Niederschrift (öffentlich)

über die 7. Sitzung des Betriebsausschusses FABIDO
am 10.09.2015
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




Sitzungsdauer: 15:00 - 16:55 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder

RM Friedhelm Sohn (SPD) Vorsitzender
RM Rita Brandt (SPD)
RM Gudrun Heidkamp (SPD)
RM Martin Grohmann (SPD
RM Christian Barrenbrügge (CDU)
RM Thomas Bahr (CDU)
RM Ute Mais (CDU)
RM Kathrin Klausmeier (Bündnis 90/Die Grünen)
i. V. f. RM Uta Schütte-Haermeyer stellv. Vorsitzende

sB Britta Gövert (Bündnis 90/Die Grünen)
RM Nursen Konak (Die Linke & Piraten)
RM Peter Bohnhof (AfD)

2. Beratende Mitglieder

Nick Fischer (Beschäftigtenvertreter)
Silvia Ziegler (Beschäftigtenvertreterin) i. V. f. Kathrin Giesbert
Eugenie van de Straat (Beschäftigtenvertreterin)

Fatma Karaca-Tekdemir (Integrationsrat) i. V. f. Nikolai Schaefer

3. Verwaltung

Daniela Schneckenburger
Arno Lohmann 57/FABIDO (Geschäftsführer)
Marion Ache 57/FABIDO (Geschäftsbereichsleiterin Kindertagespflege)
Birgit Averbeck 7/Dez.-Büro (Wissenschaftliche Mitarbeiterin)

Andrea Dennissen 57/FABIDO (Fachreferentin Tageseinrichtungen f. Kinder)
Wilhelm Klein 57/FABIDO (Leiter TEK Lange Straße)
Heike Klocke-Knäpper 57/FABIDO (Fachreferentin Tageseinrichtungen f. Kinder)

Anne Pavel 57/FABIDO (Leiterin Wirtschaftsküche Stollenstr./ Fachbeauftragte für Ernährung)
Miriam Peraus 57/FABIDO (Sachbearbeiterin Personalmanagement/ Projektleiterin „FABIDO bildet aus!“

Manuela Piechota 57/FABIDO (Stabsstelle Kommunikation u. Öffentlichkeitsarbeit)
Jürgen Skaliks 57/FABIDO (Geschäftsbereichsleiter kaufm. Verwaltung)
Brigitte Vedder 57/FABIDO (Sachbearbeiterin Personalentwicklung – Fortbildung)
Fabian Völker 57/FABIDO (Teamleiter Angebotsorganisation)

Gabriele Lieberknecht




4. Gäste

./.



Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 7. Sitzung des Betriebsausschusses FABIDO,
am 10.09.2015, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund






1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 6. Sitzung des Betriebsausschusses FABIDO am 18.06.2015


2. Vorlagen / Berichte der Verwaltung

2.1 2. Quartalsbericht 2015 zum 30.06.2015 des Eigenbetriebs FABIDO
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02065-15)

2.2 Bildungsvereinbarung
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 01691-15-E2)

2.3 Selbstorganisierte Betreuung durch Eltern in den FABIDO-Einrichtungen im Streikfall
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02251-15)

2.4 Frühstück in den FABIDO-Einrichtungen
- mdl. Bericht -

2.5 Vorstellung des Ausbildungskonzeptes von FABIDO „FABIDO bildet – aus!“
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02223-15)

2.6 Qualitätsoffensive für Kinderspielplätze
Überweisung: Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 12.08.2015
(Drucksache Nr.: 01805-15-E1)


2.7 Sommerbetreuung bei FABIDO 2015
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02253-15)

2.8 Broschüre "Dortmund, eine Stadt mit überraschend guten Investitionen in Werte und Zukunft"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01924-15)


3. Anträge / Anfragen

3.1 Frühstücksbuffet in Kindertageseinrichtungen
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 01905-15)

3.2 Frühstück in den Einrichtungen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 02281-15)


4. Mitteilungen des Vorsitzenden






1. Regularien


Herr Sohn eröffnete die Sitzung und stellte fest, dass zur Sitzung fristgemäß eingeladen und der Ausschuss beschlussfähig ist.


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Frau Gudrun Heidkamp benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Der Vorsitzende wies darauf hin, dass die
TOP 3.1 „Frühstücksbuffet in Kindertageseinrichtungen“, Drucksache Nr.: 01905-15
TOP 3.2 „Frühstück in den Einrichtungen“, Drucksache Nr.: 02281-15,
zurückgezogen wurden.

Mit diesen Änderungen wurde die Tagesordnung einstimmig festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 6. Sitzung des Betriebsausschusses FABIDO am 18.06.2015

Die Niederschrift über die 6. Sitzung des Betriebsausschusses FABIDO am 18.06.2015 wurde einstimmig genehmigt.



2. Vorlagen / Berichte der Verwaltung


zu TOP 2.1
2. Quartalsbericht 2015 zum 30.06.2015 des Eigenbetriebs FABIDO
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02065-15)

Herr Skaliks ging auf die Nachfragen von Herrn Barrenbrügge, Herr Grohmann und Frau Gövert ein:
- Bei den 260 Beschäftigen ohne Planstelle handele es sich insbesondere um Auszubildende, Berufspraktikanten, Beschäftigte im Rahmen von „Querz“ oder „Frühe Chance“. Derzeit sei man im Gespräch mit dem Personal- und Organisationsamt, diese Sammelplanstellen in den Stellenplan von FABIDO aufzunehmen, um dann eine exakte Abbildung der Beschäftigtenzahl zu haben.
- Die voraussichtlichen Auswirkungen des Streiks sind noch nicht kalkulierbar und daher auch nicht im Wirtschaftsplan oder im Quartalsbericht abgebildet.
- Die Einsparungen aufgrund nicht gezahlter Personalaufwände belaufen sich auf ca. 5 Mio. €. Dieser Betrag solle auch laut Beschluss des Rates bei FABIDO verbleiben. Inwieweit sich spätere Tariferhöhungen niederschlagen, könne noch nicht abgeschätzt werden.
- Die Rückzahlung der Elternbeiträge/Verpflegungsentgelte erfolgt komplett über das Jugendamt.
- Wenn ein neuer Streik stattfinden sollte, müsste nach seiner Auffassung auch ein erneuter Beschluss des Rates hinsichtlich der Erstattung erfolgen.

Herr Sohn vertrat die Auffassung, dass der Arbeitskampf noch nicht zu Ende ist.

Frau Schneckenburger stimmte Herrn Sohn zu. Es handele sich weiterhin um einen Arbeitskampf, der noch nicht abgeschlossen ist, da das Schlichtungsergebnis nicht angenommen wurde.

