Rat, Ausschüsse etc. an den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften.


zu TOP 3.24
Förderaufruf "Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme"
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 14782-19)

Den Ratsmitgliedern lag nachfolgende Überweisung aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 26.06.2019 vor:


Dazu lag dem Rat der Stadt eine Stellungnahme der Verwaltung vom 04.07.2019 (Drucksache Nr.: 14818-19-E1) vor:

Der Rat der Stadt nahm die Stellungnahme der Verwaltung vom 04.07.2019 (Drucksache Nr.: 14818-19-E1) zur Kenntnis.


zu TOP 3.25
Verbot von glyphosathaltigen Herbiziden zur Grünpflege auf städtischen Flächen
Überweisung: Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 18.06.2019
(Drucksache Nr.: 14570-19)

Dem Rat der Stadt lag folgende Überweisung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün aus ´
seiner öffentlichen Sitzung am 18.06.2019 vor:

Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion, DS-Nr.: 14570-19):

Die SPD-Fraktion im Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün bittet um Beratung und Beschluss des folgenden Antrags:

Beschlussvorschlag:
Der Rat fordert die Verwaltung auf festzuschreiben, dass auf städtischen Flächen keine glyphosathaltigen Herbizide für die Grünpflege verwendet werden.

Begründung:
Bei Glyphosat handelt es sich um einen Wirkstoff vieler Herbizide, die zur Unkrautvernichtung verwendet werden. Glyphosat wurde von der Weltgesundheitsbehörde als „wahrscheinlich krebserregend“ bei Menschen eingestuft und der Einsatz von glyphosathaltigen Mitteln hat erhebliche negative Auswirkungen für die Tier- und Pflanzenwelt. Bereits Ende 2017 hatte der AUSW beschlossen, dass bei der Neuverpachtung landwirtschaftlicher Flächen und bei Verlängerung bestehender Pachtverträge durch die Stadt die Pächter vertraglich verpflichtet werden, auf die Verwendung von Glyphosat zu verzichten.

Auch wenn laut Auskunft der Verwaltung aktuell keine glyphosathaltigen Mittel in den städtischen Grünanlagen verwendet werden und bei der Grünpflege durch das Tiefbauamt freiwillig seit Anfang der 2000er auf den Einsatz von Pestiziden verzichtet wird, ist dies nicht vorgeschrieben. Dies soll mit diesem Antrag erfolgen.“

ABVG 18.06.2019:
Zu diesem Tagesordnungspunkt übergibt der Vorsitzende Herr Rm Pisula aufgrund von Befangenheit die Sitzungsleitung an seinen Stellvertreter Herrn Rm Berndsen.

Nach kontroverser Diskussion empfiehlt der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Fraktion AfD) sowie einer Enthaltung (Fraktion FDP/BL), zum o. a. Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion (DS-Nr.: 14570-19) folgenden geänderten Beschluss zu fassen:

Der Rat fordert die Verwaltung auf festzuschreiben, dass auf städtischen Flächen keine glyphosathaltigen Herbizide für die Grünpflege verwendet werden.“

Rm Garbe (AfD) hielt den Antrag für obsolet, da seines Wissens die Stadt Dortmund keine glyphosathaltigen Produkte einsetzen würde. Die US-Umweltbehörde hätte erklärt, dass Glyphosat nicht gesundheitsgefährdend wäre, es gäbe keine Beweise für die Schädlichkeit.
Rm Garbe schlug eine Nichtbefassung mit dem Thema vor.


OB Sierau verwies auf Österreich, wo die Glyphosatnutzung verboten wurde.

Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) erklärte, dass der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün (ABVG) nicht dem Antrag seiner Fraktion gefolgt wäre, das Thema noch einmal und breiter zu behandeln. Dahinter standen die Fragen, welche Herbizide könnten verwendet werden, welche haben eine Zulassung und führt die Streichung von Glyphosat dazu, dass andere Herbizide genutzt werden, die schädlicher sind.
Nach Meinung von Rm Rettstadt fehlte im ABVG die kritische Auseinandersetzung mit dem Thema. Daher würde die Fraktion FDP/Bürgerliste den Antrag ablehnen müssen.

Rm Berndsen (SPD) gab an, dass im ABVG eine Einigung erfolgte, sich zu einem späteren Zeitpunkt mit dem Thema auseinanderzusetzen. Der Antrag in Sachen Glyphosat wäre der erste Schritt, danach müsste sich der ABVG inhaltlich mit Fungiziden, Herbiziden und Insektiziden befassen.

Rm Kowalewski erinnerte im Namen der Fraktion Die Linke & Piraten an die Beschlusslage im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, wo ein Antrag vorlag, für städtische landwirtschaftliche Pachtflächen kein Glyphosat einzusetzen bzw. in Verträgen dafür zu sorgen, dass es nicht dort eingesetzt würde.
Beim vorliegenden Antrag ginge der Rat noch einen Schritt weiter, denn es wäre eine Klarstellung, der die Fraktion Die Linke & Piraten zustimmen würde. Hier sollten u. a. Straßenbegleitgrün und landwirtschaftliche Flächen – zusammen mit der Landwirtschaftskammer – betrachtet werden.

Rm Dudde wies für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen darauf hin, dass auch die Deutsche Bahn auf den Einsatz glyphosathaltiger Herbizide verzichten wolle. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen würde auch dem Antrag zustimmen.

Rm Thieme (Gruppe NPD/Die Rechte) …
Der Mandatsträger hat einer Veröffentlichung seiner Redebeiträge im Internet nicht zugestimmt.



Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit der Stimmen gegen die AfD-Fraktion und die Fraktion
FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss:

Der Rat fordert die Verwaltung auf festzuschreiben, dass auf städtischen Flächen keine glyphosathaltigen Herbizide verwendet werden.

4. Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung

zu TOP 4.1
Jahresabschluss und Lagebericht der Wirtschaftsförderung Dortmund zum 31.12.2018
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14211-19)

Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit gegen die Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund fasst gemäß § 6 der Betriebssatzung des Eigenbetriebes
Wirtschaftsförderung Dortmund folgende Beschlüsse:


zu TOP 4.2
Förderantrag zum Landeswettbewerb "REGIO.NRW - Innovation und Transfer"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14012-19)

Der Rat der Stadt fasste gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat beauftragt die Wirtschaftsförderung Dortmund mit der Antragseinreichung für das Projekt „In|Die RegionRuhr: Digitale Fabrik“ bei der Bezirksregierung Arnsberg sowie der anschließenden Umsetzung des Projektes.


zu TOP 4.3
Kompetenznetzwerk Digitale Kundenschnittstelle
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14407-19)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat beauftragt die Wirtschaftsförderung sich als Kooperationspartner an dem EFRE.NRW - Förderantrag „Innovations- und Kompetenznetzwerk für die digitale Gestaltung der Kundenschnittstelle zur Sicherung und Entwicklung der Wertschöpfung in NRW“ des InnoZent OWL e.V. zu beteiligen und das Projekt, nach dessen Bewilligung durch die Bezirksregierung Detmold, umzusetzen. Dies beinhaltet die Ausschreibung der genannten Stelle. Die Projektlaufzeit beträgt 36 Monate. Der Projektstart erfolgt zum September 2019.

5. Soziales, Arbeit und Gesundheit

zu TOP 5.1
Kommunale Arbeitsmarktstrategie 2020 - 2030
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14353-19)

Dem Rat der Stadt lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung am 03.07.2019 vor:


Rm Kowalewski gab an, dass die Fraktion Die Linke & Piraten sich enthalten würde, weil verschiedene Punkte so negativ wären, dass eine Zustimmung nicht in Frage käme, z. B. das Thema der „Arbeitsgelegenheiten“ (AGH) sowie die Grundtendenz des Förderns und Forderns. Andererseits enthielte die Arbeitsmarktstrategie auch sehr positive Punkte, so dass sie von der Fraktion ungern ganz abgelehnt würde.
Bei den AGH-Kräften andere Wege zu gehen, fände er richtig. Insgesamt wäre die Arbeitsmarktstrategie noch nicht das, was zur Bewältigung der Langzeitarbeitslosigkeit führen würde.

Rm Rettstadt erklärte, dass die Fraktion FDP/Bürgerliste in den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit einen Antrag eingebracht hätte, in dem es bei der Kommunalen Arbeitsmarktstrategie darum ging, wie die Ziele definiert werden und wie als Controlling evaluiert wird, damit ein möglichst großer Erfolg erzielt werden könnte. Es sollte dadurch verdeutlicht werden, dass durch Einsatz von Geld die Ziele, z. B. beim Übergang von Schule in Beruf, erreicht werden. Die Menschen sollten davon profitieren. Von Arbeitsmarktinstrumenten, die teuer sind, aber nicht funktionierten, hätte niemand etwas. Rm Rettstadt stimmte für die Fraktion FDP/Bürgerliste der Kommunalen Arbeitsmarktförderung hinsichtlich der Öffnung der Instrumente zu, der Vorlage insgesamt könnte die Fraktion sich nur enthalten, weil die klare Zieldefinition fehlen würde und eine Berichterstattung einmal im Jahr zu wenig wäre.

Rm Langhorst stimmte im Namen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Vorlage zu. Intention der Kommunalen Arbeitsmarktstrategie wäre nicht die Beseitigung der Langzeitarbeitslosigkeit, sondern Ziel wäre die Bündelung von Maßnahmen mit dem größtmöglichen Effekt für den Dortmunder Arbeitsmarkt. Dies könnte nur unterstützt werden, weil es eine Weiterentwicklung dessen wäre, was in den letzten Jahren erprobt wurde.

Rm Garbe stellte für die AfD-Fraktion fest, dass das Controlling fehlen würde. Es könnte zudem nicht Aufgabe der Wirtschaftsförderung sein, Langzeitarbeitslose zur Arbeit zu nötigen. Der Mensch würde reagieren, wenn sie beim Geld gepackt würden. Rm Garbe sprach davon, dass sanktioniert werden sollte. Wer sich anschließend bewegen würde, sollte eine Chance bekommen, die anderen nicht. Die Vorlage würde abgelehnt werden.

Rm Dr. Tenbensel begründete die Enthaltung der Fraktion Die Linke & Piraten damit, dass die Bezugsgröße Arbeitslosigkeit von 10,1 % nicht die ganze Wahrheit wäre, denn es müsste auf die Definition geachtet werden. Die gesamte Arbeitslosigkeit, die als Unterbeschäftigung bezeichnet würde, läge bei 13,7 %. Wenn sich Kommunale Arbeitsmarktstrategien auf die Langzeitarbeitslosigkeit beziehen würden, dann würde dies die Menschen, die Hartz IV oder SGB II beziehen und 58 Jahre alt sind, ausschließen. Auf Dortmund bezogen handelte es sich um 3.500 Menschen, die nach der Definition herausfallen würden. Die Fraktion Die Linke & Piraten hat die Befürchtung, dass diese Menschen nicht beim Konzept des integrativen Arbeitsmarktes einbezogen würden, weil sie nicht vermittelt würden. Daher könnte seine Fraktion nicht zustimmen.

Rm Rüther zeigte sich im Namen der SPD-Fraktion erfreut über die Vorlage und stimmte der Kommunalen Arbeitsmarktstrategie zu. Es könnten nicht einzelne Punkte herausgenommen und als negativ bezeichnet werden. Die bisherige Kommunale Arbeitsmarktstrategie wäre durchaus erfolgreich gewesen, die Arbeitslosigkeit insgesamt wäre gesunken, aber noch nicht genügend. Die Strategie insgesamt wäre gut.


Die weitere Erstellung der Niederschrift erfolgte aufgrund eines
technischen Defekts ohne Nutzung von Bandaufzeichnungen.

Rm Penning stimmte für die CDU-Fraktion der Vorlage zu und erklärte, dass die Kommunale Arbeitsmarktstrategie wichtig für die Stadt und die Region wäre.

Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit der Stimmen gegen die AfD-Fraktion und die Gruppe
NPD/Die Rechte bei Stimmenthaltung durch die Fraktion Die Linke & Piraten sowie die Fraktion FDP/Bürgerliste unter Berücksichtigung der Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung am 03.07.2019 und damit des Arbeitsauftrages an die Verwaltung folgenden Beschluss:

6. Kultur, Sport und Freizeit

zu TOP 6.1
Kulturbetriebe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2018
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13923-19)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung durch die AfD-Fraktion und die Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund fasst gemäß § 6 der Betriebssatzung der Kulturbetriebe Dortmund folgende Beschlüsse:

zu TOP 6.2
Neubau einer Schwimmsporthalle am Standort Revierpark Wischlingen
- Baubeschluss -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14406-19)

Rm Brück (Gruppe NPD/Die Rechte erklärte, dass es mit dem Westbad ein Trauerspiel wäre. Die Renovierung bzw. Sanierung des Bades Kortental hätte weniger gekostet, es wäre ein Verlust für Dorstfeld.

