Niederschrift
über die 1. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit
am 08.12.2020
Kongresszentrum Westfalenhallen, Halle 1U, Rheinlanddamm, 44139 Dortmund
Sitzungsdauer: 15:05 - 19:20 Uhr
Anwesend:
1. Stimmberechtigte Mitglieder:
RM Ulrich Langhorst (B`90/Die Grünen)
RM Sayize Altundal-Köse (B’90/Die Grünen)
sB Thomas Bahr (CDU)
RM Benjamin Beckmann (B`90/Die Grünen)
RM Jenny Brunner (B`90/Die Grünen)
RM Emmanouil Daskalakis (CDU)
sB Petra Dresler-Döhmann (Die LINKE +) ab 17:15 Uhr i. V. für Frau Karacakurtoglu
sB Frank Fischer (Die Partei)
RM Matthias Helferich (AfD) bis 18:45 Uhr
RM Matthias Nienhoff (CDU) i. V. für RM Thorsten Hoffmann
RM Julian Jansen (B`90/Die Grünen)
RM Uwe Kaminski (SPD)
RM Fatma Karacakurtoglu (Die LINKE +) bis 17:15 Uhr
RM Andrea Keßler (SPD) i. V. für Christel Poch (SPD)
RM Anja Kirsch (SPD)
RM Susanne Meyer (SPD)
sB Marc Ossau (FDP/Bürgerliste)
RM Rüdiger Schmidt (SPD)
sB Christiane Tenbensel (Die LINKE +) bis 17:30 Uhr
RM Michaela Uhlig (CDU)
RM Friedrich-Wilhelm Weber (CDU)
RM Daniela Worth (SPD)
2. Mitglieder ohne Stimmrecht:
sE Martin Fischer (Seniorenbeirat)
RM Emre Gülec (Bündnis für Vielfalt und Toleranz)
sE Siegfried Volkert (Behindertenpolitisches Netzwerk)
3. Beratende Mitglieder:
Leonid Chraga (Jüdische Kultusgemeinde)
Mirja Düwel (Arbeiterwohlfahrt)
Harry Göress (VdK)
Dr. Regine Schmalhorst (Jobcenter Dortmund)
Gunther Niermann (Der Paritätische)
Fred Weingardt (Deutsches Rotes Kreuz)
Niels Back (Diakonisches Werk)
Christoph Gehrmann (Caritas-Verband)
Petra Schmidt (SoVD)
4. Verwaltung:
Stadträtin Birgit Zoerner, 5/Dez
Michael Steffens, 5/Dez
Sandra Galbierz, 5/Dez
Diana Karl, 5/Dez
Jörg Süshardt, StA 50
Dr. Frank Renken, StA 53
Holger Keßling, StA 53
Sandra Heinsch, 53/7
5. Gäste:
-
Veröffentlichte Tagesordnung:
1. Regularien
1.0 Bestellung einer Schriftführerin sowie einer stellvertretenden Schriftführerin
(Drucksache Nr.: 19031-20)
1.1 Verpflichtung sachkundiger Bürgerinnen und Bürger
1.2 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.3 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
1.4 Feststellung der Tagesordnung
1.5 Genehmigung der Niederschrift über die 42. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit am 25.08.2020
2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung/Dezernatsübergreifende Angelegenheiten
2.1 Bericht zur aktuellen Corona-Lage
Bericht von Frau Zoerner und Frau Dr. Schmalhorst
2.2 Corona-Exit Programm
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18752-20)
2.3 Masterplan Gute Arbeit
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 08.10.2020
(Drucksache Nr.: 18622-20)
2.4 Beschlussfassung über die Einrichtung von Ausschüssen
hier: Neufassung des Zuständigkeitsverzeichnisses
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 12.11.2020
(Drucksache Nr.: 18957-20)
3. Trägerübergreifende Angelegenheiten
- nicht besetzt -
4. Angelegenheiten des Sozialamtes
4.1 Berichterstattung der Wohnungslosenhilfe mit Vorstellung der Landesinitiative "Endlich ein Zuhause"
mündlicher Bericht (Herr Süshardt)
4.1.1 Weiterentwicklung der Wohnungslosenhilfe in Dortmund
Beantwortung der Anfrage
(Drucksache Nr.: 18241-20-E2)
4.1.2 Zusätzliche temporäre Unterstützungen für die Wohnungslosenhilfe
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 08.10.2020
(Drucksache Nr.: 18717-20)
4.1.3 Situation der wohnungs- und obdachlosen Menschen in der Innenstadt - Erkenntnisse aus gemeinsamen Streifengängen von Ordnungsamt und Sozialamt
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 18765-20)
4.2 Kosten der Unterkunft
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 18268-20-E2)
4.3 Waschcafé Zwischenbericht
mündlicher Bericht
4.4 Fahrdienst für Menschen mit Behinderung
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 18267-20-E2)
4.5 Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen der Bundesregierung
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 17531-20-E2)
4.6 Schuldnerberatung gemäß § 16a Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II), § 11 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) und § 2 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) in Verbindung mit § 11 SGB XII
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18005-20)
5. Angelegenheiten des Gesundheitsamtes
5.1 Weitere Maßnahmen im Zusammenhang mit der Pandemie
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19021-20)
6. Angelegenheiten anderer Fachbereiche
6.1 Anwendung der Arbeitgeberrichtlinie der VKA zur Gewinnung und Bindung von Fachkräften bei der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18839-20)
6.2 Stadterneuerungsprogramm "Soziale Stadt NRW - Dortmund Nordstadt"
hier: "Heimathafen - Integratives Beratung- und Bildungshaus in der Nordstadt"
2. Kostenerhöhungsbeschluss
Kenntnisnahme/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 18283-20)
6.3 15 zusätzliche Mitarbeitende im Service- und Präsenzdienst des Ordnungsamtes
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 18835-20)
6.4 Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen - 9. Sachstandsbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18677-20)
7. Anträge / Anfragen
7.1 Dortmunder Psychiatriebericht
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 19233-20)
7.2 Drogenhilfe
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 19231-20)
7.3 Situation in Flüchtlingsunterkünften
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 19230-20)
7.4 Waschcafes
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 19239-20)
7.5 Wohnungslosenhilfe
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 19232-20)
7.6 Aufsuchende Sozialarbeit
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 19285-20)
Die Sitzung wird vom Vorsitzenden – Herrn Ulrich Langhorst (Bündnis 90/Die Grünen) - eröffnet und geleitet. Zu Beginn begrüßt er die Mitglieder und freut sich auf eine gute Zusammenarbeit.
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit beschlussfähig ist. Er weist auf die Sitzungsaufzeichnung gem. § 29 Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und Bezirksvertretungen hin.
1. Regularien
zu TOP 1.0
Bestellung einer Schriftführerin sowie einer stellvertretenden Schriftführerin
(Drucksache Nr.: 19031-20)
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit beschließt einstimmig, Frau Sandra Galbierz zur Schriftführerin sowie Frau Diana Karl zur stellvertretenden Schriftführerin des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit nach § 52 Abs. 1 GO NRW zu bestellen.
zu TOP 1.1
Verpflichtung sachkundiger Bürgerinnen und Bürger
Herr Langhorst (Vorsitzender, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) verpflichtet die sachkundigen Bürger Herrn Thomas Bahr (CDU-Fraktion), Frau Christiane Tenbensel (Fraktion Die LINKE +) Herrn Marc Ossau (Fraktion FDP/Bürgerliste), Herrn Frank Fischer (Fraktion Die Partei) sowie Frau Dresler-Döhmann (Fraktion Die LINKE +) gem. § 67 Abs. 3 der Gemeindeordnung NW zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben.
zu TOP 1.2
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Frau Altundal-Köse (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) benannt.
zu TOP 1.3
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.
zu TOP 1.4
Feststellung der Tagesordnung
Es wird vorgeschlagen, den TOP 4.1.2 „Zusätzliche temporäre Unterstützungen für die Wohnungslosenhilfe“ zusammen mit dem TOP 4.3 „Waschcafé Zwischenbericht“ zu behandeln.
Die TOP´s 7.4 „Waschcafé“ und 7.5 „Wohnungslosenhilfe“ wurden von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zurückgezogen.
Mit diesen Änderungen wird die Tagesordnung festgestellt.
zu TOP 1.5
Genehmigung der Niederschrift über die 42. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit am 25.08.2020
Die Niederschrift über die 42. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit am 25.08.2020 wird mit Enthaltung der neuen Mitglieder genehmigt.
2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung/Dezernatsübergreifende Angelegenheiten
zu TOP 2.1
Bericht zur aktuellen Corona-Lage
Frau Zoerner (Stadträtin) und Frau Dr. Schmalhorst (Leiterin Jobcenter) berichten zum aktuellen Stand der Corona-Lage und gehen kurz auf die aktuellen Zahlen ein.
Frau Karacakurtoglu (Fraktion DIE LINKE +) dankt für die Berichterstattung, kritisiert aber in diesem Zusammenhang den Verweis auf die Presse. Sie habe das Gefühl, dass eine Diskussion im Ausschuss nicht erwünscht sei. Sie wünsche sich mehr Beteiligung bei solchen Prozessen und fände es schade, vieles nur durch die Presse mitzubekommen. Auch in Bezug auf die Arbeit des Gesundheitsamtes stellten sich ihr mehrere Fragen.
Herr Back (Diakonisches Werk) gibt an, dass in Bezug auf die Arbeit des Jobcenters aktuell in den Sozialberatungen sehr stark kompensatorische Leistungen erbracht werden müssten. Viele seien nicht in der Lage, Online-Anträge zu bearbeiten. Die Sozialverbände hätten dadurch einen sehr hohen organisatorischen Aufwand in der Beratung und ihm sei wichtig, dass das Jobcenter nach Normalisierung der Lage auch wieder zu den alten Verfahren zurückkäme.
Frau Zoerner beantwortet die Nachfragen und geht auf die Auslastung bei den Intensivbetten und die Personalsituation ein.
Herr Dr. Renken (Leiter Gesundheitsamt) ergänzt, dass die Frage nach den Intensivbetten immer tagesaktuell und daher schwer zu beantworten sei. Im Weiteren geht er auf die Verordnungen der Landesregierung und insbesondere auf die aktuelle Problematik der Quarantäneverordnung ein.
Bzgl. der Personalsituation im Gesundheitsamt gibt er an, dass von ca. 170-180 Mitarbeitern, aktuell etwa 110 im Bereich des Infektionsschutzes beschäftigt seien. Ergänzt werde das Gesundheitsamt durch etwa 150 zusätzliche Kräfte aus unterschiedlichsten Bereichen. Das System baue sich immer weiter auf. Eine Grenze von 300 Mitarbeitenden werde man aber aus Platzgründen und organisatorisch nicht überschreiten können. Darunter befänden sich 60 Soldatinnen und Soldaten, etwa 20 Studenten und ganz viele Mitarbeitende aus anderen Bereichen der Stadtverwaltung und einige Landesbediensteten. Diese Mitarbeiter würden durch das Personal des Gesundheitsamtes eingearbeitet und geschult und hätten in der Spitze mehr als 2.000 Kontakte pro Tag abtelefoniert.
Insgesamt hätten die Mitarbeiter einen guten Job gemacht und es hätten sich Überstunden angehäuft, von denen man heute nicht wisse, wann die abgearbeitet werden können. Er sei unglaublich stolz auf das, was dort in den letzten Monaten geleistet worden sei.
zu TOP 2.2
Corona-Exit Programm
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18752-20)
Empfehlung: Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 11.11.2020
(Drucksache Nr.: 18752-20)
Empfehlung: Seniorenbeirat aus der öffentlichen Sitzung vom 26.11.2020
(Drucksache Nr.: 18752-20)
Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 02.12.2020
(Drucksache Nr.: 18752-20)
Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 11.11.20 vor:
zu TOP 6.1
Corona-Exit Programm
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18752-20)
Die SPD-Fraktion stimmt grundsätzlich der Empfehlung zu, wünscht sich aber – gerade im Hinblick auf die akute Situation - eine aktuellere Vorlage.