Herr Lohmann ergänzte, FABIDO habe mit den Elternbeiträgen nichts zu tun. Das Jugendamt ziehe für alle Träger in Dortmund die Elternbeiträge ein. Somit laufe auch die Erstattung über das Jugendamt. Eine Satzungsänderung bei FABIDO wäre eine Veränderung der Beitragssatzung des Jugendamtes.
Anders stelle es sich bei den Verpflegungsentgelten dar. Das betreffe die Satzung von FABIDO und das Jugendamt ziehe die Beträge nur für den Eigenbetrieb ein. Die Kürzungen/ Erstattungen von Verpflegungsentgelten laufen automatisch durch die Ergebnisrechnung von FABIDO.


Der Betriebsausschuss nimmt den 2. Quartalsbericht 2015 des Eigenbetriebs FABIDO per 30.06.2015 zur Kenntnis.


zu TOP 2.2
Bildungsvereinbarung
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 01691-15-E2)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„…zu den Fragen der CDU-Fraktion nehme ich wie folgt Stellung:

Zu Frage 1)

FABIDO hat auf unterschiedlichen Ebenen die Bildungsvereinbarung der Landesregierung „Frühe Bildung, Erziehung und Betreuung von Anfang an“, in denen die Grundsätze zur Bil­dungsförderung beschrieben werden, aufgenommen und weiterentwickelt. Die Fachreferen-tinnen unterstützen die Kindertageseinrichtungen in fachlichen und methodischen Fragen.

Erprobung in Netzwerken
In 32 Netzwerken in NRW wurden diese Grundsätze in der Praxis erprobt. Die FABIDO Ein­richtung Bergparte war gemeinsam mit der Friedrich-Ebert Grundschule eines dieser Netz-werke mit dem Schwerpunkt „Übergänge gestalten in den Bildungsbereichen Sprache/ Kom­munikation und Musik/ Bewegung“. Die Praxiserfahrungen der Netzwerke flossen in die Überarbeitung des Entwurfes ein.

Aufnahme der Bildungsbereiche in das FABIDO Fortbildungsprogramm
Im Fortbildungsprogramm spiegeln sich die Bildungsbereiche unter den Modulen „Kindliche Entwicklung und Handlungskompetenz“ und „neue Anforderungen an die Pädagogik“ wider.
Die pädagogischen Fachkräfte haben die Möglichkeit, ihre fachlichen Kompetenzen zu er­weitern und weiterzuentwickeln.

Entwicklung von Positionspapieren und Qualitätsstandards
Die FABIDO Positionspapiere orientieren sich thematisch und inhaltlich an den zehn Bildungs­bereichen (Sprache, Bewegung, Medien, ökologische Bildung etc.) und beschreiben u.a. die Ziele und Qualitätsmerkmale der pädagogischen Arbeit.

Zu Frage 2)

Das beschriebene Bildungsverständnis in den Grundsätzen des Landes Nordrhein-Westfalen findet sich in den FABIDO Positionspapieren wieder („Bildung“, „Spiel“, „Soziales Lernen“). Ebenso wird unser „Bild vom Kind und kindlichem Lernen“ in den pädagogischen Grundsätzen von FABIDO deutlich.

FABIDO stellt das einzelne Kind mit seinem Anspruch auf Bildung und seinen altersgemäßen Entwicklungsmöglichkeiten in den Mittelpunkt. FABIDO Einrichtungen fördern die Kinder in ihren Kompetenzen, ihrer Selbstbildung und geben den Kindern Möglichkeiten, eigene Werte und Haltungen zu entwickeln. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in FABIDO-Einrichtungen schaffen eine anregungsreiche Lernumgebung und gestal­ten altersgerechte Bildungsprozesse. Dabei sind die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sensibel für verschiedene Begabungen sowie für gesundheitliche, soziale oder kulturelle Einschränkungen in den Bildungsprozessen und streben in ihrer pädagogischen Arbeit den Ausgleich von Bildungsbenachteiligung an.


Die Konzeptionen der Kindertageseinrichtungen konkretisieren diese Grundsätze und be­schreiben die Umsetzung im pädagogischen Alltag.

Ziel von FABIDO ist, dass die Kinder die nachfolgenden drei Basis-Kompetenzen im Laufe ihrer Kindergartenzeit erwerben:


Dies sind die Grundlagen für einen gelungenen Übergang und die Basis für einen guten weite­ren Bildungsweg jedes einzelnen Kindes.

Diese Kompetenzfelder finden sich in allen Bildungsbereichen wieder und können nicht isoliert be­trachtet werden.

In den jährlich stattfindenden gemeinsamen Informationsveranstaltungen von Kindertagesein­richtungen und Grundschulen für die Erziehungsberechtigten, deren Kinder das 4. Lebensjahr vollendet haben, werden diese Kompetenzen explizit als Basis für einen gelungenen Schulstart benannt.


Zu Frage 3) und 4)

Die Kinder werden beim Übergang zur Grundschule unterstützt und begleitet. Dies ist Stan­dard in jeder Tageseinrichtung.

Dieser Standard ist für FABIDO im Positionspapier „Übergänge“ beschrieben und mit Quali­tätsmerkmalen hinterlegt. Die Einrichtungen beschreiben vor diesem Hintergrund die Zusam-menarbeit mit Eltern und Grundschulen als Verantwortungsgemeinschaft in den Konzeptionen. Diese Konzeptionen werden vielfältig gestaltet.


Bereits seit 2004 liegt in Dortmund eine Arbeitshilfe „Empfehlungen zur Informationsveran­staltung für Eltern 4-jähriger Kinder“ vor, an denen sich Einrichtungen und Grundschulen ori­entieren. Die Veranstaltung ist verbindlich und sowohl im Schulgesetz als auch im Kinderbil­dungsgesetz (KiBiz) § 14 (b) Abs. 3 verankert.


Die Formen der Zusammenarbeit sind im Kinderbildungsgesetz (KiBiz) beschrieben, z.B. ge-genseitige Hospitationen, gemeinsame Informationsveranstaltung für die Eltern, gegenseitiger Austausch über Bildungsinhalte und –konzepte.


Aktuell arbeitet FABIDO intensiv an einem umfangreichen Orientierungsrahmen für durch­gängige Sprachbildung in Dortmund für Tageseinrichtungen und Grundschulen mit. Dieser wird von der Arbeitsgruppe KoKiGs (Kooperation Kindergarten – Grundschule) unter Fe-derführung des Dortmunder Jugendamtes entwickelt. Für die Zukunft werden hier Qualitätsmerkmale zu Kooperationen, Gestaltung des Übergangs, Erziehungs- und Bildungspartnerschaften mit Eltern und Netzwerkstrukturen beschrieben.


Zu Frage 5) und 6)

Bereits im Aufnahmegespräch in der Kindertageseinrichtung werden die Eltern über die Bil­dungsdokumentationen und den späteren Informationsaustausch mit der Grundschule beraten und informiert.

