Niederschrift (öffentlich)
über die 40. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
am 11.02.2020
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


Sitzungsdauer: 17:00 - 18:55 Uhr

Anwesend:

a) Stimmberechtigte Mitglieder:

SPD
Rm Goosmann
Rm Brandt i. V. für Rm Heidkamp
Rm Jäkel
Rm Kaminski
Rm Kleinhans
Rm Renkawitz
Rm Schmidt
Rm Tölch

CDU
Rm Daskalakis
Rm Goll
Rm Kopkow
Rm Wallrabe
Rm Weber

Bündnis 90/Die Grünen
Rm Fuß
sB Krummacher
Rm Noltemeyer


FDP/Bürgerliste
sB Dr. Reinbold i. V. für sB Joest

Die Linke & Piraten
Rm Karacakurtoglu
Rm Zweier

AfD
Rm Urbanek i. V. für Rm Bohnhof


b) Mitglieder ohne Stimmrecht:
sE Bürstinghaus Integrationsrat abwesend
sE Siegmund Seniorenbeirat


c) Beratende Mitglieder:
Rm Brück abwesend

d) Verwaltung
StR Dahmen, 3/Dez.
Frau Siekmann, FB 32
Herr Kruse, FB 33
Herr Aschenbrenner, FB 37
Herr Vetter, FB 40/4-1
Herr Herrmann, FB 66/3-1
Herr Kollmann, FB 21/1
Herr Käppel, FB 51/6
Herr Sack, FB 40/2-1
Herr Senft, FB 14/1




Veröffentlichte Tagesordnung:


Tagesordnung (öffentlich)

für die 40. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden,
am 11.02.2020, Beginn 17:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund






1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift


1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW


1.3 Feststellung der Tagesordnung


1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 39. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 10.12.2019


2. Beratung von Eingaben

2.1 Anwohner-Schutz anlässlich Blockierung der Rettungswege, Verkehrs- und Umweltbelastung vor, während und nach den Heimspielen des BVB in den Straßen Schönaus
Eingabe
(Drucksache Nr.: 16608-20)
Zu dem Schreiben wurde eine Liste mit 143 weiteren Mitunterzeichnerinnen und Mitunterzeichnern (jeweils mit Namen und Adresse) eingereicht, welche von den Ausschussmitgliedern eingesehen werden kann.
Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt im Nachversand.
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Hombruch aus der öffentlichen Sitzung vom 03.12.2019
(Drucksache Nr.: 16307-19-E3)

2.2 Forstlicher Einschlag
Eingabe
(Drucksache Nr.: 16198-19)

2.3 Anregung "Torgauer Brücke"
Eingabe
(Drucksache Nr.: 14451-19)

2.4 Kostenloses Schulticket für Dortmunder Grundschulen
Eingabe
(Drucksache Nr.: 15489-19)

2.5 Verkehrssituation Haberkamps Vöhde
Eingabe
(Drucksache Nr.: 16211-19)

2.6 Geplanter Umbau der Herrmannstraße
Eingabe
(Drucksache Nr.: 16022-19)

3. Anträge und Stellungnahmen der Verwaltung

3.1 Herkunft jugendlicher Intensivtäter
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 16208-19-E1)
Die Unterlage haben Sie bereits in der Sitzung am 10.12.2019 erhalten.

3.2 Abgelehnte Asylbewerber in Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 16406-20)

3.3 Bleiberecht
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 16500-20)

3.4 Neuregelungen Prostitutionsschutzgesetz
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 16617-20)

3.5 Amtshilfe bei der Beitreibung von Zahlungsrückständen des Beitragsservices von ARD/ ZDF/ Deutschlandradio
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 16620-20)

3.6 Beleuchtungssituation im Stadtgarten
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 16619-20)

3.7 NATO-Manöver "Defender 2020"
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 16639-20)

3.8 Residenzpflicht von Geduldeten
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 16648-20)

3.9 Sicherheitslage in Dortmunder Krankenhäusern
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 16647-20)

4. Vorlagen/ Berichte der Verwaltung

4.1 Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen auf dem Gebiet der Veterinär- und Lebensmittelüberwachung/ Fleischhygiene außerhalb von Großbetrieben
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16415-20)

4.2 Weltleitmesse "Interschutz 2020" - 14.-20.06.2020
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16417-20)

4.3 Bericht über die weitere Behandlung von Eingaben nach § 6 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16395-20)



Die Sitzung wurde von der Vorsitzenden - Rm Krause - eröffnet und geleitet.


Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden fristgemäß eingeladen wurde, dass der Ausschuss beschlussfähig ist und wies auf die Sitzungsaufzeichnung gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen hin.




1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Daskalakis benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Die Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die SPD Fraktion zieht folgenden TOP 3.4 zurück:

3.4 Neuregelungen Prostitutionsschutzgesetz
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 1661720)


Die Tagesordnung wird mit dieser Änderung festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 39. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 10.12.2019

Die Niederschrift über die 39. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 10.12.2019 wird genehmigt.


2. Beratung von Eingaben


zu TOP 2.1
Anwohner-Schutz anlässlich Blockierung der Rettungswege, Verkehrs- und Umweltbelastung vor, während und nach den Heimspielen des BVB in den Straßen Schönaus
Eingabe
(Drucksache Nr.: 16608-20)
hierzu -> Einwohnerfragestunde: Parksituation bei BVB-Spielen im Wohngebiet DO-Schönau
Empfehlung: Bezirksvertretung Hombruch aus der öffentlichen Sitzung vom 03.12.2019
(Drucksache Nr.: 16307-19-E3)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung zur Eingabe
(Drucksache Nr.: 16608-20)
hierzu -> Parksituation bei BVB-Spielen im Wohngebiet DO-Schönau
hier: Berichterstattung durch Herrn Stadtrat Dahmen
(siehe Beschluss zu TOP 2.3 "Einwohnerfragestunde" der 42. BV-Sitzung vom 03.12.2019,
Drucksache Nr.: 16307-19-E3)
Empfehlung: Bezirksvertretung Hombruch aus der öffentlichen Sitzung vom 04.02.2020

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Eingabe der Petent*innen Ruth Storchmann, Hans Jürgen Engel und Stefan Thiel vor:










Außerdem liegt dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden folgende Stellungnahme der Verwaltung zur Eingabe vor:

mit der o. g. Eingabe hat sich das Tiefbauamt befasst.

Frau Storchmann fordert die Umsetzung von Maßnahmen, um in Schönau im Rahmen von Heimspielen des BVB die Zufahrt für Rettungskräfte sicherzustellen, die Verkehrs- und Umweltbelastung zu reduzieren und die Grünflächen zu schützen.

Nach einem Antrag der BV Hombruch zu den Rasenflächen im Kreuzungsbereich Schönaustraße/An der Palmweide (DS-Nr. 14315-19) wird gerade eine gemeinsame Vorlage mit dem Ordnungsamt für die politischen Gremien vorbereitet, in welcher die Situation genauer analysiert wird und verschiedene Varianten aufgezeigt werden. Selbstverständlich werden auch die Inhalte dieser neuen Eingabe in diese Überlegungen einfließen. Unter Berücksichtigung aller Gesichtspunkte wird eine Entscheidung getroffen, über die dann gesondert informiert wird.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch aus seiner Sitzung vom 03.12.2019 vor:

zu TOP 2.3
Einwohnerfragestunde: Parksituation bei BVB-Spielen im Wohngebiet DO-Schönau
(Drucksache Nr.: 16307-19-E3)

Zwei Einwohnerinnen informieren über die Verkehrssituation bei BVB-Fußballspielen im Wohngebiet DO-Schönau.

Die Baroper Bergstraße werde regelmäßig beidseitig zugeparkt, obwohl es eine sog. „Spielstraße“ sei. Die eingezeichneten Markierungen seien nicht mehr deutlich zu erkennen. Rettungswege würden versperrt und Betreuungsdienste kämen nicht mehr durch. Sie hätten schon das Ordnungsamt und Tiefbauamt informiert. Die Ämter erklärten, dass nicht genügend Personal für eine Sperrung der Straßen vorhanden sei. Es würden zwar regelmäßig „Knöllchen“ in Höhe von 20 Euro durch das Ordnungsamt verteilt. Der Betrag sei vermutlich zu gering, um eine Änderung des Verhaltens der Falschparker/-innen zu erreichen. Die Polizei verweist ans Ordnungsamt, da es sich um „ruhenden Verkehr“ handele.

Unter der Schnettkerbrücke würde eine Fläche mit rund 200 Fahrzeugen zugeparkt, obwohl dort das Verkehrsschild „Durchfahrt verboten“ stünde. Die Abfahrt der Fahrzeuge nach dem Spiel würde mehrere Stunden dauern und zu einer hohen Lärmbelästigung der Anwohner/-innen führen. Ihre Geduld sei zu Ende.

Sie stellen folgende Fragen:
-Welche Maßnahmen können ergriffen werden, um ein Zuparken des Wohngebietes zu
verhindern?
- Wer haftet, wenn etwas passiert?
- Kann man den BVB in die Pflicht nehmen?
- Welche Möglichkeiten der Absperrung gibt es? Absperrung der Straßen zwei Stunden
vorher? Flatterbänder?
- Können umlegbare Warn-/Absperrbaken angebracht werden?

Antwort:
Herr Bezirksbürgermeister Semmler antwortet, dass dem Gremium die Problematik bekannt sei. Zahlreiche Proteste aus der Bürgerschaft und Beschwerden wären schon an die Bezirksvertretung herangetragen worden. Die bisher ergriffenen Maßnahmen der Verwaltung hätten nicht den durchschlagenden Erfolg erzielt. Die Fläche „Am Segen“ sei abgepollert worden. Für die Fläche „An der Palmweide/Schönaustraße“ sei im Frühjahr eine Bepflanzung mit Gehölzen vorgesehen. Die BV müsse jetzt die „Reißleine“ ziehen. Er habe vor einigen–Tagen mit dem Ordnungsdezernenten, Herrn Stadtrat Dahmen, gesprochen. Beim „Festi Ramazan“ habe es in diesem Jahr zum ersten Mal Straßensperrungen gegeben. Dadurch sei es zu erheblich weniger Belästigungen der dem Festplatz benachbarten Wohngebiete gekommen. Herr Semmler führt auch das sogenannte „Bremer Modell“ an. Es seien in Bremen Anwohnerzonen in dem Weser-Stadion-nahen-Bereich ausgewiesen worden. Dadurch sollen die Parksuchverkehre und das Parken von Stadionbesucher/-innen im Umfeld des Stadions verhindert und die Anwohner/-innen entlastet werden. Die Zufahrten in die Zonen werden von der Polizei und einem privaten Sicherheitsdienst kontrolliert. Nur Anwohner/-innen und Gewerbetreibende mit einer Ausnahmegenehmigung dürften in die Anwohnerzone einfahren. Die Sperrung beginne 2,5 Stunden vor Spielbeginn und endet kurz nach Spielbeginn.

Herr Semmler schlägt vor, dass die Bezirksvertretung sich an Herrn Oberbürgermeister Ullrich Sierau und den Ordnungsdezernenten, Herrn Stadtrat Dahmen sowie den Baudezernenten, Herrn Stadtrat Rybicki, wendet. Außerdem sollen die Dezernenten nach Möglichkeit in die nächste BV-Sitzung am 04.02.2020 eingeladen werden, um Lösungsansätze zu unterbreiten.

In der Diskussion wird deutlich, dass die Ausführungen von Herrn Bezirksbürgermeister Semmler auf große Zustimmung stoßen. Die SPD-Fraktion hält es perspektivisch für erforderlich, dass sich der BVB an den Kosten für Absperrungen, Sicherheitsdienste und Reinigung der Straßen, Grünflächen und anderer Bereiche angemessen beteiligt. Eine Berichterstattung in der nächsten BV-Sitzung wird begrüßt.

Beschluss:
Die BV-Hombruch beschließt einstimmig Folgendes:

1. Die BV-Hombruch wird sich an Herrn Oberbürgermeister Ullrich Sierau und den Ordnungsdezernenten, Herrn Stadtrat Dahmen, sowie den Baudezernenten, Herrn Stadtrat Rybicki, wenden und um Lösungsvorschläge bitten.

2. Der Ordnungsdezernent, Herr Stadtrat Dahmen sowie der Baudezernent, Herr Stadtrat Rybicki, werden zur nächsten BV-Sitzung am 04.02.2020, 15:00 Uhr, eingeladen. Sie werden gebeten, dem Gremium Lösungsvorschläge vorzustellen.


Zudem liegt dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch aus seiner Sitzung vom 04.02.2020 vor:

zu TOP 3.1
Parksituation bei BVB-Spielen im Wohngebiet DO-Schönau
hier: Berichterstattung durch Herrn Stadtrat Dahmen
(siehe Beschluss zu TOP 2.3 "Einwohnerfragestunde" der 42. BV-Sitzung vom 03.12.2019, Drucksache Nr.: 16307-19-E3)

Herr Semmler begrüßt Herrn Stadtrat Norbert Dahmen, Ordnungs- und Rechtsdezernent der Stadt Dortmund. Er bedankt sich bei ihm, dass er der Einladung der Bezirksvertretung Hombruch gefolgt ist. Anschließend führt er ins Thema ein. Er stellt die Frage, ob Maßnahmen umgesetzt werden können, die das verkehrswidrige Zuparken des Wohngebietes DO-Schönau verhindern können, wie z. B. Absperren des Wohngebietes oder zumindest einzelner Straßen, oder das Abschleppen verkehrswidrig abgestellter Fahrzeuge.

Herr Stadtrat Dahmen erklärt, Absperrungen in einem Stadtteil würden zu einem Verdrängungsprozess in andere Bereiche der Stadt führen. Es müsse ein ganzheitliches Konzept rund ums Stadion entwickelt werden.

Her Dahmen informiert über die derzeitige Personalausstattung des städtischen Ordnungsamtes für die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Die zurzeit 36 Mitarbeiter/-innen würden in zwei Schichten eingesetzt. Dies sei für das pulsierende Oberzentrum Dortmund zu gering. 12 weitere Stellen seien inzwischen bewilligt worden, um mehr Präsenz auf der Straße zeigen zu können. Dies reiche aber aus seiner Sicht immer noch nicht aus. Sein Ziel sei es, eine Aufstockung des Personals zur Überwachung des ruhenden Verkehrs im dreistelligen Bereich zu erreichen. Städte wie Köln, Düsseldorf und Gelsenkirchen seien für die Überwachung des ruhenden Verkehrs personell erheblich besser aufgestellt.