Rm Brunsing lehnte im Namen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Vorlage ab, weil der Hubboden nicht notwendig wäre und ein Kinderschwimmbecken im Neubau nicht vorgesehen wäre.

Rm Kowalewski gab für die Fraktion Die Linke & Piraten an, dass ein Neubau am alten Standort besser wäre. Da ein Schwimmbad in Dorstfeld gebraucht würde, stimmte er zu.

Rm Dingerdissen stimmte der Vorlage für die Fraktion FDP/Bürgerliste zu.

Rm Noltemeyer (Bündnis 90/Die Grünen) sprach sich für die Kinder unter drei Jahren aus, die ein Schwimmbad benötigen würden. Ein solcher Bereich wäre im Neubau nicht geplant.

Rm Mais gab für die CDU-Fraktion die Zustimmung zur Vorlage und hob die Synergieeffekte bei den Betriebskosten besonders hervor.


Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit gegen die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Neubau einer Schwimmsporthalle in Wischlingen mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 10.191.314,- € netto zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer, insgesamt somit 12.127.664,- €. Der Baubeschluss beinhaltet auch die vom Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit beschlossenen Zusatzmaßnahmen zur Ausstattung des Lehrschwimmbeckens mit einem Hubboden und Maßnahmen zur Aufwertung des bestehenden Kleinkindbeckens im Solebad des Revierparks Wischlingen.


zu TOP 6.3
Änderung der Betriebssatzung für das Theater Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14408-19)

Der Rat der Stadt fasste gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und die Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Änderung der Betriebssatzung für das Theater Dortmund.


zu TOP 6.4
Wirtschaftsplan des Theater Dortmund 2019/20 für die Zeit vom 01.08.2019 bis 31.07.2020
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13813-19)

Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte bei Stimmenthaltung durch die AfD-Fraktion folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt den Wirtschaftsplan 2019/20 des Theater Dortmund für die Zeit
vom 01.08.2019 bis 31.07.2020, der sich zusammensetzt aus:

- dem Erfolgsplan 2019/20 mit einem Eigenanteil der Stadt in Höhe von 41.692.385 €
(
Anlage 1)
- dem Vermögensplan 2019/20 mit einem Volumen von 3.200.000 € (Anlage 2)
- der Stellenübersicht (Anlage 3)

sowie:
- die Finanzplanung (Anlage 4)
- die Übersicht über die Eintrittspreise der Spielzeit 2019/20 (Anlage 5)
- den Erfolgsplan nach Sparten (Anlage 6)
- den Produkt- und Leistungsplan (Anlage 7)

Die Verwaltung wird ermächtigt, dem Theater bei Bedarf im Rahmen einer Liquiditätshilfe
notwendige Betriebsmittel im Vorgriff auf das folgende Wirtschaftsjahr bereitzustellen; damit
ist keine Zuschusserhöhung verbunden.

Bei Sonderveranstaltungen wird die Betriebsleitung ermächtigt, marktorientierte
Eintrittspreise zu erheben.


zu TOP 6.5
Literaturstipendium "Stadtbeschreiberin/Stadtbeschreiber Dortmund" 2020
- Wahl der Jurymitglieder
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14572-19)

Der Rat der Stadt fasste gegen die Gruppe NPD/Die Rechte bei Stimmenthaltung durch die CDU-Fraktion, die AfD-Fraktion und die Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss:

Der Rat wählt auf Vorschlag des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit für die Verleihung des Literaturstipendiums „Stadtbeschreiberin / Stadtbeschreiber Dortmund“ 2020 die folgenden Personen in die Jury:

Frau Bürgermeisterin Birgit Jörder (Vorsitzende des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit)
PEN Deutschland: Heinrich Peuckmann (Generalsekretär)
Literaturkritik: Karin Yesilada, Bochum
Literaturkritik: Andrea Gerk, Berlin
Herrn Dr. Borbach-Jaene (Leiter der Stadt- und Landesbibliothek Dortmund)
Herrn Prof. Dr. Gerold Sedlmayr (Dekan der Fakultät Kulturwissenschaften, TU Dortmund)

Herrn Stadtdirektor Jörg Stüdemann (in seiner Funktion als Kulturdezernent der Stadt Dortmund) – ohne Stimmrecht
Frau Ivette Vivien Kunkel (Literaturhaus Dortmund) – ohne Stimmrecht
Frau Isabel Pfarre (Kulturreferentin, Kulturbüro der Stadt Dortmund) – ohne Stimmrecht

Die Jurymitglieder werden für die Dauer von drei Jahren gewählt.


zu TOP 6.6
Zukunftskonzept Botanischer Garten Rombergpark
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13448-19)

Rm Brunsing stellte für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen heraus, dass ihre Fraktion die Projekte Parkplatz und Baumwipfel-Erlebnis-Pfad kritisch sähen.

Für die AfD-Fraktion erklärte Rm Bohnhof, dass der Baumwipfel-Erlebnis-Pfad nicht mitgetragen würde.

Auch Rm Zweier gab im Namen der Fraktion Die Linke & Piraten an, dass sie insbesondere nicht den Projekten Parkplatz und Baumwipfel-Erlebnis-Pfad zustimmen könnte.

Rm Münch (FBI) war der Meinung, dass mit dem Baumwipfel-Erlebnis-Pfad die Lücke zwischen Naturschutzgebiet/Umwelt und Naturpädagogik geschlossen werden könnte.

Rm Klösel erklärte für die SPD-Fraktion die Zustimmung zur Vorlage.

Auch Rm Rettstadt stimmte im Namen der Fraktion FDP/Bürgerliste der Vorlage zu.