Vor Beginn des Einschulungsverfahrens (Herbst des Vorjahres) erhalten die Eltern ein Infor­mationsblatt über die Weitergabe der Bildungsdokumentation. Die Kindertageseinrichtungen sind laut Kinderbildungsgesetz (KiBiz) § 13 (b) Abs. 2 verpflichtet, die Eltern über ihr Widerspruchsrecht zur Einsichtnahme der Grundschule zu informieren. Ziel ist nach Mög­lichkeit eine gemeinsame Auswertung der Dokumentation unter Einbeziehung der Eltern.

Nach Abschluss der Kindergartenzeit erhalten die Eltern die Bildungsdokumentation ausge­händigt. Die Dokumentation enthält Informationen über die bisherige Entwicklung der Kinder. Mit Hilfe dieser Dokumentation erhalten die Lehrkräfte einen ersten guten Eindruck von dem zu beschulenden Kind, können wesentliche Aspekte aufgreifen und dadurch einen fließenden Übergang mitgestalten. FABIDO Einrichtungen informieren und motivieren die Eltern, die Bildungsdokumentation an die ausgewählte Grundschule weiter zu geben.“



Herr Barrenbrügge dankte für die umfangreiche Stellungnahme. Er bat um Konkretisierung der Ausführungen zu 2., die nach seiner Auffassung sehr allgemein gehalten sind.

Frau Dennissen erklärte, neben dem bereits im Ausschuss vorgestellten Portfolio gebe es noch weitere Beobachtungs- und Dokumentationsverfahren. Das seien beispielsweise die validierten Grenzsteine der Entwicklung und das Entwicklungsscreening für 3-Jährige. Hierbei gehe es konkret um die angesprochenen Kompetenzbereiche. Die Fachkräfte können feststellen, ob Kinder in ihrer Entwicklung beeinträchtigt sind und gemeinsam mit den Eltern entsprechende Maßnahmen ergreifen.

Frau van de Straat lud Herrn Barrenbrügge ein, sich an einem ganzen Tag vor Ort in ihrer Einrichtung direkt über die Vermittlung und Überprüfung der Kompetenzen ein Bild zu machen.

Die Mitglieder des Betriebsausschusses nahmen die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 2.3
Selbstorganisierte Betreuung durch Eltern in den FABIDO-Einrichtungen im Streikfall
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02251-15)

Frau Konak, Frau Gövert, Herr Grohmann, Herr Barrenbrügge und Herr Bohnhoff signalisierten Zustimmung zu der Vorlage.

Zu den Anmerkungen/Nachfragen von Frau Konak, Frau Gövert und Herrn Barrenbrügge teilte Herr Skaliks mit:

- Die Räumlichkeiten würden so übergeben, dass keine datenschutzrechtlichen Bedenken bestehen.
- Die Eltern haften bei entstandenen Schäden als Gesamtschuldner.
- Sobald in den nächsten Tagen die Überprüfung durch das Rechtsamt abgeschlossen ist, werde der Vertrag den Einrichtungen zugeleitet, so dass diese die Möglichkeit haben, ihn an die Eltern weiterzugeben.
- Die Reinigungsintervalle würden weiterlaufen.

Der Betriebsausschuss FABIDO fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Betriebsausschuss FABIDO beschließt, dass in einem Streikfall interessierten Eltern FABIDO-Einrichtungen zur selbstorganisierten Betreuung überlassen werden. Die Überlas­sung erfolgt - vorbehaltlich der Zustimmung durch das Rechtsamt - nach Maßgabe der als Anlage beigefügten Gruppenvereinbarung zur Überlassung von Räumen der Stadt Dortmund beim Eigenbetrieb FABIDO.


zu TOP 2.4
Frühstück in den FABIDO-Einrichtungen
- mdl. Bericht -

Herr Lohmann führte kurz in das Thema ein.
Er verwies darauf, dass FABIDO seit 2012 nach optiMIX zertifiziert ist. Die optimierte Mischkost (optiMIX) ist ein Tageskonzept bestehend aus 5 Mahlzeiten (1. und 2. Frühstück, Mittagessen, Nachmittagssnack, Abendessen). Das Mittagessen und der Nachmittagssnack liegen in der Verantwortung von FABIDO, die übrigen Mahlzeiten in der Verantwortung der Eltern. Dieser optiMIX-Standard ist in einer entsprechenden Broschüre nachzulesen, die den Eltern zur Verfügung gestellt wird. Darin wird auch klar formuliert, dass die beiden Frühstücke aufeinander abgestimmt sein sollen (mengenmäßig, inhaltsmäßig). Dies kann im Grunde genommen nur durch die Eltern erfolgen, da nur sie wissen, wie das 1. Frühstück ihres Kindes aussah.
Nach Inkrafttreten der EU-Verordnung hat sich FABIDO ausgiebig mit den Bestimmungen auseinandergesetzt und musste feststellen, dass nicht nur das Mittagessen und der Nachmittagssnack „betroffen“ waren, sondern auch das Frühstücksbuffet.

Herr Sohn verwies auf das an die Fraktionen gesandte Anschreiben des Elternbeirates der TEK Eichhoffstraße und bat, die Fragen nach Möglichkeit in dem weiteren Bericht zu berücksichtigen.


Frau Vedder berichtete zu den gesetzlichen Rahmenbedingungen:
Der Gesetzgeber fordert von allen Lebensmittelunternehmen und Anbietern von Gemein­schaftsverpflegung weitreichende Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit der Kinder in Tages­einrichtungen. Als öffentlicher Träger der städtischen Tageseinrichtungen fühlt sich der Eigenbetrieb (EB) in besonderer Weise verpflichtet, diese gesetzlichen Anforderungen und Auflagen zu erfüllen.

Entsprechend finden sich in dem jährlichen Fortbildungsprogramm für die Tageseinrichtungen zahlreiche Fortbildungen zur Lebensmittelhygiene, Erste Hilfe, Brandschutz und ähnliches mehr. Da FABIDO einer der wenigen Träger von Tageseinrichtungen ist, die noch über eine Wirtschaftsküche verfügen, wird äußerst sorgfältig mit den Anforderungen an eine Gemeinschaftsverpflegung umgegangen. So wird beispielsweise das gesamte Küchenpersonal jährlich durch die Landwirtschaftskammer Nordrhein Westfalen geschult. Gesetzlich vorgeschrieben ist nur eine Schulung alle 2 Jahre.
Sicherlich ist dies mit einer der Gründe dafür, dass den FABIDO-Einrichtungen bislang kein Fall von Salmonellenerkrankungen bekannt ist. Zudem werden die Einrichtungen, im Gegensatz zu denen anderer Träger, regelmäßig durch das Veterinäramt geprüft, das die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften kontrolliert.