Versuche in der Vergangenheit, Personen auf dem Arbeitsmarkt zu gewinnen, die auf
30 Stundenbasis im Monat die BVB-Kontrollen am Wochenende unterstützen sollen, seien ergebnislos verlaufen.

Die Verkehrssituation bei BVB-Heimspielen sei im Januar 2020 im Verwaltungsvorstand der Stadt Dortmund diskutiert worden. Ergebnis: Ein großräumig angelegtes gemeinsames Konzept zur Verbesserung der Verkehrssituation rund ums Stadion soll erstellt werden. Beauftragt wurden das Stadtplanungs- und Bauordnungsamt, das Tiefbauamt, das Grünflächenamt und das Ordnungsamt. Auch das Chief Information/Innovation Office (CIO) beim Amt des Oberbürgermeisters wird am Konzept mitwirken.

Das großräumig angelegte Konzept zur besseren Verkehrssteuerung soll ein Absperrkonzept rund um das Stadion sowie alternative Maßnahmen beinhalten, wie z. B. den Kontrolldruck zu erhöhen, Grünflächen zu schützen und die Verkehrsführung durch ein Verkehrsleitsystem zu verbessern. Außerdem soll die Beschilderung optimiert werden.

Dazu wird eine Verwaltungsvorlage für die politischen Gremien erstellt, in der alle möglichen Alternativen mit den jeweiligen Auswirkungen beschrieben werden. Ein genaues Datum für die Fertigstellung der Vorlage könne er zum jetzigen Zeitpunkt nicht nennen.

In der ausführlichen Diskussion werden Fragen zur Beteiligung des BVB an der Bewältigung der Verkehrssituation, zum Abschleppen und zum Parken auf Grünflächen gestellt. Außerdem erfolgen Anregungen durch die Mitglieder der Bezirksvertretung Hombruch, wie z. B. die Verkehrswacht bei der Kontrolle der Absperrungen zu den Wohngebieten/Straßen einzusetzen oder Flatterband zu spannen, wie beim großen Trödelmarkt an der TU-Dortmund. Zu pflanzende Gehölze auf Grünflächen sollten robust sein, da sie ansonsten überfahren würden.
Auch sollte geprüft werden, ob nicht die Parkplätze rund ums Stadion eventuell mit Parkpaletten aufgestockt werden könnten, um weitere Parkplätze zu schaffen.

Um 15:45 Uhr unterbricht Herr Bezirksbürgermeister Semmler die Sitzung, um den zahlreichen anwesenden Anwohnerinnen und Anwohnern des Stadtteils DO-Schönau die Gelegenheit zu geben, Fragen an Herrn Stadtrat Dahmen zu stellen.

Nach Beantwortung der Fragen und Wiedereröffnung der Sitzung durch Herrn Bezirksbürgermeister Semmler um 16:00 Uhr wird von den Mitgliedern der BV-Hombruch besonders dringlich darauf hingewiesen, dass der Kontrolldruck aufrechterhalten bleiben muss. Fahrzeuge, die Rettungswege versperren oder Straßen blockieren, so dass Feuerwehr und Rettungswagen nicht mehr durchkommen, müssen zwingend abgeschleppt werden.

Herr Bezirksbürgermeister Semmler erklärt, das Gremium und sicherlich auch die anwesenden Anwohner/-innen des stark betroffenen Wohngebietes Schönau hätten nach seiner Einschätzung/Beobachtung den Eindruck gewonnen, dass das Parkproblem bei BVB-Heimspielen endlich gesamtstädtisch angegangen würde. Sie hoffen, dass schon bald mehr als bisher zur Entlastung der betroffenen Bereiche rund ums Stadion getan werden kann.

Danach bedankt sich Herr Bezirksbürgermeister Semmler bei Herrn Stadtrat Dahmen für sein Kommen.

Die Petent*innen Ruth Storchmann und Hans Jürgen Engel sind anwesend.

Frau Krause (Vorsitzende) begrüßt die Petent*innen und gibt bekannt, dass zur Eingabe eine Liste mit 143 weiteren Mitunterzeichner*innen vorliegt, die von den Ausschussmitgliedern eingesehen werden könne. Weiter gibt sie den Petent*innen die Gelegenheit ihre Eingabe zu erläutern.

Frau Storchmann führt aus, dass, als man den Antrag formuliert habe, noch nicht klar gewesen sei, wie sich die Stadt verhalten werde. Die Sache habe sich nun zeitlich etwas überschnitten, trotzdem habe man sich entschieden den Antrag aufrecht zu erhalten. Man wolle die Gelegenheit nutzen um einen großen Dank an die Stadtverwaltung Dortmund, an Herrn Dahmen und alle anderen Mitwirkenden zu richten, das Anliegen der Unterzeichner*innen, nach so vielen Jahren endlich ernst zu nehmen und Lösungen zu finden. Es sei den Petent*innen klar, dass diese Lösungen nicht noch in diesem Monat realisiert würden, aber man wolle auch deutlich machen, dass es natürlich im Interesse der Bewohner*innen Schönaus sei, dass das Konzept zeitnah realisiert werde.

Herr Dahmen (Stadtrat) macht deutlich, wie auch zuvor schon in der Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch, dass es sich hierbei um ein gesamtstädtisches Problem handele. Das Ziel der Verwaltung sei es, ein fachbereichsübergreifendes Gesamtkonzept zu erarbeiten. Dazu erklärt Herr Dahmen noch einmal in groben Zügen, was dieses Konzept beinhalten werde und wer daran beteiligt sein wird.

Nach der sich anschließenden Diskussion der Vertreter*innen aller Fraktionen des Ausschusses, fasst Frau Krause zusammen, dass allen klar sei, dass die derzeitige Situation nicht mehr hinnehmbar sei und dass so bald wie möglich etwas geschehen müsse. Man wisse nun, dass ein Gesamtkonzept in Arbeit sei und bitte Herrn Dahmen darum, die Sache gemeinsam mit Baudezernent Rybicki voranzutreiben, um das Konzept schnellstmöglich vorlegen zu können. Sie macht deutlich, dass der Ausschuss die Bürger*innen in ihrem Anliegen unterstütze und darauf hinwirke, dass es nun schnell vorwärts gehe, damit sich der Einsatz und die Geduld gelohnt hätten.


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Eingabe der Petent*innen, die Stellungnahme der Verwaltung, die Empfehlungen der Bezirksvertretung Hombruch, sowie die Ankündigung eines Gesamtkonzeptes zur Kenntnis.


zu TOP 2.2
Forstlicher Einschlag
Eingabe
(Drucksache Nr.: 16198-19)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Eingabe des Herrn Volker Heimel, NABU vor:




Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt außerdem folgende Stellungnahme der Verwaltung zur Eingabe vor:

Beschlüsse des Beirats bei der unteren Naturschutzbehörde zur Ausweitung der
Naturwaldzellen und Reduktion des Holzeinschlages sind nicht dokumentiert. Der
Landschaftsplan enthält keine Angaben zur Reglementierung des Holzeinschlages und der
Ausweitung der Naturwaldzellen.

In den Naturschutzgebieten des Stadtwalds Dortmund gibt es keine massiven
forstwirtschaftlichen Nutzungen.

Der Stadtwald Dortmund wird seit 1992 nach einem ökologischen Waldpflegeprogramm
bewirtschaftet. Grundlage der Bewirtschaftung ist ein mittelfristiger Betriebsplan nach dem
Landesforstgesetz NRW. Der Betriebsplan wurde in den Jahren 2014 und 2015 erstellt, gilt
für 10 Jahre, wurde von der unteren Forstbehörde genehmigt, ist am 14.09.2016 vom
Naturschutzbeirat und am 21.09.2019 vom Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und
Wohnen zur Kenntnis genommen worden.

Der Betriebsplan legt u. a. die nachhaltig aus dem Stadtwald zu entnehmende Holzmenge fest. Darüber hinaus werden die jährlich geplanten Holzfällmaßnahmen den politischen Gremien, der Öffentlichkeit, der Naturschutzbehörde und dem Naturschutzbeirat zur Kenntnis gegeben. Stellungnahmen der Waldbeauftragten des Naturschutzbeirates fließen in die Holzeinschlagsund Wirtschaftsplanung ein.

Auch in den Naturschutzgebieten wird die Waldpflege nach den Regeln der guten fachlichen
Praxis durchgeführt. Dies verhindert ein ungeregeltes Zusammenbrechen von Waldbeständen
und eine nachhaltige Sicherstellung der Schutz- und Erholungsfunktion des Waldes. Die
Waldbaumaßnahmen werden jährlich an die standörtlichen Gegebenheiten, wie veränderte
Wärme- und Bodenwasserverhältnisse dynamisch angepasst.

Die statisch geforderte Reduktion des Holzeinschlages ist kein geeignetes Mittel die
waldbaulich notwendigen Maßnahmen zum Erhalt der Wälder und ihrer Funktionen zu
gewährleisten.

Im Jahr 2013 hat der Rat der Stadt Dortmund ein Konzept zum Ausweisen von Flächen für
die natürliche Waldentwicklung im Stadtwald zur Kenntnis genommen und beschlossen, bis
zu 5 % des Stadtwaldes zum Schutz der Lebensräume von wildlebenden Tieren, Pflanzen und
sonstigen Organismen der natürlichen Waldentwicklung zu überlassen. Im Jahr 2014 hat die
Verwaltung im Einvernehmen mit der Biologischen Station Kreis Unna / Dortmund und
Vertreterinnen und Vertretern des ehrenamtlichen Naturschutzes 18 Waldflächen mit einer
Größe von zusammen 131,5 Hektar für eine natürliche Waldentwicklung ausgewiesen.

Im Konzept ist ein Monitoring vorgesehen. Erkenntnisse aus dem Monitoring können genutzt
werden, um z. B. zusätzliche Flächen für eine natürliche Waldentwicklung auszuweisen, die
Größe oder den Zuschnitt bestehender Flächen zu ändern oder Flächen aufzugeben, wenn von ihnen z. B. ungewünschte oder schädliche Folgen für den Naturhaushalt ausgehen. Zurzeit erfasst die Biologische Station Kreis Unna / Dortmund im Auftrag der Verwaltung die für das langfristige Monitoring notwendigen Naturaldaten auf ausgewählten Flächen. Für die
Entscheidung, ob es sinnvoll bzw. notwendig ist, weitere Flächen für die natürliche
Waldentwicklung auszuweisen, sollten die Ergebnisse des Monitorings abgewartet werden.

Der Petent Volker Heimel ist anwesend.

Frau Krause (Vorsitzende) begrüßt den Petenten und gibt ihm die Möglichkeit, seine Eingabe zu erläutern.

Herr Heimel erläutert seinen Antrag, die forstliche Nutzung, d.h. die Anzahl an Festmetern zu halbieren und die Fläche an geschützten Naturwaldzellen zu verdoppeln. Die Wald-AG des NABU arbeite mit der Forstbehörde zusammen. Der NABU sprühe blaue Fledermäuse an Bäume, damit diese Höhlenbäume geschützt würden, was im Großen und Ganzen gut funktioniere. Jedoch ergäben sich nun durch die Klimakrise und den Wegfall bestimmter Baumarten ganz neue Aspekte, die dazu führen sollten die forstliche Nutzung der Dortmunder Naturschutzgebiete deutlich zu hinterfragen. Er erklärt warum es aus seiner Sicht verheerende Folgen für die Insekten- und Vogelwelt habe, wenn weiter in dem Maße geforstet werde.

Frau Noltemeyer (Fraktion B‘90/Die Grünen) macht deutlich, dass ihre Fraktion das Ziel dieser Eingabe ausdrücklich unterstütze. Man habe dazu in der Vergangenheit bereits Anträge im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AUSW) gestellt, die abgelehnt worden seien. Das von der Verwaltung angekündigte Monitoring des bestehenden Konzeptes werde ihre Fraktion nutzen und die Diskussion um eine Ausweitung weiter führen.

Herr Vetter (FB 60) führt aus, dass die Verwaltung eine schriftliche Beantwortung zur Eingabe vorgelegt habe, in der die Kernpunkte genannt worden seien. Herr Heimel habe einen bunten Strauß an Punkten genannt - zu denen Herr Vetter im folgenden Stellung nimmt und die entsprechenden Maßnahmen der Stadt Dortmund detailliert erklärt. Das angesprochene Monitoring laufe, wenn diese Ergebnisse vorlägen, würden entsprechende Entscheidungen diskutiert und getroffen.

Herr Goosmann (SPD-Fraktion) erklärt die Aufgabe dieses Petitionsausschusses und appelliert an den Petenten diese zu berücksichtigen, auch im Hinblick auf die Ressourcen der Stadtverwaltung und des fachlichen Sachverstandes dieses Ausschusses. Es fehle bei den Eingaben Herrn Heimels oftmals der Bezug zur Aufgabe dieses Ausschusses. Hinzu komme, dass erkennbar sei, dass die Themen zusätzlich und aktuell Gegenstand im Fachausschuss AUSW seien.

Frau Noltemeyer (Fraktion B‘90/Die Grünen) und Herr Zweier (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) heben in diesem Zusammenhang die Bedeutung dieses Ausschusses hervor, der sowohl für die Beteiligung der Bürger an Politik von großer Wichtigkeit sei, als auch der Politik die Möglichkeit gäbe, bereits gefasste Beschlüsse zu überdenken.

Frau Krause bittet Herrn Heimel zu bedenken, dass der Ausschuss hier - wie auch schon bei vergangenen Eingaben - der Stellungnahme der Verwaltung folgen würde, da sich diese offensichtlich schon sehr ausführlich und mit breiter Beteiligung, mit diesen Themen befasst habe.


