Niederschrift (öffentlich)

über die 28. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
am 02.05.2018
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


Sitzungsdauer: 15:00 - 17:35 Uhr

Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Frau RM Reuter, Vorsitzende (B’90/Die Grünen)
Herr RM Dr. Eigenbrod (CDU)
Herr RM Frank (CDU)
Herr RM Hoffmann (CDU) i.V.f. Frau RM Kopkow (CDU)
Herr RM Pohlmann (CDU)
Herr RM Wallrabe (CDU)
Herr RM Waßmann (CDU)
Herr RM Giebel (SPD)
Herr RM Goosmann (SPD)
Herr RM Heymann (SPD)
Herr RM Klösel (SPD)
Frau RM Lührs (SPD)
Frau RM Matzanke (SPD)
Herr RM Hoffmann (SPD)
Frau RM Neumann-Lieven (SPD)
Frau RM Renkawitz (SPD)
Frau RM Löffler (SPD)
Frau RM Weyer (SPD)
Frau RM Brunsing (B’90/Die Grünen) i. V. f. Herr RM Logermann (B’90/Die Grünen)
Frau RM Hawighorst-Rüßler (B’90/Die Grünen)
Herr RM Dudde (B’90/Die Grünen)
Herr sB Tietz (B’90/Die Grünen)
Herr sB Stammnitz (Die Linke & Piraten)
Herr RM Kowalewski (Die Linke & Piraten)
Herr RM Gebel (Die Linke & Piraten)
Herr sB Happe (FDP/Bürgerliste)
Herr RM Garbe (AfD)

2. Beratende Mitglieder:

Frau Löhken-Mehring - Seniorenbeirat
Frau Bürstinghaus - Integrationsbeirat

3. Verwaltung:

Herr StR Wilde - 6/Dez.
Herr Dr. Mackenbach - 60/AL
Herr Böhm - 64/AL
Herr Thabe-61
Frau Karla -61
Herr Arndts-30
Herr Krueger-2/Dez.Con.
Herr Weber-65
Frau Reinecke - 7/Dez.-Büro
Frau Trachternach - 7/Dez.-Büro


Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 28. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen,
am 02.05.2018, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund






1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift


1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW


1.3 Feststellung der Tagesordnung


1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 27. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 14.03.2018

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
nicht besetzt

3. Dezernatsübergreifende Aufgaben

3.1 Wirkungsorientierter Haushalt (WOH) 2018
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10155-18)
Hinweis: Diese Vorlage wurde im Wege eines sog. reduzierten Versandes weitergeleitet.

3.2 Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen - 7. Sachstandsbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10361-18)

3.3 Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen - 7. Sachstandsbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10489-18)

3.4 Finanzierung der Sanierung von Flächen der Deutschen Bahn sowie anderer Hoheitsträger und deren Beteiligungsunternehmen aus Mitteln der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09976-18)

hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aus der öffentlichen Sitzung vom 20.03.2018
(Drucksache Nr.: 09976-18)


3.5 Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (Kapitel 1) in Dortmund - 4. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10291-18)

3.6 Stadtbahn Rhein-Ruhr in Dortmund, Baulose 70-73 - B1-Haltestellenkonzept, hier: Information über den geplanten Start des Dialogverfahrens
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10449-18)

3.7 Stadterneuerung City
Umbau der östlichen Silberstraße zwischen der Hansastraße und dem Kreisverkehr Hövelstraße/Eisenmarkt zu einer Mischverkehrsfläche
Ausführungsbeschluss
Kenntnisnahme

(Drucksache Nr.: 10431-18)

3.8 Sanierungsgebiet "Stadterneuerung Ortskern Mengede"
Umgestaltung der Mengeder Straße und Platzgestaltung - Durchführungsbeschluss

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10397-18)

4. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes

4.1 Zukunftsprogramm Dortmund, hier: Sachstandsbericht Phase I "Analyse und Szenarioerarbeitung"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09685-17)

4.2 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 275 - Auf der Kluse - im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10570-18)

4.3 Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes In W 120 -Entwicklung Hauptbahnhof-
hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung

Beschluss
(Drucksache Nr.: 09889-18)

4.4 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Ev 151 - Im Löken/Lohkampweg - im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB
hier: I. Offenlegungsbeschluss (erneute Offenlegung)

Beschluss
(Drucksache Nr.: 10313-18)

4.5 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 252 – Am Lennhofe – im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
hier: Aufstellungsbeschluss

Beschluss
(Drucksache Nr.: 10553-18)

4.6 Information an den Fachausschuss (AUSW) über Vorhaben, die in den Bezirksvertretungen im 1. Quartal 2018 behandelt wurden
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10671-18)

4.7 Vereinfachung baurechtlicher Verfahren
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 10878-18)

4.8 Genehmigung eines Moscheebaus an der Lindenhorster Straße
Überweisung: Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 17.04.2018
(Drucksache Nr.: 10639-18)




5. Angelegenheiten des Umweltamtes

5.1 CO2-Bilanz 2014
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10500-18)

5.2 Ablassen von Treibstoff durch Luftfahrzeuge
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 10311-18-E1)
lag bereits zur Sitzung am 14.03.2018 vor

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 10311-18-E2)

5.3 Urteil zu Fahrverboten
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 10416-18-E1)
lag bereits zur Sitzung am 14.03.2018 vor

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 10416-18-E2)

5.4 Mikroplastik im Trink- und Abwasser
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 10879-18)

5.5 Luftmessstationen
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 10885-18)

6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnen und Stadterneuerung

6.1 Evaluationsbericht zur Quartiersanalyse "LEG-Siedlung Wickede"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10269-18)

6.2 Kurz- und Abschlussbericht der Quartiersanalyse "Nordmarkt-Ost"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10446-18)

6.3 Schaffung von Wohnraum
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 10880-18)

7. Angelegenheiten des Vermessungs- und Katasteramtes
nicht besetzt

8. Angelegenheiten des Agenda-Büros
nict besetzt

9. Angelegenheiten der Stabstelle Dortmunder Statistik
nicht besetzt

10. Anfragen
nicht besetzt

11. Informationen der Verwaltung




Die Sitzung wird von der Vorsitzenden - Frau RM Reuter - eröffnet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fristgemäß eingeladen wurde, und der Ausschuss beschlussfähig ist.
Ferner weist sie gem. § 29. Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat, seine Ausschüsse, Kommissionen und Bezirksvertretungen auf die Aufzeichnung dieser Sitzung hin.




1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Rm Klösel benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Die Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Man einigt sich darauf, die Tagesordnung um den folgenden Antrag der CDU-Fraktion zum Thema:
„Landesprogramm SOZIALE INTEGRATION IM QUARTIER 2018
Antrag/Dringlichkeitsentscheidung (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 10972-18)
als zusätzlichen TOP 6.4 zu ergänzen.


Mit der o. a. Ergänzung wird die Tagesordnung, wie veröffentlicht, festgestellt.
zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 27. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 14.03.2018

Änderungen:



Änderung: Herr sB Stammnitz (Die Linke & Piraten) Frau RM Konak (die Linke & Piraten)

Änderung: Herr RM Garbe (AfD) Herr sB Huft-Krollner (AfD)

In der Niederschrift stehe zu diesem Punkt, dass der Ausschuss den Antrag seiner Fraktion an die Bezirksvertretung Brackel überwiesen hätte. Er habe hierzu allerdings in Erinnerung, dass man im Ausschuss den Prüfauftrag so beschlossen und die Bezirksvertretung hierüber lediglich in Kenntnis gesetzt habe.

Da hierzu unterschiedliche Erinnerungen geäußert werden, schlägt Frau Reuter vor, dass die Verwaltung hierzu nochmal in die entsprechende Aufnahme hören möge und die Angelegenheit dementsprechend in der nächsten Sitzung mit evtl. Änderungen erneut aufgerufen werde.


Die Niederschrift über die 27. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 14.03.2018 wird aufgrund der o. a. Beanstandung zu TOP 4.14 nicht genehmigt. Es wird darum gebeten, die Angelegenheit noch einmal zu überprüfen und dem Ausschuss die aktualisierte Protokollierung in der nächsten Sitzung erneut vorzulegen.


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
-nicht besetzt-

3. Dezernatsübergreifende Aufgaben

zu TOP 3.1
Wirkungsorientierter Haushalt (WOH) 2018
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10155-18)


Hierzu Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 10155-18-E1):

„Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet den Ausschuss um Beratung und Beschlussfassung
des folgenden Ergänzungsantrags zum o.g. TOP:

1. Der Planwert im Wirkungsorientierten Haushalt (WOH) für den prozentualen Anteil des Umweltverbunds am Gesamtverkehrsaufkommen wird entsprechend den Vorgaben im Zielkonzept zum Masterplan Mobilität bis 2020 um jeweils 1,1 Prozentpunkt pro Jahr erhöht (2018: 54,1%, 2019:55,2%, 2020: 56,3%).

Die Verwaltung wird gebeten, dem AUSW entsprechende Maßnahmen zur Erreichung
der Zielwerte zur Beratung vorzulegen.

2. Der Planwert im WOH für den prozentualen Anteil regenerativ erzeugter Energie an der Gesamtnutzung in Dortmund wird mit Hilfe des Ausbaus der Solardächer auf städtischen Gebäuden bis 2020 um jeweils 0,1 Prozentpunkt pro Jahr erhöht (2017: 4,7%, 2018: 4,8%, 2019: 4,9%, 2020: 5%).

3. Die Bewertung des Sicherheitsgefühls von Fahrradfahrer*innen wird in die
Umfrage zum Sicherheitsempfinden im Stadtgebiet im Rahmen des Zielfelds
„Sicherheit und Ordnung“ in den WOH aufgenommen.

