über die 18. Sitzung des Schulausschusses
am 25.01.2017
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund
Sitzungsdauer: 15:00 - 18:20 Uhr
Anwesend:
1. Stimmberechtigte Mitglieder:
Rm Saziye Altundal-Köse (B’90/Die Grünen)
Rm Volkan Baran (SPD)
Rm Rüdiger Schmidt (SPD) i. V. f. Rm Heike Gottwald (SPD)
Rm Jasmin Jäkel (SPD)
Rm Roland Spieß (SPD)
Rm Inge Albrecht-Winterhoff (SPD) i. V. f. Rm Alisa Löffler (SPD)
sB Fabian Erstfeld (SPD)
sB Neral Bayezit-Winner (SPD) i. V. f. sB Monika Rößler (SPD)
Rm F.-W. Weber (CDU) i. V. f. Rm Christian Barrenbrügge (CDU)
Rm André Buchloh (CDU)
Rm Ute Mais (CDU)
Rm Otto Rüding (CDU)
Rm Erwin Bartsch (CDU) i. V. f. Rm Dr. Eva Goll (CDU)
Rm Regine Stephan (CDU)
Rm Ulrich Langhorst (B’90/Die Grünen) i. V. f.Rm Monika Landgraf (B’90/Die Grünen)
Rm Claudia Plieth (B’90/Die Grünen)
Rm Heinz Dingerdissen (FDP/Bürgerliste)
Rm Nursen Konak (Die Linke & Piraten)
sB Detlef Strack (Die Linke & Piraten)
Rm Andreas Urbanek (AfD)
2. Beratende Mitglieder:
Ina Annette Bierbrodt (Vertreterin der ev. Kirche)
Tobias Ebert (Vertreter der kath. Kirche)
Ute Cüceoglu (Integrationsrat)
Tugay Iscan (Bezirksschülervertretung)
Caner Gökdemir (Bezirksschülervertretung)
Anke Starr (Stadtelternschaft)
3. Verwaltung
Stadträtin Daniela Schneckenburger (Dezernentin)
Martina Raddatz-Nowack (FB 40 AL)
Volker Werner (FB 40)
Birgit Klein (FB 40)
Martin Depenbrock (FB 40)
Christine Wollny-Riemann (FB 40)
Daniel Kolb (FB 51)
Ahmet Mustafa Gönen (FB 65)
4. Schulaufsicht
Peter Rieger
5. Gäste
Irmgard Möckel (Sprecherin der Grundschulen)
Carsten Schlagowski i. V. f. Holger Nolte (Sprecher der Hauptschulen)
Christel Stegemann (Sprecherin der Realschulen)
Klaus Zielonka (Sprecher der Gesamtschulen)
Rolf Janßen (Sprecher der Berufskollegs)
Dieter Röhrich (Sprecher der Weiterbildungskollegs)
Heike Raffalski (Sprecherin der Förderschulen)
Abwesend:
Rm Gabriele Schnittker (SPD)
Markus Drolshagen (Behindertenpolitisches Netzwerk)
Werner Volmer (Stadtelternschaft)
Dirk Engelsking (Bundesagentur für Arbeit)
Roger Kiel (4/Dez-Büro)
Ralf Dallmann (FB 40)
Uta Doyscher-Lutz
Anja Kästner
Bernhard Nolte
Dr. Detlef von Elsenau (Sprecher der Gymnasien)
Veröffentlichte Tagesordnung:
Tagesordnung (öffentlich)
für die 18. Sitzung des Schulausschusses,
am 25.01.2017, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund
1. Regularien
1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 16. Sitzung des Schulausschusses am 14.09.2016
(wurde bereits für die Sitzung am 16.11.2016 versandt)
1.5 Genehmigung der Niederschrift über die 17. Sitzung des Schulausschusses am 16.11.2016
(wird nachversandt)
2. Dezernatsübergreifende Angelegenheiten
2.1 Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Dortmund - 2. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06497-16)
3. Angelegenheiten der Schulverwaltung
3.1 Das Regionale Bildungsbüro im Fachbereich Schule - Aufgaben und Handlungsschwerpunkte
Kenntnisnahme/mündlicher Bericht
(Drucksache Nr.: 06609-17)
3.2 Auffangklassen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 05555-16-E2)
3.3 Förderung innovativer Schulprojekte aus dem Dortmunder Schulentwicklungsfonds (SEF) für das Schuljahr 2016/17
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 06222-16-E1)
4. Angelegenheiten der Immobilienwirtschaft
4.1 Bericht der städtischen Immobilienwirtschaft zu Schulbaumaßnahmen für das 4. Quartal 2016
Kenntnisnahme
(wird nachversandt)
5. Angelegenheiten anderer Fachbereiche
5.1 Projekt „Nordwärts“: 2. Sachstandsbericht zum Dialog- und Beteiligungsverfahren, zu den Projektständen und zu neu entwickelten Projekten
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06136-16)
6. Anträge / Anfragen
6.1 Schulgärten
Anfrage zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 06435-16)
6.2 Beschulungsvereinbarung mit der Stadt Schwerte
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 06571-16)
6.3 Inklusion
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 06613-17)
6.4 Schulsozialarbeit
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 06657-17)
1. Regularien
Die Sitzung wurde von der Vorsitzenden - Frau Altundal-Koese - eröffnet und geleitet.
