Niederschrift (öffentlich)

über die 25. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
am 12.12.2017
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




Sitzungsdauer: 16:00 - 17:13 Uhr


Anwesend:

1. a) Stimmberechtigte Mitglieder:
2.
3. SPD
Rm Goosmann
Rm Heidkamp
Rm Jäkel
Rm Kleinhans
Rm Renkawitz
Rm Schmidt
Rm Schnittker (abwesend)
Rm Tölch

4. CDU
Rm Daskalakis (abwesend)
Rm Kopkow
Rm Krause (abwesend)
Rm Dr. Goll
Rm Weber
Rm Wallrabe

5. Bündnis 90/Die Grünen
Rm Brunsing
Rm Noltemeyer
sB Krummacher

6. FDP/Bürgerliste
Rm Dr. Reinbold

6.1 Die Linke & Piraten
Rm Reigl
Rm Dr. Tautorat i. V. für Rm Zweier

6.2 AfD
Rm Urbanek i. V. für Rm Bohnhof


7. b) Mitglieder ohne Stimmrecht:
sE Siegmund Seniorenbeirat
sE Imielski Integrationsrat (abwesend)


c) Beratende Mitglieder:
Rm Brück (abwesend)

8. d) Verwaltung
StR´in Jägers, 3/Dez.
Frau Siekmann, FB 32
Herr Kruse, FB 33
Herr Aschenbrenner, FB 37
Herr Dr. Falk, FB 70
Herr Höing, FB 60

Herr Löchter, FB 1
Frau Kunze, 3/Dez.

e) Geschäftsführung
Frau Weber, 3/Dez.


Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 25. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden,
am 12.12.2017, Beginn 16:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund





1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift


1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW


1.3 Feststellung der Tagesordnung


1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 24. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 14.11.2017


2. Beratung von Eingaben

2.1 Naturschutzgebiet Lohwäldchen
Eingabe
(Drucksache Nr.: 08978-17)

3. Anträge und Stellungnahmen der Verwaltung

3.1 Gabionenwand in Brünninghausen
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 09363-17-E1)

3.2 „No-go-Areas“ für Frauen bekämpfen!
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 09423-17)

3.3 Hundesteuer
Empfehlung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 09.11.2017
(Drucksache Nr.: 08242-17-E3)


3.4 Ehrenamtskarte
Gemeins. Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion, CDU-Fraktion,)
(Drucksache Nr.: 09615-17)

3.5 Rückführung von Menschen ohne Bleiberecht
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 08844-17-E1)

3.6 Wahlkampfstände der Parteien
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 09224-17-E2)

3.7 Nutzungskonzept Festplatz Eberstraße
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 09266-17-E1)

4. Vorlagen/ Berichte der Verwaltung

4.1 Vogelpothsweg 12 - 26 (Hannibal II)
Finanzielle Auswirkungen durch Nutzungsuntersagung

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09357-17)

4.2 Gesamtstädtische Bedarfs- und Maßnahmenliste für Hochbaumaßnahmen 2018 sowie Veranschlagung im Rahmen der Haushaltsplanung 2018 ff.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09333-17)
hierzu -> Empfehlung: Schulausschuss aus der öffentlichen Sitzung vom 22.11.2017
(Drucksache Nr.: 09333-17)


4.3 PSD-Bank Triathlon am PHOENIX See - Rückschau und Ausblick
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09196-17)

4.4 Erweiterungsanbau und Umbaumaßnahme an die/der Rettungswache 11 (Ruhrallee)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09541-17)




Die Sitzung wird vom stellvertretenden Vorsitzenden - Rm Goosmann - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der stellvertretende Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden fristgemäß eingeladen wurde, dass der Ausschuss beschlussfähig ist und wies auf die Sitzungsaufzeichnung
gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen hin.


1. Regularien


zu TOP 1.1
9. Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Frau Rm Heidkamp benannt.


zu TOP 1.2
10. Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der stellv. Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
11. Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wurde wie veröffentlicht einstimmig festgestellt.


zu TOP 1.4
12. Genehmigung der Niederschrift über die 24. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 14.11.2017

Die Niederschrift über die 24. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 14.11.2017 wurde einstimmig genehmigt.


2. Beratung von Eingaben

zu TOP 2.1
13. Naturschutzgebiet Lohwäldchen
Eingabe
(Drucksache Nr.: 08978-17)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

….Ausweisung des Lohwäldchens zwischen Birkenkoppstraße, Kurzer Morgen,
Wallbaumstraße, Steinkuhle, Benninghofer Straße und Niederhofer Kohlenweg als
NSG. Gleichzeitig Aufhebung des bestehenden Bebauungsplanes und Aufnahme in den
neuen Landschaftsplan Dortmunds
Eingabe des Herrn Volker Heimel vom 14.09.2017, Drucksache Nr. 08978-17
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Eingabe des Herrn Volker Heimel beantworte ich wie folgt:
Das Lohwäldchen liegt im Bereich des Bebauungsplanes Hö 204 – Loh. Die größere
westliche Hälfte mit dem Quellbereich ist als private Grünfläche festgesetzt, die kleinere
östliche Hälfte als Wohnbaufläche.
Eine Bebauung der westlichen Hälfte des Wäldchens ist daher ausgeschlossen, eine
Gefährdung des Bereiches nicht gegeben.
Da keine Verbindung zum Außenbereich besteht, kann sich der Landschaftsplan nicht über
diese Flächen erstrecken.
Es handelt sich zudem um Strukturen, die im Stadtgebiet häufiger sind.
Der Quellbereich selbst ist ggf. als gesetzlich geschütztes Biotop ohnehin geschützt.
Bei den genannten Tier- und Pflanzenarten handelt es sich überwiegend um ungefährdete
bzw. nicht seltene Arten.
Ein vordringliches Schutzerfordernis durch eine Naturschutzgebietsausweisung besteht daher
nicht…..


Der Petent Herr Heimel erläuterte noch einmal seine Eingabe.

Herr Höing vom Umweltamt erklärte, dass für das Bebauungsgebiet schon seit Jahren Rechtskraft bestehe. Das vorgesehene Baugebiet sei jedoch nur ein Teil des Lohwäldchens. Der größere Bereich sei der vom Petenten dargestellte Teil des Gewässersystems Lohbachtal. Dieser Bereich ist nicht bebaubar und wird es auch in Zukunft nicht sein, da er gesetzlich vom Wasserhaushaltsgesetz und vom Bundesnaturschutzgesetz geschützt sei. In dem eigentlichen Baugebiet finden zurzeit Sondierungen statt, die die Basis bieten sollen, ob eine Bebauung größeren Umfanges erfolgen wird. Dieser Prozess wird vom Umweltamt auf Basis der gutachtlichen Aussagen des Artenschutzgutachters bewertet. Wenn es weitere Erkenntnisse gibt, werden diese in einem neuen Artenschutzgutachten bei einer Entscheidung für eine Bebauung berücksichtigt.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.



