Niederschrift

über die 26. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit
am 14.10.2008
Ratssaal, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Öffentliche Sitzung

Sitzungsdauer: 15:00 - 17:15 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Rm Birgit Unger (B`90/Die Grünen)
Rm Michael Taranczewski (SPD)
sB Hans-Peter Balzer (SPD)
sB Frau Britta Clemens-Wienand (CDU)
Rm Emmanouil Daskalakis (CDU)
sB Andreas Gora (SPD)
Rm Helga Hilbert (B`90/Die Grünen)
Rm Jasmin Jäkel (SPD)
Rm Ingrid Krämer-Knorr (SPD)
Rm Barbara Menzebach (CDU)
Rm Karla Michenbach (CDU)
Rm Claudia Middendorf (CDU)
Rm Carla Neumann-Lieven (SPD)
Rm Thomas Offermann (CDU)
sB Lars Rettstadt (FDP/Bürgerliste)
Rm Bruno Schreurs (SPD)
Rm Uta Schütte-Haermeyer (B`90/Die Grünen)
Rm Gabriele Schnittker (SPD) i.V. für Rm Roland Spieß (SPD)
Rm Rosemarie Liedschulte (CDU) i.V. für Rm Michael Strucker (CDU)
Rm Sven Schulz (SPD) i.V. für Rm Brigitte Thiel (SPD)
Rm Hans-Josef Tokarski (FDP/Bürgerliste)
Rm Adolf Heinrich Weintz (CDU)
Rm Renate Weyer (SPD)

2. Mitglieder ohne Stimmrecht:

sE Volkan Baran (Ausländerbeirat)
Rm Gerald Branghofer (DVU)
sE Horst-Erhardt Knoll (Seniorenbeirat)
Rm Prof. Wolfgang Richter (Die Linken im Rat)

3. Beratende Mitglieder:

Frank Czwikla (Arbeiterwohlfahrt)
Friedrich-Wilhelm Herkelmann (SoVD)
Frank Neukirchen-Füsers (JobCenter ARGE)
Frank Ortmann (Deutsches Rotes Kreuz)
Regina Adams i.V. für Anne Rabenschlag (Diakonisches Werk)
Manfred von Kölln i.V. für Georg Rupa (Caritas-Verband)
Albert Schauerte (VdK)
Marianne Schobert (DPWV)
Rolf Steltzer (AK "Der behinderte Mensch“)

4. Verwaltung:

Stadtrat Siegfried Pogadl
Stadtrat Wilhelm Steitz
Peter Bartow
Klaus Burkholz
Sandra Hoffmann
Dr. Udo Lepper
Johannes Roeren
Manfred Stankewitz
Gerd Ufer
Thomas Walzl
Oliver Wozny


Veröffentlichte Tagesordnung:

T a g e s o r d n u n g

für die 26. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit,
am 14.10.2008, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund

Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 25. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit am 26.08.2008


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

nicht besetzt

3. Angelegenheiten der JobCenterARGE

3.1 Arbeitslosenzentrum Dortmund
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 12553-08-E3)

3.2 Berichterstattung zu den angeblichen Mängeln in der SGB II-Sachbearbeitung
mündlicher Bericht


4. Angelegenheiten des Sozialamtes

4.1 Überplanmäßige Mehraufwendungen des Sozialamtes in den Bereichen:
1. Hilfe zur Gesundheit
2. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
3. Grundsicherung für Arbeitsuchende
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12963-08)


5. Angelegenheiten des Gesundheitsamtes

5.1 Zuwendungsfinanzierte Arbeitsfelder der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege;
hier: Entwicklungen in den Arbeitsfeldern
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12713-08)


6. Angelegenheiten des Familien-Projektes

6.1 Geschäftsbericht 2007 des Familien-Projektes
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12521-08)


7. Angelegenheiten anderer Fachbereiche

7.1 Ehrenamt
mündlicher Sachstandsbericht

7.2 Sachstandsfortschreibung Graffiti- Entfernung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12551-08)


8. Anfragen / Anträge

8.1 Ehrenamtskarte
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 12916-08)



Die Sitzung wird von der Vorsitzenden - Frau Rm Unger (B’90/Die Grünen) - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit beschlussfähig ist.






