Niederschrift (öffentlich)
über die 5. Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
am 16.06.2021
Messe Westfalenhallen, Halle 1U
Sitzungsdauer: 15:00 - 21:45 Uhr
Anwesend:
1. 1. Stimmberechtigte Mitglieder:
Frau RM Reuter, Vorsitzende (B’90/Die Grünen)
Herr RM Waßmann (CDU)
Herr RM Weber (CDU)
Herr RM Frank (CDU)
Frau RM Uhlig (CDU)
Herr RM Vogeler
Frau RM Neumann-Lieven (SPD)
Frau RM Rudolf (SPD)
Frau RM Dr. Lyding-Lichterfeld (SPD)
Frau RM Spaenhoff (SPD)
Herr RM Schlienkamp (SPD)
Herr RM Karadas
Herr RM Dudde (B’90/Die Grünen)
Frau RM Lögering (B’90/Die Grünen)
Herr RM Stieglitz (B’90/Die Grünen)
Herr RM Schreyer (B’90/Die Grünen)
Herr sB Wiesner (B’90/Die Grünen)
Herr RM Kowalewski (DIE LINKE+)
Herr RM Badura (DIE LINKE+)
Herr RM Happe (FDP/Bürgerliste)
Herr sB Hempfling (AfD)
Herr sB Jääskeläinen (Die FRAKTION/Die PARTEI)
2. Beratende Mitglieder:
Herr Dr. Ingenmey - Seniorenbeirat
Herr Sohn –Behindertenpolitisches Netzwerk
Herr Punge – DMB –Mieterbund Dortmund
3. Verwaltung:
Herr StR Wilde - 6/Dez
Herr Dr. Rath- 60/AL
Herr Halfmann-60/stv.AL
Herr Thabe - 61/AL
Frau Linnebach- 67/AL´in
Herr Braun - 7/Dez-Büro
Frau Trachternach - 6/Dez-Büro
Veröffentlichte Tagesordnung:
Tagesordnung (öffentlich)
für die 5. Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen,
am 16.06.2021, Beginn 15:00 Uhr,
Messe Westfalenhallen, Halle 1U
1. Regularien
1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 4. Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 12.05.2021
2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
nicht besetzt
3. Dezernatsübergreifende Aufgaben
3.1 Grundsatzbeschluss zur Neuausrichtung der Dortmunder Stadtentwicklungsgesellschaft mbH (DSG)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21044-21)
3.2 Strategie zum Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20975-21)
3.3 Umsetzung der Bundesförderung "Corona-gerechte Um- und Aufrüstung von raumluft- technischen Anlagen in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten" in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20833-21)
3.4 Abbruch des ehemaligen Kreiswehrersatzamtes und Errichtung eines Verwaltungsneubaus am Standort Leuthardstraße 1-7, Johannisborn 2-4
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19733-21)
3.5 Sonderhaushalt Grabpflegelegate: Entfall der Verlängerung von privatrechtlichen Pflegerechten an Reihen- und Wahlgrabstätten auf Friedhöfen der Stadt Dortmund ohne Zustimmung der Legatbegründenden oder Rechtsnachfolger*innen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20961-21)
3.6 Information über das Wettbewerbsergebnis Vierfachsporthalle Unionviertel
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20944-21)
3.7 Masterplan Sport (Sportentwicklungsplanung) für die Stadt Dortmund
Zweiter Zwischenbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20462-21)
3.8 Stadtbahnentwicklungskonzept
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20397-21)
hierzu -> Schreiben der Verwaltung (Ergänzung der Beratungsfolge)
(Drucksache Nr.: 20397-21-E4)
3.9 Radwegeangebot im Straßenzug Treibstraße, Grüne Straße, Steinstraße, Heiligegartenstraße, Jägerstraße und Gronaustraße (bis Bleichmärsch) - Konzept
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18221-20)
3.10 Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes - Kapitel 1 (KIF I) in Dortmund - 10. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20619-21)
3.11 Soziale Stadt - Stadtumbau Hörde
Öffentliche Darstellung der Städtebauförderung: Standorte Förderstelen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21110-21)
3.12 Sachstandsbericht der Fachbereiche 67, 23 und 32 zum Umsetzungsstand Umgang mit Problemimmobilien in der Dortmunder Nordstadt
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20527-21)
3.13 Sachstand Planung Stadt- und H-Bahn, insbesondere auf dem Smart Rhino Campus
Bitte um Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 20949-21-E2)
lag bereits zur Sitzung am 12 .05.2021 vor
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 20949-21-E3)
3.14 Entwicklung und Umsetzung von Sofortmaßnahmen zur Stärkung und Attraktivierung der City
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 19852-21-E1)
lag bereits zur Sitzung am 17.03.2021 vor (wurde als Prüfauftrag bewertet)
hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
-lag bereits zur Sitzung am 17.03.2021 vor-
(Drucksache Nr.: 19852-21-E2)
lag bereits zur Sitzung am 17.03.2021 vor (Beratung AMIG und AKUSW stehen noch aus)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 19852-21-E3)
3.15 Zukunftsbäume
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 21347-21)
3.16 Erster Quartalsbericht des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund für das Jahr 2021
Beantwortung einer Nachfrage zur Vorlage aus der AKUSW-Sitzung am 12.05.2021
(Drucksache Nr.: 20788-21-E1)
3.17 Wärme aus Erneuerbaren Energien
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 21380-21)
4. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
4.1 Erarbeitung einer Neubekanntmachung des Flächennutzungsplanes Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20421-21)
4.2 4. Änderung Masterplan Einzelhandel 2013 – Erweiterung des zentralen Versorgungsbereichs „Nahversorgungszentrum Borsigplatz“ im Bereich Stahlwerkstraße und Dürener Straße
hier:
I. Kenntnisnahme über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange
II. Beschluss über die 4. Änderung des Masterplans Einzelhandel 2013 – Erweiterung des zentralen Versorgungsbereichs „Nahversorgungszentrum Borsigplatz“
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21001-21)
4.3 Bauleitplanung: Masterplan Plätze - Gestaltungshandbuch für die prägenden Stadträume der Dortmunder City
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19836-21)
4.4 Bauleitplanung; Änderung Nr. 15a des Flächennutzungsplanes - Westfalenhütte -
hier: Beitrittsbeschluss (§ 2 Abs. 1 Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht (BekanntmVO))
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20697-21)
4.5 Bauleitplanung; Änderung Nr. 15b des Flächennutzungsplanes Dortmund - Westfalenhütte -
hier: einleitender Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes im vereinfachten Verfahren mit Durchführung eines eingeschränkten Beteiligungsverfahrens nach § 13 Baugesetzbuch
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21042-21)
4.6 Bauleitplanung; Änderung Nr. 3 des Bebauungsplans Lü 106 - Hallenbad Lütgendortmund -im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB), zugleich tlw. Änderung des Bebauungsplans Lü 112n - Ortskern Lütgendortmund -
hier: I. Entscheidung über eingegangene Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB, II. Entscheidung über eingegangene Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB, III. Entscheidung über die eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der eingeschränkten Beteiligung gem. § 4a BauGB, IV. Beifügung einer aktualisierten Begründung, V. Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19788-21)
4.7 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplans Hö 273 - westlich Wellinghofer Straße - zugleich Änderung des Bebauungsplans Hö 111 - öffentliche Einrichtungen westlich der Wellinghofer Straße -
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20955-21)
4.8 Bauleitplanung: Bebauungsplanverfahren InN 226 - westlich Stahlwerkstraße -
hier:
I. Ergebnisse aus den frühzeitigen Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (Verfahrensstände 2009 und 2020)
II. Ergebnisse aus der erneuten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (Verfahrensstand 2020)
III. Änderung des räumlichen Geltungsbereiches des InN 226 - westlich Stahlwerkstraße -
IV. Offenlegungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20426-21)
4.9 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 290 - Ortszentrum Hombruch - nach § 13 BauGB hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20396-21)
4.10 Planung von öffentlichen Verkehrsflächen
hier: Herstellung der Erschließungsstraße Südspange in Dortmund - Hörde / PHOENIX West nach § 125 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21032-21)
4.11 Bauleitplanung; Bebauungsplan VEP Lü 188 - Nahversorgungseinrichtung Marten -
hier: I. Beschluss zur Umstellung des Verfahrens von einem Regelverfahren auf einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan (VEP) gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB), II. Entscheidung über Stellungnahmen zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, III. Entscheidung über die Stellungnahmen zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB, IV. Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung, V. Ermächtigung zum Abschluss des Durchführungsvertrages Teil A
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20455-21)
4.12 Bauleitplanung; 62. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes InO 224n - DSW21-Gelände Deggingstraße -, zugleich Änderung der Bebauungspläne InO 103, 183 und 192.
hier: I. Kenntnisnahme vom geänderten aktuellen städtebaulichen Konzept, II. Beschluss zur Erweiterung des räumlichen Geltungsbereiches der 62. Änderung des Flächennutzungsplanes, III. Beschluss zur Erweiterung des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes InO 224n - DSW21-Gelände Deggingstraße -, IV. Beschluss zur Änderung des Bebauungsplanes 192, V. Beschluss zur teilweisen Änderung der Bebauungspläne InO 103 und 183, VI. Beschluss zur erneuten frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21211-21)
4.13 Bauleitplanung der Stadt Waltrop: Sachstand zu der Änderung Nr. 5 des Flächennutzungsplanes und zu der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 92 im Bereich "Im Dicken Dören"
Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 21197-21)
4.14 Bauleitplanung; In O 229 - nördlich Ernst-Mehlich-Straße
hier: Informationsvorlage zur geplanten Bebauung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20830-21)
4.15 Machbarkeitsstudie zur Entwicklung des nördlichen Umfeldes des Dortmunder Hauptbahnhofs
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17182-20-E5)
hierzu -> Überweisung: Seniorenbeirat aus der öffentlichen Sitzung vom 29.04.2021
(Drucksache Nr.: 20593-21)
4.16 Einzelhandelsstandort Dorstfelder Hellweg/Arminiusstraße
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 20945-21)
lag bereits zur Sitzung am 12 .05.2021 vor
4.17 Novelle des Denkmalschutzgesetzes NRW
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 20938-21-E1)
lag bereits zur Sitzung am 12 .05.2021 vor
hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 20938-21-E2)
lag bereits zur Sitzung am 12 .05.2021 vor
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 20938-21-E3)
4.18 Baulückenkataster für Dortmund – Ergebnisse des Pilotprojekts Huckarde
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 20211-21-E1)
lag bereits zur Sitzung am 12 .05.2021 vor
hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP mit Bitte um Stellungnahme (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 20211-21-E2)
lag bereits zur Sitzung am 12 .05.2021 vor
4.19 Antrag der Deutschen Umwelthilfe
Vorschlag zur TO mit BItte um Stellungnahme (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 20943-21)
lag bereits zur Sitzung am 12.05.2021 vor
4.20 Gute-Gebäude-Gesetz
Vorschlag zur TO (Die FRAKTION / Die PARTEI)
(Drucksache Nr.: 21363-21)
4.21 Vorgartengestaltung
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 21434-21)
5. Angelegenheiten des Umweltamtes
5.1 Holzfällarbeiten im Dortmunder Stadtwald
Mündlicher Bericht der Forstverwaltung zum Dortmunder Stadtwald
hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 18882-20-E1)
lag bereits zur Sitzung am 03.02.2021 vor
hierzu -> Empfehlung: Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde aus der öffentlichen Sitzung vom 02.02.2021
(Drucksache Nr.: 18882-20)
5.2 Umsetzungsstand der Luftreinhaltemaßnahmen aus dem Vergleich mit der DUH und der Lokalen Ergänzung zum Luftreinhalteplan Ruhrgebiet 2011 Teilplan Ost
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20605-21)
lag bereits zur Sitzung am 12 .05.2021 vor
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 20605-21-E2)
5.3 Landschaftsschutzgebiete am Dortmunder Flughafen
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 20953-21-E1)
lag bereits zur Sitzung am 12 .05.2021 vor
hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 20953-21-E2)
5.4 Wertstofftonne/Elektroschrott
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 20858-21)
lag bereits zur SItzung am 12.05.2021 vor
hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 20858-21-E1)
6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnen
6.1 Wohnbauprogramm für junge Familien
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 21346-21)
6.2 Kommunaler Wohnungsbau
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 20951-21-E1)
lag bereits zur Sitzung am 12.05.2021 vor
hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 20951-21-E2)
7. Angelegenheiten des Amtes für Stadterneuerung
7.1 Integriertes Stadterneuerungskonzept und vorbereitende Untersuchungen im Umfeld der ehemaligen Betriebsflächen Hoesch Spundwand und Profil GmbH (HSP) / SMART RHINO
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20406-21)
7.2 Städtebauförderprogramm 2022
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20874-21)
7.3 Stadterneuerung: Soziale Stadt - Stadtumbau Hörde
Abschluss des Projekts zur Urbanen Landwirtschaft "Querbeet Hörde",
Fortsetzung als Projekt "Querbeet Dortmund"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19604-21)
7.4 Koordinierungsstelle Heimat zum Förderprogramm „Heimat.Zukunft.Nordrhein-Westfalen. Wir fördern was Menschen verbindet“ des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW (MHKBG NRW) – Monitoringbericht 2020
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20649-21)
8. Angelegenheiten des Vermessungs-und Katasteramtes
nicht besetzt
9. Anfragen
10. Informationen der Verwaltung
Die Sitzung wird von der Vorsitzenden - Frau Rm Reuter - eröffnet.
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fristgemäß eingeladen wurde, und der Ausschuss beschlussfähig ist.
Ferner weist sie gem. § 29. Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat, seine Ausschüsse, Kommissionen und Bezirksvertretungen auf die Aufzeichnung dieser Sitzung hin.
1. Regularien
zu TOP 1.1
2. Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Frank benannt.
zu TOP 1.2
3. Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
Die Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.
zu TOP 1.3
4. Feststellung der Tagesordnung
Verpflichtung eines sachkundigen Bürgers:
Die Ausschussvorsitzende verpflichtet Herrn Wiesner (Die FRAKTION/ Die PARTEI)
seine neuen Aufgaben als sachkundiger Bürger in diesem Ausschuss nach bestem Wissen und Können wahrzunehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen und die Gesetze zu beachten und seine Pflichten zum Wohle der Stadt Dortmund zu erfüllen.
Danach erfolgt die Feststellung der Tagesordnung:
Man einigt sich auf folgende Änderungen der Tagesordnung:
Ergänzungen:
I. Neuer TOP 3.18 : Vorlage im Wege der Dringlichkeit: „Tiefbauamt 2026
Aktuelle Anforderungen und organisatorische Weiterentwicklung „
Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 21142-21)
II. Neuer TOP 4.22: Verkehrsuntersuchung Wallring
-Mündlicher Bericht der Verwaltung-
III. Neuer TOP 4.23: Beschluss über die Einrichtung einer Bewohnerparkzone „Hainallee“
Hier: Ergänzende Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 20197-21-E1)
Absetzung:
Die Verwaltung hat die folgende Vorlage zurückgezogen, da hier ein Irrtum in der Beratungsfolge vorliegt, wonach folgender TOP von der heutigen Tagesordnung des AKUSW abzusetzen ist.
TOP 3.5: Vorlage: „Sonderhaushalt Grabpflegelegate: Entfall der Verlängerung von privatrechtlichen Pflegerechten an Reihen- und Wahlgrabstätten auf Friedhöfen der Stadt Dortmund ohne Zustimmung der Legatbegründenden oder Rechtsnachfolger*innen“
Empfehlung (Drucksache Nr.: 20961-21)
Sonstige Änderungen:
Auf Vorschlag von Herrn Rm Kowalewski einigt man sich darauf, TOP4.7 „ Bauleitplanung: Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 273-westlich Wellinghofer Straße …“(Drucksache Nr.: 20955-21) heute ohne Empfehlung an den Rat der Stadt Dortmund weiterzuleiten, damit das Beratungsergebnis der Bezirksvertretung Hörde aus deren Sondersitzung am 22.06.2021 in die Entscheidung des Rates mit einfließen kann.
Mit den o. a. Änderungen wird die Tagesordnung, wie veröffentlicht, festgestellt.
zu TOP 1.4
5. Genehmigung der Niederschrift über die 4. Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 12.05.2021
Herr sB Hempfling bittet zu TOP 3.2 „Projektumsetzung BMI Smart Cities (Förderprojekt)“
Empfehlung (Drucksache Nr.: 20468-21) um folgende Korrektur der Aussage des Herrn Rm Perlick:
Herr Rm Perlick teilt mit, dass man die Vorlage ablehnen werde. Dies aufgrund des Aspektes der sog. Korrektur: Post-Voting Society, der im zugrunde liegenden Papier des Bundesministeriums wie folgt geschildert werde: „ Da wir genau wissen, was Leute tun und möchten, gibt es immer weniger Bedarf an Wahlen, Mehrheitsfindungen oder Abstimmungen. Verhaltensbezogene Daten können Demokratie als das gesellschaftsfähige Feedback-System ersetzen.
Mit der o. a. Änderung wird die Niederschrift über die 4. Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 12.05.2021 genehmigt.
2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
nicht besetzt
3. Dezernatsübergreifende Aufgaben
zu TOP 3.1
6. Grundsatzbeschluss zur Neuausrichtung der Dortmunder Stadtentwicklungsgesellschaft mbH (DSG)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21044-21)
AKUSW,16.06.2021:
Herr Rm Waßmann bittet darum, die Angelegenheit heute aufgrund weiteren Beratungsbedarfes an den Rat der Stadt Dortmund durchlaufen zu lassen.
Zu den genannten Flächen gibt Herr Rm Schreyer zu Protokoll, dass seine Fraktion weiterhin gegen die Bebauung des in der Vorlage genannten Gebietes „Wickede West“ sei.
Aufgrund weiteren Beratungsbedarfes leitet der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt Dortmund weiter.
zu TOP 3.2
7. Strategie zum Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20975-21)
Hierzu liegt vor: Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) (Drucksache Nr. 20975-21-E1):
…die Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Ergänzungsantrags zum oben genannten TOP:
1. Der stadtweite Ausbau der Ladeinfrastruktur wird in Zusammenarbeit mit den Dortmunder Stadtwerken realisiert.
2. Die Verwaltung wird gebeten, die Ausgabe von grünem Strom an den Ladesäulen als Zielvorgabe im Konzept zu berücksichtigen.
3. Um für eine effizientere Auslastung der einzelnen Ladesäule zu sorgen und dem Problem des Dauerparkens auf Ladeplätzen zu begegnen, sollen technisch flexible Lademöglichkeiten geprüft werden, die eine Versorgung mehrerer Parkplätze von einer Ladesäule aus ermöglichen.
Begründung:
Ggf. mündlich
AMIG, 08.06.2021:
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich bei einer Gegenstimme (Fraktion AfD) folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:
Die Verwaltung wird beauftragt eine Strategie zum Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur inklusive Begleitmaßnahmen zu entwickeln.
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün beschließt den o.a. Zusatz-/Ergänzungsantrag einstimmig als Prüfauftrag an die Verwaltung.
AKUSW,16.06.2021:
Frau Rm Neumann –Lieven regt an, die in der Vorlage erwähnte gute Beteiligungsplattform auch in den Stadtbezirken bekannt zu machen, damit das auch dort weitergetragen werde und eine breitere Öffentlichkeit finde.
Herr Rm Waßmann bittet darum, die Bezirksvertretungen bei der Erstellung der Strategie mit in die Beratungsfolge aufzunehmen, da diese die örtlichen Kenntnisse möglicherweise nochmal besser parat hätten, um beurteilen zu können, wo eventuell Ladeinfrastruktur anzusiedeln sei.
Weiter möchte er zu Punkt 1. des Prüfauftrages aus dem AMIG wissen, ob es realistisch und auch sinnvoll sei hier ausschließlich mit den Dortmunder Stadtwerken zu arbeiten oder man hier andere Partner mit ins Boot nehmen müsse.
Herr Pommerenke sagt zu, dass man die Bezirksvertretungen definitiv in Bezug auf den weiteren Ausbau der Ladeinfrastruktur mit einbinden werde. Aktuell beschäftige man sich gemeinsam mit Partnern der Hochschule und DoNetz damit das Verteilnetz zu prüfen. Dies sei eine umfangreiche Aufgabe, die man hoffentlich zum Ende des Jahres abgeschlossen haben werde. Die Ladeinfrastruktur zusammen mit den Dortmunder Stadtwerken zu realisieren könne derzeit nicht wirklich positiv beantwortet werden, weil es kartellrechtliche Gründe gäbe. Man müsse Konzessionen in dieser Größenordnung öffentlich ausschreiben. Hierauf könne sich jedes Unternehmen bewerben. Das genaue Verfahren hierzu werde man später aber noch in der Arbeitsgruppe definieren. Zur Frage aus dem AMIG generell für Ladeinfrastruktur im öffentlichen Bereich aber auch im privaten Bereich
„Grünstrom“ zu verwenden, sei es so, dass dies für den öffentlichen Bereich Grundvoraussetzung sei, da man ansonsten gar keine Fördermittel bekäme. Wie und welche Ladesäulen nachher mit welcher Technologie aufgebaut würden, werde man im Rahmen des Prozesses noch diskutieren.
Unter Einbeziehung der Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün empfiehlt der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei 1 Gegenstimme (Fraktion AfD) folgenden, ergänzten Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:
Die Verwaltung wird beauftragt eine Strategie zum Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur inklusive Begleitmaßnahmen zu entwickeln.
Ergänzung (Prüfauftrag an die Verwaltung):
1. Der stadtweite Ausbau der Ladeinfrastruktur wird in Zusammenarbeit mit den Dortmunder Stadtwerken realisiert.
2. Die Verwaltung wird gebeten, die Ausgabe von grünem Strom an den Ladesäulen als Zielvorgabe im Konzept zu berücksichtigen.
3.Um für eine effizientere Auslastung der einzelnen Ladesäule zu sorgen und dem Problem des Dauerparkens auf Ladeplätzen zu begegnen, sollen technisch flexible Lademöglichkeiten geprüft werden, die eine Versorgung mehrerer Parkplätze von einer Ladesäule aus ermöglichen.
ung mehrerer Parkplätze von einer Ladesäule aus ermöglichen.
Parkplätze von einer Ladesäule aus ermöglichen.
zu TOP 3.3
8. Umsetzung der Bundesförderung "Corona-gerechte Um- und Aufrüstung von raumluft- technischen Anlagen in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten" in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20833-21)
AKUSW,16.06.2021:
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt
a) die Umsetzung und Finanzierung gemäß den förderrechtlichen Regelungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie für die in der Anlage 1 aufgeführten Maßnahmen mit geschätzten Gesamtkosten in Höhe von 634.400 EUR über das Förderprogramm „Corona-gerechte Um-und Aufrüstung von raumlufttechnischen Anlagen in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten“.
Bei der Auswahl von geeigneten Projekten wird der Ziff. 5 der Förderrichtlinie entsprochen.
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass es aufgrund der Tatsache, dass bei den Maßnahmen derzeit noch keine abgeschlossene Planung vorliegt, im weiteren Planungsverlauf zu Kostenabweichungen gegenüber dem aktuellen Stand kommen kann.
Ebenso beschließt der Rat
b) zur Beschleunigung der Maßnahmenumsetzung den Verzicht auf separate Planungs- und Ausführungsbeschlüsse zu den Maßnahmen des Förderprogramms.
c) gem. § 83 GO NRW die außerplanmäßige Mittelbereitstellung im Haushaltsjahr 2021 an investiven Haushaltsmitteln in Höhe von insgesamt 211.467 EUR innerhalb der Budgets der Fachbereiche 24 und 40, sowie die Bereitstellung von außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen gem. § 85 i.V.m. § 83 GO NRW im Jahr 2021 für das Haushaltsjahr 2022 i.H.v. insgesamt 422.933 EUR. Die Einzelmaßnahmen mit den genauen Aufteilungen und die Deckungspositionen können der Anlage 2 entnommen werden.
Die politischen Gremien werden im Rahmen eines Abschlussberichtes in 2021 über die Entwicklung der Projekte in Kenntnis gesetzt.
zu TOP 3.4
9. Abbruch des ehemaligen Kreiswehrersatzamtes und Errichtung eines Verwaltungsneubaus am Standort Leuthardstraße 1-7, Johannisborn 2-4
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19733-21)
AKUSW,16.06.2021:
Herr Rm Schreyer drängt darauf, für die geplante Ausschreibung der Maßnahme konkrete Zertifizierungen für nachhaltiges Bauen, wie z.B., „Silber“ der Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen in die Ausschreibung mit aufzunehmen.
Herr Rm Frank erinnert daran, dass man bereits vor längerer Zeit bei der Verwaltung eine Übersicht über alle eigenen und angemieteten Büroflächen der Stadt Dortmund eingefordert habe, welche bisher nur außerhalb der Sitzungen vorgestellt worden sei. Er bitte darum, diese Liste dem Ausschuss vorzulegen.
Frau Rm Neumann-Lieven möchte wissen, ob der VMDO bereits andere Räume angeboten bekommen habe und ob dieser später eventuell auch wieder zurückziehen könne.
Herr Ellerkamp teilt mit, dass man das Thema Zertifizierung gerne mit aufnehme. Zu der durch Herrn Rm Frank erbetenen schriftlichen Informationen verweise er darauf, dass er diese jeweils im Herbst der letzten Jahre auf Anforderung aus dem Finanzausschusses (AFBL), neben ausführlicher mündlicher Berichterstattung zu diesem Thema, dort vorlegt habe. Diese Information sei für diesen Herbst wieder vorgesehen. Mit dem VMDO habe man noch nicht gesprochen. Zu gegebener Zeit werde man aber mit diesem gemeinsam eine Lösung finden, wobei er bereits heute darauf aufmerksam mache, dass es immer günstiger sei, hier im eigenen Bestand unterwegs zu sein.
Die Vorsitzende, Frau Rm Reuter hält fest, dass der Ausschuss von der Verwaltung erwarte, die entsprechende Ausschreibung zur Kenntnis vorgelegt zu bekommen.
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei einer Enthaltung (Fraktion AfD) folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund fasst folgenden Beschluss:
a) Die Weiterverfolgung der Variante Abbruch des Bestandsgebäudes auf dem Grundstück Leuthardstraße 1-7, Johannisborn 2-4 und die Errichtung eines Neubaus zur Unterbringung von städtischen Büroarbeitsplätzen. Die tatsächliche Vergabe, Planung und die Ausführung hat eine separate Beschlussfassung zur Voraussetzung.
b) Vorbereitung eines Vergabeverfahrens (Konzeption des Verfahrens und Erstellung der Vergabeunterlagen) über die Planung und Realisierung eines Büroneubaus für rund 250 Arbeitsplätze.
c) Des Weiteren wird das Sondervermögen „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds“ (SV GVVF) ermächtigt, ein Büro für die technische Verfahrensbetreuung sowie eine Rechtsberatung für die juristische Verfahrensbetreuung zu beauftragen.
zu TOP 3.5
10. Sonderhaushalt Grabpflegelegate: Entfall der Verlängerung von privatrechtlichen Pflegerechten an Reihen- und Wahlgrabstätten auf Friedhöfen der Stadt Dortmund ohne Zustimmung der Legatbegründenden oder Rechtsnachfolger*innen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20961-21)
Die Vorlage wurde von der Verwaltung zurückgezogen.
zu TOP 3.6
11. Information über das Wettbewerbsergebnis Vierfachsporthalle Unionviertel
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20944-21)
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Vorlage über die Preisträger des Planungswettbewerbes zur Kenntnis.
zu TOP 3.7
12. Masterplan Sport (Sportentwicklungsplanung) für die Stadt Dortmund
13. Zweiter Zwischenbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20462-21)
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den zweiten Zwischenbericht zur Kenntnis.
zu TOP 3.8
14. Stadtbahnentwicklungskonzept
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20397-21)
Hierzu liegt vor Schreiben der Verwaltung (Drucksache Nr.:20397-21-E1) (siehe Anlage zur Niederschrift)
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.:20397-21-E6):
…die Fraktion BÜNDNIDS 90/DIE GRÜNEN bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Ergänzungsantrags:
Die Verwaltung wird aufgefordert, bei der Fortschreibung des Stadtbahnentwicklungskonzepts die bisher nicht realisierten Maßnahmen aus dem vorhandenen Konzept von 2008 nicht nur zu überprüfen und zu aktualisieren, sondern auch das Kosten-Nutzen-Verhältnis in Hinblick auf die Belange des Klimaschutzes grundsätzlich neu zu bewerten und die Maßnahmen entsprechend zu priorisieren.
Dies kann auch dazu führen, im Konzept von 2008 vorgesehene Maßnahmen ersatzlos zu streichen und andere Maßnahmen neu aufzunehmen.
Zudem bitten wir die Verwaltung, folgende Ergänzungen und Anregungen im Rahmen des Stadtbahnentwicklungskonzepts zu berücksichtigen:
Zu 4.2: Weitere aktuelle Maßnahmen in Planung - Herstellung vollständiger Barrierefreiheit
- Es sind barrierefreie Zugänge zu Haltestellen in Mittellage an beiden Enden der Bahnsteige vorzusehen. Dies gilt insbesondere für folgende Haltestellen:
Lippestraße, Funkenburg, Am Zehnthof, Knappschaftskrankenhaus, Geschwister-Scholl-Straße sowie an den geplanten Mittelbahnsteigen in der Oesterholzstraße (U44) und Rheinischen Straße (U43/U44).
- Die Umsetzung der Maßnahmen für die vollständige Barrierefreiheit aller Stadtbahnhaltestellen muss Priorität erhalten.
- Die DSW21 wird gebeten, zur Priorisierung der Maßnahmen die Fahrgastzahlen für alle Haltestellen der Linien U43/U44 darzustellen.
- Die Infrastruktur der Ost-West-Strecke U43/U44 wird an die 2,65 breiten Stadtbahnfahrzeuge (Querschnittsveränderungen) angepasst. Die DSW21 wird in dem Zusammenhang um eine Darstellung gebeten, welche Streckenabschnitte bereits für breitere Fahrzeuge ausgelegt sind.
Zu 4.3.3: H-Bahn – Neue Fahrzeuggeneration
- Die Erweiterung der H-Bahn erfolgt nur in Ergänzung des bestehenden Systems, d.h., es entsteht kein zweiter Inselbetrieb und kein Parallelverkehr zu bestehenden Stadtbahnstrecken oder Strecken des SPNV.
- Vorrangig soll die Verknüpfung vom Campus zur U42 bzw. S5 hergestellt werden.
