Niederschrift (öffentlich)
über die 42. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün
am 03.03.2020
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund
Sitzungsdauer: 15:00 - 17:16 Uhr
Anwesend:
1. Stimmberechtigte Mitglieder:
Herr RM Pisula, Vorsitzender (CDU)
Herr RM Berndsen (SPD)
Frau RM Kleinhans (SPD)
Frau RM Meyer (SPD)
Herr RM Naumann (SPD)
Frau RM Pulpanek-Seidel (SPD)
Herr RM Rüther (SPD)
Herr RM Schmidt (SPD)
Herr RM Heymann i.V. f. Frau RM Lührs (SPD)
Herr RM Bartsch (CDU)
Herr RM Buchloh (CDU) bis 16:58 Uhr
Herr RM Frank (CDU)
Herr RM Mader (CDU)
Frau RM Dr. Goll (CDU)
Herr RM Dudde (B’90/Die Grünen)
Herr RM Logermann (B’90/Die Grünen)
Herr RM Frebel (B’90/Die Grünen)
Herr RM Tenbensel (Die Linke & Piraten)
Herr RM Gebel (Die Linke & Piraten)
Herr sB Schmidtke-Mönkediek (FDP/Bürgerliste)
2. Beratende Mitglieder:
Herr Herkelmann - Behindertenpolitisches Netzwerk
Frau Bürstinghaus - Integrationsrat
Herr Wisbar - Seniorenbeirat
Frau Rink - Polizeipräsidium Dortmund
Herr Hertwig - Beschäftigtenvertreterin der Friedhöfe Dortmund
Herr Schmidt - Beschäftigtenvertreter der Stadtentwässerung Dortmund
3. Verwaltung:
Herr StR Rybicki - 7/Dez.
Herr Gross-Holz - 65/AL
Frau Uehlendahl - 66/AL
Herr Dr. Falk - 70/BL
Herr Niggemann - 70/BL
Herr Heynen-68 stv. BL
Frau Trachternach - 7/Dez.-Büro
Frau Reinecke - 7/Dez.-Büro
4. Gäste:
Herr Habbes - DSW21
Flosbach - DEW21
Veröffentlichte Tagesordnung:
Tagesordnung (öffentlich)
für die 42. Sitzung der Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün,
am 03.03.2020, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund
1. Regularien
1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
1.3 Feststellung der Tagesordnung
2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
nicht besetzt
3. Dezernatsübergreifende Aufgaben
3.1 Städtische Infrastruktur / Wasserstoff
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 15539-19-E3) Notes Link
- Lag bereits zur Sitzung am 26.11.2019 vor -
3.2 Ergebnisse der "nordwärts"-Projektrunde 2019
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15927-19) Notes Link
hierzu -> Empfehlung: Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde aus der öffentlichen Sitzung vom 29.01.2020
3.3 Prüfung und Konzeption leistungsfähiger Breitbandanschlüsse Dortmunder Schulen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16294-19) Notes Link
3.4 Masterplan Sport (Sportentwicklungsplanung) für die Stadt Dortmund
Erster Zwischenbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16354-19) Notes Link
3.5 Vergleich mit der Deutschen Umwelthilfe e.V.,
hier: Informationen zu den Maßnahmen der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16744-20) Notes Link
3.6 E-Scooter
Bitte um Stellungnahme zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 16567-20) Notes Link
- Lag bereits zur Sitzung am 04.02.2020 vor -
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 16567-20-E1) Notes Link
3.7 Airport Express
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 16828-20) Notes Link
3.8 Regionales Radwegenetz
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 16829-20) Notes Link
3.9 Personalstellen Radverkehrssicherheit
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 16830-20) Notes Link
3.10 Förderung von E-Bikes und Pedelecs für städtische Mitarbeiter*innen
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 16827-20) Notes Link
3.11 Parkraumkonzept für den Citybereich
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 16826-20) Notes Link
4. Angelegenheiten der Städtischen Immobilienwirtschaft
4.1 Erneuerbare Energien in städtischen Gebäuden
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 16825-20) Notes Link
5. Angelegenheiten des Tiefbauamtes
5.1 Überdachung der Zugänge für die Stadtbahnhöfe Kampstraße, Reinoldikirche und Hauptbahnhof, Planungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15618-19) Notes Link
5.2 Widmung von Straßen im Bereich Dortmund - Hörde
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16397-20) Notes Link
5.3 Sachstandsbericht zur Untersuchung des Vollanschlusses Mallinckrodtstraße/OWIIIa an die Westfaliastraße
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16518-20) Notes Link
5.4 Stadtumbau Rheinische Straße - Umbau der Straßen Ritterstraße und Übelgönne
- Zweite Beschlusserhöhung -
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16355-19) Notes Link
5.5 DeinRadschloss
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 15128-19-E1) Notes Link
- Lag bereits zur Sitzung am 03.09.2019 vor -
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 15128-19-E2) Notes Link
5.6 Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2020/2021, hier: Erhöhung der Parkgebühren
Überweisung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 28.11.2019 (--> Siehe Seite 6)
(Drucksache Nr.: 15415-19) Notes Link
- Lag bereits zur SItzung am 04.02.2020 vor -
5.7 Wartung von Lichtsignalanlagen und Induktionsschleifen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 11249-18-E3) Notes Link
5.8 Wallring
Anfrage zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 16210-19) Notes Link
- Lag bereits zur Sitzung am 26.11.2019 vor -
6. Angelegenheiten der Friedhöfe
6.1 Friedhöfe Dortmund - 4. Quartalsbericht für das Wirtschaftsjahr 2019
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16729-20) Notes Link
7. Angelegenheiten der Stadtentwässerung
7.1 Vierter Quartalsbericht 2019 der Stadtentwässerung Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16681-20) Notes Link
8. Anfragen
nicht besetzt
9. Informationen der Verwaltung
nicht besetzt
Die Sitzung wird von dem Vorsitzenden - Herrn Pisula - eröffnet.
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün fristgemäß eingeladen wurde, und der Ausschuss beschlussfähig ist. Des Weiteren weist er auf die Sitzungsaufzeichnungen gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsführung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen hin.
1. Regularien
zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Rm Buchloh benannt.
zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.
zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung
Ergänzungen:
Folgende Vorlage wird einstimmig im Wege der Dringlichkeit auf
die Tagesordnung gesetzt:
NEU TOP 3.12
Soziale Stadt Dortmund Nordstadt; Gestaltung
des öffentlichen Raumes Speicherstraße
Hafen – Ausführungsbeschluss
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
hierzu Vorlage der Verwaltung (DS-Nr.: 15300-19)
Dieser Punkt wird unter TOP 3.12 behandelt.
Folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion wird einstimmig im
Wege der Dringlichkeit auf die Tagesordnung gesetzt:
NEU TOP 4.2
Installation von Desinfektionsmittelspender
Dieser Punkt wird dann unter TOP 4.2 behandelt.
Absetzung:
TOP 3.11 „Parkraumkonzept für den Citybereich“ (Vorschlag zur TO) wurde seitens
der SPD-Fraktion abgesetzt.
Die Tagesordnung wird, mit den o. a. Änderungen, festgestellt.
zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 41. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün am 04.02.2020
Die Niederschrift über die 41. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün am 04.02.2020 wird genehmigt.
2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
nicht besetzt
3. Dezernatsübergreifende Aufgaben
zu TOP 3.1
Städtische Infrastruktur / Wasserstoff
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 15539-19-E3)
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (SPD-Fraktion, DS-Nr.: 15539-19-E3, lag bereits zur Sitzung am 26.11.2019 vor):
„Die SPD-Fraktion im Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün bittet um Beratung und Beschluss des folgenden Ergänzungsantrags:
Beschlussvorschlag:
· Die Verwaltung wird beauftragt eine Wasserstoffstrategie für die Stadt Dortmund zu erarbeiten und den zuständigen Ausschüssen im Laufe des Jahres 2020 vorzustellen.
· Im Rahmen der Erarbeitung der Wasserstoffstrategie sollen u.a. folgende Punkte erarbeitet werden:
o Die Schaffung einer Wasserstoff-Infrastruktur über die kommunalen und privaten Unternehmen, die eine nachhaltige grüne Wasserstoff-Kreislaufwirtschaft ermöglicht.
o Wie in Dortmund die Fahrzeuge der Stadt und der kommunalen Unternehmen mittel- bis längerfristig auf Wasserstoff umgestellt werden können.
o Wie ein Tankstellennetz geschaffen werden kann, das auch privaten Unternehmen und Privatpersonen den Umstieg auf Wasserstofffahrzeuge ermöglicht.
o Wie neben dem Verkehr auch andere Bereiche (z.B. Strom- und Wärmeerzeugung) auf Wasserstoff umgestellt werden können.
o Wie und über welche Förderprogramme des Bundes bzw. des Landes Mittel für Projekte in Dortmund eingeworben werden können.
Begründung:
Mit der Erarbeitung der Wasserstoffstrategie soll die Energiewende in Dortmund weiter vorangebracht werden. Zwar schreitet der Ausbau der Infrastruktur für E-Mobilität weiter voran, doch sollte bereits heute weiter in die nähere Zukunft geschaut werden und die Nutzung von Wasserstoff als Energiequelle in den Fokus genommen werden. Denn Wasserstoff hat zusätzlich nicht nur im Bereich der Mobilität Anwendungsbereiche, sondern z.B. auch im Bereich der Strom- und Wärmeerzeugung. Gelingt es Wasserstoff grün und nachhaltig vor Ort herzustellen, z.B. aus Abfall oder Photovoltaik, und zu nutzen, ist dies ein wichtiger Beitrag zur Reduzierung der Schadstoffemissionen in Dortmund. Mit dem Masterplan Energiezukunft und dem geplanten Energiecampus Huckarde werden bereits Entwicklungen im Bereich Wasserstofftechnologien verfolgt. Diese Aktivitäten gilt es nun auszuweiten. Um eine entsprechende Wasserstoff-Kreislaufwirtschaft und die benötigte Infrastruktur zu schaffen, soll insgesamt ein Konzept erarbeitet werden und den zuständigen Ausschüssen vorgestellt werden.“
ABVG, 03.03.2020:
Herr Habbes (DSW21) und Herr Flosbach (DEW21) informieren den Ausschuss über den aktuellen Sachstand und geben eine Einschätzung dazu ab, ob und inwieweit die Nutzung von Wasserstoff aus ihrer jeweiligen Sicht möglich sei. Hierbei wurde deutlich, dass man dem Thema grundsätzlich positiv gegenüberstehe allerdings aufgrund der Entscheidungen auf Bundesebene „pro Elektromobilität“ die kurzfristige Schaffung einer Wasserstoff-Infrastruktur über die kommunalen und privaten Unternehmen zum jetzigen Zeitpunkt für schwierig halte.
Herr Rm Dudde berichtet, dass seine Fraktion das Thema bereits seit Jahren sehr intensiv betrachte, hierzu allerdings nicht so euphorisch wie die SPD-Fraktion sei. Seine Fraktion stehe dem sehr kritisch gegenüber, da man davon ausgehen müsse, dass nach vorangeschrittenem Ausstieg aus der Atom- und Kohleenergiegewinnung immer weniger überflüssiger Ökostrom und insofern immer weniger Strommengen für die Wasserstoffgewinnung zur Verfügung stehen würden.
Herr Rm Gebel verdeutlicht, dass seine Fraktion den o. a. Antrag ablehnen werde, da ihm nicht klar sei, weswegen man auf kommunaler Ebene so etwas vorantreiben sollte, während sich auf den Ebenen darüber dazu gar nichts tue.
Da es sich bei der Thematik „Wasserstoffstrategie“ um eine Maßnahme von besonderer Bedeutung handelt, von der nicht nur die Verwaltung sondern auch die städtischen Gesellschaften berührt seien, einigt man sich darauf, dass hier eine abschließende Entscheidung des Rates der Stadt Dortmund erforderlich sei und man daher den heutigen Beschluss zum o. a. SPD-Antrag in Form einer Empfehlung abgeben werde. Außerdem soll die Angelegenheit an den Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung (AWBEWF) und den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) mit der Bitte um Beratung und Empfehlung überwiesen werden.
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion B‘90/Die Grünen und Fraktion Die Linke & Piraten), folgenden Beschluss zu fassen:
· Die Verwaltung wird beauftragt eine Wasserstoffstrategie für die Stadt Dortmund zu erarbeiten und den zuständigen Ausschüssen im Laufe des Jahres 2020 vorzustellen.