1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Gora (SPD) benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Die Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnungspunkte 7.1 und 8.1 – Ehrenamt werden im Zusammenhang und vorgezogen behandelt.

Mit dieser Ergänzung wird die Tagesordnung einstimmig gebilligt.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 25. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit am 26.08.2008

Die Niederschrift über die 25. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit am 26.08.2008 wird einstimmig genehmigt.

zu TOP 7.1
Ehrenamt
mündlicher Sachstandsbericht
zu TOP 8.1
Ehrenamtskarte
Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 12916-08-E1)

Die Tagesordnungspunkte 7.1 und 8.1 – Ehrenamt werden im Zusammenhang behandelt.

Herr Steitz (Dezernent für Bürgerdienste) informiert darüber, dass die Freiwilligenagentur bei den Bürgerdiensten angesiedelt ist, es sich aber eigentlich um einen Verein handelt, in dem auch die Stadt Dortmund Mitglied ist. Der Vorsitzende ist Herr Ortmann vom Deutschen Roten Kreuz, und der Leiter der Bürgerdienste gehört dem Vorstand an. In der Freiwilligenagentur spielt sich der größte Teil der Ehrenamtsarbeit ab, die nicht fachbezogen ist, sondern die allgemeine Förderung des ehrenamtlichen Engagements zum Gegenstand hat. Eine Zusammenfassung der Ergebnisse der Unterstützungs-möglichkeiten und -regelungen wird der Niederschrift als Anlage 2 beigefügt. Seine ursprüngliche Absicht, in einer Berichtsvorlage auf die gestellten Fragen einzugehen, war letztendlich in der Verwaltung nicht abstimmbar, weil die Befürchtung besteht, dass ein Mehr an Engagement auf diesem Sektor wiederum bedeutete, auch mehr Geld in die Hand nehmen zu müssen. Auch die Ehrenamtskarte NRW wird nicht zum Nulltarif zu erhalten sein. Es stecken außerdem immer städtische Leistungen dahinter, vielleicht nicht unbedingt als Barleistungen, sicher aber durch das Einräumen von Vergünstigungen. Freizeit- und Kultureinrichtungen der Stadt sind bekanntlich Eigenbetriebe, die mit jedem Euro rechnen müssen. Wenn ehrenamtlich Tätige dort Vergünstigungen erhalten sollen, dann muss das innerstädtisch verrechnet werden, und in einem laufenden Doppelhaushalt war es nicht möglich, konkrete Vorschläge zu unterbreiten und mit der Kämmerei abzustimmen. Zu den Fragen antwortet er wie folgt:


1. Wie sieht der derzeitige Sachstand im Ministeriums für Generationen, Familie, Frauen und
Integration NRW zur Einführung einer Ehrenamtskarte in NRW aus?

Es ist eine sog. Pilotphase ausgerufen worden, die auf zwei Jahre befristet ist. Zehn Kommunen hatten grundsätzlich die Möglichkeit, daran teilzunehmen. Zehn Kommunen sind auch in dem Programm gemeldet, und zwar kleine, meist kreisangehörige Gemeinden. Als einzige kreisfreie Stadt ist lediglich Mülheim an der Ruhr beteiligt.

2. Welche Schritte wurden bisher von der Verwaltung unternommen, sich als Pilotkommune
zu bewerben?

Es wurden keine Schritte unternommen, das war auch nicht angestrebt.

3. Ist es richtig, dass in diesem Herbst die ersten Städte in NRW eine Ehrenamtskarte nach
dem Modell NRW einführen?

Ja, und zwar nicht nur die ersten, sondern schon das gesamte Kontingent in dieser Pilotphase.

4. Welche Gründe liegen vor, dass die Ehrenamtskarte nicht auch zu diesem Zeitpunkt in
Dortmund eingeführt wird?

Das wurde aus der zentralen Ehrenamts- und Freiwilligenarbeit angesichts der relativ schmalen vorhandenen Ressourcen nicht als vorrangiges Ziel gesehen. Die Teilnahme an der Ehrenamtskarte NRW erfordert einen erheblichen Einsatz von städtischen Mitteln. Es gibt zwar im Rahmen des Pilotprogramms gewisse Hilfestellungen, z.B. wird die Öffentlichkeitsarbeit teilweise bezuschusst, aber die eigentlichen Leistungen, die über die Ehrenamtskarte bezogen werden, müssen entweder von Privatleuten erbracht werden oder von der Stadt selbst. Im Übrigen muss die Diskussion, ob Menschen durch geldwerte Leistungen wirklich motiviert werden können, sich ehrenamtlich zu engagieren, oder ob es nicht besser wäre, darüber nachzudenken, eine verstärkte Anerkennungs-kultur zu schaffen, letztlich der Rat führen.

