über die 35. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
am 28.03.2019
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund
Sitzungsdauer: 13:14 - 13:17 Uhr
Anwesend:
a) Stimmberechtigte Mitglieder:
OB Sierau
Bm’in Jörder SPD
Bm Sauer CDU
SPD
Rm Berndsen
Rm Krause
Rm Monegel
Rm Dr. Suck
B90/Die Grünen
Rm Langhorst
Rm Reuter
Die Linke & Piraten
Rm Kowalewski
AfD
Rm Garbe
FDP/Bürgerliste
Rm Rettstadt
b) Verwaltung:
für die 35. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates,
am 28.03.2019, Beginn 13:14 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund
1. Regularien
1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 34. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates am 21.02.2019
2. Beschlussvorlagen des Hauptausschusses
2.1 Mitgliedschaft der Stadt Dortmund in der Chinesisch-Deutschen Industrieallianz (ISA)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13539-19)
3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Bauen, Verkehr und Grün
3.1 Bauleitplanung;
57. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 285 - südlich Am Rombergpark -
hier: I. Entscheidung über während der öffentlichen Auslegung eingegangene Stellungnahmen, II. Feststellungsbeschluss zur 57. Änderung des Flächennutzungsplanes - südlich Am Rombergpark - mit der aktualisierten Begründung vom 12.12.2018,
III. Satzungsbeschluss, IV. Beifügung der aktualisierten Begründung vom 12.12.2018, V. Beschluss zum Abschluss des städtebaulichen Vertrages
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13087-18)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung vom 20.02.2019
(Drucksache Nr.: 13087-18-E1)
3.2 Bauleitplanung; 67. Änderung des Flächennutzungsplans sowie Aufstellung des Bebauungsplans Hö 280 - Gewerbegebiet Nortkirchenstraße - zugleich Änderung der Bebauungspläne Hö 241 - Pferdebachtal - und Hö 251 - Verkehrsknoten Nortkirchenstraße -
hier: Beschluss zur Erweiterung des Geltungsbereichs, Entscheidung über Stellungnahmen, Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung (öffentliche Auslegung) sowie Kenntnisnahme der Zulassung von Bauvorhaben bei Vorliegen von Planreife gemäß § 33 Abs. 1 Baugesetzbuch
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13296-19)
3.3 Bauleitplanung; Aufhebung des Bebauungsplans We 141 - Pferdebachtal - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: Beschluss zur Umstellung auf ein vereinfachtes Verfahren, Entscheidung über Stellungnahmen, Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung (öffentliche Auslegung)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13297-19)
3.4 Bauleitplanung; Aufhebung eines Teilbereiches des Durchführungsplanes Nr. 18 am Dortmunder U
hier:
I. Entscheidung über die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
II. Reduzierung des räumlichen Geltungsbereiches der Teilaufhebung des Durchführungsplanes Nr. 18
III. Beschluss zur öffentlichen Auslegung
IV. Beschluss zur Ermächtigung zur Erteilung einer Baugenehmigung auf der Grundlage von § 33 BauGB
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12143-18)
3.5 Bauleitplanung; Bebauungsplan Lü 148n - Steinsweg -
hier: I. Entscheidung über Stellungnahmen zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), II. Beifügung der Begründung vom 30.11.2018,
III. Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12083-18)
3.6 Eignungsuntersuchung zur Identifizierung neuer Wirtschaftsflächen im Freiraum
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13028-18)
3.7 Masterplan Plätze in der Innenstadt
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13222-19)
3.8 Stellungnahme Entwurf Regionalplan Ruhr
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13074-18)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung vom 05.03.2019
(Drucksache Nr.: 13074-18-E2)
3.9 Stellungnahme Entwurf "Handlungsprogramm zur räumlichen Entwicklung der Metropole Ruhr"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13088-18)
3.10 Eisenbahnüberführung Schweizer Allee
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13076-18)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 12.03.2019
(Drucksache Nr.: 13076-18)
3.11 Smart City Dortmund: 1. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13026-18)
3.12 Projekt ZUKUR - Zukunft Stadt Region Ruhr: 1. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11109-18)
3.13 Projekt PuLS - Parken und Laden in der Stadt
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13424-19)
3.14 Anlage der Grün- und Waldflächen auf dem Gelände der ehemaligen Sinteranlage der Westfalenhütte im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes InN 222
-ehemalige Sinteranlage-
Investor: Dortmund Logistik GmbH, Deggingstraße 40, 44141 Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13112-19)
3.15 Neuplanung der Straße "Am Hombruchsfeld" von Lütgenholthauser Straße bis Stockumer Straße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12599-18)
3.16 Taxitarif für die von der Stadt Dortmund als Genehmigungsbehörde zugelassenen Taxen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13168-19)
3.17 "Kritische Infrastruktur" (KRITIS)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12691-18)
3.18 Stadterneuerungsprogramm "Soziale Stadt NRW - Dortmund Nordstadt"
hier: "Heimathafen - Integratives Beratungs- und Bildungszentrum in der Nordstadt"
Kostenerhöhung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13179-19)
4. Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung
4.1 Änderung der Betriebssatzung der Wirtschaftsförderung Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13499-19)
hierzu -> Synopse
(Drucksache Nr.: 13499-19-E1)
5. Soziales, Arbeit und Gesundheit
- unbesetzt -
6. Kultur, Sport und Freizeit
6.1 Gedenkstätte für ehemalige Zwangsarbeiter am Phoenix-See
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13242-19)
- Die Unterlagen wurden zur Sitzung am 21.02.2019 versandt.
