über die 6. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
Messe Westfalenhallen, Halle 1U
Sitzungsdauer: 16:00 - 19:40 Uhr
Anwesend:
a) Stimmberechtigte Mitglieder:
SPD
Rm Keßler i. V. für Rm Goosmann
Rm Heidkamp
Rm Karadas
Rm Lyding Lichterfeld
Rm Schmidt
sB Lührs
Bündnis 90/Die Grünen
Rm Beckmann
Rm Dsicheu Djine
sB Brenker i. V. für Rm Frebel
Rm Dr. Neumann i. V. für Rm Noltemeyer
Rm Denzel bis 19:15 Uhr
CDU
Rm. Dr. Goll i. V. für Rm Grollmann
Rm Hoffmann
Rm Wallrabe
Rm Weber
Rm Uhlig i. V. für sB Brunnert
Die Linke +
Rm Zweier
sB Martinschledde
AfD
Rm Bohnhof
FDP/Bürgerliste
sB Dr. Reinbold bis 19:15 Uhr
Die Partei
Rm Dondrup i. V. für Rm Diwisch
b) Mitglieder ohne Stimmrecht:
sE Celebi Integrationsrat
sE Gungl Behindertenpolitisches Netzwerk
sE Preuß Seniorenbeirat
c) Beratende Mitglieder:
Rm Deyda abwesend
d) Verwaltung
StR Dahmen, 3/Dez.
Frau Tasillo, FB 32
Herr Kruse, FB 33
Herr Aschenbrenner, FB 37
Herr Meißner FB 66
Herr Hagedorn FB 40
Herr Ewert FB 66
Herr Gerein FB 66
Frau Wosny 8/Dez (stv. Schriftführerin)
Frau Jenks 3/Dez Schriftführerin
e) Petent*innen
Frau Oecking
Herr Bläser
Veröffentlichte Tagesordnung:
Tagesordnung (öffentlich)
für die 6. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden,
am 14.09.2021, Beginn 16:00 Uhr,
Messe Westfalenhallen, Halle 1U
1. Regularien
1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 5. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 22.06.2021
2. Beratung von Eingaben
2.1 Verkehrssituation Höchsten
Eingabe
(Drucksache Nr.: 20679-21)
2.2 Eingabe Luftfilteranlagen
Eingabe
(Drucksache Nr.: 21747-21)
2.3 Tempo 30 an der B1
Eingabe
(Drucksache Nr.: 21004-21)
Die Stellungnahme der Verwaltung wird im Nachversand versendet.
2.4 Bericht über die weitere Behandlung von Eingaben nach § 6 (2) Geschäftsordnung ABöOAB für den Zeitraum vom 01.01.2021 bis zum 30.06.2021
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21594-21)
2.5 Tätigkeitsbericht des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden für den Zeitraum vom 01.07.2020 bis zum 30.06.2021
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21617-21)
3. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
3.1 Aktuelle Sachstandsberichte aus dem Dezernat 3
mündlicher Bericht
- Aktuelle Entwicklungen im Zusammenhang mit der Coronapandemie
- Raser-, Poser- und Tunerszene
4. Anträge und Stellungnahmen der Verwaltung
4.1 Stellungnahmen der Verwaltung
4.1.1 Ergänzende digitale Angebote bei den Bürgerdiensten
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 21461-21-E2)
4.1.2 Anbringung von Wahlplakatwerbeträgern
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 18703-20-E3)
4.1.3 Homeoffice / Mobiles Arbeiten bei Bürgerdiensten & Ordnungsamt
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 21499-21-E2)
4.1.4 Veröffentlichung von Eingaben auf den Netzseiten der Stadt
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 21492-21)
hierzu -> Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 21492-21-E1)
hierzu -> erfolgt eine mündliche Stellungnahme der Verwaltung
4.1.5 Satzung Werbetafeln B 1
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 16807-20-E3)
4.1.6 Situation von Geduldeten - Dialog Flüchtlingshilfe
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 20928-21-E2)
Sachstandsbericht zu Punkt 9 des Beschlusses vom 22.06.2021
hierzu -> Zwischenbericht der Verwaltung
Zwischenbericht zu Punkt 9 des Beschlusses vom 22.06.2021
4.1.7 Sachstand Gewerbemeldestelle/AA aus den HH-Begleitbeschlüssen
Kenntnisnahme
Sachstandsbericht zu TOP 4.1.1 aus der Sitzung vom 16.06.2020
4.1.8 Ermittlungsdienst Abfall
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 20864-21-E2)
4.2 Anträge der Fraktionen
4.2.1 Verbesserungen beim Katastrophenschutz
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 21788-21)
4.2.2 Dreckpetze - Meldungen zur Stadtsauberkeit
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 22112-21)
4.2.3 Katastrophenschutz und Warninfrastruktur
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 21711-21)
hierzu -> Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 21711-21-E1)
4.2.4 Aufenthaltsrechtlicher Status des afghanischen Vergewaltigers Zubyr S.
Antrag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 21923-21)
4.2.5 Umsetzung der Verordnung zum Schutz freilebender Katzen im Gebiet der Stadt Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 22115-21)
4.2.6 Rettungs- und Feuerwache Dortmund Sölde/Lichtendorf/Sölderholz
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 22128-21)
4.2.7 Situation im Stadtgarten
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22142-21)
4.2.8 Mülldetektive
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22145-21)
4.2.9 Waffenbesitz in Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 22155-21)
4.2.10 Haustier-Boom wegen Corona - Hilfen für Dortmunder Tierheime
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 22156-21)
4.2.11 Kontrolle von Shisha-Bars
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22167-21)
4.2.12 Geschwindigkeits- und Rotlichtmessanlage am Südwall
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 22171-21)
4.3 Überweisungen anderer Gremien
4.3.1 Gehweg-Parken
Überweisung: Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 08.06.2021
(Drucksache Nr.: 20495-21-E1)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung vom 21.05.2021 (Drucksache Nr.: 20495-21-E1)
5. Vorlagen und Berichte der Verwaltung
5.1 Ordnungsamt
5.1.1 Verkaufsoffener Sonntag am 05.09.2021 in Teilbereichen des Stadtbezirks Mengede
1. Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW)
2. Beschluss zum Erlass der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Stadtbezirk Mengede
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 21797-21)
5.1.2 Masterplan Kommunale Sicherheit - Angsträume / Vorstellung Beleuchtungskataster
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21518-21)
5.2 Bürgerdienste
- unbesetzt -
5.3 Feuerwehr
5.3.1 Ausbau des flächendeckenden Systems zur Warnung der Bevölkerung bei Unglücksfällen und öffentlichen Notständen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21777-21)
5.3.2 Jahresbericht der Feuerwehr 2020
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21530-21)
5.4 Rechtsamt
- unbesetzt -
5.5 andere Fachbereiche
5.5.1 Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa 2021
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21577-21)
5.5.2 Änderung des Zuständigkeitsverzeichnisses der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19815-21)
5.5.3 Neubau des Technikzentrums der Feuerwehr nebst Zentrallager in Dortmund-Eving, Lütge Heidestr. und Seilerstr.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21551-21)
6. Mitteilungen des Vorsitzenden
6.1 Terminplan ABöOAB 2022
Kenntnisnahme
Die Sitzung wird von dem Vorsitzenden - Friedrich-Wilhelm Weber - eröffnet und geleitet.
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden fristgemäß eingeladen wurde, dass der Ausschuss beschlussfähig ist und weist auf die Sitzungsaufzeichnung gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen hin.
1. Regularien
zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Frau Heidkamp benannt.
zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.
zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung
Die Verwaltung bittet nachfolgenden Tagesordnungspunkt auf die Tagesordnung zu nehmen:
1.5 Bestellung einer Schriftführerin
(Drucksache Nr.: 22285-21)
Die Verwaltung zieht nachfolgenden Tagesordnungspunkt zurück:
2.4 Bericht über die weitere Behandlung von Eingaben nach § 6 (2) Geschäftsordnung ABöOAB für den Zeitraum vom 01.01.2021 bis zum 30.06.2021
Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 21594-21)
Die CDU-Fraktion zieht folgenden Tagesordnungspunkt zurück:
4.2.8 Mülldetektive
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22145-21)
Die CDU-Fraktion bittet zudem um Aufnahme des nachfolgenden Tagesordnungspunktes im Wege der Dringlichkeit:
ggfs. 4.2.13 Aufbauhilfegesetz 2021
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22233-21)
Auf Vorschlag von Rm Beckmann (B‘90/Die Grünen) werden die TOP 4.2.1 und 4.2.3 aufgrund ihres thematischen Zusammenhangs gemeinsam behandelt.
Die Tagesordnung wird mit diesen Änderungen festgestellt.
zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 5. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 22.06.2021
Die Niederschrift über die 5. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 22.06.2021 wird genehmigt.
zu TOP 1.5
Bestellung einer Schriftführerin
(Drucksache Nr.: 22285-21)
Auf Vorschlag von Oberbürgermeister Thomas Westphal wird für den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden für die Wahlperiode 2020 – 2025
Frau Andrea Jenks
als Schriftführerin bestellt.
2. Beratung von Eingaben
zu TOP 2.1
Verkehrssituation Höchsten
Eingabe
(Drucksache Nr.: 20679-21)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Eingabe der Bürgerinitiative Lärm- und Immissionsschutz Wittbräucker Straße vom 19.03.2021 vor:
„…Antrag auf Erstellung und Bekanntmachung eines Verkehrskonzeptes für den Dortmunder Ortsteil Höchsten unter Einbeziehung eines Lärmschutzkonzeptes für den Bereich zwischen Niederhofer Kohlenweg und Knotenpunkt
Sehr geehrte Damen und Herren Stadtratsmitglieder,
hiermit beantragen wir, die Mitglieder der Bürgerinitiative, die zeitnahe Erstellung und Bekanntmachung eines verbindlichen, belastbaren Verkehrskonzeptes für den Dortmunder Ortsteil Höchsten, Schwerpunkt Knotenpunkt.
Erläuterung:
Bereits 2015 haben die direkt betroffenen Anwohner des Ortsteils Höchsten schriftlichen Einspruch gegen das Bauprojekt EKZ Hö 277 eingelegt.
Die Hauptsorge der Anwohner, in näherem Umfeld zum Standort des geplanten EKZ, betraf damals, die schon vorher verkehrstechnisch stark überlastete (Verwaltungsdeutsch: ungenügende Verkehrsqualität), Wittbräucker Straße und ganz besonders den Knotenpunkt mit späterer Bezeichnung Hö 279.
Auch hier wurde seitens der betroffenen Bürger schriftlich Einspruch eingelegt.
Die Planungsverwaltung hat schon vor Baubeginn des EKZ festgestellt, daß die Infrastruktur in Dortmund Höchsten bereits überlastet ist und zwingend vor Inbetriebnahme des EKZ neu gestaltet werden müsse.
Siehe Drucksache Nr.: 01217-15
Hier ist insbesondere auf die Empfehlung der Bezirksvertretung Hörde vom 09.06.2015 hinzuweisen.
Zitat:
„Frau Niedergethmann und Herr Meißner von der Planungsverwaltung stellten die Vorlage vor.“
– der Investor beteiligt sich finanziell am Umbau der Kreuzung
– es wurde ein Verkehrsgutachten erstellt
– aktuell gibt es eine Einstufung in die Qualitätsstufe F, weil sich jeden Tag Rückstaus bilden und die Kreuzung eine regelmäßige Überlastung mit langsamen Abbau zeigt
– durch das Einkaufszentrum werden Zusatzverkehre entstehen
– durch ein Simulationsprogramm wurden 3 angedachte Lösungen geprüft:
- 1. 2 Kreisverkehre
- 2. 1 Kreisverkehr und eine Signalanlage
- 3. eine versetzte Straßenführung
– Deutlich favorisiert wurde Lösung 3, da damit eine eigene Linksabbiegerspur in die Wittbräucker Straße möglich wird. Zudem wird die Führung der Fußgänger abgesichert und eine Signalanlage ist grundsätzlich nachsteuerbar
– Eine Realisierung ist in den nächsten 5 Jahren möglich
– Der Kindergartenstandort soll nicht aufgegeben werden, sondern im Gegenteil zukünftig noch gestärkt werden. Die Fachverwaltung wird entsprechende Gespräche mit der Kirche führen.
– Der Umbau wird ca. 1,5 Mio Euro kosten und kann auch in 2 Schritten durchgeführt werden.
– Der Containerstandort muss überprüft werden.
–
Zu Lösung 3, versetzte Straßenführung mit Linksabbiegerspur
Unsere Antwort nach jahrelanger Beobachtung des Verkehrs und seiner Auswirkungen:
NEIN!
Dies ist auf keinen Fall ein Weg, da gerade die Linksabbieger von und zum EKZ den massiven Rückstau erzeugen!
Hier muß das Linksabbiegen, sowohl zum als auch vom Parkplatz weg, zwingend, auch gerne durch bauliche Maßnahmen, unterbunden werden. Auch eine zusätzliche Spur für den Abbiegevorgang wird das Problem nicht entschärfen. Im Gegenteil.
Auch ein Wegfall des Mehrzweckplatzes ist keine Lösung, da dort die Mitarbeiter des EKZ teilweise ihre Fahrzeuge abstellen. Diese werden sonst zusätzlich noch in den angrenzenden Wohngebieten den Anwohnern die Stellmöglichkeiten nehmen. Dies würde unweigerlich geschehen, da die Arbeitgeber hier keine Alternativen für Ihre Mitarbeiter anbieten und sogar den Mitarbeitern ein Parken auf den Geschäftsparkplätzen, teils unter Androhung einer Abmahnung, untersagt haben.
Desweiteren hat sich das Verkehrsaufkommen allein schon durch die Anliefervorgänge massiv erhöht.
Das wird noch potenziert durch zusätzliche Pkw, als Effekt der Überbauung des Dortmunder Südens ,sowie den, inzwischen für den Schwerlastverkehr zur Gewohnheit gewordenen, „Stadtautobahn-“ Verkehr, welcher die Gewerbegebiete in und um Dortmund herum miteinander verbindet (unter Erzeugung positiver Effekte für die Spediteure, wie Mauteinsparung, Zeiteinsparung durch Stauumfahrung auf den Ab`s und einer Kilometereinsparung).
Selbst der aktuelle Corona-Lockdown hat sich nicht positiv auf die Verkehrssituation ausgewirkt.
Seit Jahren laufen nun die Vorbereitungen für die Erschließung und Bebauung sowohl des Baugebietes „Lohwäldchen“ als auch des Baugebietes „Sommerberg“.
Diese zusätzlichen Verkehre werden, auf Grund der fehlenden Infrastruktur, die Verkehrssituation im Ortsteil zusätzlich verschärfen.
Und dann haben wir bereits von dem geplanten Herdecker Gewerbegebiet an der Wittbräucker Straße Kenntnis erlangt. Sollte dies wirklich realisiert werden, wird dies die Verkehrssituation noch mehr zuspitzen.
Trotz jahrelanger Hinweise auf diese Zustände, hat die Stadt Dortmund untätig der Verfestigung der Fehlentwicklungen zugesehen und die Bevölkerung ihrem Schicksal überlassen.
Daher beantragen wir, die Mitglieder der Bürgerinitiative, die zeitnahe Erstellung und Bekanntmachung eines verbindlichen, belastbaren Verkehrskonzeptes für den Dortmunder Ortsteil Höchsten, Schwerpunkt Knotenpunkt. …“
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt hierzu folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 24.08.2021 vor:
„…die Eingeberin hat sich bereits mehrfach zu dem o.g. Thema u.a. an die Bezirksvertretung Hörde gewandt. Es wird hierzu auf die letzten Antwortschreiben mit den DS-Nr. 13395-19 und DS-Nr. 16442-20 verwiesen. Ebenso hat sich die Planungsverwaltung seit 2015 mit der Verkehrssituation in Höchsten insbesondere am Knoten Wittbräucker Straße / Höchstener Straße mehrfach beschäftigt und die Ergebnisse in unterschiedlichen Schreiben der Bezirksvertretung Hörde mitgeteilt.
Ergebnis ist, dass die Planungen für den Umbau des Knotenpunktes Wittbräucker Straße / Höchstener Straße – wie von der Eingeberin aus 2015 zitiert - nicht weiterverfolgt werden. Keine der damals vorgestellten Lösungen lässt sich kurzfristig realisieren.
Mit Schreiben vom 07.06.2017 (DS-Nr. 01217-15-E3) sowie 14.02.2018 (DS-Nr. 09960-18-E1) ist der Bezirksvertretung Hörde auf Basis von umfangreichen Verkehrszählungen diese Entscheidung mitgeteilt worden. Ebenso ist erwähnt, dass lediglich noch eine Linksabbiegespur in der Wittbräucker Str. von Aplerbeck kommend zum Einkaufszentrum Höchsten aussteht. Diese Linksabbiegespur soll die Verkehrssituation dahingehend verbessern, dass linksabbiegende Fahrzeuge den Rückstau in der Wittbräucker Straße reduzieren und der Geradeausverkehr an den linksabbiegenden Fahrzeugen vorbeifahren können.
Die Herstellung der Linksabbiegespur obliegt gemäß der vertraglichen Vereinbarung der Vorhabenträgerin des angrenzend realisierten Einkaufszentrums. Die Verzögerung der Maßnahme wurde von dieser mit der bislang schwierigen Auftragslage von Baufirmen begründet. Die Stadt Dortmund führt derzeit erneut Abstimmungsgespräche, um die Umsetzung der Maßnahme auf den Weg zu bringen.
Neuere Verkehrszählungen sind aufgrund der veränderten Verkehrsbelastung durch die Corona-Pandemie sowie der Baustelle an der Anschlussstelle zur A1 in Schwerte mit den damit verbundenen Umleitungen noch nicht durchgeführt worden.
Bei allem Verständnis für die verhältnismäßig hohe Verkehrs- und Lärmbelastastung an der Wittbräucker Straße handelt es sich hier weiterhin um eine Landesstraße (L 556, ehemals sog. B 234), die auch die Funktion hat, regionale Durchgangsverkehre aufzunehmen. Im Vergleich zu anderen Dortmunder Hauptverkehrsstraßen ist die Belastung aber nicht so hoch, dass Maßnahmen nach dem Lärmaktionsplan erforderlich werden.
Die Planungsverwaltung beobachtet im Rahmen ihrer regelmäßigen Verkehrszählungen die Verkehrssituation in Höchsten. Derzeit wird kein Anlass für ein Verkehrskonzept gesehen. …“
Es ist kein*e Vertreter*in der Bürgerinitiative anwesend.
Rm Beckmann (B‘90/Die Grünen) erklärt, da man keine anderweitigen Lösungen für das Problem sehe, folge man der Stellungnahme der Verwaltung und bitte darüber hinaus um Überweisung der Stellungnahme an die Bezirksvertretung Hörde.