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Schulausschusses fristgemäß eingeladen wurde und der Schulausschuss beschlussfähig ist.
zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Frau Jäkel benannt.
zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
Die Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.
zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung
Die Tagesordnung wurde im Wege der Dringlichkeit erweitert um folgende
Tagesordnungspunkte:
TOP 2.2 Aufbau eines städtischen Zentrums der Medienkompetenz in Dortmund
ZM.i-DO
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04777-16)
TOP 3.4 Grundsatzbeschluss zum Förderprogramm „Gute Schule 2020 in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06280-16)
Der Schulausschuss folgte dem Vorschlag der Vorsitzenden, den
TOP 3.4 vorzuziehen und nach TOP 1.5 zu behandeln
Mit diesen Erweiterungen wurde die Tagesordnung einstimmig festgestellt.
zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 16. Sitzung des Schulausschusses am 14.09.2016
hierzu: Antrag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 06846-17)
Es lag folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion AfD vor:
„… die Niederschrift (öffentlich) der 16. Sitzung des Schulausschusses vom 14.09.2016 wie folgt zu ergänzen:
TOP 3.1: Übergangsmonitoring 2015 der Stadt Dortmund wird wie folgt ergänzt:
Vor dem letzten Satz „Der Schulausschuss nahm den mündlichen Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.“ Wird folgendes eingefügt:
„Die Ausschussmitglieder erhielten Gelegenheit, zur umfangreichen Stellungnahme. Herr Andreas Urbanek nahm ebenfalls Stellung. Nach ca. 3 Minuten wurde er von der Ausschussvorsitzenden unterbrochen. Sie forderte Herrn Urbanek auf, unverzüglich zum Ende zu kommen, man wisse was er sagen wolle. Auf den Hinweis von Herrn Urbanek, es gäbe keine Redezeitbegrenzung, entgegnete die Vorsitzende, das stimme, gleichwohl solle Herr Urbanek zum Ende kommen, er könne noch einen Satz sagen.“
Begründung:
Der Ablauf, wie er sich abgespielt hat, gibt wesentliche Inhalte wieder, die in die Niederschrift gehören, weil dieser die offenkundig rechtswidrige Vorgehensweise dokumentiert und nur so Möglichkeiten eröffnet werden, rechtliche Schritte und Konsequenzen einzuleiten. Die Ungleichbehandlung verschiedener Ausschussmitglieder verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz.“
Der Schulausschuss lehnte den o. g. Antrag der Fraktion AfD mehrheitlich (18 Nein, 1 Ja - AfD, 1 Enthaltung FDP/Bürgerliste) ab.
Die Niederschrift über die 16. Sitzung des Schulausschusses am 14.09.2016 wurde mehrheitlich (18 Ja, 1 Nein – AfD, 1 Enthaltung – FDP/Bürgerliste) genehmigt.
zu TOP 1.5
Genehmigung der Niederschrift über die 17. Sitzung des Schulausschusses am 16.11.2016
Die Niederschrift über die 17. Sitzung des Schulausschusses am 16.11.2016 wurde einstimmig genehmigt.
zu TOP 3.4
Grundsatzbeschluss zum Förderprogramm „Gute Schule 2020“ in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06584-16)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 06584-16-E3)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 06584-16-E4)
Es lag folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion B‘90/Die Grünen (Drucksache Nr. 06584-16-E3) vor:
„… die Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. Punkt um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:
Zusätzlich zu den in der Vorlage erwähnten Informationen und Kenntnisnahmen des Rates wird der Schulausschuss halbjährlich über den Stand der Umsetzung des Förderprogramms informiert.
Begründung:
Laut Vorlage ist dem Rat für die Jahre 2018 bis 2020 jährlich eine überarbeitete, weiter entwickelte Vorlage zur Konkretisierung weiterer Maßnahmen vorzulegen.
Außerdem sollen dem Rat Änderungen der Projektliste zur Kenntnis gegeben werden. Um eine möglichst enge Anbindung des Schulausschusses als Fachausschuss zu gewährleisten, sollte darüber hinaus halbjährlich im Ausschuss über den Stand der Umsetzung des Förderprogramms informiert werden.“
Es lag folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion (Drucksache Nr. 06584-16-E4) vor:
1. „… Der Rat begrüßt das Förderprogramm „Gute Schule 2020“ mit einem Fördervolumen von 94 Mio. € für Dortmund. Damit wird die schulische Infrastruktur nachhaltig verbessert, modernisiert oder erneuert und die digitale Ausstattung flächendeckend den aktuellen Standards angepasst.
