Niederschrift (öffentlich)
über die 37. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit
am 10.09.2019
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund
Sitzungsdauer: 16:00 - 18:30 Uhr
Anwesend:
1. Stimmberechtigte Mitglieder:
Bm´in Birgit Jörder (SPD)
Rm Ute Mais (CDU)
Rm Hans-Peter Balzer (SPD)
Rm Erwin Bartsch (CDU)
Rm Rita Brandt (SPD)
Rm Barbara Brunsing (B 90/Die Grünen)
Rm Heinz Dingerdissen (FDP/BL)
Rm Dr. Jürgen Eigenbrod (CDU)
Rm Wolfram Frebel (B 90/Die Grünen)
sB Hans-Jürgen Grondziewski (CDU)
Rm Ursula Hawighorst-Rüßler (B 90/Die Grünen)
RM Edeltraud Kleinhaus (SPD) i. V. für sB Andrea Wiesemann (SPD)
Rm Bernhard Klösel (SPD)
Rm Heinz Neumann (CDU)
Rm Carla Neumann-Lieven (SPD)
RM Joachim Pohlmann (CDU)
Rm Brigitte Thiel (SPD)
Rm Andreas Urbanek (AfD)
sB Lars Wedekin (SPD)
sB Andrea Wille (Die LINKE/PIRATEN)
Rm Thomas Zweier (Die LINKE/PIRATEN)
2. Mitglieder ohne Stimmrecht:
sE Rosemarie Liedschulte (Seniorenbeirat)
sE Petra Opitz (Behindertenpolitisches Netzwerk)
3. Beratende Mitglieder:
Thomas Friedhoff (StadtSportBund)
4. Beschäftigtenvertreter:
---
5. Verwaltung:
StD Jörg Stüdemann
StR`in Birgit Zoerner
Dr. Stefan Mühlhofer - 41/GfD
Claudia Kokoschka – 41/KB
Isabell Pfarre – 41/KB
Detlef Woltering – 41/BGL
Dr. Johannes Borbach-Jaene – 41/BI
Dr. Dr. Elke Möllmann - 41/MU
Volker Gerland- 41/MS
Dr. Roderich Grimm –41/VHS
Tobias Ehinger – 42/GfD
Bernd Kruse – 52/GF
Dr. Frank Brandstätter - 52/GBL
Gabriele Kilian – 52/2
Annette Kulozik - 52/3 GBL
Peter Hobrecht – 52/4
Bernd Gruber – 23/2
Eckhard Kneisel – 61/2
Martin Rüthers – 66/6
Christiane Certa – 5/SP
Matthias Kozka – 2/Dez.-BL
Stefan Bromund – 2/Dez.-Con.
6. Gäste:
---
Veröffentlichte Tagesordnung:
Tagesordnung (öffentlich)
für die 37. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit,
am 10.09.2019, Beginn: 16.00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund
1. Regularien
1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 36. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit am 18.06.2019
2. Angelegenheiten der Kulturbetriebe
2.1 Kultur Dortmund - Perspektiven 2019/20
Mündlicher Bericht
2.2 Verlängerung der Optionsförderung für das Hoesch-Museum bei gleichzeitiger Anhebung des Betriebskostenzuschusses inklusive der Kompensation der ausfallenden Einnahmen durch Verzicht auf Eintrittsentgelte für die Dauerausstellungen in Städtischen Dortmunder Museen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15005-19)
2.3 Kulturbetriebe Dortmund - Benennung des Prüfers für den Jahresabschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15034-19)
2.4 Zweiter Quartalsbericht der Kulturbetriebe Dortmund für das Wirtschaftsjahr 2019
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14956-19)
2.5 Kooperation Stadt- und Landesbibliothek (StLB) mit dem Allgemeinen Studierendenausschuss (Asta) der FH Dortmund zur kostenfreien Nutzung der Bibliotheken
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14990-19)
2.6 Beschluss über die Kriterien des Auswahlverfahrens für den Dortmunder Spielstättenpreis und den Sonderpreis für Nachwuchsförderung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15084-19)
2.7 Beschluss über die Förderkriterien für den "Möglichmacher-Fonds" im Rahmen des Förderprogramms für Populäre Musik
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15082-19)
2.8 Neufassung der Förderkriterien für die freien Darstellenden Künste und Neukonstituierung des Theaterbeirates
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15064-19)
2.9 Förderpreis der Stadt Dortmund für junge Künstlerinnen und Künstler 2020,
Festlegung der Kunstsparte
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15079-19)
2.10 Klangvokal
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 15203-19)
3. Angelegenheiten des Theaters
3.1 Begründung von Mitgliedschaften durch das Theater Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14765-19)
4. Angelegenheiten der Sport- und Freizeitbetriebe
4.1 Dortmunder Kinder können schwimmen
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 14905-19)
4.2 4-fach Sporthalle Übelgönne/Unionstraße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14767-19)
4.3 Grünflächenstrategie der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13958-19)
4.4 Zweiter Quartalsbericht der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund für das Wirtschaftsjahr 2019
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15139-19)
4.5 Zukunftskonzept Zoo 2023: hier Neubau der Tieranlagen an der Südamerikawiese
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14989-19)
4.6 Kunstrasen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 15202-19)
5. Sonstige Angelegenheiten
5.1 Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa 2019
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14826-19)
5.2 Zwischenbericht Zukunftsprogramm Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14504-19)
5.3 Beteiligungsorientierte Gestaltung der "nordwärts"-Zwischenpräsentation 2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14296-19)
5.4 Lokale Agenda 21 - 18. Zwischenbericht 2017 und 2018
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14786-19)
Die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit wird durch die Ausschussvorsitzende Frau Rm Jörder (Vorsitzende, SPD-Fraktion) eröffnet und geleitet.
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt Frau Jörder fest, dass der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit ordnungsgemäß eingeladen wurde und beschlussfähig ist.
Ferner weist die Vorsitzende auf die Sitzungsaufzeichnung gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen hin.
1. Regularien
zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Urbanek benannt.
zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
Die Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.
zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung
Die Fraktion DIE LINKE & PIRATEN hat gebeten, folgenden TOP im Wege der Dringlichkeit zu behandeln:
Lichterfest im Westfalenpark 2019
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 15394-19)
hierzu -> Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 15394-19-E1)
Ich schlage vor, die Angelegenheit unter TOP 4.7 zu behandeln.
Desweiteren schlägt Herr Dingerdissen (Fraktion FDP/Bürgerliste) vor, TOP 4.6 der öffentlichen Sitzung gemeinsam mit TOP 4.2 der nichtöffentlichen Sitzung in der nichtöffentlichen Sitzung zu behandeln, da zum Teil ähnliche Fragen gestellt worden seien.