Rm Lyding-Lichterfeld (SPD) schließt sich der Bitte um Überweisung an und regt darüber hinaus an, die in der Stellungnahme der Verwaltung erwähnte Möglichkeit der Einrichtung einer Linksabbiegerspur für das Einkaufszentrum in Betracht zu ziehen. Dies liege in der Verfügungsgewalt des Einkaufszentrums und man solle von der Politik nachdrücklicher auf diese Lösung hinwirken, da eine weitere Verschlechterung der Verkehrssituation durch den Ausbau des Knotenpunktes Schwerte / A1 zu befürchten sei. Weiterhin sei in Betracht zu ziehen, auf die Stadt Schwerte zuzugehen und eine Umstellung der Ampelschaltung an der Schwerter Straße anzuregen.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Eingabe der Bürgerinitiative Lärm- und Immissionsschutz Wittbräucker Straße vom 19.03.2021 sowie die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis. Die Stellungnahme der Verwaltung wird an die Bezirksvertretung Hörde zur Kenntnisnahme überwiesen.
zu TOP 2.2
Eingabe Luftfilteranlagen
Eingabe
(Drucksache Nr.: 21747-21)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Eingabe der Petentin Frau Monika Oecking vom 19.07.2021 vor:
Dem Ausschuss Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt hierzu folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 30.08.2021 vor:
„…zunächst vielen Dank für Ihre Anfrage vom 19.07.2021 an den Rat der Stadt Dortmund. Der Oberbürgermeister hat mich gebeten, die Beantwortung zu übernehmen. Zunächst einmal möchte ich mich für die Dauer der Bearbeitung entschuldigen. Wie Sie sich vorstellen können, erreichen die Stadt Dortmund derzeit vermehrt Anfragen zum Thema „Einsatz von Luftreinigungs-/ Luftfiltergeräten“ sowie den „Einbau von stationären raumlufttechnischen (RLT)-Anlagen“ in Schulen. Aus diesem Grund bitte ich um Verständnis, dass ich nicht im Einzelnen auf die individuellen Fragen eingehen kann. Sie erhalten jedoch im folgenden einen ausführlichen Sachstandsbericht zur gesamten Thematik.
Die Stadt Dortmund orientiert sich bei all Ihren Entscheidungen stets an den jeweils aktuell geltenden, fachlichen Empfehlungen des Umweltbundesamtes (UBA) und des Robert-Koch-Institutes (RKI).
So schätzt das UBA den Einbau von stationären RLT-Anlagen als nachhaltigste Maßnahme zur Verbesserung der Innenraumlufthygiene ein. Die Städtische Immobilienwirtschaft prüft deshalb im Rahmen von Neubau- und Sanierungsmaßnahmen die Notwendigkeit eines Einsatzes von entsprechender RLT-Technik. Bei der Planung, Ausführung und auch beim Betrieb dieser RLT-Anlagen werden die aktuellen Erkenntnisse hinsichtlich der Covid-19-Pandemie berücksichtigt. Hier sind beispielhaft die Erhöhung der Außenluftvolumenströme, die Reduzierung der Umluftanteile sowie die Filtration der Außen-, Um- und Zuluft zu nennen.
Problematisch ist jedoch die Nachrüstung von RLT-Anlagen in Bestandsgebäuden, denn zentrale Raumlufttechnik benötigt nicht nur große Technikräume. Die Räume werden an ein verzweigtes Netz von Zuluft- und Abluftkanälen angeschlossen. Solch ein Kanalnetz führt durch die meisten Raumwände und durch viele Geschossdecken. Die Nachrüstung in einem leer gezogenen Gebäude erfordert Planungen und Bauarbeiten über jeweils viele Monate und verursacht erhebliche Kosten. Selbst wenn die personellen und finanziellen Ressourcen zur Verfügung stünden und man dem Einbau von RLT-Anlagen oberste Priorität einräumen würde, würde es nach Einschätzung der Bauverwaltung mindestens zehn Jahren dauern, bis alle Schulen damit ausgestattet wären. Zudem bedeutete dies für jedes Gebäude auch einen langen Nutzungsausfall und für die Schüler*innen einen Umzug in ein Interimsquartier, welches auch erst einmal zur Verfügung stehen müsste. Gleichwohl hat der Rat der Stadt Dortmund im Juni 2021 beschlossen, mittels des Bundesprogramms "Corona gerechte Um- und Aufrüstung von stationären RLT Anlagen" neun RLT-Anlagen an sieben Schulstandorten zu ertüchtigen bzw. umzurüsten, so dass diese dann den erhöhten Infektionsschutzanforderungen entsprechen. Die Umsetzung dieser Maßnahmen wird aller Voraussicht nach zum Ende des Jahres abgeschlossen sein.
Neben der Einhaltung der bekannten Hygieneregeln bleibt nach Auffassung des UBA die regelmäßige Lüftung über die Fenster die wichtigste Maßnahme zur Reduzierung der Virenmengen in der Luft sowie der Aufrechterhaltung einer gesunden Raumluft. Das UBA teilt Schulräume aus innenraumhygienischer Sicht in drei Kategorien ein. Räume mit guten Lüftungsmöglichkeiten befinden sich in Kategorie 1, Räume, die sich nur eingeschränkt lüften lassen, in Kategorie 2. Nicht zu belüftende Räume (Kategorie 3) werden für den Schulbetrieb überhaupt nicht empfohlen.
Bezüglich des Einsatzes von mobilen Luftreinigungs- oder Luftfiltergeräten hat sich das UBA wie folgt positioniert:
Der Einsatz von mobilen Luftreinigungsgeräten ist in Räumen der Kategorie 1 nicht gefördert, da regelmäßig gemäß der Empfehlungen des UBA gelüftet werden muss. Deshalb hat auch das Land NRW bisher auf einen flächendeckenden Einsatz in Klassenzimmern verzichtet. Für Räume der Kategorie 3 ergibt der Einsatz nach Einschätzung des UBA keinen Sinn, da kein Luftaustausch mit der Außenluft gewährleistet wird.
In Räumen der Kategorie 2 wird der Einsatz von diesen Geräten als sinnvoll erachtet, obwohl die Notwendigkeit des Lüftens bestehen bleibt. Aus diesem Grund hat die Stadt Dortmund als eine der ersten Kommunen bereits Anfang 2021 alle Räume der Kategorie 2 in den städtischen Schulgebäuden mit Luftreinigungsgeräten mit HEPA-14-Filtern ausgestattet. Finanziert wurde die Anschaffung der Luftreinigungsgeräte über das Landesförderprogramm „Richtlinie zur Förderung von Investitionsausgaben für technische Maßnahmen zum infektionsschutzgerechten Lüften in Schulen (FRL-Luft)“. Insgesamt kommen seit April dieses Jahres 202 Geräte an 27 Standorten zum Einsatz. Um den optimalen Betrieb der Geräte zu gewährleisten, wurde gleichzeitig mit der Lieferfirma ein entsprechender Wartungsvertrag vereinbart. Aufgrund der Wartungsintensität sind jedoch privat finanzierte und installierte Luftreinigungsgeräte in den städtischen Schulgebäuden nicht zugelassen.
Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass die Stadt Dortmund alle von den Fachinstitutionen empfohlenen und als nachweislich sinnvoll eingestuften Maßnahmen ergreift. Zusätzlich sind alle Fördermittel ausgeschöpft, die zur Verbesserung der Lufthygiene in Schulräumen zur Verfügung standen – und dies schneller als viele andere Kommunen. Falls es zu einer Änderung in der Einschätzung der Maßnahmen zur Raumlufthygiene durch das Robert-Koch-Institut oder das Umweltbundesamt kommen würde und Land oder Bund darum Fördermittel für eine flächendeckende Ausstattung mit mobilen Luftreinigungsgeräten zur Verfügung stellten, wird die Stadt Dortmund auch diese Mittel beantragen.
Anbei ein paar Hinweise auf weitergehende Informationen:
Ministerium für Bildung und Schule NRW: https://www.schulministerium.nrw/themen/schulsystem/angepasster-schulbetrieb-corona-zeiten
Umweltbundesamt (UBA): https://www.umweltbundesamt.de/themen/lueftung-lueftungsanlagen-mobile-luftreiniger-an.
Robert-Koch-Institut: https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/gesamt.html
(siehe hier die Frage „Was bringen Luftreinigungsgeräte bzw. mobile Luftdesinfektionsgeräte?" unter der Rubrik Infektionsschutzmaßnahmen)
Der Deutsche Städtetag verweist ebenfalls auf die Informationsseite des UBA. …“
Die Petentin Frau Monika Oecking ist anwesend und erläutert ihre Eingabe. Die Inzidenzen unter Kindern seien inzwischen besonders hoch und die schweren Verläufe häuften sich. Eine weitere Schulschließung sei unbedingt zu vermeiden. Dass mobile Luftfilteranlagen dazu beitragen können, belege eine Studie der Universität München. Die Verantwortung könne nicht auf Land und Bund abgeschoben werden. Vielmehr müsse hier die Stadt dafür Sorge tragen, die Kinder zu schützen. Die Grundschulkinder stünden hier an erster Stelle, da diese Altersgruppe nicht geimpft werden kann.
Herr Hagedorn (FB 40) nimmt zu den in der Diskussion im Ausschuss aufgeworfenen Fragen Stellung. Für die Verwaltung stehe die Gesundheit der Kinder im Vordergrund. Raumtechnische Anlagen seinen wirkungsvoll, kämen aber nicht für alle Räume in Frage. Für mobile Anlagen lägen lediglich für eine geringe Anzahl von Klassenräumen die Fördervoraussetzungen vor. Diese wurde von Mitarbeitern des Gesundheitsamtes, der Immobilienwirtschaft und der Schulverwaltung ermittelt und die entsprechende Ausstattung mit den Geräten umgesetzt. Die Gutachten vom Umweltbundesamt und RKI würden bei der Ausstattung beachtet.
Frau Oecking bittet nachdrücklich darum, dass die Stadt Dortmund in Eigenregie und auf eigene Kosten die mobilen Luftfilteranlagen beschaffen möge und hier Prioritäten bei der Verwendung kommunaler Mittel gesetzt werden.
Herr Hagedorn (FB 40) weist darauf hin, dass Schulschließungen in der Vergangenheit nicht dadurch begründet gewesen seien, dass keine Luftfilteranlagen vorhanden waren, sondern dass es entsprechende Regelungen vom Bund und Land gegeben habe. Über die Wirkung der Anlagen lägen verschiedene Untersuchungen mit unterschiedlichen Ergebnissen vor. Die letzte Untersuchung der Universität Stuttgart habe das Vorgehen der Stadt Dortmund bei der Ausstattung von Klassenräumen mit den Anlagen bestätigt.
Rm Hoffmann (CDU) honoriert den Einsatz der Verwaltung und kündigt einen Antrag der CDU-Fraktion in der nächsten Ratssitzung an, die Ausstattung von Schulen und KITAS mit Luftfilteranlagen durch die Verwaltung prüfen zu lassen.
Auf Nachfrage von sB Martinschledde (Die Linke+), wie viele Räume mit Luftfilteranlagen ausgestattet wurden, nennt Herr Hagedorn folgende Zahlen: Es seien 202 von insgesamt rund 5000 Klassenräumen mit mobilen Luftfilteranlagen ausgestattet worden. Diese Anzahl hält Herr Martinschledde für unzureichend.
Rm Zweier (Die Linke+) fragt, ob zurzeit überhaupt Anlagen angeboten würden und ob aus der 3. Novelle des Förderprogramms bereits Mittel für Belüftungsanlagen beantragt wurden.
Rm Beckmann (B`90/ Die Grünen) teilt mit, seine Fraktion sei in internen Diskussionen zu dem Ergebnis gekommen, dass der Nutzen der Luftfilteranlagen für zweifelhaft gehalten werde und die hohen Kosten in keinem Verhältnis stünden. Infektionen erfolgten meistens nicht in der Schule. In diesem Zusammenhang stellt die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen folgende Fragen:
Die Fraktion B‘90/Die Grünen reicht hierzu folgenden Antrag ein:
„Die Verwaltung wird bis zur Sitzung des Rates am 23.Septmeber um die schriftliche Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:
Welche Erkenntnisse liegen der Verwaltung auf Grundlage der Infektions-Nachverfolgung des Gesundheitsamtes zu Corona-Übertragungswegen und Ansteckungen an Schulden bei konsequenter Einhaltung der AHA-Regeln vor?
Wie viele SchülerInnen und Schüler in Dortmund haben sich bisher bei Einhaltung der AHA-Regeln während ihres Aufenthalts in den Schulen nachweislich über infizierte MitschülerInnen angesteckt?“
Rm Dsischeu Djine (B`90/ Die Grünen) regt ergänzend an, zu prüfen, ob das Modell der Stadt Mainz bezüglich der Belüftung von Schulen und Kitas auch für Dortmund in Frage käme.
StR Dahmen erläutert, man halte sich in der Stadt Dortmund an die Empfehlungen des Umweltbundesamtes und des RKI. Die Fragen der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen würden bis zur Ratssitzung beantwortet.
Er weist darauf hin, dass die Erörterung der Technik-Fragen im Bauausschuss erfolge und im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nicht abschließend beantwortet werden können.
Herr Hagedorn (FB 40) erklärt, dass Regelungen zum Infektionsschutz aus dem Schulministerium erfolgen, die Entscheidungshoheit über die Umsetzung habe das Gesundheitsamt. Diese werden umfassend umgesetzt. Förderprogramme werden in Anspruch genommen. Zum Thema Ansteckungsorte gehe man im Schulverwaltungsamt und im Gesundheitsamt davon aus, dass Schulen nicht der Ort seien, an dem die meisten Infektionen erfolgen.
sB Dr. Reinbold (FDP/ Bürgerliste) äußert sich dahingehend, dass stationäre Geräte wohl hocheffektiv seien, bei mobilen Anlagen sei die Wirkung jedoch umstritten. Eine Ausstattung mit mobilen Luftfiltergeräten stelle keinen ausreichenden Schutz dar, die wichtigste Maßnahme sei die Einhaltung der AHA-Regeln. Die Klärung der Fragen der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen sei zielführend.
Rm Dr. Goll (CDU) weist auf die Diskussion in der vergangenen Sitzung des Schulausschusses hin, wo der Betrieb einer mobilen Luftfilteranlage demonstriert wurde und bittet in dem Zusammenhang, auch die Stellungnahme der Verwaltung zur Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion den Mitgliedern des Rates schon zur kommenden Ratssitzung zur Verfügung zu stellen.
StR Dahmen gibt an, dass die Verwaltung versuchen werde, die Fragen bis zur kommenden Ratssitzung zu beantworten. Dies wird von Herrn Hagedorn bestätigt.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 2.3
Tempo 30 an der B1
Eingabe
(Drucksache Nr.: 21004-21)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Eingabe des Petenten Herrn Daniel Bläser vom 30.04.2021 vor:
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt hierzu folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 31.08.2021 vor:
„…zu der Anregung des Herrn Bläser nehme ich wie folgt Stellung:
Die Lärmschutz-Richtlinien-Straßenverkehr und die dort festgeschriebenen Richtwerte sind eine Orientierungshilfe zur Entscheidung über straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen (Regelung durch Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen) zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Straßenlärm.
Straßenverkehrsrechtliche Lärmschutzmaßnahmen kommen insbesondere in Betracht, wenn der vom Straßenverkehr herrührende Beurteilungspegel am Immissionsort (Berechnung nach RLS-90) diese Richtwerte überschreitet. Die Grenze des billigerweise zumutbaren Verkehrslärms ist nicht durch gesetzlich bestimmte Grenzwerte festgelegt. Maßgeblich ist vielmehr, ob die Lärmbeeinträchtigung jenseits dessen liegt, was unter Berücksichtigung der Belange des Verkehrs im konkreten Einzelfall ortsüblich hingenommen werden muss.
Bei der Würdigung, ob straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen in Betracht kommen, ist nicht nur auf die Höhe des Lärmpegels, sondern auf alle Umstände des Einzelfalls abzustellen, der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist zu beachten und insbesondere ist das Erfordernis nach § 45 Abs. 9 StVO festzustellen. Alle Vor- und Nachteile der Maßnahmen sind abzuwägen.
Die Ortsdurchfahrt der B1 in Dortmund hat eine überregionale Verkehrsbedeutung. Das hohe Verkehrsaufkommen ist seit Jahrzehnten bekannt und daher als ortsüblich für eine sechsspurige Bundesstraße zu betrachten. Zur Verbesserung der Lärm- und Abgassituation wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit bereits auf 50 km/h reduziert und ein LKW-Verbot für den Durchgangsverkehr angeordnet. Darüber hinaus ist nicht beabsichtigt, Tempo 30 auf der B1 anzuordnen. Insofern bitte ich um Verständnis, dass der Anregung des Herrn Bläser Tempo 30 auf der B 1 einzuführen, nicht entsprochen werden kann. …“
Der Petent Daniel Bläser ist anwesend.
Herr Bläser führt zu seiner Eingabe Folgendes aus: An großen Abschnitten der B1 werden auf der südlichen und nördlichen Seite die Lärmwerte von 70 db tagsüber und 60 db nachts deutlich überschritten. Diese Werte seien lt. Rechtsprechung nicht zulässig und es sei von einer Gesundheitsgefährdung durch die Lärmbelastung auszugehen.
§ 45 Abs 1 StVO sehe vor, dass die Straßenverkehrsbehörde zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Luftverschmutzung Straßenabschnitte zur Nutzung beschränken oder den Verkehr umleiten könne.
Zur Luftreinhaltung habe die Deutsche Umwelthilfe gegen das Land NRW geklagt. Der Prozess endete in einem Vergleich, in welchem ein ganztätiges LKW-Fahrverbot auf der B1 gelten solle. Dieses werde allerdings nicht kontrolliert. Auf eine in der Vergangenheit erfolgte Anfrage der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün erfolgte eine Feststellung der Verwaltung, dass durch eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h eine Reduzierung der Lärmbelastung von 2 bis max. 6 dba erreicht werden könne. Damit würde auch ein wichtiger Beitrag zur Luftreinhaltung und dem Gesundheitsschutz geleistet. Der Petent stellt die Frage an den Ausschuss, welche Schutzgüter bei der Abwägung der Interessen bezüglich der gewünschten Maßnahmen von den Ausschussmitgliedern in den Vordergrund gestellt werden.
Rm Schmidt (SPD) fragt, welcher Abschnitt der B1 hier in Rede stehe. Das LKW Fahrverbot könne schlecht kontrolliert werden, da das Verbot nicht für LKW mit Anliegerbefugnis gelte. Die Beschwerde könne aufgenommen werden, allerdings sei der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nicht zuständig für die Angelegenheit, sondern der Bau-Ausschuss. Er halte eine Überweisung an den Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün für sinnvoll.