- Für die H-Bahn wird eine Doppeltraktion analog Sky-Train DUS geprüft.
Zu 5.1.3 Stadtbahnverlängerung Hacheney
- Bei der Realisierung der Stadtbahnverlängerung bis zur Godekinstraße soll eine kurze Verlängerung nur bis zur Zillestraße mit untersucht werden.
Zu 5.2.2 Anbindung des neuen Stadtquartiers Smart Rhino
- Zusätzlich zum beschriebenen Abzweig der Stadtbahnstrecke der U43/44 auf das Gelände soll auch eine Stichstrecke Hafen – Smart Rhino-Zentrum (– Dorstfeld S) untersucht werden.
- Als Alternative zur vorgeschlagenen H-Bahnverbindung soll eine Stadtbahnverbindung von der Stadtbahnhaltestelle "Hafen" über Smart Rhino zur Haltestelle "Dortmund-Dorstfeld" geprüft werden.
Zu 5.1.5 Erschließung des Flughafengeländes
- Vor dem Hintergrund einer möglichen Nachnutzung der Fläche sollte die Trasse der Stadtbahnstrecke zum Flughafengelände gesichert und eine Haltestelle für die Bewohner*innen von Neuasseln (Aplerbecker Straße) vorgesehen werden, evtl. unter Nutzung der ehemaligen Bahntrasse zwischen Marsbruchstraße und Holzwickeder Straße.
Zu 5.2.7 Gleiskreuzung Obernette/Erschließung Energie-Campus
- Die Verlegung der Schienen auf die Westseite der Emscherallee wird geprüft. Dazu wird die Emscherallee von vier auf zwei Kfz-Fahrbahnen reduziert.
- Bei einer Umplanung ist sicherzustellen, dass zur Anbindung des Energie-Campus an die Wohnstraßen von Huckarde attraktive und sichere Fuß- und Radwege eingerichtet werden.
Des Weiteren wird die Verwaltung im Rahmen der Fortschreibung um die Prüfung der folgenden Punkte gebeten:
- Erschließung der Entwicklungsfläche Phoenix- West mit einer Stadtbahn
- Verlängerung der U47 in Aplerbeck mindestens zum Bahnhof Aplerbeck, perspektivisch auch zum Bahnhof Aplerbeck Süd.
- Anbindung des S-Bahnhofes Dortmund-Dorstfeld (ggf. im Zusammenhang mit Smart Rhino)
- U44-Strecke zum Borsigplatz über Weißenburger Straße
- Stadtbahnverbindung BO-Langendreer – DO-Lütgendortmund als Verlängerung der am Bahnhof BO-Langendreer S endenden BOGESTRA-Linien von Witten bzw. Bochum.
- Für Korridore, die zur Trassensicherung freigehalten werden, soll die Einrichtung von Radwegen als Zubringer zur Stadtbahn geprüft werden (bike+ride).
AKUSW,16.06.2021:
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vertagt die Befassung mit dieser Angelegenheit auf seine nächste Sitzung im September.
zu TOP 3.9
15. Radwegeangebot im Straßenzug Treibstraße, Grüne Straße, Steinstraße, Heiligegartenstraße, Jägerstraße und Gronaustraße (bis Bleichmärsch) - Konzept
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18221-20)
Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün (AMIG) vom 08.06.2021:
AMIG, 08.06.2021:
Herr Rm Frank hat bereits unter TOP 1.3 „Feststellung der Tagesordnung“ Beratungsbedarf für seine Fraktion geltend gemacht und gebeten, die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen zu lassen.
Frau Rm Lemke fragt, ob die Mittelinsel an der Treibstraße/Knotenpunkt Sunderweg entfernt wird und ob die dort stehenden Bäume gefällt werden? Weiter fragt sie, mit welchen Maßnahmen man dem illegalen Parken begegnen wird? Zudem bittet sie um Auskunft darüber, ob diese Planung zu den anderen in diesem Bereich anstehenden Planungen wie z.B. dem Umbau des ZOB´s passt?
Herr Rm Frank hält die Verringerung der Fahrspuren aufgrund des hohen motorisierten Verkehrsaufkommens an dieser Stelle für problematisch.
Herr sB Eltner fragt nach, wie es sich mit den „freien Rechtsabbiegern“ verhält? Zudem schließt sich man sich den Fragen von Frau Rm Lemke an.
Die gestellten Fragen beantwortet Herr StR Wilde wie folgt:
Ziel ist es, die heute vierspurige Straße durch den vorgesehen Umbau für den Radverkehr zu ertüchtigen. Die aufgrund von Untersuchungen festgestellten und prognostizierten Verkehrsmengen geben einen solchen Umbau her. Bei den Untersuchungen wurden sowohl die Umbausituation „Wallring“ als auch die Bebauung „Nördliches Bahnhofsumfeld“ mit den sich jeweils ergebenden Verlagerungen des Verkehrs eingerechnet. Die Situation auf dem Straßenzug wird unter diesen Bedingungen funktionieren. Es wurde allerdings auch unterstellt, dass die Verkehrswende in Dortmund funktioniert und dass es dadurch in den nächsten zehn Jahren zu einer Abnahme des Motorisierten Individualverkehrs (MIV) zu Gunsten des ÖPNV und des Radverkehrs kommen wird. Unter diesen Annahmen ist die Planung aufgestellt worden.
Bei dieser Vorlage geht es noch einmal um eine Überprüfung der Knotenpunkte hinsichtlich ihrer Funktions- und Leistungsfähigkeit. Dabei wird sicherlich auch die Diskussion über die freien Rechtsabbieger einbezogen.
Im Bereich der Steinstraße kann schon heute ein funktionierender Straßenabschnitt dargestellt werden. Mit der noch zu beratenden Vorlage zu TOP 5.3 „Fahrbahnerneuerung Steinstraße“ wird das Ziel verfolgt, in diesem Abschnitt schon jetzt diesen künftigen Querschnitt herzustellen.
Die Verwaltung geht davon aus, dass man diesen Querschnitt, der jetzt in der Steinstraße entstehen soll, auch in dem gesamten Straßenzug durchführen kann.
Diese Planung entspricht auch der Radverkehrskonzeption. Im Arbeitskreis Masterplan Mobilität ist das Radverkehrskonzept der Stadt Dortmund neu aufgesetzt worden. Die dortigen Ergebnisse will man in der zweiten Jahreshälfte der Politik vorstellen. Dieser Straßenzug ist ein wichtiger Netzzusam-menhang nicht nur für den Kfz-Verkehr, sondern auch für den Radverkehr, der durch diese Maßnahme eine Verbesserung der Radverkehrssituation erfährt.
Herr Rm Nienhoff fragt mit Blick auf die zeitliche Perspektive von 10 Jahren, der derzeitigen Belastung dieser Straße durch den Kfz-Verkehr und der anderen noch anstehenden Maßnahmen, wann mit der Funktionsfähigkeit des dann umgebauten Straßenzuges zu rechnen sei?
Herr StR Wilde geht davon aus, dass die Knotenpunkte etwas stärker als bisher belastet werden. Allerdings werden sich zusätzliche Belastungen erst mit der Durchführung der noch in den nächsten fünf bis zehn Jahren geplanten Maßnahmen ergeben, wobei dann auch sukzessive die Verkehrs-wende greifen wird, was wiederum zu einer entsprechenden Verringerung der Belastungen führen wird. In diese freiwerdenden Potentiale können die zusätzlichen Verkehre aus dem Bereich Hauptbahnhof und Wall fließen.
Herr Rm Gebel bittet um Beantwortung der noch offenen Fragen (illegales Parken und Baumfällung).
Herr StR Wilde führt aus, dass die heutigen offiziellen Parkplätze erhalten bleiben sollen. Keinesfalls wird illegales Parken legalisiert. Er klärt darüber auf, wie der Busverkehr des ZOB´s geleitet wird.
Herr sB Eltner sieht es kritisch, dass Radwege durch den PKW-Parkverkehr überquert werden müssen. Zudem hat er zu der Verflechtungsstrecke in der Steinstraße folgende Frage:
Vom Westen aus hat die Steinstraße zukünftig nur noch eine Spur und eine Spur für den Radverkehr. Dann geht es auf zwei Geradeaus-Fahrspuren hinaus und wird auf der östlichen Seite der Leopoldstraße wieder auf eine Spur zurückgeführt. Warum ist das notwendig und wird das noch einmal im Sinne der Knotenpunktüberprüfung überprüft?
Herr StR Wilde führt aus, dass es beabsichtigt ist, die Leistungsfähigkeit der Knotenpunkte zu erhalten, da diese letztendlich die Menge bestimmen, die durch die Strecke gebracht werden kann. Daher kommt es in Kreuzungsbereichen zu dieser Mehrspurigkeit, die auch beibehalten werden soll. Die Situation wird für die Kreuzungsbereiche jetzt – in 2021 - zunächst eine höhere Belastung mit sich bringen. Die Situation wird sich aber perspektivisch ändern. Die abschließenden Leistungsfähigkeiten werden mit dem Gutachten noch weiter konkretisiert und untersucht.
Herr Rm Gebel fragt nach, ob bauliche oder ergänzende Maßnahmen geplant sind, um dort das nicht rechtskonforme Parken auf ein Minimum beschränken können?
Frau Rm Lemke fragt noch einmal nach dem Verbleib der beiden auf der Mittelinsel Treibstraße/ Knotenpunkt Sunderweg vorhanden Bäume, wenn an der besagten Stelle eine Abbiegespur eingerichtet werden soll?
Herr Rm Schreyer bittet um Aufklärung bezüglich der „freien Rechtsabbieger“ im Bereich Steinstraße. Insbesondere stellt sich die Frage, ob die zurzeit vorherrschende kritische Situation für die Fußgänger verbessert werden kann, z.B. mit einem „Zebrastreifen“?
Herr StR Wilde bittet um Verständnis, dass diese Fragen im Detail erst nach Vorliegen der fertigen Ausbauplanung beantwortet werden können. Der in der vorliegenden Planung vorgesehene „freie Rechtsabbieger“ im Bereich der Steinstraße Richtung Leopoldstraße soll bleiben. Daneben wird es die Markierung des separaten Radweges geben. Er weist darauf hin, dass es sich bei der vorgesehenen Maßnahme nicht um Neubau, sondern lediglich um die Oberflächenerneuerung mit anschließender Markierung des vorgeschlagenen neuen Querschnitts handelt. Sollten sich nach Vorliegen der gutachterlichen Untersuchungen für die Knotenpunkte Optionen für eine andere Gestaltung der Kreuzungen ergeben, wird man das nutzen.
Zur Frage des Herr Rm Schreyer („Zebrastreifen“ im Bereich des freien Rechtsabbiegers Steinstraße) nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
„Die Einrichtung eines Fußgängerüberweges (FGÜ), sog. Zebrastreifen, richtet sich nach der Richtlinie für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen. Demnach sind gewisse verkehrliche Voraussetzungen für eine Umsetzung erforderlich.
Der FGÜ muss aus einer Entfernung von mindestens 50 Metern erkannt werden können und die Sichtweite von und auf die Warteflächen ist aus einer Entfernung von mindestens 30 Metern zu gewährleisten. Die freilaufende Rechtsabbiegespur beginnt ca. 80 m vor der Kreuzung. Dabei besteht eine geradlinige Sichtbeziehung. Insofern sind die Voraussetzungen bzgl. des sog. Sichtdreiecks als gegeben anzusehen.
Des Weiteren wird ein FGÜ erst ab einer Verkehrsstärken von 450 Fahrzeugen/h empfohlen, wenn mindestens 50 Personen die Fahrbahn in dieser Zeit überqueren. Ohne konkrete Verkehrszählung wird dieses Verkehrsaufkommen aufgrund der Größe und Wichtigkeit des Knotens, im direkten Nahbereich der Innenstadt, als gegeben vorausgesetzt.
Außerdem ist zur Ausführung eines DIN-gerechten FGÜ eine entsprechende Beleuchtung erforderlich. Im betreffenden Bereich muss daher ein zusätzlicher Beleuchtungsmast mit LED-Technik errichtet werden. Dieser ist ca. 5 m von der Achse des FGÜ aus, vor diesem, einzurichten.
Die rein verkehrlichen Voraussetzungen für die Einrichtung des FGÜ sind folglich erfüllt.
Wie sich der Einfluss des FGÜ über den Bypass zu der Leistungsfähigkeit des signalisierten Knotens verhält, kann stand heute nicht abschließend bewertet werden. Es ist jedoch aufgrund der Länge der Rechtsabbiegespur von einer nur geringen Auswirkung auszugehen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Einrichtung des FGÜ einen gewissen zeitlichen Vorlauf benötigt. Insbesondere die neue Beleuchtung muss fachgerecht geplant und ausgeführt werden.“
Frau Uehlendahl führt zur Mittelinsel Treibstraße/Knotenpunkt Sunderweg aus, dass die in der Konzeptdarstellung dargestellten notwendigen Abbiegespuren dort nur realisiert werden können, wenn diese Mittelinsel und damit auch die beiden Bäume entfernt werden.
Herr Rm Frank bittet, die Entscheidung zur Vorlage aufgrund des Beratungsbedarfs seiner Fraktion im Rat zu treffen.
Herr Rm Schmidtke-Mönkediek stimmt dem zu.
Herr Rm Gebel gibt zu Protokoll, das die Fragen seiner Fraktion beantwortet sind und man beschlussfähig sei. Man ist damit einverstanden, die Vorlage ohne Empfehlung weiterzuleiten.
Herr Rm Dudde schließt sich ebenfalls diesem Vorschlag an. Zugleich bittet er darum, die Ergebnisse aus der heutigen Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün zu diesem Tagesordnungspunkt den nachfolgenden Gremien bereits als Protokoll zur Verfügung zu stellen.
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün leitet die Angelegenheit aufgrund weiteren Beratungsbedarfes der CDU-Fraktion ohne Empfehlung weiter.
Weiter liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt Nord vom 09.06.2001:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord wünscht in der nächsten Sitzung eine Berichterstattung durch den zuständigen Fachbereich bei der die vollständige Planung inkl. Zeitschiene vorgestellt werden soll.
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord beschließt mehrheitlich (bei 4 SPD, 6 Bündnis 90/Die Grünen, 4 Die Linke/Die PARTEI, 2 Gegenstimmen AfD und CDU) den nachfolgenden Antrag der SPD-Fraktion:
„Ergänzend zur verkehrstechnischen Untersuchung wird auf dem genannten Straßenzug in beide Fahrtrichtungen ein provisorischer, geschützter Radweg geschaffen.
Begründung:
Neben der umfassenden und teuren verkehrstechnischen Untersuchung, soll ganz praktisch ein gesicherter provisorischer Radweg geschaffen werden, um schon jetzt auch praktische Erfahrungen von Radfahrenden und Autofahrenden zu sammeln. Darüber hinaus erscheint es uns angesichts der aktuellen Entwicklung geboten, schnellstmöglich gegen eine mögliche Etablierung einer Raserszene auf diesem Straßenzug zu handeln, und die Fahrbahnen zu reduzieren.“
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt mehrheitlich (bei 4 SPD, 6 Bündnis 90/Die Grünen, 4 Die Linke/Die PARTEI, 1 Gegenstimme AfD und 1 Enthaltung CDU) dem Rat der Stadt nachfolgende Beschlussfassung:
„Der Rat beschließt auf Basis des hier vorgestellten Konzeptes grundsätzlich die Schaffung von Radverkehrsanlagen durch Markierung von Radfahrstreifen im Straßenzug Treibstraße, Grüne Straße, Steinstraße, Heiligegartenstraße, Jägerstraße und Gronaustraße (bis Bleichmärsch), in dem er die Verwaltung beauftragt in die weitergehende Planung einzusteigen.“
Weiter liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag mit Bitte um Stellungnahme (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.:)
…die CDU-Fraktion im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen bittet um Beantwortung der nachfolgenden Fragen sowie um Beratung und Beschlussfassung des nachfolgenden Antrags.
1. Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beauftragt die Verwaltung, bei der Planung von Radwegen fortan grundsätzlich den gesamten Straßenraum – von Hauskante zu Hauskante – in die planerische Konzeption miteinzubeziehen. So auch im Falle des hier definierten Planbereichs im Straßenzug Treibstraße, Grüne Straße, Steinstraße, Heiligegartenstraße, Jägerstraße und Gronaustraße. Die Konzeption ist daher zu überarbeiten/anzupassen.
2. Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen bittet die Verwaltung zu prüfen, inwieweit in dem hier definierten Planbereich für eine erhöhte Sicherheit für den Radverkehr eher Radwege/Fahrradstraßen über Nebenstraßen sinnvoller erscheinen.
3. Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen bittet die Verwaltung um schriftliche Stellungnahme zu der Frage, inwieweit eine Reduzierung von Fahrspuren vor der Feuer- und Rettungswache I (Steinstraße) eine Beeinträchtigung für den Rettungsverkehr erwarten lässt. Darüber hinaus wird die Verwaltung gebeten, eine Stellungnahme der Dortmunder Feuerwehr zu den Planungen einzuholen und dem Ausschuss vorzulegen.
4. Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beauftragt die Verwaltung, den aktuell im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vorliegenden Baubeschluss (Drucksache Nr.: 18688-20) für die Steinstraße bis zur abschließenden Beratung und Beschlussfassung der überarbeiteten Planung im AKUSW zurückzuziehen.
5. Darüber hinaus erscheint die Planung in diesem Bereich bezüglich des „Dekadenprojekts Umfeld nördlicher Hauptbahnhof“ unzureichend und nicht auf das Vorhaben abgestimmt. Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen bittet hierzu ebenfalls um eine umfassende Erläuterung und um Anpassung der Radwegeplanung in diesem Einzugsgebiet und stellt fest, dass diesbezüglich ggf. die Schrittfolge nicht angemessen erscheint.
Darüber hinaus bittet die CDU-Fraktion um schriftliche Beantwortung folgender Fragen:
1. Beabsichtigt die Verwaltung im Rahmen einer Radwegekonzeption das gesamte Stadtgebiet zu überplanen?
2. Wann ist ggf. mit der Einbringung einer gesamtstädtischen Radwegekonzeption in die politischen Gremien zu rechnen?
3. Bezogen auf das in der Vorlage definierte Plangebiet: Liegen der Verwaltung Informationen darüber vor, dass sich in diesem Areal Bauvorhaben privater EigentümerInnen in Planung befinden?
4. Wenn ja, mit welchen Auswirkungen ist mit Blick auf den daraus zu erwartenden Verkehr zu rechnen?
AKUSW,16.06.2021:
Herr Rm Dudde erhebt die Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt Nord zum Antrag.
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lehnt diesen Antrag mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion B‘90/Die Grünen, DIE LINKE + sowie Die FRAKTION/ Die PARTEI) ab.
Herr Rm Waßmann führt an, dass man mit dem vorliegenden Antrag seiner Fraktion beabsichtige, das Konzept zu diesem Thema möglichst nochmal zu optimieren und appelliert an den Ausschuss heute die Chance zu ergreifen, dies mit einem entsprechenden Beschluss hierzu zu ermöglichen.
Herr Rybicki teilt mit, dass er den CDU-Antrag nicht so verstanden habe, dass bei jeder Maßnahme für Radwege grundsätzlich der gesamte Straßenraum zu überplanen und umzubauen sei, sondern, dass dieser zu betrachten sei und dann, bei Sinnhaftigkeit, auch andere Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Umbau des Straßenzuges möglich wären (z.B. Ausweisung durch Ummarkierung, durch Erhebung zur Fahrradstraße etc.)...also eine Betrachtung des gesamten Straßenraumes aber nicht grundsätzlich der Umbau des gesamten Straßenraumes. Sicherlich könne man diese gesamte Betrachtung des Straßenraumes auch anstellen, wenn lediglich eine Fahrbahndeckerneuerung anstehe, dann aber möglicherweise auch zu dem Schluss kommen, dass die Sanierung der Fahrbahndecke hier das Mittel der Wahl sei.
Beschlussfassung zum o.a. Zusatz-Ergänzungsantrag (CDU-Fraktion ) (Drucksache Nr.:18221-21-E3)
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt diesem Antrag in Punkt 1, Satz 1, im Sinne der o.a. Ausführungen durch Herrn Rybicki einstimmig, bei Enthaltungen Die LINKE+ sowie Die FRAKTION/Die PARTEI) zu.
Weiter lehnt der Ausschuss die Punkte 2. bis 5. dieses Antrags mehrheitlich, bei Gegenstimmen (CDU-Fraktion, Fraktion FDP sowie Fraktion AfD) ab
Die Verwaltung wird darum gebeten, die außerdem hierin enthaltenen Fragen 1. bis 4. schriftlich zu beantworten.
Beschlussfassung zur Vorlage:
In Kenntnis der Beschlussfassung zum CDU-Antrag, der Empfehlungen des AMIG und der Bezirksvertretung Innenstadt Nord empfiehlt der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (CDU-Fraktion sowie Fraktion AfD) folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt auf Basis des hier vorgestellten Konzeptes grundsätzlich die Schaffung von Radverkehrsanlagen durch Markierung von Radfahrstreifen im Straßenzug Treibstraße, Grüne Straße, Steinstraße, Heiligegartenstraße, Jägerstraße und Gronaustraße (bis Bleichmärsch), in dem er die Verwaltung beauftragt in die weitergehende Planung einzusteigen.
zu TOP 3.10
16. Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes - Kapitel 1 (KIF I) in Dortmund - 10. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20619-21)
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den 10. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes
– Kapitel 1 (KIF I) in Dortmund zum Stichtag 01.04.2021
zur Kenntnis.
zu TOP 3.11
17. Soziale Stadt - Stadtumbau Hörde
18. Öffentliche Darstellung der Städtebauförderung: Standorte Förderstelen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21110-21)
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Die FRAKTION/Die PARTEI) (Drucksache Nr.: 21110-21):
Die FRAKTION Die PARTEI bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:
Beschlussvorschlag
Die Stelen sollen aus purem Gold errichtet werden und an ihrer Spitze eine überlebensgroße Büste von Horst “Heimat-Horst” Seehofer tragen, die an ihrem Sockel aus Diamanten den Schriftzug zeigt: “Danke Horst, ohne Dich hätten wir keine Heimat!”.
Sollte doch Interesse an einer weniger pompösen Darstellung vorhanden sein, sollen die Plastik-Tafeln alternativ im Eingangsbereich dreier ortsansässiger Behörden angebracht und bei erster Gelegenheit dem Recycling zugeführt werden.
Begründung
Die Art und Weise der Darstellung entspricht nicht der Würdigung, den die selbstlose Zuteilung an die Stadt verdient. Rostiger Stahl könnte den Eindruck erwecken, dass es sich beim zugeteilten Geld um Steuermittel handelt, statt um eine Gönnung aus der Privatschatulle der generösen Heimatminister (gendern nicht erforderlich).
Da mit dem Aufstellen weiterer Stelen im Stadtgebiet gerechnet werden darf, sollte eine einheitliche und angemessene Darstellung gegeben sein.
AKUSW, 16.06.2021:
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt folgenden Beschluss der Bezirksvertretung Hörde zur Kenntnis.
Die Bezirksvertretung Hörde beschließt die Herstellung von drei Förderstelen zur öffentlichen Darstellung der Städtebauförderung an den Standorten Hörder Bahnhofstraße, Friedrich-Ebert-Platz und Stadteingang.
Zum o.a. Zusatz-/Ergänzungsantrag schlägt Herr Wilde vor, dass er diesen gerne zum Anlass nehme, in einem der nächsten Gespräche, die man mit dem Land führen werde, zu thematisieren, ob es noch zeitgemäß sei, zukünftig solche Auflagen zu erteilen oder ob man nicht andere Wege finden könne, den Förderwillen und die Förderung eines Landes vor Ort zu dauerhaft dokumentieren.
Der Ausschuss schließt sich diesem Vorschlag an und bittet die Verwaltung darum, entsprechend zu verfahren. Man ist sich darin einig, dass eine Beschlussfassung zu diesem Antrag somit nicht mehr erforderlich ist.
zu TOP 3.12
19. Sachstandsbericht der Fachbereiche 67, 23 und 32 zum Umsetzungsstand Umgang mit Problemimmobilien in der Dortmunder Nordstadt
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20527-21)
AKUSW, 16.06.2021:
Herr Ingenmey bittet die Verwaltung darum, zu der auf Seite 8 der Vorlage aufgeführten Immobilie: Borsigplatz 5, 5a, 5b sowie Oestermärschstraße 74 und 76 die Öffentlichkeit zum aktuellen Sachstand zu informieren, damit diese wisse, wie mit dem Grundstück umgegangen werden soll
Frau Linnebach signalisiert, dass Verwaltung sich hierum kümmern werde.
Herr Rm Waßmann bezieht sich auf die Ausführungen auf Seite 9 der Vorlage. Hierzu sei ihm aufgefallen, dass die dortigen Ausführungen im Kontext zur heutigen DSG-Vorlage stünden.
Hier sei zu entnehmen, was die Grundstücke Brunnenstraße, Burgholzstraße, Mallinckrodtstraße etc. angehe, der Fachbereich Liegenschaften offensichtlich eine Ausschreibung vornehmen werde, um über die Vergabestelle einen Rahmenvertrag bezüglich der Bewirtschaftung der Objekte abzuschließen. Da aber auch beabsichtigt sei, diese Objekte in die DSG einzulegen, wolle er wissen, ob hier eventuell irgendwelche negativen Folgen drohen könnten.
Er bitte darum diese Frage, wenn nicht in der morgigen AFBL-Sitzung spätestens zur Ratssitzung zu beantworten.
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den gemeinsamen Sachstandsbericht der Verwaltung zum Umgang mit Problemimmobilien in der Dortmunder Nordstadt zur Kenntnis.
zu TOP 3.13
20. Sachstand Planung Stadt- und H-Bahn, insbesondere auf dem Smart Rhino Campus
Bitte um Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 20949-21-E2)
Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.:20949-21-E2):
….vor dem Hintergrund, dass offensichtlich umfangreiche Fördermittel für einen sog. "Planungsvorrat TG 65" seitens der Stadt bzw. der H-Bahn Gesellschaft Dortmund beantragt und durch das Ministerium für Verkehr des Landes NRW gewährt wurden, stellt die CDU-Fraktion im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen folgende Fragen und bittet die Verwaltung um Beantwortung:
1. Vor dem Hintergrund, dass unserer Auffassung nach die Machbarkeitsstudie zum Smart Rhino Campus der jüngste Kenntnisstand des Planungsausschusses ist, bitten wir um Beantwortung, auf welcher Basis und mit welcher Priorität Fördermittel (Gesamtkosten 254.500 €) für eine Anbindung der Stadtbahn an den Campus beantragt wurden und ob/wann ein Ratsgremium diese Mittelbeantragung beschlossen oder durch die Verwaltung zur Kenntnis bekommen hat?
2. Aufgrund welcher politischen Beschlussfassung und mit welcher Priorität, ggf. auch zu Lasten anderer Stadtbahnplanungen, wurden Gesamtplanungskosten von 2.222.000 € zur Förderung angemeldet, die die Anbindung der H-Bahn an den Smart Rhino Campus betreffen? Wenn es kleine Beschlüsse dazu von Ratsgremien gab, gab es ggf. Vorlagen, die dem Rat dazu zur Kenntnis gegeben wurden?
3. Aufgrund welcher Beschlüsse wurden Planungskosten i.H.v. 730.000 € für die Anbindung des Wissenschafts-Campus der H-Bahn an die U42 beantragt? Wenn es keine Beschlüsse dazu gab, wurde der Rat über die Beantragung der Fördermittelmittel ggf. in Kenntnis gesetzt?
4. Es stellt sich die Frage, warum der AKUSW, als für Planung zuständiges Gremium, nicht über die Beantragung der Fördermittel und die dazugehörigen Grundlagen informiert wurde?
5. Des Weiteren stellt sich die Frage, warum der AKUSW nicht in der Beratungsfolge für das vorliegende Stadtbahnentwicklungskonzept und dessen Sachstand vorgesehen ist?
6. Warum ist der Sachverhalt über die beantragten Fördermittel nicht im Sachstandskonzept wiedergegeben?
7. Liegen für die Planungen, die einer Beantragung von Fördermitteln ggf. zugrunde liegen, in Abstimmung mit DSW21/H-Bahn Gesellschaft Dortmund mbH Kosten-Nutzen-Analysen für die Trassen vor?
8. Hat die Verwaltung für die Planungsarbeiten bezüglich Stadtbahn und/oder H-Bahn unterschiedliche Prioritäten? Wenn ja, welche und warum?
Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 20949-21-E3):.
…das Stadtplanungs- und Bauordnungsamt und das Tiefbauamt beantworten die Fragen gemeinsam.
Dabei ist zu unterscheiden zwischen den laufenden Aufträgen der Planungsverwaltung zum
Vorhaben Smart Rhino und dem Sachstandsbericht DS-Nr. 20397-21, den das Tiefbauamt
über das Stadtbahnentwicklungskonzept erstellt hat.
Die Förderrichtlinie (FöRi) Planungsvorrat, Runderlass des Ministeriums für Verkehr, Az. II
B 2-40-01/1, vom 18. Dezember 2020 sah vor, dass bis zum 31. Januar 2021 Anträge zur Förderung
von Planungsleistungen innerhalb der HOAI-Leistungsphasen 1-4 gestellt werden
konnten, die quasi sofort beauftragt und bis Ende 2022 abgeschlossen werden müssen. Wie
bei der bekannten Förderung von Investitionsvorhaben können bis zu 90% bezuschusst werden,
allerdings erstmals nicht bezogen auf die Investitionssumme, sondern auf die Summe der
Planungskosten. Die Planungskosten waren bisher allein durch die Stadt zu bewältigen. Kosten
für Untersuchungen, wie z.B. eine Standardisierte Bewertung, können hier eingeschlossen
sein.
Zu Ihren Fragen im Einzelnen:
Zu 1:
Ausgangspunkt der derzeitigen planerischen Untersuchungen zu Smart Rhino sind die Beschlüsse
und Aufträge, die sich aus der Beratung der DS-Nr. 17172-20 E1 bis E6 ergeben:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen hat am 10.06.2020 seine Prüfaufträge,
sowie die der anderen Gremien, dem Rat empfohlen. Auf Basis des nachfolgenden Ratsbeschlusses
vom 18.06.2020 hat die Verwaltung mit DSW21 und der H-Bahn21 GmbH vier
Varianten des ÖPNV-Netzes rund um Smart Rhino entwickelt, die von einem Verkehrsgutachter
untersucht werden. Da es um die Erschließung des ehemaligen Industrieareals geht,
wurden die Aufträge der hierzu erforderlichen Untersuchungen zunächst großteils wie beschlossen
aus Städtebaumitteln finanziert.