Frau Brunsing (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) spricht sich dafür aus, dass TOP 4.6 in der öffentlichen Sitzung verbleiben solle.
Herr Urbanek (AfD-Fraktion) erklärt, dass er die Nichtöffentlichkeit für TOP 4.2 nicht erkennen könne.
Frau Jörder (Vorsitzende, SPD-Fraktion) schlägt vor, TOP 4.2 der nichtöffentlichen Sitzung im öffentlichen Teil unter TOP 4.6 mit zu behandeln. Mit dieser Vorgehensweise erklären sich die Mitglieder des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit einverstanden.
Die Tagesordnung wird mit diesen Änderungen festgestellt.
zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 36. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit am 18.06.2019
Herr Zweier (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) teilt mit, dass unter TOP 3.3 „Neubau einer Schwimmsporthalle am Standort Revierpark Wischlingen“ der Satz „Herr Zweier (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) teilt mit, dass seine Fraktion der Vorlage ebenfalls nicht zustimmen werde“ gestrichen werden müsse. Seine Fraktion habe der Vorlage zugestimmt.
Die Niederschrift über die 36. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit am 18.06.2019 wird mit dieser Änderung genehmigt.
2. Angelegenheiten der Kulturbetriebe
zu TOP 2.1
Kultur Dortmund - Perspektiven 2019/20
Herr Dr. Mühlhofer (41/GfD) stellt die Arbeit der Kulturbetriebe für die Jahre 2019 und 2020 anhand einer Powerpoint-Präsentation vor, die der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt ist und beantwortet die an ihn gestellten Fragen. Frau Jörder (Vorsitzende, SPD-Fraktion) dankt Herrn Dr. Mühlhofer für seine Ausführungen.
zu TOP 2.2
Verlängerung der Optionsförderung für das Hoesch-Museum bei gleichzeitiger Anhebung des Betriebskostenzuschusses inklusive der Kompensation der ausfallenden Einnahmen durch Verzicht auf Eintrittsentgelte für die Dauerausstellungen in Städtischen Dortmunder Museen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15005-19)
Herr Dingerdissen (Fraktion FDP/Bürgerliste) teilt mit, dass er der Vorlage zustimmen werde. Er sehe die durch das Ehrenamt begleitete Arbeit sehr positiv, halte allerdings eine Evaluierung hinsichtlich der Frage, ob Eintrittsfreiheit für Dauerausstellungen sich positiv auswirke, für notwendig. Dies auch vor dem Hintergrund, dass das Ergebnis in ähnlichen Einrichtungen des Landschaftsverbandes eher ernüchternd ausgefallen sei.
Herr Stüdemann (Stadtdirektor) schlägt vor, dass ca. zwei Monate nach Ende des Wirtschaftsjahres eine Evaluation vorgenommen werden sollte, um sich die Auswirkungen der Eintrittsfreiheit für Dauerausstellungen anzusehen.
Herr Pohlmann (CDU-Fraktion) teilt mit, dass seine Fraktion der Vorlage zustimmen werde. Er teile ebenfalls die Auffassung von Herrn Dingerdissen hinsichtlich der Notwendigkeit einer Evaluation. Weiterhin wolle er wissen, ob der Mietvertrag weiterlaufe. In der Vorlage werde davon gesprochen, dass Verhandlungen geführt würden. Da der Verein überwiegend von Sponsoren und von der ehrenamtlichen Mitarbeit lebe, müsse darüber nachgedacht werden, wass geschehe, wenn diese Hilfe sinken würde.
Herr Stüdemann bekräftigt, dass die genannte Unterstützung auf längere Sicht problematisch sein könne und Überlegungen in eine andere Richtung getätigt werden müssten. Hinsichtlich des Mietvertrages teilt er mit, dass dieser weiterlaufen werde.
Frau Hawighorst-Rüßler (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) teilt mit, dass ihre Fraktion der Vorlage zustimmen werde.
Herr Zweier (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) führt aus, dass auch seine Fraktion zustimmen werde.
Herr Urbanek (AfD-Fraktion) erklärt, dass er für seine Fraktion ebenfalls zustimmen werde, er halte allerdings ebenfalls eine Evaluation für notwendig.
Der AKSF beschließt einstimmig, die dem Verein „Freunde des Hoesch-Museums e. V.“ gewährte Optionsförderung zur Deckung der Betriebskosten in Höhe von jährlich 65.000 € auf 70.000 € anzuheben und von 2020 bis 2024 fortzusetzen. Weiterhin wird zur Kompensation der ausfallenden Einnahmen durch Verzicht auf Eintrittsentgelte für die Dauerausstellungen in Städtischen Dortmunder Museen die Optionsförderung zusätzlich um den Betrag von jährlich 4.000 € erhöht und ebenfalls für die Zeit von 2020 bis 2024 zur Verfügung gestellt.
zu TOP 2.3
Kulturbetriebe Dortmund - Benennung des Prüfers für den Jahresabschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15034-19)
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit beschließt einstimmig, der Gemeindeprüfungsanstalt bis auf weiteres die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Märkische Revision, Dortmund, als Prüfer für den Jahresabschluss der Kulturbetriebe vorzuschlagen.
zu TOP 2.4
Zweiter Quartalsbericht der Kulturbetriebe Dortmund für das Wirtschaftsjahr 2019
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14956-19)
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt den zweiten Quartalsbericht der Kulturbetriebe Dortmund für das Wirtschaftsjahr 2019 zur Kenntnis.
zu TOP 2.5
Kooperation Stadt- und Landesbibliothek (StLB) mit dem Allgemeinen Studierendenausschuss (Asta) der FH Dortmund zur kostenfreien Nutzung der Bibliotheken
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14990-19)
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit beschließt einstimmig den Abschluss eines Kooperationsvertrages zwischen der Stadt und Landesbibliothek Dortmund und dem Allgemeinen Studierendenausschuss (Asta) der FH Dortmund zur kostenfreien Nutzung der Bibliothek.
zu TOP 2.6
Beschluss über die Kriterien des Auswahlverfahrens für den Dortmunder Spielstättenpreis und den Sonderpreis für Nachwuchsförderung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15084-19)
Frau Hawighorst-Rüßler (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) teilt mit, dass ihre Fraktion der Vorlage zustimmen werde.