2. Der Rat stellt fest, dass im Jahr 2017 ausschließlich Maßnahmen aus dem laufenden Investitionsprogramm für Schulbau umgesetzt werden, weil sie bereits planungstechnisch vorbereitet und deshalb schnell umsetzungsreif sind und dass darüber hinaus aus dem konsumtiven Ansatz zunächst kurzfristig realisierbare Dinge (z.B. WLAN, Schulausstattung, Mobiliar usw.) erledigt werden sollen.
3. In Umsetzung des Ratsbeschlusses zum HH 2017 erwartet der Rat jedoch, dass sowohl die Mittel aus dem Programm „Gute Schule“ als auch aus anderen (tlw. schon angekündigten) Förderprogrammen zusätzlich zu bereits geplanten Investitionen im Schulbereich verwendet werden sollen und nicht ausschließlich die „Gesamtstädtische Bedarfs- und Maßnahmeliste für Hochbaumaßnahmen“ abgearbeitet wird.
4. Der Rat erwartet, dass für die neuen, zusätzlichen Maßnahmepakete der Jahre 2018 – 2020 kontinuierlich Konkretisierungen erfolgen und dem Rat vorgelegt werden.
5. Zusätzliche Investitionen mit einem Volumen von weit über 100 Mio. € können nicht ohne zusätzliche Personalkapazitäten umgesetzt werden. Der Rat fordert eine regelmäßige Überprüfung und die Anpassung von Personalmehrbedarfen sowie ein Konzept, wie darüber hinaus durch externe Auftragsvergaben das Gesamtpaket abgearbeitet werden kann.“
Frau Schneckenburger führte kurz in die Vorlage ein und dankte dem Ausschuss, die Vorlage aufgrund der besonderen Bedeutung vorzuziehen. Dortmund erhalte mit 94,5 Mio Euro einen hohen Anteil aus dem Förderprogramm des Landes. Es gebe ihrer Meinung nach zwei Herausforderungen, die in Großstädten zu bewältigen seien – Sanierung und Modernisierung der schulischen Infrastruktur sowie das Wachstum an Bildungsangeboten, das dem Bevölkerungswachstum nachfolge. Wichtig sei ebenfalls auch die Anpassung der Schulen an das digitale Zeitalter.
Frau Plieth und Herr Spieß erläuterten kurz die Anträge ihrer Fraktionen.
Frau Plieth fragte nach, ob bereits durchfinanzierte Maßnahmen durch „Gute Schule 2020“ finanziert und die ursprünglichen Haushaltsansätze gesperrt werden. Außerdem stelle sich die Frage nach dem Personal, um die Maßnahmen zu bearbeiten.
Frau Konak begrüßte das Programm, vermisste jedoch im Maßnahmenkatalog Planungen für die Inklusion, die nicht so detailliert geschildert wurden.
Herr Dingerdissen signalisierte Zustimmung zu der Vorlage sowie den Anträgen. Er bat um Erläuterung folgender Fragen:
- Grundsatz, das Ganztagsangebot in Primar- und Sekundarstufe spürbar zu verbessern –
qualitativ oder quantitativ oder beides?
- Könnte die halbjährliche Berichterstattung eine Überlastung der Verwaltung bedeuten?
- Es dürften keine Gelder vermischt werden (städtisch und Fördermittel). Gebe es
eine Reserve geben, wenn die Projekte entgegen der Planung teurer werden?
Herr Rüding stimmte der Vorlage zu, sah den Zeitrahmen der Berichterstattung als nicht so wichtig an, wünschte jedoch zu wissen, aus welchem Topf das Geld für die einzelnen Punkte komme. Es sei eine große Herausforderung, diese unterschiedlichen Töpfe zusammen zu bringen.
Zum Punkt 5 des Antrages der SPD-Fraktion führte er aus, dass hier dem Rat eine Personalanpassung empfohlen bzw. im Schulausschuss beschlossen werde. Dieses solle dem zuständigen Ausschuss für Personal und Organisation zur Beratung, und dann dem Rat zum Beschluss überlassen werden. Er ziehe vor, den Antrag als eingebracht anzusehen und die Möglichkeit zu haben, sich damit nochmals zu befassen.
Herr Urbanek erklärte seine Zustimmung zu der Vorlage. Beim Antrag der SPD-Fraktion werde er bis auf den Punkt 5 seine Zustimmung erklären.
Frau Raddatz-Nowack antwortete auf die gestellten Fragen:
- Sperrung der Haushaltsansätze:
Finanzierungen, die bereits in den Haushalt eingestellt worden sind (BeMa-Liste), werden
jetzt über „Gute Schule 2020“ finanziert.
