über die 3. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
am 16.03.2021 in der Messe Westfalenhallen, Halle 1U
Sitzungsdauer: 16:00 - 20:05 Uhr
Anwesende stimmberechtigte Mitglieder:
Rm Beckmann
Rm Bohnhof
sB Brunnert
Rm Dsicheu Djine
Rm Frebel
Rm Heymann in Vertretung für Rm Goosmann
Rm Grollmann
Rm Heidkamp
Rm Hoffmann
Rm Keßler in Vertretung für Rm Karadas
Rm Kaminski in Vertretung für sB Lührs
Rm Lyding-Lichterfeld
sB Martinschledde
Rm Brunner in Vertretung für Rm Noltemeyer
sB Dr. Reinbold
Rm Schmidt
Rm Schultze
Rm Nienhoff in Vertretung für Rm Wallrabe
Rm Weber
Rm Zweier
Abwesende stimmberechtigte Mitglieder
Rm Diwisch
Anwesende beratende Mitglieder:
Rm Deyda
sE Preuß
sE Gungl
Anwesende der Verwaltung:
Stadtrat Dahmen (3/Dez)
Frau Siekmann (32/FBL)
Herr Kruse (33/FBL)
Herr Dr. Wurm (32/2-VET)
Herr Schulz (3/FBL)
Herr Spoo (3/1)
Herr Berg (3/Dez)
Veröffentlichte Tagesordnung:
Tagesordnung (öffentlich)
für die 3. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden,
am 16.03.2021, Beginn 16:00 Uhr,
Messe Westfalenhallen, Halle 1U
1. Regularien
1.1 Verpflichtung sachkundiger Bürger*Innen
Verpflichtung
1.2 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.3 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
1.4 Feststellung der Tagesordnung
1.5 Genehmigung der Niederschrift über die 2. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 09.02.2021
2. Beratung von Eingaben
2.1 Sicherstellung und Festsetzung von Steinbruch und Teich am Waldhausweg
Eingabe
(Drucksache Nr.: 19588-21)
2.2 Verlegung der Landeschwelle am Flughafen Dortmund
Eingabe
(Drucksache Nr.: 19806-21)
2.3 Bericht über die weitere Behandlung von Eingaben nach § 6 (2) Geschäftsordnung ABöAB für den Zeitraum vom 01.07.2020 bis zum 31.12.2020
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20078-21)
3. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
3.1 Aktuelle Sachstandsberichte aus dem Dezernat 3
mündlicher Bericht
Herr Dahmen berichtet kurz mündlich
4. Anträge und Stellungnahmen der Verwaltung
4.1 Stellungnahmen der Verwaltung
4.1.1 Sachstand "Masterplan Kommunale Sicherheit - Angsträume"
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 17736-20-E2)
4.1.2 Verschärfung der Maskenpflicht durch die Stadt Dortmund
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 19878-21-E1)
4.1.3 Abfallentsorgung Brunnenstr. 43, Beschwerde über die Aufgabe des gewährten freien Zugangs durch die EDG
zum 31.12.2020
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 18556-20-E3)
4.1.4 Baumaßnahmen Feuerwehrgerätehaus LZ 15 - HOM 124
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 19823-21-E1)
4.2 Anträge der Fraktionen
4.2.1.a Ersthilfesystem "MobileRetter"
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 20160-21)
4.2.1.b Einführung des Systems "Mobile Retter"
Gemeins. Antrag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen, CDU-Fraktion,)
(Drucksache Nr.: 20195-21)
4.2.2.a Schafhaltung in Dortmund
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 20082-21)
4.2.2.b Verstöße gegen den Tierschutz auf Dortmunder Stadtgebiet
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 20250-21)
4.2.2.c Tierschutzverstösse in Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 20247-21)
4.2.3 Masterplan Sicherheit - Sachstand
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 20188-21)
4.2.4 Mitarbeiter der Task-Force Corona für den KOD qualifizieren
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 20189-21)
4.2.5 Sondernutzungsflächen
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 20162-21)
4.2.6 Mobile Freizeitparks
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 20165-21)
4.2.7 Migration durch Erklärung zum „sicheren Hafen“
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 20234-21)
4.2.8 Aufenthaltsrecht durch „Härtefall-Kommission“
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 20235-21)
4.2.9 Frühzeitige Bereitstellung der Sitzungsunterlagen der politischen Gremien auf der Netzseite der Stadt
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 20251-21)
4.2.10 Stadttauben in Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 20246-21)
4.3 Überweisungen anderer Gremien
5. Vorlagen und Berichte der Verwaltung
5.1 Ordnungsamt
5.1.1 Parkraumkonzept PHOENIX See
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18751-20)
5.1.2 Entwicklung und Umsetzung von Sofortmaßnahmen zur Stärkung und Attraktivierung der City
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19852-21)
5.1.3 Sperrstunde
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20198-21)
5.2 Bürgerdienste
5.2.1 Entwicklung der Bürgerdienste im Jahr 2020
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 19859-21)
5.3 Feuerwehr
5.3.1 Einrichtung von drei befristen Planstellen für das Projekt "Digitalisierung in der Gefahrenabwehr"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16593-20)
5.4 Rechtsamt
5.5 andere Fachbereiche
5.5.1 Übertragung von Gremiensitzungen per Live-Streaming
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20122-21)
6. Mitteilungen des Vorsitzenden
1. Regularien
zu TOP 1.1
Verpflichtung sachkundiger Bürger*Innen
Herr Martinschledde (Fraktion DieLinke+) wurde als sachkundiger Bürger verpflichtet.
zu TOP 1.2
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Rm Bohnhof benannt.
zu TOP 1.3
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
Der/Die Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.
zu TOP 1.4
Feststellung der Tagesordnung
Es wird vorgeschlagen die Tagesordnungspunkte 4.2.1a und 4.2.1b unter Top 4.2.1 gemeinsam zu behandeln.
Des Weiteren wird vorgeschlagen die Tagesordnungspunkte 4.2.2a, 4.2.2.b und 4.2.2c unter Top 4.2.2 gemeinsam zu behandeln.
Außerdem wird vorgeschlagen die TOPs 4.1.1 und 4.2.3 unter TOP 4.2.3 gemeinsam zu behandeln.
Der Top 4.2.9 „Frühzeitige Bereitstellung von Sitzungsunterlagen der politischen Gremien auf der Netzseite der Stadt“ wird von der Fraktion B‘90/Die Grünen zurückgezogen.
Die Tagesordnung wird mit diesen Änderungen einstimmig festgestellt.
zu TOP 1.5
Genehmigung der Niederschrift über die 2. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 09.02.2021
Die Niederschrift über die 2. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 09.02.2021 wurde, bei zwei Enthaltungen der Fraktion B‘90/Die Grünen, einstimmig genehmigt.
2. Beratung von Eingaben
zu TOP 2.1
Sicherstellung und Festsetzung von Steinbruch und Teich am Waldhausweg
Eingabe
(Drucksache Nr.: 19588-21)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Eingabe der NABU-Dortmund, AGs Fledermäuse, Wald, Botanik vertreten durch Herrn Volker Heimel vor:
Sehr geehrte Vertreter des Ausschusses für Anregungen, Beschwerden und öffentliche Ordnung der Stadt Dortmund, folgenden Antrag reiche ich bei Ihnen ein:
Es wird beantragt, den alten Steinbruch und Teich am Waldhausweg in Dortmund-Lücklemberg aus Gründen des Naturschutzes vorläufig sicherzustellen und die Festsetzung als Geschützter Landschaftsbestandteil anzustreben. Hierfür ist eine Revision des noch nicht rechtskräftigen Landschaftsplanes erforderlich.
Begründung:
Der Teich innerhalb des alten Steinbruches am Nordostrand der Bittermark, südwestlich der Straße Waldhausweg ist ein wichtiger Lebensraum für mehrere Pflanzengesellschaften, Amphibien- und Fledermausarten. Trotz bislang fehlender Dateien kann das Vorkommen der Geburtshelferkröte in diesem Biotop nicht
ausgeschlossen werden. Das Habitat gilt als hervorragende, potenzielle Balzarena für die Zweifarbfledermaus. Am nahen Teich des Augustinums wurde die Zwergfledermaus nachgewiesen. Auch für sie gilt das angesprochene Biotop als essentieller Nahrungsraum und ebenfalls (was nachzuweisen ist) als Balzarena.
Beide Feuchtgebiete stehen in funktionellem Zusammenhang. Mandarinenten, die auf dem einen Gewässer nachgewiesen wurden fanden sich ebenfalls auf dem anderen.
Botanisch fallen mehrere Farngesellschaften auf, darunter die Mauerfarngesellschaft (Asplenietum). Eine Wasserlinsendecke kennzeichnet den Teich (Lemnetum). Weitere während einer kurzen Begehung festgestellte Pflanzenarten waren das Gefleckte Lungenkraut, der Waldmeister, die Winkelsegge, sowie die Pflanzengesellschaft des Rubetum (Brombeeren im weitesten Sinne). Im Gelände befindet sich liegendes Totholz, unter anderem mit dem Birkenporling. Da die offenen Sandsteinfelsen Lückensysteme aufweisen, kann eine Überwinterung von Fledermäusen darin nicht ausgeschlossen werden.
Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
der Bereich ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt (siehe Rückseite). Es besteht zudem kein Zusammenhang mit dem baulichen Außenbereich (siehe Rückseite).
Das in Rede stehende Grundstück wurde laut eines mir vorliegenden Bauvorbescheides vom Stadtplanungs- und Bauordnungsamt als Innenbereich gemäß § 34 Baugesetzbuch (BauGB) eingestuft.
Damit liegt das Grundstück außerhalb des Geltungsbereichs des am 07.11.2020 in Kraft getretenen Landschaftsplans. Es kann daher nicht in den Landschaftsplan aufgenommen werden.
Rm Zweier (Fraktion DieLinke+) bittet darum die Eingabe, sowie die Stellungnahme der Verwaltung zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zu überweisen.
Rm Heidkamp (SPD-Fraktion) erfragt, ob es möglich sei Eingaben über welche beraten wurde zur weiteren Behandlung an die Fachausschüsse zu überweisen.
Die Geschäftsführung bejaht dies.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden lehnt den Antrag der Fraktion DieLinke+ über die Weiterleitung der Eingabe an den Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, gegen die Stimmen der Fraktionen CDU und DieLinke+, mehrheitlich ab.
Des Weiteren nimmt der Ausschuss die Eingabe, sowie die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 2.2
Verlegung der Landeschwelle am Flughafen Dortmund
Eingabe
(Drucksache Nr.: 19806-21)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Eingabe des Herrn Ralph Bürger und der Frau Eleonore-Maria Sucigan vor:
Hierzu nimmt die Verwaltung mit Schreiben vom 26.01.2021 wie folgt Stellung:
Rm Dsicheu Djine (Fraktion B‘90/Die Grünen) gibt an, dass hier der Stellungnahme der Verwaltung zu folgen sei. Man merke jedoch an, dass man sich hierzu im Rat gegen einen weiteren Ausbau ausgesprochen habe.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Eingabe, sowie die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 2.3
Bericht über die weitere Behandlung von Eingaben nach § 6 (2) Geschäftsordnung ABöAB für den Zeitraum vom 01.07.2020 bis zum 31.12.2020
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20078-21)
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt den Bericht über die weitere Behandlung von Eingaben nach § 6 Abs. 2 seiner Geschäftsordnung zur Kenntnis.
3. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
zu TOP 3.1
Aktuelle Sachstandsberichte aus dem Dezernat 3
Die Verwaltung berichtet zu folgenden Themen:
- Coronapandemie – Lagebericht aus dem Dezernat 3
- Raser- und Poserszene – Entwicklung seit dem 09.02.2021
- Deutsches Rettungsrobotik Zentrum (DRZ)
Herr Stadtrat Dahmen berichtet zunächst zur Lage im Zusammenhang mit der Coronpandemie. Die aktuelle Inzidenz in Dortmund betrage 71,2 mit steigender Tendenz. Diese Tendenz sei auch Landesweit zu beobachten. Man gehe davon aus, dass die zweite Lockerungsstufe nicht kommen werde. Hier müsse man abwarten. Die Maskenpflicht habe man zwischenzeitlich ausgeweitet. Insgesamt hätten 50% aller Infektionen ein unklares Geschehen. Insbesondere im Zusammenhang mit Auftreten der Virusvariante B.1.1.7 beobachte man eine Steigerung der Fallzahlen. Es zeichne sich immer mehr ab, dass in Haushalten in denen eine Person mit dieser Mutation erkrankt sei, auch der Rest der Haushaltsangehörigen erkranke. Dies sei vorher nicht immer der Fall gewesen. Hier tue sich eine neue Gefahrenlage auf. Man habe somit entsprechende Maßnahmen ergriffen. Die Öffnung von Teilen des Einzelhandels brachte ebenfalls eine Erhöhung der Frequentierung der Fußgängerzonen mit sich. Aufgrund der Jahreszeit und den damit verbunden Wetterlagen, sei auch davon auszugehen, dass Parks und Grün- und Erholungsanlagen ebenfalls stärker frequentiert würden. Dies habe man zum Anlass genommen unter anderem rund um den PHOENIXSEE, in Westpark, Fredenbaumpark, Rombergpark, Höschpark und im Revierpark Wischlingen, als am stärksten frequentierte Parks, eine Maskenpflicht an den Wochenenden eingeführt. Die Beschränkung auf die Wochenenden und Feiertage resultierte aus der an diesen Tagen hohen Nutzung der Parkanlagen. Zusammen mit dem Ordnungsamt habe man in den ersten Wochen der vorgenannten Maskenpflicht lediglich sensibilisiert und auf Verwarn- oder Bußgelder weitestgehend verzichtet. Im Vergleich mit anderen großen Kommunen in NRW habe man jedoch die Maßnahmen gering halten können.
Bezüglicher der Situation der Raser- und Poserszene habe man die Einhaltung der bestehenden Regelungen weiter kontrolliert. Ebenfalls sei die Polizei an jedem Wochenende mit einer Hundertschaft vor Ort präsent. Gleiches gelte für die Verkehrsüberwachung und den kommunalen Ordnungsdienst. Die Kontrollen werde man die nächsten Wochen weiter fortsetzen. Hier hoffe man auf eine nachhaltige Wirkung. Eine entsprechende Evaluation gemeinsam mit den verschiedenen Akteuren sei in den nächsten Wochen ebenfalls geplant. Hier gelte es zu prüfen, ob sich die Maßnahmen bewährt hätten und welche der Maßnahmen gegebenenfalls dauerhaft erforderlich seien um der Situation nachhaltig Einhalt zu gebieten. Ziel sei es die Szene in Dortmund aufzulösen.