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Eingabe des Petenten und die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 2.3
Anregung "Torgauer Brücke"
Eingabe
(Drucksache Nr.: 14451-19)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Eingabe des Herrn Klaus Dillmann vor:



Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt außerdem folgende Stellungnahme der Verwaltung an Herrn Dillmann, sowie ein Schreiben an die Mitglieder der Bezirksvertretung Hörde zur Eingabe vor:

Sehr geehrter Herr Dillmann,
ich nehme Bezug auf Ihr Schreiben aus Mai diesen Jahres. Die verspätete Antwort bitte ich zu
entschuldigen. Sie schlagen vor, das Fragment der „Torgauer Brücke“ auf dem Friedensplatz
aufzustellen. Für diese Anregung vielen Dank.
Die Planungsverwaltung hat bereits im Jahr 2018 grundsätzlich geprüft, welche Aspekte bei
einer Aufstellung des Brückenelements im öffentlichen Raum zu beachten wären. In dem in
der Anlage beigefügten Schreiben aus August 2018 an die Mitglieder der Bezirksvertretung
Hörde wurde u.a. darauf hingewiesen, dass mit einer Verlegung des Fragments an einen
öffentlichen und somit frei zugänglichen Ort auch eine erhöhte Verkehrssicherungspflicht
einhergeht. Somit könnte das Brückenfragment nicht frei stehen, sondern müsste eingezäunt
werden. Zudem wären mit dem Brückenstück unkalkulierbare Bauwerksunterhaltungskosten
verbunden. Das Tiefbauamt, in dessen Zuständigkeit die Unterhaltung fallen würde, kann
diese Kosten nicht übernehmen. Zudem wäre das Fragment auf jeder öffentlichen Fläche
einzuzäunen, was den städtebaulichen und stadtgestalterischen Mehrwert drastisch reduziert.
Unter Berücksichtigung der o.g. Aspekte kann der von Ihnen vorgeschlagene Standort auf
dem Friedensplatz stadtseitig leider nicht befürwortet werden.

An die Mitglieder der August 2018
Bezirksvertretung Hörde
Auftrag der Bezirksvertretung Hörde an die Verwaltung bezüglich der Verlegung des
Fragments der „Torgauer Brücke“
Drucksache Nr.: 05848-16 und 05848-16-E1
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Planungsverwaltung war mit dem Auftrag betraut worden, mögliche Standortalternativen
auf dem PHOENIX West Gelände für das Fragment der Torgauer Brücke zu identifizieren
und auf eine Eignung zu prüfen.
Bevor allerdings konkrete Standorte betrachtet werden konnten, hat das Tiefbauamt zunächst
den Erhaltungszustand des Brückenfragments untersucht. Nach einer ersten rein visuellen
Prüfung kommt das Tiefbauamt zu dem Ergebnis, dass das Brückenteil in seinem jetzigen
Zustand standsicher und die eigentliche Konstruktion von der Substanz her in einem
verhältnismäßig guten Zustand ist. Es ist vor allem die Beschichtung zu erneuern und mit
einem Korrosionsschutz zu versehen, da sonst die Dauerhaftigkeit des Bauwerks gefährdet ist. Auch die scharfkantigen bzw. spitzen Stahlteile müssten entfernt sowie bei einer
Standortverlegung ein entsprechendes neues Fundament erstellt werden.
Ferner weist der Fachbereich darauf hin, dass mit einer Verlegung des Fragments an einen
öffentlichen und somit frei zugänglichen Ort auch eine erhöhte Verkehrssicherungspflicht
einhergeht. Somit könnte das Fragment nicht frei stehen, sondern müsste eingezäunt werden.
Zudem gehen mit dem Brückenstück unkalkulierbare Bauwerksunterhaltungskosten einher,
weshalb das Tiefbauamt, in dessen Zuständigkeit die Unterhaltung fallen würde, die
Übernahme ablehnt.
Auf Grund dieses Ergebnisses fand keine weitergehende Standortprüfung auf PHOENIX
West statt. PHOENIX West ist ein Standort mit einem eigenständigen Profil von besonderer
gestalterischer Qualität. Aus diesem Grund gibt es eigens dafür formulierte
Gestaltungsregelungen, denen nach Auffassung der Planungsverwaltung nicht durch ein
eingezäuntes Brückenfragment entsprochen werden würde. Ferner gibt es auch keinen
originären Bezug zu dem Standort, da die Brücke nicht dort gefertigt wurde.
Grundsätzlich besteht das Problem des Einzäunens auf jeder öffentlichen Fläche, was den
städtebaulichen und stadtgestalterischen Mehrwert drastisch reduziert. Demzufolge wird der
zuletzt vorgeschlagene Standort im Bereich Willem van Vloten Str./Dessauerstr. von der
Verwaltung ebenfalls nicht befürwortet.
Um dem Fragment der Torgauer Brücke eine entsprechende Wertschätzung und
Aufmerksamkeit zukommen zu lassen und vor allem auch eine bessere Zugänglichkeit zu
ermöglichen, schlägt die Verwaltung vor, es auch weiterhin in privater Hand zu belassen.
Nachfragen bei möglichen Interessenten z.B. aus der Stahlbranche oder ähnlichen
Produktionsbetrieben wären zu initiieren. Alternativ wäre auch die Ausstellung in einem
Museum bzw. im Außenbereich eines Museums (bspw. des Hoesch Museums) denkbar, wo
es u.U. frei stehen und nicht zum Nachteil des Erscheinungsbildes eingezäunt werden müsste.

Der Petent Klaus Dillmann ist nicht anwesend.

Frau Kleinhans (SPD-Fraktion) hebt die Bedeutung des Denkmals „Torgauer Brücke“ hervor, für deren Aufstellung sie seit Jahren kämpfe. Es sei schade, dass es aufgrund der „Sicherungsbedenken“ in der Ecke vergammle. Auf dem Friedensplatz habe es jedoch nichts zu suchen, es sei von der Fa. Hoesch gebaut worden und solle daher auch in diesem Kontext seinen Platz finden.

Herr Zweier (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) erklärt, dass sich seine Fraktion mit dem Vorschlag der Verwaltung, die Torgauer Brücke auf dem Gelände des Hoesch-Museums aufzustellen, anfreunden könne. Man stelle sich hier allerdings die Frage nach welchen Kriterien und von wem die Bewertung einer Verkehrssicherungspflicht vorgenommen werde, wenn etwas im öffentlichen Raum aufgestellt würde.

Frau Krause (Vorsitzende) bestätigt, dass die Beantwortung der Fragen von Herr Zweier zu Protokoll genommen wird.

Herr Urbanek (AfD-Fraktion) berichtet, dass er vermute, dass in diesem Falle weniger die „Verkehrssicherungspflicht“ als die in der Stellungnahme angesprochenen „Bauwerksunterhaltungskosten“ eine Rolle spielten. Ihm sei bis dato nichts darüber bekannt gewesen, dass sich ein Teil der Torgauer Brücke in Dortmund befände und er sei auch der Meinung, dass es an exponierter Stelle aufgestellt werden müsse.


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Eingabe des Petenten, die Stellungnahme, sowie das Schreiben der Verwaltung zur Kenntnis.


Im Nachgang zum Protokoll ergibt sich laut Tiefbauamt bei Anlagen im öffentlichen Raum immer die Frage nach der Verkehrssicherheit. Die sich daraus zu entwickelnde Zuständigkeit der Verkehrssicherheit richtet sich in der Regel aus dem Grund der "Zur Schaustellung" beziehungsweise der Benutzung. Bei einer Brücke, die eine verkehrsverbindende Funktion hat, ist es die Fachsparte 66/4-2, bei einer Grünanlage, einem Kinderspielplatz StA 63, bei Flächen im öffentlichen Raum der Bereich 66/6. Im vorliegenden Fall könnten die Fragmente der "Torgauer Brücke" als Kunst im privaten/öffentlichen Raum gesehen werden. Hier sieht man aber keine der vorgenannten Organisationseinheiten in der Pflicht im Sinne ihrer ordinären Aufgaben.


zu TOP 2.4
Kostenloses Schulticket für Dortmunder Grundschulen
Eingabe
(Drucksache Nr.: 15489-19)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Eingabe der Petentin Frau Ute Kehse vor:




Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt außerdem folgende Stellungnahme der Verwaltung zur Eingabe vor:

die Schulleitung der Aplerbecker-Mark-Grundschule regt an, für die Durchführung von
Exkursionen im Dortmunder Stadtgebiet ein kostenloses Schüler*innenticket einzuführen, um
den Aufwand für den Kauf und den Einsatz von Einzelfahrausweisen zu minimieren. Es wird
auf das Modell in Berlin verwiesen.
Das Schüler*innenfahrkostenrecht richtet sich nach dem jeweiligen Landesrecht, so dass das
Berliner Modell nicht ohne weiteres auf Dortmund übertragen werden kann. In Nordrhein-
Westfalen gilt die auf Basis des § 97 Absatz 4 Schulgesetz NRW erlassene Schülerfahrkostenverordnung (Name gemäß Gesetz ohne geschlechterspezifische Bezeichnung).
In der Schülerfahrkostenverordnung ist in Abhängigkeit zur Entfernung zwischen Wohnort
und Schule geregelt, wer einen Anspruch auf Erstattung der Kosten für die Transportkosten
hat. Eine Verpflichtung zum Transport selber wird dem Schulträger nicht aufgetragen. Der
Schulträger hat das jeweils günstigste Transportmittel zu finanzieren. Das ist in der Regel der
öffentliche Personennahverkehr. Daher hat die Stadt Dortmund mit den Dortmunder
Stadtwerken eine Vereinbarung zur Ausgabe des Schoko-Tickets geschlossen. Das Schoko-
Ticket wird – wie oben beschrieben - in Abhängigkeit zur Entfernung zwischen Wohnort und
Schule zum Eigenteil von 12,- €* herausgegeben und ermöglicht als Monatskarte die Nutzung
des kompletten öffentlichen Personennahverkehrs in der Preisstufe D (kompletter
Verkehrsverband Rhein-Ruhr - VRR).
*Der Preis gilt bei einem anspruchsberechtigten Kind. Das zweite Kind zahlt 6,- € und ab dem dritten Kind ist das Schoko-Ticket kostenfrei.
Für Schulkinder, die die Voraussetzungen nach der Schülerfahrkostenverordnung nicht
erfüllen, kann bei den Dortmunder Stadtwerken auf Basis der Vereinbarung mit der Stadt
Dortmund das Schoko-Ticket zum Preis von 37,35 € erworben werden. Das ist gegenüber der
vergleichbaren Monatskarte (YoungTicketPlus Preisstufe D) zum Preis von 62,20 € eine
erhebliche Vergünstigung.
Zusätzlich bietet die Stadt Dortmund den kostenfreien Schülerspezialverkehr über Schulbusse
an, wenn die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs (öPNV) nicht möglich oder nicht
zumutbar ist. Dies trifft insbesondere für die Beförderung der Schulkinder zu den
Förderschulen auf dem Dortmunder Stadtgebiet zu. Für die Beförderung zu außerschulischen
Lernorten, wie z.B. Sportanlagen oder die Jugendverkehrsschule am Fredenbaumpark,
werden ebenfalls Schulbusse eingesetzt, die für die Schulkinder und das Lehrpersonal
kostenfrei sind.
Die kostenfreie Ausgabe eines Tickets für den öffentlichen Personennahverkehr ist derzeit
nicht vorgesehen und könnte nur im Rahmen einer geklärten Kostenübernahme bspw. durch
das Land NRW erfolgen.
Die Idee der Ausgabe eines Klassentickets kann nicht realisiert werden, da die Dortmunder
Stadtwerke kein entsprechendes Tarifangebot haben. Die Dortmunder Stadtwerke bieten für
die Nutzung auf dem Smartphone die App „DSW21“ an, welche den vereinfachten Kauf von
Tickets ermöglicht. Die Abwicklung ist hier einfacher als im manuellen Verfahren und
zusätzlich wird ein vergünstigtes Zehnerticket angeboten, welches ausschließlich über die
App erworben werden kann. Die jeweils preisgünstigste Ticketart muss dann im Einzelfall
von der Schule ermittelt werden.

Die Petentin Frau Ute Kehse ist nicht anwesend.

Frau Dr. Goll (CDU-Fraktion) bittet darum die Angelegenheit dem Schulausschuss zur Kenntnis zu geben. Sie sei irritiert darüber, dass die Schule sage, sie müsse Tickets kaufen, gleichzeitig aber Frau Schneckenburger berichte, dass es für die Beförderung zu außerschulischen Lernorten die Möglichkeit gebe, Schulbusse kostenfrei zu nutzen. Sie stellt daher folgende Nachfrage: In der Petition wurde der Ausdruck „Ausflug“ gewählt, welche Bedingungen müssen vorliegen, um die kostenfreien Schulbusse nutzen zu können und unter welchen Voraussetzungen sind die Schulen darauf angewiesen Tickets zu kaufen?

Herr Sack (FB 40) informiert darüber, dass es bestimmte „außerschulische Lernorte“ in Dortmund gebe, die regelmäßig angefahren würden. Hier nennt Herr Sack das Schulbiologische Zentrum in Hombruch sowie den Jugendverkehrsgarten im Fredenbaumpark. „Ausflüge“ würden hingegen nicht finanziert werden können, da diese nicht mit dem schulischen Auftrag direkt zu tun hätten und dies das Schülerfahrtkostengesetz nicht zulasse.

Frau Dr. Goll fragt nach, ob es demnach von einer schlüssigen Begründung der Lehrkraft, zum konkreten schulischen Bezug abhängig sei, ob man den kostenfreien Schulbus nutzen könne?

Herr Sack bestätigt dies. Wenn ein konkreter schulischer Auftrag vorliege und die Veranstaltung einen pädagogischen Charakter habe, ferner vor Ort pädagogisch betreut werde, könnten die Schüler*innen kostenfrei, auf Antrag der Schulleitung, zu einem solchen Lernort gebracht werden. Über die kostenfreie Beförderung entscheidet der Fachbereich Schule (40/2-2). Es sei daher angebracht, den Antrag frühzeitig zu stellen.

Herr Dr. Reinbold (FDP-Fraktion) gibt zu bedenken, dass er bezweifle, dass dies allen Schulen bekannt sei und macht daher den Vorschlag, die Schulen über ein Rundschreiben darüber zu informieren.

