über die 7. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
am 18.11.2021
Westfalenhallen, Halle 2
Sitzungsdauer: 13:00 - 13:04 Uhr
Anwesend:
a) Stimmberechtigte Mitglieder:
OB Westphal
Bm Schilff SPD
Bm‘in Mais CDU
SPD
Rm Neumann-Lieven
Rm Rüther
Rm Rudolf für Rm Schlienkamp
CDU
Rm Dr. Suck
Rm Mader
B‘90/Die Grünen
Rm Langhorst
Rm Reuter
Die Linke+
Rm Kowalewski
AfD
Rm Garbe
FDP/Bürgerliste
Rm Kauch
Die Fraktion Die Partei
Rm Schlösser
b) Verwaltung:
Beschlussvorlage
Die Verwaltung wird beauftragt, ein Stufenkonzept zur Sanierung der Hallenbäder inkl. des Nordbads spätestens bis zur Ratssitzung am 16.12.2021 im Zuge der Haushalts-beratungen vorzulegen. Mithilfe des Stufenkonzepts im Prioritätenkatalog der Verwaltung wird sichergestellt, dass Hallenbäder nacheinander und nicht zeitgleich saniert bzw.
gebaut werden, um das Schulschwimmen und Vereinsschwimmen sicherzustellen. Das Stufenkonzept wird vor diesem Hintergrund Prioritäten berücksichtigen, welche Bäder wann vorrangig saniert werden.
Begründung
Das Bäderkonzept weist einen Sanierungsbedarf von 113 Mio. Euro für alle Freibäder und Hallenbäder aus. Vor diesem Hintergrund muss gewährleistet werden, dass Schulschwimmen und Vereinssport auf genügend Wasserflächen zugreifen können. Dies soll durch ein Stufenkonzept ermöglicht werden und Hilfe zur Entscheidungsgrundlage für die Ratsmitglieder in den Haushaltsberatungen sein, sofern über die Sanierung von Bädern beschlossen wird.“
SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 21619-21-E-15):
„… die SPD-Fraktion im Schulausschuss bittet um Beratung und Beschluss des folgenden Antrages:
1. Die Verwaltung wird aufgefordert zeitnah ein Konzept zum Neubau von Lehrschwimmbecken in Dortmund vorzulegen.
2. Die Verwaltung wird aufgefordert zeitnah einen konkreten Termin zu nennen, wann mit der Sanierung des Lehrschwimmbeckens in Dortmund-Holzen begonnen wird.
Begründung
Für den Standort des Lehrschwimmbeckens in Dortmund-Holzen liegt ein Gutachten bereits vor. Eine Entscheidung zur Sanierung dessen kann nun getroffen werden. Zudem sind weitere Lehrschwimmbecken zur Schwimmausbildung der Kinder in Dortmund notwendig.“
Herr Spieß bat um folgende Ergänzung des SPD-Antrages:
1. Die Verwaltung wird aufgefordert zeitnah ein Konzept zum Neubau von Lehrschwimmbecken in Dortmund vorzulegen, das in das Bäderkonzept integriert wird.
Herr Spieß begründete kurz den Antrag seiner Fraktion. Ein Konzept vorzulegen gehe über eine gutachterliche Betrachtung hinaus. Zum Punkt 2 sehe seine Fraktion keine haushaltspolitische Relevanz. Sollte das anders sein, würde ein haushaltspolitischer Antrag nachgereicht werden.
Frau Mais ging auf den SPD-Antrag ein. Man habe in Holzen ein Lehrschwimmbecken, das genutzt werden könnte, wenn man Geld rein stecke. Inhaltlich könne sie dem zustimmen, sei aber der Meinung, Sanierung ohne Geld sei nicht möglich. Ein Konzept aufzustellen, sei ok, wenn auch schwierig, da Lehrschwimmbecken immer in Hallenbäder integriert werden. Im Haushalt 2021 und 2022 sei dafür kein Geld eingestellt, deshalb gehöre das Thema in die Haushaltsberatungen.
Frau Lögering bestätigte die Meinung ihrer Fraktion aus der Sitzung des AKSF. Der jetzige Antrag ihrer Fraktion soll die Möglichkeit bieten, Sanierungen direkt vorzugeben. Zum SPD-Antrag folgte sie den Ausführungen von Frau Mais. Inhaltlich sei Punkt 1 ok, Punkt 2 gehöre in die Haushaltsberatungen.
Herr Klösel führte aus, dass seiner Fraktion in der Vorlage ein fester Termin fehle. Aus diesem Grund sei der Antrag entstanden. Über die Sanierung des Lehrschwimmbeckens Holzen sei werde ja schon seit Jahren diskutiert.
Frau Mais hält die Aufnahme in die Haushaltsberatungen für wichtig, um endlich handeln zu können. Der Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen sei ihrer Meinung nach durch den Beschlusstext einbezogen, sie könne diesem aber zustimmen.