StR Dahmen stellt klar, dass die B1 zum Vorrangstraßennetz gehöre, auf welchem eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h vorgesehen ist. Er führt noch einmal die Argumente der Verwaltung aus der Stellungnahme an, die den Ausschussmitgliedern zum Zeitpunkt der Sitzung, aufgrund eines technischen Problems, nicht vorlag. Das LKW-Durchfahrverbot werde von der Polizei kontrolliert, da die Stadt kein Anhalterecht habe. Man werde darauf hinwirken, dass diese Kontrollen durch die Polizei zukünftig verstärkt durchgeführt werden.
Frau Denzel (B´90/ Die Grünen) erklärt, die Ausführungen von Herrn StR Dahmen hätten zur Aufklärung beitragen. Dennoch wolle man an dem Antrag auf Überweisung des Prüfauftrags an den Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün festhalten.
Herr Bläser antwortet auf die Frage von Rm Schmidt, dass er eine Lösung für die gesamte Länge der B1 anstrebe.
Rm Heidkamp (SPD) gibt zu bedenken, dass der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün aufgrund der von Herrn StR Dahmen dargelegten Argumente nicht anders entscheiden könne als der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden. Sie sehe die Angelegenheit daher als erledigt an.
Es erfolgt eine Abstimmung, ob die Angelegenheit an den Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün überwiesen wird.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden lehnt den Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen und bei einer Enthaltung der SPD-Fraktion ab.
zu TOP 2.4
Bericht über die weitere Behandlung von Eingaben nach § 6 (2) Geschäftsordnung ABöOAB für den Zeitraum vom 01.01.2021 bis zum 30.06.2021
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21594-21)
Die Vorlage wird von der Verwaltung zurückgezogen.
zu TOP 2.5
Tätigkeitsbericht des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden für den Zeitraum vom 01.07.2020 bis zum 30.06.2021
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21617-21)
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt den Tätigkeitsbericht des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden zur Kenntnis.
3. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
zu TOP 3.1
Aktuelle Sachstandsberichte aus dem Dezernat 3
StR Dahmen führt zunächst zum Thema Corona aus, dass sich die Pandemielage verbessert habe. Die Inzidenz in der Stadt Dortmund gehe stetig zurück. Die einzige neu getroffene Maßnahme sei eine Maskenpflicht auf den Wochenmärkten in der Innenstadt, am Nordmarkt und in Scharnhorst, die im Rahmen des Hausrechts durchgesetzt werde. Weiterhin würden auf der anderen Seite Lockerungen der Maßnahmen erfolgen. So solle die Sperrzeit ab 01.10.2021 vorübergehend für neun Monate ausgesetzt werden, damit sich das städtische Nachtleben normalisieren könne. StR Dahmen geht kurz auf die Situation des Starkregenereignisses in Dortmund ein, die sich in Dortmund nicht so dramatisch dargestellt habe wie in anderen nordrheinwestfälischen Städten. Es sei lediglich ein Haus evakuiert worden. Die einzige hypothetische Gefahr habe in der U-Bahn-Station Willem-van-Vloten-Straße bestanden, diese habe sich aber nicht realisiert. Die EDG habe bezüglich der entstandenen Sperrmüll-Problematik unverzüglich reagiert und abgeholfen.
Rm Bohnhof (AfD) bittet im Zusammenhang mit der Dokumentation des 3G-Status bei städtischen Veranstaltungen darum, auf den Datenschutz zu achten.
Rm Hoffmann (CDU) bedankt sich bei der Feuerwehr, bei der Polizei und dem Ordnungsamt und hebt die funktionierende Zusammenarbeit lobend hervor.
Rm Heidkamp (SPD) fragt, wie sich die Raser- und Tuner-Szene und der Ausbau der stationären Geschwindigkeitsmessgeräte auf dem Wall entwickelt.
StR Dahmen weist darauf hin, dass sich die Situation aufgrund der Baustellen auf dem Wall deutlich entschärft habe.
Rm Beckmann (B´90 / Die Grünen) fragt bezüglich der Durchführung der Wahlen, ob der Wahlvorstand hinter den Spuckschutzwänden in den Wahllokalen den Mindestabstand von 1,5 m einhalten müsse. Weiterhin bittet er um Informationen zur allgemeinen Organisation der Wahlen.
StR Dahmen berichtet zu den Organisationsplanungen, dass die 3G-Regel nicht im Wahllokal gelte, da sie nicht mit dem Recht auf Wahlen vereinbar sei. Es gelte eine Maskenpflicht, die allerdings nicht durchgesetzt werden kann, wenn sich ein Bürger weigert, eine Maske zu tragen. In diesem Fall sei das Wahllokal zu räumen, damit der Maskenverweigerer seine Stimme abgeben könne.
Die Wahlvorstände hinter den Spuckschutzwänden seien dringend um Verwendung einer Maske gebeten worden, eine Pflicht bestehe nicht.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
4. Anträge und Stellungnahmen der Verwaltung
4.1 Stellungnahmen der Verwaltung
zu TOP 4.1.1
Ergänzende digitale Angebote bei den Bürgerdiensten
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 21461-21-E2)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt nachfolgende Stellungnahme der Verwaltung vom 26.07.2021 auf die Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion aus der Sitzung vom 22.06.2021:
„…zu Ihrem Antrag vom 10. Juni 2021 nehme ich wie folgt Stellung:
1. Wie sind die Erfahrungen mit dem Selbstbedienungsterminal im Dienstleistungszentrum in
der Innenstadt zur Datenerfassung bei der Beantragung von Personalausweisen und
Reisepässen?
Die Erfahrungen mit dem Selbstbedienungsterminal im Dienstleistungszentrum in der
Innenstadt zur Datenerfassung bei der Beantragung von Personalausweisen (PA) und
Reisepässen (RP) sind positiv.
Im Zusammenhang mit der Nutzung des Selbstbedienungsterminals ist das Gesetz zur
Stärkung der Sicherheit im Pass- und Ausweiswesen vom 03.12.2020 zu sehen. Um einer
Manipulation bei der Pass- oder Personalausweisbeantragung durch das sogenannte
„Morphing“ – das Verschmelzen von mehreren Gesichtsbildern zu einem einzigen
Gesamtbild – vorzubeugen, soll das Lichtbild künftig ausschließlich elektronisch zur
Verfügung gestellt werden.
Ab dem Jahr 2025 ist vorgeschrieben, dass die Antragstellenden das biometrische Lichtbild
zur Beantragung von PA und RP elektronisch bei einem Dienstleister (Fotografen) fertigen
und dieser das Lichtbild digital in einem sicheren Verfahren an die Bürgerdienste übermittelt
oder das Lichtbild elektronisch bei den Bürgerdiensten aufgenommen wird.
Durch diese Änderung werden perspektivisch weitere Aufnahmegeräte erforderlich sein. Zum
aktuellen Zeitpunkt muss die Entwicklung abgewartet werden. Der Gesetzgeber hat mit
Verabschiedung des Gesetzes angekündigt, dass der Bedarf bei den Behörden über die
benötigte Zahl der Aufnahmegeräte erhoben werden soll. Es bleibt abzuwarten, ob ggf. die
Bundesdruckerei Aufnahmegeräte zur Verfügung stellt.
2. Wie wird das aktuelle System angenommen?
Das Angebot wird gut angenommen. Vorteil des Systems ist, dass bei gleichzeitiger
Beantragung eines PA und RP oder bei zusätzlicher Ausstellung eines vorläufigen Dokuments
nur ein Erfassungsvorgang am Selbstbedienungsterminal erforderlich ist.
Seit Inbetriebnahme des Selbstbedienungsterminals im Dienstleistungszentrum im Oktober
2015 wurden 34.530 Erfassungsvorgänge (Stand 30.06.2021) am Terminal durchgeführt.
Unter Berücksichtigung der doppelten Antragstellungen im Rahmen einer Vorsprache kann
festgehalten werden, dass ca. 30 Prozent der Lichtbilder seit Inbetriebnahme am
Selbstbedienungsterminal aufgenommen wurden.
3. Welche Rückmeldungen zum Angebot gibt es von den Dortmunder Bürger*innen?
Die Rückmeldungen der Dortmunder Bürger*innen lassen erkennen, dass das Angebot der
Datenerfassung am Selbstbedienungsterminal gut angenommen wird. Die im
Gesamtverhältnis jährlich steigende Aufnahmequote am Selbstbedienungsterminal
unterstreicht die positive Entwicklung.
4. Welche weiteren Dienstleistungen könnten das online-Angebot ergänzen?
Es gibt bereits einige online-Angebote, von denen rege Gebrauch gemacht wird. So können
bereits seit dem Jahr 2018 die Antragstellenden von PA und RP durch eine direkte
Verbindung zum Fachverfahren online den Status einsehen, ob das Dokument zur Abholung
bereit liegt. Im Jahr 2020 wurden 58.828 Anfragen von Antragstellenden über die
Statusabfrage getätigt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass es zu einzelnen Dokumenten
mehrere Anfragen an unterschiedlichen Tagen gab.
Seit April 2021 ist die Beantragung eines Untersuchungsberechtigungsscheines nach dem
Jugendarbeitsschutzgesetz für Berufsanfänger online möglich. Im Zeitraum vom 19.04.2021
bis 19.07.2021 wurden insgesamt 233 Untersuchungsberechtigungsscheine online beantragt.
Somit wurden in diesem Zeitraum von den insgesamt 393 ausgestellten Untersuchungsberechtigungsscheinen 59 % online beantragt.
Im Zusammenhang mit dem Onlinezugangsgesetz (OZG) wird sich das digitale Angebot
erweitern. Bis dahin sind auf Bundesebene noch einige technische und rechtliche
Voraussetzungen zu schaffen. Für das Jahr 2022 ist vom Gesetzgeber u.a. die Umsetzung der elektronischen Wohnsitzanmeldung geplant. Das Projekt wird nach dem „Einer-für-alle“
(Efa)-Prinzip von der Hansestadt Hamburg federführend umgesetzt und der erste Pilotversuch
zur Ummeldung von ledigen Personen innerhalb des Stadtgebietes soll Ende 2021 starten.
Danach haben die anderen Bundesländer die Möglichkeit diese Entwicklung zu übernehmen.
Zu berücksichtigen ist bei der elektronischen Wohnsitzanmeldung, dass die Authentifizierung
sichergestellt sein muss und eine Legitimation nur mit dem elektronischen Personalausweis
/Aufenthaltstitel sowie der dazugehörigen PIN über das Servicekonto.NRW erfolgen kann.
Der Online-Prozess muss gewährleisten, dass die Meldepflichtigen nach Authentifizierung
ihre Daten aus dem Einwohnermelderegister der bisherigen Wohnsitzgemeinde abrufen
können, diese daraufhin kontrollieren und die Angaben zum neuen Wohnsitz eintragen.
Abschließend sind die Daten elektronisch an die neue Wohnsitzgemeinde zu senden.
Durch die verpflichtende Aufnahme der Fingerabdrücke bei der Ausstellung eines PA seit
dem 02.08.2021 ist hier eine weitere Digitalisierung nicht absehbar. Die Identifizierung im
Rahmen der persönlichen Vorsprache ist alternativlos.
5. Darüber hinaus wird die Verwaltung um Prüfung gebeten, unter welchen Bedingungen eine
Abholung von Dokumenten aus Automaten auch in Dortmund möglich wäre, wie einige
Kommunen das bereits umsetzen (z.B. Remscheid). Die Ergebnisse sowie eine erste
Kosteneinschätzung sind dem Ausschuss für Bürgerdienste nach der Sommerpause
vorzustellen.
Die Bürgerdienste verfolgen die Entwicklung der Abholterminals zur Herausgabe von PA und
RP intensiv. Bisher ist bekannt, dass neben der Pilotgemeinde Ludwigsburg u.a. auch Hagen
und Wolfsburg seit einiger Zeit ein solches Terminal im Einsatz haben bzw. den Einsatz
planen. Das Abholterminal zur Aushändigung von Dokumenten würde die Abholzeit je nach
Aufstellort erweitern und eine kontaktlose Übergabe ermöglichen. Eine Bevollmächtigung für
die Aushändigung kommt nicht in Betracht. Momentan stehen zwei Anbieter zur Verfügung. Eine Schnittstelle zu unserem Fachverfahren für das Einwohnermeldewesen steht aktuell nicht zur Verfügung. Nach Rückmeldung der Pilotgemeinde Ludwigsburg ist das dortige Abholterminal „aufgrund einiger technischer Komplikationen seit November 2020 nicht in Betrieb“. Es gibt Probleme bei der Authentifizierung der Antragstellenden mit dem Fingerabdruckscanner. Eine Entscheidung über die erneute Inbetriebnahme ist in Ludwigsburg noch nicht gefallen. Zu beachten ist, dass die Entwertung des bisherigen PA und/oder RP bereits bei der Antragstellung erfolgen muss. Dies hat zur Folge, dass die Antragstellenden ggf. mehrere Wochen ohne ein gültiges Ausweisdokument auskommen müssen. Für die Abholung am Terminal wird eine Zwei-Faktor-Authentifizierung durch Eingabe eines zuvor zugesandten Codes und Abgleich eines Fingerabdruckes durchgeführt. Dafür muss im Rahmen der Antragstellung eine zusätzliche Aufnahme der Fingerabdrücke erfolgen. Die Steuerung erfolgt über eine zusätzliche Software. Die aufgenommenen Fingerabdrücke im Rahmen der Beantragung eines PA oder RP dürfen aus dem dazugehörigen Fachverfahren nicht übertragen werden.
In Zusammenhang mit der Aushändigung eines PA ist der Erhalt des PIN-/PUK-Briefes der
Bundesdruckerei zu bestätigen. Der PIN-/PUK-Brief wird den Antragstellenden an deren
Wohnanschrift gesandt. Die Erklärung muss den Bürgerdiensten gegenüber vorab per Mail
oder Post zugegangen sein. Erst daraufhin kann das Dokument zur Abholung in das Terminal
gelegt werden. Die Befüllung des Abholterminals muss im Vier-Augen-Prinzip erfolgen.
Eine Kostenschätzung ist abhängig vom Modell und der Anzahl der Abholfächer. Die
Bürgerdienste händigen in Spitzenzeiten bis zu 1.600 Personalausweise und Reisepässe pro
Woche aus, wovon ca. 400 Aushändigungen im Dienstleistungszentrum in der Innenstadt
durchgeführt werden.
Die kleinste Ausfertigung des Abholterminals umfasst 20 Abholfächer. Die Kostenschätzung
für ein Abholterminal mit 140 Abholfächern würde bei ca. 50.000 Euro liegen. Zu
berücksichtigen ist, dass je nach Standortwahl ggf. ein Fundament gegossen werden muss und die notwendige Verkabelung zusätzliche Kosten verursachen kann. Außerdem würde jährlich ein vierstelliger Betrag für die zusätzliche Software zur Verwaltung des Abholterminals
anfallen.
Fazit zum Abholterminal:
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt muss berücksichtigt werden, dass sich der Antragsvorgang
verlängern würde, das Ausweisterminal durch zwei Mitarbeitende befüllt werden müsste und
anschließend die Vorgänge im Fachverfahren nachzubearbeiten wären, da keine Schnittstelle
genutzt werden kann.
Das Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen hat mit Mitteilung vom
05.07.2021 die Nutzung der Abholterminals bestätigt und spricht sich gegen die Aufstellung
solcher Terminals abseits des Behördengebäudes bzw. des Behördenumfelds aus.
Die gesetzlichen Voraussetzungen wurden mit der Neufassung der Verwaltungsvorschriften
zur Durchführung des Personalausweisgesetzes im letzten Jahr verankert. Ein Zusenden des
Personalausweises durch die Bundesdruckerei an die private Adresse (wie beim Führerschein
möglich) scheiterte daran, dass keine Regelung für die Entwertung des „alten“
Personalausweises getroffen wurde. Das Ministerium informierte am 05.07.2021 darüber,
„dass vom Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat hinsichtlich der
Dokumentenausgabe derzeit eine (aufschlagpflichtige) Direktzustellung der Dokumente von
der Bundesdruckerei an die Meldeanschrift der antragstellenden Person geprüft wird.“
Die Bürgerdienste werden die Entwicklung der Abholterminals weiter beobachten. Für die
weitere Beurteilung der Beschaffung eines Abholterminals muss berücksichtigt werden, dass
die Beantragung von PA und RP an zehn Standorten in Dortmund erfolgt. Die
Dokumentenlieferung der Bundesdruckerei erfolgt standortbezogen. Aufgrund der hohen
Anschaffungskosten und unter Berücksichtigung der Antragszahlen je Standort konzentriert
sich eine weitere Prüfung der Umsetzbarkeit auf das Dienstleistungszentrum in der
Innenstadt. Aufgrund der Anfälligkeiten bei der Authentifizierung am Abholterminal mit dem
Fingerabdruck, die möglicherweise im Zusammenhang mit unterschiedlichen
Witterungsverhältnissen liegen, scheidet ein Standort außerhalb der Dienstgebäude mit
ganztägiger Erreichbarkeit aus. Für eine weitere Betrachtung könnte z.B. ein Standort in der
Berswordthalle die Voraussetzungen erfüllen, da ein räumlicher Zusammenhang zu den
Bürgerdiensten bestehen muss. …“
Rm Heidkamp (SPD) bittet den FB33 darum, die Servicezeiten zu optimieren, um lange Wartezeiten zu vermeiden.
Rm Beckmann (B´90 / Die Grünen) fragt, ob es im Rahmen der Beantragung von neuen Ausweisdokumenten ein automatisiertes Verfahren gebe, das alte Ausweisdokument zu vernichten und gleichzeitig das neue auszuhändigen. Herr Kruse (FB33) teilt mit, dass dies aus technischen Gründen derzeit noch nicht möglich sei.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 4.1.2
Anbringung von Wahlplakatwerbeträgern
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 18703-20-E3)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt nachfolgende Stellungnahme der Verwaltung vom 21.07.2021 als Ergänzung zur Stellungnahme der Verwaltung vom 05.05.2021 aus der Sitzung vom 22.06.2021 vor:
„…in der Sitzung vom 22.06.2021 hat sich der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden mit der Stellungnahme der Verwaltung zur Anbringung von Wahlplakaten befasst und um ergänzende Ausführungen zu den Problematiken einer etwaigen Gestaltungssatzung sowie dem Verfahren und den Kosten für die Entfernung von Wahlplakaten gebeten. Darüber hinaus wurde darum gebeten, eine „Muster-Sondernutzungserlaubnis“ auf der Website der Stadt Dortmund zu veröffentlichen.
Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt ergänzend Stellung:
Die Regularien zur Wahlplakatierung sind in Dortmund – und soweit ersichtlich auch in den
anderen bundesdeutschen Großstädten – Bestandteil der zu erteilenden Sondernutzungserlaubnisse.