6.2 Gründung und Standort der Akademie für Theater und Digitalität
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12826-18)
7. Schule
- unbesetzt -
8. Kinder, Jugend und Familie
- unbesetzt -
9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
9.1 Projektgesellschaft Gneisenau mbH - hier: Vertretung der Stadt Dortmund bzw. des Oberbürgermeisters im Aufsichtsrat gemäß § 113 Abs. 2 Satz 2 GO NRW
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13467-19)
9.2 Neuausrichtung und Änderung der Satzung des Sondervermögens "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund" (SV GVVF)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13047-18)
9.3 Vertreter des Oberbürgermeisters im kommunalen Beirat der GELSENWASSER AG
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13433-19)
9.4 Jahresabschlussentwürfe 2018 der Sonderhaushalte Grabpflegelegate und Kohlgartenstiftung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13562-19)
9.5 Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 4. Quartal des Haushaltsjahres 2018 genehmigt hat.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13600-19)
9.6 KSBG: Änderung der Gesellschaftsverträge der KSBG Kommunale Beteiligungsgesellschaft GmbH & Co. KG und der KSBG Kommunale Verwaltungsgesellschaft GmbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13548-19)
9.7 Direktvergabe des Kreises Unna von öffentlichen Personenverkehrsdiensten
hier: Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Dortmund und dem Kreis Unna
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13705-19)
9.8 Haushaltsplan 2019 - Nebenbestimmung im Genehmigungsschreiben der Bezirksregierung Arnsberg
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13724-19)
9.9 "Memorandum - Die Stadt zuerst - Zukunftspakt für eine nachhaltige Konsolidierung des Dortmunder Haushalts"
- Abschlussbericht zum Projekt -
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13525-19)
10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung
10.1 Konzept zur Förderung der Anerkennungskultur im Ehrenamt - Das Dortmunder Modell
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13444-19)
10.2 Dezernatsverteilung und Vertretungsregelung ab dem 01.04.2019.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13547-19)
10.3 Benennung von stimmberechtigten Delegierten für die 40. ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages vom 4. bis 6. Juni 2019 in Dortmund.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13637-19)
10.4 Satzung und Gebührentarif für den Rettungsdienst der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13257-19)
10.5 Ehrung durch die Stadt Dortmund, Verleihung der Ehrennadel an Frau Zinaida Nejarokhina und Herrn Vitaly Kushnarev
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13717-19)
10.6 Verkaufsoffener Sonntag am 07.04.2019 in den Stadtbezirken Hörde und Innenstadt-West und am 05.05.2019 im Stadtbezirk Aplerbeck
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13508-19)
11. Anfragen
- unbesetzt -
Die öffentliche Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates wurde um 13:14 Uhr durch OB Sierau eröffnet und geleitet.
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte OB Sierau fest, dass der Hauptausschuss und Ältestenrat ordnungsgemäß eingeladen wurde und beschlussfähig ist.
