Niederschrift (öffentlich)
über die 14. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
am 10.11.2022
Westfalenhallen, Halle 1
Sitzungsdauer: 13:05 - 13:07 Uhr
Anwesend:
a) Stimmberechtigte Mitglieder:
OB Westphal
Bm Schilff SPD
Bm‘in Mais CDU
Bm’in Brunsing B‘90/Die Grünen
SPD
Rm Neumann-Lieven
Rm Rudolf
Rm Schlienkamp
CDU
Rm Dr. Suck
Rm Mader
B‘90/Die Grünen
Rm Langhorst
Rm Reuter
Die Linke+
Rm Kowalewski
AfD
Rm Garbe
FDP/Bürgerliste
Rm Kauch
Die Fraktion Die Partei
Rm Schlösser
b) Verwaltung:
StD/StK Stüdemann
StR Dahmen
StR’in Nienaber-Willaredt
StR’in Zoerner
StR Wilde
StR Rybicki
StR Uhr
Frau Marzen
Herr Gacek
Frau Bohm
Herr Kaul
Herr Menzel
Veröffentlichte Tagesordnung:
Tagesordnung (öffentlich)
für die 14. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates,
am 10.11.2022, Beginn 13:00 Uhr,
Westfalenhallen, Halle 1
1. Regularien
1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 13. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates am 22.09.2022
2. Beschlussvorlagen des Hauptausschusses
- unbesetzt -
3. Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Mobilität, Infrastruktur und Grün
3.1 Bauleitplanung; Dachbegrünung in Dortmund
hier: I. Entscheidung über Stellungnahmen, II. Beifügung der aktualisierten/modifizierten Begründung, III. Erneuter Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25717-22)
3.2 Einrichtung eines Verkehrswendebüros (VWB)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25052-22)
3.3 Verlängerung des Förderprojektes „PuLS – Parken und Laden in der Stadt“
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25157-22)
3.4 Verlängerung des Förderprojektes „VIZIT – Virtuelle Integration dezentraler Ladeinfrastruktur in Taxistände“
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24701-22)
3.5 Fortschreibung Masterplan Einzelhandel – Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Dortmund
Hier: Entwurf des Masterplans Einzelhandel 2021; Beschluss zur öffentlichen Auslegung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25120-22)
Die Unterlagen lagen zur Sitzung am 22.09.22 (TOP 3.4) vor.
3.6 Städtebauförderantrag im Rahmen der Prämierung des Landeswettbewerbes Zukunft Stadtraum für das Projekt Lebenswerter Neuer Graben
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24592-22)
3.7 Klimabeirat - Empfehlungen an den Rat der Stadt Dortmund aus der Sitzung vom 15.09.2022
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25860-22)
3.8 Neuregelung der Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder für die Mitglieder des Umlegungsausschuss der Stadt Dortmund zum 01.01.2023
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25194-22)
3.9 Stadterneuerung: Einrichtung eines Citymanagements
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24131-22)
3.10 Soziale Stadt - Stadtumbau Hörde: Stadteingang Hörde an der Faßstraße (C6) - Ausführungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23648-22)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 25.10.22
3.11 Boulevard Kampstraße - Attraktivitätssteigerung der Kampstraße während der Umbauphase im Bereich Freistuhl bis Pylon
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25858-22)
3.12 Beendigung der Corona bedingten Zusatzreinigungsleistungen an Schulen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25523-22)
3.13 Instandhaltungsmaßnahmen an den Berufskollegs Gisbert-von-Romberg, Leopold-Hoesch und Paul-Ehrlich
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25774-22)
3.14 Sanierung Wasserturm Lanstroper Ei 2. Bauabschnitt - Anpassung der Investitionskosten
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25176-22)
3.15 Energiebericht 2021
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25151-22)
3.16 Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen - 12. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25557-22)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 19.10.22
3.17 Maßnahmen aus Brandschutzrückstellungen - 13. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25568-22)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 19.10.22
3.18 Umbenennung von Teilbereichen der Hermannstraße sowie der Schüruferstraße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24650-22)
Die Vorlage lag zur Sitzung am 23.06.22 (TOP 3.21) vor.
3.19 Masterplan Mobilität 2030, Stufe 2: Abschluss 3 Teilkonzepte - Fußverkehr & Barrierefreiheit, Verkehrssicherheit, Öffentlicher Raum & Ruhender Verkehr
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24062-22)
Die Unterlagen wurden per Sonderversand verteilt und lagen zur Sitzung am 22.09.2022 (TOP 3.3) vor.
3.20 Wirtschaftsflächenentwicklung in Dortmund - hier: Ergebnisse der Eignungsuntersuchung zur Identifizierung neuer Wirtschaftsflächen im Freiraum
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25130-22)
Die Vorlage lag zur Sitzung am 22.09.22 (TOP 3.5) vor.
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 19.10.2022
4. Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung
- unbesetzt -
5. Soziales, Arbeit und Gesundheit
- unbesetzt -
6. Kultur, Sport und Freizeit
6.1 Sachstand Vierfachsporthalle Unionviertel
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24675-22)
6.2 Stadion Rote Erde - Kostenerhöhung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25312-22)
6.3 Nutzungs- und Entgeltordnung und Schulordnung der Kulturbetriebe Dortmund 2023
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25837-22)
6.4 Richtlinien für die Sportförderung der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25293-22)
6.5 Freier bzw. ermäßigter Eintritt in Dortmunder Hallen- und Freibäder für DO-Pass-Inhaber*innen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25427-22)
7. Schule
7.1 10. Sachstandsbericht zum Kreditprogramm "Gute Schule 2020" (Stand:31.07.2022)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25657-22)
7.2 Errichtung eines Bildungsgangs Fachoberschule Wirtschaft und Verwaltung (Schwerpunkt E-Commerce) am Karl-Schiller Berufskolleg zum Schuljahr 2023/24
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26054-22)
8. Kinder, Jugend und Familie
8.1 -unbesetzt-
8.2 Projekt JOBWINNER – Weiterführung des Projektes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25409-22)
8.3 Erhöhung der Fachberatungspauschale pro Platz in der Kindertagespflege ab 01.01.2023
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24680-22)
9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
9.1 Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallsatzung - AbfS)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25526-22)
9.2 EDG Holding GmbH und EDG Entsorgung Dortmund GmbH: Änderung der Gesellschaftsverträge zur Anpassung der Aufsichtsräte gemäß Ratsbeschluss vom 22.09.2022
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26008-22)
9.3 Betriebswirtschaftliche Erfahrung und Sachkunde von Vertreterinnen und Vertretern der Gemeinde in Unternehmensgremien - § 113 Abs. 6 GO NRW (neu)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 26018-22)
9.4 Satzung zur zweiten Änderung der Verwaltungsgebührensatzung nebst Gebührentarif der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25833-22)
9.5 Dortmunder Stadtentwicklungsgesellschaft Verwaltung mbH - Vertretung des Oberbürgermeisters im Aufsichtsrat
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25948-22)
9.6 Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Dortmund zum 31. Dezember 2021
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25842-22)
9.7 Dortmunder Stadtwerke AG (DSW21) und DOGEWO Dortmunder Gesellschaft für Wohnen mbH (DOGEWO21)
Einbringung von Anteilen an der DOGEWO21 in die Dortmunder Stadtwerke Beteiligungsgesellschaft mbH (DSW-B) und Änderung des Gesellschaftsvertrages von DOGEWO21
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25849-22)
9.8 Dortmunder Stadtwerke AG (DSW21)
Erhöhung der Kapitaleinlage in die Mobility Inside Holding GmbH & Co. KG
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25846-22)
9.9 Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 3. Quartal des Haushaltsjahres 2022 genehmigt hat.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25927-22)
9.10 Klinikum Dortmund gGmbH: Investive Zuschüsse zur Modernisierung des Westfälischen Kinderzentrums
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26183-22)
10. Personal, Organisation, Digitalisierung, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung
10.1 Sachstand zum Haushaltsbegleitbeschluss zur Entwicklung eines Aktionsplanes "Angsträume City"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25188-22)
10.2 Erweiterung des Rederechts für EinsenderInnen von Anregungen und Beschwerden (Eingaben) im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25981-22)
10.3 Stadtstrategie: „Organisiertes Stadtgespräch“
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24633-22)
10.4 Verkaufsoffene Sonntage 2023
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25816-22)
10.5 Zwischenevaluation Gleichstellungsplan 2019-2023
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25808-22)
10.6 Dauerhafte Weiterführung der Koordinierungsstelle Heimat im Amt für Stadterneuerung - FB 67-
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24621-22)
10.7 Einrichtung von 1 Planstelle für die Maßnahme Hoesch Spundwand (HSP) im Amt für Stadterneuerung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24713-22)
10.8 Einrichtung eines gesamtstädtischen Fördermittelmanagements
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25825-22)
10.9 Weiterführung der Übertragung von Gremiensitzungen per Livestream
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24778-22)
10.10 Novellierung des "Dortmunder Aktionsplan gegen Rechtsextremismus"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24738-22)
10.11 Verkaufsoffener Sonntag am 06.11.2022 in Teilbereichen der Stadtbezirke Innenstadt-West und Lütgendortmund
1. Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW)
2. Beschluss zum Erlass der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen in den Stadtbezirken Innenstadt-West und Lütgendortmund am 06.11.2022
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 26022-22)
10.12 Verkaufsoffener Sonntag am 04.12.2022 in Teilbereichen im Stadtbezirk Innenstadt-West
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26053-22)
10.13 Wahl einer*eines Beigeordneten für das Dezernat für Umwelt, Planen und Wohnen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25712-22)
11. Anfragen
- unbesetzt -
Die öffentliche Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates wird um 13:05 Uhr durch OB Westphal eröffnet und geleitet.
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt OB Westphal fest, dass der Hauptausschuss und Ältestenrat ordnungsgemäß eingeladen wurde und beschlussfähig ist.
1. Regularien
zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Rm Schlienkamp (SPD) benannt.
zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.
zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung
Zunächst weist OB Westphal gem. § 29 Abs. 6 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt, seiner Ausschüsse, Kommissionen und der Bezirksvertretungen auf die Aufzeichnung der Sitzung auf Band zur Erstellung der Niederschrift hin.
OB Westphal schlägt vor, folgende Vorlagen von der Tagesordnung abzusetzen:
3.2 Einrichtung eines Verkehrswendebüros (VWB)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25052-22)
3.10 Soziale Stadt - Stadtumbau Hörde: Stadteingang Hörde an der Faßstraße (C6) – Ausführungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23648-22)
3.18 Umbenennung von Teilbereichen der Hermannstraße sowie der Schüruferstraße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24650-22)
6.1 Sachstand Vierfachsporthalle Unionviertel
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24675-22)
10.6 Dauerhafte Weiterführung der Koordinierungsstelle Heimat im Amt für Stadterneuerung - FB 67- Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24621-22)
10.9 Weiterführung der Übertragung von Gremiensitzungen per Livestream
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24778-22)
10.10 Novellierung des "Dortmunder Aktionsplan gegen Rechtsextremismus"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24738-22)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat stimmt einstimmig den Absetzungen der Tagesordnung zu. Die Tagesordnung wird mit diesen Änderungen einstimmig festgestellt.
zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 13. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates am 22.09.2022
Die Niederschrift über die 13. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates am 22.09.2022 wird einstimmig genehmigt.