· Im Rahmen der Erarbeitung der Wasserstoffstrategie sollen u.a. folgende Punkte erarbeitet werden:
o Die Schaffung einer Wasserstoff-Infrastruktur über die kommunalen und privaten Unternehmen, die eine nachhaltige grüne Wasserstoff-Kreislaufwirtschaft ermöglicht.
o Wie in Dortmund die Fahrzeuge der Stadt und der kommunalen Unternehmen mittel- bis längerfristig auf Wasserstoff umgestellt werden können.
o Wie ein Tankstellennetz geschaffen werden kann, das auch privaten Unternehmen und Privatpersonen den Umstieg auf Wasserstofffahrzeuge ermöglicht.
o Wie neben dem Verkehr auch andere Bereiche (z.B. Strom- und Wärmeerzeugung) auf Wasserstoff umgestellt werden können.
o Wie und über welche Förderprogramme des Bundes bzw. des Landes Mittel für Projekte in Dortmund eingeworben werden können.
zu TOP 3.2
Ergebnisse der "nordwärts"-Projektrunde 2019
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15927-19)
Hierzu liegt vor Empfehlung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde (BuNB) vom 29.01.2020:
„Der Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde empfiehlt einstimmig, dem
Beschlussvorschlag der Verwaltung mit der Ergänzung zu folgen, dass
a) die Zuordnung von Projekten zu der Projektfamilie „Ökologie“ nochmal überprüft
werden sollte, da die Projekte mit Ökologie im eigentlichen Sinne wenig zu tun haben
und eher der Kategorie „Soziales“ und die beiden zuletzt in der Vorlage genannten
Projekte statt der Kategorie „Soziales“ der Kategorie „Ökologie“ zuzuordnen sind;
b) die Projekte „Hafen - natürlich bunt!“ und „Patenschaften für Baumscheiben“
entgegen der Entscheidung der Projektgremien doch im Rahmen von „nordwärts“
weiter verfolgt werden sollten.“
ABVG, 03.03.2020:
Herr Rm Dudde erhebt die o. a. Empfehlung des BuNB zum Antrag.
Diesem wird mehrheitlich, bei Gegenstimmen (CDU-Fraktion und Fraktion FDBP/BL) zugestimmt.
Danach empfiehlt der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden, geänderten Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat der Stadt nimmt die Ergebnisse der "nordwärts"-Projektrunde 2019 zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die durch die "nordwärts"-Projektgremien empfohlenen 28 Projekte in Zusammenarbeit mit den relevanten Akteuren im Rahmen des Projektes "nordwärts" zu qualifizieren.
Ergänzung:
a) Die Zuordnung von Projekten zu der Projektfamilie „Ökologie“ soll nochmal überprüft
werden, da die Projekte mit Ökologie im eigentlichen Sinne wenig zu tun haben
und eher der Kategorie „Soziales“ und die beiden zuletzt in der Vorlage genannten
Projekte statt der Kategorie „Soziales“ der Kategorie „Ökologie“ zuzuordnen sind;
b) Die Projekte „Hafen - natürlich bunt!“ und „Patenschaften für Baumscheiben“
sollen entgegen der Entscheidung der Projektgremien doch im Rahmen von „nordwärts“
weiter verfolgt werden.
zu TOP 3.3
Prüfung und Konzeption leistungsfähiger Breitbandanschlüsse Dortmunder Schulen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16294-19)
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt das Ergebnis der systematischen Prüfung und das daraus resultierende Anbindungskonzept der Verwaltung für die Breitbandanbindung aller Dortmunder Schulen zur Kenntnis.
zu TOP 3.4
Masterplan Sport (Sportentwicklungsplanung) für die Stadt Dortmund
Erster Zwischenbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16354-19)
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt den ersten Zwischenbericht zur Kenntnis.
zu TOP 3.5
Vergleich mit der Deutschen Umwelthilfe e.V.,
hier: Informationen zu den Maßnahmen der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16744-20)
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt die Vorgehensweise der Verwaltung zum Monitoring der im Vergleich mit der Deutschen Umwelthilfe e.V. vereinbarten Maßnahmen und zur Berichterstattung zur Kenntnis.
zu TOP 3.6
E-Scooter
Bitte um Stellungnahme zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 16567-20)
Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 16567-20):
die SPD-Fraktion im Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün bittet um Beantwortung der folgenden Fragen:
· Wo darf mit den E-Scootern gefahren werden bzw. wo nicht?
· Gibt es Planungen der Verwaltung die Situation rund um das Abstellen der E-Scooter zu verbessern und ggf. feste Abstellzonen etc. auszuweisen? Bzw. bestehen überhaupt Möglichkeiten hierzu?
· Sieht die Verwaltung Möglichkeiten die Sicherheit rund um den E-Scooter-Verkehr zu verbessern?
· Trotz Verbot werden im Bereich der Fußgängerzone des Osten- bzw. Westenhellwegs immer wieder E-Scooter gesichtet. Bestehen Möglichkeiten, die Geschwindigkeit der E-Scooter hier automatisch massiv zu drosseln bzw. die Weiterfahrt zu verhindern?
· Wie klappt die Zusammenarbeit des Ordnungsamts mit der Polizei im Zusammenhang mit der Verfolgung von Verstößen von E-Scooterfahrer*innen?
Begründung:
Seit Mitte des vergangenen Jahres sind mehrere Anbieter von E-Scootern in Dortmund aktiv und bieten E-Scooter zum Verleih an. Neben den positiven Effekten für die Mobilität in Dortmund, ist die Thematik E-Scooter von Beginn an von Problemen begleitet. Beschwerden über E-Scooter, die unachtsam auf Gehwegen abgestellt werden und dadurch den Fußgängerverkehr behindern, Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung und Verbote (z.B. Fahren auf Gehwegen und Fußgängerzonen) sowie gefährliches Fahren erreichen die Politik seitdem immer wieder. Wir bitten daher um Beantwortung der oben gestellten Fragen.
Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 16567-20-E1) (siehe Anlage)
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt Kenntnis.
zu TOP 3.7
Airport Express
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 16828-20)
Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme (Fraktion B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 16828-20-E1):
…die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen zum Airport Express des Flughafens:
1. In welchem Umfang wird der Airport Express zum Dortmunder Flughafen genutzt (Fahrgastzahlen 2018 und 2019)?
2. Welche Fahrgelderlöse wurden 2018 und 2019 erzielt?
3. Welche Aufwendungen sind der DSW21 für den Dienst entstanden?
4. Wurden im Falle einer nicht auskömmlichen Refinanzierung des Airport-Express über Fahrgelderlöse Vereinbarungen über kostendeckende Zuschüsse mit dem Dortmunder Flughafen getroffen? Wenn ja, wie sehen diese aus?