Des Weiteren freue man sich das Deutsche Rettungsrobotik Zentrum, welches vor einigen Jahren auf den Weg gebracht wurde, nunmehr vorstellen zu können.
Rm Bohnhof (AfD-Fraktion) erklärt, dass es nachvollziehbar sei, dass eine Maskenpflicht in einem gewissen Umfang sinnvoll sei. Es stelle sich jedoch die Frage der Verhältnismäßigkeit derartiger Maßnahmen. FFP-2 Masken seien im Arbeitsumfeld nach 45 Minuten abzusetzen. Vor allem wenn man Sport treiben wolle, sei dies mit einer solchen Maske kaum möglich. Man sei der Meinung, dass die Maskenpflicht im freien an der Stelle unverhältnismäßig sei.
Her Stadtrat Dahmen erklärt, dass man sich ebenfalls mit diesen Fragen beschäftigt habe. Man habe sich bei der erlassenen Allgemeinverfügung intensiv mit der Gesundheitsverwaltung abgestimmt. In den letzten 12 Monaten habe die Gesellschaft einen Bewusstseinswandel vollzogen. Es gehe daher darum, besonders frequentierte Bereiche zu besonders frequentierten Zeiten zu erfassen. Man habe daher bewusst nur die Wochenenden und Feiertage in der Zeit von 12:00 Uhr bis 18:00 Uhr gewählt und keine generelle Pflicht. Man habe auch bewusst nur die Wegeflächen einbezogen. So habe man insgesamt die Verhältnismäßigkeit wahren können.
Rm Hoffmann (CDU-Fraktion) dankt für den nachvollziehbaren Vortrag der Verwaltung. Es sei positiv, dass sich die Verwaltung dem Geschehen schnell anpasse. Man stelle sich die Frage, warum man hier besser aufgestellt sei als andere. Bezügliche der Raser- und Poserszene stelle man fest, dass es vor einigen Jahren noch nicht üblich gewesen sei, dass das Ordnungsamt an den Abenden der Wochenenden unterwegs gewesen sei. Die Arbeit sei hier sehr zu loben.
Rm Zweier (Die Linke+) äußert sich kritisch zur Ausweitung der Maskenpflicht im Stadtgebiet. Man habe sich hier die Frage nach der Sinnhaftigkeit gestellt. Man verstehe auch nicht, warum man im Westfalenpark eine Maske tragen müsse. Man wisse, dass die Verwaltung handeln müsse, verfolge dies jedoch kritisch.
Herr Stadtrat Dahmen erklärt, dass im Westfalenpark keine Maskenpflicht bestehe, da man hier über die Besuchersteuerung den Zufluss in den Park steuern könne. Man habe sich auf die meistfrequentierten Parks konzentriert. Bezüglich der getroffenen Maßnahme könne man nur für Dortmund sprechen. Ziel sei es immer schnell zu handeln ohne gegen das Übermaßgebot zu verstoßen. Man versuche die Menschen mit individuellen Lösungen mitzunehmen. Wichtig sei es, den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu wahren. Es zeige sich, dass Städte die am konsequentesten handeln würden bezüglich der Pandemie am erfolgreichsten seien. Bezüglich der Raser- und Poserszene betone man, dass sich die Mitarbeiter hier freiwillig zum Dienst bereit erklärt hätten. Man könne sich hierfür immer wieder nur bedanken.
Rm Deyda erfragt zum Thema Maskenpflicht, ob es nicht möglich sei die Verwarn- und Bußgelder grundsätzlich auszusetzen und lediglich auf die Maskenpflicht hinzuweisen.
Herr Gungl (Behindertenpolitisches Netzwerk) dankt für die ausführlichen Ausführungen zu der Thematik. Es sei aufgefallen, dass insbesondere Menschen mit eingeschränktem geistigem Intellekt Probleme hätten sich an die Maskenpflicht zu halten. Weiterhin sei aufgefallen, dass die Gruppe der Menschen in anderen Unterbringungsformen in den Impfgruppen sehr weit nach hinten rutschen. Insbesondere diesen Menschen sei es schwer vermittelbar, dass sie auch in ihrem privaten Umfeld auf die Maskenpflicht angewiesen sein. Im öffentlichen Raum sei auffallend, dass die Ordnungspartnerschaft und vor allem der Service- und Präsenzdienst der Stadt wenig Verständnis dafür zeigten, dass es diesen Menschen nicht unbedingt beizubringen sei, warum eine Maske zu tragen sei. Bezüglich des Einsatzes des Ordnungsamtes an den Wochenenden frage man sich wie hoch hier der Zeiteinsatz sei.
sB Dr. Reinbold (Fraktion FDP/Bürgerliste) gibt an, dass man in Dortmund nicht viel falsch mache. Die Inzidenzzahl sei im Vergleich mit vielen anderen Städten überschaubar. Dies liege daran, dass man die richtigen Maßnahmen ergreife und diese gut dosiert eingesetzt würden. Sportliche Aktivitäten ohne Maske seien weiterhin in einer Vielzahl von Bereichen möglich. Man gehe auch davon aus, dass das Ordnungsamt bei zu treffenden Ordnungsmaßnahmen in den meisten Fällen sehr dosiert vorgehe. Ganz ohne, gehe es jedoch nicht. Insgesamt sei man auf einem guten Weg.
Herr Stadtrat Dahmen gibt an, das der Service- und Präsenzdienst nicht hoheitlich tätig sei, wie es beim kommunalen Ordnungsdienst oder der Verkehrsüberwachung der Fall sei. Die entsprechend geleisteten Stunden würden selbstverständlich vergütet. Man wisse, dass es sich um einen Dienst zu sehr ungünstigen Zeiten handle und der Freizeitcharakter verloren gehe. Bezüglich der Kontrollen wahre das Ordnungsamt das Augenmaß. Man sei sich bewusst, dass dies für Menschen mit Beeinträchtigungen zum Teil schwieriger zu verstehen sei. Ordnungsbehördlich, im Sinne von Verwarn- und Bußgeldern etc., tätig zu werden sei wirklich das letzte Mittel wo es nicht mehr anders möglich sei zu handeln.
Herr Aschenbrenner (37/FBL) stellt das Deutsche Rettungsrobotik Zentrum (DRZ) anhand einer Präsentation vor. Diese ist dem Protokoll als Anlage 1 beigefügt.
Rm Zweier dankt für die Präsentation und lobt die geleistete Arbeit. Bezüglich der angeführten Amtshilfe frage man sich ob hier eine militärische Nutzung der Technologie durch die Bundeswehr in Frage komme. Man könne sich vorstellen, dass man diese Technologie genau dort einsetzen wolle um weniger erfreuliche Dinge zu tun.
Herr Aschenbrenner gibt an, dass die zivile und militärische Forschung hier zwei völlig verschiedene Bereiche seien. In der Satzung des DRZ sei beschrieben, dass die gemachten Entwicklungen nicht für militärische Zwecke freigegeben würden.
4. Anträge und Stellungnahmen der Verwaltung
4.1 Stellungnahmen der Verwaltung
zu TOP 4.1.1
Sachstand "Masterplan Kommunale Sicherheit - Angsträume"
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 17736-20-E2)
Die Behandlung der Angelegenheit erfolgt unter TOP 4.2.3.
zu TOP 4.1.2
Verschärfung der Maskenpflicht durch die Stadt Dortmund
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 19878-21-E1)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden lag in seiner Sitzung am 09.02.2021 folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion DieLinke+ an die Verwaltung vor:
die Stadt Dortmund hat die Maskenpflicht in der Dortmunder City und in den Stadteilzentren ausgeweitet trotz sinkender Infektionszahlen in den voran gegangenen Tagen.
So gilt ab Samstag (23.1.) die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in allen Bereichen der City innerhalb des Wallringes.
Als Begründung wird angeführt man wolle „einer möglichen Ausbreitung der höher infektiösen Virus-Mutationen“ entgegentreten und so dem „Ziel einer Inzidenz von unter 50“ näher kommen.
Ein kurzes Absetzen der Maske, um einen Schluck zu trinken, werde toleriert, der Verzehr von Speisen über einen längeren Zeitraum sei allerdings nicht gestattet. Auch Raucher*innen dürfen ihre Maske für eine Zigarette nicht abnehmen. Wer sich der Maskenpflicht widersetzt, dem droht ein Bußgeld in Höhe von 50 Euro.
Dazu stellen sich der Fraktion DIE LINKE + nachfolgende Fragen:
1. Wie stellt sich die Stadt die Auswirkungen dieser Verschärfung für alle im Freien arbeitenden Berufsgruppen (mit fehlenden Sozialräumen) vor, die in ihrer Pause etwas essen oder eine Zigarette rauchen möchten?
2. Wie stellt sich die Stadt die Auswirkungen für Wohnungslose vor, deren Lebensmittelpunkt aus naheliegenden Gründen (wie Almosen zu erbetteln) innerhalb des Wallrings liegt?
3. Welche wirtschaftlichen Auswirkungen sind für Geschäfte zu erwarten, die Getränke und Essen zum mitnehmen anbieten?
4. Wer ist an der Entscheidung beteiligt gewesen?
5. Unter welchen Umständen ist eine Rücknahme der Verschärfung vor dem 14.2. denkbar?
Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Frage 1:
Die Verhinderung von Ansteckungen mit SARS-CoV-2 ist mit Einschränkungen für jede*n Einzelne*n verbunden, deren Bedürfnisse hinter den notwendigen Anstrengungen zur Pande-miebekämpfung zurückstehen müssen.
Frage 2:
Die Stadt Dortmund bietet für alle Wohnungslosen Übernachtungsmöglichkeiten an; abgesehen davon gelten die Regelungen der CoronaSchVO und der hierzu erlassenen Allgemeinverfügung der Stadt Dortmund unabhängig von persönlichen Einschränkungen auch für wohnungslose Personen, die oftmals als besonders vulnerable Personen ein erhöhtes Schutzbedürfnis haben.
Frage 3:
Die Abgabe von Speisen/Getränken zum Mitnehmen ist auch in Zonen mit Maskenpflicht weiterhin erlaubt, lediglich für den Verzehr muss ein Bereich außerhalb dieser Zonen aufge-sucht werden.
Frage 4:
Ordnungsbehördliche Maßnahmen zur Eindämmung der Corona Pandemie werden stets im Einvernehmen mit der Krisenstabsleitung zur Bewältigung der Corona Pandemie getroffen.
Frage 5:
Die Maskenverbotsbereiche innerhalb des Wallrings wurden unter dem Eindruck deutlich sin-kender Inzidenzen (zum Zeitpunkt der Schlusszeichnung der Allgemeinverfügung (AV): 111,2; zum Zeitpunkt des Auslaufens der AV: 44,5) und bei weitestgehend geschlossenem Einzelhandel zwischenzeitlich auf die Fußgängerzonen begrenzt.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 4.1.3
Abfallentsorgung Brunnenstr. 43, Beschwerde über die Aufgabe des gewährten freien Zugangs durch die EDG zum 31.12.2020
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 18556-20-E3)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden lag in seiner Sitzung vom 09.02.2021 folgende Bitte um ergänzende Beantwortung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen an die Verwaltung vor:
1. Wie häufig kommt es vor, dass Umleerbehälter tatsächlich nach 20:00 Uhr
beziehungsweise noch nach 21:00 Uhr geleert werden? Falls dazu keine quantitativen Daten erhoben werden, genügt eine qualitative Einschätzung.
2. Wie viele genehmigte Anträge zum Eigentransport (gemäß §20 Absatz 13 der
Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund) wurden bisher genehmigt? Wie viele Eigentransportanträge wurden in den Jahren 2018, 2019 und 2020 gestellt? Wie viele der Anträge wurden davon jeweils genehmigt?
Begründung:
Die Antworten sollen u.a. beurteilen helfen, ob es sich bei den sehr spät möglichen
Leerungen eher um theoretische Fälle handelt oder ob solche sehr späten Leerungen
tatsächlich in nennenswertem Umfang vorkommen.
Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Die vorgenannten Fragen werden nach erfolgter Abstimmung mit der EDG wie folgt beantwortet:
Häufigkeit verspäteter Leerungen:
Bereits die Anzahl der Fälle, in denen bisher Umleerbehälter später als 20.00 Uhr geleert wurden, geht gegen Null. Die Regelung im § 21 Abs. 1 der gültigen Abfallsatzung hält der EDG lediglich die Möglichkeit offen, beispielsweise bei Streik oder „höherer Gewalt“, die Behälter auch bis 22.00 Uhr zu leeren. Es handelt sich hierbei jedoch eher um theoretischeFälle.
Genehmigte Anträge gemäß § 20 Abs. 13 AbfS:
Der Abs. 13 in § 20 der AbfS wurde für das Jahr 2021 neu und somit erstmalig in die Abfallsatzung aufgenommen. Aus diesem Grund gibt es bislang noch keine Erfahrungswerte, wie häufig von dieser Vorschrift Gebrauch gemacht wurde. Verlässliche Zahlen zu erfassten Fällen nach der neuen Regelung des § 20 Abs. 13 AbfS, liegen daher derzeit noch nicht vor.
Mit der Vorschrift werden die Voraussetzungen (Stellplätze und/oder Transportwege können
nicht oder nicht ohne unzumutbare Aufwendungen den Vorschriften der Abfallsatzung entsprechend angepasst werden) sowie die an die Umsetzung geknüpften Bedingungen (Rausstellen der Behälter am Leerungstag vor Ankunft des Leerungsfahrzeuges; Rückstellung der Behälter bis spätestens 22:00 Uhr) definiert. Zudem wird geregelt, dass die Nichtbeachtung der an den Eigentransport geknüpften Bedingungen ein ordnungswidriges Handeln darstellt, welches mit einem Bußgeld geahndet werden kann.
Der Anschlussberechtigte kann unter den vorgenannten Voraussetzungen den Eigentransport bei der EDG beantragen. Bei Zustimmung wird der Anschlussberechtigte über die an den Eigentransport geknüpften Verpflichtungen sowie die möglichen Konsequenzen bei Nichtbeachtung informiert.
Bis zum Inkrafttreten der neuen Satzungsregelung am 01.01.2021 wurden Eigentransporte
zwischen der EDG und dem Anschlussberechtigten vereinbart, beziehungsweise waren Eigentümer, die beispielsweise keinen Mehrleistungszuschlag für die Transportweglänge und/oder auf dem Transportweg vorhandene Stufen zahlen wollten, automatisch dem Eigentransport unterworfen. Bis Ende letzten Jahres waren hierzu 4.475 Behälter dokumentiert.