2. Beschlussvorlagen des Hauptausschusses
- unbesetzt -
3. Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Mobilität, Infrastruktur und Grün
zu TOP 3.1
Bauleitplanung; Dachbegrünung in Dortmund
hier: I. Entscheidung über Stellungnahmen, II. Beifügung der aktualisierten/modifizierten Begründung, III. Erneuter Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25717-22)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 3.2
Einrichtung eines Verkehrswendebüros (VWB)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25052-22)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat setzt die Vorlage unter TOP 1.3 – Feststellung der Tagesordnung – von der Tagesordnung ab.
zu TOP 3.3
Verlängerung des Förderprojektes „PuLS – Parken und Laden in der Stadt“
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25157-22)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 3.4
Verlängerung des Förderprojektes „VIZIT – Virtuelle Integration dezentraler Ladeinfrastruktur in Taxistände“
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24701-22)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 3.5
Fortschreibung Masterplan Einzelhandel – Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Dortmund
Hier: Entwurf des Masterplans Einzelhandel 2021; Beschluss zur öffentlichen Auslegung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25120-22)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 3.6
Städtebauförderantrag im Rahmen der Prämierung des Landeswettbewerbes Zukunft Stadtraum für das Projekt Lebenswerter Neuer Graben
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24592-22)
Dem Hauptausschuss und Ältestenrat liegt nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün (AMIG) aus seiner Sitzung am 25.10.2022 vor:
„Hierzu liegt vor: Empfehlung des Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) vom 19.10.2022:
„Hierzu liegt vor: Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 24592-22-E1):
...die Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN begrüßt die Umsetzung des Projekts „Lebenswerter Neuer Graben“.
Durch eine Neuaufteilung des Straßenraums wird der betroffene Bereich nicht nur klimaresilienter, sondern vor allem wird die Verkehrswende – und die damit verbundene verbesserte Lebenssituation der Anwohnenden – praktisch erlebbar. Besonders begrüßen wir, dass dieses Projekt zur Blaupause für weitere Maßnahmen im Stadtgebiet werden soll.
In Ergänzung der Vorlage bitten wir die Verwaltung in dem Zusammenhang, den aktuellen Planungsstand zum Umbau der Saarlandstraße darzustellen.
Um den Umbau dieser wichtigen Verbindungsstraße direkt im Anschluss der Maßnahmen am Neuen Graben zu gewährleisten, sollen die nötigen weiteren Leistungen im Planungsamt parallel zu den Umsetzungsarbeiten am Neuen Graben weitergeführt werden.
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost vom 18.10.2022:
Ein Projekt mit so großer Strahlwirkung wie der Umbau der Saarlandstraße wegen einer möglichen Förderung im Rahmen der Städtebauförderung zurückzustellen, weil für die Umsetzung beider Projekte nicht ausreichende Personalkapazitäten in den Fachbereichen vorhanden sind, wird von der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost vehement abgelehnt.
Der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost, den Anwohnern und Gewerbetreibenden der Saarlandstraße wurde eine umgehende Umgestaltung der Saarlandstraße nach Beendigung der Kanalbaumaßnahme zugesichert. Es sind bereits Geld und Arbeitskraft in die Planung Saarlandstraße geflossen, beides umsonst, falls nun der „Neue Graben“ vorgezogen wird.
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost lehnt die Empfehlung der Vorlage einstimmig ab und besteht auf Durchführung des Umbaus der Saarlandstraße, wie ursprünglich angekündigt.
AKUSW, 19.10.2022:
Der AKUSW leitet die gesamte Angelegenheit ohne Empfehlung weiter.
Die Verwaltung wird darum gebeten, bis zur kommenden Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün (AMIG) eine Stellungnahme zum Planungsstand des Umbaus der Saarlandstraße inkl. eines Vorschlages, ob und wie man den Planungsprozess „Saarlandstraße“ beschleunigen kann, vorzulegen.
Diese Stellungnahme soll auch der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost (BV Innenstadt-Ost) zur Kenntnis vorgelegt werden.“
Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (DS-Nr.: 24592-22-E2):
„Die Verwaltung wurde gebeten Stellung zu nehmen, ob und wie man den Planungsprozess „Saarlandstraße“ beschleunigen kann.
Im Rahmen der Aufstellung des Jahresarbeitsprogramms des Tiefbauamtes ist es erforderlich, die Kapazitäten hinsichtlich des Personals und des Budgets so einzuplanen, dass eine möglichst verbindliche Aussage zu den Zeitschienen Planung, Bauvorbereitung und Bau erfolgen kann.
Die Maßnahme „Neuer Graben“ wurde vor dem Hintergrund einer Städtebauförderung (70 %) innerhalb einer Frist von fünf Jahren nach Ausstellung des Förderbescheids seitens der Verwaltung priorisiert.
Unter dieser Prämisse kann eine vorgezogene bzw. zeitgleiche Bearbeitung der Projekte „Saarlandstraße“ und „Neuer Graben“ nicht erfolgen.
Mit dem vorhandenen Personal ist eine Bearbeitung der Ausführungsplanung im Tiefbauamt des Projekts „Saarlandstraße“ frühestens ab Ende 2025 bzw. Anfang 2026 möglich.
Dies ist unabhängig davon zu sehen, ob die Planung extern beauftragt wird oder intern geplant wird.
Die derzeitige Situation am Arbeitsmarkt lässt auch eine Besetzung von ausgeschriebenen Stellen im Bereich der Tiefbauverwaltung aufgrund fehlender Bewerbungen nicht zu.
Die Mobilitätsplanung im Stadtplanungs- und Bauordnungsamt könnte die Entwurfsplanung voraussichtlich Ende 2023/Anfang 2024 durch den erforderlichen Beschluss inkl. einer erneuten Bürgerbeteiligung abschließen, da die Überarbeitung der Planung schon relativ weit ist. Es sind aber auch hier noch einige Details zu klären. Die zeitliche Lücke kann dazu genutzt werden, Lösungen für die angespannte Parksituation im Quartier zu suchen, da dies auch immer Teil des Gesamtauftrages war.
Die Saarlandstraße befindet sich nach Abschluss der Kanalbauarbeiten durch die Stadtentwässerung in einem verkehrssicheren Zustand.
Die anliegenden Geschäftsleute äußern zudem den Wunsch, dass aufgrund der aktuellen Wirtschaftslage eine zeitnahe neue Baustelle nicht eingerichtet werden sollte.“
AMIG 25.10.2022:
Der AMIG leitet die gesamte Angelegenheit ohne Empfehlung weiter.“
Weiterhin liegt dem Hauptausschuss und Ältestenrat folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) aus seiner Sitzung vom 04.11.2022 vor:
„Dem AFBL liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung-Ost aus der öffentlichen Sitzung vom 18.10.22 vor:
- siehe oben (Empfehlung des AMIG)
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 19.10.22 vor:
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 24592-22-E1):
- Siehe oben (Empfehlung AMIG) -
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost vom 18.10.2022:
- Siehe oben -
AKUSW, 19.10.2022:
- Siehe oben (Empfehlung AMIG) -
AFBL 04.11.22
Herr Waßmann (CDU-Fraktion) erläutert, dass die Beauftragung im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) bisher nicht befriedigend abgearbeitet worden sei. Dort habe es die Diskussion gegeben, dass dieses Projekt, was mit Städtebaufördermitteln gefördert werden könne, in Konkurrenz mit den Überlegungen „Saarlandstraße“ stehe. Ebenso sei ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Geschäftsgang, der den Wunsch beinhalte, dass beide Projekte parallel betrieben werden sollen. Der Wunsch des AKUSW sei gewesen, bis zum Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün (AMIG) oder spätestens bis zum Rat eine Darstellung über den Planungsstand „Saarlandstraße“ vorzulegen und darüber hinaus habe es die Aufforderung gegeben, beide Projekte weiter zu führen und zu prüfen, welches dritte Projekt aus dem Jahresarbeitsprogramm entnommen werden könne. Das sei bis heute nicht beantwortet und ohne diese Darstellung sei seine Fraktion heute nicht entscheidungsfähig.
Herr Meißner (Bereichsleiter Stadtplanungs- und Bauordnungsamt) erinnert, dass die Stellungnahme der Verwaltung zur Sitzung des AMIG vorgelegen habe. Dort sei klargestellt worden, dass ein Anschluss Saarlandstraße an die Planung des Neuen Grabens gewährleistet werden soll. Eine zeitgleiche Planung ließen die Kapazitäten im Tiefbauamt derzeit nicht zu. Entscheidend sei bei der Saarlandstraße zum einen die Ausführungsplanung, die im Tiefbauamt nach dem Neuen Graben beginnen könne. Das sei ca. in 2025. Die Zeit bis dahin werde von der Planungsverwaltung dafür genutzt, die Entwurfsplanung der Saarlandstraße zu Ende zu bringen. Bisher gäbe es noch keinen Beschluss über die Entwurfsplanung, diese werde dem Rat bis Ende 2023/Anfang 2024 zur Beschlussfassung vorgelegt.
Herr Dr. Suck (Vorsitzender, CDU-Fraktion) erklärt, dass der Politik das bisher vorgetragene nicht ausreiche, um einen Beschluss fassen zu können. Es habe auch den Wunsch im AKUSW gegeben, deutlich zu machen, welche Maßnahmen im Jahresarbeitsprogramm nach unten rutschen müssten/würden, um entsprechende Arbeitskapazitäten für den Neuen Graben und die Saarlandstraße frei zu haben.
Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) macht deutlich, dass es eine heftige Diskussion im AKUSW gegeben habe und ein großes Unverständnis dafür geherrscht habe, dass die beiden Projekte gegeneinander liefen. Die Frage sei, wenn es mit den Kapazitäten so eng sei, ob politisch entschieden werden könne, dass die Saarlandstraße wichtiger sei, als ein anderes Jahresarbeitsprojekt. Es sei wichtig zu wissen, ob es durch die Herunterstufung eines anderen Projektes die Möglichkeit gäbe, die Saarlandstraße weiter nach vorne zu schieben. Das sei auch im AKUSW so nachgefragt worden und sei bisher nicht beantwortet. Eine Antwort bis zum Rat wäre wünschenswert.
Der AFBL nimmt die o.g. Empfehlungen der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost vom 18.10.22 und des AKUSW vom 19.10.22 zur Kenntnis.
Der AFBL bittet um Beantwortung der Fragen möglichst bis zur Fraktionssitzung am Montag und lässt die gesamte Angelegenheit ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.“
Außerdem liegt dem Hauptausschuss und Ältestenrat nachfolgender gemeinsamer Zusatz-/Ergän-zungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der CDU-Fraktion, der Fraktion Die Linke+ und der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 09.11.2022 (Drucksache 24592-22-E3) vor:
„… die Fraktionen von BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN, der CDU, die Linke+ und die FDP/Bürgerliste bitten den Rat um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Ergänzungsantrags zur Vorlage:
1. Die Entwurfsplanungen der Planungsverwaltung zur Saarlandstraße werden 2023 weitergeführt.
2. Nach Abschluss der Entwurfsplanung wird umgehend mit der Ausbauplanung im Tiefbauamt begonnen, um den Umbau der Saarlandstraße direkt im Anschluss an die Maßnahmen am Neuen Graben sicherzustellen. Der Neue Graben soll baulich abgeschlossen sein, bevor mit dem Umbau der Saarlandstraße begonnen wird.
3. Sollten personelle Kapazitäten beim Tiefbauamt für die zeitnahe Ausbauplanung der Saarlandstraße nicht ausreichen, sollte eine zeitliche Verschiebung des Projekts 311 “Strobelallee - Erlebnismeile von Wittekindstraße bis Ardeystraße” zugunsten der Saarlandstraße aus dem Jahresarbeitsprogramm (JAP) geprüft werden.