Dabei handele es sich um durchgeplante Maßnahmen, die in diesem Jahr umgesetzt werden
können. (s. Anlage 3)
- Inklusion:
Die Vorlage benenne im ersten Jahr nur die Maßnahmen, die umgesetzt werden. Die Ver-
waltung beschäftige sich aber bereits mit der Konkretisierung der Jahre 2018 ff., die dann
auch die Bereiche Barrierefreiheit und Inklusion umfassen.
- Finanzen:
Es werde deutlich unterschieden, was über die BeMa-Liste (die reguläre Finanzliste der
Stadt Dortmund) erfolgt, und was über die Mittel aus „Gute Schule 2020“ erfolgt und abge-
rechnet wird. Dabei werden äußerst transparent die verschiedenen Fördermittelansätze
dargestellt.
Projekte, die teurer wurden als geplant, können durch die freigewordenen Mittel im Haushalt
re-finanziert werden.
- Ganztag:
Die Quantität werde optimiert. Die Rahmenbedingungen für die Qualität der Ganztags-
Betreuung sollen in einer Verordnung durch das Land festgelegt werden. Da gebe es leider
noch kein abschließendes Ergebnis. Dieses sei also nicht Inhalt der Förderbedingungen
„Gute Schule 2020“.
- Personal:
Die zusätzlichen Personalkapazitäten zur Umsetzung des Förderprogramms wurden die
Vorlage aufgenommen. Darüber hinaus notwendige Personalbedarfe werden dem
Schulausschuss vorgelegt und dann in den Ausschuss für Personal und Organisation gehen.
Frau Schneckenburger erklärte, dass es für alle Kommunen ein Problem sei, die Fördermenge umzusetzen. Hilfreich wäre es sicherlich, wenn der Förderzeitraum verlängert werden könnte, insbesondere der Zeitraum, in dem Maßnahmen abgewickelt werden müssen. Es bestehe ansonsten das Risiko bei zwei Fördertöpfen (Kommunalinvestitionsfördergesetz und „Gute Schule 2020“), nicht alle Fördermittel abgreifen zu können. Keine Kommune hätte die Mittel für 2017 nehmen können, wenn nicht auf bereits vorhandene Planungen zurückgegriffen und die Mittel ersetzend eingesetzt werden könnten. Zukünftig werde das anders sein. Somit müsse die Personalbedarfsbemessung bei der Planung angepasst werden.
Frau Raddatz-Nowack erklärte, dass bereits zwischen den beteiligten Fachbereichen die Synchronisierung der BeMa-Liste und der Maßnahmenliste „Gute Schule 202“ vereinbart worden sei. Im Herbst 2017 werde eine Berichterstattung des abgearbeiteten Maßnahmen-paketes vorgelegt und dann auch der nächste Schritt vorgeschlagen werden.
Der Schulausschuss stimmte dem Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen
mehrheitlich (Nein - FDP/Bürgerliste, AfD) zu:
Zusätzlich zu den in der Vorlage erwähnten Informationen und Kenntnisnahmen des Rates wird der Schulausschuss halbjährlich über den Stand der Umsetzung des Förderprogramms informiert.
Der Schulausschuss stimmte dem Antrag der SPD-Fraktion, Punkt 1-4, einstimmig zu:
1. „… Der Rat begrüßt das Förderprogramm „Gute Schule 2020“ mit einem Fördervolumen von 94 Mio. € für Dortmund. Damit wird die schulische Infrastruktur nachhaltig verbessert, modernisiert oder erneuert und die digitale Ausstattung flächendeckend den aktuellen Standards angepasst.
2. Der Rat stellt fest, dass im Jahr 2017 ausschließlich Maßnahmen aus dem laufenden Investitionsprogramm für Schulbau umgesetzt werden, weil sie bereits planungstechnisch vorbereitet und deshalb schnell umsetzungsreif sind und dass darüber hinaus aus dem konsumtiven Ansatz zunächst kurzfristig realisierbare Dinge (z.B. WLAN, Schulausstattung, Mobiliar usw.) erledigt werden sollen.
3. In Umsetzung des Ratsbeschlusses zum HH 2017 erwartet der Rat jedoch, dass sowohl die Mittel aus dem Programm „Gute Schule“ als auch aus anderen (tlw. schon angekündigten) Förderprogrammen zusätzlich zu bereits geplanten Investitionen im Schulbereich verwendet werden sollen und nicht ausschließlich die „Gesamtstädtische Bedarfs- und Maßnahmeliste für Hochbaumaßnahmen“ abgearbeitet wird.
4. Der Rat erwartet, dass für die neuen, zusätzlichen Maßnahmepakete der Jahre 2018 – 2020 kontinuierlich Konkretisierungen erfolgen und dem Rat vorgelegt werden.