Frau Krause (Vorsitzende) hält dies auch für sinnvoll, zumal hierdurch die Arbeit engagierter Lehrer*innen unterstützt würde und richtet an Herrn Sack die Bitte dies zu organisieren, der seine Einwilligung dazu signalisiert. Zudem bittet sie Herrn Sack, die Antworten auf die im Laufe der Diskussion gestellten Fragen im Nachgang zu Protokoll zu geben.

Herr Fuß (Fraktion B‘90/Die Grünen) erklärt, dass sich seine Fraktion eine größere Lösung wünsche. Es müsse hier, ähnlich wie bei den Studenten ein Ticket zu einem angemessenen Preis, ohne Differenzierung wie aktuell beim Schoko-Ticket der Fall, zur Verfügung gestellt werden. Die Last müsse den Lehrer*innen und den Eltern genommen werden.

Herr Zweier (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) fragt nach, was ein „Ausflugsziel“ zu einem „außerschulischen Lernort“ qualifiziere? Außerdem interessiere ihn die finanzielle Betrachtung: Gibt es ein Budget? Wieviel wird hierfür jährlich ausgegeben? Muss man eventuell das Budget erhöhen, wenn man beispielsweise weitere Orte zu außerschulischen Lernorten qualifiziert?


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Eingabe der Petentin und die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


Im Nachgang zum Protokoll gibt Herr Sack folgende Information zur Kenntnis:

Aufstellung Schülerfahrkosten
Gesamtkosten Schülerbeförderung für 2019 ca. 12.500.000 €
Aufteilung:
- anteilige Kosten Schokoticket pauschal ca. 8.800.000,00 €
- Kosten Schülerspezialverkehr ca. 3.700.000,00 €

- Im Schülerspezialverkehr werden Schülerinnen und Schüler schultäglich von Förderschulen und Regelschulen zu immer wiederkehrendem lehrplanmäßigen Unterricht am anderen Lernort, zum Beispiel zum Schwimmen oder anderen Sportstätten, da hier der Unterricht nicht am Schulstandort stattfinden kann, befördert. Diese Fahrten werden vom Fachbereich Schule organisiert und durch den Schulträger Stadt Dortmund beglichen.

- Fahrten darüber hinaus, zum Beispiel Schulwanderungen, Besichtigungen, Schullandheimaufenthalte, Schulfeste, Theaterbesuche etc. sind nach § 7 Abs. 3 Schülerfahrkostenverordnung nicht erstattungsfähig und werden daher auch nicht vom Schulträger übernommen. Diese Fahrten müssen von der Schule selbst organisiert und finanziert werden.

- In einzelnen Ausnahmefällen kann im Rahmen der Verkehrserziehung klassenweise ein Satz Flohtickets incl. eines Lehrertickets zum Erlangen von Fahrpraxis im ÖPNV auf Antrag der Schulleitung schriftlich beim Fachbereich Schule angefordert werden.


zu TOP 2.5
Verkehrssituation Haberkamps Vöhde
Eingabe
(Drucksache Nr.: 16211-19)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Eingabe des Petenten Gerhard Latterner vor:

Gerhard Latterner Dortmund, 22.11.2019
An den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden

Herstellung eines Gehweges auf der nördlichen Seite der Haberkamps Vöhde im
Einmündungsbereich Haberkamps Vöhde/ Haberlandstraße (siehe Anlage 4)

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich musste bzw. muss immer wieder feststellen, dass die Wegeverbindung von der
Haberlandstraße über die Straße “Haberkamps Vöhde“ zum S- Bahnhof Do- Nette-
Oestrich für Fußgänger und insbesondere für Kinder, Eltern und -teile mit Kindern und/
oder Kinderwagen sowie für mobilitätseingeschränkte Personen erhebliche Gefahren birgt.
Seit Anfang 2015 versuche ich deshalb mit Eingaben bei der Bezirksvertretung und der
Verwaltung zu erreichen, dass der lt. rechtsverbindlichem Bebauungsplan Mg 120
ausgewiesene 1, 50 m breite Gehweg auf der nördlichen Seite der Haberkamps Vöhde
-ein Teilstück in einer Länge von ca. 30 m wurde nicht ausgebaut- bebauungsplankonform
(siehe Anlage 4) hergestellt wird und dies dann zu einer Behebung der Gefahrensituation
führt.
Die Verwaltung lehnt die Fertigstellung des Gehweges entsprechend des B- planes mit
Hinweis auf die Stellungnahme des Beigeordneten der Stadt Dortmund für Bauen und
Infrastruktur vom 21.08.2015 (s. Anlage 2) immer wieder und für mich nicht nachvollziehbar
ab. Zudem wird das Ergebnis eines am 27.09.2016 stattgefundenen Ortstermins
(siehe Anlage 3) mit Vertretern der Bezirksvertretung, einem Vertreter des Tiefbauamtes
und dem Antragsteller ignoriert.
Das Tiefbauamt scheint weiterhin, immer noch ohne nachvollziehbaren Grund, nicht gewillt
zu sein eine Fertigstellung des Gehweges entsprechend des rechtsverbindlichen Bebauungsplans zu prüfen/ vorzunehmen und teilt auch meine Sorgen bezüglich der hier von mir gesehenen Gefahren nicht.
In Anbetracht meiner Beobachtungen vor Ort, wende ich mich jetzt an Sie, in der Hoffnung,
dass Sie sich dieser Sache annehmen und dass von dem Ausschuss eine
Entscheidung getroffen wird, der zu einer Beseitigung der Gefahrensitution führt.

Beigefügt habe ich eine Darstellung des Sachverhaltes und insbesondere einen Hinweis
auf die nicht richtige Stellungnahme der Fachbehörde vom 21.08.2015. (siehe Anlage 1)

Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Latterner
Anlagen: Anlage 1 bis Anlage 5



Anlage 1
Sachverhalt
Herstellung eines Gehweges auf der nördlichen Seite der Haberkamps Vöhde im
Einmündungsbereich Haberkamps Vöhde/ Haberlandstraße (siehe Anlage 4)

Auf der nördlichen Gehwegseite der Haberkamps Vöhde ist im Einmündungsbereich “Haberkamps Vöhde/ Haberlandstraße“ ein ca. 30 m langer und 1, 50 m breiter “Grünstreifen“ nicht als Gehweg hergerichtet worden. Es fehlt somit der Lückenschluss zwischen dem von dem S- Bahnhof Do--Nette- Oestrich ( barrierefreier Zugang zu den Gleisen) kommenden bis zur östlichen Ecke des ehemaligen Betriebshof- Grundstückes ausgebauten Gehweges bis zum Gehweg Haberlandstraße. Bedingt durch das fehlende Gehwegstück wechseln die Fußgänger um zum S- Bahnhof zu kommen bzw. vom S- Bahnhof kommend die Straßenseite im Kurvenbereich der Haberkamps Vöhde. Hier bestehen schlechte Sichtverhältnisse für Gehwegbenutzer, Radfahrer und Autofahrer gleichermaßen und führen zu Gefahrensituationen.
Da auch keine Gehwegabsenkungen vorhanden sind, ist insbesondere für Personen mit Kindern und/ oder Kinderwagen sowie für mobilitätseingeschränkte Personen ein zügiges und gefahrloses Queren der Straße nicht möglich.
Verschärft hat sich die Situation zwischenzeitlich noch dadurch, dass die Autos oft von der
Einmündung bis zum Kurvenbereich die südliche Fahrbahn in ganzer Länge beparken.
(siehe Anlage 5)

Hinweis zur Stellungnahme der Fachverwaltung an die Bezirksvertretung Mengede vom
21.08.2015. (siehe Anlage 2)
Ich möchte darauf hinweisen, dass diese Stellungnahme nicht richtig und zudem längst durch den Ortstermin am 27.09.2016 (siehe Anlage 3) überholt ist.
Richtig angegeben sind im Schreiben lediglich die im Bebauungsplan ausgewiesenen Daten: 5,50 m breite Fahrbahn und beidseitig Gehwege in einer Breite von 1, 50 m.
Der südliche Gehweg wurde und ist nicht in einer Breite von 1, 90 m ( Nicht richtig gemessen? Erfindung? ) ausgebaut worden. Alle weiteren daraus gezogenen Schlussfolgerungen sind somit
nicht richtig.
Zur Aussage des Schreibens „Es ist festzustellen, dass sich die Situation bereits seit vielen Jahren so darstellt, ohne das es zu Auffälligkeiten gekommen ist“, Folgendes: Beim Ortstermin am 27.09.2016 wurden von allen Beteiligten Gefahrenpotentiale gesehen. (siehe Anlage 3)
Der nördliche Gehweg endet mit einer Breite von 1, 50 m, ca. 30,0 m vor Erreichen des Gehweges “Haberlandstraße“. Ich bin der Meinung, dass auch im weiteren Verlauf, wie im B- plan ausgewiesen, ein Ausbau mit einer Breite von 1, 50 m möglich ist.
Unverständlich ist mir hier vor allen Dingen, warum man sich dagegen sträubt zumindest die beim Ortstermin festgelegte Grenzvermessung in einer Länge von ca. 30,0 m durchzuführen.
Nicht zu verstehen ist auch, dass man am barrierefreien Zugang zum S- Bahnhof Nette-
-Oestrich ebenerdig auf den lt. Bebauungsplan bis zur Haberlandstraße vorgesehenen Gehweg kommt. Der Weg endet dann nach ca. 150 m ohne dass man barrierefrei von diesem Gehweg herunter bzw. auf ihn hinauf kommt.










Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt außerdem folgende Stellungnahme der Verwaltung nebst Anlage vor:

mit der o. g. Eingabe hat sich das Tiefbauamt befasst.

Herr Latterner sieht in der Wegeverbindung von der Haberlandstraße über die Straße
Haberkamps Vöhde zum S-Bahnhof Dortmund-Nette-Oestrich ein erhebliches Gefahrenpotential und bittet um die bebauungsplankonforme Herstellung des o. g. Gehweges.
Herr Latterner hat sich hierzu bereits mehrfach an die Bezirksvertretung Dortmund-Mengede
und an das Tiefbauamt gewandt.
Das Tiefbauamt hat ihm am 22.10.2019 abschließend geantwortet, dass der von ihm
beschriebene Sachverhalt allen Beteiligten bereits seit längerer Zeit bekannt ist. Außerdem
wurde er auf den bereits erfolgten, beiderseitigen Schriftwechsel und die außerdem erfolgten
Befassungen der Bezirksvertretung sowie eine gemeinsame Ortsbesichtigung mit der Bezirksvertretung hingewiesen. Zur Vermeidung weiterer Wiederholungen im Zusammenhang mit der Einschätzung der Sachlage durch die Fachverwaltung wurde auch erneut die Herrn
Latterner bekannte Stellungnahme des damaligen Dezernenten Herrn Lürwer vom 21.08.2015
an die Bezirksvertretung erwähnt, die ich zu Ihrer Kenntnis in Kopie als Anlage beifüge.

Es bleibt festzuhalten, dass die Straße Haberkamps Vöhde auf Grundlage des seit dem
16.05.1981 rechtkräftigen Bebauungsplanes Mg 120 - Wachteloh hergestellt wurde. Auf
Grund des seinerzeit nicht realisierbaren Grunderwerbs einer für den Ausbau benötigten
Grundstücksfläche konnte der nördliche Gehweg allerdings nicht vollständig hergestellt
werden. Aus diesem Grunde lautet auch die Formulierung des Ausführungsplanes vom
23.09.2002:“…Die Festsetzungen des Ausbauplanes stimmen im Wesentlichen mit den
Festsetzungen des Bebauungsplanes Mg 120 überein. Die Abweichungen sind mit den
Bestimmungen des § 125 Abs. 3 BauGB vereinbar….“

Der südliche Gehweg ist ausgebaut und besitzt eine Ausbaubreite von 1,90 m, der nördliche
- wie dargestellt - nicht vollständig. Er endet zudem ca. 27,50 m vor der Anbindung an die
Haberlandstraße vor einem großen Baum.

Diese Situation stellt sich bereits seit vielen Jahren so dar, ohne dass es zu Auffälligkeiten
gekommen ist. Die bauliche Qualität der Straße erfordert derzeit keine Sanierung und es wäre
zudem unverhältnismäßig, den Baum zu fällen, um auf der Nordseite den Gehweg vollständig
ausbauen zu können. Es wurde daher der Bezirksvertretung vorgeschlagen, den
Gehwegausbau auf der Nordseite bis zu einer erforderlichen Grundsanierung der Straße in
diesem Abschnitt zurück zu stellen.

Die Bezirksvertretung hat dies am 30.09.2015 zur Kenntnis genommen und dem Vorschlag
auch nicht widersprochen. An der Sachlage hat sich zwischenzeitlich keine Veränderung
ergeben. Die dargestellte Verfahrensweise ist deshalb - auch in Kenntnis der diversen
Eingaben von Herrn Latterner in dieser Angelegenheit - weiterhin die Handlungsgrundlage
der Verwaltung.

Ich erlaube mir, angesichts der dargestellten Zusammenhänge der Bezirksvertretung Mengede eine Kopie der Eingabe von Herrn Latterner und meiner heutigen Stellungnahme zur Kenntnis zu geben.

Für Rückfragen in der behandelnden Ausschusssitzung steht Ihnen Herr Herrmann vom
Tiefbauamt zur Verfügung.




Der Petent Gerhard Latterner ist nicht anwesend.

Frau Noltemeyer (Fraktion B‘90/Die Grünen) weist darauf hin, dass ihre Fraktion das Problem für Fußgänger*innen auch sehe und die Einschätzung des Petenten teile. Die Ansprüche der Fußgänger*innen und ihr Sicherheitsbedürfnis hätten sich verändert. Radfahrer*innen und Fußgänger*innen forderten heute mehr Fläche ein, was auch Ziel klimapolitischen Handelns sein sollte. Die Stellungnahme der Verwaltung würde dem nicht gerecht. Sie stelle daher folgenden Antrag:
„Die Verwaltung wird aufgefordert, ein Konzept zu erarbeiten, wie man mit geringem finanziellen Aufwand und unter Schutz des vorhandenen großen Baumes, die Situation baulich zur Sicherheit von Fußgänger*innen verbessern kann.“
Vorstellbar wäre hier, so Frau Noltemeyer, eine Querungshilfe mit abgesenktem Bordstein.

