Niederschrift (öffentlich)
über die 42. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
am 06.02.2020
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund
Sitzungsdauer: 15:00 - 16:30 Uhr
Anwesend:
1. Stimmberechtigte Mitglieder:
Rm Ulrich Monegel (CDU)
Rm Martin Grohmann (SPD)
Rm André Buchloh (CDU)
Rm Heinz-Dieter Düdder (SPD)
Rm Heinrich-Theodor Garbe (AfD)
Rm Torsten Heymann (SPD)
Rm Utz Kowalewski (DIE LINKE & PIRATEN)
Rm Ulrich Langhorst (B 90/Die Grünen)
Rm Sascha Mader (CDU)
Rm Daniel Naumann (SPD)
Rm Ute Pieper (SPD) Rm Thomas Pisula (CDU)
Rm Nadja Reigl (DIE LINKE & PIRATEN)
Rm Udo Reppin (CDU)
Rm Lars Rettstadt (FDP/BL)
Rm Ingrid Reuter (B 90/Die Grünen)
Rm Hans-Georg Schwinn (B 90/Die Grünen)
Rm Dr. Jendrik Suck (CDU)
Rm Michael Taranczewski (SPD)
Rm Thomas Tölch (SPD)
2. Verwaltung:
StK Jörg Stüdemann
Mathias Kozka – 2/Dez-BL
Jürgen Wissmann –20/AL
Ingo Visarius – 20/1
Stefan Heynen –20/2
Ralf Rüddenclau – 20/2
Gerd Mehlgarten 20/3
Thomas Ellerkamp – 23/FBL
Detlef Niederquell – 23/stellv. FBL
Jürgen Krause – 1/GB 1
Frank Schulz – FB 3
Jörg Zilian – 10/A2
Bernd Buchner – 10/ZD
Aiko Wichmann – 19/FBL
Daniela Schink – 19/2
Anja Schiek – 32/2
Holger Wiedemann – 50/3
Dr. Frank Brandstätter – 52/2 GBL
Gabriele Kilian – 52/2
Annette Kulozik – 52/3 GBL
Sylvia Uehlendahl – 66/FBl
Horst-Günter Nehm – 80/GF SV
3. Gäste:
---
Veröffentlichte Tagesordnung:
Tagesordnung (öffentlich)
für die 42. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften,
am 06.02.2020, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund
1. Regularien
1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 41. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 28.11.2019
2. Finanzen
2.1 Dritter Quartalsbericht für das Jahr 2019 des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16014-19)
2.2 Abweichungssatzung für die beitragsrechtliche Abrechnung der Erschließungsbeiträge nach §§ 127 ff. Baugesetzbuches (BauGB) für die erstmalig endgültige Herstellung der Anlage Markusstraße im Abschnitt von Wendehammer bis Syburger Straße.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14485-19)
2.3 Durchlasserneuerung Schondelle - Beschlusserhöhung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15058-19)
2.4 Neuplanung und Umbau der Gärtnerstraße - Planungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15961-19)
2.5 Sanierung der Brücke Rheinische Straße - 2. Bauabschnitt , Beschlusserhöhung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 16313-19)
2.6 Stadtbahn Dortmund, Stadtbahnlinie III, Los 1; Planung Fahrleitungsanlage Marten bis Betriebshof Dorstfeld, Beschlusserhöhung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16081-19)
2.7 Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen auf dem Gebiet der Veterinär- und Lebensmittelüberwachung/ Fleischhygiene außerhalb von Großbetrieben
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16415-20)
2.8 Gewährung einer Zulage zur Gewinnung und Bindung von Mitarbeitern*innen im Außendienst des Kommunalen Ordnungsdienstes (ausschließlich Beschäftigte).
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16453-20)
3. Beteiligungen
3.1 Zukunftskonzept Zoo 2023: hier Neubau der Robbenanlage
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16306-19)
3.2 Soziale Stadt Dortmund Nordstadt - Entwicklung des Hoeschparks und des Freibads Stockheide zu einem überregionalen Integrations-, Gesundheits-, Sport- und Freizeitpark
Ausführungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15517-19)
3.3 STEAG: Power to Gas
Empfehlung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 19.09.2019
(Drucksache Nr.: 14739-19-E1)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 14739-19-E3)
3.4 Deutsches Fußballmuseum: Wirtschaftliche Lage, Wertschöpfungseffekte und Verlustausgleich
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16193-19)
Die Unterlagen haben Sie bereits zur Sitzung am 28.11.2019 erhalten.
hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 16193-19-E1)
Die Unterlagen haben Sie bereits zur Sitzung am 28.11.2019 erhalten.
hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 16193-19-E2)
Die Unterlagen haben Sie bereits zur Sitzung am 28.11.2019 erhalten.
3.5 Änderungen bei der Umsatzsteuer
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 16584-20)
3.6 Petrolkoks
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 16580-20)
4. Liegenschaften
4.1 Umgestaltung des Knotenpunktes A 40, Ausfahrt Lütgendortmund / Lütgendortmunder Hellweg - Signalisierung der Kreuzung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15945-19)
4.2 Bereitstellung von Wohnbaugrundstücken der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15267-19)
Die Unterlagen haben Sie zur Sitzung am 07.11.2019 erhalten.
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 06.11.2019
(Drucksache Nr.: 15267-19)
Die Unterlagen haben Sie bereits zur Sitzung am 07.11.2019 erhalten.
5. Sondervermögen
Nicht besetzt.
6. Sonstiges
6.1 2. Sachstandsbericht Sporthallenprogramm und Sanierungsfahrplan Turn-/Gymnastikhallen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15814-19)
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 10.12.2019
(Drucksache Nr.: 15814-19)
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Lütgendortmund aus der öffentlichen Sitzung vom 10.12.2019
(Drucksache Nr.: 15814-19)
Die Sitzung wird vom Vorsitzenden - Herrn Ratsmitglied Monegel - eröffnet und geleitet.
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss für für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschlussfähig ist. Ferner weist der Vorsitzende auf die Sitzungsaufzeichnung gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen hin.
1. Regularien
zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Grohmann benannt.
zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.
zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung
Die Tagesordnung wird wie veröffentlicht festgestellt.
zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 41. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 28.11.2019
Herr Düdder (SPD-Fraktion) bittet darum, zum Antrag Nr. 35 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Seite 55 unten) wie folgt zu ergänzen: Die SPD-Fraktion habe darauf hingewiesen, dass eine ähnliche Anfrage der SPD-Fraktion im Jahr 2017 mit dem Hinweis auf pädagogische Zuständigkeit der Schulen für dieses Gebiet abschlägig beschieden worden sei. Den rechtlichen Hinweis halte er für so wichtig, dass er im Protokoll erwähnt werden sollte.
Die Niederschrift über die 41. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 28.11.2019 wird mit dieser Ergänzung genehmigt.
2. Finanzen
zu TOP 2.1
Dritter Quartalsbericht für das Jahr 2019 des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16014-19)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den dritten Quartalsbericht 2019 des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund zur Kenntnis.
zu TOP 2.2
Abweichungssatzung für die beitragsrechtliche Abrechnung der Erschließungsbeiträge nach §§ 127 ff. Baugesetzbuches (BauGB) für die erstmalig endgültige Herstellung der Anlage Markusstraße im Abschnitt von Wendehammer bis Syburger Straße.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14485-19)
hierzu Empfehlung: Bezirksvertretung Hörde aus der öffentlichen Sitzung vom 28.01.2020
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Hörde aus ihrer Sitzung am 28.01.2020 vor:
Beschluss
Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde nimmt die Vorlage zur Kenntnis und verschiebt eine Beschlussfassung bis das Rechtsverfahren abgeschlossen ist.