Frau Menzebach (CDU) ruft in Erinnerung, dass ihre Fraktion seinerzeit den Antrag gestellt hat, weil in einer Stadt wie Dortmund mit vielfältigen Problemen in allen Bereichen nicht auf das Engagement der ehrenamtlich Tätigen verzichtet werden kann. Glücklicherweise geschieht das, und diese Menschen brauchen auch keinen finanziellen Anreiz. Sie findet es aber wichtig, den Menschen die Wertschätzung zu signalisieren, die ihr Engagement hervorruft. Unter welchen Bedingungen ein solches „ Danke sagen“ stattfindet, könnte im Vorfeld festlegt werden, da gibt es bundesweit inzwischen verschiedene Modelle. Ihr Sachstand zur Pilotphase in NRW ist allerdings ein anderer als der gerade vorgetragene. In Düsseldorf hat man ihr mitgeteilt, dass die Vorbereitungen für die Pilotphase zwar abgeschlossen sind und sich auch genügend Kommunen bemüht haben mitzumachen, gleichzeitig wurde aber versichert, dass man, wenn gewünscht, jederzeit teilnehmen kann. Und wenn Geld in die Hand genommen werden muss, gibt es doch auch die Möglichkeit, dass sich neben Land und Kommune auch Dritte daran beteiligen. Das kann an sich keine großen Schwierigkeiten bereiten.

Herr Steitz (Dezernent für Bürgerdienste) betont, dass die Pilotphase nach den Auskünften, die ihm vorliegen, 10 Teilnehmer nicht überschreiten sollte. Die Bedingung, mehr als 5 Stunden in der Woche tätig zu sein, ist auch beim Landesprogramm gegeben. Und das findet er inhaltlich schwierig. Wenn man sich für eine solche Karte entscheidet, muss man auch ein Kontrollsystem installieren. Das setzt eine Infrastruktur und ein Meldesystem voraus, das relativ aufwändig ist und deshalb Personal benötigt. Das geht nicht zum Nulltarif, denn die Freiwilligenagentur müsste diese Tätigkeit mit etwa einer halben Stelle ausüben. Geld gäbe es sicherlich auch von Privatleuten, aber seiner Meinung nach muss die Kommune, wenn sie etwas Derartiges verlangt, auch mit gutem Beispiel vorangehen. Es geht vorrangig um Dank und Anerkennung. Und da wäre es sinnvoll, die Diskussion darüber, was sinnvoll und angemessen ist, in der Freiwilligenagentur zu führen. Er kann sich dabei durchaus vorstellen, dass es andere Möglichkeiten gibt, den Menschen für ihr Engagement zu danken. Er schlägt daher vor, das Thema mit der Freiwilligenagentur aufzugreifen und dann Anfang nächsten Jahres die Diskussionsergebnisse in den Ausschuss zu bringen.

Herr Gora (SPD) ist über die Ausführungen ein wenig irritiert, allerdings auch darüber, wie sich die CDU als Antragstellerin verhält. Der Ausschuss hat sich Anfang des Jahres einstimmig für die Einführung einer Ehrenamtskarte ausgesprochen. Jetzt liegt eine recht verhaltene Anfrage von Seiten der CDU an das zuständige Dezernat vor, was denn eigentlich damit passiert ist, und dazu eine relativ weitschweifende, mündliche Erklärung des Dezernenten, dass er persönlich der Meinung sei, die Ehrenamtskarte wäre vielleicht nicht die richtige Lösung. Unabhängig von der inhaltlichen Diskussion, die sogar an vielen Stellen nachvollziehbar ist, ist die Vorgehensweise der Verwaltung im Verhältnis zur vorhandenen Beschlusslage aber mehr als unangemessen. Die ist eindeutig und klar, und wenn die Verwaltung zu dem Ergebnis kommt, dass der Beschluss nicht umgesetzt werden kann, dann ist es das Mindeste, dass der Ausschuss darüber schriftlich informiert wird und möglicherweise ein neuer Vorschlag gemacht wird.