1. Regularien
zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) benannt.
zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
OB Sierau wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.
zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung
OB Sierau wies gem. § 29 Abs. 6 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt, seiner Ausschüsse, Kommissionen und der Bezirksvertretungen, zunächst auf die Aufzeichnung der Sitzung auf Band zur Erstellung der Niederschrift hin.
Er schlug vor, folgende Angelegenheiten aufgrund bestehenden Beratungsbedarfs des vorbefassten Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen von der Tagesordnung der öffentlichen Sitzung abzusetzen:
„Der Hauptausschluss beschließt die Mitgliedschaft der Stadt Dortmund in der Chinesisch-Deutschen Industriestädteallianz (ISA).“
3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Bauen, Verkehr und Grün
zu TOP 3.1
Bauleitplanung;
57. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 285 - südlich Am Rombergpark -
hier: I. Entscheidung über während der öffentlichen Auslegung eingegangene Stellungnahmen, II. Feststellungsbeschluss zur 57. Änderung des Flächennutzungsplanes - südlich Am Rombergpark - mit der aktualisierten Begründung vom 12.12.2018,
III. Satzungsbeschluss, IV. Beifügung der aktualisierten Begründung vom 12.12.2018, V. Beschluss zum Abschluss des städtebaulichen Vertrages
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13087-18)
Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung am 20.03.2019 vor:
Hierzu nehme ich wie folgt Stellung:
Der BUNB greift in vielen Punkten (identisch oder inhaltlich gleichbedeutend) die Anregungen
der Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt NRW e.V. aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange auf, die entsprechend bereits in der Offenlegungsvorlage ausgewertet wurden (siehe hierzu Punkt 6.9 (1) – (14) der Offenlegungsvorlage, Drucksache Nr.: 10524-18).
Die Abwägung wurde durch den Rat der Stadt im Rahmen der Beschlussvorlage zur öffentlichen Auslegung beschlossen. Die bereits behandelten Anregungen werden nachfolgend zusammengefasst unter den Punkten 1, 2, 3, 4 sowie 7 – 11 aufgeführt und um eine gekürzte Stellungnahme der Verwaltung ergänzt. Noch nicht behandelte Anregungen werden unter den Punkten 5, 6, 12 und 13 zusammengefasst genannt. Diese Anregungen werden gemäß den nachstehend aufgeführten Stellungnahmen der Verwaltung im Rahmen des Bebauungsplanes berücksichtigt.
(1) Verzicht auf Brücke für Fußgänger und Radfahrer
Der Brückenschlag PHOENIX West ist nicht Gegenstand des zu beschließenden Bebauungsplanverfahrens. Zur Brückenplanung erfolgt zeitnah eine gesonderte Vorlage. Das Bebauungsplanverfahren Hom 285 – südlich Am Rombergpark - regelt alle plangebietsrelevanten Belange unabhängig von der angrenzenden Brückenplanung.
(2) Verzicht auf Erschließungsrampe entlang der B 54
Zur Erschließung des südlichen Grundstückes ist aufgrund des großen Höhenunterschiedes eine Rampe unerlässlich. Alternativ zur Lage parallel zur B 54 wäre eine Rampenabwicklung nur durch das zentrale Plangebiet möglich. Hier soll aber die hohe Aufenthaltsqualität für Besucher/Innen im unmittelbaren Nahbereich zwischen Botanischem Garten Rombergpark, historischen Mauerfunden / ehemaligem Schlosshof und den neu geplanten Entwicklungen mit den vielfältigen Wege-/ Sichtbezügen Priorität haben. Bereits im Rahmen der Offenlegungsvorlage wurde empfohlen, an der Grundkonzeption des städtebaulichen Konzeptes festzuhalten und dieser Anregung nicht zu folgen. Der Rat der Stadt Dortmund ist dieser Empfehlung gefolgt.
(3) Biotop- und Grünvernetzung hervorheben
Die Vorhabenfläche soll intensiv mit Bäumen eingegrünt werden. Weiterhin werden öffentliche und private Grünflächen festgesetzt sowie der südlich angrenzende Wald durch Gehölzpflanzungen abgeschirmt. Aus Sicht der Verwaltung wird die Biotop- und Grünvernetzung mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes ausreichend gesichert und der Anregung somit gefolgt. Die Abwägung war bereits Bestandteil der Offenlegungsvorlage. Der Rat der Stadt Dortmund ist dieser Empfehlung gefolgt.