Auf der Grundlage der Abfallsatzung konnten jedoch Verstöße gegen einen ausgebliebenen
Eigentransport nicht sanktioniert werden. Mancherorts verblieben Behälter tagelang oder dauerhaft auf öffentlicher Wegefläche, ohne das ein Gegensteuern aus der Abfallsatzung heraus möglich war. In der Folge kam es hierdurch zu Überfüllungen oder Abfallansammlungen im Umfeld der Behälter, da diese für jedermann zugänglich waren.
Nunmehr hat die Verwaltung die Möglichkeit auf derartige Sachverhalte direkt zu reagieren
und den Anschlussberechtigten unter Androhung eines Bußgeldes zur Rückstellung der Behälter zu verpflichten.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet hierzu um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:
Der Ausschuss bittet die Verwaltung und die EDG um eine Berichterstattung zum Thema Eigentransport gemäß § 20 Absatz 13 der Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (AbfS)) in einer der ersten Sitzungen des Jahres 2022.
Die EDG wird gebeten, in 2021 eine entsprechende Berichterstattung vorzubereiten und insbesondere die dazu nötigen Daten zu erheben. Dabei soll aufgezeigt werden:
1. Wie viele Anträge zum Eigentransport wurden im Jahr 2021 gestellt und wie viele Anträge genehmigt?
2. Wie viele Bußgelder wurden aufgrund von entsprechenden Pflichtverletzungen im Jahr 2021 ausgesprochen (Anzahl und Bußgeldsumme)?
Begründung. Erfolgt mündlich.
Rm Beckmann (Fraktion B‘90/Die Grünen) dankt für die Antwort der Verwaltung. Die Stellungnahme lasse erkennen, dass Leerungen nach 20:00 Uhr nicht vorkommen würden. Man müsse sich als Politik die Frage stellen, ob man im Rahmen der nächsten Aufstellung der Satzung zu einer anderen Regelung komme. Bezüglich des Eigentransports interessiere man sich, wie dies genutzt werde. Interessant wäre es auch zu wissen ob entsprechende Bußgelder verhängt würden.
Der Vorsitzende Rm Weber (CDU-Fraktion) erklärt, dass der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grüne eher als Anfrage zu verstehen sei.
Rm Beckmann erklärt, dass man damit einverstanden sei den Antrag als Anfrage einzustufen. Man bitte diese aber erst im nächsten Jahr zu beantworten.
Herr Stadtrat Dahmen merkt an, dass dies dann Sache des Umweltausschusses sei.
Rm Beckmann erklärt, dass eine Beantwortung im für die EDG zuständigen Ausschuss möglich sei.
Der Ausschuss nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis und die Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Kenntnis und leitet diese an den Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen weiter.
zu TOP 4.1.4
Baumaßnahmen Feuerwehrgerätehaus LZ 15 - HOM 124
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 19823-21-E1)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden lag in seiner Sitzung am 09.02.2021 folgende Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion an die Verwaltung vor:
die SPD-Fraktion im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden bittet um einen kurzen Sachstand zu den lange geplanten Maßnahmen am Feuerwehrgerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr Kirchhörde und um Angabe eines voraussichtlichen Termins für die Fertigstellung.
Begründung:
Im Mai 2014 wurde die dringend erforderliche Sanierung des Feuerwehrgerätehauses der Freiwilligen Feuerwehr in Kirchhörde (LZ 15) beschlossen, da die vorhandenen Räumlichkeiten nicht mehr den Anforderungen eines modernen Feuerwehrgerätehauses entsprachen. Bei einem Besuchstermin vor Ort im Jahr 2017 wurde durch die Dezernentin Frau Jägers versprochen, dass die Fertigstellung für das Jahr 2019 vorgesehen ist. Tatsächlich erfolgten seit dem letzten Änderungsbeschluss zum Bebauungsplan HOM 124 aus April 2019 keine weiteren offiziellen Sachstandsberichte und es gibt leider keinerlei Anzeichen von Bautätigkeiten. Dieser Zustand ist für die Mitglieder des LZ 15 der Freiwilligen Feuerwehr Kirchhörde nicht hinnehmbar und entbehrt jeder Wertschätzung der ehrenamtlichen Mitglieder des Löschzuges.
Auch die Baumaßnahmen zur erforderlichen Verschwenkung der Hellerstraße sind noch nicht erfolgt. Mittlerweile wurden dort zwei Wohnhäuser errichtet, die eigentlich am neuen Straßenverlauf liegen sollten, nun aber seit geraumer Zeit ohne Straßenanschluss auskommen müssen. Auch für die Anwohner*innen ist dieser Zustand nicht akzeptabel.
Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Mit der Änderung des Bebauungsplans Hom 124, die am 21.06.2019 Rechtskraft erlangt hat, wurden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung der Wache der Freiwilligen Feuerwehr sowie die dafür notwendige Verlagerung der Hellerstraße Richtung Süden geschaffen.
Neben diesen vorgesehenen baulichen Maßnahmen finden im unmittelbaren Umfeld des Standortes Maßnahmen der Stadtentwässerung und der DONETZ statt. Zwischen sämtlichen Vorhaben bestehen bauliche und zeitliche Abhängigkeiten, so dass die Sanierung und Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses LZ 15 erst nach Fertigstellung der übrigen Maßnahmen begonnen werden kann.
Die einzelnen Maßnahmen, ihre Abhängigkeiten sowie den vorgesehenen und zwischen den beteiligten Akteuren abgestimmten Zeitplan stelle ich entsprechend der zeitlichen Abfolge hier dar:
Stadtentwässerung: Neubau des Abwassersammlers in der Kobbendelle sowie Neubau des Regenüberlaufes und des Regenrückhaltebeckens Hohle Eiche
Der bestehende Abwasserkanal muss aus baulicher wie auch aus hydraulischer Sicht erneuert und vergrößert werden. Es kann keine Erneuerung des Kanals in alter Trasse stattfinden, da der Eingriff innerhalb eines Landschaftsschutzgebietes erfolgen müsste und der Betrieb des Kanals entlang des Gewässers schwierig bis kaum möglich wäre. Der neue, größere Abwasserkanal wird daher in einer neuen Trasse entlang der Straße Hohle Eiche und später auch in der Straße Kobbendelle errichtet.
Des Weiteren werden die Regenüberlaufe in den Straßen Kobbendelle und Hohle Eiche aufgegeben, da diese nicht mehr den technischen Anforderungen genügen. Die Aufsichtsbehörden können keine neuen Genehmigungen mehr für diese Bauwerke erteilen. Stattdessen wird ein neuer Regenüberlauf auf den landwirtschaftlich genutzten Flächen nördlich der Hohle Eiche errichtet. Das nicht klärpflichtige Wasser wird am neuen Regenüberlauf abgeschlagen und in einem zentralen Regenrückhaltebecken (RRB Hohle Eiche) zwischengespeichert. Das klärpflichtige Wasser wird zur Kläranlage weitergeleitet. Das Regenrückhaltebecken dient in erster Linie dem Schutz des Gewässers. Durch die stark verringerte hydraulische Belastung des Kirchhörder Bachs wird das Entwicklungspotenzial des Gewässers in hohem Maß verbessert.
Die Bauzeit für das im Wirtschaftsplan der Stadtentwässerung verankerte Projekt beträgt ein Jahr. Mit der Umsetzung der Maßnahme wurde bereits im Januar 2021 begonnen, die Fertigstellung ist für Ende 2021 vorgesehen.
DONETZ: Erneuerung der 10kV-Leitung Löttringhausen
Durch die DONETZ wird im Bereich Löttringhausen die 10kV-Leitung zwischen der Kruckeler Straße und der Hagener Straße erneuert. Die Maßnahme wird - aufgeteilt in vier Abschnitte – ab der Einmündung Silberknapp bis zur Schneiderstraße und ab Beginn der Hellerstraße bis zur Hagener Straße durchgeführt.
Der erste Bauabschnitt erfolgt im Bereich nördliche Hellerstraße bis hinter die Abzweigung Hohle Eiche ab März 2021, voraussichtlich bis Juni 2021. Der Bauabschnitt ist auf die Tätigkeiten und den Baustellenverkehr des Eigenbetriebs Stadtentwässerung abgestimmt.
Der Abschluss der Gesamtmaßnahme „Erneuerung der 10kV-Leitung“ ist für das vierte Quartal 2022 vorgesehen. Der Bereich der Feuerwache wird bis zur Neuverlegung der Straßenlage ausgespart und in Kombination mit dem Tiefbauamt durchgeführt.
Tiefbauamt: Verlegung der Hellerstrasse
Die für die Erweiterung der Fahrzeughalle der Feuerwehr erforderliche Verlegung der Hellerstraße ist eine komplexe Baumaßnahme, da neben der Straßenführung auch eine Stützmauer sowie die Straßenentwässerung neu geplant und gebaut werden müssen.
Insbesondere die durch das Tiefbauamt zu erstellende Straßenentwässerungsplanung erweist sich als sehr aufwändig. Da sich in dem zu beplanenden Teilstück der Hellerstraße kein Kanal befindet, ist eine Straßenentwässerung nach den anerkannten Regeln der Technik zu
gewährleisten.
Zusätzlich sind noch für den Bereich, in dem der Kanal verlegt werden muss,
Erkundungsarbeiten hinsichtlich oberflächennahem Bergbau durchzuführen. Je nach Ergebnis könnte dies dazu führen, dass weitere Maßnahmen wie Verpressarbeiten etc. vorgenommen werden müssen.
Die Planung für die Maßnahme durch ein Ingenieurbüro soll Ende des III. Quartals 2021 abgeschlossen sein. Nach Einholung des Baubeschlusses Ende 2021, Ausschreibung und Vergabe ist mit dem Baubeginn der Straßenbaumaßnahme im Juli 2022 zu rechnen. Die voraussichtliche Bauzeit beträgt ein halbes Jahr.
Städtische Immobilienwirtschaft: Sanierung und Erweiterung des Feuerwehrgerätehaus
Die Voraussetzung für den Baubeginn der Hochbaumaßnahmen am LZ 15 ist die
Fertigstellung der Straßenbaumaßnahmen an der Hellerstraße. Erst dadurch steht nicht nur die benötigte Baufläche selbst, sondern auch die Erschließungsmöglichkeit der Baustelle durch schwere Baufahrzeuge zur Verfügung.
Die Immobilienwirtschaft sieht unmittelbar nach der baulichen Fertigstellung der Straßenbaumaßnahmen (Ende 2022) vor, ab Mitte Januar 2023 die Hochbaumaßnahme in zwei Bauabschnitten (BA) durchzuführen. Im 1. BA wird der Anbau der neuen Fahrzeughalle einschl. der Nebenräume (Werkstatt, Lager, Technikräume) und des Verbindungsgang zum Bestandsgebäude errichtet. Nach Fertigstellung des Anbaus ist der Umzug (Personal, Gerätschaften und Fahrzeuge) in die neue Halle geplant. Anschließend werden im 2. BA die Sanierung und die Umbaumaßnahmen im Bestandsgebäude durchgeführt. Die hochbauliche Gesamtfertigstellung des LZ 15 ist für die 1. Jahreshälfte 2024 vorgesehen.
Ich darf anmerken, dass aufgrund von durch den Immobilienbetrieb der Städtischen Immobilienwirtschaft durchgeführten Sofortmaßnahmen derzeit keine baulichen Defizite bestehen, die der Nutzung der Bestandsimmobilie bis zur Fertigstellung der Baumaßnahme entgegenstehen.
Rm Heidkamp (SPD-Fraktion) erklärt, dass die Antwort der Verwaltung zwar sachlich korrekt sei, aber dennoch unverständlich in der Sache. Man habe bereits 2014 beschlossen, dass das Gerätehaus dringend saniert werde müsse. Im Jahr 2017 habe man bei einem Ortstermin die Zusicherung erhalten, dass die Fertigstellung bis 2019 abgeschlossen sei. Nunmehr sei man im Jahr 2021 und lese, dass die Fertigstellung im Jahr 2024 erfolgen solle. Man sei sich sicher, dass die Koordinierung durch die Feuerwehr hier eine bessere gewesen wäre, als die der Verwaltung jetzt. Man wolle, dass die Feuerwehr Leben rette und schnell agiere, lasse aber freiwillige nur unter unzumutbaren Umständen mitwirken. Dies sei nicht mehr nachvollziehbar.
Herr Stadtrat Dahmen gibt an, dass man über den Verlauf in diesem konkreten Fall auch in der Verwaltung nicht glücklich sei. Nach aktuellem Kenntnisstand seien die erforderlichen Arbeiten im Bereich des Hochbaus alle vorbereitet. Die Problematik liege hier im Tiefbau, da zunächst die Hellerstraße umgelegt werden müsse. Dies sei jedoch erst dann möglich, wenn die Baumaßnahmen am Regenrückhaltebecken abgeschlossen seien. Hier handle es sich um eine Verkettung unglücklicher Umstände. Man habe, ob der Gesamtumstände, festgestellt, dass die Thematik auch dann nicht schneller hätte erledigt werden können, wenn hier die Feuerwehr die Federführung übernommen hätte.
Rm Beckmann (Fraktion B‘90/Die Grünen) beantragt die Stellungnahme an die Bezirksvertretung Hombruch weiterzuleiten.
Rm Hoffmann (CDU-Fraktion) gibt an, dass es ein gutes Zeichen wäre, auch den Löschzug auf dem Laufenden zu halten.
Rm Schmidt (SPD-Fraktion) äußert seinen Unmut über den Umgang mit der freiwilligen Feuerwehr. Man habe Feuerwachen die weder für freiwillige, geschweige denn für Kinder- und Jugendfeuerwehren geeignet seien. Man brauche hier ein Grundsatzprogramm zur Sanierung und zum Neubau von Wachen für die freiwilligen Feuerwehren.
Herr Stadtrat Dahmen erklärt, dass derzeit ein Sanierungsprogramm in Arbeit sei, welches ein Investitionsvolumen von rund 140.000.000,00 € vorsehe. Hier sei man auch im Dialog mit der freiwilligen Feuerwehr. Eine Information des Ausschusses hierzu solle in jedem Fall erfolgen.
Der Ausschuss nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis und leitet diese zur Kenntnisnahme an die Bezirksvertretung Hombruch weiter.
4.2 Anträge der Fraktionen
zu TOP 4.2.1
Erstehilfesystem "Mobile Retter"
Die Tagesordnungspunkte 4.2.1.a und 4.2.1.b werden wie zu Beginn der Sitzung beschlossen gemeinsam unter diesem TOP behandelt.