Der Schulausschuss stimmte dem vorliegenden Antrag der SPD-Fraktion, Punkt 5,
mehrheitlich zu. (Ja – SPD, B‘90/Die Grünen, Die LINKE & PIRATEN, Nein – CDU, Enthaltung – FDP/Bürgerliste, AfD):
5. Zusätzliche Investitionen mit einem Volumen von weit über 100 Mio. € können nicht ohne zusätzliche Personalkapazitäten umgesetzt werden. Der Rat fordert eine regelmäßige Überprüfung und die Anpassung von Personalmehrbedarfen sowie ein Konzept, wie darüber hinaus durch externe Auftragsvergaben das Gesamtpaket abgearbeitet werden kann.“
Der Schulausschuss empfahl dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig unter Einbeziehung der o. g. Anträge, folgenden Beschluss zu fassen:
1) Der Rat der Stadt Dortmund beschließt
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Stadtbezirk | Schulform | Schule | Anzahl Auffangklasse |
Innenstadt Nord | GS | Albrecht-Brinkmann-GS |
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GS | Diesterweg-GS |
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GS | GS Kleine-Kiel-Str. |
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GS | Libellen-GS |
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GS | Nordmarkt-GS |
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GS | Oesterholz-GS |
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RS | Gertrud-Bäumer-RS |
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GeS | Anne-Frank-GeS |
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Gym | Helmholtz-Gym |
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HS | HS am Hafen |
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Innenstadt West | GS | Fine-Frau-GS |
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GS | Funke-GS |
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GS | Kreuz-GS |
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RS | Wilhelm-Röntgen-RS |
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GeS | Martin-Luther-King-GeS |
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Gym | Käthe-Kollwitz-Gym |
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Gym | Leibniz Gym |
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Gym | Reinoldus- und Schiller-Gym |
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Gym | Stadtgym |
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BK | Fritz-Henßler-BK |
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BK | Karl Schiller-BK |
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BK | Konrad-Klepping-BK |
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BK | Leopold-Hoesch-BK |
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BK | Robert-Schuman-BK |
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BK | Robert-Bosch-BK |
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PS | Mallinckrodt-Gym |
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Innenstadt Ost | GS | Berswordt-Europa-GS |
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GS | Landgrafen-GS |
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RS | Ricarda-Huch-RS |
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GeS | GeS Gartenstadt |
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Gym | Max-Planck-Gym |
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Aplerbeck | GS | Berghofer-GS |
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GS | Emschertal-GS |
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GS | Friedrich-Ebert-GS |
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RS | Albrecht-Dürer-RS |
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Gym | Gym an der Schweizer Allee |
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HS | Emscherschule Aplerbeck |
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Brackel | GS | Bach-GS |
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GS | Fichte-GS |
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GS | Reichshof-GS |
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GS | Steinbrink-GS |
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RS | Max-Born-RS |
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GeS | Europaschule |
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GeS | Geschwister-Scholl-GeS |
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Gym | Immanuel-Kant-Gym |
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Eving | GS | Brechtener-GS |
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GS | Graf-Konrad-GS |
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GS | Herder-GS |
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GS | Ketteler-GS |
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RS | Theodor-Heuss-RS |
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Gym | Heisenberg-Gym |
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HS | HS Am Externberg |
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Hörde | GS | Brücherhof-GS |
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GS | Eintracht-GS |
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GS | Stift-GS |
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RS | Johann-Gutenberg-RS |
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Gym | Goethe-Gym |
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Gym | Phoenix-Gym |
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HS | Konrad-von-der-Mark-Schule |
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BK | Gisbert-von-Romberg-BK |
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BK | Paul-Ehrlich-BK |
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Hombruch | GS | Harkort-GS |
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GS | Schubert-GS |
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RS | Robert-Koch-RS |
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GeS | GeS Brünninghausen |
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Gym | Helene-Lange-Gym |
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BK | WIHOGA |
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PS | Rudolf-Steiner-Schule |
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Huckarde | GS | Gilden-GS |
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GS | Jungferntal-GS |
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GS | Widey-GS |
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RS | Droste-Hülshoff-RS |
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GeS | Gustav-Heinemann-GeS |
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Gym | Bert-Brecht-Gym |
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Lütgendortmund | GS | Freiligrath-GS |
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GS | Friedens-GS |
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GS | Holte-GS |
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GeS | Heinrich-Böll-GeS |
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HS | HS Kley |
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BK | CJD |
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Mengede | GS | Schopenhauer-GS |
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GS | Westhausen-GS |
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RS | Albert-Schweitzer-RS |
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RS | Nikolaus-Kopernikus-RS |
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Gym | Heinrich-Heine-Gym |
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HS | Jeanette-Wolff-Schule am Mengeder Markt |
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Sek | Reinoldi-Sekundarschule |
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Scharnhorst | GS | Brukterer-GS |
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GS | Buschei-GS |
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GS | Dietrich-Bonhoeffer-GS |
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GS | Kautsky-GS |
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GS | Siegfried-Drupp-GS |
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GeS | GeS Scharnhorst |
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HS | HS Husen |
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HS | HS Scharnhorst |
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„… die CDU-Fraktion stellt zum genannten Tagesordnungspunkt folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:
Der Schulausschuss beauftragt die Verwaltung der Stadt Dortmund, umgehend Gespräche mit der Verwaltung der Stadt Schwerte aufzunehmen, um eine Beschulungsvereinbarung der beiden Städte bezüglich der Gymnasien der Stadt Schwerte einzugehen.