Herr Dingerdissen (Fraktion FDP/Bürgerliste) erklärt, dass er für seine Fraktion ebenfalls zustimmen werde. Ihm erklären sich allerdings die formale und inhaltliche Kriterieneinteilung nicht so ganz. Er frage sich, inwieweit Maßnahmen für einen inklusiven Zugang und Barrierefreiheit in den inhaltlichen Teil gehören, er sehe dies eher im formalen Teil. Ebenso gehören für ihn die ökologischen Aspekte und die ökologische Nachhaltigkeit ebenso zum formalen Teil. Bei dem Thema Auswahlverfahren wäre die Besucherakzeptanz aus seiner Sicht eine Entscheidungshilfe.
Frau Kokoschka (41/KB) führt aus, dass sie hinsichtlich der Zuordnung zu formalen und inhaltlichen Kriterien gerne mit sich reden lasse. Hinsichtlich der Besucherakzeptanz könne es durchaus an der einen oder anderen Stelle gegenseitige Ausschlüsse geben. Es gebe Spielstätten, die ambitioniere Programme zeigen würden und Nachwuchs förderten, die jedoch trotzdem nicht soviel Besucher erreichen würden, wie jemand, der internationale Topacts einlade. Man werde immer gemeinsam mit dem Rockpopbeirat hierzu beraten, der die Spielstätten kennen würde. Die Förderung solle auf jeden Fall auch kleineren Spielstätten zugute kommen.
Herr Pohlmann (CDU-Fraktion) frage sich, ob der Spielstättenpreis ein neuer Preis sei und aus genehmigten Fördermittel gezahlt werde, also nicht aus zusätzlichen Mitteln. Diese Gelder seien bereits in nicht unerheblichem Umfang erhöht worden, weil die freie Szene im Wesentlichen kritisiert habe, dass sie nicht auskömmlich finanziert werde.
Frau Kokoschka teilt mit, dass sich dieser neue Preis aus den 250.000,-- € , die man vor Beschluss über die 1,2 Mio. € im Jahr 2018 als Erhöhung bekommen habe, finanziere. Dies gehe zurück auf eine Vorlage, in der zu mehreren Bereichen die Mittel in Höhe von 250.000,-- € ein Verteilvorschlag entwickelt worden sei. Hierin sei z. B. der Spielstättenpreis mit 15.000,-- € enthalten gewesen. Dieser Verteilvorschlag geht zurück auf ein Hearing mit der freien Szene im Jahre 2017. Die Vorschläge seien im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit akzeptiert worden.
Frau Thiel (SPD-Fraktion) führt aus, dass ihre Fraktion der Vorlage zustimmen werde.
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit beschließt einstimmig die Kriterien des Auswahlverfahrens für den Dortmunder Spielstättenpreis und den Sonderpreis für Nachwuchsförderung.
zu TOP 2.7
Beschluss über die Förderkriterien für den "Möglichmacher-Fonds" im Rahmen des Förderprogramms für Populäre Musik
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15082-19)
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit beschließt einstimmig die Förderkriterien für den „Möglichmacher-Fonds“.
zu TOP 2.8
Neufassung der Förderkriterien für die freien Darstellenden Künste und Neukonstituierung des Theaterbeirates
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15064-19)
Herr Urbanek (AfD-Fraktion) fragt, wer hinter dem Stichwort Theaternetzwerk stehe.
Frau Kokoschka (42/KB) führt aus, dass es sich um eine junge Einrichtung der Dortmunder freien Theatergruppen mit einer eigenen Koordination und Regeln handele, die unterschiedlichste Fragen diskutieren.
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit beschließt einstimmig die beigefügten Förderkriterien für die freien Darstellenden Künste in Dortmund.
zu TOP 2.9
Förderpreis der Stadt Dortmund für junge Künstlerinnen und Künstler 2020,
Festlegung der Kunstsparte
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15079-19)
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Der Förderpreis der Stadt Dortmund für junge Künstlerinnen und Künstler 2020 wird für förderwürdige Leistungen in der Sparte Darstellende Künste vergeben.
zu TOP 2.10
Klangvokal
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 15203-19)
hierzu Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 15203-19-E1)
Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 10.09.2019 vor:
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet um die Vorlage des Jahresberichtes Klangvokal 2018 zur nächsten Sitzung des Kulturausschusses.
Zudem bitten wir um einen aktuellen Sachstand zur inhaltlichen Entwicklung des Vokalmusikzentrums unter der Berücksichtigung der folgenden Fragen:
1. Wie stellt sich die Vernetzung der im Bereich Vokalmusik aktiven Einrichtungen in Dortmund und NRW dar?
2. Welche neuen Aktivitäten wurden dabei entwickelt?
3. Wie stellt sich das Verhältnis des Vokalmusikzentrums zur Chorakademie dar?
4. Wie hat sich die modulare Struktur des Vokalmusikzentrums entwickelt und wie häufig haben die jeweiligen Arbeitsgruppen getagt?
5. Wie häufig trifft sich der Lenkungskreis des Vokalmusikzentrums und welche Beschlüsse wurden gefasst?
Die Verwaltung sagt eine schriftliche Antwort bis zur nächsten Sitzung zu.
3. Angelegenheiten des Theaters
zu TOP 3.1
Begründung von Mitgliedschaften durch das Theater Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14765-19)
Herr Urbanek (AfD-Fraktion) teilt mit, dass er für seine Fraktion die Vorlage ablehnen werde.
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Hauptausschuss und Ältestenrat mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion folgenden Beschluss zu fassen:
Der Hauptausschuss und Ältestenrat beschließt die Begründung einer Mitgliedschaft des Theater Dortmund (Sparte Akademie für Theater und Digitalität) bei den folgenden Institutionen:
1. Deutsche Theatertechnische Gesellschaft (DThG)
2. Interessengemeinschaft Veranstaltungswirtschaft (IGVW)
4. Angelegenheiten der Sport- und Freizeitbetriebe
zu TOP 4.1
Dortmunder Kinder können schwimmen
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 14905-19)
Dem Ausschuss für Kultur Sport und Freizeit liegt folgender Antrag der SPD-Fraktion vom 16.07.2019 vor, bei dem der Beschlussvorschlag wie folgt geändert werden müsse: „Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit …“ (fett/kursiv/durchgestrichen):
Die SPD-Fraktion im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit bittet um Beratung und Beschluss des folgenden Antrags:
Beschlussvorschlag:
(Der Rat der Stadt Dortmund) Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit beauftragt die Sport- und Freizeitbetriebe, gemeinsam mit den Dortmunder Schwimmsportvereinen ein Konzept zur Förderung des Schwimmunterrichts für Kinder vom Kindergarten- bis zum Grundschulalter zu entwickeln. Die Förderung soll vor allem Kinder aus bedürftigen Familien zur Schwimmfähigkeit führen, um die Quote schwimmfähiger Kinder jeder Altersgruppe deutlich zu erhöhen und damit die Gefahr schwerer Badeunfälle zu mindern. Dabei ist zu überprüfen, ob Familien Gutscheine mit einer Laufzeit von 12 Monaten für die Teilnahme am Vereinsunterricht durch die Stadt Dortmund finanziert werden können und die Wasserfläche sämtlicher Frei- und Hallenbäder im Sinne eines Gemeinschaftsprojekts herangezogen werden kann.
