Niederschrift (öffentlich)
über die 42. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie
am 27.11.2019
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund
Sitzungsdauer: 16:00 - 18:59 Uhr
Anwesend:
1. Stimmberechtigte Mitglieder
RM Friedhelm Sohn (SPD) Vorsitzender
RM Rita Brandt (SPD)
RM Gudrun Heidkamp (SPD)
RM Martin Grohmann (SPD)
RM Thomas Bahr (CDU) stellv. Vorsitzender
RM Ute Mais (CDU)
RM Ursula Hawighorst-Rüßler (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus)
RM Dr. Petra Tautorat (Die Linke & Piraten)
Sophie Niehaus (SJD Die Falken)
Hanna Biskoping (Naturfreundejugend)
Reiner Spangenberg (Jugendrotkreuz)
Andreas Gora (Arbeiterwohlfahrt)
Uta Schütte-Haermeyer (Diakonisches Werk)
Christoph Gehrmann i. V. f. Frank Ortmann (Deutsches Rotes Kreuz)
2. Beratende Mitglieder
StR’in Daniela Schneckenburger
Dr. Annette Frenzke-Kulbach (Fachbereichsleiterin Verw. Jugendamt)
Peter Prause (Richter)
Rainer Nehm (Kreispolizeibehörde)
Jochen Schade-Homann (Ev. Kirche)
Thomas Oppermann (Humanistischer Verband)
Aniss Boumashouli (Islamische Gemeinden)
Peter Finkensiep i. V. f. Gunther Niermann (Der Paritätische)
Peter Rennert (Jugendamtselternbeirat, fr. Stadtelternrat)
Gabriele Beckmann (Behindertenpolitisches Netzwerk)
Reinhard Preuß (Seniorenbeirat)
3. Verwaltung
Monika Bornemann
Oliver Gernhardt
Alfred Hennekemper
Mark Becker
Thorsten Funck
Kordula Leyk
Ingolf Sinn
Bettina Prothmann
Michael Bonan
Sabrina Dahl
Andre´Nienaber
Ivonne Gambal
Daniel Kunstleben 57/FABIDO
4. Gäste
Fr. Karacakurtoglu (Train of Hope)
Fr. Morcinietz (Train of Hope)
Fr. Schenk (JAEB)
5. Geschäftsführung
Sabine Weber stv. Birgit Färber
Nicht anwesend waren:
RM Annette Becker (CDU)
Sebastian Unkhoff (Agentur für Arbeit)
Anke Schulte (Vertreterin der Lehrerschaft)
Michael Vogt (Kath. Kirche)
Leonid Chraga (Jüdische Kultusgemeinde)
Fatma Karaca-Tekdemir (Integrationsrat)
Regine Kreickmann (JobCenterDortmund)
Veröffentlichte Tagesordnung:
Tagesordnung (öffentlich)
für die 42. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie,
am 27.11.2019, Beginn 16:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund
1. Regularien
1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 41. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 30.10.2019
2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
2.1 Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2020/2021
Empfehlung/ (Der Haushaltsplanentwurf wurde bereits den Ratsmitgliedern, Fraktionen, Dezernaten, der Presse und dem Personalrat für die Sitzung des Rates am 26.09.2019 zur Verfügung gestellt)
(Drucksache Nr.: 15415-19)
3. Vorlagen / Berichte der Verwaltung - Jugendamt -
3.1 Qualitätsentwicklung in Präventionsnetzwerken
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15626-19)
3.2 Geschäftsbericht des Jugendamtes 2018
Kenntnisnahme/ Bericht wurde bereits zur Sitzung 30.10.2019 versandt.
(Drucksache Nr.: 15648-19)
3.3 Rahmenbedingungen für den weiteren Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder im Alter von 4 Monaten bis zum Schuleintritt in Kindertageseinrichtungen in Dortmund
Empfehlung/ Vorlage wurde bereits zur Sitzung 30.10.2019 verschickt.
(Drucksache Nr.: 14911-19)
3.4 Weiterentwicklung des Städtischen Institutes für erzieherische Hilfen (SIEH)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15017-19)
3.5 Antrag auf öffentliche Anerkennung des Train of Hope e.V. Dortmund als Träger der freien Jugendhilfe in Dortmund gemäß § 75 SGB VIII
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14355-19)
4. Vorlagen / Berichte anderer Fachbereiche
4.1 Gesamtstädtische Bedarfs- und Maßnahmenliste für Hochbaumaßnahmen 2020/21ff. sowie Veranschlagung im Rahmen der Haushaltsplanung 2020/21ff.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15815-19)
4.2 Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (Kapitel 1) in Dortmund - 7. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15645-19)
4.3 Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes - Kapitel 2 (KIF II) in Dortmund - 3. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15682-19)
4.4 Stadterneuerung City
Boulevard Kampstraße/Brüderweg; Umgestaltung des Bereichs zwischen Katharinenstraße und Willy-Brandt-Platz (Lichtpromenade)
Hier: Ausführungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15528-19)
5. Anträge / Anfragen
5.1 Übernahme der Trägeranteile nach dem Kinderbildungsgesetz in Bestandseinrichtungen von AWO, Caritas und DRK
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 16078-19)
5.2 Finanzierung von "Alt"-Kitas
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 15758-19-E1)
6. Informationen aus den Bezirksvertretungen
7. Mitteilungen des Vorsitzenden
Herr Sohn eröffnete die Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie und stellte fest, dass zur Sitzung ordnungs- und fristgemäß eingeladen wurde und der Ausschuss beschlussfähig ist. Ferner wies er gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Dortmund, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen auf die Aufzeichnung der Sitzung hin. Er begrüßte alle Anwesenden insbesondere die Gäste. Er verabschiedete Herrn Rennert, da der JAEB neue Vorsitzende gewählt hat und er den Ausschuss verlässt.
Entsprechend den Bestimmungen des § 67 Abs. 3 GO NRW wurde nachstehendes stellv. stimmberechtigtes Mitglied des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner Aufgaben verpflichtet:
1. Regularien
zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Frau Brandt benannt.
zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
Der Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.
Herr Gora, Herr Gehrmann und Herr Sohn werden sich weder an der Beratung, noch an der Abstimmung zu TOP 5.1 Übernahme der Trägeranteile nach dem Kinderbildungsgesetz in Bestandseinrichtungen von AWO, Caritas und DRK, Drucksache Nr.: 16078-19 beteiligen.
Herr Gehrmann wird sich ebenfalls weder an der Beratung, noch an der Abstimmung zu den vier Haushaltsanträgen bezüglich der Erziehungs-/ familienberatungsstellen beteiligen.
zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung
Die Mitglieder des Ausschusses folgten dem Vorschlag des Vorsitzenden, den TOP 3.5 Antrag auf öffentliche Anerkennung des Train of Hope e.V. Dortmund als Träger der freien Jugendhilfe in Dortmund gemäß § 75 SGB VIII (Drucksache Nr.: 14355-19) wegen der anwesenden Gäste vor dem TOP 2.1 Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2020/21 zu behandeln sowie die Tagesordnungspunkte 5.1 und 5.2 zusammen zu behandeln.
Mit dieser Änderung wurde die Tagesordnung einstimmig festgestellt.
zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 41. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 30.10.2019
Die Niederschrift über die 41. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 30.10.2019 wurde einstimmig genehmigt.
zu TOP 3.5
Antrag auf öffentliche Anerkennung des Train of Hope e.V. Dortmund als Träger der freien Jugendhilfe in Dortmund gemäß § 75 SGB VIII
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14355-19)
Frau Morcinietz stellte als Trägervertreterin anhand einer Power-Point-Präsentation (Anlage zum Protokoll) die Arbeit des Vereins Train of Hope e.V. Dortmund vor.
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt einstimmig die dauerhafte öffentliche Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe des Vereins Train of Hope e.V. Dortmund.
2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
zu TOP 2.1
Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2020/2021
Empfehlung/ (Der Haushaltsplanentwurf wurde bereits den Ratsmitgliedern, Fraktionen, Dezernaten, der Presse und dem Personalrat für die Sitzung des Rates am 26.09.2019 zur Verfügung gestellt)
(Drucksache Nr.: 15415-19)
Empfehlung: Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 29.10.2019
(Drucksache Nr.: 15415-19)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 15415-19-E9)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 15415-19-E7)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 15415-19-E11)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 15415-19-E12)
Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegen folgende Empfehlungen vor:
Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit aus der Sitzung vom 20.10.2019:
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit sieht den Haushaltsplanentwurf 2020/2021 als eingebracht an und lässt ihn ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
Bezirksvertretung Huckarde aus der Sitzung von 30.10.2019
Die Bezirksvertretung Huckarde ergänzt den Beschlussvorschlag einstimmig um folgende
Empfehlung: Der Rat der Stadt Dortmund wird gebeten, durch Ausweisung zusätzlicher
Planstellen dafür Sorge zu tragen, dass der Außendienst der Verkehrsüberwachung eine
deutliche und nachhaltige Aufstockung erfährt.
Die Bezirksvertretung Huckarde empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich bei
einer Gegenstimme (Herr Brück, Die Rechte) und zwei Enthaltungen (Herr Meyer, Fraktion
Die Linke und Frau Schulze, Fraktion Bündnis90/Die Grünen) folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Entwurf des Haushaltsplanes 2020/2021 sowie den
Entwurf der mittelfristigen Finanzplanung für die Haushaltsjahre 2022 bis 2024 mitsamt dem
Sonderhaushalt Grabpflegelegate zur Kenntnis und überweist diese zur Beratung an die
zuständigen Ausschüsse und Bezirksvertretungen. Die Gremien behandeln den
Haushaltsplanentwurf 2020/2021 entsprechend der Beratungsfolge.
Im Anschluss an die Beratungen ist die Beschlussfassung des Haushaltsplanes 2020/2021
durch den Rat der Stadt Dortmund am 12.12.2019 vorgesehen.
