Niederschrift (öffentlich)
über die 10. Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
am 16.03.2022
Messe Westfalenhallen, Halle 1U
Sitzungsdauer: 15:00 - 18:19 Uhr
Anwesend:
1. 1. Stimmberechtigte Mitglieder:
Frau RM Reuter, Vorsitzende (B’90/Die Grünen)
Herr RM Weber (CDU)
Herr RM Frank (CDU)
Frau RM Polomski-Tölle (CDU)
Frau RM Uhlig (CDU)
Herr RM Vogeler
Frau RM Rudolf (SPD)
Frau RM Dr. Lyding-Lichterfeld (SPD)
Herr RM Adam (SPD)
Herr RM Schlienkamp (SPD)
Herr RM Karadas
Frau RM Alexandrowiz (SPD)
Herr RM Dudde (B’90/Die Grünen)
Frau RM Lögering (B’90/Die Grünen)
Herr RM Stieglitz (B’90/Die Grünen)
Herr RM Schreyer (B’90/Die Grünen)
Herr sB Wiesner (B’90/Die Grünen)
Herr RM Kowalewski (Die LINKE+)
Frau RM Lemke (Die LINKE+)
Herr RM Happe (FDP/Bürgerliste)
Herr RM Perlick (AfD)
Herr sB Hempfling (AfD)
Herr sB Leonhardt (Die PARTEI) i.V.f. Herrn sB Jääskeläinen
2. Beratende Mitglieder:
Herr Dr. Ingenmey - Seniorenbeirat
Herr Dr. Kretzschmar - Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde
Herr Sohn –Behindertenpolitisches Netzwerk
3. Verwaltung:
Herr StR Wilde - 6/Dez
Herr StR Rybicki-7/Dez.
Herr Dr. Rath- 60/AL
Herr Thabe - 61/AL
Frau Linnebach- 67/AL
Frau Bonan-FB1
Herr Kollmann-FB1
Herr Schiebold-FB23
Frau Zimmer-FB23
Herr Pommerenek-WF
Frau Reinecke-7/Dez.
Frau Trachternach - 6/Dez-Büro
4. Gäste:
Herr Weissbrodt - EDG
Veröffentlichte Tagesordnung:
Tagesordnung (öffentlich)
für die 10. Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen,
am 16.03.2022, Beginn 15:00 Uhr,
Messe Westfalenhallen, Halle 1U
1. Regularien
1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 9. Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 02.02.2022
2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
nicht besetzt
3. Dezernatsübergreifende Aufgaben
3.1 Sachstandsbericht zum Thema „(Digitale) Mitwirkung 2.0“
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21643-21)
lag bereits zur Sitzung am 08.12.2021 vor
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 02.12.2021
(Drucksache Nr.: 21643-21)
lag bereits zur Sitzung am 08.12.2021 vor
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 23.11.2021
(Drucksache Nr.: 21643-21)
lag bereits zur Sitzung am 08.12.2021 vor
hierzu -> Empfehlung: Behindertenpolitisches Netzwerk aus der öffentlichen Sitzung vom 28.10.2021(Drucksache Nr.: 21643-21)
lag bereits zur Sitzung am 08.12.2021 vor
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 03.11.2021
(Drucksache Nr.: 21643-21)
lag bereits zur Sitzung am 08.12.2021 vor
hierzu -> Empfehlung: Behindertenpolitisches Netzwerk aus der öffentlichen Sitzung vom 22.02.2022
(Drucksache Nr.: 21643-21)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung vom 09.12.2021
(Drucksache Nr.: 21643-21-E3)
3.2 Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes (AWK) 2021 für die Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22675-21)
lag bereits zur Sitzung am 02.02.2022 vor
hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 22675-21-E5)
lag bereits zur Sitzung am 02.02.2022 vor
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 22675-21-E9)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 10.02.2022
(Drucksache Nr.: 22675-21)
hierzu -> 2 Stellungnahmen der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 22675-21-E8)
hierzu -> Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22675-21-E10)
3.3 Masterplan Energiezukunft
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23396-22)
3.4 Maßnahmen zur Stärkung der Elektromobilität in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23269-21)
3.5 Sondervermögen „Verpachtung Technologiezentrum Dortmund“
Hier: Energiecampus:
- Ergebnisse der Bürgerinformation vom 04.11.2021
- Auslobung städtebaulicher Wettbewerb
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23644-22)
3.6 Sondervermögen „Verpachtung Technologiezentrum Dortmund“
Hier: Energiecampus: Sachstand zur weiteren Konkretisierung des Projektes
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22471-21-E2)
lag bereits zur Sitzung am 08.12.2021 vor
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 22471-21-E3)
3.7 Einrichtung eines Verkehrswendebüros
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23545-22)
3.8 Städt. Seniorenheime Dortmund gemeinnützige GmbH – hier: Nachnutzung Standort Weiße Taube
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23411-22)
3.9 Neubau der Jugendfreizeitstätte (JFS) Aplerbeck, Schweizer Allee in Dortmund-Aplerbeck
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23048-21)
3.10 E-Roller als Teil des Mobilitätskonzeptes der Stadt Dortmund sowie Satzung zur vierten Änderung der Sondernutzungssatzung der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23331-22)
3.11 Bewohnerparkzonen "Geschwister-Scholl-Straße" und "Mühlenstraße" als Bestandteil des Nahmobilitätskonzeptes "Brügmannviertel"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22558-21)
3.12 Soziale Stadt Westerfilde & Bodelschwingh, Maßnahme: Aufwertung der Fuß- und Radverkehrsverbindung, Teilmaßnahme: "Ausbau des Salz- und Pfefferweges"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23620-22)
3.13 TEK am Kleyer Weg
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 23792-22)
3.14 CO2-Neutralität von städtischen Gebäuden
Antrag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23775-22)
3.15 Zeit für Energie-Realpolitik
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 23933-22)
3.16 Durchführung eines halbjährigen kostenfreien Sperrmülltages pro Stadtbezirk im Rahmen eines auf ein Jahr befristeten Modellprojektes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23870-22)
4. Angelegenheiten des Vermessungs-und Katasteramtes
nicht besetzt
5. Angelegenheiten des Amtes für Stadterneuerung
5.1 Sanierungsgebiet „Stadterneuerung Ortskern Mengede"
hier: Beschluss der Satzung über die Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Stadterneuerung Ortskern Mengede" in Dortmund-Mengede
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23337-22)
5.2 Untersuchungsgebiet „Stadterneuerung Deusener Str.“
hier: Beschluss über die Einstellung der mit Ratsbeschluss vom 10.05.2007, öffentlich bekannt gemacht am 06.07.2007, eingeleiteten vorbereitenden Untersuchungen in dem Untersuchungsgebiet „Stadterneuerung Deusener Str.“
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23646-22)
5.3 Bürgerzentren
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23774-22)
5.4 Urban Gardening
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 21239-21-E2)
5.5 Urbanes Gärtnern
Förderrichtlinien zum Programm "Querbeet Dortmund - ernte deine Stadt!"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23005-21)
6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnen
6.1 Aufstellung einer Satzung zum Schutz und Erhalt von freifinanziertem Wohnraum (Wohnraumschutzsatzung) sowie einer Satzung zur Begründung kommunaler Benennungsrechte im geförderten Mietwohnungsbau (Benennungsrechtsatzung) im Gebiet der Stadt Dortmund.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23622-22)
6.2 Tätigkeitsbericht des Amtes für Wohnen für das Geschäftsjahr 2021
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23652-22)
6.3
Anspruch auf Wohngeld
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 23134-21-E2)
6.4 Umsetzung von Beschlüssen
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 17.02.2022
-Wohnbauprogramm für junge Familien-
(Drucksache Nr.: 23207-21-E2)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 23207-21-E4)
6.5 Teilnahme am Landesförderprogramm „Jung kauft Alt"
Vorschlag zur TO mit Antrag (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23948-22)
7. Angelegenheiten des Umweltamtes
7.1 Bestand an alten und vom Aussterben bedrohten Obstbaumsorten
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 23710-22)
7.2 Beschlusskontrolle: Aktueller Sachstand zum Biodiversitätskonzept und zur Umsetzung des Landschaftsplans
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 23388-22-E1)
lag bereits zur Sitzung am 02.02.2022 vor
8. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
8.1 Neufassung der Stellplatzsatzung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23268-21)
hierzu -> Beantwortung der Anfrage
(Drucksache Nr.: 23268-21-E1)
8.2 Masterplan Mobilität 2030, Stufe 2: Radverkehrsstrategie und Radzielnetz
Empfehlung (Drucksache Nr.: 23050-21)
hierzu -> Empfehlung: Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde aus der öffentlichen Sitzung vom 26.01.2022
(Drucksache Nr.: 23050-21)
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der öffentlichen Sitzung vom 01.02.2022
(Drucksache Nr.: 23050-21)
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Scharnhorst aus der öffentlichen Sitzung vom 01.02.2022
(Drucksache Nr.: 23050-21)
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 02.02.2022
(Drucksache Nr.: 23050-21)
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Hombruch aus der öffentlichen Sitzung vom 01.02.2022
(Drucksache Nr.: 23050-21)
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Lütgendortmund aus der öffentlichen Sitzung vom 08.02.2022
(Drucksache Nr.: 23050-21)
8.3 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 252 - Am Lennhofe -
Hier: Entscheidung über Stellungnahmen; Beifügung von aktualisiertem Plan und Begründung zum Bebauungsplan Hom 252; Beschluss zum Abschluss eines städtebaulichen Vertrages und eines städtebaulichen Vertrages über die Erschließung; Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23609-22)
8.4 Bauleitplanverfahren; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Lü 188 - Nahversorgungseinrichtung Marten -
hier: I. Entscheidung über Stellungnahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB, II. Entscheidung über Stellungnahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB, III. Entscheidung über Stellungnahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB, IV. Entscheidung über Stellungnahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB, V. Entscheidung über Stellungnahmen der eingeschränkten Beteiligung gem. § 4a Abs. 3 BauGB, VI. Beifügung einer aktualisierten Begründung, VII. Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages, VIII. Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23283-21)
8.5 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplans Ev 150 - Burgweg - im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23565-22)
8.6 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplans Hö 282 - nördlich Sommerbergweg -
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Erweiterung des Geltungsbereichs, Umstellung des Verfahrens, Beschluss zur öffentlichen Auslegung (Beteiligung der Öffentlichkeit), Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung bzw. zur Durchführung einer eingeschränkten Beteiligung
Beschluss (Drucksache Nr.: 23249-21)
8.7 Bauleitplanung; 65. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 262 - Wohnquartier am Kirchhörder Bach -
Hier: Aufhebung der Beschlüsse vom 19.09.2018 zur 65. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) und zur Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 262, erneuter Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes, Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Beschluss (Drucksache Nr.: 23607-22)
8.8 Bauleitplanung; Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes InW 105 - Lange Straße - im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB
hier: I. Beschluss zur Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes InW 105 - Lange Straße -, II. Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit, III. Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung bzw. zur Durchführung einer eingeschränkten Beteiligung
Beschluss (Drucksache Nr.: 23605-22)
8.9 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Hu 154 - Bergmannsgrün und Insterburger Straße - im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung
hier:
I. Kenntnisnahme vom aktuellen städtbaulichen Konzept
II. Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Hu 154 - Bergmannsgrün und Insterburger Straße -
III. Beschluss zur teilweisen Änderung der Bebauungspläne Hu 124, Hu 101 und InN 204
IV. Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschluss (Drucksache Nr.: 23654-22)
8.10 Förderprojekt Emissionsfreie Innenstadt - Bericht zum Mikrodepot und Perspektive des emissionsfreien Lieferverkehrs
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23252-21)
8.11 Information an den Fachausschuss (AKUSW) über Vorhaben, die in den Bezirksvertretungen im 4. Quartal 2021 behandelt wurden
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23741-22)
8.12 Bauleitplanung der Stadt Waltrop: Sachstand zu der Änderung Nr. 5 des Flächennutzungsplanes und zu der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 92 im Bereich "Im Dicken Dören"
(Drucksache Nr.: 21197-21-E4)
8.13 Bauleitplanung; 78. Änderung des Flächennutzungsplanes und Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Mg 116 - Kraftwerk Knepper - im Parallelverfahren
Hier: I. Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange; II. Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung; III. Kenntnisnahme der Stellungnahme der Verwaltung zum Beschluss der Bezirksvertretung Mengede vom 05.05.2021 (DS Nr. 16385-20-E1); IV. Beschluss zur Änderung (Reduzierungen) des räumlichen Geltungsbereiche der 78. Änderung des Flächennutzungsplanes; V. Beschluss zur Änderung (Reduzierungen und Erweiterungen) des räumlichen Geltungsbereiches der Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes; VI. Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange; VII. Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes des 78. Änderung des Flächennutzungsplanes; VIII. Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes der Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Mg 116; IX. Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung bzw. Durchführung von eingeschränkten Beteiligungen; X. Beschluss zur Ermächtigung der Verwaltung zum Abschluss eines städtebaulichen Vertrages; XI. Beschluss zur Ermächtigung der Verwaltung zur Erteilung von Baugenehmigungen auf der Grundlage von § 33 Abs. 1 BauGB -vorgezogene Planreife
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 22951-21-E2)
8.14 Synchronisation der Nahverkehrspläne im Ruhrgebiet
Vorschlag zur TO mit Anfrage (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23132-21)
lag bereits zur Sitzung am 08.12.2021 vor
hierzu -> Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23904-22)
8.15 Fernwärme
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23883-22)
8.16 Solaranlagen bei Neubauten
Gemeins. Vorschlag zur TO mit Antrag (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23949-22)
8.17 Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2022
hier: "Seilbahn für die Innenstadt" Zusatz-/Ergänzungsantrag (Die FRAKTION/DIEPARTEI) (Drucksache Nr.: 22100-21-E9)
Überweisung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 02.12.2021
(Drucksache Nr.: 22100-21)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 22100-21-E40)
8.18 Haushaltsbegleitbeschlüsse zum Haushaltsplan 2022
(Drucksache Nr.: 23846-22)
hierzu -> Sachstandsberichte der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 23846-22-E1)
9. Anfragen
10. Informationen der Verwaltung
Die Sitzung wird von der Vorsitzenden - Frau Rm Reuter - eröffnet.
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fristgemäß eingeladen wurde, und der Ausschuss beschlussfähig ist.
Ferner weist sie gem. § 29. Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat, seine Ausschüsse, Kommissionen und Bezirksvertretungen auf die Aufzeichnung dieser Sitzung hin.
1. Regularien
zu TOP 1.1
2. Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Dudde benannt.
zu TOP 1.2
3. Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
Die Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.
zu TOP 1.3
4. Feststellung der Tagesordnung
Absetzung:
Die Fraktion AfD hat ihren Vorschlag zur TO, TOP 3.15 „Zeit für Energie-Realpolitik“ zurückgezogen. Somit ist dieser Punkt heute von der TO abzusetzen.
Mit dieser Änderung wird die Tagesordnung, wie veröffentlicht, festgestellt.
zu TOP 1.4
5. Genehmigung der Niederschrift über die 9. Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 02.02.2022
Die Niederschrift über die 9. Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 02.02.2022 wird genehmigt.
2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung -nicht besetzt-
3. Dezernatsübergreifende Aufgaben
zu TOP 3.1
6. Sachstandsbericht zum Thema „(Digitale) Mitwirkung 2.0“
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21643-21)
Hierzu liegt vor Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerks (BPN) vom 28.10.2021:
Frau Siehoff weist darauf hin, dass Barrierefreiheit gegeben sein muss,
„barrierearm“ reiche nicht aus.
Frau Kürpick weist darauf hin, dass die Digitalisierung für sehbehinderte
Menschen von besonderer Bedeutung sei.
Hinsichtlich der Formulierung und der Bedeutung „barrierearm“
werden die Inklusionsbeauftragte und die
Behindertenbeauftragte erneut auf die Verwaltung zugehen.
Ziel soll Barrierefreiheit sein. Wenn diese nicht erreicht werden kann, sollten die Gründe benannt werden.
Beschluss
Das Behindertenpolitische Netzwerk ist sich einig, die Verwaltungsvorlage in der Form nicht zu empfehlen und lehnt die Vorlage einstimmig ab.
Hierzu liegt vorEmpfehlung der Bezirksvertretung (BV) Mengede vom 03.11.2021:
Die Fraktion B´90/DIE GRÜNEN wünscht sich eine Intensivierung der Werbung für das Projekt.
Empfehlung
Die Bezirksvertretung Mengede empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig mit der gemachten Anmerkung den Sachstandsbericht zur Kenntnis zu nehmen und die Verwaltung mit der weiteren Bearbeitung, Erstellung und Umsetzung der erforderlichen Konzepte zu beauftragen.
Hierzu liegt vorEmpfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit (AKSF) vom 23.11.2021:
Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerkes aus seiner Sitzung am 16.11.2021 vor (Texte-siehe oben)
Frau Opitz (Behindertenpolitisches Netzwerk) schlägt vor, dass die Verwaltung mit dem Behindertenpolitischen Netzwerk Gespräche führen solle, um die Bedarfe zu ermitteln und offene Fragen zu erörtern.
Frau Brunsing (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erklärt, dass die Vorlage vor diesem Hintergrund in die nächste Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit geschoben werden solle.
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit schließt sich der Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerkes einstimmig an. Der von Frau Opitz angeregte Prüfauftrag wird mit der Bitte um Bearbeitung an die Verwaltung gegeben. Die Beratung über die Vorlage erfolgt in der Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit am 18.01.2022.
Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) vom 02.12.2021:
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ist sich einig, die nächste Sitzung des Behindertenpolitischen Netzwerkes am 22.02.21 abzuwarten.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften verschiebt die weitere Beratung der Vorlage in seine Sitzung am 24.03.22
Weiter liegt zur Sitzung am 16.03.2022 vor Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerks (BPN) vom 22.02.2022:
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerkes aus seiner Sitzung am 28.10.2021 vor (siehe oben)
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 23.11.21 vor (siehe oben)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ist sich einig, die nächste Sitzung des Behindertenpolitischen Netzwerkes am 22.02.21 abzuwarten.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften verschiebt die weitere Beratung der Vorlage in seine Sitzung am 24.03.22
Weiterhin liegt ein Schreiben der Verwaltung vor (Drucksache Nr.: 21643-21-E3) (siehe unten)
Nach erfolgter intensiver Diskussion stellt das Behindertenpolitische Netzwerk fest:
Die Formulierung „barrierearm“ ist in der Vorlage nicht korrekt. Das Behindertenpolitische Netzwerk nimmt die erläuternden Erklärungen von Herrn Keppler (Koordinierungsstelle „nordwärts) und die nachträgliche Nachbesserung des Portals durch das Land NRW zur Barrierefreiheit positiv zur Kenntnis. Das Behindertenpolitische Netzwerk empfiehlt weitere Aspekte der Barrierefreiheit hinsichtlich der Nutzung des Portals ggf. in einem inklusiven Beteiligungsverfahren aufzunehmen.
Das Behindertenpolitische Netzwerk nimmt die Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften und die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, unter Berücksichtigung des Hinweises, dass weitere Aspekte der Barrierefreiheit hinsichtlich der Nutzung des Portals ggf. in einem inklusiven Beteiligungsverfahren aufzunehmen sind, den Beschluss laut Vorlage.
Weiter liegt vorStellungnahme der Verwaltung vom 09.12.2021 (Drucksache Nr.: 21643-21-E3):
...in der Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung am 25.11.2021
sind Fragen zur Vorlage "Sachstandsbericht zum Thema „(Digitale) Mitwirkung 2.0" (Drucksache
Nr.: 21643-21) aufgetreten, die im Rahmen der Berichterstattung beantwortet wurden.
Es wurde vereinbart, dass die Verwaltung eine Stellungnahme zur Ratssitzung am 16.12.2021
vorlegt, um die Entscheidungsgrundlage für den Rat der Stadt zu konkretisieren.
Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung:
Das Beteiligungsportal „Beteiligung.NRW“ ist zu Erprobungszwecken in einer nichtöffentlichen
und passwortgeschützten Testumgebung getestet worden.
Die Mehrwerte des Portals „Beteiligung.NRW“ sind:
Das fachbereichsübergreifende Kernteam empfiehlt die weitere Erprobung des Portals „Beteiligung.
NRW“ aus folgenden Gründen:
Das Beteiligungsportal wird kostenfrei allen interessierten Kommunen zur Verfügung
gestellt
Es fallen keine Kosten für die Inbetriebnahme (Sach- und Personalkosten) und für den
zukünftigen sicheren und störungsfreien Betrieb (Personalkosten) für die Stadt Dortmund
an
Pflege, Wartung & Service-Anliegen liegen beim Land NRW bzw. dem Dachverband
kommunaler IT-Dienstleister in NRW (KDN), auch diese Angebote sind kostenfrei
Schulungen werden seitens des Landes NRW organisiert und für die Interessierten kostenfrei
bereitgestellt (1 Schulung/Monat mind. bis Ende 2022)
Über einen Anwender*innen-Beirat wird die Weiterentwicklung des Portals entsprechend
der Bedarfe der Anwender*innen ermöglicht
Das Portal ermöglicht die (gleichzeitige/kombinierte) Durchführung informeller und formeller
(Bauleitplanung) Beteiligungsverfahren auf einer Plattform/in einem System
Die Integration von Trägern öffentlicher Belange (TÖB) für Planungsverfahren ist möglich
Es verfügt über weitere nutzbare Bausteine (z. B. Online-Veranstaltungskalender, Dreckmeldeservice)
Es bestehen offene Schnittstellen zum ServicePortal NRW, dem Geodaten-Portal
Open.NRW sowie dem offenen Standard Open311, die Verknüpfung mit dem neuen
„Bürgerkonto“ (Servicekonto.NRW) befindet sich in Umsetzung
Es entsteht ein interkommunales Netzwerk durch das bereits von vielen Kommunen bekundete
Interesse
Das Portal ermöglicht die kooperative Abwicklung überregionaler Projekte
Bisherige Erkenntnisse:
Die Einrichtung von informellen (z. B. Um- und Abfragen) sowie formellen Beteiligungsverfahren
(B-Plan-Verfahren) im System ist unkompliziert möglich
Die Integration von Planungsunterlagen (z. B. Abbildungen, Fotos, Dokumenten) ist möglich
Es gibt umfangreiche Auswertungs- und Analyseoptionen, die eine Arbeitserleichterung
für Mitarbeitende der Verwaltung darstellen (z. B.: Bearbeitung von Stellungnahmen zu
B-Plan-Verfahren)
Es sind eine Vielzahl an individuellen Einstellungsoptionen vorhanden
Die Integration von Kartenmaterial ist möglich; ergänzende Verbesserungsvorschläge sind
nach Abstimmung mit dem Vermessungs- und Katasteramt (Abteilung Geoinformation/
Kartographie) an das Land NRW übermittelt worden
Die Verwaltung hat Einflussmöglichkeiten individuelle und anlassbezogene Datenschutzerklärungen
in Kooperation mit der Datenschutzbeauftragten sowie dem Land NRW zu
erarbeiten
Die Verwaltung konzipiert gemeinsam und pilothaft die inhaltliche Ausgestaltung eines
notwendigen Auftragsverarbeitungsvertrages gemäß DSGVO mit dem Portalanbieter
(Land NRW)
Das Thema „Barrierefreiheit“ wird als unabdingbare Nutzungsvereinbarung auf Hinwirken
der Pilotstädte seitens des Landes NRW bearbeitet
Allgemeiner Ausblick und nächste Schritte:
Das fachbereichsübergreifende Kernteam empfiehlt die weitere Erprobung des Portals innerhalb
der Fachbereiche 1/III, 67 und 61 in einem Zeitraum von weiteren sechs Monaten.
Alle im Rahmen der Erprobungsphase gemachten Erfahrungen und gewonnenen Erkenntnisse
werden Bestandteil der seitens des Dortmunder Systemhauses durchgeführten Vorstudie zum
Softwareeinführungsprozess sein. Die endgültige Entscheidung zur Einführung einer Plattform
wird dem Rat per Beschlussvorlage vorgelegt.
AKUSW, 16.03.2022:
In Kenntnis der vorliegenden Empfehlungen und der schriftlichen Stellungnahme der Verwaltung empfiehlt der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der weiteren Bearbeitung, Erstellung und Umsetzung der erforderlichen Konzepte.
zu TOP 3.2
7. Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes (AWK) 2021 für die Stadt Dortmund
Empfehlung (Drucksache Nr.: 22675-21)
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion Die LINKE +)(Drucksache Nr.: 22675-21-E5):
(lag bereits zur Sitzung am 02.02.2022 vor)
...das Abfallwirtschaftskonzept (AWK) sieht eine Einstellung der Sammlung und Weiterverwertung von Textilien vor. Als Begründung dafür wird eine immer schlechtere Verarbeitungsqualität der Textilien angeführt, die eine Weiterverwendung in Altkleiderkammern inzwischen häufig ausschließen würden.
Dazu bitten wir den AKUSW den folgenden Prüfauftrag zu verabschieden:
Die EDG wird beauftragt zu prüfen, inwieweit Altkleider einer nachhaltigen Textilienverwertung zugeführt werden können.