Begründung:
ggf. mündlich“
Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage zusammen mit den Empfehlungen des AFBL, des AMIG und dem gemeinsamen Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der CDU-Fraktion, der Fraktion Die Linke+ und der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 09.11.2022 (Drucksache 24592-22-E3) ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 3.7
Klimabeirat - Empfehlungen an den Rat der Stadt Dortmund aus der Sitzung vom 15.09.2022
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25860-22)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat nimmt die Empfehlungen des Klimabeirats zur Kenntnis.
zu TOP 3.8
Neuregelung der Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder für die Mitglieder des Umlegungsausschuss der Stadt Dortmund zum 01.01.2023
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25194-22)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 3.9
Stadterneuerung: Einrichtung eines Citymanagements
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24131-22)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 3.10
Soziale Stadt - Stadtumbau Hörde: Stadteingang Hörde an der Faßstraße (C6) - Ausführungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23648-22)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat hat nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grüne (AMIG) aus seiner Sitzung am 25.10.2022 erhalten:
„Frau Rm Dr. Goll möchte zu der freien Fläche vor dem Phoenix Gymnasium wissen, ob diese auch noch genutzt werden könne.
Herr Wilde teilt mit, dass man zu dieser Frage bis zur Ratssitzung am 10.11.2022 eine entsprechende Stellungnahme vorlegen werde.
Der AMIG empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:
- Siehe Beschlussvorschlag der Verwaltung -“
Der Hauptausschuss und Ältestenrat setzt die Vorlage unter TOP 1.3 – Feststellung der Tagesordnung – von der Tagesordnung ab.
zu TOP 3.11
Boulevard Kampstraße - Attraktivitätssteigerung der Kampstraße während der Umbauphase im Bereich Freistuhl bis Pylon
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25858-22)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 3.12
Beendigung der Corona bedingten Zusatzreinigungsleistungen an Schulen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25523-22)
Dem Hauptausschuss und Ältestenrat liegt hierzu folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) aus seiner Sitzung vom 04.11.2022 vor:
„Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 25.10.22 vor:
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP der CDU-Fraktion (DS-Nr.: 25523-22-E1):
„Die CDU-Fraktion im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün (AMIG) bittet um Beratung
und Beschlussfassung des nachfolgenden Antrags:
Beschlussvorschlag:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept zu erarbeiten, das die Reinigungspläne
für die Schulen in Trägerschaft der Stadt Dortmund aktualisiert und an die derzeitigen
Bedingungen anpasst. Hierbei soll die Reinigungsintensität bedarfsgerecht erhöht
werden im Vergleich zu der Zeit vor der Corona-Pandemie.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, das entsprechende Konzept, verbunden mit den zu
erwartenden finanziellen Auswirkungen, für die bevorstehenden Haushaltsberatungen
2023 in den Sitzungen des AMIG und des AFBL im Dezember 2022 vorzulegen.
Begründung:
Die Schulreinigung ist immer wieder Gegenstand von Diskussionen. Nach Meinung der
CDU-Fraktion sind die Reinigungspläne aus der Zeit vor Ausbruch der Corona-Pandemie
nicht mehr auf die derzeitigen Gegebenheiten an den Dortmunder Schulen abgestimmt.
Die zusätzlichen Reinigungen während der Corona-Pandemie haben die Kritik an der
Sauberkeit der Dortmunder Schulen verstummen lassen. Neben der nach wie vor bestehenden
pandemischen Lage und der Frage, ob tatsächlich alle Schülerinnen und Schüler
konsequent sämtliche Hygienemaßnahmen entsprechend der Ausführungen des Gesundheitsamtes
umsetzen, ist bedingt durch den Krieg gegen die Ukraine und die Auslastung
aller Klassen bis zur maximal möglichen Schülerzahl eine Veränderung zum Status ante
zu erkennen. Zudem werden im Zuge des Ausbaus des offenen Ganztags die Betreuungsangebote
zunehmend auch auf Klassenräume ausgedehnt. Überlegungen, die Schulen
auch im „Schichtbetrieb“ für Sprachkurse am Nachmittag zu nutzen, kommen hinzu.
Mehr Menschen auf gleichem Raum und verstärkte Nutzung des Raumes verursachen
einen größeren Reinigungsaufwand.“
AMIG 25.10.2022:
Herr Rm Gebel fragt nach, was mit den befristeten Angestellten und Arbeitsverträgen passiert.
Diese Frage soll bis zum Schulausschuss beantwortet werden.
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün leitet die gesamte Angelegenheit ohne Empfehlung an den Schulausschuss weiter.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung des Schulausschusses aus der öffentlichen Sitzung vom 02.11.22 vor:
Es liegt folgende Empfehlung des Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün aus der Sitzung vom 25.10.2022 vor:
Siehe oben!
Weiterhin liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 31.10.2022 vor:
…in der Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün (AMIG) am 25.10.2022 wurde um die Beantwortung der Frage nach dem Umgang mit den befristet beschäftigten Reinigungskräften bzw. den entsprechenden Arbeitsverträgen gebeten. Die Antwort soll zur Sitzung des Schulausschusses erfolgen.
Dementsprechend informiere ich, dass die befristet beschäftigten Reinigungskräfte mindestens bis zum Ablauf der Vertragslaufzeit weiterbeschäftigt werden. Eine Vertragskündigung vor Ablauf der Vertragslaufzeit erfolgt nicht.
Alle betroffenen Reinigungskräfte werden zudem fachlich beurteilt, da bei einer positiven Beurteilung eine Weiterbeschäftigung des Personals zur weiteren Sicherstellung der Eigenreinigung angestrebt wird. …
Frau Dr. Goll (CDU) warb dafür, die Vorlage abzulehnen, um abzuwarten, was an Schulreinigung benötigt wird, damit nicht wieder auf ein Niveau zurückgefallen werde, dass allen noch als Sparmaßnahme in Erinnerung sei und das in der Vergangenheit zu vielen Beschwerden geführt habe.
Frau Joest (FDP) würde der Einstellung der Zusatzreinigungsleistungen zustimmen, möchte jedoch auch, dass die Schulen wieder sauberer würden.
Herr Erstfeld (SPD) erklärte Zustimmung zu dem Antrag und würde die Vorlage ebenfalls ablehnen oder schieben, um Zeit für das Konzept der Schulreinigung zu schaffen.
Frau Dresler-Döhmann (Linke+) könnte die Vorlage empfehlen und würde die bessere Schulreinigung, eventuell mit einer kommunalen Servicegesellschaft, mit in die Haushaltsberatungen nehmen.
Herr Jansen (B´90/Die Grünen) unterstützt den Antrag der CDU ein Gesamtkonzept vorzulegen und fragt, ob es finanzielle Auswirkungen habe, wenn die Vorlage abgelehnt würde.
Herr Kling (FB 65) erklärte, dass die Reinigung zurzeit Corona bedingt abgewickelt würde. Es gebe mehr Aufwendungen durch die Corona-Leistungen und mehr Erlöse durch den Corona-Zusatztopf, der in den Folgejahren abgewickelt werde. Somit sei jedwede Entscheidung für den Haushalt neutral.
Herr Erstfeld (SPD) ergänzte, dass die Mittel bis 2023 bereit gestellt seien und somit würde es seiner Meinung nach reichen, wenn das Konzept im Januar zu den Haushaltsberatungen vorliege.
Die Vorsitzende fasste zusammen, dass sie die Vorlage und anschließend den Antrag abstimmen lassen würde.
Der Schulausschuss lehnt die Vorlage mehrheitlich (gegen die FDP bei Enthaltung B´90/Die Grünen) ab.
Der Schulausschuss stimmt dem Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion (DS-Nr.: 25523-22-E1) einstimmig zu.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt die Vorlage einstimmig, bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste, ab.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem o.g. Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion (DS-Nr.: 25523-22-E1) einstimmig zu.“
Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage zusammen mit der Empfehlung des AFBL ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 3.13
Instandhaltungsmaßnahmen an den Berufskollegs Gisbert-von-Romberg, Leopold-Hoesch und Paul-Ehrlich
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25774-22)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 3.14
Sanierung Wasserturm Lanstroper Ei 2. Bauabschnitt - Anpassung der Investitionskosten
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25176-22)
Dem Hauptausschuss und Ältestenrat liegt hierzu folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) aus seiner Sitzung vom 04.11.2022 vor:
„Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 25.10.22 vor:
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion, DS-Nr.: 25176-22-E1):
„Die SPD Fraktion nimmt die Fortschritte und erneuten Kostensteigerungen, zur Sanierung
des Wasserturms in Grevel – allgemein bekannt als Lanstroper Ei – zur Kenntnis. Um die
einmalige Landmarke auch entsprechend zu würdigen, fordert die SPD Fraktion die Verwaltung
auf zu prüfen, wie ein Nutzungskonzept für diese Landmarke aussehen könnte.
Hierbei sollten die untere Naturschutzbehörde und auch örtliche Vereine (wie z. B. der
Förderverein Lanstroper Ei) mit einbezogen werden.
Begründung:
Der Wasserturm in Grevel (Lanstroper Ei) ist eine der Landmarken Dortmunds und wird
derzeit aufwändig saniert. Wir finden es daher sinnvoll, dass ein Konzept erarbeitet wird,
wie diese Landmarke touristisch und kulturell eingebunden werden kann.“
AMIG 25.10.2022:
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün fasst zum o .a SPD-Antrag einstimmig folgenden Beschluss:
„Der AMIG nimmt die Fortschritte und erneuten Kostensteigerungen, zur Sanierung
des Wasserturms in Grevel – allgemein bekannt als Lanstroper Ei – zur Kenntnis. Um die
einmalige Landmarke auch entsprechend zu würdigen, fordert der Ausschuss die Verwaltung
auf zu prüfen, wie ein Nutzungskonzept für diese Landmarke aussehen könnte.
Hierbei sollten die untere Naturschutzbehörde und auch örtliche Vereine (wie z. B. der
Förderverein Lanstroper Ei) mit einbezogen werden.
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig den Beschluss wie in der Vorlage vorgeschlagen, zu fassen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgt der o.g. Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün aus der Sitzung vom 25.10.22 (einschließlich des o. g. SPD-Antrages) und empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Sachstand zu der Sanierungsmaßnahme am Wasserturm in Grevel (Lanstroper Ei) zur Kenntnis und beschließt die Anpassung der Investitionskosten für die Ausführung des 2. Bauabschnittes von bisher 1.206.450,00 € um 497.000,00 € auf 1.703.450,00 €.
Der Mittelabfluss ist wie folgt vorgesehen
Haushaltsjahr 2022 = 100.000,00 €
Haushaltsjahr 2023 = 1.507.950,00 €
Gesamt: = 1.607.950,00 €
Der städtische Eigenanteil einschließlich nicht-zuwendungsfähiger Bestandteile der Maßnahme wird nachträglich über „Nordwärts“ unter der Finanzstelle 01S00184082002, Finanzposition 780800 abgebildet.
Desweiteren sind Sachleistungen i. H. v. 50.000,00 € zu berücksichtigen. Für diese ist ein 100 % iger Sonderposten zu bilden.
Der Differenzbetrag zwischen dem Gesamtinvestitionsvolumen von 1.703.450,00 € und der dargestellten Finanzierung in Höhe von 45.500,00 € stellt aktivierbare Eigenleistungen dar, die nicht zahlungswirksam werden.