Bezirksvertretung Brackel aus der Sitzung von 31.10.2019
Dem nachfolgenden Antrag der Fraktionen SPD und B‘90/Die Grünen stimmt die
Bezirksvertretung Brackel einstimmig zu:
„Die Bezirksvertretung Brackel fordert den Rat der Stadt Dortmund auf, den Außendienst der
Verkehrsüberwachung nunmehr unverzüglich und deutlich personell aufzustocken.
Begründung:
Wegen der nur punktuell möglichen Überwachung greift das Parken auf Gehwegen oder in
Verbotszonen immer mehr um sich. Der demografische Wandel und die Tatsache, dass
wieder mehr Kinder geboren werden, führen dazu, dass Fußgänger zu Recht ihren
Verkehrsraum einfordern, einfordern müssen, um ungefährdet am Verkehrsgeschehen
teilhaben zu können. Dazu kommen gesetzliche Änderungen, etwa die Tatsache, dass
Erwachsene auf dem Fahrrad Kinder bei der erlaubten Fahrt auf dem Gehweg begleiten
dürfen. Zunehmend wird das ungebremste Beparken von Flächen für den Fuß- und
Radverkehr nicht mehr einfach hingenommen, die Beschwerden häufen sich. Konsequenzen
wären ein Zupflastern der Bordsteine mit Pollern und Pfosten, die auf der anderen Seite im
Notfall Rettungsdienste behindern würden. Eigentlich will auch niemand solche Palisaden-
Straßen, zumal selbst das wegen der oftmals schmalen Gehwege im Bestand gar nicht immer
möglich ist. Hilfreich sind einzig Maßnahmen, die deutlich zeigen, dass Regeln eingehalten
werden müssen. Dazu gehören auch konsequente Wiederholungen von Kontrollen – alles
Dinge, die bei der augenblicklichen Personalstärke nicht möglich sind. Selbst die aktuell ins
Auge gefasste Erhöhung scheint halbherzig, im Vergleich zu anderen Großstädten ist hier eine
viel deutlichere Aufstockung nötig. Alle unsere Maßnahmen zur Verkehrswende verpuffen wirkungslos, wenn in der Realität Zufußgehen und Radfahren an den fehlenden gefahrlosen Verkehrsflächen scheitern.“
Unter Berücksichtigung des o. g. Antrages empfiehlt die Bezirksvertretung Brackel dem Rat
bei 1 Stimmenthaltung (Herr Plieth, Fraktion B‘90/Die Grünen), nachfolgendem
Beschlussvorschlag zuzustimmen:
„Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Entwurf des Haushaltsplanes 2020/2021 sowie den
Entwurf der mittelfristigen Finanzplanung für die Haushaltsjahre 2022 bis 2024 mitsamt dem
Sonderhaushalt Grabpflegelegate zur Kenntnis und überweist diese zur Beratung an die
zuständigen Ausschüsse und Bezirksvertretungen. Die Gremien behandeln den
Haushaltsplanentwurf 2020/2021 entsprechend der Beratungsfolge.
Im Anschluss an die Beratungen ist die Beschlussfassung des Haushaltsplanes 2020/2021
durch den Rat der Stadt Dortmund am 12.12.2019 vorgesehen.“
Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der Sitzung von 06.11.2019
Beschlüsse zum Doppelhaushalt 2020/21:
1. Beschluss:
Aufstockung Personal Verkehrsüberwachung
(Mündlicher Antrag Bezirksvertretung Innenstadt-Nord)
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord beschließt mehrheitlich bei 14 Ja-Stimmen (SPD-Fraktion,
CDU-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Fraktion Die Linke & Piraten und Herrn Borchardt/Die
Rechte) und 1 Gegenstimme (Herr Urbanek/AfD) nachfolgenden gemeinsamen Antrag der
Bezirksvertretung Innenstadt-Nord:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord beschließt den Rat der Stadt und seine Ausschüsse
aufzufordern, im Doppelhaushalt 2020/21 eine Ausweitung der Planstellen im Bereich des
Außendienstes der Verkehrsüberwachung zu beschließen.
In diesem Sinne wird sich dem nachfolgenden Antrag der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost
angeschlossen:
„Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost fordert im Zuge der Beratung des Doppelhaushalts 2020/2021
den Rat der Stadt Dortmund und die beteiligten Ausschüssen (namentlich Ausschuss für Finanzen,
Beteiligungen und Liegenschaften, Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün und Ausschuss für
öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden ) auf, durch Ausweisung zusätzlicher Planstellen
dafür Sorge zu tragen, dass der Außendienst der Verkehrsüberwachung eine deutliche und
nachhaltige personelle Aufstockung erfährt.
Begründung:
Die durch den Verwaltungsvorstand am 09.07.19 verbreitete Pressemitteilung „Zwölf neue Stellen für
den Außendienst der Verkehrsüberwachung„ ist aus Sicht der BV In-Ost der erste Schritt in die
richtige und auch notwendige Richtung.
Diskussionsbeiträge von Anwohnern während der jüngsten Dialogveranstaltung zur Einführung des
Bewohnerparkkonzeptes Hainallee am 11.07.2019 bestätigen die Wahrnehmung der BV In-Ost, dass
viele Verkehrsteilnehmer ihre Kfz regelwidrig parken (z. B. am 06.02.19, als um 18.30 Uhr ein
Feuerwehrwagen im Einsatz durch ein solches Parken an der Durchfahrt in der Landgrafenstraße
gehindert wurde).
Augenscheinlich wird das regelwidrige Abstellen des Fahrzeugs mehr und mehr zur Normalität und
führt, wie im vorliegenden Fall, sogar zur Gefährdung der Anwohner. Dies kann nur durch eine
konsequente Verkehrsüberwachung mit entsprechender Sanktion bei Verstößen unterbunden werden.
Steigerung der Wohn- und Lebensqualität
Auszug aus der nicht genehmigten Niederschrift
Die intensive Parkraumüberwachung reduziert dabei nicht nur Verkehrsbehinderungen auf der
Fahrbahn, sondern ermöglicht auch wieder die vorgesehene uneingeschränkte Nutzung der
Bürgersteige, Fahrradwege etc. Es versteht sich von selbst, dass hierdurch eine Steigerung der
allgemeinen Verkehrssicherheit erzielt wird.
Im Masterplan „Nachhaltige Mobilität für die Stadt“ vom 31.07.2018 werden als Anhang zum
Masterplan 2030 unter der Tz 3.3.1 Stufe 2 des Masterplans Mobilität 2030 folgende drei Teilkonzepte
vorgestellt:
- Fußverkehr & Barrierefreiheit
- Radverkehr & Verkehrssicherheit
- Ruhender Verkehr & Öffentlicher Raum
Diese Teilkonzepte können ohne eine entsprechende Kontrolle nicht realisiert werden. Den
chaotischen Parkverhältnisse im Innenstadtbereich (z. B. Kaiserstraßenviertel, Saarlandstraßenviertel)
muss allerdings JETZT begegnet werden, nicht erst 2030.
Verbesserung der Luftreinheit in Wohngebieten
Der Luftreinhalteplan Ruhrgebiet – Teilplan Ost – verpflichtet unter den Maßnahmen R 5 und D 17 die
Stadt Dortmund, das Parkraummanagement insbesondere in den belasteten Gebieten zu optimieren.
Auch diese Vorgabe macht eine effiziente Verkehrsüberwachung zwingend erforderlich.
Toleranz der Einwohner und auch Einzelhändler erschöpft
Nach Aussage vieler Anwohner nimmt der Kfz-Individualverkehr in Innenstadt-Ost stetig zu. Die
Beschwerden zum Thema Parkverstöße häufen sich immens. Politik und Verwaltung sind daher
aufgefordert, die berechtigten Forderungen der Bewohner nach einer regelmäßigen sowie
wirkungsvollen Verkehrsüberwachung aufzugreifen.
Bezeichnend ist in diesem Kontext die zunehmende Kontrolle von Einzelhandelsparkplätzen (z. B.
Märkische Straße/Ecke Heiliger Weg) mit dem Ziel, vorhandene Stellplätze für Kunden und nicht für
"Fremd- bzw. Dauerparker" vorzuhalten.
Umfang der Personalaufstockung der Verkehrsüberwachung
Entgegen der Pressemitteilung des Verwaltungsvorstandes vom 09.07.2019 kann die BV In-Ost „eine
relative Kontrolldichte" im Stadtbezirk Innenstadt-Ost nicht feststellen.
Die angekündigten zusätzlichen zwölf Planstellen bedeuten eine durchschnittliche Erhöhung um eine
Planstelle je Stadtbezirk, was allenfalls nur zu einer marginalen Erhöhung des Kontrolldrucks führt.
Des Weiteren ist im Hinblick auf die im Grundsatzbeschluss zum Bewohnerparkkonzept für den
Cityrandbereich vorgesehenen neuen Bewohnerparkzonen (u. a. Hainallee) eine deutliche sowie
nachhaltige Aufstockung der Verkehrsüberwachung beginnend mit dem Doppelhaushalt 2020/2021
absolut notwendig.“
2. Beschluss:
Renovierung der Sitzbänke vor der Konzertmuschel im Fredenbaum
(Drucksache Nr. 05952-16/Beschluss der Bezirksvertretung)
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord beschließt den Rat der Stadt und seine Ausschüsse
aufzufordern, im Doppelhaushalt 2020/21 90.000,00 Euro für die Renovierung der vorhandenen
Auszug aus der nicht genehmigten Niederschrift
Sitzbänke vor der Konzertmuschel im Fredenbaum einzustellen, da der Fredenbaum überörtlichen
Charakter besitzt.