Begründung
Die Verbrennung von Textilien als Teil des Restmüllkontingentes sollte nur die letztmögliche Anwendung sein. Es gibt aber auch in Dortmund ansässige Unternehmen, die sich auf die Aufbereitung von Alttextilien für die Textilindustrie und die Papierindustrie spezialisiert haben und somit einen positiven Effekt zu einem klima- und ressoursenschonenden Stoffkreislauf beitragen. Hier wären Kooperationen zwischen EDG und in Dortmund ansässigen Unternehmen zur Lenkung der Stoffströme und zur Förderung der Regionalwirtschaft durchaus denkbar.
Weiter liegt zur Sitzung am 16.03. vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 22675-21-E9):
...in der Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am
02.02.2022 hat die Fraktion Linke+ zu dem o.g. TOP 3.2 um Antwort zu folgendem Prüfauftrag
gebeten:
Die EDG wird beauftragt zu prüfen, inwieweit Altkleider einer nachhaltigen Textilienverwertung
zugeführt werden können.
Unter Berücksichtigung einer Stellungnahme der EDG teile ich Ihnen dazu wie folgt mit:
Die als DS Nr. 22675-21 vorgelegte Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes (AWK)
begründet ausführlich und schlüssig, warum die bisherige flächendeckende Erfassung von
Alttextilien über ein separates Depotcontainersystem zum 01.01.2021 eingestellt wurde.
Die entsprechend ökologisch, ökonomisch sowie sozial- und entwicklungspolitisch begründeten
abfallwirtschaftlichen Ausführungen hierzu finden sich in
Kap. 2.3.1.2 Bringsystem: S. 48-51
Kap. 4.2.2 Getrennt erfasste Fraktionen: S. 151-153 (Mengenprognose)
der vorgelegten Fortschreibung.
Das Erfassungsangebot im Bringsystem für die Bürgerinnen und Bürger an den sechs Recyclinghöfen
der EDG, als auch der Abholservice für Alttextilien gem. § 14a der Dortmunder
Abfallsatzung verbleiben -ergänzt um die stadtweit vorhandenen karitativen Kleiderkammernunverändert
bestehen.
Des Weiteren enthält die vorgelegte Fortschreibung des AWK im Kap. 3.2.2.1 „Vermeidung
und Vorbereitung zur Wiederverwendung“ bereits einen selbstverpflichtenden und konkreten
Prüfauftrag für eine abfallwirtschaftlich höherwertige Konzeption, die sich im Falle einer vorteilhaften
Umsetzbarkeit durch ein erweitertes Angebot in der Möbelbörse im Rahmen eines
kooperativen Lösungsansatzes auszeichnen wird (S. 105-106):
„Neben der in Kap. 2.3.1.2 dargestellten Sammlung von Alttextilien über die sechs Recyclinghöfe,
den Abholservice gem. §14a der Dortmunder AbfS und über stadtweit vorhandene
karitative Kleiderkammern ist die Machbarkeit einer höherwertigen Sammlung „Vermeidung
und Vorbereitung zur Wiederverwendung von Alttextilien“ -z.B. über neue Kooperations-
Modelle mit dem erweiterten Angebot zur Abgabe hochwertiger Alttextilien- sinnvoll zu prüfen.
In Zusammenarbeit mit sozialen Beschäftigungsträgern würden zusätzlich zu den vorhandenen
Kleiderkammern gebrauchsfähige und hochwertige Kleidungsstücke in das Sortiment der
Möbelbörse aufgenommen. Das „Know-how“ innerhalb der vorhandenen Kleiderkammern
bietet sich hier für eine logistische Lösung -die Zulieferung, der Austausch und die Pflege der
Ware bis hin zur Präsentation kann so gewährleistet werden- an.
Diese weitergehende intensivierte Vorbereitung zur Wiederverwendung in Kooperation mit
sozialen Beschäftigungsträgern wird im Umsetzungsfall Bestandteil einer unterjährigen Fortschreibung
der Dortmunder Abfallwirtschaftskonzeption sein. Die Stadt Dortmund und die
EDG prüfen gemeinsam mit den sozialen Beschäftigungsträgern -mit dem Ziel einer vorteilhaften
abfallwirtschaftlichen Konzeption- eine sinnvolle Realisierung in der EDGMöbelbörse.“
Im Kontext dieses vorstehenden und im AWK bereits verankerten Prüfauftrages wird durch
EDG gemäß Drs. Nr.: 22675-21-E5 zudem geprüft, ob “Kooperationen zwischen EDG und in
Dortmund ansässigen Unternehmen zur Lenkung der Stoffströme und zur Förderung der Regionalwirtschaft“
umsetzbar sind. Im Umsetzungsfall wird dies Bestandteil einer unterjährigen
Fortschreibung des AWK sein.
Weiter liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
(AFBL) vom 10.02.2022:
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgt der o.g. Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) und verschiebt die weitere Beratung der gesamten Angelegenheit zunächst in die nächste Sitzung des AKUSW am 16.03.22 und dann in seine nächste Sitzung am 24.03.22.
Die Verwaltung wird gebeten, die Antwort auf die o. g. Bitte um Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE + bis zur Sitzung des AKUSW am 16.03.22 vorzulegen.
Weiter liegen vor 2 Stellungnahmen der Verwaltung (Drucksache Nr.: 222675-21- E6 und E7 –durch die Verwaltung zusammengefasst als E8 ins GIS gestellt) (Texte siehe Anlagen zur Niederschrift)
Weiter liegt vor Gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/die Grünen,CDU -Fraktion) (Drucksache Nr.: 22675-21-E10):
...die Fraktionen BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN und CDU bitten um Beratung und Beschluss des folgenden Ergänzungsantrags zur vorliegenden Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzepts (AWK) 2021 für die Stadt Dortmund:
1. Der Rat der Stadt begrüßt, dass sich die Fortschreibung des AWK am Leitbild einer nachhaltigen Entwicklung orientiert und dass das strategische Zielsystem der Dortmunder Abfallwirtschaft um verbindliche Zielgrößen der Ressourceneffizienz und der Klimawirksamkeit erweitert wurde.
2. Der Rat begrüßt, dass die EDG das Fraunhofer Institut für Materialfluss und Logistik mit der Erstellung einer Unternehmensklimabilanz beauftragt hat und erwartet, dass in dieser Bilanz auch Anlagen aus den Beteiligungen der EDG erfasst werden.
Die Unternehmensklimabilanz und die daraus resultierenden Handlungsansätze für die EDG sind dem Rat und dem Fachausschuss regelmäßig vorzustellen.
3. Der Rat beschließt, dass die im Rahmen des AWK geplanten klimawirksamen Sektorenkopplungen zur Energiegewinnung den vordringlichen Zielen der Abfallhierarche (Abfallvermeidung und Wiederverwertung) nicht entgegenstehen dürfen.
4. Der Rat beschließt, dass das AWK zukünftig deutlich weitreichender als bisher in Richtung Vermeidung, Wiederverwertung und Recycling entwickelt wird.
In Ergänzung und Erweiterung des AWKs entwickelt die EDG deshalb gemeinsam mit weiteren relevanten Beteiligten parallel zur Fortschreibung des AWK langfristig ein Ressourcenmanagementkonzept mit dem Ziel, Abfälle zu vermeiden bzw. deutlich zu reduzieren und Produkte und Wertstoffe innerhalb des Wirtschaftskreislaufes langfristig zu erhalten.
Das Konzept ist dem Rat und dem Fachausschuss bis zum ersten Quartal 2023 vorzulegen.
5. Die EDG wird gebeten, dem AKUSW in seiner nächsten Sitzung über den Stand der in der Vorlage erwähnten Zusammenarbeit mit dem Lehrstuhl für Ressourcen- und Energiesysteme der TU Dortmund (S. 116) zu berichten.
Weiter liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (SDP-Fraktion) (Drucksache Nr.: 22675-21-E11):
...die SPD-Fraktion im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen bittet um Beratung und Beschluss des folgenden Zusatz- und Ergänzungsantrags:
1. Die Verwaltung wird gebeten in Zusammenarbeit mit der EDG zu prüfen, welche zusätzlichen Auswirkungen, Handlungsnotwendigkeiten und Entwicklungspotenziale für die Dortmunder Abfallwirtschaft sich in dem Fortschreibungszeitraum der kommenden 10 Jahre voraussichtlich durch die folgenden Änderungen von Gesetzen und Rahmenbedingungen ergeben:
· Novelle des Landesabfallgesetzes (neu: Landeskreislaufwirtschaftsgesetz, beschlossen am 26.01.2022) und
· Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld (neu gefasste am 01.01.2022) sowie der
· Mantelvorlage „Klimaschutz und Klimafolgeanpassung“ und der dazugehörigen Zusatz- und Ergänzungsanträge (vom Rat am 18.11 2021 verabschiedet)
2. Die Verwaltung wird beauftragt, den AKUSW hierüber zu informieren und sofern festgestellt wird, dass sich hierdurch notwendige Änderungen des Abfallwirtschaftskonzepts ergeben, beauftragt dem Ausschuss zeitnah entsprechende Änderungsvorschläge vorzulegen, damit das Abfallwirtschaftskonzept ggf. unterjährig angepasst werden kann.
3. Zudem bitten wir um Information, zu folgenden Fragen:
· Bestehen weitere Optionen im Sinne des Abfallwirtschaftsgesetzes zur Aufbereitung von belasteten Böden, die eine Unterbringung von belasteten Böden in Deponien überflüssig machen könnten? Ziel sollte sein, das vermehrt Baustoffe oder belastete Böden wieder den Stoffströmen durch eine gesteigerte Aufbereitung zur Verfügung stehen.
· Wie hoch ist jeweils der Anteil an wieder aufbereiteten und in Deponien verbrachten belasteten Böden und Baustoffen? (ggf. weiter unterteilen)
· Welche Folgen für den Gebührenhaushalt entstehen, wenn die Anteile von belasteten Böden und Bauschutt in der Wiederaufbereitung steigen? Wir bitten dies für mehrere Szenarien darzustellen.
· Werden bei den aktuell bestehen Bodenaufbereitungsanlagen die vorhandenen Potentiale ausgeschöpft?
Begründung
Der Vorlage ist zu entnehmen, mit welchen konkreten abfallwirtschaftlichen Lösungskonzepten und Maßnahmen die Dortmunder Abfallwirtschaft die Vielzahl abfallrechtlicher Vorgaben zukünftig umsetzen wird. Seit der Erarbeitung und Einbringung in die politische Beratung des Abfallwirtschaftskonzepts haben sich relevante rechtliche Rahmenbedingungen verändert.
Im Zeichen des Klimawandels nehmen Böden aktuell weiter an Bedeutung zu, denn sie sind ein wichtiger Wasserspeicher und der enthaltene Humus ein wichtiger Kohlenstoffspeicher. Daher gilt es die Böden zu schützen und zu erhalten.
AKUSW, 16.03.2022:
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die o. a. Stellungnahmen der Verwaltung zur Kenntnis.
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt den o. a. gemeinsamen Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen/CDU-Fraktion, Drucksache Nr.: 22675-21-E10) mehrheitlich (bei Gegenstimmen Fraktion AfD) zu.
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt den o. a. Zusatz-/Ergänzungsantrag (SPD-Fraktion, Drucksache Nr.: 22675-21-E11) einstimmig zu.
Danach empfiehlt der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig bei Enthaltung (Fraktion DIE LINKE+ und Die FRAKTION/ DIE PARTEI) folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt beschließt das anliegende Abfallwirtschaftskonzept der Stadt Dortmund.
zu TOP 3.3
8. Masterplan Energiezukunft Empfehlung (Drucksache Nr.: 23396-22)
AKUSW, 16.03.2022:
Herr sB Wiesner formuliert hierzu folgende Prüfaufträge:
1. Die Verwaltung wird darum gebeten zu prüfen, ob die Einbindung des bestehenden Klimabeirats hier möglich sei, damit man nicht zwei auf ähnlichem Gebiet arbeitende Beiräte installiere.
2. Die Verwaltung möge überprüfen, inwiefern man den Fokus noch mehr auf den Ausbau erneuerbarer Energien und damit auf die Unabhängigkeit von Öl-und Gaslieferungen setzen könne.
Frau Rm Lemke verdeutlicht, dass ihre Fraktion große Probleme mit diesem Masterplan habe und man diesem daher grundsätzlich nicht zustimmen könne. Weiterhin kritisiert sie, dass die Vorlage nicht die Grundvoraussetzungen für kommunale Barrierefreiheit bzgl. öffentlicher Dokumente erfülle. Des Weiteren bitte sie darum, dass die Vorlage auch noch an die Bezirksvertretungen gehe, da das Thema auch für diese sehr wichtig sei.
AKUSW, 16.03.2022:
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt dem o. a. Prüfauftrag 1. einstimmig, bei einer Enthaltung zu.
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt dem o.a. Prüfauftrag 2. mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion AfD) zu.
Mit diesen Prüfaufträgen empfiehlt der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich (bei Gegenstimmen Fraktion Die LINKE+, Die FRAKTION/DIE PARTEI und Fraktion AfD) folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Abschlussbericht des Masterplans Energiezukunft in der vorliegenden Fassung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Maßnahmenvorschläge in Zusammenarbeit mit den Hochschulen, den wissenschaftlichen Einrichtungen, der Wirtschaft und den weiteren Partnern des Masterplanprozesses umzusetzen.
Prüfaufträge:
1. Die Verwaltung wird darum gebeten zu prüfen, ob die Einbindung des bestehenden Klimabeirats hier möglich sei, damit man nicht zwei auf ähnlichem Gebiet arbeitende Beiräte installiere.
2. Die Verwaltung möge überprüfen, inwiefern man den Fokus noch mehr auf den Ausbau erneuerbarer Energien und damit auf die Unabhängigkeit von Öl-und Gaslieferungen setzen könne.
Der Ausschuss überweist die Vorlage darüber hinaus zur Kenntnis an die Bezirksvertretungen.
zu TOP 3.4
9. Maßnahmen zur Stärkung der Elektromobilität in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23269-21)
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen) (DS-Nr.: 23269-21-E1):
...die Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Ergänzungsantrags zur o.g. Vorlage:
1. Die Evaluierung der Maßnahme zur Ausweisung von Stellplätzen für E-Fahrzeuge an Laternenladepunkten erfolgt nach einem Jahr, spätestens im April 2023.
2. Nach erfolgter Evaluierung wird über eine entsprechende Ausweitung der zunächst auf 20% festgelegten Quote für diese Stellplätze beraten.
Begründung:
Die Vorlage belegt für Dortmund einen exponentiellen Anstieg der Zulassung von Elektro-PKW in den vergangenen 18 Monaten. Es ist davon auszugehen, dass sich diese Entwicklung u.a. durch den weiteren Ausbau der Ladeinfrastruktur weiter beschleunigt. Der zu definierende Anteil an Stellplätzen für Elektro-PKW an Ladesäulen sollte dieser dynamischen Entwicklung angepasst werden.
AKUSW, 16.03.2022:
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt dem o.a. Zusatz-/Ergänzungsantrag mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion AfD) zu.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Faktion AfD) folgenden, ergänzten Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt
1. die zeitliche Begrenzung des Parkens an öffentlichen Ladepunkten gemäß Elektromobilitätsgesetz.
2. die Kennzeichnung von zunächst bis zu 20% der Laternenladepunkte im Rahmen des Projekts NOX-Block (DS-Nr. 12294-18) als Stellplätze für E-Fahrzeuge mit anschließender Evaluierung dieser Maßnahme.
3. den Aufbau öffentlicher Ladeinfrastruktur an den bestehenden Parkmöglichkeiten für Elektrofahrzeuge.
Ergänzung:
Die Evaluierung der Maßnahme zur Ausweisung von Stellplätzen für E-Fahrzeuge an Laternenladepunkten erfolgt nach einem Jahr, spätestens im April 2023.
Nach erfolgter Evaluierung wird über eine entsprechende Ausweitung der zunächst auf 20% festgelegten Quote für diese Stellplätze beraten
zu TOP 3.5
10. Sondervermögen „Verpachtung Technologiezentrum Dortmund“
11. Hier: Energiecampus:
12. - Ergebnisse der Bürgerinformation vom 04.11.2021
13. - Auslobung städtebaulicher Wettbewerb
Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 23644-22)
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 3.6
14. Sondervermögen „Verpachtung Technologiezentrum Dortmund“
15. Hier: Energiecampus: Sachstand zur weiteren Konkretisierung des Projektes
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22471-21-E2)
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 22471-21-E1):
...die CDU-Fraktion bittet den Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) den folgenden Prüfauftrag zu beschließen:
Beschlussvorschlag
Die Stadt Dortmund hat es sich zum Ziel gemacht, klimafreundlicher zu werden. In diesem Zusammenhang spielt die Verkehrswende eine zentrale Rolle. Ziel ist es, den Anteil des ÖPNV und SPNV zu erhöhen und den motorisierten Individualverkehr zu reduzieren. Aus diesem Grund wird die Verwaltung gebeten, in Abstimmung mit den beteiligten Akteuren zu prüfen, ob die Einrichtung eines Bahnhaltepunktes für die Linien des RE3 und des RB32 am Nordausgang der ehemaligen Deponie Deusen bzw. unterhalb des Nahverkehrsmuseums möglich ist.
Begründung
Der Dortmunder Energiecampus ist ein Beispiel für klimaneutrale Bauweise sowie einen weitgehend CO2-freien Betrieb. Zur CO2-Minderung ist auch eine entsprechend gute Anbindung an den ÖPNV nötig, um für die Beschäftigten eine attraktive Alternative zum Auto zu schaffen. Da der Energiecampus als autofreier Shared Space gestaltet werden soll, müssen die Mitarbeiter und Besucher des Campus außerhalb des Geländes parken. Eine fußläufige Anbindung an die Stadtbahn U47 ist angedacht. Ebenso sinnvoll ist in den Augen der CDU-Fraktion eine Anbindung an den Schienenpersonennahverkehr (SPNV). Diese kann durch die Anbindung an den RE 3 und die RB 32 erreicht werden. Auch für die IGA 2027, die sich von der Kokerei Hansa bis zur Rheinischen Straße erstreckt, wäre diese Anbindung von großem Nutzen.
AKUSW, 08.12.2021:
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Ausführungen der Verwaltung laut Vorlage zur Kenntnis.
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst zum o. a. Antrag einstimmig, bei 2 Enthaltungen (Fraktion AfD) folgenden Beschluss:
Die Stadt Dortmund hat es sich zum Ziel gemacht, klimafreundlicher zu werden. In diesem Zusammenhang spielt die Verkehrswende eine zentrale Rolle. Ziel ist es, den Anteil des ÖPNV und SPNV zu erhöhen und den motorisierten Individualverkehr zu reduzieren. Aus diesem Grund wird die Verwaltung gebeten, in Abstimmung mit den beteiligten Akteuren zu prüfen, ob die Einrichtung eines Bahnhaltepunktes für die Linien des RE3 und des RB32 am Nordausgang der ehemaligen Deponie Deusen bzw. unterhalb des Nahverkehrsmuseums möglich ist.
Der Prüfbericht soll auch dem Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün vorgelegt werden.
Hierzu liegt zur Sitzung am 16.03.2022 vor Prüfbericht der Verwaltung (Drucksache Nr.: 22471-21-E3):
... die Verwaltung hat den Antrag zusammen mit dem Verkehrsverbund Rhein Ruhr (VRR) geprüft. Derzeit kann folgende Antwort gegeben werden:
Standort des Energiecampus:
Der Standort des Energiecampus liegt sehr peripher. Seine Lage im ÖPNV-Netz eignet sich kaum für eine wirtschaftlich darstellbare Anbindung. Ein vollständig und dicht besiedelter fußläufiger Einzugsbereich ist nicht gegeben. Der Energiecampus ist vielmehr als ein solitärer Standort zwischen dem Deusenberg und dem Rahmer bzw. Schloss Westhusener Wald zu sehen. Im Weiteren wird der Wunsch nach einem Haltepunkt daher mit der IGA verknüpft und auch gemeinsam mit der IGA Metropole Ruhr 2027 gGmbH untersucht.
Erste Beurteilung durch den VRR:
Im Dezember 2021 fanden Auftaktgespräche mit der DB Netz AG und dem VRR zur SPNV-Anbindung der IGA-Standorte statt. Hierbei wurde auch ein Haltepunkt am IGA-Standort Dortmund besprochen. Erstes Ergebnis ist, dass ein dauerhafter Halt für die betreffenden Linien am Energiecampus / IGA 2027 nicht möglich ist, da auf der Strecke schneller SPNV (RE3, RRX geplant) verkehrt. Ob ein Halt überhaupt fahrplantechnisch bei Erhalt die Betriebsqualität machbar ist, muss daher intensiv geprüft werden. Im Fall eines günstigen Prüfergebnisses wäre ein stündlicher Halt der Linie RB32 denkbar. Diese Einschätzung bezieht sich bis auf weiteres allein auf eine provisorische und vorübergehend einzurichtende Station während der IGA im Jahr 2027. Eine Abschätzung der wirtschaftlichen Effekte für die Aufgabenträger des ÖPNV / SPNV fällt derzeit so aus, dass eine höhere dreistellige Anzahl von Ein-/Aussteigern an dem Haltepunkt (in 24 Stunden) erforderlich ist, nicht zuletzt, da an den VRR weiteren Wünsche nach zusätzlichen Stationen im Ruhrgebiet herangetragen wurden, deren Finanzierung abzuwägen ist.
Situation am Standort in Dortmund-Huckarde und bauliche Aspekte:
Der gewünschte Standort am Nordausgang der ehemaligen Deponie Deusen bzw. südlich des Nahverkehrsmuseums liegt vom eigentlichen Energiecampus mit 400m mehr als dreimal so weit entfernt, wie die geplante Stadtbahnhaltestelle der U47. Er liegt zudem in einem Landschaftsraum, der weder besonderen Verkehrsbedarf erkennen lässt, noch über eine soziale Kontrolle verfügt. Nach einer Vorprüfung der Verwaltung müsste ein aussichtsreicher Standort in der Nähe einer Hauptverkehrsstraße mit Buslinie liegen, sowie weitere Bedarfe erschließen, damit die erforderliche Fahrgastzahl erreicht wird. Im Rahmen der IGA-Planung wurde daher geprüft, inwieweit ein direkter Eingang zum Gartenschaugelände am gewünschten Standort des Haltepunktes denkbar wäre. Eine attraktive und auf kurzen Wegen erreichbare Eingangssituation zur IGA ist hier leider nicht abzusehen. Im Weiteren untersucht die Verwaltung daher nun einen Standort für eine Bahnstation im Bereich des geplanten IGA-Haupteingangs Emscherallee nördlich der Lindberghstraße. Hier könnte der Haltepunkt gut in das vorhandene Fußwegenetz integriert werden und wäre mit der Buslinie 410 zu erreichen.
Stadtbahn- und Busanbindung:
Ein dauerhafter Anschluss des Energiecampus ist mit der U47 in der Nähe der querenden Eisenbahn-Güterzugstrecke geplant. Aufgrund fehlender Planungskapazität in der Mobilitätsplanung liegt eine Entwurfs- und Terminplanung hierzu noch nicht vor.
Zusätzlich zum Stadtbahnanschluss ist kurzfristig vorgesehen, den Energiecampus auch mit der geplanten Schnellbuslinie, siehe DS-Nr. 21786-21 vom September 2021, anzubinden. Die Linie wird eine Verknüpfung zum SPNV am Bahnhof Mengede herstellen, sowie am Huckarder Bushof, in Dorstfeld und an der Universität Dortmund. Eine Inbetriebnahme der Buslinie ist zum Fahrplanwechsel im Sommer dieses Jahres beabsichtigt.
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.
zu TOP 3.7
16. Einrichtung eines Verkehrswendebüros
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23545-22)
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt
die Informationen zur Einrichtung eines Verkehrswendebüros zur Kenntnis.
zu TOP 3.8
17. Städt. Seniorenheime Dortmund gemeinnützige GmbH – hier: Nachnutzung Standort Weiße Taube
Empfehlung (Drucksache Nr.: 23411-22)
AKUSW, 16.03.2022:
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion AfD) folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die geplante Nachnutzung am Standort Weiße Taube als Demenz-Kompetenz-Zentrum zur Kenntnis und stimmt dieser, vorbehaltlich der weiteren Ergebnisse der Planung durch die Gesellschaft, grundsätzlich zu.
zu TOP 3.9
18. Neubau der Jugendfreizeitstätte (JFS) Aplerbeck, Schweizer Allee in Dortmund-Aplerbeck
Empfehlung (Drucksache Nr.: 23048-21)
AKUSW, 16.03.2022:
Herr Sohn führt an, dass er davon ausgehe, dass diese Jugendfreizeitstätte trotz der Zweigeschossigkeit barrierefrei gestaltet werde.
Herr Wilde teilt hierzu mit, dass die Barrierefreiheit bei öffentlichen Neubaumaßnahmen inzwischen Standard sei und es auch hier keine Abweichungen davon geben werde. Man gebe die Anregung aber gerne nochmal weiter.
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund
1. nimmt die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie für den geplanten Neubau der JFS Aplerbeck zur Kenntnis.
2. beschließt den planerischen Lösungsvorschlag für den Neubau der JFS Aplerbeck an der Schweizer Allee mit einem Kostenrahmen i.H.v. rd. 5 Mio € (inkl. Interimsquartier) weiter zu verfolgen.