Der Rat der Stadt fasste unter Berücksichtigung des dargestellten Abstimmungsverhaltens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der AfD-Fraktion gegen die Fraktion Die Linke & Piraten und die Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Umsetzung des Zukunftskonzepts Botanischer Garten Rombergpark und ermächtigt die Verwaltung zur Durchführung der Maßnahme. Notwendige Baubeschlüsse werden zum gegebenen Zeitpunkt eingeholt.
2. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Umsetzung der notwendigen Instandhaltungsmaßnahmen, die sich aus dem Zukunftskonzept BGR ergeben.
3. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Durchführung der neuen Projekte im Rahmen des Zukunftskonzeptes BGR.
4. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Durchführung der konsumtiven Maßnahmen in Höhe von 1.536 T€ inklusive der sich aus dem Zukunftskonzept ergebenen Folgekosten.


zu TOP 6.7
Deutsch-Armenischer Freundschaftsgarten im Rombergpark
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland) mit Bitte um Stellungnahme und Antrag
(Drucksache Nr.: 14779-19)

Den Ratsmitgliedern lag folgender Vorschlag zur Tagesordnung mit Bitte um Stellungnahme und Antrag der AfD-Fraktion vom 18.06.2019 (Drucksache Nr.: 14779-19) vor:
Den Ratsmitgliedern lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 04.07.2019 (Drucksache Nr.: 14779-19-E1) vor:
StRin Zoerner erklärte, dass aus der Perspektive der Pflanzen auf die Bäume geschaut würde. Der deutsch-armenische Freundschaftsgarten wäre auf wissenschaftlicher Basis geplant gewesen, es handelte sich um eine „botanische“ Freundschaft mit dem Hintergrund der Forschung, Lehre und Kultur von Pflanzen. Die „Freundschaft“ begann mit armenischen Gehölzen, die im Botanischen Garten Rombergpark gepflanzt wurden, zu denen dann weitere aus der Region des Kaukasus gesetzt wurden.
StRin Zoerner verwies auf die vorliegende Stellungnahme der Verwaltung und verdeutlichte, dass aus ursprünglich armenischem Pflanzenbestand ein kaukasischer wurde.

Rm Garbe gab für die AfD-Fraktion an, dass der deutsch-armenische Freundschaftsgarten als Zeichen der Völkerverständigung geplant war, so dass auch u. a. ein Gedenkstein dort aufgestellt werden sollte.

StRin Zoerner stellte klar, dass ein Gedenkstein nicht vorgesehen war.

Der Rat der Stadt Dortmund nahm die Stellungnahme der Verwaltung vom 04.07.2019 (Drucksache Nr.: 14779-19-E1) zur Kenntnis und lehnte mit Mehrheit gegen die AfD-Fraktion und die Gruppe NPD/Die Rechte den Antrag der AfD-Fraktion vom 18.06.2019 (Drucksache Nr.: 14779-19) ab.

7. Schule

zu TOP 7.1
Schulentwicklungsplanung 2018 bis 2023 - 2. Zwischenbericht für den Primarbereich und
Sekundarstufe I -

Beschluss
(Drucksache Nr.: 13911-19)

Folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus ihrer Sitzung am 18.06.2019 lag den Ratsmitgliedern vor:

Weiter lag den Ratsmitgliedern eine Empfehlung der Bezirksvertretung Lütgendortmund aus ihrer
öffentlichen Sitzung am 18.06.2019 vor:

Zusätzlich lag auch dem Rat der Stadt die Empfehlung der Bezirksvertretung Scharnhorst aus ihrer
öffentlichen Sitzung am 25.06.2019 vor:

Beschluss
Der Rat beauftragt die Verwaltung,

Rm Altundal-Köse sprach sich im Namen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dafür aus, die Empfehlungen der Bezirksvertretungen einzubeziehen.

Der Rat der Stadt fasste unter Berücksichtigung der Empfehlungen der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost, Scharnhorst und Lütgendortmund einstimmig bei Stimmenthaltung durch die Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat nimmt den 2. Zwischenbericht zur Schulentwicklungsplanung 2018 bis 2023 für den Primarbereich und die Sekundarstufe I zur Kenntnis.

Der Rat beauftragt die Verwaltung,


zu TOP 7.2
Schulentwicklungsplanung 2018 bis 2023 - 3. Zwischenbericht für die Weiterführenden Schulen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14517-19)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat nimmt den 3. Zwischenbericht zur Schulentwicklungsplanung 2018 bis 2023 für die Weiterführenden Schulen zur Kenntnis.

Der Rat beauftragt die Verwaltung,
und
8. Kinder, Jugend und Familie

zu TOP 8.1
Berichterstattung zur Qualitätsentwicklung und Personalbedarfsbemessung in den Jugendhilfediensten
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14007-19)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung durch die Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:


zu TOP 8.2
"Demokratie leben!" - Kommunales Förderprogramm zur Extremismusprävention und Demokratieförderung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Förderung Lokaler Partnerschaften für Demokratie - Förderaufruf
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14392-19)

Der Rat der Stadt hatte folgenden Zusatz-/Ergänzungsantrag der Gruppe NPD/Die Rechte vom 02.07.2019 (Drucksache Nr.: 14392-19-E1) erhalten:
Rm Brück (Gruppe NPD/Die Rechte) stellte dar, dass nur einseitig Stimmung gemacht würde und begründete den Zusatz-/Ergänzungsantrag der Gruppe vom 02.07.2019 (Drucksache Nr. 14392-19-E1).
Auf eine Wortmeldung von Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) reagierte Rm Brück mit dem Hinweis, dass dieser Unterstellungen von sich geben würde. Darüber hinaus machte er u.a. folgende Bemerkung: (…) man könne glauben, dass man sich freue, wenn jemand umgebracht werde, damit man den Rechten wieder die Schuld geben kann. Zudem äußerte er sich im weiteren Verlauf seines Redebeitrages dahingehend, dass (…) aufgeräumt werde, wenn sich die Mehrheitsverhältnisse ändern.

Daraufhin erteilte OB Sierau dem Rm Brück einen weiteren Ordnungsruf sowohl wegen der Unterstellung, dass sich Mitglieder des Rates darüber freuen würden, wenn eine Person umgebracht werde, als auch hinsichtlich der allgemeinen Bedrohung, dass – so OB Sierau – „aufgeräumt werde, wenn man an der Macht sei“, da beides als stark unparlamentarisch und die Würde des Hauses verletzend anzusehen sei.

Der Rat der Stadt lehnte den Zusatz-/Ergänzungsantrag der Gruppe NPD/Die Rechte vom 02.07.2019 (Drucksache Nr.:14392-19-E1) gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte ab.

Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit gegen die Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Beteiligung der Stadt Dortmund über die gesamte Laufzeit vom 01.01.2020 -31.12.2024 am Förderprogramm „Demokratie leben!“.


zu TOP 8.3
Neufassung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule in der Stadt Dortmund zum 01.08.2019.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13874-19)

Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit gegen die Fraktion Die Linke & Piraten und die Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den als Anlage 2 beigefügten Entwurf als Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule in der Stadt Dortmund.