5. In welchem Umfang wird die seit 2017 neu geführte Linie 440 zum Flughafen genutzt (Fahrgastzahlen 2018 und 2019)?
Begründung:
Der Dortmunder Flughafen ist sowohl über den von der Flughafengesellschaft eigenständig betriebenen Airport Express als auch über den Bahnhof Wickede per Airport-Shuttle und per Bahn und Bus an den ÖPNV angebunden. Für den Airport Express gelten die VRR-Tarife nicht. Mit einem Ticketpreis von 9 Euro liegt der Preis deutlich über dem Tarif für die Buslinie 440.
Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.
zu TOP 3.8
Regionales Radwegenetz
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 16829-20)
Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme (Fraktion B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 16829-20-E1):
die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet die Verwaltung um einen aktuellen Sachstand zur Umsetzung des Regionalen Radwegenetzes.
Begründung:
Der Rat der Stadt Dortmund hat vor einem Jahr, in seiner Sitzung am 21.02.2019, die Verwaltungsvorlage zum Regionalen Radwegenetz des RVR unter Einbeziehung der Anmerkungen und Stellungnahmen der Verwaltung beschlossen. Die Verwaltung und der Regionalverband Ruhr wurden beauftragt, das bestehende Netz weiter zu qualifizieren.
Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.
zu TOP 3.9
Personalstellen Radverkehrssicherheit
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 16830-20)
Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme (Fraktion B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 16830-20-E1):
…die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet die Verwaltung um einen aktuellen Sachstand zur Besetzung von acht Stellen im Tiefbauamt zur Verbesserung des Fahrradverkehrs.
Begründung:
In der Sitzung am 04.07.2019 beschloss der Rat, weitere Stellen zur Planung und Umsetzung der Verbesserung des Fahrradverkehrs einzurichten. Hierzu sollten insgesamt acht Stellen im Tiefbauamt geschaffen und möglichst zeitnah besetzt werden. Aus den geschaffenen Stellen sollte ein Team entstehen, das sich primär um die Verbesserung der Fahrradverkehre kümmert.
Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.
zu TOP 3.10
Förderung von E-Bikes und Pedelecs für städtische Mitarbeiter*innen
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 16827-20)
Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme (SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 16830-20-E1):
Die SPD-Fraktion im Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün bittet die Verwaltung bis zur nächsten Sitzung des ABVG um Prüfung, welche Möglichkeiten bestehen, die Mitarbeiter*innen der Verwaltung bei der Anschaffung von E-Bikes bzw. Pedelecs zu unterstützen, z.B. über Arbeitnehmerdarlehen oder Diensträder?
Begründung
Die Stadt Dortmund hat sich zum Ziel gesetzt das „Kopenhagen Westfalens“ in Bezug auf Fahrradfreundlichkeit zu werden. Um eine Verbesserung der Radinfrastruktur im Stadtgebiet zu erzielen, sind bereits eine Reihe von Maßnahmen und Aktivitäten angelaufenen bzw. angestoßen worden. Neben der generellen Verbesserung des Radverkehrs können zudem Anreize dafür sorgen, dass Menschen häufiger das Rad nutzen. Hierfür könnte die Unterstützung der Mitarbeiter*innen der Verwaltung durch die Stadt bei der Anschaffung von E-Bikes bzw. Pedelecs eine Möglichkeit darstellen. Da das von vielen Mitarbeiter*innen gewünschte „Jobrad“ durch die Regelungen des Tarifvertrags aktuell nicht möglich ist, bitten wir um die Prüfung von Alternativen.
Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.
zu TOP 3.11
Parkraumkonzept für den Citybereich
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 16826-20)
Dieser TOP wurde von der Tagesordnung abgesetzt.
zu TOP 3.12
Soziale Stadt Dortmund Nordstadt - Gestaltung des öffentlichen Raumes Speicherstraße - Hafen
Ausführungsbeschluss
Empfehlung (Drucksache Nr.: 15300-19)
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die bauliche Umsetzung des Gesamtprojektes „Gestaltung des öffentlichen Raumes Speicherstraße – Hafen“.
Durch die geplanten Maßnahmen entstehen zuwendungsfähige Gesamtausgaben für das Projekt „Gestaltung des öffentlichen Raumes Speicherstraße – Hafen“ in Höhe von insgesamt 5.293.000,00 €. Davon werden 4.763.700,00 (90 %) durch Zuwendungen des Landes/Bundes und der EU gefördert.
Der Gesamtbetrag des städtischen Eigenanteils (10 %) liegt bei 529.300,00 €.
4. Angelegenheiten der Städtischen Immobilienwirtschaft
zu TOP 4.1
Erneuerbare Energien in städtischen Gebäuden
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 16825-20)
Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme zum TOP (SPD-Fraktion, DS-Nr.: 16825-20-E1):
„Die SPD-Fraktion im Ausschuss für Bauen, Wohnen und Verkehr bittet um einen Sachstandsbericht
zu den folgenden Fragen:
1. Wie beurteilt die Verwaltung weitere Möglichkeiten zum Ausbau der Energieerzeugung
durch Erneuerbarer Energien bei städtischen Gebäuden - insbesondere bei
Neubauten und Sanierungsmaßnahmen? Und wie hoch werden die Potentiale eingeschätzt,
auch im Bezug zum Gesamtverbrauch?
2. Laut dem Energiebricht 2018 (Veröffentlichung Juli 2019) konnte der Austausch der
alten mechanischen Stromzähler durch Smart Metern aufgrund von Zertifizierungsproblemen
auf Bundesebene bislang nicht vorgenommen werden. Wann ist voraussichtlich
mit dem Beginn des Austausches zu rechnen bzw. wann wird dieser abgeschlossen
sein?
3. Bestehen Potentiale an geeigneten Standorten zur Nutzung von kalter Nahwärme
oder Grubenwärme (trotz der bereits erreichten Anforderungen des EEWärmeG)?
4. Ab 2026 dürfen durch Bundesgesetzgebung keine Ölheizungen mehr neu eingebaut
werden. Wieviele alte Heizungsanlagen befinden im Bestand der städtischen
Gebäude? Welche Wärmeenergieform soll dann alternativ vornehmlich zum Einsatz
kommen?