Begründung: Erfolgt mündlich“

AUSW, 02.05.2018:

Frau Rm Hawighorst - Rüßler begründet den o.a. Antrag ihrer Fraktion wie folgt:
Für ihre Fraktion sei der WOH bisher bemerkenswert und auch wichtig gewesen, um sich daran zu orientieren und auch, um Zielvorgaben für die nächsten Jahre festzulegen. Man habe mit diesem Antrag zunächst drei, den AUSW betreffende, Ergänzungsvorschläge vorgelegt.

Der Vorschlag laut Pkt.1. entspreche dem „Masterplan Mobilität“, wo dieser Umweltverbund mit einem prognostizierten 2/3 Anteil festgelegt werde. Dies würde man gerne auch in den Zielvorgaben des WOH wiederfinden.

Zu Pkt. 2. bittet sie darum, die Zahlen in der Klammer zu streichen, da es sich hierbei um Zahlen aus dem Haushaltsantrag ihrer Fraktion handeln würde, welche so heute nicht mehr stimmen würden. Es sei ihrer Fraktion aber wichtig, dass der Ausbau der regenerativen Energien gerade im Zusammenhang mit den städtischen Gebäudeflächen betrachtet und die Zahlen dort entsprechend aufgewertet würden.

Zu Pkt 3. Bezieht sie sich auf eine sogenannte Zielmarke, wonach Umfrageergebnisse die Basis dafür bilden würden, wie wohl oder sicher Menschen bestimmte Punkte in der Stadtentwicklung sehen. Das bisherige Umfrageergebnis habe den Punkt „subjektives Wahrnehmen von Umweltbelastungen“ ergeben. Dieser sei bereits seit 3 Jahren nicht mehr mit einem Plan-oder Zielwert hinterlegt worden. Sie vermute, dass es wahrscheinlich auch keine belastbaren Umweltergebnisse hierzu gebe. Ihre Fraktion würde nun gerne den Punkt “ Sicherheitsgefühl für Fahrradfahrer“ mit aufnehmen.
Im Übrigen habe man noch zu vielen anderen Punkten des WOH den Bedarf diese zu überprüfen. Das werde man dann aber in der Ratssitzung thematisieren, weil diese Punkte auch andere Ausschüsse tangieren würden.

Herr Rm Waßmann bittet hierauf darum, den heute vorliegenden Antrag als eingebracht mitzunehmen und die Verwaltung darum zu bitten, in absehbarer Zeit, in Erinnerung an den damaligen Arbeitskreis, welcher die Werte des WOH erarbeitet hatte und in Anlehnung an dessen Zusammensetzung, das Thema, zwecks Optimierung, insgesamt noch einmal aufzurufen, da dieser Bedarf auch in anderen Fachfraktionen gegeben sei.

Frau Rm Lührs bestätigt, dass auch in ihrer Fraktion die Optimierung der Kriterien immer mehr für wichtig gehalten werde, auch vor dem Hintergrund, dass man tatsächlich den einen oder anderen neuen Wert bräuchte, wenn man diese wirklich mal als Arbeitsgrundlage für die Kommunalpolitik zugrunde legen wolle.





Weiter nimmt sie zu den einzelnen Punkten des o.a. Antrages wie folgt Stellung:

Zu Pkt. 1.: Dieser Zielwert stehe tatsächlich im „Masterplan Mobilität“. Es sei aber fraglich, ob es tatsächlich sinnvoll sei, den Planwert des WOH hier entsprechend für jedes Jahr um ein Prozentpunkt zu erhöhen.

Zum 2. Pkt. Erläutert sie, dass sie auf Seite 54 im WOH gelesen habe, dass der prozentuale Anteil regenerativ erzeugter Energie in der Gesamtnutzung von Dortmund im Jahr 2019 schon bei 8 Prozent liegen werde und sie gerne dabei bleiben würde.

Zu Pkt.3. regt sie an, diesen besser an diejenigen weitergeben solle, die diese Umfrage vornehmen würden und daher an den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung Anregungen und Beschwerden (ABÖAB) weiterzuleiten.

Herr Rm Dudde teilt mit, dass er bisher herausgehört habe, dass der WOH mehrheitlich als bewegliches Instrument angesehen werde, welches im Laufe der Zeit entsprechend angepasst werden soll und daher nun auch bei den anderen Fraktionen der Wunsch bestehe, sich nochmal über die Indikatoren und Kriterien (zumindest aus der fachlichen Sicht dieses Ausschusses) zu verständigen. Das Verfahren hierzu solle aber aus Sicht seiner Fraktion kein langwieriger Prozess sein. Man stelle sich hierzu vielmehr vor, dass man sich zukünftig einmal jährlich darüber ins Benehmen setzen werde, um zu beurteilen, ob die Kriterien/ Indikatoren noch passen. Für die Zeitschiene, die ihm hierfür vorschwebe, sei der beste Zeitpunkt hierfür vor der Sommerpause, damit der Abstimmungsprozess nach der Sommerpause rechtzeitig vor den Haushaltsberatungen abgeschlossen sei.
Wenn man sich bis zur Sommerpause auf dieses Verfahren verständigen könne und hier in diesem Ausschuss nochmal zur Diskussion aufrufen würde, könne man es heute mittragen, dass der Antrag einer Fraktion zunächst als eingebracht angesehen und in den weiteren Beratungen, mit dem zuvor geschilderten Zeithorizont, abgearbeitet werde.

Herr Wilde führt an, dass er als kleinsten gemeinsamen Nenner, den Vorschlag, alles, was jetzt an Anregungen, Anträgen und Hinweisen zu diesem Thema eingebracht wurde und noch eingebracht werde, insgesamt in eine Überarbeitungsphase des WOH einzubringen, positiv bewerte. Man könne somit an den bisherigen Prozess anknüpfen, die Kennzahlen noch einmal neu kalibrieren und auch miteinander darüber diskutieren, ob die bisherigen Kennzahlen noch passen. Wenn man heute damit einverstanden sei, könne der Ausschuss empfehlen, diesen Antrag in einen solchen Prozess einzubringen. Dort könne man gemeinsam über das Gesamtpaket diskutieren und die Ergebnisse anschließend im Zusammenhang mit einem fortgeschriebenen -Kennzahlenwerk WOH- in die Gremien einbringen.
Für den Fall, dass man sich heute nicht auf diese Vorgehensweise einigen könne, gehe er nachfolgend auf die drei Punkten des heute vorliegenden Antrages ein:

Zu Punkt 1. teilt er mit, dass der Rat dies bereits so beschlossen habe und das Ergebnis nur noch in den WOH eingepflegt werden müsse.

Was den Planwert für Solardächer auf städtischen Gebäuden (Pkt.2.) angehe, habe man das zuständige Fachamt für die heutige Sitzung darum gebeten, dies einmal zu überschlagen. Danach sei es kaum möglich, nur mit den städtischen Dächern den Planwert um 0,1 Prozentpunkte jährlich zu erhöhen. Im Falle einer Überarbeitung müsse noch einmal überprüft werden, was realistisch sei, was sich die Stadt überhaupt für den WOH vornehmen könne. Es mache keinen Sinn, im WOH Planwerte aufzunehmen, von denen man heute bereits wisse, dass diese nicht einzuhalten seien.

Zu Pkt.3. schließe er sich dem Vorschlag an, diesen Punkt in den für Sicherheitsfragen zuständigen Fachausschuss (ABÖAB) zu überweisen, wobei die hiesige Fachverwaltung natürlich bei der Formulierung der Fragestellung behilflich sein könne.

Herr Rm Kowalewski verdeutlicht, dass er es dringend für erforderlich halte, den WOH zu überarbeiten, um eine Vergleichbarkeit der Systematiken zu erzielen. Der WOH sei heute von den betrachteten Perioden und auch der Grundsystematik her nicht mit dem Haushaltsplan vergleichbar und insofern auch nur bedingt für Haushaltsberatungen heranzuziehen. Wenn man insofern also mit einer Überarbeitungsphase auch dahingehend Abhilfe schaffen und auch Kennzahlen einarbeiten könnte, wie sie früher mal im Haushaltsplan gestanden hätten, würde der WOH deutlich gewinnen und die Akzeptanz an der Stelle nochmal steigen.

Herr Waßmann erinnert daran, dass man sich im Zusammenhang mit der damaligen gemeinsamen Erarbeitung der Kennzahlen und Indikatoren auch darin einig war, dass man kein „Datengrab“ schaffen wolle sondern möglichst präzise Eckdaten feststellen wollte. Durch eine Überarbeitung käme demnach auch aus seiner Sicht in einige Bereiche sicher „Bewegung“. Daher werbe auch er nochmal dafür.

Herr Dudde erinnert an seinen zuvor unterbreiteten Verfahrensvorschlag für die Zukunft (jährliche Überprüfung der Kritierien/Indikatoren-vor der Sommerpause-aus der Fachperspektive dieses Ausschusses heraus), beginnend mit der letzten Sitzung des AUSW vor der diesjährigen Sommerpause. Sollte man sich auf diese Vorgehensweise einigen, erkläre seine Fraktion sich damit einverstanden, dass der Antrag heute zunächst als eingebracht betrachtet werde. Weiter erklärt er ich damit einverstanden, dem 3. Punkt des Antrages zuständigkeitshalber an den ABÖAB zu überweisen.

Herr Rm Garbe bringt nochmal die Skepsis seiner Fraktion zum Thema „WOH“ zum Ausdruck und kündigt an, auch den o. a .Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen abzulehnen.

Herr Wilde teilt zum Vorschlag von Herrn Dudde mit, dass die Verwaltung sicherlich nicht zur nächsten Sitzung neue Kennzahlen vorlegen oder von den Fraktionen entgegennehmen könne. Wenn man sich dem Thema widmen wolle, dann müsse man den damaligen Arbeitskreis, bestehend aus Vertreter/-innen des Dortmunder Stadtcontrollings, der Fachfraktionen sowie der betroffenen Fachbereiche wieder aktivieren, um die Kennzahlen und Ziele, die man sich damals gegeben habe, zu überprüfen. Hieran könne man dann als Ausschuss erneut ansetzen. Allerdings könne dies frühestens nach der Sommerpause erfolgen.

