Niederschrift (öffentlich)

über die 23. Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung
am 21.03.2018
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




Sitzungsdauer: 15:00 - 16:17 Uhr


Anwesend:

a) Stimmberechtigte Mitglieder:

SPD-Fraktion
Rm Berndsen
Rm Giebel
Rm Heymann
Rm Kleinhans
Rm Heidkamp i. v. für Rm Matzanke
Rm Pieper
Rm Pulpanek-Seidel
Rm Rüther

CDU-Fraktion
Rm Hoffmann
Rm Kopkow
Rm Neumann
Rm Penning
Rm Stephan
Rm Waßmann

Fraktion B90/Die Grünen
sB Englender
Rm Schwinn
Rm Stackelbeck

Fraktion DIE LINKE/PIRATEN
sB Meyer
Rm Dr. Tenbensel

Fraktion FDP/Bürgerliste
sB Dr. Dettke

Fraktion Alternative für Deutschland AfD
Rm Garbe


b) Mitglieder ohne Stimmrecht:
sE Wille Seniorenbeirat
sE Diaz Integrationsrat

c) Beratende Mitglieder:
Herr Ehrich IHK

d) Beschäftigtenvertretung:
Frau Milbradt Wirtschaftsförderung Dortmund
Herr Sprenger Wirtschaftsförderung Dortmund

e) Verwaltung:
Herr Westphal Wirtschaftsförderung Dortmund
Herr Ledune Wirtschaftsförderung Dortmund
Herr Gacek Wirtschaftsförderung Dortmund
Herr Nehm Wirtschaftsförderung Dortmund


Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 23. Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung,
am 21.03.2018, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 22. Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung am 24.01.2018

1.5 Einführung eines neuen Ausschussmitgliedes


2. Angelegenheiten der Wirtschaftsförderung Dortmund

2.1 Aktuelle Angelegenheiten der Wirtschaftsförderung Dortmund

2.2 Aktuelle Angelegenheiten der Beschäftigungsförderung

2.3 Aktuelle Angelegenheiten aus Wissenschaft und Forschung

2.4 Aktuelle Angelegenheiten Europa

2.5 Jahresabschluss und Lagebericht der Wirtschaftsförderung Dortmund zum 31.12.2016
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 07509-17-E8)

2.6 Verwaltungsbericht zur Projektförderung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10373-18)

2.7 Halbjahresbericht der Wirtschaftsförderung Dortmund für das 2. Halbjahr 2017
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10355-18)

2.8 Bericht über die Geschäftsentwicklung des zweiten Halbjahres 2017 des Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund".
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10339-18)

2.9 Zwischenbilanz 2017: Förderung EFRE.NRW für Dortmund 2014-2020
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10453-18)

3. Dezernatsübergreifende Angelegenheiten

3.1 Veranstaltungsprogramm für das "nordwärts"-Präsentationsjahr 2018
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09232-17)

3.2 Masterplan Mobilität 2030, Abschluss 1. Stufe, Zielkonzept
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09755-17)

hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 27.02.2018(Drucksache Nr.: 09755-17)

4. Anfragen, Anträge

4.1 Möbelhausansiedlung in Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 10471-18)

4.2 Förderung von Sozialinnovationen in Dortmund
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 10493-18)

4.3 Werbeflächen DSW21
Anfrage zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 10498-18)




Die Sitzung wurde vom stellvertretenden Vorsitzenden - Herrn Rm Waßmann - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung ordnungs- und fristgemäß eingeladen wurde und dass der Ausschuss beschlussfähig ist. Er wies auf die Sitzungsaufzeichnung gem. § 29 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und Bezirksvertretungen hin.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr Rm Heinrich Garbe (Fraktion AfD) benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Fraktion FDP/Bürgerliste hat mitgeteilt, dass sie den TOP

4.1 Möbelhausansiedlung in Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 10471-18)

zurückzieht.

Der Punkt wird von der Tagesordnung abgesetzt.

Mit dieser Änderung wurde die Tagesordnung wurde einstimmig festgestellt.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 22. Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung am 24.01.2018

Die Niederschrift über die 22. Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung am 24.01.2018 wurde einstimmig genehmigt.

zu TOP 1.5
Einführung eines neuen Ausschussmitgliedes

Rm Waßmann führte Herrn sB Ingo Meyer (Fraktion Die Linke & PIRATEN) in sein Amt als Ausschussmitglied ein und verpflichtete ihn zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner Aufgaben.

Darüber hinaus begrüßt der Vorsitzende Herrn Dr. Bernd Tenbensel, der ebenfalls als Mitglied der Fraktion Die Linke & PIRATEN neu im Ausschuss ist.



2. Angelegenheiten der Wirtschaftsförderung Dortmund

zu TOP 2.1
Aktuelle Angelegenheiten der Wirtschaftsförderung Dortmund

Herr Ledune berichtet von der Immobilienmesse MIPIM in Cannes. Es habe sich erneut gezeigt, dass Dortmund unter den B-Standorten die Vorreiterstellung einnimmt. Es konnten viele Gespräche mit Investoren unterschiedlicher Couleur geführt werden. Unter anderem wurde ein Gespräch mit dem Immobilieneigentümer Rasmala aus London geführt, welche die Hallen von Amazon und Decathlon auf der Westfalenhalle von Garbe übernommen habe. Im operativen Ablauf für die Unternehmen ändere sich nichts, da das Facility Management weiter über Garbe laufen wird, und das für die Laufzeit des Mietvertrags von 15 Jahren. Die neuen Eigentümer zeigten sich optimistisch, auch auf lange Sicht Logistik am Standort zu halten.