Abstimmungsergebnis: einstimmig so beschlossen
Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) teilt mit, dass es im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen noch verschiedene Fragen gegeben habe und diese bis zum Rat von der Verwaltung beantwortet würden. Sie bittet daher darum, die Vorlage zum Rat durchlaufen zu lassen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Empfehlung der Bezirksvertretung Hörde zur Kenntnis.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage ohne Beschluss zum Rat durchlaufen.
zu TOP 2.3
Durchlasserneuerung Schondelle - Beschlusserhöhung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15058-19)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschließt einstimmig, das für die Durchlasserneuerung Schondelle im Baubeschluss (Drucksache Nr. 09405-17) am 15.03.2018 beschlossene Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 440.000 Euro um 365.000 Euro auf 805.000 Euro zu erhöhen.
Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des Tiefbauamtes (FB 66) aus der Investitionsfinanzstelle 66_01305014161 – Durchlasserneuerung Schondelle / Holtbrügge – (Finanzposition 780 810) mit folgenden Auszahlungen:
Bis Haushaltsjahr 2019: 90.409,88 Euro
Haushaltsjahr 2020: 355.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2021: 300.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2022: 59.590,12 Euro
Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 13.895,00 Euro.
24
zu TOP 2.4
Neuplanung und Umbau der Gärtnerstraße - Planungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15961-19)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschließt einstimmig bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN die Neuplanung der Gärtnerstraße mit einem Planungsvolumen in Höhe von 100.000,00 Euro.
Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66E01202015047 - Gärtnerstraße, Überplanung und Umbau - aus der Finanzposition 780 810 mit folgender Auszahlung:
Haushaltsjahr 2020: 100.000,00 Euro
Die Investition bedingt einen noch zu konkretisierenden jährlichen Folgeaufwand. Dieser wird nach Abschluss der Planungsarbeiten in einer dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften zur Entscheidung vorzulegenden Baubeschlussvorlage dargestellt.
zu TOP 2.5
Sanierung der Brücke Rheinische Straße - 2. Bauabschnitt , Beschlusserhöhung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 16313-19)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschließt einstimmig, das für den zweiten Bauabschnitt der Sanierung der Brücke Rheinische Straße im Baubeschluss mit der Drucksache Nr.: 07620-17 am 21.09.2017 beschlossene Gesamtinvestitionsvolumen von 332.000,00 Euro auf 403.000,00 Euro und die Gesamtaufwendungen von 48.000,00 Euro auf 122.000,00 Euro zu erhöhen.
Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle
66W01202014349 –Sanierung Brücke Rheinische Straße – mit folgenden Auszahlungen:
Bis Haushaltsjahr 2019: 358.791,23 Euro
Haushaltsjahr 2020: 44.208,77 Euro
Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand ab dem Jahr 2021 in Höhe von 13.275,29 Euro.
zu TOP 2.6
Stadtbahn Dortmund, Stadtbahnlinie III, Los 1; Planung Fahrleitungsanlage Marten bis Betriebshof Dorstfeld, Beschlusserhöhung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16081-19)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt beschließt, das für die Fahrleitungsanlage Marten bis Betriebshof Dorstfeld im Baubeschluss mit der Drucksache Nr.: 11727-18 am 13.12.2018 beschlossene Gesamt-investitionsvolumen in Höhe von 2.000.000,00 Euro auf 2.400.000,00 Euro zu erhöhen.
Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66_01202054133 – Erneuerung Fahrstromversorgung Marten-Wickede – (Finanzposition 780 810) mit folgenden Auszahlungen:
Bis Haushaltsjahr 2019: 250,00 Euro
Haushaltsjahr 2020: 2.000.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2021: 399.750,00 Euro
Die Investition bedingt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr, dem Haushaltsjahr 2022, einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 26.400,00 Euro.
zu TOP 2.7
Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen auf dem Gebiet der Veterinär- und Lebensmittelüberwachung/ Fleischhygiene außerhalb von Großbetrieben
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16415-20)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen auf dem Gebiet der Veterinär- und Lebensmittelüberwachung/ Fleischhygiene außerhalb von Großbetrieben.
zu TOP 2.8
Gewährung einer Zulage zur Gewinnung und Bindung von Mitarbeitern*innen im Außendienst des Kommunalen Ordnungsdienstes (ausschließlich Beschäftigte).
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16453-20)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Gewährung einer Zulage zur Gewinnung und Bindung von Mitarbeitern*innen (ausschließlich Beschäftigte) im Außendienst des Kommunalen Ordnungsdienstes analog der Arbeitgeberrichtlinie der VKA zur Gewinnung und Bindung von Fachkräften i.H.v. 127,00 Euro monatlich (zuzüglich Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung) rückwirkend ab dem 01.07.2019 und zunächst befristet bis zum 30.06.2023.
3. Beteiligungen
zu TOP 3.1
Zukunftskonzept Zoo 2023: hier Neubau der Robbenanlage
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16306-19)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt den Neubau der Robbenanlage inklusive einer neuen Toilettenanlage und eines neuen Kiosks im Rahmen des Zukunftskonzeptes Zoo 2023 (Baubeschluss).
zu TOP 3.2
Soziale Stadt Dortmund Nordstadt - Entwicklung des Hoeschparks und des Freibads Stockheide zu einem überregionalen Integrations-, Gesundheits-, Sport- und Freizeitpark
Ausführungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15517-19)
hierzu Empfehlung: Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 04.02.2020
hierzu Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 05.02.2020
hierzu Empfehlung: Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 05.02.2020
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus seiner Sitzung am 05.02.2020 vor:
Hierzu liegt vor Empfehlung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde (enthalten in der ABVG-Empfehlung)
Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün:
„Hierzu liegt vor Empfehlung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde aus der öffentlichen Sitzung vom 29.01.2020:
„Der Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde empfiehlt einstimmig, dem
Beschlussvorschlag der Verwaltung mit der Ergänzung zu folgen, dass bei der Entwicklung
des Hoeschparks auch Aspekte des Natur- und Artenschutzes in die Planung eingebracht
werden, wie z. B. Nisthilfen für Gebäudebrüter.
Im Übrigen bewertet der Beirat positiv, dass die Anregungen des Beirates vom 02.03.2005
zur Vorlage EU-Gemeinschaftsinitiative Urban II – Projekt: Hoeschpark (Drucksache Nr.
00709-04) bei den jetzigen Planungen aufgegriffen wurden.“
ABVG 04.02.2020:
Herr Rm Logermann erhebt die o. a. Empfehlung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde
zum Antrag.
Dieser Antrag wird einstimmig zugestimmt.
Unter Einbeziehung der o. a. Empfehlung empfiehlt der Ausschuss für Bauen, Verkehr und
Grün dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die bauliche Umsetzung der Maßnahme „Entwicklung des
Hoeschparks und des Freibads Stockheide zu einem überregionalen Integrations-, Gesundheits-,
Sport- und Freizeitpark“.
Die förderfähigen Gesamtkosten der Maßnahme betragen 5.000.000,00 €.
Das Projekt „Entwicklung des Hoeschparks und des Freibads Stockheide zu einem überregionalen
Integrations-, Gesundheits-, Sport- und Freizeitpark“ wird durch Zuwendungen des Landes/Bundes
und der EU in Höhe von insgesamt 4.500.000,00 € (90 %) gefördert. Der Betrag des städtischen
Eigenanteils (10 %) liegt bei 500.000,00 €.“
AUSW 05.02.2020:
Frau Rm Neumann-Lieven plädiert dafür, die heutige Empfehlung in der Fassung der Beschlussfassung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün (ABVG) abzugeben.
Unter Einbeziehung der Beschlussfassung des ABVG empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Ratsgruppe NPD/Die Rechte), nachfolgenden ergänzten Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die bauliche Umsetzung der Maßnahme „Entwicklung des Hoeschparks und des Freibads Stockheide zu einem überregionalen Integrations-, Gesundheits-, Sport- und Freizeitpark“.