Zusammenfassend hält die Vorsitzende, Frau Rm Reuter fest, dass mehrheitlich der Bedarf und auch die Notwendigkeit dafür gesehen werde, sich nochmal insgesamt dem Thema WOH, im Sinne einer Überarbeitung, zu widmen.

Darüber hinaus schlägt sie vor, dass man sich nach vorheriger interfraktioneller Beratung in der kommenden Ratssitzung grundsätzlich nochmal zu einer gemeinsamen Vorgehensweise zur Überarbeitung des WOH beraten möge.

Auf Nachfrage der Vorsitzenden, ob Punkt 3. des o. a. Antrages der Fraktion B‘90/Die Grünen aufgrund der vorstehenden Diskussion an den ABÖAB überwiesen werden soll, teilt Herr Rm Dudde mit, dass der Antrag, zunächst nur als eingebracht betrachtet und insgesamt nochmal in der nächsten Sitzung am 04.07.2018 aufgerufen werden solle. Dieses vor dem Hintergrund des Vorschlages, in der Ratssitzung am 17.05.2018 über eine gemeinsame Vorgehensweise zur Überarbeitung des WOH zu befinden.


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen einigt sich darauf, die Vorlage ohne Empfehlung weiterzuleiten und den o. a. Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen in seiner nächsten Sitzung erneut aufzurufen.











zu TOP 3.2
Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen - 7. Sachstandsbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10361-18)

AUSW, 02.05.2018:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund

1. nimmt den 7. Sachstandsbericht (Stichtag: 31.12.2017) über die Umsetzung von Maßnahmen
aus den Brandschutzrückstellungen zur Kenntnis.

2. nimmt die in der Anlage gekennzeichneten neuen Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen
i. H. v. insgesamt 467.000,00 € sowie die Aufstockung bestehender
Brandschutzrückstellungen i. H. v. 659.440,00 € zur Kenntnis.

3. beschließt die Durchführung der Maßnahme
Ehem. Sozialakademie, Hohe Str. 141, Brandschutzsanierung, Brandschutzrückstellung
467.000 €
und nimmt den vorzeitigen Maßnahmenbeginn zur Kenntnis.

4. nimmt für die Umsetzung der Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen die
Abweichung von der Geschäftsanweisung zur Ablauforganisation bei Hochbaumaßnahmen
zur Kenntnis.


zu TOP 3.3
Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen - 7. Sachstandsbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10489-18)

Hierzu Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck vom 24.04.2018:

Die Bezirksvertretung Aplerbeck bittet die Verwaltung erst dann Maßnahmen für die Jugendfreizeitstätte Aplerbeck zu ergreifen, wenn entschieden ist, ob eine Sanierung oder ein Neubau ansteht und eine entsprechende Rückstellung so lange vorzuhalten.

Die Bezirksvertretung Aplerbeck empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig mit vorgenannter Ergänzung, folgendes zu beschließen bzw. zur Kenntnis zu nehmen.

Der Rat der Stadt Dortmund


AUSW, 02.05.2018:

Herr Rm Waßmann bezieht sich auf die Anlage 2 der Vorlage, wo seiner Meinung nach eine Zuordnung bezüglich des Punktes, Kerschensteiner-GS/ Huckarde nicht zutreffend sei und bittet insofern um Aufklärung.

Herr Weber teilt hierzu mit, dass auch er vermute, dass hier der Bezirk falsch zugeordnet wurde. Da er aber an der Erstellung dieser Vorlage nicht mitgewirkt habe, werde er diese Frage mitnehmen und im Nachgang schriftlich beantworten (siehe Anlage).


Unter Einbeziehung der o. a. Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund


Ergänzung:
Die Verwaltung wird darum gebeten, erst dann Maßnahmen für die Jugendfreizeitstätte Aplerbeck zu ergreifen, wenn entschieden ist, ob eine Sanierung oder ein Neubau ansteht und eine entsprechende Rückstellung so lange vorzuhalten.






zu TOP 3.4
Finanzierung der Sanierung von Flächen der Deutschen Bahn sowie anderer Hoheitsträger und deren Beteiligungsunternehmen aus Mitteln der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09976-18)

Hierzu Empfehlung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden (ABÖAB) vom 20.03.2018:

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgender Zusatz-/ Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion vor:

als Ergänzung des Beschlussvorschlags der Verwaltung bittet die SPD-Fraktion im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:

Begründung:
Bereits zu den aktuellen HH-Beratungen hatte die SPD-Fraktion einen Antrag gestellt, der im AUSW beschlossen worden ist, bei verwahrlosten nicht städtischen Anlagen tätig zu werden und die Eigentümer um Wiederherstellung zu ersuchen.
Da insbesondere die Deutsche Bahn AG sich häufig der Verantwortung entzieht, ihre Grundstücke und Anlagen in Ordnung zu bringen und zu halten, soll eine Städtetagsinitiative dazu dienen, gemeinsam mit anderen betroffenen Städten und Gemeinden tätig zu werden.
Herr Rm Schmidt erklärte, dass darum bittet, den Antrag der erst als Tischvorlage vorgelegt werden konnte, aufgrund der Kurzfristigkeit als eingebracht zu sehen und weiterzuleiten.
Dem stimmten die Mitglieder des Ausschusses zu.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden sieht der Zusatz- Ergänzungsantrag der SDP-Fraktion als eingebracht an.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden lässt die Vorlage und den Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion ohne Empfehlung an den Rat der Stadt Dortmund durchlaufen.

Hierzu Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün (ABVG) vom 17.04.2018:

Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aus der öffentlichen Sitzung vom 20.03.2018 (siehe oben).

ABVG 17.04.2018:
Unter Einbeziehung der o. a. Empfehlung (des ABÖAB) empfiehlt der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund den Beschluss laut Vorlage zu fassen.

Weiter liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck vom 24.04.2018:

Die Bezirksvertretung Aplerbeck übernimmt die Punkte 3 und 4 des Zusatzantrages der SPD-Fraktion im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden und

Die Bezirksvertretung Aplerbeck nimmt zur Kenntnis, dass der Rat der Stadt beschließt,
dass die Finanzierung der Sanierung von Flächen im Eigentum der Deutschen Bahn sowie ggf. von Flächen anderer Hoheitsträger und deren Beteiligungsunternehmen aus Mitteln der Stadt Dortmund allgemein nicht im gesamtstädtischen Interesse liegt und deshalb zu unterbleiben hat; dies schließt insbesondere auch eine Sanierung aus Mitteln der Bezirksvertretungen ein.


AUSW, 02.05.2018:

Herr Rm Waßmann führt an, dass seine Fraktion der Vorlage zustimmen aber die hierzu vorliegenden Anträge ablehnen werde.

Auf Nachfrage der Vorsitzenden erhebt die SPD-Fraktion die o. a. Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün zum Antrag.

Die Beschlussfassung erfolgt daher insgesamt wie folgt:


Unter Einbeziehung der o. a. Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (CDU-Fraktion und Fraktion FDP/BL), folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt beschließt,

Ergänzung laut SPD-Antrag:


zu TOP 3.5
Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (Kapitel 1) in Dortmund - 4. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10291-18)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den 4. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes – Kapitel 1 – (KIF) in Dortmund zum Stichtag 31.01.2018 zur Kenntnis.

zu TOP 3.6
Stadtbahn Rhein-Ruhr in Dortmund, Baulose 70-73 - B1-Haltestellenkonzept, hier: Information über den geplanten Start des Dialogverfahrens
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10449-18)

Stadtbahn Rhein-Ruhr in Dortmund, Baulose 70-73 – B1-Haltestellenkonzept
hier: Information über den geplanten Start des Dialogverfahrens

……….vor dem öffentlichen Start des Dialogverfahrens im Kontext der Beschlussfassung über das
B1-Haltestellenkonzept übersende ich Ihnen nachfolgend einige kurze Informationen zum
Prozessablauf und zu Ihrer Beteiligung im Verfahren.

Ausgangslage
Die Stadt Dortmund plant, wie bekannt, den barrierefreien Umbau der zur Stadtbahnlinie U47
gehörenden Haltestellen Kohlgartenstraße, Voßkuhle, Lübkestraße, Max-Eyth-Straße und
Stadtkrone Ost. Hierzu erfolgte zunächst im September 2016 der Ratsbeschluss zum B1-
Haltestellenkonzept mit Festlegung einer Vorzugsvariante. Im Nachgang legten
Bürgerinitiativen jedoch eigene, abweichende Varianten vor. Daraufhin beschloss der Rat auf
Vorschlag der Verwaltung im Juli 2017, Alternativen zur städtischen Planung mit
einzubeziehen und diese in einem Dialogverfahren mit Bürgerinnen und Bürgern gemeinsam
zu beleuchten.

Dialogverfahren
In Ausführung des Beschlusses hat die Verwaltung ein Vergabeverfahren für ein
Dialogverfahren durchgeführt. IKU_Die Dialoggestalter, in Person der Herren Jürgen Anton
und Frank Fligge haben den Auftrag erhalten, diesen Beteiligungsprozess zu gestalten und
wie nachfolgend aufgelistet durchzuführen:

Interessenanalyse
Gespräche (Zeitrahmen: 45 bis 60 Minuten) mit unterschiedlichen Akteuren, um
Sichtweisen zu den Chancen und Herausforderungen der Planung sowie die
Erwartungen an den Dialogprozess kennenzulernen. Damit startetdas Dialogverfahren
und entfaltet Außenwirkung.

Koordinierungskreis
Gremium aus Vertretern der Stadt, DSW21, Bürgerinitiativen und weiteren Akteuren.
Der Koordinierungskreis hat die Prozessverantwortung, legt den Prozessrahmen fest
und bereitet die anderen Veranstaltungen innerhalb des Prozesses vor.