Im Rahmen der endgültigen Haushaltsplanaufstellung 2023 ff. erfolgt eine dem Mittelbedarf entsprechende Anpassung nach dem Verfahren zur Veranschlagung von investiven Hochbaumaßnahmen.“
Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage zusammen mit der Empfehlung des AFBL ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 3.15
Energiebericht 2021
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25151-22)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat nimmt den Sachstand zur Kenntnis.
zu TOP 3.16
Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen - 12. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25557-22)
Dem Hauptausschuss und Ältestenrat liegt hierzu folgende Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) aus seiner Sitzung vom 19.10.2022 vor:
„AKUSW, 19.10.2022:
Herr Rm Dudde regt an, diese Vorlage zukünftig als jährliche Berichterstattung vorzulegen.
Mit dieser Anregung nimmt der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen den 12. Sachstandsbericht (Betrachtungsstichtag: 30.06.2022) über die Umsetzung von Maßnahmen aus Instandhaltungsrückstellungen zur Kenntnis.“
Der Hauptausschuss und Ältestenrat nimmt den 12. Sachstandsbericht (Betrachtungsstichtag: 30.06.2022) über die Umsetzung von Maßnahmen aus Instandhaltungsrückstellungen sowie die Anregung aus dem AKUSW zur Kenntnis.
zu TOP 3.17
Maßnahmen aus Brandschutzrückstellungen - 13. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25568-22)
Dem Hauptausschuss und Ältestenrat liegt hierzu folgende Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) aus seiner Sitzung vom 19.10.2022 vor:
„AKUSW, 19.10.2022:
Herr Rm Dudde regt an, diese Vorlage zukünftig als jährliche Berichterstattung vorzulegen.
Mit dieser Anregung nimmt der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen den 13. Sachstandsbericht (Stichtag 30.06.2022) über die Umsetzung von Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen zur Kenntnis.“
Der Hauptausschuss und Ältestenrat nimmt den 13. Sachstandsbericht (Stichtag 30.06.2022) über die Umsetzung von Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen sowie die Anregung zur Kenntnis.
zu TOP 3.18
Umbenennung von Teilbereichen der Hermannstraße sowie der Schüruferstraße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24650-22)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat setzt die Vorlage unter TOP 1.3 – Feststellung der Tagesordnung – von der Tagesordnung ab.
zu TOP 3.19
Masterplan Mobilität 2030, Stufe 2: Abschluss 3 Teilkonzepte - Fußverkehr & Barrierefreiheit, Verkehrssicherheit, Öffentlicher Raum & Ruhender Verkehr
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24062-22)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 3.20
Wirtschaftsflächenentwicklung in Dortmund - hier: Ergebnisse der Eignungsuntersuchung zur Identifizierung neuer Wirtschaftsflächen im Freiraum
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25130-22)
Dem Hauptausschuss und Ältestenrat liegt hierzu folgende Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) aus seiner Sitzung vom 19.10.2022 vor:
„Hierzu liegt vor Empfehlung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde vom 24.08.2022:
Der Beirat nimmt die Vorlage mit einer Enthaltung zur Kenntnis und begrüßt ausdrücklich die frühzeitige Beteiligung zur Entwicklung kooperativer Lösungen für die Ansiedlung gewerblich und industriell orientierter Arbeitsplätze sowie die Aussage, dass es unter Beachtung der Vorgaben des Landschaftsplans keine weiteren Gewerbeflächenpotenziale im Freiraum in Dortmund gibt. Die nach transparenten Kriterien durchgeführte Untersuchung wird als hilfreich angesehen.
Vor einem konstruktiven Beitrag seien folgende kritische Anmerkungen zur bisherigen Wirtschaftsflächenentwicklung erlaubt.
Die von der Wirtschaftsförderung nunmehr beklagte Flächenknappkeit ist auch das Ergebnis von sorglosem und verschwenderischem Umgang mit dem unvermehrbaren Gut Grund und Boden durch:
· flächenextensives Bauen ohne jegliches Bemühen der Verlagerung in die Geschossigkeit, wie sie andere Planungsträger längst praktizieren,
· fehlender Wille, statt neue Flächen zu beanspruchen, Möglichkeiten der Nachverdichtung zu nutzen,
· den unbegrenzten Flächenverbrauch durch Verkehrsflächen, insbesondere ebenerdige Parkplätze für die Beschäftigten und Kunden (Beispiele: Amazon, Wilo, Bauhaus)
· Förderung von Logistik mit geringem Arbeitsplatzbesatz,
· Fehlende Nutzung von Städtebaulichen Verträgen, mit Investoren flächensparendes Bauen zu vereinbaren,
· Zu geringer Gebrauch von Bodenvorratspolitik und Grundstücksvergabe im Erbbaurecht, wodurch die Verfügbarkeit über Grundstücke stark begrenzt ist.
· Offenbar zu geringe Kooperation mit den Planungsträgern der Arbeitsmarktregion Dortmund, die weit über die Stadtgrenzen hinausgeht.
Angesichts der dramatischen Situation, die mit dem Begriff „Klimawandel“ verharmlosend beschrieben wird, sind weitere Inanspruchnahmen der ökologisch und klimatisch bedeutsamen Freiräumen unverantwortlich. Dortmund sollte sich daher auf die Aktivierung verbliebener Altstandorten und die Nachverdichtung bestehender GE- und GI-Gebiete beschränken. Die auch harte Abwägung der Belange der Wirtschaft gegen die des Natur- und Klimaschutzes darf nicht immer zulasten der endlichen Ressourcen unseres Planeten ausgehen.
Bei der Eignungsuntersuchung sind im Sinne einer interkommunalen Kooperation auch Standorte in den Nachbargemeinden einzubeziehen. Die beabsichtigen Ziele der Energiewende werden mittelfristig weitere großflächige Standorte insbesondere in Bergkamen und Lünen freisetzen, die sich für interkommunale Gewerbegebiete auch wegen ihrer guten verkehrsinfrastrukturellen Ausstattung eignen. Hier sollten vorausschauend zeitnah planerische und vertragliche Vereinbarungen, insbesondere auch zur anteiligen Gewerbesteuer vorbereitet werden.
Der Beirat bekräftigt darüber hinaus seine ablehnende Haltung zu im gültigen Flächennutzungsplan und im Entwurf des Regionalplans Ruhr dargestellten GE/GI-Gebieten. Hierzu verweist der Beirat auf seine Beschlüsse vom 24.1.2018, 10.4.2019 und 1.6.2022 (Regionalplan Ruhr).
Danach lehnt er nach wie vor die Ausweisung von Gewerbe- und Industriegebieten im Freiraum aus ökologischen Gründen ab, insbesondere die Gewerbegebiete Groppenbruch (30 ha) und Buddenacker in Asseln (18 ha).
Besonders kritisch sieht der Beirat die im Entwurf des Regionalplans Ruhr vorgesehene Ausweisung eines GIB-Gebietes am Osterschleppweg in Wickede mit rund 72 ha. Die Darstellung kollidiert mit dem seit dem 7.11.2020 rechtskräftigen Landschaftsplan der Stadt Dortmund. Da der Landschaftsplan mittlerweile ohne Widerspruch der Bezirksplanungsbehörde Rechtskraft erlangt hat, muss der Regionalplan nach dem Gegenstromprinzip die GIB-Darstellung zu Gunsten des BSLE geändert werden.
Ebenfalls sehr kritisch sieht der Beirat die Überplanung der ehemaligen Dortmunder Rieselfelder in Datteln („New Park“) mit rund 200 ha.
Nach Auffassung des Beirates stehen genügend Wirtschaftsflächenpotenziale zur Verfügung, u.a. Westfalenhütte, Phoenix West, Kraftwerk Knepper; Technologiepark Weißes Feld, Technologieparkerweiterung Overhoffstraße, Fürst Hardenberg, Zeche Gneisenau.
Dortmund ist absoluter Spitzenreiter bei der Vorhaltung von Gewerbeflächen im Ruhrgebiet. Laut Untersuchungen des Regionalverbandes Ruhrgebiet (Quelle: Wirtschaftsförderung Metropole Ruhr GmbH, 2009) sind in Dortmund 329 Hektar potenzielle Flächenreserven für Gewerbe und Industrie vorhanden (zum Vergleich: Essen 95 ha). Die derzeit verfügbaren Wirtschaftsflächen reichen daher für die nächsten 20 Jahre aus.
Der Beirat fordert, bei der Entwicklung von Gewerbeflächen der bereits in den letzten Jahren praktizierten, sehr lobenswerten Wiedernutzung ehemaliger bergbaulich, industriell und militärisch genutzter Areale weiterhin konsequent Vorrang vor der Neuausweisung im Freiraum einzuräumen. Jedoch muss bei der Inanspruchnahme von „Altflächen“ eine Untersuchung dieser Flächen im Sinne des Natur- und Artenschutzes erfolgen.
Des Weiteren bittet der Beirat sowohl die Wirtschaftsförderung als auch die Stadtplanung bei der künftigen Entwicklung von gewerblichen Gebieten flächensparendes Verhalten und Verfahren anzuwenden. Dies bedeutet, dass bei der Flächeninanspruchnahme die Möglichkeit des Bauens sowohl in die Höhe als auch in die Tiefe gefördert werden sollte. Hier wäre bei der zukünftigen Ansiedelung von Wirtschaftsunternehmen darauf zu achten, dass diese bevorzugt werden, die im Vergleich zu den Flächen, die sie für Ihr Gewerbe benötigen, die meisten Arbeitsplätze schaffen.
Darüber hinaus regt der Beirat eine Offensive der Stadt in Kooperation mit Firmen und Wirtschaftsverbänden zur Erhöhung der Biodiversität auf Firmenstandorten an.
Hinweise finden sich u.a. in folgenden Informationsschriften:
(1) Broschüre „Wege zum naturnahen Firmengelände
(2) Internetseite des Bundesamtes für Naturschutz
(3) Broschüre „Unternehmen biologische Vielfalt 2020 – Basispapier“
Insektenfreundliche Außenbeleuchtung
Die Lichtfarbe und das Lumen von Außenleuchten beeinflussen nachtaktive Tiere durch Irritation und Anlockung und Beeinträchtigen die Tiere in ihrem natürlichen Verhalten. Die Außenleuchten sollten daher, falls nicht schon geschehen, auf warmweiße LED-Lampen (max. 2.700 Kelvin) umgestellt werden. Die Leuchten sollten eine Abschirmung nach oben haben um Lichtemissionen in den Himmel zu verhindern und es sollten vollständig gekapselte Lampengehäuse Verwendung finden, die ein Eindringen von Insekten verhindern.
Nisthilfen
Nisthilfen leisten einen wichtigen Beitrag für das Überleben verschiedener Tierarten in unserer Landschaft. Auf dem Firmengelände bietet sich die Anbringung von Nisthilfen für Kleinvögel in den Gehölzbeeten am Rande der Parkplätze an. Für Fledermäuse und Falken (Turmfalke und Wanderfalke) können entsprechende Nisthilfen an den hohen Gebäuden/Lagerhallen angebracht werden.
Blütenreiche Grünflächen
Es ist nur ein relativ geringer Aufwand für die Bodenvorbereitung notwendig, um bereits im Folgejahr spektakuläre Blühflächen zu erhalten. Zugleich sind sie günstig im Unterhalt, weil sie nur ein- bis viermal im Jahr gemäht werden müssen. Für die Anlage von dauerhaft haltbaren, artenreichen Wiesen ist die Auswahl des Saatgutes wichtig.
AKUSW, 07.09.2022:
Herr Thabe informiert den Ausschuss ausführlich zum Thema (PP-Vortragsiehe Anlage zur Niederschrift)
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Wirtschaftsflächenentwicklung und – damit verbunden – die Eignungsuntersuchung zur Identifizierung neuer Wirtschaftsflächen im Freiraum begleitend zur derzeit laufenden Wirtschaftsflächenkonferenz der Wirtschaftsförderung Dortmund zur Kenntnis.