Herr Spieß beantragte die Einzelabstimmung der Punkte des SPD-Antrages.
Der Schulausschuss stimmt dem folgenden Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen einstimmig zu:
Der Schulausschuss stimmt dem Punkt 1 des SPD-Antrages mit der gewünschten Ergänzung (fett) einstimmig zu:
1. Die Verwaltung wird aufgefordert zeitnah ein Konzept zum Neubau von Lehrschwimmbecken in Dortmund vorzulegen, das ins Bäderkonzept integriert wird.
Der Schulausschuss stimmte dem Punkt 2 des SPD-Antrages einstimmig (bei Enthaltung FDP/Bürgerliste, 1 DIE LINKE+, B‘90/Die Grünen, CDU) zu:
2. Die Verwaltung wird aufgefordert zeitnah einen konkreten Termin zu nennen, wann mit der Sanierung des Lehrschwimmbeckens in Dortmund-Holzen begonnen wird.
Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich bei 6 Nein (B‘90/Die Grünen, DIE PARTEI) und 1 Enthaltung (DIE LINKE+) unter Einbeziehung der vorliegenden Empfehlungen und Anträge, den Beschluss, wie in der Vorlage vorgeschlagen, zu fassen:
siehe oben!
Beschlussvorlage
Die Bewertung des Bestands (Anhang des Bäderleitplans) ignoriert Barrierefreiheit in ihrer Komplexität. Barrierefreiheit ist mehr als nur ein breiter Eingang mit einer Rampe oder eine barrierefreie Toilette. In der Vorlage taucht lediglich das Merkmal “behindertengerecht” auf, ohne darzustellen, in welcher Form. Stattdessen eröffnet die vorgeschlagene Machbarkeitsstudie der Verwaltung einen Weg, dass eines von nur drei barrierefreien Dortmunder Bädern – das Nordbad – dauerhaft geschlossen wird. Darüber hinaus ist das Nordbad sehr zentral und barrierefrei über die öffentlichen Verkehrsmittel und ohne
fremde Hilfen (z.B. ohne manuell bedienbare Bus-Rampen) eigenständig erreichbar.
Das BPN möge daher beschließen:
Dem Rat der Stadt Dortmund wird der Erhalt und die Sanierung des Nordbads
empfohlen.
1. Beschlussvorlage
Folgt man der Vorlage und dem Bäderleitplan, die die Verwaltung zugesandt hat, kommt man zum Schluss, Menschen mit Behinderungen gibt es in Dortmund nicht. In der Ziel-beschreibung taucht das Thema nicht auf, dementsprechend findet es auch keine
Beachtung in den weiteren Plänen der Verwaltung. Das BPN möge daher beschließen:
Die Machbarkeitsstudie zur Realisierungsfähigkeit der in 1 und 3 genannten Varianten wird ergänzt um den Erhalt des Nordbads – auch um Prüfung auf baulich-technische und DIN-gerechte Barrierefreiheit sowie um Berück-sichtigung von Sport von und für Menschen mit diversen Behinderungen. Folgende Gesichtspunkte sollen hierbei aufgegriffen werden:
· Zugang zum Bad durch feste Rampen – keine störanfälligen Lifts
· Ausgestaltung des Sanitär- und Umkleidebereichs
· Zugang ins Wasser
Trotz der ermöglichten Beteiligung von Menschen mit Behinderungen im Beteiligungs-prozess sowie der von diesen eingebrachten Bitten, Inklusion in allen Bereichen des
Bäderkonzepts – und nicht nur am Beckenrand – zu berücksichtigen, findet sich im Bäderleitplan das Thema Barrierefreiheit und Inklusion nicht abgebildet.
Das BPN stimmt dem vorliegenden Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einstimmig zu und empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund die Verwaltungsvorlage unter Einbeziehung dieses Antrages zu beschließen.
Die Machbarkeitsstudie prüft die Realisierungsfähigkeit des neuen „Sportparks Scharnhorst“ um Prüfung auf baulich-technische und DIN-gerechte Barrierefreiheit auf der einen Seite sowie auf der anderen Seite um Berücksichtigung von Sport von und für
Aufgrund stetig steigenden Kinderzahlen in Dortmund und der Tatsache, dass alle Kinder ab der Vollendung des ersten Lebensjahres einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz haben, stellt sich die Betreuungssituation in Dortmund noch nicht als optimal dar. Fehlende Kita-Plätze werden durch den Einsatz von Tagesmüttern/-vätern kompensiert. Für städtische Mitarbeiterinnen lag bisher noch kein Angebot vor, die eigenen Kinder in einem ,,Betriebskindergarten" unterzubringen und somit den Einstieg in das Berufsleben schneller und unkomplizierter zu schaffen.