Die förderfähigen Gesamtkosten der Maßnahme betragen 5.000.000,00 €.
Das Projekt „Entwicklung des Hoeschparks und des Freibads Stockheide zu einem überregionalen Integrations-, Gesundheits-, Sport- und Freizeitpark“ wird durch Zuwendungen des Landes/Bundes und der EU in Höhe von insgesamt 4.500.000,00 € (90 %) gefördert. Der Betrag des städtischen Eigenanteils (10 %) liegt bei 500.000,00 €.
Ergänzung:
Bei der Entwicklung des Hoeschparks sollen auch Aspekte des Natur- und Artenschutzes in die Planung miteingebracht werden, wie z. B. Nisthilfen für Gebäudebrüter.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus ihrer Sitzung am 05.02.2020 vor:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord beschließt einstimmig die Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün vom 04.02.2020 als Zusatz zum Beschlussvorschlag aufzunehmen.
Unter Berücksichtigung der Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün vom 04.02.2020 empfiehlt die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund wie folgt zu beschließen:
„Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die bauliche Umsetzung der Maßnahme „Entwicklung des Hoeschparks und des Freibads Stockheide zu einem überregionalen Integrations-, Gesundheits-, Sport- und Freizeitpark“.
Die förderfähigen Gesamtkosten der Maßnahme betragen 5.000.000,00 €.
Das Projekt „Entwicklung des Hoeschparks und des Freibads Stockheide zu einem überregionalen Integrations-, Gesundheits-, Sport- und Freizeitpark“ wird durch Zuwendungen des Landes/Bundes und der EU in Höhe von insgesamt 4.500.000,00 € (90 %) gefördert. Der Betrag des städtischen Eigenanteils (10 %) liegt bei 500.000,00 €.“
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord zur Kenntnis.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften schließt sich der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen einstimmig an.
zu TOP 3.3
STEAG: Power to Gas
Empfehlung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 19.09.2019
(Drucksache Nr.: 14739-19-E1)
hierzu Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 14739-19-E3)
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus seiner Sitzung am 06.11.2019 vor:
hierzu liegt vor Überweisung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) vom 19.09.2019:
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus seiner Sitzung vom 26.06.2019 vor:
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion Die Linke & Piraten) (Drucksache Nr.: 14739-19-E1):
Beschlussvorschlag
Sehr geehrte Frau Vorsitzende,
wir bitten den nachstehenden Antrag zur Beratung und Beschlussfassung zu stellen:
1) Der Umweltausschuss (AUSW) der Stadt Dortmund nimmt mit Wohlwollen die Schließung der beiden Blöcke des Kohlekraftwerks Lünen der STEAG zum Jahresende 2018 zur Kenntnis. Mit diesem Schritt leistet STEAG einen Beitrag zur Energiewende.
2) Der Umweltausschuss bittet STEAG für die Entwicklung des genehmigten Kraftwerksstandort in Lünen eine „Power to Gas“ Anlage auf der Grundlage erneuerbarer Energien zu prüfen.
Begründung
Der Standort in Lünen ist ein für den Betrieb von Kraftwerken genehmigter Standort. Im Rahmen der Energiewende ist es wünschenswert den Standort auch künftig zur Energieerzeugung zu nutzen und dabei erneuerbaren Energien den Vorzug zu geben. Von einer „Power to Gas“ Anlage in unmittelbarer räumlicher Nähe könnte auch Dortmund profitieren, beispielsweise bei der Versorgung von BHKW zum Betrieb des neuen Nahwärmenetzes der Stadt Dortmund mit nicht fossilen Brennstoffen. Dies wäre sowohl ein Beitrag zur Energiewende, als auch für eine Reduzierung von Emissionen wie NOx und Feinstaub in der Stadt
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen überweist den o. a. Zusatz-/Ergänzungsantrag zuständigkeitshalber an den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften.
Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) erläutert den Antrag seiner Fraktion.
Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) schlägt vor, dass die STEAG zunächst Stellung nehmen und sich der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften dann wieder mit der Angelegenheit beschäftigen sollte. Dann wäre es auch sinnvoll, den AUSW wieder mit einzubinden.
Herr Düdder (SPD-Fraktion) schließt sich der Auffassung von Frau Reuter und dem Prüfauftrag an. Er bittet jedoch darum, im Text des Antrages unter Pkt. 1 die Worte „mit Wohlwollen“ herauszunehmen. Die weitere inhaltliche Befassung solle seiner Auffassung nach im AUSW erfolgen.
Herr Kowalewski erklärt sich mit dem Vorschlag von Herrn Düdder einverstanden.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN mit der vorgenannten Änderung und dem Prüfauftrag für die Verwaltung einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion zu.
Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.:14739-19-E2):
…auf der Grundlage der von DSW21 zur Verfügung gestellten Informationen nehme ich in Bezug
auf die im Betreff genannte Anfrage wie folgt Stellung:
STEAG beschäftigt sich seit vielen Jahren intensiv mit verschiedenen Technologien zur umweltfreundlichen Erzeugung und Speicherung von Energie. Prominente Beispiele dafür sind die Methanemissionen vermeidenden Grubengasanlagen zur Erzeugung von Strom und Wärme, die effiziente Wärmeversorgung auf Basis von Geothermie und Biomasse sowie die
Großbatteriespeicher zur Stabilisierung der Stromnetze. Aktuell hat STEAG im Rahmen des
vom Bundeswirtschaftsministerium ausgelobten Ideenwettbewerbs „Reallabore der Energiewende“ insgesamt drei Projektvorschläge eingebracht, die sich mit der Nutzung von unterschiedlichen neuen Technologien beschäftigt.
Der Projektvorschlag Hydro Hub Fenne sieht vor, am bestehenden STEAGKraftwerksstandort
im saarländischen Völklingen-Fenne einen Elektrolyseur zu bauen, um die temporär auftretenden Überschüsse an Strom aus erneuerbaren Energien zur Erzeugung von Wasserstoff zu nutzen. Damit soll einerseits eine Kopplung der verschiedenen Energie-
Sektoren unterstützt werden. Andererseits kann der im industriellen Maßstab erzeugte Wasserstoff für verschiedene Anwendungen wie für die lokal ansässige Stahlindustrie zur CO2-freien Stahlerzeugung oder zur weiteren Umwandlung in Methan (Hauptbestandteil von Erdgas)verwendet werden.
STEAG begrüßt Überlegungen zur Folgenutzung des ehemaligen Kraftwerksstandorts Lünen
ausdrücklich. Einerseits, weil es sich dabei um den Gründungsstandort der STEAG handelt
und damit eine besondere Verbundenheit besteht, andererseits weil STEAG gerne auch in
Lünen bestehende Standortvorteile für neue Projektideen im Rahmen der Energiewende unterstützen möchte. Im Vergleich mit anderen bestehenden STEAG-Kraftwerksstandorten ist der Standort Lünen jedoch nicht der ideale Standort für eine solche Power-to-Gas-Anlage. Systemisch gesehen sind entweder Standorte mit einem aufgrund von Netzrestriktionen hohen Aufkommen bzw. Überschuss an erneuerbarer Stromproduktion, wie beispielsweise im Norden von Deutschland, oder Standorte mit bestehender Verbraucherstruktur für Wasserstoff, wie z.B. in Völklingen-Fenne mit Abnehmern aus dem Industrie- und Verkehrssektor, für eine Power-to-Gas-Anlage zu bevorzugen. Die Schaffung der notwendigen Voraussetzungen in Lünen oder die Schaffung von Infrastruktur für die Nutzung im Verkehrsbereich wären Aufgaben der öffentlichen Hand.