Die Fraktion B´90/Die GRÜNEN merkt an, dass es die Vorlage sehr detailliert sei. Außerdem bittet sie um Beachtung der Ausführungen unter Punkt (g) auf Seite 18. Man habe die Befürchtung, dass durch die Gründung einer Gesellschaft der Bezirksvertretung Mengede die Einflussnahme auf Entscheidungen genommen wird, z.B. das Gewerbegebiet Groppenbruch. Dies ist inakzeptabel.
Für die Fraktion DIE LINKE/Die PARTEI ist es nicht nachvollziehbar, warum bestimmte Themen in der Vorlage behandelt wurden. Als Beispiel führt sie hierzu das Thema „Fredenbaumpark“ an. Insgesamt seien einige Themen sehr detailliert behandelt worden, aber andere sind ihrer Meinung nach überflüssig bzw. nicht nachvollziehbar.
Die AfD erklärt, dass die Vorlage sehr umfangreich sei und viele Aspekte davon aktuell nur zur Kenntnis zu nehmen seien, um zu einem späteren Zeitpunkt darüber zu beraten. Darüber hinaus wird ergänzt, dass die Stadt Dortmund durch die Corona-Krise erhebliche wirtschaftliche Einbußen hat. Zum Beispiel durch verminderte Gewerbesteuereinnahmen. Ebenso hätte die Bezirksvertretung ca. 17.000 EUR für Aufwandsentschädigungen einsparen können, wenn man sich darauf geeinigt hätte, nur einen stellvertretenden Bezirksbürgermeister einzusetzen. Des Weiteren wurden 15 neue Mitarbeiter für die Service- und Präsenzdienste eingestellt. Die AfD wird der Empfehlung zustimmen.
Die CDU-Fraktion schließt sich den Ausführungen der SPD-Fraktion an und merkt an, dass es eine andere Möglichkeit geben muss, die politischen Gremien zeitnah zu informieren.
Empfehlung
Die Bezirksvertretung Mengede empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mit den oben gemachten Anmerkungen einstimmig bei drei Enthaltungen (FDP und Fraktion DIE LINKE/Die PARTEI):
1. die Ausführungen zum Corona-Exit-Programm zur Kenntnis zu nehmen.
2. die Einrichtung von 15 neuen Stellen im Service-und Präsenzdienst über das Teilhabechancengesetz zu beschließen und die finanziellen Mittel für die Haushaltsjahre 2020 bis 2025 im Fachbereichsbudget der FB 50 und FB 32 zur Verfügung zu stellen.
3. die Verwaltung zu beauftragen, ein Entwicklungskonzept Fredenbaumpark zu erarbeiten und dieses im 1. Quartal 2021 zur Beschlussfassung vorzulegen.
4. die Verwaltung zu beauftragen, sich am „Zukunftsprogramm für die Innenstädte“ des Landes NRW zu beteiligen und hierzu eine Vorlage für den Rat zu erstellen.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit folgende Empfehlung des Seniorenbeirates aus der öffentlichen Sitzung vom 26.11.20 vor:
zu TOP 5.1
Corona-Exit Programm
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18752-20)
Der Seniorenbeirat stimmt grundsätzlich der Empfehlung zu. Er kritisiert jedoch ausdrücklich, dass die flächendeckende Schließung der Seniorenbegegnungsstätten keinerlei Erwähnung findet. Der allein hierdurch entstehende Verlust an sozialer Teilhabe mündet schon jetzt in psychischen Belastungen, die nicht ohne Langzeitfolgen bleiben werden. Des Weiteren wird nicht dargestellt, ob die Seniorenbüros Notfallstrategien entwickelt haben und in welcher Form interveniert wird.
Der Seniorenbeirat erwartet, dass bereits heute Szenarien entwickelt werden zur Wiedereröffnung der Angebote und Aktivierung des Ehrenamtes.
Der Seniorenbeirat empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mit den oben genannten Anmerkungen einstimmig folgende Beschlussfassung:
Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund
1. nimmt die Ausführungen zum Corona-Exit-Programm zur Kenntnis.
2. beschließt die Einrichtung von 15 neuen Stellen im Service-und Präsenzdienst über das Teilhabechancengesetz und stellte die finanziellen Mittel für die Haushaltsjahre 2020 bis 2025 im Fachbereichsbudget der FB 50 und FB 32 zur Verfügung.
3. beauftragt die Verwaltung, ein Entwicklungskonzept Fredenbaumpark zu erarbeiten und dieses im 1. Quartal 2021 zur Beschlussfassung vorzulegen.
4. beauftragt die Verwaltung, sich am „Zukunftsprogramm für die Innenstädte“ des Landes NRW zu beteiligen und hierzu eine Vorlage für den Rat zu erstellen.
Zudem liegt dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West vor:
zu TOP 5.1
Corona-Exit Programm
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18752-20)
Die Fraktion B90/Die Grüne lehnt die Vorlage als unzureichend und nichtssagend insbesondere der Punkte 2 -4 ab:
Nach Studium der Vorlage ist kein Exit-Programm zu erkennen. Vielmehr handelt es sich um einen Sachstandsbericht von Fachbereichen der Verwaltung. Es stellt ein Puzzle von einzelnen Maßnahmen und Informationen dar. Exemplarisch wird das Entwicklungskonzept im Fredenbaum genannt, das nichts mit Corona zu tun haben scheint. Das Zukunftsprogramm für Innenstädte taucht in der Vorlage nicht auf.
Die Fraktion Die Linke lehnt die Vorlage ebenfalls ab:
Sie sei unglaublich und vor allem veraltet. Es ist kein Exit-Szenario zu entdecken.
Offenbar wird für neu eingestellte Mitarbeiter im Service- und Präsenzdienst keine Sozialversicherung gezahlt.
Die Informationen zur Stadtinfrastruktur gehören nicht in die Vorlage. Zum Teilhabegesetz ist die Stadt Dortmund die einzige Stadt in der BRD, die ihre Statistik nicht abgegeben hat. Gelder aus dem Teilhabegesetz hätten ausgezahlt werden können. Informationen zur Wirtschaftswachstumsinitiative sind zu einseitig auf die Wirtschaft ausgerichtet. Ein Coronaprogramm ist nicht erkennbar.
Die SPD-Fraktion bittet nochmals um Berichterstattung zur Klärung offener Fragen und schlägt vor, die Vorlage in die kommende Sitzung zu schieben, da ohne Beantwortung der Fragen eine Entscheidung über die Empfehlung für die SPD-Fraktion schwierig sei.
Dies wird kontrovers diskutiert, da der Rat bereits am 17.12.2020 über die Vorlage berät, die nächste Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West am 20.01.2021 stattfindet.
Antrag:
Die SPD-Fraktion beantragt, die Vorlage in die kommende Sitzung mit Berichterstattung zu schieben. Kritik kann auch über die Ratsfraktionen in die Vorlagenberatung des Rates am 17.12.2020 erfolgen.
Der Antrag wird mehrheitlich mit 11 Nein-Stimmen (B90/Die Grünen, Die Linke, Die Partei, FDP) gegen 7 Ja-Stimmen (Fraktionen der SPD und CDU, AfD) abgelehnt, gleichwohl wird die Berichterstattung von allen für erforderlich gehalten.
Die Verwaltung wird dringend zur Berichterstattung in die nächste Sitzung gebeten.
Empfehlung:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich mit 11 Nein-Stimmen (B90/Die Grünen, Die Linke, Die Partei, FDP) gegen 7 Ja-Stimmen (Fraktionen der SPD und CDU, AfD) folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund lehnt die Vorlage ab.
Herr Weber (CDU-Fraktion) erklärt, dass seine Fraktion die Vorlage empfehlen werde. Sie sei zwar inzwischen überholt, gleichwohl sei es ein guter Sachstand. Die heftige Kritik, insbesondere der BV-Innenstadt-West, könne er nicht nachvollziehen.
Herr Ossau (Fraktion FDP/Bürgerliste) merkt an, dass es unglücklich sei, dass die Punkte unter einem Überbegriff zusammengefasst würden, mit dem sie kausal aus seiner Sicht nicht zusammenhingen. Einige Teile seien inzwischen überholt. Die Fraktion stimme der Vorlage aber zu.
Frau Brunner (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) gibt an, dass sie bedauere, dass in der Vorlage keine Aussagen zum Thema „Häusliche Gewalt“ getroffen werden. Das bundesweite Hilfetelefon berichte inzwischen, dass es einen Anstieg der Beratungskontakte von etwa 20 % seit April 2020 gegeben habe und auch die Bundesfamilienministerin habe vor wenigen Tagen die Befürchtung geäußert, dass durch die Corona-Beschränkungen es zu einem Anstieg von häuslicher Gewalt kommen könne.
Frau Zoerner (Stadträtin) ergänzt, dass nach aktuellem Sachstand zumindest aus polizeilicher Sicht kein Anstieg zu beobachten sei.
Frau Altundal-Köse (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) merkt an, dass die Bezeichnung Sachstandsbericht hier besser gepasst hätte, ihre Fraktion der Vorlage aber zustimmen werde. Um später Irritationen vorzubeugen wäre es vielleicht besser, diese Vorlage umzubenennen.
Frau Zoerner erklärt die Hintergründe in Bezug auf den Titel „Corona-Exit-Programm“.
Frau Karacakurtoglu (Fraktion Die LINKE +) gibt an, dass ihre Fraktion bei der Aussage bliebe, dass die Exit-Vorlage nicht als Exit-Vorlage zu erkennen sei. Es fehle an Strategie und vieles sei veraltet. Punkt 2 sei schon erledigt. Zu Punkt 3 werde sich ihre Fraktion enthalten. Dem Punkt 4 „Zukunftsprogramm Innenstadt“ würde sie zustimmen.
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit ist sich einig, über die Punkte nicht einzeln abzustimmen.
Herr Süshardt (Leiter Sozialamt) erklärt zu der Empfehlung des Seniorenbeirates, dass die Punkte alle abgearbeitet bzw. alle Vorbereitungen getroffen seien. Es könne praktisch auf Knopfdruck wieder in die Angebote der Begegnungsstätten aus der Vor-Corona-Zeit eingestiegen werden. Dies gelte auch für die Begegnungsstätten, die nicht in städtischer Trägerschaft seien. Unter den aktuellen Bedingungen könnten die Angebote nicht aufrechterhalten werden. Allerdings seien die Seniorenbüros durchgehend erreichbar. Lediglich die Hausbesuche seien auf das absolut notwendige Maß beschränkt worden. Der Kontakt zu den Zielgruppen werde durchgehend gehalten, verschiedene Hilfen seien organisiert und die Informationen seien gut gestreut. Nur der Veranstaltungsbetrieb liefe nicht, wie in der Vor-Corona-Zeit.
Herr Gülec (BTV) schlägt vor, die Vorlage auch dem Integrationsrat zur Kenntnis zu geben.
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit stimmt dieser Anregung einstimmig bei einer Enthaltung zu und gibt die Vorlage zur Kenntnis an den Integrationsrat weiter.
Der Ausschuss nimmt die vorliegenden Empfehlungen zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei 1 Enthaltung (Die Partei), folgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund
1. nimmt die Ausführungen zum Corona-Exit-Programm zur Kenntnis.
2. beschließt die Einrichtung von 15 neuen Stellen im Service-und Präsenzdienst über das Teilhabechancengesetz und stellte die finanziellen Mittel für die Haushaltsjahre 2020 bis 2025 im Fachbereichsbudget der FB 50 und FB 32 zur Verfügung.
3. beauftragt die Verwaltung, ein Entwicklungskonzept Fredenbaumpark zu erarbeiten und dieses im 1. Quartal 2021 zur Beschlussfassung vorzulegen.