Aufgrund weiteren Beratungsbedarfes der CDU-Fraktion einigt man sich darauf, die Angelegenheit in der nächsten Sitzung erneut aufzurufen.
Hierzu liegt zur Sitzung am 19.10.2022 vor Zusatz-Ergänzungsantrag mit Bitte um Stellungnahme (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 25130-22-E2):
...die CDU-Fraktion bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:
1. Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Verwaltung auf, auf Grundlage des vorliegenden Gutachtens konkrete Flächen vorzuschlagen, die aus Sicht der Verwaltung zeitnah entwickelt werden sollen. Bei der Erarbeitung des Vorschlags durch die Verwaltung sollen insbesondere auch Faktoren wie zum Beispiel die Erweiterung von bereits bestehenden Gewerbegebieten, günstige verkehrliche Anbindung (z. B. Fernstraßen, Schienennetz, Wasserwege etc.) berücksichtigt werden.
2. er Rat der Stadt Dortmund fordert die Verwaltung auf, umgehend Gespräche mit den Eigentümern der im Gutachten als „reserviert“ und „Entwicklungsperspektive derzeit unklar“ aufgeführten Flächen hinsichtlich einer zeitnahen, möglichst gewerblichen/industriellen Vermarktung/Nutzung aufzunehmen. Hierbei ist auch zu prüfen, inwieweit ein Baugebot rechtlich Anwendung finden kann.
3. Die Verwaltung wird durch den Rat der Stadt Dortmund beauftragtet, die Reaktivierung vorgenutzter gewerblicher/industrieller Flächen auch unter Einbeziehung des regionalen Kontextes fortzusetzen und voranzutreiben.
4. Da nach Aussage des Gutachtens der Zeitpunkt erreicht sein soll, zu dem eine weitere Flächeninanspruchnahme im Freiraum unweigerlich mit dem Verlust ökologischer und klimatischer Funktionen einhergehen soll, fordert der Rat der Stadt Dortmund die Verwaltung auf, auch die als „Ultima Ratio“ angesehenen Flächen für eine Entwicklung stärker in Betracht zu ziehen und konkrete Flächenvorschläge zu erarbeiten und den Ratsgremien vorzulegen.
5. Die Verwaltung wird aufgefordert, auf eine Optimierung der Nutzung von wertvollen Gewerbe- und Industrieflächen hinzuwirken. Dies betrifft z. B. ebenerdige und flächige Stellplatzanlagen, geringe bauliche Höhen und teilweise ungenutzte Flächen. Über die Bauleitplanung können hier Anreize zur besseren Ausnutzung gegeben werden.
Darüber hinaus bittet die CDU-Fraktion um eine schriftliche Beantwortung der nachfolgenden Fragen im Kontext der Wirtschaftsflächenentwicklung:
1. Wie ist der aktuelle Sachstand beim newPark-Gewerbegebiet in Datteln? Die Stadt Dortmund ist ein zentraler Anteilseigner. Hier stünden für eine gewerbliche und industrielle Nutzung ca. 200 ha zur Verfügung.
2. Gibt es aktuell weitere interkommunale Ideen und Projekte zur Wirtschaftsflächenentwicklung? Welche regionale/interkommunale Strategie verfolgt die Stadt Dortmund vor dem Hintergrund, dass der Mangel an Wirtschaftsflächen eine regionale Herausforderung darstellt.
Neben dem Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) sollen auch der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung (AWBEWF) und der Rat der Stadt Dortmund über den Antrag beraten/befinden.
Begründung:
Erfolgt ggf. mündlich.
Weiter liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 25130-22-E3):
...die Fraktion BÜNDNIS 90 /Die GRÜNEN bittet den Ausschuss und den Rat um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:
1. Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Verwaltung auf, die Suche und Prüfung von Wirtschaftsflächen im ökologisch wertvollen Freiraum aufzugeben, da die vorliegende Untersuchung gezeigt hat, dass „es in Dortmund keine Flächen im Freiraum mehr gibt, die sich zur Ansiedlung größerer Gewerbe- und Industriebetriebe (≥ 1 ha) eignen“ (S. 3 der Vorlage).
2. Der Rat erkennt den Schutz wesentlicher ökologischer und klimatischer Funktionen, also den Erhalt der natürlichen Lebensgrundlage, als Ultima Ratio an.
Er fordert die Verwaltung auf, die ökologisch besonders wertvollen Flächen Buddenacker in Asseln und Osterschleppweg in Wickede sowie das Gewerbegebiet Groppenbruch planerisch nicht weiter als Wirtschaftsflächen auszuweisen.
3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die interkommunale Zusammenarbeit zum Beispiel über die Nutzung regionaler Kooperationsstandorte konsequenter weiter zu betreiben.
4. Der Rat fordert die Verwaltung auf, mittel- bis langfristig Instrumente zu entwickeln, um die bestehenden Gewerbe- und Industrieflächen mit einem nachhaltigen, flächeneffizienten Profil auszustatten (S. 62 des Gutachtens).
Dabei soll das im Rahmen der Haushaltsberatungen 2022 beschlossene „Roll-out-Konzept für grüne Unternehmen“ berücksichtigt werden.
Begründung:
Ggf. mündlich
AKUSW, 19.10.2022:
Herr Rm Waßmann erläutert den Hintergrund des Antrags seiner Fraktion und wirbt um Zustimmung.
Herr Rm Dudde erläutert den Hintergrund des Antrags seiner Fraktion und wirbt um Zustimmung.
Frau Neumann Lieven deklariert Beratungsbedarf zu beiden Anträgen und bittet darum, diese nur als eingebracht zu betrachten, zunächst an die Wirtschaftsflächenkonferenz zu überweisen und danach erst wieder zur Entscheidung im Ausschuss aufzurufen.
Herr Wilde macht folgenden Verfahrensvorschlag:
Er plädiert dafür, die beiden heutigen Anträge als eingebracht zu betrachten, um diese zunächst in den gesamten Prozess mit einzubringen mit dem Ziel, diese in die Wirtschaftsflächenkonferenz im Februar 2023 mit weiteren wichtigen, unterschiedlichen Akteuren diskutieren zu können und die daraus insgesamt resultierenden Ergebnisse aus diesem Prozess dann für die abschließenden Entscheidungen in den politischen Gremien zugrunde zu legen.
In Kenntnis der o. a. Vorlage einigt sich der der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen heute darauf, dem o.a. Verfahrensvorschlag der Verwaltung zu folgen, also die beiden o. a. Anträge heute als eingebracht zu betrachten, in den Gesamtprozess einzubringen und erst nach erfolgter Wirtschaftsflächenkonferenz, Anfang nächsten Jahres, zur abschließenden Entscheidung erneut aufzurufen.
Parallel hierzu wird die gesamte Angelegenheit aber schon jetzt dem Ausschuss für Ausschusses für Wirtschaft-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung (AWBEWF) zur Kenntnis zu gegeben, damit die beiden Anträge auch dort als eingebracht gelten.
Die Verwaltung wird darum gebeten, die beiden Anfragen aus dem CDU-Antrag bereits zur Sitzung des AWBEWF schriftlich zu beantworten, damit diese Stellungnahme ebenfalls mit in den weiteren Prozess eingeht.“
Der Hauptausschuss und Ältestenrat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Wirtschaftsflächenentwicklung und – damit verbunden – die Eignungsuntersuchung zur Identifizierung neuer Wirtschaftsflächen im Freiraum begleitend zur derzeit laufenden Wirtschaftsflächenkonferenz der Wirtschaftsförderung Dortmund sowie die Empfehlung des AKUSW zur Kenntnis.
4. Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung
- unbesetzt -
5. Soziales, Arbeit und Gesundheit
- unbesetzt -
6. Kultur, Sport und Freizeit
zu TOP 6.1
Sachstand Vierfachsporthalle Unionviertel
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24675-22)
Dem Hauptausschuss und Ältestenrat liegt hierzu folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) aus seiner Sitzung vom 04.11.2022 vor:
„Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 19.10.22 vor:
AKUSW, 19.10.2022:
Herr Rm Waßmann beantragt die Vorlage heute ohne Empfehlung weiterzuleiten, da sich für seine Fraktion noch Fragestellungen zur weiteren Kostenentwicklung ergeben werden, welche man gerne im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) anhand einer dann nochmal durch die Verwaltung dargelegten aktualisierten Kostenermittlung thematisieren wolle, bevor man eine Entscheidung zur Vorlage treffe.
Frau Rm Sassen bittet die Verwaltung darum, möglichst bis zur Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün (AMIG) eine Aufstellung vorzulegen, aus welcher hervorgehe, wie man zu den derzeitigen Stellplatzbedarfen komme.
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen leitet die Angelegenheit ohne Empfehlung weiter.
Neben der Bitte nach einer aktualisierten Kostenermittlung zur AFBL-Sitzung wird die Verwaltung darum gebeten, die o. a. Aufstellung zum Thema „Stellplätze“ möglichst bereits zur Sitzung des AMIG vorzulegen.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor (Drucksache Nr.: 24675-22-E3):
die Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Prüfauftrags:
Die Verwaltung wird gebeten, denkbare Möglichkeiten zur Reduzierung der notwendigen Stellplätze für die Vierfachsporthalle Unionviertel darzustellen und abzuwägen.
Die Ergebnisse der Prüfung sollen dem Finanzausschuss, dem AKUSW und dem AMIG zeitnah vorgelegt werden.
Begründung:
Die vorgesehenen Stellplätze in der mehrstöckigen Tiefgarage haben einen entscheidenden Anteil an den Kosten für das Bauvorhaben. Aus diesem Grund sollte überlegt werden, inwieweit vor dem Hintergrund der günstigen ÖPNV-Anbindung der Sporthalle, die Anzahl der zu erstellenden Stellplätze reduziert werden kann. Da für die Sporthalle ein Bebauungsplan zu ändern ist, muss sich hierbei nicht an die Vorgaben der Stellplatzsatzung gehalten werden, sie dient lediglich zur Orientierung. Eine Abweichung kann entsprechend vereinbart werden.
Eine denkbare Möglichkeit wäre die Reduzierung der Stellplätze für die Besuchenden: Über die Änderung des Schlüssels auf 1 Stellplatz je 13 Plätze anstelle von 1 Stellplatz je 10 Plätze könnten allein 75 Stellplätze eingespart werden.
Eine weitere denkbare Möglichkeit wäre die „Teilung“ der Stellplätze für die Berufsschulen: Die Stellplätze könnten vormittags und tagsüber von den Schulen belegt werden und (klassischerweise) abends, wenn Events stattfinden, dem Stellplatzbedarf der Besuchenden zugerechnet werden. Dafür müsste die Baulast für die Stellplätze der Berufskollegs entsprechend spezifiziert und umgetragen werden. Weitere Möglichkeiten und die Vor- und Nachteile der bereits skizzierten Minderungsmöglichkeiten sollen vom Prüfauftrag umfasst werden.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgender Antrag der CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: 24675-22-E4):vor:
die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund stellt zum obengenannten Tagesordnungspunkt den nachfolgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung in der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 4. November 2022:
1. Der Rat nimmt den Sachstand zum Neubau der Vierfachsporthalle Unionviertel sowie das überarbeitete Wettbewerbsergebnis zur Kenntnis.
2. Die Generalplanungsleistungen werden stufenweise vergeben. Zunächst erfolgt eine Beauftragung der Leistungsphasen 1 und 2 Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI).