Begründung:
Mit dem regelmäßigen Energiebericht der Stadt Dortmund, gibt die Verwaltung auch einen
Überblick über den Einsatz von Erneuerbaren Energien und Energieeffizienzmaßnahmen,
jedoch nicht über mögliche weitere Potentiale. Der Ausbau der Nutzung von Erneuerbaren
Energien bei städtischen Gebäuden und die Verbesserung der Energieffizienz sind eine
wichtiger Beitrag zur Reduzierung der Emissionen in Dortmund.“
Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.
zu TOP 4.2
Installation von Desinfektionsmittelspendern
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 17059-20)
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion (DS-Nr.: 17059-20):
„Die CDU-Fraktion im Ausschuss für Bau, Verkehr und Grün bittet im Wege der Dringlichkeit um Aufnahme des o.g. Punktes auf die Tagesordnung der Sitzung am 03.03.2020 sowie um Beratung und Beschlussfassung des nachfolgenden Antrags:
1. Der Ausschuss für Bau, Verkehr und Grün beauftragt die Verwaltung, an den Eingangsbereichen öffentlicher Gebäude sowie im Nahbereich öffentlicher Sanitäranlagen Desinfektionsmittelspender zu installieren.
2. Die Verwaltung legt dem Ausschuss für Bau, Verkehr und Grün zur nächsten Sitzung eine kartographische Übersicht über alle im Rahmen der Maßnahme erfolgten Installationen von Desinfektionsmittelspendern vor.
Begründung
In den vergangenen Tagen haben sich die bestätigten Fälle wie auch die Verdachtsfälle von Coronavirus-Erkrankungen in Nordrhein-Westfalen erhöht. Auch in Dortmund sind inzwischen Verdachtsfälle bekannt. Aufgrund der momentanen Ausbreitung der Viruserkrankung und vor dem Hintergrund der Ansteckungsgefahr des COVID-19-Erregers, sollten Politik und Stadtverwaltung kommunale Maßnahmen zur Minimierung/ Eindämmung der Infektionsgefahr ergreifen. Zur Förderung der Händehygiene im öffentlichen Raum erachtet die CDU-Fraktion eine kurzfristige Installation von Desinfektionsmittelspendern im Eingangsbereich öffentlicher Gebäude sowie sanitärer Anlagen als sinnvolle präventive Maßnahme. Diese Maßnahme vermindert nach Ansicht des Robert-Koch-Instituts (RKI) die Ansteckungsgefahr mit COVID-19-Erregern. In einer Antwort des RKI vom 07.02.2020 heißt es wörtlich:
„Bei Coronaviren, die respiratorische Erkrankungen verursachen können, erfolgt die Übertragung primär über Sekrete des Respirationstraktes. Gelangen diese infektiösen Sekrete an die Hände, die dann beispielsweise das Gesicht berühren, ist es möglich, dass auch auf diese Weise eine Übertragung stattfindet. Deshalb ist eine gute Händehygiene wichtiger Teil der Prävention“ (Robert-Koch-Institut, 07.02.2020).
Die Förderung einer guten Händehygiene ist darüber hinaus eine wirksame Präventionsmaßnahme gegen die Übertragung von Influenza sowie anderen respiratorischen Infektionskrankheiten. Unter den vorgenannten Gesichtspunkten ist eine Installation von Desinfektionsmittelspendern in zentralen öffentlichen Gebäuden als langfristige Investition zum Schutz der Gesundheit der Dortmunder Bürgerinnen und Bürger zu betrachten.
Die Dringlichkeit ergibt sich aus den o.g. Gründen.“
ABVG, 03.03.2020:
Herr Grosse-Holz teilt hierzu mit, dass der einberufene Krisenstab für das „Corona-Virus“ bereits in der vergangenen Woche beschlossen habe, solche Desinfektionsspender zu beschaffen. Allerdings sei es aktuell sehr schwierig, diese zu beschaffen, da die Nachfrage bundesweit sehr hoch sei. Das Vergabe- und Beschaffungsamt sei aber aktuell sehr aktiv, dieses Problem zeitnah zu lösen.
Frau Rm Kleinhans bittet darum, dass man zusätzlich die Bürger*innen anhand einer Beschilderung an den jeweiligen Stationen für die Spender darüber informiere, wie der richtige Umgang hiermit sei. Generell möge man zudem darauf achten, welche Art von Spendern man installiere, da es hier Unterschiede gäbe. Einige Spender würden z.B. durch das „sprühen“ auf dem Boden eine „Rutschgefahr“ erzeugen, so dass man hier jeweils eine Matte darunter positionieren müsste.
Herr Rm Gebel bittet darum, dass man zusätzlich auch auf die Nachhaltigkeit achten sollte, indem nachfüllbare Spender beschafft würden. Unabhängig vom aktuellen „Corona-Virus“, sollte man seiner Meinung nach insgesamt in Zukunft stärker auf die allgemeine Hygiene achten.
Herr Rm Mader teilt mit, dass er damit einverstanden sei, dass die o. a. Punkte seiner Vorredner ebenfalls noch mit einbezogen würden. Insofern bitte er die Verwaltung darum, bis zur nächsten Sitzung ein entsprechendes Gesamtkonzept vorzustellen, welches auch die Visualisierung aller im Rahmen der Maßnahme erfolgten Installationen von Desinfektionsmittelspendern darstelle.
Herr Rm Berndsen betont nochmal, dass die Verwaltung, unabhängig vom heutigen Beschluss zum o.a. CDU-Antrag -sofern möglich- die Beschaffung der Desinfektionsmittelspender bereits vor der nächsten Ausschusssitzung vornehmen solle.
Mit diesen Hinweisen fasst der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün einstimmig folgenden Beschluss:
1. Der Ausschuss für Bau, Verkehr und Grün beauftragt die Verwaltung, an den Eingangsbereichen öffentlicher Gebäude sowie im Nahbereich öffentlicher Sanitäranlagen Desinfektionsmittelspender zu installieren.
2. Die Verwaltung legt dem Ausschuss für Bau, Verkehr und Grün zur nächsten Sitzung eine kartographische Übersicht über alle im Rahmen der Maßnahme erfolgten Installationen von Desinfektionsmittelspendern vor.
Die Verwaltung wird beauftragt hierzu ein entsprechendes Gesamtkonzept zur nächsten Sitzung vorzulegen.
5. Angelegenheiten des Tiefbauamtes
zu TOP 5.1
Überdachung der Zugänge für die Stadtbahnhöfe Kampstraße, Reinoldikirche und Hauptbahnhof, Planungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15618-19)
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West:
„Die Fraktionen der SPD/B90 Die Grünen beantragen, die Vorlage auch im
Gestaltungsbeirat behandeln zu lassen.
Der Zusatz wird mehrheitlich mit 10 Ja-Stimmen (Fraktionen der SPD, B90/Die
Grünen, Die Linke, Piratenpartei) gegen 4 Nein-Stimmen (CDU-Fraktion, AfD) bei 2
Enthaltungen (Fraktion Die Linke) beschlossen.