3. Beschluss:
Verwaltungsvorlage Durchführung eines zweijährigen Pilotprojektes
„Ermittlungsdienst Abfall“ zur Verbesserung der Stadtsauberkeit in Dortmund
(Drucksache Nr.: 15436-19)
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord beschließt mehrheitlich bei 14 Ja-Stimmen (SPD-Fraktion,
CDU-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Fraktion Die Linke & Piraten und Herrn Borchardt/Die
Rechte) und 1 Gegenstimme (Herr Urbanek/AfD) nachfolgenden Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt die personelle Ausstattung des
„Ermittlungsdienstes Abfall“ mindestens dem der Stadt Hagen anzugleichen.
Begründung:
In Dortmund wohnen auf fast der doppelten Fläche mehr als drei Mal so viele Menschen. Um die
gewünschte Wirkung zu erzielen, ist eine ausreichende Personalstärke von Nöten.
4. Beschluss:
Verwaltungsvorlage Bildungsintegration von Kindern aus Südosteuropa
(Drucksache Nr.: 15172-19)
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord beschließt mehrheitlich bei 11 Ja-Stimmen (SPD-Fraktion,
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Fraktion Die Linke & Piraten) und 4 Gegenstimme (CDU-Fraktion,
Herr Urbanek/AfD, Herr Borchardt/Die Rechte) nachfolgenden Antrag der Fraktion Die Linke &
Piraten:
„Die Stelle einer am Schulstandort tätigen Koordinatorin für die Bereiche 2 (Kinderrechte und
Kinderschutz stärken, Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe verbessern, Schulabsentismus
vorbeugen) und 3 (Schule als Anlaufstelle für Beratungs-, Bildungs- und Unterstützungsangebote)
wird personell angemessen ausgestattet.
Begründung:
Die Vorlage lässt nicht erkennen, ob die besagte Koordinatorin außer einer halben Stelle am
Schulstandort auch an anderem Ort für das beschriebene Aufgabenfeld tätig sein soll. Ihr
Aufgabenbereich am Schulstandort ist auf jeden Fall als so umfangreich beschrieben, dass die
Zumessung einer halben Stelle erkennbar unzureichend ist.“
Die Fraktion Die Linke & Piraten merkt zur Verwaltungsvorlage zum Haushalt an, dass sie sich bei der
Abstimmung enthalten werden, weil sie die Konstruktion eines Doppelhaushaltes nicht befürworten.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt mehrheitlich bei 12 Ja-Stimmen (SPD-Fraktion,
CDU-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Herr Borchardt/Die Rechte), 1 Gegenstimme (Herr
Urbanek/AfD) und 2 Enthaltungen (Fraktion Die Linke & Piraten) dem Rat der Stadt Dortmund
nachfolgenden Beschlussvorschlag unter Berücksichtigung der o. g. Zusätze (Beschlüsse 1. – 4.)
wie folgt zu beschließen:
Auszug aus der nicht genehmigten Niederschrift
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Entwurf des Haushaltsplanes 2020/2021 sowie den Entwurf
der mittelfristigen Finanzplanung für die Haushaltsjahre 2022 bis 2024 mitsamt dem Sonderhaushalt
Grabpflegelegate zur Kenntnis und überweist diese zur Beratung an die zuständigen Ausschüsse und
Bezirksvertretungen. Die Gremien behandeln den Haushaltsplanentwurf 2020/2021 entsprechend der
Beratungsfolge.
Im Anschluss an die Beratungen ist die Beschlussfassung des Haushaltsplanes 2020/2021 durch den
Rat der Stadt Dortmund am 12.12.2019 vorgesehen…
Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegen folgende Anträge vor:
Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, Drucksache Nr.: 15415-19-E9
…die Fraktion DIE LINKE & PIRATEN bittet um Beratschlagung und Beschlussfassung nachfolgender Anträge:
Antrag 1:
Zentraler Fachdienst Streetwork des Jugendamtes
Der Zentrale Fachdienst Streetwork leistet einen wesentlichen Beitrag im Rahmen des Aktionsplans Soziale Stadt vor Ort. Die aufsuchende Jugendarbeit auf der Straße, aber auch die Unterstützung junger Menschen in der Überlebenseinrichtung in der Leopoldstraße wird deutlich zunehmend von Hilfesuchenden angenommen. Die Fallzahl ist steigend. Eine Ausdehnung der Beratungszeiten vor allem in den Abendstunden wird daher aus Fachkreisen für notwendig erachtet. Mit der derzeitigen personellen Besetzung ist dies nicht durchführbar.
Wir fordern daher eine
- sofortige Personalbedarfsermittlung, um die notwendige Personalaufstockung beziffern zu können und
- im direkten Anschluss die Ausschreibung und Besetzung der Stellen.
Um eine laufende Berichterstattung wird gebeten.
Antrag 2:
Beitragsfreie KiTa
Beschluss:
In Dortmund soll genauso wie in Düsseldorf der Besuch der Kindertagesstätten (Kitas) künftig kostenlos werden.
Begründung:
Die Landesregierung NRW will nun auch das zweite Kita Jahr vor der Einschulung kostenfrei machen und die Kosten dafür übernehmen. In Dortmund würde dann nur noch Kitagebühren für Kinder unter drei Jahren sowie für 3-4 jährige Kinder erhoben. In der Gebührenordnung werden allerdings auch jetzt schon viele Eltern aus sozialen Gründen von der Kitagebühr freigestellt. Von daher kann man sich den Verwaltungsaufwand nebst Bedürftigkeitsprüfung für die Betroffenen auch gleich ganz sparen und die Kitas in Dortmund tatsächlich beitragsfrei stellen.
Antrag 3:
Zuwendungen an die Familienberatungsstellen der freien Träger
Beschluss:
Den Familienberatungsstellen werden die Zuwendungen in dem Maße erhöht, so dass sie ihre jährlich steigenden Personalkosten decken können.
Begründung:
Die Indexsteigerung von 1,5% bzw. die Stagnation der kommunalen Zuwendungen hat über die Jahre eine erhebliche Diskrepanz angehäuft. Die Personalkosten sind deutlich angestiegen. Die Tariferhöhungen werden auch in den Jahren 2020 und 2021 verhandelt und führen zu Entgeltsteigerungen, die die finanzielle Lücke größer machen. Wenn die Zuwendungen an die Familienberatungsstellen nicht an diese Kostensituation angepasst werden, können diese die über die Jahre gut funktionierende Struktur und Qualität nicht mehr aufrechterhalten….
SPD Fraktion, Drucksache Nr.: 15415-19-E7
….die SPD-Fraktion im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie bittet um Beratung und Beschlussfassung der nachfolgenden Anträge:
Beschlüsse:
1. Ausbau Streetwork für wohnungslose Jugendliche
Um wohnungslose Jugendliche und junge Erwachsene zu erreichen und zu unterstützen, ist aufsuchende Jugendarbeit unverzichtbar. In der fachübergreifenden Zusammenarbeit unter Federführung des Jugendamtes konnten bereits positive Veränderungen erreicht werden. Die konzeptionelle Neuorganisation der Arbeit der Streetwork durch die Sozial- und Jugendverwaltung soll unter dem besonderen Fokus der Weiterentwicklung der Wohnungslosenhilfe für junge Erwachsene erfolgen. Mögliche zusätzliche personelle Bedarfe werden nach Vorliegen des Konzeptes nachgesteuert.
2. Ausweitung der Angebote zur frühkindlichen Förderung durch die Präventionsfachstelle
Dortmund nimmt am Modellvorhaben der Landesregierung Nordrhein-Westfalen und der Bertelsmann Stiftung "Kein Kind zurücklassen – Kommunen in NRW beugen vor" teil. Ziel ist, die Entwicklung von bedarfsgerechten Bildungs-, Förder- und Unterstützungsangeboten für Kinder ab 3 Jahren bzw. deren Eltern und Familien in den Aktionsräumen zu verankern. Die Verwaltung wird um eine Einschätzung gebeten, wie viele Kinder ohne frühkindliche Bildungsangebote in den Quartieren leben. Zur Verbesserung der Chancengleichheit sollen in den Aktionsräumen bedarfsgerechte, niederschwellige Sprachangebote für die Kinder ab dem 3. Lebensjahr angeboten werden, die nicht von den Betreuungsangebote in Kitas oder vergleichbaren Bildungs- und Betreuungsangeboten profitieren.
Ziel der Maßnahme muss sein, dass alle Kinder bei der Einschulung über ausreichende Sprachkenntnisse verfügen.
3. Zuwendungen an die Familienberatungsstellen der freien Träger
Die gute fachliche Zusammenarbeit zwischen dem Jugendamt und den Familienberatungsstellen der freien Träger ist gerade in den Sozialräumen unverzichtbar geworden. Mittlerweile sind die Zuwendungen an die Familienberatungsstellen aufgrund von Personalkostensteigerungen nicht mehr auskömmlich, sodass die Strukturen und Qualität der Angebote in Gefahr sind. Die Zuwendungen an die Familienberatungsstellen der freien Träger werden ab 2020 zur auskömmlichen Finanzierung der Personalbedarfe nach Prüfung der Jugendverwaltung angemessen erhöht auf maximal 300.000 Euro. Die jährliche Indexsteigerung von 2% analog der beabsichtigten Förderung der Wohlfahrtsverbände für den Zeitraum 2020 bis 2025 ist zu berücksichtigen…..
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Drucksache Nr.: 15415-19-E11
die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. TOP um Beratung und Abstimmung der folgenden Anträge:
1) Der AKJF und der Rat stellen fest, dass die Bekämpfung von Armut und insbesondere von Kinderarmut ein vorrangiges Ziel der Dortmunder Stadtentwicklung ist und bleibt. AKJF und Rat bekennen sich dazu,
· zur Bekämpfung von Kinderarmut insbesondere den Bereich der
· Bildungsgerechtigkeit zu fördern und zu stärken,
· die sehr unterschiedlichen Ausgangsvoraussetzungen vieler Kinder zu
· verbessern und anzugleichen,
· dass hinsichtlich der Schaffung von Bildungsgerechtigkeit Ungleiches
· ungleich behandelt werden muss,
· dass deshalb vorhandene Gelder und Ressourcen effektiver an den Stellen
· gebündelt werden müssen, an denen sie benötigt werden.