(4) Geltungsbereichsgrenzen, Rücknahme im Bereich Schondelle wird begrüßt, Erweiterung
im Süden abgelehnt
Auf die südliche Erweiterung des Geltungsbereiches wurde bereits zur Offenlegungsfassung verzichtet und die Grenze zurückgenommen. Der Anregung wird somit gefolgt.
(5) Erholungsfunktion soll hervorgehoben werden
Gemäß der Bewertung des Umweltberichtes wird dem Belang ausreichend Rechnung getragen: „Da das Bebauungsplangebiet selbst bislang für die Erholungsnutzung nicht zugänglich war, werden durch die Planung – in Verbindung mit dem genannten Brückenschlag – bezüglich der Durchgängigkeit und der Erlebbarkeit deutlich positive Effekte erzielt. Insgesamt sind die Wirkintensitäten der Planung bezüglich der Zerschneidungs- und Barrierewirkungen als gering erheblich bzw. perspektivisch positiv einzustufen.“ Der Anregung wird somit gefolgt.
(6) Beachtung der Artenschutzrechtlichen Maßnahmen
Ein entsprechender Hinweis war bereits zur Offenlegungsfassung im Bebauungsplan enthalten. Ergänzend werden die Maßnahmen im städtebaulichen Vertrag (zur Satzung beigefügt) abgesichert. Dementsprechend wird der Anregung entsprochen.
(7) Ausreichender barrierefreier Zugang über Aufzug bereits vorhanden
Der Hinweis impliziert, dass die barrierefreie Rampenanlage / Brückenschlag nicht erforderlich sei. Die Stellungnahme zum Brückenschlag ist unter Punkt 1 aufgeführt.
(8) Versickerung des Oberflächenwassers oder Einleitung in Schondelle vorsehen
Bereits zur Offenlegungsfassung des Bebauungsplanes wurde ausgeführt, dass das Niederschlagswasser gemäß der Anregung weitestgehend oberirdisch abgeleitet und gedrosselt in die Schondelle eingeleitet wird. Der Anregung wird somit gefolgt.
(9) Versiegelung durch zusätzliche Parkplätze und Zufahrten vermeiden
Die Bewertung zu diesem Punkt wird unter Punkt 14 ausgeführt.
(10) Gebäudehöhen müssen dem Orts- und Landschaftsbild gerecht werden und sollten
den Altbestand nicht überschreiten
Staffelung und Begrenzung von Gebäudehöhen wurden durch entsprechende Festsetzungen bereits zur Offenlegungsfassung gesichert. Weiterhin wurde im Rahmen der Abwägung ausgeführt, dass der Höhenfestlegung eine sorgfältige Prüfung und Sicherung geplanter und vorhandener Sichtachsen sowie vorhandener Gebäude-, Gelände- und Grünstrukturen im Plangebiet und auf angrenzenden Flächen vorausgegangen war. Aus Sicht der Verwaltung wird dem Belang ausreichend Rechnung getragen. Der Rat der Stadt Dortmund ist dieser Abwägung zum Offenlegungsbeschluss bereits gefolgt.
(11) Beachtung „Schutz des Kulturgutes“, Erhalt aller Gebäude
Bereits in der Begründung zum Bebauungsplanentwurf und in der Offenlegungsvorlage wurde ausgeführt, dass die Gebäude im Plangebiet nicht unter Denkmalschutz stehen und die überwiegende Überplanung der vorhandenen Gebäude des ehemaligen Betriebshofes auf der Grundlage eines Gutachtens zur Bewertung der Gebäudesubstanz (IVU, September 2013) entschieden wurde. In die Beurteilung flossen u.a. Gebäudezustand, bauliche Umnutzungsmöglichkeiten im Sinne des geplanten Nutzungskonzeptes, wirtschaftliche Faktoren, Integrationsmöglichkeiten in das städtebauliche Konzept und Immissions-Vorbelastung ein. Von der Überplanung ausgenommen wurde die ehemalige Brauerei (Erhaltungsfestsetzung) sowie das Gewölbe (Erhaltungshinweis). Entsprechende Festsetzungen fanden Eingang in den Bebauungsplan. Das Erfordernis von weiteren bautechnischen Untersuchungen wird im städtebaulichen Vertrag gesichert. Das Schutzgut wurde im Rahmen des Umweltberichtes bewertet. Dem Abwägungsvorschlag wurde im Rahmen des Offenlegungsbeschlusses durch den Rat der Stadt Dortmund gefolgt.