4. beauftragt die Verwaltung, sich am „Zukunftsprogramm für die Innenstädte“ des Landes NRW zu beteiligen und hierzu eine Vorlage für den Rat zu erstellen.
zu TOP 2.3
Masterplan Gute Arbeit
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 08.10.2020
(Drucksache Nr.: 18622-20)
Empfehlung: Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung aus der öffentlichen Sitzung vom 02.12.2020
(Drucksache Nr.: 18622-20)
Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung aus der öffentlichen Sitzung vom 02.12.20 vor, die die Überweisung aus der öffentlichen Sitzung des Rates vom 08.10.20 enthält:
zu TOP 3.1
Masterplan Gute Arbeit
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 08.10.2020
(Drucksache Nr.: 18622-20)
Es liegt folgender Auszug aus der Sitzung des Rates vom 08.10.2020 vor:
„Dem Rat der Stadt liegt nachfolgender Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten vom 04.09.20 vor:
… die Fraktion DIE LINKE & PIRATEN bittet über Beratung und Beschlussfassung des nachstehenden Antrags.
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung mit der Einleitung eines Masterplanprozesses „Gute Arbeit für Dortmund“. Ein Konzept für die Erarbeitung und Umsetzung eines solchen Masterplans ist den Gremien im ersten Halbjahr 2021 zur Beratung vorzulegen.
Begründung
Der DGB Dortmund-Hellweg hat die „Gute Arbeit" in seinem Positionspapier zur Kommunalwahl folgendermaßen definiert: „Gute Arbeit ist existenzsichernd, entgeltgleich, tarifgebunden, mitbestimmt, sozialversichert, unbefristet und diskriminierungsfrei. Sie ist nachhaltig, wenn sie menschliche Entwicklung fördert und zugleich negative Auswirkungen auf uns und kommende Generationen verhindert. Gute Arbeit schafft Karrierechancen, Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten und stärkt die berufliche Entwicklung jedes Individuums. Sie macht nicht krank, verbindet Privates und Berufliches, ist alterns- und altersgerecht. Gute Arbeit wälzt unternehmerische Risiken nicht auf Beschäftigte ab, sondern schützt vor wirtschaftlichen Gefahren und vermeidet Erwerbs- und Altersarmut sowie Lohn- und Sozialdumping.“
Für viele Arbeitnehmer*innen sieht die Lebenswirklichkeit aber anders aus. Viele Menschen sind nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Aber auch fast 20 Prozent der in Dortmund sozialversicherungspflichtig Beschäftigten sind im Niedriglohnbereich tätig. Fast jeder Fünfte ist prekär beschäftigt, d.h. arbeitet ungewollt unter 20 Stunden die Woche, im Minijob, befristet oder in Leiharbeit. Mehr als 55.000 Menschen arbeiten in Minijobs, davon 17.800 im Nebenjob. Auch die Zahl der Soloselbstständigen und der Werksvertragsarbeitsverhältnissen wächst. Mehr als 15.000 Vollzeitbeschäftigte arbeiten unterhalb der Niedriglohnschwelle. Fast 13.000 Menschen sind gezwungen ihren Lebensunterhalt durch Transferleistungen aufstocken, davon sind mehr als 8.000 in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis. Die Forderung nach mehr sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen reicht alleine also nicht aus, um den Anforderungen an eine soziale Stadt im Bereich der Arbeitswelt zu genügen. Den langfristigen Fehlentwicklungen seit der Deregulierung des Arbeitsmarktes zu Beginn des neuen Jahrtausends ist nur durch eine langfristige Strategie beizukommen. Da Dortmund mit der Entwicklung und Umsetzung von Masterplänen gute Erfahrung gemacht hat, ist ein Masterplan „Gute Arbeit für Dortmund“ ein wichtiges Instrument eine Trendwende am Arbeitsmarkt in Dortmund zu erreichen.
Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) erläutert den Antrag seiner Fraktion. Man wolle hiermit erreichen, dies zu einem der Themen für die nächsten Jahre zu machen, um einiges von dem was sich in den letzten Jahrzehnten auf dem Arbeitsmarkt getan habe wieder aufzuarbeiten. Diesen Prozess wolle man gerne mit diesem Antrag einleiten.
Rm Stackelbeck (B‘90/Die Grünen) erklärt, dass ihre Fraktion das Anliegen grundsätzlich teile, aber darum bitte, zunächst Beratung und Diskussion im Wirtschaftsförderungsausschuss stattfinden zu lassen.
Rm Weyer (SPD) schließt sich dem an. Der Antrag solle in die beiden zuständigen Fachausschüsse – also Wirtschaftsförderungs- und Sozialausschuss - überwiesen werden, damit sich der neue Rat damit beschäftigen könne.
Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) schließt sich seinen Vorredner*innen an.
Rm Garbe (AfD) stimmt der Überweisung in die Fachausschüsse zu. Es sei jedoch fragwürdig, inwiefern die Stadt über gute Arbeit befinden und einen Masterplan aufstellen könnte oder sollte.
OB Sierau fasst zusammen, dass beantragt wurde, den Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten in die zwei Fachausschüsse zu überweisen.
Rm Kowalewski stimmt dem zu, da es guter Brauch in diesem Rat sei.
Der Rat der Stadt überweist den Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten in die beiden Fachausschüsse: Ausschuss für Wirtschafts- Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung und Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit.“
sB Klug signalisiert die ablehnende Haltung seiner Fraktion dahingehend, dass nicht hinreichend belegt werden könne, dass jemand gegen seinen Willen in einer Teilzeitbeschäftigung tätig oder geringfügig beschäftigt ist bzw. bei einer Zeitarbeitsfirma arbeitet.
Rm Rüther entgegnet, dass er aus seiner eigenen beruflichen Erfahrung dieser Aussage eindeutig widersprechen müsse.
Frau Reiter weist darauf hin, dass es nicht um den Prozess des Masterplans an sich gehe, sondern die Bedeutung des Themas hervorgehoben werden müsse. Gegenwärtig und auch zukünftig müsse gute Arbeit in Dortmund gehalten werden. Dazu sei es wichtig, die bestehenden Ansätze in einem strategischen Prozess zusammenzufassen, aus dem sich eine Kontinuität ableiten lasse.
Rm Ixkes-Henkemeier unterstützt das Vorhaben, schlägt allerdings vor, das Thema in der Kommunalen Arbeitsmarktstrategie 2030 strukturell zu integrieren.
Für Rm Garbe ist jegliche Art von Arbeit wichtig, die Aufstellung eines Masterplans zu diesem Thema daher nicht erforderlich.
Rm Nienhoff schlägt vor, die Verwaltung möge prüfen, wie das Thema in die KAS 2030 integriert werden könne, damit auch eine regelmäßige Berichterstattung gegenüber den politischen Gremien erfolge.
Auch Rm Stackelbeck befürwortet den Vorschlag, das Thema Gute Arbeit konzeptionell in der KAS 2030 zu verankern. Aber auch bei den Ausschreibungen und Vergaben müsse der Punkt berücksichtigt werden, ebenso sollte bei der Ansiedlung von Unternehmen überlegt werden, wie die Unterstützung für Unternehmen aussehen soll, die dem Thema Guter Arbeit nicht entsprechen.
Rm Karacakurtoglu bestätigt, dass die ein Thema ist, welches sich durch alle Bereiche hindurch zieht. Wichtig sei, die Einbindung in die KAS 2030 nicht nur zu prüfen, sondern auch tatsächlich zu verankern.
Rm Waßmann führt aus, dass alle am Arbeitsmarkt tätigen Institutionen einbezogen werden, um einen möglichst breiten Konsens zu erzielen.
Beschluss
Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung empfiehlt dem Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die AfD-Fraktion bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden geänderten Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung mit der Einleitung eines Masterplanprozesses das Thema „Gute Arbeit für Dortmund“ als strategischen Baustein in die Kommunale Arbeitsmarktstrategie KAS 2030 aufzunehmen. Ein Konzept für die Erarbeitung und Umsetzung eines solchen Masterplans ist den Gremien im ersten Halbjahr 2021 zur Beratung vorzulegen.
Herr Nienhoff (CDU-Fraktion) gibt an, dass sich seine Fraktion der Empfehlung des Ausschusses für Wirtschaft-, Beschäftigungsförderung Europa Wissenschaft und Forschung anschließen werde.
Frau Worth (SPD-Fraktion) erklärt, dass auch ihre Fraktion sich der Empfehlung anschließen werde.
Herr Ossau (Fraktion FDP/Bürgerliste) merkt an, dass seine Fraktion die Vorlage an anderer Stelle bereits abgelehnt habe. Er sehe die Richtung jedoch positiv, erkenne die Missstände, sehe aber auch die Zielrichtung und das daran gearbeitet werde. Er werde sich daher heute enthalten.
Frau Altundal-Köse (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) gibt an, dass es bei der Guten Arbeit um mehr ginge, als um das, was in der Kommunalen Arbeitsmarktstrategie beschrieben werde. Sie habe es mit anderen Städten verglichen, die auch einen Masterplan „Gute Arbeit“ auf den Weg bringen wollen. Die Inhalte unterschieden sich sehr wohl im Grundsatz von der Arbeitsmarktstrategie, bei der es darum ginge, Langzeitarbeitslosigkeit zu verhindern. Bei „Gute Arbeit“ ginge es u. a. darum, die Entwicklung zu fördern, Karrierechancen, Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten zu schaffen. Sie halte es für bedauerlich, wenn das als Eckpunkt ein Bestandteil der Kommunalen Arbeitsmarktstrategie sein soll, wobei es inhaltlich eine andere Richtung sei. Es ginge um demografische Entwicklung, um 4.0, um neue Arbeitsorganisation und das träfe die KAS inhaltlich nicht in der Form. Das sei vom Ausgangspunkt her anders organisiert und anders beabsichtigt. Sie bittet daher, das noch mal zu überdenken und werde daran erinnern, wenn es in einem Jahr von irgendeiner Fraktion in diesem Ausschuss eine Vorlage dazu geben werde, dass ein Masterplan „Gute Arbeit“ gemacht werden solle.
Frau Karacakurtoglu (Fraktion Die LINKE +) schließt sich den Ausführungen an. Das sei auch der Gedanke ihrer Fraktion. Um überhaupt eine Mehrheit im Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung zu bekommen, habe ihre Fraktion zugestimmt, dass man aus dem Masterplan einen Strategieplan mache und das dann mit in die Kommunale Arbeitsmarktstrategie 2030 packe. De facto habe man auch als Kommune einige Aufträge zu vergeben und es sei enorm wichtig, dabei darauf zu achten, dass sich die Auftragnehmer dann in diesem Bereich aufhielten. In den meisten Fällen werde auf Wirtschaftlichkeit geachtet. Aber Wirtschaftlichkeit bedeute eben nicht das Billigste, sondern auch das, was qualitativ gut sei und in diesen Bereichen auch darauf zu achten, dass die Menschen entsprechend und würdig bezahlt würden. Wenn es hier eine Mehrheit geben würde, das als Masterplan durchzubekommen, würde sie das sehr freuen.
Herr Helferich (AfD-Fraktion) erklärt, dass seine Fraktion die Vorlage ablehnen werde. Er halte es lediglich für eine Absichtserklärung. Wer Arbeit in NRW schaffen wolle und wer Arbeitsplätze sichern wolle, der sollte sich – und das gelte auch für den DGB – gegen steigende Energiepreise einsetzen. Derzeit verliere man in NRW noch 1,1 Mio. industriell Beschäftigte, die Tendenz sei sinkend. Das seien gute Arbeitsplätze, die die Menschen verlieren. Er halte das bestenfalls für eine Absichtserklärung im Hinblick auf die Arbeitsplatzsituation.
Frau Zoerner (Stadträtin) weist auf einen Passus in der Arbeitsmarktstrategie hin, in dem es explizit darum gehe, sich mit der Weiterentwicklung des Arbeitsmarktes auseinanderzusetzen und dabei auch die Frage zu stellen, wie man – soweit es kommunal möglich ist – auch Schwerpunkte setzen wolle. Dazu gehöre aus ihrer Sicht auch, sich dann über die Qualität von Arbeit auseinanderzusetzen. Sie fände es daher gut, dass jetzt so zu machen, da es schwierig sei, neben der Arbeitsmarktstrategie und den Zukunftsthemen, die man jetzt erstmalig starker verankert habe, noch anderes, zusätzliches zu machen. Die Kommunale Arbeitsmarktstrategie sei insofern erweitert worden, dass man aus 5 Jahren 10 Jahre gemacht habe und überlege, welche Dinge man aus dem SGB II umsetzen wolle. Auch solle überlegt werden, wie qualitative Weiterentwicklung stattfinden könne. Für sie würde das dazu gehören.
Mit Blick auf das Thema Vergabe erklärt sie, dass es in diesem Ausschuss schon mehrfach so gemacht worden sei, dass man verdeutlicht habe, dass es gerade im Sozialbereich darum ginge, auch qualitative Maßstäbe mit in die Bewertung einzuführen. Bisher habe das gut funktioniert und es sei eine Gewichtung vorgenommen worden, wie viel am Ende über den Preis und wie viel über die Qualität einfließen solle. Es ginge in der Tat um das wirtschaftlichste Angebot und nicht um das Billigste und das hieße, dass man sich auch die Qualität angucken müsse.
Herr Nienhoff weist darauf hin, dass sich dieser Ausschuss recht früh wieder mit dem Thema beschäftigen werde weil die Vorlage aus dem Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung auch vorsehe, dass die Empfehlung im ersten Halbjahr 2021 noch mal durch die Ausschüsse ginge. Auch habe seine Fraktion darum gebeten, regelmäßige Berichterstattungen zum kommunalen Arbeitsmarktbericht zu bekommen. Über Erfolg und Misserfolg werde man dann laufend informiert, daher könne man das mit gutem Gewissen weitergeben.
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit lehnt den ursprünglichen Antrag der Fraktion Die LINKE aus der Ratssitzung vom 08.10.20 mehrheitlich ab.
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit schließt sich der Empfehlung aus dem Ausschuss für Wirtschaft-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung an und empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Fraktion AfD, bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion FDP/Bürgerliste, folgenden geänderten Beschluss zu fassen:
Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung mit der Einleitung eines Masterplanprozesses das Thema „Gute Arbeit für Dortmund“ als strategischen Baustein in die Kommunale Arbeitsmarktstrategie KAS 2030 aufzunehmen. Ein Konzept für die Erarbeitung und Umsetzung eines solchen Masterplans ist den Gremien im ersten Halbjahr 2021 zur Beratung vorzulegen.
zu TOP 2.4
Beschlussfassung über die Einrichtung von Ausschüssen
hier: Neufassung des Zuständigkeitsverzeichnisses
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 12.11.2020
(Drucksache Nr.: 18957-20)
Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgende Überweisung aus der öffentlichen Sitzung des Rates vom 12.11.20 vor:
zu TOP 2.2.1
Beschlussfassung über die Einrichtung von Ausschüssen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 18957-20)
OB Westphal weist daraufhin, dass man sich in interfraktionellen Gesprächen auf die vorliegende Ausschussstruktur verständigt habe.
Auf der Grundlage dieser Vereinbarung beschließt der Rat der Stadt einstimmig die nachfolgenden Ausschüsse zu bilden:
- Hauptausschuss und Ältestenrat
- Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie
- Rechnungsprüfungsausschuss
- Schulausschuss
- Wahlprüfungsausschuss
- Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
- Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
- Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit
- Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung
- Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit
- Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
- Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün
- Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung
- Betriebsausschuss FABIDO
Die Neufassung des „ Zuständigkeitsverzeichnisses der Ausschüsse des Rates und der Bezirksvertretungen“ soll nach vorheriger Erörterung und Abstimmung der Zuständigkeiten in den Fachausschüssen in der Sitzung des Rates am 17.Dezember 2020 beschlossen werden.
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit hat keine Änderungen bzgl. des Zuständigkeitsverzeichnisses.
3. Trägerübergreifende Angelegenheiten
Nicht besetzt
4. Angelegenheiten des Sozialamtes
zu TOP 4.1
Berichterstattung der Wohnungslosenhilfe mit Vorstellung der Landesinitiative "Endlich ein Zuhause"
mündlicher Bericht (Herr Süshardt)
Herr Süshardt (Leiter Sozialamt) berichtet über die Wohnungslosenhilfe und die Landesinitiative „Endlich ein Zuhause“.
Das Land NRW habe beschlossen, etwas für die Wohnungslosenhilfe zu tun und das zuständige Ministerium habe Anfang letzten Jahres auch über die kommunalen Spitzenverbände kommunale Meinungen eingeholt. Daraufhin sei entschieden worden, das Programm mit dem Titel „Endlich ein Zuhause“ aufzulegen, das für 4 weitere Jahre verlängert worden sei. Es ginge darum, Maßnahmen zur Prävention zu initiieren und auch um die Wohnungsintegration von Menschen, die schon eine Wohnung verloren haben. Zu dem Zweck werde derzeit Geld an 20 Kommunen in NRW verteilt. Nach Dortmund seien davon ca. 260.000 Euro für sogenannte Kümmerprojekte geflossen. Der größte Teil ginge an den Projektträger GrünBau, VSE und Streetwork Jugendamt, die mit der Deutschen Annington einen Vertrag geschlossen hätten, um junge Wohnungslose in Wohnungen zu vermitteln. Das sei im letzten Jahr auch 20 Mal gelungen.
Von Seiten der Stadt seien zusätzlich Absprachen mit der DOGEWO, LEG, VONOVIA und VIVAWEST getroffen worden, im Bereich der Prävention und Integration etwas zu machen. Man habe sich darauf verständigt, zukünftig als Sozialamt viel früher und verlässlicher Informationen zu bekommen, wenn es in einem Mietverhältnis Probleme gebe und Mietrückstände oder andere mietvertragliche Störungen auftreten, die in die Richtung z. B. einer Räumungsklage gingen, um rechtzeitig helfen zu können. In Bezug auf die Integration wolle man versuchen, dass Menschen, die bereits geräumt seien und sich bereits in den System des Sozialamtes aufhielten, mit den Wohnungsgesellschaften für diese Menschen Mietverträge zu suchen, damit sie wieder in den regulären Wohnraum umziehen könnten. Das solle standardmäßig und regelmäßig gemacht werden. Im Rahmen der Berichterstattung werde es auch hier später weitere Informationen geben
zu TOP 4.1.1
Weiterentwicklung der Wohnungslosenhilfe in Dortmund
Beantwortung der Anfrage
(Drucksache Nr.: 18241-20-E2)
Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt die Stellungnahme der Verwaltung vor.
Frau Uhlig (CDU-Fraktion) dankt für die Stellungnahme. Ob bei der Antwort zu Frage 3 das System „Nette Toilette“ ausreichend sei, werde die Praxis zeigen. Das würde ggfs. noch mal aufgenommen werden.
Die Fragen der CDU-Fraktion sind beantwortet. Die Angelegenheit ist damit erledigt.
zu TOP 4.1.2
Zusätzliche temporäre Unterstützungen für die Wohnungslosenhilfe
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 08.10.2020
(Drucksache Nr.: 18717-20)
Siehe TOP 4.3
zu TOP 4.1.3
Situation der wohnungs- und obdachlosen Menschen in der Innenstadt - Erkenntnisse aus gemeinsamen Streifengängen von Ordnungsamt und Sozialamt
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 18765-20)
Herr Süshardt (Leiter Sozialamt) beantwortet die Nachfragen dazu und berichtet über gemeinsame Streifengänge von Sozial- und Ordnungsamt.
Es werde versucht, alle Informationsquellen regelmäßig zusammen zu bringen, um getrennte und gemeinsame Strategien zu entwickeln, sich auszutauschen und eine Transparenz zu schaffen. Auch unterstütze man die Aktivitäten der Diakonie aktuell im Wichern Haus. Es habe bisher gut geklappt, die Verschärfungen, die insbesondere jetzt durch die Corona-Pandemie entstanden seien zu überwinden und auch bei den Hygieneangeboten sei man gut aufgestellt. Die Erkenntnisse würden aufgenommen und bei der weiteren Berichterstattung berücksichtigt.
Herr Back (Diakonisches Werk) bestätigt die Ausführungen von Herrn Süshardt und ergänzt, aus Sicht der Diakonie, dass man in der Corona-Zeit zu einem sehr intensiven Austausch unter den sehr unterschiedlichen Akteuren der Wohnungslosenhilfe gekommen sei. In dieser Krise seien viele Ansätze und Strukturen weiterentwickelt worden. Eine Erkenntnis sei, dass es doch einen größeren Anteil von Betroffenen gebe, die den Weg in das Hilfesystem nicht fänden und die aufgesucht werden müssten; nicht nur mit einem versorgenden Angebot mit Schlafsäcken, Essen und Trinken, sondern tatsächlich auch mit Beratung und sozialer Arbeit. Bei 75 % der Betroffenen stünde eine Suchtproblematik im Vordergrund. So habe man es nicht nur mit Menschen zu tun, die von Wohnungslosigkeit betroffen seien, sondern mit sehr komplexen Lebenslagen. Aus seiner Sicht spielten auch unbehandelte chronische psychische Erkrankungen eine ganz große Rolle, wo die Menschen wie in einem Lotsensystem an die Hand genommen werden müssten, um an den sehr unterschiedlichen Problemlagen zu arbeiten.
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit nimmt die Erkenntnisse zur aktuellen Lage zur Kenntnis.
zu TOP 4.2
Kosten der Unterkunft
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 18268-20-E2)
Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt die Stellungnahme der Verwaltung vor.
Die Fragen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sind beantwortet. Die Angelegenheit ist damit erledigt.
zu TOP 4.3
Waschcafé Zwischenbericht
zu TOP 4.1.2
Zusätzliche temporäre Unterstützungen für die Wohnungslosenhilfe
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 08.10.2020
(Drucksache Nr.: 18717-20)
Die Tagesordnungspunkte 4.3 und 4.1.2 werden zusammen behandelt.
Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt die folgende Überweisung aus der öffentlichen Sitzung des Rates der Stadt vom 08.10.20 vor, wonach über Punkt 3 des Antrages der CDU-Fraktion der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit beschließen soll.
zu TOP 5.6
Zusätzliche temporäre Unterstützungen für die Wohnungslosenhilfe
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 18717-20)
Dem Rat der Stadt liegt nachfolgender Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen vom 23.09.2020 vor:
… die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet um Aufnahme des o.g. Punktes auf die Tagesordnung der Sitzung des Rates am 8. Oktober sowie um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:
Der Rat fordert die Verwaltung auf, gemeinsam mit den/dem Dortmunder Wohnungsloseninitiativen und -hilfesystem kurzfristig eine zusätzliche temporäre innenstadtnahe Möglichkeit zur Essenausgabe und als Aufenthaltsort für wohnungslose Menschen zu suchen und zu realisieren. Dabei ist insbesondere der Vorschlag einer Großzeltlösung auf dem Parkplatz gegenüber des Gast-Hauses zu prüfen.
Begründung:
Die vier Wohnungsloseninitiativen Gast-Haus e.V., BODO e.V., Wärmebus und Kana-Suppenküche e.V. haben sich mit einem Hilferuf an Verwaltung und Politik gewandt. Für wohnungslose Menschen hat die Corona-Krise zu drastischen Verschärfungen ihrer Lebenssituation geführt. Die meisten Anlaufstellen und Versorgungseinrichtungen können aufgrund der geltenden Bestimmungen weiterhin nicht öffnen. Die vorübergehenden Not-Lösungen für die Versorgung Wohnungsloser mit Lebensmitteln sind nicht wetterfest. Viele Betroffene in psychischen Notlagen sehen sich nicht imstande, die Wartezeiten auf sich zunehmen, so dass es zu Unterversorgungen kommt. Durch die langen Aufenthaltszeiten beim Warten vor den Einrichtungen leidet zusätzlich die Akzeptanz der AnwohnerInnen. Besonders drastisch sind die Folgen des Wegfalls beinahe aller zugänglichen Toiletten. Da nicht nur die sanitären Einrichtungen in vielen Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe nicht genutzt werden können, sondern auch die in vielen öffentlichen Einrichtungen, (Schnell-)Restaurants und Kaufhäusern erhöhte Zugangsschwellen haben oder weiterhin nicht zugänglich sind, hat das die Lebenssituation auf der Straße – und die Konflikte mit Anwohner*innen – deutlich verschärft.