3. Anträge und Stellungnahmen der Verwaltung

zu TOP 3.1
14. Gabionenwand in Brünninghausen
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 09363-17-E1)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgender Zusatz-/ Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion vor:

…..die CDU-Fraktion im Ausschuss stellt folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:

Beschlussvorschlag

Der Ausschuss fordert die Verwaltung auf, umsetzbare Lösungsvorschläge zu unterbreiten, die eine Reinigung, Begrünung oder sonstige Möglichkeiten zur nachhaltigen Beseitigung der Graffiti an der Gabionenwand beinhalten.

Begründung

Bereits im September 2014 hatte die CDU-Fraktion das Thema „Graffiti an der Gabionenwand“ zum ersten Mal aufgegriffen Seither hat sich – nach einem gescheiterten Versuch der Reinigung und mehreren Versuchen durch Anpflanzung mit „Wildem Wein“ nichts geändert. Nach Abwarten der diesjährigen Wachstumsperiode ist auch die letzte erneute Anpflanzung mit Wildem Wein als gescheitert anzusehen. Die Wand ist nach wie vor von allen Seiten beschmiert.
Die Gabionenwand – gelegen an der B 54, die als eine der Hauptverkehrsstraßen von tausenden Besuchern genutzt wird, um u.a. Bundesligaspiele im Stadion oder eine Messe zu besuchen oder, die die Innenstadt zum Shoppen aufsuchen – liegt an einer Haupteingangsstraße zu Dortmund. Diese Wand in einen „vorzeigbaren“ Zustand zu versetzen, sollte daher hohe Priorität haben. Versuche der Vergangenheit, dies zu realisieren, sind alle fehlgeschlagen. Es kann aber nicht im Interesse der Stadt liegen, die beschmierte Wand als unveränderbaren Fakt zu akzeptieren, denn das käme einer Resignation gegenüber dem Ziel einer sauberen Stadt gleich. …..

Herr Rm Weber erläuterte noch einmal den Antrag und gab seinen Unmut zum Ausdruck, dass sich der Ausschuss nach vier Jahren immer noch mit dem Thema befassen müsse. Er erwarte von der Verwaltung einen nachhaltigen Vorschlag zur Gestaltung der Wand.

Frau Rm Krause zeigte sich ebenfalls sehr empört und erklärte, dass die Gabionenwand als Visitenkarte, wenn man von Süden in Stadt fährt, so nicht hinnehmbar sei.

Herr Rm Zweier findet, dass es in Dortmund viele Bereiche gebe, die man schöner gestalten könne. Man müsse sich aber auch eingestehen, dass man in einer Großstadt gegenüber Graffiti ein Stück weit machtlos sei. Er lehnt einen erneuten Auftrag an die Verwaltung ab.

Frau Rm Noltemeyer erklärte ebenfalls, dass die Gabionenwand an einer der Haupteinfallstraßen sei und einen Schandfleck darstellt. Sie findet es peinlich, dass die Verwaltung es nicht schafft für Abhilfe zu sorgen.


Frau Rm Kleinhans versteht nicht, warum die vorgeschlagene Alternative der Anpflanzung von Efeu nicht in Betracht gezogen würde. Sie ist der Meinung, dass man einen Rechenschaftsbericht von der Verwaltung einfordern sollte, damit man sehe wofür das Geld verausgabt würde.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden beschließt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke & Piraten folgenden Auftrag an die Verwaltung, mit mündlicher Berichterstattung von Herrn Dr. Falk in der nächsten Ausschusssitzung am 12.12.2017:

Der Ausschuss fordert die Verwaltung auf, umsetzbare Lösungsvorschläge zu unterbreiten, die eine Reinigung, Begrünung oder sonstige Möglichkeiten zur nachhaltigen Beseitigung des Graffitis an der Gabionenwand beinhalten….



Herr Dr. Falk (Leiter des Eigenbetriebes Stadtentwässerung) berichtete zur Situation vor Ort, dass wie vor einem Jahr schon einmal, die Hälfte der Pflanzen zum Teil aus- bzw. abgerissen seien. Die polizeilichen Ermittlungen blieben ohne Ergebnis. Nach Einschätzung der Verwaltung gibt es drei Möglichkeiten zur Abhilfe:

Herr Rm Weber erklärte, dass er noch nicht wisse, welche Lösung er priorisiere. Er bedankte sich dafür, dass Bewegung in das Thema komme und glaubt dass die Verwaltung an einer nachhaltigen Lösung interessiert sei. Herr Rm Schmidt meinte, dass er nicht dafür sei, noch viel mehr Geld auszugeben, um die Wand künstlerisch gestalten zu lassen. Die SPD-Fraktion sei der Meinung, dass man die Wand mit Efeu gestalten könne und vielleicht wie vorgeschlagen dazu noch Brombeeren. Das wäre die preiswerteste und einfachste Lösung um es zu wachsen zu lassen. Frau Rm Noltemeyer beurteilte es kritisch, eine Bepflanzung so zu gestalten, dass es keinen Zugang mehr zum Bauwerk, z.B. zur Instandhaltung gebe. Sie erklärte, dass die dritte Option aus der Not eine Tugend mache. Die Gestaltung mit Künstlern könne auch über soziale Medien als Werbung für die Stadt genutzt werden, als eine positive Aktion mit einer Identität für Dortmund. Sie würde diese Alternative priorisieren. Auf Nachfrage von Herrn Rm Dr. Reinbold, ob es möglich sei, die künstlerische Gestaltung durch eine Schutzlasur vor erneuten Schmierereien zu schützen antwortete Herr Dr. Falk, dass man den Bruchstein der Gabionen beschichten könne, dies würde die Entfernung von Überschmierungen begünstigen, jedoch ist er dadurch nicht abwaschbar. Der Aufwand ist nicht gering und wird zusätzliche Kosten verursachen. Wegen der zusätzlichen Kosten erklärte Herr Dr. Reinbold, dass er aus Vernunftgründen die Variante eins priorisiere. Frau Rm Noltemeyer erklärte ergänzend, dass für die künstlerische Gestaltung eines so bedeutenden Objektes auch Künstler nur gegen Bezahlung der Farben zur Verfügung stehen würden. Damit seien nur die Kosten für die Einrüstung relevant. Man könne auch innerhalb des Wettbewerbs die Rekonstruktion des Werkes mit ausschreiben, dann stünden die Künstler noch für eine gewisse Zeit für Ausbesserungen zur Verfügung. Herr Rm Weber glaubt nicht, dass die Gestaltung eine nachhaltige Lösung sei. Ein Pflanzriegel würde auch die Einsicht auf die schöne Landschaft nehmen. Deshalb würde er für seine Fraktion die erste Variante bevorzugen. Herr Rm Goosmann stellte die drei Alternativen zur Abstimmung: Herr Dr. Falk ergänzte auf Nachfrage, dass bei der Neubepflanzung nicht nur eine Pflanze angebaut würde. Auf der Südseite könne man Brombeeren und Schlehen zu dem vorhandenen Wein anpflanzen, auf der Nordseite wäre eine Bepflanzung mit Efeu möglich. Die Nachbepflanzung ist Anfang des nächsten Jahres möglich, die Kosten sind überschaubar und im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes enthalten. Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden beschließt mehrheitlich die Nachbepflanzung mit robusteren Pflanzen (Vorschlag eins).
zu TOP 3.2
15. „No-go-Areas“ für Frauen bekämpfen!
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 09423-17)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Alternative für Deutschland vor:


seit Beginn der illegalen und verfassungswidrigen. Massenmigration des Herbsts 2015 häufen sich sexuelle sowie gewalttätige Übergriffe auf Frauen im öffentlichen Raum. Die Kölner Silvesternacht wurde zum traurigen Symbol einer zunehmenden Entrechtung und Gefährdung von Frauen und Mädchen im Zuge der Tribalisierung Europas. Als Hauptmotiv von Gewalt- und Sexualdelikten gegen Frauen durch junge muslimische Männer darf wohl das orientalische Frauenbild der Täter benannt werden, welches die Selbstbestimmtheit der Frau konsequent ablehnt und diese sogar verachtet.

In Bottrop ist eine 21-jährige Joggerin im Stadtpark von einer Gruppe Männer attackiert und dabei schwer verletzt worden. Die Frau wurde nach Angaben der Polizei am Montag gegen 23.30 Uhr von sechs bis sieben Männern umzingelt, geschlagen und getreten. Die etwa 18 Jahre alten Täter hätten gebrochen Deutsch gesprochen. Die junge Frau habe die Angreifer erst spät bemerkt, sie trug beim Joggen Kopfhörer. Die Männer hätten sie zu Boden geschlagen und aufgefordert wieder aufzustehen, um dann weiter auf sie einzuprügeln. Nach der jüngsten Vergewaltigung einer Joggerin durch einen „südländischen“ Täter in Leipzig, riet die sächsische Polizei sogar Frauen, öffentliche Grünanlagen zu meiden. Die brutale Ermordung einer 19-jährigen Freiburger Studentin durch einen afghanischen Migranten wurde zwar zunächst durch den öffentlichen-rechtlichen Staatsfunk als „nicht von überregionaler Bedeutung“ verschwiegen, entwickelte sich aber zum deutschlandweiten Fanal einer sicherheitspolitischen Krise, ausgelöst durch die Massenmigration.
Die AfD-Fraktion wendet sich entschieden gegen „No-go-Areas“ für Frauen in Dortmund.

Daher bittet die AfD-Fraktion die Stadtverwaltung um die Beantwortung folgender Fragen:
Die Beantwortung durch die Verwaltung erfolgt schriftlich.


zu TOP 3.3
16. Hundesteuer
Empfehlung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 09.11.2017
(Drucksache Nr.: 08242-17-E3)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus öffentlicher Sitzung vom 09.11.2017 vor:

...Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt erneut folgende Überweisung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aus der öffentlichen Sitzung vom 04.07.17 vor:
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt
folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:
..in Dortmund zahlen Hundehalter für einen gehaltenen Hund 156,- Euro, für zwei gehaltene
Hunde 204,- Euro / Hund, für drei oder mehr Hunde 228,- Euro / Hund und für gefährliche
Hunde 468,- Euro (312,- Euro bei Nachweiserbringung, dass eine Gefahr für die öffentliche
Sicherheit nicht zu befürchten ist).
Die CDU-Fraktion bittet die Verwaltung zu prüfen, inwieweit Halter von Hunden aus dem
Dortmunder Tierheim unter Erweiterung bzw. Ergänzung von § 4 und § 5 der
Hundesteuersatzung der Stadt Dortmund von der Hundesteuer temporär befreit oder die
Hundesteuer für solche Hunde ermäßigt werden kann...
Herr Rm Weber erläuterte, dass er die Fragen seiner Fraktion als Prüfauftrag an die
Verwaltung sehe und dieser aus einem Besuch der CDU im städtischen Tierheim resultiere.
Die Hunde dort haben eine hohe Verweildauer und die Recherche ergab, dass andere
Kommunen wie z.B. Essen die Hundesteuer zumindest temporär erlassen um die Vermittlung
attraktiver zu gestalten. Durch die schnellere Vermittlung würde auch Geld im Tierheim
gespart.
Herr Rm Dr. Reinbold erklärte grundsätzliche Zustimmung, bat aber um belastbare Zahlen,
inwieweit der Haushalt durch die Änderung be- oder entlastet würde.
Frau Rm Noltemeyer begrüßte es ebenfalls einen Anreiz zu geben um die Hunde besser
vermitteln zu können. Sie ist jedoch der Meinung, dass eine temporäre Aussetzung
ausreichend wäre, damit es nicht zu Streitereien unter den Hundehaltern komme.
Die Vorsitzende erklärte zusammenfassend, dass die originäre Zuständigkeit des Themas
beim Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liege und schlug vor, den
Tagesordnungspunkt zu überweisen, mit der Bitte das Prüfungsergebnis auch dem ABöAB
zur Information zu geben.
Die Ausschussmitglieder stimmten dem einstimmig zu.
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt erneut folgender Antrag der
Fraktion DIE LINKE & PIRATEN vor:
ergänzend zum Prüfantrag der CDU-Fraktion weisen wir auf den Antrag der Fraktion DIE LINKE aus den Haushaltsberatungen für das Jahr 2013 hin (DS 08540-12-E2; Seite 4). Wir bitten die Verwaltung, den damaligen Antrag in die Prüfung zum Sachverhalt einzubeziehen. Die Prüfung soll natürlich mit dem aktuellen Zahlenwerk (gestiegene Hundesteuer, Anpassungen der Gebührenordnung) erfolgen.
Beschlussvorschlag
Auszug aus der nicht genehmigten Niederschrift
Antrag vom 28.11.2012; DS 08540-12-E2:
Tierheimhunde
Soweit ein Hund aus dem Tierheim/Tierschutzzentrum übernommen wird, zahlt die Stadt
Dortmund dem neuen Besitzer bei Aufnahme einen Zuschuss zu den Kosten der Hundehaltung
in Höhe von zurzeit 144 Euro.
Für den Zuschuss gelten folgende Rahmenbedingungen:
- Der Zuschuss wird auf Antrag für jeden Hund gewährt, der aus dem o.g. Tierheim übernommen wird
- Der Hund ist gleichzeitig beim Kassen- und Steueramt anzumelden
- Der Zuschuss wird mit der festzusetzenden Hundesteuer verrechnet
Begründung
Lt. Gebührenordnung kostet ein Hund im Tierheim 10 Euro pro Tag. Da Gebühren lediglich
kostendeckend zu sein haben, ist davon auszugehen, dass die tatsächlichen Kosten pro Hund
in Höhe von 300 Euro pro Monat (3600 Euro pro Jahr) anfallen. Außer dem Beitrag zur
Haushaltskonsolidierung, pro Jahr und vermitteltem Hund in Höhe von 3456 Euro, wäre dies
auch eine aktive Förderung des Tierschutzes.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende
Stellungnahme der Verwaltung vor:
auf die Anfragen nehme ich wie folgt Stellung:
1. Anfrage der CDU Ratsfraktion
Die CDU Ratsfraktion bittet die Verwaltung mit Anfrage vom 27.06.2017 zu prüfen,
inwieweit Halter von Hunden aus dem Dortmunder Tierheim unter Erweiterung bzw.
Ergänzung von § 4 und § 5 der Hundesteuersatzung der Stadt Dortmund von der Hundesteuer
temporär befreit oder die Hundesteuer für solche Hunde ermäßigt werden kann.
1.1. Ergänzungsantrag der Ratsfraktion Die Linke und Piraten
Ergänzend zum Prüfauftrag der CDU-Ratsfraktion bittet die Ratsfraktion Die Linke und
Piraten um Prüfung mit Anfrage vom 20.09.2017, ob es möglich ist, demjenigen, der einen
Hund aus dem Dortmunder Tierheim aufnimmt, einen Zuschuss zu den Kosten der
Hundehaltung in Höhe von 156,00 Euro zu gewähren.
Der Zuschuss soll an folgende Rahmenbedingungen geknüpft werden:
- Der Zuschuss wird auf Antrag für jeden Hund gewährt, der aus dem Dortmunder Tierheim
übernommen wird.
- Der Hund ist gleichzeitig bei der Stadtkasse und dem Steueramt anzumelden.
- Der Zuschuss wird mit der festzusetzenden Hundesteuer verrechnet.
2. Ist-Situation
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sieht die Hundesteuersatzung der Stadt Dortmund vom
19.08.2003 in der aktuell gültigen Fassung vor, dass das Halten von Hunden auf dem Gebiet
der Stadt Dortmund grundsätzlich steuerpflichtig ist.
In diesem Zusammenhang ist es unerheblich, ob der Hund z. B. aus einem Tierheim
angeschafft wurde.
Die Verwaltung muss sicherstellen, dass Steuergerechtigkeit gewahrt wird und alle
Steuerpflichtigen, die das Tatbestandsmerkmal, hier das Halten von Hunden auf dem Gebiet
der Stadt Dortmund, erfüllen, entsprechend besteuert werden.
Gleichwohl sieht die Hundesteuersatzung der Stadt Dortmund in § 1 bereits jetzt vor, dass bei
Hunden, die zur Pflege, Verwahrung oder bei Haltung auf Probe angeschafft werden, die
Steuerpflicht erst nach einer Frist von zwei Monaten beginnt.
Die Hundesteuersatzung sieht bewusst wenige Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor,
damit eine möglichst einfache Umsetzung und ein geringstmöglicher Verwaltungsaufwand
gewährleistet sind.
Für die Festsetzung der Hundesteuer werden bei der Stadt Dortmund lediglich 3,5
Auszug aus der nicht genehmigten Niederschrift
vollzeitverrechnete Planstellen eingesetzt.
Die aktuelle Hundesteuersatzung ist bis zur letzten Instanz durch die
Verwaltungsgerichtsbarkeit geprüft und für rechtskonform erklärt worden.
Änderungen an den Satzungsinhalten bergen die Gefahr erneuter Klageverfahren und der
Überprüfung der Satzung.
3. Gegenwärtige Situation im Dortmunder Tierheim
Nach Rücksprache mit dem Dortmunder Tierheim wurden im Jahr 2016 122 Hunde aus
dem Dortmunder Tierheim vermittelt, im ersten Quartal 2017 waren es 59 Hunde.
Schwierig gestaltet sich die Vermittlung lediglich bei 11 Hunden, dass bedeutet,
diese Hunde müssen länger als 6 Monate im Dortmunder Tierheim betreut werden.
Die Vermittlungshemmnisse ergeben sich aus folgenden Kriterien:
- älter als 7 Jahre
- größer als 55 cm
- dauerhafte Erkrankung / Behinderung
- mangelndes Sozialverhalten
- Einstufung gem. § 3 (gefährlicher Hund) oder § 10 (Hund bestimmter Rasse) LHundG
NRW
Nach Einschätzung des Dortmunder Tierheims würde eine Steuerentlastung bei diesen
Hunden lediglich eine weitere Motivation im Entscheidungsprozess, ob einer dieser Hund
angeschafft werden soll, darstellen.
Demnach spielen wirtschaftliche Gründe keine besondere Rolle bei der Entscheidung einen
Hund aus dem Tierheim aufzunehmen.
4. Erfahrungen aus Kommunen, die eine entsprechende Befreiung von der Hundesteuer
gewähren
Es wurden Umfragen bei vergleichbaren Großstädten durchgeführt.
Die Stadt A. gewährt eine Befreiung von der Hundesteuer für Hunde aus dem Tierheim der
Stadt A. für 12 Monate.
Hierbei handelt es sich jährlich um etwa 57 Hunde, die auf Antrag des Halters befreit werden.
Die Anzahl der Anträge auf Befreiung von der Hundesteuer, die im Steueramt der Stadt A.
eingehen, ist jedoch ungleich höher, da auch Hundehalter, die Hunde aus anderen
Einrichtungen als aus dem Tierheim der Stadt A. aufgenommen haben, z.B. Tierrettung
Rumänien / Mallorca entsprechende Anträge stellen, die dann abzulehnen sind.
Die Stadt B. gewährt einen Zuschuss in Höhe der für den Hund im ersten Jahr anfallenden
Hundesteuer, demnach 156,00 Euro, für Hunde aus den Tierheim der Stadt B. sowie drei
weiteren Einrichtungen.
Hierbei handelt es sich jährlich um etwa 145 Hunde.
Auch in B. liegt die Anzahl der eingehenden Anträge auf Befreiung von der Hundesteuer
wesentlich höher, da ebenfalls, wie bei der Stadt A., Anträge auf Zuschuss für Hunde die
nicht aus den in der Satzung festgelegten Einrichtungen übernommen wurden, beantragt
werden. Diese Anträge sind entsprechend abzulehnen.
5. Finanzielle Auswirkungen
Ausgehend von durchschnittlich 120 Hunden jährlich würden durch die Befreiung von der
Hundesteuer (156,00 Euro) für Hunde aus dem Dortmunder Tierheim
Steuermindereinnahmen in Höhe von 18.720 Euro bei der Stadt Dortmund entstehen.
Laut Mitteilung des Dortmunder Tierheims betragen die Kosten pro Hund pro Tag
14,59 Euro.
In diesen Kosten sind laut Tierheim allerdings die fixen Kosten, wie z.B. Personalkosten und
Kosten für die Instandhaltung der Gebäude mit eingerechnet.
Diese Fixkosten würden unabhängig von der Anzahl der betreuten Hunde weiter bestehen.
Die variablen Kosten wie Futter und Medikamente, die durch eine schnellere Vermittlung der
Hunde beeinflusst werden könnten, betrugen im Jahr 2016 für 417 durch das Dortmunder
Tierheim betreute Hunde 28.792,93 Euro, demnach durchschnittlich 0,19 Euro pro Hund je
Tag.
Das bedeutet, dass für 120 Hunde die durch das Dortmunder Tierheim vermittelt werden,
jährlich 8.286,00 Euro an variablen Kosten entstehen, die potentiell eingespart werden
könnten.
Hierbei handelt es sich zum Einen um Durchschnittswerte, weil eine konkrete Kosten-zu-
Hund-Zuweisung buchungstechnisch nicht erfolgt. Zum Anderen sollte berücksichtigt
werden, dass Futter- und Medikamentenbestellungen in größeren Mengen und auf Vorrat
Auszug aus der nicht genehmigten Niederschrift
erfolgen.
Der Verkauf eines Hundes schlägt sich damit nicht unmittelbar bei den variablen Kosten
nieder.
Demgegenüber würde eine Steuerbefreiung oder ein finanzieller Zuschuss in Höhe der
Hundesteuer für 120 Hunde aus dem Dortmunder Tierheim zu Steuermindereinnahmen in
Höhe von 18.720 Euro bei der Stadt Dortmund entstehen.
Dieses gegenübergestellt bedeutet für die Stadt Dortmund Mindereinnahmen in Höhe von
10.434,00 Euro bis zu 18.720,00 Euro, sofern die variablen Kosten im Tierheim nicht
entfallen können.
6. Personelle Auswirkungen
Wie bereits oben ausgeführt erfolgt die Festsetzung der Hundesteuer bei der Stadt Dortmund
mit lediglich 3,5 vollzeitverrechnete Planstellen.
Durch die zu erwartenden Anträge auf Befreiung von der Hundesteuer, durch Hundehalter die
nicht durch eine solche Regelung in der Hundesteuersatzung berechtigt wären, sowie aus den
daraus folgenden Rechtsmittelverfahren, wie es die Erfahrungen in anderen Kommunen
gezeigt haben, ist von einer deutlichen Mehrbelastung des Personals bis hin zu einer
Personalausweitung auszugehen.
7. Rechtliche Möglichkeiten
Nach Einschätzung des Rechtsamts der Stadt Dortmund besteht für derartige konstitutive
Steuerbefreiungen grundsätzlich ein großer Handlungsspielraum des Satzungsgebers.
Der Rat kann für derartige Regelungen frei entscheiden, ob diese vor Ort umgesetzt werden
sollen oder nicht.
Speziell für die Aufnahme von Hunden aus Tierheimen ist die Möglichkeit einer
Steuerbefreiung anerkannt und wird als rechtlich unbedenklich eingestuft.
Eine solche Regelung in einer Hundesteuersatzung ist eine rechtlich nicht zu beanstandende
Ausübung des politischen Entscheidungsermessens des Rates.
Auch die Regelung einer temporären Steuerbefreiung für Hunde aus städtischen Tierheimen
wird nach Einschätzung des Rechtsamtes voraussichtlich rechtlich zulässig sein.
8. Ergebnis / Empfehlung der Verwaltung
Eine Regelung zur temporären Befreiung von der Hundesteuer für Hunde aus dem
Dortmunder Tierheim oder ein Kostenzuschuss in Höhe der Hundesteuer für ein Jahr in die
Dortmunder Hundesteuersatzung aufzunehmen wäre rechtlich grundsätzlich möglich.
Allerdings sollte von der Umsetzung einer solchen Regelung abgesehen werden, da nach
Einschätzung des Dortmunder Tierheims eine Steuerentlastung für Hunde die schwer
vermittelbar sind, lediglich eine weitere Motivation im Entscheidungsprozess darstellen
könnte, erfahrungsgemäß wirtschaftliche Gründe aber keine besondere Rolle bei der
Entscheidung, einen Hund aus dem Tierheim aufzunehmen, spielen.
Demnach ist davon auszugehen, dass der erhoffte Entlastungseffekt für das Dortmunder
Tierheim nicht eintreten wird.
Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass bereits in der Zeit von 1999 - 2002 in Dortmund als
Modell eine Bezuschussung für die Aufnahme von Hunden aus dem Dortmunder Tierheim
praktiziert wurde.
Dieses Modell wurde aber wieder eingestellt, weil gerade der erhoffte Entlastungseffekt für
das Dortmunder Tierheim nicht eingetreten ist.
Die finanziellen Auswirkungen der Umsetzung einer solchen Regelung würden, wie zuvor
dargestellt, Mindereinnahmen für die Stadt Dortmund in Höhe von 10.434,00 Euro bis 18.720
Euro bedeuten.
Darüber hinaus ist von einem deutlichen Verwaltungsmehraufwand für die Mitarbeiter der
Hundesteuerfestsetzung auszugehen.
Daher sollte von einer Aufnahme eines solchen Befreiungstatbestandes in die Dortmunder
Hundesteuersatzung abgesehen werden.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis und überweist die Angelegenheit an den Ausschuss für
Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden zur Information.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.