Informationsveranstaltung 1
Präsentation der derzeitigen Varianten (plenarer Teil), anschließend sammeln von
Ideen und Anregungen (Infomesse).

Dialogforum (ca. 2-3 Sitzungen)
Gremium aus Interessenvertretern (Stadt, DSW21, BI’s, zus. Interessengruppen und
sog. Zufallsbürger) - Arbeitsebene.

Informationsveranstaltung 2
Infomesse zur Ergebnispräsentation der in den Dialogforen erarbeiteten Varianten.
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün sowie der Ausschuss für Umwelt,
Stadtgestaltung und Wohnen werden insbesondere im Rahmen der Interessenanalyse durch
eine gezielte Ansprache der Ausschussvorsitzenden von den beauftragten Dialoggestaltern
eingebunden. Die Vorsitzenden entscheiden in Abstimmung mit den Dialoggestaltern über die
Hinzuziehung weiterer Vertreter aus dem jeweiligen Gremium.
Für die Beantwortung inhaltlicher oder auch verfahrensbezogener Fragen zur Planung stehen
Ihnen Frau Bettina Schnecking (Tel.: 50-24231) und Herr Jürgen Hannen (Tel.: 50-24230)
gerne zur Verfügung.

AUSW, 02.05.2018:


Herr Rm Waßmann möchte wissen, wann mit dem Beginn des Dialogverfahrens zu rechnen sei.

Frau Rm Lührs verdeutlicht, dass ihre Fraktion damals bereits Wert darauf gelegt habe, dass auch die betroffene Ortspolitikik und die entsprechenden Ausschüsse eingebunden werden. Da sie hierzu in dem o. a. Schreiben keine konkrete Information finden kann, bittet sie um entsprechende Aufklärung.

Herr Wilde erläutert hierzu, dass das Dialogverfahren insoweit bereits begonnen habe, als dass das beauftragte Büro IKU schon einen Sachstand erhoben und mit verschiedenen Akteuren in der Politik und Verwaltung Gespräche über den Prozess geführt habe. Die erste Veranstaltung zu diesem Thema sei im Juni. Der Prozess werde sich anschließend über das dann folgende halbe Jahre, mit mehreren Veranstaltungen, Dialogforen aber auch öffentlichen Veranstaltungen, bei denen die Bewohnerschaft und auch die Initiativen durch Veranstaltungen vor Ort mit eingebunden würden, erstrecken.
Bezüglich der Beteiligung der Politik verweist er auf das im o. a Informationsschreiben der Verwaltung erwähnte Format:„ Dialogforum (ca. 2-3 Sitzungen)“
Hierbei handele es sich um das zentrale Steuerungsgremium, in welches die von den Fraktionen benannten Vertreter/-innen der Politik eingebunden werden sollen. In diesem Dialogforum sollen die Prozesssteuerung und die inhaltliche Vorbereitung von öffentlichen Veranstaltungen erfolgen.
Der vorstehend erwähnte „Koordinierungskreis“ sei zunächst ein reines Verwaltungsgremium mit externen Akteuren, DSW21 und Bürgerinitiativen.

Da aus dem o.a. Schreiben der Verwaltung zum Format “Dialogforum“ nicht eindeutig hervorgehe, dass hier auch Politik vertreten sei, betont Frau Rm Lührs, dass sie einfach nur gesichert wissen wolle, ob hierzu eine Einladung an die Bezirksbürgermeister/-innen, Fraktionssprecher aus den betroffenen Stadtbezirken (Bezirksvertretung Innenstadt-Ost und Aplerbeck) sowie an die Vertreter/-innen der Fraktionen aus den entsprechenden Ausschüssen erfolgen werde.

Herr Rm Waßmann ergänzt hierzu, dass formuliert worden sei, dass die Beteiligung der politischen Vertreter/-innen der beiden Fachausschüsse (ABVG und AUSW) durch Ansprache der jeweiligen Ausschussvorsitzenden oder der Dialogveranstalter erfolgen solle. Zu dem von Herrn Wilde erwähnten Termin im Juni bitte er daher um Information, ob und wann man hierfür mit einer Einladung rechnen könne.

Herr Wilde teilt hierzu mit, dass die Einladungen zum „Koordinierungskreis“ und insbesondere zum „Dialogforum“ noch ausstehen würden. Weiter räumt er ein, dass die Informationen in dem heute vorliegenden Schreiben der Verwaltung bezüglich der Zusammensetzung der verschiedenen Formate in der Tat missverständlich seien. Er betont nochmal, dass ausdrücklich vorgesehen sei, die politischen Gremien, mit den entsprechenden Vertretern/ Vertreterinnen aus den Fraktionen im „Dialogforum“ einzubinden.

Er werde diese Angelegenheit an die Verwaltung weitergeben, damit sichergestellt werde, dass die Einladungen an die Bezirksbürgermeister/-innen, Fraktionssprecher aus den betroffenen Stadtbezirken (Bezirksvertretung Innenstadt-Ost und Aplerbeck) sowie an die Vertreter/-innen der Fraktionen aus den entsprechenden Ausschüssen erfolgen.


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die o. a. Informationen der Verwaltung zur Kenntnis.



zu TOP 3.7
Stadterneuerung City
Umbau der östlichen Silberstraße zwischen der Hansastraße und dem Kreisverkehr Hövelstraße/Eisenmarkt zu einer Mischverkehrsfläche
Ausführungsbeschluss

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10431-18)

Hierzu Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün (ABVG) vom 17.04.2018:


Hierzu liegt vor Antrag gem. §5 (1) GeschO i. V. mit § 25 (3) GeschO des Behindertenpolitischen Netzwerks (BPN):

„In der Beschreibung des Straßenumbaus der östlichen Silberstraße wird festgestellt: „Dieser
Abschnitt der Silberstraße wird ganzflächig als Mischverkehrsfläche, also ohne Bordsteinanlagen
zur Trennung von Verkehrsarten, ausgebaut.“
Dazu bitte ich für das Behindertenpolitische Netzwerk um Zustimmung zu folgendem Antrag:
Eine Mischverkehrsfläche ohne Bordsteinanlagen zur Trennung von Verkehrsarten ist nicht
barrierefrei und für Menschen, die taktile Wegeführungen benötigen, darüber hinaus gefährlich.
Falls in dieser Baumaßnahme auf Bordsteinanlagen verzichtet werden soll, muss die
Nutzbarkeit für Menschen mit Behinderungen durch den Einbau eines Leitsystems aus taktil
und optisch wahrnehmbaren Bodenindikatoren (DIN 32984) sichergestellt werden.
Begründung:

An dieser Stelle ist ein Leitsystem aus zwei Gründen wichtig:
1. Es gibt keine Begrenzung durch eine Bordsteinkante, die ja auch eine Orientierung
sein kann.

2. Die aufgestellten Sitzmöglichkeiten und Fahrradständer schaffen Orientierungsprobleme
und damit Unfallgefahren.

Eine Straße ohne Fahrbahnbegrenzung ist wie ein Platz anzusehen, ein geradliniges Laufen
als blinder Mensch ist in beiden Fällen fast unmöglich.“

ABVG 17.04.2018:

Frau Uehlendahl teilt zum o. a. Antrag des BPN mit, dass die Verwaltung die hierin enthaltenen Aspekte im Rahmen der Umsetzung der Maßnahme berücksichtigen werde.

In diesem Sinne empfiehlt der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün diesen Antrag einstimmig.

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt den Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt-West laut Vorlage zur Kenntnis.

AUSW, 02.05.2018:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt folgenden Beschluss der Bezirksvertretung Innendstadt-West zur Kenntnis:


Beschluss
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West beschließt den Umbau der östlichen Silberstraße zwischen der Hansastraße und dem Kreisverkehr Hövelstraße/Eisenmarkt zu einer Misch-verkehrsfläche mit einem Finanzierungsvolumen in Höhe von 628.300 € in den Haushalts-jahren 2018 und 2019 auf der Grundlage der Beschlüsse des Rates der Stadt Dortmund zum Konzept zur Cityentwicklung „City 2030“ vom 15.05.2014 (DS Nr. 12015-14) und zum „Jahresförderprogramm 2010; Stadterneuerung“ vom 25.06.2009 (DS Nr. 14553-09).

Von dem Finanzierungsvolumen entfallen auf Investitionen 550.000 € in den Jahren 2018 und 2019, auf nicht zahlungswirksame aktivierbare Eigenleistungen 66.000 € und auf konsumtive Inhalte Aufwendungen in Höhe von 12.300 € im Jahr 2018.

Der Umbau der östlichen Silberstraße zwischen der Hansastraße und dem Kreisverkehr
Hövelstraße/Eisenmarkt zu einer Mischverkehrsfläche wird durch Bundes- und Landes- zuwendungen in Höhe von insgesamt 361.863 € (als Maximalbetrag) gefördert. Ein entsprechender Zuwendungsbescheid der Bezirksregierung Arnsberg liegt vor.

Die Investition in den Umbau der östlichen Silberstraße bedingt ab dem ersten vollen
Nutzungsjahr (dem Haushaltsjahr 2020) eine jährliche Belastung der städtischen
Ergebnisrechnung in Höhe von 6.353,43 €.



zu TOP 3.8
Sanierungsgebiet "Stadterneuerung Ortskern Mengede"
Umgestaltung der Mengeder Straße und Platzgestaltung - Durchführungsbeschluss
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10397-18)


AUSW, 02.05.2018:
Frau RM Hawighorst-Rüßler gibt zu Protokoll, dass in der Bezirksvertretung Mengede in Ergänzung dieser Planungen darüber diskutiert wurde, die Schulsituation insofern in den Blick zu nehmen, dass man möglicherweise eine Einbahnstraßenregelung oder Ähnliches für den „Elternfahrverkehr“ einrichte. Sie bittet darum, diesen Wunsch im weiteren Verfahren mit zu berücksichtigen.