(12) Vogelschlagrisiko
Ein Hinweis zur Thematik „Vogelschlagrisiko“ wurde bereits zum Entwurf des Bebauungsplanes als Hinweis aufgenommen. Ergänzend wird die Vorgabe im städtebaulichen Vertrag gesichert. Der Anregung wird somit gefolgt.
(13) Beleuchtung
Ein Hinweis zur Thematik „Beleuchtung“ wurde bereits zum Entwurf des Bebauungsplanes als Hinweis aufgenommen. Ergänzend wird die Vorgabe im städtebaulichen Vertrag gesichert. Der Anregung wird somit gefolgt.
(14) Errichtung von Parkplätzen im südlichen Bereich wird abgelehnt, diese sollten an
die Straße „Am Rombergpark“ rücken.
Im Rahmen der Offenlegungsvorlage wurde ausgeführt, dass die erforderlichen Stellplätze nutzungsbezogen nachzuweisen sind. Die separate Erschließung des südlichen Grundstückes ist aufgrund der Höhenlage und des Geländeversprunges unerlässlich. Somit ist es auch sinnvoll, die erforderlichen Stellplätze nutzungsbezogen in diesem Bereich unterzubringen. Der Nachweis der erforderlichen Stellplätze erfolgt im Rahmen der künftigen Bauantragsverfahren. Diese können in einer Tiefgarage, auf den Flächen für Nebenanlagen oder innerhalb des Baufeldes errichtet werden. Durch die Festsetzung privater und öffentlicher Grünflächen wird eine Versieglung im Plangebiet verringert. Eine Konzentration aller Stellplätze im nördlichen Bereich ist auch aus städtebaulichen Gründen nicht wünschenswert.
Der Rat der Stadt Dortmund ist diesem Abwägungsvorschlag im Rahmen des Offenlegungsbeschlusses gefolgt.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass durch den Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde keine neuen planungsrelevanten Anregungen eingebracht wurden, denen gemäß Empfehlung der Verwaltung nicht gefolgt werden soll.
Weiterhin weise ich darauf hin, dass die Anregungen des BUNB wortgleich bereits zur Offenlegungsvorlage eingebracht wurden und der Rat der Stadt Dortmund in Kenntnis der Eingabe den Offenlegungsbeschluss gefasst hat.
Daher bitte ich, die Vorlage in der vorgelegten Form zu beschließen.“
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634, BGBl. III, FNA 213-1).
II. beschließt die 57. Änderung des Flächennutzungsplanes - südlich Am Rombergpark - mit der Begründung vom 12.12.2018 für den unter Pkt. 1 genannten Änderungsbereich mit dem durch Beschluss vom 12.07.2018 offengelegenen Inhalt, jedoch mit den unter Punkt 7 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Änderungen und stellt die 57. Änderung des Flächennutzungsplanes fest.
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung des Landes NRW (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).
III. beschließt den Bebauungsplan Hom 285 - südlich Am Rombergpark - für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Geltungsbereich mit dem durch Beschluss vom 12.07.2018 offengelegenen Inhalt, jedoch mit den unter Punkt 6 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Änderungen als Satzung.
Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.
IV. beschließt, dem Bebauungsplan Hom 285 - südlich Am Rombergpark- die modifizierte und aktualisierte Begründung vom 12.12.2018 beizufügen.
„Die Bezirksvertretung Aplerbeck bittet die Verwaltung einstimmig, folgende Punkte bei den Planungen zur Ausgestaltung der Eisenbahnüberführung Schweizer Allee zu berücksichtigen:
- Die beidseitigen Gehwege sollen so hochbordig ausgebaut sein, dass ein Überfahren von Pkw´s nicht möglich ist.
- Der Gehweg auf der östlichen Seite soll bis zur Einmündung Canarisstraße geplant und realisiert werden.