Herr Tölch (SPD-Fraktion) berichtet, dass es sich um seinen Wahlkreis handele und er über Ortskenntnis verfüge. Es gäbe dort nur ein sehr geringes Verkehrsaufkommen und die Fußgänger*innen hätten auf der anderen Straßenseite einen ausreichenden Fußweg. Das einzige Manko sei in der Tat die S-Bahn-Haltestelle, aber auch hierfür sei es nicht zwingend erforderlich, auf dieser Seite ebenfalls einen Fußweg zu haben. Im Bebauungsplan sei der Ausbau des Weges zwar vorgesehen, aber man habe dringlichere Probleme - auch im nahen Umfeld - und könne eine Dringlichkeit hier weder mit der Sicherheit von Fußgänger*innen und Radfahrer*innen, noch mit klimapolitischen Zielen begründen.

Herr Herrmann (FB 66) bestätigt, dass es hier keinerlei Gefahrenpotential gebe. Er versichert, dass die Verwaltung handeln würde, wenn eine Unsicherheit oder gefährdende Situation vorläge. Die Straße sei gering befahren und es habe auch auf Nachfrage bei der Polizei, bisher dort keine Vorfälle gegeben. (Die Polizei registriere Fälle in denen es zu körperlichen Verletzungen komme.) Man verweigere sich hier nicht, sondern stelle die Sache zugunsten dringenderer Maßnahmen zurück.

Frau Krause (Vorsitzende) lässt über den Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen abstimmen.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden lehnt den Antrag mehrheitlich, gegen die Stimmen der Fraktion B‘90/Die Grünen ab.


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Eingabe des Petenten und die Stellungnahme der Verwaltung, nebst Anlage zur Kenntnis.


zu TOP 2.6
Geplanter Umbau der Herrmannstraße
Eingabe
(Drucksache Nr.: 16022-19)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Eingabe des Petenten Karl-Heinz Kibowski vor:

geplanter Umbau der Hermannstr. / gepl. Beseitigung des südl.Gehwegs = fahrläsige
Gefährdung der Fußgänger

Sehr geehrte Damen und Herren,
auch wenn der Umbau, die jetzige Planung, am 13.7.2017 vom Rat beschlossen wurde, ist das kein Hinderungsgrund für eine noch mögliche Änderung, zumal in dem Bereich noch keine Bauarbeiten begonnen haben.
Der Rat hatte auch beschlossen, das ehem. Museum am Ostwall abzureißen. Doch engagierte Bürger haben sich dann für den Erhalt des Gebäudes eingesetzt und daraus wurde mit kleinen Umbauten das Baukunstarchiv NRW. Genauso kann der Rat beschließen, dass an der Hermannstraße der südliche Gehweg zwischen Wenzelstraße und Am Stift erhalten bleibt oder etwas anders neu angelegt wird.
An der Hermannstr., Ecke Wenzelstraße müssten alle Fußgänger, die von der Südeite der Hermannstr./ der dortigen Fußgängerzone und alle Fußgänger, die aus der Wenzelstraße bzw. zuvor aus der Wiggerstr. kommen, wie auf Kommando auf die Nordseite wechseln, auch wenn sie im weiteren Verlauf, östlich der Kreuzung Faßstr./Am Stift, ein Ziel wieder auf der Südseite haben. Bzw. ebenso in Gegenrichtung. Und das für nur ca 70 m; nur so kurz ist die Strecke zwischen der Wenzelstr. und dem jetzigen südlichen Ampelüberweg Am Stift, wo
der Gehweg beseitigt werden soll.
Wenn, wie die Ausbauplanung zeigt, die südliche Baumreihe beseitigt wird und deren Fläche und die des jetzigen Gehwegs zur Fahrbahn wird, dann wird die Hermannstr. östlich der Wenzelstr. auf der Südseite genauso aussehen wie westlich davon, wo es auch keine Bäume gibt, und wird daher als Verlängerung der Fußgängerzone erscheinen und eben durch diese Sichtweise erst recht von Fußgängern begangen werden!
Im weiteren Verlauf würden die Fußgänger dann aber merken, dass Autos auf der Fläche vor der Ampelkreuzung stehen, kein/ kaum noch Platz für Fußgänger zwischen den Autos und dem rechten/ südlichen Straßenrand vorhanden ist. So wird es Konflikte zwischen Fußgängern und Autofahrern geben. Und unabhängig, ob Autos vor der Ampelkreuzung stehen oder auch nicht, würden Fußgänger, die bis dorthin gekommen sind, plötzlich feststellen, dass der bisherige beampelte Fußgängerüberweg über Am Stift fehlt. Zumindest bei geringem Autoverkehr ist damit zu rechnen, dass Fußgänger dann trotzdem hier -ungeregelt/ illegal- die Straße überqueren werden, weil es zu umständlich ist, erst die Hermannstr. vom südlichen zum nördlichen Gehweg an der Ampel überqueren zu müssen und dann die Faßstr. am nur noch dort vorhandenen Überweg zu queren.
Durch die Beseitigung des südlichen Gehwegs, durch die Fehlplanung der zuständigen Ämter wird solch ein Verhalten der Fußgänger verursacht – nicht durch böswilliges Fehlverhalten der Fußgänger. Denn das natürliche, selbverständliche Verhalten von Fußgängern ist, dass sie auf derselben Straßenseite weitergehen wollen, wenn sie dort im weiteren Verlauf wieder ein Ziel haben. Und zudem werden die Fußgänger durch den Wegfall der Baumreihe, wie zuvor geschrieben, erst recht veranlasst, auf der Südseite weiterzugehen.
So ergibt die Planung eine fahrläsige Gefährdung der Fußgänger. Die zuständigen Ämter handeln hier sogar grob fahrlässig, weil ich in wiederholten Eingaben auf dieses durch die Fehlplanung verursachte Fehlverhalten hingewiesen habe und keine Antwort erhalten habe, wie dies zu verhindern sei, die Verwaltung wider besseren Wissens die Gefährdung in Kauf nehmen will. So ist das Fehlverhalten nicht zu verhindern und daher muss es auch weiterhin an der Hermannstr., Südseite zw. Wenzelstr. und Am
Stift eine Gehweg geben.
Nicht nur alle Mitarbeiter in den beiden zuständigen Ämtern, angefangen vom Sachbearbeiter bis zu den beiden Amtsleitungen und den beiden zuständigen Dezernenten, sind schuld an der fahrlässigen Gefährdung der Fußgänger, wenn sie die Planung nicht ändern. Ebenso schuld sind dann auch alle Politiker, Bezirks- und Ratsvertreter, wenn sie jetzt keine Änderung mehr beschließen, die Fehlplanung der Verwaltung weiterhin akzeptieren.
Die Begründung der Verwaltung, dass der südliche Gehweg entfallen müsse, weil bei einer Bürgerversammlung ein breiter Überweg über die Faßstr./Am Stift gewünscht wurde, ist nicht überzeugend. Denn die Verwaltung muss die Vor- und Nachteile von solchen Vorschlägen prüfen und der Wunsch nach einem breiten Überweg auf der Nordseite muss nicht zwangsläufig die Beseitigung des südlichen Gehwegs und südlichen Überwegs bedeuten. Viele Bürger haben sich bei der Versammlung auch dazu geäußert, auf den Umbau der Faßstr. mit der einen überbreiten Fahrspur zu verzichten, aber dieser Vorschlag wurde nicht berücksichtigt.

Auf meine Eingabe (Drucksache Nr.: 09375-17) zur Beibehaltung des südlichen Gehwegs hat sich am 14.11.2017 keiner der Bezirksvertreter in Hörde ausgesprochen. Meine weitere Eingabe an den Oberbürgermeister am 19.Juni 2018 hat dieser nicht beantwortet, stattdessen an die BV Hörde weitergeleitet (Drucksache Nr.: 09375-17-E2). Und die hat sich dann am 11.9.2018 gar nicht mehr damit befasst mit dem Hinweis auf deno.g. Ratsbeschluss.
Der Planungsdezernent Herr Wilde schrieb mir im Brief vom 11.Dez. 2018, dass er zu der jetzigen Planung keine Alternative sieht. In meiner Eingabe zum B-Plan Hö 281, Drucksache Nr.: 15065-19, Punkt 8.16, habe ich zwei alternative Lösungen beschrieben. In der Eingabe hatte ich auch noch geschrieben:
„Null-Variante reicht auch – Beibehaltung des Ist-Zustandes
In meinen Schreiben habe ich erklärt, dass auch die jetzigen Breiten genügen würden, es gibt keine Hundertschaften von Fußgängern, für die hier der Platz geschaffen werden müsste. Auch bei dieser Null-Variante kann über die Faßstr. ein breiter und geradliniger Überweg von 5-6 m geschaffen werden.
- Meine Vermutung: Planungsamt und Tiefbauamt haben vor Ort festgestellt, dass im besagten Abschnitt die Hermannstr. nicht mehr in gutem Zustand ist (Oberfläche Fahrbahn und Gehwege, Baumvierecke) und daher in den nächsten Jahren eine Instandsetzung notwendig ist. Stattdessen willl die Verwaltung die Entscheidungsträger, Politiker und Mitarbeiter in Ministerien, davon überzeugen, dass hier grundsätzlich ein Umbau mit anderer Verkehrsführung notwendig sei. Dann kann die Stadt für den Umbau einen großen Zuschuss von z.B. 50 % aus Bundes-/ Landesmitteln erhalten, wogegen sie bei Instandsetzung die Kosten selber zu 100 % zahlen müsste. Solch eine finanzielle Trickserei zulasten einer Verschlechterung der Fußgängerführung ist inakzetabel“
Die Beseitigung des südlichen Gehwegs ist eine Fehlplanung zu Lasten der Fußgänger, auch wenn es die Planer gut meinen mit dem breiten Überweg auf der Nordseite. Solche gut gemeinten Fehlplanungen hat es immer wieder gegeben.
Ich nenne hier nur das Beispiel Fußgängerunterführung an der Ardeystr. am Max-Planck-Gymnasium. Diese gut gemeinte, aber umständliche Unterführung wurde wenig angenommen, die Fußgänger sind auf kurzem Weg direkt über die Straße gegangen, haben sich nicht so verhalten wie es die Planer gedacht hatten. Daraus hat die Verwaltung gelernt und so wurde in diesem Jahr eine Fußgängerampel für die einfache Straßenüberquerung gebaut. Entsprechend ist die Fehlplanung an der Hermannstr. jetzt noch rechtzeitig zu ändern statt erst in späteren Jahren.

Die Amtsleiterin des Tiefbauamtes, Frau Uehlendahl, schrieb in ihrem blog https://www.stadtradeln.de/
index.php?&id=2520&sr_city_id=6396 , Tag 14, dass „viele Radfahrer*innen es mit den Verkehrsregeln nicht so genau nehmen. Hilft vielleicht wirklich nur, die Infrastruktur so zu gestalten, dass die Radfahrer*innen gar kein Regelverstoß begehen müssen.“
Genauso muss an der Hermannstr. die Infrastruktur so geplant und gebaut werden, dass die Fußgänger keinen Regelverstoß begehen. D.h. der südliche Gehweg zwischen Wenzelstr. und Am Stift muss beibehalten werden und ebenso die Fußgängerampel über Am Stift.

Um die Situation der Hermannstr. noch einmal anders zu beschreiben: westlich der Wenzelstr. gibt es eine Fußgängerzone, wo die Fußgänger überall gehen können - auf der einen Straßenseite, auch auf der anderen Straßenseite und mitten auf der Straße. Ebenso eine Fußgängerzone östlich Faßstr./Am Stift, wo die Fußgänger überall gehen können. Aber im Zwischenbereich von weniger als 100 m dürften Fußgänger nach der Planung nur noch auf der Nordseite gehen. Das wäre ganz deutlich eine Verschlechterung der Bewegungsmöglichkeiten, der Erlebnisqualität, der sog. Urbanität im Hörder Zentrum. Bei dem geplanten „breiten“ Gehweg auf der Nordseite handelt es sich in Wirklichkeit um zwei getrennte Gehwegbereiche: der bisherige Weg entlang der Häuser von etwa 2,5 m, dann kommt der Streifen mit den Bäumen, der kein Gehweg ist, und daneben soll dann ein neuer
Gehweg von 3 m Breite angelegt werden. Das ist kein breiter Gehweg von 5,5 m.