Für eine weitere Umwandlung von Wasserstoff in Methan oder Methanol wird zusätzlich
CO2 benötigt, das am Kraftwerksstandort der STEAG in Lünen durch die Stilllegung des
Steinkohlekraftwerks nicht mehr direkt zur Verfügung steht.
Daneben prüft STEAG fortlaufend jede Möglichkeit, an ihren bestehenden Standorten die
Energiewende in Deutschland aktiv mitzugestalten. So plant STEAG in Zusammenarbeit mit
Siemens in Herne, 35 Kilometer westlich von Lünen gelegen, das modernste und effizienteste
Gas- und Dampfkraftwerk (GuD) Europas. Überlegungen im Zusammenhang mit Power to
Gas-Anlagen spielen bei der langfristigen Strategie für den Standort über das Jahr 2050 hinaus eine große Rolle. In diesem Kontext wäre zum Beispiel auch eine Verlängerung der
Fernwärmeschiene Ruhr vom Energieknotenpunkt in Herne-Baukau nach Dortmund denkbar.
Zudem gibt es Pläne, die Wärmeproduktion durch CO2-Abscheidung und -Nutzung CO2-
neutral zu gestalten. CO2 könnte anschließend zur Herstellung von Kraftstoffen genutzt werden.
AUSW, 06.11.2019:
Frau Rm Reigl bittet die Verwaltung darum, hierzu Gespräche mit der Stadt Lünen aufzunehmen, um unverbindlich anzufragen, ob man für die Zukunft nicht etwas planen könne, damit dieses Gelände doch noch von STEAG genutzt werden könne.
Herr Wilde schlägt vor, diese Anregung an die Beteiligungsverwaltung mit der Bitte um entsprechende Beantwortung im Beteiligungsausschuss weiterzuleiten.
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die schriftliche Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis und bittet die Verwaltung zu einer der nächsten Sitzungen des AFBL um Vorlage einer entsprechenden Stellungnahme zur o. a. Anregung von Frau Rm Reigl.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Antwort der Verwaltung vom 16.12.2019 vor:
Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) führt aus, dass Hintergrund der Frage von Frau Reigl es gewesen sei, dass sich die Verwaltung mit STEAG ins Benehmen setzen solle. Er gehe davon aus, dass im Großraum Dortmund die WasserstoffHub wirklich benötigt würde. Komplett auf Elektromobilität zu setzen, sei nicht allein der zielführende Weg, so dass sich die Stadt Dortmund mit dem Thema Wasserstofftechnologie beschäftigen sollte.
Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) weist darauf hin, dass das Thema in der nächsten Aufsichtsratssitzung von DSW21 sei.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Antwort der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 3.4
Deutsches Fußballmuseum: Wirtschaftliche Lage, Wertschöpfungseffekte und Verlustausgleich
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16193-19)
hierzu Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 16193-19-E1)
hierzu Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 16193-19-E2)
hierzu Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion, CDU-Fraktion,)
(Drucksache Nr.: 16193-19-E4)
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lag in seiner Sitzung am 28.11.2019 folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 27.11.2019 vor:
Die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet vor dem Hintergrund des aktuellen RPA-Berichtes um die Aufnahme des o.g. Punktes auf die Tagesordnung im Wege der Dringlichkeit und um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:
1. Der Ausschuss sieht das Vertrauen in die Informationspolitik und
-verpflichtung der Verwaltung hinsichtlich der finanziellen Entwicklung des Deutschen Fußballmuseums und der städtischen Beteiligung schwer beschädigt.
2. Der Ausschuss fordert die Verwaltung auf, die politischen Gremien zukünftig transparent und vollständig über den Umgang mit den Erkenntnissen zur wirtschaftlichen und sonstigen Entwicklung des Deutschen Fußballmuseums und der sich daraus für die Stadt Dortmund ergebenden Konsequenzen zu informieren.
3. Die Verwaltung legt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften eine übersichtliche und vollständige Auflistung sämtlicher städtischer Betriebskostenzuschüsse, Personalkosten/-zuschüsse, Sponsorenleistungen und Verlustausgleiche für die Jahre 2015 – 2019, aufgeschlüsselt nach Jahren, vor.
4. Der Ausschuss wird ab 2020 halbjährlich über die wirtschaftliche Entwicklung des Fußballmuseums und über mögliche Nebenabreden zum Gesellschaftervertrag sowie über mögliche zusätzliche finanzielle Belastungen für die Stadt Dortmund informiert.
5. Die Verwaltung stellt sicher, dass die Politik frühzeitig an den Beratungen zu den strategischen und wirtschaftlichen Entscheidungen zum Deutschen Fußballmuseum beteiligt wird.
6. Die Gesellschafter werden aufgefordert, für den nächsten Jahresabschluss eine neue Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu beauftragen.
Entsprechend der Regelungen im „Dortmunder Kodex für eine verantwortliche Unternehmensführung“ erfolgt ein Wechsel zukünftig alle fünf Jahre.
7. Die Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes erfolgt fristgerecht. Der Ausschuss wird zeitnah über die Ergebnisse informiert.
8. Aufgrund der absehbaren Jahresfehlbeträge und der bereits anderweitig gewährten, zusätzlichen städtischen Zuschüsse wird die Verwaltung aufgefordert, eine nachhaltige Kostenreduzierung mit dem DFB zu verhandeln.
Weiterhin lag dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften in seiner Fortsetzungssitzung am 05.12.2019 ein weiterer Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 03.12.2019 vor:
Die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Ergänzungsantrags zur Vorlage:
Der ab dem Jahr 2020 vorgesehene jährliche Verlustausgleich von 900.000 Euro wird nicht unbefristet gewährt, sondern nur für die Jahre 2020 und 2021 in den Haushalt eingestellt.
Die Auszahlung erfolgt nicht vorschüssig, sondern nach tatsächlichem Bedarf, darüber ist dem Finanzausschuss zeitnah zu berichten.
Das kommende Jahr wird für weitere Verhandlungen der Gesellschafter über Regelungen zum Verlustausgleich, über die jeweilige Einwerbung von Sponsorengeldern und über Maßnahmen zur Attraktivierung des Museums genutzt - mit dem Ziel einer dauerhaften Kostenreduzierung und einer Entlastung für den städtischen Haushalt.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften hat die Beratung am 28.11.2019 in seine Sitzung am 06.02.2020 verschoben.
Herr Stüdemann (Stadtdirektor) erläutert die beiden Punkte des Beschlussvorschlages der Vorlage, die erforderlich seien, um nicht gegen geltendes Haushaltsrecht zu verstoßen. Weiterhin teilt er mit, dass der DFB vorgeschlagen habe, ein Kuratorium für das Deutsche Fußballmuseum einzurichten. Dessen Tätigkeit solle im April 2020 beginnen. Es werde demnächst eine Einladung an die Teilnehmer des Kuratoriums ergehen. Über die Vertretung der Stadt, insbesondere des Museumsbereiches im Kuratorium des Fußballmuseums könne gesprochen und diese beschlossen werden.
Herr Langhorst (Fraktion Bündnis 90/Die Grüne) teilt mit, dass er die Einrichtung eines Kuratoriums für eine gute Lösung halte. Hinsichtlich der Vorschüssigkeit des Verlustausgleiches weist er darauf hin, dass im Antrag seiner Fraktion nicht von Vorschüssigkeit ausgegangen werde sondern Zahlungen erst nach tatsächlichem Bedarf erfolgen sollen. Weiterhin sei hierüber der Finanzausschuss zeitnah zu informieren. Aus seiner Sicht werde der Antrag vom 27.11.2019 auf jeden Fall aufrecht erhalten. Den Antrag vom 03.12.2019 halte er inzwischen für obsolet.
Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) stellt fest, dass das Fußballmuseum im öffentlichen Fokus stehe und er sich frage, wann es Neuverhandlungen mit dem DFB geben würde.
Herr Reppin (CDU-Fraktion) weist darauf hin, dass der Konsortialvertrag allen Fraktionen bekannt gewesen sei. Er halte jedoch die Informationspolitik der Verwaltung für sehr verbesserungswürdig. Das Kuratorium halte er für eine gute Lösung, man müsse jedoch daran denken, dass dieses aber kein Beschlussgremium sei.
Herr Heynen (20/1) führt aus, dass das Thema Neuverhandlungen zum Verlustausgleich regelmäßig thematisiert würde. In der letzten Gesellschafterversammlung habe man sich zunächst geeinigt, dass die Ertrags- und Aufwandsituation des Fußballmuseums im laufenden Jahr im Vordergrund stehe mit den entsprechenden Auswirkungen auf den Verlust, den die Stadt Dortmund zu tragen habe. Hinsichtlich der Kosten, die entstehen könnten, wenn man nicht eine vorschüssige Zahlung leiste, sei zu sagen, dass die Stadt Dortmund jeder Zuschussgesellschaft den Betriebskostenzuschuss sukzessive über das Jahr verteilt zahle. Verluste entstünden unterjährig.
Herr Langhorst weist darauf hin, dass Informationen über entstehende Bedarfe zukünftig rechtzeitig erfolgen sollten.
Nach eingehender Diskussion lehnt der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 27.11.2019 mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Enthaltung der AfD-Fraktion ab.
Desweiteren liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgender gemeinsamer Antrag der SPD- und der CDU-Fraktion vom 04.02.2020 vor:
Die Fraktionen der SPD und der CDU bitten um Beratung und Beschluss des folgenden Antrags:
1. Der Rat der Stadt bekennt sich zum 2009 getätigten Beschluss zur Errichtung des Deutschen Fußballmuseums und unterstreicht den Mehrwert, der durch das Deutsche Fußballmuseum für die Stadt Dortmund entsteht.
2. Für die Zukunft wird erwartet, dass
· dem Rat der Stadt regelmäßig halbjährliche Berichte zur wirtschaftlichen Situation und zu allen anderen relevanten Entwicklungen des Deutschen Fußballmuseums vorgelegt werden.
· Gespräche mit dem DFB geführt werden, mit dem Ziel einer nachhaltigen Verbesserung der Gewinn- und Verlustrechnung.
Begründung:
In den Jahren 2008 und 2009 hat der Rat der Stadt die Zustimmung zur Errichtung des Deutschen Fußballmuseums am heutigen Standort gegeben und den ausgehandelten Konsortialvertrag, der auch mögliche Verlustübernahmen regelt, genehmigt. Die aktuelle Diskussion um einen eventuell nötigen Verlustausgleich seitens der Stadt Dortmund sind für die Fraktionen der SPD und der CDU nicht nachvollziehbar, da mögliche vertragliche Risiken bereits damals bekannt waren. Zudem ist das Deutsche Fußballmuseum in der Rhein-Ruhr Region das am wirtschaftlich effizientesten arbeitende Museum und erzeugt für die Stadt Dortmund einen Mehrwert.
Dieser Mehrwert ergibt sich zum einen durch die Bildungsangebote des Fußballmuseums, die z.B. auch eine Auseinandersetzung mit der NS-Zeit rund um das Thema Fußball ermöglichen. Die Bildungsangebote stoßen dabei auf reges Interesse etwa bei den Schulen, wobei die pädagogische Zusammenarbeit mit den Schulen seit 2019 für die Schüler*innen kostenfrei erfolgt. Zum anderen generiert das Fußballmuseum laut der aktuellen Studie des Deutschen Wirtschaftswissenschaftlichen Instituts für Fremdenverkehr e.V. (dwif) einen jährlichen direkten Umsatz von 5,1 Millionen Euro für den Einzelhandel, das Hotel- und Gaststättengewerbe sowie den Dienstleistungssektor in der Stadt. Bei den jährlich rund 200.000 Besucher*innen bedeutet dies, dass ca. 25 Euro Wertschöpfung pro Besucher*in für die gesamte Stadt entstehen, die einer Bezuschussung von 1,5 Euro pro Besucher*in gegenüber stehen. Das Fußballmuseum erzeugt entsprechend neben den anderen Mehrwerten einen beachtlichen Return on Invest für die Stadt.
Herr Düdder (SPD-Fraktion) stellt den gemeinsamen Antrag der SPD- und der CDU-Fraktion vor und bittet darum, diesen dahingehend zu ändern, dass die Berichtspflicht nicht halbjährlich sondern vierteljährlich erfolgen solle. Weiterhin solle der Hinweis von Herrn Stüdemann zu der Vertretung der Stadt in den Gremien des Fußballmuseums Beachtung finden.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem gemeinsamen Antrag der SPD- und CDU-Fraktion mehrheitlich bei Enthaltung der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und der AfD-Fraktion unter Berücksichtigung folgender Änderung zu Pkt. 2 zu:
2. Für die Zukunft wird erwartet, dass
· dem Rat der Stadt regelmäßig halbjährliche vierteljährliche Berichte zur wirtschaftlichen Situation und zu allen anderen relevanten Entwicklungen des Deutschen Fußballmuseums vorgelegt werden.
· Gespräche mit dem DFB geführt werden, mit dem Ziel einer nachhaltigen Verbesserung der Gewinn- und Verlustrechnung.
Herr Stüdemann führt aus, dass der Pkt. 2 des Beschlussvorschlages der Vorlage wie folgt geändert werden könne: „Ermächtigt die Verwaltung für die Geschäftsjahre 2020 und 2021 einen Verlustausgleich in Höhe von jährlich 900 T€ maximal jeweils im laufenden Jahr vorschüssig nach Erfordernis und nach Behandlung im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften als Abschlagszahlung auszuzahlen.“
Herr Stüdemann schlägt weiterhin vor, einen neuen Pkt. 3 mit folgendem Text einzufügen: „Zum Deutschen Fußballmuseum werden dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften von der Verwaltung jeweils Quartalsberichte in nichtöffentlicher Sitzung vorgelegt.“
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich bei Gegenstimme der AfD-Fraktion folgenden geänderten Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund
1. beschließt, nach § 83 Abs. 2 GO NRW für das Geschäftsjahr 2019 überplanmäßig Mittel in Höhe von 727 T€ für das Deutsche Fußballmuseum bereit zu stellen,
2. ermächtigt die Verwaltung für die Geschäftsjahre ab 2020 und 2021 einen Verlustausgleich in Höhe von jährlich 900 T€ maximal jeweils im laufenden Jahr vorschüssig nach Erfordernis und Behandlung im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften als Abschlagszahlung auszuzahlen.
3. Zum Deutschen Fußballmuseum werden dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften von der Verwaltung jeweils Quartalsberichte in nichtöffentlicher Sitzung vorgelegt.
zu TOP 3.5
Änderungen bei der Umsatzsteuer
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 16584-20)
hierzu Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 16584-20-E1)
hierzu Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 16584-20-E2)
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN vom 23.01.2020 vor:
Bislang sind Städte in der Regel von der Umsatzsteuerzahlung befreit, auch wenn sie eine Dienstleistung erbringen. Doch am 1. Januar 2021 endet die „erweiterte Übergangsfrist", die von den Kommunen bislang im Zusammenhang mit der Anpassung des Umsatzsteuergesetzes seit fast drei Jahren genutzt wird. Die Fraktion DIE LINKE & PIRATEN bittet deshalb um die Beantwortung folgender Fragen:
1) Werden sich im Zuge einer Weitergabe der Umsatzsteuer an die Bürger*innen öffentliche Leistungen verteuern? Wenn ja, welche?