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den folgenden Beschluss der Bezirksvertretung Mengede zur Kenntnis:


Beschluss
Die Bezirksvertretung Mengede beschließt
1. die „Umgestaltung der Mengeder Straße“ und
2. die „Platzgestaltung“ (zwischen den von der Mengeder Straße abzweigenden Straßen
Adalmundstraße und Jonathanstraße),
mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 1.398.800 € für die Haushaltsjahre 2019
und 2020.
Davon entfallen auf die aktivierbaren Eigenleistungen 148.800 €, die nicht zahlungswirksam
sind.

Die „Umgestaltung der Mengeder Straße und Platzgestaltung“ wird durch eine Bundes- und
Landeszuwendung in Höhe von insgesamt 720.000 € gefördert. Ein anteiliger Zuwendungs-bescheid der Bezirksregierung Arnsberg liegt vor, der zu erwartenden Kostenerhöhung wurde
bereits fernmündlich zugestimmt (der ergänzende Zuwendungsbescheid folgt schriftlich nach).

Zusätzlich werden Beiträge nach Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen
(KAG) in Höhe von ca. 175.000 € erhoben.

Die Investition in die „Umgestaltung der Mengeder Straße und Platzgestaltung“ bedingt ab
dem ersten vollen Nutzungsjahr (dem Haushaltsjahr 2021), eine jährliche Belastung der
städtischen Ergebnisrechnung in Höhe von 12.745 €.




4. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes

zu TOP 4.1
Zukunftsprogramm Dortmund, hier: Sachstandsbericht Phase I "Analyse und Szenarioerarbeitung"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09685-17)

Hierzu Schreiben des Oberbürgermeisters vom 24.04.2018:

„…die Druckexemplare der o.g. Vorlage weichen aufgrund eines technischen Fehlers beim Seitenumbruch
von der korrekten, elektronischen Version ab. Ich bitte diesbezüglich um Nachsicht.
Es handelt sich ausschließlich um die Seiten 4 und 5 der Vorlage, die ich diesem
Schreiben beigefügt habe. Ich bitte Sie, diese freundlicher Weise zu Ihren Unterlagen zu
nehmen.“

Hierzu Empfehlung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde vom 18.04.2018:

„Der Beirat regt an, einen siebten Schlüsselfaktor „Umwelt“ einzuführen, der sich mit der Thematik Umwelt, Klima, Natur und Landwirtschaft beschäftigen sollte.
Des Weiteren bittet der Beirat gemeinsam mit den Naturschutzverbänden um eine intensive Beteiligung in dem folgenden Konsultationsprozess. In diesem Zusammenhang sollten verschiedene Szenarien ausgearbeitet werden, die später der Politik vorgelegt werden. Mindestens ein Szenario sollte den Freiraumschutz und die ökologische Stadtentwicklung in den Mittelpunkt stellen.“

Hierzu Empfehlung des Seniorenbeirates vom 19.04.2018:

„Der Seniorenbeirat ist sich einig, dass aufgrund des stark wachsenden Anteils der älteren Bevölkerung die Senioren bei den Planungen stärker zu berücksichtigen sind. Zur Zeit leben 160.000 Senioren in Dortmund und es ist zu erwarten, dass bis zum Jahr 2030 sich diese Zahl und damit der proportionale Anteil der Senioren in der Bevölkerung erhöhen werde. Eine Abwanderung von Senioren sei eher unwahrscheinlich.

Der Seniorenbeirat empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden geänderten (fett) Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Sachstandsbericht zu Phase I „Analyse und Szenarioerarbeitung“ des Zukunftsprogramms Dortmund zur Kenntnis und beschließt das in Kapitel 5 dargelegte Zukunftsszenario 2030 für die weitere Erarbeitung des Zukunftsprogramms (Phasen II bis IV). Aufgrund des stark anwachsenden Anteils der älteren Bevölkerung in der Stadt werden die Belange der Senioren bei den Planungen stärker berücksichtigt.“

AUSW, 02.05.2018:

Zunächst informiert Herr Thabe, mittels PowerPoint-Vortrag (siehe Anlage), mündlich zu diesem Thema.

Herr Rm Kowalewski bittet darum, die Vorlage heute noch nicht zu empfehlen sondern diese in den Rat durchlaufen zu lassen, damit man noch die Gelegenheit dazu habe, das, was Herr Thabe hier dankenswerter Weise ausführlich vorgestellt habe, in der Fraktion nochmal bewerten zu können.

Herr Rm Waßmann gibt zu Protokoll, dass seine Fraktion bei den Bausteinen, die in der Entwicklung eine Rolle spielen würden (aus dem „Masterplan Mobilität“ und „Emissionfreie Innenstadt“) durchaus different sei. Man vertrete hierzu in Teilen eine andere Meinung.


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen leitet die gesamte Angelegenheit ohne Empfehlung weiter.


zu TOP 4.2
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 275 - Auf der Kluse - im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10570-18)

AUSW, 02.05.2018:

Herr Rm Gebel bezieht sich auf Punkt 9.2, Seite 8 der Vorlage, wonach es eine Eingabe der Emscher- Genossenschaft gebe, die mitteile, dass sie keine grundsätzlichen Bedenken habe aber darum bitte, ein paar Hinweise zu beachten. Dort werde auf Stellungnahmen vom 12.04. und 11.07.2017 Bezug genommen. In der Stellungnahme der Verwaltung werde zudem auf ein Abstimmungsgespräch vom 19.06.2017 hingewiesen. Dadurch habe man jetzt im Prinzip das Ergebnis eines Abstimmungsgespräches. Danach sei aber offenbar nochmal eine Stellungnahme erfolgt, deren Inhalt er nicht kenne. Die Dinge, die die Verwaltung in ihrem Abstimmungsgespräch hier offenbar erläutert habe, seien eigentlich genau die Punkte, die als erste beide Stichpunkte dort aufgezählt worden seien. Deswegen wisse er jetzt nicht, worum es bei diesem Letzten, was da noch übrig geblieben sei, überhaupt gehe. Wenn die Verwaltung dann empfehle, der Stellungnahme teilweise zu folgen, dann sei dies genau der Teil, der ihm für die Bewertung fehle.

Herr Wilde bittet um Nachsicht dafür, dass er die von ihm erwähnten Schreiben gerade auch nicht präsent habe. Vom Grundsatz her gehe es hier darum, dass Verwaltung, wie in jedem anderen Neubaugebiet auch, von einem Trennsystem ausgehe, wonach Abwasser und Regenwasser getrennt aufgefangen werde. Abwasser gehe in den städtischen Kanal und Regenwasser letztendlich in die Emscher. Es gehe hier nochmal darum, wie erreiche denn dieses Wasser letztendlich die Emscher, welche Grundstücke werden dafür in Anspruch genommen, wie sieht die Zurückhaltung aus, weil man nicht ungebremst einleiten könne. Hierzu gebe es eine Abstimmung mit der Emscher-Genossenschaft, wie das aussehen soll. Das sei im Grunde der Grundzug, der hier nochmal beschrieben vor sei. Im Detail, also wie das jetzt genau sei und welches Flurstück hiervon betroffen sei, könne er jetzt aus der vorliegenden Stellungnahme nicht nachvollziehen. Wenn Herr Gebel es aber wünsche, werde er das gerne für das Protokoll nochmal nacharbeiten lassen. Für die heutige und auch die abschließende Entscheidung im Rat dürfte das, aus seiner Sicht, jedoch keine entscheidende Rolle spielen.

Die Verwaltung wird darum gebeten, die von Herrn Rm Gebel gewünschte Information schriftlich, als Anlage zur Niederschrift nachzuliefern (siehe Anlage).

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

I. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Stellungnahmen zum Bebauungsplan Hö 275 - Auf der Kluse - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung wie unter Ziffer 9 dieser Beschlussvorlage dargestellt, zu folgen.

Rechtsgrundlage: II. Der Rat der Stadt beschließt, die gemäß Ziffer 10 dieser Vorlage redaktionell angepasste Begründung vom 20.03.2018 dem Bebauungsplan Hö 275 - Auf der Kluse - beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB

III. Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan Hö 275 - Auf der Kluse - für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Geltungsbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:









zu TOP 4.3
Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes In W 120 -Entwicklung Hauptbahnhof-
hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09889-18)

AUSW, 02.05.2018:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Beschluss

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt den geplanten Festsetzungen der Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes In W 120 - Entwicklung Hauptbahnhof - für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich und der Begründung vom 16.01.2018 zu und beschließt die öffentliche Auslegung.

Rechtsgrundlage:
§ 13 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634, FNA 213-1).




zu TOP 4.4
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Ev 151 - Im Löken/Lohkampweg - im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB
hier: I. Offenlegungsbeschluss (erneute Offenlegung)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10313-18)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt den geplanten Festsetzungen des modifizierten Entwurfs des Bebauungsplanes Ev 151 für den unter Ziffer 1 der Vorlage beschriebenen Geltungsbereich und dem modifizierten Entwurf der Begründung vom 19.02.2018 zu und beschließt, den Bebauungsplanentwurf mit Begründungen erneut öffentlich auszulegen (2. öffentliche Auslegung).

Rechtsgrundlage:
§ 3 Absatz 2 Satz 1 in Verbindung mit § 13 a und § 13 Absatz 2 Nr. 2 BauGB sowie §§ 7 und 41 Absatz 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW).




zu TOP 4.5
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 252 – Am Lennhofe – im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
hier: Aufstellungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10553-18)

Hierzu Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch vom 24.04.2018:

Auf die Ausführungen zu der Thematik unter den Tagesordnungspunkten 2.3 Und 2.6 der Einwohnerfragestunde wird hingewiesen.