zu TOP 3.4
17. Ehrenamtskarte
Gemeins. Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion, CDU-Fraktion,)
(Drucksache Nr.: 09615-17)
Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion, CDU-Fraktion,)
(Drucksache Nr.: 09615-17-E1)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion vor:


…die Fülle der gesellschaftlichen Aufgaben ist durch staatliche Stellen allein nicht zu bewältigen. Inzwischen fast jeder Dritte in Deutschland engagiert sich ehrenamtlich für das Gemeinwohl: Die freiwilligen Helfer sind Stützen der Gesellschaft, auf die eine Stadt angewiesen ist.

Ehrenamtliches und bürgerschaftliches Engagement verdient Anerkennung und Würdigung. Daher sollten die Möglichkeiten zur Einführung einer "Ehrenamtskarte" in Dortmund überprüft werden.

Das Land NRW hatte im Jahr 2008 ein Projekt „Ehrenamtskarte“ gestartet, mit dem es -zusammen mit den Städten, Kreisen und Gemeinden - Wertschätzung gegenüber den Menschen ausdrücken wollte, die sich in überdurchschnittlichem zeitlichen Umfang ehrenamtlich für das Gemeinwohl engagieren. NRW unterstützt die Kommunen bei der Einführung der Karte mit fachlicher Begleitung und bei der erforderlichen Öffentlichkeitsarbeit.

Voraussetzung für die Beteiligung einer Kommune an der Ehrenamtskarte NRW ist ein gültiger Ratsbeschluss, der vorsieht, die Ehrenamtskarte einzuführen und kommunale Mittel einzubringen.

Inzwischen beteiligen sich an dem Projekt 230 Kommunen, auch große Städte wie Bochum, Gelsenkirchen und Düsseldorf.

Vor einer möglichen Beschlussfassung bitten die Fraktionen von SPD und CDU im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden die Verwaltung, Informationen zur organisatorischen Abwicklung bei Kommunen einzuholen, die die Karte bereits erfolgreich eingeführt habe und die Ergebnisse dem Fachausschuss zur weiteren Beratung vorzulegen.

Außerdem wird um schriftliche Stellungnahme zu den Fragen gebeten:

Herr Rm Weber erklärte, dass er den Antrag nicht weiter begründen müsse, da er für sich spreche. Er sehe ihn erstmal als Prüfauftrag an die Verwaltung.

Herr Siegmund vom Seniorenbeirat begrüßte den Prüfauftrag, da in der Begründung auch die Anerkennung und Würdigung für Ehrenamtler durch die Stadt Dortmund klar ausgedrückt sei. Der Seniorenbeirat unterstützt das Vorhaben einer Ehrenamtskarte. Es gehe aber ganz klar um die Wertschätzung und nicht um Vergünstigungen die daran geknüpft seien. Der Seniorenbeirat habe noch keinen eigenen Antrag gestellt und warte erstmal das Prüfergebnis ab.

Frau Rm Noltemeyer stimmte dem ebenfalls zu sie sieht jedoch nicht nur die Würdigung sondern auch die Vergünstigungen im Vordergrund, da das eine finanzielle Wertschätzung sei.

Herr Rm Urbanek erklärte, dass er zwar selber ehrenamtlich arbeite, aber trotzdem der Meinung sei, dass das Ehrenamt eine Funktion aus der Begeisterung für die Sache sein sollte. Geldwerte Vorteile zu schaffen halte er für den falschen Anreiz.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden erwartet die schriftliche Beantwortung der Fragen.


zu TOP 3.5
18. Rückführung von Menschen ohne Bleiberecht
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 08844-17-E1)
19. Rückführung von Menschen ohne Bleiberecht
Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen, Fraktion Linke & Piraten,)
(Drucksache Nr.: 08844-17-E3)


Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

….Anfrage der Fraktion Alternative für Deutschland
Rückführung von Menschen ohne Bleiberecht
Drucksache Nr.: 08844-17
Sehr geehrte Damen und Herren,
zur Anfrage der Fraktion Alternative für Deutschland wird seitens des Dezernates für Recht,
Ordnung, Bürgerdienste und Feuerwehr sowie des Dezernates für Arbeit, Gesundheit,
Soziales, Sport und Freizeit wie folgt Stellung genommen:
Stellungnahme des Dezernats 3 zu Frage 1:
Zum Stichtag 30.09.2017 hielten sich in Dortmund 1.437 ausreisepflichtige Personen auf.
Stellungnahme des Dezernats 5 zu Frage 2:
Ebenfalls zum Stichtag 30.09.2017 wurden für 210 Menschen aus diesem Personenkreis
115.364 Euro pro Monat von der Stadt Dortmund aufgewendet.
Stellungnahme der Dezernate 3 und 5 zu Frage 3:
Die Stadt Dortmund unterstützt die Forderung der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen
Spitzenverbände Nordrhein-Westfalens nach einer konsequenten Rückführung.
Stellungnahme des Dezernats 5 zu Frage 4:
Die Frage ist derzeit nicht seriös zu beantworten. Die Regierungsbildung und die rechtlichen
Rahmenbedingungen bleiben abzuwarten…..

Des Weiteren liegt dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden folgender Zusatz-/ Ergänzungsantrag der Fraktionen Bündnis 90/ Die Grünen und Die Linke & Piraten vor:

..die Fraktionen von Bündnis 90/DIE GRÜNEN und LINKE/ PIRATEN bitten unter dem o.g. TOP um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:

Der Ausschuss fordert die Verwaltung auf, die geltenden Erlasse zu Abschiebungen von ausreisepflichtigen Menschen so weit wie möglich im Sinne der Betroffenen auszulegen. Der Ausschuss geht davon aus, dass dabei im Rahmen von Einzelfallentscheidungen die individuellen Lebenssituationen der Betroffenen sorgfältig und angemessen berücksichtigt werden. Das betrifft insbesondere die Situation von älteren Menschen, Kranken, Pflegebedürftigen, alleinerziehenden Müttern, Familien mit Kindern, allein reisenden Frauen und Personen in Ausbildung.
Begründung:
Im Rahmen der Genehmigung von außer- und überplanmäßigen Ausgaben durch den Kämmerer hat die Verwaltung auch drei Fahrzeuge zur Durchführung von Abschiebungen angeschafft. Diese Anschaffung darf nicht als Signal verstanden werden, bei Entscheidungen über Abschiebungen die Spielräume zugunsten der betroffenen Menschen zu vernachlässigen und weniger zu berücksichtigen…..


Frau Stadträtin Jägers erklärte, dass das Ordnungsamt genau das was der Zusatz-/Ergänzungsantrag fordert bereits täte. Die drei Fahrzeuge wurden angeschafft, da nach Auflösung der ZAB deren Fahrzeuge an das Land zurückgegeben werden mussten.
Herr Rm Urbanek bat um Auskunft wie die zwischen den Antworten aus Fragen 3 und 4 sich ergebenden 1227 Menschen alimentiert werden. Die Beantwortung soll nachgereicht werden.

Der zuständige Fachbereich gab zu Protokoll:

Die zum Stichtag 30.09.17 ausgewiesenen 1.437 ausreisepflichtigen Personen sind in Besitz einer Duldung. Eine Duldung beschreibt die Aussetzung einer Abschiebung aus unterschiedlichen Gründen. Der betroffene Personenkreis kann Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, Leistungen nach dem Jugendhilferecht, Arbeitslohn oder lebt von Unterstützungen/Zuwendungen Dritter wie z.B. Familienangehörige.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis und lehnt den gemeinsamen Zusatz-/ Ergänzungsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke & Piraten mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen Bündnis 90/ Die Grünen und Die Linke & Piraten ab.


zu TOP 3.6
20. Wahlkampfstände der Parteien
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 09224-17-E2)


Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:


…Anfrage der Fraktion Die Linke & Piraten vom 08.11.2017 zur Sitzung des Ausschusses
für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 14.11.2017;
DS- Nr.: 09224-17-E1
Sehr geehrte Damen und Herren,
die oben genannte Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Die Beantwortung der Frage, welche Parteien zur Landtags- und Bundestagswahl 2017
innerhalb des Wallringes in Dortmund Wahlkampfstände beantragt hatten, ergibt sich aus der
Anlage 1.
Zu Frage 2:
Aus der Anlage 2a ergeben sich die Antragsdaten und Standorte für die Landtagswahl 2017,
aus der Anlage 2 b entsprechend für die Bundestagswahl 2017.
Zu Frage 3:
Die gewünschten Standorte für Wahlkampfstände wurden sowohl bei der Landtags- als auch
bei der Bundestagswahl 2017 nach Antragseingang bearbeitet und vergeben.
Zu Frage 4:
Waren die gewünschten Standorte bereits durch andere Sondernutzungen belegt, wurden
Alternativstandorte angeboten. Wurde hierüber Einvernehmen erzielt, erging die
entsprechende Erlaubnis. Für alle Antragsteller konnte ein zufriedenstellendes Ergebnis
erzielt werden.
Zu Frage 5:
Es gab weder zur Landtags- noch zur Bundeswahl 2017 Ablehnungen von Anträgen auf
Errichtung von Informationsständen auf öffentlicher Wegefläche. Durch die Einrichtung
zusätzlicher Standorte für Informationsstände konnten alle eingegangenen Anträge genehmigt
werden.
Zu Frage 6:
Aus Gründen der Übersichtlichkeit wird auf die Anlagen 3a und 3b verwiesen.




Anfrage der Fraktion Die Linke & Piraten vom 08.11.2017 zur Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 14.11.2017;
DS- Nr.: 09224-17-E1

Anlage 1
Wahlen
2017
LandtagswahlBundestagswahl
SPDX X
CDUXX
FDPXX
Bündnis 90 / Die GrünenXX
Die PiratenXX
Die LinkeX
AfDXX
MLPDX
Demokratie in Bewegung X
DKPX
Allianz deutscher DemokratenX

































Anlage 2a : Liste der Informationsstände innerhalb des Wallringes während der Landtagswahl NRW 2017
Platz / Datum06.0408.0415.0420.0421.0422.0424.0426.0427.0428.0429.0401.0503.0504.0508.0510.0511.0512.0513.05
Platz v. Netanya 1B90/G. B90/GFDPFDPB90/G FDPFDPAfDFDP FDPFDPB90/G
Platz v. Netanya 2AfDAfDCDUCDUCDU CDUCDU
Platz v. Leeds SPD Pira-
ten
Pira-ten ADD ADDSPD
Platz v. LeedsPiratenPira-
ten
Platz v. HiroshimaSPD
Reinoldikirchpl. 1

AfD AfD
Reinoldikirchpl. 3 FDP
Reinoldikirchpl. 4 Pira-tenSPD
Katharinenstr. 1Linke B90/GB90/G
Katharinenstr. 3FDPFreie Wähler
Katharinenstr. 4FDP

Anlage 2b : Liste der Informationsstände innerhalb des Wallringes während der Bundestagswahl 2017
Platz / Datum05.0812.0819.0826.0801.0902.0906.0908.0909.0913.0915.0916.0920.0922.0923.09
Platz v. Netanya 1 B90/GFDPB90/GFDP FDPFDPFDPFDPB90G
Platz v. Netanya 2DKPCDUCDUCDUCDUCDUCDUDKPCDU
Platz v. Leeds 1 Piraten PiratenB90/GFDP
Platz v. Leeds 2PiratenPiraten
Platz v. Hiroshima AfDAfDSPDSPDAfD
Reinoldikirchpl. 1 FDPFDP FDPFDPDiB
Reinoldikirchpl. 2AfDAfDAfDAfD
Reinoldikirchpl. 3 B90/GB90GFDPB90G
Reinoldikirchpl. 4 B90/GPiratenSPD
RKP Reinoldiforum / P&CSPD
Katharinenstr. 2

ADD
Katharinenstr. 5ADD
Anlage 3a Anträge zur Landtagswahl 2017
ParteienWann FormFür den
SPD29.03.2017Per E-Mail29.04.
13.05.
20.04.2017Per E-Mail20.04.
CDU25.07.2016Per E-Mail26.04.
29.04.
03.05.
10.05.
13.05.
FDP04.02.2017Per E-Mail20.04.
21.04.
22.04.
27.04.
28.04.
29.04.
04.05.
11.05.
12.05.
13.05.
Bündnis 90 / Die Grünen09.03.2017Per E-Mail08.04.
15.04.
22.04.
29.04.
13.05.
21.04.2017Per E-Mail27.04.
Die Piraten19.04.2017Per E-Mail22.04.
29.04.
13.05.
26.04.2017Per E-Mail01.05.
09.05.2017Per E-Mail11.05.
Die Linke06.04.2017Per E-Mail03.05.
AfD18.03.2017Postweg08.04.
15.04.
22.04.
29.04.
26.04.2017Per E-Mail13.05.
Freie Wähler21.04.2017Per E-Mail24.04.
ADD03.05.2017Per E-Mail08.05.
12.05.






Anlage 3b Anträge zur Bundestagswahl 2017
ParteienWann FormFür den
SPD10.07.2017Per E-Mail06.09.
09.09.
15.09.
23.09.
CDU18.04.2017Postweg02.09.
06.09.
09.09.
13.09.
16.09.
20.09.
23.09.
FDP26.07.2017Per E-Mail01.09.
08.09.
09.09.
15.09.
16.09.
22.09.
23.09.
Bündnis 90 / Die Grünen14.07.2017Per E-Mail12.08.
19.08.
26.08.
02.09.
09.09.
16.09.
23.09.
08.09.2017Per E-Mail22.09.
Die Piraten31.07.2017Per E-Mail16.09.
01.08.2017Per E-Mail26.08.
02.09.
09.09.
23.09.
AfD27.07.2017Per E-Mail05.08.
19.08.
26.08.
02.09.
09.09.
16.09.
23.09.
Demokratie in Bewegung05.09.201721.09.
DKP06.08.2017Per E-Mail01.09.
06.09.2017Per E-Mail22.09.
Allianz deutscher Demokraten09.08.2017Per E-Mail16.09.
23.09.


