über die 31. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün
am 11.09.2018
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund
Sitzungsdauer: 15:00 - 17:34 Uhr
Anwesend:
1. Stimmberechtigte Mitglieder:
Herr RM Pisula, Vorsitzender (CDU)
Herr RM Berndsen (SPD)
Frau RM Kleinhans (SPD)
Frau RM Meyer (SPD)
Herr RM Naumann (SPD)
Frau RM Pulpanek-Seidel (SPD)
Herr RM Rüther (SPD)
Herr RM Schmidt (SPD)
Herr RM Heymann (SPD) i. V. f. Frau RM Lührs
Herr RM Bartsch (CDU)
Herr RM Buchloh (CDU)
Herr RM Frank (CDU)
Herr RM Mader (CDU)
Frau RM Dr. Goll (CDU) bis 16:19 Uhr
Herr RM Dudde (B’90/Die Grünen)
Herr RM Logermann (B’90/Die Grünen)
Herr RM Frebel (B’90/Die Grünen)
Herr RM Kowalewski (Die Linke & Piraten) i. V. f. Herr RM Tenbensel
Herr RM Gebel (Die Linke & Piraten)
Herr RM Dingerdissen (FDP/Bürgerliste) i. V. f. Herr sB Schmidtke-Mönkediek
Herr RM Urbanek (AfD)
2. Beratende Mitglieder:
Herr Herkelmann - Behindertenpolitisches Netzwerk
Frau Bürstingshaus - Integrationsrat
Herr Wisbar - Seniorenbeirat
Frau Rink - Polizeipräsidium Dortmund
Herr Berndt - Beschäftigtenvertreter der Friedhöfe Dortmund
Herr Hertwig - Beschäftigtenvertreterin der Friedhöfe Dortmund
Herr Friedrichs - Beschäftigtenvertreter der Stadtentwässerung Dortmund
Herr Reckel - Beschäftigtenvertreter der Stadtentwässerung Dortmund
3. Verwaltung:
Herr StR Lürwer - 7/Dez.
Herr Flenner - 65/stellv. AL
Frau Uehlendahl - 66/AL
Herr Dallmann - 68/BL
Herr Dr. Falk - 70/BL
Herr Niggemann - 70/BL
Frau Linnebach - 64/stellv. AL
Frau Schulz - 7/Dez.-Büro
Frau Trachternach - 7/Dez.-Büro
Frau Reinecke - 7/Dez.-Büro
4. Gäste:
Herr Stegemann (DEW21)
Herr Floßbach (DEW21)
Veröffentlichte Tagesordnung:
Tagesordnung (öffentlich)
für die 31. Sitzung der Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün,
am 11.09.2018, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund
1. Regularien
1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 30. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün am 19.06.2018
2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
2.1 Marktsituation in der Bauwirtschaft und Auswirkungen auf kommunale Bauprojekte
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11669-18)
3. Dezernatsübergreifende Aufgaben
3.1 Umbau der Dortmunder Wärmeversorgung - Projekt IQ
Mündliche Berichterstattung
3.2 Starke Quartiere - Starke Menschen Integriertes Handlungskonzept Dortmund Nordstadt
Hier: Durchführung der Teilmaßnahme "Planungen, Gutachten, Evaluation, Öffentlichkeitsarbeit"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11753-18)
4. Angelegenheiten der Städtischen Immobilienwirtschaft
4.1 Sanierung des Sozialamtes "einfacher Ausstattungsstandard"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11756-18)
4.2 Energiebericht 2017
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11536-18)
5. Angelegenheiten des Tiefbauamtes
5.1 Einzelsatzung gemäß § 4 Abs. 7 Satz 1 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Dortmund vom 20.12.2012 für die Anlagen Moritzgasse und Stefanstraße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11645-18)
5.2 Erneuerungskonzept des Straßenbeleuchtungsvertrages und Ausblick auf das Projekt "Steuerung 2025"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11723-18)
5.2.1 Straßenbeleuchtung
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 09923-18-E1)
- Lag bereits zur Sitzung am 30.01.2018 vor -
5.3 Querungshilfe Preinstraße / Durchstraße - Beschlusserhöhung -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11141-18)
5.4 Querungshilfe Olpketalstraße - Beschlusserhöhung -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11155-18)
5.5 Erneuerung der Lichtsignalanlage 0173 Bodelschwingher Straße/Westerfilder Straße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10685-18)
- Lag bereits zur Sitzung am 19.06.2018 vor -
hierzu -> Protokollauszug aus der Sitzung des Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün vom 19.06.2018
(Drucksache Nr.: 10685-18)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 10685-18-E1)
5.6 Labeling-Verfahren ,StadtGrün naturnah´