Die aktuellen Räumlichkeiten von Gast-Haus und Kana Suppenküche sind nach ausführlicher Prüfung nicht nutzbar, die notwendigen Hygienemaßnahmen können dort nicht eingehalten werden. Deshalb brauchte es dringend insbesondere in den kommenden kälteren Monaten einen zusätzlichen innenstadtnahen überdachten Ort ausreichender Größe zur Essensausgabe, als temporärer Aufenthalt und ausgestattet mit einer Toilettenanlage.
Denkbar wäre eine Großzeltlösung gegenüber vom Gast-Haus auf dem großen Parkplatz. Diese temporäre Lösung wäre sowohl für die Wohnungslosen als auch für die umliegenden BewohnerInnen tragbar, da somit eine Entlastung der Wohnsituation im Viertel sowie auch geschützte Rahmenbedingungen für wohnungslose Menschen geschaffen werden könnten. (s. Schreiben der Initiativen)
Dem Rat der Stadt liegt zudem nachfolgender Zusatz- und Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion vom 07.10.2020 vor:
die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund bittet um Aufnahme des o.g. Zusatz-/ Ergänzungsantrags auf die Tagesordnung der Sitzung des Rates der Stadt Dortmund am 08.
Oktober 2020 sowie um Beratung und Beschlussfassung.
Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung:
1. Die Bereitstellung von eingelagerten Zelten, Containergebäuden, Toilettenanlagen und anderen „Artefakten“, die während der Flüchtlingskrise im Einsatz waren und die nun zur mobilen Versorgung von wohnungs- und obdachlosen Menschen in Dortmund eingesetzt werden könnten, zu prüfen.
2. Kurzfristig ehemalige, mittlerweile geschlossene Erstaufnahmeeinrichtungen (EAE) in Innenstadtnähe zu identifizieren und in Kooperation mit den Wohlfahrtsverbänden sowie den lokalen Hilfsorganisationen als zeitweilige Versorgungszentren für wohnungs- und obdachlose Menschen herzurichten.
3. Das temporär betriebene Hygienezentrum in der Leuthardstraße wird perspektivisch in einen dauerhaften Regelbetrieb überführt. Die Öffnungszeiten werden von aktuell drei auf zukünftig mindestens fünf Wochentage erhöht. Die Stadt Dortmund stellt den Betreiberorganisationen die Immobilie in der Leuthardstraße 1-7 dauerhaft zur Verfügung, trägt weiterhin die Verbrauchskosten und beteiligt sich anteilig an Reinigungs-, Sicherheitsdienst- und Sachmittelkosten. Die zur Ausweitung der Öffnungszeiten und des Serviceangebotes notwenigen finanziellen und personellen Ressourcen werden von der Stadt Dortmund übernommen. Eine vorläufige Kostenplanung ist den zuständigen politischen Gremien bis zum Jahresende vorzulegen.
Begründung
Infolge der Corona-Pandemie hat sich die allgemeine Versorgungssituation von wohnungs- und obdachlosen Menschen in Dortmund dramatisch verschlechtert. Die fehlenden Aufenthaltsmöglichkeiten lassen sich aktuell mitunter an der stark gestiegenen Zahl obdachloser Menschen ablesen, die sich tagsüber dauerhaft im Innenstadtbereich aufhalten.
Auf die besorgniserregende Verschlechterung der allgemeinen Hygienesituation bei obdach- und wohnungslosen Menschen, unter anderem hervorgerufen durch die Schließung einer Vielzahl öffentlicher Sanitäranlagen, sowie den dringenden Handlungsbedarf hat die CDU-Fraktion bereits per Antrag (Drucksache Nr. 18241-20-E1) in der letzten Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit am 25. August 2020 hingewiesen. Angesichts des zu erwartenden Temperaturabfalls in den bevorstehenden Wintermonaten bleibt zu befürchten, dass sich die derzeit unhaltbare Lebens-, Hygiene- und Versorgungssituation von obdach- und wohnungslosen Menschen in Dortmund weiter verschlechtert. Daher gilt es nun, kurzfristig beheizte Aufenthaltsmöglichkeiten in City-Nähe für tagsüber zu schaffen, mehr bzw. weitere Sanitäranlagen (Duschmöglichkeiten, Toiletten) dauerhaft zugänglich zu machen sowie eine stabile Grundversorgung mit der regelmäßigen Ausgabe von Lebensmitteln und Hygieneartikeln an zentralen Orten im Stadtgebiet zu gewährleisten.
Das Angebot des temporär eingerichteten Hygienehauses an der Leuthardstraße wird sehr gut angenommen und erfährt großen Zuspruch. Die Überführung dieser Institution in einen dauerhaften Regelbetrieb würde die unverzichtbare Arbeit der Betreiberorganisationen in angemessener Form würdigen und zudem einer Entlastung der ehrenamtlichen HelferInnen Vorschub leisten. Darüber hinaus würden weitere verlässliche Strukturen für wohnungs- und obdachlose Menschen geschaffen.
Der TOP wurde unter TOP 5.3 gemeinsam mit TOP 5.3 und 5.4 beraten und beschlossen.
Nachfolgende Diskussion wurde unter TOP 5.3 geführt:
„Rm Weyer (SPD) erläutert den Antrag ihrer Fraktion, für den sie um Zustimmung bittet.
Rm Langhorst (B‘90/Die Grünen) bittet darum den TOP 5.3, 5.4 und 5.6 zusammen zu behandeln, da sich die Anträge der Fraktionen von SPD, Die Linke & Piraten, CDU und B’90 Die Grünen auf dieselbe Thematik bezögen. Er fasst zusammen, dass dies auch die Einigkeit darüber zeige, dass die Versorgung der Wohnungslosen unter den jetzigen Bedingungen im Herbst und Winter noch einmal angepasst werden müssten. Die Fraktion B‘90/Die Grünen unterstütze daher alle vier dazu gestellten Anträge. Zum Antrag der SPD-Fraktion sei man besonders erfreut über den Punkt 4. Weiter bitte man zum Antrag der CDU-Fraktion, Punkt 3 des Antrags zunächst im Fachausschuss zu diskutieren.
OB Sierau macht den Vorschlag alle vier Anträge zur Beratung in den Fachausschuss zu schieben unter der Maßgabe, dass die Verwaltung zusage, sich schon jetzt auf den Weg zu machen.
Rm Langhorst wirft ein, dass die Anträge heute beschlossen werden sollten, da eine Beschlussfassung im Dezember zu spät sei. Ausgenommen Punkt 3 des CDU-Antrags, der noch im Fachausschuss besprochen werden sollte.
Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) schließt sich seinem Vorredner an, es sollten alle 4 Anträge heute beschlossen werden und seine Fraktion würde auch allen Anträgen zustimmen.
OB Sierau wiederholt, dass er zugesagt habe, dass die Verwaltung sich auch ohne den Beschluss auf die Suche machen werde.
Rm Grollmann (CDU) bestätigt, dass auch die CDU-Fraktion die Meinung vertrete, dass jetzt kurzfristig eine Entscheidung getroffen werden müsse. Langfristig müsse zudem geplant werden. Zu Punkt 3 des CDU-Antrags signalisiert sie die Zustimmung ihrer Fraktion, diesen zur Beratung in den Fachausschuss zu schieben.
Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) gibt an, sich mit allen Anträgen schwer zu tun. Es gäbe von den Fraktionen die verschiedensten Lösungsansätze für die Versorgung, von der Sozialverwaltung – die diese Anträge fachlich zu bewerten habe - habe man aber noch nichts gehört. Daher gebe es viele ungeklärte Fragen, zu denen Frau Zoerner eventuell etwas sagen könne. Sein Vorschlag wäre es, dann möglicherweise auch schon eine benötigte Summe X zu beschließen.
Rm Taranczewski (SPD) erklärt, dass die Grundlage des Antrags der SPD vorherige Gespräche mit der Sozialverwaltung gewesen seien.
Rm Bohnhof (AfD) stimmt Herrn Rettstadt zu und bevorzugt die von OB Sierau vorgeschlagene Verfahrensweise.
StR’in Zoerner bezieht sich auf das Schreiben des Gasthaus, das alle Fraktionen bekommen hätten. Dies beruhte auf Diskussionen die im Konsens des Lenkungskreises der Akteure der Wohnungslosenhilfe geführt worden seien. Dort sei das Sozialamt vertreten und man war sich einig, dass man unter den besonderen Bedingungen von Corona für den Winter ein weiteres Angebot benötige. Im Wesentlichen gehe es jetzt darum, möglichst innenstadtnah in der Nähe des Gasthauses, nach Möglichkeit eine städtische Fläche, zur Verfügung zu stellen, um dort Zelte und weitere Dinge, die noch aus der Flüchtlingssituation vorhanden seien aufzubauen, um dort z.B. Tagesangebote und auch die Essensausgabe durchführen zu können. Das würde bis dahin – bis auf die Betreibungskosten wie Strom und Wasser - kein Geld kosten und dies würde zurzeit auch schon geprüft. Sicherlich sei die Diskussion und Beratung zu einzelnen Faktoren bezüglich des Punktes 3 des CDU-Antrags, betreffend einer dauerhaften Einrichtung an der Leuthardstraße, im Sozialausschuss tatsächlich sinnvoll. Frau Zoerner stellt zudem klar, dass viele Angebote, die zu Beginn der Corona-Pandemie eingestellt wurden, in den letzten Wochen wieder an den Start gegangen seien. Bis auf die Duschen und Toiletten im Gasthaus, habe alles andere wieder geöffnet. Es spräche nichts gegen die Abstimmung der Anträge – man sei aber hier schon auf dem Weg.
Rm Weyer bestätigt, dass die SPD-Fraktion sich den Ausführungen von Frau Zoerner anschließen wolle. Man bitte um Abstimmung der Anträge und darum den Punkt 3 des CDU-Antrages als Prüfauftrag anzusehen und in den Fachausschuss zu schieben.
Rm Grollmann wiederholt das Einverständnis der CDU-Fraktion, Punkt 3 des Antrags der CDU in den Sozialausschuss zu schieben.
OB Sierau fasst noch einmal die Ergebnisse der vorangegangenen Diskussion zusammen und stellt daraufhin die Anträge der Fraktionen zu den TOP’s 5.3, 5.4 und 5.6 nacheinander zur Abstimmung.“
Der Rat der Stadt beschließt den Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen (DS Nr.: 18717-20) einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion.
Der Rat der Stadt beschließt zudem den Antrag der CDU-Fraktion (DS Nr.: 18717-20-E1) einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion, mit Ausnahme des Punktes 3, der zur Beratung in den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit überwiesen wird.
Herr Süshardt (Leiter Sozialamt) und Herr Back (Diakonisches Werk) berichten über den aktuellen Sachstand zum Waschcafé.
Herr Süshardt gibt an, dass sich die Kollegen im Sozialamt gerade mit den Details des Konzeptes des Diakonischen Werkes beschäftigten. Inhaltlich wolle er heute keine Wertung abgeben, da die Prüfung noch nicht abgeschlossen sei. Grundsätzlich werde das Vorhaben am Standort Wichern befürwortet. Da noch einige Baumaßnahmen durchzuführen seien, zöge sich das Vorhaben noch bis mindestens Mitte nächsten Jahres hin. Er bittet daher darum, den vorliegenden Antrag der CDU-Fraktion aus dem TOP 4.1.2 auch bis dahin zu verschieben. Im Moment sei es noch zu früh, um dahingehend etwas zu verstetigen. Bis März sei auch das Hygieneangebot zunächst gesichert. Die Ressourcen die drei Mal in der Woche in Betrieb seien werden aktuell für ausreichend und bedarfsdeckend gehalten. Er erläutert dazu die Situation in der Leuthardstraße. Seiner Meinung nach müssten die Öffnungszeiten nicht ausgeweitet werden.
Herr Back erläutert die aktuelle Situation im Wichern Haus. Ein Tagesaufenthalt für Wohnungslose sei aufgrund der Corona-Situation in den großen Saal verlegt worden, der seit Oktober mit gutem Erfolg betrieben werde. Seit März liefe auch die Ausgabe von 25.000 Lunch-Paketen an Wohnungslose, die von dort verteilt worden seien. In diesen Phasen sei die Erkenntnis gereift, das Wichern sich als Wohnungslosenhilfezentrum sehr gut eignen würde. Im Keller solle dann das Waschcafé „Saubere Sache“ für Frauen und Kinder mit einem separaten Zugang eingerichtet werden.
Herr Weber (CDU-Fraktion) erklärt, dass seine Fraktion mit dem Vorschlag einverstanden sei, den Bedarf im Frühjahr noch mal zu prüfen und den Antrag zu Punkt 3 vom 08.10.20 bis dahin zu verschieben.
Herr Bahr (CDU-Fraktion) zeigte sich über die Äußerungen von Herrn Back überrascht. Er fände das Engagement der Diakonie sehr gut, äußert jedoch seine Bedenken, ob das Wichern Haus die richtige Adresse sei.
Herr Back antwortet, dass die praktischen Erfahrungen dort seit März sehr gut seien und es bemerkenswert wenige Konflikte bzw. keine Beschwerden gegeben habe, da sich die Betroffenen auf dem Gelände dort sehr gut aufhalten könnten.
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit verschiebt die weiteren Beratungen und Abstimmung ins Frühjahr 2021.
zu TOP 4.4
Fahrdienst für Menschen mit Behinderung
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 18267-20-E2)
Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt die Stellungnahme der Verwaltung vor.
Herr Beckmann (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) schlägt vor, die Stellungnahme auch dem Behindertenpolitischen Netzwerk zur Kenntnis zu übersenden.
Herr Schmidt (SPD-Fraktion) schließt sich dem Vorschlag an und dankt an dieser Stelle dem verstorbenen Vorsitzenden des Behindertenpolitischen Netzwerkes, Herrn Herkelmann, der sich ebenfalls sehr für diese Sache eingesetzt habe.
Herr Süshardt (Leiter Sozialamt) erinnert an die vorab durchgeführte Befragung der Nutzenden, um die Bedarfe ermitteln zu können. Die Gruppe der Menschen, die einen expliziten Unterstützungsbedarf von der Wohnung an die Borsteinkante hatten, lag damals bei 15 %. Das Verhalten der Nutzenden sehe aktuell so aus, dass gerade die Menschen, denen es gesundheitlich sehr schlecht ginge, ihre privaten Fahrten sehr stark eingeschränkt hätten. Der Fahrdienst sei ein Instrument ausschließlich zur Freizeitgestaltung. Hier ginge es nicht um Arztfahrten. Von daher läge die Nutzung derzeit bei ca. 40 % im Verhältnis zu den Vor-Corona-Zeiten. Das Land NRW sei gerade dabei, über die kommunalen Spitzenverbände und die Landschaftsverbände massiv auf eine Neuregelung zu drängen. Ein Ergebnis dazu werde alsbald erwartet. Das Land strebe an, einheitliche Lebensverhältnisse für behinderte Menschen mit Mobilitätsproblemen in Form von einem Minimalstandard in allen Kreisen und kreisfreien Städten zu schaffen. Es stelle sich hierbei die Frage, wie angesichts der verschiedenen Angebotslagen, das, was in Dortmund gemacht worden sei und Prämiumcharakter habe, übertragen werden könne.
Festzuhalten sei, dass es alsbald Regelungen geben werde für die Menschen, die einen Rechtsanspruch haben und die den Behindertenfahrdienst in Dortmund nicht als freiwillige Leistung nutzten, sondern, aufgrund eines individuellen Anspruches nach dem neuen SGB IX. Dafür werde es Regelungen geben, möglicherweise auch mit Leistungserbringern außerhalb des Bestandes. Es sei daher damit zu rechnen, dass man sich im Laufe des nächsten Jahres mindestens noch mal mit einer politischen Entwicklung befassen werde, die möglicherweise eine Änderung des Dortmunder Angebotes nach sich ziehen könnte.
Frau Altundal-Köse (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) merkt hierzu an, dass sie davon ausgehe, dass diese Veränderungen nicht zu einer Verschlechterung führen werden.
Die Fragen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sind beantwortet. Die Vorstellung von Taxi Georg ist für das Frühjahr 2021 vorgesehen.
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit ist sich einige, dass die Stellungnahme der Verwaltung auch dem Behindertenpolitischen Netzwerk zur Kenntnis gegeben werden soll.
zu TOP 4.5
Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen der Bundesregierung
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 17531-20-E2)
Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt die Stellungnahme der Verwaltung vor.
Die Fragen der AfD-Fraktion sind beantwortet. Die Angelegenheit ist erledigt.
zu TOP 4.6
Schuldnerberatung gemäß § 16a Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II), § 11 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) und § 2 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) in Verbindung mit § 11 SGB XII
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18005-20)
Herr Weber (CDU-Fraktion) erklärt, dass seine Fraktion die Vorlage empfehlen werde. Er denke, dass zukünftig ein erhöhtes Beratungsangebot gefordert sei und sehe den Bedarf.
Herr Beckmann (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) schließt sich der Aussage von Herrn Weber an und äußert, dass eine regelmäßige Berichterstattung bzgl. der Budgetmittel wünschenswert sei. Einen kurzen Bericht alle 2 Jahre halte er für ausreichend.
Herr Schmidt (SPD-Fraktion) schließt sich dem ebenfalls an. Auch seine Fraktion sei mit einer Berichterstattung einverstanden.
Herr Gehrmann (Caritas) unterstützt den Wunsch nach einer Berichterstattung. Die Schuldnerberatung werde bereits verstärkt angeboten und der Beratungsbedarf sei spürbar und sinnvoll.
Herr Süshardt (Leiter Sozialamt) gibt an, dass der Wunsch nach einer regelmäßigen Berichterstattung mit aufgenommen werden könne.
Herr Beckmann stellt mündlich folgenden Antrag:
In den Einzelverträgen mit jenen Trägern der Schuldnerberatung, die zusätzliche Budgetmittel erhalten, wird festgehalten, dass diese Träger dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit alle zwei Jahre einen kurzen Bericht über die Verwendung der zusätzlichen Budgetmittel erstatten.
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit stimmt dieser Ergänzung einstimmig zu und empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden geänderten (Fett) Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, neue Einzelverträge mit den Trägern der Schuldnerberatung für die Zeit vom 01.01.2021 bis 31.12.2025 abzuschließen.
In den Einzelverträgen mit jenen Trägern der Schuldnerberatung, die zusätzliche Budgetmittel erhalten, wird festgehalten, dass diese Träger dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit alle zwei Jahre einen kurzen Bericht über die Verwendung der zusätzlichen Budgetmittel erstatten.
5. Angelegenheiten des Gesundheitsamtes
zu TOP 5.1
Weitere Maßnahmen im Zusammenhang mit der Pandemie
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19021-20)
Weitere Maßnahmen im Zusammenhang mit der Pandemie: luca-App
Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 19021-20-E1)
Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion als Tischvorlage vor:
die CDU-Fraktion im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit bittet die Verwaltung um Beantwortung nachfolgender Fragen.
1. Wie beurteilt das Gesundheitsamt die Smartphone-App „luca“?
2. Wie schätzt das Gesundheitsamt das Potenzial der App zur Vereinfachung und Beschleunigung von Kontaktnachverfolgungen im Zusammenhang mit COVID-19-Infektionen ein?
3. Welche Umstrukturierungen in personeller und organisatorischer Hinsicht wären innerhalb der Verwaltung notwendig, damit das Gesundheitsamt die Vorteile der App gezielt nutzen, verfügbare Daten bei Betreibern anfragen und verarbeiten kann?
4. Sind derartige verwaltungsinterne Umstrukturierungen aus Sicht des Gesundheitsamtes zeitnah realisierbar?
5. Inwiefern könnte die Nutzung der App personelle Kapazitäten, die derzeit durch die zeitaufwendige Praxis der „manuellen“/ telefonischen Kontaktnachverfolgung gebunden werden, freisetzen bzw. städtisches Personal zu entlasten?
6. Sind organisatorische Vorbereitungen mit dem Ziel eines Testbetriebes der App „luca“ in Dortmund durch das Gesundheitsamt bereits angelaufen? Wenn ja, welche Vorbereitungen sind das?
Begründung
Die seit kurzem verfügbare Smartphone-App „luca“ ist eine Art digitales Kontakttagebuch. Sie soll der bislang üblichen, personal- und zeitaufwändigen Praxis der „manuellen“ Kontaktnachverfolgung im Zusammenhang mit COVID-19-Infektionen durch die Gesundheitsämter eine digitale Alternative zur Seite stellen. Zugleich wird die herkömmliche, teilweise chaotische Praxis der Datensammlung über ausgedruckte Adresslisten durch ein zeitgemäßes, digitales Format ergänzt. Die luca-App stellt keine Konkurrenz zur bekannten Corona-Warn-App dar, sondern ist eine Ergänzung, die auf eine Vereinfachung der Kontaktnachverfolgung abzielt.
Über die luca-App können NutzerInnen ihre Anwesenheit in gastronomischen Lokalitäten oder bei kulturellen Veranstaltungen durch das Scannen eines QR-Codes dokumentieren. Diese Dokumentation geschieht unter strenger Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Erfordernisse: Nur das Gesundheitsamt kann (und auch nur nach Freigabe der Check-in Datensätze der Betreiber), den persönlichen QR-Code entschlüsseln und betroffene Personen über einen möglichen Kontakt zu einer infizierten Person informieren. Nach spätestens 30 Tagen werden die Check-ins wieder gelöscht.
Da Restaurants, Bars und Clubs derzeit geschlossen sind und keine öffentlichen Veranstaltungen stattfinden, sollte die Zeit genutzt werden, um die Wiederöffnung dieser Branchen bestmöglich vorzubereiten. Dabei sollten alle verfügbaren Möglichkeiten und Alternativen in Betracht gezogen und eingängig geprüft werden. Die CDU-Fraktion bittet die Verwaltung/ das Gesundheitsamt daher, eine Einschätzung zum Potenzial der App abzugeben.
Herr Weber (CDU-Fraktion) gibt an, dass seine Fraktion die Vorlage empfehlen werde. Er erläutert die Fragen seiner Fraktion.
Die Fragen der CDU-Fraktion werden von Herrn Dr. Renken (Leiter Gesundheitsamt) mündlich beantwortet. Er erläutert zunächst die Hintergründe zur Entstehung der Luca-App. Ziel dieser App sei, die handgeschriebenen Listen in Restaurants oder bei Kulturveranstaltungen zu ersetzen. Mit Hilfe dieser App, könnten die Daten dann elektronisch übermittelt werden. Die Erfahrungen seien aber eher so, dass viele Menschen nicht über ein Smartphone verfügen oder solche Apps nicht nutzen wollen. Leider führe dieser Umstand nicht zu einer Vereinfachung des Verfahrens, sondern eher dazu, dass es durch die doppelte Führung von händischen und elektronischen Listen zu Mehraufwänden käme. Von einer Arbeitsentlastung könne man erst sprechen, wenn es flächendeckend genutzt würde. Bei einer ähnlichen App habe die Nutzung unter 50 % gelegen, was nicht effektiv genug sei. Die Luca-App sei daher für das Gesundheitsamt aktuell keine Option. Auch sei es schwierig, unter der beschriebenen Situation mit zu wenig Kräften, diese auch noch in neue Programme einarbeiten zu müssen, auch wenn die EDV grundsätzlich nicht abgelehnt werden würde und langfristig auch helfen könne. Es werde geschaut, was man hier umsetzen könne. Ob das aktuell während der Pandemie noch umgesetzt werden kann, könne er zum jetzigen Zeitpunkt nicht sagen. Er ergänzt, dass die Probleme der Rückverfolgbarkeit darauf zurückzuführen seien, dass z. B. in der Gastronomie teilweise gar keine Listen geführt wurden oder diese mit falschen Daten ausgefüllt worden seien.
Die Fragen der CDU-Fraktion sind damit beantwortet.
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW für weitere Maßnahmen aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie überplanmäßige Mehraufwendungen in Höhe von bis zu 4 Mio. Euro im Haushaltsjahr 2020. Zur Deckung werden die im Folgenden unter den „Finanziellen Auswirkungen“ dargestellten Mittel verwendet.
6. Angelegenheiten anderer Fachbereiche
zu TOP 6.1
Anwendung der Arbeitgeberrichtlinie der VKA zur Gewinnung und Bindung von Fachkräften bei der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18839-20)
Herr Beckmann (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) gibt an, dass seine Fraktion der Vorlage zustimmen werde.
Auch Herr Weber (CDU-Fraktion) kündigt ebenfalls die Zustimmung seiner Fraktion an, die die Vorlage ausdrücklich begrüße.
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt folgende Rahmenbedingungen zur weiteren Anwendung der Arbeitgeberrichtlinie der VKA zur Gewinnung und Bindung von Fachkräften bei der Stadt Dortmund:
1. Grundsätzlich werden weiterhin keine Zulagen zur Gewinnung und Bindung von Fachkräften bei der Stadt Dortmund gewährt.
2. In begründeten Einzelfällen ist die Gewährung einer Zulage zur Gewinnung und Bindung von Fachkräften zulässig. Dem Verwaltungsvorstand und dem Ausschuss für Personal- und Organisation sind Vorlagen für neu definierte Berufsgruppen zur Beschlussfassung vorzulegen.
3. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass ab dem 01.01.2021 weiterhin neu einzustellenden Fachärzt*innen im Öffentlichen Gesundheitsdienst eine Fachkräftezulage auf Basis der Arbeitgeberrichtlinie VKA vom 11.11.2011 (in der am 19.09.2020 von der Mitgliederversammlung der VKA verlängerten Fassung vom 17.04.2018) in Höhe von 500,08 Euro, zunächst befristet bis zum 31.12.2021, erhalten.
4. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass bereits beschäftigte Fachärzt*innen im Gesundheitsdienst die Zulage im Rahmen der Besitzstandswahrung in Höhe von 500,08 Euro weiterhin erhalten. Eine Zulagengewährung für den Personenkreis der Ärzt*innen ohne Fachärzteausbildung wird ausgeschlossen.
5. Die Zahlung der Zulage wird nicht an tarifliche Erhöhungen angepasst.
6. Die Zahlung der Zulage gilt sowohl für Bestands- als auch für neu eingestellte Fachärzt*innen, solange die Arbeitgeberrichtlinie VKA anwendbar ist oder die Tarifvertragsparteien eine anderweitige tarifliche Regelung treffen.
zu TOP 6.2
Stadterneuerungsprogramm "Soziale Stadt NRW - Dortmund Nordstadt"
hier: "Heimathafen - Integratives Beratung- und Bildungshaus in der Nordstadt"
2. Kostenerhöhungsbeschluss
Kenntnisnahme/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 18283-20)
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit nimmt die vom Rat bereits beschlossene Dringlichkeitsentscheidung nachträglich zur Kenntnis.
Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die gemäß § 60 GO NRW getroffene
D r i n g l i c h k e i t s e n t s c h e i d u n g
folgenden Inhalts:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, vorbehaltlich der Zustimmung durch die Bezirksregierung Arnsberg, die Erhöhung des Weiterleitungsbescheides an die Stiftung Soziale Stadt zur Durchführung des Projektes „Heimathafen - Integratives Beratungs- und Bildungshaus in der Nordstadt“ (DS-Nr. 03327-15, DS-Nr. 05925-16 und DS-Nr. 13179-19) um 2.150.000 €. Damit steigt die Investitionssumme von bisher 5.970.000 € auf insgesamt 8.120.000 €.
Das Projekt „Heimathafen - Integratives Beratungs- und Bildungshaus in der Nordstadt“ wird
mit Zuwendungen der EU, des Bundes und des Landes NRW (90% der zuwendungsfähigen Kosten) gefördert. Die Förderung beträgt bisher 5.373.000 €. Für die aktuelle Erhöhung wurde bei der Bezirksregierung Arnsberg ein weiterer Förderantrag eingereicht. Vorbehaltlich der Erhöhung der Zuwendung auf insgesamt 7.160.580 € steigt der Betrag des städtischen Eigenanteils von bisher 597.000 € um 362.420 € auf insgesamt 959.420 €.
Die Investition in das Eigentum Dritter, in Höhe von insgesamt 8.120.000 €, bedingt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr (dem Haushaltsjahr 2023) eine jährliche Nettobelastung der städtischen Ergebnisrechnung in Höhe von 47.971 €.
zu TOP 6.3
15 zusätzliche Mitarbeitende im Service- und Präsenzdienst des Ordnungsamtes
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 18835-20)
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit nimmt die vom Rat bereits beschlossene Einrichtung von 15 neuen Stellen im Service- und Präsenzdienst (SuPD) über das Teilhabechancengesetz zur Kenntnis.
zu TOP 6.4
Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen - 9. Sachstandsbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18677-20)
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund
1. nimmt den 9. Sachstandsbericht (Stichtag: 31.07.2020) über die Umsetzung von Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen zur Kenntnis (Anlage 1).
2. nimmt die in der Anlage gekennzeichneten neuen Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen in Höhe von insgesamt 1.027.824,62 sowie die Aufstockung bestehender Brandschutzrückstellungen in Höhe von insgesamt 1.860.785,70 Euro zur Kenntnis.
3. beschließt die Durchführung der Maßnahme
- Tiefgarage Westentor, Brandschutzrückstellung 663.824,62 €
und nimmt den vorzeitigen Maßnahmenbeginn zur Kenntnis.
4. nimmt für die Umsetzung der Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen die Abweichung von der Geschäftsanweisung zur Ablauforganisation bei Hochbaumaßnahmen zur Kenntnis.
7. Anträge / Anfragen
zu TOP 7.1
Dortmunder Psychiatriebericht
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 19233-20)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 19233-20-E1)
Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:
die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet die Verwaltung unter dem o.g. Punkt um einen Sachstandsbericht zur Erstellung eines Dortmunder Psychiatrieberichts. Insbesondere bitten wir dabei um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Wie weit ist die Erstellung des im April 2019 beschlossenen Psychiatrieberichts sowie des von der Verwaltung angekündigten Gesamtberichtes zur Gesundheit der Dortmunder Bevölkerung vorangeschritten?
2. Welche Auswirkungen haben die Belastungen des Gesundheitsamtes durch die Corona-Pandemie auf eventuelle Verzögerungen bei der Erstellung der Berichte?
3. Wann rechnet die Verwaltung mit einer Vorstellung der Berichte im Ausschuss?
Begründung:
Auf Antrag der GRÜNEN Fraktion hat der ASAG im April 2019 beschlossen, dass die Psychiatrieberichterstattung der Stadt aktualisiert und neu aufgelegt wird. Die Verwaltung hatte dabei mitgeteilt, dass neben einem Gesamtbericht zur Gesundheit der Dortmunder Bevölkerung aufgrund des umfassenden Themas auch ein eigener Psychiatriebericht erstellt werden sollte. Dafür sollte zunächst die Nachbesetzung der damals nicht besetzten Stelle der Suchtkoordination vorgenommen werden. Für die Erstellung des Gesamtberichts ist die Verwaltung in der damaligen Sitzung von etwa einem Jahr ausgegangen.
Herr Dr. Renken beantwortet die Fragen mündlich und erklärt, dass durch die aktuelle Corona-Pandemie ein neuer Bericht nicht vor Mitte 2021 erfolgen könne. Wann an dem Bericht wieder gearbeitet werden kann, müsse von der Entwicklung der Lage abhängig gemacht werden, da auch der Bereich Koordination, der den Bericht erstellen werde, komplett in die Pandemiebekämpfung eingebunden sei.
zu TOP 7.2
Drogenhilfe
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 19231-20)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 19231-20-E1)
Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:
die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet die Verwaltung in der Sitzung des Ausschusses über die Ausführungen in der Vorlage „Corona-Exit-Programm“ hinaus um einen mündlichen Sachstandsbericht zur aktuellen Situation drogenabhängiger Menschen in Dortmund vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie. Dabei bitten wir insbesondere um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Wie hoch ist die Anzahl der aktuell genutzten Plätze im Drogenkonsumraum?
2. Ist die Reduzierung der Plätze durch andere Maßnahmen teilweise kompensiert worden, zum Beispiel durch eine Verlängerung der Öffnungszeiten? Wenn ja, mit welchen Ergebnissen?
3. Welche Auswirkungen haben die aktuelle Situation und die eingeschränkte Nutzung des Drogenkonsumraums und des Cafe Kick auf das gesamte Drogenhilfesystem?
4. Welche Erkenntnisse hat die Verwaltung vor dem Hintergrund der Corona-Situation über ein verändertes Konsumverhalten drogenabhängiger Menschen?
5. Kann die Verwaltung eine Zunahme des Konsums von Drogen in der Öffentlichkeit in den letzten Monaten bestätigen?
6. Welche Erkenntnisse hat die Verwaltung über den öffentlichen Drogenkonsum von Menschen, die ihren Wohnsitz nicht in Dortmund haben?
7. In der Vorlage „Corona-Exit –Programm“ schreibt die Verwaltung, dass ausreichende Kapazitäten von Tagesaufenthalten und adäquaten Schlafmöglichkeiten als überlebenssichernde Maßnahmen insbesondere im Winter dringend erforderlich sind und zur Entlastung des öffentlichen Raumes beitragen. Wie sehen die entsprechenden Planungen der Verwaltung zur Schaffung dieser Kapazitäten aus?
8. Welche Erkenntnisse hat die Verwaltung über die aktuelle Zahl von Corona-Infektionen bei drogenabhängigen Menschen in Dortmund?
Die Fragen wurden zunächst mündlich von Frau Heinsch (Suchtkoordination Gesundheitsamt) beantwortet, werden aber noch schriftlich mit dem Protokoll nachgereicht (siehe Anlage).
Herr Süshardt (Leiter Sozialamt) ergänzt zu Frage 7, dass der Rat im Oktober ein besonderes Angebot für obdachlose Drogenabhängige beschlossen habe. Dieses zusätzliche ordnungsrechtliche Notschlafangebot werde voraussichtlich im 3. Quartal nächsten Jahres in Betrieb gehen. Bis dahin werde die Zielgruppe im Bestandsystem versorgt. Die aktuellen Kapazitäten für die genannten Versorgungsbereiche seien insgesamt ausreichend. Er verweist auf die vorherigen Ausführungen, die er zu dem System heute bereits gemacht habe.
zu TOP 7.3
Situation in Flüchtlingsunterkünften
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 19230-20)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 19230-20-E1)
Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:
die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN bittet die Verwaltung unter dem o.g. TOP um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Wie viele Geflüchtete sind aktuell in Dortmunder Gemeinschaftsunterkünften untergebracht?
2. Wie viele Geflüchtete sind aktuell in Privatwohnungen untergebracht?
3. Wie ist die aktuelle Auslastung der jeweiligen Gemeinschaftsunterkünfte? (Belegung in Relation zur Kapazität)
4. Welche Maßnahmen werden seitens der Verwaltung bzw. des Betreibers in den Gemeinschaftsunterkünften hinsichtlich des präventiven Schutzes vor der Verbreitung der Covid-19-Pandemie ergriffen?
5. Wie viele Covid-19-Infizierte gab es seit März 2020 bis heute in den jeweiligen Gemeinschaftsunterkünften? Welche Maßnahmen wurden im Falle einer Infektion in der Unterkunft ergriffen?
6. Wie viele Gemeinschaftsunterkünfte waren seit März 2020 bis heute von Voll- oder Teilquarantäne-Maßnahmen betroffen? Wie viele Bewohner*innen waren von Voll- oder Teilquarantäne-Maßnahmen betroffen?
Begründung:
Gesundheitswissenschaftler*innen der Universität Bielefeld warnen vor dem Hintergrund der Covid-19-Pandemie vor der Unterbringung von Geflüchteten in Gemeinschaftsunterkünften. Das Ansteckungsrisiko sei aufgrund der hohen Belegungsdichte von Gemeinschaftsunterkünften mit dem Ansteckungsrisiko auf Kreuzfahrtschiffen vergleichbar. Landes- und bundesweit sind bereits zahlreiche Unterkünfte zu Corona-Hotspots geworden. Um die Gesundheit der Geflüchteten nicht zu gefährden, ist die Umsetzung der bekannten Schutzmaßnahmen (Abstand-Hygiene-Alltagsmaske) wichtig. Mit sinnvollen Quarantäneverordnungen können die Arbeitsstelle sowie der Zugang zu Bildung und sozialer Teilhabe erhalten bleiben.
Die Beantwortung erfolgt schriftlich zur nächsten Sitzung.
zu TOP 7.4
Waschcafes
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 19239-20)
Der TOP wurde zurückgezogen.
zu TOP 7.5
Wohnungslosenhilfe
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 19232-20)
Der TOP wurde zurückgezogen.
zu TOP 7.6
Aufsuchende Sozialarbeit
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 19285-20)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 19285-20-E1)
Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgender Antrag der CDU-Fraktion vor:
die CDU-Fraktion bittet um Aufnahme des o.g. Punktes auf die Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit am 08. Dezember 2020 sowie um Beratung und Beschlussfassung des nachfolgenden Antrags.
1. Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit beauftragt die Verwaltung, die Präsenz aufsuchender SozialarbeiterInnen im Bereich des Stadtgartens sowie in den umliegenden Straßenzügen zu erhöhen, um die drogenabhängigen, wohnungs- und obdachlosen Menschen, die sich hier seit Monaten in sehr konzentrierter Form aufhalten, zu erreichen und bedarfsgerechte Hilfen vor Ort zu vermitteln.
2. Die Maßnahme sollte wenn möglich zu keiner Personalausweitung aufseiten der Stadt Dortmund führen, sondern durch eine vorübergehende Umschichtung bestehender personeller Kapazitäten erreicht werden.
Begründung
In Dortmund haben während der Corona-Pandemie viele bewährte Anlaufstellen, sowohl für wohnungs- und obdachlose Menschen („Gast-Haus statt Bank“, u.A.) als auch für drogenabhängige Menschen (Drogenkonsumraum „Café Kick“), ihre Hilfsangebote zurückfahren oder einstellen müssen. Insbesondere Tagesaufenthaltsmöglichkeiten sind in der momentanen Situation kaum vorhanden. In der Folge halten sich viele Menschen aus den o.g. Milieus dauerhaft im Bereich des Stadtgartens und den angrenzenden Straßenzügen auf – inklusive aller negativen Begleitphänomene. Die Stadt sollte daher neben ordnungsbehördlichen und polizeilichen Maßnahmen die aufsuchende Sozialarbeit als dritte Säule in diesem Problembereich stärker in den Fokus rücken.
Herr Weber (CDU-Fraktion) erläutert den Antrag seiner Fraktion. Ihm sei die Problematik aus ordnungspolitischer Sicht bereits bekannt. Einige Lösungen habe man dazu schon erreichen können, u. a. dass von Seiten der Verwaltung zugesagt worden sei, dort eine mobile Wache einrichten zu wollen. In dem Zusammenhang sei auch deutlich geworden, dass hier auch aus sozialpolitischer Sicht etwas getan werden müsse. Der Antrag ziele darauf ab, dass dort täglich Streetworker zur Verfügung stehen sollten.
Herr Jansen (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) gibt an, dass seine Fraktion vor dem Hintergrund, dass die Verschärfung der Situation von Menschen, die von Wohnungs- und Obdachlosigkeit betroffen seien dort täglich zunehme, diesem Antrag zustimmen werde.
Herr Schmidt (SPD-Fraktion) erklärt, dass das Gesamtbild dort inzwischen etwas besser geworden sei. Generell habe er nichts dagegen, dort Streetworker einzusetzen, glaube aber, dass das Sozialamt bereits gut aufgestellt sei. Neues Personal zusätzlich dafür einzustellen halte er nicht für erforderlich. Es sei auch nicht gut, an anderer Stelle Streetworker abzuziehen, wo sie auch dringend gebraucht würden. Die meisten Personen, die dort betroffen seien, halte er nicht für resozialisierungsfähig. Es sei vielleicht besser, diesen Personen eher medizinische Hilfe zukommen zu lassen. Dass man dort mit Mitteln des Streetworkings helfen könne, glaube er nicht.
Herr Ossau (Fraktion FDP/Bürgerliste) signalisiert seine Zustimmung zu dem Antrag. Es müsse verhindert werden, dass es dort schlimmer werde.
Herr Süshardt (Leiter Sozialamt) erklärt, dass man sich in den Netzwerken bereits mit der Thematik befasst habe. Netzwerk- und Trägerübergreifend sei gemeldet worden, dass nahezu alle Personen, um die es dort ging, teilweise langjährig bekannt seien. Die Streetworker, die schon unterwegs seien, würden jeden der betroffenen Menschen dort kennen. Eine Verhaltensänderung herbeizuführen, sei trotzdem nicht möglich. Aufgrund der politischen Diskussion habe der kommunale Ordnungsdienst massiv aufgestockt. Zusätzlich würden sich auch Mitarbeiter des Sozialamtes in die Hot-Spots bewegen. Weiteres Personal dort einzusetzen halte er nicht für erforderlich und könne daher den Antrag der CDU-Fraktion nicht befürworten.
Frau Dresler-Döhmann (Fraktion Die LINKE +) stimmt Herrn Süshardt zu, dass unter Umständen sich dort keine Verhaltensänderung ergibt, wenn nicht grundsätzliche Maßnahmen ergriffen würden. Man könne nicht neben jede Person einen Sozialarbeiter stellen, sondern müsse sie auch in sinnvolle Tätigkeiten bringen.
Frau Meyer (SPD-Fraktion) gibt zu bedenken, dass es nicht gut sei, wenn dafür aus den Stadtbezirken Sozialarbeiter abgezogen würden, die dort auch dringend benötigt würden.
Herr Weber entgegnet dazu, dass man diese Menschen auch nicht mit den Problemen alleine lassen könne. Es gebe hier ein akutes Problem, das sich in den letzten Monaten verfestigt habe.
Frau Altundal-Köse (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) schließt sich der Meinung von Herrn Weber an. Man müsse nach Wegen und Möglichkeiten suchen, um z. B. in Form von Lotsenfunktionen an die richtigen Orte zu verweisen. Es sei eine verfestigte Situation und man könne die Menschen nicht sich selbst überlassen. Dass man eine Resozialisierung vielleicht nicht bei allen ermöglichen könne, führe nicht zu der Schlussfolgerung, dass dort gar nichts passiere. Vielleicht sei es schwierig, das umzuschichten, trotzdem müsse eine Möglichkeit gefunden werden, für eine begrenzte Zeit diese Situation zu entschärfen.
Herr Beckmann (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) merkt an, dass es nicht darum ginge, hier irgendjemanden allein zu lassen. Das wolle keiner. In dem Antragstext ginge es um, eine vorübergehende Umschichtung bestehender personeller Kapazitäten. Er halte es für vernünftig, jetzt noch mal auf die aktuelle Situation vor Ort einzuwirken. Das sei nicht für immer.
Frau Dresler-Döhmann gibt an, dass sich ihrer Meinung nach die Szene nicht durch Streetworker beeinflussen ließe. Dafür müsse eine Bereitschaft vorhanden sein, sein Leben und Verhalten zu ändern. Diesen Prozess bekäme man mit einer halben Sozialarbeiterstelle nicht hin.
Frau Zoerner (Stadträtin) ergänzt, dass im Hintergrund die Hoffnung stünde, dass man mit sozialer Arbeit im Grunde genommen jeden Menschen zu jedem Zeitpunkt in seinem Leben erreichen könne. In den letzten Jahren sei immer wieder geschaut worden, wo Lücken im System seien und wie man diese aus der Perspektive Soziale Arbeit schließen könne, auch geleitet von der Idee, dass man Menschen nicht aufgeben wolle. An einem bestimmten Punkt müsse man aber auch erkennen, wann bestimmte Mittel nicht mehr greifen würden. Gemeinsam mit dem Ordnungsamt habe man geschaut, was die Menschen selbst zu ihrer Bereitschaft sagen, auch Hilfe in Anspruch zu nehmen. Über die Hälfte der Menschen, hätten sich ganz klar dazu geäußert, dass sie damit nichts zu tun haben wollten. Die Streetworker, die dort unterwegs seien, würden es immer wieder auch mit neuen Ansätzen versuchen, aber die Hilfen würden nicht angenommen. Das Angebot der Sozialen Arbeit werde für diese Menschen weiter angeboten, aber ohne massive Präsenz der Polizei und der Ordnungsseite erreiche man dort nichts. An der Stelle könne das die Soziale Arbeit nicht lösen. Aus ihrer Erfahrung erreiche man durch eine reine verstärkte Ansprache dort nichts.
Herr Langhorst (Vorsitzender, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) fasst zusammen, das er den Antrag so verstehe, dass es um die Verbesserung der Situation am Stadtgarten ginge ohne die Leute, die dort betroffen seien, aus den Augen zu verlieren. Vor dem genannten Hintergrund fragt er nach, ob das Thema nicht doch noch mal ordnungspolitisch angegangen werden sollte.
Aufgrund Beratungsbedarfes wird die Sitzung um 19:10 Uhr für 5 Minuten unterbrochen.
Herr Weber gibt an, dass seine Fraktion bei dem gestellten Antrag bliebe. Er hoffe darauf, dass die Verwaltung hier kreative Ideen entwickeln könne, wie man etwas verändern könne. Aber so könne es nicht weiter gehen. Auch bei den zuvor geführten ordnungspolitischen Diskussionen sei man dazu gekommen, dass in dem Bereich auch sozialpolitisch etwas getan werden müsse.
Herr Jansen erklärt, dass seine Fraktion sich diesem Antrag anschließen werde. Es habe bisher keinen anderen Vorschlag gegeben, was man ansonsten gegen diese Probleme machen könne. Auch wenn es nicht die eine Lösung für das Problem gebe, halte er es für den schlechtesten Weg, hier nichts zu tun.
Frau Zoerner ergänzt, dass sie für Hinweise dankbar sei, in welchen Bereichen dafür Personal abgezogen werden könnte, wenn das ohne Budgetausweitung laufen solle, da hier in jedem Fall Profis gebraucht würden, die dann evtl. in den Stadtbezirken nicht mehr zur Verfügung stünden.
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit beschließt mehrheitlich gegen die SPD-Fraktion sowie die Fraktion DIE LINKE+ (die AfD-Fraktion war bei der Abstimmung nicht anwesend) folgenden Antrag der CDU-Fraktion:
Beschluss:
1. Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit beauftragt die Verwaltung, die Präsenz aufsuchender SozialarbeiterInnen im Bereich des Stadtgartens sowie in den umliegenden Straßenzügen zu erhöhen, um die drogenabhängigen, wohnungs- und obdachlosen Menschen, die sich hier seit Monaten in sehr konzentrierter Form aufhalten, zu erreichen und bedarfsgerechte Hilfen vor Ort zu vermitteln.
2. Die Maßnahme sollte wenn möglich zu keiner Personalausweitung aufseiten der Stadt Dortmund führen, sondern durch eine vorübergehende Umschichtung bestehender personeller Kapazitäten erreicht werden.
Langhorst | Altundal-Köse | Galbierz |
Vorsitzender | Ratsmitglied | Schriftführerin |
Anlage 7.2_Drogenhilfe_Corona-Exit-Programm.pdf
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