3. beauftragt die Städtische Immobilienwirtschaft mit der Planung (Leistungsphasen 1-3 HOAI) sowie mit der Herbeiführung eines kombinierten Planungs- und Ausführungsbeschlusses nach Abschluss der Entwurfsplanung mit vorliegender Kostenberechnung für die JFS Aplerbeck.
4. beauftragt die Städtische Immobilienwirtschaft mit der Erstellung der Funktionalausschreibung parallel zum kombinierten Planungs- und Ausführungsbeschluss.
zu TOP 3.10
19. E-Roller als Teil des Mobilitätskonzeptes der Stadt Dortmund sowie Satzung zur vierten Änderung der Sondernutzungssatzung der Stadt Dortmund
Empfehlung (Drucksache Nr.: 23331-22)
AKUSW, 16.03.2022:
Herr Ingenmey regt hierzu an, etwa nach einem Jahr zu evaluieren, ob die geplanten Ansätze etwas gebracht hätten, damit man ggf. noch nachbessern könne.
Frau Rm Lemke verdeutlicht, dass ihre Fraktion hier in der Verpflichtung der E-Roller-Betreiber, Klar-Namen aufzuzeichnen, um die Ordnungswidrigkeiten festzustelle, ein großes Problem sehe. Dies führe dazu, hier die genauen Bewegungsdaten der Personen aufgezeichnet würden. Dies sehe man nicht als verhältnismäßig an. Die Verfolgung der Ordnungswidrigkeiten möge hier besser eine andere Priorität in Richtung der zu 2/3 auf dem Gehweg parkenden PKW haben.
Herr Rm Perlick teilt mit, dass seine Fraktion die erwähnte Sondernutzungsgebühr in Höhe von 20 Euro im Jahr pro E-Roller im Vergleich zur Gebührenhöhe in anderen Städten als ein wenig gering ansehe. Hierzu wolle er von der Verwaltung wissen, warum diese in Dortmund so niedrig sei.
Herr Wilde informiert darüber, dass die Bandbreite der Gebührenhöhe hierzu sicherlich sehr breit sei. Die Stadt Dortmund befände sich im Vergleich zu anderen Städten im unteren Drittel, da man die Betreiber nicht vergraulen sondern sicherstellen wolle, dass mit diesem System so umgegangen werde, dass es nicht zu Behinderungen im öffentlichen Raum komme. Der Betrag in Höhe von 20 Euro sei kein Mittel, um etwas abzuwehren sondern solle dazu dienen, gewisse Bearbeitungsgebühren sicherzustellen. Er halte diesen Betrag daher zunächst für angemessen.
Herr sB Hempfling regt an, besser lesbare Kennzeichen an den Rollern anzubringen, um Verkehrsverstöße besser ahnden zu können.
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion DIE LINKE + und Fraktion AfD) sowie einer Enthaltung (Die FRAKTION/Die PARTEI) folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, das Ausbringen von E-Rollern im öffentlichen Straßenraum durch Straßenrecht zu reglementieren. Hierzu beauftragt der Rat der Stadt Dortmund die Verwaltung, eine Sondernutzungserlaubnis mit straßenrechtlichen Auflagen zu erarbeiten.
2. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt das Mobilitätskonzept zum Thema E-Roller der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Ausarbeitung und dem Abschluss einer aktualisierten Kooperationsvereinbarung mit den Betreibern von Leih-E-Rollern.
3. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Änderung der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Dortmund durch den anliegenden Entwurf als Satzung zur vierten Änderung der Sondernutzungssatzung.
zu TOP 3.11
20. Bewohnerparkzonen "Geschwister-Scholl-Straße" und "Mühlenstraße" als Bestandteil des Nahmobilitätskonzeptes "Brügmannviertel"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22558-21)
AKUSW, 16.03.2022:
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion AfD) folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt mit Projektkosten, die investive und konsumtive Bestandteile aufweisen, i.H.v. 175.000,- im Haushaltsjahr 2022
1. die Einführung einer Bewohnerparkzone „Geschwister-Scholl-Straße“,
2. die Einführung einer Bewohnerparkzone „Mühlenstraße“,
3. die Änderung der Grenze der Bewohnerparkzone „City“
Die Verwaltung wird beauftragt, das Bewirtschaftungskonzept in der vorliegenden Form umzusetzen. Sollten sich die Projektkosten im Zuge der fortschreitenden Projektqualifizierung um bis zu max. 20 % erhöhen, erfolgt keine weitere Beschlussfassung durch den Rat der Stadt
Dortmund.
zu TOP 3.12
21. Soziale Stadt Westerfilde & Bodelschwingh, Maßnahme: Aufwertung der Fuß- und Radverkehrsverbindung, Teilmaßnahme: "Ausbau des Salz- und Pfefferweges"
Empfehlung (Drucksache Nr.: 23620-22)
AKUSW, 16.03.2022:
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt die Planung des „Salz- und Pfefferweges“ einschließlich der erforderlichen Gutachten in Höhe von 85.000,00 €.
Für das Projekt „Salz und Pfefferweg“ wurde ein Antrag auf Förderung durch Landes- und Bundeszuwendungen (80 % der förderfähigen Gesamtkosten) gestellt. Vorbehaltlich der noch ausstehenden Bewilligung beträgt der städtische Eigenanteil der Planungskosten insgesamt 17.000,00 € (20 %).
zu TOP 3.13
22. TEK am Kleyer Weg
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 23792-22)
...die Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN bittet die Verwaltung um die Aufnahme des o.g. Tagesordnungspunktes auf die Tagesordnung der Sitzung am 16. März und um Vorlage der Prüfergebnisse zur Beschlussfassung und Beratung.
In der Ratssitzung vom 16.12.2021 wurde der Beschluss zur Drucksachen-Nummer 21674-21 zur Grundschule Kley wie folgt ergänzt: „Zu Ziffer 1.3 der Verwaltungsvorlage werden sowohl der Abriss und Neubau als auch der Erhalt, die Sanierung und Erweiterung zur Abwägung dieser beiden Alternativen überprüft.“
Die Verwaltung wird gebeten, die Ergebnisse dieser Prüfung sowohl dem AKUSW in der Sitzung am 16. März 2022 als auch der zuständigen Bezirksvertretung Lütgendortmund in der Sitzung am 22. März 2022 zur Beratung vorzulegen.
Für eine sachgerechte Abwägung der verschiedenen Alternativen zum Umgang mit dem Gebäude am Kleyer Weg 90 durch die Politik sollen u.a. auch die folgenden Anforderungen berücksichtigt werden:
– Darstellung der städtebaulichen Entwürfe und Nutzungskonzepte, auf deren Grundlage die Prüfung der beiden Varianten erfolgt ist
– Darstellung der Wirtschaftlichkeit beider Varianten im Hinblick auf die Investitions- und Betriebskosten unter Berücksichtigung der Abbruch- und Entsorgungskosten bei der Neubauvariante
– Zeitlicher Rahmen der Umsetzung jeder Variante bis zur Aufnahme des KiTa-Betriebs
Begründung
Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 16.12.2021 den Ausbau von Betreuungsplätzen für Kinder behandelt. Dabei wurde beschlossen, im Hinblick auf den Standort Kleyer Weg 90 eine Prüfung der beiden Varianten „Abriss und Neubau“ sowie „Erhalt, Sanierung und Erweiterung“ vorzunehmen. Das Ergebnis dieser Prüfung sollte nunmehr in umfassender Form vorgestellt werden, damit zeitnah eine abschließende Entscheidung über die zu realisierende Variante getroffen werden kann.
Hierzu liegt vor Prüfbericht der Verwaltung (Drucksache Nr.: 23792-22-E1) (siehe Anlage zur Niederschrift)
AKUSW, 16.03.2022:
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Prüfbericht zur Kenntnis.
zu TOP 3.14
23. CO2-Neutralität von städtischen Gebäuden
Antrag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23775-22)
...die SPD-Fraktion im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen bittet um Beantwortung der folgenden Fragen:
· Die Stadt Dortmund hat in ihrem Bestand eine große Anzahl von Liegenschaften. Ist bei all diesen Liegenschaften bekannt, ob die Liegenschaften bereits CO2-Neutral umgebaut wurden bzw. welcher Umbaubedarf besteht? Wird dies zentral erfasst?
· Welche Maßnahmen hat die Verwaltung beabsichtigt, um die CO2-Neutralität bei den städtischen Gebäuden zu erreichen?
· Wird bei den aktuell laufenden und in Kürze startenden Sanierungen diese Vorgabe bereits berücksichtigt?
· Besteht eine grobe Kostenschätzung für die Umsetzung der nötigen Maßnahmen?
Begründung:
Zur Erreichung der Klimaneutralität im Jahr 2035 sind (weitere) umfangreiche Maßnahmen zur Reduzierung von C02-Emissionen von städtischen Gebäuden erforderlich. In der Stellungnahme der Verwaltung zur Drucksachennummer 20256-21-E2 teilt die Verwaltung bereits einen bunten Strauß an Maßnahmen zur Reduzierung der C02-Emissionen mit. Hierbei wird auch mitgeteilt, dass Klimaschutzbelange berücksichtigt werden, aber nicht, dass eine CO2- Neutralität als Zielvorgabe angestrebt wird.
Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.
zu TOP 3.15
24. Zeit für Energie-Realpolitik
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 23933-22)
Dieser TOP wurde durch die Fraktion AfD zurückgezogen.
zu TOP 3.16
25. Durchführung eines halbjährigen kostenfreien Sperrmülltages pro Stadtbezirk im Rahmen eines auf ein Jahr befristeten Modellprojektes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23870-22)
Hierzu liegt vor Gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen und CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 23870-22-E1):
...die Fraktionen von Bündnis 90/Die GRÜNEN und CDU bitten um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Ergänzungsantrags:
Mit dem Haushaltsbeschluss zur Durchführung zur Durchführung von Sperrmülltagen im Rahmen eines Modellprojekts ist das Ziel verbunden, die Entsorgung des Sperrmülls für die Dortmunder*innen deutlich zu vereinfachen und so – ergänzend zum Einsatz von Mülldetektiven – die Fälle illegaler Entsorgungen deutlich zu senken.
Um dieses Ziel bestmöglich zu erreichen, wird das vorliegende Konzept der EDG um die folgenden begleitenden Maßnahmen ergänzt:
1. Die Verwaltung wird aufgefordert, bei der Aufstellung der Abfallgebührensatzung für das Jahr 2023 die Gebühr für die individuelle Sperrmüllabholung auf 5 € zu reduzieren.
2. Zur dauerhaften Verbesserung des bestehenden Angebots wird die Onlinebuchung für die Anmeldung der Sperrmüllabholung weiter vereinfacht, z. B. durch die Einführung eines Onlinetools zur direkten Terminfindung beziehungsweise über die Einführung einer speziellen Abfall-App, inklusive Bezahlmöglichkeiten bis zum Gebührenjahr 2023.
3. Für Nutzer*innen ohne Mobiltelefon wird dauerhaft die Möglichkeit einer kontaktfreien Zahlung der anfallenden Gebühr durch Vorab-Überweisungen, beziehungsweise durch elektronische (Direkt-)Zahlungsmöglichkeiten - auch jenseits eines App-Angebotes – geschaffen. Ziel ist, dass für die Kund*innen am Tag der Abholung nicht mehr vor Ort sein müssen.
4. Der schon in der Abfallsatzung verankerte kostenfreie Wertstoff-Holservice wird offensiv beworben.
5. Der im Konzept genannte Begriff „Zentrale Sperrmüllsammlung“ wird ersetzt durch „mobiler Recyclinghof“, um deutlich zu machen, dass neben Sperrmüll auch Elektroaltgeräte und Schadstoffe angenommen werden.
6. Standorte und Termine für die “mobilen Recyclinghöfe” werden mit den jeweiligen Bezirksvertretungen abgestimmt. Zudem werden geeignete Formen der Bekanntmachung im Quartier vereinbart.
7. Anliefer*innen aus anderen Stadtteilen werden nicht abgewiesen. Sie erhalten die Möglichkeit zur Entsorgung gemäß der üblichen Gebühren an stationären Recyclinghöfen.
8. Die EDG prüft die Möglichkeit, Kund*innen aus der unmittelbaren Nachbarschaft beim Transport von Müll zum “mobilen Recyclinghof” zu unterstützen. Dieses Angebot soll sich insbesondere an Personen ohne Kraftfahrzeug oder mit körperlichen Einschränkungen richten.
9. Im ersten Jahr soll jedem Stadtbezirk das Angebot zur Durchführung von jeweils einem “mobilen Recyclinghof” unterbreitet werden.
Das Konzept und der vorliegende Antrag werden dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden in dessen Sitzung am Dienstag, dem 29sten März, zur Beratung vorgelegt.
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion FDP/Bürgerliste) (Drucksache Nr.: 23870-22-E2):
...die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags.
Die Vorlage der Verwaltung für einen kostenlosen Sperrmülltag trifft nicht die ursprüngliche Intention bei der Verabschiedung der Haushaltsbegleitbeschlüsse. Das vorgelegte Modell schließt insbesondere Personen ohne Auto vom Sperrmülltag aus. Dies ist aber gerade der Personenkreis, der auch die Recyclinghöfe nicht erreicht.
Die Verwaltung wird aufgefordert, die Vorlage "Durchführung eines halbjährigen kostenfreien Sperrmülltages pro Stadtbezirk im Rahmen eines auf ein Jahr befristeten Modellprojektes" wie folgt zu überarbeiten:
1. Die Sammlung findet haushaltnah statt. Alle Bürgerinnen und Bürger müssen die Möglichkeit haben, ihren Sperrmüll entweder direkt an der Straße vor ihrem Wohnhaus abzustellen oder einen Sammelpunkt innerhalb von 1000 Metern zu erreichen.
2. Damit dies logistisch umgesetzt werden kann, werden die Abholtage nach Stadtbezirken differenziert.
3. In die Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern ist einzubeziehen, welche Abfälle nicht abgestellt werden können und welche Bußgelder bei Zuwiderhandlungen verhängt werden können.
AKUSW, 16.03.2022:
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen leitet die gesamte Angelegenheit ohne Empfehlung weiter.
Außerdem überweist der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen die Angelegenheit zur Beratung an den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden.
4. Angelegenheiten des Vermessungs-und Katasteramtes –nicht besetzt-
5. Angelegenheiten des Amtes für Stadterneuerung
zu TOP 5.1
26. Sanierungsgebiet „Stadterneuerung Ortskern Mengede"
27. hier: Beschluss der Satzung über die Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Stadterneuerung Ortskern Mengede" in Dortmund-Mengede
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23337-22)
AKUSW, 16.03.2022:
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Erlass der als Anlage beigefügten Satzung über die Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Stadterneuerung Ortskern Mengede“ in Dortmund-Mengede.
zu TOP 5.2
28. Untersuchungsgebiet „Stadterneuerung Deusener Str.“
29. hier: Beschluss über die Einstellung der mit Ratsbeschluss vom 10.05.2007, öffentlich bekannt gemacht am 06.07.2007, eingeleiteten vorbereitenden Untersuchungen in dem Untersuchungsgebiet „Stadterneuerung Deusener Str.“
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23646-22)
AKUSW, 16.03.2022:
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die mit Ratsbeschluss vom 10.05.2007, öffentlich bekannt gemacht am 06.07.2007, eingeleiteten vorbereitenden Untersuchungen in dem Untersuchungsgebiet „Stadterneuerung Deusener Str.“ einzustellen.
zu TOP 5.3
30. Bürgerzentren
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23774-22)
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 23774-22- E1):
...die SPD-Fraktion im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen bittet um Beratung und Beschluss des folgenden Zusatz- und Ergänzungsantrags:
Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept für die Neuausrichtung der Bürgerzentren und –treffs zu erarbeiten.
Hierbei sind folgende Punkte zu berücksichtigen:
· Das Konzept für die Bürgerzentren und -treffs sollte verschiedene Aspekte unter einem Dach kombinieren, hierzu zählen Kultur, Bildung, Soziales und ein Quartiersmanagement/Quartierskümmerer.
· Das Konzept soll Modelle für die Bürgerzentren und –treffs entwickeln, die in jedem Stadtbezirk Anwendung finden können, gleichzeitig aber Individualisierungsmöglichkeiten für die unterschiedlichen Ansprüche bietet. Die Selbstverwaltung und Gemeinnützigkeit müssen gewährleistet bleiben. Initiativen, die Räume in Bürgerzentren umbauen wollen, sollten unterstützt werden.
· Die Finanzierung der Bürgerzentren und –treffs muss überarbeitet werden, damit eine ausreichende Basisfinanzierung vorliegt. Neben einem Kriterienkatalog für die finanzielle Förderfähigkeit müssen auch Organisationsstrukturen für die Stärkung des Gemeinwesens erarbeitet werden.
· Die Auswahl der Quartiere zur Etablierung dieser neuen Bürgerzentren und -treffs sollte auf Basis eines kleinräumigen Monitorings erfolgen, welches Interventionsbereiche kenntlich macht.
Begründung
Bürgerzentren und -treffs haben sich unter verschiedenen Namen und Aspekten zu unterschiedlichen Zeiten gebildet. Eines der bekanntesten Zentren ist die „Alte Schmiede“ in Huckarde, die bereits 1999 aufgebaut wurde. Besonders in der „nordwärts“-Kulisse konnten Ideen rund um solche Zentren entwickelt, gebildet und gelebt werden. Sie sind sehr quartiersbezogen und ersetzen oft alte Strukturen der Kirchen, der Treffpunkte in Vereinen, kleinen Läden und Kneipen.
Träger sind unterschiedlich Konstrukten vorhanden: Vereine, Interessengemeinschaften u.v.m. Diese haben auch unterschiedliche Ansprüche an ihre Arbeit und Angebote vor Ort und sind oft weitreichender als die, die an den traditionellen Begegnungsstätten bisher vorgehalten werden. Jugendfreizeitstätten oder Seniorenbegegnungsstätten decken die Bedarfe häufig nicht mehr ab.
Um das nachbarschaftliche Engagement zu stärken, zu verstetigen und auf eine sichere Basis zu stellen, werden nicht nur Orte der Begegnung sondern auch Strukturen, die langfristig tragen, benötigt. Dazu gehört auch eine Basisfinanzierung, Hilfe bei der Akquise von Fördergeldern und Spenden, bei der Digitalisierung etc.. Die Bandbreite der Möglichkeiten und Fragestellungen ist groß und für viele Ehrenamtliche unübersichtlich.
In der Studie „Gemeinwesenarbeit in der sozialen Stadt – Entwicklungspotenziale zwischen Daseinsvorsorge, Städtebauförderung und Sozialer Arbeit“ (Juli 2020, für das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung) wird festgestellt:
· Gemeinwesenarbeit wird als strategisch wichtige Aufgabe im Rahmen des Programms Soziale Stadt angesehen. Sie hat als personenbezogene Beteiligungsarbeit das Ziel, die soziale Integration in der Nachbarschaft zu fördern[…].
· Zu den wichtigsten Einrichtungen der Gemeinwesenarbeit zählen vor allem Stadtteil- und Begegnungszentren, […] sowie Gemeinwesenarbeits- und Stadtteil-Vereine.
· Für diese Arbeit stehen oft jedoch weder ausreichende zeitliche Ressourcen noch eine gesicherte Finanzierung zur Verfügung.
Die Studie zieht das Fazit, dass diese Daseinsvorsorgeform ausgebaut und gestärkt werden sollte. Dies sollte bei der Konzepterstellung für die erforderliche Neuausrichtung Berücksichtigung finden.
AKUSW, 16.03.2022:
Herr Rm Stieglitz regt hierzu an, den vorliegenden Antrag als Prüfauftrag an die Verwaltung zu werten, damit diese einmal schauen könne, was es schon in Dortmund hierzu gebe und was man noch weiterentwickeln könne.
Frau Rm Rudolf wirbt für den Antrag ihrer Fraktion und zeigt sich damit einverstanden, diesen als Prüfauftrag zu betrachten.
Herr Wilde macht deutlich, dass der Wunsch nach solchen Bürgerzentren durchaus auch aus Sicht der Verwaltung vakant sei und macht daher den Vorschlag, die Prüfung durch die Verwaltung zum o.a. Antrag so zu verstehen, dass Verwaltung bezüglich der Bitte, zu diesem Thema ein Konzept zu erstellen, zunächst eine entsprechende Stellungnahme vorlegen werde, woraus der Ausschuss dann einen Auftrag formulieren könne.
In diesem Sinne wertet der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen folgenden Antrag der SPD-Fraktion einstimmig, bei zwei Enthaltungen (Fraktion AfD) als Prüfauftrag an die Verwaltung:
Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept für die Neuausrichtung der Bürgerzentren und –treffs zu erarbeiten.
Hierbei sind folgende Punkte zu berücksichtigen:
· Das Konzept für die Bürgerzentren und -treffs sollte verschiedene Aspekte unter einem Dach kombinieren, hierzu zählen Kultur, Bildung, Soziales und ein Quartiersmanagement/Quartierskümmerer.
· Das Konzept soll Modelle für die Bürgerzentren und –treffs entwickeln, die in jedem Stadtbezirk Anwendung finden können, gleichzeitig aber Individualisierungsmöglichkeiten für die unterschiedlichen Ansprüche bietet. Die Selbstverwaltung und Gemeinnützigkeit müssen gewährleistet bleiben. Initiativen, die Räume in Bürgerzentren umbauen wollen, sollten unterstützt werden.
· Die Finanzierung der Bürgerzentren und –treffs muss überarbeitet werden, damit eine ausreichende Basisfinanzierung vorliegt. Neben einem Kriterienkatalog für die finanzielle Förderfähigkeit müssen auch Organisationsstrukturen für die Stärkung des Gemeinwesens erarbeitet werden.
· Die Auswahl der Quartiere zur Etablierung dieser neuen Bürgerzentren und -treffs sollte auf Basis eines kleinräumigen Monitorings erfolgen, welches Interventionsbereiche kenntlich macht.
zu TOP 5.4
31. Urban Gardening
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 21239-21-E2)
...zum oben genannten Beschluss berichten wir wie folgt:
Mit der Drucksache 21239-21 hatten der AMIG am 08.06.2021 und der AKUSW ergänzend
am 15.09.2021 die Verwaltung mit Aufgaben zum Urban Gardening beauftragt. Wesentliche
Bausteine zum Urbanen Gärtnern hat der Rat der Stadt mit dem Projekt „Querbeet Dortmund“
am 19.06.2021, Drucksache 16904-21 beschlossen.
Für die Berichterstattung der Verwaltung zum Umsetzungsstand wird auf die Drucksache
23005-21 verwiesen. Dort werden auch das Konzept der städtischen Aktivitäten dargestellt
und die Förderrichtlinien für das Projekt Querbeet Dortmund dem Rat der Stadt Dortmund zur
Entscheidung vorgelegt.
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.
zu TOP 5.5
32. Urbanes Gärtnern
33. Förderrichtlinien (Drucksache Nr.: 23005-21)
AKUSW, 16.03.2022:
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion AfD) folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die in der Anlage 1 zu dieser Vorlage enthaltenen Förderrichtlinien für das Programm „Querbeet Dortmund – ernte deine Stadt!“.
6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnen
zu TOP 6.1
34. Aufstellung einer Satzung zum Schutz und Erhalt von freifinanziertem Wohnraum (Wohnraumschutzsatzung) sowie einer Satzung zur Begründung kommunaler Benennungsrechte im geförderten Mietwohnungsbau (Benennungsrechtsatzung) im Gebiet der Stadt Dortmund.
Empfehlung (Drucksache Nr.: 23622-22)
Hierzu liegt vor Ergänzung (Korrektur der Satzung) (Drucksache Nr.: 23622-22-E1):
...leider ist in der, unter der Drucksache Nr. 23622-22 als Anlage beigefügten Wohnraumschutzsatzung,
ein Fehler im § 12 der Satzung aufgefallen. Daher ist die Formulierung "§ 6
Abs. 1 Nr. 7 bzw. § 7 Nummer 2" durch "§ 6 Abs. 4 Nr. 7 bzw. § 7 Abs. 2 Nr. 2" auszutauschen.
Der korrigierte Satzungstext ist im GIS (Drucksache Nr. 23622-22-E1) hinterlegt.
AKUSW, 16.03.2022:
Herr Rm Perlick teilt mit, dass seine Fraktion hierzu keine Empfehlung aussprechen werde, da hier eine rote Linie überschritten werde, was die Eingriffe in die Rechte von Wohneigentumsmietern betreffe.
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die o.a. Korrektur zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion AfD) folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt die als Anlagen beigefügten Satzungen zum Schutz und Erhalt von frei finanziertem Wohnraum (Wohnraumschutzsatzung) sowie zur Begründung von Benennungsrechten im geförderten Mietwohnungsbau (Benennungsrechtsatzung) im Gebiet der Stadt Dortmund.