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund
einstimmig den Beschluss laut Vorlage zu fassen mit dem mehrheitlich beschlossenen
Zusatz: Die Planung wird im Gestaltungsbeirat behandelt.“
ABVG, 03.03.2020:
In Kenntnis der Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund nachfolgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die Leistungen zur Planung der Überdachung der Zugänge für die Stadtbahnhöfe Kampstraße, Reinoldikirche und Hauptbahnhof mit einem Gesamtinvestitionsvolumen für die Planung in Höhe von 270.000,00 Euro zu vergeben.
Die derzeit geschätzten späteren Gesamtkosten des Vorhabens belaufen sich einschließlich der Planungskosten in Höhe von 270.000,00 Euro nach jetzigem Kenntnisstand auf ca. 2.600.000,00 Euro. Davon entfallen ca. 1.000.000,00 Euro auf die Überdachung der Zugänge an der Stadtbahnhaltestelle Kampstraße, ca. 900.000,00 auf die Überdachung der Zugänge an der Stadtbahnhaltestelle Reinoldikirche und 700.000,00 Euro auf die Überdachung der Zugänge an der Stadtbahnhaltestelle Hauptbahnhof.
Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66_01209014141- Überdachung Zugang Stadtbahnhaltestelle - mit folgender Auszahlung:
Haushaltsjahr 2020: 120.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2021: 80.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2022: 70.000,00 Euro
Die Investition bedingt einen noch zu konkretisierenden jährlichen Folgeaufwand. Dieser wird nach Abschluss der Planungsarbeiten in einer dem Rat zur Entscheidung vorzulegenden Baubeschlussvorlage dargestellt.
zu TOP 5.2
Widmung von Straßen im Bereich Dortmund - Hörde
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16397-20)
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass mit Wirkung vom Tage der öffentlichen Bekanntmachung folgende Straßen gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) als Gemeindestraße gewidmet werden:
1. Verlegung der Nortkirchenstraße
2. Verlängerung der Olof-Palme-Straße (Anschluss zum mittleren Kreisverkehr der Nortkirchenstraße)
Der Gemeingebrauch der Straßen unterliegt keiner Beschränkung.
zu TOP 5.3
Sachstandsbericht zur Untersuchung des Vollanschlusses Mallinckrodtstraße/OWIIIa an die Westfaliastraße
Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 16518-20)
ABVG, 03.03.2020:
Frau Rm Meyer bittet die Verwaltung darum, hierzu einen Planungsbeschluss herbeizuführen.
Frau Uehlendahl führt hierzu aus, dass eine entsprechende Entscheidungsvorlage frühestens in der zweiten Jahreshälfte 2020 vorgelegt werden könne.
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt die Sachstandsinformationen und den Erläuterungsbericht zur Machbarkeitsstudie „Vollanschluss der Westfaliastraße an die OWIIIa“ zur Kenntnis.
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün beauftragt die Verwaltung einstimmig, bei Enthaltungen (B‘90/Die Grünen sowie Fraktion Die Linke & Piraten), eine entsprechende Entscheidungsvorlage hierzu vorzulegen.
zu TOP 5.4
Stadtumbau Rheinische Straße - Umbau der Straßen Ritterstraße und Übelgönne
- Zweite Beschlusserhöhung -
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16355-19)
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt den Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt-West zur Kenntnis.
zu TOP 5.5
DeinRadschloss
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 15128-19-E1)
Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion B‘90/Die Grünen, DS-Nr.: 15128-19-E1, lag bereits zur Sitzung am 03.09.2019 vor)
Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (DS-Nr.: 15218-19-E2):
„Zu der o. g. Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:
Zu 1:
Die DSW 21 wirbt als Betreiber der Anlagen mit Werbebannern an den Anlagen sowie in
Schaukästen der umliegenden ÖPNV-Haltestellen mit Werbeplakaten. An den Anlagen selbst
befinden sich Halterungen mit Flyern mit weiteren Informationen. Auf der Website der
DSW 21 (https://www.bus-und-bahn.de/) wird ebenfalls auf das Angebot hingewiesen.
Zu 2:
Durch den Zugang auf das Verwaltungsbackend können die Buchungen anonymisiert
ausgelesen und evaluiert werden. Grundsätzlich werden an der Anlage im Stadtteil Mengede
mehr Buchungen verzeichnet. Im Zeitraum zwischen dem 27. Mai und dem 31. Dezember
2019 wurden am Standort Aplerbeck 44 Buchungen registriert, die sich wie folgt aufteilen:
0 Jahresbuchungen
3 Monatsbuchungen
7 Wochenbuchungen
34 Tagesbuchungen.
Im Zeitraum zwischen dem 27. Mai und dem 31. Dezember 2019 wurden am Standort
Mengede 94 Buchungen registriert, die sich folgendermaßen aufteilen:
13 Jahresbuchungen
16 Monatsbuchungen
6 Wochenbuchungen
59 Tagesbuchungen.
Die Entwicklung der Zahl der Buchungsvorgänge über die einzelnen Monate ist bei beiden
Anlagen sprunghaft und lässt keine konstante Entwicklung erkennen.
Zu 3:
Mit Verweis auf DS.-Nr. 15619-19 „Fahrradstadt Dortmund“ sollen in den nächsten 10 Jahren
mindestens 20 neue Abstellanlagen entstehen. Bei der Standortwahl berücksichtigt werden
Umsteigepunkte zum ÖPNV-Netz und Tarifgrenzen des VRR. Angedacht sind u.a. die
Haltestellen Westerfilde S, Lütgendortmund S, Kley S, Oespel Bf, Kruckel S, Dortmund West
Bf, Hörde Bhf, Asseln Mitte S, Derne Bf, Kirchderne U, Kirchderne Bf, Wickede S, Sölde Bf.
Zu 4:
Bei der Projektierung der Radabstellanlagen mit Zugangsregelung werden einzelfallbezogen
ergänzende Serviceangebote wie z.B. Schließfächer oder Werkzeugsets geprüft. Im
Zusammenhang mit Schließfachsystemen, wie es z.B. an der Radstation am Hauptbahnhof
existiert, oder Fahrradboxen, die ebenfalls über das System „Dein Radschloss“ angeboten
werden, sind Lademöglichkeiten für Pedelecs und E-Bikes vorstellbar. An
Verkehrsknotenpunkten (Bike + Ride, Park + Ride), an denen die Dein Radschloss-Stationen
eingesetzt werden, sehen das Stadtplanungs- und Bauordnungsamt und das Tiefbauamt der
Stadt Dortmund jedoch keine besondere Notwendigkeit zur Bereitstellung von
Lademöglichkeiten. Hierbei müssen Aufwand und Nutzen abgewogen werden. Der
Einzugsbereich der DeinRadschloss-Anlagen wird keinen Akku an seine Kapazitätsgrenze
bringen.