Die Untersuchungen sind notwendig zur Vorbereitung der Entscheidung im Rat der Stadt
Dortmund.
In Ergänzung zum bevorstehenden Städtebaulichen Wettbewerb ist eine Konkretisierung der
Erschließungsmöglichkeiten für Smart Rhino erforderlich. Zur späteren Erlangung von Investitionsfördermitteln
ist es unabdingbar, zuvor auf Basis verkehrstechnischer Vorplanungen,
eine ingenieurtechnische Machbarkeitsstudie (z.B. der Stadtbahnstrecke U43) oder Kosten-
Nutzen-Berechnungen anzustellen (Standardisierte Bewertung). Letztere sind nicht im Förderantrag
des Tiefbauamtes eingeschlossen, jedoch in dem der H-Bahn21 GmbH.
Die FöRi-Planungsvorrat verschafft erstmals einen Förderzugang für diese Untersuchungen.
Alternativ hätten die erforderlichen Planungsmittel vollständig aus dem städtischen Haushalt
bestritten werden müssen. Mit den Untersuchungen werden noch keine Entscheidungen über
die künftige ÖPNV-Anbindung von Smart Rhino präjudiziert. Sie werden lediglich fachlich
vorbereitet.
Siehe außerdem unter „zu 4“.
Zu 2:
Die Planungsleistungen über 2.222.000 € für die H-Bahn im Bereich Smart Rhino erfolgen als
„Planungsvorrat“ zusätzlich. Sie wurden durch die H-Bahn21 GmbH eingeworben und gehen
daher nicht zu Lasten von Planungen der Stadt Dortmund. Die Betreuung erfolgte bislang
durch Personal des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes, andere Stadtbahnplanungen sind
hierdurch bislang nicht negativ berührt. Gleichwohl war und ist der Begleitaufwand hoch und
führt zur Verzögerung anderer Projekte. Die Untersuchungen sind aber notwendig zur Qualifizierung
des Vorhabens Smart Rhino. Das Verwaltungshandeln basiert auf dem Ratsbeschluss
vom 18.06.2020.
Zu 3:
Die Anbindung des Wissenschafts-Campus an die U42 mit der H-Bahn ist Bestandteil des
Maßnahmenpaketes im Konzept „Campus 2030“, das unter DS-Nr. 05595-16 am 08.12.2016
vom Rat beschlossen sowie von der Bezirksvertretung Hombruch unter DS 13075-18-E1 bekräftigt
wurde.
Zu 4:
Der Rat und seine Ausschüsse sind gemäß §41 (1) Buchst. u GO NRW für die Festlegung
strategischer Ziele unter Berücksichtigung der Ressourcen verantwortlich. Mit der Beantragung
der Fördermittel hat die Verwaltung diese Ressourcen im Sinne eines für die Stadt „lediglich
vorteilhaften Rechtsgeschäftes“ erweitert (Geschäft der laufenden Verwaltung). Das
Vorgehen war zudem terminlich erzwungen.
Die Frist bis zur Antragstellung lief bis zum 31.01.2021. Die ersten Informationen über die
Möglichkeit zur Beantragung von Fördermitteln für Planungsleistungen erhielt die Verwaltung
erst am 21.12.2020 per E-Mail vorab des offiziellen Schreibens vom VRR. Nach Abstimmung
und Klärung am 08.01.2021 mit dem VRR über mögliche Projekte und Randbedingungen
zur Antragstellung wurden 8 Anträge gestellt, davon 6 durch das Tiefbauamt und 2
durch die H-Bahn21 GmbH in Zusammenarbeit mit dem Stadtplanungs- und Bauordnungsamt.
Die Anträge wurden gestellt, um Zugang zu diesen erstmalig und außerplanmäßig bereit
gestellten Sonderfördermitteln zu erhalten. Eine Unterlassung hätte zu Schäden für die Stadt
Dortmund geführt. Eine rechtliche Bindung ist mit der Antragstellung noch nicht verbunden.
Planungsbeschlüsse konnten aufgrund der Kürze der Beantragungsfrist nicht eingeholt werden.
Da nun durch das Schreiben des Verkehrsministeriums vom 21.04.2021 eine Bewilligung
von Planungskosten in Aussicht gestellt ist und Einplanungsmitteilungen bereits vorliegen,
ist eine Gremienvorlage für den Rat am 23.09.2021 vorgesehen.
Zu 5:
Die Zuweisung der Zuständigkeiten von AKUSW und AMIG war für die Verwaltung noch
nicht vollständig ersichtlich. Die Verwaltung war der Auffassung, dass die Entscheidung über
das im Themenspektrum Mobilität anzusiedelnde Stadtbahnentwicklungskonzept daher dem
AMIG vorzulegen wäre.
Bei dem Sachstandsbericht und der Empfehlung zur Fortschreibung des Stadtbahnentwicklungskonzeptes
handelt es sich somit um einen Beschluss zur Beauftragung der Verwaltung
mit der Untersuchung weiterer Verkehrsprojekte, so dass hier aufgrund der Namensgebung
zunächst der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün als zuständig angesehen wurde.
Dem AKUSW liegt die Vorlage in der kommenden Sitzung vor.
Zu 6:
Im Sachstandsbericht zum Stadtbahnentwicklungskonzept wurden bisher nur Fördermittel der
Baukosten aufgezeigt. Die Förderung von Planungsleistungen ist ein neues, ggf. sogar nur
einmaliges oder zeitlich begrenztes, Instrument des Landes, welches angesichts seiner extrem
kurzfristigen Bekanntmachung nicht berücksichtigt werden konnte (s. Pkt.4).
Zu 7:
Bei dem Projekt Smart Rhino liegen bislang nur, auf konzeptionellen Überlegungen basierende,
grobe Kostenschätzungen vor. Diese werden auf Basis einer Vorentwurfsplanung nach
HOAI (Leistungsphase II) konkreter ermittelt. Das Erstellen von Nutzen-Kosten-Analysen
findet nach den Leistungsphasen der HOAI als besondere Leistung der Vorplanung zur Bewertung
eines Projektes statt und wird nach Vorliegen des Entwurfes konkretisiert sowie nach
der FöRi-Planungsvorrat bezuschusst. Dieses Vorgehen ist im Förderantrag der H-Bahn21
GmbH vorgesehen.
Zur Eingrenzung der Auswahl in Frage kommender Erschließungsvarianten, insbesondere zur
Beurteilung der im Rahmen der Beratung der DS-Nr. 17172-20 durch die Gremien eingebrachten
Variantenvorschläge, findet derzeit eine vereinfachte überschlägliche Standardisierte
Bewertung statt. Diese lässt Antworten auf die Anregungen in einer Gremienvorlage im September
2021 zu. Die Förderung der Planungskosten stellt in diesem Zusammenhang eine erhebliche
Erleichterung dar.
Zu 8:
Die Stadtbahnmaßnahmen werden von der Verwaltung geplant. Die Maßnahmen der H-Bahn
werden von der H-Bahn21 GmbH in Zusammenarbeit mit dem Stadtplanungs- und Bauordnungsamt
geplant. Eine Priorisierung ist derzeit noch nicht erkennbar. Sie ist aber nach der
Entscheidung des Landes NRW über die Standortwahl der Fachhochschule sowie dem anschließend
möglichen Städtebaulichen Wettbewerb absehbar.
Näheres wird in einer Beschlussvorlage im Rahmen des verkehrlichen Erschließungskonzeptes
von Smart Rhino dargelegt.
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.
zu TOP 3.14
21. Entwicklung und Umsetzung von Sofortmaßnahmen zur Stärkung und Attraktivierung der City
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 19852-21-E1)
Hierzu liegt vorZusatz-/Ergänzungsantrag (FraktionB‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 19852-21-E1)-lag bereits zur Sitzung am 17.03.2021 vor und wurde dort als Prüfauftrag an die Verwaltung gegeben-:
…die Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN bittet den Ausschuss um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Ergänzungsantrags:
1. Im Rahmen des geplanten stadtweiten Programms "Steuerung 2027" wird für die Erneuerung der Sonderleuchten (inkl. dekorative Beleuchtung, Anstrahlungen) ein Konzept erstellt, welches im besonderen Maße die Reduktion von Lichtemissionen in der Innenstadt berücksichtigt.
2. Bei der Entscheidung für den Ersatz der Leuchttype „Kugelleuchte“ soll die Vermeidung von Lichtemissionen (keine Abstrahlung nach oben, Farbtemperaturen unter 3000 Kelvin, Sensorikausstattung) berücksichtigt werden.
Dies gilt insbesondere auch für das derzeit in Arbeit befindliche Beleuchtungskonzept für Parkanlagen.
3. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, inwieweit die Vermeidung von Lichtemissionen im Rahmen des Straßenbeleuchtungsvertrags für die Grunderneuerung der Straßenbeleuchtung berücksichtigt wird, bzw. noch berücksichtigt werden kann.
4. Die den bestehenden und geplanten Beleuchtungskonzepten zugrunde liegenden Leitlinien werden dem AKUSW vorgestellt.
Begründung:
Derzeit wird an verschiedenen Stellen in der Verwaltung das Thema Beleuchtung bearbeitet. Aus Gründen des Natur- und Umweltschutzes sollte bei allen Planungen - neben der Energieeffizienz - die Vermeidung von Lichtemissionen eine Zielsetzung sein. Lichtverschmutzung hat nachweislich negative Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und insbesondere auf nachtaktive Tierarten. Dabei kann künstliche Beleuchtung im öffentlichen Raum mit einfachen Mitteln (warmweißen Lichtfarbe, abgeschirmte Leuchten, Lichtlenkung, zeitliche und smarte Steuerung auf Plätzen und in Nebenstraßen) deutlich emissionsärmer gestaltet werden.
Weiter liegt vorZusatz-/Ergänzungsantrag (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 19852-21-E2) –lag bereits zur Sitzung am 17.03.2021 vor, muss noch beraten werden:
…die SPD-Fraktion im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtentwicklung und Wohnen bittet um Beratung und Beschluss des folgenden Zusatz- und Ergänzungsantrags:
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, ein Gesamtkonzept zum Thema Licht zu erarbeiten. Dabei ist die Stadt in ihrer Gesamtheit zu betrachten, um ein entsprechendes Konzept einschließlich geeigneter Maßnahmen und Zukunftsvisionen zu erarbeiten. Hauptziel ist es, störende Lichtemissionen zu reduzieren. Zukünftig sollen bereits bei der Planung die Auswirkungen der Lichtemissionen stärker berücksichtigt werden. Die Sicherheit und das Sicherheitsgefühl der Bürger*innen sind bei der Konzepterstellung zu berücksichtigen. Zudem muss die Aufenthaltsqualität in den öffentlichen Bereichen weiter gewährleistet bleiben.
Bei der Erarbeitung des Gesamtkonzepts Licht soll mit den städtischen Töchtergesellschaften und den Dortmunder Unternehmen zusammengearbeitet werden.
Das Konzept wird ebenfalls dem AMIG sowie den betroffenen Bezirksvertretungen zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Begründung:
Durch das Voranschreiten der Digitalisierung in verschiedenen Lebensbereichen hat das Thema „Licht in der Stadt“ an Bedeutung gewonnen. Aktuell werden einzelne Maßnahmen durch das Tiefbaumt, z. B. der Austausch der alten Leuchtkörper, umgesetzt. Die Beleuchtung in der Innenstadt war bereits ein Thema in den Ausschüssen. Es fehlt jedoch an einem „Gesamtkonzept Licht“ für die ganze Stadt, welches alle wichtigen Aspekte berücksichtigt. Schließlich: Digitale Lösungen zur Steuerung der Beleuchtung in der Stadt sind nur rudimentär vorhanden.
Durch eine gezielte Beleuchtung kann die Aufenthaltsqualität in öffentlichen Räumen verbessert werden sowie überflüssige Lichtemissionen im Straßenverkehr, in Gewerbegebieten und auf großen Sportplätzen (Flutlichtanlagen) vermieden bzw. reduziert werden. Für den Rad- und Fußverkehr sollen Beleuchtungskonzepte weiterentwickelt werden. Die Beleuchtung von städtischen Park- und Grünanlagen soll überprüft werden. Dabei gilt es, schädliche Umwelteinwirkungen durch Lichtemissionen auf Tiere und Pflanzen zu mindern. Außerdem soll der Energieverbrauch durch die moderne Beleuchtung gesenkt werden. Bei zukünftigen Planungen ist die Vermeidung bzw. die Reduzierung von Lichtemissionen verstärkt zu prüfen. Dies ist bei der Aufstellung der Flächennutzungspläne sowie Bebauungspläne zu berücksichtigen.
Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (Prüfbericht) (Drucksache Nr.: 19852-21-E3):
…die eingebrachte Vorlage, zu der der Rat der Stadt am 25.03.2021 den entsprechenden
Beschluss gefasst hat, enthält sowohl Elemente aus dem Bereich der Erneuerung als auch
Maßnahmen des betrieblichem Neubaus und der struktureller Planung von Einrichtungen der
Straßenbeleuchtung. Zu den zu dieser Thematik eingebrachten bzw. als Prüfauftrag an die
Verwaltung weitergeleiteten Anträgen der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und SPD
(vgl. Betreff) gebe ich Ihnen nachfolgend die erbetenen Informationen. Ich bitte dabei um
Verständnis für den Umfang der Ausführungen, den die Komplexität der Thematik allerdings
erfordert.
A. Vorbemerkung
Die konkreten Vorhaben des betrieblichen Neubaus und der strukturellen Planungen im
Bereich der Straßenbeleuchtung sind grundsätzlich verbunden mit konzeptionellen Planungen
zur Lichtgestaltung - auch in Parkanlagen. Durch die vorliegenden Anträge wird der
thematische Rahmen erweitert um die Themenblöcke Lichtimmission, Sicherheitsgefühl,
Aufenthaltsqualität und Umweltschutz.
Mit dem nun vorliegenden Wunsch nach konzeptioneller Einbindung der Themen in das
Projekt Steuerung 2027 und einem generellen Beleuchtungskonzept für Dortmund wird ein
breites Spektrum an Themen miteinander verknüpft und zusätzlich werden auch neue Aspekte
des Umgangs mit der Straßenbeleuchtung hinzugefügt.
B. Beschlusslage
Hinsichtlich der aktuellen Beschlusslage ist festzustellen, dass mit dem Beschluss zur Ausschreibung
des Straßenbeleuchtungsvertrages (vgl. Drucksache Nr. 14156-14) und der darauf
folgenden Beauftragung des Konsortiums Straßenbeleuchtung Dortmund (StraBelDo) mit
dem Betrieb und der Erneuerung der Straßenbeleuchtung festgelegt wurde, dass sowohl der
operative als auch der gestalterische Einfluss der Stadt auf die Straßenbeleuchtung in
Dortmund ganz erheblich zugenommen hat.
Teil der Beschlussfassung zur Ausschreibung des Beleuchtungsvertrages war die Einführung
eines Qualitätsmanagementsystems (QMS) nach ISO 9001. Das in zahlreichen
Wirtschaftsbranchen eingesetzte QMS basiert darauf, Prozesse und Verfahren der jeweiligen
Arbeitsfelder klar zu definieren und so sicherzustellen, dass eine gleichbleibend hohe Qualität
bei der Leistungserbringung erreicht werden kann. Bereits hierbei wurde mit der
Verfahrensanweisung VA02 (Regeln zur Gestaltung von Beleuchtungsanlagen) ein
grundsätzlicher Rahmen von Standards und Normenelementen für die Beleuchtung in
Dortmund festgelegt, mithin eine Art “Masterplan Beleuchtung“.
Die VA02 ist Bestandteil des Straßenbeleuchtungsvertrages und auch Grundlage aller
Planungen für Neubaumaßnahmen, egal, ob die Planung durch das Tiefbauamt oder durch
externe Planer erfolgt. Die Verfahrensanweisung erfährt in unregelmäßigen Abständen eine
Aktualisierung, um neue Erkenntnisse aus allen Bereichen der fachlichen Auseinandersetzung
mit dem Thema Straßenbeleuchtung zu berücksichtigen.
Mit dem Beschluss des Erneuerungskonzepts (vgl. Drucksache Nr. 11723-18) wurden der
Ablauf und die Vorgehensweise bei der Umsetzung der Erneuerungsmaßnahmen
konkretisiert.
Insgesamt ist festzustellen, dass die gefassten Beschlüsse dazu geführt haben, dass Dortmund
mit mehr als 15.000 an ein Lichtmanagementsystem angeschlossenen Lichtpunkten bei der
Digitalisierung von kommunalen Straßenbeleuchtung aktuell bundesweit führend ist.
C. Prüfaufträge
Prüfauftrag zu (1):
Das zurzeit vom Team Straßenbeleuchtung vorzubereitende Projekt Steuerung 2027 enthält
neben dem Aspekt der Digitalisierung und Funksteuerung auch die Vorlage für eine Fortsetzung
der Leuchtenerneuerung im großen Umfang. Der Grund dafür liegt in dem Umstand,
dass die Kosten für eine Nachrüstung von separaten, am Laternenmast anzubringenden
Funksteuerungen beinahe gleich hoch wären, wie die Kompletterneuerung der jeweiligen
Leuchte - ohne jedoch auch eine Reduzierung des Energieverbrauchs zu ermöglichen.
Insofern ermöglichst es die Beschaffung der LED Leuchten, noch einmal die Eignung
hinsichtlich der Aspekte von Umwelt und Insektenschutz sowie einer Reduzierung von „nach
oben gerichteten“ Emmissionen besonders in den Focus zu nehmen.
Hinsichtlich der Notwendigkeit einer Erneuerung der Sonderleuchten ist natürlich zu
beachten, dass eine wirksame Reduktion von Lichtimmissionen besonders bei dekorativen
Leuchtentypen nicht immer umsetzbar ist, ohne ggf. auf bestimmte im Stadtbild bekannte
Produkte (wie z. B. die „Saturnleuchte“ aus der Dortmunder Leuchtenfamilie oder
Bodeneinbaustrahler) verzichten zu müssen. Hier könnte jedoch auch eine angemessene
nächtliche Dimmung (Absenkung) eine Kompromisslösung darstellen.
Prüfauftrag zu (2):
Bei der zurzeit stattfindenden Suche nach einer stadtweiten Ersatzlösung für die Leuchtentype
„Kugelleuchte“ wurden bereits im technischen Anforderungsprofil Aspekte des Umweltschutzes
berücksichtigt. Die Lichtfarbe und maximaler Abstrahlwinkel wurden entsprechend
definiert. Im Rahmen einer Bemusterung werden die infrage kommenden Ersatztypen im
Bereich der Katharinenstraße aufgebaut, der Gestaltungsbeirat wird in die Bemusterung
eingebunden. Eine entsprechende Dokumentation der Bemusterung ist in Vorbereitung und
wird den Ausschussmitgliedern rechtzeitig zur Verfügung gestellt.
Bei der Beleuchtung von Parkanlagen und Fuß-/Radwegen im naturnahmen Bereich wird seit
2019 auf den Einsatz von Bewegungsmeldern gesetzt, um auch hinsichtlich des Insektenschutzes
unnötige Lichtverschmutzung bei Nacht zu reduzieren.
Prüfauftrag zu (3):
Bei der noch bis Ende 2024 laufenden Generalerneuerung der Straßenbeleuchtung ist eine
Einflussnahme auf die verwendeten Leuchtentypen nur sehr begrenzt möglich. Hier wurden
die zu verwendenden Produkte im Rahmen der auf Grundlage des Beschlusses zum
Straßenbeleuchtungsvertrag (vgl. B.) in 2016 erfolgten europaweiten Ausschreibung ermittelt
und beschafft.
Die bei der Ausschreibung zugrunde gelegten technischen Beschaffungskriterien enthalten
jedoch auch schon weitreichende, umweltwirksame Aspekte. Die Lichtfarbe der Funktionalbeleuchtung
wurde bei der Verabschiedung des Straßenbeleuchtungsvertrages auf 4.000
Kelvin festgelegt. Hierbei war die im Vergleich zu Warmtonlicht bessere elektrische Effizienz
das entscheidende Argument für die Farbwahl. Im Stadtbild finden sich zurzeit neben den
rund 13% gelben Natriumleuchten, bis zu 85% der Lichtquellen mit 4.000 Kelvin, was einer
Neutralweißen Lichtfarbe entspricht.
Die wirksamste Art, Lichtimmissionen zu verringern, ist jedoch die bereits an fast 15.000
erneuerten Lichtpunkten realisierte, zeitabhängige Lichtstromreduzierung zu verkehrsarmer
Zeit (Nachtabsenkung). Im Rahmen des Erneuerungsprogramms werden bis Ende 2024 rund
30.000 Lichtpunkte mit dieser Technik arbeiten.
Prüfauftrag zu (4):
In der Zeit von Mai 2015 bis 2018 war der Bereich Straßenbeleuchtung nach ISO 9001:2008
zertifiziert. Danach wurde das System ohne weitere externe Auditierung fortgesetzt. Die
Einführung des QMS wurde zur Strukturierung des Bereichs, in Vorbereitung auf den in 2017
neu abgeschlossenen Straßenbeleuchtungsvertrag vorgenommen.
Das System bildet seitdem die Grundlage und somit die Leitlinie für Planung, Genehmigung,
und Beauftragung zur Errichtung, Änderung und Wartung von Straßenbeleuchtung in
Dortmund.
Die Verfahrensanweisung VA02 (Regeln zur Gestaltung von Beleuchtungsanlagen) stellt auf
der Grundlage von Standards und Normenelementen für die Straßenbeleuchtung in Dortmund
die gültige Leitlinie dar. Die VA02 ist sowohl Grundlage der Aktivitäten des
Betriebsdienstleisters StraBelDo als auch die Basis der Neubauplanungen durch interne und
externe Planer für die Straßenbeleuchtung.
Zur Neuausrichtung des QMS sowie der VA02 mit Blick auf die anstehenden Herausforderungen
einer digitalisierten moderne Straßenbeleuchtung unter Berücksichtigung der
relevanten Umweltaspekte bereitet das Tiefbauamt derzeit die Überarbeitung des QMS für die
Straßenbeleuchtung vor. In einer öffentlichen Ausschreibung soll ein externes Ingenieurbüro
mit der Arbeit beauftragt werden. Im Rahmen dieser Aktualisierung werden auch die
Themenkreise Ökodesign Richtlinie, Angstraumbeleuchtung, Light on Demand, Naturschutz
und Lichtimmission fachlich aufgearbeitet und in das Regelwerk integriert.
Die überarbeitete Verfahrensanweisung soll im Frühjahr 2022 fertiggestellt sein, sodann den
politischen Gremien vorgestellt und zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
Die aktuell gültige Version der VA02 ist diesem Schreiben als Anlage beigefügt.
Hierzu liegt vor Gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag (SPD-Fraktion / B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 19852-21-E5):
…die Fraktionen der SPD und von BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN bitten den Ausschuss um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, dem AKUSW und dem AMIG bis zum 4. Quartal 2021 einen Entwurf für Zielvorgaben und erste Konzeptlinien zur deutlichen Minderung von Lichtemissionen in der Stadt vorzulegen.
Dabei sollen sowohl private als auch öffentliche Emissionsquellen betrachtet und erste Strategien zur Realisierung der Konzeptlinien aufgezeigt werden.
2. Des Weiteren wird die Verwaltung beauftragt zu prüfen, welche Änderungen der Verfahrensanweisung VA02 und des bestehenden Qualitätsmanagementsystems schon jetzt möglich sind, um eine weitreichende Minderung von Lichtemissionen zu erreichen.
Das Ergebnis der Prüfung soll den o.g. Fachausschüssen gemeinsam mit den Konzeptlinien vorgelegt werden.
3. Die Verwaltung wird aufgefordert, die Verfahrensanweisung VA02 und das bestehende Qualitätsmanagementsystem zu aktualisieren und zu überarbeiten. Dabei soll insbesondere die Beleuchtung von Fuß- und Radwegen zur Vermeidung von Angsträumen und zur Erhöhung der Sicherheit verbessert werden.
Die überarbeitete Verfahrensanweisung soll bei der zukünftigen Planung/Aus-schreibung der Fuß- und Radwege (insb. auch bei der Auftragsvergabe an externe Anbieter) berücksichtigt werden.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, die neu erarbeiteten Zielvorgaben und Konzeptlinien sowie die bereits vorhandenen Verfahrensanweisungen abschließend in einem Konzept bis zum 2. Quartal 2022 zusammenzufassen und unter Berücksichtigung des Standes der Technik, der rechtlichen Vorgaben etc. kontinuierlich fortzuschreiben.
5. Das im Ausschuss abgestimmte Konzept ‚Licht‘ wird zukünftig bei der Aufstellung von Flächennutzungsplan, Bebauungsplänen sowie bei der Planung und Durchführung von Instandhaltungsmaßnahmen (Erneuerung, Ersatz etc.) berücksichtigt.
AKUSW,16.06.2021:
Frau Rm Lögering erläutert die Hintergründe zum gemeinsamen Antrag und teilt mit, dass der Antrag der SPD (Drucksache Nr.: 19852-21-E2) aufgrund des aktuellen, gemeinsamen Antrags nicht mehr aufrecht erhalten werde.
Frau Rm Rudolf bestätigt dies indem sie mitteilt, dass die SPD –Fraktion den von ihrer Vorrednerin erwähnten ursprünglichen SPD-Antrag zum Thema Licht aus der AKUSW-Sitzung vom 17.03.2021 zurückziehe. Zum aktuellen gemeinsamen Antrag erläutert auch sie nochmal die entsprechenden Hintergründe.
Herr Rm Waßmann möchte zu Punkt 1. des gemeinsamen Antrags bezüglich der hierin erwähnten privaten Emissionsquellen wissen, was hier die Intention sei und was die Konzeptlinie dahingehend aufzeigen solle. Von der Verwaltung wolle er wissen, ob man in der Umsetzung, wenn man Konzeption beauftrage, Hemmnisse aus bestehenden Vertragsbindungen habe oder ob man sagen könne, wenn ein Konzept erstellt sei, dann werde auch eine zeitnahe Umsetzung ermöglicht. Zu Punkt 3. der vorliegenden Antwort der Verwaltung zum Prüfauftrag wolle er wissen, ob hier vertragliche Bindungen eingegangen worden seien und wenn ja wie lang diese wären.
Herr Rybicki teilt hierzu mit, dass man tatsächlich ein sehr langes bis 2024 laufendes Programm habe. Teilweise stelle man die Straßenbeleuchtung um (von den alten Metalldampflampen auf LEDs) und spare daher auch erheblich an Strom ein. Die neuen Beleuchtungskörper seien dimmbar, so dass sie sich der Restbeleuchtung des Himmels anpassen würden. Zudem seien diese besser ausgerichtet, so dass sie möglichst nicht mehr auf die Hauswände oder privaten Gehwege scheinen würden. Das gelinge natürlich nicht zentimetergenau bei jeder Leuchte, da bestimmte Baumuster serienweise eingekauft würden. Darüber gebe es auch vertragliche Verpflichtungen. Man werde diese im Wesentlichen auch einlösen und das beschlossene Programm umsetzen müssen. Er verstehe den angesprochenen Punkt des Antrags aber auch nicht so, dass damit gemeint sei, dass Verwaltung bestehende Aufträge abbrechen und alles komplett neu zu konzeptionieren habe. Man gerate an zwei Stellen allerdings an Grenzen, nämlich dort wo Effektbeleuchtung, auch von Gebäuden und Hauswänden (z. B Adlerturm) zum Stadtbild beitrage und dann, wenn man private Beleuchtung betrachte, da hier die Möglichkeit, Verwaltungshandeln auszuüben begrenzt sei.
Auf Nachfrage von Frau Rm Rudolf signalisiert Herr Rm Waßmann, dass seine Fragen hiermit zunächst beantwortet wären. Frau Rm Rudolf teilt weiter mit, dass ihre Fraktion es nun der Verwaltung überlasse, dies zu eruieren und man zunächst die entsprechende Stellungnahme hierzu abwarten wolle.
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die schriftliche Stellungnahme der Verwaltung (Prüfbericht) zur Kenntnis.
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst zum o .a. gemeinsamen Zusatz-/Ergänzungsantrag (SPD-Fraktion / B‘90/Die Grünen) ((Drucksache Nr.: 19852-21-E5) mehrheitlich, bei 1 Gegenstimme (Fraktion AfD) folgenden Beschluss:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, dem AKUSW und dem AMIG bis zum 4. Quartal 2021 einen Entwurf für Zielvorgaben und erste Konzeptlinien zur deutlichen Minderung von Lichtemissionen in der Stadt vorzulegen.
Dabei sollen sowohl private als auch öffentliche Emissionsquellen betrachtet und erste Strategien zur Realisierung der Konzeptlinien aufgezeigt werden.
2. Des Weiteren wird die Verwaltung beauftragt zu prüfen, welche Änderungen der Verfahrensanweisung VA02 und des bestehenden Qualitätsmanagementsystems schon jetzt möglich sind, um eine weitreichende Minderung von Lichtemissionen zu erreichen.
Das Ergebnis der Prüfung soll den o.g. Fachausschüssen gemeinsam mit den Konzeptlinien vorgelegt werden.
3. Die Verwaltung wird aufgefordert, die Verfahrensanweisung VA02 und das bestehende Qualitätsmanagementsystem zu aktualisieren und zu überarbeiten. Dabei soll insbesondere die Beleuchtung von Fuß- und Radwegen zur Vermeidung von Angsträumen und zur Erhöhung der Sicherheit verbessert werden.
Die überarbeitete Verfahrensanweisung soll bei der zukünftigen Planung/Aus-schreibung der Fuß- und Radwege (insb. auch bei der Auftragsvergabe an externe Anbieter) berücksichtigt werden.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, die neu erarbeiteten Zielvorgaben und Konzeptlinien sowie die bereits vorhandenen Verfahrensanweisungen abschließend in einem Konzept bis zum 2. Quartal 2022 zusammenzufassen und unter Berücksichtigung des Standes der Technik, der rechtlichen Vorgaben etc. kontinuierlich fortzuschreiben.