Herr Westphal führt aus, dass in der Verwaltung mit der Umsetzung der Neuorganisation begonnen wurde. Die Teams diskutieren bereits die Abläufe in den neuen Teams.

Im Rahmen der Verleihung des Dortmunder Wirtschaftskreises sowie des Unternehmerinnenpreises wurde ein Buch aufgelegt, in dem Geschichten erfolgreicher Unternehmen am Standort beschrieben wird.
Die Veranstaltung selbst habe deutlich gemacht, mit welcher Wertschätzung die Unternehmen diese Auszeichnung entgegen nehmen.

Im Bereich der Digitalisierung wurde die Digitale Werkbank für einen Probezeitraum von zunächst drei Monaten in Betrieb genommen. Unternehmen, insbesondere des produzierenden Gewerbes, haben dort die Möglichkeit, ihren Weg in die digitale Zukunft für sich, ihre Produkte, ihre Märkte zu gehen. Am Beispiel anderer Unternehmen wird aufgezeigt, welche Lösungen es gibt, orientiert an den eigenen Ablaufprozessen. Auch Unternehmen der umliegenden Regionen sollen eingeladen werden, die Werkbank zu nutzen.

Im Bereich der Bergstraße in Eving wurde das Ladenlokal Bergauf eröffnet, um lokalen Initiativen eine Anlaufstelle zu bieten, neue Maßnahmen zur Entwicklung des Umfelds umzusetzen.

Auf Nachfrage von Rm Penning stellt Herr Westphal dar, dass für die Verlagerung des Unternehmens Deutag ein alternativer Standort in die engere Wahl gekommen ist und derzeit die Umsetzung der Verlagerung geprüft werde, besonders die Frage der Erschließung der Fläche werde derzeit geklärt.

zu TOP 2.2
Aktuelle Angelegenheiten der Beschäftigungsförderung

Herr Westphal berichtet, dass der Landesarbeitsminister auf der Sozialkonferenz des RVR die Vereinbarungen des Koalitionsvertrages des Bundes in Bezug auf die Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit beschrieben habe. Über den Zeitraum der nächsten vier Jahre werde jährlich
1 Milliarde Euro zur Verfügung gestellt. Die Verteilung der Mittel soll nach Anzahl und Höhe der Bedarfsgemeinschaften erfolgen. Die Kriterien, wie die Mittel vergeben werden, seien noch zu beschreiben. Für Dortmund könnte dies eine hohe Relevanz haben. Unsere Idee sei es, die Kriterien des Servicecenters lokale Arbeit in das Reglement einfließen zu lassen.

zu TOP 2.3
Aktuelle Angelegenheiten aus Wissenschaft und Forschung

keine aktuellen Themen

zu TOP 2.4
Aktuelle Angelegenheiten Europa

keine aktuellen Themen

zu TOP 2.5
Jahresabschluss und Lagebericht der Wirtschaftsförderung Dortmund zum 31.12.2016
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 07509-17-E8)

Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 2.6
Verwaltungsbericht zur Projektförderung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10373-18)

Auf Nachfrage von Rm Rüther weist Herr Westphal darf hin, dass tagesaktuell zwei der avisierten Unternehmen für das Projekt Ökoprofit ihre Teilnahme abgesagt hätten, so dass sich der Projektstart noch verschiebe.

Die Frage von Rm Penning nach dem Netzausbauplan berichtet Herr Westphal, dass dieser Grundlage für den Förderantrag zum Netzausbau in Dortmund gebildet hat und die Maßnahme nun begonnen wird.
Die aktuelle Leerstandsquote für Dortmund in Dortmund beträgt derzeit 3,3 %.

In der Bewilligung und Umsetzung der bewilligten Maßnahmen habe es Verzögerungen gegeben, die dazu geführt haben, dass einzelne Projekte verspätet begonnen werden konnten, so Herr Ledune auf Rückfrage von sB Englender.


Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung nimmt den Bericht zur Kenntnis.

zu TOP 2.7
Halbjahresbericht der Wirtschaftsförderung Dortmund für das 2. Halbjahr 2017
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10355-18)

Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und
Forschung nimmt den als Anlage beigefügten Halbjahresbericht der Wirtschaftsförderung
Dortmund zur Kenntnis.

zu TOP 2.8
Bericht über die Geschäftsentwicklung des zweiten Halbjahres 2017 des Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund".
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10339-18)

Der Ausschuss für Wirtschafts- Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung nimmt den Bericht über die Geschäftsentwicklung zum 31.12.2017 des Sondervermögen „Verpachtung Technologiezentrum Dortmund“ zur Kenntnis.

zu TOP 2.9
Zwischenbilanz 2017: Förderung EFRE.NRW für Dortmund 2014-2020
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10453-18)

Herr Westphal weist darauf hin, dass die Halbzeitbilanz der EFRE Projekte für Dortmund sehr positiv ausfalle, da man nach Aachen die Stadt mit den meisten geförderten Projekten ist. Besonders sei jedoch,, dass in Dortmund - anders als in Aachen - in erster Linie die kleinen und mittelständischen Unternehmen den Hut bei den Projekten aufhaben. Sie sind also die Träger der Innovation am Standort, während es in Aachen zum überwiegenden Teil von der RWTH übernommen wird.
Diese mittelständische Prägung hat sich in den letzten Jahren sehr positiv für die Entwicklung des Standortes ausgewirkt.