Zu 5:
Bei den vorhandenen Stationen der VRR-Dachmarke DeinRadschloss handelt es sich um
städtische Radabstellanlagen. Die Projektleitung zur Installation der Anlagen in den
Stadtteilen Mengede und Aplerbeck, die Übernahme des Eigenanteils und die Übernahme des
Anlagevermögens erfolgten durch das Tiefbauamt. Inwiefern weitere Anlagen ohne
Anschluss und räumlichen Bezug zu Umsteigepunkten des ÖPNV-Netzes unter der
Marke
DeinRadschloss betrieben bzw. finanziell gefördert werden können, muss noch geklärt
werden.“
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 5.6
Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2020/2021, hier: Erhöhung der Parkgebühren
Überweisung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 28.11.2019 (--> Siehe Seite 6)
(Drucksache Nr.: 15415-19)
Hierzu liegt vor Überweisung aus dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (lag bereits zur Sitzung am 04.02.2020 vor):
„Folgende Anträge hat der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften an
andere Gremien überwiesen:
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 15415-19-E13)
10) Erhöhung der Parkgebühren
Der Rat beschließt die Erhöhung der Gebühren auf den städtisch bewirtschafteten Parkflächen
innerhalb des Wallrings einheitlich um 20 Prozent.
Legt man die Einnahmen aus dem Jahr 2018 zugrunde, können für 2020 und 2021 Mehreinnahmen in
Höhe von 460.000 Euro pro Jahr erzielt werden. Die durch die Erhöhung zusätzlich eingenommenen
Gelder werden zweckgebunden für Maßnahmen zur Förderung des multimodalen Verkehrs
eingesetzt.
Herr Düdder (SPD-Fraktion) schlägt vor, den Antrag an den Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün
zu überweisen.
Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) ist mit diesem Vorschlag einverstanden.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften überweist den Antrag an den
Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün.“
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion, DS-Nr.: 15415-19-E1):
„Die SPD-Fraktion im Ausschuss für Bauen, Wohnen und Verkehr bittet um Beratung und Beschluss des folgenden Ergänzungsantrags:
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird aufgefordert im Rahmen der Aufstellung der weiteren Teilkonzepte für den Masterplan Mobilität folgende Punkte zu berücksichtigen:
· Die Erarbeitung eines ganzheitlichen Parkraumkonzepts für den Citybereich und angrenzende Bereiche, bei dem alle Verkehre im Zusammenhang betrachtet werden, um Verdrängungseffekte zu vermeiden.
· In diesem Zusammenhang die Erhöhung der Parkpreise für den Citybereich zu prüfen.
· Weitere geeignete Flächen für Park & Ride zu schaffen und eine Beschrankung oder andere geeignete Maßnahmen zur Zugangsprüfung zu installieren.
· Das ÖPNV-Angebot auszubauen.
Begründung:
Die Thematik Parken im Citybereich muss im Gesamtzusammenhang betrachtet werden. Einzelne Maßnahmen, wie z.B. die Erhöhung der Parkgebühren ohne flankierende Maßnahmen, könnten sich insgesamt als kontraproduktiv herausstellen. Daher soll ein ganzheitliches Parkraumkonzept aufgestellt werden, wobei u.a. die Erhöhung der Parkpreise geprüft werden soll.“
ABVG 03.03.2020:
Herr Rm Berndsen teilt für seine Fraktion mit, dass man dem Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen nicht zustimmen könne, da man die Parkgebühren nicht nur für einen bestimmten Bereich (hier: innerhalb des Wallrings) erhöhen sollte. Daher plädiere er für den Antrag seiner Fraktion, welcher ein ganzheitliches Parkraumkonzept für den Citybereich und angrenzende Bereiche fordere.
Herr Rm Dudde erläutert den Antrag seiner Fraktion. Zum Antrag der SPD-Fraktion teilt er mit, dass die darin enthaltenen Punkte alle schon Bestandteil des „Masterplans Mobilität“ wären und man diese daher nicht erneut beschließen müsse.
Herr Rm Gebel schließt sich den Worten bzgl. des SPD-Antrages von Herr Rm Dudde an.
Zum Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen teilt er mit, dass ihm nicht ganz klar sei, wie man auf die Summe „20%“ komme und dass ihm der Bereich „innerhalb des Wallrings“ zu kleinräumig sei.
Herr sB Schmidtke-Mönkediek schließt sich den Worten seiner Vorredner bzgl. des Antrages der Fraktion B‘90/Die Grünen an und kündigt an, dass seine Fraktion diesen ablehnen werde.
Herr Rm Mader ergänzt zum Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen, dass es nicht ganz korrekt sei, dass die Parkgebühren insgesamt nicht erhöht worden wären, da die Parkgebühren für die unterirdischen Parkplätze bereits erhöht wurden. Die Kritik sei daher lediglich in Bezug auf die Gebühren für oberirdische Parkplätze gerechtfertigt. Für eine Zustimmung sei ihm aber der Antrag bzgl. der Beschreibung „innerhalb des Wallrings“ zu ungenau.
Hiernach wird wie folgt abgestimmt:
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün lehnt den o. a. Zusatz- /Ergänzungsantrag (Fraktion B‘ 90/Die Grünen, DS-Nr.: 15415-19-E13) mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion B‘90/Die Grünen), ab.
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün stimmt den o. a. Zusatz- /Ergänzungsantrag (SPD-Fraktion, DS-Nr.: 15415-19-E29) mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion B‘90/Die Grünen) sowie Enthaltung (Fraktion Die Linke & Piraten), zu.
zu TOP 5.7
Wartung von Lichtsignalanlagen und Induktionsschleifen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 11249-18-E3)
Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (DS-Nr.: 11249-18-E3):
„Zu dem Themenkomplex Wartung von Lichtsignalanlagen und Induktionsschleifen hat die
Verwaltung am 30.10.2018 schriftlich Stellung genommen. Es wurde in der Sitzung
vereinbart, dass im Nachgang zu den in 2018 insgesamt angefallenen Kosten sowie zur Frage
evtl. stadteigener Provisoriumsanlagen berichtet wird. Die entsprechenden Informationen
wurden zusammengetragen und sind im Folgenden dargestellt. Ich bitte an dieser Stelle um
Verständnis, dass die Rückmeldung erst mit einer zeitlichen Verzögerung erfolgt.