5. Das im Ausschuss abgestimmte Konzept ‚Licht‘ wird zukünftig bei der Aufstellung von Flächennutzungsplan, Bebauungsplänen sowie bei der Planung und Durchführung von Instandhaltungsmaßnahmen (Erneuerung, Ersatz etc.) berücksichtigt.
zu TOP 3.15
22. Zukunftsbäume
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 21347-21)
Hierzu liegt vor Gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen, CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 21347-21-E1):
…die Fraktionen BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN und CDU bitten um Beratung und Beschlussfassung des nachfolgenden Antrags.
Vor dem Hintergrund des Klimawandels leiden viele gängige Baumarten immer stärker unter Hitzestress. Längere Hitzeperioden, starke Bodenverdichtung, Starkregen, ungünstiger Wurzelraum, aber auch Krankheiten und Schädlinge führen dazu, dass sich Bäume in der Stadt an ihrem Standort oft nicht optimal entwickeln können. Ein gesundes, stressresistentes Baumsortiment hilft dabei, dass die Stadt auch in Zukunft von den Vorteilen des Stadtgrüns profitieren können.
1. Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtplanung und Wohnen beauftragt die Verwaltung daher, ein Konzept für die Pflanzung von 5.000 zusätzlichen sogenannten „Zukunftsbäumen“ pro Jahr in Dortmund zu erarbeiten.
2. Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtplanung und Wohnen setzt dabei das Ziel, dass so bis Ende 2025 ca. 25.000 „Zukunftsbäume“ gepflanzt werden.
3. Der Ausschuss beauftragt die Verwaltung bei der allgemeinen Konzeption darauf zu achten, dass Monokulturen vermieden werden, um so die Baumbestände für die Zukunft zu sichern. Daher ist darauf zu achten, dass die Pflanzungen abwechslungsreich und standortgerecht gepflanzt werden.
4. Die Auswahl geeigneter Standorte und Baumarten obliegt der Verwaltung unter den Vorgaben, dass
4.1 ausschließlich klima- und schädlingsresistente Baumarten verpflanzt werden.
4.2 der öffentliche Straßenraum bei der Standortwahl stärker berücksichtigt wird, damit sich der Anteil von „Zukunftsbäumen“ im Straßenraum deutlich erhöht (Straßenbäume).
Dies soll im Konzept enthalten sein.
5. Die Verwaltung prüft, inwieweit Fördermittel akquiriert werden können und ob das Baumpflanzprogramm durch eine Spendenkampagne begleitet werden kann. Hierzu sei z.B. an die Spenden- und Pflanzaktion „Baumstarkes Dortmund“ erinnert.
6. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob die interaktive Spendenkarte der Stadt Hamburg gegebenenfalls auch in Dortmund umgesetzt werden kann, um das Programm stärker in der Stadtgesellschaft zu verankern.
7. Die Verwaltung wird gebeten, ein umfassendes Konzept mit den beauftragten Anforderungen bis spätestens zum 4. Quartal 2021 vorzulegen.
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Bitte um Stellungnahme) (SPD- Fraktion) (Drucksache Nr.: 21347-21-E2):
…die SPD-Fraktion im Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz, Stadtgestaltung und Wohnen bittet um Information zu folgenden Punkten:
1. Im September 2019 hat der damalige AUSW einen Antrag zu „Bäume in Dortmund“ (Drucksachennummer 15244-19) beschlossen. Wir bitten um Information wie der Umsetzungsstand ist.
2. Zudem wurde im AMIG in diesem Jahr eine Antrag zur „Förderung der Biodiversität in Park- und Grünanlagen“ (Drucksachennummer 20582-21) in einen Prüfauftrag umgewandelt, in dem u.a. auch größere Baumscheiben für die Straßenbäume und der Einsatz von Zukunftsbäumen thematisiert wird. Wann ist mit einer Beantwortung des Prüfauftrags zu rechnen? Der unter 1.) benannte Antrag und die Ergebnisse des Prüfauftrags sind bei der etwaigen Erstellung eines Konzepts zu berücksichtigen.
3. Werden die Ergebnisse aus den diversen Masterplänen und Handlungsprogrammen wie Mikado und Klima-Luft 2030 beim Pflanzen der sogenannten Zukunftsbäume berücksichtigt?
4. Werden Flächen zum Pflanzen der Zukunftsbäume unter Berücksichtigung der Hitzeinseln sowie Kaltluftschneisen festgelegt?
5. Inwiefern werden landwirtschaftliche Flächen sowie Aufforstungsflächen beim Pflanzen der Zukunftsbäume berücksichtigt?
AKUSW, 16.06.2021:
Frau Rm Rudolf führt an, dass ihre Fraktion dem gemeinsamen Antrag von B‘90/Die Grünen und CDU grundsätzlich insgesamt zustimmen wolle, allerdings mit Ausnahme der unter Punkt 1. und 2. festgelegten Ziele, also die Anzahl der Zukunftsbäume von 5.000 und 25.000, da nicht nachvollziehbar sei, wie man diese Ziele erreichen könne. Weiter erläutert sie zur heutigen Bitte um Stellungnahme ihrer Fraktion, dass man es begrüßen würde, wenn die Ergebnisse der hierin erwähnten laufenden Prüfaufträge bei der Erstellung des Konzepts berücksichtigt würden.
Herr Rm Dudde und Herr Rm Vogeler erläutern die Hintergründe zum o.a. gemeinsamen Antrag und werben um Zustimmung.
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst zum o. a. gemeinsamen Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen, CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 21347-21-E1) einstimmig folgenden Beschluss:
1. Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtplanung und Wohnen beauftragt die Verwaltung daher, ein Konzept für die Pflanzung von 5.000 zusätzlichen sogenannten „Zukunftsbäumen“ pro Jahr in Dortmund zu erarbeiten.
2. Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtplanung und Wohnen setzt dabei das Ziel, dass so bis Ende 2025 ca. 25.000 „Zukunftsbäume“ gepflanzt werden.
3. Der Ausschuss beauftragt die Verwaltung bei der allgemeinen Konzeption darauf zu achten, dass Monokulturen vermieden werden, um so die Baumbestände für die Zukunft zu sichern. Daher ist darauf zu achten, dass die Pflanzungen abwechslungsreich und standortgerecht gepflanzt werden.
4. Die Auswahl geeigneter Standorte und Baumarten obliegt der Verwaltung unter den Vorgaben, dass
Dies soll im Konzept enthalten sein.
5. Die Verwaltung prüft, inwieweit Fördermittel akquiriert werden können und ob das Baumpflanzprogramm durch eine Spendenkampagne begleitet werden kann. Hierzu sei z.B. an die Spenden- und Pflanzaktion „Baumstarkes Dortmund“ erinnert.
6. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob die interaktive Spendenkarte der Stadt Hamburg gegebenenfalls auch in Dortmund umgesetzt werden kann, um das Programm stärker in der Stadtgesellschaft zu verankern.
7. Die Verwaltung wird gebeten, ein umfassendes Konzept mit den beauftragten Anforderungen bis spätestens zum 4. Quartal 2021 vorzulegen.
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen erwartet außerdem zu einer der nächsten Sitzungen die Stellungnahme der Verwaltung zu der o. a. Bitte um Stellungnahme (SPD- Fraktion) (Drucksache Nr.: 21347-21-E2).
zu TOP 3.16
23. Erster Quartalsbericht des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund für das Jahr 2021
Beantwortung einer Nachfrage zur Vorlage aus der AKUSW-Sitzung am 12.05.2021
(Drucksache Nr.: 20788-21-E1)
Hierzu Beantwortung einer Nachfrage aus der AKUSW-Sitzung am 12.05.2021:
…die CDU-Fraktion hat im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
vom 12.05.2021 um Stellungnahme zum Rückgang bei den Umsatzerlösen und Zinsertragsrückgang
gebeten:
In der Gewinn- und Verlustrechnung vom 01.01. bis 31.03.2021 stellen sich der Rückgang bei
den Umsatzerlösen und sonstige betriebliche Erträge durch folgende Sachverhalte dar:
Geringere Auflösung von Rückstellungen für die Deponienachsorge 508 T€
Geringere Einnahmen aus der Abrechnung mit dem Gebührenhaushalt 187 T€
Abweichung Plan-Ist 695 T€
Durch die Verschiebung von Projekten/Maßnahmen und/oder spätere Rechnungsstellung
durch die Dienstleister können sich Abweichungen bei der Auflösung von Rückstellungen
ergeben. Diese Abweichungen werden sich im Lauf eines Jahres entweder ausgleichen oder
werden - wenn die Maßnahme nicht im laufenden Jahr durchgeführt wurde - in das neue Jahr
vorgetragen. Diese Auflösungen von Rückstellung sind kaum planbar, da im Planungszeitpunkt
nicht bekannt ist, wann und ob eine Maßnahme insbesondere unterjährig durchgeführt
wird.
Die Abweichung des Finanzergebnisses ist auf Wirkung des gesunkenen Zinsniveaus mit geringeren
Zinserträgen bei den Geldanlagen in Höhe von 28 T€ sowie auf einen höheren Zinsaufwand
im Rahmen der Bewertung der Rückstellungen in Höhe von 521 T€ zurückzuführen.
Dies spiegelt sich im Finanzergebnis mit einem höheren Zinsaufwand von 521 T€ wider.
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.
zu TOP 3.17
24. Wärme aus Erneuerbaren Energien
Antrag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 21380-21)
Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.:21380-21):
die SPD-Fraktion im Ausschuss für Klima- und Umweltschutz, Stadtgestaltung und Wohnen bittet die Verwaltung um Beantwortung der folgenden Fragen:
· Wann ist mit der Zuleitung der Ausarbeitung des Masterplans Energiezukunft 2030 an den Rat zu rechnen?
· Wie ist der aktuelle Zwischenstand beim Ausbau des Wärmenetzes in der Innenstadt?
· Welche weiteren Maßnahmen zum Ausbau des Wärmenetzes sind neben den gerade in Umsetzung befindlichen Maßnahmen in Planung?
· In der Stellungnahme der Verwaltung zur Drucksachennummer 16825-20-E1 wurde mitgeteilt, dass die DEW21 bei der Versorgung städtischer Gebäude verstärkt den Einsatz regenerativer Energien prüfe, z.B. durch Luft-Wasser-Wärmepumpen und Wärme aus Abwasser. Eine Nutzung von Geothermie werde ebenfalls geprüft. Wir bitten hierzu um einen aktuellen Sachstand.
· In der Stellungnahme wird ebenfalls mitgeteilt, dass bei den städtischen Gebäuden noch an 42 Standorten Heizöl eingesetzt wird, wobei der Einsatz erneuerbarer Energien geprüft wird. Wir bitten hierzu um einen aktuellen Sachstand.
· Wie hoch sind die Potentiale für Geothermie, Grubenwärme, Wärme aus Abwasser, kalte Nahwärme, Abwärme etc. in Dortmund? Wird die verstärkte Nutzung entsprechender Energieformen bei der Erstellung von B-Plänen berücksichtigt?
· Wie hat sich in Dortmund die Nachfrage für Geothermie in den letzten 5 Jahren bei privaten bzw. gewerblichen Nutzer*innen entwickelt? Liegen Zahlen für ausgezahlte Förderungen und deren Entwicklung über diesen Zeitraum in Dortmund vor?
· Wie werden die Potentiale für Kleinwindkraftanlagen auf privaten, gewerblichen und städtischen Flächen bzw. Gebäuden eingeschätzt?
Begründung:
Die Produktion von Wärme hat einen großen Anteil am Endenergieverbrauch in Deutschland. Bei der Produktion von Wärme entstehen große Mengen an CO2-Emissionen - auch in Dortmund. Dortmund hat daher bereits wichtige Schritte für die Reduzierung von CO2-Emissionen hin zu einer CO2-neutralen Wärmeversorgung unternommen bzw. angegangen, wie etwa den Ausbau des Wärmenetzes in der Innenstadt, der bis 2023 abgeschlossen sein soll. Neben der Reduktion des Verbrauchs, besserer Dämmung etc. spielt natürlich auch der Einsatz von regenerativen Energien eine wichtige Rolle, um CO2-Neutralität zu erreichen. Hierzu ist der Ausbau bzw. die Erschließung neuer Wärmequellen wie z. B. Umwelt-, Abwasser-, Abwärme, Geothermie sowie Biomasse von Nöten.
Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme (Die FRAKTION/Die PARTEI) (Drucksache Nr.¨21380-21-E1):
Die FRAKTION Die PARTEI bittet darum, bei der Beantwortung der Anfrage folgende Aspekte zusätzlich zu berücksichtigen:
- Ergänzung um Auskünften zur Berücksichtigung lokaler Strom-Speicher in Gebäuden und Netzspeicher für Strom (“Grid Scale Storage”).
- Ergänzung um Bitte zur Einschätzung strombasierter Wärmeerzeugung im Vergleich zu Fernwärme.
- Ergänzung um Einschätzung sowie aktuelle Untersuchung zum Gesamtwirkungsgrad bei lokaler Speicherung erneuerbarer Energie.
Begründung:
Ein Schlüsselfaktor der Energiewende ist lokale Erzeugung und Speicherung von Energie. Das Problem, dass sich Strom nicht speichern lässt, darf mittlerweile als gelöst angesehen werden und es stehen Lösungen in jeder Größenordnung zur Verfügung.
Damit verändert sich auch die Gesamteffizienz strombasierter Wärmeerzeugung.
Die aktuellsten Daten und Trends dazu sollten untersucht und in Erwägung gezogen werden.
AKUSW, 16.06.2021:
Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt hierzu insgesamt zu einer der nächsten Sitzungen.
zu TOP 3.18
25. Tiefbauamt 2026 - Aktuelle Anforderungen und organisatorische Weiterentwicklung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21142-21)
Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün (AMIG) vom 08.06.2021:
Hierzu liegt vor Gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion Bündnis 90/die Grünen und CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 20784-21-E2)
…..die Fraktionen von BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN und CDU bitten um Aufnahme des o.g. Punktes auf die Tagesordnung der Sitzung am 04.05.2021 sowie um Beratung und Beschlussfassung des nachfolgenden Antrags.
1. Der Rat der Stadt Dortmund stellt fest, dass eine Neustrukturierung des Tiefbauamtes erforderlich ist, welche den Fachbereich 66 organisatorisch, personell und finanziell dazu befähigt, den langfristigen Erhalt und die perspektivische Verbesserung der kommunalen Verkehrsinfrastruktur (Straßen, Geh- und Radwege) in Dortmund im Sinne einer nachhaltigen Mobilität zu gewährleisten.
2. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, ein strategisches Konzept für eine solche Neustrukturierung zu erarbeiten, welches die dafür notwendigen personellen, finanziellen und organisatorischen Maßnahmen darstellt.
3. Flankierend zu den Ergebnissen der derzeit laufenden, digitalen Straßenzustands-erfassung soll die angestrebte Neuaufstellung des Tiefbauamtes unter anderem Strukturen schaffen, die dazu beitragen,
a) das städtische Baustellenmanagement wenn möglich unter Beteiligung der Anliegenden weiter zu optimieren.
b) ein digitales Straßenzustandskataster für Straßen, Geh- und Radwege zu erstellen.
c) Baumaßnahmen anhand der jeweiligen Nutzungsdichte – Hauptnetze, Nebenstrecken, usw. – zu priorisieren (Kommunaler Verkehrswegeplan).
d) einen Plan zu erarbeiten, der die zeitliche Abfolge städtischer Brückensanierungen nebst anschließender Umsetzung festlegt.
e) Beschlossene Baumaßnahmen zeitnah zu realisieren und das Budget des Tiefbauamtes umzusetzen.
f) eine gleichmäßige Verteilung von Baumaßnahmen über das gesamte Stadtgebiet sicherzustellen.
g) Investitionen in die kommunale Verkehrsinfrastruktur zielgerichtet zu steuern.
h) Relationen zwischen Sanierungsmaßnahmen im Rahmen des bisherigen „Ist“ und im Rahmen aufwendiger Neuplanungen festzulegen.
i) eine engere Verzahnung zwischen den Fachämtern (Querschnittsstellen) zu gewährleisten.
4. Das Konzept schließt die Entwicklung aussagekräftiger Leistungskennzahlen ein, die ein fortlaufendes Monitoring von Baumaßnahmen ermöglichen und durch deren Evaluation die avisierte Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur im Stadtgebiet erkennbar bzw. messbar wird.
5. Das von der Verwaltung erarbeitete Konzept wird dem Rat der Stadt Dortmund zur Sitzung am 18.11.2021 zwecks politischer Beschlussfassung vorgelegt und eine Produktivsetzung zum 01.01.2022 angestrebt.
Begründung
Erfolgt mündlich.
AMIG, 04.05.2021:
Der Vorsitzende Herr Rm Berndsen weist vorab darauf hin, dass zurzeit geprüft wird, ob die Zuständigkeit für diesen Antrag bei Herrn Oberbürgermeister Westphal liegt.
Herr Rm Frank erläutert den vorliegenden gemeinsamen Antrag. Zwar liegen Straßenzustands-berichte vor und man nimmt auch wahr, dass die Vermessungsfahrzeuge inzwischen das Stadtgebiet befahren. Auch gibt es seit einigen Jahren eine sog. Rankingliste, die aber sicherlich nicht mehr aktuell ist. Hier geht es aber insgesamt um die Erstellung eines strategischen Gesamtkonzeptes und es wird um Zustimmung zu dem Antrag gebeten.
Zugleich bittet er Herrn StR Rybicki um eine Stellungnahme.
Frau Rm Heidkamp meldet für Ihre Fraktion Beratungsbedarf an. Der Antrag sei zu umfangreich, um sorgfältig prüfen zu können, welche der dort angegebenen Punkte ggf. bereits angelaufen bzw. erledigt sind. Es wird darum gebeten, diesen Antrag in die nächste Sitzung des Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün zu schieben.
Herr Rm Dudde erläutert den vorliegenden gemeinsamen Antrag. Die Umsetzung der Beschlüsse erfolge häufig nicht zeitnah und es herrsche inzwischen eine gewisse Unzufriedenheit in der Bevölkerung vor. Man hält es für angebracht, die internen Abläufe der Dienstleistung an den Bürger dahingehend zu überprüfen, ob es hier Optimierungsmöglichkeiten gibt.
Dem Wunsch der SPD-Fraktion, den Antrag in die nächste Sitzung zu schieben, werde man gern nachkommen.
Herr sB Wagner begrüßt diesen Antrag schon im Hinblick auf die mit der Gründung des Grünflächenamtes verbundene Aufgabenteilung. Er hält jedoch den vorgeschlagenen Zeitrahmen für nicht ausreichend und bittet, diesen zu überdenken.
Herr Rm Gebel sieht die Unzufriedenheit nicht nur bei den Bürgern, sondern auch bei der Verwaltung, da es im Bereich des Bauens verfahrensbedingt sehr lange Ausführungszeiten gibt. Es scheint sehr schwierig zu sein, Prozesse schlanker zu gestalten. Es wurde bereits Einiges in Auftrag gegeben und dies hat man auch bereits gesehen. Hier werden allerdings Dinge vermischt, die einerseits berechtigt sind, andererseits so schon beauftragt oder sogar zum Teil schon umgesetzt wurden. Auch er sieht für seine Fraktion Beratungsbedarf und bittet daher, den Antrag in die nächste Sitzung des Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün zu schieben. Zugleich bittet er Herrn StR Rybicki schon jetzt um eine Einschätzung.
Herr Rm Frank teilt mit, dass man gern der Bitte um Schieben des Antrages in die nächste Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün nachkommen wird. Die Zeitschiene ist als Anhalt zu verstehen und wird seitens der Antragsteller nicht als festgeschrieben erachtet.
Herr StR Rybicki nimmt zunächst zu den einzelnen Themen der unter Ziff. 3 und 4 vorgetragenen Punkte Stellung. Im Anschluss daran verweist er darauf, dass das Organisationsrecht bis auf wenige Ausnahmen beim Oberbürgermeister liegt. Dieser Antragstext greift in dieses Recht ein. In der vorliegenden Form wäre der Oberbürgermeister gezwungen, einen entsprechenden Beschluss zu beanstanden. Weder der Oberbürgermeister noch er möchten dies, denn die Verwaltung bereitet zurzeit entsprechende Maßnahmen vor. Herr StR Rybicki regt an, eine beanstandungsfreie Textfassung zu finden.
Herr Rm Schmidtke-Mönkediek schlägt vor, zu dieser Thematik zunächst eine Verständigung auf Ebene der Fraktionsvorsitzenden im Ältestenrat gemeinsam mit dem Oberbürgermeister zu suchen.
Der Vorsitzende Herr Rm Berndsen bittet die Sprecher der Fraktionen, sich vor der nächsten Sitzung zu diesem Tagesordnungspunkt noch einmal auszutauschen.
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün vertagt die Angelegenheit aufgrund weiteren Beratungsbedarfs auf seine nächste Sitzung.
AMIG, 08.06.2021:
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün fasst in Kenntnis der Informationsvorlage der Verwaltung (Drucksache Nr.: 21142-21) mehrheitlich (bei Gegenstimmen der SPD-Fraktion und AfD-Fraktion sowie Enthaltung der FDP-Fraktion) folgenden Beschluss:
1. Der Rat der Stadt Dortmund stellt fest, dass eine Neustrukturierung des Tiefbauamtes erforderlich ist, welche den Fachbereich 66 organisatorisch, personell und finanziell dazu befähigt, den langfristigen Erhalt und die perspektivische Verbesserung der kommunalen Verkehrsinfrastruktur (Straßen, Geh- und Radwege) in Dortmund im Sinne einer nachhaltigen Mobilität zu gewährleisten.
2. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, ein strategisches Konzept für eine solche Neustrukturierung zu erarbeiten, welches die dafür notwendigen personellen, finanziellen und organisatorischen Maßnahmen darstellt.
3. Flankierend zu den Ergebnissen der derzeit laufenden, digitalen Straßenzustands-erfassung soll die angestrebte Neuaufstellung des Tiefbauamtes unter anderem Strukturen schaffen, die dazu beitragen,
a) das städtische Baustellenmanagement wenn möglich unter Beteiligung der Anliegenden weiter zu optimieren.
b) ein digitales Straßenzustandskataster für Straßen, Geh- und Radwege zu erstellen.
c) Baumaßnahmen anhand der jeweiligen Nutzungsdichte – Hauptnetze, Nebenstrecken, usw. – zu priorisieren (Kommunaler Verkehrswegeplan).
d) einen Plan zu erarbeiten, der die zeitliche Abfolge städtischer Brückensanierungen nebst anschließender Umsetzung festlegt.
e) Beschlossene Baumaßnahmen zeitnah zu realisieren und das Budget des Tiefbauamtes umzusetzen.
f) eine gleichmäßige Verteilung von Baumaßnahmen über das gesamte Stadtgebiet sicherzustellen.
g) Investitionen in die kommunale Verkehrsinfrastruktur zielgerichtet zu steuern.
h) Relationen zwischen Sanierungsmaßnahmen im Rahmen des bisherigen „Ist“ und im Rahmen aufwendiger Neuplanungen festzulegen.
i) eine engere Verzahnung zwischen den Fachämtern (Querschnittsstellen) zu gewährleisten.
4. Das Konzept schließt die Entwicklung aussagekräftiger Leistungskennzahlen ein, die ein fortlaufendes Monitoring von Baumaßnahmen ermöglichen und durch deren Evaluation die avisierte Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur im Stadtgebiet erkennbar bzw. messbar wird.
5. Das von der Verwaltung erarbeitete Konzept wird dem Rat der Stadt Dortmund zur Sitzung am 18.11.2021 zwecks politischer Beschlussfassung vorgelegt und eine Produktivsetzung zum 01.01.2022 angestrebt.
AKUSW, 16.06.2021:
In Kenntnis der Informationsvorlage der Verwaltung (Drucksache Nr.: 21142-21) empfiehlt der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei Enthaltungen (SPD-Fraktion sowie Fraktion FDP) dem o. a. Beschluss des AMIG vom 08.06.201 zu folgen.
4. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
zu TOP 4.1
26. Erarbeitung einer Neubekanntmachung des Flächennutzungsplanes Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20421-21)
AKUSW,16.06.2021:
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die Erarbeitung der Neubekanntmachung des Flächennutzungsplanes der Stadt Dortmund durch die Verwaltung.
zu TOP 4.2
27. 4. Änderung Masterplan Einzelhandel 2013 – Erweiterung des zentralen Versorgungsbereichs „Nahversorgungszentrum Borsigplatz“ im Bereich Stahlwerkstraße und Dürener Straße
28. hier:
29. I. Kenntnisnahme über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange
30. II. Beschluss über die 4. Änderung des Masterplans Einzelhandel 2013 – Erweiterung des zentralen Versorgungsbereichs „Nahversorgungszentrum Borsigplatz“
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21001-21)
AKUSW,16.06.2021:
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
I. Der Rat der Stadt nimmt das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange zur Kenntnis.
II. Der Rat der Stadt beschließt die 4. Änderung des Masterplans Einzelhandel 2013 für den unter Punkt „1. Planinhalt“ dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich. Damit wird die 4. Änderung des Masterplans Einzelhandel 2013 Bestandteil des Masterplans Einzelhandel 2013 in seiner Funktion als städtebauliches Entwicklungskonzept gem. § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch (BauGB).
Rechtsgrundlage:
§ 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. August 2020 (BGBl. I S. 1728) geändert worden ist.
zu TOP 4.3
31. Bauleitplanung: Masterplan Plätze - Gestaltungshandbuch für die prägenden Stadträume der Dortmunder City
Empfehlung (Drucksache Nr.: 19836-21)
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Die FRAKTION/Die PARTEI) (Drucksache Nr.:19836-21-E1):
Die FRAKTION Die PARTEI bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Ergänzungs-Antrags:
Beschlussvorschlag
Die Erstellung des Gestaltungshandbuchs soll durch einen Bürger*innen-Rat mitbestimmt und mitgestaltet werden und insbesondere die Ergebnisse und Erkenntnisse der Dialogveranstaltung aufgreifen.
AKUSW,16.06.2021:
Frau Neumann Lieven führt zum Antrag der FRAKTION DIE PARTEI an, dass man diesen nicht mittragen werde, da man der Auffassung sei, dass die unter Punkt 3.4 der Vorlage aufgeführten Beteiligungsformate ausreichen werden.
Herr Rm Frank bittet die Verwaltung zur Vorlage um Bestätigung, dass keine Einschränkung der Außen-Gastronomie geplant sei, ansonsten könne man der Vorlage heute nicht zustimmen. Zum vorliegenden Antrag teilt er mit, dass man diesen ablehnen werde.
Herr Sohn bittet darum, bei weiteren Beratungsfolgen zu diesem Thema auch das Behindertenpolitische Netzwerk zu beteiligen.
Herr Wilde sagt dies zu.
Bezüglich der geäußerten Bedenken hinsichtlich evtl. Einschränkungen der Außen-Gastronomie, teilt er mit, dass man deren bestehende Flexibilität nicht einschränken wolle. Vielfalt solle hier durchaus weiter ihren Raum bekommen. Er würde lediglich gerne bei den ca.5 % an Auswüchsen steuern wollen.
Herr Rm Waßmann gibt hierzu zu Protokoll, dass man am Beispiel des “Alten Marktes“ Sorge habe, dass unnötige Eingriffe denkbaren wären, die man als CDU-Fraktion vermieden sehen wolle. Mit diesem Hinweis werde man die Vorlage heute auch empfehlen.
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lehnt den o.a. Antrag der FRAKTION/Die PARTEI mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Die FRAKTION/Die PARTEI, Fraktion DIE LINKE+, Fraktion B‘90/Die Grünen) sowie einer Enthaltung (Fraktion FDP) ab.
Unter Beachtung des o. a. Hinweises der CDU-Fraktion empfiehlt der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt nimmt den Sachstand zum „Masterplan Plätze - Gestaltungshandbuch für die prägenden Stadträume der Dortmunder City“ zur Kenntnis und beschließt:
1. die Durchführung einer Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb im Rahmen der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) zur Erstellung des „Masterplan Plätze - Gestaltungshandbuch für die prägenden Stadträume der Dortmunder City “ und ermächtigt die Verwaltung, den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot zu erteilen.
2. die für die Erstellung des „Masterplan Plätze – Gestaltungshandbuch für die prägenden Stadträume der Dortmunder City“ entstehen Gesamtaufwendungen in Höhe von voraussichtlich 150.000,00 € in der städtischen Ergebnisrechnung in den Haushaltsjahren 2021 und 2022 zur Verfügung zu stellen.
zu TOP 4.4
32. Bauleitplanung; Änderung Nr. 15a des Flächennutzungsplanes - Westfalenhütte -
33. hier: Beitrittsbeschluss (§ 2 Abs. 1 Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht (BekanntmVO))
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20697-21)
AKUSW,16.06.2021:
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt beschließt, den Maßgaben der Bezirksregierung Arnsberg zur Änderung Nr. 15a des Flächennutzungsplanes – Westfalenhütte – beizutreten (Beitrittsbeschluss). Die Verwaltung wird beauftragt, die Erteilung der Genehmigung und den Beitrittsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 Satz 3 der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht (BekanntmVO) vom 26.08.1999 (GV NW, S. 516/SGV NRW 2023)
zu TOP 4.5
34. Bauleitplanung; Änderung Nr. 15b des Flächennutzungsplanes Dortmund - Westfalenhütte -
35. hier: einleitender Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes im vereinfachten Verfahren mit Durchführung eines eingeschränkten Beteiligungsverfahrens nach § 13 Baugesetzbuch
Empfehlung (Drucksache Nr.: 21042-21)
AKUSW,16.06.2021:
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt,
I. den Flächennutzungsplan vom 31.12.2004 in dem in Punkt 2 der Vorlage beschriebenen Bereich zu ändern (Änderung Nr. 15b)
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 und § 13 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S 2414, BGBl. III FNA 213-1)
II. ein eingeschränktes Beteiligungsverfahren zur Darstellung mit Bedingung im Flächennutzungsplan durchzuführen.
Rechtsgrundlage:
§ 13 Abs. 2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634, zuletzt geändert durch Art. 2 G vom 08.08.2020 (BGBl. I S. 1728))
zu TOP 4.6
36. Bauleitplanung; Änderung Nr. 3 des Bebauungsplans Lü 106 - Hallenbad Lütgendortmund -im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB), zugleich tlw. Änderung des Bebauungsplans Lü 112n - Ortskern Lütgendortmund -
37. hier: I. Entscheidung über eingegangene Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB, II. Entscheidung über eingegangene Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB, III. Entscheidung über die eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der eingeschränkten Beteiligung gem. § 4a BauGB, IV. Beifügung einer aktualisierten Begründung, V. Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19788-21)
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (FraktionB‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 19788-21-E1):
…die Fraktion Bündnis 90 /Die GRÜNEN bittet den Ausschuss um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Ergänzungsantrags zur Vorlage:
Die Verwaltung wird gebeten, ergänzend zu den bisherigen Aspekten der Planung, im Rahmen des städtebaulichen Vertrags Vereinbarungen zur Solarnutzung (PV-Anlagen) und zur Einrichtung von öffentlicher Ladeinfrastruktur zu schließen.