9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

zu TOP 9.1
Neufassung der Rechnungsprüfungsordnung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14219-19)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Neufassung der Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Dortmund entsprechend der Anlage 1.


zu TOP 9.2
STEAG GmbH - Konzernberichterstattung für das Jahr 2018
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14534-19)

Der Rat der Stadt Dortmund nahm die Berichterstattung 2018 über den STEAG-Konzern zur Kenntnis.


zu TOP 9.3
Jahresabschluss 2018 der Sparkasse Dortmund
Hier: Beschlussfassung über die Entlastung der Organe der Sparkasse und die Verwendung des Jahresüberschusses sowie Information über die Einhaltung der Empfehlung des Corporate Governance Kodexes für die Sparkassen in Nordrhein-Westfalen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14410-19)

Zu diesem Punkt der Tagesordnung übergab OB Sierau die Sitzungsleitung an Bm’in Jörder.

An der Beratung und Abstimmung nahmen die Mitglieder des Verwaltungsrates der Sparkasse nicht teil.


Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit der Stimmen gegen die Gruppe NPD/Die Rechte bei Stimmenthaltung durch die AfD-Fraktion folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt erteilt dem Verwaltungsrat und Vorstand der Sparkasse Dortmund für das
Geschäftsjahr 2018 Entlastung.

Auf der Grundlage der Beschlüsse des Rates der Stadt vom 1. Februar 1990 und 5. April 2001
beschließt er, von dem Jahresüberschuss in Höhe von 12.783.864,70 Euro gem. § 25 Abs. 1
Buchstabe a SpkG NW einen Betrag in Höhe von 6.000.000,00 Euro (brutto) gem. § 25 Abs. 1 Buchstabe b SpkG NW unmittelbar der Stadt Dortmund zuzuführen.

Der Ausschüttungsbetrag ist gemäß § 25 Abs. 3 SpkG NW zur Erfüllung der gemeinwohl-orientierten örtlichen Aufgaben des Trägers oder für gemeinnützige Zwecke zu verwenden.

Der weitere Betrag des Jahresüberschusses in Höhe von 6.783.864,70 Euro wird gem. § 25 Abs. 1 Buchstabe c SpkG NW der Sicherheitsrücklage der Sparkasse Dortmund zugeführt.


Nach Beratung des Tagesordnungspunktes übernahm OB Sierau wieder die Sitzungsleitung.


zu TOP 9.4
IGA Metropole Ruhr 2027 - Beschluss zur Gründung der Durchführungsgesellschaft "Internationale Gartenausstellung (IGA) Metropole Ruhr 2027 gGmbH"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14754-19)

Der Rat der Stadt fasste gegen die AfD-Fraktion und die Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

1. Der Rat beschließt die Gründung einer Durchführungsgesellschaft „Internationale Gartenausstellung (IGA) Metropole Ruhr 2027 gGmbH“ gemeinsam mit dem Regionalverband Ruhr, den Städten Duisburg und Gelsenkirchen sowie der Deutschen Bundesgartenschaugesellschaft.

2. Der Rat genehmigt den beigefügten Entwurf des Gesellschaftsvertrages (Anlage 1) unter der Bedingung, dass die ebenfalls dieser Vorlage als Anlage im Entwurf beigefügte Gesellschaftervereinbarung (Anlage 2) von allen Vertragsparteien in selber Urkunde unterzeichnet wird. Der Rat ermächtigt die Verwaltung, sich bis zur Gründung ergebende redaktionelle bzw. sonstige unwesentliche Änderungen an den Vertragsentwürfen vorzunehmen.


zu TOP 9.5
Resolution zur Grundsteuerreform
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 14794-19)

Folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion vom 02.07.2019 (Drucksache Nr.: 14794-19-E1) lag dem Rat der Stadt vor:

Rm Düdder begründete für die SPD-Fraktion den gestellten Antrag.

Rm Rettstadt erklärte für die Fraktion FDP/Bürgerliste, dass Punkt 3 des Zusatz-/Ergänzungsantrages nicht mitgetragen werden könnte.

Für die CDU-Fraktion stellte Rm Reppin fest, dass Punkt 4 des Antrages nicht mitgetragen würde.

Rm Thieme (Gruppe NPD/Die Rechte) ….
Der Mandatsträger hat der Veröffentlichung seiner Redebeiträge im Internet nicht zugestimmt.

Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit der Stimmen gegen die Gruppe NPD/Die Rechte bei Stimmenthaltung durch die AfD-Fraktion unter Beachtung des dargestellten Abstimmungsverhaltens der Fraktionen CDU und FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss:

10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

zu TOP 10.1
Strategische Schwerpunkte 2019 -2021 zur weiteren Digitalisierung der Stadtverwaltung Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14397-19)

OB Sierau bat auf die Bitte von Bm Sauer hin, den Begriff „Kollaboration“ (siehe Seite 9 der Vorlage) nicht zu benutzen, und verwies auf den Hintergrund dieses Begriffs.


Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit der Stimmen gegen die Gruppe NPD/Die Rechte bei Stimmenthaltung der AfD-Fraktion folgenden Beschluss:


zu TOP 10.2
Neubenennung eines Beisitzers der Einigungsstelle seitens der Verwaltung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14455-19)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund bestellt als Ersatz für den ausgeschiedenen Beisitzer der Einigungsstelle nach dem LPVG NW den folgenden Beigeordneten:

Ø Für Herrn Martin Lürwer: Herrn Arnulf Rybicki.


zu TOP 10.3
Kommunalwahlen 2020 - Anzahl der zu wählenden Ratsmitglieder
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14413-19)

Rm Münch (FBI) stellte mündlich folgenden Antrag:

Der Rat der Stadt lehnte mit Mehrheit gegen Rm Münch (FBI) den mündlich gestellten Antrag von Rm Münch ab.

Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit gegen Rm Münch (FBI) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die Zahl der nach der Satzung vom 18.02.2013 zu wählenden Ratsmitglieder für die Kommunalwahlen 2020 nicht zu reduzieren.


zu TOP 10.4
Kommunalwahl 2020 - Wahl der Mitglieder des Wahlausschusses
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14639-19)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung durch die AfD-Fraktion und die Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

1. Anzahl der Mitglieder des Wahlausschusses:
2. Wahl der Mitglieder des Wahlausschusses: Rm Bernhard Klösel Rm Ursula Pulpanek-Seidel
Rm Christiane Krause Rm Udo Reppin Rm Reinhard Frank Rm Thomas Pisula

zu TOP 10.5
Finanzierung der Verbraucher- und Verbraucherinsolvenzberatung für die Jahre 2020 - 2024
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14760-19)

Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit gegen die AfD-Fraktion folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Verhandlungsergebnisse zwischen der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V. (VZ), der EDG Entsorgung Dortmund GmbH (EDG) und der Stadt Dortmund (Stadt) zur Kenntnis und ermächtigt die Verwaltung, einen Vertrag über die Finanzierung der Verbraucher- und Verbraucherinsolvenzberatung für die Jahre 2020 – 2024 abzuschließen.