Der Katalog an Auflagen und Bedingungen wurde zuletzt im Rahmen eines Vorbereitungsgesprächs mit den Vertreter*innen der Ratsfraktionen im Mai 2021 im Vorfeld der anstehenden Bundestagswahl am 26.09.2021 erörtert und im Kern besprochen. Sowohl der Katalog an vorgesehenen Auflagen und Bedingungen, als auch weitere Hinweise zu den Regeln der Wahlplakatierung und eine „Muster-Sondernutzungserlaubnis“ sind zwischenzeitlich auch auf der Homepage der Stadt Dortmund veröffentlicht
(www.dortmund.de/veranstaltungsanmeldung).
Eine vom Rat der Stadt Dortmund zu beschließende Satzung oder Verordnung könnte die
Anbringung von Wahlplakaten im öffentlichen Raum zwar ebenfalls reglementieren. Unabhängig davon, dass eine Einflussnahme oder Beschränkung auf die inhaltliche Gestaltung durch die Erlaubnisbehörde grundsätzlich ausgeschlossen ist, verbinden sich mit einer solchen Variante allerdings keine (rechtlichen oder tatsächlichen) Vorteile – im Gegenteil.
Wie im Ausschuss berichtet, haben lediglich wenige kleinere Gemeinden von der Möglichkeit
einer Satzung oder Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Anbringung von Wahlplakaten
Gebrauch gemacht. Die wesentlichen Regelungen dieser Satzungen bzw. Verordnungen finden sich in Dortmund in den jeweiligen Sondernutzungserlaubnissen als verbindliche Auflagen und Bedingungen wieder. Einige wenige Regelungen kleinerer Gemeinden lassen sich zudem kaum auf eine Großstadt wie Dortmund übertragen. So erscheint beispielsweise eine quantitative Begrenzung der Plakate je Mast nicht sinnvoll, da sie nicht kontrollierbar ist. In Anbetracht der Größe des Stadtgebietes dürfte im Laufe der Wahlkampfzeit gerichtsfest kaum nachvollzogen werden können, welcher Wahlwerbeträger bei Überschreiten einer bestimmten Anzahl pro Mast zuerst angebracht worden ist; damit scheidet der Vollzug einer solchen Regelung mangels Beweisbarkeit aus. Im Sinne der Rechtssicherheit wird deshalb von einer solchen quantitativen Regelung abgesehen.
Die „kommunalen Richtlinien“ für die Wahlplakatierung in Gestalt der (verbindlichen) Sondernutzungserlaubnisse werden regelmäßig unter Berücksichtigung der gewonnenen Erkenntnisse aus vorangegangenen Wahlen und mit Blick etwa auf die Gewährleistung der Verkehrssicherheit und zu berücksichtigender Aspekte der Stadtbildpflege überprüft. Zur Wahrung der Stadtbildpflege ist es beispielsweise bereits seit Jahren Konsens, sowohl den Innenstadtkern als auch die Fußgängerzonen in den Stadtteilnebenzentren von jeglicher Wahlplakatierung freizuhalten. Diese Regelungen sind vollziehbare Nebenbestimmungen der zu erteilenden Sondernutzungserlaubnisse – und binden die verantwortlichen Erlaubnisnehmenden gleichermaßen, wie dies auch in Form einer Satzung der Fall wäre. Anders als bei kommunalen Satzungen oder Verordnungen sind über das Konstrukt von Sondernutzungserlaubnissen jedoch auch kurzfristige und flexible Anpassungen – ggf. auch aufgrund aktueller Rechtsprechung – möglich, wie dies zuletzt im Rahmen des Kommunalwahlkampfes aufgrund eines anhängigen verwaltungsgerichtlichen Streitverfahrens der Fall gewesen ist. Jede Modifizierung einer Satzung oder Verordnung bedürfte zudem einer erneuten Beschlussfassung der zuständigen politischen Gremien. Kurzfristige Detailänderungen der verbindlichen Vorgaben zur Wahlplakatierung wären damit nur schwer umsetzbar. Ebenso wenig ergäbe sich ein rechtlicher Vorteil oder eine Beschleunigung des Verfahrens im Falle einer notwendigen Entfernung verbotswidrig angebrachter Plakate durch die Erlaubnisbehörde. Die Entfernung rechtswidrig angebrachter Plakate könnte auch hier nur im Rahmen des vorgesehenen Verwaltungsverfahrens erfolgen.
Der Erlass spezieller Satzungen oder Verordnungen erscheint nach erfolgter Prüfung in der
Großstadt nicht angezeigt. Bewährt hat sich hier die Festlegung von Auflagen und Bedingungen in Abstimmung mit den Ratsfraktionen und deren Vollzug durch die Erlaubnisbehörde.
Im Nachgang der Kommunalwahl 2020 wurden insgesamt 208 verbotswidrig angebrachte
Wahlplakate von sieben Parteien durch die Stadt entfernt und die hierdurch entstandenen Kosten per Leistungsbescheid gegenüber den betroffenen Parteien geltend gemacht.
Bestandteil der Kostenforderungen waren auf der Grundlage des § 15 Abs. 1 der Ausführungsverordnung zum Verwaltungsvollstreckungsgesetz (VO VwVG NRW) sowohl die Verwaltungsgebühren (Entfernung der Plakate durch die Stadt Dortmund), als auch die Entsorgungskosten (Vernichtung/Entsorgung der Plakate) – letztere allerdings nur, sofern die sichergestellten Plakate von den Verantwortlichen nicht abgeholt worden und diese Kosten
insoweit tatsächlich auch entstanden sind.
Die Verwaltungsgebühr ist innerhalb eines vorgegebenen Rahmens von 5 bis 500 € entsprechend des personellen/zeitlichen und sächlichen Aufwandes des Innen- und Außendienstes im Zusammenhang mit der Entfernung der Wahlplakate festzulegen. Dabei ist – jeweils parteibezogen
– in Abhängigkeit von der konkreten Anzahl entfernter Wahlplakate die proportionale
Gebührenhöhe ermittelt worden. Damit wurde der „individuelle“ Aufwand, der durch die Entfernung der Wahlplakate der jeweiligen Partei entstanden ist, mit einem einheitlichen Berechnungsverfahren abgebildet.
In der Spitze ergab sich der maximal mögliche Verwaltungsgebührensatz von 500,00 € für die
Partei mit den meisten entfernten Wahlplakaten. Zuzüglich der Sachkostenpauschale von 10 €
und der anteiligen Entsorgungskosten in Höhe von 91,54 € betrug die Forderung gegenüber
dieser Partei insgesamt 601,54 €. Demgegenüber lag der geringste Verwaltungsgebührensatz
bei 16,00 € für der Partei mit den wenigstens entfernten Wahlplakaten (zzgl. Sachkostenpauschale - Entsorgungskosten fielen hier nicht an - ergab dies eine Gesamtforderung von 26 €). Insgesamt wurden im Nachgang zur Kommunalwahl 2020 Gebühren in Höhe von 1.341,38 €für die Entfernung und ggf. Entsorgung der sichergestellten Wahlplakate festgesetzt. …“
Rm Beckmann (B´90 / Die Grünen) erkundigt sich, in welcher Höhe die in Rechnung gestellten Gebühren beigetrieben werden konnten. Er stellt in Frage, dass die Inrechnungstellung von umgerechnet 6,50 € pro entferntem Plakat kostendeckend sei. Er regt an, die Kosten zu erhöhen.
StR Dahmen teilt mit, dass der Gebührenrahmen gesetzlich festgelegt sei. Die in Rechnung gestellten Gebühren seien tatsächlich nicht kostendeckend. Es hätten aber alle Gebühren beigetrieben werden können, in einem Fall im Wege der Vollstreckung.
Frau Tasillo (FB 32) informiert, dass es in diesem Jahr sehr viel weniger Beschwerden gegeben habe und die diesbezügliche Information und Organisation im Vorfeld als erfolgreich beurteilt werden könne.
Rm Heidkamp (SPD) kritisiert die Praxis einiger Parteien, Laternen für Wahlwerbung zu nutzen, auf denen bereits Werbung von einer anderen Partei angebracht worden sei.
StR Dahmen teilt diesbezüglich mit, dass die Verwaltung dies nicht regeln und keine Abhilfe schaffen könne. Es müsse ein Agreement zwischen den Parteien geben, Laternen jeweils nur von einer Partei zu nutzen.
sB Martinschledde (Die Linke+) gibt zu bedenken, es sei preisgünstiger, die Wahlplakate hängen zu lassen und die Verwaltungsgebühr von 500,00 € zu zahlen, als die Entfernung der Plakate selber durchzuführen.
Rm Beckmann (B´90 / Die Grünen) bittet um erneute Sachstandsmitteilung nach der Bundestagswahl.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 4.1.3
Homeoffice / Mobiles Arbeiten bei Bürgerdiensten & Ordnungsamt
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 21499-21-E2)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt nachfolgende Stellungnahme der Verwaltung vom 22.07.2021 auf die Bitte um Stellungnahme der Fraktion Die Linke+ aus der Sitzung vom 22.06.2021 vor:
„…in der Sitzung vom 22.06.2021 hat sich der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche
Ordnung, Anregungen und Beschwerden mit der vorstehenden Anfrage befasst und die
Verwaltung um Stellungnahme gebeten.
Die oben genannte Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Punkt 1:
Bei den Bürgerdiensten wird in allen Bereichen, in denen keine Frontoffice-Aufgaben
wahrgenommen werden, mobiles Arbeiten nach der „Dienstvereinbarung über die Gestaltung
von Mobiler Arbeit bei der Stadt Dortmund“ ermöglicht. Eine Ausnahme bildet derzeit das
Service-Center „doline“, wo rund 50 % der Mitarbeitenden seit Mai 2020 coronabedingt im
Homeoffice arbeiten (telefonieren). Die Umstellung auf mobiles Arbeiten wird zu gegebener
Zeit erfolgen.
Auch im Ordnungsamt wird zurzeit teilweise pandemiebedingt im Homeoffice gearbeitet.
Es ist geplant, die daraus gesammelten Erfahrungen in die jeweiligen Konzepte, die aktuell in
den einzelnen Teams erstellt werden, gem. der vorgenannten Dienstvereinbarung einfließen
zu lassen.
Die Aufgaben des Ordnungsamtes sind jedoch sehr heterogen und nicht gänzlich für eine
Wahrnehmung im Homeoffice bzw. in mobiler Arbeit geeignet (z.B. Außendienste,
Bürger*innenbetreuung).
Zu Punkt 2:
Bei den Bürgerdiensten haben aktuell 46 Mitarbeitende mobiles Arbeiten beantragt und eine
Genehmigung erhalten. 25 Mitarbeitende arbeiten im Homeoffice.
Wie unter Punkt 1 erläutert, eignen sich die Aufgaben im Ordnungsamt nur bedingt zur
Wahrnehmung im Homeoffice bzw. mobiler Arbeit. Insbesondere die Tätigkeiten mit
intensiven Publikumskontakten (z.B. in der Kommunalen Ausländerbehörde) oder die
Außendiensttätigkeiten (Kommunaler Ordnungsdienst, Vollzugs- und Ermittlungsdienst,
Lebensmittelüberwachung, Verkehrsüberwachung) können nicht in dieser Form
wahrgenommen werden. Da derzeit noch der Pandemiestatus gilt und die Ausstattung mit
mobilen Geräten erst sukzessive erfolgen konnte, liegen noch nicht viele Anträge gem. der
Dienstvereinbarung über die Gestaltung von Mobiler Arbeit bei der Stadt Dortmund vor. Es
sind bisher nur vereinzelt Anträge von Mitarbeitenden auf ein dauerhaftes mobiles Arbeiten
eingegangen. Die Anträge werden in Zusammenhang mit der Erstellung der Konzepte und
den betroffenen Geschäftsfeldern sowie den vorhandenen digitalen Prozessen geprüft.
Zu Punkt 3:
Bei den Bürgerdiensten ist die Umstellung auf mobiles Arbeiten in den Bereichen „Zentrale
Dienste“, „Wahlen“, „Backoffice-Einwohnerwesen“, „Prozessverantwortung
Einwohnermelde- und Kraftfahrzeugwesen“, „Standesamt“, „Büro für Anregungen,
Beschwerden und Chancengleichheit“, sowie den „Geschäftsführungen der
Bezirksvertretungen“ erfolgt.
Die Ausstattung des Ordnungsamtes mit mobilen Endgeräten ist stufenwiese und erst relativ
spät erfolgt. An den Arbeitsplätzen, an denen mobiles Arbeiten möglich und die
entsprechende technische Ausstattung vorhanden ist, wurde bzw. wird den Mitarbeitenden
pandemiebedingt mobiles Arbeiten ermöglicht. Darüber hinaus bleiben die aktuell erstellten
Konzepte für das mobile Arbeiten im Ordnungsamt abzuwarten (siehe auch Punkt 1).
Zu Punkt 4:
Bei den Bürgerdiensten wird die E-Akte im Standesamt voraussichtlich bis Ende 2021 und im
Bereich Fahrerlaubnisangelegenheiten mit der Einführung einer neuen Fachsoftware
voraussichtlich in 2023 eingeführt.
Zudem beteiligt sich das Ordnungsamt im Rahmen des gesamtstädtischen Projektes zur
Einführung eines neuen Dokumentenmanagementsystems mit der Einführung einer
elektronischen Ausländerakte als Pilotprojekt. Derzeit befindet sich das Projekt in der
Sollkonzeption.
Mit der Einführung einer E-Akte im Bereich der Ordnungswidrigkeiten-/Bußgeldverfahren im
Rechtsamt wird aufgrund der Nutzung der gleichen Fachanwendung (SC-OWi) geprüft, ob
eine parallele Einführung der E-Akte auch in der Verkehrsüberwachung des Ordnungsamtes
möglich ist.
Zu Punkt 5:
Bei den Bürgerdiensten wird im Bereich „Einwohnermelde- und Kraftfahrzeugwesen“ bereits
mit einer E-Akte gearbeitet.
U. a. hinsichtlich der beabsichtigten E-Akten-Einführung innerhalb des Ordnungsamtes hat
das Dortmunder Systemhaus bereits den Anbieter des künftigen Dokumentenmanagementsystems ausgewählt. Der konkrete Projektplan wird nach Vertragsabschluss mit dem Hersteller abgestimmt. Da sowohl die elektronische Ausländerakte als auch ggf. die E-Akte in der Verkehrsüberwachung eine Schnittstelle zum Dokumentenmanagementsystem haben, müssen die jeweiligen Zeitpläne der Einführung mit dem Zeitplan zur Einführung des Dokumentenmanagementsystems abgestimmt werden. …“
sB Brenker (B´90/ Die Grünen) erkundigt sich nach dem Unterschied zwischen „Homeoffice“ und „mobilem Arbeiten“.
Frau Tasillo (FB 32) differenziert folgendermaßen: „Homeoffice“ während der Pandemie meine den erleichterten Zugang zum Arbeiten von zu Hause ohne besondere Voraussetzungen zur Vermeidung sozialer Kontakte. Für die in der in der Dienstanweisung der Stadt Dortmund geregelten „mobilen Arbeit“ hingegen werde für Arbeitsgruppen bzw. Fachbereiche ein entsprechendes Konzept erstellt. Sie werde auf Antrag geprüft und vom Personalamt gegebenenfalls für zwei Jahre bereitgestellt. Dies sei allerdings problematisch bei Stellen, in denen papiergebunden gearbeitet werde. Die Möglichkeit des „Homeoffice“ bei den Bürgerdiensten und beim Ordnungsamt werde pandemiebedingt bis Ende November 2021 verlängert. Danach sollen Konzepte für „mobile Arbeit“ für Ordnungsamtsmitarbeiter entwickelt werden.
sB Martinschledde (Die Linke+) führt aus, dass eine Weiterentwicklung von elektronischer Arbeit im Sinne der „E-Akte“ wünschenswert sei. Dies erweitere die Möglichkeit von mobiler Arbeit, könne direkte Kontakte zwischen Verwaltungsmitarbeitern und Kunden vermeiden und den Service für Bürger verbessern.
sE Gungel (Behindertenpolitisches Netzwerk) gibt zu bedenken, dass beim gesetzlich geregelten „Homeoffice“ der Arbeitgeber für die Ausstattung des Heimarbeitsplatzes verantwortlich ist und dieses zusätzlich für Strom u.ä. vergüten muss. Beim mobile office hingegen stelle der Arbeitnehmer seine Ressourcen zur Verfügung und der Arbeitgeber trage keine Kosten. Er bittet darum, dass die Stadt Dortmund diesbezüglich eine klare Unterscheidung treffe. In Bezug auf behinderte Arbeitnehmer bestehe beim mobilen Arbeiten die Möglichkeit, solche Mitarbeiter einzustellen, die bisher aufgrund der nicht vorhandenen Barrierefreiheit nicht für eine Einstellung in der Verwaltung nicht in Betracht gekommen seien.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 4.1.4
Veröffentlichung von Eingaben auf den Netzseiten der Stadt
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 21492-21)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt hierzu nachfolgende Überweisung aus der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West vom 01.09.2021 vor:
„…zu TOP 4.1.12
Veröffentlichung von Bürgereingaben
Eingabe aus der Bürgerschaft
(Drucksache Nr.: 21846-21)
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West nimmt die Eingabe zur Kenntnis.
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West erhebt die Eingabe zum Antrag und beschließt einstimmig der Anregung des Petenten mit einer Enthaltung (AfD) zu folgen.
Allerdings betrifft die Eingabe inhaltlich kein Thema von nur bezirklicher Bedeutung; vielmehr ist ein gesamtstädtisches Thema (= Umgang mit der Veröffentlichung von Sitzungsunterlagen der städtischen Gremien) berührt, so dass sich der zuständigkeitshalber ABÖAB mit dieser Eingabe beschäftigen muss. Die Eingabe wird demnach an den Ausschuss überwiesen. ..“
Herr Kruse (FB 33) nimmt zum Thema „Veröffentlichung von Eingaben auf den Netzseiten der Stadt“ mündlich in der Sitzung Stellung. Er stellt fest, dass aus der letzten Sitzung zwei Prüfaufträge mitgenommen worden waren: zum einen die Datenschutz-Problematik und zum anderen die Veröffentlichung der Sitzungsunterlagen im Netz. Der Abschlussbericht werde nach dem Antrag aus der heutigen Sitzung für November erstellt.
Punkt 1: die Bezirksvertretungen sollten alle Kontaktdaten aus der Eingabe der Petent/in erhalten.
Derzeit erhielten die Bezirksvertretungen die Kontaktdaten mit Sitzungsunterlagen in Papierform, also eine komplette Ablichtung der Eingabe.
Punkt 2: Mit der Eingangsbestätigung an die/den Petenten/in solle zukünftig ergänzend die Information ergehen, dass die Unterlagen vollumfänglich an BV‘en weitergegeben werden.