Begründung:
In den letzten Jahren häufen sich die Meldungen über schwere, manchmal tödliche Badeunfälle von Kindern. Als Ursachen werden mehrere Probleme identifiziert. In vielen zugewanderten Familien ist Schwimmen unbekannt. Auch haben Familien keine Motivation, die eigenen Kinder beim Schwimmunterricht in Schwimmvereinen anzumelden. Manchmal fehlen einfach die materiellen Voraussetzungen, manchmal fehlt es an dem Erziehungswillen im Sinne einer entsprechenden Hilfestellung. Die Teilnahme am schulischen Schwimmunterricht reicht zum Teil nicht aus, um die Schwimmfähigkeit bis zum "Seepferdchen-Abzeichen" zu erreichen. Ab dem Jahr 2020 soll das Gemeinschaftsprojekt von Kindertageseinrichtungen, Grundschulen, Schwimmvereinen und den Sport- und Freizeitbetrieben unter dem Motto "Dortmunder Kinder können schwimmen" dazu helfen, die Schwimmfähigkeit kleiner Kinder flächendeckend herzustellen. Die beteiligten Partner legen dafür ein Konzept vor, das möglicherweise auf der Basis eines Gutscheinverfahrens Kinder an den Schwimmunterricht in Hallen- und Freibädern systematisch heranführt und während des Besuchs der TEK`s oder der OGS umgesetzt wird. Ziel soll sein, jedem Kind das Schwimmen in einem frühen Alter beizubringen.
Frau Hawighorst-Rüßler (Fraktion Bündnis90/Die Grünen) führt aus, dass ihre Fraktion auf einen Aktionsplan „Anfängerschwimmen – wir lernen schwimmen“ aus dem Jahr 2016 gestoßen sei. Der Plan sei noch aktiv. Es beteiligten sich 25 Schulen und 4 Kindertageseinrichtungen. Sie plädiere dafür, zunächst hierzu einen aktuellen Sachstand zu erhalten.
Herr Balzer (SPD-Fraktion) teilt mit, dass dieser Aktionsplan nicht ausreichend sei. Dies werde auch im Antrag seiner Fraktion erwähnt. Dort werde auch angesprochen, dass z. B. vielen Kindern mit Migrationshintergrund das Schwimmen unbekannt sei. Er bittet darum, den Antrag zu unterstützen.
Frau Mais (CDU-Fraktion) erklärt, dass ein Konzept von der Verwaltung eine sehr gute Lösung sei. Es dürfe keine gegenseitige Konkurrenz entstehen. Eine der zukünftigen Aufgaben könne auch die Förderung von Übungsleitern sein.
Herr Dingerdissen (Fraktion FDP/Bürgerliste) teilt mit, dass verschiedene Vereine keine freien Kapazitäten hätten. Es solle seiner Auffassung nach aufgezeigt werden, welche zukünftigen Wege einschließlich des bisherigen Weges gegangen werden könnten. Weiterhin denke er, dass der Titel des SPD-Antrages besser „Dortmunder Kinder können bald schwimmen“ lauten solle.
Herr Knoche (52/1 BL) führt aus, dass der SPD-Antrag eine Unterstützung für einen bereits bestehenden Ratsauftrag sei. Im Jahre 2018 sei der Masterplan Sport beschlossen worden. Bestandteil dieses Masterplanes sei u. a. eine intensive Befassung mit der Bäderlandschaft in Dortmund, jedoch nicht nur die Infrastruktur sondern auch die Frage, wie diese genutzt werde. Die Schwimmausbildung gehöre zu dieser Fragestellung. In 14 Tagen starte eine Arbeitsgruppe, die sich genau mit diesen genannten Themen beschäftigen werde. Die Ergebnisse und auch die eingegangenen Anregungen wie beispielsweise der vorliegende Antrag werden in eine Berichterstattung an den Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit einfließen.
Herr Balzer teilt mit, dass er den von Herrn Dingerdissen vorgeschlagenen ergänzten Titel des Antrages akzeptieren könne. Der Titel des Antrages könne in „Dortmunder Kinder können bald schwimmen“ umformuliert werden. Hinsichtlich von Kindern, die ertrunken seien, sei er der Auffassung, dass jedes Kind, das ertrinkt eines zuviel sei.
Frau Brunsing (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) führt aus, dass das ehrenamtliche Engagement in den einzelnen Stadtteilen durchaus unterschiedlich aussehe und dass das Thema aus ihrer Sicht auch mit finanziellen Mitteln gefördert werden müsse.
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit stimmt dem Antrag der SPD-Fraktion einstimmig bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste zu.
zu TOP 4.2
4-fach Sporthalle Übelgönne/Unionstraße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14767-19)
Herr Balzer (SPD-Fraktion) teilt mit, dass seine Fraktion der Vorlage zustimmen werde.
Frau Hawighorsst-Rüßler (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) stellt sich die Frage, wer die Sporthalle baue.
Herr Stüdemann (Stadetdirektor) führt aus, dass der Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfond der Stadt bauen werde und so auch selbst agieren könne.
Frau Mais (CDU-Fraktion) macht deutlich, dass die Hallensituation damit verbessert werde. Die Problematik, welche Schwerpunkthallen es gebe, müsse vereinfacht werden.
Herr Knoche (52/1 GBL) teilt mit, dass die Linierung auf den Hallenböden aus dem Schulsport resultieren und die Nutzung durch viele Sportarten möglich sein müsse. Er teilt mit, dass ein Hinweis auf die Sporthalle Wellinghofen nicht in die Vorlage mit aufgenommen werden konnte, weil er neu sei. Die Sporthalle sei als einzige zwar bundesligatauglich mit ca. 1.800 – 2.000 Plätzen, jedoch noch eine Vorgabe kommen werde, dass Bundesligasport in Sporthallen nur mit zwei gegenüberliegenden Tribünenanlagen durchgeführt werden könne. Dies könne aus seiner Sicht in Wellinghofen nicht realisiert werden. Dies sei ein Argument dafür, eine Sportstätte zu bauen, die den in der Vorlage beschriebenen Bedarf in Dortmund abdecken könne.