Die Verwaltung wird aufgefordert, in Kooperation mit dem Land ein
effektives Messinstrument zur Steuerung der Bildungsressourcen zu
entwickeln und zu erarbeiten, um der oben genannten Zielsetzung gerecht
zu werden.
Begründung:
In Dortmund ist jedes dritte Kind unter 15 Jahren von Armut betroffen oder von Armut bedroht (Bericht zur sozialen Lage). Es gilt, diesen Zustand nachhaltig zu verändern. Dazu ist es unter anderem notwendig, den vorhandenen Zusammenhang zwischen Armut und Bildungsungerechtigkeit aufzubrechen. Momentan werden Stellen an Schulen landesweit aufgrund des sogenannten Kreissozialindexes zugewiesen. Mit ihm werden die Schülerzahlen der öffentlichen Grund- und Hauptschulen gewichtet, um die auf die Grundschulen und Hauptschulen entfallenden zusätzlichen Stellen gegen Unterrichtsausfall, für Vertretungsaufgaben und für besondere Förderaufgaben zuzuweisen. Dieser Index reicht als Instrument nicht aus, um die Zuweisung von Stellen unter der Zielsetzung von Bildungsgerechtigkeit effektiv zu steuern.
2) AKJF und Rat fordern die Bundesregierung auf, eine eigenständige Kindergrundsicherung zu schaffen.
Begründung:
Die staatliche Kinder- und Familienförderung ist trotz ihrer Vielzahl an Leistungen weder gerecht noch wirksam. Die Kinderregelsätze im Hartz IV-System sind zu niedrig, als dass Kinder damit gut aufwachsen können. Der Kinderzuschlag für Familien mit geringem Einkommen oder das Bildungs- und Teilhabepaket kommen bei vielen Kindern überhaupt nicht an, obwohl sie einen Anspruch auf diese Leistung haben. Der bestehende Leistungsdschungel für Familien ist unübersichtlich und intransparent. Eine eigenständige (und je nach Einkommen angemessene) Kindergrundsicherung bündelt vorhandene Leistungen und zahlt sie unbürokratisch aus. Eine eigenständige Kindergrundsicherung würde auch in Dortmund das Leben vieler Kinder und ihre Familien verbessern. Mittel- und langfristig würde sich das auch durch eine eventuell mögliche Verringerung anderer Unterstützungsleistungen positiv auf den städtischen Haushalt auswirken.
3) Für den Fachdienst Streetwork wird in Vorgriff auf die Schaffung eines gesamtstädtischen Streetwork-Konzepts eine zusätzliche Stelle geschaffen. Im Haushalt sind dafür jährlich 70.000 Euro zu veranschlagen.
Begründung:
Momentan werden ca. 300 Jugendliche und junge Erwachsene durch den zentralen Fachdienst Streetwork betreut. Die Zahlen und der Bedarf steigen. Das Angebot wird überwiegend von jungen Menschen im Alter von 14-27 Jahren in Anspruch genommen, die keinen festen Wohnsitz haben. In den letzten Monaten gab es sogar wiederholt Kontakt zu wohnungslosen Jugendlichen im Alter von 12 bis 13 Jahren. Insgesamt gab es 2018 insgesamt 11774 Beratungs-, Betreuungs- und Besucher*innenkontakte. 2019 lag die Zahl bis zum 31. August bereits bei 10079.
Hinsichtlich der Betreuung spielen insbesondere das Gebiet rund um den Hauptbahnhof sowie die sogenannte Überlebenshilfe Leopoldstraße 22 eine Rolle. Das sind nach derzeitigem Kenntnisstand die zentralen Aufenthaltsräume der Zielgruppe. Laut Aussage der Verwaltung arbeitet das Team Streetwork mit drei Personen mit insgesamt 97,24 Stunden. Eine notwendige Ausweitung des bestehenden Angebots vor allem in den Abendstunden wird von verschiedenen Seiten befürwortet. Die Ausweitung der Öffnungs- und Angebotszeiten ist jedoch mit der aktuellen Personalbesetzung nicht leistbar.
Das bis 2021 laufende Projekt „Rampe II“ im Stadtbezirk Hörde, das sich als Projekt der aufsuchenden Jugendarbeit insbesondere an Jugendliche im Stadtteil richtet, die durch soziale Probleme in ihrer Entwicklung gefährdet sind, soll anschließend in ein gesamtstädtisches Streetwork-Konzept übergehen. In Vorgriff auf dieses Konzept ist schon jetzt eine zusätzliche Streetwork-Stelle notwendig.
4) Die Zuwendungen an die Familien- und Erziehungsberatungsstellen der freien Träger werden erhöht. Durch die Erhöhung sollen mindestens die jährlich steigenden Personalkosten gedeckt werden.
Begründung:
In Dortmund gibt es zwölf Familien- und Erziehungsberatungsstellen, vier befinden sich in freier Trägerschaft. Der aktuell vorgelegte Jahresbericht zeigt, dass es nach wie vor einen hohen und wachsenden Beratungsbedarf gibt. Gleichzeitig gibt es für die Träger einen zusätzlichen finanziellen Förderbedarf aufgrund steigender (Personal-) Kosten bei gleichzeitiger Stagnation der Zuwendungen. Ohne zusätzliche Zuschüsse kann die vorhandene Struktur nicht aufrechterhalten werden.
5) Die Verwaltung erarbeitet ein Konzept „Sozialarbeit in Kindertages-einrichtungen“. Die Erfahrungen des bisherigen Modellprojekts in der Nordstadt fließen dabei ein. Für die Erarbeitung des Konzepts werden 2020 50.000 Euro zur Verfügung gestellt. Ab 2021 werden vier Stellen zur Umsetzung der Kita-Sozialarbeit geschaffen.
Begründung:
Kita-Sozialarbeit ist im Rahmen kommunaler Präventionsketten ein Unterstützungsangebot für Familien mit Kindern von der Geburt bis zum Schuleintritt. Im Sinne eines vorausschauenden, präventiv ausgerichteten Angebots ist es notwendig, insbesondere Kinder und Familien in besonders benachteiligten Quartieren frühzeitig zu erreichen und zu begleiten. Das Projekt „Kita-Sozialarbeit“ kann effektiv dazu beitragen, Kindern schon im Kindergartenalltag gute Teilhabeperspektiven zu bieten. Konkrete Ziele sind unter anderem:
• Förderung der personalen und sozialen Entwicklung von Kindern
• Beteiligung von Kindern sozialbenachteiligter und armutsbetroffener Familien
• Aufbau und Sicherung gesundheitsfördernder Strukturen
• Förderung und Stärkung der Kompetenzen von Kindern und ihren Familien
• Familiäre und soziale Notlagen frühzeitig erkennen und bearbeiten
• Sensibilisierung der Eltern für die Entwicklungsbedürfnisse der Kinder
• Positive Gestaltung der sozialräumlichen Lebens- und Umweltbedingungen
Seit August 2018 läuft in der Nordstadt ein Modelprojekt, gefördert vom ESF und der Stadt. Im Rahmen des Projekts werden 4 x 0,5 Stellen in vier Kitas (DKSB, AWO und 2 x FABIDO finanziert. Das Projekt läuft definitiv Ende 2020 aus……
CDU-Fraktion, Drucksache Nr.: 15415-19-E12
….die CDU-Fraktion im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie stellt folgenden Antrag bittet um Beratung und Beschlussfassung:
Der Rat der Stadt beschließt die Einrichtung drei weiterer Stellen beim StA 51 /4-1 „Mobile Jugendarbeit / Streetwork“ mit dem Ziel der Unterstützung der Arbeit in der Leopoldstraße 22.
Begründung
Der Zentrale Fachdienst Streetwork beim Jugendamt besteht aus einer Kombination von Kontaktaufnahme und Kontaktpflege unmittelbar auf der Straße und einer Überlebenshilfeeinrichtung in der Leopoldstraße 22. Die Arbeit der Streetworkerinnen und Streetworker besteht zum einen aus der direkten Kontaktaufnahme auf der Straße, zum anderen aus der täglichen Arbeit in der Überlebenshilfeeinrichtung (Leopoldstraße 22), in der täglich über 100 Kinder und Jugendliche eintreffen. Die Einrichtung bietet die Möglichkeit einer vertraulichen Beratung und Begleitung, wodurch die Lebenssituation verbessert oder zumindest gefestigt wird, um einer weiteren Verelendung entgegenzuwirken.
Drei weitere Stellen gewährleisten, dass über die bisherigen Öffnungszeiten (max. 4 Std./Tag) auch in den Abendstunden die Einrichtung öffnen kann….
Herr Gehrmann nahm nicht an der Beschlussfassung der drei Anträge zu den Familienberatungsstellen teil.
Der Vorsitzende erklärte, dass alle Fraktionen einen Antrag zum Thema Streetwork und außer der CDU-Fraktion alle Fraktionen einen Antrag zu den Familienberatungsstellen eingebracht hätten, die jeweils zusammen beraten werden sollten:
Streetwork:
Herr Grohmann sieht bei den Anträgen zum Streetwork große Einigkeit, ist aber der Meinung, dass man nicht eine feste Stellenanzahl fordern, sondern den Prozess offen gestalten sollte um dann im nächsten Jahr die Stellen nach Bedarf zu besetzen.
Frau Hawighorst-Rüßler sieht den Antrag ihrer Fraktion als guten Kompromiss zu den Anträgen der CDU und SPD, die Ausweitung um eine Stelle ersetze ja nicht den Konzeptvorschlag, der kläre wie viele Stellen wirklich benötigt werden.