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.



zu TOP 3.7
21. Nutzungskonzept Festplatz Eberstraße
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 09266-17-E1)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

...der Fachbereich Liegenschaften hat für die Sanierung der Abwasserleitungen einen
Sanierungs- und Kostenplan in Auftrag gegeben. Eine notwendige Kamera-Untersuchung vor
Ort hat die Bearbeitung verzögert. Die Ermittlung der Sanierungskosten steht kurz vor dem
Abschluss. Derzeit wird der Kostenplan nach einem Hinweis der städtischen Entwässerung
überarbeitet. Das endgültige Ergebnis wird noch in diesem Jahr erwartet.
Der Beginn der Sanierung wird für das Jahr 2018 angestrebt. Der tatsächliche Umfang der
Umsetzung der Maßnahmen und die daraus resultierenden Kosten sind noch nicht
abschließend abgestimmt.
Der Fachbereich Liegenschaften plant, ein Rahmenkonzept einschließlich der
Sanierungskosten im 1. Quartal 2018 vorzustellen…..

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


4. Vorlagen/ Berichte der Verwaltung


zu TOP 4.1
22. Vogelpothsweg 12 - 26 (Hannibal II)
23. Finanzielle Auswirkungen durch Nutzungsuntersagung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09357-17)

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis.



zu TOP 4.2
24. Gesamtstädtische Bedarfs- und Maßnahmenliste für Hochbaumaßnahmen 2018 sowie Veranschlagung im Rahmen der Haushaltsplanung 2018 ff.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09333-17)

Hierzu: =>Empfehlung: Schulausschuss aus der öffentlichen Sitzung vom 22.11.2017

Hierzu: =>Empfehlung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 30.11.2017



Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Empfehlung des Schulausschusses aus öffentlicher Sitzung vom 22.11.2017 vor:

…Der Schulausschuss bittet um Änderung des 5. Absatzes auf der S. 5 wie folgt:
„… Die Auswirkungen bzw. der Verzug bei den betroffenen Projekten wird im Rahmen einer Sachstandsvorlage dem Verwaltungsvorstand, dem Schulausschuss und dem Rat zur Kenntnis gegeben.“

Der Schulausschuss der Stadt Dortmund

1. nimmt die vorgelegte gesamtstädtische Bedarfs- und Maßnahmenliste für Hochbaumaßnahmen 2018 (BeMa 2018), die in dem Haushaltsplan 2018 ff. abgebildet ist, sowie die darin enthaltenen Jahresarbeitsprogramme der Städtischen Immobilienwirtschaft (FB 65) und des Fachbereiches Liegenschaften (FB 23) zur Kenntnis

2. nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung eine Änderung der Priorisierung vornehmen wird, soweit dies aus sachlichen Gründen erforderlich ist.


Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende ergänzende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus öffentlicher Sitzung vom 30.11.2017 vor:

…Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgt der der Empfehlung des Schulausschusses unter folgender Erweiterung:




Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden folgt der Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (Bei Enthaltung Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen):

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden

1. nimmt die vorgelegte gesamtstädtische Bedarfs- und Maßnahmenliste für Hochbaumaßnahmen 2018 (BeMa 2018), die in dem Haushaltsplan 2018 ff. abgebildet ist, sowie die darin enthaltenen Jahresarbeitsprogramme der Städtischen Immobilienwirtschaft (FB 65) und des Fachbereiches Liegenschaften (FB 23) zur Kenntnis

2. nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung eine Änderung der Priorisierung vornehmen wird, soweit dies aus sachlichen Gründen erforderlich ist.



zu TOP 4.3
25. PSD-Bank Triathlon am PHOENIX See - Rückschau und Ausblick
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09196-17)

Frau Rm Kleinhans fand es unverschämt, dass der Triathlon im Fredenbaum 7.500,-- Euro und am Phoenixsee 33.000,-- Euro kosten würde. Sie bat um Auskunft der Verwaltung wieviel die PSD-Bank von den Kosten übernommen hat.

Herr Dr. Falk erklärte dazu, dass der enorme Kostenunterschied der Verkehrssituation Faßstraße und Umgebung geschuldet ist. Die Kosten die die PSD-Bank getragen hat, wird er schriftlich nachreichen.
Hierzu gab der Fachbereich zu Protokoll:
Eine direkte Erstattung der Aufwendungen der Stadt Dortmund durch den Veranstalter des Triathlon erfolgte nicht. Die Stadt Dortmund hat allerdings Gebühren erhoben:

StA 32/ Ordnungsamt:
200 € Gebühren für die verkehrliche Anordnung zu Absperrungen, Umleitungen etc.

StA 66/Tiefbauamt:
250 € Gebühren für verkehrliche Ausnahmegenehmigung zum Befahren von Fußgängerzonen

EB 70/ Stadtentwässerung:
920 € für Gebühren Sondernutzung ÖWG-Flächen und Gestattungsentgelt Nutzung der Grünanlage PHOENIX See

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zum Verlauf und den Auswirkungen des PSD-Bank Triathlon 2017 in Hörde zur Kenntnis.



zu TOP 4.4
26. Erweiterungsanbau und Umbaumaßnahme an die/der Rettungswache 11 (Ruhrallee)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09541-17)

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund

27. nimmt den Sachstand zu den Baumaßnahmen an der Rettungswache 11 (RW 11) zur Kenntnis.

28. beschließt die Anpassung der Bauinvestitionskosten (ohne Möblierung) von bisher 1.308.000,00 € um 519.500,00 € auf 1.827.500,00 €.

Haushaltsjahr 2017: 157.000,00 € Gesamt: 1.827.500,00 €
29. beschließt gem. § 85 Abs. 1 GO NRW für 2017 die außerplanmäßige Inanspruchnahme einer Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 442.584,00 € zu Lasten des Haushaltsjahres 2018. Die Deckung erfolgt aus der Investitionsfinanzstelle 37O00217004003, Finanzposition 780800.




Der stellvertretende Vorsitzende beendete die öffentliche Sitzung um 17:13 Uhr.






Dirk Goosmann Gudrun Heidkamp Sabine Weber
stv. Vorsitzender Ratsmitglied Schriftführerin

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