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt den Fachbereich Liegenschaften / Technisches Projektmanagement Sondervermögen „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfond“ (SV GVVF)
1. mit der Durchführung eines Planungswettbewerbes zur Realisierung einer Vierfachsporthalle inklusive Tribüne für ca. 3.250 Zuschauer auf dem Grundstück Unionstraße/Übelgönne Gemarkung Dortmund Flur 55 Flurstücke 238, 171 und 172.
2. mit der anschließenden Durchführung des Verhandlungsverfahrens für die weitere Objektplanung.
zu TOP 4.3
Grünflächenstrategie der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13958-19)
hierzu Empfehlung: Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde aus der öffentlichen Sitzung vom 04.09.2019
hierzu Empfehlung: Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 03.09.2019
Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Empfehlung des Beirates der unteren Naturschutzbehörde aus seiner Sitzung am 04.09.2019 vor:
Einstimmiger Beschluss
Der Beirat begrüßt die Grünflächenstrategie der Stadt Dortmund als Grundlage für die Steigerung der Artenvielfalt im innerstädtischen Raum. Hierdurch wird ein ökologisch und nachhaltig ausgerichtetes Grünflächenmanagement geschaffen.
Zur Umsetzung der Grünflächenstrategie regt der Beirat eine stärkere Kooperation der mit dem Grünflächenmanagement im Stadtgebiet betrauten Ämter und Eigenbetriebe (u.a. künftiges Grünflächenamt, Umweltamt, Friedhöfe, Parks, Entwässerung) an.
Der Austausch der städtischen Stellen untereinander und mit den Naturschutzverbänden im Rahmen des Labelverfahrens „Stadtgrün – naturnah“ hat sich bewährt und sollte verstetigt und ausgebaut werden.
Hierbei könnten Synergieeffekte nicht nur für die Förderung der Artenvielfalt, sondern auch für die Wirtschaftlichkeit und Qualität entstehen. Standards für die naturnahe Pflege könnten entwickelt und die Fuhrparks mit ihren technischen Geräten wie Balkenmähern zusammengeführt werden.
Die Pflege von Naturschutzflächen im Außenbereich, die in der Obhut des Umweltamts liegen, könnten über Servicevereinbarungen (z.B. für die Wiesenmahd) einbezogen werden.
Im Rahmen der Kooperation könnte das ausführende Personal im Hinblick auf die naturnahe Pflege der Grün- und Gehölzpflege (Beispiel Obstbäume) qualifiziert werden
Der Beirat regt in diesem Zusammenhang die organisatorische Zusammenführung der mit dem Grünflächenmanagement betrauten Ämter und Stellen in einem (Grün-)Dezernat an.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit folgende Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün aus seiner Sitzung am 03.09.2019 vor:
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion (DS-Nr.: 13958-19-E1):
„Die SPD-Fraktion im Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün bittet um Beratung und Beschluss des folgenden Ergänzungsantrags:
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt bei zukünftigen Veranstaltungen und Events auf städtischen Grünflächen und in städtischen Parkanlagen grundsätzlich ein Pfandsystem bei dem Verkauf von Getränken vorzuschreiben. Die Verwendung eines Pfandsystems soll ebenfalls bei anderen Großveranstaltungen wie Kirmes, Karnevalszügen und Straßenfesten im gesamten Stadtgebiet als Grundlage für eine Genehmigung vorgeschrieben werden.
Begründung
Durch die grundsätzliche Vorschrift für die Verwendung eines Pfandsystems soll unnötiger Abfall verhindert werden. Dies reduziert zum einen den Rohstoffverbrauch und zum anderen muss nach Ende der jeweiligen weniger Abfall aufgesammelt werden. Plastikmüll ist ein großes Problem unserer Zeit.“
ABVG, 03.09.2019:
Man einigt sich darauf, dass die Vorlage und der o. a. Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion getrennt zu behandeln sind.
Herr Rm Dudde deklariert weiteren Beratungsbedarf zum o. a. Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion und bittet daher, die Angelegenheit in die nächste Sitzung zu vertagen.
Diese Bitte wird mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion B‘90/Die Grünen und Fraktion AfD), abgelehnt.
Nach der heutigen Diskussion, ist man sich darin einig, dass die Abstimmung zum SPD-Antrag mit dem Hinweis erfolgt, dass mit den hierin erwähnten „Veranstaltungen und Events“ nicht das „kleine Siedlerfest“ gemeint sei.
Auch zukünftige Veranstaltungen, die bereits vertraglich geschlossen sind, bleiben von diesem Antrag unberührt.
Die dann folgende getrennte Abstimmung zum o. a. Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion und der Vorlage ergab folgendes Ergebnis:
1.Zum Zusatz-/Ergänzungsantrag:
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün fasst einstimmig, bei einer Enthaltung (Fraktion AfD), folgenden Beschluss:
Beschluss
Die Verwaltung wird beauftragt bei zukünftigen Veranstaltungen und Events auf städtischen Grünflächen und in städtischen Parkanlagen grundsätzlich ein Pfandsystem bei dem Verkauf von Getränken vorzuschreiben. Die Verwendung eines Pfandsystems soll ebenfalls bei anderen Großveranstaltungen wie Kirmes, Karnevalszügen und Straßenfesten im gesamten Stadtgebiet als Grundlage für eine Genehmigung vorgeschrieben werden.
Hinweis: Mit den hierin erwähnten „zukünftigen Veranstaltungen und Events“ ist nicht das „kleine Siedlerfest“ gemeint.
2.Zur Vorlage:
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die auf Langfristigkeit ausgelegte Grünflächenstrategie für das öffentliche Grün der Stadt. Ziel ist die Steigerung der Artenvielfalt im innerstädtischen Raum durch ein ökologisch und nachhaltig ausgerichtetes Grünflächenmanagement.
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit schließt sich den Empfehlungen des Beirates der unteren Naturschutzbehörde und des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün einstimmig an.