Her Bahr sieht den Antrag seiner Fraktion als den weitest gehenden an. Es sei unstrittig, dass alle Fraktionen weitere Ressourcen für den Bereich Streetwork wollen. Er berichtete von einem Besuch der CDU in der Einrichtung Leopoldstraße, dort seien drei Mitarbeiter tätig. Um zweischichtig arbeiten zu können, benötige man drei weitere Stellen. Der Haushalt werde jetzt beschlossen und er sehe die Problematik des Nachsteuerns, nach Konzepterstellung
Herr Sohn erklärte, dass das Konzept notwendig sei, da nicht nur das Jugendamt Streetwork betreibe, sondern auch andere Träger.
Frau Dr. Tautorat teilte mit, dass der Antrag ihrer Fraktion verwaltungskonform formuliert sei. Sie sehe aber auch die Gefahr, dass dieser Prozess durch die Verwaltung verzögert werden könne. Sie schließe sich dem Antrag der CDU-Fraktion an, da er der weitestgehende sei.
Frau Schneckenburger bedankte sich für die Bereitschaft, das Handlungsfeld Streetwork zu stärken, da sie der Auffassung sei, dass es insgesamt einer koordinierten Stärkung bedarf. Deshalb habe die Leitung des Jugendamtes den Auftrag einer Konzeption erteilt, um davon abgeleitet Personalbedarfe zu ermitteln. Sie fragte sie nach, ob die im CDU-Antrag geforderten Stellen nur für die Einrichtung Leopoldstraße gedacht seien.
Herr Gora würde drei zusätzliche Stellen ebenfalls begrüßen, findet es aber schwierig, dass der Ausschuss ohne konzeptionelle Abstimmung festlegt, wo die Stellen verortet werden sollen und bat darum das offener zu gestalten, da er sonst dem Antrag der CDU nicht zustimmen könne. Ein Gesamtkonzept, das auch die Streetworker der freien Träger miteinbezieht hält er für wichtig.
Frau Dr. Tautorat kritisierte, dass das Konzept Streetwork seit zwei Jahren immer wieder Thema im Ausschuss sei und fragt nach dem Stand.
Frau Dr. Frenzke-Kulbach erklärte, dass das Konzept partizipativ erstellt wurde, was den Zeitraum erkläre. Es sei fast fertig und würde im Dezember mit den beteiligten Parteien abgestimmt. In der Februarsitzung würde es dann dem Ausschuss vorgestellt.
Herr Bahr stimmte zu, bei dem Antrag der CDU-Fraktion die Formulierung „mit dem Ziel“ durch „beispielsweise“ zu ersetzen.
Der Vorsitzende ließ die vier Anträge einzeln abstimmen.
Familienberatungsstellen:
Frau Hawighorst-Rüßler erklärte, dass es sich um den Ausgleich eines Deltas, das dadurch entstanden sei, dass jahrelang keine Tarifsteigerungen ausgeglichen wurden. Deshalb seien in dem Antrag ihrer Fraktion die jährlich steigenden Personalkosten gefordert, es solle wie bei den Verträgen mit den freien Trägern eine Dynamisierung festgelegt werden.
Frau Dr. Tautorat schließt sich dem an, es gehe um den Bestandsschutz der Familienberatungsstellen nicht um neue Stellen.
Herr Gora begrüßt den Antrag der Bündnis90/ Die Grünen als weitestgehenden. Er lobte, dass der Antrag das Delta, das durch fehlende Zuschüsse für Personalkostensteigerungen entstanden ist ausgleichen will. Die Gefahr bei dem Antrag der SPD sei, dass er mit 2 Prozent Steigerung gedeckelt sei und die Beratungsstellen bei höheren Tarifabschlüssen ein Problem hätten.
Der Vorsitzende ließ die drei Anträge einzeln abstimmen.
Herr Grohmann erklärte zu dem Antrag 2 (Beitragsfreie Kita) der Fraktion Die Linke&Piraten, dass der Antrag grundsätzlich inhaltlich seine Zustimmung hätte, jedoch nicht in dieser Runde. Seine Fraktion würde bei Abstimmung dagegen stimmen.
Frau Hawighorst-Rüßler stellte mündlich einen Gegenantrag (siehe Abstimmung zu II.).
Herr Bahr stimmte ebenfalls inhaltlich dem Antrag der Linken&Piraten zu., jedoch sei es nicht Aufgabe der Stadt und sollte auch nicht aus dem städtischen Haushalt vorfinanziert werden.
Zu dem Antrag 5 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Konzept Sozialarbeit in Kita`s) erklärte Frau Dr. Tautorat, dass ihr das Projekt neu sei und in diesem Ausschuss noch nicht vorgestellt wurde. Es müsse erst die Evaluierung vorgestellt werden und dann könne man sehen ob sich daraus etwas ergebe.
Herr Bahr ist ebenfalls der Meinung, dass man die Evaluierung abwarten solle, da nach der Hälfte der Laufzeit des Projektes noch nichts entscheidungsreif sei.
Frau Hawighorst-Rüßler erläuterte dazu, dass es sich bei dem Antrag nicht um die Weiterführung des Projektes handelt, sondern um eine parallele Konzepterstellung, auf Basis der Ergebnisse, aber auch den Erkenntnissen anderer Städte, zur Identifizierung von Einrichtungen in Stadtteilen mit besonderen Bedarfen, vor allem mit der Schnittstelle zum ASD und zur Präventionsarbeit.
Herr Grohmann gab zu Bedenken, dass es sich dabei um die originäre Aufgabe des Jugendamtes handeln müsste und sah die Notwendigkeit des Antrages nicht.
I. Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt die Empfehlungen des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit, der Bezirksvertretungen Huckarde, Brackel und Innenstadt-Nord zur Kenntnis.
II. Abstimmung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie über den Antrag der Fraktion DIE LINKE&PIRATEN (Drucksache Nr.: 15415-19-E9):
(es erfolgte Einzelabstimmung)
1. Zentraler Fachdienst Streetwork des Jugendamtes
Wir fordern daher eine
- sofortige Personalbedarfsermittlung, um die notwendige Personalaufstockung beziffern zu können und
- im direkten Anschluss die Ausschreibung und Besetzung der Stellen.
Um eine laufende Berichterstattung wird gebeten.
Abstimmung: mehrheitlich beschlossen (11 Ja, 1 Nein, 2 Enthaltungen)
2. Beitragsfreie KiTa
In Dortmund soll genauso wie in Düsseldorf der Besuch der Kindertagesstätten (Kitas) künftig kostenlos werden
Abstimmung: Abgelehnt (3 Ja, 9 Nein, 2 Enthaltungen)
Hierzu: Mündlicher Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie begrüßt mehrheitlich eine Beitragsfreiheit für alle Kinder in Kindertagesbetreuung und dem offenen Ganztag. Er fordert das Land NRW auf, eine einheitliche Beitragssituation für eine Vergleichbarkeit der Lebensverhältnisse der Familien hinzuwirken.
Abstimmung: Abgelehnt (3 Ja, 6 Nein, 5 Enthaltungen)
3. Zuwendungen an die Familienberatungsstellen der freien Träger
Den Familienberatungsstellen werden die Zuwendungen in dem Maße erhöht, so dass sie ihre jährlich steigenden Personalkosten decken können.
Abstimmung: einstimmig beschlossen (4 Ja, 9 Enthaltungen)
III. Abstimmung des Ausschusses für Kinder Jugend und Familie über den Antrag der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 15415-19-E7)
(es erfolgte Einzelabstimmung)
1. Ausbau Streetwork für wohnungslose Jugendliche
Um wohnungslose Jugendliche und junge Erwachsene zu erreichen und zu unterstützen, ist aufsuchende Jugendarbeit unverzichtbar. In der fachübergreifenden Zusammenarbeit unter Federführung des Jugendamtes konnten bereits positive Veränderungen erreicht werden. Die konzeptionelle Neuorganisation der Arbeit der Streetwork durch die Sozial- und Jugendverwaltung soll unter dem besonderen Fokus der Weiterentwicklung der Wohnungslosenhilfe für junge Erwachsene erfolgen. Mögliche zusätzliche personelle Bedarfe werden nach Vorliegen des Konzeptes nachgesteuert.
Abstimmung: einstimmig beschlossen (10 Ja, 4 Enthaltungen)
2. Ausweitung der Angebote zur frühkindlichen Förderung durch die Präventionsfachstelle
Dortmund nimmt am Modellvorhaben der Landesregierung Nordrhein-Westfalen und der Bertelsmann Stiftung "Kein Kind zurücklassen – Kommunen in NRW beugen vor" teil. Ziel ist, die Entwicklung von bedarfsgerechten Bildungs-, Förder- und Unterstützungsangeboten für Kinder ab 3 Jahren bzw. deren Eltern und Familien in den Aktionsräumen zu verankern. Die Verwaltung wird um eine Einschätzung gebeten, wie viele Kinder ohne frühkindliche Bildungsangebote in den Quartieren leben. Zur Verbesserung der Chancengleichheit sollen in den Aktionsräumen bedarfsgerechte, niederschwellige Sprachangebote für die Kinder ab dem 3. Lebensjahr angeboten werden, die nicht von den Betreuungsangebote in Kitas oder vergleichbaren Bildungs- und Betreuungsangeboten profitieren.
Ziel der Maßnahme muss sein, dass alle Kinder bei der Einschulung über ausreichende Sprachkenntnisse verfügen.
Abstimmung: einstimmig beschlossen (14 Ja)
3. Zuwendungen an die Familienberatungsstellen der freien Träger
Die gute fachliche Zusammenarbeit zwischen dem Jugendamt und den Familienberatungsstellen der freien Träger ist gerade in den Sozialräumen unverzichtbar geworden. Mittlerweile sind die Zuwendungen an die Familienberatungsstellen aufgrund von Personalkostensteigerungen nicht mehr auskömmlich, sodass die Strukturen und Qualität der Angebote in Gefahr sind. Die Zuwendungen an die Familienberatungsstellen der freien Träger werden ab 2020 zur auskömmlichen Finanzierung der Personalbedarfe nach Prüfung der Jugendverwaltung angemessen erhöht auf maximal 300.000 Euro. Die jährliche Indexsteigerung von 2% analog der beabsichtigten Förderung der Wohlfahrtsverbände für den Zeitraum 2020 bis 2025 ist zu berücksichtigen.