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgender Beschlussvorschlag der SPD-Fraktion unter der Drucksache Nr. 20160-21 vor:
die SPD-Fraktion im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden bittet um Beratung und Beschluss des folgenden Antrages:
· Die Verwaltung wird gebeten, das Ersthilfesystem „MobileRetter“ in Dortmund“ einzuführen und die personellen und technischen Ressourcen bei der Feuerwehr dafür bereit zu stellen.
Begründung:
Das IFR hatte im Rahmen eines Forschungsprojektes vom Bundesministerium für Bildung und Forschung den Einsatz eines Ersthilfesystems erprobt. Die Erfahrungen aus dem Projekt sind u.a. in die Weiterentwicklung des Projektes „MobileRetter“ eingeflossen. Mit dem Haushaltsbegleitbeschluss aus dem Jahr 2019/2020 wurde die Verwaltung bereits beauftragt beim FB 37 ein Projekt – „Digitalisierung in der Gefahrenabwehr“ zu starten. Ziel des Projektes sollte es sein, eine zukunftsweisende Struktur zur Bewältigung der mit der Digitalisierung verbundenen Herausforderungen zu erarbeiten und konkrete Projekte unter Einsatz zeitgemäßer Technologien für Brandschutz, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz schnell und zielführend umzusetzen. Hierzu gehört auch der Einsatz von telemedizinischen Assistenzsystemen im Rettungsdienst, die das vorhandene System der Einsatzleitstelle ergänzen könnte. Da mittlerweile positive Erfahrungen aus umliegenden Gemeinden bei der Anwendung des Systems „MobileRetter“ vorliegen, sollte es nun auch in Dortmund zu Einsatz kommen. Die dafür erforderlichen Mittel stehen im Budget des FB 37 zur Verfügung. Mit der Ratsvorlage DS Nr. 16593-20 sollen die notwendigen personellen Voraussetzungen für die Digitalisierung von Feuerwehr und Rettungsdienst geschaffen werden.
Des Weiteren liegt dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden der Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und CDU unter der Drucksache Nr. 20195-21 vor:
die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und CDU im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden stellen folgenden Antrag und bitten um Beratung und Beschlussfassung:
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, inwieweit die Einführung des Systems „Mobile Retter“ in Dortmund eine sinnvolle Ergänzung zum bisherigen Rettungssystem in Dortmund darstellen könnte und bittet um einen zeitnahen Vorschlag zur Umsetzung. Dabei sollen auch die Kosten, die für das Projekt jährlich anfallen würden, aufgeführt werden.
Zusätzlich soll dargestellt werden, inwieweit eine regionale Kooperation insbesondere zur Abdeckung von Randbereichen des Stadtgebietes Sinn macht, welche Anbieter es am Markt gibt und welche Erfahrungen andere Städte in NRW bereits gemacht haben.
Begründung
In Deutschland erleiden jährlich ca. 50.000 Menschen einen Herz-Kreislauf-Stillstand, nur 10% überleben einen solchen Notfall (Quelle: Bundesministerium für Gesundheit). Für eine Vielzahl der Betroffenen können die Überlebenschancen durch frühzeitig eingeleitete Wiederbelebungsmaßnahmen deutlich erhöht werden.
Die Mobilen Retter sind qualifizierte Ersthelfer und ergänzen den allgemeinen Rettungsdienst. Die ehrenamtlichen Retter werden über ihr Smartphone alarmiert, sobald Notrufe in der Leitstelle der Feuerwehr mit der Meldung "Herz-Kreislauf-Stillstand" oder "Bewusstlosigkeit" eingehen. Bei einem Notfall in der Nähe ihres Aufenthaltsortes können die "Mobilen Retter" schnell Erste Hilfe leisten, bis die Einsatzkräfte des parallel alarmierten Rettungsdienstes eintreffen. Mit dem System ergibt sich eine Möglichkeit, den Rettungsdienst mit geschultem Personal zu ergänzen.
Die Erfahrungen (beispielsweise in Essen, Kreis Unna) haben gezeigt, dass die Mobilen Retter den Notfallort durchschnittlich in 4 bis 5 Minuten erreichen können. Damit sind sie häufig schneller als der Rettungsdienst. Die Überlebensrate bei Herz-Kreislauf-Stillständen kann damit signifikant verbessert werden.
Rm Heidkamp (SPD-Fraktion) gibt an, dass man die Verwaltung dazu auffordere das Ersthilfesystem „Mobile Retter“ einzuführen, sowie die entsprechenden personellen und technischen Ressourcen bei der Feuerwehr bereitzuhalten. Im Haushaltsbeschluss seien die Mittel bereits vorgesehen. In Absprache mit den Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen habe man festgestellt, dass es sich bei dem Antrag der SPD-Fraktion um den weitergehensten handle. Man bitte darum dem Antrag zuzustimmen.
RM Zweier (Fraktion Die Linke+) gibt ebenfalls an, dass der Antrag der SPD-Fraktion der weitergehenste sei. Man unterstütze diesen daher, es sei denn, die Verwaltung gebe an, dass hier ein Prüfauftrag, wie im Antrag der Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen aufgeführt, zunächst zielführender sei.
Herr Aschenbrenner (37/FBL) erklärt zunächst das System hinter „Mobile Retter“. Im Gegensatz zu den 8 Minuten Eintreffzeit, welche der Rettungsdienst im Durchschnitt benötige, sei es hier eine Zeitspanne von lediglich 4,5 Minuten. Dies mache im Notfall eine ganze Menge aus. Wolle man Menschleben retten, mache das System in jedem Fall Sinn. Das System „Mobile Retter“ an sich sei eine Marke. Es gäbe allerdings auch andere Anbieter auf dem Markt. „Mobile Retter“ biete hier einen strukturellen Vorteil. So sei die Verbreitung in NRW eine recht große. Die Kosten würden sich im ersten Jahr auf rund 90.000,00 € belaufen. In den Folgejahren würden diese Kosten reduziert, da man im ersten Jahr die Installationskosten berücksichtigen müsse.
Rm Frebel (Fraktion B‘90/Die Grünen) meldet zunächst Beratungsbedarf bezüglich des gemeinsamen Antrags der Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen an.
Rm Hoffmann (CDU-Fraktion) erfragt im Vorfeld der Beratung die Kosten für die App sowie die Höhe der Folgekosten.
Herr Aschenbrenner nennt folgende Kosten:
è Die Kosten für die technische Plattform belaufen sich im Einführungsjahr auf jeweils 0,10 € und für die Unterstützung auf jeweils 0,05 € pro Einwohner
è In den Folgejahren ergeben sich Kosten von jeweils 0,10 € für die technische Plattform und für die Unterstützung jeweils 0,025 € pro Einwohner
Hierbei handle es sich auch um die abschließenden Kosten.
sB Dr. Reinbold (Fraktion FDP/Bürgerliste) erklärt, dass der Kosten-/Nutzenfaktor hier gut eingesetzt sei. Man werde sich dem Antrag der SPD-Fraktion anschließen
Rm Schultze (Fraktion B‘90/Die Grünen) stellt fest, dass es mehrere Apps gebe, aber die Verwaltung zu dem Ergebnis gekommen sei, dass die App „Mobile Retter“ der Fa. Adesso hier umgesetzt werden solle. Es stelle sich die Frage wie die Auslastung der App aussehe, also viele Nutzer es tatsächlich gebe. Bezüglich der überregionalen Anwendbarkeit bitte man um Mittelung der Auslastung.
Herr Aschenbrenner gibt an, dass im näheren Umfeld von Dortmund unter anderem die Kreise Unna, Mettmann, Hochsauerland, Gütersloh, Kleve, Viersen, sowie die Städte Essen und Bielefeld das System einsetzen würden. Mit weiteren würden derzeit Gespräche geführt. Bei dem System handle es sich um das beste am Markt erhältliche und entwickelte. Eine fachliche Überprüfung habe man vorgenommen.
Rm Frebel erklärt, dass man sich beraten habe. Man schlage daher einen gemeinsamen Antrag der Fraktionen SPD, CDU und Bündnis 90/Die Grünen vor. Man ziehe sich vom Prüfcharakter zurück, bitte aber um Aufnahme eines Fragenkatalogs in den Antrag. So wolle man eine Revisionsfrist von einem Jahr. Insgesamt stehe man der Sache positiv entgegen.
Rm Zweier äußert seine Bedenken bezüglich eines zu schnellen Beschlusses. Man sei sich nicht sicher ob man in dieser finanziellen Größenordnung beschließen könne und ob die Kosten bereits im Haushalt so vorgesehen seien. Man würde sich auch dem gemeinsamen Antrag anschließen.
Rm Hoffmann gibt ebenfalls an, dass man den gemeinsamen Antrag befürworte, ebenso wie auch eine Evaluation nach einem Jahr.
Rm Heidkamp erklärt, dass man mit dem gemeinsamen Antrag einverstanden sei. Man bitte jedoch darum die Angelegenheit dann aber auch vorrangig zu betrachten.
Rm Nienhoff (CDU-Fraktion) gibt an, dass man im Ausschuss beschließen wolle und somit dieses richtige und wichtige Thema anstoße.
Im Anschluss an die Diskussion, wird wie folgt verfahren:
Der Beschlussvorschlag der SPD-Fraktion wird zurückgezogen
Der gemeinsame Beschlussvorschlag der Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen wird zurückgezogen.
Es wird folgender gemeinsamer Antrag der Fraktionen SPD, CDU und Bündnis 90/Die Grünen gestellt:
Die Verwaltung wird aufgefordert, das Ersthilfesystem „MobileRetter“ in Dortmund“ einzuführen und die personellen und technischen Ressourcen bei der Feuerwehr dafür bereit zu stellen.
Das Projekt soll in einem Evaluationszeitraum von einem Jahr gestartet werden.
Die anfallenden Kosten sollen aufgeführt werden. Ebenfalls sollen die Kooperationen dargestellt werden. Weitere mögliche Anbieter auf dem Markt sollen dem Ausschuss ebenfalls mitgeteilt werden.
Um schnell Leben retten zu können, soll daher unter Berücksichtigung der Fragen, ein originärer Antrag zur Abstimmung gestellt werden.
Der Ausschuss beschließt einstimmig den gemeinsame Antrag der Fraktionen SPD, CDU und Bündnis 90/Die Grünen.
zu TOP 4.2.2
Tierschutz in Dortmund
Die TOPs 4.2.2.a, 4.2.2.b und 4.2.2.c werden gemeinsam unter TOP 4.2.2 behandelt.
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt unter TOP 4.2.2.a folgende Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion an die Verwaltung vor:
in den Medien wurde in den vergangenen Wochen mehrfach über tierschutzwidriges Verhalten eines Dortmunder Schäfer berichtet. Daher bittet die SPD-Fraktion im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden die Verwaltung um schriftliche Stellungnahme zu folgenden Fragen.
1. Wurde den zahlreichen Hinweisen aus der Bevölkerung und von Tierschützern nachgegangen?
2. Seit wann sind mögliche Verstöße gegen das Tierschutzgesetz des Dortmunder Schäfers bekannt?
3. Um welche Verstöße handelt es sich konkret?
4. Was hat das zuständige Fachamt unternommen, um weitere Verstöße abzustellen und die Situation der Tiere zu verbessern?
5. Wer kontrolliert die Einhaltung von möglicherweise verhängten Sanktionen?
Soweit die Beantwortung der Fragen schützenswerte personenbezogene Daten beinhalten beantragen wir die Beantwortung im nichtöffentlichen Teil der Sitzung.
Des Weiteren liegt dem Ausschuss unter TOP 4.2.2.b folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis90/Die Grünen an die Verwaltung vor:
die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet die Verwaltung, unter dem o.g. TOP die Arbeit der Abteilung für das Veterinärwesen im Ausschuss vorzustellen. Dabei bitten wir insbesondere um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Welche grundsätzlichen Kenntnisse hat die Abteilung für Veterinärwesen über die Haltung von Nutztieren in Dortmund insbesondere über die Anzahl der Halter*innen und der Tiere sowie deren Unterbringung?
2. Wie sehen die gesetzlichen Grundlagen zur Haltung von Nutztieren aus? Gib es eine Anzeigepflicht?
3. Wie und wie oft überprüft die Abteilung für das Veterinärwesen die Einhaltung der gesetzlichen Standards nach dem Tierschutzgesetz durch die Halter*innen von Nutztieren?
4. Wie viele und welche Verstöße gegen das Tierschutzgesetz hat die Abteilung für das Veterinärwesen beim Halten von Nutztieren in den Jahren 2018, 2019, 2020 sowie in den ersten Monaten 2021 festgestellt?
5. Wie ist die Verwaltung auf die Fälle aufmerksam geworden?
6. Welche Maßnahmen kann die Verwaltung bei Verstößen gegen das Tierschutzgesetz ergreifen und welche hat sie in den aufgeführten Fällen ergriffen?
7. Welche Konsequenzen haben die Verstöße für die Halter*innen gehabt?
8. Wie ist aktuell die personelle Besetzung der Abteilung für Veterinärwesen im Ordnungsamt? Wenn sich diese Besetzung in den letzten Jahren verändert hat: Wie?
Begründung:
In den Medien wurde aktuell über Verstöße gegen das Tierschutzgesetz durch Halter*innen von Schafen und Ziegen berichtet. Die Abteilung für Veterinärwesen im Ordnungsamt hat beim Schutz von Nutztieren eine wichtige und entscheidende Rolle.
Außerdem liegt dem Ausschuss unter TOP 4.2.2.c folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Die Linke+ an die Verwaltung vor:
die Fraktion DIE LINKE + bittet um eine Berichterstattung durch den Leiter des Veterinäramtes zum Vorgehen seitens des Veterinäramtes bei den vermehrten Fällen von Halter*innen, die massiv gegen das Tierschutzgesetz verstoßen.
Begründung:
Nicht nur der jüngste Fall des „Schafhalters“ in Dortmund-Oestrich sorgt für große Betroffenheit in der Dortmunder Bevölkerung und über die Grenzen Dortmunds hinaus. Auch der Fall der 13 Nackthunde, die auf 6 qm vegetieren mussten sowie das Leiden des Esels und weiterer Tiere in Dortmund-Kirchderne sorgten damals für großes Unverständnis in der Bevölkerung.
Hier die Medienberichterstattung zu den Fällen:
https://www.lokalkompass.de/luenen/c-natur-garten/esel-elend-macht-tierschuetzer-traurig_a60672
Von daher empfinden wir es als wichtig, eine Berichterstattung aus erster Hand durch Herrn Dr. Wurm im Ausschuss zu erhalten und somit drängende Fragen klären zu können.
