Niederschrift (öffentlich)
über die 14. Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch
am 30.08.2022
im Sitzungssaal, Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Hombruch, Domänenstr. 1, 44225 Dortmund
Sitzungsdauer: 15:30 - 20:09 Uhr
Anwesend waren 17 stimmberechtigte Mitglieder der Bezirksvertretung Hombruch
a) Stimmberechtigte Mitglieder:
CDU
Herr Berning, Bezirksbürgermeister
Herr Dumont
Herr Haake
Herr Podszuk
Herr Preuss
Frau Ziesmer
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Herr Dr. Brunsing
Frau Lohse
Frau Lotz
Herr Wagner
Frau Wilken
SPD
Herr Demtröder
Frau Kurth
Frau Schauer
Herr Schultebraucks, stellv. Bezirksbürgermeister Herr Twardon
FDP
DIE LINKE.
Herr Jüngling
An der Sitzung nahm nicht teil:
Herr Hotten (B90/Die Grünen)
Herr Isselhorst (FDP)
b) Mitglieder ohne Stimmrecht:
Mitglieder des Rates
-
c) Verwaltung
Herr Westphal Oberbürgermeister
Herr Wilde Stadtrat
Herr Rybicki Stadtrat
Herr Dahmen Stadtrat
Herr Willeke Schulverwaltungsamt
Herr Rohde Bürgerdienste
Herr Schröder Jugendamt
Frau Schramm Amt des Oberbürgermeisters
Herr Krauß Bezirksverwaltungsstelle Hombruch
Frau Meschede Bezirksverwaltungsstelle Hombruch
Frau Prokop Bezirksverwaltungsstelle Hombruch
Frau Feustel Bürgerdienste -Zentrale Dienste
Herr Marx Bürgerdienste – Zentrale Dienste
d) Seniorenbeirat
Herr Asbeck
Frau Beyna
Herr Wille
e) Integrationsrat
Frau Celebi
f) Gäste
Veröffentlichte Tagesordnung:
Tagesordnung (öffentlich)
für die 14. Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch,
am 30.08.2022, Beginn 15:30 Uhr,
im Harkortsaal, Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Hombruch, Domänenstr. 1, 44225 Dortmund
1. Regularien
1.1 Benennung eines BV-Mitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW
1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 13. Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch am 14.06.2022
2. Einwohnerfragestunde (maximal 30 Minuten - gegen 16:45 Uhr)
3. Berichterstattung und Angelegenheiten besonderer Bedeutung
3.1 Austausch Bezirksvertretung Hombruch mit Oberbürgermeister Thomas Westphal (ca. 60 min)
bis ca. 16:30 Uhr
4. Anregungen und Beschwerden aus der Bürgerschaft
(Eingaben gem. § 24 Gemeindeordnung NRW)
4.1 Anregungen und Beschwerden (Eingaben)
4.1.1 Brünninghausen: Nutzung der Wiese hinter dem Betriebsgelände Brünninghausen
Eingabe aus der Bürgerschaft
(Drucksache Nr.: 25016-22)
4.1.2 Kirchhörde: Schutz der Amphibienwanderung Kirchhörder Straße
Zur Kenntnisnahme: Überweisung aus Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aus der öffentlichen Sitzung vom 21.06.2022
(Drucksache Nr.: 24284-22)
4.1.3 Kruckel: Aufstellung eines Verkehrsspiegels Ausfahrt Boverfeld
Eingabe aus der Bürgerschaft
(Drucksache Nr.: 25197-22)
4.1.4 Schönau: Verkehrsbelastung in der Straße "Am Surck" I
Eingabe aus der Bürgerschaft
(Drucksache Nr.: 25242-22)
4.1.5 Schönau: Verkehrsbelastung in der Straße "Am Surck" II
Eingabe aus der Bürgerschaft
(Drucksache Nr.: 25243-22)
4.1.6 Persebeck: Rad-Fußweg zwischen Kruckelhöck, Hockeneicke und Hegemannsheide
Eingabe aus der Bürgerschaft
(Drucksache Nr.: 25113-22)
4.1.7 Lücklemberg: Fehlende Verkehrsschilder Waldhausweg/Ecke Forstbann
Eingabe aus der Bürgerschaft
(Drucksache Nr.: 25263-22)
4.1.8 Kruckel: Einrichtung einer Tempo 30 Zone an der Kruckeler Straße und Einrichtung eines Zebrastreifens an der Autobahnbrücke
Eingabe aus der Bürgerschaft
(Drucksache Nr.: 25285-22)
4.1.9 Lücklemberg: Radverkehrsanlagen an Zillestraße schaffen - Hagenerstraße bis Galoppstraße
Eingabe aus der Bürgerschaft
(Drucksache Nr.: 25438-22)
4.1.10 Barop: Parken auf dem Parkplatz vor der S-Bahn
Eingabe aus der Bürgerschaft
(Drucksache Nr.: 25458-22)
4.2 Eingaben wegen Förderung
4.3 Beratungs- und Beschlussvorlagen mit seniorenbeiratsrelevanten Themen
4.3.1 Absenken der Gehwege Karlsbaderstraße Einmündung Aussigring an beiden Seiten und Schraffierung der Einmündung Aussigring in die Egerstraße
Empfehlung: Seniorenbeirat aus der öffentlichen Sitzung vom 21.06.2022
(Drucksache Nr.: 25049-22)
5. Anträge der Fraktionen
5.1 Anträge CDU-Fraktion
5.1.1 Aufstellen weiterer Müllkörbe im Bereich des Skaterparks Hombruch
Antrag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 25420-22)
5.1.2 Stationäre Verkehrsüberwachung (Blitzer) und Verkehrszeichen 142 (Wildwechsel) auf der Stockumer Straße in Barop
Antrag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 25318-22)
5.1.3 Instandsetzung des Radwegs R10 im Rombergpark
Antrag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 25319-22)
5.1.4 Suche nach einem Alternativstandort für die Gesamtschule Brünninghausen
Antrag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 25317-22)
5.1.5 Neue Beleuchtung für die Fußgängerzone in Hombruch
Antrag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 25413-22)
5.1.6 Entfernung der Umlaufschranken am Bahnübergang "Klöcknerstraße/Notweg"
Antrag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 25417-22)
5.2 Anträge Fraktion B90/Die Grünen
5.2.1 Mehrwegkonzept bei Stadtteilfesten
Antrag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 25452-22)
5.2.2 Installation weiterer Fahrradständer im Kreuzungsbereich Gablonzstraße/Harkortstraße
Antrag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 25453-22)
5.3 Anträge SPD-Fraktion
5.3.1 Maßnahmen zur Verbesserung der Parksituation im Bereich der Postfiliale Hagener Straße 232
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 25328-22)
5.3.2 Anlegen von Streuobstwiesen im Bereich Helenenbergweg/Ecke Am Schmandsack/Driverweg
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 25329-22)
5.3.3 Bauliche Entschärfung der Straßenverengung Kruckeler Straße
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 25330-22)
5.3.4 Verkehrssituation in der Kobbendelle
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 25503-22)
6. Angelegenheiten des Geschäftsbereiches des Oberbürgermeisters
7. Finanzen und Liegenschaften
7.1 Immobilien-Managementbericht (1. Quartal 2022)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 24956-22)
8. Kultur und Theater
9. Recht, Öffentliche Ordnung, Bürgerdienste und Feuerwehr
9.1 Verkaufsoffener Sonntag am 04.09.2022 in Teilbereichen der Stadtbezirke Aplerbeck, Hombruch und Mengede
1. Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW)
2. Beschluss zum Erlass der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen in den Stadtbezirken Aplerbeck, Hombruch und Mengede am 04.09.2022
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 25217-22)
9.2 Verwendung der Haushaltsmittel 2022
hier: Weitere Orte zur Aufstellung von Fahrradständern
Mitteilung Geschäftsführung
(Drucksache Nr.: 23584-22-E4)
10. Schule, Jugend und Familie
10.1 Sachstandsbericht zum Anmeldeverfahren 2022/23 zu den weiterführenden Schulen der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23780-22)
10.2 Brünninghausen: Abholung von Schulklassen durch Reisebusse (Fritz-Kahl-Straße)
Stellungnahme des Schulverwaltungsamtes
(Drucksache Nr.: 24998-22-E1)
11. Soziales, Sport, Gesundheit und Jobcenter
11.1 Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa 2022
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25007-22)
12. Umwelt, Planen und Wohnen
12.1 Bauleitplanung; Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Hom 245 – Am Gardenkamp - im beschleunigten Verfahren gem. § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beschluss zur Erweiterung des räumlichen Geltungsbereiches, Beschluss zur erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24158-22)
12.2 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 267 - nördlich Kreigershofstraße - im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beschluss zur erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24686-22)
Die Vorlage wurde irrtümlich als nicht öffentliche Vorlage tituliert. Es handelt sich um eine öffentliche Vorlage
12.3 Masterplan Energiezukunft
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 23396-22-E2)
12.4 Barop: Nahversorgung und kulturelle Vielfalt auf dem und in der Nähe des Universitätsgeländes der Technischen Universität Dortmund
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 23918-22-E1)
12.5 Fortschreibung Masterplan Einzelhandel – Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Dortmund
Hier: Entwurf des Masterplans Einzelhandel 2021; Beschluss zur öffentlichen Auslegung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25120-22)
13. Bauen und Infrastruktur
13.1 Kanalbaumaßnahmen 2023ff. der Stadtentwässerung Dortmund
Beschluss/Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25069-22)
13.2 Erneuerung Verkehrs- und Parkleitsystem Veranstaltungsgelände - Ergänzung des Planungsbeschlusses
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23903-22)
13.3 Instandsetzung / Sanierung des Verbindungswegs Kobbendelle zur Hagener Straße
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 23938-22-E1)
13.4 Menglinghausen: Verbesserung der Verkehrssicherheit am Zebrastreifen Menglinghauser Str. (Ecke Gustav-Korthen-Allee/Am Sturmwald)
Mitteilung Geschäftsführung
(Drucksache Nr.: 23674-22-E1)
13.5 Aufstellung von zwei Dialogdisplays an der Hagener Straße
Mitteilung Geschäftsführung
(Drucksache Nr.: 22723-21-E1)
13.6 Erneuerung der Eisenbahnüberführung (EÜ) Hagener Straße
hier: Beschlusserhöhung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25106-22)
14. Wirtschaftsförderung
14.1 Wirtschaftsflächenentwicklung in Dortmund - hier: Ergebnisse der Eignungsuntersuchung zur Identifizierung neuer Wirtschaftsflächen im Freiraum
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25130-22)
15. Personal und Dortmunder Systemhaus
16. Anfragen und Beantwortung von Anfragen
16.1 Beantwortung von Anfragen
16.1.1 Information der Mitglieder der Bezirksvertretung zu Bauvorhaben
Beantwortung der Anfrage
(Drucksache Nr.: 21693-21-E1)
Anfrage der CDU-Fraktion
16.1.2 Neubau der Sporthalle im Schulzentrum Renninghausen
Beantwortung der Anfrage
(Drucksache Nr.: 22727-21-E1)
16.2 Anfragen
16.2.1 Verkehrsrechtliche Anordnungen (VRAO) der Stadt Dortmund
Anfrage zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 25454-22)
16.2.2 Planungsstand im Schulzentrum Hombruch
Anfrage zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 25426-22)
16.2.3 Bolmke östlich Kleingärten und nördlich Stockumer Straße
hier: Auskunft über Änderung Flächennutzungs- und Landschaftsplan sowie Aufhebung des B-Plans Hom 266
Anfrage zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 25333-22)
17. Abschlussberichte/Sachstandsberichte zu Anträgen sowie Mitteilungen
17.0 Bestellung eines stellvertretenden Schriftführers für die Bezirksvertretungen
Bürgerdienste
(Drucksache Nr.: 25273-22)
17.1 Sitzungstermine der Bezirksvertretung Hombruch 2023
Mitteilung des Bezirksbürgermeisters
(Drucksache Nr.: 21606-21-E2)
17.2 Kirchhörde: Überprüfung Tempolimit und Anwohnerkontrolle; hier: Protokoll des Ortstermins am 15.06.2022
Mitteilung Geschäftsführung
(Drucksache Nr.: 23130-21-E2)
17.3 Verkehrssituation auf der Hagener Straße in Höhe der Deutschen Post Filiale, Hausnummer 232;hier: Protokoll des Ortsterins am 15.06.2022
Mitteilung Geschäftsführung
(Drucksache Nr.: 19445-20-E4)
17.4 Zwischenbericht Umbau Harkortsaal Verwaltungsstellenleitung
mündlich
mündlich; keine Unterlagen abrufbar
17.5 Halbjahresbericht zum Status der gefassten Beschlüsse der BV-Hombruch sowie Abschlussberichte
Tischvorlage
(Drucksache Nr.: 25464-22)
Tischvorlage; keine Unterlagen abrufbar
Die öffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch wird um 15:30 Uhr durch Herrn Bezirksbürgermeister Berning eröffnet und geleitet.
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt Herr Bezirksbürgermeister Berning fest, dass das Gremium ordnungsgemäß eingeladen wurde und beschlussfähig ist. Er weist auf die akustische Sitzungsaufzeichnung gem. § 29 Abs. 6 Satz. 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen hin.
1. Regularien
zu TOP 1.1
Benennung eines BV-Mitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Twardon benannt.
zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW
Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.
zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung
Neu:
Die Fraktion B90/Die Grünen bringt einen Zusatzantrag zur Thematik Gesamtschule Brünninghausen ein, der unter TOP 5.2.3 eingeordnet wird.
Zusammenfassungen:
Der neue TOP 5.2.3 wird zusammen mit TOP 5.1.4 behandelt.
TOP 5.3.1 wird zusammen mit TOP 17.3 behandelt.
Absetzungen:
Die TOP 4.1.4 und 4.1.5 werden in die Sitzung am 18.10.2022 verschoben, da dann das Protokoll des Ortstermins vorliegt und eine gemeinsame Betrachtung vorgenommen wird.
Feststellung
Die Tagesordnung wird mit dieser Änderung einstimmig festgestellt.
zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 13. Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch am 14.06.2022
Frau Lohse (Fraktionssprecherin B90/Die Grünen) bittet um Korrektur der Niederschrift auf Seite 26. Die Bezirksvertretung Hombruch „bittet“ nicht, sondern „fordert“.
Frau Wilken (Fraktion B90/die Grünen) bittet um Korrektur der Niederschrift auf Seite 15; dort hatte nicht sie, sondern Herr Preuss „erwidert“. Auf Seite 17 heißt es, die Sek II wurde ausgelagert, tatsächlich war die Sek II der Gesamtschule gemeint.
Frau Lotz (B90/Die Grünen) bittet um Korrektur der Niederschrift auf Seite 14. Sie habe keine neue Schule so gefordert, sondern ausgeführt, dass aus schulorganisatorischer Sicht eine neue Gesamtschule die beste Lösung wäre, aber vorher erst zu prüfen sei, ob es langfristig einen Bedarf für eine komplett neue Schule gibt und was die Verkehrsgutachten usw. aussagen und bei einer neuen Schule diese notwendigen Gutachten dann berücksichtigt werden.
Genehmigung
Die Niederschrift über die 13. Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch am 26.04.2022 wird mit den og. Korrekturen einstimmig genehmigt.
2. Einwohnerfragestunde (maximal 30 Minuten - gegen 16:45 Uhr)
zu TOP 2.1
Einwohnerfragestunde: Einrichtung einer Tempo 30-Strecke vor der Kita Kobbendelle
(Drucksache Nr.: 25710-22)
Eine Anwohnerin spricht in Sachen Tempo 30 vor der Kindertageseinrichtung Kobbendelle vor:
Diese hatte bereits vor einiger Zeit die Einrichtung einer Tempo 30-Strecke vor der Kita in der Zeit von 07:00-17:00 Uhr angeregt. Es geht hier um die Strecke an der Hagener Straße / Kobbendelle. An diesem Punkt befinden sich neben der Kita auch noch die Kirchhörder Grundschule und ein Seniorenheim. Sie wollte sich nun gerne nach dem Stand der Dinge erkundigen.
Bezirksbürgermeister Berning:
Es wurden bereits digitale Displays mit Tempoanzeige beschlossen.
Da es sich bei der Hagener Straße um eine Landesstraße handelt, ist es schwierig, hier Tempo 30 durchzusetzen, da die Bezirksvertretung keinen Einfluss darauf hat. Die digitalen Displays sind in der heutigen Sitzung jedoch nochmal Thema.
Stellv. Bezirksbürgermeister Schultebraucks (SPD-Fraktion):
Die SPD-Fraktion hatte dort bereits einen 30km/h Bereich einrichten lassen, welchen die CDU wieder abgeschafft hat. Also besteht hier die Möglichkeit. Man könnte es ja wieder rückgängig machen. Es geht schließlich um die Sicherheit der Kinder und die SPD-Fraktion würde diesen Antrag befürworten.
Frau Ziesmer (stellv. Fraktionssprecherin CDU):
Die Bezirksvertretung Hombruch hat heute erst die Rückmeldung der Stadt bezüglich der Dialog-Displays erhalten. Durch die Sommerpause ist das ganze Thema auf die Tagesordnung dieser Sitzung gelangt. Sie ist auch der Meinung, dass die digitalen Displays sehr viel bringen und Autofahrer dazu animieren, die Höchstgeschwindigkeit nicht zu überschreiten.
Anwohnerin:
Auch die Eisenbahnüberführung unten an der Hagener Straße (Weiße Taube) wird erhöht, deswegen wird es auch im Bereich der Kita zu mehr Verkehr durch LKWs Richtung Hagen geben.
Herr Twardon (SPD-Fraktion):
Da die Erhöhung der Eisenbahnüberführung noch einige Jahre dauern wird, könnte sich die Rechtslage bezüglich dem Einrichten von Tempo 30 noch ändern. Der Oberbürgermeister hat sich, im Namen der Stadt Dortmund, auch der Initiative Tempo 30 angeschlossen. Die Initiative setzt sich dafür ein, dass den Behörden in den Städten mehr Freiraum gegeben wird, Tempo 30 anzuordnen, da diese die Gegebenheiten besser kennen. Da die Kita keinen Ausgang zur Hagener Straße hat, greift hier die Ausnahmeregelung für Kitas nicht.
Es handelt sich bei der Hagener Straße nicht nur um eine Kreisstraße, sondern um eine Straße, die sich im so genannten Vorbehaltsnetz befindet. An einer Straße im Vorbehaltsnetz Tempo 30 anzuordnen, ist nur unter ganz engen Bedingungen umzusetzen. Das ist die aktuelle Rechtslage.
Dr. Brunsing (Fraktion B90/Die Grünen):
Er berichtet, dass man sich die Lage vor Ort bereits einmal angeschaut hat.
Herr Twardon hat als Jurist die rechtlichen Ansichten ja schon ausgeführt.
In anderen Städten sieht man allerdings, dass solche Möglichkeiten bestehen. In Lünen-Mitte ist zum Beispiel eine Bundesstraße über einen längeren Abschnitt als Tempo 30 Strecke gekennzeichnet.
Er geht hier allerdings davon aus, dass eine reine Beschilderung mit Tempo 30, gerade bergab, nicht so viel bringen wird. Hier müsste man regelmäßig kontrollieren, oder auch einen stationären Blitzer einrichten.
Die Befürchtung ist allerdings, dass das alles sehr lange dauern wird. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen würden jedoch auch Tempo 30 unterstützen. Er warnt aber davor, dass sich die Problematik alleine durch das Einrichten der Tempo 30 Strecke nicht lösen lassen wird.
Herr Preuss (Fraktionssprecher CDU):
In der Hauptsatzung der Stadt Dortmund steht, dass die Hagener Straße nicht von der Bezirksvertretung zu betrachten ist, sondern in der Zuständigkeit des Rates der Stadt Dortmund. Auch handelt es sich hierbei um eine Landesstraße.
Man kann das auf jeden Fall mit aufnehmen, jedoch ist die Bezirksvertretung nicht das Gremium, das darüber entscheiden darf aufgrund der Hauptsatzung der Stadt Dortmund.
Bezirksbürgermeister Berning bedankt sich für den Vortrag.
zu TOP 2.2
Einwohnerfragestunde: Haftung bei Starkregenschäden Rüpingsbach
(Drucksache Nr.: 25711-22)
Ein Anwohner der Straße Am Spörkel spricht vor:
Vor Jahren wurde der Rüpingsbach renaturiert. Dadurch hat die Geruchsbelästigung nachgelassen. Es gab damals auch Hinweise, dass das Abflusssystem durch ein Rohrsystem geführt wurde, was kritisch gesehen wurde.
Die Stadt Dortmund teilte mit, dass Ausgleichsflächen geschaffen werden. Es könnte jedoch sein, dass diese zu klein sind. Das hat der Starkregen in der Vergangenheit auch bestätigt. Nun soll eine Brücke zum Neubaugebiet Bramkampsweg gebaut werden, welche das Wasser stauen wird, so dass sich dieses ausbreiten und sich großflächig verteilen wird, da es nicht mehr den gewohnten Weg lang fließen kann.
Er fragt: Wer haftet bei Schäden durch Starkregen?
Und wer zahlt die Brücke?
Frau Lohse (Fraktionssprecherin B90/Die Grünen):
Sie gibt diese Frage an die Verwaltung weiter. Ihres Wissens ist die Brücke noch nicht genehmigt. Die Emschergenossenschaft muss dafür zustimmen, was sie bisher noch nicht gemacht hat.
Bezirksbürgermeister Berning:
Die Bezirksvertretung Hombruch kann Haftungsfrage nicht klären. Er schlägt vor, das nochmal an die Verwaltung weiterzugeben, um den Stand der Dinge zu erfragen.
Beschluss
Dieser Vorschlag wurde einstimmig beschlossen.
Die Informationen werden dem Bürger per Post / E-Mail zugesandt.
zu TOP 2.3
Einwohnerfragestunde: Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 252 - Am Lennhofe -
(Drucksache Nr.: 23609-22-E3)
Eine Anwohnerin und Vertreterin der Bürgerinitiative „Rettet das Lennhof-Biotop“ spricht vor:
Sie möchte das Problem noch einmal aufgreifen und merkt an, dass die Überflutungsgefahr hier nicht nur durch die geplante Brücke am Rüpingsbach entsteht, sondern auch durch die Aufschüttung und Verdichtung des Baugebiets. Es werden rund 20.000m² asphaltiert.
Außerdem geht es bei dem geplanten Brückenbau nicht nur um Hochwasser, denn es handelt sich bei dem Gebiet um ein Biotopverbundgebiet, welches eigentlich, laut Bezirksregierung Arnsberg, dafür gedacht ist, das die Tiere dadurch wandern können, was je nach Brückenpfeiler so nicht mehr möglich sein wird. Sie fragt, was für einen Einfluss die Bezirksvertretung Hombruch noch hat und nehmen kann.
Sie bedankt sich auf jeden Fall schon einmal für die bisherige Unterstützung.
Bezirksbürgermeister Berning:
Bezirksbürgermeister Berning bekräftigt, dass die Bezirksvertretung immer auf der Seite der Anwohner war und auch nach wie vor ist. Er befürchtet allerdings, dass die Bezirksvertretung Hombruch trotz aller Anstrengungen keinen Einfluss mehr hat, denn es gibt einen Beschluss des Rates, dass das Bauvorhaben umgesetzt werden soll und dieser ist von der Bezirksvertretung nicht mehr zu ändern. Die einzige Möglichkeit ist nun, dass die Anwohner Klagen einreichen.
Stellv. Bezirksbürgermeister Schultebraucks (SPD-Fraktion):
Er betont, dass die Bezirksvertretung Hombruch oft bei den Anwohnern war und ihnen immer zugestimmt hat. Hier gab es immer eindeutige und einstimmige Beschlüsse der Fraktionen. Da es sich bei unserem Rechtssystem jedoch um eine Demokratie handelt, ist dieser Beschluss nicht nur von der Bezirksvertretung Hombruch abhängig, denn diese kann nur Empfehlungen an den Rat der Stadt weitergeben. Dieser trifft dann die Entscheidung. Die Bezirksvertretung Hombruch hat immer die Meinung der Anwohner vertreten und diese auch so weitergegeben.
Die Anwohnerin/Vertreterin der Bürgerinitiative bedankt sich für die Rückendeckung.
Bezirksbürgermeister Berning:
Als Bezirksvertretung kann man keinen Einfluss mehr nehmen. Die Bezirksvertretung Hombruch ist auf jeden Fall weiterhin, auch gedanklich, bei den Anwohnern. Er bedankt sich für die Vorsprache.
zu TOP 2.4
Einwohnerfragestunde: Stand der Planung Ausbau Gesamtschule Brünninghausen
(Drucksache Nr.: 24936-22-E1)
Eine Anwohnerin spricht in Sachen Ausbau Gesamtschule Brünninghausen vor:
Sie erwähnt, dass die Anwohner an der Gesamtschule Brünninghausen mitbekommen haben, dass sich die Bezirksvertretung für diese einsetzt und bedankt sich für die Unterstützung.
Sie findet es schwierig, gegen etwas vorzugehen, wenn es noch keine offizielle Baugenehmigung gibt. Sie merkt an, dass die Machbarkeitsstudie immer noch nicht vorliegt und es auch immer noch kein Verkehrskonzept gibt.
Sie wünscht sich Infos über die weitere Planung und fragt, ob es machbar ist, dass wenn es etwas gibt, dass man die Infos an sie weiterleitet.
Bezirksbürgermeister Berning:
Informationen werden weitergeleitet, sobald die Bezirksvertretung diese erhält.
Das Problem ist nicht nur ein Problem der Gesamtschule. Es gibt hier ein grundsätzliches Problem, denn es herrscht akuter Platzmangel. Deswegen wird alles daran gesetzt, eine gute Lösung für alle zu finden. Eine geplante Bauzeit von 8 Jahren kann man aber keinem zumuten. In der vorliegenden Tagesordnung gibt es zwei Anträge zum Standort der künftigen Gesamtschule, damit die Verwaltung nochmals die Standortfrage neu überdenkt.
Bezirksbürgermeister Berning:
Die Bezirksvertretung ist weiterhin auf der Seite der Anwohner und wirkt weiterhin mit. Er bedankt sich für den Vortrag.
3. Berichterstattung und Angelegenheiten besonderer Bedeutung
zu TOP 3.1
Austausch Bezirksvertretung Hombruch mit Oberbürgermeister Thomas Westphal
mündlicher Austausch (1)
(Drucksache Nr.: 25696-22)
Antwortschreiben des Verwaltungsvorstandes auf eingereichte Fragen:
4. Anregungen und Beschwerden aus der Bürgerschaft
(Eingaben gem. § 24 Gemeindeordnung NW)
4.1 Anregungen und Beschwerden (Eingaben)
zu TOP 4.1.1
Brünninghausen: Nutzung der Wiese hinter dem Betriebsgelände Brünninghausen
Eingabe aus der Bürgerschaft
(Drucksache Nr.: 25016-22)
Die Bezirksvertretung Hombruch nimmt die Eingabe zur Kenntnis.
Beratung
Frau Lohse (Fraktionssprecherin B90/Die Grünen) möchte zunächst die Eigentumsverhältnisse klären lassen.
Herr Demtröder (Fraktionssprecher SPD) lehnt die Eingabe ab, da Zutrittsregeln, Einzäunung oder Eintritt unzumutbare Regeln wären.
Herr Preuss (Fraktionssprecher CDU) schließt sich den Ausführungen der SPD-Fraktion an und erinnert an eine noch nicht erfolgte Rückmeldung der Verwaltung hinsichtlich der Suche nach einer geeigneten Hundewiese im Stadtbezirk.
Herr Jüngling (Die Linke) ist für eine Hundewiese, dies aber in Zusammenarbeit mit dem Tierschutzverein.
Beschluss
Die Bezirksvertretung Hombruch erhebt die Eingabe zum Antrag und lehnt diese mehrheitlich mit 11 Nein-Stimmen (Fraktionen der CDU und SPD) gegen 6 Ja-Stimmen (B90/Die Grünen, Die Linke) ab.
zu TOP 4.1.2
Kirchhörde: Schutz der Amphibienwanderung Kirchhörder Straße
Zur Kenntnisnahme: Überweisung aus Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aus der öffentlichen Sitzung vom 21.06.2022
(Drucksache Nr.: 24284-22)
Die Bezirksvertretung Hombruch nimmt die Eingabe zur Kenntnis.
Beratung
Frau Lohse (Fraktionssprecherin B90/Die Grünen) ist der Ansicht, dass es keine hinreichenden Maßnahmen gibt, da immer noch zu viele Kröten sterben.
Sie schlägt die Prüfung weiterer Maßnahmen auf Geeignetheit vor unter Einbindung der Biologischen Station Kreis Unna Dortmund.
Beschluss
Die Bezirksvertretung Hombruch gibt die Eingabe einstimmig weiter an die Verwaltung mit den og. Hinweisen.
zu TOP 4.1.3
Kruckel: Aufstellung eines Verkehrsspiegels Ausfahrt Boverfeld
Eingabe aus der Bürgerschaft
(Drucksache Nr.: 25197-22)
Die Bezirksvertretung Hombruch nimmt die Eingabe zur Kenntnis.
Beratung
Herr Wagner (B90/Die Grünen) lehnt die Eingabe ab, da es sich um eine Spielstraße handelt, bei der eine max. Geschwindigkeit von 7 km/h gilt. Sollte der Aufstellort des Spiegels zudem privat sein, wäre der Grundstückseigentümer zuständig.
Beschluss
Die Bezirksvertretung Hombruch lehnt die Eingabe einstimmig ab.
zu TOP 4.1.4
Schönau: Verkehrsbelastung in der Straße "Am Surck" I
Eingabe aus der Bürgerschaft
(Drucksache Nr.: 25242-22)
Abgesetzt; geschoben in die Sitzung am 18.10.2022
zu TOP 4.1.5
Schönau: Verkehrsbelastung in der Straße "Am Surck" II
Eingabe aus der Bürgerschaft
(Drucksache Nr.: 25243-22)
Abgesetzt; geschoben in die Sitzung am 18.10.2022
zu TOP 4.1.6
Persebeck: Rad-Fußweg zwischen Kruckelhöck, Hockeneicke und Hegemannsheide
Eingabe aus der Bürgerschaft
(Drucksache Nr.: 25113-22)
Die Bezirksvertretung Hombruch nimmt die Eingabe zur Kenntnis.
Herr Wagner (B90/Die Grünen) verweist auf die Thematik die seit 05.11.2019 zur Diskussion aussteht. Fraglich ist, ob ein Teil des Weges, welcher vermutlich der Kirche gehört, abzukaufen ist.
Herr Twardon (SPD-Fraktion) zweifelt den finanziellen Vorteil an und fügt hinzu, dass nach seiner Kenntnis der Weg vom Pastor persönlich freigeschnitten wurde.
Es sollte eine Regelung mit der Kirche getroffen werden bezgl. der Verantwortlichkeit / Zuständigkeit des Grünschnittes und er lehnt den Vorschlag bezgl. des Kaufes ab mit der Begründung, dass Kaufpreis / Aufwand unverhältnismäßig seien.
Dr. Brunsing (B90/Die Grünen) weist darauf hin, dass die rechtlichen Grundlagen zunächst geprüft werden müssen (Eigentumsverhältnisse klären; ist der Weg dem öffentlichen Verkehr gewidmet, Zuständigkeit der Pflege usw.)
Herr Dumont (CDU-Fraktion) vermutet, dass ein Teil des Weges der Stadt gehören muss, da dort Laternen und Schilder stehen.
Frau Lohse ( Fraktionssprecherin B90/Die Grünen ) möchte über die Verwaltung die Eigentumsverhältnisse und Widmung klären lassen.
Beschluss
Die Bezirksvertretung Hombruch gibt die Eingabe einstimmig an die Verwaltung weiter mit der Bitte, Widmung und Eigentümerverhältnisse des Weges zu klären.
zu TOP 4.1.7
Lücklemberg: Fehlende Verkehrsschilder Waldhausweg/Ecke Forstbann
Eingabe aus der Bürgerschaft
(Drucksache Nr.: 25263-22)
Die Bezirksvertretung Hombruch nimmt die Eingabe zur Kenntnis.
Beratung
Herr Preuss (Fraktionssprecher CDU) regt an und beantragt, weiße Haltelinien als Unterstützung anbringen zu lassen.
Beschluss
Die Bezirksvertretung Hombruch beschließt einstimmig og. Antrag.
zu TOP 4.1.8
Kruckel: Einrichtung einer Tempo 30 Zone an der Kruckeler Straße und Einrichtung eines Zebrastreifens an der Autobahnbrücke
Eingabe aus der Bürgerschaft
(Drucksache Nr.: 25285-22)
Die Bezirksvertretung Hombruch nimmt die Eingabe zur Kenntnis.
Beratung
Herr Preuss (Fraktionssprecher CDU) schlägt vor, eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h vor der Kita einzurichten.
Frau Lotz (Fraktion B90/Die Grünen) stimmt dem Vorschlag zu und wünscht sich eine sichere Überquerung am Gehweg hinter der Brücke z. B durch einen Zebrastreifen.
Herr Twardon (SPD-Fraktion) lehnt den Vorschlag der Fraktion B90/Die Grünen, z. B. einen Zebrastreifen einzurichten, ab, da er keine Notwendigkeit einer gesonderten Sicherung durch Zebrastreifen sieht, da kaum Fußgänger die Straße überqueren. Er befürwortet die Reduzierung des Tempos auf 30 km/h.
Herr Preuss (Fraktionssprecher CDU) lehnt weitere Sicherungsmaßnahmen außer Tempo 30 ab, da es sich um eine reine Abhol-/Bring Kita handelt.
Bezirksbürgermeister Berning schlägt getrennte Abstimmungen zu den Vorschlägen Tempo 30 und darüber hinaus gehende Sicherungsmaßnahmen vor:
Beschluss
Die Bezirksvertretung Hombruch beschließt einstimmig, im Bereich der Kindertagesstätte Tempo 30 anzuordnen.
Beschluss
Die Bezirksvertretung Hombruch lehnt weitergehende Sicherungsmaßnahmen (z. B. Zebrastreifen) mehrheitlich mit 12 Nein-Stimmen (Fraktionen CDU, SPD, Die Linke) gegen 5 Ja-Stimmen (Fraktion B90/Die Grünen) ab.
zu TOP 4.1.9
Lücklemberg: Radverkehrsanlagen an Zillestraße schaffen - Hagenerstraße bis Galoppstraße
Eingabe aus der Bürgerschaft
(Drucksache Nr.: 25438-22)
Die Bezirksvertretung Hombruch nimmt die Eingabe zur Kenntnis.
Beratung
Frau Lohse (Fraktionssprecherin B90/Die Grünen) verweist darauf, dass dies bereits Beschlusslage ist und weitere Beschlüsse nicht gefasst werden müssen.
Beschluss
Die Bezirksvertretung Hombruch verweist auf geltende Beschlusslage und fordert die Umsetzung.
zu TOP 4.1.10
Barop: Parken auf dem Parkplatz vor der S-Bahn
Eingabe aus der Bürgerschaft
(Drucksache Nr.: 25458-22)
Die Bezirksvertretung Hombruch nimmt die Eingabe zur Kenntnis.
Beratung
Frau Wilken (Fraktion B90/Die Grünen) wünscht sich mehr Kontrollen durch das Ordnungsamt.
Herr Preuss (Fraktionssprecher CDU) schließt sich dem an und schlägt vor, dass die Verwaltung Maßnahmen ergreift, die es den Wohnmobilen bzw. hohen Fahrzeugen unmöglich macht, auf den Parkplatz zu fahren (Höhenbegrenzung).
Herr Twardon (SPD-Fraktion) bevorzugt auch bauliche Maßnahmen, lehnt aber Kontrollen durch das Ordnungsamt ab.
Beschluss
Die Bezirksvertretung Hombruch beschließt einstimmig, die Zufahrt zum öffentlichen Parkplatz durch bauliche Maßnahmen (Höhenbegrenzung) für Wohnmobile zu verhindern.
4.2 Eingaben wegen Förderung
4.3 Beratungs- und Beschlussvorlagen mit seniorenbeiratsrelevanten Themen
zu TOP 4.3.1
Absenken der Gehwege Karlsbaderstraße Einmündung Aussigring an beiden Seiten und Schraffierung der Einmündung Aussigring in die Egerstraße
Empfehlung: Seniorenbeirat aus der öffentlichen Sitzung vom 21.06.2022
(Drucksache Nr.: 25049-22)
Die Bezirksvertretung Hombruch nimmt die Empfehlung zur Kenntnis und erhebt sie zum Antrag.
Antrag
Absenken der Gehwege Karlsbaderstraße Einmündung Aussigring an beiden Seiten und Schraffierung der Einmündung Aussigring in die Egerstraße.
Begründung
1. Rollstuhlfahrer, die aus dem Bereich Egerstraße oder vielfach auch vom hochfrequentierten Parkplatz Aussigring kommend Richtung Hombruch-Mitte unterwegs sind, sind gezwungen, sich auf der Fahrbahn zu bewegen, weil die hohen Bordsteinkanten kein Benutzen der Gehwege zulassen. Auch Rollatoren-Benutzer:innen tun sich hier schwer.
2. Der Einmündungsbereich Aussigring in die Egerstraße ist häufig zugeparkt, so dass Gehwegbenutzer auf die Fahrbahn ausweichen müssen.
Beschluss
Die Bezirksvertretung Hombruch beschließt einstimmig den og. Antrag.
5. Anträge der Fraktionen
5.1 Anträge CDU-Fraktion
zu TOP 5.1.1
Aufstellen weiterer Müllkörbe im Bereich des Skaterparks Hombruch
Antrag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 25420-22)
Antrag
Die Bezirksvertretung bittet die Verwaltung um Aufstellung von vier weiteren Müllkörben an den Sitzstufen im Skaterpark Hombruch.
Begründung
In Gesprächen mit Nutzer:innen des Skaterparks wurde deutlich, dass die Müllentsorgung an den Sitzen bevorzugt wird. Zurzeit befinden sich aber dort gerade keine Müllkörbe, sondern nur im Bereich der Wege.
Beschluss
Die Bezirksvertretung Hombruch beschließt einstimmig den og. Antrag.
zu TOP 5.1.2
Stationäre Verkehrsüberwachung (Blitzer) und Verkehrszeichen 142 (Wildwechsel) auf der Stockumer Straße in Barop
Antrag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 25318-22)
Antrag
Die Bezirksvertretung bittet die Verwaltung die Aufstellung eines stationären Blitzers und des Verkehrszeichen 142-10 und 142-20 „Wildwechsel“ beidseitig der Stockumer Straße in Barop im Bereich NSG „An der Panne“ zu prüfen.
Begründung
Auf der Strecke gilt Tempo 50 km/h. Auf Grund der Übersichtlichkeit wird eher von 70 km/h in beide Richtungen gefahren (bei Spitzengeschwindigkeiten weit über 100 km/h). Gleichzeitig kommt es dabei zu heiklen Überholmanövern.
Zudem ist die Strecke laut Stadt Dortmund das lauteste Straßenstück im Stadtbezirk- hierzu tragen sich auch die Geschwindigkeitsübertretungen bei. Der Lärm beeinträchtigt Barop, Eichlinghofen und auch Menglinghausen, da dieser sich über das NSG ausbreitet.
Fahrradfahrer:innen sind entsprechend gefährdet, da es noch keine neuen Markierungen gibt und keinen Fahrradstreifen Richtung Eichlinghofen.
Die Fahrbahn weist zahlreiche Spurrillen auf, die gerade bei Regen zu gefährlichen Situationen führen können (Aquaplaning).
Weiterhin würde der Übergang des Rüpingsweges hierdurch zusätzlich sicherer und zudem leben im Umfeld auch zahlreiche Schulkinder, die die Straße auf dem Weg zur Schule queren müssen.
Die Straße durchtrennt das NSG, so dass auch ein Schild 142 WILDWECHSEL angesagt wäre. Anfang Juni 2022 ereignete sich ein Unfall mit einem Reh, das vor Ort von der Polizei „erlöst“ werden musste. Ein Personenschaden entstand diesmal nicht.
Beratung
Dr. Brunsing (Fraktion B90/Die Grünen) stimmt dem Antrag zu mit der Anmerkung, es sollte eine Rotlicht-Tempo Überwachung aufgestellt werden (ähnlich wie auf der B1).
Herr Twardon (SPD-Fraktion) stimmt dem grundsätzlich auch zu, bittet allerdings das Schild „Wildwechsel“ herauszunehmen. Die Aufstellung dieses Schildes sei nicht erforderlich und er hält die Maßnahme für ungeeignet an dieser Stelle mit der Begründung, dass ihm an dieser Stelle noch nie Wildwechsel aufgefallen ist.
Frau Lohse (Fraktionssprecherin B90/Die Grünen) empfiehlt vor der Aufstellung des Schildes eine Überprüfung hinsichtlich der örtlichen Erforderlichkeit zu veranlassen.
Beschluss
Die Bezirksvertretung Hombruch beschließt einstimmig og. Antrag mit dem Zusatz der Prüfung der Notwendigkeit einer Wildwechselwarnung.
zu TOP 5.1.3
Instandsetzung des Radwegs R10 im Rombergpark
Antrag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 25319-22)
Antrag
Die Bezirksvertretung bittet die Verwaltung, den Radweg R 10 im Rombergpark beginnend mit der Einfahrt von der B54 instand zu setzen. Hierbei sind u. a. die Unebenheiten zu entfernen und die Bepflanzung bei der Einfahrt in den Rombergpark zurückzuschneiden.
Begründung
Gerade im Anfangsstück des Weges im Rombergpark ist der Weg uneben und die Einfahrt ist durch die Bepflanzung nahezu zugewachsen (auf den Bildern nur bedingt zu erkennen).
Beschluss
Die Bezirksvertretung Hombruch beschließt einstimmig den og. Antrag.
zu TOP 5.1.4
Suche nach einem Alternativstandort für die Gesamtschule Brünninghausen
Antrag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 25317-22)
Antrag
Die Bezirksvertretung bittet die Verwaltung, für den derzeitigen Standort der Gesamtschule in Brünninghausen mögliche Alternativstandorte zu finden und zu bewerten. Dabei soll sowohl eine komplette Verlagerung als auch ein Zweitstandort in Betracht gezogen werden.
Begründung
Ursprünglich war in dem Wohngebiet für ca. 400-500 Schüler:innen geplant. Aktuell befindet sich dort die Gesamtschule mit der Sekundarstufe I mit 750 Schüler:innen.
Schon diese 1,5-fache Anzahl führt zu Verkehrs- und weiteren Problemen. Bei einer weiteren verdopplung der Schüler:innen – Zahl und gleichzeitigem Bau einer 4fach-Sporthalle werden sich vermutlich die Probleme weiter verschärfen.
Um die Möglichkeiten auszuloten, bedarf es der Prüfung von Alternativen.
Beratung
Dieser Antrag wird zusammen mit dem Antrag der Fraktion B90/Die Grünen unter TOP 5.2.3 beraten und entschieden
Beschluss
Die Bezirksvertretung Hombruch beschließt einstimmig og. Antrag.
zu TOP 5.1.5
Neue Beleuchtung für die Fußgängerzone in Hombruch
Antrag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 25413-22)
Antrag
Die Bezirksvertretung bittet die Verwaltung eine neue Beleuchtung in der Fußgängerzone zu installieren. Hierbei soll die Beleuchtung auf einen aktuellen Stand gebracht werden und folgende technischen Merkmale aufweisen:
· Stromerzeugung über Photovoltaik
· Hotspot-Fähigkeit
· LoRaWAN-Fähigkeit
Begründung
Die alte Beleuchtung der Fußgängerzone ist über 40 Jahre alt und entspricht nicht mehr den modernen Erfordernissen und der aktuellen Technik.
Beratung
Frau Lohse (Fraktionssprecherin B90/Die Grünen) schlägt vor, zunächst die Kosten zu ermitteln um danach ggf. weitere Schritte einzuleiten.
Herr Demtröder (SPD-Fraktion) stimmt dem Antrag grundsätzlich zu mit der Anmerkung, den unteren Teil ab der Singerhofstr. bis zum Kaufland anders zu gestalten. Appell an einen Gesamtausbau der gesamten Harkortstraße und Aufnahme in das INSEKT (Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept).
Beschluss
Die Bezirksvertretung Hombruch beschließt einstimmig og. Antrag mit dem Zusatz der Aufnahme in das Integrierte Stadtbezirksentwicklungskonzept (INSEKT Hombruch) und dem erweiterten Ausbau.
zu TOP 5.1.6
Entfernung der Umlaufschranken am Bahnübergang "Klöcknerstraße/Notweg"
Antrag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 25417-22)
Antrag
Die Bezirksvertretung bittet die Verwaltung die Umlaufsperre am Bahnübergang „Klöcknerstraße/Notweg" zu entfernen und durch neue Pfosten abzusichern.
Begründung
Bei den derzeitigen Sperren ist es für Fahrradfahrer:innen, speziell auch für Nutzer:innen von Lastenfahrrädern, nicht möglich diese zu Umfahren bzw. das Fahrrad durch Schieben durch das Hindernis zu bewegen.
Beratung
Herr Preuss (Fraktionssprecher CDU) möchte auch Sicherungsmaßnahmen am Bahnübergang, die aber Lastenfahrräder etc. durchlassen, ohne die Fußgänger zu gefährden Das Wort „Pfosten“ muss ersetzt werden durch – „geeignete Maßnahmen“.
Herr Twardon (SPD-Fraktion) stimmt nicht zu. Gemäß der Betriebsverordnung der
Deutschen Bahn ist die Umlaufschranke zulässig - andere Maßnahmen wären an dieser Stelle unzulässig. Eventuell könnte man die Umlaufschranke „spreizen “
Dr. Brunsing (B90/Die Grünen) möchte einen Prüfauftrag an die Verwaltung bezgl. Zuständigkeit (Stadt oder Bahn) erteilen.
Beschluss
Die Bezirksvertretung Hombruch beschließt einstimmig die Weitergabe an die Verwaltung auf Prüfung der Zuständigkeit und ggf. geeigneten Maßnahmen zur Überquerung des Bahnübergangs ( sodass auch Lastfahrzeuge den Bahnübergang überqueren können ).
5.2 Anträge Fraktion B90/Die Grünen
zu TOP 5.2.1
Mehrwegkonzept bei Stadtteilfesten
Antrag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 25452-22)
Antrag
Die Bezirksvertretung Hombruch fordert die Verwaltung auf, Stadtteilfeste nur nach Vorlage eines Mehrwegkonzeptes für den Getränkeausschank zu genehmigen.
Begründung
Beim Stadtteilfest „Hombruch Karibisch“ vom 4.-7.8.2022 wurden Getränke in Einwegbechern ausgeschenkt. Es kam zu einem extrem hohen Müllaufkommen auf dem Markt und in den angrenzenden Straßen. Wer hat den Ausschank in Einwegbechern genehmigt?
Beschluss
Die Bezirksvertretung Hombruch beschließt einstimmig den og. Antrag.
zu TOP 5.2.2
Installation weiterer Fahrradständer im Kreuzungsbereich Gablonzstraße/Harkortstraße
Antrag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 25453-22)
Antrag
Die Bezirksvertretung Hombruch fordert die Verwaltung auf, die Zahl der Fahrradständer im o.g. Bereich zu erhöhen. Weiterhin bitten wir um die Vorlage des Gesamtkonzepts für Abstellanlagen an der Harkortstraße wie in der Sitzung vom 25.6.2019, Top 14.13, beschlossen.
Begründung
Vor dem Drogeriemarkt sind zwei Fahrradständer abgebaut und nicht ersetzt worden. Durch den Wegfall erhöht sich der Parkdruck für Radfahrende. Um mehr Menschen dazu zu bewegen, mit dem Fahrrad nach Hombruch zu kommen sollte die Anzahl der Abstellanlagen deutlich erhöht werden, falls erforderlich durch Wegfall von Kfz-Stellflächen. Außerdem wird die Verwaltung aufgefordert zu prüfen, ob und an welchen Stellen in diesem Straßenabschnitt die Aufenthaltsqualität durch Straßenbäume und Sitzgelegenheiten verbessert werden kann.
Beratung
Herr Preuss (Fraktionssprecher CDU) stimmt den og. Antrag nicht zu und verweist auf die Kfz Stellplätze,die dadurch wegfallen würden.
Frau Lohse (Fraktionssprecherin der B90/Die Grünen) verweist auf die Antwort der Verwaltung (Mangel an Stellflächen für Fahrräder im Bereich der Harkortstraße).
Beschluss
Die Bezirksvertretung Hombruch stimmt einstimmig dem og. Antrag mit 11 Ja-Stimmen (Fraktionen B90/Die Grünen, SPD, Die Linke) bei 6 Enthaltungen (CDU-Fraktion) zu.
zu TOP 5.2.3
Suche nach einem Alternativstandort für die Gesamtschule Brünninghausen; Zusatzantrag zu TOP 5.1.4
Antrag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 25317-22-E2)
Antrag
Beratung
Frau Wilken (Fraktion B90/Die Grünen) verweist auf den Zeitdruck und Dringlichkeit des Antrags. Sie schlägt vor zu prüfen, ob die Räume abgerissen werden können und die zur Verfügung stehende Fläche zu nutzen, um darauf ein Oberstufenzentrum zu errichten. Dies würde ein breiteres Kursangebot für die Sekundarstufe II und ein größeres Raumangebot für die Sekundarstufe I ermöglichen, schafft mehr Möglichkeiten und würde das Gymnasium und die Gesamtschule entlasten. Die bereits bestehenden Prüfungen sollen weiter laufen und nicht unterbunden werden aufgrund der Dringlichkeit und des Zeitmangels. Ein gemischtes Schulsystem könnte eine Maßnahme gegen Raumnot sein.
Herr Preuss (Fraktionssprecher CDU) lehnt die Vermischung der Schulen(formen) ab (Oberstufenzentrum). Er verweist auf die ergebnisoffene Prüfung des eigenen Antrags der CDU-Fraktion. Eine Gesamtschule sei dort aus Verkehrssicherheitsgründen nicht geeignet.
Herr Twardon (SPD-Fraktion) verweist auf die Rückmeldung der Verwaltung, dass es keine Alternativen gibt. Er setzt sich kritisch mit dem Antrag der Fraktion B90/Die Grünen auseinander; es wäre seitens der Organisation (wer ist der Schulleiter*in, müssen die Lehrer pendeln, gibt es genug Personal dafür etc.) zu umständlich und fraglich, ob die Umsetzung auch insofern möglich ist. Er begrüßt den Vorschlag der ergebnisoffenen Prüfung der CDU.
Frau Ziesmer (stellv. Fraktionssprecherin CDU) hält den Pendelverkehr für zeitaufwendig und umständlich.
Frau Kurth (SPD-Fraktion) schlägt vor, die neue Schuldezernentin einzuladen, um offene Fragen direkt klären zu können – auch hinsichtlich der Frage was schulrechtlich möglich ist.
Beschluss
Die Bezirksvertretung Hombruch beschließt mehrheitlich mit 11 Ja-Stimmen (Fraktionen B90/Die Grünen, SPD, Die Linke) gegen 6 Nein-Stimmen (CDU-Fraktion) den og. Antrag.
5.3 Anträge SPD-Fraktion
zu TOP 5.3.1
Maßnahmen zur Verbesserung der Parksituation im Bereich der Postfiliale Hagener Straße 232
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 25328-22)
Antrag
Die Verwaltung wird gebeten, geeignete Maßnahmen zu entwickeln und umzusetzen, um den Bürgerinnen und Bürgern die Einhaltung der bestehenden Parkvorschriften an der Hagener Straße im Bereich der Postfiliale zu ermöglichen.
Begründung
Das Parken für Kraftfahrzeuge im Bereich der Postfiliale im Umfeld der Hagener Straße 232 ist in Waagerechtaufstellung zum vorhandenen Gehweg mit den Vorderreifen auf dem Gehweg angeordnet, was in der Praxis jedoch nur in Ausnahmen erfolgt. Als eine Folge ragen geparkte Fahrzeuge auf den im Fahrbahnbereich eingezeichneten Radfahr-Schutzstreifen und behindern somit die Fahrt von Radfahrern.
Wie in dem Ortstermin der BV am 15.06.2022 deutlich wurde, liegt der Grund für die Missachtung der Parkregelung einerseits in der für Parkende nicht ausreichend deutlichen Information über die bestehende Vorschrift (die wenigen Hinweisschilder sind hoch angebracht und für ankommende Autofahrer praktisch nicht sichtbar), andererseits in der hohen Bordsteinkante, die ein Überfahren ohne Schäden an den Frontschürzen der KFZ und somit das gewünschte ordnungsgemäße Parken mit den Vorderrädern zum Teil auf dem Gehweg, unmöglich macht.
Wir schlagen daher folgende Maßnahmen vor:
1. Absenken der Bordsteinkante im genannten Bereich der Parkregelung entlang der
Hagener Straße
2. Markierung von Parkboxen vom Straßen zum Gehweg Bereich, um das Vorfahren
auf den Gehweg zu signalisieren und den Parkbereich optisch einzugrenzen
Beratung
Der Antrag wird zusammen mit TOP 17.3 – Protokoll des Ortstermins zu der Problematik behandelt.
Frau Lohse (Fraktionssprecherin B90/Die Grünen) bezieht sich auf das Protokoll und schlägt als Lösung Variante 3 vor:
Man ändert die vorgeschriebene Parkweise auf Längsparken (parallel zur Fahrbahn).
In diesem Fall würden aber ca. 1/3 der vorhandenen Stellplätze wegfallen. Vorteil wäre jedoch, dass das Ausparken dann, insbesondere für Fahrradfahrende auf dem Fahrradschutzstreifen, sicherer wäre, da die Sicht beim Ein- und Ausparken für alle besser wäre.
Beschluss
Die Bezirksvertretung Hombruch beschließt mehrheitlich mit 11 Ja Stimmen (Fraktionen der CDU und SPD) gegen 6 Nein-Stimmen (Fraktion B90/Die Grünen, Die Linke) den og. Antrag.
zu TOP 5.3.2
Anlegen von Streuobstwiesen im Bereich Helenenbergweg/Ecke Am Schmandsack/Driverweg
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 25329-22)
Antrag
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob auf der bezeichneten und dargestellten Fläche die Anlage von Streuobstwiesen möglich ist und welche Obstbaumsorten hierfür empfohlen werden.
Quelle: Google
Begründung
Das Anlegen von Streuobstwiesen bildet einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz, der Unterstützung der heimischen Vegetation und zur Insekten- und Artenvielfalt.
Aus diesem Grund kann eine derartige Umsetzung nur begrüßt und befürwortet werden.
Beratung
Frau Lohse (Fraktionssprecherin B90/Die Grünen) fragt nach, wer die Verantwortung für die Pflege übernimmt.
Herr Preuss (Fraktionssprecher CDU) erwidert, dass das Grünflächenamt die Streuobstwiese betreut.
Beschluss
Die Bezirksvertretung Hombruch beschließt einstimmig den og. Antrag.
zu TOP 5.3.3
Bauliche Entschärfung der Straßenverengung Kruckeler Straße
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 25330-22)
Antrag
Die Verwaltung wird gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Bordsteine der Straßenverengungen im Bereich der Kruckeler Straße Höhe Haus Nr. 207, 211 und 218 dergestalt zu entschärfen, dass es nicht mehr zu Kollisionen von sich begegnenden Fahrzeugen mit den Bordsteinen der Straßenverengungen kommt.
Begründung
Die o.g. Straßenverengungen sind mit äußeren relativ hoch aufstehenden Borsteinaufkantungen ausgeführt. Dies führt bei Begegnungsverkehr innerhalb der Verengungen trotz vorsichtiger Fahrweise immer wieder zu Kollisionen mit den Borsteinen und so zu Beschädigungen der Fahrzeuge. Im Bereich der Kruckeler Straße Höhe des dortigen Aldi-Marktes befinden sich ebenfalls Straßenverengungen mit Borsteinen. Hier sind die Bordsteinaufkantungen allerdings nicht senkrecht hoch aufstehend ausgeführt, sondern abgeschrägt, was zu einer deutlichen Entschärfung der Situation führt. Ggf. wäre dies ein gangbarer Weg, die oben genannten Straßenverengungen ebenfalls mit abgeschrägten Borsteinkanten auszuführen und somit für eine Entschärfung der Situation beizutragen.
Beratung
Herr Wagner (B90/Die Grünen) würde weiter gehen und die Fahrbahn weiter verengen (alternierend) und die zulässige Geschwindigkeit auf 30 km/h zu begrenzen.
Herr Demtröder (Fraktionssprecher SPD) unterstützt die Erweiterung des Antrags um die Fahrbahnverengung bis Einmündung Johannesbergstr. und Reduzierung auf 30 km/h. Eine alternierende Verengung lehnt er ab.
Frau Lohse (Fraktionssprecherin B90/Die Grünen) fragt nach, warum Bordsteine abgesenkt werden sollen. Dies würde Tempo 30 konterkarieren.
Herr Preuss (Fraktionssprecher CDU) erläutert, dass es um eine Entgratung – nicht Absenkung - geht (scharfe Bordsteinkante „entschärfen“, um Reifenschäden zu vermeiden).
Frau Ziesmer (stellv. Fraktionssprecherin CDU) ergänzt, dass ausweichende Fahrzeuge immer mal die Bordsteinkante touchieren und Reifen dabei beschädigt und aufgerissen werden können – auch bei niedrigen Geschwindigkeiten.
Beschluss
Die Bezirksvertretung Hombruch beschließt einstimmig og. Antrag mit dem Zusatz, das Tempo dort auf 30 km/h zu reduzieren sowie die Fahrbahn bis Einmündung Johannesbergstraße zu verengen.
zu TOP 5.3.4
Verkehrssituation in der Kobbendelle
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 25503-22)
Antrag
Mit E-Mail vom 24.05.2022 hat der Geschäftsführer der Bezirksverwaltungsstelle uns eine Beschwerde nebst Beantwortung der Verwaltung zur Verkehrssituation in der Kobbendelle zur Kenntnis gegeben. Dies nehmen wir für folgende Fragen/Prüfungen zum Anlass:
1. Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Hombruch bittet um Beantwortung der folgenden Frage:
Die Straße Kobbendelle ist eine Straße in einer sog. 30er-Zone. Die Straßenführung und gute Beschaffenheit verleitet Verkehrsteilnehmende, diese 30 km/h zu überschreiten. In der Vergangenheit waren 30er-Piktogramme aufgebracht. Seit Abschluss der Kanalbaumaßnahme mit einhergehender Straßenerneuerung sind die Piktogramme noch immer nicht wieder aufgebracht worden. Wann wird diese Maßnahme abgeschlossen sein?
2. Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Hombruch bittet die Verwaltung um Prüfung
Das Aufbringen von Piktogrammen allein wird allerdings Verkehrsteilnehmende nicht abhalten, die Geschwindigkeit zu überschreiten. Hier kämen Überlegungen zu verkehrsbremsenden Maßnahmen in Betracht. Insbesondere der untere Bereich der Kobbendelle (Hausnr. 90 aufwärts) ist dabei im Blick, da die dortigen Häuser keinen Gehweg haben und die Fußgänger direkt auf der Straße stehen und oftmals mit Glück nicht in brenzlige Situationen gelangen. Der den Häusern gegenüberliegende Gehweg ist relativ breit. Hier könnte es sich anbieten, das Parken hälftig auf dem Gehweg zu gestatten, so dass Fußgänger auch mit Rollstuhl, Rollator oder Kinderwagen nicht behindert werden. Dies würde zum einen Parkmöglichkeiten schaffen, zum anderen aber zumindest sich entgegenkommende Fahrzeuge abbremsen. Die notwendige Mindestfahrbahnbreite sollte aus unserer Sicht eingehalten werden können. Hierbei ist in jedem Fall zu Prüfen und zu berücksichtigen, dass durch die Legalisierung eines Halbseitigen Parkens auf dem Gehweg die problemlose Durchfahrt von Rettungs-, Feuerwehr- und Entsorgungsfahrzeugen (Groß-Abfallsammelfahrzeuge) gewährleistet bleibt. Daher wird die Verwaltung gebeten, diese Möglichkeit zu prüfen und einen Umsetzungsvorschlag der Bezirksvertretung Hombruch in der kommenden Sitzung vorzulegen. Im oberen Bereich der Kobbendelle (Höhe Sportplatz) kommt es bei Gegenverkehr häufig zu Situationen, in denen Verkehrsteilnehmende in Richtung Hagenerstraße auf den Gehweg (Schulweg!) ausweichen oder rückwärts fahren, da die aus der Gegenrichtung kommenden Verkehrsteilnehmenden nicht rechtzeitig eine Lücke nutzen, um regelgerecht dem anderen die Vorfahrt zu gewähren. Könnte das Aufbringen von Parkmarkierungen und einhergehender Schaffung von „Lücken“ diese manchmal auch für Kinder gefährliche Situation entschärfen oder sind andere Möglichkeiten denkbar. Auch hier wird die Verwaltung gebeten, diese Möglichkeit zu prüfen und einen Umsetzungsvorschlag der Bezirksvertretung Hombruch in der kommenden Sitzung ebenfalls unter Berücksichtigung der erforderlichen Durchfahrtsbreiten für Rettungs-, Feuerwehr- und Entsorgungsfahrzeuge (Groß-Abfallsammelfahrzeuge) vorzulegen.
Beratung
Herr Preuss (Fraktionssprecher CDU) schlägt einen Ortstermin mit allen Akteuren vor.
Frau Lohse (Fraktionssprecherin B90/Die Grünen) fehlt unter dem 2. Punkt ein konkreter Prüfauftrag. Aber sie hofft auf Klärung innerhalb des Ortstermins.
Beschluss
Die Bezirksvertretung Hombruch beschließt einstimmig, einen Ortstermin (koordiniert über die Geschäftsführung) anzusetzen.
6. Angelegenheiten des Geschäftsbereiches des Oberbürgermeisters
7. Finanzen und Liegenschaften
zu TOP 7.1
Immobilien-Managementbericht (1. Quartal 2022)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 24956-22)
Die Bezirksvertretung Hombruch nimmt die Vorlage zur Kenntnis.
8. Kultur und Theater
9. Recht, Öffentliche Ordnung, Bürgerdienste und Feuerwehr
zu TOP 9.1
Verkaufsoffener Sonntag am 04.09.2022 in Teilbereichen der Stadtbezirke Aplerbeck, Hombruch und Mengede
1. Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW)
2. Beschluss zum Erlass der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen in den Stadtbezirken Aplerbeck, Hombruch und Mengede am 04.09.2022
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 25217-22)
Empfehlung
Die Bezirksvertretung Hombruch empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die gem. § 60 Abs.1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) vom Oberbürgermeister und einem dem Rat angehörigen Mitglied getroffene Dringlichkeitsentscheidung mit folgendem Inhalt:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Erlass der als Anlage beigefügten Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen in Teilbereichen der Stadtbezirke Aplerbeck, Hombruch und Mengede am 04.09.2022.
zu TOP 9.2
Verwendung der Haushaltsmittel 2022
hier: Weitere Orte zur Aufstellung von Fahrradständern
Mitteilung Geschäftsführung
(Drucksache Nr.: 23584-22-E4)
Die Bezirksvertretung Hombruch nimmt die Mitteilung zur Kenntnis.
Beratung
Frau Lohse (Fraktionssprecherin B90/Die Grünen) wünscht sich vor Beschlussfassung eine Konkretisierung der genauen Lage an der Löttringhauser Straße und bittet um eine Auflistung der Bedarfe durch die Verwaltung.
Stellungnahme
Die Bezirksvertretung Hombruch bittet um Konkretisierung der Aufstellorte entlang der Löttringhauser Straße und um eine Auflistung weiterer Bedarfe im Stadtbezirk.
10. Schule, Jugend und Familie
zu TOP 10.1
Sachstandsbericht zum Anmeldeverfahren 2022/23 zu den weiterführenden Schulen der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23780-22)
Die Bezirksvertretung Hombruch nimmt den Bericht zur Kenntnis.
zu TOP 10.2
Brünninghausen: Abholung von Schulklassen durch Reisebusse (Fritz-Kahl-Straße)
Stellungnahme des Schulverwaltungsamtes
(Drucksache Nr.: 24998-22-E1)
Die Bezirksvertretung Hombruch nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis.
Frau Lohse (Fraktionssprecherin B90/Die Grünen) bittet die Geschäftsführung, diese Information auch den Anwohnenden zur Kenntnis zu geben.
11. Soziales, Sport, Gesundheit und Jobcenter
zu TOP 11.1
Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa 2022
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25007-22)
Die Bezirksvertretung Hombruch nimmt den Bericht zur Kenntnis.
12. Umwelt, Planen und Wohnen
zu TOP 12.1
Bauleitplanung; Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Hom 245 – Am Gardenkamp - im beschleunigten Verfahren gem. § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beschluss zur Erweiterung des räumlichen Geltungsbereiches, Beschluss zur erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24158-22)
Beratung
Statement eines Anwohners aus der Einwohnerfragestunde:
Als der Bebauungsplan offen auslag, haben die Anwohner dazu Stellung bezogen und auch bereits die Stellungnahme des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes erhalten.
Diese sind enttäuscht und entsetzt darüber, dass das Stadtplanungs- und Bauordnungsamt den aktuellen Bebauungsplan nicht umsetzt und dieser auch seit 20 Jahren nie umgesetzt wurde.
Laut diesem Plan sollten auf der freien Fläche 4 Stellplätze und ein Kinderspielplatz errichtet werden. Es stößt auf Unverständnis, dass es hier möglich ist, den aktuellen Bebauungsplan nicht einzuhalten und somit die eigentlich verplante Fläche als Bauland angeboten wird. Hätte sich der Bauträger an den Bebauungsplan gehalten, gäbe es diese freie Fläche nicht.
Außerdem handelt es sich um ein sowieso schon enges Wohngebiet und bis vor 3 Jahren wäre eine zusätzliche Bebauung unzulässig gewesen aufgrund zu hoher Baulast. Da nun aber das Baurecht geändert wurde, ist durch die Nachverdichtung ein Neubau möglich. Rein rechtlich ist dies also in Ordnung und nichts zu machen.
Ein Kinderspielplatz wurde im angrenzenden Wohngebiet durch eine Bürgerinitiative und mit Hilfe der Sparkasse errichtet.
Die Anwohner sind gegen die Baumaßnahme, da die Bebauung zu Lasten der Anwohner geht und hier eine Wertminderung des Eigentums zu befürchten ist.
Dr. Brunsing (B90/Die Grünen) erklärt, die Flächen sind eng bebaut. Er kritisiert den Bauträger ob seines Verhaltens was den Spielplatz angeht. Er möchte die Fläche so belassen und durch eine Nichtempfehlung eine Bremse im Verfahren „einbauen“ und ein Zeichen Richtung Rat setzen.
Herr Demtröder (Fraktionssprecher SPD) wird dies mit seiner Fraktion mittragen und den weiteren Gremien mitgeben, dass im Falle einer Beschlussfassung im Sinne des Bauträgers diesem mit gegeben wird, die aktuelle Spielplatzfläche unter Beteiligung der Anwohner zu einer Begegnungsfläche herzurichten.
Auch Herr Preuss (Fraktionssprecher CDU) erklärt für die CDU-Fraktion, die Vorlage im Sinne der Anwohner nicht zu empfehlen.
Die Bezirksvertretung Hombruch lehnt die Vorlage ab und nimmt das Statement des Anwohners aus der Einwohnerfragestunde mit zu Protokoll.
Empfehlung
Die Bezirksvertretung Hombruch empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss nicht zu fassen:
I. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführten ersten Beteiligung der Öffentlichkeit geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung wie unter Punkt 8 in Verbindung mit Anlage 3 dieser Beschlussvorlage dargestellt, zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom
03.11.2017 (BGBl. I S. 3634 / FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023).
II. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung wie unter Punkt 9 in Verbindung mit Anlage 4 dieser Beschlussvorlage dargestellt, zu folgen.
Rechtsgrundlage:
III. Der Rat der Stadt beschließt, den räumlichen Geltungsbereich für den unter den Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich zu erweitern.
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 i.V.m. § 13a des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 2 GO NRW
IV. Der Rat der Stadt stimmt dem modifizierten Entwurf des Bebauungsplanes und dem Entwurf der Begründung vom 23.06.2022 zu und beschließt die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit.
Rechtsgrundlage:
§ 3Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB).
V. Der Rat der Stadt beschließt, den Entwurf des Bebauungsplans Hom 245, Änderung Nr. 2 einschließlich Begründung im Falle einer Änderung oder Ergänzung des Entwurfs nach der öffentlichen Auslegung unter den Voraussetzungen des § 4a Abs. 3 S. 1-3 BauGB erneut auszulegen und die Stellungnahmen erneut einzuholen bzw. eine eingeschränkte Beteiligung nach § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen, sofern die Änderung oder Ergänzung nicht die Grundzüge der Planung des Entwurfs berührt.
Rechtsgrundlage:
§ 4a Abs. 3 BauGB
zu TOP 12.2
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 267 - nördlich Kreigershofstraße - im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beschluss zur erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24686-22)
Beratung
Frau Lohse (Fraktionssprecherin B90/Die Grünen) erklärt, dass ihre Fraktion die Vorlage ablehnt.
Empfehlung
Die Bezirksvertretung Hombruch empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich mit 11 Ja-Stimmen (Fraktionen der CDU und SPD) gegen 6 Nein-Stimmen (Fraktion B90/Die Grünen, Die Linke) folgenden Beschluss zu fassen:
I. Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt den angepassten räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes (siehe Übersichtsplan).
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 5 und den §§ 13a und 13 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634/FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NRW 2023).
II. Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen hat das Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf des Bebauungsplanes Hom 267 - nördlich Kreigershofstraße - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung, wie in der beigefügten Anlage 3 dargestellt, zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 4 Abs. 2 in Verbindung mit den §§ 13a und 13 Baugesetzbuch in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.
III. Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen hat das Ergebnis der durchgeführten Öffentlichkeitsbeteiligung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 267 - nördlich Kreigershofstraße - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung, wie in der beigefügten Anlage Nr. 4 dargestellt, zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 in Verbindung mit den §§ 13a und 13 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.
IV. Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, die Öffentlichkeit erneut an der Bauleitplanung zu beteiligen (erneute Öffentlichkeitsbeteiligung).
Rechtsgrundlage:
§ 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit den §§ 13a und 13 BauGB in Verbindung mit den. §§ 7 und 41 GO NRW.
V. Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen den Entwurf des Bebauungsplans Hom 267 einschließlich Begründung im Falle einer Änderung oder Ergänzung des Entwurfs nach der öffentlichen Auslegung unter den Voraussetzungen des § 4a Abs. 3 S. 1-3 BauGB erneut auszulegen und die Stellungnahmen erneut einzuholen bzw. eine eingeschränkte Beteiligung nach § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen, sofern die Änderung oder Ergänzung nicht die Grundzüge der Planung des Entwurfs berührt.
Rechtsgrundlage:
§ 4a Abs. 3 BauGB
zu TOP 12.3
Masterplan Energiezukunft
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 23396-22-E2)
Die Bezirksvertretung Hombruch nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 12.4
Barop: Nahversorgung und kulturelle Vielfalt auf dem und in der Nähe des Universitätsgeländes der Technischen Universität Dortmund
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 23918-22-E1)
Die Bezirksvertretung Hombruch nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 12.5
Fortschreibung Masterplan Einzelhandel – Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Dortmund
Hier: Entwurf des Masterplans Einzelhandel 2021; Beschluss zur öffentlichen Auslegung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25120-22)
Empfehlung
Die Bezirksvertretung Hombruch empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
I. Der Rat der Stadt stimmt dem Entwurf des Masterplans Einzelhandel 2021 zu.
II. Der Rat der Stadt beschließt die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Masterplans Einzelhandel 2021.
13. Bauen und Infrastruktur
zu TOP 13.1
Kanalbaumaßnahmen 2023ff. der Stadtentwässerung Dortmund
Beschluss/Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25069-22)
Beratung
Herr Preuss (Fraktionssprecher CDU) erklärt die Maßnahme Nummer 253 (Am Lennhofe) für obsolet, da die Bezirksvertretung Hombruch die gesamte Baumaßnahme Am Lennhofe ablehnt und möchte den Beschluss ohne diese Kanalbaumaßnahme beschließen.
Herr Twardon (SPD-Fraktion) möchte die Baumaßnahme Nummer 235 priorisieren und weitest möglich vorziehen, da sie im Zusammenhang mit der geplanten VELO-Route steht.
Beschluss
Die Bezirksvertretung Hombruch beschließt einstimmig – vorbehaltlich der Zustimmung des Rates der Stadt Dortmund zum Wirtschaftsplan 2023 in seiner Sitzung am 10.11.2022 – die Durchführung der in der Anlage aufgeführten Kanalbaumaßnahmen bezirklicher Bedeutung in ihrem jeweiligen Stadtbezirk mit Ausnahme der Baumaßnahme Am Lennhofe lfd Nr. 253. Die Baumaßnahme 235 soll priorisiert werden.
Empfehlung
Gleichzeitig empfiehlt die Bezirksvertretung Hombruch einstimmig den politischen Gremien zur Sitzung des AMIG am 25.10.2022 bzw. zur Sitzung des Rates am 10.11.2022 die Maßnahmen mit überbezirklicher Bedeutung sowie die bezirksübergreifenden Maßnahmen zu beschließen.
Die Baumaßnahme Am Lennhofe lfd Nr. 253 soll auf keinen Fall durchgeführt werden.
Die Baumaßnahme 235 soll priorisiert werden.
.
zu TOP 13.2
Erneuerung Verkehrs- und Parkleitsystem Veranstaltungsgelände - Ergänzung des Planungsbeschlusses
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23903-22)
Beratung
Herr Dr. Brunsing (Fraktion B90/Die Grünen) lehnt die Vorlage wegen der hohen Kosten ab.
Herr Twardon (SPD-Fraktion) befürwortet die Vorlage und hebt die Vorteile hervor.
Empfehlung
Die Bezirksvertretung Hombruch empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich mit 12 Ja-Stimmen (Fraktionen der CDU, SPD, Die Linke) gegen 5 Nein-Stimmen (Fraktion B90/die Grünen) folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, das im Planungsbeschluss vom 17.08.2020 mit der Drucksache Nr. 18059-20 beschlossene Planungsbudget von 553.000,00 Euro auf 950.000,00 Euro zu erhöhen.
Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des Tiefbauamtes (FB 66) aus der Investitionsfinanzstelle 66_01202014655 - Erneuerung Verkehrsleitsystem und Parkleitsystem Veranstaltungsgelände - (Finanzposition 780 810) mit folgender Auszahlung:
Bis Haushaltsjahr 2021: 32.042,57 Euro
Haushaltsjahr 2022: 350.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2023: 500.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2024: 67.957,43 Euro
Die Investition bedingt einen noch zu konkretisierenden jährlichen Folgeaufwand. Dieser wird nach Abschluss der Planungsarbeiten in einer dem Rat zur Entscheidung vorzulegenden Baubeschlussvorlage dargestellt.
zu TOP 13.3
Instandsetzung / Sanierung des Verbindungswegs Kobbendelle zur Hagener Straße
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 23938-22-E1)
Die Bezirksvertretung Hombruch nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 13.4
Menglinghausen: Verbesserung der Verkehrssicherheit am Zebrastreifen Menglinghauser Str. (Ecke Gustav-Korthen-Allee/Am Sturmwald)
Mitteilung Geschäftsführung
(Drucksache Nr.: 23674-22-E1)
Die Bezirksvertretung Hombruch nimmt die Mitteilung der Geschäftsführung zur Kenntnis.
Antrag
Herr Preuss (Fraktionssprecher CDU) erhebt die Mitteilung zum Antrag und bittet um Umsetzung mit solarbetriebenem Dialogdisplay. Die Bezirksvertretung Hombruch stellt die entsprechenden Mittel (11.250€ für solarbetriebene Displays investiv) zur Verfügung.
Beschluss
Die Bezirksvertretung Hombruch beschließt einstimmig og. Antrag.
zu TOP 13.5
Aufstellung von zwei Dialogdisplays an der Hagener Straße
Mitteilung Geschäftsführung
(Drucksache Nr.: 22723-21-E1)
Die Bezirksvertretung Hombruch nimmt die Mitteilung der Geschäftsführung zur Kenntnis.
Antrag I
Die Bezirksvertretung Hombruch erhebt die Mitteilung zum Antrag und beschließt die Finanzierung von 2 Dialogdisplays in der solarbetriebenen Variante und stellt insgesamt 17.500€ investiv (2 x 11.250€ abzüglich 5.000€ Restmittel hierfür) bereit.
Antrag II
Herr Schultebraucks (stellv. Bezirksbürgermeister, SPD-Fraktion) beantragt die Prüfung von Tempo 30 auf der Hagener Straße im Bereich Am Frache bis Hagener Straße 306.
Beschluss I
Die Bezirksvertretung Hombruch beschließt einstimmig die Finanzierung von 2 Dialogdisplays in der solarbetriebenen Variante und stellt insgesamt 17.500€ investiv (2 x 11.250€ abzüglich 5.000€ Restmittel hierfür) bereit.
Beschluss II
Die Bezirksvertretung Hombruch beschließt einstimmig die Prüfung und Weiterleitung an den Rat der Stadt Dortmund, eine Tempo 30 Zone auf der Hagener Straße im Bereich Am Frache (Höhe Hagener Straße 348) bis Hagener Straße Höhe Nummer 306 einzurichten.
zu TOP 13.6
Erneuerung der Eisenbahnüberführung (EÜ) Hagener Straße
hier: Beschlusserhöhung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25106-22)
Empfehlung
Die Bezirksvertretung Hombruch empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Rat der Stadt beschließt, das für die Umgestaltung der Hagener Straße im Baubeschluss vom 29.08.2018 mit der Drucksache Nr. 10547-18 beschlossene Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 800.000,00 Euro um 795.000,00 Euro auf 1.595.000,00 Euro zu erhöhen.
2. Der Rat der Stadt beschließt, die für die Erneuerung der Eisenbahnüberführung Hagener Straße im Baubeschluss mit der Drucksache Nr. 10547-18 beschlossenen Gesamtaufwendungen in Höhe von 5.000.000,00 Euro um 3.715.000,00 Euro auf 8.715.000,00 Euro zu erhöhen.
3. Der Rat der Stadt beschließt die Berücksichtigung der unter den "Finanziellen Auswirkungen" dargestellten konsumtiven Aufwendungen und Erträge in den Jahren 2023-2025 mit einer Gesamtverbesserung in Höhe von 266.250,00 Euro im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2023 ff. (inklusive der zusätzlichen Belastung der Ergebnisrechnung in Höhe von 14.753,75 Euro ab dem Jahr 2026, die sich aus den Abschreibungen und der Auflösung des Sonderpostens ergibt).
4. Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt gemäß § 83 Abs. 2 i.V.m. § 85 GO NRW außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen zur Umsetzung der Maßnahme in Höhe von 1.000.000,00 Euro im Haushaltsjahr 2022 zu Lasten des Haushaltsjahres 2025. Zur Deckung dieser außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen werden die im Folgenden in der Anlage 3 dargestellten Minderbedarfe verwendet.
Zu 1.
Die Finanzierung der Umgestaltung der Hagener Straße erfolgt aus dem Budget des Tiefbauamtes (FB 66) aus der Investitionsfinanzstelle 66O01202014670 - Umbau Hagener Straße – (Finanzposition 780 810) mit folgenden Auszahlungen:
Haushaltsjahr 2024 595.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2025 1.000.000,00 Euro
Die Investition in die Umgestaltung der Straße bedingt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr, dem Haushaltsjahr 2026, eine jährliche Belastung der Ergebnisrechnung in Höhe von 14.753,75 Euro.
Zu 2.
Die Finanzierung des Neubaus der Eisenbahnüberführung Hagener Straße in Höhe von 8.715.000,00 Euro wird auf dem Kostenträger 6612021B0012 und dem Sachkonto 529 300 abgebildet.
14. Wirtschaftsförderung
zu TOP 14.1
Wirtschaftsflächenentwicklung in Dortmund - hier: Ergebnisse der Eignungsuntersuchung zur Identifizierung neuer Wirtschaftsflächen im Freiraum
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25130-22)
Die Bezirksvertretung Hombruch nimmt die Vorlage zur Kenntnis.
15. Personal und Dortmunder Systemhaus
16. Anfragen und Beantwortung von Anfragen
16.1 Beantwortung von Anfragen
zu TOP 16.1.1
Information der Mitglieder der Bezirksvertretung zu Bauvorhaben
Beantwortung der Anfrage
(Drucksache Nr.: 21693-21-E1)
Die Bezirksvertretung Hombruch nimmt die Beantwortung der Anfrage zur Kenntnis.
Nachfrage
Frau Lohse (Fraktionssprecherin B90/Die Grünen) fragt nach der korrekten Zuordnung nach (ob § 33, 34 oder 35 Baugesetzbuch) und bittet um eine ergänzte Auflistung.
zu TOP 16.1.2
Neubau der Sporthalle im Schulzentrum Rennninghausen
Beantwortung der Anfrage
(Drucksache Nr.: 22727-21-E1)
Die Bezirksvertretung Hombruch nimmt die Beantwortung der Anfrage zur Kenntnis.
16.2 Anfragen
zu TOP 16.2.1
Verkehrsrechtliche Anordnungen (VRAO) der Stadt Dortmund
Anfrage zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 25454-22)
Anfrage
Verkehrsrechtliche Anordnungen (VRAO) der Stadt Dortmund
Die Mitglieder der BV-Hombruch erhalten dankenswerter Weise regelmäßig Informationen über Baumaßnahmen im Stadtbezirk und den damit verbundenen Einschränkungen. In den vergangenen Jahren entstand dabei der Eindruck, dass seitens der städtischen Verwaltung wie der Unternehmen nicht immer bürgerfreundlich agiert wurde. Die vor mehr als zwei Jahren vorgesehene personelle Unterstützung in der Straßenverkehrsbehörde hat bislang keine Wirkung entfaltet. Als städtisches Beispiel ist der ADFC Fahrradklimatest 2020 zu nennen, in dem die Führung an Baustellen in Dortmund die Schulnote 5,3 erhielt (2018 = 5,1).
Die Mitglieder der Bezirksvertretung haben folgende stadtbezirksspezifischen Fragen:
Verlängerungen von VRAO
· Hängen die Gebühren für eine VRAO von der beantragten Dauer ab?
· Erhält das Tiefbauamt eine schriftliche Begründung für Verlängerungsanträge? Wie werden diese Begründungen überprüft?
· Welche Gebühren entstehen bei einer Verlängerung verkehrsrechtlicher Anordnungen um etwa vier Wochen (Beispiele Karlsbader Straße 22, VRAO vom 22.7.2022; Heidekrugweg 7, VRAO vom 05.07.2022 )?
· Werden Gebühren für eine VRAO erstattet, wenn eine Sperrung bzw. eine Verlängerung früher als beantragt beendet wird?
Baustelleneinrichtung und -kontrolle:
· Wer überprüft die Umsetzung der formulierten Anordnungen bzw. der Baustelleneinrichtungen vor Ort und wie häufig werden diese überprüft?
Anmerkung: Bei der VRAO zur An der Palmweide 59 vom 20.6.2022 wurden die temporären Schilder sowie die Baustellen-LSA auf die ohnehin schmalen Gehwege (Schulweg) gestellt. Deren erforderliche nutzbare Breite von 1,30m wurde deutlich unterschritten; eine gesicherte Führung des Fußverkehrs vor dem Baufeld war nur bedingt gewährleistet.
Sowohl die Fa. BVS GmbH als auch das Tiefbauamt hätten die Situation ohne
großen Aufwand optimieren können.
· Wer überprüft die Dokumente auf Plausibilität?
Anmerkung: In der VRAO zur Straße Stockumer Straße vor Hausnummer 116 vom
15.6.2022 bzw. 26.7.2022 wird eine Restgehwegbreite / ein Notgehweg von 1,50m angegeben. In den der Mail angefügten Luftbilder vom 26.7.2022 werden 1,30m angegeben.
· Der Fußverkehr soll bei Baumaßnahmen ggf. über einen Not(geh)weg geführt werden (RSA 2.4).
Anmerkung: Bei der Baumaßnahme Holzrichterweg 12 (VRAO vom 8.7.2022) wurde der
einseitige Gehweg im Zuge einer Kranaufstellung gesperrt. Als Ersatz wurde weder ein
Gehbereich geschaffen noch der Kfz-Verkehr auf Fußverkehr auf der Fahrbahn hingewiesen.
Dies bedeutet eine explizite Gefährdung insbesondere für schützenswerte
Fußgänger:innen.
Bei der Baumaßnahme Hausneubau Kuntzestraße 41 wurde der Gehweg auf der nördlichen
Seite gesperrt. Auf der südlichen Seite wurde das Gehwegparken in dem Abschnitt
nicht eingeschränkt. Auch fehlen Querungshilfen wie temporäre Fußgängerüberwege.
Wenn aufgrund der dargestellten Fallbeispiele eine Behandlung in öffentlicher Sitzung nicht
möglich ist sind wir mit einer Übertragung in den nichtöffentlichen Sitzungsteil einverstanden.
Die Bezirksvertretung Hombruch nimmt die Anfrage zur Kenntnis und bittet um Weiterleitung an die Verwaltung.
zu TOP 16.2.2
Planungsstand im Schulzentrum Hombruch
Anfrage zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 25426-22)
Anfrage
Die Verwaltung wird gebeten, über den aktuellen Stand der Planungen Auskunft zu folgenden Projekten im Schulzentrum Renninghausen zu erteilen
· Helene-Lange-Gymnasium (Renovierung und Erweiterung)
· Schubert-Grundschule
· Neubau einer Dreifach-Sporthalle
Die Bezirksvertretung Hombruch nimmt die Anfrage zur Kenntnis und bittet um Weiterleitung an die Verwaltung.
zu TOP 16.2.3
Bolmke östlich Kleingärten und nördlich Stockumer Straße
hier: Auskunft über Änderung Flächennutzungs- und Landschaftsplan sowie Aufhebung des B-Plans Hom 266
Anfrage zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 25333-22)
Anfrage
Die Verwaltung wird gebeten, darüber Auskunft zu erteilen, wann die o.g.
Änderungen des Flächennutzungs- und Landschaftsplans sowie die Aufhebung des
B-Plans Hom 266 gemäß Ratsbeschluss vom 18.6.20 (DS 17243-20) erfolgen soll.
Gemäß Rat sollte dieser Bereich der Bolmke planungsrechtlich bei einer ersten
Änderung des Landschaftsplanes entsprechend dem Beschluss angepasst werden.
Die Bezirksvertretung Hombruch nimmt die Anfrage zur Kenntnis und bittet um Weiterleitung an die Verwaltung.
17. Abschlussberichte/Sachstandsberichte zu Anträgen sowie Mitteilungen
zu TOP 17.0
Bestellung eines stellvertretenden Schriftführers für die Bezirksvertretungen
Bürgerdienste
(Drucksache Nr.: 25273-22)
Bestellung
Herr Tobias Marx wird einstimmig zum stellvertretenden Schriftführer der Bezirksvertretung Hombruch bestellt.
zu TOP 17.1
Sitzungstermine der Bezirksvertretung Hombruch 2023
Mitteilung des Bezirksbürgermeisters
(Drucksache Nr.: 21606-21-E2)
Die Bezirksvertretung Hombruch nimmt die Mitteilung des Bezirksbürgermeisters zur Kenntnis.
Hinweis: Der Redaktionsschluss der Novembersitzung muss 13.11.2023 lauten.
zu TOP 17.2
Kirchhörde: Überprüfung Tempolimit und Anwohnerkontrolle; hier: Protokoll des Ortstermins am 15.06.2022
Mitteilung Geschäftsführung
(Drucksache Nr.: 23130-21-E2)
Die Bezirksvertretung Hombruch nimmt die Mitteilung der Geschäftsführung zur Kenntnis.
Frau Ziesmer (stellv. Fraktionssprecherin CDU) korrigiert das Protokoll hinsichtlich der Piktogramme: Gemeint war, die Tempo 30 Piktogramme nicht auf beiden Seiten aufgezeichnet werden sollen, sondern 2x im oberen Bereich. Im unteren Bereich fehlen die beiden Piktogramme.
zu TOP 17.3
Verkehrssituation auf der Hagener Straße in Höhe der Deutschen Post Filiale, Hausnummer 232;hier: Protokoll des Ortsterins am 15.06.2022
Mitteilung Geschäftsführung
(Drucksache Nr.: 19445-20-E4)
Die Bezirksvertretung Hombruch nimmt die Mitteilung der Geschäftsführung zur Kenntnis; sie wird mit TOP 5.3.1 zusammen behandelt.
zu TOP 17.4
Zwischenbericht Umbau Harkortsaal Verwaltungsstellenleitung
Der bisherige Sitzungssaal ist als Harkortsaal künftig für Sitzungen der Bezirksvertretung Hombruch, Trauungen, Veranstaltungen und Ehrungen universell zugänglich und nutzbar.
Der von der Bezirksvertretung Hombruch beschlossene Umbau des Harkortsaales wird am 07.09.2022 abgeschlossen, wenn die Möblierung geliefert wird.
Die beschlossenen Mittel wurden für den Durchbruch des Saales zum Nachbarraum und Teppich (Vergrößerung um 60 qm Zuschauerbereich), erstmalige Gardinenausstattung im Saal als Sichtschutz, Neumöblierung mit neuen zeitgemäßen Konferenztischen für Mandatsträger, Beiräte und Presse mit Mediaports in Vorbereitung vermehrt digitaler Sitzungen, Konferenzstühlen und 40 Zuschauerstühlen sowie einem Vorhang als Raumteiler bei künftigen Trauungen im Harkortsaal verwendet.
Der Harkort-Saal ist dadurch ab dem 01.10.2022 als Trausaal verwendbar.
Auf Nachfrage von Dr. Brunsing (Fraktion B90/Die Grünen) konnte gemeldet werden, dass ein mobiler Präsentationsmonitor in Beschaffung ist, um Tagesordnung, Baupläne, Kartenmaterial, Bilder und ähnliches im Saal drahtlos zu präsentieren.
zu TOP 17.5
Halbjahresbericht zum Status der gefassten Beschlüsse der BV-Hombruch sowie Abschlussberichte
(Drucksache Nr.: 25464-22)
Die Bezirksvertretung nimmt den Bericht zur Kenntnis.
Frau Wilken (Fraktion B90/Die Grünen) weist darauf hin, dass auf Seite 1 „Beschluss Parkverbote auf der Zillestraße“ tatsächlich beschlossen wurde, einen Fahrradstreifen anzulegen. Hier wurde der Beschluss der Bezirksvertretung Hombruch offenbar nicht richtig gelesen.
Nachrichtlich Geschäftsführung:
Unter Drucksache Nr. 24747-22 wurde tatsächlich die Anlage eines Fahrradstreifens beschlossen, allerdings gemäß genehmigtem Protokoll „bis zur Umsetzung des Beschlusses soll ein Parkverbot angeordnet werden“.
Der Bezirksbürgermeister schließt die öffentliche Sitzung um 20:09 Uhr.
Berning Twardon Krauß
Bezirksbürgermeister Mitglied der Bezirksvertretung Schriftführer
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