Nach Aufrufen des Tagesordnungspunktes durch Herrn Bezirksbürgermeister Semmler stellt die Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Frau Lohse, folgenden Antrag, den sie anschließend schriftlich der Geschäftsführung der BV-Hombruch aushändigt:

Antrag
Nach dem neu aufzustellenden Landschaftsplan Dortmund ist ein Bereich der vorgesehenen Fläche Teil des Biotopverbundsystems. Er sollte von Bebauung freigehalten werden. Eine Versiegelung ist aufgrund der Nähe zum renaturierten Rüpingsbach ebenfalls zu vermeiden.

Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN fordert deshalb, die Planung keinesfalls im beschleunigten Verfahren durchzuführen. Stattdessen sollte ein reguläres B-Plan-Verfahren einschließlich umfassender Umweltprüfung unter Beteiligung der Naturschutzverbände und des Beirates der Unteren Naturschutzbehörde erfolgen.

Wir sehen aufgrund der geplanten Erschließung des Gebietes über bewohnte, schmale Straßen (Seilbahnweg) außerdem die Notwendigkeit, die Öffentlichkeit zu beteiligen und eine Einwohnerinformationsveranstaltung durchzuführen.

Wir bitten die Verwaltung außerdem, darzustellen, aus welchen Gründen entschieden wurde, diese Planung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB durchzuführen.

Herr Bezirksbürgermeister Semmler schlägt vor, den Antrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN als gemeinsamen Antrag von CDU, SPD und Bündnis 90/Die GRÜNEN zu beschließen. Diesem Vorschlag stimmen die Fraktionen zu. Die beiden parteilosen Mitglieder des Gremiums unterstützen den Antrag ebenfalls.

Beschluss:

Die BV-Hombruch nimmt die Vorlage zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, die Vorlage der Verwaltung abzulehnen. Die Begründung ergibt sich aus dem oben aufgeführten gemeinsamen Antrag der Fraktionen.


AUSW, 02.05.2018:

Herr Rm Schilff bittet für seine Fraktion darum, diese Vorlage heute nicht zu beschließen. Ergänzend zur o. a. Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch bitte man aber darum, sich das Projekt zunächst in der Fraktion vorstellen zu lassen. Man halte es für ein bemerkenswertes Projekt, von dem es nicht viele vergleichbare in Dortmund gebe. Hierzu betont er, dass seine Fraktion u.a. die hierin enthaltenen 20 geförderten Mietreihenhäuser und auch das Nahmobilitätskonzept für besonders richtungsweisend halte.
Bereits heute wolle man folgende Frage aus dem o.a. in der Bezirksvertetung Hombruch beschlossenen Antrag beantwortet haben:
„Wir bitten die Verwaltung außerdem, darzustellen, aus welchen Gründen entschieden wurde, diese Planung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB durchzuführen.“
Abschließend gibt Herr Rm Schilff noch den Hinweis, dass seine Fraktion die Meinung vertrete, dass über den Umfang der Bebauung noch zu beraten sei, dass man diese grundsätzlich aber befürworte.

Herr sB Tietz nimmt Bezug auf seinen Vorredner, wonach auch seine Fraktion die Meinung vertrete, dass es sich hierbei eigentlich um ein interessantes Projekt handele, welches weiter verfolgt werden sollte. Es stelle sich aber in der Tat die Frage, ob das Vorhaben diese Dimensionen annehmen müsse. Weiter erläutert er nochmal die Hintergründe für den in der Bezirksvertretung gestellten o. a. Antrag seiner Fraktion.

Herr Rm Kowalewski führt an, dass auch seine Fraktion der o.a. Einwendung der Bezirksvertretung folgen wolle, indem man darum bitte, hier vom „beschleunigten Verfahren“ Abstand zu nehmen und dementsprechend auch eine neue Vorlage in den Beratungsgang einzubringen.
Unabhängig davon lasse sich auch seine Fraktion das Projekt gerne einmal vorstellen, weil man dieses qualitativ, z.B. in Bezug auf die „Energieplushäuser“ und anderen, durch seine Vorredender bereits hervorgehobenen positiven Aspekte, für durchaus sinnvoll halte.

Herr Rm Waßmann verdeutlicht, dass seine Fraktion der Vorlage heute zugestimmt hätte. Es gebe
immer noch den „Auffang“ was die Umweltverträglichkeit angehe. Sollte im Rahmen der Vorprüfung festgestellt werden, dies umfangreicher zu gestalten, dann sei dies zu tun. Man habe auch das beschleunigte Verfahren, so wie es in der Vorlage beschrieben worden sei, nachvollziehen können.
Nachdem seine Fraktion sich das Projekt bereits habe vorstellen lassen, halte man das heute geäußerte Ansinnen der anderen Fraktionen, sich dieses vorstellen zu lassen, auf jeden Fall für lohnenswert. Er glaube auch daran, dass Verwaltung mit Blick auf die Umwelt in der Überplanung mit der dortigen Fläche verantwortungsvoll umgehen werde. Man wolle allerdings beim „Bauen“ auch weiterkommen und möglichst unnötige Wiederholungsschleifen in den Beratungen vermeiden.


!VERMERK!

Da aufgrund eines technischen Defektes keine weitere Aufzeichnung dieser Sitzung erfolgt ist, handelt es sich bei der nachfolgenden Protokollierung nur noch um ein Ergebnisprotokoll.



Nachdem Herr Wilde zunächst den Unterschied zwischen einem „ordentlichen Verfahren „ und einem „beschleunigten Verfahren“ erläutert hat und anschließend auch auf die vorgebrachten Konflikte bezüglich der Umweltbelange (Landschaftsplan/Biotopverbundsystem) und der Frage, ob hier eine neue Vorlage erforderlich sei, eingegangen ist, einigt man sich auf folgende Verfahrensweise:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vertagt die gesamte Angelegenheit in die nächste Sitzung, damit die Fraktionen sich mit dem Vorhabenträger und der Verwaltung über die Inhalte austauschen können.




zu TOP 4.6
Information an den Fachausschuss (AUSW) über Vorhaben, die in den Bezirksvertretungen im 1. Quartal 2018 behandelt wurden
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10671-18)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Zusammenstellung der Vorhaben und die dazu ergangenen Beschlüsse zur Kenntnis.











zu TOP 4.7
Vereinfachung baurechtlicher Verfahren
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 10878-18)

Hierzu Bitte um Stellungnahme (Fraktion B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 10878-18-E1):


die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet die Verwaltung um die Beantwortung folgender
Fragen:

1. 2015 wurden durch die Richtlinien zur Förderung von Wohnraum für Flüchtlinge (RL
FLÜ) die Qualitätsanforderungen für den Neubau von gefördertem Wohnraum vereinfacht.
In welchen Dortmunder Baugebieten wurde, bzw. wird noch nach den RL FLÜ gebaut?
2. Wie viele Wohnungen in Dortmund sind insgesamt unter dieser Vorgabe entstanden
bzw. entstehen noch?

3. Für die Förderung des Wohnungsbaus nach den RL Flü musste die Nachrüstbarkeit
der Wohnungen auf die Wohnraumförderungsbestimmungen in der jeweils geltenden
Fassung nachgewiesen werden.
Wann ist jeweils mit den notwendigen Nachrüstungen zu rechnen?

4. Mit dem Runderlass der neuen Landesregierung vom 1. Februar 2018 wurden die
RL FLÜ aufgehoben.
Welche Auswirkungen hat das auf die in Dortmund entstandenen Wohnungen bzw.
auf die weiteren Planungen?

Begründung:
2015 wurden angesichts der vielen Asyl- und Schutzsuchenden die Richtlinien zur Förderung
von Wohnraum für Flüchtlinge (RL FLÜ) eingeführt. Damit sollten u.a. bauliche Anforderungen,
die eine schnelle und günstige Umsetzung von gefördertem Wohnungsbau
erschwerten, modifiziert werden. Zu diesem Zweck wurden zeitlich befristete Abweichungen
von bauplanungsrechtlichen Vorgaben und Standards des Baugesetzbuches ermöglicht.
Konkret konnte auf die bauliche Realisierung von Freisitzen (Balkone, Loggien, Terrassen)
zunächst verzichtet werden, wenn der Nachweis der Nachrüstbarkeit erbracht
wurde. Mit der Förderzusage verpflichtete sich die Antragstellerin oder der Antragsteller
jedoch, entsprechend nachzurüsten, sobald der Bedarf für die Flüchtlingsunterbringung
entfällt und der Wohnraum weiter genutzt werden soll.

Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.


zu TOP 4.8
Genehmigung eines Moscheebaus an der Lindenhorster Straße
Überweisung: Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 17.04.2018

(Drucksache Nr.: 10639-18)
Hierzu liegt vor Vorschlag zur TO (Fraktion AfD):

„Die Bezirksvertretung Eving hat am 21.3.2018 die Pläne des Islamischen Kulturvereins der Bosniaken e.V. zustimmend zur Kenntnis genommen, an der Lindenhorster Straße 80 a ein Gemeindehaus mit Moschee nebst Minarett zu errichten. Formale Antragstellerin ist eine Immobilienverwaltung als Grundstückseigentümerin. Auf der Basis der Kenntnisnahme in der Bezirksvertretung Eving will die Stadtverwaltung nunmehr die Baugenehmigung erteilen. Wird der Baukomplex wie geplant genehmigt, entsteht hier in Lindenhorst mit Minarett und Kuppel ein 18 Meter hohes Symbol islamischer Dominanz, das sich dazu baulich in keiner Weise in die Umgebungsbebauung einfügt.
Dazu stellt die AfD-Fraktion folgende Anfrage:


Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün überweist die Angelegenheit zuständigkeitshalber an den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen.


