über die 12. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
am 28.11.2013
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund
Sitzungsdauer: 15:05 - 16:35 Uhr
Anwesend:
1. Stimmberechtigte Mitglieder:
Rm Ulrich Monegel (CDU)
Rm Jutta Starke (SPD)
Rm Erwin Bartsch (CDU)
Rm Birgit Jörder(SPD) i.V. für Rm Hendrik Berndsen
Rm Uwe Waßmann(CDU) i.V. für Rm Jürgen Böhm
Rm Ursula Hawighorst-Rüßler(B 90/Die Grünen) i.V. für Rm Dr. Jürgen Brunsing
Rm Dirk Goosmann (SPD)
Rm Helmut Harnisch (SPD)
Rm Utz Kowalewski (Die Linke)
Rm Ulrich Langhorst (B 90/Die Grünen)
Rm Ulrike Matzanke (SPD)
Rm Thomas Pisula (CDU)
Rm Olaf Radtke (SPD)
Rm Udo Reppin (CDU)
Rm Lars Rettstadt (FDP/BL)
Rm Ingrid Reuter (B 90/Die Grünen)
Rm Hans-Georg Schwinn (B 90/Die Grünen)
Rm Roland Spieß (SPD)
Rm Michael Taranczewski (SPD)
Rm Thomas Tölch (SPD)
2. Beratend:
./.
3. Verwaltung:
StK Jörg Stüdemann
Jürgen Wissmann – StA 20
Matthias Schulte – StA 20
Gerd Mehlgarten – StA 20
Alfred Leist – StA 21
Walter Nickisch – StA 23
Detlef Niederquell –StA 23
Bernd Kruse – 52 /SFB
Uta Bertram – EB 68
Sigrid Müller – EB 68
Jürgen Skaliks – EB 57
Klaus Burkholz – 51/AL
Lothar Welsch – 41/BGL
Detlef Woltering 41/BGL
4. Gäste:
./.
Veröffentlichte Tagesordnung:
1. Regularien
1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
1.3 Feststellung der Tagesordnung
2. Finanzen
2.1 Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2014
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10803-13)
Die Ratsmitglieder haben die Unterlagen im Rahmen eines Sonderversandes bereits erhalten.
Ausbau der Seniorenbüros
Überweisung: Seniorenbeirat aus der öffentlichen Sitzung vom 29.08.2013
(Drucksache Nr.: 10560-13)
2.2 Bürgerhaushalt
Hier: Einbringung der Bürgervorschläge
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10621-13)
2.3 Wirkungsortientierter Haushalt 2014
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10851-13)
Die Ratsmitglieder haben die Unterlagen im Rahmen eines Sonderversandes bereits erhalten.
2.4 Satzung und Gebührentarif für den Rettungsdienst der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10988-13)
2.5 Stellenplan für das Haushaltsjahr 2014
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10941-13)
2.6 Erhöhung der Teilnehmerbeiträge für Veranstaltungen in der Kinder- und Jugendförderung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10971-13)
2.7 Leistungsorientierte Bezahlung der Beamtinnen und Beamten der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11252-13)
3. Beteiligungen
3.1 Wirtschaftsplan, Produkt- und Leistungsplanung und Wirkungsorientierter Haushalt 2014 für die Wirtschaftsförderung Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10892-13)
3.2 Gebührensatzung nebst Gebührentarif für die Friedhöfe Dortmund; Entgeltordnung für Pflegerechte
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10852-13)
3.3 Änderung von Nutzungs- und Entgeltordnungen in den Kulturbetrieben Dortmund zum 01.01.2014
- Entgeltordnung für die Bibliotheken der Stadt Dortmund
- Entgeltordnung für die Museen der Stadt Dortmund
- Entgeltordnung für die Musikschule der Stadt Dortmund
- Nutzungs- und Entgeltordnung für das Dortmunder U der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10968-13)
3.4 Wirtschaftsplan 2014 der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10822-13)
3.5 Friedhöfe Dortmund - Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2014
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10844-13)
3.6 Nebenamtliche Geschäftsführung der Technologiezentrum Dortmund GmbH und der Technologiezentrum Dortmund Management GmbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11281-13)
3.7 Wirtschaftsplan 2014 für die Kulturbetriebe Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10929-13)