Herr Offermann (CDU) schließt sich dem an und ergänzt, dass er sich als Vorbereitung für die Sitzung gewünscht hätte, über die für das Protokoll angekündigte Zusammenstellung schon im Vorfeld zu verfügen. Dann hätte man sich entsprechend vorbereiten können. Wenn die Ehrenamtlichen, die Verwaltung oder andere zum Thema Anerkennungskultur bessere Vorschläge haben, lässt er sich gern überzeugen und machen das gern mit, aber er hätte sich schon gewünscht, dass dem Vorschlag seiner Fraktion zielgerichtet nachgegangen worden wäre, anstatt mit sehr blumigen Umschreibungen deutlich zu machen, wie der Haushalt der Stadt Dortmund auf Kante genäht ist.

Frau Middendorf (CDU) ist über die Antwort der Verwaltung sehr ärgerlich und fühlt sich zum Narren gehalten. Anerkennung gibt es schon in vielen Bereichen, z.B. die JuLeiKa-Karte in der Jugendarbeit, mit der ehrenamtlich tätige junge Menschen Vergünstigungen in Anspruch nehmen können. Wenn sich bereits 10 andere Städte in Düsseldorf gemeldet haben, um an der Pilotphase für die Ehrenamtskarte teilzunehmen, dann hat Dortmund wieder einmal, wie so oft, die Zeit verschlafen. Aber das kann man den Menschen draußen nicht vermitteln, da muss die Stadt in der Lage sein, Möglichkeiten zu finden. Und Politik sollte schon dagegen vorgehen, dass die Verwaltung darauf gar keinen Gedanken verschwendet.

Herr Ortmann (Deutsches Rotes Kreuz) informiert, dass sich auch der Verein zur Förderung der Freiwilligenarbeit in Dortmund in der letzten Vorstandssitzung mit dem Thema beschäftigt hat. Ohne Zweifel ist es notwendig, ehrenamtliche Arbeit anzuerkennen, ihm stellt sich allerdings die Frage, ob es sinnvoll ist, dies unbedingt mit Geld oder geldwerten Vorteilen zu tun. Seiner Meinung sollte auch kein „Verwaltungsmoloch“ eingerichtet werden, der nachhält, ob 5 Stunden pro Woche ehrenamtlich gearbeitet wurde. Es gibt eine Vielzahl von Freiwilligen, die projektbezogen arbeiten. Das ist hilfreich und gut, würde aber nicht unter diese Prämisse der fünfstündigen ehrenamtlichen Tätigkeit fallen.

Herr Steitz (Dezernent für Bürgerdienste) verwehr sich dagegen, den Sachverhalt blumig formuliert zu haben und betont erneut, dass die Verwaltung derzeit nicht über die erforderlichen Ressourcen verfügt, um das umzusetzen. Zum Nulltarif lässt sich das nicht machen, aber wenn das der politische Wille ist, dann kann man ihm bei den nächsten Haushaltsberatungen für 2010 gern einen entsprechenden Auftrag erteilen. Schließlich wiederholt er sein Angebot, gemeinsam mit der Freiwilligenagentur das Thema noch einmal zu beleuchten, zusammenzutragen, was man sonst noch tun kann, wenn vorläufig im Haushalt schon kein Geld dafür zur Verfügung steht und Anfang 2009 im Ausschuss darüber zu berichten.

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit nimmt dies zustimmend zur Kenntnis.


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

nicht besetzt




3. Angelegenheiten der JobCenterARGE

zu TOP 3.1
Arbeitslosenzentrum Dortmund
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 12553-08-E3)

Die Stellungnahme der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

zu TOP 3.2
Berichterstattung zu den angeblichen Mängeln in der SGB II-Sachbearbeitung mündlicher Bericht

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit nimmt den mündlichen Bericht von Herrn Neukirchen-Füsers (JobCenterARGE) zur Kenntnis.

Die Ausführungen werden der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt.