Auf Nachfrage von Rm Garbe stellt Herr Westphal dar, dass die mittelständische Prägung der Dortmunder Unternehmen zum einen daraus resultiere, dass es am Standort kein Großunternehmen gebe, auf der anderen Seite die Zahl der mittelständischen Unternehmen überwiege, nicht nur in Dortmund, sondern auch im westfälischen Umfeld.

Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung nimmt die Zwischenbilanz 2017 zur Kenntnis.




3. Dezernatsübergreifende Angelegenheiten

zu TOP 3.1
Veranstaltungsprogramm für das "nordwärts"-Präsentationsjahr 2018
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09232-17)

Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung nimmt den aktuellen Stand des Veranstaltungsprogramms für das "nordwärts"-Präsentationsjahr 2018 zur Kenntnis.

zu TOP 3.2
Masterplan Mobilität 2030, Abschluss 1. Stufe, Zielkonzept
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09755-17)

Dem Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung liegt folgende Empfehlung des Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 14.03.2018 vor:

Hierzu liegen vor:

Empfehlung vom Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde vom 24.01.2018 (siehe unten : Empfehlung ABVG)

Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord vom 07.02.2018 (siehe unten: Empfehlung ABVG)

Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerkes vom 20.02.2018 (siehe unten :Empfehlung ABVG):

Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün (ABVG) vom 27.02.2018:

Hierin enthalten Empfehlung vom Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde vom 24.01.2018:

„Einstimmiger Beschluss
Der Beirat nimmt die Vorlage zur Kenntnis. Er bittet, im weiteren Verfahren konkrete
Zielwerte beim Modal-Split für den Anteil des sog. Umweltverbundes (ÖPNV, Radverkehr,
Zu-Fuß-Gehen) in den Plan aufzunehmen. So sollte der Anteil des Radverkehrs von derzeit 6
Prozent bis zum Jahr 2030 auf 15 Prozent erhöht werden.
Die vom Rat der Stadt übernommenen Ziele des Klimabündnisses und der Bundesregierung
zur Reduzierung der CO2-Emissionen um 50 Prozent von 1990 bis 2030 sind in den
Masterplan aufzunehmen. Hierzu sind entsprechende Maßnahmen zu entwickeln. Entgegen
diesem Ziel haben sich die CO2-Emissionen im Verkehrssektor in Dortmund von 0,9 Mio.
Tonnen im Jahr 1990 auf 1,5 Mio. Tonnen im Jahr 2005 erhöht.
Zur Umsetzung dieser Ziele ist es aus der Sicht des Beirates unter anderem erforderlich, den
Straßenraum zu Gunsten des Umweltverbundes umzuverteilen. Hier müsste sowohl dem
fließenden als auch dem ruhenden Straßenverkehr Raum entzogen und dem Umweltverbund,
insbesondere Radverkehr, zur Verfügung gestellt werden.
Weiterhin fordert der Beirat den Verzicht auf den Neubau von Straßen im Freiraum,
insbesondere den Weiterbau der L 663n (OWIIIa) von Asseln nach Unna. Der Beirat lehnt
jeden Masterplan Mobilität ab, der dieses Projekt enthält.“

Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch vom 06.02.2018:

„Nach Aufrufen des Tagesordnungspunktes liest die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
folgende Stellungnahme zur Verwaltungsvorlage vor, die anschießend an die
Geschäftsführung der Bezirksvertretung ausgehändigt wird:

Stellungnahme der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

„Wir begrüßen beim Masterplan Mobilität, dass der Fußverkehr, Radverkehr und ÖPNV
gefördert werden sollen. Hier wären konkrete Zielwerte zur Erhöhung des Anteils dieser
umweltfreundlichen Fortbewegungsmittel wünschenswert, so wie es auch der Naturschutzbeirat
gefordert hat.
Da nach den letzten Zahlen 59% der Wege der Dortmunder Bevölkerung < 5 km sind und
noch für 1/3 dieser Wege das Auto genutzt wird, ist hier eine Umsteuerung nötig, um
Luftschäden und Lärmemissionen zu reduzieren. Eine Reduzierung der CO2-Emissionen im
Verkehrssektor sollte dabei ein wichtiges Ziel sein.
Insbesondere eine Erhöhung des Radverkehrsanteils ist nötig, da Dortmund hier mit einem
Anteil von 6% gegenüber anderen Großstädten erheblichen Nachholbedarf hat. Um das
Fahrrad attraktiv zu machen, benötigen wir ein qualitativ gutes Streckennetz mit breiten
Radwegen oder Schutzstreifen, sicheren Querungsmöglichkeiten bei vielbefahrenen Straßen
und genügend Abstellflächen für Fahrräder. Dabei sollten die immer häufiger genutzten
Fahrräder mit Anhänger ebenfalls sicher verwendet und abgestellt werden können.

Danach fasst die BV-Hombruch folgenden Beschluss:
Beschluss:
Sie empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, wie von der Verwaltung
vorgeschlagen, zu beschließen.“

Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord vom 07.02.2018:

„Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich mit den
Stimmen der SPD-Fraktion (7), der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (2), Fraktion Die Linke
& Piraten (3), Herrn Urbanek (AfD) und Herrn Borchardt (Die Rechte), gegen die Stimmen
der CDU-Fraktion (2) den Beschluss laut Vorlage zu beschließen.