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen betrachtet die o.a. Anfrage der Fraktion AfD als eingebracht. Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.
5. Angelegenheiten des Umweltamtes

zu TOP 5.1
CO2-Bilanz 2014
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10500-18)
Hierzu Bitte um Stellungnahme (Fraktion Die Linke & Piraten) (Drucksache Nr.: 105600-18-E1):


…wir bitten die Verwaltung zum TOP 5.1 CO2-Bilanz 2014 um Stellungnahme, ob Fördermittel
aus dem Programm Nationale Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Umwelt,
Naturschutz und nukleare Sicherheit (https://www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie)
durch die Stadt Dortmund beantragt wurden oder ob die Absicht dazu besteht.
Laut Bundesministerium „werden sowohl strategische als auch investive Projekte in Kommunen“
gefördert. „Zu den Schwerpunkten gehören Einstiegsberatungen, Klimaschutzkonzepte
und das Klimaschutzmanagement. Aber auch die Umrüstung von Schulen, Kindergärten
und Sporthallen auf LED sowie die Errichtung von Mobilitätsstationen oder die
In-situ Stabilisierung von Abfalldeponien werden gefördert.“
Dies wäre eine willkommene Entlastung bspw. für die Mittel aus der Sportpauschale für
die Beleuchtung in Sporthallen, aber auch für andere Mittel, welche dann anders verwendet
werden könnten.


AUSW,02.05.2018:

Herr Dr. Mackenbach kündigt an, dass die Verwaltung zu einer der nächsten Sitzungen eine entsprechende Stellungnahme zur o. a. Anfrage vorlegen werde.


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Ergebnisse der CO2-Bilanz 2014 aus der Verwaltungsvorlage zur Kenntnis.



zu TOP 5.2
Ablassen von Treibstoff durch Luftfahrzeuge
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 10311-18-E2)

Hierzu Bitte um Stellungnahme (Fraktion die Linke & Piraten) (Drucksache Nr.: 10311-18-E1)- lag bereits zur Sitzung am 14.03.2018 vor-

Hierzu Stellungnahme der Verwaltung ((Drucksache Nr.: 10311-18-E2):

die o.a. Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:
Entsprechende Ereignisse haben sich nicht ergeben und sind für den Dortmunder Flughafen
auch auszuschließen.


Zu Frage 2:
Eine Verpflichtung zum Ablassen von Treibstoff (sg. Fuel Dumping) vor einer Landung
existiert grundsätzlich nicht. Eine solche Maßnahme wird nur in Notfällen angewandt, wenn
das zulässige Landegewicht - z.B. kurz nach einem Start - deutlich überschritten wird.
Die technischen Voraussetzungen für „Fuel Dumping“ sind nur bei vierstrahligen Großraumflugzeugen
(A 380, A 340, B 747) sowie tlw. bei zweistrahligen Langstreckenflugzeugen
(A 330, A 350, B 767, B 777, B 787) vorgesehen. Die in Dortmund startenden und landenden
Kurz- und Mittelstreckenflugzeuge A 319, 320, 321 sowie B 737 verfügen über kein System
zum Treibstoffablass. Sie benötigen dies wegen des verhältnismäßig geringen Unterschieds
zwischen dem maximalen Start- und Landegewicht nicht.

Frage 3:
Der Flughafen Dortmund besitzt für die o.g. Großraumflugzeuge keine Zulassung.

Frage 4 und 5:
Hierzu wird auf „Deutscher Bundestag - Drucksache 18/9917“ für den Zeitraum 2010 – 2016
verwiesen (siehe Anlage).
In 2017 ist nach Presseberichten in drei Fällen - über Nörvenich, sowie in den Bereichen
Düsseldorf und Duisburg - Kerosin abgelassen worden.
Hierbei soll es sich bei einem Fall um ein militärisches Flugzeug gehandelt haben.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.



zu TOP 5.3
Urteil zu Fahrverboten
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 10416-18-E1)

Hierzu Bitte um Stellungnahme (Fraktion B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 10416-18-E1)- lag bereits zur Sitzung am 14.03.2018 vor-

Hierzu Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 10416-18-E2):

die Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantworte ich wie folgt:

Frage Nr. 1
Zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts heißt es auf der Internetseite der Stadt: „Die Stadt
Dortmund prüft alle Möglichkeiten, um flächendeckende Fahrverbote dennoch zu
verhindern.“ Wir bitten die Verwaltung darzustellen, welche konkreten Möglichkeiten jetzt
geprüft werden.

Zu Frage Nr. 1
Aktuell liegt ein Teilkonzept „Mobilitätsmaßnahmen zur Luftreinhaltung“ als Entwurf
vor. Das Teilkonzept ist Teil des Masterplans Mobilität 2030. Dieser Masterplan hat u.a. zum
Ziel, die Umweltauswirkungen des Verkehrs (u.a. auch die Luftschadstoffe) deutlich zu
verringern.
Das im Entwurf vorliegende Teilkonzept konzentriert sich auf die Luftschadstoffe und
bereitet durch eine Maßnahmenauflistung und -bewertung das konkrete Vorgehen im Bereich
der Luftreinhaltung vor.
Zurzeit werden dazu konkrete Maßnahmenprojekte erarbeitet und abgestimmt mit dem Ziel,
effektive Maßnahmen zu entwickeln, um im Innenstadtbereich sowie an verkehrswichtigen
Straßen die Grenzwerte der Stickstoffdioxidbelastung einzuhalten. Die Maßnahmen können
auch in den von der Bezirksregierung Arnsberg zu überarbeitenden Luftreinhalteplan
einfließen.
In dem Teilkonzept „Mobilitätsmaßnahmen zur Luftreinhaltung“ wurde eine erste Bewertung
von Maßnahmen zur Luftreinhaltung vorgenommen. Zudem bietet das vorliegende
Teilkonzept „Mobilitätsmaßnahmen zur Luftreinhaltung“ für die nachfolgende Phase
(Erarbeitung eines Masterplans „Nachhaltige Mobilität für die Stadt“) eine gute Basis für die
Einleitung der Maßnahmenumsetzung, die letztendlich zu einer konkreten Prüfung und
Detaillierung der Abfolge und Umsetzung von Maßnahmen dient. Demnach zeigt das
Teilkonzept auch eine zeitliche Abfolge von Maßnahmen auf, um das Ziel der
Grenzwerteinhaltung auch kurzfristig – möglichst ohne Dieselfahrverbote – erreichen zu
können.
Somit kann festgehalten werden, dass der Stadt Dortmund mit dem Teilkonzept
„Mobilitätsmaßnahmen zur Luftreinhaltung“ bereits eine umfangreiche Auflistung von
Maßnahmen und dessen Wirkung (halbquantitativ) auf die Luftschadstoffreduktion nunmehr
vorliegt, welches in Kürze durch den Masterplan „nachhaltige Mobilität für die Stadt“
konkretisiert wird. In diesem sollen zu ausgewählten Maßnahmen, Berechnungen
durchgeführt werden, die Aussage über die Wirksamkeit von Maßnahmen auf die NO2-
Reduktion zulassen.

Frage Nr. 2
Laut Stadt könnten Fahrverbote für die Brackeler Straße sowie für die B1 (zwischen B236
und Schnettkerbrücke) nötig werden. Wie könnte ein entsprechendes Umsetzungskonzept
aussehen?

Zu Frage Nr. 2
Am 25.04.2018 findet ein Treffen zwischen Vertretern des Umweltamtes, Stadtplanungs-, und
Bauordnungsamtes sowie des Tiefbauamtes der Stadt Dortmund mit Vertretern der
Bezirksregierung Arnsberg statt. An diesem Termin soll unter anderem das Thema „mögliche
Fahrverbote für Dieselfahrzeige in bestimmten Straßenabschnitten“ aufgegriffen werden. Die
Bezirksregierung Arnsberg regelt Maßnahmen zur Reinhaltung der Luft in
Luftreinhalteplänen. Hierzu können ggf. auch Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge gehören.
Umsetzungskonzepte zu mögliche Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge gibt es bisher nicht und
werden städtischerseits auch nicht angestrebt.


AUSW, 02.05.2018:

Ergänzend hierzu informiert Herr Wilde mündlich über folgenden Sachstand:

„Am 25.04.2018 fand auf Einladung der Bezirksregierung (BR) Arnsberg ein Gespräch zum Luftreinhalteplan Dortmund, Bochum, Herne statt. Die BR beabsichtigt Ende 2018 den aktuellen Luftreinhalteplan in einem Verfahren zu ergänzen. Durch entsprechende Maßnahmen sollen die NOX Grenzwertüberschreitungen an den Messwertstellen des Landes baldmöglichst beseitigt werden. Auch die Stadt Dortmund wurde aufgefordert, hierfür zeitnah entsprechende Maßnahmen vorzulegen. Für die Stadt sind dies in erster Linie Maßnahmen aus den Konzepten „Masterplan Mobilität- Teilkonzept Luftreinhaltung“ und „ Emissionsfreie Innenstadt“.
BR und Stadt sind sich einig, dass generelle Fahrverbote für Diesel - Pkw vermieden werden sollen“.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis



zu TOP 5.4
Mikroplastik im Trink- und Abwasser
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 10879-18)

Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion B‘90/die Grünen):

„In dieser Ratsperiode hat der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen das Thema Mikroverunreinigungen des Wassers in Bezug auf Medikamentenrückstände aufgegriffen.
Seit einiger Zeit häufen sich die Hinweise auf Verunreinigungen durch Mikroplastik. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet die Verwaltung, ggf. in Zusammenarbeit mit der Emschergenossenschaft und dem Lippeverband, um die Beantwortung folgender Fragen:

Zudem sollte laut Beschluss des AUSW im Juni 2016 (DS 01442-15-E4) jährlich über Fortschritte in der Trinkwasseraufbereitung und Abwasserbehandlung berichtet werden. Eine entsprechende Berichterstattung ist bisher nicht erfolgt und soll in der nächsten AUSW-Sitzung vorgelegt werden.