3.8 Änderung des Gesellschaftsvertrages der Westfalenhallen Dortmund GmbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11312-13)
4. Liegenschaften
4.1 Umsetzung von Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen (3. Sachstandsbericht)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10797-13)
4.2 Bericht über den Sachstand zur Verpachtung von Flächen auf den städtischen Altdeponien Deusenberg (Huckarde) und Nordost Alt (Grevel) für die Errichtung und den Betrieb von Photovoltaikanlagen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10945-13)
4.3 Änderung der Miet- und Benutzungsordnung der Geräteausleihstelle des Jugendamtes (Neufestsetzung der Miettarife)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10969-13)
4.4 Sanierung und Neugestaltung der Gastronomie und des Eingangsbereiches im Zoo Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11184-13)
4.5 Ausbau von Betreuungsplätzen für Kinder von 4 Monaten bis zum Schuleintritt;
hier: Sachstandsbericht für die Jahre 2012/2013 und Vorausschau für das Jahr 2014
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10953-13)
5. Sondervermögen
5.1 Wirtschaftsplan 2014 des Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10759-13)
6. Sonstiges
6.1 Inklusion in Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10684-13)
Die Ratsmitglieder haben die Unterlagen im Rahmen eines Sonderversandes bereits erhalten.
Die Sitzung wird vom Vorsitzenden - Herrn Ratsmitglied Monegel - eröffnet und geleitet.
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschlussfähig ist.
1. Regularien
zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr Reppin benannt.
zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.
zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung
Folgender TOP wurde in der Sitzung am 14.11.13 in die Sitzung am 28.11.13 geschoben:
Leistungen der Straßenreinigung
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 11180-13-E2)
Unterlagen wurden zur Sitzung am 14.11.13 versandt
Die Angelegenheit wird unter Punkt 2.8 behandelt.
Die Verwaltung zieht folgende Vorlage, die unter 2.10 vorsortiert ist, zurück:
Teilnahme der Stadt Dortmund bei !SING - DAY OF SONG 2014
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11327-13)
- einstimmige Ablehnung im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit am 26.11.13!
Die Verwaltung hat gebeten, folgende Vorlagen, die Sie im Nachversand bzw. als Tischvorlage erhalten haben, im Wege der Dringlichkeit zu behandeln:
Bericht über die Einhaltung der Budgets im Produktbereich 006 Kinder-, Jugend- und
Familienhilfe, Stichtag 30.09.2013
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11284-13)
Die Angelegenheit wird unter Punkt 2.9 behandelt.
Fortführung des Klangvokal Musikfestival Dortmund nach 2014
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11355-13)
Die Angelegenheit wird unter Punkt 2.11 behandelt.
Entwicklung einer Konzeption für das "Vokalmusikzentrum Dortmund" und Ansiedlung der Chorakademie im Konzerthaus Dortmund ab Herbst 2014 im Brückstraßenviertel
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11354-13)
Die Angelegenheit wird unter Punkt 2.12 behandelt.
Satzung zur ersten Änderung der Verwaltungsgebührensatzung nebst Gebührentarif der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11098-13)
Die Angelegenheit wird unter Punkt 2.13 behandelt.
Sachstandsbericht zum Aufbau eines gesamtstädtischen Investitionscontrollings für Hochbaumaßnahmen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11010-13)
Die Angelegenheit wird unter Punkt 2.14 behandelt.
Kommunale Arbeitsmarktstrategie 2015 / Fortführung von Teilbereichen der bisherigen Bürgerarbeit / Änderung der vom Rat am 20.12.2012 beschlossenen Projekte
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11420-13)
Die Angelegenheit wird unter Punkt 2.15 behandelt.
Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule in der Stadt Dortmund zum 01.08.2014.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11036-13)
Die Angelegenheit wird unter Punkt 2.16 behandelt.
Genehmigung von erheblichen außerplanmäßigen Auszahlungen für den Bereich der Kindertageseinrichtungen gem. § 83 Abs.2 GO NRW
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11283-13)
Die Angelegenheit wird unter Punkt 2.17 behandelt.
Abwicklung der ÖPNV-Pauschale nach § 11 Abs. 2 ÖPNVG NRW
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11298-13)
Die Angelegenheit wird unter Punkt 3.9 behandelt.
Botanischer Garten Rombergpark
Bildungsforum Natur und Umwelt - Neubau des Schulbiologischen Zentrums
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11365-13)
Die Angelegenheit wird unter Punkt 3.10 behandelt.
Wirtschaftsplan 2014 des Eigenbetriebs FABIDO
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11261-13)
Die Angelegenheit wird unter Punkt 3.11 behandelt.
Behandlung von Forderungen aus dem Bereich Stadtentwässerung zum 31.12.2013
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11465-13)
Die Angelegenheit wird unter Punkt 3.12 behandelt.
Schaffung der baulichen Voraussetzungen für die Übermittagsverpflegung an der Heinrich-Böll Gesamtschule
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10757-13)
Die Angelegenheit wird unter Punkt 4.6 behandelt.
Straßengrunderneuerungsprogramm 2014 - 2015
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11004-13)
Die Angelegenheit wird unter Punkt 4.7 behandelt.
Umbau der Berghofer Straße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11022-13)
Die Angelegenheit wird unter Punkt 4.8 behandelt.
Grundsanierung Ostwall 64
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11388-13)
Die Angelegenheit wird unter Punkt 4.9 behandelt.
Umsetzung der Brandschutzrückstellungen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09437-13)
Die Angelegenheit wird unter Punkt 6.2 behandelt.
Mit diesen Änderungen wird die Tagesordnung festgestellt.
2. Finanzen
zu TOP 2.1
Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2014
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10803-13)
hierzu -> Beratung des Haushaltsplanentwurfes 2014
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10803-13-E5)
hierzu -> Ausbau der Seniorenbüros
Überweisung: Seniorenbeirat aus der öffentlichen Sitzung vom 29.08.2013
hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 10803-13-E7)
hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 10803-13-E16)
hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 10803-13-E9)
hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 10803-13-E11)
hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 10803-13-E10)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften verschiebt den Tagesordnungspunkt in seiner Sitzung am 28.11.13 in seine Sondersitzung am 05.12.13.
zu TOP 2.2
Bürgerhaushalt
Hier: Einbringung der Bürgervorschläge
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10621-13)
Wegen des Zusammenhangs mit den Haushaltsberatungen vertagt der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften die Vorlage und wird sie in der Sitzung am 05.12.2013 beraten.
zu TOP 2.3
Wirkungsortientierter Haushalt 2014
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10851-13)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 20.11.2013
hierzu -> Stellungnahme zum TOP (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 10851-13-E4)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vertagt die Vorlage und wird sie in seiner Sitzung am 05.12.2013 beraten.
zu TOP 2.4
Satzung und Gebührentarif für den Rettungsdienst der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10988-13)
Herr Rm Reppin (CDU-Fraktion) bittet darum, die Vorlage auf den 05.12.2013 zu vertagen, damit noch die Empfehlung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden einfließen kann.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vertagt die Vorlage auf den 05.12.2013.
zu TOP 2.5
Stellenplan für das Haushaltsjahr 2014
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10941-13)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vertagt die Vorlage und wird sie am 05.12.2013 beraten.
zu TOP 2.6
Erhöhung der Teilnehmerbeiträge für Veranstaltungen in der Kinder- und Jugendförderung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10971-13)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Stimmenthaltung durch die Fraktion Die Linke, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die von der Verwaltung vorgeschlagenen Erhöhungen der Teilnehmerbeiträge für Veranstaltungen in der Kinder- und Jugendförderung ab den 01.01.2014.