2) In welchen Fällen ist die erweiterte Übergangsfrist nicht genutzt worden, werden also bereits die zusätzlichen Umsatzsteuern erhoben?
3) Ist vorgesehen, für einige künftig umsatzsteuerpflichtige Bereiche diese Umsatzsteuer nicht an die Kunden weiterzugeben? Wenn ja, für welche?
3.1) Werden sich die Einnahmen der Stadt dadurch haushaltswirksam reduzieren? Wenn ja, in welchem Umfang?
4) Mit welchen Einbußen aufgrund geringerer Wettbewerbsfähigkeit durch die steuerinduzierten Preiserhöhungen rechnet die Verwaltung? Die Ausweitung der Umsatzsteuer soll ja in erster Linie zur Förderung der Privatwirtschaft auf Kosten der öffentlichen Angebote dienen.
4.1) Inwieweit wird der städtische Haushalt durch diese veränderte Wettbewerbssituation im Vergleich zu den vorherigen Regelungen belastet?
5) Ist entsprechend des Konnexitätsprinzips von Seiten des Bundes oder der Länder ein finanzieller Ausgleich für die Kommunen vorgesehen?
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Antwort der Verwaltung auf die Bitte um Stellungnahme vor:
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Antwort der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 3.6
Petrolkoks
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 16580-20)
hierzu Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 16580-20-E1)
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN vom 23.01.2020 vor:
Die Verwaltung sagt eine schriftliche Antwort bis zur nächsten Sitzung zu.
4. Liegenschaften
zu TOP 4.1
Umgestaltung des Knotenpunktes A 40, Ausfahrt Lütgendortmund / Lütgendortmunder Hellweg - Signalisierung der Kreuzung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15945-19)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschließt einstimmig die Umgestaltung des Knotenpunktes A 40, Ausfahrt Lütgendortmund / Lütgendortmunder Hellweg mit einem städtischen Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 454.025,00 Euro.
Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66L01202014493 – LSA Lütgendortmunder Hellweg / Wilhelmshöh – (Finanzposition 780 810) mit folgenden Auszahlungen:
Bis Haushaltsjahr 2019: 41,44 Euro
Haushaltsjahr 2020: 250.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2021: 203.983,56 Euro
Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand ab dem ersten vollen Nutzungsjahr, dem Jahr 2022, in Höhe von 16.586,03 Euro.
zu TOP 4.2
Bereitstellung von Wohnbaugrundstücken der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15267-19)
hierzu Empfehlung: Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 06.11.2019
hierzu Beantwortung der Anfrage
(Drucksache Nr.: 15267-19-E4)
hierzu Empfehlung: Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 05.02.2020
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende zusätzliche Information der Verwaltung vom 27.01.2020 vor:
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus seiner Sitzung am 05.02.2020 vor:
hierzu liegt vor Überweisung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) vom 29.11.2018:
Folgende Anträge hat der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ohne Abstimmung an andere Gremien überwiesen:
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 12124-18-E10)
3. Grundstücksvergabe in Erbbaurecht
Innerstädtische Grundstücke und Grundstücke mit besonderer städtebaulicher Bedeutung werden zukünftig ausschließlich vorrangig im Erbbaurecht vergeben.
Herr Tölch (SPD-Fraktion) bittet, das Wort „ausschließlich“ durch „vorrangig“ zu ersetzen und schlägt vor, den Antrag als Prüfauftrag und zur fachlichen Diskussion in den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen und den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften zu geben. Erst danach könne hierzu ein Beschluss gefasst werden.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem geänderten Antrag mehrheitlich bei Enthaltung der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, der CDU-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN zu und gibt ihn als Prüfauftrag und zur fachlichen Diskussion in den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen sowie den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften.
hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 15436-19 E1):
…die SPD-Fraktion im Ausschuss Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen bittet um Beratung und Beschluss des folgenden Ergänzungsantrags:
Beschlussvorschlag:
Für den Wohnungsbau sollen zukünftig alle Investoren die Möglichkeit erhalten zu wählen, ob sie das benötigte Grundstück kaufen oder in Erbpacht erwerben wollen.
Begründung:
Mit der Option zwischen Kauf und Erwerb des Grundstücks über Erbbaurecht erhalten Investoren die Möglichkeit, die für sie geeignete Variante zu wählen. Durch diese Wahlmöglichkeit soll ein Beitrag zur Schaffung von mehr bezahlbarem Wohnraum geschaffen werden, da insbesondere Investoren, die über nur geringe finanzielle Mittel verfügen, die Möglichkeit erhalten, das benötigte Grundstück in Erbpacht zu erwerben, um so die Startinvestitionen zu verringern.
hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen)(Drucksache Nr.: 15436-19 E2):
…die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet den Ausschuss um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Ergänzungsantrags zur Vorlage:
1. Innerstädtische Grundstücke und Grundstücke mit besonderer städtebaulicher sowie strategischer Relevanz werden zukünftig vorrangig in Erbbaurecht vergeben. Im Verkaufsfall sichert sich die Stadt ein Rückkaufsrecht.
2. Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, für das weitere strategische Vorgehen in Bezug auf unterschiedliche Grundstücksarten und Bewerbergruppen sowie die zukünftigen finanziellen Rahmenbedingungen entsprechende Regelungen (inklusive Stichtagsregelung) zu erarbeiten und dem Ausschuss im ersten Quartal 2020 vorzulegen.
3. Bestehende Erbbaurechte werden grundsätzlich nicht mehr veräußert, sondern nur noch verlängert. Ausnahmen von diesem Grundsatz bedürfen einer Zustimmung des Rates der Stadt Dortmund.
4. Bei städtischen Einfamilienhausgrundstücken können die Bewerber zwischen Kauf und Erbpachtvergabe wählen. Optional können in größeren Baugebieten Baufelder für Einfamilienhäuser eingeplant werden, die nur im Wege des Erbbaurechts erhältlich sind.
Die Ausweisung, ob es sich jeweils um Einfamilienhausgrundstücke für die Vergabe eines Erbbaurechtes oder zum Kauf handelt, erfolgt mit dem jeweiligen Vermarktungsbeschluss zu einem Baugebiet und wird den politischen Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt.
5. Dem städtischen Tochterunternehmen DOGEWO21 werden Kauf- oder Erbbaurechts-grundstücke angeboten. Im Falle eines Erwerbs ist eine Veräußerung, auch von Teilflächen, an Dritte ausgeschlossen oder nur mit Zustimmung des Rates möglich.
Begründung:
Durch die Vergabe von Erbbaurechten wird die Stadt Dortmund vor allem in die Lage versetzt, auch zukünftig aktiv und steuernd auf den Bodenmarkt und seine (städtebauliche) Entwicklung Einfluss zu nehmen. Neben dem Erhalt des kommunalen Grundvermögens und dem Aufbau einer dauerhaften Einnahme durch den Erbbauzins dient die verstärkte Ausweisung von Erbbaurechten auch als zentraler Baustein einer gemeinwohlorientierten Grundstücksvergabe. Das Erbbaurecht kann einen sinnvollen Beitrag zur Daseinsvorsorge und zur nachhaltigen Schaffung und Sicherung von bezahlbarem Wohnraum leisten. Bis vor einigen Jahren haben nur wenige Städte - im Gegensatz zu Kirchen und Stiftungen - das Instrument des Erbbaurechts aktiv genutzt. Im Rahmen des angespannten Wohnungsmarktes, der zunehmenden Bodenspekulationen und der Tatsache, dass Flächen nicht beliebig vermehrbar sind, erfolgt mittlerweile in vielen Städten ein Umdenken. Eine Steuerung durch die Kommunen und der Erhalt des Grundvermögens werden heute ausdrücklich als Beitrag zu einer nachhaltigen Bodenpolitik begrüßt.