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11526-18)
5.7 Ganztätige Sperrung der Straße Im Karrenberg für den LKW-Verkehr
Gemeins. Antrag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen, SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 11841-18)
5.8 Hamburger Straße
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 11262-18-E1)
- Lag bereits zur Sitzung am 19.06.2018 vor -
5.9 Ampelspiegel
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 11911-18)
5.10 Oberflächengestaltung bei Neubau und Erneuerung von Fahrradwegen
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 11922-18)
5.11 Lesbarkeit der Schilderbrücke auf der B1 im Kreuzungsbereich Semerteichstraße
Antrag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 11921-18)
6. Angelegenheiten der Friedhöfe
6.1 Friedhöfe Dortmund - 2. Quartalsbericht für das Wirtschaftsjahr 2018
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11629-18)
7. Angelegenheiten der Stadtentwässerung
7.1 Risikofrüherkennungssystem der Stadtentwässerung Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11204-18)
7.2 Zweiter Quartalsbericht 2018 der Stadtentwässerung Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11538-18)
8. Anfragen
nicht besetzt
9. Informationen der Verwaltung
nicht besetzt
Die Sitzung wird von dem Vorsitzenden - Herrn Pisula - eröffnet.
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün fristgemäß eingeladen wurde, und der Ausschuss beschlussfähig ist. Des Weiteren weist er auf die Sitzungsaufzeichnungen gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsführung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen hin.
1. Regularien
zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Rm Frank benannt.
zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.
zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung
Ergänzungen:
Man einigt sich einstimmig darauf, folgende Vorlagen nachträglich auf die Tagesordnung zu setzen:
Als TOP 3.3 Internationale Gartenausstellung (IGA) 202…,
Empfehlung (DS-Nr.: 11741-18), Dringlichkeitsschreiben liegt vor
Als TOP 5.12 Zweigleisiger Ausbau Brackeler Hellweg/ Asselner Hellweg…,
Empfehlung (DS-Nr.: 11163-18), Dringlichkeitsschreiben liegt vor
Als TOP 5.13 Eisenbahnunterführung Hagener Str.,
Empfehlung (DS-Nr.: 10547-18), Dringlichkeitsschreiben liegt vor
Die Tagesordnung wird, mit den o. a. Ergänzungen, festgestellt.
zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 30. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün am 19.06.2018
Die Niederschrift über die 30. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün am 19.06.2018 wird genehmigt.
2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
zu TOP 2.1
Marktsituation in der Bauwirtschaft und Auswirkungen auf kommunale Bauprojekte
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11669-18)
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt den Sachstandsbericht zu der Marktsituation in der Bauwirtschaft und den Auswirkungen auf kommunale Bauprojekte zur Kenntnis.
3. Dezernatsübergreifende Aufgaben
zu TOP 3.1
Umbau der Dortmunder Wärmeversorgung - Projekt IQ
Herr Flosbach (DEW21) und Herr Stegemann (DEW 21) stellen anhand eines Powerpoint-Vortrages das Projekt vor (siehe Anlage).
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt Kenntnis.
zu TOP 3.2
Starke Quartiere - Starke Menschen Integriertes Handlungskonzept Dortmund Nordstadt
Hier: Durchführung der Teilmaßnahme "Planungen, Gutachten, Evaluation, Öffentlichkeitsarbeit"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11753-18)
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt im Rahmen des integrierten Handlungskonzeptes
Dortmund Nordstadt die Durchführung der Maßnahme „Planung, Gutachten, Evaluation und
Öffentlichkeitsarbeit“ mit Gesamtkosten in Höhe von 150.000 € in den HH-Jahren 2019 und
2020 und beauftragt die Verwaltung mit deren Umsetzung sowie mit der Vergabe der Leistungen an Dritte.
Von den Gesamtkosten entfallen auf die konsumtiven Maßnahmenanteile 60.000 € und
auf die investiven Anteile 90.000 €.