Zudem ermächtigt der Rat der Stadt Dortmund die Verwaltung, die VZ im Rahmen eines separaten Vertrages zur Abfall- und Umweltberatung mit der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung zur Einrichtung und zum Betrieb einer örtlichen Abfall- und Umweltberatungsstelle zu betrauen.


zu TOP 10.6
Institutionelle Förderung der Projekte "BackUp" und "CoBaYana" des Vereins BackUp - ComeBack e.V
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14412-19)

Dem Rat der Stadt lag folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Gruppe NPD/Die Rechte vom 02.07.2019 (Drucksache Nr.: 14412-19-E1) vor:

Rm Bohnhof (AfD) fragte nach der Sinnhaftigkeit des Projekts und bezeichnete die Darstellung in der Vorlage, z. B. von „… antidemokratischen Bestrebungen von Rechtspopulisten …“ zu sprechen, als Behauptung.

Der Rat der Stadt lehnte den Zusatz-/Ergänzungsantrag der Gruppe NPD/Die Rechte vom 02.07.2019 (Drucksache Nr.: 14412-19-E1) mit Mehrheit gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte ab.

Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit der Stimmen gegen die AfD-Fraktion und die Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt die institutionelle Förderung der Projekte „BackUp“ und „CoBaYana“ des Vereins BackUp – ComeBack e.V mit jeweils 35.000 € pro Jahr sowie die Förderung des Vereins mit jeweils 20.000 € pro Jahr, insgesamt also 90.000 € jährlich, zunächst bis zum 31.12.2024.


zu TOP 10.7
Förderprojekt "Emissionsfreie Innenstadt"
hier: Durchführung von Vergabeverfahren für die ersten Teilmaßnahmen
Empfehlung: Ausschuss für Personal und Organisation aus der öffentlichen Sitzung vom 06.06.2019
(Drucksache Nr.: 13819-19-E1)

Den Ratsmitgliedern lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Personal und Organisation aus seiner öffentlichen Sitzung am 06.06.2019 vor:

„Die SPD-Fraktion bittet den Ausschuss um Beschluss des folgenden Ergänzungsantrags:

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fordert die Verwaltung auf weitere
Stellen zur Planung und Umsetzung der Verbesserung des Fahrradverkehrs im Stadtgebiet
Dortmund einzurichten. Hierzu sollen kurzfristig 2 Stellen im Planungsamt und 6 Fahrradverkehre kümmert.

Begründung
Die in der Drucksachennummer 13819-19 genannten Maßnahmen zur Verbesserung des Zwar wurden mit dem Grundsatzbeschluss zur Emissionsfreien Innenstadt Zudem ergeben sich Einsatzmöglichkeiten dieses Personal über das Projekt Emissionsfreie
Innenstadt hinaus.“


AUSW, 15.05.2019:

Herr Rm Waßmann gibt für seine Fraktion zur Vorlage zu Protokoll,
Herr Thabe antwortet auf die gestellten Fragen wie folgt:
Danach erfolgt eine getrennte Abstimmung:

1. Zum Zusatz-Ergänzungsantrag (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 13819-19-E1):

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fordert die Verwaltung auf, weitere
Stellen zur Planung und Umsetzung der Verbesserung des Fahrradverkehrs im Stadtgebiet
Dortmund einzurichten. Hierzu sollen kurzfristig 2 Stellen im Planungsamt und 6 Fahrradverkehre kümmert.

2. Zur Vorlage:
C1.1&C1.3 Emissionsfreier Lieferverkehr
C2 Mobilitätsmanagement für Beschäftigte und Besucher der Innenstadt
A2.1 Fußgängerachsen
W1.2 Verkehrsuntersuchung für den Wallring
W2.1 Grüner Wall – Grüne City
Q2 Elektromobilität bei Dienstleistern und Handwerkern im Quartier
Q3.1-Q3.4 Mobilitätsmanagement für Kitas und Schulen
QS1 Marketing
QS2 Öffentlichkeitsbeteiligung
QS3 Evaluation
zu dem oben genannten Antrag nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Die beiden geforderten Stellen für das Stadtplanungs- und Bauordnungsamt sind bereits im
Personal- und Organisationsentwicklungskonzept für den Zeitraum 2019-2023 bzw. jetzt im
Rahmen der Umsetzung des Haushaltsbegleitbeschlusses enthalten (siehe hierzu Vorlage Nr.
13832-19).
Im Stadtplanungs- und Bauordnungsamt existiert derzeit lediglich eine Planstelle, von der alle - Radwegekonzept Deusen, DS. Nr. 02759-15
- Überregionale Anbindung des Radwegenetzes Mailoh-Siedlung, DS. Nr. 05040-16
- Entwicklung eines Fahrradstraßenkonzeptes für den Stadtbezirk Mengede, DS. Nr.
08716-17
- Rad- und Fußweg Kreisstr. Holzen/Höchsten, DS. Nr. 11886-18-E
- Möglichkeiten der Einrichtung geschützter Radstreifen, DS. Nr. 12054-18
- Radverkehrskonzept für den Stadtbezirk Innenstadt-Ost, DS. Nr. 12026-18
- Radwegekonzept für den Stadtbezirk Lütgendortmund, DS. Nr. 10659-18
Die personelle Verstärkung im Stadtplanungs- und Bauordnungsamt muss zwingend von einer
adäquaten Personalaufstockung im Tiefbauamt begleitet werden, um sicherzustellen, dass
die Projekte zeitnah umgesetzt werden. Derzeit verfügt das Tiefbauamt lediglich über drei
Der Straßenunterhaltungsbetrieb (66/6) benötigt eine zusätzliche Stelle ausschließlich für die Eine neue Organisationseinheit schafft neue Schnittstellen und muss zudem

Außerdem lag den Ratsmitgliedern nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün aus seiner öffentlichen Sitzung am 18.06.2019 vor:

Personal- und Sachaufwendungen gesamt: 82.608 Euro jährlich
Personal- und Sachaufwendungen gesamt: 179.906 Euro jährlich

Personal- und Sachaufwendungen gesamt: 89.953 Euro jährlich
Anzahl StellenBewertungPersonalaufwendungen / StelleSachaufwendungen / StelleGesamtsumme
3E1074.208 Euro8.400 Euro247.824 Euro
5E1181.553 Euro8.400 Euro449.765 Euro
697.589 Euro
Rm Dr. Suck machte im Namen der CDU-Fraktion darauf aufmerksam, dass bei Stellenneuschaffungen ein ordnungsgemäßes Verfahren durchgeführt werden sollte. Es könnte nicht auf Zuruf zu Stellenerweiterungen kommen. Nur aufgrund der nun vorliegenden Stellungnahme der Verwaltung könnte die CDU-Fraktion der Angelegenheit zustimmen.