4. Angelegenheiten des Sozialamtes

zu TOP 4.1
Überplanmäßige Mehraufwendungen des Sozialamtes in den Bereichen:
1. Hilfe zur Gesundheit
2. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
3. Grundsicherung für Arbeitsuchende
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12963-08)

Herr Pogadl (Sozialdezernent) führt aus, dass die Sozialverwaltung auch in diesem Jahr eine Nachforderung geltend machen muss, weil bestimmte, nicht beeinflussbare Entwicklungen eingetreten sind. Insgesamt betragen die Sozialleistungen rund 275 Mio. Euro, d.h. die Nachforderung von 11,5 Mio. liegt noch unter 5 % Abweichung. Die Summe ist natürlich hoch und sicher auch Anlass, darüber noch einmal zu diskutieren, aber für sich gesehen im Vergleich zum Gesamtbudget nicht so dramatisch. Und auch im nächsten Jahr ist absehbar, dass man mit den veranschlagten Beträgen nicht auskommen wird

Herr Offermann (CDU) möchte den Beschluss wegen der angedachten Gegenfinanzierung formal in den HFA schieben. Aus der Erstattung überzahlter Solidarbeiträge sollen angeblich 10 Mio. Euro kommen, die aber auch in vielen anderen Vorlagen dazu verwendet werden, um Finanzierungstatbestände darzulegen Der Sozialausschuss ist dafür nicht der federführende Ausschuss und kann deshalb auch den Sachverhalt nicht angemessen beurteilen. Gleichwohl muss man sich über den Gesamtbetrag der überplanmäßig benötigten Mehraufwendungen unterhalten. Dieses Mal hat man sich nicht mehr so stark verschätzt wie im letzten Jahr, trotzdem ist er über die Höhe von 11,5 Mio. Euro entsetzt und sehr gespannt, wie die politisch Verantwortlichen in diesem Hause in der zweiten Jahreshälfte 2009 mit so einem Finanzvolumen umgehen werden. Die herausragende dreistellige Millionensumme sollte für Sozialpolitiker aber Anlass sein, darüber nachzudenken, warum es in Dortmund deutlich unterdurchschnittliche Einkommen und eine deutlich überdurchschnittliche Armut gibt. Dass ausgerechnet hier so viele arme Menschen leben, hat für ihn mit der originären Politik dieses Rates zu tun und nicht mit der des Bundes oder des Landes. Und wenn man da zu Ergebnissen gekommen ist, dann ist er auch gern bereit, über „Kleckerbeträge“ zu diskutieren.

Herr Rettstadt (FDP/Bürgerliste) erinnert daran, dass seine Fraktion bereits bei den letzten Haushaltsberatungen vorgeschlagen hatte, 25 Mio. Euro mehr in den Sozialhaushalt einzustellen, um auf der sicheren Seite zu sein. Das fand seinerzeit allerdings keine Zustimmung. Wenn man damals sorgfältiger prognostiziert hätte, könnte man jetzt mit diesen 10 Mio. Schulen und Turnhallen sanieren oder andere sinnvolle Dinge tun. Ohne polemisieren zu wollen, appelliert er daran, beim nächsten Haushalt doch einfach daran zu denken und nicht ganz so optimistisch zu sein, damit man vielleicht am Ende etwas übrig hat statt wieder Geld auszugeben, was eigentlich gar nicht da ist.

Herr Taranczewski (SPD) findet es kurios, eine Vorlage zu schieben, weil die Finanzdiskussion nicht Thema dieses Ausschusses ist, und dann in eine Finanzdiskussion einzutreten. Ergo wird er seiner Fraktion und auch den Grünen empfehlen, heute über die Empfehlung abzustimmen.

Frau Hilbert (B’90/Die Grünen) fragt zur Hilfe zur Gesundheit, warum die genannten 2.100 Menschen immer noch ohne Krankenversicherungsansprüche sind und möchte wissen, wofür die Stadt zuständig ist, wenn diese Menschen medizinische Hilfe brauchen. Darüber hinaus schließt sie sich der SPD an und wird der Vorlage heute zustimmen.

Herr Bartow (Leiter des Sozialamtes) erläutert, dass im Grunde jeder Mensch in diesem Land einer gesetzlichen Krankenversicherung angehören sollte. Dieses Ziel des Bundes ist allerdings bis heute nicht erreicht worden. Von rund 10.000 Menschen in Dortmund, die Grundsicherung im Alter erhalten, sind ca. 2.000 Menschen nicht Mitglied einer Krankenkasse und werden das auch nicht, weil die Krankenkassen sie nicht aufnehmen. In aller Regel handelt es sich hierbei um Menschen, die aus dem Bereich der Kontingentflüchtlinge stammen, schon ein bisschen betagter sind und sehr hohe Kosten verursachen. Und das ist auch der entscheidende Grund, warum die Krankenkassen nicht bewegt werden konnten, diese Menschen aufzunehmen. Die Bundesregierung hat das inzwischen akzeptiert und eine Lösung gefunden. Die Betroffenen sind nun assoziierte Mitglieder von Krankenkassen, d.h. sie können sich eine Krankenkasse ihrer Wahl aussuchen und werden behandelt wie jedes andere Mitglied auch. Der Unterschied liegt darin, dass die Sozialverwaltung die Rechnungen des Arztes, der Krankenhäuser und sämtliche anderen Kosten für diese 2.100 Menschen zuzüglich einer Verwaltungspauschale für die jeweilige Krankenkasse übernimmt.

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit empfiehlt dem Rat bei 13 Ja-Stimmen und 10 Enthaltungen, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:

Der Rat beschließt gem. § 83 Abs. 2 GO NW die Verwendung der unter dem Punkt finanzielle Auswirkungen dargestellten Mehrerträge des Sozialamtes und der Allgemeinen Finanzwirtschaft zur Deckung der oben genannten überplanmäßigen Mehraufwendungen für das Haushaltsjahr 2008.


5. Angelegenheiten des Gesundheitsamtes

zu TOP 5.1
Zuwendungsfinanzierte Arbeitsfelder der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege;
hier: Entwicklungen in den Arbeitsfeldern
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12713-08)

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit nimmt die Entwicklungen in den zuwendungsfinanzierten Arbeitsfeldern der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege zur Kenntnis.










6. Angelegenheiten des Familien-Projektes

zu TOP 6.1
Geschäftsbericht 2007 des Familien-Projektes
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12521-08)

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit nimmt den Geschäftsbericht 2007 des Familien-Projektes zur Kenntnis.


7. Angelegenheiten anderer Fachbereiche

zu TOP 7.2
Sachstandsfortschreibung Graffiti- Entfernung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12551-08)

Herr Taranczewski (SPD) weiß, dass die Jugendgerichtshilfe im Rahmen des Täter-Opfer-Ausgleichs etwas Ähnliches in dieser Richtung macht. Ihn würde daher interessieren, ob es Berührungspunkte oder Absprachen gibt, wo wer was macht.

Herr Prof. Richter (Die Linken im Rat) möchte wissen, wie junge Erwachsene mit diesem Projekt beruflich integriert werden sollen. Es handelt sich um 40 von der JobCenterARGE betreute junge Menschen, die Reinigungsarbeiten machen und wohl nicht übernommen werden können. Er wäre auch dankbar zu hören, wie viele berufliche Integrationen über diese Maßnahmen hergestellt werden.

Frau Hoffmann (Städt. Immobilienwirtschaft) erläutert, dass die Verwaltung 2005 mit diesem Projekt im Stadtbezirk Scharnhorst angefangen hat, seitdem wird eine Sachstandsfortschreibung durchgeführt. Es ist sehr positiv zu beurteilen, dass an städtischen Gebäuden Graffitis entfernt werden können, denn das war früher aufgrund der fehlenden finanziellen Mittel nicht möglich. Bis auf Gelder für die Entfernung ehrverletzender Graffitis, die beseitigt werden mussten, standen ansonsten keine Mittel zur Verfügung. Mit der Jugendgerichtshilfe gibt es keine Überschneidungen, mit dem Jugendamt wird im Rahmen des Täter-Opfer-Ausgleichs kommuniziert.