AKUSW,16.06.2021:
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt folgendem Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 19788-21-E1) einstimmig zu:
Die Verwaltung wird gebeten, ergänzend zu den bisherigen Aspekten der Planung, im Rahmen des städtebaulichen Vertrags Vereinbarungen zur Solarnutzung (PV-Anlagen) und zur Einrichtung von öffentlicher Ladeinfrastruktur zu schließen.
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt
I. hat die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung vorgebrachten Stellungnahmen geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 7 in Verbindung mit Anlage 3 dieser Vorlage dargestellt- zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 13a Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634/FNA 213-I) i.V. m. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023)
II. hat die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Stellungnahmen geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 8 in Verbindung mit Anlage 3 dieser Beschlussvorlage dargestellt -zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs.1 GO NRW
III. hat die im Rahmen der eingeschränkten Beteiligung vorgebrachten Stellungnahmen geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 9 in Verbindung mit Anlage 3 dieser Beschlussvorlage dargestellt - zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 4a Abs. 6 i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs.1 GO NRW
IV. beschließt, dem Bebauungsplan Ä 3 Lü 106 - Hallenbad Lütgendortmund - die aktualisierte Begründung vom 07.04.2021 beizufügen.
Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB und § 2 a BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW
V. beschließt den Bebauungsplan Ä 3 Lü 106 - Hallenbad Lütgendortmund - für den unter Punkt 1 beschriebenen Geltungsbereich - mit gleichzeitiger teilweiser Änderung des Bebauungsplanes Lü 112n - als Satzung.
Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 Abs. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchst. f GO NRW
zu TOP 4.7
38. Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplans Hö 273 - westlich Wellinghofer Straße - zugleich Änderung des Bebauungsplans Hö 111 - öffentliche Einrichtungen westlich der Wellinghofer Straße -
39. hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20955-21)
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Hörde vom 08.06.2021:
Die Bezirksvertretung Hörde verschiebt eine Beschlussfassung in die Sondersitzung am 22.06.2021 und bittet die Fachverwaltung um Berichterstattung in dieser Sitzung.
AKUSW,16.06.2021:
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen leitet die Angelegenheit ohne Empfehlung an den Rat der Stadt Dortmund weiter.
zu TOP 4.8
40. Bauleitplanung: Bebauungsplanverfahren InN 226 - westlich Stahlwerkstraße -
41. hier:
42. I. Ergebnisse aus den frühzeitigen Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (Verfahrensstände 2009 und 2020)
43. II. Ergebnisse aus der erneuten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (Verfahrensstand 2020)
44. III. Änderung des räumlichen Geltungsbereiches des InN 226 - westlich Stahlwerkstraße -
45. IV. Offenlegungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20426-21)
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt Nord vom 09.06.2021:
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord beschließt mehrheitlich (bei 4 SPD, 1 CDU, 6 Bündnis 90/Die Grünen, 4 Die Linke/Die PARTEI und 1 Gegenstimme AfD) den nachfolgenden Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:
"Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt die Ausführungen der Verwaltung zu Punkt 8 "Prüfung zusätzliche Wegeverbindung für den Fuß- und Radverkehr" zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung damit, die Planungen für eine zusätzliche Fuß- und Radwegeverbindung im laufenden Bauleitplanverfahren weiter zu verfolgen.
Begründung:
Durch die Bahnstrecke Dortmund - Münster werden die beiden Quartiere Borsigplatz und Nordmarkt stark voneinander getrennt. Dieser Nachteil betrifft auch insbesondere das zukünftige Quartier westlich der Stahlwerkstraße. Die kürzeste Verbindung besteht aktuell an der Bahnunterführung Borsigstraße, welche zwar umgestaltet werden soll, jedoch bereits jetzt stark genutzt wird. Daher sind weitere Verbindungen aus dem neuen Wohngebiet auf der östlichen Seite und dem Nahversorgungszentrum WEZ sowie dem Fredenbaumpark auf der westlichen Seite auf Dauer notwendig. Daher sollten die Planungen hierfür fortgesetzt werden.
45.1.1.1 Diese Querung wird auch im Entwurf des Teilkonzepts "Fußverkehr und Barrierefreiheit“ des Masterplan Mobilität als wichtige Verbindung festgehalten und sollte daher im laufenden Bebauungsplanverfahren weiterverfolgt werden.
Da an dieser Stelle auch die Verlängerung des sogenannten Bananen-Radwegs aus der östlichen Innenstadt enden würde, bietet sich diese Querung der Bahnstrecke auch als Anschluss dieser Verbindung in das neue Quartier und darüber hinaus an.
Insbesondere sollte die weitere Planung aber eine spätere Beschlussfassung für eine solche Wegeverbindung nicht verhindern. Daher müssen Trassen für die Nutzung als Tunnel oder Brücke im Verfahren freigehalten werden.“
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord beschließt mehrheitlich (bei 6 Bündnis 90/Die Grünen, 3 Die Linke/Die PARTEI gegen die Stimmen von 4 SPD, 1 CDU, 1 AfD und 1 Enthaltung Die Linke/Die PARTEI) den nachfolgenden Antrag der Fraktion Die Linke/Die PARTEI:
„Prüfauftrag zu Pkt. 12.10 der TO vom 9.6.2021 – 20426-21 Bauleitplanung: Bebauungsplanverfahren InN 226 - westlich Stahlwerkstraße
Auf den Seiten 33-38 der Vorlage werden aufwändige Untersuchungen zu möglichen Regelungen des Verkehrs im neu zu errichtenden Quartier dargelegt.
Wir bitten zu untersuchen, ob für ein – wie im vorliegenden Fall vollständig neu zu errichtenden Quartiers - die Möglichkeit besteht, dieses komplett von motorisiertem Individualverkehr frei zu gestalten und private KFZ in Quartiersgaragen unterzubringen.
Eine solche MIV-freie Lösung würde erhebliche Flächengewinne generieren, die diversen, im vorliegenden Fall konkurrierenden Nutzungen zu Gute kommen könnten. So könnten u.a. Erdgeschosse in jedem Fall für behindertengerechtes Wohnen vorgesehen werden. Tiefgaragen als klassische Angsträume würden entfallen.
Autofreie Quartiere gibt es bereits in vielen Städten im In- und Ausland. Im Falle des Stahlwerk-Quartiers bestünde der Vorteil einer leichteren Realisierung, da die entsprechenden Strukturen von Anfang an vorgesehen werden könnten.“
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig den Beschluss laut Vorlage.
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Die FRAKTION/Die PARTEI) (Drucksache Nr.: 20426-21-E 3):
Die FRAKTION Die PARTEI bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:
Beschlussvorschlag
Das Quartier Stahlwerkstraße soll ein autofreies Wohnquartier nach dem Vorbild von “Nachbarn60” in Köln-Nippes sein.
Die Verwaltung wird aufgefordert, das Konzept entsprechend anzupassen.
Begründung
Wie der Antrag ausweist, ist das Quartier hervorragend an den ÖPNV angeschlossen. Daher ist ein autofreies Quartier problemlos möglich. Erfahrungen aus autofreien Quartieren liegen vor.
Zudem besteht ein hoher Bedarf an Wohnraum, wodurch es leicht ist, Menschen zu finden, die in einem autofreien Quartier leben möchten.
Über Selbstverpflichtungen, automatisch zugeteilte Dauerkarten für den ÖPNV und exklusive Zuteilung der Stellplätze für CarSharing ist eine hohe Mobilität erreichbar.
Durch die Reduzierung des Park-Schlüssels ist es weiterhin möglich, mehr Wohneinheiten zu realisieren.
Innovative Konzepte für sich aufzeichnende Probleme sollen gemeinsam mit Wirtschaft, Forschung und Zivilgesellschaft entwickelt werden.
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Die FRAKTION/Die PARTEI) (Drucksache Nr.: 20426-21-E 4):
Die FRAKTION Die PARTEI bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:
Beschlussvorschlag
1) Zur Planung des Quartiers und zur Gestaltung der Regularien wird ein offener Austausch mit Verwaltung und Bewohner* des "Stellwerk 60" in Köln stattfinden, um auf Erfahrungen aufzubauen.
2) Zur Ermittlung von Bedarf und Interesse richtet die Verwaltung eine einfache Informationsseite (z.B. Stahlwerk.dortmund.de) ein und fordert z.B. über Pressemitteilung an die Medien Menschen auf, sich dort zu informieren und als Interessierte zu registrieren.
3) Für die Lärmschutzmaßnahme wird ein Wettbewerb ausgeschrieben, der zum Einsatz innovativer Maßnahmen wie Fassadenbegrünung etc. auffordert und insbesondere bessere Durchlässigkeit für Fuß-&Radverkehr realisieren soll.
4) Die Verwaltung möge ermitteln, ob man Bewohner* zur Abnahme einer Jahreskarte der DSW verpflichten kann und ob man nördlich einen Bereich als großzügigen P+R Platz für Bewohner* ausloben kann.
Begründung
Es handelt sich bei einem solchen Viertel nicht um Neuland. Unsere Geschwister-Metropole Köln hat bereits ein solches Quartier realisiert und wird sicherlich gerne die gemachten Erfahrungen teilen. Dazu können Verwaltung und Bewohner* eingeladen werden.
Die vorgeschlagenen Maßnahmen zum Lärmschutz und für die Durchlässigkeit für Fuß- und Radverkehr bleiben weit hinter den Möglichkeiten zurück. Über einen Wettbewerb können wir alle dazulernen, welche kreativen Ideen heutzutage umsetzbar sind.
AKUSW,16.06.2021:
Herr Rm Kowalewski erhebt die Empfehlung der BV Innenstadt Nord zum Antrag. Der Vorlage werde man heute zustimmen.
Herr sB Jääskeläinen erläutert den Hintergrund zu den beiden o.a. Anträgen seiner Fraktion und wirbt um Zustimmung.
Herr Rm Waßmann teilt mit, dass seine Fraktion die Vorlage empfehlen werde. Den Antrag der FRAKTION Die PARTEI bezüglich des Autofreien Quartiers sehe er nahezu als erfüllt an, da man den Verkehr ja sehr großflächig in Tiefgaragen parken lasse. Von daher werde man diesen Antrag ablehnen und den 2. Antrag auch, der ja dahin gehe, dass man geprüft sehen möchte, ob man nicht Bewohner*innen dazu verpflichten könne, DSW 21-Tickets zu nehmen. Diese Idee teile seine Fraktion nicht. Zur Vorlage habe er folgende Frage, die er gerne beantwortet haben wolle: Aus der öffentlichen Auslegung seien verschiedene Stellungnahmen vom Fachbereich Liegenschaften ergangen, wo der Hinweis gegeben werde, dass es Verhandlungen zum Kauf des „Hoesch Museums“ gebe. Ansonsten empfehle man heute die Vorlage. Die Beschlussfassung aus der BV Innenstadt Nord nehme man zur Kenntnis und wolle diese ins weitere Verfahren zur Prüfung geben.
Herr Ingenmey führt zum Thema Öffentlichkeitsbeteiligung an, dass er es für sehr wichtig halte, dass in diesem Bereich eine sehr eingehende und durchgehende Bürger*innen-Beteiligung stattfinde. Bisher nehme er diese nicht so wahr. Daher rege er an, hierfür geeignete Formate zu wählen, z. B. einen Info- Pavillion wie am Potsdamer Patz einzurichten, um auch die „stilleren“ Menschen zu informieren. Weiter rege er für die weiteren Planungen an, dass man bei einem so großen Bauvorhaben einmal den ersten Praxis-Test zum Thema „Mehr-Generationen-Bewegungspark“ machen sollte, z.B. auf der Fläche der südlichen Westfalenhütte. Ansonsten rege er an, solche Themen (z.B. Wohnungsmix/ Barrierefreiheit für Gebäude und Freiflächen) zukünftig auch in die städtebaulichen Verträge aufzunehmen.
Herr Rm Waßmann verweist zu den heutigen Anregungen zum „Pocket-Park“ auf die Seite 11 der Vorlage, wo erwähnt sei, dass ein Teil der Stellplatzflächen zugunsten eines solchen Parks mit vielfältigen Spielangeboten umgewidmet werden solle. Vielleicht könne man dies heute so bekräftigen und beauftragen, dass das auch senioren-und behindertengerecht umgesetzt werden möge, um diesbezüglich eine Qualifizierung hineinzubekommen.
Zum Thema Information der Öffentlichkeit vor Ort teilt Herr Wilde mit, dass der Vorhabenträger selber vor Ort noch weitere Informationsformate (z.B. auch einen Informations - Pavillon) aufsetzen werde.
Zum Thema „Hoesch-.Museum“ werde er die Liegenschaftsverwaltung bitten, Politik die entsprechenden Informationen zukommen zu lassen, bevor man abschließend hierzu berate.
Die heute zum Antrag erhobene Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt Nord wertet der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Fraktion AfD) als Prüfauftrag an die Verwaltung.
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lehnt die beiden o.a. Zusatz-Ergänzungsanträge (Die FRAKTION/Die PARTE) (Drucksache Nr.: 20426-21-E3 und E4) mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Die FRAKTION/Die PARTEI sowie Fraktion DIE LINKE+) ab.
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund
I. hat die Stellungnahmen aus den frühzeitigen Beteiligungen der Öffentlichkeit sowie den frühzeitigen Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus den Jahren 2009 und 2020 geprüft und stimmt den Empfehlungen der Verwaltung (Anlage 6 und 7) zu.
Rechtsgrundlage:
§ 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl.
I S 3634/FNA 213-1); §§ 7 und 41 Abs. 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
(GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666 SGV NRW 2023)
II. hat die Stellungnahmen aus der erneuten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (Verfahrensstand 2020) geprüft und stimmt den Empfehlungen der Verwaltung (Anlage 7) zu.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl.
I S 3634/FNA 213-1); §§ 7 und 41 Abs. 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
(GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666 SGV NRW 2023)
III. beschließt den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes InN 226 - westlich Stahlwerkstraße - gemäß Punkt 1.2 dieser Beschlussvorlage zu ändern.
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 BauGB; §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW
IV. stimmt den geplanten Festsetzungen des Bebauungsplanes InN 226 – westlich Stahlwerkstraße – und der Begründung (Teil A und B) vom 03.05.2021 für den unter Punkt 1.2 dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich zu und beschließt die förmliche öffentliche Auslegung.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB; §§ 7 und 41 Abs.1 GO NRW
zu TOP 4.9
46. Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 290 - Ortszentrum Hombruch - nach § 13 BauGB hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20396-21)
AKUSW,16.06.2021:
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
I. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der durchgeführten Öffentlichkeitsbeteiligung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 290 - Ortszentrum Hombruch - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung, wie unter Punkt 9 dieser Vorlage dargestellt, zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 und § 1 Abs. 8 in Verbindung mit § 13 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634 / FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023).
II. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf des Bebauungsplanes Hom 290 - Ortszentrum Hombruch - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung, wie unter Punkt 10 dieser Vorlage dargestellt, zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 4 Abs. 2 in Verbindung mit § 13 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO
III. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Bebauungsplanentwurf offengelegte
Begründung vom 11.11.2020 entsprechend den Ausführungen unter Punkt 11 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 03.05.2021 dem Bebauungsplan beizufügen.
Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB i. V. m. §§ 7 und 41 GO NRW.
IV. Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan Hom 290 - Ortszentrum Hombruch - für den unter Punkt 1 dieser Vorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich als Satzung.
Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f GO NRW.
zu TOP 4.10
47. Planung von öffentlichen Verkehrsflächen
48. hier: Herstellung der Erschließungsstraße Südspange in Dortmund - Hörde / PHOENIX West nach § 125 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21032-21)
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung (BV) Hörde vom 08.06.2021:
Die Bezirksvertretung Hörde empfiehlt dem Ausschuss einstimmig den Beschluss laut Vorlage mit folgenden 3 Hinweisen zu fassen:
1. Bei der Straßenplanung ist zu berücksichtigen, dass im Einmündungsbereich bei der Bergmannbrauerei die Radwege mit angebunden werden.
2. Der Hinweis der Polizei bzgl. möglicher Geschwindigkeitsüberschreitungen soll Berücksichtigung finden.
3. Darüber hinaus soll die Vorlage wie vorgesehen umgesetzt werden.
AKUSW,16.06.2021:
Herr Rm Stieglitz bittet darum, die Angelegenheit zu vertagen, da man hierzu noch Beratungsbedarf habe (dahingehend, ob es nicht noch andere Maßnahmen gebe, um hier den Verkehr zu reduzieren) und man außerdem zunächst eine Kostenschätzung der Verwaltung hierzu haben wolle.
Herr Rm Waßmann teilt mit, dass eine Fraktion heute zur Vorlage entscheidungsreif wäre und daher dieser auch zustimmen könne. Weiter erhebe er die Beschlusslage aus der BV Hörde zum Antrag, damit diese Gegenstand Verfahrens werde.
Frau Rm Neumann –Lieven schließt sich insgesamt ihrem Vorredner an.
Herr Wilde informiert darüber, dass es sich heute zunächst nur um den Einleitungsbeschluss handeln würde. Daher mache er den Vorschlag, dass er den Hinweis „Kosten“ und auch andere Punkte, die im weiteren Verfahren wahrscheinlich noch dazukämen, mit der abschließenden Vorlage in dieses Gremium bringen werde.
Herr Rm Stieglitz zeigt sich mit dieser Vorgehensweise einverstanden, kündigt aber an, dass seine Fraktion sich heute hierzu enthalten werde.
Unter Einbeziehung der Empfehlung der Bezirksvertretung Hörde fasst der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen einstimmig, bei Enthaltungen (Fraktion B‘90/Die Grünen) folgenden Beschluss:
1. Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt die Einleitung eines Verfahrens nach § 125 Abs. 2 BauGB zur Herstellung der Erschließungsanlage Südspange in Dortmund - Hörde / PHOENIX West und die Durchführung einer Bürgerinformation durch einen zweiwöchigen Planaushang.
Rechtsgrundlage:
§ 125 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I, S. 3634/FNA 213-1) in Verbindung mit § 41 Abs. 2 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023).
2. Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen hat die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung, wie unter Punkt 6 dieser Vorlage und in der beigefügten Abwägungstabelle (Anlage 4) unter den Ziffern 1 - 19 dargestellt, zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 125 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I, S. 3634/FNA 213-1) in Verbindung mit § 41 Abs. 2 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023).
zu TOP 4.11
49. Bauleitplanung; Bebauungsplan VEP Lü 188 - Nahversorgungseinrichtung Marten -
50. hier: I. Beschluss zur Umstellung des Verfahrens von einem Regelverfahren auf einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan (VEP) gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB), II. Entscheidung über Stellungnahmen zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, III. Entscheidung über die Stellungnahmen zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB, IV. Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung, V. Ermächtigung zum Abschluss des Durchführungsvertrages Teil A
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20455-21)
AKUSW,16.06.2021:
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
I. beschließt die Umstellung des Verfahrens von einem Angebotsplan auf einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan (VEP) gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB), wie in der Kurzfassung dieser Vorlage dargelegt.
Rechtsgrundlage:
§ 12 Abs. Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 BGBL. I S 3634/FNA 213-3).
II. hat die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan Lü 188 - Nahversorgungseinrichtung Marten - geprüft und beschließt den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 9 in Verbindung mit Anlage 5 dieser Beschlussvorlage dargestellt -, zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB i. V. m. §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).
III. hat die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Lü 188 - Nahversorgungseinrichtung Marten - geprüft und beschließt den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 10 in Verbindung mit Anlage 5 dieser Beschlussvorlage dargestellt -, zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 4 Abs. 1 BauGB i. V. m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.
IV. stimmt den geplanten Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Lü 188 VEP - Nahversorgungseinrichtung Marten - und der Begründung Teil A vom 16.04.2021 und Teil B (Umweltbericht) für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Geltungsbereich zu und beschließt die öffentliche Auslegung.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 12 BauGB, §§ 7 und 41 GO NRW.
V. beschließt, den Grundzügen des zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Dortmund abzuschließenden Durchführungsvertrages Teil A (Punkt 12 dieser Beschlussvorlage) zuzustimmen und ermächtigt die Verwaltung, auf dieser Grundlage den Vertrag mit dem Vorhabenträger abzuschließen.
Rechtsgrundlage:
§§ 10 und 12 BauGB i. V. m. §§ 7 und 41 GO NRW
zu TOP 4.12
51. Bauleitplanung; 62. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes InO 224n - DSW21-Gelände Deggingstraße -, zugleich Änderung der Bebauungspläne InO 103, 183 und 192.
52. hier: I. Kenntnisnahme vom geänderten aktuellen städtebaulichen Konzept, II. Beschluss zur Erweiterung des räumlichen Geltungsbereiches der 62. Änderung des Flächennutzungsplanes, III. Beschluss zur Erweiterung des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes InO 224n - DSW21-Gelände Deggingstraße -, IV. Beschluss zur Änderung des Bebauungsplanes 192, V. Beschluss zur teilweisen Änderung der Bebauungspläne InO 103 und 183, VI. Beschluss zur erneuten frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21211-21)
AKUSW,16.06.2021:
Herr Rm Dudde gibt für seine Fraktion zu Protokoll, dass bei diesem Bauprojekt entsprechend dem Beschluss des AKUSW vom 12.05.2021 und des Rates vom 20.05.2021 zum nachhaltigen, neutralen
Bau und zur nachhaltigen Bewirtschaftung beim Wohnungsbau verfahren werden soll.
Herr Rm Waßmann ergänzt hierzu, dass man auch für die neue Zentrale der DSW21 Klimaneutralität im Bau und Betrieb erwarte.
Herr Rm Vogeler bittet die Verwaltung um eine städtebaulich ansprechende Gestaltung der geplanten Lärmschutzwand.
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Ausschuss für Klima, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
I. nimmt den geänderten aktuellen Stand des städtebaulichen Konzeptes zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, auf dieser Grundlage den Bebauungsplan InO 224n - DSW21-Gelände Deggingstraße - zu erarbeiten,
II. beschließt, die 62. Änderung des Flächennutzungsplan der Stadt Dortmund vom 31.12.2004 für den unter Punkt 1.1 dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich zu erweitern,
Rechtsgrundlage
§§ 1 Abs. 8, 2 Abs. 1 und 8 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.12.2017 (BGBl. I S. 3634/FNA 213-1) i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)
III. beschließt, den Bebauungsplan InO 224n - DSW21-Gelände Deggingstraße - für den unter Punkt 1.2 dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich zu erweitern,
Rechtsgrundlage
§§ 1 Abs. 8, 2 Abs. 1 und 9 Abs. 7 BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.
IV. beschließt, den Bebauungsplan 192 zu ändern,
Rechtsgrundlage
§§ 1 Abs. 8 und 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW
V. beschließt, die Bebauungspläne InO103 und 183 teilweise zu ändern,
Rechtsgrundlage
§§ 1 Abs. 8 und 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW
VI. beschließt, an den zuvor genannten Bauleitplanungen die Öffentlichkeit erneut frühzeitig zu beteiligen.
zu TOP 4.13
53. Bauleitplanung der Stadt Waltrop: Sachstand zu der Änderung Nr. 5 des Flächennutzungsplanes und zu der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 92 im Bereich "Im Dicken Dören"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21197-21)
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede vom 09.06.2021 (Drucksache Nr.: 18975-20-E1):
Die Bezirksvertretung Mengede nimmt die Vorlage unter Hinweis auf den folgenden, dort einstimmig beschlossenen gemeinsamen Antrag aller Fraktionen zur Kenntnis.
Gemeinsamer Antrag der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS90/DIEGRÜNEN, CDU und
Die Linke/Die PARTEI
Antrag zur 6. Sitzung der Bezirksvertretung Mengede:
Aufforderung an die Stadt Dortmund zur Klage gegen die Stadt Waltrop zur
Verhinderung der Ansiedlung eines Industrie-/Gewerbegebiets „Im Dicken Dören“
an der Stadtgrenze zu Dortmund
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister Axel Kunstmann,
Bereits auf ihrer 50. Sitzung am 09.09.2020 hatte die Bezirksvertretung Mengede die
Verwaltung um Auskunft zum Stand des Verfahrens zur Entwicklung eines GI-Gebiets „Im
Dicken Dören“ durch die Stadt Waltrop gebeten und erfragt, ob die Stadt Dortmund selbst
juristische Schritte gegen diese Planungen einleiten wird (DS Nr. 18510-20).
In seinem Antwortschreiben vom 18.11.2020 hatte Planungsdezernent Ludger Wilde darauf
hingewiesen, dass aufgrund der noch nicht erfolgten Bekanntmachung der Regionalplanänderung
im Gesetzesblatt des Landes NRW bzw. der Bekanntmachung des Bebauungsplans
noch keine Entscheidung von Seiten der Stadt Dortmund gefällt werden konnte (DS Nr.
18975-20).
Jetzt hat die Stadt Waltrop die frühzeitige Bürgerbeteiligung begonnen und die Anwohner der
Groppenbrucher Straße über den Stand der Planung ausführlich informiert. Es wird von
Seiten der Stadt Waltrop weiterhin der Plan verfolgt, eine landwirtschaftlich genutzte Fläche
in einem regionalen Grünzug in eine GIB-Fläche in unmittelbarer Nähe zu einem
Naturschutz- und Wohngebiet umzuwandeln.
Zum Schutz der Anwohner und der Umwelt fordert die Bezirksvertretung Mengede in
einem gemeinsamen Antrag aller in der BV vertretenen Fraktionen die Stadt Dortmund
auf, einen Ratsbeschluss herbeizuführen, mit dem Ziel juristisch gegen das Vorhaben
der Stadt Waltrop vorzugehen. Dabei sind der AKUSW und der Wirtschaftsförderungsausschuss
bei der Entscheidungsvorbereitung mit einzubeziehen.
Begründung:
Auf der digitalen Veranstaltung der Stadt Waltrop berichtete Herr Scheiba in der frühzeitigen
Bürgerbeteiligung über den Stand der Planung und die bereits angeforderten Gutachten.
Auf der Fläche wird nicht nur die Ansiedlung des Betriebes der Firma Langendorf angestrebt,
es sollen noch weitere Betriebe (mit Zweckbestimmung) dort Platz finden. Der Verkehr zu
den Betrieben soll über eine Abbiegespur auf der Mengeder Straße geleitet werden, eine
Ampel soll Sicherheit schaffen für den Abbiegeverkehr. Schon jetzt kommt es in diesem
Bereich immer wieder zu langen Staus bei der Zufahrt nach Waltrop.
Durch die Ansiedlung neuer Betriebe im Leveringhäuser Feld wird die Verkehrssituation, die
auf der Mengeder Straße / Leveringhäuser Straße schon jetzt sehr angespannt ist, noch
problematischer: die Anlieger fürchten zu Recht einen Rückstau und Umleitungsverkehr
durch die Wohngebiete.
Dem betroffenen regionalen Grünzug wird in der „Umweltprüfung Regionalplan Ruhr“ eine
hohe klimaökologische Bedeutung zugesprochen; er ist für die gesamte Dortmunder
Bevölkerung eine wichtige Frischluftschneise. Da die Städte im Ruhrgebiet und hier
insbesondere Dortmund massive Probleme bei der Luftreinhaltung haben, sind die Städte auf
eine Verbesserung der Frischluftzufuhr angewiesen (Klage der Deutschen Umwelthilfe).
Eine großflächige Gewerbeansiedlung im Bereich des „Dicken Dören“ beeinträchtigt die
wichtige Ost-West-Verbindung der Grünzüge. Seit der Aufschüttung der beplanten Fläche an
der Kanalböschung haben sich kleine Biotope und Rückzugsräume für Fauna und Flora
entwickelt. Sie sind dauerhaft nur zu schützen, wenn sie in ein Grünzugnetz eingebunden
bleiben.
Eine Gewerbe-/Industrieansiedlung „Im Dicken Dören“ beeinträchtigt die Lebensqualität der
direkten Anwohnerschaft an der Groppenbrucher Straße durch Lärmentwicklung (Drei-
Schicht-Betrieb) und Lichtverschmutzung (durchgehende Beleuchtung auch nachts).
Sie beeinträchtigt die Freizeitnutzung der zahlreichen Menschen, die dort täglich und
besonders an den Wochenenden als Naherholungsziel zum Spazieren, Joggen und
Radfahren nutzen. Der überregional angelegte Fernradweg entlang des Dortmund-Ems-
Kanals führt an der geplanten Gewerbeliegenschaft vorbei.
Die Informationen der Stadt Waltrop im Verfahren der frühzeitigen Bürgerbeteiligung haben
bei den Anwohnern und der Lokalpolitik dazu geführt, dass sie die Bürgerwerkstatt nach dem
1. Planungsworkshop verlassen haben, da im Laufe der Veranstaltung deutlich wurde: es
kann in Blick auf den „Dicken Dören“ kein „Wie“ geben, sondern nur ein klares „Nein“!
Daher fordert die Bezirksvertretung Mengede noch einmal die Stadt Dortmund auf, die
Ansiedlung von Gewerbe und Industrie in diesem Bereich unbedingt zu verhindern und
juristische Schritte einzuleiten, damit die Anwohner in Mengede und der regionale Grünzug
geschützt bleiben.
AKUSW, 16.06.2021:
Zur Vorlage:
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis
Zum Antrag aus der Bezirksvertretung Mengede (Drucksache Nr.: 18975-20-E1):
Herr Rm Waßmann gibt zum Antrag aus der BV Mengede zu Protokoll, dass seine Fraktion die Verwaltung heute nicht dazu beauftragen werde, hier juristische Schritte gegen eine benachbarte Kommune zu gehen, die aus ihrer Sicht sicherlich berechtigte Interessen habe, hier ein autonomes Verfahren durchzuführen.
Herr Rm Happe führt an, dass seine Fraktion zum jetzigen Zeitpunkt einem Klageweg gegen die Stadt Waltrop nicht zustimmen werde, da man zunächst versuchen könne, andere Wege zu beschreiten, um entsprechende Gespräche mit der Stadt Waltrop hierzu zu führen.