3. Vor dem Hintergrund der vielfältigen aktuellen Herausforderungen für den städtischen Haushalt erwartet der Rat von der Verwaltung, dass die planerischen Anforderungen auf ein notwendiges, sinnvolles, bedarfsgerechtes und an realistischen Sportzielen ausgerichtetes Maß reduziert werden.
Dies gilt insbesondere in Bezug auf die Anforderungen
· für Wettkampfsportzwecke, wie
o Mindestzuschauerkapazitäten für den Ligabetrieb in Ballsportarten, wie Basketball, Handball oder Volleyball (1.500, 2.500 oder 3.000 Zuschauer; Anteil Steh- und Sitzplätze),
o Anzahl der Zuschauertribünen (Tribünen an vier, drei oder zwei Seiten)
· an die Art des Stellplatzangebotes (unmittelbar vor Ort an/in der Sporthalle oder –zumindest ergänzend – Parklösungen im näheren Umfeld, wie zum Beispiel die Mitnutzung des Parkhauses Dortmunder U bzw. Robert-Schumann-Berufskolleg; Tiefgaragenlage, Parkpalette oder andere Lösung).
· Planerisch betrachtet und durchgerechnet werden sollte darüber hinaus auch die Alternative der Errichtung einer vornehmlich auf Schulzwecke ausgelegten Vierfachsporthalle.
4. Dem beauftragten Generalplaner wird angesichts der erheblichen Kostensteigerungen im Vergleich zur Machbarkeitsstudie aus dem Jahr 2018 (Drucksache Nr.: 14767-19) aufgegeben, auf der Grundlage verwaltungsseitig vorgegebener abgestufter planerischer Anforderungen an die Vierfachsporthalle, im Rahmen der Vorplanung kostenreduzierende Lösungsansätze für den Wettbewerbsbeitrag aufzuzeigen.
5. Dem Rat und seinen zuständigen Ausschüssen sind die alternativen Lösungsansätze einschließlich Kostenbewertung nach Abschluss der Vorplanung zur Beschlussfassung vorzulegen.
Begründung
Erfolgt ggf. mündlich.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung des Schulausschusses aus der öffentlichen Sitzung vom 02.11.22 vor:
Siehe oben!
Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (DS-Nr.: 24675-22-E1, siehe GIS)
AMIG 25.10.2022:
Frau Rm Sassen kündigt an, dass ihre Fraktion zur AFBL-Sitzung einen Prüfauftrag zum Thema „Stellplätze“ vorlegen werde. Hierbei werde es darum gehen, die Stellplätze noch weiter zu reduzieren mit dem Ziel der Kostenreduzierung.
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün leitet die gesamte Angelegenheit ohne Empfehlung weiter...
Frau Lögering (B´90/Die Grünen) erklärte, dass sie sich die Reha- und Behindertensportgemeinschaft an ihre Fraktion gewandt habe, da sie erst sehr spät in die Beratungen eingebunden wurden und zu dem Resultat kamen, dass sie die Halle nur sehr eingeschränkt nutzen könnten.
Ihre Fraktion hätte noch Fragen zur Barrierefreiheit, die sie gerne schriftlich zur Ratssitzung beantwortet hätten:
1. Wird die Halle am Dortmund U nach aktuellem Stand in der Lage sein, ein großes Paraevent Rollstuhlsport auszurichten? Inwiefern hält die Halle hier ausreichend Platz für viele Alltags- und Sportrollstühle, sowie ausreichende Umkleidekabinen, Toiletten und Duschen vor?
2. Inwiefern wird die Umgebung der Sporthalle im Unionviertel begradigt, sodass bei der Anreise für Rollstuhlfahrer ein größeres Gefälle ausgeschlossen werden kann?
3. Inwiefern wurden die Bedarfe „Hören und Sehen“ bei der Planung der Halle im Vorfeld aufgenommen?
Herr Klösel (SPD) könnte der Vorlage heute zustimmen, würde aber dem Vorschlag der Grünen, die Vorlage in den Rat zu schieben folgen.
Frau Dr. Goll (CDU) bat ebenfalls, die Vorlage ohne Empfehlung durchlaufen zu lassen, dann könnten die Fragen im AFBL schriftlich gestellt werden.
Der Schulausschuss lässt die Vorlage mit den Fragen der Fraktion B´90/Die Grünen ohne Empfehlung durchlaufen.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor (Drucksache Nr.: 24675-22-E6)::
die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet die Verwaltung unter dem o.g. Punkt um Beantwortung der folgenden Fragen bis zur Sitzung des Rates am 10 November:
1. Wird die Halle am Dortmunder U nach aktuellem Stand ein großes Para-Event im Bereich Rollstuhlsport ausrichten können? Inwiefern hält die Halle hierfür den benötigten Platz für die entsprechende Anzahl von Alltags- und Sportrollstühle sowie Umkleidekabinen, Toiletten und Duschen etc. vor?
2. Inwiefern wird die Umgebung der Vierfachsporthalle im Unionviertel begradigt, sodass bei der Anreise zur Halle ein größeres Gefälle für Rollstuhlfahrer*innen ausgeschlossen werden kann?
3. Inwiefern wurden hinsichtlich der Barrierefreiheit die Bedarfe Hören und Sehen bei der Planung der Halle im Vorfeld berücksichtigt?
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die o. g. Empfehlung des Schulausschusses vom 02.11.22 und des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 19.10.22 zur Kenntnis und betrachtet die o. g. drei Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der CDU-Fraktion als eingebracht.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften bittet die Verwaltung um Beantwortung der Fragen aus dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 24675-22-E3 und 24675-22-E6) bis zum Rat.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die gesamte Angelegenheit ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.“
Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage zusammen mit der Empfehlung des AFBL ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 6.2
Stadion Rote Erde - Kostenerhöhung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25312-22)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 6.3
Nutzungs- und Entgeltordnung und Schulordnung der Kulturbetriebe Dortmund 2023
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25837-22)
Dem Hauptausschuss und Ältestenrat liegt hierzu folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) aus seiner Sitzung vom 04.11.2022 vor:
„Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgender Antrag der Fraktion DIE LINKE + vor:
die Fraktion DIE LINKE+ bittet um Beratung und Beschlussfassung des nachstehenden Antrags:
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Dortmund setzt die geplante und bereits vorgestellte
a) neue Nutzungs- und Entgeltordnung für die Kulturbetriebe Dortmund und
b) neue Schulordnung für die Musikschule
für ein Jahr aus. Im Jahr 2023 gelten weiterhin die Preise des Jahres 2022.
Begründung
Bislang war es üblich, die Preise u.a. für kulturelle Angebote in der Stadt Dortmund behutsam, aber regelmäßig an die Inflationsrate anzupassen.
Wegen der derzeit gesamtwirtschaftlichen Krisensituation soll dieser „automatische Inflationsausgleich“ im Kulturbereich für ein Jahr ausgesetzt werden. Normalerweise strebt Deutschland eine Inflationsrate von 2% an. Derzeit liegt die Inflationsrate aber über 10%.
Die Menschen in Dortmund leiden bereits jetzt unter der extremen Inflation und sollen wenigstens in die Lage versetzt werden, sich einige kleine und schöne Dinge des Lebens – eben Kultur – noch leisten zu können. Das Erleben von Kultur darf nicht vom Einkommen abhängig sein. Die Teilhabe muss für alle Menschen gewährleistet werden. Genauso ist es für die Kulturschaffenden wichtig, auch in der Krise Publikum bzw. Kundschaft zu haben.
Ohnehin könnte eine Preiserhöhung auch finanzielle Nachteile für die beteiligten Betriebe nach sich ziehen – etwa wenn die Angebote aus Kostengründen weniger genutzt werden und somit die Kulturbetriebe im Endeffekt weniger Geld einnehmen.
Herr Erstfeld (SPD-Fraktion) kündigt Beratungsbedarf für seine Fraktion an. Gänzlich zu verzichten halte er für schwierig. Er fragt nach, wieviel es ausmache, wenn man auf die Erhöhung verzichte.
Herr Lahn (41/KB) sagt zu, eine Antwort mit detaillierten Zahlen bis zur Ratssitzung vorzulegen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage und den o.g. Antrag der Fraktion DIE LINKE + ohne Empfehlung zum Rat durchlaufen.“
Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage zusammen mit der Empfehlung des AFBL ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 6.4
Richtlinien für die Sportförderung der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25293-22)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 6.5
Freier bzw. ermäßigter Eintritt in Dortmunder Hallen- und Freibäder für DO-Pass-Inhaber*innen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25427-22)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
7. Schule
zu TOP 7.1
10. Sachstandsbericht zum Kreditprogramm "Gute Schule 2020" (Stand:31.07.2022)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25657-22)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 7.2
Errichtung eines Bildungsgangs Fachoberschule Wirtschaft und Verwaltung (Schwerpunkt E-Commerce) am Karl-Schiller Berufskolleg zum Schuljahr 2023/24
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26054-22)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
8. Kinder, Jugend und Familie
zu TOP 8.1
-unbesetzt -
zu TOP 8.2
Projekt JOBWINNER – Weiterführung des Projektes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25409-22)
Dem Hauptausschuss und Ältestenrat liegt hierzu folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) aus seiner Sitzung vom 04.11.2022 vor:
„Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden, geänderten (fett) Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Fortführung des Projektes JOBWINNER mit den Projektmodulen STARTERJOBS und JOBWINNER FOR FUTURE für die Jahre 2023 bis 2025.
das Jahr 2023.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften verschiebt die weitere Beratung der Vorlage für die Jahre 2024 und 2025 in seine Haushaltsberatungen.“
Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage zusammen mit der Empfehlung des AFBL ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 8.3
Erhöhung der Fachberatungspauschale pro Platz in der Kindertagespflege ab 01.01.2023
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24680-22)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
zu TOP 9.1
Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallsatzung - AbfS)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25526-22)
Dem Hauptausschuss und Ältestenrat liegt hierzu folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) aus seiner Sitzung vom 04.11.2022 vor:
„Herr Mader (CDU-Fraktion) verweist auf S. 3, Abs. 4 der Vorlage:
Zur Vermeidung von Unfallgefahren und zum Schutz des vor Ort tätigen Personals
sowie der Anwohner*innen hat sich in diesem Zusammenhang eine
Regelungsnotwendigkeit für Grundstücke ergeben, die aus rechtlichen oder
tatsächlichen Gründen mit den eingesetzten Sammelfahrzeugen nicht erreicht werden
können. Dies betrifft insbesondere Grundstücke, deren Zuwegungen weniger als 3,5 m
Breite aufweisen sowie Grundstücke in Sackgassen und Stichstraßen ohne
ausreichende Wendemöglichkeit (Vermeidung von Rückwärtsfahrten).
Das führe dazu, dass Anwohner ihre Mülltonne an eine durch die Sammelfahrzeuge erreichbare Stelle bringen müssten, die nirgendwo in der Abfallsatzung festgelegt sei. Er fragt nach, ob es im Einzelfall zumutbar sei und wo in Zukunft die Mülltonnen stünden. Er bittet um Erläuterungen bis zum Rat, wie das in der Praxis funktionieren solle und ob das Tiefbauamt das genauso sehe.
Er bittet um Durchlauf bis zum Rat, mit den Antworten der Verwaltung.