Abstimmung: mehrheitlich beschlossen (7Ja, 1 Nein, 5 Enthaltungen)
IV. Abstimmung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie über den Antrag der Fraktion Bündnis90/ Die Grünen (Drucksache Nr.: 15415-19-E 11)
(es erfolgte Einzelabstimmung)
1. Der AKJF und der Rat stellen fest, dass die Bekämpfung von Armut und insbesondere von Kinderarmut ein vorrangiges Ziel der Dortmunder Stadtentwicklung ist und bleibt. AKJF und Rat bekennen sich dazu,
· zur Bekämpfung von Kinderarmut insbesondere den Bereich der
· Bildungsgerechtigkeit zu fördern und zu stärken,
· die sehr unterschiedlichen Ausgangsvoraussetzungen vieler Kinder zu
· verbessern und anzugleichen,
· dass hinsichtlich der Schaffung von Bildungsgerechtigkeit Ungleiches
· ungleich behandelt werden muss,
· dass deshalb vorhandene Gelder und Ressourcen effektiver an den Stellen
· gebündelt werden müssen, an denen sie benötigt werden.
Die Verwaltung wird aufgefordert, in Kooperation mit dem Land ein
effektives Messinstrument zur Steuerung der Bildungsressourcen zu
entwickeln und zu erarbeiten, um der oben genannten Zielsetzung gerecht
zu werden.
Abstimmung: mehrheitlich beschlossen (12 ja, 2 Nein)
2. AKJF und Rat fordern die Bundesregierung auf, eine eigenständige Kindergrundsicherung zu schaffen.
Abstimmung: mehrheitlich beschlossen (12ja, 2 Nein)
3. Für den Fachdienst Streetwork wird in Vorgriff auf die Schaffung eines gesamtstädtischen Streetwork-Konzepts eine zusätzliche Stelle geschaffen. Im Haushalt sind dafür jährlich 70.000 Euro zu veranschlagen.
Abstimmung: Keine Abstimmung zugunsten CDU-Antrag
4. Die Zuwendungen an die Familien- und Erziehungsberatungsstellen der freien Träger werden erhöht. Durch die Erhöhung sollen mindestens die jährlich steigenden Personalkosten gedeckt werden.
Abstimmung: einstimmig beschlossen (7 Ja, 6 Nein)
5. Die Verwaltung erarbeitet ein Konzept „Sozialarbeit in Kindertages-einrichtungen“. Die Erfahrungen des bisherigen Modellprojekts in der Nordstadt fließen dabei ein. Für die Erarbeitung des Konzepts werden 2020 50.000 Euro zur Verfügung gestellt. Ab 2021 werden vier Stellen zur Umsetzung der Kita-Sozialarbeit geschaffen.
Abstimmung: Abgelehnt (7 Ja, 7 Nein)
V. Abstimmung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie über den Antrag der CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: 15415-19-E 12)
(es erfolgte Einzelabstimmung)
1. Die CDU-Fraktion im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie stellt folgenden Antrag bittet um Beratung und Beschlussfassung:
Der Rat der Stadt beschließt die Einrichtung drei weiterer Stellen beim StA 51 /4-1 „Mobile Jugendarbeit / Streetwork“ mit dem Ziel der beispielsweise zur Unterstützung der Arbeit in der Leopoldstraße 22.
Abstimmung geänderter Beschluss (kursiv): einstimmig beschlossen (14 Ja)
VI. Unter Einbeziehung der Abstimmungsergebnisse unter II, - -V. empfiehlt der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund den Entwurf der mittelfristigen Finanzplanung für die Haushaltsjahre 2022 bis 2024 zu beschließen.
3. Vorlagen / Berichte der Verwaltung - Jugendamt -
zu TOP 3.1
Qualitätsentwicklung in Präventionsnetzwerken
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15626-19)
Frau Hawighorst-Rüßler zeigte Unverständnis, dass die Auridis-Stiftung genutzt würde, um das Familien-Projekt weiter zu entwickeln. Sie fragte nach, welche Bedeutung der Bereich Suchtprävention nach altem Konzept des Familien-Projektes und der aufsuchenden Arbeit habe und wer zukünftig Willkommensbesuche mache und ob sich der Arbeitsauftrag des Familien-Projektes ändere.
Frau Frenzke-Kulbach antwortete, dass man das ehemalige Familien-Projekt in der Organisationsstruktur erweitert habe und jetzt Präventionsfachstelle nenne, da es richtig sei, dass das Jugendamt sich systematisiere und strukturiere, um sich um unterschiedliche Themen im Bereich Prävention zu kümmern. Dies heiße nicht, dass die operative, präventive Arbeit auch in den einzelnen Abteilungen vor Ort passiere. Für den Bereich Suchtprävention gäbe es noch kein Konzept, dies solle zusammen mit dem Gesundheitsamt als Gesamtkonzept erarbeitet werden. Die strategische Verankerung für den Bereich des Jugendamtes liege in der Präventionsfachstelle. Zu den Willkommensbesuchen gebe es momentan eine Überprüfung der Wirksamkeit, die dem Ausschuss zu einem späteren Zeitpunkt vorgestellt würde.
Herr Bahr lobte das Projekt und findet die Weiterentwicklung gut.
Herr Sinn erklärte, dass man dankbar sei, dass die Auridis-Stiftung die Finanzierung der Qualitätsentwicklung übernehme, da das aus eigenen Mitteln nicht möglich wäre.
Frau Dr. Tautorat stellte fest, dass sie grundsätzlich dagegen sei, dass Discounter wie Aldi ein Einfallstor in die Jugendhilfe bekommen.
Frau Hawighorst-Rüßler stimmte dem zu. Viele der aufgeführten Prozesse seien ihr zu schwammig, sie hätte sich gewünscht, erst die Evaluation zu den Willkommensbesuchen vorliegen zu haben und dann auch nicht nur eine Kenntnisnahme dieser Vorlage.
Frau Leyk erläuterte, dass der Ausschuss vor vier Jahren über das Konzept zur Übertragung des Netztwerkes INFamilie auf andere Aktionsräume der Sozialen Stadt entschieden habe. Ein Bestandteil des Konzeptes sei der Aufbau eines Lotsensystems „Vereinbarungsmanagement“. Über diesen Punkt wurden mit der Auridis-Stiftung Verhandlungen geführt. Die Stiftung habe Mittel zur Verfügung gestellt, um eine Person befristet für drei Jahre bei der Stadt Dortmund einzustellen, die die Qualitätsentwicklung im Netzwerk INFamilie festschreibt. Im Nachgang wurde mit der Stiftung vereinbart, dass auch Kernprozesse der Präventionsfachstelle mit betrachtet werden.
Frau Dr. Tautorat ist der Meinung, dass ein Privater enormes Wissen über Strukturen erlange und die nutzen werde.
Frau Schneckenburger erklärte beispielhaft, dass man seit Jahren mit Ruhr-Futur zusammen arbeite, die von der Stiftung Mercator nach demselben Stiftungsprinzip finanziert werde. Unternehmen legen Kapital an, oft im Bildungsbereich,um sich positiv darzustellen. Man kooperiere mit diesen Stiftungen aus zwei Gründen, einerseits weil es Projektfinanzierungen ermöglicht, andererseits weil man damit Anschluss an Qualitätsnetzwerke habe. Mit Ruhr-Futur zu kooperieren heiße gute Praxis über Kommunen austauschen zu können. Darin sich fachlich vernetzen zu können liege ein Mehrwert für die Stadt.
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den Aufbau eines Qualitätsentwicklungssystems in Präventionsnetzwerken zur Kenntnis.
zu TOP 3.2
Geschäftsbericht des Jugendamtes 2018
Kenntnisnahme/ Bericht wurde bereits zur Sitzung 30.10.2019 versandt.
(Drucksache Nr.: 15648-19)
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den Geschäftsbericht des Jugendamtes 2018 zur Kenntnis.
zu TOP 3.3
Rahmenbedingungen für den weiteren Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder im Alter von 4 Monaten bis zum Schuleintritt in Kindertageseinrichtungen in Dortmund
Empfehlung/ Vorlage wurde bereits zur Sitzung 30.10.2019 verschickt.
(Drucksache Nr.: 14911-19)
Rahmenbedingungen für den weiteren Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder im Alter von 4 Monaten bis zum Schuleintritt in Kindertageseinrichtungen in Dortmund
(Drucksache Nr.: 14911-19-E1)
Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgende ergänzende Stellungnahme der Verwaltung vor:
…Ergänzungen zum TOP: Rahmenbedingungen für den weiteren Ausbau der
Betreuungsangebote für Kinder im Alter von 4 Monaten bis zum Schuleintritt in
Kindertageseinrichtungen in Dortmund (DS-Nr.: 14911-19)
Sehr geehrter Herr Sohn,
der Bitte der Mitglieder des Ausschusses um ergänzende Informationen zu den
Rahmenbedingungen für den weiteren Ausbau der Kindertageseinrichtungen in Dortmund
komme ich gerne nach.
Die Diskussionen der vergangenen Monate um die Regularien des weiteren Ausbau der
Kindertagesbetreuung in Dortmund sowie der Beschluss des AKJF zu den „Grundsätze(n) für
die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe“ im Mai 2019 (DS–Nr.: 12331-18) legen
eine Klarstellung der Rahmenbedingungen des Ausbaus der Kindertagesbetreuung in
Dortmund sowie die Anpassung des Ratsbeschlusses von 2011 (DS-Nr.: 03685-11) nahe.