Der EB hat sich frühzeitig mit den Anforderungen der seit dem 13. Dezember 2014 in Kraft getretenen EU-Verordnung hinsichtlich der Lebensmittelkennzeichnung auseinandergesetzt. Hierbei wurde sich zunächst auf die Mittagsverpflegung und den Nachmittagssnack konzentriert, da sich das durch die Eltern geleistete Verpflegungsentgelt auf diese Mahlzeiten erstreckt.

Mit dieser EU-Verordnung wurde die Kennzeichnung von Allergenen und Zusatzstoffen deutlich verbessert, da die Kennzeichnungspflicht verbindlich in der Lebensmittel­informationsverordnung festgelegt wurde.
Das Neue an dieser Verordnung ist, dass nun auch lose Ware, d.h. nicht verpackte bzw. zubereitete Speisen, entsprechend gekennzeichnet werden müssen. Der Grund hierfür ist u. a., dass die meisten Fälle allergischer Reaktionen im Zusammenhang mit Lebensmitteln durch lose Waren ausgelöst werden. Dies lässt sich leicht nachvollziehen, da der Verbraucher im Gegensatz zu verpackten Waren, auf denen alle Stoffe bereits ausgewiesen wurden, bislang nicht nachvollziehen konnte, welche Allergene und Zusatzstoffe in losen bzw. zubereiteten Speisen vorhanden waren. Entsprechende Hinweise finden sich seit in Kraft treten der Verordnung beispielsweise bei Bäckereien, Restaurants, Grillstuben etc..

Insbesondere vor dem Hintergrund der zunehmenden Lebensmittelallergien ist es für Kinder und Eltern wichtig zu wissen, welche Speisen die Kinder sicher essen können. Mit der zu­nehmenden Aufnahme von U3-Kindern, bei denen sich Allergien erst noch entwickeln können, hat diese Problematik eine besondere Bedeutung.

Durch die Dokumentationspflicht kann im Fall einer aller­gischen Reaktion direkt erkannt werden, welche Stoffe als Auslöser in Frage kommen. Diese Informationen müssen an einer jederzeit zugänglichen Stelle griffbereit liegen, so dass im akuten Fall nachvollzogen werden kann, was das Kind gegessen hat. Allergische Reak­tionen können zum anaphylaktischen Schock und in der Folge auch zum Tod führen. Vor diesem Hin­ter­grund will der Unionsgesetzgeber mit der verpflichtenden Regelung der Kenn­zeich­nung von Allergenen ein hohes Schutzniveau sicherstellen.

Die Kennzeichnungspflicht betrifft auch alle Speisenangebote in Schulmensen und Tageseinrichtungen für Kinder, da es sich hierbei um einen Anbieter von Gemeinschafts-verpflegung handelt. Die Verordnung tritt immer dann in Kraft, sobald „eine gewisse Kontinuität der Aktivitäten und ein gewisser Organisationsgrad“ der Speisenversorgung erkennbar ist (Punkt 15 der LMIV). Gelegentliche Abgaben von Lebensmitteln, z. B. bei Kitafesten, zu denen z. B. Eltern Speisen mitbringen, sind von dieser Kennzeichnungspflicht ausgenommen.

Eine sorgfältige Umsetzung eines Allergenmanagements in der Gemeinschaftsverpflegung berücksichtigt neben der richtigen Kennzeichnung auch den Einkauf und die Arbeitsabläufe in der Küche. Hier gelten auch besondere Anforderungen an die Hygienepraxis.

Im Rahmen der Kennzeichnungspflicht sind die jeweiligen Produktspezifikationen und Zutatenverzeichnisse von verpackten und unverpackten Lebensmitteln zu prüfen und zu dokumentieren, ggf. sind Rezepturänderungen bei gelieferten Produkten zu beachten.
Alle vorhandenen Rezepturen sind auf ihre Zutaten zu überprüfen, auch Gewürze oder Garnituren. So gehören auch „normale“ Lebensmittel wie Ei oder Milch zu den kennzeichnungspflichtigen Allergenen.

Die Verordnung erfordert, dass alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die mit der Annahme, Verarbeitung und Ausgabe von Lebensmitteln betraut sind, zur Allergenkennzeichnung und zum Hinter­grund von Lebensmittelallergien geschult werden müssen. Übertragen auf die FABIDO-Tageseinrichtungen bedeutet dies, dass nicht nur das hauswirtschaftliche Personal, sondern auch das gesamte pädagogische Personal entsprechend unterwiesen werden müsste, was angesichts der Größe des EB mit ca. 1.500 Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern mit einem Zeit- und Kostenaufwand verbunden wäre, der nicht umzusetzen wäre (die jährlich durchgeführten Schulungen für die Küchenkräfte - ca. 8 Schulungen für ungefähr 150 Personen - kosten insgesamt ca. 3.000 – 4.000 €, reine Referentenhonorare, ohne Abdeckung des Personalausfalls).

FABIDO hat sich daher dafür entschieden, den Umgang mit Lebensmitteln und die damit einhergehende Kennzeichnungspflicht nahezu ausschließlich auf das hauswirtschaftliche Personal zu übertragen, da hier sichergestellt werden kann, dass alle Personen über die notwendige Fachkenntnis verfügen. Entsprechende Schulungsmaßnahmen werden im September und Oktober dieses Jahres durchgeführt. Auch die Küchenkräfte in Einrichtungen mit Catering werden in der Allergenkennzeichnung und Dokumentationspflicht unterwiesen, weil sie dies bisher noch nicht benötigten, da die entsprechenden Pflichten durch den Caterer erbracht werden müssen.

In den Wirtschaftsküchen wird die Kennzeichnungspflicht der Allergene und Zusatzstoffe seit Dezember letzten Jahres umgesetzt. Die Küchenleitungen wurden vorbereitend eingehend in diesem Verfahren unter­richtet und können so die umfangreichen Arbeiten diesbezüglich umsetzen. Die Speisepläne für die Mittagsverpflegung in den Einrichtungen weisen seit dem 13. Dezember alle Allergene und Zusatzstoffe entsprechend aus.

Da die Kennzeichnungspflicht jedoch alle regelmäßigen Speisenangebote betrifft, musste auch die Frühstückssituation in den Einrichtungen geregelt werden, denn sofern in einer Tageseinrichtung ein regelmäßiges oder tägliches Frühstücksbuffet durch die Einrichtung ange­boten wird, gelten automatisch die für die Gemeinschaftsverpflegung strengen Maßstäbe im Hinblick auf den Umgang mit Lebensmitteln.