Kosten 2018/2019
Die Kosten für die provisorischen Lichtsignalanlagen (4 Stück) betrugen in 2018 ca. 43.000
Euro. Diese vier Anlagen waren zeitweise parallel im Einsatz. Die anfallenden Kosten für die
einzelnen provisorischen Lichtsignalanlagen sind sehr stark abhängig von der Ausgestaltung
der Kreuzung und speziellen Anforderungen, wie zum Beispiel einer verkehrsabhängigen
Steuerung einer Stadtbahn.
Im Jahr 2019 mussten 5 provisorische Lichtzeichenanlagen eingesetzt werden. Die Kosten
hierfür beliefen sich auf 58.000 Euro.
Stadteigene Anlagen
Der Erwerb, die Vorhaltung und der Betrieb stadteigener provisorischer Lichtsignalanlagen
sind - wie bereits in der Sitzung am 30.10.2018 mündlich erläutert - aus mehreren Gründen
nicht zielführend. Zu den Rahmenbedingungen, die einem stadteigenen Betrieb provisorischer
Anlagen unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten entgegenstehen, zählen folgende:
- Jede Maßnahme benötigt andere Komponenten und Mengen von Bauteilen und Modulen.
Es würde in Abhängigkeit von dem jeweiligen Einsatzort eine Vielzahl von Teilen
benötigt, die beschafft und an einem (derzeit nicht verfügbaren) Lagerort eingelagert
werden müssten, damit im Bedarfsfall darauf zurückgegriffen werden kann.
- Für den Erwerb einer provisorischen Lichtsignalanlage („unkomplizierter“ Einsatz an einer
kleinen Kreuzung) entstehen Anschaffungskosten von rund 45.000 Euro.
- Die provisorischen Anlagen können in der Regel über 5 Jahre eingesetzt werden und
werden über diesen Zeitraum abgeschrieben. Es würde also in regelmäßigen Abständen
Erneuerungsbedarf entstehen.
- Für jeden Einsatz einer Anlage fallen zusätzliche Kosten an, wie der Transport der
Anlagenteile zum Einsatzort, Montage/Demontage der Anlage, Betriebskosten,
Wartungskosten und ggf. Instandsetzungsleistungen und Programmierungsaufwände.
Entsprechende Fahrzeuge für den Transport und Montage der Anlage werden benötigt,
ebenso Fachpersonal.
- Da die Lichtsignalanlagen der Verkehrssicherheit dienen, müssen sie betriebstechnisch
regelmäßig umfangreich geprüft werden (DIN-Norm). Wird die Überprüfungen nicht im
festgelegten Turnus durchgeführt, verliert die Anlage die Betriebserlaubnis und muss
abgeschaltet werden. Der Betreiber der Anlage hat für die Betriebssicherheit zu sorgen
(Haftung, Verursacher von Personenschaden/Sachschaden durch Fehlfunktion). Es müsste
für den Betrieb ein 24 Stunden Bereitschaftsdienst (spezielles Fachpersonal zur
Entstörung) zur Verfügung stehen.
- Die technische Prüfung einer Lichtsignalanlage wird grundsätzlich durch speziell
geschultes Fachpersonal der Signalbaufirmen durchgeführt. Diese Tätigkeiten können
durch das zurzeit verfügbare Personal in der Verwaltung nicht durchgeführt werden.“
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 5.8
Wallring
Anfrage zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 16210-19)
Hierzu liegt vor Anfrage der Fraktion FDP/BL (DS-Nr.: 16210-19, lag bereits zur Sitzung am 26.11.2019 vor)
Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (DS-Nr.: 16210-19-E1):
„Zu den Fragen nehme ich wie folgt Stellung:
Bei der vorbereitenden Planung zur Kampfmittelbeseitigung an der Beurhausstraße und der
Luisenstraße wurde zur Vermeidung evtl. ähnlich komplexer Situationen im Rahmen des
Krisenstabs im November 2019 entschieden, dass weitere Luftbildauswertungen für geplante
Baumaßnahmen vorgenommen werden sollen, die ebenfalls eine Klinikevakuierung notwendig
machen würden. Im Zuge dieser Auswertung wurden drei weitere Kampfmittelverdachtspunkte
(KVP) festgestellt. Nach Erörterung im Krisenstab sollten diese zusätzlichen KVP zeitnah
sondiert werden, um sie, sofern sich dort Anomalien bestätigen, ebenfalls am 11./ 12.01.2020
freizulegen und die Kampfmittel erforderlichenfalls zu entschärfen.
Aus den v. g. Gründen war es erforderlich, kurzfristig Vorarbeiten und Sondierungen
durchzuführen, um weitergehende Planungen für die Evakuierung vornehmen zu können. Die
Umsetzung war u. a. der Restriktion ausgesetzt, dass das erhöhte Verkehrsaufkommen in der
Vorweihnachtszeit berücksichtigt werden musste, um Auswirkungen auf den Verkehr möglichst
gering zu halten.
Angesichts der Rahmenbedingungen war es unumgänglich, Maßnahmen sehr kurzfristig
vorzubereiten und umzusetzen, so auch die Sperrung des Hohen Walls. Die Sperrung wurde ab
dem Abend des 16.11.2019 durchgeführt.
Aus Norden und Westen kommend wurde mittels Hinweistafeln auf die Sperrung Hoher Wall
hingewiesen sowie eine Umleitung ausgewiesen. Obwohl aus verkehrlicher Sicht nicht zwingend
erforderlich, wurde zusätzlich eine entsprechende Beschilderung für die Verkehre aus Richtung
Süden vorgenommen.“
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
6. Angelegenheiten der Friedhöfe
zu TOP 6.1
Friedhöfe Dortmund - 4. Quartalsbericht für das Wirtschaftsjahr 2019
Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 16729-20)
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt den Bericht zur Kenntnis.
7. Angelegenheiten der Stadtentwässerung
zu TOP 7.1
Vierter Quartalsbericht 2019 der Stadtentwässerung Dortmund
Kenntnisnahme(Drucksache Nr.: 16681-20)
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün als Betriebsausschuss nimmt den Quartalsbericht des Eigenbetriebs Stadtentwässerung zur Kenntnis.
Die öffentliche Sitzung endet um 17: 16 Uhr.
Buchloh Pisula Trachternach
Ratsmitglied Vorsitzender stv. Schriftführerin
zu TOP 3.6: Stellungnahme der Verwaltung TOP 3.6Ga 20 001 Anfrage ABVG E-Scooter.docx.pdf
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