Rechtsgrundlage: § 7 Abs. 1, 41 und 77 GO NRW i. V. m. § 12 Abs. 1 WohnStG NRW und § 17 Abs. 4 WFNG NRW
zu TOP 6.2
35. Tätigkeitsbericht des Amtes für Wohnen für das Geschäftsjahr 2021
Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 23652-22)
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Tätigkeitsbericht des Amtes für Wohnen zum Geschäftsjahr 2021 zur Kenntnis.
zu TOP 6.3
Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 23134-21-E2)
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.
zu TOP 6.4
36. Umsetzung von Beschlüssen
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 17.02.2022
-Wohnbauprogramm für junge Familien- (Drucksache Nr.: 23207-21-E2)
Den Ratsmitgliedern liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der CDU-Fraktion vor:
„… die Fraktion BÜNDNIS 90/Die Grünen und CDU im Rat der Stadt Dortmund bitten die Verwaltung zu dem oben genannten Tagesordnungspunkt um einen Bericht zum Stand der Umsetzung des folgenden Beschlusses:
Wohnbauprogramm für junge Familien
Drucksache Nr.: 21346-21-E1
Der Rat der Stadt Dortmund hat in seiner Sitzung am 24. Juni 2021 unter dem Tagesordnungspunkt „Wohnbauprogramm für junge Familien“ (Drucksache Nr.: 21346-21) folgenden Beschluss gefasst:
1. Der AKUSW und der Rat der Stadt stellen fest, dass das bestehende Wohnraumangebot für junge Familien in Dortmund nicht bedarfsdeckend ist.
2. Der AKUSW und der Rat der Stadt stellen fest, dass der Wohnungsbau für junge Familien dringend intensiviert werden muss.
3. Der AKUSW und der Rat der Stadt beauftragen die Verwaltung, ein Programm zu erarbeiten, mit dem das Ziel von möglichst 5.000 neuen Wohneinheiten für junge Familien mittelfristig erreicht werden kann.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, alle Fördermöglichkeiten von Bund und Land für die Zielerreichung zu nutzen.
5. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob im Zuge der Aufstellung neuer Bebauungspläne ein signifikanter Flächenanteil für den Wohnraumbedarf von jungen Familien vorgehalten werden kann.
6. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, wie dieses Ziel mit dem vom Rat am 20.05.2021 beauftragten Konzept für den kommunalen Wohnungsbau in Einklang gebracht werden kann.
7. Das von der Verwaltung zu erarbeitende Konzept wird den politischen Gremien spätestens im 4. Quartal 2021 vorgelegt.
Zum vorgenannten Beschluss des Rates erbitten wir bis zur nächsten Sitzung des Rates am 17.02.2022 eine Darstellung des Sachstandes.“
OB Westphal sagt -stellvertretend für StR Wilde- es habe nach seinen Informationen dazu eine Stellungnahme und Diskussion im Ausschuss für Klima, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) gegeben und die Fragen seien geklärt worden.
Rm Dr. Suck (CDU) merkt kritisch den Umgang der Verwaltung mit politischen Beschlüssen an. Er verweist auf den ursprünglichen Beschluss mit dem Fokus auf Wohnungsbau für junge Familien. Die Stellungnahme der Verwaltung beinhaltet nun jedoch, eine Priorität für junge Familien nicht zu wollen, weil damit andere Prioritäten in ihrer Bedeutung sinken würden. Er interpretiert dies so, dass die Verwaltung sich dem Wohnungsbau für junge Familien nicht weiter widmen möchte und fordert, dass die Verwaltung den Beschluss in der Beratung berücksichtigt und umsetzt. Daher ist seine Fraktion mit der Stellungnahme nicht einverstanden. Diese Diskussion muss sicherlich weiter geführt werden, der Rat sei aber für das AKUSW-Fachthema nicht der richtige Ort.
OB Westphal stimmt Rm Dr. Suck hinsichtlich der weiterführenden Diskussion im AKUSW zu.
Der Rat der Stadt überweist das Thema zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen.
Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 23207-21-E4) (siehe Anlage zur Niederschrift)
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.
zu TOP 6.5
37. Teilnahme am Landesförderprogramm „Jung kauft Alt"
Vorschlag zur TO mit Antrag (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 23948-22)
...die CDU-Fraktion bittet um Aufnahme des oben genannten Punktes auf die Tagesordnung sowie um Beratung und Beschlussfassung.
Beschlusstext:
Die Stadt Dortmund bewirbt sich frühzeitig als Modellkommune für das Landesförderprogramm „Jung kauft Alt – Junge Familien kaufen Bestandsimmobilien“, sobald die Bewerbungsfrist beginnt.
Begründung:
Die Situation des Wohnungsmarktes bei uns in Dortmund ist laufend ein Thema in den politischen Beratungen. Nicht zuletzt das Kommunale Wohnkonzept Dortmund 2021 veranschaulicht, wie groß der Handlungsbedarf an vielen Stellen ist. Ein besonders wichtiger Aspekt ist die Schaffung von Wohnraum für junge Familien in Dortmund. Hierzu hat der Rat der Stadt Dortmund am 24. Juni 2021 auf Grundlage eines Antrags der Fraktionen von CDU und Bündnis90/Die Grünen die Verwaltung beauftragt, ein entsprechendes Wohnbauprogramm für junge Familien aufzulegen (21346-21-E1). Im Rahmen des Kommunalen Wohnkonzeptes Dortmund 2021 ist auch ein Antrag der CDU-Fraktion zum Generationenwechsel in Einfamilienhausgebieten beschlossen worden (21690-21-E3). Vor dem Hintergrund dieser politischen Entscheidungen wäre es folgerichtig, wenn Dortmund sich am Landesförderprogramm „Jung kauft Alt – Junge Familien kaufen Bestandsimmobilien“ beteiligt. Hierzu hat der Landtag am 14. Februar 2022 einen entsprechenden Beschluss gefasst (Landtagsdrucksache 17/16484). Aus dem Beschlusstext geht hervor, dass das Programm in mindestens 10 Modellkommunen in Nordrhein-Westfalen umgesetzt werden soll.
AKUSW, 16.03.2022:
Herr Rm Weber wirbt für den o.a. Antrag seiner Fraktion.
Frau Laubrock informiert auf Nachfrage von Herrn Rm Kowalewski darüber, dass man sich die Förderkonditionen noch nicht anschauen könne, weil es dieses Förderprogramm derzeit noch nicht gebe. Nach Rücksprache mit dem Ministerium sei es so, dass die Landtagsdrucksache, die im Antrag aufgeführt werde, erst einmal ein Prüfauftrag sei. Nach Auskunft des Ministeriums stehe noch gar nicht fest, ob, wann und wenn ja zu welchen Konditionen es zu dem Programm kommen werde.
Klar sei auf jeden Fall, dass es nicht vor der Landtagswahl erscheinen werde. Klar sei auch, dass es 10 Modellkommunen geben werde und dass das Ministerium Interesse daran habe, dass die Stadt Dortmund eine dieser 10 Modellkommunen werde. Man habe auch schon zugesichert, dass die Stadt Dortmund gerne als Modellkommune fungiere wolle, sofern das Programm im Laufe des Jahres aufgelegt werde.
Herr Rm Weber teilt daraufhin mit, dass sich mit dieser Aussage der Verwaltung eine Abstimmung zu o. a. Antrag seiner Fraktion erübrigt habe.
7. Angelegenheiten des Umweltamtes
zu TOP 7.1
38. Bestand an alten und vom Aussterben bedrohten Obstbaumsorten
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 23710-22)
...weltweit ist die heutige Züchtung von Obst auf wenige Elternsorten begrenzt. Allein bei Äpfeln und Birnen sind im Handel nur noch etwa 30 Sorten erhältlich. 1882 gab es allein vom Apfel noch über 1.000 verschiedene Sorten.
Der damit einhergehende Verlust an Genen kann möglicherweise für die Zukunft gravierende Folgen haben, wenn z.B. Vater- oder Muttersorten von Krankheiten befallen werden und keine Resistenzgene mehr zur Verfügung stehen.
Es zeigt sich, dass einhergehend mit der Globalisierung die Vielfalt auf der Welt wahrnehmbar schwindet. Die fortschreitende Angleichung der Lebensverhältnisse sorgt für einen Rückgang an Vielfalt bei Kultursorten und damit auch des Genpools und hat sowohl ökologische als auch ökonomische Nachteile.
In einem harmonischen Zusammenwirken von Natur und Mensch hat sich im Laufe der letzten Jahrtausende eine breite Sortenvielfalt entwickelt, die ihresgleichen sucht. Diese Vielfalt beinhaltet sowohl die Anpassung an unterschiedliche Standorte als auch ein Geschmacks-, Farben- und Formenspektrum und verschieden geartete Resistenzen. Auch heute noch sind Restbestände alter Streuobstwiesen nicht nur ein identitätsprägendes Kulturgut, sondern ökologisch wertvoller Lebensraum für zahlreiche Tiere und Pflanzen.
Alte Obstsorten sind das Ergebnis eines langen Entwicklungsprozesses, über Generationen und Jahrhunderte gezüchtet, an ihre Herkunftsregion angepasst und prägend für ihr Verbreitungsgebiet. Sie sind damit ein schützenswertes und identitätsstiftendes Kulturgut, ähnlich wie Baudenkmäler und Kunstwerke.
Auch in Dortmund gibt es regionaltypische Obstsorten, wie den westfälischen Gülderling, die neben anderen alten und regionalen Obstsorten unter anderem auf der Karmschen Heide in Scharnhorst angepflanzt wurden und vom BUND gepflegt werden. In Dortmund gibt es insgesamt über 100 Streuobstwiesen, auf denen vor allem hochstämmige Apfelbäume wachsen. Etwa 30 dieser Obstwiesen befinden sich in der Obhut des Umweltamtes. Sie sind mit Fördermitteln des Landes im Rahmen der Landschaftspläne und als Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen angepflanzt worden. Die Bäume stammen überwiegend aus den 1990er bis 2000er Jahren; es gibt aber auch ältere Bestände aus den 1930er Jahren, die eine hohe Bedeutung für den Naturschutz haben. Für die heimische Artenvielfalt spielen sie mit 3.000 Tier- und Pflanzenarten sowie mehr als 1.000 Obstsorten eine herausragende Rolle – gerade auch für Vogelarten wie Steinkauz, Gartenrotschwanz und Grünspecht.
In Dortmund hat das Umweltamt ca. 110 Streuobstwiesen registriert. Hinzu kommt noch eine nicht bekannte Anzahl von Obstwiesen, die als Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen angelegt wurden. Eine vollständige Kartierung der Streuobstwiesen in Dortmund gibt es nicht. Die BUND-Kreisgruppe Dortmund hat im Rahmen ihres Apfelsaftprojekts 2005 etwa 100 Streuobstwiesen in einer Karte erfasst. 20-30 Streuobstwiesen werden im Auftrag des Umweltamtes jährlich einmal von externen Auftragnehmern gemäht bzw. (mit Schafen) beweidet. https://www.bund-dortmund.de/mitmachen/pflege-von-streuobstwiesen/
Die AfD-Fraktion bittet daher die Stadtverwaltung um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie ist der aktuelle Stand bei der Registrierung der Streuobstwiesen auf dem Gebiet der Stadt Dortmund?
2. Welche Obstsorten kommen auf den Streuobstwiesen auf dem Gebiet der Stadt Dortmund vor? (Bitte Aufschlüsseln nach Streuobstwiesen auf städtischem und auf privatem Grund)
3. Wie ist der Zustand der Obstbäume auf den städtischen Streuobstwiesen?
4. In welcher Höhe wurden Fördermittel zur Anlage, Pflege oder Erweiterung von Streuobstwiesen in den letzten zwei Jahren beantragt? (Bitte nach Jahren aufschlüsseln.)
Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund beantragt zudem die Beschlussfassung über folgenden Beschlussvorschlag in der Sitzung des AKUSW am 16.03.2022:
„Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, dass die zuständigen Stellen der Dortmunder Stadtverwaltung mit einer vollständigen Kartierung der Streuobstwiesen auf Dortmunder Stadtgebiet betraut werden. Bei Neuanlage, Erweiterung oder Ersetzung von abgestorbenen Bäumen auf städtischem Gebiet sind durch die Stadt Dortmund nur alte und/oder regionaltypische Obstbaumsorten anzupflanzen. In Absprache mit dem BUND sind Rest- und Einzelbestände an alten Obstsorten auf Dortmunder Stadtgebiet zu erfassen. Besonders bedrohte Obstbaumsorten sind durch eine Baumschule zu vermehren und auf städtischen Grünflächen anzupflanzen.“
AKUSW, 16.03.2022:
Herr Rm Perlick wirbt für den o. a. Antrag seiner Fraktion. Hierzu führt er an, dass es weitaus mehr Sorten gebe als „Pink Lady“ und „Boskop“ und es daher wichtig sei, dass man zum Schutz der Umwelt und der Natur den Zustand und die Anzahl der Streuobstwiesen und Obstsorten erfasse und besonders mit Blick auf bedrohte Obstsorten hege und zu pflege.
Herr Rm Kowalewski informiert hierzu darüber, dass auf den Streuobstwiesen die Sorten „Boskop“ und
„Pink Lady“ nicht angepflanzt würden. Es sei ja eben Sinn dieser Streuobstwiesen, auf Sorten zurückzugreifen, die nicht so gängig wären. Von daher würde mit dem vorliegenden Antrag etwas gewünscht, was seines Erachtens nach ohnehin schon getan werde. Somit sei der Antrag aus seiner Sicht obsolet.
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen ist sich darin einig, dass eine Beschlussfassung zum o.a. Antrag nicht mehr erforderlich ist.
Die Stellungnahme der Verwaltung zu den o.a. Fraggestellungen erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.
zu TOP 7.2
39. Beschlusskontrolle: Aktueller Sachstand zum Biodiversitätskonzept und zur Umsetzung des Landschaftsplans
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE+) (Drucksache Nr.: 23388-22-E1)
Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme (Fraktion DIE LINKE +) (Drucksache Nr.: 23388-22-E1):
...die Fraktion DIE LINKE+ bittet ein Jahr nach Beginn der Ratsperiode um einen aktuellen Sachstand zur Umsetzung zu den zum Ende der letzten Ratsperiode getroffenen Beschlüssen.
1) Welche Maßnahmen aus dem Landschaftsplan sind bereits umgesetzt? Wie sieht der Zeitplan für die nächsten Schritte aus?
2) Wie weit ist die Erstellung eines Biodiversitätskonzeptes gediehen?
3) Inwieweit sind bereits Teile des von unserer Fraktion vorgestellten Handlungsprogrammes gegen das Vogelsterben in Dortmund bearbeitet worden? Wie ist der aktuelle Sachstand?
4) Wie ist der Bearbeitungsstand zum Erlass einer ökologischen Feldwegesatzung, wie sie der AKUSW zur Prüfung an die Verwaltung übergeben hatte?
5) Sofern nachgefragte Beschlussteile noch nicht bearbeitet wurden bitten wir um eine Begründung, woran ein Bearbeitungsfortschritt bislang scheitert und wie Abhilfe zu schaffen ist.
Begründung:
Die Verwaltung hat großformatige Beschlüsse im Bereich der Landschaftspflege und des Naturschutzes zum Teil selbst erwirkt, zum Teil wurde sie von der Politik dazu beauftragt. Eine vornehme Aufgabe der politischen Gremien ist es zu überprüfen ob und wie weit politische Beschlüsse von der Verwaltung auch in die Umsetzung kommen. Angesichts der dramatischen Veränderungen im Naturhaushalt innerhalb des letzten Jahrzehntes ist die Umsetzung durchaus zeitkritisch.
Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 23399-22-E2) (siehe Anlage zur Niederschrift).
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.
8. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
zu TOP 8.1
40. Neufassung der Stellplatzsatzung
Empfehlung (Drucksache Nr.: 23268-21)
Hierzu liegt vor-> Stellungnahme der Verwaltung (Korrektur der Anlage) (Drucksache Nr.: 23268-21-
E1):
...in den Anlage1 zur o.g. Ratsvorlage befindet sich ein Satzungstext zur neuen Stellplatzsatzung,
der aufgrund eines redaktionellen Fehlers bereits eine Bekanntmachungsanordnung enthält.
Dieser Absatz der Bekanntmachungsanordnung wird normalerweise nie vom Rat mitbeschlossen.
Es ist ein reiner Ausfertigungsakt der Verwaltung im Rahmen der nach dem Ratsbeschluss
folgenden Bekanntmachung.
Zudem ist der Text dieser Bekanntmachungsanordnung aufgrund einer Änderung der Gemeindeordnung,
die am 15.12.2021 in Kraft getreten auch fehlerhaft hinsichtlich der dort angegebenen
Frist.
Bei einem Beschluss mit dem in Anlage 1 enthaltenen Absatz der Bekanntmachungsanordnung
wäre die neue Stellplatzsatzung rechtlich angreifbar.
Aus diesem Grund bitte ich um Austausch des Satzungstextes ohne die Bekanntmachungsanordnung,
so dass nur diese zur Beschlussfassung vorgelegt wird.
Hierzu liegt vor -> Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerkes (BPN) vom 22.02.2022:
Der Vorsitzende geht auf die Inhalte der Vorlage ein.
Bezug nehmend auf die Inhalte der Verwaltungsvorlage bittet Herr Gungl die Verwaltung um Stellungnahme zu folgender Fragestellung:
Was passiert mit den Ausgleichszahlungen, wenn Behindertenparkplätze durch Eigentümer von Immobilien nicht eingerichtet werden.
Des Weiteren weist Frau Opitz die Verwaltung darauf hin, dass Behindertenparkplätze entlang von Straßen, parallel zur Fahrbahn, insbesondere beim Ein- und Aussteigen, für betroffene Menschen eine Gefahr darstellen, da sie in den fließenden Verkehr geraten.
Das Behindertenpolitische Netzwerk bittet die Verwaltung um Berücksichtigung der oben gemachten Anmerkungen und nimmt die Vorlage zur Kenntnis.
Hierzu liegt vor-> Empfehlung der Bezirksvertretung (BV) Innenstadt West 02.03..2022:
Die Fraktionen Bündnis90/Die Grünen und SPD geben bzgl. der Neufassung der Stellplatzsatzung folgenden Bemerkungen zu Protokoll:
In Wohngebieten und bei Unternehmen sollten in der Stellplatzsatzung Plätze für Lastenräder aufgenommen werden. Ebenso ist es sinnvoll Car Sharing Plätze auszuweisen.
Dann fehlt der gesamte Punkt der Elektromobilität. Wenn es gesetzlich möglich sein sollte, Ladestationen in der Stellplatzsatzung festzulegen, bzw. deren vorbereitende Baumaßnahme, - wäre es angesichts der künftigen Elektrifizierung des mobilisierten Individualverkehrs vorausschauend, hier Lademöglichkeiten einzufordern.
Hier wird zwar dem Fahrrad eine gestiegene Gewichtung zugeschrieben, dennoch bleibt die Neufassung der Satzung hinter den Zielen einer Mobilitätswende. Es ist notwendig das Verhältnis von Kraftfahrzeug- und Fahrradplätzen besonders in Wohngebieten, aber auch bei Unternehmen, sowie Kultur- und Freizeitstätten anzugleichen.
In der neuen Satzung wird nach wie vor das Auto zu sehr priorisiert. Es sollte eine gleiche Anzahl von Park- und Fahrradplätzen geben. Am besten sogar mehr Fahrradabstellmöglichkeiten als Parkplätze. Zu sehen auch in Tabelle 1, wo die Abstellfläche nach Nutzungsfläche berechnet wird. Hier sollte eine Gleichrangigkeit stattfinden. So wird der exklusive Vorrang des (ruhenden) Autoverkehrs zementiert.
Damit das Fahrrad bei allen Witterungen genutzt werden kann, muss die Attraktivität insbesondere gesteigert werden, indem witterungsunabhängige und diebstahlgesicherte Unterbringungen garantiert werden. Hier ist die Zahl erst ab 12 Stellplätzen angegeben, wir fordern diese Unterbringung aber bereits ab 6 Fahrrädern.
Dem Punkt des innovativen Mobilitätskonzeptes fehlt ein Sanktionskatalog, für die Nichteinhaltung der vertraglich festgelegten Maßnahmen. Darüber hinaus scheint eine Umsetzung nur durch einen Mehraufwand in der Bauordnung realisierbar
( Evaluation, Kontrolle, Vergabe etc.) Ohne weiteres Personal und einer klar definierten Zuständigkeit ist dieser Punkt nicht zu unterstützen und birgt die Gefahr von Missbrauch.
Dann wäre zu prüfen, ob in § 4 Abs. 6 Genossenschaften noch eine besondere Berücksichtigung zu Minderungsmöglichkeiten bekommen könnten. Für sie ist es wichtig günstig zu bauen und sie könnten gesondert mit anderen Prozentzahlen aufgeführt werden.
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig (Bündnis90/Die Grünen, SPD, FDP) mit 7 Enthaltungen (CDU, Die Linke, Die PARTEI, AFD) folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt den angehängten Entwurf als Neufassung der Stellplatzsatzung nach § 48 Abs. 1 in Verbindung mit § 89 Abs. 1. Nr. 4, 5 und 7 BauO NRW.
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede vom 02.02.2022:
Die Bezirksvertretung Mengede einigt sich nach kurzer Beratung auf folgende Anmerkung:
Es darf nicht ermöglicht werden, sich bei Neubauten aus der Verpflichtung zum Bau von Stellplätzen problemlos „freizukaufen“, insbesondere, wenn Stellplätze möglich sind. Dies sollte nur in absoluten Ausnahmefällen und unter vorher strengen und festgelegten Voraussetzungen möglich sein.
Die Bezirksvertretung Mengede empfiehlt dem Rat einstimmig bei einer Enthaltung (FDP) und unter Berücksichtigung der obigen Anmerkung, den angehängten Entwurf als Neufassung der Stellplatzsatzung nach § 48 Abs. 1 in Verbindung mit § 89 Abs. 1. Nr. 4, 5 und 7 BauO NRW zu beschließen.
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch vom 15.03.2022:
Beratung
Bezirksbürgermeister Berning führt aus, dass die Kennziffer (Anzahl Stellplätze je Wohneinheit) für die Erstellung eines Stellplatzes erhöht werden sollte, damit bei einem Neubau verpflichtend pro Wohneinheit mehr Stellfläche erstellt werden muss.
Andernfalls führt dies zu einer Verschlimmerung der Parksituation.
In die Empfehlung soll daher ein entsprechender Zusatz mit aufgenommen werden.
Frau Lohse (Fraktionssprecherin B90/Die Grünen) lehnt einen solchen Zusatz ab.
Die Bezirksvertretung Hombruch empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich mit 10 Ja-Stimmen (Fraktionen der CDU, SPD, FDP) gegen 5 Nein-Stimmen (Fraktion B90/Die Grünen, Die Linke) folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt den angehängten Entwurf als Neufassung der Stellplatzsatzung nach § 48 Abs. 1 in Verbindung mit § 89 Abs. 1. Nr. 4, 5 und 7 BauO NRW mit dem Zusatz, die Kennziffer (Anzahl Stellplätze je Wohneinheit) für die Erstellung eines Stellplatzes zu erhöhen, damit bei einem Neubau verpflichtend pro Wohneinheit mehr Stellfläche erstellt werden muss als im Entwurf vorgesehen.
Zusatzbemerkung
Frau Lohse (Fraktionssprecherin B90/Die Grünen) erklärt für die Fraktion B90/Die Grünen, dass diese der Empfehlung ohne Zusatz zustimmt.
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Hörde vom 15.03.2022:
1. Beschluss
Bündnis 90/Die Grünen stellen den Antrag, dass die Reduzierung im Rahmen des Sozialen Wohnungsbaues auf einen Stellplatz nicht nur in den beschriebenen Zonen sondern überall gültig sein soll.
Abstimmungsergebnis: mit 8 Gegenstimmen (CDU/SPD/Die Linke) und 4 Ja-
Stimmen (Bündnis 90/Die Grünen/FDP/SPD) abgelehnt
2. Beschluss
Die Bezirksvertretung Hörde fordert bei der Verwaltung ein, bei allen Stellplatzablösungen im Stadtbezirk Hörde zustimmen zu müssen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig so beschlossen
3. Beschluss
Die Bezirksvertretung Hörde empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt den angehängten Entwurf als Neufassung der Stellplatzsatzung nach § 48 Abs. 1 in Verbindung mit § 89 Abs. 1. Nr. 4, 5 und 7 BauO NRW.
Abstimmungsergebnis: mit 1 Enthaltung ((Bündnis 90/Die Grünen) und 10 Ja-
Stimmen so beschlossen.
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt Ost vom 15.03.2022:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost beschließt einstimmig bei Enthaltung von Herrn Winko (AfD) den nachfolgenden Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der SPD-Fraktion:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost möge beschließen,
● dass die Verwaltung Stellung bezieht, wie ein Hotel-Ticket, wie in §5 aufgeführt, funktionieren soll.
○ Bekommt jeder Gast unaufgefordert mit der Buchung ein Ticket, welches für die Dauer des Aufenthalts inklusive An- und Abreise gilt?
○ In welchem Geltungsbereich würde es gelten? Dortmund-weit? NRW-weit?