Zum o. a. Antrag aus der Bezirksvertretung Mengede einigt sich der Ausschuss mehrheitlich, bei Gegenstimmen (CDU-Fraktion und Fraktion FDP) wie folgt:
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beauftragt die Verwaltung aufgrund des vorliegenden Antrags aus der Bezirksvertretung Mengede dazu, soweit erforderlich, nach der Beschlussfassung und Veröffentlichung des Bebauungsplans der Stadt Waltrop einen Ratsbeschluss für die Durchführung eines Klageverfahrens herbeizuführen.
zu TOP 4.14
54. Bauleitplanung; In O 229 - nördlich Ernst-Mehlich-Straße
55. hier: Informationsvorlage zur geplanten Bebauung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20830-21)
AKUSW, 16.06.2021:
Herr Rm Dudde gibt für seine Fraktion zu Protokoll, dass bei diesem Bauprojekt entsprechend dem Beschluss des AKUSW vom 12.05.2021 und des Rates vom 20.05.2021 zum nachhaltigen, neutralen
Bau und zur nachhaltigen Bewirtschaftung beim Wohnungsbau verfahren werden soll.
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Ausführungen der Verwaltung laut o.a. Vorlage zur Kenntnis.
zu TOP 4.15
56. Machbarkeitsstudie zur Entwicklung des nördlichen Umfeldes des Dortmunder Hauptbahnhofs
Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 17182-20-E5
Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.17182-20-E5) (siehe Anlage zur Niederschrift)
Hierzu liegt vor Überweisung des Seniorenbeirates vom 29.04.2021 (Drucksache Nr.:20593—21)
Dem Seniorenbeirat liegt folgender Antrag aus dem Stadtbezirk Innenstadt-Nord vor:
Antrag an den Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zur Beschlussfassung und an
die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord zur Kenntnisnahme
Sehr geehrte Frau Vorsitzende Reuter,
der Seniorenbeirat bittet darum, die nachfolgend erläuterten Anregungen zur Rahmenplanung „Umfeld Hauptbahnhof Nord“ im weiteren Planungsprozess zu berücksichtigen. Hierbei geht es insbesondere um eine seniorengerechte, barrierefreie und mehrgenerationenorientierte Ausrichtung des zukünftigen neuen Parks entlang des Bahngeländes.
Des Weiteren wird beantragt, dass der Seniorenbeirat im Zuge der Beteiligung der politischen Gremien bei der weiteren Planung des Hauptbahnhof-Umfeldes miteinbezogen wird.
Begründung:
Die Neugestaltung des nördlichen Hauptbahnhof-Umfeldes nimmt nach mehrjährigen Abstimmungs-, Planungs- und Beteiligungsprozessen mittlerweile konkretere Formen an. Im Dezember 2020/Januar 2021 fand als aktuellster Schritt eine - angesichts der Corona-Pandemie primär über ein Online-Tool realisierte – Beteiligung der Öffentlichkeit statt, die auf sehr große Resonanz stieß und zahlreiche Vorschläge zum neuen Park generierte. Diese Vorschläge fließen nun in den Rahmenplan ein, der bis Herbst 2021 erarbeitet und von den politischen Gremien beschlossen werden soll.
In diesem Zusammenhang bittet der Seniorenbeirat darum, folgende Anregungen zu berücksichtigen:
Sicherheit/Barrierefreiheit:
- gute Orientierungsmöglichkeiten, Vermeidung von Angsträumen
- intelligentes Lichtsystem (z.B. bewegungsgesteuerte LED-Beleuchtung)
- durchgängige Barrierefreiheit der Wege und Ausstattungselemente, u.a. für eine Nutzung mit Rollatoren,
Rollstühlen, Kinderwagen …
- Ansprech- und Aufsichtspersonal im Park, Parkordnung
- barrierefreie Sanitäranlagen (Kontext mit Anlagen im Hauptbahnhof)
Gestaltung/Ausstattung:
- seniorenorientierte/mehrgenerationengeeignete/inklusionsgerechte Spiel-, Bewegungs- und Sitzgelegenheiten,
in Sonne und Schatten
- Bouleplatz mit Sitzgelegenheiten
- Aktivparcours für alle Generation von 0 bis 99 Jahren mit Sitzgelegenheiten
- Kiosk/Gastronomie (Kontext mit Angeboten im Hauptbahnhof), ggf. als zentraler Treffpunkt/
Gemeinschaftsbereich, ggf. Kombination mit „Kümmerer“ vor Ort
- Sinnesgarten, Hochbeete, Blüh-Wiesen/-Gehölze
Organisatorisches/Grundsätzliches
- Verknüpfung der Aspekte Bewegung, Kommunikation, Bewegung, Ruhe
- Patenschaften für bestimmte Bereiche des Parks organisieren
- „Kümmerer“ vor Ort, Einbindung von Beschäftigung/Qualifizierung (vis-a-vis der Agentur für Arbeit!)
- Sicherstellung der regelmäßigen Reinigung und der laufenden Reparaturen/Instandhaltung
- Mitmach-/Kurs-Angebote im Park: Sport/Bewegung, Spiel, Kultur, Flohmarkt/Tauschbörse, Joggingstrecke/
Volkslauf, Beachvolleyball, Boule u.v.m.
- Sichtbarmachen der Historie des Bahnhofs, der neuen Parkfläche, des Bahnhofsumfeldes
- räumliche Vernetzung und organisatorische Kooperation mit anderen Dortmunder Parks
- Park in den Kontext der vorhandenen und geplanten Nutzungen im Umfeld stellen (Wohnen, Gewerbe,
Geschäfte), z.B. Grün für neue Anwohner, „Pausen-Grün“ für Beschäftigte, Reisende
Für Rückfragen zum Antrag steht Ihnen der Antragsteller Dr. Franz-Josef Ingenmey zur Verfügung.
Der Seniorenbeirat stimmt dem Antrag einstimmig zu.
Weiter liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.:17182-20-E6):
…. die Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN bittet den Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:
1. Die Verwaltung wird gebeten, für den weiteren Planungsprozess „Umfeld Hauptbahnhof Nord“ die bisherigen Planungsgrundlagen zur Dimension des ZOB und des Parkhauses zu überprüfen und an die Veränderungen im Fernbusmarkt und an die veränderten politischen Beschlüsse im Verkehrsbereich (insbesondere Umsetzungsstrategie "Stadtluft ist (emissions-)frei – Dortmunds Einstieg in eine emissionsfreie Innenstadt) anzupassen.
2. Die Verwaltung wird zudem gebeten, die Gremien und die Öffentlichkeit über die aktuelle Zeitplanung und die weitere Zusammenarbeit mit der Deutschen Bahn zu informieren.
Begründung:
Die Umgestaltung des nördlichen Umfelds des Dortmunder Hauptbahnhofs ist ein wichtiges Projekt für die Nordstadt und für die Aufwertung der Funktion des Hauptbahnhofs. Zum einen wird hier eine grüne Verbindung zwischen den Parkflächen der Nordstadt gestaltet, zum anderen wird der Hauptbahnhof als ein entscheidendes Element für die Mobilität in der Stadt aufgewertet. Im Zuge der zu erarbeitenden Rahmenplanung müssen jetzt die richtigen Weichen für die Zukunft gestellt werden. Dazu gehören unter anderem die Stärkung des Umweltverbundes und die entsprechende Minimierung des motorisierten Verkehrs, sowie die sozialverträgliche Lenkung der Verkehrsströme. Dies wurde schon im Rahmen des Beteiligungsprozesses als Prämisse der Planungsverwaltung festgestellt. Die in der Machbarkeitsstudie vorgestellte Größe des ZOB und es Parkhauses erscheint vor diesem Hintergrund nicht zielführend.
AKUSW, 16.06.2021:
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die schriftliche Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
Außerdem beschließt der Ausschuss den o. a. Antrag aus dem Seniorenbeirat einstimmig sowie den Zusatz-Ergänzungsantrag der Fraktion B‘90/Die Grünen mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Fraktion AfD) und beauftragt die Verwaltung entsprechend zu verfahren.
zu TOP 4.16
57. Einzelhandelsstandort Dorstfelder Hellweg/Arminiusstraße
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 20945-21)
…die Fraktion Bündnis 90/ Die GRÜNEN bittet die Verwaltung um eine Stellungnahme und einen aktuellen Sachstand bezüglich der geplanten Errichtung eines Discounters auf der Frerich-Wiese in Dorstfeld im Rahmen des Bebauungsplans InW 221.
In diesem Zusammenhang wird die Verwaltung gebeten darzulegen, inwieweit die Festsetzungen im vorhabenbezogenen Bebauungsplan einen Discounter grundsätzlich möglich machen und wie eine Ablehnung der Ansiedlung eines Discounters rechtlich zu bewerten ist.
Begründung:
Im Durchführungsvertrag zum B-Plan InW 221 (DS-Nr.: 14404-19) hatte sich der Investor verpflichtet, auf der Frerich-Wiese einen Lebensmittel-Vollsortimenter zu errichten. Auch in den Abwägungen der Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung (Anlage zu DS-Nr. 14404-19) weist die Verwaltung darauf hin, dass „die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung im vorhabenbezogenen Bebauungsplan [nur] einen Lebensmittelvollsortimenter zu[lässt]“. Die jetzt zur Diskussion stehende Ansiedlung eines Discounters ist vor diesem Hintergrund erklärungsbedürftig.
Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 20945-21-E1):
…zu der o. g. Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:
Ziel des Planaufstellungsverfahrens war die Sicherung der Nahversorgung im Ortsteilzentrum
Dorstfelds, direkt am Wilhelmplatz. Dieser Bereich ist auch im Masterplan Einzelhandel als
sogenannter „zentraler Versorgungsbereich“ ausgewiesen. Die Wiederansiedlung eines
Lebensmittelmarktes nach der Schließung des EDEKA-Marktes im Jahre 2004 ist ein
wichtiges Ziel der Stadtentwicklung, insbesondere auch zur Aufrechterhaltung des rechtlichen
Status als „zentraler Versorgungsbereich“. Dies ist mit Steuerungsmöglichkeiten der
Stadtplanung für die Einzelhandelsentwicklung im Umfeld des Ortsteils verknüpft.
Mit diesem Ziel wurde gemeinsam mit der Einkaufsmarkt Dortmund-Dorstfeld GmbH als
Vorhabenträgerin von 2015 bis 2020 der vorhabenbezogene Bebauungsplan InW 221 VEP
– Einzelhandelsstandort Dorstfelder Hellweg / Arminiusstraße – erarbeitet. Als Betreiberin
des Marktes war über den gesamten Planungsprozess stets das Unternehmen EDEKA
vorgesehen, sodass als Planungsziel durchgehend die seitens Ortspolitik und Bürger*innen
gewünschte Ansiedlung eines Vollsortimenters kommuniziert wurde. Die konkrete
Marktbetreiberin im Bebauungsplan festzusetzen, ist jedoch rechtlich nicht möglich.
Der seit dem 29.05.2020 rechtskräftige vorhabenbezogene Bebauungsplan trifft schließlich
folgende Festsetzung zur Art der baulichen Nutzung:
- Sonstiges Sondergebiet (SO) mit folgender Zweckbestimmung „Das festgesetzte
Sondergebiet dient der Unterbringung eines großflächigen Einzelhandelsbetriebs gem.
§ 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauNVO.“
- Zulässige Art der Nutzung: „Im festgesetzten Sondergebiet ist ein
Lebensmittelvollsortimenter zulässig. Zulässig sind im Erdgeschoss der
Lebensmittelvollsortimenter als Hauptbetrieb in Funktionseinheit mit Café-Backshop
und ergänzenden untergeordneten Einzelhandels- und Dienstleistungsbetrieben auf
einer maximalen Verkaufsfläche von insgesamt 1.500 m². Im Obergeschoss sind
ausschließlich Räume für Technik und Personal (einschließlich Sanitäranlagen)
zulässig.“
Auch der mit der Vorhabenträgerin abgeschlossene Durchführungsvertrag definiert das zu
realisierende Vorhaben als „Lebensmittel-Vollsortimenter“. Ein Vollsortimenter unterscheidet
sich nach der gängigen Definition von einem Lebensmittel-Discountmarkt durch ein breiteres
und tieferes Sortiment (d.h. höhere Anzahl angebotener Artikel) und ein Angebot an nicht
abgepackten Frischwaren (d.h. insb. Bedienungstheken für Fleisch, Wurst und Käse). Die
vorgesehene Betreiberin EDEKA betreibt dieser Definition entsprechende Vollsortiment-
Märkte.
Auf Grundlage des rechtskräftigen Bebauungsplans wurde seitens der Vorhabenträgerin ein
Bauantrag eingereicht. Am 01.12.2020 wurde die beantragte Baugenehmigung zur
„Errichtung eines Lebensmittelmarktes und einer Stellplatzanlage für 70 PKW-Stellplätze“
erteilt. Ausweislich der Bauvorlagen und insbesondere der Betriebsbeschreibung wurde hier
ein Lebensmittelmarkt für EDEKA (Vollsortimenter) beantragt und genehmigt.
Kurz vor Abschluss der Prüfung des Bauantrages teilte die Vorhabenträgerin der Stadt mit,
dass die vorgesehene Betreiberin EDEKA aus unternehmerischen Gründen kein Interesse
mehr an der Eröffnung eines Marktes am Standort Dorstfeld hat. Die beantragte
Baugenehmigung wurde in Rückkoppelung mit dem Vorhabenträger dennoch erteilt, da die
rechtlichen Voraussetzungen hierfür vorlagen. Parallel suchten Vorhabenträgerin und
Verwaltung gemeinsam nach einer alternativen Betreiberin für einen Lebensmittel-
Vollsortimenter, jedoch ohne Erfolg.
Konkretes Interesse wurde jedoch in dieser Phase seitens des Unternehmens Netto geäußert,
einen Lebensmittelmarkt am Standort Dorstfeld zu eröffnen. Netto zählt zwar nicht zu den
Vollsortimentern nach o.g. Definition, bietet jedoch unter den Discountmärkten das größte
Sortiment, gemessen an der Artikelzahl. Netto ist zudem bereit, an dem Standort ein
modernes erweitertes Filialkonzept zu realisieren, das bislang lediglich an einzelnen
Standorten in Süddeutschland existiert. Dies wurde der Bezirksvertretung Innenstadt-West am
03.03.2021 unter dem Titel „Netto-Plus“ vorgestellt.
Seitens der Verwaltung wird die Realisierung eines derartigen Discountmarktes mit
erweitertem Sortiment und modernem Filialkonzept positiv beurteilt im Verhältnis zu einer
vollständigen Aufgabe des Projektes und Aufhebung des Bebauungsplanes. Auch der nun
vorgeschlagene Markt erfüllt das Ziel der Sicherung der Nahversorgungsfunktion im
Ortsteilzentrum Dorstfeld. So kann auch bei der anstehenden Fortschreibung des
Masterplanes Einzelhandel der Status als zentraler Versorgungsbereich gewahrt bleiben. Dies
dient auch über den einzelnen Markt hinaus der Sicherung der Nahversorgung an dem
städtebaulich integrierten und gut erreichbaren ÖPNV-Knotenpunkt Wilhelmplatz.
Da es sich bei dem vorgeschlagenen Netto-Markt um einen Lebensmittel-
Discountmarkt handelt, entspricht dieser nicht dem spezifischeren Teil der Festsetzung
des Bebauungsplanes zur zulässigen Art der Nutzung, da es sich um eine andere
Betriebsform handelt. Der Discountmarkt bewegt sich jedoch im Rahmen der
allgemeinen Festsetzung „großflächiger Einzelhandel“. Im Übrigen würde der Netto-Markt
entsprechend der Festsetzungen des Bebauungsplanes errichtet werden.
Seitens der Vorhabenträgerin ist ein neuer Bauantrag auf Nutzungsänderung des bereits
genehmigten Bauvorhabens zu stellen. Damit verbunden ist ein Antrag auf Befreiung von der
spezifisch festgesetzten Betriebsform „Lebensmittel-Vollsortimenter“. Die Verwaltung
beabsichtigt, einen solchen Befreiungsantrag bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen
positiv zu bescheiden, um das übergeordnete Ziel der Sicherung der Nahversorgung im
Ortsteilzentrum gemäß Masterplan Einzelhandel zu erreichen. Der Durchführungsvertrag mit
der Vorhabenträgerin wird entsprechend des geänderten Vorhabens angepasst und neu
abgeschlossen.
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.
zu TOP 4.17
58. Novelle des Denkmalschutzgesetzes NRW
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 20938-21-E1)
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/die Grünen) (Drucksache Nr.: 20938-21-E1):
….der Entwurf zur Novelle des Denkmalschutzgesetztes NRW liegt vor. Die dort eingebrachten Veränderungen schwächen den Denkmalschutz und haben gravierende Auswirkungen auf die Kommunen.
Vor diesem Hintergrund bittet die Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN den Ausschuss die folgende Resolution zu empfehlen und dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen:
2. Der Rat stellt fest, dass der jetzt vorliegende Entwurf zur Novelle des Denkmalschutzgesetztes NRW die als erfolgreich bewertete bisherige Gesetzessystematik grundlegend verändert und auf eine Schwächung der Fachämter und damit des Systems Denkmalschutz zielt.
3. Der Rat kritisiert, dass zukünftig auf eine Benehmensherstellung in der Baudenkmalpflege verzichtet und die Beteiligung der Landschaftsverbände auf eine Anhörung reduziert werden soll.
4. Der Rat kritisiert zudem, dass über die Eintragung eines Baudenkmals in die Schutzliste und über Veränderungen am Baudenkmal zukünftig allein die Untere Denkmalbehörde bei den Städten entscheiden soll und die verpflichtende Beteiligung der Denkmalfachämter der Landschaftsverbände entfällt.
5. Der Rat missbilligt, dass die Übernahme dieser Aufgaben bei den Kommunen zusätzlichen Personal- und Qualifizierungsbedarf auslöst, während die benötigte Expertise in den Denkmalfachämtern der Landschaftsverbände – umlagefinanziert – zur Verfügung steht.
6. Der Rat appelliert an die Landesregierung, die Novellierung des bestehenden Denkmalschutzgesetzes in der vorliegenden Form nicht umzusetzen und die wichtige Aufgabe der Denkmalpflege und des -erhalts nicht zu schwächen.
Begründung:
Im vergangenen Jahr hat die NRW-Landesregierung eine Neufassung des Denkmalschutzgesetzes für Nordrhein-Westfalen eingeleitet. Der Entwurf zur Novelle des Gesetzes liegt nun vor. Die Gesetzessystematik wurde damit auf eine neue Grundlage gestellt. Danach soll u.a. die Benehmensherstellung in der Baudenkmalpflege abgeschafft und das Benehmen auf eine Anhörung reduziert werden. Zudem sollen zukünftig die Unteren Denkmalbehörden bei den Städten bzw. kreisangehörigen Gemeinden die Entscheidung über die Eintragung eines Baudenkmals in die Denkmalschutzliste und Veränderungen am Baudenkmal allein vornehmen. Die Landschaftsverbände werden nur noch angehört, obwohl genau dort über die Jahre eine hohe Kompetenz aufgebaut wurde. Die Durchführung der Denkmalbewertung durch die Landschaftsverbände ist auch insofern sinnvoll, als dass die Leistung durch die Umlagefinanzierung schon finanziert ist. Bei der Übernahme durch die Kommunen würden hier zusätzliche Kosten sowohl durch zusätzlichen Personalbedarf als auch durch Weiterbildungs- und Qualifizierungsangebote entstehen.
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion AfD) (Drucksache Nr.:: 20938-21-E2):
…die AfD-Fraktion bittet um Zustimmung zu folgendem Antrag:
„Der AKUSW appelliert an die Mitglieder des Landtages, die vom Ministerium für Heimat, Kommunales und Bauen aktuell vorgeschlagene Änderung des Denkmalschutzgesetzes abzulehnen.“
Begründung:
Denkmäler sind positive Standortfaktoren: Sie prägen das Bild unserer Städte und geben uns Lebensqualität. Sie sind Zeugnisse unserer Kultur und Geschichte. Sie stehen für Dauer, Bindung, Identität und Heimat.
Die geplante Änderung des Denkmalschutzgesetzes würde die Stellung der Ämter für Baudenkmalpflege schwächen, sodass vorhandenes Wissen nicht mehr abgerufen werden kann: Die Fachleute der Denkmalämter für die Baudenkmalpflege sollen beispielsweise zukünftig nur noch angehört, aber im Entscheidungsprozess nicht weiter beteiligt werden, selbst wenn ein Denkmal abgebrochen oder stark verändert werden soll.
Und das alles nur, um die wirtschaftliche Nutzbarkeit von Baudenkmälern zu verbessern. Denkmäler sollten aber nicht in erster Linie als kommerzielle Bauten betrachtet werden, sondern aufgrund ihres kultur- und identitätspolitischen Wertes geschützt werden. Sollte die Änderung des Gesetzes erfolgen, können so beispielsweise zukünftig Photovoltaikanlagen auf Denkmälern platziert oder Denkmäler einer wesensuntypischen Nutzung zugeführt werden. Dies gilt es durch die Beteiligung der Öffentlichkeit zu verhindern.
Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (Ausführungen des Deutschen Städtetages) (Drucksache Nr.: 20938-21-E3) (siehe Anlage)
AKUSW, 16.06.2021:
Herr Rm Dudde erläutert die Hintergründe zum Antrag seiner Fraktion und wirbt um Zustimmung.
Frau Neumann-Lieven führt an, dass ihre Fraktion sich eher der Stellungnahme des Deutschen Städtetages und nicht der Resolution der Fraktion B‘90/Die Grünen anschließen könne.
Herr Rm Waßmann teilt mit, dass man sich heute zum Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen enthalten werde, da man nicht ablehnen aber zunächst abwarten wolle, was das weitere Gesetzgebungsverfahren hierzu noch bringe.
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die vorliegende Stellungnahme des Deutschen Städtetages zur Kenntnis.
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lehnt den o. a. Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion AfD) mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Fraktion AfD) ab.
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund zum o.a. Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 20938-21-E1) mehrheitlich, bei Gegenstimmen (SPD-Fraktion und Fraktion AfD) sowie Enthaltungen (CDU-Fraktion) folgenden Beschluss zu fassen:
1.Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass das bestehende Denkmalschutzgesetz in 2018 evaluiert und in seiner Herangehensweise für gut befunden wurde:
https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV17-1044.pdf
2.Der Rat stellt fest, dass der jetzt vorliegende Entwurf zur Novelle des Denkmalschutzgesetztes NRW die als erfolgreich bewertete bisherige Gesetzessystematik grundlegend verändert und auf eine Schwächung der Fachämter und damit des Systems Denkmalschutz zielt.
3.Der Rat kritisiert, dass zukünftig auf eine Benehmensherstellung in der Baudenkmalpflege verzichtet und die Beteiligung der Landschaftsverbände auf eine Anhörung reduziert werden soll.
4.Der Rat kritisiert zudem, dass über die Eintragung eines Baudenkmals in die Schutzliste und über Veränderungen am Baudenkmal zukünftig allein die Untere Denkmalbehörde bei den Städten entscheiden soll und die verpflichtende Beteiligung der Denkmalfachämter der Landschaftsverbände entfällt.
5.Der Rat missbilligt, dass die Übernahme dieser Aufgaben bei den Kommunen zusätzlichen Personal- und Qualifizierungsbedarf auslöst, während die benötigte Expertise in den Denkmalfachämtern der Landschaftsverbände – umlagefinanziert – zur Verfügung steht.
6.Der Rat appelliert an die Landesregierung, die Novellierung des bestehenden Denkmalschutzgesetzes in der vorliegenden Form nicht umzusetzen und die wichtige Aufgabe der Denkmalpflege und des -erhalts nicht zu schwächen.
zu TOP 4.18
59. Baulückenkataster für Dortmund – Ergebnisse des Pilotprojekts Huckarde
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 20211-21-E1)
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion DIE LINKE +) (Drucksache Nr.: 20211-21- E1):
…wir bitten um Beratung und Beschlussfassung zu nachfolgendem Ergänzungsantrag.
1. Der AKUSW begrüßt die Ergebnisse des Modellversuches für den Stadtbezirk Huckarde zur Etablierung eines Baulückenkatasters.
2. Der AKUSW beauftragt die Verwaltung den Modellversuch auf die Gesamtstadt auszuweiten und die personellen und organisatorischen Voraussetzungen dafür zu schaffen.
3. Der AKUSW beauftragt die Verwaltung die erkannten Wohnbauflächenpotentiale der Baulücken einer Wohnbebauung zuzuführen.
Begründung
Der Huckarder Modellversuch war ausgesprochen erfolgreich. Übertragen auf die gesamte Stadt ergibt sich so ein zusätzliches Wohnbauflächenpotential für knapp 5000 Wohneinheiten, die geschaffen werden können, ohne Flächenkonflikte mit dem Naturschutz, der Landwirtschaft oder der Naherholung auszulösen. Dortmund hat nach wie vor einen angespannten Wohnungsmarkt, so dass das Baulückenkataster einen wichtigen Baustein zur Lösung des Mangels an bezahlbarem Wohnraum darstellen kann.
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag mit Bitte um Stellungnahme (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 20211-21-E2):
…die SPD-Fraktion im Ausschuss für Klima- und Umweltschutz, Stadtgestaltung und Wohnen bittet die Verwaltung um Information zu den folgenden Fragen:
· Wie hoch ist der Personalaufwand für die Erfassung der Baulücken in einem Stadtbezirk?
· Wie können die Flächen nach der Erfassung im Baulückenkataster für den Markt bzw. die Bebauung mobilisiert werden?
· Wie kann der Datenschutz in diesem Verfahren sichergestellt werden?
· Da eine zeitgleiche Erfassung des gesamten Stadtgebiets unwahrscheinlich scheint, wie könnte ein Baulückenkataster stadtweit umgesetzt werden, z.B. über einen Stufenplan?
· Könnte die Umsetzung mit externen Partnern wie z.B. über eine Kooperationsvereinbarung mit der Uni Dortmund umgesetzt werden?
Zudem bitten wir um Beratung und Beschluss des folgenden Punktes:
· Wir bitten die Verwaltung auf Grundlage der obenstehenden Frage ein Modellprojekt in einem Stadtbezirk zu entwickeln und durchzuführen, mit dem Ziel, dieses auf die anderen Stadtbezirke zu übertragen.
Begründung:
Erfolgt mündlich
Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung zu den o.a. Fragestellungen der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 20211-21-E3):
…vielen Dank für Ihre Anfrage. Sie ist durch den Geschäftsbereich Stadtentwicklung
des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes bearbeitet worden.
Die o.g. Anfrage beantworte ich wie folgt:
Wie hoch ist der Personalaufwand für die Erfassung der Baulücken in einem
Stadtbezirk?
Für die Identifizierung und Erfassung von Baulücken in einem Geodatensystem ist
auf der Basis der nunmehr bereits erstellten methodischen und technischen
Vorarbeiten ein Zeitraum von ca. 2 Monaten pro Stadtbezirk zu veranschlagen.
Dabei wird von einer vergleichbaren Erfassungstiefe (Merkmale der einzelnen
Baulücken) und einem gleichen Erfassungsumfang (Arten von Baulücken)
entsprechend dem Modellprojekt Huckarde ausgegangen. Voraussetzung dafür ist
der Personaleinsatz im Umfang einer Vollzeitstelle (VZ) mit entsprechender fachlicher
Kompetenz im Stadtplanungs- und Bauordnungsamt sowie einer gesicherten
Zuarbeit im Vermessungs- und Katasteramt.
Da über Aufgabenverlagerungen oder geänderte Prioritätensetzung die erforderlichen
Personalkapazitäten nicht bereitgestellt werden können, erfordert die Ersterhebung
eine befristete Ausweitung des Personalbudgets im Stadtplanung- und
Bauordnungsamt um eine Vollzeitstelle für zwei Jahre. Im Weiteren wäre die
kontinuierliche Datenpflege der „§34er- Potenziale“ zukünftig integraler Bestandteil
des städtischen Wohnbauflächenmonitorings und würde schätzungsweise weniger
als 25% einer Vollzeitstelle umfassen. Dies wäre zukünftig im Rahmen des bereits
bestehenden Budgets abzubilden, wenn durch einen verbesserten Technikeinsatz
und neuer Datenbankstrukturen sowie fortschreitender Digitalisierung (XPlanung und
XBau) entsprechende Effizienzgewinne erzielt werden.
Die weitere Beanspruchung von Personalressourcen ist abhängig von den
Mobilisierungsaktivitäten auf der Grundlage des ermittelten Datenbestandes (siehe
unten).
Wie können die Flächen nach der Erfassung im Baulückenkataster für den
Markt bzw. die Bebauung mobilisiert werden?
Grundsätzlich ist eine Vielzahl unterschiedlich aufwändiger Mobilisierungsanstöße
und –instrumente anwendbar:
1. Aktivierung durch allgemeine Informierung der Bevölkerung (eignet sich vor
allem für generell bauwillige Eigentümer):
- Online Veröffentlichung der Baulücken (Datenschutz beachten)
- Zeitungsartikel/ Info-Broschüren
- Bürger*inneninformationsveranstaltungen für Baulandsuchende und/ oder
Grundeigentümer*innen, um das Bewusstsein zum Thema Baulücke und
Innenentwicklung zu schärfen
2. Aktivierung durch spezifische Ansprache der Eigentümer*innen (v.a. bei
eigentums- und finanzbegründeten Hemmnissen):
- Umfragen (z.B. in Form von Fragebögen), in denen die Eigentümer
Rückmeldung über ihr Bau- oder Veräußerungsinteresse, etwaige
Hemmnisse und benötigte Hilfestellungen durch die Verwaltung geben
können
- Einsatz eines Ansprechpartners/ Kümmerers, der Bauherren aktiv
anspricht und sowohl fachkundig als auch diskret bedarfsgerechte
Beratungen durchführt sowie Kontakte zu weiteren Schnittstellen (z.B.
Behörden, Bauinteressenten) herstellt und Kenntnis über mögliche
Förderungen hat.