Herr Dr. Wurm (32/2-VET) berichtet zunächst über den bisherigen Ablauf. Bei der Stadt Dortmund seien wissenschaftlich ausgebildete Tierärzte*Innen beschäftigt, welche sich um den behördlichen Tierschutz kümmern würden. Man kontrolliere, werte Erhebungen aus, veranlasse Maßnahmen und verhänge Sanktionen. Dies geschehe auf Grundlage des Tierschutzgesetzes sowie der zugehörigen Verordnungen, Leitlinien und Fachgutachten. Bezüglich der Schafhaltung habe man in Dortmund aufgrund einer Ansässigen Großschäferei sowie einer regelmäßig auf dem Stadtgebiet grasenden Großschäferei Erfahrungen. In der Folge berichtet Herr Dr. Wurm über die Ereignisse in Zusammenhang mit den bekannten Presseberichten. Die Problematik, sowie die getroffenen Maßnahmen werden dabei ausführlich erläutert.
Rm Schultze (Fraktion B‘90/Die Grünen) bezieht sich auf die Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unter TOP 4.2.2.b und bittet hierzu um Stellungnahme.
Die Verwaltung gibt an, dass die Anfragen der Faktionen schriftlich zur nächsten Sitzung beantwortet werden.
Rm Heidkamp (SPD-Fraktion) dankt für die Darstellung und erklärt, dass sich dadurch viele Fragen geklärt hätten.
Rm Zweier (Fraktion Die Linke+) dankt für den Bericht und bittet um Beantwortung folgender Fragen:
Wenn es gegen den Schäfer eine Ordnungsverfügung gab, welche Maßnahmen haben sich daraus ergeben?
Wie ist hier die Personalkapazität?
Wie eng kann überhaupt kontrolliert werden? Einmal die Woche, zweimal am Tag, alle drei Stunden?
Was kann man sich unter intensive Kontrollen vorstellen?
Die Verwaltung weist nochmals darauf hin, dass die Fragen schriftlich zur nächsten Sitzung beantwortet werden.
Rm Zweier gibt sich nicht damit einverstanden, die Fragen bis zur nächsten Sitzung beantwortet zu bekommen.
Der Vorsitzende Rm Weber (CDU-Fraktion) erfragt bei den Ausschussmitgliedern die gewünschte Vorgehensweise.
Rm Beckmann (Fraktion B‘90/Die Grünen) erklärt, dass man hier zwei Seiten sehe. Man sei damit einverstanden, dass die Fragen der eigenen Fraktion bis zur nächsten Sitzung beantwortet würden. Bezüglich der Frage der Fraktion DieLinke+ sei man jedoch der Meinung, dass diese direkt beantwortet werden könne.
Herr Dr. Wurm erklärt, dass man bezüglich der Fragen zu Sanktionen aus Ordnungsverfügung datenschutzrechtliche Bedenken habe. Kontrollen seien teilweise täglich erfolgt bzw. dann, wenn Beschwerden eingegangen seien.
Auszug aus der nicht genehmigten Niederschrift des Ausschusses Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden vom 11.05.2021:
sB Martinschledde (Die Linke +) bittet darum, dass die Niederschrift wie folgt geändert wird:
Zu Top 4.2.2:
Herr Dr. Wurm erklärt, dass es Sanktionen aus Ordnungsverfügungen gegeben habe. Jedoch könne man sich zum Zeitpunkt und zur Höhe der Sanktionen aus datenschutzrechtlichen Aspekten nicht äußern.
Der Vorsitzende Rm Weber bittet die Fraktion DieLinke+ den Fragenkatalog zu Protokoll zu geben, damit die Verwaltung diese schriftlich beantworten könne. Man würde Herrn Dr. Wurm zur nächsten Sitzung für Nachfragen einladen.
Rm Zweier erklärt, dass man damit nicht einverstanden sei.
sB Brunnert (CDU-Fraktion) verweist auf § 6 Abs. 4 Geschäftsordnung für den Rat, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen. Demnach würden Anfragen grundsätzlich in der darauffolgenden Sitzung erfolgen. Dies sei gutes Recht der Verwaltung.
Der Vorsitzende Rm Weber gibt an, dass der TOP mit Verweis auf die Geschäftsordnung an dieser Stelle beendet werde. Die Fragen würden schriftlich zur nächsten Sitzung beantwortet.
Im Nachgang der Sitzung gibt die Fraktion DieLinke+ folgende Fragen zu Protokoll:
- Welche Qualifikationen hatte Herr Dr. Wurm vorzuweisen, damit er in die Position des Leiters des Veterinäramtes bestellt wurde?
- Welche Tätigkeit hat Herr Dr. Wurm vor seiner Bestellung als Leiter des Veterinäramtes ausgeübt?
Aus der Stellungnahme von Herrn Dr. Wurm in der Sitzung ergeben sich folgende Nachfragen:
- Herr Dr. Wurm hat eine Ordnungsverfügung gegen den kritisierten Schäfer erwähnt.
- Was war der Inhalt dieser Ordnungsverfügung?
- Gab es weitere Ordnungsverfügungen?
- Wurden Begutachtungen seitens des Veterinäramtes im Vorfeld angekündigt?
- Wurden Strafgelder verhängt? Wenn ja, wann und in welcher Höhe?
Herr Dr. Wurm hat ausgeführt, dass auf der Weide genügend Futter war.
- Ist das zu jeder Zeit gewährleistet?
- Wie wird das seitens des Veterinäramtes kontrolliert?
- Besteht die Gefahr bei einer geschlossenen Eis- und Schneedecke auf einer Weide, dass die Schafe ohne regelmäßige Zufütterung von außen verhungern?
- Ist Herrn Dr. Wurm bekannt, dass Nachbarn die Tiere mit Futter versorgt haben?
Herr Dr. Wurm hat gesagt, "es wäre unfair, die Tiere von der Weide zu nehmen"
Bezog sich diese Aussage auf die Tiere oder den Schäfer?
"Man kann nicht das Einzeltier sehen"...war eine weitere Aussage.
- Ist den Verantwortlichen bewusst, dass das Tierschutzgesetz schon unter gewissen Umständen eine Einzeltierbetrachtung vorschreibt?
- Welche Qualifikationen hat dieser Schäfer vorzuweisen, die ihn nach Ansicht des Veterinäramtes dazu berechtigen, diese Schafsherde zu halten?
- Spielen die Ordnungsverfügungen, die Herr Dr. Wurm zugegeben hat, dabei eine Rolle?
- Wie ist die Aussage der anwesenden Polizei, dass der Schäfer über Jahre in Zusammenhang mit seinen Schafen polizeibekannt sei, in Bezug auf seine Qualifikation zu werten?
- Kann das Veterinäramt etwas zu dem kranken Kangalrüden und dem artuntypischen Verhalten der plötzlich verschwundenen Kangalhündin sagen?
- Ist es normal das sogenannte "Winterlämmer" in der Anzahl bei einem professionellen Schäfer zur Welt kommen? Wie erklärt sich das?
- Warum gibt es keinen Wetterschutz für die Herde?
Montags wurden Missstände von Tierschützern beim Veterinäramt gemeldet, aber erst am Donnerstag folgte eine vor Ort Begutachtung.
- Warum kam es zu dieser Verzögerung?
Herr Dr. Wurm hat in einer Situation die offensichtliche Todesursache von Lämmer angezweifelt, aber anscheinend den Todeszeitpunkt gekannt.
- Warum wurden die toten Lämmer auf dem Hof in Oestrich am 12.2.2021 nicht gesichert und obduziert?
- Gibt es dazu Dokumentationen?
- Ist die Personalbemessung beim Veterinäramt ausreichend, um auch einer besondere Häufung von Tierschutzverstößen angemessen und zügig zu begegnen?
- In welchen Zeitraum kann bei Alarmierung ein Vertreter des Veterinäramtes zu einer Begutachtung vor Ort entsendet werden?
- Wie wertet der Leiter des Veterinäramtes die Rolle der Tierschützer:innen in diesem Fall?
- Welche Nachweise müssen dem Veterinäramt von Bürger*innen vorgelegt werden, damit es bei der Bekämpfung von Tierschutzverstößen aktiv wird?
- Dürfen Fotos, die Tierschutzverstöße dokumentieren, als Beweise für Ordnungsverfügungen verwendet werden?
- Welche Verstöße würden ein Haltungsverbot für den kritisierten Schäfer bewirken?
zu TOP 4.2.2.a
Schafhaltung in Dortmund
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 20082-21)
Die Behandlung erfolgte gemeinsam mit den TOPs 4.2.2.b und 4.2.2.c unter TOP 4.2.2.
zu TOP 4.2.2.b.
Verstöße gegen den Tierschutz auf Dortmunder Stadtgebiet
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 20250-21-E1)
Die Behandlung erfolgte gemeinsam mit den TOPs 4.2.2.a und 4.2.2.c unter TOP 4.2.2.
zu TOP 4.2.2.c
Tierschutzverstösse in Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 20247-21)
Die Behandlung erfolgte gemeinsam mit den TOPs 4.2.2.a und 4.2.2.b unter TOP 4.2.2.
zu TOP 4.2.3
Masterplan Sicherheit - Sachstand
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 20188-21)
Die TOPs 4.1.1 und 4.2.3 werden gemeinsam behandelt.
Im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 29.09.2020 bat Rm Joest (Fraktion FDP/Bürgerliste) unter Top 3.11 Sachstand „Masterplan Kommunale Sicherheit: Angsträume“ um Information, ob nunmehr alle Laternen codiert seien. Weiterhin bat Sie um Mitteilung, ob weitere Meldungen hierzu an die Bezirksvertretungen möglich seien.
Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
zu der Nachfrage bestätige ich, dass inzwischen jede Laterne codiert ist. An allen Laternen ist ein Kennzeichnungsträger mit einer Breite von 100 mm und einer Höhe von 50mm angebracht. Die Haltbarkeit und Lesbarkeit ist für mindestens vier Jahre gewährleistet.
Bei der Meldung eines neuen „Angstraumes“ wird gebeten, neben der Lichtpunktnummer auch eine Information/Begründung anzugeben, wie zum Beispiel, dass eine Laterne defekt ist, die Beleuchtung nicht ausreicht oder die Beleuchtung durch Pflanzenwuchs beeinträchtigt wird.
Hier ist ein Beispiel für einen Kennzeichnungsträger. Die fünfstellige Zahl ist die sog. Lichtpunktnummer.
Für Rückfragen steht Ihnen ggf. Herr Pflug vom Tiefbauamt unter der Rufnummer 0231/5024095 zur Verfügung.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
Des Weiteren liegt dem Ausschuss folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion an die Verwaltung vor:
im Februar 2019 wurde der Masterplan Sicherheit – und mit ihm diverse Anträge diesbezüglich – beschlossen.
Die CDU-Fraktion bittet um einen aktuellen Sachstandsbericht, wie weit beschlossene Maßnahmen aus dem Masterplan Sicherheit bereits umgesetzt bzw. sich in Planung befinden.
Rm Beckmann (Fraktion B‘90/Die Grünen) erfragt zusätzlich den aktuellen Zeitplan bezüglich des Beleuchtungskatasters.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis und bittet um Beantwortung der Anfrage der CDU Fraktion.
zu TOP 4.2.4
Mitarbeiter der Task-Force Corona für den KOD qualifizieren
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 20189-21)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgender Antrag der CDU-Fraktion vor:
die CDU-Fraktion stellt folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:
Der Ausschuss beauftragt die Verwaltung zu prüfen, inwieweit die 30 Mitarbeiter, die für die „Task Force Corona“ eingestellt wurden, durch Qualifizierungsmaßnahmen zu einem späteren Zeitpunkt im kommunalen Ordnungsdienst eingesetzt werden können.
Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalität wird ebenfalls über das Ergebnis der Prüfung unterrichtet.
Begründung
Vor einiger Zeit wurde die „Task Force Corona“ ins Leben gerufen, die sich – befristet bis zum 31.12.2021 – schwerpunktmäßig die Aufgabengebiete gewerberechtlichen Kontrollen, Prostitutionskontrollen, Kontrollen von Hochzeiten und sonstigen Veranstaltungen inne hat. Neben dem Einsatz als schnelle Eingreiftruppe können sie auch Personen, die sich in Quarantäne befinden, bei Verstößen gegen die Quarantäneauflagen kontrollieren.
Zu den Schwerpunktaufgaben des Innendienstes gehören vor allem die Bearbeitung von Anfragen und Beschwerden, Beurteilung von Hygiene- und Infektionsschutzkonzepten aus ordnungsbehördlicher Sicht, Erteilung bzw. Versagung von Genehmigungen nach der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO), ordnungsrechtliche Umsetzung der vom Außendienst getroffenen Maßnahmen sowie das Erstellen und die Pflege von Statistiken. Die „Task Force Corona“, die im Bereich der Gewerbeabteilung des Ordnungsamtes angesiedelt wurde, leistet in der Zeit ihres Einsatzes wertvolle Arbeit, die vergleichbar mit der des Kommunalen Ordnungsdienstes ist.
Da Politik seit Jahren fordert, dass der Kommunale Ordnungsdienst weiter aufgestockt, sich aber kaum Personal dafür finden lässt, bietet es sich an, die bereits tätigen Mitarbeiter der „Task Force Corona“ weiter zu qualifizieren. So können diese – sofern die „Task Force Corona“ nicht mehr in dem Maße notwendig ist – auch beim Kommunalen Ordnungsdienst weiter beschäftigt werden.
Rm Deyda (Die Rechte) erfragt, für welche Aufgabenbereiche hier ein Einsatz erfolgen solle.
Rm Hoffmann (CDU-Fraktion) erklärt, dass man für den kommunalen Ordnungsdienst qualifizierte Mitarbeiter brauche. Man wisse, dass dies ob der Arbeitszeiten nicht unbedingt einfach sei. Deswegen halte man es für eine gute Idee mit dem Antrag hier anzusetzen.
Rm Zweier (Fraktion DieLinke+) gibt an, dass man den Antrag mittragen könnte, wenn die Weiterbeschäftigung nicht unbedingt beim kommunalen Ordnungsdienst vorgesehen würde. Man gebe zu Bedenken, dass die weitere Aufstockung daran gescheitert sei, dass keine Räumlichkeiten vorhanden seien. Nichts desto trotz mache es Sinn, die genannten Personen anderweitig in der Verwaltung zu beschäftigen.
Herr Stadtrat Dahmen gibt an, dass es bereits in den letzten Haushaltsberatungen politische Ziel gewesen mehr Personal zu Verfügung zu stellen. Es sei jedoch nicht damit getan diese Stellen zuzusetzen. Man müsse dafür auch das entsprechende Personal gewinnen. Man habe die Ausbildung Fachkraft für Schutz und Sicherheit bei der Stadt Dortmund eingeführt um Personal für den kommunalen Ordnungsdienst zu gewinnen. Derzeit stehe man an einem Punkt, an dem man das entsprechende Personal gewinnen könne. Man bitte daher darum die Stellen zur Verfügung zu stellen.