Herr Rüddenclau (Stadtkämmerei) sagt bis zur Ratssitzung die Beantwortung und einen Formulierungsvorschlag zu.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften bittet die Verwaltung um Beantwortung der Fragen bis zur Ratssitzung und um den zugesagten Formulierungsvorschlag.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage ohne Empfehlung zum Rat durchlaufen.“
Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage zusammen mit der Empfehlung des AFBL ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 9.2
EDG Holding GmbH und EDG Entsorgung Dortmund GmbH: Änderung der Gesellschaftsverträge zur Anpassung der Aufsichtsräte gemäß Ratsbeschluss vom 22.09.2022
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26008-22)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 9.3
Betriebswirtschaftliche Erfahrung und Sachkunde von Vertreterinnen und Vertretern der Gemeinde in Unternehmensgremien - § 113 Abs. 6 GO NRW (neu)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 26018-22)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat nimmt die in der Vorlage erläuterte Änderung der Gemeindeordnung NRW zur Kenntnis.
zu TOP 9.4
Satzung zur zweiten Änderung der Verwaltungsgebührensatzung nebst Gebührentarif der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25833-22)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 9.5
Dortmunder Stadtentwicklungsgesellschaft Verwaltung mbH - Vertretung des Oberbürgermeisters im Aufsichtsrat
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25948-22)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 9.6
Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Dortmund zum 31. Dezember 2021
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25842-22)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 9.7
Dortmunder Stadtwerke AG (DSW21) und DOGEWO Dortmunder Gesellschaft für Wohnen mbH (DOGEWO21)
Einbringung von Anteilen an der DOGEWO21 in die Dortmunder Stadtwerke Beteiligungsgesellschaft mbH (DSW-B) und Änderung des Gesellschaftsvertrages von DOGEWO21
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25849-22)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 9.8
Dortmunder Stadtwerke AG (DSW21)
Erhöhung der Kapitaleinlage in die Mobility Inside Holding GmbH & Co. KG
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25846-22)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 9.9
Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 3. Quartal des Haushaltsjahres 2022 genehmigt hat.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25927-22)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat nimmt gemäß § 83 Abs. 2 Halbsatz 2 GO Kenntnis von den für das 3. Quartal des Haushaltsjahres 2022 bewilligten
Mehraufwendungen in Höhe von 61.905,09 € sowie
Mehrauszahlungen in Höhe von 567.598,63 €.
zu TOP 9.10
Klinikum Dortmund gGmbH: Investive Zuschüsse zur Modernisierung des Westfälischen Kinderzentrums
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26183-22)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
10. Personal, Organisation, Digitalisierung, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung
zu TOP 10.1
Sachstand zum Haushaltsbegleitbeschluss zur Entwicklung eines Aktionsplanes "Angsträume City"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25188-22)
Dem Hauptausschuss und Ältestenrat liegt hierzu folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) aus seiner Sitzung vom 04.11.2022 vor:
„Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Bürgerdienste öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aus der öffentlichen Sitzung vom 20.09.22 vor:
Hierzu liegt dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden folgende Ergänzung der Fraktion B´90/Die Grünen vom 20.09.2022 vor:
„… laut Ruhrnachrichten wurde der gleiche Sicherheits- und Präsenzdienst beauftragt, den die Stadt Dortmund im Stadtgarten abends von 19 bis 23 Uhr tätig ist. Der private Sicherheitsdienst würde dann nahtlos von 23 Uhr bis 1 Uhr fortgesetzt und nachts die Eingänge der City-Immobilien kontrollieren. Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet aufgrund der Berichterstattung der Ruhrnachrichten zur Einstellung eines privaten Sicherheits- und Präsenzdienstes auf dem Hellweg durch den Cityring um schriftliche Stellungnahme der Verwaltung. Dabei soll die Verwaltung insbesondere auf die Abgrenzung zum eigen engagierten Sicherheits- und Präsenzdienst eingehen:
1. Welche konkreten Grundstücke werden von 23 Uhr bis 1 Uhr nachts vom privaten
Sicherheitsdienst durch den Cityring kontrolliert? Wo darf er demnach tätig und nicht
tätig werden?
2. Wie und mit welchen Mitteln darf der private Sicherheitsdienst an den Eingängen der
City-Immobilien tätig werden?
3. Darf ein privater Sicherheitsdienst im öffentlichen Raum – also jenseits der Eingänge
der City-Immobilien auf den Einkaufsstraßen und Plätzen – durch einen Präsenzdienst
tätig werden?
4. Inwiefern gehört durch den Auftraggeber mit einem großen Cluster an City-
Immobilien und deren Eingängen der öffentliche Raum automatisch zu dessen Ein-
satzgebietes und bedarf einer rechtlichen Zustimmung durch die Stadt bzw. der Politik?
5. Wie werden die gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitnehmer*innenrechte wie zum
Beispiel Pausenzeiten beim Sicherheitsdienst eingehalten, wenn dieser nach dem
Auftrag im Stadtgarten nahtlos seine Arbeit in der City fortsetzt? Wie unterscheidet
sich der Sicherheitsdienst neben den rechtlichen Befugnissen auch optisch gut erkennbar
nach 23 Uhr vom Sicherheitsdienst im Stadtgarten? …“
StR Dahmen macht deutlich, dass es sich bei dem Thema um einen ständigen Prozess handelt, bei dem die Politik auch weiterhin laufend beteiligt werden soll.
Begonnen hätten die diesbezüglichen Maßnahmen vor ca. einem Jahr mit der verstärkten Bestreifung der westlichen Innenstadt und einem Fahrzeug des KOD am Stadtgarten und im Bereich Martinstraße/ Ausfahrt Thiergalerie.
Weiterhin wurde durch das Grünflächenamt die Grünanlage Stadtgarten komplett neugestaltet, um potenzielle Verstecke für Drogenkonsum zu eliminieren.
Weiterer wichtiger Aspekt des Themas „Aktion sichere Innenstadt“ sei der Drogenkonsumraum, der seit einigen Monaten wieder im Vollbetrieb und seit kurzem auch für Nicht-Dortmunder geöffnet sei. Der Drogenkonsum habe sich nach der Pandemiephase wieder in die Räumlichkeiten verlegt und die Örtlichkeit habe nach dem mittlerweile rechtskräftigen Urteil zur Baugenehmigung dauerhaft Bestand.
Die Sozialverwaltung habe mit 2 zusätzlich eingestellten Streetworkern und einer Sozialarbeiterin in der Drogenberatungsstelle zur Entspannung der Situation beigetragen.
Um die Stadtgartensituation weiter zu verbessern, habe die Stadt Dortmund seit dem 23. Mai einen privaten Sicherheitsdienst, an Wochentagen von 19 bis 23 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 15 bis 23 Uhr, eingesetzt. Dieser Dienst habe sich bewährt, es gebe keine Beschwerden über Drogenkonsum während der Einsatzzeiten. Der Sicherheitsdienst habe keinerlei hoheitlichen Befugnisse, d.h., wenn eine Konfliktsituation bestehe, hätten die Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes das Ordnungsamt oder die Polizei zu verständigen. Sie hätten keine Möglichkeit, wie der Kommunale Ordnungsdienst, selber einzugreifen, da sie nur als Private mit sogenannten Jedermannsrechten ausgestattet seien, also über die gleichen Rechte verfügten, wie Privatpersonen.
StR Dahmen betont, es gebe hinreichende Hilfeangebote für Obdachlose in Dortmund und ausreichend Übernachtungsmöglichkeiten, so dass niemand auf der Straße übernachten müsse.
Auf diese Angebote mache auch der vor ca. einem Jahr installierte Weckdienst des KOD die Obdachlosen aufmerksam.
Trotzdem gebe es eine hohe Beschwerdelage bei Geschäftsleuten über durch obdachlose Menschen verursachten Verunreinigungen in Geschäftseingängen. Hier könne der KOD allerdings nicht einschreiten, da es sich um Privatflächen handle, auf denen er keine Hoheitsbefugnisse habe.
Daher beabsichtige der Cityring, zwei Mal die Woche nach 23 Uhr einen Sicherheitsdienst einzusetzen, der campierende Menschen auffordert, die Privatfläche zu verlassen und das dem Hausbesitzer oder Geschäftsinhaber zustehende Hausrecht ausübt. Dem Cityring sei von der Verwaltung ein Merkblatt über existenzielle Hilfen für wohnungslose Menschen in Dortmund zur Verfügung gestellt worden, welches auch der Kommunale Ordnungsdienst mit sich führt und an Obdachlose verteilt, die im öffentlichen Raum campieren. Darin seien die unterschiedlichen Hilfemöglichkeiten – inklusive der 24-Stunden-Hilfen für obdachlose Frauen und Männer aufgelistet.
Zu den Fragen der Fraktion B´90/Die Grünen informiert StR Dahmen vorab folgendermaßen:
1. Welche konkreten Grundstücke werden von 23 Uhr bis 1 Uhr nachts vom privaten
Sicherheitsdienst durch den Cityring kontrolliert? Wo darf er demnach tätig und nicht
tätig werden?
Die Stadt habe keine Informationen über die einzelnen Grundstücke. Die Konkretisierung finde zwischen dem Sicherheitsdienst und dem Cityring statt.
2. Wie und mit welchen Mitteln darf der private Sicherheitsdienst an den Eingängen der
City-Immobilien tätig werden?
Der Sicherheitsdienst könne in diesen Fällen ausschließlich das Hausrecht des Eigentümers ausüben, d.h. er könne zum Verlassen der Örtlichkeit auffordern und bei Weigerung die Polizei rufen.
3. Darf ein privater Sicherheitsdienst im öffentlichen Raum – also jenseits der Eingänge
der City-Immobilien auf den Einkaufsstraßen und Plätzen – durch einen Präsenzdienst
tätig werden?
Ein privater Sicherheitsdienst habe keine Sonderrechte im öffentlichen Raum, diese Rechte habe er nur im privaten Raum. Er könne allenfalls innerhalb der sog. Jedermannsrechte Hilfe leisten bzw. Hilfe rufen. Die Verwaltung betont, dass der Sicherheitsdienst ausschließlich auf privater Fläche tätig werden dürfe.
4. Inwiefern gehört durch den Auftraggeber mit einem großen Cluster an City-
Immobilien und deren Eingängen der öffentliche Raum automatisch zu dessen Ein-
satzgebietes und bedarf einer rechtlichen Zustimmung durch die Stadt bzw. der Politik?
Es gebe im Citybereich Privatflächen, die sehr frei zugänglich sind. Hier habe das Ordnungsamt keine Befugnisse sondern nur der Eigentümer.
5. Wie werden die gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitnehmer*innenrechte wie zum
Beispiel Pausenzeiten beim Sicherheitsdienst eingehalten, wenn dieser nach dem
Auftrag im Stadtgarten nahtlos seine Arbeit in der City fortsetzt? Wie unterscheidet
sich der Sicherheitsdienst neben den rechtlichen Befugnissen auch optisch gut erkennbar
nach 23 Uhr vom Sicherheitsdienst im Stadtgarten? …“
Dieses Thema obliege der Verantwortung der Firma
.
Eine schriftliche Antwort erfolgt zur nächsten Sitzung
Zur Belebung des Stadtgartens sollen zukünftig über das Jugendamt Jugendkulturveranstaltungen stattfinden. Einen ersten Versuch habe es im Frühjahr beim Stadtfest im Bereich der Skateranlage gegeben mit dem Auftritt einiger Jugend-DJs. Im Grundsatz wolle man Sicherheit durch Aufenthaltsqualität steigern, also Publikum durch Aktionen anziehen. Mit dem „Feierabendmarkt“, den das Theater vor einigen Wochen erstmals veranstaltet hat, sei der Platz vor dem Theater belebt worden. Eine weitere kleine Kulturveranstaltung werde kurzfristig organisiert, um hier den ersten Versuch zu starten, Kulturleben in den Stadtgarten zu bringen und die Aufenthaltsqualität zu steigern und auch den Zufallsaufenthalt spannender zu gestalten.