Für ein fußgängerfreundliches Dortmund-Hörde
K.-H. Kibowski
Anlagen: -meine Eingabe vom 18.Okt. 2017 an die BV Hörde
-meine Eingabe vom 19.Juni 2018 an den Oberbürgermeister

Betreff: Umbau Hermannstraße- Änderungen: Der südliche Gehweg der Hermannstraße zwischen Wenzelstr. und Am Stift muss beibehalten werden
Datum: Tue, 19 Jun 2018 15:48:03 +0200
Von: Karl-Heinz Kibowski <kibowski@dokom.net>
An: oberbuergermeister@dortmund.de

Stadt Dortmund
Herrn Oberbürgermeister Ullrich Sierau
Sehr geehrter Herr Sierau,
in der Antwort, BV Hörde, 6.3.2018, TOP 12.7, (Drucksache Nr.: 09375-17-E1), auf meine Eingabe vom 18.Okt. 2017, Anlage, ist die Verwaltung nicht auf meine Bedenken eingegangen, dass der geplante Wegfall des südlichen Gehwegs zu Fehlverhalten der Fußgänger führen kann.
Damals hätte ich gleich deutlicher werden sollen, was ich hier nachhole: ich weise hin auf die unzulänglichen Berücksichtigung der Wegemöglichkeiten für Fußgänger am Media-Markt in Hörde. Dort hat sich bezüglich des Fußverkehrs die Verwaltung nicht mit Ruhm bekleckert, sondern Fehler gemacht. Im B-Blan VEP Hö 274 zum Media-Markt war zu lesen, S.18: „Die Seekante wird im Abschnitt zwischen Alfred-Trappen-Straße und Faßstraße auf eine Spur zurückgebaut, um am zukünftigen Eingang zum Elektro-Fachmarkt die Überquerung für Fußgänger zu erleichtern. Damit ist der Elektro-Fachmarkt für Fußgänger gut an die südlich angrenzende Fußgängerzone angebunden.“ Tatsächlich hat keine Erleichterung stattgefunden. Ein Pflanzbeet wurde an der Seekante gegenüber dem Eingang zum Elektro-Fachmarkt angelegt. Als sich dort Trampelpfade bildeten, wurde die Fläche mit Sträuchern beplanzt und eingezäunt statt einen direkten Weg für Fußgänger zu schaffen. Zur geringfügigen Erleichterung wurden dann die Fahrradständer wieder abgebaut, die zuvor
östlich des Planzbeets eingebaut worden waren. Weil es immer noch keine direkte Verbindung vorliegt, gehen Fußgänger hier auch mitten über die Kreuzung.
Und noch eine weitere Fehlplanung: Im B-Plan war auch ein Zebrastreifen am Eingang des Geschäftes über die Alfred-Trappen-Str. vorgesehen. Erst auf Nachfrage der BV Hörde musste die Verwaltung erklären, dass dieser nach der StVO gar nicht zulässig ist. D.h. eine illegale Vorgabe im B-Plan.
Jetzt wieder zur Hermannstraße. Auf dem Spannband in einer Gasse der Alfred-Trappen-Str. ist jetzt ganz öffentlich zu lesen: „Die Kreuzung Hemannstraße wird besonders großzügig umgestaltet, um das Hörder Zentrum enger mit dem Seegebiet zu verbinden. Von der
Fußgängerzone in der City führt ein verbreiteter Bürgersteig bis zur Faßstraße, die er in voller Breite überquert. Auf der anderen Seite schließt er die neue Fußgängerzone an, die weiter über de Rudolf-Platte-Weg bis zum PHOENIX-See führt.“ Anlage: Foto Spannband
Da wird also genau das beschrieben, was ich meiner Eingabe genannt hatte: „zum Nutzen hauptsächlich für die Touristen.“ Es wird so getan, dass der verbreiterte Bürgersteig da sein müsse für Hundertschaften von Touristen, die dauernd über die Faßstraße gehen müssten. Da ist in Wirklichkeit nicht der Fall; Einzelpersonen und Kleingruppen gehen von der City zum Phoenix-See, aber keine Hundertschaften. Zudem überzeugt die Aussage nicht, dass hier nur noch ein breiter Überweg mit Beseitigung des anderen Gehwegs notwendig sei, um das Hörder Zentrum enger mit dem Seegebiet zu verbinden. Denn noch weitere Verbindungen sind geplant, z.B. eine aufwändige über die Nagelschmiedegasse und andere Überwege über die Faßstr. Die Touristen werden bevorzugt, aber der Alltagsfußverkehr der Bewohner von Hörde wird behindert.
Durch den Wegfall des südlichen Gehwegs müssen dort auch die vorhandenen Bäume beseitigt werden, die südliche der beiden Baumreihen. Zur „Anpassung an den Klimawandel“ gab es drei aufwändige Veranstaltungen in Hörde, zuständig: Dezernent Herr Wilde. Ein Ergebnis der Veranstaltung zum Klimawandel war: zur Schattenwirkung Bäume pflanzen. Durch die Planung hier an der Hermmanstraße werden aber vorhandene Bäume beseitigt, und für diese Planung ist derselbe Dezernent zuständig ...Die jetzt hier noch beidseitig vorhandenen Bäume, Foto: Hermannstr-Allee-Charakter- geben diesem Abschnitt der Hermannstr. eine Art Allee-Charakter, ein von Stadtplanern auch oft gewünschtes Gestaltungselement.
Die möglichen Folgen bei nur einem Bürgersteig habe ich in meiner Eingabe beschrieben: „Fehlverhalten“ der Fußgänger und auch der Autofahrer, die auf dem Stiftsplatz parken und z.B. zum Cabaret Queue gehen. Wenn es bei der vorgelegten Planung bleibt, dann wird es ein ähnliches chaotisches Zufußgehen geben wie bei der Fehlplanung für Fußgänger am
Media-Markt. Um das zu verhindern, bitte ich Sie, die vorgelegte Planung mit nur einem Gehweg zu stoppen.
Der nördliche Gehweg hier an der Hermannstr. ist mind 2,6 m breit (13 Pflastersteine). Das reicht für Einzelpersonen und Kleingruppen von der Hörder City zum Phoenix-See. Der südliche ist nur 1,9 m breit, 9 ½ Pflastersteine. Hier ist eine Verbreiterung leicht möglich, z.B. um einen halben Meter, wenn die Büsche, die zwischen Gehweg und Stiftsplatz stehen, weiter Richtung Stiftsplatz umgepflanzt werden. Meine mehrfachen Beobachtungen haben gezeigt, dass beide Gehwege etwa in gleichem Maße von den Fußgängern genutzt werden
Die Planung mit dem nur noch einen Gehweg ist eine rein ideologische Planung, um das Leuchtturmprojekt Phoenix-See besser mit der Hörder City zu verbinden. Aber wie ausgeführt, ist diese Planung nicht erforderlich und schädlich für den Alltagsfußverkehr der Bewohner von Hörde. Auf meine Eingabe erwiderte die Verwaltung: „zumal die mit unzumutbar betitelte „Umwegung“ sich auf nicht einmal 20 m beläuft“. Schon das würde erfahrene Stadtpaner aufschrecken, denn erfahrene Planer wissen, dass Fußgänger sehr umwegempfindlich sind; Fußgänger gehen an kreuzenden Weg zur Abkürzung diagonal über sich anbietende Grünflächen, so dass sich dort Trampelpfade bilden. Aber noch schlimmer ist, dass das natürliche sich Fortbewegen verhindert wird. Wenn man auf der einen Straßenseite geht und hat ein Ziel 200 m weiter auf derselben Seite, dann ist es unnatürlich, zweimal die Straßenseite zu wechseln, herumzueiern. Aber genau das velangt die vorliegende Planung; diese Planung drängt den Fußgängern ohne zwingenden Grund ein unnatürliches Verhalten auf.
Daher noch einmal: stoppen Sie die vorgelegte Planung; setzen Sie sich dafür ein, dass beide Gehwege erhalten bleiben, z.T. etwas zugunsten des Fußverkehrs verändert. Ansonsten wird es eine Verschlimmbesserung des jetzigen Zustands geben – eine Verschwendung von Steuergeldern für den fehlerhaften Umbau.

Für ein fußgängerfreundliches Dortmund-Hörde
K.-H. Kibowski, Teutonenstr. 22, 44263 Do-Hörde, 19.Juni 2018

Eingabe aus der Bürgerschaft zum Umbau Faßstr.
Der südliche Gehweg der Hermannstraße zwischen Wenzelstr. und Am Stift muss
beibehalten werden
an die Bezirksvertretung Do-Hörde
z.Kts.: 1) Tiefbauamt, 2) Fußgänger- und Fahrradbeauftragter Herr Menke
3) StA64 Frau Linnebach, Herr Dreiskämper 4) Stadtteilbüro Hörde
Sehr geehrte Damen und Herren,
durch Ihre Beschlüsse vom 27.8.d.J. zum Umbau der Faßstraße und Umgebung muss ein
neuer Plan erstellt werden, der Plan mit Stand 12.4.17 muss geändert werden. Dann
können auch noch weitere Änderungen vorgenommen werden. Hiermit widerspreche ich
der Planung, den Gehweg auf der Südseite der Hermannstr. zw. Wenzelstr. und Am Stift
entfallen zu lassen und daür auf der Nordseite von Alfred-Trappen-Str. bis Faßstraße
einen etwa doppelt so breiten Gehweg wie bisher, aber eben nur noch einen einzigen
Gehweg für Fußgänger anzubieten.
Ein breiter Gehweg auf der Nordseite ist gut gemeint und im Prinzip zu begrüßen. Aber
diese „Nordroute“ bevorzugt die Wegebeziehung Fußgängerzone - Phönixsee und
umgekehrt, zum Nutzen hauptsächlich für die Touristen. Für den Alltags-Fußverkehr von
der Südseite der Hermannstr., von der Fußgängerzone westlich Faßstr./ Am Stift
kommend, zu Zielen ebenfalls auf der Südseite der Hermannstr. östlich Faßstr./ Am Stift
bedeutet der entfallene Gehweg, dass alle Fußgänger auf der Hermannstr. in Höhe
Wenzel-/ Alfred-Trappen-Str. auf den nördlichen Gehweg wechseln müssen statt einfach
geradeaus weiter gehen zu können. Und nach Überqueren der Faßstr. müssen sie dann
wieder auf die Südseite wechseln. Das zweimal Wechselnmüssen statt einfach geradeaus
weiter gehen zu können bedeutet Umwege, ein Herumeiern, ist unnatürlich. Ich nenne hier
zwei Wegebeziehungen, die nicht mehr einfach und direkt zu gehen wären. Z.B. vom
Ärztehaus/Alte Apotheke zur Volksbank Am Stift. Oder weitläufiger von Bewohnern an der
Phoenixseestr., die über die Hörder-Bach-Allee auf der Südseite der Hermannstr,
ankommen und dann zu Zielen auch auf der Südseite der Hermannstr Ärztehaus/ Alte
Apotheke/ Telekomladen gehen wollen.
Die Nahmobilität, das Zufußgehen soll gefördert werden. Der entfallene Gehweg ,
das zweimalige Wechseln der Straßenseite, kein direktes Gehen mehr von A nach B, die
aufgezwungenen Umwege sind aber kontraproduktiv dazu.
Durch den Wegfall des südlichen Gehwegs entlang der Hermannstr. ist auch der
südliche Ampelüberweg über Am Stift entfallen. Dieser ist aber nötig für autofahrende
Kunden, die auf dem Stiftsplatz parken, also auf der Westeite Am Stift,
und dann östlich Am Stift auf der südlichen Hermannstr. dortige Geschäfte/
Betriebe besuchen wollen. Ich nenne hier z.B. das das Cafe Sternberg, die Firma
Reinberg, das Cabaret Queue. Wenn die Autofahrer vom Parkplatz kommen und den
westlichen Gehweg Am Stift erreicht haben, muss es von dort einen geregelten Überweg
auf die Ostseite geben. Dieser ist aber wegggeplant worden. Das hat zur Folge, dass Am
Stift ungeregelt überquert wird oder verlangt wird, an der Kreuzung Hermann-/ Faßstr./
Am Stift dreimal über Eck gehen zu müssen statt wie bisher einen einzigen, direkten
Überweg auf der Südseite der Kreuzung zu haben. Siehe Anlage.
Ich wiederhole: Ein breiter Gehweg auf der Nordseite der Hermannstr. zwischen
(Wenzel-/)Alfred-Trappen-und Faßstr. ist planerisch gut gemeint. Aber offensichtlich haben
die Planer nicht die beiden Nachteile erkannt, wenn der südliche Gehweg entfällt, und
die sich daraus ergebenden Fehlverhalten:
1) dass Fußgänger, von der Südeite der Fußgängerzone der Hermannstr kommend, ab
Wenzelstr. einfach auf der Fahrbahn weitergehen würden und in Konflikt geraten mit den
Autos auf der Fahrbahn,
2) dass nach dem Parken auf dem Stiftsplatz die Autofahrer dann als Fußgänger
irgendwie über die dreistreifige Straße Am Stift huschen/ springen/ hüpfen würden, um von
der West- auf die Ostseite zu kommen.
Zur Vemeidung von solchem Fehlverhalten muss der südliche Gehweg an der
Hermannstr. entlang des Stiftsplatzes und muss auch der Fußgängerüberweg über Am
Stift beibehalten werden.
PS: An der Kreuzung Hermannstr./Faßstr. Am Stift sind im o.g. Plan vom 12.4. noch keine
Abbiegemöglichkeiten/ Aufstellflächen/ Ampeln für linksabbiegende Radfahrer, a) von
Faßstr. zur östlichen Hermannstr, b) von Am Stift in die westliche Hermannstr. eingetragen.
Auch diese Details müssen noch ergänzt werden.
Für ein fußgänger- und fahrradfreundliches Dortmund
K.-H. Kibowski, Teutonenstr. 22 , 44263 Do-Hörde Tel. 0231/ 75 39 38



Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt außerdem folgende Stellungnahme der Verwaltung zur Eingabe vor:

mit der o. g. Eingabe hat sich das Tiefbauamt befasst.
Herr Kibowski sieht in der aktuellen und politisch beschlossenen befindlichen Umbauplanung der Hermannstraße eine „fahrlässige Gefährdung der Fußgänger“ und regt zum wiederholten Mal an, in der Hermannstraße den südlichen Gehweg zwischen Wenzelstraße und Am Stift sowie die dortige Fußgängerampel beizubehalten.
Bei der Umbauplanung für die Hermannstraße wurden seitens der Stadtplanung sowohl die Aspekte „städtebauliche Ziele“ und „grundsätzliche stadtgestalterische Zielvorstellungen“ als auch die Einbeziehung heutiger und künftiger Quell-Ziel-Beziehungen berücksichtigt. Zu der Planung erfolgte die Beteiligung der Ortspolitik und auch der Hörder Bürger/innen. Ebenso wurde sie mit der Straßenverkehrsbehörde abgestimmt. Letztlich wurden die aktuellen Umbaupläne am 13.07.2017 vom Rat beschlossen und sind damit die Handlungsmaxime der Verwaltung.
Die von Herrn Kibowski in seiner Eingabe vom 07.09.2019 erneut angeführten Argumente sind wiederholt geprüft und diskutiert worden. Im Ergebnis bleibt festzuhalten, dass durch die aktuelle Planung keine Verkehrsgefährdung für Fußgänger/innen entsteht, weshalb die Verwaltung weiterhin kein Erfordernis erkennt, die beschlossenen Planungen zu ändern.
Für Rückfragen in der behandelnden Ausschusssitzung steht Ihnen Herr Herrmann vom Tiefbauamt zur Verfügung.

Der Petent Karl-Heinz Kibowski ist anwesend.

Frau Krause (Vorsitzende) begrüßt den Petenten und gibt ihm die Möglichkeit, seine Eingabe zu erläutern.

Herr Kibowski teilt mit, dass er die Stellungnahme des Dezernenten mit Unverständnis zur Kenntnis nehme. Es fehle immer noch die Erklärung, wie die Verwaltung vorhabe zu verhindern, dass Fußgänger*innen, die von der Südseite der Herrmannstraße kämen und an die Wenzelstraße gelangen wollten, weiter gingen obwohl dort kein Bürgersteig mehr sei. Er macht Vorschläge, wie beide Gehwege erhalten bleiben könnten und regt an, den gefassten Beschluss, als Beitrag zur Förderung des Fußverkehrs, im Rahmen des Masterplans Mobilität 2030, zu berücksichtigen und neu zu bewerten.