Rm Happe lehnte für die Fraktion FDP/Bürgerliste eine Zustimmung zu den Stellenerweiterungen ab, weil das Verfahren, wie es durchgeführt wurde, nicht in Ordnung wäre.


Der Rat der Stadt fasste unter Berücksichtigung der Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün aus seiner öffentlichen Sitzung am 18.06.2019 mit Mehrheit gegen die Fraktion FDP/Bürgerliste, die AfD-Fraktion und die Gruppe NPD/Die Rechte folgenden veränderten (fett/kursiv dargestellt) Beschluss:

Der Rat der Stadt fordert die Verwaltung auf, weitere Stellen zur Planung und Umsetzung der Verbesserung des Fahrradverkehrs im Stadtgebiet Dortmund einzurichten. Hierzu sollen kurzfristig 2 Stellen im Planungsamt und 6 insgesamt acht Stellen im Tiefbauamt geschaffen und möglichst zeitnah besetzt werden. Aus diesen geschaffenen Stellen soll ein Team entstehen, das sich primär um die Verbesserung der Fahrradverkehre kümmert.


zu TOP 10.8
Neuorganisation der Bürgerdienste
Überweisung: Bezirksvertretung Brackel aus der öffentlichen Sitzung vom 13.06.2019
(Drucksache Nr.: 14292-19)

Dem Rat der Stadt lag folgende Überweisung der Bezirksvertretung Brackel aus ihrer öffentlichen Sitzung am 13.06.2019 vor:
Dem Rat der lag zudem nachfolgende Überweisung aus der öffentlichen Sitzung der Bezirksvertretung Huckarde am 19.06.2019 vor:

Der Rat der Stadt überwies die Angelegenheit gemäß § 5 Abs. 3 der Geschäftsordnung für Rat, Ausschüsse etc. zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung und Beschwerden.


zu TOP 10.9
Haushaltsreden
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 14702-19)

Folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke & Piraten vom 02.07.2019 (Drucksache
Nr.: 14702-19-E1) lag dem Rat der Stadt vor:

„… wir bitten den nachstehenden Antrag zur Beratung und Beschlussfassung zu stellen.

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die Haushaltsreden der Fraktionen des Rates für den Doppelhaushalt 2020/2021 aufzuzeichnen und den Fraktionen zur eigenen Verwendung zur Verfügung zu stellen. Eine Fraktion, die keine Aufzeichnung wünscht, kann der Aufzeichnung der eigenen Rede im Vorfeld widersprechen.

Begründung
:

Der Doppelhaushalt 2020/2021 wird die Geschicke der Stadt Dortmund maßgeblich beeinflussen und so manche Weichen für die Zukunft der Stadt stellen. In einer Zeit, in der die Wahlkämpfe immer stärker einen unpolitischen Charakter annehmen und Inhalte vermieden werden, ist es wichtig, Informationsangebote zu machen, die über den bisherigen Rahmen hinausgehen. Die jüngeren Teile der Bevölkerung informieren sich derzeit in hoch politischen Bewegungen neu und sind auf der Suche nach Orientierung.

Insbesondere jüngere Menschen nutzen aber häufig nicht die traditionellen Medien, sondern in großem Umfang soziale Netzwerke und Internetangebote, um sich zu informieren, so dass auch die Ratspolitik neue Wege gehen sollte, um das Informationsbedürfnis zu befriedigen. Die Haushaltsdebatte als Königsdisziplin der parlamentarischen Auseinandersetzung vor Ort eignet sich wie keine zweite Debatte für eine Veröffentlichung, um die Inhalte der lokalen Politik einem breiterem Publikum zugänglich zu machen.“


OB Sierau informierte darüber, dass der Ältestenrat grundsätzlich den beantragten Videoaufzeichnungen positiv gegenüber stehen würde.
Die Möglichkeit der Realisierung sah OB Sierau noch in diesem Jahr zu den Haushaltsreden zum Doppelhaushalt 2020/2021. Die Aufzeichnungen sollten im Anschluss auf den Internet-Seiten der Stadt Dortmund veröffentlicht werden. Unter Hinweis auf den Gleichbehandlungsgrundsatz würde nicht nur den Fraktionen, sondern auch der Ratsgruppe und dem Einzelratsmitglied die Aufzeichnungsmöglichkeit eröffnet und die Aufnahmen zur Verfügung gestellt. Auch die Haushaltsreden des Stadtkämmerers und des Oberbürgermeisters sollten aufgezeichnet werden.

OB Sierau schlug vor, einen Prüfauftrag an die Verwaltung zu geben, so dass eine Beschlussfassung am 26.09.2019 erfolgen und Vorkehrungen für eine Aufzeichnung der Haushaltsreden in der Ratssitzung am 12.12.2019 getroffen werden könnten. Ziel sollte sein, die Möglichkeiten, Voraussetzungen und Anforderungen für die Videoaufzeichnung der Haushaltsreden festzustellen. Hier sind auch der Datenschutz und der Schutz der Persönlichkeitsrechte zu sehen.