● dass die Verwaltung die Anlage 1 in folgenden Punkten anpassen soll:
○ 8.1 Kindergärten, Kindertagesstätten:
■ Fahrrad: „… und mindestens 1 Abstpl. für Lastenräder“
○ 8.3 Sonstige allgemeinbildende Schulen:
■ Fahrrad: „1 Abstpl. je 3 Schüler“
○ 8.4 Berufsschulen, Berufsfachschulen:
■ Fahrrad: „1 Abstpl. je 3 Schüler“
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost empfiehlt einstimmig bei Enthaltung von Herrn Winko (AfD) dem Rat der Stadt Dortmund wie folgt unter Berücksichtigung des oben genannten Ergänzungsantrages, nachfolgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat beschließt den angehängten Entwurf als Neufassung der Stellplatzsatzung nach § 48 Abs. 1 in Verbindung mit § 89 Abs. 1. Nr. 4, 5 und 7 BauO NRW.
AKUSW, 16.03.2022:
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vertagt die Befassung mit der gesamten Angelegenheit in seine nächste Sitzung.
zu TOP 8.2
41. Masterplan Mobilität 2030, Stufe 2: Radverkehrsstrategie und Radzielnetz
Empfehlung (Drucksache Nr.: 23050-21)
Hierzu liegt vor-> Empfehlung: Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde aus der
öffentlichen Sitzung vom 26.01.2022:
Der Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde empfiehlt einstimmig die Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs.
Er weist aber darauf hin, dass bei einem Neubau oder der Erneuerung von Radwegen in der freien Landschaft in Natur- und Landschaftsschutzgebieten sowie entlang von Gewässern die rechtliche Grundlage für eine Asphaltierung fehlt. Aus diesem Grund sollte in diesen Bereichen möglichst auf eine Asphaltierung verzichtet werden. Die Inanspruchnahme von land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen für den Wegebau soll nur im Einvernehmen mit dem jeweiligen Landnutzer erfolgen.
Hierzu liegt vor-> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der
öffentlichen Sitzung vom 01.02.2022:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost schiebt die Beschlussfassung in die Sitzung am 15.03.2022.
Weiter wird um Berichterstattung in dieser Sitzung zur Beantwortung der noch offenen Fragen gebeten.
Hierzu liegt vor-> Empfehlung: Bezirksvertretung Scharnhorst aus der öffentlichen
Sitzung vom 01.02.2022:
Die Bezirksvertretung Scharnhorst empfiehlt mit Mehrheit - bei den Gegenstimmen der AfD-Fraktion - die Radverkehrsstrategie mit den folgenden Ergänzungen:
1. Der Ausbau der Velorouten darf nicht zu Lasten der zügigen und sicheren Weiterentwicklung der Hauptrouten gehen, mit denen die Ortsteile im Stadtbezirk Scharnhorst verbunden und an die Velorouten angebunden werden.
2. Deshalb muss die Detailfestlegung der Routenverläufe der Haupt- und Nebennrouten in enger Abstimmung mit Radverkehrsinitiativen und der Politik vor Ort erfolgen.
3. Dabei muss eine Identifikation von besonders wichtigen und/oder gefährlichen Abschnitten der Hauptrouten erfolgen, die ebenfalls priorisiert verbessert werden. Dafür muss im Einzelfall auch vom Grundsatz des „anlassbezogenen Umbaus“ abgesehen werden.
4. Ebenso muss es weiterhin punktuelle Verbesserungen im Bestandsnetz als Sofortmaßnahmen geben, z.B. bei Belagsausbesserungen, Bordsteinabsenkungen etc.
5. Die weiterführenden Schulen – auch diejenigen in Nachbarstadtbezirken, die von Schüler_innen aus Scharnhorst genutzt werden – müssen in die Routenplanung einbezogen werden. Gerade hier ist auf einen schnellen und sicheren Ausbau zu achten.
6. Um eine zügige Umsetzung der notwendigen Maßnahmen sicherzustellen, muss für eine ausreichende personelle Ausstattung in den planenden und ausführenden Stadtämtern gesorgt werden.
Der Stadtbezirk Scharnhorst wird mit einer Veloroute aus der nördlichen Innenstadt ins Stadtteilzentrum Scharnhorst erschlossen. Da dieses relativ Innenstadtnah liegt, bleiben die weiteren Ortsteile Kirchderne, Hostedde, Derne, Lanstrop und Husen-Kurl außerhalb der Veloroutenplanung und werden lediglich per Hauptrouten angebunden.
Da die Realisierung der Velorouten Vorrang vor den Hauptrouten hat, hieße das in der Konsequenz, dass ein fahrradgerechter Anschluss der Ortsteile erst deutlich nach 2030 stattfindet. Dies betrifft auch die Erreichbarkeit der nordwestlich angrenzenden Städte Lünen und Kamen sowie die auch im Bericht hervorgehobene wichtige Querverbindung zwischen Scharnhorst und Brackel.
Dies ist nicht im Sinne der Ziele der Radverkehrsstrategie und der Radfahrenden Menschen im Stadtbezirk.
Die Bezirksvertretung Scharnhorst nimmt die Empfehlung aus dem Beirat der unteren Naturschutzbehörde zur Kenntnis.
Die Bezirksvertretung Scharnhorst empfiehlt mit Mehrheit - bei den Gegenstimmen der AfD-Fraktion - dem Rat der Stadt Dortmund, dem Vorschlag der Verwaltung - unter Einbeziehung des beschlossenen Antrages von B90/Die Grünen - zu folgen.
Hierzu liegt vor-> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der
öffentlichen Sitzung vom 02.02.2022.
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West bemerkt zu der Vorlage der Verwaltung folgendes:
Frau Neuhaus (Die PARTEI) vermisst im Masterplan die Beschreibung konkreter Maßnahmen die die Sicherheit der Radwege gewährleisten. Außerdem die Nichtanbindung von Phönix West sowie Stadtkrone Ost, die doch mit vielen Arbeitsplätzen ausgestattet sind.
Frau Bernert-Leushacke (Die Linken) schlägt vor das gesamte Papier noch einmal zu überarbeiten. Es gibt dort falsche Perspektiven die in einer Stellungnahme vom Aufbruch Fahrrad, aber auch den anderen Radverbänden gut herausgearbeitet worden sind.
Herr Rybak (FDP) bemängelt die nach wie vor schlechten Bedingungen für Radfahrende in der Stadt, begrüßt aber das Ziel Fahrradstadt werden zu wollen.
Viele Radwege sind immer wieder unterbrochen, schlängeln sich gefährlich vom Fußweg auf die Straße oder fehlen ganz. Die Menschen werden aber nur dann häufiger das Rad nutzen, wenn es eine sichere Radverkehrsinfrastruktur gibt.
Radwege müssen getrennt von der Fahrbahn sein. Es werden mehr Fahrradstraßen benötigt. Radfahrende sollten Vorfahrt haben. Vorfahrt in Bezug auf die Verkehrsentwicklung und auf das gemeinsame Miteinander im Straßenverkehr.
Die Zeit, dem Autoverkehr nicht wehtun zu wollen, ist am Ende und nicht mehr zeitgemäß. Für eine Trendentwicklung müssen im städtischen Verkehr direkte Veränderungen der Prioritätensetzung vorgenommen werden. Priorität sollte der Innenstadtbereich sein, und nicht äußere Randgebiete.
Die Mindestbreite von 2 Metern darf nicht unterlaufen werden. Wünschenswert sind Machbarkeitsstudien und eine wesentlich schnellere Umsetzung von besserer Radmobilität. Ihm erscheint die Radverkehrsstrategie im Masterplan Mobilität in diesen Punkten nicht ausreichend. Auch er plädiert für eine Überarbeitung.
Herr Hartmann (Bündnis90/Die Grünen) unterstreicht diese Aussage und Frau Silvasi (Bündnis90/Die Grünen) weist daraufhin, dass die Stellungnahmen der Radvereine, die den Bezirksvertretungen zur Kenntnis gegeben wurden, ebenfalls von der Stadt Dortmund in die Planungen miteinbezogen werden müssen.
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt mehrheitlich mit 8 Ja Stimmen (Bündnis90/die Grünen, SPD, die Linke) gegen 5 Nein Stimmen (CDU, FDP, AfD, die PARTEI) dem Rat der Stadt den Beschluss lau Vorlage zu fassen:
Hierzu liegt vor-> Empfehlung: Bezirksvertretung Hombruch aus der öffentlichen
Sitzung vom 01.02.2022:
Die Bezirksvertretung Hombruch empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt die Radverkehrsstrategie und das Radzielnetz des Masterplans Mobilität 2030 inkl. der Haupt- und Nebenrouten sowie der neun Velorouten als Grundlage für die weitere Radverkehrsplanung.
Der Rat beschließt, dass die neun Velorouten – zusätzlich zum RS1 - prioritär realisiert werden und beauftragt die Verwaltung mit der Konkretisierung des Ausbau- bzw. Umbaubedarfs.
Bei der Konkretisierung ist die Bezirksvertretung Hombruch miteinzubinden.
Hierzu liegt vor-> Empfehlung: Bezirksvertretung Lütgendortmund aus der
öffentlichen Sitzung vom 08.02.2022:
Herr Müller (Fraktion Bündnis ‘90/die Grünen) erklärt, dass seine Fraktion der Vorlage zustimmen werde und gibt die folgenden Anmerkungen zu Protokoll:
Eine Planung ist schön, so lange es jedoch noch nicht das Personal gibt, die diese umsetzen kann, ist diese wertlos. Unsere Sorge gilt hier im Besonderen der personellen Ausstattung des Tiefbauamtes. Es ist zu gewährleisten, dass hier der erforderliche Personalbedarf auch zur Umsetzung der Radverkehrsplanung eingesetzt wird und nicht zum Abbau des bereits jetzt vorhandenen Staus von Tiefbaumaßnahmen verwendet wird.
Dem in der Vorlage gemachten Rückschluss, dass der Anstieg der Verkaufszahlen von Pedelecs auch ohne entsprechende Ladeinfrastruktur, diese überflüssig mache, wollen wir uns nicht anschließen. Gerade Lastenfahrräder, deren Nutzung ja besonders gefördert werden soll, haben eine geringe Reichweite und benötigen eine gute Ladeinfrastruktur. Es ist auch zu berücksichtigen, dass die Leistungsfähigkeit der Akkus mit der Zeit abnimmt und daher auch Lademöglichkeiten erforderlich werden.
Weiter ist auch ein sozialer Aspekt zu berücksichtigen. Leistungsfähige Akkus sind sehr teuer. Niedrigpreisige Pedelecs sind daher mit schwächeren Akkus mit geringerer Reichweite ausgestattet. Menschen, die sich kein teures Pedelec leisten können, sind ohne ausreichende Lademöglichkeiten daher in der Nutzung benachteiligt. Die Planung einer flächendeckenden Ladeinfrastruktur ist daher notwendig.
Die Führung der geplanten Veloroute von Lütgendortmund sollte überdacht werden. Die Führung über den Friedhof von Lütgendortmund sowie die Führung entlang des Crengeldanzgrabens, des Schmechtingbachs und entlang der Hallerey, alles unbeleuchtete und teilweise nicht ausreichend befestigte Wege, sind nicht sinnvoll. Sie führen durch Angsträume und werden daher bei Nacht nicht genutzt. Hier empfiehlt es sich, auf parallel
verlaufende Straßen auszuweichen. Warum die Veloroute in Marten ab dem Sadelhof über die Martener Starße geführt werden soll, obwohl die Schulte-Heuthaus-Straße ab dem Sadelhof über eine breit ausgebaute Fahrradspur verfügt, ist für uns nicht nachvollziehbar.
Herr Lieven (SPD-Fraktion) begrüßt die Einrichtung eines Verkehrswendebüros mit je einem Mitarbeiter aus der Tiefbau- und Planungsverwaltung zur Umsetzung der Radverkehrsstrategie. Er mahnt jedoch dringend an, bei der Führung der Radrouten die Beschlüsse der BV zu beachten und die BV zu beteiligen (u.a. Beschluss Fahrradstraße „In der Meile“ von Schulte-Heuthaus-Straße bis Planetenfeldstraße).
Die BV Lütgendortmund empfiehlt dem Rat mehrheitlich den Beschluss laut Vorlage.
Hierzu liegt vor-> Empfehlung der Bezirksvertretung Hörde vom 08.02.2022:
Die Bezirksvertretung Hörde schiebt die Vorlage in die nächste Sitzung.
Vorab muss ein Informationsaustausch mit den Fraktionen, dem ADFC und der entsprechenden Fachverwaltung erfolgen um Detailfragen zu klären.
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt Nord vom 26.01.2022:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord beschließt mehrheitlich mit den Stimmen von SPD (4), Bündnis 90/Die Grünen (6), Die Linke/Die Partei (4), BVT (1) gegen die Stimme der AfD (1) den nachfolgenden Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:
„Antrag: Radverkehrsstrategie und Radzielnetz
Sehr geehrte Frau Rosenbaum,
die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet die Bezirksvertretung in der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt Nord am 26.01.2022 um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags zu TOP 12.1 „Masterplan Mobilität 2030, Stufe 2: Radverkehrsstrategie und Radzielnetz“ (Drucksache 23050-21):
Die Verwaltung wird gebeten die folgenden Anmerkungen, die jeweils unter dem Punkt „Beschreibung des Verbesserungsvorschlages“ zu finden sind, zur Vorlage Radverkehrsstrategie und Radzielnetz einzuarbeiten.
Nr. 1:
Beschreibung des Verwaltungsvorschlags:
Beschreibung des Verbesserungsvorschlags:
Nach jetzigem Planungsstand knickt die Veloroute auf Höhe der Unionstraße Richtung Süden ab. Eine Starke Ost-Westverbindung nördl. des Bahnhofes fehlt. Eine Veloroute von Ost-West, auf der Nordseite des Bahnhofes, Richtung Borsigplatz würde den Radverkehr auf den drei Velorouten (Nord-Süd) einsammeln und direkte Verbindungen zum Dortmunder HBF aus dem Dortmunder Norden ermöglichen. Mögliche Verläufe:
1. Veloroute: Auf dem Bahndamm als Verlängerung des Güterbahnhof-Radweges ->Bahnhofspromenade ->Königshof-> Kapellenstraße-> Gleispark -> Ostermärsch
2. Veloroute: Treibstraße ->Grüne Straße ->Steinstraße ->Heiligartenstraße ->Jägerstraße ->Ostermärsch.
Nr. 2:
Beschreibung des Verwaltungsvorschlags:
Beschreibung des Verbesserungsvorschlags:
Nr.3:
Beschreibung des Verwaltungsvorschlags:
Beschreibung des Verbesserungsvorschlags:
Hier reicht eine Beschilderung (Radverkehr kreuzt) verbunden mit einer Markierung der Überquerung auf der Straße. Beachte: Schräge Überquerung der Schützenstraße, da die Nebenstraßen etwas versetzt einmünden. Die Nebenroute wird von Radfahrenden gerne als sichere und schnelle Alternative zur Mallinckrodtstraße genutzt.
Nr. 4:
Beschreibung des Verwaltungsvorschlags:
Beschreibung des Verbesserungsvorschlags:
- Kurzfristig: Ampelschaltung fußgängerfreundlicher
- mittelfristig: Führung der Verkehrsteilnehmenden durch die Priorstraße. Trennung zwischen Fuß-, Rad- und Autoverkehr im gesamten Verlauf der Priorstraße bis zum Josephsplatz anzustreben.
- Die Nebenroute wird von Radfahrenden gerne als sichere und schnelle Alternative zur Mallinckrodtstraße genutzt.
Nr. 5:
Beschreibung des Verwaltungsvorschlags:
Beschreibung des Verbesserungsvorschlags:
- 4-Spurige Münsterstraße als Hauptroute vorgesehen. Keine Radwegmarkierungen oder sonstige Radverkehrsinfrastruktur.
- Kurzfristig: alternative Hauptroute ausweisen (westlich: Uhlandstraße im gesamten Verlauf, oder östlich: Kleine Burgholzstraße, Burgholzstraße, Eberstraße).
- Langfristig: Reduzierung von 4 auf 2 Fahrspuren und Errichtung einer adäquaten Radverkehrsinfrastruktur
Nr. 6:
Beschreibung des Verwaltungsvorschlags:
Beschreibung des Verbesserungsvorschlags:
- Als Alternative zu der Hauptroute auf der Leopoldstraße wäre auf der Uhlandstraße/Kurfürstenstraße eine Hauptroute/Veloroute angebracht.
- Diese könnte weiter Richtung Norden durch den Fredenbaumpark geführt werden
- Richtung Süden könnte durch den Dortmunder HBF ein steigungsarmer und verkehrsarmer Anschluss an den Veloring um die City gelingen.
Nr. 7:
Beschreibung des Verwaltungsvorschlags:
- Netzkategorie: Nebenroute
- Himmelsrichtung der Verbindung: Süd-Nord
- Beschreibung des Verlaufs:
- Verbindung durch den U-Bahntunnel
Beschreibung des Verbesserungsvorschlags:
Eine direkte Haut- oder Veloroute, anstelle einer Nebenroute, durch den Bahnhof verknüpft künftig die Innenstadt-Nord mit der Dortmunder City und dem Velo-Ring. Hierfür könnte der ehemalige Posttunnel genutzt werden. Alternativ kann über eine Lösung durch den U-Bahntunnel nachgedacht werden.
Nr. 8: Ost-West-Verbindung
Beschreibung des Verwaltungsvorschlags:
Beschreibung des Verbesserungsvorschlags:
Abseits der Hauptverkehrsstraßen verbindet eine Veloroute, anstelle einer Nebenroute, die verschiedenen Quartiere in dem Stadtteil miteinander (Fahrradstraßen). Zeitgleich wird der Keuningpark belebt.
Nr. 9: Anbindung des neuen Hafenquartiers Speicherstraße
Beschreibung des Verwaltungsvorschlags:
Beschreibung des Verbesserungsvorschlags:
Laut Planungsunterlagen (B-Plan InN 246) werden im neuen Hafenquartier 5000 Arbeitsplätze entstehen. Die ersten neuen Gebäude sind bald bezugsfertig (Leuchtturm / Fraunhofer Institut). Deshalb sollten in der weiteren Planung folgende Aspekte berücksichtigt werden:
- Ziel muss eine sichere Trasse vom Fredenbaum bis zur U-Bahn-Station Hafen sein (und darüber hinaus, also die Querung der Mallinckrodtstraße in nord-südlicher Richtung), ggf. eine gemeinsame Trasse mit Fußgänger*innen, keinesfalls entlang der engen Autostraßen. Die Trasse soll auch den Radweg in Richtung Wischlingen und zur Veloroute Richtung Huckarde anschließen.
- Ein Großteil des Quartiers soll laut Plan als Shared Space eingerichtet werden. Bis die Verkehrsführungen im Einzelnen feststehen, sollte zunächst die nördliche Speicherstraße als Nebenroute gekennzeichnet werden.
- Die Hafenpromenade und die geplante Drehbrücke (Drehbrückenstraße) sollten Freizeitrouten werden.
- Kanalstraße, Franziusstraße und Schäferstraße sind zwar als Hauptrouten ausgewiesen, aber sehr gefährlich für Radfahrende (starker LKW-Verkehr, keine Radstreifen, schmale Gehwege). Der starke LKW-Verkehr wird bleiben, bauliche Maßnahmen sind kaum möglich. Ausnahme: eigene Radspur auf der Schäferstraße zwischen Speicher- und Schützenstraße
- Die Bülowstraße muss neu überplant werden. Sie ist, bezogen auf den Radverkehr wahrscheinlich die meistgenutzte Zufahrtsstraße zum neuen Hafenquartier, wird aber auch von PKWs erheblich mehr als jetzt genutzt werden. Eine klare bauliche Trennung zwischen Auto-, Rad- und Fußverkehr ist erforderlich.
- Überlegenswert: Da die westliche Mallinckrodtstraße zwischen Autobahn und Schützenstraße aufgrund Vierspurigkeit, Straßenbahntrasse und engen Gehwegen absolut ungeeignet für einen sicheren Radverkehr ist, könnte die Hauptroute über die Speicherstraße – Bülowstraße und Schützenstraße zur Mallinckrodtstraße geführt werden.
Weitere Anmerkungen:
- Fahrradparken: Auf der Nordseite des Dortmunder HBF muss eine kurzfristige Lösung für das fehlende Fahrradparkhaus kommen.
- Bahnstrecken: Der Bananenradweg sollte ausgebaut werden (zusätzlicher Rad/Gehweg) und als Hauptroute gekennzeichnet werden, um direkte Verbindungen aus Dortmund Hörde zur Nordseite des Dortmunder HBF zu ermöglichen (Karte: https://www.google.com/maps/d/u/0/edit?hl=de&mid=12BMpHL_jLyMwjA2Err_6YW5h5rpFfV8R&ll=51.53520432741134%2C7.443724750000014&z=14)
- Fahrradstraßen sollten nach den neuesten Standards umgesetzt werden (Modal Filter; keine senkrecht angelegten Parkplätze; Verengung der Fahrbahn; Kreuzungsbereiche erhöhen)
- Planungshorizont: S. 19: "... in den nächsten 10 Jahren vorrangig 9 Velorouten, je eine pro Außenstadtbezirk (Mengede wird durch Verlängerung der Huckarder Route angebunden), als Hauptverbindung zwischen den Nebenzentren und der City zu realisieren". Für Maßnahmen zu Haupt- und Nebenrouten werden keine Realisierungskonzepte erwähnt. Hier wird ein Realisierungskonzept gefordert.
- Unbedingt erforderlich: Umsetzungsplanung für alle Routentypen. Vordringliche Maßnahmen aus Nordstadtperspektive:
- Für einen Soll/Ist-Abgleich und ein Controlling sind Zwischenziele und Zielerreichungsgrade zu entwickeln
- Ausbaustandards: Der Ratsbeschluss „Fahrradstadt Dortmund“ (Drucksache Nr.: 15619-19) hat eine Regelbreite von 2,3 m und eine Mindestbreite von 2,0 m für alle Straßen in der Baulast der Stadt festgelegt. Dieser Beschluss ist in die Radverkehrsstrategie für alle Routenkategorien einzuarbeiten.
- Velorouten sind auch als interkommunale Verbindungen zu entwickeln. Sie sind Voraussetzung für einen gelingenden Mobilitätswandel und sollten unter keinen Umständen vor den Stadtgrenzen enden (Beispielsweise sollte die Veloroute nach Bodelschwingh weiter nach Castrop geführt werden.). Hier Ist eine Vernetzung mit den umliegenden Kommunen zwingend notwendig, sollte sich am reg. Radwegenetz des RVRs orientieren und mit den Nachbarkommunen abgesprochen sein.“
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich mit den Stimmen von SPD (4), Bündnis 90/Die Grünen (6), Die Linke/Die Partei (4) und BVT (1) gegen die Stimme der AfD (1) den Beschluss laut Vorlage.
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede vom 02.02.2022:
Die Bezirksvertretung Mengede einigte sich nach Erörterung der Vorlage auf folgende Anmerkungen:
Die Bezirksvertretung Mengede bittet darum:
- Die Routenplanung im Stadtbezirk darf nur in Abstimmung mit dem ADFC und der Bezirksvertretung erfolgen,
- das Mindestmaß für die Breite der Radwege zu überprüfen,
- die Sicherheit für Kinder und Jugendliche zu erhöhen – insbesondere im Bezug auf die Schulwegsicherung,
- die geplanten bzw. gewünschten Maßnahmen zeitnah – und nicht erst 2030 – umzusetzen.
Die Bezirksvertretung Mengede empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich bei 1 Gegenstimme (FDP), unter Berücksichtigung der obigen Anmerkungen, die Radverkehrsstrategie und das Radzielnetz des Masterplans Mobilität 2030 inkl. der Haupt- und Nebenrouten sowie der neun Velorouten als Grundlage für die weitere Radverkehrsplanung zu beschließen.
Die Bezirksvertretung Mengede empfiehlt dem Rat mehrheitlich bei 1 Gegenstimme (FDP), unter Berücksichtigung der obigen Anmerkungen, dass die neun Velorouten – zusätzlich zum RS1 - prioritär realisiert werden und empfiehlt mehrheitlich die Verwaltung mit der Konkretisierung des Ausbau- bzw. Umbaubedarfs zu beauftragen.
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Brackel vom 03.03.2022:
Die Fraktion B‘90/Die Grünen legt zu dieser Vorlage nachfolgenden Antrag vor, dem die Bezirksvertretung Brackel mit 13 Ja-Stimmen (Fraktionen SPD, CDU, B‘90/Die Grünen, Die Linke./Die Partei, Herr Schneider, FDP-Fraktion) gegen 1 Nein-Stimme (Herr Thomas, AfD-Fraktion) zustimmt:
„Die Bezirksvertretung Brackel empfiehlt die vorgelegte Fahrradstrategie im Grundsatz, fordert die Verwaltung aber auf, die folgenden Punkte zu berücksichtigen:
· Mit gleicher Dringlichkeit wie die Velorouten müssen bei jeder Tageszeit und Witterung befahrbare Verbindungen zwischen den einzelnen Stadtteilen geschaffen werden.
· Priorität sollten sichere Radwege aus den umliegenden Stadtteilen – auch aus benachbarten Stadtbezirken) zu weiterführenden Schulen haben. (z. B. Brackel – Asseln, Scharnhorst – Brackel, Kurl – Asseln,…)
· Die Grundschulen müssen aus den umliegenden Quartieren für die Schüler*innen gefahrlos erreicht werden können. Hier sind insbesondere Übergänge zu verbessern.