Die Maßnahme wird durch eine Bundes- und Landeszuwendung in Höhe von insgesamt 120.000 € (80 % der förderfähigen Kosten) gefördert. Der städtische Eigenanteil beträgt
somit 30.000 € (20 % der förderfähigen Kosten).
Der entsprechende Zuwendungsbescheid der Bezirksregierung Arnsberg liegt vor.
Die investiven Maßnahmeninhalte in Höhe von 90.000 € bedingen ab dem ersten vollen Nutzungsjahr (dem Haushaltsjahr 2021) eine jährliche Belastung der städtischen Ergebnis-
rechnung in Höhe von 1.500 €.
zu TOP 3.3
Internationale Gartenausstellung (IGA) 2027
- Grundsatzbeschluss zur Teilnahme der Stadt Dortmund -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11741-18)
Hierzu liegt vor Antrag gemäß § 5 (1) GeschO in Verbindung mit § 25 (3) GeschO des Behindertenpolitischen Netzwerks:
„Angesichts der Bedeutung einer barrierefreien Gestaltung der Umwelt für einen immer größer werdenden Teil der Bevölkerung bitte ich für das Behindertenpolitische Netzwerk bereits im Grundsatzbeschluss zur Teilnahme der Stadt Dortmund an der Internationalen Gartenausstellung 2027 um folgende Ergänzung:
Der Rat der Stadt (…)
f) beschließt eine umfassend barrierefreie Gestaltung der Internationalen Gartenausstellung (IGA) 2017 in enger Abstimmung mit den Gremien zur Wahrung der Belange der Menschen mit Behinderungen.
Eine nähere Begründung erfolgt mündlich.“
ABVG 11.09.2018:
Herr Rm Urbanek führt an, dass seine Fraktion mit dieser Maßnahme ein hohes Kostenrisiko verbinde. Vor diesem Hintergrund werde man in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften einen entsprechenden Antrag stellen.
Danach wird wie folgt abgestimmt:
„Die Fraktion DIE LINKE & PIRATEN stellt folgenden Antrag zur Diskussion und Abstimmung:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Erkenntnisse zur Wirksamkeit von Ampelspiegeln in Städten, in denen sie eingesetzt werden, zusammenzutragen und dem Ausschuss vorzustellen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die gewonnenen Erkenntnisse zur Wirksamkeit von Ampelspiegeln auf Dortmund zu übertragen und bei insgesamt positiver Bewertung ein Konzept zur Einführung von Ampelspiegeln an neuralgischen Punkten in Dortmund zu entwickeln und es den zuständigen Gremien zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
Begründung
In den vergangenen Monaten ist es immer wieder zu schweren, teils tödlichen Unfällen gekommen, weil LKW-Fahrer offenbar nur eine stark beschränkte Sicht neben ihr Fahrzeug haben („toter Winkel“) und neben ihrem Fahrzeug stehende oder fahrende Radfahrer nicht gesehen und deshalb angefahren haben.
Die Verbesserung der Sichtverhältnisse ist ein wichtiger Schritt, solche Unfälle künftig zu reduzieren. Ob Ampelspiegel dazu geeignet sind, soll dieser Untersuchungsauftrag klären. Sie werden in unterschiedlichen Städten eingesetzt, anderswo sind sie nach Prüfung nicht eingeführt worden.“
ABVG 11.09.2018:
Frau Uehlendahl teilt hierzu mit, dass man diese Thematik bereits im Frühjahr in der Fachkommission „Großstädtischer Straßenverkehrsbehörden“ des Deutschen Städtetages angesprochen habe.
Weiter berichtet sie, dass 12 von 14 Städten aufgrund eigener Einschätzung bzw. aufgrund von Studien keine Spiegel benutzen würden.
Von diesen 12 Städten würden 2 keine Spiegel mehr einsetzen, nachdem sich trotz der Spiegel tödliche Unfälle mit Radfahrern ereignet hätten. Lediglich Frankfurt und Hannover würden im geringen Umfang Spiegel einsetzen, Hannover dabei aktuell als Projekt.
Einrichtungen wie z.B. der Bike-Flash würden einheitlich von allen Städten abgelehnt.
Die ohnehin in innerstädtischen Bereichen vorhandene Reizüberflutung für Lkw-Fahrer, unzureichende Kenntnis aller Verkehrsteilnehmer, falsche Rückschlüsse an Einmündungen mit und/oder ohne Bike-Flash waren einige der Gründe für die ablehnende Haltung.