Rm Schmidt (SPD-Fraktion) lobt den Antrag der CDU-Fraktion und erklärt, dass man diesem zustimmen werde. Man bitte hier so zu prüfen, dass ein positives Ergebnis herauskomme.
Rm Frebel (B‘90/Die Grünen) gibt an, dass man dem Antrag ebenfalls zustimme.
Rm Bohnhof (AfD-Fraktion) gibt an, dass man dem Antrag zustimmen werde. Der Antrag sei nützlich und sinnvoll.
Der Ausschuss fast mehrheitlich, gegen die Stimmen der Fraktion DieLinke+, folgenden Beschluss:
Der Ausschuss beauftragt die Verwaltung zu prüfen, inwieweit die 30 Mitarbeiter, die für die „Task Force Corona“ eingestellt wurden, durch Qualifizierungsmaßnahmen zu einem späteren Zeitpunkt im kommunalen Ordnungsdienst eingesetzt werden können.
Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalität wird ebenfalls über das Ergebnis der Prüfung unterrichtet.
zu TOP 4.2.5
Sondernutzungsflächen
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 20162-21)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste. öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgender Beschlussvorschlag der SPD-Fraktion:
die SPD-Fraktion im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden bittet um Beratung und Beschluss des folgenden Antrages:
Schaustellerfamilien wird auch über den 31.03.2021 hinaus die Möglichkeit gegeben, ihre Angebote und Waren auf Sondernutzungsflächen im Dortmunder Stadtgebiet anzubieten.
Begründung:
Die Nutzung von Sondernutzungsflächen im öffentlichen Raum ist derzeit die einzige Einnahmequelle der Schaustellerfamilien. Bedingt durch die Schließung von Einzelhandelsgeschäften im Rahmen des vollständigen Lockdowns fehlten allerdings Kund*innen an den mobilen Ständen. Daher ist eine Verlängerung der Erlaubnis sinnvoll, um zum einen Angebote für die Bürger*innen der Stadt zu schaffen aber auch um Verdienstmöglichkeiten für die von der Krise besonders hart betroffenen Schaustellerfamilien zu generieren.
Rm Heidkamp (SPD-Fraktion) erläutert kurz den Antrag Ihrer Fraktion und bittet um Zustimmung.
Frau Siekmann (32/FBL) erläutert, dass derzeit acht Standorte für Schausteller*Innen möglich seien. In den Außenbezirken würden auch eine Vielzahl von Privatflächen genutzt. Ebenso vor dem Rombergpark. Man helfe den Schausteller*Innen hier gerne weitere Plätze zu finden.
Rm Dsicheu Djine (Fraktion B‘90/Die Grünen) gibt an, dass man dem Antrag der SPD-Fraktion zustimmen werde, sofern hier die Gesamtheit der Schausteller berücksichtigt würde.
Herr Stadtrat Dahmen gibt an, dass die Verwaltung hier verstehe, dass die Gesamtheit der Schausteller berücksichtigt werden solle.
Rm Hoffmann (CDU-Fraktion) gibt an, dass man den Antrag der SPD-Fraktion unterstütze. Die Schausteller*Innen sollten hier unterstützt werden. Es stelle sich hier die Frage, ob es seitens der Stadt noch weitere Plätze gebe, welche zur Verfügung gestellt werden könnten.
Frau Siekmann gibt an, dass man hierüber gemeinsam im Gespräch sei.
Rm Bohnhof (AfD-Fraktion) gibt an, dass man dem Antrag zustimmen werde. Man frage sich, ob auch kurzfristige Lösungen für die Schausteller*Innen möglich seien, sofern die Außengastronomie nicht öffnen dürfe und die entsprechenden Flächen zur Verfügung stünden.
Frau Siekmann erklärt, dass dies theoretische möglich sei. Man müsse jedoch betrachten, dass alle Beteiligten eine gewisse Planungssicherheit bräuchten.
Rm Martinschledde (Fraktion DieLinke+) erläutert nochmals die Zusammensetzung des Schaustellerverbands Rote Erde e.V.
Rm Beckmann (Fraktion B‘90/Die Grünen) bittet darum, dass man den Antrag dahingehend ändere, dass nicht von Schaustellerfamilien sondern allgemein von Schausteller*Innen gesprochen werde.
Rm Zweier (Fraktion DieLinke+) gibt an, dass man dem Antrag der SPD folge.
Rm Heidkamp gibt an, dass der Antrag wie folgt geändert werde:
Schausteller*Innen wird auch über den 31.03.2021 hinaus die Möglichkeit gegeben, ihre Angebote und Waren auf Sondernutzungsflächen im Dortmunder Stadtgebiet anzubieten.
Der Ausschuss beschließt einstimmig den geänderten Antrag der SPD-Fraktion.
zu TOP 4.2.6
Mobile Freizeitparks
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 20165-21)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgender Antrag der SPD-Fraktion vor:
die SPD-Fraktion im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden bittet um Beratung und Beschluss des folgenden Antrages:
· Die Verwaltung wird gebeten, auch im Sommer 2021 die Einrichtung eines mobilen Freizeitparks in Dortmund zu ermöglichen.
Begründung:
Die nach wie vor bestehenden Regelungen zur Eindämmung der Corona-Infektionen lassen voraussichtlich auch in diesem Jahr keine Durchführung von Kirmessen, Jahrmärkten oder Traditionsveranstaltungen zu. Immer mehr Schaustellerbetriebe, die gesamte Eventbranche und freischaffende Künstler*innnen geraten in wirtschaftliche Not. Die Durchführung eines mobilen Freizeitparks könnte hier eine Möglichkeit sein, wenigstens einige Einnahmen zu erzielen. Das Konzept des mobilen Freizeitparkes FunDoMio hat sich im Jahr 2020 bewährt und gezeigt, dass die Einhaltung von Hygienekonzepten bei solchen Veranstaltungen möglich ist und könnte als Grundlage für die erneute Durchführung genutzt werden. Da davon auszugehen ist, dass Urlaubsreisen weiterhin nur eingeschränkt möglich sind sollte die Stadt Dortmund auch in diesem Jahr den Bürger*innen und insbesondere den Familien ein attraktives Freizeitangebot ermöglichen.
Rm Schmidt (SPD-Fraktion) erläutert kurz den Antrag seiner Fraktion und bittet um Zustimmung zu ebendiesem.
Rm Schultze (Fraktion B‘90/Die Grünen) erklärt, dass man dem Antrag zustimme, bittet jedoch darum, dass die mögliche Veranstaltung unter den gleichen Bedingungen wie im letzten Jahr stattfinde.
Herr Stadtrat Dahmen erklärt, dass dies der Fall sein werde.
Frau Siekmann (32/FBL) gibt an, dass an der Westfalenhalle eine Baugenehmigung nötig gewesen sei. Ein entsprechender Antrag auf Durchführung eines mobilen Freizeitparks, durch die Schausteller*Innen, liege noch nicht vor. Man wisse jedoch, dass die Schausteller*Innen nach geeigneten Flächen suchen würden. Abzuwarten sei, wie sich zum fraglichen Zeitpunkt die Ausgestaltung der Coronaschutzverordnung sowie die weiteren Umstände darstellen würden.
Rm Nienhoff (CDU-Fraktion) gibt an, dass die CDU-Fraktion dem Antrag zustimme. Im letzten Jahr habe die Verwaltung hier sehr gut reagiert. Man gehe davon aus, dass dies auch wieder der Fall sein werde, wenn die Rahmenbedingungen stimmen würden.
sE Gungl (Behindertenpolitisches Netzwerk) weist auf die Vorgaben zur Barrierefreiheit für solche geschlossenen Veranstaltungen hin. Man bitte darum, den Veranstaltern vorzugeben Inklusion zu betreiben. Insbesondere die Sanitären Anlagen würden hier oft vergessen und seien nicht in ausreichender Form Barrierefrei.
Rm Martinschledde (Fraktion DieLinke+) erfragt, warum nicht der Festplatz an der Eberstraße genutzt würde.
Frau Siekmann erklärt, dass die Platzwahl durch die Schausteller erfolgt sei. Man verstehe die Stoßrichtung der Politik. Man freue sich, dass eine Wiederholung einer solchen oder ähnlichen Veranstaltung mitgetragen werde.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Die Verwaltung wird gebeten, auch im Sommer 2021 die Einrichtung eines mobilen Freizeitparks in Dortmund zu ermöglichen.
zu TOP 4.2.7
Migration durch Erklärung zum „sicheren Hafen“
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 20234-21)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahem der AFD-Fraktion an die Verwaltung vor:
seitdem sich die Stadt Dortmund durch Ratsbeschluss zum „sicheren Hafen“ erklärt hat, wurden im Rahmen des Projekts „Seenotbrücke“ 12 Ausländer nach Dortmund verbracht. Hierbei soll es sich laut Auskunft der Stadt um 3 Familien handeln.
Die AfD-Fraktion Dortmund bittet um Beantwortung folgender Fragen:
- Auf welcher aufenthalts- oder asylrechtlichen Grundlage nimmt die Stadt die Zuwanderer auf?
- Aus welchen Ländern stammen die 12 ausländischen Personen?
- Anhand welcher Kriterien wurden die drei Familien ausgewählt?
- Erfolgte die Aufnahme durch Zwischenschaltung einer EU-Institution/-Agentur oder Einrichtung der UN?
- Was war der letzte Aufenthaltsort der 12 ausländischen Personen, bevor diese nach Dortmund verbracht wurden?
Der Ausschuss bitte die Verwaltung um Stellungnahme bis zur nächsten Sitzung.
zu TOP 4.2.8
Aufenthaltsrecht durch „Härtefall-Kommission“
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 20235-21)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahem der AFD-Fraktion an die Verwaltung vor:
seit 2005 können sich abgelehnte Asylbewerber an „Härtefall-Kommissionen“ wenden, die alle Bundesländer eingerichtet haben. Laut FOCUS Online erhielten mehr als 10.000 Ausländer auf diesem Wege eine Aufenthaltserlaubnis.
In den Jahren 2017-2019 wurden in NRW 790 ausreisepflichtige Ausländer durch die Härtefall-Kommission mit einer Aufenthaltserlaubnis ausgestattet.
Kommen die Mitglieder der „Härtefall-Kommission“ zum Schluss, dass „dringend humanitäre oder persönliche Gründe“ für einen Verbleib in Deutschland vorliegen, reichen sie den Sachverhalt an die oberste Landesbehörde weiter. Dort kann laut Gesetz angeordnet werden, dass einem vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländer ohne Duldungsstatus doch „eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird.“
Die AfD-Fraktion Dortmund bittet um Beantwortung folgender Fragen:
- Wie viele abgelehnte Asylbewerber in Dortmund wurden in den Jahren 2017-2019 mit einer Aufenthaltserlaubnis durch ein Votum der „Härtefall-Kommission“ ausgestattet?
- Wird die Stadt Dortmund in derartigen Verfahren beteiligt, wenn ja, wie?
- Sind der Stadt Dortmund Gründe für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für einen abgelehnten Asylbewerber bekannt, die von der „Härtefall-Kommission“ genannt wurden?
Der Ausschuss bittet die Verwaltung bis zur nächsten Sitzung um Stellungnahme.
zu TOP 4.2.9
Frühzeitige Bereitstellung der Sitzungsunterlagen der politischen Gremien auf der Netzseite der Stadt
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 20251-21)
Der Tagesordnungspunkt wurde abgesetzt.
zu TOP 4.2.10
Stadttauben in Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 20246-21)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgender Beschlussvorschlag der Fraktion Die Linke+ vor:
Die Stadt Dortmund unterstützt den Tierschutzverein Groß-Dortmund e. V. bei der Pflege und Reinigung des Taubenturms und Taubenschlags sowie der angemessenen Fütterung der Stadttauben mit Spezialfutter finanziell mit einem jährlichen Betrag in Höhe von 4.000 Euro.
Begründung:
Die in ausschließlicher Trägerschaft des Tierschutzvereins Groß-Dortmund betriebenen Projekte des Taubenturms im Stadtgarten und des Taubenschlags in der Nordstadt werden schon seit etlichen Jahren von Seiten der Verwaltung begrüßt.
Gut gepflegte öffentliche Taubenschläge helfen wirksam, das Taubenproblem in den Griff zu bekommen. Die Tauben nutzen die Schläge als Schlaf- und Brutplätze. Dies verringert die Verschmutzung von Gebäuden. Nehmen die Bestände zu stark zu, können die befruchteten Eier aus den Nestern genommen und durch Gipseier ersetzt werden, um den Taubenbestand zu regulieren.
Alleine in einem Jahr hat der Tierschutzverein 600 Eier ausgetauscht. Die Pflege und die Reinigung der Projekte sowie das spezielle auf die Tauben abgestimmte Futter sind für den auf Spenden angewiesenen Verein und seine ehrenamtlichen Mitarbeiter:innen schon eine erhebliche Summe im Jahr.
Da diese intensive ehrenamtliche Betreuung der Taubenprojekte durch den Tierschutzverein der Stadtbevölkerung zu Gute kommt, sollte dies finanziell durch die Stadt Dortmund in Höhe des o. g. Betrages unterstützt werden.
Weiterhin wäre es wichtig, dass die Stadt Dortmund die Bürger:innen weiter dahingehend sensibilisiert, dass das Füttern von Tauben durch Brotstücke oder Pommes Frites / Pizza aus oftmals falsch verstandener Tierliebe für einen kleinen und gesunden Taubenbestand kontraproduktiv ist.
Rm Zweier (Fraktion DieLinke+) erläutert kurz den Antrag seiner Fraktion und bittet um Zustimmung zum Antrag.
Frau Siekmann (32/FBL) erläutert, dass man einen solchen Sachverhalt bereits einmal geprüft habe. Im Ergebnis sei hier eine Unterstützungsleistung seitens der Verwaltung nicht möglich. Man Empfehle hier alternative Finanzierungsformen zu suchen.
Rm Dsicheu Djine (Fraktion B‘90/Die Grünen) erklärt, dass man den Antrag gut finde. Man Empfehle hierzu eine Rücksprache mit der Bezirksvertretung Innenstadt-West.
sB Brunnert (CDU-Fraktion) erklärt, dass man den Antrag nicht unterstützen werde. Es handle sich um einen gemeinnützigen Verein, welcher bereits in erheblichem Maße durch den Staat unterstützt werde. Hier seien insbesondere steuerliche Vorteile zu erwähnen. Es bestehe die Gefahr, dass andere gemeinnützige Vereine im Nachgang ebenfalls derartige Ansprüche geltend machten.