zu TOP 2.7
Leistungsorientierte Bezahlung der Beamtinnen und Beamten der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11252-13)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Regelungen zur leistungsorientierten Bezahlung bei der Stadt Dortmund zur Kenntnis und beschließt, dass die Mittel für die Leistungsbezüge der Beamtinnen und Beamten entsprechend der jeweiligen Dienstvereinbarung zur leistungsorien-tierten Bezahlung nach § 18 TVöD-V bei der Stadt Dortmund jährlich zur Verfügung gestellt werden.
zu TOP 2.8
Leistungen der Straßenreinigung
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 11180-13-E2)
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung aus der Sitzung vom 14.11.13 vor.
für Ihre Anfrage bedanke ich mich. Mit der Thematik hat sich das Tiefbauamt der Stadt Dortmund unter Beteiligung der Entsorgung Dortmund GmbH (EDG) beschäftigt. Hierzu ist das Folgende mitzuteilen:
Die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren im Stadtgebiet Dortmund erfolgt nach den Maßgaben des Straßenreinigungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen und der darauf beruhenden Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund, in der jeweils gültigen Fassung. Die Entsorgung Dortmund GmbH führt die Leistungen für die Stadt Dortmund auf der Grundlage des Straßenreinigungsvertrages vom 24. November 1991 aus, der mit Wirkung ab dem 1. Januar 1992 in Kraft getreten ist.
Spezielle Ermächtigungsgrundlage für die Gebührenerhebung ist § 3 Abs. 1 Satz 1 Straßenreinigungsgesetz Nordrhein-Westfalen. Danach können die Gemeinden von den Eigentümern der durch die Straßen erschlossenen Grundstücke als Gegenleistung für die Kosten der Straßenreinigung eine Benutzungsgebühr nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erheben.
Die Gebühren, die die Stadt Dortmund u. a. aufgrund der Verträge mit EDG erhebt, unter- liegen im Übrigen der Preisprüfung durch die Bezirksregierung Arnsberg. Die jährliche Preisprüfung ist bisher stets ohne Beanstandungen erfolgt.
Die Straßenreinigung nach dem Straßenreinigungsgesetz Nordrhein-Westfalen wird als Teil allgemeiner Daseinsvorsorge verstanden, bezweckt aber auch ordnungsbehördliche Gefahrenabwehr, in der sie ihren Ursprung hat. (OVG NW, Urteil vom 28. September 1989 – 9A 1974/87, - NW BL 1990, 163 /E1). Sie dient im Wesentlichen der Hygiene und Verkehrssicherheit.
Reinigung der Straße bedeutet darüber hinaus nicht, dass jeder einzelne Quadratmeter der Fahrbahn bzw. des Gehwegs gereinigt werden muss. Häufig verhindern geparkte PKW und andere Hindernisse die umfassende Reinigung. Auch ist es in modernen Wohngebieten mit ihren verschachtelten und verwinkelten, teilweise verkehrsberuhigten Bereichen, in denen zudem eine Vielzahl von Straßenmöblierungen vorhanden sind, nicht immer möglich, mit Kehrmaschinen jeden Winkel der Straße zu erreichen. Eine Verpflichtung der Straßenreinigung per Hand besteht in diesem Fall nicht. Die Straßenreinigung steht anerkanntermaßen unter dem Vorbehalt der Effizienz und Wirtschaftlichkeit.