Auch die Bezirksregierung Arnsberg habe eine erhebliche Skepsis zum Bike-Flash erkennen lassen.
Herr Rm Berndsen teilt für seine Fraktion mit, dass man dem o. a. Antrag in der Form nicht zustimmen könne. Weiter möchte er aber einen Appell an die Politik im Bund weitergeben, nämlich dass man die Verkehrsassistenten für Radfahrer/innen in LKW’s auch in älteren Baujahren nachrüsten solle.
Herr Rm Gebel teilt hierzu mit, dass es über die angesprochenen 12 Städten hinaus, auch andere Städte wie z. B. Münster gäbe, die diese Spiegel eingeführt hätten und auch weiterhin einsetzen würden. Es scheine dort offenbar gut zu funktionieren, weswegen man sich bisher auch nicht dazu entschlossen habe, die Anbringung dieser Spiegel wieder rückgängig zu machen. Weiter vertrete er die Meinung, dass die von der Verwaltung angeführten Beispiele zu der gesamten Untersuchung noch nicht aussagekräftig genug seien und man sich nicht darauf verlassen könne, dass irgendwann einmal entsprechende Assistenzsysteme flächendeckend im Einsatz seien. Daher bitte er die Verwaltung um weitergehende, überzeugendere Informationen und Argumentationen.
Frau Uehlendahl erklärt hierzu, dass Münster zum Firmenjubiläum von „Brilox“ diese Spiegel gesponsert bekommen und diese dann auch großflächig an den Knotenpunkten eingesetzt habe. Allerdings seien diese Spiegel inzwischen auch nicht mehr an allen Knotenpunkte vorhanden. Man sehe es dort auch sehr kritisch, da man dem LKW-Fahrer damit signalisiere, dass er nur in diese Spiegel schauen müsse, was allerdings nicht ausreiche und natürlich auch nicht dem LKW-Fahrer von seiner Vorsicht entlaste. Zudem führt sie erneut aus, dass 2 Städte gar keine Spiegel mehr benutzen, weil es dort zu tödlichen Unfällen kommen sei. Aufgrund dessen sehe man eher von solchen Spiegel ab.
Nach den abschließenden Erklärungen der Verwaltung, teilt Herr Rm Gebel mit, dass er den Antrag seiner Fraktion zurückziehe.
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt Kenntnis.
zu TOP 5.10
Oberflächengestaltung bei Neubau und Erneuerung von Fahrradwegen
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 11922-18)
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion, DS-Nr.:11922-18-E1):
„Die Fraktion der SPD bittet um Beratung und Beschlussfassung des nachfolgenden Antrages:
Beschlussvorschlag:
1. Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün der Stadt beschließt, dass bei Neubau und
Erneuerung von Fahrradwegen zukünftig ausschließlich Asphalt als Oberflächenbelag verwendet
werden soll, sofern dies möglich ist.
2. Bei Neubauten von Fahrradwegen in Wäldern und Naturschutzgebieten soll zukünftig als
Obenflächenbelag nicht schwarzer Asphalt, sondern farblich hellerer Asphalt verwendet
werden. Ökologische Belange sollen beachtet werden.
Begründung:
Zu 1.: Für Radfahrerinnen und Radfahrer bestehen Sicherheitsrisiken bei Fahrten auf den
unterschiedlichen Untergründen der Fahrradwege der Stadt. Insbesondere Fahrradwege,
bei denen Schotter als Oberflächenbelag gewählt wurde, bieten neben einem
Verschmutzungsrisiko ein Risiko für Stürze und Schäden am Rad. Durch die
Verwendung von Asphalt als Bodenbelag werden diese Risiken verkleinert, der
Fahrkomfort gesteigert und die ganzjährige Befahrung der Radwege ermöglicht.
Auch bietet ein Oberflächenbelag aus Asphalt im Vergleich zu einer wassergebundenen
Wegedecke eine höhere Haltbarkeit und ermöglicht eine kostengünstigere
Pflege. Hinsichtlich der Flächenversiegelung bestehen aus ökologischer Sicht keine
Bedenken gegen eine Asphaltierung der Radwege, da der Niederschlag seitlich von
den Radwegen abfließt und vor Ort verbleibt.
Insgesamt steigert die Verwendung von Asphalt als Obenflächenbelag die Akzeptanz
für die Benutzung von Fahrradwegen. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund
der weiter zunehmenden E-Bike-Nutzung von Bedeutung.