Frau Pavel berichtete zu den Hygienevorschriften in der Gemeinschafts- verpflegung:
Eingangs nannte sie die drei Standbeine der Hygienevorschriften:
- Basisverordnung – Festlegung allgemeiner Grundsätze zur Lebensmittelsicherheit
- EU-Hygienepaket – Lebensmittelhygiene, spezifische Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs und besondere Verfahrensvorschriften für die amtliche Überwachung von zum menschlichen Verzehr bestimmten Erzeugnissen tierischen Ursprungs und über mikrobiologische Kriterien
- zusätzliche Regelungen auf nationaler Ebene – Lebensmittelhygieneverordnung und tierische Lebensmittelverordnung

In der Gemeinschaftsverpflegung gelten strenge Hygienevorschriften, die auch auf ein Früh­stücksbuffet anzuwenden sind. Die Erfüllung dieser Vorschriften bedarf genauer Fachkennt-nisse, z. B. im Hinblick auf

- den Umgang mit Lebensmitteln, z. B. Wareneingangskontrolle und Dokumentation
- die Anforderungen an die Lagerung von Lebensmitteln, die Lagerhaltbarkeit bzw. das Überprüfen des Mindesthaltbarkeitsdatums; eine Lagerung der für das Frühstück angebotenen Lebensmittel in der Wirtschaftsküche ist ausgeschlossen
- das Wissen über Produkte, die in der Gemeinschaftsverpflegung nicht verwendet werden dürfen; diese werden durch das Bundesinstitut für Risikobewertung festgelegt, z. B. Rohmilch, Lachs, unverarbeitete Fischerzeugnisse, Sprossen, Weichkäse aus Rohmilch etc.
- die Personalhygiene u.v.m.

Übertragen auf ein Frühstücksbuffet bedeutet dies Folgendes:

- Die Planung und Beschaffung des Bedarfs an Lebensmitteln.
- Die Wareneingangskontrolle der Lebensmittel unter Berücksichtigung von Kerntemperatur (Messung und Dokumentation), Mindesthaltbarkeitsdatum und Nachverfolgbarkeit (Aufbewahrung der Verpackungen, Chargennummern etc. für den Fall eines Rückrufs von Lebensmitteln, die beispielsweise Fremdkörper enthalten) und die Überprüfung der Umverpackung (diese muss einwandfrei und sauber sein).
- Die Inaugenscheinnahme von frischem Obst und Gemüse; bei Makeln, z. B. faulen Stellen, ist das Lebensmittel komplett zu entsorgen.
- Angebrochene Packungen müssen wieder verpackt, verschlossen und mit dem Öffnungsdatum versehen werden.
- Die Einhaltung der Hygienebedingungen beim Buffetangebot selbst, z. B. darf immer nur eine begrenzte Anzahl von Wurst- oder Käsescheiben angeboten werden. Diese müssen nachgefüllt werden und Reste, die einmal angeboten wurden, müssen entsorgt werden.
- Die Dokumentation der enthaltenen Allergene und Zusatzstoffe.
- Es ist auf eine Kontaktminimierung eingesetzter Arbeitsgeräte, Geschirr oder anderer Lebensmittel im Hinblick auf übertragbare Allergene zu achten.
- Die Fachkenntnis über bestimmte Lebensmittel, beispielsweise dürfen keine Tiefkühlprodukte ohne Kochen angeboten werden (das Anreichern von Quark mit Obst).
- Die Beachtung der Sonderkostformen, z.B. im Hinblick auf Diabetes, laktosefreie und glutenfreie Lebensmittel; für jede Sonderkostform ist ein separater Speiseplan über das Frühstücksangebot mit Angabe der enthaltenen Allergene und Zusatzstoffe zu schreiben.
- Die Vorgaben im Hinblick auf die Personalhygiene, wie z. B. das Tragen von Handschuhen, das Verbot künstlicher Fingernägel, das Zusammenbinden der Haare etc., müssen eingehalten werden.
- Die Einhaltung der Reinigungsvorschriften im Hinblick auf die Gruppenkühlschränke, die Einhaltung der vorgeschriebenen Kühl- und Gefriertemperaturen mit dokumentierter Kontrolle.


Frau Klocke-Knäpper berichtete über die Anforderungen an das pädagogische Personal:
Durch neue wissenschaftliche Erkenntnisse und gesetzliche Vorgaben hat sich das Aufgaben-profil für pädagogische Fachkräfte in den vergangenen Jahren erheblich verändert. Weitere Veränderungsprozesse stehen noch aus.

Dies sei anhand folgender Beispiele verdeutlicht:

NRW hat zehn Bildungsbereiche benannt, die in den Einrichtungen umgesetzt werden. Aus dem hier beschriebenen „Bild vom Kind“ hat FABIDO die pädagogischen Grundsätze erarbeitet, die von den Fachkräften gelebt werden.

- 19 Positionspapiere zu diesen Bildungsbereichen und anderen pädagogischen Themen werden in den Teams bearbeitet und in die Einrichtungskonzeptionen eingearbeitet.
- Weitere Positionspapiere werden entwickelt und müssen umgesetzt werden.
- U3-Ausbau erfordert Qualifizierung und ist für viele pädagogische Fachkräfte eine neue Herausforderung. Eine gezielte Weiterentwicklung der Einrichtungskonzeptionen ist notwendig, daran sind Fachkräfte beteiligt.
- Alltagsintegrierte Sprachbildung wird in NRW als Standard beschrieben – damit werden Sprachbildung und Sprachförderung Querschnittsaufgabe für alle Fachkräfte.
- NWR schreibt ein zusätzliches Beobachtungs- und Dokumentationsverfahren U3 verbindlich vor.
- Partizipation – Die Umsetzung von Demokratie in der Kita wird eine Herausforderung – die Einrichtungen müssen ein Beteiligungskonzept entwickeln, das die Beteiligungsrechte von Kindern sichert. Die Umsetzung von Partizipation wird vom LWL gefordert und überprüft, z.B. bei der Erteilung einer neuen Betriebserlaubnis.

Um all diesen Herausforderungen gewachsen zu sein, sind Fortbildungen und Quali­fi­zie­rungen und die Konzentration auf die pädagogische Aufgabe erforderlich.

Immer dann, wenn die pädagogischen Fachkräfte Leistungen erbringen, zu denen sie nach gesetzlichen Bestimmungen bzw. Trägervorgaben nicht verpflichtet, vorgesehen bzw. aus­gebildet sind, geht dies zu Lasten des pädagogischen Auftrages und letztlich der Kinder. Die Stundenkontingente des Personals sind vor dem Hintergrund der Umsetzung der je­wei­ligen gesetzlichen Bestimmungen sowie möglicher Trägervorgaben berechnet worden und werden einer Tageseinrichtung entsprechend zur Verfügung gestellt. Dabei muss berück­sichtig wer­den, dass das KiBiz wirklich stunden- bzw. minutenscharfe Personal­kon­tin­gente für eine Kita berechnet. Das Frühstücksbuffet ist keine laut KiBiz vorgesehene pädagogische Leistung und wirkt daher gegen die pädagogischen Aufgaben.