Frau Kleinhans (SPD-Fraktion) erklärt, dass die Herrmannstraße eine Straße sei, die für den Anwohner- und Lieferverkehr erhalten bleiben müsse. Sie führt aus, dass die jetzige Lösung, aufgrund verschiedener Gesichtspunkte die beste Lösung sei, von der alle profitierten.

Herr Weber (CDU-Fraktion) führt an, dass sich die CDU-Fraktion der Umbaumaßnahme an der Faßstraße, bekanntermaßen noch nicht habe anschließen können. Er könne auch nicht verstehen, warum man den Gehweg dort wegfallen lassen wolle, es fehle in der Stellungnahme der Verwaltung eine detaillierte Begründung für die Erforderlichkeit.

Herr Herrmann (FB 66) erläutert, dass das Planungskonzept vorsehe auf der Nordseite einen möglichst breiten Überweg zu haben. Die Hauptprämisse sei die Entstehung eines durchgängigen Konzeptes, hin zum Phönixsee gewesen. Das Manko, dass der Gehweg auf der Südseite entfalle sei verschmerzbar, da der Weg ohnehin kaum genutzt würde, weil Fußgänger*innen mit einem südlichen Ziel über den Stiftsplatz liefen. Die Planungskonzepte seien nicht nur mit der Bürgerschaft diskutiert worden, sondern auch mit Arnsberg als Zuwendungsgeberin abgestimmt, wodurch die Belange der Nahmobilität eine besondere Berücksichtigung gefunden hätten. Es ließen sich immer Argumente sowohl für die eine, als auch für die andere Lösungsvariante finden. Die Verwaltung setze nun die Entscheidung um, die in mehrheitlicher Abstimmung mit der Bürgerschaft beschlossen wurde.

Frau Krause lässt im Ausschuss darüber abstimmen ob man den Ausführungen der Verwaltung folgen wolle und stellt fest, dass dies einstimmig, bei Enthaltung der Fraktionen von CDU und AfD, der Fall sei.


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Eingabe des Petenten und die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


3. Anträge und Stellungnahmen der Verwaltung

zu TOP 3.1
Herkunft jugendlicher Intensivtäter
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 16208-19-E1)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung auf die Bitte um Stellungnahme der AfD-Fraktion aus der Sitzung vom 10.12.2019 vor:

folgende Fragestellungen wurden durch die AfD-Fraktion im Ausschuss für „Bürgerdienste,
öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden an die Verwaltung gerichtet und werden
wie folgt beantwortet:
1. Wie viele der vom HdJR in 2018 betreuten Intensivtäter hatten eine deutsche
Staatsbürgerschaft?
Von insgesamt 63 im Jahr 2018 betreuten jungen Menschen hatten 35 eine deutsche
und 9 neben der deutschen eine weitere Staatsangehörigkeit.
2. Wie viele der vom HdJR in 2018 betreuten Intensivtäter hatten einen
Migrationshintergrund?
Dieses Kriterium wird aufgrund der Definitionsunschärfe statistisch nicht erfasst.
3. Wie viele der vom HdJR in 2018 betreuten Intensivtäter hatten eine nicht-deutsche
Staatsbürgerschaft oder waren staatenlos?
Von insgesamt 63 im Jahr 2018 betreuten jungen Menschen hatten 18 eine nichtdeutsche
Staatsbürgerschaft. Bei einem jungen Menschen war die Staatsangehörigkeit
nicht zu klären.
4. Wie viele der vom HdJR in 2018 betreuten Intensivtäter hatten neben der deutschen
Staatsbürgerschaft eine weitere Staatsbürgerschaft?
Von den insgesamt 63 im Jahr 2018 betreuten jungen Menschen hatten 9 neben der
deutschen Staatsangehörigkeit eine weitere Staatsangehörigkeit.


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 3.2
Abgelehnte Asylbewerber in Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 16406-20)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahme der AfD-Fraktion vor:

Die Bundesregierung erklärte auf Anfrage der Linkspartei (Drucksache 19/13393):
„Zum 30. Juni 2019 waren im Ausländerzentralregister 679.216 Personen mit einem abgelehnten Asylantrag erfasst.“ 38,1 Prozent von ihnen haben trotzdem eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung. Bei 38, 4 Prozent ist diese befristet. Für 23,5 Prozent der abgelehnten Asylbewerber heißt es in der Antwort der Regierung: „Sonstiges (zum Beispiel Duldung, kein Status gespeichert).“ Der Großteil der abgelehnten Asylbewerber (405.001) lebt seit mehr als sechs Jahren in Deutschland.

Die AfD-Fraktion bittet um Beantwortung folgender Fragen:

- Wie viele abgelehnte Asylbewerber halten sich in Dortmund auf?

- Wie viele abgelehnte Asylbewerber leben seit mehr als sechs Jahren in Dortmund?

- Wie viele ausreisepflichtige Ausländer leben mit einem Duldungsstatus in Dortmund?

- Wie viele ausreisepflichtige Ausländer in Dortmund erhielten eine Duldung aufgrund einer familiären Bindung zu Duldungsinhabern, die ihre Duldung wegen fehlender Reisedokumente oder medizinischer Gründe besitzen (Bitte um Aufschlüsselung nach Personenanzahl und Jahr, beginnend ab 2014)?

- Wie viele ausreisepflichtige Ausländer in Dortmund erhielten eine Duldung aus humanitären oder persönlichen Gründen (Bitte um Aufschlüsselung nach Personenanzahl und Jahr, beginnend ab 2014)?


Die Stellungnahme der Verwaltung ist für die nächste Sitzung zugesagt.


zu TOP 3.3
Bleiberecht
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 16500-20)
hierzu -> Bleiberecht
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 16500-20-E1)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion B‘90/Die Grünen vor:

die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet die Verwaltung unter dem o.g. Punkt um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Wie viele Menschen leben aktuell mit Duldung in Dortmund (bitte nach Aufenthaltsdauer in Jahren angeben)?

2. Wie oft hat die Ausländerbehörde seit 2017 auf Grundlage der §§ 25, 25a und 25b des Aufenthaltsgesetzes ein Bleiberecht erteilt (bitte Anzahl anhand der einzelnen Paragraphen angeben)?

3. Wie wendet die Verwaltung die Anwendungshinweise des MKFI NRW zum §25b Aufenthaltsgesetz zugunsten der betroffenen Menschen an?

4. Wie viele Mitarbeiter*innen stehen der Ausländerbehörde für die individuelle Prüfung von Aufenthaltserlaubnissen nach §§ 25, 25a und 25b des Aufenthaltsgesetzes zur Verfügung?

5. Im Haushalt des Landes werden für 2020 insgesamt 5 Millionen Euro für zusätzliche Personalstellen bei Kommunen und Kreise zur Verfügung gestellt. Damit sollen die kommunalen Ausländerbehörden bei der Umsetzung der §§25, 25a und 25b des Aufenthaltsgesetzes unterstützt werden. Wann und mit welchem Ergebnis hat die Verwaltung entsprechende Gelder beantragt?

Begründung:
Bundesweit leben über 150.000 Menschen mit einer sogenannten Duldung, viele von ihnen seit vielen Jahren. Damit sind sie zwar formal ausreisepflichtig, ihre Abschiebung ist aber ausgesetzt, weil sie aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht durchgeführt werden kann. Eine Duldung ist damit kein gesicherter Aufenthaltsstatus. Sie wird immer nur für eine begrenze Zeit erteilt und muss dann erneuert werden. Viele Betroffene leben auf dieser Grundlage seit vielen Jahren in Deutschland, eine wirkliche Integration ist für sie kaum möglich. Zugänge zu Arbeitsstellen und Wohnungen, aber auch zu Integrationskursen sind erschwert bzw. unmöglich. Für viele der langjährig geduldeten Menschen bietet nur die Umwandlung der Duldung in ein Bleiberecht für ihre Familien und Kinder eine gesicherte Perspektive. Das Aufenthaltsgesetz bietet mit § 25 (Aufenthalt aus humanitären Gründen), §25a (Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten Jugendlichen und Heranwachsenden) und § 25b (Aufenthaltsgewährung bei nachhaltiger Integration) Möglichkeiten, unter bestimmten Voraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen. Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration NRW hat im vergangenen Jahr Anwendungshinweise herausgegeben, mit denen die Ausländerbehörden insbesondere zur stärkeren Nutzung des §25b Aufenthaltsgesetz angehalten werden.


Die Stellungnahme der Verwaltung ist für die nächste Sitzung zugesagt.


zu TOP 3.4
Neuregelungen Prostitutionsschutzgesetz
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 16617-20)

Die SPD-Fraktion zieht den o. g. TOP zurück.


zu TOP 3.5
Amtshilfe bei der Beitreibung von Zahlungsrückständen des Beitragsservices von ARD/ ZDF/ Deutschlandradio
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 16620-20)
hierzu -> Amtshilfe bei der Beitreibung von Zahlungsrückständen des Beitragsservices von ARD/ ZDF/ Deutschlandradio
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 16620-20-E1)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahme der AfD-Fraktion vor:

die AfD-Fraktion bittet um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Leistet die Stadt Dortmund dem Beitragsservice von ARD/ZDF/Deutschlandradio Amtshilfe bei der Beitreibung von Zahlungsrückständen?

2. Wenn ja, in wie vielen Fällen war dies im Jahr 2019 der Fall?

3. Welche Kosten entstanden der Stadt Dortmund durch den jeweiligen Vollstreckungsvorgang?

4. Auf welche rechtliche Grundlage stützt die Stadt Dortmund ihre Hilfstätigkeit, stellte das LG Tübingen doch bereits 2016 fest, dass dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk keine Behördeneigenschaft zukäme?
5. Leistete die Stadt Dortmund in den Jahren 2014-2018 Amtshilfe bei der Vollstreckung säumiger Beitragsrückstände, vormals GEZ-Beitrag genannt? Es wird um Aufschlüsselung nach Jahr und Anzahl der Fälle gebeten.
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt hierzu folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

die Verwaltung nimmt zu der Anfrage wie folgt Stellung:

1. Leistet die Stadt Dortmund dem Beitragsservice von ARD/ZDF/Deutschlandradio Amtshilfe bei der Beitreibung von Zahlungsrückständen?

Die Stadt Dortmund leistet Amtshilfe bei der Beitreibung von Zahlungsrückständen. Rechtsgrundlage hierfür ist der § 10 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages.

2. Wenn ja, in wie vielen Fällen war dies im Jahr 2019 der Fall?

In 2019 wurden 11.326 Amtshilfeersuchen vom Beitragsservice von ARD/ZDF/Deutschlandradio an die Stadt Dortmund übermittelt.

3. Welche Kosten entstanden der Stadt Dortmund durch den jeweiligen Vollstreckungsvorgang?

Die Kosten für den jeweiligen Vollstreckungsvorgang lassen sich nicht konkret beziffern. Dies hängt davon ab, ob die Forderung des Beitragsservices zusammen mit einer eigenen städtischen Forderung beigetrieben werden kann und vom Zahlungsverhalten des Schuldners. Je eher der Schuldner auf eine Beitreibungsmaßnahme zahlt, desto geringer sind die Kosten, die anfallen.

Der Fachbereich 21 hat in 2019 überprüft, ob eine strukturelle Unterfinanzierung vorliegt. Dabei hat sich ergeben, dass eine Kostendeckung nach Erhöhung der Bearbeitungspauschale für diesen Bereich vorliegt. Die vom Beitragsservice in 2019 überwiesene Pauschale betrug insgesamt 419.062,- Euro.

4. Auf welche rechtliche Grundlage stützt die Stadt Dortmund ihre Hilfstätigkeit, stellte das LG Tübingen doch bereits 2016 fest, dass dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk keine Behördeneigenschaft zukäme?

Die Rechtsfrage ist abschließend zu Gunsten der gesetzlichen Regelungen entschieden.

Bezogen auf die Frage der Beitreibung sind die Entscheidungen des Landgerichtes Tübingen vom Bundesgerichtshof (BGH) aufgehoben worden (vgl. beispielsweise BGH-Beschlüsse vom 14.06.2017 (Az. I ZB 87/16) sowie vom 27.04.2017 (Az. I ZB 91/16)). Hierin hat der BGH u.a. festgestellt, dass die jeweils zuständige Landesrundfunkanstalt Vollstreckungsbehörde ist.

Auch das Bundesverfassungsgericht hat am 18.07.2018 (1 BvR 1675/16, 1 BvR 981/17, 1 BvR 836/17 sowie 1 BvR 745/17) geurteilt, dass kein Verstoß in der Art und Weise der Erhebung sowie der nachfolgenden Vollstreckung vorliegen würde.
Der Europäische Gerichtshof (Rechtssache C-492/17) hat dies mit Urteil vom 13.12.2018 auch bezogen auf das Unionsrecht bestätigt.

5. Leistete die Stadt Dortmund in den Jahren 2014-2018 Amtshilfe bei der Vollstreckung säumiger Beitragsrückstände, vormals GEZ-Beitrag genannt? Es wird um Aufschlüsselung nach Jahr und Anzahl der Fälle gebeten.
Die bei der Stadt Dortmund eingegangenen Amtshilfeersuchen schlüsseln sich nach Jahren wie folgt auf:

Jahr Anzahl
2014 7.126
2015 9.128
2016 16.167
2017 12.400
2018 11.073



Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.6
Beleuchtungssituation im Stadtgarten
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 16619-20)
hierzu -> Beleuchtungssituation im Stadtgarten
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 16619-20-E1)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgender Antrag der CDU-Fraktion vor:

die CDU-Fraktion stellt folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:
Der Ausschuss beauftragt die Verwaltung zu prüfen, inwieweit und an welchen Stellen die Beleuchtungssituation im Stadtgarten verbessert werden kann. Das Ergebnis ist dem Ausschuss zeitnah vorzulegen.