Zu 2.: Durch die Verwendung von hellerem Asphalt wird sichergestellt, dass sich der Bodenbelag
bei hohen Tagestemperaturen im Sommer weniger aufheizt und hierdurch
eine Querung von kleinen Tieren über den Radweg möglich ist.“
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion B‘90/Die Grünen, DS-Nr.:11922-18-E2):
„Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus stellt folgenden Ergänzungsantrag zum
oben genannten Tagesordnungspunkt:
1. Bei einem Neubau oder der Erneuerung von Radwegen in der freien Landschaft
fehlt in Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten für eine Asphaltierung die
rechtliche Grundlage. Aus diesem Grund sollte in dem Bereich möglichst auf eine
Asphaltierung verzichtet werden.
Die Naturschutzverbände und der Naturschutzbeirat sind in die Planung von Radwegen
in der freien Landschaft frühzeitig vor der Erstellung von Beschlussvorlagen
einzubeziehen.
2. Die Verwaltung stellt zur nächsten Sitzung einen aktuellen Sachstandsbericht zum
Radverkehrsnetzplan Dortnund vor.
3. Der Radverkehrsnetzplan Dortmund wird zum Radwegebedarfsplan erweitert, der
neben der Differenzierung von Haupt- und Nebenrouten auch die jeweilige Ausgestaltung
der Radwege (Bestand und Planung) sowie eine Priorisierung beim Ausbau
darstellt.
Diese Aufstellung soll als Grundlage für die weitere Erörterung mit den beteiligten
Ämtern, den Gremien und den Radfahr- bzw. Naturschutzverbänden dienen.
Begründung:
erfolgt mündlich“
ABVG 11.09.2018:
Herr Rm Berndsen erläutert den Antrag seiner Fraktion und ergänzt diesen um folgende Punkte:
3. Bei Eingriff in Landschafts- oder Naturschutzgebiete, wird um frühzeitige Information und Mitnahme der Naturschutzverbände gebeten.
4. Die Verwaltung beauftragt, einen entsprechenden Radwegeausbauplan vorzulegen.
5. Außerdem wird darum gebeten, nach fünf Jahren einen entsprechenden Evaluierungsbericht hinsichtlich der Kosten vorzulegen.
Herr Rm Mader teilt für seine Fraktion mit, dass man sich dem geänderten Antrag der SPD-Fraktion anschließen könne, er bittet aber darum, den Punkt 5 auf drei Jahre (anstatt fünf Jahre) zu ändern.
Herr Rm Dudde bezieht sich zunächst auf den Antrag seiner Fraktion. Hierzu teilt er mit, dass man diesen Antrag zum Teil als Ergänzung zum SPD-Antrag sehe. Unter Punkt 1 seiner Fraktion sei genau das ausformuliert, was Herr Rm Berndsen mit Blick auf die Naturschutzverbände konkretisiert habe.
Über die Punkte 2 und 3 des Antrages könne man getrennt hiervon abstimmen, da diese nicht mit dem Antrag der SPD-Fraktion korrespondieren würden.
Herr Rm Urbanek signalisiert für seine Fraktion zum Antrag der SPD-Fraktion Zustimmung, den Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen sehe man als kontraproduktiv an und werde diesen dementsprechend ablehnen.
Herr Rm Dingerdissen bezieht sich auf den Punkt 2 des SPD-Antrages und teilt mit, dass man diesen Punkt für voreilig halte, weil hier noch kein konkretes Konzept dahinter stehen würde. Aus diesem Grund lehnt er für seine Fraktion den SPD-Antrag ab.
Zum Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen teilt er mit, dass man diesem heute zustimmen könne, da hiermit insgesamt eine Strategie im Zusammenhang mit dem Radwegenetzplan vorgesehen sei.
Es wird wie folgt abgestimmt:
Zu Punkt 2 und 3 des Antrages der Fraktion B‘90/Die Grünen:
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün lehnt diese mehrheitlich, bei Gegenstimmen der Fraktion B‘90/Die Grünen, Fraktion Die Linke & Piraten und Fraktion FDP/BL, ab.
Zu Punkt 1 des Antrages der Fraktion B‘90/Die Grünen:
Man einigt sich mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Fraktion FDP/BL) darauf, den Antrag der SPD-Fraktion um Punkt 1 des o. a. Antrages der Fraktion B‘90/Die Grünen zu ergänzen (neuer Pkt.6.).