Herr Klein berichtete aus seiner beruflichen Erfahrung
(Leiter von 2 Einrichtungen, eine mit und eine ohne Wirtschaftküche):

In beiden Einrichtungen wird seit vielen Jahren mit großer Überzeugung die Butterbrotdose „praktiziert“. Sie ist ein hervorragendes Instrument auch in Hinsicht auf die pädagogische Arbeit (z. B. Bindeglied zwischen Familie und Einrichtung, Übergang von Kindertageseinrichtung zur Schule). Außerdem ist auch die kulturelle Vielfalt ein bedeutendes Thema, die sich in den Ernährungsgewohnheiten widerspiegelt. Insofern ist die Butterbrotdose keine Notlösung und wird von ihm sehr befürwortet.

Frau Ziegler unterstrich aus ihrer täglichen Arbeit als Erzieherin die positiven Aspekte der Butterbrotdose. Während des Frühstücks könne sie ihre pädagogische Arbeit fortsetzen (beispielsweise Kinder anregen, ihr Frühstück zu essen; Gesprächssituationen schaffen; Gespräche mit Eltern führen). Bei der Organisation des Frühstücks in anderer Form bliebe dafür weniger Zeit.


Herr Lohmann ging auf die finanziellen und sozialen Aspekte sowie Anti- Korruption ein:
FABIDO erhebt für die Verpflegung in den Einrichtungen ein monatliches Entgelt. Für dieses Entgelt werden das warme Mittagessen sowie der Nachmittagssnack angeboten. Dies ist neben dem klassischen Elternbeitrag für die Kita der einzige zu leistenden Geldbeitrag durch die Eltern. Beide Beiträge sind entsprechend fixiert und durch den Rat der Stadt Dortmund beschlossen worden. Weitere Entgelte dürfen von FABIDO als öffentlicher Träger nicht erhoben werden. Eine im Grunde genommen indirekte, versteckte Entgelterhebung durch einen Dritten, wie es bei dem Frühstücksbuffet der Fall ist, ist unter dem Aspekt des öffentlichen Trägers äußerst kritisch zu sehen.

Die Erhebung eines zusätzlichen indirekten Entgeltes (hier durch den Elternrat) kann möglicherweise dazu führen, dass Eltern sich nicht für diese Einrichtung entscheiden können. Eltern, denen die Mittel nicht zur Verfügung stehen, werden ihr Kind möglicherweise aus Scham oder rein finanziellen Aspekten dort nicht anmelden können.
Insofern besteht die Gefahr, dass dieses Wissen bei der Platzver­gabe durch die Einrichtung eine Rolle spielen kann. Eltern verschaffen sich auf diese Art möglicherweise einen Vorteil. Hierdurch könnte eine soziale Benachteiligung entstehen. Eltern, deren Kinder aus anderen Kulturen, Religionen stammen, können z. B. gar nicht an einem klassischen täglichen Frühstücksbuffet teilnehmen. Auch diesen Eltern wird der Zugang zu dieser Einrichtung zumindest erschwert.

FABIDO ist sich bewusst, dass dies nur Annahmen und Möglichkeiten sind. Es ist durchaus üblich, dass in Elterninitiativen zusätzliche Beiträge erhoben werden. Als städtischer Träger ist FABIDO aber zu größtmöglicher Neutralität bzw. Gleichheit verpflichtet und unterliegt damit gänzlich schärferen Richtlinien als jeder andere Träger. FABIDO ist mehrfach auch durch das Rechnungsprüfungsamt diesbezüglich sensibilisiert worden

Ein städtischer Träger darf nicht zulassen, dass Eltern, die bereit und in der Lage sind, ein Frühstücksentgelt zu zahlen, in diese FABIDO Tageseinrichtung dürfen, und diejenigen, die dazu nicht in der Lage sind, eine andere FABIDO Tageseinrichtung besuchen müssen.

FABIDO steht daher in der Pflicht, diese potentielle Benachteiligung abzustellen.

Um den Elternreaktionen gerecht zu werden, gab es am 10.07.2015 ein Gespräch mit den Elternvertreterinnen/Elternvertretern aus neun Einrichtungen. In diesem sehr konstruktiven Gespräch wurden die Beweggründe für die erforderlichen Veränderungen bei dem bisher täglich angebotenen Frühstücksbuffet deutlich gemacht und diskutiert. Am Ende hat man sich darauf verständigt, in allen Einrichtungen mit Wirtschaftsküche/Catering die Möglichkeit zu schaffen, bis zu 4 Mal im Monat ein Frühstücksbuffet anzubieten. Dafür erhalten die Einrichtungen für die Küchenkräfte zusätzliche Stunden (mit Wirtschaftsküche – mtl. 6 Stunden; mit Catering – mtl. 8 Stunden). Diese Mittel werden aus der in der 2. KiBiz-Revision beschlossenen Verfügungspausschale beglichen. Das bedeutet einen jährlichen Aufwand von maximal 174.000 € für alle möglichen Einrichtungen (mit Wirtschaftsküche oder Catering).

Herr Barrenbrügge sah es als keine ideale Entwicklung an, das soziale Engagement der Eltern „auszubremsen“.

Frau Heidkamp dankte für die umfangreichen Informationen. Sie schlug vor, der ganzen Angelegenheit eine Chance zu greifen einzuräumen und sich Anfang 2016 über die Ergebnisse berichten zu lassen.
Abschließend wünschte sie viel Erfolg bei der Umsetzung.

Herr Lohmann ging auf die Anmerkungen/Fragen von Herrn Barrenbrügge und Frau Gövert ein:

- Über andere Trägern könne und wolle er sich kein Urteil erlauben.
- Es sei unbestritten, dass Elternräte oder Elternfördervereine gut sind und jede Tageseinrichtung froh ist, einen Förderverein zu haben. Es werde niemand unter Generalverdacht gestellt. Aber Fakt sei, dass durch finanzielle Leistungen gewisse Vorteile bestehen bzw. Leistungen eingekauft werden können, die andere nicht kaufen können.
- Die Verantwortung für den Inhalt der Butterbrotdose (Thema Allergene) liegt bei den Eltern, FABIDO ist rein haftungsmäßig damit außen vor.
- Die scheinbar von einigen Eltern evtl. vermutete andere Auslegung der getroffenen Vereinbarungen könne er nicht nachvollziehen. Ggf. könnte der Diskussionspunkt „Obst und Gemüse“ gemeint sein. Nach optiMIX müsse immer eine bestimmte Menge gereicht werden. Mit Obst und Gemüse könne auch eine Überreaktion herbeigeführt werden. Daher werde Obst und Gemüse in einem angemessenen Umfang gereicht. Es mache keinen Sinn, beispielsweise beim Nachmittagssnack viel Obst und Gemüse zu reichen und das morgens ebenfalls. Es müsse immer abgestimmt erfolgen. Dafür seien die Mitarbeiter/-innen entsprechend geschult.
- Die Eltern und die Kindergartenleitungen können gemeinsam entscheiden, ob sie 4 Mal im Monat ein Frühstücksbuffet machen möchten oder bestimmte Anlässe dafür nehmen.