3. Komplexe Aktivierungsstrategien:
- Entwickeln und Vorstellen von Quartierskonzepten/Bestandsentwicklungskonzepten (v.a. bei Großeigentümern oder beieinanderliegenden Flächen mit mehreren Eigentümern)
- Aktive Planrechtschaffung bei planungs-/ und baurechtlichen Hemmnissen
- Ankauf von Flächen/ Schrottimmobilien durch die Kommune und ggf. Herrichtung der Flächen für den Verkauf an Bauinteressierte
Seit 2017 begleitet das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR)
acht Modellvorhaben im ExWoSt-Forschungsfeld „Aktivierung von Innenentwicklungspotenzialen
in wachsenden Kommunen“, die sich der Aufgabe einer integrierten Mobilisierung solcher Wohnungsbaupotenziale angenommen haben. Die Modellvorhaben zeigen, dass Kommunen zwar versuchen können, durch proaktive Planungen und aufsuchende Beratung von Eigentümern eine Entwicklungsbereitschaft zu erzeugen. Doch bei entgegenstehenden Interessen der Akteure haben die Kommunen nur begrenzte Handlungsspielräume. Das bestehende planungsrechtliche
Instrumentarium bietet letztlich nur eingeschränkte Möglichkeiten, mit vertretbarem Aufwand mehr Wohnungsbau in der Innenentwicklung zu aktiveren. An dieser Grundeinschätzung ändert auch die aktuelle Novellierung des Baugesetzbuchs (Baulandmobilisierungsgesetz) wenig.
Als Voraussetzung für eine erfolgreiche Arbeit benennt die oben genannte Studie die Bereitstellung von angemessenen personellen Ressourcen und die Erweiterung der finanziellen Spielräume der Kommune, um ggfls. Flächen oder Objekte zu erwerben. Da die Mitwirkungs- und Entwicklungsbereitschaft privater Eigentümer, Investoren und Wohnungsunternehmen eine zentrale Rolle spielt, sollte das städtische Innenentwicklungsmanagement insbesondere über eine entsprechende immobilienwirtschaftliche Kompetenz verfügen. Trotz dieser schwierigen Rahmenbedingungen wird im Rahmen der Neuaufstellung
des kommunalen Wohnkonzeptes ein Einstieg in ein Innenentwicklungsmanagement
in Dortmund empfohlen. Aufgabe des „Innenentwicklungsmanagement“ wäre es,
aktiv auf Eigentümer und Investoren zuzugehen und als zentraler Ansprechpartner
der Stadtverwaltung zu fungieren. Zugleich soll die Stelle auch moderierend tätig
werden, wenn verschiedene Akteure über die Nutzung der Flächen für den
Wohnungsbau verhandeln oder wenn durch Auswirkungen von städtischen
Anforderungen die wirtschaftliche Darstellbarkeit von Wohnungsbauprojekten zu
scheitern droht. Darüber hinaus wird empfohlen, dass die Verwaltung die neu
geschaffenen Handlungsspielräume zur Aufstellung von Innenentwicklungskonzepten
nach § 176a BauGB anhand von Modellquartieren prüft.
Eine Evaluation nach drei Jahren soll bilanzieren, welche Beiträge zur Lösung
städtebaulicher und wohnungspolitischer Aufgaben auf diesem Weg erbracht werden
konnten und ob der Aufwand seitens der Stadt Dortmund zu rechtfertigen ist.
Am 31.05.2021 fand der letzte Workshop mit verwaltungsexternen Experten*innen
und Vertretern*innen der Kommunalpolitik im Rahmen der Aufstellung des
Kommunalen Wohnkonzeptes statt. Die Fertigstellung steht nun unmittelbar bevor.
Die politische Befassung wird im September eingeleitet. Mit der Beschlussvorlage
sollen Grundsatzentscheidungen zu zahlreichen Handlungsfeldern und
Einzelmaßnahmen getroffen werden, um die Voraussetzungen und
Rahmenbedingungen auf dem Wohnungsmarkt auf der Grundlage eines
abgestimmten Gesamtkonzeptes zu verbessern.
Wie kann der Datenschutz in diesem Verfahren sichergestellt werden?
Der Datenschutz bei der Erfassung und Dokumentation innerhalb der Stadtverwaltung
Dortmund ist technisch und organisatorisch sichergestellt. Die mögliche
Veröffentlichung eines Baulückenkatasters regelt § 200 III BauGB. Danach kann die
Gemeinde sofort oder in absehbarer Zeit bebaubare Flächen in Karten oder Listen
auf der Grundlage eines Lageplans erfassen. Sie kann die Flächen in Karten oder
Listen veröffentlichen, soweit der Grundstückseigentümer nicht widersprochen hat.
Die Gemeinde hat ihre Absicht zur Veröffentlichung einen Monat vorher öffentlich
bekannt zu geben und dabei auf das Widerspruchsrecht der
Grundstückseigentümer*innen hinzuweisen. Sinn und Zweck dieser Regelung ist es,
den Baulandmarkt transparenter zu machen, um zur nachhaltigen und
städtebaulichen Entwicklung die zügige Bebauung von im Innenbereich gelegenen
Grundstücken zu erleichtern und den Außenbereich vor unnötiger Inanspruchnahme
zu schützen (vgl. Battis/Krautzberger/Löhr/Battis, 14. Aufl. 2019, BauGB § 200 Rn.
8,9). Darüber hinaus sind die Datenschutzanforderungen im Rahmen der
unterschiedlichsten Mobilisierungsaktivitäten einzelfallbezogen zu beachten.
Da eine zeitgleiche Erfassung des gesamten Stadtgebiets unwahrscheinlich
scheint, wie könnte ein Baulückenkataster stadtweit umgesetzt werden, z.B.
über einen Stufenplan?
Das neue Kommunale Wohnkonzept empfiehlt auch eine Weiterentwicklung des
Wohnbaulandmonitorings, damit die wesentlichen Informationen zur Absicherung
und Nachsteuerung der Zielvorgaben zum Wohnungsbau (2.000 Wohneinheiten pro
Jahr) zeitnah bereitgestellt werden können. Allein hieraus ergibt sich eine hinreichende
Begründung zur stadtweiten Ermittlung der sogenannten „§34er- Potenziale“
sowie eine bessere Erfassung der Bauaktivitäten im Bestand. Von einer
stufenweisen Einführung eines Baulückenkatasters über einen längeren Zeitraum ist
abzusehen.
Könnte die Umsetzung mit externen Partnern wie z.B. über eine
Kooperationsvereinbarung mit der Uni Dortmund umgesetzt werden?
Da die Implementierung des Baulückenkatasters in eine umfassende städtische
Datenbank zum Wohnbauflächenmonitoring erforderlich ist, und die wesentlichen
technischen Voraussetzungen für eine geodatengestützte Ersterfassung im Rahmen
des Modellprojekts Huckarde bei den Dienststellen der Stadtverwaltung geschaffen
wurden, ist eine externe Bearbeitung nicht anzuraten. Um die notwendige
Verlässlichkeit der Daten zu gewährleisten, sind darüber hinaus vertiefte
Fachkenntnisse erforderlich, die z.B. bei Studenten nicht vorauszusetzen sind.
Ebenso sind umfangreiche Zugriffsrechte auf städtische Datensätze notwendig, um
auch qualitative Merkmale von Grundstücken (z.B. Entwässerung, Altlasten) zu
erheben.
Eine Einbindung z.B. der TU Dortmund wäre im Weiteren bei einer turnusmäßigen
Nacherfassung bzw. Aktualisierung (ca. alle 3-5 Jahre) vorstellbar.
Mit freundlichen Grüßen
Ludger
AKUSW, 16.06.2021:
Herr Rm Stieglitz kündigt für seine Fraktion an, dass man dem Antrag der Fraktion DIE LINKE + zustimmen und dem Antrag der SPD-Fraktion nicht zustimmen werde, da man ein zweites Modellprojket nicht für erforderlich halte. Zu der durch die Verwaltung erwähnten zusätzlichen Vollzeitstelle schlage er der Verwaltung vor, dies mit in die Haushaltsberatungen zu nehmen, um dort darüber zu entscheiden.
Her Rm Kowalewski verweist hierzu auf den Antrag seiner Fraktion, wonach die Verwaltung die entsprechenden Voraussetzungen schaffen möge. Von daher gehe er davon aus, dass die Stellenbedarfe, die daraus resultieren würden, den Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalität (APOD) erreichen werden, also insgesamt den ganz normalen Verfahrensgang nehmen würden. Grundlage für die heutige Antragsstellung seiner Fraktion sei der Modellversuch Huckarde. Das stelle man sich nun für den Rest der Stadt, in der Schrittfolge, die Verwaltung schaffe und für sinnvoll halte, vor und wolle dies heute beauftragen.
Frau Rm Neumann-Lieven verweist zum Antrag ihrer Fraktion darauf, dass der Unterschied zum vorherigen Modellprojekt darin bestehe, dass man noch nicht ausprobiert habe, wie man diese Gebiete, die man gefunden habe, auch an den Markt bekomme bzw. wie es die Verwaltung schaffe, diese Flächen zu akquirieren. Da dieser Punkt noch nicht modellhaft betrachtet worden sei, wolle man dies zunächst erst in einem Projekt erproben.
Herr Rm Waßman stellt hierzu die Frage, wonach man denn beurteilen solle, welcher Stadtteil hierfür am besten in Betracht zu ziehen sei. Ihm wäre es daher schon lieber, wenn man der Verwaltung das gesamte Stadtgebiet übergebe und diese schaue, wie sie schrittweise vorankomme.
Herr Wilde teilt mit, dass die Ergebnisse, die man aus Huckarde mitgenommen habe, sehr dazu ermuntert hätten weiterzumachen. Er befürworte auch den heutigen Antrag hierzu.
Weiter verweise er auf die schriftlichen Ausführungen der Verwaltung, womit Herr Thabe mit seinem Team bereits deutlich gemacht habe, welche Personalbedarfe bei einer Ausweitung auf eine stadtweite Analyse entstehen würden. Parallel dazu halte er es aber für richtig, nun auch den nächsten Schritt zu gehen und zu versuchen, diese Flächen zu aktivieren. Hierzu gebe es zwei Möglichkeiten. Entweder mache das Verwaltung selbst, mit eigenem Personal oder man bediene sich Dritter. Wenn er also heute das Votum des Ausschusses dafür bekomme, dass Verwaltung in dieser Richtung handeln möge, dann würde er dies, möglichst noch in die kommenden Haushaltsberatungen einbringen.
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung nimmt die schriftlichen und mündlichen Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung lehnt den o.a. Zusatz-Ergänzungsantrag (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 20211-21-E2) mehrheitlich, bei Gegenstimmen (SDP-Fraktion) ab.
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fast zum o.a. Zusatz-/Egänzungsantrag (Fraktion DIE LINKE+) (Drucksache Nr.: 20211-21-E1) folgenden Beschluss:
1. Der AKUSW begrüßt die Ergebnisse des Modellversuches für den Stadtbezirk Huckarde zur Etablierung eines Baulückenkatasters.
2. Der AKUSW beauftragt die Verwaltung den Modellversuch auf die Gesamtstadt auszuweiten und die personellen und organisatorischen Voraussetzungen dafür zu schaffen.
3. Der AKUSW beauftragt die Verwaltung die erkannten Wohnbauflächenpotentiale der Baulücken einer Wohnbebauung zuzuführen.
zu TOP 4.19
60. Antrag der Deutschen Umwelthilfe
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion B'90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 20943-21)
….die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet die Verwaltung um einen Sachstand zum Umgang mit dem Antrag der Deutschen Umwelthilfe (DUH) vom Januar 2021 zur “kurzfristigen Umwidmung von Straßenflächen zu Fahrradspuren und Fußwegen sowie Tempo 30 für mehr Sicherheit und Klimaschutz im Straßenverkehr“.
Des Weiteren wird die Verwaltung beauftragt, zu prüfen, an welchen besonderen Gefahrenstellen für Radfahrer*innen Pop-up-Radwege umgesetzt werden können. Die Vorschläge der Dortmunder Bürger*innen, die zur Konkretisierung des DUH-Antrags eingegangen sind, fließen dabei in die Auswahl ein.
Begründung:
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat in über 200 Städten einen Antrag zur Umsetzung von Pop-up- Radwegen und zur vermehrten Einführung von Tempo 30 gestellt. Zu den angeschriebenen Städten zählt auch Dortmund. Die Bürger*innen der ausgewählten Städte wurden zudem in einer Mitmachaktion dazu aufgerufen, konkrete Vorschläge für Fahrradwege oder Geschwindigkeitsreduktionen bei der Stadtverwaltung einzureichen. Hintergrund ist ein aktuelles Urteil zur Rechtmäßigkeit von temporären Radwegen. Das OVG Berlin hat festgelegt, dass temporäre Radwege dort angeordnet werden dürfen, wo Verkehrssicherheit, Verkehrsbelastung und/oder der Verkehrsablauf konkret auf eine Gefahrenlage für Radfahrende hinweisen und die Anordnung damit zwingend erforderlich sei. Pop-up-Radwege wurden in mehreren Städten während des ersten Lockdowns angeordnet. Sie können Radfahrer*innen dabei helfen, sich räumlich zu distanzieren und damit Ziele des Infektionsschutzes zu erfüllen und den öffentlichen Nahverkehr zu entlasten. Die Trennung des Radverkehrs vom Kraftfahrzeugverkehr steht allerdings auch angesichts konkreter Gefahrenlagen an verschiedenen Stellen in der Stadt im öffentlichen Sicherheitsinteresse der Verkehrsteilnehmer*innen.
Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (Ergänzung zu den Erläuterungen aus der Sitzung am 12.05.2021) (Drucksache Nr.: 20943-21-E2):
…in Ergänzung zu den in der o.g. Sitzung vorgetragenen Erläuterungen teile ich Ihnen
Folgendes mit:
Bislang sind aus der Bürgerschaft 4 Anträge zur Einrichtung von Pop-up-Radwegen
eingegangen. Alle Anträge haben die Textbausteine des DUH-Schreibens verwendet, neue
Argumente sind nicht vorgebracht worden. Unterschiede gab es nur bezüglich der zu
untersuchenden Straßen.
Ein Ausloten der Spielräume für temporäre Maßnahmen war zwischen den beiden Sitzungen
noch nicht möglich, ist mit erheblichem Aufwand verbunden und ginge in jedem Fall nur zu
Lasten laufender Projektbearbeitung.
Die Rahmenbedingungen für Sofortmaßnahmen unterscheiden sich in Dortmund deutlich von
den Berliner Verhältnissen. Pop-up-Radwege in Berlin entstehen ausnahmslos „…dort, wo
bereits neue Radwege geplant sind“ (https://www.infravelo.de/temporaere-radfahrstreifen/).
Als Begründung für die Sofortmaßnahmen wurde zudem immer die Corona-Pandemie
angeführt. Angesichts der gerade einsetzenden Lockerungen hält solch eine Begründung
kaum noch einer juristischen Prüfung stand. In fast allen Fällen handelte es sich bei den
Berliner Maßnahmen um 6-streifige Hauptverkehrsstraßen, denen 1 Fahrspur entzogen
worden ist (Frankfurter Allee, Gitschiner Straße, Hallesches Ufer, Kantstraße, Petersburger
Straße, Tempelhofer Ufer, Zossener Straße), oder um Straßen, an denen das
Fahrbahnrandparken auf ganzer Länge unterbunden worden ist (Kottbusser Damm). Die
Mengenleistungsfähigkeit der Straßen ist nicht gravierend beeinträchtigt worden.
Dortmund verfügt über keine 6-streifigen Hauptverkehrsstraßen. Die Eingriffe in 4-spurige
Hauptverkehrsstraßen können eher zu Staus und zu Verdrängungen auf andere Straßen
führen, ggf. sind auch Wohnstraßen im Nebennetz betroffen. Die Mengenleistungsfähigkeit
von Innerortsstraßen wird zwar fast ausschließlich von den signalisierten Knoten bestimmt,
die Herausnahme eines Fahrstreifens erfordert aber notwendigerweise auch eine
Ummarkierung der Aufstellspuren in den Knoten, da bei 4-streifigen Straßen immer die höher
belastete rechte Fahrspur betroffen ist. In voraussichtlich allen Fällen ist die Signalisierung
anzupassen.
Zu den in dem DUH-Antwortschreiben aufgeführten Planungsmaßnahmen können folgende
Zeitangaben gemacht werden:
Provinzialstraße, Süd: Baubeginn III./IV 2021,
Saarlandstraße: Ratsbeschluss Nov. 2021, Bau vsl. 2023,
Brackeler Hellweg: Gremiengang vsl. I./II. 2022,
Heiliger Weg: Gremiengang vsl. IV 2021, Umsetzung z.Zt. noch offen,
Borsigstraße: Gremiengang vsl. IV 2021, Umsetzung ebenfalls z.Zt. noch offen.
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.
zu TOP 4.20
61. Gute-Gebäude-Gesetz
Vorschlag zur TO (Die FRAKTION / Die PARTEI)
(Drucksache Nr.: 21363-21)
Hierzu liegt vor Gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag (Die FRAKTION//Die PARTEI), Fraktion DIE LINKE+) (Drucksache Nr.: 21363-21-E1):
…die Fraktionen Die FRAKTION Die PARTEI und DIE LINKE+ bitten um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:
Beschlussvorschlag
Gute Gebäude für Dortmund
1) Die Stadt Dortmund ist sich ihrer Verantwortung bewusst, auf kommunaler Ebene die Energiewende zu beschleunigen und kommt dieser Verantwortung durch konsequentes Handeln nach.
2) Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass bei Neubauten innerhalb neu aufzustellender Bebauungspläne der Einbau einer Solarstrom-, Solarwärmeanlage oder / und lokaler Speicher verpflichtend werden soll, soweit es wirtschaftlich darstellbar ist.
3) Der Rat fordert die Verwaltung auf, hierzu eine Richtlinie zu entwickeln und sich dabei an die Regelungen in Tübingen anzulehnen. Die Richtlinie soll insbesondere auch die Möglichkeiten zur Einbeziehung von Fassaden beleuchten und berücksichtigen, Vorteile von Flächen in Richtung Ost und West aufzeigen und den Einbau lokaler Stromspeicher beinhalten.
3.1) Fassaden sollen zunächst optional genannt werden. Lokale Speicher können auch gemeinsam mit mehreren Häusern errichtet werden, falls sich dies für einzelne Häuser nicht lohnt. Die Stadt soll in diesem Fall subventionierte oder kostenfreie Flächen bereitstellen.
Die entwickelte Richtlinie wird Gremien und Rat zur Beratung, erforderlichenfalls Anpassung und schließlich Beschlussfassung vorgelegt.
4) Zur Umsetzung der Richtlinie und zur Förderung von Wirtschaft und Handwerk beauftragt der Rat die Verwaltung damit, ein Konzept für ein Innovationszentrum Energiewende zu erarbeiten Ziel ist die Ansiedlung von Betrieben, die Dienstleistungen und Installation rund um die Ausstattung von Gebäuden mit Photovoltaik, Solarthermie und lokalen Speichern anbieten. So soll die Schaffung von Arbeitsplätzen, die Ansiedlung von Unternehmen zur Förderung der Energiewende, die verkürzten Wege durch lokale Anbieter und ein Austausch zwischen Kommune, Wirtschaft und Forschung angeregt und gestärkt werden.
Begründung
Dezentrale Erzeugung und Speicherung sind ein wichtiger Faktor, wenn die Energiewende gelingen soll. Mittlerweile stehen dafür Konzepte für Gebäude in jeder Größe und Nutzungsart zur Verfügung. Mit einem konsequenten Ausbau dezentraler Systeme werden Kosten für Stromtrassen verringert, Zeit für die Energiewende gewonnen und ein nachhaltiger Beitrag für den Klimaschutz geleistet. Die vorliegende Initiative unterstützt somit den Masterplan Energiewende und
Insbesondere die Leistungsfähigkeit und die Bedeutung lokaler Speicher ist dabei aktuell zu wenig bekannt und wird daher vernachlässigt. Vorbild für die Initiative sind die Stadt Tübingen sowie mehrere Bundesländer (BW Mai 2021: Koalitionsvertrag, S. 25). Auch der CDU/CSU-Klimakreis fordert den verpflichtenden Einbau von Photovoltaik bei Neubauten.
Über eine entsprechende Bauvorschrift kann Dortmund Vorreiter nicht nur beim Klimaschutz, sondern auch bei der Ansiedlung entsprechender Unternehmen werden.
Aktuell gibt es häufig noch ein “Henne-Ei-Problem”: Wenn es lokal keine Anbieter innovativer Technik gibt, entsteht auch keine Nachfrage und ohne Nachfrage gibt es keine Anbieter.
Hier kann Dortmund durch gezielte Bereitstellung von Gewerbeflächen für entsprechende Unternehmen steuernd und fördernd eingreifen.
Fassaden sind aktuell noch nicht in dem Maße wirtschaftlich, wie es bei Dächern der Fall ist. Jedoch kann es gut sein, dass sich dies bald ändert oder dass Menschen dies auch ohne wirtschaftlichen Vorteil realisieren wollen, um zum Klimaschutz beizutragen. Daher sind diese optional.
Auch lokale Speicher sind durch ihre geringe Verbreitung noch relativ teuer. Auch dies wird sich mit fortschreitender Verbreitung der Technik verbessern. Auch die Verbindung von aktuell häufig noch getrennten Innungen beispielsweise für die Installation komplexer und integrierter Energiesparkonzepte soll so gefördert werden.
AKUSW, 16.06.2021:
Herr sB Jääsekläinen erläutert nochmal kurz die Hintergründe zum o.a. Antrag und wirbt um Zustimmung.
Herr Rm Schreyer schlägt hierzu vor, den Antrag zunächst als Prüfauftrag an die Verwaltung zu werten, um die Umsetzbarkeit prüfen zu lassen.
Frau Rm Neumann -Lieven schließt sich diesem Vorschlag an. Weiter verweise sie darauf, dass man bereits ein Dienstleistungszentrum (DLZE) habe, welches auch heute bereits hierzu umfassende Auskünfte erteile und sich sicherlich noch weiter hierzu einarbeiten könne. Alles rund um die DEW müsste ihrer Meinung nach ja auch im Wirtschaftsförderungsausschuss besprochen werden. Da sei man hier nicht federführend.
Herr Rm Waßmann schließt sich dem Vorschlag, den Antrag als Prüfauftrag weiterzugeben, an. Das Ziel sei erkannt aber auch er wünsche sich zunächst zu einigen Punkten die Einschätzung der Verwaltung.
Herr Wilde bittet darum, den Antrag zunächst zurückzustellen, da sich momentan auf Bundesebene ein sog. Klimaschutzsofortprogramm in der Ressort-Abstimmung befände. Er schlage daher vor, den Antrag in ca. einem halben Jahr erneut aufzurufen, da er davon ausgehe, dass die Verwaltung zu diesem Zeitpunkt den Entwurf dieses Bundesgesetzes vorliegen und auch ausgewertet habe.
Herr Rm Kowalewski schlägt vor, den Antrag schon heute als Prüfauftrag auf den Weg zu geben, den Prozess des Gesetzgebungsverfahrens aber abzuwarten, um dann insgesamt das Ergebnis von Prüfungen vorliegen zu haben und beurteilen zu können, wie man weiter damit umgehe.
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen einigt sich mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Fraktion AfD) darauf, diesen Antrag zunächst als Prüfauftrag an die Verwaltung weiterzuleiten. Die Verwaltung wird darum gebeten, in das Ergebnis ihrer Prüfung auch die Auswertung des neuen Bundesgesetzes (Klimaschutzsofortprogramm) einzubeziehen.
zu TOP 4.21
62. Vorgartengestaltung
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 21434-21)
Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme (Fraktion B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.:21434-21-E1):
… in der Sitzung des Umweltausschusses vom 20.03.2019 hat die Verwaltung in ihrer Stellungnahme zur DS-Nr. 12898-18-E1 die Erarbeitung einer Strategie zur Information zukünftiger Bauträger*innen über ökologische Vorgartengestaltung angekündigt.
Die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet um einen Sachstand zur Umsetzung der Strategie und dem damit erzielten Erfolg.
Begründung:
ggf. mündlich
Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.
zu TOP 4.22
63. Verkehrsuntersuchung Wallring
64. -Mündlicher Bericht der Verwaltung-
Herr Meißner berichtet dem Ausschuss mündlich hierzu (PP-Vortrag siehe Anlage zur Niederschrift)
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.
zu TOP 4.23
65. Beschluss über die Einrichtung einer Bewohnerparkzone "Hainallee"
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 20197-21-E1)
Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 20197-21-E1):
….die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost hat in ihrer Sitzung am 12.05.21 die Einführung einer
Bewohnerparkzone „Hainallee“ beschlossen.
In der zeitgleich stattgefundenen Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung
und Wohnen wurde bemängelt, dass der Plan zum Bewohnerparkkonzept die
Behindertenstellplätze im Quartier nicht darstellt.
Diese wurden im Plan ergänzt, den wir Ihnen, ebenso wie den Mitgliedern des Ausschusses
für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen hiermit zur Kenntnis gegeben. Es
handelt sich hierbei um die im Quartier vorhandenen Behindertenstellplätze, neue wurden im
Zuge der Einrichtung einer Bewohnerparkzone nicht geschaffen.
Behindertenstellplätze können wie bisher bei Vorliegen der notwendigen Voraussetzungen
bei der Straßenverkehrsbehörde beantragt werden. Von dort wird über die Anordnung des
beantragten Behindertenstellplatzes in einer Einzelfallprüfung entschieden.
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis:
5. Angelegenheiten des Umweltamtes
5.1 Holzfällarbeiten im Dortmunder Stadtwald
zu TOP 5.1
66. Holzfällarbeiten im Dortmunder Stadtwald im Winterhalbjahr 2020/2021
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 18882-20-E1)
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion Die LINKE +) (Drucksache Nr.: 18882-20-E1):
….die Fraktion DIE LINKE+ bittet um die Beratung und Beschlussfassung über den nachstehenden
Antrag:
Die jährliche zu entnehmende Holzmenge wird auf 5.000 Festmeter reduziert.
Begründung
Die aktuelle Vorlage beschreibt die Situation, dass die Dürrejahre 2018 und 2019 starke
Schäden in den Fichtenbeständen des Dortmunder Südens zur Folge hatten. 2020 seien
auch zunehmend Schäden bei den örtlichen Standortbäumen Buche, Eiche und Birkenbeständen
aufgetreten. Dennoch reagiert die Vorlage nicht auf diese Entwicklung und
schreibt die einzuschlagende Holzmenge von 10.470 Festmeter einfach unverändert fort.
Bereits am 10.6. beantragte die damalige Fraktion DIE LINKE & PIRATEN vor dem Hintergrund
der starken Dürreereignisse 2020 und der erkennbaren Waldschäden ein Moratorium
für den Holzeinschlag (Drucksache Nr.: 17726-20-E1). Dort hieß es unter anderem:
„Dortmund leidet unter dem dritten Dürrejahr in Folge. Davon sind nicht nur die Straßenbäume,
sondern längst auch die Wälder in Dortmund betroffen. Das System des Waldes
ist bei intakter Baumkrone und einem geschlossenem Blätterdach allerdings unempfindlicher
gegenüber Hitzestress als es Solitär- oder Alleebäume sind. Das Blätterdach schattet
jüngere Bäume sowie die Strauch- und Krautschicht ab. Kühlere Verhältnisse im Wald
sind die Folge. Durch Verdunstung herrscht im Wald eine höhere Luftfeuchtigkeit als im
Offenland. Die im Wald lebenden Tier- und Pflanzenarten sind stark von diesem Milieu
abhängig. So ist für den deutschen Wald bereits eine Abnahme der Artenvielfalt zu beobachten,
während Allerweltsarten wie die Brombeere und die Brennnessel auch durch
zusätzlichen Nährstoffeintrag gefördert werden. Durch Holzeinschlag werden allerdings in
Dortmund immer mehr Lichtungen geschaffen. Dies entspricht der Strategie, durch Holzeinschlag
eine Verjüngung der Bestände einzuleiten. Während einer Dürre ist dieses Vorgehen
aber zu hinterfragen, da junge Bäume nicht mehr in gewohntem Umfang nachwachsen
und sogar halbwüchsige Bäume aufgrund von Trockenheit und abgesenkten
Grundwasserspiegeln vermehrt geschädigt werden oder sogar absterben.“
Die Umweltverwaltung stellte hinsichtlich der Situation dar, dass im Jahr 2019 dem Stadtwald
nur ca. 3.082 m³ Holz entnommen worden seien. Ein Viertel dieser Menge (723 m³)
war Schadholz (Sturm-, Dürre- und Insektenschäden). Im Jahr 2020 betrüge die Holzerntemenge
ca. 3.750 m³. Ca. 80 % dieser Menge sei Schadholz aus Sturm-, Dürre- oder Insektenschäden.
Bisher wurden in diesem Jahr nur ca. 766 m³ gesundes Holz geerntet. Die
Darstellung der Verwaltung gibt an, dass auf die Dürresituation bereits mit verringertem
Einschlag reagiert würde. Es gibt daher überhaupt keinen Anlass dazu, die derzeitig als
nachhaltig deklarierten Einschlagsmengen von über 10.000 Festmetern, die inzwischen
eben nicht mehr nachhaltig sind, sondern bei Umsetzung erhebliche Risiken für die Bestände
aufweisen, als Zielvorgabe für den Holzeinschlag weiterhin aufrecht zu erhalten
Weiter liegt vor Empfehlung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde (BuNB) vom 02.02.2021:
Durch den ehrenamtlichen Naturschutz kann nicht garantiert werden, dass alle relevanten Maßnahmenflächen bearbeitet werden, um die ökologisch wichtigen Habitatbäume zu erhalten.
Der Beirat bitte die Verwaltung daher erneut dringend darum, einen externen Gutachter zu beauftragen, um die nötigen Kartierungen zum Schutz der Artenvielfalt vor den Hiebmaßnahmen durchzuführen.
Der Beirat begrüßt, dass bei den Holzfällarbeiten einzelne tote Bäume und kleinere Bestände als Lebensraum für Tier- und Pflanzenarten erhalten werden sollen. Dies sollte allerdings in den Naturschutzgebieten selbstverständlich sein und kann nur ein erster Schritt in Richtung Biodiversitätssteigerung im Wald sein. Zudem sollte es selbstverständlich sein, den Totholzanteil in den NSG-Wäldern auf mindesten 50 m³ / ha zu steigern, um damit nachweislich die Artenvielfalt zu erhöhen.