Begründung
Für Schüler und Schülerinnen der südlichen Dortmunder Stadtteile Holzen, Höchsten, Sommerberg sind vor allem die Gymnasien in Schwerte eine beliebte Alternative zum Besuch einer Dortmunder Schule. Jedes Jahr pendeln ca. 40 Dortmunder Schüler und Schülerinnen pro Jahrgang nach Schwerte, um dort ein Gymnasium zu besuchen.
Den Verhandlungen mit der Stadt Schwerte zur Erreichung einer Beschulungsvereinbarung hat die strikte Haltung der Dortmunder Verwaltung, zwingend eine Vereinbarung auch für die Gesamtschulen zu treffen, nicht gedient. Da jedoch seitens der Dortmunder das Interesse an Schulplätzen am Gymnasium zentral ist, soll eine Vereinbarung für diese Schulform mit der Stadt Schwerte getroffen werden.
Hintergrund einer Beschulungsvereinbarung mit der Stadt Schwerte ist eine neue Sachlage im Regierungsbezirk Arnsberg. Denn nun ist es auch Stärkungspaktkommunen mit defizitären Haushalten erlaubt, mit Nachbarstädten eine solche Beschulungsvereinbarung einzugehen. Ziel dieser Vereinbarung muss sein, dass die Stadt Schwerte ihre bisherige Zügigkeit an den Gymnasien beibehalten kann, so dass Dortmunder Schüler und Schülerinnen auch weiterhin die Möglichkeit haben, die Schwerte Gymnasien zu besuchen.“
Herr Rüding erläuterte den Antrag seiner Fraktion.
Frau Plieth stellte die Frage nach den Auswirkungen auf die Dortmunder Gymnasien. Außerdem sollten die Gesamtschulen einbezogen werden.
Herr Dingerdissen erklärte, dass der Elternwille ausgelegt werden könne, wie er gerade gebraucht werde. Seiner Meinung nach sollte in Dortmund zur Schule gehen, wer auch dort wohne. Bezüglich des Goethe-Gymnasiums sei es sicherlich möglich, die ÖPNV-Anbindung zu verbessern.
Frau Schneckenburger erklärte, dass sie dem Interesse der Dortmunder Schülerinnen und Schüler, Eltern und den Dortmunder Schulen verpflichtet sei.
Die Debatte in Schwerte sei mit aller Härte geführt worden, als es um die Gründung einer zweiten Gesamtschule mit Oberstufe ging und diese die Zügigkeit der beiden Gymnasien in Frage stellte. Um die Zügigkeit abzusichern, habe die Bezirksregierung der Stadt Schwerte den Abschluss einer Beschulungsvereinbarung mit einer Nachbargemeinde nahegelegt, um die planerische Grundlage für die Absicherung der Dreizügigkeit an den Gymnasien zu haben. Die Stadt Iserlohn sei dazu bereit gewesen, danach habe die Stadt Schwerte kein weiteres Interesse an einer Vereinbarung mit der Stadt Dortmund gezeigt.
Die Stadt Schwerte habe auch ausdrücklich erklärt, dass keine Dortmunder Schülerinnen und Schüler an der Gesamtschule aufgenommen werden
Frau Staar führte aus, dass Dortmunder Eltern im Bezirk Holzen an der Errichtung einer weiteren Gesamtschule interessiert seien. Das solle in der weiteren Planung berücksichtigt werden.
Herr Rüding erklärte, dass Dortmunder Schülerinnen und Schüler auch weiterhin in Schwerte zur Schule gehen würden. Es habe keine Auswirkungen auf die Schülerzahlen des Goethe-Gymnasiums, da die allgemeine Entwicklung der Schülerzahlen nach oben gehe.
Herr Strack sah den Antrag der CDU-Fraktion als unspektakulär an. Es werde lediglich gebeten, Gespräche aufzunehmen und möglicherweise eine Vereinbarung zu treffen. Das Ergebnis sei offen.
Das Goethe-Gymnasium stehe in erster Linie in Konkurrenz zu den Dortmunder Gymnasien.
Herr Urbanek sah sich zuerst den Schülerinnen und Schülern verpflichtet, die Freiheit der Schulwahl zu nutzen.