Rm Martinschledde (Fraktion DieLinke+) erklärt, dass es eigentliche Aufgabe der Stadt sei, sich um die Tauben zu kümmern. Hier helfe der Verein nur.
Rm Zweier erklärt, dass stadtweit viele Vereine unterstützt würden. Man verstehe daher die Problematik nicht. Es gehe darum, die Unkosten mitzufinanzieren. Dies könne man auch den Bürger*Innen gut darlegen.
Herr Stadtrat Dahmen erklärt, dass man nicht über die Mittel verfüge Vereine zu unterstützen. Die vorhandenen Mittel seien für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung vorgesehen. Im Bereich der Tauben sei man dafür zuständig, dass Taubenfütterungsverbot außerhalb der dafür vorgesehenen Gehege durchzusetzen. An dieser Stelle habe man keinerlei Kompetenz und keine Mittel zur Verfügung. Ein Beschluss in die Richtung müsste beanstandet werden.
Rm Schmidt (SPD-Fraktion) bemerkt, dass es ich bei den Tauben um Wildtiere handle. Man schließe sich den Ausführungen der CDU an. Es gebe jedoch in den Bezirksvertretungen Mittel zur Vereinsförderung. Hier möge man sich an die entsprechende Bezirksvertretung wenden.
Rm Beckmann (Fraktion B‘90/Die Grünen) erklärt, dass der Formal richtige Weg hier über die Bezirksvertretung gehe. Man bitte daher darum, dass der Antrag zurückgezogen werde.
Rm Bohnhof (AfD-Fraktion) gibt an, dass es wichtig und nützlich sei was geleistet werde. Jedoch habe man hier nicht die Mittel und Möglichkeit zu handeln.
Rm Zweier erklärt, dass man in der letzten Legislaturperiode auch Mittel für die Katzenkastration zur Verfügung gestellt habe.
Frau Siekmann erläutert, dass hier in 2020 einmalig Mittel zur Verfügung gestellt wurden von denen auch entsprechenden Leistungen abgerechnet worden seien. Die Fütterung der Tauben sei jedoch nicht Aufgabe der Stadt Dortmund.
Rm Zweier zieht den Antrag der Fraktion DieLinke+ zurück. Man werde dem Verein empfehlen sich an die entsprechenden Bezirksvertretungen zu wenden.
4.3 Überweisungen anderer Gremien
--- unbesetzt ---
5. Vorlagen und Berichte der Verwaltung
5.1 Ordnungsamt
zu TOP 5.1.1
Parkraumkonzept PHOENIX See
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18751-20)
Der Ausschuss für Bürgerdienste öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende aus der Sitzung vom 15.12.2020 geschobene Empfehlung an den Rat der Stadt durch die Verwaltung vor:
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und beschließt
1. die Umsetzung des Parkraumkonzeptes PHOENIX See und die zeitgleiche Einführung der Bewohnerparkzone „Weingartenstraße“ mit einem Gesamtinvestitionsvolumen i.H.v. 98.000,00 €.
2. eine zusätzliche 0,18 vzv. Planstelle im Rechtsamt (E9b TVöD).
3. vier zusätzliche Planstellen im Ordnungsamt (E6 TVÖD zzgl. Sachkosten).
Hierzu liegt dem Ausschuss ebenfalls die Empfehlung der Bezirksvertretung Hörde aus deren Sitzung vom 23.02.2021 vor:
Bezirksbürgermeister Michael Depenbrock ließ über die Eingaben der Fraktionen und Anwohnerschaft Teilaspekte der Vorlage einzeln abstimmen. Herr Tillmann nahm an der Beratung und Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil. Herr Wolf, DIE LINKE, zog Punkt 1 seiner Ergänzungsanträge zum Parkraumkonzept zurück.
1. Beschluss:
Die Verwaltung möge prüfen, ob nicht die räumlich überschaubaren Straßenzüge, für die verkehrsberuhigte Zonen vorgesehen sind, als Anliegerstraßen definiert werden können. Gerade in Sackgassen entsteht bei fehlenden Parkplätzen eine erhöhte Wendenotwendigkeit, die zu Bewohnerbelästigungen beiträgt. Betroffen wären zusätzlich die Straßen:
- Röhrichtstraße
- Binsenweg
- Schilfweg
- Seehang
- Seehöhe
- Seeblick
- An den Mühlenteichen
- An den Emscherauen
Abstimmungsergebnis: mit 9 Ja-Stimmen (CDU, LINKE, SPD, Grüne), 4 Enthaltungen (SPD, Grüne) und 4 Gegenstimmen so beschlossen
2. Beschluss:
Die vorgesehenen Ausnahmen für Handwerks- und Gewerbebetriebe werden nicht der Bewohnerparkzone zugeordnet.
Abstimmungsergebnis: mit 2 Ja-Stimmen (LINKE, Grüne), 6 Enthaltungen (FDP, Die PARTEI, Grüne) und 9 Gegenstimmen abgelehnt
Bzgl. Punkt 4
- Auf der Kohlensiepenstraße zwischen „Obere Pekingstraße“ und „An den Emscherauen“ besteht wegen den kurvigen Straßenführung und der dann wegen der parkenden Pkw geringen Straßenbreite, eine erhöhte Gefährdung, zumal kein
Bürgersteig auf der Kohlensiepenstraße zwischen Hausnummer 30 bis 36 (westliche Seite) vorhanden ist. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite ist das halbseitige Parken auf dem Bürgersteig erlaubt. Für die Fußgänger bleibt in der Regel keine Durchgangsbreite von ca. 1,5 Meter. Die Verwaltung möge prüfen, wie man diese Gefährdung reduzieren bzw. ausschließen kann. regt die Bezirksvertretung Hörde einstimmig an, dies an die Bezirksvertretung Aplerbeck weiterzuleiten.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt 4 Zusatzanträge.
3. Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hörde empfiehlt im Bereich der Anwohnerparkzone Weingartenstraße/Am Remberg die „gepunktet“ dargestellte Fläche in eine „gestrichelt“ dargestellte Fläche zu ändern.
Abstimmungsergebnis: einstimmig so beschlossen
4. Beschluss:
Die Bewirtschaftung im Bereich der Anwohnerparkzone Weingartenstraße/Am Remberg soll einheitlich mit den übrigen Parkscheinautomatenzonen ausgelegt werden und die Sonntage sind mit einzubeziehen.
Abstimmungsergebnis: mit 4 Ja-Stimmen (Grüne, DIE LINKE), 12 Enthaltungen und 1 Gegenstimme so beschlossen
5. Beschluss:
Die Uhrzeiten der Bewirtschaftungen sollen einheitlich bis 22.00 Uhr gehen.
Abstimmungsergebnis: mit 4 Ja-Stimmen (Grüne, LINKE) und 13 Gegenstimmen abgelehnt
6. Beschluss:
Die beschlossenen Maßnahmen sollen hinsichtlich ihrer Wirkung bzw. Wechselwirkung im Gebiet, aber auch über das Gebiet hinaus, nach 2 Jahren bewertet und ggfs. ergänzt/angepasst werden.
Abstimmungsergebnis: einstimmig so beschlossen
7. Beschluss
Die Bezirksvertretung Hörde soll beschließen, die Dauer der Parkzeit auf 5 Stunden zu verlängern.
Abstimmungsergebnis: mit 1 Ja-Stimme (DIE PARTEI), 1 Enthaltung (CDU) und 15 Gegenstimmen abgelehnt
8. Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hörde fasst den Beschluss, dass die Bewirtschaftung mit den Parkscheinautomaten in der Zeit von 9.00 – 18.00 Uhr erfolgen soll.
Abstimmungsergebnis: mit 13 Ja-Stimmen (CDU, SPD, Linke), 2 Enthaltungen (Grüne, FDP) und 2 Gegenstimmen (Grüne) so beschlossen
9. Beschluss:
Im Bereich der Bewirtschaftung wird die Länge der Parkdauer auf 3 Stunden begrenzt.
Abstimmungsergebnis: 13 Ja-Stimmen (SPD, Linke, CDU), 3 Enthaltungen (CDU, FDP, Grüne) und 1 Gegenstimme so beschlossen
10. Beschluss:
Die Bewirtschaftung soll sich auf alle Tage von Montag bis Sonntag erstrecken.
Abstimmungsergebnis: einstimmig so beschlossen
11. Beschluss:
Bewirtschaftet werden soll folgender Bereich:
- Am Kai, Hörder-Bach-Allee, Hans-Tombrock-Straße und des westl. Teil der Phoenixseestraße bis zur Hans-Tombrock-Straße.
Abstimmungsergebnis: mit 16 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung (FDP) so beschlossen.
12. Beschluss:
Der östl. Bereich der Phoenixseestraße bis zum Kreisverkehr soll nicht bewirtschaftet werden.
Abstimmungsergebnis: mit 11 Ja-Stimmen (SPD, CDU), 4 Gegenstimmen (Grüne, PARTEI), 2 Enthaltungen (FDP, SPD) so beschlossen
13. Beschluss:
Die Straße An den Emscherauen soll nicht bewirtschaftet werden. Stattdessen soll die Verwaltung prüfen, ob sie als Anliegerstraße ausgewiesen werden kann.
Abstimmungsergebnis: mit 13 Ja-Stimmen (SPD, CDU. Linke, Grüne), 3 Gegenstimmen (Grüne) und 1 Enthaltung (DIE PARTEI) so beschlossen
14. Beschluss:
Der Hörder Bereich der Kohlensiepenstraße soll nicht bewirtschaftet werden.
Abstimmungsergebnis: mit 14 Ja-Stimmen und 3 Gegenstimmen (Grüne) so beschlossen
15. Beschluss:
Der Bereich Weingartenstraße/Am Remberg soll, wie in der Vorlage vorgesehen, zur Bewohnerparkzone werden.
Abstimmungsergebnis: einstimmig so beschlossen
16. Beschluss:
Auf Antrag des Bezirksbürgermeisters soll die Verwaltung prüfen, wie man zukünftig solche Besucherströme zum Phoenixsee und chaotische Verkehrssituationen in Hörde, wie am 21.02.2021, verhindern kann, z. B. durch Verkehrslenkungen zu den Parkhäusern. Die Bezirksvertretung bittet darum, entsprechende Vorschläge zu entwickeln und vorzustellen.
Abstimmungsergebnis: mit 12 Ja-Stimmen (SPD, CDU, DIE PARTEI), 2 Enthaltungen (FDP, Grüne) und 3 Gegenstimmen (Grüne) so beschlossen.
Die Bezirksvertretung Hörde regt bei der Bezirksvertretung Aplerbeck an, zu prüfen, ob an der Einmündung Kohlensiepenstraße/Am Remberg eine Lichtzeichenanlage installiert werden kann, damit der Rückstau auf der Kohlensiepenstraße verkürzt wird und damit auch Umgehungsverkehre durch die Straße An den Emscherauen verhindert werden.
Die Bezirksvertretung Hörde fordert die Verwaltung auf, für die Segelvereine am See eine Lösung für deren Parkproblematik zu finden und regt an, den Stadtsportbund zu beteiligen. Die Sitzung wurde von 17.02 – 17.04 Uhr unterbrochen.
17. Beschluss:
Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde stimmt dem Gesamtkonzept mit zuvor gefassten Hinweisen und Empfehlungen zu. Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund die Vorlage zum Parkraumkonzept Phoenixsee mit den beschlossenen Hinweisen und Änderungen zu beschließen.
Abstimmungsergebnis: mit 13 Ja-Stimmen (SPD, CDU, Linke, DIE PARTEI), 1 Enthaltung (FDP) und 3 Gegenstimmen (Grüne) so beschlossen
Der Vorsitzende Rm Weber (CDU-Fraktion) schlägt vor, die Vorlage ohne Empfehlung in den Rat durchlaufen zu lassen.
Nach kurzer Diskussion, schiebt der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden die Vorlage ohne Empfehlung in den Rat.
zu TOP 5.1.2
Entwicklung und Umsetzung von Sofortmaßnahmen zur Stärkung und Attraktivierung der City
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19852-21)
Hierzu liegt dem Ausschuss folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West vor:
Die Fraktion Die Linke bezeichnet die Vorlage als überflüssig, da es sich um Unterhaltsleistungen der Verwaltung handelt. Zudem möge man prüfen, inwieweit die Beleuchtung nicht auch eine Art Lichtverschmutzung (Insekten, Pflanzen beeinträchtigt) darstellt. Auch soll geprüft werden, ob Laternen nicht an geeigneten Stellen mit Solarzellen zur Stromerzeugung ausgestattet werden können. Zudem fehlt das aktuelle Lagebild – dies fehlt in der Vorlage. Obdachlosen sollen Angebote gemacht werden, und nicht in der Vorlage über diese „gejammert“ werden.
Die Fraktionen B90/Die Grünen und SPD wollen die Vorlage empfehlen, allerdings ohne die Beleuchtung. Auch sollte zur Kenntnis genommen werden, dass Obdachlosigkeit kein kosmetisches sondern ein gesellschaftliches/soziales Problem
darstellt und entsprechend angegangen werden muss.
Die CDU-Fraktion möchte die Vorlage in Gänze unverändert empfehlen.
Über den weitergehenden Antrag der CDU-Fraktion wird wie folgt abgestimmt:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt mit 4 Ja-Stimmen (CDU-Fraktion. FDP, AfD) gegen 14 Nein-Stimmen (B90/Die Grünen, SPD, Die Linke, Die Partei) nicht, die Vorlage uneingeschränkt auszusprechen.
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich mit 14 Ja-Stimmen (B90/Die Grünen, SPD, Die Linke, Die Partei) gegen 4 Nein Stimmen (CDU-Fraktion, FDP, AfD), folgenden Beschluss zu fassen
und bittet zudem die Verwaltung, oben aufgeworfenen Fragen zu beantworten (Stellungnahme):
Empfehlung
1. Der Rat der Stadt nimmt den Bericht zur Kenntnis und beschließt Maßnahmen, die aus den bestehenden Budgets der betroffenen Fachbereiche finanziert werden können, mit Priorität umzusetzen. Davon ausgenommen und nicht gewünscht wird die Beleuchtung von Bäumen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die konkreten Beschlussvorlagen zur Personalbeschaffung und Finanzierung der nicht budgetierten Maßnahmen zeitnah zur Entscheidung des Rates vorzulegen, um eine rasche Umsetzung der Maßnahmen zu gewährleisten.