Begründung
Der Stadtgarten ist ein zentraler und stark frequentierter Ort in der Dortmunder Innenstadt. Sowohl Nutzer der Stadtbahnhaltestelle „Stadtgarten“, als auch Besucher des Theaters/Opernhauses, die in der Tiefgarage „Rathaus“ oder „Friedensplatz“ parken, nutzen den Park. Gerade in den Wintermonaten fällt auf, dass der Stadtgarten vielerorts eine mangelhafte Ausleuchtung – vor allem der Gehwege - aufweist. Dadurch wird der Stadtgarten zu einer Art Angstraum, in dem gerade Frauen, die alleine dort unterwegs sind, sich bei der Durchquerung unwohl fühlen. Eine optimiertere Ausleuchtung könnte dafür sorgen, dass die jetzt dunklen Bereiche des Parks zu einem höheren Sicherheitsempfinden beitragen.

Herr Weber (CDU-Fraktion) erläutert den Prüfauftrag seiner Fraktion. Man brauche nur aus dem Fenster des Ratssaales zu schauen, um sehen zu können, wie diffus die Beleuchtung im Stadtgarten ist. Es gebe heute modernere Formen der Beleuchtung, die dafür Sorge tragen, dass man sich bei der Durchquerung des Stadtgartens sicherer fühlen könne. Der Bereich des Stadtgartens sei nach Meinung der CDU-Fraktion von gesamtstädtischer Bedeutung und daher habe man den Antrag hier gestellt.

Herr Goosmann (SPD-Fraktion) macht deutlich, dass es sich nach Meinung der SPD-Fraktion um eine Zuständigkeit der Bezirksvertretung handele. Im Zuge der Umsetzung des „Masterplans Kommunale Sicherheit“ seien alle Bezirksvertretungen aufgefordert worden, sich Gedanken zu machen, wo Stellen seien, die möglicherweise schlecht ausgeleuchtet sind. Daher solle man für den Stadtgarten hier keine Ausnahme machen und dies in die BV In-West schieben, zumal in der SPD-Fraktion durchaus kontrovers diskutiert wurde, ob es überhaupt notwendig sei.

Herr Fuß (Fraktion B‘90/Die Grünen) führt aus, dass seine Fraktion den Antrag der CDU-Fraktion unterstütze. Obwohl die Fraktion B‘90/Die Grünen gegen zu viel Licht im Stadtraum sei, sollte ein solcher Angstraum im Bereich der Innenstadt und in der Nähe zum Theater selbstverständlich abgeschafft werden. Eine Zuständigkeit des Ausschusses ergebe sich seiner Meinung nach durch die Regel, dass der Rat der Stadt innerhalb des Wallrings zuständig ist.

Herr Zweier (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) führt an, dass auch seine Fraktion eine Notwendigkeit für eine bessere Beleuchtung im Stadtgarten sehe. Nichtsdestotrotz wolle man bezüglich des Antrags geprüft wissen, ob dies nicht im Rahmen des „Masterplans Kommunale Sicherheit“ platziert werden könne. In dem Rahmen seien ja schon einige Maßnahmen in Bewegung gebracht worden.

Herr Dr. Reinbold (FDP-Fraktion) ermutigt Herrn Weber diesen Antrag aufrecht zu erhalten und kündigt die Zustimmung seiner Fraktion an. Es handele sich um einen öffentlichen Platz von besonderer Bedeutung. Er berichtet von eigenen Beobachtungen vor Ort und ist der Meinung, dass hier mit moderner und sparsamer LED-Beleuchtung schon einiges gegen diesen Angstraum getan werden könne.

Herr Urbanek (AfD-Fraktion) vertritt die Meinung, dass dieser Angstraum schnellstmöglich und nicht erst über einen Masterplan beseitigt werden solle. Die AfD-Fraktion stimme dem Antrag der CDU-Fraktion daher zu.

Herr Goosmann kündigt für den Fall, dass der Prüfauftrag nicht in die Bezirksvertretung überwiesen werde, die Enthaltung der SPD-Fraktion an.

Herr Dahmen (Stadtrat) fasst zusammen, dass man sich in der Sache doch einig sei und einen Konsens finden könne.

Herr Fuß macht darauf aufmerksam, dass der Einsendeschluss zur nächsten Sitzung der BV In-West am Vortag verstrichen ist und erklärt, dass das Ergebnis des Prüfauftrags der BV In-West zur Kenntnis gegeben werden kann, die dann immer noch einen Beschluss erwirken könne.


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden stimmt dem Antrag einstimmig, bei Enthaltung der SPD-Fraktion zu.


zu TOP 3.7
NATO-Manöver "Defender 2020"
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 16639-20)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN vor:

Konvois mit insgesamt 37.000 amerikanischen Soldaten werden bis zum Mai dieses Jahres durch Europa Richtung Polen und Baltikum fahren – auch durch Dortmund. Das so genannte NATO-Manöver „Defender 2020“, soll seit einem Vierteljahrhundert die größte Truppenverlegung von US-Truppen nach Europa sein, sagt die Bundeswehr.
Aus diesem aktuellen Anlass bittet die Fraktion DIE LINKE & PIRATEN die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen:


1.
Welche Informationen liegen der Stadtverwaltung zum NATO-Großmanöver „Defender2020“ vor?
2.
Bisher vorliegenden Informationen zufolge wird das Stadtgebiet Dortmund von zwei Transportrouten berührt, bzw. durchquert:
a) Venlo - Dortmund - Hannover - Berlin - Frankfurt/Oder und
b) Aachen - Dortmund - Hannover - Berlin - Frankfurt/Oder.
Welche konkreten Straßen und Eisenbahnstrecken werden wann vom NATO-Großmanöver „Defender2020“ bzw. von den damit verbundenen Truppentransporten betroffen sein?
3.
Von welchen Beeinträchtigungen für die Bevölkerung im Straßen- und Schienenverkehr auf dem Gebiet der Stadt Dortmund geht die Verwaltung in Zusammenhang mit dem NATO-Großmanöver „Defender2020“ aus?
4.
Welche Maßnahmen werden seitens der Stadtverwaltung unternommen, um die Auswirkungen des NATO-Großmanövers „Defender2020“ bzw. der damit verbunden Truppentransporte für die Bevölkerung so gering wie möglich zu halten?
5.
Um welche Unterstützung des NATO-Großmanövers „Defender2020“ wurde die Stadtverwaltung gebeten?
6.
Wie stellt die Verwaltung sicher, dass es zu keinen Schäden durch die Truppentransporte des NATO-Großmanövers „Defender2020“ an Straßen sowie an Brücken, Tunneln oder Gehwegen auf dem Gebiet der Stadt Dortmund kommt?
7.
Falls es zu Schäden durch die Truppentransporte des NATO-Großmanövers „Defender2020“ an Straßen sowie an Brücken, Tunneln oder Gehwegen kommt, wer kommt dafür auf?
8.
Wie wird die Stadt die Bevölkerung über die Auswirkungen des NATO-Großmanövers „Defender2020“ informieren?
9. Wann wurde die Verwaltung erstmals über die Absicht zur Durchführung des Manövers informiert?"

Eine schriftliche Beantwortung der Fragen ist ausreichend.


Die Stellungnahme der Verwaltung ist für die nächste Sitzung zugesagt.


zu TOP 3.8
Residenzpflicht von Geduldeten
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 16648-20)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahme der AfD-Fraktion vor:

§ 60a Aufenthaltsgesetz normiert die vorübergehende Aussetzung der Abschiebung, die sogenannte Duldung. Geduldete Ausländer unterliegen in den ersten drei Monaten einer „Residenzpflicht“, d.h. sie dürfen das Bundesland nicht verlassen. Nach Ablauf von drei Monaten kann die räumliche Beschränkung von der Ausländerbehörde weiter angeordnet werden, wenn eine rechtskräftige Verurteilung wegen einer Straftat vorliegt, ein konkreter Verdacht des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz vorliegt oder konkrete Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung vorliegen.

Die AfD-Fraktion bittet um Beantwortung folgender Fragen:

- Wie viele geduldete Ausländer leben in Dortmund, die zum Zeitpunkt der Beantwortung mit einer Residenzpflicht belegt sind, da die Duldung jünger als 3 Monate ist?
- Wie viele geduldete Ausländer leben in Dortmund, bei denen eine räumliche Beschränkung aus sonstigen Gründen angeordnet wurde. Es wird um Aufschlüsselung nach Anzahl der Geduldeten und Grund für die räumliche Beschränkung gebeten.
Nach § 60a Abs. 5 Aufenthaltsgesetz erlischt die Aussetzung der Ausreisepflicht mit der Ausreise des Ausländers. Immer wieder werden Fälle von vermeintlich verfolgten Ausländern öffentlich, die Urlaub in ihren Herkunftsstaaten machen. Die AfD-Fraktion bittet ferner um die Beantwortung folgender Fragen:

- Bei wie vielen Fällen erlosch die Duldung mit der Ausreise des Ausländers aus der Bundesrepublik seit dem Jahr 2015?
- Erfasst die Stadt Dortmund die Ausreise von geduldeten Ausländern aus der Bundesrepublik? Wenn nein, warum nicht?


Die Stellungnahme der Verwaltung ist für die nächste Sitzung zugesagt.

zu TOP 3.9
Sicherheitslage in Dortmunder Krankenhäusern
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 16647-20)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahme und folgender Antrag der AfD-Fraktion vor:

Ärzte und Pflegepersonal werden immer häufiger Opfer von Gewaltattacken durch Patienten und Angehörige. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft fordert daher zusätzliche Finanzmittel, um Krankenhausmitarbeiter besser vor gewalttätigen Übergriffen schützen zu können.

Laut einer noch nicht veröffentlichten Studie des Deutschen Krankenhausinstituts (DKI) geben 75 Prozent der Krankenhäuser an, dass es in ihren Notfallambulanzen zu Übergriffen käme.
Die AfD-Fraktion bittet um Beantwortung folgender Fragen:

- Wurden in den Jahren 2014-2019 Angriffe auf Mitarbeiter der Dortmunder Kliniken erfasst? Falls ja, bittet die AfD-Fraktion um Auflistung von Straftaten gegen Pflegepersonal und Ärzte im genannten Zeitraum.
- Welche Kliniken in Dortmund unterhalten einen Sicherheitsdienst?
- Wie bewertet die Verwaltung die Sicherheitslage für Pflegepersonal und Ärzte an Dortmunder Kliniken?
- Welche Sicherheitsmaßnahmen bestehen an Dortmunder Kliniken zum Schutze des Personals?
Die AfD-Fraktion bittet um Zustimmung zu folgendem Antrag:

Der Ausschuss lädt Personalvertreter Dortmunder Krankenhäuser ein, um sich über die Gefährdungslage in den Krankenhäusern auszutauschen und geeignete Maßnahmen zu diskutieren.


Herr Dahmen (Stadtrat) teilt den Ausschussmitgliedern mit, dass die Verwaltung hier mangels Zuständigkeit keine Auskunft geben könne. Aufgrund der unterschiedlichen Trägerstrukturen der Dortmunder Krankenhäuser habe die Stadt Dortmund weder als Ordnungsverwaltung noch als Feuerwehr einen Einfluss auf die Daten, bei denen es sich um innere Betriebsabläufe der Krankenhäuser handele. Von den 15 Krankenhäusern im Regelbetrieb und den sonstigen Kliniken in Dortmund, seien gerade mal drei in städtischer Trägerschaft. Zudem läge die Zuständigkeit nicht in diesem Ausschuss, sondern in den Trägerausschüssen.

Herr Daskalakis (CDU-Fraktion) pflichtet Herrn Dahmen bei, dass kein vollständiges und repräsentatives Bild zustande käme, da 12 von 15 Krankenhäusern nicht in städtischer Trägerschaft seien. Weiter informiert er darüber, dass diese Dinge bereits im Aufsichtsrat der städtischen Kliniken thematisiert worden seien.

Herr Urbanek (AfD-Fraktion) gibt zu bedenken, dass die städtischen Kliniken gleichwohl die größte Klinik der Stadt sei, was bedeute, dass der Einzugsbereich groß sei und die Fallzahlen daher sehr umfangreich. Er sei kein Mitglied des Aufsichtsrates und es nütze ihm daher nichts, wenn dies dort bereits thematisiert wurde. Den Antrag, der zur Abstimmung anstünde, würde Herr Urbanek daher aufrechterhalten, da es interessant sei ein Statement der Betroffenen zu erhalten, es müsse auch nicht zwingend in diesem Ausschuss erfolgen.

Herr Goosmann (SPD-Fraktion) macht Herrn Urbanek darauf aufmerksam, dass Herr Dahmen bereits darüber informiert habe, dass für die Fragen, die Trägerausschüsse zuständig seien. Den Antrag, alle Personalvertreter der Dortmunder Krankenhäuser einzuladen lehne die SPD-Fraktion ab. Er rate dem Antragsteller es so handzuhaben wie die anderen Fraktionen und sich die Vertreter zur Information in die Fraktion einzuladen.

Herr Dahmen macht noch einmal deutlich, dass der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden hier nicht zuständig sei.

Frau Krause (Vorsitzende) lässt daher mangels Zuständigkeit des Ausschusses nicht über den Antrag abstimmen.


4. Vorlagen/ Berichte der Verwaltung

zu TOP 4.1
Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen auf dem Gebiet der Veterinär- und Lebensmittelüberwachung/ Fleischhygiene außerhalb von Großbetrieben
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16415-20)

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung der Stadt Dort¬mund über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen auf dem Gebiet der Veterinär- und Lebensmittelüberwachung/ Fleischhygiene außerhalb von Großbetrieben.


zu TOP 4.2
Weltleitmesse "Interschutz 2020" - 14.-20.06.2020
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16417-20)

Der Ausschuss nimmt die Beteiligung der Stadt Dortmund an einem gemeinsamen Messestand mit dem „Deutschen Rettungsrobotik-Zentrum e.V.“ auf der Interschutz 2020 in Hannover zur Kenntnis.

zu TOP 4.3
Bericht über die weitere Behandlung von Eingaben nach § 6 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16395-20)

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt den Bericht über die weitere Behandlung von Eingaben nach § 6 Abs. 2 seiner Geschäftsordnung zur Kenntnis.






Christiane Krause Emmanouil Daskalakis Iris Wosny
Vorsitzende Ratsmitglied Schriftführerin
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