AKUSW, 16.06.2021:
Herr Vetter informiert den Ausschuss mündlich zum Zustand des Dortmunder Stadtwaldes (PP-Vortrag siehe Anlage Zur Niederschrift)
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die mündlichen Informationen der Verwaltung sowie die Empfehlung des BuNB zur Kenntnis und einigt sich darauf, den o. a. Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die LINKE+ zunächst nur als eingebracht zu betrachten.
zu TOP 5.2
67. Umsetzungsstand der Luftreinhaltemaßnahmen aus dem Vergleich mit der DUH und der Lokalen Ergänzung zum Luftreinhalteplan Ruhrgebiet 2011 Teilplan Ost
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20605-21)
Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 20217-21):
…die SPD-Fraktion im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen bittet die Verwaltung, den Sachstand der Umsetzung des Luftreinhalteplans “Ruhrgebiet 2011 Teilplan Ost“ inkl. der o.g. Ergänzung (am 31.08.2020 in Kraft getreten) in seiner nächsten Sitzung am 12.05.2021 vorzustellen. Dabei ist insbesondere über den Sachstand von baulichen Maßnahmen (wie Errichtung von P+R-Parkplätzen, Schaffung der Barrierefreiheit etc.) zu berichten.
Begründung
Die Überschreitungen der Stickstoffdioxid-Emissionen waren der Grund für die Aufstellung der lokalen Ergänzung 2020 für die Stadt Dortmund zum Luftreinhalteplan „Ruhrgebiet 2011 Teilplan Ost“.
Als Hauptverursacher für die NO2-Belastung wurde der Straßenverkehr ermittelt. Dementsprechend wurden diverse Maßnahmen entwickelt, um die Emissionsbelastung durch den Straßenverkehr zu reduzieren. Einige Maßnahmen - wie Geschwindigkeitsbeschränkungen im Straßenverkehr - wurden bereits umgesetzt. Um Luftschadstoffe effektiv zu senken, ist die Umsetzung der weiteren Maßnahmen aus dem LRP erforderlich.
Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung in Form der Vorlage der Verwaltung (Drucksache Nr.: 20605-21)
AKUSW, 12.05.2021:
Frau Rm Rudolf möchte von der Verwaltung zu Punkt 4.4 der Vorlage „Beratung zur Elektromobilität““
über den aktuellen Sachstand informiert werden..
Herr Wilde signalisiert, dass die Verwaltung zur nächsten Sitzung eine Stellungnahme hierzu vorlegen werde.
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die o.a. Vorlage zur Kenntnis.
Hierzu liegt zur Sitzung am 16.06.2021 vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 20605-21-E2):
….der Bitte der SPD-Fraktion zu der Vorlage Drucksachen Nr.: 20605-21 über den aktuellen
Sachstand zu Punkt 4.4 „Beratung zur Elektromobilität“ zu informieren komme ich gerne
nach:
Die hier angesprochene Maßnahme ist Teil des Förderprojektes Emissionsfreie Innenstadt und
wird dort als Maßnahmen Q2 "Elektromobilitätsberatung für Handwerk, Dienstleistung und
Immobilien" bezeichnet.
Der aktuelle Sachstand zur Maßnahme stellt sich wie folgt dar:
Die Bewerbungsfrist der ersten Bewerbungsrunde im Rahmen der Maßnahme Q2 endete nach
einer Verlängerung am 4. Januar 2021. Aus den eingegangenen Bewerbungen wurden die
geeigneten Unternehmen und Immobilien für die kostenfreien Elektromobilitätsberatungen
ausgewählt. Mit zehn Dienstleistungs- und Handwerksunternehmen sowie den
Eigentümer*innen bzw. Betreiber*innen von vier Immobilien wurden ab Januar 2021
sukzessive die ersten Beratungsgespräche durch die seitens der Stadt beauftragten
Beratungsunternehmen durchgeführt. Dabei wurden umfangreiche Daten zu den Immobilien
und Unternehmen erfasst, die anschließend analysiert wurden bzw. teilweise derzeit analysiert
werden. Die ersten Beratungsgespräche zwischen den Berater*innen und den
Beratungsempfänger*innen sowie die Ergebnisse der Analysen stellen die Grundlage für die
Entwicklung von Maßnahmenvorschlägen dar. Die Maßnahmenentwicklung erfolgt derzeit
und in den kommenden Wochen werden die Maßnahmen den Beratungsempfänger*innen
bereitgestellt. Im Anschluss folgen jeweils die zweiten Beratungstermine, um die
Maßnahmen-, Zeit- und Umsetzungspläne zu konkretisieren. Die Umsetzung der Maßnahmen
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.
zu TOP 5.3
68. Landschaftsschutzgebiete am Dortmunder Flughafen
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE+) (Drucksache Nr.: 20953-21-E1)
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag( Fraktion DIELINKE+) (Drucksache Nr.:20953-21-E1):
…der Dortmunder Flughafen rühmt sich als einer der ökologischsten Flughäfen, auch wenn Ökologie und Flugbetrieb einen Widerspruch in sich darstellen. Einen Teil dieses Selbstverständnisses zieht der Flughafen aus den umfangreichen Ausgleichsflächen, mit denen der Eingriff des Flughafenbaus abgemildert werden sollte. Diese überwiegend landwirtschaftlichen Flächen umgeben den Flughafen und bilden heute ein großzügiges Landschaftsschutzgebiet, das einer Vielzahl endemischer Arten ein Zuhause bietet.
Wir bitten um Abstimmung über folgenden Antrag:
Zur weiteren Aufwertung des Landschaftsschutzgebietes und der Ausgleichsflächen rund um den Flughafen Dortmund werden auf den städtischen Flächen, nach Prüfung durch das Umweltamt, Zonen mit Vertragsnaturschutz eingerichtet.
Begründung:
Durch die vorgeschlagene Maßnahme soll eine naturverträgliche Nutzung der Agrarbereiche sichergestellt werden. Landschaftliche Maßnahmen, wie das Einfügen von Heckenstrukturen, stärken zusätzlich die Feldfauna.
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion DIE LINKE+) (Drucksache Nr.: 20953-21-E2):
…wir konkretisieren unseren Antrag „Landschaftsschutzgebiete am Dortmunder Flughafen“ (Drucksache Nr. 20953-21-E1) dahingehend, dass der Ausschuss dem Rat der Stadt Dortmund empfiehlt, diesen Beschluss zu fassen.
AKUSW, 16.06.2021:
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lehnt den o.a. Antrag mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Die FRAKTION/Die PARTEI sowie Fraktion DIE LINKE+) ab.
zu TOP 5.4
69. Wertstofftonne/Elektroschrott
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 20858-21)
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion DIE LINKE +) (Drucksache Nr.: 20858-21-E1):
…wir bitten um Beratung und Abstimmung über folgenden Prüfauftrag:
Die Verwaltung möge in Zusammenarbeit mit der EDG prüfen, welche ehemaligen Standorte von Textil-Sammelcontainern sich, als Ergänzung zu den sechs Recyclinghöfen, als dezentrale Sammelstellen für die Entsorgung von Elektro-Kleingeräten eignen. Des Weiteren, ob eine Umrüstung vorhandener Textil-Sammelcontainer dafür möglich wäre bzw. welche alternativen Containerlösungen dafür in Frage kommen, um so nach dem Wegfall der Entsorgungsoption über die gelbe Tonne den Dortmunder Bürgerinnern und Bürgern weiterhin eine niederschwellige Möglichkeit der umweltgerechten Entsorgung und so eine Vermeidung der Beseitigung über den Restmüll zu geben.
Begründung
Mit Jahresbeginn kam es eher unbemerkt von viele Dortmunder*innen von Seiten der EDG zu einer Veränderung bei der kombinierten Wertstofftonne, welche auch umgangssprachlich als „gelbe Tonne“ bezeichnet wird. So weist seit Januar ein durchgestrichenes Piktogramm auf der Tonnenfront darauf hin, dass ab diesem Jahr keine Elektro-Kleingeräte und CDs/DVDs mehr eingeworfen werden dürfen. Die EDG beruft sich bei dieser Änderung auf das Gesetz über das Inverkehrbringen und die Rücknahme von Verpackungen (VerpackG). Dieses regelt, dass ein öffentlich-rechtlicher Entsorgungsbetrieb bestimmen kann, ob Nichtverpackungsabfälle aus Kunststoffen und Metallen gemeinsam mit Verpackungsabfällen erfasst werden können. Dazu gehören aber weder Elektro- und Elektronikgeräte wie Toaster, Radiowecker und MP3-Player noch CDs/DVDs, auch wenn die Entsorgung über die Wertstofftonne in den letzten Jahren eine gängige Praxis war. Sonstige Gegenstände aus Metall oder Kunststoff können jedoch weiterhin uneingeschränkt in der gelben Tonne entsorgt werden. Hauptgrund für die Änderung an der bestehenden Praxis der Elektroschrott-Annahme soll jedoch eine Beschwerde des DSD – Duales Systems (Grüner Punkt) gewesen sein.
Die EDG verweist in ihrer Kommunikation auf zwei alternative Lösungen: Zum einen können Elektro-Altgeräte und optische Datenträger gebührenfrei an den sechs Recyclinghöfen abgegeben werden und zum anderen können Dortmunder Bürger*innen eine Abholung beauftragen. Hier liegt aber der besondere Stolperstein, denn selbstverständlich kommen die Damen und Herren der EDG nicht für ein einzelnes Elektro-Kleingerät. Um einen Toaster oder Fön abholen zu lassen, muss dieser im Idealfall mit einem Haushaltsgroßgerät kombiniert werden, denn für die Gebühr von 10 Euro erfolgt eine Abholung eines Großgerätes mit bis zu fünf Elektro-Kleingeräten. Dies bestätigte die Hotline des Entsorgungsbetriebes auf Nachfrage.
Die Vorstellung, dass jemand, der vielleicht sogar über kein eigenes Fahrzeug verfügt, seinen defekten Toaster mit Bus & Bahn zum nächsten Recyclinghof bringt ist leider höchst unrealistisch. In den meisten Fällen wird dieser dann im Restmüll landen und wertvolle Rohstoffe können nicht wiederverwertet werden. Gerade vor dem Hintergrund der benannten Alternativen stellt dies für die Fraktion Linke+ ein absoluter Rückschritt in Sachen Nachhaltigkeit und Recycling dar.
AKUSW, 16.06.2021:
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen überweist diesen Antrag zuständigkeitshalber an den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften. Es wird darum gebeten, diesen Antrag bereits in der Sitzung am 17.06.2021 zu behandeln.
6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnen
zu TOP 6.1
70. Wohnbauprogramm für junge Familien
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 21346-21)
Hierzu liegt vor Gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen / CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 21346-21-E1):
…die Fraktionen von BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN und CDU bitten um Beratung und Beschlussfassung des nachfolgenden Antrages.
Vor dem Hintergrund des sehr angespannten Wohnungsmarktes in Dortmund haben es insbesondere junge Familien mit Kindern im schulpflichtigen Alter vielfach schwer, geeigneten und bezahlbaren Wohnraum in Dortmund zu finden. Dieser Umstand führt unter anderem dazu, dass junge Familien einen Wohnsitz außerhalb Dortmunds suchen. Diese für unsere Stadt äußerst negative Entwicklung muss möglichst schnell beendet und umgekehrt werden.
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtentwicklung und Wohnen und der Rat der Stadt beschließen daher:
1. Der AKUSW und der Rat der Stadt stellen fest, dass das bestehende Wohnraumangebot für junge Familien in Dortmund nicht bedarfsdeckend ist.
2. Der AKUSW und der Rat der Stadt stellen fest, dass der Wohnungsbau für junge Familien dringend intensiviert werden muss.
3. Der AKUSW und der Rat der Stadt beauftragen die Verwaltung, ein Programm zu erarbeiten, mit dem das Ziel von 5.000 neuen Wohneinheiten für junge Familien bis zum Jahr 2025 erreicht werden kann.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, alle Fördermöglichkeiten von Bund und Land für die Zielerreichung zu nutzen.
5. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob im Zuge der Aufstellung neuer Bebauungspläne ein signifikanter Flächenanteil für den Wohnraumbedarf von jungen Familien vorgehalten werden kann.
6. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, wie dieses Ziel mit dem vom Rat am 20.05.2021 beauftragten Konzept für den kommunalen Wohnungsbau in Einklang gebracht werden kann.
7. Das von der Verwaltung zu erarbeitende Konzept wird den politischen Gremien spätestens im 4. Quartal 2021 vorgelegt.
Begründung
Erfolgt mündlich.
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (SPD -Fraktion) (Drucksache Nr.: 21346-21-E2):
…die SPD-Fraktion im Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz, Stadtgestaltung und Wohnen bittet um Beratung und Beschluss des folgenden Antrags:
Die Verwaltung wird beauftragt ein Konzept zu erstellen, das darauf abzielt insbesondere Familien in Dortmund bei der Wohnungs- bzw. Haussuche (Miete und Erwerb) zu unterstützen, um Abwanderungsbewegungen von Familien in umliegende Städte zu verhindern. Dabei soll ebenfalls geklärt und aufgezeigt werden, welche Möglichkeiten die Verwaltung hat, die Punkte, die neben einem angespannten Wohnungsmarkt zu einer Abwanderung der Familien führen, anzugehen, um eine Attraktivitätssteigerung für Familien in Dortmund zu erreichen.
Die von den Ergebnissen des Konzepts betroffenen Ausschüsse sind im weiteren Verfahren zu beteiligen.
Begründung:
Erfolgt mündlich.
AKUSW, 16.06.2021:
Herr Rm Kowalewski möchte vor dem Hintergrund des in Kürze zu verabschiedenden neuen Wohnbauprogrammes, welches zum Ziel habe, dass man mehr bezahlbaren Wohnraum entwickeln wolle, von den Antragsteller*innen wissen, was diese von ihrem Antrag erwarten. Er sorge sich nämlich, dass das Ganze in die Richtung gehe, dass man jetzt doch lieber ein neues Einfamilienhausprogramm auflegen wolle.
Herr Rm Waßmann teilt hierzu mit, dass der Antrag seiner Fraktion nicht die von seinem Vorredner befürchtete Intention habe. Es gehe vielmehr darum, dass man alle Werkzeuge nutzen wollen, um die Abwanderung junger Familien aus der Stadt in das Umland zu verhindern. Der Antrag beinhalte ja auch die Bitte an die Verwaltung, ein Konzept zu erstellen, wie man zu diesem Thema weiterkomme, da stehe kein Wort drin von Einfamilienhäusern. Man habe als Zielmarke 5.000 neue Wohneinheiten für junge Familien gefordert, weil man der Meinung sei, dass man auch diesbezüglich nach außen deutlich auftreten müsse. Man wolle das auch in Verbindung zu dem Konzept zum Kommunalen Wohnungsbau gesetzt sehen, welches man gemeinsam verabschiedet habe. Dazu erwarte man nach der Sommerpause eine umfassende Vorlage, die das gesamte Thema des Kommunalen Wohnungsbaus mit der DSG kombiniert beinhalte, so dass man vorwärts komme und dass
hierin auch das heutige Thema bzgl. der jungen Familien speziellen Ausdruck finde.
Ergänzend hierzu verdeutlicht Herr Rm Stieglitz, dass man den heutigen Antrag auch als Chance dafür sehe, jenen Stadteilen etwas Gutes zu tun die sich, bisher etwas monostrukturiert demographische entwickelt hätten. Daher werbe auch er zum Zustimmung
des heutigen gemeinsamen Antrags. Den SPD-Antrag werde man auch befürworten.
Frau Rm Neumann-Lieven befürchtet, dass man mit der Zielmarke 5.000 ein Neiddebatte aufmache, da man sich hierzu fragen könnte, wo denn dann die 5.000 Wohneinheiten für Ältere wären, die dringend barrierefreie Wohnungen haben möchten. Daher gebe sie zu Protokoll, dass ihre Fraktion die Zielmarke 5.000 neue Wohneinheiten für junge Familien nicht mittrage aber sehr wohl das gewünschte Konzept.
Herr Wilde teilt mit, dass auch die Verwaltung hinsichtlich der Zielsetzung, mehr für Familien mit Kindern zu tun, natürlich mitgehe und auch das gewünschte Konzept für sinnvoll halte. Zur Zielmarke „5.000 neue Wohneinheiten für junge Familien“ verdeutlicht er, dass er in diesem Segment für die nächsten vier Jahre gar keine Steuerungsmöglichkeiten habe, weil die Pläne, die man für den Wohnungsbau aufgestellt habe, bereits laufen würden. Daher könne er im Moment nicht sicherstellen, dass man das in der Größenordnung realisiert bekomme. Die Zielsetzung halte er für richtig, bitte aber darum, zu Punkt 3. des gemeinsamen Antrags (CDU/B’90/Die Grünen) die Zielmarke 5.000 nicht so hart zu formulieren sondern, dass man diesbezüglich in den nächsten Jahren anstrebe, mehr für junge Familien zu erreichen und der Verwaltung auch ein Konzept abverlange, wie das erreicht werden könne.
Frau Rm Rudolf möchte wissen, welcher Personenkreis genau mit der jungen Familie gemeint sei. Weiter bitte sie darum, den Punkt 3. des gemeinsamen Antrags in einen Prüfauftrag umzuwandeln, da sie die Zielzahl 5.000 für zu wenig fundiert bzw. eruiert halte.
Die Vorsitzende erläutert, dass mit dem Begriff der jungen Familie, Familien mit schulpflichtigen Kindern gemeint wären.
Herr Rm Waßmann schlägt vor, Punkt 3. des gemeinsamen Antrags wie folgt zu ändern: Der AKUSW und der Rat der Stadt beauftragen die Verwaltung, ein Programm zu erarbeiten, mit dem das Ziel von möglichst 5.000 neuen Wohneinheiten für junge Familien bis zum Jahr 2025 mittelfristig erreicht werden kann.
Herr Rm Schreyer führt an, dass auch seine Fraktion mit dieser Änderung des gemeinsamen Antrags einverstanden sei.
Frau Rm Rudolf bittet daraufhin, den gemeinsamen Antrag dahingehend zu ändern, dass der Begriff der „jungen Familie“ durch den Begriff „Familien mit schulpflichtigen Kindern“ ersetzt werde. Dem Änderungsvorschlag von Herrn Waßmann zu Punkt 3. des Antrags könne sich die SPD-Fraktion anschließen, auch wenn man sich mit der Höhe der Zielmarke nach wie vor schwer tue.
Herr sB Jääskeläinen erinnert daran, dass zum attraktiven Wohnen für junge Familien insbesondere auch ein gutes Wohnumfeld (Radwege, Grünflächen etc.) gehöre.
Herr Rm Kowalewski teilt mit, dass man sich der geänderten Version des Antrags auch anschließen könne.
Nach kurzer weitere Diskussion dazu, wie der Begriff der „jungen Familie“ nun interpretiert werden soll, hält die Vorsitzende, Frau Rm Reuter fest, dass der Ausschuss sich darauf geeinigt habe, dass man unter der „jungen Familie“ sowohl junge Familien als auch Alleinerziehende mit Kleinkindern sowie mit schulpflichtigen Kindern verstehe.
Außerdem verweist sie darauf, dass auch der Änderungsvorschlag von Herrn Rm Waßmann zu Punkt. 3. des gemeinsamen Antrags (CDU und B‘90/Die Grünen) im Rahmen der heutigen Diskussion eine Mehrheit gefunden habe.
Hiernach wird zu den beiden o.a. Anträgen wie folgt abgestimmt:
I. Zum Gemeinsamen Zusatz-/Ergänzungsantrag (CDU-Fraktion / Fraktion B‘90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 21346-21-E1):
Unter Einbeziehung der o. a. Hinweise empfiehlt der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Fraktion AfD) folgenden, geänderten Beschluss zu fassen:
1. Der AKUSW und der Rat der Stadt stellen fest, dass das bestehende Wohnraumangebot für junge Familien in Dortmund nicht bedarfsdeckend ist.
2. Der AKUSW und der Rat der Stadt stellen fest, dass der Wohnungsbau für junge Familien dringend intensiviert werden muss.
3. Der AKUSW und der Rat der Stadt beauftragen die Verwaltung, ein Programm zu erarbeiten, mit dem das Ziel von möglichst 5.000 neuen Wohneinheiten für junge Familien bis zum Jahr 2025 mittelfristig erreicht werden kann.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, alle Fördermöglichkeiten von Bund und Land für die Zielerreichung zu nutzen.
5. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob im Zuge der Aufstellung neuer Bebauungspläne ein signifikanter Flächenanteil für den Wohnraumbedarf von jungen Familien vorgehalten werden kann.
6. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, wie dieses Ziel mit dem vom Rat am 20.05.2021 beauftragten Konzept für den kommunalen Wohnungsbau in Einklang gebracht werden kann.
7. Das von der Verwaltung zu erarbeitende Konzept wird den politischen Gremien spätestens
im 4. Quartal 2021 vorgelegt.
II. Zum Zusatz-/Ergänzungsantrag (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 21346-21-E2):
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Fraktion AfD) folgenden Beschluss zu fassen:
Die Verwaltung wird beauftragt ein Konzept zu erstellen, das darauf abzielt insbesondere Familien in Dortmund bei der Wohnungs- bzw. Haussuche (Miete und Erwerb) zu unterstützen, um Abwanderungsbewegungen von Familien in umliegende Städte zu verhindern. Dabei soll ebenfalls geklärt und aufgezeigt werden, welche Möglichkeiten die Verwaltung hat, die Punkte, die neben einem angespannten Wohnungsmarkt zu einer Abwanderung der Familien führen, anzugehen, um eine Attraktivitätssteigerung für Familien in Dortmund zu erreichen.
Die von den Ergebnissen des Konzepts betroffenen Ausschüsse sind im weiteren Verfahren zu beteiligen.
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohne überweist die gesamte Angelegenheit an den Rat der Stadt Dortmund. Es wird darum gebeten diese bereits in der nächsten Sitzung am 24.06.2021 zu behandeln.
zu TOP 6.2
71. Kommunaler Wohnungsbau
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 20951-21-E1)
Hierzu liegt vor-Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion DIE LINKE*) (Drucksache Nr.: 20952-21-E1):
….der Bundestag hat das neue Baulandmobilisierungsgesetz beschlossen. Darin enthalten sind eine Reihe von neuen Möglichkeiten für die Kommunen, das Geschehen auf dem Wohnungsmarkt zu steuern und auch selbst als Akteur aufzutreten.
Wir bitten um Beratung und Abstimmung über folgenden Antrag:
1) Der AKUSK bittet um eine Darstellung der Verwaltung, der Dortmunder Stadtentwicklungsgesellschaft und der DOGEWO, welche der neuen Möglichkeiten des Baulandmobilisierungsgesetzes künftig für den kommunalen Wohnungsbau herangezogen werden sollten.
2) Der AKUSW empfiehlt insbesondere die Nutzung von Vorkaufsrechten, um Bauland für die Errichtung preisgünstiger Wohnungen zu erlangen. Auch die gestärkten Baugebote sind einzusetzen, insbesondere bei Baulücken.
3) Der AKUSW beschließt außerdem die vorhandene 25% Regelung für den sozialen Wohnungsbau, deren Bindungswirkung bisher auf neu erstellte Bebauungspläne beschränkt war, auf alle Neubauaktivitäten auszudehnen – also auch bei bereits bestehendem Baurecht.
4) Die vorhandene 25%-Regelung für den sozialen Wohnungsbau wird auf 30% angehoben.
Begründung
Der bundesweite Mangel an verfügbarem preisgünstigem Wohnraum hat die Bundesregierung zum Handeln gezwungen. Damit stehen nun weitere Möglichkeiten für die Kommunen zur Verfügung. Es sind alle Möglichkeiten auszuschöpfen, die der schwierigen Lage am Dortmunder Wohnungsraum Entlastung verschaffen.
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion DIE LINKE*) (Drucksache Nr.: 20952-21-E2):
….wir konkretisieren unseren Antrag „Kommunaler Wohnungsbau“ (Drucksache Nr. 20951-21-E1) dahingehend, dass der Ausschuss dem Rat der Stadt Dortmund empfiehlt, diesen Beschluss zu fassen.
AKUSW, 16.06.2021:
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen einigt sich darauf, Punkt 1. des Antrags als Bitte um Stellungnahme an die Verwaltung zu geben und die Punkte 2. bis 4. zusammen mit der Stellungnahme zu Punkt 1. in der Septembersitzung wieder aufzurufen und zu beraten.
7. Angelegenheiten des Amtes für Stadterneuerung
zu TOP 7.1
72. Integriertes Stadterneuerungskonzept und vorbereitende Untersuchungen im Umfeld der ehemaligen Betriebsflächen Hoesch Spundwand und Profil GmbH (HSP) / SMART RHINO
Empfehlung (Drucksache Nr.: 20406-21)
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 20406-21-E1):
…die Fraktion Bündnis 90 /Die GRÜNEN bittet die Verwaltung, für das jetzt zu erstellende integrierte Stadterneuerungskonzept der Quartiere im Umfeld der HSP-Fläche die Berücksichtigung der folgenden Leitfragen bei der Zielentwicklung mit aufzunehmen:
Begründung:
Auf Seite 5 der Vorlage heißt es:
„Damit sich die positiven Impulse aus der Entwicklung der HSP-Fläche in die angrenzenden Quartiere fortsetzen können und gleichzeitig eine stadträumliche Verknüpfung mit dem neu entstehenden Stadtquartier „SMART RHINO“ hergestellt werden kann, bedarf es eines gebietsübergreifenden, integrierten Konzeptes, das für den Bestand eine Zielentwicklung und abgestimmte Handlungsstrategie formuliert. Die Beantwortung folgender Fragen ist dabei von zentraler Bedeutung:“ Die genannte Auflistung der Fragen soll um die oben genannten Spiegelstriche ergänzt werden, um Maßnahmen auch in Hinblick auf die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung zu bewerten. Da sich die Quartiere unter anderem durch „Defizite im Gebäudebestand“ und einem damit einhergehenden Modernisierungsstau auszeichnen, müssen bei den zukünftigen Planungen die Belange der häufig seit vielen Jahren hier wohnenden Mieter*innen berücksichtigt werden.
AKUSW, 16.06.2021:
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt dem o. a. Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen mehrheitlich, bei 1 Gegenstimme (Fraktion AfD) zu.
Mit dieser Ergänzung empfiehlt der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt
1. die Erstellung eines integrierten Stadterneuerungskonzeptes für die Quartiere im Umfeld der HSP-Fläche (siehe Lageplan Anlage 2),
2. die Einleitung von vorbereitenden Untersuchungen gem. § 141 Abs. 1 und 3 BauGB (Baugesetzbuch) zur Prüfung der Sanierungsbedürftigkeit in dem ermittelten Sanierungsverdachtsgebiet (siehe Lageplan Anlage 3),
3. den Erlass der als Anlage 4 beigefügten Satzung über ein besonderes Vorkaufrecht gem. § 25 BauGB für den Geltungsbereich der vorbereitenden Untersuchungen.
4. die Aufhebung des Stadtumbaugebietes „Rheinische Straße“ (siehe Lageplan Anlage 5).
Ergänzung:
Die Verwaltung wird darum gebeten, für das jetzt zu erstellende integrierte Stadterneuerungskonzept der Quartiere im Umfeld der HSP-Fläche die Berücksichtigung der folgenden Leitfragen bei der Zielentwicklung mit aufzunehmen:
zu TOP 7.2
73. Städtebauförderprogramm 2022
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20874-21)
AKUSW, 16.06.2021:
In Erinnerung an die Diskussion in der letzten Sitzung gibt Rm Waßmann zu Protokoll, dass seine Fraktion den beiden Punkten, Boulevard Kampstraße und Soziale Stadt Westerfilde/Bodelschwingh zustimmen werde aber nicht dem Stadtumbau Derne.
Unter Berücksichtigung dieses Abstimmungsverhaltens der CDU-Fraktion empfiehlt der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Aufnahme der in der Begründung beschriebenen Stadterneuerungsprojekte in das Städtebauförderprogramm (StbFP) 2022 und beauftragt das Amt für Stadterneuerung mit der Beantragung der entsprechenden Städtebauförderungsmittel gemäß der beschriebenen Priorisierung.
Der Beschluss beinhaltet im Rahmen der Geschäfte der laufenden Verwaltung auch die Vergabe von Planungsaufträgen (Leistungsphasen 1 bis 6 HOAI) zur Qualifizierung von Antragstellungen.
zu TOP 7.3
74. Stadterneuerung: Soziale Stadt - Stadtumbau Hörde
75. Abschluss des Projekts zur Urbanen Landwirtschaft "Querbeet Hörde",
76. Fortsetzung als Projekt "Querbeet Dortmund"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19604-21)
AKUSW, 16.06.2021:
Herr sB Hempfling führt an, dass er es sehr interessant fand, dass es bei der „Essbaren Stadt“ kaum private Nachahmer gegeben habe. Da das Projekt insofern nicht gerade großartig gezogen habe, werde seine Fraktion diese Vorlage ablehnen.
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Fraktion AfD) folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Abschlussbericht des Projekts „Querbeet Hörde – ernte deine Stadt!“ zur Kenntnis.
Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung eines Programms „Querbeet Dortmund – ernte deine Stadt!“ zur stadtweiten Förderung und Unterstützung des urbanen Gärtnerns in den Jahren 2022 bis 2025. Dabei entstehen Aufwendungen in Höhe
von insgesamt 313.700 €.
zu TOP 7.4
77. Koordinierungsstelle Heimat zum Förderprogramm „Heimat.Zukunft.Nordrhein-Westfalen. Wir fördern was Menschen verbindet“ des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW (MHKBG NRW) – Monitoringbericht 2020
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20649-21)
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Monitoringbericht der Koordinierungsstelle Heimat zum Förderprogramm: „Heimat.Zukunft.Nordrhein-Westfalen. Wir fördern was Menschen verbindet.“ des Landes Nordrhein-Westfalen zur Kenntnis.
Die öffentliche Sitzung endet um 21:45 Uhr.
Frank Reuter Trachternach
Ratsmitglied Vorsitzende Schriftführerin
zu TOP 3.8: TOP 3.8 Schreiben OB Westphal bzgl der Ergänzung der Beratungsfolge.pdf.pdf
zu TOP 4.15: TOP 4.15 Stn der Verw.pdf
zu TOP 4.17: Stn zu TOP 4.17 20938-21-E3.pdf
zu TOP 4.22: PP-Vortrag H. Meißner 210602_VU Wallring_BV_und_Ausschüsse.pdf
zu TOP 5.1: PP-Vortrag H. Vetter TOP 5.1 Stadtwald Dortmund - Zustand.pdf
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