Niederschrift (öffentlich)

über die 31. Sitzung des Rates der Stadt
am 22.03.2018
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


Sitzungsdauer: 15:03 - 19:54 Uhr


Anwesend:

Laut Anwesenheitslisten, die der Originalniederschrift als Anlagen beigefügt sind, waren 86 von z. Z. 94 Ratsmitgliedern anwesend.

An der Sitzung nahmen nicht teil:
Rm Brandt (SPD)
Rm Hoffmann (SPD)
Rm Jäkel (SPD)
Rm Matzanke (SPD)

Rm Renkawitz (SPD)
Rm Schnittker (SPD)

Rm Schütte-Haermeyer (Bündnis 90/Die Grünen)
Rm Bohnhof (AfD)


Von der Verwaltung waren anwesend:
StD Stüdemann
StR Lürwer
StR’in Schneckenburger
StR Wilde
StR’in Zoerner
Herr Westphal
LStRD’in Seybusch
Herr Güssgen
Städt. VwR’in Skodzik


Veröffentlichte Tagesordnung:
Tagesordnung (öffentlich)

für die 31. Sitzung des Rates der Stadt,
am 22.03.2018, Beginn: 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse

2.1 Amtseinführung und Vereidigung von Stadtrat Christian Uhr

3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Bauen, Verkehr und Grün

3.1 Bauleitplanung: Änderung Nr. 15 a des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes InN 219 - Haupterschließung Westfalenhütte -
hier: I. Kenntnisnahme der aktuellen Rahmenplanung
II. Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Beteiligung der
Nachbargemeinden sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange der Änderung Nr. 15 a des Flächennutzungsplanes
III. Reduzierung und Erweiterung des räumlichen Geltungsbereiches der Änderung Nr.
15 a des Flächennutzungsplanes
IV. Offenlegungsbeschluss der Änderung Nr. 15 a des Flächennutzungsplanes
V. Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan InN 219
VI. Ergebnis der ersten frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange zum Bebauungsplan InN 219
VII. Ergebnis der zweiten frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange zum Bebauungsplan InN 219
VIII. Reduzierung und Erweiterung des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplan
InN 219
IX. Änderung des räumlichen Geltungsbereiches des InN 203 - Bornstraße nördlicher
Teil-
X. Änderung des räumlichen Geltungsbereiches des Ev 115 - Derner Straße -
XI. Beschluss zur Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses des Bebauungsplanes InN
225 - ehemaliges Hochofenwerk -
XII. Offenlegungsbeschluss des Bebauungsplanes InN 219

Beschluss
(Drucksache Nr.: 09821-18)

3.2 Bauleitplanung; Änderung Nr. 11 des Bebauungsplanes Hom 124 – Erweiterung der Feuerwache Kirchhörde - im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB).
hier: I. Änderungsbeschluss, II. Entscheidung über Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, III. Entscheidung über Stellungnahme eines Einsprechers, IV. Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit, V: Zustimmung zur Zulassung von Bauvorhaben gemäß § 33 Abs. 1 BauGB

Beschluss
(Drucksache Nr.: 09972-18)

3.3 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 258 - An der Witwe - im beschleunigten Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) sowie Beginn der vorbereitenden Untersuchungen für das Sanierungsverdachtsgebiet "ehemalige Weichenfabrik und Umfeld"
hier: Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 258 - An der Witwe -, Beschluss des Beginns der vorbereitenden Untersuchungen zur Prüfung der Sanierungsbedürftigkeit sowie Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung

Beschluss
(Drucksache Nr.: 09788-17)

3.4 Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Hu 152 – Einzelhandelsstandort Kirchlinder Straße –,
hier:I. Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, II. Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, III. Beschluss zur teilweisen Reduzierung und teilweisen Erweiterung des räumlichen Geltungsbereiches, IV. Beschluss zur öffentlichen Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Hu 152 – Einzelhandelsstandort Kirchlinder Straße -, V. Beschluss zur Ermächtigung für den Abschluss des Durchführungsvertrages Teil B, VI. Beschluss zur Ermächtigung für die Erteilung einer Baugenehmigung auf der Grundlage von § 33 BauGB

Beschluss
(Drucksache Nr.: 10229-18)

3.5 Masterplan Mobilität 2030, Abschluss 1. Stufe, Zielkonzept
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09755-17)

3.6 Neukonzeption und Fortschreibung der Integrierten Stadtbezirksentwicklungskonzepte (INSEKT)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10033-18)

3.7 Ansiedlung von Möbelhäusern in Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09662-17)
- Die Vorlage wurde zur Sitzung am 15.02.2018 versandt.

3.8 Anfragen weiterer Mietradverleiher
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10167-18)

3.9 Beteiligung der Stadt Dortmund im EU-Förderprojekt "Productive Green Infrastructure for postindustrial urban regeneration" (proGlreg)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10143-18)

3.10 Veranstaltungsprogramm für das "nordwärts"-Präsentationsjahr 2018
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09232-17)

3.11 Neuwahl eines stellvertretenden Mitgliedes des Naturschutzbundes Deutschland e.V. (NABU) für den Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde der Stadt Dortmund.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10181-18)

3.12 Soziale Stadt – Stadtumbau Hörde
Durchführungsbeschluss "Querbeet sozial"

Beschluss
(Drucksache Nr.: 07374-17)

3.13 Fahrverbote für Diesel-KFZ in Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 10461-18)

4. Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung
- unbesetzt -

5. Soziales, Arbeit und Gesundheit

5.1 Ehrenamtskarte
Empfehlung: Seniorenbeirat aus der öffentlichen Sitzung vom 01.03.2018
(Drucksache Nr.: 10231-18)

6. Kultur, Sport und Freizeit

6.1 Förderpreis der Stadt Dortmund für junge Künstlerinnen und Künstler 2018
- Wahl der Fachpreisrichter/-innen
- Bestätigung der Sachpreisrichter/-innen für die laufende Wahlzeit

Beschluss
(Drucksache Nr.: 10266-18)

7. Schule

7.1 Befristete Fortsetzung der Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes bis zum 31.07.2021
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07316-17)

7.2 Fortführung des Vorhabens „was geht! Rein in die Zukunft in Dortmund“
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10190-18)

8. Kinder, Jugend und Familie
- unbesetzt -

9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

9.1 Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Dortmund zum 31. Dezember 2016
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10098-18)
- Die Unterlagen wurden bereits im Sonderversand vorab verschickt.

9.2 Wiederbestellung von Herrn Dirk Schaufelberger zum Mitglied des Vorstandes der Sparkasse Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10100-18)

9.3 Gemeinsame Erklärung zur Direktvergabe der öffentlichen Personenverkehrsdienste im Stadtgebiet Dortmund an die Dortmunder Stadtwerke AG (DSW21)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10211-18)

9.4 Gewährung eines Gesellschafterdarlehens an die Krematorium Dortmund GmbH
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10188-18)

9.5 Neuausrichtung der Stadtgrünpflege in Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10270-18)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 10270-18-E2)

9.6 Klinikum Dortmund gGmbH - Bestellung von Patientenfürsprecher/innen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10184-18)

9.7 Erstellung einer Studie zur Geschäftsentwicklung der STEAG
Anfrage zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 10491-18)

10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

10.1 Wahl der Vertrauenspersonen für den Schöffenwahlausschuss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10238-18)

10.2 Einrichtung der Ratskommission "Sanierung des Dortmunder Rathauses"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10234-18)

10.3 Anzeigepflicht des Oberbürgermeisters nach dem Korruptionsbekämpfungsgesetz
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10492-18)

10.4 Verletzung der staatlichen Neutralitätspflicht durch die Stadt Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 10472-18)

10.5 Umbesetzung in Gremien
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 10497-18)

11. Anfragen

11.1 Anfragen Rm Münch (FBI)

11.1.1 Barrierefreier Übergang von der Kleppingstraße zum Alten Markt
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 09975-18)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 15.02.2018 vor.

11.1.2 Zunehmende Probleme mit rechtswidrig freilaufenden Hunden in Dortmund
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 10121-18)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 15.02.2018 vor.

11.1.3 Erhalt des denkmalwürdigen Seniorenwohnsitz Nord an der Schützenstraße
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 10343-18)

11.1.4 Umsetzung von § 58 Abs. 4 LNatSchG zum Schutz der Spaziergänger in den Dortmunder Wäldern
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 10506-18)

11.1.5 Benachteiligung des FBI-Ratsvertreters durch den Oberbürgermeister aufgrund der Nichtberücksichtigung von Wortmeldungen
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 10507-18)

11.2 Anfragen Gruppe NPD/Die Rechte

11.2.1 Ungenutzte Flaggenmasten am Dorstfelder Wilhelmsplatz
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 09840-18)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 15.02.2018 vor.

11.2.2 Illegale Plakatierungen mit politischem Hintergrund
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 09841-18)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 15.02.2018 vor.

11.2.3 Ausländeranteil an der Dortmunder Gesamtbevölkerung zum 31.12.2017
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 09842-18)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 15.02.2018 vor.

11.2.4 Sicherheit auf Dortmunder Friedhöfen
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 09843-18)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 15.02.2018 vor.

11.2.5 Immobilien im Besitz der Stadt Dortmund
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 09845-18)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 15.02.2018 vor.

11.2.6 Aktuelle Entwicklung im Fall des leerstehenden Hannibals
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 09846-18)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 15.02.2018 vor.

11.2.7 Problemklientel vor Café Köster an der Beuthstraße
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 09847-18)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 15.02.2018 vor.

11.2.8 Perspektive für die Wand an der Straßenbahnstation Marten-Süd
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 09848-18)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 5.02.2018 vor.

11.2.9 Reinigung der Friedhofswand an der Siepenmühle
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 09849-18)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 15.02.2018 vor.

11.2.10 Einsatzkräfte der Stadt rund um die Silvesternacht 2017/2018
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 09850-18)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 15.02.2018 vor.

11.2.11 Sachbeschädigungen an Mahn- und Ehrenmalen der Stadt Dortmund
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 09851-18)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 15.02.2018 vor.

11.2.12 Städtische Gedenkaktionen zum 12. März 1945, dem größten der alliierten Terrorangriffe auf Dortmund
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 09852-18)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 15.02.2018 vor.

11.2.13 Hausverbote im Jobcenter Dortmund
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 09853-18)
-Die Anfrage lag zur Sitzung am 15.02.2018 vor.

11.2.14 Keine Gedenkminute für verstorbenen Genossen Drabig
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 09854-18)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 15.02.2018 vor.

11.2.15 Konsequenzen aus Klage der Funke-Mediengruppe
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 09855-18)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 15.02.2018 vor.

11.2.16 Verstöße gegen die Vorschriften für Einzelhnändler an Heiligabend
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 09856-18)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 15.02.2018 vor.

11.2.17 Derzeit noch in Betrieb befindliche Asylunterkünfte in Dortmund
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 09858-18)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 15.02.2018 vor.

11.2.18 Kosten des Steuerzahlers nach willkürlichem Handeln der BV Innenstadt-West
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 09859-18)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 15.02.2018 vor.

11.2.19 Grundsicherung im Alter nach Nationalitäten
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 09860-18)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 15.02.2018 vor.

11.2.20 Angeblich menschenverachtende Positionen in Anfragen von AfD und NPD/DIE RECHTE
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 09861-18)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 15.02.2018 vor.

11.2.21 Förderung von Projekten im linksextremen Zentrum Nordpol
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 09862-18)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 15.02.2018 vor.

11.2.22 Ineffektive Anti-Terror-Sperren auf dem Dortmunder Weihnachtsmarkt
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 09863-18)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 15.02.2018 vor.

11.2.23 Solidarität der Stadt Dortmund mit dem palästinensischen Dura
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 09864-18)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 15.02.2018 vor.

11.2.24 Hartz 4-Empfänger unter Asylbewerbern
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 09865-18)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 15.02.2018 vor.

11.2.25 Altersfeststellung bei angeblich "minderjährigen" Zuwanderern mit dem nichtinvasiven Ultraschall-Handscanner "Prisma"
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 09898-18)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 15.02.2018 vor.

11.2.26 Werbung für den Auftritt der linksradikalen Band „Feine Sahne Fischfilet“ auf der
Internetpräsenz der Stadt Dortmund

Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 09928-18)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 15.02.2018 vor.

11.2.27 Straßennamen mit linksextremen und/oder kommunistischem Hintergrund in Dortmund
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 09929-18)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 15.02.2018 vor.

11.2.28 Auffälligkeiten im Bereich Speckestraße / Gerlachweg
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 09930-18)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 15.02.2018 vor.

11.2.29 Bewaffnung des Ordnungsamtes bei Einsätze in der „No-Go-Area“ Nordstadt
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 09931-18)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 15.02.2018 vor.

11.2.30 Übergriffe auf Mitarbeiter des Ordnungsamtes
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 09932-18)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 15.02.2018 vor.

11.2.31 Litfasssäulen im Stadtgebiet
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 09933-18)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 15.02.2018 vor.

11.2.32 Übertragung von Ratssitzungen per Videostream
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 09934-18)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 15.02.2018 vor.

11.2.33 Genehmigung und Kontrolle von Werbeanlagen
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 09937-18)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 15.02.2018 vor.

11.2.34 Graffiti auf städtischem Eigentum
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 09936-18)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 15.02.2018 vor.

11.2.35 Berücksichtigung von Räumen für die NPD/Die Rechte-Fraktion bei der Renovierung im Jahr 2020
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 10101-18)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 15.02.2018 vor.

11.2.36 Lobenswerte Bekanntmachung von Dortmunder Linksextremisten durch sogenannte "Outingplakate"
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 10102-18)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 15.02.2018 vor.

11.2.37 Zahl abgeschleppter Autos im Jahr 2017 (nach Stadtbezirken)
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 10103-18)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 15.02.2018 vor.

11.2.38 Umgang mit / Abriss des KPD-Mahnmals auf dem Nordfriedhof
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 10104-18)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 15.02.2018 vor.

11.2.39 Bedeutung des 28. März für die Dortmunder Stadtverwaltung
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/die Rechte)
(Drucksache Nr.: 10105-18)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 15.02.2018 vor.

11.2.40 Städtische Unterstützung der europäischen Freiheitsdemonstration am 14. April 2018
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 10106-18)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 15.02.2018 vor.

11.2.41 Erteilung einer Erlaubnis für Außengastronomie für linksextremes Zentrum Nordpol im Jahr 2018
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 10107-18)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 15.02.2018 vor.

11.2.42 Sachstand Einrichtung eines Vollversorgers in Unterdorstfeld
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 10108-18)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 15.02.2018 vor.

11.2.43 Kosten der Reparatur für Michael-Holzach-Steele
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 10109-18)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 15.02.2018 vor.

11.2.44 Schäden durch Orkan Friederike
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 10110-18)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 15.02.2018 vor.

11.2.45 Auflistung sämtlicher Plätze im Stadtgebiet
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 10111-18)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 15.02.2018 vor.

11.2.46 Mitschnitte der Ratssitzungen
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 10112-18)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 15.02.2018 vor.

11.2.47 Erstellung eines "Masterplans Wohnraum"
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 10113-18)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 15.02.2018 vor.

11.2.48 Neujahrsempfangs der Stadt Dortmund
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 10114-18)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 15.02.2018 vor.

11.2.49 Zahl der Straßenlaternen im Dortmunder Stadtgebiet
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/die Rechte)
(Drucksache Nr.: 10115-18)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 15.02.2018 vor.

11.2.50 Besuch von Martin Schulz in den Westfalenhallen
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 10116-18)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 15.02.2018 vor.

11.2.51 Amt kürzt Bezüge bei bettelnden HartzIV-Opfern
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 09667-17)
hier: mündliche Nachfrage in der Sitzung am 15.02.2018

11.2.52 Ausgesetzte Abschiebungen mangels Transportmöglichkeiten
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 09681-17)
hier: mündliche Nachfrage in der Sitzung am 15.02.2018


Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt Dortmund wurde um 15:03 Uhr von Rm’in Jörder eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte Bm’in Jörder zunächst fest, dass der Rat der Stadt Dortmund ordnungsgemäß eingeladen wurde und dass er beschlussfähig ist. Ferner wies Bm’in Jörder gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen auf die Aufzeichnung dieser Sitzung hin.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Rm Landgraf (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Bm’in Jörder wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Bm’in Jörder schlug dem Rat der Stadt vor, die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung um folgenden
Punkt im Wege der Dringlichkeit zu erweitern:

Genehmigung der Niederschrift (öffentlich) über die 30. Sitzung des Rates der Stadt am 15.02.2018

Der Rat der Stadt stimmte einstimmig der Erweiterung der Tagesordnung um diesen Punkt zu, der als
TOP 1.4 in die Tagesordnung aufgenommen wurde.

Die Ratsgruppe NPD/Die Rechte hatte den Geschäftsordnungsantrag gestellt, den TOP

10.3 Anzeigepflicht des Oberbürgermeisters nach dem Korruptionsbekämpfungsgesetz,
Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 10492-18)


nach vorne zu ziehen und unter TOP 2.2 als Angelegenheit von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse zu behandeln.

Der Antrag wurde von Rm Brück (Gruppe NPD/Die Rechte) begründete.


Der Rat der Stadt lehnte mit Mehrheit der Stimmen diesen Geschäftsordnungsantrag gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte ab.

Zudem hat die Gruppe NPD/Die Rechte zwei Anfragen im Wege der Dringlichkeit gestellt:

1.) Skandalöses Verhalten der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Eving: Wollten die Genossen die Moscheebaugegner körperlich angreifen?! (Drucksache Nr.: 10581-18)

2.) Dreistes Ignorieren der Bürger bei Errichtung einer Großmoschee an der Lindenhorster Straße (Drucksache Nr.: 10582-18)


Rm Brück begründete die Dringlichkeit der beiden Anfragen.

Rm Münch (FBI) sah die Dringlichkeit nicht als gegeben an. Zur ersten Anfrage lag die Zuständigkeit
bei der Bezirksvertretung, die zweite Anfrage war in der Bezirksvertretung Thema und beides müsste
nicht mehr im Rat behandelt werden.

Der Rat der Stadt lehnte mit Mehrheit der Stimmen gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte
ab, die Anfrage „Skandalöses Verhalten der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Eving:
Wollten die Genossen die Moscheebaugegner körperlich angreifen?! (Drucksache Nr.: 10581-18)!“ in
die Tagesordnung aufzunehmen.

Anschließend wurde mit Mehrheit der Stimmen gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte
abgelehnt, die Anfrage „Dreistes Ignorieren der Bürger bei Errichtung einer Großmoschee an der
Lindenhorster Straße (Drucksache Nr.: 10582-18)“ auf die Tagesordnung zu nehmen.

Außerdem machte Bm’in Jörder den Vorschlag, die Vorlage unter TOP

3.7 Ansiedlung von Möbelhäusern in Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09662-17)


von der Tagesordnung abzusetzen, da der Fachausschuss die Vorlage vertagt hat und sie erst am 04.07.2018 weiter beraten wird.


Im Anschluss stellte Rm Münch (FBI) mündlich den Antrag, die Tagesordnungspunkte

3.5 Masterplan Mobilität 2030, Abschluss 1. Stufe, Zielkonzept
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09755-17)


9.5 Neuausrichtung der Stadtgrünpflege in Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10270-18)


vorzuziehen und unter TOP 2 als Angelegenheit von besonderer Bedeutung und öffentlichem
Interesse zu behandeln. Beide Punkte müssten öffentlichkeitswirksam dargestellt und daher unter
TOP 2 beraten werden.

Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) sprach sich gegen das Vorziehen der Tagesordnungspunkte aus und
begründete seine Ablehnung mit der fachlichen Struktur der Tagesordnung, die erhalten bleiben sollte.

Die Anträge von Rm Münch wurden vom Rat der Stadt gegen die Stimme von Rm Münch bei
Stimmenthaltung der Gruppe NPD/Die Rechte mit Mehrheit der Stimmen abgelehnt.

Bm’in Jörder informierte darüber, dass der Tagesordnungspunkt
von der Fraktion Bündnis 90/die Grünen zurückgezogen wurde.

Rm Langhorst (Bündnis 90/Die Grünen) beantragte mündlich, die Redezeit auf drei Minuten pro Person je Tagesordnungspunkt zu beschränken.

Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) sprach sich gegen eine Redezeitbeschränkung aus.

Der Rat der Stadt stimmte gegen die Stimmen der AfD-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste, der Gruppe NPD/Die Rechte und die Stimme von Rm Münch (FBI) mit Mehrheit der Stimmen für eine Redezeitbegrenzung von drei Minuten pro Person je Tagesordnungspunkt.


Die Tagesordnung wurde unter Beachtung der genannten Änderungen mit Mehrheit der Stimmen gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 30. Sitzung des Rates der Stadt am 15.02.2018

Rm Münch (FBI) beantragte eine Änderung der Niederschrift auf Seite 71 zu TOP 11.1.9.

Folgender Satz
„OB Sierau verwies auf das antiparlamentarische Verhalten von Rm Münch, das auch den anderen Ratsmitgliedern missfällt. Insgesamt bestände kein Interesse.“

sollte durch nachfolgenden Satz ersetzt werden:
„OB Sierau führte sinngemäß aus, dass im Rat eine Mehrheit bestünde, die Rm Münch auf Veranstaltungen des Rates und der Stadt Dortmund nicht sehen will.“


Diese Änderung wurde mit Mehrheit der Stimmen des Rates der Stadt gegen die Stimme von Rm
Münch (FBI) bei Stimmenthaltung durch die AfD-Fraktion und die Gruppe NPD/Die Rechte abgelehnt.

Die Niederschrift über die 30. Sitzung des Rates der Stadt am 15.02.2018 wurde einstimmig bei Stimmenthaltung durch die Gruppe NPD/Die Rechte und durch Rm Münch (FBI) genehmigt.

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse

zu TOP 2.1
Amtseinführung und Vereidigung von Stadtrat Christian Uhr

Bm’in Jörder stellte fest, dass die Bezirksregierung Arnsberg mit Schreiben vom 23.02.2018 mitgeteilt hat, dass sie keine Bedenken gegen die Wahl von Herrn Christian Uhr zum Beigeordneten der Stadt Dortmund erhebt. Daher war es möglich, Herrn Uhr gemäß § 71 Absatz 6 der Gemeindeordnung NRW als Beigeordneten der Stadt Dortmund zu ernennen und zu vereidigen.

StD/StK Stüdemann überreichte Herrn Christian Uhr die Ernennungsurkunde zum Beigeordneten der Stadt Dortmund.

Bm’in Jörder wünschte Herrn Uhr für die kommende Tätigkeit viel Glück und Erfolg zum Wohle der Dortmunder Bürgerschaft.


Im Anschluss erfolgte die Vereidigung des Herrn Uhr.

3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Bauen, Verkehr und Grün

zu TOP 3.1
Bauleitplanung: Änderung Nr. 15 a des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes InN 219 - Haupterschließung Westfalenhütte -
hier:
I. Kenntnisnahme der aktuellen Rahmenplanung
II. Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Beteiligung der
Nachbargemeinden sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange der Änderung Nr. 15 a des Flächennutzungsplanes
III. Reduzierung und Erweiterung des räumlichen Geltungsbereiches der Änderung Nr. 15 a
des Flächennutzungsplanes

IV. Offenlegungsbeschluss der Änderung Nr. 15 a des Flächennutzungsplanes
V. Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan InN 219
VI. Ergebnis der ersten frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange zum Bebauungsplan InN 219
VII. Ergebnis der zweiten frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange zum Bebauungsplan InN 219
VIII. Reduzierung und Erweiterung des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplan InN
219

IX. Änderung des räumlichen Geltungsbereiches des InN 203 - Bornstraße nördlicher Teil-
X. Änderung des räumlichen Geltungsbereiches des Ev 115 - Derner Straße -
XI. Beschluss zur Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses des Bebauungsplanes InN 225 -
ehemaliges Hochofenwerk -

XII. Offenlegungsbeschluss des Bebauungsplanes InN 219
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09821-18)

Dem Rat der Stadt lag nachfolgende Empfehlung der Bezirksvertretung Eving aus ihrer öffentlichen
Sitzung am 13.03.2018 vor:

„Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig, bei einer Stimmenthaltung des Vertreters FBI– dem Rat der Stadt Dortmund zu empfehlen, folgenden Beschluss, mit dem unten aufgeführten Zusatz, zu fassen:

Der Rat der Stadt

I. nimmt die aktuelle Rahmenplanung für das Gelände der ehemaligen Westfalenhüte zur Kenntnis und stimmt den Zielen der Planung zu.
II. hat die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der frühzeitigen Beteiligung der Nachbargemeinden sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Änderung Nr. 15a des Flächennutzungsplanes (FNP) geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 11 dieser Beschlussvorlage in Verbindung mit den Anlagen 4 und 5 dieser Beschlussvorlage dargestellt - zu folgen.
Rechtsgrundlage: III. beschließt den Geltungsbereich der Änderung Nr. 15a des Flächennutzungsplanes um den unter Punkt 1.2 dieser Beschlussvorlage genannten Teilbereich zu reduzieren und um die unter Punkt 1.3 dieser Beschlussvorlage genannte externe Ausgleichsfläche für die Artenschutzmaßnahmen zu erweitern;
Rechtsgrundlage: IV. stimmt der Begründung Teil A und Teil B (Umweltbericht) vom 05.02.2018 zur Änderung Nr. 15a des Flächennutzungsplanes zu und beschließt für die unter den Punkten 1.2 und 1.3 dieser Beschlussvorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereiche die förmliche öffentliche Auslegung; V. hat die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan InN 219 - Haupterschließung Westfalenhütte - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 12.1 in Verbindung mit der Anlage 8 dieser Beschlussvorlage dargestellt - zu folgen.
Rechtsgrundlage: VI. hat die Stellungnahmen aus der ersten frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan InN 219 - Haupterschließung Westfalenhütte - geprüft und nimmt die Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 12.2 in Verbindung mit Anlage 9 dieser Beschlussvorlage dargestellt - zur Kenntnis;
Rechtsgrundlage: VII. hat die Stellungnahmen aus der zweiten frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan InN 219 - Haupterschließung Westfalenhütte - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 12.3 in Verbindung mit den Anlagen 10 dieser Beschlussvorlage dargestellt - zu folgen.
Rechtsgrundlage: VIII. beschließt, den räumlichen Geltungsbereich für den unter Punkt 2.2 und Punkt 2.3 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Bereich des Bebauungsplanes InN 219 - Haupterschließung Westfalenhütte -, teilweise zu erweitern und teilweise zu ändern (reduzieren);
Rechtsgrundlage: IX. beschließt, den räumlichen Geltungsbereich für den unter Punkt 2.4 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Bereich des Bebauungsplanes InN 203 - Bornstraße nördlicher Teil - zu ändern (reduzieren).
Rechtsgrundlage: Rechtsgrundlage: XI. beschließt, den am 19.06.2008 vom Rat der Stadt gefassten Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan InN 225 - ehemaliges Hochofenwerk - (Drucksache-Nr: 11340-08) aufzuheben.
Rechtsgrundlage: XII. stimmt den geplanten Festsetzungen des Bebauungsplanes In N 219 und der Begründung Teil A und Teil B (Umweltbericht) vom 05.02.2018 für den unter Punkt 2.2 und 2.3 dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich zu und beschließt die förmliche öffentliche Auslegung.
Rechtsgrundlage:
Zusatzbeschluss:
Der Rat der Stadt fordert die Verwaltung auf, den Kreuzungsbereich Lütge-Heidestraße / Evinger Straße / Dammstraße zur Vorbereitung der Nordspange auszubauen, um den jetzt schon gestiegenen Lkw-Verkehren Rechnung zu tragen und den Verkehrsfluss zu optimieren.

Begründung:
Wir beobachten schon jetzt eine deutliche Zunahme an Lkw-Verkehren, die aus dem Industriegebiet Fürst-Hardenberg über die Lütge-Heidestraße auf die Evinger Straße gelangen wollen.

Die Lütge-Heidestraße verfügt über
keine Linksabbiegespur. Wegen der Vorrangschaltung der Stadtbahn fällt beim Passieren der Bahn die Grünphase für die Lütge-Heidestraße komplett aus.
Dies führt schon jetzt zu enormen Rückstaus, die nicht umweltverträglich sind.
Außerdem ist die Rechtsabbiegespur von der Evinger Straße in die Lütge-Heidestraße, wegen der anschließenden Linkskurve unzureichend ausgebaut. Wir beobachten, dass viele Lkws die rechte Bürgersteigseite befahren, um den engen Kurvenbereich zu passieren.
Bei dem Ausbau muss auch die Seilerstraße (Nordspange) Berücksichtigung finden. Eine Verlängerung der Linksabbiegespur der Dammstraße ist ebenfalls angezeigt.“


Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) lehnte die Vorlage ab, da er es für wichtig hielt, innerorts Lkw-Verkehre zu verhindern. Er fände eine Anbindung der Nordspange an die B 236 besser.

Rm Lührs (SPD) stimmte der Vorlage zu und sprach die Empfehlung aus Eving an. Sie schlug vor, die Vorlage nicht zu vertagen, weil die Haupterschließung Westfalenhütte ein wichtiges Projekt wäre, dazu gehörte die große verkehrliche Belastung nördlich der Nordspange. Am 04.07.2018 ist im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AUSW) eine Diskussion zur Verkehrsplanung vorgesehen, hier sollte die Westfalenhütte mit einfließen.

Auch Rm Reuter (Bündnis 90/Die Grünen) stimmte der Vorlage zu. Die Empfehlung aus Eving beträfe nicht das Gebiet, um das es gerade ginge. Rm Reuter war der Meinung, dass die Verwaltung sich mit der Empfehlung aus Eving als Prüfauftrag auseinandersetzen sollte.

Rm Waßmann (CDU) war auch der Meinung, dass die Idee aus Eving in die Beratungen um Verkehrsthemen im Juli 2018 in die Diskussion im AUSW aufgenommen werden sollte. Heute sollte die Vorlage auf jeden Fall beschlossen werden, da es um eines der größten ehemaligen Industriegebiete ginge.

Anschließend erklärte auch Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste), der Vorlage folgen zu wollen. Die Verwaltung sollte die Anregung aus Eving prüfen.

Rm Urbanek (AfD) meinte, dass die Nordspange als dringend benötigte Entlastung für Borsigplatz und Mallinckrodtstraße kommen müsste, auch wenn es noch lange dauern würde, bis die Entlastung kommen würde.


Die Empfehlung der Bezirksvertretung Eving sollte in die Verkehrsplanung einfließen und ging als Prüfauftrag an die Verwaltung.

Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit gegen die Fraktion Die Linke & Piraten und die Stimme von Rm Münch (FBI) bei Stimmenthaltung durch die Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt

I. nimmt die aktuelle Rahmenplanung für das Gelände der ehemaligen Westfalenhüte zur Kenntnis und stimmt den Zielen der Planung zu.

II. hat die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der frühzeitigen Beteiligung der Nachbargemeinden sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Änderung Nr. 15a des Flächennutzungsplanes (FNP) geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 11 dieser Beschlussvorlage in Verbindung mit den Anlagen 4 und 5 dieser Beschlussvorlage dargestellt - zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S 3634/FNA 213-1), §§ 7 und 41 Abs. 1
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der
Bekanntmachungen vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666).

III. beschließt den Geltungsbereich der Änderung Nr. 15a des Flächennutzungsplanes um den unter Punkt 1.2 dieser Beschlussvorlage genannten Teilbereich zu reduzieren und um die unter Punkt 1.3 dieser Beschlussvorlage genannte externe Ausgleichsfläche für die Artenschutzmaßnahmen zu erweitern;


Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 und § 8 Abs. 3 BauGB; §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.

IV. stimmt der Begründung Teil A und Teil B (Umweltbericht) vom 05.02.2018 zur Änderung Nr. 15a des Flächennutzungsplanes zu und beschließt für die unter den Punkten 1.2 und 1.3 dieser Beschlussvorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereiche die förmliche öffentliche Auslegung;
V. hat die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan InN 219 - Haupterschließung Westfalenhütte - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 12.1 in Verbindung mit der Anlage 8 dieser Beschlussvorlage dargestellt - zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 des; §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.

VI. hat die Stellungnahmen aus der ersten frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan InN 219 - Haupterschließung Westfalenhütte - geprüft und nimmt die Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 12.2 in Verbindung mit Anlage 9 dieser Beschlussvorlage dargestellt - zur Kenntnis;

Rechtsgrundlage:
§ 4 Abs. 1 des; §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.

VII. hat die Stellungnahmen aus der zweiten frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan InN 219 - Haupterschließung Westfalenhütte - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 12.3 in Verbindung mit den Anlagen 10 dieser Beschlussvorlage dargestellt - zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 4 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)

VIII. beschließt, den räumlichen Geltungsbereich für den unter
Punkt 2.2 und Punkt 2.3 dieser
Beschlussvorlage beschriebenen Bereich des Bebauungsplanes InN 219 - Haupterschließung
Westfalenhütte -, teilweise zu erweitern und teilweise zu ändern (reduzieren);

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 BauGB; §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.

IX. beschließt, den räumlichen Geltungsbereich für den unter Punkt 2.4 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Bereich des Bebauungsplanes InN 203 - Bornstraße nördlicher Teil - zu ändern (reduzieren).

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 BauGB; §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.

X. beschließt, den räumlichen Geltungsbereich für den unter Punkt 2.5 dieser Beschlussvorlage
beschriebenen Bereich des Bebauungsplanes Ev 115 - Derner Straße - zu ändern
(reduzieren).

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 BauGB; §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.

XI. beschließt, den am 19.06.2008 vom Rat der Stadt gefassten Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan InN 225 - ehemaliges Hochofenwerk - (Drucksache-Nr: 11340-08) aufzuheben.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 BauGB; §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.

XII. stimmt den geplanten Festsetzungen des Bebauungsplanes In N 219 und der Begründung Teil A und Teil B (Umweltbericht) vom 05.02.2018 für den unter Punkt 2.2 und 2.3 dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich zu und beschließt die förmliche öffentliche Auslegung.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB; §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.


zu TOP 3.2
Bauleitplanung; Änderung Nr. 11 des Bebauungsplanes Hom 124 – Erweiterung der Feuerwache Kirchhörde - im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB).
hier: I. Änderungsbeschluss, II. Entscheidung über Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, III. Entscheidung über Stellungnahme eines Einsprechers, IV. Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit, V: Zustimmung zur Zulassung von Bauvorhaben gemäß § 33 Abs. 1 BauGB
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09972-18)

Die Bezirksvertretung Hombruch hatte in ihrer öffentlichen Sitzung am 13.03.1018 zusätzlich zur Vorlage einstimmig beschlossen, die Verwaltung zu bitten, eine Einwohnerversammlung durchzuführen.

Der Rat der Stadt fasste unter Berücksichtigung der Anmerkung der Bezirksvertretung Hombruch bezüglich einer durchzuführenden Einwohnerversammlung einstimmig bei Stimmenthaltung der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

I. Der Rat der Stadt beschließt die Änderung Nr. 11 des Bebauungsplanes Hom 124
Rechtsgrundlage: II. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange zur Änderung Nr. 11 des Bebauungsplanes Hom 124
– Erweiterung der Feuerwache Kirchhörde – unter Ziffer 7 dieser Vorlage geprüft und beauftragt die Verwaltung, das Verfahren unter Berücksichtigung dieser Ergebnisse fortzuführen.

Rechtsgrundlage: III. Der Rat der Stadt hat die im Vorfeld der öffentlichen Auslegung vorgebrachte und unter Ziffer 8 dieser Vorlage dargelegte Stellungnahme eines Einsprechers zur Änderung
Nr. 11 des Bebauungsplanes Hom 124 – Erweiterung der Feuerwache Kirchhörde – geprüft und beschließt, der Stellungnahme des Einsprechers nicht zu folgen.

Rechtsgrundlage: IV. Der Rat der Stadt stimmt den geplanten Festsetzungen der Änderung Nr. 11 des Bebauungsplanes Hom 124 – Erweiterung der Feuerwache Kirchhörde - und der Begründung vom 08.02.2018 zu und beschließt die öffentliche Auslegung (Öffentlichkeitsbeteiligung).

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB i.V. mit § 13a BauGB.

V. Der Rat der Stadt nimmt die Entscheidung der Verwaltung zur Kenntnis, Baugenehmigungen vor Rechtskraft der Änderung Nr. 11 des Bebauungsplans Hom 124 nach Vorliegen der Voraussetzungen gemäß § 33 Abs. 1 BauGB zu erteilen.

Rechtsgrundlage:
§ 33 Abs. 1 BauGB.


zu TOP 3.3
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 258 - An der Witwe - im beschleunigten Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) sowie Beginn der vorbereitenden Untersuchungen für das Sanierungsverdachtsgebiet "ehemalige Weichenfabrik und Umfeld"
hier: Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 258 - An der Witwe -, Beschluss des Beginns der vorbereitenden Untersuchungen zur Prüfung der Sanierungsbedürftigkeit sowie Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09788-17)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung durch die Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

I. Der Rat der Stadt beschließt, den Bebauungsplan Hom 258 - An der Witwe - für den unter Ziffer 2 dieser Vorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich aufzustellen.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 13a Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634 / FNA 213-1)in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023)

II. Der Rat der Stadt beschließt den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen zur Prüfung der Sanierungsbedürftigkeit für den unter Ziffer 3 dieser Vorlage beschriebenen räumlichen Untersuchungsbereich für das Sanierungsverdachtsgebiet „ehemalige Weichenfabrik und Umfeld“.

Rechtsgrundlage:
§ 136 Abs. 1 in Verbindung mit § 141 Abs. 3 BauGB

III. Der Rat der Stadt beschließt, die Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) sowie an dem Sanierungsverfahren zu beteiligen.

Rechtsgrundlage:
§ 13a in Verbindung mit § 13 und § 3 Abs. 1 BauGB und 137 BauGB


zu TOP 3.4
Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Hu 152 – Einzelhandelsstandort Kirchlinder Straße –,
hier:I. Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, II. Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, III. Beschluss zur teilweisen Reduzierung und teilweisen Erweiterung des räumlichen Geltungsbereiches, IV. Beschluss zur öffentlichen Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Hu 152 – Einzelhandelsstandort Kirchlinder Straße -, V. Beschluss zur Ermächtigung für den Abschluss des Durchführungsvertrages Teil B, VI. Beschluss zur Ermächtigung für die Erteilung einer Baugenehmigung auf der Grundlage von § 33 BauGB
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10229-18)


Dem Rat der Stadt lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und
Wohnen aus der öffentlichen Sitzung am 14.03.2018 vor:

„Hierzu liegt vor Ergänzung zur Beschlussvorlage:

….die Vertragsinhalte zu § 5 Ziff. 4.2 - Öffentliche Grünfläche – konnten bis zum Zeitpunkt der Erstellung der Beschlussvorlage nicht abschließend abgestimmt werden. Dieser Punkt wird nunmehr per „Tischvorlage“ zur Sitzung nachgereicht.

Der Durchführungsvertrag - Teil B - (Anlage der o.g. Beschlussvorlage, Gliederungspunkt 23 / Durchführungsvertrag Teil –B -) wird in dem Punkt „Vertragsinhalte zu § 5 Ziff. 4.2 - Öffentliche Grünfläche -“ wie folgt ergänzt:

Der Vorhabenträger verpflichtet sich, die im VEP Hu 152 festgesetzte öffentliche Grünfläche nach den Vorgaben des Tiefbauamtes – Abteilung Stadtgrün - vor Eröffnung des Marktes auf eigene Kosten verkehrssicher herzustellen.

Dies beinhaltet folgende grünordnerische Maßnahmen:

Auf dem Gelände befindet sich ein Altbaumbestand. Abgängige Bäume müssen entfernt werden, die verbleibenden sind auf ihre Verkehrssicherheit hin zu überprüfen, d.h. nötige Schnittmaßnahmen sind durchzuführen. Bei den baumpflegerischen Arbeiten ist darauf zu achten, dass die Bestimmungen des Baumschutzes sowie der Schutz des Wurzelbereiches eingehalten werden.
Der sich unterhalb der Baumpflanzung befindende Wildwuchs ist zu entfernen um die momentan bestehende optische Barriere durch die Bepflanzung aufzuheben.
Die Maßnahmen zur Herstellung der Grünfläche sind durch einen Baumgutachter fachlich zu begleiten. Dieses Baumgutachten ist der Stadt Dortmund im Nachgang zur Verfügung zu stellen.
Des Weiteren sind die Zaunelemente und die vorhandenen Mauerpfeiler zu entfernen, der Mauersockel soll erhalten bleiben und verkehrssicher hergerichtet werden. Auf dem Gelände befindliche Reste eines Pflasterweges sind zu entfernen.

Die im VEP Hu 152 festgesetzte öffentliche Grünfläche wird vom Vorhabenträger kostenpflichtig an die Stadt Dortmund übertragen. Näheres wird in einem separaten Grundstückskaufvertrag nach Rechtskraft des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes geregelt. Die durch Abschluss des Grundstückskaufvertrags entstehenden Kosten für Notar und Grundbuchamt sowie die Grunderwerbssteuer trägt die Stadt Dortmund. Die Vermessungskosten sind durchden Vorhabenträger zu tragen.“

AUSW, 14.03.2018:

Im Laufe der Sitzung wird der Verwaltung folgendes Beratungsergebnis der zeitgleich hierzu tagenden Bezirksvertretung Huckarde übermittelt und durch die Vorsitzende, Frau Rm Reuter mündlich in die Beratung eingebracht:

Die Bezirksvertretung Huckarde beschließt einstimmig, bei 3 Enthaltungen (Fraktion Bündnis`90/Die Grünen und Frau Wenke-Entrich, SPD Fraktion) den folgenden gemeinsamen Antrag der Fraktionen SPD und CDU:

Die Fraktionen bitten die Verwaltung, die Befürchtungen der DSW21 bezüglich des Verkehrsflusses im o.g. Bereich nochmal zu prüfen und Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen, die dem aufgezeichneten Szenario der DSW 21 entgegenwirken.

Begründung:
Die von der DSW21 aufgezeigte Problemstellung ist nicht ganz von der Hand zu weisen, sicher werden hier Erfahrungswerte an ähnlichen Verkehrspunkten vorliegen. Um hier rechtzeitig Abhilfe – ggf. auch mit einfachen Maßnahmen zu erwirken – bitten Fraktionen um die Info von Seiten der Verwaltung was gemacht werden kann um eine Lösung zu finden.


Unter Einbeziehung dieser Anregung empfiehlt die Bezirksvertretung Huckarde einstimmig, bei 2 Enthaltungen (Fraktion B’90 Die Grünen) den Beschluss laut Vorlage zu fassen.

I. nimmt Kenntnis von dem unter Punkt 10 dieser Beschlussvorlage dargelegten Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Hu 152 – Einzelhandelsstandort Kirchlinder Straße -. II. hat die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zugleich Scoping zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Hu 152 - Einzelhandelsstandort Kirchlinder Straße - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung wie unter Punkt 11 dieser Beschlussvorlage dargestellt zu folgen.
§§ 4 Abs. 1 Satz 4 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.

III. beschließt, den räumlichen Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hu 152 – Einzelhandelsstandort Kirchlinder Straße -, wie unter Punkt 1.2 dieser Beschlussvorlage beschrieben teilweise zu reduzieren und teilweise zu erweitern.

IV. Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 i. V. m § 9 Abs. 7 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. 3634/FNA 213-1).
V. stimmt dem Entwurf zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Hu 152 - Einzelhandelsstandort Kirchlinder Straße - mit Begründung vom 14.02.2018 zu und beschließt die öffentliche Auslegung. VI. beschließt, dem zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Dortmund abzuschließenden Entwurf des Durchführungsvertrag Teil B (Anlage dieser Beschlussvorlage) zuzustimmen und ermächtigt die Verwaltung, auf dieser Grundlage den Vertrag mit dem Vorhabenträger abzuschließen.

Rechtsgrundlage:

§ 10 und § 12 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.

VII. ermächtigt die Verwaltung, eine Baugenehmigung für das Vorhaben während der Planaufstellung zu erteilen, sofern nach erfolgter öffentlicher Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Hu 152 – Einzelhandelsstandort Kirchlinder Straße - vorgezogene Planreife nach § 33 BauGB bescheinigt werden kann und alle weiteren gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.

Rechtsgrundlage:
§ 33 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 41 Abs. 1 GO NRW.“


Der Rat der Stadt fasste unter Berücksichtigung der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung am 14.03.2018, unter Einbeziehung der o. a. Ergänzung des Durchführungsvertrages - Teil B - (Anlage der o.g. Beschlussvorlage, Gliederungspunkt 23/ Durchführungsvertrag Teil –B -) in dem Punkt „Vertragsinhalte zu § 5 Ziff. 4.2 - Öffentliche Grünfläche -“ (Drucksache Nr.: 10229-18-E1) und der Anregung aus der Bezirksvertretung Huckarde einstimmig bei Stimmenthaltung durch Rm Münch (FBI) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund

VIII. nimmt Kenntnis von dem unter Punkt 10 dieser Beschlussvorlage dargelegten Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Hu 152 – Einzelhandelsstandort Kirchlinder Straße -. IX. hat die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zugleich Scoping zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Hu 152 - Einzelhandelsstandort Kirchlinder Straße - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung wie unter Punkt 11 dieser Beschlussvorlage dargestellt zu folgen.
§§ 4 Abs. 1 Satz 4 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.

X. beschließt, den räumlichen Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hu 152 – Einzelhandelsstandort Kirchlinder Straße -, wie unter Punkt 1.2 dieser Beschlussvorlage beschrieben teilweise zu reduzieren und teilweise zu erweitern.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 i. V. m § 9 Abs. 7 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. 3634/FNA 213-1).
XI. stimmt dem Entwurf zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Hu 152 - Einzelhandelsstandort Kirchlinder Straße - mit Begründung vom 14.02.2018 zu und beschließt die öffentliche Auslegung. XII. beschließt, dem zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Dortmund abzuschließenden Entwurf des Durchführungsvertrag Teil B (Anlage dieser Beschlussvorlage) zuzustimmen und ermächtigt die Verwaltung, auf dieser Grundlage den Vertrag mit dem Vorhabenträger abzuschließen.

Rechtsgrundlage:

§ 10 und § 12 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.

XIII. ermächtigt die Verwaltung, eine Baugenehmigung für das Vorhaben während der Planaufstellung zu erteilen, sofern nach erfolgter öffentlicher Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Hu 152 – Einzelhandelsstandort Kirchlinder Straße - vorgezogene Planreife nach § 33 BauGB bescheinigt werden kann und alle weiteren gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.

Rechtsgrundlage:
§ 33 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 41 Abs. 1 GO NRW.

zu TOP 3.5
Masterplan Mobilität 2030, Abschluss 1. Stufe, Zielkonzept
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09755-17)

Dem Rat der Stadt lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und
Wohnen aus seiner öffentlichen Sitzung am 14.03.2018 vor:

Hierzu liegen vor:

Empfehlung vom Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde vom 24.01.2018 (siehe unten : Empfehlung ABVG)

Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord vom 07.02.2018 (siehe unten: Empfehlung ABVG)

Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerkes vom 20.02.2018 (siehe unten :Empfehlung ABVG):

Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün (ABVG) vom 27.02.2018:

Hierin enthalten Empfehlung vom Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde vom 24.01.2018:

„Einstimmiger Beschluss
Der Beirat nimmt die Vorlage zur Kenntnis. Er bittet, im weiteren Verfahren konkrete Zielwerte beim Modal-Split für den Anteil des sog. Umweltverbundes (ÖPNV, Radverkehr, Zu-Fuß-Gehen) in den Plan aufzunehmen. So sollte der Anteil des Radverkehrs von derzeit 6 Prozent bis zum Jahr 2030 auf 15 Prozent erhöht werden.
Die vom Rat der Stadt übernommenen Ziele des Klimabündnisses und der Bundesregierung zur Reduzierung der CO2-Emissionen um 50 Prozent von 1990 bis 2030 sind in den Masterplan aufzunehmen. Hierzu sind entsprechende Maßnahmen zu entwickeln. Entgegen diesem Ziel haben sich die CO2-Emissionen im Verkehrssektor in Dortmund von 0,9 Mio Tonnen im Jahr 1990 auf 1,5 Mio Tonnen im Jahr 2005 erhöht.
Zur Umsetzung dieser Ziele ist es aus der Sicht des Beirates unter anderem erforderlich, den Straßenraum zu Gunsten des Umweltverbundes umzuverteilen. Hier müsste sowohl dem fließenden als auch dem ruhenden Straßenverkehr Raum entzogen und dem Umweltverbund, insbesondere Radverkehr, zur Verfügung gestellt werden.
Weiterhin fordert der Beirat den Verzicht auf den Neubau von Straßen im Freiraum, insbesondere den Weiterbau der L 663n (OWIIIa) von Asseln nach Unna. Der Beirat lehnt jeden Masterplan Mobilität ab, der dieses Projekt enthält.“

Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch vom 06.02.2018:

„Nach Aufrufen des Tagesordnungspunktes liest die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN folgende Stellungnahme zur Verwaltungsvorlage vor, die anschießend an die Geschäftsführung der Bezirksvertretung ausgehändigt wird:

Stellungnahme der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

„Wir begrüßen beim Masterplan Mobilität, dass der Fußverkehr, Radverkehr und ÖPNV gefördert werden sollen. Hier wären konkrete Zielwerte zur Erhöhung des Anteils dieser umweltfreundlichen Fortbewegungsmittel wünschenswert, so wie es auch der Naturschutzbeirat gefordert hat.

Da nach den letzten Zahlen 59% der Wege der Dortmunder Bevölkerung < 5 km sind und noch für 1/3 dieser Wege das Auto genutzt wird, ist hier eine Umsteuerung nötig, um Luftschäden und Lärmemissionen zu reduzieren. Eine Reduzierung der CO2-Emissionen im Verkehrssektor sollte dabei ein wichtiges Ziel sein.
Insbesondere eine Erhöhung des Radverkehrsanteils ist nötig, da Dortmund hier mit einem Anteil von 6% gegenüber anderen Großstädten erheblichen Nachholbedarf hat. Um das
Fahrrad attraktiv zu machen, benötigen wir ein qualitativ gutes Streckennetz mit breiten Radwegen oder Schutzstreifen, sicheren Querungsmöglichkeiten bei vielbefahrenen Straßen und genügend Abstellflächen für Fahrräder. Dabei sollten die immer häufiger genutzten Fahrräder mit Anhänger ebenfalls sicher verwendet und abgestellt werden können.

Danach fasst die BV-Hombruch folgenden Beschluss:
Beschluss:
Sie empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, zu beschließen.“

Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord vom 07.02.2018:

„Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich mit den Stimmen der SPD-Fraktion (7), der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (2), Fraktion Die Linke & Piraten (3), Herrn Urbanek (AfD) und Herrn Borchardt (Die Rechte), gegen die Stimmen der CDU-Fraktion (2) den Beschluss laut Vorlage zu beschließen.

Darüber hinaus nehmen die Mitglieder der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord die Empfehlung des Beirats bei der unteren Naturschutzbehörde aus der öffentlichen Sitzung vom 24.01.2018 zur Kenntnis. Die Fraktion Die Linke & Piraten beantragt die v. g. Empfehlung in den o. g. Beschlussvorschlag des Rates wie folgt zu übernehmen:

Der Beirat nimmt die Vorlage zur Kenntnis. Er bittet, im weiteren Verfahren konkrete
Zielwerte beim Modal-Split für den Anteil des sog. Umweltverbundes (ÖPNV, Radverkehr,
Zu-Fuß-Gehen) in den Plan aufzunehmen. So sollte der Anteil des Radverkehrs von derzeit 6
Prozent bis zum Jahr 2030 auf 15 Prozent erhöht werden.
Die vom Rat der Stadt übernommenen Ziele des Klimabündnisses und der Bundesregierung
zur Reduzierung der CO2-Emissionen um 50 Prozent von 1990 bis 2030 sind in den
Masterplan aufzunehmen. Hierzu sind entsprechende Maßnahmen zu entwickeln. Entgegen
diesem Ziel haben sich die CO2-Emissionen im Verkehrssektor in Dortmund von 0,9 Mio
Tonnen im Jahr 1990 auf 1,5 Mio Tonnen im Jahr 2005 erhöht.
Zur Umsetzung dieser Ziele ist es aus der Sicht des Beirates unter anderem erforderlich, den
Straßenraum zu Gunsten des Umweltverbundes umzuverteilen. Hier müsste sowohl dem
fließenden als auch dem ruhenden Straßenverkehr Raum entzogen und dem Umweltverbund,
insbesondere Radverkehr, zur Verfügung gestellt werden.
Man einigt sich darauf, die o. a. Empfehlungen zur Kenntnis zu nehmen.
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei Enthaltungen (CDU-Fraktion und Fraktion AfD), den Beschluss laut Verwaltungsvorlage zu fassen.
3. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Planungsverwaltung im Jahr 2019 den ersten
Evaluationsbericht auf Basis der Daten aus der Haushaltsbefragung aus 2018 zu erstellen. Ab
dann soll alle fünf Jahre eine Evaluation mit jeweils einer Haushaltsbefragung im Vorjahr
stattfinden.

Ergänzung:

Es wird darum gebeten, Im weiteren Verfahren konkrete Zielwerte beim Modal-Split für den Anteil des sog. Umweltverbundes (ÖPNV, Radverkehr, Zu-Fuß-Gehen) in den Plan aufzunehmen. So sollte der Anteil des Radverkehrs von derzeit 6 Prozent bis zum Jahr 2030 auf 15 Prozent erhöht werden.
Die vom Rat der Stadt übernommenen Ziele des Klimabündnisses und der Bundesregierung zur Reduzierung der CO2-Emissionen um 50 Prozent von 1990 bis 2030 sind in den Masterplan aufzunehmen. Hierzu sind entsprechende Maßnahmen zu entwickeln. Entgegen diesem Ziel haben sich die CO2-Emissionen im Verkehrssektor in Dortmund von 0,9 Mio Tonnen im Jahr 1990 auf 1,5 Mio Tonnen im Jahr 2005 erhöht.
Zur Umsetzung dieser Ziele ist es aus der Sicht des Beirates unter anderem erforderlich, den Straßenraum zu Gunsten des Umweltverbundes umzuverteilen. Hier müsste sowohl dem fließenden als auch dem ruhenden Straßenverkehr Raum entzogen und dem Umweltverbund, insbesondere Radverkehr, zur Verfügung gestellt werden.

Die Anregungen des Behindertenpolitischen Netzwerkes (BPN) sollen in den weiteren Arbeitsprozess eingebunden werden.“

Rm Lührs (SPD) berichtete vom Arbeitskreis zum Masterplan Mobilität und sprach von den Zielen, die für Dortmund erreicht werden sollten. Sie hoffte, dass aus Ideen Maßnahmen werden und dass eine Gleichberechtigung hergestellt werden kann zwischen Pkw- und Rad-Verkehr sowie Fußgängern. Sie schlug vor, der Empfehlung des AUSW zu folgen.

Rm Garbe (AfD) lehnte die Vorlage ab, da seines Erachtens der Individualverkehr eingeschränkt werden soll. Darin läge eine Bevormundung des Bürgers. Auch wurden Angsträume geschaffen, es fänden Belästigungen statt, die verhindert werden müssten. Daher würde der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) oftmals abgelehnt, dieser müsste aber anders strukturiert und mit Sicherheitsmaßnahmen bestückt werden.

Rm Münch (FBI) erklärte, dass die Mobilitätspolitik in Dortmund die Geschichte einer großen Pleite wäre, der letzte Masterplan Mobilität aus 2004 wäre gescheitert. Rm Münch war der Meinung, dass eine Mobilitätswende, d. h. ein Mehrwert für die Gesamtbevölkerung geschaffen werden müsste. Es müsste weniger Autoverkehr geben, der neue Masterplan wäre ihm zu wenig, trotzdem würde er zustimmen.

Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) trug den Masterplan Mobilität mit, machte aber deutlich, wie wichtig es wäre, dass der Individualverkehr erhalten bleibt. Jede/r sollte sein Verkehrsmittel nutzen, ohne dass andere eingeschränkt werden. Auch Güter- und Lkw-Verkehre sind Notwendigkeiten, die in Dortmund berücksichtigt werden müssten.

Rm Dudde sprach sich für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen für eine Zustimmung zur Vorlage unter Berücksichtigung der AUSW-Empfehlung aus. Mit der Vorlage war seiner Meinung nach ein Zwischenschritt abgeschlossen, unter der externen Moderation werde es weitergehen. Alle Gruppen hatten sich dafür ausgesprochen, dass der individuelle, motorisierte Verkehr in Dortmund einen guten Stellenwert hat. Insgesamt müsste die Erreichbarkeit der Stadt von außen erhalten bleiben.
Der größte Nachholbedarf bestände im Bereich der Nahmobilität, Rad- und Fußverkehr müssten gefördert werden.

Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) stimmte dem Zielkonzept auch zu, es ginge in die richtige Richtung. Jetzt müsste ein Hinterlegen mit Maßnahmen erfolgen, um das Ziel zu erreichen. Der motorisierte Individualverkehr müsste seines Erachtens schon zurückgedrängt werden, da dies die einzige Stellschraube wäre, an der gedreht werden könnte.

Rm Waßmann (CDU) lehnte die Vorlage ab. Die CDU-Fraktion hätte die Sorge, dass der motorisierte Individualverkehr unverhältnismäßig stark eingeschränkt würde. Es wäre die Frage, ob Dortmund als Einkaufs-, Messe- und auch Pendlerstadt sich dies leisten könnte.


Der Rat der Stadt fasste unter Einbeziehung der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung am 14.03.2018 mit Mehrheit der Stimmen gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der AfD-Fraktion und der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

zu TOP 3.6
Neukonzeption und Fortschreibung der Integrierten Stadtbezirksentwicklungskonzepte (INSEKT)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10033-18)

In ihrer Sitzung am 07.03.2018 bat die Bezirksvertretung Mengede um Änderung der Reihenfolge und
Priorität der INSEKTs zugunsten des Stadtbezirks Mengede aufgrund der vorhandenen beiden
Aktionsräume in Westerfilde/Bodelschwingh und Nette.

Dem Rat der Stadt lag folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Eving aus der öffentlichen Sitzung
am 21.03.2018 vor:

Beschluss:
Auf Antrag der SPD- und CDU-Fraktion beschließt – einstimmig, bei zwei Stimmenthaltungen der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen – dem Rat der Stadt Dortmund zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der weiteren konzeptionellen Ausarbeitung und Fortschreibung der Integrierten Stadtbezirksentwicklungskonzepte, wobei die Reihenfolge der Stadtbezirk Eving abgeändert wird und die nördlichen Stadtbezirk Eving vorrangig an die erste Stelle gesetzt werden.

Begründung:
Die Fortschreibung des INSEKTs wird ausdrücklich begrüßt. Es ist allerdings unverständlich, dass die „drei Nordwärts-Stadtbezirke“ Eving, Scharnhorst und Innenstadt-Nord erst in der letzten Phase bearbeitet werden sollen.
Aus unserer Sicht sind dies genau die drei Stadtbezirke, mit denen im Herbst 2018 begonnen werden sollte.“


Rm Münch (FBI) gab an, dass die Bezirksvertretung Eving der Meinung war, dass sie bei den
INSEKTs nicht genügend berücksichtigt würde. Er sprach sich dafür aus, der Evinger Empfehlung zu
folgen.

Rm Lührs (SPD) erklärte, dass im Rahmen von nordwärts viele Projekte in den nächsten zwei bis drei
Jahren weiterentwickelt würden. Wenn mit den INSEKTs im Norden begonnen würde, müssten diese
in zwei bis drei Jahren aufgrund der Projekte von nordwärts überarbeitet werden. Die Reihenfolge
wäre ihres Erachtens sinnvoll, die Stadtbezirke wären auch einverstanden mit der Vorgehensweise.

Rm Waßmann (CDU) stimmte der Vorlage zu. Viele Maßnahmen würden in den Stadtbezirken
umgesetzt und die Reihenfolge der INSEKTs sollte so bleiben. Er schlug vor, die Empfehlung aus
Eving zur Kenntnis zu nehmen.

Rm Münch stellte den Antrag, dass die Stadtbezirke, die gewünscht haben, in der Reihenfolge nach
vorne gezogen zu werden, als erstes fortzuschreiben. Er stellte den mündlichen Antrag:
„Die drei Stadtbezirke Eving, Mengede und Innenstadt-Nord werden auf die erste Priorität gesetzt, die anderen Stadtbezirke werden danach behandelt.“


Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) war erfreut über die Neuauflage der INSEKTs und stimmte der Vorlage zu. Die Reihenfolge wäre offensichtlich der Arbeitskapazität der Verwaltung für dieses Thema geschuldet und nicht willkürlich gewählt.

Rm Brück (Gruppe NPD/Die Rechte) erklärte, dass die Gruppe NPD/Die Rechte die Vorlage ablehnen würde.


Der Rat der Stadt lehnte den mündlichen Antrag von Rm Münch mit Mehrheit der Stimmen gegen die Stimme von Rm Münch (FBI) bei Stimmenthaltung durch die Gruppe NPD/Die Rechte ab.

Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit der Stimmen gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte und die Stimme von Rm Münch (FBI) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der weiteren konzeptionellen Ausarbeitung und Fortschreibung der Integrierten Stadtbezirksentwicklungskonzepte.


zu TOP 3.7
Ansiedlung von Möbelhäusern in Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09662-17)

Die Vorlage wurde zu Beginn der Sitzung unter TOP 1.3 – Feststellung der Tagesordnung – von der Tagesordnung abgesetzt.


zu TOP 3.8
Anfragen weiterer Mietradverleiher
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10167-18)

Dem Rat der Stadt lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und
Wohnen (AUSW) aus der öffentlichen Sitzung am 14.03.2018 vor:

„Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.:10167-18-E1)

…die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet die Verwaltung um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:

In der Innenstadt und dem erweiterten Innenstadtbereich werden bis Ende 2019 sukzessive 1.000 neue Fahrradabstellplätze eingerichtet.
Mögliche Standorte werden dem Ausschuss in einer der nächsten Sitzungen von der Verwaltung vorgeschlagen.

Begründung:
In Kürze sollen zwei Anbieter von Freefloater-Systemen das vorhandene stationsgebundene Fahrradverleihsystem von Nextbike („metropolradruhr“) ergänzen. Das ist grundsätzlich zu begrüßen. Zu begrüßen ist auch, dass nach den Erfahrungen in anderen Städten für den Marktauftritt der neuen Anbieter Anforderungen festgelegt wurden, die den reibungslosen Betrieb im Stadtgebiet gewährleisten sollen.
Da beide Anbieter beabsichtigen, mit rd. 500 Rädern im Innenstadtbereich zu beginnen und Schritt für Schritt die Anzahl der Räder zu erhöhen, wird mit der deutlichen Zunahme von Rädern in der Stadt auch der Bedarf an Fahrradabstellanlagen entsprechend steigen.

AUSW, 14.03.2018:
Herr Rm Dudde erläutert zunächst den Hintergrund des o. a .Antrages seiner Fraktion und bittet um Zustimmung.

Frau Rm Lührs bittet um nähere Erläuterung zu diesem Antrag, da ihr dessen Ziel noch nicht ganz klar sei.

Herr Wilde erläutert, dass es bei den Anbietern laut Vorlage um sogenannten „freefloater“ handele, was bedeute, dass das die Fahrräder immer dort befänden, wo sie abgestellt wurden. Diese würden natürlich vom Betreiber auch wieder zu ihrer Ausgangsposition gebracht, wenn dies an einer Stelle vermehrt erfolgt sei. Diese Ausgangspositionen wären auf dem Plan, der der Vorlage beigefügt wurde, zu sehen, damit man abschätzen könne, wie sich diese Standorte in etwa im Stadtgebiet verteilen werden. Weiter macht er auf die bereits veröffentliche Pressemitteilung aufmerksam, wonach beide Anbieter im April beginnen würden. „ofo“ habe inzwischen aber mitgeteilt, dass sie frühestens im Juni starten werden und „oBike“ habe sich, ohne einen festen Termin zu nennen, auf die zweite Jahreshälfte festgelegt. Er bittet hierzu um Nachsicht, gehe aber davon aus, dass beide Anbieter im Laufe er zweiten Jahreshälfte im Stadtgebiet vorzufinden seien.

Herr Rm Waßmann führt an, dass man die Vorlage positiv zur Kenntnis zu nehmen werde und teilt zum o. a. Antrag mit, dass man hierfür momentan nicht die Notwendigkeit sehe.

Herr Rm Dudde erläutert zum Antrag, dass der Grundgedanke dahinter war, dass es auch noch um private Fahrräder gehe, und man befürchte, dass es bezüglich der Abstellsituation ggf. zu Konkurrenzsituationen komme könnte. Daher ziele die Anregung seiner Fraktion darauf ab, in derselben Größenordnung zusätzliche Abstellanlagen für private Räder im Stadtgebiet (in der Innenstadt und dem der Innenstadt nahen Umfeld) zu schaffen. Diese würden dann sicherlich auch von den „freefloatern“ genutzt. Die Grundidee wäre hierbei aber, dass man strukturiert, vor allem in den engeren Wohngebieten, reale Angebote vorfinde, wo man das Fahrrad dann „anketten“ könne.

Herr Rm Kowalewski erläutert, dass dieses Modell in einigen Städten eher schlecht als recht laufe, weil die Betreiber sich teilweise doch nicht so gut um die Räder kümmern würden. Teilweise stünden Fahrradruinen in Fahrradabstellanlagen oder am Straßenrand herum. Hierzu möchte er wissen, wie man dieses, vielleicht durch vertragliche Regelungen, verhindern könne. Ansonsten entstehe natürlich schon ein enormer Parkdruck. Deshalb habe man sich auch vorgenommen den o. a Antrag mitzutragen, um für Fahrradabstellanlagen, von denen ohnehin zu wenig vorhanden seien, mal etwas zu tun.

Frau Rm Lührs vertritt hierzu die Meinung, dass genau dieser Punkt in den „Beirat für Nahmobilität“ bzw. zum „ Masterplan Nahmobilität“ gehöre, wenn es um die Umsetzungen der Maßnahmen gehe.
Vor diesem Hintergrund würde sie diesen Antrag gerne der Verwaltung mitgeben, damit diese hierzu einen Vorschlag erarbeite, wie man das handhaben könne.

Herr Rm Waßmann schließt sich dem an und schlägt vor, diesen Auftrag von der Verwaltung, unabhängig von der heutigen Vorlage, zusammen mit vorherigen Aufträgen bezüglich zusätzlicher Fahrradstationen im Stadtgebiet (z.B. zum Thema „Mobilitätsstation „Stadthaus“ aus einer der letzten Sitzungen) als ein „Arbeitspaket“ bewerten zu lassen.

Herr Rm Dudde erklärt sich damit einverstanden, den Antrag seiner Fraktion als Prüfauftrag an die Verwaltung zu werten, damit diese in der einer der nächsten Sitzungen einen Vorschlag hierzu unterbreiten könne.

Herr Wilde informiert darüber, dass es sich bei der Vereinbarung mit den beiden „freefloatern“ um ein Novum im Vergleich zu anderen Städte handele. Von daher sei er zuversichtlich, dass das Ganze auch ein gutes Ende nehmen werde. Sollte dies nicht der Fall sein, werde man, aufgrund der Vereinbarung entsprechend tätig werden und einschreiten.
Was die Bitte angehe, sich um weitere Radverkehrsabstellanlagen zu kümmern, habe man bereits zahlreiche Aufträge an denen man auch bereits arbeite. Hierzu erinnert er an das Projekt “Emissionsfreie Innenstadt“, welches ein Paket enthalte, wonach man neben dem Hauptbahnhof noch eine zweite Radstation in der Innenstadt zu planen habe. Außerdem sei man aufgrund von anderen Arbeitsaufträgen aus dem Nahmobilitätsbeirat und aus diesem Ausschuss heraus bereits tätig. Vor diesem Hintergrund sei die Verwaltung nicht in der Lage, bereits zu einer der nächsten Sitzungen konkrete Ergebnisse hinsichtlich konkreter neuer Standorte zu präsentieren
.
Er schlage aber vor, die Angelegenheit als Prüfauftrag zusammen mit einem noch zu bearbeitenden Arbeitsschwerpunkt aus dem Masterplan Mobilität, wo es auch um den Radverkehr gehe, abzudecken. Die Ergebnisse hieraus werde es in der nächsten Zeit geben, allerdings nicht mehr vor der Sommerpause.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen schließt sich diesem Vorschlag der Verwaltung an und beauftragt die Verwaltung entsprechend zu verfahren.

Der Ausschuss für Umwelt Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Ausführungen laut Verwaltungsvorlage zur Kenntnis
.“

Der Rat nahm die Ausführungen der Verwaltung unter Beachtung der Empfehlung des AUSW aus seiner öffentlichen Sitzung am 14.03.2018 zur Kenntnis.


zu TOP 3.9
Beteiligung der Stadt Dortmund im EU-Förderprojekt "Productive Green Infrastructure for postindustrial urban regeneration" (proGlreg)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10143-18)

Rm Garbe (AfD) lehnte die Vorlage ab. Auch wenn die Stadt Dortmund eine Förderung erhielte und keine eigenen Gelder einsetzen würde, würden Steuergelder verbrannt.

Bm Sauer bat um verständliche Vorlagen, ggf. sollte die deutsche Übersetzung hinter die englische Bezeichnung in Klammern gesetzt werden.

Auch Rm Brück (Gruppe NPD/Die Rechte) lehnte die Vorlage ab, weil Steuergelder eingesetzt würden. Deutsche Gelder sollten seines Erachtens in Deutschland bleiben.

Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) stimmte der Vorlage zu, er sah das Projekt nicht als Vergeudung von Steuergeldern. In Dortmund gäbe es postindustrielle Flächen, die im Sinne der Stadt entwickelt werden müssten. Dafür zur Verfügung gestellte Fördergelder dürften auch eingesammelt werden.

Rm Lührs (SPD) hielt dies für ein interessantes Projekt, das gut in die nordwärts-Kulisse passen würde.

Rm Garbe erklärte, dass Deutschland in die EU-Kasse nicht noch mehr zahlen sollte. Der Beitrag in die EU-Kasse sollte vermindert werden.

Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) stimmte der Vorlage inhaltlich zu, die Fördergelder könnten gut genutzt werden.

Rm Rettstadt wies darauf hin, dass die EU mit das größte Friedensprojekt überhaupt sei. Außerdem wäre Deutschland eine Exportnation und die meisten Gelder würden mit den EU-Nachbarn verdient.

Rm Waßmann (CDU) stimmte der Vorlage zu. Die Gelder könnten für die postindustriellen Flächen Dortmunds gut eingesetzt werden.

Rm Urbanek (AfD) erklärte, dass die EU nicht als Friedens-, sondern als Wirtschaftsprojekt entstanden wäre. Die EU wäre kein Garant für Frieden. Bei diesem Projekt, an der sich die Stadt Dortmund beteiligen möchte, stimmen In- und Output nicht überein.

Rm Münch (FBI) sprach sich für das Projekt aus.

Rm Dingerdissen (FDP/Bürgerliste) stellte einen Geschäftsordnungsantrag auf Schluss der Beratung.

Rm Thieme (Gruppe NPD/Die Rechte) …
Der Mandatsträger hat einer Veröffentlichung seiner Redebeiträge im Internet nicht zugestimmt.

Dem Geschäftsordnungsantrag auf Schluss der Beratung wurde vom Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und der Gruppe NPD/Die Rechte bei Stimmenthaltung von Rm Münch (FBI) zugestimmt.

Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit der Stimmen gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Hinweise und Vorgehensweise zum EU-Projekt
„Productive Green Infrastructure for post-industrial urban regeneration” zur Kenntnis und stimmt der Teilnahme der Stadt Dortmund am Projekt mit einem Gesamtvolumen in Höhe von 1.165.030,00 € zu. Es entstehen Gesamtaufwendungen in der städtischen Ergebnisrechnung in den Haushaltsjahren 2018 bis 2023 in Höhe von 815.030,00 €, welche zu 100 % durch Fördermittel gedeckt werden, sowie Gesamtauszahlungen in der städtischen Finanzrechnung in den Haushaltsjahren 2019 bis 2023 in Höhe von 350.000,00 €, welche ebenfalls zu 100% durch Fördermittel gedeckt werden. Die Durchführung der Maßnahme steht unter dem Vorbehalt der Regelungen zur vorläufigen Haushaltsführung nach § 82 GO NRW. Da die Maßnahme bisher nicht im Haushaltsplan 2018ff vorgesehen ist, beschließt der Rat die über- und außerplanmäßige Mittelbereitstellung (Deckung durch 100% Förderung) gem. § 83 GO NRW.

zu TOP 3.10
Veranstaltungsprogramm für das "nordwärts"-Präsentationsjahr 2018
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09232-17)

Rm Brück brachte die Ablehnung des nordwärts-Projekts durch die Gruppe NPD/Die Rechte zum Ausdruck. Die Bürger in der Nordstadt bekämen nichts von diesem Projekt mit.

Rm Dingerdissen (FDP/Bürgerliste) erklärte, dass enorm viel Sach- und Personaleinsatz – auch ehrenamtlich – für nordwärts geleistet würde. Das Projekt wäre sehr breit aufgestellt.

Rm Münch (FBI) gab zu, dass es weiterhin große Probleme im Norden Dortmunds gäbe, aber nordwärts würde Hoffnung machen und es würde von einer breiten gesellschaftlichen Mehrheit getragen.

Rm Reuter (Bündnis 90/Die Grünen) hielt gerade dieses langfristige Projekt für sehr positiv, es wären sehr viele Menschen daran beteiligt. Die Partizipation der Bürgerinnen und Bürger sei sehr stark. In den nächsten Jahren würde das Projekt sich zum Positiven entwickeln.

Rm Thieme (Gruppe NPD/Die Rechte) …
Der Mandatsträger hat einer Veröffentlichung seiner Redebeiträge im Internet nicht zugestimmt.


Rm Lührs (SPD) zeigte sich stolz darüber, wie das ihres Erachtens wichtigste Stadtentwicklungsprojekt derzeitig laufen würde. Im Zuge von nordwärts käme es zu einer Weiterentwicklung ganz vieler unterschiedlicher Projekte und Dortmund würde dadurch weit nach vorne gebracht. Zudem ginge es nicht nur um die Nordstadt, sondern auch um andere Stadtbezirke.
Rm Lührs bezeichnete das Schlechtmachen des Projekts als Propaganda. Sie rief alle Menschen in Dortmund dazu auf, sich an nordwärts zu beteiligen.

Rm Berndsen (SPD) erklärte, dass die von nordwärts betroffenen Stadtteile und ihre Sorgen und Nöte in den letzten zwei Jahren so oft benannt wurden, wie vorher noch nie. Entscheidend fand er, dass auch die Stärken der Stadtteile verdeutlicht wurden und die Bevölkerung ernst genommen wurde.

Rm Brück gab an, dass kein Bürger dieser Stadt, der nicht politisch aktiv wäre, nordwärts wahrnehmen würde. Die Probleme in den Bezirken wären vorhanden, nordwärts wäre nur eine Tarnung.


Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) stellte fest, dass nordwärts zu Anfang viele Verwaltungsprojekte hatte, aber inzwischen wären die Projekte in der Umsetzung, die in der Bürgerschaft bzw. in der Diskussion mit ihr entstanden wären. Der Fokus würde nun auf die nordwärts-Kulisse gelegt.

Rm Dr. Suck (CDU) beantragte im Rahmen der Geschäftsordnung den Schluss der Beratung.

Der Rat der Stadt beschloss das Ende der Beratung mit Mehrheit der Stimmen gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte und die Stimme von Rm Münch (FBI) bei Stimmenthaltung durch die AfD-Fraktion.

Der Rat nahm den aktuellen Stand des Veranstaltungsprogramms für das "nordwärts"-Präsentationsjahr 2018 zur Kenntnis.


zu TOP 3.11
Neuwahl eines stellvertretenden Mitgliedes des Naturschutzbundes Deutschland e.V. (NABU) für den Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde der Stadt Dortmund.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10181-18)

Rm Brück erklärte für die Gruppe NPD/Die Rechte, dass die Gruppe sich enthalten würde, weil die benannte Person ihnen nicht bekannt sei.

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung durch die AfD-Fraktion und die Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat wählt auf Vorschlag des nach § 70 Landesnaturschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (LNatSchG NRW) vorschlagsberechtigten Verbandes
Frau Bornmann-Lemm als neues stellvertretendes Mitglied des Naturschutzbundes Deutschland e.V. (NABU) in den Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde.


zu TOP 3.12
Soziale Stadt – Stadtumbau Hörde
Durchführungsbeschluss "Querbeet sozial"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07374-17)

Rm Dingerdissen merkte an, dass die Fraktion FDP/Bürgerliste der Vorlage zustimmen würde, die Darstellung von Hörde aber sehr idealisiert wäre. Die fachliche Fürsorge für das Projekt und die personelle Betreuung sollten klarer gemacht werden. Dies käme in der Vorlage zu kurz.

Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) war der Meinung, dass der Ort gut gewählt wäre, aber es würde ein Armutsregelkreis geschaffen. Leute, die Hartz IV beziehen, würden unter Sanktionsandrohung zu landwirtschaftlicher Arbeit angehalten, dafür erhielten sie Kost und Logis. Hinterher können sich die gleichen Menschen bei der Tafel anstellen, um die erwirtschafteten Lebensmittel abzuholen, weil sie mit dem erarbeiteten Geld nicht auskämen. Die Vorlage wurde von ihm abgelehnt.

Auch Rm Garbe (AfD) lehnte die Vorlage ab, hier würden 100.000,-- € hinausgeworfen.

Rm Neumann-Lieven (SPD) bezeichnete das Projekt als ein gutes Projekt für Hörde. Es könnte dazu kommen, dass die „essbare Stadt“ sich ausweitet.

Rm Brück (Gruppe NPD/Die Rechte) sah das Projekt nicht als sozial an und lehnte die Vorlage ab.

Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) stellte fest, dass das Projekt auf Langzeitarbeitslose abzielt, die Fähigkeiten erwerben sollen, um anschließend ggf. im ersten Arbeitsmarkt Fuß fassen zu können. Die Messbarkeit des Projektes müsste am Ende erkennbar werden, z. B. wenn eine gewisse Anzahl Menschen es in den ersten Arbeitsmarkt geschafft haben könnten.

Rm Thieme (Gruppe NPD/Thieme) …
Der Mandatsträger hat einer Veröffentlichung seiner Redebeiträge im Internet nicht zugestimmt.

Rm Waßmann (CDU) gab zu Protokoll, dass im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen bei Nachfrage verneint wurde, dass es förderunschädlich wäre, dass die Fläche in Aplerbeck liege, auch wenn es um den Stadtumbau Hörde ginge.
Die CDU-Fraktion stimmte der Vorlage zu.


Rm Münch (FBI) sah das Projekt weniger als sozialromantisch, eher als sozialökologisch an. Er gab dem Projekt seine Zustimmung.

Rm Langhorst (Bündnis 90/Die Grünen) wünschte sich mehr solcher Projekte und stimmte der Vorlage zu. Er widersprach der Aussage von Rm Kowalewski und erklärte, dass Voraussetzung für die Teilnahme am Projekt Freiwilligkeit wäre.

Rm Kowalewski verwies auf die Bescheide bei der Teilnahme an solchen Projekten, in denen Sanktionen angedroht würden.

Rm Dr. Tautorat (Die Linke & Piraten) beantragte das Ende der Beratung.

Der Rat der Stadt stimmte dem Geschäftsordnungsantrag auf Ende der Beratung mit Mehrheit der Stimmen gegen die Stimmen der AfD-Fraktion, der Gruppe NPD/Die Rechte und die Stimme von Rm Münch (FBI) zu.

Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke & Piraten, die AfD-Fraktion und die Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt im Rahmen des Stadterneuerungsprogramms „Soziale Stadt – Stadtumbau Hörde“ die Durchführung der Maßnahme „Querbeet sozial“ mit Gesamtkosten in Höhe von 386.000 € in den Haushaltsjahren 2018 bis 2022.

Für die Baumaßnahme im Außenbereich wird ein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt. Auf eine erneute Befassung der Bezirksvertretung im Rahmen dieses Verfahrens wird verzichtet.

Von den Gesamtkosten entfallen auf die konsumtiven Maßnahmenanteile 138.000 € und auf die investiven (rechnungsabgrenzungsrelevanten) Anteile 248.000 €.

Die Mittel werden an den Träger GrünBau gGmbH weitergeleitet. Für die Durchführung der Maßnahme „Querbeet sozial“ wird dem Träger zusätzlich die städtische Fläche „Am Remberg 126“ unentgeltlich für zunächst zehn Jahre zur Nutzung überlassen.

Die Maßnahme „Querbeet sozial“ wird durch eine Bundes- und Landeszuwendung in Höhe von insgesamt 294.400 € (80 Prozent der förderfähigen Kostenanteile) gefördert. Der städtische Eigenanteil beträgt somit 91.600 € (20 Prozent der förderfähigen Kosten und 18.000 € an nicht förderfähigen Kostenanteilen).

Die entsprechenden Zuwendungs- und Zuwendungsänderungsbescheide der Bezirksregierung Arnsberg liegen vor.

Die Durchführung der Maßnahmen in 2018 steht unter dem Vorbehalt der Regelungen zur vorläufigen Haushaltsführung nach § 82 GO NRW.



zu TOP 3.13
Fahrverbote für Diesel-KFZ in Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 10461-18)

Dem Rat der Stadt lag folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag mit Bitte um Stellungnahme der AfD-Fraktion vom 20.03.2018 (Drucksache Nr.: 10461-18-E1) vor:

„.. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat geurteilt, dass die Städte Fahrverbote zur
Luftreinhaltung verhängen dürfen. Darauf hat die Stadt Dortmund bereits reagiert und erklärt, auf
der Grundlage dieses Urteils sei davon auszugehen, dass die Bezirksregierung Arnsberg
zusammen mit der Stadt Dortmund für die Brackeler Straße sowie die B 1 (Rheinlanddamm und
Westfalendamm) zwischen B 236 und Schnettkerbrücke Maßnahmen ergreifen müsse, um den
Grenzwert für Stickoxid schnellstmöglich einzuhalten.

Die AfD sieht die Gefahr, dass das strukturelle Korsett zur Einhaltung eines absurd geringen EU-
Grenzwertes in Verbindung mit einer klagewütigen Umweltlobby zu einem partiellen Fahrverbot
auch in Dortmund führen wird. Das Grundübel des Fahrverbots, welches mittlerweile sogar
manche Mainstream-Medien erkannt haben, liegt an der vollkommen unreflektierten Übernahme
einer Empfehlung der Weltgesundheitsorganisation – nicht mehr und nicht weniger. Den
sogenannten Luftgüteleitwert in Höhe von 40
μg NO2 je m³ Luft für Stickoxid hat die EU schlicht
als ökoradikales Planziel übernommen - und so auch der deutsche Gesetzgeber. Dabei wird der
Zielwert für Stickoxide in der Umgebungsluft als Grenzwert zur Abwehr unmittelbarer
gesundheitlicher Gefahren interpretiert. Diese Interpretation ist völlig falsch getroffen worden:
Höchst offiziell sind immerhin an deutschen Produktionsstätten weiterhin 950
μg NO2 je m³ Luft
erlaubt. Zum Vergleich: Die nach den hohen deutschen Standards durchgeführten
Reizunte
rsuchungen an Nagetieren zeigen, dass Atemwegsbeschwerden erst ab einer Stickstoffdioxidkonzentration von 8000 – nicht 40 – μg NO2 je m³Luft auftreten!

Im Zusammenhang mit Stickstoffdioxid heißt es im Abschlussbericht des
Abgasuntersuchungsausschusses im Bundestag: „Die Kausalität unterstellende Aussage, jährlich
würden 10.000 Menschen durch Verkehrsemissionen sterben, ist nach Ansicht des Ausschusses
nach dem Ergebnis der Sachverständigenanhörung nicht haltbar. Es gibt keine wissenschaftlich
erwiesenen Zahlen dazu, wie viele Menschen aufgrund grenzwertüberschreitender NO
2- Expositionen erkrankt oder gar gestorben sind.“

Viele private und gewerbliche Betreiber von Diesel-PKW und Diesel-LKW in Dortmund und
außerhalb Dortmunds haben nunmehr zu Recht Angst davor, von Maßnahmen, die den Gebrauch
ihres Wagens erheblich einschränken würden, einmal mehr kalt enteignet zu werden.

Die AfD sieht keine seriös nachgewiesene aktuelle Gesundheitsgefahr für die Bürger durch Diesel-
LKW und Diesel-PKW in der Stadt und beantragt daher, die Aufforderung an die Stadtverwaltung
zu beschließen, keine Maßnahmen zu planen oder umzusetzen, die eine Einschränkung des
Einsatzes von Diesel-PKW und Diesel-LKW (Durchfahrtbeschränkungen etc.) zur Folge haben.
Generalpräventiv soll vielmehr auf Nachbesserungen durch die Hersteller und auf die ohnehin
angestrebte Marktdurchdringung durch Elektro-Fahrzeuge gesetzt werden.

Da leider davon auszugehen ist, dass die Stadtverwaltung bereits Nutzungseinschränkungen für
Diesel-Fahrzeuge plant, fragt die AfD:

Für welche Diesel-Fahrzeuge sieht die Stadtverwaltung die Möglichkeit von
Nutzungseinschränkungen?

Wie sieht die Stadt den künftigen Einsatz der eigenen Diesel-Flotte etwa bei DEW21 bzw.
DSW21?

In welchen städtischen Bereichen sind Nutzungseinschränkungen geplant, angedacht oder
denkbar?

Ab wann sollen die Nutzungseinschränkungen gelten?

Wie lange sollten die Nutzungseinschränkungen gelten?

Plant die Stadt, betroffene Bürger für den Nutzungsausfall ihrer Fahrzeuge in irgendeiner Weise zu
entschädigen?“


Folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 22.03.2018 lag dem Rat der Stadt vor:

„zu dem o. g. Antrag nehme ich wie folgt Stellung:

Maßnahmen aus Gründen der Luftreinhaltung sind durch die Bezirksregierung in einem Luftreinhalteplan zu regeln.

Hierzu können ggf. auch Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge gehören.

Die Pressemitteilung (Nr. 9/2018) des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig vom 27.02.2018 zu den Luftreinhalteplänen Düsseldorf und Stuttgart setze ich als bekannt voraus.“


Rm Garbe (AfD) erklärte, dass die Stellungnahme der Verwaltung nicht die von der AfD-Fraktion gestellten Fragen beantwortet, und begründete den Antrag. Der AfD ginge es darum zu verhindern, dass die Verwaltung Maßnahmen plant, die zur Aussparung von Stadtbezirken zum Befahren von Diesel-Lkw oder –Pkw führen. Dies würde von der AfD abgelehnt. Ziel des Antrags ist, dass die „Diesel-Hexenjagd“ aufhört.

Rm Dudde (Bündnis 90/Die Grünen) erklärte, dass mögliche Fahrverbote auf dem Luftreinhalteplan der Bezirksregierung basieren, so dass die Stadt Dortmund daraus ableitend handeln müsste. Zudem müsste zwischen den Arbeitsplatzgrenzwerten und den Grenzwerten für die Außenwelt unterschieden werden. Arbeitsplatzgrenzwerte haben einen besonderen Zeit- und Personenbezug, während der Arbeitszeit unterliegen gesunde, arbeitende Menschen einer strengen Beobachtung einer arbeitsmedizinischen Betreuung. Die Grenzwerte für die Außenluft betreffen alle Menschen rund um die Uhr. Die freie Fahrt für Dieselfahrzeuge zu fordern, wäre nicht tragbar, so dass der AfD-Antrag von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt wurde.

Rm Gebel (Die Linke & Piraten) verwies auf die Unterlagen, die darstellen, welche Maßnahmen statt Fahrverboten in Erwägung gezogen werden. Diese Unterlagen sind allen im Arbeitskreis für den Masterplan Mobilität vertretenen Fraktionen in Vorbereitung der letzten Sitzung zugegangen. In diesem Arbeitskreis wurden alle Vorschläge besprochen, bewertet und im Wesentlichen schloss man sich der Bewertung der Verwaltung an. Ein Punkt waren die Fahrverbote, die die schlechteste Bewertung erhalten hatten. Insgesamt wurden kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen mit ihren Wirkungen und Kosten dargestellt.

Rm Brück (Gruppe NPD/Die Rechte) lehnte Dieselfahrverbote ab und sah darin eine große Gefahr für die Dortmunder Wirtschaft. Nach seinen Angaben wurde von der Stadt Dortmund nicht ausgeschlossen, dass es Fahrverbote geben könnte. Rm Brück unterstützte den Antrag der AfD-Fraktion.

Rm Waßmann (CDU) stellte fest, dass der Antrag erst kurz vor der Sitzung gestellt wurde, insgesamt wäre heute nicht das Forum, um über Dieselfahrverbote zu diskutieren. Er empfahl, den Antrag in den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zu überweisen. Eine Grundlage für eine Diskussion zum Thema Dieselfahrverbote läge im Rat nicht vor.

Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) bezeichnete den Antrag als schlecht geschrieben. Die Information, die man brauchte, hätte man schon haben können. Rm Rettstadt verwies auf den Luftreinhalteplan, das Thema Fahrverbote für Dieselfahrzeuge wäre derzeitig noch nicht zu entscheiden. Er hielt den Antrag für den Versuch der AfD-Fraktion, das Thema zu besetzen, um Wählerstimmen zu erhalten. Die AfD würde aber auch keine Lösung anbieten. Rm Rettstadt stimmte zu, dass die Grenzwerte kritisch zu überprüfen wären. Der Umgang mit dem Thema müsste sehr sensibel angegangen werden.

Rm Lührs (SPD) erinnerte an einen Antrag zu Schadstoffmessungen, der im Rat am 01.06.2017 beschlossen wurde. Bereits zu dem Zeitpunkt wurde gesagt, dass keine flächendeckenden Fahrverbote gewollt wären. Sollte ein Luftreinhalteplan dies vorschlagen, so müsste eine einheitliche Lösung für die Ruhrgebietsstädte her. Auch Ausnahmen für bestimmte Berufsgruppen waren bereits gesehen worden. Eine Diskussion im Rat über Grenzwerte hielt sie für müßig. Die Grenzwerte könnten nicht wegdiskutiert werden. Die SPD-Fraktion würde nichts beschließen, was eindeutig gegen geltendes Recht verstoßen würde. Wenn von der Bezirksregierung die Ansage käme, dass bestimmte Maßnahmen durchzuführen wären, müsste die Stadt Dortmund dies umsetzen. Der Antrag der AfD-Fraktion würde daher abgelehnt werden.

Rm Urbanek (AfD) machte deutlich, dass er Antworten auf die von der AfD-Fraktion gestellten Fragen erwarten würde. Er stellte die Frage, wie die Messwerte, die als Ist-Werte erfasst würden, in Dortmund zustande kämen. In Dortmund ständen die Messzellen direkt an den Emissionsquellen, dort hielte sich keiner acht Stunden auf. Der Abstand zu den Messzellen wurde von Rm Urbanek als entscheidendes Kriterium gehalten. Daher fand er die Frage, was realistische Messwerte sind, für wichtig. Verunsicherte Bürger müssten Antworten erhalten. Rm Urbanek forderte dazu auf, dem AfD-Antrag zuzustimmen.


Rm Reuter (Bündnis 90/Die Grünen) war erschrocken über die fehlende Sachkenntnis zu dem vorgelegten Antrag. Wissenschaftliche Erkenntnisse zu dem Thema, z. B. vom Umweltbundesamt, von der EU-Umweltbehörde oder der WHO, würden geleugnet. Es wäre klar, dass Stickoxide einen erheblichen Einfluss darauf haben, die Lebenszeit von Menschen zu verkürzen, geschätzt handelte es sich um 6.000 Menschen in Deutschland. Bei Diskussionen über Fahrverbote sollte daran denken.
Rm Reuter verdeutlichte, dass die Verringerung der Gesundheitsbelastung der Menschen vor Ort für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen an erster Stelle stehen würde.
Hauptverursacher der Stickoxidbelastung wäre der Dieselverkehr, alle Maßnahmen für eine Verringerung der Luftbelastung in Dortmund wären zu besprechen. Das Dieselfahrverbot wäre die letzte Maßnahme, alles andere, was vorher durchzuführen ist, wäre zu unterstützen, wie die Förderung des Öffentlichen Personennahverkehrs, des Fahrradverkehrs etc..
Der Antrag der AfD-Fraktion wurde von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt.


Rm Münch (FBI) verwies darauf, dass die Grenzwerte als ein politischer Kompromiss eingerichtet wurden, bei dem bereits zwischen wirtschaftlichen und gesundheitlichen Interessen abgewogen wurde. Die rechtlichen Erfordernisse der europäischen Gesetzgebung sind zu erfüllen, bisher wäre dies ohne Verbote möglich. Hier ginge es nicht um die Umwelt, sondern um die menschliche Gesundheit.

Der Rat der Stadt lehnte den Zusatz-/Ergänzungsantrag der AfD-Fraktion vom 20.03.2018 mit Mehrheit der Stimmen gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und die Gruppe NPD/Die Rechte ab.



In der Zeit von 17.20 Uhr bis 17.45 Uhr fand eine Sitzungspause statt.



4. Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung
- unbesetzt –

5. Soziales, Arbeit und Gesundheit

zu TOP 5.1
Ehrenamtskarte
Empfehlung: Seniorenbeirat aus der öffentlichen Sitzung vom 01.03.2018
(Drucksache Nr.: 10231-18)

Dem Rat der Stadt lag nachfolgender Antrag des Seniorenbeirates aus der öffentlichen Sitzung
am 01.03.2018 vor:

„Dem Seniorenbeirat liegt folgender Antrag aus dem Arbeitskreis Öffentlichkeitsarbeit vor:

Auch folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion vom 22.03.2018 (Drucksache Nr.:
10231-18-E1) lag dem Rat der Stadt vor:

„… die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund bittet um Beratung und Beschlussfassung des nachfolgenden Antrages:
- Der Rat der Stadt Dortmund beschließt grundsätzlich die Einführung einer Ehrenamtskarte oder Vergleichbares als besondere Anerkennung für ehrenamtlich engagierte Bürgerinnen und Bürger in Dortmund. Die Verwaltung wird aufgefordert, ein unbürokratisches und bürgerfreundliches Konzept für die Einführung vorzubereiten und den zuständigen Gremien vorzulegen. Dabei sind Doppelstrukturen in der Verwaltung zur Umsetzung und Organisation zu vermeiden.

Begründung:
Die Anerkennungskultur für bürgerschaftliches Engagement ist in Dortmund gut aufgestellt.
So werden beispielsweise auf Stadtebene durch die FreiwilligenAgentur Veranstaltungen und Aktionstage organisiert.

Mit einer zusätzlichen Art der Anerkennung könnten die ehrenamtlichen Tätigkeiten weitere Wertschätzung erfahren. Den ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürgern würde nicht nur für ihren Einsatz gedankt, sondern es könnten damit auch Vergünstigungen bei Institutionen und Einrichtungen verbunden werden. Auch eine unbürokratische Erstattung von Auslagen wie z.B. Fahrkosten könnte erfolgen. Diese materielle Wertschätzung kann das Interesse zur Übernahme eines Ehrenamtes fördern.“


Rm Brück (Gruppe NPD/Die Rechte) begrüßte die Einführung der Ehrenamtskarte und stellte folgenden, am Antrag der SPD-Fraktion orientierten geänderten Zusatz-/Ergänzungsantrag (Änderungen sind kursiv dargestellt):
Rm Dingerdissen (FDP/Bürgerliste) hielt das Thema der Ehrenamtskarte für schwierig, nach den Diskussionen in seiner Fraktion stimmte er dem Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion mit den zwei Ergänzungen zu, dass die Verwaltung für eine Ehrenamtskarte oder etwas Vergleichbares einen Vorschlag bis Ende 2018/Anfang 2019 unterbreitet und entsprechende Kriterien dafür benennt. Er war der Ansicht, dass die Ehrenamtler selbst nicht unbedingt Anhänger einer Ehrenamtskarte wären. Rm Dingerdissen konnte sich vorstellen, dass nicht jeder eine Ehrenamtskarte nehmen würde. Grundsätzlich möchten Menschen, die ein Ehrenamt wahrnehmen, eine Anerkennung erhalten. Eine Dauervergünstigung aufgrund einer an der Kasse vorzulegenden Karte zu erhalten, wäre seiner Meinung nach nicht das, was sich Ehrenamtler vorstellen.

Rm Krause (CDU) verdeutlichte, dass sie seit zehn Jahren an der Einführung einer Ehrenamtskarte arbeite. Mehrfach sah es so aus, als würde eine Ehrenamtskarte beschlossen, dann hat es z. B. die Haushaltslage nicht zugelassen. 2012 wurde erst vertröstet und dann kam eine Ablehnung. Rm Krause erklärte, dass sie gehofft hätte, heute über die Ehrenamtskarte, die vom Seniorenbeirat beantragt wurde, abzustimmen. Durch den Antrag der SPD-Fraktion sähe es für sie wieder so aus, als würde es kurzfristig zu keinem Beschluss kommen. Sie wies die SPD darauf hin, dass sie nicht sowohl den Sozialverbänden als auch dem Seniorenbeirat gerecht werden könnten. Der Seniorenbeirat wollte die Karte des Landes NRW, die als Erfolgsmodell in 250 Städten NRWs eingeführt wurde, die Sozialverbände scheuten diese Ehrenamtskarte.
Rm Krause befürchtete, dass die Anerkennungskultur in Dortmund wieder vor die Wand gefahren würde. Sie appellierte an den Rat, die beste Lösung für die Menschen in Dortmund zu finden, die unverzichtbare Arbeit leisten.

Für Rm Klausmeier (Bündnis 90/Die Grünen) zeigte die Diskussion im Rat, dass es eine Notwendigkeit gäbe, das Ehrenamt in Dortmund zu würdigen. Das Wie wäre ziemlich komplex, d. h. darüber wäre eine Verständigung erforderlich, ggf. sollte in anderen Städten geschaut werden, wie es dort klappt. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen befände sich im Beratungsprozess, die Rückmeldung der FreiwilligenAgentur hätte zum Nachdenken gebracht. Die FreiwilligenAgentur befürchtete, dass eine Ehrenamtskarte zu Missgunst und/oder einer Zwei-Klassen-Gesellschaft innerhalb der Ehrenamtler führen könnte. Über die Kultur bzw. das Wie der Würdigung müsste diskutiert werden und dafür schlug Rm Klausmeier vor, die Angelegenheit zur Beratung in den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden zu überweisen.

Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) sprach sich für die Argumente des Seniorenbeirates zur Ehrenamtskarte aus. Er hatte den Eindruck, dass der Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion das Thema in eine erneute Warteschleife schicken würde. Die Fraktion Die Linke & Piraten hätte heute dem Antrag des Seniorenbeirates folgen können.

Rm Urbanek (AfD) gab an, dass „dem Ehrenamt Ehre zuteil werden sollte“. Er war der Meinung, dass Anerkennung gezollt werden sollte, Anerkennung könnte aber kein geldwerter Vorteil sein, denn das würde dem Ehrenamt widersprechen. Anerkennung könnte auch anders gegeben werden. Die AfD-Fraktion könnte dem Antrag des Seniorenbeirates nicht entsprechen, der Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion müsste in seiner Fraktion zunächst diskutiert werden. Sollte er heute zur Abstimmung gestellt werden, müsste die AfD sich enthalten.
Wenn die Ehre, die mit dem Amt verbunden ist, in Geld aufgewogen werden sollte, würde Streit unter denen erzeugt, für die die Ehre gedacht wäre. Auch würde ein hoher Verwaltungsaufwand entstehen, was nicht gewollt sein könnte. Es müsste andere Formen geben, dem Ehrenamt Anerkennung zukommen zu lassen.

Rm Goosmann (SPD) erklärte, dass in der letzten Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden viele Details zur Ehrenamtskarte benannt wurden. Die Diskussion hätte ihm klar gemacht, dass es nicht so einfach wäre, wie die Ehrenamtskarte gelebt werden soll. Die Vorgaben des Landes sind eindeutig, das wäre Bürokratie, die Voraussetzungen für die Ehrenamtskarte müssen erfüllt werden, eine Erfassung, Kontrolle und Überwachung müsste dazu erfolgen.
In Dortmund müsste nicht unbedingt die Ehrenamtskarte NRW kommen, die ehrenamtlich Arbeitenden und die FreiwilligenAgentur hätten erhebliche Vorbehalte gegenüber der Ehrenamtskarte.
Rm Goosmann schlug vor, grundsätzlich die Einführung einer Ehrenamtskarte oder etwas Vergleichbares zu beschließen. Mit dem Antrag der SPD-Fraktion sollte es zu einem Grundsatzbeschluss und nicht zur Verhinderung der Ehrenamtskarte kommen. Die Verwaltung sollte beauftragt werden, ein Konzept zu entwickeln. Seiner Meinung nach sollte die Ehrenamtskarte des Landes nicht einfach übernommen werden.

Rm Münch (FBI) hielt die Ehrenamtskarte NRW für ein gutes Modell und stimmte der sofortigen Einführung aus Gründen der Gleichbehandlung von ehrenamtlich Tätigen zu.

Rm Schilff (SPD) stellte fest, dass die SPD-Fraktion keinen unnötigen bürokratischen Aufwand erzeugen und etwas für die Ehrenamtler tun wollte. Er sagte Ja zur Stärkung des Ehrenamtes. Offene Fragen sollten noch geklärt werden, um auf dieser Grundlage dann einen Beschluss in der Sache fassen zu können.

Auch Rm Langhorst merkte an, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen noch offene Fragen hätte, z. B. wie hoch der bürokratische Aufwand wäre und in welchen Gemeinden es gut liefe. Er plädierte dafür, das Thema in den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden zu überweisen, um es dort zu beraten. Seiner Fraktion wäre es wichtig, den Prozess noch in diesem Jahr zu einem positiven Ende zu führen, das möglichst breit getragen werden sollte.

Rm Zweier (Die Linke & Piraten) befürchtete, dass ein/e Bürger/in nicht verstehen würde, warum die Einführung der Ehrenamtskarte in Dortmund nicht klappt.

Rm Dingerdissen verwies auf die Zustimmung seiner Fraktion FDP/Bürgerliste zum Antrag der SPD-Fraktion in Verbindung mit einer Befristung, bis wann Ergebnisse vorliegen müssen, und mit dem Hinweis, dass ein Konzept der Verwaltung Kriterien für die Ehrenamtskarte enthalten müsse.

Rm Schilff fasste zusammen, dass alle etwas für die Ehrenamtler tun wollen. Die SPD-Fraktion versuchte einen Weg aufzuzeigen, wie dem-/derjenigen geholfen werden könnte, der/die unentgeltlich und ohne Pflegegeld ein Ehrenamt wahrnehmen würde.
Rm Schilff erklärte sich damit einverstanden, heute nicht über den Antrag seiner Fraktion abstimmen zu lassen und ihn an den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden zu überweisen. Das Ergebnis erwartete er im Anschluss erneut im Rat der Stadt.

Rm Krause erklärte, dass die Stellungnahme der Verwaltung, die am 20.03.2018 im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden vorlag, als Beispiel für eine Stadt mit Ehrenamtskarte NRW Münster genannt hat. In Münster sei es erst ab Juni 2018 möglich, Anträge zu stellen.
Der Rat der Stadt überwies den Antrag des Seniorenbeirates, den Antrag der SPD-Fraktion, den mündlich gestellten Antrag der Gruppe NPD/Die Rechte und die Hinweise von Rm Dingerdissen (FDP/Bürgerliste) an den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden.

6. Kultur, Sport und Freizeit

zu TOP 6.1
Förderpreis der Stadt Dortmund für junge Künstlerinnen und Künstler 2018
- Wahl der Fachpreisrichter/-innen
- Bestätigung der Sachpreisrichter/-innen für die laufende Wahlzeit
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10266-18)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung durch die Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat wählt auf Vorschlag des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit für die Verleihung des Förderpreises der Stadt Dortmund für junge Künstlerinnen und Künstler 2018 in der Sparte „Foto, Film, Medienkunst“

als Fachpreisrichter
Herrn Axel M. Mosler, Dortmund
Herrn Harald Opel, Bochum
Frau Silke Johanna Räbiger, Dortmund
Herrn Fabian Saavedra-Lara, Dortmund

in die Jury.

Für die Dauer seiner Wahlzeit bestätigt der Rat der Stadt auf Vorschlag des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit die Ratsmitglieder

Frau Bürgermeisterin Birgit Jörder
Frau Ratsmitglied Brigitte Thiel
Frau Ratsmitglied Barbara Brunsig
Herrn Ratsmitglied Dr. Jürgen Eigenbrod.

7. Schule

zu TOP 7.1
Befristete Fortsetzung der Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes bis zum 31.07.2021
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07316-17)

Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit gegen die Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die befristete Fortsetzung der Schulsozialarbeit (BuT) in Dortmund bis zum 31.07.2021


zu TOP 7.2
Fortführung des Vorhabens „was geht! Rein in die Zukunft in Dortmund“
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10190-18)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung durch die Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Fortführung des Vorhabens „was geht! Rein in die Zukunft in Dortmund“


8. Kinder, Jugend und Familie
- unbesetzt -

9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften


zu TOP 9.1
Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Dortmund zum 31. Dezember 2016
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10098-18)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung durch die AfD-Fraktion und die Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss und Rechnungsprüfungsamt geprüften Jahresabschluss der Stadt Dortmund zum 31. Dezember 2016 fest und entlastet den Oberbürgermeister aus diesem geprüften Abschluss. Gleichzeitig beschließt er, dass der im Jahresabschluss 2016 ausgewiesene Fehlbetrag in Höhe von 67.349.225,54 € durch die allgemeine Rücklage gedeckt wird.


zu TOP 9.2

Wiederbestellung von Herrn Dirk Schaufelberger zum Mitglied des Vorstandes der Sparkasse Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10100-18)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung durch die AfD-Fraktion und die Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die Wiederbestellung von Herrn Dirk Schaufelberger zum Mitglied des Vorstandes der Sparkasse Dortmund


zu TOP 9.3
Gemeinsame Erklärung zur Direktvergabe der öffentlichen Personenverkehrsdienste im Stadtgebiet Dortmund an die Dortmunder Stadtwerke AG (DSW21)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10211-18)

Rm Rettstadt erklärte, dass die Fraktion FDP/Bürgerliste die Vorlage ablehnen würde.

Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit gegen die Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der als Anlage beigefügten gemeinsamen Erklärung zu und ermächtigt die Verwaltung, diese Vereinbarung abzuschließen.


zu TOP 9.4
Gewährung eines Gesellschafterdarlehens an die Krematorium Dortmund GmbH
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10188-18)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung durch die Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat beschließt der Krematorium Dortmund GmbH ein Gesellschafter-Darlehen i. H. v. EUR 1,1 Mio. zwecks Ablösung der Forfaitierung bei der Bayrischen Hypo- und Vereinsbank zu gewähren.




zu TOP 9.5
Neuausrichtung der Stadtgrünpflege in Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10270-18)

Dem Rat der Stadt lag folgende Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 10270-18-E2) vom 05.03.2018 vor:
Der Stellungnahme beigefügt war die auszutauschende Anlage 1 zur Vorlage sowie ein Auszug aus der noch nicht genehmigten Niederschrift aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün am 27.02.2018 beigefügt. Dem Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün lag eine Stellungnahme des Personalrates (Drucksache Nr.: 102070-18-E1) vor.

Dem Auszug aus der ABVG-Sitzung war zudem zu entnehmen, dass auf Seite 4 der Vorlage unter Buchstabe b) in der zweiten Zeile anstatt der 30.03.2018 das korrekte Datum der 01.06.2018 sei.


Rm Münch (FBI) erklärte, dass er es nicht schlimm fände, wenn Wildkräuter am Straßenrand stehen würden. Er sprach sich gegen die Vorlage und damit eine hygienische, sterile Grünpflege aus. Er stellte mündlich folgenden Antrag:

„Der Rat der Stadt Dortmund betont die ökologische Bedeutung von Wildblumen und Wildkräutern am Straßen- und Wegesrand und lehnt eine sterile Grünpflege ohne Bezug zur Verkehrssicherheit ab.“

Rm Mader (CDU) hielt die Neuausrichtung der Stadtgrünpflege in Dortmund für sinnvoll, es hätte einen langen Diskussionsprozess gegeben, er bezeichnete die Vorlage als Kompromiss.

Rm Schilff (SPD) verwies darauf, dass die Vorlage den Kompromiss, der gefunden wurde, darstellen würde.

Rm Brück (Gruppe NPD/Die Rechte) lehnte die Vorlage ab, da die Ausgliederung an die EDG als kritisch angesehen werden müsse. Er erkannte in der Neuausrichtung eine moderne Form der Sklaverei und Zwangsarbeit für 1-Euro-Jobber und Arbeitslose.

Auch Rm Kowalewski lehnte für die Fraktion Die Linke & Piraten die Vorlage ab, da mit dem Herausgeben in privatrechtliche Organisationsformen auch gleichzeitig ein Stück Demokratie abgegeben würde und eine städtische Aufgabe im Gebührenhaushalt der EDG wiederzufinden ist, so dass die Gebühren ansteigen. Er ging außerdem davon aus, dass u. a. das Personal, der Personalrat und die Gewerkschaft Verdi den Übergang an die EDG nicht wünschte.

StD/StK Stüdemannn stellte heraus, dass die kommunalwirtschaftlichen Unternehmen von der Politik und damit demokratisch mitgesteuert würden. Die Wildkräuterbeseitigung gehörte vorher mit zwei Dritteln bereits in die Straßenreinigungsgebühr. Nur das hinzukommende eine Drittel, das mit den neuen Programmen dazu kommt, ist anteilig über den Haushalt mitzutragen.

Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) verdeutlichte, dass diese Vorlage die wichtigste aus der heutigen Ratssitzung wäre, um die lange gerungen worden war. Es ginge darum, die Arbeit effektiver zu gestalten und die finanziellen Ressourcen so einsetzen, dass sie effektiv eingesetzt werden. Es handelte sich um einen Einstieg in eine engere Zusammenarbeit zwischen einem städtischen Unternehmen und Stadtangestellten. Er hoffte, dass es fruchtbar sein würde.
Rm Rettstadt gab an, dass es bei diesem Thema um Macht innerhalb der Stadtverwaltung ginge, es ginge nicht um Privatisierung. Er hielt die Neuausrichtung für den richtigen Weg.

Der mündlich gestellte Antrag von Rm Münch wurde vom Rat der Stadt Dortmund gegen die Stimme von Rm Münch (FBI) bei Stimmenthaltung durch die Fraktion Die Linke & Piraten abgelehnt.

Der Rat der Stadt fasste auf der Grundlage der Ergänzung zur Vorlage (Drucksache Nr.: 10270-18-E2) und des Hinweises zum redaktionellen Fehler mit Mehrheit der Stimmen gegen die Fraktion Die Linke & Piraten, die Gruppe NPD/Die Rechte und Rm Münch (FBI) folgenden Beschluss:


zu TOP 9.6
Klinikum Dortmund gGmbH - Bestellung von Patientenfürsprecher/innen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10184-18)

Dem Rat der Stadt lag folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion vom 15.03.2018
(Drucksache Nr.: 10184-18-E1) vor:

„… die CDU-Fraktion schlägt als neue Patientenfürsprecherin bei der Klinikum Dortmund gGmbH vor:

Frau Barbara Menzebach.“

Weiterhin lag dem Rat der Stadt folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion vom
20.03.2018 (Drucksache Nr.: 10184-18-E2) vor:

„… die SPD-Fraktion schlägt als Patientenfürsprecherin bei der Klinikum Dortmund gGmbH Frau
Brigitte Thiel vor.“


Rm Dr. Reinbold (FDP/Bürgerliste) nahm weder an der Beratung noch an der Abstimmung teil.


Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit gegen die Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt schlägt als neue Patientenfürsprecher/innen bei der Klinikum Dortmund gGmbH vor:

1. Frau Barbara Menzebach und


2. Frau Brigitte Thiel.


zu TOP 9.7
Erstellung einer Studie zur Geschäftsentwicklung der STEAG
Anfrage zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 10491-18)

Dem Rat der Stadt lag folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke & Piraten vom 19.03.2018 (Drucksache Nr.: 10491-18-E1) vor:

„…. wir bitten, den nachstehenden Antrag zur Beratung und Beschlussfassung zu stellen:

Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Beauftragung einer Studie zu den Möglichkeiten der
Steuerung und Kontrolle der STEAG durch ihre kommunalen Eigner sowie zur Gewährleistung der
Transparenz.

In der Studie sollen die Erfahrungen aus der Umsetzung der strategischen Zielrichtungen der
verschiedenen Ratsbeschlüsse vom November/Dezember 2010 anlässlich des STEAG-Erwerbs
durch ein Konsortium regionaler Stadtwerke ausgewertet werden. Eine Studie soll darstellen,
inwieweit die damals unter anderem auch von der Dortmunder Ratsmehrheit beschlossenen Ziele
zur Entwicklung der STEAG realisierbar sind. Gleichzeitig soll sie die Position der STEAG als
regional bedeutsamer Energieerzeuger angesichts weitreichender Umstrukturierungen auf dem
deutschen Energiemarkt neu bewerten.

Begründung:
Maßgeblich für die Entscheidung zum Erwerb der STEAG im Jahre 2010 war für große Teile der
Kommunalpolitik, die Einflussmöglichkeit auf die Geschäftspolitik der STEAG als regionaler
Energieversorger. Die Regierungspräsidentin in Düsseldorf hat diese Einflussmöglichkeiten
seinerzeit sogar zur Vorbedingung zur Zustimmung des Erwerbs der STEAG gemacht. Ebenfalls
wurde in mehreren Kommunen die Einrichtung eines interkommunalen Beirats gefordert. Ein
weiterer wesentlicher Punkt in der damaligen Entscheidung in den Räten war die klare Erwartung
an die STEAG zu einer Energiewende - hin zu erneuerbaren Energien und einem ökologischen
Umbau.

Die aktuelle Debatte rund um die Refinanzierung der STEAG-Kredite und der in den regionalen
Medien kolportieren Ausstiegsabsichten einzelner Konsorten des Stadtwerkekonsortiums macht es
notwendig, externen Sachverstand zu Rate zu ziehen. Die jüngste Erklärung der kommunalen
Eigentümer und der Oberbürgermeister wurde und wird in den beteiligten Räten nicht transparent
dargestellt. Die Information erfolgt zu großen Teilen über Spekulationen der öffentlichen Medien.“

Rm Reppin (CDU) erklärte, dass der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) das richtige Gremium für die Beratung dieses Antrages wäre. Er beantragte, den Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke & Piraten dorthin zu überweisen.

Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) erläuterte, aus den Medien wäre zu hören gewesen, dass es innerhalb des kommunalen Konsortiums Missstimmungen gegeben hätte. Offenbar gäbe es Transparenzprobleme im Umgang mit der STEAG gegenüber den kommunalen Gremien.
Das Thema STEAG bezeichnete er als Thema der Stadt Dortmund, mit dem sich der Rat intensiv befassen sollte.
Rm Kowalewski sah den Antrag als im Rat der Stadt eingebracht an und war mit der Überweisung in den AFBL einverstanden. Er ging davon aus, dass an der Stelle die Einholung externen Sachverstandes notwendig werden würde.

Der Rat der Stadt überwies den Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke & Piraten vom 19.03.2018 (Drucksache Nr.: 10491-18-E1) an den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften.

10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

zu TOP 10.1
Wahl der Vertrauenspersonen für den Schöffenwahlausschuss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10238-18)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung durch die AfD-Fraktion und die Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Für den Ausschuss zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen am Amtsgericht Dortmund werden folgende Vertrauenspersonen sowie Stellvertreterinnen und Stellvertreter gewählt und dem Amtsgericht Dortmund benannt:

SPD
Vertrauenspersonen: Vertretung:
Friedhelm Sohn Renate Weyer
Martin Grohmann Ute Pieper
Fabian Erstfeld Martin Schmitz

CDU
Vertrauenspersonen: Vertretung:
Anke Kopkow Christian Barrenbrügge
Heinz Neumann André Buchloh

BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN
Vertrauenspersonen: Vertretung:
Uta Schütte-Haermeyer Wolfram Frebel

Fraktion DIE LINKE / PIRATEN
Vertrauenspersonen: Vertretung:
Dr. Olaf Kamper Nadja Reigl.


zu TOP 10.2
Einrichtung der Ratskommission "Sanierung des Dortmunder Rathauses"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10234-18)

Dem Rat der Stadt lag folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke & Piraten vom
12.03.2018 (Drucksache Nr.: 10234-18-E1) vor:

„… die Fraktion DIE LINKE & PIRATEN bittet darum, den nachstehenden Antrag zur Beratung und Beschlussfassung zu stellen:

Beschlussvorschlag:
Die neue Ratskommission „Sanierung des Dortmunder Rathaus“ wird durch ein beratendes Mitglied erweitert, das die Belange des Behindertenpolitischen Netzwerkes vertritt und von diesem auch entsandt wird.

Begründung:
In der Ratssitzung am 15.02.2018 wurde die Einrichtung einer Ratskommission beschlossen, die die Vorbereitung und Durchführung der Sanierung des Rathauses begleiten soll. Der Vorstand des Behindertenpolitischen Netzwerks ist danach an die Fraktionen herangetreten, um auf zahlreiche Verbesserungsmöglichkeiten bezüglich der Barrierefreiheit des Rathauses hinzuweisen. Zudem hat das Netzwerk darum gebeten, mit einer Person der Ratskommission beratend zur Seite stehen zu dürfen.

Zudem lag folgende Liste über die Namensvorschläge der jeweiligen Fraktion (Drucksache Nr.:
10234-18-E2) für die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder der Ratskommission „Sanierung des
Dortmunder Rathauses“ vor:

Mitglied:Stellv. Mitglied: Fraktion:
1.Rm Pisula (Vors.) Rm Berndsen (stellv. Vors.)CDU/SPD
2.Rm SchilffRm MatzankeSPD
3.Rm BerndsenRm RütherSPD
4.Rm DüdderRm GrohmannSPD
5.Rm LührsRm Neumann-LievenSPD
6.Rm TölchRm HeymannSPD
7.Rm MonegelRm WaßmannCDU
8.Rm MaderRm BartschCDU
9.Rm FrankRm BuchlohCDU
10.Rm ReuterRm LogermannB‘90/Die Grünen
11.Rm Frebel sB GövertB‘90/Die Grünen
12.Rm Nadja Reigl Rm Utz KowalewskiDie Linke & Piraten
13.sB HappesB Schmidtke-MönkediekFDP/Bürgerliste
14.Rm Urbanek Rm GarbeAfD

Zusätzlich lag ein Zusatz-/Ergänzungsantrag der Gruppe NPD/Die Rechte vom 22.03.2018
(Drucksache Nr.: 10234-18-E3) vor:

„Die Ratsgruppe NPD/Die Rechte im Rat der Stadt Dortmund beantragt:

Rm Axel Thieme wird als weiteres Mitglied der Ratskommission „Sanierung des Dortmunder Rathauses“ gewählt. Als stellv. Mitglied für Rm Thieme wird Rm Michael Brück gewählt.“

Rm Langhorst (Bündnis 90/Die Grünen) gab zu Protokoll, dass als Mitglieder der Ratskommission Rm Reuter und Rm Logermann, als stellvertretende Mitglieder Rm Frebel und sB Gövert benannt wurden.
Er ergänzte, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dem Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke & Piraten zustimmen würde.

Rm Brück (Gruppe NPD/Die Rechte) begründete den Zusatz-/Ergänzungsantrag der Gruppe NPD/Die Rechte.

Im Anschluss begründete Rm Reigl (Die Linke & Piraten) den Zusatz-/Ergänzungsantrag ihrer Fraktion.

Rm Rettstadt stimmte im Namen der Fraktion FDP/Bürgerliste der Vorlage mit der Liste der von den Fraktionen benannten Namen zu und lehnte gleichzeitig die beiden Zusatz-/Ergänzungsanträge ab. Der Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke & Piraten wurde abgelehnt, weil das behindertenpolitische Netzwerk in allen Ausschüssen vertreten wäre. Die Ratskommission wäre eine Angelegenheit der Fraktionen.

Der Rat der Stadt fasste folgende Beschlüsse:

- Der Zusatz-/Ergänzungsantrag der Gruppe NPD/Die Rechte vom 22.03.2018
(Drucksache Nr.: 10234-18-E3) wurde mit Mehrheit der Stimmen gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte abgelehnt.

- Der Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke & Piraten vom 12.03.2018 (Drucksache Nr.: 10234-18-E1) wurde mit Mehrheit der Stimmen gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste beschlossen.

- Der Rat der Stadt fasste unter Beachtung des Antrages der Fraktion Die Linke & Piraten einstimmig bei Stimmenthaltung durch die Gruppe NPD/Die Rechte und Rm Münch (FBI) folgenden geänderten Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt die Einrichtung einer Ratskommission „Sanierung des Dortmunder Rathauses“ i.S.d. § 36 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen mit folgenden Mitgliedern / stellvertretenden Mitgliedern:

Mitglied:Stellv. MitgliedFraktion
1.Rm Pisula (Vors.) Rm Berndsen (stellv. Vors.)CDU/SPD
2.Rm SchilffRm MatzankeSPD
3.Rm BerndsenRm RütherSPD
4.Rm DüdderRm GrohmannSPD
5.Rm LührsRm Neumann-LievenSPD
6.Rm TölchRm HeymannSPD
7.Rm MonegelRm WaßmannCDU
8.Rm MaderRm BartschCDU
9.Rm FrankRm BuchlohCDU
10.Rm ReuterRm FrebelB´90/Die Grünen
11.Rm Logermann sB GövertB´90/Die Grünen
12.Rm Nadja Reigl Rm Utz KowalewskiDie Linke & Piraten
13.sB HappesB Schmidtke-MönkediekFDP/Bürgerliste
14.Rm Urbanek Rm GarbeAfD
Verwaltung:
Beigeordnete der betroffenen Ressorts (Dezernate 2 und 7)

Die neue Ratskommission „Sanierung des Dortmunder Rathaus“ wird durch ein beratendes Mitglied erweitert, das die Belange des Behindertenpolitischen Netzwerkes vertritt und von diesem auch entsandt wird.

Ferner beschließt der Rat der Stadt die aus der Begründung dieser Beschlussvorlage ersichtliche Geschäftsordnung der Ratskommission.


zu TOP 10.3
Anzeigepflicht des Oberbürgermeisters nach dem Korruptionsbekämpfungsgesetz
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10492-18)

Der Rat der Stadt Dortmund nahm die Aufstellung des Herrn Oberbürgermeister Ullrich Sierau für das Kalenderjahr 2017 zur Kenntnis.


zu TOP 10.4
Verletzung der staatlichen Neutralitätspflicht durch die Stadt Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 10472-18)

Dem Rat der Stadt lag folgender Vorschlag zur Tagesordnung mit Stellungnahme der AfD-Fraktion
vom 05.03.2018 (Drucksache Nr.: 10472-18) vor:

„Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

der liberale Staat ist zur staatlichen Neutralität verpflichtet, da nur diese, die staatliche Stabilität garantiert. Nur wenn sich Staatsorgane gegenüber den Bürgern neutral verhalten, werden sie auf Akzeptanz und Respekt stoßen. Bürger dürfen nicht den Eindruck gewinnen, der staatliche Entscheidungsprozess sei in irgendeiner Form von fremden Bewertungsmaßstäben beeinflusst (s. Eder, „Rote Karte“ gegen „Spinner“?, S. 38). Bereits aus dem in Art. 20 Abs. 1 und 2 GG verankerten Demokratieprinzip folgt, dass Wahlen frei von staatlichen Einflüssen sein müssen. Nur freie Wahlen vermögen den Staatsorganen demokratische Legitimation zu vermitteln. Hieraus leitet sich unter anderem eine Pflicht der Staatsorgane zu parteipolitischer Neutralität ab (Ebd., S. 39). Nur wenn es der Exekutive prinzipiell verboten ist, Parteien unterschiedlich zu behandeln, können die Parteien ihre verfassungsmäßigen Aufgaben erfüllen (Ebd., S. 54-55). Auch findet diesbezüglich keine Differenzierung zu Wahlkampfzeiten statt, denn die repräsentative Demokratie beschränkt sich nicht auf Wahlen, sie gipfelt in ihr (BVerfGE 20, 56, 114).