Darüber hinaus nehmen die Mitglieder der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord die
Empfehlung des Beirats bei der unteren Naturschutzbehörde aus der öffentlichen Sitzung vom
24.01.2018 zur Kenntnis. Die Fraktion Die Linke & Piraten beantragt die v. g. Empfehlung in
den o. g. Beschlussvorschlag des Rates wie folgt zu übernehmen:

Der Beirat nimmt die Vorlage zur Kenntnis. Er bittet, im weiteren Verfahren konkrete
Zielwerte beim Modal-Split für den Anteil des sog. Umweltverbundes (ÖPNV, Radverkehr,
Zu-Fuß-Gehen) in den Plan aufzunehmen. So sollte der Anteil des Radverkehrs von derzeit 6
Prozent bis zum Jahr 2030 auf 15 Prozent erhöht werden.
Die vom Rat der Stadt übernommenen Ziele des Klimabündnisses und der Bundesregierung
zur Reduzierung der CO2-Emissionen um 50 Prozent von 1990 bis 2030 sind in den
Masterplan aufzunehmen. Hierzu sind entsprechende Maßnahmen zu entwickeln. Entgegen
diesem Ziel haben sich die CO2-Emissionen im Verkehrssektor in Dortmund von 0,9 Mio.
Tonnen im Jahr 1990 auf 1,5 Mio. Tonnen im Jahr 2005 erhöht.
Zur Umsetzung dieser Ziele ist es aus der Sicht des Beirates unter anderem erforderlich, den
Straßenraum zu Gunsten des Umweltverbundes umzuverteilen. Hier müsste sowohl dem
fließenden als auch dem ruhenden Straßenverkehr Raum entzogen und dem Umweltverbund,
insbesondere Radverkehr, zur Verfügung gestellt werden.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord beschließt dies mehrheitlich mit den Stimmen der
SPD-Fraktion (7), der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (2), Fraktion Die Linke & Piraten (3)
gegen die Stimmen der CDU-Fraktion (2) und Herrn Urbanek (AfD), bei Enthaltung von
Herrn Borchardt (Die Rechte).“

Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerkes vom 20.02.2018:

„Beschluss
1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt das Zielkonzept und die acht Zielfelder des Masterplans
Mobilität 2030 als Grundlage für das zukünftige verkehrsplanerische Handeln.

2. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Planungsverwaltung mit den folgenden vier
Teilkonzepten in den Jahren 2018 und 2019 zu beginnen:
• Fußverkehr & Barrierefreiheit
• Radverkehr & Verkehrssicherheit
• Ruhender Verkehr & Öffentlicher Raum
• Mobilitätskultur & Kommunikation als ständige Begleitung jedes Teilkonzeptes

Dabei werden in allen Teilkonzepten die Belange von Menschen mit Behinderungen in
inklusiven Beteiligungsverfahren ermittelt und berücksichtigt. Grundlagen für die Berücksichtigung
der Belange von Menschen mit Behinderungen sind dabei
• der Beschluss des Behindertenpolitischen Netzwerks vom 24.03.2015 „Dortmunder
Nahmobilitätskonzept für Menschen mit Behinderungen“ (Drucksache-Nr.:
00804-15);
• der Beschluss des Behindertenpolitischen Netzwerks vom 14.11.2017
Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2018 (Drucksache Nr.: 08581-17); hier:
„Fahrdienst für Menschen mit Behinderungen“,
• die Umsetzung der Vorgaben zur barrierefreien Gestaltung des ÖPNV im Personenbeförderungsgesetz,
• die Fachbeiträge „Barrierefreiheit“ zum Nahverkehrsplan und
• das Positionspapier „Autofahren mit Behinderungen in Dortmund“, das aktuell

3. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Planungsverwaltung im Jahr 2019 den ersten
Evaluationsbericht auf Basis der Daten aus der Haushaltsbefragung aus 2018 zu erstellen. Ab
dann soll alle fünf Jahre eine Evaluation mit jeweils einer Haushaltsbefragung im Vorjahr
stattfinden.

Die Haushaltsbefragung und der Evaluationsbericht werden die Mobilität von
Menschen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen in Dortmund und deren
Entwicklung in geeigneter Weise darstellen.“


ABVG: 27.02.2018:

Herr Rm Mader teilt für seine Fraktion mit, dass man sich zunächst heute zur Vorlage enthalten werde. Man habe noch offene Fragen und werde deshalb im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen einen Antrag stellen. Zudem teilt er insgesamt zur Angelegenheit mit, dass man es kritisch sehe, dass die „Wahlfreiheit“ in Bezug auf die Wahl der Verkehrsmittel hierbei eingeschränkt sei.
Herr Rm Urbanek schließt sich Herrn Maders Wortbeitrag bzgl. der Thematik „Wahlfreiheit“ an und teilt für seine Fraktion ebenfalls Enthaltung mit.
Man einigt sich darauf, die o. a. Empfehlungen zur Kenntnis zu nehmen.
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei Enthaltungen (CDU-Fraktion und Fraktion AfD), den Beschluss laut Verwaltungsvorlage zu fassen.

Weiter liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 09755-17-E3):

…die CDU Fraktion im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stellt zu o.g. Tagesordnungspunkt folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:


Begründung:

Der Masterplan Mobilität 2030, Abschluss 1. Stufe, Zielkonzept, trifft die Aussage, dass die ganzheitliche Planung des Mobilitätsangebotes zur Verbesserung des Fuß-, Rad- und Öffentlichen Personennahverkehrs ggf. auch zu Lasten des MIVs mit verbesserten Angeboten zur Inter- und Multimodalität gehen soll. Eine ganzheitliche Planung des Mobilitätsangebotes zu Lasten des MIVs ist aus Sicht der CDU-Fraktion jedoch nicht zwingend zielführend und würde zu Lasten vieler Bürger/Innen und auch Wirtschaftsunternehmen in der Stadt gehen und somit den positiven Verlauf des Strukturwandels in der Stadt unnötig hemmen.