Die Bezirksvertretung Aplerbeck empfiehlt dem Rat einstimmig mit o. g. Ergänzungen, die Verwaltung zu beauftragen, gegenüber der Deutschen Bahn AG ein Verlangen auszusprechen, bei der Erneuerung der Eisenbahnüberführung an der Schweizer Allee einelichte Weite von 8,00 m vorzusehen. Durch diese Forderung entstehen beidseitig inhaltliche und finanzielle Verpflichtungen.“
AUSW 13.02.2019:
Herr Rm Logermann erklärt für seine Fraktion, dass man der Vorlage unter Berücksichtigung der o.a. Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck zustimmen werde.
Herr Wilde erklärt daraufhin, dass er den Wunsch der Bezirksvertretung Aplerbeck mitnehme. Die Verwaltung werde diesen entsprechend berücksichtigen.
Mit diesem Hinweis der Verwaltung empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei einer Enthaltung (Ratsgruppe NPD/Die Rechte), den Beschluss laut Beschlussvorschlag zu fassen.
ABVG, 12.03.2019:
Auf Nachfrage verdeutlicht die Verwaltung, dass man die Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck als Arbeitsauftrag mitnehmen und entsprechend umsetzen werde.
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund, unter Einbeziehung der o. a. Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck, einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat beauftragt die Verwaltung, gegenüber der Deutschen Bahn AG ein Verlangen auszusprechen, bei der Erneuerung der Eisenbahnüberführung an der Schweizer Allee eine lichte Weite von 8,00 m vorzusehen. Durch diese Forderung entstehen beidseitig inhaltliche und finanzielle Verpflichtungen.
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Herstellung der Grün- und Waldflächen auf dem Gelände der ehemaligen Sinteranlage der Westfalenhütte im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes InN 222 -ehemalige Sinteranlage- mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 639.067,70 Euro und Gesamtaufwendungen in Höhe von 573.104,30 Euro.
Weiterhin ermächtigt der Rat der Stadt Dortmund die Verwaltung für die Anlage der Grünanlagen auf dem Gelände der ehemaligen Sinteranlage der Westfalenhütte einen separaten (Vorfinanzierungs-) Vertrag mit dem Investor abzuschließen. Bei der Vorfinanzierung handelt es sich um die Begründung eines kreditähnlichen Rechtsgeschäftes gemäß § 86 Abs. 4 GO NRW, also um eine Zahlungsverpflichtung, die wirtschaftlich einer Kreditverpflichtung gleichkommt. Die Verträge sollen auf Basis des zwischen der Stadt Dortmund und der Thyssen Krupp Steel Europe AG geschlossenen städtebaulichen Vertrages vom 05.11.2012 zur Entwicklung des genannten Areals nunmehr die konkrete Ausgestaltung der Grünanlagen regeln.
Die Fläche wurde am 02.12.2014 von der Dortmund Logistik GmbH erworben. Diese tritt gem. Kaufvertrag zur Erschließung des Geländes und aller weiteren Maßnahmen in den Vertrag vom 05.11.2012 ein.
Die Realisierung der Grün- und Waldflächen umfasst folgende Maßnahmen:
· Waldflächen
· Grünanlagen
· Rad- und Wanderweg
· Arten- und Biotopschutzflächen
Die Finanzierung der Grünflächen und des Rad- und Wanderweges erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66N01304014121 – Grünfläche ehemalige Sinteranlage - mit folgender Auszahlung (Finanzposition 780 810):
Haushaltsjahr 2024: 639.067,70 Euro
Die Unterhaltung der Maßnahme bedingt eine jährliche Belastung der städtischen Ergebnisrechnung i. H. v. 39.299,28 Euro.
Die Finanzierung der Waldflächen in Höhe von 573.104,30 Euro erfolgt aus dem Kostenträger 661304166000 - konsumtive Aufgaben FB 66 - und dem Sachkonto 549 300 – Aufwendungen für Festwerte -.
2. Die Gedenkstätte wird – wie ursprünglich geplant - am Südufer des PHOENIX Sees, am Ende des Fußweges des ehemaligen Emschertores von der Hermannstraße zum See, eingerichtet.