Dabei steht insbesondere die Übernahme des Eigenanteils der Träger durch die Stadt
Dortmund im Fokus.
Diesem Bedarf nach inhaltlicher Klärung kommt die aktuelle Beschlussvorlage nach.
Die Stadt Dortmund übernimmt weiterhin den nach den Finanzierungsbestimmungen des
KiBiz zu leistenden Eigenanteil der Träger für neue Gruppen in voller Höhe für die Dauer des
Mietvertrages für die Tageseinrichtung (max. 25 Jahre). Dieser Grundsatz wird für die
folgenden Ausnahmefälle ausgeschlossen:
Bereitstellung sogenannter betrieblicher Plätze, bei denen der Träger Betrieben oder
Institutionen im Rahmen der Bedarfsplanung des Jugendamtes Belegrechte einräumt
Fehlende Zugehörigkeit des Trägers zu einem Spitzenverband
Erhebung eines zusätzlichen Elternbeitrags über das Essensgeld hinaus durch den
Träger (entsprechend der Regelungen im Gesetzentwurf KiBiz aus 07/2019)
Vorliegen einer Vereinbarung im Mietvertrag, nach der der Träger eine Kaltmiete
oberhalb der Regelungen des KiBiz vereinbart (vorbehaltlich eventueller
Einzelentscheidungen des VV im Hinblick auf städtebauliche Interessenslagen)
Umwandlung einzelner, bereits vorhandener Betreuungsplätze für über dreijährige
Kinder in Betreuungsplätze für unter dreijährige Kinder in den Bestandseinrichtungen
Der an zweiter Stelle genannte Ausnahmetatbestand „Fehlende Zugehörigkeit des Trägers zu
einem Spitzenverband“ leitet sich ab aus dem oben genannten Beschluss des AKJF zu den
Grundsätzen für die Anerkennung als Träger in der freien Jugendhilfe, in dem unter dem
Abschnitt 5.3 „Anforderungen an die Leistungsfähigkeit und Fachlichkeit des Trägers“
beschrieben wird, dass „die Mitgliedschaft in einem anerkannten Spitzenverband zur
Sicherung der qualifizierten fachlichen Arbeit des Trägers vorausgesetzt wird“ (siehe DS-Nr.
12331-18, Anlage S. 7)….
Frau Hawighorst-Rüßler erklärte, dass der in der letzten Sitzung geforderte Punkt, die städtischen Grundstücke möglichst zu erhalten in der Vorlage nicht umgesetzt wurde.
Frau Dr. Tautorat bemängelte, dass der Ausschuss die Vorlage in seiner letzten Sitzung als nicht eindeutig zurückgewiesen hätte und sie nicht verstehe, warum die gleiche Vorlage mit Begleitschreiben vorliege.
Frau Schneckenburger antwortete, dass der Ausschuss in der letzten Sitzung die Beratung der Vorlage in die nächste Sitzung geschoben und nicht zurückgewiesen habe, aus diesem Grund habe die Verwaltung eine ergänzende Erläuterung zu den Dortmunder Grundsätzen erstellt.
Herr Grohmann könnte akzeptieren, dass das Anschreiben als Anlage zu dem Antrag zur Kenntnis genommen wird. Seine Fraktion würde dem Punkt 1 mit Ergänzungsschreiben zustimmen, würde aber bei Punkt 2 dem Anliegen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bezüglich der Forderung Grundstücke möglichst zu erhalten folgen.
Frau Schneckenburger stellte fest, dass die Frage, ob städtische Grundstücke verkauft oder in Erbpacht vergeben würden, nicht in der Zuständigkeit des Jugendamtes liege. Das müsste sinnvoller Weise im zuständigen Ausschuss für Finanzen und Liegenschaften beraten werden.
Herr Gora ist der Meinung, dass der Ausschuss dem Rat sehr wohl empfehlen könne, die Grundstücke nicht zu veräußern. Aus diesem Grund würde er der Anregung der Grünen zustimmen.
Herr Bahr gab zu Bedenken, dass man die Tragweite dessen, ob Grundstücke veräußert oder in Erbpacht vergeben werden nicht abschätzen könne.
Frau Hawighorst-Rüßler beantragte, dass bei Beschlussvorschlag 2 „zu veräußern“ durch „zur Verfügung stellen“ ersetzt wird.
Der Vorsitzende ließ den Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen abstimmen:
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie stimmte dem mehrheitlich (1 Nein Fraktion Die Linken& Piraten) zu.
Der Ausschuss einigte sich auf Einzelabstimmung der beiden Beschlussvorschläge.
Der Ausschuss für Kinder Jugend und Familie empfiehlt einstimmig (mit Berücksichtigung der Stellungnahme der Verwaltung) dem Rat der Stadt Dortmund folgenden Beschlussvorschlag 1 zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Übernahme des nach den Finanzierungsbestimmungen des Kinderbildungsgesetzes (KiBiZ) zu leistenden Eigenanteils des jeweiligen Trägers durch die Stadt Dortmund in voller Höhe für die Schaffung neuer Gruppen für die Dauer des Mietvertrages (max. 25 Jahre). Die Übernahme des Eigenanteils gilt für Träger, die nach ihren Finanzierungsbestimmungen den gesetzlichen Regularien des Kinderbildungsgesetzes des Landes NRW (KiBiz) entsprechen und deren Anerkennung gem. § 75 Sozialgesetzbuch -Achtes Buch- (SGB VIII) den Dortmunder Grundsätzen entsprechen.
Der Rat beauftragt die Verwaltung mit den jeweiligen Trägern entsprechende
Vereinbarungen abzuschließen.
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie empfiehlt mehrheitlich (1 Nein Fraktion DIE LINKE & Piraten) dem Rat der Stadt Dortmund folgenden geänderten Beschlussvorschlag 2 (Änderung kursiv) zu fassen:
Der Rat beauftragt die Verwaltung, geeignete städtische Grundstücke für den Ausbau der Betreuungsplätze für Kinder unter und über 3 Jahren an Investoren zu veräußern zur Verfügung zu stellen, die auf den Grundstücken Tageseinrichtungen für Kinder (TEK) bauen und diese an einen geeigneten gemeinnützigen freien Träger oder den kommunalen Träger vermieten. Alternativ können städtische Grundstücke in Eigenrealisierung mit einer Tageseinrichtung für Kinder bebaut werden.
zu TOP 3.4
Weiterentwicklung des Städtischen Institutes für erzieherische Hilfen (SIEH)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15017-19)
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Weiterentwicklung des Städtischen Institutes für erzieherische Hilfen (SIEH) und beauftragt die Verwaltung die Satzung entsprechend zu ändern und dem Rat erneut vorzulegen.
zu TOP 3.5
Antrag auf öffentliche Anerkennung des Train of Hope e.V. Dortmund als Träger der freien Jugendhilfe in Dortmund gemäß § 75 SGB VIII
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14355-19)
Wurde bereits vor TOP 2.1 behandelt.
4. Vorlagen / Berichte anderer Fachbereiche
zu TOP 4.1
Gesamtstädtische Bedarfs- und Maßnahmenliste für Hochbaumaßnahmen 2020/21ff. sowie Veranschlagung im Rahmen der Haushaltsplanung 2020/21ff.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15815-19)
Auf die Nachfrage von Herrn Oppermann, warum unter Punkt 84,85 die Blücherstr. 27 als Sanierung und unter Punkt 440 der Neubau einer Kita unter gleicher Adresse aufgeführt sei, antwortete Frau Bornemann, dass man bei vielen Fabido-Maßnahmen im Vorfeld Machbarkeitsstudien durchführe um festzustellen, ob sich Sanierung lohne.
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt die vorgelegte gesamtstädtische Bedarfs- und Maßnahmenliste für Hochbaumaßnahmen 2020/21ff. (BeMa 2020/21ff.), die in dem Haushaltsplan 2020/21 ff. abgebildet ist, sowie die darin enthaltenen Jahresarbeitsprogramme der Städtischen Immobilienwirtschaft (FB 65) und des Fachbereiches Liegenschaften (FB 23) zur Kenntnis.
zu TOP 4.2
Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (Kapitel 1) in Dortmund - 7. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15645-19)
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den 7. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes – Kapitel 1 (KIF I) in Dortmund zum Stichtag 01.10.2019 zur Kenntnis.
zu TOP 4.3
Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes - Kapitel 2 (KIF II) in Dortmund - 3. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15682-19)
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den 3. Sachstandsbericht zur Umsetzung der Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes – Kapitel 2 zur Kenntnis (Stichtag 01.10.2019).
zu TOP 4.4
Stadterneuerung City
Boulevard Kampstraße/Brüderweg; Umgestaltung des Bereichs zwischen Katharinenstraße und Willy-Brandt-Platz (Lichtpromenade)
Hier: Ausführungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15528-19)
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt als Bestandteil der Gesamtmaßnahme „Boulevard Kampstraße/Brüderweg“ – vorbehaltlich der zu erwartenden Förderung aus Landes- und Bundesmitteln – die Neugestaltung des Bereichs zwischen Katharinenstraße und Willy-Brandt-Platz (Lichtpromenade) mit einem Gesamtinvestitionsvolumen i. H. v. 20.921.133,00 € zzgl. aktivierbarer Eigenleistungen i. H. v. 2.510.535,96 € in den Jahren 2020 bis 2024 auf Grundlage der Ratsbeschlüsse vom 15.06.2000 und 17.03.2005 (DS-Nr. 01168-05).