Die individuellen Mobilitätsansprüche der Bürger/Innen sollte man nicht gegeneinander ausspielen, sondern gleichberechtigt nebeneinander fortentwickeln. Dies gilt auch für die Güter- und Wirtschaftsverkehre, die eine wesentliche Grundlage der wirtschaftlichen Entwicklung der Stadt darstellen.

Eine wie in der Vorlage mehrfach skizzierte aus ökologischen Aspekten heraus gewünschte Verdrängung des MIVs aus der Innenstadt ist ebenso diskussionswürdig, weist doch die Verwaltungsvorlage „Luftbelastung in Dortmund – Werte aus 2016 – Drucksache Nr. 08573-17 aus, dass für drei Innenstadtbereiche Stickstoffdioxid-Werte festgestellt wurden, die deutlich unter den Grenzwerten liegen. So lag der Jahresdurchschnitt 2016 an der Saarlandstraße bei lediglich 33 Mikrogramm, an der Kreuzstraße bei 35 Mikrogramm und an der Brückstraße – somit innerhalb des Walles – bei lediglich 27 Mikrogramm.

Die Mobilitätsdiskussion einer gesamten Stadtbevölkerung mit all den oben genannten Querbezügen darf nicht ideologisch geführt werden, sondern sollte an den tatsächlichen Bedürfnissen der Menschen ausgerichtet sein. Diese sind eben sehr individuell und somit haben alle Mobilitätsangebote ihre Berechtigung und müssen gleichwertig Berücksichtigung finden. Dies ist nicht nur ein Thema von Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr, sondern hat auch eine soziale, arbeitsmarktpolitische und wirtschaftliche Dimension, der man gerecht werden muss.
AUSW, 14.03.2018:


Herr Rm Waßmann erläutert zunächst die Hintergründe des Antrages seiner Fraktion und appelliert an den Ausschuss, diesem zuzustimmen und wirbt dafür, gemeinsam gute Lösungen für die Stadt zu finden.

Herr Rm Dudde führt an, dass das gemeinsame Vorgehen für die Stadt genau der Punkt sei, mit welchem auch er einsetzen wolle. Hierzu lobt er zunächst die Verwaltung dafür, dass die Prozesssteuerung des „Arbeitskreises Mobilität“ aus Sicht seiner Fraktion in der bestehenden Form funktioniere. Hieraus ergebe sich ein positiver gesellschaftlicher Meinungsbildungsprozess, der auch in dieser Vorlage seinen Ausdruck finde. Seine Fraktion werde daher der Vorlage zustimmen. Die Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt Nord erhebe man zum Antrag. Hierzu verdeutlicht er, dass seine Fraktion lieber den Forderungen des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde (BuNB) gefolgt wäre. Da man aber die Abstimmung in der Bezirksvertretung Innenstadt Nord als eine Art „Probeabstimmung“ werte, wonach der Punkt des Weiterbaues der OW III A keine politische Mehrheit finden werde, wolle man auch heute nochmal betonen, dass man diesen Weiterbau ablehne. Den CDU-Antrag lehne man in allen Punkten ab, weil letztlich alle Inhalte zur weiteren Durchführung auch Teile des Arbeitsplanes des Masterplanes Mobilität seien und insofern überhaupt kein Bedarf bestehe, da jetzt thematisch „zwischenzugrätschen“ sondern vielmehr den eingangs erwähnten, gemeinsamen gesellschaftspolitischen Prozess, den man in diesem Arbeitskreis gehe, fortzusetzen.


Frau Rm Lührs verdeutlicht, dass man sich bewusst sei, dass es längst noch keine gleichberechtigte Teilhabe an der städtischen Mobilität gebe. Weder für die verschiedenen Verkehrsmittelarten noch für die verschiedenen Menschen. Die Zielsetzung des nun vorliegenden Masterplanes versuche aber genau dieses zu erreichen. Man begrüße ausdrücklich die hiermit vorgelegten, differenzierten Ansätze und bedanke sich bei den Vertretern der unterschiedlichen Gruppen der Stadtgeselllschaft, die ganz viel Zeit investiert und viele Ideen eingebracht hätten. Den Antrag der CDU Fraktion werde man heute ablehnen, da die Zielsetzung des Masterplanes viel weiter denke. Außerdem vertrete dieser Antrag ihrer Meinung nach eine völlig rückwärtsgewandte Mobilitätspolitik. Der Vorlage sowie den Anregungen (zu Modal-Split und CO2) aus der Bezirksvertretung Innenstadt Nord werde man heute zustimmen. Der Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerkes folge man nicht, weil es sich hierbei um einen sehr weit gefassten Beschlussvorschlag handele. Da es heute darum gehe, zunächst eine allgemeine Zielsetzung zu beschließen, werde man auch der Empfehlung des Beirates der unteren Naturschutzbehörde nicht folgen.