In einer Expertise des Deutschen Verbandes für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung e. V. aus Mai 2018 wurde die Wirkung von Vergaben städtischer Grundstücke in Erbbaurecht in Hinblick auf die Sicherung und Schaffung von bezahlbarem Wohnraum bestätigt. Voraussetzung ist, dass die Kommunen die Handlungsspielräume bei der Verzinsung sowie den Vertragskonstellationen nutzen und das Erbbaurecht im Vergleich mit einem Kaufgrundstück attraktiv gestalten. Neben dem Vorteil, mit den Bauherren Vereinbarungen zu gefördertem Wohnungsbau zu treffen, fallen die Grundstücke nach mehreren Jahrzehnten wieder zurück an die Stadt. Nachfolgende Generationen haben damit wieder die Möglichkeit, mit den Grundstücken auf zukünftige Herausforderungen zu reagieren. Das gilt für den Bau von Kitas oder anderen öffentlichen Einrichtungen genauso wie für die Einflussnahme auf den Wohnungsmarkt.
hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen)(Drucksache Nr.: 15436-19 E3):
…die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet den Ausschuss um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Ergänzungsantrags zur Vorlage:
1. Entsprechend des Beschlusses im Rahmen der Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2018:
“Der Verkauf städtischer Grundstücke zum Zweck der Wohnbebauung erfolgt grundsätzlich über ein Konzeptverfahren. Dafür werden neben dem Kaufpreis unter anderem Kriterien wie die Verbesserung des Angebots von Wohnraum im unteren Preissegment (Quote für sozial geförderten Wohnungsbau, preisgedämpfter Wohnungsbau), die Förderung alternativer Mobilität (Mobilitätsmanagement, z. B. mit Carsharing-Angeboten, E-Ladestationen, gesicherten Abstellflächen für Räder, Stellflächen für Lastenräder), Quartierskonzepte, Entwicklung des Mikroklimas sowie ökologisches Bauen aufgenommen und grundstücksscharf gewichtet.“
wird für die unter Punkt 3.2 der Vorlage aufgeführte Vergabe von Flächen an Bauträger, Investoren und bei Sonderfällen der Vermarktung ein Interessensbekundungsverfahren durchgeführt.
2. Die Verwaltung wird aufgefordert, einen Kriterienkatalog gemäß dem o.g. Beschluss zu entwickeln und dem Ausschuss vorzulegen.“
Begründung:
Die Vergabe nach Konzeptqualität ist ein wesentliches Instrument, um die Umsetzung sowohl wohnungspolitischer als auch umwelt- und / oder stadtentwicklungspolitischer Ziele bei der gesamtstädtischen Grundstücksvergabe zu garantieren und einen überzogenen Preiswettbewerb zu verhindern. Dieser Effekt soll nicht nur bei der Vergabe von lediglich 10 Prozent der Grundstücksflächen erfolgen, sondern generell erzielt werden. Eine Anwendung lediglich in den Verfahren für Baugemeinschaften entspricht nicht dem o.g. vom Rat gefassten Beschluss.
hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (DS-Nr.: 15267-19-E4) siehe Anlage!
AUSW, 05.02.2020:
Herr Rm Logermann teilt mit, dass seine Fraktion den in der o. a. Überweisung enthaltenen Zusatz-/Ergänzungsantrag (DS-Nr.: 12124-18-E10) zurückziehe, weil dieser im Zusatz-/Ergänzungsantrag (DS-Nr.: 15267-19-E2) enthalten sei.
Frau Rm Neumann-Lieven führt an, dass ihre Fraktion bzgl. des Zusatz-/Ergänzungsantrages der Fraktion B‘90/Die Grünen (DS-Nr.: 15267-19-E2) lediglich Punkt 4 mittragen werde.
Mit diesen Anmerkungen erfolgt folgende Abstimmung zu den o. a. Antragen sowie zur Vorlage:
1.Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lehnt den Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion B‘90/Die Grünen (DS-Nr.: 15267-19-E3) mehrheitlich bei Gegenstimmen (Fraktion B‘90/Die Grünen sowie Fraktion Die Linke & Piraten) ab.
2.Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lehnt den Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion B‘90/Die Grünen (DS-Nr.: 15267-19-E2) mehrheitlich bei Gegenstimmen (Fraktion B‘90/Die Grünen sowie Fraktion Die Linke & Piraten) ab.
3. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt den Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion (DS-Nr.: 15267-19-E1) mehrheitlich bei Gegenstimmen (Fraktion B‘90/Die Grünen und Fraktion Die Linke & Piraten) sowie einer Enthaltung (Fraktion AfD) zu.
Somit ergeht folgender Beschluss zur Vorlage:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion B‘90/Die Grünen) nachfolgenden ergänzten Beschluss zu fassen:
Beschluss:
Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, bei der Bereitstellung von
Wohnbaugrundstücken die in der Vorlage dargestellten Verfahren anzuwenden.
Ergänzung:
Für den Wohnungsbau sollen zukünftig alle Investoren die Möglichkeit erhalten zu wählen, ob sie das benötigte Grundstück kaufen oder in Erbpacht erwerben wollen.
Herr Reppin (CDU-Fraktion) teilt mit, dass die CDU-Fraktion der Vorlage im AUSW zugestimmt habe, eine Zustimmung zu den Anträgen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen habe es jedoch nicht gegeben.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften schließt sich der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen an.
5. Sondervermögen
Nicht besetzt.
6. Sonstiges
zu TOP 6.1
2. Sachstandsbericht Sporthallenprogramm und Sanierungsfahrplan Turn-/Gymnastikhallen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15814-19)
hierzu Empfehlung: Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 10.12.2019
hierzu Empfehlung: Bezirksvertretung Lütgendortmund aus der öffentlichen Sitzung vom 10.12.2019
hierzu Empfehlung: Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 28.01.2020
hierzu Empfehlung: Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 04.02.2020
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses Bauen, Verkehr und Grün am 05.02.2020 vor:
27
Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 28.01.2020:
Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung
Aplerbeck aus ihrer Sitzung am 10.12.2019 vor:
Der nachfolgend von der SPD-Fraktion, CDU-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
und dem Einzelmitglied Die Linke in der Sitzung gestellte Antrag wird einstimmig wie
folgt beschlossen:
Einbau von Anschlüssen für Notstromaggregate in den Turnhallen im Stadtbezirk
Aplerbeck
Die Bezirksvertretung Aplerbeck bittet die Verwaltung bei allen anfallenden
Sanierungsarbeiten, Umbauten und Neubauten in den kommenden Jahren von Turn- und
Gymnastikhallen im Stadtbezirk Aplerbeck Anschlüsse für Notstromaggregate nach
Rücksprache mit der Feuerwehr einzubauen.
Die Feuerwehr Dortmund hat die Bezirksvertretung Aplerbeck bei einem gemeinsamen
Termin darauf hingewiesen, dass dies überwiegend bisher nicht der Fall ist, in Krisen- und
Notsituationen aber von größtem Vorteil wäre.
Die Bezirksvertretung Aplerbeck nimmt den 2. Sachstandsbericht zu dem
Sporthallenprogramm und dem Sanierungsfahrplan Turn-/Gymnastikhallen zur
Kenntnis.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit folgende Empfehlung der
Bezirksvertretung Lütgendortmund aus ihrer Sitzung am 10.12.2019 vor:
Herr Meyer (Bündnis '90/die Grünen) verweist auf die in der Anlage aufgeführte
Sanierungsmaßnahmen (Sanitär) der Turnhalle der Dellwigschule an der Westermannstr. 21.