3. Den Alternativstandort auf der Kulturinsel des Phoenix-Sees lehnt der Ausschuss ab.
Begründung:
Schon 2013 erarbeiteten Studierende der FH Dortmund in Kooperation mit der Mahn- und Gedenkstätte Steinwache Konzepte für eine Gedenk- und Informationsstätte zur Zwangsarbeit während des Nationalsozialismus. Der favorisierte Entwurf wurde mit dem Standortvorschlag am Südufer des Phoenix-Sees am 03.04.2014 dem Gestaltungsbeirat präsentiert. Nach Darstellung des Leiters der Mahn- und Gedenkstätte Steinwache, Herrn Dr. Mühlhofer, begann der Leidensweg für die Zwangsarbeiter an der Herrmannstraße, am Emschertor als Zugang zum ehemaligen Werksgelände. Die Treppenanlage symbolisiert dabei sehr anschaulich "den Abstieg in die Hölle", wie es Herr Dr. Mühlhofer formulierte.
Im Bereich am Ende der Treppe befand sich zudem das Lager der Gestapo. Der Gestaltungsbeirat der Stadt hatte die Errichtung einer Gedenkstätte für die ehemaligen Zwangsarbeiter*innen deshalb genau an dieser Stelle empfohlen. Der Rat hat dazu 2014 den entsprechenden Beschluss gefasst. Herr Klösel (SPD-Fraktion) bittet darum, das Votum der Bezirksvertretung
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit verschiebt die Beratung der Verwaltungsvorlage einschließlich des o. a. Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in seine nächste Sitzung.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften erneut folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Hörde aus der öffentlichen Sitzung vom 12.02.19 vor:
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellte als erstes folgenden Beschlussantrag:
Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde beschließt, dass das Zwangsarbeitermahnmal am ursprünglichen Standort im Bereich des ehemaligen Emschertors (unterhalb des Korbinianbaumes) gebaut werden soll.
Abstimmungsergebnis: mit 5 Ja-Stimmen (Grüne/Linke/1 SPD), 9 Gegenstimmen (CDU/SPD) abgelehnt
Danach ließ Bezirksbürgermeister Sascha Hillgeris über die Vorlage abstimmen, dass Zwangsarbeitermahnmal auf der Kulturinsel zu errichten.
Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund, wie in der Vorlage vorgeschlagen, zu beschließen:
Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde lehnt ausdrücklich den letzten Absatz auf Seite 2 ab, indem von einer intensiven Debatte innerhalb der Hörder Bürgerschaft und seiner Bezirksvertretung die Rede ist.
Abstimmungsergebnis: mit 10 Ja-Stimmen (CDU/SPD/Linke) und 4 Gegenstimmen (Grüne/1 SPD) so beschlossen
Außerdem liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Überweisung des Rates vom 21.02.19 vor:
Dem Rat der Stadt lag folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Gruppe NPD/Die Rechte vom
20.02.2019 (Drucksache Nr.: 13242-19-E2) vor:
„Die Ratsgruppe NPD/DieRechte beantragt folgende Änderung der Vorlage: Statt einer einseitigen Gedenkstätte, sollte gerade der Standort am Phoenixsee mit einem Mahnmal gefüllt werden, das allen Toten gerecht wird, die in der Endphase des zweiten Weltkriege sin Dortmund ihr Leben verloren haben. Insbesondere zu berücksichtigen sind dabei die zahllosen Toten des angloamerikanischen Bombenterrors, von dem insbesondere Hörde und die Phoenix-Werke betroffen waren. Am Standort der Kulturinsel auf dem Phoenix-See sollte deshalb ein Mahnmal errichtet werden, das diesem Anspruch des umfassenden Gedenkens gerecht wird.“
Der Rat der Stadt hat die Vorlage unter TOP 1.3 – Feststellung der Tagesordnung – von der Tagesordnung abgesetzt und den vorliegenden Zusatz-/Ergänzungsantrag der Gruppe NPD/Die Rechte vom 20.02.2019 (Drucksache Nr.: 13242-19-E2) an den Ausschluss für Kultur, Sport und Freizeit und Den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften zur weiteren Beratung überwiesen.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 19.03.19 vor:
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit hat die weitere Beratung der Vorlage am 05.02.2019 in seine heutige Sitzung geschoben.
Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt erneut der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 13242-19-E1) vom 05.02.2019 vor (siehe oben)
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit lehnt den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion Bündnis 9/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN ab.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit die Überweisung des Rates aus seiner Sitzung am 20.02.2019 vor (siehe oben)
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit lehnt den Antrag der Gruppe NPD/Die Rechte einstimmig ab.