Punkt 3: Ziel sei es, Transparenz unter Berücksichtigung der schützenswerten Interessen der/des Petenten/in zu schaffen, hierzu reiche die Angabe des Beratungsgegenstandes allein reicht nicht aus, vielmehr müsse der inhaltliche Teil der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Dies sei bei den Bezirksvertretungen zurzeit noch nicht der Fall. Ursprünglich sei lediglich der Beratungsgegenstand genannt worden, weil geschwärzte Daten in Dokumenten auch den DORAT Mitgliedern nicht zugänglich seien. Dies sei ein technisches Problem im GIS, das behoben werden müsse.
Den Petenten/innen ein Wahlrecht einzuräumen, welche Daten veröffentlicht werden dürften, sei problematisch, weil dies die Gefahr von Fehlern berge. Bei der Vielzahl der Eingaben pro BV-Sitzung (bis zu 17 pro Sitzung), könnten Fehlerquellen nicht zu 100% ausgeschlossen werden.
Rm Bonhof (AfD) ist der Ansicht, jegliche Fehlerquellen seien unbedingt auszuschließen.
Rm Beckmann (B‘90/Die Grünen) regt an, den Abschlussbericht abzuwarten. Grundsätzlich sollten Kontaktdaten unkenntlich gemacht werden, nur wenn die/der Petent/in sich ausdrücklich mit der Veröffentlichung einverstanden erklärt, dürften die Daten veröffentlicht werden. Er bittet darum, zu erläutern, welchen Aufwand die Bereitstellung der Daten bereite.
sB Martinschledde (Die Linke +) gibt zu bedenken, dass Eingaben häufig nicht ohne weiteres verständlich seien. Sie müssten oft aufbereitet werden. Es müsse eine technische Lösung dafür gefunden werden, dass die Kontaktdaten für Mandatsträger und Bezirksvertretungen sichtbar seien und für die Öffentlichkeit unkenntlich gemacht würden.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Eingabe aus der BV Innenstadt-West zur Kenntnis und verschiebt die Abstimmung über den gemeinsamen Antrag der Fraktionen Bündnis 90/ Die Grünen und CDU (Drucksachen Nr. 21492-21-E1) noch einmal auf die nächste Sitzung und bittet um eine weitere Stellungnahme der Verwaltung bis zur nächsten Sitzung.
zu TOP 4.1.5
Satzung Werbetafeln B 1
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 16807-20-E3)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt nachfolgende Stellungnahme der Verwaltung vom 16.08.2021 zur Überweisung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der Sitzung vom 22.06.2021 vor:
„…zur Eingabe des Herrn Bläser vom 30.04.2021 teile ich Ihnen folgendes mit:
Die Eingabe nimmt Bezug auf den Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt – Ost (DS.-
Nr.: 16807-20). In dem ihm zugrunde liegenden Schreiben des Dezernats 6 vom 16.04.2020
wird erläutert, dass die Festsetzungen des Bebauungsplans In O 219 hinsichtlich der Werbeanlagen hinreichend sind, um die erforderliche stadtgestalterische Qualität von Außenwerbeanlagen zu definieren. Eine Gestaltungssatzung würde keine anderen Vorgaben beinhalten und keine andere Rechtswirkung entfalten, da die Regelungen des Bebauungsplans ausreichend detailliert sind. Zu den weiteren Erläuterungen zum bauplanungsrechtlichen Hintergrund verweise ich auf die o.g. Drucksache.
Hinsichtlich der Frage nach der Überprüfung weiterer, zahlreicher illegal errichteter Werbeanlagen, auch im Grünstreifen, ist folgendes mitzuteilen:
Bezüglich der blinkenden und leuchtenden Anlagen kommt aus Sicht der Bauaufsichtsbehörde lediglich der Tieflader-Koffer-Anhänger auf dem Eckgrundstück Bundesstraße B 1 und Detmar-Mülher-Str. in Betracht.
Dieser ist ein Fliegender Bau im Sinne des § 78 der Bauordnung NRW 2021 (BauO NRW
2021). Fliegende Bauten dürfen bis zu 3 Monaten an einem Standort aufgestellt werden, ohne
hierfür eine Baugenehmigung einzuholen. Bestimmte Fliegende Bauten bedürfen jedoch einer
Ausführungsgenehmigung, die in diesem Fall vorliegt.
Sobald die Leinwand ausgefahren und Werbung ausgestrahlt wird, unterliegt die Werbung
den Regelungen der Bauordnung. Zunächst ist eine Werbeanlage genehmigungsfrei, wenn
diese nicht länger als 2 Monate besteht. Der Betreiber der Anlage teilte mit, dass er beabsichtige, den Anhänger nur 2 Monate aufzustellen.
Die Genehmigungsfreiheit entbindet den Betreiber jedoch nicht von der Einhaltung der baurechtlichen Vorgaben. Der Nachweis eines baurechtswidrigen Zustands ist bei derartigen baulichen Anlagen grundsätzlich schwierig. Bei dieser Anlage kommt noch hinzu, dass diese
ferngesteuert ein- und ausfahrbar ist und betrieben wird. Der geltende Bebauungsplan In O
219 setzt fest, dass nur Werbung an der Stätte der Leistung zulässig ist. Neben Größenbeschränkungen besteht weiterhin die Festsetzung, dass blinkende, blendende und sich bewegende Werbeanlagen unzulässig sind. Gegen beide Sachverhalte wird mit Ausstrahlung von Fremdwerbung verstoßen.
Werbeanlagen dürfen auch die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs nicht gefährden (§ 10
Abs. 2 BauO NRW 2018). Diesen Nachweis kann die Bauaufsicht nicht selbst erbringen, sondern ist auf die Erkenntnisse des Straßenbaulastträgers und/oder der Polizei angewiesen. Diese Erkenntnisse müssen eindeutig ergeben, dass eine festgestellte Verkehrsgefährdung durch eine Werbeanlage hervorgerufen wurde bzw. wird. Eine abstrakte Gefährdung reicht nach obergerichtlicher Rechtsprechung nicht aus. Für den in Rede stehenden Standort konnte keine konkrete Gefahr nachgewiesen werden (Unfallschwerpunkt).
Des Weiteren darf gemäß § 10 Abs.2 BauO NRW 2018 der Betrieb von Werbeanlagen nicht
zu schädlichen Umwelteinwirkungen führen. Hierzu zählen auch Beeinträchtigungen von
Wohnbereichen. Der Nachweis einer solchen Störung erfolgt in den Fällen, in denen für Werbeanlagen Bauanträge gestellt werden, über die Forderung eines Lichtgutachtens, falls Anhaltspunkte für Störungen tatsächlich bestehen. Da die Anlage für 2 Monate genehmigungsfrei ist, muss der Aufsteller der Anlage keinen Bauantrag stellen und auch kein Lichtgutachten einreichen. Die Beweislast läge in diesem Zeitraum bei den zuständigen Ordnungsbehörden. Es müssten Lichtmessungen durch die gemeinsame Untere Umweltschutzbehörde der Städte Bochum, Dortmund und Hagen, als Immissionsschutzbehörde, durchgeführt werden.
Zusammenfassend ist hierzu festzuhalten, dass zwar einerseits vage Anhaltspunkte für ein
Einschreiten bestehen. Aus verfahrensökonomischer Sicht und vor dem Hintergrund der zukünftigen Bebauung des Grundstückes, besteht aus baurechtlicher Sicht z.Zt. nicht die Absicht, einzuschreiten. Sollte der Aufstellzeitraum an unverändertem Ort nachweislich länger
währen, wird jedoch ein Baugenehmigungsverfahren erforderlich, im Rahmen dessen über die
dauerhafte Zulässigkeit zu entscheiden wäre.
Bei den Anlagen auf dem Mittelstreifen der B 1 handelt es sich im Wesentlichen um Hinweistafeln und Brückentransparente, die auf Großveranstaltungen in der Westfalenhalle, des Westfalenparks, des Konzerthauses, in der City und des BVB hinweisen. Für diese Anlagen hat das zuständige Tiefbauamt der Stadt Dortmund in der Vergangenheit Gestattungen erteilt. Die Hinweistafeln dienen in erster Linie der Verkehrslenkung für Großveranstaltungen und sind so dem Regelungskanon der Landesbauordnung NRW entzogen. Eine Kenntnis über andere illegal errichtete Werbeanlagen besteht nicht. …“
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 4.1.6
Situation von Geduldeten - Dialog Flüchtlingshilfe
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 20928-21-E2)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgender Zwischenbericht der Verwaltung vom 28.08.2021 zu Punkt 9 des Antrags der Fraktion B‘90/Die Grünen aus der Sitzung vom 22.06.2021 vor:
„…die Stadtverwaltung wurde mit Beschluss der Sitzung am 22.06.2021 beauftragt, gemeinsam mit Vertreter*innen der ehren- und hauptamtlichen Flüchtlingshilfe ein Format für einen institutionalisierten Austausch zwischen der Ausländerbehörde und der ehren- und hauptamtlichen Flüchtlingshilfe zu erarbeiten. Der Protokollnotiz zu Top 4.2.1 aus der Sitzung vom 22.06.2021 folgend, wird zum aktuellen Sachstand berichtet:
Wie bereits in der Stellungnahme zur Sitzung am 22.06.2021 dargestellt, stehen der Kommune bzw. einem „kommunalen Gremien“ in Ergänzung zu aktuellen gesetzlichen Regelungen keine weiteren bzw. weitergehenden rechtlichen Entscheidungskompetenzen zu. Entsprechend muss sich aus Sicht der Verwaltung ein zukünftiger institutionalisierter Austausch auf den gegenseitigen Austausch von Informationen aus Sicht der ehren- und hauptamtlichen Flüchtlingshilfe sowie der Ausländerbehörde beziehen. Dieser Austausch kann dabei Informationen zur Lage der Geflüchteten in Dortmund aus Sicht der ehren- und hauptamtlichen Flüchtlingshilfe zum Gegenstand haben (bspw. zu kommunalen Besonderheiten bei der Wohnraumversorgung, der Ausbildungs- und Arbeitsplatzsuche o.ä.), die der Ausländerbehörde ggf. eine verbesserte Einschätzung von Lebenslagen ermöglichen oder die Ausländerbehörde informiert umgekehrt bspw. zu einer sich verändernden Rechtsanwendungspraxis aufgrund gesetzlicher Änderungen. Dies führt wiederum zu Transparenz und bietet Orientierung für die Arbeit mit Geflüchteten.
Die organisatorische Anbindung und damit die Begleitung eines solchen institutionalisierten Austausches erfolgt über das Büro des Dezernates für Recht, Ordnung, Bürgerdienste und Feuerwehr. Durch die dortige Anbindung soll nicht nur die Bedeutung des Austausches zum Ausdruck kommen, sondern auch eine enge Vernetzung in den zuständigen Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden ermöglicht werden.
Derzeit ist ein halbjährlicher Austausch mit Vertreter*innen der ehren- und hauptamtlichen Flüchtlingshilfe sowie der Integrations- und Sozialverwaltung vorgesehen. Um die Arbeitsfähigkeit aufrecht zu erhalten, soll die Teilnehmer*innenzahl auf voraussichtlich zehn Vertreter*innen begrenzt sein.
Zur Vermeidung von Doppelstrukturen und Mehraufwänden stimmt sich Verwaltung aktuell zur weiteren Ausgestaltung und Teilnahmen intern ab. Selbstverständlich wird im Anschluss auch ein Austausch mit der ehren- und hauptamtlichen Flüchtlingshilfe zu dortigen Erwartungen erfolgen, um für alle Beteiligten einen „Mehrwert“ dieses Austausches zu erzielen.
Ergänzend zur Arbeit an dem o.g. „Austauschformat“ mit Vertreter*innen der ehren- und hauptamtlichen Flüchtlingshilfe soll vor den Herbstferien 2021 noch ein gemeinsamer Termin mit Vertreter*innen der Fraktionen des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung,
Anregungen und Beschwerden stattfinden. Hier soll – vor dem Hintergrund der aktuellen gesetzlichen Regelungen – über die Entscheidungspraxis der Ausländerbehörde bezogen auf mögliche Bleibeperspektiven von Geduldeten wie auch über die aktuelle Rückführungspraxis berichtet werden. Die Koordination dieses Termins erfolgt über die Fraktionsgeschäftsführung. …“
Rm Beckmann (B`90/ Die Grünen) kritisiert, dass der Zwischenbericht einige Punkte nicht ausreichend berücksichtige. In dem Bericht werde beispielsweise das Wort „ Einzelfall“ nicht erwähnt. Er begrüße die Ansiedelung des Gremiums im Dezernatsbüro. Allerdings halte er es für voreilig, sich zum jetzigen Zeitpunkt auf eine Teilnehmerzahl und einen Sitzungsturnus festzulegen. Er wünsche sich einen offeneren Zugang auf die Hilfsorganisationen. Man sei sich dessen bewusst, dass es sich hier nicht um eine Härtefallkommission handele sondern um ein Austauschgremium.
StR Dahmen antwortet auf die Frage, wann der Dialog mit der Flüchtlingshilfe beginnen solle und wer die Organisation übernehme, er strebe einen kurzfristigen Termin an.
Es solle eine Abstimmung zwischen den einzelnen Fraktionen und der Verwaltung über die Festlegung einer gemeinsamen Linie erfolgen. Mit dem geplanten Gremium solle eine Transparenz für die Flüchtlingshilfeorganisationen hergestellt werden.
Die Bezeichnung „Einzelfall“ berge die Gefahr einer faktischen Härtefallkommission, da sich aus Einzelfällen Grundsätze entwickeln können, was nicht beabsichtigt und nicht gewollt sei.
Aus der Verwaltung werden Integrations- und Sozialverwaltung sowie die Ausländerbehörde eingebunden und das Gremium werde im Dezernatsbüro angesiedelt.
Rm Bohnhof (AfD) weist darauf hin, dass keinerlei Entscheidungskompetenzen bei dem geplanten Gremium lägen. Er wünsche eine Beteiligung seiner Fraktion.
Rm Hoffmann (CDU) begrüßt die Gründung des Gremiums.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt den Zwischenbericht der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 4.1.7
Sachstand Gewerbemeldestelle/AA aus den HH-Begleitbeschlüssen
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt nachfolgender Sachstandsbericht der Verwaltung vom 30.08.2021 vor:
„…Sachstandsbericht Gewerbemeldestelle/Arbeitsauftrag aus den HH-Begleitbeschlüssen
Protokollnotiz zu TOP 4.11 aus der Sitzung des Ausschusses vom 16.06.2020
Sehr geehrte Damen und Herren,
entsprechend des o.g. Beschlusses berichte ich erneut zum aktuellen Sachstand in der Gewerbemeldestelle:
Die Mitarbeiter*innen der Gewerbemeldestelle des Ordnungsamtes haben im Jahr 2020 insgesamt 8.391 Gewerbeanzeigen bearbeitet. Dabei handelte es sich um
4.363 Anmeldungen
1.179 Ummeldungen sowie
2.849 Abmeldungen.
Für das erste Halbjahr 2021 gingen 4.490 Gewerbemeldungen ein. Hiervon entfielen
2.212 auf Anmeldungen
653 auf Ummeldungen sowie
1.625 auf Abmeldungen.
Nach einer vorübergehenden Phase, in der alle Planstellen besetzt waren, ist im Herbst 2020 eine langjährige und erfahrene Kollegin zu einem anderen Fachbereich gewechselt. Die vakante Planstelle konnte erst zum 30.04.2021 neu besetzt werden. Die Einarbeitung der neuen Kollegin dauert an.
Seit Mitte Dezember 2020 ist eine Mitarbeiterin dauerhaft erkrankt. Mit einer Rückkehr an den Arbeitsplatz ist nicht vor Ende 2021 zu rechnen. Zudem ist hier eine längere Wiedereingliederungsphase einzuplanen. Das Sachgebiet wurde auf die verbliebenen Mitarbeiterinnen aufgeteilt, zugleich wurde eine Unterstützung durch überplanmäßige Kräfte sichergestellt.
Aufgrund der coronabedingten Kontaktbeschränkungen waren in der Gewerbemeldestelle keine persönlichen Vorsprachen möglich. Damit entfiel auch die Möglichkeit einer Beratung der Gewerbetreibenden im persönlichen Gespräch. Gewerbeangelegenheiten konnten in dieser Phase nur auf dem Postweg, per eMail oder über das Wirtschaftsserviceportal NRW (WSP) abgewickelt werden. Die unmittelbare und abschließende Klärung von Fragen war hierdurch sowohl für die Kunden als auch für die Mitarbeiter*innen erheblich erschwert und führte zu signifikanten zusätzlichen Arbeitsaufwänden.
Nach einer Beruhigung des Infektionsgeschehens konnte der Publikumsbetrieb in eingeschränkter Form Ende April 2021 über Terminvergaben wieder aufgenommen werden. Die Möglichkeiten für persönliche Vorsprachen werden sukzessive ausgeweitet.
Mittlerweile erreichen etwa 20 bis 25% aller Gewerbemeldungen die Gewerbemeldestelle über das WSP. Zwischenzeitlich wurde die Authentifizierung der Absender*innen vom Land NRW dahingehend modifiziert, dass der*die Nutzende entsprechende Personal- bzw. Ausweisdokumente hochladen muss, um die Identität nachzuweisen und den Vorgang erfolgreich abschließen zu können.
An dem Umstand, dass etwa 80 % der über das WSP eingehenden Fälle Nacharbeiten auslösen, weil eingehende Meldungen falsch oder unvollständig erfolgen und vom WSP nicht zurückgewiesen werden, hat sich im Vergleich zum letzten Sachstandsbericht nichts geändert. Insofern hat sich die Datenqualität in den zurückliegenden Monaten nicht entscheidend verbessert. Pandemiebedingt konnte noch keine Schnittstelle des verwendeten Fachverfahrens zum WSP eingerichtet werden. …“
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 4.1.8
Ermittlungsdienst Abfall
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 20864-21-E2)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt nachfolgende ergänzende Stellungnahme der Verwaltung vom 30.08.2021 zum Vorgang aus der Sitzung vom 22.06.2021 vor:
„…Ermittlungsdienst Abfall EDA
Stellungnahme der Verwaltung zur Sitzung am 22.06.2021 (DS Nr.: 20864-21-E1)
hier: Antwort zur ergänzenden Frage DS Nr. 20864-21-E2
Sehr geehrte Damen und Herren,
in der o.g. Sitzung wurde um Mitteilung gebeten, wie sich die Diskrepanz zwischen der
Anzahl der Bußgeldbescheide und der Anzahl der Kostenerstattungsforderungen erklärt.
Hierzu nachfolgende Erläuterungen:
Nicht in jedem Fall erfüllt die zu ahndende Ordnungswidrigkeit die Voraussetzungen,
auch die Kosten der Abfallbeseitigung in Rechnung stellen zu können. Zum Beispiel
erreicht der EDA in rd. 20% der Fälle durch die persönliche Ansprache vor Ort, dass
die Verursachenden den Abfall eigenständig entfernen und ordnungsgemäß entsorgen.