· Sehr zeitnah sollten die schon jetzt viel genutzten Routen durch kleine, zügig umsetzbare Maßnahmen wie Bordsteinabsenkungen, Beseitigung gefährlicher Unebenheiten, Änderung von Ampelschaltungen,… attraktiviert werden.
· Der RS1 darf nicht die einzige zügige Verbindung in die Innenstadt werden. (Beispielsweise könnte der Körneradweg bis in die Nordstadt geführt werden.)
· Da die Umsetzung der RS1-Planung im Bereich Asseln auf größere Schwierigkeiten stoßen wird, sollte hier eine alternative Streckenführung zeitnah umgesetzt werden. (siehe dazu die Anlage.) über Kahle Hege/Tielkenweg/Am Ostbrink, Weg zu Am Grünen Ufer/Webershohl
Die direkte Trassenführung sollte aber dennoch auch weiter verfolgt werden.
Unter Berücksichtigung des o. g. Antrages empfiehlt die Bezirksvertretung Brackel dem Rat mit 13 Ja-Stimmen (Fraktionen SPD, CDU, B‘90/Die Grünen, Die Linke./Die Partei, Herr Schneider, FDP-Fraktion) gegen 1 Nein-Stimme (Herr Thomas, AfD-Fraktion), dem Beschlussvorschlag laut Vorlage zuzustimmen.
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Eving vom 09.03.2022:
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gibt nachfolgendes zu Protokoll:
„Sehr wohlwollend betrachtet die Evinger Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den Masterplan Mobilität 2030, Radverkehrsstrategie und Radzielnetz.
Verbunden mit der Hoffnung einer höheren Priorisierung durch das Tiefbauamt der Stadt Dortmund um möglichst eine Fertigstellung vor dem Jahr 2030 zu ermöglichen. Besonders hervorzuheben für den Bezirk Eving, mit der Bitte um kurzfristige Ertüchtigung sind folgende Radwege/Radwegmarkierungen:
- Radweg Evinger Straße (Veloroute)
- Radweg Kemminghauser Straße
- Radweg Holthauser Straße
- Radweg Osterfeldstraße
- Markierungen der Derner Straße
- Einrichtung einer Fahrradstraße auf der Wülferichstraße
Zum Wohle der Bürger der Stadt Dortmund wünschen wir uns Hervorhebung des städtischen Radverkehrs gegenüber dem PKW-Verkehr sowie kurzfristige Umsetzung!“
Die Bezirksvertretung Eving empfiehlt mehrheitlich bei 16 Ja-Stimmen (SPD-Fraktion, CDU-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Frau Wrubel/Die Linke, Herr Sönmez/BVT und Herrn Ryz/FDP) und 1 Gegenstimme (Herr Nebe/AfD) dem Rat der Stadt die Beschlussfassung laut Vorlage.
62
Hierzu liegt vorZusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion DIE LINKE+) (Drucksache Nr.: 23050-21- E6)
...wir bitten um Beratung und Abstimmung über folgenden Antrag:
1. Die in der Radverkehrsstrategie des Masterplan Mobilität festgelegten Ausbaukriterien dürfen nicht hinter den bereits beschlossenen zurückhängen. Insbesondere sollte die in der „Fahrradstadt Dortmund“ (DNr: 15619-19) beschlossene 2,30m Regelbreite weiterhin für alle Radverkehrsanlage gelten. Bessere Standards älterer Dokumente bleiben mit der Radverkehrsstrategie bestehen.
2. Eine ausreichende Beleuchtung wird als Standard für alle Radwege festgelegt.
3. Die Verwaltung wird beauftragt noch in diesem Jahr einen Zeitplan zum Ausbau der Haupt- und Nebenrouten zu erarbeiten und dem Rat vorzulegen. Auch der Ausbau von Haupt- und Nebenrouten muss bis zum Jahr 2030 massive Fortschritte gemacht haben.
4. Die Radverkehrsplanung wird mit dem entsprechenden Personal ausgestattet, das für die Umsetzung notwendig ist.
5. Um den Erfolg des Radverkehrskonzepts dokumentieren können, wird auch die Haushaltsbefragung zweijährig mit der Bestimmung des Radverkehrsanteils durchgeführt, um einen Fortschritt oder ein Zurückhängen hinter den Zielsetzungen rechtzeitig zu erkennen.
6. Ausbau der Hauptrouten erfolgt nicht nur anlassbezogen. Gerade in diesem wichtigen Netz braucht es schnelle Verbesserungen. Hier sollen auch kostengünstige und kurzfristige Lösungen für baulich abgetrennte Radwege zum Einsatz kommen. Besonders ist darauf zu achten, dass der Radverkehr nicht durch Abbiegefahrbahnen/freie Rechtsabbieger oder Radwege in Mittellage gefährdet wird.
7. Velorouten werden so weit wie möglich von Autoverkehr freigehalten, auch dem ruhendem Verkehr, und insbesondere von Durchgangsverkehr.
8. Es werden wichtige Verbindungen in Zusammenarbeit mit dem Beirat Nahmobilität nachgebessert und schnellstmöglich umgesetzt: Unter anderem eine Ost-West-Verbindung innerhalb Nordstadt, Anbindung Nordstadt an südliche Stadtteile und die Querung des Hauptbahnhofes und der City mit dem Fahrrad.
Begründung
zu 1: Die in der Radverkehrsstrategie festgelegten Standards der ERA sind in vielen Punkten veraltet und wenig geeignet den Radverkehrsanteil zu steigern. Die bereits beschlossenen höheren Standards sollten daher beibehalten werden.
Zu 2. Damit Radwege zu jeder Zeit gut nutzbar sind, braucht es eine ausreichende Beleuchtung. Unbeleuchtete Radwege sind bei Dunkelheit schwer nutzbar, da das Unfallrisiko hoch ist und das Sicherheitsgefühl dadurch sehr gering. Unbeleuchtete Radwege werden insbesondere in der dunklen Jahreszeit kaum genutzt werden.
zu.3: Nicht nur die Velorouten sind von Bedeutung, auch Nebenrouten sind entscheidend für die Alltagstauglichkeit des Fahrrads, denn viele Wege innerhalb Dortmund liegen unter 5 km. Genau für diese Wege sind aber weniger lange Velorouten entscheidend, sondern eine taugliche Nahverbindung.
Zu 4: Die schnelle Umsetzung der Radverkehrsstrategie ist nicht mit dem bisherigen Personal machbar. Die schlechte personelle Besetzung im Bereich Radverkehr wird immer wieder deutlich. Daher muss eine funktionierende Radverkehrsstrategie auch mit entsprechendem Personal unterlegt sein.
Zu 5: Der Radverkehrsanteil ist das wichtigste Messinstrument zur Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen. Wenn dieser nur in 5-Jahresabständen bis 2030 bestimmt wird, können keine geeigneten Maßnahmen bis 2030 ergriffen werden um noch rechtzeitig nachbessern zu können.
Zu 6: Eine rein anlassbezogener Ausbau der Hauptverkehrsrouten führt zu massiven Verzögerungen für die Verbesserungen des Radverkehrs, denn durch den seltenen Ausbau von Straßen wird auch der Umbau nicht im Rahmen der nächsten 10 Jahre erfolgen. Aber gerade an den Hauptrouten lassen sich sehr schnell sehr bedeutende Verbesserungen erzielen.
Zu 7: In Hannover wurden bereits bahnbrechende Urteile gefällt: Wenn eine Stadt Fahrradstraßen ausweist, müssen diese auch tatsächliche Vorteile für Radfahrende haben. Sie müssen unter anderem genügen Platz für das Nebeneinanderfahren bereitstellen und sicher zu befahren sein. Diese Standards sollten auch in Dortmund angewandt und umgesetzt werden.
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Hörde vom 15.03.2022:
Beschluss
Die Bezirksvertretung Hörde lehnt die Vorlage ab.
Abstimmungsergebnis: einstimmig so beschlossen
Grundsätzlich wird die Erstellung einer Strategie begrüßt, allerdings kann man vielen Vorschlägen (z.B. zu den Velorouten, Standards zu den Breiten…) so nicht zustimmen. Die Bezirksvertretung Hörde verweist zum einen auf die vorliegende Stellungnahme des ADFC. Zum anderen werden sich die Fraktionen treffen und versuchen, abgestimmte Vorschläge für den Masterplan Mobilität zu erarbeiten und diese Vorschläge dann der Verwaltung und den anderen politischen Gremien zukommen lassen.
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost vom 15.03.2022:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost empfiehlt mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (6), der SPD-Fraktion (3), der CDU-Fraktion (3), Herrn Höfer (FDP) gegen die Stimmen von Herrn Winko (AfD) bei Enthaltung von Frau Selzer (Die Linke), dem Rat der Stadt Dortmund, nachstehenden Beschluss ohne Überbrückung (Höhenradweg) des Westfalenparks zu fassen. Eine alternative Lösung für den Dortmunder Süden ist zu finden:
Beschluss:
Der Rat beschließt die Radverkehrsstrategie und das Radzielnetz des Masterplans Mobilität 2030 inkl. der Haupt- und Nebenrouten sowie der neun Velorouten als Grundlage für die weitere Radverkehrsplanung.
Der Rat beschließt, dass die neun Velorouten – zusätzlich zum RS1 – prioritär realisiert werden und beauftragt die Verwaltung mit der Konkretisierung des Ausbau- bzw. Umbaubedarfs.
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Die FRAKTION/Die PARTEI, DS-Nr.: 23050
21-E7):
„Aufbruch Fahrrad Dortmund, Campus for Future, Fridays for Future, VeloCityRuhr und das Team der Kidical Mass Dortmund sind enttäuscht von der vorgeschlagenen Radverkehrsstrategie, weil ihre Umsetzung zu einem weiteren verlorenen Jahrzehnt für den Radverkehr in Dortmund führen würde. Diese Organisationen (im Folgenden RadfahriX) empfehlen der Politik daher, die Radverkehrsstrategie in der gegenwärtigen Fassung abzulehnen und stattdessen eine grundlegende Überarbeitung in einer Arbeitsgruppe aus Verwaltung, Initiativen und Verbänden zu beschließen. Ziel muss eine Radverkehrsstrategie sein, die die Mobilitätswende ermöglicht, statt sie zu verhindern.
Die FRAKTION Die PARTEI bringt diesen Wunsch gerne als Antrag ein und bittet alle demokratischen Fraktionen, sich anzuschließen oder einen gemeinsamen Antrag mit identischer Zielsetzung einzubringen.
Wir danken Aufbruch Fahrrad Dortmund, Campus for Future, Fridays for Future, VeloCityRuhr und das Team der Kidical Mass für die umfassende Analyse und insbesondere für die vielen Hinweise, dass die neue Strategie gegenüber der alten Situation eine Verschlechterung darstellt. Statt die Bemühungen für nachhaltigen Verkehr zu verstärken, werden Standards gesenkt und durch Kosmetik ersetzt.
Wir bitten daher um Beratung und Beschluss des folgenden Antrags:
Beschlussvorschlag
Die bestehende Fassung der Radverkehrsstrategie wird abgelehnt und und stattdessen eine grundlegende Überarbeitung durch eine Arbeitsgruppe aus Verwaltung, Initiativen und Verbänden beschlossen.
Begründung
Die Radverkehrsstrategie weist aus Sicht der RadfahriX vier grundsätzliche Probleme auf, die wir hiermit als Begründung unsere Antrags anfügen. Im Folgenden bedeutet also “Wir” Aufbruch Fahrrad Dortmund, Campus for Future, Fridays for Future, VeloCityRuhr und das Team der Kidical Mass Dortmund.
Erstens:
Sie ignoriert grundlegende Erkenntnisse der letzten 15 Jahre: Radverkehrsplanung sollte nicht primär für Intensivradler und Fahrradaktivisten erfolgen, sondern muss ein attraktives und einladendes Angebot für den Alltagsverkehr von Kindern, Ungeübten, Älteren und denjenigen schaffen, die heute noch das Auto nutzen.
Zentraler Maßstab jeder Radverkehrsplanung müssen die Bedürfnisse eines zehnjährigen Kindes sein, darum muss aus Nebenstraßen der Kfz-Durchgangsverkehr strikt herausgehalten werden und auf Hauptstraßen müssen Rad- und Kfz-Verkehr viel stärker als bisher getrennt werden (geschützte Radfahrstreifen, geschützte Kreuzungen, gute bauliche Radwege, keine Radfahrstreifen in Mittellage, keine gescheiterten Konzepte wie Umweltspuren). Die Radstrategie verweist stattdessen nur auf technische Regelwerke wie die Empfehlungen für Radverkehrsanlagen und die Richtlinien zur Anlage von Stadtstraßen, die 12 bzw. 16 Jahre alt sind, die Erkenntnisse der letzten 15 Jahre nicht berücksichtigen und de facto veraltet sind.
Positiv hervorzuheben ist, dass die Radverkehrsstrategie die Bedeutung des subjektiven Sicherheitsgefühls beim Radfahren als „zentrale Stellschraube“ zur Erhöhung des Radverkehrs erkennt. Aber leider führt diese Erkenntnis nicht zu Konsequenzen bei den Maßnahmenpaketen oder den Qualitätsstandards für Radverkehrsanlagen, sondern sie bleibt ein reines Lippenbekenntnis: Statt einladender, familientauglicher Infrastruktur, die das Radfahren für alle attraktiv macht, plant die Stadt nur „die Bewerbung eines fahrradfreundlichen Klimas, das auch Familien und ältere Menschen im Alltag auf das Fahrrad bringt“.
Wichtig für das Sicherheitsgefühl ist auch die Beleuchtung, um Angsträume zu vermeiden. Diese wird zwar im allgemeinen Teil der Radverkehrsstrategie angesprochen, aber das bleibt ebenfalls folgenlos für die Qualitätsstandards (obwohl das gesamte Netz „Tag und Nacht unter allen Wetterbedingungen“ nutzbar sein soll). Zumindest für Velorouten und Hauptrouten sollte eine Beleuchtung in die Qualitätsstandards aufgenommen werden.
Zweitens:
Die Radverkehrsstrategie ist ein dramatischer Rückschritt, weil sie bereits gefasste Beschlüsse verwässert und aufhebt. Der Ratsbeschluss „Fahrradstadt Dortmund“ vom Dezember 2019 (Drucksache Nr.:15619-19) hat eine Regelbreite von 2,3 m und eine Mindestbreite von 2,0 m für alle Radwege an Straßen in der Baulast der Stadt festgelegt. Die Radverkehrsstrategie will den Beschluss aufheben und diesen Standard nur noch auf Hauptrouten des Radverkehrs anwenden, die nur einen winzigen Anteil an den Straßen in der Baulast der Stadt haben. Das ist ein Schlag ins Gesicht aller Radfahrenden. Nach anderen Aussagen in der Radverkehrsstrategie sollen für Hauptrouten sogar nur die Standards für Radhauptverbindungen des Regionalverbands Ruhr gelten. Demnach würden selbst Hauptverbindungen nur eine Regelbreite von 2 m erhalten. Der Ratsbeschluss zur Fahrradstadt Dortmund wäre aufgehoben und die lange Geschichte der Wortbrüche der Stadt gegenüber den Radfahrenden um ein weiteres Kapitel reicher.
Die Pläne für die Anlage von breiten Radverkehrsanlagen an bisher vierstreifigen Hauptstraßen, die bereits gegenüber Öffentlichkeit und Deutscher Umwelthilfe (DUH) kommuniziert wurden (Schreiben des Oberbürgermeisters an die DUH vom März 2021) und die in früheren Fassungen der Strategie noch enthalten waren, fehlen völlig. Selbst hinter den alten Masterplan Mobilität aus dem Jahr 2004 fällt der aktuelle Entwurf zurück: Themen wie die bessere Querung der City, der Fahrradtunnel unter dem Hauptbahnhof und der Rückbau sogenannter freier Rechtsabbieger fehlen völlig.
Gut finden wir, dass die Radverkehrsstrategie sich gegen eine Förderung des Radverkehrs zulasten des Fußverkehrs ausspricht. Es darf aber umgekehrt auch keine Förderung des Fußverkehrs zulasten des Radverkehrs geben, wie es die Radverkehrsstrategie vorsieht: Bei Radverkehrsanlagen soll es nach dem vorliegenden Entwurf möglich sein, sogar Mindestmaße zu unterschreiten, während gleichzeitig für angrenzende Gehwege immer pauschal die besseren Regelmaße gelten sollen. Durch diese einseitige Bevorzugung des Fußverkehrs würden manche Strecken für Kinder und Ungeübte mit dem Rad unbenutzbar. Wenn der Platz nicht ausreicht, muss der Kfz-Verkehr, der bisher immer den meisten Raum einnimmt, Flächen abgeben.
Drittens:
Die Radverkehrsstrategie ist unambitioniert und ungeeignet, in den nächsten zehn Jahren eine wesentliche Verbesserung für den Radverkehr zu erreichen. Das Konzept der Velorouten in Form von Fahrradstraßen verfolgt erkennbar das Ziel, dem Autoverkehr nicht weh zu tun und trotzdem bei oberflächlichen Beobachtern den Eindruck zu erwecken, es werde etwas für den Radverkehr getan. Die für die Velorouten geplante Umwandlung von heute schon relativ gut befahrbaren Tempo-30-Zonen in Fahrradstraßen bietet dem Radverkehr kaum Vorteile, sondern ist vor allem Kosmetik. Radfahrende dürfen in Fahrradstraßen noch etwas öfter als sonst nebeneinander fahren - und das war es dann auch schon. Die Stadt Dortmund selbst hat diesen Sachverhalt bereits im Jahr 2004 im Masterplan Mobilität 2020 auf den Punkt gebracht: „Die Einrichtung von Fahrradstraßen trägt nach bisherigen Erkenntnissen vor allem durch ihre Symbolkraft zu einem positiven Fahrradklima bei, hat für die betroffenen Nutzer aber eher geringe Auswirkungen.“ Fahrradstraßen können in bestimmten Fällen ein durchaus sinnvoller Baustein unter vielen sein. Ein Beispiel ist die Große Heimstraße, die ein Verbindungsstück zwischen deutlich hochwertigeren Abschnitten des RS1 bildet und die nach Umwandlung in eine Fahrradstraße und intensiven Kontrollen von falsch geparkten Fahrzeugen besser als in der Vergangenheit zu befahren ist. Als Kernbestandteil einer Radverkehrsstrategie für ein Jahrzehnt sind Fahrradstraßen jedoch viel zu dürftig. Die geplante Änderung der Vorfahrt zugunsten der Fahrradstraßen bedeutet zwar eine gewisse Verbesserung, ändert aber nur wenig am Kernproblem: Wenn ein Instrument, das im Wesentlichen Symbolpolitik ist, prioritär genutzt wird und wichtigere Instrumente verdrängt, stehen wir vor einem weiteren verlorenen Jahrzehnt für den Radverkehr.
Durch die Priorisierung der Velorouten wird die Fertigstellung des wichtigen Alltagsnetzes in die ferne Zukunft verschoben. Zeitliche Ziele für den Bau des Alltagsnetzes gibt es nicht, alles bleibt vollkommen unverbindlich. Der Umbau von Hauptverkehrsstraßen soll lediglich anlassbezogen bei Grunderneuerungen erfolgen, sodass angesichts der Lebensdauer einer Straße von 50 Jahren noch die Kinder oder sogar die Enkel der heutigen Kindergartenkinder an vielen Straßen ungeeignete Bedingungen zum Radfahren vorfinden werden. Ein Maßnahmenprogramm für Nebenrouten fehlt völlig. Der Ausbaubedarf soll nur für Velorouten bestimmt werden, für die Bestimmung auf Haupt- und Nebenrouten nennt die Vorlage keine Pläne. Wenn aber noch nicht einmal der Ausbaubedarf für das Alltagsnetz bestimmt werden soll, bedeutet das jahrelangen Stillstand in diesem Bereich.
Das erklärte Ziel der Stadt, den Anteil des Radverkehrs auf 20 % zu erhöhen, hebt das Nutzungspotenzial von Radverbindungen im Vergleich zu bisherigen Schätzungen deutlich an. Daher erreichen weitere Routen das für Radschnellverbindungen erforderliche Nutzungspotenzial. Somit werden weitere Radschnellwege möglich, etwa in Nord-Süd-Richtung mit Anbindung der Nordstadt und der südlichen Stadtteile. Dazu muss umgehend eine Machbarkeitsstudie erstellt werden, damit Dortmund bei der geplanten Festlegung von Radschnellverbindungen auf Landesebene in drei Jahren nicht leer ausgeht. Die Radverkehrsstrategie schweigt zu diesem Thema.
Velorouten-Kosmetik reicht für dieses Ziel dagegen nicht aus. Zudem besteht mehr als ein Drittel der angegebenen 84 km Velorouten nur aus heißer Luft, weil Strecken doppelt gerechnet werden, bereits bestehende Strecken mitgezählt werden, der ohnehin geplante RS1 hinzugerechnet wird und sogar Projekte von anderen Baulastträgern wie der Hoesch-Hafenbahn-Weg mitgezählt werden. Zieht man diese 28 km heißer Luft ab, bleiben nur 56 km. In den nächsten zehn Jahren würden für diese Velorouten in Form von Fahrradstraßen also nur 5,6 km pro Jahr umgebaut: Das wären jährlich nur 0,3 % des Straßennetzes von 1800 km. Ein wenig rote Farbe und „Symbolkraft“ auf 0,3 Prozent des Straßennetzes jährlich verdeutlicht: So wird Dortmund in diesem Jahrhundert nicht mehr fahrradfreundlich.
Das völlige Fehlen von verbindlichen Qualitätsstandards für Velorouten („situationsbedingt“ ist alles möglich) lässt beliebig schlechte Lösungen zu. Das wichtigste Qualitätsmerkmal einer Fahrradstraße, die strikte Herausnahme des Kfz-Durchgangsverkehrs, wird in der Radverkehrsstrategie nur als Option erwähnt. Die künftige Führung des Schwerlastverkehrs von Thyssen-Krupp über die geplante Veloroute „Lange Straße“ zeigt, mit welcher Qualität Radfahrende auf Velorouten offenbar rechnen müssen.
Viertens:
Es gibt keine quantitativen Ziele für den jährlichen Ausbau auf Haupt-, Neben- und Velorouten und keinerlei Zwischenziele. Damit ist auch kein Soll/Ist-Abgleich und keine Erfolgskontrolle möglich. Stattdessen gibt es nur unverbindliche Aussagen zur „mittelfristigen“ Umsetzung. Nur für die Velorouten sind die nächsten zehn Jahre als Umsetzungszeitraum genannt, deren Bedeutung ist aber viel zu gering für eine nennenswerte Erhöhung des Radverkehrsanteils an allen Wegen.
Wenn es Ziele gäbe, wäre zudem die Erfolgskontrolle viel zu grobmaschig: Bei einer Laufzeit der Strategie von 8-10 Jahren nur alle fünf Jahre den Radverkehrsanteil zu erheben, macht das Nachjustieren praktisch unmöglich. Mit vagen und unverbindlichen Absichtserklärungen war Dortmund schon oft genug erfolglos. Der alte Masterplan Mobilität 2020 aus dem Jahr 2004 sollte ebenfalls den Anteil des Radverkehrs deutlich erhöhen und ist dabei gescheitert: Der Anteil des Radverkehrs lag im Jahr 2005 bei 9,9% und 2019 bei 10,1%. Daraus muss die Konsequenz gezogen werden, diesmal verbindliche jährliche Ausbauziele zu definieren, einen Zeitplan für die Umsetzung der Strategie zu erstellen und durch engmaschige Bestimmung des Radverkehrsanteils eine regelmäßige Erfolgskontrolle und ein Nachjustieren zu ermöglichen.
Sonstiges:
Neben den allgemeinen Kritikpunkten zur Radverkehrsstrategie sehen wir zahlreiche Problemstellen und Verbesserungsmöglichkeiten bei der Netzplanung, die wir an dieser Stelle nicht umfassend darstellen können. Als Beispiel ist die Faßstraße zu nennen, die als Hauptroute eingeplant ist und die nach der kürzlich erfolgten Umgestaltung ein Negativbeispiel für sichere Radwege darstellt, sowie viele Streckenführungen über Straßen, auf denen Qualität aufgrund der Platzverhältnisse von vornherein ausgeschlossen ist (Lütgendortmunder Straße, Rahmer Straße, Preinstraße, Hagener Straße). Die vorgeschlagene Brücke über Westfalenpark, Emscher und Bahnlinie, die ohnehin erst in ferner Zukunft umgesetzt würde, ist ein offensichtliches Ablenkungsmanöver, das darüber hinwegtäuschen soll, dass die Radverkehrsstrategie den Radverkehr in Dortmund in den nächsten zehn Jahren kaum voran bringen würde. Viel wichtiger wäre es, statt der Brücke endlich den Fahrradtunnel unter dem Hauptbahnhof zu realisieren, den der Rat in Form des Masterplans Mobilität 2020 schon im Jahr 2004 beschlossen hat.