Desweiteren liegt dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit eine Empfehlung der Bezirksvertretung Hörde aus ihrer Sitzung am 12.02.2019 vor (siehe oben)
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit schließt sich der Empfehlung der Bezirksvertretung Hörde einschließlich des Hinweises einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen an und empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich bei Gegenstimme der AfD-Fraktion den Beschluss wie in der Vorlage vorgeschlagen, zu fassen:
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgt der o. g. Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit vom 19.03.19 und empfiehlt dem Rat der Stadt einschließlich des Hinweises der Bezirksvertretung Hörde zum letzten Absatz, Seite 2 der Vorlage, mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion und bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:
1. Die Errichtung einer zentralen Gedenkstätte für die in Dortmund während des Zweiten Weltkrieges eingesetzten Zwangsarbeiter.
2. Die Kulturinsel des Phoenix-Sees als Standort für die Gedenkstätte.
3. Die Gedenkstätte wird nach Fertigstellung von den Kulturbetrieben gegen Reduzierung der Kapitalrücklage auf den städtischen Haushalt übertragen.
8. Kinder, Jugend und Familie
- unbesetzt –
9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
zu TOP 9.1
Projektgesellschaft Gneisenau mbH - hier: Vertretung der Stadt Dortmund bzw. des Oberbürgermeisters im Aufsichtsrat gemäß § 113 Abs. 2 Satz 2 GO NRW
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13467-19)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 9.2
Neuausrichtung und Änderung der Satzung des Sondervermögens "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund" (SV GVVF)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13047-18)
Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung am 21.03.2019 vor:
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die o. g. Empfehlungen des Ausschusses für Personal und Organisation und die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:
1. die Neuausrichtung des SV GVVF
2. den anliegenden Entwurf der Betriebssatzung für das SV GVVF
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 9.4
Jahresabschlussentwürfe 2018 der Sonderhaushalte Grabpflegelegate und Kohlgartenstiftung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13562-19)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm die Vorlage zu den Jahresabschlussentwürfen 2018 der Sonderhaushalte Grabpflegelegate und Kohlgartenstiftung zur Kenntnis.
zu TOP 9.5
Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 4. Quartal des Haushaltsjahres 2018 genehmigt hat.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13600-19)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm die Vorlage zur Kenntnis.
zu TOP 9.6
KSBG: Änderung der Gesellschaftsverträge der KSBG Kommunale Beteiligungsgesellschaft GmbH & Co. KG und der KSBG Kommunale Verwaltungsgesellschaft GmbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13548-19)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 9.7
Direktvergabe des Kreises Unna von öffentlichen Personenverkehrsdiensten
hier: Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Dortmund und dem Kreis Unna
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13705-19)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 9.8
Haushaltsplan 2019 - Nebenbestimmung im Genehmigungsschreiben der Bezirksregierung Arnsberg
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13724-19)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm die Vorlage zum Haushaltsplan 2019 – Nebenbestimmungen im Genehmigungsschreiben der Bezirksregierung Arnsberg - zur Kenntnis.
zu TOP 9.9
"Memorandum - Die Stadt zuerst - Zukunftspakt für eine nachhaltige Konsolidierung des Dortmunder Haushalts" - Abschlussbericht zum Projekt -
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13525-19)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm die Vorlage zum „Memorandum – Die Stadt zuerst – Zukunftspaket für eine nachhaltige Konsolidierung des Dortmunder Haushalts“ zur Kenntnis.
10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung
zu TOP 10.1
Konzept zur Förderung der Anerkennungskultur im Ehrenamt - Das Dortmunder Modell
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13444-19)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 10.2
Dezernatsverteilung und Vertretungsregelung ab dem 01.04.2019.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13547-19)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 10.3
Benennung von stimmberechtigten Delegierten für die 40. ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages vom 4. bis 6. Juni 2019 in Dortmund.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13637-19)
1. Rm Edeltraud Kleinhans (SPD)
2. Rm Michael Taranczewski (SPD)
3. Rm Dr. Eva Goll (CDU)
4. Rm Erwin Bartsch (CDU)
5. Rm Ulrich Langhorst (Bündnis 90/DieGrünen)
6. Rm Thomas Zweier (Linke &Piraten)
Der Oberbürgermeister Ullrich Sierau | ![]() | Utz Kowalewski Ratsmitglied |
![]() | Matthias Güssgen Schriftführer | ![]() |