Begründung:
Im März 2018 wurde eine länderübergreifende Pilotstudie der Umweltämter von Baden-Württemberg, Bayern, Rheinland-Pfalz, Hessen und Nordrhein-Westfalen vorgestellt. Demnach ist Mikroplastik nahezu in allen west- und süddeutschen Flüssen zu finden. In den 52 Proben, die im Rahmen der Studie aus 25 Flüssen (u.a. aus der Ruhr und der Emscher) entnommen wurden, waren kleine Kunststofffragmente nachweisbar.
Hauptsächlich handelte es sich der Untersuchung zufolge um unregelmäßig geformte Partikel mit Durchmessern zwischen 0,3 und 0,002 Millimetern, die von größeren Plastikobjekten stammen könnten. Zu fast 90 Prozent bestanden sie aus den Kunststoffsorten Polyethylen und Polypropylen.

Nach einem Positionspapier des Umweltbundesamtes ist der Eintrag über das kommunale Abwasser bei einer Reihe von prioritären Stoffen ein signifikanter Eintragspfad. Dies gilt neben Schwermetallen und Medikamentenrückständen auch für Mikroplastik. Im Sinne des Vorsorgeprinzips sollten deshalb Maßnahmen zur Reduktion weiterer Einträge dieser Schadstoffe in die Gewässer eingeleitet werden.“


AUSW, 02.05.2018:

Man einigt sich darauf, die Angelegenheit zu einer der Sitzungen nach der Sommerpause zu vertagen. Hierzu sollen Vertreter/innen der Emscher Genossenschaft, der Gelsenwasser AG und der DEW 21 eingeladen werden, damit diese dem Ausschuss sowohl zum Thema „Mikroplastik im Trink- und Abwasser“ als auch zu den Themen „Medikamentenrückstände“ und „4. Reinigungsstufe“ berichten können.



zu TOP 5.5
Luftmessstationen
Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 10885-18-E1)

Hierzu Bitte um Stellungnahme (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 10885-18-E1):

….die CDU-Fraktion im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen bittet die Verwaltung
um eine schriftliche Stellungnahme zu folgenden Fragestellungen:

1. Welche Vorgaben macht die Europäische Union für Stickoxid-Messstationen hinsichtlich
der Standortwahl (Abstand zu Kreuzungen, Abstand zum Fahrbahnrand
etc.)?

2. Gibt es bei den ermittelnden Messergebnissen, wenn diese den Grenzwert überschreiten,
eine Art „Ermessensspielraum“, der sich an der Standortwahl orientiert?

3. Wo im Stadtgebiet sind überall Luftmessstationen aufgestellt (bitte um genaue örtliche
Bezeichnung der Standorte getrennt nach LANUV-Messstationen und städtischen
Messstationen)?

4. Erfüllen alle Messstationen die genauen Vorgaben der Europäischen Union oder
müsste(n) aus Sicht der Stadtverwaltung ein oder mehrere Standort(e) versetzt
werden, um zu EU-konformen Messwerten zu gelangen?

Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.



6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnen und Stadterneuerung

zu TOP 6.1
Evaluationsbericht zur Quartiersanalyse "LEG-Siedlung Wickede"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10269-18)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Evaluationsbericht zur Quartiersanalyse „LEG-Siedlung Wickede“ mit Lob an die Verwaltung zur Kenntnis.


Die Verwaltung wird darum gebeten, auf die LEG zuzugehen, damit diese vor Ort eine Mietervertretung sicherstellt.



zu TOP 6.2
Kurz- und Abschlussbericht der Quartiersanalyse "Nordmarkt-Ost"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10446-18)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Kurz- und Abschlussbericht der Quartiersanalyse „Nordmarkt-Ost“ zur Kenntnis.

zu TOP 6.3
Schaffung von Wohnraum
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 10880-18)

Hierzu Bitte um Stellungnahme (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr. 10880-18-E1):

…Anfang 2016 wurde die Kampagne „Dortmunder schaffen Wohnraum“ gestartet. Die Stadt
Dortmund hatte damit gemeinsam mit dem Eigentümerverband Haus und Grund e.V. private
Eigentümer aufgerufen, sich für die Schaffung von Wohnraum zu engagieren. Es
wurden 150.000 Flyer an Haus- und Grundstückseigentümer in Dortmund verteilt, um die
Schaffung von Wohnraum durch private Investoren zu bewerben.
Ziel der Kampagne ist, die Neubauquote deutlich zu erhöhen auf 2000 - 3000 WE/a und
die Aktivierung im Wohnungsbestand zu erreichen (Leerstände nutzen, Baulücken schließen,
An- und Ausbauten realisieren, behutsame Nachverdichtung, Dachgeschoss ausbauen,
Umnutzung von Büros zum Wohnen).
Die CDU-Fraktion im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen bittet die Verwaltung
nach nunmehr zweieinhalb Jahren Laufzeit der Kampagne, eine Zwischenbewertung
vorzunehmen. Dabei sollten insbesondere auch folgende Fragestellungen beantwortet
werden:

1. Welche (insbesondere) finanziellen Mittel und Fördermöglichkeiten stehen potenziellen
Interessenten zur Verfügung, gerade auch leerstehenden Gewerberaum zur
Umnutzung zum Wohnen zu aktivieren?

2. Wie viele zusätzliche Wohnungen sind in den letzten zweieinhalb Jahren entstanden,
die sich mittel- oder unmittelbar als Erfolg der Kampagne „Dortmunder schaffen
Wohnraum“ zuordnen lassen (hier bitten wir um Einzelaufstellung nach ehema-
ligen Leerständen, Dachgeschossausbau, Baulückenschließung, An- und Ausbau,
Nachverdichtung sowie Umnutzung von Gewerbe und Büros)?

3. Plant die Verwaltung, die Kampagne erneut zu bewerben, aufzulegen, zu intensivieren
oder stellte sie sich als deutlich weniger erfolgreich heraus als zunächst erhofft?

Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.



zu TOP 6.4
Landesprogramm "SOZIALE INTEGRATION IM QUARTIER 2018"
Antrag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 10972-18)

Hierzu Antrag (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 10972-18):

………im Wege der Dringlichkeit, die sich aus dem Fristende zur Einreichung der Projektanträge bei den zuständigen Bezirksregierungen (31. Juli 2018) und der erst am 04.07.2018 stattfindenden nächsten AUSW-Sitzung ergibt, stellt die CDU-Fraktion im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:

Die Verwaltung wird aufgefordert, sich am Landesprogramm „Soziale Integration im Quartier 2018“ zu beteiligen, entsprechende Projektvorschläge zu entwickeln, diese dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen in seiner Sitzung am 04.07.2018 vorzustellen und die entsprechenden Antragsunterlagen bei der zuständigen Bezirksregierung bis zum 31.07.2018 einzureichen.

Begründung

Mit dem neuen Förderprogramm Integration im Quartier will die Landesregierung den nachbarschaftlichen Zusammenhalt stärken, die Teilhabe aller gesellschaftlichen Gruppen am öffentlichen Leben sichern und für die Bürgerinnen und Bürger die Lebensqualität in Stadt- und Ortsteilen spürbar verbessern. Auch den vielen Zuwanderern soll bei der Integration in ihre neue Heimat geholfen werden. Um das Leben in den Städten, Kreisen und Gemeinden attraktiv und lebendig zu gestalten sollen insbesondere öffentliche Bildungs- und Begegnungseinrichtungen, Bürgerhäuser und Stadtteilzentren, Sportanlagen, Spielplätze und Parks gefördert werden. Die Investitionsmittel stehen insbesondere zur Verbesserung des Zusammenlebens aller in einem Quartier lebenden Menschen in baulich investive Maßnahmen der Daseinsvorsorge zur Verfügung.

Gemeinden und Gemeindeverbände können bis zum 31. Juli 2018 Projektanträge für die voraussichtlich 55 Millionen Euro Investitionsmittel stellen. Damit treiben Bund und Land die Erneuerung der sozialen Infrastruktur voran. Projekte, die sich durch die Einbeziehung bürgerschaftlichen Engagements auszeichnen oder durch die Zivilgesellschaft getragen werden, möchten die Landesregierung im Rahmen des Investitionspaktes besonders würdigen.

Nähere Informationen zum Programm siehe hier:

https://www.mhkbg.nrw/stadtentwicklung/foerderung_und_instrumente/Soziale-Integration-im-Quartier/index.php


AUSW, 02.05.2018:

Herr Wilde kündigt zur nächsten Sitzung einen entsprechenden Bericht der Verwaltung hierzu an.

Vor diesem Hintergrund verzichtet Herr Rm Waßmann auf eine Abstimmung zum o. a. Antrag seiner Fraktion.



Die öffentliche Sitzung endet um 17:35 Uhr.




Klösel Reuter Trachternach
Ratsmitglied Vorsitzende Schiftführerin



Zu TOP 3.3 "Maßnahmen zur Instandhaltungsrückstellungen..." Beantwortung einer Nachfrage von Herrn Rm Waßmann: Beantwortung einer Nachfrage durch Hern Rm Waßmann.pdfBeantwortung einer Nachfrage durch Hern Rm Waßmann.pdf


Zu TOP 4.1:"Zukunftsprogramm Dortmund" , PP-Vortrag 61/Herr Thabe: Zukunftsprogramm Dortmund -Vortrag 61-.pdfZukunftsprogramm Dortmund -Vortrag 61-.pdf


Zu TOP 4.2:! Bebauungsplan Hö 275-Auf der Kluse-..." Beantwortung einer Nachfrage von Herrn Rm Gebel: doc00359920180511114855.pdfdoc00359920180511114855.pdf


Zu TOP 5.2:"Ablassen von Treibstoffen" Anlage zur Stellungnahme der Verwaltung TOP 5.2.pdfAnlage zur Stellungnahme der Verwaltung TOP 5.2.pdf
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