Insgesamt ergeht folgender Beschluss:
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün stimmt dem somit ergänzenden folgenden Antrag der SPD-Fraktion mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Fraktion FDP/BL), zu:
1. Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün der Stadt beschließt, dass bei Neubau und
Erneuerung von Fahrradwegen zukünftig ausschließlich Asphalt als Oberflächenbelag verwendet
werden soll, sofern dies möglich ist.
2. Bei Neubauten von Fahrradwegen in Wäldern und Naturschutzgebieten soll zukünftig als
Obenflächenbelag nicht schwarzer Asphalt, sondern farblich hellerer Asphalt verwendet
werden. Ökologische Belange sollen beachtet werden.
3. Bei Eingriff in Landschafts- oder Naturschutzgebiete, wird um frühzeitige Information und Mitnahme der Naturschutzverbände gebeten.
4. Die Verwaltung beauftragt, einen entsprechenden Radwegeausbauplan vorzulegen.
5. Außerdem wird darum gebeten, nach drei Jahren einen entsprechenden Evaluierungsbericht hinsichtlich der Kosten vorzulegen.
6. Bei einem Neubau oder der Erneuerung von Radwegen in der freien Landschaft
fehlt in Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten für eine Asphaltierung die
rechtliche Grundlage. Aus diesem Grund sollte in dem Bereich möglichst auf eine
Asphaltierung verzichtet werden.
zu TOP 5.11
Lesbarkeit der Schilderbrücke auf der B1 im Kreuzungsbereich Semerteichstraße
Antrag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 11921-18)
Hierzu liegt vor Antrag zur TO (CDU-Fraktion, DS-Nr.: 11921-18):
„Die CDU-Fraktion im Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün stellt zur Sitzung am 11.09.2018 folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:
Der Verwaltung wird gebeten, beim zuständigen Straßenbaulastträger darauf hinzuwirken, dass die Lesbarkeit der Schilderbrücke westlich der Kreuzung B1/Semerteichstraße in Fahrtrichtung Unna deutlich verbessert wird.
Begründung
Wie auf dem Foto deutlich erkennbar ist, zeigt die Beschilderung deutliche Abnutzungsspuren. Zunächst rechts fahrende LKW sind dabei häufig zu beobachten, dass sie auf die mittlere Spur wechseln, weil die Fahrer glauben, dass es auf dem rechten Fahrstreifen ausschließlich „rechts“ nach DO-Hörde geht. Das „gerade aus“ nach Paderborn/Unna ist nämlich kaum noch lesbar.
Festzustellen ist in diesem Zusammenhang, dass es vermehrt ausschließlich durch LKW verursachte Unfälle im Bereich der B1 zwischen Semerteichstraße und Joseph-Cremer.-Straße gibt, da die LKW nach Überfahren der Kreuzung B1/Semerteichstraße wieder auf den rechten Fahrstreifen wechseln (wollen) und dabei PKW übersehen.
Vor diesem Hintergrund erscheint eine bessere/deutlichere Beschilderung an dieser Stelle dringend notwendig.“
ABVG 11.09.2018:
Frau Uehlendahl teilt hierzu mit, dass man die Planungen hierfür bereits in das Arbeitsprogramm mit aufgenommen habe. Weiter fügt sie hinzu, dass die Verkehrszeichenbrücke (VZB) in Höhe Raudestr. im Zuge der B1 (FR Unna) abgängig und daher zu erneuern seien. Die stellenweise nicht mehr aktuelle Beschilderung des vor mehr als 50 Jahren errichteten Bestandsbauwerks (BW-Nr: 9007) soll dabei sowohl technisch als auch inhaltlich auf den aktuellen Stand gebracht werden. Dafür werde es notwendig, die tragende Stahlkonstruktion abzureißen und neu zu errichten.
Die momentane, elektrisch illuminierte Beschilderung sei teilweise nicht mehr aktuell und entspreche nicht mehr dem Stand der Technik. Die neue Verkehrszeichenbrücke werde mit einer Beschilderung der Reflektionsklasse „Typ III“ bestückt, was wiederum erlaube, auf eine Stromversorgung des neuen Bauwerks zu verzichten. Eine erfolgte Variantenuntersuchung ergab, den Ersatzneubau aus baupraktischen Gründen einige Meter vor dem jetzigen Standort zu errichten, die wegweisende Funktionalität werde dadurch nicht beeinträchtigt.