20
zu TOP 4.4
Zweiter Quartalsbericht der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund für das Wirtschaftsjahr 2019
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15139-19)
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt in seiner Eigenschaft als Betriebsausschuss den Quartalsbericht zur Kenntnis.
zu TOP 4.5
Zukunftskonzept Zoo 2023: hier Neubau der Tieranlagen an der Südamerikawiese
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14989-19)
Frau Hawighorst-Rüßler (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) weist darauf hin, dass bis 2023 31 Mio. € für die Umsetzung des Zukunftskonzepts Zoo zur Verfügung stünden. Bisher seien jedoch nur 1,5 Mio. € ausgegeben worden. In der Planung seien noch weitere 25 Mio. € insgesamt. Zwei Anlagen würden nun zurückgestellt. Zwischen 31 und 25 Mio. € liege eine Differenz von 6 Mio. €. Es stelle sich die Frage, ob die umzusetzenden Maßnahmen doch teurer werden könnten oder ob die noch in Planung stehenden Maßnahmen doch schon in Angriff genommen werden könnten.
Herr Dr. Brandstätter (52/2 GBL) teilt hierzu mit, dass in der ursprünglichen Vorlage zum Zukunftskonzept 31 Maßnahmen benannt worden seien, die priorisiert gewesen seien. Die wahrscheinlich nicht mehr zu finanzierenden Maßnahmen hätten am Ende gestanden. Anhand der Anlage zur Vorlage könne gesehen werden, dass noch etliche Maßnahmen in Planung seien, es mussten jedoch zwei, die am Ende aufgeführt worden seien, mussten rausgenommen werden in der Hoffnung, dass man 2023 ein zweites Investitionspaket erhalten könne.
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Neubau der Tieranlagen an der Südamerikawiese – Tapirstall, Nashornanlage II, Capybarastall, Mähnenwolfstall - und den Neubau der Toilettenanlage im Rahmen des Zukunftskonzeptes Zoo 2023 (Baubeschluss).
2. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Sachstandsbericht zur weiteren Projektentwicklung des Zukunftskonzeptes Zoo 2023 zur Kenntnis.
3. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Erhöhung des Betriebskostenzuschusses im Rahmen der ermittelten Folgekosten.
zu TOP 4.6
Kunstrasen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 15202-19)
hierzu Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 15202-19-E1)
Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis90/Die Grünen vor:
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet im Zusammenhang mit der geplanten EU-Richtlinie zum Verbot von Gummi- und Plastikgranulaten auf Kunstrasenplätzen und der Feststellung des Fraunhofer Instituts für Umwelt-, Sicherheit- und Energietechnik, dass "Sportplätze mit Kunstrasen einer der größten Quellen für Mikroplastik sind und in Deutschland geschätzt bis zu 10.000 Tonnen in die Umwelt gelangen“ die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie häufig wird bei Kunstrasenplätzen im laufenden Betrieb Gummi- oder Plastikgranulat nachgefüllt?
2. Wieviel Granulat ist dafür bei den Vereinen und der Stadt bevorratet? (Reserven?)
3. Ist es möglich das bisher genutzte Granulat ohne weiters durch Kork- oder Korksandgranulat zu ersetzen?
4. Wenn nicht, welche Voraussetzungen müssen geschaffen werden, um Kork-bzw Korksandgranulat zu verwenden?
5. Welche weiteren Maßnahmen können auf den bestehenden Plätzen schon jetzt umgesetzt werden, damit im Sinne des Umweltschutzes möglichst wenig Mikroplastik freigesetzt wird?
6. Ist beabsichtigt, die Vereine dazu anzuhalten, entsprechend zu verfahren? Wie werden die betroffenen Vereine dabei eingebunden und unterstützt?
Begründung:
Schon im Jahr 2016 gab es eine Diskussion um das auf Kunstrasenplätzen verfüllte Gummi- und Kunststoffgranulat. Auf Anfrage der GRÜNEN vom 30. Januar 2017 (DS-NR.: 06932-17) bestätigte die Verwaltung, dass die städtischen und vereinseigenen Kunstrasenplätze fast ausschließlich mit Gummigranulat verfüllt wurden. Zu dem Zeitpunkt hat nur ein Verein für seinen Kunstrasenplatz ein gesundheits- und umweltfreundliches Kork-Sand-Gemisch verarbeitet. Auch wenn es einen Bestandsschutz für bestehende Anlagen geben sollte, sollten dennoch Maßnahmen ergriffen werden, um die Verbreitung von Mikroplastik dauerhaft zu reduzieren.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit folgende Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion vom 26.07.2019 vor (DS-Nr. 14972-19), die zunächst im nichtöffentlichen Teil der Sitzung eingeordnet war und lt. Beschluss des Ausschusses an dieser Stelle mit beantwortet werden soll:
Die SPD-Fraktion im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit bittet die Verwaltung um Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Wie viele Kunstrasenplätze gibt es aktuell auf Dortmunder Stadtgebiet?
2. Mit welchem Füllmaterial wurden diese hergestellt?
3. Wie sieht die Strategie der Verwaltung aus, einem Nutzungsverbot aus dem Weg zu gehen?
4. Mit welchen Kosten ist bei einem flächendeckenden Ersatz der Kunstofffüllstoffe zu rechnen?
Begründung:
Die europäische Kommission beabsichtigt, das Inverkehrbringen von "bewusst zugesetztem" Mikroplastik zu verbieten. Dieses Verbot beträfe auch viele Kunstrasenplätze, die mit Gummigranulat verfüllt sind und bei denen aufgrund des Austrags jährlich Granulat nach gefüllt werden muss. Das Verbot soll bereits 2021, spätestens 2022 in Kraft treten. Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung um die Beantwortung der obenstehenden Fragen.
Herr Balzer (SPD-Fraktion) führt aus, dass er hoffe, die Verwaltung könne auf den Antrag der SPD-Fraktion bereits heute Antworten geben.
Herr Knoche (52/1 GBL) erklärt zur Vorgeschichte, dass die Diskussion aufgekommen sei, weil die Europäische Kommission ein Institut beauftragt hat, sich mit den Risiken des Eintrags von Mikroplastik auch durch Kunstrasenplätze zu beschäftigen. Auslöser war ursächlich eine Untersuchung des Fraunhofer-Institutes, das festgestellt habe, dass in Deutschland rd. 11.000 t Kunststoffgranulat jährlich in die Umwelt ausgetragen würden. Diese Zahl sei inzwischen revidiert. Mittlerweile habe man sich darauf verständigt, dass 1.100 t jährlich ausgetragen würden. Das bedeutet jedoch, dass nicht komplett Plastik ausgetragen wird. Das Kunststoffgranulat besteht zu 70 – 80 % aus Kreide. Der Austrag erfolge durch die Nutzer der Plätze, aber auch durch Wind in die Drainagen. Für beide Fälle gebe es inzwischen technische Lösungen, die auch angegangen würden.
Die Fragen der SPD-Fraktion werden von Herrn Knoche wie folgt beantwortet:
zu 1.