5. Anträge / Anfragen
Herr Bahr übernahm die Sitzungsleitung um 18:48 Uhr
zu TOP 5.1
Übernahme der Trägeranteile nach dem Kinderbildungsgesetz in Bestandseinrichtungen von AWO, Caritas und DRK
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 16078-19)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 16078-19-E1)
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 16078-19-E2)
Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgender Zusatz-/ Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion vor:
…Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
die SPD-Fraktion im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrages:
Beschluss:
Zum nachfrageorientierten Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder im Alter von 4 Monaten bis zum Schuleintritt hat der Rat der Stadt Dortmund 2011 beschlossen, die Eigenanteile des jeweiligen Trägers für neue Einrichtungen in voller Höhe zu übernehmen. Dies hat dazu geführt, dass gemeinnützige Träger der Wohlfahrtspflege weiterhin bis zu 9% der Trägeranteile für die bis 2010 bestehenden Einrichtungen aufbringen müssen, neue private Trägergesellschaften von den Kosten allerdings befreit sind.
Die Verwaltung wird um Prüfung gebeten, ob Möglichkeiten bestehen, die Ungleichbehandlung bei der Höhe der gesetzlichen Eigenanteile der Träger sukzessive abzubauen und die Jugendhilfeaufwendungen schrittweise zu erhöhen….
Des Weiteren liegt dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
Stellungnahme der Verwaltung zum Antrag der SPD-Fraktion zur „Übernahme der
Trägeranteile nach dem Kinderbildungsgesetz in Bestandseinrichtungen von AWO,
Caritas und DRK“ (DS-Nr.: 16078-19-E1)
Sehr geehrter Herr Sohn,
der Bitte der SPD-Fraktion um Prüfung, ob Möglichkeiten bestehen, die Ungleichbehandlung
bei der Höhe der gesetzlichen Eigenanteile der Träger sukzessive abzubauen und die
Jugendhilfeaufwendungen schrittweise zu erhöhen, komme ich gerne nach.
Das Rechtsamt der Stadt Dortmund verweist in seiner Stellungnahme zum benannten
Prüfauftrag auf die Festlegung des Rates der Stadt Dortmund vom 26.05.2011, den nach den
Finanzierungsbestimmungen des Kinderbildungsgesetzes (KiBiZ) zu leistenden Eigenanteil
des jeweiligen Trägers für neu geschaffene Plätze für die Dauer des Mietvertrags bzw. die
Dauer des Betriebs der Einrichtung in voller Höhe zu übernehmen. Die kommunale
Übernahme des Trägeranteils für neu zu schaffende Betreuungsplätze erfolgte und erfolge vor
dem Hintergrund, dass die Versorgungsquote mit Betreuungsplätzen in der Stadt Dortmund
zu niedrig war und auch heute noch ist. Zur Erfüllung des Rechtsanspruchs werde ein Ausbau
des bestehenden Betreuungsangebots (nach wie vor) für zwingend erforderlich gehalten, um
der örtlichen Nachfrage bedarfsgerecht zu begegnen und kostspielige Klageverfahren wie in
einigen Nachbarstädten zu vermeiden.
Der Ratsbeschluss gelte für alle Träger ausnahmslos und führe insofern auch nicht zu einer
Benachteiligung der Wohlfahrtsverbände, als es diesen unbenommen ist - genauso wie andere
freie Träger, die teilweise mit privaten Investoren zusammenarbeiten - neue Kitaplätze zu
schaffen und den Eigenanteil durch die Stadt Dortmund finanzieren zu lassen.
Grundsätzlich dürfte aus Sicht der Stadt Dortmund rechtlich nichts dagegen sprechen, zu
beschließen, den Trägeranteil für alle Tageseinrichtungen für Kinder zu übernehmen. Die
willkürliche Bevorzugung einzelner Einrichtungen bzw. Träger dürfte allerdings einen
Verstoß gegen Art. 3 GG darstellen. Dieser verbiete es, gleiche Sachverhalte ungleich oder
ungleiche gleich zu behandeln, sofern nicht ein sachlicher Grund vorliegt.
Einige Wohlfahrtsverbände wünschen offenbar, dass (nur) ihre Bestandseinrichtungen von
der Stadt Dortmund so behandelt werden, wie die neuen Einrichtungen, bei denen der
Eigenanteil in voller Höhe übernommen wird. Für diese Gleichbehandlung (von wesentlich
Ungleichem) müsste daher ein sachlicher Grund vorliegen. Ein solcher sei vorliegend nicht
ersichtlich. Zwar könne es sein, dass die Finanzierung der Kindertageseinrichtungen eine
finanzielle Belastung für die Träger darstellt. Dies dürfte aber für alle Träger von
Bestandseinrichtungen gleichermaßen gelten. Daraus folge, dass die Bestandseinrichtungen
der genannten Wohlfahrtsverbände nicht anders behandelt werden dürften als die
Bestandseinrichtungen anderer Träger. Ein abweichendes Vorgehen dürfte hier sachlich nicht
gerechtfertigt sein.
Die Ausführungen des Rechtsamtes kommen damit zu dem Fazit, dass aus rechtlicher Sicht
nur dringend davon abgeraten werden könne, einen entsprechenden Beschluss in der
vorliegenden Form zu fassen.
Herr Sohn, Herr Gora und Herr Gehrmann nahmen gemäß § 31 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW weder an der Beratung noch an der Abstimmung teil.
Herr Grohmann bedankte sich für die Stellungnahme des Rechtsamtes, die sehr sachte formuliert sei. Seine Fraktion begrüßt die weitere politische Diskussion zu dem Thema, der Antrag habe sich aber mit der Beantwortung durch die Verwaltung erstmal erledigt und er ziehe den Antrag zurück.
Frau Hawighorst-Rüßler bedauerte das und erklärte, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dann den Antrag übernehmen würden, damit er Bestand habe. Sie ist der Meinung, dass die Verwaltung, wie im Antrag gefordert prüfen solle, ob es Möglichkeiten gebe die Ungleichbehandlung bei der Höhe der gesetzlichen Eigenanteile sukzessive abzubauen.
Herr Oppermann wies darauf hin, dass die Träger nicht gleich behandelt werden und unterschiedliche Eigenanteile zahlen. Und seiner Meinung nach müsse man die Übernahme der Eigenanteile anders organisieren, aufgrund der der finanziellen Leistungsfähigkeit.
Frau Dr. Tautorat teilte mit, dass sie noch Beratungsbedarf habe und bat darum, den Antrag zu schieben.
Herr Grohmann erklärte dazu, dass seine Fraktion den Antrag, wenn er gestellt werde, ablehnen würde.
Frau Hawighorst-Rüßler befürwortet es ebenfalls, den Antrag zu schieben.
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie schiebt den von der Fraktion Bündnis90/ übernommenen Antrag in die nächste Sitzung und nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 5.2
Finanzierung von "Alt"-Kitas
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 15758-19-E1)
Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 13.11.2019 vor:
…Stellungnahme der Verwaltung zur Anfrage der CDU-Fraktion zur Finanzierung von „Alt“-Kitas
Drucksache Nr.: 15758-19
Sehr geehrter Herr Sohn,
die Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vom 15.10.2019 zur Situation und Finanzierung von „Alt“-Kitas wird wie folgt beantwortet:
Aktuell sind insgesamt 313 Tageseinrichtungen für Kinder (TEK) in Betrieb. Hiervon sind 214 TEK in Trägerschaft der freien Träger der Jugendhilfe. Aufgrund der nicht auskömmlichen Finanzierungsstruktur des KiBiz leistet das Jugendamt zum Erhalt der Gruppen in den Bestandseinrichtungen 1,7 Mio. € sowie für die seit 2011 neu geschaffenen Plätze dieser Träger und diverser weiterer Einzelbeschlüsse 4,2 Mio. €. Für das Kindergartenjahr 2020/2021 betragen die freiwillige Zuschuss insgesamt 5,9 Mio. €.
Ergänzend hierzu die Beantwortung der detaillierten Fragen:
1. Wie hoch sind voraussichtlich die verbleibenden Eigenanteile der Träger für 2020?
Die verbleibenden gesetzlichen Trägeranteile der freien Träger betragen im kommenden Kindergartenjahr 5,8 Mio. €.
| verbleibende Eigenanteile der Träger |
Evangelischer Kirchenkreis (EKK) | 2,5 Mio € |
Kath. Gemeindeverband (KGV) | 2,0 Mio € |
Sonstige Träger | 0,6 Mio € |
Elterninitiativen | 0,7 Mio € |
Gesamt | 5,8 Mio € |
2. Wie hoch sind die Zuschüsse für den Gruppenerhalt?
Der Zuschuss für den Gruppenerhalt der Alt-Kitas beträgt für das Kindergartenjahr 2020/2021 ca: 1,7 Mio. €.
3. Wie viele Einrichtungen sind betroffen?
115 Tageseinrichtungen für Kinder erhalten Zuschüsse für den Gruppenerhalt.
4. Könnte die Stadt auf Antrag des jeweiligen Trägers diesen Eigenanteil ergänzend tragen?
Für eine Übernahme weiterer Trägeranteile (s. Punkt 1) wurden bisher keine Mittel im Haushalt berücksichtigt. Die Mittel müssten im Haushalt zusätzlich zur Verfügung gestellt werden. Sollten sämtliche Träger eine 100 %-Förderung beantragen, würden für das kommende Kindergartenjahr zusätzliche Aufwendungen i.H.v. 5,8 Mio. € entstehen…..
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
Herr Sohn übernahm die Sitzungsleitung um 18:58 Uhr
zu TOP 6.
Informationen aus den Bezirksvertretungen
Die Übersicht wird mit dem Protokoll versandt.
zu TOP 7.
Mitteilungen des Vorsitzenden
Der Vorsitzende wies auf eine Information aus der BV-Innenstadt West bezüglich eines Kinder- und Jugendtreffs im Kreuz-/Unionviertel hin.
Der Vorsitzende beendete die Sitzung um 18:59 Uhr.
Sohn Bahr Brandt Weber
Vorsitzender stv. Vorsitzender Ratsmitglied Schriftführerin
TOP 3.5 Präsentation Train of hope ppp.pdf TOP 6. Aufstellungen BV Oktober 2019.pdf
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