Eine Kommune kann auch aufgrund sachgerechter Kriterien unterschiedliche Reinigungs- standards in ihren Straßen – je nach Straßenkategorie – vorsehen. Die Reinigung kann sich also an dem Standard orientieren, wie er nach den gegebenen Verkehrsverhältnissen an der jeweiligen Straße sinnvoll erreicht werden kann. Die für Dortmunder Straßen bisher festgesetzten Reinigungshäufigkeiten belaufen sich aufgrund der bisherigen Einstufung durch die politischen Gremien auf 1 x, 2 x, 3 x und 6 x wöchentlich mit entsprechender Auswirkung auf die Gebührenhöhe. Die Reinigung erfolgt den Anforderungen entsprechend im Rahmen des Straßenreinigungsvertrages. Die Reinigungsmethodik richtet sich nach örtlichen Gegebenheiten, die Reinigung selbst wird unter Berücksichtigung von Witterungseinflüssen und örtlichen Gegebenheiten maschinell, manuell mittels Kehrbesen oder in Kombination von beidem durchgeführt. Sie endet unmittelbar mit der erfolgten Reinigungsmaßnahme.
Das bedeutet, wenn nach erfolgter Reinigung z. B. eine Werbung verteilt wird, ist es möglich, dass nur Stunden später die Straße mit verwehten Zeitungen oder Werbezetteln teilweise verschmutzt ist.
Um die Kosten der Reinigung und damit die Gebühren möglichst niedrig zu halten, wird die notwendige Mitarbeiterzahl und die Sachmittelausstattung im wesentlichen unter Zugrunde-legung eines auf das ganze Jahr bezogenen Reinigungsaufwandes und nicht für Spitzenzeiten (Winterdienst, Laubzeit) zu Grunde gelegt.
Alle sich aus der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Dortmund ergebenden Reinigungspflichten wurden der Entsorgung Dortmund GmbH mit Wirkung ab dem 1. Januar 1992 durch Straßenreinigungsvertrag vom 24. Dezember 1991 übertragen. Die Anforderungen an die Durchführung der Reinigung ergeben sich aus der Anlage 1 zum Reinigungsvertrag, worin u. a. festgelegt ist:
„Die Reinigung besteht aus der ordnungsgemäßen, nicht aber einer darüber hinausgehenden ästhetischen Reinigung. Die Reinigung ist dann lediglich ästhetisch, wenn sie unter keinem Gesichtspunkt erforderlich ist, um einer Behinderung der Straßennutzung oder einer Gefährdung des Verkehrs vorzubeugen bzw. eine Behinderung oder Gefährdung zu beseitigen.
Die ordnungsgemäße Reinigung umfasst die Sauberhaltung der Fahrbahnen und Gehwege einschl. des Besprengens mit Wasser zur Verhinderung von Staubentwicklung. Sie ist in der Regel beschränkt auf das Entfernen von Gegenständen, welche die Straße verunreinigen.
Die Reinigung erfolgt manuell und / oder maschinell, wobei sicherzustellen ist, dass Staubentwicklung und Lärmbelästigung möglichst vermieden werden. Soweit auf Grund größeren Arbeitsanfalles – z. B. während der Laubzeit oder aus sonstigen nicht von der EDG zu vertretenden Gründen (Winterdiensteinsätze, Streugutbeseitigung u. a.) – eine planmäßige Reinigung nicht leistbar ist, soll nach Möglichkeit eine punktuelle Reinigung im gesamten Tagesrevier erfolgen (Beseitigung grober Schmutzstellen). Dabei hat die Verkehrssicherung Vorrang. Die in der Straßenreinigung geleisteten Arbeiten sind nachzuweisen.“
Hierzu unterhält die EDG ein entsprechendes Kontrollsystem. Darüber hinaus besteht für die Öffentlichkeit die Möglichkeit Reinigungsmängel telefonisch (9111-333) bzw. elektronisch (info@edg.de) an die EDG zu melden.