Zur Zeit gebe es 61 Kunstrasenplätze, weiterhin 14 Naturrasenplätze und 8 Tennenplätze.
zu 2.
Von den 61 Kunstrasenplätzen sind 6 mit Korkmaterial verfüllt (einschl. des Platzes von TSC Eintracht).
zu 3.
Es zeige sich deutlich, dass es 2020/2021 kein klares Verbot geben wird. In dieser Richtung hätten sich der Städtetag, die Landesregierung und der DOSB sich positioniert. Sollte das Kunststoffgranulat als Füllstoff verboten werden, werde es Übergangsfristen und Bestandsschutz für bestehende Anlagen geben. Inzwischen würden die ersten Kunstrasenplätze, die ca. vor 12 bis 14 Jahre gebaut worden seien, saniert. Hierbei würde jeweils ein zugelassener Füllstoff eingebracht. Es werde zukünftig Entwicklungen geben, die den Mikrokunststoff entbehrlich machen.
zu 4.
Die Sanierung eines Platzes würde ca. 250.000,-- € an Kosten verursachen.
Die Fragen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen werden von Herrn Knoche folgendermaßen beantwortet:
zu 1.
In erster Linie werde Sand nachgefüllt, punktuell auch Kunststoffgranulat. Die Menge pro Platz betrage aufgrund der Erfahrungen im Jahr ca. 250 kg.
zu 2.
Nach dem Kenntnisstand der Sport- und Freizeitbetriebe sei eine Bevorratung nicht gegeben. Es werde nur gekauft, was benötigt werde. Der Regiebetrieb Grün habe kleinere Vorräte für die durch ihn betreuten Plätze.
zu 3.
Es sei möglich, das bisher genutzte Granulat durch Kork- oder Korksandgranulat zu ersetzen.
zu 4.
Es könne jedoch nicht bei Plätzen mit Kunststoffgranulat Kork nachgefüllt werden. Dies vertrage sich nicht. Es müsse erst das Kunststoffgranulat abgesaugt werden, um den Platz mit Kork befüllen zu können. Dies würde ca. 50.000,-- € an Kosten verursachen.
zu 5.
Er habe bereits darüber informiert, dass mit der Sanierung älterer Plätze bereits begonnen worden sei. Da werde sich die Frage nicht mehr stellen. Sollte es zu einem späteren Zeitpunkt zu einem Verbot von Kunststoffgranulat kommen, gebe es technische Möglichkeiten.
zu 6.
Es werde versucht, die technischen Möglichkeiten, die es gibt, auch einzusetzen, um den Austrag zu verhindern und setze zukünftig auf kunststofffreie Füllstoffe.
Herr Urbanek (AfD-Fraktion) frage sich, ob der Anteil von 30 % Kunststoff Mikroplastik/Polymere oder Gummi/Elastomere seien.
Herr Knoche führt aus, dass es zwei verschiedene Arten von Füllstoffen gebe. Einmal sei das geschreddertes Gummi, zum anderen seien das die modernen Kunststoffgranulate, die Mikroplastik seien (EPDM).
Frau Brunsing (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) möchte wissen, wieviel Kosten eine Sanierung eines Platzes kosten werde.
Herr Knoche teilt mit, dass das Absaugen des Kunststoffgranulates ca. 50.000,-- € und die Sanierung eines runtergespielten Platzes ca. 250.000,-- € an Kosten verursache.
Herr Bartsch (CDU-Fraktion) frage sich, ob der Gummiboden unter Spielgeräten ebenfalls Abtragungen verursache.
Herr Knoche führt aus, dass es sich um das gleiche Material wie beispielsweise bei Weitsprunganlagen etc. handele. Dort gebe es etwas Abrieb, das jedoch kein Thema sei.
Die Fragen der Bitten um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der SPD-Fraktion wurden mündlich beantwortet.
zu TOP 4.7
Lichterfest im Westfalenpark 2019
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 15394-19)
hierzu Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 15394-19-E1)
Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgender Antrag der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN vom 03.09.2019 vor:
Wir bitten die Tagesordnung im Wege der Dringlichkeit um den Punkt „Lichterfest im Westfalenpark 2019“ zu erweitern und um Beratung und Abstimmung über folgenden Antrag:
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit begrüßt die Ankündigung des Veranstalters den Besuchern des Lichterfests einen Ausgleich für den verpassten Abend anzubieten und bittet die Leitung des Westfalenparks, diese schnellstmöglich umzusetzen und ggf. für einen finanziellen Ausgleich zu sorgen.
Begründung:
30.000 Besucher mussten durch Anweisungen des Sicherheitsdienstes und der hinzugezogenen Polizei den Park verlassen. Viele Gäste waren erst kurz vor der Aufforderung den Park zu räumen überhaupt erschienen, da die Abendfeuerwerke als Höhepunkt der Veranstaltung gelten. Mit Unverständnis reagierten viele Besucher, als sie über die sozialen Medien erfuhren, dass trotz der Räumung das Lichterfest dann doch noch fortgesetzt wurde und die Entscheidung eines Abbruchs zurückgenommen wurde. Selbstverständlich muss nun den Besuchern der Eintrittspreis erstattet werden. Der Westfalenpark kann sich nach einer erfolgreichen Räumung nicht auf eine Rücknahme des Abbruchs der Veranstaltung zurückziehen. Die meisten Besucher haben erst am nächsten Tag erfahren, dass die Party ohne sie doch noch fortgesetzt wurde.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vom 03.09.2019 vor:
Die CDU-Fraktion im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit erbittet von der Verwaltung
eine schriftliche Stellungnahme zu der Veranstaltung „Lichterfest“ im Westfalenpark am 31. August 2019, die aus Sicherheitsgründen abgesagt worden ist.