In diesen Fällen entstehen für die EDG keine Kosten und somit wird kein
Kostenerstattungsverfahren durchgeführt.
Die Kostenerstattungsverfahren, die von der Kämmerei durchgeführt werden, erfolgen
zeitlich nachlaufend zu den Bußgeldverfahren. Aufgrund des notwendigen
zweistufigen Verwaltungsverfahrens können teilweise mehrere Wochen dazwischen
liegen. Da die Fallzahlen zu einem konkreten Stichtag erhoben werden, spiegelt sich
das zeitlich versetzte Verfahren in der Statistik wider. …“
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt hierzu nachfolgender Antrag der CDU-Fraktion vom 09.09.2021 vor:
„… die CDU-Fraktion stellt folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden regt gegenüber der Verwaltung an, Verwaltungsstrukturen effizienter zu gestalten, indem die Aufgaben der Verfolgung und Ahndung von Umweltordnungswidrigkeiten und der Durchsetzung von städtischen Kostenerstattungsansprüchen wegen der Beseitigung von Folgen dieser Taten weitgehend zentralisiert werden.
Begründung
Im Bereich der Umweltordnungswidrigkeiten, insbesondere wegen illegaler Müllbeseitigung, findet sich ein Bild diffuser Zuständigkeiten innerhalb der Stadtverwaltung Dortmund:
So sind mit der Verfolgung und Ermittlung in Bezug auf Umweltordnungswidrigkeiten insbesondere das Ordnungs- und das Umweltamt befasst; die Ahndung erfolgt durch die Zentrale Bußgeldstelle des Rechtsamtes; für die Erhebung von Kosten für die Beseitigung der Folgen solcher Delikte ist wiederum die Kämmerei zuständig.
Durch diese Verteilung von Zuständigkeiten auf verschiedene Stadtämter entstehen Doppelstrukturen, die innerhalb der Verwaltung zu einer Mehrfachbefassung mit den gleichen Sachverhalten führen. Um diese Doppelstrukturen und die damit verbundenen Effizienzverluste zu beheben, erscheint eine Neustrukturierung in diesem Bereich, ebenso wie eine vorherige Abstimmung mit der EDG sinnvoll. …“
Rm Hoffmann (CDU) bittet um Überlegung, ob der Prozess verschlankt werden könne, indem verschiedene Stellen eingebunden werden und eine Haupt-Zuständigkeit festgelegt werde.
Frau Tasillo (FB32) teilt mit, dass man den Vorschlag gerne prüfe, zunächst aber sowohl das Umweltamt als auch die Kämmerei eingebunden werden müssten. Sie schlägt vor, bei der Bilanzierung und Auswertung des Projektes im Frühjahr 2022 zu überlegen, ob und mit welchen Ressourcen das Projekt fortgesetzt werden solle.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden beschließt den Antrag der CDU-Fraktion einstimmig und leitet den Prüfauftrag mit den Anregungen von Frau Tasillo an die Verwaltung weiter.
4.2 Anträge der Fraktionen
zu TOP 4.2.1
Verbesserungen beim Katastrophenschutz
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 21788-21-E1)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgender Antrag der SPD-Fraktion vom 10.09.2021 vor:
„… die SPD-Fraktion im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden bittet um Beratung und Beschluss des folgenden Antrages:
1. Die Verwaltung wird gebeten, das derzeitige Warnkonzept und dessen bereits eingeleitete Weiterentwicklung und daraus resultierende Maßnahmen aufzuzeigen. Sofern notwendig, sind Maßnahmen zur beschleunigten Umsetzung vorzuschlagen.
2. Darüber hinaus wird die Verwaltung gebeten, Schwachstellen des aktuellen Warnkonzeptes darzustellen und Maßnahmen zur Beseitigung dieser Mängel vorzuschlagen.
3. Der Brandschutzbedarfsplan wurde 2012 und der Rettungsdienstbedarfsplan 2018 fortgeschrieben. Der Katastrophen- und Bevölkerungsschutz wurde in diesen Bedarfsplänen bislang nicht betrachtet. Die Verwaltung wird daher aufgefordert bis Ende 2022 einen integrativen Bedarfsplan aufzustellen, der die Bereiche Brandschutz, Rettungsdienst sowie Katastrophen- und Bevölkerungsschutz umfasst und die zivile Gefahrenabwehr in Dortmund den veränderten Gegebenheiten (Klimafolgeanpassung, neue Bedrohungslagen etc.) anpasst. Durch die integrative Bedarfsplanung sollen zukünftig schnellere Fortschreibungszyklen, Synergieeffekte in der Gefahrenabwehr und ein umfassender Überblick über die Situation in der Gefahrenabwehr gewährleistet werden.
4. Darüber hinaus wird die Verwaltung gebeten, bis Ende 2021 den Stand des Katastrophen- und Bevölkerungsschutzes in Dortmund darzustellen und in einem „Sofortprogramm Katastrophen- und Bevölkerungsschutz“ die dringlichsten Maßnahmen zur Verbesserung des Schutzes der Bevölkerung aufzuzeigen und dem Rat zur Entscheidung vorzulegen. Folgende Schwerpunkte sollen dabei mit betrachtet werden: Selbsthilfe der Bevölkerung, Anlaufstellen für die Bevölkerung im Notfall (Leuchttürme), Notfallvorsorge, Schutz kritischer Infrastrukturen und Umweltschutz.
Begründung:
Bürger*innen müssen über das Vorhandensein einer Gefahr informiert werden und darüber informiert sein, wo sie Hilfe erhalten und wie sie sich verhalten sollen. Die Hochwasserereignisse im Sommer 2021 haben gezeigt, dass beim Versagen der Stromversorgung keine Handy-Netze oder Warn-Apps funktionieren. Dies hat in der Folge leider auch gezeigt, dass die Bevölkerung mit den derzeitigen Warnmöglichkeiten nicht ausreichend gewarnt werden kann. Klimabedingt muss davon ausgegangen werden, dass wir auch in unserer Region zukünftig Natur- und andere Katastrophen erleben werden. Daher muss die Verbesserung des Katastrophen- und Bevölkerungsschutzes vorangetrieben werden, um die Dortmunder Bevölkerung vor drohenden Gefahren ausreichend zu schützen. …“
Rm Heidkamp (SPD) teilt mit, die SPD-Fraktion habe sich im Vorfeld mit der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen abgestimmt. Es sei von der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen der Punkt 4 mit Änderungsvorschlägen ergänzt worden, die so auch von der SPD-Fraktion mitgetragen werden:
„Darüber hinaus wird die Verwaltung gebeten, bis Ende 2021 den Stand des Katastrophen- und Bevölkerungsschutzes in Dortmund darzustellen und in einem „Sofortprogramm Katastrophen- und Bevölkerungsschutz“ die dringlichsten Maßnahmen zur Verbesserung des Schutzes der Bevölkerung aufzuzeigen und dem Rat/ Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden zur Entscheidung vorzulegen. Folgende Schwerpunkte sollen dabei mit betrachtet werden: Selbsthilfe-Fähigkeit der Bevölkerung, insbesondere beim Verhalten bei Wettergefahren und Hochwasser, zur Vorbereitung auf Stromausfälle, zur Anlegung einer Ernährungsnotfallvorsorge, im Falle einer Kampfmittelbeseitigung, Anlaufstellen für die Bevölkerung im Notfall (Leuchttürme), Notfall- und Katastrophenvorsorge sowie Krisenmanagementübungen, Schutz kritischer Infrastrukturen und Umweltschutz sowie weitere Kommunikationswege- und techniken – auch mehrsprachig.“
Rm Bohnhof (AfD) kritisiert in Punkt 4 das Vorgehen, die Vorlage dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden zur Entscheidung vorzulegen, hier sei der Rat das korrekte Entscheidungs-Gremium.
sB Reinbold (FDP/Bürgerliste) unterstützt den Einwand der AfD-Fraktion.
Rm Zweier (Die Linke+) bittet darum, ergänzend zu Punkt 2 die Bevölkerungsgruppe der Gehörlosen explizit bei der Entwicklung von Warnkonzepten zu berücksichtigen, da diese häufig nicht ausreichend in die Planungen einbezogen würden.
Rm Dsischeu Djine der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen bekräftigt die Zustimmung durch seine Fraktion.
Rm Beckmann (B`90 / Die Grünen) schlägt vor, Punkt 4 folgendermaßen zu formulieren: „Darüber hinaus wird die Verwaltung gebeten, bis Ende 2021 den Stand des Katastrophen- und Bevölkerungsschutzes in Dortmund darzustellen und in einem „Sofortprogramm Katastrophen- und Bevölkerungsschutz“ die dringlichsten Maßnahmen zur Verbesserung des Schutzes der Bevölkerung aufzuzeigen und „zunächst dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden und anschließend dem Rat zur Entscheidung vorzulegen.“ Mit dieser Formulierung verhindere man, dass der Rat die Angelegenheit nach erstmaliger Vorlage an den Ausschuss zurückgebe.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden stimmt dem Antrag mit den Änderungen (fett/kursiv) der Fraktion B`90 / Die Grünen (in Abwesenheit der Fraktion FDP/Bürgerliste) einstimmig zu:
Darüber hinaus wird die Verwaltung gebeten, bis Ende 2021 den Stand des Katastrophen- und Bevölkerungsschutzes in Dortmund darzustellen und in einem „Sofortprogramm Katastrophen- und Bevölkerungsschutz“ die dringlichsten Maßnahmen zur Verbesserung des Schutzes der Bevölkerung aufzuzeigen und zunächst dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden und anschließend dem Rat zur Entscheidung vorzulegen. Folgende Schwerpunkte sollen dabei mit betrachtet werden: Selbsthilfe-Fähigkeit der Bevölkerung, insbesondere beim Verhalten bei Wettergefahren und Hochwasser, zur Vorbereitung auf Stromausfälle, zur Anlegung einer Ernährungsnotfallvorsorge, im Falle einer Kampfmittelbeseitigung, Anlaufstellen für die Bevölkerung im Notfall (Leuchttürme), Notfall- und Katastrophenvorsorge sowie Krisenmanagementübungen, Schutz kritischer Infrastrukturen und Umweltschutz sowie weitere Kommunikationswege- und techniken – auch mehrsprachig.
zu TOP 4.2.2
Dreckpetze - Meldungen zur Stadtsauberkeit
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 22112-21)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt nachfolgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion B‘90/Die Grünen vom 25.08.2021 vor:
„…die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet, den o.g. Punkt auf die Tagesordnung zu setzen.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden bittet die Verwaltung in Zusammenarbeit mit der EDG um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Wie viele Meldungen – gestaffelt nach Jahren – verzeichnete die EDG aus der Bevölkerung zur Stadtsauberkeit seit Einführung der App Dreckpetze?
2. Wie verfährt die Stadt mit Meldungen zu städtischen Liegenschaften, bei denen nicht die EDG zuständig ist, sondern beispielsweise das Tiefbauamt? Werden diese Meldungen durch die EDG immer an die zuständigen Behörden weitergeleitet?
3. Wie viele Meldungen liegen in den Zuständigkeitsbereichen anderer Ämter oder stätischer Töchter und Eigenbetriebe? Wie verteilen sich diese Meldungen auf eben jene?
4. Inwiefern plant die Stadt durch geeignete Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit, mehr Bürger*innen zur Mithilfe durch Meldungen anzuregen und somit die Stadtsauberkeit zu erhöhen?
5. Inwiefern plant die Stadt, die App zur Stadtsauberkeit insoweit zu erweitern, dass weitere Arten von Mängeln möglich sind, die im Zuständigkeitsbereich anderer Ämter und Eigenbetriebe liegen? Solche Meldungen könnten zum Beispiel sein: Wildkraut auf Wegen, Verschmutzung und wilde Müllkippen an Baumscheiben oder Haltestellen und Parkplätzen.
Begründung:
Im Bereich der Stadtsauberkeit ist die EDG vielfach auf sachdienliche Hinwiese aus der Bevölkerung angewiesen, um ihre Aufgaben effektiv wahrnehmen zu können. In Dortmund können die Bürger*innen die EDG mithilfe der App Dreckpetze unterstützen. Bürger*innen berichten, dass einige Meldungen damit beantwortet werden, dass die EDG nicht zuständig sei. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, inwiefern solche Irrläufer dennoch durch die EDG bearbeitet und an die zuständigen Behörden weitergeleitet werden. …“
Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt schriftlich zur nächsten Sitzung.
zu TOP 4.2.3
Katastrophenschutz und Warninfrastruktur
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 21711-21-E1)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt nachfolgende Stellungnahme der Fraktion B‘90/Die Grünen vom 30.08.2021 vor:
„…Extremwetterereignisse und Evakuierungsmaßnahmen, z.B. bei der Kampfmittelbeseitigung, haben die Verwaltung in den zurückliegenden Wochen auf Belastungsprobe gestellt.
In dem Zusammenhang bittet die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen die Verwaltung um eine Stellungnahme zu o.g. Sachverhalt und der Darstellung
a. der Aktualität der Katastrophenschutzbedarfspläne in Dortmund,
b. der Handlungsprozesse in der Verwaltung bei Meldungen durch den Wetterdienst oder der Landesregierung,
c. der Warnsysteme, insbesondere in Bezug auf Mehrsprachigkeit, Kommunikationswege und genutzten Kommunikationstechniken,
d. der städtischen Maßnahmen zur Stärkung der Selbsthilfefähigkeit der Bevölkerung, insbesondere beim Verhalten bei Wettergefahren und Hochwasser, zur
Vorbereitung auf Stromausfälle, zur Anlegung einer Ernährungsnotfallvorsorge, im
Falle einer Kampfmittelbeseitigung,
e. der städtischen Maßnahmen zur Katastrophenvorsorge bzw.
Krisenmanagementübungen.
Zudem bitten wir um Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Inwiefern plant die Verwaltung, ihre Warnsysteme auszubauen bzw. weitere
Kommunikationstechnologien zur Anwendung zu bringen?
2. Wie viele Lautsprecherwagen besitzt die Stadt Dortmund? Wo befinden sich diese und wie schnell sind diese im Notfall verfügbar? Über welche Ausstattung verfügen die Lautsprecherwagen und in welchem Zustand befinden sich diese?
3. Inwiefern ist beabsichtigt, Bürger*innen bei geplanten Evakuierungen z.B. bei der Kampfmittelbeseitigung nicht nur mithilfe eines Flyer-Einwurfs, sondern auch mit
einem persönlich adressierten Schreiben verbindlicher zu informieren? Inwiefern plant die Verwaltung, ihre Hinweise auch mehrsprachig zu adressieren?
Begründung:
Ggf. mündlich …“
Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt schriftlich zur nächsten Sitzung.
zu TOP 4.2.4
Aufenthaltsrechtlicher Status des afghanischen Vergewaltigers Zubyr S.
Antrag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 21923-21)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt nachfolgende Bitte um Stellungnahme und nachfolgender Antrag der AfD-Fraktion vom 16.08.2021 vor:
„…im vergangenen Jahr soll der 23-jährige Afghane Zubyr S. eine 11- sowie eine 13-Jährige in der Dortmunder Nordstadt vergewaltigt haben. Inzwischen soll gegen den Afghanen ein Urteil durch das zuständige Strafgericht erlassen worden sein.
Laut Medienberichten war der Afghane bereits durch Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz und diverse andere Delikte in Erscheinung getreten.
Die AfD-Fraktion bittet um Beantwortung folgender Fragen:
1. Welchen aufenthalts- bzw. asylrechtlichen Status hatte der Täter zum Tatzeitpunkt?
2. War der Stadt Dortmund der Afghane bereits bekannt bzw. hatte die Ausländerbehörde Kenntnis von den Straftaten bzw. Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Dortmund?
3. Wenn ja, wie sahen diese Erkenntnisse aus?
4. Wenn nein, warum wurde die Ausländerbehörde nicht durch die Staatsanwaltschaft Dortmund über die Ermittlungsverfahren/ Untersuchungshaft des Ausländers informiert?
5. Erhält die Dortmunder Ausländerbehörde nach der „Anordnung über Mitteilung in Strafsachen“ (MiStra) Informationen über Ermittlungsverfahren über in Dortmund lebende Ausländer und Asylsuchende?
6. Wenn nein, warum nicht?
7. Hatte die Stadt Dortmund hinsichtlich der zahlreichen Gesetzesverstöße des Afghanen dessen Abschiebung anvisiert?
8. Wenn nein, warum nicht?
9. Hat die Stadt hinsichtlich des afghanischen Täters das Ausweisungsinteresse gem. § 54 Aufenthaltsgesetz geprüft?
10. Wenn ja, zu welchem Ergebnis ist die Ausländerbehörde gekommen?
Nach dem II. Teil, 3. Abschnitt Nr. 42, 42a MiStra ist die Staatsanwaltschaft verpflichtet Ausländerbehörden über Ermittlungsverfahren gegen „Ausländerinnen und Ausländer“ sowie „Asylsuchende“ in Kenntnis zu setzen.
Die AfD-Fraktion stellt daher folgenden Antrag:
„Der Ausschuss lädt den Leitenden Oberstaatsanwalt beim Landgericht Dortmund zu einer kommenden Sitzung ein. Der LOSta wird gebeten, dort über das Mitteilungssystem „MiStra“ im Allgemeinen und die erfolgten Mitteilungen im konkreten Fall des tatverdächtigen Afghanen zu berichten.“ …“
Rm Weber (Vorsitzender) stellt in Frage, dass der Antrag bezüglich der Einladung des Leitenden Oberstaatsanwalts vom Landgericht Dortmund zum Zweck der Berichterstattung zum Verfahren gegen S. zulässig ist.
Rm Bohnhof (AfD) teilt mit, dass er den Antrag aufrechterhalte, da er die Einladung des Oberstaatsanwaltes für zielführend halte.
Rm Martinschledde (Die Linke+) kritisiert, dass die Angelegenheit im öffentlichen Teil der Sitzung behandelt werde, da er Datenschutzverletzungen befürchte.
Der Vorsitzende kündigt die Beantwortung der Fragen im nichtöffentlichen Teil der nächsten Sitzung an.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden lehnt den Antrag der AfD-Fraktion mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion ab.
zu TOP 4.2.5
Umsetzung der Verordnung zum Schutz freilebender Katzen im Gebiet der Stadt Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 22115-21)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt nachfolgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion B‘90/Die Grünen vom 26.08.2021 vor:
„…die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden bittet die Verwaltung um Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Wie viele Freigängerkatzen wurden seit Einführung der o.g. Verordnung durch die Stadt amtlich registriert?
2. Wie ist der aktuelle Stand bezüglich Besetzung und Einrichtung von zwei Planstellen zur Administration einer Katzenschutzverordnung im Ordnungsamt?
3. Welche Maßnahmen und Aktionen zur Bekanntmachung der o.g. Verordnung hat die Stadt Dortmund im Jahr 2020 durchgeführt? Welche Maßnahmen sind im Jahr 2021 durchgeführt wurden und sind für dieses und nächstes Jahr in Planung?