Der Schulausschuss lehnte den Antrag der CDU-Fraktion mehrheitlich (Nein – SPD, B‘90/Die Grünen, FDP/Bürgerliste) ab:
Der Schulausschuss beauftragt die Verwaltung der Stadt Dortmund, umgehend Gespräche mit der Verwaltung der Stadt Schwerte aufzunehmen, um eine Beschulungsvereinbarung der beiden Städte bezüglich der Gymnasien der Stadt Schwerte einzugehen.
zu TOP 6.3
Inklusion
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 06613-17)
Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 06613-17-E1)
Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 06613-17-E2)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 06613-17-E6)
Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor (Drucksache Nr.: 06613-17-E1):
„… auch im kommenden Schuljahr 2017/2018 werden Schüler und Schülerinnen mit Förderbedarf in die Sekundarstufe I wechseln.
Die CDU-Fraktion erbittet deshalb von der Verwaltung einen Sachstandsbericht zu den Schülern und Schülerinnen mit Förderbedarf, die im Schuljahr 2017/2018 in die Sekundarstufe I wechseln.
Wie viele Schüler und Schülerinnen mit welchem Förderbedarf wechseln in welche Schule?
Die Verwaltung wird weiterhin gebeten, dem Ausschuss mitzuteilen, welche technischen und räumlichen Voraussetzungen für gewisse Beeinträchtigungen, wie beispielsweise bei den Förderschwerpunkten Hören und Kommunikation, an den einzelnen Schulen vorhanden sein müssen und ob dies bei den oben genannten Schulen der Fall ist.
Wie beurteilt die Verwaltung die Option, bei diesen speziellen Förderbedarfen die Schüler und Schülerinnen speziell an ausgewählten Schulen aller Schulformen im Stadtgebiet inklusiv zu unterrichten?“
Die Beantwortung durch die Verwaltung erfolgt schriftlich zur nächsten Sitzung.
Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor (Drucksache Nr.: 06613-17-E2):
„… in der Sitzung des Schulausschusses am 27. Januar 2016 haben Frau Dr. Schwarz und Herr Prof. i.R. Dr. Klemm vom Wuppertaler Institut für bildungsökonomische Forschung in Ihrem Vortrag „Gesetz zur Förderung kommunaler Aufwendungen für die schulische Inklusion“ angekündigt, dass am 01.08.2016 ein weiterer Bericht zur Evaluierung vorgelegt werden sollte.
Die CDU-Fraktion erbittet daher von der Verwaltung eine Stellungnahme, warum dieser Bericht bisher nicht vorgestellt worden ist und wann beabsichtigt ist, diesen Bericht den Mitgliedern im Schulausschuss vorzulegen.“
Die Beantwortung der Verwaltung erfolgt schriftlich zur nächsten Sitzung.
Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN vor (Drucksache Nr.: 06613-17-E6):
„… die Fraktion DIE LINKE & PIRATEN bittet die Verwaltung um eine Aufstellung aller Schulen in Dortmund, in denen Inklusionsklassen gebildet wurden. Des Weiteren bitten wir um Beantwortung nachfolgender Fragen:
Momentan ist die Finanzierung von 81 Stellen der Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabegesetzes in Dortmund nur bis zum Ende des Schuljahres 2017/18 gesichert. Die Finanzierung in der ersten Jahreshälfte 2018 sollte dabei bisher mit einem Betrag von 2,6 Millionen Euro alleine durch die Stadt erfolgen.
Die Landesregierung hat inzwischen angekündigt, dass auch über 2017 hinaus Gelder zur Finanzierung der Schulsozialarbeit zur Verfügung gestellt werden. Bei Beibehaltung des bisherigen Landeszuschusses können die 81 Stellen mit einer Kofinanzierung durch die Stadt damit für das gesamte Jahr 2018 gesichert werden.
Statt der bisher eingeplanten 2,6 Millionen Euro für die alleinige Finanzierung für das erste Halbjahr 2018 muss die Stadt dann nur 1,8 Millionen Euro für die Kofinanzierung des gesamten Jahres bereitstellen.
Die verbleibenden Mittel von 800.000 Euro sollten in das Jahr 2019 übertragen werden und als Grundlage zur Finanzierung der Stellen bis zum Ende des Schuljahres 2018/19 dienen, sofern es bis dahin keine weitergehende Finanzierung anderer Ebenen gibt.“
Es lag folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion vor (Drucksache Nr.: 06657-17-E2):
„… die SPD-Fraktion stellt folgenden Antrag zur Abstimmung:
Schulsozialarbeit / Entfristung von Verträgen
Der Schulausschuss begrüßt die Initiative der Landesregierung, die Schulsozialarbeit auch im Jahr 2018 weiter mit zu finanzieren. Der Bund hatte ab 2011 im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes die Ausweitung von Schulsozialarbeit ermöglicht, aber bislang noch keine verlässliche Zusage für eine dauerhafte Regelung getroffen.
In Dortmund sind durch den vorsorgenden Ratsbeschluss vom 25.06.2015 (Drucksachen-Nr. 0122-15) die 81 Schulsozialarbeiterstellen bereits bis Mitte 2018 über kommunale Mittel abgesichert worden. Die angekündigten Landesmittel führen hier zur Kompensation.
Der Schulausschuss stellt dazu folgendes fest:
Frau Plieth begründete den Antrag ihrer Fraktion. In erster Linie sei der Bund im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes für die dauerhafte und ausreichende Finanzierung der Schulsozialarbeit zuständig. Der Antrag beinhalte einen Vorschlag zum Umgang mit den vorhandenen und eingeplanten Geldern. Überschüssige Gelder sollten in das Haushaltsjahr 2019 übertragen werden.
Den Antrag der SPD-Fraktion sehe man als Appell und würde diesem auch zustimmen.
Herr Spieß begründete den Antrag seiner Fraktion, dankte für die finanzielle Ausstattung des Landes. Man müsse sich jedoch Gedanken über die Weiterbeschäftigung der Schulsozialarbeiterinnen und –arbeiter in festen Arbeitsverhältnissen machen.
Frau Raddatz-Nowack antwortete, dass sie noch eine Bestätigung der Träger über die Anzahl der befristeten Arbeitsverhältnisse und die Weiterbeschäftigung erwarte. Stand Ende 2016 waren noch 55 befristet. Eine weitere Befristung sei ausgeschlossen und einige Träger seien aus Gründen des Arbeitsrechtes nicht bereit, eine weitere Befristung zuzulassen. Das würde bedeuten, dass bis zum 31.07.2019 die Schulsozialarbeit finanziert sei und dann 55 Beschäftigte aus bewährten Arbeitsverhältnissen genommen würden und 55 neu eingestellt werden müssten.
Herr Rüding sah die Schulsozialarbeit als verfassungsmäßige Aufgabe des Landes an. Es sei vereinbart, dass es sich um eine Anschubfinanzierung handele und es keine Verlängerung gebe. Er sehe es als Problem an, wenn die Stadt Dortmund Aufgaben übernähme, die das Land mit dem Bund klären sollte.
Frau Stegemann sprach an, dass die Schulsozialarbeit ein besonderes Vertrauensverhältnis bedeute, das bei Wechsel des Personals verloren gehen würde. Sie halte diese Arbeit in der heutigen Zeit für unverzichtbar und appellierte an die Politik, sich für Lösungen und Kompromisse einzusetzen.
Frau Staar stimmte den Ausführungen von Frau Stegemann zu.
Herr Dingerdissen äußerte, er werde sich bei der Abstimmung über die beiden Anträge enthalten. Er halte diese Sozialarbeit für wichtig, es müsse jedoch erst einmal ausgehandelt werden, wer die Finanzierung übernimmt.
Herr Strack erklärte, dass seine Partei gefordert habe, die Schulsozialarbeit als verpflichtende Regelleistung im Sozialgesetzbuch zu verankern. Dem sei nicht von allen zugestimmt worden.
Herr Langhorst erklärte, dass die Finanzierung gesichert werden müsse, egal von welcher Seite. Um die Anträge der Fraktion B‘90/Die Grünen und der SPD-Fraktion im Hinblick auf finanzielle Absicherung und die Frage der Entfristung besser zu unterscheiden, bat er darum, folgende Ergänzung (fett) unter Punkt 1 des Antrages der Fraktion B‘90/Die Grünen einzufügen:
„… Damit können die entsprechenden 81 Stellen finanziell in der Kombination Landeszuschuss/städtische Kofinanzierung für den gesamte Jahr 2018 gesichert werden.“
Herr Rüding merkte zum Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen an, dass eine Verschiebung konsumtiver Mittel in ein übernächstes Jahr finanztechnisch nicht möglich sei, das müsse im Haushalt neu beantragt werden.
Frau Schneckenburger erklärte, dass das Land mit finanzierter Schulsozialarbeit durch die Verschiebung von Lehrerstellen zur Schulsozialarbeit an den Schulen in Dortmund vertreten sei (ca. 35 Stellen, die einen Teil des Gesamt-Pools ausmachen).
Wenn das BuT in Dortmund umgesetzt werden soll, müsse auch die entsprechende personelle Ausstattung folgen, die nicht zu Lasten der Kommune gehen könne.
Angesichts geänderter Voraussetzungen und Herausforderungen der Integration könne Schule nicht mehr auf dieses Instrument verzichten.
Der Schulausschuss stimmte dem geänderten Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 06657-17-E1) mehrheitlich (Ja – SPD, B‘90/Die Grünen, Nein – CDU, DIE LINKE & PIRATEN, AfD, Enthaltung – FDP/Bürgerliste) zu: