Niederschrift (öffentlich)

über die 23. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
am 20.09.2017
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




Sitzungsdauer: 15:00 - 17:56 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Frau RM Reuter, Vorsitzende (B’90/Die Grünen)
Herr RM Dr. Eigenbrod (CDU)
Herr RM Frank (CDU)
Frau RM Kopkow (CDU)
Herr rm Bartsch (CDU) i. V. f. Herr RM Neumann (CDU)
Herr RM Pohlmann (CDU)
Herr RM Wallrabe (CDU)
Herr RM Waßmann (CDU)
Herr RM Weber (CDU)
Herr RM Giebel (SPD)
Frau Rm Brandt (SPD) i.V.f. Herr RM Goosmann (SPD)
Herr RM Heymann (SPD)
Herr RM Klösel (SPD)
Frau RM Lührs (SPD)
Herr Rm Naumann 8SPD) i.V f. Frau RM Matzanke (SPD)
Herr Rm Düdder (SPD) i.V. f. Herr RM Hoffmann (SPD)
Frau RM Neumann-Lieven (SPD)
Frau RM Renkawitz (SPD)
Frau RM Albrecht-Winterhoff (SPD)
Herr Rrm Taranczewski i.V. f. Frau RM Löffler (SPD)

Frau RM Weyer (SPD)
Herr RM Logermann (B’90/Die Grünen)
Frau RM Hawighorst-Rüßler (B’90/Die Grünen)
Herr RM Dudde (B’90/Die Grünen)
Herr sB Tietz (B’90/Die Grünen)
Frau RM Konak (Die Linke & Piraten)
Herr RM Kowalewski (Die Linke & Piraten)
Herr RM Gebel (Die Linke & Piraten)
Herr sB Happe (FDP/Bürgerliste)
Herr Rm Garbe (AfD)
Herr RM Thieme (NPD)

2. Beratende Mitglieder:

Frau Löhken-Mehring - Seniorenbeirat
Frau Bürstinghaus - Integrationsbeirat


3. Verwaltung:

Herr StR Wilde - 6/Dez.-
Herr Dr. Mackenbach - 60/AL-
Herr Höing -60/stv.AL-
Herr Halfmann -60-
Herr Thabe -61-
Herr Meyer-Dietrich - 62/AL-
Herr Böhm - 64/AL-
Frau Meininghaus -64-
Herr Kollmann-20-
Herr Peper-23-
Frau Streichert- 23-
Frau Kulozik-52-
Herr Reil-52-
Herr Lebrecht-23-
Herr Langklotz-23-
Herr Spitzer-65--

Frau Trachternach - 7/Dez.-Büro
Frau Reinecke - 7/Dez.-Büro

4. Gäste:

./.

Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 23. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen,
am 20.09.2017, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund






1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift


1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW


1.3 Feststellung der Tagesordnung


1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 22. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 05.07.2017

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
nicht besetzt

3. Dezernatsübergreifende Aufgaben

3.1 Änderung der Gesellschaftsverträge im Zuge der Umstrukturierungen im Verbund der HEB GmbH Hagener Entsorgungsbetrieb
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08514-17)

3.2 Zweiter Quartalsbericht für das Jahr 2017 des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08435-17)

3.3 Vergabe von Grundstücken für den Ausbau von Betreuungsplätzen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07254-17)

3.4 Entwicklung des Standorts Buschstraße 185 (Forsthaus Rahmer-Wald)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08590-17)

3.5 Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (Kapitel I) in Dortmund - 3. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08490-17)

3.6 Grabeland
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 08459-17)

3.7 Integriertes Handlungskonzept "Zukunft und Heimat: Revierparks 2020"
Vorstellung und weitere Vorgehensweise

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08507-17)

3.8 Sanierung des Sonnensegels im Westfalenpark
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07903-17)

3.9 Soziale Stadt Dortmund Nordstadt
hier: Entwicklung des Hoeschparkes und des Freibades Stockheide zu einem überregionalen Integrations-, Gesundheits-, Sport- und Freizeitpark - Realisierungswettbewerb

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08470-17)

3.10 Vergabe von Planungsleistungen für Ingenieurbauwerke im Bereich des Bebauungsplanes InN 219 - Haupterschließung Westfalenhütte -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08000-17)

3.11 Sachstand "Quartiersentwicklung Speicherstraße"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08571-17)

3.12 Soziale Stadt Dortmund Nordstadt
Gestaltung des öffentlichen Raumes Speicherstraße - Hafen

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08365-17)

3.13 Weiterhin vorhandene PCB-Belastung im Hafen
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 08701-17)

3.14 Envio Nachsorgeprogramm
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 08842-17)

3.15 Stadtumbau Rheinische Straße
Umbau der Straßen Ritterstraße und Übelgönne
hier: Ausführungsbeschluss

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08162-17)

4. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes

4.1 Radschnellweg Ruhr - Sachstand und weitere Vorgehensweise
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07508-17)

4.2 Förderung der Pflege von Denkmälern in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05492-16)

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 07.06.2017

4.3 Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hö 248 - Godekinsiedlung - im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
hier: Beifügung einer Begründung, Satzungsbeschluss

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05846-16)
-lag bereits zu den AUSW-Sitzungen am 30.11.2016 und 05.07.2017 vor-

hierzu -> Ergänzende Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 05846-16-E1)
-lag bereits zur AUSW-Sitzung am 05.07.2017 vor-

hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 08235-17-E1)
-lag bereits zur AUSW-Sitzung am 05.07.2017 vor-

4.4 Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Hom 220 – Harkortstraße - im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
hier: Einleitungsbeschluss, Entscheidung über Stellungnahmen, Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit, Zustimmung zum Abschluss des Durchführungsvertrages, Zustimmung zur Zulassung von Bauvorhaben gemäß § 33 Abs. 1 BauGB

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07968-17)
-lag bereits zur AUSW-Sitzung am 05.07.2017 vor-

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Hombruch aus der öffentlichen Sitzung vom 04.07.2017
-lag bereits zur AUSW-Sitzung am 05.07.2017 vor-

4.5 Bauleitplanung; Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Hö 252 - PHOENIX See -, Teilbereich A, Teil I - Seequartier - im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
hier: I. Ergebnis der öffentlichen Auslegung; II. Satzungsbeschluss; III. Beifügung einer Begründung

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08524-17)

4.6 Bauleitplanung; Bebauungsplan Hö 275 - Auf der Kluse - im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
hier: Aufstellungsbeschluss, Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung und Zulassung von Bauvorhaben bei Vorliegen von Planreife gemäß § 33 BauGB

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08427-17)

4.7 Bauleitplanung; Aufhebung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes Lü 121 - Zeche
Oespel -hier: I. Entscheidung über Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung;
II. Satzungsbeschluss; III. Beifügung der Begründung Teil A und Teil B (Umweltbericht) vom 09.02.2017

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08428-17)

4.8 Bauleitplanung; Änderung Nr. 8 des Bebauungsplanes Lü 112 n - Ortskern Lütgendortmund -
hier: Satzungsbeschluss

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08345-17)

4.9 Bauleitplanung, Änderung Nr. 3 des Bebauungsplanes In N 106 - Uniongelände / Kalte Seite -
hier: I. Entscheidung über vorgebrachte Anregungen aus der öffentlichen Auslegung, II. Satzungsbeschluss, III. Beifügung der aktualisierten/modifizierten Begründung vom 22.08.2017

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08655-17)

4.10 Bauleitplanung; Bebauungsplan Mg 165 – westlich Erlenkamp –
hier: I. Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange, II. Beschluss zur öffentlichen Auslegung, III. Beschluss zur Ermächtigung für die Erteilung einer Baugenehmigung auf der Grundlage von § 33 BauGB

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08638-17)

4.11 Bauleitplanung; Änderung Nr. 9 des Bebauungsplanes Lü 112n - Ortskern Lütgendortmund - im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
hier: Änderungsbeschluss, Beschluss zur öffentlichen Auslegung (Öffentlichkeitsbeteiligung)

Beschluss
(Drucksache Nr.: 08403-17)

4.12 Bauleitplanung; 73. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Scha 148 VEP - Erweiterung Einzelhandelsstandort Husen -
hier: Änderungsbeschluss; Einleitungsbeschluss; Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit; Kenntnisnahme der Anpassung des Masterplanes Einzelhandel; Zustimmung zum Abschluss des Durchführungsvertrages Teil A

Beschluss
(Drucksache Nr.: 08493-17)

4.13 Bebauungsplan Scha 136 –südlich Husener Straße–
I. Weiterführung des Bauleitplanverfahrens nach den Vorschriften der aktuellen Änderungen des Baugesetzbuches; II. Beschluss zur Änderung des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Scha 136 –südlich Husener Straße, III. Beschluss über die erneute Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung

Beschluss
(Drucksache Nr.: 08523-17)

4.14 Flughafen Dortmund
Stellungnahme über die verspäteten Landungen zwischen 22:00 Uhr und 23:00 Uhr im flugplanmäßigen Verkehr des Jahres 2016

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08044-17)

4.15 Information an den Fachausschuss (AUSW) über Vorhaben, die in den Bezirksvertretungen im 2. Quartal 2017 behandelt wurden
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08449-17)

4.16 Gebäudesicherheit in Dortmund
Überweisung: Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aus der öffentlichen Sitzung vom 04.07.2017
Kenntnisnahme

(Drucksache Nr.: 08385-17)

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 08385-17-E1)

4.17 Ehemalige HSP-Fläche
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 05062-16-E2)

4.18 Dreifach-Spielhalle in Kley
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 08699-17)

4.19 Kraftwerk Knepper
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 08885-17)

5. Angelegenheiten des Umweltamtes

5.1 Lärmaktionsplanung - Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06821-17)

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der öffentlichen Sitzung vom 27.06.2017

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 28.06.2017

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 05.07.2017

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Lütgendortmund aus der öffentlichen Sitzung vom 11.07.2017


5.2 Luftbelastung in Dortmund -Werte aus 2016
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08573-17)

5.3 Dortmunder Diesel-Gipfel
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 08843-17)

hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 08843-17-E1)

5.4 Nickeldeposition im Umfeld des Dortmunder Hafens
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08564-17)

5.5 Innovation City roll out Westerfilde/Bodelschwingh
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08612-17)

5.6 Holzfällarbeiten im Dortmunder Stadtwald im Winterhalbjahr 2017/2018
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08631-17)

5.7 Hochspannungsleitung
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 08872-17)

5.8 Pfandbecher
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 08873-17)

5.9 Solarkataster
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 08874-17)

6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnen und Stadterneuerung

6.1 Stadterneuerungsprogramm 2018
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08495-17)

6.2 Wohnungsmarktbericht 2017
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08466-17)

7. Angelegenheiten des Vermessungs- und Katasteramtes
nicht besetzt

8. Angelegenheiten des Agenda-Büros
nicht besetzt


9. Angelegenheiten der Stabsstelle Dortmunder Statistik
nicht besetzt

10. Anfragen
nicht besetzt

11. Informationen der Verwaltung



Die Sitzung wird von der Vorsitzenden - Frau RM Reuter - eröffnet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fristgemäß eingeladen wurde, und der Ausschuss beschlussfähig ist.
Ferner weist Sie darauf hin, dass zur heutigen Sitzung weder Aufnahme- noch Mikrofonanlage funktionieren, so dass es sich bei der zu erstellenden Niederschrift um ein reines Ergebnisprotokoll handeln wird.


1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Kowalewski benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Die Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Ergänzungen:

Man einigt sich darauf, die Tagesordnung um folgende Vorlagen der Verwaltung zu ergänzen.

I.: „Einführung eines Qualitätsmanagementsystems im kommunalen ÖPNV,
Abschluss einer Qualitätsvereinbarung mit den bedienenden ÖPNV-Unternehmen“
(Drucksache Nr.: 08705-17)

Diese Angelegenheit wird als TOP 4.20 in die Tagesordnung aufgenommen.

II.: „Interessentengesamtheiten-Änderung des Rezesses über die
Zusammenlegungssache von Sölde vom 21.12.1893“ (Drucksache Nr.: 08629-17) Diese Angelegenheit wird als TOP 7.1 in die Tagesordnung aufgenommen.

Absetzung:

TOP 4.18 „Dreifach-Spielhalle in Kley“ (Fraktion Die Linke & Piraten) (Drucksache Nr.: 08699-17) ist von
der Tagesordnung abzusetzen, da dieser Punkt inzwischen von der Fraktion Die Linke & Piraten
zurückgezogen wurde.


Die Tagesordnung wird, wie veröffentlicht, mit den o.a. Ergänzungen sowie einer Absetzung festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 22. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 05.07.2017


Frau Rm Albecht- Winterhoff bittet darum, die Niederschrift zu TOP 4.7 auch um ihren damaligen Wortbeitrag wie folgt zu ergänzen:

Ergänzung:
Frau Rm Albrecht-Winterhoff erwidert hierauf, dass es keinen ausreichenden, umfänglichen Vorlauf hierzu gegeben habe. Die Vorlage datiere vom 14.06.17 und es hätte lediglich kurzfristig in der letzten Woche ein Termin stattgefunden, welcher vom Investor angeboten wurde, um sich die Gegebenheiten vor Ort nochmal genau anzuschauen. Zu den Details der Kritikpunkte verweist sie auf die heute vorliegende „Nichtempfehlung“ der Bezirksvertretung Hombruch.


Mit dieser Ergänzung wird die Niederschrift über die 22. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 05.07.2017 genehmigt.


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
nicht besetzt

3. Dezernatsübergreifende Aufgaben

zu TOP 3.1
Änderung der Gesellschaftsverträge im Zuge der Umstrukturierungen im Verbund der HEB GmbH Hagener Entsorgungsbetrieb
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08514-17)

AUSW, 20.09.2017

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei einer Enthaltung (Ratsgruppe NPD /Die Rechte), folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss


zu TOP 3.2
Zweiter Quartalsbericht für das Jahr 2017 des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08435-17)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den zweiten Quartalsbericht 2017 des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund zur Kenntnis.




zu TOP 3.3
Vergabe von Grundstücken für den Ausbau von Betreuungsplätzen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07254-17)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Ratsgruppe NPD/Die Rechte), folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat beschließt:

1. und beauftragt die Verwaltung unter Bezugnahme der Ratsbeschlüsse vom 26.05.2011 (DS-Nr.: 03685-11), 21.07.2011 (DS-Nr.: 04838-11), 15.05.2014 (DS-Nr.: 12054-14) und andere für den Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder im Alter von vier Monaten bis zum Schuleintritt, die unter Punkt 4 der Begründung genannten geeigneten städtischen Grundstücke nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) öffentlich auszuschreiben sowie
2. die 25-jährige Mindestmietdauer und den Betrieb der Einrichtung zuzusichern, um den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz zu erfüllen (Gewährvertrag).
3. dass die Tageseinrichtungen für Kinder (TEK) nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) und den aktuellen Empfehlungen zum Raumprogramm für TEK des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe/Landesjugendamt zu planen und zu bauen sind.
4. die Auswahl des Trägers vom Grundstücksgeschäft abzukoppeln und nach dem Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) dem regionalen anerkannten freien Träger der Jugendhilfe grundsätzlich den Vorrang einzuräumen.
5. dass die Verwaltung die Geschäfte (Gewährvertrag) gemäß § 87 Abs. 2 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) bei der Bezirksregierung Arnsberg anzeigt.









zu TOP 3.4
Entwicklung des Standorts Buschstraße 185 (Forsthaus Rahmer-Wald)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08590-17)

Hierzu liegt vor Empfehlung des Beirates bei der unteren Naurschutzbehörde (BuNB) vom 13.09.2017:
Der Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde empfiehlt mit 2 Gegenstimmen folgenden Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt das vorgelegte Nutzungskonzept für das Forsthaus im Rahmer Wald zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung
Durch den Sanierung des Gebäudes und die geplante Nutzung wird die Ergebnisrechnung 2019 ff. per Saldo ab 2019 ff. voraussichtlich mit jährlich 11.026,43 € belastet.

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede vom 13.09.2017:

Frau Bonan, Leiterin der Koordinierungsstelle „Nordwärts“, erklärte auf Nachfrage, dass die Sanierung des Forsthauses reell gerechnet wurde und somit vermutlich nicht mit Mehrkosten zu rechnen sei. Weiterhin stellte sie dar, dass jährlich 3 Mio. € für das Projekt Nordwärts vorhanden seien. Ein soziales Projekt soll im Forsthaus integriert werden. Es sei sichergestellt, dass der Kontakt zu den Vereinen weiterhin aufrecht erhalten werde. Bezüglich der Forderung der Bezirksvertretung, zum Einen auch mobilitätseingeschränkte Besucher daran teilhaben zu lassen und dass darüber hinaus für Gruppen eine Toilettenanlage für Frauen und Männer getrennt benötigt werde, antwortete Frau Bonan, dass dies noch eine der Regelungen sei, welche mit den Nutzern abgestimmt werden müssten, auch im Hinblick auf die Reinigung usw. Es soll außerdem noch eine Lösung gefunden werden bezüglich der Zuwegung im Rahmer Wald u. a. auch mit dem PKW. Sie wies allerdings darauf hin, dass es sich um ein Naturschutzgebiet handelt und es Bedingung bei den Verhandlungen war, dass es keine Anfahrt für PKW’s gibt. Somit ergeht folgende Empfehlung:

Empfehlung
Die Bezirksvertretung Mengede empfahl einstimmig mit den o. g. Anmerkungen dem Rat der Stadt Dortmund das vorgelegte Nutzungskonzept für das Forsthaus im Rahmer Wald zur Kenntnis zu nehmen und beauftragt die Verwaltung
Durch den Sanierung des Gebäudes und die geplante Nutzung wird die Ergebnisrechnung 2019 ff. per Saldo ab 2019 ff. voraussichtlich mit jährlich 11.026,43 € belastet.












AUSW, 20.09.2017:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die vorliegenden Empfehlungen des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde und der Bezirksvertretung Mengede zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt das vorgelegte Nutzungskonzept für das Forsthaus im
Rahmer Wald zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung
a) das Nutzungskonzept und den Nutzungskostenrahmen weiter zu qualifizieren

b) einen Teilnahmewettbewerb durchzuführen; dabei soll die Übernahme der Planungs- und
Bauleistungen für den Umbau / Sanierung der Immobilie zum Haus der grünen
Begegnungsstätte bestmöglich durch einen Jugendberufshilfeträger als
Generalübernehmer erfolgen. (Planungs- und Ausführungsbeschluss)

Durch die Sanierung des Gebäudes und die geplante Nutzung wird die Ergebnisrechnung
2019 ff. per Saldo ab 2019 ff. voraussichtlich mit jährlich 11.026,43 € belastet.


zu TOP 3.5
Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (Kapitel I) in Dortmund - 3. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08490-17)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
Auf Bitte von Herrn Rm Waßmann soll die Vorlage auch dem Personalausschuss (APO) zur Kenntnis vorgelegt werden.
zu TOP 3.6
Grabeland
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 08459-17)

„die Fraktion DIE LINKE & PIRATEN bittet um Aufnahme des oben genannten TOP in die TO der Sitzung am 20.9.2017.

Wir bitten die Verwaltung um eine Auflistung aller vorhandenen Grabelandflächen in Dortmund.“

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen überweist die Angelegenheit zuständigkeitshalber an den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften.
zu TOP 3.7
Integriertes Handlungskonzept "Zukunft und Heimat: Revierparks 2020"
Vorstellung und weitere Vorgehensweise
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08507-17)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Ratsgruppe NPD/ Die Rechte), folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund stimmt dem Integrierten Handlungskonzept „Zukunft und Heimat: Revierpark 2020“ in der vorgelegten Fassung sowie einer Beteiligung der Revierpark Wischlingen GmbH im Grundsatz zu und befürwortet die Bewerbung des Regionalverbands Ruhr am Landeswettbewerb „Grüne Infrastruktur NRW“.



zu TOP 3.8
Sanierung des Sonnensegels im Westfalenpark
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07903-17)

Hierzu Zusatz-/Ergänzungsantrag (CDU-Fraktion) ( Drucksache Nr.: 07903-17-E1):


„die CDU-Fraktion im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stellt zu o.g.
Tagesordnungspunkt folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:

Vor einer Beschlussfassung über die Sanierung des Sonnensegels im Westfalenpark legt
die Verwaltung zunächst ein überarbeitetes Nutzungskonzept vor.
Die ausschließlich monofunktionale Nutzung als Aufenthalts- und Spielbereich für Kinder/
Familien soll dahingehend ergänzt/erweitert werden, dass auch andere Veranstaltungsformate
wie z.B.
 Kirche im Park
 Gastspiele des Kinder- und Jugendtheaters
 Musikdarbietungen von Chören und Orchestern
 Zeitlich begrenzte Tanzveranstaltungen
 Diskussionsforen
unter dem Sonnensegel stattfinden können.

Erst nach Beschlussfassung über ein erweitertes Nutzungskonzept erfolgt eine Beschlussfassung
über die Sanierung des Sonnensegels einschließlich der zu erwartenden Kosten
gemäß Kostenanalyse.“

AUSW, 20.09.2017:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig, den o.a. Zusatz-/ Ergänzungsantrag in der folgenden, geänderten Fassung:

Vor einer Beschlussfassung über die Sanierung des Sonnensegels im Westfalenpark legt
die Verwaltung zunächst ein überarbeitetes Nutzungskonzept vor.
Die ausschließlich monofunktionale Nutzung als Aufenthalts- und Spielbereich für Kinder/
Familien soll dahingehend ergänzt/erweitert werden, dass auch andere Veranstaltungsformate
wie z.B.
 Kirche im Park
 Gastspiele des Kinder- und Jugendtheaters
 Musikdarbietungen von Chören und Orchestern
 Zeitlich begrenzte Tanzveranstaltungen
 Diskussionsforen
unter dem Sonnensegel stattfinden können.

Erst nach Beschlussfassung über ein erweitertes Nutzungskonzept erfolgt eine Beschlussfassung
über die Sanierung des Sonnensegels einschließlich der zu erwartenden Kosten
gemäß Kostenanalyse.“


Unter Berücksichtigung dieses beschlossenen Antrages, empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Sanierung des Sonnensegels im Westfalenpark und ermächtigt die Verwaltung zur Durchführung der Maßnahme mit einem Gesamtvolumen von 2,0 Millionen Euro.

Die ausschließlich monofunktionale Nutzung als Aufenthalts- und Spielbereich für Kinder/
Familien soll dahingehend ergänzt/erweitert werden, dass auch andere Veranstaltungsformate
wie z.B.
 Kirche im Park
 Gastspiele des Kinder- und Jugendtheaters
 Musikdarbietungen von Chören und Orchestern
 Zeitlich begrenzte Tanzveranstaltungen
 Diskussionsforen
unter dem Sonnensegel stattfinden können.




zu TOP 3.9
Soziale Stadt Dortmund Nordstadt
hier: Entwicklung des Hoeschparkes und des Freibades Stockheide zu einem überregionalen Integrations-, Gesundheits-, Sport- und Freizeitpark - Realisierungswettbewerb
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08470-17)

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt Nord vom 13.09.2017:

Nach längerer Diskussion werden folgende Zusätze einstimmig beschlossen:

Die Mitglieder der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfehlen dem Rat der Stadt Dortmund unter Berücksichtigung der o. g. Zusätze einstimmig wie folgt zu beschließen:

Die Bestandsanalyse zum Hoeschpark zur Kenntnis zu nehmen, die Durchführung des Realisierungswettbewerbes zum Hoeschpark zu beschließen und die Verwaltung mit der Abwicklung der entsprechenden Vergabeverfahren zu beauftragen.

Die Durchführung des Realisierungswettbewerbes zur Entwicklung des Hoeschparkes und des Freibades Stockheide zu einem überregionalen Integrations-, Gesundheits-, Sport- und Freizeitpark verursacht Aufwendungen in Höhe von insgesamt 95.000 € im Haushaltsjahr 2018, welchen, vorbehaltlich der noch ausstehenden Förderzusage, Erträge aus Zuwendungen i. H. v. 85.500 € (90 %) gegenüberstehen.
Es verbleibt somit ein städtischer Eigenanteil in Höhe von 9.500 € (10 %).



AUSW, 20.09.2017:

Herr Rm Logermann bittet darum, sicherzustellen, dass auch Mitglieder des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit sowie des Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen in der Jury vertreten sein werden.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Ratsgruppe NPD/Die Rechte) folgenden Beschluss zu fassen:


Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Bestandsanalyse zum Hoeschpark zur Kenntnis.

Er beschießt die Durchführung des Realisierungswettbewerbes zum Hoeschpark und beauftragt die Verwaltung mit der Abwicklung der entsprechenden Vergabeverfahren.

Die Durchführung des Realisierungswettbewerbes zur Entwicklung des Hoeschparkes und des Freibades Stockheide zu einem überregionalen Integrations-, Gesundheits-, Sport- und Freizeitpark verursacht Aufwendungen in Höhe von insgesamt 95.000 € im Haushaltsjahr 2018, welchen, vorbehaltlich der noch ausstehenden Förderzusage, Erträge aus Zuwendungen i. H. v. 85.500 € (90 %) gegenüberstehen.
Es verbleibt somit ein städtischer Eigenanteil in Höhe von 9.500 € (10 %).





zu TOP 3.10
Vergabe von Planungsleistungen für Ingenieurbauwerke im Bereich des Bebauungsplanes InN 219 - Haupterschließung Westfalenhütte -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08000-17)

AUSW, 20.09.2017:



Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei Enthaltungen (Fraktion Die Linke & Piraten, Ratsgruppe NPD/Die Rechte), folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt beschließt, die Leistungen zur Planung von zwei Ingenieurbauwerken im Rahmen der späteren Realisierung der ,,Hoeschallee“ im Bebauungsplanbereich InN 219 - Haupterschließung Westfalenhütte - in Höhe von 1.600.000,- € zu vergeben und beauftragt die Verwaltung, dementsprechend zu verfahren.




zu TOP 3.11
Sachstand "Quartiersentwicklung Speicherstraße"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08571-17)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Sachstand Speicherstraße zur Kenntnis.




zu TOP 3.12
Soziale Stadt Dortmund Nordstadt
Gestaltung des öffentlichen Raumes Speicherstraße - Hafen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08365-17)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Ratsgruppe NPD/Die Rechte), folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die „Gestaltung des öffentlichen Raumes Speicherstraße – Hafen“ mit einem Investitionsvolumen in Höhe von insgesamt 608.500 € für die Haushaltsjahre 2018 bis 2020, bestehend aus den nachfolgenden vier Teilmaßnahmen, die aus dem „Rahmenplan südliche Speicherstraße am Stadthafen“ abgeleitet wurden bzw. werden:

Zusätzlich entstehen aktivierbare Eigenleistungen in Höhe von insgesamt 37.800 €, die nicht zahlungswirksam sind.

Die Auszahlungen der drei Teilmaßnahmen (Punkte 1., 2. und 4.) in Höhe von insgesamt 543.500 € werden durch Einzahlungen aus Bundes-/Landes- und Fördermittel der Europäischen Union (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung -EFRE-) in Höhe von insgesamt 489.150 € gefördert (max. 90 % der förderfähigen Kosten).

Der städtische Eigenanteil dieser drei Teilmaßnahmen beträgt insgesamt 54.350 € (10 %).

Ein entsprechender Zuwendungsbescheid der Bezirksregierung Arnsberg liegt bereits vor.

Die Auszahlungen für die „Errichtung von Parkplätzen/Stellflächen“ (Punkt 3.) in Höhe von
65.000 € werden nicht gefördert und stellen somit in voller Höhe den städtischen Eigenanteil dar (100 %).

Der städtische Eigenanteil aller vier Teilmaßnahmen beträgt insgesamt 119.350 €.

Die oben genannten Planungsleistungen stellen Herstellungskosten für nachfolgende Bauinvestitionen dar und werden ab dem Zeitpunkt der Fertigstellung (über 40 Nutzungsjahre) mit den baulichen Anlagen gemeinsam abgeschrieben.

Die Investitionen aller vier Teilmaßnahmen bedingen ab dem ersten vollen Nutzungsjahr (dem Haushaltsjahr 2021) eine jährliche Belastung der städtischen Ergebnisrechnung in Höhe
von 3.803,75 €.





zu TOP 3.13
Weiterhin vorhandene PCB-Belastung im Hafen
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 08701-17)

Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme (Fraktion Die Linke & Piraten) (Drucksache Nr.: 08701-17-E1):

„…seit dem Jahr 2006 sind PCB-Belastungen am Dortmunder Hafen bekannt. Im Jahr 2009
hat das Dortmunder Umweltamt auf Anfrage der LINKSFRAKTION die Firma Envio als
möglichen Verursacher benannt. Im Jahr 2010 wurde Envio aufgrund der Freisetzung von
PCBs und der Belastung einer großen Anzahl von Menschen (eigene Mitarbeiter, darunter
viele Leiharbeiter, Mitarbeiter benachbarter Firmen, Familienangehörige von Mitarbeitern,
Kleingärtner, u.a.) mit dem Umweltgift PCB geschlossen. Aus dieser Zeit stammen auch
die Verzehrempfehlungen betreffend die benachbarten Kleingartenanlagen, sowie für Fische
im Einzugsgebiet des Dortmunder Hafens.
Seither – auch 7 Jahre nach der Schließung von Envio - haben sich die Belastungswerte
der Umgebung nicht soweit reduziert, dass die Verzehrempfehlungen aufgehoben werden
können. Auch die aktuellen Werte weisen PCB-Belastungen auf, die insbesondere eine
Empfehlung keinen Grünkohl aus den Kleingärten der Hafenwiese zu essen erfordern, da
sonst eine schleichende Vergiftung der Menschen mit dem Umweltgift PCB zu befürchten
ist.

Dazu stellen wir folgende Fragen:

1) Geht die Verwaltung weiterhin davon aus, dass die aktuellen PCB-Belastungen vom
Enviogelände stammen oder sind hier weitere Verursacher wie z.B. Schrottbetriebe
ursächlich? Wie ist hier das weitere Vorgehen, um die Belastungen zu senken?

2) Für welchen Zeitpunkt erwartet die Verwaltung eine Aufhebung der Verzehrempfehlungen,
da zu diesem Moment die PCB-Werte so niedrig sind, dass diese nicht
mehr benötigt werden?

3) Wird die Belastung der Fische weiterhin untersucht? Wenn ja, wann zuletzt und mit
welchem Ergebnis? Ist die Verzehrempfehlung an Dortmunder Angler für bestimmte
fettreiche Fischarten weiterhin aufrecht zu halten?“

Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.






zu TOP 3.14
Envio Nachsorgeprogramm
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 08842-17)
Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme (Fraktion B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 08842-17-E1):

„….die Fraktion B90/Die GRÜNEN bittet – unter Berücksichtigung von Datenschutzbelangen – um eine Berichterstattung über die bisherigen Aktivitäten und die Ergebnisse des im Zusammenhang mit den PCB-Belastungen von Envio-Mitarbeitern aufgelegten Untersuchungs- und Nachsorgeprogramms.

Dabei bitten wir insbesondere um Beantwortung der folgenden Fragen:



Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.



zu TOP 3.15
Stadtumbau Rheinische Straße
Umbau der Straßen Ritterstraße und Übelgönne
hier: Ausführungsbeschluss
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08162-17)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt folgende Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt-West vom 05.07.2017 zur Kenntnis:

Beschluss
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West beschließt den Umbau der Straßen Ritterstraße und Übelgönne mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 1.310.000 € auf der Grundlage des Grundsatzbeschlusses des Rates der Stadt Dortmund zur Umsetzung des Stadtumbauprogramms Rheinische Straße vom 29.03.2007 (siehe DS Nr.: 07770-07).

Der Umbau der Straßen Ritterstraße und Übelgönne wird durch eine Bundes- und Landeszuwendung in Höhe von 400.000 € gefördert. Der entsprechende Zuwendungsbescheid Nr. 02/024/15 der Bezirksregierung Arnsberg liegt vor.

Die Investition bedingt eine jährliche Belastung der städtischen Ergebnisrechnung in Höhe von 18.385,65 €. Es werden Beiträge nach Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) in Höhe von 503.774 € erhoben. Zusätzlich entstehen aktivierbare Eigenleistungen in Höhe von 157.200 €, die nicht zahlungswirksam sind.





4. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes

zu TOP 4.1
Radschnellweg Ruhr - Sachstand und weitere Vorgehensweise
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07508-17)

AUSW, 20.09.2017:

Man einigt sich darauf, die Anregungen aus den Bezirksvertretungen als Prüfauftrag an die Verwaltung zu werten.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (CDU-Fraktion, Fraktion AfD) und einer Enthaltung (Ratsgruppe NPD/Die Rechte) folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht zum Sachstand und zur weiteren Vorgehensweise zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung

Es entstehen für diese Maßnahme insgesamt förderfähige Gesamtauszahlungen in der städtischen Finanzrechnung in Höhe von ca. 4,3 Mio. €.











zu TOP 4.2
Förderung der Pflege von Denkmälern in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05492-16)

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede vom 13.09.2017:

Frau B‘90/Die Grünen-Fraktionssprecherin Knappmann wies darauf hin, sie habe die Sorge, dass die vorgesehene Änderung der Förderrichtlinien negative Auswirkungen auf die arbeitsmarktpolitischen Ziele haben könnte. Ihr sei es wichtig, dass der Personenkreis der leistungseingeschränkten Arbeitnehmer nach wie vor für denkmalpflegerische Maßnahmen, wie z. B. bei Ausgrabungen, die Möglichkeit einer Arbeitsbeschaffung fände. Sie bat darum, dieses nicht zu vernachlässigen.

Somit gab die Bezirksvertretung Mengede folgende Empfehlung ab:

Die Bezirksvertretung Mengede empfahl dem Rat der Stadt Dortmund mit den o. g. Anmerkungen den Beschluss laut Verwaltungsvorlage zu fassen.


AUSW, 20.09.2017:


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:

a) die Aufhebung der „Richtlinien zur Förderung der Pflege von Denkmälern in Dortmund“ vom 01.06.1987 (Anlage 1)

b) die Anwendung der „Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Erhaltung und Pflege von Denkmälern (Förderrichtlinie Denkmalpflege) des Landes Nordrhein-Westfalen" vom 05.06.2003 (Anlage 2)

Personelle Auswirkungen

Mit dem Beschluss sind keine personellen Auswirkungen verbunden.





zu TOP 4.3
Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hö 248 - Godekinsiedlung - im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
hier: Beifügung einer Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05846-16)

Hierzu liegt vor Ergänzenden Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 05846-16-E1) inkl. Anlage „Sozialplan zum Sanierungsvorhaben Godefriedstraße“ (lag bereits zur Sitzung am 05.07.2017 vor)


Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion Die Linke & Piraten) (Drucksache Nr.: 08235-2/ (Lag bereits zur Sitzung am 05.07.2017 vor):

„….wir bitten darum, den nachstehenden Antrag zur Beschlussfassung zu stellen:

Die Verwaltung der Stadt Dortmund wird aufgefordert, mit dem Inhaber der Gebäude in der
Godekinstraße ein Sanierungskonzept zu erarbeiten, das auf eine Gentrifizierung verzichtet
und es den Mieterinnen und Mietern erlaubt, ihre Wohnungen zu halten. Die Verwaltungsvorlage
wird bis zur Vorlage eines solchen Konzeptes weiterhin zurückgestellt

Begründung
Das derzeitige Sanierungskonzept sieht eine Erhöhung der Mieten von 5,10 Euro (laut
Niederschrift des AUSW vom 30.11.2016 – Aussage von Herrn Wilde) auf über 13 Euro
pro qm vor. Damit kann nur eine absolute Minderheit der bisherigen Mieterinnen und Mieter
ihre Wohnung auch weiterhin bezahlen.
Als Alternative ist nun geförderter Wohnungsbau vorgesehen. Die Errichtung von geförderten
Wohnungen ist zwar begrüßenswert, es ist aber nicht die Aufgabe der Wohnbauförderung
es privaten Miethaien zu ermöglichen ihre Gewinne im bisherigen Bestand zu maxi-
mieren. Der Einsatz öffentlicher Gelder der Wohnungsbauförderung darf daher ein für Mieterinnen
und Mieter verträgliches Sanierungskonzept für die Bestandswohnungen nicht
ersetzen. Das derzeit vorliegende Konzept erfüllt diese Voraussetzungen auch nach Aussage
des Mietervereins Dortmund nicht. Daher ist durch Vorlage eines auch mit dem Mieterverein
positiv abgestimmten Sanierungskonzeptes sicherzustellen, dass öffentliche
Gelder nicht in dieser Weise missbräuchlich zweckentfremdet werden.“



AUSW, 20.09.2017:

Frau Rm Neumann-Lieven und Herr Rm Waßmann führen für ihre jeweilige Fraktion an, dass sie heute zur gesamten Angelegenheit beschlussfähig seien.

Nachdem Herr Böhm noch einmal über den aktuellen Sachstand berichtet hat, deklariert Herr Rm Kowalewski weiteren Beratungsbedarf und bittet darum, die Angelegenheit zum Rat der Stadt Dortmund durchlaufen zu lassen.

Herr Waßmann betont, dass seine Fraktion nicht damit einverstanden sei, die Vorlage heute ohne Empfehlung durchlaufen zu lassen.


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen leitet die Vorlag ohne Empfehlung weiter.














zu TOP 4.4
Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Hom 220 – Harkortstraße - im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
hier: Einleitungsbeschluss, Entscheidung über Stellungnahmen, Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit, Zustimmung zum Abschluss des Durchführungsvertrages, Zustimmung zur Zulassung von Bauvorhaben gemäß § 33 Abs. 1 BauGB
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07968-17)

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch vom 04.07.2017(lag bereits zur Sitzung am 05.07.2017 vor)

Hierzu liegt vorZusatz-/ Ergänzungsantrag (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.:07968-17-E1):

„..die oben genannte Vorlage zur Wohnraumnachverdichtung des Unternehmens Vonovia
erreichte die Politik und die Gremien von Stadt und Bezirksvertretung leider nur sehr kurzfristig.
Die Anwohner bzw. Mieter an der Harkortstraße/Karlsbader Straße in Hombruch
wurden ebenfalls von der Ankündigung einer Wohnraumverdichtung in „ihrem“ Innenhof
überrascht. Gerade wegen dieser unzureichenden Kommunikation im Vorfeld des Bauvorhabens,
ist eine verstärkte Transparenz von Seiten Vonovias und eine stärkere Einbindung
der Mieter dringend erforderlich.

Die SPD-Fraktion im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stellt vor diesem
Hintergrund folgenden Antrag zur Beratung und Beschlussfassung:

1. Die Entscheidung zur Vorlage wird in eine der nächsten Sitzungen des Ausschusses
für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AUSW) geschoben.

2. Der AUSW fordert Vonovia dazu auf, die Mieter an der Harkortstraße/Karlsbader
Straße in das Verfahren einzubinden und ihre Ängste und Bedenken ernst zu
nehmen. Zudem sollen Entscheidungen bei Bauvorhaben grundsätzlich transparenter
gestaltet sowie die Mieter frühzeitiger informiert werden.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept zur Umsetzung von Wohnraumnachverdichtungen
zu entwickeln und dieses in einer gesonderten, öffentlichen,
Veranstaltung zu präsentieren.“

AUSW, 20.09.2017:

Herr sB Tietz regt an, Ziff. 2 des o. a. Antrags wie folgt zu ergänzen:

2. Der AUSW fordert Vonovia dazu auf, die Mieter an der Harkortstraße/Karlsbader
Straße in das Verfahren einzubinden und ihre Ängste und Bedenken ernst zu
nehmen. In diesem Zusammenhang sind auch alternative Konzepte zu entwickeln. Zudem sollen Entscheidungen bei Bauvorhaben grundsätzlich transparenter
gestaltet sowie die Mieter frühzeitiger informiert werden.


Mit dieser Ergänzung stimmt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem o.a. Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion in folgender Fassung einstimmig zu:


1. Die Entscheidung zur Vorlage wird in eine der nächsten Sitzungen des Ausschusses
für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AUSW) geschoben.

2. Der AUSW fordert Vonovia dazu auf, die Mieter an der Harkortstraße/Karlsbader
Straße in das Verfahren einzubinden und ihre Ängste und Bedenken ernst zu
nehmen. In diesem Zusammenhang sind auch alternative Konzepte zu entwickeln. Zudem sollen Entscheidungen bei Bauvorhaben grundsätzlich transparenter
gestaltet sowie die Mieter frühzeitiger informiert werden.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept zur Umsetzung von Wohnraumnachverdichtungen
zu entwickeln und dieses in einer gesonderten, öffentlichen,
Veranstaltung zu präsentieren.“



zu TOP 4.5
Bauleitplanung; Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Hö 252 - PHOENIX See -, Teilbereich A, Teil I - Seequartier - im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
hier: I. Ergebnis der öffentlichen Auslegung; II. Satzungsbeschluss; III. Beifügung einer Begründung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08524-17)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Ratsgruppe NPD/Die Rechte), folgenden Beschluss zu fassen:


Beschluss
Der Rat der Stadt

I. nimmt das unter Punkt 7 dieser Beschlussvorlage dargelegte Ergebnis der öffentlichen Auslegung zur Kenntnis.

Rechtsgrundlage:

§ 13 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I. S. 2414 / FNA 213/1).


II. beschließt die Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Hö 252 - PHOENIX See -, Teilbereich A, Teil I - Seequartier - für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Änderungsbereich mit dem durch Beschluss des Rates vom 01.06.2017 offengelegenen Inhalt als Satzung.

Rechtsgrundlage:

§ 10 i. V. m. den §§ 13 und 13a BauGB und i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).


III. beschließt, der Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Hö 252 die Begründung vom 16.03.2017 beizufügen.

Rechtsgrundlage:

§ 9 Abs. 8 und § 2a BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.






zu TOP 4.6
Bauleitplanung; Bebauungsplan Hö 275 - Auf der Kluse - im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
hier: Aufstellungsbeschluss, Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung und Zulassung von Bauvorhaben bei Vorliegen von Planreife gemäß § 33 BauGB
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08427-17)

Hierzu liegt vor Empfehlung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde (BuNB) vom 13.09.2017:

Der Beirat bittet, neben der vorgesehenen Dachbegrünung und den Vorgaben für die Verwendung heimischer Gehölze und Pflanzen den Hinweis auf den Artenschutz an Gebäuden in den B-Plan aufzunehmen. Ohne großen finanziellen Zusatzaufwand kann dieser Aspekt bei der Gebäudeplanung von Architekten und Bauherren berücksichtigt werden. Dies kommt Brutvögeln und Fledermäusen zugute.
Informationen hierzu u.a. unter: http://www.artenschutz-am-haus.de oder www.artenschutz-am-bau.de

AUSW, 20.09.2017:

Frau Rm Lührs erhebt die Anregungen aus dem Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde (siehe o.a. Empfehlung) sowie der Bezirksvertretung Hörde zum Antrag. (Die Bezirksvertertung Hörde empfahl die Vorlage einstimmig und forderte den Vorhabenträger auf, bei der Realisierung des Bauvorhabens auch darauf zu achten, dass Ladestationen für Elektroautos und E-Bikes Berücksichtigung finden.)

Nachdem Herr Wilde darüber informiert hat, dass die Verwaltung diese Anregungen im weiteren Verfahren im städtebaulichen Vertrag mit aufnehmen könne, wird eine Abstimmung zum o. a. Antrag nicht mehr für erforderlich gehalten und zur Vorlage wie folgt abgestimmt:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei einer Enthaltung (Ratsgruppe NPD/Die Rechte) folgenden Beschluss zu fassen

Beschluss
I. Der Rat der Stadt beschließt, den Bebauungsplan Hö 275 - Auf der Kluse - für den unter der Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Planbereich in einem beschleunigten Verfahren aufzustellen.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 13a und § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414 / FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023).

II. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Hö 275 - Auf der Kluse - unter Ziffer 9 dieser Vorlage geprüft und beauftragt die Verwaltung, das Verfahren unter Berücksichtigung dieser Ergebnisse fortzuführen.

Rechtsgrundlage:
§ 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO NRW III. Der Rat der Stadt stimmt den geplanten Festsetzungen des Bebauungsplanes Hö 275 und dem Entwurf der Begründung vom 10.08.2017 zu und beschließt die öffentliche Auslegung (Öffentlichkeitsbeteiligung). IV. Der Rat der Stadt nimmt zur Kenntnis, dass mit der Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes Hö 275 - Auf der Kluse - Teile des Landschaftsplanes Dortmund-Süd außer Kraft treten sollen (siehe auch Ziffer 4 dieser Vorlage).

Rechtsgrundlage:
§ 20 Abs. 4 des Gesetzes zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (Landesnaturschutzgesetz - LNatSchG NRW) vom 21.07.2000 in der Fassung vom 15.11.2016 (GV. NRW. S. 568 / SGV. NRW. 791)

V. Der Rat der Stadt nimmt die Entscheidung der Verwaltung zur Kenntnis, Baugenehmigungen vor Rechtskraft des Bebauungsplanes Hö 275 nach Vorliegen der Voraussetzungen gem. § 33 Abs. 1 BauGB zu erteilen.

Rechtsgrundlage:
§ 33 Abs. 1 BauGB
zu TOP 4.7
Bauleitplanung; Aufhebung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes Lü 121 - Zeche
Oespel -
hier: I. Entscheidung über Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung;
II. Satzungsbeschluss;
III. Beifügung der Begründung Teil A und Teil B (Umweltbericht) vom 09.02.2017
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08428-17)


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Ratsgruppe NPD/Die Rechte), folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt

I. hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung der teilweisen Aufhebung des Bebauungsplanes Lü 121 - Zeche Oespel - eingegangenen Stellungnahmen geprüft und beschließt, den Anregungen zu den Punkten 7.1 und 7.2 aus den dort genannten Gründen zu folgen.

Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 2 Satz 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I. S. 2414, FNA 213-1) i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).


II. beschließt die teilweise Aufhebung des Bebauungsplanes Lü 121 - Zeche Oespel - für den unter Punkt 1.2 dieser Beschlussvorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:

§ 10 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.
I. beschließt, der teilweisen Aufhebung des Bebauungsplanes Lü 121 - Zeche Oespel - die Begründung Teil A und Teil B (Umweltbericht) vom 09.02.2017 beizufügen.

Rechtsgrundlage:

§ 9 Abs. 8 und § 2a BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.


III. beschließt, der teilweisen Aufhebung des Bebauungsplanes Lü 121 - Zeche Oespel - die
Begründung Teil A und Teil B (Umweltbericht) vom 09.02.2017 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 und § 2a BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.



zu TOP 4.8
Bauleitplanung; Änderung Nr. 8 des Bebauungsplanes Lü 112 n - Ortskern Lütgendortmund -
hier: Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08345-17)


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Ratsgruppe NPD/Die Rechte) folgenden Beschluss zu fassen:


Beschluss
Der Rat der Stadt beschließt,

I. der Änderung Nr. 8 des Bebauungsplanes Lü 112n - Ortskern Lütgendortmund - die Begründung vom 29.06.2016 beizufügen.
Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW),

II. die dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügte Änderung Nr. 8 des Bebauungsplans Lü 112n - Ortskern Lütgendortmund - für den unter Punkt 1 beschriebenen Geltungsbereich mit dem durch Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 21.09.2016 offengelegten Inhalt als Satzung.














zu TOP 4.9
Bauleitplanung, Änderung Nr. 3 des Bebauungsplanes In N 106 - Uniongelände / Kalte Seite -
hier: I. Entscheidung über vorgebrachte Anregungen aus der öffentlichen Auslegung, II. Satzungsbeschluss, III. Beifügung der aktualisierten/modifizierten Begründung vom 22.08.2017
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08655-17)


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei Enthaltung (Fraktion Die Linke & Piraten), folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt

I. nimmt das unter Punkt 7. dieser Beschlussvorlage dargelegte Ergebnis der öffentlichen Auslegung zur Kenntnis.

Rechtsgrundlage:

§ 13 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I. S. 2414 / FNA 213/1).


II. beschließt die 3. Änderung des Bebauungsplanes In N 106 Uniongelände/Kalte Seite für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Änderungsbereich mit dem durch Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 29.03.2017 offengelegenen Inhalt als Satzung.

Rechtsgrundlage:

§ 10 i. V. m. den §§ 13 und 13a BauGB und i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).


III. beschließt, der Änderung Nr. 3 des Bebauungsplanes die modifizierte und aktualisierte Begründung vom 22.08.2017 beizufügen.




zu TOP 4.10
Bauleitplanung; Bebauungsplan Mg 165 – westlich Erlenkamp –
hier: I. Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange, II. Beschluss zur öffentlichen Auslegung, III. Beschluss zur Ermächtigung für die Erteilung einer Baugenehmigung auf der Grundlage von § 33 BauGB
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08638-17)

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede vom 13.09.2017:

Verschiedene Mitglieder der Bezirksvertretung Mengede sehen es durchaus positiv, dass Wohnraum entsteht. Allerdings sei negativ zu bewerten, dass durch den Bau der Häuser die Aufenthaltsqualität des übrigen Quartiers zwangsläufig leide. Durch den Zuzug von 25 Familien würde ein größerer Bedarf bezüglich der Unterbringung von Kindern entstehen. Evtl. besteht die Möglichkeit, dass Vonovia in dem Bereich etwas baut und dann über einen Dritten, z. B. die Kirche, eine weitere Kita anbietet. Es wurde überdies der Wunsch zum Ausdruck gebracht, dass mit dem Bau der neuen Wohneinheiten gleich auf den Aspekt der E-Mobilität berücksichtigt wird und entsprechende Vorrichtungen für eine E-Tankstelle mit eingeplant werden. Weiterhin positiv sei, dass auf die Umweltaspekte sehr detailliert eingegangen wurde, allerdings nicht hinsichtlich der erforderlichen Lärmschutzmaßnahmen. Es wird eine Klärung bezüglich der Lärmbelastung durch die Autobahn gefordert und wie damit umgegangen wird. Außerdem müssten die Kosten geklärt werden, ob der Eigentümer für den Lärmschutz selbst aufkommen müsse. Somit ergeht mit den Anmerkungen folgende Empfehlung:
Empfehlung
Die Bezirksvertretung Mengede empfahl einstimmig mit den o. g. Anmerkungen dem Rat der Stadt
dem Beschlussvorschlag laut Vorlage der Verwaltung zu folgen.

AUSW, 20.09.2017:

Herr Wilde informiert zur o.a. Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede, hinsichtlich des dort
angesprochenen evtl. zusätzlichen Kita-Bedarfes, darüber, dass die Verwaltung, nach entsprechender
Prüfung, bereits zu dem Ergebnis gekommen sei, dass hier kein zusätzlicher Bedarf für eine Kita
bestehe.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Ratsgruppe NPD/Die Rechte) folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt der Stadt

I. nimmt Kenntnis von den Ergebnissen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie von der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I. S. 2414/FNA 213-1).

II. stimmt der Begründung Teil A und Teil B (Umweltbericht) vom 17.08.2017 zu und beschließt für den unter Punkt 1.2 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Mg 165 die öffentliche Auslegung.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB.

III. ermächtigt die Verwaltung, eine Baugenehmigung während des Aufstellungsverfahrens zu erteilen, sofern nach erfolgter öffentlicher Auslegung des Bebauungsplanes Mg 165 – westlich Erlenkamp - eine entsprechende Bescheinigung nach § 33 Abs. 1 BauGB ausgestellt werden kann und alle weiteren gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.

Rechtsgrundlage:
§ 33 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 41 Abs. 1 GO NRW.








zu TOP 4.11
Bauleitplanung; Änderung Nr. 9 des Bebauungsplanes Lü 112n - Ortskern Lütgendortmund - im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
hier: Änderungsbeschluss, Beschluss zur öffentlichen Auslegung (Öffentlichkeitsbeteiligung)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08403-17)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Ratsgruppe NPD/Die Rechte), folgenden Beschluss:

VI. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, den Bebauungsplan Lü 112n - Ortskern Lütgendortmund - für den unter der Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Planbereich im beschleunigten Verfahren zu ändern (Änderung Nr. 9).

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 13a und § 1 Abs. 8 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414, FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023).

VII. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt den geplanten Festsetzungen der Änderung Nr. 9 des Bebauungsplanes Lü 112n und dem Entwurf der Begründung vom 04.08.2017 zu und beschließt die öffentliche Auslegung (Öffentlichkeitsbeteiligung).

Rechtsgrundlage:
§ 13a Abs. 2 Nr. 1 und § 13 Abs. 2 Nr. 2 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB.



zu TOP 4.12
Bauleitplanung; 73. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Scha 148 VEP - Erweiterung Einzelhandelsstandort Husen -
hier: Änderungsbeschluss; Einleitungsbeschluss; Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit; Kenntnisnahme der Anpassung des Masterplanes Einzelhandel; Zustimmung zum Abschluss des Durchführungsvertrages Teil A
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08493-17)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Ratsgruppe NPD/Die Rechte), folgenden Beschluss:


Beschluss

I. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, den Flächennutzungsplan vom 31.12.2004 für den unter Punkt 2 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Geltungsbereich zu ändern (73. Änderung). II. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, das Satzungsverfahren für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Scha 148 VEP – Erweiterung Einzelhandelsstandort Husen - für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich einzuleiten. III. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung).
IV. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, den Masterplan Einzelhandel bei der nächsten Fortschreibung anzupassen.
V. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, dem zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Dortmund abzuschließenden Durchführungsvertrag – Teil A – (Anlage dieser Beschlussvorlage) zuzustimmen.




zu TOP 4.13
Bebauungsplan Scha 136 –südlich Husener Straße–
I. Weiterführung des Bauleitplanverfahrens nach den Vorschriften der aktuellen Änderungen des Baugesetzbuches; II. Beschluss zur Änderung des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Scha 136 –südlich Husener Straße, III. Beschluss über die erneute Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08523-17)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Ratsgruppe NPD/Die Rechte), folgenden Beschluss:

Beschluss
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen


I. nimmt Kenntnis davon, dass das Bauleitplanverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Scha 136 –südlich Husener Straße– nach § 245c Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I. S. 2414/FNA 213-1) nach den Vorschriften der aktuellen Änderungen des Baugesetzbuches weitergeführt wird.

II. beschließt, den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Scha 136 –südlich Husener Straße– vom 07.09.2005 hinsichtlich des räumlichen Geltungsbereiches zu verändern und diesen nunmehr wie unter Punkt 3 dieser Beschlussvorlage genannt festzulegen.
III. beschließt, die Öffentlichkeit erneut frühzeitig an der Bauleitplanung zu beteiligen.


zu TOP 4.14
Flughafen Dortmund
Stellungnahme über die verspäteten Landungen zwischen 22:00 Uhr und 23:00 Uhr im flugplanmäßigen Verkehr des Jahres 2016
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08044-17)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung und Wohnen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.



zu TOP 4.15
Information an den Fachausschuss (AUSW) über Vorhaben, die in den Bezirksvertretungen im 2. Quartal 2017 behandelt wurden
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08449-17)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Zusammenstellung der Vorhaben und die dazu ergangenen Beschlüsse zur Kenntnis.




zu TOP 4.16
Gebäudesicherheit in Dortmund
Überweisung: Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aus der öffentlichen Sitzung vom 04.07.2017

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08385-17)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/ Bürgerliste vor:
…die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet die Verwaltung um einen zeitnahen Sachstandsbericht bezüglich der Überprüfung von Hochhäusern in Dortmund hinsichtlich verwendeter Materialien und deren Feuerbeständigkeit.
Begründung der Dringlichkeit:
In den letzten Tagen gab es vermehrt Presseberichterstattungen zum Hochhausbrand in London und der Evakuierung eines Hochhauses in Wuppertal. Auch Prüfungen in Dortmund wurden angekündigt und es erscheint von Interesse, dahingehend die Mitglieder des Ausschusses zu informieren…


Herr Aschenbrenner (Leiter der Feuerwehr) erläuterte, dass die Feuerwehr sich mit dem Bauordnungsamt, die für die Genehmigung und für weiterführende Maßnahmen an solchen Objekten zuständig sind, abgestimmt habe. Um größere Gefahrenmomente kurzfristig auszuschließen, wurden Besichtigungen aller bekannten und registrierten Hochhäuser durchgeführt, das sind 57 Gebäude. Bei diesen wurde von der Abteilung vorbeugender Brandschutz die Fassade begutachtet. Grundsätzlich ist die Rechtslage seit vielen Jahren schon, dass an Hochhäusern in der Fassade keine brennbaren Teile verbaut werden dürfen, da die Feuerwehr nur bis zu einer Höhe von ca. 23 Metern wirksame Maßnahmen durchführen kann. Als Hochhaus gilt ein Gebäude ab 22 Metern. Gebäude die älter sind, hätten mit Eintritt der neuen Rechtsvorschrift angepasst werden müssen. Die Gebäude wurden regelmäßig im Rahmen der Brandschau besichtigt. Bei der aktuellen Überprüfung wurden die Fassaden von außen geprüft und festgestellt, dass es kein Verdachtshaus gibt. Zwei Gebäude befinden sich im Umbau, hier wurde der Bauaufsicht empfohlen genau hinzusehen. Die Prüfung wurde bisher nur von außen vorgenommen. Da nie ausgeschlossen werden kann, dass widerrechtlich falsche Materialien verbaut wurden, regt die Feuerwehr in Richtung Bauordnung an, dass bei älteren Objekten noch in die vorhandenen Akten geschaut wird.

Frau Rm Noltemeyer regte an, die Anfrage an den AUSW zu überweisen, da es sich hauptsächlich um ein Thema der Bauordnung handelt. Sie bat Herrn Aschenbrenner noch einmal um Auskunft, wann und wem es auffallen könnte, falls die verbauten Baustoffe nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.
Herr Aschenbrenner erklärte hierzu, dass es ein Problem sei, dass manche Fassadenänderungen im Zuge der energetischen Verbesserung genehmigungsfrei gestellt wurden. Dadurch erhöht sich das Risiko, dass etwas verbaut wird, was besser nicht verbaut werden sollte. Da sind aber auch der Bauordnung die Hände gebunden, da sie keine Grundlage hat, dort einzugreifen. Bei Hochhäusern unter 60 Metern Höhe gibt es die Brandschau, bei Hochhäusern über 60 Meter Höhe gibt es die sogenannte wiederkehrende Überprüfung, die durch Feuerwehr und Bauordnung gemeinsam durchgeführt werden. Das Bauordnungsamt vertritt die Stadt Dortmund dabei als Sonderordnungsbehörde um gegenüber dem Eigentümer Forderungen durchzusetzen. Falls sich aus der Aktenlage Fragestellungen ergeben, kann man auf den Eigentümer zugehen und Nachweise fordern, oder bitten hinter die Fassade schauen zu dürfen. In Wuppertal sei es ein Zufallsbefund aufgrund von Schäden in der Fassade gewesen.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die mündliche Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis und überweist die Anfrage an den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen.


AUSW, 20.09.2017:

Hierzu liegt vor Ergänzende Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 08385-17-E1)

Die 52 Hochhäuser im Stadtgebiet von Dortmund wurden durch Mitarbeiter des
Vorbeugenden Brandschutzes der Feuerwehr der Stadt Dortmund in Augenschein genommen.

An drei Gebäuden wurden im Bereich der Fassaden Mängel entdeckt, deren Abstellung durch
das Stadtplanung- und Bauordnungsamt veranlasst und überwacht wird.


Der AUSW nimmt Kenntnis.








zu TOP 4.17
Ehemalige HSP-Fläche
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 05062-16-E2)

Hierzu Stellungnahme der Verwaltung: (Drucksache Nr.: 05062-16-E2):

„…vielen Dank für Ihre Anfrage vom 21.06.2016, Sie baten um die Beantwortung folgender
Fragen, welche ich wie folgt beantworten kann:

Zu 1. Gab es schon Gespräche zwischen der Stadt Dortmund und der Thelen Gruppeals neue
Eigentümerin zur geplanten Entwicklung der Fläche?

Zu 3. Wie bewertet die Verwaltung die Möglichkeiten einer planerischen Absprache von
Stadt Dortmund und Thelen-Gruppe?

Unter Leitung von Herrn Stadtrat Wilde werden seit dem 23.01.2017 regelmäßig stattfindende
Arbeitskreissitzungen zur Entwicklung der ehemaligen HSP-Fläche durchgeführt. Zu dem
Teilnehmerkreis gehörten neben dem neuen Grundstückseigentümer des Areal, Herr
Wolfgang Thelen, Thelen Holding GmbH, Vertreter aus den verschiedensten betroffenen
Fachbereichen.
Die Sitzungen dienen der gemeinschaftlichen städtebaulichen Entwicklung und strukturellen
Neuausrichtung des ehemaligen Werksareals der Firma Hoesch Spundwand und Profil (HSP)
im Dortmunder Unionviertel durch die Thelen Holding GmbH als neuem
Grundstückseigentümer und der Stadt Dortmund.

Zu 2. Wenn ja, gibt es Informationen zu den weiteren Plänen des Investors und einen
möglichen Zeitplan?

In Abstimmung mit der Thelen Holding GmbH wurde die Durchführung einer
Machbarkeitsstudie zur städtebaulichen Entwicklung vereinbart. Beauftragt durch den
Grundstückseigentümer und mit der Unterstützung der Fachbereiche der Stadt Dortmund
sind, verschiedenste Untersuchungen durchzuführen. Zielsetzung ist, dass das Ergebnis der
gemeinsam vereinbarten Machbarkeitsstudie innerhalb des Jahres 2018 vorliegt.

Zu 4. Wie können städtische Vorstellungen in die Planung des Investors eingebracht werden?

Nach den Vorstellungen der Stadt Dortmund soll ein Nutzungskonzept verfolgt werden, dass
im Norden westlich der Huckarder Straße eine Ergänzung der industriell/gewerblich
vorherrschenden Nutzungen berücksichtigt und im Süden, entlang der Rheinischen Straße die
Etablierung eines „Urbanen Gebietes“ beinhaltet. Als ein wichtiger Baustein für die
städtebauliche Entwicklung wird die Realisierung eines grünen Bandes zwischen diesen
beiden Nutzungszonen priorisiert. Neben der Funktionstrennung Gewerbe/Urbanes Gebiet
soll diese Grünfläche als Wohn- und Freizeitband die Standortqualität hervorheben und
Zugang zum Zukunftsgarten „Emscher Nordwärts“ bieten. Die Thelen Holding GmbH
beurteilt die städtebaulichen Planungsabsichten positiv, sie sind mit Gegenstand der
vorgenannten Machbarkeitsstudie.“

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.







zu TOP 4.18
Dreifach-Spielhalle in Kley
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 08699-17)

Die Angelegenheit wurde inzwischen von der Fraktion Die Linke & Piraten zurückgezogen.


zu TOP 4.19
Kraftwerk Knepper
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 08885-17)

Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme (Fraktion Die Linke & Piraten) (Drucksache Nr.: 08887-17-E1):

„…in den Medien wird über aktuelle Verkaufsabsichten der Firma Uniper (ehemals Eon) betreffend die Fläche des Kraftwerks Knepper berichtet. Fördergelder würden vom Land in Aussicht gestellt, falls sich die Kommune an einem Erwerb zumindest beteilige und einer planerischen Entwicklung zuführe. Eine Umwidmung sei dafür Voraussetzung.

Dazu bitten wir um einen aktuellen Sachstand hinsichtlich der Gespräche mit Uniper und mit dem Wirtschaftsministerium über ein mögliches Engagement der Stadt Dortmund.

In der Vorlage „Zukünftige Wirtschaftsflächenentwicklung in Dortmund“ (DS 08015-17) die am 8.11.2017 den AUSW erreichen wird, wird die Fläche als kommender weiterer Logistikstandort dargestellt. Gibt es hierzu bereits konkrete Pläne oder Gespräche mit etwaigen Investoren?

Wie passen solche Logistikplanungen mit dem aktuellen Verkehrskonzept rund um das Hafengebiet und mit den durch den Containerterminal ausgelösten Verkehren zusammen?“

Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.


zu TOP 4.20
Einführung eines Qualitätsmanagementsystems im kommunalen ÖPNV,
Abschluss einer Qualitätsvereinbarung mit den bedienenden ÖPNV-Unternehmen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08705-17)


AUSW, 20.09.2017:

Durch Herrn Rm Dudde und Herrn Rm Gebel wurden folgende Fragen hierzu aufgeworfen:

Nachdem Herr Wilde zugesichert hat, dass die Verwaltung diese Fragen schriftlich zur Ratssitzung beantworten werde, erfolgt folgende Abstimmung zur Vorlage:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:


Beschluss


5. Angelegenheiten des Umweltamtes

zu TOP 5.1
Lärmaktionsplanung - Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06821-17)

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der öffentlichen Sitzung vom 27.06.2017:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost nimmt die Mitteilung zur Lärmaktionsplanung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat mehrheitlich mit den Stimmen der SPD-Fraktion (5), Bündnis 90/Die Grünen (4), bei Enthaltung von Fraktion Die Linke&Piraten (2) und Herrn Klein-Endebrock (SPD) gegen die Stimmen der CDU-Fraktion (5) wie folgt zu beschließen, in Verbindung mit dem folgenden Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

Die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h auf den in dieser Vorlage (Tabelle 2) benannten Straßen / Straßenabschnitten aus Gründen des Lärmschutzes.

Lärmaktionsplan
Die BV Innenstadt-Ost beschließt und fordert die Verwaltung auf, aus Gründen der Lärmreduzierung und der Verkehrssicherheit die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h auch auf folgenden Straßenabschnitten einzurichten:

1) Saarlandstraße, zwischen Ruhrallee und Märkische Straße;
2) Klönnestraße, zwischen Güntherstraße und Kaiserstraße,

Hier ist anzumerken, dass in den obig genannten Straßenabschnitten nur eine Spur je Fahrtrichtung gegeben ist.

Zudem wird die Verwaltung gebeten, aus Gründen der Lärmreduzierung und der Verkehrssicherheit die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h in der von-der Goltz-Straße zu prüfen.



hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom
28.06.2017:

Die Mitglieder der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfehlen dem Rat der Stadt einstimmig wie folgt zu beschließen:

Die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h auf den in dieser Vorlage (Tabelle 2) benannten Straßen / Straßenabschnitten aus Gründen des Lärmschutzes.

Darüber hinaus verweist die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord auf ihren Beschluss vom 17.05.2017 / TOP 14.5 (Drucksachen-Nr.: 07793-17) und bittet diesen mit zu berücksichtigen:

„Die Verwaltung wird gebeten, die Geschwindigkeitsbeschränkung Immermannstraße /
Eberstraße einheitlich auf 24 Stunden festzusetzen



hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom
05.07.2017:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt dem Rat mehrheitlich mit 13 Ja-Stimmen (Fraktionen der SPD, B90/Die Grünen, Die Linke, Piraten) gegen 4 Nein-Stimmen (CDU-Fraktion) bei 1 Enthaltung (AfD) folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt beschließt die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h auf den in dieser Vorlage (Tabelle 2) benannten Straßen / Straßenabschnitten aus Gründen des Lärmschutzes unter Berücksichtigung früherer von der Bezirksvertretung Innenstadt-West gefassten Beschlüsse zu Tempo 30 in der Kreuzstraße. Die Kreuzstraße wird keine Tempo 30-Zone.

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Lütgendortmund aus der öffentlichen Sitzung vom
11.07.2017:

Die SPD-Fraktion konnte dem Vorschlag der Verwaltung nicht folgen, für die genannten Straßen in Lütgendortmund Tempo 30 anzuordnen. Es mache wenig Sinn Ortsteilverbindende Straßen unter dem Aspekt der Lärmreduzierung auf Tempo 30 zu drosseln, da die schwierige Situation des Einzelhandels in Lütgendortmund dadurch weiter verschärft würde, wenn das Tempo auf den Zufahrtsstraßen reduziert wird. Es wäre besser, die abgesackten Gullydecke zu heben und den Straßenbelag zu erneuern, um somit den Lärm zu reduzieren. Die CDU-Fraktion schloss sich diesen Ausführungen an.

Beschluss
Die BV Lütgendortmund lehnte die Vorlage mehrheitlich (13 Nein-Stimmen – 7x SPD-Fraktion, 1x AfD, 5x CDU-Fraktion, 4 Jastimmen – 3x B´90/die Grünen, 1x die Linke), aus den genannten Gründen ab und konnte somit keine Empfehlung für den Rat der Stadt Dortmund aussprechen.
Frau Möller (SPD-Fraktion) nahm an der Abstimmung nicht teil.


hierzu ->Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 06821-17-E1):


die Prüfung der Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit für 16 Straßenabschnitte auf 30 km/h ist Bestandteil des rechtskräftigen Lärmaktionsplans. Diese Straßenabschnitte wurden

benannt.

In mehreren Gesprächen mit den Stadtämtern 61 und 66 wurden 9 Straßenabschnitte als nicht geeignet für die Einführung von Tempo-30 erachtet. Hier die Begründung dazu aus der Vorlage:

Es bestand Einigkeit, dass Tempo 30 in Straßen mit mehr als einer Spur je Richtung aufgrund der (optischen) Breite von den Autofahrern nicht akzeptiert wird, und der Lärmminderungseffekt dadurch nicht zum Tragen käme. Für diese Straßen ist der Einbau von lärmminderndem Asphalt die bessere Lösung.

Daher wird vorgeschlagen, die Straßen mit der laufenden Nummer 2,4, 8 und 12 nicht weiter zu verfolgen.
Bei der Brackeler Straße wird der Luftgrenzwert für das Stickstoffdioxid überschritten. Zum Einfluss von Tempo-30 auf die Luftschadstoffbelastung gibt es unterschiedliche Einschätzungen. So sieht das Umweltbundesamt bei Tempo-30 keinen negativen Einfluss auf die Luftschadstoffbelastung. Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW hat bei einer modellbasierten Betrachtung eine Erhöhung der Luftbelastung errechnet. Wegen dieser Unklarheit wird vorgeschlagen, für die Brackeler Straße die Einführung von Tempo-30 nicht vorzuschlagen.

Bei den laufenden Nummern 14 und 15 handelt es sich um Landesstraßen, die eine wichtige Verbindungsfunktion wahrnehmen. Würden diese über die längere Strecken (rd. 500 m) als Tempo-30 Strecken ausgewiesen, besteht zudem das Risiko einer Verkehrsverdrängung ins untergeordnete Netz. Dies gilt es zu vermeiden.

Die Bergstraße und die Hostedder Straße werden nach Vorliegen der diesjährigen Lärmkartierung erneut geprüft.


Zu den Vorschlägen / Beschlüssen der 4 Bezirksvertretungen nehme ich anhand der folgenden Übersicht Stellung:


GremiumBeschlussStellungnahme
BV Innenstadt OstDie BV Innenstadt-Ost beschließt und fordert die Verwaltung auf, aus Gründen der Lärmreduzierung und der Verkehrssicherheit die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30
km/h auch auf folgenden Straßenabschnitten einzurichten:
1) Saarlandstraße, zwischen Ruhrallee und Märkische Straße;
2) Klönnestraße, zwischen Güntherstraße und Kaiserstraße,
Hier ist anzumerken, dass in den obig genannten Straßenabschnitten nur eine Spur je Fahrtrichtung gegeben ist. Zudem wird die Verwaltung gebeten, aus Gründen der Lärmreduzierung und der Verkehrssicherheit die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h in der von-der Goltz-Straße zu prüfen.
Zu 1) Saarlandstraße Dieser Straßenabschnitt gehört zu den Belastungsschwerpunkten, weist aber zumindest in Teilen mehr als eine Spur je Richtung auf. Gleichwohl wäre die Festsetzung von Tempo-30 möglich.

Zu 2) Klönnestraße
Dieser Straßenabschnitt gehört nach der Kartierung nicht zu den Belastungsschwerpunkten und wird im Lärmaktionsplan nicht zur Prüfung von Tempo-30 empfohlen.
Nur für den nördlichen Teil der Klönnestraße zwischen Hallesche Straße und Güntherstraße wird eine Tempo-30 empfohlen.
BV Innenstadt
Nord
Die Mitglieder der BV Innenstadt-Nord empfehlen dem Rat der Stadt
einstimmig wie folgt zu beschließen:
Die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h auf den in dieser Vorlage (Tabelle 2) benannten Straßen / Straßenabschnitten aus Gründen des Lärmschutzes.
Darüber hinaus verweist die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord auf ihren Beschluss vom
17.05.2017 / TOP 14.5 (Drucksachen-Nr.: 07793-17) und bittet diesen mit zu berücksichtigen: „Die Verwaltung wird gebeten, die Geschwindigkeitsbeschränkung Immermannstraße / Eberstraße einheitlich auf 24 Stunden festzusetzen.“
Immermannstraße / Eberstraße
Die Immermannstraße gehört nach der Lärmkartierung zu den Belastungsschwerpunkten; zwischen Schützenstraße und Münsterstraße darf zwischen 22:00 und 6:00 Uhr aus Gründen des Lärmschutzes nur 30 km/h gefahren werden. Die Eberstraße gehört nicht zu den Belastungsschwerpunkten. Gleichwohl wurde für einen 600m langen Abschnitt aus Gründen der Verkehrssicherheit (Kindergarten, Sportplatz) Tempo-30 für den Zeitraum 07:00 – 20:00 Uhr festgesetzt.

Das Tiefbauamt teilt dazu mit, dass eine Erweiterung des „Tempo-30-Zeitraums“ für die Eberstraße aus rechtlichen Gründen nicht möglich sei
BV Innenstadt West Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt dem Rat mehrheitlich mit 13 Ja-Stimmen (SPD, B90/Die Grünen, Die Linke, Piraten) gegen 4 Nein-Stimmen (CDU) bei 1 Enthaltung (AfD) folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt beschließt die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h auf den in dieser Vorlage (Tabelle 2) benannten Straßen / Straßenabschnitten aus Gründen des Lärmschutzes unter Berücksichtigung früherer von der Bezirksvertretung Innenstadt-West gefassten Beschlüsse zu Tempo 30 in der Kreuzstraße. Die Kreuzstraße wird keine Tempo 30-Zone.
Kreuzstraße: Von der Kreuzstraße zählt nur der Abschnitt zwischen Hoher Straße und Vinckeplatz zu den Belastungsschwerpunkten, jedoch werden auch im westlichen Teil der Kreuzstraße punktuell die Auslösewerte für einen Lärmaktionsplan überschritten.

In der Sitzung am 02.11.2016 hat die BV Innenstadt-West für die Kreuzstraße zwischen Vinckestraße und Lindemannstraße die Einrichtung einer Tempo-30-Zone gefordert. In Ihrer Empfehlung zu der Vorlage „Lärmaktionsplanung…..“ wird nun geäußert, dass die Kreuzstraße keine Tempo-30-Zone werden soll.

Im Detail möchte die BV zwar Tempo-30 auf der Kreuzstraße jedoch nicht als Tempo-30-Zone sondern nur als Tempo-30-Strecke. Dies ist auch die Intention der Vorlage.
BV LütgendortmundDie SPD-Fraktion konnte dem Vorschlag der Verwaltung nicht folgen, für die genannten Straßen in Lütgendortmund Tempo 30 anzuordnen. Es mache wenig Sinn, ortsteilverbindende
Straßen unter dem Aspekt der Lärmreduzierung auf Tempo 30 zu drosseln, da die schwierige Situation des Einzelhandels in Lütgendortmund dadurch weiter verschärft würde, wenn das
Tempo auf den Zufahrtsstraßen reduziert wird. Es wäre besser, die abgesackten Gullydeckel zu heben und den Straßenbelag zu erneuern, um somit den Lärm zu reduzieren. Die CDU- Fraktion schloss sich diesen Ausführungen an.

Die BV Lütgendortmund lehnte die Vorlage mehrheitlich (13 Nein-Stimmen – 7x SPD, 1x AfD, 5x CDU, 4 Ja-Stimmen – 3x B´90/die Grünen, 1x die Linke) aus den genannten Gründen ab und konnte somit keine Empfehlung für den Rat der Stadt Dortmund aussprechen.
Im Stadtbezirk Lütgendortmund wurden Abschnitte des Lütgendortmunder Hellwegs und der Lütgendortmunder Straße für die Einführung von Tempo-30 vorgeschlagen. Bei beiden Straßen handelt es sich um Belastungsschwerpunkte.
Über die Sitzung der Bezirksvertretung Lütendortmund wurde in der Lokalpresse berichtet.

Gleichwohl erschließt sich letztendlich nicht, was die BV zu der Ablehnung von Tempo-30 auf den beiden betroffenen Straßen bewegt hat.

Nach Mitteilung des Tiefbauamtes besteht aus dortiger Sicht keine Verpflichtung, gegen den Wunsch der Bezirksvertretung 30 km/h anzuordnen.




hierzu ->Zusatz-/Ergänzungsantrag (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr: 06821-17-E2):

„…..die CDU-Fraktion im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stellt zu o.g.
Tagesordnungspunkt folgenden Änderungsantrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:

Der Rat der Stadt beschließt die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf
Tempo 30 km/h auf den in dieser Vorlage (Tabelle 2) benannten Straßen / Straßenabschnitten
lediglich für die laufenden Nummern 3, 6, 9 und 10. Auf den laufenden Nummern
5, 7 und 13 bleibt die Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h bestehen.
Nach einem Jahr wird den zuständigen Gremien ein Evaluationsbericht vorgelegt, ob und
inwieweit die Reduzierung der Geschwindigkeit auf Tempo 30 zu einer für die Bürgerinnen
und Bürger wahrnehmbaren Lärmreduzierung geführt hat.

Begründung
Die laufende Nummer 5 (Kreuzstraße 1-29) ist lediglich knapp 200 Meter lang und eine
der Haupteinfallsstraßen in die Dortmunder City, wenn man von Westen kommend über
Wittekindstraße / Vinckeplatz / Kreuzstraße und Hohe Straße in die Innenstadt möchte.
Sie sollte daher in diesem kurzen, von der Verwaltung vorgeschlagenen Abschnitt nicht
auf Tempo 30 km/h reduziert werden.

Bei den laufenden Nummern 7 (Lütgendortmunder Hellweg 257-267) sowie 13 (Lütgendortmunder
Straße 1-133) hat die Bezirksvertretung Lütgendortmund einstimmig beschlossen,
dass auf diesen Straßen weiterhin eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h
gelten soll. Diesem Wunsch der Bezirksvertretung sollte sich der Rat anschließen.“




AUSW, 20.09.2017:

Herr Rm Kowalewski stellt folgenden mündlichen Antrag:

Wir führen auf der Brackeler Straße, zwischen Spähenfelde und Borsigplatz, „Tempo 30“ ein, sobald die Nordspange befahrbar ist und als Alternativstrecke infrage kommt.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lehnt diesen Antrag mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion die Linke & Piraten) und Enthaltung (Fraktion B’90 Die Grünen) ab.

Nachdem man sich grundsätzlich darüber einig ist, die Vorlage der Verwaltung zu befürworten, findet zu den Empfehlungen der Bezirksvetretungen, der hierzu vorliegenden Stellungnahme der Verwaltung sowie zum Zusatz-/ Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion zunächst noch eine kontroverse Diskussion statt.

Anschließend einigt man sich auf folgende getrennte Abstimmung:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AUSW) schließt sich folgender Stellungnahme der Verwaltung mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion AfD und Ratsgruppe NPD/Die Rechte), an:

GremiumBeschlussStellungnahme
BV Innenstadt OstDie BV Innenstadt-Ost beschließt und fordert die Verwaltung auf, aus Gründen der Lärmreduzierung und der Verkehrssicherheit die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30
km/h auch auf folgenden Straßenabschnitten einzurichten:
1) Saarlandstraße, zwischen Ruhrallee und Märkische Straße;
2) Klönnestraße, zwischen Güntherstraße und Kaiserstraße,
Hier ist anzumerken, dass in den obig genannten Straßenabschnitten nur eine Spur je Fahrtrichtung gegeben ist. Zudem wird die Verwaltung gebeten, aus Gründen der Lärmreduzierung und der Verkehrssicherheit die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h in der von-der Goltz-Straße zu prüfen.
Zu 1) Saarlandstraße Dieser Straßenabschnitt gehört zu den Belastungsschwerpunkten, weist aber zumindest in Teilen mehr als eine Spur je Richtung auf. Gleichwohl wäre die Festsetzung von Tempo-30 möglich.