Rm Beckmann (Fraktion B´90/Die Grünen) berichtet zum Drogenkonsumraum, dass man im ASAG auf eine Verlängerung der Öffnungszeiten hinwirken wolle. Er möchte hinsichtlich der Situation in der Brückstraße/ Konzerthaus wissen, ob es Veränderungen nach den Gesprächen mit den privaten Betreibern der Parkhäuser bezüglich Reinigungs- und Reparaturintervallen gebe. Weiterhin fragt er, ob die Politik an der Entscheidung zu Blau- bzw. Schwarzlicht im Parkhaus beteiligt wird. Zum Thema Sicherheitsdienst im Stadtgarten fragt er nach Informationen zu langfristigen Planungen mit der Firma, zu der diesbezüglichen Zusammenarbeit zwischen Stadt und Cityring und bittet um eine Bewertung der Tätigkeit des Sicherheitsdienstes in Zusammenarbeit mit dem Cityring. Er bittet darüber hinaus um schriftliche Ausfertigung des mündlichen Berichts.
Antwort des Konzerthauses zur Frage bezüglich der Parkhäuser zu Protokoll:
Die Reinigungsintervalle in den Parkhäusern sind etwas angepasst worden, müssen allerdings weiter verstärkt werden, um die Situation tatsächlich zu verbessern. Im Parkhaus Bissenkamp ist mittlerweile ein Sicherheitsdienst eingerichtet worden, da die Kriminalität weiter zugenommen hat. Die Eingangstüren sind bereits seit längerer Zeit defekt, so dass Parkende vor verschlossener Tür stehen. In der Passage Bissenkamp/Decathlon/Basecamp beeinträchtigt ein Bauzaun die ohnehin unübersichtliche Örtlichkeit. Im Parkhaus Kuckelke bestehen Probleme, da der Konzerthaustarif nicht abgerechnet wird und die Kunden einen höheren Tarif zahlen müssen. Bisherige Gespräche mit dem Betreiber haben nicht zu einer Lösung geführt. Die Konzerthaus-Tiefgarage Burgwall wird ein Jahr lang renoviert, so dass nur die Parkhäuser Bissenkamp und Kuckelke zur Verfügung stehen. In der Weihnachtszeit wird sich die Problematik voraussichtlich verschärfen.
StR Dahmen gibt an, die Fragen zum Parkhaus an das Konzerthaus weiterzugeben. Er sagt regelmäßige Informationen im Ausschuss über die Entwicklungen zu. Bei der Beauftragung des Sicherheitsdienstes wurde von vornherein die Überlegung verworfen, diese auch mit Leistungen von Privaten zu beauftragen, um eine etwaige Beihilfen-Problematik sowie eine Problematik mit § 2b UStG zu vermeiden. Daher habe der Cityring nunmehr einen eigenen Vertrag mit dem Sicherheitsdienst geschlossen, den die Stadt Dortmund für den Stadtgarten beauftragt hat. Der Auftrag der Stadt Dortmund ist aktuell bis zum 31.10.2022 befristet.
Rm Goosmann (SPD-Fraktion) macht noch einmal deutlich, dass seine Fraktion für eine Verlängerung der Beauftragung zugunsten einer Attraktivitätssteigerung des Stadtgartens sei. Er sehe hierin allerdings nicht unbedingt eine Dauerlösung und schlägt eine Evaluierung nach 1 Jahr im Frühjahr 2023 vor.
Rm Wallrabe (CDU-Fraktion) beantragt die Verlängerung der Beauftragung des privaten Sicherheitsdienstes für den Stadtgarten über den 31.10.2022 hinaus bis zum 31.03.2023.
sB Martinschledde (Fraktion Die Linke+) befürwortet eine Verlängerung. Er erkundigt sich nach Zahlen zur Auslastung der Übernachtungsstellen und der diesbezüglichen Kosten. Weiterhin wünscht er Zahlen zu Obdachlosen, die im Freien übernachten.
Antwort des FB 50 zu den Fragen zu Protokoll:
Die städtischen Notschlafstellen sind durchgängig gut ausgelastet. In der Männerübernachtungsstelle (70 Plätze) übernachteten beispielsweise im August 2022 insgesamt 84 Menschen (in einer Bandbreite von 1 – 31 Tagen). Die Frauenübernachtungsstelle (50 Plätze) wurde von 106 Menschen frequentiert. Das Gap Jump für junge Erwachsene (20 Plätze) ist wegen der konzeptionellen Ausrichtung (längerfristiger Aufenthalt) nur von 22 Menschen genutzt worden.
Die Notschlafstellenplätze sind als Ressource nicht isoliert zu betrachten; die Stadt Dortmund verfügt über weitere Unterbringungskapazitäten in Übergangseinrichtungen und dem sog. Wohnraumvorhalteprogramm. So ist sichergestellt, dass zu jeder Zeit Unterbringungsmaßnahmen erfolgen können, auch wenn die in Rede stehenden Notschlafplätze „belegt“ sein sollten. Über die weitere strukturelle Entwicklung berichtet die Verwaltung regelmäßig im ASAG.
Der finanzielle Aufwand für den Betrieb der genannten Einrichtungen einschließlich von Bertreiberkosten beläuft sich auf rd. 3,7 Mio. Euro jährlich (brutto).
Die Anzahl der auf der Straße nächtigenden obdachlosen Menschen ist nicht bekannt. Insgesamt bekannt durch Sozialleistungsbezug beim Sozialamt und Jobcenter sind zwischen 500 und 600 Personen als „wohnungslos“ ausgewiesen.
Rm Beckmann stellt klar, dass nicht die Anzahl der Plätze das Problem sind. Die Angebote seien nicht passend und die Betroffenen werden mit den Angeboten nicht erreicht. Er kündigt eine Enthaltung seiner Fraktion für den Antrag der CDU wegen Beratungsbedarfs an.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden stimmt dem Antrag der CDU auf Verlängerung der Beauftragung des privaten Sicherheitsdienstes für den Stadtgarten bis zum 31.03.2023, bei Enthaltung der Fraktion B´90/Die Grünen, einstimmig zu.
Herr Ehinger (Geschäftsführender Direktor Theater DO) betont die Bedeutung des Stadtgartens für das Theater als Anlaufstelle über den ÖPNV. Der Feierabendmarkt sei ein erster Schritt zur Belebung gewesen. Er kündigt eine Aktion im Stadtgarten mit einer Künstlergruppe für den 29. September an. Am Donnerstag 22.09.2022 habe er einen Termin mit DOPARK bezüglich Organisation des Zugangs zu den Parkhäusern.
StR Dahmen teilt mit, die finanziellen Mittel für das Straßentheater stünden aus dem Aktionsprogramm zur Verfügung.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Ausführungen von StR Dahmen zur Kenntnis.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt den nachfolgenden Beschlussvorschlag zur Kenntnis:
1. Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften, der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden, der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie, der Hauptausschuss und Ältestenrat sowie der Rat der Stadt Dortmund nehmen den aktuellen Sachstand zum Haushaltsbegleitbeschluss zur Entwicklung eines Aktionsplanes „Angsträume City“ zur Kenntnis.
2. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den vom 23.05. bis einschließlich 31.10.2022 befristeten Einsatz eines privaten Sicherheitsdienstes mit einer Präsenz von Montag bis Samstag (19 bis 23 Uhr) sowie an Sonn- und Feiertagen (15 bis 23 Uhr) im Stadtgarten zur Kenntnis. Die Beauftragung der Verwaltung erfolgte aus dem bestehenden Rahmenvertrag.
3. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die bisher geplanten Veranstaltungen im Stadtgarten zu Kenntnis.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die o. g. Empfehlung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden zur Kenntnis und stimmt dem dort enthaltenen mündlichen Antrag der CDU-Fraktion mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE + und der Fraktion DIE FRAKTION DIE PARTEI und bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wie folgt zu:
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt die Verlängerung der Beauftragung des privaten Sicherheitsdienstes für den Stadtgarten über den 31.10.2022 hinaus bis zum 31.03.2023.
Weiterhin nimmt der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften den nachfolgenden Beschlussvorschlag zur Kenntnis:
1. Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den aktuellen Sachstand zum Haushaltsbegleitbeschluss zur Entwicklung eines Aktionsplanes „Angsträume City“ zur Kenntnis.
2. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den vom 23.05. bis einschließlich 31.10.2022 befristeten Einsatz eines privaten Sicherheitsdienstes mit einer Präsenz von Montag bis Samstag (19 bis 23 Uhr) sowie an Sonn- und Feiertagen (15 bis 23 Uhr) im Stadtgarten zur Kenntnis. Die Beauftragung der Verwaltung erfolgte aus dem bestehenden Rahmenvertrag.
3. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die bisher geplanten Veranstaltungen im Stadtgarten zu Kenntnis.“
Der Hauptausschuss und Ältestenrat nimmt die Vorlage zusammen mit der Empfehlung des AFBL zur Kenntnis.
zu TOP 10.2
Erweiterung des Rederechts für EinsenderInnen von Anregungen und Beschwerden (Eingaben) im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25981-22)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 10.3
Stadtstrategie: „Organisiertes Stadtgespräch“
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24633-22)
Dem Hauptausschuss und Ältestenrat liegt hierzu folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) aus seiner Sitzung vom 04.11.2022 vor:
„Der AFBL lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.“
Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage zusammen mit der Empfehlung des AFBL ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 10.4
Verkaufsoffene Sonntage 2023
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25816-22)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 10.5
Zwischenevaluation Gleichstellungsplan 2019-2023
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25808-22)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat nimmt den Zwischenevaluationsbericht zum Gleichstellungsplan 2019-2023 zur Kenntnis
zu TOP 10.7
Einrichtung von 1 Planstelle für die Maßnahme Hoesch Spundwand (HSP) im Amt für Stadterneuerung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24713-22)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 10.6
Dauerhafte Weiterführung der Koordinierungsstelle Heimat im Amt für Stadterneuerung - FB 67-
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24621-22)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat setzt die Vorlage unter TOP 1.3 – Feststellung der Tagesordnung – von der Tagesordnung ab.
zu TOP 10.8
Einrichtung eines gesamtstädtischen Fördermittelmanagements
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25825-22)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 10.9
Weiterführung der Übertragung von Gremiensitzungen per Livestream
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24778-22)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat setzt die Vorlage unter TOP 1.3 – Feststellung der Tagesordnung – von der Tagesordnung ab.
zu TOP 10.10
Novellierung des "Dortmunder Aktionsplan gegen Rechtsextremismus"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24738-22)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat setzt die Vorlage unter TOP 1.3 – Feststellung der Tagesordnung – von der Tagesordnung ab.
zu TOP 10.11
Verkaufsoffener Sonntag am 06.11.2022 in Teilbereichen der Stadtbezirke Innenstadt-West und Lütgendortmund
1. Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW)
2. Beschluss zum Erlass der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen in den Stadtbezirken Innenstadt-West und Lütgendortmund am 06.11.2022
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 26022-22)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 10.12
Verkaufsoffener Sonntag am 04.12.2022 in Teilbereichen im Stadtbezirk Innenstadt-West
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26053-22)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 10.13
Wahl einer*eines Beigeordneten für das Dezernat für Umwelt, Planen und Wohnen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25712-22)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
11. Anfragen
- unbesetzt –
Die öffentliche Sitzung wird um 13:07 Uhr von OB Westphal beendet.
Westphal Schlienkamp Menzel
Oberbürgermeister Ratsmitglied Schriftführer
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