Stadtseitig sind im Betrieb Technische Dienste des Tiefbauamtes täglich 20 Verkehrsicherheitskontrolleure (VSK) u. a. mit der Aufgabe im Einsatz, die Reinigungsqualität der Straßen und Gehwege zu kontrollieren. Dies betrifft in erster Linie die Verkehrssicherheit. Im Bedarfsfall erfolgt eine Meldung der VSK an die Zentrale der Betriebshöfe. Bei extremer Verkehrsgefahr erfolgt eine sofortige Meldung und der VSK verbleibt an der Gefahrenstelle bis zur Übernahme durch die zugeteilte Arbeitskolonne. Ebenso sind in jedem Stadtbezirk Meister der Technischen Dienste im Einsatz. Bei Problemfällen haben die Meister eine direkte Verbindung zum jeweiligen Bezirksmeister der EDG. Daher ist eine umfassende stadtseitige Kontrolle der Straßenreinigungsleistungen gewährleistet.
Bezug nehmend auf die konkrete Anfrage zur Stockumer Straße und Nortkirchenstraße erfolgt eine satzungsgemäße Regelreinigung mittels Kehrmaschine und Kehrarbeiter. Bei Ausfall der planmäßigen Reinigung durch z. B. Laubzeit, Winterdienst wird nach Möglichkeit eine punktuelle Reinigung durch Abfahren des gesamten Tagesreviers - in der Regel mittels LKW durchgeführt - und es werden nach Leistbarkeit grobe Verschmutzungen beseitigt. Im Zuge der Reinigungsdurchführung erfolgt beim Kehrarbeitereinsatz bei Bedarf auch eine grobe Sauberhaltung der Grünbereiche in Besentiefe. Die darüber hinausgehende Pflege der Grünflächen obliegt dem Tiefbauamt.
Die Überprüfung der Tagesreviere hat zum Ergebnis geführt, dass keine Reinigungsversäumnisse im Sinne der Straßenreinigungssatzung vorliegen. Die Straßenreinigung wird in Dortmund entsprechend den sich aus den vorgenannten rechtlichen Vorgaben und der einschlägigen Rechtssprechung ergebenden Anforderungen erfüllt.
Als Ansprechpartner steht Ihnen beim Tiefbauamt Herr Finger (Tel.: 50 – 29011) zur Verfügung.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 11180-13-E2) zur Kenntnis.
zu TOP 2.9
Bericht über die Einhaltung der Budgets im Produktbereich 006 Kinder-, Jugend- und
Familienhilfe, Stichtag 30.09.2013
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11284-13)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den Bericht über die Einhaltung der Budgets im Produktbereich 006 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe mit Stand vom 30.09.2013 zur Kenntnis.
zu TOP 2.10
Teilnahme der Stadt Dortmund bei !SING - DAY OF SONG 2014
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11327-13)
Die Vorlage „Teilnahme der Stadt Dortmund bei !SING – DAY OF SONG 2014“ wurde zu Beginn der Sitzung unter Feststellung der Tagesordnung zurückgezogen.
zu TOP 2.11
Fortführung des Klangvokal Musikfestival Dortmund nach 2014
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11355-13)
Frau Starke (SPD-Fraktion) macht im Namen der SPD-Fraktion Beratungsbedarf geltend und bittet darum, die Vorlage in den Rat durchlaufen zu lassen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 2.12
Entwicklung einer Konzeption für das "Vokalmusikzentrum Dortmund" und Ansiedlung der Chorakademie im Konzerthaus Dortmund ab Herbst 2014 im Brückstraßenviertel
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11354-13)
Frau Starke (SPD-Fraktion) macht im Namen der SPD-Fraktion Beratungsbedarf geltend und bittet darum, die Vorlage in den Rat durchlaufen zu lassen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 2.13
Satzung zur ersten Änderung der Verwaltungsgebührensatzung nebst Gebührentarif der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11098-13)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung zur ersten Änderung der Verwaltungsgebührensatzung nebst Gebührentarif der Stadt Dortmund.
zu TOP 2.14
Sachstandsbericht zum Aufbau eines gesamtstädtischen Investitionscontrollings für Hochbaumaßnahmen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11010-13)
Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bittet, diese Vorlage ebenfalls noch in die nächste Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien einzubringen. Weiterhin bittet sie, diese Vorlage auch in die Bezirksvertretungen einzubringen und heute noch keine Empfehlung auszusprechen.
Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) gibt an, dass es sich um ein Missverständnis handele. Es ginge darum, dass die Eigentümerseite, das Liegenschaftsamt, seine bisherigen Darstellungsweisen, Steuerungsweisen, Controllingmaßnahmen und auch die Abläufe und Darstellung der Investitionsmittel, die benutzt worden seien, anders aufbereiten werde, in enger Abstimmung mit der Immobilienwirtschaft. Es handele sich um eine Sache, die sich komplett auf der Seite des Liegenschaftsbereiches abspiele. Der Rat habe die Verwaltung mit den letzten beiden Haushaltsbeschlüssen beauftragt, ein solches Immobilienmonitoring und ein Investitionscontrollingverfahren zu installieren. In den Bezirken habe dieses Verfahren erstmal nichts zu suchen, das Ergebnis ja, aber dieser Sachstandsbericht mit einem aktuellen Status sei in den einzelnen Bezirken nicht zu diskutieren und mache auch keinen Sinn, da es sich nur um die Methode handele und nicht um das Ergebnis. Es ginge um die Frage, wie die Verwaltung sich insgesamt in diesem Bereich organisiere. Auch der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien (AUSWI) sei an der Stelle nicht fachlich und sachlich zuständig, aber gegen eine Kenntnisnahme spreche nichts. Er könne nur abraten, in ein solches Prozedere einzusteigen.
Frau Reuter bittet dennoch, die Vorlage an den AUSWI zur Empfehlung weiterzuleiten. Auch bittet sie, den Bezirksvertretungen diese Vorlage nach Beschlussfassung zumindest zur Kenntnis zu geben, es sollte im Interesse der Verwaltung sein, dieses positive Verwaltungshandeln auch in die Öffentlichkeit zu tragen.
Herr Stüdemann äußert, dass er gegen eine Empfehlung im AUSWI keine Einwände habe. Bei den Bezirken habe er deshalb Schwierigkeiten damit, da es sich um eine Frage der zentralen Organisation der Stadt handele. Er erkenne keinen bezirklichen Zusammenhang.
Herr Monegel (Vorsitzender, CDU-Fraktion) stellt den Verfahrensvorschlag von Frau Reuter zur Diskussion.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Sachstandsbericht zum Aufbau eines gesamtstädtischen Investitionscontrollings für Hochbaumaßnahmen zur Kenntnis und beschließt die vorgeschlagene Vorgehensweise.
Außerdem wird die Vorlage an den AUSWI zur Beratung überwiesen und die Bezirksvertretungen erhalten die Vorlage nach Beschlussfassung durch den Rat zur Kenntnisnahme.
zu TOP 2.15
Kommunale Arbeitsmarktstrategie 2015 / Fortführung von Teilbereichen der bisherigen Bürgerarbeit / Änderung der vom Rat am 20.12.2012 beschlossenen Projekte
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11420-13)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ist sich darüber einig, die Vorlage zu vertagen und sie am 05.12.2013 zu beraten.
zu TOP 2.16
Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule in der Stadt Dortmund zum 01.08.2014.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11036-13)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vertagt die Vorlage und wird sie am 05.12.2013 beraten.
zu TOP 2.17
Genehmigung von erheblichen außerplanmäßigen Auszahlungen für den Bereich der Kindertageseinrichtungen gem.§83 Abs.2 GO NRW
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11283-13)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vertagt die Vorlage und wird sie am 05.12.2013 beraten.
3. Beteiligungen
zu TOP 3.1
Wirtschaftsplan, Produkt- und Leistungsplanung und Wirkungsorientierter Haushalt 2014 für die Wirtschaftsförderung Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10892-13)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vertagt die Vorlage und wird sie am 05.12.2013 beraten.
zu TOP 3.2
Gebührensatzung nebst Gebührentarif für die Friedhöfe Dortmund; Entgeltordnung für Pflegerechte
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10852-13)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen: