Niederschrift (öffentlich)
über die 39. Sitzung des Rates der Stadt
am 23.05.2019
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund
Sitzungsdauer: 15:00 - 20:28 Uhr
Anwesend:
Laut Anwesenheitslisten, die der Originalniederschrift als Anlagen beigefügt sind, waren 91 von z. Z. 94 Ratsmitgliedern anwesend.
An der Sitzung nahmen nicht teil:
Rm Dudde (Bündnis 90/Die Grünen)
Rm Grollmann (CDU)
Rm Heymann (SPD)
Von der Verwaltung waren anwesend:
OB Sierau
StD Stüdemann
StR Dahmen
StR Rybicki
StR’in Schneckenburger
StR Uhr
StR Wilde
StR’in Zoerner
Herr Westphal
LStRD’in Seybusch
Herr Güssgen
StOVwR’in Skodzik
Veröffentlichte Tagesordnung:
Tagesordnung (öffentlich)
für die 39. Sitzung des Rates der Stadt,
am 23.05.2019, Beginn: 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund
1. Regularien
1.1 Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 38. Sitzung des Rates der Stadt am 28.03.2019
1.5 Einführung eines Ratsmitgliedes
2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse
- unbesetzt -
3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Bauen, Verkehr und Grün
3.1 Bauleitplanung; Änderung Nr. 11 des Bebauungsplanes Hom 124 – Erweiterung der Feuerwache Kirchhörde – im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
hier: I. Entscheidung über Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Stellungnahmen während der ersten Öffentlichkeitsbeteiligung; II. Entscheidung über Stellungnahmen während der erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung; III. Beifügung von aktualisiertem Plan und Begründung zur Änderung Nr. 11 des Bebauungsplanes Hom 124; IV. Satzungsbeschluss;
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13740-19)
3.2 Bauleitplanung; Bebauungsplan In W 223 - Königsbergstraße -
hier: Beschluss zur Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre um ein Jahr für den sich in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan In W 223
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13991-19)
3.3 Verlegung und barrierefreier Ausbau des S-Bahn-Haltepunktes Dortmund-Barop
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13075-18)
3.4 Stellungnahme Entwurf Regionalplan Ruhr
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13074-18)
- Die Unterlagen lagen zur Sitzung am 28.03.2019 vor. -
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung vom 05.03.2019 (Drucksache Nr.: 13074-18-E2)
3.5 Stellungnahme Entwurf "Handlungsprogramm zur räumlichen Entwicklung der Metropole Ruhr"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13088-18)
- Die Unterlagen lagen zur Sitzung am 28.03.2019 vor. -
3.6 Konzentrationszonen für Windenergieanlagen im Flächennutzungsplan der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13471-19)
3.7 Bahnstrecke Dortmund - Lünen - Münster - aktueller Sachstand
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14163-19)
3.8 Förderprojekt "Emissionsfreie Innenstadt"
hier: Durchführung von Vergabeverfahren für die ersten Teilmaßnahmen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13819-19)
3.9 SMART RHINO
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14144-19)
3.10 Antrag zum Haushaltsplan 2019 von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Quartierschutz DS-Nr. 12124-18-E10
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13599-19)
3.11 Soziale Stadt - Stadtumbau Hörde
Sozialstudie 2018
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12671-18)
3.12 Entwicklung "Messe- und Veranstaltungszentrum Strobelallee"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13930-19)
3.13 Sanierung Rathaus der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14160-19)
3.14 Parkordnung für den Westpark
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13537-19)
hierzu -> Schreiben der Verwaltung vom 30.04.2019 (Drucksache Nr.: 13537-19-E1)
3.15 Erneuerung Parkleitsystem Innenstadt - Ergänzung des Planungsbeschlusses
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14032-19)
3.16 Neuwahl von Delegierten für die Abwasserverbände Emschergenossenschaft und Lippeverband für die aktuelle Wahlperiode bis 2020
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14106-19)
3.17 Landschaftsschutzgebiet nördlich Stockumer Straße, westlich Schultenhof
- Eingabe aus der Bürgerschaft vom 27.02.2019 -
Überweisung: Bezirksvertretung Hombruch aus der öffentlichen Sitzung vom 19.03.2019
(Drucksache Nr.: 13715-19)
hierzu -> Schreiben der Verwaltung vom 30.04.2019 (Drucksache Nr.: 13715-19-E1)
3.18 Optimierung der Hafeninfrastruktur
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 14390-19)
3.19 Soziale Wohnraumförderung 2018 - 2022 und Mietenstufen in Nordrhein-Westfalen
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 14396-19)
4. Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung
4.1 Geschäftsbericht 2018 des Vereins "StadtbezirksMarketing Dortmund e. V."
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13828-19)
4.2 Jahresabschluss und Lagebericht des Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund" zum 31.12.2018
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13830-19)
5. Soziales, Arbeit und Gesundheit
5.1 "Bericht zur sozialen Lage in Dortmund" und "Zehn Jahre Aktionsplan Soziale Stadt vor Ort"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13585-19)
- Die Vorlage ist im Rahmen eines reduzierten Sonderversandes vorab zugesandt worden.
5.2 Übernahme von existenzsichernden Leistungen für Bewohner*innen bisher stationärer Wohneinrichtungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13714-19)
5.3 Dortmund ist und bleibt sicherer Hafen für geflüchtete Menschen
Gemeins. Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion, Fraktion B'90/Die Grünen, Fraktion Linke & Piraten,)
(Drucksache Nr.: 14395-19)
6. Kultur, Sport und Freizeit
6.1 Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2018
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13949-19)
6.2 Einrichtung des Literaturstipendiums "Stadtbeschreiberin / Stadtbeschreiber" Dortmund ab dem Jahr 2020
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13983-19)
6.3 "Richtlinien für die Sportförderung der Stadt Dortmund"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14155-19)
6.4 Zukunftskonzept Botanischer Garten Rombergpark
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13448-19)
6.5 Deutsch-Armenischer Freundschaftsgarten im Rombergpark
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland) mit Bitte um Stellungnahme und Antrag
(Drucksache Nr.: 14076-19)
7. Schule
7.1 Sachstandsbericht zum Anmeldeverfahren an den Grundschulen der Stadt Dortmund für das Schuljahr 2019/20
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13154-19)
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 20.03.2019
7.2 Einrichtung eines Beratungshauses Inklusion in Dortmund zur Unterstützung schulischer Inklusion
hier: Abschluss einer Kooperationsvereinbarung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13848-19)
8. Kinder, Jugend und Familie
8.1 Eigenbetrieb FABIDO - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2018
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13982-19)
8.2 Wahl eines stimmberechtigten Mitgliedes des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14071-19)
9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
9.1 Übertragene Ermächtigungen aus dem Jahresabschluss 2018 der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13744-19)
9.2 Bericht zur Zustandsbeurteilung des Immobilienbestands für das Portfolio Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13898-19)
9.3 DSG: Weiterentwicklung der Geschäftsfelder
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13578-19)
9.4 Jahresabschlussentwurf 2018 der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13483-19)
9.5 Bevollmächtigung der EDG Entsorgung Dortmund GmbH (EDG) zum Führen von Verhandlungen mit den Dualen Systemen für die Stadt Dortmund.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14102-19)
9.6 Verzichtserklärung der Stadt Dortmund im Zusammenhang mit der Satzungsänderung der Kohlgartenstiftung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14002-19)
9.7 Verzicht auf Bürgerforen im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14068-19)
10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung
10.1 Einstellung von Nachwuchskräften in den Haushaltsjahren 2020 und 2021
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13644-19)
10.2 Sachstandsbericht: Bekämpfung des gewaltbereiten Salafismus als gesamtstädtische Aufgabe
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12566-18)
10.3 Muttersprache schützen – gendergerechte Verwaltungssprache ablehnen!
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 13908-19)
10.4 Umbesetzung in Gremien
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 14072-19)
11. Anfragen
11.1 Anfragen Rm Münch (FBI)
11.1.1 Missachtung des Ratsbeschlusses zur überwiegenden Nichtasphaltierung des Rad- und Wanderweges „Rheinischer Esel“ durch den Oberbürgermeister
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 13034-18)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 28.03.2019 vor.
11.1.2 Falschinformation des Naturschutzbeirates über den Ratsbeschluss zur überwiegenden Nichtasphaltierung des Rad- und Wanderweges "Rheinischer Esel" und Nichtinformation des Rates über die Rücknahme des Widerspruchs des Naturschutzbeirates durch den Umweltdezernenten
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 13602-19)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 28.03.2019 vor.
11.1.3 100 Jahre demokratische Wahl des Rates der Stadt Dortmund am 2. März 2019
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 13606-19)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 28.03.2019 vor.
11.1.4 Rücksichtslose Reiter in den Dortmunder Wäldern durch fehlende städtische Umsetzung von § 58 Abs. 4 LNatSchG zum Schutz der Spaziergänger
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 13614-19)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 28.03.2019 vor.
11.1.5 Zunehmende Probleme mit rechtswidrig freilaufenden Hunden in Dortmund
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 13632-19)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 28.03.2019 vor.
11.1.6 Rechtliche Möglichkeiten gegen illegale Schrotthändler
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 13635-19)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 28.03.2019 vor.
11.1.7 Imagefaktor 10 % Naturschutzgebiete
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 14147-19)
11.1.8 Aufhebung des Beschlusses zur Asphaltierung des Rad- und Wanderweges „Rheinischer Esel“
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 14148-19)
11.1.9 Kosteneinsparung durch Reduzierung der Anzahl von Rats- und Bezirksvertretern
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 14154-19)
11.1.10 Wegfall rechtsextremer Bezirksvertreter durch Reduzierung der Größe der Bezirksvertetungen von 19 auf 11 Mitglieder
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 14157-19)
11.1.11 Verhinderung von sicherem und attraktivem Radfahren durch das städtische Tiefbauamt
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 14359-19)
11.1.12 Dortmunder Biertage 2019
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 14360-19)
11.1.13 Route Bierkultur Dortmund
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 14361-19)
11.2 Anfragen Gruppe NPD/Die Rechte
11.2.1 Linksextremes Zentrum Meilenstein in Marten
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 13809-19)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 28.03.2019 vor.
11.2.2 Kosten für städtischen Beitritt zum "Netzwerk gegen Antisemitismus"
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 13810-19)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 28.03.2019 vor.
11.2.3 Geplante Kameraüberwachung im Bereich Emscherstraße/Thusneldastraße
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 13846-19)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 28.03.2019 vor.
11.2.4 Duschbus für Obdachlose
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 13847-19)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 28.03.2019 vor.
Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt Dortmund wurde um 15:00 Uhr von OB Sierau eröffnet und geleitet.
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte OB Sierau zunächst fest, dass der Rat der Stadt Dortmund ordnungsgemäß eingeladen wurde und dass er beschlussfähig ist. Ferner wies OB Sierau gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen auf die Aufzeichnung dieser Sitzung hin.
1. Regularien
zu TOP 1.1
1. Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Rm Meyer (SPD) benannt.
zu TOP 1.2
2. Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
Der Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.
zu TOP 1.3
3. Feststellung der Tagesordnung
OB Sierau schlug dem Rat der Stadt vor, die Tagesordnung im Wege der Dringlichkeit um folgende Vorlagen zu erweitern:
Dortmunder Beteiligung am Projektaufruf „Modellprojekte Smart Cities“ des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14358-19) als TOP 3.20,
70 Jahre Grundgesetz: Mütter des Grundgesetzes
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14465-19) als TOP 6.6 und
Verkaufsoffener Sonntag am 02.06.2019 im Stadtbezirk Hombruch
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14454-19) als TOP 10.5.
Der Rat der Stadt beschloss einstimmig, der Erweiterung der Tagesordnung um diese Vorlagen zuzustimmen.
Außerdem hat Rm Münch (FBI) folgenden Antrag zur Tagesordnung im Wege der Dringlichkeit vom 16.05.2019 - „Korrekte Umsetzung des Ratsbeschlusses zur Asphaltierung des Rad- und Wanderweges „Rheinischen Esel““ (Drucksache Nr.: 14449-19) - vorgelegt:
„… der Rat der Stadt Dortmund möge beschließen:
„Der Rat der Stadt Dortmund kritisiert, dass der AUSW das Thema entgegen der Empfehlung des Ältestenrats vom 28.03.2019 nicht auf der letzten Sitzung behandelt hat und begrüßt, dass der Naturschutzbeirat den Kompromissbeschluss der Rates, den Rad- und Wanderweg „Rheinischer Esel“ im Bereich von Hellerstraße bis zur Brücke A 45 nicht zu asphaltieren, akzeptiert und nach Feststellung der Amphibienwanderungen über den Weg seinen Widerspruch zurückziehen will, sodass die Bezirksregierung Arnsberg nicht über diese städtische Angelegenheit entscheiden muss.“
Begründung:
Der städtische Umwelt- und Planungsdezernent Ludger Wilde will den Ratsbeschluss zur Nichtasphaltierung des Rad- und Wanderweges „Rheinischer Esel“ missachten und nicht 1400 m, sondern nur noch 450 m wassergebunden belassen, und den Rest asphaltieren.
Wilde interpretiert den allgemein gehaltenen Beschluss des Rates zur Nichtasphaltierung im noch nicht endgültig in seinen Grenzen rechtlich festgelegten Naturschutzgebiet vom 13.11.2018, der deshalb durch eine Protokollnotiz des Antragsstellers in der Niederschrift konkretisiert wurde, den ökologisch sensiblen 1400 m langen Bereich zwischen A 45 und Hellerstraße nicht zu asphaltieren, dahingehend, dass die Protokollnotiz nicht bindend sei und er deshalb bis auf 450 m alles asphaltieren dürfe.
Obwohl sogar der Naturschutzbeirat bereit ist, den Kompromissbeschluss des Rates zu akzeptieren und nach Feststellung der Amphibienwanderungen über den Weg seinen ursprünglichen Widerspruch zurückzuziehen, damit die Stadt Dortmund wieder Herr des Verfahrens wird und nicht die Bezirksregierung Arnsberg entscheiden muss, stört Wilde diese einvernehmliche Lösung zwischen Politik und Naturschutz, will weiterhin so viel wie möglich asphaltieren und lieber die Stadt, die dann noch nicht einmal in der Lage ist, selbst über einen kleinen Radweg zu entscheiden, bei der Bezirksregierung blamieren.
Begründung der Dringlichkeit:
Da der AUSW der Empfehlung des Ältestenrates vom 28.03.2019 nicht gefolgt ist, dass Thema auf der Tagesordnung zu behandeln, will der Umweltdezernent nun die Bezirksregierung Arnsberg über den Widerspruch des Beirates entscheiden lassen und konstruiert entgegen des Ratsbeschlusses einen vermeintlichen Gegensatz zwischen Naturschutzbeirat und Rat, sodass er noch vor der nächsten Ratssitzung am 4. Juli die Bezirksregierung Arnsberg über diese städtische Angelegenheit entscheiden lassen will und sich sogar nicht davor scheut, dazu die Bezirksregierung inhaltlich falsch – durch Unterschlagung der konkretisierenden Ratsprotokollnotiz zu instrumentalisieren.“
Rm Münch (FBI) begründete die Dringlichkeit damit, dass das Thema „Rheinischer Esel“ nicht in der letzten Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AUSW) am 16.05.2019 auf der Tagesordnung stand. Ihm sei unklar, ob der Beschluss des Rates zum Rheinischen Esel richtig umgesetzt würde. Seines Erachtens müsste für Klarheit gesorgt werden.
Rm Schilff erklärte im Namen der SPD-Fraktion, dass die Angelegenheit nicht als dringlich angesehen würde. Der Rat hat am 15.11.2018 über die Differenzierung der asphaltierten oder wassergebundenen Decken verbindlich entschieden. Das Protokoll der Ratssitzung wurde am 13.12.2018 genehmigt. Der Ratsbeschluss wäre eindeutig und nicht interpretierbar. Wenn der Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde dem nicht folgen würde, gäbe es ein vorgeschriebenes Verfahren Richtung Bezirksregierung.
Rm Münch wies darauf hin, dass das Thema im AUSW nur im Zusammenhang mit einer Anfrage behandelt werden konnte, so dass es nur eine Nachfrage, aber keine Diskussion dazu gab und kein Beschluss gefasst werden konnte. Für ihn bestände ein Widerspruch im Protokoll zum Beschluss. In diesem Zusammenhang bezeichnete er das Verhalten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen als charakterlos und insgesamt das Vorgehen als abartig.
OB Sierau erteilte Rm Münch aufgrund der Nutzung der Bezeichnung „charakterlos“ einen Ordnungsruf.
Der Rat lehnte mit Mehrheit der Stimmen gegen die Stimme von Rm Münch (FBI) die Erweiterung der Tagesordnung um diesen Antrag ab.
Weiter hat der Rat der Stadt folgenden gemeinsamen Vorschlag zur Tageordnung im Wege der Dringlichkeit der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 23.05.2019 (Drucksache Nr.: 14500-19) mit der Bezeichnung „Illegales Wohnen im Gewerbegebiet Dortmund Dorstfeld-West“ erhalten:
„… die SPD-Fraktion und die Fraktion Bündnis 90 / Die GRÜNEN bitten im Wege der Dringlichkeit um die Aufnahme des oben genannten Punktes auf die Tagesordnung des Rates und um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags.
Die Dringlichkeit ergibt sich durch den kurzen Zeitraum, der den Mieter*innen verbleibt, bis die Wohnnutzung der betroffenen Immobilien untersagt ist.
Beschluss:
1. Der Rat bittet die Verwaltung um einen Sachstandsbericht zu dem in den Medien geschilderten Sachverhalt über illegales Wohnen im Gewerbegebiet Dorstfeld-West.
2. Der Rat bittet die Verwaltung um die Beantwortung der folgenden Fragen:
Wie stellt sich die historische Entwicklung der der Wohnbebauung im Gewerbegebiet Dorstfeld-West dar?
Warum ist der Verwaltung bis zur Beschwerde des Bürgers nicht aufgefallen, dass in dem Gewerbegebiet Wohnungen illegal bewohnt werden?
Welche Möglichkeiten bestehen, damit die Mieter*innen in ihren Wohnungen verbleiben können und nicht umziehen müssen?
Wie lange würde eine mögliche Bebauungsplanänderung dauern, durch die das Gewerbegebiet zu einem Mischgebiet umgewandelt werden könnte? Wäre dies für das Gewerbegebiet sinnvoll?
3. Der Rat bittet die Verwaltung eine Lösung im Sinne der Mieter*innen zu finden.
Begründung
Laut Medienberichten befinden sich im Gewerbegebiet Dorstfeld-West mehrere Wohnimmobilien, die von den Mieter*innen illegal bewohnt werden. Die Mieter*innen sowie die Besitzer*innen der Wohnimmobilien sind im April dieses Jahres durch die Stadtverwaltung informiert worden, dass die Wohnnutzung der betroffenen Immobilien innerhalb von drei Monaten zu unterlasen sei. Entsprechend müssen die Mieter* innen nun ab April innerhalb von drei Monaten eine neue Wohnung finden und umziehen. Begründet werde dies damit, dass in Gewerbegebieten nur Betriebsangehörige wohnen dürfen. Hiervon betroffen sind laut Medien mindestens 18 Mitparteien mit 26 Bewohner*innen. Unklar sei hierbei aber noch, ob nicht für einige Wohnimmobilien Bestandsschutz bestehe, da diese vor der Aufstellung des Bebauungsplans errichtet worden seien.“
Rm Neumann-Lieven (SPD) begründete die Dringlichkeit der Bitte um Stellungnahme damit, dass der rechtliche Rahmen dazu zwingen würde. Um Entscheidungen treffen zu können, wären Antworten auf die Fragen zum Wohnen und zum Gewerbegebiet erforderlich.
OB Sierau stellte fest, dass StR Wilde aktuell berichten würde. Eine vertiefte Befassung im AUSW hielt er für notwendig.
Die Mehrheit des Rates der Stadt gegen die Gruppe NPD/Die Rechte stimmte der Erweiterung der Tagesordnung um diesen Vorschlag als TOP 3.21 zu.
Zudem lag dem Rat der Stadt nachfolgender Geschäftsordnungsantrag der Fraktion Die Linke & Piraten vom 14.05.2019 zu TOP 5.1 "Bericht zur sozialen Lage in Dortmund" und "Zehn Jahre Aktionsplan Soziale Stadt vor Ort" (Drucksache Nr.: 13585-19-E1) vor:
„… die Fraktion DIE LINKE & PIRATEN bittet um eine Änderung der Tagesordnung.
Wir beantragen, den TOP 5.1. „Bericht zur sozialen Lage in Dortmund“ und „Zehn Jahre Aktionsplan Soziale Stadt vor Ort“ unter Punkt 2 – „Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse“ – zu behandeln.“
Rm Kowalewski erläuterte für die Fraktion Die Linke & Piraten, dass der Sozialstrukturatlas ein Meilenstein der Sozialberichterstattung der Stadt Dortmund war. Der Bericht zur sozialen Lage in Dortmund stellte einen Vergleich zur Lage vor zehn Jahren her, was diesen Bericht bereits als bedeutend herausstellen würde. Rm Kowalewski wollte eine grundsätzliche Debatte eröffnen und daher das Thema als Punkt von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse unter TOP 2 behandeln, damit eine Diskussion im Rat begonnen werden könnte. Im Anschluss könnte die Diskussion in den Fachausschüssen weitergeführt werden und dort könnte über die Einleitung von Maßnahmen zur Veränderung verschiedener Befunde in Dortmund entschieden werden.
Rm Langhorst (Bündnis 90/Die Grünen) berichtete, dass die Berichte im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit eingebracht wurden. Dort war vereinbart worden, dass in der Sitzung nach der Sommerpause Anmerkungen, Hinweise und Änderungsvorschläge aufgegriffen und behandelt würden. Damit würde der Fragestellung der sozialen Frage in Dortmund deutlich gerechter. Rm Langhorst sah in den Berichten eine große Bedeutung, ein Vorziehen des Tagesordnungspunktes hielt er nicht für notwendig.
Der Rat der Stadt lehnte mit Mehrheit der Stimmen gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke & Piraten, der Gruppe NPD/Die Rechte und die Stimme von Rm Münch (FBI) ab, den Tagesordnungspunkt 5.1 vorzuziehen.
Dem Vorschlag von OB Sierau, die folgenden Punkte von der Tagesordnung abzusetzen, folgte der Rat der Stadt:
3.19 Soziale Wohnraumförderung 2018 – 2022 und Mietenstufen in Nordrhein-Westfalen
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 14396-19)
- Der Vorschlag zur Tagesordnung war von der SPD-Fraktion zurückgezogen worden.
6.4 Zukunftskonzept Botanischer Garten Rombergpark
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13448-19)
- Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen hat die Vorlage in seine nächste Sitzung am 26.06.2019 vertagt.
Rm Reuter (Bündnis 90/Die Grünen) stellte den Antrag zur Geschäftsordnung, die Redezeit in der heutigen Ratssitzung auf drei Minuten pro Person je Tagesordnungspunkt zu begrenzen.
Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) hielt die Gegenrede und lehnte die Redezeitbegrenzung ab.
Der Rat der Stadt beschloss mit Mehrheit der Stimmen gegen die AfD-Fraktion, die Fraktion FDP/Bürgerliste, die Gruppe NPD/Die Rechte und die Stimme von Rm Münch (FBI) die Redezeitbegrenzung von drei Minuten pro Person je Tagesordnungspunkt.
Rm Münch beantragte für die FBI, den Tagesordnungspunkt
3.17 Landschaftsschutzgebiet nördlich Stockumer Straße, westlich Schultenhof
- Eingabe aus der Bürgerschaft vom 27.02.2019 -
Überweisung: Bezirksvertretung Hombruch aus der öffentlichen Sitzung vom 19.03.2019
(Drucksache Nr.: 13715-19)
hierzu -> Schreiben der Verwaltung vom 30.04.2019 (Drucksache Nr.: 13715-19-E1)
unter TOP 2.1 als Punkt von besonderem öffentlichen Interesse zu behandeln. Das Interesse wäre aufgrund der Demonstration vor der Ratssitzung vor dem Rathaus erkennbar. Der Rat sollte sich bürgernah zeigen und den Punkt vorziehen.
Sollte der Rat dies ablehnen, beantragte Rm Münch, den Punkt von der Redezeitbegrenzung auszunehmen.
Rm Lührs (SPD) erläuterte, dass TOP 3.17 zusammen mit der Neuaufstellung des Landschaftsplanes im AUSW besprochen werden sollte. Daher sollte der Punkt in den AUSW überwiesen werden.
Der Rat der Stadt lehnte das Vorziehen von TOP 3.17 auf TOP 2.1 mit Mehrheit der Stimmen gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte und die Stimme von Rm Münch (FBI) ab.
Im Anschluss lehnte der Rat der Stadt es mit Mehrheit der Stimmen gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte und die Stimme von Rm Münch (FBI) ab, die Redezeitbegrenzung zu TOP 3.17 aufzuheben.
Die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung wurde mit Mehrheit mit den zuvor beschlossenen Veränderungen festgestellt.
zu TOP 1.4
4. Genehmigung der Niederschrift über die 38. Sitzung des Rates der Stadt am 28.03.2019
Die Niederschrift über die 38. Sitzung des Rates der Stadt am 28.03.2019 wurde einstimmig bei Stimmenthaltung durch die Gruppe NPD/Die Rechte genehmigt.
zu TOP 1.5
5. Einführung eines Ratsmitgliedes
OB Sierau erklärte, dass laut Fachbereich Wahlen Herr Oliver Stieglitz, Kaiserstr. 191, 44143 Dortmund, als Nachfolger des Ratsmitgliedes Uta Schütte-Haermeyer für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in den Rat der Stadt nachgerückt ist.
OB Sierau führte Herrn Stieglitz gemäß § 67 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW in sein Amt als Mitglied des Rates der Stadt Dortmund ein und verpflichtete ihn gleichzeitig zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner Aufgaben. Für die künftige Mandatstätigkeit wünschte OB Sierau ihm im Namen des Rates der Stadt Dortmund viel Glück und Erfolg zum Wohle der Bürgerschaft der Stadt Dortmund.
2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse
- unbesetzt –
3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Bauen, Verkehr und Grün
zu TOP 3.1
6. Bauleitplanung; Änderung Nr. 11 des Bebauungsplanes Hom 124 – Erweiterung der Feuerwache Kirchhörde – im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
7. hier: I. Entscheidung über Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Stellungnahmen während der ersten Öffentlichkeitsbeteiligung; II. Entscheidung über Stellungnahmen während der erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung; III. Beifügung von aktualisiertem Plan und Begründung zur Änderung Nr. 11 des Bebauungsplanes Hom 124; IV. Satzungsbeschluss;
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13740-19)
Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung durch Rm Münch (FBI) folgenden Beschluss:
I. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführten ersten Öffentlichkeitsbeteiligung inklusive der Ergebnisse der Bürgerinformationsveranstaltung, wie unter Punkt 7 und 8 dieser Vorlage dargestellt, in seinen Sitzungen am 22.03.2018 bzw. am 15.11.2018 geprüft und beschlossen, den Empfehlungen der Verwaltung zu folgen. Der Rat der Stadt beschließt, an diesem Beschluss festzuhalten.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 i. V. m. 13a des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634 / FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).
II. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der nach § 3 Abs. 2 BauGB erneut durchgeführten Öffentlichkeitsbeteiligung geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung, wie unter Punkt 9 dieser Vorlage dargestellt, zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO NRW.
III. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Bebauungsplan-Entwurf offengelegte Begründung vom 20.07.2018 entsprechend den Ausführungen unter Punkt 10 dieser Vorlage zu aktualisieren und den aktualisierten Plan und die aktualisierte Begründung vom 27.02.2019 der Änderung Nr. 11 des Bebauungsplanes Hom 124 – Erweiterung der Feuerwache Kirchhörde - beizufügen.
Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB i. V. m. §§ 7 und 41 GO NRW.
IV. Der Rat der Stadt beschließt die Änderung Nr. 11 des Bebauungsplanes Hom 124 – Erweiterung der Feuerwache Kirchhörde – für den unter Punkt 1 dieser Vorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich als Satzung.
Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f GO NRW.
zu TOP 3.2
8. Bauleitplanung; Bebauungsplan In W 223 - Königsbergstraße -
9. hier: Beschluss zur Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre um ein Jahr für den sich in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan In W 223
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13991-19)
Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit der Stimmen gegen die Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt den dieser Vorlage beigefügten Entwurf einer Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre vom 07.07.2017 für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Geltungsbereich um ein Jahr bis zum 07.07.2020.
Rechtsgrundlage:
§§ 14 Abs. 1, 16 Abs. 1 und 17 Abs. 1 Satz 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634, FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)
zu TOP 3.3
10. Verlegung und barrierefreier Ausbau des S-Bahn-Haltepunktes Dortmund-Barop
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13075-18)
Dem Rat der Stadt lag nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus seiner öffentlichen Sitzung am 15.05.2019 vor:
„Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch vom 14.05.2019:
„Nach Aufrufen des Tagesordnungspunktes durch Herrn Bezirksbürgermeister Semmler empfehlen einzelne Mitglieder der Bezirksvertretung dem Rat der Stadt Dortmund bei der Beschlussfassung Folgendes zu berücksichtigen. Die Verwaltung wird gebeten, die unten aufgeführten Fragen zu beantworten:
- BV-Mitglied Mireille Schauer (SPD):
Im vorgesehenen Bereich für Park & Ride sollen gesicherte Fahrradstellplätze vorgesehen werden.
-Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Frau Susanne Lohse:
Die Verlegung und der Ausbau des Bahnhofes werden seitens der Fraktion begrüßt. Sie informiert, dass der barrierefreie Ausbau von Bahnhöfen ab 2022 gesetzlich vorgeschrieben sei. Die Verlegung und der barrierefreie Ausbau des S-Bahn–Haltepunktes Dortmund-Barop seien aber erst für das Jahr 2023 vorgesehen. Sie stellt die Frage, wie der barrierefreie Zugang zum Bahnhof in der Zwischenzeit geregelt werde?
Außerdem sollte die Fußgängerbrücke mit ihren Zugangsrampen nicht optional, sondern fest eingeplant werden (s. Seite 2 der Vorlage, Punkt 2, vorletzter Absatz).
Weiter möchte sie gerne von der Verwaltung beantwortet haben, wie der Verlauf des Fuß-/Rad-weges auf der östlichen Seite geplant sei? Bis wann er realisiert werde? Könnte dies vielleicht schon vor Ausbau des Bahnhofes erfolgen?
- Herr Bezirksbürgermeister Semmler (CDU) spricht zur Sache:
Er erklärt, dass die Verlegung des Bahnhofes seit rund 20 Jahren diskutiert würde. Die Aussage zum Baubeginn im Jahre 2023 hält er für gewagt.
Außerdem sollte man die schon seit Jahren durch die BV-Hombruch geforderte H-Bahn- Anbindung an das Parkhaus Barop nicht aus den Augen verlieren.
- Rm Ingrid Albrecht-Winterhoff (SPD):
Sie begrüßt die Verlegung und den Ausbau des Bahnhofes. Sie habe sich sehr für die Einstellung von 50.000 Euro in den Haushaltsplan der Stadt Dortmund für die Erstellung eines Gutachtens eingesetzt. Das Gutachten liegt inzwischen vor.
Sie schlägt der BV vor, eine Berichterstattung durch das Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes zu beschließen, sobald konkrete Pläne vorliegen würden. Wichtig sei die Anbindung des Bahnhofes an die Stockumer Straße, die Stadt-Bahn und die Busanbindung.
Dadurch würden die Wege für die Nutzer/-innen verkürzt.
Auszug aus der nicht genehmigten Niederschrift
- BV-Mitglied Michael Twardon (SPD):
Er erinnert daran, dass der Wunsch der BV auf Verlegung des S-Bahnhofes zum Parkhaus Barop auf der Stockumer Straße darauf basierte, die Wege für die Nutzer/-innen zu verkürzen.
Diesem Wunsch komme die Planung seiner Ansicht nicht nach. Der neue Bahnhof würde sich von der Stockumer Straße langgestreckt bis weit in die Baroper Bahnhofstraße ziehen. Bei der Planung sollte versucht werden, den Bahnhof verkürzt bis zur Brücke am Parkhaus oder sogar darunter zu verlegen und auszubauen.
Auch er hält die Vorstellung der Pläne nach dem zu erwartenden Ratsbeschluss in der Bezirksvertretung Hombruch für erforderlich.
Nach kurzer Diskussion fasst die BV-Hombruch folgenden Beschluss:
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hombruch nimmt die Vorlage des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes vom 15.04.2019 zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, zu beschließen. Dabei sollen die oben aufgeführten Anmerkungen und Wünsche berücksichtigt werden.
Die Verwaltung wird gebeten, die oben aufgeführten Fragen zu beantworten.
Nach erfolgtem Ratsbeschluss und Vorliegen einer Feinplanung für den Ausbau sollen die Pläne der BV-Hombruch vorgestellt werden.“
AUSW, 15.05.2019:
Unter Einbeziehung der o. a. Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat der Stadt nimmt die Vorplanung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Deutsche Bahn AG und den VRR bei der barrierefreien Verlegung des Haltepunktes Dortmund-Barop zu unterstützen.
Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit der Stimmen gegen die Gruppe NPD/Die Rechte unter Einbeziehung der Hinweise und Anmerkungen der Bezirksvertretung Hombruch aus ihrer öffentlichen Sitzung am 14.05.2019 folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt nimmt die Vorplanung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Deutsche Bahn AG und den VRR bei der barrierefreien Verlegung des Haltepunktes Dortmund-Barop zu unterstützen.
zu TOP 3.4
11. Stellungnahme Entwurf Regionalplan Ruhr
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13074-18)
Dem Rat der Stadt lag hierzu die als Anlage 1 zur Niederschrift der Ratssitzung am 28.03.2019 beigefügte Stellungnahme der Verwaltung vom 05.03.2019 (Drucksache Nr.: 13074-18-E2) vor.
Außerdem lag dem Rat der Stadt nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus seiner öffentlichen Sitzung am 15.05.2019 vor:
„hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung vom 05.03.2019 (Drucksache Nr.: 13074- 18-E2):
…….während des Gremiengangs sind Anpassungsbedarfe der Dortmunder Stellungnahme zum Entwurf des Regionalplans Ruhr gewahr geworden, die zum Zeitpunkt der Vorlagenerarbeitung nicht absehbar waren:
Zum einen hat der Beirat der Unteren Naturschutzbehörde in seiner Sitzung am 30.01.2019 die Stellungnahme der Naturschutzverbände beschlossen. Aufgrund der Sitzungsfrequenz des Beirats konnte dieser im Gremiengang nicht berücksichtigt werden. Der Geschäftsbereich 61/2 hat in Zusammenarbeit mit dem Fachbereich 60 die Stellungnahme geprüft und einige Anregungen identifiziert, die in die Stellungnahme der Stadtverwaltung aufgenommen werden sollen.
Zum anderen sind Anregungen von Emschergenossenschaft/Lippeverband an die Stadtverwaltung mit der Bitte herangetragen worden, diese ebenfalls gegenüber dem RVR geltend zu machen. Nach positiver Prüfung durch den Geschäftsbereich 61/2 sollen diese ebenfalls Gegenstand der Dortmunder Stellungnahme werden.
Des Weiteren haben sich die Entwicklungsabsichten für den Sondergebietsstandort Aplerbeck- Ost seitens eines Flächeneigentümers verändert und dem Fachbereich 61 ist zusätzlich ein kleinerer Korrekturbedarf an der ursprünglichen Stellungnahme zum Regionalplanentwurf aufgefallen. Im nördlichen Bereich soll nun der in der Entwurfsfassung enthaltene Allgemeine Siedlungsbereich (ASB) bestehen bleiben und im südlichen Bereich der Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) adäquat zum Planungsmaßstab/ zur Darstellungsschwelle angepasst werden.
Diese Änderungen/ Ergänzungen sind in den Anlagen genauer ausgeführt und sollen in den Gremiengang bzw. die Drucksache-Nr. 13074-18 aufgenommen werden. Die Vorlage 13074-18 wird entsprechend ergänzt. Damit werden die Änderungen/ Ergänzungen Gegenstand der Sitzung des AUSW am 20.03.2019 sowie der Ratssitzung am 28.03.2019. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ergänzung der Stellungnahme der Stadt Dortmund samt Anlage zur Kenntnis und beschließt die Weiterleitung an den RVR.
Darüber hinaus fand am 30.01.2019 in der Bürgerhalle des Dortmunder Rathauses in Kooperation mit dem Regionalverband Ruhr eine Informationsveranstaltung zum Entwurf des Regionalplans Ruhr sowie des „Handlungsprogramms zur räumlichen Entwicklung der Metropole Ruhr“ (siehe Vorlage 13088-18) statt. Stadtrat Ludger Wilde hat angeboten, eine Dokumentation der Veranstaltung in den Gremiengang einzustellen. Zu Ihrer Kenntnis finden Sie daher einen entsprechenden Protokollauszug anbei (siehe Anlage zur Niederschrift) .
hierzu ->Empfehlung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde (BuNB) vom 30.01.2019 :
Herr Quittek stellte die Stellungnahme der Naturschutzverbände zum Entwurf des Regionalplans Ruhr (siehe Anlage zum Tagesordnungspunkt 3.2) dem Beirat vor.
Beschluss
Der Beirat beschließt bei einer Enthaltung der von Herrn Quittek vorgetragenen Stellungnahme der Naturschutzverbände zum Entwurf des Regionalplans Ruhr (siehe Anlage zum Tagesordnungspunkt 3.2) zu folgen und bittet, diese sowohl dem Planungsamt als auch dem Rat der Stadt Dortmund zuzuleiten.
hierzu ->Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 13074-18-E6):
…-die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet den Ausschuss um Beratung und Abstimmung des folgenden Änderungsantrags bzgl. der Stellungnahme der Stadt zum Entwurf des Regionalplans Ruhr:
1. Siedlungsflächenbedarfsplanung, Planungshorizont (Anlage 1, S. 2 ff)
Den Einwendungen gegen das Berechnungsmodell des RVR zur Ermittlung von Flächenbedarfen wird nicht gefolgt (siehe auch Punkt 2).
Der Anregung, Ober- und Mittelzentren einen Flächenzuschlag von 20 % zu gewähren (S. 4), wird nicht gefolgt.
Zudem sollen bei der Ermittlung von Wirtschaftsflächenreserven die Brachflächen weiterhin vollständig (zu 100 %) angerechnet werden (S. 4).
2. Bedarfskonto-Lösung (Anlage 1, S. 4 f)
Das dynamisch angelegte Bedarfsberechnungsmodell des RVR ist durch die gesetzlichen Grundlagen im Landesplanungsgesetz und Landesentwicklungsplan rechtlich vorgegeben.
Der Entwurf des Regionalplans Ruhr sieht zudem ein sogenanntes „virtuelles Bedarfskonto“ vor. Dies stellt sicher, dass kommunale Flächenbedarfe – auch wenn sie noch nicht verortet werden können – den Kommunen als stille Reserve erhalten bleiben. Die Höhe dieses Bedarfskontos wird mindestens alle drei Jahre über die Erhebung der Reserven und der Fortschreibung des Bedarfs – bedarfsgerecht nach LEP – aktualisiert. Es bildet insofern die aktuellen Entwicklungstendenzen ab. Damit ist gewährleistet, dass neue Bedarfe fortlaufend identifiziert und hierfür neue Flächen frühzeitig planerisch gesichert werden können.
3. Anregungen und Hinweise zu den textlichen Bestandteilen des Regionalplans Ruhr (Anlage 1, S. 7–18 sowie Anregungen von EGLV)
Siedlungsentwicklung
GS 1.1-5: Hier wird dem Änderungsvorschlag der Emschergenossenschaft gefolgt.
Ziel 1.1-9: Bleibt als Ziel erhalten.
GS 1.1-11: Der Grundsatz bleibt erhalten. Dem Ergänzungsvorschlag der Emschergenossenschaft wird gefolgt (nicht dem ursprünglichen Text der Stellungnahme).
Ziel 1.2-1: Der Stellungnahme wird nicht gefolgt (siehe auch Punkt 1).
Ziel 1.8-1: Der Stellungnahme wird nicht gefolgt.
Freiraumentwicklung
GS 2.1-4: Der Grundsatz bleibt erhalten.
GS 2.1-5: Dem Ergänzungsvorschlag der Emschergenossenschaft wird gefolgt (nicht dem ursprünglichen Text der Stellungnahme).
Ziel 2.2-1: Der Stellungnahme wird gefolgt. Sie wird wie folgt ergänzt: „Besonders gravierende Barrieren, die Regionale
Grünzüge zerschneiden, werden abgebaut.“
Standorte der Ver- und Entsorgungsinfrastruktur
GS 5.4-7: Die Empfehlung der Emschergenossenschaft soll wie folgt ergänzt werden: „Flächen für die Regenrückhaltung bzw. Regenwasserversickerung sollen als Biotope für Fauna und Flora gestaltet werden.“
Verkehr und technische Infrastruktur
Ziel 6.6-1: Der Stellungnahme wird nicht gefolgt, die Anlage 3 der Stellungnahme (Schreiben von Dortmund Airport) entfällt.
Es wird angeregt, das Ziel „Flughafen Dortmund bedarfsgerecht sichern“ zu streichen und durch die Formulierung im bisher gültigen Regionalplan Arnsberg, Teilabschnitt Oberbereich Dortmund – westlicher Teil – unter Ziff. 4.1.5, Ziel 33, wie folgt zu ersetzen:
„Der leistungsfähig ausgebaute regionale Verkehrsflughafen Dortmund soll in seinem derzeitigen Bestand (Start- und Landebahn, Lärmschutzkurven) gesichert werden.“
Ziel 6.6-2: wird wie folgt umformuliert:
„Der Flughafen Dortmund betreibt seine Entwicklung unter Berücksichtigung schutzbedürftiger Siedlungsstrukturen und Planungen der Stadt Dortmund und angrenzender Kommunen.“
Ziel 6.6-5: In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass in der Erläuterung des Grundsatzes 6.6-5 „ÖPNV-Anbindung des Flughafens Dortmund verbessern“ die Formulierung „Zur Steigerung der Attraktivität des Standorts und im Hinblick auf eine Entlastung des Straßennetzes soll zukünftig der Flughafen Dortmund auch über das Schienennetz des ÖPNVs zu erreichen sein“ zu streichen ist.
Rhader Hof (Anlage 1, S. 18)
Der Stellungnahme der Stadt wird nicht gefolgt.
Stattdessen wird die Ausweisung der Fläche Rhader Hof als ASB gestrichen. Das NSG Dellwiger Bachtal/Deipenbecker Wald (Rhader Hof) wird erweitert und nach Norden ins Wideybachtal weitergeführt.
4. Anregungen zu den zeichnerischen Festlegungen des Regionalplans Ruhr (Anlage 2, S. 1–13)
Ap 2: Der Stellungnahme wird nicht gefolgt.
Ap 3: Der Stellungnahme wird nicht gefolgt.
Ev 1: Der Stellungnahme wird nicht gefolgt.
Hom 1: Der Stellungnahme wird nicht gefolgt.
Hom 6: Der Stellungnahme wird nicht gefolgt.
Hom 11: Der Stellungnahme wird nicht gefolgt.
Hu 5: Der Stellungnahme wird nicht gefolgt.
InO 4: Der Stellungnahme wird nicht gefolgt.
InW 2: Der Stellungnahme wird nicht gefolgt.
Lü 5: Der Stellungnahme wird nicht gefolgt.
Lü 7: Der Stellungnahme wird nicht gefolgt.
Mg 2: Der Stellungnahme wird nicht gefolgt.
5. Weitere Anregungen zu den zeichnerischen Festlegungen des Regionalplans Ruhr
Die Wohnbauflächen Wickede-West und -Nord werden nicht als Allgemeiner Siedlungsbereich ausgewiesen, sondern als Gebiete zum Schutz der Landschaft und landschaftsorientierten Erholung (BSLE) und als Regionaler Grünzug (RGZ) festgelegt.
An der Stadtgrenze nach Lünen wird auf die Darstellung des interkommunalen Gewerbegebietes Groppenbruch südlich Königsheide als Bereich für gewerbliche Nutzung (GIB) verzichtet. Stattdessen wird das NSG Groppenbruch einschließlich der Halde Groppenbruch und die Vernetzung zum NSG Im Siesack über den Herrentheyer Bach als BSN im Regionalplan dargestellt.
Für den Bereich nördlich der ehemaligen Kokerei Hansa wird die derzeitige Darstellung als BSLE beibehalten.
Das Gebiet Osterschleppweg, südlich von Wickede, wird nicht als GIB, sondern als BSLE ausgewiesen.
Die Fläche Buddenacker wird nicht weiter als GIB, sondern als "Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich (FAB)“ und "Bereich zum Schutz der Landschaft und landschaftsorientierten Erholung (BSLE)“ sowie überlagernd als „Regionaler Grünzug“ dargestellt. Zudem wird angeregt, die Fläche in einen großräumigen Offenlandbereich einzugliedern.
Die Fläche des Bebauungsplans Asseln-Süd wird nicht mehr als Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB), sondern als allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich ausgewiesen.
Die ehemalige Deponie Westfalenhütte, südlich des NSGs Kirchderner Wald, wird als BSN ausgewiesen.
Die Feldfluren südlich Asseln-Wickede, nördlich Brackel-Asseln-Wickede, Brechten beidseitig der B236n und zwischen Salingen und Witten werden als Vorrangflächen für bedrohte Feldvögel (Offenlandbereiche) dargestellt.
hierzu -> Empfehlung der Bezirksvertretung-Hörde vom 12.03.2019:
Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde hat zu der Vorlage 2 Anmerkungen.
1. Auf Seite 7 der Anlage, Kürzel Hö 8: die in der Begründung angegebene Verlängerung der U 41 Richtung Süden bis Wellinghofen sollte dahingehend korrigiert werden, dass die Verlängerung Richtung Benninghofen richtig ist.
Richtung Wellinghofen soll die U49 ggfs. verlängert werden.
2. Eine Zustimmung zur Vorlage beinhaltet nicht, eine Festlegung, dass alle Ziele und Projekte zwingend so umgesetzt werden sollen.
Beschluss
Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund zu beschließen:
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zum Entwurf des Regionalplans Ruhr zur Kenntnis und beschließt die Weiterleitung an den Regionalverband Ruhr
Abstimmungsergebnis: einstimmig so beschlossen
hierzu -> Empfehlung der Bezirksvertretung-Mengede vom 13.03.2019:
Die Bezirksvertretung Mengede fordert weiterhin die Biotop-Verbindung. Was bedeutet, dass die Gewerbeansiedlung „Im Dicken Dören“ abgelehnt wird.
Außerdem sollten alte Schienentrassen nicht bebaut werden, damit sie ggf später für eine erneute oder andere Nutzung zur Verfügung stehen.
In der Anlage auf Seite 12 soll das Kürzel Mg2 „südlich Schloss Bodelschwingh“ gestrichen werden.
Zukünftig sollen die Karten auch die Übergänge über die Stadtgrenzen enthalten.
Empfehlung
Die Bezirksvertretung Mengede empfiehlt mit den gemachten Anmerkungen bei 2 Gegenstimmen (SPD-Fraktion) und 2 Enthaltungen (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) mehrheitlich dem Rat der Stadt Dortmund die Stellungnahme der Verwaltung zum Entwurf des Regionalplans Ruhr zur Kenntnis zu nehmen und die Weiterleitung an den Regionalverband Ruhr zu beschließen.
hierzu -> Empfehlung der Bezirksvertretung-Brackel vom 14.03.2019:
Zur „Stellungnahme Entwurf Regionalplan Ruhr“ beschließen die Fraktionen SPD, B‘90/Die Grünen und CDU in der Bezirksvertretung Brackel einstimmig bei einer Stimmenthaltung (Herr Dr. Sickert,
Die Linke) nachfolgend aufgeführten Antrag:
„Die Gewerbeflächen Buddenacker, Asseln-Süd und Osterschleppweg werden aus dem Entwurf des Regionalplanes gestrichen. Sie sind nicht weiter als „Tauschflächen“ vorzuhalten. Daher ist auch eine nochmalige Eignungsuntersuchung entbehrlich.
Begründung:
Die drei Flächen werden von der Verwaltung als „perspektivisch auf allen Planungsebenen aufzugeben“ eingestuft. Diese Einschätzung wird nachvollziehbar mit der fehlenden Wirtschaftlichkeit begründet, u.a. aus städtebaulicher Sicht und auch wegen der hohen Ausgleichserfordernisse durch die besondere Schutzkategorie der angetroffenen Böden.
Ein Verbleib im Entwurf macht daher keinen Sinn, auch nicht die weitere Vorhaltung als so genannte „Tauschflächen“. Selbst wenn keine Ersatzflächen gefunden werden, scheidet eine Nutzung dieser drei Flächen aus. Ein Tausch kann nur dann stattfinden, wenn die zu tauschenden Flächen gleiche Möglichkeiten eröffnen. Das ist hier nach Aussagen der Verwaltung nicht der Fall.
Da die in der Vorlage geschilderten und nachvollziehbar erläuterten Ausschlussgründe irreversibel sind, können auch sofort die nötigen Konsequenzen gezogen werden. Das schafft Klarheit vor Ort und verhindert unnötige Verwaltungsarbeit.
Der Osterschleppweg wird nicht weiter als GIB, sondern als BSLE ausgewiesen.
Die Fläche Buddenacker wird nicht weiter als GIB, sondern als „Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich (FAB)“ und „Bereich zum Schutz der Landschaft und landschaftsorientierten Erholung
(BSLE)“ sowie überlagernd als „Regionaler Grünzug“ dargestellt. Zudem wird angeregt, die Fläche in einen großräumigen Offenlandbereich einzugliedern. Die Fläche des Bebauungsplans Asseln-Süd wird nicht mehr als Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB), sondern als allgemeine Freiraum- und Agrarbereich ausgewiesen.“
Dem nachfolgenden Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen stimmt die Bezirksvertretung mit 13 Ja- Stimmen (Fraktionen SPD und B‘90/Die Grünen, Herr Dr. Sickert, Die Linke) bei 3 Stimmenthaltungen (CDU-Fraktion) zu:
„Textliche Festlegungen des Regionalplans Ruhr – Flughafen Dortmund
Zu Teil B Textliche Festlegungen des Regionalplans Ruhr
6.6 Flughäfen
Die BV Brackel beschließt:
a) Das Ziel 6.6-1 „Flughafen Dortmund bedarfsgerecht sichern“ wird gestrichen. Die Formulierung im bisher gültigen Regionalplan Arnsberg, Teilabschnitt Oberbereich Dortmund – westlicher Teil – unter Ziff. 4.1.5, Ziel 33, wird beibehalten. Das Ziel wird wie folgt formuliert:
„Der leistungsfähig ausgebaute regionale Verkehrsflughafen Dortmund soll in seinem derzeitigen Bestand (Start- und Landebahn, Lärmschutzkurven) gesichert werden.“
Begründung zu a):
Nach den Erläuterungen zum Ziel 6.6-1 („Flughafen Dortmund bedarfsgerecht sichern“) ist ein Ausbau des Flughafens Dortmund möglich, wenn durch Veränderungen des Ausbauzustandes (z. B.
Verlängerung der Start-/Landebahn) der Betriebszeiten und der flugtechnischen Einrichtungen der Entwicklung der landesbedeutsamen Flughäfen nichts entgegensteht.
Der Flughafen Dortmund verfolgt weiterhin Ausbaupläne hinsichtlich der Verlängerung der Start- und Landebahn. Die Geschäftsführung des Flughafens Dortmund hält aus diesem Grund die Einstufung des Flughafens im neuen LEP NRW als „landesbedeutsamer Flughafen“ für besonders wichtig, um eine „bedarfsgerechte“ Entwicklung zu ermöglichen und nicht auf eine reine Bestandssicherung beschränkt zu sein. Dabei ist der Begriff „bedarfsgerecht“ nicht konkretisiert und könnte mit den o. g. geschilderten Ausbaumaßnahmen begründet werden.
b) Das Ziel 6.6-2 wird wie folgt umformuliert: „Der Flughafen Dortmund betreibt seine Entwicklung unter Berücksichtigung schutzbedürftiger Siedlungsstrukturen und Planungen der Stadt Dortmund und angrenzender Kommunen.“
Begründung zu b):
Der Gesundheits- und Lärmschutz der Bevölkerung ist ein hohes Gut und wird durch Fluglärm erheblich beeinträchtigt. Die Beschränkung und Bekämpfung von Fluglärm darf nicht ausschließlich der kommunalen Planungsbehörde auferlegt werden. Die jetzt im Regionalplan unter Ziel 6.6-2 vorgeschlagene Formulierung würde hier einen grundlegenden Paradigmenwechsel vornehmen. Der Verweis auf die gemeindliche Bauordnung, einen „ausreichenden Abstand zu Flugplätzen und Verkehrslandeplätzen“ einzuhalten, würde in diesem Fall einen massiven Eingriff in die Planungshoheit der Kommune bedeuten.“
Der nachfolgend aufgeführte Antrag der Fraktion B’90/Die Grünen wird mit 4 Ja-Stimmen (Fraktion B‘90/Die Grünen, Herr Dr. Sickert, Die Linke) gegen 12 Nein-Stimmen (Fraktionen SPD und CDU) abgelehnt.
„Zu Teilbereich C: Zeichnerische Festlegung des Regionalplans Ruhr – Teilbereich Dortmund
Die BV Brackel beschließt:
Die Wohnbauflächen Wickede-West und –Nord werden für die noch unbebauten Flächen nicht als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) ausgewiesen.
Die Flächen werden stattdessen als Gebiete zum Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung (BSLE*) und als Regionaler Grünzug (RGZ) festgelegt.
Begründung:
Die ASB-Darstellung führt bei Umsetzung einer zukünftigen Bebauung zu erheblichen Eingriffen in den Landschaftsraum (Regionaler Grünzug, BSLE in der Nähe). Die Verbundfläche ist in dem durch Ackerbau und Siedlung geprägten Umfeld als Trittsteine im lokalen Biotopverbund von besonderer Bedeutung. Zudem handelt es sich um den verkehrslärmärmsten Raum in Dortmund.
Die Stadt Dortmund beabsichtigt, die nördliche Teilfläche des geplanten ASB aufgrund schwieriger Entwässerungssituation nicht weiter als Wohnbaufläche zu entwickeln.“
Unter Berücksichtigung der o. a. Beschlüsse empfiehlt die Bezirksvertretung Brackel dem Rat mit 12 Ja-Stimmen (Fraktionen SPD und CDU) gegen 4 Nein-Stimmen (Fraktion B‘90/Die Grünen, Herr Dr. Sickert, Die Linke), nachfolgendem Beschlussvorschlag zuzustimmen:
„Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zum Entwurf des Regionalplans Ruhr zur Kenntnis und beschließt die Weiterleitung an den Regionalverband Ruhr.“
hierzu -> Empfehlung der Bezirksvertretung-Aplerbeck vom 19.03.2019:
Die Bezirksvertretung Aplerbeck beschließt folgende Ergänzungen:
1. Die Bezirksvertretung Aplerbeck sieht keine Notwendigkeit eines schienengebunden Anschlusses an den Flughafen und lehnt einen Weiterbau der U 47 zum Flughafen einstimmig ab (vgl. Punkt 6.6-5).
2. Die Bezirksvertretung Aplerbeck wünscht mit 13 Ja-Stimmen bei 3 Nein-Stimmen (CDUFraktion), dass die bisherige Einstufung des Flughafens als regionalbedeutsam erhalten bleibt (vgl. 6.6-1).
3. Die Bezirksvertretung Aplerbeck hält einstimmig an den bisherigen Festlegungen zu den Punkte Ap2 und Ap3 der Vorlage, Anlage Seite 1 von 13, fest.
Die Bezirksvertretung Aplerbeck empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mit o. g. Ergänzungen einstimmig, die Stellungnahme der Verwaltung zum Entwurf des Regionalplans Ruhr zur Kenntnis zu nehmen und die Weiterleitung an den Regionalverband Ruhr zu beschließen.
hierzu Stellungnahme der Verwaltung, DS-Nr.: 13074-18-E11 (siehe Anlage)
hierzu Stellungnahme der Verwaltung, DS-Nr.: 13074-18-E12 (siehe Anlage)
AUSW, 15.05.2019:
Herr Rm Dudde führt an, dass seine Fraktion der Vorlage heute nicht folgen werde, wenn das Gremium sich der Verwaltungsmeinung hierzu anschließen sollte.
Frau Rm Lührs bedankt sich für die vorliegende Synopse der Verwaltung. Nachdem man sich hiermit beschäftigt habe, werde man sich heute den Empfehlungen der Verwaltung anschließen. Man sollte als Stadt nun das Interesse haben, dass der Plan nun beschlossen werde.
Herr Rm Kowalewski führt an, dass es nicht überraschen werde, dass seine Fraktion dem Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen näher stehe bzw. auch den Inhalten des Regionalplanes im Entwurf, wie er derzeit vom RVR vorgelegt werde und deswegen der „Stellungnahme“ nicht so richtig folgen könne.
Das sei beim „Handlungsprogramm“, welches unter dem nächsten TOP 4.4 aufgerufen werde, übrigens auch so, was bedeute, dass man bei beiden Punkten dann doch eher bei einer Ablehnung sei.
Herr Rm Waßmann führt an, dass seine Fraktion grundsätzlich der Empfehlung der Verwaltung beitrete, gebe aber zu folgenden Punkte zu Protokoll, dass man hierzu nicht „1:1 konform“ sei:
1. Die Überlegung zum Weiterbau der U 47 zum Flughafen. Hierzu habe man auf Parteitagen Parteibeschlüsse gefasst, wonach der Stadtbahnausbau für die CDU grundsätzlich abgeschlossen sei.
2. Darüber hinaus respektiere man bei dem Thema „ Im Dicken Dören“ (Waltrop) auch die Haltung der Stadt Waltrop, da diese sehen muss, dass sie einen wichtigen Gewerbesteuerzahler in ihrer Gemeinde behalte, so dass man die Kritik, die die Stadt Dortmund hierzu formuliert habe nicht mittragen könne.
3. Die Eingabe der Bezirksvertretung Aplerbeck, wonach der Flughafen nicht landesbeutsam sei, teile man auch nicht.
Der o. a. Zusatz-/Ergänzungsantrag Fraktion B‘90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 13074-18-E6) mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion B‘90/Die Grünen und Fraktion Die Linke & Piraten), abgelehnt.
In Kenntnis aller vorliegenden Empfehlungen der Bezirksvertretungen sowie der Stellungnahmen der Verwaltung empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion B‘90/Die Grünen und Fraktion Die Linke & Piraten) sowie einer Enthaltung (Fraktion AfD), folgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zum Entwurf des Regionalplans Ruhr zur Kenntnis und beschließt die Weiterleitung an den Regionalverband Ruhr
Rm Reuter erklärte im Namen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, dass ihre Fraktion der Stellungnahme der Stadt nicht folgen könnte. Die Vorlage würde daher abgelehnt werden.
Es wäre wichtig, dass der Regionalplan bald verabschiedet wird und es wäre gut, wenn der Regionalverband Ruhr (RVR) bald zu einem Aufstellungsbeschluss käme, so dass viele Baumaßnahmen in Dortmund sicher und rechtskonform durchgeführt werden könnten.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wäre nicht gegen den Regionalplan.
Rm Waßmann begrüßte für die CDU-Fraktion die Stellungnahme der Stadt, die CDU hätte nur an zwei Stellen eine abweichende Haltung, beim Ausbau der U 47 bis zum Flughafen und beim Thema „Im Dicken Dören“ in Waltrop. Hierzu verwies er auf seine Äußerungen im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen.
Rm Lührs schloss sich für die SPD-Fraktion der Stellungnahme der Verwaltung vom 05.03.2019 (Drucksache Nr.: 13074-19-E2) an, vorher hat es eine große Beteiligung gegeben. Die Stellungnahme entspräche insgesamt den gefassten Beschlüssen, zu verschiedenen Punkten waren noch Beschlüsse zu fassen.
Rm Lührs erläuterte, dass der RVR beabsichtigen würde, das Verfahren des Regionalplans bis November 2020 in den Griff zu bekommen, so dass andere Verfahren dort liegen bleiben würden.
Rm Kowalewski lehnte die Stellungnahme der Stadt im Namen der Fraktion Die Linke & Piraten ab. Der Stellungnahme zum Flughafen könnte nicht zugestimmt werden, auch bei den Freiflächen hätte seine Fraktion eine andere Meinung. Trotzdem müsste der Regionalplan schnell verabschiedet werden.
Rm Münch (FBI) sprach insbesondere die Begeisterung für den Flughafen an. Die Stadt wollte klimafreundlich sein, aber es wäre nicht gut für den Klimaschutz, wenn viele Menschen ab Dortmund fliegen. Der Flughafen würde weiterhin subventioniert. Politik müsste frühzeitig bei Projekten, die sich nicht als nachhaltig und zukunftsfähig herausgestellt hätten, reagieren. Das Geld, mit dem der Flughafen subventioniert wird, könnte in der Verkehrsentwicklung eingesetzt werden. Bei konkreten Maßnahmen müsste die Politik sich gegen den Flughafen wenden.
Rm Münch lehnte den Regionalplan in Gänze ab.
Rm Rettstadt stimmte für die Fraktion FDP/Bürgerliste der Stellungnahme und der Vorlage zu. Gründe sind die Stellungnahme zum Flughafen, zur Stadtbahn und zu den Wirtschaftsflächen. Rm Rettstadt meinte, dass der Mix der Verkehrsinfrastruktur die Stadt Dortmund mit ausmachen würde.
Auch Rm Garbe stimmte der Vorlage und der Stellungnahme für die AfD-Fraktion zu. Der Flughafen würde ein Streitthema bleiben. Ein rentables Konzept für den Flughafen gäbe es bisher nicht. Er begrüßte, dass Flächen für die Wirtschaftsentwicklung vorgehalten werden.
Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit der Stimmen gegen die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke & Piraten und die Stimme von Rm Münch (FBI) bei Stimmenthaltung durch die Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zum Entwurf des Regionalplans Ruhr zur Kenntnis und beschließt die Weiterleitung an den Regionalverband Ruhr.
zu TOP 3.5
12. Stellungnahme Entwurf "Handlungsprogramm zur räumlichen Entwicklung der Metropole Ruhr"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13088-18)
Dem Rat der Stadt lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus seiner Sitzung am 15.05.21019 vor:
„hierzu Empfehlung der Bezirksvertretung- Mengede vom 13.03.2019:
Auf Seite 4 beim Thema „Mobilität“ werden die Fußgänger nicht berücksichtigt. Hier sollte auf ein Parken auf Gehwegen verzichtet werden.
Auf Seite 6 (3. Absatz) sollte der Internethinweis verständlich / barrierefrei dargestellt werden.
Auf Seite 7 (2. Absatz) der Stellungnahme soll die Ausweisung von Potentialzonen für Windenergie gestrichen werden.
Empfehlung
Die Bezirksvertretung Mengede empfiehlt mit den gemachten Anmerkungen bei zwei Gegenstimmen (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) dem Rat der Stadt Dortmund die Stellungnahme der Verwaltung zum Entwurf des „Handlungsprogramms zur räumlichen Entwicklung der Metropole Ruhr“ zur Kenntnis zu nehmen und die Weiterleitung an den Regionalverband Ruhr zu beschließen
hierzu Empfehlung der Bezirksvertretung- Hombruch vom 19.03.2019:
Nach Aufrufen des Tagesordnungspunktes erklärt die Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Frau Lohse: ihre Fraktion würde dem Rat der Stadt Dortmund empfehlen, die Vorlage zu beschließen. Allerdings weist die Fraktion auf folgende Punkte hin, die nicht zum Antrag erhoben werden. Sie werden anschließend der Geschäftsführung schriftlich übergeben:
1. Auf Seite 4 der Vorlage würden unter „Mobilität“ die Fußgängerinnen und Fußgänger nicht berücksichtigt. Es sollte auf Parken auf Gehwegen verzichtet werden.
2. Auf Seite 6 der Vorlage sollte in Absatz 3 der Internethinweis verständlich barrierefrei dargestellt werden.
Beschluss:
Danach nimmt die BV-Hombruch die Vorlage zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mit 17 Ja-Stimmen (8 x CDU, 5 x SPD, 2 x Bündnis 90/DIE GRÜNEN, 2 x parteilos - Frau Dr. Rogge und Herr Schröter) und 1 Enthaltung (1 x Die Linke.), wie von der Verwaltung vorgeschlagen, zu beschließen.
hierzu Stellungnahme der Verwaltung, DS-Nr.: 13088-18-E1 (siehe Anlage)
AUSW, 15.05.2019:
In Kenntnis der vorliegenden Empfehlungen der Bezirksvertretungen sowie der Stellungnahme der Verwaltung empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion Die Linke & Piraten), nachfolgenden Beschluss:
Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zum Entwurf des „Handlungsprogramms zur räumlichen Entwicklung der Metropole Ruhr“ zur Kenntnis und beschließt die Weiterleitung an den Regionalverband Ruhr.“
Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit gegen die Fraktion Die Linke & Piraten und die AfD-Fraktion bei Stimmenthaltung durch die Gruppe NPD/Die Rechte und Rm Münch (FBI) folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zum Entwurf des „Handlungsprogramms zur räumlichen Entwicklung der Metropole Ruhr“ zur Kenntnis und beschließt die Weiterleitung an den Regionalverband Ruhr.
zu TOP 3.6
13. Konzentrationszonen für Windenergieanlagen im Flächennutzungsplan der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13471-19)
Folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus seiner Sitzung am 15.05.2019 lag dem Rat der Stadt vor:
„Vorlage (neu) : Konzentrationszonen für Windenergie im Flächennutzungsplan der Stadt Dortmund (Drucksache Nr.: 13471-19)
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede vom 13.03.2019:
Unter Beachtung der bestehenden Beschlüsse sollen die Flächen Ellinghausen und Bodelschwingher Berg nicht als Konzentrationsflächen ausgewiesen werden.
Empfehlung
Die Bezirksvertretung Mengede empfiehlt mit den gemachten Anmerkungen und unter Beachtung bereits bestehender Beschlüsse dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig die Ausführungen zur Kenntnis zu nehmen und zu beschließen, kein Änderungsverfahren zur Darstellung neuer Konzentrationszonen im Flächennutzungsplan zu eröffnen.
Vorlage (alt) Klimaschutz Dortmund hier: Windenergie; Konzentrationsszonen für Windenergieanlagen in Dortmund-aktueller Stand und Vorgehensweise (Drucksache Nr.:01749-15)
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Die Linke & Piraten) (Drucksache Nr.: 01749-15-E 7)- lag bereits zur Sitzung am 04.11.2015 vor-:
…hinsichtlich der geplanten Ausweisung von Konzentrationszonen für Windkraftanlagen bitten wir um die Beratung und Beschlussfassung zu folgenden Anträgen:
1) Der AUSW begrüßt es, dass Windkraftanlagen im Stadtgebiet nicht überall, sondern lediglich an einigen wenigen dafür ausgewiesenen Stellen entwickelt werden sollen (Negativplanung).
2) Der AUSW beauftragt die Verwaltung die Konzentrationszonen hinsichtlich ihrer jeweiligen konkreten Umsetzung nach geografischen Kriterien von Süden nach Norden abzuarbeiten, da dies auch mit den ökologischen Bedenken seitens der Naturschutzverbände korrespondiert.
3) Der AUSW beauftragt die Verwaltung Industrie- und Zechenbrachen, sowie Halden stärker in den Fokus zu rücken, um die gesamtstädtisch benötigten Flächen für eine wirksame Planung von Konzentrationszonen ausweisen zu können. Dazu soll ein Änderungsbeschluss zum gegebenen Zeitpunkt herbeigeführt werden.
In gleichem Umfang soll die ökologisch bedenkliche Entwicklung von Flächen im Norden Dortmunds unterbleiben und parallel zur Neuausweisung von unbedenklicheren Konzentrationszonen aus dem FN wieder entfernt werden, ohne an Rechtssicherheit für die beabsichtigte Negativplanung (siehe Punkt 1) zu verlieren.
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion B’90/Die Grünen, Drucksache Nr.: 01749-15-E10), -lag bereits zur Sitzung am 02.12.2015 vor-:
…die Förderung von Windenergie ist ein wichtiger Baustein des Handlungsprogramms Klimaschutz.
Die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN begrüßt deshalb grundsätzlich die Ausweisung von entsprechenden Konzentrationszonen für Windkraft auch auf Dortmunder Gebiet, um die Anteile der erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung steigern zu können. Mögliche Standorte müssen allerdings auch artenschutzrechtliche und ökologische Bedürfnisse berücksichtigen und entsprechend differenziert bewertet werden.
Die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet deshalb den Ausschuss um Beratung und
Beschlussfassung des folgenden Ergänzungsantrags:
1. Die absehbar ökologisch bedenklichen Flächen, wie Groppenbruch, Brechtener Niederung, Umfeld Güterverteilzentrum Ellinghausen“ (insbes. östlich des Dortmund-Ems-Kanals) und „Bodelschwingher/Westerfilder Wald werden nicht weiter als Potenzialflächen für Windenergie berücksichtigt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt im Sinne einer differenzierten Priorisierung Industrie- und Zechenbrachen, sowie Altdeponien bei der Ausweisung benötigter Flächen stärker zu berücksichtigen.
3. Die verbleibenden potentiellen Standorte „Salingen“, A45/Großholthausen“ und „Großholthauser Mark“ werden im weiteren Verfahren auf ihre Auswirkungen im Hinblick auf den Artenschutz detailliert untersucht.
4. Die Verwaltung bemüht sich in Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsförderung um eine Ausweisung geeigneter Flächen zur Ansiedlung von Windenergieerzeugung im Innenbereich.
Hierzu liegt vor Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion und CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 01749-15-E11)-lag bereits zur Sitzung 10.02.2016 vor und wurde dort beschlossen-:
….die SPD-Fraktion und die CDU-Fraktion stellen zum genannten Tagesordnungspunkt folgenden Antrag und bitten um Beratung und Beschlussfassung:
1. Eine Beschlussfassung über die Vorlage wird zunächst zurückgestellt.
2. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beauftragt die Verwaltung zu prüfen, ob für das „Gesamtstädtisches Plankonzept zur Darstellung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen im Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Dortmund“ die Schutzzone für Ausschlussflächen für Wohngebäude im Außenbereich und gemischte Bauflächen auf einen Abstand von 450 Meter ausgeweitet werden kann.
3. Im Falle einer positiven Prüfung wird die Verwaltung hiermit gleichzeitig beauftragt, das Plankonzept mit einer ausgewiesenen Schutzzone von 450 Metern zu überarbeiten und das Ergebnis den zuständigen Gremien erneut zur Beschlussfassung vorzulegen.
Begründung
Bei Abständen, die lediglich dem Zwei- bis Dreifachen der Gesamthöhe von Windkraftanlagen entsprechen, bedarf es regelmäßig einer besonders intensiven Prüfung des Einzelfalls (OVG NRW, vom 17.01.2007, 8 A 2042/06), ob von der Windkraftanlage eine dominante und optisch bedrängende Wirkung ausgeht.
Beträgt der Abstand zwischen einem Wohnhaus und einer Windenergieanlage jedoch mindestens das Dreifache der Gesamthöhe der Anlage, dürfte die Einzelfallprüfung überwiegend zu dem Ergebnis kommen, dass von dieser Anlage keine optisch bedrängende Wirkung zu Lasten der Wohnnutzung ausgeht (siehe hierzu auch die Ausführungen der Verwaltungsvorlage auf Seite 18).
Die Erhöhung der Mindestabstände für Ausschlussflächen auf 450 Meter dient somit der Vermeidung der besonders intensiven Einzelfallprüfung und möglicher Rechtsstreitigkeiten.
Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 01749-15-E12) - lag bereits zur Sitzung am 09.03.2016 vor-:
…der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen hat in seiner Sitzung am 10.02.2016 die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob für das „Gesamtstädtische Plankonzept zur Darstellung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen im Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Dortmund“ die Schutzzone für Ausschlussflächen für Wohngebäude im Außenbereich und gemischte Bauflächen auf einen Abstand von 450 m ausgeweitet werden kann (Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion und CDU-Fraktion Drucksache Nr. 01749-15-E11). Ein Abstand von 450 m entspricht der dreifachen Nabenhöhe der Referenzanlage. Gemäß der aktuellen Rechtsprechung dürfte eine durchzuführende Einzelfallprüfung bei einem Abstand des Dreifachen der Anlagengesamthöhe überwiegend zu dem Ergebnis kommen, dass von dieser Anlage keine optisch bedrängende Wirkung zu Lasten der Wohnnutzung ausgeht. Eine abschließende Prüfung, ob von einer Windenergieanlage eine optisch bedrängende Wirkung ausgeht, ist jedoch von den Gegebenheiten des Einzelfalls abhängig.
Wenn ein Abstand von 450 m zur Wohnbebauung im Außenbereich zugrunde gelegt wird, bleiben nach aktuellem Stand folgende Flächen zur Darstellung als Konzentrationszonen für Windenergieanlagen erhalten (s. Karte):
Halde Groppenbruch, 2,6 ha
Umfeld Güterverteilzentrum Ellinghausen, 4,2 ha
Bodelschwingher/Westerfilder Wald, 12,9 ha
Salinger Feld, 18,2 ha
Großholthauser Mark, 4,6 ha
Die Potenzialflächen in der Brechtener Niederung (1), eine Teilfläche der Potenzialfläche Halde Groppenbruch (2), Teilflächen der Potenzialfläche Umfeld Güterverteilzentrum Ellinghausen (3), eine Teilfläche der Potenzialfläche Bodelschwingher/Westerfilder Wald (4), eine Teilfläche der Potenzialfläche Salinger Feld (5), die Potenzialfläche A 45/Großholthausen (6) und eine Teilfläche der Potenzialfläche Großholthauser Mark (7) würden bei der Zugrundelegung eines 450 m-Abstandes zur Wohnbebauung im Außenbereich nach aktuellem Stand entfallen.
Zusammen mit den bestehenden Konzentrationszonen (174,8 ha), die als solche im Flächennutzungsplan erhalten bleiben sollen, ergeben sich mit den verbleibenden Flächen insgesamt ca. 199 ha, die als Konzentrationszonen für Windenergieanlagen im Flächennutzungsplan dargestellt werden könnten. Dies entspricht einem Anteil von 0,71 % des Dortmunder Stadtgebiets.
Ein Vorsorgeabstand zur Wohnbebauung stellt ein weiches Tabukriterium dar und kann nach den städtebaulichen Vorstellungen der planenden Kommune gewählt werden. Dabei ist allerdings einschränkend zu beachten, dass mit der Darstellung von Konzentrationszonen der Windenergie substanziell Raum geschaffen werden muss. Ergibt die notwendige Überprüfung, dass mit den empfohlenen Konzentrationszonen nicht ausreichend Fläche gewährt wird, müssen die weichen Tabukriterien derart angepasst werden, dass der Windenergie substanziell Raum geboten wird. Wenn der Windenergie mit der Darstellung von Konzentrationszonen nicht substanziell Raum geschaffen werden kann, muss auf eine planerische Steuerung verzichtet werden.
Um eine möglichst große Rechtssicherheit zu erlangen, ist zur Prüfung, ob der Windenergie unter Zugrundelegung eines 450 m-Abstandes noch substanziell genügend Raum gegeben wird, die Beauftragung einer gutachterlichen Stellungnahme notwendig.
Wenn die notwendige gutachterliche Überprüfung ergibt, dass auch mit einem Abstand von 450 m zur Wohnbebauung im Außenbereich und zu gemischten Bauflächen der Windenergie in den verbleibenden Flächen in substanzieller Weise Raum geschaffen wird, wird das gesamtstädtische Plankonzept entsprechend überarbeitet und auf Grundlage des überarbeiteten Gutachtens der Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans vorbereitet.
Dazu werden diese Verfahrensschritte erfolgen:
Ausschreiben des Auftrags zur Überprüfung, ob mit dem 450 m-Abstand, zur Wohnbebauung im Außenbereich und zu gemischten Bauflächen, der Windenergie substanziell Raum gewährt wird. Wenn dies der Fall ist: Überarbeitung des Gutachtens. Eine Ausschreibung zur Überprüfung substanziell Raum und zur Überarbeitung des Gutachtens ist aus vergaberechtlichen Gründen notwendig.
Bei einer erfolgten Überarbeitung des gesamtstädtischen Plankonzepts wird das überarbeitete, gesamtstädtische Plankonzept als Grundlage zur Erarbeitung des Aufstellungsbeschlusses zur Änderung des Flächennutzungsplans verwendet. Das gesamtstädtische Plankonzept bildet, neben der Begründung und dem Umweltbericht, einen wesentlichen Baustein im Rahmen des Flächennutzungsplan-Änderungsverfahrens.
Im Rahmen der Vorlage zum Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans wird das überarbeitete, gesamtstädtische Plankonzept den zuständigen Gremien zum Beschluss vorgelegt und noch offene Punkte aus Anträgen /Anfragen der Fraktionen beantwortet.
Nach erfolgtem Beschluss über das überarbeitete, gesamtstädtische Plankonzept sowie dem Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans, wird das Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren durchgeführt.
Dem AUSW wird empfohlen, die Verwaltung mit der Durchführung der vorgenannten Verfahrensschritte zu beauftragen.
AUSW, 15.05.2019:
Beschlussfassung zur Vorlage (neu, DS-Nr.: 13471-19):
In Kenntnis der o. a. Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und beschließt, kein Änderungsverfahren zur Darstellung neuer Konzentrationszonen im Flächennutzungsplan zu eröffnen.
Man ist sich außerdem darin einig, dass sich hiermit eine Beschlussfassung zur o.a. Vorlage (alt, DS-Nr.: 01749-15) sowie allen hierzu vorliegenden Anträgen erledigt hat.“
Rm Happe stimmte im Namen der Fraktion FDP/Bürgerliste der Vorlage zu, da für die Stadt damit Rechtssicherheit verbunden ist. Zudem hoffte er, dass der Abstand zur Wohnbebauung auf 1.500 m erhöht wird.
Rm Lührs erklärte im Namen der SPD-Fraktion, dass es seit 2011 viele Diskussionen gab, wie die Windenergie in Dortmund genutzt werden könnte. Inzwischen hat sich die rechtliche Lage auch im Land Nordrhein-Westfalen verändert, so dass die Voraussetzungen für Windenergie immer schlechter geworden sind. Die SPD-Fraktion wollte dem Verwaltungsvorschlag folgen und den Status Quo festschreiben. Die Anlagen erhalten dadurch Bestandsschutz.
Für Rm Reuter (Bündnis 90/Die Grünen) war der Windenergieerlass der Landesregierung unverständlich. Der Erlass wäre ein Schlag ins Gesicht für alle, die eine vernünftige und ökologische Energieversorgung vorantreiben. Dem Beschlussvorschlag der Verwaltung würde daher auch von ihrer Fraktion gefolgt werden, der Erlass wäre in der Sache leider verkehrt.
Auch Rm Kowalewski stimmte für die Fraktion Die Linke & Piraten der Vorlage zu, er bezeichnete die Planung als Negativplanung. Der Erlass sorgte nun dafür, dass auch in Dortmund weniger gemacht werden kann, als umgesetzt werden könnte. Es gäbe Regionen, die großes Potenzial hätten.
Rm Rettstadt bezeichnete im Namen der Fraktion FDP/Bürgerliste das Thema als Streitthema, die einen wollten saubere Energie, aber nicht vor der eigenen Tür. Der Abstand sollte auf 1.500 m erhöht werden.
In Dortmund würde die Windkraft nicht das Thema sein.
Der Beschluss müsste aus Gründen der Rechtssicherheit gefasst werden.
Rm Bohnhof meinte für die AfD-Fraktion, dass der Windenergieerlass nötig war, der Vorlage würde zugestimmt.
Rm Bück stimmte für die Gruppe NPD/Die Rechte der Vorlage zu, da die Gruppe der Windenergie in Großstädten kritisch gegenüber stände.
Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und beschließt, kein Änderungsverfahren zur Darstellung neuer Konzentrationszonen im Flächennutzungsplan zu eröffnen.
zu TOP 3.7
14. Bahnstrecke Dortmund - Lünen - Münster - aktueller Sachstand
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14163-19)
Rm Klösel verdeutlichte im Namen der SPD-Fraktion, dass es gut wäre, Druck auf die Deutsche Bahn auszuüben, die Bahnstrecke in den Verkehrswegeplan als zweigleisig aufzunehmen und schnellstmöglich umzusetzen. Das Thema sollte erste Priorität behalten.
Auch Rm Frebel bestätigte für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Notwendigkeit der Zweigleisigkeit.
Der Rat der Stadt Dortmund nahm den vorliegenden Sachstandsbericht zur Kenntnis.
zu TOP 3.8
15. Förderprojekt "Emissionsfreie Innenstadt"
16. hier: Durchführung von Vergabeverfahren für die ersten Teilmaßnahmen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13819-19)
Den Ratsmitgliedern lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AUSW) aus seiner öffentlichen Sitzung am 15.05.2019 vor:
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion, DS-Nr.: 13818-19-E1):
„Die SPD-Fraktion bittet den Ausschuss um Beschluss des folgenden Ergänzungsantrags:
Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fordert die Verwaltung auf weitere Stellen zur Planung und Umsetzung der Verbesserung des Fahrradverkehrs im Stadtgebiet Dortmund einzurichten. Hierzu sollen kurzfristig 2 Stellen im Planungsamt und 6 Stellen im Tiefbauamt geschaffen und möglichst zeitnah besetzt werden. Aus diesen geschaffenen Stellen soll ein Team entstehen, das sich primär um die Verbesserung der Fahrradverkehre kümmert.
Begründung
Die in der Drucksachennummer 13819-19 genannten Maßnahmen zur Verbesserung des Radverkehrs benötigen seitens der Verwaltung umfangreiche Planungs- und Umsetzungsarbeiten.
Zwar wurden mit dem Grundsatzbeschluss zur Emissionsfreien Innenstadt und dem Zwischenbericht die personellen Auswirkungen des Projekts Emissionsfreie Innenstadt beschlossen, jedoch verteilen sich diese auf das Gesamtprojekt. Da die Maßnahmen des Projekts Emissionsfreie Innenstadt innerhalb von 3 Jahren abgearbeitet werden müssen, können durch die oben genannten zusätzlichen Stellen entsprechende Planungen für den Bereich Fahrradverkehr konsequent vorgenommen und umgesetzt werden.
Zudem ergeben sich Einsatzmöglichkeiten dieses Personal über das Projekt Emissionsfreie Innenstadt hinaus.“
AUSW, 15.05.2019:
Herr Rm Waßmann gibt für seine Fraktion zur Vorlage zu Protokoll,
dass man bezüglich der Ausarbeitung für den Fahrradverkehr (auf dem betroffenen Stück Ostwall/Schwanenwall) wünsche, dass die Interessen des Handels und der Stadt mit berücksichtigt werden und es somit möglichst nicht zu Einschränkungen (Wegfall von Fahrbahnen) an der Stelle kommen werde. Man habe diese Diskussion bereits geführt und hierbei darauf hingewiesen, dass man Sorge habe, dass das zu Problemen führen würde. Man habe hierzu auch auf die Wegeführung an der Faßstraße verwiesen.
Weiter begrüße man, dass ein weiterer Teil für den Rest des Walls den gesamten Wall aufgreife, um diesen neu zu überplanen, um zu sehen, wie man die Verkehrsträger dort einbauen könne. Darin liege eine große Chance, um auch eine faire Gestaltung hinzubekommen. Darüber hinaus werde man die Vorlage aber empfehlen.
Herr sB Kühr führt an, dass seine Fraktion diese Vorlage nicht empfehlen werde. Den Zusatz-/Ergänzungs werde man ebenso ablehnen, weil nicht nachvollziehbar sei, hier 8 Planstellen zu schaffen, die sich rein mit den Belangen von Fahrradfahrern beschäftigen. Dies halte er für eine unverantwortliche Verschwendung von Steuermitteln und er bitte die SPD um Aufklärung, was „dahinterstecke“.
Frau Rm Lührs begründet den o.a. Antrag ihrer Fraktion damit, dass man ja in der Vergangenheit bereits häufig darüber gesprochen habe, dass diese Radverkehrswegeplanung immer zu kurz komme.
Man habe natürlich hierbei berücksichtigt, dass das zusätzliche Personal hier nicht nur im Zusammenhang mit der „Emissionsfreien Innenstadt“ arbeiten solle sondern auch darüber hinaus.
Herr Rm Dudde gibt für seine Fraktion zu Protokoll, dass man froh darüber sei, dass es jetzt endlich zu einer ganzheitlichen Betrachtung des Verkehrs komme und nicht nur zu einer einseitigen Fokussierung des motorisierten Individualverkehrs und dass nun endlich auch Schritte eingeleitet würden, damit auch der Radverkehr als eigenständiger Verkehr auf dem Wall seinen Raum und seinen Platz bekäme. Insofern werde man der Vorlage heute zustimmen.
Dem o. a. SPD-Antrag werde man heute ebenfalls zustimmen. Hierzu verweise er aber darauf, dass seine Fraktion bereits im Rahmen der letzten Haushaltsberatungen einen gleichlautenden Antrag gestellt habe, zu dem sich die SPD enthalten habe.
Herr Rm Waßmann teilt zum SPD-Antrag mit, dass man sich darüber gewundert habe, dass dieser in diesem Ausschuss aufschlage. Er glaube nicht, dass der AUSW hier abschließend, alleine über Stellenthematiken befinden sollte. Daher schlage er vor, diesen Antrag, zu welchem seine Fraktion aufgrund der Kurzfristigkeit auch noch keine Gelegenheit gehabt habe, sich hierzu zu beraten, zunächst als eingebracht zu betrachten und auch die vom Thema hierzu zu beteiligenden Ausschüsse (APO und ABVG) mit einzubeziehen.
Herr Rm Kowalewski führt an, dass seine Fraktion dem Antrag der SPD heute zustimmen werde. Man habe auch dem Antrag von B‘90/Die Grünen im Rahmen der Haushaltsberatungen zugestimmt. Er gehe davon aus, dass hierzu zumindest schon mal mit der Verwaltung gesprochen wurde, um die Bedarfe „abzuklopfen“. Der Einwand seines Vorredners, dass sich auch der Personalausschuss (APO) damit befassen solle, sei natürlich nicht von der Hand zu weisen. Diesem könne man aber mit einer entsprechenden Empfehlung aus diesem Ausschuss an den APO nachkommen. Die Verwaltungsvorlage finde man gut, da sich hierin schöne Projekte befänden. Eine „Durchgrünung“ der Gebietskulisse finde man natürlich neben anderen Thema wie z. dem Radverkehr prima, da man bei den Haushaltsanträgen auch einen vorgelegt hätte, womit man bestimmte Baumwollpflanzungen gefordert habe.
Herr sB Kühr möchte bezüglich des SPD-Antrages wissen, was denn diese 8 Stellen kosten würden.
Es wäre schön, wenn die Verwaltung dies einmal quantifizieren könnte und zusätzlich eine Aussage dazu getätigt würde, ob diese 8 Stellen für diese konkret vorgegeben Zuständigkeit überhaupt als notwendig erachtet würden. Vielleicht könnten es auch weniger Beschäftigte sein und vielleicht könnten diese dann ja auch ggf. auch für andere Projekte zur Verfügung stehen und nicht nur für den Fahrradverkehr.
Frau Rm Lührs verdeutlicht, dass man sich nun darauf geeinigt habe, den Antrag auch an den anderen, zu beteiligenden Ausschüsse, möglichst in Form einer Empfehlung, zukommen zu lassen.
Herr Rm Waßmann bittet darum, dass Verwaltung im Fall einer Weiterleitung an den APO, dort auch darstellen möge, wie der Stellenplan in diesen Bereichen (Planungsamt und Tiefbauamt) aussehe (Soll/Ist-Vergleich). Er würde daher eine solche Weiterleitung an den APO befürworten. Wenn man heute bereits hierzu einen Beschluss fassen wolle, würde man dem Antrag nicht zustimmen.
Herr Thabe antwortet auf die gestellten Fragen wie folgt:
Man habe im Stellenplan derzeit eine Stelle beim Planungs-und Bauordnungsamt, die sich mit Fuß-und Radverkehr beschäftige. Vergleichbare Städte hätten ein Vielfaches. Es würde sich hier wirklich lohnen sich dafür einzusetzen und Geld hierfür zu investieren, dass man 2 zusätzliche Stellen bekommen könnte, weil im Radverkehr für die Lebensqualität der Stadt viele Chancen lägen. Wenn man mit der heute bereits vorhandenen Stelle dann 3 Stellen hätte, könne man den RS1 besser umsetzten, die Zuwegung zum RS1 ausbauen und auch konzeptionelle das ganze Thema Radverkehr weiterdenken. Das Planungs-und Bauordnungsamtes erledige hierbei die vorbereitenden Arbeiten, danach seien dann die MitarbeiterInnen des Tiefbauamtes mit der Ausbauplanung beschäftigt. Er habe Verständnis dafür, wenn man nun noch den APO und den ABVG beteiligen wolle. Man könne hierzu gerne einmal eine entsprechende Übersicht darüber erstellen, auch einmal Vergleichswerte aus anderen Städten aufzeigen.
Die Vorsitzende, Frau Rm Reuter hält hierzu fest, dass der Ausschuss sich demnach heute zu dem SPD -Antrag verhalten werde, um diesen anschließend zur weiteren Befassung an den ABVG und den APO weiterzuleiten.
Herr Rm Waßmann macht hierzu geltend, dies dann aber auch unter Berücksichtigung der o.a. Bitte seiner Fraktion zu machen, dass darzustellen ist, wie die Stellensituation hierzu aussehe.
Danach erfolgt eine getrennte Abstimmung:
1.Zum Zusatz-Ergänzungsantrag (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 13819-19-E1):
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fordert die Verwaltung auf, weitere Stellen zur Planung und Umsetzung der Verbesserung des Fahrradverkehrs im Stadtgebiet Dortmund einzurichten. Hierzu sollen kurzfristig 2 Stellen im Planungsamt und 6 Stellen im Tiefbauamt geschaffen und möglichst zeitnah besetzt werden. Aus diesen geschaffenen Stellen soll ein Team entstehen, das sich primär um die Verbesserung der Fahrradverkehre kümmert.
Der Ausschuss stimmt den o. a. Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion mehrheitlich, bei Gegenstimmen (CDU-Fraktion und Fraktion AfD) sowie einer Enthaltung (Fraktion FDP/BL), zu und überweist diesen mit der Bitte um weitere Befassung an den Ausschuss für Bauen Verkehr und Grün (ABVG) sowie an den Ausschuss für Personal und Organisation (APO).
Die Verwaltung wird damit beauftragt, zu den Sitzungen dieser Gremien, in Form eines Soll/ Ist/Vergleichs darzustellen, wie der Stellenplan in diesen Fachbereichen (Planungs-und Bauordnungsamt und Tiefbauamt) aussieht.
2. Zur Vorlage:
Unter Berücksichtigung der o. a., zur Vorlage gemachten Anmerkungen, empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Fraktion AfD), dem Rat der Stadt Dortmund nachfolgenden, ergänzten Beschluss zu fassen:
1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt im Rahmen des Förderprojektes „Stadtluft ist (emissions-)frei – Dortmunds Einstieg in eine emissionsfreie Innenstadt“ die Durchführung der Teilmaßnahmen:
C1.1&C1.3 Emissionsfreier Lieferverkehr
C2 Mobilitätsmanagement für Beschäftigte und Besucher der Innenstadt
A2.1 Fußgängerachsen
W1.2 Verkehrsuntersuchung für den Wallring
W2.1 Grüner Wall – Grüne City
Q2 Elektromobilität bei Dienstleistern und Handwerkern im Quartier
Q3.1-Q3.4 Mobilitätsmanagement für Kitas und Schulen
QS1 Marketing
QS2 Öffentlichkeitsbeteiligung
QS3 Evaluation
mit einer Gesamtsumme von 2.661.000 € in den Haushaltsjahren 2019, 2020 und 2021 und beauftragt das Vergabe- und Beschaffungszentrum (FB 19) mit der Durchführung der Vergabeverfahren und ermächtigt die Verwaltung, den Zuschlag auf das jeweils wirtschaftlichste Angebot zu erteilen.
2. Der Rat beschließt, dass abweichend von der Dienst- und Geschäftsanweisung für die Vergabe von grafischen Dienstleistungen für die Stadt Dortmund vom 19.04.2005, grafische Dienstleistungen und Druck- und Weiterverarbeitungsaufträge aufgrund des Förderprojektes grundsätzlich extern ausgeschrieben werden.“
Rm Waßmann erklärte im Namen der CDU-Fraktion, dass die Vorlage von seiner Fraktion mit beschlossen werden würde. Erfreulich wäre, dass der gesamte Wallring aufgenommen würde. Der im AUSW vorgelegte SPD-Antrag bezüglich acht einzurichtender Planstellen gehörte seines Erachtens zur Entscheidung in die Haushaltsberatungen des Rates. Würde über den Antrag heute abgestimmt werden, lehnte die CDU-Fraktion ihn ab.
Auch OB Sierau bestätigte für die Verwaltung, dass der SPD-Antrag in die Haushaltsberatungen gehörte.
Rm Garbe (AfD) lehnte eine weiter aufgeblasene Verwaltung ab. Auch dass das Geld für das Thema zur Verfügung gestellt würde, könnte nicht unterstützt werden.
Rm Kowalewski stimmte der Vorlage im Namen der Fraktion Die Linke & Piraten zu und verwies auf einen in der Sache beschlossenen früheren Grundsatzbeschluss. Bei der Radverkehrsplanung sähe er Handlungsbedarf, da eine Planstelle dafür nicht ausreichen würde.
OB Sierau gab an, dass es mehr Planstellen in diesem Handlungsbereich in der Verwaltung gäbe.
Rm Lührs machte für die SPD-Fraktion deutlich, dass der Antrag gestellt wurde, damit dieses Thema voranginge. Im Zusammenhang mit nordwärts-Projekten und dem Masterplan Mobilität würde man vertröstet werden. Die Leistungsfähigkeit der Verwaltung hinge vom qualifizierten Personal ab. Die Stellenausweitung sollte auf den Weg gebracht und bereits in den Haushalt eingearbeitet werden. Das Projekt selbst wäre eines des Landes.
Rm Reuter erläuterte für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, dass das Thema Klimaschutz nicht so voran gehen würde, wie es erforderlich wäre. Daher war bereits in 2018 zu den Haushaltsberatungen ein Antrag ihrer Fraktion gestellt worden, dem nicht mit Mehrheit gefolgt wurde.
Dem Projekt und auch dem im AUSW gestellten SPD-Antrag würde von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zugestimmt werden.
Rm Münch (FBI) war der Meinung, dass der Modal Split nicht umgesetzt wurde. Für den Radverkehr hätte früher geworben werden müssen. Dortmund könnte eine Vorreiterrolle übernehmen, er stimmte daher der Vorlage zu.
Zudem merkte Rm Münch an, dass die Verwaltung nicht aufgeblasen wäre, das wäre nicht realistisch.
Rm Happe verdeutlichte, dass die Fraktion FDP/Bürgerliste der Vorlage zustimmen könnte. Der SPD-Antrag, der im AUSW gestellt wurde, sollte an anderer Stelle diskutiert werden.
Rm Thieme (Gruppe NPD/Die Rechte) …..
Der Mandatsträger hat der Veröffentlichung seiner Redebeiträge im Internet nicht zugestimmt.
Rm Waßmann erinnerte daran, dass die Verwaltung in den Vorlagen ausführen würde, welcher personelle Bedarf für die Maßnahmen benötigt wird. Die personellen Auswirkungen wurden in der Vorlage bereits berücksichtigt. Darauf würde sich die Politik verlassen. Der Hintergrund für weiteres Personal sollte dem ganzen Rat dargestellt werden. Der Antrag stieß daher auf Befremden.
OB Sierau stellte dar, dass der Bedarf im Bereich Radverkehr durch die Verwaltung in die Haushaltsklausur des Verwaltungsvorstandes und dann in die Haushaltsberatungen für den Stellenplan des Doppelhaushaltes eingehen würde.
OB Sierau schlug vor, den im AUSW gestellten Antrag im Ausschuss für Personal und Organisation (APO) und für Bauen, Verkehr und Grün (ABVG) zu beraten.
Das eigentliche Ziel der emissionsfreien Innenstadt sollte bei der Diskussion nicht außer Acht gelassen werden.
Rm Urbanek wies OB Sierau auf seine Pflicht zur neutralen Sitzungsleitung hin und dass OB Sierau bei Ordnungsrufen wegen ungebührlichen Verhaltens sein eigenes Verhalten an diesem Anspruch messen müsste.
Rm Garbe war der Meinung, dass die Menschen mit immer höheren Energiepreisen belastet würden. Es würde von einer Energiewende gesprochen, die es nicht gäbe. Es wäre nicht bewiesen, dass der Klimawandel menschengemacht wäre.
StR Wilde erklärte, dass er bisher auf Einladung einer Fraktion hin Sachstände und Informationen abgegeben hätte, er hätte offen und breit die Stellungnahme für die Verwaltung gegeben. Er fragte, ob dies nicht mehr so gewünscht wäre. Dass Fraktionen aus gegebenen Informationen Schlüsse ziehen und ggf. Anträge stellten, wäre selbstverständlich.
StR Wilde verdeutlichte, dass er keinen Antrag auf mehr Personal bestellt hätte. Derzeitig würde von der Verwaltung eine Vorlage vorbereitet, die Stellung zu den Haushaltsbegleitbeschlüssen nehmen wird. Dort wird dargestellt werden, welche Auswirkungen die Beschlüsse aus Dezember 2018 haben.
StR Wilde wäre auch bereit, im AUSW, APO und ABVG Stellung zu nehmen.
OB Sierau stellte heraus, dass der im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vorgelegte Zusatz-Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 13819-19-E1) an den Ausschuss für Personal und Organisation und den Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün überwiesen wurde und dort nun erörtert würden.
Rm Lührs machte deutlich, dass die Beratung der Verwaltung in den Fraktionen wichtig wäre und weiter genutzt werden sollte.
Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:
1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt im Rahmen des Förderprojektes „Stadtluft ist
(emissions-)frei – Dortmunds Einstieg in eine emissionsfreie Innenstadt“ die Durchführung der Teilmaßnahmen:
C1.1&C1.3 Emissionsfreier Lieferverkehr
C2 Mobilitätsmanagement für Beschäftigte und Besucher der Innenstadt
A2.1 Fußgängerachsen
W1.2 Verkehrsuntersuchung für den Wallring
W2.1 Grüner Wall – Grüne City
Q2 Elektromobilität bei Dienstleistern und Handwerkern im Quartier
Q3.1-Q3.4 Mobilitätsmanagement für Kitas und Schulen
QS1 Marketing
QS2 Öffentlichkeitsbeteiligung
QS3 Evaluation
mit einer Gesamtsumme von 2.661.000 € in den Haushaltsjahren 2019, 2020 und 2021 und beauftragt das Vergabe- und Beschaffungszentrum (FB 19) mit der Durchführung der Vergabeverfahren und ermächtigt die Verwaltung, den Zuschlag auf das jeweils wirtschaftlichste Angebot zu erteilen.
2. Der Rat beschließt, dass abweichend von der Dienst- und Geschäftsanweisung für die Vergabe von grafischen Dienstleistungen für die Stadt Dortmund vom 19.04.2005, grafische Dienstleistungen und Druck- und Weiterverarbeitungsaufträge aufgrund des Förderprojektes grundsätzlich extern ausgeschrieben werden.
zu TOP 3.9
17. SMART RHINO
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14144-19)
Rm Münch (FBI) fand das Projekt Smart RHINO sehr gut, es wäre ein Zukunftsprojekt und das Beste am geplanten Standort, für das noch ein sprechender Titel gesucht werden müsste. Das Hauptziel wäre die Unterbringung der Fachhochschule.
Rm Rettstadt sprach von deutlicher Zustimmung der Fraktion FDP/Bürgerliste für die Machbarkeitsstudie für das Projekt. Er wäre gespannt auf die Optionen und wer den Weg mitgehen wird.
Rm Brück lehnte das Projekt und damit die Vorlage im Namen der Gruppe NPD/Die Rechte ab, da der Wohnungsbau nicht energisch genug vorangetrieben würde. In Dortmund würde sozialer Wohnungsbau benötigt.
Rm Reuter bedauerte für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, dass die Fläche nicht in die Hände der Stadt gelangt wäre. Sie hatte den Eindruck, dass die Fachhochschule mit allen Zusammenhängen, auch dem Wohnungsbau, dort gut hinpasste. Es müssten auch die bisher Beteiligten weiter im Prozess eingebunden werden.
Rm Garbe sprach für die AfD-Fraktion von einer zügigen Planung, die schnell aufgegriffen und umgesetzt werden könnte. Eine Neuplanung für die Standorte der Fachhochschule wäre überfällig, es ginge nicht primär um das Wohnen.
Rm Lührs hielt es im Namen der SPD-Fraktion für vernünftig, die Fachhochschule an einem Ort zusammenzuziehen, aber es gäbe weitere Effekte, die hier zählten. Dies wären die Vorteile für die südliche Innenstadt, die vom studentischen Verkehr entlastet würde, zudem könnten frei werdende Gebäude anderweitig genutzt werden. Rm Lührs begrüßte, dass sich das Projekt in der nordwärts-Kulisse bewegen würde. Wichtig wäre auch, dass die Politik vor Ort und die Bevölkerung bei den Plänen berücksichtigt und informiert werden. Es müsste darauf geachtet werden, dass mehr Wohnnutzung etabliert wird.
Auch Rm Kowalewski sprach für die Fraktion Die Linke & Piraten an, dass das Wohnen im Rahmen eines ordentlichen Quartiers dort erfolgen müsste. Hier legte er Wert auf die 25 %-Regelung, die für sozialen Wohnungsbau greifen müsste. Gut wäre es, dass der Logistik-Teil verkleinert wurde. Insgesamt könnte dem Projekt von seiner Fraktion zugestimmt werden. Er erwartet mit dem Land Diskussionen u. a. über die Nutzung der Fläche.
Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit gegen die Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:
Der Rat beauftragt die Verwaltung, zusammen mit der Thelen-Gruppe als Grundstückseigentümerin des ehemaligen Hoesch Spundwand und Profil (HSP) - Geländes die Machbarkeitsstudie zur Wiedernutzung der Fläche weiterzuführen und die Entwicklung der Projektidee „Smart Rhino“ als urbanes Quartier im Sinne eines neuen Lebens-, Wissens- und Technologieparks sowie als neuen zentralisierten Standort für die Fachhochschule (FH) Dortmund zu konkretisieren.
zu TOP 3.10
18. Antrag zum Haushaltsplan 2019 von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
19. Quartierschutz DS-Nr. 12124-18-E10
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13599-19)
Der Rat der Stadt nahm den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 3.11
20. Soziale Stadt - Stadtumbau Hörde
21. Sozialstudie 2018
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12671-18)
Der Rat der Stadt Dortmund nahm die Sozialstudie 2018 zum Untersuchungsgebiet Hörde zur Kenntnis.
zu TOP 3.12
22. Entwicklung "Messe- und Veranstaltungszentrum Strobelallee"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13930-19)
Dem Rat der Stadt lagen folgende Empfehlungen vor:
- des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus seiner Sitzung am 15.05.2019:
Hierzu liegt vor Empfehlung: Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 07.05.2019:
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (CDU-Fraktion, DS-Nr.: 13930-19-E1):
„Die CDU-Fraktion im Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün (ABVG) stellt zu dem oben genannten Tagesordnungspunkt folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:
Die Verwaltung wird beauftragt, eine Verlagerung des Eissportzentrums Westfalens zu prüfen. Es soll das Ziel verfolgt werden, der Westfalenhallen Unternehmensgruppe GmbH weitere Entwicklungsperspektiven zu eröffnen und zugleich den Eissport in Dortmund im Leistungs- wie im Breitensport- und Freizeitbereich an einem alternativen Standort mit optimalen und modernsten Bedingungen zu fördern. Auch eine interkommunale Zusammenarbeit sollte in Erwägung gezogen werden. Das Ergebnis der Prüfung ist dem Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün in seiner Sitzung am 03.09.2019 vorzustellen.
Begründung
Die Westfalenhallen Unternehmensgruppe GmbH steht in einem harten Wettbewerb mit anderen Messe- und Kongressstandorten. Die Fläche des heutigen Eissportzentrums Westfalens eröffnet für die Ertrag bringenden Bereiche „Messe“ und „Kongress“ möglicherweise attraktive Entwicklungschancen, die zu einer Stärkung des Messe- und Kongressstandortes Dortmund beitragen könnten.
Das im Jahr 1952 erbaute Eisstadion wurde zuletzt vor bald 30 Jahren komplett saniert. Möglicherweise lassen sich die Bedingungen für den Eissport in Dortmund, insbesondere für die Sportler im Bundesstützpunkt bzw. Landesleistungszentrum für Eiskunstlaufen und Eistanzen und den Eishockeyverein EHC Dortmund durch Verlagerung an einen anderen Standort optimieren. Auch Synergieeffekte im Zusammenspiel mit bestehenden Anlagen sind denkbar. Der Rat der Stadt Unna hat den Abriss der sanierungsbedürftigen Eishalle Unna beschlossen. Es kommt nun zu einem Bürgerentscheid in der Frage. Gegebenenfalls bietet sich auch der Ansatz für eine interkommunale Zusammenarbeit.“
ABVG 07.05.2019:
Herr Rm Mader führt an, dass seine Fraktion die Vorlage begrüße und der o. a. Zusatz-/Ergänzungsantrag lediglich eine Ergänzung im Rahmen der gesamten Diskussion darstelle.
Herr Rm Dudde befürwortet für seine Fraktion ebenfalls die Vorlage. Unter dem Stichwort „Rad- und Fußverkehr“ sei ihm aber wichtig, dass der Westfallenhallen-Durchgang zwischen den Messegebäuden (Brücke Lindemannstraße Richtung Strobelallee) offen bleibe.
Unter Bezug auf die derzeit verkehrliche Radverkehrsführung bei Großveranstaltungen regt er an, diese im Rahmen eines „Radverkehrskonzeptes“ zu verbessern.
Herr Herkelmann teilt mit, dass ihm Hinweise zur barrierefreien Gestaltung, insbesondere in Bezug auf die Erreichbarkeit und Nutzbarkeit der Eishalle, fehlen würden. Insgesamt bittet er darum, das Behindertenpolitische Netzwerk in den weiteren Planungsverlauf entsprechend mit einzubinden.
Nachdem sich im Laufe der weiteren Diskussion abgezeichnet hat, dass der Ausschuss die gesamte Angelegenheit ohne Empfehlung weiterleiten wird, kündigt Frau Uehlendahl an, dass die Verwaltung im weiteren Gremienverlauf eine entsprechende Stellungnahme zum o. a. Zusatz-/Ergänzungsantrag und den sonstigen o. a. Anregungen vorlegen werde.
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün lässt die gesamte Angelegenheit ohne Empfehlung durchlaufen.
Hierzu liegt vor- Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.:13930-19-E2):
„Zu dem o.g. Antrag nehme ich wie folgt Stellung:
1. „Eissportzentrum“
1.1 Bestandssituation und Fördermittelbindung
Das Eissportzentrum an der Strobelallee besteht aus einem in den 70er Jahren erbauten Eisstadion sowie einer unmittelbar daneben befindlichen weiteren Eislaufhalle (Baujahr 1992).
Auf der Nordseite des Gebäudes der Eislaufhalle befindet sich der Verwaltungsbereich, der mit Büros und Konferenzräumen, Teeküche sowie einer entsprechenden Anzahl an Toiletten ausgestattet ist. Im Untergeschoss ist die Technikzentrale untergebracht sowie eine Tiefgarage
mit ca. 100 Stellplätzen.
Das Eisstadion ist trotz sichtbarer altersbedingter Mängel, insbesondere im Bereich der Tribünenanlange, der nördlichen Fassade und der Umkleiden im Untergeschoss, in einem technisch ordentlichen Zustand. Aufgrund der Anforderungen an ein Leistungszentrum wurden laufend Modernisierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen durchgeführt. Durch die Investitionen, vornehmlich in die Anlagentechnik und Gebäudeinfrastruktur, ist die Betriebssicherheit des Eissportzentrums uneingeschränkt gewährleistet.
Im Zeitraum von 2005 bis 2017 wurden Mittel in Höhe von insgesamt rd. 1,36 Mio. € investiert, die durch Sportfördermittel des Bundes und des Landes i. H. v. 792 T € bezuschusst wurden. Die Zweckbindungsfrist beläuft sich auf 15 bzw. 25 Jahre und ist noch nicht beendet.
1.2 Sportfachliche Bedeutung des Eissportzentrums
Das Eissportzentrum hat den Status eines Bundes- und Landesleistungszentrums. Nutzer der Anlagen sind Leistungssportler aus dem Bereich Eiskunstlauf, Eistanz und Eishockey.
Darüber hinaus wird das Sportzentrum während der rd. 8- monatigen Saisonzeit auch regelmäßig dem Freizeit- und Schulsport zur Verfügung gestellt.
1.3 Neubau des Eissportzentrums
Die Verlagerung des Eissportzentrums auf einen anderen Standort wäre mit beträchtlichen Investitionen verbunden. Ein vergleichbares Projekt wird aktuell in Krefeld untersucht. Das dortige Eissportzentrum ist sanierungsbedürftig und soll durch einen Neubau, bestehend aus einer Trainingshalle und einem Eisstadion, ersetzt werden. Die damit in Zusammenhang stehenden Kosten werden, auf der Basis einer Vorstudie, auf rd. 35 Mio. € geschätzt. Hinzu kommen noch die Kosten für das Grundstück, die Erschließung sowie die Herstellung einer ausreichenden Anzahl an Stellplätzen.
1.4 Fazit
Angesichts der mit einer Verlagerung des Eissportzentrums verbundenen Neubaukosten sowie der zu erwartenden Rückforderungsansprüche der Fördermittelgeber wird eine Verlagerung aus Sicht der Sport- und Freizeitbetriebe nicht befürwortet. Die derzeitige Situation am Standort „Strobelallee“ ist für die Nutzer aus Leistungs-, Schul- und Freizeitsport als gut und angemessen zu betrachten. Ein Zusammenschluss mit der Eishalle in Wischlingen ist nicht möglich, da die dortige Eislaufhalle aufgrund ihrer Ausführung (zwei höhenversetzte Eisflächen mit Auf- und Abfahrtsrampen) nur von Schul- und Freizeitsportlern genutzt werden kann.
Ob eine interkommunale Zusammenarbeit mit der Stadt Unna möglich und sinnvoll erscheint, kann von hier zum jetzigen Zeitpunkt nicht beantwortet werden.
2. Weitere Anregungen
Zu den weiteren Anregungen nehme ich wie folgt Stellung:
2.1 Durchgang Westfalenhalle
Der städtebauliche Rahmenplan beinhaltet keine Entscheidung zur Öffnung oder Schließung des Westfalenhallen-Durchgangs (Brücke Lindemannstraße Richtung Strobelallee - Stichstraße), der besonders zu BVB Spielen und großen Events eine wichtige Funktion für den Fuß- und Radverkehr übernimmt. Aktuell werden unterschiedliche Varianten, die eine temporäre sowie eine kontinuierliche Schließung vorsehen, zwischen der Westfalenhallen Unternehmensgruppe GmbH und der Verwaltung diskutiert. Zielsetzung ist, unter Abwägung und Bewertung sämtlicher Interessenslagen, eine für alle Beteiligten einvernehmliche Lösung zu erarbeiten.
2.2 Radverkehrskonzept
Der Anregung, im weiteren Verfahren ein Radverkehrskonzept zu erarbeiten, soll gefolgt werden.
2.3 barrierefreie Gestaltung
Die Barrierefreiheit wird selbstverständlich im weiteren Planungsverlauf zu den öffentlichen Flächen, der „Lindemannbrücke“ und der hochbaulichen Maßnahmen berücksichtigt. Wie in gewohnter und erprobter Weise wird das Behindertenpolitischen Netzwerk frühzeitig in die Planungen miteinbezogen.
Hierzu liegt vorZusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 13930-19-E3):
…die Fraktion Bündnis 90 / Die GRÜNEN bittet den Ausschuss um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Ergänzungsantrags:
Die Nord-Süd-Querung des Geländes der Westfalenhallen in Verlängerung des Brückenauslaufs der „Lindemannbrücke“ bis zur Strobelallee wird für den Fuß- und Radverkehr grundsätzlich gesichert.
Eine Sperrung des Durchgangs ist nur temporär in Ausnahmefällen möglich.
Begründung:
In dem vorliegenden Entwurf ist die bisherige Nord-Süd-Querung des Geländes für den Fuß- und Radverkehr nicht weiter enthalten. Vor allem für Fußgänger*innen und mobil eingeschränkte Personen ergibt sich durch eine notwendige östliche, bzw. westliche Umrundung des Messegeländes ein deutlicher Umweg. Die Schließung des Durchgangs durch die Messeleitung sollte deshalb eine Ausnahmeregelung bleiben.
AUSW, 15.05.2019:
Herr Wilde informiert mittels Powerpoint-Vortrag zur o. a. Thematik.
Frau Rm Lührs teilt mit, dass ihre Fraktion die Vorlage begrüße und heute auch empfehlen werde. Sie verweist aber ausdrücklich auf folgende Punkte, deren Beachtung im weiteren Verfahren ihrer Fraktion wichtig wäre:
1. Der Durchgang zwischen den Hallen solle „offen“ bleiben. Man möge im Zusammenhang mit dem anstehenden Rad- und Fußwegekonzept überlegen, wie oft und nach welchen Kriterien dieser Bereich geschlossen werden könne, um die für die Westfalenhallen wichtigen Logistikströme zu ermöglichen. Hierzu verweist sie auch darauf, dass man im Rahmen des Masterplanes Mobilität gerade möglichst optimale Fußgängernetze erarbeite, wonach es an dieser Stelle eher kontraproduktiv wäre, wenn man diesen Durchgang ganz schließen würde.
2. In Bezug auf den unter Denkmalschutz stehenden „Rosengarten“ bittet sie darum, darauf zu achten, dass dieser in guter Qualität erhalten bleibe, da es sich hierbei , auch im Rahmen der neuen Geamtbetrachtung der Außenanalgen der Westfalenhallen, um einen wichtigen Aufenthaltsbereich handeln würde.
3. Wenn zukünftig mehr und größere Events stattfinden werden, sei es ihrer Fraktion außerdem wichtig, dass in Bezug auf die Parksuchverkehre der angrenzenden Viertel die Erstellung eines zusätzlichen „Veranstaltungsverkehrskonzeptes“ erfolge.
Herr Rm Waßmann führt an, dass auch seine Fraktion diese Vorlage insgesamt begrüße. Bei dem im Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün eingebachten Antrag seiner Fraktion habe es sich um einen Prüfauftrag gehandelt, welcher sich mit der heute vorliegenden Stellungnahme der Verwaltung erledigt habe. Zum Thema „Durchgang“ würde man sich gerne der Haltung von Herrn Wilde anschließen, dass im weiteren Verfahren Verwaltung und Westfalenhallen versuchen, sich auf eine für alle Beteiligten annehmbare Lösung zu verständigen, da seine Fraktion es nicht begrüßen würde, diese Durchgangsmöglichkeit grundsätzlich zu schließen. Auch im Hinblick darauf, dass das Thema „Sicherheit“ für das Gelände insgesamt, insbesondere im Hinblick auf die Europameisterschaft, nochmal eine ganz andere Bedeutung bekommen könnte, wäre man froh, wenn man hier einen guten Kompromiss fände. Weiter appelliere er daran, den heutigen Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen und auch die durch die SPD-Fraktion vorgetragenen Punkte als eingebracht zu betrachten, so dass man im weiteren Verlauf entscheiden könne, welche Lösungen man favorisiere.
Herr Rm Dudde verdeutlicht, dass auch seine Fraktion die vorliegenden Rahmenplanungen und die damit zum Ausdruck kommenden Entwicklungsstrategien rund um die Westfalenhalle inkl. der gedachten Eventmeile unterstütze. Man bedanke sich auch für die heute vorliegende Stellungnahme der Verwaltung, beharre aber mit dem heutigen Antrag doch darauf, diesen offenen Durchgang, von der Lindemannstraße zur Strobelallee und letztlich auch weiter zum Freibad und die Areale dahinter, auch jetzt schon als Eckpunkt für diese Rahmenplanung zu setzen.
Herr Rm Gebel betont, dass auch seine Fraktion die Vorlage mittragen werde und man ebenso den bereits erwähnten Durchgang für wichtig halte. Bezüglich der Anbindung an den ÖPNV wäre ihm im weiteren Verlauf wichtig, dass man auch den RS1 entsprechend mit anbinde.
Herr Rm Pohlmann führt an, dass sich die Westfalenhalle nach seinem Kenntnisstand nicht im Eigentum der Stadt Dortmund befände. Hierzu möchte er wissen, inwieweit das in diesem Zusammenhang eine Rolle spiele.
Herr Rm Kowalewski teilt mit, dass auch seine Fraktion sich bereits mit der durch Herrn Rm Pohlmann aufgeworfenen Frage beschäftigt habe. Weiter bittet darum, zu prüfen, wie man kürzere Abstände zwischen dem West-Eingang und der ÖPNV-Haltestelle, z.B. durch die Einrichtung eines kleinen Shuttles für Menschen mit Gehbehinderungen schaffen könne. Außerdem wünsche man sich eine Beschleunigung der Vorhaben, indem man, z.B. durch energetische Maßnahmen für die Verglasung der einen der anderen Halle, Fördergelder erwirke.
Herr Rm Münch regt an, den PKW-Verkehr komplett aus dem Mittelteil der Strobelallee zu verbannen, damit man mehr Fläche zur Verfügung habe, die man gestalterisch für diese Event-und Erlebnismeile noch besser nutzen könne.
Herr Wilde geht auf die heutigen Anregungen wie folgt ein:
Zum Thema „Durchgang zwischen den Hallen in Verlängerung der Brücke Lindemannstraße/B1-Richtung Stadion“ halte er die heutigen Anregungen für gut, wonach man diese Angelegenheit als Arbeitsauftrag an die Verwaltung verstehe. Er nehme das Thema daher als Prüfauftrag an die Verwaltung mit. Hierzu werde die Verwaltung ein entsprechendes Konzept erarbeiten, welches auch nochmal Gegenstand der Beratung und Beschlussfassung hier im Gremium sein werde. Hier würden auch die erwähnten Konzepte für „Radverkehre“, das „Parken in angrenzenden Vierteln“ und das Thema „Sicherheit“ mit hineinspielen. Alles dies seien Themen, die im Weiteren noch konkretisiert werden müssten. Diese müssten aber nicht jetzt mit dem Rahmenplan abschließend entschieden werden.
Der „Rosengarten“ werde durch die Stadt Dortmund unterhalten, stehe unter Denkmalschutz und es sei nicht beabsichtigt, diesen aufzugeben.
Zum Thema „ÖPNV“ teilt er mit, dass hier bereits eine sehr gute ÖPNV-Erschließung des Veranstaltungsbereiches existiere. Hierzu gebe es nur punktuelle Verbesserungsmöglichkeiten. Zum Thema Anbindung des RS1 teilt Herr Wilde mit, dass man im Rahmen der Planungen zum „Masterplan Mobilität“ natürlich auch darauf achte, dass die Westfalenhallen und der Veranstaltungsbereich zukünftig gut an den RS1 angebunden sein werden.
Die dauerhafte Schließung der Strobelallee im Mittelteil, halte er aus verkehrlicher Sicht nicht für sinnvoll, da man dadurch zum einen das Verkehrsaufkommen auf der B1 erhöhe und auch Umweg-Verkehre erzeuge, die andere Straßen unnötig zusätzlich belasten würden. Es sei aber sinnvoll, diesen Bereich temporär schließen zu können und infrastrukturell so auszustatten, so dass man Veranstaltungen dort vernünftig und im Vergleich zur heutigen Situation vereinfacht durchführen könne. Zum Thema „Cross-Border“ könne man im Moment nicht viel mehr, als in der Vorlage bereits erwähnt, sagen. Es habe hierzu noch keine weiteren Gespräche gegeben, weil man zunächst den Rat informieren wolle.
Herr Rm Dudde führt an, dass man den o.a. Antrag seiner Fraktion, aufgrund der heutigen Anregungen und Ausführungen hierzu, zunächst als eingebracht betrachten möge und im weiteren Verfahren erneut aufzurufen.
Der Ausschuss nimmt sowohl die schriftlichen und mündlichen Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und betrachtet den o. a. Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion B‘90/Die Grünen als eingebracht.
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Rahmenplan „Messe- und Veranstaltungszentrum Strobelallee“ als Grundlage für die weitere Entwicklung.
2. Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, die für die Umsetzung der Entwicklungsmaßnahmen erforderlichen inhaltlichen Konkretisierungen vorzunehmen sowie die haushaltsrechtlichen und förderrechtlichen Voraussetzungen darzulegen. Vor Durchführung von Maßnahmen sind diese den politischen Gremien zur Entscheidung vorzulegen.
3. Der Rat der Stadt Dortmund ermächtigt die Verwaltung, die gesamte Planung der „Sport- und Eventmeile Strobelallee“ mit einem Volumen von 5,0 Mio. € auszuschreiben und im Anschluss entsprechend dem Projektverlauf zu vergeben. Kurzfristig soll der erste Abschnitt in den
Jahren 2020 und 2021 mit einem Planungsvolumen in Höhe von 1.800.000 € nach der Ausschreibung vergeben werden.
Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des FB 66/PB 012 aus der Investitionsfinanzstelle 66_01202014691 - Messe- u. Eventmeile Strobelallee - mit folgenden Auszahlungen:
Haushaltsjahr 2020: 900.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2021: 900.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2022: 1.100.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2023: 1.100.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2024: 400.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2025 ff.: 600.000,00 Euro
Die Investition bedingt einen noch zu konkretisierenden jährlichen Folgeaufwand. Dieser wird nach Abschluss der Planungsarbeiten in einer dem Rat zur Entscheidung vorzulegenden Baubeschlussvorlage dargestellt.
Die Verwaltung wird außerdem damit beauftragt, zum Westfalenhallen-Durchgang (Brücke Lindemannstraße Richtung Strobelallee-Stichstraße) in Abstimmung mit der Westfalenhallen GmbH einen Lösungsvorschlag zu erarbeiten, der den unterschiedlichen Interessen Rechnung trägt. Das Ergebnis ist den politischen Gremien erneut zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
Es besteht Einvernehmen darüber, den o. a., heute eingebrachten Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 13930-19-E3) im weiteren Verfahren erneut aufzurufen.
- des Ausschusses für Finanzen Beteiligungen und Liegenschaften aus seiner Sitzung am 16.05.2019:
„Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 07.05.19 vor:
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (CDU-Fraktion, DS-Nr.: 13930-19-E1):
- Siehe Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus seiner öffentlichen Sitzung am 15.05.2019 -
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 14.05.19 vor:
23. Dem Ausschuss für Kultur Sport und Freizeit liegt die Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün vom 08.052019 vor (siehe oben).
24. Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt die Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün zur Kenntnis.
25. Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig den Beschluss wie in der Vorlage vorgeschlagen, zu fassen:
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgender Antrag der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN vor:
die Fraktion DIE LINKE & PIRATEN bittet den Ausschuss um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Ergänzungsantrags:
Beschlussvorschlag
Die Westfalenhallen Unternehmensgruppe Dortmund wird aufgefordert, Gespräche mit der DSW21 aufzunehmen, um mittelfristig auch den Westeingang der Messehallen besser an den ÖPNV anzubinden.
Begründung
Um von der Haltestelle „Westfalenhallen" zum Westeingang der Hallen zu gelangen, muss noch eine Strecke von ca. 1 Kilometer überwunden werden. Gerade für ältere oder gehbehinderte Mitmenschen, aber auch allgemein bei schlechtem Wetter, ist dies eine problematische Situation.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die o. g. Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün und des AKSF zur Kenntnis und betrachtet die vorliegenden Anträge als eingebracht.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage mit den o. g. Anträgen ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.
Die Zusatz-/Ergänzungsanträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 13930-19-E3) und der Fraktion Die Linke & Piraten (Drucksache Nr.: 13930-19-E4) werden im weiteren Verfahren Berücksichtigung finden.
Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit gegen die Gruppe NPD/Die Rechte folgenden ergänzten (fett dargestellt) Beschluss:
26. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Rahmenplan „Messe- und Veranstaltungszentrum Strobelallee“ als Grundlage für die weitere Entwicklung.
27. Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, die für die Umsetzung der Entwicklungsmaßnahmen erforderlichen inhaltlichen Konkretisierungen vorzunehmen sowie die haushaltsrechtlichen und förderrechtlichen Voraussetzungen darzulegen. Vor Durchführung von Maßnahmen sind diese den politischen Gremien zur Entscheidung vorzulegen.
28. Der Rat der Stadt Dortmund ermächtigt die Verwaltung, die gesamte Planung der „Sport- und Eventmeile Strobelallee“ mit einem Volumen von 5,0 Mio. € auszuschreiben und im Anschluss entsprechend dem Projektverlauf zu vergeben. Kurzfristig soll der erste Abschnitt in den
Jahren 2020 und 2021 mit einem Planungsvolumen in Höhe von 1.800.000 € nach der Ausschreibung vergeben werden.
Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des FB 66/PB 012 aus der Investitionsfinanzstelle 66_01202014691 - Messe- u. Eventmeile Strobelallee - mit folgenden Auszahlungen:
Haushaltsjahr 2020: 900.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2021: 900.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2022: 1.100.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2023: 1.100.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2024: 400.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2025 ff.: 600.000,00 Euro
Die Investition bedingt einen noch zu konkretisierenden jährlichen Folgeaufwand. Dieser wird nach Abschluss der Planungsarbeiten in einer dem Rat zur Entscheidung vorzulegenden Baubeschlussvorlage dargestellt.
4. Die Verwaltung wird außerdem damit beauftragt, zum Westfalenhallen-Durchgang (Brücke Lindemannstraße Richtung Strobelallee-Stichstraße) in Abstimmung mit der Westfalenhallen GmbH einen Lösungsvorschlag zu erarbeiten, der den unterschiedlichen Interessen Rechnung trägt. Das Ergebnis ist den politischen Gremien erneut zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
zu TOP 3.13
29. Sanierung Rathaus der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14160-19)
Dem Rat der Stadt lagen folgende Empfehlungen vor:
- der Bezirksvertretung Innenstadt-West aus ihrer öffentlichen Sitzung am 15.05.2019:
„Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ergebnisse der Leistungsphase 2 (Vorplanung) sowie die daraus entwickelten Varianten I, II und III zur Kenntnis und beschließt die weitere Planung und Umsetzung des Sanierungsprojektes auf der Grundlage der Variante III (drei).“
- des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus seiner öffentlichen Sitzung am 16.05.2019:
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 07.05.19 vor:
Der Vorsitzende, Herr Rm Pisula, gibt dem Ausschuss folgende Empfehlung aus der heutigen Sitzung der Ratskommission „Sanierung des Dortmunder Rathauses“ bekannt:
Die Ratskommission „Sanierung des Dortmunder Rathauses“ empfiehlt die Variante II mit folgenden Änderungen:
1. Verzicht auf Maßnahme Nr. 32 „mechanische Schließanlage“
(einstimmige Empfehlung)
2. Ergänzung um Maßnahme Nr. 39 „Diskussionsanlage in den Sälen Rothe Erde, Hanse
und Tremonia“
(einstimmige Empfehlung, Enthaltungen FDP/BL und AfD)
3. Ergänzung um Maßnahme Nr. 43 „3-fach-Verglasungen an allen Glasbauteilen“
(mehrheitliche Empfehlung, eine Gegenstimme AfD, Enthaltungen Linke & Piraten und
FDP/BL)
4. Ergänzung um Maßnahme Nr. 45 „elektronische Schließanlage“
(einstimmige Empfehlung, Enthaltungen B‘90/Die Grüne und Behindertenpolitisches
Netzwerk)
5. Ergänzung um Maßnahme Nr. 46 „Gründach über 4. OG“
(mehrheitliche Empfehlung, Gegenstimmen: CDU, FDP/BL und AfD)
6. Ergänzung um Maßnahme Nr. 48 „Schaugerüste an Ost- und Westseite“
(einstimmige Empfehlung)
7. Ergänzung um Maßnahme Nr. 49 „Präsentations- und Medientechnik“
(einstimmige Empfehlung)
Eine Empfehlung zur Maßnahme Nr. 47 „Einbaumöblierung in den Büros“ wird zunächst
zurückgestellt. Die Verwaltung wird darum gebeten, hierzu im weiteren Gremienverlauf eine information zum Inhalt und Umfang der Maßnahme sowie eine entsprechende
Kostenaufstellung vorzulegen. Hierin soll alternativ auch berücksichtigt werden, die
Einbaumöblierung in bestimmten Räumen (z. B. Repräsentationsbereiche) zu belassen und in den sonstigen Räumen eine Standardmöblierung vorzunehmen.
Herr Rm Berndsen bittet darum, die Angelegenheit ohne Empfehlung weiterzuleiten, da er den o. a. Beschlussvorschlag zunächst in seiner Fraktion beraten wolle.
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt die Empfehlung der Ratskommission
„Sanierung des Dortmunder Rathauses“ zur Kenntnis und leitet die Angelegenheit ohne
Empfehlung weiter.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgender Antrag der SPD-Fraktion vor:
am 15.02.2018 hat der Rat der Stadt Dortmund die Verwaltung mit der weiteren Planung und Ausführung der Sanierung des Rathauses der Stadt Dortmund (kombinierter Planungs- und Ausführungsbeschluss, DS-Nr. 09964-18) beauftragt. „Auf der Grundlage einer dezidierten Gebäudeuntersuchung konnten die baulichen Maßnahmen und die damit verbundenen Kosten der aus dem Sondervermögen finanzierten Baumaßnahme in Höhe von ca. 27 Mio. Euro inkl. MwSt ermittelt werden.“
Zur Notwendigkeit der Sanierung wurde u. a. ausgeführt: “Im Rahmen eines Vorprojektes wurden die Ergebnisse der Gebäudeuntersuchungen in Form einer Machbarkeitsstudie zusammengefasst, hinsichtlich der daraus abzuleitenden Maßnahmen beschrieben und mit entsprechenden Kosten bewertet.“ Bei der Auflistung der Maßnahmen waren u.a. auch die Erneuerung der Fensterfassaden sowie der Glaskuppel, der Sonnenschutz an den Fassaden sowie die Aufzüge aufgeführt.
Die Verwaltung hat seinerzeit darauf hingewiesen: „Für die Projektorganisation ist die erfolgte Abwicklung des Projektes der Stadt Dortmund "Baukunstarchiv NRW" die richtungsgebende Referenz.“ (Anmerkung: Der bewilligte Kostenrahmen > 3 Mio € wurde damals eingehalten.)
In Ansehung der auch mündlich erwähnten Kostendisziplin beim Baukunstarchiv hat die Ratskommission zur Sanierung des Rathauses seinerzeit den Betrag von 27 Mio € als „Kostendeckel“ definiert.
Vor diesem Hintergrund bittet die SPD Fraktion die Verwaltung, vor einer Beschlussfassung über die Kostensteigerung auf aktuell 36,6 Mio € (+ 35,6 %) folgende Fragen schriftlich zu beantworten:
1. Erläuterung der „neuen Positionen“
Aufgrund der „dezidierten Gebäudeuntersuchung“ und der präzisen Auflistung der einzelnen Maßnahmen konnte der Rat am 15.02.2018 davon ausgehen, dass z. B. Aufzüge (Nr. 22 und 23; 431 T €), Erneuerung Glaskuppel (Nr. 24; 1.422 T €), Sonnenschutzverglasung (Nr. 25; 1.398 T € und Nr. 44 T €) in den 27 Mio € berücksichtigt sind.
Wie erklärt die Verwaltung die Tatsache, dass diese und andere Maßnahmen die Gesamtkosten jetzt als „neue Positionen“ erhöhen?
2. Personal
Wurden die Mitarbeiter*innen in die Projektentwicklung einbezogen und wie verhält sich der Personalrat zu den geplanten Maßnahmen?
Besteht z. B. bei der Sonnenschutzverglasung Nordfassade die Möglichkeit einer Blendwirkung aufgrund Sonnenspiegelung an der gegenüber liegenden Hausfassade?
3. Auswirkungen im Bereich Personal- und Beratungskosten
In welchem Umfang führt die Rathaussanierung zu einer Ausweitung der Personalkosten?
Wie sind die neuen Kosten für den Koordinierungszuschlag (Nr. 52; 749 T €) erklärbar?
4. Kostenpuffer
Mit welchem Umfang wurden mögliche Kostensteigerungen bis zur Fertigstellung berücksichtigt? Die Kostenentwicklung im Hoch- und Tiefbau liegt aktuell weit über dem allgemeinen Preissteigerungsindex.
Wie hoch sind Unwägbarkeiten wie Feststellung in der Bauphase oder Verzögerungen bei der Fertigstellung berücksichtigt?
5. Entlastungen
Welche Synergieeffekte und welche finanziellen Bewertungen ergeben sich, wenn Maßnahmen wie Aufzüge und Glaskuppel mit der Sanierung durchgeführt werden, weil die Objekte aus Altersgründen abgängig werden können?
Wie hoch beziffert die Verwaltung Entlastungen bei den Betriebskosten aufgrund energetischer Maßnahmen wie Fenster und Dachbegrünung?
Wie wird eine mögliche Reduzierung der Fläche für die Aktenführung aufgrund fortschreitender Digitalisierung eingeschätzt – s. Diskussion um Nr. 47 Einbaumöblierung?
Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, Drittmittel einzuwerben z.B. im Rahmen energetischer Sanierung, Dachbegrünung oder partnerschaftlicher Nutzung der Schaugerüste Nr. 48?
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften bittet um Beantwortung der Fragen der SPD-Fraktion bis zur Ratssitzung.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage und die o. a. Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion zum Rat durchlaufen.
Weiter lag den Ratsmitgliedern eine Stellungnahme der Verwaltung vom 22.05.2019 (Drucksache Nr.: 14160-19-E5) vor:
„… die Fragen zum Projekt Sanierung Rathaus der Stadt Dortmund wurden der Verwaltung zugeleitet mit der Bitte um Stellungnahme/Beantwortung vor einer Beschlussfassung im Rat am 23.05.2019. Nachfolgend nehme ich entsprechend Stellung:
Zu 1. „Erläuterung der „neuen Positionen“ “
Eine Erneuerung der Aufzüge war nicht vorgesehen. Aufgrund der im Kapitel 2.1 im 2. Ab-satz der Drucksache 09964-18 aufgeführten Leistungen resultieren vielmehr Bauleistungen an den Aufzügen. Dies sind z. B. Malerarbeiten an den Portalen und Überarbeitung der Bodenbeläge, jedoch keine Erneuerung der Aufzüge.
Mit Drucksache 09964-18-E5 wurde am 14.02.2018 der Antrag gestellt, dass zusätzliche Kosten vorrangig durch Einsparungen innerhalb des Projektes zu decken sind. Der Rat hat diesen Antrag am 15.02.2018 an den ABVG überwiesen und von dort am 27.02.2018 an die Ratskommission „Sanierung Rathaus“ weitergeleitet. In ihrer 1. Sitzung am 08.05.2018 hat die Ratskommission den Antrag einstimmig mitgetragen.
Gemäß dem hieraus resultierenden Auftrag wurden in der Variante I Einsparungen am ursprünglichen Leistungsumfang vorgenommen. Hierdurch sind unter anderem die angeführten Maßnahmen Nr. 24 und 25 herausgenommen worden. In der Variante II wurden die Maßnahmen 24 und 25 als dringend eingestuft. Dies begründet sich aus der zu erwartenden Lebensdauer der Verglasung, welche bei 30 Jahren liegt. Eine gesetzliche Verpflichtung, die Verglasung zu tauschen - was dazu führen würde, diese Maßnahmen als zwingend einzustufen -, besteht nicht.
In den vorliegenden Kosten sind die allgemeinen Kostensteigerungen bis zur geplanten Vergabe im Frühjahr 2020 eingepreist. Der Wettbewerb des Generalplaners und des Projektsteuerers führte zu Mehrkosten. Gemäß DIN 18 040 mussten sog. sichere Räume u. a. geschaffen worden. Zwingend wurde dies erst mit der im Dezember 2018 in Kraft getretenen Bauordnung NRW.
Ein Aufzug für Liegendtransporte sowie Diskussionsanlagen sind im Rahmen des - nach dem Ratsbeschluss erstellten - Nutzerbedarfsprogramms hinzugekommen. Des Weiteren wurde aufgrund baurechtlicher Auflagen eine BOS-Funkanlage (Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben) erforderlich.
Zu 2. „Personal“
Die im Rathaus beschäftigten Mitarbeiter/innen wurden bei der Erstellung des Betriebskonzeptes sowie des Nutzerbedarfs einbezogen. Im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit wurde eine vom Personalrat benannte Mitarbeiterin einbezogen. Die förmliche Beteiligung ist mit Abschluss der Entwurfsplanung im Sommer 2019 vorgesehen.
Eine Sonnenschutzverglasung ist nicht als Blendschutz geeignet. Ggf. auftretende Reflektionen sind über einen innenliegenden Blendschutz abzufangen.
Zu 3. „Auswirkungen im Bereich Personal- und Beratungskosten“
Nach der Sanierung des Rathauses wird für den Betrieb nicht mehr Personal benötigt als heute.
Ein Koordinierungszuschlag wird voraussichtlich von den ausführenden Unternehmen, da sie die Koordinierung weiterer Gewerke erbringen müssen, eingepreist. Das bedeutet für die Stadt aufgrund einer Reduzierung der Schnittstellen eine erhöhte Kosten- und Terminsicherheit im Projekt.
Zu 4. „Kostenpuffer“
Die vorliegende Kostenschätzung basiert auf aktuellen Preisen, somit ist die Kostensteigerung der vergangen zwei Jahre bereits eingepreist. Aufgrund der im Frühjahr 2020 vorgesehenen Vergabe wurde eine weitere Kostensteigerung für 1 Jahr mit 4,5% berücksichtigt.
Ggf. sich ergebende weiter Unwägbarkeiten wurden, wie in der Vorlage Drucksache Nr. 14160-19, Seite 4, Risiken hier b) beschrieben, wie folgt berücksichtigt:
Zu 5. „Entlastungen“
Synergien
Allgemein sind aufgrund der Gesamtgröße der Maßnahme geringere Planungskosten als für mehrere kleinere Planungsaufträge zu erwarten.
Eine Ersatzteilbeschaffung für die bestehenden Aufzüge ist nicht gesichert. Der Aufzug im Kern 2 wird jedoch erneuert. Somit könnten die Materialien dieses Aufzugs als Ersatzteile für die Aufzüge der Kerne 1, 3 und 4 „gesichert und genutzt“ werden.
Zur Sanierung der Kuppel muss im Atrium ein Gerüst errichtet werden. Für die Sanierung ohne Glaskuppel ist dieses teilweise ebenso erforderlich. Hierdurch würden sich geringe Synergieeffekte ergeben. Die Hauptentlastung, wenn die Kuppel bereits zum jetzigen Zeitpunkt ausgetauscht wird, liegt im ungestörten Betrieb des Rathauses. So sind unter anderem während der Baumaßnahme an der Kuppel keine Veranstaltungen in der Bürgerhalle möglich.
Entlastungen
Fenster Zweifachverglasung ca. 15 T€ pro Jahr
Fenster Dreifachverglasung ca. weitere 7,5 T€ pro Jahr
Dachbegrünung gering, derzeit nicht zu beziffern.
Ungeachtet der finanziellen Einsparung ergibt sich allgemein eine Reduzierung der CO2 Emissionen. Ergänzend trägt das Gründach auch zu einer Verbesserung des Stadtklimas (Thematik „Hitzeinseln“) bei.
Aktenführung
Diesbezüglich liegen im Rahmen der Baumaßnahme keine Erkenntnisse vor. Der Vorteil des losen Mobiliars liegt unter anderem darin, dass auf diesen Sachverhalt flexibel reagiert werden kann.
Drittmittel
Mögliche Förderansätze wurden vom Sondervermögen GVVF und dem Amt für Stadterneuerung mit dem Städtebauministerium NRW erörtert. Förderanträge können erst nach dem Abschluss der Leistungsphase 3 - Entwurfsplanung - eingereicht werden. Es ist nicht auszuschließen, dass es aufgrund der Genehmigungsphase für Förderanträge zu unkalkulierbaren Unterbrechungen im Projektablauf kommt. Dennoch wird, sobald der Entwurf vorliegt, die Fördermöglichkeit nochmals konkret überprüft werden.“
Zudem lag den Ratsmitgliedern zur Sitzung folgende Stellungnahme der Verwaltung zur Vorlage vom 22.05.2019 (Drucksache Nr.: 14160-19-E4) vor:
„… in der Ihnen zur Beschlussfassung eingereichten Vorlage wurde auf die Problematik der vier außenliegenden Fluchttreppen(häuser)/Bestandsschutzende nach Arbeitsstättenverordnung und das dadurch bestehende erhebliche Kostenrisiko hingewiesen. Es wurde dargelegt, dass die Verwaltung eine Klärung der Problematik bis zur Entscheidung des Rates herbeiführen und eine ergänzende Drucksache vorlegen wird - vgl. Ausführungen auf Seite 4, Risiken, Pkt. a) -.
Dieser Ankündigung komme ich hiermit nach und informiere Sie, dass die Problematik dergestalt geklärt werden konnte, dass das Kostenrisiko nicht besteht.
Mit der Bezirksregierung Arnsberg wurde als Vorgehensweise abgestimmt, dass ein Dispensverfahren nicht erforderlich ist, sondern dass eine Entscheidung auf der Grundlage einer Gefährungsbeurteilung durch alle Beteiligten zu treffen ist.
Hierauf aufbauend wurden sodann mit Unterstützung des Arbeitssicherheitsdienstes, des Rechtsamtes, des Generalplaners und des Brandschutzsachverständigen die Bewertung der Planung und eine Gefährungsbeurteilung vorgenommen. Die Bewertung kam zu dem Ergebnis, dass aufgrund aller geplanten Maßnahmen innerhalb des Gebäudes eine Gleichwertigkeit zu den Breiten und Ausgestaltungen der Fluchtwege gem. Arbeitsstättenrichtlinie hergestellt und begründet ist. Die vorhandenen notwendigen Treppenhäuser können somit in ihren Abmessungen belassen werden. Das Kostenrisiko in Höhe von ca. 2,7 Mio. € besteht nicht.
Ich bitte, diese Information bei Ihren Beratungen zu berücksichtigen.“
Rm Rettstadt gab die Abstimmung innerhalb der Fraktion FDP/Bürgerliste frei.
Insgesamt wollte die Fraktion FDP/Bürgerliste ein funktionsfähiges Rathaus, in dem die Infrastruktur funktioniert, u. a. wäre WLAN zeitgemäß. Es würde so viel Platz zum Arbeiten und die Funktionsfähigkeit benötigt, dass die Ratsarbeit möglich ist. Ein minimalistischer Beschluss machte keinen Sinn, wenn anschließend kurzfristig erneut investiert werden müsste.
Rm Reuter hielt für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Barrierefreiheit – soweit möglich herzustellen -, eine vernünftige Technik und eine energetische und nachhaltige Sanierung für wichtig, so dass über die nächsten 30 Jahre keine weitere Sanierung erforderlich wird. Rm Reuter schlug vor, der Empfehlung der Rathauskommission zu folgen und eine Entscheidung über Maßnahme Nr. 47 zurückzustellen, bis darüber eine Entscheidung getroffen werden könnte.
Rm Berndsen folgte auch dem Vorschlag der Rathauskommission, für die erst heute vorgelegten notwendigen Stellungnahme der Verwaltung dankte er. Zudem machte er deutlich, dass die Bürger und Bürgerinnen der Stadt das Rathaus viel nutzen, dafür werde das Rathaus saniert.
Rm Urbanek fand im Namen der AfD-Fraktion negativ, dass sich die Kostenentwicklung weit jenseits der ursprünglich gedeckelten 27 Mio. € bewegt. Die ursprüngliche Kostenschätzung hätte ganz anders ausgesehen. Es war die Rede davon gewesen, dass die Bausubstanz okay wäre und die technische Gebäudeausrüstung ausgewechselt werden müsste. Nun stellte sich heraus, dass in der Kostenaufstellung weder die Aufzüge, noch das Kuppeldach oder die Sicherungssysteme o. ä. dazu gehörten. Die Notwendigkeit, die Sanierung durchzuführen würde gesehen, aber die Salami-Taktik könnte seine Fraktion nicht unterstützen.
Rm Mader verdeutlichte für die CDU-Fraktion, dass die Vorlage sehr transparent wäre. Aus Sorge, dass mit den Geldern der Bürgerinnen und Bürger vernünftig umzugehen ist, wurde die Sanierung erst gedeckelt. Da mit dem gedeckelten Betrag keine vernünftige Sanierung des Rathauses machbar war, müsste über eine Lösung nachgedacht werden, die den Mandatsträgern und –trägerinnen erlaubt, ihre ehrenamtliche politische Arbeit zu leisten. Der Prozess war wichtig und dieser wurde von den Fraktionen begleitet.
Auch Rm Reigl stimmte für die Fraktion Die Linke & Piraten der Vorlage zu. Dass das Rathaus sanierungsbedürftig ist, wäre an vielen Stellen erkennbar. Bei der Sanierung sollte nicht nur die minimale Lösung angestrebt werden, sondern eine, die auch Barrierefreiheit sicherstellt und nicht kurzfristig die nächste Sanierung erforderlich machen würde.
Rm Brück lehnte im Namen der Gruppe NPD/Die Rechte die Vorlage ab, die Kosten würden aus dem Ruder laufen. Im Rathaus würden nur wenige Tausend Menschen verkehren, die Mehrzahl der Bürger hätten wenig vom Rathaus.
Rm Dingerdissen (FDP/Bürgerliste) war der Meinung, dass ein Bürger oder eine Bürgerin die Entwicklung des Rathauses nicht verstehen könnte. Ein 30 Jahre altes Rathaus wird voraussichtlich für mindestens zwei Jahre geschlossen werde. Dies würde er aus ähnlich großen Städten nicht kennen. Benötigt wird eine technisch optimierte Ausstattung. Es wurde eine Deckelung für die Sanierung beschlossen, Rm Dingerdissen befürchtete weitere Erhöhungen, da es in einem Jahr bereits zu einer Erhöhung um zehn Mio. € gekommen wäre.
OB Sierau wies darauf hin, dass sowohl viele Private als auch Öffentliche die Sanierung oder Erneuerung ihrer ca. 30jährigen Gebäude, die eine veraltete Technik haben, planen oder durchführen.
Zudem sprach sich OB Sierau dagegen aus, zu erklären, dass die Sanierung des Rathauses eh länger als geplant dauern würde.
Rm Berndsen ergänzte, dass die SPD-Fraktion auch die Maßnahme Nr. 47 bei der Beschlussfassung ausnehmen möchte.
Rm Pisula (CDU) stellte fest, dass die Vorlage für die Rathaussanierung sehr transparent wäre, die Verwaltung hätte das Thema sehr detailliert und termintreu vorbereitet. Sowohl Verwaltung als auch die Rathauskommission haben sehr gut zusammen gearbeitet, so dass vernünftige Lösungen gefunden werden konnten. Für die Bürger und Bürgerinnen wurde viel erreicht.
Rm Münch (FBI) fragte nach Alternativen zur Sanierung, die er nicht sehen könnte. Er wäre stolz auf das Dortmunder Rathaus, das das Aushängeschild der Stadt wäre. Das Rathaus müsste erhalten und auf Vordermann gebracht werden.
Rm Garbe (AfD) sah in der Rathaussanierung weiterhin eine Salami-Taktik und meinte, dass die Alt-Parteien mit Wahlergebnissen dafür würden zahlen müssen. Er verwies hierzu auf den U-Turm und das Naturkundemuseum.
Rm Dr. Tautorat (Die Linke & Piraten) stellte einen Antrag zur Geschäftsordnung auf Ende der Debatte.
Rm Thieme (Gruppe NPD/Die Rechte) …
Der Mandatsträger hat der Veröffentlichung seiner Redebeiträge im Internet nicht zugestimmt.
Der Rat der Stadt stimmte mit Mehrheit der Stimmen gegen die AfD-Fraktion, die Fraktion FDP/Bürgerliste, die Gruppe NPD/Die Rechte und Rm Münch (FBI) für das Ende der Debatte.
Der Rat der Stadt fasste unter Berücksichtigung der Stellungnahmen der Verwaltung vom 22.05.2019 (Drucksache Nr.: 14160-19-E4 und E5) mit Mehrheit der Stimmen gegen die Stimme von Rm Dingerdissen (FDP/Bürgerliste) und die Gruppe NPD/Die Rechte bei Stimmenthaltung durch die AfD-Fraktion folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ergebnisse der Leistungsphase 2 (Vorplanung) sowie die daraus entwickelten Varianten I, II und III zur Kenntnis und beschließt die weitere Planung und Umsetzung des Sanierungsprojektes auf der Grundlage der Empfehlungen der Ratskommission „Sanierung des Dortmunder Rathauses“, die die Variante II mit folgenden Änderungen vorsieht:
1. Verzicht auf Maßnahme Nr. 32 „mechanische Schließanlage“
(einstimmige Empfehlung)
2. Ergänzung um Maßnahme Nr. 39 „Diskussionsanlage in den Sälen Rothe Erde, Hanse
und Tremonia“
(einstimmige Empfehlung, Enthaltungen FDP/BL und AfD)
3. Ergänzung um Maßnahme Nr. 43 „3-fach-Verglasungen an allen Glasbauteilen“
(mehrheitliche Empfehlung, eine Gegenstimme AfD, Enthaltungen Linke & Piraten und
FDP/BL)
4. Ergänzung um Maßnahme Nr. 45 „elektronische Schließanlage“
(einstimmige Empfehlung, Enthaltungen B‘90/Die Grüne und Behindertenpolitisches
Netzwerk)
5. Ergänzung um Maßnahme Nr. 46 „Gründach über 4. OG“
(mehrheitliche Empfehlung, Gegenstimmen: CDU, FDP/BL und AfD)
6. Ergänzung um Maßnahme Nr. 48 „Schaugerüste an Ost- und Westseite“
(einstimmige Empfehlung)
7. Ergänzung um Maßnahme Nr. 49 „Präsentations- und Medientechnik“
(einstimmige Empfehlung)
Eine Empfehlung zur Maßnahme Nr. 47 „Einbaumöblierung in den Büros“ wird zunächst
zurückgestellt. Die Verwaltung wird darum gebeten, hierzu im weiteren Gremienverlauf eine Information zum Inhalt und Umfang der Maßnahme sowie eine entsprechende Kostenaufstellung vorzulegen. Hierin soll alternativ auch berücksichtigt werden, die
Einbaumöblierung in bestimmten Räumen (z. B. Repräsentationsbereiche) zu belassen und in den sonstigen Räumen eine Standardmöblierung vorzunehmen.
zu TOP 3.14
30. Parkordnung für den Westpark
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13537-19)
Dem Rat der Stadt lag nachfolgendes Schreiben der Verwaltung vom 30.04.2019 (Drucksache Nr.: 13537-19-E1) vor:
„... zu Ihren Sitzungen im Mai d. J. liegt die o.g. Vorlage zur Beratung und Beschlussfassung vor.
Im Text der Vorlage wird auf eine Anlage „Zeiten des Einsatzes der Parkaufsicht“ hingewiesen (S. 2, Abs. 4). Diese Anlage wurde aber versehentlich nicht beigefügt.
Dieses Versehen bitte ich zu entschuldigen und überreiche anbei die besagte Anlage. In das Gremieninformationssystem ist die Anlage 2 zwischenzeitlich auch eingestellt worden.“
Außerdem lag dem Rat der Stadt die Empfehlung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aus seiner Sitzung am 21.05.2019 vor:
„Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der Sitzung vom 15.05.2019 vor:
zu TOP 12.1
Parkordnung für den Westpark
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13537-19)
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West möchte die schnelle Umsetzung der vorliegenden Parkordnung nicht gefährden und wird dem Rat lediglich drei Ergänzungen zur Vorlage empfehlen. Weiteres wird in einem separaten Prüfauftrag an die Verwaltung gerichtet, um dies parallel zu klären und als Grundlage für spätere Beschlussfassungen dienen.
Ergänzt bzw. geändert werden sollen auf Vorschlag der Fraktionen der SPD und Die Grünen die Zeiten der Parkaufsicht, wobei die Gesamtzahl der Stunden gleich bleibt zur Vorlage der Verwaltung.
Es wird zudem auf Vorschlag der CDU-Fraktion gebeten, auf der Beschilderung eine Telefonnummer für Ansprechpartner aufzunehmen (ähnlich wie bei den Spielplatzschildern).
Nach Beendigung der Saison (Mai bis September) soll die Verwaltung auf Vorschlag der Fraktion Die Linke den Nutzen der Parkaufsicht evaluieren und das Ergebnis der Bezirksvertretung Innenstadt-West mitzuteilen.
Frau Cramer gibt zu Protokoll, das sie sich ausfolgenden Gründen der Stimme enthalten wird: Ihr ist der Nutzen der Parkaufsicht unklar und bezweifelt, dass diese einen Nutzen hat. Auch ist ihr im Vorfeld zu wenig seitens der Verwaltung getan worden, um deeskalierend auf die Nutzer einzuwirken.
Der Bezirksbürgermeister stellt klar, das bereits am Runden Tisch vereinbart wurde, dass die Parkaufsicht nicht repressiv, sondern partnerschaftlich auf die Nutzer des Parks zugehen soll. Sie soll kontrollieren - aber auch informieren.
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt einstimmig bei 2 Enthaltungen (Frau Cramer, Herr Vaupel) dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die in der Anlage 1 beigefügte Parkordnung für den Westpark inklusive der Errichtung einer Beschilderung und einer Parkaufsicht. Die Parkordnung findet ab Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Anwendung.
Auf die Beschilderung wird eine Telefonnummer für Ansprechpartner aufgenommen (ähnlich wie bei den Spielplatzschildern).
Nach Beendigung der Saison (Mai bis September) soll die Verwaltung den Nutzen der Parkaufsicht evaluieren und das Ergebnis der Bezirksvertretung Innenstadt-West
mitzuteilen.
Die in der Anlage 2 befindlichen Zeiten der Parkaufsicht sollen sich wie folgt auf die Wochentage verteilen:
Herr Just (FB 66/5) erteilt auf sich ergebene Nachfragen aus der Diskussion der Fraktionen im Ausschuss folgendes mit:
Zunächst stellt er klar, dass de facto keine Ausschreibungen erfolgt seien, da man ohne den politischen Beschluss selbstverständlich nicht aktiv werde. Sehr wohl würde die Ausschreibung für die Schilder aus Zeitgründen bereits vorbereitet.
Mit der Ausschreibung des Sicherheitsdienstes verhielte es sich genauso, allerdings prüfe man hier zusammen mit dem Vergabe- und Beschaffungszentrum, ob es möglich sei – um noch in diesem Sommer eine Parkaufsicht zu gewährleisten – bestehende Verträge mit den Sicherheitsdiensten für den Fredenbaumpark und den Phönix-See zu ergänzen (als Nachtrag zum bestehenden Vertrag). Eine neue Ausschreibung würde ca. 3 – 4 Monate in Anspruch nehmen, BV und Fraktionen könnten ihre Anregungen für die Ausschreibung für das nächste Jahr selbstverständlich noch einbringen.
Zum Thema Zeitplan und Budget erläutert Herr Just weiter, dass in der Vorlage stünde „…zeitliche Veränderung entsprechend der Entwicklung und der Witterung möglich sind.“. Es solle also so flexibel gehandhabt werden, wie es auch schon im Fredenbaumpark der Fall sei. Dies beträfe sowohl die Einsatzzeiten als auch die Einsatzstärke. Es handele sich bei den vorgegebenen Einsatzzeiten und -stärken sowie den dazugehörigen Kosten um angenommene Werte aus den Erfahrungen im Fredenbaumpark und den zu erwartenden Notwendigkeiten im Westpark.
Es sei grundsätzlich die Aufgabe der Verwaltung dies alles zu evaluieren.
Bezüglich der Flaschenpfandringe informiert Herr Just weiter, dass diese auf Initiative der BV bereits installiert wurden und sie gut angenommen würden.
Es stimme, dass die Parkordnung die vorhandene Ordnungsbehördliche Verordnung aufgreife, die nicht jeder Bürger kenne oder bei sich trüge. Es sei den Anwohnern daher ein besonderes Anliegen gewesen den Parkbesuchern bestimmte Regeln für ein gutes Miteinander noch einmal plakativ vor Augen zu führen. Man habe mit dieser Parkordnung am Runden Tisch Westpark mehr als nur den kleinsten gemeinsamen Konsens gefunden.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei Enthaltung der Fraktion B‘90/Die Grünen, den folgenden geänderten Beschluss (Änderungen fett dargestellt) zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die in der Anlage 1 beigefügte Parkordnung für den Westpark inklusive der Errichtung einer Beschilderung und einer Parkaufsicht. Die Parkordnung findet ab Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Anwendung.
Auf die Beschilderung wird eine Telefonnummer für Ansprechpartner aufgenommen (ähnlich wie bei den Spielplatzschildern).
Nach Beendigung der Saison (Mai bis September) soll die Verwaltung den Nutzen der Parkaufsicht evaluieren und das Ergebnis der Bezirksvertretung Innenstadt-West mitzuteilen.
Die in der Anlage 2 befindlichen Zeiten der Parkaufsicht sollen sich wie folgt auf die Wochentage verteilen:
Rm Noltemeyer erklärte im Namen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, dass vorgeschlagene Änderungen ihrer Fraktion nicht eingeflossen sind, so dass die Fraktion sich bei der Vorlage enthalten würde.
Rm Bohnhof stimmte für die AfD-Fraktion der Vorlage zu, da es offenbar ohne die Parkordnung nicht funktionieren würde.
Rm Kowalewski zeigte sich im Namen der Fraktion Die Linke & Piraten skeptisch, er ginge davon aus, dass die Parkaufsicht nicht unbedingt hilfreich wäre und sprach sich u. a. für größere Mülleimer aus. Trotzdem würde die Fraktion der Vorlage zustimmen.
Rm Münch (FBI) hielt es für bedauerlich, eine Parkordnung für den Westpark erlassen zu müssen, aber auch er kannte keine bessere Alternative.
Rm Naumann sprach sich im Namen der SPD-Fraktion ausdrücklich für die Parkordnung aus, auch die eingebundenen Bürgerinnen und Bürger hatten sich dafür ausgesprochen.
Der Rat der Stadt fasste unter Berücksichtigung des Schreibens der Verwaltung vom 30.04.2019 (Drucksache Nr.: 13537-19-E1) sowie der Empfehlung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aus seiner Sitzung am 21.05.2019 folgenden geänderten (fett dargestellt) Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die in der Anlage 1 beigefügte Parkordnung für den Westpark inklusive der Errichtung einer Beschilderung und einer Parkaufsicht. Die Parkordnung findet ab Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Anwendung.
Auf die Beschilderung wird eine Telefonnummer für Ansprechpartner aufgenommen (ähnlich wie bei den Spielplatzschildern).
Nach Beendigung der Saison (Mai bis September) soll die Verwaltung den Nutzen der Parkaufsicht evaluieren und das Ergebnis der Bezirksvertretung Innenstadt-West mitzuteilen.
Die in der Anlage 2 befindlichen Zeiten der Parkaufsicht sollen sich wie folgt auf die Wochentage verteilen:
-82-
In der Zeit von 17.15 – 17.45 Uhr fand eine Sitzungspause statt.
zu TOP 3.15
31. Erneuerung Parkleitsystem Innenstadt - Ergänzung des Planungsbeschlusses
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14032-19)
Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung durch die Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, den Planungsbeschluss vom 15.11.2018 (Drucksache Nr. 11731-18) um die Vergabe der Objektüberwachung zu erweitern und dementsprechend das Planungsbudget von 200.000,00 Euro auf 440.000,00 Euro zu erhöhen.
Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66_01202014656 – Erneuerung Parkleitsystem Innenstadt – (Finanzposition 780 810) mit folgender Auszahlung:
Haushaltsjahr 2019: 200.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2020: 240.000,00 Euro
Die Investition bedingt einen noch zu konkretisierenden jährlichen Folgeaufwand. Dieser wird nach Abschluss der Planungsarbeiten in einer dem Rat zur Entscheidung vorzulegenden Baubeschlussvorlage dargestellt.
zu TOP 3.16
32. Neuwahl von Delegierten für die Abwasserverbände Emschergenossenschaft und Lippeverband für die aktuelle Wahlperiode bis 2020
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14106-19)
Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung durch die AfD-Fraktion und die Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:
Als Nachfolger für den ausgeschiedenen Beigeordneten für das Dezernat für Bauen und Infrastruktur, Herrn Martin Lürwer, wählt der Rat der Stadt Herrn Stadtrat Arnulf Rybicki, Beigeordneter für das Dezernat für Bauen und Infrastruktur, für die Wahlperiode 2015 - 2020, beginnend mit dem Jahr 2019, zum Delegierten aus der Verwaltung in die Genossenschaftsversammlung der Emschergenossenschaft und die Verbandsversammlung des Lippeverbandes.
Als Nachfolger für den aus dem Dienst der Stadtverwaltung ausgeschiedenen Fachbereichsleiter für das Umweltamt, Herrn Dr. Rainer Mackenbach, wählt der Rat der Stadt Herrn Dr. Uwe Rath, Fachbereichsleiter für das Umweltamt, für die Wahlperiode 2015 - 2020, beginnend mit dem Jahr 2019, zum Delegierten aus der Verwaltung in die Genossenschaftsversammlung der Emschergenossenschaft und die Verbandsversammlung des Lippeverbandes.
Als Nachfolger für den am 30.06.2019 aus dem Dienst der Stadtverwaltung ausscheidenden Mitarbeiter der betriebswirtschaftlichen Abteilung der Kämmerei, Herrn Friedrich-Wilhelm Baumeister, wählt der Rat der Stadt Herrn Philip Maurer, Mitarbeiter der betriebs-wirtschaftlichen Abteilung der Kämmerei, für die Wahlperiode 2015 - 2020, beginnend mit dem Jahr 2019, zum Stimmgruppendelegierten in die Genossenschaftsversammlung der Emschergenossenschaft.
zu TOP 3.17
33. Landschaftsschutzgebiet nördlich Stockumer Straße, westlich Schultenhof
34. - Eingabe aus der Bürgerschaft vom 27.02.2019 -
Überweisung: Bezirksvertretung Hombruch aus der öffentlichen Sitzung vom 19.03.2019
(Drucksache Nr.: 13715-19)
Die Bezirksvertretung Hombruch gab folgende Überweisung aus ihrer öffentlichen Sitzung am 19.03.2019 an den Rat der Stadt:
„Nach Eröffnung der Sitzung stellt die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN den Antrag, im Beschlussvorschlag der Bürgereingabe unter Punkt 4 „an den AWO-Schultenhof“ zu streichen. Der Punkt hieße dann:
(4) Die Fläche wird dauerhaft mit der Zweckbindung ökologische Landwirtschaft verpachtet.
Beschluss:
In der Diskussion wird deutlich, dass die Mehrheit der Bezirksvertretung die Eingabe unterstützt. Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die Überweisung mit der Änderung wird an den Rat der Stadt Dortmund mit 18 Ja-Stimmen (8 x CDU, 6 x SPD, 2 x BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 x Die Linke., 1 x parteilos – Frau Dr. Rogge) und 1 Enthaltung (parteilos – Herr Schröter) beschlossen.“
Hierzu lag der Bezirksvertretung Hombruch folgendes Schreiben der NaturFreunde Dortmund Kreuzviertel vom 27.02.2019 vor:
„Sehr geehrte Damen und Herren,
die lokale Presse hat berichtet, dass die Freifläche zwischen Gartenverein "Goldener Erntekranz" und Schultenhof von der Stadt Dortmund nicht mehr für die Verlagerung des Dortmunder Reitervereins vorgesehen ist. Die für den dauerhaften Erhalt der Freifläche engagierte "Allianz für die Bolmke" begrüßt diesen Beschluss außerordentlich. Gleichzeitig dankt sie der äußerst stark engagierten Bürgerschaft für ihre breite Unterstützung.
Gerade im baulich hochverdichteten Innenstadtbereich ist es erforderlich, dass im Hinblick auf den Klimawandel größere zusammenhängende Flächen erhalten bleiben und ihre Funktion für das Stadtklima, die Flora rund Fauna, aber auch die Naherholung der Bevölkerung und das Stadtbild dauerhaft gesichert werden. Die Fläche ist zudem für den Schulltenhof, als von der Stadt erheblich gefördertes Sozialprojekt, wichtiger Flächenbestandteil seines ortsnahen ökologischen Landbaus.
Die "Allianz für die Bolmke" stellt daher den Antrag, die Fläche wieder als Landschaftsschutzgebiet im Landschaftsplan festzusetzen. Die dafür erforderliche Aufhebung des B-Plans Hom 266, "Sport- und Freizeiteinrichtungen Renninghausen" sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes sind Bestandteil des Antrags. Damit soll die Freifläche mit ihren Funktionen dauerhaft gesichert und eine zukünftige Bebauung ausgeschlossen werden.
Wir bitten die Mitglieder* der Bezirksvertretung Hombruch den Beschlussvorschlag zu beschließen und um diesen Antrag an den Rat der Stadt weiterzuleiten.
Mit freundlichen Grüßen
…
(für die "Allianz für die Bolmke")
Beschlussvorschlag:
(1) Im Landschaftsplan wird die Fläche nördlich der Stockumer Straße und westlich des Schultenhofes als Landschaftsschutzgebiet mit dem Entwicklungsziel 1 „Erhaltung" festgesetzt.
(2) Der Bebauungsplan Hom 266 „Sport- und Freizeiteinrichtungen Renninghausen" wird aufgehoben.
(3) Der Flächennutzungsplan wird dahingehend geändert, dass dort eine „Fläche für die Landwirtschaft" dargestellt wird.
(4) Die Fläche wird dauerhaft an den AWO-Schultenhof mit der Zweckbindung ökologische Landwirtschaft verpachtet.“
Dem Rat der Stadt lag nachfolgendes Schreiben der Verwaltung vom 30.04.2019 (Drucksache Nr.: 13715-19-E1) vor:
„… die "NaturFreunde DO Kreuzviertel" haben in der BV-Hombruch zur Sitzung am 19.03.2019 beantragt,
(1) Im Landschaftsplan die Fläche nördlich der Stockumer Str. mit dem Entwick-lungsziel "Erhaltung" festzusetzen.
(2) Den B-Plan Hom 266 aufzuheben.
(3) Den Flächennutzungsplan dahingehend zu ändern, dass dort eine "Fläche für die Landwirtschaft" dargestellt wird.
(4) Die Fläche dauerhaft an den AWO-Schultenhof mit Zweckbindung "ökologische Landwirtschaft" zu vermieten.
Auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der BV-Hombruch ist der Punkt 4 wie folgt abgeändert worden:
(4) Die Fläche wird dauerhaft mit der Zweckbindung ökologische Landwirtschaft verpachtet.
Die Bezirksvertretung Hombruch hat dann die Überweisung an den Rat der Stadt beschlossen.
Die Verwaltung nimmt zu diesem Antrag wie folgt Stellung:
Der Landschaftsplan (LP) darf sich gemäß Erlass "Landschaftsplanung" (Runderlass des Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft NRW vom 09.09.1988) auf Flächen, die in Bebauungsplänen als Grünfläche festgesetzt sind erstrecken, wenn diese an die freie Landschaft angrenzen.
Von dieser Regelung wird für Flächen begründet abgewichen, wenn die vorliegenden rechtskräftigen Bebauungspläne zum einen wesentlich älter sind als der Flächennutzungs-plan (FNP) von 2004 und wenn der FNP hier Grünflächen darstellt. Ausgenommen sind auch Flächen, die in alten B-Plänen ganz oder teilweise als Bauflächen (auch teilweise in Kombination mit Grünflächen) festgesetzt sind, im aktuelleren FNP jedoch komplett als Grünflächen dargestellt sind.
Der hier betroffene Bereich nördlich der Stockumer Str. ist im Flächennutzungsplan (FNP) als Grünfläche mit Dauerkleingartenanlagen dargestellt. Der Bebauungsplan Hom 266 setzt private Grünflächen mit der Zweckbestimmung "Dauerkleingartenanlagen" fest.
Im aktuellen Entwurf zur erneuten öffentlichen Auslegung des Landschaftsplanes ist für den betroffenen Bereich südlich der Bolmke (Entwicklungsraum 5.55) daher das Entwicklungsziel 5 "Temporäre Erhaltung des Freiraums bis zur Realisierung der Ziele der Bauleitplanung" festgesetzt.
Im Zuge der Gleichbehandlung werden alle Bereiche, die mit dem Entwicklungsziel 5 belegt werden, nicht als Landschaftsschutzgebiet (LSG) ausgewiesen. Diese Flächen liegen zwar im Geltungsbereich des Landschaftsplanes, sie bekommen jedoch keinen Schutzstatus, da "temporäre LSG" schwer zu vermitteln sind. Entweder ist ein Gebiet schutzwürdig oder nicht.
Die bestehenden Kleingartenanlagen (KGA), Friedhöfe und Parks sind mit dem Entwicklungsziel 6 "Beibehaltung der in der Bauleitplanung vorgegebenen Funktion zur Erfüllung öffentlicher und privatrechtlicher Aufgaben" belegt. Sie werden aufgrund ihrer vorrangigen Funktion für andere Nutzungen (z. B. Freizeitnutzung, Ruhestätte) nicht als LSG aus-gewiesen (siehe z. B. KGA An der Asselburg oder Hauptfriedhof).
Fazit:
Der LP kann auf der betreffenden Fläche mit dem Entwicklungsziel 5 nur LSG ausweisen, wenn zuvor der FNP geändert wird und der B-Plan zurückgenommen wird. Eine Änderung des B-Planes mit dem gewünschten Ziel der "NaturFreunde Kreuzviertel" ist verwaltungsseitig nicht beabsichtigt.
Das Verfahren zur Verlagerung des an der Strobelallee liegenden Dortmunder Reitervereins ist noch nicht abgeschlossen. Auch wenn die Fläche nördlich der Stockumer Str. aus Zeitgründen für eine kurzfristige Verlagerung nicht in Betracht kommt, soll eine mittel- bis langfristige Nutzungsoption hierfür offen bleiben.
Die Änderung des Bebauungsplanes mit einer Festsetzung "Fläche für die Landwirtschaft" wäre zum gegenwärtigen Zeitpunkt das falsche Signal.
Es wird daher empfohlen, den Antrag der "NaturFreunde DO Kreuzviertel" abzulehnen.“
Rm Brunsing begrüßte im Namen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den Antrag der Bezirksvertretung Hombruch und schlug vor, das Thema zur fachlichen Beratung in den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AUSW) zu überweisen.
Rm Münch (FBI) meinte, dass das Verfahren in Sachen Verlegung des Reiterhofes ein unsägliches Verfahren wäre. Er war der Meinung, dass in diesem Fall die Verwaltung ineffektiv arbeiten würde, weil sie trotz vorhandener Fachmeinung ideologisch agieren würde. Das Verfahren zur Verlagerung des Reiterhofes sollte beendet werden. Es wäre vernünftig, das Thema im AUSW zu behandeln. Rm Münch sprach sich dafür aus, eine Bebauungsplanänderung für ein Landschaftsschutzgebiet durchzuführen.
Rm Lührs erklärte im Namen der SPD-Fraktion, dass das Thema im AUSW im Zusammenhang mit der Neuaufstellung des Landschaftsplanes Dortmund diskutiert werden sollte. Es ginge nicht nur um den Reiterhof.
Rm Waßmann machte deutlich, dass die CDU-Fraktion dem Vorschlag der Verwaltung, den Antrag der "NaturFreunde DO Kreuzviertel" abzulehnen, gefolgt wäre und verwies auf den im Rat gefassten Beschluss zur Verlagerung des Reiterhofes.
Der Rat der Stadt überwies den Beschluss der Bezirksvertretung Hombruch aus ihrer Sitzung am 19.03.2019 an den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen.
zu TOP 3.18
35. Optimierung der Hafeninfrastruktur
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 14390-19)
Dem Rat der Stadt lag nachfolgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion vom 14.05.2019 (Drucksache Nr.: 14390-19-E1) vor:
„… zu dem o.g. Tagesordnungspunkt stellt die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:
1. Der Rat der Stadt Dortmund stellt fest,
- dass der Dortmunder Hafen ein Industrie- und Logistikstandort von internationaler Bedeutung ist. Über Wasser, Schienen und Straßen ist der Dortmunder Hafen mit dem gesamten europäischen Verkehrssystem verbunden. Der Hafen ist Warendrehscheibe für das gesamte Ruhrgebiet, die angrenzenden Regionen sowie für die ZARA-Seehäfen Zeebrugge, Antwerpen, Rotterdam und Amsterdam und die deutschen Seehäfen.
- dass die Perspektiven des Logistik-, Industrie- und Gewerbestandortes Hafen maßgeblich von einer leistungsfähigen Infrastruktur abhängen.
2. Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt daher die im Koalitionsvertrag der nordrheinwestfälischen Landesregierung verabredeten Anstrengungen zur Stärkung der Binnenschifffahrt und erwartet deren Umsetzung. Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt insbesondere die Absicht, mit Nachdruck auf eine Sanierung der Schleusenbauwerke sowie auf die Anhebung der Fluss- und Kanalbrücken hinzuwirken.
3. Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Landesregierung auf, sich gegenüber dem Bund für eine Sicherstellung des Betriebs der Schleuse Henrichenburg einzusetzen und für den Bau einer zweiten Schleuse als Bestandteil einer umfassenden Modernisierung des westdeutschen Kanalnetzes einzutreten.
4. Der Rat der Stadt Dortmund appelliert an den Bund, den Betrieb der Schleuse Henrichenburg sicherzustellen und zügig den Bau einer zweiten Schleuse zu realisieren.
5. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung,
- zur Ertüchtigung der Leistungsfähigkeit des Dortmunder Hafens in enger Abstimmung mit der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung den dringend erforderlichen Ersatz der Schwieringhauser Brücke durch einen Neubau mit größerer Durchfahrtshöhe zu fördern.
- die Möglichkeiten für eine verbesserte Anbindung der KV-Anlage „Am Hafenbahnhof“ an das öffentliche Schienennetz zu prüfen und das Ergebnis der Prüfung dem zuständigen Fachausschuss vorzustellen.
- die Umsetzung der im „Verkehrskonzept Hafen“ (DS-Nr. 00387-15) beschlossenen Erstellung eines Brückenbauwerks zur Anbindung der Westfaliastraße an die OW IIIa / Mallinckrodtstraße (Vollanschluss Westfaliastraße) weiterzuverfolgen.
- den politischen Gremien zur ersten Sitzung nach der Sommerpause einen aktuellen Sachstandsbericht zur Umsetzung der im „Verkehrskonzept Hafen“ beschlossenen Maßnahmen vorzulegen.
- ohne weiteren zeitlichen Verzug die Voraussetzungen für einen zeitnahen Ausbau der KV-Anlage zu schaffen.
Begründung
Der Dortmunder Hafen ist unmittelbar von der uneingeschränkten Funktionsfähigkeit der Schleuse Henrichenburg mit nur einer Schleusenkammer abhängig. Sie kann von Binnenschiffen nicht umfahren werden und gewährleistet den einzigen wasserseitigen Zugang zum Dortmunder Hafen mit seinen 160 Unternehmen und ca. 5.000 Beschäftigten. Reparaturarbeiten und Sperrungen stören die logistischen Abläufe erheblich, mit wirtschaftlichen Folgen für die betroffenen Unternehmen und Schaden für das Image des Wirtschaftsstandortes. Es drohen negative Standortentscheidungen. Der Bau einer zweiten Schleusenkammer würde dem Hafen und den dort ansässigen Betrieben deutlich mehr Planungssicherheit verschaffen. Das Vorhalten von Ersatzteilen für die bestehende Schleusenkammer würde helfen, Ausfallzeiten infolge technischer Störungen zu reduzieren.
Seit dem Jahr 2006 existiert Planrecht für den Ersatz der Schwieringhauser Brücke durch einen Neubau. Nach Informationen des zuständigen Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes ist der Zustand der Brücke „gerade noch ausreichend“ und entspricht in keiner Weise mehr den Anforderungen an den heutigen Verkehr. Denkmalschutz in Bezug auf die 1951 erbaute heutige Brücke könnte den für die Erschließung der Potentiale des Dortmunder Hafens zwingend erforderlichen Austausch durch einen Neubau auf lange Zeit ausschließen. Ein Brückenneubau mit größerer Durchfahrtshöhe ermöglichte dreilagige Containerverkehre per Binnenschiff.
Die Anbindung der KV-Anlage an die öffentliche Eisenbahninfrastruktur wird aktuell sehr umständlich auf größerem Umweg ab dem Bahnhof Dortmund-Obereving erreicht. Möglicherweise lässt sich eine unmittelbare Anbindung im nördlichen Anschluss an das Gelände der KV-Anlage verwirklichen (Höhe Lindberghstraße).
Mit einem Vollanschluss der Westfaliastraße an die OWIIIa / Mallinckrodtstraße ließe sich eine Verbesserung der Fahrbeziehungen im Hafengebiet erzielen, indem der Verkehr auf direkterem Weg abgewickelt würde. Zu erwarten sind deutliche Entlastungen für den Bereich Hülshof und auf der Mallinckrodtstraße / Sunderweg.“
Rm Schwinn stimmte im Namen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dem vorgelegten Antrag grundsätzlich zu, bat aber um Auskunft, ob die Brücke unter Denkmalschutz gestellt würde. Er schlug vor, statt den Abriss der Schwieringhauser Brücke vorzusehen, der Verwaltung einen Prüfauftrag zu erteilen, inwieweit die Brücke angehoben werden könnte.
Auch Rm Goosmann folgte für die SPD-Fraktion dem Antrag der CDU und hob insbesondere die Arbeitsplätze im und am Hafen hervor. Der Hafen würde eine gute Entwicklung nehmen, der Kern des Hafens wäre das größte zusammenhängende Industriegebiet Dortmunds. Die Schwieringhauser Brücke müsste angehoben werden, so dass eine Dreilagigkeit für die Container auf dem Wasserwege entstehen könnte.
Durch Schleusensperrung in nächster Zeit würden eine größere Anzahl an LKWs auf die Straßen kommen. Dieses Problem müsste als Langzeitprojekt - auch von Land und Bund - gesehen werden, es müsste Geld in die Hand genommen werden.
Rm Rettstadt stimmte dem CDU-Antrag im Namen der Fraktion FDP/Bürgerliste auch zu. Der Bund hätte die Wasserstraßen über Jahrzehnte nicht angepasst, die Veränderung einer Brücke würde nicht ausreichen. Die gesamte Zuwegung müsste angegangen werden, darüber könnte viel Verkehr anders geregelt werden. Das Potenzial des Dortmunder Hafens insgesamt würde nicht ausgeschöpft.
Alle Fraktionen sollten im Bund Unterstützung suchen.
Weiter stimmte Rm Kowalewski für die Fraktion Die Linke & Piraten dem Antrag zu. Es müssten die Binnenschifffahrt und die Bahn gestärkt, dagegen der Straßenverkehr vermindert werden. In der jetzigen Formulierung könnte die Fraktion Die Linke & Piraten dem ersten und fünften Spiegelstrich des Punktes 5 nicht folgen.
Rm Urbanek stellte für die AfD-Fraktion fest, dass es bei den Bundeswasserstraßen einen großen Sanierungsstau und viele Engpässe im Ausbau gäbe, so dass seine Fraktion den in die richtige Richtung zielenden Antrag der CDU unterstützen würde.
StR Wilde informierte darüber, dass die Schwieringhauser Brücke in der Verwaltung der Wasser- und Schifffahrtsdirektion wäre, die zuständigen Denkmalbehörden für diese Art Denkmäler wäre das höhere Denkmalpflegeamt in Arnsberg und das Westfälische Amt für Denkmalpflege beim Landschaftsverband. Beide Institutionen hätten sich darauf verständigt, die Brücke als Denkmal einzustufen und haben die Stadt Dortmund angewiesen, die Schwieringhauser Brücke in die Denkmalliste einzutragen. Die Stadt Dortmund hat hier keinen Ermessensspielraum, sondern sie müsse diesen Auftrag ausführen.
StR Wilde merkte an, dass eine Anhebung der Brücke eine Möglichkeit wäre. Eine andere Lösung wären Ersatz und Neubau der Brücke, dazu müsste der Denkmalschutz überwunden werden. Es wird zur Lösungssuche noch verschiedene Termine geben.
StR Wilde hielt abschließend fest, dass der Ausbau des Kanals nicht an der Brücke scheitern würde. Dafür würde es eine Lösung geben.
Rm Münch sprach sich im Namen der FBI für denkmalwürdige Strukturen aus. Er ginge davon aus, dass der Denkmalschutz eine Weiterentwicklung des Hafens aber nicht beeinträchtigen werde.
Rm Dr. Suck (CDU) änderte den vorgelegten Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion zu Punkt 5, 1. Spiegelstrich, wie folgt ab:
„… - zur Ertüchtigung der Leistungsfähigkeit des Dortmunder Hafens in enger Abstimmung mit der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung den dringend erforderlichen Ersatz der Schwieringhauser Brücke durch einen Neubau mit größerer Durchfahrtshöhe oder der Sanierung der alten Brücke inklusive Anhebung zu fördern.“
Der Rat der Stadt beschloss mit Mehrheit der Stimmen gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte den vorliegenden geänderten (fett dargestellt) Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion vom 14.05.2019 (Drucksache Nr.: 14390-19-E1):
1. Der Rat der Stadt Dortmund stellt fest,
- dass der Dortmunder Hafen ein Industrie- und Logistikstandort von internationaler Bedeutung ist. Über Wasser, Schienen und Straßen ist der Dortmunder Hafen mit dem gesamten europäischen Verkehrssystem verbunden. Der Hafen ist Warendrehscheibe für das gesamte Ruhrgebiet, die angrenzenden Regionen sowie für die ZARA-Seehäfen Zeebrugge, Antwerpen, Rotterdam und Amsterdam und die deutschen Seehäfen.
- dass die Perspektiven des Logistik-, Industrie- und Gewerbestandortes Hafen maßgeblich von einer leistungsfähigen Infrastruktur abhängen.
2. Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt daher die im Koalitionsvertrag der nordrheinwestfälischen Landesregierung verabredeten Anstrengungen zur Stärkung der Binnenschifffahrt und erwartet deren Umsetzung. Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt insbesondere die Absicht, mit Nachdruck auf eine Sanierung der Schleusenbauwerke sowie auf die Anhebung der Fluss- und Kanalbrücken hinzuwirken.
3. Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Landesregierung auf, sich gegenüber dem Bund für eine Sicherstellung des Betriebs der Schleuse Henrichenburg einzusetzen und für den Bau einer zweiten Schleuse als Bestandteil einer umfassenden Modernisierung des westdeutschen Kanalnetzes einzutreten.
4. Der Rat der Stadt Dortmund appelliert an den Bund, den Betrieb der Schleuse Henrichenburg sicherzustellen und zügig den Bau einer zweiten Schleuse zu realisieren.
5. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung,
- zur Ertüchtigung der Leistungsfähigkeit des Dortmunder Hafens in enger Abstimmung mit der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung den dringend erforderlichen Ersatz der Schwieringhauser Brücke durch einen Neubau mit größerer Durchfahrtshöhe oder der Sanierung der alten Brücke inklusive Anhebung zu fördern.
- die Möglichkeiten für eine verbesserte Anbindung der KV-Anlage „Am Hafenbahnhof“ an das öffentliche Schienennetz zu prüfen und das Ergebnis der Prüfung dem zuständigen Fachausschuss vorzustellen.
- die Umsetzung der im „Verkehrskonzept Hafen“ (DS-Nr. 00387-15) beschlossenen Erstellung eines Brückenbauwerks zur Anbindung der Westfaliastraße an die OW IIIa / Mallinckrodtstraße (Vollanschluss Westfaliastraße) weiterzuverfolgen.
- den politischen Gremien zur ersten Sitzung nach der Sommerpause einen aktuellen Sachstandsbericht zur Umsetzung der im „Verkehrskonzept Hafen“ beschlossenen Maßnahmen vorzulegen.
- ohne weiteren zeitlichen Verzug die Voraussetzungen für einen zeitnahen Ausbau der KV-Anlage zu schaffen.
zu TOP 3.19
36. Soziale Wohnraumförderung 2018 - 2022 und Mietenstufen in Nordrhein-Westfalen
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 14396-19)
Die SPD-Fraktion hat den Vorschlag zur Tagesordnung vom 07.05.2019 zur „Sozialen Wohnraumförderung 2018 – 2022 und Mietenstufen in Nordrhein-Westfalen“ (Drucksache Nr.: 14396-19) zurückgezogen.
zu TOP 3.20
37. Dortmunder Beteiligung am Projektaufruf "Modellprojekte Smart Cities" des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14358-19)
Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit gegen die Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt zur Kenntnis, dass sich die Stadt Dortmund im Rahmen des Aufrufs „Modellprojekte Smart Cities“ des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) als Konsortialführung gemeinsam mit den Städten Herne, Schwerte und Witten als Modellregion bewirbt (Antragstellung muss bis zum 17.05.2019 erfolgen). Die Antragstellung erfolgt für zwei Projektphasen, Phase 1 (Strategieentwicklung 2019-2021) und Phase 2 (Umsetzung von Maßnahmen Ende 2021-2026).
Mit der Antragstellung und als Fördervoraussetzung fordert das Ministerium einen Ratsbeschluss bis zum 24.06.2019 von allen beteiligten Städten.
Bereits jetzt ist die Zusammenarbeit in Form von Absichtserklärungen der beteiligten Städte vereinbart.
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt im Falle einer Förderung des Gesamtantrages durch das BMI für die Stadt Dortmund:
· im „Modellprojekt Smart Cities“ Stadtentwicklung und Digitalisierung gemeinsam mit der Zivilgesellschaft in einem partizipativen Verfahren zu diskutieren und zu gestalten
· einen strategischen Ansatz im Sinne der Smart City Charta der nationalen Dialogplattform Smart Cities der Bundesregierung zu entwickeln
· die räumlichen und gesellschaftlichen Wirkungen der Digitalisierung fachübergreifend zu betrachten
· den erforderlichen Eigenanteil zur Verfügung zu stellen
· sich am modellhaften/beispielhaften Lernen für und mit anderen Kommunen zu beteiligen
· kommunale Infrastrukturen im definierten Erprobungsraum zur Umsetzung der in Phase 1 (Strategieentwicklung) des Modellprojektes entwickelten Maßnahmen zur Verfügung zu stellen
und beauftragt im Falle einer Förderung die Verwaltung mit der Umsetzung und der Gesamtkonsortialführung des Vorhabens.
zu TOP 3.21
38. Illegales Wohnen im Gewerbegebiet Dortmund Dorstfeld-West
Gemeins. Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion, Fraktion B'90/Die Grünen,)
(Drucksache Nr.: 14500-19)
Dem Rat der Stadt lag folgender gemeinsamer Vorschlag zur Tagesordnung im Wege der
Dringlichkeit der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 23.05.2019 (Drucksache Nr.: 14500-19) vor:
„… die SPD-Fraktion und die Fraktion Bündnis 90 / Die GRÜNEN bitten im Wege der Dringlichkeit um die Aufnahme des oben genannten Punktes auf die Tagesordnung des Rates und um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags.
Die Dringlichkeit ergibt sich durch den kurzen Zeitraum, der den Mieter*innen verbleibt, bis die Wohnnutzung der betroffenen Immobilien untersagt ist.
Beschluss:
1. Der Rat bittet die Verwaltung um einen Sachstandsbericht zu dem in den Medien geschilderten Sachverhalt über illegales Wohnen im Gewerbegebiet Dorstfeld-West.
2. Der Rat bittet die Verwaltung um die Beantwortung der folgenden Fragen:
· Wie stellt sich die historische Entwicklung der der Wohnbebauung im Gewerbegebiet Dorstfeld-West dar?
· Warum ist der Verwaltung bis zur Beschwerde des Bürgers nicht aufgefallen, dass in dem Gewerbegebiet Wohnungen illegal bewohnt werden?
· Welche Möglichkeiten bestehen, damit die Mieter*innen in ihren Wohnungen verbleiben können und nicht umziehen müssen?
· Wie lange würde eine mögliche Bebauungsplanänderung dauern, durch die das Gewerbegebiet zu einem Mischgebiet umgewandelt werden könnte? Wäre dies für das Gewerbegebiet sinnvoll?
3. Der Rat bittet die Verwaltung eine Lösung im Sinne der Mieter*innen zu finden.
Begründung
Laut Medienberichten befinden sich im Gewerbegebiet Dorstfeld-West mehrere Wohnimmobilien, die von den Mieter*innen illegal bewohnt werden. Die Mieter*innen sowie die Besitzer*innen der Wohnimmobilien sind im April dieses Jahres durch die Stadtverwaltung informiert worden, dass die Wohnnutzung der betroffenen Immobilien innerhalb von drei Monaten zu unterlasen sei. Entsprechend müssen die Mieter*innen nun ab April innerhalb von drei Monaten eine neue Wohnung finden und umziehen. Begründet werde dies damit, dass in Gewerbegebieten nur Betriebsangehörige wohnen dürfen. Hiervon betroffen sind laut Medien mindestens 18 Mitparteien mit 26 Bewohner*innen. Unklar sei hierbei aber noch, ob nicht für einige Wohnimmobilien Bestandsschutz bestehe, da diese vor der Aufstellung des Bebauungsplans errichtet worden seien.“
StR Wilde informierte im Rahmen eines aktuellen Sachstandsberichts über das Gewerbegebiet Dorstfeld für den es einen rechtsverbindlichen Bebauungsplan gibt, in dem ausdrücklich Gewerbe und Industrie festgesetzt wurden. Allgemeines Wohnen ist dort ausgeschlossen, Betriebswohnungen sind dagegen zugelassen.
In 2018 gab es eine Beschwerde eines dort wohnenden Eigentümers, dieser Beschwerde musste die Bauaufsicht nachgehen. Es wurde festgestellt, dass die Beschwerde ungerechtfertigt ist. Der Beschwerdeführer hätte selbst den Zustand dort verursacht, indem er ungenehmigt in dem Gebäude wohnt. Die Bauaufsicht musste dem nachgehen. Insgesamt wurden im unmittelbaren Nahbereich acht betroffene Gebäude festgestellt, in denen auch gewohnt wird. Es handelt sich um sechs Eigentümer und insgesamt 50 betroffene Personen.
Daraufhin wurden die Eigentümer kontaktiert und gebeten, Stellung zu nehmen und ggf. nachzuweisen, ob die Objekte doch genehmigt sind.
Der nächste Schritt der Verwaltung besteht im Zugehen auf die Zustandsstörer, den Mietern der Wohnungen. Am 17.04.2019 wurden die Mieter in einer ersten Stufe angehört. Viele Mieter haben sich bereits eine andere Wohnung gesucht, es gibt zeitliche Vereinbarungen mit den Mietern.
Zwanzig Mieter haben keinen Kontakt zur Verwaltung aufgenommen. Diese Personen haben eine Ordnungsverfügung zugestellt bekommen unter Nennung einer drei-Monats-Frist, in der die Wohnungen verlassen werden müssen. Der Leidtragende wäre hier der Mieter.
StR Wilde erläuterte, dass in diesen Fällen eine ungenehmigte Nutzung verhindert werden müsste. Die Größenordnung wäre auffällig. Im Weiteren werden vorgelegte Unterlagen dahingehend überprüft, ob eine Genehmigung des Bewohnens möglich ist.
Als nächsten Schritt hat StR Wilde vor, die betroffenen zwanzig Mieter einzuladen und nach sozialverträglichen Lösungen zu suchen. Das eingeleitete ordnungsbehördliche Verfahren müsste, wenn die Mieter nicht reagieren, weitergeführt werden. StR Wilde hoffte aber, einvernehmliche Lösungen mit den Mietern zu finden.
Zudem wies StR Wilde darauf hin, dass in dem Bereich auch eine Flüchtlingsunterkunft wäre, die temporär bewohnt würde. Rechtlich wäre die Unterkunft eine soziale Einrichtung, die im Gewerbegebiet zulässig wäre.
Die Räumung des Hannibals wäre nicht mit den vorliegenden Fällen vergleichbar.
StR Wilde sagte zu, im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen weiter zu informieren.
Für Rm Reuter (Bündnis 90/Die Grünen) ging es auch um die Frage, wie es überhaupt zu dieser Problematik kommen konnte. Das Wichtigste wäre, den Mietern unbürokratisch und schnell zu helfen. Die Aktivitäten der Verwaltung wurden von Rm Reuter begrüßt.
Rm Brück (Gruppe NPD/Die Rechte) bezeichnete das Agieren der Verwaltung als unverhältnismäßig, die Mieter wären die Leidtragenden, aber die Flüchtlinge könnten dort weiter leben. Die Stadtverwaltung sollte den Zustand der Mieter legalisieren.
Rm Lührs erläuterte, dass es der SPD-Fraktion wichtig war, dass öffentlich über das Thema gesprochen und dem Rat berichtet wird. Es könnte nur den Menschen geholfen werden, die kommunizieren.
Hinsichtlich einer Bebauungsplanänderung gab Rm Lührs den Hinweis, dass das bestehende Gewerbegebiet auch sehr wichtig, u. a. für die Arbeitsplätze, wäre. Sie bat um weitere aktuelle Berichterstattung.
Auch Rm Waßmann sprach sich im Namen der CDU-Fraktion für die Interessen des Gewerbegebiets aus, er warnte vor Vorschlägen außerhalb des rechtlichen Rahmens. Gut wäre das Zugehen auf die Betroffenen.
Rm Bohnhof dankte im Namen der AfD-Fraktion für die deutliche Schilderung der rechtlichen Situation. Man sollte den Menschen helfen, aber die Verwaltung müsste natürlich rechtskonform arbeiten.
StR Wilde nahm zu den Fragen der Fraktionen dahingehend Stellung, dass es sich hier um einen Einzelfall handeln würde. Es wird keine präventive Aufnahme der Gewerbegebiete der Stadt durch die Bauaufsicht geben. Ob es heute in den Wohnungen Betriebsangehörige gibt, ist derzeitig nicht bekannt. Dazu diente die Kontaktaufnahme, bei entsprechenden Informationen müsste dies bewertet werden.
Zur Nachfrage, dass ein Eigentümer beim Kauf eines Hauses in diesem Gewerbegebiet den Hinweis erhalten hätte, dass es keine Auflagen geben würde, gab StR Wilde an, dass immer der Bebauungsplan beachtet werden müsste, auch wenn im Kaufvertrag nichts dazu angegeben ist. Ein Käufer müsste sich ggf. über den Bebauungsplan informieren.
Gekommen ist es zu dieser Problematik durch die gestellte Beschwerde, eine präventive Aufnahme erfolgt nicht durch die Verwaltung. Nur bei Beschwerden würde kontrolliert werden.
Der Rat der Stadt nahm den aktuellen Sachstandsbericht zur Kenntnis.
4. Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung
zu TOP 4.1
39. Geschäftsbericht 2018 des Vereins "StadtbezirksMarketing Dortmund e. V."
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13828-19)
OB Sierau dankte Herrn Mohrenstecher für seine ehrenamtliche Tätigkeit.
Der Rat der Stadt nahm den Geschäftsbericht 2018 des StadtbezirksMarketing Dortmund e. V. zur Kenntnis.
zu TOP 4.2
40. Jahresabschluss und Lagebericht des Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund" zum 31.12.2018
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13830-19)
Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung durch die Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund fasst gem. § 6 der Betriebssatzung des Sondervermögen „Verpachtung Technologiezentrum Dortmund“ (SV-TZ) folgende Beschlüsse:
1. Der Jahresabschluss 2018 des Sondervermögens „Verpachtung Technologiezentrum Dortmund“ wird mit einem Jahresverlust von 250.785,08 Euro festgestellt.
2. Das Jahresergebnis 2018 in Höhe von -250.785,08 Euro wird auf neue Rechnung vorgetragen. Für den Gesamtbetrag erfolgt eine Verrechnung mit der Allgemeinen Rücklage.
3. Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung als Betriebsausschuss wird entlastet.
5. Soziales, Arbeit und Gesundheit
zu TOP 5.1
41. "Bericht zur sozialen Lage in Dortmund" und "Zehn Jahre Aktionsplan Soziale Stadt vor Ort"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13585-19)
Rm Kowalewski erklärte im Namen der Fraktion Die Linke & Piraten, dass sich mit der heutigen Berichterstattung der Sozialverwaltung der Antrag seiner Fraktion zur Ratssitzung am 21.02.2019 zum “Sozialstrukturatlas“ (Drucksache Nr.: 13475-19) erledigt hätte.
Er erläuterte, dass mit der sozialen Lage die Zukunftsfähigkeit der Stadt verbunden wäre. Es müsste bildungspolitisch entgegengesteuert werden, dass Kinder aus Hartz-IV-Haushalten weiter in Hartz-IV landen. Die Sozialräume müssten dabei betrachtet werden. Die Thematik müsste daher auch im Schulausschuss behandelt werden.
Hinsichtlich des Arbeitsmarktes wäre zu erkennen, dass die Arbeitslosenquote sinken würde, gleichzeitig stieg die Anzahl der Leistungsbezieher um 15.000 Personen an. Für die Transferleistungsquote sind offenbar die Rahmenbedingungen am Dortmunder Arbeitsmarkt und die Auswirkungen der Rentenpolitik in den letzten zwei Jahrzehnten zu beachten. Diese Punkte werden insbesondere von bundespolitischen Rahmenbedingungen mitbestimmt. Da ein Großteil neu eingerichteter Stellen Teilzeit- und keine Vollzeitstellen wären, wäre dieses Thema zusammen mit der Leiharbeit aber auch ein strukturelles Problem, an dem gearbeitet werden müsste. Daher müsste sich nicht nur der Sozialausschuss, sondern auch der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung. Europa, Wissenschaft und Forschung mit den Berichten auseinandersetzen.
Rm Taranczewski erläuterte für die SPD-Fraktion, dass die Berichte nicht zu einseitig ausgelegt werden sollten. Es wurde im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit vereinbart, die Berichte nach der Sommerpause 2019 noch einmal zu behandeln, die Fraktionen könnten ggf. Handlungsempfehlungen einbringen.
Rm Langhorst bezeichnete im Namen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Berichte zunächst als Zustandsbeschreibung über die letzten zehn Jahre. Spannend würde die Planung, in 2020 zu einem Aktionsplan zu kommen. Hier würde sich zeigen, welche Maßnahmen aus der Zustandsbeschreibung heraus entwickelt werden müssten und wie mit Themen, wie Transferleistungsbezug, Kinderarmut, wachsende Stadt bei geringen Wohnmöglichkeiten etc., umzugehen ist.
Rm Münch (FBI) fand die Berichte traurig und beschämend für Dortmund und auch den Rat. Seit Jahren würde ein Drittel der Kinder in Armut aufwachsen. Bund und Land müssten hier helfen. Die FBI werde jegliche Maßnahmen unterstützen. Rm Münch meinte, dass ein bundes- und landesweiter Aktionsplan gegen Kinderarmut gefordert wäre, eine Gegensteuerung wäre notwendig.
Rm Bahr begrüßte im Namen der CDU-Fraktion die Fortschreibung der Daten, die Berichte wären eine gute Grundlage für die weitere Arbeit in den Ausschüssen. Viele Gründe für die soziale Lage in Dortmund lägen nicht im Entscheidungsrahmen der Stadt. Die Stadt Dortmund müsste weiter am Ball bleiben.
Rm Rettstadt stellte für die Fraktion FDP/Bürgerliste fest, dass die Berichte darstellen, was in den letzten zehn Jahren erreicht wurde. Es gäbe dringenden Handlungsbedarf an verschiedenen Stellen in der Stadt.
Rm Rettstadt wies darauf hin, dass es in Dortmund viele soziale und auch Schulprojekte gäbe. Wenn die Lage in Dortmund nicht besser, sondern eher schlechter werde, stellte sich die Frage, woran dies liegen könnte. Die Fraktion FDP/Bürgerliste hatte im Rahmen der Haushaltsberatungen in 2018 einen Antrag zum Controlling der Projekte gestellt, um herausfinden zu können, was die Zielvorgaben sind, was erreicht werden soll. Dieser Antrag wurde abgelehnt. Er sah darin die Verweigerung, die Maßnahmen zu messen, und auszuprobieren, ob Instrumente greifen.
Rm Rettstadt rief dazu auf, nach Lösungen und Ursachen für die Menschen, die Unterstützung brauchen, zu suchen.
StRin Zoerner stellte dar, dass der Sozialbericht Auskunft über gesamtstädtische Entwicklungen in den zentralen Themenfeldern gebe, auch gebe er Hinweise darauf, wo genauer hingeschaut werden müsste. Nur auf eine Zahl zu schauen, wäre zu wenig. Der Bericht träfe auch keine Aussagen über den Erfolg einzelner Maßnahmen. Zudem wurde in bestimmten Themenbereichen viel erreicht, nur müsste genau geschaut werden, was wie wirken würde, welche Maßnahmen gut sind etc. Es müsste auch methodisch bezogen auf die dynamischen Felder geschaut werden, wie das, was gut funktioniert, dargestellt werden könnte und warum dies durch Zahlen nicht immer abbildbar wäre.
Rm Altundal-Köse (Bündnis 90/Die Grünen) machte deutlich, dass es sinnvoll ist, den Bericht zu haben. Die Zahlen alleine wären nur nicht immer aussagekräftig, das soziale Gefüge von Menschen wäre nicht mit Zahlen zu beschreiben. Die Gesellschaft veränderte sich sehr schnell, ein Bericht reichte hier nicht. Die Themen müssten immer im Blick bleiben.
Rm Taranczewski berichtete darüber, dass der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit sich die Arbeitsbereiche der Freien Wohlfahrtsverbände hat vorstellen lassen, die kritisch beleuchtet und diskutiert wurden. Hier handelte es sich um Kontrollgespräche, da Ende 2019 über Vertragsverlängerungen nachgedacht werden müsste. Neben den heute vorliegenden Berichten würden Arbeitsberichte vorgestellt, zudem wären alle Fraktionen im Trägerausschuss JobCenter vertreten. Es gäbe also mehr als Zahlen. Dass über die Projekte hinaus noch viel zu tun bliebe, wäre darüber hinaus unbestritten.
OB Sierau merkte an, dass nicht davon ausgegangen werden könnte, dass bei zum Teil über Generationen entstehenden Entwicklungen in wenigen Jahren etwas verändert werden könnte.
Der Rat der Stadt Dortmund nahm den aktuellen „Bericht zur sozialen Lage in Dortmund 2018“ und den Sachstandsbericht „Zehn Jahre Aktionsplan soziale Stadt Dortmund vor Ort“ zur Kenntnis.
zu TOP 5.2
42. Übernahme von existenzsichernden Leistungen für Bewohner*innen bisher stationärer Wohneinrichtungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13714-19)
Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit der Stimmen gegen die Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Einrichtung von insgesamt 8,0 vollzeitverrechneten (vzv) Planstellen zur Deckung des Personalbedarfs im Sozialamt (Fachdienst Hilfen für kranke, pflegebedürftige und behinderte Menschen, Team Eingliederungshilfe für behinderte Menschen - 50/6-3) mit Stellenplan 2020. Weiterhin beschließt der Rat die Besetzung der Planstellen im Vorgriff auf den Stellenplan 2020.
zu TOP 5.3
43. Dortmund ist und bleibt sicherer Hafen für geflüchtete Menschen
Gemeins. Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion, Fraktion B'90/Die Grünen, Fraktion Linke & Piraten,)
(Drucksache Nr.: 14395-19)
Dem Rat der Stadt lag nachfolgender gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen sowie Die Linke & Piraten vom 21.05.2019 (Drucksache Nr.: 14395-19-E1) vor:
„… der Rat der Stadt Dortmund erklärt sich solidarisch mit der Initiative Seebrücke, der zivilen Notfallrettung auf dem Mittelmeer und den Kommunen, die Menschen bei sich aufzunehmen, die bei ihrer Flucht über das Mittelmeer in Seenot geraten sind und um Leib und Leben fürchten müssen. Gemeinsam mit den vielen anderen Gemeinden, Städten und Kreisen, setzen diese Kommunen ein Zeichen der Solidarität mit den in Not befindlichen Menschen. Dortmund ist und bleibt ein sicherer Hafen für geflüchtete Menschen. Der Rat beschließt folgende Erklärung:
1. Der Rat der Stadt Dortmund unterstützt wie zahlreiche andere Städte die Initiative „Seebrücke
– Schafft sichere Häfen“ und erklärt sich offiziell zum sicheren Hafen für geflüchtete Menschen.
2. Der Rat stellt fest, dass die Stadt Dortmund bereit ist, geflüchtete Menschen, die im Mittelmeer
in Seenot geraten sind, zusätzlich aufzunehmen. Der Oberbürgermeister wird diese
Bereitschaft der Bundesregierung mitteilen und anbieten. Der Oberbürgermeister wird dabei
gegenüber der Bundes- und Landesregierung klarstellen, dass diese Bereitschaft mit der
Erwartung verbunden ist, endlich für eine transparente und gerechte Verteilung aller
Geflüchteter auf die Kommunen Sorge zu tragen.
3. Der Rat appelliert an die Bundes- und Landesregierung, sich verstärkt für die Bekämpfung von
Fluchtursachen, für sichere Fluchtwege und für eine humane europäische Flüchtlingspolitik
einzusetzen sowie der Kriminalisierung von Seenotretter*innen entgegenzutreten.
4. Die Bundesregierung und der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat werden
aufgefordert, die Angebote der Kommunen für direkte Hilfen, endlich anzunehmen und die
aufnahmewilligen Kommunen zu unterstützen.
Begründung:
Dortmund hat deutlich mehr Geflüchtete aufgenommen (aktuell insgesamt 5430 über „Quoten“), als die Stadt aufgrund der Aufnahmequoten nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) und der Wohnsitzauflage verpflichtet ist. Für viele Geflüchtete ist Dortmund damit in den letzten Jahren, auch dank vieler ehrenamtlicher Unterstützer*innen, bereits zu einem sicheren Hafen geworden. Auch war Dortmund im Jahr 2015 sofort bereit, als Drehscheibe für die Schutzsuchenden, die auf der Durchreise waren, zu fungieren. Dortmund handelt bereits seit Jahren als sicherer Hafen und erklärt sich nun auch offiziell dazu – wie bereits viele andere deutsche Städte, auch in NRW sich als sicherer Hafen erklärt haben.
Auch wenn das Medienecho sehr gering geworden ist, so nimmt das Sterben auf dem Mittelmeer immer noch kein Ende. Alleine im Jahr 2018 sind erneut über 2200 Menschen auf der Flucht ertrunken. In diesem Jahr sind es bereits jetzt über 500. Weitere Menschen sind auf der Flucht oder sitzen zurzeit noch in den libyschen Lagern fest. Um diese Menschen zu retten, setzt die EU keine eigenen Rettungsmissionen ein, sondern überlässt dies freiwilligen Seenotrettern. Diese dürfen dann, wie in den letzten Monaten häufig geschehen, keine europäischen Häfen anfahren, sodass die geflüchteten Menschen weiter um ihre Sicherheit fürchten müssen. Es ist beschämend, dass es nicht bzw. kaum gelingt für die betroffenen Geflüchteten Aufnahmeländer zu finden. Das alles macht ein Handeln über das bisherige Maß hinaus erforderlich.
Viele Menschen aus ganz Europa schließen sich der Seebrücke an, um der o.g. Entwicklung entgegenzuwirken. Sie demonstrieren für eine humane Flüchtlingspolitik und sichere Fluchtwege. Zudem fordern sie das Bekämpfen der Fluchtursachen. Auch in Dortmund gingen im letzten Jahr 1000 Menschen dafür auf die Straße. Mit der Erklärung zum sicheren Hafen würde sich die Stadt diesen Forderungen anschließen, gleichzeitig ihre bisherige Unterstützung bei der Aufnahme, Versorgung und Integration von Flüchtlingen bestätigen.“
Zudem lag dem Rat der Stadt folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Gruppe NPD/Die Rechte vom 22.05.2019 (Drucksache Nr.: 14395-19-E2) vor:
„Die Ratsgruppe NPD/DieRechte beantragt, folgende Resolution zu verabschieden:
Der Rat der Stadt Dortmund fordert ein Ende der unkontrollierten Masseneinwanderung und setzt sich dafür ein, die deutschen Außengrenzen unverzüglich stärker zu schützen. Gleichzeitig fordert der Rat der Stadt die zuständigen Behörden auf, alle rechtsstaatlichen Mittel in Bewegung zu setzen, um Abschiebungen rechtskräftig abgelehnter Asylbewerber konsequent und unverzüglich durchzusetzen. Ein Zurückweichen des Rechtsstaates vor unkontrollierter bzw. auch illegaler Einwanderung darf es nicht geben!“
Rm Langhorst begründete für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den gemeinsamen Zusatz-/Ergän-zungsantrag der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen sowie Die Linke & Piraten vom 21.05.2019 (Drucksache Nr.: 14395-19-E1). Viele Menschen sind beim Versuch, in Europa Schutz vor Verfolgung, Krieg und Elend zu finden, im Mittelmeer ertrunken. Das Sterben im Mittelmeer wäre das Ergebnis einer gezielten Politik von Abschottung und des Sterbenlassens. Die Verfolgung und Kriminalisierung der Seenotrettung wäre nur die Spitze des Eisbergs der inhumanen Politik.
Menschen aus Seenot zu retten wäre eine Verpflichtung, der mit dem heutigen Beschluss nachgekommen werden sollte.
Der vorgesehene Beschluss käme dem bisherigen Dortmunder Handeln und Engagement nach. Bundes- und Landesregierung sollten sich für eine humane Flüchtlingspolitik einsetzen.
Rm Brück begründete für die Gruppe NPD/Die Rechte den Änderungsantrag der Gruppe NPD/Die Rechte vom 22.05.2019 (Drucksache Nr.: 14395-19-E2) und sprach sich dafür aus, die deutschen Außengrenzen zu schützen. Weitere Fluchtanreize sollten nicht gegeben werden.
Rm Rettstadt erklärte für die Fraktion FDP/Bürgerliste, dass ein Beschluss des gemeinsamen Zusatz-/Ergänzungsantrages der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen sowie Die Linke & Piraten nicht der richtige Weg wäre. Dortmund hätte bereits viel geleistet. Seines Erachtens wäre das Problem, dass die Menschen nicht mitgenommen würden. Es gäbe zudem kein vernünftiges Einwanderungsgesetz. So könnte den Menschen kein Angebot gemacht werden, nach Dortmund zu kommen. Man dürfte aber nicht sagen, alle Menschen sollen kommen.
Daher könnte die Fraktion FDP/Bürgerliste den Antrag nicht mittragen.
Rm Kowalewski verdeutlichte im Namen der Fraktion Die Linke & Piraten, dass es richtig wäre, Menschen aus Seenot zu retten. Der Antrag wäre Teil einer Kampagne, der sich viele Städte anschließen, um Druck nach oben zu erzeugen.
Rm Garbe meinte im Namen der AfD-Fraktion, dass die Zuwanderung in Deutschland zu hoch wäre. Er bezeichnete es als Versagen der EU, dass die Situation am Mittelmeer so ist. Die Menschen sollten dorthin zurückgebracht werden, wo sie herkämen. Es würde durch Zuwanderung viel Kriminalität angezogen werden. Der Antrag wäre ein Schaufenster-Antrag.
Rm Monegel verwies für die CDU-Fraktion auf die Willkommenskultur in 2015 in Dortmund, auf die die Stadt und der Rat stolz sein könnten. Das Reden über Geld würde dem Thema nicht gerecht werden. Bei der Flüchtlingsaufnahme hätte Dortmund immer genug geleistet. Solidarität mit den Menschen zu haben, wäre eines, Solidarität mit einer Kampagne zu haben, wäre etwas anderes.
Die CDU-Fraktion könnte daher nicht zustimmen.
Rm Thieme (Gruppe NPD/Die Rechte) ….
Der Mandatsträger hat der Veröffentlichung seiner Redebeiträge im Internet nicht zugestimmt.
Rm Karacakurtoglu (Die Linke & Piraten) fand die Diskussion im Rat unglaublich. An den europäischen Außengrenzen wären viele Menschen gestorben, es gäbe aber auch Fälle, die nirgendwo auftauchten.
Bisher war Rm Karacakurtoglu der Meinung, dass in Deutschland bestimmte Werte gelebt werden.
Rm Brück sprach sich weiter gegen unkontrollierte Einwanderung aus und gab an, dass er bei Ankunft der Flüchtlinge diesen gesagt hätte, dass Dortmund keine Einwanderer möchte.
Im Anschluss verdeutlichte Rm Landgraf (Bündnis 90/Die Grünen), dass Dortmund die Pflicht hätte, Menschen aufzunehmen. Gleichzeitig müsste die Landes- und Bundespolitik zusehen, dass die Armut in anderen Ländern reduziert würde.
Rm Taranczewski wies auf den Ausspruch von Herrn Dr. Leisler Kiep hin: „Wenn wir nicht aufhören, den Kontinent Afrika auszubeuten, dann werden die Afrikaner sich eines Tages aufmachen, um nach Europa zu kommen.“ Noch heute würde Afrika ausgebeutet und die Rechte der Menschen in ihrem eigenen Land würden missachtet, die Wirtschaftspolitik wird eingesetzt, um Deutschland den Nutzen zu geben. Die Afrikaner hätten sich nun auf den Weg gemacht, nach Deutschland zu kommen.
Im gemeinsamen Antrag ginge es nicht um die Aufnahme von Menschen, sondern darum, ein Symbol zu setzen und zu sagen, dass nicht gewollt ist, dass die Flüchtlinge dem Tod geweiht sind.
Rm Noltemeyer (Bündnis 90/Die Grünen) distanzierte sich von der Meinung der AfD-Fraktion und der Gruppe NPD/Die Rechte.
Rm Dr. Suck stellte den Geschäftsordnungsantrag auf Schluss der Rednerliste.
Rm Brück ergänzte zu seinem letzten Wortbeitrag, dass er im Rahmen einer angemeldeten Kundgebung vor dem Bahnhof als friedlicher Demonstrant dort gewesen wäre. Andere wären aufgebracht gewesen.
Rm Münch zeigte auf die globale Verantwortung, in der der Rat der Stadt stände. Für Deutschland und Europa fände er es unerträglich, dass Geschäfte mit Staaten betrieben werden, die die Menschenrechte mit Füßen treten, und dass Afrika ausgebeutet würde. Es könnte nur das Ziel sein, die Zustände in den Heimatländern zu verändern und ggf. auf Wohlstand in Europa zu verzichten. Er wäre dazu bereit.
Der Rat der Stadt lehnte den Zusatz-/Ergänzungsantrag der Gruppe NPD/Die Rechte vom 22.05.2019 (Drucksache Nr.: 14395-19-E2) mit Mehrheit gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte ab.
Der Rat der Stadt beschloss mit Mehrheit der Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke & Piraten den Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen sowie Die Linke & Piraten vom 21.05.2019 (Drucksache Nr.: 14395-19-E1):
„… der Rat der Stadt Dortmund erklärt sich solidarisch mit der Initiative Seebrücke, der zivilen Notfallrettung auf dem Mittelmeer und den Kommunen, die Menschen bei sich aufzunehmen, die bei ihrer Flucht über das Mittelmeer in Seenot geraten sind und um Leib und Leben fürchten müssen. Gemeinsam mit den vielen anderen Gemeinden, Städten und Kreisen, setzen diese Kommunen ein Zeichen der Solidarität mit den in Not befindlichen Menschen. Dortmund ist und bleibt ein sicherer Hafen für geflüchtete Menschen. Der Rat beschließt folgende Erklärung:
1. Der Rat der Stadt Dortmund unterstützt wie zahlreiche andere Städte die Initiative „Seebrücke
– Schafft sichere Häfen“ und erklärt sich offiziell zum sicheren Hafen für geflüchtete Menschen.
2. Der Rat stellt fest, dass die Stadt Dortmund bereit ist, geflüchtete Menschen, die im Mittelmeer
in Seenot geraten sind, zusätzlich aufzunehmen. Der Oberbürgermeister wird diese
Bereitschaft der Bundesregierung mitteilen und anbieten. Der Oberbürgermeister wird dabei
gegenüber der Bundes- und Landesregierung klarstellen, dass diese Bereitschaft mit der
Erwartung verbunden ist, endlich für eine transparente und gerechte Verteilung aller
Geflüchteter auf die Kommunen Sorge zu tragen.
3. Der Rat appelliert an die Bundes- und Landesregierung, sich verstärkt für die Bekämpfung von
Fluchtursachen, für sichere Fluchtwege und für eine humane europäische Flüchtlingspolitik
einzusetzen sowie der Kriminalisierung von Seenotretter*innen entgegenzutreten.
4. Die Bundesregierung und der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat werden
aufgefordert, die Angebote der Kommunen für direkte Hilfen, endlich anzunehmen und die
aufnahmewilligen Kommunen zu unterstützen.
6. Kultur, Sport und Freizeit
zu TOP 6.1
44. Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2018
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13949-19)
Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit der Stimmen gegen die Gruppe NPD/Die Rechte bei Stimmenthaltung durch die AfD-Fraktion folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund fasst gemäß § 6 der Betriebssatzung der Sport- und Freizeitbetriebe folgende Beschlüsse:
1. Der Jahresabschluss der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund zum 31.12.2018 mit einer Bilanzsumme von 177.546.838,28 € und einem Jahresverlust von 8.073.316,50 € sowie der Lagebericht 2018 werden festgestellt.
2. Der Jahresverlust in Höhe von 8.073.316,50 € wird durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage in Höhe von 5.640.373,19 € ausgeglichen. Der verbleibende Verlust i.H.v. 2.432.943,31 € wird aus dem städtischen Haushalt ausgeglichen.
3. Der Betriebsausschuss wird entlastet.
zu TOP 6.2
45. Einrichtung des Literaturstipendiums "Stadtbeschreiberin / Stadtbeschreiber" Dortmund ab dem Jahr 2020
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13983-19)
Rm Urbanek lehnte im Namen der AfD-Fraktion die Einrichtung eines Stipendiums für einen Stadtbeschreiber oder einer Stadtbeschreiberin ab.
Auch Rm Dingerdissen lehnte für die Fraktion FDP/Bürgerliste die Vorlage ab, da die Position eines Stadtbeschreibers/einer Stadtbeschreiberin nicht für notwendig gehalten wird.
Rm Zweier erklärte auch für die Fraktion Die Linke & Piraten, dass die Vorlage abgelehnt wird. Geld könnte auch für die Kulturszene ausgegeben werden, indem man auf die freie Kulturszene hören und für den dortigen Bedarf Geld verwenden würde.
Rm Thiel stimmte im Namen der SPD-Fraktion der Vorlage zu.
Rm Hawighorst-Rüßler meinte für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, dass das Modell gut wäre und daher durch ihre Fraktion zugestimmt werden würde. Der Blick auf die Stadt wäre durch eine/n Stadtbeschreiber/-in evtl. anders und es gäbe viel zu entdecken.
Rm Garbe (AfD) sprach sich gegen dieses Stipendium aus, da es nicht notwendig wäre.
Rm Münch (FBI) hielt es für positiv, dass von außen auf die Stadt geschaut und über Dortmund geschrieben würde. Das Stipendium sollte ausprobiert werden.
Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit der Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Stimme von Rm Münch (FBI) folgenden Beschluss:
1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt auf Grundlage des Haushaltsbegleitbeschlusses zum Haushaltsplan 2019 ff. (DS-Nr. 12124-18-E6) ab dem Jahr 2020 ein jährliches Literaturstipendium unter dem Titel „Stadtbeschreiberin/Stadtbeschreiber Dortmund“ für jeweils sechs Monate (Mai - Oktober) einzurichten. Zum Stipendium gehört eine möblierte Wohnung und ein monatliches Pauschalhonorar in Höhe von 1.800 Euro. Die entsprechenden Statuten für die KandidatInnenauswahl und den Vorschlag zur Zusammensetzung der Auswahljury sind der Anlage 1 zu entnehmen.
2. Das Literaturhaus.Dortmund übernimmt gemeinsam mit dem Kulturbüro die Betreuung des Stipendiums. Die Volkshochschule und die Stadt- und Landesbibliothek Dortmund werden verpflichtet, das Stipendium in den eigenen Programmen zu berücksichtigen.
zu TOP 6.3
46. "Richtlinien für die Sportförderung der Stadt Dortmund"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14155-19)
Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung durch die Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die allgemeinen Ausführungen zur Sportförderung zur Kenntnis und beschließt die Neufassung der Sportförderrichtlinien.
zu TOP 6.4
47. Zukunftskonzept Botanischer Garten Rombergpark
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13448-19)
Der Rat der Stadt setzte die Vorlage zu Beginn der Sitzung unter TOP 1.3 – Feststellung der Tagesordnung – von der Tagesordnung ab.
zu TOP 6.5
48. Deutsch-Armenischer Freundschaftsgarten im Rombergpark
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland) mit Bitte um Stellungnahme und Antrag
(Drucksache Nr.: 14076-19)
Dem Rat der Stadt lag nachfolgende Bitte um Stellungnahme mit Antrag der AfD-Fraktion vom 05.04.2019 (Drucksache Nr.: 14076-19) vor:
„… bereits am 30.03.2016 wurden im Rombergpark unter Mitwirkung von Vertretern der Dortmunder Kommunalpolitik und dem „Armenisch-Akademischen Verein 1860“ die ersten Bäume für einen „Deutsch-Armenischen Freundschaftsgarten“ gepflanzt. Die jungen Bäume wurden eigens aus Armenien importiert und sollen ein sichtbares Zeichen für die armenisch-deutsche Völkerverständigung setzen. Ebenfalls war geplant, den Freundschaftsgarten mit Schautafeln und einem Gedenkstein zu versehen. Dieser sollte an den Völkermord an den christlichen Armeniern erinnern. Zwischen 1915-1916 ließ das Osmanische Reich die christliche Minderheit verfolgen und bis zu 1,4 Millionen Armenier ermorden. Noch heute leugnet die islamisch-konservative Regierung in Ankara diesen systematischen Genozid.
Bereits für den darauffolgenden Sommer 2016 war die offizielle Einweihung unter Beteiligung des armenischen Botschafters und Vertretern armenischer Interessengruppen geplant. Leider wurde der Festakt immer wieder aufs Neue verschoben. Die AfD-Fraktion hofft, dass die bisherigen Terminverschiebungen für die offizielle Einweihung des Freundschaftsgartens nicht einer etwaigen Rücksichtnahme auf türkische Befindlichkeiten geschuldet sind und sich der Oberbürgermeister schnellstmöglich für die Feierlichkeit stark macht.
Die AfD-Fraktion bittet um Beantwortung folgender Fragen:
· Gibt es noch Bestrebungen in der Stadtspitze, die Einweihung des Freundschaftsgartens in diesem Jahr durchzuführen?
· Wer ist mit der Organisation der Feierlichkeit betraut?
· Wird der Oberbürgermeister für die Feierlichkeit bereitstehen?
· Wird der armenische Botschafter eingeladen?
· Welche finanziellen Mittel stehen für die Unterbringung der armenischen Gäste zur Verfügung?
· Wer trägt die Kosten für den geplanten Gedenkstein?
Ferner beantragt die AfD-Fraktion:
Die Stadt Dortmund wird beauftragt, eine offizielle Eröffnungsfeier für den Freundschaftsgarten durchzuführen. Bis zur übernächsten Sitzung wird dem Rat eine entsprechende Vorlage präsentiert, welche den Rahmen der Feierlichkeit, den Kostenaufwand, die Terminsetzung und die geplante Einladung von Gästen umfasst.“
Weiter lag dem Rat der Stadt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 17.05.2019 (Drucksache Nr.: 14076-19-E1) vor:
„… zu der o. g. Bitte um Stellungnahme und dem eingereichten Antrag nehme ich wie folgt Stellung:
Zu Frage 1: Es gibt Bestrebungen, in diesem Jahr einen Kaukasusgarten einzuweihen.
Zu Frage 2: Der Botanische Garten Rombergpark.
Zu Frage 3: Dies ist vom Termin abhängig. Dieser steht noch nicht fest.
Zu Frage 4: Ja.
Zu Frage 5: Finanzielle Mittel stehen im erforderlichen Umfang zur Verfügung. Die Höhe der anfallenden Kosten kann noch nicht beziffert werden.
Zu Frage 6: Ein Gedenkstein ist nicht vorgesehen.
Die Zielrichtung der Antragstellung wird bereits verwaltungsseitig umgesetzt.“
Rm Bohnhof erklärte im Namen der AfD-Fraktion, dass im Betreff der Stellungnahme der Verwaltung die AfD als Gruppe bezeichnet würde. Bei der AfD handelte es sich um eine Fraktion. Zudem ginge es bei den Fragen um den deutsch-armenischen Freundschaftsgarten und nicht um den Kaukasus. Er bat um eine Erklärung, warum jetzt vom Kaukasus die Rede wäre.
OB Sierau erläuterte, dass bei geografischer Orientierung dort, wo der Kaukasus läge, auch Armenien läge. Armenien liegt, wie andere Länder auch, im Kaukasus.
Rm Bohnhof gab an, dass die Fragen den deutsch-armenischen Freundschaftsgarten beträfen, nicht den kaukasischen.
Rm Garbe machte deutlich, dass sich die AfD-Fraktion ihre Inhalte nicht verfremden ließe. Es ginge nur um Armenien. Die Zielrichtung der Bitte um Stellungnahme dürfte nicht verfremdet werden. Das hieße, es dürften auch nur Armenier eingeladen werden.
Der Rat der Stadt nahm die Stellungnahme der Verwaltung vom 17.05.2019 (Drucksache Nr.: 14076-19-E1) zur Kenntnis.
zu TOP 6.6
49. 70 Jahre Grundgesetz: Mütter des Grundgesetzes
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14465-19)
Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit der Stimmen gegen die AfD-Fraktion und die Gruppe NPD/Die Rechte bei Stimmenthaltung durch die Fraktion Die Linke & Piraten folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt
1. die vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen entwickelte Idee, die „Mütter des Grundgesetzes“ in ihren jeweiligen Heimatorten durch die Errichtung eines Denkmals zu ehren, umzusetzen.
2. ein pädagogisches Konzept zur Demokratieförderung in den Dortmunder Schulen zu entwickeln.
7. Schule
zu TOP 7.1
50. Sachstandsbericht zum Anmeldeverfahren an den Grundschulen der Stadt Dortmund für das Schuljahr 2019/20
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13154-19)
Dem Rat der Stadt lag nachfolgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus ihrer öffentlichen Sitzung am 20.03.2019 vor:
„Herr Bezirksbürgermeister Dr. Jörder schlägt vor, dass aufgrund von erhöhten Fragestellungen der Mitglieder der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord hinsichtlich dieser Vorlage und der Vorlage aus der Sitzung vom 06.02.2019 „Realisierungskonzept zur Erweiterung der Schulraumressource im Stadtbezirk Innenstadt-Nord (Drucksache Nr.:12727-18) eine Berichterstattung auch zum Thema „Klassenstärken im Stadtbezirk Innenstadt-Nord an Grundschulen“ in der nächsten Sitzung erfolgt.
Die Mitglieder der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord stimmen dem Verfahrensvorschlag einstimmig zu.
Herr Koske (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) stellt nachfolgenden mündlichen Antrag zu Seite 3 zweiter Absatz / letzter Satz zum Unterpunkt Stadtbezirk Innenstadt-Nord und Petri-Grundschule (Innenstadt-West): „Die Einrichtung einer Buslinie aus der Nordstadt zur Petri-Grundschule wird zurzeit durch den Fachbereich Schule geprüft“:
„Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord fordert die Verwaltung auf, dass die Einrichtung einer Buslinie aus der Nordstadt zur Petri-Grundschule sichergestellt wird.“
Die Mitglieder der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord stimmen dem mündlichen Antrag einstimmig zu.
Herr Grade (Fraktion Die Linke & Piraten) bittet folgende Anmerkung zu Protokoll zu nehmen:
„Es besteht fraktionsübergreifender Unmut darüber, dass die Größen der Eingangsklassen in der Nordstadt derart groß sind, dass benachteiligte Schülergruppen noch mehr benachteiligt werden.“
Über diese Anmerkung besteht Konsens.
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt den Sachstandsbericht zum Anmeldeverfahren an den Grundschulen der Stadt Dortmund für das Schuljahr 2019/20 mit oben genanntem Zusatz (Mündlicher Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) und der zu Protokoll genommenen Anmerkung zur Kenntnis.
Folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 15.05.2019 (Drucksache Nr.: 13154-19-E1) lag dem Rat der Stadt vor:
„… dem Wunsch der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord zu einer mündlichen Berichterstattung wurde in der Sitzung vom 08.05.2019 durch die Fachbereiche Schule und Liegenschaften nachgekommen.
Die Fragen der Bezirksvertretung wurden umfassend beantwortet. Das Konzept der Schulentwicklungsplanung wurde vorgestellt und Fragen zur Klassengröße sowie zum Realisierungskonzept zur Erweiterung der Schulraumressource im Stadtbezirk Innenstadt-Nord (Drucksache Nr.: 12727-18) beantwortet.
Die Größe der Klassen im Stadtbezirk Innenstadt-Nord liegt mit durchschnittlich 24,37 Kindern im Vergleich mit allen Stadtbezirken auf Platz zehn von zwölf. Der städtische Durchschnitt liegt bei 23,67 Schulkindern. Es wurde erläutert, dass die Größe der Klassen abhängig von der Entscheidung der jeweiligen Schulleitung zur Aufnahme der Schulkinder ist. Der Schulträger setzt zwar im Einvernehmen mit der Bezirksregierung als untere staatlichen Schulaufsicht die Anzahl der zu bildenden Eingangsklassen fest, die Entscheidung zur Aufnahme an einer Schule wird jedoch ausschließlich durch die Schulleitung getroffen. Die Anzahl der zu bildenden Eingangsklassen orientiert sich für das Schuljahr 2019/20 in Abstimmung mit der Bezirksregierung an der Klassengröße 24.
Die Notwendigkeit des Schulkindertransportes von der Innenstadt-Nord zur Petri-Grundschule ist auf Basis der vorliegenden Anmeldezahlen nicht gegeben. Die Eltern der aufgrund der Klassengrößen an Nordstadtschulen abzulehnenden Schulkinder sind der Empfehlung zur Anmeldung an der Petri-Grundschule nicht gefolgt. Die Eltern haben umfassendes Schulwahlrecht und entschieden sich für eine Anmeldung an einer anderen Nordstadtschule anstelle der Anmeldung an der Petri-Grundschule.“
Der Rat der Stadt nahm den Sachstandsbericht zum Anmeldeverfahren an den Grundschulen der Stadt Dortmund für das Schuljahr 2019/20 zur Kenntnis.
zu TOP 7.2
51. Einrichtung eines Beratungshauses Inklusion in Dortmund zur Unterstützung schulischer Inklusion
52. hier: Abschluss einer Kooperationsvereinbarung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13848-19)
Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit der Stimmen gegen die AfD-Fraktion bei Stimmenthaltung durch die Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund stimmt dem Abschluss der Kooperationsvereinbarung zwischen der Stadt Dortmund, der Bezirksregierung Arnsberg und dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe zur Einrichtung eines Beratungshauses Inklusion in Dortmund zur Unterstützung schulischer Inklusion in der Region zu.
8. Kinder, Jugend und Familie
zu TOP 8.1
53. Eigenbetrieb FABIDO - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2018
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13982-19)
Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund fasst gemäß § 7 Abs. 1 lit. d und e der Betriebssatzung des Eigenbetriebs FABIDO folgende Beschlüsse:
Der Jahresabschluss von FABIDO zum 31.12.2018, abschließend mit einer Bilanzsumme in Höhe von 18.559.796,88 Euro und einem Jahresüberschuss von 2.498.420,13 Euro sowie der Lagebericht werden festgestellt.
1. Ein Teilbetrag des Jahresüberschusses in Höhe von 832.807,00 Euro wird an den städtischen Haushalt abgeführt.
2. Der Restbetrag des Jahresüberschusses in Höhe von 1.665.613,13 Euro wird in die Kapitalrücklage von FABIDO eingestellt.
Der Rat der Stadt Dortmund fasst gemäß § 7 Abs. 1 lit. e der Betriebssatzung des Eigenbetriebs FABIDO folgenden Beschluss: Der Betriebsausschuss wird entlastet.
zu TOP 8.2
54. Wahl eines stimmberechtigten Mitgliedes des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14071-19)
Dem Rat der Stadt lag nachfolgendes Schreiben der Verwaltung vom 16.05.2019 (Drucksache Nr.: 14071-19-E1) vor:
„… die Verwaltung ging bisher davon aus, dass - wie bei der erstmaligen Besetzung des Ausschusses zu Beginn der Wahlzeit - auch für die Nachbesetzung eines stimmberechtigten Mitgliedes im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie gemäß § 4 Abs. 4 des Ersten Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG-KJHG) die doppelte Anzahl zu benennen ist. Diese Vorschrift bezieht sich nach der gesetzlichen Systematik jedoch nicht auf Nachbesetzungen in der laufenden Wahlzeit. Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 3 AG-KJHG ist bei Ausscheiden eines Mitglieds vor Ablauf der Wahlzeit ein Ersatzmitglied für den Rest der Wahlzeit auf Vorschlag derjenigen Stelle, die das ausgeschiedene Mitglied vorgeschlagen hatte, zu wählen.
Die Arbeitsgemeinschaft Dortmunder Wohlfahrtsverbände schlägt nunmehr allein Frau Schütte-Haermeyer vor und zieht den weiteren Vorschlag Herr Dirk Wittland zurück.“
Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung durch die AfD-Fraktion und die Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund wählt gemäß § 3 und § 4 der Satzung für das Jugendamt der
Stadt Dortmund in der jeweils gültigen Form für das stimmberechtigte Mitglied Anne Rabenschlag – Vertreterin des Diakonischen Werkes Dortmund – folgende Nachfolgerin:
Uta Schütte-Haermeyer.
9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
zu TOP 9.1
55. Übertragene Ermächtigungen aus dem Jahresabschluss 2018 der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13744-19)
Der Rat der Stadt Dortmund nahm von der Übertragung von folgenden Ermächtigungen für den städtischen Haushalt Kenntnis:
- Übertragung von Auszahlungsermächtigungen für noch nicht verwendete konsumtive Einzahlungen in Höhe von 14.566.549,41 Euro und für noch nicht verwendete investive Einzahlungen in Höhe von 178.555,17 Euro (siehe Anlage 1),
- Übertragung von Aufwandsermächtigungen in der Ergebnisrechnung in Höhe von 10.669.413,84 Euro (siehe Anlage 2),
- Übertragung von Auszahlungsermächtigungen in der Finanzrechnung in Höhe von 142.751.712,97 Euro (siehe Anlage 3) und
- Übertragung von Kreditermächtigungen in Höhe von 115.331.786,00 Euro
Des Weiteren nahm der Rat der Stadt Dortmund von der Übertragung von Auszahlungsermächtigungen in der Finanzrechnung für die unselbstständigen Stiftungen und Interessentengesamtheiten in Höhe von 500.000,00 Euro Kenntnis.
zu TOP 9.2
56. Bericht zur Zustandsbeurteilung des Immobilienbestands für das Portfolio Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13898-19)
Der Rat nahm den Bericht zur Zustandsbeurteilung des Immobilienbestands für das Portfolio Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Dortmund zur Kenntnis.
zu TOP 9.3
57. DSG: Weiterentwicklung der Geschäftsfelder
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13578-19)
Der Rat der Stadt Dortmund nahm die Weiterentwicklung der Geschäftsfelder der Dortmunder Stadtentwicklungsgesellschaft mbH zur Kenntnis.
zu TOP 9.4
58. Jahresabschlussentwurf 2018 der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13483-19)
Dem Rat der Stadt lag zur Sitzung zusätzlich folgendes Schreiben der Verwaltung vom 16.05.2019 (Drucksache Nr.: 13483-19-E1) vor:
„… aufgrund eines Versehens wurde die letzte Seite des Ihnen vorliegenden Bandes 2 des Jahresabschlussentwurfs der Stadt Dortmund ohne die Unterschriften des Stadtkämmerers und des Oberbürgermeisters gedruckt.
Bitte tauschen Sie die entsprechende Seite gegen die diesem Schreiben beigefügte Seite aus.
Die über das Gremieninformationssystem der Stadt Dortmund zur Verfügung gestellte Version des Jahresabschlussentwurfs 2018 beinhaltet die Unterschriften des Stadtkämmerers und Oberbürgermeisters.“
Der Rat der Stadt Dortmund nahm den Entwurf des Jahresabschlusses 2018 des Haushalts der Stadt Dortmund unter Berücksichtigung des Schreibens der Verwaltung vom 16.05.2019 (Drucksache Nr.: 13483-19-E1) zur Kenntnis und leitete diesen an den Rechnungsprüfungsausschuss weiter.
zu TOP 9.5
59. Bevollmächtigung der EDG Entsorgung Dortmund GmbH (EDG) zum Führen von Verhandlungen mit den Dualen Systemen für die Stadt Dortmund.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14102-19)
Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt ermächtigt die Verwaltung, die als Anlage beigefügte Vereinbarung über die Ausgestaltung von Rechtsbeziehungen im Zusammenhang mit dem Verpackungsgesetz (VerpackG) mit der EDG Holding GmbH und der EDG Entsorgung Dortmund GmbH abzuschließen.
zu TOP 9.6
60. Verzichtserklärung der Stadt Dortmund im Zusammenhang mit der Satzungsänderung der Kohlgartenstiftung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14002-19)
Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung durch die Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Satzungsänderung der Kohlgartenstiftung zur Kenntnis und beschließt den Verzicht auf die gemäß § 12 der Satzung vom 21.02.1986 (siehe Anlage 1) festgelegte Begünstigung der Stadt Dortmund bei Auflösung der Kohlgartenstiftung.
zu TOP 9.7
61. Verzicht auf Bürgerforen im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14068-19)
Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Verzicht auf Bürgerforen im Rahmen der zukünftigen Haushaltsplanaufstellungen.
10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung
zu TOP 10.1
62. Einstellung von Nachwuchskräften in den Haushaltsjahren 2020 und 2021
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13644-19)
Rm Rettstadt lehnte im Namen der Fraktion FDP/Bürgerliste die Vorlage ab, weil der Doppelhaushalt abgelehnt würde.
Rm Bohnhof lehnte die Vorlage für die AfD-Fraktion aus den gleichen Gründen ab. Der Doppelhaushalt ließe nicht erkennen, ob die in der Personalplanung genannten Zahlen realistisch wären. Die Zahlen scheinen zu hoch zu sein.
Rm Kowalewski sah auch den Doppelhaushalt skeptisch, befürwortete aber im Namen der Fraktion Die Linke & Piraten, Vorsorge für die Zukunft zu treffen und die Nachwuchskräfte einzustellen.
Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit der Stimmen gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss:
1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Einstellung von 362 Nachwuchskräften für das Einstellungsjahr 2020.
282 Nachwuchskräfte für die Stadt Dortmund,
16 Nachwuchskräfte, die nach der Ausbildung als Personal der Stadt Dortmund im Jobcenter eingesetzt werden (15 weitere Bedarfe sind in den 282 gesamtstädtisch ausgebildeten Nachwuchskräften enthalten),
15 Auszubildende im Rahmen der Kombi-Ausbildung für den feuerwehrtechnischen Dienst,
49 Anwärterinnen und Anwärter für den mittleren und höheren feuerwehrtechnischen Dienst
2. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt im Hinblick auf den Doppelhaushalt bereits jetzt die Einstellung der Nachwuchskräfte für das Einstellungsjahr 2021. Eine Deckelung auf insgesamt 398 Auszubildende wird festgelegt.
3. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Berücksichtigung der unter dem Punkt „Finanzielle Auswirkungen“ genannten Personal- und Sachaufwendungen im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2020/2021 sowie die Einrichtung von 6 zusätzlichen Planstellen im Bereich 11/2 des Personal- und Organisationsamtes.
zu TOP 10.2
63. Sachstandsbericht: Bekämpfung des gewaltbereiten Salafismus als gesamtstädtische Aufgabe
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12566-18)
Der Rat der Stadt Dortmund nahm den Sachstandsbericht zur Bekämpfung des gewaltbereiten Salafismus als gesamtstädtische Aufgabe zur Kenntnis.
zu TOP 10.3
64. Muttersprache schützen – gendergerechte Verwaltungssprache ablehnen!
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 13908-19)
Dem Rat der Stadt lag nachfolgender Antrag der AfD-Fraktion vom 19.03.2019 (Drucksache Nr.: 13908-19) vor:
„„Die Sprache ist der Spiegel einer Nation; wenn wir in diesen Spiegel schauen, so kommt uns ein großes treffliches Bild von uns selbst daraus entgegen“, wusste schon der Freiheitsdichter Friedrich von Schiller.
Die deutsche Sprache stellt die Grundlage unserer kulturellen Identität dar und ist essentiell für den Zusammenhalt unseres Sprach- und Kulturraums. Neben dem immer größeren Einfluss von Anglizismen fügt der ideologisch motivierte Wildwuchs – aktuell im Namen der Genderideologie – diesem Kulturgut schweren Schaden zu. Unsere Muttersprache muss als „Spiegel unserer Seele“ vor ideologischen Einflüssen geschützt und als Kulturgut für nachfolgende Generationen erhalten werden.
Während Frankreichs Premierminister Èdouard Philippe seinen Beamten im Jahr 2017 die Benutzung einer gendergerechten Sprache untersagte, will nun Dortmunds Verwaltung ab 2020 diese Form des „Neusprechs“ einführen.
Der „Verein Deutsche Sprache“ mit Sitz in Dortmund ruft daher zu Recht zu einer Unterschriftenaktion gegen den ideologischen Missbrauch unserer Muttersprache auf und fordert auf seiner Internetseite „dieses Gender-Wirrwarr in der Sprache von Behörden, Schulen und Universitäten nach dem Vorbild Frankreichs schnell zu beenden.“
Dieser Forderung schließt sich die AfD-Fraktion an und stellt daher folgenden Antrag:
„Der Rat fordert die Stadt Dortmund auf, alle sprachlichen Anpassungen an eine gendergerechte Sprache zu unterlassen, die gesetzlich nicht ausdrücklich verlangt sind.““
Rm Urbanek gab im Namen der AfD-Fraktion an, dass die deutsche Sprache den Genus vom Sexus unterscheiden würde. Das generische Maskulinum wäre geschlechtsneutral. Das bedeutet, dass mit „der Mensch“ auch die Frauen gemeint wären. Spräche würde sich durch die Nutzer verändern, die Sprache sollte nicht vom Staat festgelegt werden.
Rm Dr. Suck erläuterte für die CDU-Fraktion, dass es zu diesem Thema in der Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation (APO) am 09.05.2019 eine Diskussion aufgrund eines CDU-Antrages gab. Der APO hat ein Verfahren beschlossen und wird sich weiter mit der Thematik ganzheitlich auseinandersetzen, z. B. auch mit der Bürgerorientierung. Daher würde der AfD-Antrag abgelehnt werden.
Rm Stackelbeck merkte im Namen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen an, dass gesetzlich eine geschlechtergerechte Sprache vorgesehen wäre. Dies wäre im Landesgleichstellungsgesetz für die Kommunen verpflichtend. Zusätzlich erinnerte Rm Stackelbeck an Artikel 3 Abs. 3 des Grundgesetzes, nach dem niemand wegen seines Geschlechtes oder auch anderer Umstände benachteiligt werden dürfte. Im Personenstandsregister gibt es neben den Geschlechtern männlich und weiblich inzwischen eine dritte Option. Der Rat für deutsche Rechtschreibung würde abwarten, welche Form sich durchsetzen wird.
Das von der Stadt Dortmund vorgeschlagene „*“ stammt laut Rm Stackelbeck aus dem Bereich der IT-Welt. Programmierer nutzten das * als Platzhalter.
Rm Stackelbeck begrüßte die von der Stadtverwaltung Dortmund vorgesehene Nutzung des * und lehnte für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den Antrag der AfD-Fraktion ab.
Rm Urbanek wies darauf hin, dass es der AfD-Fraktion um die Sprache und nicht um die dritte Option ginge.
Der Rat der Stadt lehnte mit Mehrheit der Stimmen gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und der Gruppe NPD/Die Rechte bei Stimmenthaltung durch Rm Münch (FBI) den Antrag der AfD-Fraktion vom 19.03.2019 (Drucksache Nr.: 13908-19) ab.
zu TOP 10.4
65. Umbesetzung in Gremien
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 14072-19)
Die SPD-Fraktion legte dem Rat der Stadt folgenden Zusatz-/Ergänzungsantrag vom 16.05.2019 (Drucksache Nr.: 14072-19-E1) vor:
„… die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund bittet um folgende Beschlussfassung:
Ratskommission „Sanierung des Dortmunder Rathauses“:
Herr Schilff wird Stellv. Mitglied Herrn Berndsen
Herr Rüther wird ordentliches Mitglied für Herrn Schilff.“
Zudem legte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dem Rat der Stadt folgenden Zusatz-/Ergänzungsantrag vom 21.05.2019 (Drucksache Nr.:14072-19-E2) vor:
„… die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet um Beschlussfassung der Umbesetzung folgender Gremien:
AKJF
RM Ulla Hawighorst-Rüßler wird Mitglied des Ausschusses anstelle der aus dem Rat ausgeschiedenen Frau Uta Schütte.
FABIDO
RM Ulla Hawighorst-Rüßler wird Mitglied des Betriebsausschusses anstelle der aus dem Rat ausgeschiedenen Frau Uta Schütte.
Wahlprüfungsausschuss
RM Ulla Hawighorst-Rüßler wird Mitglied des Ausschusses anstelle der aus dem Rat ausgeschiedenen Frau Uta Schütte.
Sozialausschuss
RM Ulla Hawighorst-Rüßler wird stellvertretendes Mitglied des Ausschusses anstelle der aus dem Rat ausgeschiedenen Frau Uta Schütte.
Schulausschuss
RM Ulla Hawighorst-Rüßler wird stellvertretendes Mitglied des Ausschusses anstelle der aus dem Rat ausgeschiedenen Frau Uta Schütte.
AUSW
RM Oliver Stieglitz wird Mitglied des Ausschusses anstelle von RM Ulla Hawighorst-Rüßler.“
Der Rat der Stadt beschloss einstimmig bei Stimmenthaltung durch Rm Münch (FBI) folgenden Antrag der SPD-Fraktion vom 16.05.2019 (Drucksache Nr.: 14072-19-E1):
Ratskommission „Sanierung des Dortmunder Rathauses:
Herr Schilff wird Stellv. Mitglied Herrn Berndsen
Herr Rüther wird ordentliches Mitglied für Herrn Schilff.
Der Rat der Stadt beschloss einstimmig bei Stimmenthaltung durch die AfD-Fraktion und Rm Münch (FBI) folgenden Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 21.05.2019 (Drucksache Nr.:14072-19-E2):
AKJF
RM Ulla Hawighorst-Rüßler wird Mitglied des Ausschusses anstelle der aus dem Rat ausgeschiedenen Frau Uta Schütte.
FABIDO
RM Ulla Hawighorst-Rüßler wird Mitglied des Betriebsausschusses anstelle der aus dem Rat ausgeschiedenen Frau Uta Schütte.
Wahlprüfungsausschuss
RM Ulla Hawighorst-Rüßler wird Mitglied des Ausschusses anstelle der aus dem Rat ausgeschiedenen Frau Uta Schütte.
Sozialausschuss
RM Ulla Hawighorst-Rüßler wird stellvertretendes Mitglied des Ausschusses anstelle der aus dem Rat ausgeschiedenen Frau Uta Schütte.
Schulausschuss
RM Ulla Hawighorst-Rüßler wird stellvertretendes Mitglied des Ausschusses anstelle der aus dem Rat ausgeschiedenen Frau Uta Schütte.
AUSW
RM Oliver Stieglitz wird Mitglied des Ausschusses anstelle von RM Ulla Hawighorst-Rüßler.
zu TOP 10.5
66. Verkaufsoffener Sonntag am 02.06.2019 im Stadtbezirk Hombruch
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14454-19)
Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit gegen die Fraktion Die Linke & Piraten bei Stimmenthaltung durch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Erlass der als Anlage 1 beigefügten Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Dortmund über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Stadtbezirk Hombruch am 02.06.2019.
11. Anfragen
11.1 Anfragen Rm Münch (FBI)
zu TOP 11.1.1
67. Missachtung des Ratsbeschlusses zur überwiegenden Nichtasphaltierung des Rad- und Wanderweges „Rheinischer Esel“ durch den Oberbürgermeister
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 13034-18)
Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.
Rm Münch (FBI) stellte die Nachfrage, warum die beschlossene Nichtasphaltierung auf einen Bereich von 450 m reduziert wurde und ob der OB die Ratsbeschlüsse so wenig ernst nehmen würde.
OB Sierau erklärte, dass er Ratsbeschlüsse sehr ernst nehmen würde, dafür wäre er bekannt. Er bezeichnete die Darstellung von Rm Münch als an den Haaren herbeigezogen. Zu gegebener Zeit würde er sich selbst vor Ort ein Bild von der Situation machen.
zu TOP 11.1.2
68. Falschinformation des Naturschutzbeirates über den Ratsbeschluss zur überwiegenden Nichtasphaltierung des Rad- und Wanderweges "Rheinischer Esel" und Nichtinformation des Rates über die Rücknahme des Widerspruchs des Naturschutzbeirates durch den Umweltdezernenten
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 13602-19)
OB Sierau wies darauf hin, dass er bald derartige Unterstellungen von Rm Münch, wie, dass der Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde falsch informiert würde, nicht mehr auf die Tagesordnung setzen lassen würde. Durch derartig insinuierende Titel bei Anfragen wurde versucht, Sachverhalte falsch darzustellen.
Ob Sierau erklärte, dass die Verwaltung sich bisher sehr geduldig gezeigt hätte. Er lehnte diese Art von Unterstellungen ab und kündigte entsprechendes Umgehen mit den Anfragen an.
Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.
Rm Münch (FBI) stellte die Nachfrage, warum nicht versucht wurde, einen Konsens zwischen der Fachbehörde, dem Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde und dem Rat zustande zu bekommen,
obwohl ein Konsens zwischen der Unteren Naturschutzbehörde, dem Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde und dem Ratsbeschluss bestände.
OB Sierau erklärte, dass die von Rm Münch behauptete Situation nicht die Ausgangslage wäre. Die fälschlicherweise getroffene Behauptung wäre nicht die Grundlage für eine Beurteilung.
zu TOP 11.1.3
69. 100 Jahre demokratische Wahl des Rates der Stadt Dortmund am 2. März 2019
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 13606-19)
Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.
Rm Münch (FBI) fragte nach, ob der OB die demokratische Errungenschaft des Rates der Stadt Dortmund so gering schätzen würde, dass der Termin 100 Jahre nach der Wahl des Rates am 02.03.1919 nicht würdig ist, gefeiert zu werden.
OB Sierau erklärte, dass ihm mit der Nachfrage bereits durch Rm Münch etwas unterstellt würde, was nicht zutreffend wäre.
zu TOP 11.1.4
70. Rücksichtslose Reiter in den Dortmunder Wäldern durch fehlende städtische Umsetzung von § 58 Abs. 4 LNatSchG zum Schutz der Spaziergänger
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 13614-19)
Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.
Rm Münch stellte die Nachfrage, ob dem OB nicht bekannt wäre, dass die Reiterinnen und Reiter mit ihren Pferden die Wald- und Wanderwege in Dortmund zerstörten.
OB Sierau verwies auf die Beantwortung der Anfrage, die von zwei Beschwerden bezüglich nicht ordnungsgemäßen Reitens im Wald spräche. Sollte es mehr Fälle geben, die Rm Münch aufgefallen wären, müsste Rm Münch diese zur Beschwerde bringen, so dass die zuständigen Behörden tätig werden könnten.
zu TOP 11.1.5
71. Zunehmende Probleme mit rechtswidrig freilaufenden Hunden in Dortmund
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 13632-19)
Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.
OB Sierau meinte, dass leider auch diese Bezeichnung der Anfrage eine Unterstellung enthielte.
Rm Münch dankte für die umfassende Information.
zu TOP 11.1.6
72. Rechtliche Möglichkeiten gegen illegale Schrotthändler
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 13635-19)
Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.
Rm Münch (FBI) dankte für die umfassende Beantwortung.
zu TOP 11.1.7
73. Imagefaktor 10 % Naturschutzgebiete
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 14147-19)
Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.
zu TOP 11.1.8
74. Aufhebung des Beschlusses zur Asphaltierung des Rad- und Wanderweges „Rheinischer Esel“
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 14148-19)
Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.
zu TOP 11.1.9
75. Kosteneinsparung durch Reduzierung der Anzahl von Rats- und Bezirksvertretern
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 14154-19)
Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.
zu TOP 11.1.10
76. Wegfall rechtsextremer Bezirksvertreter durch Reduzierung der Größe der Bezirksvertetungen von 19 auf 11 Mitglieder
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 14157-19)
Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.
zu TOP 11.1.11
77. Verhinderung von sicherem und attraktivem Radfahren durch das städtische Tiefbauamt
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 14359-19)
Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.
zu TOP 11.1.12
78. Dortmunder Biertage 2019
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 14360-19)
Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.
zu TOP 11.1.13
79. Route Bierkultur Dortmund
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 14361-19)
Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.
11.2 Anfragen Gruppe NPD/Die Rechte
zu TOP 11.2.1
80. Linksextremes Zentrum Meilenstein in Marten
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 13809-19)
Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.
OB Sierau wies auch aufgrund der Wortwahl bei den Bezeichnungen der Anfragen der Gruppe NPD/Die Rechte darauf hin, dass angesichts der insinuierenden Fragen es dazu führen könnte, dass eine Beantwortung ausgeschlossen wird.
zu TOP 11.2.2
81. Kosten für städtischen Beitritt zum "Netzwerk gegen Antisemitismus"
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 13810-19)
Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.
zu TOP 11.2.3
82. Geplante Kameraüberwachung im Bereich Emscherstraße/Thusneldastraße
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 13846-19)
Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.
zu TOP 11.2.4
83. Duschbus für Obdachlose
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 13847-19)
Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.
OB Sierau beendete die öffentliche Sitzung um 20:28 Uhr.
Der Oberbürgermeister | | |
Ullrich Sierau | Susanne Meyer
Ratsmitglied | Beate Skodzik
Schriftführerin |
© Stadt Dortmund
•
© Dortmunder Systemhaus