Herr Wozny (Sozialamt) ergänzt, dass die ARGE sehr viele arbeitslose Jugendliche betreut, die ALG II bekommen, und dort wird geprüft, ob Jugendliche integrationsfern oder -nah sind. Das Mittel der Arbeitsgelegenheit ist im Grunde das unterste Glied einer Förderkette. Die Jugendlichen, die dafür in Frage kommen, brauchen zunächst einmal eine Tagesstruktur. Die kommen häufig gar nicht, sondern müssen im Grunde mit sozialpädagogischen Maßnahmen dazu angeleitet werden. Sie werden z.B. in der Stadtteilwerkstatt sozialpädagogisch betreut und qualifiziert. Dort ist auch genügend Fachanleitung vorhanden. Es wird festgestellt, was der Jugendliche kann und möchte, und danach schaut man, wie er eingesetzt werden kann. Ein großer Teil der Zeit wird für die Qualifizierung verwandt, wie man mit technischen Geräten umgeht, wie man sich bewirbt oder wie man fit für den nächsten Schritt wird. Die Graffiti-Entfernung ist eine lohnende Aufgabe, weil man sofort den Erfolg sehen kann. Es ist auch deshalb eine sehr gute Maßnahme ist, weil man nämlich nach mehreren Monaten erkennen kann, dass viele Jugendliche etwas stabilisierter sind, jeden Tag vorbeischauen und auch mit ihren Problemen zu den Sozialpädagogen kommen. Es gibt zig Vermittlungshemmnisse, Schuldenproblematik, Alkohol- und Drogenprobleme, und da versucht man zunächst, ganz unten mit der Betreuung anzufangen. In der Stadtteilwerkstatt gibt es pro Jahr ca. 350 Jugendliche. Einige brechen ab und kommen nicht wieder, manche halten durch, einige gehen in Praktika. Manchmal kann auch ein Ausbildungsvertrag abgeschlossen werden. Oft ist es aber frustrierend, weil viele nach drei Tagen nicht mehr kommen. Im Bereich Qualifizierungen gibt es 15 Fachanleiter, die das untermauern und Jugendliche so eng betreuen, dass sogar Sprachkurse für Migranten oder Alphabetisierungskurse angeboten werden.

Für Herrn Neukirchen-Füsers (JobCenter ARGE) ist das kein neues Thema, sondern es wird häufig darüber diskutiert. In der Regel gehen zwischen 45 bis 50 % der Menschen, die in einer Arbeitsgelegenheit waren, danach in eine andere Stufe der Förderkette. Diese können sehr unterschiedlich sein, z.B. eine berufsvorbereitende Maßnahme sein, d.h. wenn die Jugendlichen so weit stabilisiert sind, dass sie es schaffen, kontinuierlich täglich und pünktlich einer bestimmten Aufgabe nachzukommen, dann sind die auch Kandidaten für eine berufsvorbereitende Maßnahme. Wenn sie das erfolgreich durchstehen, dann haben sie vielleicht die Chance auf eine überbetriebliche Ausbildung oder aber auch nur die Chance, sich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ohne Ausbildung zu bewerben. Da muss man die Realitäten, mit denen man es zu tun hat, doch auch sehr deutlich zur Kenntnis nehmen. Wenn jemand Ideen hat, wie man Förderketten effizienter machen kann, ist er für Anregungen dankbar. Da ist er ganz offen, auch was die Gestaltung der Arbeitsmarktprogramme angeht. Im Übrigen konnte die Diskussion eines wirkungsorientierten Einsatzes von arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen in den letzten Jahren auf Agenturseite hervorragend nachvollzogen werden. Wenn man das im SGB II-Bereich zum Maßstab nehmen würde, dass gut 2/3 aller Maßnahmen wirkungsorientiert ausschließlich auf den ersten Arbeits- und Ausbildungsmarkt ausgerichtet durchgeführt würden, würde es keine Alternative geben, d.h. Qualifizierungsmaßnahmen könnten nur noch angeboten werden, wenn sie zu 75% in den ersten Arbeitsmarkt führten. Bei einer Kundschaft mit gut 68% ungelernten Bewerbern hätte kaum noch jemand die Möglichkeit, in eine Qualifizierungsmaßnahme zu gehen. Sowohl arbeitsmarktpolitisch als auch sozialpolitisch ist es aber sinnvoll, die Menschen so weit zu fördern, wie sie es vermögen.

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit nimmt damit den Sachstandsbericht zur Kenntnis.



Die Vorsitzende dankt für die Mitarbeit am heutigen Tag und schließt die öffentliche Sitzung um 17.15 Uhr.





U n g e r G o r a S t a h n k e
Vorsitzende sachkundiger Bürger Schriftführerin


Anlage 1:
TOP 3.2.pdfTOP 3.2.pdf

Anlage 2:
Anlage Vorlage Ehrenamtskarte.pdfAnlage Vorlage Ehrenamtskarte.pdf
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