Bereits unmittelbar vor der Bundestagswahl (05.09.17) veranstaltete das Dortmunder Gleichstellungsbüro unter Leitung von Frau Maresa Feldmann die politische Tendenzveranstaltung „Wehret den Anfängen! Rückschritte in der Gleichstellung“ im Bürgersaal des Rathauses. Auf dieser Veranstaltung diskreditierte die Referentin Frau Prof. Dr. Esther Lehnert (Amadeo-Antonio-Stiftung) konservative Politikerinnen und Publizistinnen wie die damalige Bundessprecherin der AfD, Frau Dr. Frauke Petry, die damalige AfD-Bundestagskandidatin, Beatrix von Storch, die Lebensschützerin Hedwig von Beverfoerde und die Schriftstellerin Birgitt Kelle (CDU-Mitglied) im Rahmen einer Power Point Präsentation als „rechtsextrem“. Auch in der „Informationsbroschüre“ des Gleichstellungsbüros wurden legitime familienpolitische Positionen, wie bspw. die Ablehnung der „Ehe für alle“, als Ansichten diffamiert, die dem rechtsextremen Spektrum zuzuordnen wären (s. Einleitungstext des Pamphlets). Der umstrittene „Wissenschaftler“ Andreas Kemper berichtete über ein bestehendes Adelsnetzwerk, welches über die AfD und andere konservative, rechtsdemokratische Gruppierungen, versuche, unterstützt vom Heiligen Stuhl, Frauenrechte und ein liberales Abtreibungsrecht abzuschaffen.

Am 07.02.18 wiederholte das Gleichstellungsbüro das Konzept einer einseitig polemisiernden Anti-AfD-Veranstaltung. Unter dem Tagungstitel „Frauen, wehrt euch!“ wurden verschiedene Workshops zum Umgang mit einer vermeintlichen rechtspopulistischen Gefahr angeboten. Frau Feldmann, die Leiterin des Dortmunder Gleichstellungsbüros, begrüßte die anwesenden Frauen, denn Männer waren lediglich als Referenten zugelassen, mit den Worten: „Wie schön, dass wir heute die AfD von der Veranstaltung fernhalten konnten!“. Teilnehmerinnen der Workshops berichteten zudem von Ratschlägen im Umgang mit Rechtspopulisten, die an Maßnahmen des NS-Regimes erinnern lassen. Ein Referent forderte, konsequent AfD-Parteimitglieder samt deren Familienangehörigen und Kindern aus Freizeitvereinen (hier: „Radsportverein“) herauszudrängen, um diese gesellschaftlich zu isolieren. Ferner behauptete ein Referent, dass es beim Familienbild von CSU und AfD inhaltliche Überschneidungen gäbe, die letztlich als „rechtsradikal“ bezeichnet werden müssten. Herr Zorn, Co-Autor des Buches „Mit Rechten reden“, diskreditierte die politische Programmatik der AfD als demokratisch-illegitim.

Unserem sachkundigen Bürger, Matthias Helferich, der als Vertreter der AfD-Ratsfraktion angemeldet war, wurde der Zutritt verweigert und ihm das Recht auf Meinungsfreiheit durch Frau Feldmann unter Androhung von Zwangsmaßnahmen abgesprochen. Hierbei berief sich Frau Feldmann auf ein umfassendes Hausrecht, welches ihr angeblich für das gesamte Rathaus zustehe. Dieses vermeintliche Hausrecht setzte Frau Feldmann mittels angewiesener Security-Kräfte durch und drängte unseren sachkundigen Bürger aus dem Rathaus.

Die AfD-Fraktion verurteilt das totalitäre Gebaren der Verantwortlichen im Gleichstellungsbüro und beim Sonderbeauftragten für Vielfalt, Toleranz und Demokratie des Oberbürgermeisters.

Die AfD-Fraktion bittet um Beantwortung folgender Fragen:


Mit Schreiben des OB Sierau vom 21.03.2018 (Drucksache Nr.: 10472-18-E2) wurde folgendes
Schreiben vom 07.03.2018 dem Rat der Stadt vorgelegt:

„Herrn
Matthias Helferich
c/o. AfD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund
Friedensplatz 1
44135 Dortmund

Dortmund, den 07.03.2018
Ihre Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Frau Maresa Feldmann, Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Dortmund

Sehr geehrter Herr Helferich,

Ihr Schriftsatz vom 11. Februar 2018, mit welchem Sie Dienstaufsichtsbeschwerde gegen meine oben genannte Mitarbeiterin erhoben haben, ist am 14. Februar 2018 hier eingegangen.

Nach Prüfung der Angelegenheit teile ich Ihnen mit, dass das persönliche Verhalten meiner Mitarbeiterin bei der Veranstaltung „Frauen, wehrt euch!“ am 7. Februar 2018 angemessen war und nicht zu beanstanden ist. Die von Ihnen erhobenen Vorwürfe sind abwegig und entbehren jeglicher Grundlage.

Es handelte sich bekanntlich um eine Veranstaltung des Gleichstellungsbüros der Stadt Dortmund
ausschließlich für Frauen aus Dortmund und Umgebung im Saal Westfalia des Rathauses. Eine Anmeldung als Teilnehmerin war ausdrücklich erforderlich. Sie waren als Mann weder eingeladen, noch haben Sie sich angemeldet. Vor diesem Hintergrund habe ich mit Verwunderung zur Kenntnis genommen, dass Sie sich ebenfalls dort eingefunden haben und teilnehmen wollten. Hätten Sie sich zumindest angemeldet, hätte man die Situation im Vorfeld aufklären können. Wieso halten Sie sich nicht an Regeln?

Insofern ist es für mich nachvollziehbar, dass meine Mitarbeiterin, die im Übrigen nicht als Schirmherrin, sondern im Rahmen ihrer dienstlichen Tätigkeit als Gleichstellungsbeauftragte und mitverantwortliche Veranstalterin zugegen war, Sie aufgefordert hat, den Saal Westfalia des Rathauses zu verlassen und der geschlossenen Veranstaltung fernzubleiben, um deren programmgemäßen Ablauf gewährleisten zu können. Warum Sie sich anschließend noch in der Bürgerhalle des Rathauses mit einem Protestschild aufgestellt und damit gegen die Hausordnung verstoßen haben, erschließt sich nicht. Völlig zu Recht wurden Sie - ohne Beisein meiner Mitarbeiterin oder deren Veranlassung - durch den Sicherheitsdienst aufgefordert, dies zu unterlassen.

Ein Verstoß gegen die von Ihnen genannten Verfassungsgrundsätze ist nicht erkennbar. Einseitig gegen eine zugelassene Partei gerichtete „Tendenzveranstaltungen“ werden von der Stadt Dortmund weder durchgeführt noch mitgetragen. Auch im Namen aller Bediensteten der Stadt Dortmund verwehre ich mich ausdrücklich gegen derartige Unterstellungen. Thema der eingangs genannten Veranstaltung war der Umgang mit Rechtspopulismus im Allgemeinen. Insofern war sie nicht gegen eine bestimmte Partei gerichtet.

Gemeinsam sollten im Rahmen von Vorträgen und Workshops Strategien entwickelt werden, um rechtspopulistische Propaganda zu entlarven und ihr wirksam entgegenzutreten. Die Teilnehmerinnen konnten selbstverständlich offen diskutieren und dabei jegliche Positionen vertreten. Die Begrüßungsworte „Wie schön, dass wir heute die AfD von der Veranstaltung fernhalten konnten!“, die Sie meiner Mitarbeiterin aus unerfindlichen Gründen zuschreiben, hat sie nicht gesagt. Auch sind von ihr keine Personen- oder Parteinamen erwähnt worden. Wie Sie dennoch zu der Behauptung gelangen können, meine Mitarbeiterin habe gegen den Grundsatz der grundgesetzlich garantierten Chancengleichheit der politischen Parteien und das Gebot staatlicher Neutralität verstoßen, bleibt Ihr Geheimnis. Für mich ist das ohne jeden Beleg nicht im Ansatz nachvollziehbar.

Für mich besteht jedenfalls kein Grund zur Annahme, dass dienstliche Entscheidungen meiner Mitarbeiterin von parteipolitischen Interessen in irgendeiner Art und Weise beeinflusst werden. Vielmehr entsteht durch Ihr Auftreten, Herr Helferich, und Ihre Veröffentlichungen in den sozialen Netzwerken der Eindruck, dass Ihnen ausschließlich an einer öffentlichkeitswirksamen Instrumentalisierung der Veranstaltung für Ihre parteipolitischen Zwecke gelegen ist.

Ich sehe daher keine Veranlassung, im Rahmen der Dienstaufsicht tätig zu werden und verbleibe …“


Zudem lag dem Rat der Stadt nachfolgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Gruppe NPD/Die Rechte
vom 22.03.2018 (Drucksache Nr.: 10472-18-E3) vor:

„Es wird beantragt, folgende Resolution durch den Rat der Stadt Dortmund zu verabschieden:

Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Verwaltung auf, bei der Ausübung ihrer Tätigkeiten den Anspruch unseres Grundgesetzes gerecht zu werden und Neutralität zu wahren. Der Rat verurteilt einseitiges Vorgehen, mit dem unter dem Deckmantel des „Kampfes gegen Rechts“ missliebige Parteien schikaniert werden. Für die Zukunft erhofft sich der Rat einen fairen Umgang mit allen Parteien, unabhängig ihrer politischen Ausrichtung – alle im Rat vertretenen Parteien haben durch den Wähler einen Auftrag erhalten, den die Verwaltung respektieren muss!“

Rm Urbanek (AfD) brachte zum Ausdruck, dass mit dem vorgelegten Schreiben des OB die Fragen
der AfD-Fraktion nicht beantwortet wurden. Er erwartete, dass die Beantwortung noch erfolgt.

Rm Brück begründete den Zusatz-/Ergänzungsantrag der Gruppe NPD/Die Rechte damit, dass das Klima im Rat der Stadt und das Verhalten der Verwaltung der Gruppe nicht zusagen würden.

Rm Garbe (AfD) erläuterte, dass die Bitte um Stellungnahme sehr wichtig für die politische Kultur im Rat wäre. Er berichtete über zwei Veranstaltungen im Rathaus und dortige Vorkommnisse. Er erwartete Antworten auf die gestellten Fragen, das Schreiben des OB an die Ratsmitglieder betraf eine Dienstaufsichtsbeschwerde, die aufgrund der Vorkommnisse gestellt worden war und beantwortete nicht die Fragen. Das Verhalten der Mitarbeiterin hielt er für rechtswidrig.


Rm Pulpanek-Seidel (SPD) war bei beiden von Rm Garbe beschriebenen Veranstaltungen Teilnehmerin. Die Darstellung wäre erfunden, zudem war die eine Veranstaltung keine Veranstaltung des Gleichstellungsbüros, sondern des Gleichstellungbüros und unterschiedlicher Organisationen. Es wäre keine Diffamierung erfolgt.

Rm Karacakurtoglu (Die Linke & Piraten) gab an, dass sie als Referentin auch ein Forum an dem von der AfD-Fraktion benannten Tag geleitet hatte. Interessant fand sie, dass zwei Teilnehmerinnen AfD-Mitglieder waren. Beide hätten sicherlich mitbekommen, dass es nicht um die AfD, sondern dass es in der Veranstaltung gegen den Rechtspopulismus ging.

Rm Karacakurtoglu bezeichnete die Darstellung der AfD als Lüge und meinte, dass es genügend Zeuginnen des Geschehens gab.

Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) erklärte, dass das Problem in der Ratssitzung nicht gelöst werden könnte, es wären aber Muster zu erkennen. Die AfD versuchte sich als Opfer zu stilisieren, sie könnte wie jede Fraktion ihre Rechte wahrnehmen, aber es würden Tatsachen verdreht.

Auszug aus der Niederschrift der Sitzung des Rates am 17.05.2018:
zu TOP 1.4

Rm Urbanek (AfD) wies darauf hin, dass Herr Helferich keinen „Dr.“ habe und bat darum, die Niederschrift an den entsprechenden Stellen zu ändern.

Rm Urbanek machte darauf aufmerksam, dass er selbst Herrn Dr. Helferich zu besagter Veranstaltung über die Webseite angemeldet hatte. Da es keine Rückmeldung gab, ging er davon aus, dass Herr Dr. Helferich auch eingeladen wäre.
Herr
Dr. Helferich hatte sich, nachdem er hinauskomplementiert worden war, nach Angaben von Rm Urbanek im Rathaus mit einem Plakat aufgestellt – ohne Krawall zu machen – und wäre dann aus dem Rathaus geworfen worden.
Als im Rathaus Linke die Ratssitzung gestört hätten, wäre kein Ordnungsdienst da gewesen. Aber wenn Herr
Dr. Helferich eine Meinungsäußerung tätigt, käme der Sicherheitsdienst und würfe ihn hinaus.
Rm Urbanek hielt dies für eine Ungleichbehandlung.
Anschließend sprach Rm Urbanek das Schreiben zur Dienstaufsichtsbeschwerde an, dem zu entnehmen wäre, dass der Satz „Wie schön, dass wir heute die AfD von der Veranstaltung fernhalten konnten.“ nicht gesagt wurde. Für diesen ausgesprochenen Satz gäbe es nach der Meinung von Rm Urbanek mehrere Zeuginnen. Im Übrigen hätte die Dienstaufsichtsbeschwerde nichts mit den Fragen der AfD zu tun.
Rm Urbanek forderte eine voll umfängliche Beantwortung der gestellten Fragen. Es wäre eine Frechheit, dass versucht würde, die AfD so abzuspeisen.

Rm Münch (FBI) zeigte sich betroffen und verwies darauf, dass der OB sich auf die Demokraten berufen würde und gleichzeitig er als Rm ausgegrenzt und zu allen Veranstaltungen nicht eingeladen würde. Politisch Andersdenkende würden ausgegrenzt.

Rm Dr. Suck (CDU) stellte den Geschäftsordnungsantrag auf Schluss der Redeliste.

Der Rat der Stadt stimmte mit Mehrheit der Stimmen gegen die Stimmen der AfD, der Gruppe NPD/Die Rechte und Rm Münch (FBI) für Schluss der Redeliste.

Rm Thieme (Gruppe NPD/Die Rechte) …
Der Mandatsträger hat einer Veröffentlichung seiner Redebeiträge im Internet nicht zugestimmt.

StD/StK Stüdemann bezeichnete es als niveaulos, wenn die AfD sich in die Opferrolle bringen würde. Er sagte eine Überprüfung zu, ob Herr
Dr. Helferich schlecht behandelt wurde. Er gab zudem den Hinweis, dass die Mitarbeiterin der Stadt, die eine Veranstaltung durchgeführt hatte, das vom OB delegierte Hausrecht durchzusetzen hatte.

Rm Stackelbeck (Bündnis 90/Die Grünen) stellte das Demokratiebewusstsein in den Mittelpunkt. Im Grundgesetzt stünde, dass Frauen und Männer gleichberechtigt sind und dass der Staat diese Gleichberechtigung fördert. In diesem Sinne war das Gleichstellungsbüro tätig, es war dazu aufgefordert, zur Thematik „Rechtspopulismus“ aktiv zu werden.

Rm Stackelbeck forderte die AfD dazu auf, ihre Ideale zu überdenken.

Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) machte darauf aufmerksam, dass das Auftauchen des Herrn
Dr. Helferich auf einer Wahlparty mit einer Kornblume im Revers bereits ein klares Statement gewesen wäre. Herrn Dr. Helferich hätte klar sein müssen, dass er bei einer Veranstaltung gegen Rechtspopulismus ein Gegenstand der Betrachtung wäre.

Rm Brück stimmte den Inhalten der AfD zu und setzte sich im Namen der Gruppe NPD/Die Rechte für das traditionelle Familienbild ein.

Rm Garbe gab eine persönliche Erklärung ab und wies als AfD-Fraktionsvorsitzender die Äußerungen von StD/StK Stüdemann gegenüber Herrn
Dr. Helferich als ehrabschneidend zurück. Auch die Anwürfe von Rm Stackelbeck wies er als falsch und als mit Vorurteilen versehen zurück.

Auszug aus der Niederschrift der Sitzung des Rates am 17.05.2018:
zu TOP 1.4

OB Sierau schlug nach Rücksprache mit Rm Stephan (CDU) dem Rat der Stadt vor, die Niederschrift zu TOP 10.4 auf Seite 58 (vorletzter Absatz) wie folgt zu ändern:

Der Zusatz-/Ergänzungsantrag der Gruppe NPD/Die Rechte vom 22.03.2018 (Drucksache Nr.:
10472-18-E3) wurde mit Mehrheit der Stimmen gegen die Stimmen der AfD-Fraktion, und der
Gruppe NPD/Die Rechte und der Stimme von Rm Stephan (CDU) abgelehnt.

Der Rat der Stadt nahm das Schreiben des OB Sierau vom 07.03.2018 zur Kenntnis.

zu TOP 10.5
Umbesetzung in Gremien
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 10497-18)

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat den Vorschlag zur Tagesordnung vom 07.03.2018 (Drucksache Nr.: 10497-18) zurückgezogen, so dass der Tagesordnungspunkt unter TOP 1.3 – Feststellung der Tagesordnung – von der Tagesordnung abgesetzt wurde.

11. Anfragen

11.1 Anfragen Rm Münch (FBI)

zu TOP 11.1.1
Barrierefreier Übergang von der Kleppingstraße zum Alten Markt
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 09975-18)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.


zu TOP 11.1.2
Zunehmende Probleme mit rechtswidrig freilaufenden Hunden in Dortmund
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 10121-18)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.


zu TOP 11.1.3
Erhalt des denkmalwürdigen Seniorenwohnsitz Nord an der Schützenstraße
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 10343-18)


Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.1.4
Umsetzung von § 58 Abs. 4 LNatSchG zum Schutz der Spaziergänger in den Dortmunder Wäldern
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 10506-18)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.1.5
Benachteiligung des FBI-Ratsvertreters durch den Oberbürgermeister aufgrund der Nichtberücksichtigung von Wortmeldungen
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 10507-18)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.

11.2 Anfragen Gruppe NPD/Die Rechte

zu TOP 11.2.1
Ungenutzte Flaggenmasten am Dorstfelder Wilhelmsplatz
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 09840-18)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.

Rm Brück (Gruppe NPD/Die Rechte) stellte die Nachfrage, wann letztmalig dort durch die Stadt Dortmund Flaggen an den Masten aufgehängt wurden.


zu TOP 11.2.2
Illegale Plakatierungen mit politischem Hintergrund
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 09841-18)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.

Rm Brück (Gruppe NPD/Die Rechte) fragte, ob für die Verwaltung keine Begriffsdefinition des Begriffs „Ausländerextremismus“ existiert.

Herr StD/StK Stüdemann verneinte die Frage.



zu TOP 11.2.3
Ausländeranteil an der Dortmunder Gesamtbevölkerung zum 31.12.2017
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 09842-18)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.

Zu Punkt 1 konkretisierte Rm Brück (Gruppe NPD/Die Rechte) die Frage im Rahmen einer Nachfrage, und wollte wissen, wie viele Menschen nichtdeutscher Herkunft, d. h. für ihn ohne deutsche Staatbürgerschaft, am 31.12.2017 in Dortmund registriert waren. Registriert setzte er gleich mit gemeldet.


zu TOP 11.2.4
Sicherheit auf Dortmunder Friedhöfen
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 09843-18)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.

Rm Brück (Gruppe NPD/Die Rechte) stellte zu Frage 2 die Nachfrage, welche Möglichkeiten bestehen, die Friedhöfe auch außerhalb der Tätigkeitszeiten des Service- und Präsenzdienstes bewachen zu lassen.



zu TOP 11.2.5
Immobilien im Besitz der Stadt Dortmund
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 09845-18)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.

Rm Brück (Gruppe NPD/Die Rechte) fragte nach, ob es möglich wäre, die aufgeführten Immobilien nach ihrer Art (Verwaltungsgebäude, Schule, Asylunterkunft etc.) aufzulisten.

Herr StD/StK Stüdemann verneinte die Frage.



zu TOP 11.2.6
Aktuelle Entwicklung im Fall des leerstehenden Hannibals
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 09846-18)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.

Rm Brück (Gruppe NPD/Die Rechte) fragte nach, warum die Stadt Dortmund keinen Kontakt zum Besitzer des Hannibals aufgenommen hätte. Zu Frage 3 wäre die Frage unzureichend beantwortet. Er fragte, welchen Inhalt die Gespräche zu Frage 3 gehabt hätten.

Auf den Hinweis, dass nur eine Nachfrage möglich wäre, wählte er die Frage aus, warum die Stadt Dortmund keinen Kontakt zum Besitzer des Hannibals aufgenommen hätte, um sich für ein weiteres Beheizen des Gebäudes einzusetzen.