In der Vorlage der Verwaltung wird der Eindruck erweckt, es habe eine breite Öffentlichkeitsbeteiligung mit vier Bürgerdialogveranstaltungen gegeben. Tatsächlich hat es nur eine einzige Veranstaltung zur Radverkehrsstrategie gegeben, bei der aber ausgerechnet das Radverkehrsnetz als Kernelement der Radverkehrsstrategie gar nicht vorlag. Das war kein Bürgerdialog, sondern eine Karikatur von Öffentlichkeitsbeteiligung. Zudem wurde die klare Zusage gebrochen, die Radverkehrsstrategie sehr frühzeitig im Beirat Nahmobilität zu behandeln, wie es nach der Geschäftsordnung des Beirats ohnehin selbstverständlich sein sollte. Eine Beteiligung des Beirats erst nach der Beratung in den politischen Gremien, wie sie derzeit geplant ist, ist sinnlos, weil es Aufgabe des Beirats ist, Infrastrukturmaßnahmen, Konzepte und Kampagnen für die Nahmobilität in einem frühen Stadium zu beraten und Empfehlungen für die Verwaltung, die Fachausschüsse, die Bezirksvertretungen und den Rat der Stadt zu erarbeiten.
Die Radverkehrsstrategie steht auch im klaren Widerspruch zu bisherigen Ankündigungen zum Klimaschutz: Wer Klimaneutralität bis 2035 will, aber im Radverkehr bis 2030 nur kümmerliche Trippelschritte plant, macht sich vollkommen unglaubwürdig.
Wir empfehlen der Politik daher, die Radverkehrsstrategie in der gegenwärtigen Fassung abzulehnen und stattdessen eine grundlegende Überarbeitung durch eine Arbeitsgruppe aus Verwaltung, Initiativen und Verbänden zu beschließen.
Eckpunkte der Überarbeitung sollten sein:
· Die im Ratsbeschluss zur Fahrradstadt Dortmund im Dezember 2019 festgelegten Qualitätsstandards für alle Radwege an Straßen in der Baulast der Stadt (Regelbreite 2,3 m, Mindestbreite von 2,0 m) dürfen nicht aufgekündigt werden.
· Familienfreundlichkeit und subjektive Sicherheit dürfen keine Lippenbekenntnisse bleiben, sondern müssen Kernziele der überarbeiteten Radverkehrsstrategie werden. Für das gesamte Radverkehrsnetz müssen Standards gelten, die diese Ziele verfolgen. Es muss festgelegt werden, welche Infrastrukturelemente mit diesen Zielen vereinbar sind und welche nicht mehr verwendet werden sollen.
· Auch für Vorrangrouten müssen verbindliche Qualitätsstandards gelten, z.B. strikte Herausnahme des Kfz-Durchgangsverkehrs aus Fahrradstraßen und Beleuchtung.
· Es wird ein Maßnahmenpaket zur Umwandlung der vierstreifigen Hauptstraßen in zweistreifige Straßen mit breiten Radverkehrsanlagen erstellt.
· Es wird ein Maßnahmenpaket zur Verbesserung von Radwegen an Hauptstraßen im Bestand erstellt, denn eine rein „anlassbezogene“ Verbesserung würde dazu führen, dass noch die Kinder oder sogar die Enkel der heutigen Kindergartenkinder an vielen Straßen ungeeignete Bedingungen zum Radfahren vorfinden würden.
· Nicht nur für Velorouten, sondern auch für Haupt- und Nebenrouten wird zeitnah der Ausbaubedarf ermittelt, weil nur konkrete Verbesserungen den Radverkehr voran bringen. Ein Radverkehrsnetz aus Linien auf Papier, für die noch nicht einmal der Umbaubedarf bekannt ist, ist wertlos. Dazu ist erheblich mehr Personal im Planungsamt erforderlich als die genannten zwei Personen.
· Der Radverkehr wird nicht zulasten des Fußverkehrs gefördert, aber der Fußverkehr wird auch nicht zulasten des Radverkehrs gefördert. Es gibt keine einseitige Bevorzugung des Fußverkehrs, bei der für Radverkehrsanlagen das Unterschreiten von Regel- und sogar Mindestmaßen erlaubt ist, während gleichzeitig für angrenzende Gehwege immer pauschal die besseren Regelmaße gelten sollen.
· Es werden klare quantitative jährliche Ziele den Ausbau von Haupt-, Neben- und Velorouten definiert.
· Es wird eine Machbarkeitsstudie für einen Radschnellweg in Nord-Süd-Richtung extern beauftragt, denn die Erfahrungen mit dem RS1 zeigen, dass Schnellwege viel Zeit brauchen.
· Der bisherige Personalbestand für den Radverkehr in Planungs- und Tiefbauamt wird stark erhöht, denn der aktuelle Stand reicht nicht aus, um nennenswerte Verbesserungen für den Radverkehr zu erreichen.
Das Erreichen der jährlichen Ausbauziele und der Anteil des Radverkehrs an allen Wegen werden engmaschig erfasst (z.B. durch zweijährliche Haushaltsbefragungen), damit ggf. ein Nachjustieren möglich ist und das Ziel eines Radverkehrsanteils von 20% im Jahr 2030 auch wirklich erreicht wird.
AKUSW, 16.03.2022:
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung vertagt die gesamte Angelegenheit in seine nächste Sitzung.
zu TOP 8.3
42. Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 252 - Am Lennhofe -
43. Hier: Entscheidung über Stellungnahmen; Beifügung von aktualisiertem Plan und Begründung zum Bebauungsplan Hom 252; Beschluss zum Abschluss eines städtebaulichen Vertrages und eines städtebaulichen Vertrages über die Erschließung; Satzungsbeschluss
Empfehlung (Drucksache Nr.: 23609-22)
Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 23609-22-E1):
...die CDU-Fraktion bittet die Verwaltung, in der Sitzung des Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) am 16. März mündlich zu den neuerlich von der Bürgerinitiative „Rettet das Lennhof-Biotop“ erhobenen Vorwürfen Stellung zu nehmen. Die Stellungnahme soll auch im Sitzungsprotokoll festgehalten werden.
Begründung
Ggf. mündlich.
Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (DS-Nr.: 23609-22-E2):
Die BI „Rettet das Lennhof-Biotop“ setzt sich in zwei Pressemitteilungen vom Februar und März 2022 mit der Boden- und Untergrundsituation im Plangebiet auseinander. Die dort getroffenen Aussagen und erhoben Vorwürfe hat das Umweltamt zum Anlass genommen, zu dem Themenkomplex Stellung zu nehmen und die Ausführungen auf der Internetseite der Stadt Dortmund zu veröffentlichen. Die beiden als Anlagen beigefügten Schreiben gehen auf einige der Darstellungen und Behauptungen der Bürgerinitiative ein.
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch vom 15.03.2022:
Die Bezirksvertretung Hombruch empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig den Beschluss laut Vorlage NICHT zu fassen.
AKUSW, 16.03.2022:
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen leitet die gesamte Angelegenheit ohne Empfehlung weiter.
zu TOP 8.4
44. Bauleitplanverfahren; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Lü 188 - Nahversorgungseinrichtung Marten -
45. hier: I. Entscheidung über Stellungnahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB, II. Entscheidung über Stellungnahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB, III. Entscheidung über Stellungnahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB, IV. Entscheidung über Stellungnahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB, V. Entscheidung über Stellungnahmen der eingeschränkten Beteiligung gem. § 4a Abs. 3 BauGB, VI. Beifügung einer aktualisierten Begründung, VII. Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages, VIII. Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23283-21)
AKUSW, 16.03.2022:
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei Enthaltung (Fraktion B‘90/die Grünen) folgenden Beschluss zu fassen:
I. Der Rat der Stadt Dortmund hat die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan VEP Lü 188 - Nahversorgungseinrichtung Marten - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 10 in Verbindung mit Anlage 5 dieser Beschlussvorlage dargestellt -, zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634 / FNA 213-1) i. V. m. §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).
II. Der Rat der Stadt Dortmund hat die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan VEP Lü 188 - Nahversorgungseinrichtung Marten - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 11 in Verbindung mit Anlage 5 dieser Beschlussvorlage dargestellt -, zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 4 Abs. 1 BauGB i. V. m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.
III. Der Rat der Stadt Dortmund hat die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan VEP Lü 188 - Nahversorgungseinrichtung Marten - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 12 in Verbindung mit Anlage 5 dieser Beschlussvorlage dargestellt -, zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuches (BauGB).
IV. Der Rat der Stadt Dortmund hat die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan VEP Lü 188 - Nahversorgungseinrichtung Marten - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 13 in Verbindung mit Anlage 5 dieser Beschlussvorlage dargestellt -, zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.
V. hat die im Rahmen des eingeschränkten Beteiligungsverfahrens nach § 4a Abs. 3 BauGB eingeholten Stellungnahmen geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung wie unter Punkt 14 in Verbindung mit Anlage 5 dieser Beschlussvorlage dargestellt, zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 4 a Abs. 3 i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB.
VI. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan VEP Lü 188 – Nahversorgungseinrichtung Marten – die aktualisierte Begründung vom 17.12.2021, mit den unter Punkt 14 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Anpassungen, beizufügen.
Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB und § 2 a BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 GO NRW.
VII. Der Rat der Stadt beschließt, dem zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan
VEP Lü 188 abzuschließenden Durchführungsvertrag zuzustimmen.
Rechtsgrundlage:
§ 12 BauGB i. V. m. §§ 7 und 41 GO NRW.
VIII. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan VEP Lü 188 –Nahversorgungseinrichtung Marten – für den unter Punkt 1 beschriebenen Geltungsbereich als Satzung.
Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 GO NRW.
zu TOP 8.5
46. Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplans Ev 150 - Burgweg - im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB
47. hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23565-22)
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Eving vom 09.03.2022:
Die SPD-Fraktion verweist auf den Zusatzbeschluss der Bezirksvertretung Eving vom 08.09.2021 zur Verwaltungsvorlage „Bauleitplanung: Aufstellung des Bebauungsplanes Ev 150 – Burgweg -: I. Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung; II. Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange; III. Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes Ev 150 – Burgweg – (erneute Öffentlichkeitsbeteiligung)“ (Drucksache Nr.: 21684-21), dass in der Jakobstraße bei zur Verfügung stehenden städtischen Grundstücken Wohnbebauung entsteht. Dieser Zusatz fand im Fachausschuss und im Rat keine Berücksichtigung. Daher wird die SPD-Fraktion die Verwaltungsvorlage ablehnen.
Die Bezirksvertretung Eving empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich bei 1 Ja-Stimme (Herr Scheiper/CDU-Fraktion), 13 Gegenstimmen (SPD-Fraktion, CDU-Fraktion, Frau Wrubel/Die Linke), Herr Sönmez/BVT, Herr Ryz/FDP und Herr Nebe/AfD) und 3 Enthaltungen (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) den Beschluss laut Vorlage abzulehnen:
AKUSW, 16.03.2022:
In Kenntnis der Empfehlung der Bezirksvertretung Eving empfiehlt der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
I. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Aufstellung des Bebauungsplans Ev 150 - Burgweg - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung, wie unter Ziffer 6 dieser Beschlussvorlage und in der beigefügten Anlage 4 (Abwägungstabelle) dargestellt, zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 i.V.m. §§ 4 Abs. 2, 4a Abs. 3 und 13 Abs. 2 Nr. 2 Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634 / FNA 213-1)
II. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit zur Aufstellung des Bebauungsplans Ev 150 - Burgweg - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung, wie unter Ziffer 5 dieser Beschlussvorlage und in der beigefügten Anlage 4 (Abwägungstabelle) dargestellt, zu folgen.
§ 2 Abs. 1 i.V.m. §§ 3 Abs. 2, 4a Abs. 3 und 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB
III. Der Rat der Stadt beschließt, die Begründung vom 12.07.2021 dem Bebauungsplan Ev 150 - Burgweg - beizufügen.
Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB
IV. Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan Ev 150 - Burgweg - für den unter Ziffer 1 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Geltungsbereich als Satzung.
Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 i.V.m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW S. 666 / SGV. NRW.2023)
zu TOP 8.6
48. Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplans Hö 282 - nördlich Sommerbergweg -
49. hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Erweiterung des Geltungsbereichs, Umstellung des Verfahrens, Beschluss zur öffentlichen Auslegung (Beteiligung der Öffentlichkeit), Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung bzw. zur Durchführung einer eingeschränkten Beteiligung
Beschluss (Drucksache Nr.: 23249-21)
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung (BV) Hörde vom 15.03.2022:
„Die Bezirksvertretung Hörde gibt folgende Hinweise:
1. Bei diesem Neubaugebiet sollte ein Containerstandort miteingeplant werden.
2. Im Rahmen des Städtebaulichen Vertrages sollte die Wärmeversorgung so geregelt werden, dass möglichst auf fossile Brennstoffe verzichtet wird.
3. Für die Stellplätze im öffentlichen Raum sollten Lademöglichkeiten für die Elektromobilität berücksichtigt werden.
4. Bezüglich der Aussagen zu den Stellplätzen wird auf TOP 11.3 der Sitzung zur Stellplatzsatzung verwiesen.
1. Beschluss
Die Bezirksvertretung Hörde beschließt, dass dem Antrag der Unteren Wasserschutzbehörde zu folgen ist, das Oberflächenwasser Richtung Süden abzuleiten.
Abstimmungsergebnis: einstimmig so beschlossen
2. Beschluss
Die Bezirksvertretung Hörde empfiehlt dem Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadt-
gestaltung und Wohnen den Beschluss laut Vorlage zu fassen.“
AKUSW, 16.03.2022:
Zur Empfehlung aus der BV Hörde bittet Herr sB Wiesner die Verwaltung darum, den Antrag der Unteren Wasserschutzbehörde auf Machbarkeit zu prüfen. Weiter wirbt er für die Hinweise 1. bis 4. der BV Hörde und fragt nach, ob diese Punkte auch noch mit dem Städtebaulichen Vertrag geheilt werden könnten, damit keine Verzögerung des Verfahrens erfolge.
Herr Wilde informiert darüber, dass man noch ganz am Anfang des Verfahrens stehe und daher nichts heilen müsse. Man könne diese Hinweise jetzt mit ins Verfahren einbringen und auf Umsetzbarkeit prüfen. Das, was sinnvoll und umsetzbar sei, könne man dann entweder mit in die Festsetzungen des Bebauungsplans nehmen oder zum Gegenstand eines städtebaulichen Vertrags machen.
Herr Kretzschmar fragt nach, ob es der Weisheit letzter Schluss sei, als Ausgleichsflächen immer Ackerflächen heranzuziehen. In diesem Fall würden gleich zwei Flächen verbraucht, was die Landwirte im Beirat nicht erfreue. Außerdem halte er die Ausführungen zu den Ausgleichsmaßnahmen für sehr dünn. Bei der einen Maßnahme in Derne sei z.B. die Rede davon, dass eine Ackerfläche in Extensiv-Grünland umgewandelt werden soll. Hierzu müsse man sich fragen, wie das spezifiziert werde. Dies müsste auf jeden Fall nochmal auf Sinnhaftigkeit überprüft und im Verfahren auch nochmal besprochen werden.
Herr sB Wiesner weist darauf hin, dass es ihm nicht nur um die Hinweise aus der BV Hörde gehe sondern auch um das Thema „Öffentliche Straße als Spielstraße“ und das konkrete Umgehen mit dem Thema „Untere Wasserbehörde“. Zum zweiten Thema bitte er, entgegen des Votums aus der BV Hörde, um Abstimmung und Einigung mit der Unteren Wasserbehörde.
Herr Wilde schlägt hierzu vor, dass man diese Hinweise heute alle mitnehmen und bevor das Verfahren abgeschlossen sei einer Lösung zuführen werde, die an der Stelle funktioniere. Ähnlich sehe er das bezüglich der Bedenken, welche heute aus Naturschutzsicht vorgetragen worden seien. Man werde auch diese als Bedenken und Anregungen mit aufnehmen und sich dazu im Rahmen der Abwägung, bis zum Satzungsbeschluss verhalten.
Mit den o. a. Hinweisen fasst der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen einstimmig folgenden Beschluss:
I. Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen hat das Ergebnis der Auswertung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit zur Aufstellung des Bebauungsplans Hö 282 geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung, wie unter Ziffer 8 dieser Beschlussvorlage und in der beigefügten Anlage 6 dargestellt, zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 13a BauGB
II. Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen hat das Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Aufstellung des Bebauungsplans Hö 282 - nördlich Sommerbergweg - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung, wie unter Ziffer 9.1 dieser Beschlussvorlage und in der beigefügten Anlage 7 dargestellt, zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 13a BauGB in Verbindung mit § 4 Abs. 2 BauGB
III. Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, den Geltungsbereich des Bebauungsplans Hö 282 - nördlich Sommerbergweg -, wie unter Ziffer 1 dieser Beschlussvorlage dargestellt, zu erweitern.
§ 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634/FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NRW 2023)
IV. Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Hö 282 nicht als beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB, sondern als sogenanntes Vollverfahren mit Durchführung einer Umweltprüfung fortzuführen.
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO NRW
V. Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen hat das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung (Scoping) der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Aufstellung des Bebauungsplans Hö 282 - nördlich Sommerbergweg - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung, wie unter Ziffer 9.2 dieser Beschlussvorlage und in der beigefügten Anlage 8 dargestellt, zu folgen.
Rechtsgrundlage:
VI. Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen hat das Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Aufstellung des Bebauungsplans Hö 282 - nördlich Sommerbergweg - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung, wie unter Ziffer 9.3 dieser Beschlussvorlage und in der beigefügten Anlage 9 dargestellt, zu folgen.
Rechtsgrundlage:
VII. Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt dem Entwurf des Bebauungsplans Hö 282 - nördlich Sommerbergweg - mit Begründung vom 10.12.2021 zu und beschließt die öffentliche Auslegung (Beteiligung der Öffentlichkeit).
§ 3 Abs. 2 BauGB
VIII. Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, den Entwurf des Bebauungsplans Hö 282 - nördlich Sommerbergweg - einschließlich Begründung im Falle von Änderungen oder Ergänzungen des Entwurfs nach der öffentlichen Auslegung unter den Voraussetzungen des § 4a Abs. 3 S. 1-3 BauGB erneut auszulegen und die Stellungnahmen erneut einzuholen bzw. eine eingeschränkte Beteiligung nach § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen, sofern die Änderungen oder Ergänzungen nicht die Grundzüge der Planung des Entwurfs berühren.
Rechtsgrundlage:
§ 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB
zu TOP 8.7
50. Bauleitplanung; 65. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 262 - Wohnquartier am Kirchhörder Bach -
51. Hier: Aufhebung der Beschlüsse vom 19.09.2018 zur 65. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) und zur Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 262, erneuter Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes, Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23607-22)
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung (BV) Hombruch vom 15.03.2022:
Die Bezirksvertretung Hombruch empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, den Beschluss NICHT zu fassen.
AKUSW, 16.03.2022:
Herr Wilde erläutert zur Ablehnung aus der BV Hombruch, dass dort hierfür im Wesentlichen folgende zwei Gründe angeführt worden seien:
1. Zu viele Wohneinheiten
2. Kein Angebot für einen Nahversorger auf der Fläche
Zu beiden Punkten habe man natürlich, was die Fläche und die Begrabung dieser Fläche angehe, genau geprüft, was man hier verträglich an Wohneinheiten unterringen könne. Hierzu verweist er weiter auf das als Anlage zur Vorlage vorliegende Ergebnis des hierzu durchgeführten Qualifizierungsverfahrens.
Was den Einzelhandel angehe, seien der Verwaltung die Hände gebunden, weil es für diese Einzelhandelsnutzung nur eine Nachfrage gebe, wenn man großflächig werde. In dieser Größenordnung werde man aber dort keinen Einzelhandel unterbringen können. Die Fläche werde nun im Wesentlichen wohnbaulich genutzt. Dass man dort kleinteilig, mit Bistros etc. etwas organisieren könne, sei keine Frage. Auch eine Kindertagesstätte sei Bestandteil dieses Konzeptes.
Bei dem derzeitigen Wohnungsbedarf sei dieses Projekt mit 500 Wohneinheiten in der Lage für die Stadt auf jeden Fall sehr wichtig, weshalb man dieses sehr gerne auch in dieser Größenordnung realisieren würde.
Herr sB Wiesener fragt nach, ob hier die 30% geförderter Wohnungsbau mit dem Eigentümer umgesetzt werden könne. Hierzu bitte er um entsprechende Nachverhandlungen. Weiter vermisse er eine Aussage zur dortigen Wärmeversorgung. Auch dazu sollte nochmal angeregt werden, dass hierfür eine Quartierslösung gefunden, dabei auf fossile Energie verzichtet und das gesamte Wohnkonzept mit erneuerbaren Energien versorgt werde.
Herr Rm Stieglitz möchte wissen, ob es möglich sei, hier eine Fußwegeverbindung zum Bahnhof zu ermöglichen, damit man diesen auf kurzem Wege erreichen könne.
Zu den Anregungen des Herrn sB Wiesner teilt Herr Wilde mit, dass er den Verhandlungsauftrag zur Frage nach 30% geförderten Wohnungsbau gerne nochmal in die Gespräche mit dem Eigentümer mitnehme. Zur Wärmeversorgung informiert er darüber, dass es bei der Größenordnung zwingend sei, eine zentrale Lösung aufzusetzen. Darüber hinaus sei Co2 Neutralität natürlich auch in diesem Quartier das Ziel.
Die Frage von Herrn Rm Stieglitz nehme er gerne als Auftrag mit, um zu prüfen, wie man eine gute Fußverbindung zum Bahnhof herstellen könne.
Herr Rm Weber kündigt an, dass seine Fraktion sich dem Votum der BV Hombruch anschießen, also die Vorlag heute ablehnen werde. Hierzu betont er, dass neben den, von Herrn Wilde bereits dargelegten Ablehnungsgründen aus der BV Hombruch ein weiterer Ablehnungsgrund dort auch das Fehlen eines Verkehrs- bzw. Lärmgutachtens gewesen sei.
Herr Thabe weist zu dem Hinweis auf fehlenden Gutachten darauf hin, dass man hier noch ganz am Anfang des Verfahrens stehe. Es handle sich hier um den Aufstellungsbeschluss. Die Gutachten würden erst im weiteren Verfahren erstellt, dem Ausschuss vorgelegt und ins weitere Verfahren mit einfließen.
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst
mehrheitlich, bei Gegenstimmen (CDU-Fraktion) sowie Enthaltungen (Fraktion B‘90/Die Grünen und Die FRAKTION/Die PARTEI) folgenden Beschluss:
I. Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, die Beschlüsse des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 19.09.2018 zur 65. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) vom 31.12.2004 und zur Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 262 - Hagener Straße - für den unter der Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Bereich aufzuheben.
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 sowie § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634 / FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023).
II. Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, den Bebauungsplan mit der Bezeichnung Hom 262 - Wohnquartier am Kirchhörder Bach - mit einem neuen städtebaulichen Konzept aufzustellen.
Rechtsgrundlage
§ 2 Abs. 1 und § 9 Abs. 7 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO NRW.
III. Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, die Öffentlichkeit an der Bauleitplanung zu beteiligen (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung).
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB
zu TOP 8.8
52. Bauleitplanung; Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes InW 105 - Lange Straße - im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB
53. hier: I. Beschluss zur Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes InW 105 - Lange Straße -, II. Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit, III. Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung bzw. zur Durchführung einer eingeschränkten Beteiligung
Beschluss (Drucksache Nr.: 23605-22)
AKUSW, 16.03.2022:
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst
einstimmig folgenden Beschluss:
I. Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt den Bebauungsplan InW 105 - Lange Straße - für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich in einem beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB unter der Bezeichnung Änderung Nr. 2 teilweise zu ändern.
Rechtsgrundlage:
§§ 1 Abs. 8, 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 13a Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I, S. 3634, FNA 213/1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023)
II. Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt dem Entwurf der Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes InW 105 - Lange Straße - einschließlich des Entwurfes der Begründung vom 11.02.2022 zu und beschließt, die Öffentlichkeit an der Bauleitplanung zu beteiligen.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 in Verbindung mit § 13a BauGB
III. Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, den Entwurf der Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes InW 105 - Lange Straße - einschließlich der Begründung im Falle einer Änderung oder Ergänzung des Entwurfs nach der öffentlichen Auslegung unter den Voraussetzungen des § 4a Abs. 3 S. 1-3 BauGB erneut auszulegen und die Stellungnahmen erneut einzuholen bzw. eine eingeschränkte Beteiligung nach § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen, sofern die Änderung oder Ergänzung nicht die Grundzüge der Planung des Entwurfs berührt.
Rechtsgrundlage:
§ 4a Abs. 3 in Verbindung mit § 13a BauGB
zu TOP 8.9
54. Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Hu 154 - Bergmannsgrün und Insterburger Straße - im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung
55. hier:
56. I. Kenntnisnahme vom aktuellen städtbaulichen Konzept
57. II. Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Hu 154 - Bergmannsgrün und Insterburger Straße -
58. III. Beschluss zur teilweisen Änderung der Bebauungspläne Hu 124, Hu 101 und InN 204
59. IV. Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23654-22)
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung (BV) IN Nord vom 09.03.2022)
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord beschließt die Vorlage von der Tagesordnung abzusetzen, weil seitens der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord keine Zuständigkeit gesehen wird.
Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE+, DS-Nr.: 23654-22-E1):
„Die zum Abriss vorgesehenen Gebäude sind nach unserer Kenntnis im Wesentlichen voll vermietet. Die Pläne zur Modernisierung sind darüber hinaus nicht klar kommuniziert. Darauf ergeben sich für unsere Fraktion die folgenden Fragen zum Projekt:
1) Es gibt laut Vorlage ein Sozialkonzept für die Maßnahme. Wie ist das Sozialkonzept gestaltet?
2) Wurden die Mieter*innen über den Modernisierungsumfang und die Folgen informiert? Liegt der Verwaltung das Konzept im Einzelnen vor?
3) Wurden die Abrissfolgen hinsichtlich der CO2-Bilanz eingepreist?
4) Mit welchen Auswirkungen hinsichtlich der Mietenentwicklung in den Beständen ist zu rechnen?
5) In der Vorlage wird lobenswerterweise von einem Mietendeckel gesprochen. Wie ist dieser konkret ausgestaltet?“
AKUSW, 16.03.2022:
Frau Rm Lögering teilt mit, dass ihre Fraktion heute der Vorlage zustimmen könne. Man weise aber darauf hin, dass man im weiteren Verlauf gerne das Sozialkonzept vorgelegt bekommen möchte. Man habe sich darüber auch bereits mit VIVA West unterhalten, hätte dies aber gerne noch einmal festgehalten, damit man darauf im weiteren Verlauf schauen könne, ob auch alles umgesetzt würde. Der Vorwurf der „Luxussanierung“ stehe immer noch im Raum. Damit das nicht passiere, wolle man dem einfach vorgreifen.
Herr Rm Kowalewski deklariert für seine Fraktion noch weiteren Beratungsbedarf. Daher bitte er darum, die Angelegenheit heute zu vertagen, um dem Vorhabenträger und der Verwaltung Gelegenheit dazu zu geben, den Ausschuss mit der Beantwortung der noch offenen Fragen konkreter zu informieren.
Herr Ingenmey regt an, im städtebaulichen Vertrag oder in der Berichterstattung des Vorhabenträgers
das Thema „barrierefreie Wohnungen“, sowohl im Bestand als auch im Neubau und das Thema „Mehrgenerationen-Bewegungsangebote“ auf den Flächen der beiden Wohnungsgesellschaften zu berücksichtigen. Er glaube, dass der Kontext IGA 2027 hierzu auch ein großes Tor für interessante Modellprojekte öffne.
Herr Wilde teilt mit, dass man bezüglich VIVA West den Kenntnisstand habe, dass diese sehr wohl die Absicht habe, das Ganze sozialverträglich zu umzusetzen. Hinzu käme, dass beide Wohnungsgesellschaften VONOVIA und VIVA West) damit antreten würden, zur IGA 2027 mit einem Modellquartier bei der IGA 2027 präsent zu sein. Man habe als Stadt immer deutlich gemacht, dass zu einem Modellquartier nicht nur die Architektur und ein schönes Umfeld gehöre, sondern auch, wie man mit dem Mietern umgehe und wie der Sozialplan aussehe. Aufgrund seines derzeitigen Kenntnisstandes sei man da gerade auf einem guten Weg. Damit das Verfahren nicht verzögert werde, schlage er daher vor, die Angelegenheit heute auf den Weg zu bringen und die offenen Fragen zu einer der nächsten Sitzungen zu beantworten, gerne auch indem man VIVA West hierzu dann einlade, damit diese persönlich Stellung nehmen könne.
Her Rm Kowalewski hält es für eine gute Idee den Vorhabenträger zu einer der nächsten Sitzungen einzuladen bittet aber darum, auch eine schriftliche Stellungnahme zu bekommen.
Man einigt sich darauf, dass der Vorhabenträger VIVA West zu einer der nächsten Sitzungen eingeladen werden soll, damit man sich weiter mit dem Vorhaben, insbesondere mit dem Thema „Sozialplan“ und der dann vorliegenden schriftlichen Beantwortung der heute vorliegenden Fragen der Fraktion DIE LINKE + befassen kann.
Vor diesem Hintergrund fasst der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen mehrheitlich, bei 1 Gegenstimme (Fraktion DIE LINKE+) sowie einer Enthaltung
(Fraktion DIE LINKE +) folgenden Beschluss:
60. Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den aktuellen Stand des städtebaulichen Konzepts zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, auf dieser Grundlage einen Bebauungsplan zu erarbeiten.
61. Rechtsgrundlage
§ 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634 / FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666 / SGV NRW 2023).
62. Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, den Bebauungsplan Hu 154 - Bergmannsgrün und Insterburger Straße - im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich, aufzustellen.
63. Rechtsgrundlage
§ 2 Abs. 1 i. V. m. § 13a BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO Abs. 1 NRW
64. Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, die Bebauungspläne Hu 124, Hu 101 und InN 204 teilweise zu ändern.
Rechtsgrundlage
§ 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW
65. Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, die Öffentlichkeit frühzeitig an der Bauleitplanung zu beteiligen.
66. Rechtsgrundlage
§ 3 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW
zu TOP 8.10
67. Förderprojekt Emissionsfreie Innenstadt - Bericht zum Mikrodepot und Perspektive des emissionsfreien Lieferverkehrs
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23252-21)
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion DIE LINKE +) (Drucksache Nr.: 23252-21-E2):
...die Erprobungsphase des temporären Mikrodepots am Ostwall wurde im Februar 2022 beendet. Die jetzt vorliegende Stellungnahme der Verwaltung kommt zu einer positiven Bewertung des Pilotprojekts und empfiehlt eine Weiterführung und Ausweitung des Angebots. Zugleich werden aber auch Probleme für aktuell zwei Nutzer*innen benannt.
Vor diesem Hintergrund bittet die Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN den Ausschuss um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:
1. Die Verwaltung wird aufgefordert, für die jetzt aus dem Pilotprojekt verbliebenen zwei Unternehmen bis zur Ausweisung eines dauerhaften Standorts kurzfristig eine Übergangslösung zum Weiterbetrieb des Mikrodepots zu ermöglichen.
Dazu wird auch die Verfügbarkeit städtischer Flächen als Interimslösung geprüft.
2. Zeitgleich wird die Verwaltung aufgefordert, in Zusammenarbeit mit der IHK, bei weiteren Unternehmen aktiv für eine gemeinsame Nutzung des auf dem Parkplatz an den Westfalenhallen möglichen Mikrodepots zu werben und die Idee der emissionsfreien Lieferung “auf der letzten Meile” weiter zu fördern.
Begründung:
Das Mikrodepot am Ostwall, das als temporäre Einrichtung im Rahmen des EU-Förderprojektes Emissionsfreie Innenstadt 14 Monate lang erprobt wurde, hat sich in dieser Zeit sehr erfolgreich zum Umschlagplatz emissionsfreier Paketzustellung für die Innenstadt entwickelt. Während des Probebetriebs konnten die teilnehmenden Unternehmen Praxis- und Erfahrungswerte sammeln und viele haben sich durch die Anschaffung von Elektro-Lastenrädern auf die dauerhafte Einrichtung eines Mikrodepots vorbereitet. Seit dem 1. März 2022 steht der Standort am Ostwall nun nicht mehr zur Verfügung. Die Suche nach alternativen Standorten war für zwei der Mikrodepot Nutzer*innen erfolglos. Um die erfolgreichen Schritte zur Umstellung auf eine emissionsarme Logistik auf „der letzten Meile“ nicht zu stoppen, sollte die Stadt Dortmund das Engagement der Unternehmen unterstützen und den Fortbestand von Mikrodepots in Dortmund sowohl durch akute Hilfe als auch durch grundsätzliche Unterstützung bei der weiteren Partner- und Standortsuche sichern.
AKUSW, 16.03.2022:
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Ausführungen zum Mikrodepot und zur Perspektive des emissionsfreien Lieferverkehrs zur Kenntnis.
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst zum Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion DIE LINKE +) (Drucksache Nr.: 23252-21-E2)mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Fraktion AfD) folgenden Beschluss:
1. Die Verwaltung wird aufgefordert, für die jetzt aus dem Pilotprojekt verbliebenen zwei Unternehmen bis zur Ausweisung eines dauerhaften Standorts kurzfristig eine Übergangslösung zum Weiterbetrieb des Mikrodepots zu ermöglichen.
Dazu wird auch die Verfügbarkeit städtischer Flächen als Interimslösung geprüft.
2. Zeitgleich wird die Verwaltung aufgefordert, in Zusammenarbeit mit der IHK, bei weiteren Unternehmen aktiv für eine gemeinsame Nutzung des auf dem Parkplatz an den Westfalenhallen möglichen Mikrodepots zu werben und die Idee der emissionsfreien Lieferung “auf der letzten Meile” weiter zu fördern.
zu TOP 8.11
68. Information an den Fachausschuss (AKUSW) über Vorhaben, die in den Bezirksvertretungen im 4. Quartal 2021 behandelt wurden
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23741-22)
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Zusammenstellung der Vorhaben und die dazu ergangenen Beschlüsse zur Kenntnis.
zu TOP 8.12
69. Bauleitplanung der Stadt Waltrop: Sachstand zu der Änderung Nr. 5 des Flächennutzungsplanes und zu der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 92 im Bereich "Im Dicken Dören"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21197-21-E4)
(Stellungnahme der Verwaltung siehe Anlage zur Niederschrift)
Der Ausschuss nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 8.13
70. Bauleitplanung; 78. Änderung des Flächennutzungsplanes und Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Mg 116 - Kraftwerk Knepper - im Parallelverfahren
71. Hier: I. Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange; II. Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung; III. Kenntnisnahme der Stellungnahme der Verwaltung zum Beschluss der Bezirksvertretung Mengede vom 05.05.2021 (DS Nr. 16385-20-E1); IV. Beschluss zur Änderung (Reduzierungen) des räumlichen Geltungsbereiche der 78. Änderung des Flächennutzungsplanes; V. Beschluss zur Änderung (Reduzierungen und Erweiterungen) des räumlichen Geltungsbereiches der Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes; VI. Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange; VII. Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes des 78. Änderung des Flächennutzungsplanes; VIII. Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes der Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Mg 116; IX. Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung bzw. Durchführung von eingeschränkten Beteiligungen; X. Beschluss zur Ermächtigung der Verwaltung zum Abschluss eines städtebaulichen Vertrages; XI. Beschluss zur Ermächtigung der Verwaltung zur Erteilung von Baugenehmigungen auf der Grundlage von § 33 Abs. 1 BauGB -vorgezogene Planreife
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 22951-21-E2)
è Stellungnahme der Verwaltung (siehe Anlage zur Niederschrift)
Der Ausschuss nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 8.14
72. Synchronisation der Nahverkehrspläne im Ruhrgebiet
Vorschlag zur TO mit Anfrage (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23132-21)
...für ein optimiertes und integriertes städteübergreifendes Bus- und Bahnnetz im Ruhrgebiet braucht es eine bessere Abstimmung der kommunalen Nahverkehrspläne. Zu erreichen ist dieses Ziel unter anderem durch eine zeitliche und inhaltliche Synchronisation der Nahverkehrspläne. Dieses Ziel wird unter Moderation vom Regionalverband Ruhr (RVR) bereits für den 31. Dezember 2023 angestrebt. Vor dem Hintergrund dieser aktuell in den Gremien von VRR und RVR geführten Debatte stellt die CDU-Fraktion folgende Anfrage und bitte die Verwaltung um entsprechende Beantwortung:
1.) Beteiligt sich die Stadt Dortmund an der geplanten Synchronisation der Nahverkehrspläne?
2.) Wie schätzt die Verwaltung die Realisierung einer Angleichung bis zum 31. Dezember 2023 hinsichtlich einer inhaltlichen Synchronisation der Nahverkehrspläne ein?
3.) Welchen Zeitraum benennt die Verwaltung für eine zeitliche und in der Folge inhaltliche Angleichung der Nahverkehrspläne als realistisch?
Hierzu liegt vor vor Vorschlag zur TO (CDU- Fraktion) (Drucksache Nr.:23904-22):
...die CDU-Fraktion im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen bittet die Verwaltung um schriftliche Beantwortung der in der AKUSW-Sitzung am 8. Dezember mit der Drucksache 23132-21 gestellten Fragen. Die schriftliche Beantwortung der Fragen war für die AKUSW-Sitzung am 2. Februar 2022 angekündigt worden.
Hierzu liegt vor vor Beantwortung der Anfrage (Drucksache Nr.:23132-21-E1)(siehe Anlage zur Niederschrift.
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.
zu TOP 8.15
73. Fernwärme
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23883-22)
...die SPD-Fraktion im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen bittet um Beratung und Beschluss des folgenden Antrags:
1. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, wie im Rahmen der Planungen und Ausschreibungen von neuen Baugebieten bzw. von Bauprojekten die Nutzung von Fernwärme stärker berücksichtigt werden kann. Die Verwaltung soll dabei im Vorfeld prüfen, ob eine Nutzung von Fernwärme technisch möglich ist.
2. Bei positiver Prüfung soll aktiv bei den Investor*innen für die Nutzung von Fernwärme geworben werben.
Begründung:
Rund ein Drittel der energiebedingten C02-Emissionen entfallen in Deutschland auf den Wärmesektor. Hierdurch ergeben sich in diesem Bereich große Möglichkeiten zur Reduzierung der C02-Emissionen bei Einsatz von Erneuerbaren Energien, etwa über Fernwärme. Entsprechend ist der Ausbau der Fernwärme auch in Dortmund ein wichtiger Baustein für eine erfolgreiche Energiewende und damit ein wichtiger Beitrag zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2035.
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt dem o.a. Antrag einstimmig zu und beauftragt die Verwaltung entsprechend zu verfahren.
zu TOP 8.16
74. Solaranlagen bei Neubauten
Gemeins. Vorschlag zur TO mit Antrag (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23949-22)
...die Fraktionen Bündnis 90/Die GRÜNEN und CDU bitten den Ausschuss um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:
1. Bei allen Bauanträgen ab dem 1. Januar 2023 besteht grundsätzlich die Pflicht (z.B. über städtebauliche Verträge) zur Installation von Photovoltaikanlagen auf den Dächern der zu errichtenden Gebäude.
2. Von der grundsätzlichen Verpflichtung sind alle B-Planverfahren erfasst, die ab dem 1. Januar 2023 neu eingeleitet werden.
3. Die Verpflichtung entfällt,
a. wenn die Vertragsparteien nachweisen, dass Installation und Betrieb einer PV-Anlage nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht möglich sind.
Der Nachweis ist durch ein standardisiertes Verfahren zu führen. Bezüglich eines solchen Verfahrens bittet der Ausschuss die Verwaltung ein Konzept zu erarbeiten und dem AKUSW bis zum Ende des 3. Quartals 2022 vorzuglegen.
b. bei Nachweis, dass auf den angrenzenden Außenanlagen bereits PV-Anlagen oder Solarthermie vorhanden ist.
c. wenn notwendige technische Voraussetzungen fehlen oder im Einzelfall begründete, insbesondere städtebauliche Ziele, einer Installation von PV-Anlagen entgegenstehen.
AKUSW, 16.03.2022:
Frau Rm Lögering weist darauf hin, dass es beim Punkt 1. des Antrags „Bebauungsplanverfahren“ und nicht „Bauanträge“ heißen muss. Weiter bringt sie zu Punkt 3. des Antrags an, dass man sich hierzu wünsche, dass die Verwaltung ein Verfahren klarstelle und die Kriterien dazu festlege, wann ein Photovoltaikanlage wirtschaftlich sei und wie das genau gestaltet werden solle, damit man dafür transparente Regeln habe.
Herr Wilde verdeutlicht, dass er rechtlich zum vorliegenden Antrag keine Bedenken habe. Zu Punkt 3. des Antrags sei ihm allerdings wichtig, dass man hiermit keine umgekehrte Nachweispflicht einführe. Nicht Verwaltung müsse dem Vorhabenträger nachweisen, dass die Maßnahme wirtschaftlich oder unwirtschaftlich sei, sondern es bestehe erstmal die Pflicht zur Installation der Anlagen und der Vorhabenträger müsse nachweisen, warum es in seinem Fall unwirtschaftlich sei. Ein standardisiertes Verfahren sei aus seiner Sicht hierfür nicht erforderlich.
Mit diesem Hinweis der Verwaltung fasst der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zum o.a. Antrag einstimmig, bei einer Enthaltung (Fraktion AfD) folgenden Beschluss:
1. Bei allen Bebauungsplanverfahren Bauanträgen ab dem 1. Januar 2023 besteht grundsätzlich die Pflicht (z.B. über städtebauliche Verträge) zur Installation von Photovoltaikanlagen auf den Dächern der zu errichtenden Gebäude.
2. Von der grundsätzlichen Verpflichtung sind alle B-Planverfahren erfasst, die ab dem 1. Januar 2023 neu eingeleitet werden.
3. Die Verpflichtung entfällt,
d. wenn die Vertragsparteien nachweisen, dass Installation und Betrieb einer PV-Anlage nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht möglich sind.
Der Nachweis ist durch ein standardisiertes Verfahren zu führen. Bezüglich eines solchen Verfahrens bittet der Ausschuss die Verwaltung ein Konzept zu erarbeiten und dem AKUSW bis zum Ende des 3. Quartals 2022 vorzuglegen.
e. bei Nachweis, dass auf den angrenzenden Außenanlagen bereits PV-Anlagen oder Solarthermie vorhanden ist.
f. wenn notwendige technische Voraussetzungen fehlen oder im Einzelfall begründete, insbesondere städtebauliche Ziele, einer Installation von PV-Anlagen entgegenstehen.
zu TOP 8.17
75. Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2022
76. hier: "Seilbahn für die Innenstadt" Zusatz-/Ergänzungsantrag (Die FRAKTION/DIEPARTEI) (Drucksache Nr.: 22100-21-E9)
Überweisung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 02.12.2021
(Drucksache Nr.: 22100-21)
Hierzu liegt vorÜberweisung aus dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
vom 02.12.2021:
hierin enthaltenZusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Die FRAKTION / Die PARTEI)
(Drucksache Nr.: 22100-21-E9):
6. Seilbahn für die Innenstadt
Die Stadt Dortmund beauftragt extern eine Machbarkeitsstudie für eine Seilbahn als Alternative zur H-Bahn bzw. Stadtbahn. Dabei sollen mehrere mögliche Routenführungen geprüft werden.
Diese Prüfung soll in die Aufstellung des Stadtbahnentwicklungskonzeptes integriert werden.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ist sich einig, dass der geänderte Antrag zur Beschlussfassung an den Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen und den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften überwiesen wird.
Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 22100-21-E40):
... die Verwaltung hat den Antrag zusammen mit der H-Bahn GmbH geprüft. Dabei wird auf eine bereits im Jahr 2019 erfolgte Betrachtung zurückgegriffen:
Eine Seilbahn ist ein Verkehrssystem, das bei geringer Reisegeschwindigkeit und einer mittleren, dichtem Busverkehr vergleichbaren Kapazität, besonders geeignet ist, besondere Hindernisse zu überwinden.
Der zuständige Planer hatte Gelegenheit, mit Fachleuten verschiedener Seilbahn bauender Städte Kontakt aufzunehmen: So verfolgte Wuppertal ein Vorhaben zur Anbindung der Hochschule im Stadtteil Cronenberg an den Hauptbahnhof mit einer Großkabinen-Seilbahn, ähnlich der bestehenden Bahn in Koblenz, die auf die Festung Ehrenbreitstein führt. In Bonn ist ein Projekt zu einer Verbindung des rechtsrheinischen Stadtteils Ramersdorf mit dem linksrheinischen UN-Campus und der Uniklinik auf dem Venusberg im Gespräch. Hier wird eine Einseil-Umlaufbahn mit Kleinkabinen für bis zu 10 Personen favorisiert. In München wird eine Seilbahn-Tangente im Zuge des Frankfurter Rings in der nördlichen Innenstadt verfolgt.
Im Ergebnis ist eine Seilbahn auf Strecken bis zu rd. 4 Kilometern dann besonders vorteilhaft, wenn die Überwindung der Entfernungen mit anderen Verkehrssystemen unverhältnismäßig aufwändige, intensive oder auch ausgedehnte Ingenieurbauwerke erfordert und zugleich kein System zur Verfügung steht, das den Verkehrszeck in ähnlicher Weise zu erfüllen vermag.
Daher wurde für Dortmund eine Verbindung mit einer Seilbahn vom S-Bahnhof Dorstfeld (S1, S2, S4) über DB-Trassen, Industrieanlagen, Straßen und Hafenbecken hinweg bis zum Fredenbaum (Stadtbahnstation U41) geprüft. Diese sollte in der Hauptsache die Quartiere SmartRhino und Hafenquartier Speicherstraße erschließen und im ÖV-Netz anbinden.
Der besondere Vorteil der Seilbahn, schwieriges Gelände einfach zu überspannen, erweist sich dabei als ein ähnlicher Vorteil der H-Bahn. Speziell in Dortmund stellt sich zudem die
Frage, warum hierfür ein zusätzliches Verkehrssystem mit eigenem Knowhow und entsprechenden Fachleuten aufgebaut werden soll, wenn der Systemvorteil bereits mit einem bestehenden System, der H-Bahn, genutzt werden kann.
Ein Nachteil der Seilbahn gegenüber der H-Bahn ist zudem die weitaus geringere Reisegeschwindigkeit: Seilbahnen erreichen Reisegeschwindigkeiten von 14-18 km/h bei einer Höchstgeschwindigkeit der Kabinen von bis zu 30 km/h unter der Voraussetzung weitgehender Geradeausfahrt. Die H-Bahn hingegen erreicht eine Reisegeschwindigkeit von 24-28 km/h bei Höchstge-schwindigkeiten um 50 Km/h und Befahren von Kurvenradien um die 100 Meter.
Dem Vorteil einer leichten und preiswerten Realisierung einer Seilbahn steht damit der Nachteil eines geringen Geschwindigkeitsniveaus entgegen. Nachteile beider Systeme können aus der Ablehnung durch Anwohner erwachsen, die die Einblicke von Fahrgästen in ihre Fenster und Gärten als unangenehm empfinden.
Die H-Bahn ist vorhanden und eine Dortmunder Erfindung. Sämtliche Personen mit einschlägiger Fachkenntnis und Betriebserfahrung stehen zur Verfügung, unabhängig, ob das Streckennetz 2 oder 20 Kilometer lang ist. Die H-Bahn ist in Dortmund als System mit dauer-hafter Bedienung und auch als Rufsystem in Tagesrandzeiten sowie zudem auf dem Düssel-dorfer Flughafen als hochkapazitives und belastbares Massenverkehrsmittel langjährig bewährt. Da sie viele Vorteile eine Seilbahn in sich vereint, wurde sie zur weiteren Ergänzung und Entwicklung des ÖPNV-Netzes u.a. bereits im Rahmen des Stadtbahnentwicklungskonzeptes ausgewählt. Mit dem Unternehmen Siemens steht zudem ein interessierter und potenter Entwicklungs-partner zur Verfügung, der das System H-Bahn auf der Basis eines zukunftsweisenden Zugsteuerungssystems zu einem internationalen Standard entwickeln wird.
Anlässlich verschiedener Prüfaufträge untersucht die Verwaltung mit der H-Bahn21 GmbH zunächst weitere H-Bahnstrecken. Dies sind die Verbindung Dorstfeld S – SmartRhino – Hafen –Fredenbaum und die Anbindung des TU-Campus an die Stadtbahnlinie U42. Für beide Vorhaben hat das Land NRW der H-Bahn21 GmbH Planungs-Fördermittel bewilligt. Ein späterer Lückenschluss zwischen Dorstfeld S und dem TU-Campus soll ebenfalls geprüft werden. Diese Untersuchungen sind abgestimmt auf das Stadtbahnentwicklungskonzept.
Aufgrund der vorangegangenen Erläuterung am Beispiel der am wahrscheinlichsten Seilbahn-affinen Erschließung von SmartRhino beabsichtigt die Verwaltung, eine Seilbahn für Dortmund nicht weiter zu verfolgen. Es wird daher vorgeschlagen, dem Antrag nicht zu folgen und eine Prüfung von Seilbahnrouten im Rahmen des Stadtbahnentwicklungskonzeptes abzulehnen, mindestens jedoch die Untersuchungen für die H-Bahnstrecken abzuwarten.
AKUSW, 16.03.2022:
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die o. a. Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis und will danach die Untersuchungen zu den
H-Bahnstrecken abwarten.
zu TOP 8.18
77. Haushaltsbegleitbeschlüsse zum Haushaltsplan 2022
(Drucksache Nr.: 23846-22)
Hierzu liegt vor Sachstandsberichte der Verwaltung (Drucksache Nr.: 23846-22-E1) (siehe Anlage zur Niederschrift)
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.
9. Anfragen
10. Informationen der Verwaltung
Die öffentliche Sitzung endet um 18:19 Uhr.
Dudde Reuter Trachternach
Ratsmitglied Vorsitzende Schriftführerin
zu TOP 3.13: Schreiben_Gremien 20220303.docx.pdf Anlagen_23792-22-E1.pdf
zu TOP 6.4: Stellungnahme_ Drucks.-Nr.- 21346-21.docx.pdf
zu TOP 7.2 : 23388-21-E1 Beantwortung Sachstand Biodiversitätskonzept und Landschaftsplan.docx.pdf
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