Zu 2) Klönnestraße
Dieser Straßenabschnitt gehört nach der Kartierung nicht zu den Belastungsschwerpunkten und wird im Lärmaktionsplan nicht zur Prüfung von Tempo-30 empfohlen.
Nur für den nördlichen Teil der Klönnestraße zwischen Hallesche Straße und Güntherstraße wird eine Tempo-30 empfohlen.
BV Innenstadt
Nord
Die Mitglieder der BV Innenstadt-Nord empfehlen dem Rat der Stadt
einstimmig wie folgt zu beschließen:
Die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h auf den in dieser Vorlage (Tabelle 2) benannten Straßen / Straßenabschnitten aus Gründen des Lärmschutzes.
Darüber hinaus verweist die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord auf ihren Beschluss vom
17.05.2017 / TOP 14.5 (Drucksachen-Nr.: 07793-17) und bittet diesen mit zu berücksichtigen: „Die Verwaltung wird gebeten, die Geschwindigkeitsbeschränkung Immermannstraße / Eberstraße einheitlich auf 24 Stunden festzusetzen.“
Immermannstraße / Eberstraße
Die Immermannstraße gehört nach der Lärmkartierung zu den Belastungsschwerpunkten; zwischen Schützenstraße und Münsterstraße darf zwischen 22:00 und 6:00 Uhr aus Gründen des Lärmschutzes nur 30 km/h gefahren werden. Die Eberstraße gehört nicht zu den Belastungsschwerpunkten. Gleichwohl wurde für einen 600m langen Abschnitt aus Gründen der Verkehrssicherheit (Kindergarten, Sportplatz) Tempo-30 für den Zeitraum 07:00 – 20:00 Uhr festgesetzt.

Das Tiefbauamt teilt dazu mit, dass eine Erweiterung des „Tempo-30-Zeitraums“ für die Eberstraße aus rechtlichen Gründen nicht möglich sei


Mit den o. a. Anmerkungen aus der Stellungnahme der Verwaltung und unter Berücksichtigung der Abstimmung zum CDU-Antrag empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich nachfolgenden, geänderten Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt beschließt die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf
Tempo 30 km/h auf den in dieser Vorlage (Tabelle 2) benannten Straßen / Straßenabschnitten,
aus Gründen des Lärmschutzes, lediglich für die laufenden Nummern 3, 6, 9 und 10.

Auf den laufenden Nummern 5, 7 und 13 bleibt die Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h bestehen.
Nach einem Jahr wird den zuständigen Gremien ein Evaluationsbericht vorgelegt, ob und
inwieweit die Reduzierung der Geschwindigkeit auf Tempo 30 zu einer für die Bürgerinnen
und Bürger wahrnehmbaren Lärmreduzierung geführt hat.



zu TOP 5.2
Luftbelastung in Dortmund -Werte aus 2016
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08573-17)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Bericht des Umweltamtes zur Kenntnis.



zu TOP 5.3
Dortmunder Diesel-Gipfel
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 08843-17)
Hierzu Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 08843-17-E1):

„…die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet den Ausschuss um Beratung und Abstimmung
des folgenden Antrags:

Vor dem Hintergrund der dauerhaften Gesundheitsgefährdung der Dortmunder Bürger*
innen und der drohenden Klage der Deutschen Umwelthilfe organisiert die Verwaltung
schnellstmöglich einen kommunalen Diesel-Gipfel mit Vertreter*innen der Dortmunder
Umweltverbände, der Verkehrsinitiativen, der IHK , der Kreishandwerkerschaft, der
DSW21, der Bezirksregierung sowie unter Beteiligung von Umweltmedizinern.
Ziel des Dortmunder Diesel-Gipfels ist die Entwicklung verbindlicher kurz- und mittelfristiger
Maßnahmen unter Einbeziehung der von Bund und Land angekündigten Finanzmittel,
damit bereits 2018 die Stickoxid-Grenzwerte wieder eingehalten werden können.

Begründung:
Auf dem Diesel-Gipfel der Bundesregierung vom 4. September 2017 wurde die Aufstockung
des Fonds „Nachhaltige Mobilität für die Stadt“, der auf dem Treffen von Politik und
Autobranche Anfang August verabredet worden war, um weitere 500 Mio. Euro angekündigt.
Damit sollen Städte mit besonders hohen Stickoxid-Belastungen bei der Umsetzung
kurzfristiger Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität finanziell unterstützt werden.
Zusätzlich hat auch die Landesregierung angekündigt, Maßnahmen der Kommunen zur
Erfüllung der EU-Luftqualitätsrichtlinien mit 100 Mio. Euro zu fördern.
Dortmund ist eine von 31 Städten in NRW, in denen die Grenzwerte für Stickstoffoxid dauerhaft
überschritten werden. Auf Antrag der GRÜNEN hatte der Rat in seiner letzten Sitzung
deshalb unter anderem die Bezirksregierung aufgefordert, den Luftreinhalteplan
Ruhrgebiet-Ost um weitere Maßnahmen zu ergänzen. Die Bezirksregierung hatte auf diese
Aufforderung lediglich mitgeteilt, dass die Stadt die bisher festgelegten Maßnahmen
selber auf vorhandenes Minderungspotenzial überprüfen soll. Entsprechende Projekte und
Maßnahmen müssen in Dortmund jetzt schnellstmöglich unter Beteiligung aller maßgeblichen
Akteur*innen entwickelt werden.“

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lehnt den o.a. Antrag mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion B‘90/Die Grünen) ab.


zu TOP 5.4
Nickeldeposition im Umfeld des Dortmunder Hafens
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08564-17)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.




zu TOP 5.5
Innovation City roll out Westerfilde/Bodelschwingh
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08612-17)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Bericht des Umweltamtes und der Stadterneuerung zum Start des Innovation City roll out Westerfilde/Bodelschwingh zur Kenntnis.




zu TOP 5.6
Holzfällarbeiten im Dortmunder Stadtwald im Winterhalbjahr 2017/2018
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08631-17)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Planung der Holzfällarbeiten im Dortmunder Stadtwald im Winterhalbjahr 2017/2018 zur Kenntnis.




zu TOP 5.7
Hochspannungsleitung
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 08872-17)

Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme (Fraktion B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 08872-17-E1):

„….Die Fraktion B90/Die GRÜNEN bittet um einen aktuellen Sachstand zur Hochspannungsleitung Dortmund-Süd.

Dabei bitten wir insbesondere um Beantwortung der folgenden Fragen:
Begründung:
Im November 2016 wurde im Rahmen des Bürgerdialogs über den angestrebten Baubeginn für die Erdverkabelung und anstehende Änderungen bei der 110-kV-Freileitung berichtet. Zwischenzeitlich hat es weitere Gespräche zwischen Westnetz und der Verwaltung vor allem zur aktualisierten Trassenplanung für die Kabelmaßnahme gegeben. Laut Zeitplan sollen die Arbeiten in 2017 beginnen.“

Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.




zu TOP 5.8
Pfandbecher
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 08873-17)
Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme (Fraktion B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 088673-17-E1):

„Die Fraktion B90/Die GRÜNEN bittet die Verwaltung, zu prüfen, wie die Einführung eines Mehrwegsystems für Coffee-to-go-Becher in Dortmund in Zusammenarbeit mit der EDG, den Gewerbetreibenden und ggf. weiteren Akteur*innen unterstützt werden kann.
Entsprechende Vorschläge und Maßnahmen werden dem Ausschuss bis zum Ende des Jahres vorgelegt.


Begründung:
In Deutschland werden nach Angaben der Deutschen Umwelthilfe stündlich 320.000 Papp-Kaffeebecher verbraucht. Pro Jahr bedeutet das fast drei Milliarden Becher, die auf dem Müll landen und nicht recycelt werden können. Auch in Dortmund gibt es eine Vielzahl von Coffee-to-go-Angeboten und damit verbunden auch entsprechend viele entsorgte Pappbecher samt Kunststoffdeckel. Denn der Coffee-to-go-Einwegbecher landet nach einmaliger Benutzung im Restmüll oder in der Umwelt. In immer mehr Städten, wie z. B. Freiburg, Hamburg, Berlin, aber auch in Essen wird deshalb an der Einführung eines Pfand-Mehrwegsystems gearbeitet. In Dortmund gibt es derzeit einen ersten Versuch durch die private Initiative cupforcup, ein solches System möglichst ruhrgebietsweit anzubieten.
Vor dem Hintergrund des von der EDG ins Leben gerufenen „Aktionsplan Saubere Stadt“ und des Masterplans Sicherheit, der sich auch mit der Sauberkeit in der Stadt befasst, wäre die Einführung eines Pfandsystems für Coffee-to-go-Becher eine wirksame Maßnahme zur Müllvermeidung.“


Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.
zu TOP 5.9
Solarkataster
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 08874-17)

Hierzu Zusatz-/Ergänzungsantrag (B‘90/Die Grünen) (DrucksacheNr.:08874-17-E1):

„Die Fraktion B90/Die GRÜNEN bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden
Antrags:

Zur Stärkung der Investitionsbereitschaft für Solaranlagen im privaten und gewerblichen
Bereich wird das Solarpotenzialkataster der Stadt Dortmund weiterentwickelt und um ein
individuelles, interaktives Konfigurationsmodul und eine Solardachbörse ergänzt.

Begründung:
Solaranlagen spielen als Maßnahme zur CO2-Minderung im Rahmen des Handlungsprogramms
Klimaschutz eine große Rolle. Denn zur ökologischen Stromerzeugung genutzte
Dachflächen tragen entscheidend dazu bei, den Anteil regenerativer Energien in Dortmund
nachhaltig zu vergrößern. Seit 2012 gibt es deshalb auf der Internetseite der Stadt Dortmund
ein Solardachkataster. Über das Kataster kann die grundsätzliche Eignung von
Hausdächern für Photovoltaik- oder Solarthermie-Anlagen online abgefragt werden. Die
Ergebnisseite informiert lediglich pauschal über die mögliche Kw-Leistung und den Stromertrag
bei voller Ausnutzung der Dachfläche, sowie über die maximal einzusparende CO2-
Menge.
Eine individuelle Kosten-Nutzen-Berechnung einer Solaranlage unter Berücksichtigung der
individuellen Haushaltsparameter (Personenzahl, Lastprofil, Verbrauchsmenge) ist ebenso
wenig gegeben, wie eine Anpassung der Ergebnisse entsprechend der für Solarelemente
genutzten Dachfläche und unter Einsatz unterschiedlicher Speichermöglichkeiten. Um die
Nutzung für Solaranlagen geeigneter Dachflächen weiter zu intensivieren ist es zudem
sinnvoll, das Solarkataster um eine direkt eingebundene Solardachbörse zu ergänzen.
Ein gutes Beispiel für ein optimiertes Solarkataster bietet die Stadt Wuppertal auf ihrer Internetseite.“

AUSW, 20.09.2017:

Herr Wilde schlägt vor, erst nach Vorlage einer entsprechenden Stellungnahme der Verwaltung einen Beschluss zum o. a Antrag zu fassen.

Der Ausschuss schließt sich diesem Vorschlag an und vertagt die Angelegenheit in die nächste Sitzung, zu der die Stellungnahme der Verwaltung erwartet wird.


6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnen und Stadterneuerung

zu TOP 6.1
Stadterneuerungsprogramm 2018
Empfehlung (Drucksache Nr.: 08495-17)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Ratsgruppe NPD/Die Rechte) folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Aufnahme der benannten Stadterneuerungsprojekte in das Stadterneuerungsprogramm (STEP) 2018 und beauftragt das Amt für Wohnen und Stadterneuerung mit der Beantragung der entsprechenden Städtebauförderungsmittel. Der Beschluss beinhaltet im Rahmen der Geschäfte der laufenden Verwaltung auch die Vergabe von Planungsaufträgen (Leistungsphasen 1 bis 4 HOAI) zur Qualifizierung der Antragstellungen.
zu TOP 6.2
Wohnungsmarktbericht 2017
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08466-17)


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Wohnungsmarktbericht 2017 der Verwaltung zur Kenntnis.




7. Angelegenheiten des Vermessungs- und Katasteramtes

zu TOP 7.1
Interessentengesamtheiten - Änderung des Rezesses über die Zusammenlegungssache von Sölde vom 21.12.1893
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08629-17)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei einer Enthaltung (Ratsgruppe NPD/Die Rechte) folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den als Anlage 1 beigefügten Entwurf als Satzung über die Änderung des Rezesses in der Zusammenlegungssache von Sölde vom 21.12.1893.




Die öffentliche Sitzung endet um 17:56 Uhr.




Kowalewski Reuter Trachternach
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