Ebenfalls liegt hierzu eine Empfehlung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung aus dessen Sitzung vom 10.03.2021 vor:
Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Rat der Stadt nimmt den Bericht zur Kenntnis und beschließt Maßnahmen, die aus den bestehenden Budgets der betroffenen Fachbereiche finanziert werden können, mit Priorität umzusetzen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die konkreten Beschlussvorlagen zur Personalbeschaffung und Finanzierung der nicht budgetierten Maßnahmen zeitnah zur Entscheidung des Rates vorzulegen, um eine rasche Umsetzung der Maßnahmen zu gewährleisten.
Abschließend liegt dem Ausschuss die Empfehlung des Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün vor:
Nach ausführlicher Diskussion einigt man sich darauf, den Beschluss lt. Vorlage wie folgt zu ergänzen:
Einer punktuellen Beleuchtung von Bäumen bei Veranstaltungen wird zugestimmt. Hierbei soll Lichtverschmutzung möglichst verhindert werden.
Mit dieser Ergänzung und in Kenntnis der Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat der Stadt nimmt den Bericht zur Kenntnis und beschließt Maßnahmen, die aus den bestehenden Budgets der betroffenen Fachbereiche finanziert werden können, mit Priorität umzusetzen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die konkreten Beschlussvorlagen zur Personalbeschaffung und Finanzierung der nicht budgetierten Maßnahmen zeitnah zur Entscheidung des Rates vorzulegen, um eine rasche Umsetzung der Maßnahmen zu gewährleisten.
Rm Schultze (Fraktion B‘90/Die Grünen) bittet darum die Vorlage ohne Empfehlung durchlaufen zu lassen, da die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen einen Zusatz-/Ergänzungsantrag gestellt hätten.
Rm Hoffmann (CDU-Fraktion) gibt an, dass man sich der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen anschließe. Man stelle sich noch die Frage wie sich die mobile Wache im Stadtgarten gestalte.
Frau Siekmann (32/FBL) gibt an, dass man jeden Tag in zwei Schichten vor Ort sei. Die Uhrzeiten nenne man vorab bewusst nicht, damit sich die Szene nicht daran gewöhne. Man sei zu verschiedenen Zeiten vor Ort.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden schiebt die Vorlage ohne Empfehlung in den Rat.
zu TOP 5.1.3
Sperrstunde
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20198-21)
Rm Frebel (Fraktion B‘90/Die Grünen) gibt an, dass bei der Durchsicht der Vorlage aufgefallen sei, dass der Hinweis auf die politische Initiative in der Vorlage fehle.
Herr Stadtrat Dahmen erläutert kurz die Vorlage und deren Entstehung. Man bitte um Nachsicht, dass die politische Initiative in der Vorlage fehle. Es sei wichtig, dass es sich hierbei um eine politische Initiative handle.
Rm Zweier (DieLinke+) lobt die Vorlage. Die Verwaltung habe hier sehr gut und zügig gearbeitet.
Rm Hoffmann (CDU-Fraktion) erklärt, dass die Vorlage die Flexibilität der Verwaltung zeige. Dies begrüße man ausdrücklich.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Vorlage zur probeweisen Aufhebung der Sperrstunde für den Zeitraum vom 01.04.2021 bis zum 31.12.2021 zur Kenntnis.
5.2 Bürgerdienste
zu TOP 5.2.1
Entwicklung der Bürgerdienste im Jahr 2020
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 19859-21)
Rm Beckmann (Fraktion B‘90/Die Grünen) dankt zunächst für die Vorlage. Man begrüße, dass auch bei zukünftigen Wahlen ein Briefwahlzentrum in den Westfalenhallen eingerichtet werden solle. Man habe noch zwei Nachfragen. Auf Seite zwei der Vorlage werde von Nachrücker*Innen gesprochen. Hier sei nicht ganz klar, was dies heißen solle. Auf Seite drei sei davon die Rede, dass das ePayment-System für die Gesamtverwaltung eingeführt werden solle. Es wäre wünschenswert, dies im Ausschuss vorzustellen, wenn man hier bereits weiter gekommen sei.
Herr Kruse (33/FBL) gibt an, dass es erklärtes Ziel sei das Briefwahlzentrum zukünftig in den Westfalenhallen einzurichten. Bei der Nachrückerliste handle es sich um Personen aus bereits abgeschlossenen Bewerbungsverfahren, denen im Nachhinein eine Stelle in der Verwaltung bzw. gezielt bei den Bürgerdiensten angeboten werden konnte. Dies sei ein Novum in der Stadtverwaltung gewesen. Bezüglich des ePayment-Systems sei zu sagen, dass man dieses zunächst in weiteren Bereichen der Bürgerdienste einführen wolle um noch digitaler zu werden. Man werde mit der Stadtkasse, sowie Dosys Kontakt aufnehmen um eine Vorstellung in einer der nächsten Sitzungen vorzunehmen. Bei dem neuen Terminmanagementsystem sei man soweit, dass man die Abteilung der Fahrerlaubnisangelegenheiten hier kürzlich online gesetzt habe.
Rm Dsicheu Djine (Fraktion B‘90/Die Grünen) erfragt in Richtung des Terminmanagementsystems, ob dieses auch im Bereich der Bürgerdienste International eingeführt werde. Auf Seite vier der Vorlage werde erwähnt, dass die Ergebnisse der Integrationsratswahl aus Wahlorganisatorischen Gründen nachgelagert wurden. Hier Frage man sich, was darunter zu verstehen sei. Des Weiteren werde auf Seite fünf angeführt, dass die Belange der Kunden*Innen zeitnah erledigt würden. Hier bitte man um Erläuterung, was unter zeitnah zu verstehen sei. Bezüglich der auf Seite zwei genannten Öffnungszeitmodelle stelle sich die Frage, ob es hier bereits eine Richtung gebe.
Herr Kruse erklärt, dass man die Terminmanagementsoftware im Standesamt bereits im Mai 2020 eingeführt habe. Allerdings, nur in einem System in dem die Mitarbeiter*Innen selber buchen könnten. Das Onlinesystem werde dort mit Ausnahme der Versicherungsangelegenheiten noch nicht genutzt. Zeitnah bedeute für das Standesamt, dass man Möglichkeiten geschaffen habe Anliegen z.B. auch schriftlich per E-Mail durch Übersendung der eingescannten Unterlagen erledigen zu können. Hier habe man soweit wie möglich von der persönlichen Vorsprache Abstand genommen. Die Pandemielage habe außerdem gezeigt, dass man sich die Terminvereinbarung nicht mehr wegdenken könne. Hier habe sich insgesamt die Zufriedenheit steigern können. Bezüglicher einer neuen Dienstvereinbarung in der Richtung, habe man nach Ostern einen Termin mit dem Personalrat.
Frau Siekmann (32/FBL) erklärt, dass man bezüglich des Terminmanagements mit den Bürgerdiensten gleichgezogen sei, was die Onlineterminvergabe für die Abholung elektronischer Aufenthaltstitel angehe. Man müsse jedoch beachten, dass die gesetzlichen Regelungen andere seien und auch der Prüfaufwand höher sei. Da wo es gehe, biete man sukzessive eine Onlineterminvereinbarung an. Derzeit würden rund 3.500 Personen pro Woche mit einem Termin in der Ausländerbehörde ausgestattet.
sB. Martinschledde (Fraktion DieLinke+) gibt an, dass er aus eigener Erfahrung sagen könne, dass das Terminsystem im Gegensatz zum vorherigen System sehr gut funktioniere. Man erhoffe sich noch weitere Digitalisierungsprozesse, von denen sowohl Bürger*Innen als auch Mitarbeiter*Innen profitieren würden.
Rm Heidkamp (SPD-Fraktion) bittet bezüglich der Gestaltung der Onlineterminvergabe um einer übersichtlichere Darstellung.
Der Vorsitzende Rm Weber (CDU-Fraktion) lobt ebenfalls die Gesamte Organisation der Terminvereinbarung und –durchführung.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt den Bericht zur Kenntnis.
5.3 Feuerwehr
zu TOP 5.3.1
Einrichtung von drei befristen Planstellen für das Projekt "Digitalisierung in der Gefahrenabwehr"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16593-20)
Rm Beckmann (Fraktion B‘90/Die Grünen) erklärt, dass man die Vorlage für unterstützenswert halte. Auf Seite fünf der Vorlage werde die Phase drei „Erstellung Digitalisierungskonzept“ dargestellt. Man bitte darum, dass an der Stelle die Politik nochmals eingebunden werde. Des Weiteren frage man sich welchen Hintergrund die Befristung der Stellen habe und ob es sich hier nur um eine vorläufige Befristung mit der perspektive länger bleiben zu können handle.
Herr Aschenbrenner (37/FBL) erklärt, dass die Befristung daraus resultiere, dass nicht absehbar sei wie sich das Konstrukt insgesamt entwickle.
RM Martinschledde (Fraktion DieLinke+) erfragt, ob bei einem positivem Verlauf des Projekts mit dessen Verlängerung zur rechnen sei.
Herr Aschenbrenner erläutert, dass man der Politik bei positivem Verlauf einen entsprechenden Vorschlag vorlegen werde.
sE Gungl (Behindertenpolitisches Netzwerk) erklärt, dass es nicht ganz klar sei, ob bei einer entsprechenden Stellenausschreibung der Hinweis zu geben sei, dass sich Menschen gleich welchen Geschlechts oder mit körperlichen Einschränkungen bewerben könnten und Menschen aus Randgruppen bevorzugt behandelt würden.
Herr Aschenbrenner gibt an, dass es hierzu Regularien gebe. Hier habe man für Stellen die nicht in den feuerwehrtechnischen Dienst fallen würden keine Einschränkungen für Bewerber*Innen. Hier sei jeder herzlich willkommen.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt zur Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 12.12.2019 (DS 15415-19 E6) die Einrichtung und Besetzung von drei befristeten Planstellen für das Projekt „Digitalisierung in der Gefahrenabwehr“ sowie die damit verbundenen personellen und finanziellen Auswirkungen.
5.4 Rechtsamt
5.5 andere Fachbereiche
zu TOP 5.5.1
Übertragung von Gremiensitzungen per Live-Streaming
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20122-21)
Der Ausschuss Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt hierzu folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:
Die Mitschnitte der Ratssitzungen dürfen ausschließlich zum Zwecke politischer und journalistischer Arbeit verwendet werden. Das Verbreiten und Teilen (auch eines Teils) des Mitschnitts in anderen Medien und auf anderen Plattformen ist nur zulässig, soweit und solange die Zustimmungen aller im jeweiligen Teil des Mitschnitts aufgezeichneten Personen hierzu vorliegen. Die Verwaltung wird beauftragt darauf in geeigneter Form hinzuweisen und rechtlich gegen Dritte vorzugehen, die gegen diese Bestimmungen verstoßen.
Begründung: Erfolgt mündlich
Rm Bohnhof (AfD-Fraktion) erklärt, dass man die Vorlage empfehlen werde. Bezüglich des Zusatz-/Ergänzungsantrags bitte man noch um Erläuterung. Man empfinde diesen als sehr unbestimmt. Der Antrag sei daher aus Sicht seiner Fraktion abzulehnen. Hier bitte man den Dezernenten um eine rechtliche Einschätzung.
Rm Schultze (Fraktion B‘90/Die Grünen) erläutert den Antrag Ihrer Fraktion. Man begrüße die Vorlage der Verwaltung ausdrücklich. Man wolle das komplette Paket empfehlen. Den Zusatz-/Ergänzungsantrag habe man gestellt, damit verhindert werde, dass Redebeiträge in willkürlicher Form hochgeladen würden. Man sei sich bewusst, dass es technisch möglich und in Teilen insbesondere für journalistische, aber auch die politische Arbeit, sinnvoll sei Mitschnitte zu machen. Diese könnten natürlich öffentlich gemacht werden, wenn alle die dort zu sehen seien eine entsprechende Einwilligung gegeben hätten.
Herr Stadtrat Dahmen erklärt, dass man hier zunächst Abstimmungen mit dem Rechtsamt und der Datenschutzbeauftragten vornehmen müsse und entsprechende Formulierungen in die Datenschutzerklärung aufnehmen werde. Man habe den Antrag so verstanden, dass vermieden werden solle, dass unberechtigterweise Persönlichkeitsrechte verletzt würden, indem Mittschnitte unkontrolliert weitergeleitet würden. In der Praxis werde es hier jedoch zu Umsetzungsschwierigkeiten kommen, wenn solche Mitschnitte auf Plattformen außerhalb der EU gespeichert würden. Man werde prüfen, was hier tatsächlich verhindert werden könne. Ein Risiko bestehe allerdings immer. Hier werde man jedoch entsprechend aufklären.
Rm Nienhoff (CDU-Fraktion) dankt für die Erläuterung des Zusatz-/Ergänzungsantrags. Insgesamt habe man noch Beratungsbedarf. Daher schlage man vor die Vorlage und den Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion B‘90/Die Grünen ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen zu lassen.
Rm Deyda (Die Rechte) gibt an, dass das Material nicht nur eingeschränkt, sondern für jedermann zu nutzen sein sollte.
Rm Beckmann (Fraktion B‘90/Die Grünen) erklärt, dass man anhand der Diskussion merke, dass der gestellte Zusatz-/Ergänzungsantrag hier richtig sei. Man möchte verhindern, dass man auf der Internetpräsenz einer Partei auftauche, die einem absolut missfalle. Man sei natürlich damit einverstanden die Vorlage und den Zusatz-/Ergänzungsantrag ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen zu lassen.
Rm Zweier (DieLinke+) gibt an, dass man der Empfehlung vollumfänglich zustimme. Man müsse nicht immer jede Vorlage schieben. Fragen könne man im Vorfeld der Sitzung stellen.
sE Gungl (Behindertenpolitisches Netzwerk) weist darauf hin, das aufgezeichnete Sitzungen in jedem Fall Barrierefrei sein sollen. Hier müsse man nicht nur auf Gebärdendolmetscher, sondern auch auf die Untertitelung achten.
Rm Nienhoff gibt an, dass es sich um interne Fraktionsfragen handle die noch zu klären seien.
Rm Hoffmann (CDU-Fraktion) erklärt, dass man es gut finde, dass hier noch Beratungsbedarf bestehe. Dies zeige, dass man sich intensiv mit der Thematik beschäftige.
sB Martinschledde (DieLinke+) gibt an, dass man die Öffentlichkeit der Sitzungen gewährleisten müsse. Die Thematik sei daher wirklich wichtig, ebenso wie die Entscheidung. Man könne nicht alle Risiken ausklammern.
Der Ausschuss Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden lässt die Vorlage, sowie den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.
6. Mitteilungen des Vorsitzenden
Friedrich Wilhelm Weber Peter Bohnhof Sven Berg
Vorsitzender Ratsmitglied Geschäftsführer
ABÖAB_Innovation_DRZ_16_03_2021.pdf
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