Frau Vedder ergänzte:

- Es sei richtig, dass es noch keine nationale Ausführungsverordnung gebe. Das bedeute aber nicht, dass die EU-Verordnung selbst nicht schon gilt. Derzeit zeichne sich ab, dass die Ausführungsverordnung noch zu einer viel strengeren Auslegung als die bisher praktizierte führen wird.
- Die EU-Verordnung sei der Auslöser dafür gewesen, die ganze Thematik noch einmal in Augenschein zu nehmen. Dabei wurde deutlich, dass es eine Bindung an bestimmte Gesetze und Auflagen gebe, die in der bisherigen Frühstücks-Situation nicht in Gänze erfüllt worden sind. Und wenn man als Träger erkannt hat, dass etwas nicht optimal war, dann sei es gut, es zu ändern und nicht in bisheriger Form weiterzumachen.

Frau Konak sprach sich ebenfalls dafür aus, zunächst einmal die Ergebnisse der Umsetzung abzuwarten. Für sie sei aber noch nicht so recht nachvollziehbar, wie kontrolliert werden solle, dass – ohne den Eltern etwas unterstellen zu wollen – der Inhalt der Butterbrotdose auch entsprechend hygienisch ist und wer das kontrolliere.

Herr Sohn unterstrich nachdrücklich, dass die Eltern immer verantwortlich sind für ihre Kinder und nicht fremde Menschen, die die Erziehung mit übernehmen.

Herr Bohnhof unterstützte die Ausführungen von Herrn Sohn.
Aufgrund der wachsenden Anzahl von Allergien müsse eine vernünftige Lösung gefunden werden. Die vorgestellte sehe er als tragfähigen Kompromiss an.
Abschließen bat er, ihm den Fragenkatalog der Eltern zuzuleiten.

Aus ihrer beruflichen Praxis berichtete Frau van de Straat, dass der Tausch der Brote aus der Butterbrotdose bisher nie ein Problem gewesen sei. Die Erzieher/-innen hätten das gut im Blick. Auch sie vertrat die Auffassung, dass den Eltern die Verantwortung nicht abgenommen werden kann. Zunächst müsse davon ausgegangen werden, dass die Eltern für einen gesunden und abwechslungsreichen Inhalt sorgen. Wenn festgestellt werde, dass dem nicht so ist, werde das Gespräch mit den Eltern gesucht. Von daher plädierte auch sie dafür, zunächst die Entwicklung abzuwarten.

Herr Sohn wünschte allen Beteiligten viel Erfolg bei der Umsetzung und der Zusammenarbeit/Auseinandersetzung mit den Eltern. Wie bereits vorgeschlagen, sollte Anfang 2016 über die Entwicklung berichtet werden,


zu TOP 2.5
Vorstellung des Ausbildungskonzeptes von FABIDO „FABIDO bildet – aus!“
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02223-15)

Frau Peraus stellte das Konzept vor (s. Anlage; das Konzept wurde in der Sitzung verteilt).

Herr Sohn dankte für die Präsentation.

Herr Grohmann dankte ebenfalls für die Vorstellung und zeigte sich sehr angetan von dem Konzept.

Auf die Nachfrage von Herrn Grohmann teilte Frau Peraus mit, dass bei der Initiierung/ Erstellung des Konzeptes kein externen Berater beteiligt war.

Der Betriebsausschuss nimmt das Ausbildungskonzept von FABIDO „FABIDO bildet – aus!“ zur Kenntnis.


zu TOP 2.6
Qualitätsoffensive für Kinderspielplätze
Überweisung: Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 12.08.2015
(Drucksache Nr.: 01805-15-E1)

Es lag folgende Überweisung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung am 12.08.2015:

„Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion vor:

„… die SPD-Fraktion bittet den Punkt „Qualitätsoffensive für Kinderspielplätze“ für die AKJF-Sitzung vorzusehen.

Anfang Juni war den Medien zu entnehmen, dass der Verwaltungsvorstand sich mit Ersatzbeschaffungen von Kinderspielgeräten befasst und sich für eine damit verbundene Qualitätsoffensive ausgesprochen hat. Ziel soll es sein, defekte Spielgeräte schneller als bisher auszutauschen.

Die Verwaltung wird gebeten, dieses neue Konzept für den Austausch von Spielgeräten im Ausschuss vorzustellen und zu erläutern, ob das Programm über die öffentlichen Kinderspielplätze hinaus auch für Spielanlagen der städtischen Kindertageseinrichtungen oder Schulhöfe angewendet werden soll.“

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„…zur Frage der SPD-Ratsfraktion nehme ich wie folgt Stellung:

Ist-Situation
Dortmund ist eine familien- und kinderfreundliche Stadt. Im Stadtgebiet gibt es aktuell 343 öffentliche Kinderspielplätze. Durch die Umsetzung von städtebaulichen Verträgen und im Rahmen der Stadtentwicklung kommen stetig weitere hinzu, wie beispielsweise zuletzt beim Phoenixsee und dem Neubaugebiet Hohenbuschei.
Die enge Kooperation und Zusammenarbeit von StA 51/6 Jugendamt / Büro für Kinder- und Jugendinteressen, StA 66/5 Stadtgrün / Objektplanung und StA 66/6 Stadtgrün / Unterhaltung sorgt für einen reibungslosen Ablauf, insbesondere wenn Maßnahmen für die Sicherheit, z.B. bei defekten Spielgeräten, auf den Spielplätzen erforderlich sind.
Dennoch dauert es mitunter sehr lange, bis abgebaute Spielgeräte ersetzt werden können. Die Erfahrung zeigt, dass die Ersatzbeschaffung neuer Geräte in der Vielzahl von einzelnen Bestellungen sehr umfangreich und zeitintensiv in der Bearbeitung ist.
Mit dem Ziel, strukturelle Veränderungen einzuleiten und ein System der schnelleren Informationszeiten zu schaffen, bildete sich auf Initiative des Dezernats 4 im März 2015 eine Projektgruppe unter der Federführung des Büros für Kinder- und Jugendinteressen. Gemeinsam mit StA 66 (Tiefbauamt) und StA 19 (Vergabe- und Beschaffungszentrum) wurde ein Vorschlag zur Optimierung der Beschaffungsvorgänge erarbeitet.