Bei einer Veranstaltung in dieser Turnhalle, sei er darauf aufmerksam geworden, dass die
Deckenkonstruktion entfernt worden sei, da in einer Halle in Bochum Schäden aufgetreten
seien. Diese nunmehr vorhandene Deckenkonstruktion, mache nicht den Eindruck, dass sie
verkehrssicher ist. Auf den Antrag von Herrn Meyer beschließt die BV Lütgendortmund
einstimmig, dass die Verwaltung unverzüglich die Verkehrssicherheit der Decke überprüft.
Beschluss
Die Bezirksvertretungen Lütgendortmund nahm mit diesem Einwand, den 2.
Sachstandsbericht zu dem Sporthallenprogramm und dem Sanierungsfahrplan Turn-
/Gymnastikhallen zur Kenntnis.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit folgender Antrag der Fraktion Bündnis
90/Die Grünen vom 24.01.2020 vor:
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet den Ausschuss um Beratung und
Beschlussfassung des folgenden Antrags:
1. Neu zu bauende Turn- und Sporthallen werden zukünftig grundsätzlich mit elektronischen
und voll-digitalen Schließanlagen ausgestattet.
2. Die Verwaltung erarbeitet ein Konzept zur Reduzierung der Bereitschaftseinsätze von
Schulhausmeister*innen durch digitalisierte Schließanlagen. Dabei sind auch vertragliche
Regelungen zur Freistellung der Stadt Dortmund von der Haftungsfrage zu
berücksichtigen.
3. Bei Sanierungsarbeiten an Turn- und Sporthallen wird eine Umrüstung auf elektronische
Schließanlagen im Einzelfall geprüft.
Begründung:
Städtische Turn- und Sporthallen werden häufig in den Abendstunden und an den
Wochenenden von Vereinen genutzt. Um einerseits den Mehraufwand für die
Schulhausmeister*innen zu minimieren und zudem eine optimale Belegverwaltung der
Sportstätten zu ermöglichen, sollten die Hallen zukünftig mit intelligenten Zugangssystemen
ausgestattet werden, die u.a. eine digitale Verwaltung der Zutrittsrechte ermöglichen.
Der Rat hatte schon 2011 im Zusammenhang mit den hohen personellen Aufwänden für die
Bereitschaftsdienste der Schulhausmeister die Verwaltung aufgefordert, zu prüfen, ob die
Schlüsselgewalt der Sporthallen an Wochenenden an die Sportvereine übertragen werden
kann. Die in der Bewertung aus 2012 (Drucksache Nr.: 08174-12) vom Dezernat 3 dargelegten
Probleme, wie die aufwändige zentrale Abwicklung des Vertragsmanagements und die
fehlenden Zuordnungsmöglichkeiten bei verursachten Schäden, würden durch voll-digitale
Schließanlagen ausgeräumt.
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt die Empfehlungen der Bezirksvertretungen Aplerbeck und Lütgendortmund zur Kenntnis.
Frau Jörder (Vorsitzende, SPD-Fraktion) führt aus, dass nach Angaben der Verwaltung für die
Befassung mit dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Schulausschuss und der
Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün zuständig seien.
Der Antrag wird im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit als eingebracht betrachtet und an den Schulausschuss sowie den Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün überwiesen.
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt den 2. Sachstandsbericht zu dem
Sporthallenprogramm und dem Sanierungsfahrplan Turn-/Gymnastikhallen zur Kenntnis.
ABVG 04.02.2020:
Die Verwaltung nimmt wie folgt zu den o. a. Empfehlungen mündlich Stellung:
Zur Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck:
„Der „Einbau von Anschlüssen für Notstromaggregate“ an Turn- und Gymnastikhallen für Krisen- und Notsituationen ist technisch möglich.
Hierzu ist anzumerken, dass bei den Turn- und Sporthallen die elektrotechnische Versorgungsstruktur unterschiedlich aufgebaut ist. Zur Planung und Realisierung der betreffenden Anschlüsse ist jeweils eine Abstimmung mit der Feuerwehr erforderlich, um die anzunehmende elektrische Leistung, mit der die entsprechenden Hallen in Krisen- und Notsituationen betrieben werden sollen, zu klären.
Bei dieser Abstimmung mit der Feuerwehr, ist eine Klärung der Vorgaben zum Weiterbetrieb der Beleuchtung, der Heizung sowie der Warmwasserversorgung erforderlich. Zusätzliche Erfordernisse in einer Notfallsituation, wie z.B. die Versorgung der Bevölkerung mit Speisen, gegebenenfalls deren Zubereitung, müssen im Vorfeld hinsichtlich ihrer elektrisch erforderlichen Leistung geklärt werden.
Um alle Gesichtspunkte für den Einbau von Anschlüssen für Notstromaggregate zu berücksichtigen, wird die Verwaltung eine zwischen Immobilienwirtschaft und Feuerwehr abgestimmte Vorlage erstellen.“
Zur Empfehlung der Bezirksvertretung Lütgendortmund:
„Die Turnhallen werden jährlich im Rahmen der Verkehrssicherung überprüft. Bei diesen Inspektionen werden alle sicherheitsrelevanten Bauteile in Augenschein genommen.
In dem vorliegenden Fall wurde einem aufgedeckten Mangel der Deckenkonstruktionen (Holzwolle-Leichtbauplatten (HWL-Platten) nachgegangen. Dies ist der übliche Weg, der auch schon bei anderen Bauteilen angewendet wurde. Hinzugezogen wurde ein Sachverständiger, der die Begutachtung der abgehängten Deckenkonstruktion und die Überprüfung der Ballwurfsicherheit der Turnhalle der Dellwigschule vorgenommen hat.
Ziel war die Sicherstellung der weiteren dauerhaften Nutzung der Turnhalle hinsichtlich der Tragfähigkeit. Weiterhin sollte die Ballwurfsicherheit durch ein vereinfachtes Prüfverfahren in Abhängigkeit der erzielten Ergebnisse bestätigt oder ausgeschlossen werden.
Die Ergebnisse zeigten auf: Zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit und des Ballsportbetriebes war die Demontage der Deckenplatten erforderlich.
Die Prüfung der Erneuerung der Decke inkl. der Infrastruktur findet derzeit statt.“
Weiter teilt Herr StR Rybicki mit, das bis zur nächsten Sitzung eine Stellungnahme der Verwaltung zum o. a. Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion B‘90/Die Grünen vorgelegt wird.
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün vertagt die Befassung mit der gesamten Angelegenheit in seine nächste Sitzung.
Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bittet darum, die Vorlage in die nächste Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften zu verschieben.
Herr Mader (CDU-Fraktion) teilt mit, dass es sich die Bezirksvertretung Aplerbeck gewünscht habe, dass die Sporthallen in der dargestellten Form ausgestattet werden sollen. Mit einem Verschieben der Vorlage würde seiner Auffassung nach nur der Neubau von Sporthallen verzögert.
Frau Reuter weist drauf hin, dass es sich lediglich um eine Kenntnisnahme handele.
Herr Düdder (SPD-Fraktion) führt aus, dass für seine Fraktion das Thema heute mit einer Kenntnisnahme abgeschlossen wäre.
Herr Taranczewski (SPD-Fraktion) weist darauf hin, dass die Befassung mit der Vorlage nicht verschoben werden solle, da die Vereine auf eine Umsetzung angewiesen seien.
Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) macht den Vorschlag, dass die Angelegenheit noch einmal in den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften kommen solle, wenn es Anregungen und Wünsche von anderen Gremien gäbe.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den 2. Sachstandsbericht zu dem Sporthallenprogramm und dem Sanierungsfahrplan Turn-/Gymnastikhallen zur Kenntnis.
Monegel Grohmann Helfer
Vorsitzender Ratsmitglied stellv. Schriftführerin
© Stadt Dortmund
•
© Dortmunder Systemhaus