Herr Rm Kowalewski schließt sich im Wesentlichen den Ausführungen von Herrn Rm Dudde und Frau Rm Lührs an und betont, dass das Zielkonzept in seinen Zielaussagen so gut sei, so dass man dieses gemeinsam tragen könne, auch wenn es seiner Fraktion teilweise noch nicht weit genug gehe.
Zum CDU-Antrag verdeutlicht er, dass für den Fall, dass man diesem folgen würde, dieses einem positiven Votum für Fahrverbote gleichkäme. Seine Fraktion stehe aber vielmehr dafür, dass der motorisierte Individualverkehr so zurückgenommen werde, dass die Menschen die Belastungen, die daraus erwachsen, nicht mehr in dem Umfange tragen müssten sondern dass die umweltweltverträglichen Alternativen ohne Mobilitätseinschränkung zukünftig so gefördert werden, dass letzten Endes alle damit zufrieden sein können. Man werde daher heute der Vorlage zustimmen, den Antrag der CDU-Fraktion ablehnen und der Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt Nord beitreten. Sollte die Empfehlung des BPN heute keine Mehrheit finden, bitte er auf jeden Fall darum, dass diese als weiteres „Arbeitsmaterial“ an den „Beirat Mobilität“ weitergegeben werde.

Herr Rm Garbe betont, dass er kein Verständnis für dieses hohe Maß an Bevormundung habe, welches mit diesem Vorhaben initiiert würde. Da er in dem CDU-Antrag zumindest eine kleine „Notbremse“ sehe, welche zur rechten Zeit käme, werde er diesem heute zustimmen.

Herr Rm Waßmann äußert sein Erstaunen darüber, dass man sich heute komplett den Punkten des CDU-Antrages entziehe und nicht dazu bereit sei, wenigsten über den einen oder anderen Punkt (zu Themen wie z. B. „Autonomes Fahren“, Verkehrsleitverfahren) einmal nachzudenken. Man habe denn „Beirat Mobilität“ nicht kritisiert. Man vermisse aber, dass man sich dort klarer exponiere und zwar mit unterschiedlichen Auffassungen, die dort durchaus gegeben seien. Er halte es für einen Mangel, dass diese leider nicht formuliert würden. Von daher drücke der Antrag seiner Fraktion keine Unmotiviertheit aus sondern man versuche lediglich berechtigte Interessen der Stadt zu bündeln und halte daher den heutigen Antrag aufrecht.

Herr Rm Weber führt an, dass er regelmäßig an den Sitzungen des „Arbeitskreises Mobilität“ teilgenommen und sich eingebracht habe, auch in der Form, dass er Bedenken geäußert habe. Er habe aber den Eindruck gewonnen, dass hier überwiegend gesellschaftliche Gruppierungen beteiligt waren, die von vornherein eine andere Meinung favorisiert hätten.

Herr Rm Gebel kontert zu den Ausführungen des Herrn Rm Waßmann, dass man im Beirat für Mobilität sehr wohl das Thema „Teststrecke“ oder „Verkehrsleitsysteme“ thematisiert habe.

Herr Wilde teilt mit, dass die Verwaltung natürlich zu der Vorlage stehe. Was ihm an dem Antrag der CDU nicht gefalle, sei die hierdurch kommunizierte Grundhaltung. Wenn diese jetzt noch mit dem Stichwort “fehlenden Wahlfreiheit“ belegt würde, gehe dies völlig am Tenor vorbei. Es gehe nicht darum, dass die Verwaltung darüber entscheiden wolle, für welches Verkehrsmittel der Einzelne sich entscheiden soll. Sein Verständnis von Wahlfreiheit sehe so aus, dass man die Möglichkeit haben solle, möglichst zwischen vielen attraktiven Fortbewegungsangeboten wählen zu können. Wenn man aber feststelle, dass die Attraktivität für Fahrradfahrer und ÖPNV-Nutzer noch nicht hoch genug sei, um hierdurch wirklich eine gleichberechtigte Wahlentscheidung zu ermögliche, dann müsse man dafür etwas tun. Das Thema Nahmobilität sei hierbei eines, an dem in Dortmund arbeiten müsse, um auf Augenhöhe mit dem PKW zu kommen. Wenn der „Arbeitskreis Mobilität“ hier zu Ergebnissen komme, wie sie auch in der Vorlage stünden, hieße das aber nicht, dass Einzelne hier nicht ihre Interessen vertreten konnten. An den Themen „Digitalisierung“ und „Autonomes Fahren“ arbeite die Verwaltung bereits. Hierzu biete er an, dass die Verwaltung in einer der nächsten Sitzungen über den Stand der aktuellen Entwicklungen informiere. Welche Maßnahmen hierzu dann in welcher Reihenfolge als sinnvoll angesehen werden, könne man im Nachgang überlegen.

Herr Rm Thieme verdeutlicht, dass er heute keiner der vorgetragenen Vorstellungen beitreten könne.


Als Ergebnis der vorstehenden Diskussion hält die Vorsitzende, Frau Rm Reuter, fest, dass man die Anregungen des Behindertenpolitischen Netzwerkes (BPN) als „Material“ in den weiteren Arbeitsprozess einbinden aber heute nicht darüber abstimmen wolle und lässt anschließend wie folgt abstimmen:

1. Zum Antrag der CDU-Fraktion:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lehnt den o.a. Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: 09755-17-E3) mehrheitlich, bei Gegenstimmen (CDU-Fraktion und Fraktion AfD) ab.


2. Zur Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt Nord vom 07.02.2018:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen schließt sich der Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt Nord vom 07.02.2018 mehrheitlich, bei Gegenstimmen (CDU-Fraktion, Fraktion AfD und Ratsgruppe NPD/Die Rechte) an.