Arbeitsweise der Projektgruppe
Die Projektgruppe erarbeitet standardisierte Rahmenvertragsbedingungen für die Ersatzbeschaffung von Spielgeräten auf öffentlichen Kinderspielplätzen der Stadt Dortmund. Auf der Grundlage der Ergebnisse einer Bedarfserhebung in den Unterhaltungsbezirken für die Jahre 2015 bis 2017 und mit der vom Jugendamt zur Prozessoptimierung neu entwickelten Datenbank, werden die perspektivischen Handlungsbedarfe ermittelt und durch den neuen Rahmenvertrag abgedeckt.

Zunächst sind Ersatzbeschaffungen für typische Spielgeräte wie Schaukeln, Wippen, Sandspielgeräte, Bolzplatztore und modulartige Spielgerätekombinationen vorgesehen.
In einem weiteren Arbeitsschritt wird die Ersatzbeschaffung von Rutschen vorbereitet. Eine Lösung für die Rutschen muss separat erarbeitet werden, da es sich überwiegend um Hangrutschen auf Erdhügeln handelt und hier eine Vielzahl an verschiedenen Einbausituationen und Geräten besteht.

In enger Abstimmung mit StA 66 und StA 51 wurden die Standards für Spielgeräte neu festgelegt. Pädagogische Anforderungen wurden dabei ebenso berücksichtigt wie Grundsätze der Nachhaltigkeit und die langfristige Minimierung von Folgekosten für Reparatur und Unterhaltung. Auf Basis dieser Standards erarbeitet StA 66 ein Leistungsverzeichnis, welches die Grundlage für das Ausschreibungsverfahren darstellt. Zur grundsätzlichen Optimierung des Ausschreibungsverfahrens wurde von StA 19 ein Formblatt entwickelt, um Ausschlussgründe im Vergabeverfahren zu minimieren und den Wettbewerb der Anbieter zu erhöhen.

Erhoffte Veränderungen
Durch die Ausschreibung eines Rahmenvertrags mit einer Laufzeit von 3 Jahren für die Beschaffung der o.a. Spielgeräte wird der Prozess der Ersatzbeschaffung abgebauter Spielgeräte deutlich beschleunigt. Vorhandene Finanzmittel können zeitnah und effizient eingesetzt werden. Weiterhin werden überalterte Spielgeräte schneller abgebaut und die Attraktivität der Spielplätze durch zeitgemäße Neuausstattung gesteigert. Die Ausschreibung des Rahmenvertrages wird nach der Sommerpause erfolgen.

Perspektivisch wäre es möglich, das erarbeitete Vergabeverfahren im Sinne positiver Synergien auch für die Beschaffungen von Spielgeräten bei FABIDO und dem Fachbereich Schule bedarfsgerecht einzusetzen.“

Herr Grohmann bat, die Stellungnahme der Verwaltung auch dem Schulausschuss und dem Betriebsausschuss FABIDO zur Kenntnis zu geben.

Die Mitglieder des Ausschusses nahmen die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.“


Herr Lohmann begrüßte die vom Jugendamt erstellte Datenbank sehr. Die Gestaltung von Außenbereichen sei ein wichtiges Thema auch bei FABIDO. Er hoffe, im Frühjahr 2016 erste Ergebnisse hinsichtlich der Planung der Außengelände vorstellen zu können.

Die Datenbank ermögliche es auch, die Bezirksvertretungen noch besser einzubinden, die sehr engagiert in diesem Bereich sind.

Herr Sohn bestätigte, dass sich in den Bezirksvertretungen ein großer Wandel vollzogen habe, der sehr lobenswert sei. Aus den Haushaltsplänen werde ersichtlich, dass sie umfangreiche Mittel sowohl in Kindertageeinrichtungen als auch andere Dinge der Jugendhilfe investieren.

Die Mitglieder des Betriebsausschusses FABIDO nahmen die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 2.7
Sommerbetreuung bei FABIDO 2015
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02253-15)

Auf die Nachfrage von Herrn Barrenbrügge teilte Herr Lohmann mit, dass die 303 Plätze über 5 Wochen angeboten wurden, es waren verschiedene Kinder da (nicht immer dieselben) und die Auslastung war immer gegeben.

Der Betriebsausschuss nimmt die Vorlage zur Kenntnis


zu TOP 2.8
Broschüre "Dortmund, eine Stadt mit überraschend guten Investitionen in Werte und Zukunft"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01924-15)

Frau van de Straat würde es begrüßen, wenn demnächst noch mehr Einrichtungen aufgeführt würden, die unter der Trägerschaft von FABIDO stehen.

Der Betriebsausschuss FABIDO nimmt die Broschüre „Dortmund, eine Stadt mit überraschend guten Investitionen in Werte und Zukunft“ zur Kenntnis.



3. Anträge / Anfragen


zu TOP 3.1
Frühstücksbuffet in Kindertageseinrichtungen
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 01905-15)

Der TOP 3.1 wurde zurückgezogen.


zu TOP 3.2
Frühstück in den Einrichtungen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 02281-15)

Der TOP 3.2 wurde zurückgezogen.


zu TOP 4.
Mitteilungen des Vorsitzenden

Herr Sohn wies auf folgende Informationen hin:

- Informationsfahrt des Betriebsausschusses
Die Mitglieder kamen überein, eine Informationsfahrt durchzuführen. Herr Sohn bat die Mitglieder um entsprechende Vorschläge hinsichtlich Ziel und Zeitpunkt (an den Vorsitzenden oder die Geschäftsführung).

- Kinderstuben
Frau Ache ging auf die Berichterstattung in den Medien ein. Bedauerlicherweise sei darin von der Arbeit der Dortmunder Kinderstuben seit 2013 die Rede gewesen. Die Kinderstuben von FABIDO gebe es aber bereits seit 2009 (die Projektleiterin der FH wurde auch darauf hingewiesen und bedauerte diesen Irrtum). Das sei auch deswegen bedeutsam, da in der Evaluation deutlich geworden sei, dass gerade die Teams, die schon länger als 2 Jahre arbeiten, eine deutlich bessere Qualität zeigen konnten.

Abschließend informierte sie die Mitglieder, dass es relativ schnell gelungen sei, zwei weitere kleine Einrichtungen zu schaffen (1 Großpflegestelle – Bachstraße; 1 Kinderstube – Eving), die wahrscheinlich Ende Okt eröffnet werden können.

Herr Sohn dankte für die Richtigstellung und die Auskunft.
Abschließend schlug er vor, durch die FH Dortmund die Evaluation der Kinderstuben im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie vorstellen zu lassen.






Der Vorsitzende beendete die Sitzung um 16:55 Uhr.




Sohn Heidkamp Lieberknecht
Vorsitzender Ratsmitglied Schriftführerin © Stadt Dortmund© Dortmunder Systemhaus