Die Maßnahme sei in der derzeitigen Haushaltplanung berücksichtigt.
Das Ziel sei, noch dieses Jahr einen Baubeschluss für die Maßnahme zu erwirken, so dass eine Durchführung der Baumaßnahme im 2. Quartal 2019 aus heutiger Sicht realistisch sei.
Herr Rm Mader führt an, dass er den o. a. Antrag seiner Fraktion unter der Voraussetzung zurückziehe, dass die Verwaltung dem Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün die konkrete Planung der Beschilderung vorab zur Kenntnis vorlegen werde.
Frau Uehlendahl signalisiert hierzu ihre Zustimmung.
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt Kenntnis.
zu TOP 5.12
Zweigleisiger Ausbau Brackeler Hellweg / Asselner Hellweg - Beschlusserhöhung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11163-18)
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei einer Enthaltung (Fraktion Die Linke & Piraten), nachfolgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat der Stadt beschließt, das für den zweigleisigen Ausbau des Brackeler und Asselner Hellwegs im Baubeschluss mit der DS-Nr. 04452-16 am 29.09.2016 beschlossene Gesamtinvestitionsvolumen von 3.300.000,00 Euro um 2.300.000,00 Euro auf 5.600.000,00 Euro zu erhöhen.
Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus dem Budget des FB 66 / PB 012 aus der Investitionsfinanzstelle 66B01202014438 – Asselner Hellweg von In den Börten bis Asselner Straße – mit folgenden Auszahlungen:
Haushaltsjahr 2018: 100.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2019: 1.700.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2020: 2.800.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2021: 800.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2022: 100.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2023: 100.000,00 Euro
Die Investition bedingt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr, dem Haushaltsjahr 2024, einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 92.255,25 Euro.
zu TOP 5.13
Eisenbahnüberführung Hagener Straße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10547-18)
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat beschließt, wie im Grundsatzbeschluss mit der Drucksache Nr.: 05299-16 aufgeführt, die finanziellen Auswirkungen zur Erneuerung der Eisenbahnüberführung Hagener Straße mit einer Durchfahrtshöhe von 4,50 m und einer lichten Breite von 15,20 m mit einer Gesamtaufwendung in Höhe von 5.000.000,00 Euro und gleichzeitig den Umbau der Hagener Straße mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 800.000,00 Euro.
Die Finanzierung der Umgestaltung der Straße erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66O01202014670 - Umbau Hagener Straße - mit folgenden Auszahlungen:
Haushaltsjahr 2019 50.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2020 50.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2021 700.000,00 Euro
Die Investition in die Umgestaltung der Straße bedingt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr, dem Haushaltsjahr 2022, einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 9.400,00 Euro.
Die Finanzierung des Neubaus der Eisenbahnüberführung Hagener Straße in Höhe von 5.000.000,00 Euro erfolgt in den Haushaltsjahren 2019ff. aus dem Kostenträger 6612021B0012 und dem Sachkonto 529 300.
6. Angelegenheiten der Friedhöfe
zu TOP 6.1
Friedhöfe Dortmund - 2. Quartalsbericht für das Wirtschaftsjahr 2018
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11629-18)
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt den Bericht zur Kenntnis.
7. Angelegenheiten der Stadtentwässerung
zu TOP 7.1
Risikofrüherkennungssystem der Stadtentwässerung Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11204-18)
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün als Betriebsausschuss nimmt das Konzept zum Risikoführerkennungssystem des Eigenbetriebs Stadtentwässerung zur Kenntnis.
zu TOP 7.2
Zweiter Quartalsbericht 2018 der Stadtentwässerung Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11538-18)
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün als Betriebsausschuss nimmt den Quartalsbericht des Eigenbetriebs Stadtentwässerung zur Kenntnis.
8. Anfragen
- nicht besetzt -
9. Informationen der Verwaltung
- nicht besetzt -
Der öffentliche Teil der Sitzung endet um 17:34 Uhr.
Frank Pisula Reinecke
Ratsmitglied Vorsitzender Schriftführerin
Zu TOP 3.1:
TOP 3.1.pdf
Zu TOP 5.2:
zu TOP 5.2.pdf
© Stadt Dortmund
•
© Dortmunder Systemhaus