3. Zur Vorlage:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund) mehrheitlich, bei Gegenstimmen (CDU-Fraktion, Fraktion AfD und Ratsgruppe NPD/Die Rechte) folgenden, ergänzten Beschluss zu fassen:

Beschluss

1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt das Zielkonzept und die acht Zielfelder des Masterplans Mobilität 2030 als Grundlage für das zukünftige verkehrsplanerische Handeln. 2. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Planungsverwaltung mit den folgenden vier Teilkonzepten in den Jahren 2018 und 2019 zu beginnen: 3. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Planungsverwaltung im Jahr 2019 den ersten Evaluationsbericht auf Basis der Daten aus der Haushaltsbefragung aus 2018 zu erstellen. Ab dann soll alle fünf Jahre eine Evaluation mit jeweils einer Haushaltsbefragung im Vorjahr stattfinden. Ergänzung:

Es wird darum gebeten, Im weiteren Verfahren konkrete Zielwerte beim Modal-Split für den Anteil des sog. Umweltverbundes (ÖPNV, Radverkehr, Zu-Fuß-Gehen) in den Plan aufzunehmen. So sollte der Anteil des Radverkehrs von derzeit 6 Prozent bis zum Jahr 2030 auf 15 Prozent erhöht werden.
Die vom Rat der Stadt übernommenen Ziele des Klimabündnisses und der Bundesregierung
zur Reduzierung der CO2-Emissionen um 50 Prozent von 1990 bis 2030 sind in den
Masterplan aufzunehmen. Hierzu sind entsprechende Maßnahmen zu entwickeln. Entgegen
diesem Ziel haben sich die CO2-Emissionen im Verkehrssektor in Dortmund von 0,9 Mio.
Tonnen im Jahr 1990 auf 1,5 Mio. Tonnen im Jahr 2005 erhöht.
Zur Umsetzung dieser Ziele ist es aus der Sicht des Beirates unter anderem erforderlich, den
Straßenraum zu Gunsten des Umweltverbundes umzuverteilen. Hier müsste sowohl dem
fließenden als auch dem ruhenden Straßenverkehr Raum entzogen und dem Umweltverbund,
insbesondere Radverkehr, zur Verfügung gestellt werden.


Die Anregungen des Behindertenpolitischen Netzwerkes (BPN) sollen in den weiteren Arbeitsprozess eingebunden werden.“

Rm Berndsen signalisiert die Zustimmung seiner Fraktion inklusive der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen. Die bevorstehenden Änderungen an der Mobilität der Menschen macht es wichtig, sich mit diesem Thema zu befassen. Die Bedeutung des Fahrrades sowie des E-Bikes wird wachsen, auch die Lieferverkehre der Online-Händler werden zunehmen. In diesem Bereich müssten in naher Zukunft Handlungsoptionen greifen.

Rm Stackelbeck bestätigt die Intention des AUSW.

Rm Garbe hingegen begrüßt den Antrag der CDU-Fraktion aus der Sitzung des AUSW um zu verhindern, mit Hilfe des Masterplans Mobilität den Individualverkehr in der Stadt einzuschränken.
Rm Penning zeigt auf, dass das Abstimmungsverhalten seiner Fraktion dem des AUSW entsprechen wird.

sB Meyer zeigt als wichtig für seine Fraktion auf, einen kostenlosen ÖPNV zu bekommen, um Personen, die im Niedriglohnn oder Sozialbezug stehen, in ihrer sozialen Lage unterstützen.

Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung empfiehlt dem Rat der Stadt unter Einbeziehung der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion sowie der Fraktion AfD folgenden Beschluss zu fassen:

1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt das Zielkonzept und die acht Zielfelder des Masterplans Mobilität 2030 als Grundlage für das zukünftige verkehrsplanerische Handeln. 2. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Planungsverwaltung mit den folgenden vier Teilkonzepten in den Jahren 2018 und 2019 zu beginnen: 3. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Planungsverwaltung im Jahr 2019 den ersten Evaluationsbericht auf Basis der Daten aus der Haushaltsbefragung aus 2018 zu erstellen. Ab dann soll alle fünf Jahre eine Evaluation mit jeweils einer Haushaltsbefragung im Vorjahr stattfinden. Ergänzung:

Es wird darum gebeten, Im weiteren Verfahren konkrete Zielwerte beim Modal-Split für den Anteil des sog. Umweltverbundes (ÖPNV, Radverkehr, Zu-Fuß-Gehen) in den Plan aufzunehmen. So sollte der Anteil des Radverkehrs von derzeit 6 Prozent bis zum Jahr 2030 auf 15 Prozent erhöht werden.
Die vom Rat der Stadt übernommenen Ziele des Klimabündnisses und der Bundesregierung
zur Reduzierung der CO2-Emissionen um 50 Prozent von 1990 bis 2030 sind in den
Masterplan aufzunehmen. Hierzu sind entsprechende Maßnahmen zu entwickeln. Entgegen
diesem Ziel haben sich die CO2-Emissionen im Verkehrssektor in Dortmund von 0,9 Mio.
Tonnen im Jahr 1990 auf 1,5 Mio. Tonnen im Jahr 2005 erhöht.
Zur Umsetzung dieser Ziele ist es aus der Sicht des Beirates unter anderem erforderlich, den
Straßenraum zu Gunsten des Umweltverbundes umzuverteilen. Hier müsste sowohl dem
fließenden als auch dem ruhenden Straßenverkehr Raum entzogen und dem Umweltverbund,
insbesondere Radverkehr, zur Verfügung gestellt werden.