4. Für wie viele Kastrationen von Freigängerkatzen erfolgte im Jahr 2020 eine Kostenbeteiligung bzw. Erstattung durch die Stadt über den Katzenschutzverein oder den Tierschutzverein? Wurden die Mittel in voller Höhe ausgeschöpft?
5. Inwiefern plant die Stadt auch in den nächsten Jahren eine Kostenbeteiligung für Kastrationen, um die Umsetzung der Katzenschutzverordnung sicherzustellen?
6. Verstöße gegen die Katzenschutzverordnung kann die Stadt Dortmund mit einem Bußgeld von bis zu 1.000,00 € ahnden. Wie viele Bußgeldverfahren leitete die Stadt zu diesem Zweck seit Einführung der Verordnung ein? Wie hoch ist die Gesamtsumme der verhängten Bußgelder?
Begründung:
Durch die unkontrollierte Vermehrung von Freigängerkatzen und verwilderten Katzen hat sich in Dortmund – wie in vielen anderen Städten auch – eine große Anzahl an freilebenden Katzen entwickelt. Viele dieser Tiere sind verwahrlost, krank und von Parasiten befallen. 2020 trat deshalb auf Grundlage von §13b des Tierschutzgesetzes erstmals die Verordnung zum Schutz freilebender Katzen im Gebiet der Stadt Dortmund in Kraft. Die Stadt Dortmund trägt damit einer langjährigen Forderung der Dortmunder Tierschutzvereine Rechnung und folgt dem Beispiel von etwa 900 weiteren Kommunen. Mit Beginn dieses Jahres ist die finanzielle Unterstützung gemeinnütziger Vereine zur Umsetzung der Kastrationsverordnung ausgelaufen und die ersten Maßnahmen zur Bekanntmachung der Verordnung abgeschlossen. Eine Bewertung der Maßnahmen steht bislang aus. …“
Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt schriftlich zur nächsten Sitzung.
zu TOP 4.2.6
Rettungs- und Feuerwache Dortmund Sölde/Lichtendorf/Sölderholz
Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 22128-21-E1)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt nachfolgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Die Linke + vom 13.09.2021 vor:
„…die Fraktion DIE LINKE + bittet um eine Berichterstattung zu dem aktuellen Sachstand bei der Planung der Rettungs- und Feuerwache Dortmund Sölde/Lichtendorf/Sölderholz.
Begründung:
Im August 2019 war in einem Artikel der RN zu lesen, dass es dringenden Sanierungsbedarf gibt und die Standortsuche im Herbst 2019 abgeschlossen sein soll. Es war die Rede von drei Alternativen. Für welche der drei Alternativen sich die Verwaltung entschieden hat, ist danach nicht mehr zu erfahren. Daher wäre ein aktueller Sachstand von Interesse. …“
Rm Zweier (Die Linke+) erläutert den Antrag seiner Fraktion. Hintergrund der Fragen sei, dass die „Gartenfreunde 2011“ um ihr Grabeland fürchteten.
Herr Aschenbrenner (FB37) bestätigt, dass das Grabeland eines von drei in Frage kommenden Standorten für den Bau der Feuerwache sei. Die Standortwahl sei allerdings noch nicht abgeschlossen, so dass die Antwort erst in der nächsten Sitzung erfolgen könne.
Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt schriftlich zur nächsten Sitzung.
zu TOP 4.2.7
Situation im Stadtgarten
Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22142-21-E1)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vom 09.09.2021 vor:
„…bereits im September letzten Jahres hatte die CDU-Fraktion im Ausschuss per Antrag auf die noch immer vorherrschende Situation im Stadtgarten aufmerksam gemacht. Die damalige Forderung, eine stationäre Wache des Kommunalen Ordnungsdienstes dort zu installieren und in Gesprächen mit der Sozialverwaltung nach Lösungsansätzen zu suchen, um die Situation vor Ort zu entschärfen, wurde als Prüfauftrag an die Verwaltung beschlossen. Zu einem späteren Zeitpunkt wurde dann seitens des Ordnungsamtes mitgeteilt, dass zwei Mal täglich zu unterschiedlichen Zeiten der KOD vor Ort sei.
Jetzt – ein Jahr später – stellt sich die Situation im Stadtgarten unverändert dar. Einzige Änderung ist, dass temporär zu den Zeiten, in denen Polizei/Ordnungsamt vor Ort sind, sich die Szene schlagartig auflöst, um dann – sobald „die Luft wieder rein ist“ – in den Stadtgarten zurück zu kehren.
Geht man morgens durch den Stadtgarten, zeigt sich das Areal von Flaschenscherben, blutigen Taschentüchern und sonstigem Abfall übersät. Ab den Nachmittagsstunden kann man dann sogar beobachten, wer Dealer und wer Konsument ist und, den Konsumierenden dabei zusehen, wie sie sich eine Spritze aufziehen.
Für die CDU-Fraktion ist die jetzt schon über ein Jahr lang andauernde Situation dort untragbar und stellt gleichzeitig ein Eingeständnis einer Stadt dar, dass sie machtlos gegenüber dieser Szene ist. Darüber hinaus ist die Situation für die Passanten und Passantinnen, die den Stadtgarten queren, ein unhaltbarer Zustand. Zumal sich die zumeist auf über zehn Personen bestehende Szene u.a. genau in dem Teil aufhält, den die Leuten queren müssen, wenn sie zur U-Bahn oder Richtung Südwall wollen bzw. anders herum in die City.
Die CDU-Fraktion bittet die Verwaltung um die Beantwortung der Fragen:
1. Gibt es bestehende Gespräche zwischen Ordnungsamt und Sozialamt in Bezug auf die Szene im Stadtgarten? Falls ja, gibt es bereits Lösungsansätze, wie man die Szene anderweitig unterbringen kann bzw. die Situation vor Ort entschärfen kann?
2. Gibt es seitens des Ordnungsamtes Lösungsvorschläge/-ansätze, durch welche Maßnahmen die Situation vor Ort aufgefangen werden könnte?
3. Gerade mit Blick darauf, dass die „dunkle Jahreszeit“ naht: Inwieweit ist es möglich, die Beleuchtungssituation im Stadtgarten zeitnah so zu optimieren, dass zumindest eine großzügige Ausleuchtung des Parks gewährleistet ist? …“
Rm Bohnhof (AfD) stellt zu der Anfrage folgenden Ergänzungsantrag:
„Die Verwaltung möge ein Alkoholverbot für den Stadtgarten prüfen sowie die Installation von Lautsprecheranlage, die klassische Musik spielen.“
StR Dahmen weist zunächst auf § 6 der Geschäftsordnung des Rates hin, nach welchem Anfragen grundsätzlich in der nächsten Sitzung beantwortet werden. Weiterhin verdeutlicht er die Zusammenhänge bezüglich des angesprochenen Problems zwischen den Ordnungs- und den Sozialbehörden. Die Problematik könne weder hinsichtlich der Ursachen noch der Konsequenzen unter rein ordnungsrechtlichen Gesichtspunkten beurteilt werden. Er kündigt die gemeinschaftliche Beantwortung aller Fragen zur nächsten Sitzung an.
Rm Bohnhof (AfD) wendet ein, sein Ergänzungsantrag sei vergleichbar mit dem vorangegangenen TOP „Verbesserung des Katastrophenschutzes“, zu dem ebenfalls ein Ergänzungsantrag eingereicht wurde.
StR Dahmen stellt klar, dass es sich bei dem vorangegangenen Punkt um einen Antrag der SPD-Fraktion gehandelt habe, welcher von derselben, nach Anregungen der Fraktion B´90/ Die Grünen, in der Sitzung lediglich ergänzt wurde. Hier gehe es dagegen um eine Bitte um Stellungnahme seitens der CDU-Fraktion, zu welchem die AfD keinen selbständigen Ergänzungsantrag stellen könne.
Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt schriftlich zur nächsten Sitzung.
zu TOP 4.2.8
Mülldetektive
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22145-21)
Die Angelegenheit wird von der CDU-Fraktion zurückgezogen und von der Tagesordnung abgesetzt.
zu TOP 4.2.9
Waffenbesitz in Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 22155-21)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt nachfolgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion B‘90/Die Grünen vom 30.08.2021 vor:
„…die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden bittet die Verwaltung, sich mit der Polizei Dortmund in Verbindung zu setzen, um folgende Fragen zur Situation in Dortmund zu beantworten:
1. Wie viele Personen in Dortmund haben Waffen registriert, die nach § 36 des Waffengesetzes an einem sicheren Ort aufbewahrt werden müssen? Wie viele derartige Waffen sind in Dortmund insgesamt registriert?
2. Wie hat sich die Zahl der Beantragungen und Registrierungen in den letzten Jahren entwickelt?
3. Inwiefern werden alle Waffenbesitzer*innen in Dortmund dahingehend überprüft, ob die Waffen ordnungsgemäß und sicher aufbewahrt werden? Werden alle registrierten Waffenbesitzer*innen in Dortmund regelmäßig zur Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen vor Ort kontrolliert? Finden diese Kontrollen angekündigt oder unangekündigt statt?
4. Welche Maßnahmen werden im Dortmunder Stadtgebiet durchgeführt, um auf die Pflichten von Waffenbesitzer*innen – insbesondere durch das neue Waffengesetz – hinzuweisen? Mit welchen Waffenläden sowie Schützenvereinen in Dortmund steht die Polizei Dortmund hierzu im Kontakt und kontrolliert diese auf Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen?
5. Inwieweit befürwortet die Verwaltung aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ein Verbot der Aufbewahrung von Waffen und Munition in Dortmunder Privathaushalten?
6. Wie viele “Kleine Waffenscheine” wurden im vergangenen Jahr registriert? Wie hat sich die Zahl der Beantragungen und Registrierungen in den letzten Jahren entwickelt?
Begründung:
Laut einer Pressemeldung der Polizei ist die Registrierung von Waffen in Dortmund leicht gestiegen. Besitzer*innen erlaubnispflichtiger Schusswaffen und von Munition sind per Gesetz von sich aus verpflichtet, der zuständigen Kreispolizeibehörde die zur sicheren Aufbewahrung getroffenen Maßnahmen unverzüglich nachzuweisen. Durch das neue Waffengesetz fallen auch sogenannte Salutwaffen und Waffenteile unter die Registrierungspflicht. Bis zum 01.09.2021 hatten die Waffenbesitzer*innen Zeit, diese noch ohne strafrechtliche Konsequenzen anzumelden. Die Polizei Dortmund berichtet, dass derartige Waffen derzeit noch nicht angemeldet wurden. …“
Rm Heidkamp (SPD) weist darauf hin, dass die Angelegenheit zuständigkeitshalber an den Polizeibeirat abgegeben werden müsse.
StR Dahmen bestätigt dies und kündigt an, eine Stellungnahme der Kreispolizeibehörde einzuholen.
Die Stellungnahme erfolgt zur nächsten Sitzung.
zu TOP 4.2.10
Haustier-Boom wegen Corona - Hilfen für Dortmunder Tierheime
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 22156-21)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt nachfolgender Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen vom 30.08.2021 vor:
„…die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche
Ordnung, Anregungen und Beschwerden stellt folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:
Die Verwaltung wird aufgefordert zu prüfen, inwieweit sich die Situation des Tierschutzzentrums Dortmund und in den gemeinnützigen Tierschutzvereinen in der Corona-Pandemie im Hinblick auf die Einnahmesituation und die Zuführung von Tieren sowie mögliche weitere zusätzliche Belastungen in der Arbeit verändert hat. Die Verwaltung soll hierzu Stellungnahmen der betreffenden Akteur*innen einholen und das Ergebnis der
Prüfung in einer der nächsten Sitzungen des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden darstellen. Im Falle negativer Entwicklungen wird die Verwaltung beauftragt, mögliche Hilfestellungen zu prüfen und dem Ausschuss
darüber zu berichten.
Begründung:
Die Dortmunder Tierheime leisten eine wichtige Arbeit für den Tierschutz von Fund- und Abgabetieren im Dortmunder Stadtgebiet, die es auch während und nach der Corona-Pandemie sicherzustellen gilt.
Bereits vor der Corona-Pandemie nahm zum Beispiel das Dortmunder Tierschutzzentrum jedes Jahr mehr als 1.400 Tiere auf. In den Medien wird nun aktuell über eine
Rückgabewelle von Haustieren, die während der Corona-Pandemie angeschafft wurden, berichtet. Erste Tierheime in der Region berichten, dass diese an ihre Grenzen kommen. …“
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden stimmt dem Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen einstimmig zu.
zu TOP 4.2.11
Kontrolle von Shisha-Bars
Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22167-21-E1)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vom 09.09.2021 vor:
„… die Kontrolle von Shisha Bar-Betrieben erfolgt in der Regel durch das Hauptzollamt, die Polizei und das Ordnungsamt.
Die CDU-Fraktion bittet die Verwaltung um Darstellung, welche Kontrollen die einzelnen Behörden im Rahmen ihrer erfolgreichen Zusammenarbeit durchführen. …“
Frau Tasillo (FB32) berichtet wie folgt mündlich in der Sitzung: Die Kontrollen erfolgten teilweise durch die oben genannten Behörden gemeinsam in beliebiger Zusammensetzung oder in alleiniger Durchführung und zusätzlich auch durch die Steuerfahndung. Hierbei ahnde das Hauptzollamt die Fälle, bei denen Straftatbestände mit Bezug zu Tabaksteuer-Vorschriften im Vordergrund stehen. Sie nennt hier einige Beispiele.
Die Polizei unterstütze zum einen den Zoll. Weiterhin ermittelten die Polizeibehörden gegen Shisha-Bars auch im Zusammenhang mit Clan Kriminalität. Allerdings machte Frau Tasillo deutlich, dass Shisha-Bars zum städtischen Night-Life gehörten und die Besucher nicht allein aufgrund des Besuchs in Verbindung mit kriminellen Handlungen gebracht werden könnten. Das Ordnungsamt habe die Aufgabe, den Nichtraucherschutz sicherzustellen. Shishas dürften nur im Außenbereich konsumiert werden. Es gebe allerdings eine Umgehungsmöglichkeit dieser Vorschrift, indem man Steinchen verdampfe. Eine weitere erlaubte Möglichkeit des Shisha-Konsums in Innenräumen sei die E-Shisha. Weiterhin werden auch Kohlenmonoxyd-Werte in Shisha-Bars kontrolliert. Das Konzept umfasse Beratung und Belehrung, Kontrolle und Sanktionierung. Zunächst werde bei Verstößen ein Bußgeld verhängt, bei weiteren Verstößen folgen dann Ordnungsverfügungen mit der Anordnung, den Nichtraucherschutz einzuhalten, i.V.m. einem Zwangsgeld (2.000 €, 4.000 €, 8.000 €). Am Ende der Sanktionierungsmaßnahmen stehe die Gewerbeuntersagung oder der Erlaubniswiderruf.
Eine Möglichkeit, der Gewerbeuntersagung bzw. dem Erlaubniswiderruf zu entgehen sei, das Gewerbe abzumelden und von einem Familienmitglied o.ä. wieder anzumelden. Dann beginne das Verfahren von vorn. Im Ergebnis verliefen die Verfahren in Zusammenarbeit mit der Vollstreckung zum großen Teil erfolgreich.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Darstellung durch Frau Tasillo zur Kenntnis.
zu TOP 4.2.12
Geschwindigkeits- und Rotlichtmessanlage am Südwall
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 22171-21)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt nachfolgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Die Linke + vom 30.08.2021 vor:
„…die Fraktion DIE LINKE + bittet um einem aktuellen Sachstandsbericht seitens der Verwaltung zum o. g. TOP.
Begründung:
Die Fraktion DIE LINKE + begrüßt ausdrücklich alle Maßnahmen seitens der Stadt und der Polizei, welche die Raserszene am Wall verhindert und den Anwohner*innen etwas mehr Ruhe verschafft als auch die Verkehrssicherheit erhöht so wie die Feinstaubbelastung verringert.
Allerdings wird im Artikel der RN vom 19.8.2021 darüber berichtet, dass es viele Beschwerden seitens der Autofahrer*innen gibt, weil die Geschwindigkeits- und Rotlichtmessanlage angeblich schon während einer Grünphase auslösen soll. Es wird vermutet, dass die Anlage eine Fehlfunktion habe. Es liegen wohl auch inzwischen viele Widerspruchsverfahren vor. Das Ordnungsamt hat aber wegen eines möglichen technischen Defekts kein Verfahren bisher eingestellt.
Daher bitten wir um eine aktuelle Berichterstattung - auch über das Ergebnis der gutachterlichen Überprüfung im Auftrag des Amtsgerichts – zu der Geschwindigkeits- und Rotlichtmessanlage am Südwall. …“
Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt schriftlich zur nächsten Sitzung.
zu TOP 4.2.13
Aufbauhilfegesetz 2021
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22233-21)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt nachfolgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vom 02.09.2021 im Wege der Dringlichkeit vor:
„…die CDU-Fraktion bittet darum, im Wege der Dringlichkeit oben genannten TOP auf die Tagesordnung der Sitzung des ABöOAB am 14.09.2021 zu setzen.
Begründung:
Bereits am Freitag, 10. September 2021, soll das Aufbauhilfegesetz 2021 beschlossen werden. Nun ist es wichtig zu wissen, welche Hilfemöglichkeiten seitens des Landes NRW und des Bundes Betroffenen in Dortmund angeboten werden. …“
Die Stellungnahme erfolgt durch StR Dahmen mündlich in der Sitzung:
StR Dahmen führt aus, dass der Bund und die Länder einen Fluthilfe-Fond i.H.v. 30 Mrd. eingeführt hätten, um die durch die Flut die entstandenen Schäden zu ersetzen. Das Land NRW erhalte davon 12,3 Mrd. Der Stadt Dortmund seien Schäden in Höhe von insgesamt ca. 4,3 bis 4,5 Mrd. Euro entstanden. Zum Vergleich habe die Stadt Hagen Infrastrukturschäden i.H.v. 200 Mrd. Euro zu verzeichnen, die Stadt Erftstadt 110 Mrd. Euro und die Stadt Altena 60 Mrd. Euro jeweils bei deutlich geringerer Einwohnerzahl als Dortmund. In Dortmund sei der Starkregen nicht so extrem ausgefallen, wie in anderen Gegenden und die Lage der Stadt habe schlimmere Schäden verhindert. Nicht zuletzt habe die Stadt in Zusammenarbeit mit der Emschergenossenschaft seit Jahren Maßnahmen zum Schutz vor Hochwasserschäden durchgeführt wie zum Beispiel die Errichtung des Phoenixsees, der Rückhaltebecken oberhalb des Phönixsees und der Emscherauen.