Der Rat der Stadt fasste einstimmig den Beschluss, folgenden Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten vom 02.07.2019 (Drucksache Nr.: 14702-19-E1) als Prüfauftrag an die Verwaltung zu geben:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die Haushaltsreden der Fraktionen des Rates für den Doppelhaushalt 2020/2021 aufzuzeichnen und den Fraktionen zur eigenen Verwendung zur Verfügung zu stellen. Eine Fraktion, die keine Aufzeichnung wünscht, kann der Aufzeichnung der eigenen Rede im Vorfeld widersprechen.


zu TOP 10.10
Masterpläne
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 14764-19)

Dem Rat der Stadt lag nachfolgende Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion vom 07.06.2019
(Drucksache Nr.: 14764-19) vor:

„… die SPD-Fraktion bittet die Verwaltung um Beantwortung nachfolgender Fragen:


Außerdem lag dem Rat der Stadt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 03.07.2019 (Drucksache Nr.: 14764-19-E1) vor:

Der Rat nahm die Stellungnahme der Verwaltung vom 03.07.2019 (Drucksache Nr.: 14764-19-E1) zur Kenntnis.


zu TOP 10.11
Pressemeldung in der Ruhrnachrichten vom 31.05.2019
„OB Sierau verliert gegen die Partei die Rechte“
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland) mit Bitte um Stellungnahme und ggf. Antrag
(Drucksache Nr.: 14780-19)

Bm’in Jörder übernahm während der Beratung dieses Tagesordnungspunktes die Sitzungsleitung.

Den Ratsmitgliedern lag folgender Vorschlag zur Tagesordnung mit Bitte um Stellungnahme und Antrag der AfD-Fraktion vom 18.06.2019 (Drucksache Nr.: 14780-19) vor:

Dazu lag dem Rat eine Stellungnahme der Verwaltung vom 04.07.2019 (Drucksache Nr.: 14780-19-E1) vor:

Rm Bohnhof (AfD) dankte für die Stellungnahme der Verwaltung und zog den Antrag der AfD-Fraktion zurück.

Rm Brück (Gruppe NPD/Die Rechte) begrüßte den Vorstoß der AfD-Fraktion.

Der Rat der Stadt nahm die Stellungnahme der Verwaltung vom 04.07.2019 (Drucksache Nr.: 14780-19-E1) zur Kenntnis.


Im Anschluss übernahm OB Sierau wieder die Sitzungsleitung.


zu TOP 10.12
Umbesetzung in Gremien
Antrag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 14787-19)

Dem Rat der Stadt lag folgender Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 18.06.2019 (Drucksache Nr.: 14787-19) vor:

Der Rat der Stadt beschloss einstimmig bei Stimmenthaltung der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 18.06.2019 (Drucksache Nr.: 14787-19):

Frau Antje Joest wird neue sachkundige Bürgerin der Fraktion FDP/Bürgerliste und ersetzt Frau Susanne Noritzsch in den entsprechenden Ausschüssen (ABÖAB, AWBEWF).


Zudem hatten die Ratsmitglieder folgenden Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion vom 02.07.2019 (Drucksache Nr.: 14787-19-E1) vorliegen:

Der Rat der Stadt beschloss einstimmig bei Stimmenthaltung der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Antrag der CDU-Fraktion vom 02.07.2019 (Drucksache Nr.: 14787-19-E1):

Ratsmitglied Christian Barrenbrügge verlässt zum 31. Juli 2019 den Aufsichtsrat der Städt. Seniorenheime Dortmund gemeinnützige GmbH.

Ratsmitglied
Thomas Bahr wird zum 1. August 2019 Mitglied im Aufsichtsrat der Städt. Seniorenheime Dortmund gemeinnützige GmbH.


zu TOP 10.13
Terminplan für die Sitzungen des Rates der Stadt und seiner Ausschüsse in 2020
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14757-19)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt stimmt dem Terminplan für die Rats- und Ausschusssitzungen in 2020 zu.

11. Anfragen

11.1 Anfragen Rm Münch (FBI)

zu TOP 11.1.1
Imagefaktor 10 % Naturschutzgebiete
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 14147-19)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.


zu TOP 11.1.2
Aufhebung des Beschlusses zur Asphaltierung des Rad- und Wanderweges „Rheinischer Esel“
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 14148-19)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.

Auf die Nachfrage von Rm Münch (FBI), warum der Oberbürgermeister den „Asphaltbeschluss“ nicht aufgehoben hat, antwortete OB Sierau, dass der Rat Beschlüsse an sich ziehen könnte. Im Fall des Rheinischen Esels wäre dies passiert.


zu TOP 11.1.3
Kosteneinsparung durch Reduzierung der Anzahl von Rats- und Bezirksvertretern
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 14154-19)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.



zu TOP 11.1.4
Wegfall rechtsextremer Bezirksvertreter durch Reduzierung der Größe der Bezirksvertetungen von 19 auf 11 Mitglieder
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 14157-19)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.


zu TOP 11.1.5
Verhinderung von sicherem und attraktivem Radfahren durch das städtische Tiefbauamt
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 14359-19)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.

Rm Münch (FBI) erklärte, dass die Bezirksvertretung Hombruch in dieser Angelegenheit einen einstimmigen Beschluss für die Interessen der Fußgänger gefasst hätte und stellte die Nachfrage, warum dieser Beschluss nicht umgesetzt würde.

OB Sierau verwies auf den letzten Satz der Beantwortung der Anfrage: „… Eine zusätzliche Abpollerung zuzüglich zu der eindeutigen Beschilderung ist aus Sicht der Tiefbauverwaltung nicht sachgerecht und daher auch zukünftig nicht vorgesehen.“


zu TOP 11.1.6
Dortmunder Biertage 2019
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 14360-19)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.


zu TOP 11.1.7
Route Bierkultur Dortmund
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 14361-19)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.


zu TOP 11.1.8
Fällung eines der ältesten Bäume im Stadtbezirk Aplerbeck
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 14448-19)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.1.9
Regelmäßige Nichtbeteiligung der Bezirksvertretung Hombruch bei Investitionsvorhaben in ihrem Stadtbezirk
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 14450-19)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.

11.2 Anfragen Gruppe NPD/Die Rechte

zu TOP 11.2.1
Anstieg von Sexualdelikten
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 14627-19)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.2.2
Entfernung von Wahlplakaten der Partei DieRechte durch Ordnungsdezernent N. Dahmen
Anfrage zur TO ((Gruppe NPD/Die Rechte))
(Drucksache Nr.: 14628-19)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.2.3
Rechtswidriger Wortentzug durch Oberbürgermeister Ullrich Sierau – Konsequenzen aus
dem Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen
Anfrage zur TO ((Gruppe NPD/Die Rechte))
(Drucksache Nr.: 14629-19)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.2.4
Denkmalschutz für Graffitis in Dortmund
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 14788-19)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


OB Sierau beendete die öffentliche Sitzung um 20:33 Uhr.

Der Oberbürgermeister






Ullrich Sierau
Detlef Münch
Ratsmitglied
Beate Skodzik
Schriftführerin
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