Die Anregungen des Behindertenpolitischen Netzwerkes (BPN) sollen in den weiteren Arbeitsprozess eingebunden werden.“




4. Anfragen, Anträge


zu TOP 4.1
Möbelhausansiedlung in Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 10471-18)

Der Punkt wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.

zu TOP 4.2
Förderung von Sozialinnovationen in Dortmund
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 10493-18)

Es liegt folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion vor:

„… die SPD-Fraktion im Ausschuss für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung stellt zum Tagesordnungspunkt „Förderung von Sozialinnovationen in Dortmund“ nachfolgenden Antrag zur Beratung und Beschlussfassung:

1. Die im Rahmen der Umstrukturierung der Wirtschaftsförderung neu eingerichtete 2. Die Wirtschaftsförderung wird weiterhin beauftragt, geeignete Maßnahmen im Rahmen der Gründungsförderung und der Entwicklung des Gründercampus an der Speicherstraße zu ergreifen, um die Gründung von Social Startups und Social Entrepreneurship zu fördern. Hierbei ist insbesondere der Aufbau geeigneter Inkubator- und Gründerstrukturen das Ziel. Dabei sollen relevante Akteure aus Dortmund wie auch auf diesem Themenfeld agierende Einrichtungen und Stiftungen einbezogen werden.

Begründung:
Soziale Innovationen lösen gesellschaftliche Fragestellungen und Probleme anders, neu und besser als dies auf der Grundlage etablierter Praktiken bisher möglich war. Eine Soziale
Innovation ist somit eine Neukonfiguration sozialer Praktiken in bestimmten Handlungsfeldern.

Das Neue vollzieht sich dabei nicht rein technologisch, sondern auf der Ebene sozialer Praktiken (des Organisierens, Versorgens, Konsumierens, der Bildung etc.).
Die Praxis findet immer vor Ort statt. Daher leisten auf lokaler Ebene Soziale Innovationen
einen wichtigen Beitrag bei der Lösung gesellschaftlicher und ökologischer Probleme.
Mit der Stabstelle für Soziale Innovation bei der Wirtschaftsförderung ergibt sich nun die
Möglichkeit, dass Stadtgesellschaft und Unternehmen in Dortmund wertvolle Unterstützung
bei der Bewältigung der Folgen des Struktur- und demographischen Wandels erfahren
und, neben einem gesellschaftlichen Mehrwert, neue wirtschaftliche Wertschöpfung
entsteht. Als Beispiele seien hier historisch die Gründung der Emschergenossenschaft
oder aktuell das „Service Center lokale Arbeit“ angeführt.

Darüber hinaus können neue Gründungsstrukturen dazu genutzt werden, dass die vielen,
gut ausgebildeten jungen Menschen in Dortmund vor Ort noch besser ihre Ideen entwickeln
und ihr kreatives Potenzial entfalten können, um so zur Lösung sozialer Probleme
und zum wirtschaftlichen Wachstum beizutragen.

Dabei gilt es zu bedenken, dass diese sogenannten „Social Startups“ oder Sozialunternehmen
- wie ihre technologischen Geschwister auch - in einem für sie günstigen Umfeld
entstehen und wachsen. Solche Gründungs- und Inkubationsstrukturen sind Teil städtischer
Wirtschaftsförderung und tragen zur Schaffung von Arbeitsplätzen bei. Sie unterstützen
und fördern innovative Neugründungen, sowohl mit zur Verfügung gestellter Infrastruktur
oder einer Know-How-Vermittlung, als auch mit einer finanziellen Förderung. Ziel
einer solchen neuen Struktur für Gründungen im Bereich Soziale Innovation ist es daher
unter anderem, Gründungswilligen eine optimale Start- und Entwicklungsumgebung anzubieten.
Dazu sind alle geeigneten Maßnahmen zu prüfen.

Diese neuen Strukturen haben aber am Ende die Aufgabe, als Schnittstelle wertvolle Unterstützungsleistungen für grenz- und branchenübergreifende Innovationen in der Stadtgesellschaft und den Wohlfahrtsorganisationen zu leisten.

Vor diesem Hintergrund spricht sich der Ausschuss für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung für die gezielte Förderung Sozialer Innovationen in Dortmund aus.“

Rm Rüther begründet den Antrag seiner Fraktion. Auch bei der Beratung zur Neuorganisation der Wirtschaftsförderung habe seine Fraktion das Thema bereits in den Focus gestellt. Dieser Bereich stelle ein großes Potenzial für Dortmund dar und ein Vorreiterrolle einnehmen könne. Gemeinsam mit den Hochschulen in Dortmund könne eine Gründerszene entstehen, die Arbeitsplätze und Steuereinnahmen generiere. Der geplante Gründungscampus in der Speicherstraße werde hierfür die richtige Örtlichkeit sein.

Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung beschließt mit Mehrheit gegen die Stimme der AfD-Fraktion den vorliegenden Antrag der SPD-Fraktion.

zu TOP 4.3
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Anfrage zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 10498-18)

Die Stellungnahme der Verwaltung wird schriftlich vorgelegt. Sie soll auch dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften zur Kenntnis gegeben werden.



Die öffentliche Sitzung wurde um 16:17 Uhr von Rm Waßmann beendet.




Waßmann Garbe Korbmacher
Stv. Vorsitzender Ausschussmitglied Schriftführerin
© Stadt Dortmund© Dortmunder Systemhaus