Frau Kulozik (52/3 GBL) führt aus, dass die Veranstaltung „Lichterfest“ im Westfalenpark am 31.08.2019 sehr gut vorbereitet gewesen sei. Das Wetter war nicht kritisch vorhergesagt. Der Aufbau erfolgte ohne Störungen. Der Leitungskreis habe sich vor der Veranstaltung getroffen und um 13.30 Uhr eine Besichtigung des Geländes vorgenommen. Um 15.00 Uhr sei die Freigabe erfolgt. Die Lagebesprechung um 20.00 Uhr habe keinen Hinweis auf ein Gewitter ergeben. Die Veranstaltung ist bis 21.00 Uhr wie geplant verlaufen. Der technische Leiter habe dann den Wetterbericht aufgeschaltet, der Gewitter mit Starkregen vorhergesagt habe. Das Wetter sei mit den Angaben der der Leitstelle der Feuerwehr abgeglichen worden. Die Gewitterfront bewegte sich auf den Westfalenpark zu. Es habe eine erneute Lagebesprechung stattgefunden. Um 21.25 Uhr sei von ihr gemeinsam mit der Polizei und der Feuerwehr die Entscheidung getroffen worden, das Gelände zu evakuieren. Die Information aller Beteiligten wurde festgelegt. Diese erfolgte per Funk, Telefon und in persönlicher Form. Auch das Programmteam sei informiert worden, die Polizei, alle Kassenhäuser sowie die Verkehrslenkung von DSW21. Die Weitergabe der Informationen habe ca. 10 – 15 Minuten gedauert. Es habe hierzu vorgefertigte Texte für alle gegeben, diese seien standardmäßig gleich abgefasst. Der Moderator auf der Bühne, der gerade den Topact ankündigen wollte, sei ebenfalls informiert gewesen, die Besucher hätten dort aber wohl gehört, dass die Veranstaltung nur unterbrochen werde. Die Besucherzahl zum Zeitpunkt des Abbruchs habe bei ca. 35.000 Personen gelegen. Der Regen habe gegen 21.40 Uhr eingesetzt und ca. 20 – 25 Minuten angedauert. Einige Menschen haben im Park Schutz gesucht, andere haben den Park verlassen bzw. haben sich am Rande des Parks untergestellt. Die Sicherheit habe im Park für Frau Kulozik den Vorrang gehabt. Es sei ihr nicht bekannt gewesen, dass es zwei verschiedene Informationen gegeben habe (neben der Evakuierung die Information zur Unterbrechung). Nachdem der Regen beendet gewesen sei, habe man überlegt, was getan werden könne. Weil noch viele Besucher im Park gewesen seien oder an den Eingängen gewartet hätten, habe man sich entschieden, die Veranstaltung wieder aufzunehmen und das Feuerwerk stattfinden zu lassen. 91.2 habe das Programm wieder aufgenommen. Frau Kulozik betont, dass sie aus heutiger Sicht und mit Blick auf die Evakuierung wieder so entscheiden würde. Die Entscheidung, die Veranstaltung wieder fortzusetzen, würde sie aus heutiger Sicht sicherlich so nicht mehr treffen. Sie verstehe die Verärgerung der Menschen. Ein klagloses Ende der Veranstaltung ohne Beschwerden wäre auch bei einer andersartigen Entscheidung nicht zu erwarten gewesen.
Herr Dingerdissen (Fraktion FDP/Bürgerliste) bestätigt, dass sich die Aussagen mit seinen Informationen decken. Es sei aus seiner Sicht richtig, einen Ausgleich anzubieten. Die Forderungen des Antrags der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN seien aus seiner Sicht jedoch technisch nicht machbar.
Herr Zweier (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) führt aus, dass der Antrag zu einem frühen Zeitpunkt gestellt worden sei und nur ggf. ein finanzieller Ausgleich gefordert würde. Er frage sich im übrigen, ob die Feuerwerker informiert worden seien.
Herr Kruse (52/GF) teilt mit, dass überlegt worden sei, wie eine Wiedergutmachung für die Besucher des Lichterfestes, die das Feuerwerk nicht mehr miterleben konnten, aussehen könne. Eine Erstattung des Eintrittsgeldes sei auch wegen der Abgrenzungsproblematik nicht praktikabel. Beim Auftakt des Winterleuchtens am 07.12.2019 werde es freien Eintritt in den Park und ein Höhenfeuerwerk geben.
Herr Urbanek (AfD-Fraktion) führt aus, dass das Zeitfenster ca. 30 Minuten betragen habe. Er halte das Angebot einer neuen Veranstaltung wie von Herrn Kruse geschrieben für gut.
Herr Pohlmann (CDU-Fraktion) stellt fest, dass der Radiosender 91.2 wohl eine andere Mitteilung herausgegeben habe als der Park, nämlich eine Unterbrechung der Veranstaltung und deshalb Irritationen aufgetreten seien.
Frau Kulozik macht deutlich, dass das Informationsdefizit des Moderators nicht bewertet werden könne. Es werde demnächst einen Rückblicktermin mit allen Beteiligten geben, um die Situation aufzuarbeiten, weiterhin einen Workshop zu dem Thema.
Herr Balzer (SPD-Fraktion) halte die Situation vom Veranstaltungstag für höhere Gewalt und es solle daher keine Erstattung des Eintrittspreises mit Hinweis auf die allgemeinen Geschäftsbedingungen geben. Das Angebot von Herrn Kruse halte er ebenfalls für eine gute Lösung.
Herr Zweier teilt mit, dass er die Entscheidung, die Eintrittsgelder nicht zurückzuzahlen, für nicht gut halte und daraus ein Imageschaden für die Stadt Dortmund entstehe.
Frau Kulozik informiert darüber, dass die Feuerwerker informiert gewesen seien. Wie deren Anlagen geschützt worden seien, könne sie nicht erklären. Es habe aber alles gut geklappt. Sie weist darauf hin, dass ein Hinweis an die Besucher, keinen Schutz unter Bäumen zu suchen, nicht alle Menschen angenommen hätten und dies auch zukünftig wohl nicht anders ablaufen würde.
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit lehnt den Antrag mehrheitlich bei Gegenstimme der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN ab.
Die Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion wurde mündlich beantwortet.
5. Sonstige Angelegenheiten
zu TOP 5.1
Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa 2019
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14826-19)
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt den „Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa 2019“ zur Kenntnis.
zu TOP 5.2
Zwischenbericht Zukunftsprogramm Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14504-19)
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt den Zwischenbericht Zukunftsprogramm zur Kenntnis.
zu TOP 5.3
Beteiligungsorientierte Gestaltung der "nordwärts"-Zwischenpräsentation 2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14296-19)
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt nimmt das Konzept zur Planung der beteiligungsorientierten Gestaltung des Veranstaltungsprogramms für das "nordwärts"-Zwischenpräsentationsjahr 2020 zu Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung.
zu TOP 5.4
Lokale Agenda 21 - 18. Zwischenbericht 2017 und 2018
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14786-19)
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt den 17. Zwischenbericht für die Jahre 2017 und 2018 zur Kenntnis.
Jörder Urbanek Helfer
Vorsitzende Ratsmitglied Schriftführerin
AKSF-Präsentation Kulturbetriebe 10.09.2019.pdf
© Stadt Dortmund
•
© Dortmunder Systemhaus