Es sei inzwischen eine Förderrichtlinie in Kraft getreten. Danach sollen die IHKn Unternehmen bei der Beantragung von Mitteln unterstützen. Landwirte würden durch die Landwirtschaftskammern unterstützt. Privatpersonen sollen von den Städten und Gemeinden bei der Beantragung von Hilfen beraten und unterstützt werden. Es würden bis zu 80% der entstandenen Schäden ersetzt, die nicht durch Versicherungen oder Soforthilfen abgedeckt sind.
Das Ministerium habe eine Online-Schulung für die Beratung der Geschädigten gestartet, das bei der Stadt Dortmund von Mitarbeitern der Sozialverwaltung übernommen werde. Es würde eine eigene Hotline und eine E-Mail-Adresse für die Beratung Geschädigter freigeschaltet werden. Auch für Vereine sei eine Schadenskompensation vorgesehen. Das Sportamt sei entsprechend informiert.
Herr Dahmen wird den Mitgliedern des Ausschusses die Förderrichtlinie sowie den Leitfaden zum Wiederaufbau auf Wunsch zur Verfügung stellen.
Rm Uhlig (CDU) bittet darum, die Bezirksverwaltungen zu informieren.
StR Dahmen teilt mit, dass die Information an die Bezirksverwaltungen bereits erfolgt sei.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Ausführungen des Dezernenten zur Kenntnis
4.3 Überweisungen anderer Gremien
zu TOP 4.3.1
Gehweg-Parken
Überweisung: Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 08.06.2021
(Drucksache Nr.: 20495-21-E1)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt nachfolgende Überweisung aus dem Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün aus seiner Sitzung vom 08.06.2021 vor:
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 20495-21-E1)
Hierzu liegt vor à Bitte um Stellungnahme (Fraktion DIE LINKE+) (Drucksache Nr.: 20495-21-E1)
….in Dortmund wird an sehr vielen Stellen in der Stadt rechtswidrig auf Geh- und Radwegen geparkt. Auch Einfahrten, Fußgängerüberwege und Blindenleitsysteme sind oft zugeparkt und so nicht nutzbar.
Die Fraktion DIE LINKE+ bittet die Verwaltung daher um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie viele Regelverstöße dieser Art wurden in den letzten Jahren geahndet? Wie viele davon gingen auf Anzeigen von Anwohner*innen zurück? Wie viele Vergehen wurden von Anwohner*innen in den letzten Jahren angezeigt?
2. Von wie vielen Regelverstößen dieser Art geht die Verwaltung im Stadtgebiet Dortmund jährlich aus?
3. Wie viel Personal beschäftigt sich mit der Ahndung derartiger Verstöße? Wie sieht dies im Vergleich zu der Kontrolle von bewirtschaftetem Parkraum aus?
4. Welchen Personalbedarf sieht die Stadt Dortmund um einen Großteil der Verstöße auch ahnden zu können? Mit welchen Kosten und Einnahmen wäre dies verbunden?
5. Welche Veränderungen der Situation erwartet die Stadt Dortmund durch den neuen Bußgeldkatalog?
Hierzu liegt am vor à Stellungnahme der Verwaltung vom 21.05.2021 (Drucksache Nr.: 20495-21-E1)
….die oben genannte Anfrage beantworte ich wie folgt:
Frage 1:
Die folgenden Verstöße wurden in der Zeit vom 01.01.2018 bis 30.04.2021 geahndet:
Eine Vielzahl von Verwarnungen ist auf Parkverstöße im Zusammenhang mit Gehwegparken
zurückzuführen. Das Abstellen von Fahrzeugen geschieht häufig über einen kurzen Zeitraum,
so dass eine Ahndung nur erfolgen kann, wenn Verstoß und Anwesenheit der Kontrollkräfte
zusammen kommen. Die geringe Anzahl an festgestellten Verstößen z. B. auf Radwegeverbindungen unterschiedlicher Art sind Momentaufnahmen. Eine Differenzierung zwischen Anzeigen aus der Bürgerschaft (sog. Fremdanzeigen) und Anzeigen der Außendienstkräfte der Verkehrsüberwachung erfolgt nicht.
Frage 2:
Eine Prognose zu potentiellen Verstößen kann nicht getroffen werden.
Frage 3:
Bei der Verkehrsüberwachung sind 48 Außendienstkräfte im ruhenden Verkehr beschäftigt,
die sämtliche Parkverstöße ahnden. Eine Aufteilung der Mitarbeitenden nach einzelnen Verstoßtatbeständen erfolgt nicht. Ein Vergleich zum Personaleinsatz auf bewirtschafteten öffentlichen
Parkflächen kann nicht erfolgen. Eine Vergleichbarkeit mit privaten bewirtschafteten Flächen ist ebenfalls nicht möglich, da diese durch private Anbietende betrieben werden.
Frage 4:
Die Stadt Dortmund verfügt über ca. 1.800 km Straßennetz. Eine ständige, flächendeckende
Überwachung und Ahnung von Parkverstößen im gesamten Stadtgebiet ist somit nicht realisierbar.
Der Personalbedarf richtet sich vielmehr nach der Größe der bewirtschafteten Parkflächen,
den täglichen Bewirtschaftungszeiträumen und der jeweiligen Beschwerdelage. In Abhängigkeit von diesen Faktoren ändern sich die Kosten und die Einnahmen.
Frage 5:
Die Ausgestaltung des neuen Bußgeldtatbestandskatalogs befindet sich derzeit noch in der
bundespolitischen Abstimmung. Die Verkehrsüberwachung hofft, dass die angedachten Erhöhungen
von Verwarn- und Bußgeldern zu einem Umdenken bei den Betroffenen führen werden.
AMIG, 08.06.2021:
Herr Rm Gebel bittet darum, die Stellungnahme auch dem Ausschuss für Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden (ABÖAB) zur Kenntnis zukommen zu lassen.
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt hierzu gleichlautende Stellungnahme vor: siehe oben.
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt zudem folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion B‘90/Die Grünen vom 07.09.2021 vor:
„…die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet die Verwaltung um Beantwortung der folgenden Fragen bis zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 09. November 2021:
a) Weshalb erfolgt keine Differenzierung der Anzahl von Anzeigen der Außendienstkräfte der Verkehrsüberwachung und Anzeigen aus der Bürger*innenschaft (sog. Fremdanzeigen)?
b) Wie gestaltet sich der Refinanzierungsgrad der Außendienstkräfte der Verkehrsüberwachung? Wie viele Verwarn- und Bußgelder wurden in den letzten drei Jahren erhoben? Wie hoch waren die Aufwendungen für die Außendienstkräfte im ruhenden Verkehr jeweils in den letzten drei Jahren? …“
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung vom 21.05.2021 zur Kenntnis.
Die Stellungnahme der Verwaltung zur Bitte um Stellungnahme der Fraktion B‘90/Die Grünen vom 07.09.2021 (Drucksachen Nr. 20495-21-E3) erfolgt zur nächsten Sitzung.
5. Vorlagen und Berichte der Verwaltung
5.1 Ordnungsamt
zu TOP 5.1.1
Verkaufsoffener Sonntag am 05.09.2021 in Teilbereichen des Stadtbezirks Mengede
1. Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW)
2. Beschluss zum Erlass der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Stadtbezirk Mengede
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 21797-21)
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke + und der Fraktion Die Fraktion-Die Partei, bei Enthaltung der Fraktion B‘90/Die Grünen folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die gem. § 60 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) vom Oberbürgermeister und einem dem Rat angehörigen Mitglied getroffene Dringlichkeitsentscheidung mit folgendem Inhalt:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Erlass der als Anlage 1 beigefügten Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen in Teilbereichen des Stadtbezirks Mengede am 05.09.2021.
zu TOP 5.1.2
Masterplan Kommunale Sicherheit - Angsträume / Vorstellung Beleuchtungskataster
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21518-21)
Rm Beckmann (B´90 / Die Grünen) bittet um Weitergabe des Beleuchtungskatasters an die Bezirksvertretungen zur Kenntnisnahme, damit diese gegebenenfalls weitere Angsträume aus ihrem Bereich identifizieren.
Rm Hoffmann (CDU) erklärt noch einmal die Entstehung von Angsträumen anhand des Beispiels Aplerbecker Bahnhof, und wirbt dafür, die Bezirksvertretungen finanziell mit den zur Verfügung stehenden Mitteln zu unterstützen.
Rm Zweier (Die Linke+) regt an, in den Haushaltsberatungen fraktionsübergreifend zu beantragen, dass die zur Verfügung stehende Summe i.H.v. ca. 3 Mio Euro für die Umsetzung von Beleuchtungsmaßnahmen von einer Länge von unter 100 m für die Umsetzung der in der Vergangenheit geplanten Projekte der Bezirksvertretungen verwendet wird.
StR Dahmen führt aus, dass bereits eine Abfrage bei den Bezirksvertretern zu Angsträumen erfolgt sei. Dies sei ein ständiger Prozess, der im Rahmen der haushaltsrechtlichen Mittel zwischen Politik und Verwaltung verhandelt werde.
Rm Hoffmann (CDU) kündigt einen Haushaltsantrag der CDU-Fraktion zur vollständigen Auflösung von Angsträumen an.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt den Sachstandsbericht zum Beleuchtungskataster zur Kenntnis.
5.2 Bürgerdienste
- unbesetzt -
5.3 Feuerwehr
zu TOP 5.3.1
Ausbau des flächendeckenden Systems zur Warnung der Bevölkerung bei Unglücksfällen und öffentlichen Notständen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21777-21)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt hierzu folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch vom 07.09.2021 vor:
„… zu TOP 9.2
Ausbau des flächendeckenden Systems zur Warnung der Bevölkerung bei Unglücksfällen und öffentlichen Notständen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21777-21)
Herr Preuss (Fraktionssprecher CDU) will die Vorlage empfehlen, bittet aber sobald wie möglich um Mitteilung über die Standorte der Sirenen.
Herr Dr. Brunsing (B90/Die Grünen) schließt sich dem an und bittet um Ergänzung des Systems um komplementäre Systeme wie KATWARN oder NINA
Empfehlung
Die Bezirksvertretung Hombruch empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt beschließt den Bau der 3. Ausbaustufe eines flächendeckenden Warnsystems für die Stadt Dortmund sowie die daraus resultierenden finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt (aufbauend auf die Ratsvorlagen 00909-15 vom 01.10.2015 sowie 10330-18 vom 17.05.2018).
Die Verwaltung wird um Prüfung gebeten, inwieweit komplementäre Systeme wie KATWARN oder NINA integriert werden können …“
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig (in Abwesenheit der Fraktion FDP/Bürgerliste) folgenden Beschluss in der Fassung der Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch (fett/kursiv) zu fassen:
Der Rat der Stadt beschließt den Bau der 3. Ausbaustufe eines flächendeckenden Warnsystems für die Stadt Dortmund sowie die daraus resultierenden finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt (aufbauend auf die Ratsvorlagen 00909-15 vom 01.10.2015 sowie 10330-18 vom 17.05.2018).
Die Verwaltung wird um Prüfung gebeten, inwieweit komplementäre Systeme wie KATWARN oder NINA integriert werden können.
zu TOP 5.3.2
Jahresbericht der Feuerwehr 2020
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21530-21)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt hierzu nachfolgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion B‘90/Die Grünen vom 09.09.2021 vor:
„… in Bezug auf den Tagesordnungspunkt 5.3.2 “Jahresbericht der Feuerwehr 2020” zur
Sitzung am 14.09.2021 bittet die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden die Verwaltung um Darstellung
1. der Personalübersicht zusätzl. nach Fachstellen (z.B. Pressestelle, Seelsorge,
Krisenstab, …)
2. sowie des Personaleinsatzes nach Bediensteten im 24-Stunden-Dienste aufgeschlüsselt nach:
§ Führungsdiensten (A-, B-, C-, Lagedienstführung),
§ Feuerwehrdienst auf Wachen (zusätzlich nach Anzahl z.B. von Höhenretter*innen, Taucher*innen, Reptilienbeauftragten, Bediensteten in den weiteren Spezialeinheiten wie Bergung, Versorgung, und weiteren gegliedert)
§ Leitstelle
§ Rettungsdienst durch Feuerwehr
§ Rettungsdienst durch Hilfsorganisationen
§ Notärzt*innen
3. sowie des Personaleinsatzes nach Bediensteten im 8-Stunden-Dienst aufgeschlüsselt nach
§ Rettungsdienst der Hilfsorganisationen
§ Notärzt*innen
§ Krankentransport
für die letzten drei Jahre.
Des Weiteren bitten wir die Verwaltung um Darstellung der Entwicklung und Übersicht des Gesamtbudgets der Feuerwehr auch nach Personal- und Sachkosten sowie Investitionskosten wie im Jahresbericht beziffert seit 2016.
Darüber hinaus wird die Verwaltung um folgende Darstellung des Fahrzeugbestands der Feuerwehr nach folgenden Kriterien gebeten:
a) Fahrzeugtypen
§ z.B. Wechsellader, Rettungswagen, Kranwagen, Einsatzleitungswagen, Löschfahrzeuge etc.
b) sowie nach deren Standorten
c) Euro-Schadstoffklassen
d) deren voraussichtliche und aktuelle Nutzungsdauer entsprechend bestehender Festlegungen. …“
Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt schriftlich zur nächsten Sitzung.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt den Jahresbericht 2020 der Feuerwehr zur Kenntnis.
5.4 Rechtsamt
- unbesetzt –
5.5 andere Fachbereiche
zu TOP 5.5.1
Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa 2021
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21577-21)
Rm Bohnhof (AfD) fragt, wie oft der Entzug der Freizügigkeitsrechte im Berichtszeitraum geprüft wurde und wie sich das Verfahren gestaltete. Er bittet um einen entsprechenden gemeinsamen Bericht der Sozial- und Ordnungsverwaltung zur nächsten Sitzung.
Rm Schmidt (SPD) wendet ein, dass die gleiche Frage bereits von der AfD-Fraktion im Sozialausschuss gestellt wurde.
Der Rat der Stadt Dortmund und seine politischen Gremien nehmen den „Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa 2021“ zur Kenntnis.
zu TOP 5.5.2
Änderung des Zuständigkeitsverzeichnisses der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19815-21)
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 5.5.3
Neubau des Technikzentrums der Feuerwehr nebst Zentrallager in Dortmund-Eving, Lütge Heidestr. und Seilerstr.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21551-21)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt hierzu folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vom 09.09.2021 vor:
„… die CDU-Fraktion bittet um Beantwortung der nachfolgenden Fragen zu der zum o.g. Tagesordnungspunkt eingereichten Vorlage:
Aus der Vorlage ergibt sich, dass der Neubau des Technikzentrums auf den Brandschutzbedarfsplan aus dem Jahr 2012 zurückgeht. Dem Brandschutzbedarfsplan ist jedoch der Bau eines zentralen Technikzentrums nicht zu entnehmen. Vielmehr heißt es dort (S. 28 des elektronischen Dokuments), dass zwar das Technikzentrum der Feuerwache 5 neu gebaut werden solle, doch die dezentrale Struktur beibehalten werden könne.
1. Aus welchen Umständen ergibt sich die vom Brandschutzbedarfsplan abweichende Einschätzung, dass ein zentrales Technikzentrum erforderlich ist? Was geschieht mit den Werkstätten der übrigen Feuerwachen?
2. Wodurch rechtfertigt sich der deutlich erhöhte Kostenaufwand für das Technikzentrum von 8 auf 32 Millionen € Errichtungskosten?
3. Was bedeutet es, wenn in Bezug auf den Neubau des Technikzentrums von der „erforderlichen neuen Dimensionierung“ gesprochen wird? In welchem Umfang übertrifft das neue Technikzentrum die bisherigen Technikzentren/Werkstätten in Größe und Ausstattung? …“
Herr Aschenbrenner (FB 37) beantwortet die Fragen mündlich in der Sitzung:
Die Vorlage umfasse abweichend vom ursprünglichen Brandschutzbedarfsplan zwei Teilprojekte: zum einen den Neubau Technikzentrum auf der FW 5 (und anderen FW) und zusätzlich den Neubau Katastrophen- und Bevölkerungsschutzlager (z. Zt. angemietete Halle in der Bünnerhelfstraße).
Eine gemeinsame Realisierung garantiere die Einhaltung des Kostenrahmens und ermögliche darüber hinaus eine digitale Warenwirtschaft.
Eine vorher durchgeführte Untersuchung habe ergeben, welche Werkstätten zur Prozessoptimierung zusammenzuführen sind, um für Fahrzeuge kurze Standzeiten zu haben damit alle anfallenden Arbeiten möglichst an einem Ort und in einem Arbeitszyklus durchgeführt werden können. Das werde durch prozessoptimierte Teilzentralisierung erreicht (z. B.: Standort für Fahrzeug- und Gerätewerkstatt wird mit IuK-Technik zusammengelegt.
Die Durchführung von Wartungs- und Servicearbeiten sei in eigener Leistung wirtschaftlicher.
Außerdem könnten Einsparungen von Mietkosten i.H.v. 1 Mio. Euro pro Jahr für die zurzeit angemietete Halle in der Bünnerhelfstraße erzielt werden. Die Maßnahmen ermöglichten im Ergebnis Einsparungen im Unterhalt und eine Verbesserung der eigenen Resilienz (viele Tätigkeiten, die zur Einsatzbereitschaft der Feuerwehr notwendig sind, können zukünftig selber durchgeführt werden).
Andere Werkstätten wie die Motorsägenwerkstatt FW Neuasseln oder die Werkstatt für Medizingerätetechnik FW Hörde werden zentralisiert.
Die gestiegenen Kosten werden durch drei Aspekte bestimmt:
- Erweiterung um zweites Teilprojekt Katastrophen- und Bevölkerungsschutzlager
- Technikzentrum muss auf den erweiterten Fuhrpark angepasst werden (Erweiterung Rettungsdienstfahrzeuge, Katastrophenschutzfahrzeuge von Bund und Land, die in eigenen Werkstätten gewartet werden, Integration anderer Werkstätten)
- Baukostensteigerung von ca 8% im Jahr, seit 2012 insges. Ca. 23 Mio. Euro
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig (bei Abwesenheit der Fraktion FDP/Bürgerliste) folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der der Stadt Dortmund
1. nimmt die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie zum Neubau des Technikzentrums der Feuerwehr als auch des Zentrallagers in Eving zur Kenntnis und beschließt als Grundsatz-entscheidung, den planerischen Lösungsvorschlag weiter zu verfolgen. (Anlage)
Der Kostenrahmen für den Neubau liegt unter Berücksichtigung eines Baubeginns ab 2024 bei rd. 48.070.000,--€.
6. Mitteilungen des Vorsitzenden
zu TOP 6.1
Terminplan ABöOAB 2022
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt den Terminplan für das Jahr 2022 zur Kenntnis.
Friedrich-Wilhelm Weber Gudrun Heidkamp Andrea Jenks
Vorsitzender Ratsmitglied Schriftführerin
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