Herr StD/StK Stüdemann erklärte, dass die Stadt Dortmund Kontakt zum Besitzer aufgenommen hatte, um für den Erhalt des Gebäudes einzutreten.


zu TOP 11.2.7
Problemklientel vor Café Köster an der Beuthstraße
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 09847-18)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.

Rm Brück (Gruppe NPD/Die Rechte) stellte die Nachfrage zu Punkt 2, welche Ergebnisse bei den Kontrollen erzielt wurden. Er bat um eine ungefähre Beschreibung der festgestellten Delikte.

StD/Stk Stüdemann erklärte für die Verwaltung, dass dies nicht beantwortet werden könnte. Allenfalls die Polizei wäre dazu in der Lage.


zu TOP 11.2.8
Perspektive für die Wand an der Straßenbahnstation Marten-Süd
Beantwortung der Anfrage
(Drucksache Nr.: 09848-18-E1)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.

Rm Brück (Gruppe NPD/Die Rechte) stellte die Nachfrage, ob Frage 1 im Sinne der Anfrage richtig beantwortet werden könnte.

StD/StK Stüdemann beantwortete diese Frage mit Ja.


zu TOP 11.2.9
Reinigung der Friedhofswand an der Siepenmühle
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 09849-18)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.

Rm Brück (NPD/Die Rechte) machte darauf aufmerksam, dass die Fragen zu beantworten sind.
Er stellte zur Antwort zu Frage 2 die Nachfrage, wie die Stadt angeben könnte, dass bisher keine Verunreinigung auf der Wand erfolgt sind, obwohl frühere Antworten zu Anfragen dokumentierten, dass es Verunreinigungen gab.

StD/StK Stüdemann erklärte, dass er davon ausgehe, dass die Wand zwischenzeitlich gereinigt wurde.



zu TOP 11.2.10
Einsatzkräfte der Stadt rund um die Silvesternacht 2017/2018
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 09850-18)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.

Rm Brück (Gruppe NPD/Die Rechte) stellte die Nachfrage zur Frage 1, wie hoch die Anzahl der eingesetzten Einsatzkräfte in den Silvesternächsten von 2015 auf 2016 und von 2016 auf 2017 waren, um einen Vergleich zur Silvesternacht von 2017 auf 2018 zu haben.

StD/Stk Stüdemann gab an, dass alle Ordnungspartnerschaften der Stadt im Einsatz waren, jedes Jahr wäre dieselbe Situation gewesen. Die Anzahl der Ordnungskräfte könnte dem Stellenplan entnommen werden.



zu TOP 11.2.11
Sachbeschädigungen an Mahn- und Ehrenmalen der Stadt Dortmund
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 09851-18)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.

Rm Brück (Gruppe NPD/Die Rechte) fragte zu Punkt 1 nach, ob es regelmäßige Kontrollen der Stadt Dortmund gibt, ob welche Mahn- und Ehrenmale beschädigt sind.

StD/StK Stüdemann bejahte die Frage.


zu TOP 11.2.12
Städtische Gedenkaktionen zum 12. März 1945, dem größten der alliierten Terrorangriffe auf Dortmund
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 09852-18)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.

Rm Brück (Gruppe NPD/Die Rechte) stellte zu Frage 2 die Nachfrage, welche Anstrengungen die Stadt Dortmund unternimmt, den 12.03.1945 stärker im städtischen Bewusstsein zu verankern.

StD/StK Stüdemann beantwortete die Frage mit „Keine“.


zu TOP 11.2.13
Hausverbote im Jobcenter Dortmund
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 09853-18)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.

Rm Brück (Gruppe NPD/Die Rechte) fragte zur Frage 1 nach, ob es möglich wäre, die Hausverbote nach Nationalitäten aufzulisten.

Diese Frage wurde von StD/StK Stüdemann verneint.



zu TOP 11.2.14
Keine Gedenkminute für verstorbenen Genossen Drabig
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 09854-18)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.

Rm Brück (Gruppe NPD/Die Rechte) fragte nach, ob der OB bzw. StD/StK Stüdemann es nicht für nötig halten würde, Herrn Drabig in der gleichen Form zu gedenken, wie anderen verstorbenen Persönlichkeiten dieser Stadt.

Bm’in Jörder verneinte die Frage und erklärte, dass die Notwendigkeit nicht gesehen würde.


zu TOP 11.2.15
Konsequenzen aus Klage der Funke-Mediengruppe
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 09855-18)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.

Rm Brück (Gruppe NPD/Die Rechte) bat um Auskunft, wie die Verwaltung sich die entsprechende Berichterstattung verschiedener Medien erklären würde, wenn es keine Klage gäbe.

StD/StK Stüdemann erklärte dies mit der durchschnittlichen und normalen Aufregung der Medien bei interessanten Themen. .



zu TOP 11.2.16
Verstöße gegen die Vorschriften für Einzelhändler an Heiligabend
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 09856-18)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.

Rm Brück (Gruppe NPD/Die Rechte) fragte nach, weshalb es gerade im Jahr 2017, in dem es sich aufdrängt, dass es arbeitsrechtliche Verstöße gegeben haben könnte, keine städtischen Kontrollen gegeben hätte.


StD/StK Stüdemann antwortete, dass alle Weihnachten gefeiert hätten.


zu TOP 11.2.17
Derzeit noch in Betrieb befindliche Asylunterkünfte in Dortmund
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 09858-18)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.

Rm Brück (Gruppe NPD/Die Rechte) fragte nach, ob die Stadt Dortmund den Begriff „Asylunterkünfte“ nicht kennt. Wenn nein, sollte die Anfrage hinsichtlich „Asylbewerberheime“ beantwortet werden.

StD/StK Stüdemann gab an, dass der Begriff nicht bekannt wäre.



zu TOP 11.2.18
Kosten des Steuerzahlers nach willkürlichem Handeln der BV Innenstadt-West
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 09859-18)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.

Rm Brück (Gruppe NPD/Die Rechte) brachte zum Ausdruck, dass er vernünftige Antworten auf seine Nachfragen erwartete. Er wollte Zahlen und Fakten erfragen. Er fragte nach, ob die entstandenen Anwaltskosten dem Geschäftsführer der Bezirksvertretung Innenstadt-West auferlegt würden.


zu TOP 11.2.19
Grundsicherung im Alter nach Nationalitäten
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 09860-18)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.

Rm Brück (Gruppe NPD/Die Rechte) hatte die Nachfrage, ob es möglich ist, die Zahl der Bezieher von Grundsicherung nach Nationalitäten getrennt anzugeben.

StD/Stk Stüdemann bejahte die Nachfrage.


zu TOP 11.2.20
Angeblich menschenverachtende Positionen in Anfragen von AfD und NPD/DIE RECHTE
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 09861-18)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.

Rm Brück (Gruppe NPD/Die Rechte) erklärte, dass sich ihm die Frage aufdrängte, wann der Oberbürgermeister in oppositioneller Kritik denn menschenverachtende Positionen sähe.


zu TOP 11.2.21
Förderung von Projekten im linksextremen Zentrum Nordpol
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 09862-18)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.

Rm Brück (Gruppe NPD/Die Rechte) fragte nach, wann es zuletzt die Förderung von Projekten im linksextremen Zentrum Nordpol durch die Stadt Dortmund gegeben hatte.


Für das Zentrum Nordpol hat es nach Angaben von StD/StK Stüdemann keine Förderung gegeben, lediglich für einen Musik veranstaltenden Verein hatte es in 2017 für drei Newcomer-Konzerte eine Förderung gegeben.


zu TOP 11.2.22
Ineffektive Anti-Terror-Sperren auf dem Dortmunder Weihnachtsmarkt
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 09863-18)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.

Rm Brück (Gruppe NPD/Die Rechte) fragte nach, welche Art von Anti-Terror-Sperren in Dortmund eingesetzt werden unter Angabe des genauen Modells – soweit möglich.

StD/StK Stüdemann verdeutlichte, dass er nicht bereit wäre, die Art der Anti-Terror-Sperren öffentlich bekannt zu machen. Er hoffte aus Gründen der Sicherheit um Verständnis, dass weder die Technik noch den Standort bekannt gemacht würden. Die Stadt Dortmund wäre sehr gut präpariert gewesen.


zu TOP 11.2.23
Solidarität der Stadt Dortmund mit dem palästinensischen Dura
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 09864-18)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.

Rm Brück (Gruppe NPD/Die Rechte) fragte zu Punkt 2 nach, ob der OB keinen Ansehensverlust befürchtet durch die stillschweigende Tolerierung der Botschaftsverlegung für die Stadt Dortmund, die Beziehungen nach Dura unterhält.

StD/StK Stüdemann verneinte die Frage.



zu TOP 11.2.24
Hartz 4-Empfänger unter Asylbewerbern
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 09865-18)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.

Rm Brück (Gruppe NPD/Die Rechte) bat um eine Auflistung von sämtlichen Sozialleistungen, die Asylbewerber in Dortmund beziehen sowie die Zahl der Bezieher.

StD/StK Stüdemann erklärte, dass Asylbewerber und –berechtigte unterschiedlich behandelt würden. Er hielt eine Präzisierung für erforderlich.

Die Präzisierung war nicht erfolgt.


zu TOP 11.2.25
Altersfeststellung bei angeblich "minderjährigen" Zuwanderern mit dem nichtinvasiven Ultraschall-Handscanner "Prisma"
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 09898-18)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.

Rm Brück (Gruppe NPD/Die Rechte) stellte die Nachfrage, wie viele von den 446 minderjährigen Asylanten, die sich aktuell in Dortmund aufhalten, aus sicheren Drittstaaten nach Deutschland gereist sind.

StD/StK Stüdemann erläuterte, dass es keine minderjährigen Asylanten gebe. Die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge sind zum größten Teil ab Frühjahr 2015 altersgecheckt worden.



zu TOP 11.2.26
Werbung für den Auftritt der linksradikalen Band „Feine Sahne Fischfilet“ auf der
Internetpräsenz der Stadt Dortmund
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 09928-18)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.

Rm Brück (Gruppe NPD/Die Rechte) hatte die Nachfrage, ob die Stadt Dortmund sich nicht von dem Auftritt einer Band, dessen Sänger wegen des in Brand Setzens eines Polizeiautos verurteilt wurde, distanziert und ob es zu den Gepflogenheiten der Stadt Dortmund entspricht, für solche Bands zu werben.

Laut StD/StK Stüdemann entspricht es nicht den Gepflogenheiten der Stadt Dortmund.


zu TOP 11.2.27
Straßennamen mit linksextremen und/oder kommunistischem Hintergrund in Dortmund
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 09929-18)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.

Rm Brück (Gruppe NPD/Die Rechte) forderte dazu auf, dafür zu sorgen, dass er sein Nachfragerecht nutzen kann. Er fragte nach, ob er es richtig sehen würde, dass Menschen, die sich öffentlich politisch äußern, in einer Kartei erfassen würde.

StD/StK Stüdemann erläuterte, dass die Stadt Dortmund niemanden in einer Kartei erfassen würde.



zu TOP 11.2.28
Auffälligkeiten im Bereich Speckestraße / Gerlachweg
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 09930-18)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.

Rm Brück (Gruppe NPD/Die Rechte) fragte nach, wie hoch die Kontrollintensität im genannten Bereich war, wenn in einem Jahr einmalig ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetzt festgestellt wurde.

StD/StK Stüdemann stellte fest, dass die Kontrollen als ausreichend zu bezeichnen wären, die Leute würden sich anständig benehmen.



zu TOP 11.2.29
Bewaffnung des Ordnungsamtes bei Einsätze in der „No-Go-Area“ Nordstadt
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 09931-18)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.

Rm Brück (Gruppe NPD/Die Rechte) hatte die Nachfrage, was aus Sicht des OB/des Stadtdirektors dagegen spräche, das Ordnungsamt bei ihren Einsätzen in der Nordstadt massiv zu bewaffnen, ggf. auch mit Schusswaffen, um für Ordnung zu sorgen.

StD/StK Stüdemann erklärte, dass eine Bewaffnung nicht für erforderlich gehalten würde. Die Menschen leben dort gut zusammen.



zu TOP 11.2.30
Übergriffe auf Mitarbeiter des Ordnungsamtes
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 09932-18)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.

Rm Brück (Gruppe NPD/Die Rechte) bat um eine Auflistung, in welchem Stadtbezirk es wie viele Übergriffe der unter Antwort 1 genannten 71 Übergriffe gegeben hat.



zu TOP 11.2.31
Litfasssäulen im Stadtgebiet
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 09933-18)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.

Rm Brück (Gruppe NPD/Die Rechte) hatte die Nachfrage, unter welchen Voraussetzungen Bürger eine der Litfasssäulen für eine eigene Plakatierung nutzen könnten.

StD/StK Stüdemann erklärte, dass Bürger/innen dazu den Werbeplatz bei den Anbietern der Litfasssäulen kaufen müssten.



zu TOP 11.2.32
Übertragung von Ratssitzungen per Videostream
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 09934-18)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.

Rm Brück (Gruppe NPD/Die Rechte) fragte nach, wann es zuletzt den Versuch der Verwaltung gegeben hat, die Einwilligung aller Ratsmitglieder einzuholen.

Nach Auskunft von StD/StK Stüdemann hat es diesen Versuch nicht gegeben.



zu TOP 11.2.33
Genehmigung und Kontrolle von Werbeanlagen
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 09937-18)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.

Rm Brück (Gruppe NPD/Die Rechte) fragte nach, wie viele Ordnungswidrigkeitenverfahren es in Dortmund bei Werbeanlagen in 2017 gegeben hat.

Die Antwort wurde von StD/StK Stüdemann schriftlich zugesagt.



zu TOP 11.2.34
Graffiti auf städtischem Eigentum
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 09936-18)

Die schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt zur nächsten Sitzung.


zu TOP 11.2.35
Berücksichtigung von Räumen für die NPD/Die Rechte-Fraktion bei der Renovierung im Jahr 2020
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 10101-18)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.

Rm Brück (Gruppe NPD/Die Rechte) fragte nach, ob die Räume für eine NPD/Die Rechte-Fraktion in 2020 berücksichtigt würden.

StD/StK Stüdemann gab an, dass die Räume – wie gewohnt – berücksichtigt würden.


zu TOP 11.2.36
Lobenswerte Bekanntmachung von Dortmunder Linksextremisten durch sogenannte "Outingplakate"
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 10102-18)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.

Rm Brück (Gruppe NPD/Die Rechte) stellte die Nachfrage, weshalb es der OB als menschenverachtend oder menschenfeindlich auffasst, wenn mit Plakaten auf linksextreme Personen, die als Kommunalpolitiker selbst die Öffentlichkeit suchen, hingewiesen wird.

StD/StK Stüdemann meinte, dass der Oberbürgermeister dies gefragt werden müsste.



zu TOP 11.2.37
Zahl abgeschleppter Autos im Jahr 2017 (nach Stadtbezirken)
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 10103-18)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.

Rm Brück (Gruppe NPD/Die Rechte) stellte die Nachfrage, wie hoch die Bußgelder waren, die von den Haltern der Fahrzeuge gezahlt werden mussten.

StD/StK Stüdemann stellte fest, dass Nachfragen beantwortet werden, die mit einem vertretbaren administrativen Aufwand die Antwort erzeugen können. Dies wäre in diesem Fall nicht verhältnismäßig, so dass er die Beantwortung zurückwies.



zu TOP 11.2.38
Umgang mit / Abriss des KPD-Mahnmals auf dem Nordfriedhof
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 10104-18)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.

Rm Brück (Gruppe NPD/Die Rechte) fragte zu Antwort 3 nach, ob sich der OB mit den Symbolen Hammer und Sichel identifiziert, wenn er leugnet, dass es sich bei diesen Symbolen um Unrechtssymbole handelt.


zu TOP 11.2.39
Bedeutung des 28. März für die Dortmunder Stadtverwaltung
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/die Rechte)
(Drucksache Nr.: 10105-18)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.

Rm Brück (Gruppe NPD/Die Rechte) fragte nach, welche Aktivitäten der OB und die Stadtverwaltung seit 2005 unternommen haben, um die kollektive Erinnerung, die der Tag haben soll, in Form von einem Gedenken gerecht zu werden.



zu TOP 11.2.40
Städtische Unterstützung der europäischen Freiheitsdemonstration am 14. April 2018
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 10106-18)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.

Rm Brück (Gruppe NPD/Die Rechte) hatte die Nachfrage, ob die Ablehnung der Unterstützung der Freiheitsdemonstration bedeutet, dass der OB ein Gegner der europäischen Versöhnung ist.

StD/StK Stüdemann verneinte die Frage und sah keinen Zusammenhang.



zu TOP 11.2.41
Erteilung einer Erlaubnis für Außengastronomie für linksextremes Zentrum Nordpol im Jahr 2018
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 10107-18)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.

Rm Brück (Gruppe NPD/Die Rechte) stellte die Nachfrage, ob es eine grundsätzliche Position der Stadt Dortmund erfordert, wie in Zukunft mit dem Nordpol im Zusammenhang mit der Außengastronomie umgegangen werden soll.

StD/StK Stüdemann erklärte, dass in der Stadt die gleichen Genehmigungsregeln für alle gelten.



zu TOP 11.2.42
Sachstand Einrichtung eines Vollversorgers in Unterdorstfeld
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 10108-18)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.

Rm Brück (Gruppe NPD/Die Rechte) hatte die Nachfrage zu Frage 1, welche Form der Bürgereinbindung bei der Aufstellung des Bebauungsplanes, der 2018 verabschiedet werden soll, erfolgen soll.

StD/StK Stüdemann erklärte, dass die übliche Bürgerbeteiligung durchgeführt werden wird.



zu TOP 11.2.43
Kosten der Reparatur für Michael-Holzach-Steele
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 10109-18)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.

Auf die Nachfrage von Rm Brück (Gruppe NPD/Die Rechte), ob es den Versuch einer Kontaktaufnahme zur Emschergenossenschaft zwecks Feststellung der Schadenshöhe gegeben hat, antwortete StD/StK Stüdemann mit Nein.


zu TOP 11.2.44
Schäden durch Orkan Friederike
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 10110-18)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.

Rm Brück (Gruppe NPD/Die Rechte) bat darum, die Schäden des Orkans nach Stadtbezirken aufzulisten.

Dies lehnte StD/StK Stüdemann aus Gründen der Unverhältnismäßigkeit ab.


zu TOP 11.2.45
Auflistung sämtlicher Plätze im Stadtgebiet
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 10111-18)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.

Rm Brück (Gruppe NPD/Die Rechte) wiederholte die Frage in der Form, dass sämtliche Örtlichkeiten aufgelistet werden sollen, die im Namen „Platz“ tragen und demnach Plätze sind.



zu TOP 11.2.46
Mitschnitte der Ratssitzungen
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 10112-18)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.

Rm Brück (Gruppe NPD/Die Rechte) stellte die Nachfrage, ob die Polizei Zugriff auf die Tonmitschnitte der Ratssitzungen erhält.


StD/StK Stüdemann verneinte.


zu TOP 11.2.47
Erstellung eines "Masterplans Wohnraum"
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 10113-18)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.

Rm Brück (Gruppe NPD/Die Rechte) fragte nach, ob es in den letzten zehn Jahren seitens der Stadt Dortmund den Versuch gegeben hätte, einen neuen Masterplan Wohnen zu erarbeiten.

StD/StK Stüdemann erläuterte, dass der vorhandene Masterplan permanent fortgeschrieben wurde und wird.



zu TOP 11.2.48
Neujahrsempfangs der Stadt Dortmund
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 10114-18)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.

Rm Brück (Gruppe NPD/Die Rechte) wies darauf hin, dass er die Beantwortung im Gremieninformationssystem nicht öffnen konnte.


zu TOP 11.2.49
Zahl der Straßenlaternen im Dortmunder Stadtgebiet
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/die Rechte)
(Drucksache Nr.: 10115-18)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.

Rm Brück (Gruppe NPD/Die Rechte) wies auch zu dieser Anfrage darauf hin, dass er die Beantwortung im Gremieninformationssystem nicht öffnen konnte.


zu TOP 11.2.50
Besuch von Martin Schulz in den Westfalenhallen
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 10116-18)

Die schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt zur nächsten Ratssitzung.


zu TOP 11.2.51
Amt kürzt Bezüge bei bettelnden HartzIV-Opfern
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 09667-17)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der Nachfrage zur Anfrage vor.


zu TOP 11.2.52
Ausgesetzte Abschiebungen mangels Transportmöglichkeiten
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 09681-17)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der Nachfrage zur Anfrage vor.

Bm’in Jörder machte darauf aufmerksam, dass keine weitere Nachfrage zu einer Anfrage möglich ist.



Die öffentliche Sitzung des Rates wurde um 19:54 Uhr von Bm’in Jörder beendet.


Birgit Jörder
Bürgermeisterin
Monika Landgraf
Ratsmitglied
Beate Skodzik
Schriftführerin
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